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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
368 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
30.11.18, 16:49
Aktualisiert
30.11.18, 16:49

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 359/2018 Erstellt am: 14.11.2018 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.12.2018 Rat X 18.12.2018 Betreff Beratung des Entwurfs des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2019/2020 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage und Allgemeine Rücklage x ja nein Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 2 / 8 Beschlussvorschlag - ohne - Erläuterungen Nach der Aufstellung und Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2019/2020 im Rat am 06.11.2018 müssen Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan neueren Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst werden. Diese wurden in den als Anlage beigefügten Veränderungslisten (Liste 1 konsumtiv und Liste 2 investiv) aufgenommen. Veränderungen, die sich aus der Umsetzung der Vorschläge aus Bürgerhaushalt und Bürgerbudget ergeben könnten, sind in Liste 3 (Bürgerhaushalt) und Liste 4 (Bürgerbudget) dargestellt. 1. Veränderungsliste konsumtiver Bereich des Haushalts (Liste 1) Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der finanzierbaren Änderungswünsche der Verwaltung im Ergebnisplan 2019 aus den in Liste 1 ausgewiesenen Veränderungen eine Verbesserung von 421.650 €. Für den Ergebnisplan 2020 ergibt sich eine Verbesserung von 516.550 €. Sofern die finanzierbaren Veränderungen der Verwaltung für die Jahre 2019 und 2020 auch die Folgejahre 2021 bis 2023 tangieren, erfolgte eine Anpassung. Veränderungsliste investiver Bereich des Haushalts (Liste 2) Die Veränderungen wurden in der beigefügten Liste 2 je Maßnahme gesondert dargestellt. Sofern auch die Folgejahre betroffen sind, erfolgte eine Anpassung. Die finanzierbaren Änderungswünsche der Verwaltung führen 2019 zu einer Belastung von 760.300 € und 2020 zu einer Entlastung von 101.500 € gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung. Die nach den Vorschriften des Haushaltsrechts zulässige Kreditermächtigung wurde auf Grundlage der finanzierbaren Änderungswünsche der Verwaltung angepasst; unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Haupt- und Finanzausschusses muss diese ggf. angepasst werden. Auf die Begründungen zu den einzelnen Positionen wird verwiesen. Gute Schule 2020 Die Verwaltung schlägt vor, 232.000 € aus der Tranche 2020 für den 3. und 4. Bauabschnitt der Fenstersanierung an der Realschule Pulheim zu verwenden. Entsprechend wurden die Positionen im Haushaltsentwurf angepasst (vgl. Liste 1, lfd. Nr. 4 und Liste 2, lfd. Nr. 5). Demnach verbleiben aus der Tranche 2020 noch 471.897 € zur Konkretisierung verfügbar. 2. Bürgerhaushalt und Bürgerbudget (Listen 3 und 4) Mit Vorlage 311/2018 (Rat 06.11.2018) wurden dem Rat die TOP 20 aus Bürgerhaushalt und die TOP 20 aus dem Bürgerbudget zur Kenntnis gegeben. Die Vorschläge werden entsprechend in Liste 3 und 4 dargestellt. Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Vorschläge fließt entsprechend in den Beschluss des Doppelhaushaltes 2019/2020 ein. Eine Finanzierung des Bürgerbudgets in Höhe von 55.000 € ist durch Berücksichtigung im Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 sichergestellt. Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 3 / 8 Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Ergebnisplan nachfolgend dargestellt: Defizit im Ergebnisplan gemäß des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2019 Verbesserung in 2019 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 1 Defizit Ergebnisplan 2019 2.287.090 € 421.650 € 1.865.440 € Das nunmehr ausgewiesene Defizit im Ergebnisplan 2019 von rd. 1,87 Mio. € kann über eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sichergestellt werden. Überschuss im Ergebnisplan gemäß des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verbesserung in 2020 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 1 Überschuss Ergebnisplan 2020 6.737.200 € 516.550 € 