Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
323356.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
05.12.18, 12:00
Aktualisiert
05.12.18, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
FB 20/0182/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
05.12.2018
Flächenkonzept Weihnachtsmarkt
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
05.12.2018
Hauptausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die vorgestellten Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 20/0182/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.12.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Mit beiliegendem Antrag, hier eingegangen am 20.11.2018, hat die Fraktion der Grünen im Rat der
Stadt Aachen die Aufnahme des o.a. Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Hauptausschusses
am 05. Dezember 2018 beantragt.
Unter Bezug auf das letztjährige Antragsverfahren stützt sich der Antrag mit Blick auf die sog. Hütte
16 auf die Notwendigkeit der Fortentwicklung bzw. Gestaltung des Flächenkonzepts des
Weihnachtsmarktes.
Zutreffend wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass weitergehende grundsätzliche konzeptionelle
Fortentwicklungen der Gestaltung bzw. des räumlichen Ausmaßes vor ihrer abschließenden
Entscheidung in den Rat der Stadt Aachen bzw. in den politischen Entscheidungsprozess
eingebunden werden sollten. Hintergrund des damaligen Antrags war die Einbindung der o.a. Hütte 16
in den letztjährigen Weihnachtsmarktbereich durch ihre Verlagerung von der ursprünglichen
Aufstellfläche vor einem Ladenlokal auf die gegenüberliegende Straßenseite am Rande des
Elisengartens. Dabei war zum einen zu befürchten, dass die Fläche des Elisengartens
weitergehenden Schaden erleiden würde. Zum anderen, so die Befürchtung, würde die gewählte
Aufstellfläche Nachahmer bzw. neue Interessenten bestärken, ebenfalls eine Aufstellfläche im
Elisengarten bzw. dem näheren Umfeld zu suchen.
Tatsächlich wurde in Folge auch der tatsächlichen Abläufe des letztjährigen Weihnachtsmarktes eine
Verlagerung des Standorts angestrebt. Die entsprechende Suche erfolgte dabei nicht aufgrund von
durch die Hütte 16 verursachten Schäden auf der Fläche Elisengarten. Die im Rahmen der
Weihnachtsmarktnutzung entstandenen Schäden der (grundsätzlich zu überarbeitenden) Fläche
wurden seitens des Nutzers - wie auch als Auflage vorgegeben - beseitigt.
Mit der Verlagerung wurde auch räumlich eine stärker wahrnehmbare Anbindung an die originäre
Fläche des Weihnachtsmarktes Münsterplatz gesucht, die auch im Geflecht mit der angestrebten
Aufwertung der Weihnachtsmarktfläche Holzgraben durchaus geeignet scheint sowohl Abschluss des
einen Bereiches und Überleitung zum anderen Bereich zu sein. Damit einher geht auch eine
begrüßenswerte Entzerrung in Bezug auf die starke Frequentierung des Münsterplatzes. Dabei spielte
sicherlich auch eine Rolle, dass der letztjährige Weihnachtsmarkt die Attraktivität der Hütte 16
zweifelsfrei unter Beweis gestellt hatte. Ebenfalls eine Rolle spielte, dass sich eben nicht die
Besorgnis bewahrheitete, mit der Hütte 16 bzw. deren Genehmigung würde ein Einfallstor zur
Nutzung des Elisengartens insgesamt gegeben. Auch die vorliegenden Planungen des MAC
bestätigen, dass eine weitergehende räumliche Öffnung des Weihnachtsmarktes nicht angestrebt wird
und auch hier abgelehnt wird. Die Ausdehnung des Weihnachtsmarktes in die Fläche des
Elisengartens, die auch topographisch kaum dazu geeignet ist, findet auch hier keine Befürworter.
Eine Nutzung der Straßenfläche kann ohne weitergehende Einschränkung von angrenzenden
Ladennutzungen nicht erfolgen - eine Unverträglichkeit in diesem Sinne hatte ja gerade die
Verlagerung der Hütte 16 zur Folge.
Vorlage FB 20/0182/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.12.2018
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Selbstredend gilt auch in Bezug auf den jetzigen Standort der Hütte 16 eine in der Genehmigung
formulierte und festgesetzte Renaturierungsklausel inklusive einer entsprechenden Kaution.
Tatsächlich zeigt sich auch hier, dass die Gestaltung des Weihnachtsmarktes auch und gerade unter
Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie der auch hier möglichen
Aufwertungschancen einzelner öffentlicher Flächen keinesfalls statisch ist.
So dürfte auch die Erweiterung des Erscheinungsbildes vom Weihnachtsmarkt auf dem Holzgraben
unstreitig begrüßenswert sein.
Insgesamt werden die Akzeptanz und Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes zu Beginn des neuen
Jahres auch im Rahmen der sicherheitsrelevanten Nachkontrolle hinterfragt werden. Die
entsprechenden Ergebnisse werden in die Vorgaben und/oder Vorschläge für die Gestaltung des
kommenden Jahres einfließen. In Folge der anstehenden städtebaulichen Planungen werden auch
diese konzeptionellen Überlegungen nicht unbedingt abschließend und statisch sein. Die Verwaltung
wird allerdings dann darauf bedacht sein, die Ergebnisse frühzeitig dem Hauptausschuss zur Kenntnis
zu bringen.
Anlage/n:
Tagesordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion vom 19.11.2018
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