Daten
Kommune
Wesseling
Größe
163 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
03.12.18, 17:06
Aktualisiert
03.12.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
340/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat III
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Vertretungspool) für den Aufsichtsrat
der Stadtwerke Wesseling GmbH
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 340/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ohrndorf
29.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern (Vertretungspool) für den Aufsichtsrat der
Stadtwerke Wesseling GmbH
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat bestätigt, dass die mit Beschluss des Rates vom 26.08.2014 erfolgte Benennung von Mitgliedern für
den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH weiterhin Gültigkeit besitzt.
2.
Es werden Gruppen von Stellvertretern mit folgenden Mitgliedern bestellt:
…
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung vom 10. Juli 2018 hat die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Wesseling GmbH die
Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Es wurde beschlossen, zur Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder, Gruppen von Stellvertretern zu
bilden („Vertretungspool“). Die Gruppen werden dabei jeweils einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern permanent
zugeordnet. Innerhalb der Gruppen wird eine konkrete Reihenfolge bestimmt. Bei Verhinderung von Mitgliedern werden Vertreter entsprechend der zuvor bestimmten Reihenfolge entsandt.
Nachdem zwischenzeitlich die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen wurde, muss nun der Aufsichtsrat besetzt werden.
2. Lösung
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wesseling GmbH besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern:
Esser,
Erwin
Rothermund, Manfred
Böhner,
Georg
Engels-Bremer, Martina
Keilhau,
Giovanna
Hambach,
Paul
Recht,
Josef
Nahlen,
Karl-Peter
Dr. Löffler,
Jürgen
Auge,
Stephan
Halbritter,
Helmut
Latak,
Helmut
Kornmüller,
Detlef
Meyn,
Heidi
Herrwegen,
Helge
Meiers,
Ute
Bobowk,
Monika
Giesen-Pätz, Susanne
Gillet,
Elmar
Nep,
Peter
Hermans,
Erich
Bürgermeister
Aufsichtsratsvorsitzender
stv. Aufsichtsratsvorsitzende
Diese Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder, die vom Rat am 26.08.2014 beschlossen wurde, bleibt unberührt. Die Vertretungsregelung wird auf der Grundlage der vorliegenden Beschlüsse des Aufsichtsrats und
der Gesellschafterversammlung nunmehr durch Beschluss des Rates neu definiert, mit dem Ziel eine höhere
Flexibilität für den Vertretungsfall herbeizuführen.
Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.07.2018 folgende Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrages beschlossen:
„§ 9 Abs. (2)
Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Stadt Wesseling ist kraft seines Amtes
Mitglied im Aufsichtsrat. Die übrigen 20 Mitglieder werden vom Rat der Stadt Wesseling entsandt.
Zur Vertretung der stimmberechtigten Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch den Rat Gruppen von Stellvertretern benannt. Dabei werden die zu bildenden Gruppen der Stellvertreter jeweils einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern permanent zugeteilt. Innerhalb jeder Gruppe wird eine Reihenfolge bestimmt. Bei Verhinderung von Mitgliedern werden Vertreter entsprechend der zuvor bestimmten Reihenfolge in der jeweils maßgeblichen Gruppe entsandt.
§ 9 Abs. (3)
Zur Vertretung des Bürgermeisters als stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats wird auf Vorschlag des
Bürgermeisters durch den Rat eine Gruppe von Stellvertretern benannt, die sich – mit Ausnahme des Geschäftsführers der Stadtwerke Wesseling GmbH – aus Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zusammensetzen. Abs. (2) S. 5 bis 7 gelten entsprechend.“
Bei der Bestimmung von Gruppen von Stellvertretern ist darauf zu achten, dass alle bisher benannten stellvertretenden Mitglieder in die jeweiligen Gruppen aufgenommen werden.
Nachrichtlich:
Nach der derzeitigen Sitzverteilung im Rat würde sich auf Grundlage des anzuwendenden Zählverfahrens
Hare-Niemeyer folgende Sitzverteilung im Aufsichtsrat ergeben:
CDU/Grüne
SPD
Grüne
WIR/FWW
SBW
1 Sitz im Losverfahren
Bürgermeister
9 Sitze
6 Sitze
2 Sitze
1 Sitz
1 Sitz
1 Sitz
1 Sitz
zusammen
21 Sitze
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine