Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
322906.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
04.12.18, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 04:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat IV
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez II/0028/WP17
öffentlich
04.12.2018
Hr. Guth
Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land NRW Landeszuschuss für kommunale Theater und Orchester
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.12.2018
05.12.2018
Finanzausschuss
Hauptausschuss
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhung des
landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur
Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Abschluss der Fördervereinbarung zuzustimmen.
Der Hauptausschuss nimmt die Fördervereinbarung mit dem Land NRW zur Erhöhungen des
landesseitigen Betriebskostenzuschusses für den E46/47 – Stadttheater und Musikdirektion zur
Kenntnis und stimmt dem Abschluss der Fördervereinbarung zu.
Vorlage Dez II/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) beabsichtigt, die Förderung der kommunalen Theater und
Orchester bis zum Jahr 2022 schrittweise um landesweit insgesamt 30 Mio. € auf dann 50 Mio. € zu
erhöhen.
Auf Grundlage des zwischen dem Land NRW und den Spitzenverbänden der Städte bzw. der
Theater- und Orchester festgelegten Verteilungsschlüssel entfiele hieraus für das Theater Aachen
(Gesamtsumme neuer Zuschuss):
Theater
Orchester
Summe
2018
818.956 €
188.322 €
1.007.278 €
2019
940.370 €
223.947 €
1.164.317 €
2020
1.061.784 €
259.572 €
1.321.356 €
2021
1.183.198 €
295.198 €
1.478.396 €
2022
1.304.611 €
330.823 €
1.635.434 €
Gegenüber dem bisherigen Betriebskostenzuschuss des Landes in Höhe von rund 738.000 € ergibt
sich damit eine Erhöhung in Höhe von zwischen rund 270.000 € im Jahr 2018 bis zu rund 900.000
Euro im Jahr 2022.
Voraussetzung zum Erhalt des Betriebskostenzuschusses ist der Abschluss der in der Anlage
beigefügten Fördervereinbarung, die unter anderem auch die Zusicherung eines kommunalen
Zuschusses vorschreibt. Der städtische Betriebskostenzuschuss im Haushaltsplan 2018 (wie auch der
des Entwurfes 2019) - orientiert an den Vorgaben der Zielvereinbarung mit dem Theater - erfüllt die
Vorgaben des Landes (auch hinsichtlich der Fortschreibung in den Folgejahren).
Die Festschreibung des Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2022 in der Fördervereinbarung kann
aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht erfolgen, da der Betriebskostenzuschuss 2022 noch
nicht Gegenstand eines genehmigten Haushalts ist (die mittelfristige Planung des Haushaltsplans
2018 ist auf das Jahr 2021 beschränkt). Mit Genehmigung des Haushaltsplans 2019 kann die seitens
des Landes geforderte Bestätigung des Betriebskostenzuschusses 2022 beigebracht werden.
Die zwischen Stadt und Theater bestehende Zielvereinbarung bleibt unberührt. Bei der Berechnung
des hier relevanten Ziel-Kostendeckungsgrades wird der Landeszuschuss wie auch die der Erhöhung
gegenüberstehenden zusätzlichen Aufwendungen einbezogen, da aufgrund der
Berechnungssystematik der Zielvereinbarung der Kostendeckungsgrad ansonsten ohne tatsächliche
Ergebnisrelevanz zulasten des Theaters verschoben würde. Damit verbleibt es bei einer
Konsolidierungsverpflichtung des Theaters sowie der städtischen Zusage, im Falle der Zielverfehlung
das dann noch verbleibende Defizit (zunächst) bis zur Höhe der Rückstellung auszugleichen. Diese
Rückstellung ist auf der Grundlage der Fördervereinbarung vorrangig gegenüber der zu erfolgenden
Erhöhung der Landeszuweisung heranzuziehen.
Vorlage Dez II/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2018
Seite: 2/3
In Folge des anstehenden landesseitigen Rechnungsschlusses ist zur Zahlbarmachung des erhöhten
Zuschusses 2018 unmittelbar in diesem Jahr eine zeitnahe Bestätigung der Fördervereinbarung noch
in dieser Kalenderwoche 49 erforderlich.
Vorlage Dez II/0028/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.12.2018
Seite: 3/3