Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
415 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 12:00
Aktualisiert
30.11.18, 12:00
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NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.11.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:00 Uhr
Am Dienstag, 27.11.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die
11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode)
statt.
Anwesend sind:
Vorsitzender
Mayer, Gerhard
sowie die Ratsmitglieder und
sachkundigen Bürger/innen/
stellv. sachkundigen
Bürger/innen
Bannert, Roland (vertritt Schmitz, Ralf)
Breitbach, Werner
Joepen, Michael
Poth, Edwin
Reuter, Karl (vertritt Kurth, Guido)
Schruff, Gertrud
Falkenberg, Josef (vertritt Esser, Elmar)
Mauel, Manfred
Schmidt, Bruno (vertritt Heß, Marcus)
Wienecke, Frank (vertritt Milz, Michael)
Außerdem sind anwesend
Bürgermeister
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeverwaltungsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellter
Verwaltungsangestellte
Verwaltungsangestellte
Pracht, Wilfried
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell Hans-Peter
Berbuir, Jens
Siever, Christina
Züll, Andrea als Schriftführerin
Zuhörer
1
Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Guido Kurth, Ralf Schmitz, Elmar Esser,
Marcus Heß und Michael Milz.
Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Einstimmig
wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentlicher Teil
Punkt 1:
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 1067 /X.L. -
5
Punkt 2:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2018
- Vorlage 1009 /X.L. -
5
Punkt 3:
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb
Abwasser
- Vorlage 1070 /X.L. -
5
Punkt 4:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 1073 /X.L. -
6
Punkt 5:
Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009
- Vorlage 1087 /X.L. -
7
Punkt 6:
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 1076 /X.L. -
8
Punkt 7:
Jahresabschluss 2017 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 1069 /X.L. -
8
Punkt 8:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2018
- Vorlage 1023 /X.L. -
8
Punkt 9:
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für das
Gemeindewasserwerk
- Vorlage 1071 /X.L. -
9
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite
Seite 2
Punkt10:
Gebührenbedarfsberechnung für das
Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1074 /X.L. -
10
Punkt11:
Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 1086 /X.L. -
11
Punkt12:
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 1068 /X.L. -
11
Punkt13:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
zum 30.09.2018
- Vorlage 1024 /X.L. -
11
Punkt14:
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme
- Vorlage 1088 /X.L. -
11
Punkt15:
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 1072 /X.L. -
12
Punkt16:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1075 /X.L. -
13
Punkt17:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und
möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.2 -
13
Punkt18:
Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2019
- Vorlage 1083 /X.L. -
14
Punkt19:
Beschaffung Wasserzähler 2019
- Vorlage 1082 /X.L. -
14
Punkt20:
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in
Frohngau
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 806 /X.L. Z.1 -
15
Punkt21:
Mitteilungen und Informationen
15
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 3
B)
Nichtöffentlicher Teil
Punkt 1:
Niederschlagung von Forderungen
- Vorlage 1025 /X.L. und Z.1 -
16
Punkt 2:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Auftragsvergabe Erneuerung Trinkwasserleitung
Krausstraße Zingsheim
- Vorlage 1040 /X.L. -
16
Punkt 3:
Auftragsvergabe
hier: Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 der
drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk
- Vorlage 1080 /X.L. -
17
Punkt 4:
Mitteilungen und Informationen
17
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite
Seite 4
A)
Punkt
Öffentlicher Teil
1:
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Abwasser
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 1067 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Abwasser, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf
der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2018 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2017 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2018
- Vorlage 1009 /X.L. -
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden bestätigt der Bürgermeister, dass es sich
bei dem in der Vorlage dargestellten Zwischenbericht zum 30.09.2018 nicht um den
tagesaktuellen Buchungsstand sondern um die auf den bisherigen Erkenntnissen
erstellte Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2018 handele.
Diese zeige auf, dass es bisher keine erheblichen Abweichungen zum Plan gebe.
