Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
322008.pdf
Größe
16 MB
Erstellt
22.11.18, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 37/0047/WP17
öffentlich
22.11.2018
FB 37/300
Beratung des Entwurfs "Bedarfsplan 2019 der Stadt Aachen zur
Durchführung des Rettungsdienstes"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.12.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss
für
Umwelt
und
Klimaschutz
nimmt
die
Entwurfsfassung
des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese
Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.
Vorlage FB 37/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 37/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Gem. § 12 (1) des Rettungsgesetztes NRW (RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte
Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen,
weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und NotarztEinsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen
mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.
Nach § 12 (5) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter anderem unter
Beteiligung der Verbände der Krankenkassen, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf
Jahre, zu ändern.
Der
vorliegende
Entwurf
des
Bedarfsplanes
2019
ist
die
9.
Neufassung
der
Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Die gegenüber der Fassung
aus dem Jahre 2014, letztmalig geändert im Jahre 2017, erfolgten Anpassungen des Bedarfsplans
basieren auf einem Gutachten der Firma FORPLAN und enthalten folgende wesentliche
Änderungen:
1. Das im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans favorisierte Gebiet einer vierten Wache für
die Berufsfeuerwehr im Aachener Südwesten ist auch für den Rettungsdienst als sehr gut
geeignet zu bewerten. Potentiell favorisierte Grundstücke werden noch auf ihre tatsächliche
Verfügbarkeit überprüft. Hierdurch kann eine verbesserte Verteilung von Rettungswagen
und Notarzteinsatzfahrzeugen im Stadtgebiet erreicht werden und einer Unterdeckung im
Bereich der Notfallrettung im betreffenden Einsatzgebiet entgegengewirkt werden. Aus Sicht
der eintreffzeitgerechten Gebietsabdeckung ist die heutige Wache 7 (Vaalser Straße) dann
entbehrlich.
Zur Sicherstellung der Hilfsfristerreichung im gesamten Stadtgebiet sind zwei weitere
Rettungswachen, eine im Aachener Norden (Raum Richterich) und eine im Aachener Süden
(Raum Lichtenbusch) erforderlich.
Durch die Standortoptimierungen können zukünftig 99,5 % der Bevölkerung (99,7 % der
Einsätze)
planerisch
innerhalb
der
Hilfsfrist
von
8
Minuten
erreicht
werden.
Für den notwendigen frostsicheren Unterstand von rettungsdienstlichen Fahrzeugen fehlen
insgesamt 11 Stellplätze. Dieser Mangel summiert sich aus bereits bestehenden Defiziten (6
Stellplätze) und der Mehrung von Ressourcen mit Bedarf von 5 weiteren Stellplätzen.
2. Die Einsatzzahlen der Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung sind seit der letzten
gutachterlichen Überprüfung im Jahre 2011 weiterhin stetig um insgesamt 29,1% auf 32.416
Einsätze im Jahre 2017 gestiegen. Als Reaktion auf die gestiegenen Einsatzzahlen erfolgte
eine erste Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung zum 01.07.2017. Hierdurch konnte eine
Optimierung der Hilfsfrist um cirka 7 % erreicht werden. Nach bisheriger interner
Berechnungsmethode der Hilfsfrist konnte somit eine Verbesserung der Hilfsfristerreichung
von
vormals
77,9
%
auf
85,1
%
im
2.
Halbjahr
2017
erreicht
werden.
Nach aktueller Berechnung des Gutachters liegt die Hilfsfristerreichung im 2. Halbjahr 2017
bei 75,7 %. Bei der internen Berechnung der Hilfsfrist wurde im Rahmen der Anrufs- und
Vorlage FB 37/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2018
Seite: 3/5
Dispositionszeit der Zeitpunkt der Einsatzmittelzuweisung zum Einsatz gewählt (Ende der
Standardabfrage in der Leitstelle). Der Gutachter berechnet die Hilfsfrist vom Zeitpunkt der
Einsatzeröffnung (Beginn der Standardabfrage in der Leitstelle) an. Hierdurch verlängert
sich das für die Hilfsfrist zu berücksichtigende Zeitfenster. Die gutachterliche Sichtweise wird
durch einen Erlass des MAGS NRW vom 18.06.2018 gestützt, der diesen früheren Zeitpunkt
für die Hilfsfristberechnung empfiehlt.
Zur Bedarfsdeckung in der Notfallrettung bei einer Hilfsfrist von max. 8 Minuten in
mindestens 90% aller Einsatzfälle ist eine Ausweitung der Rettungsmittelvorhaltung um 192
Wochenstunden erforderlich. Diese teilen sich auf in:
84 Wochenstunden im Einsatzbereich Süd (7 Tage die Woche von 19:30 – 07:30 Uhr)
84 Wochenstunden im Einsatzbereich Nord (7 Tage die Woche von 07:30 – 19:30
Uhr)
24 Wochenstunden im Einsatzbereich West (Wochenende von 07:30 – 19:30 Uhr)
Zudem ist eine Verlagerung von Einsatzmitteln im Umfang von 228 Wochenstunden aus
dem Einsatzgebiet Mitte-Ost ins Einsatzgebiet West vorgesehen.
Auf einer - gemäß Brandschutzbedarfsplan - zukünftig zu errichtenden vierten Wache der
Berufsfeuerwehr
im
Aachener
Südwesten
ist
zur
Spitzenbedarfsdeckung
ein
Rettungswagen zu stationieren, der bei Bedarf durch Personal des Brandschutzes besetzt
werden kann.
3. Die bisherige Vorhaltung an notärztlichen Leistungen im bodengebundenen Einsatz, ergänzt
durch die Vorhaltung des Telenotarztes, ist bedarfsgerecht. Insbesondere durch die
Inanspruchnahme des Telenotarztes im Regelrettungsdienst konnten die Einsatzzahlen der
bodengebundenen Notärzte, entgegen dem bundesweiten ansteigenden Trend, sogar leicht
gesenkt werden.
4. 2017 wurden mit der Bedarfsplananpassung zwei Rettungswagen sowie ein Verlegenotarzt
zusätzlich in Dienst gestellt, die vorrangig für das stark gestiegene Einsatzspektrum der
Sekundärverlegungen erforderlich sind. Die Bedarfsvorhaltung wurde durch den Gutachter
als angemessen bewertet. Es ergibt sich kein Anpassungsbedarf in diesem Segment.
5. Beim Krankentransport kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Vorhaltung
um 17 Wochenstunden reduziert werden kann. Die Reduzierung der Dienstzeiten ist durch
eine Optimierung der Besetztzeiten der einzelnen Fahrzeuge möglich. Für eine optimale
Einsatzverteilung ist die Indienstnahme eines weiteren Krankentransportwagens erforderlich.
Zur weiteren Effizienzsteigerung der Bedarfsdeckung von Notfallrettung mit Rettungswagen
und Krankentransportdienst mit Krankentransportwagen wird der heutige rund um die Uhr
vorgehaltene Krankentransportwagen wieder in ein Mehrzweckfahrzeug gewandelt. Neben
dem überwiegenden Einsatz für Krankentransporte können so auch Bedarfsspitzen in der
Notfallrettung mitabgedeckt werden.
6. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen (MANV) in der Stadt Aachen regelt
die Dienstanweisung MANV – Stadt Aachen aus dem Jahre 2012. Zwischenzeitlich erfolgten
Vorlage FB 37/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2018
Seite: 4/5
umfangreiche Veränderungen im Rettungsdienst der Stadt Aachen (Fortschreibung
Bedarfsplan), Überarbeitungen der rettungsdienstlichen Landeskonzepte des Landes NRW
und der grenzüberschreitenden Konzepte. Hierdurch sowie durch ein sich veränderndes
Gefahrenpotential, insbesondere durch polizeiliche Sonderlagen, ist eine Überarbeitung der
Dienstanweisung erforderlich. Eine Anpassung erfolgt nach der Überarbeitung des
Rettungsdienstbedarfsplans.
7. Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe in medizinischen Großschadenslagen in der
Euregio Maas-Rhein ist das EUMED-Konzept implementiert. Dieses wird regelmäßig
überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
Das
vom
Gesetzgeber
bewusst
transparent
gestaltete
Genehmigungsverfahren
des
Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt Aachen ist wie folgt vorgesehen:
1. Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch den
Fachbereich 37 – Feuerwehr.
2. Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss
3. Zuleitung
des
Entwurfs
zur
Stellungnahme
an
die
anerkannten
Hilfsorganisationen, die sonstigen Anbieter von rettungsdienstlichen Leistungen,
die StädteRegion Aachen, die Verbände der Krankenkassen und an den
Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und an die
regionale Gesundheitskonferenz (§ 12 Abs. 2 RettG NRW)
4. Erörterung der Vorschläge mit den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
5. Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens
zur Zustimmung durch den Fachausschuss
6. Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt
7. Vergabeverfahren
der
Beteiligungsleistungen
für
Notfallrettung
und
Krankentransport
Auf die gesetzliche Möglichkeit, im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ein
auf die Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung beschränktes Verfahren durchzuführen, wird bewusst verzichtet, um weiterhin
allen am Rettungsdienst der Stadt Aachen interessierten Behörden und Einrichtungen die Möglichkeit
zu bieten, bei der Optimierung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung in der
StädteRegion Aachen mitzuwirken.
Anlage/n:
Entwurf Bedarfsplan 2019
Gutachten Firma Forplan
Vorlage FB 37/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.12.2018
Seite: 5/5
Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan
- ENTWURF -
Aachen, 24.11.2018
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Impressum
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Aachen
überarbeitete Version 2019 - 2013
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 2 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Übersicht / Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines & gesetzliche Grundlagen
1.
Allgemein
7
7
2.
Bedarfsplanung
8
3.
Hinweise zur Situation in der StädteRegion Aachen
9
4.
Zugrunde liegende rechtliche Grundlagen
10
II. Ortsbeschreibung (Struktur und Topographie)
1.
Größe / Ausdehnung
13
13
2.
Bevölkerung
16
3.
Verkehrswesen
18
4.
Infrastruktur / Wirtschaft
19
5.
Besondere Risiken
20
III. Notfallmedizinische Versorgung / Infrastruktur
1.
Krankenhäuser und ärztliche Versorgung
2.
3.
22
22
1.1
Notfallaufnahmebereiche
24
1.2
Zuweisung von Notfallpatienten
24
1.2.1
…im Routinebetrieb
25
1.2.2 ...bei eingeschränkten Ressourcen zur Versorgung von Notfallpatienten in einzelnen
Krankenhäusern
25
1.2.3 … bei fehlenden Ressourcen zur Versorgung in allen Krankenhäusern des
Rettungsdienstbereichs
26
1.3
Psychiatrische Pflichtversorgung nach § 14 Abs. 1 PsychKG NRW
26
1.4
Zentraler Nachweis Versorgungskapazitäten
26
1.5
Ärztliche Versorgung
28
Standorte des Rettungsdienstes
30
2.1
Rettungswachen
31
2.2
Notarztstandorte
34
Luftrettung
35
3.1
Rettungshubschrauber (RTH)
35
3.2
Intensivtransporthubschrauber (ITH)
35
4.
Erweiterter Rettungsdienst und Katastrophenschutz
36
5.
Notfallseelsorge und Einsatznachsorge
39
IV. Planungsgrößen
1.
Allgemeines
2.
3.
41
41
Festlegung der Planungsgrößen
43
2.1
Notfallrettung
43
2.2
Krankentransport
43
Mindestanforderungen an das Personal
44
3.1 Personal im Krankentransport
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
44
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 3 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3.2 Personal in der Notfallrettung (ohne Notarztdienst)
44
3.4 Personal in der Leitstelle
46
V. Durchführung des Rettungsdienstes
1.
Leitstelle
2.
3.
4.
5.
6.
7.
48
48
1.1
Allgemeine Grundlagen
48
1.2
Aktueller Stand
48
Notfallrettung
51
2.1
Aktueller Stand
51
2.2
Spitzen- und Sonderbedarf
51
2.3
Sondereinsatzlagen in der Notfallrettung
52
2.4
Auswertung der Einsatzdaten
55
2.5
Bedarfsberechnung
57
2.6
Beurteilung / Zielsetzung
59
Notärztliche Versorgung
60
3.1
Indikationskatalog für den Notarzteinsatz in der Stadt Aachen
60
3.2
Aktueller Stand
62
3.3
Telenotarzt-System
63
3.4
Spitzen- und Sonderbedarf
65
3.5
Auswertung der Einsatzdaten und Bedarfsberechnung
65
3.6
Beurteilung / Zielsetzung
67
Krankentransport
68
4.1
Aktueller Stand
68
4.2
Spitzen- und Sonderbedarf
68
4.3
Auswertung der Einsatzdaten
69
4.4
Bedarfsberechnung
69
4.5
Beurteilung / Zielsetzung
70
Besondere Versorgungslagen
71
5.1
Massenanfall Verletzter/Erkrankter (MANV)
71
5.2
Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
74
Qualitätsmanagement und Ärztliche Leitung Rettungsdienst
75
6.1
Qualitätssicherung
75
6.2
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
75
6.3
Einsatzdokumentation
78
6.4
Qualitätsmanagement & Patientensicherheit
79
6.5
Beurteilung / Zielsetzung
81
Aus- und Fortbildung
82
7.1
Notfallsanitäter-Ausbildung
82
7.2
Fortbildung für Rettungsdienstpersonal
85
7.3
Fortbildung für Notärzte
86
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 4 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
8.
Hygiene und Desinfektion
8.1
9.
87
Beurteilung / Zielsetzung
88
Technik und Logistik
89
9.1
Fahrzeuge
89
9.2
Medizintechnik
91
9.3
Medikamenten-/Sauerstoffversorgung
92
9.4
Digitalfunk
92
9.5
Beurteilung / Zielsetzung
92
10.
Organisation und Verwaltung
93
10.1
Organisation und Leitung
93
10.2
Verwaltung
93
VI. Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen und privater Anbieter
VII. Interkommunale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
1.
Interkommunale Zusammenarbeit
2.
Zusammenarbeit mit dem belgischen und niederländischen Rettungsdienst
3.
Euregionale Vereinbarungen
96
98
98
98
100
VIII. Zusammenfassung
IX. Abkürzungsverzeichnis
X. Anlagen
Anlagen
A
Übersicht Rettungswagen und Stationierung (Stand 15.11.2018)
102
104
105
106
106
B
Übersicht Notarzteinsatzfahrzeuge und Stationierung (Stand 15.11.2018)
107
C
Übersicht Krankentransportwagen und Stationierung (Stand 15.11.2018)
108
D
Dienstplan Krankentransportwagen (Stand 01.07.2017)
109
E
Notarztindikationskatalog Stadt Aachen (Stand 01.03.2015)
109
F
Anforderungs-FAX Interhospitaltransport
111
H
CIRS-Meldeformular
114
I
Hygiene- und Desinfektionspläne
115
J
Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in der EUREGIO bei einem MANV
117
K
Info-Flyer Psychosoziale Unterstützung Einsatzkräfte
118
L
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
119
M Vergaben der Beteiligungen am Rettungsdienst (wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens
erstellt)
120
N
Gutachten zur Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung für den
Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen
121
Hinweis:
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde entweder die männliche oder weibliche Form von
Personen bezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils
anderen Geschlechts.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 5 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
I. Allgemeines & gesetzliche Grundlagen
1.
Allgemein
2.
Bedarfsplanung
3.
Hinweise zur Situation in der StädteRegion Aachen
4.
Zugrunde liegende rechtliche Grundlagen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 6 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
I. Allgemeines & gesetzliche Grundlagen
1. Allgemein
Der Rettungsdienst wird nach heutiger Auffassung als öffentliche Aufgabe angesehen, die innerhalb der Vielzahl der
Gemeinschaftsaufgaben der Gesellschaft dem Bereich der Daseinsvor- und Daseinsfürsorge zuzuordnen ist. Der
Rettungsdienst fällt in die gesetzgeberische Zuständigkeit der Bundesländer.
Der Rettungsdienst wird verstanden als medizinisch-organisatorische Einheit von Notfallrettung und Krankentransport in
kommunaler Trägerschaft. Die Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport ist eine öffentliche Aufgabe der
Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Die Begriffe Notfallrettung und Notfallpatient werden in § 2 Abs. 1 RettG NRW wie folgt definiert:
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am
Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der
Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein
für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von
erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen.
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich infolge Verletzung, Krankheit oder sonstiger
Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten
sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.
Der Begriff Krankentransport wird in § 2 Abs. 2 RettG NRW definiert:
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht
unter Absatz 2 fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit
Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die
bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen.
Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt der Träger des Rettungsdienstes gem. §
7 Abs. 4 RettG NRW Leitende Notärzte oder -ärztinnen und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende
Vorbereitungen
für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Die Träger des Rettungsdienstes arbeiten zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten gem. § 11 RettG NRW
mit den Krankenhäusern zusammen.
Um diesen Auftrag des Gesetzes zu erfüllen, ist eine ständige Überprüfung der Struktur und der Organisation des
Rettungsdienstes, insbesondere der personellen und materiellen Ressourcen, notwendig. Als Grundlage hierfür dient der
Bedarfsplan, in dem u.a. Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 7 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie sämtliche Maßnahmen und Planungen für
Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festgelegt wird. Er ist Grundlage
für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen rettungsdienstlichen Maßnahmen im Rettungsdienstbereich.
Nach § 13 Abs. 1 RettG NRW können Dritte mit der Durchführung rettungsdienstlicher Aufgaben beauftragt werden, wenn
deren Leistungsfähigkeit gewährleistet ist. Die Beauftragten handeln als Verwaltungshelfer nach den Anweisungen der
Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.
2. Bedarfsplanung
Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Der Entwurf des
Bedarfsplans ist mit den vollständigen Anlagen den Trägern der Rettungswachen, den Hilfsorganisationen, den sonstigen
Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der kommunalen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten und
die Rückmeldungen auszuwerten. Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des
jeweils geltenden Bedarfsplans.
Der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan 2019 - 2023 der Stadt Aachen berücksichtigt die Handreichung
Rettungsdienst (erstellt von der AGBF im Städtetag NRW – Arbeitskreis Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit der AG
Bevölkerungsschutz im Landkreistag NRW, konsentiert mit den Verbänden der Krankenkassen) bzw. die dort aufgeführten
Qualitätskriterien und Parameter (Stand 11.09.2018). Der Bedarfsplan ist die Fortschreibung der 10. Fassung aus dem Jahre
2014, bzw. der fortgeschriebenen Version des Jahres 2017, wobei folgende wesentliche Gründe für eine Anpassung dabei
ursächlich:
§
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Notfallsanitätergesetz vom 22. Mai 2013 und der sich aus der
Novelle des Rettungsgesetzes NRW (2015) ergebenden Umsetzung
§
Erweiterung der notwendigen Vorhaltung von Rettungsmitteln aufgrund von Fallzahlsteigerungen
§
Umsetzung der im § 5 des novellierten Rettungsgesetzes geforderten notärztlichen Pflichtfortbildung
§
Umsetzung der im § 7 des novellierten Rettungsgesetzes geforderten Qualitätssicherung im Rettungsdienst
§
Einführung der durch das Notfallsanitätergesetz notwendig gewordenen ärztlichen Delegation von heilkundlichen
Notfallmaßnahmen und deren Überwachung (§ 4.2.2c NotSanG)
§
Erweiterung und Anpassung der Organisationsstruktur für den Rettungsdienst im Fachbereich für die Aufgaben
-
Überwachung und Controlling, Statistik
-
Beschaffung und Vergaben
-
Prüfung und Überwachung von Medizintechnik
-
Ausbildungs- u. Schulbetrieb, Koordination der Aus- und Fortbildung
-
Praxisbegleitung für die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in (NFS)
Als Grundlage für die Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplan wurde ein externes Gutachten angefordert. Mit der
Durchführung des Gutachtens wurde die Fa. FORPLAN beauftragt und die Ergebnisse des sind in den Bedarfsplanungen für
den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2023 für die Aufgabenbereiche Krankentransportdienst und Notfallrettung berücksichtigt
worden. Sie beinhalten eine moderate Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung an den weiterhin gestiegenen
Leistungsbedarf unter Nutzung aller Synergien, insbesondere auch durch die einheitliche Disposition der Einsätze durch die
gemeinsame Leitstelle der StädteRegion Aachen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 8 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Bezüglich der Beteiligung der Krankenkassen und des Landesverbandes (West) der Deutschen Gesetzlichen Unfall–
versicherung gilt nach § 12 Abs. 4 RettG NRW, dass dann, wenn deren Vorschlägen nicht gefolgt werden soll, mit diesen
Verbänden eine Erörterung vorzunehmen ist. Soweit in den Bedarfsplänen kostenbildende Qualitätsmerkmale enthalten
sind, ist Einvernehmen anzustreben. Kommt keine Einigung zustande, trifft auch hier die Bezirksregierung die notwendigen
Festlegungen.
Ergeben sich zum Beispiel aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben Änderungen in der Durchführung des
Rettungsdienstes in den einzelnen Rettungswachen, Notarztstandorten oder der Rettungshubschrauberstation, beeinflusst
dies nicht die Gültigkeit des vorliegenden Bedarfsplanes.
Kosten
Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben gem. § 14 RettG NRW die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz
obliegenden Aufgaben zu tragen. Die Kosten werden refinanziert über die jeweiligen separaten Gebührenhaushalte.
3. Hinweise zur Situation in der StädteRegion Aachen
Mit Wirkung zum 21. Oktober 2009 haben sich die kreisfreie Stadt Aachen und die 9 Gemeinden des ehemaligen Kreis
Aachen nach den Vorgaben des „Aachen-Gesetzes“ zu einem regionalen Verbund der StädteRegion Aachen mit etwa
570.000 Einwohner zusammengeschlossen. Politischer Wille und Zielsetzung des Aachen-Gesetzes ist es, eine
wirtschaftlich starke und konkurrenzfähige Region zu bilden und öffentliche Aufgaben gemeinsam kostengünstiger und
zweckmäßiger wahrzunehmen. Dies stellte sich in der Umsetzung so dar, dass die Stadt Aachen im weiterhin bestehenden
Status als kreisfreie Stadt freiwillig Aufgaben z.B. des Gesundheitsamtes, Veterinäramtes und Straßenverkehrsamtes an die
StädteRegion Aachen übertragen hat.
Nach der öffentlich rechtlichen Vereinbarung (örV) zur Aufgabenübertragung zwischen Stadt und Kreis Aachen wurde unter
Punkt 35 die Übertragung aller Aufgaben, die nach dem RettG der Kreisstufe zugeordnet sind, an die StädteRegion Aachen
(SR) mit der Option vereinbart, dass die Stadt Aachen durch eine weitere öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) mit
Aufgaben des Rettungswesens beauftragt wird. Dies ist neben der Beauftragung für die städteregionale Leitstelle auch durch
eine weitere örV zur Mandatierung der Stadt Aachen mit den Aufgaben der Trägerschaft Rettungsdienst für den Bereich der
Stadt Aachen erfolgt.
Für den Zeitraum der Mandatierung erstellt die Stadt Aachen weiterhin einen eigenständigen, auch mit der SR
abgestimmten, Bedarfsplan und stellt diesen dann, nach Genehmigung durch den Rat der Stadt, der SR zur gemeinsamen
Darstellung des Rettungswesens in der StädteRegion Aachen zur Verfügung.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 9 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
4. Zugrunde liegende rechtliche Grundlagen
Folgende Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Normen sind für den Rettungsdienst bindend und werden in der
Bedarfsplanung berücksichtigt:
Gesetze
§
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG
NRW) vom 24. 11.1992 in der geltenden Fassung
§
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW vom 17.12.2015 in der
geltenden Fassung
§
Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG NRW) vom 11.12.2007 in der geltenden Fassung
§
Gesetz über Medizinprodukte (MPG) vom 02.08.1994 in der geltenden Fassung
§
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) vom 20.07.2000 in der
geltenden Fassung
§
Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG) vom 10.07.1989 in der
zuletzt geltenden Fassung
§
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) vom 22.05.2013
§
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) NRW vom 17.12.1999 in der
geltenden Fassung
§
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20.
Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) vom 20.12.1988 in der geltenden Fassung
§
Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) vom 20.08.1960 in der geltenden Fassung
§
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) vom 24.08.1976 in der geltenden Fassung
§
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) vom 28.07.1981 in der geltenden Fassung
Verordnungen
§
Ausbildungs-
und
Prüfungsverordnung
für
Rettungssanitäterinnen
und
Rettungssanitäter
sowie
Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 30. Juni 2012
§
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom
7.11.1989
§
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom
16.12.2013
§
Verordnung über Medizinprodukte (MPV) vom 20.12.2001
§
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) vom 29.06.1998
§
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) vom
15.07.2013
§
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO) vom 09.02.1987
§
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (BtMVV)
vom 20.01.1998
§
Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in
Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen (Arzneimittelbevorratungsverordnung) vom 30.08.2000
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 10 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
§
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach
Rechtsvorschriften für Heilberufe (ZustVO HB) vom
20.05.2008
Richtlinien
§
Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistung und Rettungsfahrten
(Krankentransport-Richtlinien) vom 22.01.2004
Erlasse
Runderlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. Ministeriums für Frauen Jugend, Familie und
Gesundheit vom:
§
21.01.1997 - V C 6 - 0717.8 Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im
Krankentransport
§
13.10.1997 - V C 6 - 0718.4 Verwaltungsvorschriften für die Erteilung von Ausnahmen gem. § 4 Abs. 5 des
Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG)
§
27.03.2000 - IV C 2 - 606/297/1592 Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und
Betreuungsdienst in besonderen Lagen (Landesteil Nordrhein-Westfalen zur PDV 100 „Führung und Einsatz der
Polizei“, Teil M)
§
12.02.2004 - III 8 - 0713.7.4 Vorsorgeplanungen für die gesundheitliche Versorgung bei Großschadensereignissen
§
4. 11.2005 - III 8 – 0713.2.6.5 Einführung einer einheitlichen Patientenanhängekarte/-tasche im Rettungsdienst
und bei Großschadensereignissen
§
06.04.2005 - III 8 – 0710.2 Empfehlungen des Landesfachbeirates für den Rettungsdienst zur Einbindung von
Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe (Notfallhelfer-Systeme) in Nordrhein-Westfalen
§
25.10.2006 - III 8 0714.1.3 Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst
§
24.11.2006 - III 8 - 0713.8 Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
§
18.11.2015 - Ausführungsbestimmungen Notfallsanitäter NRW
§
14.06. 2016 - EU-Bereichsausnahme: Vergaberecht / RettG NRW
§
09.01.2018 - MBl. NRW. 2018 S. 28. - Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie
deren Farbgebung
§
19.06.2018 – IV B 4 – G.0713 Empfehlung zum Thema „Hilfsfristen“ in der Notfallrettung vom 28.11.2017
Normen
§
TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
§
DIN 13049 - Rettungswachen - Bemessungs- und Planungsgrundlage
§
DIN 13050 - Begriffe im Rettungswesen
§
DIN EN 1789 - Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - Krankenkraftwagen
§
DIN 75079 - Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) - Begriffe, Anforderungen, Prüfung
§
DIN 75076 – Rettungssysteme - Intensivtransportwagen (ITW) - Begriffe, Anforderungen, Prüfung
Empfehlungen
§
Landkreistag Nordrhein-Westfalen: Hilfsfrist im Rettungsdienst vom 22.09.2009 (Rundschreiben-Nr. 0834/09)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 11 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
II. Ortsbeschreibung (Struktur und Topographie)
1.
Größe / Ausdehnung
2.
Bevölkerung
3.
Verkehrswesen
4.
Infrastruktur / Wirtschaft
5.
Besondere Risiken
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 12 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
II. Ortsbeschreibung (Struktur und Topographie)
1. Größe / Ausdehnung
Aachen liegt als westlichste Großstadt Deutschlands am Dreiländereck Deutschland - Belgien - Niederlande in zentraler
Lage der Euregio Maas-Rhein, in der etwa 3,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von 11.400 qkm wohnen. Das
mittelalterlich geprägte Stadtzentrum ist in einem Talkessel gelegen, umringt von auslaufenden Höhenzügen der Eifel.
Die Fläche beträgt 160,85 km2, der höchste Punkt im Stadtgebiet liegt auf 410 m über NN und liegt im äußersten Südosten
der Stadt; der tiefste Punkt auf 125 m über NN und befindet sich im Norden der Stadt an der Bundesgrenze zu den
Niederlanden.
Kenndaten Geographische Lage
Geographische Koordinaten des Aachener Domes
50° 46' 34" nördlicher Breite und
06° 05' 03" östlicher Länge von Greenwich
Unterschied der Ortszeit gegenüber der mitteleuropäischen Zeit
Minus 35' 40"
Höhe über Normalnull (NN)
Höchster Punkt des Stadtgebiets = 410 m über NN
(im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die äußerste südöstliche Lage des Stadtgebiets)
Tiefster Punkt des Stadtgebiets = 125 m über NN
(im Stadtbezirk Aachen-Richterich am Schnittpunkt Amstelbach / Bundesgrenze beim Bundesgrenzstein Nr. 225)
Lousberg = 263 m über NN
Markt an der Rathaustreppe = 174 m über NN
Kaiserplatz am Fuß der Adalbertskirche = 159 m über NN
Stadtgebietsfläche
160,85 qkm (Stand 31.12.2016)
Umfang des Stadtgebiets
85,7 km
darunter
23,8 km gemeinsame Bundesgrenze mit Belgien
21,8 km gemeinsame Bundesgrenze
mit den Niederlanden
Größte Ausdehnung des Stadtgebiets
21,6 km in Nord-Süd-Richtung
17,2 km in Ost-West-Richtung
Abb. 1: Stadt Aachen mit Nachbarkommunen
in der StädteRegion Aachen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 13 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Die Grenzen des Stadtgebietes sind insgesamt 85,7 km lang. Die Grenze zu den übrigen Gemeinden der StädteRegion
Aachen beträgt 40,1 km, im Norden mit den Städten Herzogenrath und Würselen, im Osten die Stadt Stolberg und im Süden
die Gemeinde Roetgen. Die Grenzlänge zu Belgien, im Süd-Westen mit den Gemeinden Raeren, Kelmis und Plombieres,
beträgt 23,8 km. Im Nord-Westen grenzt Aachen an die niederländisch - limburgischen Gemeinden Vaals, Simpelveld und
Kerkrade auf einer Länge von 21,8 km.
Abb. 2: Lage der Stadt Aachen in der EUREGIO Maas-Rhein.
Der nördliche Teil des Stadtgebietes ist hauptsächlich landwirtschaftlich strukturiert, während der Osten relativ dicht mit
Industriebetrieben besiedelt ist. Das südliche Stadtgebiet wird von der Land- und Forstwirtschaft geprägt. Im westlichen Teil
befinden sich vornehmlich Wald- und Wohngebiete.
Der niederländischen Staatsgrenze sind größere landwirtschaftliche Anwesen vorgelagert. In diesem Bereich liegt auch das
Erweiterungsgebiet der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule mit dem Universitätsklinikum und dem in der
Entwicklung befindlichen Campus mit Forschungseinrichtungen. Die niederländische Grenzgemeinde Vaals reicht mit ihrer
Bebauung unmittelbar an den Stadtteil Vaalserquartier heran.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 14 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Stadtgebietseinteilung
Das Stadtgebiet gliedert sich in sieben Stadtbezirke mit je einer eigenen Bezirksvertretung und einem Bezirksvorsteher
sowie einem eigenen Bezirksamt.
Stadtbezirk
Zugehörige Stadtteile
Einwohner
Aachen-Mitte
Beverau, Bildchen, Burtscheid, Forst, Frankenberg, Grüne Eiche, Hörn, Lintert,
161.337
Pontviertel, Preuswald, Ronheide, Rosviertel, Rothe Erde, Stadtmitte, Steinebrück,
West
Brand
Brand, Freund, Hitfeld, Krauthausen, Niederforstbach
17.284
Eilendorf
Eilendorf, Nirm
15.708
Haaren
Haaren, Hüls, Verlautenheide
12.507
Kornelimünster /
Eich, Friesenrath, Hahn, Kornelimünster, Lichtenbusch, Nütheim, Oberforstbach,
15.673
Walheim
Sief, Schleckheim, Schmithof, Walheim
Laurensberg
Gut Kullen, Kronenberg, Laurensberg, Lemiers, Melaten, Orsbach, Seffent, Soers,
19.600
Steppenberg, Vaalserquartier, Vetschau
Richterich
Horbach, Huf, Richterich
8.701
* Stand 2013
Tab. 1: Stadtgebietseinteilung mit zugehörigen Stadtteilen (Statistik Jahrbuch 2016).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 15 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
2. Bevölkerung
Die Stadt Aachen hat eine Einwohnerzahl von 255.967 (Stand 04.01.2018) und eine Flächengröße von 161,85 km2. Die
durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt somit 1.523 Einwohner je km2, ein entsprechende Aufschlüsselung nach
Stadteilen findet sich in Abb. 3.
Arbeitstäglich kommen ca. 52.000 Pendler (Saldo) hinzu, die sich im
Stadtgebiet aufhalten (siehe Tab 2.).
Einpendler
Auspendler
Pendlersaldo
2015
83.377
31.728
51.649
2016
87.875
34.880
52.995
Tab. 2: Berufspendler, Stand 31.12.2016 (Statistik Jahrbuch 2016)
Abb. 3: Bevölkerungsdichte im Stadtgebiet Aachen, Stand 31.12.2016 (Statistik Jahrbuch 2016).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 16 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Abb. 4: Aachener Bevölkerungsentwicklung 1972 – 2016 (FB02/3; Statistik Jahrbuch 2016).
Abb. 5: Alterspyramide zum 31.12.2016 (FB02/200 Statistikstelle; Statistik Jahrbuch 2016).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 17 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3. Verkehrswesen
Das Autobahnkreuz Aachen ist Schnittpunkt der nach Belgien und Niederlande sowie nach Düsseldorf und Köln führenden
Bundesautobahnen (BAB) A 4 und A 44. 28,8 km Autobahn durchqueren das Stadtgebiet. Die Bundesstraßen 1 und 264
ergänzen die Direktverbindungen zum Ausland.
Die B 258 in Richtung Eifel wird werktags durch den Berufspendlerstrom und an Wochenenden durch den Ausflugsverkehr
stark belastet.
Tab. 3: Straßen, Radwege und Fußgängerzonen im Stadtgebiet (FB02/3; Statistik Jahrbuch 2016).
Tab. 4: Straßenverkehr und Straßenverkehrsunfälle (FB02/3; Statistik Jahrbuch 2016; Quelle IT NRW).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 18 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird im Wesentlichen von 101 Omnibuslinien mit ca. jährlich 80 Mio.
transportierten Personen (Stand ASEAG 28.08.2018) wahrgenommen.
Die Stadt Aachen ist weiterhin Knotenpunkt für die Eisenbahnstrecken Köln-Aachen-Lüttich und Düsseldorf-Aachen mit
weiteren Abzweigungen zu den Niederlanden und Belgien. Über diese Strecken werden neben Hochgeschwindigkeitszügen
(ICE und Thalys) auch erhebliche Gütermengen, insbesondere über die Strecke Köln-Aachen-Antwerpen, mit einer Vielzahl
unterschiedlichster Gefahrstoffe transportiert. Die Höhenzüge um Aachen werden von den elektrifizierten Eisenbahnlinien
von drei Tunnel mit einer Länge bis zu 1.200 m durchquert.
Auf dem Stadtgebiet befinden sich keine Flugplätze, mit Ausnahme eines Hubschrauberlandeplatzes am
Universitätsklinikum der RWTH Aachen. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind Maastricht-Aachen (35 km), Lüttich
(55 km), Mönchengladbach (70 km) und Düsseldorf und Köln/Bonn (90 km). In unmittelbarer Stadtnähe in WürselenMerzbrück befindet sich ein Flugplatz mit einer asphaltierten Start- und Landebahn für Sport- und Kleinflugzeuge mit
Propellerantrieb. Dort ist ebenfalls der Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 des ADAC stationiert.
Auf der Nato-Airbase Geilenkirchen (30 km) sind AWACS-Flugzeuge stationiert.
Im Stadtgebiet befinden sich keine Flüsse oder Wasserstraßen, die verkehrsmäßig genutzt werden können.
4. Infrastruktur / Wirtschaft
Die Wirtschaft Aachens wird geprägt durch die RWTH und FH Aachen mit etwa 56.000 Studenten sowie zahlreiche
mittelständische Unternehmen in den Bereichen Hochtechnologie, Lampenindustrie, Reifenherstellung, Maschinenbau und
Süßwarenproduktion. In Nähe des Autobahngrenzübergangs Vetschau wurde das erste europäische grenzüberschreitende
Gewerbegebiet Avantis der Städte Aachen und Heerlen erschlossen.
Das Stadtgebiet hat eine Fläche von 160,85 km2; davon werden 39,7% landwirtschaftlich genutzt.
Abb. 6: Bodenflächen des
Stadtgebietes Aachen
zum 31.12.2016 in ha.
96,01
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträgt Stand Statistisches Jahrbuch 2016 (Quelle IT NRW)
285.285 davon mit Wohnort Stadt Aachen 116.993, bei einer Arbeitslosenquote von ca. 8%. Insgesamt geht man von einem
positiven Pendler-Saldo von über 52.000 Arbeitskräften aus.
Quote
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
8,7
8,8
8,7
8,8
8,4
8,3
8,4
8,5
8,2
8,1
7,9
7,9
Tab. 5: Arbeitslosenquote 2017; nach IHK Aachen, Quelle: Arbeitsagentur Aachen).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 19 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
5. Besondere Risiken
Die attraktive Innenstadt, innerhalb zweier zentrischer Grabenringe gelegen, lockt täglich viele Touristen und Kunden des
Einzelhandels aus dem In- und Ausland an. Weiterhin ist Aachen wegen der heißen Thermalquellen nach wie vor eine
bedeutende Kur- und Badestadt, insbesondere für rheumatische Erkrankungen. Im Jahr 2016 wurden 511.268
Übernachtungsgäste mit 988.665 Übernachtungen in Aachen registriert (Statistik Jahrbuch 2016). Hierdurch erhöht sich die
Zahl der gegebenenfalls rettungsdienstlich zu versorgenden Personen erheblich, insbesondere an den nachstehenden meist
besuchten jährlich stattfindenden Veranstaltungen:
§
Internationales Reitturnier im Reitstadion der Soers mit bis zu 50.000 Zuschauern täglich (Gesamt ca. 350.000)
§
Stadtfest im inneren Grabenring mit 100.000 Besuchern
§
Rosenmontagszug im Bereich der Innenstadt mit 150.000 Zuschauern
§
Kinderkostümzug Karnevalssonntag im Innenstadtbereich bis 50.000 Besuchern
§
Fettdonnerstag mit Open-Air-Veranstaltungen Markt, Katschhof und Burtscheider Markt mit bis zu 5.000
Teilnehmern
§
Weihnachtsmarkt im Stadtzentrum mit bis zu 11.000 Besuchern (Gesamt ca. 1.375.000)
§
Fußballspiele der Alemannia auf dem Tivoli mit bis zu 33.000 Zuschauern
§
Euregio Leistungsschau in Zelten auf dem Bendplatz mit bis zu 10.000 Besuchern
§
Kirmes auf dem Bendplatz mit bis zu 12.000 Besuchern
§
Konzerte auf dem Katschhof und der Eissporthalle mit bis zu 7.000 Besuchern
§
Kongresse/ Messen im Eurogress mit bis zu 2.500 Besuchern
Neben den üblichen großstädtischen Gefahrenpotenzialen befindet sich 40 km westlich von Aachen auf niederländischer
Seite eine großchemische Anlage und südwestlich auf belgischer Seite in etwa 50 km Entfernung ein Atomkraftwerk.
Folgende Örtlichkeiten stellen besondere Risiken im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen dar:
§
4 Hallenbäder (Chlor)
§
1 Freibad (Chlor)
§
BAB A 4 – A 44 – 544
§
Bahnlinie Köln – Lüttich und Aachen – Düsseldorf
§
Industrieeinrichtungen mit unterschiedlichen Gefährdungspotentialen
§
Forschungseinrichtungen der ortsansässigen Hochschulen mit unterschiedlichen Gefährdungspotentialen
§
Hörsaalzentren der ortsansässigen Hochschulen (Hörsaalgröße bis zu 2.000 Besucher)
§
1 Krankenhaus der Supramaximalversorgung (Uniklinik RWTH Aachen)
§
3 Krankenhäuser der Regelversorgung
§
1 Krankenhaus der Psychiatrischen Regelversorgung
§
6 Reha- und Kurkliniken
§
27 Alten- und Pflegeheime
§
22 Kurzzeitpflege-Einrichtungen
§
1 Sauerstoff-Überdruckbehandlungskammer
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 20 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
III. Notfallmedizinische Versorgung / Infrastruktur
1.
Krankenhäuser und ärztliche Versorgung
2.
Standorte des Rettungsdienstes
3.
Luftrettung
4.
Erweiterter Rettungsdienst und Katastrophenschutz
5.
Notfallseelsorge und Einsatznachsorge
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 21 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
III. Notfallmedizinische Versorgung / Infrastruktur
1. Krankenhäuser und ärztliche Versorgung
Allgemeine Notfallversorgung
Nach §11 (1) RettG arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatienten mit den Krankenhäusern
zusammen. Diese sind wiederum gemäß §2 KHGG NRW verpflichtet, alle Patienten, die einer Behandlung im Krankenhaus
bedürfen, nach Art und Schwere der Erkrankung zu versorgen und dabei Notfallpatienten vorrangig zu behandeln.
Hierzu sind durch die Krankenhäuser ausreichende organisatorische Vorbereitungen für jede Tages- und Nachtzeit zur
unverzüglichen Aufnahme von Notfallpatienten zu treffen.
In der Stadt Aachen wird die Notfallversorgung von chirurgischen und internistischen Patienten durch folgende
Krankenhäuser gewährleistet:
Lage
Franziskushospital
Morillenhang 27
Luisenhospital
Boxgraben 54
Marienhospital
Zeise 4
Universitätsklinikum Aachen (UKA)
Pauwelsstraße 30
Spezialisierte klinische Versorgung
Gemäß „Eckpunktepapier 2016 zur notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Prähospitalphase und
in der Klinik“ (https://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10049-016-0187-010.1007/s10049-016-0187-0) sind Patienten
mit sog. Tracerdiagnosen in Krankenhäuser mit der Möglichkeit zur Versorgung der zeitkritischen Krankheitsbilder Schweres
Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall, Schwerverletzte/Polytrauma, Sepsis, ST-Hebungsinfarkt, Reanimation bei plötzlichem
Kreislaufstillstand zu transportieren.
Versorgung von Schwerverletzten/Polytrauma
Überregional kooperieren alle Traumazentren im TraumaNetzerk® EUREGIO, derzeit sind gemäß Deutscher Gesellschaft
für Unfallchirurgie (DGU) in Aachen entsprechend zertifiziert:
Luisenhospital
Lokales Traumazentrum
Marienhospital
Lokales Traumazentrum
Universitätsklinikum Aachen (UKA)
Überregionales Traumazentrum
Patienten mit Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) können versorgt werden im
Universitätsklinikum Aachen (UKA)
Versorgung von Schlaganfall-Patienten
Überregional kooperieren alle Stroke-Units und Thrombektomie-Zentren im zertifizierten „Schlaganfall-Netzwerk-West“
(https://www.schlaganfall-netzwerk-west.de).
Als Stroke-Unit nach der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) ist derzeit zertifiziert:
Universitätsklinikum Aachen (UKA)
Krankenhäuser mit der Möglichkeit zur Notfall-Herzkatheterintervention
Eine Herzkatheterintervention ist 24/7 in folgenden Krankenhäusern möglich:
Marienhospital
Universitätsklinikum Aachen (UKA)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 22 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
IM-Kardiologie
IM-Pulmonologie
IM-Gastroenterologie
IM-Infektiologie
IM-Nephrologie
IM-Onkologie
Neurologie
Traumatologie
Geburtshilfe
Pädiatrie
sonstige
chirurgische
Fächer
Psychiatrie
Herzkatheterlabor
CardiacArrestCenter
Akut-Bronchoskopie
Notfall-Endoskopie
Isolationsbetten
Notfall-Dialyse
Palliativstation
Umkehrisolation
Stroke-Unit
ÜSU
interventionelle Neuroradiologie
Traumanetzwerk DGU
ÜTZ
Verbrennung
Kreißsaal >36. SSW
Kreißsaal 30.-36. SSW
Kreißsaal <30. SSW
Perinatalzentrum
L1
allgemeine Pädiatrie
Neonatologie
Augenheilkunde
Gefäß-Chirurgie Abd/Extr
Gefäß-Chirurgie Thorax
Gynäkologie
HNO-Heilkunde
MKG-Heilkunde
Neurochirurgie
Herz-Thoraxchirurgie
Urologie
Verbrennungschirurgie
Kinder-Jugend-Psychiatrie
Erwachsene
Gerontopsychiatrie
Erreichbarkeit für Luftrettung HLP
Alexianer-KH
Franziskus-KH
Marienhospital
Luisenhospital
Notfall- und akutmedizinisch
relevantes Leistungsangebot
Fachgebiet
Teilgebiet
Uniklinik
In der folgenden Übersicht sind die akut- und notfallmedizinisch-relevante Fachabteilungen zusammengestellt:
*2
*2
LTZ
LTZ
*1
B
B
B
B
B
B
B
RTW
RTW
RTW
RTW
Legende
Neurologie
Stroke-Unit ÜSU
Trauma
Traumazentrum DGU-zertifiziert ÜTZ
Geburtshilfe
Perinatalzentrum L1
Erreichbarkeit für Luftrettung
Verfügbarkeit
HLP
RAZ
B
*1
*2
überregionale StrokeUnit
RSU regionale StrokeUnit
überregionales Traumazentrum
LTZ
lokales Traumazentrum
Perinatalzentrum Level 1
Hubschrauberlandeplatz
RTW nur Boden-gebunden
24/7 verfügbar
nur während Regelarbeitszeit verfügbar
Belegabteilung
Betreuung möglich, jedoch bei drohender Geburt Verlegung in Perinatalzentrum
nach telefonischer Rücksprache
Tab. 6: Übersicht Versorgungsangebote und Fachdisziplinen der Krankenhäuser in der Stadt Aachen.
Das HBO-Zentrum Euregio Aachen GmbH betreibt in der Kackertstr. 11 eine Sauerstoffdruckkammer mit 12
Behandlungs–plätzen, die u.a. zur Primärtherapie bei Rauchgasintoxikationen und Tauchunfällen auf Nachfrage genutzt
werden können.
Die Versorgung für den Bereich Nordrhein wurde durch das zuständige Ministerium (MAGS) in Zusammenarbeit mit der
Uniklinik Düsseldorf festgelegt.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 23 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
1.1
Notfallaufnahmebereiche
Die in der Bezugsverfügung der Bezirksregierung geforderte Bildung von Notfallaufnahmebereiche ist wegen der zentralen
Lage und relativ geringen Entfernung der Krankenhäuser in der Stadt Aachen im Zuge der Bedarfsplanung seit 2000 als
nicht notwendig erachtet worden. Im Einvernehmen mit den Krankenhäusern erstellte die Feuerwehr bis Ende 2018 einen
monatlichen Dienstplan für die Aufnahme von Notfallpatienten, die die tageweise Notaufnahmebereitschaft geregelt hat.
Ab dem 01.01 2019 werden alle oben genannten Aachener Krankenhäuser eine Notfallversorgung 24/7 sicherstellen. Für
eine zukünftige räumliche Zuteilung von Patienten wird ein Konzept unter Beteiligung der betroffenen Aachener
Krankenhäusern erarbeitet.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 24 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
1.2
Zuweisung von Notfallpatienten
1.2.1
…im Routinebetrieb
In der täglichen Routine werden vom Rettungsdienst erstversorgte Notfallpatienten unter Aufrechterhaltung ihrer
Transportfähigkeit in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus transportiert. Die Eignung des Krankenhauses richtet sich
nach den Anforderungen des konkreten Einsatzes und berücksichtigt folgende Fragestellungen:
§
Verfügt das Krankenhaus über die für die Behandlung des konkreten Notfallpatienten notwendige medizinische
Fachdisziplin?
§
Verfügt das Krankenhaus aktuell über freie Ressourcen für die Weiterbehandlung des konkreten Notfallpatienten?
Die Beantwortung der ersten Frage geht grundsätzlich aus der medizinisch-fachlichen Vorhaltung der Krankenhäuser hervor
(siehe Tab. 6). Die Beantwortung der zweiten Frage wird durch den kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen den
Krankenhäusern und der Rettungsleitstelle ermöglicht, zu dem die Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet sind.
Für die Stadt Aachen fließen die Ressourcenmeldungen als Negativ-Meldungen aller Krankenhäuser in das
Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) in der Leitstelle zusammen und bilden die Grundlage des Zentralen
Nachweises der Versorgungskapazitäten, zu dessen Führung die Leitstelle verpflichtet ist.
Generell ist in jedem Einzelfall der individuelle Patientenwunsch bzgl. der Wahl des Krankenhauses unter Beachtung der o.g
Kriterien .zu berücksichtigen. Sprechen medizinische Gründe für die Versorgung in einer bestimmten Fachabteilung, so ist
der Patient auf diese Situation hinzuweisen und ggf. über entsprechende Konsequenzen bei Nichtbeachtung aufmerksam zu
machen. Dies ist insbesondere der Fall bei
§
Indikation für eine Herzkatheter-Untersuchung (bei NSTE-AKS, STEMI)
§
Polytrauma
§
Schädel-Hirn-Trauma
§
Schlaganfall
§
Neurologischen Krankheitsbildern
§
Zustand nach erfolgreicher Reanimation
§
akzidentelle Hypothermie
§
Kinder unter 18 Jahren
1.2.2
...bei eingeschränkten Ressourcen zur Versorgung von Notfallpatienten in einzelnen Krankenhäusern
Steht in dem nächstgelegenen Krankenhaus keine freie Versorgungskapazität für die Weiterbehandlung des konkreten
Notfallpatienten zur Verfügung, wird dieser in eines der anderen Krankenhäuser transportiert, das die notwendigen
Voraussetzungen erfüllt:
§
Vorhandensein der erforderlichen medizinischen Fachdisziplin
§
aktuell verfügbare Ressourcen zur sofortigen Weiterversorgung
In einzelnen Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, die tatsächliche Versorgungsmöglichkeit für diesen konkreten
Notfallpatienten im direkten Telefonat zwischen versorgendem Personal und Notaufnahme abzuklären.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 25 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
1.2.3
… bei fehlenden Ressourcen zur Versorgung in allen Krankenhäusern des Rettungsdienstbereichs
Jahreszeitlich bedingt – z.B. durch gehäuft Auftretende Grippevirus-Infektionen – kommt es regelmäßig zu der Situation,
dass eine Notfallversorgung in den Krankenhäusern aufgrund der zu diesem Zeitpunkt generell hohen Inanspruchnahme nur
eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Dies geschieht obwohl die landesweite Krankenhausbedarfsplanung eine
bedarfsgerechte Vorhaltung vorsieht und die Krankenhausinfrastruktur darauf ausgerichtet ist.
Kommt es zu einer „Abmeldung“ der Notfallversorgung internistischer und/oder chirurgischer Patienten, so sind die
Krankenhäuser gemäß § 2 KHGG NRW angehalten, entsprechende Maßnahmen (z.B. Auslösung des Krankenhaus–
alarmplans, Verlegung innerhalb des eigenen oder in andere Krankenhäuser gemäß entsprechender Absprachen etc.) zur
Wiederherstellung der fachgerechten Versorgungsmöglichkeiten zu ergreifen, da die Versorgung von Notfallpatienten
Vorrang hat. Da der Rettungsdienstträger zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nach einheitlichen Maßstäben
verpflichtet ist, ist in dem seltenen Fall der Versorgungseinschränkung aller Aachener Krankenhäuser eine Zuweisung durch
die Leitstelle erforderlich.
1.3
Psychiatrische Pflichtversorgung nach § 14 Abs. 1 PsychKG NRW
Das PsychKG NRW regelt in § 14 Abs. 1 die sofortige Unterbringung von Betroffenen, die psychisch erkrankt sind und
dadurch sich selbst oder bedeutsame Rechtsgüter anderer erheblich gefährden. Das Unterbringungsverfahren selbst liegt in
der Hand der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde; die Mitwirkung des Rettungsdienstes erfolgt zumeist in zwei Bereichen:
§
ärztliche Begutachtung des Betroffenen und gutachterliche Stellungnahme zur Frage, ob eine entsprechende
psychiatrische Erkrankung vorliegt. Die Notärzte im öffentlichen Rettungsdienst gelten hierfür grundsätzlich als
erfahren auf dem Gebiet der Psychiatrie.
§
Transport des Betroffenen in die vorgesehene psychiatrische Fachklinik, in der Regel als Krankentransport.
Die psychiatrische Akutversorgung erfolgt entsprechend zweier Aufnahmebereiche durch das Alexianerkrankenhaus als
Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie und der Psychiatrie des Universitätsklinikums.
Die Verteilung erfolgt anhand einer Zuordnung nach Straßennamen, diese ist online aktuell abrufbar unter:
https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/klinik-fuer-psychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/patientenversorgung/stationaereversorgung/regionalversorgung-der-stadt-aachen-strassenverzeichnis.html
1.4
Zentraler Nachweis Versorgungskapazitäten
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Stadt Aachen verpflichtet, in der Leitstelle einen Zentralen Nachweis über freie
Behandlungskapazitäten zu führen, der zur bedarfsgerechten Disposition der Notfallpatienten einen Überblick im
Versorgungsbereich gelegener Krankenhäuser bietet.
Nach Forderung der Bezirksregierung muss demnach der Zentrale Krankenbettennachweis neben einer nach Fach–
abteilungen differenzierenden Aufstellung über die in den jeweiligen Krankenhäusern zur Verfügung stehenden
Unterbringungsmöglichkeiten, insbesondere auch Überblick über die Behandlungskapazität der Krankenhäuser, geben. Er
muss auch über Übersichten von Behandlungseinrichtungen für Schwerbrandverletzte, Vergiftungen und sonstige
Spezialeinrichtungen verfügen.
Sinnvollerweise sollte nach Auffassung der Bezirksregierung ein “Positiv-Nachweis” geführt werden, der mindestens 2mal
täglich und bei Erschöpfung von Kapazitäten zu aktualisieren ist. Dies ist im Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW) in § 8,
(3) Leitstelle - Nachweis über freie Behandlungskapazitäten sowie im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW)
KHGG § 2 und § 10 geregelt. Da die Leitstelle für den Träger des Rettungsdienstes darüber hinaus für die nachvollziehbare
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 26 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
und transparente Dokumentation entsprechender Versorgungsengpässe bzw. Kapazitätsprobleme zuständig ist, wird das
Verfahren auf die landesweit vorgesehene EDV-basierte Lösung des Informationssystems Gefahrenabwehr NRW (IG
NRW) umgestellt. So kann z.B. nachgehalten werden, wer wann welche Versorgungseinschränkung gemeldet bzw.
rückgängig gemacht hat. Folgende Regelungen wurden hierzu getroffen:
§
Bei allen am Notaufnahmedienst beteiligten Krankenhäuser in der Stadt Aachen werden 2mal täglich, d.h. um 8.00
Uhr und um 16.00 Uhr die Behandlungskapazitäten aller Fachabteilungen automatisch frei geschaltet.
§
Kapazitätsauslastungen bestimmter Ressour–cen werden direkt im Web-Portal des IG NRW eingetragen. Für die
Verteilung der Rechte und Benachrichtigungsoptionen sind die Kranken–häuser zuständig.
§
Besteht die Versorgungseinschränkung nicht mehr, so ist auf dieselbe Weise zu verfahren.
§
Das im Rahmen der Krankenhausnotaufnahme diensthabende Krankenhaus hat vorrangig die Notfallversorgung
für Notfallpatienten aus der Stadt Aachen sicher zu stellen. Bei Aufnahmeengpässen im Aufnahmedienst sind
geeignete Maßnahmen zu treffen, dies zu gewährleisten, bzw. Absprachen mit anderen Krankenhäusern zu
treffen. Die Leitstelle ist umgehend mit dem o.g. Verfahren zu informieren.
Abb. 7: Beispielhafter Screenshot
des IG NRW-Systems zu den
Versorgungskapazitäten.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 27 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
1.5
Ärztliche Versorgung
Tab. 7: Übersicht Ärzte in freier Praxis in der Stadt Aachen (FB02/3; Statistik Jahrbuch 2016; Quelle Ärztekammer Nordrhein)
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein stellt die ambulante Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Landesteil
Nordrhein (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) sicher. Dazu zählt auch die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes
außerhalb der Sprechstunden der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – also abends, nachts und am Wochenende.
Telefonisch erreichbar ist der ärztliche Notfalldienst über die Arztrufzentrale NRW unter der bundesweiten und kostenfreien
Rufnummer 116117. Die Arztrufzentrale ist auch in den grenznahen Regionen in den Niederlanden und Belgien zum
Ortstarif erreichbar. Für Sprach- und Hörgeschädigte gibt es ein separates Fax unter der Rufnummer 0800 5895 210.
Über die 116117 erhalten Patienten aus Nordrhein Informationen über das Angebot des ambulanten Notfalldienstes in ihrer
Nähe (Adresse, Rufnummer, Öffnungszeiten).
Der Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Kreisstelle Stadt Aachen
(KV-Fahrdienst) wird über die zentrale Arztrufzentrale in Duisburg für Nordrhein disponiert.
Bereitschaftszeiten für den Bereich des Stadtgebietes Aachen
§
Montag, Dienstag und Donnerstag 18 – 8 Uhr am Folgetag
§
Mittwoch und Freitag 13 – 8 Uhr am Folgetag
§
Samstag, Sonntag und Feiertag 8 – 8 Uhr am Folgetag
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 28 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Notfalldienstpraxis der niedergelassenen Ärzte
Der abend- und nächtliche Bereitschaftsdienst der Kassenärzte in Aachen wird nicht in der Praxis des jeweiligen
Diensthabenden durchgeführt, sondern in einer gemeinsamen zentralen Notdienstpraxis. Diese hat ihren Sitz im
Luisenhospital und ist zu folgenden Zeiten geöffgnet:
§
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 - 22 Uhr
§
Mittwoch, Freitag: 14 - 22 Uhr
§
Samstag, Sonntag, Feiertage, Rosenmontag: 10 - 22 Uhr
Die Augenärztliche Notdienstpraxis befindet sich im Universitätsklinikum Aachen:
§
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 Uhr bis 21 Uhr
§
Mittwoch, Freitag: 16 Uhr bis 21 Uhr
§
Samstag, Sonntag, Feiertag: 9 Uhr bis 13 Uhr und von 16 Uhr bis 21 Uhr
(nach 21 Uhr Versorgung durch Augenklinik)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 29 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
2. Standorte des Rettungsdienstes
Abb. 8: Standorte der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen. Gutachten FORPLAN Abb. 4.1.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 30 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
2.1
Rettungswachen
Nach § 9 RettG NRW halten die Rettungswachen die nach dem Bedarfsplan notwendigen Rettungsmittel sowie das
erforderliche Personal bereit und führen die Einsätze durch. Auf Anweisung der Leitstelle haben die Rettungswachen auch
Einsätze außerhalb ihres Bereichs durchzuführen.
Rettungswache 1, Stolberger Straße 155
Die Hauptwache der Berufsfeuerwehr Aachen, Stolberger Straße 155, ist gleichzeitig Rettungswache im Sinne des § 9
RettG NRW. Sie wurde 2017 nach Kernsanierung wieder bezogen.
Abb. 9: Feuer- und Rettungswache 1, Stolberger Str.
Räumlichkeiten
Neben den auch für den Brandschutz genutzten Dienst- und Aufenthaltsräumen sind auf der Wache 1 zentrale logistische
Einrichtungen für den Rettungsdienst wie zentrale Desinfektion, zentrales Material-, Medizingeräte- und Verbrauchs–
materiallager stationiert. Es stehen zudem Ausbildungsgräume und Lehrmaterialien einer Lehrrettungswache zur Verfügung.
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache 1 ist das Stadtgebiet Aachen-Mitte und hat eine Fläche von ca. 59 qkm. Er umfasst
einen wesentlichen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns mit ca. 70.000 Einwohnern, ferner die dünner besiedelten Ortsteile
Haaren, Verlautenheide und Eilendorf. In den letztgenannten Ortsteilen leben ca. 55.000 Einwohner.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 31 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Rettungswache 2 Süd, Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Straße 19 c
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr Aachen im Ortsteil Kornelimünster, Oberforstbacher Straße 19 c, ist gleichzeitig
Rettungswache i.S. des § 9 RettG NW. Sie wurde 1976 fertiggestellt und beinhaltet die für den Rettungsdienst erforderlichen
Räumlichkeiten.
Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten der Feuer- und Rettungswache Aachen - Kornelimünster werden sowohl für den Brandschutz als auch
für den Rettungsdienst genutzt. Zur Unterstellung von 2 Fahrzeugen des Rettungsdienstes wurde im Jahre 1985 eine
Doppelgarage mit zwei hintereinander liegenden Stellplätzen erbaut.
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache 2 ist das Stadtgebiet Aachen-Süd mit einer Fläche von ca. 49,6 qkm.
Er umfasst die Ortsteile Brand, Oberforstbach, Lichtenbusch, Kornelimünster und Walheim, Hahn, Friesenrath und Sief.
Rettungswache 3 Nord, Aachen, Mathieustraße 3
Die Feuer- und Rettungswache Nord liegt im Neubaugebiet der RWTH Aachen in der Nähe der Siedlung Seffent und des
Universitätsklinikums und wurde 1982 fertig gestellt. Durch räumliche Gliederung ist das Gebäude in einem Bereich für die
Berufsfeuerwehr und einem Bereich für die Freiwillige Feuerwehr unterteilt.
Abb. 10: Feuer- und Rettungswache 3 Nord.
Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten der Feuerwache Nord werden sowohl für den Brandschutz als auch für den Rettungsdienst genutzt.
Im obersten Geschoss des Wachgebäudes werden ein ca. 150 qm großer Raum mit separatem Lehrmittelraum und
Teeküche als Schulungsstätte für den Feuer- und Rettungsdienst genutzt. Zwei kleinere Räume im Zwischengeschoss
stehen ebenfalls als Seminarräume zur Verfügung.
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache Nord umfasst neben dem Campus Melaten einen Teil des dicht besiedelten
Stadtkerns sowie die Ortsteile Laurensberg, Richterich, Horbach, Lemiers, Melaten, Orsbach und Vetschau.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 32 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Rettungswache 7 West, Vaalser Str.258
Die Rettungswache West ist eine mit Landesmitteln geförderte Neubaumaßnahme der Stadt Aachen aus dem Jahre 1992.
Abb. 11: Rettungswache 7 West, Vaalser Str.
Räumlichkeiten
Die Rettungswache West ist an der Ausfallstrasse zur niederländischen Grenzgemeinde Vaals gelegen, mit unmittelbarer
Anbindung an den äußeren Straßenring der Stadt Aachen.
In der Wache stationiert sind ein ständig besetzter Rettungswagen sowie drei Krankentransportwagen.
Ausrückebereich
Der Ausrückebereich der Rettungswache West ist das nord- und südwestliche Stadtgebiet Aachen.
Es umfasst einen Teil des dicht besiedelten Stadtkerns sowie die Ortsteile
Gut Kullen, Kronenberg, Melaten, Seffent, Steppenberg, Vaalserquartier, Hörn, Ronheide, Steinebrück und Preuswald.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 33 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Rettungswache 4, Malteser Hilfsdienst, Auf der Hüls 201
Der Malteser Hilfsdienst betreibt in seiner Liegenschaft Auf der Hüls eine Rettungswache Ausrückebereich Mitte. Zudem ist
dort eine Einsatzeinheit stationiert sowie Rettungsmittel des Spitzenbedarfs vertraglich eingebunden.
Rettungswache 5, Johanniter, Rotter Bruch 32-34
Die Johanniter betreiben an ihrer Geschäftsstelle Rotter Bruch eine Rettungswache im Ausrückebereich Mitte. Zudem ist
dort eine Einsatzeinheit stationiert sowie Rettungsmittel des Spitzenbedarfs vertraglich eingebunden.
Rettungswache 6, Deutsches Rotes Kreuz, Robensstr. 49 und Hein-Janssen-Str.
Das Deutsche Rote Kreuz Stadtverband Aachen betreibt in den beiden Liegenschaften Fahrzeuge eine Rettungswache im
Ausrückebereich Mitte. Zudem ist dort eine Einsatzeinheit stationiert sowie Rettungsmittel des Spitzenbedarfs vertraglich
eingebunden.
Katastrophenschutzunterkunft Stadt Aachen, Malteser Hilfsdienst, Monschauer Str.128
In der städtischen Katastrophenschutzunterkunft Monschauer Str. ist eine weitere Einsatzeinheit des Malteser Hilfsdienst
stationiert sowie Rettungsmittel des Spitzenbedarfs vertraglich eingebunden.
2.2
Notarztstandorte
Die notärztliche Versorgung der Stadt Aachen erfolgt durch die ständige Einsatzbereitschaft (24h/365 Tage) von zwei
bodengebundenen Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF), die beide auf der Feuer- und Rettungswache 1 in der Stolberger
Straße 155 stationiert sind.
Ein NEF des Spitzenbedarfs ist zudem auf der Feuer- und Rettungswache 3 in der Matthieustr. 3 stationiert.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 34 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3. Luftrettung
Durch die Luftfahrzeuge der Luftrettung wird der bodengebundene Rettungsdienst ergänzt (§ 7 Abs. 2 RettG NRW). Das für
das Gesundheitswesen zuständige Ministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem für Innere Angelegenheiten zuständigen
Ministerium die Organisation der Luftrettung und legt insoweit den Standort der Luftfahrzeuge und deren regelmäßigen
Einsatzbereich fest (§ 10 RettG NRW).
3.1
Rettungshubschrauber (RTH)
RTH sind Rettungsmittel mit regionalem Einsatzbereich. Dieser Bereich umfasst mehrere Träger von Rettungsdiensten. Im
Jahr 2003 wurde durch den Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW vom
22.10.2002 eine Neuordnung bzw. Weiterentwicklung der öffentlichen Luftrettung in Nordrhein-Westfalen vorgenommen.
Das Gebiet der Stadt Aachen wird seither durch den Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 mit Standort in WürselenMerzbrück versorgt. Durch Erlass vom 25.10.2006 – III 8-0714.1.3 „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im
Rettungsdienst“ ist die StädteRegion Aachen als Kernträger für den von der ADAC-Luftrettung betriebenen Christoph Europa
1 bestimmt worden und hat mit den Kreisen Düren, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Euskirchen eine Trägergemeinschaft
gebildet.
3.2
Intensivtransporthubschrauber (ITH)
Durch den vorgenannten Erlass wurden ebenfalls die Einsatzbereiche für die ITH festgelegt. Als weitere Luftrettungsmittel in
öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stehen die beiden ITH in Köln (CHR Rheinland) und Rheine (CHR Westfalen) zur
Verfügung. Primärer Einsatzzweck dieser Hubschrauber sind Verlegungstransporte.
Beide ITH können nach Abklärung mit der zuständigen Kernträgerleitstelle auch für Primäreinsätze sowie andere
Notfalleinsätze eingesetzt werden.
ITH
Standort
Kernträgerleitstelle
Einsatzzeit
Christoph Rheinland
Flughafen Köln-Bonn
Leitstelle Köln
analog zu den Bereitschaftszeiten
primärer RTH
Christoph Westfalen
Rheine
Leitstelle Steinfurt
Täglich 24h
SAR 41
Als weitere Rückfallebene stehen bis zur Auflösung des SAR-Standorts in Nörvenich die SAR-Hubschrauber der
Bundeswehr zur Verfügung; besondere Leistungsmerkmale sind Nachtflugtauglichkeit und Windeneinsatz.
Diese Hubschrauber können im Rahmen dringender Nothilfe das zivile Rettungswesen nur unterstützen, wenn keine zivilen
Rettungsmittel zur Verfügung stehen. Für den Einsatz in der Stadt Aachen sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
§
Vor einer Alarmierung von SAR-Hubschraubern ist in jedem Fall die Verfügbarkeit der anderen zivilen Luftrettungsmittel
(CHR3-Köln, CHR-Rheinland-Köln) zu prüfen, sofern nicht ein Windeneinsatz notwendig ist.
§
Die Alarmierung von SAR-Hubschraubern erfolgt ausschließlich von den Kernträgerleitstellen der zivilen Luftrettung
über die SAR-Leitstelle in Münster.
§
SAR 41 in Nörvenich ist in der Regel nicht mit einem Notarzt besetzt.
Hinweis: Die Kostenübernahme durch die Kostenträger ist nur dann gesichert, soweit der Nachweis zur Nichtverfügbarkeit
sämtlicher zur Verfügung stehender ziviler Luftrettungsmittel (über Leitstelle Goch) erbracht werden kann.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 35 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
4. Erweiterter Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Spitzenbedarf Rettungswagen
Zur Sicherstellung der Hilfsfrist bei Alarmspitzen werden mehreren Wachen RTW zur Abdeckung des Spitzenbedarfs
vorgehalten. RTW, die mit Zugpersonal der Berufsfeuerwehr besetzt werden, stehen der Leitstelle unmittelbar zur
Verfügung, solange dieses Personal nicht in laufenden Einsätzen gebunden ist.
Zudem haben sich die am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen vertraglich zur Stellung von
RTW-Besatzungen gemäß den Anforderungen des RettG NRW verpflichtet. Diese RTW werden mit einem Zeitvorlauf von
maximal 30 Minuten nach Alarmierung durch diese an den Rettungswachen besetzt.
Details hierzu finden sich in Kapitel V. Durchführung des Rettungsdienstes, 2. Notfallrettung.
Spitzenbedarf Notärztliche Versorgung
Für den Spitzenbedarf stehen dienstfreie Notärzte zur Verfügung, die sich vertraglich bereit erklärt haben, nebenamtlich in
ihrer Freizeit im Notarztdienst eingesetzt zu werden. Über SMS Group-Alarm® können alle im Verein „Notärzte im
Rettungsdienst Aachen e.V.“ organisierten Notärzte (Stand Mitglieder am 30.10.2018: 113) angefragt und ggf. alarmiert
werden. 42 Notärzte davon können zudem per DME alarmiert werden. Diese Notärzte werden im Einsatzfall je nach Wohnort
bzw. nächstgelegener Wache (Wache 1 oder 3) von einem entsprechend qualifizierten NEF-Fahrer zu den Einsätzen
transportiert.
Details hierzu finden sich in Kapitel V. Durchführung des Rettungsdienstes, 3. Notärztliche Versorgung.
Spitzenbedarf Krankentransport
Werden zur Spitzenbedarfsdeckung oder für Fernfahrten weitere Krankenwagen benötigt, können zu jeder Zeit über die
Geschäftsstelle oder über DME von jeder Hilfsorganisation eine weitere KTW-Besatzung angefordert werden. Die Vergütung
dieser Besatzungen erfolgt gemäß Vertrag nach der tatsächlichen Einsatzzeit und ist durch die Hilfsorganisationen
quartalsmäßig nachzuweisen.
Die am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen haben sich vertraglich zur Stellung von KTWBesatzungen gemäß den Anforderungen des RettG NRW verpflichtet. Diese werden mit einem Zeitvorlauf von maximal 30
Minuten nach Alarmierung durch diese an den Rettungswachen besetzt.
Details hierzu finden sich in Kapitel V. Durchführung des Rettungsdienstes, 5. Krankentransport.
Zusätzliche Einsatzmittel des Rettungsdienstes
Aufgrund des integrierten und multifunktionalen Konzeptes können alle Einsatzkräfte des feuerwehrtechnischen Dienstes
(ca. 350) auch im Rettungsdienst eingesetzt werden, da sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Neben der
regulären Besetzung von Rettungsdienstfahrzeugen und Feuerwehrfahrzeugen ist somit eine unmittelbare Reaktion auf
entsprechende Spitzenbedarfe im Rettungsdienst (aber auch im Brandschutz) möglich: So können unmittelbar der
„Gerätewagen Rettungsdienst“ (GW-Rett) mit Geräten für den Aufbau einer Patientenablage sowie ein vom Land NRW
beschaffter Abrollbehälter für den Massenanfall von Verletzten (AB MANV) für den Aufbau eines Behandlungsplatzes
besetzt und in den Einsatz gebracht werden. Eine Kompensation des Brandschutzsektors erfolgt anschließend durch
Nachführung von Kräften der Freiwilligen Feuerwehr.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 36 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Somit werden folgende Fahrzeuge im Rahmen des MANV-Konzeptes vorgehalten, die auf Feuer- und Rettungswachen
wachen stationiert sind:
Wache
Beschreibung
Fahrzeug
Verfügbarkeit
Besatzung
1
Zubringer Fahrzeug LNA / OrgL
Florian AC 1 LNA 1
sofort
OrgL / LNA
1
Gerätewagen Rettungsdienst
Florian AC 1 GW Rett 1
sofort
Fahrer Zugpersonal
3
Abrollbehälter MANV
AB MANV auf
Wechsellader-Fahrzeug
sofort
Fahrer Zugpersonal
Einsatzeinheiten
Abb. 12: Aufbau Einsatzeinheit NRW; IDF-Poster Sanitäts- und Betreuungsdienst NRW, Stand Juni 2015.
In der Stadt Aachen werden insgesamt vier Einsatzeinheiten vorgehalten, die wie folgt stationiert sind:
Wache
Organisation
Standort
4
Malteser Hilfsdienst
Auf der Hüls 201
5
Johanniter
Rotter Bruch 32-34
6
Deutsches Rotes Kreuz
Robensstr. 49
9
Malteser Hilfsdienst
Monschauer Str.128
Die Hilfsorganisationen organisieren jeweils monatlich wechselnd eine 1. - 4. Dienstbereitschaft, die der Leitstelle in Form
eines Dienstplans zur Alarmierung vorliegt.
Einsatzfunktion „Fachberater Hilfsorganisation“
Zur Unterstützung des Einsatzleiters bzw. des Organisatorischen Leiters und des Leitenden Notarztes haben sich die
Hilfsorganisationen und die Feuerwehr darauf verständigt, die Funktion „Fachberater Hilfsorganisation“ (FB HiOrg)
einzurichten. Sowohl im Krisenstab als auch in der Einsatzleitung ist die Funktion als Fachberater vorgesehen. Es handelt
sich um eine Bündelungsfunktion der drei in der Gefahrenabwehr der Stadt Aachen mitwirkenden Hilfsorganisationen. Die
Hilfsorganisationen besetzen die Funktion „Fachberater HiOrg“ nach Dienstplan im Wechsel jeweils mit einer Führungskraft
und beraten den Einsatzleiter oder den Leiter des Krisenstabes hinsichtlich der speziellen Fähigkeiten und Ressourcen der
Organisation, vor allem in den Bereichen Sanitätsdienst und Betreuung.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 37 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Landeskonzepte für die überörtliche Hilfe:
Patiententransportzug (PTZ 10), Behandlungsplatz (BHP 50), Betreuungsplatz (BTP 500)
Für die Besetzung der überörtlich anforderbaren Landeskonzepte sind mit den ortsansässigen Hilfsorganisationen
entsprechende Alarmierungskonzepte vereinbart. Die Aufstellung der Fahrzeuge erfolgt an einem vorab definierten
Bereitstellungsraum.
Abb. 13: Überörtliche Hilfskonzepte in NRW; IDF-Poster Sanitäts- und Betreuungsdienst NRW, Stand Juni 2015.
Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst
Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass es immer schwerer fällt ehrenamtliches Personal für den Bereich des erweiterten
Rettungsdienstes, Krankentransport und Katastrophenschutz zu rekrutieren. Diese Entwicklung können wir in der Stadt
Aachen genauso beobachten, dies zeigt sich insbesondere bei der Sicherstellung notwendiger Mehrfachdeckungen im
Katastrophenschutz-Bereich der Hilfsorganisationen.
Zudem haben Erfahrungen der vergangenen drei Jahre gezeigt, dass die Besetzung erforderlicher rettungsdienstlicher
Sonderbedarfs-Fahrzeuge sowohl für die Spitzenabdeckung Rettungsdienst, als auch für die rettungsdienstliche
Sicherstellung im Rahmen von Groß- und Sonderveranstaltungen aus den Reihen der am Rettungsdienst beteiligten
Hilfsorganisationen zunehmend problematisch wird.
Auf der anderen Seite zeigen die Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit, dass für Großschadensfälle unterschiedlichster
Art mit Beteiligung einer Vielzahl von Patienten und Betroffenen die Vorhaltung entsprechender Ressourcen mehr denn je
notwendig macht.
Ergänzend zu dem Potential der Hilfsorganisationen hat sich Rettungsfachpersonal der Berufsfeuerwehr Aachen bereit
erklärt, zusätzlich als dienstfreies Personal im Rahmen einer sog. „Sonder-Einsatz-Gruppe Rettungsdienst“ (SEG Rettung)
für bestimmte Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Diese Etablierung geschieht kostenneutral.
Aufgaben-Spektrum der SEG Rettung
§
Besetzung notwendiger Sonderbedarfs-Fahrzeuge für Spitzenabdeckung Rettungsdienst
§
Besetzung notwendiger Sonderbedarfs-Fahrzeuge für die rettungsdienstliche Sicherstellung im Rahmen von Großund Sonderveranstaltungen
§
Besetzung zusätzlicher notwendiger Rettungsmittel im Bereich Interhospital-Transfer
§
Unterstützung des erweiterten Rettungsdienstes im Rahmen von Großschadensereignissen durch Einbindung in
das MANV-Konzept Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 38 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Zusätzliche Einsatzkräfte und Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr kann bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl verletzter oder erkrankter Personen
unterstützend wirken, in dem sie technische Aufgaben eines Großeinsatzes übernimmt und dadurch das rettungsdienstlich
qualifizierte Personal der Berufsfeuerwehr Aachen für rettungsdienstliche Aufgaben freisetzt. Ebenso kompensiert die
Freiwillige Feuerwehr – wie oben beschrieben – das multifunktionale Personal der Berufsfeuerwehr im Brandschutz, wenn
dieses kurzfristig zur Besetzung zusätzlicher Rettungsdienstfahrzeuge herangezogen wird.
5. Notfallseelsorge und Einsatznachsorge
Die Notfallseelsorge in der Stadt Aachen steht betroffenen Patienten und Angehörigen zur Verfügung, Details hierzu finden
sich auf der Internetseite http://notfallseelsorge-aachen.de/start.html.
Die Alarmierung erfolgt über die Leitstelle über Dienst-Mobiltelefone. Dem diensthabenden Notfallseelsorger steht ein
Dienstfahrzeug zu seiner Verfügung, womit er die Einsatzstellen direkt anfahren kann.
Für die Nachsorge der Einsatzkräfte steht bei der Feuerwehr Aachen ein Team zur Psychosozialen Unterstützung (PSUTeam) zur Verfügung, welches bei Bedarf durch die Leitstelle alarmiert werden kann. Davon unabhängig ist das PSU-Team
über eine 24-h-Bereitschaftstelefon-Nummer zu erreichen. Das PSU-Team kann von den beteiligten Einsatzkräften
angefordert werden, die Leitstelle oder der Einsatzführungsdienst wird im Einzelfall auf die Möglichkeit hinweisen (siehe
Anlage K Flyer PSU-Team).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 39 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
IV. Planungsgrößen
1.
2.
3.
Allgemeines
Festlegung der Planungsgrößen
Mindestanforderungen an das Personal
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 40 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
IV. Planungsgrößen
1. Allgemeines
Planungsgrößen in der Gefahrenabwehr und dem Rettungsdienst beschreiben die Reaktion auf definierte
Schadensereignisse oder Notfälle. Dabei ist insbesondere festzulegen:
§
die Zeit, in der die Einheiten der Gefahrenabwehr oder des Rettungsdienstes an der Einsatzstelle eintreffen
(Hilfsfrist),
§
in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindeststärke), und
§
in welchem Umfang die Erfüllung des Schutzziels angestrebt wird (Erreichungsgrad).
Für den Rettungsdienst ist die Hilfsfrist die wichtigste Planungsgröße. Die Hilfsfrist und deren Erfüllungsgrad begründet
Standorte und Anzahl der Rettungswachen und Rettungsmittel im Stadtgebiet. Hierbei muss planerisch eine 100%-ige
Abdeckung des gesamten Stadtgebietes innerhalb dieser Hilfsfrist angestrebt werden, weil nicht erfassbare Einflussgrößen,
wie Verkehrsbehinderungen, nicht berücksichtigte Wetterbedingungen oder außergewöhnlich viele zeitgleiche Notfälle in der
Regel zu einem abgesenkten Erreichungsgrad führen.
Die Hilfe für Notfallpatienten wird in § 2 Abs. 1 RettG NRW als lebensrettend und unverzüglich beschrieben. In der amtlichen
Begründung zum Rettungsgesetz NRW von 1992 werden Eintreffzeiten von 5 bis 8 Minuten angegeben1. Durch die fehlende
gesetzliche Definition können also nur diese genannten Parameter als Kriterien für die Planung und Auslegung des
Rettungssystems gemäß Bedarfsplanung nach § 12 RettG NRW herangezogen werden.
Um diese gesetzlichen Rahmenbedingungen in eine bemessungsrelevante Planungsgröße umsetzen zu können, bedarf es
einer differenzierten Betrachtung der zeitlichen Abläufe zwischen Notfall-Eintritt und dem Wirksamwerden erster
Maßnahmen am Notfallpatienten. Die folgende Abbildung stellt den zeitlichen Ablauf und das Ineinandergreifen einzelner
Prozesse dar.
Abb. 14: Darstellung der zeitlichen Abläufe zur Hilfsfrist.
___________________________________________________________________________________________________
1 Prütting,
Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für die Praxis, 3. Auflage, Seite 37
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 41 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Auf der Basis des in Abb. 13 dargestellten Zeitablaufs werden in der Stadt Aachen ausschließlich folgende (messbare)
Zeitanteile in die Hilfsfrist eingerechnet:
§
Dispositionszeit in der Leitstelle
§
Ausrückezeit des Einsatzmittels
§
Fahrzeit zur Notfalladresse
Die Hilfsfrist beginnt mit Annahme des Notrufs und der zeitgleichen Einsatzeröffnung1, es folgt die Dispositionszeit in der
Leitstelle und die Zeit, die die Einsatzkräfte vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Ausrücken mit dem Einsatzmittel
benötigen.
Letzter für die Hilfsfrist relevanter Zeitabschnitt ist die Fahrzeit bis zum Eintreffen des Rettungsmittels an der Einsatzadresse.
Diese Definition deckt sich in den relevanten Bereichen mit der zurzeit allgemein akzeptierten Definition nach DIN 14011
Begriffe im Feuerwehrwesen sowie nach DIN 13050 Begriffe im Rettungsdienst und den Empfehlungen der
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF)2.
Während die Zeit in Minuten einfach beschreib- und messbar ist, müssen die medizinischen Maßnahmen begrifflich
zusammengefasst werden. Dabei gilt, dass für allgemeine Rettungs- und medizinische Basismaßnahmen ein
Rettungswagen mit Personal und Ausstattung als ausreichend anzusehen ist, während lebensrettende, medizinischinvasiven Maßnahmen in der Regel von einem Notarzt durchgeführt werden müssen (vgl. hierzu Anlage
Notarztindikationskatalog). Hierdurch erhält man eine Staffelung in der Notfallrettung sowohl nach Priorität der Notfälle als
auch nach Wahl des geeigneten Einsatzmittels.
Die erörterten Zeitspannen der Hilfsfrist dienen ausschließlich zur Standortanalyse und nicht zur Bemessung der
notwendigen Ressourcen.
___________________________________________________________________________________________________
1 Fortschreibung
der Rettungsdienstbedarfspläne / Definition des Begriffs „Hilfsfrist“ in der Notfallrettung, RdErl. des Ministeriums für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 08.11.2010 – AZ 231 – 0712.1.2)
2 Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, 1998
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 42 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
2. Festlegung der Planungsgrößen
2.1
Notfallrettung
Unter Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen wurden folgende Planungsgrößen für die Notfallrettung
festgelegt:
Hilfsfrist
Der Gesamtzeitansatz der Hilfsfrist beträgt 8 Minuten. Hierbei sind 2 Minuten für Gesprächs-, Dispositions-, Alarmierungsund Ausrückezeit angesetzt. Die restlichen 6 Minuten entfallen auf die reine Anfahrt zum Einsatzort.
Die so als kostenbildendes Qualitätsmerkmal im Sinne des § 12 Abs. 5 Satz 2 RettG NRW festgelegte Hilfsfrist gilt für das
Stadtgebiet Aachen und bedeutet, dass beginnend mit der Abfrage des Notrufs in der Leitstelle nach höchstens 8 Minuten
ein Notfallrettungsmittel am Einsatzort (an einer öffentlichen Straße liegend) eingetroffen sein muss.
Für das NEF ist festgelegt, dass beginnend mit der Abfrage des Notrufs in der Leitstelle dieses nach höchstens 12 Minuten
eam Einsatzort (an einer öffentlichen Straße liegend) eingetroffen sein muss.
Erreichungsgrad
Zu den oben genannten Hilfsfristen in der Notfallrettung wurde ein anzustrebender Zielerreichungsgrad von 90 % aller
hilfsfristrelevanten Fälle festgelegt.
Mindeststärken
Als Mindestbesatzungen wurden folgende Personalstärken auf den Rettungsmitteln festgelegt:
2.2
§
für NEF: 1 RA, bzw. NFS / 1 NA
§
für RTW: 1 RS / 1 RA, bzw. NFS
§
für KTW: 1 RH / 1 RS
Krankentransport
Für den Krankentransport werden folgende Richtwerte zur Planung festgelegt:
Wartezeit
Die Wartezeit bei nicht vorangemeldeten Transporten soll einen Richtwert von 60 Minuten erfüllen.
Effizienz
Die Ressourcenbemessung soll so angelegt sein, dass der Richtwert der Wartezeit in 90% aller Transporte unterschritten
werden kann.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 43 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3. Mindestanforderungen an das Personal
3.1 Personal im Krankentransport
Gemäß § 4 (3) RettG ist für den Krankentransport mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter
einzusetzen. Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
(RettSanAPO) vom 25.01.2000 entsprechen.
Als Fahrer oder Fahrerin für den Krankentransport ist geeignet, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet ist.
Die Ausbildung muss der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettHelfAPO)
entsprechen.
Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen:
§
Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
§
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die Versorgung
von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen.
§
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen
Vereinigung
§
detaillierte Orts- und Straßenkenntnisse
3.2 Personal in der Notfallrettung (ohne Notarztdienst)
Gemäß § 4 (3) RettG NW ist für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent
einzusetzen, die oder der über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistentin” oder
“Rettungsassistent” gemäß §1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) verfügt. Ab 01.01.2027 ist die Funktion durch
einen Notfallsanitäter zu besetzen.
Als Fahrer oder Fahrerin für den Rettungswagen ist geeignet, wer als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin
ausgebildet ist.
Das Personal muss folgende ortsspezifischen Kenntnisse nachweisen:
§
Kenntnisse zur Struktur und Organisation des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
§
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten der ortsansässigen Krankenhäuser sowie der für die Versorgung
von Notfallpatienten geeigneten Diagnose- und Behandlungseinrichtungen.
§
Kenntnisse über die Behandlungsmöglichkeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der kassenärztlichen
Vereinigung
§
detaillierte regionale Orts- und Straßenkenntnisse
Als Fahrer/innen von Notarzteinsatzfahrzeugen sind gemäß § 4 RettG Rettungsassistenten/innen einzusetzen, die dem
Notarzt bei seinen notfallmedizinischen Maßnahmen am Einsatzort assistieren. Ab 01.01.2027 ist die Funktion durch einen
Notfallsanitäter zu besetzen. Sie müssen neben den o.g. Kenntnissen umfassende und fundierte Kenntnisse in allen
einsatzorganisatorischen und notfallmedizinischen Belangen verfügen, die eine mindestens zweijährige praktische
Einsatzerfahrung im Rettungsdienst der Stadt Aachen als Transportführer in der Notfallrettung erfordert. Zudem ist die
Teilnahme an einem mehrtägigen Einweisungsseminar nachzuweisen, welches auf die Besonderheiten des NEF-Einsatzes
vorbereitet (u.a. grenzüberschreitende Einsätze und Regularien, Verwendung ausschließlich auf dem NEF verlasteter
Medizingeräte).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 44 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3.3 Personal im Notarztdienst
Die in der Notfallrettung eingesetzten Notärzte und Notärztinnen müssen mindestens über den Fachkundenachweis
Rettungsdienst einer Ärztekammer verfügen, der bis zum 31.12.2019 an einer der Ärztekammern Nordrhein oder WestfalenLippe ausgestellt wurde. Die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ ist von allen eingesetzten Notärzten anzustreben.
Ab dem 01.01.2019 ist die Erlangung der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ für alle neu einzusetzenden Notärzte gemäß
Vorgabe der Ärztekammer Nordrhein notwendig.
Im Notarztdienst der Stadt Aachen werden seit Aufnahme des Notarztdienstes im Jahre 1976 ausschließlich Ärzte und
Ärztinnen der Fachrichtung Anästhesiologie eingesetzt. Die Beschränkung auf Ärzte, die auf die Aufrechterhaltung der
Vitalfunktionen spezialisiert sind, hat sich im Sinne der Standardisierung von medizinischer Ausstattung und
Behandlungsabläufen seit nunmehr über 40 Jahren bewährt. Die Einführung neuer Notärzte in den örtlichen Rettungsdienst
erfolgt durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Umfang von 5 Werktagen basierend auf einem strukturierten Logbuch.
Seit dem Jahre 2002 sind auf Veranlassung der Ärztlichen Leitung
Rettungsdienst im Wege einer qualitätssichernden Maßnahme nur Ärzte und
Ärztinnen mit Fachkundenachweis Rettungsdienst und mindestens 3-jähriger
anästhesiologisch-intensivmedizinischer Tätigkeit durch den ÄLRD in den
Notarztdienst eingearbeitet worden. Zur Mindestanforderung gehören weiterhin
nachgewiesene Kenntnisse und Fertigkeiten nach Empfehlung der DGAI wie z.B.
eine Mindestanzahl von Intubationen, Narkosen im Kindesalter, Narkosen bei
Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma, Fähigkeiten der Interpretationen von EKG
sowie einschlägige Erfahrungen im Gebiet der Psychiatrie, Erfahrung mit nichtinvasiver Beatmung sowie eine zusätzliche erfolgreiche Qualifizierung in
international
anerkannten
zertifizierten
Versorgungsstandards
für
die
kardiopulmonale Reanimation (z.B. Advanced Life Support nach Standard des
European Resuscitation Council) und die Traumaversorgung (z.B. Pre-Hospital
Trauma Life Support).
Zur Vorbereitung auf die notärztliche Verwendung ist zudem die Einweisung in
grundsätzliche einsatzorganisatorische Abläufe sowie die Besonderheiten und
Abb. 15: Logbuch Notarztdienst.
Zuständigkeiten beim Massenanfall von Verletzten (MANV) obligatorisch. Einweisender und eingewiesener Arzt bestätigen
anhand eines Dokumentationsprotokolls jeweils die erforderlichen Kenntnisse in regelmäßigen Abständen erfolgt eine
punktuelle Supervision durch einen Vertreter der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst.
Alle im Rettungsdienst der Stadt Aachen eingesetzten Notärzte haben die notwendigen Vorgaben gemäß RettG NRW zu
erfüllen (Details siehe Kap. V; 9.3 Fortbildung für Notärzte).
Die Durchführung von arztbegleiteten Verlegungstransporten werden in Absprache mit den Krankenhäusern durch den
Notarztdienst bedarfsgerecht erledigt. Der Besitz der Zusatzqualifikation „Intensivtransport“ der Deutschen Gesellschaft für
Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI)) ist Voraussetzung für die Transportbegleitung.
Der Transport von intensiv-behandlungsbedürftigen Frühgeborenen erfolgt mit Ärzten, Pflegekräften und medizinischer
Ausstattung (Inkubatoren) der Neonatologie des Universitätsklinikums Aachen in Rettungswagen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 45 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3.4 Personal in der Leitstelle
Das in der integrierten Feuer- und Rettungsleitstelle eingesetzte Personal der Feuerwehr Aachen hat als
Befähigungsvoraussetzung erfolgreich an einem feuerwehrtechnischen Führungslehrgang (hauptamtlicher Gruppenführer)
teilgenommen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Rettungsassistent oder Notfallsanitäter” erworben.
Die nachfolgende mehrwöchige Leitstellenausbildung beinhaltet die Handhabung des Einsatzleitrechners, Kommunikation
und Abfragetechnik sowie die einsatz-organisatorischen Belange der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO). Die erfolgreiche
Ausbildung zur Leitstellenbeamtin oder zum Leitstellenbeamten ist durch eine Prüfung nachzuweisen.
Eine Neuregelung der Qualifikationsanforderungen für das Personal in der Leitstelle ist auf Landesebene zurzeit in
Vorbereitung.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 46 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
V. Durchführung des Rettungsdienstes
1.
Leitstelle
2.
Notfallrettung
3.
Notärztliche Versorgung
4.
Krankentransport
5.
Besondere Versorgungslagen
6.
Qualitätsmanagement und Ärztliche Leitung Rettungsdienst
7.
Aus- und Fortbildung
8.
Hygiene und Desinfektion
9.
Technik und Logistik
10. Verwaltung
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 47 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
V. Durchführung des Rettungsdienstes
1. Leitstelle
1.1
Allgemeine Grundlagen
Nach § 8 RettG hat die Leitstelle folgende gesetzlichen Aufgaben:
1. Lenkung aller Einsätze des Rettungsdienstes
2. ständig besetzt und erreichbar
3. Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen
Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst
4. nachbarliche Hilfe
5. Führung eines zentralen Krankenbettennachweises
Nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG-NRW) ist die Leitstelle für den
Rettungsdienst mit der Leitstelle für den Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz zusammen zu fassen
(integrierte Leitstelle). Sie ist so auszustatten, dass auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigt werden können. Es
müssen Maßnahmen ergriffen werden, durch die ihre Aufgabenerfüllung auch bei Ausfall sichergestellt wird.
