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Beschlussvorlage (Überarbeitung des Regionalplans Köln Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) - Frühzeitige Unterrichtung - Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Beschlussvorlage (Überarbeitung des Regionalplans Köln
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)
- Frühzeitige Unterrichtung
- Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme) Beschlussvorlage (Überarbeitung des Regionalplans Köln
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)
- Frühzeitige Unterrichtung
- Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 354/2018 Erstellt am: 13.11.2018 Aktenzeichen: IV-61 ro Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 8 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 12.12.2018 Betreff Überarbeitung des Regionalplans Köln Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) - Frühzeitige Unterrichtung - Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme Veranlasser/in / Antragsteller/in Bezirksregierung Köln Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 354/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen zur Überarbeitung des Regionalplanes Köln durch den Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die als ENTWURF gekennzeichnete beigefügte Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) abzugeben. Erläuterungen Mit Schreiben vom 19.09.2018 hat die Bezirksregierung Köln darüber informiert, dass für die Überarbeitung des Regionalplans Köln durch den „Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)“ die frühzeitige Unterrichtung durchgeführt wird (ANLAGE 1). Dieser Verfahrensschritt beinhaltet die Veröffentlichung des Planungskonzepts, die Möglichkeit, zu diesem schriftlich Stellung zu nehmen wie auch die Möglichkeit, Abgrabungsinteressen anhand von Fragebögen zu melden. Die im Schreiben benannte Frist ist zwischenzeitlich um einen Monat verlängert worden (bis 31.01.2019). Nach Sichtung des Planungskonzepts (ANLAGE 2) und Teilnahme an der vierten Abgrabungskonferenz ist die Verwaltung der Auffassung, dass gegen eine regionalplanerisch abgestimmte Festlegung von Abgrabungsflächen grundsätzlich nichts einzuwenden ist. Sie sieht aber Bedarf, Bedenken und Kritik zu einzelnen Sachverhalten bzw. konzeptionellen Gesichtspunkten vorzutragen und verweist auf den der Vorlage beigefügten Entwurf einer Stellungnahme. Auf die auch den Kommunen eingeräumte Möglichkeit, Abgrabungsinteressen zu melden, sollte nach Auffassung der Verwaltung verzichtet werden.