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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
415 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
30.11.18, 12:00
Aktualisiert
30.11.18, 12:00

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 27.11.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:00 Uhr Am Dienstag, 27.11.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 11. Sitzung des Betriebsausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Vorsitzender Mayer, Gerhard sowie die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen/ stellv. sachkundigen Bürger/innen Bannert, Roland (vertritt Schmitz, Ralf) Breitbach, Werner Joepen, Michael Poth, Edwin Reuter, Karl (vertritt Kurth, Guido) Schruff, Gertrud Falkenberg, Josef (vertritt Esser, Elmar) Mauel, Manfred Schmidt, Bruno (vertritt Heß, Marcus) Wienecke, Frank (vertritt Milz, Michael) Außerdem sind anwesend Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Gemeindeverwaltungsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellte Verwaltungsangestellte Pracht, Wilfried Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell Hans-Peter Berbuir, Jens Siever, Christina Züll, Andrea als Schriftführerin Zuhörer 1 Entschuldigt fehlen die Ausschussmitglieder Guido Kurth, Ralf Schmitz, Elmar Esser, Marcus Heß und Michael Milz. Vorsitzender Mayer begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Einstimmig wird nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentlicher Teil Punkt 1: Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 1067 /X.L. - 5 Punkt 2: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2018 - Vorlage 1009 /X.L. - 5 Punkt 3: Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 1070 /X.L. - 5 Punkt 4: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 1073 /X.L. - 6 Punkt 5: Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 - Vorlage 1087 /X.L. - 7 Punkt 6: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 1076 /X.L. - 8 Punkt 7: Jahresabschluss 2017 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 1069 /X.L. - 8 Punkt 8: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2018 - Vorlage 1023 /X.L. - 8 Punkt 9: Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 1071 /X.L. - 9 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite Seite 2 Punkt10: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage 1074 /X.L. - 10 Punkt11: Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 1086 /X.L. - 11 Punkt12: Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 1068 /X.L. - 11 Punkt13: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2018 - Vorlage 1024 /X.L. - 11 Punkt14: Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme - Vorlage 1088 /X.L. - 11 Punkt15: Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 1072 /X.L. - 12 Punkt16: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage 1075 /X.L. - 13 Punkt17: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.2 - 13 Punkt18: Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2019 - Vorlage 1083 /X.L. - 14 Punkt19: Beschaffung Wasserzähler 2019 - Vorlage 1082 /X.L. - 14 Punkt20: Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau hier: Sachstandsbericht - Vorlage 806 /X.L. Z.1 - 15 Punkt21: Mitteilungen und Informationen 15 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 3 B) Nichtöffentlicher Teil Punkt 1: Niederschlagung von Forderungen - Vorlage 1025 /X.L. und Z.1 - 16 Punkt 2: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Auftragsvergabe Erneuerung Trinkwasserleitung Krausstraße Zingsheim - Vorlage 1040 /X.L. - 16 Punkt 3: Auftragsvergabe hier: Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk - Vorlage 1080 /X.L. - 17 Punkt 4: Mitteilungen und Informationen 17 Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite Seite 4 A) Punkt Öffentlicher Teil 1: Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Abwasser hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 1067 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2018 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Abwasser zum 31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 30.09.2018 - Vorlage 1009 /X.L. - Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden bestätigt der Bürgermeister, dass es sich bei dem in der Vorlage dargestellten Zwischenbericht zum 30.09.2018 nicht um den tagesaktuellen Buchungsstand sondern um die auf den bisherigen Erkenntnissen erstellte Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2018 handele. Diese zeige auf, dass es bisher keine erheblichen Abweichungen zum Plan gebe. Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 3: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Abwasser - Vorlage 1070 /X.L. - Aufgrund des von Dürre und Trockenheit geprägten Jahres 2018 sei der Wasserverbrauch im Gemeindegebiet u.a. durch notwendige Bewässerungen rund um Haus und Hof angestiegen, erklärt der Bürgermeister. Dies habe teilweise auch Auswirkungen auf den Abwasserhaushalt, wenngleich es allerdings auch Anträge auf Reduzierung der Kanalgebühren gebe, da nicht das gesamte Wasser der Kanalisation zugeflossen sei. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 5 Insgesamt sei die Auskömmlichkeit der Wasser- und Abwassergebühr nicht mehr gegeben. Hier spielten verschiedene Aspekte und Faktoren eine Rolle, führt der Bürgermeister weiter aus. Zu nennen sei hier vor allem die seit diesem Jahr gemäß EigVO berücksichtigte Eigenkapitalverzinsung von derzeit 2 % und die mit der notwendigen Aufnahme von Darlehen zur Finanzierung erforderlicher Investitionsmaßnahmen und mit der Sicherung der Liquidität durch entsprechende durchgängig erforderliche Kassenkreditinanspruchnahme verbundenen Zinsaufwendungen. Wenngleich Letztere derzeit in Anbetracht der aktuellen Zinsmarktlage quasi ohne Zinsaufwand liefen, sei entsprechend der Prognose aus Fachkreisen davon auszugehen, dass ab kommendem Jahr von einer langsamen Erholung des Finanzmarktes ausgegangen werden müsse mit der folglichen Konsequenz entsprechend wieder auflebender Zinsaufwendungen. Auch seien die Umlagen an den Wasserverband Eifel-Rur und den Erftverband von der Gemeinde nicht beeinflussbar. Letztendlich sei eine moderate Anhebung der Gebühren unumgänglich. Diese zeige sich im Abwasserbereich für 2019 auf der Grundlage der Planwerte bei 11 Cent pro cbm. Der Bürgermeister führt weiter aus, dass die erheblichen Auswirkungen der diesjährigen Dürre, die sich vor allem auch in der aktuellen Lage des Waldes zeige, auch für 2019 noch entsprechende Konsequenzen auf die Wasserwirtschaft haben könnte. Es werde nach wie vor deutlich, dass sich das Wasserreservoir im Boden bei weitem noch nicht erholt habe und es deshalb in 2019 bei erneut auftretender Trockenheit zu Konsequenzen in der Wasserwirtschaft kommen könnte. Dies in der Art, dass die Bevölkerung im Versorgungsgebiet zu gegebener Zeit dazu aufgerufen werden könnte, einen sparsamen Umgang mit dem wertvollen Gut Wasser zu pflegen, um erhebliche Versorgungsengpässe vor allem in den Sommermonaten zu verhindern. Bezüglich der Frage des Vorsitzenden zur Zahl der gemeldeten Zisternen sagt der Bürgermeister zu, hierüber mit der Niederschrift zu informieren. Anmerkung: Derzeit sind bei der Gemeinde Nettersheim 24 Zisternen angemeldet. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1070 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr - Vorlage 1073 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 6 Beschlussempfehlung: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Eigenbetrieb Abwasser in Höhe von 2 %. 2. Der Gemeinderat beschließt zudem auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation mit dem Wirtschaftsplan 2019 zum 01.01.2019 nachstehende Gebührenfestsetzungen: a) Die Schmutzwassergebühr wird von 3,79 €/cbm auf 3,90 €/cbm Frischwasserbezug erhöht. b) Die Niederschlagswassergebühr wird wie in den Vorjahren beibehalten und damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm 3. Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2019 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes die Gebühren unverändert festzusetzen, und zwar wie folgt: a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) 1,03 €/m2. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 - Vorlage 1087 /X.L. - Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob in der Änderungssatzung nicht auch der Erhöhungsbetrag genannt werden könne. Hier stehe nur die neue Gebühr drin, so dass für den Bürger die genaue Höhe der Veränderung nicht ersichtlich sei. Der Bürgermeister teilt hierzu mit, dass gemäß Satzungsrecht im eigentlichen Satzungstext nur die festgesetzte Gebühr enthalten sein dürfe. Über die Höhe der Änderung würden die Bürgerinnen und Bürger im Gemeindeblatt und zusätzlich in der Bürgerinformation zum Abgabenbescheid unterrichtet. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nettersheim vom 22.12.2009 gemäß der beigefügten Fassung. