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Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 12:00
Aktualisiert
30.11.18, 12:00
Beschlusstext (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.11.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 10: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage 1074 /X.L. - Auf Nachfrage des Vorsitzenden hinsichtlich einer Doppelerfassung von Personalkosten erläutert der Bürgermeister, dass die Grundgebühr sich prozentual vom Gesamtgebührenbedarf errechne. Zur Ermittlung des Verbrauchsgebührenbedarfs werde die Gesamthöhe der Grundgebühr vom Gesamtgebührenbedarf abgezogen und der verbleibende Betrag durch die Verbrauchsmenge dividiert. Demnach würde auch der anteilig über die Grundgebühr refinanzierte Personalaufwand nicht mehr in die Kalkulation der Verbrauchsgebühr mit einfließen. Beschlussempfehlung: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %. 2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf 1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen. 3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 Abstimmungsergebnis: maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde einstimmig ja Grundgebühr pro Monat netto 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € €