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Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
152 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.11.18, 11:02
Aktualisiert
30.11.18, 11:02
Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim) Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim) Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1092 /X.L. Datum: 30.11.2018 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Genehmigungsantrag der KEVER PBB mbH, Kall, für den Eifel-Windpark Blankenheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zum Immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Gemarkung Blankenheimerdorf, Flur 42 Nr. 44 eine Entscheidung zur Stellungnahme gegenüber dem Kreis Euskirchen erst dann herbeizuführen, wenn nach Abstimmung mit dem Investor, dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim erkennbar ist, dass sich keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim ergibt. Begründung: Die KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH, Kall, plant in der Gemarkung Blankenheimerdorf die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von 229,30 m, einer Nabenhöhe von 160 m und einer Nennleistung von 3.500 kW rd. 150 m westlich der bereits bestehenden Windenergieanlagen (s. Anlage). Das Genehmigungsverfahren wurde u. a. im Gemeindeblatt, Ausgabe 23, am 09.11.2018 bekanntgemacht, wobei Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Genehmigungsantrag und den dazugehörigen Antragsunterlagen in der Zeit vom 20.11. – 21.12.2018 beim Kreis Euskirchen gegeben wird. Im Rathaus Zingsheim liegt eine Ausfertigung dieses Genehmigungsantrages ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Einwendungen und Stellungnahmen können innerhalb der Einwendungsfrist vom 20.11.2018 bis 21.01.2019 bei der Kreisverwaltung Euskirchen oder den Stellen, wo die Unterlagen zur Einsichtnahme ausliegen, abgegeben werden. Der Kreis Euskirchen als koordinierende Stelle hat mit Schreiben vom 20.11.2018 die Fachbehörden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Verfahren beteiligt. Die Stellungnahme zum Antrag ist bis zum 21.01.2019 vorzulegen. Die WEA soll auf einer NN-Höhe von rd. 550 m errichtet werden. Ihr Abstand zur nächsten Wohnbebauung in der Eifelgemeinde Nettersheim (hier: Marmagen, Sittard) beträgt rd. 5.380 m. Die bisher im Bereich der Gemarkung Blankenheimerdorf vorhandenen beiden WEA, die damit eine Vorbelastung des Gebietes darstellen, sind mit ihrer Gesamthöhe von 73,5 m mehr als 2/3 kleiner im Vergleich zur geplanten Anlage. Ein Abriss dieser Anlagen ist nicht vorgese- 3 hen, so dass sich künftig eine ungeordnete städtebauliche Situation darstellen wird. Bereits bei den Planungen von vier Windenergieanlagen im Bereich Rohr – Reetz – Mülheim im Gemeindegebiet Blankenheim hat sich die Bürgerinitiative „Mülheim-sagt-nein“ gebildet, der sich auch Bürger aus dem Gemeindegebiet Nettersheim angeschlossen haben. Seinerzeit hat aus diesem Anlass ein Aufklärungsgespräch mit dem Investor, dem Kreis Euskirchen, der Gemeinde Blankenheim und der Eifelgemeinde Nettersheim stattgefunden, um in Erfahrung zu bringen, welche Bedenken aus der Bürgerinitiative heraus vorgetragen wurden und wie eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung erreicht werden kann. Die Planungen für den Teilwindpark Rohr – Reetz sind aus diesem Grunde bislang noch nicht abgeschlossen. Es wird deshalb vorgeschlagen, auch für den Teilwindpark Blankenheimerdorf ein Aufklärungsgespräch mit den zuvor genannten Beteiligten zu führen, um auszuschließen zu können, dass sich keine Betroffenheit für die Bürger der Eifelgemeinde Nettersheim ergibt. Erst danach sollte eine abschließende Stellungnahme an den Kreis Euskirchen erfolgen. Ggf. ist Fristverlängerung für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme zu beantragen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister