Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
368/2018
Erstellt am:
21.11.2018
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Planungsausschuss
4
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2018
Betreff
Parken auf dem Marktplatz am Lindenplatz in Dansweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 368/2018 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, den Antrag der SPD Fraktion vom 04.10.2018 zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung nicht zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Mit Schreiben von 04.10.2018 beantragte die SPD-Fraktion den seit dem 03.03.1998 rechtkräftigen Bebauungsplan
Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung (vgl. Anlage 2 und 3) im Bereich des Marktplatzes am Lindenplatz dahingehend zu
ändern, dass die planungsrechtliche Festsetzung ‚Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fußgängerbereich‘ in ‚Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz‘ geändert wird. Damit sollen mehr Parkmöglichkeiten für Bewohner,
Geschäftsleute und Kunden im Ortszentrum Dansweilers geschaffen werden (vgl. Anlage 1). Dem Antrag ist eine Unterschriftenliste beigefügt, die als Anlage 4 im nicht-öffentlichen Teil der Vorlage beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des bestehenden Bebauungsplans Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung ist 1998 seitens des Rates die
Zielsetzung der Aufwertung des Ortsmittelpunkts Dansweilers auch durch die Festsetzung eines platzartigen Fußgängerbereiches verfolgt worden (vgl. Anlage 2 und 3).
Aus stadtplanerischer Sicht besteht kein Planungsanlass, in Abkehr zu diesen Zielen den gestalterisch und städtebaulich
hochwertigen Lindenplatz mit seiner historischen nördlichen Bebauung zu einer Stellplatzfläche umzuwidmen und das
Ortsbild Dansweilers in seinem markantesten und prägenden Bereich zu seinen Ungunsten zu verändern.
Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung dem Planungsausschuss, den Antrag der SPD Fraktion vom 04.10.2018 zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 50.1 Dansweiler, 4. Änderung nicht zu berücksichtigen und kein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans einzuleiten.