Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
363/2018
Erstellt am:
20.11.2018
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
3
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 119, Teil B, Brauweiler
Bereich: Abtei-Quartier / Rosenhügel / Bernhardstraße
- Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 363/2018 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den gemäß Aufstellungsbeschluss vom 19.04.2014 abgegrenzten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 119 Brauweiler für den Teil B gemäß der beigefügten Übersichtskarte neu abzugrenzen. Für den geänderten Geltungsbereich soll das Planverfahren unter der Bezeichnung
‚Bebauungsplan Nr. 119, Teil B, Brauweiler‘ fortgeführt werden.
Ziel der Planung bleibt weiterhin die Überarbeitung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung
einzelner Nachverdichtungspotenziale, die Anpassung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Überarbeitung und teilweise Änderung der festgesetzten Gebietstypen nach der Baunutzungsverordnung.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 oder §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Mit dem Bebauungsplan Nr. 119, Teil B, Brauweiler sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine sinnvolle
und städtebaulich gesteuerte Bestandsentwicklung im Zentrum Brauweilers geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.04.2014 zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 119, Teil A beschlossen. Bereits damals wurde
die Fortführung des Teiles B zurückgestellt bis zu einer Klärung der Entwicklung im Bereich der Abteipassage.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 33 Brauweiler einschließlich diverser kleinerer Änderungen stammt aus den
1970er / 1980er Jahren und ist in Teilbereichen hinsichtlich der Gebietsausweisungen, der Lage und Dimensionierung
der Verkehrsflächen sowie dem Zuschnitt der Bauflächen überholt.
In Zukunft soll, entgegen der bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen, keine Anbindung des Rosenhügels durch den
Blockinnenbereich entlang der Abteipassagen an die Ehrenfriedstraße erfolgen, um die vergleichsweise schmale Straße
'Rosenhügel' verkehrlich nicht zusätzlich und unangemessen zu belasten. Vom Blockinnenbereich soll lediglich über ein
privates Gehr- Fahr- und Leitungsrecht die Anlage einer Feuerwehrzufahrt zum Rosenhügel ermöglicht werden.
Da es sich auch unter Hinzurechnung der Fläche des Bebauungsplans Nr. 119, Teil A, Brauweiler und des parallel in
Erarbeitung befindlichen Bebauungsplanes VEP 141 Brauweiler – Abtei-Quartier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit einer Fläche von 20000 bis weniger als 70000 Quadratmetern versiegelbarer Fläche handelt, der voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, kann das Planverfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Vorlage Nr.: 363/2018 . Seite 3 / 3
Zur Weiterführung des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, den Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 119, Teil B, Brauweiler entsprechend der Planzeichnung abzugrenzen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschließen. Der verbliebene Geltungsbereich resultiert inhaltlich aus der ursprünglich geplanten Fläche abzüglich des Bereiches, der nun im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP 141 beplant wird. Beiden
Plänen gemeinsam ist die Aufgabe der im Plankonzept des noch rechtskräftigen Altbebauungsplanes Nr. 33 Brauweiler
festgesetzten Straßenverkehrsfläche, welche die bestehende Abteipassage mit dem Rosenhügel verbinden sollte sowie
des rückwärtigen Broelsgäßchens, das ebenfalls keine Funktion mehr erfüllt und aufgrund der Breite und des Bewuchses derzeit als Angstraum einzustufen ist.