Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
96 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 12:00
Aktualisiert
30.11.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.11.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 14:
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme
- Vorlage 1088 /X.L. -
Der Bürgermeister weist auf die zahlreichen in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen
hin. Es sei einiges in Bewegung. Ein wichtiger Punkt sei der Nahwärmeverbund
Rosenthalstraße mit der zentralen Versorgung über die Heizanlage im Kloster
Nettersheim. Es gehe nunmehr darum, die technischen Anlagenteile der
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim nach Fertigstellung entsprechend der
Beschlusslage von der Gemeinde in das Eigentum des Eigenbetriebs Biowärme zu
übertragen.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erläutert der Bürgermeister, dass für die
Maßnahme 240.000 Euro im Wirtschaftsplan veranschlagt seien. Nur das
wirtschaftliche Eigentum gehe auf den Eigenbetrieb über. Für die Nutzung der
Räumlichkeiten sei eine entsprechende Miete zu vereinbaren.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Eigenbetriebes
Biowärme zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - für die in der Begründung zur
Vorlage beschriebenen Maßnahmen - im Wirtschaftsplan 2019 entsprechende
Mittelveranschlagungen vorzunehmen.
2.
Die technischen Anlagenteile in der Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim sind
zum 01.01.2019 in das Eigentum des Eigenbetriebs zu übernehmen.
3.
Die notwendigen Maßnahmengewerke zur Herstellung des Nahwärmeverbundes
Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim sind beschränkt auszuschreiben
und an die Billigstbietenden zu vergeben.
4.
Der Hackschnitzelkessel (WVT) und die Gaskessel in der Nahwärmezentrale
Schulzentrum
Nettersheim
sind
im
Rahmen
der
laufenden
Städtebaufördermaßnahme zu erneuern.
5.
Die Herstellung von Hausanschlüssen ist auf der Grundlage der durchgeführten
Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu beauftragen.
6.
Notwendige weitere Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an ein
Ingenieurbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
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