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des
Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
3:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Abwasser
- Vorlage 1070 /X.L. -
Aufgrund des von Dürre und Trockenheit geprägten Jahres 2018 sei der
Wasserverbrauch im Gemeindegebiet u.a. durch notwendige Bewässerungen rund um
Haus und Hof angestiegen, erklärt der Bürgermeister. Dies habe teilweise auch
Auswirkungen auf den Abwasserhaushalt, wenngleich es allerdings auch Anträge auf
Reduzierung der Kanalgebühren gebe, da nicht das gesamte Wasser der Kanalisation
zugeflossen sei.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 5
Insgesamt sei die Auskömmlichkeit der Wasser- und Abwassergebühr nicht mehr
gegeben. Hier spielten verschiedene Aspekte und Faktoren eine Rolle, führt der
Bürgermeister weiter aus. Zu nennen sei hier vor allem die seit diesem Jahr gemäß
EigVO berücksichtigte Eigenkapitalverzinsung von derzeit 2 % und die mit der
notwendigen
Aufnahme
von
Darlehen
zur
Finanzierung
erforderlicher
Investitionsmaßnahmen und mit der Sicherung der Liquidität durch entsprechende
durchgängig
erforderliche
Kassenkreditinanspruchnahme
verbundenen
Zinsaufwendungen. Wenngleich Letztere derzeit in Anbetracht der aktuellen
Zinsmarktlage quasi ohne Zinsaufwand liefen, sei entsprechend der Prognose aus
Fachkreisen davon auszugehen, dass ab kommendem Jahr von einer langsamen
Erholung des Finanzmarktes ausgegangen werden müsse mit der folglichen
Konsequenz entsprechend wieder auflebender Zinsaufwendungen. Auch seien die
Umlagen an den Wasserverband Eifel-Rur und den Erftverband von der Gemeinde
nicht beeinflussbar. Letztendlich sei eine moderate Anhebung der Gebühren
unumgänglich. Diese zeige sich im Abwasserbereich für 2019 auf der Grundlage der
Planwerte bei 11 Cent pro cbm.
Der Bürgermeister führt weiter aus, dass die erheblichen Auswirkungen der
diesjährigen Dürre, die sich vor allem auch in der aktuellen Lage des Waldes zeige,
auch für 2019 noch entsprechende Konsequenzen auf die Wasserwirtschaft haben
könnte. Es werde nach wie vor deutlich, dass sich das Wasserreservoir im Boden bei
weitem noch nicht erholt habe und es deshalb in 2019 bei erneut auftretender
Trockenheit zu Konsequenzen in der Wasserwirtschaft kommen könnte. Dies in der
Art, dass die Bevölkerung im Versorgungsgebiet zu gegebener Zeit dazu aufgerufen
werden könnte, einen sparsamen Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser zu pflegen,
um erhebliche Versorgungsengpässe vor allem in den Sommermonaten zu verhindern.
Bezüglich der Frage des Vorsitzenden zur Zahl der gemeldeten Zisternen sagt der
Bürgermeister zu, hierüber mit der Niederschrift zu informieren.
Anmerkung:
Derzeit sind bei der Gemeinde Nettersheim 24 Zisternen angemeldet.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1070 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für
das Wirtschaftsjahr 2019
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
- Vorlage 1073 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
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Beschlussempfehlung:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im
Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %.
2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten
Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019
nachstehende Gebührenfestsetzungen:
a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm
Frischwasserbezug erhöht.
b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und
damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des
Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das
Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger
innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und
zwar wie folgt:
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Nettersheim vom 22.12.2009
- Vorlage 1087 /X.L. -
Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob in der Änderungssatzung nicht auch der
Erhöhungsbetrag genannt werden könne. Hier stehe nur die neue Gebühr drin, so
dass für den Bürger die genaue Höhe der Veränderung nicht ersichtlich sei.
Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass gemäß Satzungsrecht im eigentlichen
Satzungstext nur die festgesetzte Gebühr enthalten sein dürfe. Über die Höhe der
Änderung würden die Bürgerinnen und Bürger im Gemeindeblatt und zusätzlich in der
Bürgerinformation zum Abgabenbescheid unterrichtet.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 gemäß der
beigefügten Fassung.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
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Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
- Vorlage 1076 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Die der Vorlage 1076 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde
Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2019 und
2020 unverändert wie folgt festgesetzt:
a) Geschlossene Gruben
b) Kleinkläranlagen
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
5,48 €/cbm Frischwasserbezug
1,88 €/cbm Frischwasserbezug
einstimmig ja
Jahresabschluss 2017 Gemeindewasserwerk
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 1069 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter
des Gemeindewasserwerkes, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf
der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2018 hinsichtlich des von ihm aufgestellten
Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2017 vorbehaltlos
Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
einstimmig ja
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2018
- Vorlage 1023 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des
Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses
zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 8
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für das Gemeindewasserwerk
- Vorlage 1071 /X.L. -
Der Bürgermeister erläutert, dass auch das Gemeindewasserwerk ähnlich wie der
Eigenbetrieb Abwasser ein besonderes Jahr hinter sich habe. Abweichungen ergäben
sich unter anderem dadurch, dass die Ortslage Marmagen über den Olefverband
versorgt werde. Der Wasserbezug über den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
zeige entsprechend den aktuellen Bezugszahlen für das Gemeindegebiet Nettersheim
in 2018 einen Mehrbezug gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 2.000 cbm. Auf
Seiten des Verbandsgebietes Mechernich sei dieser Mehrbezug nicht entstanden, da
dort teilweise Engpässe über die zusätzliche Versorgung aus anderen Quellen
gesteuert würden.
Durch
den
erhöhten
Wasserbezug
entstünden
folglich
höhere
Wasserbeschaffungskosten. Allein 55 Cent pro cbm der Wassergebühr würden nur den
Wasserbezugspreis an den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg abdecken. Auch
hier macht der Bürgermeister auf die möglichen Folgewirkungen der diesjährigen
Dürre für die Wasserwirtschaft und -versorgung des kommenden Jahres aufmerksam.
Hinzu komme, dass sich in der nahenden Frostperiode die Wasserspeicher über
Niederschläge nicht füllen könnten.
Der Wasserverbrauch sei gegenüber den Vorjahren in diesem Jahr um ca. 10.000 m³
gestiegen, führt der Bürgermeister weiter aus. Für das kommende Wirtschaftsjahr sei
wieder ein leichter Rückgang der Menge auf 272.000 € gemessen an dem üblichen
Verbrauch in Vorjahren angenommen worden. Hierin berücksichtigt sei der sukzessive
Anschluss neuer Häuser in den Neubaugebieten in Nettersheim und Zingsheim.
Aufgrund der aktuellen Baulandentwicklung werde in den kommenden Jahren die Zahl
der Anschlüsse steigen, was im Hinblick auf die Gebührengestaltung von besonderer
Bedeutung sei.
Die Wasserverluste habe man weiter deutlich reduzieren können. Der Wert von
14,63 %, was einer Menge von rd. 40.000 cbm entspreche, sei zwar immer noch
hoch, aber doch wesentlich geringer als noch vor einigen Jahren. Für diese
Wasserverluste würden allerdings keine Gebühren eingenommen, während aber der
entsprechende Bezug an den Wasserbeschaffungsverband zu zahlen sei. Außerdem sei
zu berücksichtigen, dass der mit der Reduzierung der Wasserverluste verbundene,
kontinuierliche Sanierungsaufwand voll zu Lasten des Gebührenhaushaltes gehe.
Der
Bürgermeister
weist
auf
das
Mitte
des
Jahres
beschlossene
Wasserversorgungskonzept hin, in dem u.a. auch auf die zukünftige Ausrichtung des
Wasserwerks eingegangen worden sei. Das Gemeindewasserwerk als kleiner Betrieb
sei nicht an einen Großverband angeschlossen, wie dies andernorts häufig der Fall sei.
Im Rahmen der aktuellen Bestrebungen einer Vernetzung von ene und e-regio seien
z.B. auch drei Wasserwerke involviert. In Zukunft sollte man im Hinblick auf
Notversorgungslösungen durchaus über Kooperationen nachdenken.
Die vorgeschlagene Wasserpreisanpassung sei eher marginal. Im Gebührenvergleich
mit den benachbarten Kommunen liege die Gemeinde mit dieser Gebühr nach wie vor
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
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im Mittelfeld, erklärt der Bürgermeister.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes
Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1071 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
für
das
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für
das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1074 /X.L. -
Auf Nachfrage des Vorsitzenden hinsichtlich einer Doppelerfassung von Personalkosten
erläutert der Bürgermeister, dass die Grundgebühr sich prozentual vom
Gesamtgebührenbedarf errechne. Zur Ermittlung des Verbrauchsgebührenbedarfs
werde die Gesamthöhe der Grundgebühr vom Gesamtgebührenbedarf abgezogen und
der verbleibende Betrag durch die Verbrauchsmenge dividiert. Demnach würde auch
der anteilig über die Grundgebühr refinanzierte Personalaufwand nicht mehr in die
Kalkulation der Verbrauchsgebühr mit einfließen.
