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Beschlussvorlage (29. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Bergheim-Glessen - Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren - Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
153 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Beschlussvorlage (29. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln -
Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Bergheim-Glessen
- Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren
- Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme) Beschlussvorlage (29. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln -
Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Bergheim-Glessen
- Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren
- Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 342/2018 Erstellt am: 07.11.2018 Aktenzeichen: IV-61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 7 ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 12.12.2018 Betreff 29. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) Bergheim-Glessen - Mitwirkung am Erarbeitungsverfahren - Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 342/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen zum 29. Regionalplanänderungsverfahren für den Regierungsbezirk Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die als ENTWURF gekennzeichnete, beigefügte Stellungnahme (ANLLAGE 3) im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) abzugeben. Erläuterungen Mit Schreiben vom 05.11.2018 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass der Regionalrat am 28.09.2018 beschlossen hat, die 29. Änderung des Regionalplans erarbeiten zu lassen (ANLAGE 1). Sie soll die Voraussetzungen für die Stadt Bergheim schaffen, am nordöstlichen Rand des Ortsteils Glessen die für eine vorrangig Wohnzwecken dienende Siedlungserweiterung notwendigen Bauleitplanungen durchführen zu können. Inhalt der Änderung ist folglich die entsprechende Ausweisung zusätzlicher ASB-Flächen (siehe ANLAGE 2). Dem Schreiben war die aus Planbegründung, Planentwurf und Umweltbericht bestehende „Planunterlage“ beigefügt (auf den Abdruck der kompletten Planunterlage der Bezirksplanungsbehörde wurde verzichtet; sie ist aber als pdf-Dokument ins Ratsinformationssystem eingestellt und dort einsehbar). Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gebeten, am Erarbeitungsverfahren mitzuwirken und eine etwaige Stellungnahme im Zeitraum vom 12.11.2018 bis 18.01.2019 vorzubringen. Für die Stadt Pulheim sieht die Verwaltung auf der hier betroffenen Ebene der Regionalplanung keine grundsätzlichen Einwände, welche gegen die neue Darstellung der geplanten allgemeinen Siedlungsbereichsflächen vorgebracht werden müssten. Dieser ASB-Erweiterung im Osten Glessens stehen an zwei anderen Standorten gleichwertige Reduzierungen im Rahmen eines sogenannten Flächentausches gegenüber. Außerdem kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Da die in Rede stehende Regionalplanänderung allerdings im Zusammenhang steht mit der von der Stadt Bergheim betriebenen 114. Änderung des Flächennutzungsplans „Östliche Entwicklung Glessen“, schlägt die Verwaltung vor, die dort im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung vorgebrachten Bedenken – in angepasster Form – auch der Bezirksplanungsbehörde zur Kenntnis zu geben, wenngleich auf der Regionalplanungsebene keine konkretisierten Absichten zu geplanten Nutzungen thematisiert werden. Der ENTWURF der Stellungnahme ist als ANLAGE 3 beigefügt.