7.253.750 € Der Überschuss im Ergebnisplan 2020 von rd. 7,25 Mio. € kann der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Zusammenfassend werden die Auswirkungen der Veränderungen auf den Finanzplan nachfolgend dargestellt: Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2019 Verbesserung in 2019 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 1 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2019 Saldo aus Investitionstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2019 Verschlechterung in 2019 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 2 Saldo aus Investitionstätigkeit 2019 4.841.270 € 447.700 € 5.288.970 € ./. 20.771.100 € ./. 760.300 € ./. 21.531.400 € Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit ändert sich 2019 nicht. Insgesamt verringert sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln in 2019 um rd. 17,8 Mio. €. Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verbesserung in 2020 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 1 Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2020 17.525.920 € 516.550 € 18.042.470 € Saldo aus Investitionstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verbesserung in 2020 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 2 Saldo aus Investitionstätigkeit 2020 ./. 17.229.080 € 101.500 € ./. 17.127.580 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit gem. des vorgelegten Haushaltsentwurfs 2020 Verschlechterung in 2020 durch die Änderungswünsche der Verwaltung gemäß Liste 2 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 2020 Insgesamt ändert sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln in 2020 nicht. ./. 296.840 € ./. 88.850 € ./. 385.690 € Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 4 / 8 Anträge und Anfragen zum Haushaltsentwurf 2019/2020 Des Weiteren sind die nachstehenden Anträge mit ihren finanziellen Auswirkungen (soweit bekannt) ebenfalls in die Veränderungslisten aufgenommen worden. Diese Auswirkungen sind aber in den vorstehend genannten Zahlen noch nicht enthalten. Es liegen folgende Anträge vor: Kammeroper Köln St. Sebastianus Schützenbruderschaft Brauweiler e.V. Hospiz Pulheim e.V. F e.V. Stadtelternrat Pulheim Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet e.V. Lokale Agenda 21 in Pulheim e.V. Aktionsring Pulheim e.V. Pulheimer Sport-Club 1924/57 e.V. CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen SPD-Fraktion FDP-Fraktion Fraktion Bürgerverein 3. Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 (nicht öffentlicher Teil) Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 bis 14 Anlage 15 bis 24 Anlage 25 bis 48 Stellenplan 2019/ 2020 Der Entwurf des Stellenplans 2019/ 2020 ist als Anlage 49 beigefügt. Die sich gegenüber dem Stellenplan 2017/ 2018 ergebenden Änderungen resultieren vorrangig aus der Nachbesetzung bisheriger `Beamtenstellen´ durch entgeltlich Beschäftigte [und umgekehrt], der `stellenplantechnischen´ Umsetzung der zum 01.01.2017 in Kraft getretenen neuen Entgeltordnung, der unterjährig erfolgten Änderungen im Rahmen der sog. Tarifautomatik und des in 2018 beschlossenen Nachtragsstellenplans im Rahmen der interimsweise erfolgten Übernahme der Betriebsträgerschaft der Kita Waldwichtel. Diese, wie auch die sich darüber hinaus ergebenden wesentlichen Änderungen, sind nachfolgend dargestellt und näher erläutert; im Einzelnen: Allgemeine Erläuterungen Einführung der neuen Entgeltordnung Im Zuge der Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts haben sich die Tarifvertragsparteien im Rahmen des Tarifabschlusses zur Einkommensrunde 2016 u. a. auf die zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue Entgeltordnung für den TVöD-VKA geeinigt. Die neue Entgeltordnung entfaltet ihre unmittelbare Wirkung insbesondere im Rahmen von neuen Eingruppierungsvorgängen. Gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht ergeben sich Änderungen insbesondere bei Berufen, bei denen sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben; so ergeben sich im Rahmen der neuen Entgeltordnung u. a. Veränderungen bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 [diese wird nun in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c aufgeteilt] und für den Rettungsdienst [hier gilt für die Notfallsanitäter eine neue Entgelttabelle P8]. Da die neue Entgeltordnung [TVöD-VKA] zum Teil neue Eingruppierungsmerkmale beinhaltet, haben sich in den betreffenden Bereichen mitunter Abweichungen zum bisher gelten- Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 5 / 8 den Eingruppierungsrecht ergeben, aus denen im Rahmen der Überleitung Höhergruppierungen resultieren. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar: Dez. Amt Antrag/ Maßnahme Produkt I VZ Umwandlung von Stellen in EG 9a TVöD [1,8 VZÄ] 01.02.01 PR Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [0,77 VZÄ] 01.04.01 10 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 01.01.01 10 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 01.07.01 10 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 01.07.01 10 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 01.07.02 10 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 01.07.02 32 Umwandlung von Stellen in P 8 TVöD [4,0 VZÄ/ Notfallsanitäter] 02.08.01 34 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 02.05.01 40 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 04.01.01 40 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [0,5 VZÄ] 04.01.03 40 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 04.01.03 40 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 04.02.01 40 Umwandlung von Stellen in EG 9a TVöD [3,0 VZÄ] 08.03.01 50 Umwandlung einer Stelle A 10 LBesG in EG 9b TVöD [0,5 VZÄ] 05.03.01 50 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 05.05.01 51 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 06.01.01 70 Umwandlung von Stellen in EG 9a TVöD [3,0 VZÄ] 01.06.01 20 Umwandlung von Stellen in EG 9a TVöD [2,0 VZÄ] 11.02.01 20 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 01.10.01 26 Umwandlung einer Stelle in EG 9c TVöD [1,0 VZÄ] 15.01.01 26 Umwandlung von Stellen in EG 9c TVöD [2,0 VZÄ] 01.12.02 26 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 01.12.01 II III Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 6 / 8 IV 26 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 01.12.02 63 Umwandlung von Stellen in EG 9a TVöD [2,0 VZÄ] 10.01.01 63 Umwandlung einer Stelle in EG 9b TVöD [1,0 VZÄ] 10.01.01 66 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 12.01.01 66 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 12.02.01 66 Umwandlung einer Stelle in EG 9a TVöD [1,0 VZÄ] 11.02.01 Unterjährige Änderungen, Tarifautomatik Gem. § 12 TVöD vollzieht sich die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Wege der sog. `Tarifautomatik´; danach ist der/ die Beschäftigte in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihm/ ihr nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Folge dieser Tarifautomatik ist, dass der/ die Beschäftigte einen einklagbaren Entgeltanspruch aufgrund der unmittelbaren Wirkung der Tarifnorm hat; die Eingruppierung ergibt sich bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen somit als zwingende rechtliche Folge. Vor diesem Hintergrund hat der Rat in seiner Sitzung am 09.05.2018 den Bürgermeister gem. § 41 Abs. 2 GO NRW ermächtigt, sich aus § 12 TVöD ergebende Eingruppierungen unterjährig, ohne vorherige Einbringung einer entsprechenden Stellenplanänderung, vorzunehmen. Die sich hieraus ergebenden Änderungen stellen sich wie folgt dar: Dez. Amt Antrag/ Maßnahme Produkt II 34 Höhergruppierung aufgrund Neubewertung von EG 10 TVöD in EG 11 TVöD, 1,0 VZÄ ab 01.10.2018 02.05.01 50 Höherbewertung aufgrund Neubewertung von EG 9b TVöD in EG 9c TVöD, 0,64 VZÄ ab 01.10.2018 05.01.01 Nachtragsstellenplan Aufgrund der dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe gemäß § 79 II SGB VIII obliegenden Gewährleistungspflicht – er muss garantieren, dass alle erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen zur Erfüllung der Aufgaben rechtzeitig, ausreichend und plural zur Verfügung stehen – hat der Rat in seiner Sitzung am 10.07.2018 im Rahmen des Nachtragsstellenplans zur Sicherstellung