1.2
Aktueller Stand
Das Aachen-Gesetz zur Bildung einer StädteRegion Aachen der bisherigen Gebietskörperschaften von Stadt und Kreis
Aachen sieht ab dem 21. Oktober 2009 eine gemeinsame Leitstelle unter der Trägerschaft der Stadt und der StädteRegion
vor. Die Leitstellenaufgaben werden in der einheitlichen Leitstelle für die StädteRegion an der Stolberger Str.
wahrgenommen, diese ist seit Dezember 2012 in Betrieb. Die Städte Eschweiler und Stolberg beabsichtigen jedoch
weiterhin für den Feuerschutz eine eigene Einsatzzentrale mit Abfrage des Notrufes zu betreiben. Die nachfolgende
Beschreibung der städteregionalen Leitstelle bezieht sich auf die gutachterlich empfohlene und genehmigte Planung, die
derzeit umgesetzt wird.
Technik
Die Technik wird im laufenden Betrieb ständig dem aktuellem Stand der Technik angepasst und generell redundant
ausgelegt. Dies führt zu einem stabilen System und stellt den Leitstellenmitarbeitern sowie den beteiligten Einsatzkräften aus
Rettungsdienst und Brandschutz möglichst optimale Informationen zur Einsatzunterstützung bereit.
Wachalarmanlage
Die Wachalarmsteuerung CODAC ermöglicht die Steuerung der Hauptwache und der Nebenwachen und stellt für zukünftige
Erweiterungen an den Feuer- und Rettungswachen in der StädteRegion Aachen jeweils 10 I/O-Kontakte zur Verfügung.
Der zentrale Steuer-PC ist in der Systemtechnik in der Hauptwache eingebunden. Auf den Nebenwachen stehen lokale
Bedien-PC’s. Die Kommunikation erfolgt über ein TCP/IP-Protokoll.
Einsatzleitsystem “COBRA V4”
Das Einsatzleitsystem ist von der Firma ISE GmbH der Größe der StädteRegion Aachen und den speziellen Erfordernissen,
insbesondere in Bezug auf das Dreiländereck sowie bis mind. 20 Kilometer außerhalb der Kreisgrenzen, ausgelegt worden.
Die Anlage besteht aus einem hochverfügbaren Server- und VM-System, aufgeteilt auf die zwei Technikräume am
Leitstellenstandort der Hauptwache sowie am Redundanzstandort an der Fw Nord.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 48 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
§
8 Arbeitsplätze mit jeweils vier Bildschirmen in der Leitstelle StädteRegion Aachen
§
3 Arbeitsplätze mit jeweils vier Bildschirmen zur weiteren Einsatzbearbeitung in Nebenräumen der Leitstelle
StädteRegion Aachen
§
3 Schulungs- und Testarbeitsplätze mit jeweils vier Bildschirmen in der Leitstelle StädteRegion Aachen
§
10 Notrufabfrageplätze mit einem Bildschirm in der Leitstelle StädteRegion Aachen
§
3 Administrationsarbeitsplätze in der Leitstelle StädteRegion Aachen
§
3 Arbeitsplätze mit jeweils vier Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf der Feuerwache Nord
§
10 Notrufannahmeplätze mit jeweils zwei Bildschirmen in der Redundanz-Leitstelle auf der Feuerwache Nord
§
4 Alarmdrucker auf der Hauptwache
§
2 Arbeitsplatzdrucker auf der Hauptwache
§
6 Alarmdrucker auf den Feuer- und Rettungswachen
Das Einsatzleitsystem wird in einem eigenen hochverfügbaren und redundanten Netzwerk betrieben und ist über eine
Firewall mit dem städtischen Netzwerk verbunden. Internetzugang und E-Mail-Verkehr werden über das städtische Netzwerk
realisiert. Die Anbindung der Redundanzleitstelle in Wache Nord erfolgt über zwei unabhängige Daten-Festverbindungen
und eine zusätzliche Richtfunkstrecke. Alle wesentlichen Komponenten des Leitstellennetzes sind zur Sicherstellung der
Funktion redundant ausgelegt und doppelt vorhanden.
Für die elektronische Erfassung von Einsatzberichten wird ein weiterer Server eingesetzt. In der Hauptwache kann aufgrund
der Verbindung der Netze auf beinahe jedem PC-Arbeitsplatz die Berichtserfassung durchgeführt werden.
Die Feuerwache Süd sowie die 4 Rettungswachen sind für die Alarmdrucker und die Berichtserfassung über DSL-Leitungen
mit VPN-Routern an das System angebunden.
Auf den Feuerwachen Süd und Nord stehen je 2 PC für die Berichtserfassung zur Verfügung, in den Rettungswachen jeweils
ein PC.
Die Gebührenabrechnung für den Rettungsdienst und den Krankentransport erfolgt mit der Software Cobra der Fa. ISE. Die
Daten aus der Berichtserfassung werden mittels einer Schnittstelle an das Abrechnungssystem übertragen.
Funkanlage
Sämtliche analoge und digitale Funkkanäle in der StädteRegion Aachen können über das Notrufabfrage- und
Funkvermittlungssystem Asgard bedient werden. Die Anschaltung des FMS erfolgt über den Asgard an den ELR. Der ELR
steuert die Fahrzeugzustandsanzeige.
Organisation
Die Leitstelle für die StädteRegion Aachen wird im Rahmen einer Mandatierung der Aufgabe an die Stadt Aachen durch die
Berufsfeuerwehr Aachen betrieben.
Organisatorisch ist sie in der Abteilung 500 – Leitstelle angesiedelt.
Die personelle Ausstattung der Leitstelle gliedert sich wie folgt:
§
1 Leiter der Leitstelle
§
1 stellvertretender Leiter der Leitstelle
§
1 leitender Datenversorger
§
2 Datenversorger/System-Administratoren
§
1 leitender Dienstgruppenleiter
§
4 Dienstgruppenleiter
§
5 Schichtführerinnen / Schichtführer
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 49 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
§
5 stellv. Schichtführerinnen / Schichtführer
§
33 Disponentinnen / Disponenten
Die Dienstzeiten-Regelung sieht eine Besetzung im 24-Stunden-Dienst mit 10 Stunden Tischzeit, Ausbildungszeiten und
Zeiten für Dienstsport sowie 12 Stunden Bereitschaftszeit vor. Pro Tag leiste ein Dienstgruppenleiter und jeweils 8
Kolleginnen und Kollegen Dienst. Die Anwesenheit als Einsatzbearbeiter in der Leitstelle wurde anhand des eingehenden
Anrufaufkommens und zu erledigenden Aufgaben angepasst. Es sind mindestens drei der Kolleginnen und Kollegen
anwesend. An den Wochenarbeitstagen werden diese durch 1 weiteren Disponenten im Tagesdienst und 1 weitere
Disponent im 24-Stunden-Dienst verstärkt. Aufgrund der steigenden Anzahl von Verlegungstransporten sowie den
organisatorischen Maßnahmen bei Gewalt gegen Einsatzkräften, ist zukünftig die Erweiterung eines Tagesdienstes auf
einen weiteren 24-Stunden-Dienst an Werktagen geplant. Weiterer Mehraufwand zur Erfüllung des Praxisanteils Leitstelle
bei Notfallsanitäterausbildung und Hospitation von Rettungsdienstpersonal in der Leitstelle soll ebenfalls mit dem
Personalansatz und Dienstplangestaltung abgedeckt werden. Bei erhöhtem Einsatzaufkommen oder bei besonderen
Einsatzlagen können durch die in Bereitschaft befindlichen Kolleginnen und Kollegen sehr kurzfristig weitere
Bearbeitungsplätze besetzt werden.
Raumverhältnisse
Die Leitstelle befindet sich auf der 1. Etage des Erweiterungsbaus der Hauptfeuerwache an der Stolberger Straße in
Aachen.
Im eigentlichen Leitstellenraum sind auf einer Fläche von ca. 160 m² acht Einsatzleitplätze sowie eine Medienwand
untergebracht. Für Büros und Nebenräume stehen weitere 85 m² zur Verfügung.
Im 2. Obergeschoss befindet sich der Schulungsbereich mit 3 Einsatzleitplätzen sowie 10 Notrufabfrageplätzen für den
massenhaften Anfall von Notrufen z.B. bei Unwetterlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 76 m². Zusätzlich wurde ein
weiterer Raum als Lage und Schulungsraum ertüchtigt um den Bedarf an interner und externer Ausbildung mit gleichzeitiger
Sicherstellung der Datenversorgung sicher zu stellen.
Im 3. Obergeschoss wurden Büroräume für den leitenden Datenversorger sowie für die Leitung der Leitstelle ausgestattet.
Die Sozial- und Ruheräume für das Personal befinden sich im 4. Obergeschoss.
Die technischen Einrichtungen sind in zwei voneinander unabhängigen Technikräumen im Erdgeschoss auf einer Fläche von
ca. 90 m² untergebracht.
Redundante Leitstelle Wache Nord
In der Feuer- und Rettungswache Nord befindet sich eine redundante Leitstelle. Sie ist mit drei voll funktionsfähigen
Leitstellen-Arbeitsplätzen sowie den notwendigen technischen Einrichtungen ausgestattet, um bei einem Totalausfall der
Leitstelle in der Hauptwache Stolberger Straße den Leitstellenbetrieb für die Stadt Aachen sicherzustellen, bzw. bei
entsprechendem Einsatzaufkommen, zusätzliche Leitstellenplätze besetzen zu können. Weiterhin wurden dort 10
Notrufabfrageplätze eingerichtet, die bei Unwetterlagen oder Großschadensereignissen in Zusammenarbeit mit dem Call Center der Stadtverwaltung Aachen genutzt werden können.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 50 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
2. Notfallrettung
2.1 Aktueller Stand
Als Mindestanforderung an die Hilfsfristen für das ersteintreffende qualifizierte Rettungsmittel werden für das gesamte
Gebiet der Stadt Aachen einheitlich 8 Minuten für innerörtliche Bebauung und öffentliche Straßen bei einem Erreichungsgrad
von mindestens 90 % festgelegt. In der Notfallrettung werden möglichst einheitlich ausgestattete Rettungswagen nach DIN
EN 1789 Typ C eingesetzt.
Sie sind standardmäßig mit der Ausstattung zur Durchführung erweiterter lebensrettender Maßnahmen bestückt.
Für planmäßig zu besetzende Rettungswagen der Grundbedarfsdeckung ist ausschließlich hauptamtliches Personal zu
stellen, das die örtlichen und regionalen Infrastrukturen der Rettungsdienste und Krankenhäuser kennt und über gründliche
Orts- und Gebietskenntnisse verfügt.
Grundbedarf Rettungswagen
Zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen werden folgende Rettungswagen vorgehalten:
Wache
RTW
Verfügbarkeit
Vorhaltung in
Wochenstunden
1
Florian AC 1 RTW 1
24 / 7
168
Florian AC 1 RTW 2
24 / 7
168
Florian AC 1 RTW 3
24 / 7
168
2
Florian AC 2 RTW 1
24 / 7
168
3
Florian AC 3 RTW 1
24 / 7
168
Florian AC 3 RTW 2
24 / 7
168
4
Florian AC 4 RTW 1
Werktags 7.30-19.30 Uhr
60
5
Florian AC 5 RTW 1
Werktags 7.30-19.30 Uhr
60
6
Florian AC 6 RTW 1
24 / 7
168
Florian AC 6 RTW 2
12 / 7 (V-RTW)
84
7
Florian AC 7 RTW 1
24 / 7
168
9
Florian AC 9 RTW 1
12 / 7
84
Tab. 8: Übersicht der eingesetzten Rettungswagen des Grundbedarfs.
2.2 Spitzen- und Sonderbedarf
Zur Sicherstellung der Hilfsfrist bei Alarmspitzen werden an den folgenden Wachen RTW zur Abdeckung des Spitzenbedarfs
vorgehalten:
Wache
RTW
Verfügbarkeit
Besatzung
1
Florian AC 1 RTW 4
Florian AC 1 RTW 5
Sofort
Sofort
Zug-Personal
Zug-Personal
2
Florian AC 2 RTW 2
Sofort
Zug-Personal
RTW, die mit Zugpersonal der Berufsfeuerwehr besetzt werden, stehen der Leitstelle unmittelbar zur Verfügung, solange
dieses Personal nicht in laufenden Einsätzen gebunden ist.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 51 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Schnell-Einsatz-Trupp (SET)-Rettungswagen
Die am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen haben sich vertraglich zur Stellung von RTWBestzungen gemäß den Anforderungen des RettG NRW verpflichtet.
Diese SET-RTW werden mit einem Zeitvorlauf von maximal 30 Minuten nach Alarmierung durch diese an den
Rettungswachen besetzt. Hierfür wurden den Hilfsorganisationen entsprechende DME zur Verfügung gestellt, über die die
Leitstelle diese Besatzungen direkt anfordern kann.
Die Hilfsorganisationen legen eigenständig monatlich eine 1., 2. und 3. Priorität der SET-Einsatzbereitschaft fest. Diese ist in
einem Dienstplan festgeschrieben und wird der Leitstelle zur Kenntnis gegeben.
Wache
RTW
Verfügbarkeit
Besatzung
4
Florian AC 4 RTW 2
Florian AC 4 RTW 3
max. 30 min
max. 30 min
SET-Alarm Malteser
SET-Alarm Malteser
5
Florian AC 5 RTW 2
max. 30 min
SET-Alarm Johanniter
6
Florian AC 6 RTW 2
max. 30 min
SET-Alarm DRK
2.3 Sondereinsatzlagen in der Notfallrettung
2.3.1
Interhospitaltransport
Transporte von intensivmedizinisch zu versorgenden oder zu überwachenden Patientinnen oder Patienten müssen durch
speziell dafür ausgestattete und besetzte Transportmittel (Verlege-RTW, ITW oder ITH/RTH) durchgeführt werden.
Die zunehmende Spezialisierung im Krankenhaus- und Rehabilitationswesen lässt aktuell einen weiteren Anstieg als
wahrscheinlich erachten. Beispielsweise wurde aufgrund der neuen Evidenzlage in der Schlaganfallversorgung im Oktober
2018 zertifizierten „Schlaganfall Netzwerk West“ in der Region Aachen gegründet mit der Uniklinik RWTH Aachen als
koordinierendes Zentrum. Somit ist alleine für dieses Patientenkollektiv mit einer erhöhten Anzahl an Sekundärtransporten
ins Heimatkrankenhaus oder spezialisierte Rehabilitationseinrichtungen zu rechnen.
Transportorganisation und Indikationsstellung
Die Leitstelle disponiert diese Transporte auf Anforderung des abgebenden Krankenhauses. Im Ausnahmefall (z.B. bei
Nichtverfügbarkeit eines speziellen Intensivtransportmittels und lebensbedrohlicher Situation der Patientin oder des
Patienten) kann auch die rettungsdienstliche Einheit RTW und Notärztin oder Notarzt (NEF) für die Durchführung von
Intensivtransporten und –verlegungen disponiert werden.
Sämtliche in der Leitstelle ankommende Verlegungsanforderungen werden an den Telenotarzt (TNA) weitergereicht, damit
dieser die notwendigen Arzt-Arzt-Gespräche führen kann. Das Arzt-Arzt-Gespräch erfolgt auf Basis der unten aufgeführten
Checkliste, damit alle notwendigen Informationen strukturiert zur Verfügung stehen.
Die Aufgabe des TNA besteht darin, im Arzt-Arzt-Gespräch den genauen Patientenzustand, den Transportzeitpunkt und zu
beachtende Besonderheiten zu klären. Auf Basis dieser Informationen legt er nach einem definierten Kriterienkatalog den
Transportmodus fest (z.B. RTW + Verlegenotarzt + Intensivtrage). Er teilt diese Informationen dann dem Leitstellen–
disponenten mit, damit dieser die Disposition des Einsatzes übernimmt. Die Auswahl und somit die Disposition des RTW
erfolgt alleinig durch den Leitstellendisponenten.
Ausnahmen:
Notfall-Verlegungstransporte < 30min werden weiterhin zunächst ohne Arzt-Arzt-Gespräch direkt von der Leitstelle
disponiert, das Gespräch sollte während der Anfahrt dennoch geführt werden.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 52 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Um einen Sekundärtransport mit telemedizinischer Unterstützung durchführen zu können, müssen sowohl die unten
aufgeführten organisatorischen, als auch medizinischen Kriterien erfüllt sein. In Abgrenzung dazu sind zudem die
ausgeschlossenen Transportindikationen benannt. Alle Verlegungstransport - Interhospitaltransporte werden über den
Faxvordruck „Rettungsdienstlicher Verlegungstransport Stadt Aachen“ angefordert (siehe Anlage F).
In diesem Vordruck sind vier Dringlichkeitsstufen angegeben, deren Zeitvorgaben sich jeweils auf das Verlassen des
abgebenden Krankenhauses mit Patient (FMS-Status 7) beziehen:
Kategorie
< 30 Minuten
SOFORT (bei akuter Lebensgefahr/Notfall-Verlegung)
< 2 Stunden
DRINGEND (bei vitaler Bedrohung)
< 24 Stunden
Im Tagesverlauf
> 24 Stunden
Am Folgetag
Notarzt-begleitete Verlegungstransporte
SOFORT-Kategorie
§
Transporte der SOFORT-Kategorie mit angeforderter Notarzt-Begleitung werden von der Leitstelle direkt disponiert und
das Arzt-Arzt-Gespräch umgehend durch den Telenotarzt während der Anfahrt geführt.
§
Wenn im Stadtgebiet verfügbar, ist hierfür ein V-RTW mit dem diensthabenden Verlege-Notarzt einzusetzen ansonsten
um die Primär-Rettungsmittel nicht unnötig hierfür zu binden,
d.h. folgende Rangfolge ist zu beachten V-RTW + Verlege-NA
vor RTW + Verlege-NA vor RTW + NEF
V-RTW
Standort
Einsatzzeit
Florian AC 4 RTW 1
Wache 4
12 / 5
Florian AC 6 RTW 2
Wache 6
12 / 7
Verlege-Notarzt für alle weiteren Kategorien
§
werktags von 08.00-17.00 Uhr steht ein Verlege-Notarzt zur Verfügung, der auf der Feuer- und Rettungswache 1,
Stolberger Str. 155 stationiert ist.
Weitere Verlege-Notärzte
§
Für weitere disponierbare Verlegungstransporte stehen dienstfreie Notärzten/Innen zur Verfügung, die sich vertraglich
bereit erklärt haben, nebenamtlich in ihrer Freizeit im Notarztdienst eingesetzt zu werden.
Entscheidung zur telemedizinischen Transport-Unterstützung durch den Telenotarzt
Folgende überwachungspflichtige Krankheitsbilder kommen dabei in Betracht:
§
Kardiale Krankheitsbilder
o NSTEMI beschwerdefrei und ohne Herz-Rhythmusstörungen zur geplanten Herzkatheteruntersuchung
o Rückverlegung nach erfolgter Herzkatheter-Untersuchung bei NSTEMI und mindestens 6 Stunden
kreislaufstabiler Situation
o Z.n. STEMI mit erfolgter Herzkatheterintervention vor > 24 Stunden
§
Neurologische Krankheitsbilder
o Schlaganfall mit stabilen Symptomen ohne Bewusstlosigkeit
o Z.n. epileptischem Krampfanfall ohne neurologisches Defizit
§
die während eines Transportes einer Schmerztherapie bedürfen
Der TNA entscheidet nach Prüfung der nachfolgenden Kriterien in Absprache mit dem anfordernden Arzt, ob der
Sekundärtransport mit telemedizinischer Unterstützung mittels TNA erfolgt oder eine notärztliche Begleitung erforderlich ist.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 53 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Bodengebundener Intensivtransport
Die StädteRegion Aachen verfügt über einen ITW, der bei der DRK StädteRegion Aachen Rettungsdienst gGmbH stationiert
ist und der bei Bedarf angefordert werden kann.
Die Indikation für den Einsatz des Intensivtransportwagens ist dann gegeben, wenn Transporte nicht mit den Möglichkeiten
der herkömmlichen RTW inkl. Spezialausstattung der Intensivtrage transportiert werden können.
Über den Einsatz entscheidet der diensthabende TNA, ggf. nach Rücksprache mit dem diensthabenden LNA, insbesondere
bei folgenden Einsätzen:
§
Hoch-kritisch erkrankte Intensivpatienten, z. B. Patient/in mit Multi-Organversagen, hochgradiger Sepsis
§
Nicht-umlagerungsfähige Patienten (Transport im Intensivbett)
§
Mitnahme von klinischen Zusatzgeräten (IABP, ECMO, HLM)
§
Transport mit mehr als vier Spritzenpumpen
Das Fahrzeug eignet sich zudem für den Transport von schwergewichtigen Patienten mit einem Körpergewicht bis zu 270 kg
(nach Rücksprache ggf. mehr). Für diese Fahrten kann die Leitstelle eine Einzelbeauftragung gem. § 13 RettG NRW
erteilen.
2.3.2
Unterstützungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Für folgende Unterstützungsmaßnahmen kommen Personal sowie Einsatzmittel der hauptamtlich besetzten Feuer- und
Rettungswachen innerhalb des Aachener Stadtgebietes zum Einsatz:
§
Patientenschonender Transport mit Hubrettungsbühne
§
Tragehilfe bei beengten baulichen Verhältnissen
§
Tragehilfe für den Transport schwergewichtiger Patienten
2.3.3
Transport besonders schwergewichtiger oder infektiöser Patientinnen oder Patienten
Hierfür werden folgende Rettungsmittel auf der Feuerwache 1 vorgehalten, die bei Bedarf durch eine regulär im Dienst
befindliche Besatzung besetzt werden:
§
Mehrzweck-RTW Infektion und Schwerlast (bis 300 kg Patientengewicht)
Für schwerere Patiententransporte stehen die nächsten geeigneten Fahrzeuge in den Städten Köln und Düsseldorf zur
Verfügung.
2.3.4
Inkubatortransporte
Der Transport von intensiv-behandlungsbedürftigen Frühgeborenen erfolgt mit Ärzten, Pflegekräften und medizinischer
Ausstattung (Transport-Inkubatoren) der Pädiatrie bzw. der Neonatologie der Uniklinik RWTH Aachen in Rettungswagen.
Die Transport-Inkubatoren sind für die im Rettungsdienst der Stadt Aachen verwendeten Standard-Tragen ausgelegt.
2.3.5
ECMO-Transporte
Bei einer ECMO (ExtraCorporale MembranOxygenierung) handelt es sich um das miniaturisierte und portable Modell einer
Herz-Lungen-Maschine, die entweder zur temporären Überbrückung der Herzfunktion (von Vene-zu-Arterie), als va-ECMO
oder der Lungenfunktion (von Vene-zu-Vene), als vv-ECMO, an die großen Gefäße (i. d. R. über die Leiste) des
menschlichen Körpers angeschlossen wird. In beiden Fällen würde das jeweils ursächliche Herz- oder/und Lungenversagen
einen sicheren Transport aus der abgebenden Klinik, zur weiteren Behandlung in die Uniklinik RWTH Aachen nicht erlauben.
Der Patient wird nach erfolgtem „Anschluss“ in einer externen Klinik dann zur weiteren Versorgung in die Uniklinik verlegt.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 54 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Die entsprechenden Vorgehensweisen beim Einsatz des ECMO-Teams der Uniklinik RWTH Aachen wurden in einer
gemeinsamen Verfahrensanweisung geregelt:
§
Team- und Materialtransport zum abgebenden Krankenhaus erfolgt mit einem MTF der BF Aachen
die Organisation der Patientenrückführung mit einem ITW obliegt der für das abgebende Krankenhaus
zuständigen Leitstelle und erfolgt durch das abgebende Krankenhaus gemäß lokalen Verfahrensweisen.
2.3.6
Blut- und Sachtransporte
Im Bereich des Rettungsdienstes der Stadt Aachen führt die DRK gemeinnützige Rettungsdienstgesellschaft mbH der
Städteregion Aachen die medizinischen Transporte durch. Diese Transporte umfassen pro Jahr rund 5.500 Fahrten mit
folgenden Transportaufträgen: Untersuchungsmaterial, Blutkonserven, Medikamente, Ärztl. Personal, Hornhäute,
Entnahmen und sonstiges. Knapp 10 % dieser Transporte finden mit Sondersignal statt.
Die Stadt Aachen als Träger des Rettungsdienstes ist somit auch für die ordnungsgemäße Durchführung der medizinischen
Transporte zuständig. Bisher werden diese Transporte allerdings nicht bei der Leitstelle angemeldet.
Sofern keine anderen Leistungserbringer (z.B. Hilfsorganisationen aus anderen Gebietskörperschaften), die über
privatvertragliche Regelungen mit dem Anforderer bzw. Bereitsteller von Blut oder Organen verfügen, derartige Leistungen
erbringen oder erbringen können, übernehmen freie Rettungsmittel (KTW, RTW oder NEF) des Regelrettungsdienstes
derartige Transporte. Die Leitstelle lenkt diese Transporte, sie erteilt bei Erfordernis die Freigabe von Sonder- und
Wegerechten gem. §§ 35 und 38 StVO.
2.4 Auswertung der Einsatzdaten
Datenbasis der dargestellten Auswertungen sind die Einsatzdaten aus der Rettungsleitstelle über den Zeitraum 01.01.201731.12.2017. Insgesamt wurden von den zu untersuchenden Rettungswachen und Außenstellen in der Stadt Aachen
55.336 Einsatzfahrten durchgeführt. Darin enthalten sind 689 Einsatzfahrten, die von Rettungswachen außerhalb des
Stadtgebietes durchgeführt wurden.
Notfallrettung
Notarzt
(ohne TNA)
Krankentransport
Gesamt
Wache 1 (Mitte)
10.657
8.046
195
18.898
Wache 2 (Süd)
2.142
-
20
2.162
Wache 3 (Nord)
4.113
285
110
4.508
Wache 7 (West)
4.408
-
3.010
7.418
MHD Wache 4 (Mitte)
1.410
1
366
1.777
JUH Wache 5 (Mitte)
4.145
-
5.827
9.972
DRK Wache 6 (Mitte)
5.644
6
3.474
9.124
Wache 9 (Süd)
593
-
3
596
Sonstige Standorte
47
-
3
50
RTH Standort AC
-
142
-
142
95
225
369
689
33.254
8.705
13.377
55.336
Wachenstandort
Wachen ausserhalb Stadtgebiet
Tab. 9: Einsätze der Rettungswachen im Untersuchungszeitraum (nach Einsatzklassen), gemäß Gutachten FORPLAN Tab. 2.3.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 55 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Bemessungsrelevant für die Dimensionierung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung sind jedoch nicht die Einsätze,
die tatsächlich von den Rettungswachen durchgeführt wurden, sondern die Einsätze, die in den jeweiligen Einsatzbereichen
(EB) stattgefunden haben, wie in der folgenden Übersicht dargestellt:
Tab. 10: bemessungsrelevante Einsätze der Rettungswachen im Untersuchungszeitraum (nach Einsatzklassen), gemäß Gutachten FORPLAN Tab. 2.5.
Bei der letzten Bedarfsplanung (Datenbasis 2011) wurden 49.305 Einsatzfahrten bei der Rettungsmitteldimensionierung
berücksichtigt, die sich in 26.322 Notfälle, 13.844 Krankentransporte und 9.139 Notarzteinsätze untergliederten.
Somit lässt sich insgesamt eine Einsatzsteigerung feststellen, die jedoch nur in der Notfallrettung mit RTW auftritt (+6.094
Einsätze; +23 %). Bei Krankentransporten (-632 Einsätze; -4,6 %) ist ein leichter Rückgang feststellbar; bei Notarzteinsätzen
(-1.420 Einsätze; -15,5 %) ist ein deutlicher Rückgang feststellbar, der ursächlich durch die Etablierung des Telenotarztes
begründet werden kann.
Eine detaillierte Darstellung der rettungsdienstlichen Teilzeiten findet sich im Gutachten Kap. 3, Analyse des Ist-Zustands.
Für die Berechnung der Eintreffzeit wurde die Meldungsannahme in der Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten geeigneten
Rettungsmittels (RTW oder NEF) am Einsatzort herangezogen. Unplausible Eintreffzeiten über 25 Minuten sowie
Dispositions- und Ausrückzeiten über 5 Minuten wurden nicht berücksichtigt.
In der folgenden Tabelle sind die Eintreffzeiten für die Stadt Aachen dargestellt:
Tab. 11: Eintreffzeiten bei Notfällen, gemäß Gutachten FORPLAN Tab. 3.3.
Gemäß der gutachterlichen Auswertung beträgt der „p90-Wert“ im Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen im
Untersuchungszeitraum 10 Minuten. Innerhalb eines Zeitraums von 8 Minuten werden 72,2% der Notfälle durch ein
geeignetes Rettungsmittel erreicht.
Deutliche Unterschiede ergeben sich bei der separaten Betrachtung der beiden Halbjahre. Hier ist festzustellen, dass die
Eintreffzeit sich im 2. Halbjahr durch die Maßnahmen der Anpassungen des Bedarfsplans deutlich verbessert hat.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 56 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
2.5 Bedarfsberechnung
Unter Maßgabe der Einhaltung der Eintreffzeit von höchstens 8 Minuten (6 Minuten Fahrzeit / 2 Minuten Dispositions- und
Ausrückzeit) sind in der Abb. 16 die Erreichbarkeiten mit RTW dargestellt. Die Darstellung zeigt, dass in den Randbereichen
des Stadtgebietes eine Versorgung durch die 4 bestehenden Rettungswachen der Stadt Aachen nicht vollständig möglich ist
(links). Demgegenüber sind rechts die Isochronen von den durch Hilfsorganisationen besetzten Standorten sowie des bisher
noch nicht etablierten Standortes der Stadt (Wache 9) dargestellt.
Abb. 16: 8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal: Links: Rettungswachen der Stadt Aachen; Rechts: alle Wachstandorte im
Stadtgebiet. Gemäß Gutachten FORPLAN Abb. 4.2 und 4.3.
Im Vergleich sieht man, dass die Versorgung im südlichen Stadtgebiet durch die Wache 9 (BF) erheblich verbessert würde.
Durch die Wachen 4 (MHD) und 5 (JUH) wird im östlichen Stadtgebiet die Versorgung verbessert. Auf die Versorgung des
westlichen und nördlichen Stadtgebietes haben die Standorte der Hilfsorganisationen keinen Einfluss.
Ein Fazit des Gutachters für den Bereich der Notfallrettung ist insbesondere, dass die Analyse der IST-Struktur erhebliche
Defizite bei der Versorgung innerhalb der Eintreffzeit aufdeckt.
Die genauen Berechnungsergebnisse des Gutachtens zur risikoabhängigen Fahrzeugbemessung der RTWNotfallvorhaltung sind in Anhang 2 des Gutachtens zusammengestellt.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 57 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Künftige Wachstruktur
Auf Grund der Festlegungen im aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen wird für den (Süd-)Westen des
Stadtgebietes eine neue Wache der BF geplant, die auch für den Rettungsdienst genutzt werden soll.
Aus gutachterlicher Sicht wurden darüber hinaus zwei mögliche Standorte überprüft, durch die die o.g. Defizite behoben
werden können.
1.
Im Norden des Stadtgebiets wird ein Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr in Richterich geplant.
Dieser Standort kann in Zukunft auch für den Rettungsdienst genutzt werden und es wird empfohlen dort mindestens
einen 24-Stunden-RTW zu stationieren, um die Versorgungslücken im nördlichen Stadtgebiet zu schließen.
2.
Die Prüfung der Lagegunst der Wache 9 (BF) Monschauer Straße 128, 52076 Aachen (städtische Liegenschaft,
Unterkunft der 4. Einsatzeinheit) hat das Ergebnis, dass dieser Standort sehr gut geeignet ist die derzeit bestehenden
Versorgungslücken im südlichen Stadtgebiet zu schließen.
3.
Nach Einrichtung der neuen Feuer- und Rettungswache (Süd-)West kann aus Sicht der eintreffzeitgerechten
Gebietsabdeckung die Wache 7 entfallen.
In der Abb. 17 sind die Erreichbarkeiten der künftigen Wachstruktur dargestellt, wobei die Standorte in Zukunft rund-um-dieUhr mit mindestens einem RTW besetzt werden. Man erkennt, dass sich bei einer künftigen Besetzung der Wache 9 mit
einen RTW rund-um-die-Uhr die Versorgung
der Bevölkerung im südlichen Stadtgebiet
deutlich verbessert. Dies gilt auch für den
neuen Standort im Norden.
Abb. 17: 8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit
Sondersignal mit neuer Wachstruktur
gemäß Gutachten FORPLAN Abb. 4.6.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 58 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Nächste-Fahrzeug-Strategie
Sämtliche Rettungsmittel sind technisch so ausgestattet, dass über eine anlassbezogene Positionsbestimmung des
Fahrzeugs die Umsetzung der Nächsten Fahrzeug-Strategie möglich ist.
In Einzelfällen ist es erforderlich, dass in der Nähe des Einsatzortes befindliche und ausgebildete Rettungsdienstpersonal
zur Einleitung von rettungsdienstlichen Erstmaßnahmen mit dem jeweiligen Einsatz-Fahrzeug zu entsenden, welches kein
Rettungswagen ist. Im Interesse der Notfallpatienten kann so frühzeitiger qualifizierte Hilfe geleistet werden.
Die Regelungen dafür bestehen bei der Feuerwehr Aachen seit 1998. Die damit verbundenen Belastungen des Bereiches
Krankentransport machen aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine erhöhten Vorhaltungen in diesem Bereich erforderlich.
Die Löschfahrzeuge der Berufsfeuerwehr verfügen über die erforderliche Ausstattung, um im Rahmen der Nächsten
Fahrzeug-Strategie Notfallrettungsaufgaben wahrnehmen zu können.
2.6 Beurteilung / Zielsetzung
Im Norden des Stadtgebiets soll am Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Richterich mindestens 1 RTW
stationieren werden, um die Versorgungslücken im nördlichen Stadtgebiet zu schließen.
Die Prüfung der Lagegunst der städtischen Katastrophenschutz-Liegenschaft, Monschauer Straße 128, 52076 Aachen, hat
das Ergebnis, dass dieser Standort sehr gut geeignet ist die derzeit bestehenden Versorgungslücken im südlichen
Stadtgebiet zu schließen und als Rettungswache entwickelt werden soll.
Nach Einrichtung der neuen Feuer- und Rettungswache (Süd-)West kann aus Sicht der eintreffzeitgerechten
Gebietsabdeckung die Wache 7 entfallen.
Es ergibt sich folgende Mindestvorhaltung an Notfall-RTW:
RW-EB Mitte-Ost
3 RTW ständig besetzt
2 RTW zeitabhängig besetzt
RW-EB Nord
2 RTW ständig besetzt
1 RTW zeitabhängig besetzt
RW-EB West
2 RTW ständig besetzt
1 RTW zeitabhängig besetzt
RW-EB Süd
2 RTW ständig besetzt
Innerhalb dieser Vorhaltung sind Standard-RTW vorgesehen, die vorrangig zu (Intensiv-)Verlegungstransporten, aber auch
in der Primärrettung eingesetzt:
1 RTW Mo - So 07.30 Uhr bis 19.30 Uhr
1 RTW Mo - Fr 07.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Medizinischer Transportdienst
Aufgrund der Unfallträchtigkeit von Sondersignalfahrten und der Tatsache, dass durch Sondersignalfahrten andere
Verkehrsteilnehmer behindert werden können, sollen zukünftig alle medizinischen Transporte, die unter der Verwendung von
Sondersignal durchgeführt werden, bei der Leitstelle Aachen angemeldet werden.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 59 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3. Notärztliche Versorgung
3.1 Indikationskatalog für den Notarzteinsatz in der Stadt Aachen
Grundlagen
Diese Übersicht zur Indikation für den Notarzteinsatz soll eine Orientierungshilfe für alle am Rettungsdienst Beteiligten
darstellen, insbesondere aber den Mitarbeitern der städteregionalen Leitstelle als Leitlinie dienen. Dieser NotarztIndikationskatalog (NAIK) wurde durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst der Stadt Aachen erarbeitet.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen einheitlichen NAIK, so dass die Empfehlungen der Bundesärztekammer und bereits
etablierte Konzepte wie der Notarztindikationskatalog des Landes Rheinland-Pfalz als Grundlage genommen wurden.
Der Disponent soll sich auf diesen Katalog als Grundlage für medizinische Dispositionsentscheidungen berufen können und
im Regelfall nach diesem Katalog handeln.
Unabhängig von den hier dargestellten Regelungen steht es jedem Leitstellen-Disponenten frei, nach eigenem Ermessen bei
Situationen oder Befunden, die sich nicht eindeutig in die genannten Kriterien einordnen lassen, einen Notarzt einzusetzen,
wenn eine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit vermutet wird.
In diesem NAIK werden sowohl patientenzustandsbezogene Indikationen dargestellt als auch notfall-, bzw.
ereignisbezogene Indikationen für einen Notarzteinsatz aufgeführt.
Dieser Katalog gilt ausschließlich für das Stadtgebiet Aachen. Im NAIK wird explizit nicht die Art des notarztbesetzten
Rettungsmittels betrachtet (NEF oder RTH).
Im Leitstellen-System wurde eine Meldebildliste implementiert, die einen Einsatzmittelvorschlag (N1 bzw. N2) für die meisten
medizinischen Notfallsituationen darstellt. Im begründeten Einzelfall kann der Leitstellendisponent von diesem Vorschlag
abweichen. Das Stichwort wird im Gegensatz zu früher auf den DME übertragen und braucht nicht als "Freitext" eingegeben
werden. Die Leitstelle ist an diesen Indikationskatalog gebunden.
Stichwortliste im Einsatzleitsystem Cobra 4
Im Leitstellen-System wurde eine Meldebildliste implementiert, die einen Einsatzmittelvorschlag (N1 bzw. N2) für die meisten
medizinischen Notfallsituationen darstellt. Im begründeten Einzelfall kann der Leitstellendisponent von diesem Vorschlag
abweichen. Das Stichwort wird im Gegensatz zu früher auf den DME übertragen und braucht nicht als "Freitext" eingegeben
werden.
Indikationen zum Notarzteinsatz
Die Indikationen für den Einsatz des Notarztes werden in zwei Kategorien eingeteilt:
§
Patientenzustandsbezogene Indikationen
§
Notfall- bzw. ereignisbezogene Indikationen
Die Auswahl eines geeigneten Rettungsmittels - und damit auch des Notarztes - erfolgt stets anhand der vom Disponenten
aktiv ermittelten medizinischen Situation als Resultat einer strukturierten Notrufabfrage, bzw. einer konkret notfallbezogenen
Indikation.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 60 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Patientenzustandsbezogene Indikationen
Folgende Fragen können zur Ermittlung der Einsatzindikation eingesetzt werden, um entsprechende Parameter zu erfragen:
Vitalfunktion
Basisfragen
Beispiele
§ Kann der Patient normal sprechen?
§ Reagiert der Patient, wenn Sie ihn ansprechen oder an
ihm rütteln?
§ Seit wann liegt dieser Zustand vor?
§ Bewusstlosigkeit
§ anhaltender Krampfanfall
§ Delir
Atmung
§ Atmet der Patient normal?
§ Besteht eine schwere oder zunehmende Atemnot?
§ Seit wann besteht das Problem?
§ akute Atemnot
§ Lungenödem
§ Lungenembolie
Herz-Kreislauf
§ Hat der Patient ein Engegefühl oder Schmerzen in der
Brust?
§ Seit wann besteht das Problem?
§ Kreislaufstillstand
§ Akutes Koronarsyndrom
§ Rhythmusstörung mit
Vitalbedrohung
§ Hat der Patient stärkste Schmerzen?
§ Sind die Schmerzen akut aufgetreten und / oder
zunehmend?
§ Wo sind die Schmerzen lokalisiert?
§ Akutes Koronarsyndrom
§ Amputationsverletzung (Arm / Bein)
Bewusstsein
Schmerz
Von den eigentlichen Vitalfunktionsstörungen müssen Situationen differenziert werden, die zustandsbezogen keine
Notarztindikation darstellen:
§
Atembeschwerden: bereits über eine längere Zeit bestehend und keine ausgeprägte oder akut zunehmende Atemnot
oder Zyanose zeigend
§
Kreislaufbeschwerden: Bluthochdruck- oder Rhythmusstörungen ohne gefährdende Begleitsymptome wie akute
Thoraxschmerzen oder Atemnot
§
Schmerzen: aufgrund einer nicht potentiell lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung, kein akutes Auftreten,
typische Lokalisation und geringer Schmerzgrad (z.B. chron. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Bauchschmerzen)
Notfall- bzw. ereignisbezogene Indikationen
Ein Notarzt ist bei zu erwartender schwerer Schädigung unverzüglich einzusetzen:
§
Schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Personenschaden
§
(Verkehrs)unfall mit Kindern
§
Sturz aus großer Höhe (> 3 m)
§
Schuss-, Stich- oder Hiebverletzungen im Kopf-Hals-Rumpfbereich
§
Brände mit Hinweis auf Personenbeteiligung
§
CO-Intoxikationen
§
Explosions-, thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
§
Stromunfälle mit Hochspannung
§
Wasserunfälle (Ertrinkungsunfall, Tauchunfall, Eis-Einbruch)
§
Einklemmung oder Verschüttung
§
Geiselnahme, Amoklage oder sonstige Verbrechen mit drohender Gefährdung von Menschenleben
§
Unmittelbar drohender Suizid
§
Unmittelbar bevorstehende Geburt oder stattgehabte Geburt
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 61 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Keine routinemäßigen Notarztindikationen sind bei fehlender zustandsbezogener Vitalbedrohung:
§
Isolierte Amputation Fingern / Zehen
§
Isolierte Hypoglykämie (ohne Bewusstlosigkeit)
§
Schwindel / Übelkeit / Erbrechen
§
Schlaganfall (ohne Bewusstlosigkeit)
§
Hypertensive Entgleisung
§
stattgehabter, einmaliger Krampfanfall (wieder erweckbar)
§
Niederspannungsunfälle
§
Akutes Abdomen (ohne Schockzeichen)
§
unklare, vermutlich nicht-kardiale Thoraxschmerzen
§
Rückenschmerzen ohne Zeichen einer Vitalbedrohung
Grundlagen/Quellen:
§
Bundesärztekammer. Indikationskatalog für den Notarzteinsatz. Handreichung für Telefondisponenten in Notdienstzentralen und
Rettungsleitstellen (22.02.2013). Deutsches Ärzteblatt 2013; 110: A521
§
Kessler C et al. Standardisiertes Vorgehen in der Prähospitalphase des Schlaganfalls. Deutsches Ärzteblatt 2011; 108:585-591
§
Ministerium des Inneren, für Sport & Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz. Neuer Notarztindikationskatalog 2011, http://isim.rlp.de
3.2 Aktueller Stand
Als Mindestanforderung an die Hilfsfristen für das ersteintreffende Notarzt-Einsatz-Fahrzeug (NEF) werden für das gesamte
Gebiet der Stadt Aachen einheitlich 12 Minuten für innerörtliche Bebauung und öffentliche Straßen bei einem
Erreichungsgrad von mindestens 90 % festgelegt. Alle NEF sind standardmäßig mit der Ausstattung zur Durchführung
erweiterter lebensrettender Maßnahmen bestückt.
Für planmäßig zu besetzende NEF der Grundbedarfsdeckung ist ausschließlich hauptamtliches Personal zu stellen, das die
örtlichen und regionalen Infrastrukturen der Rettungsdienste und Krankenhäuser kennt und über gründliche Orts- und
Gebietskenntnisse verfügt.
Grundbedarf notärztliche Versorgung
Die notärztliche Versorgung der Stadt Aachen erfolgt durch die ständige Einsatzbereitschaft (24h/365 Tage) von zwei
bodengebundenen Notarzt-Einsatzfahrzeugen (NEF), die vertraglich von der Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum
RWTH Aachen gestellt werden:
Wache
NEF
Verfügbarkeit
Vorhaltung in
Wochenstunden
1
Florian AC 1 NEF 1
24 / 7
168
Florian AC 1 NEF 2
24 / 7
168
Die beiden NEF werden zur gleichmäßigen Auslastung in unterschiedlichen Prioritäten eingesetzt, so erfüllt der Notarzt des
NEF in Personalunion werktags von 07.00-17.00 Uhr die LNA-Funktion und ist jederzeit als LNA einsetzbar, da in dieser Zeit
das NEF 1 in erster Priorität eingesetzt wird.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 62 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3.3 Telenotarzt-System
Zwischen 2007-2013 wurde im Rahmen von zwei großen Forschungsprojekten in Aachen ein Telenotarzt (TNA)-System
bestehend aus einer TNA-Zentrale inklusive qualitätsoptimierender Software und einer mobilen Datentransfereinheit
anwendungsnah entwickelt und als strukturelle Ergänzung zu den bestehenden Strukturen des deutschen Rettungswesens
erfolgreich evaluiert. Aufgrund der Notwendigkeit 2014 einen weiteren 24h-Notarzt in der Stadt Aachen zur Bedarfsdeckung
einzurichten, wurde entschieden, statt Etablierung eines weiteren mit Rettungsassistent und Notarzt besetzten NEF dieses
ganzheitliche TNA-System in den Regelrettungsdienst einzuführen.
Im Rettungsdienst der Stadt Aachen ist somit seit dem 01.04.2014 ein Telenotarztsystem in Betrieb, seit 01.07.2014 mit
einer 24/7 besetzten Telenotarzt-Zentrale in Räumlichkeiten an der StädteRegionalen Leitstelle.
Dieser steht dem Rettungsdienst 24 Stunden an
allen Tagen zur Verfügung. Bei Notfällen, die eine
ärztliche Mitbeurteilung oder eine medikamentöse
Notfalltherapie erfordern soll das Konzept der Tele–
konsultation primär zum Einsatz kommen.
Ebenso soll er zum Einsatz kommen, um über–
bückend Hilfe zu leisten, wenn ein Notarzt zeitver–
zögert bei akut lebensbedrohlichen Fällen eintreffen
sollte, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen.
Ferner
werden
vital
stabile
Patienten
bei
Verlegungstransporten nach einem Kriterienkatalog
Abb. 18: Telenotarzt-Arbeitsplatz in den Räumen der Feuerwache 1 an der Leitstelle.
telemedizinisch begleitet, um die Patientensicherheit
einerseits und die Rechtssicherheit für das Rettungsdienstpersonal andererseits zu erhöhen. Bei einem Einsatz mit
Telenotarztbeteiligung trägt dieser die medizinische Gesamtverantwortung und ist damit gegenüber dem
Rettungsdienstpersonal auch weisungsbefugt.
Als Telenotärzte kommen ausschließlich erfahrene Notärzte (mindestens 500 Einsätze) gemäß üblichen Qualitäts–
anforderungen Notarztdienst Stadt Aachen zum Einsatz, die zudem die Vorgaben der S1-Leitlinie „Telenotfallmedizn“
erfüllen und ein standardisiertes Einarbeitungscurriculum durchlaufen.
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 3.107 Telenotarzttätigkeiten dokumentiert, wobei Unterstützungs-Leistungen für die
Leitstelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sind (sieh Tab. 13).
