Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
03.12.18, 17:05
Aktualisiert
03.12.18, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-171/2018
Langerwehe, den 15.10.2018
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Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
Öffentlich
Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln an Autobahnen mit Zeichen
386.3
Sachdarstellung:
In der 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
wurde die Verwaltung beauftrag das Gespräch mit der Bezirksregierung bezüglich einer
Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln zu suchen und folgende Punkte zu
klären:
1.
Mögliche Darstellung auf der Beschilderung:
Nach Teil 3 der Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) Punkt 3.4 Angaben zur Gestaltung, Unterpunkt 3.4.2 Abs. 2 darf in einer Unterrichtungstafel jeweils
nur ein Ziel bzw. Motiv dargestellt werden. Die Tafeln haben eine braune Grundfarbe mit weißer Schrift, das Motiv setzt sich aus braun und weiß zusammen, andere
Farben sind nicht zulässig. Eine touristische Unterrichtungstafel zeigt neben verbalen Bezeichnungen auch vereinfachte bildhafte Motive des touristischen Zieles, daher muss dieses für eine bildhafte Darstellung geeignet sein. Das Motiv ist so zu
gestalten, dass der Betrachter ohne weiteres einen entsprechenden Bezug zum
Ziel herstellen kann.
2.
Kosten der Beschilderung:
Die Kosten der Touristischen Hinweisbeschilderung (Zeichen 386.3) trägt abweichend von § 5b Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes derjenige, der die Aufstellung
des Zeichens beantragt (§ 51 StVO). Gleiches gilt für die Kosten der Aufstellung
der Beschilderung zu innerörtlichen Zielen (Zeichen 432). Dies gilt für die Kosten
der Erstellung, Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung und gegebenenfalls Demontage der Beschilderung.
Nach telefonische Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln am 21.08.2018 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass man über die Höhe der Kosten einer touristischen Unterrichtungstafel an Autobahnen mit Zeichen 386.3 keine verbindliche
Aussage machen könne, da die Kosten abhängig von verschiedensten Faktoren
wie zum Beispiel Kosten für die Gestaltung des Layouts, Herstellungskosten, Ablösegebühr für Standort, Kosten für die Montage etc. abhängig sind. Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt der Stadt Düren, teilte diese der Verwaltung mit, dass die
Beschilderung des Leopold-Hoesch Museums auf der BAB 4, welche kürzlich auf-
Drucksache VL-171/2018
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gestellt wurde, ca. 20.000,00€ gekostet habe. Hier handelt es sich um jeweils eine
touristische Unterrichtungstafel je Fahrtrichtung.
3.
Folgebeschilderung:
Bei einer Beschilderung mit touristischen Unterrichtungstafeln ist nach Auskunft der
Bezirksregierung sinnig, die Kontinuitätsregelung der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung zu beachten, da eine alleinige Aufstellung einer touristischen
Unterrichtungstafel auf einer Autobahn nicht zielführen ist. Die weitere Zielführung
im nachgeordneten Ortsnetz nach Verlassen der Autobahn obliegt nicht dem Genehmigungsverfahren der Bezirksregierung, hier ist diese lediglich in Kenntnis zu
setzten.
4.
Fördermittel
Mögliche Fördermittel sind der Bezirksregierung nicht bekannt. Auch Recherchen
seitens der Verwaltung haben keine passenden Förderfonds hervorgebracht.
5.
Anzahl der Schilder auf der Autobahn:
Je Autobahnabschnitt sollten gemäß Punkt 3.3 Grundsätze zur Anwendung, Absatz
2 nicht mehr als zwei Unterrichtungstafeln aufgestellt werden, hier ist ein Mindestabstand von mindestens 1000Meter einzuhalten. Des Weitern ist zu beachten, dass
ein Abstand zur wegweisenden blauen Beschilderung von ebenfalls 1000Meter
nicht zu unterschreiten ist.
Der Bürgermeister
(Göbbels)