Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Erschließungsanlage "Kammstraße" Stommeln Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Beschlussvorlage (Erschließungsanlage "Kammstraße" Stommeln
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung) Beschlussvorlage (Erschließungsanlage "Kammstraße" Stommeln
Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung)

öffnen download melden Dateigröße: 127 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 306/2018 Erstellt am: 17.10.2018 Aktenzeichen: IV/61 sh Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 5 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 12.12.2018 X 18.12.2018 Betreff Erschließungsanlage "Kammstraße" Stommeln Beitrittsbeschluss zur Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB der Verwaltung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 306/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat bestätigt das Ergebnis der verwaltungsintern vorgenommenen planrechtersetzenden Entscheidung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die Erschließungsanlage „Kammstraße“ in Stommeln und beschließt diese. Erläuterungen Mit Schreiben vom 20.11.2017 wurde das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie um die gemeindliche Prüfung gem. § 125 Abs. 2 BauGB für die damals anstehende Erschließungsbeitragsabrechnung für o.g. Erschließungsanlage gebeten. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB entsprechend den damaligen Gegebenheiten entsprochen wurde. Auch zum Zeitraum der durchgeführten Prüfung standen keine anderslautenden Erkenntnisse entgegen. Das Ergebnis wurde Amt 60 mit Schreiben vom 17.10.2018 mitgeteilt. Laut jüngerer Rechtsprechung muss die Feststellung durch den Rat erfolgen bzw. der Rat den Beschluss der Verwaltung bestätigen.