Es ist deutlich erkennbar, dass die Hauptaufgabe des Telenotarztes die Begleitung der RTW-Besatzung bei Notfällen ist,
ohne zusätzlich einen NEF zuführen zu müssen. Diese Aufgabe nimmt der Telenotarzt in 77,9 % der Einsatzfälle wahr.
Diese Feststellung korrespondiert auch mit der Tatsache, dass die Einsatzhäufigkeiten des NEF im RDB Stadt Aachen - im
Gegensatz zum Bundestrend - rückläufig sind.
Die Verteilung der Tätigkeiten über den Tagesverlauf sind in Anhang 1 des Gutachtens abgebildet.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 63 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Tab. 12: Aufgabenbereiche des Telenotarztes, gemäß Gutachten FORPLAN Tab. 3.4.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Begleitung bei Verlegungen (8,8 %) sowie ambulante Versorgungen (5,1 %)
und Telefonbegleitungen während der NEF auf Anfahrt ist (5,0 %).
Die durchschnittliche Konsultationsdauer pro Einsatz des Telenotarztes beträgt 27,50 Minuten. Die durchschnittliche
Gesprächsdauer 9,30 Minuten. Die Konsultationsdauer stellt dabei die Zeitdauer dar, die der Telenotarzt für den Einsatz
insgesamt zur Verfügung steht (inkl. aller nicht-zeitkritischen Tätigkeiten (z.B. Dokumentationsaufgaben)). Die
Gesprächsdauer ist der Zeitraum, in dem der Telenotarzt direkt mit der Patientenversorgung betraut ist und somit nicht
abkömmlich ist.
Mehr als die Hälfte der telenotärztlich geleiteten Notfalleinsätze erfolgt bei den Notfallsituationen Akuter Schlaganfall (ohne
Bewusstseinsstörung), Hypertensiver Notfall, Verletzungen und Erkrankungen mit stärksten Schmerzzuständen mit dadurch
notwendiger prähospitaler Schmerztherapie, Akutes Koronarsyndrom und andere Herz-Kreislauf-Notfälle.
Bewertung des Telenotarztsystems nach 4 Jahren Regelbetrieb
Seit Systemstart am 01.04.2014 wurden insgesamt über 12.000 TNA-Einsätze erfolgreich durchgeführt. Das TNA-System ist
heute als festes Routineelement im Rettungsdienst der Stadt Aachen verankert.
Als zentrale Ergebnisse aus mehr als 4 Jahren Regelbetrieb lassen sich folgende Erkenntnisse heute nachweisen:
1.
Ärztliche Therapie steht durch das TNA-System unverzüglich nach Eintreffen des Rettungswagens zur Verfügung,
wodurch eine Verkürzung des sog. therapiefreien Intervalls erreicht wird.
2.
Der Einsatz des TNA-Systems führt zu einer signifikanten Entlastung der fahrenden Notarzt-Ressourcen bzw.
einer deutlichen Senkung der Notarztquote um bislang 45%.
3.
Die Bindung ärztlicher Ressourcen in Notfalleinsätzen und Verlegungstransporten wird durch das TNA-System
deutlich verkürzt.
4.
Bei Sekundäreinsätzen (Interhospitaltransporte) konnte in den letzten Jahren ein sprunghafter Anstieg registriert
werden. Mehr als ein Drittel der Verlegungen mit notwendiger Arztbegleitung werden inzwischen durch das TNASystem geleistet.
Die Integration der benachbarten Rettungsdienstbereiche Kreis Euskirchen (03/2017) und Kreis Heinsberg (03/2018) in das
Telenotarztsystem hat sich zudem im Sinne einer überregionalen Einsetzbarkeit unter Nutzung von Synergieeffekten
bewährt.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 64 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3.4 Spitzen- und Sonderbedarf
Für den Spitzenbedarf stehen dienstfreie Notärzte zur Verfügung, die sich vertraglich bereit erklärt haben, nebenamtlich in
ihrer Freizeit im Notarztdienst eingesetzt zu werden. Diese Notärzte werden im Einsatzfall je nach Wohnort bzw.
nächstgelegener Wache (Wache 1 oder 3) von einem entsprechend qualifizierten NEF-Fahrer zu den Einsätzen
transportiert.
Zur Sicherstellung der Hilfsfrist bei Alarmspitzen werden an den folgenden Wachen Reserve-NEF zur Abdeckung des
Spitzenbedarfs vorgehalten:
Wache
NEF
Verfügbarkeit
Besatzung NEF-Fahrer
1
Florian AC 1 NEF 3
Sofort
Zug-Personal
3
Florian AC 3 NEF 1
Sofort
Zug-Personal
NEF, die mit Zugpersonal der Berufsfeuerwehr besetzt werden, stehen der Leitstelle unmittelbar zur Verfügung, solange
dieses Personal nicht in laufenden Einsätzen gebunden ist.
Für weitere Bedarfsspitzen sowie für disponierbare Verlegungstransporte können weitere dienstfreie Notärzte per DME
und/oder SMS Group-Alarm® alarmiert [Liste 007 NA Stadt Aachen; Liste 049 V-NA] und eingebunden werden. Die NEFFahrer werden dann vom Brandschutzdienst abgezogen. Nach Alarmierung erfolgt ein Rückruf des zur Verfügung stehenden
Notarztes an die Leitstelle zur Vereinbarung des Abhol-Treffpunktes.
Durch den Zusammenschluss der Notärzte der Stadt Aachen zu einem Verein stehen der Stadt Aachen eine
überdurchschnittlich hohe Anzahl (116 Mitglieder, Stand Juli 2018) von qualifizierten Notärzten/innen zur Verfügung,
wodurch die Stadt Aachen auch in Spitzenzeiten auf gleichzeitig mehrere Notärzte zurückgreifen kann. Außergewöhnliche
Bedarfsspitzen mit bis zu 5 Notärzten können so spontan abgedeckt werden.
Die nachbarliche Hilfe zwischen Stadt Aachen und den benachbarten Rettungsdiensten der Region erfolgt routinemäßig auf
Veranlassung der Leitstellen. Notarztanforderungen zum benachbarten Belgien nehmen ab (10 Anforderungen/ Jahr), da
dort ein eigenständiges Notarztsystem am Krankenhaus in Eupen installiert wurde. Detaillierte Ausführungen dazu finden
sich im Kapitel VIII. Interkommunale Zusammenarbeit.
Nachbarschaftshilfe durch Rettungsmittel der StädteRegion Aachen
Darüber hinaus kann für weitere Bedarfsspitzen über den oben dargestellten Spitzenbedarf hinaus im Rahmen der sog.
Nachbarschaftshilfe auf NEF der StädteRegion Aachen (NEF mit Standorten in Würselen, Eschweiler/Stolberg (im
wöchentlichen Wechsel besetzt), Simmerath) oder den Rettungshubschrauber Christoph Europa 1 zurückgegriffen werden.
Eine Alarmierung dieser Einsatzmittel sollte auch die Berücksichtigung der Lage des Notfallortes durch den LeitstellenDisponenten beinhalten.
Der RTH dient zur Ergänzung des bodengebundenen Notarztdienstes.
3.5 Auswertung der Einsatzdaten und Bedarfsberechnung
Die gutachterliche Auswertung zeigt, dass die Stadt Aachen größtenteils durch den bestehenden NEF Standort an der
Rettungswache Mitte innerhalb von 12 Minuten versorgt werden kann. Lediglich in den südlichen und nördlichen
Randbereichen befinden sich Bereiche, die nicht im Zeitlimit zu versorgen sind.
Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung für den Einsatz des Notarztes basiert auf den in Anhang 1 dargestellten ø
Alarmierungshäufigkeiten des Notarztes, die aus der Leitstellen-Erfassung ermittelt wurden.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 65 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Insgesamt werden 7.719 Notarzteinsätze bei der Bemessung der NA-Systeme berücksichtigt. Darin enthalten sind ebenfalls
die Verlegungsfahrten, die eine notärztliche Begleitung erfordern.
Künftige Wachstruktur
Auf Grund der Festlegungen im aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen wird für den (Süd-)Westen des
Stadtgebietes eine neue Wache der BF geplant, die auch für den Rettungsdienst genutzt werden soll.
Die Prüfung der Lagegunst dieser Wache, hat das Ergebnis, dass dieser Standort sehr gut geeignet ist als zweiter Standort
für ein NEF zu dienen.
In der Abb. 19 sind die Erreichbarkeiten der künftigen Wachstruktur dargestellt, wobei die Standorte in Zukunft rund-um-dieUhr mit einem NEF besetzt werden.
Abb. 19: Optimierte NEF-Einsatzbereiche
mit neuer Wachstruktur,
gemäß Gutachten FORPLAN Abb. 4.9.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 66 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3.6 Beurteilung / Zielsetzung
Die aktuell vorhandene Vorhaltung wird als weiterhin adäquat angesehen und somit ergibt sich unverändert folgende
Mindestvorhaltung für die Notärztliche Versorgung:
RDB Stadt Aachen
2 NA-Systeme
ständig besetzt
1 NA-System
zeitabhängig besetzt (Verleg-Notarzt)
TNA-System
ständig besetzt
2 NEF werden rund-um-die-Uhr vorgehalten. Die Verlegungsfahrten werden von einem weiteren Notarzt durchgeführt.
Dieser Notarzt ist Montag bis Freitag tagsüber zu besetzen (42 Stunden).
Das 2. bodengebundenen NEF besetzt weiterhin der Leitende Notarzt in der Zeit Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr. In
den restlichen Zeiten wird der LNA aus der LNA-Gruppe alarmiert.
Zusätzlich ist weiterhin der Telenotarzt rund-um-die-Uhr an allen Tagen zu besetzen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 67 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
4. Krankentransport
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht unter § 2
Abs. 2 RettG NRW (Notfallrettung) fallen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal
mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern (§ 2 Abs. 3 RettG NRW).
4.1 Aktueller Stand
Grundbedarf Krankentransport
Zur Erreichung der im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen werden folgende Rettungswagen vorgehalten:
Wache
KTW
Verfügbarkeit
Mo - Fr
Sa
So / Feiertags
07:30 - 07:30
07:30 - 15:00
07:30 - 07:30
Vorhaltung in
Wochenstunden
5
Florian AC 5 KTW 1
Florian AC 5 KTW 2
Florian AC 5 KTW 3
Florian AC 5 KTW 4
07:30 - 07:30
07:00 - 16:00
07:00 - 17:00
09:00 - 18:00
168
47,5
50
45
6
Florian AC 6 KTW 1
08:00 - 16:00
40
7
Florian AC 7 KTW 1
Florian AC 7 KTW 2
Florian AC 7 KTW 3
07:00 - 19:00
08:00 - 18:00
08:00 - 17:30
65
50
47,5
Tab. 13: Übersicht der eingesetzten Krankentransportwagen des Grundbedarfs.
4.2 Spitzen- und Sonderbedarf
Werden zur Spitzenbedarfsdeckung oder für Fernfahrten weitere Krankenwagen benötigt, können zu jeder Zeit über die
Geschäftsstelle oder über DME von jeder Hilfsorganisation eine weitere KTW-Besatzung angefordert werden. Die Vergütung
dieser Besatzungen erfolgt gemäß Vertrag nach der tatsächlichen Einsatzzeit und ist durch die Hilfsorganisationen
quartalsmäßig nachzuweisen.
Die zusätzlichen Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs sind grundsätzlich nur dann einzusetzen, wenn alle
verfügbaren Fahrzeuge des Grundbedarfs schon im Einsatz sind.
§
Wache
RTW
Verfügbarkeit
Besatzung
4
Florian AC 4 KTW 3
max. 30 min
SET-Alarm Malteser
Florian AC 4 KTW 4
max. 30 min
SET-Alarm Malteser
5
Florian AC 5 KTW 4
max. 30 min
SET-Alarm Johanniter
6
Florian AC 6 KTW 2
max. 30 min
SET-Alarm DRK
Die am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD) haben sich vertraglich zur
Stellung von KTW-Besatzungen gemäß den Anforderungen des RettG NRW verpflichtet.
§
Diese SET-KTW werden mit einem Zeitvorlauf von maximal 30 Minuten nach Alarmierung durch diese an den
Rettungswachen besetzt. Hierfür wurden den Hilfsorganisationen entsprechende DME zur Verfügung gestellt, über die
die Leitstelle diese Besatzungen direkt anfordern kann.
§
Die Hilfsorganisationen legen eigenständig monatlich eine 1., 2. und 3. Priorität der SET-Einsatzbereitschaft fest. Diese
ist in einem Dienstplan festgeschrieben und wird der Leitstelle zur Kenntnis gegeben.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 68 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
4.3 Auswertung der Einsatzdaten
Die bedarfsgerechte Vorhaltung für den Krankentransport ist wegen ihrer geringeren Dringlichkeit prinzipiell nach dem
Leistungsaufkommen zu beurteilen. Dabei ist als Bemessungsgrundlage einer bedarfsgerechten Ausstattung der
Rettungswachen mit Krankenkraftwagen zur Durchführung von Krankentransporten die zeitliche Verteilung der
durchschnittlichen Krankentransportnachfrage im Einsatzbereich einer Rettungswache heranzuziehen.
4.4 Bedarfsberechnung
Zur Ermittlung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung für den Krankentransport sind die in Anhang 1 des Gutachtens
dargestellten Krankentransportnachfragen zugrunde zu legen. Es wurden dabei die bedarfsgerechten KTW für das gesamte
Stadtgebiet Aachen bemessen. Dabei wurden bei der Dimensionierung alle zu erwartenden Krankentransporte (inkl. der
Fernfahrten) im Untersuchungsgebiet berücksichtigt.
Es ergibt sich folgende Bemessung vorzuhaltender KTW an Werktagen:
1 MZF* 07.30 – 07.30 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
1 KTW 06.00 – 14.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 09.00 – 10.00 Uhr
1 KTW 06.00 – 14.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 10.00 – 11.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 10.00 – 11.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 11.00 – 12.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 11.00 – 12.00 Uhr
1 KTW 08.00 – 16.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
1 KTW 08.00 – 16.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
1 KTW 11.00 – 19.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
Es ergibt sich folgende Bemessung vorzuhaltender KTW an Samstagen:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 14.00 – 15.00 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
1 KTW 07.30 – 15.30 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
Es ergibt sich folgende Bemessung vorzuhaltender KTW an Sonn- und Wochenfeiertagen:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
Der Gutachter empfiehlt den 24-Stunden-KTW als Mehrzweckfahrzeug (*MZF) auszustatten. Dieses Fahrzeug entspricht
einem regulären RTW mit Tragestuhleinrichtung. Auch die personelle Besetzung des Fahrzeuges muss eine Qualifikation
analog zu RTW-Besatzungen vorweisen. Das MZF hat, neben seiner primären Aufgabe den Krankentransport
durchzuführen, zusätzlich die Aufgabe, die Spitzenabdeckung in der Notfallrettung zu übernehmen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 69 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
4.5 Beurteilung / Zielsetzung
Es ergibt sich folgende Bemessung vorzuhaltender KTW an Werktagen:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
1 KTW 06.00 – 14.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 09.00 – 10.00 Uhr
1 KTW 06.00 – 14.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 10.00 – 11.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 10.00 – 11.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 11.00 – 12.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 11.00 – 12.00 Uhr
1 KTW 08.00 – 16.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
1 KTW 08.00 – 16.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
1 KTW 11.00 – 19.00 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
Es ergibt sich folgende Bemessung vorzuhaltender KTW an Samstagen:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 14.00 – 15.00 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
1 KTW 07.30 – 15.30 Uhr
Pause: 30 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
Es ergibt sich folgende Bemessung vorzuhaltender KTW an Sonn- und Wochenfeiertagen:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
Der Gutachter empfiehlt den 24-Stunden-KTW als Mehrzweckfahrzeug (MZF) auszustatten. Dieses Fahrzeug entspricht
einem regulären RTW mit Tragestuhleinrichtung. Auch die personelle Besetzung des Fahrzeuges muss eine Qualifikation
analog zu RTW-Besatzungen vorweisen. Das MZF hat, neben seiner primären Aufgabe den Krankentransport
durchzuführen, zusätzlich die Aufgabe, die Spitzenabdeckung in der Notfallrettung zu übernehmen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 70 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
5. Besondere Versorgungslagen
5.1 Massenanfall Verletzter/Erkrankter (MANV)
5.1.1
Einleitung
Die Zuständigkeit des Rettungsdienstes bleibt auch bei einer größeren Zahl von Notfallpatienten grundsätzlich bestehen. Bei
Bedarf sind zusätzliche Rettungsmittel im Rahmen der nachbarlichen Hilfe anzufordern. Das gleiche gilt für die Anforderung
von Rettungshubschraubern. Je nach Gefahrenlage ist der Rettungsdienst im gebotenen Umfang durch hierzu geeignete
niedergelassene Ärzte und solche aus den Krankenhäusern zu verstärken.
Gem. § 7 Abs. 4 RettG bestellt der Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl
Verletzter oder Kranker Leitende Notärzte und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den
Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Das Konzept zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze in der Stadt Aachen ist im Detail in einer eigenen DA MANV
geregelt, die aktuell in Bearbeitung ist und auf aktuelle Gefahrenlagen angepasst wird. Diese ist Bestandteil des
Rettungsdienstbedarfsplans und verbindlich für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst der Stadt Aachen. An dieser Stelle werden
wichtige Informationen kurz zusammengestellt.
5.1.2
Einsatzstichworte/-schwellen MANV Stadt Aachen
Der Regelrettungsdienst in der Stadt Aachen ist erfahrungsgemäß in der Lage, Einsätze mit bis zu 4 Verletzten unter
normalen Umständen eigenständig abzuarbeiten. Darüber hinaus muss bei einem MANV (ab 5 Verletzte) der
Regelrettungsdienst im Stadtgebiet erhalten bleiben.
Einsatzstichwort
Beschreibung
MANV1 - AC
5-10 Patienten
MANV2 - AC
10-50 Patienten
MANV3 - AC
50-100 Patienten
Katastrophe
> 100 Patienten
Einsatzmittel
nach gültiger AAO
und DA MANV
Aus diesem Grund regelt das MANV-Konzept die Verstärkung und Ergänzung des Rettungsdienstes durch Heranziehung
von Einsatzkräften und Einsatzmitteln der in der Stadt Aachen ansässigen Hilfsorganisationen insbesondere über die
Struktur der Einsatzeinheit NRW, bzw. deren Module Sanitätsdienst, Betreuung und Technik/Logistik. Die Module sind als
Einsatzeinheit oder einzeln alarmierbar, das vorhandene Personal und die Einsatzmittel dürfen nicht doppelt verplant werden
und können somit im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung auch den Nachbarkreisen zur Verfügung gestellt werden.
Hiermit wird die Stadt Aachen den im Runderlass des Innenministeriums NRW 73 - 52.03.04 von 10.08.2009 geforderten
Sanitätsdienstkonzepten (BHP-B50 NRW, BTP 500 NRW, PTZ-10 NRW) gerecht.
Darüber hinaus werden folgende Fahrzeuge im Rahmen des MANV-Konzeptes vorgehalten, die auf Feuer- und
Rettungswachen wachen stationiert sind:
Wache
Fahrzeug
Beschreibung
Verfügbarkeit
Besatzung
1
Florian AC 1 LNA 1
Zubringer Fahrzeug LNA / OrgL
sofort
OrgL / LNA
1
Florian AC 1 GW Rett 1
Gerätewagen Rettungsdienst
sofort
Fahrer Zugpersonal
3
AB MANV auf
Wechsellader-Fahrzeug
Abrollbehälter MANV
sofort
Fahrer Zugpersonal
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 71 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.3
Patientenablagen
Patientenablagen werden im Schadensfall an der Grenze des Gefahrenbereichs eingerichtet, an der Verletzte bzw.
Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport
an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben. Dabei können andere
Fachbereiche die Trägertrupps personell unterstützen. Die Patientenablage sollte in jedem Fall mit einem Notarzt besetzt
sein und als Unterabschnitt geführt werden. Die Einbindung von 4 Patientenablagen ist im Zuge der Aktualisierung des
MANV-Konzeptes vorgesehen.
5.1.4
Rettungsdienstliche Abschnittsleitung
Die Gesamt-Einsatzleitung beim MANV liegt bei dem vor Ort anwesenden Einsatzleiter der Feuerwehr, wobei die
Abschnittsleitung Rettungsdienst gemäß gültiger Dienstanweisung MANV Stadt Aachen vom zuständigen LNA und dem
OrgL Rettungsdienst (diensthabender R-Dienst) nach deren Eintreffen und wirksamer Übernahme der Führung
wahrgenommen wird. Sie bilden i.d.R. gemeinsam die Abschnittsleitung "Medizinische Rettung", die sich dem
Gesamteinsatzleiter Feuerwehr unterstellt.
5.1.5
Leitende Notärztin oder Leitender Notarzt (LNA)
Für die Einsatzleitung am Schadensort ist ein in der Notfallmedizin besonders erfahrener Arzt als Leitender Notarzt (Mitglied
der Einsatzleitung) zu bestimmen. Er leitet im Zusammenwirken mit dem OrgL Rettungsdienst sowie der Leitstelle die
medizinischen Maßnahmen am Schadensort. Der Leitende Notarzt übernimmt somit Leitungsaufgaben im medizinischen
Bereich bei MANV oder Aufgabe des Leitenden Notarztdienstes ist die Leitung und Koordinierung der medizinischen
Schadensbewältigung als Mitglied der Einsatzleitung.
Gem. § 7 Abs. 4 RettG NRW können Leitende Notärzte den mitwirkenden Ärzten in medizinischen und organisatorischen
Fragen Weisungen erteilen. Ihnen obliegen insbesondere die Festlegung des rettungsdienstlichen Bedarfs
(personell/materiell) und die Anforderung der notwendigen Rettungsmittel, der Einsatz des rettungsdienstlichen Personals
einschließlich der Notärzte, der Einsatz der auf Veranlassung der zuständigen Behörde zur Hilfeleistung herangezogenen
Ärzte und des anderen medizinischen Personals, die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst und
Sanitätsdienst des Katastrophenschutzes sowie die Zuweisung der Notfallpatienten in die nach der Verletzungsart fachlich
geeigneten Krankenhäuser in Abstimmung mit der Leitstelle.
Zum 01.11.2018 stehen dem Rettungsdienst der Stadt Aachen zur Aufgabenerfüllung 16 Leitende Notärzte zur Verfügung.
An Werktagen von montags bis freitags von 7.00-17.00 Uhr nimmt der 2. Notarzt gleichzeitig die Funktion des LNA wahr.
Der Verein “Notärzte im Rettungsdienst Aachen e.V.” gewährleistet an Werktagen von 17.00 - 7.00 Uhr und an den
Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr die Bereitstellung eines Leitenden Notarztes mit einer Hilfsfrist von maximal
30 Minuten. Verantwortlich für die Dienstplanerstellung ist der Beauftragte der Leitenden Notarztgruppe (BLNG).
Die LNÄ werden durch den Beauftragten für die LNA-Gruppe in Absprache mit dem ÄLRD vorgeschlagen und vom
Fachbereichsleiter der Feuerwehr Aachen auf Zeit bestellt. Die Bestellung ist bei Nicht-Einhaltung der Fortbildungsvorgaben
und notwendigen Qualitätsanforderungen gemäß der LNA-Dienstordnung zu entziehen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 72 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
LNA werden zu folgenden Anlässen eingesetzt:
§
Bei allen Schadenereignissen, bei denen mehr als 2 Notärzte für die notfallmedizinische Versorgung von Patienten
erforderlich sind
§
bei Notfällen, bei denen wegen schwieriger/längerdauernder Rettungsarbeiten oder Versorgung eine länger
andauernde ärztliche Koordination und Versorgung am Notfallort erforderlich ist
§
auf gezielte Anforderung des eingesetzten Notarztes oder Einsatzleiters der Feuerwehr
§
Vorsorglich, bei allen Krisensituationen, bei denen nach Schadenseintritt mit einer gesundheitlichen Gefährdung
einer größeren Personenzahl zu rechnen ist
§
bei besonderen Schadenslagen / einer zu erwartenden größeren Anzahl gefährdeter Personen kann der
Einsatzleiter in Absprache mit dem LNA den BLNG oder dessen Vertreter alarmieren
§
zu Einsatzübungen
Der Einsatz des LNA umfasst nicht die Individualversorgung von Patienten, mit Ausnahme der gezielten Anforderung durch
einen Notarzt, er wird auch nicht zu Sekundärtransporten herangezogen.
Die Alarmierung erfolgt über personenbezogene DME ausschließlich über die StädteRegionale Leitstelle Aachen.
Der diensthabende LNA meldet sich nach Alarmierung unverzüglich bei der Leitstelle und vereinbart mit dieser den
Abholungsort. Der Transport des LNA zur Einsatzstelle erfolgt mit einem geeigneten Einsatzfahrzeug auf Veranlassung der
Leitstelle.
Am Einsatzort meldet sich der LNA zunächst bei der Einsatzleitung an und leitet und koordiniert mit dieser die medizinische
Schadensbewältigung.
Die Dienstordnung der Leitenden Notarztgruppe der Stadt Aachen ist Grundlage für die Bestellung und Aufgaben–
wahrnehmung der Mitglieder der LNG.
5.1.6
Organisatorische Leiterin oder Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
Ein weiteres Mitglied der Einsatzleitung bei einem Massenanfall von Verletzten ist der OrgL. Gemäß § 7 Abs. 4 des
Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW)
vom 24.11.1992 in der jeweils gültigen Fassung bestellt der Träger des Rettungsdienstes für Schadensereignisse mit einer
größeren Anzahl Verletzter oder Kranker neben den LNA auch OrgL.
Der OrgL ist eine Führungskraft, die am Notfallort bei einer größeren Anzahl von Verletzten, Erkrankten sowie auch bei
anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinisch organisatorischen
Maßnahmen in Abstimmung mit dem LNA zu leiten hat. Er kann auch eigenständig zum Einsatz kommen, wenn
organisatorische Betreuungsaufgaben ohne besonderen medizinischen Aufwand vorliegen.
Der OrgL muss eine spezielle Fortbildung inklusive Zugführerausbildung absolviert haben und über mehrjährige praktische
Erfahrungen im Rettungsdienst und über Detailkenntnisse der regionalen Infrastruktur des Rettungs- und
Gesundheitswesens sowie der Feuerwehr verfügt.
Gemäß gültiger Dienstanweisung MANV Stadt Aachen übernimmt der diensthabende R-Dienst die Funktion OrgL
Rettungsdienst.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 73 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
5.1.7
Kennzeichnung der Führungskräfte an der Einsatzstelle
Für die eindeutige Zuordnung der Führungsstrukturen und Kennzeichnung von Führungskräften an Einsatzstellen werden
auf den ELW sowie funktionsbezogen auf den NEF Funktionswesten in den Grundfarben der Vorgaben des Landes NRW
und um örtliche Besonderheiten erweitert vorgehalten.
Abb. 20: Übersicht Funktionswesten.
5.2 Sanitäts- und Rettungsdienst bei Veranstaltungen
In der Vorplanung von Veranstaltungen kann nach entsprechender Gefahrenbewertung von Seiten der Stadt Aachen ein
rettungsdienstlicher Sonderbedarf festgelegt werden. Entscheidendes Kriterium ist dabei Frage, ob ein erhöhtes
rettungsdienstliches Einsatzaufkommen zu erwarten ist, welches eine zusätzliche Vorhaltung von NEF, RTW und/oder KTW
erforderlich macht.
Notwendigkeit und Bemessung eines Sanitätsdienstes werden der für die Genehmigung der Veranstaltung zuständigen
Behörde gutachterlich, auf Grundlage der Empfehlungen nach dem Konzept „Maurer“, durch die Feuerwehr mitgeteilt.
Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
§
vorhergehende Erfahrungen mit der Art der Veranstaltung
§
vorhergehende Erfahrungen (ggf. aus anderen Kommunen) mit dem Veranstalter
§
aktuelle Erkenntnisse der Polizei, Bundespolizei etc.
In Absprache mit der Abteilung 200 operative Dienste erfolgt die Festlegung eines veranstaltungsbezogenen Sonderbedarfs.
Dieser kann für RTW und KTW den am Rettungsdienst der Stadt Aachen beteiligten Hilfsorganisationen angeboten werden
kann, NEF werden grundsätzlich von der BF eigenständig besetzt.
Die Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen z.B. Reitturnier, Tivoli, Bend, Karneval oder auch Kultursommer, bieten den
Einsatzeinheiten gute Trainingsbedingungen für Großschadensereignisse, die von der Einsatztaktik in ähnlicher Weise zu
bewältigen sind.
Zur Koordinierung der Sanitätsdienste mit der Leitstelle, dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und der Polizei erstellt die
Abteilung 200 operative Dienste Einsatzleitung einen Einsatzplan, der rechtzeitig vorzulegen ist.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 74 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
6. Qualitätsmanagement und Ärztliche Leitung Rettungsdienst
6.1 Qualitätssicherung
Der Rettungsdienst wird gemäß Aktualisierung des Rettungsdienstgesetzes NRW (Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2
des Gesetzes vom 17. Dezember 2015) – siehe § 7 Abs. 3 des RettG NRW - in medizinischen Belangen und
Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst geleitet und überwacht.
Gemäß § 7 a Abs. 2 hat die Stadt Aachen darauf hinzuwirken, dass geeignete Qualitätsmanagementstrukturen geschaffen
werden, welche unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine
regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen sollen, um daraus
etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren. Zur Überprüfung des Qualitätsmanagements des
Rettungsdienstes und zur Sicherstellung der Qualität ist geplant, eine Zertifizierung durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 c NotSanG werden vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diejenigen heilkundlichen Maßnahmen
vorgegeben, überprüft und verantwortet, die bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –situationen von
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern standardmäßig im Rahmen der Mitwirkung auszuführen sind.
Gemäß o.g. gesetzlicher Vorgabe ist sicherzustellen, dass dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eine wirkungsvolle
Wahrnehmung der Aufgaben möglich ist.
6.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer zum „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst” handelt es sich beim ÄLRD um
einen im Rettungsdienst tätigen Arzt, der auf regionaler bzw. überregionaler Ebene die medizinische Kontrolle über den
Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und
-betreuung verantwortlich ist.
Der ÄLRD ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung zuständig. Er legt die
hierzu erforderlichen Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen Strukturen aufgebaut und
die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden. Das zur Durchführung und Qualitätssicherung
notwendige Equipment sowie die daraus resultierenden notwendigen Materialien zur Steuerung und Optimierung der
Prozessabläufe werden dem ÄLRD bereitgestellt.
Je heterogener die Beteiligung am Rettungsdienst ist, umso bedeutsamer und umfangreicher ist die Aufgabenstellung des
ÄLRD zu sehen.
6.2.1
Aufgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
Der ÄLRD und seine Stellvertreter nehmen im Detail gemäß Rettungsdienstbedarfsplan die im Rettungsdienstgesetz
Nordrhein-Westfalen definierten Verantwortungsbereiche (RettG NRW § 7, Absatz (3), zuletzt geändert durch Artikel 2
Absatz 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015; Empfehlung BÄK vom 26.05.2013) folgende Aufgaben wahr:
Einsatzplanung und -bewältigung
Mitwirkung
§ bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen
§ bei der Koordination der Aktivitäten der am Rettungsdienst beteiligten Organisation
§ bei besonderen Schadenslagen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 75 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Festlegung
§
§
§
§
§
§
§
§
§
der medizinischen Behandlungsstandards für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst
der medizinisch-organisatorischen Versorgungsstandards für arztbesetzte Rettungsmittel
der medizinisch-organisatorischen Standards für die Telenotarztzentrale
der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst
der Strategie der Disposition rettungsdienstlicher Einsatzmittel in der Leitstelle
von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen durch die Leitstelle
von medizinisch-taktischen Konzepten für die Bewältigung von besonderen Schadenslagen
Entscheidung in strittigen rettungsdienstlichen Schutzgüterfragen
der bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und –situationen von Notfallsanitäterinnen und
Notfallsanitätern standardmäßig im Rahmen der Mitwirkung auszuführenden heilkundlichen Maßnahmen.
Qualitätsmanagement
Leitung und Überwachung
§ des Rettungsdienstes in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements
§ der notwendigen Kompetenzzertifizierungen des Rettungsfachpersonals
Mitwirkung
§ bei der kontinuierlichen Schwachstellenanalyse
§ bei der Planentwicklung für evtl. notwendige Korrekturmaßnahmen
§ bei der Identifikation der zu untersuchenden Systemkomponenten
§ bei der Beurteilung der Wirksamkeit durchgeführter Korrekturmaßnahmen
Festlegung
§
§
§
§
§
der Dokumentationsinstrumente für den Rettungsdienst
der Methodenauswahl für die Datenanalyse
der medizinischen Bewertung der Datenanalyse und Berichtfertigung
der Qualitätsanforderungen im Rettungsdienst
der notwendigen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
Aus-/Fortbildung
§ Richtlinienkompetenz für die notfallmedizinischen Fortbildungsinhalte für nichtärztliches Personal im
Rettungsdienst (inkl. Leitstellenpersonal)
§ Erarbeitung von Grob- und Feinzielen für die ärztlichen Unterrichte der Fortbildung für nicht-ärztliches Personal im
Rettungsdienst
§ Auswahl und Einweisung von ärztlichen Referenten
§ Mitwirkung bei ärztlichen Unterrichtsthemen in der Aus- und Fortbildung von nicht-ärztlichem
Rettungsdienstpersonal
§ Planung und Koordination der klinischen Fortbildung von nicht-ärztlichem Rettungsdienstpersonal
§ Mitwirkung bei der Planung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildung
Arbeitsmedizin und Hygiene
§ Mitwirkung bei der Anwendung von Einsatztauglichkeitskriterien
§ Mitwirkung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
§ Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften
§ Festlegung der Desinfektionspläne
Gremienarbeit
§ Ärztliche Vertretung des Trägers in regionalen und überregionalen Gremien und Fachverbänden wie z.B. Landesund Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst
Forschung
§
Initiierung, Durchführung und Mitwirkung bei notfallmedizinischen Forschungsprojekten
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 76 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
6.2.2
Stellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst muss eine Stellung erhalten, die gewährleistet, dass eine wirkungsvolle Wahrnehmung
der Aufgaben möglich und ist somit als eigenständige Stabsstelle bei der Fachbereichsleitung des Fachbereichs 37
angesiedelt. Der ÄLRD wird von der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde bestellt und ist in allen medizinischen
Belangen der Durchführung des Rettungsdienstes entscheidungs- und weisungsbefugt, d. h. er leitet den Rettungsdienst:
§
in medizinischen Fragen und Belangen gegenüber den durchführenden Organisationen und dem nichtärztlichen
Personal und
§
in medizinisch-organisatorischen Belangen gegenüber dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst,
§
die im Rettungsdienst tätigen Organisationen und Personen sind ihm gegenüber berichtspflichtig,
§
berät die zuständigen Behörden in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes und der
medizinischen Gefahrenabwehr,
§
ist an allen den Rettungsdienst betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Er berät darüber hinaus die zuständigen Behörden in allen medizinischen Angelegenheiten des Rettungsdienstes und der
medizinischen Gefahrenabwehr und vertritt den Träger gegenüber anderen Ämtern und übergeordneten Behörden sowie
gegenüber Krankenhäusern aus ärztlicher Sicht. Er leitet gemäß RettG NRW § 7, Absatz (3) das Qualitätsmanagement und
legt die notwendigen Methoden und Zielwerte der Qualitätssicherung fest.
Darüber hinaus richten die Stadt Aachen und das Universitätsklinikum Aachen, Anstalt des Öffentlichen Rechts, ein
gemeinsam getragenes „Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS)“ zur Förderung von Innovation
und Qualität in der medizinischen Gefahrenabwehr im Rahmen einer Öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung ein.
Unter Leitung des ÄLRD wird so die notwendige innovative Weiterentwicklung der prähospitalen Notfallversorgung und
medizinischen Gefahrenabwehr sowie der Vorgehen im Bereich der zivilen Sicherheit im Rahmen einer strategischen,
anwenderorientierten und wissenschaftlichen Zusammenarbeit gebündelt.
6.2.3
Qualifikation des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
Die Qualifikation zum ÄLRD umfasst
§
eine abgeschlossene Weiterbildung in einem Gebiet mit Bezug zur Notfall- und Intensivmedizin
§
die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
§
die Qualifikation zum „Leitenden Notarzt“ entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer
§
die Teilnahme an einer speziellen Fortbildung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst entsprechend den
Empfehlungen der Bundesärztekammer
§
eine langjährige Tätigkeit in der prähospitalen und klinischen Notfallmedizin
Fortlaufende Qualifizierung
§
anhaltende regelmäßige notärztliche Tätigkeit
§
Kenntnisse in der Systemanalyse, Konzeptentwicklung und Problemlösung im Rettungsdienst
§
Detailkenntnisse der Infrastruktur des Rettungsdienstes und des Gesundheitswesens
§
kontinuierliche Fortbildung in den Fachfragen des Aufgabengebietes, z. B. Verwaltungslehre, Rechtskunde,
Qualitätsmanagement
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 77 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
6.3 Einsatzdokumentation
Gemäß RettG NRW § 7 (1) sind „...die Durchführung der Rettungsdiensteinsätze und deren Abwicklung zu dokumentieren.“
Dies betrifft Daten, die im Zusammenhang stehen mit
1. der Durchführung eines Einsatzes
2. der medizinischen Versorgung der Patientin oder des Patienten.
Zu jedem rettungsdienstlichen Einsatz bzw. Transport werden Einsatzberichte von den Transportführern der KTW und RTW
sowie Notarzteinsatzprotokolle durch den beteiligten Notarzt gefertigt, die alle notwendigen Informationen zum
Einsatzablauf, zur Gebührenberechnung und zu statistischen Zwecken beinhalten.
Darüber hinaus gehört im Sinne des Qualitätsanspruchs neben einer Leitlinien-gerechten Therapie eben auch die
gewissenhafte Dokumentation der rettungsdienstlichen Diagnostik und Maßnahmen, um die Leistungen am Patienten auch
für medico-legale Aspekte nachvollziehbar zu machen.
Diese Protokolle dienen insbesondere den folgenden Zwecken:
§
Information des aufnehmenden Krankenhauses über die prähospitalen Erkenntnisse und Maßnahmen
§
Dokumentation sämtlicher rettungsdienstlicher Maßnahmen
§
Qualitätskontrolle und -sicherung
§
Statistische Auswertungen
Ergänzend zur Verwendung und Auswertung der Dokumentation durch die zuständige Abteilung und den Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst werden ggf. entsprechende Auswertungen im Sinne einer prähospitalen Versorgungsforschung durchgeführt,
insofern sie den Vorgaben und Auflagen der zuständigen Ethikkommission entspricht.
Die
Datenerfassung
erfolgt
mit
EDV-Unterstützung
im
Datenaustausch
zwischen
Einsatzleitrechner
und
Gebührenabrechnungsprogramm. Die von den Transportführern der RTW angefertigte Einsatzdokumentation erfolgt in den
Rettungswachen mit Unterstützung eines elektronischen Berichtserfassungsprogramms mit Schnittstellen zum
Einsatzleitrechner und Gebührenabrechnungsprogramm.
Die Einführung eines elektronisch zu erfassenden Rettungsdienstprotokolls nach dem bundesweit üblichen DIVI-Standard
erfolgte im Jahre 2009 mit dem System „Dotforms“. Alle Notarzteinsatzberichte (nach DIVI 4.2) werden seit dem Jahre 2008
ebenfalls mit der papierbasierten mobilen Datenerfassung „Dotforms“ erfasst. Durch die Vernetzung mit dem
Einsatzleitrechner stehen nun alle Daten zur Gebührenabrechnung, Einsatzstatistik und Qualitätskontrolle digitalisiert zur
Verfügung.
Für das Jahr 2016 war die Einführung eines neuen Notarztprotokolls gemäß Standard MIND 3 erforderlich, welcher
langfristig die Vereinheitlichung der Dokumentation in der Notfallrettung auf ein einheitliches Notfall-Protokoll nach sich zieht.
Da für den neuen Protokollstandard systembedingt kein Support mehr existiert, geht mit der Einführung eine notwendige
Aktualisierung der Auswerte-Software einher. Anstelle der Aktualisierung der Auswertesoftware der Firma DotForm auf ein
serverbasiertes System (Kosten mind. 50.000 €, bei weiteren laufenden Kosten je Einsatzprotokoll) ist die Einführung einer
elektronischen, tablet-basierten mobilen Einsatzdokumentationslösung vorgesehen, da diese langfristig kostengünstiger ist
und im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des RettG NRW § 7 als kompatible Analyse-Möglichkeit mit der Software des
Einsatzleitrechners erforderlich ist.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 78 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
6.4 Qualitätsmanagement & Patientensicherheit
6.4.1
Anwendung von Leitlinien und Vorgaben
In der prähospitalen Notfall- und Rettungsmedizin ist es erforderlich in zeitkritischen Situationen die für unsere Patientinnen
und Patienten richtigen Entscheidungen zu treffen, um so eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können. Dies
beginnt beim taktischen Vorgehen an der Einsatzstelle über die optimalen medizinischen Maßnahmen in der
Individualversorgung und reicht bis hin zu den organisatorischen und medizinischen Herausforderungen beim Massenanfall
von Verletzten.
Für das Rettungsfachpersonal sowie die Notärzte existiert seit 2014 fortgeschrieben eine jeweils aktuell gültige
Zusammenstellung als „Versorgungsstandard Stadt Aachen“ mit dem Ziel, den Patienten des Rettungsdienstes der Stadt
Aachen eine optimale Versorgung zukommen zu lassen und für alle beteiligten Mitarbeiter eine größtmögliche
Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Medizinische und medizinisch-organisatorische Verfahrensanweisungen (VA) für Prozeduren und Krankheitsbilder sind
hier als Handlungs-Abläufe entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik zusammengestellt und
berücksichtigen aktuellste Empfehlungen verschiedener Fachgesellschaften. Aus diesem Grund ist eine Abweichung von
diesen Versorgungstandards für jeden Einzelfall zu begründen und auf dem entsprechenden Einsatzprotokoll zu
dokumentieren.
§
Die Prozedur-bezogenen VA stellen standardisierte Vorgehensweisen dar, die entsprechend durchgeführt die
bestmögliche Versorgungsqualität und Patientensicherheit gewährleisten sollen.
§
Die Krankheits-bezogenen VA zeigen einerseits dem Rettungsfachpersonal einen Handlungsrahmen auf, in dem
die Gabe der jeweiligen Medikamente unter den entsprechenden Rahmenbedingungen der sog. „Notkompetenz“
appliziert werden können. Sie beinhalten aber auch die jeweils notärztlich optimale Versorgungsstrategie, die
ebenfalls auf aktuellsten Empfehlungen beruht.
Gemeinsames
Kompendium
Rettungsdienst
Durch Zusammenführung der Bestandteile „nicht-ärztlich“ –
„ärztliche“ Versorgung ist ganz gezielt die Grundlage für eine
gemeinsame
Einsatznachbesprechung
gelegt,
in
der
Optimierungspotential aufgezeigt werden kann um bei zukünftigen
Einsätzen
die
bestmögliche
Versorgungsqualität
Standards der präklinischen
Notfallversorgung in den
Kreisen und Städten:
und
Patientensicherheit erreichen zu können. Diese Zusammenstellung
Rhein-Kreis Neuss
Kreis Heinsberg
Duisburg
Krefeld
Kreis Viersen
Oberhausen
Mülheim an der Ruhr
Mönchengladbach
Kreis Mettmann
Kreis Düren
Kreis Kleve
Aachen
Wuppertal
Kreis Euskirchen
wird als VA-Handbuch im Sinne einer Ausbildungsunterlage sowie
als A6-Taschenbuch regelmäßig aktualisiert.
Ab dem 01.01.2019 beteiligt sich der Rettungsdienst der Stadt
Aachen am gemeinsamen Kompendium Rettungsdienst von
inzwischen 14 Gebietskörperschaften aus der Region, die
entsprechende Versorgungsstandards gemeinsam festlegen.
2019
Abb. 21: Titelblatt gemeinsames Kompendium Rettungsdienst 2019.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 79 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
6.4.2
Prozess- und Ergebnisqualität bei der Reanimation
Seit 2010 werden im Rettungsdienst der Stadt Aachen zudem alle Einsätze im Rahmen der Kardiopulmonalen Reanimation
durch die eingesetzten Notärzte und Notärztinnen in das Deutsche Reanimationsregister eingegeben. Das Deutsche
Reanimationsregister - German Resuscitation Registry (GRR)® ist das Qualitätsinstrument zur Erfassung, Auswertung und
zum Ergebnisbenchmarking von prähospitalen und innerklinischen Reanimationsdaten in Deutschland. Es wird von der
Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) betrieben, steht aber ausdrücklich allen
Rettungsdiensten und Kliniken unabhängig von der Fachrichtung zur Verfügung. Im Rahmen einer Jahres-Auswertung
werden die Ergebnisse für die Stadt Aachen in Relation zu vergleichbaren Rettungsdiensten der ca. 150 anderen beteiligten
Notarzt-Standorten dargestellt (Auszüge aus dem Jahresbericht 2017 siehe Anlage H).
6.4.3
Patientensicherheit: Medikamente & Spritzen
Die standardisierte Vorbereitung vorgehaltener Notfallmedikamente gewährleistet ein größtmögliches Maß an Patienten–
sicherheit, da die vorgegebenen Mischungs-Verhältnisse die Möglichkeit von Dosierungs-Verwechslungen reduzieren.
Dafür wurden für 13 Notfallmedikamente entsprechende Vorgaben zusammengestellt und das Rettungsfachpersonal und die
Notärzte entsprechend geschult.
Spritzenetiketten
Die Deutsche Gesellschaft für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat eine Empfehlung mit dem Ziel herausgegeben,
Medikationsfehler“ im Bereich Notfall- und Intensivmedizin zu verringern.
Das Prinzip ist eine einheitliche Farbkodierung nach Wirkungsgruppen (z.B. Hypnotika gelb), zudem soll eine
Standardisierung bei der Verwendung von Wirkstoffbezeichnungen anstelle von Präparatenamen etabliert werden.
Im Rettungsdienst der Stadt Aachen werden seit 2013 auf allen NEF-Notfallkoffern, in allen RTW und allen RTWNotfallkoffern Ringbücher mit Etiketten zur Medikamenten-Kennzeichnung vorgehalten.
Alle vorhandenen Etiketten sind alphabetisch sortiert. Dem vorangestellt sind Register, die Medikamente bei folgenden
häufigen Anwendungs-Situationen auf einer Seite zusammenstellen und die in Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst der
Stadt Aachen entwickelt wurden:
§
AKS
§
Trauma
§
Narkose
§
Herz-Kreislauf
§
Opiate
Bsp.
Die im Rettungsdienst der Stadt Aachen eingesetzte Kennzeichnung entspricht der DIVI-/DGAI-Empfehlung (vgl.
Anästhesiologie & Intensivmedizin 2010; 51: 371-374; siehe auch www.divi-org.de)
6.4.4
Critical Incident Reporting System (CIRS) – Meldesystem über Beinah-Ereignisse / Zwischenfälle
Durch Zwischenfälle in der medizinischen Versorgung – einschließlich des Rettungsdienstes – kommen häufig Menschen zu
Schaden. Dies beruht meist auf der ungünstigen Verkettung von Ereignissen.
Das CIRS hat das Ziel sicherheitsrelevante Ereignisse im Rahmen der Patientenversorgung im Rettungsdienst Stadt Aachen
zu erfassen, um aus diesen Ereignissen zu lernen. Aus diesen Erkenntnissen sollen Maßnahmen entwickelt werden, die die
Patientensicherheit im Rettungsdienst der Stadt Aachen und an den Schnittstellen zu anderen Leistungserbringern wie
Notaufnahmen, Intensivstationen, KV-Dienst, niedergelassenen Ärzten etc. erhöhen. Durch die Meldung im internen Bereich
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 80 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
bzw. Weiterleitung von Berichten an www.CIRS-NRW.de soll gemeinsames Lernen ermöglicht werden.
Meldeweg bei Beinah-Ereignissen oder Problemen
Grundsätzlich soll jedes Ereignis unabhängig von seinem Schweregrad gemeldet werden. Die Meldungen können entweder
durch Ausfüllen des Berichts-Formulars (siehe Anlage I) und Einwurf in den hierfür vorgesehen Briefkasten
„CIRS/Rückmeldungen“ im Doku-Raum der Hauptwache erfolgen oder direkt auf der Website des CIRS-Medical-System
eingegeben werden (Link zu www.cirs-nrw.de steht auf allen Rechnern der Haupt- und Nebenwachen zur Verfügung).
Auswertung der Berichte und Rückmeldungen
Alle Meldungen werden zunächst durch den „QMB Rettungsdienst“ auf Anonymität hin betrachtet, bevor die Inhalte weiter
bearbeitet werden (gemäß Vier-Augen-Prinzip, d.h. unter Anwesenheit eines benannten Vertreters des Personalrates).
Die Analyse der eingehenden Berichte und Verfassung von Feedback-Kommentaren wird durch ein organisation- und
hierarchie-übergrefendes „CIRS-Team Rettungsdienst Stadt Aachen“ sichergestellt, welches in regelmäßigen Abständen
dazu per Aushang oder Mail-Information berichtet.
6.4.5
Qualitätszirkel
Sog. Qualitätszirkel dienen dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsverbesserung
und finden regelmäßig in folgenden Bereichen unter Beteiligung der ärztlichen Leitung Rettungsdienst für den
Rettungsdienst der Stadt Aachen statt:
§
Traumanetzwerk Euregio
§
Schockraumzirkel Uniklinik RWTH Aachen
§
Schlaganfallnetzwerk West
Darüber wurden seit Herbst 2014 viertel-jährlich QM-Zirkel als Forum auf „Arbeitsebene“ für die folgenden Bereich etabliert:
§
QM-Zirkel Rettungsdienst (mit den beteiligten Leistungserbringern)
§
QM-Zirkel Rettungsdienst & Krankenhaus (mit Vertretern der Notaufnahmen der Aachener Krankenhäuser)
6.5 Beurteilung / Zielsetzung
Zur Unterstützung bei der Qualitätssicherung durch den ÄLRD soll im Rettungsdienst eine mobile Datenerfassung (MDE)
eingeführt werden, insbesondere um den in § 7 a Abs. 2 RettG NRW dargelegten Vorgaben gerecht werden zu können.
Dies muss ergänzt werden durch Beschaffung einer Auswertesoftware zum Auswerten von Qualitätsparametern des
Rettungsdienstes, die die entsprechenden Schnittstellen bedienen kann.
Neben der Verbesserung der Prozessabläufe zur Abrechnung besteht so die Möglichkeit, die Versorgungsqualität im
Rettungsdienst kontinuierlich zu überwachen und multidimensionale Fragestellungen abzubilden.
Zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben im Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung ergibt sich folgender
Bedarf für hauptamtliche Mitarbeiter gemäß Stellenbeschreibung:
§
1 Sachbearbeiter Qualitätsmanagement, Standards und Patientensicherheit („Qualitätsmanagement-Beauftragter“)
§
1 Sachbearbeiter Qualitätsmanagement, mobile Datenerfassung
§
1 Sachbearbeiter Aus- und Fortbildungsplanung
§
0,5 VK Verwaltungsunterstützung
§
Stabsstelle Ärztliche Leitung Rettungsdienst
- 0,75 VK: medizinische Leitung Rettungsdienst
- 0,50 VK: Aus- und Fortbildung, NotSan-Ergänzungsprüfung und Zertifizierung
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 81 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
7. Aus- und Fortbildung
Die Feuerwehr Aachen betreibt seit dem Jahre 1994 eine staatlich anerkannte Schule für Rettungsassistentinnen und
Rettungsassistenten, die seit 2017 als Notfallsanitäterschule anerkannt wurde und unter dem Namen Rettungsdienstschule
der Stadt Aachen geführt wird. Die Schule führt hauptsächlich die theoretische Ausbildung für den Ausbildungsbedarf der
Feuerwehr Aachen sowie der hauptamtlichen Mitarbeiter der Feuerwehren aus der StädeRegion Aachen zu
Rettungssanitätern und die Ausbildung zum Notfallsanitäter durch. Die Schulleitung obliegt einem organisatorischen
Schulleiter, die ärztliche Leitung der Schule nimmt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst wahr.
7.1 Notfallsanitäter-Ausbildung
Zum 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Berufszugangsgesetz auf Bundesebene in Kraft getreten,
welches die Ausbildung zum Notfallsanitäter und die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern regelt.
Auf Basis der darin enthaltenden Ermächtigungsgrundlage wurde eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) am 16.12.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zudem ist am 01.04.2015 das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) in Kraft getreten, welches die
Besetzung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug mit je einem Notfallsanitäter ab dem 01.01.2027 einfordert (§ 4,
Absatz (7)).
Die Kosten der Notfallsanitäterausbildung gelten gemäß §14 Absatz (3), Satz 1 RettG NRW als Kosten des
Rettungsdienstes.
Nachqualifizierung der Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern
Gemäß § 32 NotSanG gelten für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bestimmte Vorschriften, um als
Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter tätig werden zu können (aus Ausführungsbestimmungen zur NotfallsanitäterAusbildung in NRW – Teil I).
Das Notfallsanitätergesetz unterscheidet gemäß § 32 dabei drei Fallgruppen:
1.
Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 1
Unter die Fallgruppe Ergänzungsprüfung 1 (EP 1) fallen diejenigen Rettungsassistentinnen und
Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes mindestens fünf Jahre als Rettungsassistentin oder
Rettungsassistent tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelung fallen, dürfen dann Notfallsanitäterin oder
Notfallsanitäter werden, wenn sie bis zum 31.12.2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und bestehen.
Für die Nachqualifizierung zum Ablegen der EP 1 werden notwendige Weiterbildungskosten außerhalb der
jährlichen Rettungsdienstfortbildung nicht von den Kostenträgern übernommen.
2.
Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 2
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die mindestens dreijährige Tätigkeit nachweisen können,
müssen vor Ablegen der staatlichen Ergänzungsprüfung eine Teilnahme an einer weiteren Ausbildung von 480
Stunden nachweisen.
3.
Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 3
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die weniger als drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren, haben zur
Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilzunehmen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 82 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
7.1.1
Bestand
Zum Stichtag 15.11.2018 waren bei der Stadt Aachen insgesamt 283 Personen im Einsatzdienst beschäftigt, die über die
Qualifikation RettAss verfügen. Soweit möglich, sollen diese RettAss durch die Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitätern
fortgebildet werden. Alle Rettungsassistenten, die bis zum 31.12.2026 in den Ruhestand gehen, werden nicht mehr
nachgeschult, so dass die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Schulungsplanung vorgenommen wurde.
Bis zu diesem Stichtag sind bereits 44 Mitarbeiter zum Notfallsanitäter fortgebildet worden. Für 2018/2019 haben sich
weitere 26 Kollegen angemeldet.
7.1.2
Bedarfsermittlung
Zur Ermittlung des Bedarfs an Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Aachen werden die nachfolgenden fünf
Bereiche berücksichtigt:
§
Regelrettungsdienst (einschließlich Spitzenbedarfsabdeckung)
§
Massenanfall von Verletzten
§
Landeskonzepte
§
Leitstelle (ggf. ergibt sich erlass-bedingt ein Änderungsbedarf)
§
Tagesdienst
Darstellung des Personalbedarfes
Beim Rettungsdienst der Stadt Aachen besteht aufgrund der vorgelegten Bedarfsplanung die Erfordernis der folgenden
Fahrzeugvorhaltung (Stand ab 01.01.2019) und der somit notwendige Stellenbedarf. Der zugrunde gelegte Personal–
ausfallfaktor wird jährlich vom Fachbereich Personal in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Feuerwehr ermittelt und
beläuft sich für das Jahr 2017 auf 5,195 Stellen:
Rettungswache / Standort
Organisation
Mitte-Ost
Feuer- und Rettungswache 1
BF
RTW
3 x 168 h
31,17
BF
NEF
2 x 168 h
10,39
Rettungswache LE
LE*
RTW
1 x 84 h
5,195
Rettungswache LE
LE
RTW
1 x 60 h
3,71
Feuer- und Rettungswache 3
BF
RTW
2 x 168 h
20,78
Rettungswache LE
LE
RTW
1 x 84 h
5,195
Feuer- und Rettungswache 4
BF
RTW
1 x 168 h
10,39
Rettungswache 7
LE
RTW
1 x 168 h
10,39
Rettungswache LE
LE
RTW
1 x 84 h
5,195
Feuer- und Rettungswache 2
BF
RTW
1 x 168 h
10,39
Rettungswache 9 LE
LE
RTW
1 x 168 h
10,39
Mehrzweck-Fahrzeug
Rettungswache LE
LE
RTW
1 x 168 h
10,39
Spitzenbedarf
Feuer- & Rettungswache 1, 2, 3
BF
RTW
4 x 168 h
41,56
Rettungswache LE
BF
LE
NEF
RTW
2 x 168 h
4 x 168 h
10,39
41,56
Nord
West
Süd
Spitzenbedarf
227,10
Tab. 14: Übersicht Personalbedarf. *LE: beauftragter Leistungserbringer
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Vorhaltung
Erforderliche
Stellen
Wachbereich
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 83 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Leitstelle
Derzeit wird an einem Erlass zur medizinischen Qualifikation der Leitstellendisponenten in NRW gearbeitet, so dass ein
Ergebnis abzuwarten ist. Die Leitstellendisponenten bleiben daher zunächst bei der Ermittlung des Bedarfs unberücksichtigt.
7.1.3
Zusammenfassung
Insgesamt sind somit mind. 227 Stellen zur bedarfsgerechten Leistungserbringung erforderlich. Hinzu kommt die Vorhaltung
von Notfallsanitäter (NFS) notwendiger Landeskonzepte (BHP 50; 10x 4,83 = 48,3 Stellen).
Gem. § 4 Abs. 7 RettG NRW ist die Fahrzeugführerfunktion auf dem Rettungswagen (RTW) und die Fahrerfunktion auf dem
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ab dem 01.01.2027 mit einem Notfallsanitäter verpflichtend zu besetzen.
Eine 50:50 (NFS:RS) Besetzung der Rettungswagen ist aber dienstplanerisch nicht umsetzbar, da durch Fehlzeiten (z.B.
Urlaub, Krankheit etc.) der Dienstbetrieb dienstplanorganisatorisch nicht aufrechterhalten werden kann, so dass von einer
Besetzung im Verhältnis 70:30 (NFS:RS) als durchführbar ausgegangen wird.
Bei den 206,32 Stellen zur Fahrzeugbesetzung der RTW sind nach der gesetzlichen Regelung somit mind. 144,42 Stellen
für Notfallsanitäter erforderlich, hinzukommen 20,8 Stellen für die NEF-Funktionen sowie ca. 48 Stellen für Landeskonzepte
gesamt ca. 214 Stellen Notfallsanitäter.
7.1.4
Ausbildungsbedarfe pro Jahr
Um die jährliche Quote für die Neuausbildung zum Notfallsanitäter planbar zu machen, wird von einer jährlichen
Fluktuationsrate (planbares und nichtplanbares Ausscheiden von Mitarbeitern) von 20 Mitarbeitern ausgegangen. Dies
entspricht einer Fluktuationsrate bei 214 benötigten Notfallsanitätern von rund ca.10 %.
Bei insgesamt 214 in Zukunft benötigten Notfallsanitätern ist somit von einem jährlichen Ausbildungsbedarf von ca. 20
Notfallsanitätern auszugehen.
Voll-Ausbildung von Notfallsanitätern
Der Rettungsdienst der Stadt Aachen beabsichtigt ab dem Jahr 2019 pro Jahr 20 (16 Berufsfeuerwehr, 4
Hilfsorganisationen) neue Auszubildende für die Ausbildung zum Notfallsanitäter einzustellen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass die Auszubildenden höchstens 1/3 ihrer gesamten Zeit auf den Rettungswachen verbringen und dort
dann auch entsprechend eingesetzt werden können.
Praxisanleiter
Weiterhin werden Praxisanleiter zur Durchführung der Ausbildung benötigt. Hierfür werden pro 3 Auszubildende 1
Praxisanleiter je Ausbildungsjahr sowie 3 Stellen für Feuer- und Rettungswachen angesetzt. Daraus errechnet sich die
Anzahl der benötigten Praxisanleiter wie folgt:
20
3
Auszubildende / Faktor 3
Lehrrettungswachen
=
6
=>
18
=
3
Praxisanleiter
21
Praxisanleiter
GESAMT:
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Praxisanleiter / je Ausbildungsjahrgang
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 84 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
7.2 Fortbildung für Rettungsdienstpersonal
Das in der Notfallrettung eingesetzte Personal hat gemäß § 5 RettG NRW jährlich an einer mindestens 30-stündigen
aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und diese nachzuweisen. Bei der Gestaltung der Fortbildung für das
nichtärztliche Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport ist der RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales vom 21.01.1997 zu beachten.
Im Zuge der Fortbildungen werden alle hauptamtlichen Rettungsassistenten nach den Empfehlungen der
Bundesärztekammer in der Durchführung folgender ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz geschult:
§
periphere Venenpunktion und Infusion kristalloider Lösungen und ausgewählter Medikamente
§
Atemwegssicherung (Notintubation ohne Relaxation und Anwendung eines supraglottischen Hilfsmittels)
§
Manuelle Defibrillation
§
Verabreichung ausgewählter Medikamente
§
Behandlungsalgorithmen
Die erfolgreiche Fortbildung in den Notkompetenzmaßnahmen ist durch eine schriftliche und praktische Erfolgskontrolle
nachzuweisen.
Notfallsanitäter
Durch die Einführung des NotSanG als Gesetz für die Ausbildung und berufliche Qualifikation der Notfallsanitäter und
Notfallsanitäterinnen, ist im §4 Abs.2, 1c und 2c die Anwendung von invasiven Maßnahmen und Medikamentengaben nach
dem sogenannten Pyramidenprozess des Bundesverbandes Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. für
rettungsdienstliches Fachpersonal (NotSan) vorgesehen. Dabei handelt es sich im §4 Abs.2, 1c um eine Anwendung von in
der Ausbildung erlernten und beherrschten Maßnahmen in Notfallsituationen und im §4 Abs.2, 2c um das eigenständige
Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom ÄLRD bei bestimmten Zustandsbildern standardmäßig vorgegeben,
überprüft und verantwortet werden sollen.
Da sowohl die invasiven Notfallmaßnahmen, als auch die im Pyramidenprozess benannten Maßnahmen und Medikamente
im Rettungsdienst nur selten und in Notfallsituationen zur Anwendung kommen, und ein routinemäßiger Umgang nur in
klinischen Einrichtungen gehäuft vorkommt, ist es geboten, die Handlungs-, Sach- und Fachkompetenz für die Anwendung
regelmäßig durch Kompetenz-Zertifizierungen in der Verantwortung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu prüfen. Diese
Kompetenz-Zertifizierungen sollen dabei den Trägern der Rettungsdienste und der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zur
Darstellung der Handlungssicherheit, Sach- und Fachkompetenz der Mitarbeiter über die zur Anwendung kommenden
Maßnahmen und Medikamente dienen.
Zur Umsetzung hat das zuständige Gesundheitsministerium (MAGS NRW) die einzelnen heilkundlichen Maßnahmen
festgelegt, die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1c) NotSanG vom Notfallsanitäter beherrscht werden sollen (Standardisierte
Arbeitsanweisungen (SAA) NRW und in einem Erlass konkretisiert. Diesen Erlass kann man im Internet auf der Homepage
des Landesverbandes der ÄLRD in NRW ebenso einsehen wie die aktuellen SAA.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 85 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
7.3 Fortbildung für Notärzte
Alle im Rettungsdienst der Stadt Aachen eingesetzten Notärzte haben die notwendigen Vorgaben gemäß RettG NRW zu
erfüllen und die erforderlichen 20 Stunden in zwei Jahren bei der Ärztlichen Leitung nachzuweisen (vgl. Fortbildungspflicht
des ärztlichen Rettungsdienstpersonals im Sinne des Konsenspapiers der ÄKNO und der ÄKWL vom 08.12.2016).
Zudem ist die jährliche Teilnahme an einer durch den Rettungsdienst der Stadt Aachen durchgeführten FortbildungsVeranstaltungen mit einer Gesamt-Dauer von 8 Stunden als Voraussetzung für die weitere notärztliche Tätigkeit
nachzuweisen. Die Überwachung und Dokumentation der notärztlichen Fortbildung obliegt dem ÄLRD.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 86 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
8. Hygiene und Desinfektion
Die gültigen Hygienevorschriften verpflichten alle im Rettungsdienst eingesetzten Mitarbeiter zur Durchführung von
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, damit sich die Fahrzeuge zu jeder Zeit in einem hygienisch einwandfreien
Zustand befinden.
Die diesbezüglichen Rechtsvorschriften sind in folgenden Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, techn.
Regeln, Merkblättern und Unfallverhütungsvorschriften ausgeführt:
§
Infektionsschutzgesetz in der jeweils aktuellen Fassung
§
Richtlinien für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen (Bekanntmachung des
ehemaligen Bundesgesundheitsamtes, BGA)
§
Richtlinien des Robert-Koch-Instituts für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKI) hier: "Anforderungen
der Hygiene an den Krankentransport einschließlich Rettungstransport in Krankenkraftwagen"
§
Richtlinien der deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM)
§
Verordnung über die fachliche Anforderung an den Betrieb der Leistungserbringer im Rettungsdienst
§
Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit den techn. Regeln für Gefahrstoffe TRGS 522
§
Biostoffverordnung in Verbindung mit den Techn. Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
§
Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Berufsgenossenschaft (z. B. VBG 103, BGV C 8)
Die Fahrzeuge sowie die Beladung werden täglich prophylaktisch und bei Bedarf nach einem vorgegebenen Hygiene- und
Desinfektionsplan gereinigt (siehe Anlage J: Hygiene- und Desinfektionspläne). Sämtliche Details hierzu sind in einer
eigenen Verfahrensanweisung zu Hygiene im Rettungsdienst geregelt.
Darüber hinaus wurde in einer eigenen Verfahrensanweisung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion
Aachen der Umgang mit Infektionskrankheiten in Notfallrettung und Krankentransport, insbesondere zur bedarfsgerechten
Desinfektion der Rettungsmittel festgelegt.
Übersicht Desinfektionsmaßnahmen wichtiger Infektionen
Krankheit
Erreger
Vorkommen
Übertragungsweg
Rettungsdienst
Desinfektionsverfahren
Schutzkleidung
Atemschutz
Desinfektionsmittel und
Dosierung
Einwirkzeit
AIDS
HIV
weltweit
Sexualkontakte, Blut,
Körpeflüssigkeiten
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
Acinetobachter
Acinetobacter
Nosokomialer Keim
Kontaktinfektion
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
FFP3
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
Borreliose
Borrelia burgdorferi
Stichveletzung durch
Schildzecken
Hygieneplan A
Rettungsdienst
schutzkleidung
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
Ingestition, Inhalation
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
fäkal-oral
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
FFP3
Nüscosept Spezial 4%
Fäkal, Oral, Schmierinfektion
Hygieneplan B
FFP3
Nüscosept 5 %
nein
Nüscosept Spezial 5 %
60 Min
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
Botulismus
Campylobacter
Cholera
Clostridium difficile
Endemisch in
Waldgebieten
Clostridium
Kontaminierte
botulinum
Lebensmittel
Kontaminierte
Campylobacter sp.
Lebensmittel
Südostasien, Süd und
Vibrio Colerae
Mittelamerika
Umwelt, Tiere,
Clostridium difficile
Darmkeim
Kontaktinfektion, fäkal-oral
wahrscheinlich über die
Nahrungskette
weltweit, überwiegend Tröpfcheninfektion/
dritte Welt Länder
Schmierinfektion
endemisch in
enger Kontakt mit Sekreten vor
Zentralafrike
allem Blut
Aufnahme der Eier, enge
weltweit
Kontakte mit Hunden
kont. Wasser
fäkal-oral
/Nahrungsmittel
Creutzfeld-Jakob
Prione
Diphterie
Corynebakterium
dipht.
Ebola
Ebola-Virus
Echinokokkose
Bandwurmeier
EHEC
E.coli
ESBL
E.coli, Klebsiella
Nosokomialer Keim
Kontaktinfektion
Flöhe
Pulex Irritans
weltweit
FSME
FSME Virus
Gasbrand
Clostridien
Übersicht Desinfektionsmaßnahmen
Version 1.1
Stand 01.09.15
weltweit
Sondermaßnahme
Hygieneplan A
Hygieneplan B
Hygieneplan B
Rücksprache mit
Desinfektor
MRSA Schutzkittel
Overall
MRSA Schutzkittel
Rücksprache mit
Desinfektor
Rücksprache mit
Desinfektor
30 Min
240 Min
FFP3
Nüscosept 5 %
240 Min
FFP3
Nüscosept 5%
240 Min
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
FFP3
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
FFP3
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
enger Kontakt zum Patienten
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 min
endemisch in Europa
Stichveletzung durch
Schildzecken
Hygienplan A
Rettungsdienst
schutzkleidung
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 min
Umweltkeim
weltweit im Erdboden
Hygieneplan A
MRSA Schutzkittel
nein
Nüscosept Spezial 4%
30 Min
erstellt: Heidner/ Bilke/ Mallmes/ Klein
geprüft: Witt H/ Beckers S/ Lapp N
Freigabe: Wolff J
01.09.15
01.02.16
15.02.16
gültig ab 01.03.16
gültig bis ungültig
Seite 1 von 4
Abb. 20: Auszug Übersicht Desinfektionsmaßnahmen wichtiger Infektionen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 87 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Ziel ist dabei die Sicherstellung der optimalen hygienischen, für Patienten und Personal sichere Umgangsweise bei und nach
Transporten mit Infektionserkrankungen.
In einer Übersicht sind Desinfektionsmaßnahmen wichtiger Infektionen für die jeweiligen Erreger mit folgenden, für die Praxis
relevanten Inhalten zusammengestellt:
§
Desinfektionsverfahren, d.h. Vorgehen nach Hygieneplan, A, B oder Sondermaßnahme
§
erforderliche Schutzkleidung
§
Atemschutz
§
Desinfektionsmittel und Dosierung
§
Einwirkzeit
Die Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsvorschriften werden von staatlich geprüften Desinfektoren auf jeder
Rettungswache überwacht. Entsprechende Desinfektionsnachweise sind wöchentlich und nach jedem Patiententransport
nach Infektionsschutzgesetz zu führen.
8.1 Beurteilung / Zielsetzung
Zur Wahrnehmung im Bereich Hygienemanagement und Desinfektion ergibt sich der Bedarf für die Vorhaltung eines
Desinfektors im 24-Stunden-Dienst sowie der Vorhaltung eines staatlich geprüften Desinfektors auf jeder
Lehrrettungswache, der entsprechende Desinfektionsmaßnahmen begleitet und für die Einhaltung der Hygienepläne
zuständig ist. Zudem ist ein Mitarbeiter im Tagesdienst mit der Qualifikation Hygienebeauftragter vorzuhalten, um das
notwendige Qualitätsmanagement zu begleiten.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 88 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
9. Technik und Logistik
Gemäß der Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung (vgl. Abschnitt E) erkennt das RettG NRW den Bedarf eine
Basis an Vor-Ort-Dienstleistungen an, die sich auf technische, logistische, personelle und organisatorische Leistungen
bezieht, um darauf eine dauerverfügbare medizinische Leistung aufzubauen.
Zu diesen Leistungen gehören:
§
Fahrzeug- und Gerätetechnik (Instandhaltung, Reparatur, Wartung) - Medizinprodukte-Lager und ArzneiVorhaltung nach medizinischen Leitlinien - Liefernetzwerk und Technische Planung - technische
Leistungsbeschreibungen für Vergabeverfahren
§
Medizintechnik
§
Nachrichtentechnik & EDV, Digitalfunk-Sicherstellung
§
Flottenmanagement (technische Bedarfsplanung, Ausfallreserve, Werkstattleistung, Disposition)
§
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und ihre Reinigung und Pflege
9.1 Fahrzeuge
Ausstattung
Alle technischen Vorgaben haben sich nach den jeweils geltenden Normen zu richten. Zudem sind die Fahrzeuge mit der
angemessenen Technik für Fahrzeug und Medizingeräten nach gültiger DIN EN auszustatten.
Rettungswagen (RTW)
Die Basisausrüstung der RTW erfolgt auf Grundlage der
gültigen Europa-Norm DIN EN 1789 Typ C in der aktuellen
Fassung. Die ergänzende Ausstattung ist das Ergebnis
jahrelanger Erfahrungen im Rettungsdienst der Stadt Aachen
und berücksichtigt regionale Erfordernisse. Es werden
möglichst einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als
Kofferfahrzeuge der 4-Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem
Dieselmotor und Automatikgetriebe beschafft. Die RTW sind
einheitlich nach der gültigen Farbvorschrift NRW in leuchtrot
(RAL 3024) und reinweiß (RAL 9010) lackiert.
Die Nutzungsdauer (Planungs- bzw. Abschreibungszeitraum) der RTW soll 6 Jahre betragen und die Laufleistung von
200.000 km nicht überschritten werden. Die verringerte Nutzungsdauer ist dem stetigen Anstieg der Laufleistung der letzten
Jahre geschuldet. Im Falle einer geringeren Laufleistung als 200.000 km kann die Nutzungsdauer je nach Fahrzeugzustand
verlängert werden. Durch sehr starke Inanspruchnahme, erhöhten Verschleiß oder Unwirtschaftlichkeit nötiger
Instandsetzungen kann die Nutzungsdauer reduziert werden.
Nach der eigentlichen Nutzungsdauer erfolgt die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens. Das ersetzte Fahrzeug wird dann
für eine weitere Betriebszeit von 3 Jahren den Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen zu Transporten im
Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt oder als Werkstattreserve genutzt.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 89 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)
Die Basisausrüstung der NEF erfolgt auf Grundlage der gültigen
Norm DIN 75079 in der aktuellen Fassung. Die ergänzende
Ausstattung ist das Ergebnis jahrelanger Erfahrungen im
Rettungsdienst der Stadt Aachen und berücksichtigt regionale
Erfordernisse. Die NEF sind einheitlich nach der gültigen
Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß)
lackiert.
Die Nutzungsdauer (Planungs- bzw. Abschreibungszeitraum) der
NEF soll 5 Jahre betragen und die Laufleistung von 200.000 km nicht überschritten werden. Die verringerte Nutzungsdauer
ist dem stetigen Anstieg der Laufleistung der letzten Jahre geschuldet. Im Falle einer geringeren Laufleistung als 200.000 km
kann die Nutzungsdauer je nach Fahrzeugzustand verlängert werden. Durch sehr starke Inanspruchnahme, erhöhten
Verschleiß oder Unwirtschaftlichkeit nötiger Instandsetzungen kann die Nutzungsdauer reduziert werden.
Nach der eigentlichen Nutzungsdauer erfolgt die Ersatzbeschaffung der NEF. Das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine
weitere Betriebszeit von 3 Jahren für die Verwendung im Sonderbedarf (z.B. zum Transport des LNA und weiterer Notärzte)
sowie als Werkstattreserve in Bereitschaft gehalten.
Krankentransportwagen (KTW)
Die Basisausrüstung der KTW erfolgt auf Grundlage der
gültigen Norm DIN EN 1789 Typ A2 oder B in der aktuellen
Fassung. Die ergänzende Ausstattung ist das Ergebnis
jahrelanger Erfahrungen im Krankentransportdienst der Stadt
Aachen und berücksichtigt regionale Erfordernisse. Es werden
einheitliche Fahrzeuge und Ausstattungen als Kastenwagen der
2-Tonnen-Klasse mit wirtschaftlichem Dieselmotor, Luftfederung
und Automatikgetriebe beschafft. Die Größe und medizinische
Ausstattung ermöglicht auch die Basisversorgung von Notfallpatienten.
Die KTW sind einheitlich nach der gültigen Farbvorschrift NRW in RAL 3024 (leuchtrot) und RAL 9010 (weiß) lackiert. Die
Nutzungsdauer (Planungs- bzw. Abschreibungszeitraum) der KTW soll 6 Jahre betragen und die Laufleistung von 200.000
km nicht überschritten werden. Die verringerte Nutzungsdauer ist dem stetigen Anstieg der Laufleistung der letzten Jahre
geschuldet. Im Falle einer geringeren Laufleistung als 200.000 km kann die Nutzungsdauer je nach Fahrzeugzustand
verlängert werden. Durch sehr starke Inanspruchnahme, erhöhten Verschleiß oder Unwirtschaftlichkeit nötiger
Instandsetzungen kann die Nutzungsdauer reduziert werden.
Nach der eigentlichen Nutzungsdauer erfolgt die Ersatzbeschaffung, das ersetzte Fahrzeug wird dann für eine weitere
Betriebszeit von 3 Jahren den Einsatzeinheiten zu Transporten im Sonderversorgungsbereich zur Verfügung gestellt oder
als Werkstattreserve genutzt.
Wartung
Alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes werden in der Zentralwerkstatt der Feuerwehr, derzeit ausgelagert Auf der Hüls, unter
Leitung eines hauptamtlichen KFZ-Meisters, gewartet und soweit möglich repariert.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 90 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Bei Dienstantritt ist jede Fahrzeugbesatzung verpflichtet, den einsatzbereiten Zustand des Fahrzeuges und die Vollzähligkeit
und Funktionsfähigkeit der Beladung anhand von Checklisten zu überprüfen und zu dokumentieren.
Als Werkstattreserve stehen dem Rettungsdienst der Stadt Aachen zur Verfügung
§
3 RTW (es ist geplant einen weiteren RTW vorzuhalten)
§
3 KTW BF Aachen
§
1 NEF BF Aachen
Stellplätze
Für den notwendigen frostsicheren Unterstand von rettungsdienstlichen Fahrtzeugen besteht ein Gesamtbedarf von
insgesamt 11 Stellplätzen. Dies ergibt sich aus bereits bestehenden Defiziten (6 Stellplätze) und der Mehrung von
Ressourcen mit Bedarf von 5 weiteren Stellplätzen.
9.2 Medizintechnik
Neu in Dienst zu stellende medizin-technische Geräte müssen eine Bauartzulassung gem. Medizinproduktegesetz besitzen
sowie eine gültige Konformitätsbescheinigung bzw. CE-Kennzeichnung aufweisen. Alle vorhandenen Geräte sind
entsprechend den gültigen Regeln der Technik fortlaufend, gem. Medizinproduktegesetz bzw. nach vom Hersteller
ausgewiesenen Prüfintervallen, einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) zu unterziehen. Diese wiederkehrenden
Prüfungen sind in Protokollen – die Bestandteil der Medizinproduktebücher sind – zu dokumentieren. Die
Dokumentationspflicht gilt auch für alle auftretenden Bedienfehler, Funktionsstörungen und anfallenden Reparaturen,
Instandsetzungen und Wartungen.
Aktive Medizinprodukte dürfen nur von Personal eingesetzt werden, das über die erforderliche Ausbildung verfügt und eine
spezifische Einweisung am jeweiligen Gerätetyp erhalten hat. Über die erfolgte Einweisung ist ebenfalls ein Nachweis zu
führen.
Laufende Funktionsprüfungen und Desinfektionsmaßnahmen gemäß Hygieneplan obliegen dem anwendenden Personal.
Insgesamt sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen:
§
Aufstellung und Einhaltung eines Hygieneplans gem. § 9 UVV Gesundheitsdienst
§
Einweisung von Mitarbeitern gem. § 3 UVV Gesundheitsdienst
§
Handhabung von Medizinprodukten (§ 5 MPBetreibV)
§
Überprüfung der Funktionsfähigkeit (§ 2 MPBetreibV)
§
Meldepflicht bzgl. möglicher Gefahren (§ 3 MPBetreibV)
§
Durchführung und Veranlassung der sicherheitstechnischen Kontrollen
§
(§ 6 MPBetreibV)
§
Führen von Medizinproduktebüchern (§ 7 MPBetreibV)
§
Führen von Bestandsnachweisen (§ 8 MPBetreibV)
§
Der Betreiber darf nur Personen, Betriebe und Einrichtungen mit der Instandhaltung und Instandsetzung von
Medizinprodukten beauftragen, die die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur
ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen (§ 4 MPBetreibV)
Zur sicheren Gewährleistung der o.a. Punkte im laufenden Dienstbetrieb ist vom Rettungsdienstbetreiber ein
Medizinproduktebeauftragter gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 ("Geräteverantwortlicher") zu benennen.
Alle medizinischen Geräte werden zentral von der Fachabteilung nach Maßgabe medizinischer Erfordernisse beschafft.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 91 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
9.3 Medikamenten-/Sauerstoffversorgung
Alle Medikamente und Verbrauchsmaterialien werden zentral beschafft und in der Feuer- und Rettungswache Stolberger Str.
bevorratet. Der entsprechende Liefervertrag wurde als Leistungspaket ausgeschrieben und muss zum 15.04.2019 erneut
vergeben werden. Die Bestandsüberwachung erfolgt mit Unterstützung eines EDV-Lagerprogramms.
Der benötigte Bedarf an medizinischem Sauerstoff wird zurzeit über eine Firma bezogen, mit der eine entsprechende
Liefervereinbarung besteht.
9.4 Digitalfunk
Alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind unter Beachtung der entsprechenden Landeskonzepte NRW mit Digitalfunk
ausgestattet und werden zentral durch die Abteilung IT / Technik der Feuerwehr Aachen betreut.
9.5 Beurteilung / Zielsetzung
Zur Wahrnehmung der beschriebenen Aufgaben im Bereich Logistik ergibt sich folgender Bedarf für hauptamtliche
Mitarbeiter gemäß Stellenbeschreibung:
§
1 Sachbearbeiter Rettungsdienst für den Bereich Medizingeräte („Medizinproduktebeauftragter“)
§
1 Sachbearbeiter Rettungsdienst für den Bereich Materialwirtschaft und Arzneimittel
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 92 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
10. Organisation und Verwaltung
10.1
Organisation und Leitung
Gemäß der Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung (vgl. Abschnitt D 2) erkennt das RettG NRW den Bedarf an
Leitung und Organisation des Systems Rettungsdienst und nennt explizit Aufgaben wie Planung, Aufsicht und
Qualitätsmanagement. Weitere ergeben sich aus der Systemlehre als Stand der Technik.
Zu diesen Leistungen gehören:
§
Leitung & Personalführung
§
Dienstplanung
§
taktische Einsatzplanung (Routine-Einsätze, Sonder-Einsätze, Notfallrettung im Rahmen von Veranstaltungen,
standardisierte Leitstellenabfragesysteme)
§
Bedarfsplanung und -abstimmung
§
Trägeraufsicht über eingebundene Partner (Träger und Betreiber/Leistungserbringer von Rettungswachen und
rettungsdienstlichen Aufgaben)
§
Genehmigungsverfahren für Unternehmer nach §§ 17 ff. RettG NRW
§
Zusammenarbeit mit Sonderbehörden (wie Bergbehörde, Polizei
§
trägerübergreifende Zusammenarbeit
§
rettungstechnische und medizinische Datenerfassung, Qualitätssicherung und -standardisierung inkl.
elektronischer Patientendokumentation
§
Netzwerk der Gesundheitseinrichtungen
§
Gremien- und Dachverbandsarbeit
§
Personalvertretungsaufgaben
§
Arbeitssicherheit (Gefährdungsanalyse)
§
Personalakquise & -auswahlverfahren
§
Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst
10.2
Verwaltung
Gemäß der Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung (vgl. Abschnitt D 1) benötigt jedes komplexe und kritische
System mit operativen Leistungen eine funktionsfähige Administration und Unterstützungsleistungen. Unter den
administrativen Leistungen finden sich sowohl direkt genannte Aufgaben aus dem RettG NRW als auch abgeleitete,
unabdingbare.
Zu diesen Leistungen gehören:
§
Gebühren-Abrechnung
§
Personalverwaltung
§
Rechnungsbearbeitung und Betriebsabrechnungen
§
Vergabeverfahren: Dienstleistungen, Verbrauchsmaterialien, Geräte- und Fahrzeuge, Rettungsdienst-Leistungen
§
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen (z. B. Notarzt-Gestellungen)
§
Haushaltsplanung und -bewirtschaftung
§
Gebühren-Kalkulation
§
Versicherungs- und Schadensersatzleistungen, Schadensregulierung
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 93 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Bedingt durch das Verfahren der Bedarfsfeststellung, der Satzungserstellung und das Wirtschaftlichkeitsgebot, die vom
RettG NRW gefordert werden, kommen folgende Leistungen und Verfahren zur Bedarfsermittlung hinzu:
§
Gebühren-Verhandlung
§
Satzungsverfahren
§
Begleitung und Vertretung in Rechtsverfahren (Rechtsamt/externe Beauftragung) Personalbemessungen nach
Fallzahlen und Aufwand und Erfahrungswerten
§
Verwaltungsgemeinkosten: Personalamt, Kämmerei, Rechnungsprüfung, EDV, Gebäudewirtschaft (Anmietungen,
Unterhalt,
Ankauf,
Errichtung,
Abschreibungen)
Aufwandsbemessung
nach
lokalen
VILV-Verfahren
(verwaltungsinterne Leistungsverrechnung)
Die entsprechenden Aufgaben werden durch den Fachbereich “FB 37 - Feuerwehr” der Stadt Aachen wahrgenommen. Die
einsatzorganisatorischen Aufgaben, die Fachaufsicht, die Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals sowie die
Beschaffungsmaßnahmen werden von der Abteilung Einsatzunterstützung “Team Rettungsdienst” in Zusammenarbeit mit
der Abteilung Verwaltung „Team Technik“ wahrgenommen. Die betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, einschließlich der
Gebührenabrechnung, erfolgen im Aufgabenbereich der Verwaltungsabteilung der Feuerwehr.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 94 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
VI. Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen und privater Anbieter
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 95 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
VI. Beteiligung freiwilliger Hilfsorganisationen und privater Anbieter
In der Stadt Aachen sind für die Primärrettung, wegen der vorhandenen Bedarfsdeckung durch den Städtischen
Rettungsdienst, keine Genehmigungen erteilt worden.
Der Firma Petra Driessen, Trierer Str. 14 in 52078 Aachen wurde zuletzt über den 01. Januar 2016 hinaus bis derzeit
befristet zum 31.12.2018 die Genehmigung erteilt, Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransportes nach §§ 17 ff
RettG NRW in folgendem Umfang wahrzunehmen:
•
Krankentransportdienst mit einem Krankentransportwagen nach DIN EN 1789 a.
•
Die Fa. Drießen verfügt des Weiteren über einen Rettungswagen nach DIN EN 1789 Typ C um folgende Aufträge
erledigen zu können:
a) Verlegungs- und Behandlungstransporte von Patienten/innen im Auftrage von Aachener
Krankenhäusern mit einem Rettungs- oder Krankentransportwagen.
b) Ferntransporte über eine Entfernung von mindestens 100 km zum Zielort mit einem Rettungs- oder
Krankentransportwagen.
Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 18.00 Uhr und an den sonstigen Tagen nur auf Bedarf bzw.
vorherige Anfrage.
Gegen eine weitere Verlängerung der bestehenden Genehmigung spricht aus Sicht einer angemessenen Bedarfsdeckung
nichts.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 96 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
VII. Interkommunale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
1.
Interkommunale Zusammenarbeit
2.
Zusammenarbeit mit dem belgischen und niederländischen
Rettungsdienst
3.
Euregionale Vereinbarungen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 97 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
VII. Interkommunale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
1. Interkommunale Zusammenarbeit
Die gegenseitige Unterstützung im Rettungsdienst ist unter dem Stichwort Nachbarschaftshilfe gelebte Praxis und eine
Selbstverständlichkeit in der Zusammenarbeit über die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaft hinaus. Für die Stadt
Aachen betrifft das aufgrund der geographischen Lage auf deutscher Seite fast ausschließlich die Kommunen des Altkreises
in der StädteRegion Aachen, ganz selten den Kreis Düren oder Kreis Heinsberg. Täglich kommt es zu Einsatzspitzen in der
Notfallrettung einschließlich notärztlicher Versorgung oder dem Krankentransport, die eine Disposition durch die gemein–
same Leitstelle zur Folge hat. Eine dezidierte Vereinbarung zur Versorgung bestimmter Ortsteile existiert derzeit nicht.
2. Zusammenarbeit mit dem belgischen und niederländischen Rettungsdienst
Im Herzen Europas gelegen nimmt die EUREGIO MAAS-RHEIN mit rund 3,7 Millionen Menschen in einem Gebiet von
10.478 km² Fläche zweifellos eine Sonderstellung ein. In einem Umkreis von 50 Kilometern leben und arbeiten Menschen in
drei Ländern mit einer jeweils eigenen Regierung und Gesetzgebung. Hier werden drei verschiedene Sprachen gesprochen
und die kulturellen Unterschiede prägen das Leben und Kulturgut der gesamten Euregio Maas-Rhein. Der Austausch über
die Landesgrenzen hinweg hat in dieser Gegend eine lange Tradition. Man geht im Nachbarland einkaufen, weil bestimmte
Produkte dort besser oder preiswerter sind, die Jugend besucht Kneipen und Diskotheken in allen drei Ländern und manch
einer hat jenseits der Grenze sogar den Partner fürs Leben gefunden. Nur bei der Rettung von Menschenleben war bis zum
April 2002 nichts von diesem grenzenlosen Austausch zu spüren. Grenzüberschreitende Einsätze von Rettungswagen gab
es kaum. In ein ausländisches Krankenhaus aufgenommen werden zu müssen, galt als Problemfall, der mit vielen
Ungewissheiten verbunden war.
Man war sich daher in der Regio Aachen, der niederländischen Provinz Limburg, der belgischen Provinz Limburg, der
Provinz Lüttich und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Seit dieser Zeit
arbeiten daher diese fünf Partner aus drei Ländern an gemeinsamen Konzepten. Ziel ist die Verbesserung der
medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist
sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste
Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall – gewährleisten soll.
Konkret wurden die Planungen durch ein Pilotprojekt, dass zwischen dem 1. April 2002 und dem 1. April 2003 durchgeführt
wurde. Die Grundzüge dieses Projektes wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Behörden
festgelegt, die in der Regio Aachen und der niederländischen Veiligheidsregio Süd-Limburg für die medizinische Hilfeleistung
im Notfall zuständig sind.
Das Pilotprojekt hat eindeutig gezeigt, dass eine Zusammenarbeit zwischen den Hilfsdiensten der beiden Länder, trotz
verschiedener Systeme und Kompetenzen, durchaus möglich und auch sinnvoll ist. Allerdings wurden auch einige
Problemstellungen einer Zusammenarbeit deutlich:
§
gesetzliche Unterschiede im Zusammenhang mit der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und
entsprechenden Befugnissen
§
Unklarheiten im Hinblick auf das Führen von akustischen und optischen Signalen
§
Unterschiede in der Ausrüstung der Einsatzfahrzeuge
§
Versicherungstechnische Probleme
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 98 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Im Rahmen von drei Studien wurden die entsprechenden Gesetzgebungen konkretisiert und eine Übersicht der noch
vorhandenen und der bereits beseitigten Problempunkte erstellt.
Als Fazit kann festgestellt werden, dass das Pilotprojekt “Rettungsdienst Nachbarschaftshilfe“ ein voller Erfolg war. Die
“Nachbarn“ konnten einander besser kennen lernen, so dass Einsatzanfragen bei der Leitstelle jenseits der Grenze
mittlerweile fast schon zur Tagesordnung gehören. Die Zahlen belegen, dass den Patienten durch die Nachbarschaftshilfe in
vielen Fällen schneller geholfen werden konnte. Das gilt insbesondere für Einsätze deutscher Rettungsdienste in SüdLimburg, die einen wichtigen Beitrag zur Steigerung des Gesundheitsgewinns der Patienten leisten.
In Bezug auf die Notfallrettung existiert seit 2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst zwischen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen, des Kreises
Heinsberg und der Geneeskundige Gezondheidsdienst Zuid-Limburg. Seit 2009 besteht zwar ein deutsch-belgisches
Abkommen über die dringende medizinische Hilfe/Rettungsdienst zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Königreich
Belgien, aber bislang nicht dem Land Nordrhein-Westfalen.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 99 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
3. Euregionale Vereinbarungen
Wie unter 2. bereits angegeben, nimmt die dreisprachige EUREGIO MAAS-RHEIN eine Sonderstellung ein. Aufgrund der
hier vorhandenen Industrieaktivitäten, des starken Verkehrsaufkommens und der regelmäßig stattfindenden
Großveranstaltungen ist dieses Gebiet in Bezug auf Großunfälle und Katastrophen besonders gefährdet.
Großschadensereignisse mit einer hohen Anzahl an Opfern können nicht ausgeschlossen werden.
Davon ausgehend, dass jeder Bürger, Tourist und Durchreisende der Euregio Maas-Rhein einen Anspruch auf eine
adäquate, medizinische Hilfeleistung hat, arbeiten die Hilfeleistungspartner der einzelnen Länder intensiv an gemeinsamen
Konzepten. Ihr Ziel ist die Verbesserung der medizinischen Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis
darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den
jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Großschadensfall –
gewährleisten soll.
In der Euregio Maas-Rhein existiert bereits seit vielen Jahren EMRIC als etablierte Struktur: EMRIC steht für den
niederländischen Namen Euregio Maas-Rijn Incidentbestijding en Crisisbeheersing (Euregio Maas-Rhein Einsatz- und
Krisenbewältigung; https://www.emric.info/de) und ist ein einzigartiger Zusammenarbeitsverband von Behörden, die für die
Sicherheit in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung und Rettungsdienst in ihrem Bereich zuständig sind.
Die folgenden Dienste arbeiten hier zusammen: die Feuerwehr der Stadt Aachen, die Ordnungsämter des Kreises Heinsberg
und der Städteregion Aachen in Deutschland; die Provinz Limburg und Lüttich in Belgien und die Veiligheidsregio un der GG
Zuid-Limburg in den Niederlanden. Diese Organisationen finanzieren die Zusammenarbeit und das sogenannte EMRICBüro. Neben diesen sieben Partnern arbeiten noch gut 30 Dienste und Behörden mit dem EMRIC-Verband zusammen.
