Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83825.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
27.11.18, 12:00
Aktualisiert
04.12.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/446/2018
öffentlich
20.11.2018
Amt 61 Manfred Orth
Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden
westlich B57", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2018
be
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betrie-
Tatbestand:
Ziel und Zweck des mit Bekanntmachung vom 22.08.2018 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte ist die Entwicklung eines Gewerbestandortes am südwestlichen Ortsrand
Erkelenz-Mitte, im Bereich des im Regionalplan dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches.
Das Plangebiet südlich der A46, westlich der B57 hat eine Flächengröße von ca. 17
ha. Das Plangebiet ist unmittelbar über die B57 und Kreisverkehrsplatz B57 an das
überörtliche und örtliche Verkehrsnetz angebunden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Gewerbe-gebietes (GE) n. § 8 BauNVO sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
einen weiteren Gewerbestandort im Bereich des Gewerbe- und Industrieparks Commerden für die Ansiedlung größere Gewerbebetriebe geschaffen worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 umfasst eine erste Teilfläche des insgesamt rd. 32 ha umfassenden Gewerbestandortes westlich der 57 / südlich der A46.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4
„Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte ist erforderlich vor dem
Hintergrund des nicht in ausreichenden Umfang zur Verfügung stehenden Angebotes
an planungsrechtlich gesicherten und erschlossenen Gewerbeflächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben mit einem Bedarf an mittleren und kleineren Grundstücken.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes für einen westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, sollen hierzu in
dem rd. 6,5 ha umfassenden Plangebiet mit der Festsetzung einer zusätzlichen Erschließungsstraße und gegliederten Baugebieten die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Gewerbliche Bauflächen dar. Die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO
im Bebauungsplan ist demnach aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Für die Entwicklung des Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO IV) westlich der B57 wurde im Jahre 2015 zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power
AG eine Projektvereinbarung abgeschlossen, die eine Entwicklung von Gewerbeflächen in einer partnerschaftlichen und konstruktiven Zusammenarbeit vorsieht. Vereinbart ist in einem arbeitsteiligen Prozess der Erwerb der für die Entwicklung notwendiger Flächen, die Schaffung des Baurechtes und die Vermarktung der Gewerbeflächen.
Über die Erschließung der Gewerbeflächen soll ein städtebaulicher Vertrag gemäß §
11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG abgeschlossen
werden.
In der Sitzung soll der städtebauliche Entwurf vorgestellt, die Aufstellung des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte beschlossen, die Verwaltung mit der
Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss
zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB gefasst werden.
Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
zu hören.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Vorlage A 61/446/2018 der Stadt Erkelenz
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Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbeund Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte,
zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbeund Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1
Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Über die Erschließung des Plangebietes soll nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz
und der RWE Power AG abgeschlossen werden.
Anlage:
Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/446/2018 der Stadt Erkelenz
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Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
Übersicht über den Geltungsbereich
Katasteramt Heinsberg
DGK 5
Maßstab 1:7.500