Daten
Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
342/2018
Erstellt am:
07.11.2018
Aktenzeichen:
IV-61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
7
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
12.12.2018
Betreff
29. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Bergheim-Glessen
- Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren
- Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 342/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen zum 29. Regionalplanänderungsverfahren für den Regierungsbezirk
Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die als ENTWURF gekennzeichnete, beigefügte Stellungnahme (ANLLAGE 3) im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) abzugeben.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 05.11.2018 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass der Regionalrat am 28.09.2018 beschlossen hat,
die 29. Änderung des Regionalplans erarbeiten zu lassen (ANLAGE 1). Sie soll die Voraussetzungen für die Stadt Bergheim schaffen, am nordöstlichen Rand des Ortsteils Glessen die für eine vorrangig Wohnzwecken dienende Siedlungserweiterung notwendigen Bauleitplanungen durchführen zu können. Inhalt der Änderung ist folglich die entsprechende
Ausweisung zusätzlicher ASB-Flächen (siehe ANLAGE 2).
Dem Schreiben war die aus Planbegründung, Planentwurf und Umweltbericht bestehende „Planunterlage“ beigefügt (auf
den Abdruck der kompletten Planunterlage der Bezirksplanungsbehörde wurde verzichtet; sie ist aber als pdf-Dokument
ins Ratsinformationssystem eingestellt und dort einsehbar).
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gebeten, am Erarbeitungsverfahren mitzuwirken und eine etwaige Stellungnahme im Zeitraum vom 12.11.2018 bis 18.01.2019 vorzubringen.
Für die Stadt Pulheim sieht die Verwaltung auf der hier betroffenen Ebene der Regionalplanung keine grundsätzlichen
Einwände, welche gegen die neue Darstellung der geplanten allgemeinen Siedlungsbereichsflächen vorgebracht werden
müssten. Dieser ASB-Erweiterung im Osten Glessens stehen an zwei anderen Standorten gleichwertige Reduzierungen
im Rahmen eines sogenannten Flächentausches gegenüber. Außerdem kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis,
dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Da die in Rede stehende Regionalplanänderung allerdings im Zusammenhang steht mit der von der Stadt Bergheim
betriebenen 114. Änderung des Flächennutzungsplans „Östliche Entwicklung Glessen“, schlägt die Verwaltung vor, die
dort im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung vorgebrachten Bedenken – in angepasster Form – auch der Bezirksplanungsbehörde zur Kenntnis zu geben, wenngleich auf der Regionalplanungsebene keine konkretisierten Absichten zu
geplanten Nutzungen thematisiert werden. Der ENTWURF der Stellungnahme ist als ANLAGE 3 beigefügt.