Beschlussempfehlung:
1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von
§ 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im
Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %.
2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des
Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf
dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf
1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen.
3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler
unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
Abstimmungsergebnis:
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
7,95
19,08
31,80
47,70
79,50
€
€
€
€
€
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 10
Punkt 11:
Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die
Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005
- Vorlage 1086 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß
der beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 12:
einstimmig ja
Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Betriebsleiters
- Vorlage 1068 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, zugleich Bürgermeister der Gemeinde
Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der
Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2018
hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim zum 31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum
30.09.2018
- Vorlage 1024 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des
Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen
Jahresergebnisses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme
- Vorlage 1088 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 11
Der Bürgermeister weist auf die zahlreichen in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen
hin. Es sei einiges in Bewegung. Ein wichtiger Punkt sei der Nahwärmeverbund
Rosenthalstraße mit der zentralen Versorgung über die Heizanlage im Kloster
Nettersheim. Es gehe nunmehr darum, die technischen Anlagenteile der
Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim nach Fertigstellung entsprechend der
Beschlusslage von der Gemeinde in das Eigentum des Eigenbetriebs Biowärme zu
übertragen.
Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erläutert der Bürgermeister, dass für die
Maßnahme 240.000 Euro im Wirtschaftsplan veranschlagt seien. Nur das
wirtschaftliche Eigentum gehe auf den Eigenbetrieb über. Für die Nutzung der
Räumlichkeiten sei eine entsprechende Miete zu vereinbaren.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Eigenbetriebes
Biowärme zustimmend zur Kenntnis und beschließt:
1.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - für die in der Begründung zur Vorlage
beschriebenen Maßnahmen - im Wirtschaftsplan 2019 entsprechende
Mittelveranschlagungen vorzunehmen.
2.
Die technischen Anlagenteile in der Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim sind
zum 01.01.2019 in das Eigentum des Eigenbetriebs zu übernehmen.
3.
Die notwendigen Maßnahmengewerke zur Herstellung des Nahwärmeverbundes
Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim sind beschränkt auszuschreiben
und an die Billigstbietenden zu vergeben.
4.
Der Hackschnitzelkessel (WVT) und die Gaskessel in der Nahwärmezentrale
Schulzentrum
Nettersheim
sind
im
Rahmen
der
laufenden
Städtebaufördermaßnahme zu erneuern.
5.
Die Herstellung von Hausanschlüssen ist auf der Grundlage der durchgeführten
Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu beauftragen.
6.
Notwendige weitere Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an ein
Ingenieurbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 1072 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 12
das Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1072 beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019
- Vorlage 1075 /X.L. -
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die
Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
Grundgebühr pro kW
51,00 €
41,00 €
31,00 €
27,00 €
einstimmig ja
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen
Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs
- Vorlage 331 /X.L. Z.2 -
Der Bürgermeister verweist auf die Bemühungen der Gemeinde in den letzten Jahren,
durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Entwässerungssituation im Bereich
der Einmündungsstellen der A 1 zu erreichen, dies insbesondere zur Entlastung des
Einzugsgebietes
des
Genfbaches.
Anlässlich
eines
Besuches
des
Landesverkehrsministers in Engelgau habe man die Thematik auch nochmals
angesprochen.
Seitdem sei wieder etwas Bewegung in die Angelegenheit gekommen.
Zwischenzeitlich habe ein Gespräch mit der Autobahnmeisterei Krefeld stattgefunden,
bei dem man die eigene Position und die diesbezüglichen Vorstellungen habe deutlich
machen können. In der weiteren Erörterung habe die Gemeinde angeboten, für eine
Retention entlang des Genfbaches geeignete Wiesenflächen zur Verfügung zu stellen.
In einem heutigen Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde sei vereinbart worden,
für Januar einen Abstimmungstermin vorzubereiten. Wichtig sei, ökologisch
vertretbare Lösungen unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde zu
erarbeiten.
