Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83831.pdf
Größe
590 kB
Erstellt
27.11.18, 12:00
Aktualisiert
04.12.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/448/2018
öffentlich
12.11.2018
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg,
Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2018
be
13.12.2018
18.12.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 18.09.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen,
Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“,
Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4
BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB
Grundsätzlich sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.
Da mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes lediglich die bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen n. § 86 BauONRW Nr. 2.1 konkretisiert werden, ist keine Betroffenheit einer Behörde oder sonstigen Trägers gegeben, so dass auf eine schriftliche
Mitteilung verzichtet wurde.
2.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich wurde mit Schreiben vom
08.11.2018 beteiligt, eine Stellungnahme liegt daher nicht vor.
3.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 18.09.2018 wurde der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath,“ Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18 vom 21.09.2018 in
der Zeit vom 01.10.2018 bis 31.10.2018 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz
3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung
gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum,
Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 61/448/2018 der Stadt Erkelenz
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Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII
„Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/448/2018 der Stadt Erkelenz
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