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Beschlussvorlage (Parken auf dem Marktplatz am Lindenplatz in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Beschlussvorlage (Parken auf dem Marktplatz am Lindenplatz in Dansweiler) Beschlussvorlage (Parken auf dem Marktplatz am Lindenplatz in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 368/2018 Erstellt am: 21.11.2018 Aktenzeichen: IV / 61 br Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Planungsausschuss 4 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 12.12.2018 Betreff Parken auf dem Marktplatz am Lindenplatz in Dansweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 368/2018 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, den Antrag der SPD Fraktion vom 04.10.2018 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung nicht zu berücksichtigen. Erläuterungen Mit Schreiben von 04.10.2018 beantragte die SPD-Fraktion den seit dem 03.03.1998 rechtkräftigen Bebauungsplan Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung (vgl. Anlage 2 und 3) im Bereich des Marktplatzes am Lindenplatz dahingehend zu ändern, dass die planungsrechtliche Festsetzung ‚Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerbereich‘ in ‚Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz‘ geändert wird. Damit sollen mehr Parkmöglichkeiten für Bewohner, Geschäftsleute und Kunden im Ortszentrum Dansweilers geschaffen werden (vgl. Anlage 1). Dem Antrag ist eine Unterschriftenliste beigefügt, die als Anlage 4 im nicht-öffentlichen Teil der Vorlage beigefügt ist. Mit dem Beschluss des bestehenden Bebauungsplans Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung ist 1998 seitens des Rates die Zielsetzung der Aufwertung des Ortsmittelpunkts Dansweilers auch durch die Festsetzung eines platzartigen Fußgängerbereiches verfolgt worden (vgl. Anlage 2 und 3). Aus stadtplanerischer Sicht besteht kein Planungsanlass, in Abkehr zu diesen Zielen den gestalterisch und städtebaulich hochwertigen Lindenplatz mit seiner historischen nördlichen Bebauung zu einer Stellplatzfläche umzuwidmen und das Ortsbild Dansweilers in seinem markantesten und prägenden Bereich zu seinen Ungunsten zu verändern. Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, den Antrag der SPD Fraktion vom 04.10.2018 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung nicht zu berücksichtigen und kein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten.