Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83916.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
28.11.18, 12:00
Aktualisiert
04.12.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften Kämmerei
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 20/443/2018
öffentlich
20.11.2018
Amt 20 Kämmerer Norbert
Schmitz
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW sowie von
erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Absatz 1 GO NRW
hier: Überplanmäßige Aufwendungen beim Konto 13 05 00 - 524400 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen - Reinigung - Friedhöfe
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
13.12.2018
18.12.2018
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Aufgrund der auslaufenden Verträge mussten die Reinigungsarbeiten für die städtischen Gebäude im Jahr 2017 öffentlich neu ausgeschrieben werden. Zum Zeitpunkt
der Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2018, zum 31.08.2017, konnten die Ansätze bei den einzelnen Produkten daher noch nicht auf das aktuelle Ausschreibungsergebnis abgestellt werden. Es wurde jedoch davon ausgegangen, dass die
Gesamtsumme der im Haushaltsplan zu veranschlagenden Reinigungsaufwendungen zur Deckung der Aufwendungen nach dem Submissionsergebnis ausreichen
würde. Entsprechend wurde der 2018er Haushaltsansatz im Reinigungsbudget in
Höhe des 2017er Haushaltsansatzes bzw. in Höhe des 2016er Jahresergebnisses
angemeldet.
Nach Auswertung des Submissionsergebnisses musste jedoch festgestellt werden,
dass die Reinigungsaufwendungen des neuen Vertragspartners zwar in der Summe
den erwarteten Aufwendungen entsprachen, im Bereich der Friedhofshallen (Produkt
13 05 00) jedoch überdurchschnittliche Kostensteigerungen gegeben waren. Zunächst konnte davon ausgegangen werden, dass diese Steigerungen im allgemeinen
Reinigungsbudget aufgefangen werden würden. Die Reserven wurden jedoch im
Verlaufe des Jahres 2018 durch zusätzliche Reinigungsflächen bzw. höhere Reinigungsintervalle in Teilbereichen und durch eine Erhöhung des Tariflohns zum
01.01.2018 aufgebraucht.
Eine Kompensation der zusätzlichen Aufwendungen für Friedhofshallenreinigungen
ist demnach innerhalb des Reinigungsbudgets in 2018 nicht möglich. Der Ansatz ist
daher von 6.000,00 € auf 121.000,00 € zu erhöhen. Die zusätzlichen Mittel von
115.000,00 € sind überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereitzustellen.
Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel sieht die Gemeindeordnung vor,
dass eine solche überplanmäßige Mittelbereitstellung nur nach § 83 Abs. 2 GO NRW
zulässig ist, d.h., sie ist nur zulässig, wenn der Rat dazu vorher seine Zustimmung
gegeben hat. Die Deckung dieser zusätzlichen Aufwendungen kann durch Minderaufwendungen beim Konto 16 01 00 – 537200 (737200) – Allgemeine Umlagen an
Gemeinden (Gemeindeverbände) - erfolgen.
Der erhöhte Aufwand bei der Friedhofshallenreinigung wurde bei der Mittelanmeldung für den 2019er Haushaltsplan berücksichtigt. Es soll allerdings in 2019 versucht
werden, durch organisatorische Maßnahmen zu einer Reduzierung des veranschlagten Reinigungsaufwandes im Bereich der Friedhofshallenreinigung zu kommen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„ 1. Dem erheblichen überplanmäßigen Aufwand/Auszahlungen von 115.000,00 €
beim Konto 13 05 00 – 524400 (724400) – Bewirtschaftung der Grundstücke
und baulichen Anlagen – Reinigung – Friedhöfe - wird gem. § 83 Abs.2 GO
NRW zugestimmt.
2. Die Deckung des/der überplanmäßigen Aufwandes/Auszahlung erfolgt durch
Minderaufwendungen (-auszahlungen) beim Konto 16 01 00 – 537200
(737200) – Allgemeine Umlagen an Gemeinden (Gemeindeverbände) - in Höhe von 115.000,00 €.“
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Beschlussentwurf.
Vorlage A 20/443/2018 der Stadt Erkelenz
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