Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83813.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
27.11.18, 12:00
Aktualisiert
04.12.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Planungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 61/442/2018
öffentlich
20.11.2018
Amt 61 Paul-Hugo Blaesen
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der
frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und
der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
11.12.2018
be
13.12.2018
18.12.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und BetrieHauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
In seiner Sitzung am 02.05.2018 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld
West), Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 11 vom 08.06.2018 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 25.06.2018 im Rathaus der
Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom
28.05.2018 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während
des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange – zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, aufgelistet.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 29.05.2018 beteiligt.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte fasste in seiner Sitzung am 03.07.2018 folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):
„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West) zu.“
4.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 18.09.2018, des Hauptausschusses vom 20.09.2018 und des
Rates der Stadt Erkelenz vom 26.09.2018 wurde der Entwurf der 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 vom 05.10.2018
in der Zeit vom 15.10.2018 bis 16.11.2018 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.
In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens der Änderung
des Flächennutzungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs.1 BauGB gemäß § 1 Abs. 7 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen entschieden werden.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung beschlossen werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.
Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine
nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche
Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu
sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung,
zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild bauVorlage A 61/442/2018 der Stadt Erkelenz
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kulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung
vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„.1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.
1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld
West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und
privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur
Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather
Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird hiermit beschlossen.
3.
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather
Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), ErkelenzMitte
Übersicht über den Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
Vorlage A 61/442/2018 der Stadt Erkelenz
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