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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
03.12.18, 17:06
Aktualisiert
03.12.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 319/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 319/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 28.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Der Rat bestellt folgende Vertreter der Stadt Wesseling: a) Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH - Aufsichtsrat Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim scheidet als Mitglied aus. Als Nachfolger wird Herr Stefan Glaser -I/10- zum Mitglied bestellt. b) Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L - Gesellschafterversammlung Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim scheidet als Mitglied aus. Als Nachfolgerin wird Frau Karolin Beloch (Co-Dezernentin -II/A- zum Mitglied bestellt. c) Stadtwerke Wesseling GmbH - Aufsichtsrat Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim scheidet als stellv. Mitglied aus. Zur Vertretung des Bürgermeisters als stimmberechtigtes Mitglied werden die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes mit Ausnahme des Geschäftsführers der Stadtwerke Wesseling GmbH in folgender Reihenfolge bestellt: 1. Frau Karolin Beloch, 2. Herr Carsten Walbröhl. d) Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur - Verbandsversammlung Herr Beigeordneter und Kämmerer Manfred Hummelsheim scheidet als stellv. Mitglied aus. Als Nachfolgerin wird Frau Maria Schmieden (-I/10-) als stellv. Mitglied bestellt. e) Dickopsbachverband - Verbandsversammlung Herr Gregor Bergrath (Entsorgungsbetriebe) scheidet als stellv. Mitglied aus. Als Nachfolger wird Herr Daniel Warwas (-66-) als stellv. Mitglied bestellt. f) Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. - Mitgliederversammlung Frau/Herr …… (CDU) wird zum Mitglied bestellt. Herr Gregor Bergrath (Entsorgungsbetriebe) scheidet als stellv. Mitglied aus. Als Nachfolger wird Herr Daniel Warwas (-66-) als stellv. Mitglied bestellt. g) Palmersdorfer Bachverband - Verbandsversammlung Herr Gregor Bergrath (Entsorgungsbetriebe) scheidet als stellv. Mitglied aus. Als Nachfolger wird Herr Daniel Warwas (-66-) als stellv. Mitglied bestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Ablauf des 31. Dezember 2018 scheidet Herr Manfred Hummelsheim als Beigeordneter und Kämmerer aus dem aktiven Dienst bei der Stadt Wesseling aus. Herr Hummelsheim war Vertreter der Stadt Wesseling bei folgenden juristischen Personen bzw. Personenvereinigungen:  Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (Mitglied im Aufsichtsrat),  Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L. (Mitglied in der Gesellschafterversammlung),  Stadtwerke Wesseling GmbH (stellv. Mitglied im Aufsichtsrat)  Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (stellv. Mitglied der Verbandsversammlung), Weiterhin ist aufgrund personeller Veränderungen innerhalb der Verwaltung sowie eines unbesetzten Sitzes seitens der CDU-Fraktion eine Umbesetzung der Vertreter/innen der Stadt Wesseling in folgenden externen Gremien erforderlich:  Dickopsbachverband (Verbandsversammlung)  Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. (Mitgliederversammlung)  Palmersdorfer Bachverband (Verbandsversammlung) Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen der § 113 GO NRW. Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen. Gemäß § 50 Abs. 4 Satz 3 GO NRW wählt der Rat beim vorzeitigen Ausscheiden einer Person aus dem Gremium den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt folgende Nachbesetzungen vor:  Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Herr Stefan Glaser -I/10- ersetzt Herrn Beigeordneten und Kämmerer Manfred Hummelsheim als Mitglied im Aufsichtsrat.  Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L Frau Karolin Beloch (Co-Dezernentin -II/A-) ersetzt Herrn Beigeordneten und Kämmerer Manfred Hummelsheim als Mitglied in der Gesellschafterversammlung.  Stadtwerke Wesseling GmbH Zur Vertretung des Bürgermeisters als stimmberechtigtes Mitglied werden die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes mit Ausnahme des Geschäftsführers der Stadtwerke Wesseling GmbH in folgender Reihenfolge bestellt: 1. Frau Karolin Beloch, 2. Herr Carsten Walbröhl.  Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Frau Maria Schmieden (-I/10-) ersetzt Herrn Beigeordneten und Kämmerer Manfred Hummelsheim als stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung.  Dickopsbachverband Herr Daniel Warwas (-66-) ersetzt Herrn Gregor Bergrath (Entsorgungsbetriebe) als stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung.  Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. Herr Daniel Warwas (-66-) ersetzt Herrn Gregor Bergrath (Entsorgungsbetriebe) als stellvertretendes Mitglied in der Mitgliederversammlung.  Palmersdorfer Bachverband Herr Daniel Warwas (-66-) ersetzt Herrn Gregor Bergrath (Entsorgungsbetriebe) als stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung. In der Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. ist darüber hinaus seit dem Tod des bisherigen Mitglieds, Herrn Fritz Graf, der Sitz vakant. Die Bestellung von Herrn Graf erfolgte auf Vorschlag der CDU-Fraktion in der Ratssitzung am 26.08.2014 auf Grundlage des einheitlichen Wahlvorschlags aller Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder. Der CDU-Fraktion obliegt das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. Anlage Liste „Vertreter/innen der Stadt Wesseling in externen Gremien - Stand: 31.10.2018“