Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 12:00
Aktualisiert
30.11.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.11.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 10:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1074 /X.L. -
Auf Nachfrage des Vorsitzenden hinsichtlich einer Doppelerfassung von Personalkosten
erläutert der Bürgermeister, dass die Grundgebühr sich prozentual vom
Gesamtgebührenbedarf errechne. Zur Ermittlung des Verbrauchsgebührenbedarfs
werde die Gesamthöhe der Grundgebühr vom Gesamtgebührenbedarf abgezogen und
der verbleibende Betrag durch die Verbrauchsmenge dividiert. Demnach würde auch
der anteilig über die Grundgebühr refinanzierte Personalaufwand nicht mehr in die
Kalkulation der Verbrauchsgebühr mit einfließen.
Beschlussempfehlung:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im
Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %.
2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf
dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf
1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen.
3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler
unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
Abstimmungsergebnis:
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
einstimmig ja
Grundgebühr pro Monat
netto
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€