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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1399040.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
16.05.18, 10:31
Aktualisiert
05.12.18, 17:49

Inhalt der Datei

Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung der Ratsversammlung und begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Gäste auf der Tribüne. Herzlich willkommen! Ich bitte Herrn Oßwald und Herrn Deissler, die Niederschrift der heutigen Sitzung zu unterzeichnen. - Einwände sehe ich nicht. Die Tagesordnung wurde am 05.05.2018 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich Herr Habicht - gute Besserung! -, Herr Lehmann, Herr Müller sowie Kollege Albrecht. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten. Wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das wie üblich mitzuteilen. Auch heute wird die Sitzung im Livestream übertragen. Sie kennen die entsprechenden Regelungen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 65 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 91 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Seite |1 „Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig“. Es hat zwei Jahre gedauert, bis dazu ein Verwaltungsstandpunkt formuliert wurde. In dessen Begründung heißt es: Zum weiteren Verfahren wurde von der Verwaltung angekündigt, dass im Jahr 2018 rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die bestehenden Strukturen noch angemessen sind ... Das bezieht sich auf die Wahl oder Nichtwahl der Stadtbezirksbeiräte usw. Wir hatten intern nachgefragt. Zuerst wurde uns gesagt: Na ja, vielleicht noch im April. - Der April ist verstrichen. Jetzt haben wir Mai. Sie alle wissen, dass höchstwahrscheinlich Ende Mai 2019 die nächsten Kommunalwahlen stattfinden, es sei denn, die Europawahlen verschieben sich. Deswegen möchten wir wissen: Wie ist der Sachstand? Wie sind die Prüfungsergebnisse? Da eventuell die Möglichkeit besteht, das alles noch zu heilen, bestehen wir hier auf Dringlichkeit und bitten Sie, diese zu unterstützen. Wenn unsere Anfrage erst in der Juni-Sitzung behandelt würde - danach folgt die Sommerpause -, wäre der Zeitablauf für ein mögliches Verwaltungshandeln verstrichen. Daher bitte ich die Dringlichkeit unserer Anfrage zu unterstützen. Oberbürgermeister Jung: Gegenrede? - Herr Morlok. Feststellung der Tagesordnung Von der heutigen Tagesordnung werden folgende Punkte abgesetzt: TOP 14.1, vertagt. TOP 14.6, vertagt. TOP 14.8, vertagt. TOP 14.14, vertagt. Die Anfrage unter TOP 15.2 hat sich erledigt und wird unter 15.6 mit beantwortet. Auch TOP 18.10 wird vertagt. Es gibt zwei Dringliche Anfragen, zum einen von der Fraktion DIE LINKE, zum anderen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über deren Aufnahme in die Tagesordnung abgestimmt werden muss. Möchten Sie Ihre Dringliche Anfrage begründen, Frau Dr. Lauter? - Bitte. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ja, das möchte ich. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Wir haben die Dringliche Anfrage „Umsetzung von Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig“ ins Verfahren gebracht. Die Dringlichkeit begründe ich wie folgt: Sie erinnern sich sicher alle an den Antrag Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann durchaus nachvollziehen, dass bestimmte Themen den Mitgliedern einiger Fraktionen des Stadtrats unter den Nägeln brennen und somit subjektiv dringlich sind. Allerdings: Die Dringlichkeit für die Ratsversammlung zu begründen, setzt voraus, dass die entsprechende Anfrage nicht auf normalem Wege gestellt werden konnte. Sie sagen ja selbst im Sachverhalt: Eine entsprechende Vorlage wurde bis Ende April angekündigt. - Frist für die Einreichung von Anfragen für die heutige Ratsversammlung war der 9. Mai. Sie hätten also von Ende April bis zum 9. Mai Zeit gehabt, diese Frage ganz normal ins Verfahren zu geben. Das haben Sie aber nicht getan. Insofern ergibt sich für uns die Dringlichkeit heute nicht.Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Darf ich direkt darauf antworten? Oberbürgermeister Jung: Ausnahmsweise. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Wir haben am 8. Mai im Büro für Ratsangelegenheiten angefragt, wann Terminschluss ist. Uns wurde gesagt: am 10. Mai, vormittags. Als wir diese Anfrage am Vormittag des 10. Mai einreichen wollten, wurde uns gesagt: Nein, Terminschluss war schon gestern. - Offensichtlich ist der Himmelfahrtstag unberücksichtigt geblieben. Aber so war die Aussage; das hat mir mein Fraktionsvorsitzender so gesagt. Wir hätten unsere Anfrage auch einen Tag eher einreichen können. Oberbürgermeister Jung: Wir stimmen darüber ab. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihre Stimme ab, ob diese Dringliche Anfrage in die heutige Tagesordnung aufgenommen werden soll. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 30 - 30 - 1. Abgelehnt. Wir kommen nun zur Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Möchten Sie sie begründen, Herr Volger? - Bitte. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich mache es ganz kurz. - Die Fragen 1 und 2 unserer Dringlichen Anfrage sind, nachdem der Haushaltsabschluss 2017 jetzt vorliegt, obsolet. Nichtsdestotrotz wüssten wir gern, nachdem für dieses Jahr eine Haushaltssperre verhängt worden ist, was sich seit Beschluss des Nachtragshaushalts vor drei Monaten verändert hat und welche Gründe es für die Haushaltssperre gibt. Im Rückblick auf das gute Ergebnis in 2017 stellt sich uns die Frage: War das tatsächlich notwendig, und welche Gründe gab es dafür? Darauf hätten wir heute gern eine Antwort. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich Sie um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 - 17 - 2. Damit wird diese Dringliche Anfrage heute behandelt. Herr Kollege Bonew wird die Anfrage nach TOP 15.4 beantworten. Zur Tagesordnung habe ich noch zwei, drei Hinweise. Es ist schon jetzt absehbar, dass wir es heute nicht bis 21 Uhr schaffen werden, alle Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, sodass wir die Sitzung am 31. Mai fortsetzen werden. Aber TOP 18.14 muss heute beschlossen werden. Ich werde diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls vorziehen und noch vor Schluss der Sitzung aufrufen. Die Einwohneranfragen werden wie üblich gegen 17 Uhr aufgerufen. Drei Anfragen werden mündlich beantwortet. Seite |2 Wie in den letzten Ratssitzungen schon gut geübte Praxis darf zu jedem Tagesordnungspunkt jeweils ein Redner einer Fraktion fünf Minuten sprechen, jeder weitere Redner derselben Fraktion zwei Minuten. Nur bei der Diskussion des INSEK werden wir eine Ausnahme machen und eine Redezeit von sieben Minuten einräumen. Ich bitte Sie aber, diese nicht zu überschreiten. Soweit meine Hinweise zur Tagesordnung. Haben Sie noch Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 21.03.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8018) Gibt es Anmerkungen? - Dann so bestätigt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 18.04.2018/ 25.04.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8018) Hinweise Ihrerseits zum Beschlussprotokoll vom 18.04.2018? - Dann so festgestellt. Haben Sie Hinweise zum Beschlussprotokoll vom 25.04.2018? - Dann ebenfalls so festgestellt. TOP 6 und TOP 7 entfallen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Änderung der Besetzung von Gremien 11.1 Beirat für Gleichstellung (6. Änderung) (VI-DS-01124-DS-06) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Damit ist Frau Klein bestellt. 11.2 Vergabegremium VOL (1. Änderung) (VIDS-00786/14-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist Frau Moritz benannt. 11.3 Stadtbezirksbeirat West (4. Änderung) (VI-DS-01148-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen und Herr Franke bestellt. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 11.4 Stadtbezirksbeirat Süd (4. Änderung) (VIDS-01145-DS-04-NF-01) Einreicher: Oberbürgermeister Seite |3 13.5 Ehrenamt ermöglichen - Nutzung unterstützen (VI-A-05880) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? So verwiesen. Abstimmung: Einstimmig. Damit ist Frau Gladytz abberufen. 13.6 50. Jahrestag der Sprengung der Universitätskirche St. Pauli; Überprüfung des Stadtarchivs nach historischen Dokumenten betr. offener Fragen zu schriftlicher Erfassung und Verbleib der in der Kirche bestatteten Toten und deren Grabbeigaben (VI-A-05875) 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband Westsachsen (2. Änderung) (VI-DS-00874-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich bitte Sie, mir zu signalisieren, wenn Sie weitere Verweisungswünsche haben. 13.1 Ergänzung der Erhaltungssatzung der Leipziger Innenstadt (VI-A-05772) Einreicher: CDU-Fraktion Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Mitte. - So verwiesen. 13.2 Etablierung eines Verfügungsfonds im Rahmen der Stadterneuerung in Mockau (VI-A-05802) Einreicher: Stadträte F. Dossin, I. Glöckner, W. Grosser, G. Heinrich, H. Hentschel, A. Maciejewski, A. Niermann, S. Wehmann, C. Müller So verwiesen. 13.3 Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten und Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Erzieher und Erzieherin (VI-A-05744) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.4 Erhöhung der Leistungen für Kinder und Jugendliche in stationärer Unterbringung, im speziellen des Kulturgeldes, Verpflegungsgeldes sowie des Weihnachts- und Geburtstagsgeldes (VI-A05863) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament So verwiesen. Einreicher: AfD-Fraktion So verwiesen. 13.7 Kurzparkmöglichkeiten vor Kindertagesstätte „Mockauer Spatzen“ (VI-A-05854) Einreicher: AfD-Fraktion Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Nordost. - So verwiesen. 13.8 Namensvergabe für Wege im Leipziger Zoo (VI-A-05846) Einreicher: AfD-Fraktion Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Mitte. - So verwiesen. 13.9 Nachfolgeregelung/Auswahlverfahren für Amtsleiter/in Branddirektion Leipzig (VI-A-05879) Einreicher: AfD-Fraktion So verwiesen. 13.10 Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms (VI-A-05864) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.11 Adresse der Kita und Förderschule am Standort Curiestraße (VI-A-05866) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ergänzt wird: Jugendhilfeausschuss und Stadtbezirksbeirat Mitte. - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Es geht hier um die Adresse der Kita und Förderschule, also um Straße und Hausnummer. Dafür gibt es ein Gremium, nämlich die AG Straßenbenennung. Das muss auf keinen Fall im Jugendhilfeausschuss behandelt werden, allenfalls noch im Ausschuss Allgemeine Verwaltung. Oberbürgermeister Jung: Sie haben recht. Also: Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und Vor- Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 beratung in der AG Straßenbenennung. So machen wir es. Aber ich würde trotzdem plädieren, die Kita und die Förderschule zu beteiligen. Herr Schlegel. Seite |4 14.2.1 dazu VSP (VI-A-04523-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 14.2.2 dazu ÄA (VI-A-04523-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Sethi, bitte schön. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Alle haben recht, aber wahrscheinlich auch unrecht. Normalerweise ist die Adressenvergabe ausschließlich Verwaltungshandeln. Hier aber geht es um das politische Anliegen, mit der Benennung von Straßen Frauen und Wissenschaftler zu ehren. Es gab ja zunächst einen anderen Namensvorschlag. Es sollte nicht so sein, dass der Name „Curie“ einem Feldweg zugewiesen wird. Ich denke, da sollte man sich schon positionieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, so machen wir es. Die Ausschüsse sollen entscheiden, ob sie sich damit befassen. 13.12 Fußgängerüberwege an allen Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs am Herzliya-Platz optimieren (VI-A-05868) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.13 Kommunales Förderprogramm „Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden“ auflegen (VI-A-05872) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Angeregt wird: Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit. - So verwiesen. 13.14 Planungen zum Bau des Stadthafens und seines Umfeldes evaluieren (VI-A05870) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.15 Erhöhung des Ausgleichsbetrages im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VI-A-05869) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Oßwald schlägt vor: Fachausschuss Finanzen. - So verwiesen. 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.2 Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema „Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung“ (VI-A-04523) Einreicher: Migrantenbeirat Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Verehrte Gäste! Da wir oft Problemfelder ansprechen, ist es mir ein Anliegen, an dieser Stelle zu betonen: Wir haben in Leipzig Wohnungsnot, ja; aber unsere Stadt ist auch eine der am stärksten wachsenden Städte Deutschlands. Es wollen viele Menschen nach Leipzig ziehen, sei es von Berlin oder von anderen Städten. Wenn das so ist, muss die Stadt ja vieles richtig gemacht haben. Den Mitgliedern des Migrantenbeirats ist bewusst, dass die Stadt stets bemüht ist. Aber der Migrantenbeirat hat ja die Aufgabe, Probleme zu benennen und auf sie aufmerksam zu machen. Meine Bitte ist: Wenn wir dies tun, sollte das nicht missverstanden werden. Ich sage dies nur, weil ich mich über den einen oder anderen Satz im Verwaltungsstandpunkt gewundert habe. In Unmengen von Gesprächsrunden mit verschiedenen Vereinen und Verbänden wurden wir immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass Menschen mit Migrationsgeschichte ein großes Problem haben, wenn sie eine Wohnung suchen. Hierbei handelt es sich um Personen, die tagtäglich mit dieser Problematik konfrontiert sind, die sehr engagiert nach Lösungen suchen und den Menschen helfen wollen. Dem Beirat ist bewusst, dass unsere schöne Stadt sehr schnell wächst und unter Wohnungsnot leidet. Aber diese Situation macht die Wohnungssuche für Menschen mit Migrationsgeschichte noch viel schwieriger. Ohne näher darauf einzugehen, möchte ich auf eine aktuelle Studie hinweisen, die das Leipziger Antidiskriminierungsbüro herausgegeben hat. Diese Studie hat deutlich gemacht, wie schwierig es ist, eine Wohnung zu finden, wenn man anders aussieht oder den „falschen“ Namen trägt. Ich möchte Sie bitten, dieses Problem sehr ernst zu nehmen. Im Prozess der Integration ist das ein sehr wichtiger Baustein. Auch wenn schon vieles richtig läuft, möchte ich zwei eher negative Beispiele aus dem Alltag erwähnen. Ich persönlich habe eine Patenschaft für eine syrische Geflüchtete übernommen, eine sehr engagierte junge Frau. Sie hat innerhalb eines Jahres Deutsch gelernt. Sie hat ihr Apothekenstudium hier beendet. Sie hat die Fahrschule abgeschlossen. Sie war bereit, alles zu tun, um in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Sie hat fast ein Jahr lang eine Wohnung gesucht, weil sie nicht länger Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 in einer kleinen Einzimmerwohnung in der Eisenbahnstraße wohnen wollte, die sie sich noch dazu mit zwei anderen teilen musste. Sie ist letztlich nach Passau in Bayern gegangen, weil die Möglichkeiten dort viel besser waren. Ein ähnliches Beispiel ist das eines indischen Studenten, der sich hier für ein Master-Studium eingeschrieben und lange eine Wohnung gesucht hat, leider vergeblich, sodass er sich entschlossen hat, in eine andere Stadt zu ziehen. Mit dem Vorschlag, einen Runden Tisch einzurichten, möchte der Migrantenbeirat anregen, dieses Problem zur Chefsache zu machen. Wir sind sicher, dass alle Beteiligten bemüht sind und an Lösungen arbeiten. Umso wichtiger ist es, dass man sich die Probleme der Menschen mit Migrationsgeschichte bewusst macht und deren Belange ernst nimmt. Wir haben den Verwaltungsstandpunkt mehrheitlich angenommen. Uns ist das Format zunächst einmal nicht so wichtig. Wichtig ist uns, dass es nicht nur bei einem Workshop bleibt. Wir sind der Meinung, dass es einen Austausch in Form einer sich regelmäßig treffenden Runde braucht, an der sich Akteure der Stadt und der Verwaltung, aber auch Vermieter und Sozialakteure beteiligen. Neben dem fachlichen Austausch soll das Ziel einer solchen Runde sein, gemeinsam nach Lösungsansätzen zu suchen bzw. sie gemeinsam zu erarbeiten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir begrüßen als Linksfraktion den Antrag des Migrantenbeirats ausdrücklich. Er spricht ein sehr wichtiges Problem an; das haben wir hier gerade gehört. Schauen wir uns die Sachstandsvorlage zur Unterbringung von Geflüchteten an, die uns im Stadtrat seit geraumer Zeit regelmäßig vorgelegt wird, so können wir seit Monaten, wenn nicht seit Jahren feststellen, dass die Anzahl der Geflüchteten, die schon eine Anerkennung haben, die also formal berechtigt sind, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen, steigt und sich bei etwa 1.000 - in der letzten Vorlage waren es 914 - eingepegelt hat. Wenn diese Menschen in eigene Wohnungen ziehen könnten, könnten wir wahrscheinlich mit einem Schlag eine Reihe von Sammelunterkünften schließen und damit nicht nur Geld sparen, sondern auch den Menschen ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglichen. Seite |5 Die Zahlen belegen auch: Für geflüchtete Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gibt es eine Reihe von Hürden auf dem Weg zur eigenen Wohnung. Das haben wir eben gerade gehört. Um es noch einmal zu verdichten: Es gibt eine institutionelle Diskriminierung in der bundesdeutschen Gesetzgebung, die es Geflüchteten nicht zeitnah ermöglicht, in eine eigene Wohnung ziehen zu können. Es gibt auch im Sozialamt Mechanismen - das möchte ich hier explizit ansprechen, weil das im Verwaltungsstandpunkt zurückgewiesen wird -, die Geflüchtete erst einmal davon abhalten, in eigenen Wohnraum zu ziehen; Stichwort „Wohnfähigkeitsprüfung“, die zwar inzwischen abgeschafft ist, aber jahrelang hier in Leipzig Praxis war. Es gibt das Problem - das hat das Antidiskriminierungsbüro gut herausgearbeitet - des Rassismus und der Diskriminierung durch Vermieter*innen. Es gibt das Problem der mangelnden Sprachkenntnisse und der Überforderung mit bürokratischen Mechanismen in der Auseinandersetzung mit dem Jobcenter. - Hier ein kurzer Einschub: Wir finanzieren als Stadt seit geraumer Zeit die Kontaktstelle Wohnen, die hier verdienstvolle Arbeit leistet und über ein Patenschaftsprogramm auch Hilfe zur Verfügung stellt. Und es gibt noch ein weiteres Problem - das ist wahrscheinlich der größte Knackpunkt -, nämlich den wachsenden Mangel an bezahlbarem bzw. leistbarem Wohnraum in dieser Stadt. Das Thema „Wohnen für Menschen mit Migrationsgeschichte“ - das wollen wir als LINKE noch einmal unterstreichen - muss zur Chefsache gemacht werden. Da liegt der Migrantenbeirat völlig richtig. Mit dem Vorschlag im Verwaltungsstandpunkt, das Thema in einen Workshop abzuschieben, sind wir nicht so richtig zufrieden. Andererseits muss man sagen: Ein Runder Tisch wird die Vielzahl von Problemen, die in diesem Themenkomplex verborgen sind, natürlich auch nicht auf einen Schlag lösen können. Eine langfristige AG, wie angedeutet ist, die auch institutionell angebunden und ausfinanziert sein muss, ist wahrscheinlich der beste Weg. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal explizit darauf hinweisen, dass Geflüchtete nur eine Gruppe sind, die wir beim Thema „Zugang zu eigenem Wohnraum“ betrachten müssen. Daneben gibt es die Gruppe der ALG-II-Empfänger*innen, die auch aufgrund der viel zu niedrigen KdUSätze in Leipzig Schwierigkeiten hat, eine Wohnung zu finden oder ihre Wohnung zu halten. Wir müssen über die Gruppe der Geringverdiener*innen sprechen. Wir müssen aber auch über andere benachteiligte Gruppen sprechen wie psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen, die aus der Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Haft entlassen werden, Wohnungslose und abhängige Menschen. Das sind für Vermieter*innen keine Lieblingszielgruppen, eben weil sie sich in Problemlagen befinden, wenn sie bei ihnen anklopfen. Abschließend will ich noch einmal ganz klar sagen: Das Recht auf Wohnen ist ein international verbrieftes Menschenrecht. Nach dem UNSozialpakt muss Wohnraum erschwinglich und auch für marginalisierte Gruppen zugänglich sein. In diesem Sinne an dieser Stelle noch einmal der Appell: Machen Sie das Thema Wohnen für benachteiligte Gruppen, aber auch für breitere Bevölkerungsschichten zur Chefsache, lieber OBM! Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Wir haben das Anliegen des Migrantenbeirats, einen Runden Tisch zum Thema Wohnen einzurichten, von Anfang an gern unterstützt; denn auch wir sehen darin eine gute Möglichkeit, Diskriminierung und Benachteiligung für Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Auch der Alternativvorschlag der Verwaltung erscheint uns als praktikabel, als guter Ansatz. Was wir allerdings überhaupt nicht gutheißen können, ist die Tatsache, dass die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt davon spricht, „übermäßige Konzentrationen dieser Bevölkerungsgruppen in einzelnen Gebäuden und Quartieren zu vermeiden“ und zudem in der Begründung des Verwaltungsstandpunkts das Anliegen der Antragsteller, Diskriminierung entgegenzuwirken, als Vorwurf bezeichnet und diesen entschieden zurückweist, statt zu evaluieren, warum sich die Menschen im Sozialamt diskriminiert fühlen. Diese Zurückweisung schafft Diskriminierung nicht aus der Welt; im Gegenteil: Sie verstärkt sie eher. Der Verwaltungsstandpunkt ist für uns in dieser Form nicht unterstützbar. Solche Aussagen haben keinerlei integrierende Wirkung und keine integrierende Intention. Sie gehören nicht nach Leipzig, in diese weltoffene Stadt. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag formuliert, in dem wir die Beschlusspunkte der Verwaltung zwar übernehmen, aber deutlich machen, dass wir Diskriminierung uneingeschränkt entgegenwirken, in allen Institutionen, und in dem wir aufzeigen, dass Menschen in Leipzig nicht gemieden werden, sondern dass sie Seite |6 stets willkommen sind und bei der Wohnungssuche unterstützt und geschützt werden. Wir bitten Sie, unseren Änderungsantrag zu unterstützen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir freuen uns natürlich, dass der Migrantenbeirat sich dem Verwaltungsstandpunkt angeschlossen hat, so wie es auch in den Fachausschüssen vorberaten und bestätigt wurde. Von daher bitten wir um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Wir nehmen Diskriminierung am Wohnungsmarkt gegenüber jedweder Gruppe ernst und wollen das auch entsprechend behandeln. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Nur eine kurze Frage. Habe ich es richtig verstanden: Der Änderungsantrag der Grünen ist faktisch der Verwaltungsstandpunkt, nur ohne dessen Begründung? - Ja. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister und Herr Hörning, Sie haben sicherlich überlesen, dass Sie geschrieben haben: Arbeitsmarktakteure. Die Grünen haben das Wort ersetzt durch „Wohnungsmarktakteure“; denn es geht ja hier um den Wohnungsmarkt. Des Weiteren haben die Grünen den letzten Satz des Verwaltungsstandpunkts geändert. Das finde ich richtig. Wir sollten das eher von der positiven Seite und nicht von der negativen Seite sehen. Die Intention des Verwaltungsstandpunkts wurde ja übernommen. Ehrlich gesagt, das haben wir fast alle überlesen. Deshalb kann auch die Verwaltung jetzt sagen, dass es kein Problem macht, diese drei Zeilen so zu übernehmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning. Bürgermeister Hörning: Wir nehmen zur Kenntnis, dass noch einmal im Nachgang sprachpolizeiliche Prüfungen erfolgt sind. Wir bleiben aber bei unserem Verwaltungsstandpunkt. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Oberbürgermeister Jung: Ich bin dankbar für den Hinweis „Wohnungsmarktakteure“, nicht: Arbeitsmarktakteure. - Der letzte Satz ist sicherlich eleganter formuliert. Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 40 - 21 - 2. So beschlossen. 14.3 Anpassung der Zuwendungsvoraussetzungen der Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz (VI-A-05041) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.3.1 dazu VSP (VI-A-05041-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Sport Ordnung, Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister*innen! Sehr geehrte Stadträt*innen! Sehr geehrte Gäste! Ich möchte es relativ kurz machen. Wir freuen uns, dass der Verwaltungsstandpunkt Zustimmung signalisiert und bereits aufzeigt, ab wann die Anpassung gelten soll. Es war für uns immer nicht erklärlich, warum die Fachförderrichtlinie des AfU andere Kriterien für die Vergabe enthält als die Rahmenrichtlinie, die ja letztlich Richtschnur für alle Fachförderrichtlinien ist. Dass die Fachförderrichtlinie im Bereich des AfU jetzt auch an die Rahmenrichtlinie angepasst wird, ist ein folgerichtiger Schritt. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann steht der Antrag zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.4 Ergänzung der Sondernutzungssatzung (VI-A-05082-NF-02) Einreicher: Beirat für Gleichstellung von Frau und Mann 14.4.1 dazu VSP (VI-A-05082-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Dr. Märtens. Seite |7 Stadträte! Liebe Gäste! Ich habe hier schon zweimal zu der Frage gesprochen, warum es notwendig ist, diskriminierende und sexistische Werbung in unserer Stadt zu bekämpfen und dieser entgegenzuwirken. Das werde ich jetzt nicht noch einmal ausführen. Diese Werbung schadet ebenso wie die Werbung für Alkohol und Tabak. Mit der Ergänzung der Sondernutzungssatzung gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt. Der Verwaltungsstandpunkt schlägt uns eine rechtlich saubere Formulierung vor, die wir sehr gern übernehmen. Allerdings ist er sehr vage im Zeitpunkt. Es heißt lediglich, dass dies im Zuge der nächsten Änderung der Sondernutzungssatzung ergänzt wird. Nun hat uns die Verwaltung signalisiert, dass die Sondernutzungssatzung noch in diesem Jahr neu gefasst werden soll. Damit wären wir sehr zufrieden. Ich bitte Sie, noch einmal zu bestätigen, ob dem tatsächlich so ist. Wenn ja, würden wir gern den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Oberbürgermeister Jung: Das kann ich bestätigen. So ist der Plan. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Dann würde ich bitten, zu Protokoll zu nehmen, dass es Plan der Verwaltung ist, die Sondernutzungssatzung in diesem Jahr zu ändern und diese Ergänzung dort mit aufzunehmen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Gibt es weitere Hinweise? - Dann nehmen wir zu Protokoll, dass in diesem Jahr die Sondernutzungssatzung dem Stadtrat in einer neu überarbeiteten Fassung zugeleitet werden soll. Damit steht der Alternativvorschlag des Verwaltungsstandpunkts im Sinne des Antragstellers zur Abstimmung. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.5 Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 (VI-A-05114-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter 14.5.1 dazu VSP (VI-A-05114-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Morlok. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Herren! Ich denke, vielen von Ihnen ist die Debatte um den STEP Verkehr, die wir hier im Stadtrat, aber auch mit den Akteuren im Umfeld geführt haben, noch in guter Erinnerung, auch wenn sie schon eine Weile her ist. Wenn wir uns überlegen, worüber wir damals diskutiert haben und wie wir heute über Verkehrspolitik in Leipzig diskutieren, dürfte uns allen klar sein: Es hat sich viel geändert. Während wir damals noch davon ausgingen, dass die Stadt Leipzig eine schrumpfende Stadt ist oder sie, wenn überhaupt, nur wenig wachsen wird, gehen wir heute davon aus, dass die Stadt Leipzig sehr stark wachsen wird. Auch wenn das Szenario „720.000 Einwohner“ nicht erreicht werden sollte, es werden auf jeden Fall deutlich mehr sein als 600.000 Einwohner, die damals der Planung zugrunde gelegt wurden. Wenn sich die Rahmenbedingungen derart stark verändern, muss man überlegen, ob die Schlussfolgerungen, die damals in das Konzept eingeflossen sind, noch tragfähig sind. Wenn man den STEP Verkehr genau liest, stellt man fest, dass man damals davon ausgegangen ist, dass aufgrund der Entwicklung und der Rahmenbedingungen sich der motorisierte Individualverkehr in der Stadt Leipzig verringern wird. Also: Ohne Zutun wird er sich verringern, das war der Handlungsrahmen für den STEP Verkehr, wie er damals beschlossen wurde. Ich frage Sie: Sind Sie alle nach wie vor der Auffassung, dass sich der motorisierte Individualverkehr in der Stadt Leipzig ohne Zutun, also ohne verbesserte ÖPNV-Angebote und ohne entsprechende Verkehrssteuerungsmaßnahmen, verringern wird? Ich glaube, dies kann man guten Gewissens heute nicht mehr sagen. Wir können froh sein, wenn es uns gemeinsam gelingt, durch eine entsprechende Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und durch Investitionen in den ÖPNV eine Steigerung des MIV zu verhindern. Dann haben wir gemeinsam schon viel gekonnt. Aber eine Verringerung, das wird nicht mehr funktionieren. Und weil dem so ist, ist es wichtig, dass wir in dem Zeitraum, bis wir uns hier im Stadtrat über neue Rahmenbedingungen verständigt haben, nicht Maßnahmen ergreifen, die dem Ziel, das wir gemeinsam formulieren werden, unter Umständen zuwiderlaufen. Deswegen haben wir beantragt, die Maßnahmen des STEP Verkehr auszusetzen, die zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit in der Stadt Leipzig führen. Sie wissen, dass gerade das Thema Durchschnittsgeschwindigkeit ein wichtiger Parameter im Rahmen der Mobilitätsszenarien ist, die wir momentan im Stadtrat beraten. Deswegen halten wir es für angebracht, genau auf diesen Punkt einzugehen. Wir haben uns sehr intensiv mit dem Verwaltungsstandpunkt auseinandergesetzt. Es ist deutlich Seite |8 geworden, dass neben den Maßnahmen im Straßenbau, die aus unserer Sicht heute nicht mehr tragfähig sind, es eine ganze Reihe von Maßnahmen gibt, die in den Verkehr eingreifen und zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit führen, die aber bewusst gewollt sind, nämlich im Zusammenhang mit der Einhaltung des Luftreinhalteplans und auch zur Gewährung von Verkehrssicherheit, zum Beispiel vor Schulen und Kindertagesstätten. Diese Punkte, die zu Recht im Verwaltungsstandpunkt formuliert sind, haben wir in die Neufassung unseres Antrags übernommen. Wir sagen: Hier kann man bewusst eine Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit vornehmen, in allen anderen Punkten nicht, zumindest so lange nicht, bis deutlich geworden ist, dass es im Einzelfall erforderlich ist. Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen, damit wir nicht, bevor wir uns gemeinsam auf eine neue Verkehrsplanung in der Stadt Leipzig verständigt haben, Tatsachen schaffen, die wir später wieder bereuen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, wenn Sie jetzt schelten, dass die Diskussion, die ich jetzt aufmache, eigentlich im Ausschuss geführt werden muss, haben Sie damit recht. Aber im Ausschuss war eine Diskussion nicht möglich. Zwei Dinge, Herr Morlok: Sie haben zum einen gesagt, es sei nicht realistisch, dass sich der MIV aufgrund der geänderten Gegebenheiten verringern wird. Da spielen Sie mit absoluten und mit relativen Zahlen. Wir haben im STEP Verkehr beschlossen: Wenn wir es schaffen, den relativen Anteil des MIV zu reduzieren, bleibt er absolut gleich. Aber das ändert doch nichts an der Zielstellung, dass wir den relativen Anteil des MIV reduzieren müssen. Und genau das tun wir gerade. Schauen Sie sich die Entwicklung der Fahrgastzahlen der LVB an! Da muss noch mehr passieren, keine Frage. Das Problem ist, dass die statistischen Zahlen für den Verkehr der tatsächlichen Entwicklung reichlich hinterherhinken. Der andere Punkt betrifft Ihren Vorschlag, alle Maßnahmen auszusetzen mit Ausnahme der, die die Vorgaben des Luftreinhalteplans betreffen. Ich will zunächst fragen: Welchen Luftreinhalteplan meinen Sie denn: etwa den von 2009, der die Gegebenheiten noch viel weniger in Betracht zieht als der STEP Verkehr von 2015? Oder meinen Sie den Entwurf des Luftreinhalteplans, der hier noch gar nicht besprochen worden, geschweige denn beschlossen worden ist? Wovon reden wir denn? Unabhängig davon wird in beiden Luftreinhalteplänen hervorgehoben: Grundsätzliches Ziel der Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Stadt Leipzig ist es, den Umweltverbund zu stärken und den Anteil des MIV zu reduzieren. Was soll die Verwaltung tun, wenn Ihr Antrag hier heute eine Mehrheit findet? Das Einzige, was passieren wird, ist, dass bei jeder Maßnahme, die Ihnen, der CDU oder den entsprechenden Verbänden nicht passt, gesagt wird: Diese Maßnahme hätte jetzt nicht umgesetzt werden dürfen. - Warum haben Sie den Antrag gestellt? Wohl doch wegen der Radfahrstreifen auf der Dresdner Straße: eindeutig Förderung des Umweltverbunds, eindeutig Förderung des Radverkehrs und damit aus meiner Sicht eindeutig eine Maßnahme entsprechend den Vorgaben des Luftreinhalteplans. Was wollen Sie konkret erreichen mit diesem Antrag? Seite |9 genau das: Wir entwickeln den STEP Verkehr und öffentlicher Raum weiter und reden in diesem Zusammenhang über die Mobilitätsszenarien, die ebenfalls auf dem STEP Verkehr basieren. Wir schauen uns an, wie wir die Zielstellungen, die wir dort festgeschrieben haben, erreichen können: mit welchen Szenarien, mit welchen Maßnahmen. Genau das machen wir im Moment im Ausschuss. Meiner Meinung nach kommt dieser Antrag zur Unzeit; denn wir wissen im Moment noch nicht, welche Mobilitätsszenarien überhaupt durchsetzbar sind, welche Maßnahmen nötig sind und welche finanziellen Mittel wir dafür zur Verfügung stellen wollen bzw. können, sodass es überhaupt keinen Sinn macht, jetzt zu sagen: Wir stoppen alles, was wir im Moment tun, und fahren, im wahrsten Sinne des Wortes, weiter wie bisher. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Herr von der Heide, ich will es kurz machen. Ich habe mich nicht ganz präzise ausgedrückt bei relativ und absolut. Ich bin sehr wohl der Auffassung, dass wir den relativen Anteil des MIV in der Stadt Leipzig verringern müssen. Nur wenn uns das gelingt, wird es möglich sein, ihn absolut konstant zu halten. Da haben wir sicherlich keinen Dissens. Allerdings ist im jetzt gültigen STEP Verkehr auch festgehalten, dass der absolute Anteil des MIV zurückgehen wird. Und genau das glauben wir nicht mehr. Das ist die Veränderung, die wir jetzt haben. Deswegen haben wir unseren Antrag gestellt. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir als LINKE werden den Antrag ablehnen. Genauso wie die Grünen verstehen wir den Hintergrund nicht. Wir verstehen auch nicht, was der Antrag verbessern soll. Heute steht auch noch das INSEK 2030 auf der Tagesordnung. Der STEP Verkehr und öffentlicher Raum bildet die Grundlage für das INSEK 2030. Wenn wir jetzt beschließen, dass der STEP Verkehr nicht mehr gültig ist, worauf basiert dann das INSEK? Auf einem nicht mehr gültigen STEP Verkehr? Das alles ist mir ein bisschen zu vage. Wir haben den STEP Verkehr 2015 beschlossen. Er ist also noch nicht so alt, dass man sagen kann: Wir müssen ihn jetzt aufheben. Das, was wir im zeitweiligen beratenden Ausschuss „Mobilität und Verkehr“ machen, ist doch Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe den Antrag der Freibeuter als ein durchsichtiges Manöver an. Sie haben im Dezember 2016 den Antrag zur Fortschreibung der verkehrspolitischen Leitlinien abgelehnt, und zwar alle hier im Stadtrat, außer der AfD. Jetzt beantragen Sie, die verkehrspolitischen Leitlinien neu zu gestalten. Wieso kommen Sie gerade jetzt darauf? Was damals falsch war, ist jetzt richtig? - Das ist Punkt eins. Punkt zwei. Selbst wenn es richtig wäre, jetzt mit der Fortschreibung der verkehrspolitischen Leitlinien oder des STEP Verkehr zu beginnen, wäre Ihr Antrag abzulehnen, weil er besagt, die Maßnahmen auszusetzen, obwohl noch kein neues Konzept vorliegt. Man arbeitet doch erst das neue Konzept aus, ehe man die Maßnahmen des alten Konzepts aussetzt. Man kann nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Ihren Antrag werden wir auf jeden Fall ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Kollegen und Gäste auf der Tribüne! Die Verwaltung hat Ihnen einen Alternativvorschlag vorgelegt dieser gilt prinzipiell auch für die Neufassung des Antrags -, in dem dargestellt wird, dass die Planungsgrundsätze des STEP Verkehr auch vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Das Bevölkerungswachstum war schon zum Zeitpunkt des Beschlusses deutlich sichtbar; denn die Einwohnerzahlen Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 wachsen ja schon seit 2012; in 2013, 2014, 2015 hatten wir riesige Wachstumsraten. Das heißt: Das Thema Wachstum ist dort damals schon mit eingeflossen. Es gilt weiterhin, der jeweiligen Situation entsprechende verkehrliche Maßnahmen vorzunehmen und diese insbesondere immer auch in Bezug auf die Luftreinhaltung zu prüfen. Dass wir den ÖPNV weiter stärken und für Fußgänger und Radfahrer noch mehr Angebote schaffen müssen, ist auch deshalb erforderlich, um den notwendigen, unabdingbaren Wirtschaftsverkehr, der die Versorgung und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt gewährleistet, weiter möglich zu machen. Insofern bitten wir unseren Alternativvorschlag zu bestätigen. - Schönen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Ich möchte noch einmal zu bedenken geben, dass das Verkehrsaufkommen seit dem Jahr 2000 um rund 20 Prozent gestiegen ist - auch aktuell quält sich der Verkehr gerade wieder durch Leipzig - was ungefähr 65.000 Fahrzeugen mehr entspricht. Ich möchte hier noch einmal betonen, dass es ohne den Umweltverbund nicht gehen wird und dass dieser Antrag aus meiner Sicht kontraproduktiv ist, um die Ziele zu erreichen, die von meinen Vorrednern benannt wurden. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann steht der Antrag der Freibeuter in der Neufassung vom 3. Mai 2018 zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dafür stimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe von Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. 14.7 Aufbau einer Selbstversicherung (VI-A05295) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.7.1 dazu VSP (VI-A-05295-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wer wünscht das Wort? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Wir Grüne sprechen uns für den Aufbau einer Selbstversicherung nach Münchner Vorbild aus; denn von immer kostenintensiveren Versicherungen ist auch die Stadt S e i t e | 10 Leipzig betroffen, soweit sie nicht auf langjährige Verträge zurückgreifen kann. Die Stadt München hat ein „wetterfestes“ Modell entwickelt, welches sie schon seit den 1950erJahren sehr erfolgreich praktiziert, indem sie Bereiche von Versicherungen über eine zweckgebundene Rücklage quasi als Selbstversicherung betreibt. Die im Verwaltungsstandpunkt genannten Zahlen zum Münchner Modell der Selbstversicherung sind eindrucksvoll. Mittlerweile ist die Rücklage auf einen dreistelligen Millionenbetrag angewachsen. Aus ihr können die Prämien und Schäden getragen werden. Zudem wird der Münchner Stadthaushalt nicht mehr belastet. Finanzielle Grundlage einer solchen Selbstversicherung könnten also die Versicherungsbeiträge sein, die eben nicht mehr an externe Unternehmen abgeführt werden, sondern in einer eigenen Kostenstelle als Rücklage angespart würden. Auch die eingesparte Versicherungssteuer könnte dieser Rücklage zugeführt werden. Ausgaben für Schäden würden und könnten aus diesem zentralen Budget an die geschädigten Ämter ausgezahlt werden. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, für die jetzt bestehenden Versicherungen wie beispielsweise Feuer- oder Elementarschäden gibt es pro Schadensfall einen hohen Selbstbehalt zwischen 2.500 und 10.000 Euro. Diese Selbstbehalte sind derzeit aus den Budgets der Fachämter aufzubringen. Da diese oft nicht oder nur unzureichend planbar sind, gehen diese Ausgaben zwangsläufig zulasten anderer Budgets. Um einen aus unserer Sicht deshalb notwendigen Paradigmenwechsel einzuleiten, haben wir Grüne beantragt, zu prüfen, ob und wie für einen Teilbereich der abgeschlossenen Versicherungen der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung aufgebaut werden kann, um so einerseits Finanzmittel einzusparen und andererseits die betroffenen Ämter von unvorhersehbaren finanziellen Ausgaben zu entlasten. Wir begrüßen den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag, wenngleich wir uns natürlich gewünscht hätten, dass bereits ab dem Haushaltsjahr 2019 die Selbstbehalte zentral geplant und bewirtschaftet werden können. Meine Damen und Herren Stadträte, stimmen Sie bitte heute unserem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zu! Beauftragen wir die Verwaltung, in die notwendige und vermutlich umfangreiche Prüfung einzutreten mit dem Ziel, unseren Haushalt dauerhaft und nachhaltig zu entlasten! Beauftragen wir die Stadtverwaltung, uns bis 2020 einen zielführenden Entscheidungsvorschlag zum Aufbau einer Selbstversicherung vorzulegen! - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann steht der Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dagegen stimmen. - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 14.9 Gedenken an politisch motiviertes Unrecht im Gebäudekomplex Riebeckstraße (VI-A-05387-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.9.1 dazu VSP (VI-A-05387-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.9.2 dazu ÄA (VI-A-05387-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Wer wünscht das Wort? - Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Während wir eben noch über Gegenwart und Zukunft abgestimmt haben, wollen wir mit unserem Antrag an die unmenschlichen Zustände in der Vergangenheit erinnern, nämlich die im Gebäudekomplex in der Riebeckstraße 63. Hier wird bald eine Kindertagesstätte entstehen, also ein Ort, der Leben, Hoffnung und Freude beherbergen kann. Dies war leider nicht immer so. Nahe dem Zentrum und dennoch in sich geschlossen und von außen nicht einsehbar war dieses Haus über 100 Jahre ein Ort der Unmenschlichkeit, der Unterdrückung, der Qual und des Todes. Kaum jemand kennt heute noch die Geschichte des Gebäudekomplexes in der Riebeckstraße 63. Auch ich selbst bin erst vor einigen Jahren darauf gestoßen, als ich über die Deportation der Leipziger Sinti und Roma recherchiert habe und feststellen musste, dass viele von ihnen ihren letzten Wohnort in der Riebeckstraße 63 hatten und von dort aus in die bekannten KZ deportiert wurden. Die traurige Geschichte des Gebäudekomplexes begann schon Ende des 19. Jahrhunderts mit der Gründung eines städtischen Zwangsarbeiterhauses, das später in „Städtische Arbeitsanstalt“ umbenannt wurde. Was dort passierte, lässt schon der Name der Einrichtung vermuten. Dies wurde im Nationalsozialismus noch erweitert: Psychisch kranke Menschen, Menschen, denen das Recht auf eine eigene Wohnung genommen wurde, Menschen, die der Mehrheit der Gesellschaft nicht gefielen und nicht in das Bild der Allgemeinheit passten, wurden hier eingewiesen und traten von dort aus oftmals den Weg in die Vernichtungslager an. S e i t e | 11 In den Archiven finden sich viele verzweifelte Briefe der Insassen an ihre Familien und Freunde, in denen sie um Hilfe flehen, in denen sie darum bitten, sie aus der Riebeckstraße 63 wieder herauszuholen, in denen sie das qualvolle und aussichtslose Leben an diesem Ort sichtbar machen. Auch als Unterbringung und Gefängnis für ausländische Zwangsarbeiter hatte die Riebeckstraße einen grauenvollen Ruf. Es ist bisher nur wenig darüber bekannt, was in den Kellern des Gebäudes wirklich passierte. Einige wenige Fotos, die man in der Gedenkstätte für Zwangsarbeit sehen kann, zeigen die Inschriften an den Kellerwänden und lassen erkennen, wie viele verschiedene Menschen hier inhaftiert waren und wie sie versucht haben, ihr Leid wenigstens an den Wänden zu verewigen. Leider nahm auch nach dem Zweiten Weltkrieg die traurige Geschichte dieser Häuser kein Ende. Nein, der Gebäudekomplex wurde auch in der DDR für Ausgrenzung, Menschenverachtung und Qual genutzt: erst als Sonderheim zur sozialen Betreuung von Jugendlichen, später als sogenannte venerologische Station, aber wohl eher als Gefängnis für Frauen, die nicht der Norm der Gesellschaft entsprachen. Im Zuge der Recherchen für unseren Antrag habe ich eine Frau kennengelernt, die in diese sogenannte venerologische Station eingewiesen und dort zum Opfer wurde. Sie hat mir berichtet, wie Frauen gequält wurden, wie sie unterdrückt wurden, dass dort sogar Kinder abgetrieben wurden, ausdrücklich gegen den Willen der Frauen. All dies und sicher noch vieles mehr passierte hinter den Mauern in der Riebeckstraße 63. Wir können das heute leider nicht mehr rückgängig machen. Aber was wir tun können, ist: Wir dürfen diesen Ort nicht in Vergessenheit geraten und das Grauen nicht weiter im Verborgenen lassen. Aus diesem Grund stellen wir unseren Antrag. Wir möchten einen Ort des Gedenkens an die Opfer schaffen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten; denn nur wenn wir das Grauen und die Fehler der Vergangenheit sichtbar machen und wir den Opfern von politisch motiviertem Unrecht gedenken, können wir gegen ähnlich schlechte Entwicklungen in Gegenwart und Zukunft ankämpfen. Der Verwaltungsstandpunkt nimmt unser Anliegen gut auf und fügt mit der Gedenkstätte für Zwangsarbeit noch einen weiteren wichtigen Akteur hinzu. Aus diesem Grund haben wir den Verwaltungsstandpunkt als Neufassung unseres Antrags übernommen. Ich möchte an dieser Stelle zu Protokoll geben, dass wir mit unserem Antrag über die Schaffung Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 eines Ortes des Gedenkens an die Opfer abstimmen lassen wollen, selbst wenn nicht ausreichend Fördermittel eingeworben werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Wahrnehmende dieser Ratsversammlung auf der Tribüne und am Livestream! Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen greift ein wichtiges Thema auf. Wir gehen mit dem Anliegen mit, an die Geschehnisse in der Riebeckstraße 63 zu erinnern. Der Titel des ursprünglichen Antrags spricht von der Erinnerung an nationalsozialistische Verbrechen. Bereits aus dem ursprünglichen Beschlusstext wurde jedoch deutlich, dass eine Auseinandersetzung mit der sonstigen Geschichte des Gebäudes nötig sein wird. Dabei muss auch auf die DDR-Vergangenheit des Gebäudes eingegangen werden. Wir gehen ohne Wenn und Aber mit dem Anliegen mit, auch den Psychiatriemissbrauch und die menschenverachtenden Experimente, die während der Zeit der DDR dort geschahen, aufzuarbeiten, sie zu reflektieren, daran zu erinnern und des Leids der Opfer zu gedenken. Zwei Dinge sind unsererseits jedoch ergänzend zu bemerken: Erstens möchten wir, dass die menschenverachtende Behandlung in jenem Gebäudekomplex, der während der NS-Zeit als zentrale Verteilstelle für verschleppte Zwangsarbeiter diente, aber auch als Sammelstelle für die Deportation von Juden im Dezember 1943, als Ausgangsort zu Euthanasieverbrechen und Deportationen in den Tod in seiner Singularität besonders hervorgehoben wird. Es ist unsere feste Haltung als LINKE, dass die Einzigartigkeit des NS-Mordregimes nicht gleichzusetzen und zu vergruppen ist mit sonstigem Unrecht, da dies eine Relativierung von NSVerbrechen bedeuten würde. Es handelt sich nicht nur um ein anderes Ausmaß; es handelt sich um eine völlig andere Dimension. Daher halten wir manches in den Begründungen des Beschlusstextes des ursprünglichem Antrags und des Verwaltungsstandpunkts - ganz sicher unbeabsichtigt - für zu gleichgestellt formuliert, werden uns aber wegen der Begründungen nicht verkämpfen. Eher hoffen wir darauf, dass in der Erinnerungsgestaltung an alle Verbrechen erinnert wird, jedoch die Gewichte richtig gesetzt werden und eine Gleichsetzung des Unterschiedlichen vermieden wird. S e i t e | 12 Zweitens muss die gesamte Geschichte erzählt werden; das ist ganz richtig. Die heute zum Glück vorherrschende Haltung zum Umgang mit Menschen, ihrer Menschenwürde und der Wahrung ihrer Rechte, auch von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen, ist, genau betrachtet, erst wenige Jahrzehnte alt. Wenn wir historisch hinter die Mauern von sogenannten Besserungsanstalten, Heimen für gefallene Mädchen oder Psychiatrien schauen, so ist es erschreckend, wie lange sich vielerorts ein menschenverachtender Umgang in diesen Einrichtungen gehalten hat. Schon der Name der Einrichtung, unter dem das Haus 1892 in Betrieb ging, „Zwangsarbeitsanstalt zu St. Georg“ bzw. ab 1909 „Städtische Arbeitsanstalt“, spricht für das Menschenbild jener Zeit. Zweck und Ziel waren die „Unterbringung, angemessene Beschäftigung und sittliche Besserung arbeitsscheuer und alkoholabhängiger Armer“, so der Titel. Nicht selten geschah die sogenannte Behandlung im Kaiserreich auf der Höhe damaliger Wissenschaft und in angeblich bester Absicht vormundschaftlicher Fürsorge. Dennoch ist die damalige Lebensrealität der Patienten oder, besser gesagt, Insassen aus heutiger Sicht grauenhaft gewesen, ganz zu schweigen vom lange selbstverständlichen Missbrauch zu experimentellen Zwecken, freiheitsentziehenden Methoden oder gar körperlichen Qualen zur sogenannten Behandlung. Auch die Kategorisierung nach besserungsfähigen und als hoffnungslos beschriebenen Fällen zog unterschiedliche Behandlungen der Insassen nach sich, auch noch zu Zeiten der Weimarer Republik. Insofern sollten alle Phasen des Hauses vom Kaiserreich an erzählt werden. Der Verwaltungsstandpunkt ist umfassender formuliert als der Ursprungsantrag, weil er aufzeigt, dass die Geschichte des Gebäudes insgesamt zu betrachten ist. Daher hatten wir uns als Erste den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zu eigen gemacht und freuen uns sehr, dass Bündnis 90/Die Grünen dies nun auch tut. Wir bitten Sie, die beiden Anträge, die nichts anderes sind als der Verwaltungsstandpunkt, positiv zu votieren, also zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Da beide Anträge nun gleichen Inhalts sind, steht jetzt die Neufassung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. Mai 2018 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt für diesen Antrag? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 14.10 Fahrradstraßen im Musikviertel (VI-A05397) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.10.1 dazu VSP (VI-A-05397-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.10.2 dazu ÄA (VI-A-05397-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Janssen vom Jugendbeirat, bitte. - Sie sprechen heute zum ersten Mal. Viel Erfolg! Janssen (Jugendbeirat): Danke schön. Ich bin auch etwas aufgeregt. - Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Stadträtinnen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Unser schönes Leipzig ist eine Fahrradstadt. Zunehmend ist Leipzig auch eine Studentenstadt. Jedes Jahr kommen Tausende Menschen hierher, um bei uns in Leipzig zu studieren. So kommt es, dass ungefähr 45.000 Studenten ihren alltäglichen Weg mit dem Fahrrad bestreiten, genauso wie sehr viele Schüler. Die Wege führen häufig im Musikviertel zusammen, wo sich zum Beispiel die Hochschule für Musik und Theater, die Hochschule für Grafik und Buchkunst und die Albertina befinden. Das Radfahren dort ist allerdings sehr gefährlich. Die überholenden Autos können den geforderten Mindestabstand nicht einhalten und überholen trotzdem. Die ausparkenden Autos und die Schlaglöcher werden immer mehr zu Hindernissen für die Fahrradfahrer und erschweren die Verkehrssituation. Wir als Jugendparlament wollen das Fahrradfahren unterstützen und fordern deshalb die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Beethovenstraße, der Straße des 17. Juni, der Wächterstraße und der Wilhelm-Seyfferth-Straße. Dort soll Fahrradfahrern bewusst Vorrang gewährt werden. Damit kann die Verkehrssituation verbessert und beruhigt und es kann für mehr Sicherheit gesorgt werden. Davon wird auch die Lebensqualität im gesamten Viertel profitieren. Der Verwaltungsstandpunkt verdeutlicht, dass der Stadtrat nicht über die Einrichtung einer Fahrradstraße abstimmen kann. Aber Sie können eine Prüfung durch die Stadtverwaltung beschließen. Der Verwaltungsstandpunkt sichert zu, ein Prüfergebnis bis zum zweiten Quartal 2018 vorzulegen. Deshalb freuen wir uns über diesen Verwaltungsstandpunkt und würden ihn gern übernehmen. Wir begrüßen auch den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Allerdings hat- S e i t e | 13 ten wir keine Zeit mehr, ihn bei uns im Jugendparlament zu diskutieren. Deswegen kann ich mich dazu nicht positionieren. Im Namen des Jugendparlaments bitte ich Sie, sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen, für diesen Prüfauftrag zu stimmen; denn er ist der erste Schritt für die Einrichtung von Fahrradstraßen im Musikviertel, sozusagen ein kräftiger Tritt in die Pedale - für Leipzig. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Als ich den Antrag des Jugendbeirats gelesen habe, war ich zunächst nicht so begeistert, weil ich von dem Instrument „Fahrradstraße“ bisher nicht unendlich überzeugt bin, was vor allem mit dem Erleben auf dem Oberen Dittrichring zu tun hat, der ja als Fahrradstraße ausgewiesen ist. Eigentlich soll eine Fahrradstraße in Straßen, wo hauptsächlich Radverkehr unterwegs ist, für weniger Konflikte zwischen Radfahrenden und Autofahrenden sorgen. Das ist dort einfach nicht der Fall. Das hat, glaube ich, auch viel mit Unkenntnis über das Instrument „Fahrradstraße“ zu tun. Wenn man dort zu Zweit nebeneinander fährt, was man in einer Fahrradstraße darf, wird man angehupt. Allerdings: So wie dort die Fahrradstraße ausgewiesen ist, tue sogar ich mich schwer, dem Autoverkehr daraus einen Vorwurf zu machen. Wenn die Stadtverwaltung zu einem positiven Prüfergebnis kommen sollte, Fahrradstraßen im Musikviertel ausweisen zu können und das dann auch tut, sollte man es diesmal richtig machen. Das heißt: Es muss auch markiert und damit deutlich gemacht werden: Hier ist eine Fahrradstraße. Hier hat der Radverkehr Vorrang, auch wenn KfzVerkehr zugelassen wird. - So weit zu den ersten zwei Beschlusspunkten unseres Änderungsantrags. Zum dritten Beschlusspunkt des Änderungsantrags, der den Straßenabschnitt zwischen Albertina und GWZ betrifft. Schauen Sie sich einmal an, wie viele Fahrräder dort stehen und wie viele Menschen im öffentlichen Raum zu Fuß unterwegs sind: zwischen den beiden Gebäuden, auf den Bürgersteigen, auf der Treppe vor der Albertina, und das nicht nur im Sommer, aber insbesondere dann! Ich weiß, es gab schon mehrere Versuche, den Autoverkehr aus diesem Straßenabschnitt herauszunehmen und dort einen echten Platz zu schaffen, der für mehr Aufenthaltsqualität und auch für mehr Sicherheit sorgt. Ich weiß, dort ist Tempo 20 ausgeschildert, was aber oft nicht eingehalten wird. Wir sollten die Chance jetzt nutzen, den Aufschlag des Jugendparlaments auf- Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 nehmen und an dieser Stelle, die wirklich prädestiniert dafür ist, eine Platzlösung schaffen. Auch das können wir hier nicht beschließen. Aber wir können den politischen Willen artikulieren, dass die Straßenverkehrsbehörde das entsprechend prüft. Lassen Sie uns die Chance nutzen und dort einen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität schaffen! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Fahrradstraßen sind prinzipiell zu begrüßen. Sie sollen Fahrräder beschleunigen, Wege sicherer für Fahrräder machen und Fahrradfahrer von Straßenlärm und Abgasen entlasten. Der Wirtschaftsverkehr kann zügiger fließen und stößt weniger Abgase aus, als dies durch Start- und Stoppverkehr der Fall wäre. Die genannten Straßen im Musikviertel sind allesamt verkehrsberuhigt, Tempo 30 oder Tempo 20, und mit Rechts-vor-Links-Vorfahrt ausgestattet. Eine Notwendigkeit, den Kfz-Verkehr dort noch weiter zu entschleunigen, sehen wir nicht. Zudem würden die quer zur Straße befindlichen Parkplätze Hindernisse für alle Verkehrsteilnehmer darstellen; diese müssten wegfallen. Ein Nutzen für Fahrradfahrer sowie für den Kfz- und Wirtschaftsverkehr ist also nicht auszumachen. Deshalb lehnen wir sowohl den Antrag als auch den Verwaltungsstandpunkt ab. S e i t e | 14 sollten wir uns etwas mehr Zurückhaltung auflegen. Das ist ausdrücklich kein Vorwurf an das Jugendparlament; es ist ja dort nicht vertreten. Aber wir Stadträte, die das wissen, sollten das zukünftig beherzigen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann steht zuerst der Änderungsantrag der Grünen zur Abstimmung. Herr von der Heide, verstehe ich es richtig: Der Beschlusspunkt 3 ist ebenfalls ein Prüfauftrag? - Ja, aber das ist dort anders formuliert. Daher würde ich hier zu Protokoll geben: Das ist ein Prüfauftrag, den Sie hier auslösen wollen. - Okay. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie den drei Beschlusspunkten des Änderungsantrags zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Jugendparlaments in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.11 Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst (VI-A-05399) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Prüfauftrag. Ich finde, wir sollten die Stadtverwaltung beauftragen, das entsprechend zu prüfen. Wenn man sich die Situation vor Ort anschaut - sie ist von Herrn von der Heide treffend beschrieben worden -, kommt man zu dem Ergebnis, dass eine stärkere, auch optisch sichtbare Bevorrechtigung des Radverkehrs in diesem Bereich sinnvoll sein kann. Deswegen finde ich den Änderungsantrag der Grünen zustimmungsfähig, auch weil dies ein Prüfauftrag ist. Wir müssen das insgesamt abwägen. Für ein bisschen problematisch halte ich den Zeitpunkt. Das Jugendparlament ist sicherlich nicht so in die Prozesse eingebunden; aber wir sitzen ja im Projektbeirat Erweiterte Innenstadt. - Ich rede ja nicht gegen den Antrag. Nur, wir dürfen dieses Gremium, den Projektbeirat Erweiterte Innenstadt, nicht ad absurdum führen, indem wir hier im Stadtrat ständig Beschlüsse zu diesem Gebiet fassen, während das Gremium sich nichtöffentlich Gedanken darüber macht, wie die erweiterte Innenstadt verkehrlich gestaltet werden soll. Da 14.11.1 dazu VSP (VI-A-05399-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 14.11.2 dazu ÄA (VI-A-05399-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter Bitte, Frau Janssen. Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Zuschauer! Die Polizeiarbeit ist ein unschätzbar wichtiger Aspekt für unser alltägliches Leben hier in Leipzig, sei es bei der Konfliktbewältigung, bei der Kriminalitätsprävention oder für das allgemeine Sicherheitsgefühl. Dabei spielt der Stadtordnungsdienst zunehmend eine wichtige Rolle. Deswegen ist auch sein Verantwortungsbereich erweitert und seine Präsenz verstärkt worden. Wir als Jugendparlament finden, dass zu dieser Präsenz auch Transparenz gehören sollte: durch eine Kennzeichnung, zum Beispiel durch eine anonymisierte Nummer. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Dem Verwaltungsstandpunkt können wir nicht zustimmen; denn wir glauben nicht, dass eine Ausweisung mit dem Dienstausweis immer ausreicht. Wir freuen uns, dass Sie sich mit unserem Antrag auseinandergesetzt haben, wie der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zeigt. Allerdings konnten wir auch diesen noch nicht im Jugendparlament diskutieren. Deswegen kann ich mich nicht dazu positionieren. Mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst kann Leipzig ein Vorbild für andere Städte bei den Themen Transparenz, Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit sein. Deshalb bitten wir Sie, für unseren Antrag zur Kennzeichnung des Stadtordnungsdienstes zu stimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jugendparlament hat einen Antrag eingereicht, der in der Formulierung des Beschlusstextes sehr knapp gehalten ist, auch wenn die mündliche Begründung jetzt etwas umfangreicher und differenzierender war. In ähnlicher Weise knapp und wenig anerkennend für die Arbeit des Jugendparlaments formuliert, verfehlt der Verwaltungsstandpunkt unser Ziel, junge Menschen an Politik heranzuführen und bei ihnen ein Interesse für Politik zu wecken, indem er auf weniger als einer Drittelseite in einer Art und Weise, die ich zuletzt in den 80ern bei alt gewordenen Junglehrern kennengelernt habe, das Ansinnen einfach nur abbügelt und zurückweist. Ich finde, wir sollten mit dem Jugendparlament in einer anerkennenderen Weise umgehen. Nicht der Antrag, den das Jugendparlament gestellt hat, ist das Problem, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das Problem ist der Beschluss, den wir hier vor zwei Monaten zur Neuausstattung und Neuausrichtung des Stadtordnungsdienstes gefasst haben, und hier insbesondere dessen Ausstattung mit einem Mehrzweckrettungsstock, der im Grunde ein Placebo ist; denn ein Bediensteter des Stadtordnungsdienstes hat, auch wenn auf seiner Uniform oder dem Fahrzeug jetzt „Polizeibehörde“ steht, bei vorläufigen Festnahmen nach § 127 Strafprozessordnung längst noch nicht die Befugnisse eines Polizeibeamten nach dem Polizeigesetz, darf also den Stock gar nicht zum Einsatz kommen lassen. Aber es kann eben doch dazu kommen - wir alle sind nur Menschen -, dass einem im Stress der Situation die Pferde durchgehen und das Gerät doch eingesetzt wird. Und genau diese Situation S e i t e | 15 hat das Jugendparlament wahrscheinlich vor Augen gehabt, als es darüber nachgedacht und beantragt hat, eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Wir haben diesen Antrag sehr ernst genommen, halten aber die sehr knappe Formulierung für zu kurz greifend. Deshalb haben wir dazu einen Änderungsantrag eingereicht. Wir würden uns freuen, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie bzw. der zuständige Ordnungsbürgermeister sich mit dem Konflikt, den ich eben beschrieben habe, auseinandersetzen und auch jungen Menschen die Chance geben, nachzuvollziehen und zu verstehen, was die Interessen eines Verwaltungsmitarbeiters im Polizeidienst und was die Interessen des Bürgers auf der Straße sind und wie eine Abwägung dieser unterschiedlichen Interessen erfolgt. Wenn dieser Verwaltungsstandpunkt vorliegt, kann man erneut darüber entscheiden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Die Polizeibehörde der Stadt Leipzig ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unserer Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen Respekt für ihren aufopferungsvollen Job zur Unterstützung der Polizei bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Sicherheit und Ordnung beginnen aber nicht erst bei Großeinsätzen, sondern schon bei der Sauberkeit an öffentlichen Plätzen, der Einhaltung der Ruheregelungen oder der Präsenz an Kriminalitätsschwerpunkten. Keine Sicherheitskraft operiert dabei im gesetzlosen oder aufsichtsfreien Raum. Gegen jede Amtshandlung kann Einspruch erhoben werden, und bei Fehlverhalten werden die Bediensteten entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Der Antrag des Jugendparlaments unterstellt aber, dass man den bestehenden Aufsichtsfunktionen nicht trauen kann. Meine Fraktion und ich sprechen sich klar gegen jede Kennzeichnungspflicht aus: zum einen weil wir ein ungebrochenes Vertrauen in die Polizei und die Polizeibehörde und deren Mitarbeiter haben, zum anderen, weil wir mögliche Hexenjagden vermeiden wollen. Diese Sorge ist nicht aus der Luft gegriffen. Ich will Ihnen das an einem Beispiel deutlich machen: Als der linke und anarchistische Mob im Rahmen des G-20-Gipfels plündernd und brandschatzend durch Hamburg zog, verteidigte die Polizei mit der ihr obliegenden Staatsgewalt Recht und Ordnung und die Bewohner der Stadt Hamburg. Als es im Nachgang zur Überprüfung dieses Verhaltens Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 kam, rief das natürlich nicht nur die Antifa-Terroristen auf den Plan, sondern auch deren politische Akteure hier in Leipzig. Im Büro des linXXnet wurde ein Fahndungsplakat aufgehängt, auf dem nicht nur Politiker, sondern auch Polizistinnen und Polizisten abgebildet waren. Der Mob aus Hamburg rief nun zur Jagd auf Polizisten und deren Familien auf. Wir haben ja in den Debatten der vergangenen Ratsversammlungen viel über das Thema Sicherheit geredet. Herr Pellmann, ich erinnere mich an einen Antrag Ihrer Fraktion zum Thema „Sicherheit in Grünau“, bei dem Sie hier coram publico und zu Protokoll erklärt haben, dass ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitsempfindens ist, Respekt vor der Polizei zu haben. Dazu kann ich Ihnen nur sagen, Herr Pellmann: Das müssen Sie nicht uns sagen. Das müssen Sie Ihrer Fraktionskollegin Juliane Nagel sagen; denn die hat keinen Respekt vor der Polizei. - Wir können gerne ins Verlaufsprotokoll gucken, was Sie hier gesagt haben. - Na ja, ich sage mal so: Was im linXXnet aushängt, wird ja Frau Nagel - - Zum Fahndungsplakat im linXXnet hat sich Frau Nagel in der Öffentlichkeit deutlich geäußert. Sie können mir hier nicht unterstellen, die Behauptung sei aus der Luft gegriffen. Das, was Sie hier machen, ist doch Verschleierungstaktik. Oberbürgermeister Jung: Ich bitte um Ruhe. Stadtrat Weickert (CDU): Wenn Sie es ernst meinen, dass Ihnen der Respekt vor der Polizei wichtig ist, können Sie hier an dieser Stelle ja noch einmal Bezug nehmen auf das Fahndungsplakat im linXXnet und sich dafür entschuldigen, was Ihre Parteigenossen damit angerichtet haben. Dass Sie sich aufregen, zeigt mir nur, dass ich den Treffer versenkt habe. Um wieder auf den Antrag zurückzukommen: Mit einer Kennzeichnungspflicht wäre diesem Mob aus unserer Sicht Tür und Tor geöffnet: nicht nur, um unsere Justiz mit teilweise unsinnigen Verfahren zu belasten, sondern auch um Angst unter den Mitarbeitern und vor den Mitarbeitern der Polizeibehörde zu schüren. Dies kann nicht in unserem Interesse sein, wenn wir alle gemeinsam in einem sauberen und sicheren Leipzig leben wollen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Lieber Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer! Wir teilen den Antrag des Jugendparlaments uneingeschränkt; S e i t e | 16 denn darin ist festgehalten, dass der Stadtordnungsdienst eine ordentliche und wichtige Arbeit macht und dass der Stadtordnungsdienst wie jedes andere Gremium auch einer gewissen Kontrollpflicht unterliegt. Das kann man doch nicht mal so wegwischen. Ein anonymer Stadtordnungsdienst ist keine Polizeibehörde des Volkes. Das ist einfach so, wenn man sich für sein Verhalten hinter der Staatsgewalt versteckt. - Das ist Punkt eins. Punkt zwei. Sehr wohl bedenklich wäre es, wenn die Mitarbeiter künftig Namensschilder tragen müssten. Das wollen wir nicht. Vorstellbar für uns wäre eine Buchstaben- oder Zahlenfolge, die man sich leicht merken kann, sodass die Person rückverfolgbar ist. Meine Damen und Herren von der CDU, seien Sie mir nicht böse, wenn ich es noch einmal sage. Ich habe erlebt, wie aus einer ganz friedlichen Situation heraus Herr Ulrich und ich von einem Polizisten aus der Menge gezogen und von ihm mit Pfefferspray bespritzt wurden. Es war damals leider nicht nachvollziehbar, wer das war. In dem Fall können Sie sich als Bürger nicht wehren, weil einfach behauptet wird: Wir waren das nicht. - Wenn man die Person nicht benennen kann, verläuft das im Sande. Das ist einfach so. - Ich lüge hier nicht. Also: Die namentliche Rückverfolgung einer Person, die eine Amtshandlung vollzieht, ist in Ordnung. Aber die Kennzeichnung muss anonym sein, damit kein Missbrauch geschieht. Wir werden unter der Bedingung, dass die Kennzeichnung anonymisiert erfolgt, dem Antrag zustimmen. Abschließend noch eine kurze Bemerkung zum Änderungsantrag der FDP. Sie streuen dem Jugendparlament Sand in die Augen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie einen Prüfauftrag. Wir wollen, dass das gemacht wird. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Der Jugendbeirat möchte, dass eine Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst eingeführt wird. Warum? Es wird angeführt, die Präsenz des Stadtordnungsdienstes benötige ein gewisses Maß an Transparenz, um einer eventuell entstehenden Unsicherheit innerhalb der Bevölkerung entgegenzuwirken. Auch trete der Stadtordnungsdienst nun als Polizeibehörde auf und müsse ein größeres Konfliktpotenzial bewältigen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Nun stellt sich dem Bürger sicherlich die Frage, warum eine Polizeibehörde eine Art von Unsicherheit auslösen soll. Im Grunde genommen kann man genau vom Gegenteil ausgehen: Der Stadtordnungsdienst stärkt das Sicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung. Die Stadtverwaltung lehnt folgerichtig den Antrag ab. Da sich der Mitarbeiter grundsätzlich mit Namen und Dienstausweis vorstellt, besteht nicht die Notwendigkeit einer Kennzeichnungspflicht. Im Falle eines konkreten Beschwerdebedarfs kann auch über Dienstpläne, Tourenpläne und andere Aufzeichnungen zweifelsfrei der entsprechende Mitarbeiter bestimmt werden. Der Sächsische Landtag hat übrigens ein ähnliches Ansinnen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Polizei abgelehnt. Begründung: kein Bedarf, da vorhandene Kontrollmöglichkeiten ausreichend. Ich mache es kurz. Es bedarf dieses Antrags nicht. Daher wird die AfD-Stadtratsfraktion diesen Antrag ablehnen. Wir dagegen werben für mehr Verständnis für die Polizei. Wir werben für mehr Verständnis für die Polizeibehörde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen einen wichtigen Job für uns alle und halten oft genug ihren Kopf für gesellschaftliche Missstände hin. Dafür ein herzliches Dankeschön! Die Polizei und der Stadtordnungsdienst sind nicht der Prügelknabe der Nation. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Bürgermeister*innen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Kommen wir jetzt mal wieder auf den Kern der Sache zurück. Im Verwaltungsstandpunkt steht, dass sich die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes jedes Mal mit Name und Ausweis vorstellen. Nun kann man geteilter Meinung darüber sein, ob das tatsächlich immer so passiert; aber gehen wir einmal davon aus, dass dem so ist. Dann, Herr Weickert, kann ich Ihre Rede in keinster Weise nachvollziehen; denn eine anonymisierte Kennzeichnung der Bediensteten über eine Nummer wäre ein viel größerer Schutz vor der Hexenjagd, die Sie hier an die Wand gemalt haben, als wenn sich die Bediensteten jedes Mal mit Klarnamen und Dienstausweis vorstellen. Sie müssten diesen Antrag eigentlich mit wehenden Fahnen unterstützen - zum Schutz der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Das ist auch mein Hinweis an die Stadtverwaltung in Bezug auf den Verwaltungsstandpunkt. So S e i t e | 17 leicht kann man es sich dann doch nicht machen. Aus Datenschutzgründen wäre genau das der viel gangbarere und rechtssichere Weg. Ich finde es bedenklich, dass die FDP erst beantragen muss, dass es eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zu diesem Antrag geben muss. Diese hätte von der Verwaltung als Selbstverständlichkeit angesehen und dem Verwaltungsstandpunkt als Anlage beigefügt werden müssen. Ich erwarte nach der Rede, die Sie hier vorgetragen haben, Herr Weickert, dass Sie, liebe CDU, diesem Antrag mit wehenden Fahnen zustimmen; denn es ist im Sinne der Beschäftigten dieser Stadt, dass ihnen Schutz gewährt wird, indem ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Wir haben uns hier gerade verständigt. Herr Rosenthal würde dazu gern noch kurz ausführen. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ungeachtet der emotional geführten Debatte möchte ich als Ordnungsdezernent meinen Dank zum Ausdruck bringen, dass der gesamte Stadtrat die Arbeit der Polizeibehörde sehr ernsthaft verfolgt und die Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen, die einen sehr verantwortungsvollen Dienst in unserer Stadt leisten, achtet. Nichtsdestotrotz drückt der Verwaltungsstandpunkt, so wie ich ihn habe formulieren lassen und auch dem Oberbürgermeister so vorgeschlagen habe, meine Haltung dazu aus, nämlich dass wir sehr wohl unsere Kolleginnen und Kollegen nachvollziehen können für den Fall, dass etwas passiert oder wenn den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt im Umgang mit diesen Mitarbeitern der Stadtverwaltung etwas nicht passt. Aber ich nehme auch wahr, dass es eine Kommunikation und Diskussion in unserem Land gibt, nämlich: Wie treten Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Verwaltung sich gegenüber, und wie kann man jedes einzelne Verwaltungshandeln nachverfolgen? Insofern ist der Antrag zur Kennzeichnungspflicht für uns Gegenstand, uns weiter intensiv damit auseinanderzusetzen, wie eine solche Kennzeichnungspflicht aussehen könnte - ungeachtet dessen, was heute beschlossen wird; das sage ich deutlich. Aber was für uns auch in Abstimmung mit den Verantwortlichen im Personalamt und dem Datenschutzbeauftragten - Herr Volger, Sie hatten schon gestern im Ausschuss danach gefragt - nicht vorstellbar ist, ist, dass wir tatsächlich zu einer Namenskennzeichnung kommen. Es wird eine Kennzeichnung geben - das will ich Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Ihnen an dieser Stelle zusagen -, aber wir werden uns ein geeignetes Mittel dafür einfallen lassen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Dazu eine Frage: Haben Sie damit quasi den Änderungsantrag der Freibeuter übernommen? Das ist ja faktisch ein Prüfauftrag, welche Variante, wenn überhaupt, greifen könnte. Können Sie das bitte noch einmal ausführen? S e i t e | 18 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst (Polizeibehörde) einzuführen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem so zustimmen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Sieben Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.12 Strategiekonferenz zu Wohnungslosigkeit in Leipzig einberufen (VI-A-05418NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Oberbürgermeister Jung: Ich kann es auf den Punkt bringen. Wir, der Ordnungsdezernent und ich, lehnen eine namentliche Kennzeichnungspflicht ab. Eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht wollen wir gern überprüfen und einen intelligenten Vorschlag zu deren Einführung machen. In der Neufassung des Änderungsantrags der Fraktion Freibeuter, die Herr Hobusch mir gerade übergeben hat, heißt es: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst (Polizeibehörde) einzuführen. Das könnte ich so mittragen und würde empfehlen, dem zuzustimmen. Ich frage den Jugendbeirat: Wären Sie damit einverstanden, in Ihren Antrag das Wort „anonymisiert“ einzufügen? Dann können wir gegebenenfalls auch über Ihren Ursprungsantrag abstimmen. - Frau Janssen. Janssen (Jugendbeirat): Ich gestehe, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich dazu befugt bin. Ich sage aber jetzt: Ja, wir übernehmen das, dass die Kennzeichnung anonymisiert erfolgt. Wir sehen ein, dass eine namentliche Kennzeichnung nicht zielführend ist. Wir wollen natürlich auch keine Hexenjagd. Gerade für mich mit meinen roten Haaren wäre das eher ungünstig. - Deswegen: anonymisiert, das begrüßen wir sehr. Oberbürgermeister Jung: Frau Janssen, das war klasse. Sie haben Verantwortung übernommen, obwohl Sie nicht wissen, ob der Jugendbeirat dem folgt. Das fand ich gut. - Da sehe ich eine große Zukunft, Frau Dr. Märtens. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Neufassung des Änderungsantrags der Freibeuter ab, der wie folgt lautet: 14.12.1 dazu VSP (VI-A-05418-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter*innen der Medien! Die Wohnungslosigkeit ist in Leipzig zunehmend auffallend und besorgt viele Menschen, die Mitleid haben und sich Hilfe für die Menschen wünschen, die keinen Schutz und kein Bett haben. Von der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ wird die Entwicklung seit 1990 begleitet und mit Vorschlägen und Mahnungen an die Stadtverwaltung bearbeitet. Tatsächlich sehen wir in Leipzig, wie auch in anderen Städten, eine Zunahme der Anzahl wohnungsloser Menschen. Weniger Leerstand, höhere Räumungszahlen, erfolglose Arbeitsmigration sind offenbar die Hauptgründe für diese Zunahme. Seit wir das Thema im politischen Raum ansprechen, bemerken wir eine Rührigkeit. Noch im November musste in der Kippe berichtet werden, dass die Stadt untersagt, Menschen, die die Übernachtungsgebühr von 5 Euro nicht begleichen können, im Übernachtungshaus aufzunehmen. Nach unserer Intervention wurde für die kalte Jahreszeit eine Notschlafstelle mit acht Betten eingerichtet. Wie ganz grundsätzlich mit Hilfeersuchen umgegangen werden soll, wird dieses Jahr im Rahmen einer Konzepterarbeitung abgewogen. Wir haben ja in diesem Zusammenhang hier im Rat im März darüber debattiert. Der erste Beschlusspunkt des Verwaltungsstandpunkts heute ist also bereits beschlossen. Wir müssen ihn nicht noch einmal beschließen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Unser Anliegen ist es, an der angekündigten Konzepterstellung auch außerhalb der Stadtverwaltung stehende Akteure zu beteiligen. Die Experten und Expertinnen sind in der Verwaltung und auf der Straße, sie sind in den Abteilungen des Sozialamtes, und sie sind in den Verbänden. Die Stadt zeigt sich im Verwaltungsstandpunkt aufgeschlossen für unser Anliegen. Tatsächlich ist die Konferenz für nächste Woche eingeladen. Ich könnte mich also zufrieden zurücklehnen und danken für die rasche Bereitschaft, auf die Forderungen der Grünen einzugehen. Aber Sie kennen mich und meine Fraktion. Wir - und ich hoffe, auch den Rat davon überzeugen zu können - sehen die dreistündige Konferenz als einen Auftakt: einen wichtigen Auftakt, um alle anzusprechen und einzuladen, sich einzubringen, Wertschätzung und Achtung vor der Expertise auszusprechen. In drei Stunden kann das sehr gut gelingen. Um den weiteren Prozess der Konzepterstellung zu begleiten, erwarten wir weitere Zusammenkünfte und Konferenzen. „Weitere sollen folgen“, so lautet unsere Formulierung. Nachdem an anderer Stelle die Verwaltungsarbeit mit einer Flasche verglichen wurde und die Dienstberatung des Oberbürgermeisters als Flaschenhals, wo schließlich die Ergebnisse zusammenlaufen und entschieden werden, so will ich den Prozess mit einem Bocksbeutel vergleichen. Sie kennen diese bauchigen Flaschen mit einem kräftigen Boden. Das ist die Verwaltungsexpertise, die sich schnell erweitert um die vielfältigen Erfahrungen und das Expertenwissen der Sozialarbeiter, Einrichtungen, Vereine und Kirchen, um dann, aber eben langsam, auf den Flaschenhals zuzulaufen. Dieses langsame Zulaufen möchten wir heute durch Sie beschließen lassen. Geben Sie den Akteuren die Möglichkeit, weiterhin strukturiert am Prozess beteiligt zu werden! Ich bin überzeugt: Der Qualität des Ergebnisses, eines tragfähigen Konzeptes gegen Wohnungslosigkeit, wird das nicht abträglich sein. Es ist sogar unabdingbar. Im Verwaltungsstandpunkt fehlt die Formulierung: „Weitere sollen folgen.“ Ansonsten ist er dem Grunde nach identisch. Ich bitte deshalb um Abstimmung unseres neugefassten Antrages, in dem wir außerdem die Anknüpfung an das Wohnungspolitische Konzept vorschlagen. Synergien sollen gerne gehoben werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was für eine tolle Idee! Wirklich eine S e i t e | 19 schöne Idee, die die Fraktion der Grünen hier eingereicht hat, oder? - Nur: Es ist überhaupt nicht die Idee der Grünen. Leider kann ich das nicht beweisen, weil ich ja aus nichtöffentlich tagenden Ausschüssen nicht zitieren darf, wie zum Beispiel aus der Sitzung des Fachausschusses JFGS vom 01.03.2018. Wenn die Protokolle öffentlich wären oder ich aus nichtöffentlichen Ausschüssen zitieren dürfte, würde ich vielleicht sagen, dass die Verwaltung genau diese Konferenz, wie sie zufälligerweise schon für nächste Woche geplant ist, bereits angekündigt hatte. Nun gut, jetzt steht das in Ihrem Antrag. Dann muss ich nicht aus einem geschlossenen Ausschuss zitieren. Ein Glück! Die Frage ist: Wie gehen wir eigentlich mit der Verwaltung um? Wir Stadträte beschweren uns sehr oft über den Umgang der Verwaltung mit uns Stadträten, den politischen Vertretern der Bürger. Doch wie gehen wir mit Mitarbeitern der Verwaltung um, die uns im geschlossenen Rahmen sagen: „Das und das ist geplant; das wollen wir machen“, wenn wir das, was sie uns gesagt haben, fast wortwörtlich in einen Antrag packen? Ein toller Umgang! Mir hat mal jemand gesagt: Wer sich mit fremden Federn schmückt, heimst die Lorbeeren von Leuten ein, die sie mehr verdient haben als man selbst. Ich finde Ihr Vorgehen sehr bedenklich und frage mich, ob Sie vielleicht denken, dass wir, Ihre Stadtratskollegen, ein bisschen blöd sind und das nicht merken, und ob Sie kein schlechtes Gewissen haben gegenüber Ihren Wählern, die Sie hier täuschen. Das ist, finde ich, ein ziemlich populistisches Verhalten. Sie müssen aufpassen, dass Sie den Preis für Populismus nicht von manchem Bundes-AfDler überreicht bekommen. Ich glaube, die müssen den bald an Sie abgeben. - Ich finde es wirklich unlauter, was Sie hier machen. Wir stimmen dem Verwaltungsstandpunkt zu, weil wir die Strategiekonferenz zur Wohnungslosigkeit tatsächlich unterstützen. Ihr Vorgehen, sich Sachen, die die Verwaltung ohnehin schon vorhat, auf den Tisch zu ziehen und einfach den eigenen Namen drüberzuschreiben, ist schon ziemlich schockierend. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Zuhörer auf der Tribüne! Frau Krefft, ich muss Sie in einem Punkt korrigieren: Die Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ wurde nicht 1990, sondern 1993 am Tisch von Pfarrer Führer gegründet. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Leider - da gebe ich den Ball an die CDU zurück haben über Jahre hinweg nur Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE, nämlich Frau Rosch sowie meine Person, dort mitgearbeitet. In den letzten Monaten ist Frau Witte dazugestoßen, die sich dort auch sehr aktiv einbringt. Aber es sind alle eingeladen, dort mitzuarbeiten. Dass Pfarrer Führer damals gesagt hat, er hätte sich auch gewundert, wenn gerade die beiden Fraktionen, die die ganze Arbeit machen, nicht vertreten wären, spricht doch Bände. Das heißt nämlich auch, dass andere Fraktionen dort nicht mitgearbeitet haben. Jawohl, die Verhinderung von Wohnungslosigkeit ist - das kann nicht oft genug gesagt werden - eine städtische Pflichtaufgabe. Deshalb kümmert sich die Verwaltung auch dauerhaft darum. Es ist auch nicht zutreffend, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag erst nach der Debatte im Fachausschuss Soziales formuliert hat. Vielmehr ist diese Debatte schon vorher in der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ geführt worden. Im Ergebnis haben wir um eine solche Konferenz gebeten. Auch die Formulierung in der Begründung, dass dieser Prozess analog des Vorschlags der Verwaltung bezüglich der Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt für Migrant*innen laufen soll, unterstützen wir. Das sollte ein Schwerpunkt sein bei der Fortsetzung der Diskussion über das Wohnungspolitische Konzept. Nun kann man darüber reden - da bin ich ganz bei Ihnen; ich rechne auch nicht die Stunden zusammen, die ich in meiner Stadtratstätigkeit für diese Thematik aufgewendet habe -, dass man nicht innerhalb von drei Stunden alle anstehenden aktuellen Probleme wird abarbeiten können. Das ist doch logisch; völlig klar. Aber ich denke, dass die Verwaltung und diejenigen, die diese Konferenz relativ zeitnah organisiert haben, dies auch wissen. Ich selbst habe mich dafür schon angemeldet. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte, wären Sie einverstanden, dass ich zunächst Frau Krefft das Wort gebe, weil sie persönlich angesprochen worden ist? - Danke. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Es ist immer wichtig, dass man, wenn man etwas überprüft, es richtig tut, Frau Heller. Wenn man die Protokolle nachliest - das finde ich gut -, kann man erkennen, dass die Verwaltung viele Vorschläge gemacht hat, zum Beispiel auch, dass sie ein Konzept vorlegen wird. Die vielen verschiedenen Vorschläge haben wir nicht aufgegriffen. Wir ha- S e i t e | 20 ben einen Vorschlag aufgegriffen, den die Verwaltung nicht gemacht hat, nämlich eine Akteursbeteiligung. Wir haben unseren Antrag am 7. Februar 2018 eingereicht. Das ist, wenn man sich im Kalender auskennt, vor dem 1. März 2018. Herr Schlegel, ich danke Ihnen, dass Sie darauf eingegangen sind, wie die Diskussion in der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ über die Jahre gelaufen ist. Vielleicht sollte man an dieser Stelle noch darauf ergänzen, dass es zwischen dieser Arbeitsgruppe und dem Sozialamt lange Zeit eine gewisse Distanz gab, die aber inzwischen überwunden ist. Ich finde es außerordentlich wichtig, dass hier alle an einem Strang ziehen, dass die Kommunikation inzwischen funktioniert und eben auch solche Vorschläge aufgenommen werden. Tatsächlich fanden wir, dass der Vorschlag nicht aufgegriffen wurde, und haben ihn deshalb auf politischer Ebene eingebracht. In allen anderen Fragen haben wir uns zurückgehalten. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ läuft schon seit zwei Jahren intensivst. Wir haben den Diskussionsprozess in der Arbeitsgruppe abgewartet und beobachtet, wie es in diesem Zusammenhang vorangeht. Deshalb kränkt es mich zutiefst, Frau Heller, dass Sie uns hier solche Vorhaltungen machen. Frau Heller, ich finde es beschämend, dass Sie keine inhaltliche Position zu diesem Thema haben. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Bevor ich mit meiner kurzen Rede anfange, möchte ich etwas tun, was ich nur selten tue, nämlich die Grünen in Schutz nehmen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der Antrag ist Anfang Februar eingereicht worden. In der März-Sitzung war der Antrag also schon im Verfahren; man konnte ihn zu diesem Zeitpunkt schon lesen. Die Grünen haben hier nicht eine Diskussion übernommen, die von der Verwaltung angestoßen wurde, sondern sie haben eine Diskussion aufgegriffen, die in der Luft liegt. Jetzt beginne ich mit meiner eigentlichen Rede. Wie der große Philosoph Bob Dylan schon richtig gesungen hat: „Times They Are A-Changing“, auf Deutsch: Die Zeiten ändern sich. - Das haben die Grünen aufgegriffen. Leipzig war lange Zeit führend in der Wohnungslosenhilfe. Wir müssen sie aber neu aufstellen; denn die Zeiten haben sich geändert. Die Bedingungen sind härter geworden, gerade für die Menschen, für die es schwierig ist, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Das ist heute nicht mehr ganz so einfach. Daher ist der Antrag richtig und wichtig und unterstützenswert. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Auch wenn das Sozialamt bereits handelt, ist es gut, dass die Problematik, die in der Luft liegt, aufgegriffen worden ist, um eine zeitnahe Neuaufstellung der Wohnungslosenhilfe zu händeln. Es ist daher zu begrüßen, dass die Strategiekonferenz schon nächste Woche stattfinden wird. Mir geht es ganz besonders um die Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, also diejenigen, die vielleicht noch eine Wohnung haben oder aber schon bei Bekannten wohnen müssen, die es inzwischen verdammt schwer haben, in Leipzig eine Wohnung zu bekommen, insbesondere wenn sie auf Transferleistungen angewiesen sind. Ich selber war gerade auf Wohnungssuche und werde demnächst umziehen, habe also einiges selbst mitgekriegt. Es liegt an uns, die Neuausrichtung der Wohnungslosenhilfe mitzugestalten: über die Strategiekonferenz, über Anträge und Diskussionen hier im Stadtrat und Ähnliches. Weil mir, wie gesagt, insbesondere die Menschen am Herzen liegen, die auf Wohnungssuche sind, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, war ich heute Morgen schon aktiv. Ich war beim Jobcenter und habe in Vorbereitung der Konferenz nächste Woche mit dessen Führung gesprochen. Es war jetzt nicht ganz eindeutig, ob die CDU den Verwaltungsstandpunkt übernehmen will. Meine Fraktion wird den Ursprungsantrag der Grünen unterstützen. Ich tue jetzt noch einmal etwas, was ich sonst nicht tue: Ich werbe hier von Herzen inständig darum: Liebe Kollegen, bitte stimmt diesem Antrag zu! Er ist wichtig und richtig. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller hat sich noch mal gemeldet. Stadträtin Heller (CDU): Ich würde gern an die Diskussion zum Kältebus erinnern, Frau Krefft. Damals habe ich inhaltlich sehr viel dazu gesagt. Wir haben gemeinsam darüber gesprochen, was Obdachlose davon abhält, in die Einrichtungen zu gehen, die es jetzt schon in der Stadt Leipzig gibt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie Haustiere mit sich führen oder wenn sie mit einem Partner auf der Straße leben und Einrichtungen nicht gewährleisten, dass sie dort gemeinsam übernachten können, weil dies gegebenenfalls nur für ein Geschlecht möglich ist. Über all diese Sachen haben wir schon diskutiert, und dazu habe ich mich auch inhaltlich eingebracht. Deshalb habe ich jetzt davon abgesehen, das erneut zu thematisieren. Nehmen wir einmal an, dass das, was Sie und Herr Schlegel gesagt haben, der Wahrheit entspricht, so haben Sie vorhin in Ihrer Rede auch S e i t e | 21 gesagt, dass Sie sich freuen, dass auf Ihren Antrag hin so schnell reagiert wurde und die Veranstaltung schon für nächste Woche geplant ist. Wenn das schon so lange Thema war, ist das ja offensichtlich nicht auf Ihren Antrag zurückzuführen. Meine Rede scheint also doch nicht so ganz daneben gewesen zu sein. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Da weiterhin unklar ist, ob eine Fraktion sich den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zu eigen macht oder nicht, wollen wir dies hiermit tun, allerdings nicht mit der Begründung, die die CDU hier angeführt hat. Wir sehen in der Tat, dass die Grünen hier einen wichtigen Impuls gegeben haben. Wir setzen aber auf die Umsetzung, wie sie von der Stadtverwaltung vorgesehen ist. Ich habe da schlicht und einfach auch Vertrauen zum Sozialamt. Es hat in der Vergangenheit bewiesen, dass es der Akteursbeteiligung offen gegenübersteht. Deswegen werden wir uns jetzt den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zu eigen machen. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Ich persönlich kann nur den ersten Ausführungen von Frau Heller zustimmen. Es ist unglaublich, dass diese Konferenz schon für nächste Woche anberaumt wurde. Das steht also schon fest. Wir stimmen aber erst heute darüber ab. Auch wenn das Thema durchaus wichtig ist und ihm mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, frage ich die Verwaltung: Wird jetzt immer so vorgegangen, dass etwas schon vorab festgelegt wird, obwohl bisher weder der Originalantrag noch der Verwaltungsstandpunkt beschlossen wurden? Ich hätte mir gewünscht, dass der Verwaltungsstandpunkt kein Alternativvorschlag ist, sondern signalisiert: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Es steht zunächst der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, den die SPD-Fraktion als Änderungsantrag übernommen hat. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit entfällt die Abstimmung über den Ursprungsantrag. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 14.13 Leipzig als Modellregion für fahrscheinlosen Nahverkehr (VI-A-05499) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann 14.13.1 dazu VSP (VI-A-05499-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Gabelmann, bitte schön. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich bitte zu entschuldigen, dass ich heute akustisch etwas eingeschränkt bin; ich hoffe, es geht trotzdem. Liebe Kollegen! Den Antrag habe ich eingereicht, nachdem die Bundesregierung etwas vorschnell angekündigt hatte, dass es Modellregionen für fahrscheinlosen Nahverkehr geben soll. Dass die Bundesregierung da in leichter Panik gehandelt hat, um Dieselfahrverbote etc. zu verhindern und der Autoindustrie noch ein paar kleine Geschenke zu machen, war damals schon ersichtlich. Insofern hat unsere Stadtverwaltung einen sehr weisen Verwaltungsstandpunkt formuliert, den ich hier heute zur Abstimmung stelle. Sie haben es sicherlich auch mitbekommen: Mittlerweile ist von solchen Modellregionen nicht mehr die Rede. Die EU weiß von nichts. Von daher hat es sich als das herausgestellt, was es damals schon war: Es war mal wieder ein Placebo, um etwas zu retten, was so nicht mehr zu retten ist. Insofern würde ich Sie bitten, dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen, mit dem wir, glaube ich, am weitesten kommen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Gibt es Gegenstimmen gegen den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.15 Straßen in neuen Stadtvierteln sinnvoll benennen (VI-A-05521-NF-02) Einreicher: SPD-Fraktion 14.15.1 dazu VSP (VI-A-05521-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten! Werte Stadtratskollegen! Liebe Gäste und Zuschauer! Wir als SPD-Fraktion haben beantragt, auf die Vergabe von Straßennamen in innerstädtischen Stadtvierteln, die neu entstehen sollen, beispielsweise an der Hauptbahnhof-Westseite, am Bayerischen Bahnhof und auf S e i t e | 22 dem Wilhelm-Leuschner-Platz, ein ganz besonderes Augenmerk zu legen; denn unserer Meinung nach passiert dies im Moment nicht. Daher können wir auch mit dem Verwaltungsstandpunkt in keinster Weise leben. Wir wollen, dass dort bevorzugt Straßennamen vergeben werden, mit denen Personen gewürdigt und geehrt werden, und nicht Namen, die einen historischen Bezug zu diesem Ort haben. Sonst haben wir auf dem Areal Bayerischer Bahnhof vielleicht irgendwann mal eine Saure-GurkenFabrik-Straße. Das entspricht nicht unseren Vorstellungen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Beteiligung der Arbeitsgruppe Straßenbenennung, der aus jeder Fraktion ein Mitglied angehört. Diese Arbeitsgruppe ist für uns das größte Problem bei allem. Sie tagt seit längerem nicht, sondern sie verschickt nur ihre Ideen an alle beteiligten Stadträte zur Stellungnahme. Was passiert mit den Stellungnahmen? Welche Einflussmöglichkeiten haben die Stadträte tatsächlich? Meiner Meinung nach: keine. Wie gering die Einflussmöglichkeiten tatsächlich sind, wird auch daran ersichtlich, dass es fünf Änderungsanträge zur Vorlage „Straßenbenennungen im ersten Quartal 2018“ gibt. Das spricht definitiv nicht für eine im Konsens erzielte Lösung mit allen Beteiligten. Dieses Verfahren erleben wir nicht zum ersten Mal, sondern beständig. Einladungen gehen nicht raus. Es ist unklar, wer Mitglied ist. Es gibt keine solide Struktur. Sollen sich Stadträte in diesem Gremium nur den Hintern plattsitzen und nett mit der Verwaltung plaudern, oder ist dort ernsthaft ihre Meinung gefragt? Diesen Eindruck habe ich nicht, und ich weiß, dass auch andere Kollegen ihn nicht haben. Zu den eingegangenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen gibt es im Anschluss keinen Überblick. Wer die anderen Vertreter nicht kennt oder sie persönlich nach ihrer Rückmeldung fragt, erhält keinerlei Überblick darüber, wie sie Stellung bezogen haben. Dieses Verfahren finden wir absolut intransparent. Es macht uns große Sorgen. Wir wünschen uns daher, dass sich die Arbeit der Arbeitsgruppe Straßenbenennung bedeutend verbessert und endlich vom Kopf auf die Füße gestellt wird: mit festen Regularien, Vorgaben und Zeitplänen, und nicht zwischen Tür und Angel oder mal kurz im E-Mail-Postfach stattfindet; denn das wird der Benennung öffentlicher Plätze nach honorigen Personen in keinster Weise gerecht. Der Verwaltungsstandpunkt ist uns daher etwas zu optimistisch. Ich gehe davon aus, dass dies auch aus meinen Ausführungen deutlich geworden ist. Da wir aber vermutlich zu wenig überzeugend sind mit dem, was wir Ihnen vorgetragen haben - das würden wir sehr bedauern -, bitten wir Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 23 um punktweise Abstimmung und hoffen, dass Sie sich zumindest Punkt 2 unseres Antrags anschließen können. - Vielen Dank. sen oder ob wir uns Anträgen anderer Fraktion anschließen, sei einmal dahingestellt. Aber danach haben Sie ja nicht gefragt. Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich mache es ganz kurz vom Platz aus. - Liebe Frau Wohlfarth, das, was Sie gerade beschrieben haben, ist nicht das, was Sie beantragt haben. Das, was Sie beantragt haben, ist ein Verfahren, das bereits existiert bzw. so durchgeführt werden soll. Wenn es nicht so durchgeführt wird, haben wir ein Problem aufseiten der Verwaltung - das wäre dann Ihre Aufgabe, Herr Oberbürgermeister -, bzw. man muss sich im Ausschuss Umwelt und Ordnung, der dafür zuständig ist, beschweren, dass das Verfahren so nicht durchgeführt wird. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich teile die Kritik der CDU-Fraktion an diesem Antrag. Er ist auch für uns nicht zustimmungsfähig; denn hier wurden zwei verschiedene Sachverhalte vermischt. Es ist einfach nicht zutreffend, dass nicht bekannt ist, wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeitet. So wie zu Beginn der Legislaturperiode die Besetzung jedes Ausschusses beschlossen wird, ist auch die Besetzung der Arbeitsgruppe Straßenbenennung vom Stadtrat beschlossen worden. Schauen Sie mal ins Archiv oder fragen Sie in Ihrer Fraktion oder im Büro für Ratsangelegenheiten nach! Sie hatten ja darauf hingewiesen, dass zu der Vorlage „Straßenbenennungen“, die heute auch noch auf der Tagesordnung steht, diverse Änderungsanträge eingebracht wurden. Allerdings: Von der SPD-Fraktion kam in den letzten vier Jahren nicht ein Änderungsantrag, wenn es um dieses Thema ging. Es scheint so, als sei Ihre Fraktion eigentlich recht zufrieden mit dem Verfahren zur Benennung von Straßen. Von anderen Fraktionen, zum Beispiel von der LINKEN, kamen diesbezüglich viel mehr Anträge; auch von der CDU gab es einige Änderungswünsche zu Straßennamen. Das, was Sie hier kritisiert haben, ist, dass das Verwaltungsverfahren nach Ihrer Meinung nicht so durchgeführt wird wie vorgesehen. Das ist aber nicht Gegenstand Ihres Antrags. Vielmehr muss das im entsprechenden Ausschuss geklärt werden. - Vielen herzlichen Dank. In der Tat war die Teilnahme einzelner Fraktionen an den Sitzungen der AG sehr unterschiedlich das ist tatsächlich kritikwürdig -, aber auch deshalb, weil die Vertreter nicht zwingend dem Stadtrat angehören müssen. Die AG hat ab und zu getagt. Ich selbst habe per E-Mail kritisiert, dass die Kontinuität der Arbeit zu wünschen übrig lässt. Daher wäre mein Wunsch an Sie, Herr Oberbürgermeister, eine Protokollnotiz zu fertigen, dass wieder mehr Kontinuität in die Arbeit kommen soll und die Arbeitsgruppe wieder wie früher quartalsweise, zumindest aber halbjährlich tagen und solche Benennungen vorausschauend beraten wird. Es sind ja einige Straßenbenennungen in der Pipeline. Es wird bereits diskutiert, welche Namen aus dem Pool wo realisiert werden können. Diese Vorschläge haben Sie in den letzten 14 Tagen mit Sicherheit auch bekommen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bitte. Oberbürgermeister Jung: Noch einmal Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Herr Oberstadt, wenn Sie mitbekommen hätten, wer die Kritik aus unserer Fraktion vorträgt, hätten Sie festgestellt: Das bin ich. Und ich habe in den letzten Jahren nicht durchgängig dieser Arbeitsgruppe angehört. Es ist auch nicht klar, wer ihr eigentlich angehört. Auch die Verwaltung wusste offenbar nicht, wer von den Fraktionen dorthin entsandt worden ist. Das heißt: Es sind Leute falsch eingeladen worden. Mehr als melden können die Fraktionen das nicht. Änderungsanträge hat es gegeben. Ob sie immer von der SPD-Fraktion selbst gestellt werden müs- Stadtrat Haas (CDU): Vielen herzlichen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Frau Wohlfarth, ich habe mir zwei Sachen aus Ihrer Rede notiert. Sie haben zum einen gefragt: Welchen Einfluss haben die Stadträte - ich ergänze: die Stadtbezirksbeiräte - in dieser Sache? Einfache Antwort: Sie stellen Änderungsanträge. Das ist geschehen. Das haben wir auch heute getan, und die Verwaltung hat das übernommen. Wir haben als Stadträte ganz klare Beschlüsse gefasst, wie das zu handhaben ist. Zum Zweiten. Sie haben gesagt: Wir wollen die Verwaltungsarbeit wieder vom Kopf auf die Füße stellen. - Ich gebe Ihnen einen anderen Tipp. Das Problem liegt nicht in der Verwaltung, sondern in Ihrer Fraktion. Stellen Sie Ihre Fraktion mal wieder auf die Füße! Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt über den Antrag abstimmen. Frau Wohlfarth hatte um punktweise Abstimmung gebeten. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Beschlusspunkt 1 folgen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Beschlusspunkt 2 steht zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum, wenn Sie diesem zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Grundsteuer (VI-F-05748) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Kollegen Bonew, die Anfrage zu beantworten. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Sofern der Bundesgesetzgeber bis 31.12.2019 keine neuen Bewertungsregeln festlegt, dürfen ab dem Jahr 2020 keine Steuerfestsetzungen auf Basis der alten Werte mehr erfolgen. Davon wäre die Haushaltsplanung dahin gehend betroffen, dass die Grundsteuer grundsätzlich nicht mehr erhoben werden könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, wird seitens der Verwaltung als sehr gering eingeschätzt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass seitens der Kommunen im Falle des Eintretens tatsächlicher Steuerausfälle einhellig von einer Kompensationsverpflichtung von Bund und Ländern ausgegangen wird. Zur Frage 2. Unter Zugrundelegung des Planansatzes 2020 und bei Nichtbetrachtung einer Kompensation durch Bund und Länder würde das finanzielle Risiko etwa 95 Millionen Euro pro Jahr betragen. Zur Frage 3. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Bund und die Länder sich innerhalb der gesetzten Frist auf eine Neuregelung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils einigen. Zudem wird die Stadt Leipzig gemeinsam mit anderen Kommunen in den einschlägigen Gremien und gegenüber der Bundes- und Landesebene dezidiert auf die Notwendigkeit einer fristgerechten und aufkommensneutralen Lösung hinweisen. Darüber hinausgehende Vorkehrungen erscheinen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geboten. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesgesetzgeber. S e i t e | 24 Zur Frage 4. Die Planung in Doppelhaushalten bietet unter anderem hinsichtlich Planungssicherheit, Planungshorizont und Haushaltsausgleich viele Vorteile. Gemessen an der geringen Wahrscheinlichkeit eines ersatzlosen Entfalls der Grundsteuer ab 2020 erscheint es daher wenig ratsam, von diesem Prinzip abzuweichen. Zur Frage 5. Bereits nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Februar forderten die Kommunen unter Federführung des Deutschen Städtetags den Bund und die Länder auf, eine zügige Umsetzung der Reform der Bewertungsregelungen zu gewährleisten. An die Forcierung der auch im aktuellen Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung enthaltenen Reformpläne werden die Kommunen erneut erinnern und diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten. Die kommunale Interessensvertretung erfolgt hier über die Spitzenverbände Deutscher Städtetag und Sächsischer Städteund Gemeindetag. In den entsprechenden Gremien wurde und wird das Thema fortlaufend behandelt. Zur Frage 6. Angesichts der originären Zuständigkeit von Bund und Ländern als Bundesgesetzgeber sollte die Abwägungsentscheidung für die Festlegung einer neuen Bewertungsregelung auch von diesen getroffen werden. Aus Sicht der Kommunen muss dabei gewährleistet werden, dass diese Neuregelung rechtssicher und aufkommensneutral ist. Darüber hinaus sollte auch der Umsetzungsaufwand einer Neuregelung zu den Entscheidungskriterien zählen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Bonew. - Herr Wehmann hat eine Nachfrage. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew, Sie haben davon gesprochen, dass SSG und Deutscher Städtetag die Interessen der Städte und Gemeinden in Sachsen bzw. in der Bundesrepublik vertreten. Inwieweit werden diese in das Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen? Bürgermeister Bonew: Das erfolgt wie üblich durch entsprechende Anhörungen, Ladungen in die jeweiligen Landtags- bzw. Bundestagsausschüsse und durch die Abgabe von Stellungnahmen. Oberbürgermeister Jung: Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wenn der Bund und der Bundesfinanzminister den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund nicht einbindet und auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 keine Lösung gefunden wird, wird man unter Umständen ambitioniert scheitern. Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, Sie sind ja mit den letzten beiden Fragen unmittelbar angesprochen worden. Wir hatten vor zwei Wochen ein gemeinsames Gespräch mit dem Präsidenten des Zentralverbands Haus & Grund hier im Hause. Geben Sie mir recht, auch im Ergebnis dieses Gesprächs, dass Sie ein Modell, das auf eine Neubewertung von 35 Millionen Grundstücken in der Bundesrepublik bis zum 31.12.2019 setzt, für nicht umsetzbar halten und Sie auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten ein Modell, das zukünftig Grundsteuern nach Grundfläche und Wohnfläche bemisst und erhebt, favorisieren und sich dafür einsetzen wollen? Oberbürgermeister Jung: Ja, weil ich glaube, dass alle anderen Wege zu bürokratisch wären und wahrscheinlich zu Ungerechtigkeiten führen würden. Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Ich muss noch eines ergänzen: Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist 31.12.2019 besagt nur: Bis dahin muss eine Regelung gefunden sein. Wir haben dann noch mal fünf Jahre Zeit, diese Regelung umzusetzen. Oberbürgermeister Jung: Ja, das ist korrekt. Die Anfrage unter TOP 15.6 rückt an die Stelle von TOP 15.2, da sich, wie eingangs gesagt, diese Anfrage bereits erledigt hat: 15.6 Lastenfahrräder fördern (VI-F-05756) Einreicher: SPD-Fraktion Es antwortet Kollegin Dubrau für Herrn Albrecht. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Bonew) Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Ja, eine Prüfung hat bereits stattgefunden. Bezüglich der Förderung von Familien und der Förderung von Unternehmen - dieser Gruppe sind auch die Tageseltern zuzurechnen - gab es folgende Ergebnisse: Eine Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern von Familien ist grundsätzlich möglich. S e i t e | 25 Hierfür bedarf es einer entsprechenden Förderrichtlinie, welche anhand geeigneter Kriterien, zum Beispiel Familienkonstellation mit mindestens zwei Kindern, festzulegen wäre. Ausgehend von geschätzten Anschaffungskosten in Höhe von circa 3.500 Euro pro Rad und einem angenommenen Fördersatz von 25 Prozent - also: 875 Euro entstünden auf Grundlage der aktuellen Einwohnerstatistik finanzielle Auswirkungen von bis zu 26 Millionen Euro, sofern alle Familien diese Förderung beantragen würden. Bezüglich der Förderung des Kaufs von Lastenfahrrädern von Unternehmen, einschließlich der Tageseltern, wird auf die Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung des Kaufs von Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr verwiesen; da geht es um Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb. Danach kann eine Förderung von 30 Prozent oder maximal 2.500 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, einschließlich Tageseltern, Kommunen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser. Ein separates Förderprogramm der Stadt Leipzig ist daher nicht erforderlich. Der Antrag „Lastenfahrräder fördern“ vom Oktober 2017 beinhaltete auch die Prüfung der Freigabe der Fußgängerzone der Innenstadt für Lastenfahrräder sowie die Schaffung entsprechender Abstellmöglichkeiten, die wesentlich größer ausfallen müssen als für normale Fahrräder. Diese Punkte sind im Rahmen der Überarbeitung des Anliegerkonzeptes im Komplex mit allen weiteren Nutzungen und Nutzern zu betrachten. Zur Frage 2. Anfragen von Familien oder der Wirtschaft zur Förderung des Erwerbs von Lastenfahrrädern sind bisher nicht bekannt. Zum Testen eines E-Rads im betrieblichen Alltag wurden aus Mitteln der Mittelstandsförderung der Stadt seit dem 01.09.2017 eine dreimonatige Miete von E-Bikes und Lastenfahrrädern mit 70 Prozent der Mietkosten oder maximal 350 Euro pro Monat gefördert. Dies hilft Unternehmen. vor Anschaffung eines E-Rads einzuschätzen, ob es im betrieblichen Alltag einsetzbar ist, und mindert damit das finanzielle Risiko einer Fehlanschaffung. Die Fördermaßnahme wird angenommen. Im Jahr 2018 gab es bisher drei Anträge zu Lastenfahrrädern mit E-Mobilität. Zur Frage 3. Ja, der Stadtverwaltung ist das Projekt „Ich entlaste Städte“ bekannt. Im Rahmen von Beratungen wurden Unternehmen bereits vereinzelt darauf hingewiesen. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es Nachfragen? - Herr Zenker. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe keine Nachfrage, sondern die Bitte, die Antwort zu Protokoll zu geben. Es ist immer schade, wenn der zuständige Dezernent bei den Anfragen nicht da ist. Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir um schriftliche Beantwortung gebeten. Wir wurden von Unternehmen aufgrund eines Zeitungsartikels angesprochen. Weil sie auf der Homepage der Stadt keine Ansprechpartner zu diesem Thema gefunden haben, haben wir uns mühsam selber durchgefragt. Aber das kann ja nicht Sinn und Zweck sein, wenn es solche Programme gibt. Von daher hätten wir gern die Antwort noch einmal zu Protokoll und würden uns dann direkt an Herrn Albrecht wenden. Bürgermeisterin Dubrau: Okay. Ich werde Herrn Albrecht bitten, das auf die Homepage zu stellen. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. 15.3 Illegale Müllablagerungen: Wie groß ist der Schaden? (VI-F-05803) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Lieber Kollege Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Das anhaltend hohe Niveau der sogenannten illegalen Ablagerungen im Stadtgebiet ist dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig seit längerem nicht nur aufgrund der vielen Beschwerden und Anzeigen hierzu bekannt. Die Problematik wird regelmäßig in verschiedenen Gremien diskutiert, und es werden Lösungsansätze besprochen. Die Auswirkungen sind erheblich, da nicht nur das Stadtbild beeinträchtigt wird, sondern auch Gefahren durch Ablagerungen von Schadstoffen entstehen. Der Rückblick auf die vergangenen Jahre zeigt leider auch, dass keine Änderungen im Verhalten der Verursacher erfolgten. So ist der Pro-Kopf-Anteil bei 3 Kilogramm jährlich seit fünf Jahren gleichbleibend. Durch den Stadtordnungsdienst wurden im Zeitraum von 2014 bis 2018 nachfolgende Vorgänge zu illegalen Abfallablagerungen bearbeitet - ich greife jetzt nur einige Daten heraus -: 2014 waren es 2.357 Vorgänge, 2017 waren es 2.863, und bis Mai dieses Jahres wurden bereits 1.352 Vorgänge durch den Stadtordnungsdienst bearbeitet. Zur zweiten Frage. Ich greife wiederum nur einige statistische Daten heraus, um Ihnen nicht alle vorlesen zu müssen. 2014 wurden 1.447 Tonnen entsorgt, dabei entstanden Entsorgungskosten in Höhe von knapp 168.000 Euro. Im vergangenen S e i t e | 26 Jahr wurden 1.593 Tonnen entsorgt mit einem Finanzaufwand von knapp 240.000 Euro. Zur dritten Frage. Hierbei handelt es sich klassischerweise um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dafür sind Geldbußen von 5 bis 100.000 Euro vorgesehen. Der jeweilige Einzelfall wird nach den Kriterien des Ordnungswidrigkeitengesetzes behandelt. Die Zentrale Bußgeldbehörde hat 2014 zum Beispiel 1.116 Euro eingenommen, im vergangenen Jahr waren es 6.856 Euro, die in den allgemeinen Haushalt eingehen. Zur vierten Frage. Eine Erhöhung der Sanktionierung ist aus Sicht der Stadtreinigung durch intensivere Kontrollen und Ahndung von festgestellten Verstößen durch den Stadtordnungsdienst denkbar. Wir gehen davon aus, dass wir durch die personelle Zuführung beim Stadtordnungsdienst ab diesem Jahr möglicherweise auch mit einer erhöhten Streifenpräsenz dem illegalen Entsorgen besser Herr werden können. Auch im Rahmen des INSEK, das ja heute zur Beschlussfassung steht, konkret: im Rahmen des Fachkonzepts Ordnung und Kommunale Sicherheitsinfrastruktur, wird das Thema der illegalen Abfallablagerungen behandelt. Hier wird sowohl auf die Präsenz als auch die Erhöhung des bürgerschaftlichen Engagements bzw. die stärkere Zurverfügungstellung von Beratungsangeboten und fachlicher Beratung eingegangen. Insofern sind das drei Bausteine, die aus unserer Sicht geeignet sind, illegalen Abfallablagerungen Herr zu werden. Last but not least, das Amt für Umweltschutz als untere Abfallbehörde wird gesondert zum Thema „Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung“ Gewerbetreibenden noch einmal nahe bringen, wie tatsächlich legale Entsorgung in Leipzig organisiert werden kann. Insofern gibt es einen engen Schulterschluss zwischen der Behörde und dem dafür verantwortlichen Betrieb, der Stadtreinigung. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es Nachfragen? - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank. Das war sehr aufschlussreich. Um die Beantwortung der letzten Frage haben Sie sich allerdings ein bisschen herumgemogelt. Sie haben dargelegt, wie man präventiv dagegen vorgehen will, wie zum Beispiel durch höhere Streifentätigkeit. Das ist schon klar. Aber um den Sanktionsdruck zu erhöhen, müsste es bei der Stadt ein Ermittlungsteam geben, das feststellt: Wer hat das dort abgelegt? Möglicherweise ist zum Beispiel durch Adressetiketten oder Ähnliches nachweisbar, von wem der Müll illegal abgelegt wurde. Ist Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 27 daran schon mal gedacht worden? Und wenn ja, gäbe es dafür Kapazitäten im Haus? Das wäre ja eine Tätigkeit, die nicht unbedingt von der Stadtreinigung erledigt werden muss, sondern eher von der Polizeibehörde, dem Stadtordnungsdienst. Bürgermeister Rosenthal: Ich will Ihnen ersparen, vorzutragen, was mir zum Thema „Feststellung und Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten“ aufgeschrieben wurde. - Das nehme ich jetzt so mit. Okay, Herr Volger? Bürgermeister Rosenthal: Zuständig ist die Abfallbehörde, das Amt für Umweltschutz. Soweit die Kollegen in die Lage versetzt sind, Vor-Ort-Begehungen durchzuführen, machen sie das im Rahmen ihrer Tätigkeit. Das ist aber, glaube ich, nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Das ist unsere Achillesferse; das muss man so deutlich sagen. In der Vergangenheit konnten Kontrollen über Mitarbeiter des zweiten Arbeitsmarkts abgedeckt werden. Bürgerdienst LE hat quasi im gesamten Stadtgebiet Streifengänge durchgeführt und uns über illegale Müllablagerungen, auf welchen Flächen auch immer, in Kenntnis gesetzt. Die Stadtreinigung oder das Ordnungsamt sind dann auf den Eigentümer zugegangen, gegebenenfalls auch per Ersatzvornahme, oder haben es dem Amt für Umweltschutz gemeldet. Dann konnten die was machen. Bürgermeister Bonew: Herr Böhm. Wir haben ja noch die „Dreck-weg-App“ im Verfahren. Gegebenenfalls ist das eine Möglichkeit, zu Erkenntnissen zu illegalen Müllablagerungen zu kommen. Aber unterm Strich muss man sagen: Die personellen Ressourcen, gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktsetzung „Was kann die Polizeibehörde an Präsenz in der Stadt tatsächlich leisten?“, und unsere Möglichkeiten einer präventiven Feststellung sind eher beschränkt. Das wird eher über Meldung bzw. Feststellung im normalen Dienst und durch Rückkopplung mit den zuständigen Behörden oder dem Betrieb organisiert. So ist das Ist. Ich sehe derzeit wenige Möglichkeiten, das wirklich zu verbessern. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dazu noch eine Nachfrage. Sie hatten eben eine Schadenssumme von 240.000 Euro genannt, die ja in gewisser Weise auch von den Bürgern der Stadt bezahlt werden muss. Dem gegenüber stehen knapp 7.000 Euro Einnahmen aus Bußgeldern. Dieses Missverhältnis müsste doch eigentlich zu ein bisschen mehr Druck in der Verwaltung - ich schaue mal den Kämmerer an - führen. Da müsste doch gesagt werden: Das geht so nicht weiter. - Ich würde mir schon wünschen, dass da zumindest ein, zwei Personen, gegebenenfalls vom Stadtordnungsdienst, abgestellt werden, die dagegen ermitteln und im Ergebnis empfindlichere Strafen aussprechen. - Das war nur ein Statement zum Abschluss. Sie müssen sich dazu jetzt nicht äußern. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Herr Rosenthal, können Sie sagen, wo die Hotspots der illegalen Müllablagerung in Leipzig sind? Gibt es eine Statistik, wo der meiste Müll eingesammelt wird? Bürgermeister Rosenthal: Die habe ich jetzt nicht dabei. Das würde ich aber im Nachhinein kommunizieren. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Danke schön. Bürgermeister Bonew: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe eine Frage zur Zuständigkeit am Stadtrand. Der Stadtrand ist ja gekennzeichnet von Feldern, Agrarflächen. Es finden sich häufig Müllablagerungen zwischen dem Ortsausgangsschild „Leipzig“ und dem Ortseingangsschild der jeweiligen Ortschaft, für die der Landkreis zuständig ist. Wer ist in solchen Fällen für die Entsorgung zuständig? Wer ist für etwaige Müllablagerungen an Feldwegen zwischen den gepachteten Feldern zuständig? Sind dafür die Pächter zuständig? An unsere Anfrage anschließend: Gehen Sie nur Hinweisen aus der Bevölkerung nach, oder werden auch proaktiv Kontrollgänge an bestimmten Flächen durchgeführt? Ich könnte mir vorstellen, dass viele Ablagerungsflächen gar nicht gemeldet werden, weil niemand weiß, welche Kommune für die Entsorgung zuständig ist. Meine letzte Frage: Gibt es Erfahrungen aus anderen Städten, die mit diesem Sachverhalt ein Stück weit innovativer umgehen und damit eine bessere Wirkung erzielen? Bürgermeister Rosenthal: Die Zuständigkeit der Stadt endet an der Stadtgrenze, egal wo das Verkehrszeichen steht. - Das zu Ihrer ersten Frage. Zur zweiten Frage. Man muss immer beachten, wofür die Stadt Leipzig verantwortlich ist, nämlich für den öffentlichen Verkehrsraum, und wofür der jeweilige Eigentümer, Pächter, Besitzer zuständig Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 ist. Das gilt auch für Verantwortungswechsel innerhalb des Stadtgebiets. Für den öffentlichen Raum ist die Stadtreinigung zuständig. Auf Privatgrund ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich und wird im Falle solcher Feststellungen vom Ordnungsamt darauf angesprochen mit der Bitte, illegale Müllablagerungen zu beräumen. Soweit das in den Gefährdungsbereich wechselt, wird die untere Abfallbehörde tätig, also das Amt für Umweltschutz. So ist es geregelt. Jeder Sachverhalt, der uns zur Kenntnis gelangt, wird auch geahndet bzw. es wird darauf reagiert, was allerdings nicht heißt, dass immer sofort ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Wenn man auf seinem Privatgrundstück Müll ablagert, ist das nicht gleich eine Ordnungswidrigkeit. Vielmehr muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es sich tatsächlich um eine illegale Abfallverbringung handelt oder nur um ein Zwischenparken oder um was auch immer. Es gibt ganz unterschiedliche Sachverhalte, die es einzeln zu bewerten gilt. Zu Ihrer letzten Frage. Ich bleibe dabei: Man kann so innovativ sein wie nur irgend möglich, sei es bei der Prävention oder anderem - es bedarf einer stärkeren Kontrolldichte. Zu mehr Kontrollen sind wir aber angesichts der personellen Ausstattung derzeit nicht in der Lage. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) S e i t e | 28 Bürgermeister Rosenthal: Zu den Kosten der illegalen Abfallablagerung: All das, was sich nicht im Regelkreislauf befindet, ist illegal und läuft über die genannte Summe auf. Was die Kommunikation betrifft: Ja, sicherlich wird das Thema in anderen Städten viel stärker beworben - das können wir gern noch einmal im Betriebsausschuss diskutieren -; aber auch das ist eine Ressourcenfrage, nämlich: Was steht bei der Stadtreinigung für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung? Wir versuchen das auch schon punktuell. Ich darf auf den Clara-Zetkin-Park und die Kampagne „Unser Park“ verweisen, die insbesondere das legale Verhalten bezüglich der Entsorgung von Grillgut zum Ziel hat. Die aktuelle Situation in den Parkanlagen ist: Wir nehmen nicht wahr, dass die große Masse mit freundlichen Appellen erreicht wird. Unabhängig davon, ob es eine orange Tonne in der Anlage gibt oder nicht, liegt das Grillgut komplett verstreut auf den Wiesen, und wir haben größte Probleme, es einzusammeln. Will sagen: Aus meiner Sicht sind die Grünanlagen weiter eine Komfortzone der Nutzerinnen und Nutzer, und wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Problem der illegalen Abfallentsorgung lösen können. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 15.4 Erteilungspraxis von Sondernutzungserlaubnissen (VI-F-05790) Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Zenker (SPD): Eine konkrete Nachfrage. Beziehen sich die Kosten der Entsorgung - Sie hatten ja die Zahlen genannt - nur auf den klassischen Sperrmüll oder auch auf das, was beispielsweise in Parks nach dem Grillen häufig liegen bleibt? Ist das dabei miterfasst? Zum anderen würde mich interessieren: Die Stadt hat über die Stadtmöblierung auch kostenlose Werbeflächen. Hat die Stadt schon mal darüber nachgedacht, eine Werbekampagne für mehr Sauberkeit zu starten? Ich kenne das aus Berlin. Dort gibt es eine sehr aktive Stadtreinigung, die sehr kreativ für mehr Sauberkeit wirbt. Hat die Stadt mal überlegt, ob eine Werbekampagne für mehr Sauberkeit auf das Bewusstsein der Bevölkerung den Effekt haben könnte, dass man seinen Müll nicht einfach irgendwo abstellen kann und dass man, wenn die Mülltonne im Park überquillt, das, was man mitgebracht hat, auch wieder mit nach Hause nehmen und dort entsorgen kann? Einreicher: Fraktion Freibeuter Bitte, Kollegin Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zu den Fragen 1 und 2. Da die Unterpunkte dieser Anfrage sehr umfangreich waren, habe ich eine summarische Antwort vorbereitet, weil bei den meisten Sondernutzungsgebühren jährlich eine Neubeantragung erfolgen muss. Bei einigen gibt es eine Laufzeit von zwei Jahren. Für eine Reihe von Sondernutzungen liegt aktuell gar kein Fall vor, sodass hier noch keine entsprechende Praxis geübt ist. Für zwei Sondernutzungen - das betrifft die Telekom und die Mobilstationen - werden separate Verträge geschlossen. Zur Frage 3. Gemäß Sächsischem Straßengesetz kann die Gemeinde durch Satzung für bestimmte Sondernutzungen eine Ausübung regeln. Das ist mit der vom Stadtrat beschlossenen Sondernutzungssatzung geschehen. Bezüglich der Genehmigungsdauer ist hier in § 2 Absatz 4 erläutert: Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Jede Sondernutzung ist zeitlich und räumlich auf das begründete Maß zu beschränken. In § 3 Absatz 3 heißt es: Die Erlaubnis für eine Sondernutzung wird stets befristet und/oder auf Widerspruch erteilt. Die konkrete Entscheidung darüber ergeht auf dieser Basis im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, wobei in jedem Einzelfall auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen ist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu 4, 5 und 6 Bezug genommen, zu denen ich jetzt komme. Zur Frage 4. Bereits im Verwaltungsstandpunkt zum diesbezüglichen Antrag der Fraktion Freibeuter wurde dargelegt: Der Rechtsnatur der Sondernutzung ist immanent, dass sie nicht dauerhaft ist, denn dies käme dem Wegfall der Fläche als öffentliche Verkehrsfläche gleich. Stichwort „Privatisierung des öffentlichen Raums“: Das geht nach dem Gesetz so nicht. Die auf Dauer angelegte Geschäftstätigkeit eines Antragstellers wäre eine sachfremde Erwägung, welche nicht in die Ermessensentscheidung einfließen darf. Sie stellt kein straßenbezogenes Kriterium dar, und nur solche sind in der Ermessensausübung zu berücksichtigen, da das Straßenrecht nicht nur wirtschafts- und wettbewerbsneutral, sondern auch betätigungs- und wettbewerbsblind ist. Sondernutzungserlaubnisse sind daher gemäß Straßengesetz und Sondernutzungssatzung zeitlich und räumlich auf das begründete Maß zu beschränken und stets befristet oder auf Widerruf zu erteilen. - Ich will hinzufügen: Ich kenne aus etlichen Städten Fälle des Widerrufs, die ausgesprochen schwierig sind und teilweise langjährige Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Für die Verlängerung einer Sondernutzung wird jedoch ein vereinfachtes Verfahren nach § 3 Absatz 1 der Satzung durchgeführt, nach dem nicht wieder alle Unterlagen beigebracht werden müssen, sondern bei unveränderter Nutzung nur das Antragsformular erneut eingereicht werden muss. Zur Frage 5. Die Erteilung „befristet“ oder „widerruflich“ liegt, wie dargestellt, im Ermessen der Stadt. Durch die Verwaltungspraxis der Befristung wird bereits bei Erteilung der Erlaubnis explizit deutlich, dass eine dauerhafte Nutzung tatsächlich nicht zulässig ist. Damit wird dem Anschein der dauerhaften Entziehung und damit der faktischen Entwidmung der öffentlichen Verkehrsflächen entgegengewirkt. Würden Sondernutzungserlaubnisse nicht als befristete, sondern generell als unbefristete, unwiderrufliche Sondernutzungserlaubnisse erteilt, erschwerte dies den gerechten S e i t e | 29 Interessenausgleich unterschiedlicher Antragsteller. Manchmal ändert sich ja auch etwas. Ein Beispiel: Der Bereich vor einem Laden wird vom benachbarten Gastronomiebetrieb für die Aufstellung von Tischen und Stühlen mitgenutzt. Schließt dieser Laden und zieht danach dort auch Gastronomie ein, wird sie diesen Bereich natürlich selbst nutzen wollen. Es ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden, für diesen Bereich eine Kündigung vorzunehmen. Zusätzliche Entscheidungen müssen getroffen werden. Zusätzliche Bearbeitung von Bescheiden muss erfolgen. Eine Befristung bis maximal zum Ende des Kalenderjahres erfolgt auch deshalb, da im Vorfeld und im Falle der hier geforderten unbefristeten Erlaubniserteilung nicht geprüft werden kann, wie sich eventuelle Baumaßnahmen, Leitungsverlegungen, Veranstaltungen und Ähnliches für den weiteren Zeitraum entwickeln. Bei Erlaubniserteilung werden stets die Belange des Gemeingebrauchs und die anderer potenzieller Sondernutzungen zu erwägen sein, die nicht von vornherein von einer Nutzung ausgeschlossen werden dürfen. Mit befristet erteilten Erlaubnissen kann konkret und verbindlich gegenüber den Antragstellern agiert werden. Das Risiko kurzfristiger Widerrufe entfällt nahezu, da der Beurteilungszeitraum überschaubar bleibt und somit auch für den Antragsteller berechenbar ist. Zur Frage 6. Die Stadt Dresden hat inhaltlich keine andere Regelung als die Stadt Leipzig. In der Dresdner Satzung heißt es in § 5 Absatz 1: Die Erlaubniserteilung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf schriftlich erteilt … Die Stadt Dresden geht also wie die Stadt Leipzig davon aus, dass es bei Sondernutzungen immanent ist, dass diese nicht dauerhaft und unbefristet erteilte Erlaubnisse sind. Deshalb werden nach Auskunft der Kollegen in Dresden ausschließlich Freisitze mit Widerrufsvorbehalt ausgereicht. In der Stadt Leipzig sind bei Nachbeantragungen von Freisitzen, die beim Ordnungsamt erfolgen, lediglich das entsprechende Antragsformular und eine Lageskizze durch den Antragsteller vorzulegen. Ab dem zweiten Jahr der Beantragung wird bei gleicher Beantragung von einem Bestandsfreisitz ausgegangen und ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Hier ist lediglich das Antragsformular an die Gewerbebehörde einzureichen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für die Erteilung von Erlaubnissen für Werbeaufsteller, Werbefahnen und Beachflags beim Verkehrs- und Tiefbauamt. Auch hier ist ab dem zweiten Jahr lediglich ein Verlängerungsantrag zu stellen und Auskunft Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 darüber zu geben, ob sich gegenüber dem Vorjahr Standort und Firmierung geändert haben. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau, vielen Dank für die umfassende Beantwortung dieser umfassenden Anfrage. Eine Nachfrage habe ich aber noch. Sie hatten ausgeführt, dass nach Informationen der Kollegen in der Landeshauptstadt Dresden die Sondernutzungserlaubnisse widerruflich erteilt werden und dass es im Grunde bei uns in Leipzig ähnlich sei, weil nur noch im vereinfachten Verfahren die Wiedererteilung der Erlaubnisse beantragt werden müsse. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, es in Leipzig gänzlich wie in Dresden zu handhaben, für Freisitze die Sondernutzungserlaubnis widerruflich zu erteilen, also nicht mit der Notwendigkeit verbunden, die Nutzung jährlich, wenn auch nur im vereinfachten Verfahren, erneut beantragen zu müssen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte ja eben ein Beispiel genannt. Die Erlaubnis für einen Freisitz kann gelegentlich großzügiger erteilt werden, wenn sich auf dem Nachbargrundstück ein Laden befindet und dieser Teil mitgenutzt werden kann. Wenn sich aber in diesem Laden auch Gastronomie ansiedelt, was in der Vergangenheit schon öfter der Fall war, wäre das Verfahren, diese Erlaubnis zu kündigen, sehr viel umfänglicher als das Verfahren, das wir hier in Leipzig anwenden. Herr Rosenthal wird sicherlich in einer der nächsten Sitzungen oder auch schriftlich dazu eine Antwort geben können. Das Ordnungsamt liegt ja in seinem Zuständigkeitsbereich. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Gut. Dann nehme ich das jetzt so zur Kenntnis. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. - Ich rufe nun die Dringliche Anfrage unter TOP 15.19 auf: 15.19 Vorläufiger Jahresabschluss 2017 und Gründe für die Haushaltssperre (VI-DF05867) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Bonew antwortet. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister! Sehr verehrte Damen S e i t e | 30 und Herren Stadträte! Den implizierten Vorwurf einer mangelnden Information des Stadtrates ist grundlegend zu widersprechen. Über die Absicht, eine Haushaltssperre zu verhängen, sowie die dieser Absicht zugrunde liegenden Ursachen und Entwicklungen wurden von mir sowohl der Stadtrat als auch der Fachausschuss Finanzen sowie die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen informiert. Ferner ist der erwähnten Pressemitteilung eindeutig zu entnehmen, dass die Haushaltssperre vordergründig angesichts einer angespannten Liquiditätssituation der Stadt Leipzig verhängt wurde, an der sich auch durch Überschüsse im Ergebnishaushalt leider nichts ändert. Insbesondere die erheblichen Anstrengungen im investiven Bereich setzen die Verfügbarkeit liquider Mittel voraus, da Auftragnehmer nicht zahlungswirksame Erträge wie etwa Buchsteigerungen der Beteiligungsunternehmen erfahrungsgemäß als Zahlungsmittel nicht akzeptieren. - Ganz deutlich: Mit der Wertsteigerung unseres Eigenbetriebs Stadtreinigung in der Bilanz der Stadt Leipzig in Höhe von 586.000 Euro zum Stichtag 31.12.2017 können wir keine Handwerkerrechnung für den Einbau einer Schultoilette bezahlen. Wie der Finanzbericht zum 31.12.2017 erläutert, verzeichnet die Stadt Leipzig mitnichten einen Finanzmittelüberschuss. Als einzig positive Entwicklung in diesem Bereich ist zu vermelden, dass das Finanzmitteldefizit geringer als erwartet ausfällt. - Vereinfacht gesagt: Wir leben immer noch vom Eingemachten, allerdings weniger stark als befürchtet. Dennoch wird das Eingemachte naturgemäß weniger. Über den magischen Topf mit dem süßen Brei, der niemals alle wird, verfügt die Stadt Leipzig bedauerlicherweise nicht. Leider ist die Welt doppischer Haushaltsführung komplex, sodass die simple Rechnung „Überschuss gleich mehr in der Kasse“ eben nicht aufgeht. Zu den Fragen 1 und 2, die seitens des Fragestellers im Nachgang wieder zurückgezogen wurden, ist dennoch hier auszuführen, dass der Finanzbericht zum 31.12.2017 bereits seit dem 07.05.2018 im ALLRIS freigeschaltet war und von mir der Fachausschuss Finanzen über die wesentlichen Inhalte noch am selben Tag im Rahmen seiner regulären Sitzung informiert wurde. Zur Frage 3. Vor dem Hintergrund der neuen Klassenbildungsverordnung des Freistaates Sachsen ist mit einer Absenkung des Klassenteilers von derzeit 28, was der Regelfall ist, auf bis zu 23 Schülerinnen und Schüler infolge der Förderung der Integration zu rechnen. Die Stadt Leipzig geht gemeinsam mit dem Landesamt für Bildung und Schule davon aus, dass diese Form der Klassenbildung vor allem im Oberschulbereich zum Tragen kommt. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 31 Des Weiteren führt die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aus den Vorbereitungsklassen Deutsch als Zweitsprache dazu, dass neue, zusätzliche Klassen zu bilden sind, sobald der Klassenteiler im Zusammenhang mit der Vollintegration dieser Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Zur Frage 5. Bereitstellung der benötigten Kapazitäten bei Kitas und Schulen, erhebliche Kostensteigerungen bei gesetzlichen Pflichtaufgaben, angespannte Liquiditätssituation infolge ungeplanter zahlungswirksamer Mehrbedarfe bei gleichzeitig positiven Ergebnissen im Ergebnishaushalt. Die Kapazitätsentwicklung im Bereich der Schulen ist damit von externen Faktoren abhängig, die nicht im Einflussbereich der Stadt Leipzig liegen und auch nicht immer langfristig planbar sind. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Bonew. - Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Herr Oßwald, bitte. Die Umsetzung baulicher Maßnahmen im Regelverfahren benötigt insgesamt mehr Zeit, als die Bedarfe derzeit entstehen, weswegen ab dem Schuljahr 2019/2020 ein Engpass entsteht, vordergründig im Bereich der weiterführenden Schulen. Mit den bisher ergriffenen Maßnahmen zur Planung und Umsetzung von Schulbauvorhaben kann trotz der gemeinsam auch mit dem Stadtrat ergriffenen Beschleunigungsmaßnahmen ein Defizit zwischen vorhandenen Kapazitäten und benötigten Schulplätzen nicht vermieden werden. Es sind zwingend und umgehend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um zusätzliche Kapazitäten ans Netz zu bringen. Für den sofortigen Beginn der Vorbereitung und Umsetzung der zwingend erforderlichen Maßnahmen sind bereits in 2018 nicht unerhebliche Finanzbedarfe erforderlich. Diese Haushaltsmittel werden insbesondere für die Planung und externe Begleitung von Vorhaben benötigt. Darüber hinaus werden für die Ausschreibung der schnellstens zu erfolgenden Neubau- und Sanierungsvorhaben bereits in 2018 Verpflichtungsermächtigungen benötigt. Eine besondere Ratsvorlage zum Thema folgt zeitnah. Wir haben in etwa prognostizierte Mehrbedarfe allein im Schulbau in 2018 liquiditätswirksam von rund 800.000 Euro im Ergebnishaushalt und rund 6,5 Millionen Euro im Finanzhaushalt. Daneben wurden rund 32 Millionen Euro außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für 2019 angezeigt. Zur Frage 4. Im Nachtragshaushalt wurden die zum Stichtag bekannten Mehrbedarfe - über 700.000 Euro je Position - berücksichtigt. Seitdem sind weitere erhebliche Mehrbedarfe seitens der Fachämter prognostiziert worden. Beispielhaft seien hier genannt: Hilfen zur Erziehung, rund 11,2 Millionen Euro; Schulbau, wie bereits ausgeführt; Kita- und Heimbau, rund 200.000 Euro zusätzliche Planungsmittel. Daneben sind mir aus den Jurysitzungen zur Vergabe der 13 „LeipzigKitas“ Mehrbedarfe bekannt, die etwa im 4- bis 5Millionen-Euro-Bereich liegen. Stadtrat Oßwald (SPD): Herr Bonew, Sie haben zutreffenderweise noch einmal den Unterschied zwischen Ergebnishaushalt und liquiditätsmaßgebenden zahlungswirksamen Verpflichtungen dargestellt und von einer sehr angespannten Liquiditätssituation gesprochen, weswegen die Haushaltssperre verhängt worden ist. Im Unterschied dazu wird im Finanzbericht zum 31.12.2017 ausgeführt, dass aufgrund der guten Liquiditätslage zum wiederholten Male die Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen wurde. Das heißt: Der Freiraum, den Sie mit der Änderung der Entschuldungskonzeption bekommen haben, wird nicht ausgenutzt, weil, wie Sie ausführen, aufgrund von Verzögerungen im investiven Bereich eine sehr gute Liquiditätslage festzustellen ist und zum wiederholten Mal Nettoschulden - in 2017: 46 Millionen Euro - getilgt werden konnten. Das passt für mich einfach nicht zusammen. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Das ist die dritte Dimension des sächsischen Haushaltsrechts. Man muss die Liquiditätsrechnung der Stadt Leipzig sehen: das liquiditäts- oder zahlungswirksame Ergebnis aus dem Verwaltungshaushalt - da sind wir sehr gut -, aus der Finanzierungstätigkeit - das spielt in 2017 keine Rolle - und aus der Investitionstätigkeit. In Summe haben wir unsere Liquidität im Jahr 2017 um rund 10 Millionen Euro geschmälert. Dennoch sieht es auf den Konten der Stadt Leipzig, was die Zahlungsmittel angeht, sehr gut aus, weil wir im Cashpool, auf den Konten der Stadt Leipzig, das Guthaben der Eigenbetriebe sowie die Verwahrkonten im Liegenschaftsamt haben, die wiederum nicht unsere eigenen Mittel sind. Solange der Kontosaldo noch so gut aussieht, darf ich keine Kredite aufnehmen, weil die Finanzierung durch Kredite erst nach Abarbeitung der zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel der Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 letzte Schritt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde beobachtet sehr genau, wie die Liquiditätssituation auf den Konten der Stadt Leipzig versus Zahlungsmittelsaldo aus den einzelnen Teilhaushalten ist. Wir dürfen erst dann Kredite aufnehmen, wenn auch Investitionen dagegen stehen. Sprich: Ich darf nicht mit Investitionskrediten kurzfristige Liquiditätsengpässe im Ergebnishaushalt überbrücken. Solange wir im Finanzbericht ausweisen, dass unsere Haushaltsausgabereste steigen und nicht sinken - der Finanzbericht zum 31.12.2017 weist aus, dass unsere Haushaltsausgabereste aus Investitionen um rund 25 Prozent gestiegen sind -, haben wir ein Argumentationsproblem, zu sagen: Für diese nicht pünktlich auf den Weg gebrachten Investitionen nehmen wir jetzt noch Investitionskredite auf. Also: Es ist klar zu trennen zwischen Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt. Dann ist zu trennen zwischen den Zahlungsmittelsalden der einzelnen Teilhaushalte und dem Kontoguthaben. Das Kontoguthaben sieht gut aus. Aber das ist zum großen Teil nicht unser Geld. Das ist das Geld der Eigenbetriebe, und das ist das Geld der Verwahrkonten des Liegenschaftsamtes. Damit arbeiten wir; das dürfen wir. Aber ich darf nicht zusätzlich Investitionskredite aufnehmen, wenn mir nachgewiesen werden kann, dass die Investitionen nicht abfließen. Das ist die Dreidimensionalität unseres Haushaltsrechts. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Bonew, Sie haben deutlich gemacht, dass ein wesentlicher Grund für die Haushaltssperre Mehrbedarfe im Bereich Schulhausbau ist. Dazu meine Fragen: Erstens. Sind es ausschließlich externe Faktoren, die durch Änderung von Richtlinien und Vorschriften auf die Stadt Leipzig niedergeprasselt sind, sodass sie die Mehrbedarfe vorher nicht erkennen konnte, oder sind diese auf interne Fehleinschätzungen zurückzuführen? Zweitens. Waren diese auf externe Faktoren oder interne Fehleinschätzungen zurückzuführenden Mehrbedarfe dem zuständigen Fachamt der Stadt Leipzig zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Nachtragshaushalts am 31. Januar dieses Jahres bereits bekannt? Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, gegebenenfalls unterstützt von Herrn Fabian. Bürgermeister Bonew: Kollege Fabian hat den Oberbürgermeister und mich am 19.04.2018 über S e i t e | 32 eine Klausursitzung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zusammen mit dem Landesamt für Bildung und Schule informiert und hat dort erstmals diese Mehrbedarfe angezeigt. Da verweise ich jetzt auf meine Antwort. Es ist der Klassenteiler und es sind die DaZ-Klassen, die jetzt in die Oberschulen wechseln, die hauptsächlich für diese unterjährigen überplanmäßigen Schulbedarfe und demzufolge für Auszahlungen sorgen. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian, wenn Sie das ergänzen möchten, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Kollege Bonew hat die externen Faktoren bereits erwähnt. Die seit vergangenem Jahr vorliegende Klassenbildungsverordnung hat uns noch einmal neue, zusätzliche Bedarfe beschert. Fakt ist auch, dass trotz sinkender Zahlen von Geflüchteten der Bedarf an DaZ-Klassen weiterhin bestehen bleibt, weil jetzt andere, europäische Migranten nach Leipzig kommen und entsprechende Bedarfe haben. Diese Faktoren haben - das sage ich ganz klar - das Fass zum Überlaufen gebracht. Schon der Schulentwicklungsplan, den wir 2011 vorgelegt haben, hat gezeigt, dass wir immer höhere Bedarfe als vorhandene Kapazitäten haben. Das haben wir durch Überbelegungen kompensiert; die Schulen wurden bis zu 120 Prozent ausgelastet. Das haben wir Jahr für Jahr so gemacht. Und weil es dort inzwischen so eng ist, sind wir jetzt in der Situation, zu sagen: Wir wissen, wenn wir jetzt nicht kurzfristig noch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, werden wir in zwei Jahren nicht mehr ausreichend Kapazitäten haben. Hinzu kommt - das weiß der Stadtrat - Viele Baumaßnahmen, die wir bedarfsmäßig angezeigt hatten, wurden nicht zu dem Zeitpunkt umgesetzt, zu dem wir sie benötigt hätten. Das hängt mit vielen Faktoren zusammen wie der Auslastung der Bauwirtschaft, ungeklärten Grundstücksfragen Stichwort „Jahrtausendfeld“ - und anderen Problemen. Also: Die Planung hat immer gezeigt, dass der Bedarf enorm ist. Es ist uns immer gelungen, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Aber durch kurzfristige Neuerungen wie die vom Kollegen Bonew genannten externen Faktoren Klassenbildungsverordnung und DaZ-Klassen hat sich die Situation weiter verschärft. Hinzu kommt eine höhere Planungsunsicherheit, weil die Bildungsempfehlung für Oberschule oder Gymnasium seit kurzem nicht mehr verpflichtend ist. Auch da zeigt sich, dass die Inanspruchnahme von Jahr zu Jahr steigt. Herr Morlok, noch einmal ganz klar: Wir haben keine Planungsfehler gemacht, sondern es gab Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 immer Schwierigkeiten in der Umsetzung. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen - ich schimpfe eigentlich nie über den Freistaat, aber das muss man an dieser Stelle deutlich sagen -, dass es sehr lange gedauert hat, bis uns im Rahmen des Sonderprogramms „Schulhausbau Kreisfreie Städte“ ausreichend Fördermittel zur Verfügung gestellt wurden, sodass wir planungsmäßig immer wussten, dass es irgendwann nicht mehr ausreichen wird. Jetzt ist der Moment gekommen, wo das Fass überläuft. Dafür reicht ja schon ein Tropfen. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Herr Bonew und Herr Fabian, dazu hätte ich schon noch einige Nachfragen. Die Themen, die Sie jetzt ansprechen, Herr Fabian, müssen doch schon vor dem 19.04. klar gewesen sein. Das heißt: Dass eine so enge Planung vonseiten der Verwaltung, auch die Umsetzung der Investitionen betreffend, irgendwann nicht mehr aufgehen wird, war doch absehbar. Das halte ich für mehr als problematisch. Noch einmal zu dem Zahlenwerk, Herr Bonew. Der Nachtragshaushaltsplan, den der Stadtrat am 31.01.2018 verabschiedet hat, weist trotz 30 Millionen Euro für die Kitas in 2018 zumindest im Finanzhaushalt ein besseres Ergebnis aus, nämlich 19 Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel aus dem FAG in Höhe von 12 Millionen Euro waren darin noch nicht aufgelistet. Das macht nach meiner Rechnung gut 30 Millionen Euro. - Darüber hatten Sie ja später berichtet; zumindest habe ich Sie so verstanden. Sie haben jetzt drei Positionen angeführt, die zu Mehrauszahlungen führen: Schulen mit gut 6 Millionen Euro, Hilfen zur Erziehung mit 11 Millionen Euro und noch mal 3 bis 4 Millionen Euro für die Kitas. Da sind wir wieder im 20-Millionen-EuroBereich. Das macht mir - nehmen Sie mir es nicht übel - nicht ganz so viel Angst, weil wir damit wieder im Bereich des Haushaltsplans 2018 sind. Hinzu kommen die investiven Haushaltsausgabereste aufgrund nicht umgesetzter Investitionen. Wir kritisieren hier ja schon seit Jahren, dass deren Abbau de facto nur schleppend vorangeht. Das politische Signal, das nach außen gesendet wird, ist: Wir sperren den Haushalt. - Wie das intern abläuft, ist eine ganz andere Sache. Das kommt aus meiner Sicht nicht gut an. Ich denke, die Verwaltung ist hier dringend aufgefordert - das steht ja auch in der Dringlichen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen; das war auch meine Anfrage im Verwaltungsausschuss -, uns noch einmal kon- S e i t e | 33 krete Zahlen vorzulegen, die diese Haushaltssperre tatsächlich untermauern. - Das ist Punkt eins. Punkt zwei betrifft die Abfinanzierung der Haushaltsausgabereste. Mit Blick auf die Investitionen nur für 2017 und den Rekordinvestitionshaushalt für 2019 mit 269 Millionen Euro ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir hier viele Euro aus dem Finanzhaushalt für Investitionen in Anspruch nehmen müssen, nicht sehr hoch, leider. Oberbürgermeister Jung: Ich würde zunächst Frau Dr. Lakowa und Herrn Morlok das Wort erteilen, bevor Herr Bonew noch einmal abschließend darauf eingeht. Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe zwei Fragen. Zum einen: Werden Sie für die Schulen, die jetzt neu gebaut werden sollen, Kredite aufnehmen? Aus unserer Sicht ist nicht schlüssig, dass Sie sagen: Wir dürfen keine Kredite aufnehmen und müssen den Haushalt sperren, wenn infrage steht, wie diese Vorhaben finanziert werden sollen. Zum Zweiten: Wie lange soll aus Ihrer Sicht der Haushalt gesperrt bleiben: bis zum neuen Doppelhaushalt, oder wie ist die Planung? Auf welche Wunder hoffen Sie noch? Für wie lange müssen wir damit rechnen? Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Der Kollege Fabian hat auf zwei Sachverhalte hingewiesen, nämlich auf das Thema DaZKlassen und auf das Thema Klassenteiler. Dazu meine Nachfrage: Ab wann war erkennbar an der Einwohnerstatistik, dass aufgrund des Brexit Bürger Großbritanniens verstärkt ins EU-Ausland ziehen, darunter auch nach Leipzig? Das ist ja der Grund, der dahintersteht. Und: Mit welchem Datum wurde die Verordnung hinsichtlich des Klassenteilers veröffentlicht, die ja eine weitere Ursache für diesen Mehrbedarf ist? Oberbürgermeister Jung: Zunächst Bonew, dann noch einmal Herr Fabian. Herr Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Wehmann, eine Haushaltssperre ist durch den Kämmerer zu erlassen, wenn der Haushaltsausgleich gefährdet ist. Da stellt sich nicht die Frage, ob sie gut ankommt. Es liegt in der Natur der Sache, Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 dass der Kämmerer gemäß seiner Stellenbeschreibung Entscheidungen treffen muss bezogen auf den Haushalt und nicht bezogen darauf, ob diese in der Öffentlichkeit gut ankommen. Wir haben noch eine zusätzliche Verbesserung aufgrund der Mittel aus dem FAG, ja. Aber diese 12 Millionen Euro aus dem FAG werden allein schon durch die Risikomeldungen für HzE von rund 11,2 Millionen Euro fast komplett aufgefressen. Im Übrigen: Es sind 11,2 Millionen Euro zusätzlich zu den 5 Millionen Euro, die wir schon im Nachtragshaushalt berücksichtigt haben. Die Haushaltsausgabereste wachsen. Wenn wir Stand heute alle unsere Haushaltsausgabereste abfinanzieren müssten und Kredite aufnehmen würden, hätten wir dennoch einen Kassenkredit in dreistelliger Millionenhöhe - um mal die Relation darzustellen. So schlimm wie es ist, dass wir die Investitionen nicht pünktlich auf das für die Schule vorgesehene Grundstück bekommen, die Haushaltsausgabereste verhindern zurzeit, dass die Stadt Leipzig im Kassenkredit ist. Frau Dr. Lakowa, Sie hatten danach gefragt, ob wir für Schulen, die neu gebaut werden, Kredite aufnehmen werden. - Nein. Zusätzliche investive Maßnahmen dürfen wir, sofern wir keinen zweiten Nachtragshaushalt in diesem Jahr verabschieden wollen - das wäre tödlich für den Begriff „Sofortschule“ -, nur innerhalb der vom Stadtrat beschlossenen Investitionsobergrenze machen. Das heißt: Wir suchen zurzeit in den gesamten 293 Millionen Euro nach Projekten, die in diesem Jahr nicht pünktlich umgesetzt werden können, um sie zur Refinanzierungsmöglichkeit für zusätzliche Investitionsobjekte zu machen, weil das die einzige Möglichkeit nach Sächsischer Gemeindeordnung ist, unterjährig neue Investitionsobjekte zu beginnen, ohne einen Nachtragshaushalt verabschieden zu müssen. Neue Kredite aufzunehmen, geht schon gar nicht, weil mit dem ersten Euro eines neuen Kredits wir in der Nachtragshaushaltspflicht wären. Die Prämissen, die wir uns verwaltungsintern vorgenommen haben, sind: Wir wollen schnell Schulen planen, und wir suchen so schnell wie möglich nach Finanzierungsmöglichkeiten. Sie haben weiter gefragt, wie lange die Haushaltssperre gelten soll. - Wir prüfen im Dezernat Finanzen intern monatlich die Einnahmen und Ausgaben. Während das verwaltungsweit nur vierteljährlich erfolgt und wir die Ämter vierteljährlich abfragen, schauen wir uns die großen Kosten- und Ertragsblöcke monatlich an. So kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entwarnung geben. Ich habe bis zum heutigen Tag noch keine finale Anmeldung der Fachämter, was die neuen Schulbaumaßnahmen zahlungswirksam final in diesem S e i t e | 34 Jahr kosten werden. Das Vorgetragene waren nur erste Hochrechnungen. Ich gehe davon aus, dass wir, bevor das nicht vorliegt, überhaupt nicht über die Disposition der Haushaltssperre sprechen können. Die Haushaltssperre wirkt, bis der Finanzbürgermeister sie aufhebt oder bis zum 31.12., wenn das Haushaltsjahr endet. Oberbürgermeister Jung: Noch ein Satz zum Brexit, Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Morlok, ich sage hier noch einmal ganz deutlich, damit es auch jeder Stadtrat weiß: Seit spätestens 2011 wissen wir, dass in allen weiterführenden Schulen Jahr für Jahr die Bedarfe höher sind als die verfügbaren Kapazitäten inklusive der neu geschaffenen Kapazitäten, die im Rahmen der Planungen auf den Weg gebracht wurden. