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Beschlusstext (Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Merzenich mit ihren Anlagen; Beratung und Beschluss)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
148 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
03.12.18, 11:48
Aktualisiert
03.12.18, 11:48
Beschlusstext (Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Merzenich mit ihren Anlagen;
Beratung und Beschluss) Beschlusstext (Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Merzenich mit ihren Anlagen;
Beratung und Beschluss) Beschlusstext (Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Merzenich mit ihren Anlagen;
Beratung und Beschluss)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 14.11.2018. Öffentliche Sitzung 8 Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Merzenich mit ihren Anlagen; Beratung und Beschluss 109/2018 Die Änderungslisten zum Haushalt 2019 werden verteilt. Bürgermeister Georg Gelhausen und Kämmerer Lothar Klein erläutern die Änderungsliste. Anschließend eröffnet der Bürgermeister die Diskussion. Im Folgenden werden die wesentlichen Fragen zum Haushalt 2019 aus der Reihe der Ausschussmitglieder und die Antworten der Verwaltung aufgeführt: Wesentliche schuss: Fragen aus dem Aus- Antworten der Verwaltung: Es wird vorgeschlagen, die Haushaltspositionen „Unterhaltungspauschale“ (4131001) und „Unterhaltungskosten Straßen und Wege“ (5211015) für die Sanierung der Gemeindestraßen aufzuwenden. Es wird nachgefragt, wie hoch die Aufwendungen für die Zustandserfassung voraussichtlich sind. Ferner wird diskutiert, ob eine solche Zustandserfassung erforderlich ist und woraus sie bezahlt wird. Auch wird auf eine bestehende Prioritätenliste hingewiesen. Es wird auf die hohe Kreisumlage/Jugendamtsumlage des Kreises hingewiesen. Bei den Kommunen werden Defizite in verschiedenen Bereichen aufgebaut, während der Kreis über eine Ausgleichsrücklage von 11 Mio. EUR verfügt. Es werden rechtliche Schritte (gemeinsam mit anderen Kommunen) gegen den Kreis vorgeschlagen. Auszug 17. Sitzung Die „Unterhaltungspauschale“ ist als Ertrag, der „Unterhalt Straßen“ als Aufwand eingeplant. Die Zustandserfassung z.B. durch den TÜV Rheinland wird ca. 30-50,0 TEUR kosten. Die vorhanden „Prioritätenliste“ ist veraltet und nach freiem Ermessen erstellt und bietet somit keine fachliche Expertise. Eine professionelle Zustandserfassung (bis in untere Schichten) erscheint sinnvoll. Die Diskussion wird weitergeführt, wenn uns ein konkreter Kostenentwurf für die Erfassung vorliegt. Dann kann „Design-perBudget“ erfolgen. Frau Dr. Schöller (Kreistagsabgeordnete) gibt Erläuterungen zur Kreisumlage und Jugendamtsumlage und zur Ausgleichsrücklage des Kreises. Der BM geht davon aus, dass ein Benehmensschreiben der HVB keine größere Auswirkung hat. Ein Appell im Rahmen der Haushaltsverabschiedung ist denkbar. 1 von 3 Es wird angefragt, ob Landes- oder Bundesmittel in Anspruch genommen werden können, um die Position „Leistungen für Asylbewerber“ zu reduzieren/zu decken Es wird der Ansatz der Bewirtschaftungskosten für das Mehrzweckgebäude in Morschenich-Neu erfragt. Ebenso, wie und durch wen die Bewirtschaftung bzw. der Betrieb künftig erfolgen. Auch sollten hier die Vereine einbezogen werden. Es wird auf die Kosten der Umsiedlung Morschenich-Neu hingewiesen und die weitere Entwicklung erfragt, auch im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch RWE. Es wird auf die Unterhaltungsaufwendungen für den P+R-Parkplatz S-Bahn hingewiesen bei einem Ergebnis 2017 von EUR 1.700,00 und einem Ansatz jetzt von EUR 13.000,00. Ist die Erweiterung im Ansatz bereits berücksichtigt? Es wird auf den Unterhaltungsaufwand des Bürgerhauses Bergstraße hingewiesen und angefragt, ob ein Verkauf durch RWE aufgrund der Bergschäden möglich ist. Herr Höhn erläutert die Kostensituation und weist auf die Aufwendungen der „Personen in Duldung“ hin. Das Flüchtlingsaufnahmegesetzt ist derzeit in der Prüfung und soll ggf. geändert werden. Der derzeitige Ansatz ist eine Schätzung der Gas-, Wasser- und Stromkosten anhand der vorhandenen Flächen. Es sollte über die Schaffung einer personellen Ressource nachgedacht werden. Die Vereine sollen einbezogen werden. Es wird auf die laufenden Verhandlungen mit RWE hingewiesen und auf die Herbeiführung einer Lösung. Es wird die Übernahme der Bewirtschaftungskosten durch den Kreis Düren angestrebt, da der P+R-Platz eine kreisweite Bedeutung erlangt hat. RWE wurde bereits angefragt. Der Ankauf wurde bisher abgelehnt. Es wird der Ansatz der Unterhaltungsauf- Die Maßnahmen sind aufgrund von Brandwendungen für die Maarhalle hinterfragt. schutzerfordernissen unbedingt erforderlich, um den Betrieb aufrecht erhalten zu können. Es wird der investive Ansatz für den sozia- Der investive Ansatz ist ein Platzhalter, um len Wohnungsbau erfragt, ebenso den bei Bedarf handlungsfähig zu sein. So ist Sachstand zur Entwicklung der Flächen an der Ankauf der Rixengrundstücke in 2019 der Ahrburg in Golzheim und die evtl. Aus- dadurch gedeckt. Ein Vorkaufsrecht für die übung eines Vorkaufsrechtes durch die Flächen an der Ahrburg ist nur bei berechGemeinde. tigtem Interesse zulässig. Da alle Gutachten eine städtebauliche Nutzung für nicht sinnvoll erachten, wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Seitens der Verwaltung wird in der laufenden Diskussion darauf hingewiesen, dass nahezu alle Heizungsanlagen in den gemeindeeigenen Liegenschaften in der Zukunft einer Prüfung bzw. Sanierung bedürfen. Auch erfolgt der Hinweis, dass spätestens in 2020 eine Dachsanierung der Leichenhalle auf dem Friedhof Ratherstraße erforderlich wird, um Schäden am Gebäude zu vermeiden. Niederschrift 17. Sitzung 2 von 3 Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Haushalt 2019 wird in einer weiteren, 2. Lesung im Haupt- und Finanzausschuss am 05.12.2018 beraten. Die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Merzenich mit ihren Anlagen wird in der Fassung des Entwurfs vom 11.10.2018 unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten Änderungsliste vom .….. beschlossen. Niederschrift 17. Sitzung 3 von 3