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 7 Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Vorlage 1076 /X.L. - Beschlussempfehlung: Die der Vorlage 1076 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim wird durch den Rat beschlossen und die Gebühren für die Jahre 2019 und 2020 unverändert wie folgt festgesetzt: a) Geschlossene Gruben b) Kleinkläranlagen Abstimmungsergebnis: Punkt 7: 5,48 €/cbm Frischwasserbezug 1,88 €/cbm Frischwasserbezug einstimmig ja Jahresabschluss 2017 Gemeindewasserwerk hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 1069 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Gemeindewasserwerkes, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2018 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: einstimmig ja Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 30.09.2018 - Vorlage 1023 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des Gemeindewasserwerkes mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 8 Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für das Gemeindewasserwerk - Vorlage 1071 /X.L. - Der Bürgermeister erläutert, dass auch das Gemeindewasserwerk ähnlich wie der Eigenbetrieb Abwasser ein besonderes Jahr hinter sich habe. Abweichungen ergäben sich unter anderem dadurch, dass die Ortslage Marmagen über den Olefverband versorgt werde. Der Wasserbezug über den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg zeige entsprechend den aktuellen Bezugszahlen für das Gemeindegebiet Nettersheim in 2018 einen Mehrbezug gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 2.000 cbm. Auf Seiten des Verbandsgebietes Mechernich sei dieser Mehrbezug nicht entstanden, da dort teilweise Engpässe über die zusätzliche Versorgung aus anderen Quellen gesteuert würden. Durch den erhöhten Wasserbezug entstünden folglich höhere Wasserbeschaffungskosten. Allein 55 Cent pro cbm der Wassergebühr würden nur den Wasserbezugspreis an den Wasserbeschaffungsverband Hermesberg abdecken. Auch hier macht der Bürgermeister auf die möglichen Folgewirkungen der diesjährigen Dürre für die Wasserwirtschaft und -versorgung des kommenden Jahres aufmerksam. Hinzu komme, dass sich in der nahenden Frostperiode die Wasserspeicher über Niederschläge nicht füllen könnten. Der Wasserverbrauch sei gegenüber den Vorjahren in diesem Jahr um ca. 10.000 m³ gestiegen, führt der Bürgermeister weiter aus. Für das kommende Wirtschaftsjahr sei wieder ein leichter Rückgang der Menge auf 272.000 € gemessen an dem üblichen Verbrauch in Vorjahren angenommen worden. Hierin berücksichtigt sei der sukzessive Anschluss neuer Häuser in den Neubaugebieten in Nettersheim und Zingsheim. Aufgrund der aktuellen Baulandentwicklung werde in den kommenden Jahren die Zahl der Anschlüsse steigen, was im Hinblick auf die Gebührengestaltung von besonderer Bedeutung sei. Die Wasserverluste habe man weiter deutlich reduzieren können. Der Wert von 14,63 %, was einer Menge von rd. 40.000 cbm entspreche, sei zwar immer noch hoch, aber doch wesentlich geringer als noch vor einigen Jahren. Für diese Wasserverluste würden allerdings keine Gebühren eingenommen, während aber der entsprechende Bezug an den Wasserbeschaffungsverband zu zahlen sei. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der mit der Reduzierung der Wasserverluste verbundene, kontinuierliche Sanierungsaufwand voll zu Lasten des Gebührenhaushaltes gehe. Der Bürgermeister weist auf das Mitte des Jahres beschlossene Wasserversorgungskonzept hin, in dem u.a. auch auf die zukünftige Ausrichtung des Wasserwerks eingegangen worden sei. Das Gemeindewasserwerk als kleiner Betrieb sei nicht an einen Großverband angeschlossen, wie dies andernorts häufig der Fall sei. Im Rahmen der aktuellen Bestrebungen einer Vernetzung von ene und e-regio seien z.B. auch drei Wasserwerke involviert. In Zukunft sollte man im Hinblick auf Notversorgungslösungen durchaus über Kooperationen nachdenken. Die vorgeschlagene Wasserpreisanpassung sei eher marginal. Im Gebührenvergleich mit den benachbarten Kommunen liege die Gemeinde mit dieser Gebühr nach wie vor Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 9 im Mittelfeld, erklärt der Bürgermeister. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Gemeindewasserwerkes Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1071 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: für das einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage 1074 /X.L. - Auf Nachfrage des Vorsitzenden hinsichtlich einer Doppelerfassung von Personalkosten erläutert der Bürgermeister, dass die Grundgebühr sich prozentual vom Gesamtgebührenbedarf errechne. Zur Ermittlung des Verbrauchsgebührenbedarfs werde die Gesamthöhe der Grundgebühr vom Gesamtgebührenbedarf abgezogen und der verbleibende Betrag durch die Verbrauchsmenge dividiert. Demnach würde auch der anteilig über die Grundgebühr refinanzierte Personalaufwand nicht mehr in die Kalkulation der Verbrauchsgebühr mit einfließen. Beschlussempfehlung: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %. 