des Betriebs der Kindertageseinrichtung insgesamt 21,25 VZÄ beschlossen. Die Änderungen stellen sich wie folgt dar: Dez. Amt Antrag/ Maßnahme Produkt II 51 1,0 VZÄ zusätzliche Einrichtung Stelle einer Leitung [EG 16 TVSuE ab 01.08.2018] 06.01.01 51 18,0 VZÄ zusätzliche Einrichtung Fachkraftstellen [EG S 8a TVSuE ab 01.08.2018] 06.01.01 51 0,5 VZÄ zusätzliche Einrichtung einer Stelle Motopäde/ -in [EG 8b TVSuE ab 01.08.2018] 06.01.01 Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 7 / 8 51 0,75 VZÄ zusätzliche Einrichtung einer Stelle Küchenleitung [EG 5 TVöD ab 01.08.2018] 06.01.01 51 1,0 VZÄ zusätzliche Einrichtung einer Stelle Wirtschaftskraft [EG 1 TVöD ab 01.08.2018] 06.01.01 Änderungen Stellenplan 2018/ 19 Neben den o. a. ausgeführten Gründen ergeben sich – vorrangig bedingt durch zusätzliche Stellenanforderungen und/ oder organisatorische Maßnahmen – nachfolgend aufgezeigte weitere Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2017/ 18; im Einzelnen: Dez. Amt I 10 0,5 VZÄ neue Stelle in der Verwaltungsabteilung/ Vergabestelle [A 11 LBesG] 01.07.01 10 Anhebung der Stelle Personalsachbearbeitung [1,0 VZÄ von A 10 LBesG nach A 11 LBesG] 01.09.01 10 Anhebung der Stelle Personalsachbearbeitung [0,5 VZÄ von EG 9b nach EG 9c TVöD] 01.09.01 14 Wegfall einer Stelle [1,0 VZÄ, A 11 LBesG] 01.05.01 32 0,5 VZÄ neue Stelle im Einwohnermeldeamt [EG 5 TVöD] 02.04.01 32 Anhebung der Stellen Außendienst [2,5 VZÄ von EG 3 nach EG 5 TVöD] 02.08.01 40 1,0 VZÄ neue Stelle Schulverwaltung [A 10 LBesG] 03.06.01 40 0,5 VZÄ neue Stelle Schulverwaltung [A 9 LBesG] 03.06.01 40 Aufstockung der Stelle Schulverwaltung von 0,34 VZÄ auf 0,5 VZÄ [Stellenplananpassung] 03.04.01 40 1,0 VZÄ Umwandlung der Stelle Abteilungsleitung [A12 LBesG in EG 9b ab 16.04.2018] 08.03.01 40 Verlagerung der Stelle 520.03.05 “Platzwart“ in den Bauhof [1,0 VZÄ, EG 5 TVöD] 08.01.01 50 1,0 VZÄ neue Stelle Amtsleitung Sozialamt [A 13 LBesG] 05.01.01 50 1,0 VZÄ neue Stelle Leistungssachbearbeitung [EG 9c TVöD] 05.05.01 50 Anbringung ku-Vermerk Stelle “Abteilungsleitung“ [von EG 11 nach EG 10 TVöD] 05.05.01 50 0,5 VZÄ neue Stelle "Koordination Übergangsheime/ Hausmeisterdienste" [EG 9c TVöD] 05.02.01 50 0,5 VZÄ neue Stelle "Ehrenamtskoordination" [EG 9a TVöD] 05.02.01 51 Anhebung der Stellen „Köche/ Köchinnen in KiTAs“ [8,15 VZÄ von EG 5 in EG 6 TVöD] 06.01.01 51 Verlagerung und Umwandlung der Stelle "Frühe Hilfen" in die Abteilung 513 [0,85 VZÄ, von EG 10 TVöD nach S 12 SuE] 06.04.01 II Antrag/ Maßnahme Produkt Vorlage Nr.: 359/2018 . Seite 8 / 8 III IV 51 1,0 VZÄ neue Stelle Verwaltungsabteilung [EG 8 TVöD] 06.01.01 51 0,75 VZÄ neue Stelle in Verwaltungsabteilung [EG 9c TVöD] 06.04.01 51 0,90 VZÄ neue Stelle Schulsozialarbeit [Entfristung EG S 12 TVSuE] 06.02.01 51 3,0 VZÄ neue Ausbildungsstellen „Duales Studium“ 06.04.01 20 Umwandlung Stelle Abteilungsleitung Zahlungsverkehr [von EG 10 TVöD in A11 LBesG] 01.10.01 26 2,0 VZÄ neue Stellen Ingenieur [EG 11 TVöD] 01.12.02 26 2,0 VZÄ neue Stellen Techniker [EG 10 TVöD] 01.12.02 70 Umwandlung der Stelle „Controlling“ von EG 9a in EG 9c 01.06.01 70 Neubewertung/ Umwandlung einer Stelle EG 5 in EG 6 TVöD 01.06.01 70 Anhebung der Stelle Baumkontrolleur [1,0 VZÄ von EG 6 nach EG 7 TVöD] 01.06.01 70 Verlagerung der Stelle "Straßenkontrolleur" zu 66 [1,0 VZÄ von EG 6 TVöD] 01.06.01 70 2,0 VZÄ neue Stellen “Grünflächen/ Unterstützung Baumkontrolleure“ [EG 6 TVöD] 01.06.01 70 3,0 VZÄ neue Stellen "Unrattrupp" [EG 3 TVöD] 01.06.01 60 Umwandlung Stelle Erschließungsangelegenheiten von A 10 LBesG nach EG 10 TVöD 10.02.01 61 Anhebung der Stelle “GIS“ [0,5 VZÄ von EG 8 in EG 9b TVöD] 09.0.09 63 Umwandlung ku-Vermerk in kw-Vermerk [Stellenplananpassung] 10.01.01 66 Anhebung der Stelle [0,5 VZÄ EG 5 nach EG 6 TVöD/ Stellenplananpassung] 10.02.01 66 Aufstockung der Stelle von 0,77 VZÄ auf 1,0 VZÄ [Stellenplananpassung] 11.02.01 Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass in Abhängigkeit aktuell laufender Organisationsuntersuchungen in der Feuer- und Rettungswache, im Sozial- sowie Jugendamt in 2019 ggf. ein Nachtragsstellenplan erforderlich sein wird.