Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
355/2018
Erstellt am:
13.11.2018
Aktenzeichen:
IV/61 sh
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
6
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302
Bereich: Dormagener Straße / Hahnenstraße
Änderung gem. § 13 BauGB
- Aufstellungbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 355/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302 (Bereich:
Dormagener Straße / Hahnenstraße) gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
(BGBl. I S. 3634) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Ergänzung des festgesetzten öffentlichen verkehrsberuhigten Bereichs mit der Zweckbestimmung Fußweg in die Zweckbestimmung Fuß- und Radweg sowie die Sicherung der Anfahrbarkeit der an den
Sichweg abgrenzenden Stellplätze mittels eines Fahrrechtes.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch
nicht berührt. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1302".
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch behalten weiterhin Gültigkeit.
3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird auf die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) durchzuführen.
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Ausgehend von dem mit Datum 27.03.2018 gestellten Bürgerantrags gem. § 24 GO des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs e.V. (ADFC) auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 Stommeln wurde im Weiteren untersucht, für welche
rechtsverbindlichen Bebauungspläne die vom ADFC dargestellte Problematik analog gilt. Innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch ist ebenfalls ein öffentlicher verkehrsberuhigter Bereich mit der Zweckbestimmung „Fußweg“ festgesetzt (Zwischen Dormagener Straße und Hahnenstraße). Diesem unterbleibt bis auf weiteres die Widmung, soweit dieser den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung für gemeinsam genutzte Fuß- und Radwege genügt. Zum Zwecke der Widmung als Gemeindestraße – beschränkt auf die Nutzungsart Rad- und Fußweg – soll
auch im Bebauungsplan ein Fuß- und Radweg festgesetzt werden (siehe Vorlage Nr.: 101/2018). Ebenso bedarf es im
vorliegenden Fall der planungsrechtlichen Sicherung der Anfahrbarkeit der auf dem Grundstück Gemarkung Stommeln,
Flur 24, Flurstück 211 genehmigten Stellplätze. Hierfür wird im Bebauungsplan der zur Befahrbarkeit notwendige Bereich der Zufahrtsstraße von einem verkehrsberuhigten Bereich mit der Zweckbestimmung „Fußweg“ in eine öffentliche
Verkehrsfläche geändert. Eine Beschränkung der Zufahrt auf Anlieger ist hierbei möglich. Die übrige Verkehrsfläche wird
verkehrsberuhig bleiben und die zusätzliche Zweckbestimmung Radweg erhalten.
Betroffen ist das Flurstück Gemarkung Stommeln, Flur 24, Flurstück 221, siehe zeichnerische Darstellung.
Auch in diesem Verfahren wird aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen gem. § 13 Abs. 2 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange verzichtet und unmittelbar die
Offenlage gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt und somit Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme geboten.