Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.11.18, 11:02
Aktualisiert
30.11.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1092 /X.L.
Datum: 30.11.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark
Blankenheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zum Immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur
42 Nr. 44 eine Entscheidung zur Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen
erst dann herbeizuführen, wenn nach Abstimmung mit dem Investor, dem Kreis
Euskirchen, der Gemeinde Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim erkennbar ist, dass sich keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde
Nettersheim ergibt.
Begründung:
Die KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH, Kall, plant in der Gemarkung Blankenheimerdorf die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von 229,30 m, einer Nabenhöhe von 160 m
und einer Nennleistung von 3.500 kW rd. 150 m westlich der bereits bestehenden Windenergieanlagen (s. Anlage). Das Genehmigungsverfahren wurde u. a.
im Gemeindeblatt, Ausgabe 23, am 09.11.2018 bekanntgemacht, wobei Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Genehmigungsantrag und den dazugehörigen
Antragsunterlagen in der Zeit vom 20.11. – 21.12.2018 beim Kreis Euskirchen
gegeben wird. Im Rathaus Zingsheim liegt eine Ausfertigung dieses Genehmigungsantrages ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Einwendungen und Stellungnahmen können innerhalb der Einwendungsfrist vom 20.11.2018 bis 21.01.2019
bei der Kreisverwaltung Euskirchen oder den Stellen, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen, abgegeben werden.
Der Kreis Euskirchen als koordinierende Stelle hat mit Schreiben vom 20.11.2018
die Fachbehörden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Verfahren beteiligt.
Die Stellungnahme zum Antrag ist bis zum 21.01.2019 vorzulegen.
Die WEA soll auf einer NN-Höhe von rd. 550 m errichtet werden. Ihr Abstand zur
nächsten Wohnbebauung in der Eifelgemeinde Nettersheim (hier: Marmagen,
Sittard)
beträgt
rd.
5.380
m.
Die
bisher
im
Bereich
der
Gemarkung
Blankenheimerdorf vorhandenen beiden WEA, die damit eine Vorbelastung des
Gebietes darstellen, sind mit ihrer Gesamthöhe von 73,5 m mehr als 2/3 kleiner
im Vergleich zur geplanten Anlage. Ein Abriss dieser Anlagen ist nicht vorgese-
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hen, so dass sich künftig eine ungeordnete städtebauliche Situation darstellen
wird.
Bereits bei den Planungen von vier Windenergieanlagen im Bereich Rohr – Reetz
– Mülheim im Gemeindegebiet Blankenheim hat sich die Bürgerinitiative „Mülheim-sagt-nein“ gebildet, der sich auch Bürger aus dem Gemeindegebiet
Nettersheim angeschlossen haben. Seinerzeit hat aus diesem Anlass ein Aufklärungsgespräch
mit
dem
Investor,
dem
Kreis
Euskirchen,
der
Gemeinde
Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim stattgefunden, um in Erfahrung
zu bringen, welche Bedenken aus der Bürgerinitiative heraus vorgetragen wurden
und wie eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung erreicht werden kann.
Die Planungen für den Teilwindpark Rohr – Reetz sind aus diesem Grunde bislang
noch nicht abgeschlossen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, auch für den Teilwindpark Blankenheimerdorf ein
Aufklärungsgespräch mit den zuvor genannten Beteiligten zu führen, um auszuschließen zu können, dass sich keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim ergibt. Erst danach sollte eine abschließende Stellungnahme
an den Kreis Euskirchen erfolgen. Ggf. ist Fristverlängerung für die Abgabe der
gemeindlichen Stellungnahme zu beantragen.
gez. Pracht
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Bürgermeister