2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf 1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen. 3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 Abstimmungsergebnis: maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 10 Punkt 11: Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 - Vorlage 1086 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 12: einstimmig ja Jahresabschluss 2017 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Betriebsleiters - Vorlage 1068 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss des Rates der Gemeinde Nettersheim erteilt dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, zugleich Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2018 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2017 vorbehaltlos Entlastung. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zum 30.09.2018 - Vorlage 1024 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Quartalszwischenbericht zum 30.09.2018 des Wirtschaftsjahres 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit der Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses zum 31.12.2018 wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme - Vorlage 1088 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 11 Der Bürgermeister weist auf die zahlreichen in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen hin. Es sei einiges in Bewegung. Ein wichtiger Punkt sei der Nahwärmeverbund Rosenthalstraße mit der zentralen Versorgung über die Heizanlage im Kloster Nettersheim. Es gehe nunmehr darum, die technischen Anlagenteile der Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim nach Fertigstellung entsprechend der Beschlusslage von der Gemeinde in das Eigentum des Eigenbetriebs Biowärme zu übertragen. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erläutert der Bürgermeister, dass für die Maßnahme 240.000 Euro im Wirtschaftsplan veranschlagt seien. Nur das wirtschaftliche Eigentum gehe auf den Eigenbetrieb über. Für die Nutzung der Räumlichkeiten sei eine entsprechende Miete zu vereinbaren. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Eigenbetriebes Biowärme zustimmend zur Kenntnis und beschließt: 1. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - für die in der Begründung zur Vorlage beschriebenen Maßnahmen - im Wirtschaftsplan 2019 entsprechende Mittelveranschlagungen vorzunehmen. 2. Die technischen Anlagenteile in der Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim sind zum 01.01.2019 in das Eigentum des Eigenbetriebs zu übernehmen. 3. Die notwendigen Maßnahmengewerke zur Herstellung des Nahwärmeverbundes Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim sind beschränkt auszuschreiben und an die Billigstbietenden zu vergeben. 4. Der Hackschnitzelkessel (WVT) und die Gaskessel in der Nahwärmezentrale Schulzentrum Nettersheim sind im Rahmen der laufenden Städtebaufördermaßnahme zu erneuern. 5. Die Herstellung von Hausanschlüssen ist auf der Grundlage der durchgeführten Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu beauftragen. 6. Notwendige weitere Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Erlass des Wirtschaftsplans 2019 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 1072 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 12 das Wirtschaftsjahr 2019 in der der Vorlage 1072 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019 - Vorlage 1075 /X.L. - Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Über 300 kW Abstimmungsergebnis: Punkt 17: Grundgebühr pro kW 51,00 € 41,00 € 31,00 € 27,00 € einstimmig ja Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs - Vorlage 331 /X.L. Z.2 - Der Bürgermeister verweist auf die Bemühungen der Gemeinde in den letzten Jahren, durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Entwässerungssituation im Bereich der Einmündungsstellen der A 1 zu erreichen, dies insbesondere zur Entlastung des Einzugsgebietes des Genfbaches. Anlässlich eines Besuches des Landesverkehrsministers in Engelgau habe man die Thematik auch nochmals angesprochen. Seitdem sei wieder etwas Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Zwischenzeitlich habe ein Gespräch mit der Autobahnmeisterei Krefeld stattgefunden, bei dem man die eigene Position und die diesbezüglichen Vorstellungen habe deutlich machen können. In der weiteren Erörterung habe die Gemeinde angeboten, für eine Retention entlang des Genfbaches geeignete Wiesenflächen zur Verfügung zu stellen. In einem heutigen Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde sei vereinbart worden, für Januar einen Abstimmungstermin vorzubereiten. Wichtig sei, ökologisch vertretbare Lösungen unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde zu erarbeiten. