Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
354/2018
Erstellt am:
13.11.2018
Aktenzeichen:
IV-61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
8
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2018
Betreff
Überarbeitung des Regionalplans Köln
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)
- Frühzeitige Unterrichtung
- Beschluss zur Abgabe einer Stellungnahme
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bezirksregierung Köln
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 354/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen zur Überarbeitung des Regionalplanes Köln durch den Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die als ENTWURF gekennzeichnete beigefügte
Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) abzugeben.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 19.09.2018 hat die Bezirksregierung Köln darüber informiert, dass für die Überarbeitung des Regionalplans Köln durch den „Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)“ die frühzeitige Unterrichtung durchgeführt wird (ANLAGE 1). Dieser Verfahrensschritt beinhaltet die Veröffentlichung des Planungskonzepts, die Möglichkeit,
zu diesem schriftlich Stellung zu nehmen wie auch die Möglichkeit, Abgrabungsinteressen anhand von Fragebögen zu
melden.
Die im Schreiben benannte Frist ist zwischenzeitlich um einen Monat verlängert worden (bis 31.01.2019).
Nach Sichtung des Planungskonzepts (ANLAGE 2) und Teilnahme an der vierten Abgrabungskonferenz ist die Verwaltung der Auffassung, dass gegen eine regionalplanerisch abgestimmte Festlegung von Abgrabungsflächen grundsätzlich
nichts einzuwenden ist. Sie sieht aber Bedarf, Bedenken und Kritik zu einzelnen Sachverhalten bzw. konzeptionellen
Gesichtspunkten vorzutragen und verweist auf den der Vorlage beigefügten Entwurf einer Stellungnahme. Auf die auch
den Kommunen eingeräumte Möglichkeit, Abgrabungsinteressen zu melden, sollte nach Auffassung der Verwaltung
verzichtet werden.