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Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Frechen - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 10:42
Aktualisiert
03.12.18, 10:42
Mitteilungsvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Frechen
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 374/2018 Erstellt am: 29.11.2018 Aktenzeichen: IV/61 ro Mitteilungsvorlage Gremium TOP Planungsausschuss 12.3 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 12.12.2018 Betreff Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Frechen - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Mitteilung Mit Schreiben vom 05.11.2018 teilt die Stadt Frechen mit, dass der dortige Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung beschlossen hat, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des neu aufzustellenden Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Als Nachbargemeinde ist auch die Stadt Pulheim gebeten, bis zum 14.01.2019 eine Stellungnahme zum Planvorentwurf sowie den erläuternden Unterlagen abzugeben. Die Planunterlagen sind im Internet unter https://www.stadt-frechen.de/planenbauenundinfrastruktur/stadtplanung/basisseiten/neuaufstellungflaechennutzungsplan.php eingestellt. Nach Durchsicht des Materials besteht aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit, Stellung zu nehmen. Pulheimer Belange sind – zumindest im jetzigen Planungsstand – nicht in nachteiliger Weise berührt. So sieht beispielsweise der Entwurf keine neuen Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel vor; die dargestellten SO-Flächen mit der Kennzeichnung EZH erfassen lediglich bereits heute von Handelsunternehmen genutzte Areale. Für den Fall, dass im weiteren Planungsprozess die beabsichtigten Flächendarstellungen und die damit verbundenen Zielsetzungen Pulheimer Interessen tangieren, wird noch bei der vorgeschriebenen Beteiligung im Rahmen der Planoffenlage (§ 4 Abs. 2 BauGB) Gelegenheit bestehen, Bedenken oder Anregungen vorzutragen.