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 13 Hinsichtlich des Autobahnabriebs und der damit einhergehenden Gewässerbelastung betont der Bürgermeister, dass vollkommen unverständlich sei, dass bei Land- und Kreisstraßen Filterstrecken vorgeschrieben seien, bei Autobahnen aber nicht. Hier müsse man sich weiter für eine Reinigung der Abwässer einsetzen, damit es nicht zu einer weiteren Verunreinigung der Bäche kommen könne. Mittlerweile habe die Autobahnmeisterei Krefeld schriftlich mitgeteilt, dass sie den Vorstellungen der Gemeinde folgen könne und eine gemeinsame Lösung angestrebt werden solle. Gegebenenfalls könne dies in Nettersheim pilotartig erfolgen. Ausschussmitglied Poth weist darauf hin, dass der Genfbach bereits belastet sei. Es gebe kaum noch Fische und teilweise sei sogar ein Ölfilm auf dem Wasser zu erkennen. Hier müssten dringend Maßnahmen ergriffen werden, auch um zu vermeiden, dass es später zu einer Belastung auch in den Bachauen komme. Der Bürgermeister erklärt, dass ggf. durch Sickerungen, ähnlich wie in Zingsheim im Rahmen der Fremdwassermaßnahme gebaut, eine Reinigung zu erreichen sei. Eine solche Maßnahme sei dringend notwendig. Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, unter Einbeziehung der zu beteiligenden Fachbehörden mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Planungskonzept zur Hochwasserproblematik im Einzugsgebiet des Genfbaches zu erarbeiten mit dem Ziele, dass bis spätestens im Jahre 2020 eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgen kann. Weiterhin beschließt der Rat, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungsund Durchführungsvereinbarung zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 18: einstimmig ja Beschaffung Wasserleitungsmaterial 2019 - Vorlage 1083 /X.L. - Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wasserleitungsmaterialien für das Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2019 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Beschaffung Wasserzähler 2019 - Vorlage 1082 /X.L. - Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 14 Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, bei Bedarf von Wassermessern für das Gemeindewasserwerk Nettersheim im Jahr 2019 eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Punkt 20: einstimmig ja Ausbau der K 34 - Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau hier: Sachstandsbericht - Vorlage 806 /X.L. Z.1 - Beschlussempfehlung: Der Rat beschließt, den derzeitigen Sachstand zum Ausbau der K 34 Helterstraße/Buirer Straße in Frohngau – zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. – Weiterhin beschließt der Rat, für den angrenzenden Dorfplatz im Bereich Dorfladen, Kirche, Pfarrheim, ein Gestaltungskonzept durch ein Fachbüro entwickeln zu lassen und auf dieser Grundlage einen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 21: a) einstimmig ja Mitteilungen und Informationen Kläranlage Marmagen – Bachschwinden Gillesbach Ratsmitglied Bannert erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich der Untersuchung der Ursachen der vorhandenen Bachschwinden im Bereich der Kläranlage Marmagen. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass der Marmagener Bach und der Gillesbach seit Monaten trocken seien. Man sei derzeit in Kooperation mit dem Erftverband weiter auf der Suche, wo das Wasser genau versickere. Sollte man nicht fündig werden, könne dies letztendlich dazu führen, dass für die Ableitung aus der Kläranlage eine zusätzliche Leitung zu einer geeigneten Stelle (unterhalb der Fischteiche) erforderlich werde. In Abstimmung mit der Bezirksregierung habe man bis 2019/2020 Zeit für eine detaillierte Untersuchung. Die Gemeinde Kall sei auch beteiligt, da diese ebenfalls Abwasser in die Kläranlage Marmagen einleite. b) Verwaltungsrechtsstreit Bundesrepublik Deutschland gegen Gemeinde Nettersheim bezüglich Rückzahlung der Einmalzahlung für Niederschlagswassergebühr Der Bürgermeister informiert, dass der o.g. Rechtsstreit derzeit in beiderseitigem Einvernehmen ruhe, da zunächst das Urteil in einem gleichgelagerten Fall über das Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 Seite 15 OVG Düsseldorf abgewartet werden solle, damit dieses in die weitere Beurteilung mit einbezogen werden könne. gez. Mayer gez. Züll ____________________ ____________________ ____________________ Vorsitzender Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 27.11.2018 gez. Pracht Gesehen: Der Bürgermeister Seite 16