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Beschlussvorlage (Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Vertretungspool) für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
163 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
03.12.18, 17:06
Aktualisiert
03.12.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 340/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat III Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Vertretungspool) für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 340/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ohrndorf 29.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Vertretungspool) für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH Beschlussentwurf: 1. Der Rat bestätigt, dass die mit Beschluss des Rates vom 26.08.2014 erfolgte Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH weiterhin Gültigkeit besitzt. 2. Es werden Gruppen von Stellvertretern mit folgenden Mitgliedern bestellt: … Sachdarstellung: 1. Problem In seiner Sitzung vom 10. Juli 2018 hat die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Es wurde beschlossen, zur Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder, Gruppen von Stellvertretern zu bilden („Vertretungspool“). Die Gruppen werden dabei jeweils einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern permanent zugeordnet. Innerhalb der Gruppen wird eine konkrete Reihenfolge bestimmt. Bei Verhinderung von Mitgliedern werden Vertreter entsprechend der zuvor bestimmten Reihenfolge entsandt. Nachdem zwischenzeitlich die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen wurde, muss nun der Aufsichtsrat besetzt werden. 2. Lösung Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Esser, Erwin Rothermund, Manfred Böhner, Georg Engels-Bremer, Martina Keilhau, Giovanna Hambach, Paul Recht, Josef Nahlen, Karl-Peter Dr. Löffler, Jürgen Auge, Stephan Halbritter, Helmut Latak, Helmut Kornmüller, Detlef Meyn, Heidi Herrwegen, Helge Meiers, Ute Bobowk, Monika Giesen-Pätz, Susanne Gillet, Elmar Nep, Peter Hermans, Erich Bürgermeister Aufsichtsratsvorsitzender stv. Aufsichtsratsvorsitzende Diese Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder, die vom Rat am 26.08.2014 beschlossen wurde, bleibt unberührt. Die Vertretungsregelung wird auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung nunmehr durch Beschluss des Rates neu definiert, mit dem Ziel eine höhere Flexibilität für den Vertretungsfall herbeizuführen. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.07.2018 folgende Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrages beschlossen: „§ 9 Abs. (2) Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Stadt Wesseling ist kraft seines Amtes Mitglied im Aufsichtsrat. Die übrigen 20 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Wesseling entsandt. Zur Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch den Rat Gruppen von Stellvertretern benannt. Dabei werden die zu bildenden Gruppen der Stellvertreter jeweils einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern permanent zugeteilt. Innerhalb jeder Gruppe wird eine Reihenfolge bestimmt. Bei Verhinderung von Mitgliedern werden Vertreter entsprechend der zuvor bestimmten Reihenfolge in der jeweils maßgeblichen Gruppe entsandt. § 9 Abs. (3) Zur Vertretung des Bürgermeisters als stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats wird auf Vorschlag des Bürgermeisters durch den Rat eine Gruppe von Stellvertretern benannt, die sich – mit Ausnahme des Geschäftsführers der Stadtwerke Wesseling GmbH – aus Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zusammensetzen. Abs. (2) S. 5 bis 7 gelten entsprechend.“ Bei der Bestimmung von Gruppen von Stellvertretern ist darauf zu achten, dass alle bisher benannten stellvertretenden Mitglieder in die jeweiligen Gruppen aufgenommen werden. Nachrichtlich: Nach der derzeitigen Sitzverteilung im Rat würde sich auf Grundlage des anzuwendenden Zählverfahrens Hare-Niemeyer folgende Sitzverteilung im Aufsichtsrat ergeben: CDU/Grüne SPD Grüne WIR/FWW SBW 1 Sitz im Losverfahren Bürgermeister 9 Sitze 6 Sitze 2 Sitze 1 Sitz 1 Sitz 1 Sitz 1 Sitz zusammen 21 Sitze 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen keine