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Mitteilungsvorlage (Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen mit Zeichen 386.3)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 17:05
Aktualisiert
03.12.18, 17:05
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung. Vorlagennummer: VL-171/2018 Langerwehe, den 15.10.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen mit Zeichen 386.3 Sachdarstellung: In der 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten wurde die Verwaltung beauftrag das Gespräch mit der Bezirksregierung bezüglich einer Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln zu suchen und folgende Punkte zu klären: 1. Mögliche Darstellung auf der Beschilderung: Nach Teil 3 der Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) Punkt 3.4 Angaben zur Gestaltung, Unterpunkt 3.4.2 Abs. 2 darf in einer Unterrichtungstafel jeweils nur ein Ziel bzw. Motiv dargestellt werden. Die Tafeln haben eine braune Grundfarbe mit weißer Schrift, das Motiv setzt sich aus braun und weiß zusammen, andere Farben sind nicht zulässig. Eine touristische Unterrichtungstafel zeigt neben verbalen Bezeichnungen auch vereinfachte bildhafte Motive des touristischen Zieles, daher muss dieses für eine bildhafte Darstellung geeignet sein. Das Motiv ist so zu gestalten, dass der Betrachter ohne weiteres einen entsprechenden Bezug zum Ziel herstellen kann. 2. Kosten der Beschilderung: Die Kosten der Touristischen Hinweisbeschilderung (Zeichen 386.3) trägt abweichend von § 5b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige, der die Aufstellung des Zeichens beantragt (§ 51 StVO). Gleiches gilt für die Kosten der Aufstellung der Beschilderung zu innerörtlichen Zielen (Zeichen 432). Dies gilt für die Kosten der Erstellung, Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung und gegebenenfalls Demontage der Beschilderung. Nach telefonische Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln am 21.08.2018 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass man über die Höhe der Kosten einer touristischen Unterrichtungstafel an Autobahnen mit Zeichen 386.3 keine verbindliche Aussage machen könne, da die Kosten abhängig von verschiedensten Faktoren wie zum Beispiel Kosten für die Gestaltung des Layouts, Herstellungskosten, Ablösegebühr für Standort, Kosten für die Montage etc. abhängig sind. Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt der Stadt Düren, teilte diese der Verwaltung mit, dass die Beschilderung des Leopold-Hoesch Museums auf der BAB 4, welche kürzlich auf- Drucksache VL-171/2018 Seite - 2 - gestellt wurde, ca. 20.000,00€ gekostet habe. Hier handelt es sich um jeweils eine touristische Unterrichtungstafel je Fahrtrichtung. 3. Folgebeschilderung: Bei einer Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln ist nach Auskunft der Bezirksregierung sinnig, die Kontinuitätsregelung der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung zu beachten, da eine alleinige Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel auf einer Autobahn nicht zielführen ist. Die weitere Zielführung im nachgeordneten Ortsnetz nach Verlassen der Autobahn obliegt nicht dem Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung, hier ist diese lediglich in Kenntnis zu setzten. 4. Fördermittel Mögliche Fördermittel sind der Bezirksregierung nicht bekannt. Auch Recherchen seitens der Verwaltung haben keine passenden Förderfonds hervorgebracht. 5. Anzahl der Schilder auf der Autobahn: Je Autobahnabschnitt sollten gemäß Punkt 3.3 Grundsätze zur Anwendung, Absatz 2 nicht mehr als zwei Unterrichtungstafeln aufgestellt werden, hier ist ein Mindestabstand von mindestens 1000Meter einzuhalten. Des Weitern ist zu beachten, dass ein Abstand zur wegweisenden blauen Beschilderung von ebenfalls 1000Meter nicht zu unterschreiten ist. Der Bürgermeister (Göbbels)