So tagen regelmäßig Arbeitsgruppen, die sich mit Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit u.a. im Brandschutz,
in der Leitstellen-Zusammenarbeit, der Traumaversorgung auf der Ebene der Krankenhäuser und der Notfallrettung
beschäftigen. Diese sog. Fokusgruppen werden unter dem Dach einer Lenkungsgruppe organisiert.
Das in diesem Rahmen entwickelte Kooperationskonzept EUMED regelt die Bereitstellung grenzüberschreitender
notfallmedizinischer Hilfe bei Großeinsätzen und ist regelhaft in den regionalen Alarm- und Ausrückeordnungen verankert, ist
Gegenstand regelmäßiger Übungsszenarios wie der täglichen Einsatzpraxis.
Abb. 21: Organigramm der
Organisationstruktur EMRIC
(www.emric.info/de/professionals/EMRICPartner/organigram).
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 100 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
VIII. Zusammenfassung
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 101 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
VIII. Zusammenfassung
Gemäß der gutachterlichen Stellungnahme ergibt sich folgende bedarfsgerechter Vorhaltung an Rettungsmitteln:
Tab. 15: Bedarfsgerechter SOLL-Rettungsmittel-Dienstplan für die Stadt Aachen, gemäß Gutachten FORPLAN Tab. 6.1.
Die Aufgliederung der dienstplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel-Wochenstunden ergibt sich im SOLL-Konzept wie
folgt:
§
NEF/Verlege-NA/Tele-NA
546 Wochenstunden
= 19,1 %
§
RTW
1.824 RM-Wochenstunden = 63,6 %
§
KTW/MZF
496 RM-Wochenstunden
§
Gesamt
2.866 RM-Wochenstunden = 100,0 %
= 17,3 %
Dies bedeutet gegenüber dem IST-Zustand eine Zunahme der dienstplanmäßigen Rettungsmittel-Wochenstunden um 175
Wochenstunden. Davon entfallen 192 Stunden auf die Verlängerung der Vorhaltezeiten der RTW. Die Vorhaltung an
Notärzten bleibt konstant, die Vorhaltung an KTW/MZF verringert sich um 17 Wochenstunden.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 102 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Die genauen Veränderungen in den Einsatzbereichen stellen sich wie folgt dar:
Tab. 16: SOLL-IST-Vergleich der Rettungsmittelvorhaltung, gemäß Gutachten FORPLAN Tab. 6.2.
Als Vorhaltung für die technische Reserve ist eine Quote von rund 30 % anzustreben, so dass sich folgenden Bedarf ergibt:
§
14 RTW/MZF
=> 4 RTW technische Reserve
§
8 KTW
=> 3 KTW technische Reserve
§
2 NEF
=> 1 NEF technische Reserve
§
2 RTW Verlegung / Intensiv
Für Sonderbedarfe sind folgende Rettungsmittel vorzuhalten:
§
1 MZ-RTW Infektion und Schwerlast (bis 300 kg): Dieses Fahrzeug wird bei Bedarf besetzt.
Spitzenbedarf:
§
4 RTW BF Aachen: kurzfristige Besetzung mit Personal des Brandschutzes
§
2 NEF BF Aachen: kurzfristige Besetzung mit Personal des Brandschutzes und dienstfreien Notärzten
§
4 RTW externe Leistungserbringer: Besetzung innerhalb von 30 Minuten
§
4 KTW externe Leistungserbringer: Besetzung innerhalb von 30 Minuten
Die 4 RTW, die durch externe Leistungserbringer für Spitzenbedarfe besetzt werden, müssen nicht mit der TNA-Ausstattung
ausgerüstet werden.
Das LNA-Fahrzeug sollte in Zukunft als ELW (ausgerüstet für die Abschnittleitung medizinische Rettung) vorgehalten
werden.
Fazit
1.
Durch den Einsatz des Telenotarztes konnte eine Erhöhung der notärztlichen Einsätze verhindert werden. Diese
Einsätze konnten sogar gesenkt werden.
2.
Durch die Neufestlegung der Wachstruktur - insbesondere durch die künftige Besetzung der Wache 9 im RW-EB Süd
und die neue Rettungswache in Richterich - werden sich die Erreichungsmöglichkeiten innerhalb der Eintreffzeit im
Stadtgebiet verbessern.
3.
Zudem wird die Erhöhung der Vorhaltung der RTW den Erreichungsgrad der Eintreffzeit verbessern.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 103 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
IX. Abkürzungsverzeichnis
AAO
AAP
AB-MANV
AGBF
Alarm- und Ausrückeordnung
Ausnahmeabfrageplatz
Abrollbehälter MANV (Land NRW)
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren
Landesärztekammer Nordrhein
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Advanced Life Support
Anwesenheitsstunde
Jahresanwesenheitsstunde
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
KTW
KV
Krankentransportwagen
Kreisverband
LNA
LST
Leitender Notarzt
Leitstelle
MANV
MHD
MPG
MZF
Massenanfall Verletzter und/oder
Erkrankter
Malteser-Hilfsdienst
Medizin-Produkte-Gesetz
Mehrzweckfahrzeug
BL
BS
Bundesautobahn
Berufsfeuerwehr
Brandschutz-, Hilfeleistungs-,
Katastrophenschutzgesetz NRW
Betriebsleiter
Brandschutz
NA
NEF
NFS
NotSanG
NN
Notarzt
Notarzteinsatzfahrzeug
Notfallsanitäter
Notfallsanitäter-Gesetz
Normalnull
CSA
Chemikalienschutzanzug
OrgL
DA
DIVI
ÖPNV
PAG
PHTLS
Projektbegleitende Arbeitsgruppe
Pre-hospital Trauma Life Support
DES
DRK
Dienstanweisung / Dienstanordnung
Deutsche
Interdisziplinäre
Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin
Desinfektion
Deutsches Rotes Kreuz
Organisatorischer Leiter
Rettungsdienst
Öffentlicher Personennahverkehr
EF
ELP
ELR
ERC
e. V.
Einsatzfahrt
Einsatzleitplatz
Einsatzleitrechner
European Resuscitation Council
eingetragener Verein
RA
RD
RD-Schule
RDB
RDL
RettAssG
RettG NRW
FF
Fhz
FM
FRL-RD
FRW
FSHG
Freiwillige Feuerwehr
Fahrzeug
Feuerwehrmann
Förderrichtlinien-Rettungsdienst
Feuer- und Rettungswache
Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung NRW
Feuerwehr
RH
RLS
RM
RS
RTH
RTW
RW
RWL
Rettungsassistent
Rettungsdienst
Rettungsdienstschule
Rettungsdienstbereich
Rettungsdienstleiter
Rettungsassistenten-Gesetz
Rettungsdienstgesetz NordrheinWestfalen
Rettungshelfer
Rettungsleitstelle
Rettungsmittel
Rettungssanitäter
Rettungshubschrauber
Rettungswagen
Rettungswache
Rettungswachenleiter
SEG
Schnelleinsatzgruppe
TH
TNA
TNA-Z
TVöD
Technische Hilfeleistung
Telenotarzt
Telenotarzt-Zentrale
Tarifvertrag öffentlicher Dienst
UVV
Unfallverhütungsvorschrift
VA
VK
Verfahrensanweisung
Vollzeitkraft
Wf
Wochenfeiertag
ZWK
Zentralwerkstatt
ÄK NR
ÄLRD
ALS
AnwStd
AnwJStd
AZVOFeu
BAB
BF
BHKG
FW
GA
GSG
Geschäftsanweisung/
Geschäftsanordnung
Gefährliche Stoffe und Güter
HBM
HiOrg
Hauptbrandmeister
Hilfsorganisation
ITW
ITH
JStd
JUH
Intensivtransportwagen
Intensivtransporthubschrauber
Jahresstunde
Johanniter-Unfall-Hilfe
KH
KTP
Krankenhaus
Krankentransport
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 104 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
X. Anlagen
Anlage
Bezeichnung der Anlage
A
Übersicht Rettungswagen und Stationierung
B
Übersicht Notarzteinsatzfahrzeuge und Stationierung
C
Übersicht Krankentransportwagen und Stationierung
D
KTW-Dienstplan ab 2017
E
Notarztindikationskatalog Stadt Aachen (Stand 15.02.2015)
F
Anforderungs-FAX Interhospitaltransport
G
Datenauszug aus dem Reanimationsregister 2017 für die Stadt Aachen
H
CIRS-Meldeformular
I
Hygiene- und Desinfektionspläne
J
Versorgungskapazitäten der Aachener Krankenhäuser beim MANV
K
Info-Flyer Psychosoziale Unterstützung Einsatzkräfte
L
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
M
Vergaben der Beteiligungen am Rettungsdienst
(wird nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erstellt)
X
Gutachten zur Bemessung der bedarfsgerechten
Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen (auf Anfage)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Rettungsmittelvorhaltung
für
den
Seite 105 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Anlagen
A
Übersicht Rettungswagen und Stationierung (Stand 15.11.2018)
Standort
Wache 1
Stolberger Str.
Wache 2
Oberforstbacher Str.
Wache 3
Matthieustr.
Wache 4
Auf der Hüls
Wache 5
Rotter Bruch
Wache 6
Robensstr.
Wache 7
Vaalser Str.
Wache 9
Monschauer Str.
Florian AC 1 RTW 1
AC - FW
Einsatzbereitschaft
24 / 7
Florian AC 1 RTW 2
AC - FW
24 / 7
Florian AC 1 RTW 3
AC - FW
24 / 7
Florian AC 1 RTW 4
AC - FW
Spitzenbedarf
Besetzung durch Zugpersonal
Florian AC 1 RTW 5
AC - FW
Spitzenbedarf
Schwerlast-/Infektions-RTW
Florian AC 2 RTW 1
AC - FW
24 / 7
Florian AC 2 RTW 2
AC - FW
Spitzenbedarf
Florian AC 3 RTW 1
AC - FW
24 / 7
Florian AC 3 RTW 2
AC - FW
24 / 7
Florian AC 4 RTW 1
AC - FW
Werktags
7.30-19.30 Uhr
Florian AC 4 RTW 2
AC - FW
Spitzenbedarf
Florian AC 5 RTW 1
AC - FW
Werktags
7.30-19.30 Uhr
Florian AC 5 RTW 2
AC - FW
Spitzenbedarf
SET-RTW, Melder-Alarmierung
Florian AC 6 RTW 1
AC - FW
Spitzenbedarf
SET-RTW, Melder-Alarmierung
Florian AC 6 RTW 2
AC - FW
MO - SO
7.30-19.30 Uhr
Florian AC 7 RTW 1
AC - FW
24 / 7
Florian AC 9 RTW 1
AC - FW
MO - SO
7.30-19.30 Uhr
Stationiert auf Wache 2
Florian AC 4 RTW 3
AC - FW
Spitzenbedarf
SET-RTW, Melder-Alarmierung
Funkrufname
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
KFZKennzeichen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Bemerkungen
Besetzung durch Zugpersonal
SET-RTW, Melder-Alarmierung
Seite 106 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
B
Übersicht Notarzteinsatzfahrzeuge und Stationierung (Stand 15.11.2018)
Standort
Wache 1
Stolberger Str.
Funkrufname
KFZKennzeichen
Einsatzbereitschaft
Florian AC 1 NEF 1
AC - FW 291
24 / 7
Florian AC 1 NEF 2
AC - FW 292
24 / 7
Bemerkungen
1. Priorität tagsüber,
ansonsten im Wechsel mit
dem 2. Notarzt
2. Priorität tagsüber,
ansonsten im Wechsel mit
dem 1. Notarzt;
LNA werktags 7-17.00 Uhr
Wache 3
Florian AC 1 NEF 3
AC - FW 290
Spitzenbedarf
Florian AC 1 NEF 4
AC - FW 58
Reserve/
Tauschfahrzeug
Florian AC 3 NEF 1
AC - FW 59
Spitzenbedarf
Matthieustr.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 107 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
C
Übersicht Krankentransportwagen und Stationierung (Stand 15.11.2018)
Standort
Wache 1
Stolberger Str.
Wache 4
Auf der Hüls
Monschauer Str.
Wache 5
Rotter Bruch
Wache 6
Robensstr.
Wache 7
Vaalser Str.
Funkrufname
KFZKennzeichen
Einsatzbereitschaft
Reserve/
Tauschfahrzeug
Bemerkungen
Florian AC 1 KTW 1
AC - FW
Florian AC 4 KTW 1
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 4 KTW 2
AC - FW
Spitzenbedarf
SET-KTW, Melder-Alarmierung
Florian AC 4 KTW 3
AC - FW
Spitzenbedarf
SET-KTW, Melder-Alarmierung
Florian AC 5 KTW 1
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 5 KTW 2
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 5 KTW 3
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 5 KTW 4
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 5 KTW 5
AC - FW
Spitzenbedarf
Florian AC 6 KTW 1
AC - FW
24 / 7
Grundbedarf
Florian AC 6 KTW 2
AC - FW
Spitzenbedarf
Florian AC 7 KTW 1
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 7 KTW 2
AC - FW
Grundbedarf
Florian AC 7 KTW 3
AC - FW
Grundbedarf
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
SET-RTW, Melder-Alarmierung
SET-RTW, Melder-Alarmierung
Seite 108 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
D
Dienstplan Krankentransportwagen (Stand 01.07.2017)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 109 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
E
Notarztindikationskatalog Stadt Aachen (Stand 01.03.2015)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 110 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
F
Anforderungs-FAX Interhospitaltransport
Anforderung Verlegungstransport
An die Leitstelle StädteRegion Aachen - FAX: 0241 - 512527
Erst FAX, dann erfolgt Rückruf!
Anforderung bitte sorgfältig, leserlich und vollständig ausfüllen. Die Anforderung liegt in der Verantwortung des Arztes.
Patientendaten
Transport von (Klinik)
Transport nach
Vorname
Station
Station
Geb.-Datum
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
Anfordernder Arzt
Dr.
Ärztlicher Ansprechpartner
Dr.
Tel.-Nr.
Tel.-Nr.
Name
q männlich
q weiblich
Kostenträger
Anforderung
Datum
__ /__ / __
Uhrzeit
__:__
Unterschrift_________________________________________________________
Hauptdiagnose / Verlegeindikation
Verlegungsgrund
q Notfallintervention/-OP
q Kapazitätsgründe
q heimatnahe Rückverlegung
q Reha / AHB
q höhere Versorgungsstufe
q sonstiges ________________________
Gewicht _________ kg, wenn > 150 kg Ë maximaler Bauchumfang _________ cm (Schwerlasttransport)
m
Kategorie I: akute Lebensgefahr Ë Notarzt-Einsatz mit Sondersignal (RTW + NEF)
m
Kategorie II: sofortiger Notfalltransport mit telemedizinischer Überwachung (mit Sondersignal)
m
Kategorie III: Notarztbegleiteter Sekundärtransport
q < 2 h (dringend)
ß Invasiv überwachungspflichtige und/oder beatmete Patienten
ß Medikamentöse Kreislaufunterstützung
ß Sterbender Patient in Todesnähe
q im Tagesverlauf
SOFORT
ß Transport in Zentrum höherer Versorgungsstufe, Notwendigkeit invasiver Maßnahmen (Intubation, Katecholamine)
ß z.B. STEMI, kardiogener Schock, akute Hirnblutung, Aortendissektion, keine Kapazitätsgründe
ß Transport ohne Notwendigkeit invasiver Maßnahmen (z.B. Intubation) auf Transport
ß z.B. akuter Schlaganfall ohne schwere Bewusstseinsstörung/Ateminsuffizienz, NSTEMI, CO-Intoxikation ohne Beatmung
m
Kategorie IV: Sekundärtransport mit telemedizinischer Überwachung
m
Kategorie V: Sekundärtransport ohne Arztbegleitung
q am Folgetag
ß Nicht-invasiv überwachungspflichtig / nicht beatmet / Tracheotomie > 10 Tage
ß Kreislaufstabil ohne medikamentöse Kreislaufunterstützung
ß z.B. NSTEMI kardial stabil, Rück-/Transport zur elektiven HKU
q Datum _ _ / _ _ / _ _
ß Patient kann auch längerfristig von Rettungsdienstfach-Personal (Rettungsassistent/Notfallsanitäter)
alleine betreut werden
Uhrzeit
__:__
Die Kategorie, d.h. Auswahl Transportmittel / Dringlichkeit, wird erst nach dem Arzt-Arzt-Gespräch definitiv festgelegt!
Ab hier nur interne Bearbeitungsvermerke!
Einsatz-Nummer
1. TNA / V-NA nach Arzt-Arzt-Gespräch
q Intensivtrage
Transportmodus
q ITW*
q ITH*
________
2. Leitstelle
q Schwerlasttrage
q Schwerlast-RTW
q RTW + NEF
q RTW + V-NA
q RTW
q RTW + TNA
q V-RTW + V-NA
q V-RTW
Kostenzusage
q nicht erforderlich
q liegt vor
q zu klären Ë Rücksprache GAS
geplantes
Rettungsmittel __________________
ggf. VNA-Nr.
___
* Info ÄLR sowie bei Einsatz externer Rettungsmittel
Datum
__ /__ / __
Uhrzeit
__:__
festgelegt durch
Name / Unterschrift_______________________________________________________
Transportanforderung Leitstelle StädteRegion Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Bemerkungen
Version 2.0
Version 1.0 | 2019 – 2023
gültig ab
gültig bis
01.03.17
ungültig
Seite 111 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
G
Datenauszüge aus dem Jahresbericht Reanimationsregister 2017 Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 112 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 113 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
H
CIRS-Meldeformular
RD
Qualitätsmanagement
RD
CIRS-Meldung
Notarzt- und
Rettungsdienst
Berichtsformular
Altersgruppe des Pat. (falls betroffen)
0-1 2-5 6-10 11-15 16-20 21-30 31-40 41-50 51-60 61-70 71-80 81-90 >90
Geschlecht des Pat. (falls betroffen)
männlich weiblich
Wo ist das Ereignis passiert? Rettungsmittel Krankenhaus (Station) Notaufnahme
Wohnung Praxis Pflege-/Altenheim ____________________________________
In welchem Zusammenhang fand das Ereignis statt?
Was ist passiert?
Was war das Ergebnis?
Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis und wie hätte es vermieden werden können?
Kam der Pat. zu Schaden (falls bekannt) ?
Welche Faktoren trugen zu dem Ergebnis bei? (Mehrfachnennung möglich)
Kommunikation (im Team, mit Patienten, mit anderen Ärzten etc.)
Ausbildung und Training
Persönliche Faktoren des Mitarbeiters (Müdigkeit, Gesundheit, Motivation etc.)
Teamfaktoren (Zusammenarbeit, Vertrauen, Kultur, Führung etc.)
Organisation (zu wenig Personal, Standards, Arbeitsbelastung, Abläufe etc.)
Patientenfaktoren (Sprache, Einschränkungen, med. Zustand etc.)
Technische Geräte (Funktionsfähigkeit, Bedienbarkeit etc.) Kontext der Institution (Organisation des Gesundheitswesens etc.)
Medikation (Medikamente beteiligt?)
sonstiges: _____________________________________________________
nicht anwendbar täglich monatlich jährlich erstmalig
Wie häufig tritt dieses Ereignis ungefähr auf?
Wer berichtet (Berufsgruppe)?
Rettungsfachpersonal (Not-)Arzt Pflege-/Praxispersonal ____________________________________
CIRS-Meldebogen_01
Version 1.0
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
erstellt
geprüft
freigegeben
Beckers S/ Gillmann B/ Bergrath S
Nellessen D
Beckers S
10.09.14
15.09.14
20.09.14
Version 1.0 | 2019 – 2023
ÄLRD
RD
ÄLRD
gültig ab
gültig bis
01.10.14
ungültig
Seite 1 von 1
Seite 114 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
I
Hygiene- und Desinfektionspläne
RD
Qualitätsmanagement
VA
Hygiene- und Desinfektionsplan A
Rettungsdienst
Übersicht
Wann
Was
Wie
Womit
Zumischung /
Einwirkzeit
vor /nach Kontakt mit
Patienten
und /oder kontaminierten
Gegenständen und Flächen
Hände
hygienische
Händedesinfektion
Nüscoman
Gebrauchsfertige
alkoholische Lösung
nach Gebrauch
Med. Geräte wie EKG-Defi,
Pulsoximeter etc.
Wischdesinfektion
nach Gebrauch
Beatmungsmasken,
Beatmungsbeutel
Intubationsbesteck
Bi-Check-Sensor etc.
Material grob vorreinigen &
dann eingetütet &
gekennzeichnet der
Desinfektion Wache 1 zuführen
Neodisher
Mediclean Forte,
Neodisher
Septo DN
nach
Infektionstransport
Patientenraum, Trage,
Stuhl, Vakuummatratze,
ScheuerWischdesinfektion
Nüscosept
Spezial
4% bei
30 min
nach
Infektionstransport
Einmalartikel,
Overall, Filter,
Absaugkatheter etc.
Abfallentsorgung
Reißfeste
Abfallsäcke
Im Krankenhaus oder in
den weißen I.-müllContainern auf der
Wache 1 oder Wache 3
Hygiene- und Desinfektionsplan
erstellt
geprüft
freigegeben
A
Version 2.0 | Stand 01.04.2016
Heidner J
Witt H/ Beckers S/ Lapp N
Wolff J
22.03.16
xx.xx.16
xx.xx.16
30 sec mit 3 – 5ml
Kamasept Spray Gebrauchsfertige
Tücher
Einmaltücher
Ltd Desinfektor
A53/ÄLR/RD
FBL
RD
Qualitätsmanagement
VA
Hygiene- und Desinfektionsplan B / Sondermaßnahmen
RDG
(Hauptwache, Hüls)
gültig ab
gültig bis
01.05.16
ungültig
Rettungsdienst
Übersicht
Wann
Was
Wie
Womit
Zumischung /
Einwirkzeit
vor /nach Kontakt mit
Patienten
und /oder kontaminierten
Gegenständen und Flächen
Hände
hygienische
Händedesinfektion
Nüscoman
Gebrauchsfertige
alkoholische Lösung
nach Gebrauch
Med. Geräte wie EKG-Defi,
Pulsoximeter etc.
Wischdesinfektion /
bedingt einsprühen
Kamasept
Einmaltücher / Spray
nach Gebrauch
Beatmungsmasken,
Beatmungsbeutel
Intubationsbesteck
Bi-Check-Sensor etc.
Material grob vorreinigen &
dann eingetütet &
gekennzeichnet der
Desinfektion Wache 1 zuführen
Neodisher
Mediclean Forte,
Neodisher
Septo DN
nach
Infektionstransport
Patientenraum, Trage,
Stuhl, Vakuummatratze,
ScheuerWischdesinfektion
Nüscosept
5 % bei
240 min
nach
Infektionstransport
Einmalartikel,
Overall, Filter,
Absaugkatheter etc.
Abfallentsorgung
Schwarze
gekennzeichnete
InfektionsmüllEntsorgungsboxen
Anforderung bei
Bedarf über die
Desinfektion
Hauptwache
ScheuerWischdesinfektion
Nüscosept
Spezial
5%
60 min
30 sec mit 3 – 5ml
Fertige Lösung
30 sec
RDG
(Hauptwache, Hüls)
Sondermaßnahme:
Patientenraum, Trage,
Clostridium difficile Stuhl, Vakuummatratze
Hygiene- und Desinfektionsplan B
Version 2.0 | Stand 01.04.2016
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
erstellt
geprüft
freigegeben
Heidner J
Witt H/ Beckers S/ Lapp N
Wolff J
22.03.16
xx.xx.16
xx.xx.16
Version 1.0 | 2019 – 2023
Ltd Desinfektor
A53/ÄLR/RD
FBL
gültig ab
gültig bis
01.05.16
ungültig
Seite 115 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
RD
Qualitätsmanagement
VA
Prophylaktischer Hygiene- und Desinfektionsplan
Rettungsdienst
Übersicht
Ø Wiederaufzubereitendes Material wie Spatel, Beatmungsbeutel, Bi-Check-Sensoren, Chirurg. Besteck, Beatmungsmasken etc. sind nach Vorreinigung der Desinfektion
Hauptwache zuzuführen.
Ø Tragetücher und Spineboards sind ebenfalls vorzureinigen.
Was
Wann
Wie
Womit
Zumischung /
Einwirkzeit
Hände
§ vor / nach
Patientenkontakt
§ Kontakt mit
Körperflüssigkeiten
Hygienische
Händedesinfektion
Nüscoman
100 % /
30 sec
§ täglich
Scheuer –
Wischdesinfektion
Nüscosept Spezial
2% /
15 min
§ täglich
und nach Gebrauch
Wischdesinfektion
Kamasept Spray
Tücher
Fertig /
30 sec
§ täglich
Wischdesinfektion
Kamasept Spray
Tücher
Fertig /
30 sec
Wäschedesinfektion
Ottalin Peracet
&
Derval Rent
Spezial
Waschmaschinenprogramm
Patientenraumboden
Patientenraumwände
Med. Geräte wie
EKG-Defi, Beatmungsgerät,
Absaugpumpe, Pulsoximeter,
Spritzenpumpe
Kontaktflächen wie
Griffe, Schlösser, Trage,
Tragestuhl, Funkhörer
§ Täglich,
Mikrofasertücher,
§ Wöchentlich
Wischmops, Sitzschonbezüge
& nach Bedarf
erstellt
geprüft
freigegeben
Prophylaktischer Hygiene- und Desinfektionsplan
Version 2.0 | Stand 01.04.2016
Heidner J
Witt H/ Beckers S/ Lapp N
Wolff J
22.03.16
xx.xx.16
xx.xx.16
Ltd Desinfektor
A53/ÄLR/RD
FBL
RD
Qualitätsmanagement
VA
Hautschutzplan Rettungsdienst Stadt Aachen
WAS
Handschuhe
Übersicht
WANN
FLÜSSIGKEITSDICHTE
SCHUTZHANDSCHUHE
WIE
•
Bei Kontakt mit infektiösem Material
•
•
Bei längerem Kontakt mit Wasser
Bei Kontakt mit Desinfektions- oder
Reinigungsmitteln
nach Bedarf
•
•
•
01.05.16
ungültig
Rettungsdienst
WOMIT
MED.EINMALMED.EINMALHANDSCHUHE AUS
LATEX, VINYL ODER NITRIL
NITRIL
gültig ab
gültig bis
Für den Zweck geeignete Handschuhe
wählen.
Handschuhe kurz und gezielt tragen.
Bei Bedarf Baumwollhandschuhe
unterziehen.
während
VAH/DGHM und RKI gelistet
•
•
•
vor und nach Patientenkontakt
nach Kontakt mit Blut, Sekreten,
Ausscheidungen, kontaminierten
Gegenständen
nach dem Toilettenbesuch
nach Ablegen der Handschuhe
nach Bedarf
Händereinigung
COSAN SOFT
•
•
•
vor Arbeitsbeginn
bei sichtbarer Verschmutzung
nach Bedarf
Aus dem Spender in die feuchten Hände
geben. Anschließend unter fließendem
Wasser abspülen.
Mit Papierhandtüchern Hände abtrocknen.
•
•
in der Pause
nach der Arbeit
In die trockenen, sauberen Hände
einmassieren.
Händedesinfektion
NÜSCOMAN®
der Arbeit
während
milde Handwaschlotion
der Arbeit
Hautpflege
nach
SPEZIALLOTION D
Hautpflegebalsam
Aus dem Spender in die trockenen Hände
geben.
Solange verreiben, bis der Alkohol
verflüchtigt ist.
EWZ mind. 30 Sekunden.
der Arbeit
Hautschutzplan
Version 2.0 | Stand 01.04.2016
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
erstellt
geprüft
freigegeben
Heidner J
Witt H/ Beckers S/ Lapp N
Wolff J
22.03.16
xx.xx.16
xx.xx.16
Version 1.0 | 2019 – 2023
Ltd Desinfektor
A53/ÄLR/RD
FBL
gültig ab
gültig bis
01.05.16
ungültig
Seite 116 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
J
Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser in der EUREGIO bei einem MANV
Verteilung nach Sichtungsergebnis
0 - 2 Stunden
3 - 4 Stunden
0 - 2 Stunden
3 - 4 Stunden
Sichtungskategorie III
3 - 4 Stunden
Sichtungskategorie II
0 - 2 Stunden
Sichtungskategorie I
Anzahl der
verfügbaren
Behandlungskapazitäten
bei einem
Großschadensereignis
Uniklinik RWTH Aachen
Luisenhospital
8
1
12
4
12
5
18
10
20
10
30
15
100
45
Marienhospital
St. Franziskushospital
1
/
/
4
4
/
5
1
/
10
4
/
10
5
/
15
10
40
45
24
40
2
1
1
/
4
2
1
/
2
1
1
1
4
2
2
1
10
5
5
5
40
20
20
10
62
31
30
17
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
5
5
5
10
10
10
20
20
20
1
1
1
1
0
1
1
0
0
1
2
2
0
6
1
4
2
2
4
4
20
5
6
12
2
40
5
6
12
10
68
16
15
35
18
3
1
6
4
4
2
8
6
16
33
30
55
Name und Ort der Klinik
Alexianer-Krankenhaus
RMK Würselen
St. Antonius-Hospital Eschweiler
Bethlehem-Krankenhaus Stolberg
Eifelklinik St. Brigida Simmerath
KH Heinsberg
KH Erkelenz
KH Geilenkirchen
KH Düren
KH Lendersdorf
KH Birkesdorf
KH Jülich
KH Linnich
Uni Maastricht
KH Heerlen
21
13
0
Uni Lüttich
Gesamtzahl
80
220
434
Patientenkategorien
Die Einteilung der Notfallpatienten erfolgt je nach Behandlungsdringlichkeit in drei Kategorien:
Kategorie I: (rot) vitale Bedrohung; dringliche Sofortbehandlung
Kategorie II: (gelb) schwer verletzt oder schwer erkrankt; zunächst nicht vital gefährdet,
aufgeschobene Behandlung
Kategorie III: (grün) leicht verletzt oder leicht erkrankt; Sammelüberwachung (spätere Behandlung)
Zusammengestellt anhand der Rückmeldungen der zuständigen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 117 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
K
Info-Flyer Psychosoziale Unterstützung Einsatzkräfte
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 118 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
L
Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 119 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
M
Vergaben der Beteiligungen am Rettungsdienst (wird nach Abschluss des
Ausschreibungsverfahrens erstellt)
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 120 von 118
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
N
Gutachten zur Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung für
den Rettungsdienstbereich der Stadt Aachen
Rettungsdienstbedarfsplan Stadt Aachen
Version 1.0 | 2019 – 2023
Seite 121 von 118
Gutachten
zur
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Stadt Aachen
Bonn, den 23. November 2018
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Projekt:
Gutachten zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für die Stadt Aachen – G735
Auftraggeber:
Stadt Aachen
Projektleitung:
Dipl.-Ing. Manfred Unterkofler
Projektbearbeitung:
Dipl.-Volksw. Alexander Knie
Anschrift:
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H
2
Kennedyallee 11
53175 Bonn
Telefon
(0228) 91 93 90
Telefax
(0228) 91 93 924
Internet
www.forplan.com
E-mail
info@forplan.com
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H unzulässig und strafbar. Dies
gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Inhaltsverzeichnis 3
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Verzeichnis der Tabellen ........................................................................................... 4
Verzeichnis der Abbildungen..................................................................................... 5
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................. 6
1
Auftrag ................................................................................................................ 7
2
Datenbasis .......................................................................................................... 8
3
4
5
6
2.1
Derzeitiger Rettungsmittel-Dienstplan ........................................................ 8
2.2
Einsatzaufkommen im Untersuchungszeitraum ....................................... 12
Analyse des IST-Zustands ................................................................................ 15
3.1
Teilzeiten im Rettungsdienst .................................................................... 15
3.2
Eintreffzeiten (Hilfsfristen) in der Notfallrettung ........................................ 17
3.3
Telenotarzt ............................................................................................... 18
3.4
Medizinischer Transportdienst ................................................................. 19
Räumliche Erreichbarkeiten .............................................................................. 20
4.1
IST-Zustand ............................................................................................. 20
4.2
Künftige Wachstruktur .............................................................................. 27
Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung ........................... 33
5.1
Bemessungsgrundsätze ........................................................................... 33
5.2
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallvorhaltung
(RTW) ...................................................................................................... 34
5.3
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für den Einsatz des
Notarztes .................................................................................................. 37
5.4
Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung für die
Krankentransportvorhaltung ..................................................................... 39
Zusammenfassung und Bewertung .................................................................. 41
Verzeichnis der Anhänge ........................................................................................ 45
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Verzeichnis der Tabellen 4
VERZEICHNIS DER TABELLEN
Seite
TABELLE 2.1
Rettungsmittel-Dienstplan für den RDB Stadt Aachen
[bis 30.06.2017] ................................................................................ 8
TABELLE 2.2
Rettungsmittel-Dienstplan für den RDB Stadt Aachen
[ab 01.07.2017] ................................................................................. 9
TABELLE 2.3
Notfalleinsätze, Krankentransporte und Notarzteinsätze
(ohne TNA) der Rettungswachen und Außenstellen ....................... 12
TABELLE 2.4
Eingesetzte Rettungsmitteltypen der Rettungswachen und
Außenstellen ................................................................................... 13
TABELLE 2.5
Notfalleinsätze, Krankentransporte und Notarzteinsätze in den
Einsatzbereichen des RDB Stadt Aachen....................................... 13
TABELLE 3.1
Rettungsdienstliche Teilzeiten des Einsatzgeschehens
(1. Halbjahr 2017) ........................................................................... 15
TABELLE 3.2
Rettungsdienstliche Teilzeiten des Einsatzgeschehens
(2. Halbjahr 2017) ........................................................................... 16
TABELLE 3.3
Eintreffzeiten bei Notfällen im RDB Stadt Aachen .......................... 17
TABELLE 3.4
Aufgabenbereiche des Telenotarztes in Aachen ............................ 18
TABELLE 4.1
Verbesserungen der Erreichbarkeiten durch Optimierung der
Standortstruktur .............................................................................. 27
TABELLE 5.1
Grunddaten der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
für die RTW-Notfallvorhaltung......................................................... 35
TABELLE 5.2
Dimensionierungsergebnisse der RTW-Vorhaltung zur
Notfallversorgung und zugehöriges Sicherheitsniveau ................... 36
TABELLE 5.3
Grunddaten der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
zur Notarztvorhaltung...................................................................... 37
TABELLE 5.4
Dimensionierungsergebnisse der Notarztvorhaltung und
zugehöriges Sicherheitsniveau ....................................................... 38
TABELLE 6.1
Bedarfsgerechter SOLL-Rettungsmittel-Dienstplan
für den RDB Stadt Aachen.............................................................. 41
TABELLE 6.2
SOLL-IST-Vergleich der Rettungsmittelvorhaltung ......................... 42
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Verzeichnis der Abbildungen 5
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
Seite
ABB. 4.1 Standorte der Rettungswachen, Außenstellen und des Notarztstandorts
(IST-Zustand) .......................................................................................... 21
ABB. 4.2 8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal aus den
Rettungswachen der BF Aachen im RDB Stadt Aachen (IST-Zustand) .. 23
ABB. 4.3 8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal
aus allen Standorten im RDB Stadt Aachen (IST-Zustand)..................... 24
ABB. 4.4 12-Minuten-Eintreffzeit-Isochrone bei Anfahrt mit Sondersignal
aus dem Notarztstandort im RDB Stadt Aachen (IST-Zustand) .............. 25
ABB. 4.5 Überschreitungen der Eintreffzeit im RDB Stadt Aachen (erstes
Rettungsmittel am Einsatzort) ................................................................. 26
ABB. 4.6 8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal aus den
Rettungswachen der BF Aachen im RDB Stadt Aachen
(SOLL-Konzept) ...................................................................................... 29
ABB. 4.7 12-Minuten-Eintreffzeit-Isochrone bei Anfahrt mit Sondersignal
aus den Notarztstandorten im RDB Stadt Aachen (SOLL-Konzept)........ 30
ABB. 4.8 Optimierte Einsatzbereiche der RTW im RDB Stadt Aachen
(SOLL-Konzept) ...................................................................................... 31
ABB. 4.9 Optimierte NA-Einsatzbereiche im RDB Stadt Aachen (SOLL-Konzept). 32
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Abkürzungsverzeichnis 6
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AB ........................................................................................ Abrollbehälter/-container
EB ........................................................................................................Einsatzbereich
ELW ................................................................................................. Einsatzleitwagen
GW .........................................................................................................Gerätewagen
KatS ............................................................................................ Katastrophenschutz
KTW ...................................................................................... Krankentransportwagen
LNA ..................................................................................................Leitender Notarzt
MANV ............................................................................. Massenanfall von Verletzten
MZF ............................................................................................. Mehrzweckfahrzeug
NAW ...................................................................................................... Notarztwagen
NEF ........................................................................................ Notarzteinsatzfahrzeug
RettG NRW ............................................. Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen
RTW ................................................................................................... Rettungswagen
RW ..................................................................................................... Rettungswache
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Bericht die gewohnte
männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts,
sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu
verstehen sein
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
1
Auftrag 7
Auftrag
Auf Grund unseres Angebots G735-A01 erteilte uns die Stadt Aachen den Auftrag
den Rettungsdienstbedarfsplan fortzuschreiben.
Das RettG NRW fordert von den Trägern Leistungen der Notfallrettung, Notfallrettung mit Notärzten, des Krankentransports, der Spezialrettung und für den MANV
(§§ 2, 6 RettG NRW).
Dazu gehören folgende Aufgaben und Bemessungsverfahren:
-
Grund- und Spitzenbedarf an RTW, NEF, NAW, KTW risikoabhängige
Bemessungsverfahren mit Richtwerten (auf Basis von geografischer
Grundabdeckung und einer Auslastungsgrenze)
-
MANV-Sockelbedarf - Spezialbedarf an Spezial-RTW und -KTW, (insbesondere Infektion, Schwerlast, Baby, Intensiv, Groß-RTW und -KTW und
Verlege-RTW)
-
Sonderbedarf an RTW, KTW, NEF, NAW (für wiederkehrende Ereignisse,
Versammlungen und Veranstaltungen)
-
Führungsdienst (taktische und medizinische Führungsfunktionen im
Rahmen des einheitlichen Systems Führungsorganisation in der Gefahrenabwehr)
-
Notfallmedizin in Einschluss- und Gefahrensituationen => Zusammenarbeit mit Feuerwehr und KatS; Handreichung RettungsdienstBedarfsplanung => Gefahrenabwehr aus einer Hand bei Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen Feuerwehren im Rettungsdienst
-
dringende Transporte medizinischer Güter und Fachpersonals im Einsatzfall, Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und Krankenhäusern
Datengrundlage für die Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung
sind die Einsatzdaten aus dem Einsatzleitrechner über den Zeitraum 01.01.201731.12.2017.
Im vorliegenden Prüfbericht werden als - Grundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan - zunächst der bestehende IST-Zustand analysiert, die bedarfsgerechte
Standortplanung von Rettungswachen und Notarztstandorten inklusive der räumlichen Abgrenzung der Einsatzbereiche sowie die Ermittlung der notwendigen Rettungsmittelvorhaltung im Rahmen einer frequenz- sowie einer risikoabhängigen Bemessung durchgeführt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
2
Datenbasis
2.1
Derzeitiger Rettungsmittel-Dienstplan
Datenbasis 8
Im Untersuchungszeitraum hat im Rettungsdienstbereich (RDB) Stadt Aachen eine
Änderung der Rettungsmittelvorhaltung stattgefunden. In TABELLE 2.1 ist der Rettungsmitteldienstplan bis zum 30.06.2017 dargestellt.
TABELLE 2.1
Rettungsmittelvorhaltung
Notarztvorhaltung
Rettungsmittel-Dienstplan für den RDB Stadt Aachen [bis
30.06.2017]
Leistungserbringer
BF Aachen und UKA
RW-EB Mitte
RW-EB West
RW-EB Süd
KTW-Vorhaltung
BF Aachen
BF Aachen
BF Aachen
MHD
JUH
BF Aachen
BF Aachen
DRK
BF Aachen
DRK
MHD
MHD
MHD
JUH
JUH
JUH
Rettungsmittel-Dienstplan [Zeitraum bis 30.06.2017]
Rettungsmittel Montag - Freitag
Samstag
Standort
Typ
von
bis
von
bis
NEF
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
NEF
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Tele-Notarzt
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
RTW
Wache 4
07:30 - 19:30
RTW
Wache 5
07:30 - 19:30
RTW
Wache 3 Nord
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
RTW
Wache 3 Nord
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
RTW
Wache 7 West
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 2 Süd
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 6
KTW
07:00 - 07:00
07:00 - 07:00
Wache 7 West
KTW
07:00 - 19:00
Wache 7 West
KTW
09:00 - 15:00
Wache 7 West
KTW
08:00 - 13:00
Wache 5
KTW
08:00 - 16:00
09:00 14:00
Wache 5
09:00 - 15:00
KTW
Wache 5
09:00 - 15:00
KTW
Sonntag / Feiertag
von
bis
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:00
-
RettungsmittelWochenstunden
07:30
07:30
07:30
07:30
07:00
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
60,0
60,0
168,0
168,0
168,0
168,0
168,0
55,0
30,0
25,0
45,0
35,0
30,0
© FORPLAN 2018
Die Aufgliederung der mit Personal besetzten durchschnittlichen Rettungsmittelwochenstunden ergibt folgende Übersicht:
NEF/Verlege-NA/Tele-NA
504 Wochenstunden
=
23,0 %
RTW
1.296 RM-Wochenstunden
=
59,3 %
KTW
388 RM-Wochenstunden
=
17,7 %
2.188 RM-Wochenstunden
=
100,0 %
Gesamt
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Datenbasis 9
In TABELLE 2.2 ist der Rettungsmitteldienstplan ab dem 01.07.2017 dargestellt.
TABELLE 2.2
Rettungsmittelvorhaltung
Notarztvorhaltung
Rettungsmittel-Dienstplan für den RDB Stadt Aachen [ab
01.07.2017]
Leistungserbringer
BF Aachen und UKA
RW-EB Mitte
RW-EB West
RW-EB Süd
KTW-Vorhaltung
BF Aachen
BF Aachen
BF Aachen
MHD
JUH
DRK
DRK
DRK
BF Aachen
BF Aachen
BF Aachen
MHD
JUH
JUH
JUH
JUH
DRK
MHD
MHD
MHD
IST-Rettungsmittel-Dienstplan [Zeitraum ab 01.07.2017]
Rettungsmittel Montag - Freitag
Samstag
Standort
Typ
von
bis
von
bis
NEF
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
NEF
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
Verlege-Notarzt 07:30 - 16:30
Tele-Notarzt
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 1
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 4
RTW
07:30 - 19:30
Wache 5
RTW
07:30 - 19:30
Wache 6
RTW
07:30 07:30
07:30 07:30
Wache 6
RTW
07:30 19:30
07:30 19:30
Wache 7 West
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 3 Nord
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 3 Nord
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
Wache 2 Süd
RTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
RTW
Wache 2 Süd
07:30 - 19:30
07:30 19:30
Wache 5
KTW
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
KTW
Wache 5
07:00 - 16:00
07:30 - 15:00
KTW
Wache 5
07:00 - 17:00
KTW
Wache 5
09:00 - 18:00
KTW
Wache 6
08:00 - 16:00
Wache 7 West
KTW
07:00 - 19:00
Wache 7 West
KTW
08:00 - 18:00
Wache 7 West
KTW
08:00 17:30
Sonntag / Feiertag
von
bis
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
-
07:30
07:30
07:30
07:30
-
07:30
19:30
07:30
07:30
07:30
07:30
19:30
07:30
-
RettungsmittelWochenstunden
168,0
168,0
42,0
168,0
168,0
168,0
168,0
60,0
60,0
168,0
84,0
168,0
168,0
168,0
168,0
84,0
168,0
47,5
50,0
45,0
40,0
65,0
50,0
47,5
© FORPLAN 2018
Die Aufgliederung der mit Personal besetzten durchschnittlichen Rettungsmittelwochenstunden ergibt folgende Übersicht:
NEF/Verlege-NA/Tele-NA
546 Wochenstunden
=
20,3 %
RTW
1.632 RM-Wochenstunden
=
60,6 %
KTW
513 RM-Wochenstunden
=
19,1 %
2.691 RM-Wochenstunden
=
100,0 %
Gesamt
Insgesamt hat sich die Vorhaltung der Rettungsmittel im Untersuchungszeitraum um
503 Wochenstunden erhöht. Davon entfallen 336 Stunden auf RTW, 125 Stunden
auf KTW und 42 Stunden auf die Vorhaltung der Notärzte.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Datenbasis 10
Für Sonderbedarfe werden im RDB Stadt Aachen folgende Rettungsmittel vorgehalten:
1 RTW Infektion und Schwerlast (bis 300 kg):
Dieses Fahrzeug wird bei Bedarf durch Kräfte des Regelrettungsdienstes
oder des Brandschutzes besetzt. Für schwerere Patiententransporte stehen
die nächsten geeigneten Fahrzeuge in den Städten Köln und Düsseldorf zur
Verfügung.
RTW Verlegung / Intensiv:
1 RTW steht von Mo.-So. 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr zur Verfügung (RW MitteOst); 1 RTW steht von Mo.-Fr. 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr (RW Mitte-Ost) zur Verfügung. Sie werden vorrangig zu (Intensiv-)Verlegungstransporten aber auch
in der Primärrettung eingesetzt.
Spitzenbedarf:
3 RTW BF Aachen: kurzfristige Besetzung mit Personal des Brandschutzes
2 NEF BF Aachen: kurzfristige Besetzung mit Personal des Brandschutzes
4 RTW externe Leistungserbringer: Besetzung innerhalb von 30 Minuten
4 KTW externe Leistungserbringer: Besetzung innerhalb von 30 Minuten
Werkstattreserve:
3 RTW BF Aachen (es ist geplant einen weiteren RTW vorzuhalten)
3 KTW BF Aachen
1 NEF BF Aachen
Sonstige Fahrzeuge im Rettungsdienst:
1 LNA-Fahrzeug
1 GW-Rett
1 AB-MANV
Zudem wird im RDB Stadt Aachen seit dem 01.07.2014 ein Telenotarztsystem betrieben. Dieser steht dem Rettungsdienst 24 Stunden an allen Tagen zur Verfügung.