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 13
Hinsichtlich des Autobahnabriebs und der damit einhergehenden Gewässerbelastung
betont der Bürgermeister, dass vollkommen unverständlich sei, dass bei Land- und
Kreisstraßen Filterstrecken vorgeschrieben seien, bei Autobahnen aber nicht. Hier
müsse man sich weiter für eine Reinigung der Abwässer einsetzen, damit es nicht zu
einer weiteren Verunreinigung der Bäche kommen könne.
Mittlerweile habe die Autobahnmeisterei Krefeld schriftlich mitgeteilt, dass sie den
Vorstellungen der Gemeinde folgen könne und eine gemeinsame Lösung angestrebt
werden solle. Gegebenenfalls könne dies in Nettersheim pilotartig erfolgen.
Ausschussmitglied Poth weist darauf hin, dass der Genfbach bereits belastet sei. Es
gebe kaum noch Fische und teilweise sei sogar ein Ölfilm auf dem Wasser zu
erkennen. Hier müssten dringend Maßnahmen ergriffen werden, auch um zu
vermeiden, dass es später zu einer Belastung auch in den Bachauen komme.
Der Bürgermeister erklärt, dass ggf. durch Sickerungen, ähnlich wie in Zingsheim im
Rahmen der Fremdwassermaßnahme gebaut, eine Reinigung zu erreichen sei. Eine
solche Maßnahme sei dringend notwendig.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung der zu beteiligenden Fachbehörden mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Planungskonzept zur Hochwasserproblematik im
Einzugsgebiet des Genfbaches zu erarbeiten mit dem Ziele, dass bis spätestens im
Jahre 2020 eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgen kann.
Weiterhin beschließt der Rat, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungsund Durchführungsvereinbarung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 18:
einstimmig ja
Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2019
- Vorlage 1083 /X.L. -
Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserleitungsmaterialien für das
Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2019 eine beschränkte Ausschreibung
durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Beschaffung Wasserzähler 2019
- Vorlage 1082 /X.L. -
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 14
Beschluss:
Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wassermessern für das
Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2019 eine beschränkte Ausschreibung
durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
einstimmig ja
Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 806 /X.L. Z.1 -
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, den derzeitigen Sachstand zum Ausbau der K 34
Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau – zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
–
Weiterhin beschließt der Rat, für den angrenzenden Dorfplatz im Bereich Dorfladen,
Kirche, Pfarrheim, ein Gestaltungskonzept durch ein Fachbüro entwickeln zu lassen
und auf dieser Grundlage einen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu
stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
a)
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
Kläranlage Marmagen – Bachschwinden Gillesbach
Ratsmitglied Bannert erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Untersuchung
der Ursachen der vorhandenen Bachschwinden im Bereich der Kläranlage Marmagen.
Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass der Marmagener Bach und der Gillesbach seit
Monaten trocken seien. Man sei derzeit in Kooperation mit dem Erftverband weiter auf
der Suche, wo das Wasser genau versickere. Sollte man nicht fündig werden, könne
dies letztendlich dazu führen, dass für die Ableitung aus der Kläranlage eine
zusätzliche Leitung zu einer geeigneten Stelle (unterhalb der Fischteiche) erforderlich
werde. In Abstimmung mit der Bezirksregierung habe man bis 2019/2020 Zeit für
eine detaillierte Untersuchung. Die Gemeinde Kall sei auch beteiligt, da diese ebenfalls
Abwasser in die Kläranlage Marmagen einleite.
b)
Verwaltungsrechtsstreit Bundesrepublik Deutschland gegen Gemeinde
Nettersheim
bezüglich
Rückzahlung
der
Einmalzahlung
für
Niederschlagswassergebühr
Der Bürgermeister informiert, dass der o.g. Rechtsstreit derzeit in beiderseitigem
Einvernehmen ruhe, da zunächst das Urteil in einem gleichgelagerten Fall über das
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
Seite 15
OVG Düsseldorf abgewartet werden solle, damit dieses in die weitere Beurteilung mit
einbezogen werden könne.
gez. Mayer
gez. Züll
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Vorsitzender
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018
gez. Pracht
Gesehen:
Der Bürgermeister
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