Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83804.pdf
Größe
115 kB
Erstellt
26.11.18, 12:00
Aktualisiert
04.12.18, 23:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/374/2018
öffentlich
26.11.2018
Amt 40 Joachim Mützke
Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2019/2020)
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
12.12.2018
13.12.2018
Schulausschuss
Hauptausschuss
Tatbestand:
Für das Schuljahr 2019/2020 ist gemäß § 6 a Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zur
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (AVO RL) die Anzahl
der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen durch den Schulträger festzulegen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage liegen 382 Anmeldungen zu
den städtischen Grundschulen vor. Berücksichtigt werden ferner insgesamt 48 Kinder aus dem Einschulungsjahrgang 2018/2019, die im jahrgangübergreifenden Unterricht beschult werden.
Unter Berücksichtigung der Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen in Erkelenz,
die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 05.09.2007 beschlossen hat und
in Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Astrid-Lindgren-Schule
Franziskusschule mit Teilstandort Houverath
GGS Gerderath mit Teilstandort EGS Schwanenberg
GGS Keyenberg
GGS Kückhoven
Luise-Hensel-Schule mitTeilstandort Hetzerath
Nysterbachschule
1
6
3
1
2
3
2
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Für den Einschulungsjahrgang 2019/2020 werden an den Grundschulen der Stadt
Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Astrid-Lindgren-Schule
Franziskusschule mit Teilstandort Houverath
GGS Gerderath mit Teilstandort EGS Schwanenberg
GGS Keyenberg
GGS Kückhoven
Luise-Hensel-Schule mitTeilstandort Hetzerath
Nysterbachschule
1
6
3
1
2
3
2“
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage A 40/374/2018 der Stadt Erkelenz
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