Bei Notfällen, die eine ärztliche Mitbeurteilung oder eine medikamentöse Notfalltherapie erfordern kommt der Telenotarzt primär zum Einsatz. Ebenso kommt er zum
Einsatz, um überbrückend Hilfe zu leisten, wenn ein Notarzt zeitverzögert bei akut
lebensbedrohlichen Fällen eintreffen sollte, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen. Ferner werden vital stabile Patienten bei Verlegungstransporten nach einem
Kriterienkatalog telemedizinisch begleitet, um die Patientensicherheit einerseits und
die Rechtssicherheit für das Rettungsdienstpersonal andererseits zu erhöhen. Bei
einem Einsatz mit Telenotarztbeteiligung trägt dieser die medizinische Gesamtverantwortung und ist damit gegenüber dem Rettungsdienstpersonal auch weisungsbefugt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Datenbasis 11
Die Standorte der Rettungswachen sind wie folgt definiert:
Wache 1 (Mitte)
Feuer- und Rettungswache Stolberger Straße 155, 52068 Aachen
Wache 2 (Süd)
Feuer- und Rettungswache Oberforstbacher Straße 19c, 52076 Aachen
Wache 3 (Nord)
Feuer- und Rettungswache Mathieustraße 3, 52074 Aachen
Wache 4 (MHD)
Rettungswache Auf der Hüls 201, 52068 Aachen
Wache 5 (JUH)
Rettungswache Rotter Bruch 32-34, 52068 Aachen
Wache 6 (DRK)
Rettungswache Robenstraße 49, 52070 Aachen
Wache 7 (West)
Rettungswache Vaalser Straße 258, 52074 Aachen
Wache 9 (BF) – noch nicht etabliert
Rettungswache Monschauer Straße 128, 52076 Aachen
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
2.2
Datenbasis 12
Einsatzaufkommen im Untersuchungszeitraum
Datenbasis der nachfolgenden Untersuchungen sind die Einsatzdaten aus der integrierten Leitstelle über den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2017.
Insgesamt wurden von den zu untersuchenden Feuer- und Rettungswachen und
Rettungswachen in der Stadt Aachen 55.336 Einsatzfahrten durchgeführt. Darin
enthalten sind 689 Einsatzfahrten, die von Rettungswachen außerhalb des Stadtgebietes durchgeführt wurden.
Die genaue Aufteilung der Einsatzfahrten nach den Einsatzklassen Notfallrettung
(inkl. Einsätze mit Notarztbegleitung), Krankentransport und Notarzteinsatz in den
Rettungswachen ist in TABELLE 2.3 dargestellt.
TABELLE 2.3
Notfalleinsätze, Krankentransporte und Notarzteinsätze (ohne
TNA) der Rettungswachen und Außenstellen
Einsätze der Rettungswachen im Untersuchungszeitraum (nach Einsatzklassen)
Einsätze im Untersuchungszeitraum
Rettungswachenstandort
Notfall
KTP
Notarzt (ohne TNA)
BF Wache 1 (Mitte)
10.657
195
8.046
BF Wache 2 (Süd)
2.142
20
BF Wache 3 (Nord)
4.113
110
285
BF Wache 7 (West)
4.408
3.010
MHD Wache 4 (Mitte)
1.410
366
1
JUH Wache 5 (Mitte)
4.145
5.827
DRK Wache 6 (Mitte)
5.644
3.474
6
BF Wache 9 (Süd)
593
3
Sonstige Standorte
47
3
RTH Standort AC
142
Wachen außerhalb Stadtgebiet
95
369
225
GESAMT
33.254
13.377
8.705
GESAMT
18.898
2.162
4.508
7.418
1.777
9.972
9.124
596
50
142
689
55.336
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Datenbasis 13
In TABELLE 2.4 sind die eingesetzten Rettungsmittel dargestellt, welche die Einsätze durchgeführt haben.
TABELLE 2.4
Eingesetzte Rettungsmitteltypen der Rettungswachen und
Außenstellen
Einsätze der Rettungswachen im Untersuchungszeitraum (nach Rettungsmitteltypen)
Einsätze im Untersuchungszeitraum
Rettungswachenstandort
RTW
KTW
NEF
RTH
BF Wache 1 (Mitte)
BF Wache 2 (Süd)
BF Wache 3 (Nord)
BF Wache 7 (West)
MHD Wache 4 (Mitte)
JUH Wache 5 (Mitte)
DRK Wache 6 (Mitte)
BF Wache 9 (Süd)
Sonstige Standorte
RTH Standort AC
Wachen außerhalb Stadtgebiet
GESAMT
10.850
2.162
4.223
4.405
1.421
4.073
5.556
596
43
91
33.420
2
3.013
355
5.899
3.562
7
373
13.211
8.046
285
1
6
214
8.552
142
11
153
GESAMT
18.898
2.162
4.508
7.418
1.777
9.972
9.124
596
50
142
689
55.336
© FORPLAN 2018
Bemessungsrelevant für die Dimensionierung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung sind jedoch nicht die Einsätze, die tatsächlich von den Rettungswachen
durchgeführt wurden, sondern die Einsätze, die in den jeweiligen Einsatzbereichen
(EB) stattgefunden haben. In TABELLE 2.5 sind die einsatzbereichsbezogenen
Einsätze dargestellt.
TABELLE 2.5
Notfalleinsätze, Krankentransporte und Notarzteinsätze in den
Einsatzbereichen des RDB Stadt Aachen
Einsätze in den Rettungswacheneinsatzbereichen im Untersuchungszeitraum
Einsätze im Untersuchungszeitraum
Rettungswacheneinsatzbereich (RW-EB)
Notfall
KTP
Notarzt
RW-EB Mitte-Ost
14.954
1.742
RW-EB Nord
6.510
5.714
7.719
RW-EB West
7.229
5.198
RW-EB Süd
3.723
558
BEMESSUNGSRELEVANTE EINSÄTZE
Einsatzorte außerhalb RDB Stadt Aachen
GESAMT
32.416
837
33.253
13.212
165
13.377
7.719
987
8.706
GESAMT
24.415
12.224
12.427
4.281
53.347
1.989
55.336
© FORPLAN 2018
Insgesamt werden 53.347 Einsatzfahrten bei der Rettungsmitteldimensionierung
berücksichtigt, die sich wie folgt untergliedern:
32.416 Notfälle,
13.212 Krankentransporte und
7.719 Notarzteinsätze.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Datenbasis 14
Zudem werden 3.107 Einsätze durch den Telenotarzt bedient.
Bei der letzten Bedarfsplanung (Datenbasis 2011) wurden 49.305 Einsatzfahrten
bei der Rettungsmitteldimensionierung berücksichtigt, die sich wie folgt untergliederten:
26.322 Notfälle,
13.844 Krankentransporte und
9.139 Notarzteinsätze.
Somit kann insgesamt eine Einsatzsteigerung festgestellt werden. Diese ist jedoch
nur bei den Notfällen mit RTW aufgetreten (+6.094 Einsätze; +23 %). Bei Krankentransporten (-632 Einsätze; -4,6 %) ist ein leichter Rückgang feststellbar. Bei Notarzteinsätzen (-1.420 Einsätze; -15,5 %) ist ein deutlicher Rückgang feststellbar, der
ursächlich durch die Etablierung des Telenotarztes begründet wird.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
3
Analyse des IST-Zustands
3.1
Teilzeiten im Rettungsdienst
Analyse des IST-Zustands 15
Aus den Einsatzdaten des Untersuchungszeitraums
tungsdienstlichen Teilzeiten des Einsatzgeschehens
für das erste Halbjahr 2017 und in TABELLE 3.2 für
auf Einsatzarten dargestellt. Bei den DispositionsWerte über 5 Minuten nicht berücksichtigt.
TABELLE 3.1
haben wir die wichtigsten retermittelt und in TABELLE 3.1
das 2. Halbjahr 2017 bezogen
und Ausrückzeiten haben wir
Rettungsdienstliche Teilzeiten des Einsatzgeschehens (1. Halbjahr 2017)
Teilzeiten im Rettungsdienst (1. Halbjahr 2017)
DispositionsAusrückzeit Fahrzeit [Status Verweilzeit am
3 - Status 4]
EO [Status 4 zeit [Annahme - [Alarmierung Alarmierung]
Status 3]
Stauts 7]
Wache
FuRW 1
FuRW 2
FuRW 3
RW 4
RW 5
RW 6
RW 7
GESAMT
Notfall RD
KTP
NA-Einsatz
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
GESAMT
Notfall RD
KTP
NA-Einsatz
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
NA-Einsatz
KH-Verlegung
GESAMT
1,67
1,99
1,47
2,32
1,60
1,65
2,44
1,66
1,61
2,10
1,86
2,27
1,64
1,64
2,09
2,17
1,69
1,61
2,17
3,08
1,73
1,63
1,98
2,53
1,75
1,57
2,12
2,15
1,64
1,63
2,07
1,49
2,35
1,65
1,39
1,57
1,39
1,50
1,39
1,76
1,62
1,76
1,43
1,46
1,59
1,59
1,45
1,07
1,13
1,12
1,09
1,07
1,64
0,87
1,34
1,00
1,03
0,85
1,01
0,94
1,03
0,84
0,97
1,25
1,24
1,40
1,16
1,26
5,34
8,33
6,83
13,54
6,28
5,21
7,63
5,22
5,87
6,34
10,36
10,28
6,37
6,01
21,13
15,46
10,15
5,37
17,14
9,21
11,37
3,88
14,57
15,72
10,28
4,75
17,19
9,05
9,55
5,16
16,12
6,94
13,46
8,44
18,52
17,98
21,23
23,71
19,64
19,59
12,67
19,56
18,93
13,65
19,24
28,25
19,54
22,35
22,00
24,23
22,35
20,66
20,13
25,12
20,40
18,61
17,46
27,64
18,75
21,18
23,46
26,46
22,31
19,61
19,81
21,15
26,15
20,12
Transportzeit
[Status 7 Status 8]
11,28
28,23
9,82
17,65
11,33
15,81
14,67
15,80
8,26
10,31
10,23
14,10
8,77
14,56
15,76
18,57
15,00
11,52
22,56
32,63
17,94
10,08
15,48
20,48
13,97
8,00
19,12
15,20
12,54
10,84
18,75
9,84
18,57
13,43
Verweilzeit am
TZ [Status 8 Status 1]
19,11
18,45
17,41
29,03
19,10
20,45
28,33
20,48
17,64
16,50
15,38
20,89
17,75
24,11
24,62
28,54
24,41
21,07
22,35
31,78
21,86
22,61
20,70
37,02
22,65
21,98
26,08
29,67
23,80
20,47
22,46
17,33
30,95
21,24
Rückfahrzeit
[Status 1 Status 2]
11,23
10,73
15,59
15,92
13,28
12,55
12,88
12,56
6,65
7,69
20,80
5,43
7,47
16,51
13,62
20,47
16,25
11,86
9,93
13,50
10,97
8,81
10,15
11,31
9,56
6,21
9,37
6,88
7,12
9,86
10,05
15,86
11,57
10,96
Einsatzzeit
[Alarmierung Status 1]
Einsatzabwicklungszeit
[Alarmierung Status 2]
44,92
40,39
39,80
83,72
43,70
52,59
49,75
52,57
44,63
39,74
42,11
77,92
46,15
59,00
88,55
99,37
66,34
46,71
85,14
74,75
64,70
41,83
67,39
95,45
56,54
47,97
94,59
72,64
61,69
46,55
79,23
39,88
85,88
52,63
56,14
51,12
55,39
99,64
56,98
65,14
62,63
65,12
51,29
47,44
62,91
83,35
53,62
75,52
102,17
119,84
82,60
58,57
95,07
88,25
75,67
50,64
77,54
106,76
66,09
54,18
103,96
79,53
68,81
56,41
89,28
55,74
97,45
63,59
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE 3.2
Analyse des IST-Zustands 16
Rettungsdienstliche Teilzeiten des Einsatzgeschehens (2. Halbjahr 2017)
Teilzeiten im Rettungsdienst (2. Halbjahr 2017)
Ausrückzeit Fahrzeit [Status Verweilzeit am
Dispositions3 - Status 4]
EO [Status 4 zeit [Annahme - [Alarmierung Alarmierung]
Status 3]
Stauts 7]
Wache
FuRW 1
FuRW 2
FuRW 3
RW 4
RW 5
RW 6
RW 7
RW 9
GESAMT
Notfall RD
KTP
NA-Einsatz
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
GESAMT
Notfall RD
KTP
NA-Einsatz
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
KH-Verlegung
GESAMT
Notfall RD
KTP
NA-Einsatz
KH-Verlegung
GESAMT
1,65
2,00
1,48
2,49
1,59
1,60
1,66
1,60
1,64
2,39
1,85
1,91
1,66
1,76
2,03
1,99
1,79
1,56
2,05
1,29
1,75
1,57
2,16
2,24
1,63
1,55
2,21
1,93
1,70
1,53
2,50
3,07
1,54
1,61
2,10
1,49
2,15
1,64
1,28
1,25
1,31
1,52
1,30
1,67
1,18
1,66
1,46
1,49
1,53
1,75
1,48
1,11
1,50
1,62
1,32
1,11
1,53
1,37
1,38
0,90
1,01
0,94
0,92
0,98
1,14
1,09
1,05
1,39
1,64
1,02
1,39
1,20
1,35
1,31
1,27
1,25
4,89
6,70
6,16
12,22
5,53
5,37
4,00
5,37
5,93
5,93
11,28
7,82
6,16
5,62
19,30
21,15
12,45
5,40
17,09
10,73
13,18
3,83
14,59
15,85
6,98
4,57
15,70
9,02
9,51
6,28
10,00
13,00
6,35
4,92
16,19
6,22
13,91
8,13
18,80
17,41
21,35
24,48
19,64
22,08
15,75
22,03
19,15
17,30
16,46
23,12
19,34
19,72
20,43
31,59
24,41
20,62
17,53
28,64
18,43
18,90
20,45
27,68
20,23
19,86
22,85
20,69
21,33
22,80
20,00
20,75
22,77
19,60
19,27
21,25
26,16
19,92
Transportzeit
[Status 7 Status 8]
11,60
16,16
9,44
13,48
11,06
16,65
17,67
16,66
8,38
12,84
12,00
18,78
9,37
14,91
15,65
33,00
21,29
12,59
18,16
22,82
16,59
9,52
20,16
25,61
13,64
7,71
23,14
10,08
15,25
17,98
20,00
16,00
17,97
11,06
19,63
9,48
21,47
13,95
Verweilzeit am
TZ [Status 8 Status 1]
18,31
13,85
16,65
26,75
17,99
19,99
7,00
20,01
18,08
17,61
13,36
24,26
18,46
25,61
22,19
46,36
32,46
21,01
20,20
38,64
20,47
22,95
25,45
40,79
25,38
22,59
29,54
23,05
25,97
25,54
14,00
25,50
25,52
20,60
23,23
16,60
34,51
21,67
Rückfahrzeit
[Status 1 Status 2]
10,22
9,69
14,13
14,31
11,96
14,51
9,71
14,46
6,45
9,02
21,31
4,61
6,88
18,35
21,11
17,26
18,21
11,85
12,54
14,56
12,26
9,90
10,02
13,88
10,26
5,95
9,02
5,68
7,02
18,45
7,00
26,50
18,46
9,96
11,18
14,27
11,67
10,93
Einsatzzeit
[Alarmierung Status 1]
Einsatzabwicklungszeit
[Alarmierung Status 2]
44,30
50,33
38,47
91,23
42,64
55,39
35,29
55,20
45,36
42,14
38,88
76,22
46,79
63,51
82,32
134,01
88,12
47,62
72,92
69,00
62,47
44,69
81,04
107,87
55,14
46,95
89,97
60,62
62,65
64,75
29,00
69,50
64,69
46,98
77,86
38,46
94,83
52,63
54,51
60,02
52,60
105,54
54,59
69,90
45,00
69,66
51,80
51,16
60,20
80,83
53,67
81,87
103,42
151,27
106,33
59,48
85,46
83,56
74,73
54,59
91,06
121,75
65,40
52,90
98,99
66,30
69,67
83,20
36,00
96,00
83,15
56,94
89,04
52,73
106,51
63,56
© FORPLAN 2018
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Teilzeiten nur marginal zwischen den beiden Zeiträumen unterscheiden. Die größten Unterschiede zeigen sich bei den KHVerlegungen, die im 2. Halbjahr deutlich länger sind.
Die durchschnittliche Dispositionszeit der Rettungsmittel beträgt in der Notfallrettung über 1 Minute. Diese Teilzeit sollte durchschnittlich 1 Minute betragen. Die Ausrückzeiten in der Notfallrettung hingegen liegen nahe dem SOLL-Wert von 1 Minute.
Die übrigen Teilzeiten des Rettungsdienstes haben sich im Vergleich zur letzten Bedarfsplanung etwas verlängert. Insbesondere die Einsatzzeiten im Krankentransport
liegen mit rund 78 Minuten deutlich über Vergleichswerten in vergleichbaren Rettungsdienstbereichen. Dies kann aus unserer Sicht an der Größe der Uniklinik
Aachen liegen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
3.2
Analyse des IST-Zustands 17
Eintreffzeiten (Hilfsfristen) in der Notfallrettung
Die Planung der Organisation des Rettungsdienstes im RDB Stadt Aachen erfolgt
auf Grundlage von § 6 Abs. 1 RettG NRW, in dem die Kreise und kreisfreien Städte
als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet werden, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und
des Krankentransportes sicherzustellen.
Ausgangsbasis für die bedarfsgerechte und flächendeckende rettungsdienstliche
Versorgung bildet eine umfassende Bedarfsplanung der sächlichen Rettungsdienstinfrastruktur. Dadurch steht die Notfallrettung entsprechend ihrem medizinisch begründeten Vorrang im Vordergrund der Betrachtung (vgl. § 2 Abs. 3 RettG NRW).
Für die Stadt Aachen gilt gem. eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.06.2018 eine Hilfsfrist
von 8 Minuten.
Ergänzt wird die Anzahl von Rettungsmitteln für die Notfallvorhaltung durch die Kapazitäten des qualifizierten Krankentransports, die zusammen eine medizinischorganisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr bilden (vgl.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 RettG NRW).
Als Mindestanforderung an die Eintreffzeiten hat der Rat der Stadt Aachen für das
ersteintreffende qualifizierte Rettungsmittel für das gesamte Gebiet der Stadt
Aachen einheitlich 8 Minuten für innerörtliche Bebauung und öffentliche Straßen
bei einem Erreichungsgrad von 90 % festgelegt.
Für die Berechnung der Eintreffzeit ziehen wir die Meldungsannahme in der integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels (RTW
oder NEF) am Einsatzort heran. In TABELLE 3.3 sind die Eintreffzeiten für den RDB
Stadt Aachen dargestellt.
Unplausible Eintreffzeiten über 25 Minuten sowie Dispositions- und Ausrückzeiten
über 5 Minuten wurden nicht berücksichtigt.
TABELLE 3.3
Untersuchungszeitraum
1. Halbjahr 2017
2. Halbjahr 2017
Eintreffzeiten bei Notfällen im RDB Stadt Aachen
Eintreffzeiten (ab Meldungsannahme) im RDB Stadt Aachen (1. RM am Einsatzort)
90 % Erreichungsgrad in … Minuten
8 Minuten Hilfsfrist in ... Prozent
11 Minuten
68,7%
10 Minuten
75,7%
GESAMT RDB Stadt Aachen
10 Minuten
72,2%
© FORPLAN 2018
Gemäß unseren Auswertungen beträgt das 90%-Perzentil (p90-Wert) im RDB Stadt
Aachen im Untersuchungszeitraum 10 Minuten. Innerhalb eines Zeitraums von 8
Minuten werden 72,2% der Notfälle durch ein geeignetes Rettungsmittel erreicht.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Analyse des IST-Zustands 18
Deutliche Unterschiede ergeben sich bei der separaten Betrachtung der beiden
Halbjahre. Hier ist festzustellen, dass die Eintreffzeit sich im 2. Halbjahr deutlich verbessert hat.
Dennoch kann die Stadt Aachen die Mindestanforderung an den Erreichungsgrad
der Eintreffzeit nicht einhalten.
3.3
Telenotarzt
Im Folgenden haben wir die Tätigkeiten des Telenotarztes im RDB Stadt Aachen
ausgewertet. Insgesamt sind im Jahr 2017 3.107 Telenotarzttätigkeiten festzustellen.
Die Verteilung der Tätigkeiten über den Tagesverlauf sind in Anhang 1 abgebildet.
In TABELLE 3.4 haben wir die Aufgaben des Telenotarztes dargestellt.
TABELLE 3.4
Aufgabenbereiche des Telenotarztes in Aachen
Einsatzstichworte bei Tätigkeiten des Telenotarztes
Häufigkeit
Ambulante TNA Versorgung
Prozent
159
5,1%
Fehleinsatz
1
0,0%
kein NEF verfügbar
3
0,1%
75
2,4%
Sekundäre TNA Verlegungen
273
8,8%
Telenotarzt während Notarzt auf Anfahrt
155
5,0%
2.419
77,9%
22
0,7%
3.107
100,0%
Patient lehnt Transport ab
TNA und RTW allein
Übergabe an NA vor Ort
GESAMT
© FORPLAN 2018
Es ist deutlich erkennbar, dass die Hauptaufgabe des Telenotarztes die Begleitung
der RTW-Besatzung bei Notfällen ist, ohne zusätzlich einen NEF zuführen zu müssen. Diese Aufgabe nimmt der Telenotarzt in 77,9 % der Einsatzfälle wahr.
Wie in Kapitel 2.2 bereits festgestellt wurde, ist der Einsatz der NEF um 15,5% im
Vergleich zum Jahr 2011 zurückgegangen. Dieser Rückgang steht in direktem Zusammenhang mit Einführung des Telenotarztsystems.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Begleitung bei Verlegungen (8,8 %)
sowie ambulante Versorgungen (5,1 %) und Telefonbegleitungen während der NEF
auf Anfahrt ist (5,0 %).
Die durchschnittliche Konsultationsdauer pro Einsatz des Telenotarztes beträgt
27,50 Minuten. Die durchschnittliche Gesprächsdauer 9,30 Minuten. Die Konsultationsdauer stellt dabei die Zeitdauer dar, die der Telenotarzt für den Einsatz insge-
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Analyse des IST-Zustands 19
samt zur Verfügung steht (inkl. aller nicht-zeitkritischen Tätigkeiten (z.B. Dokumentationsaufgaben)). Die Gesprächsdauer ist der Zeitraum, in dem der Tele-Notarzt direkt mit der Patientenversorgung betraut ist und somit nicht abkömmlich ist. Dennoch ist, im Gegensatz zum NEF, eine zeitgleiche Behandlung von mehreren Patienten an verschiedenen Einsatzstellen möglich.
3.4
Medizinischer Transportdienst
Im Bereich des RDB Stadt Aachen führt die DRK gemeinnützige Rettungsdienstgesellschaft mbH der Städteregion Aachen die medizinischen Transporte durch.
Diese Transporte umfassen pro Jahr rund 5.500 Fahrten mit folgenden Transportaufträgen:
Untersuchungsmaterial, Blutkonserven, Medikamente, Ärztl. Personal, Hornhäute,
Entnahmen und sonstiges. Knapp 10 % dieser Transporte finden mit Sondersignal
statt.
Die Stadt Aachen als Träger des Rettungsdienstes ist somit auch für die ordnungsgemäße Durchführung der medizinischen Transporte zuständig. Bisher werden diese Transporte allerdings nicht bei der Leitstelle angemeldet.
Auf Grund der Unfallträchtigkeit von Sondersignalfahrten und der Tatsache, dass
durch Sondersignalfahrten andere Verkehrsteilnehmer behindert werden können,
empfehlen wir für die Zukunft, dass medizinische Transporte, die unter Sondersignal
durchgeführt werden, bei der Leitstelle Aachen angemeldet werden müssen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
4
Räumliche Erreichbarkeiten
4.1
IST-Zustand
Räumliche Erreichbarkeiten 20
Gem. der örtlichen Zielsetzung der Stadt Aachen sollen alle innerörtlichen Bebauungsflächen und öffentliche Straßen innerhalb von 8 Minuten durch ein geeignetes
Rettungsmittel erreicht werden können. Zudem soll der Notarzt innerhalb von 12 Minuten einen Einsatzort erreichen können.
Im Folgenden wird die Versorgung des Stadtgebietes von den bestehenden
Standorten aus kartographisch erfasst.
Basis der Simulation der Erreichbarkeiten ist ein Simulationsprogramm auf der
Grundlage von verorteten Geobasisdaten (Geo-Informationssystem). Dieses ermöglicht es, Fahrzeitsimulationen für ein Einsatzgebiet durchzuführen. Es stellt eine gute
Ergänzung zur Auswertung der tatsächlich erreichten Eintreffzeiten dar.
Die Grundlage für diese Fahrzeitsimulation bildet ein digitales Straßennetz der Gebietskörperschaft. Jede in diesem Netz existierende Straße ist dabei in einzelne
Straßensegmente unterteilt, denen eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit zugeordnet
ist. Diese beruht auf Realdaten. D. h., die Fahrgeschwindigkeit für jedes einzelne
Straßensegment wird auf Basis echter Fahrinformationen festgelegt. Die Segmentgeschwindigkeit wird halbjährlich aktualisiert. Gleichzeitig findet eine ständige Überprüfung und Verifizierung seitens der Forplan GmbH statt. Mittels vielzähliger Einstellungsmöglichkeiten können die Fahreigenschaften unterschiedlicher Fahrzeugtypen exakt simuliert werden. Beispielsweise bewirken Einstellungen in Gewicht oder
Höhe, dass Unterführungen oder Brücken nicht berücksichtigt werden. Hierdurch
lässt sich die hausnummerngenaue Erreichbarkeit der Gebietskörperschaft je Fahrzeugtyp (RTW, NEF, usw.) darstellen.
Es lassen sich somit für jeden Standort und für jeden vorgegebenen Fahrzeugtyp
hausnummerngenau im Siedlungsraum die Gebiete darstellen, die innerhalb einer
definierten Fahrzeit erreichbar sind.
In diesem System kann durch die Eingabe eines beliebigen Standortes, einer bestimmten Fahrzeit und der entsprechenden Fahrzeugkategorie auf der Grundlage
des Straßennetzes die durchschnittlich erreichbare räumliche Abdeckung ermittelt
werden. Dabei werden auch Gebiete in unmittelbarer Nähe zu den Verkehrswegen
überzeichnet. Zudem werden tageszeitabhängige Besonderheiten im System berücksichtigt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Räumliche Erreichbarkeiten 21
In ABB. 4.1 sind zunächst alle Feuer- und Rettungswachen und Rettungswachen,
sowie der Notarztstandort dargestellt.
ABB. 4.1
Standorte der Feuer- und Rettungswachen und Rettungswachen, sowie der Notarztstandort (IST-Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Räumliche Erreichbarkeiten 22
Unter Maßgabe der Einhaltung der Eintreffzeit von höchstens 8 Minuten (6 Minuten
Fahrzeit / 2 Minuten Dispositions- und Ausrückzeit) sind in ABB.4.2 die Erreichbarkeiten mit RTW dargestellt.
Die Darstellung zeigt, dass in den Randbereichen des Stadtgebietes eine Versorgung durch die 4 bestehenden Rettungswachen der BF Aachen nicht vollständig
möglich ist.
Daher haben wir in ABB. 4.3 auch die Isochronen von den durch Hilfsorganisationen
besetzten Standorten sowie des bisher noch nicht etablierten Standortes der BF
(Wache 9) dargestellt.
Im Vergleich sieht man, dass die Versorgung im südlichen Stadtgebiet durch die
Wache 9 (BF) sich erheblich verbessern würde. Durch die Wachen 4 (MHD) und 5
(JUH) wird im östlichen Stadtgebiet die Versorgung verbessert. Auf die Versorgung
des westlichen und nördlichen Stadtgebietes haben die Standorte der Hilfsorganisationen keinen Einfluss.
Unter Maßgabe der Einhaltung der Eintreffzeit von höchstens 12 Minuten (10 Minuten Fahrzeit / 2 Minuten Dispositions- und Ausrückzeit) sind in ABB.4.4 die Erreichbarkeiten mit NEF dargestellt.
Die Darstellung zeigt, dass die Stadt Aachen größtenteils durch den bestehenden
NEF Standort an der Rettungswache Mitte innerhalb von 12 Minuten versorgt werden kann. Lediglich in den südlichen und nördlichen Randbereichen befinden sich
Bereiche, die nicht im Zeitlimit zu versorgen sind.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
ABB. 4.2
Räumliche Erreichbarkeiten 23
8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal aus den
Rettungswachen der BF Aachen im RDB Stadt Aachen (IST-Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
ABB. 4.3
Räumliche Erreichbarkeiten 24
8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal aus
allen Standorten im RDB Stadt Aachen (IST-Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
ABB. 4.4
Räumliche Erreichbarkeiten 25
12-Minuten-Eintreffzeit-Isochrone bei Anfahrt mit Sondersignal aus
dem Notarztstandort im RDB Stadt Aachen (IST-Zustand)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Räumliche Erreichbarkeiten 26
In ABB. 4.5 sind die Eintreffzeitüberschreitungen im RDB Stadt Aachen (erstes Rettungsmittel am Einsatzort) dargestellt.
Man erkennt, dass ein Großteil der Eintreffzeitüberschreitungen innerhalb der 8Minuten-Isochrone stattfinden. 7,2 % der Eintreffzeitüberschreitungen können aufgrund zu großer Entfernungen nicht erreicht werden.
ABB. 4.5
Überschreitungen der Eintreffzeit im RDB Stadt Aachen (erstes Rettungsmittel am Einsatzort)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
4.2
Räumliche Erreichbarkeiten 27
Künftige Wachstruktur
Auf Grund der Planungen der Berufsfeuerwehr Aachen werden sich in Zukunft einige Änderungen in der Wachstruktur ergeben.
1. Im Westen des Stadtgebiets wird auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplans eine neue Wache der BF geplant. Detaillierte Auswertungen haben gezeigt, dass ein idealer Standort im Bereich Brüsseler Ring/Lütticher Straße
liegen würde. Aufgrund der dortigen Grundstückssituation wurde jedoch auch
ein mögliches Grundstück im Kreuzungsbereich Siegelallee/Monschauer
Straße auf seine Tauglichkeit untersucht. Auf der neuen Wache der Berufsfeuerwehr ist geplant mindestens einen RTW und einen NEF zu stationieren.
Alle Standortalternativen werden im Rahmen der Umsetzungsplanung erneut
geprüft.
2. Nach Einrichtung der neuen Wache West kann aus Sicht der eintreffzeitgerechten Gebietsabdeckung die Wache 7 entfallen.
Die Analyse der IST-Struktur sind Defizite bei der Versorgung innerhalb der Eintreffzeit festzustellen.
In Zusammenarbeit mit der BF Aachen wurden 2 mögliche Standorte überprüft,
durch die Defizite behoben werden können.
1. Im Norden des Stadtgebiets wird ein Neubau eines Gerätehauses für die
Freiwillige Feuerwehr in Richterich geplant. Dieser Standort kann in Zukunft
auch für den Rettungsdienst genutzt werden. Wir empfehlen dort mindestens
einen 24 Stunden RTW zu stationieren, um die Versorgungslücken im nördlichen Stadtgebiet zu schließen.
2. Die Prüfung der Lagegunst der Wache 9 (BF) Monschauer Straße 128, 52076
Aachen, hat das Ergebnis, dass dieser Standort sehr gut geeignet ist die derzeit bestehenden Versorgungslücken im südlichen Stadtgebiet zu schließen.
Die Verbesserung der Erreichbarkeiten durch diese Maßnahmen ist in TABELLE 4.1
dargestellt.
TABELLE 4.1
Verbesserungen der Erreichbarkeiten durch Optimierung der
Standortstruktur
Erreichbarkeit der Stadt Aachen
Standort
Derzeitige Standortstruktur
Verschiebung Wache 7
+ Wache 9 (Süd)
+ Wache 10 (Nord)
Bevölkerung
96,5%
97,5%
98,1%
99,5%
Verbesserung
1,0%
1,6%
3,0%
Notfälle
97,9%
98,5%
99,0%
99,7%
Verbesserung
0,6%
1,1%
1,8%
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Räumliche Erreichbarkeiten 28
Insgesamt können durch die beschriebenen Maßnahmen künftig 99,5 % der Bevölkerung (Verbesserung + 3,0% im Vergleich zum IST-Zustand) und 99,7% der Notfälle (Verbesserung + 1,8% im Vergleich zum IST-Zustand) erreicht werden.
In ABB. 4.6 sind die Erreichbarkeiten der künftigen Wachstruktur dargestellt.
Die in ABB. 4.6 dargestellten Standorte sollen in Zukunft rund-um-die-Uhr mit mindestens einem RTW besetzt werden. Man erkennt, dass bei einer künftigen Besetzung der Wache 9 mit einen RTW rund-um-die-Uhr die Versorgung der Bevölkerung
im südlichen Stadtgebiet sich deutlich verbessert. Dies gilt auch für den neuen
Standort im Norden.
In ABB.4.7 sind nun die Versorgungsmöglichkeiten des NEF bei einer dezentralen
Stationierung dargestellt.
Auch hier kann man deutliche Verbesserungen im südlichen Stadtgebiet erkennen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
ABB. 4.6
Räumliche Erreichbarkeiten 29
8-Minuten-Eintreffzeit-Isochronen bei Anfahrt mit Sondersignal aus den
Rettungswachen der BF Aachen im RDB Stadt Aachen (SOLLKonzept)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
ABB. 4.7
Räumliche Erreichbarkeiten 30
12-Minuten-Eintreffzeit-Isochrone bei Anfahrt mit Sondersignal aus den
Notarztstandorten im RDB Stadt Aachen (SOLL-Konzept)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Räumliche Erreichbarkeiten 31
Aus den o.g. Isochronendarstellungen ergeben sich abschließend die künftigen Primärausrückbereiche für RTW und NEF im RDB Stadt Aachen.
ABB. 4.8
Optimierte Einsatzbereiche der RTW im RDB Stadt Aachen (SOLLKonzept)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
ABB. 4.9
Räumliche Erreichbarkeiten 32
Optimierte NA-Einsatzbereiche im RDB Stadt Aachen (SOLL-Konzept)
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 33
5
Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung
5.1
Bemessungsgrundsätze
Datengrundlage der Dimensionierung der notwendigen Rettungsmittelvorhaltung
(Rettungsmittel-Dienstplan) im RDB Stadt Aachen sind die aus der LeitstellenErfassung errechneten Erwartungswerte der Ereignishäufigkeit für Notfälle, Krankentransporte und Notarzteinsätze nach den Tageskategorien Werktag (alle Werktage
außer Samstag), Samstag und Sonntag (inkl. Wochenfeiertage).
Die Bemessung der Gesamtvorhaltung von einsatzbereit vorzuhaltenden Rettungsmitteln führen wir in drei Stufen durch:
Im ersten Schritt bemessen wir die Notfallvorhaltung, das ist die RTW- und
NEF-Mindestvorhaltung
im
Einsatzbereich
der
Rettungswachen
und Notarztstandorte (risikoabhängige Bemessung).
Im zweiten Schritt bemessen wir die Krankentransportvorhaltung (frequenzabhängige Bemessung).
Im dritten Schritt wird die Gesamtvorhaltung an Einsatzfahrzeugen der Rettungswachen für Notfallrettung und Krankentransport sowie die Fahrzeugvorhaltung an den Notarztstandorten differenziert nach Tageskategorien und
Dienstzeiten als Rettungsmittel-Dienstplan angegeben.
Die Datenbasis für die Dimensionierung des bedarfsgerechten RettungsmittelDienstplanes im SOLL-Konzept für das Untersuchungsgebiet sind alle im Untersuchungszeitraum 2017 durchgeführten Notfall-, Notarzt- und Krankentransportfahrten.
Das detaillierte Einsatzgeschehen ist in Kapitel 2.2 dargestellt.
In Anhang 1 sind die zu erwartenden stündlichen Ereignishäufigkeiten für die Einsatzbereiche nach den Tageskategorien Werktag, Samstag und Sonntag/Wochenfeiertag dargestellt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
5.2
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 34
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die Notfallvorhaltung (RTW)
Grundlage für die Bemessung der Notfallvorhaltung ist die zu erwartende Jahreshäufigkeit von Notfallereignissen im RW-Einsatzbereich. Dabei legen wir der Vorhaltung an Notfallkapazitäten nicht die ø täglich und stündlich zu erwartende Notfallnachfrageverteilung zugrunde, sondern das seltener vorkommende gleichzeitige
Auftreten mehrerer Notfälle innerhalb der RW-Einsatzbereiche. Bemessungsrelevante Größe ist daher das im Jahresverlauf ab einem bestimmten Notfallaufkommen
unvermeidliche gleichzeitig zu erwartende Auftreten mehrerer Notfallereignisse im
Einsatzbereich der Rettungswache, der sogenannte Duplizitätsfall.
Unter der Annahme, dass das Eintreffen aufeinander folgender Notfälle voneinander
unabhängig und zufällig ist, lässt sich der Bedarf an vorzuhaltenden Rettungsmitteln
(RTW) für ein gewünschtes Sicherheitsniveau anhand statistischer Gesetzmäßigkeiten mittels der Verteilungsfunktion von POISSON berechnen. Wir bezeichnen dies
als risikoabhängige Fahrzeugbemessung.1
Der Risikofall, d. h. der Überschreitungsfall, ist wie folgt definiert:
„Es ereignen sich gleichzeitig mehr Notfälle als Notfallrettungsmittel (RTW) im
RW-Einsatzbereich dienstplanmäßig vorgehalten werden."
Die Wiederkehrzeit des Überschreitungsfalles bezeichnet den zeitlichen Abstand
zwischen zwei Risikosituationen, nämlich einer aktuellen Bedarfsüberschreitung der
vorgehaltenen RTW-Notfallkapazitäten und dem statistisch zu erwartenden wiederholten Eintreten dieses Überschreitungsfalles. Die Wiederkehrzeit wird hierbei in
Schichten bzw. in Jahren (oder auch in Monaten) gemessen.
Für die Ermittlung der Wiederkehrzeit des Überschreitungsfalles werden folgende
Bemessungsparameter (Grunddaten) je Rettungswacheneinsatzbereich benötigt:
Häufigkeit der zu bemessenden Einzelschichten pro Jahr
Schichtdauer der zu bemessenden Einzelschichten (in Stunden)
ø Notfall-Einsatzzeit (in Minuten)
Jahreshäufigkeiten von Notfallereignissen pro Rettungswacheneinsatzbereich
innerhalb der zu bemessenden Schichten, unterschieden nach Tageskategorien
1
Berechnet wird im mathematisch-statistischen Sinn die Wiederkehrzeit des Ereignisses, dass innerhalb eines Zeitintervalls, z.B. der mittleren Einsatzzeit, eine bestimmte Anzahl x vorgehaltener Krankenkraftwagen nicht mehr ausreicht, um
eine bestehende Notfallnachfrage zu bedienen. Oder anders ausgedrückt: Das Risiko, dass die zur Verfügung stehenden
Rettungsmittel nicht ausreichen, entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass die Anzahl X von Notfalleinsätzen innerhalb eines Zeitintervalls einen größeren Wert als die Anzahl x der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel annimmt (= Überschreitungswahrscheinlichkeit). Die Wiederkehrzeit des Ereignisses (X>x) ist die mit dem Kehrwert des Risikos gewichtete Länge des zugrunde liegenden Zeitintervalls.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 35
Als Häufigkeit der zu bemessenden Einzelschichten pro Jahr bringen wir, analog
zum Untersuchungszeitraum, für die Tageskategorie „Mo-Fr“ 249 Schichten, für die
Tageskategorie „Sa“ 52 Schichten und für die Tageskategorie „So+Wf“ 64 Schichten
in Ansatz.
Als Schichtdauer für die Notfallvorhaltung legen wir 12 Stunden für jede Einzelschicht zugrunde.
Die Berechnung der Jahreshäufigkeiten von Notfallereignissen erfolgt durch Multiplikation der Ereignishäufigkeit von Notfällen innerhalb einer Schicht mit der Jahreshäufigkeit der zu bemessenden Schicht.
Auf Grund der räumlichen Nähe der Rettungswachen und der damit verbundenen
hohen gegenseitigen Ergänzungsfunktionen (vgl. ABB. 4.2) legen wir für die Stadt
Aachen als Sicherheitsniveau für die Bemessung von RTW folgende Regel fest:
Das Sicherheitsniveau ist ausreichend, wenn die Vorhaltung an RTW eine
Wiederkehrzeit des Duplizitätsfalls von mindestens 3 Schichten ergibt.
Der Rettungsdienstbereich Aachen wird in 4 Einsatzbereiche unterteilt.
Als Ø Einsatzzeit bringen wir die aus den Einsatzdaten für die Rettungswacheneinsatzbereiche ermittelte Ø Einsatzzeit in Ansatz.
Insgesamt werden 32.416 Notfälle bei der Bemessung der RTW berücksichtigt (vgl.
TABELLE 5.1).
In TABELLE 5.1 sind die wesentlichen Grunddaten zur Berechnung der bedarfsgerechten RTW-Notfallvorhaltung dargestellt.
TABELLE 5.1
Rettungswacheneinsatzbereich
RW-EB Mitte-Ost
RW-EB Nord
RW-EB West
RW-EB Süd
GESAMT
Grunddaten der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung für die
RTW-Notfallvorhaltung
Grunddaten Notfallrettung
Schichthäufigkeit pro Jahr
Schichtzeit
Mo - Fr
Sa
So & WF
07:30 - 19.30
249
52
64
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
249
52
64
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
249
52
64
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
249
52
64
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
249
52
64
19:30 - 07:30
Schichtdauer
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
Mo - Fr
7.010
3.559
3.163
1.518
3.429
1.625
1.714
888
15.316
7.590
Notfallhäufigkeit pro Jahr
Sa
So & WF GESAMT
1.292
1.318
14.954
936
839
551
562
6.510
367
349
637
745
7.229
373
420
309
394
3.723
183
235
2.789
3.019
32.416
1.859
1.843
© FORPLAN 2018
Zusammengefasst sind die Dimensionierungsergebnisse
Notfallvorhaltung in TABELLE 5.2.
für
die
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RTW-
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE 5.2
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 36
Dimensionierungsergebnisse der RTW-Vorhaltung zur Notfallversorgung und zugehöriges Sicherheitsniveau
Dimensionierungsergebnis Notfallrettung
Bemessene Anzahl vorzuhaltender RTW und Wiederkehrzeit / Sofortzuteilungsquote des Überschreitungsfalles
Rettungswacheneinsatzbereich
RW-EB Mitte-Ost
RW-EB Nord
RW-EB West
RW-EB Süd
GESAMT
Montag - Freitag
Schicht
Anzahl
RTW
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
GESAMT
Wiederkehrzeit
Sofortzuteilungsquote
5
6 Werktage
99,3%
3
5 Werktage
98,4%
3
4 Werktage
97,6%
2
8 Werktage
97,7%
3
4 Werktage
97,8%
2
6 Werktage
97,3%
2
4 Werktage
96,2%
2
29 Werktage
99,0%
13
780 Stunden
9
540 Stunden
1.824 Vorhaltestunden pro Woche
Samstag
Anzahl
RTW
4
3
3
2
3
2
2
2
12
9
Wiederkehrzeit
3
3
11
6
6
6
7
31
Sonntag / Feiertag
Sofortzuteilungsquote
Samstage
98,3%
Samstage
97,8%
Samstage
99,0%
Samstage
97,3%
Samstage
98,4%
Samstage
97,3%
Samstage
97,1%
Samstage
99,0%
144 Stunden
108 Stunden
Anzahl
RTW
4
3
3
2
3
2
2
2
12
9
Wiederkehrzeit
6
7
20
10
8
6
6
25
Sofortzuteilungsquote
Sonntage
99,0%
Sonntage
98,8%
Sonntage
99,4%
Sonntage
98,0%
Sonntage
98,8%
Sonntage
97,4%
Sonntage
96,8%
Sonntage
98,8%
144 Stunden
108 Stunden
© FORPLAN 2018
Hiernach ergibt sich für das Untersuchungsgebiet folgende Mindestvorhaltung an
RTW:
RW-EB Mitte-Ost
3 RTW ständig besetzt
2 RTW zeitabhängig besetzt
RW-EB Nord
2 RTW ständig besetzt
1 RTW zeitabhängig besetzt
RW-EB West
2 RTW ständig besetzt
1 RTW zeitabhängig besetzt
RW-EB Süd
2 RTW ständig besetzt
Die genauen Berechnungsergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
der RTW-Notfallvorhaltung sind in Anhang 2 zusammengestellt.
Das Sicherheitsniveau in der Notfallversorgung z. B. im RW-EB Mitte-Ost ist bei 5
vorgehaltenen RTW so ausgelegt, dass von Montag bis Freitag im Zeitintervall
07.30 bis 19.30 Uhr alle 6 Schichten mit dem Fall zu rechnen wäre, dass zur
gleichzeitigen Bedienung von 6 Notfällen ein weiterer Krankenkraftwagen, der für
die Krankentransportvorhaltung geplant ist, zusätzlich herangezogen werden bzw.
ein RTW aus einem benachbarten Einsatzbereich alarmiert werden müsste.
Insgesamt errechnet sich eine Vorhaltung an RTW i.H.v. 1.824,0 Rettungsmittelwochenstunden (inkl. Tele-Notarzt).
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
5.3
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 37
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für den Einsatz des
Notarztes
Die risikoabhängige Fahrzeugbemessung für den Einsatz des Notarztes basiert auf
den in Anhang 1 dargestellten ø Alarmierungshäufigkeiten des Notarztes, die aus
der Leitstellen-Erfassung ermittelt wurden.
Wir bemessen im Folgenden die bedarfsgerechten Notarztsysteme für das gesamte
Stadtgebiet Aachen.
Als Sicherheitsniveau für die notärztliche Versorgung der Stadt Aachen legen wir als
Bemessungsregel für NA-Systeme folgende Regel fest:
Das Sicherheitsniveau ist ausreichend, wenn die Vorhaltung an Notarztsystemen eine Wiederkehrzeit des Duplizitätsfalls von mindestens 3 Schichten
ergibt.
Als Ø Einsatzzeit bringen wir die aus den Einsatzdaten ermittelte Ø Einsatzzeit in
Ansatz.
Insgesamt werden 7.719 Notarzteinsätze bei der Bemessung der NA-Systeme berücksichtigt (vgl. TABELLE 5.3). Darin enthalten sind ebenfalls die Verlegungsfahrten, die eine notärztliche Begleitung erfordern.
Die bemessungsrelevanten Grunddaten der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
zur NEF-Vorhaltung sind in TABELLE 5.3 zusammengestellt.
