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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
83801.pdf
Größe
773 kB
Erstellt
28.11.18, 12:00
Aktualisiert
04.12.18, 23:03
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Haupt- und Personalamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 10/773/2018 öffentlich 26.11.2018 Amt 10 Marcell Breuer Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.10.2018 hier: Auslobung eines "Heimat-Preises" ab dem Jahr 2019 Beratungsfolge: Datum Gremium 13.12.2018 18.12.2018 Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: I. Antrag Die CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellten unter dem 12.10.2018 einen Antrag, die Stadt Erkelenz möge Vorbereitungen treffen, einen „Heimat-Preis“ ab dem Jahr 2019 zu vergeben und dafür beim Land NRW die entsprechenden Anträge auf die Übernahme der Kosten stellen. Der schriftliche Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage beigefügt. II. Informationen zum Förderprogramm „Heimat-Preis“ Zu dem vorgenannten Antrag sind folgende Hinweise zu geben: Das Förderprogramm „Heimat-Preis“ ermöglicht eine Auslobung in den Jahren 2019 bis 2022 in der Weise, dass das Land NRW im Rahmen einer Zuweisung das Preisgeld in Höhe von 5.000 EUR fördert. Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar; Kosten für die Organisation oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Preisvergabe sind nicht förderfähig, müssen also aus städtischen Mitteln aufgebracht werden. Der „Heimat-Preis“ kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen durch die Gemeinde verliehen werden. Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ vom 25.07.2018 bedarf es eines Ratsbeschlusses, dass die Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. Der Ratsbeschluss hat darüber hinaus die Preiskriterien festzulegen. Die Gemeinden würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement „Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird für das Jahr 2019 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichten, so dass die Gemeinden für die Erstvergabe eines „Heimat-Preises“ vor Ort ggf. eigene Schwerpunkte setzen können. In den Folgejahren des Förderprogramms wird vermutlich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Schwerpunkte des „Heimat-Preises“ vorgeben oder eingrenzen. Nach den durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten Erläuterungen zum Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ sei es empfehlenswert, dass sich Gemeinden, die Interesse an einer Teilnahme haben, im laufenden Jahr 2018 inhaltlich über die Preiskriterien vereinbaren und noch im laufenden Jahr 2018 den erforderlichen Gremienbeschluss fassen und die Antragstellung vornehmen. III. Einschätzung der Verwaltung Eine Beschlussfassung in dem Wortlaut des gemeinsamen Antrages der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz wäre demnach nicht ausreichend für eine Antragstellung aus dem Förderprogramm „Heimat-Preis“. Es fehlt an der Festlegung der Preiskriterien. Aus Sicht der Verwaltung sollte für den Fall, dass der gemeinsame Antrag der CDUFraktion und der FDP-Fraktion auf Auslobung eines „Heimat-Preises“ im Rat der Stadt Erkelenz eine Mehrheit findet, auch über die Preiskriterien beschlossen werden. Hierzu schlägt die Verwaltung folgende Preiskriterien vor:  Gewürdigt wird mit dem Heimat-Preis der Stadt Erkelenz das allein bürgerschaftlich organisierte lokale Engagement für die Heimat, welches eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerschaft mobilisieren konnte  Der Heimat-Preis der Stadt Erkelenz wird in drei Abstufungen ausgelobt (1. Preis: 2.500 EUR, 2. Preis: 1.500 EUR, 3. Preis: 1.000 EUR)  Vorschläge für die Verleihung der Preise sind aus der Bürgerschaft einzureichen  Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, welche sich aus dem Verwaltungsvorstand und Mitgliedern der Ratsfraktionen zusammensetzt. Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat): „1. Vorbehaltlich der Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Heimat-Preis“ durch das Land Nordrhein-Westfalen lobt die Stadt Erkelenz ab dem Jahr 2019 für den Zuwendungszeitraum einen „Heimat-Preis“ aus. 2. Es werden folgende Preiskriterien festgelegt:  Gewürdigt wird mit dem Heimat-Preis der Stadt Erkelenz das allein bürgerschaftlich organisierte lokale Engagement für die Heimat, welches eine möglichst breite Beteiligung der Bürgerschaft mobilisieren konnte Vorlage A 10/773/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3    Der Heimat-Preis der Stadt Erkelenz wird in drei Abstufungen ausgelobt (1. Preis: 2.500 EUR, 2. Preis: 1.500 EUR, 3. Preis: 1.000 EUR) Vorschläge für die Verleihung der Preise sind aus der Bürgerschaft einzureichen Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, welche sich aus dem Verwaltungsvorstand und Mitgliedern der Ratsfraktionen zusammensetzt.“ Finanzielle Auswirkungen: 3.000 EUR für die Durchführung des Verfahrens und die Veranstaltung zur Preisverleihung. Anlage: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion Vorlage A 10/773/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3