TABELLE 5.3
Grunddaten der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung
zur Notarztvorhaltung
Grunddaten Notarztversorgung
Notarzteinsatzbereich
RDB Stadt Aachen
Schichthäufigkeit pro Jahr
Mo - Fr
Sa
So & WF
249
52
64
Schichtzeit
Schichtdauer
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
12
12
Häufigkeit der Notarzteinsätze pro Jahr
Mo - Fr
3.751
1.785
Sa
645
347
So & WF
747
444
GESAMT
7.719
© FORPLAN 2018
Die Berechnungsergebnisse der risikoabhängigen Fahrzeugbemessung der NEFVorhaltung sind in Anhang 3 aufgeführt und in TABELLE 5.4 zusammengefasst.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE 5.4
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 38
Dimensionierungsergebnisse der Notarztvorhaltung und zugehöriges Sicherheitsniveau
Dimensionierungsergebnis Notarztvorhaltung
Bemessene Anzahl vorzuhaltender NEF und Wiederkehrzeit / Sofortzuteilungsquote des Überschreitungsfalles
Notarzteinsatzbereich
RDB Stadt Aachen
GESAMT
Montag - Freitag
Schicht
Anzahl
NEF
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
07:30 - 19.30
19:30 - 07:30
GESAMT
3
2
3
2
Wiederkehrzeit
Samstag
Sofortzuteilungsquote
6 Werktage
98,6%
7 Werktage
97,6%
180 Stunden
120 Stunden
420 Vorhaltestunden pro Woche
Anzahl
NEF
3
2
3
2
Wiederkehrzeit
Sonntag / Feiertag
Sofortzuteilungsquote
12 Samstage
99,2%
8 Samstage
98,0%
36 Stunden
24 Stunden
Anzahl
NEF
3
2
3
2
Wiederkehrzeit
Sofortzuteilungsquote
14 Sonntage
99,3%
7 Sonntage
97,8%
36 Stunden
24 Stunden
© FORPLAN 2018
Gemäß TABELLE 5.4 ergibt sich für den RDB Aachen folgende Vorhaltung für den
Einsatz des Notarztes:
NA-EB RDB Stadt Aachen
2 Notärzte ständig besetzt
1 Notarzt zeitabhängig besetzt
Derzeit wird in der Stadt Aachen ein Telenotarztsystem praktiziert. Innerhalb dieses
Systems können die medizinischen Patientendaten an einen Notarzt mittels Datenübertragung übermittelt werden. Das System ist 24 Stunden an allen Tagen besetzt.
Dadurch wird eine durchgehende Kommunikation zwischen RTW-Besatzung und
dem Notarzt gewährleistet.
Wir empfehlen daher folgende Vorgehensweise:
2 NEF werden rund-um-die-Uhr vorgehalten. Die Verlegungsfahrten werden von einem weiteren Notarzt durchgeführt. Dieser Notarzt ist Montag bis Freitag tagsüber
zu besetzen. Insgesamt planen wir hierfür 42 Stunden ein.
Das 2. bodengebundenen NEF besetzt weiterhin der Leitende Notarzt in der Zeit
Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr. In den restlichen Zeiten wird der LNA aus
der LNA-Gruppe alarmiert.
Weiterhin ist im RDB Stadt Aachen ein Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
(OrgL) mit Zugführerausbildung vorzuhalten, der 24 Stunden an allen Tagen zu besetzen ist.
Zusätzlich ist weiterhin der Tele-Notarzt rund-um-die-Uhr an allen Tagen zu besetzen.
Insgesamt errechnet sich eine Vorhaltung an Notärzten i.H.v. 546,0 Wochenstunden (inkl. Tele-Notarzt).
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
5.4
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 39
Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung für die Krankentransportvorhaltung
Die bedarfsgerechte Vorhaltung für den Krankentransport ist wegen ihrer geringeren
Dringlichkeit prinzipiell nach dem Leistungsaufkommen zu beurteilen. Dabei ist als
Bemessungsgrundlage einer bedarfsgerechten Ausstattung der Rettungswachen mit
Krankenkraftwagen zur Durchführung von Krankentransporten die zeitliche Verteilung der durchschnittlichen Krankentransportnachfrage im Einsatzbereich einer Rettungswache heranzuziehen.
Zur Ermittlung der bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung für den Krankentransport
sind die in Anhang 1 dargestellten Krankentransportnachfragen zugrunde zu legen.
Wir bemessen im Folgenden die bedarfsgerechten KTW für das gesamte Stadtgebiet Aachen. Dabei berücksichtigen wir bei der Dimensionierung alle zu erwartenden
Krankentransporte (inkl. der Fernfahrten) im Untersuchungsgebiet.
Insgesamt werden 13.212 Krankentransporte bei der Bedarfsplanung berücksichtigt (vgl. TABELLE 2.5).
Das Ergebnis der frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung zur Krankentransportvorhaltung ist in Anhang 4 dargestellt. Den Rundungswert, ab dem die Vorhaltung
eines KTW als bedarfsgerecht anerkannt wird, haben wir auf 0,5 gesetzt.
Das in den folgenden Aufstellungen ausgewiesene MZF entspricht einem regulären
RTW mit Tragestuhleinrichtung. Auch die personelle Besetzung des Fahrzeuges
muss eine Qualifikation analog zu RTW-Besatzungen vorweisen.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung 40
Aus den genannten Parametern ergibt sich die folgende Bemessung vorzuhaltender
KTW an Werktagen:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr .... Pause: 45 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
................................. Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
1 KTW 06.00 – 14.00 Uhr .... Pause: 30 Minuten zwischen 09.00 – 10.00 Uhr
1 KTW 06.00 – 14.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 10.00 – 11.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 10.00 – 11.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 11.00 – 12.00 Uhr
1 KTW 07.00 – 15.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 11.00 – 12.00 Uhr
1 KTW 08.00 – 16.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
1 KTW 08.00 – 16.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
1 KTW 11.00 – 19.00 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
An Samstagen ergibt sich die folgende Bemessung vorzuhaltender KTW:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr .... Pause: 45 Minuten zwischen 14.00 – 15.00 Uhr
................................. Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
1 KTW 07.30 – 15.30 Uhr ... Pause: 30 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
An Sonn- und Wochenfeiertagen ergibt sich die folgende Bemessung vorzuhaltender
KTW:
1 MZF 07.30 – 07.30 Uhr .... Pause: 45 Minuten zwischen 12.00 – 13.00 Uhr
................................. Pause: 45 Minuten zwischen 23.00 – 24.00 Uhr
Wir empfehlen den 24 Stunden KTW als Mehrzweckfahrzeug (MZF) auszustatten.
Das MZF hat, neben seiner primären Aufgabe den Krankentransport durchzuführen,
zusätzlich die Aufgabe, die Spitzenabdeckung in der Notfallrettung zu übernehmen.
Insgesamt errechnet sich eine Vorhaltung an KTW/MZF i.H.v. 496,0 Rettungsmittelwochenstunden (inkl. der Pausenzeiten).
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
6
Zusammenfassung und Bewertung 41
Zusammenfassung und Bewertung
In TABELLE 6.1 ist der bedarfsgerechte Rettungsmittel-Dienstplan für den RDB
Stadt Aachen mit den empfohlenen Dienstzeiten (Schichten) dargestellt.
Die in Kapitel 5 ausgewiesenen Pausenzeiten sind bei den KTW einzuhalten. Bei
der Berechnung der Rettungsmittel-Wochenstunden in TABELLE 6.1 werden die
Pausenzeiten nicht abgezogen, um eine Vergleichbarkeit mit der IST-Vorhaltung zu
ermöglichen.
Bei RTW und NEF empfehlen wir weiterhin bezahlte Kurzpausen zu gewähren.
TABELLE 6.1
Bedarfsgerechter SOLL-Rettungsmittel-Dienstplan für den RDB
Stadt Aachen
Rettungsmittelvorhaltung
Notarztvorhaltung
RW-EB Mitte-Ost
RW-EB Nord
RW-EB West
RW-EB Süd
KTW/MZF-Vorhaltung
*
Rettungsmittel
Typ
NEF
NEF
Verlege-Notarzt
Tele-Notarzt
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
RTW
MZF
KTW
KTW
KTW
KTW
KTW
KTW
KTW
KTW
Verlege-RTW
SOLL-Rettungsmittel-Dienstplan
Montag - Freitag
Samstag
von
bis
von
bis
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 16:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 19:30
07:30 - 19:30
07:30 - 19:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 19:30
07:30 - 19:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 19:30
07:30 - 19:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
06:00 - 14:00
07:30 - 15:30
06:00 - 14:00
07:00 - 15:00
07:00 - 15:00
07:00 - 15:00
08:00 - 16:00
08:00 - 16:00
11:00 - 19:00
Sonntag / Feiertag
von
bis
07:30 - 07:30
07:30 - 07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
-
07:30
07:30
07:30
07:30
19:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
07:30
-
07:30
07:30
19:30
07:30
07:30
19:30
07:30
07:30
07:30
RettungsmittelWochenstunden
168,0
168,0
42,0
168,0
168,0
168,0
168,0
84,0
60,0 *
168,0
168,0
84,0
168,0
168,0
84,0 *
168,0
168,0
168,0
48,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Zusammenfassung und Bewertung 42
Die Aufgliederung der dienstplanmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel-Wochenstunden ergibt sich im SOLL-Konzept wie folgt:
NEF/Verlege-NA/Tele-NA
546 Wochenstunden
=
19,1 %
1.824 RM-Wochenstunden
=
63,6 %
496 RM-Wochenstunden
=
17,3 %
2.866 RM-Wochenstunden
=
100,0 %
RTW
KTW/MZF
Gesamt
Dies bedeutet gegenüber dem IST-Zustand (vgl. TABELLE 2.2) eine Zunahme der
dienstplanmäßigen Rettungsmittel-Wochenstunden um 175 Wochenstunden.
Davon entfallen 192 Stunden auf die Verlängerung der Vorhaltezeiten der RTW. Die
Vorhaltung an Notärzten bleibt konstant, die Vorhaltung an KTW/MZF verringert sich
um 17 Wochenstunden.
Die genauen Veränderungen in den Einsatzbereichen sind in TABELLE 6.2 dargestellt.
TABELLE 6.2
SOLL-IST-Vergleich der Rettungsmittelvorhaltung
SOLL - IST - Vergleich (Rettungsmittelwochenstunden)
RTW-Vorhaltung
KTW/MZF-Vorhaltung
Rettungswacheneinsatzbereich
ISTVorhaltung
Neubemessung
Differenz
876,0
336,0
168,0
252,0
-
648,0
420,0
420,0
336,0
-
0,0
-228,0
84,0
252,0
84,0
0,0
1.632,0
1.824,0
192,0
Notarztvorhaltung
RW-EB Mitte-Ost
RW-EB Nord
RW-EB West
RW-EB Süd
KTW/MZF-Vorhaltung
GESAMT
ISTVorhaltung
Neubemessung
513,0
513,0
NA-Vorhaltung
Differenz
ISTVorhaltung
Neubemessung
496,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-17,0
546,0
-
546,0
-
496,0
-17,0
546,0
546,0
Differenz
GESAMT
-
0,0
-228,0
84,0
252,0
84,0
-17,0
-
175,0
© FORPLAN 2018
Als Vorhaltung für die technische Reserve empfehlen wir eine Quote von rund 30 %.
Daraus errechnet sich folgender Bedarf:
14 RTW/MZF: 4 RTW technische Reserve
8 KTW:
3 KTW technische Reserve
2 NEF:
1 NEF technische Reserve
2 RTW Verlegung / Intensiv:
1 RTW steht von Mo.-So. 07.30 Uhr bis 19.30 Uhr zur Verfügung (RW West); 1 RTW
steht von Mo.-Fr. 07.30 Uhr bis 19.30 Uhr (RW Mitte-Ost) zur Verfügung. Sie werden
vorrangig zu (Intensiv-)Verlegungstransporten aber auch in der Primärrettung eingesetzt.
Insgesamt fanden im Untersuchungszeitraum rund 3.000 Verlegungsfahrten statt.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Zusammenfassung und Bewertung 43
Für Sonderbedarfe sind künftig im RDB Stadt Aachen folgende Rettungsmittel vorzuhalten:
1 RTW Infektion und Schwerlast (bis 300 kg):
Dieses Fahrzeug wird bei Bedarf besetzt. Für schwerere Patiententransporte
stehen die nächsten geeigneten Fahrzeuge in den Städten Köln und Düsseldorf zur Verfügung.
Spitzenbedarf:
4 RTW BF Aachen: kurzfristige Besetzung mit Personal des Brandschutzes
2 NEF BF Aachen: kurzfristige Besetzung mit Personal des Brandschutzes
und dienstfreien Notärzten
4 RTW externe Leistungserbringer: Besetzung innerhalb von 30 Minuten
4 KTW externe Leistungserbringer: Besetzung innerhalb von 30 Minuten
Sonstige Fahrzeuge im Rettungsdienst:
1 LNA-Fahrzeug
1 GW-Rett
1 AB-MANV
Das LNA-Fahrzeug sollte in Zukunft als ELW (ausgerüstet für die Abschnittleitung medizinische Rettung) vorgehalten werden.
Zusätzlich wird empfohlen einen KdoW für die ärztliche Leitung zur Verfügung
zu stellen. Dem ärztlichen Leiter wird derzeit ein Fahrzeug aus dem Pool der
BF Aachen zur Verfügung gestellt. Die Poollösung wird jedoch in Zukunft aus
Gründen der Auslastung der Fahrzeuge der BF nicht mehr möglich sein.
Die 4 RTW, die durch externe Leistungserbringer für Spitzenbedarfe besetzt
werden, müssen nicht mit der TNA-Ausstattung ausgerüstete werden.
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Zusammenfassung und Bewertung 44
Insgesamt ist folgendes festzustellen:
1. Durch den Einsatz des Tele-Notarztes konnte ein Ansteigen der notärztlichen
Einsätze verhindert werden. Diese Einsätze konnten sogar gesenkt werden.
2. Durch die Neufestlegung der Wachstruktur - insbesondere durch die künftige
Besetzung der Wache 9 im RW-EB Süd und die neue Rettungswache in
Richterich - werden sich die Erreichungsmöglichkeiten innerhalb der Eintreffzeit im Stadtgebiet verbessern.
3. Zudem wird die Erhöhung der Vorhaltung der RTW den Erreichungsgrad der
Eintreffzeit verbessern.
Bonn, den 23. November 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft
für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz
m.b.H.
Dipl.-Ing. M. Unterkofler
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Verzeichnis der Anhänge 45
VERZEICHNIS DER ANHÄNGE
Seite
Anhang 1
Erwartungswerte der Einsatzhäufigkeiten im Untersuchungsgebiet
nach Einsatzbereichen und Tageskategorien.................................... 46
Anhang 2
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die RTW-Vorhaltung....... 52
Anhang 3
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die NEF-Vorhaltung ........ 61
Anhang 4
Frequenzabhängige Fahrzeugbemessung der bedarfsgerechten
Krankentransport-Vorhaltung ............................................................ 64
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Anhang 1 46
Anhang 1
Erwartungswerte der Einsatzhäufigkeiten
im Untersuchungsgebiet nach Einsatzbereichen
und Tageskategorien
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 1.1
Alarmierungsstunde
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
Summe
Notfall
0,8795
0,8554
0,7550
0,6948
0,8153
0,9759
1,5863
2,2209
2,6988
2,7068
2,5703
2,4137
2,3655
2,1486
2,3253
2,1526
2,2651
2,1406
2,1446
2,0402
1,8353
1,5502
1,1968
1,1084
42,4459
Anhang 1 47
Zeitliche Verteilung der Notfälle und Krankentransporte im
Einsatzbereich Mitte-Ost
Werktag
KTP
0,0442
0,0281
0,0281
0,0442
0,0522
0,3092
0,3173
0,5060
0,6988
0,5341
0,4779
0,5542
0,5783
0,4578
0,2851
0,2610
0,1727
0,1084
0,1365
0,0602
0,0884
0,0602
0,0522
0,0321
5,8872
Summe
0,9237
0,8835
0,7831
0,7390
0,8675
1,2851
1,9036
2,7269
3,3976
3,2409
3,0482
2,9679
2,9438
2,6064
2,6104
2,4136
2,4378
2,2490
2,2811
2,1004
1,9237
1,6104
1,2490
1,1405
48,3331
RW-EB Mitte-Ost
Samstag
Notfall
KTP
1,4231
0,0192
1,5769
0,0577
1,6538
0,0577
1,1731
0,0577
0,9615
0,0577
0,8077
0,0769
0,9615
0,1154
1,6154
0,0962
1,6923
0,1346
2,5192
0,2308
2,0192
0,1346
2,1923
0,0769
2,1154
0,1731
2,0962
0,0385
2,3462
0,1346
2,1154
0,1346
2,1923
0,0769
1,9038
0,0962
2,0385
0,0577
2,3269
0,0385
2,0000
0,0962
1,5577
0,0385
1,6923
0,1346
1,8654
0,0385
42,8461
2,1733
Summe
1,4423
1,6346
1,7115
1,2308
1,0192
0,8846
1,0769
1,7116
1,8269
2,7500
2,1538
2,2692
2,2885
2,1347
2,4808
2,2500
2,2692
2,0000
2,0962
2,3654
2,0962
1,5962
1,8269
1,9039
45,0194
Sonntag /Wochenfeiertag
Notfall
KTP
Summe
0,9688
0,0313
1,0001
0,6875
0,0000
0,6875
0,6875
0,0156
0,7031
0,6719
0,0313
0,7032
0,6875
0,0625
0,7500
1,1406
0,1563
1,2969
1,4844
0,3125
1,7969
1,2813
0,2188
1,5001
1,4688
0,0938
1,5626
1,6875
0,2344
1,9219
1,4375
0,1250
1,5625
1,8438
0,1250
1,9688
1,8438
0,1406
1,9844
1,9219
0,0781
2,0000
2,0000
0,2031
2,2031
1,7969
0,1250
1,9219
1,7344
0,0781
1,8125
1,7031
0,0781
1,7812
1,8750
0,0938
1,9688
1,7344
0,1094
1,8438
1,7031
0,1094
1,8125
1,2813
0,0156
1,2969
1,0000
0,0625
1,0625
1,0625
0,0469
1,1094
33,7035
2,5471
36,2506
© FORPLAN 2018
TABELLE A 1.2
Alarmierungsstunde
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
Summe
Notfall
0,4096
0,4458
0,3052
0,3173
0,3855
0,5622
0,8996
1,2289
1,2691
1,4458
1,2008
0,9920
0,9839
0,9277
0,9478
0,9438
1,0040
0,9197
0,8394
0,5663
0,6185
0,6707
0,4779
0,4378
18,7993
Zeitliche Verteilung der Notfälle und Krankentransporte im
Einsatzbereich Nord
Werktag
KTP
0,1526
0,1325
0,1044
0,0763
0,0602
0,2610
1,0281
2,4578
2,3454
2,0964
1,6386
1,4458
1,1526
1,1285
0,8715
0,6466
0,5341
0,5020
0,4297
0,4177
0,3936
0,2771
0,2811
0,2651
18,6987
Summe
0,5622
0,5783
0,4096
0,3936
0,4457
0,8232
1,9277
3,6867
3,6145
3,5422
2,8394
2,4378
2,1365
2,0562
1,8193
1,5904
1,5381
1,4217
1,2691
0,9840
1,0121
0,9478
0,7590
0,7029
37,4980
RW-EB Nord
Samstag
Notfall
KTP
0,6346
0,1538
0,7308
0,1731
0,5962
0,1346
0,4615
0,1346
0,3077
0,0577
0,5000
0,0962
0,5577
0,1731
0,5962
0,7692
0,9423
0,9038
1,1346
0,7692
0,9038
0,9808
0,9615
0,6923
0,7115
0,7885
0,7885
0,8269
0,7885
0,4038
1,0385
0,3462
0,8654
0,5577
0,5192
0,3846
1,3462
0,4808
0,4808
0,4038
0,6923
0,4038
0,9231
0,2115
0,5192
0,2692
0,6538
0,2308
17,6539
10,3460
Summe
0,7884
0,9039
0,7308
0,5961
0,3654
0,5962
0,7308
1,3654
1,8461
1,9038
1,8846
1,6538
1,5000
1,6154
1,1923
1,3847
1,4231
0,9038
1,8270
0,8846
1,0961
1,1346
0,7884
0,8846
27,9999
Sonntag /Wochenfeiertag
Notfall
KTP
Summe
0,3594
0,1094
0,4688
0,2344
0,0938
0,3282
0,2188
0,1406
0,3594
0,4063
0,1094
0,5157
0,2813
0,1094
0,3907
0,5313
0,1875
0,7188
0,5781
0,9063
1,4844
0,5000
0,3594
0,8594
0,8750
0,2813
1,1563
0,8750
0,4063
1,2813
0,5313
0,4844
1,0157
0,9844
0,3125
1,2969
0,9375
0,3594
1,2969
0,6875
0,5156
1,2031
0,8594
0,4063
1,2657
0,5156
0,4063
0,9219
0,7344
0,5313
1,2657
0,5781
0,2969
0,8750
0,7031
0,3750
1,0781
0,4375
0,4219
0,8594
0,5781
0,3594
0,9375
0,6250
0,4063
1,0313
0,7344
0,3281
1,0625
0,4688
0,2188
0,6876
14,2347
8,1256
22,3603
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 1.3
Alarmierungsstunde
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
Summe
Notfall
0,4137
0,4217
0,3775
0,3012
0,3052
0,5823
0,8755
1,2209
1,2410
1,3253
1,4056
1,2490
1,1406
1,0884
1,0562
1,1205
0,9839
1,0522
0,8876
0,9478
0,7229
0,6265
0,5141
0,4378
20,2974
Anhang 1 48
Zeitliche Verteilung der Notfälle und Krankentransporte im
Einsatzbereich West
Werktag
KTP
0,0924
0,0522
0,0562
0,0602
0,1687
0,4418
0,9036
1,8755
2,4137
1,9839
1,8715
1,9116
1,6586
1,3213
1,0723
0,6827
0,4699
0,2249
0,2249
0,1727
0,1446
0,1004
0,0924
0,0964
18,0924
Summe
0,5061
0,4739
0,4337
0,3614
0,4739
1,0241
1,7791
3,0964
3,6547
3,3092
3,2771
3,1606
2,7992
2,4097
2,1285
1,8032
1,4538
1,2771
1,1125
1,1205
0,8675
0,7269
0,6065
0,5342
38,3898
RW-EB West
Samstag
Notfall
KTP
0,6346
0,0962
0,5385
0,0385
0,4808
0,0769
0,4615
0,0769
0,5000
0,0769
0,3846
0,0385
0,7115
0,1731
0,6923
0,3846
1,2500
0,5385
0,8846
0,7115
1,2115
0,8654
1,1923
0,5962
0,8846
0,3654
0,9423
0,4423
0,8077
0,3654
1,1538
0,3077
0,8846
0,1731
1,3462
0,2308
1,0000
0,2308
0,9615
0,2308
0,8269
0,1731
0,5192
0,1731
0,5769
0,0962
0,5769
0,0577
19,4228
6,5196
Summe
0,7308
0,5770
0,5577
0,5384
0,5769
0,4231
0,8846
1,0769
1,7885
1,5961
2,0769
1,7885
1,2500
1,3846
1,1731
1,4615
1,0577
1,5770
1,2308
1,1923
1,0000
0,6923
0,6731
0,6346
25,9424
Sonntag /Wochenfeiertag
Notfall
KTP
Summe
0,4219
0,0781
0,5000
0,4844
0,1094
0,5938
0,3281
0,0781
0,4062
0,3594
0,0313
0,3907
0,3281
0,0781
0,4062
0,8125
0,3281
1,1406
0,6094
0,6719
1,2813
0,6563
0,3281
0,9844
0,9063
0,5313
1,4376
1,2031
0,4063
1,6094
0,8906
0,3125
1,2031
0,8594
0,3906
1,2500
1,0469
0,3750
1,4219
0,9375
0,2188
1,1563
0,9063
0,2031
1,1094
1,2813
0,2344
1,5157
0,8906
0,1406
1,0312
0,9688
0,1563
1,1251
1,0938
0,1406
1,2344
0,6250
0,1250
0,7500
0,7188
0,2344
0,9532
0,7656
0,1563
0,9219
0,5313
0,1406
0,6719
0,5781
0,0625
0,6406
18,2035
5,5314
23,7349
© FORPLAN 2018
TABELLE A 1.4
Alarmierungsstunde
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
Summe
Notfall
0,2048
0,2209
0,1647
0,1486
0,1807
0,2771
0,5141
0,5944
0,6988
0,6064
0,6747
0,5823
0,5462
0,4859
0,5663
0,5663
0,5100
0,5141
0,5382
0,4578
0,4458
0,3735
0,3092
0,2691
10,4499
Zeitliche Verteilung der Notfälle und Krankentransporte im
Einsatzbereich Süd
Werktag
KTP
0,0040
0,0040
0,0161
0,0080
0,0040
0,0442
0,1165
0,1928
0,1888
0,2008
0,1807
0,1767
0,1687
0,1968
0,0643
0,0803
0,1004
0,0402
0,0361
0,0442
0,0281
0,0241
0,0241
0,0040
1,9479
Summe
0,2088
0,2249
0,1808
0,1566
0,1847
0,3213
0,6306
0,7872
0,8876
0,8072
0,8554
0,7590
0,7149
0,6827
0,6306
0,6466
0,6104
0,5543
0,5743
0,5020
0,4739
0,3976
0,3333
0,2731
12,3978
RW-EB Süd
Samstag
Notfall
KTP
0,4038
0,0000
0,0769
0,0000
0,1731
0,0000
0,1346
0,0000
0,2115
0,0000
0,4615
0,0000
0,2500
0,0000
0,4615
0,0769
0,5000
0,0962
0,5769
0,0000
0,4231
0,0192
0,4808
0,0577
0,5385
0,0000
0,4423
0,0000
0,6346
0,0385
0,5577
0,0769
0,4808
0,0385
0,3846
0,0192
0,4615
0,0385
0,4038
0,0000
0,4423
0,0385
0,4231
0,0385
0,4038
0,0000
0,1346
0,0192
9,4613
0,5578
Summe
0,4038
0,0769
0,1731
0,1346
0,2115
0,4615
0,2500
0,5384
0,5962
0,5769
0,4423
0,5385
0,5385
0,4423
0,6731
0,6346
0,5193
0,4038
0,5000
0,4038
0,4808
0,4616
0,4038
0,1538
10,0191
Sonntag /Wochenfeiertag
Notfall
KTP
Summe
0,1719
0,0000
0,1719
0,2344
0,0469
0,2813
0,0781
0,0000
0,0781
0,3125
0,0156
0,3281
0,1719
0,0156
0,1875
0,4375
0,0781
0,5156
0,5000
0,1719
0,6719
0,3594
0,0313
0,3907
0,6250
0,0000
0,6250
0,5313
0,0156
0,5469
0,4063
0,0469
0,4532
0,5156
0,0156
0,5312
0,5000
0,0313
0,5313
0,5938
0,0000
0,5938
0,5625
0,0156
0,5781
0,5000
0,0781
0,5781
0,6406
0,0469
0,6875
0,4219
0,0156
0,4375
0,5000
0,0000
0,5000
0,5781
0,0000
0,5781
0,3281
0,0156
0,3437
0,3594
0,0000
0,3594
0,2656
0,0000
0,2656
0,2344
0,0469
0,2813
9,8283
0,6875
10,5158
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 1.5
Anhang 1 49
Zeitliche Verteilung der Notarzteinsätze im NA-EB Nord-Ost
NA-EB Nord-Ost
Werktag
Samstag
Sonntag /
Wochenfeiertag
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
0,2410
0,2048
0,1968
0,1888
0,2369
0,3454
0,5341
0,8755
0,9558
0,9036
0,9036
0,8032
0,7550
0,7912
0,7711
0,7028
0,7309
0,6867
0,6225
0,5502
0,5783
0,4458
0,3414
0,2932
0,3269
0,1923
0,2692
0,2115
0,1923
0,2500
0,3462
0,5577
0,5000
0,9423
0,6731
0,5962
0,6731
0,5000
0,4808
0,6923
0,5962
0,5577
0,5385
0,6731
0,5192
0,3462
0,3654
0,3077
0,2500
0,1875
0,1094
0,2188
0,2031
0,4688
0,5156
0,4531
0,6719
0,5625
0,4063
0,5938
0,7344
0,6094
0,5781
0,5938
0,6406
0,4844
0,6250
0,5156
0,5938
0,3906
0,2969
0,2813
Summe
13,6586
11,3079
10,9847
Alarmierungsstunde
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 1.6
Anhang 1 50
Zeitliche Verteilung der Notarzteinsätze im NA-EB Süd-West
NA-EB Süd-West
Werktag
Samstag
Sonntag /
Wochenfeiertag
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
0,1486
0,1486
0,1446
0,1084
0,2008
0,3092
0,4418
0,4779
0,5462
0,5863
0,5703
0,4378
0,4257
0,4297
0,3976
0,4177
0,4257
0,4458
0,4016
0,3815
0,2811
0,3052
0,2851
0,2570
0,2500
0,2308
0,2115
0,1154
0,1731
0,1538
0,2500
0,1923
0,5192
0,2692
0,5385
0,4423
0,4423
0,4038
0,4231
0,4808
0,4615
0,4423
0,4808
0,3654
0,2115
0,2692
0,3077
0,1346
0,1406
0,1406
0,1250
0,1563
0,2344
0,2813
0,3438
0,2969
0,3906
0,5625
0,3125
0,2344
0,4531
0,3438
0,5313
0,4063
0,4531
0,3438
0,3906
0,3906
0,2188
0,3594
0,2656
0,2500
Summe
8,5742
7,7691
7,6253
Alarmierungsstunde
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 1.7
Anhang 1 51
Zeitliche Verteilung der Tätigkeiten des Tele-Notarztes
Alarmierungsstunde
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
Summe
Verteilung der Tätigkeiten des Tele-Notarztes
Werktag
Samstag
0,2128
0,2307
0,1527
0,2500
0,1606
0,1154
0,1084
0,0962
0,1004
0,0769
0,1044
0,0577
0,1446
0,1154
0,2650
0,2693
0,3695
0,3846
0,5382
0,5577
0,6104
0,5577
0,5342
0,5769
0,5783
0,6346
0,4980
0,4423
0,4699
0,7693
0,5302
0,4039
0,4417
0,5385
0,4940
0,5962
0,5341
0,4230
0,4177
0,3269
0,4297
0,4808
0,3534
0,3654
0,3373
0,3077
0,2129
0,1731
8,5984
8,7502
Sonntag
0,3282
0,2969
0,1719
0,1407
0,1250
0,1094
0,1563
0,2188
0,3751
0,2500
0,5000
0,4063
0,4531
0,5313
0,5312
0,4844
0,4375
0,5000
0,4531
0,2813
0,3125
0,2969
0,3438
0,2813
7,9850
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Anhang 2 52
Anhang 2
Risi
abh
gige Fahr eugbe essu g f r die
RTW V rha tu g
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.1
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für RTW im Rettungswacheneinsatzbereich Mitte-Ost
Ris i)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 53
ah
gige Fahr
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
itte
essu
g
st
7.010 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
46
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
6
7
07832787
07533728
07266297
07106865
07035580
07010081
07002481
07000539
Ris i)
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
6ahre
0708
0712
0724
0759
1779
6730
25761
117791
abh
RTW
Schichte
gige Fahr
0700
0700
0700
0700
0701
0703
0710
0747
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
ate
itte
essu
Pr
0700
0701
0701
0703
0709
0730
1723
5768
e t
070%
4676%
7674%
9173%
9773%
9973%
9978%
10070%
g
st
3.559 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
43
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
07574635
07211029
07055623
07011343
07001880
07000262
Ris i)
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
6ahre
0710
0728
1708
5727
31782
228731
abh
RTW
Schichte
gige Fahr
0700
0700
0700
0702
0713
0792
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
ate
itte
essu
0701
0701
0705
0725
1753
11700
Pr
e t
070%
6772%
9179%
9874%
9977%
10070%
g
st
1.292 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
44
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
6
7
07784085
07453116
07199449
07069836
07020166
07004938
07001048
07000196
Schichte
0708
0714
0731
0788
3706
12749
58788
314780
6ahre
ate
0700
0700
0701
0702
0706
0724
1713
6705
0702
0703
0707
0720
0771
2788
13759
72765
Pr
e t
070%
5172%
8077%
9377%
9873%
9976%
9979%
10070%
Fortsetzung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.1
Fortsetzung
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 54
ah
gige Fahr
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
itte
essu
g
st
936 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
39
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
6
07620251
07252561
07074554
07017103
07003196
07000503
07000068
Risi)
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
6ahre
0709
0721
0772
3715
16783
106798
788712
abh
RTW
Schichte
gige Fahr
0700
0700
0701
0706
0732
2706
15716
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
ate
itte
essu
Pr
0702
0705
0717
0773
3788
24769
181787
e t
070%
6471%
9071%
9778%
9976%
9979%
10070%
g
st
1.318 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
45
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
6
07724016
07368710
07139998
07041850
07010260
07002126
07000381
Risi)
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
6ahre
0709
0717
0745
1749
6709
29740
164704
abh
RTW
Schichte
gige Fahr
0700
0700
0701
0702
0710
0746
2756
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
ate
itte
essu
Pr
0702
0703
0708
0728
1714
5751
30776
e t
070%
5672%
8479%
9578%
9970%
9978%
10070%
g
st
839 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
42
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07535298
07179170
07042708
07007849
07001170
Schichte
0711
0733
1737
7745
49795
6ahre
ate
0700
0701
0702
0712
0778
Pr
0702
0706
0726
1740
9737
e t
070%
6978%
9372%
9878%
9978%
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.2
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für RTW im Rettungswacheneinsatzbereich Nord
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 55
ah
gige Fahr
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
essu
g
rd
3.163 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
57
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07636828
07268979
07082686
07019788
07003861
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0713
0730
0796
4703
20765
gige Fahr
ate
0700
0700
0700
0702
0708
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
essu
Pr
0701
0701
0705
0719
1700
e t
070%
6279%
8974%
9776%
9975%
g
rd
1.518 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
49
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07339366
07065497
07008730
07000885
07000072
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0720
1704
7779
76781
939784
gige Fahr
ate
0700
0700
0703
0731
3777
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
essu
Pr
0701
0705
0738
3770
45729
e t
070%
8179%
9777%
9978%
10070%
g
rd
551 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
49
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07512364
07162151
07036392
07006285
07000880
Schichte
0713
0742
1786
10778
77704
6ahre
ate
0700
0701
0704
0721
1748
Pr
0703
0710
0743
2749
17778
Fortsetzung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
e t
070%
7173%
9379%
9970%
9979%
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.2
Fortsetzung
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 56
ah
gige Fahr
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
essu
g
rd
367 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
45
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07359444
07074129
07010586
07001152
07000101
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0718
0785
5796
54780
624784
gige Fahr
ate
0700
0702
0711
1705
12702
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
essu
Pr
0704
0720
1738
12765
144719
e t
070%
8077%
9773%
9977%
10070%
g
rd
562 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
49
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07452222
07122522
07023302
07003395
07000400
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0715
0756
2794
20719
171731
gige Fahr
ate
0700
0701
0705
0732
2768
eugbe
tfa v rha tu g RW EB
essu
Pr
0703
0710
0755
3778
32712
e t
070%
7571%
9575%
9974%
9979%
g
rd
349 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
50
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07314892
07055799
07006807
07000631
07000047
Schichte
0722
1724
10719
109790
1472720
6ahre
0700
0702
0716
1772
23700
ate
Pr
0704
0723
1791
20761
276704
e t
070%
8373%
9870%
9978%
10070%
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.3
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für RTW im Rettungswacheneinsatzbereich West
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 57
ah
gige Fahr
eugbe
essu
g
tfa v rha tu g RW EB West
3.429 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
51
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
6
07625998
07258169
07077290
07017993
07003413
07000545
07000075
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0711
0728
0792
3797
20792
130799
950735
gige Fahr
ate
0700
0700
0700
0702
0708
0753
3782
eugbe
essu
Pr
0701
0701
0704
0719
1701
6731
45780
e t
070%
6377%
8979%
9778%
9976%
9979%
10070%
g
tfa v rha tu g RW EB West
1.625 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
49
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07361006
07074826
07010742
07001175
07000104
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0719
0792
6739
58742
662745
gige Fahr
ate
0700
0700
0703
0723
2766
eugbe
essu
Pr
0701
0704
0731
2782
31793
e t
070%
8076%
9773%
9977%
10070%
g
tfa v rha tu g RW EB West
637 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
50
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
5
07572297
07209038
07054775
07011102
07001828
07000253
Schichte
0712
0733
1727
6725
37792
273783
6ahre
ate
0700
0701
0702
0712
0773
5727
Pr
0703
0708
0729
1744
8775
63719
Fortsetzung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
e t
070%
6774%
9270%
9874%
9978%
10070%
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.3
Fortsetzung
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 58
ah
gige Fahr
eugbe
essu
g
tfa v rha tu g RW EB West
373 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
45
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07361609
07075096
07010802
07001184
07000105
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0717
0783
5779
52785
598713
gige Fahr
ate
0700
0702
0711
1702
11750
eugbe
essu
Pr
0704
0719
1734
12720
138703
e t
070%
8076%
9773%
9977%
10070%
g
tfa v rha tu g RW EB West
745 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
48
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07540751
07183380
07044334
07008267
07001251
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0712
0736
1751
8709
53743
gige Fahr
ate
0700
0701
0702
0713
0783
eugbe
essu
Pr
0702
0707
0728
1752
10702
e t
070%
6975%
9371%
9878%
9978%
g
tfa v rha tu g RW EB West
420 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
49
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07357292
07073173
07010374
07001120
07000098
Schichte
0719
0792
6749
60713
690770
6ahre
0700
0701
0710
0794
10779
ate
0704
0717
1722
11727
129751
Pr
e t
070%
8078%
9774%
9977%
10070%
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.4
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für RTW im Rettungswacheneinsatzbereich Süd
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 59
ah
gige Fahr
eugbe
essu
g
tfa v rha tu g RW EB S=d
1.714 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
57
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
07421404
07104825
07018216
0719
0776
4736
0700
0700
0702
0701
0704
0721
070%
7770%
9672%
3
4
5
07002421
07000260
07000023
32784
305793
3401723
0713
1723
13766
1758
14774
163791
9975%
9979%
10070%
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
gige Fahr
6ahre
eugbe
essu
ate
Pr
e t
g
tfa v rha tu g RW EB S=d
888 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
54
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07233171
07029584
07002559
07000168
07000009
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0732
2752
29709
444729
8443782
gige Fahr
ate
0700
0701
0712
1778
33791
eugbe
essu
Pr
0702
0712
1740
21741
406793
e t
070%
8778%
9970%
9979%
10070%
g
tfa v rha tu g RW EB S=d
309 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
57
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07373150
07080381
07012012
07001369
07000126
Schichte
0721
0798
6754
57743
624795
6ahre
0700
0702
0713
1710
12702
ate
Pr
0705
0723
1751
13725
144722
Fortsetzung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
e t
070%
7979%
9771%
9977%
10070%
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 2.4
Fortsetzung
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
Anhang 2 60
ah
gige Fahr
eugbe
essu
g
tfa v rha tu g RW EB S=d
183 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
53
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07226847
07027931
07002343
07000149
07000008
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0732
2762
31720
491757
9637772
gige Fahr
ate
0701
0705
0760
9745
185734
eugbe
essu
Pr
0707
0760
7720
113744
2224709
e t
070%
8872%
9970%
9979%
10070%
g
tfa v rha tu g RW EB S=d
394 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
58
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07388545
07087762
07013782
07001651
07000160
Risi)
abh
RTW
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
Schichte
6ahre
0721
0791
5780
48738
500733
gige Fahr
ate
0700
0701
0709
0776
7782
eugbe
essu
Pr
0704
0717
1709
9707
93781
e t
070%
7970%
9678%
9976%
10070%
g
tfa v rha tu g RW EB S=d
235 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
56
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
RTW S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07247549
07033537
07003103
07000217
07000012
Schichte
0731
2731
24796
356727
6324763
6ahre
0700
0704
0739
5757
98782
ate
0706
0743
4768
66780
1185787
Pr
e t
070%
8770%
9878%
9979%
10070%
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Anhang 3 61
Anhang 3
Risi
abh
gige Fahr eugbe essu g f r die
EF V rha tu g
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 3.1
Anhang 3 62
Risikoabhängige Fahrzeugbemessung für die NEF-Vorhaltung im
RDB Stadt Aachen
Risi)
abh
gige Fahr
eugbe
essu
g
EF V rha tu g RDB Stadt Aache
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
3.751 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
39
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
EF S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07554450
07194247
07048645
07009407
07001477
Risi)
abh
Schichte
6ahre
0710
0728
1710
5770
36733
gige Fahr
ate
0700
0700
0700
0702
0715
eugbe
essu
Pr
0700
0701
0705
0727
1775
e t
070%
6876%
9276%
9876%
9978%
g
EF V rha tu g RDB Stadt Aache
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
1.785 Ei s t e
249 (wer)tags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
42
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
EF S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07341093
07066215
07008879
07000906
07000075
Risi)
abh
Schichte
6ahre
0717
0788
6755
64723
781708
gige Fahr
ate
0700
0700
0703
0726
3714
eugbe
essu
Pr
0701
0704
0732
3710
37764
e t
070%
8178%
9776%
9978%
10070%
g
EF V rha tu g RDB Stadt Aache
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
645 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
38
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
EF S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07477956
07138626
07028343
07004448
07000565
Schichte
0711
0738
1785
11778
92775
6ahre
ate
0700
0701
0704
0723
1778
Pr
0703
0709
0743
2772
21740
Fortsetzung
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
e t
070%
7375%
9479%
9972%
9979%
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 3.1
Anhang 3 63
Fortsetzung
Risi)
abh
gige Fahr
eugbe
essu
g
EF V rha tu g RDB Stadt Aache
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
347 Ei s t e
52 (sa stags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
41
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
EF S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07318662
07057235
07007080
07000666
07000050
Risi)
abh
Schichte
6ahre
0718
1700
8712
86737
1140757
gige Fahr
ate
0700
0702
0716
1766
21793
eugbe
essu
Pr
0704
0723
1787
19793
263721
e t
070%
8371%
9870%
9978%
10070%
g
EF V rha tu g RDB Stadt Aache
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
747 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (07.30 19.30 Uhr)
38
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
EF S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07460005
07127262
07024745
07003689
07000445
Risi)
abh
Schichte
6ahre
0711
0741
2713
14731
118771
gige Fahr
ate
0700
0701
0703
0722
1785
eugbe
essu
Pr
0702
0708
0740
2768
22726
e t
070%
7477%
9573%
9973%
9979%
g
EF V rha tu g RDB Stadt Aache
Ei s t e i U tersuchu gs eitrau
Schichte i U tersuchu gs eitrau
Schichtdauer
Ei sat eit
A
ah
444 Ei s t e
64 (s
tags<w che feiertags)
12 Stu de (19.30 07.30 Uhr)
41
i ute
/berschrei
Wieder)ehr eit des
EF S f rt
beset ter
RTW
x
tu gswahr
schei ich)eit
P(X5x)
/berschreitu gsfa es i
1utei u g
0
1
2
3
4
07327145
07060543
07007725
07000750
07000059
Schichte
0717
0794
7739
76719
974776
6ahre
0700
0701
0712
1719
15723
ate
Pr
0703
0718
1739
14729
182777
e t
070%
8276%
9778%
9978%
10070%
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
Anhang 4 64
Anhang 4
Freque
abh
gige Fahr eugbe essu g der bedarfsgerechte
ra e tra sp rt V rha tu g
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90
RDB Stadt Aachen - Bedarfsplanung Rettungsdienst
TABELLE A 4.1
Anhang 4 65
Dimensionierung der bedarfsgerechten KrankentransportVorhaltung im RDB Stadt Aachen (unter Berücksichtigung der
Pausenintervalle)
Dimensionierung der Krankentransportvorhaltung (Soll-Gesamtvorhaltung)
Tageszeitintervall
(TZI)
von
bis
[Uhr]
[Uhr]
KTP-EB Stadt
0
- 1
1
- 2
Aachen
2
- 3
3
- 4
4
- 5
5
- 6
6
- 7
7
- 8
8
- 9
9
- 10
10
- 11
11
- 12
12
- 13
13
- 14
14
- 15
15
- 16
16
- 17
17
- 18
18
- 19
19
- 20
20
- 21
21
- 22
22
- 23
23
- 24
Werktag (außer Samstag):
KTP-EB Stadt
0
- 1
1
- 2
Aachen
2
- 3
3
- 4
4
- 5
5
- 6
6
- 7
7
- 8
8
- 9
9
- 10
10
- 11
11
- 12
12
- 13
13
- 14
14
- 15
15
- 16
16
- 17
17
- 18
18
- 19
19
- 20
20
- 21
21
- 22
22
- 23
23
- 24
Samstag
KTP-EB Stadt
0
- 1
1
- 2
Aachen
2
- 3
3
- 4
4
- 5
5
- 6
6
- 7
7
- 8
8
- 9
9
- 10
10
- 11
11
- 12
12
- 13
13
- 14
14
- 15
15
- 16
16
- 17
17
- 18
18
- 19
19
- 20
20
- 21
21
- 22
22
- 23
23
- 24
Sonntag/Feierteg
Rettungswachenversorgungsbereich
TZILänge
ø Einsatzhäufigkeit
im TZI
ø Einsatzdauer
Dispositionszeit
erforderl.
Fahrzeuge
(rechner.)
aufgerundet
ab
erforderl.
Fahrzeuge
(gerundet)
besetzte
SOLL-RM
[Min]
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
[.]
0,2932
0,2168
0,2048
0,1887
0,2851
1,0562
2,3655
5,0321
5,6467
4,8152
4,1687
4,0883
3,5582
3,1044
2,2932
1,6706
1,2771
0,8755
0,8272
0,6948
0,6547
0,4618
0,4498
0,3976
44,6262
0,2692
0,2693
0,2692
0,2692
0,1923
0,2116
0,4616
1,3269
1,6731
1,7115
2,0000
1,4231
1,3270
1,3077
0,9423
0,8654
0,8462
0,7308
0,8078
0,6731
0,7116
0,4616
0,5000
0,3462
19,5967
0,2188
0,2501
0,2343
0,1876
0,2656
0,7500
2,0626
0,9376
0,9064
1,0626
0,9688
0,8437
0,9063
0,8125
0,8281
0,8438
0,7969
0,5469
0,6094
0,6563
0,7188
0,5782
0,5312
0,3751
16,8916
[Min]
68
68
68
68
68
68
68
84
84
84
84
84
84
84
84
84
84
84
84
68
68
68
68
68
[Min]
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
[Anzahl]
0,35
0,26
0,23
0,22
0,31
1,09
2,51
5,35
8,00
7,06
6,14
5,89
5,18
4,70
3,53
2,58
1,94
1,38
1,18
1,02
0,75
0,55
0,51
0,46
[Wert]
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
56
56
56
56
56
56
56
65
65
65
65
65
65
65
65
65
65
65
65
56
56
56
56
56
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,25
0,25
0,25
0,25
0,18
0,20
0,43
1,33
1,79
1,86
2,15
1,60
1,45
1,42
1,06
0,95
0,92
0,80
0,87
0,70
0,67
0,43
0,47
0,32
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
71
71
71
71
71
71
71
62
62
62
62
62
62
62
62
62
62
62
62
71
71
71
71
71
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,29
0,29
0,28
0,23
0,30
0,80
2,21
1,33
0,93
1,09
1,00
0,87
0,93
0,84
0,85
0,87
0,82
0,57
0,63
0,67
0,84
0,72
0,64
0,48
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
0,5
[Anzahl]
0
0
0
0
0
1
3
5
8
7
6
6
5
5
4
3
2
1
1
1
1
1
1
0
61
0
0
0
0
0
0
0
1
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
0
0
18
0
0
0
0
0
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
19
[Anzahl]
1
1
1
1
1
1
3
6
8
7
6
7
7
7
7
4
2
2
2
1
1
1
1
0
78
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
29
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
0
22
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
© FORPLAN 2018
FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, Telefon (0228) 91 93 90