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie das LaSuB setzen sich einmal im Jahr zusammen, um die neuen Klassen an den jeweiligen Schulen zu bilden. Das geschieht auf der Grundlage der konkreten Anmeldungen, wobei es immer gewisse Planungsunsicherheiten gibt, weil man zu dem Zeitpunkt noch nicht weiß, wie viele Kinder nicht auf staatliche Schulen gehen, sondern freie Schulen besuchen werden. Die Klassenbildungsverordnung - ich habe eben noch einmal im Internet nachgeschaut - ist am 1. August 2017 bekannt gemacht geworden. Wir wissen aber immer nur konkret für jedes einzelne Schuljahr, wie viele Kinder mit Förderbedarf tatsächlich angemeldet werden. Insbesondere an den Oberschulen kennen wir nur die aktuellen Zahlen. Wir haben schon im letzten Jahr festgestellt: Es wird immer knapper. Das wissen wir schon seit vielen Jahren. Für das kommende Schuljahr 2018/2019 haben wir es noch geschafft, alle Schülerinnen und Schüler unterzubringen. Da aber offenbar jetzt wirklich alle Reserven aufgebraucht sind und sich schon andeutet, dass sich manche Baumaßnahmen verzögern werden, haben wir im Rahmen eines Workshops, wie von Herrn Bonew schon erwähnt, noch einmal eine Hochrechnung für 2019 und die folgenden Jahre vorgenommen und sind zu dem Schluss gekommen, dass mit dem, was jetzt auf den Weg gebracht wurde, die Kapazitäten ab 2019 nicht mehr ausreichen werden. Das war aber vorhersehbar und erwartbar. Das hätte schon in diesem Jahr der Fall sein können. Es gibt immer Unschärfen. Das Problem ist: Wenn wir die Schulen bis zum letzten Platz auslasten, können schon ganz geringfügige zusätzlich entstehende Bedarfe dazu führen, dass wir vor der Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Situation stehen, noch mehr machen zu müssen. Deswegen ist meine Devise: Wir müssen uns jetzt genau überlegen, was wir noch machen können. Wir haben verwaltungsintern sowohl kleinere Maßnahmen zur Bedarfsdeckung wie den Umbau einer Hausmeisterwohnung zu einem Klassenzimmer aufgelistet als auch große Maßnahmen wie zwei sogenannte Sofortschulen im Bereich der weiterführenden Schulen, die schnellstmöglich umgesetzt werden müssen. Oberbürgermeister Jung: Ich würde darum bitten, die Aussprache zu Schulen und zur Klassenbildung nicht an dieser Stelle zu führen. Sie werden eine umfassende Vorlage dazu erhalten. Dann kann die Diskussion in dem dafür notwendigen Rahmen geführt werden. Jetzt aber geht es um die Anfrage zur Haushaltssperre. Es gibt weitere Wortmeldungen von Herrn Albrecht, Herrn Morlok und Herrn Bär. Ich bitte Sie, wieder zum Thema der Anfrage zurückzukommen. Die Zeit für die Fragestunde ist bereits jetzt ausgeschöpft. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian! Die Haushaltssperre wurde hauptsächlich deshalb erlassen, weil wir in Schulen investieren müssen. Deswegen ist dieses Thema hier zu diskutieren. Wir waren schon mal weiter. In der letzten Haushaltsdiskussion hatten wir transparent eine Liste vorliegen, sodass wir wussten, welche Schulen Invest brauchen. Ich rege an, eine solche Prioritätenliste, die aufzeigt, an welchen Schulen welche Planungsmaßnahmen erfolgen und welche Standorte zukünftig ausgebaut werden sollen, wiederum dem Rat vorzulegen. Uns bliebe eine Diskussion über fehlende Gelder erspart, wenn wir eine transparente Liste auf dem Tisch hätten, die vielleicht auch schon die Kosten für die vorgesehenen Maßnahmen beinhaltet. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Bonew, ich habe noch eine Verständnisfrage. Wenn die Haushaltssperre hauptsächlich damit begründet wird, dass es einen erheblichen Mittelbedarf für Investitionen in soziale Infrastruktur gibt, und Sie gleichzeitig auf die gestiegenen Haushaltsausgabereste hinweisen, ist dann nicht die Wirkung einer Haushaltssperre die, dass Sie damit die Abarbeitung des laufenden Haushalts verhindern, was dazu führt, dass es im nächsten Jahr noch mehr Haushaltsausgabereste geben wird? Vielleicht können Sie noch einmal aufklären, ob sich eine solche Maßnahme eventuell nachteilig auswirken könnte. S e i t e | 35 Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich denke, Sie stimmen mir sicherlich zu, dass es ein berechtigtes Anliegen des Stadtrats ist, nachzufragen, ob die Sachverhalte, die jetzt zur Haushaltssperre geführt haben, bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Nachtragshaushalts im Januar bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein können und, wenn ja, ob sie schon im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung hätten berücksichtigt werden müssen. Ich bitte Sie, die Zahlen zu meiner Frage hinsichtlich der EU-Ausländer nachzureichen, weil das die Sitzung heute gegebenenfalls überfordern würde. Oberbürgermeister Jung: So machen wir das. Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Nach alldem, was ich in den letzten acht Jahren über die Hürden von Haushaltssperren und die Entstehung von Haushaltsausgaberesten gelernt habe, sehe ich nach mehreren Abfragen in den Fachämtern keinen Zusammenhang. Warum nicht? Wir haben uns bei Haushaltssperre explizit sehr restriktiv auf den Ergebnishaushalt, früher Verwaltungshaushalt genannt, kapriziert. Wir haben die entsprechenden Ämterbudgets erst einmal bei 40 Prozent eingefroren. Einzelfreigaben sind jedoch auf Antrag weiterhin möglich. Der Investhaushalt war von vornherein durch eine Einzelverfügung mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung von mir dahin gehend gesperrt, dass wir Investmittel erst dann freigeben, wenn wir wissen, dass auch die Fördermittel kommen. Das ist geübte Praxis. Dafür haben wir ein sehr kurzes, schlankes Verfahren innerhalb der Verwaltung entwickelt. Nach meiner Kenntnis gibt es kein einziges Investitionsobjekt, das durch eine vorläufige Haushaltsführung oder eine Haushaltssperre in seiner Entfaltung gehemmt wurde. Sollte Ihnen dahin gehend etwas bekannt sein, lassen Sie uns bitte darüber reden. Wir haben das insbesondere mit dem AGM, in Person mit dem ehemaligen Abteilungsleiter Haushalt, der jetzt als Sonderkoordinator für den Schulbau im AGM agiert, explizit abgestimmt, der das sowohl aus Sicht der Kämmerei als auch aus Sicht des AGM einschätzen kann. Ich habe letzte Woche noch einmal mit ihm gesprochen. Es wird da zu keinerlei Verzögerungen kommen. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Stadtrat Bär (SPD): Ich glaube, ich bin missverstanden worden. Mir ging es um Folgendes: Wenn Sie durch die Haushaltssperre neue Investitionsmittel gewinnen wollen, führt das dann nicht dazu, dass, weil ja nicht mehr auf den Weg gebracht werden kann, die Haushaltsausgabereste weiter steigen werden? Bürgermeister Bonew: Nein. Wir können ja keine neuen Investitionsmittel gewinnen, sondern wir brauchen die Liquidität, um innerhalb der vom Stadtrat beschlossenen Obergrenze umschichten zu können. Also: Wir müssen innerhalb der von Ihnen beschlossenen 293 Millionen Euro bleiben und müssen nachweisen, was nicht kommt. Ich gehe nicht davon aus, dass die Haushaltssperre durch das Umschichten bewirkt, dass wir mehr Haushaltsausgabereste produzieren. Das wissen wir aber erst nächstes Jahr; das sage ich Ihnen auch ganz ehrlich. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, ich will es einmal zuspitzen: Durch die Haushaltssperre wird dem Bereich Kita und Schule kein einziger Euro entzogen; im Gegenteil. Es wird keinerlei Beeinträchtigungen geben, weil wir damit dafür sorgen, dass es eben nicht dazu kommt. Ich schließe die Fragestunde. Alle anderen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Bevor wir in die Pause gehen, würde ich gern noch die Einwohneranfragen aufrufen. Dann sind wir gut im Zeitplan. - Ich sehe, Sie sind einverstanden. 8 Einwohneranfragen 8.4 Sozialarbeit mit Obdachlosen in Leipzig (VI-EF-05815) Einreicher: Franca Belle Borger Ich begrüße Frau Franca Belle Borger und Frau Simone Rauer. Herzlich willkommen! - Kollege Fabian wird Ihre Frage beantworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Borger! Zur Frage 1. Einen Personalschlüssel in der Arbeit mit obdachlosen Personen gibt es nicht. Die Arbeit von Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern umfasst viele unterschiedliche psychosoziale Problemlagen. Eine davon ist die Obdachlosigkeit. In Leipzig sind insgesamt 39 Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter tätig. Eine stichtagsbezogene Auswertung zeigt, dass im Durchschnitt an den Stichtagen 144 Personen, die entweder obdachlos oder wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit betroffen S e i t e | 36 sind, von den Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern angetroffen wurden. Darunter waren durchschnittlich 23 Personen obdachlos, die bisher keines der vorhandenen Angebote zur Notübernachtung in Anspruch genommen hatten. Zur Frage 2. Streetworker sind sowohl bei der Stadt Leipzig angestellt als auch bei freien Trägern. Unabhängig von der Finanzierung kümmern sich alle Streetworker um obdachlose Personen und beraten diese. Beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind elf Personen als Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter tätig. Fünf Beschäftigte arbeiten in Vollzeit, sechs Beschäftigte in Teilzeit. Zur Frage 3. Im Bereich der Jugendhilfe arbeiten 11 Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und 16 Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeiter bei vier Trägern der freien Jugendhilfe. Im Bereich Erwachsenen-Streetwork sind in Leipzig insgesamt 12 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei einem Eigenbetrieb und zwei freien Trägern beschäftigt. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte. Borger (Einwohnerin): Vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Besteht die Möglichkeit, dass Sie mir die Antwort noch einmal schriftlich zusenden? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja. Borger (Einwohnerin): Gut. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Die Antwort bekommen sie auch noch einmal schriftlich. 8.5 Sozialarbeit mit Obdachlosen in Leipzig (VI-EF-05817) Einreicher: Antonia Groß Frau Groß ist anwesend. Herzlich willkommen! Bitte schön, Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Groß! Zur Frage 1. In der Stadtverwaltung Leipzig sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die mit Obdachlosen arbeiten, in der Entgeltgruppe 12 TvÖD-SuE eingruppiert. Für Sozialarbeiter, die Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 bei freien Trägern beschäftigt sind, gelten die tariflichen Regelungen der jeweiligen Träger. Zur Frage 2. Das Einkommen, hier: das tarifvertraglich vereinbarte sogenannte Tabellenentgelt, bestimmt sich für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die bei der Stadt Leipzig beschäftigt sind, nach der Entgeltgruppe 12 TvÖD-SuE und variiert je nach geltender Stufe zwischen monatlich 3.074,50 Euro und 4.358,74 Euro. Die Tarifentgeltgruppe 12 gilt für Sozialarbeiter in schwieriger Tätigkeit. Zur Frage 3. Sowohl Art als auch Umfang der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe werden derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Konzepts geprüft. Sollte dabei festgestellt werden, dass vorhandene Angebote nicht ausreichend sind, wird die Verwaltung Vorschläge zur Veränderung erarbeiten. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr, Herr Fabian. - Auch hierzu gibt es die Möglichkeit der Nachfrage. - Frau Groß, bitte schön. Groß (Einwohnerin): Ich habe die gleiche Frage wie zuvor, nämlich ob wir die Antwort noch einmal schriftlich bekommen können. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, klar. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, Sie haben jetzt die Bruttoeinkommen für Vollzeitbeschäftigte genannt. Die meisten Sozialarbeiter sind aber nur mit drei Viertel der Arbeitszeit eingestellt. Wie macht sich das in den Zahlen bemerkbar? Konkret: Wie viele der Sozialarbeiter arbeiten 30 Stunden und wie viele 40 Stunden? Gibt es dafür entsprechende Zahlen, die Sie gegebenenfalls nachliefern können? Das gehört ja zur Wahrheit dazu. Sie haben einen relativ hohen Bruttolohn genannt, der allerdings nur für Vollzeitbeschäftigte gilt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Pellmann, ich dachte, ich hätte die Zahlen dabei, sehe aber gerade, dass das doch nicht so ist. Ich kann sie aber gern nachliefern. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. S e i t e | 37 8.6 Einhaltung der Eigentümerziele LWB / Sanierungspläne im Leipziger Süden (VI-EF05818) Einreicher: Ulrike Schult und Alexander Rode Wir begrüßen Frau Schult und Herrn Hummel. Herzlich willkommen! Frau Dubrau beantwortet Ihre Anfrage. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrte Frau Schult! Sehr geehrter Herr Hummel! Der Antwort auf Ihre Fragen muss ich allerdings vorausschicken, dass die Sachverhaltsausführungen in Ihrer Anfrage nicht immer mit dem übereinstimmen, was wir erleben. Aber ich werde versuchen, Ihnen die entsprechenden Gründe darzulegen. Zur Frage 1. Zu den Häusern hat die Verwaltung erst im Februar im Rahmen einer Anfrage der Stadträtin Nagel ausführlich geantwortet. Wir haben ausgeführt: Bei diesen konkreten Sanierungen der LWB handelt es sich um eine komplexe Baumaßnahme. Das heißt unter anderem, dass eine umfassende Grundrissänderung vorgenommen wurde. Es konnten aus Zwei- oder Dreiraumwohnungen auch größere Familienwohnungen, für die es einen sehr großen Bedarf gibt, hergestellt werden. Alle 24 Wohnungen haben einen Balkon erhalten. Die Häuser wurden umfassend energetisch saniert. Bei den im Süden zu sanierenden Beständen handelt es sich um circa 340 Wohnungen. Insgesamt sind in dem Gebiet allerdings 3.218 Wohnungen durch die LWB zu unterhalten. Davon sind über 33 Prozent KdU-fähig. Die Mietansätze von 3,71 Euro vor der Sanierung der Objekte waren Ausdruck der damaligen Lage des Wohnungsmarktes, die in längerfristiger Konsequenz zu der heute vorhandenen maroden Bausubstanz dieser Objekte geführt haben, weil mit dieser Summe eine umfassende Sanierung von Häusern mit so schlechter Bausubstanz nicht durchzuführen ist. Auch eine kostendeckende Bewirtschaftung funktioniert damit nicht mehr. Die Modernisierungen konnten daher nicht auf eine intakte Bausubstanz, wie es ja relativ häufig ist, aufsetzen, sondern es musste grundhaft saniert werden, also vom Keller bis zum Dach. Die zum Teil sehr umfänglichen gesetzlichen Auflagen und die vorhandene Bausubstanz haben einen wesentlichen Einfluss auf die vorzunehmenden Maßnahmen und damit verbunden auf die finanziellen Aufwendungen, die dafür aufgebracht werden müssen. Diese sind nur über einen entsprechenden Mietansatz wirtschaftlich, zumal die Objekte, die auch nach der Sanierung defizitär bleiben werden, durch andere Objekte, das heißt letztendlich durch andere Mieter im Gesamtportfolio der LWB, quersubventioniert werden müssen. Also: Würde man die eigentlichen Kosten auf Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 die Mieten umlegen, wären sie noch höher, als momentan auf der Tagesordnung steht. Auch von daher benötigt die LWB Objekte, die wirtschaftlich vermietet werden können. Zur Einbringung der Eigentümerziele erfolgt eine jährliche Berichterstattung der LWB an den Aufsichtsrat und an die Gesellschafterversammlung. Dabei können die Eigentümerziele nur in ihrer Gesamtheit und in der Gesamtheit der Einnahmen gesehen werden. Man kann dies nicht automatisch für jedes einzelne Objekt darstellen, weil dann das Gesamtziel nicht mehr erreicht werden könnte. Zur Frage 2. Wie zur Frage 1 ausgeführt, sind einige der Häuser mittlerweile saniert. Bei den weiteren Häusern dieser Sanierung handelt es sich um artgleiche Vorhaben. Die betreffenden Mieter sollen durch die LWB frühzeitig und transparent in die geplanten Maßnahmen eingebunden werden. Zur Frage 3. Die Vorhaben, die den Eigentümerzielen der LWB entsprechen, werden gemäß den Informationen aus den Antworten der LWB auf die Offenen Briefe aus den Jahren 2017 sowie der oben genannten Antwort in der Ratsversammlung im Februar fortgesetzt. Das ist jetzt eine sehr formale Antwort, aber bei allem Verständnis für das Informations- und Abstimmungsbedürfnis der Mieter darf ich auch um gemeinsames Nachdenken und Verständnis dafür bitten, dass es sicher nicht zielführend ist, die von der LWB angebotene und auch jeweils zum passenden Zeitpunkt durchgeführte Kommunikation mit ihren Mietern durch aktualisierte Anfragen in der Ratsversammlungen zu ersetzen. Es ist Aufgabe der Geschäftsführung der LWB, die Sanierungsarbeiten samt der dazugehörigen Mieterkommunikation zu planen und zu steuern, und es ist Aufgabe des Aufsichtsrates der LWB, dem auch zehn Mitglieder des Stadtrates angehören, sich zur Einhaltung der Eigentümerziele, also auch zur Umsetzung der Mieterkommunikation, berichten zu lassen. Ich kann Ihnen zusichern, dass das geschieht. Die Kommunikation über die Einzelheiten von Umfang und Durchführung - Oberbürgermeister Jung: Ich bitte um Ruhe. Halten Sie sich bitte an die Geschäftsordnung! Ansonsten muss ich Sie leider aus dem Saal bitten. - Bitte fahren Sie fort, Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Ich kann Ihnen zusichern, dass das geschieht. Die Kommunikation über die Einzelheiten von Umfang und Durchführung von Sanierungen einzelner Objekte können nutzbringend nur zwischen dem Unternehmen S e i t e | 38 und den Mietern stattfinden und können nicht hier in diesem Rahmen im Detail diskutiert werden. Oberbürgermeister Jung: Es gibt auch hierzu die Möglichkeit der Nachfrage. - Bitte, Frau Schult. Schult (Einwohnerin): Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, wobei mich die Antworten nicht zufriedenstellen. Wir, die Mieterinnen und Mieter, versuchen seit geraumer Zeit, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Aber bei dieser Aussage will ich es jetzt belassen. Zur Antwort auf die Frage 1 habe ich eine Nachfrage. Ich würde gerne wissen, was der Grundsatz in den Eigentümerzielen bedeutet, dass nach Sanierungen oder Modernisierungen ein Objekt im gleichen Preissegment gehalten werden soll. Was bedeutet dieser Grundsatz, insbesondere vor dem Hintergrund einer Mietsteigerung von 3,71 Euro auf 10 Euro? Wir haben festgestellt: Es scheint hier doch eine Aufteilung in komplexe und einfache Sanierungen zu geben, was diesem Grundsatz zuwiderläuft. In den Wohnungsanzeigen, die für die Brandvorwerkstraße und Hardenbergstraße geschaltet wurden, ist die Rede von Fußbodenheizung im Bad, großzügigem Balkon usw. Das sind große Wohnungen. Fünf von diesen großen Wohnungen stehen immer noch leer, obwohl sie schon seit zwei Monaten im Internet angeboten werden. Sie sind wahrscheinlich für Familien gedacht, aber es gibt offenbar keine Familien, die sie sich leisten können. Deswegen meine Frage: Was bedeutet der Grundsatz, Wohnungen nach Sanierungen oder Modernisierungen im gleichen Preissegment zu halten? Auch zur Antwort auf die Frage 2 habe ich eine Nachfrage. Sie haben ausgeführt, dass die Mieter rechtzeitig und umfassend informiert und in die geplanten Maßnahmen eingebunden werden. Wir haben in der Richard-Lehmann-Straße 39-43 im Jahr 2017 gesehen: Das wurde als Pilotprojekt angekündigt, es wurde von Beteiligung gesprochen. Tatsächlich aber gab es nur vereinzelt Kommunikation. Verschiedene Informationen wurden an verschiedene Mieter gegeben, manche Mieter erhielten gar keine Informationen. Es gab auch Briefe, die an alle gingen. Manchen Mietern wurden offensiv Angebote gemacht, mit anderen wurde gar nicht gesprochen. Am Ende wurde Mietern sogar angeboten, dass sie auch selbst Sanierungsmaßnahmen übernehmen können, ohne ihnen zu sagen, zu welchem Mietpreis das später führen kann. Das ist keine transparente Kommunikationspolitik. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Mich würde interessieren, wie man - auch aus der Sicht der Aufsichtsräte, die aus dem Stadtrat kommen - die Kommunikationspolitik der LWB verändern könnte. Es wird uns immer zugesichert, dass das gemacht wird. Aber wir sehen das am Ende nicht. Also: Was kann man aus Ihrer Sicht dafür tun, dass die jetzt schwierige Kommunikation sich verbessert? Zu Ihrer Antwort auf die Frage 3 habe ich eine ähnliche Nachfrage. Konkret auf welche Art und Weise können Aufsichtsräte die Aufsicht führen, dass für Mieter und Mieterinnen echte Transparenz gegeben ist, alle auf dem gleichen Stand sind, sie gegebenenfalls ein Angebot bekommen, zu welchen Konditionen sie aus- oder umziehen können, und auf welche Art und Weise kann sichergestellt werden, dass die Eigentümerziele, die ich in der Anfrage benannt habe, eingehalten werden, oder bedeuten sie nichts? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, bitte schön. Bürgermeisterin Dubrau: Zum ersten Thema, das Sie ansprachen. In der Vorlage zum Beschluss der Eigentümerziele heißt es: Modernisierungsmaßnahmen der LWB sollten ... grundsätzlich - das Wort „grundsätzlich“ ist an dieser Stelle wichtig nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können. „Grundsätzlich“ bedeutet aber, dass es auch Ausnahmen geben kann. Das ist auch notwendig. Wenn man es mit einer extrem schlechten Bausubstanz zu tun hat, muss eine umfassende Sanierung gemacht werden. Dabei muss die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft gewahrt bleiben. Was würde es nutzen, wenn wir die Gesellschaft in den Ruin treiben? Das wäre für alle Mieter schlecht. Insofern gibt es Ausnahmen. An dieser Stelle gibt es eine Ausnahme aufgrund der schlechten Bausubstanz und aufgrund der Notwendigkeit, an einigen Stellen Familienwohnungen herzustellen. Sie sagten, zwei Wohnungen würden noch immer im Internet angeboten und seien noch nicht vermietet. Es ist natürlich der Wohnungsbaugesellschaft freigestellt, mit dem Preis herunterzugehen, wenn sie die Wohnungen nicht zu dem Preis vermieten kann. Bisher sind allerdings relativ we- S e i t e | 39 nige Wohnungen, die sich in diesem Preissegment bewegen, nicht an den Mann gebracht worden. Zur konkreten Information. Wenn eine Modernisierung stattfinden soll - und um eine solche handelt es sich hier -, dann gibt der Gesetzgeber vor, dass diese den dort wohnenden Mietern, also allen Mietern, die einen Mietvertrag haben, angekündigt werden muss. Das ist Gesetzeslage. Daran muss sich auch die Wohnungsbaugesellschaft halten. Wenn Sie tatsächlich Fälle nennen können, wo das nicht passiert ist, würde mich das sehr interessieren. Das kann eigentlich nicht sein. Ich kann mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen; denn wir haben uns das natürlich vorher auch im Aufsichtsrat angeschaut. Schult (Einwohnerin): Die offiziellen Sanierungsankündigungen gibt es, nicht aber transparente Informationen zu den Preisen nach der Sanierung oder welche anderen Optionen für die Mieter, die dort jetzt wohnen, existieren. Es wird wohl eher darauf gehofft, dass die Leute danach eh weg sind; das ist meine Interpretation. Bürgermeisterin Dubrau: Okay. - Es gab einen Offenen Brief, der an alle Mieter geschickt worden ist, sozusagen als Antwort auf Ihren Offenen Brief, der eine ganze Menge Informationen enthielt. Schult (Einwohnerin): Pilotprojekt „Richard-Lehmann-Straße“. Oberbürgermeister Jung: Bitte, lassen Sie Frau Bürgermeisterin Dubrau ausreden. Bürgermeisterin Dubrau: Er enthielt auch das Angebot zu einem Gespräch. Etliche Mieter haben das in Anspruch genommen und haben solche Gespräche geführt. Es ist ein Stück weit auch Initiative notwendig von denjenigen, die mehr Informationen wollen, als in einer Sanierungsankündigung enthalten sind. Diejenigen müssten dann auch selbst tätig werden. Das müssen sie wirklich selbst machen; das kann nicht über andere organisiert werden. Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine ganze Reihe von Nachfragen. Zunächst Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Wir haben jetzt einige Beispiele gehört, bei denen die Kommunikation offensichtlich nicht so gut lief. Sie hatten vorhin darauf verwiesen, dass auch zehn Stadträte im Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Aufsichtsrat vertreten sind. Sie selbst sind die Aufsichtsratsvorsitzende. Werden Sie selbst noch einmal das Gespräch mit der LWB suchen, um mögliche Defizite in der Kommunikation abzustellen? - Das zum Ersten. Meine zweite Frage: Sie haben ausgeführt, dass dort auch großräumige Balkons angebracht werden. Ich kenne das auch aus anderen Städten. Wir haben immer noch keine Milieuschutzsatzungen. Der Verzicht auf Balkons beispielsweise, die sich in der Regel mietpreissteigernd auswirken, könnte eine Maßnahme sein, um zu hohen oder höheren Mieten entgegenzuwirken. Gerade weil das ein kommunales Unternehmen ist: Inwiefern nehmen Sie als Baubürgermeisterin Einfluss, solange wir noch keine Milieuschutzsatzungen haben, dass auf solche Maßnahmen gegebenenfalls verzichtet wird? Bürgermeisterin Dubrau: Zu Ihrer ersten Frage. Der Aufsichtsrat hat sich natürlich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und wird das auch weiterhin tun. Zur zweiten Frage. Man muss hier auch beachten, was heutzutage als normaler Wohnkomfort angesehen wird. Eine Vielzahl von Mietern möchte eine Wohnung mit Balkon. Ein Balkon gehört heute genauso zum Standard wie eine moderne Heizung, wie eine moderne Küche oder zumindest die Möglichkeit, eine solche einzubauen, wie Energiestandards und Ähnliches. Insofern ist auch eine Wohnungsbaugesellschaft gehalten, ihre Wohnungen mit Balkons auszustatten, zumindest aber die Wohnungen, die bisher noch keinen Balkon haben. Ein Balkonanbau bietet sich insbesondere im Zuge einer komplexen Sanierung an, wobei das auch nicht überall gemacht wird. Die Wohnungsbaugesellschaft wäre schon aus Kostengründen gar nicht in der Lage, das überall zu machen. Bei einem Teil ihrer Wohnungen - das betrifft den nicht geförderten Neubau und den Teil der komplexen Sanierung - ist ein guter Standard geboten, und ein Balkon ist heutzutage wirklich kein Luxus mehr. Das war schon zu DDR-Zeiten bei Neubauten der normale Standard; selbst bei Sanierungen sind damals gelegentlich Balkons angebaut worden. Es kommt natürlich immer darauf an, ob eine Wohnung mit einem oder mit drei Balkons ausgestattet ist; das spiegelt sich dann auch in unterschiedlich hohen Mieten wider. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Eine Anmerkung und zwei Nachfragen. - Ich glaube, mit Kommuni- S e i t e | 40 kation ist hier etwas anderes gemeint als eine Reaktion auf eine Sanierungsankündigung. Die Erwartungshaltung an ein kommunales Unternehmen ist, dass es mit Mieterinnen und Mietern in eine andere Art der Kommunikation über langfristige Sanierungsziele führt, zumal hier eine Reihe von Häusern betroffen ist, die ja auch nicht mehr neu vermietet werden. - Das nur als kurze Anmerkung. Ich habe zwei Nachfragen. Sie haben in Bezug auf die Häuser in der Hardenbergstraße und der Brandvorwerkstraße, die ja in der ersten Frage erwähnt sind, gesagt, diese seien eine Ausnahme. Kann man insofern davon ausgehen, dass bei den 300 plus x Wohneinheiten, um die es noch geht, das Vorgehensziel 1.1.8 eingehalten wird, also nach der Sanierung dasselbe Marktsegment wieder angesteuert wird? Was jetzt ganz außer Acht geblieben ist, ist das in der ersten Frage nachgefragte Vorgehensziel 1.1.1, in dem es um KdU-fähige Wohnungen geht. Ich gehe davon aus, dass die 300 plus x Wohnungen, um die es noch geht, KdU-fähig sind. Das Vorgehensziel 1.1.1 kennen Sie ja sicher. Sie haben auch die Zahl der Wohneinheiten im Leipziger Süden referiert, die KdU-fähig sind. Es geht hier um Connewitz und die Südvorstadt, nicht um Lößnitz, Dölitz und was noch dazugehört. Können Sie vielleicht noch nachreichen, wie viele KdU-fähige Wohnungen konkret es in Connewitz und in der Südvorstadt gibt? Das sind ja sicher nicht alle 318. Und: Wird dieses Vorgehensziel in Bezug auf die Sanierung der 300 plus x Wohnungen, die im Leipziger Süden, in Connewitz und der Südvorstadt, noch nicht saniert sind, im Auge behalten? Bürgermeisterin Dubrau: Ihre erste Frage kann ich mit Ja beantworten. Zur Neuvermietung hatte ich beim letzten Mal hier schon sehr ausführlich dargestellt, dass ein Großteil der Wohnungen nicht mehr in einem Vermietungszustand gewesen und deshalb nicht neu vermietet worden ist, insbesondere auch weil die Elektroanlagen defekt waren. Man hätte komplett neue Elektroanlagen einbauen müssen, um diese Wohnungen neu vermieten zu können, die vor Beginn der Komplettsanierung aber wieder hätten herausgerissen werden müssen. Auch hätte man noch mehr Mieter anderweitig versorgen müssen. Hier muss man die Gesellschaft auch verstehen, dass sie eher zwischenzeitlichen Leerstand hinnimmt, um dann ein komplettes Haus sanieren zu können; denn unter bewohnten Verhältnissen wäre das überhaupt nicht machbar. Die Zahlen zu KdU-fähigen Wohnungen in Connewitz und in der Südvorstadt kann ich Ihnen nachliefern; das muss ich nachschauen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Ansonsten: Das Vorgehensziel bezieht sich natürlich nicht auf eine Maßnahme, sondern auf alle Maßnahmen, die von der Gesellschaft durchgeführt werden. Über jede dieser großen Maßnahmen diskutiert der Aufsichtsrat und beschließt darüber. S e i t e | 41 Stadtrat Dossin (CDU): Dann können Sie doch bestimmt nachreichen, wie sich dieses Projekt für die LWB rechnet. Wir reden hier über ein kommunales Unternehmen, das in die sehr wichtige Daseinsvorsorge eingebunden ist. Wenn Sie jetzt sagen: Das ist ein großes Projekt, das nach der Sanierung aber insgesamt defizitär sein wird - Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin. Bürgermeisterin Dubrau: Das habe ich so nicht gesagt. Stadtrat Dossin (CDU): Frau Dubrau, Sie meinten gerade, das Objekt der LWB, um das es sich hier handelt, wird auch nach der Sanierung weiter defizitär sein. Habe ich Sie richtig verstanden? Stadtrat Dossin (CDU): - dann mache ich mir natürlich Sorgen, wie tragfähig die LWB in Zukunft noch dasteht. Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Stadtrat Dossin (CDU): Die junge Frau hatte gerade gesagt: Wir reden hier über eine Miete von 10 Euro, während die Kaltmiete vor der Sanierung unter 4 Euro lag. Bürgermeisterin Dubrau: Um es noch einmal zu betonen: Das habe ich nicht gesagt, sondern ich habe gesagt: Innerhalb eines Projektes gibt es immer unterschiedliche Maßnahmen. Einzelne sind defizitär, und andere müssen dafür die Querfinanzierung erbringen, um es insgesamt einigermaßen im Lot zu halten. Das macht jeder Investor auch so. Bürgermeisterin Dubrau: Das ist richtig. Stadtrat Dossin (CDU): Sie vermieten als LWB ein Objekt mit Mieten von 10 Euro, und trotzdem läuft es defizitär. Die Kalkulation erscheint mir ein bisschen merkwürdig; denn selbst Neubauprojekte mit Mieten von 10 Euro sind zwar schwer lösbar, aber sie sind lösbar. Daher würde ich gern mal die Kalkulation sehen. Vielleicht können Sie ja auch Ihre Aussage berichtigen, falls sie bei mir falsch angekommen ist. Wenn Sie schon bei einem so großen Projekt damit rechnen, dass es für die LWB nach der Sanierung defizitär sein wird, würde mich interessieren: Wie viele defizitäre Projekte bei der LWB haben wir denn? Können Sie uns dazu Zahlen nachreichen? Bürgermeisterin Dubrau: Das werde ich prüfen. Das andere ist vielleicht ein bisschen missverständlich rübergekommen. Eine Maßnahme umfasst ja nicht immer nur ein Haus, sondern oft auch mehrere Häuser, wo unterschiedliche Mieten erhoben werden. Es gibt Teile, die defizitär sind, und es gibt andere, wo es gerade so funktioniert. Das muss dann gegeneinander aufgerechnet werden. Es gibt natürlich auch umfassende Sanierungen, die am Ende tatsächlich defizitär sind, weil die Maßnahmen manchmal größer sind als bei einem Neubau. Stadtrat Dossin (CDU): Gut. Das habe ich am Anfang so nicht verstanden. Das bedeutet: Das Projekt ist für die LWB wirtschaftlich sicher, weil es dort sowohl Wohnungen gibt, die sie hochpreisig vermieten können, als auch Wohnungen, die weiter in einem KdU-fähigen Zustand sind, um es einmal so zu formulieren, trotzdem sie perfekt saniert worden sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will es kurz zusammenfassen: Es werden von den betroffenen Mietern sowohl die ungenügende, schlechte Kommunikation als auch die Mieterhöhungen infolge von Sanierungen und Modernisierungen beklagt, immer auch in Abgrenzung zum Thema Luxussanierung. Ein kurzes Statement, bevor ich zu meiner Frage komme. Wir Grüne haben kürzlich auf einer Veranstaltung, auf der auch eine der Geschäftsführerinnen der LWB zugegen war, das Thema Mietermitbestimmung diskutiert. Wir haben die Diskussion mit den Anwesenden sicherlich nicht zu Ende führen können. Aber ich möchte Sie, Frau Dubrau, als Aufsichtsratsvorsitzende fragen: Wäre es möglich, im Aufsichtsrat das Thema Mietermitbestimmung noch einmal proaktiv zu diskutieren, sodass diese unter Umständen in die Fortschreibung der Eigentümerziele miteinfließen kann? Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Bürgermeisterin Dubrau: Das nehme ich jetzt so mit. Das wird sicherlich noch einmal im Aufsichtsrat diskutiert werden. Aber man muss natürlich immer auch den Einzelfall sehen. Wenn es bei einem Haus mit einer guten Substanz „nur“ um den Ausbau einzelner Wohnungen geht, ist es relativ unproblematisch, gemeinsam mit den Mietern der jeweiligen Wohnung die entsprechenden Maßnahmen abzustimmen. Wenn es sich aber um ein Haus handelt, wo der Keller saniert werden muss, wo die Fassaden gemacht werden müssen, wo komplett neue Leitungen verlegt werden müssen, ist es relativ schwierig, wenn Mieter selbst Hand anlegen wollen, weil dann das Projekt in seiner Gesamtheit nicht mehr funktioniert. Wenn es Mieter gibt, die tatsächlich alles selbst machen wollen, muss man versuchen, mit ihnen eine andere Lösung zu finden. Das kann auch eine andere Wohnung sein. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge einer Anfrage vor zweieinhalb Monaten wurde darum gebeten, die Anzahl der KdU-fähigen Wohnungen stadtteil- bzw. ortsteilbezogen mitzuteilen. Wann werden wir diese Information erhalten? - Das ist die erste Frage. Die zweite Frage stellt sich mir vor dem Hintergrund, dass es in Leipzig nur noch 300 Wohnungen mit Belegungsbindung gibt. Wie will die Stadt sicherstellen, dass auch künftig 20 bis 25 Prozent der 350.000 Wohnungen insgesamt im preisgünstigen Mietsegment gehalten werden können? Ja, das ist schwierig, und trotzdem machen es die LWB und insbesondere auch die Wohnungsbaugenossenschaften, die ihre Wohnungen zu sozial vertretbaren Mietpreisen an ihre Mitglieder, die allerdings auch Mitbestimmungsrechte haben und Einfluss auf die Mietenentwicklung ihrer Genossenschaft nehmen können. Ist es richtig, dass es sich bei den 324 Wohnungen um Wohnungen in der Brandvorwerkstraße Ecke Hardenbergstraße und in der Richard-Lehmann-Straße handelt, sprich: dass das den Ortsteil Südvorstadt betrifft? Wenn dem so ist, dürfte es logischerweise Unterschiede in der Bausubstanz der Gebäude geben. Die Gebäude in der Brandvorwerkstraße sind um 1930 oder früher gebaut worden, während die Wohnungen in der Richard-Lehmann-Straße in der zweiten Hälfte der 1950er-Jahre gebaut worden sind. Noch eine letzte Frage. Muss zu einem zeitgemäßen guten Standard immer auch eine Fußbodenheizung im Bad gehören? Natürlich ist es von Vorteil, wenn man im Bad einen Heizrost hat, an dem S e i t e | 42 man seine Handtücher oder anderes zum Trocknen aufhängen kann. Bürgermeisterin Dubrau: Es ist mir jetzt etwas schwergefallen, Ihre Fragen zu verstehen, bis auf die letzte. Sie hatten gesagt: Es gibt nur 300 KdUfähige Wohnungen. - Das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass über ein Drittel aller Wohnungen KdU-fähig sind. Also: Über 30 Prozent der Wohnungen insgesamt liegen im KdU-fähigen Bereich und nicht nur die 300 mit Belegungsbindung. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ich habe die Frage generell gestellt. Es gibt in der Stadt nur noch 300 Wohnungen mit Belegungsbindung. Wie kann die Stadt trotzdem sicherstellen, dass für 20 bis 25 Prozent der Wohnungen insgesamt sozial vertretbare Mieten gewahrt bleiben, die ja auch benötigt werden? - Das hat nicht nur mit Beschlüssen des Aufsichtsrats, sondern auch mit dem Einsatz der Stadt zu tun, dass die Anzahl von einst 20.000 Wohnungen mit Belegungsbindung auf jetzt 300 Wohnungen zurückgegangen ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, trotzdem steht hier ein Missverständnis im Raum. Sie wissen doch besser als viele hier im Saal: Es gibt ganz unterschiedliche Standards und Stati von Wohnungen. Es gibt Wohnungen mit Belegungsrechten des Sozialamtes, KdU-fähige Wohnungen, Wohnungen im preiswerten Segment usw. Wir differenzieren doch zwischen ganz unterschiedlichen Wohnungstypen. Frau Dubrau hat ausgeführt - ich muss ihr hier wirklich zur Seite springen -: Über 33 Prozent des Wohnungsbestandes insgesamt sind KdU-fähig, jenseits von Belegungsrechten des Sozialamts. Ich möchte auch den Mietern sagen: So bitter die Situation im Moment für Sie ist - das muss man ja akzeptieren wie auch dass die Kommunikation offensichtlich nicht besonders glücklich gelaufen ist -: Es ist eine schwierige Entscheidung der Geschäftsführung, zwischen Finanzzielen und Sachzielen einen Ausgleich zu finden und in der konkreten Situation zu entscheiden: An diesem Standort nehmen wir diese Sanierung in diesem Segment vor, um den Sachzielen der Stadt insgesamt und den Finanzzielen des Stadtrats Genüge zu tun. Das ist wirklich nicht einfach. Dass die Antwort für Sie unbefriedigend ist, verstehe ich. Aber ich glaube, im Einzelfall ist dies sehr gut nachvollziehbar, auch im Aufsichtsrat. An dieser Stelle Wohnungen mit Balkons auszustatten, macht, glaube ich, aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn. Dann muss man sich mit Blick auf das Gesamtangebot im Süden der Stadt fragen, ob dort das richtige Angebot geschneidert Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 und designt wurde, mit Fußbodenheizung oder was weiß ich. Die Frage ist in der Tat: Ist dieses Preissegment das richtige an diesem Standort? Im Ergebnis wird die Geschäftsführung die Entscheidung treffen müssen. Diese mag für manche Mieter bitter sein. Aber man muss mit den Mietern eine vernünftige Kommunikation pflegen und im Miteinander Lösungen zu finden. Da bin ich völlig an Ihrer Seite. Wir sollten uns als Stadtrat nicht einmischen in die operativen Entscheidungen der Geschäftsführung, welche Wohnung an welchem Standort wie saniert wird. Wenn der Stadtrat das tut - Entschuldigung -, dann wird es mit dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis der LWB ganz, ganz schwierig. Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Ich habe zwei Nachfragen. Frage 1: Geben Sie mir recht, dass aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen es bei den beschriebenen Gebäuden schlichtweg unmöglich ist, ohne Einhaltung bestimmter Standards zu sanieren, und geben Sie mir recht, dass die baulichen Standards, die einzuhalten sind wie energetische, brandschutzrechtliche Standards, Lärmschutz etc., die Preistreiber sind und nicht die Entscheidung zwischen einer Wandheizung Aufputz oder einer Fußbodenheizung oder zwischen einem oder zwei Waschbecken oder zwischen Parkett und Laminat oder Teppichboden, und geben Sie mir recht, dass im Vergleich zu einer bekannten, von Herrn Schlegel wahrscheinlich gemeinten Heizungsart eine Fußbodenheizung zu erheblichen energetischen Einsparungen führt? Frage 2. Die Große Koalition hat beschlossen, dass die Umlagefähigkeit der Modernisierungskosten von 11 auf 8 Prozent jährlich abgesenkt werden soll und zugleich höchstens noch 3 Euro pro Quadratmeter an Modernisierungskosten umgelegt werden können. Sie haben beschrieben, dass es sich hier um Wohnungen mit Mietpreisen von derzeit 4 Euro handelt. Wie wird die kommunale Wohnungsgesellschaft bei einer Kappung von Modernisierungskosten auf 3 Euro pro Quadratmeter zukünftig sicherstellen können, Modernisierungen wirtschaftlich durchzuführen? Bürgermeisterin Dubrau: Den ersten Teil Ihrer ersten Frage kann ich mit Ja beantworten. Zum zweiten Teil Ihrer Frage, in dem es um Entscheidungen bezüglich Fußbodenheizung, Parkett und Ähnlichem ging, will ich ein Beispiel aus München anführen. Eine der beiden Münchner Wohnungsbaugesellschaften verlegt grundsätzlich Schiffsboden Parkett in ihren Wohnungen, also Holzfußboden, und das deshalb, weil die S e i t e | 43 Langfristbetrachtung ergab, dass dieser Fußboden zwar in der Erstinvestition der teuerste ist, aber im langfristigen Unterhalt mit Abstand der preiswerteste. Alle anderen Fußbodenarten, sei es Linoleum oder Laminat, müssen nach absehbarer Zeit erneuert werden. Der Einzige, der von der Qualität vergleichbar ist, ist Steinfußboden, der aber in unseren Breiten eher unüblich ist. - Bei uns wird Schiffsboden Parkett derzeit sehr selten verlegt, einfach weil die Erstinvestition bzw. die Sanierungsinvestition sehr hoch ist, aber rein rechnerisch, rein ökonomisch gesehen ist er der Beste. Zum dritten Teil Ihrer ersten Frage, dem Einbau von Fußbodenheizungen. Das hängt sehr stark von den Verhältnissen ab. Es gibt durchaus Raumkonstellationen, wo diese Heizungsart Sinn macht. Durch Einbau einer Fußbodenheizung können in kleinen Räumen, wie zum Beispiel einem Bad, die dort ohnehin schon eingeschränkten Stellflächen viel besser genutzt werden. Energetisch ist es tatsächlich so: Wenn die Wärme vom Fußboden her in den Raum strömt, kann sie effizienter genutzt werden als bei Wandheizungen. Zudem kann die Temperatur sehr viel niedriger eingestellt und trotzdem ein angenehmes Raumklima erreicht werden. Ihre zweite Frage würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Meine Damen und Herren, ich gestatte mir, die ohne Zweifel wichtige Diskussion jetzt zu beenden. Das Thema Wohnen wird uns weiter beschäftigen. Auch wenn Sie vielleicht nicht zufrieden gestellt sind: Die LWB ist immer in der schwierigen Lage, zwischen wirtschaftlichen Zielen, Finanzzielen und sozialen Zielen abzuwägen und Entscheidungen zu treffen. Das ist weiß Gott nicht einfach. Aber die Frage des preisgünstigen, bezahlbaren Wohnraums werden wir im nächsten Jahr verstärkt auf dem Tisch haben; kein Zweifel. Die Frage nach einer besseren Kommunikation nehme ich auf jeden Fall mit und werde auch mit der Geschäftsführung darüber sprechen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 8, Einwohneranfragen. Wir legen jetzt eine Pause von einer halben Stunde ein. Die Ratsversammlung wird 18.25 Uhr fortgesetzt. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, die Stadtratssitzung wird fortgesetzt. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: 9 Petitionen 9.1 Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch Lkw-, Bus- und Pkw-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße (VI-P-03898DS-04) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-03798-VSP-03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 9.1.2 dazu ÄA (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter 9.1.3 dazu ÄA (VI-P-03798-DS-04-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wer wünscht das Wort? - Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Petition war sehr lange im Verfahren, unter anderem wegen eines Absetzungsantrags in einer Ratsversammlung im Herbst letzten Jahres. Damals passte die Darstellung im Verwaltungsstandpunkt nicht mit den Berechnungen zu Luftschadstoffen und den Ausführungen zum Dieselskandal zusammen. Wie jetzt im Entwurf des Luftreinhalteplans mit dem Dieselskandal umgegangen wird, finde ich immer noch sehr merkwürdig; aber das werden wir heute hier nicht klären. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag hat dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Ich bin gespannt, wie sich das zuständige Landesamt dazu positionieren wird. Ich ersuche Sie namens der Bürgerinitiative Musikviertel eindringlich, sich unseres Anliegens anzunehmen. Mit diesen Worten schließt die Petition der Petentin. Der Verwaltungsstandpunkt ist allerdings vor allem im Konjunktiv formuliert: Eine Tafel zur Anzeige der Geschwindigkeit sei denkbar, umweltorientierte Steuerung des Verkehrs würde zu wirksamen Entlastungen führen usw. Wir nehmen das Anliegen der Petentin ernst. Aus unserer Sicht sollte die Beschlussfassung heute so konkret wie möglich sein. Wir wollen, dass die Möglichkeiten konkret benannt und dann auch beschlossen werden. Einige wurden ja von der Verwaltung selbst aufgezeigt. - Das betrifft die Beschlusspunkte 2 bis 4 unseres Antrags. Der erste Beschlusspunkt beinhaltet vor allem eine Aufforderung an die Verwaltung. Ob der Vergleich mit Markranstädt tatsächlich trägt, sei einmal dahingestellt. Aber es ist die Aufforderung, S e i t e | 44 über den Tellerrand zu schauen und zu prüfen, ob in der Karl-Tauchnitz-Straße wirklich gar nichts funktioniert. Das Problem in der Karl-TauchnitzStraße ist dem Grunde nach entstanden, weil ein Anwohner der Harkortstraße die Grenzwerte für Luftschadstoffe ernst genommen und gegen die Belastungen geklagt hat. Von daher muss man sich darum kümmern und nicht nur schreiben: könnte, hätte, ginge nicht. Vielleicht finden sich ja in Markranstädt Ansätze, die man auch hier anwenden kann. Insgesamt bleiben nach meiner festen Überzeugung Luftreinhaltung und Lärmschutz die Stiefkinder dieser Stadtverwaltung. Im Verwaltungsstandpunkt wird darauf verwiesen, dass in der KarlTauchnitz-Straße die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden und man deswegen dort nicht tätig werden muss. Im Entwurf des Luftreinhalteplans wird zu Recht darauf verwiesen, dass sich dieser Stadtrat 2003 Umweltqualitätsziele gegeben hat, die allerdings nicht eingehalten werden, auch nicht in der Karl-Tauchnitz-Straße. Das wird man auch nicht von heute auf morgen schaffen. Aber das hätte im Verwaltungsstandpunkt zumindest erwähnt werden können. Aus unserer Sicht sollten wir die Verwaltung in die Pflicht nehmen, hier mehr zu tun. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Stadtrat Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich finde das, was wir als Petitionen zur Abstimmung vorgelegt bekommen, nicht immer zielführend. Das kann aber auch daran liegen, dass ich die Eigenarten des Petitionswesens, insbesondere das, was dann als Beschlussvorschlag in den Rat kommt, nicht richtig verstanden habe. Um zum konkreten Thema zu kommen: Ganz offensichtlich gibt es vor Ort ein Problem. Mit dem Problem hat man sich schon länger auseinandergesetzt. Wenn man Petenten ernst nimmt, sollte man auch dann, wenn man einer Petition - es stehen ja heute mehrere auf der Tagesordnung nicht vollumfänglich und aus guten Gründen folgen kann, aufzeigen, was geht. Ich weiß nicht, ob das im Fall dieser Petition möglich und rechtlich zulässig ist oder ob man sie nur annehmen oder ablehnen kann. Aber ich halte es für wichtig, dass man, wenn man schon das Anliegen nicht umsetzen kann, auf die Dinge konkret eingeht, die man machen kann oder die man bereits gemacht hat. Insofern hege ich Sympathie für die Beschlussvorschläge von Bündnis 90/Die Grünen, wobei ich ein großes Fragezeichen setze, ob der Vergleich Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 mit Markranstädt tatsächlich trägt. Die Chance, hier eine Tempo-30-Zone anzuordnen, halte ich doch für äußerst fraglich. Man sollte auch der Ehrlichkeit halber sagen, dass das hier wahrscheinlich nicht möglich sein wird. Aber die Prüfung derselben kann man dennoch beschließen. Die Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen haben Maßnahmen vorgeschlagen, die relativ kurzfristig zu einer Verbesserung führen könnten. Allerdings hat der Stadtrat bereits im Januar etwas Langfristiges beschlossen, nämlich prüfen zu lassen, ob der Mittlere Ring Ost zu einer Entlastungswirkung für die Innenstadt, also auch für die Karl-Tauchnitz-Straße, führen würde. Das ist kein neuer Antrag, sondern ein Beschluss, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier im Stadtrat bereits gefasst haben. Warum also informiert man eine Petentin nicht in der Antwort auf ihre Petition darüber, dass sich der Stadtrat bereits mit diesem Problem beschäftigt? Auch wenn wir bei investiven Maßnahmen keine kurzfristigen Lösungen anbieten können, auch wenn wir noch nicht wissen, ob der Mittlere Ring Ost tatsächlich eine Lösung sein kann, die Innenstadt vom Kfz-Verkehr zu entlasten, so kann man doch deutlich machen, dass wir uns schon mit diesem Problem beschäftigen. Ich finde, das gehört dazu. Deswegen möchte ich Sie bitten, neben der Übernahme der Punkte, die von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen wurden, auch unseren Ergänzungsantrag zu übernehmen, nämlich auf den Beschluss, den wir im Januar 2018 gefasst haben, zu verweisen, dass wir das Thema Mittlerer Ring Ost hinsichtlich der Entlastungswirkung für die Innenstadt bereits prüfen lassen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe eine Bitte an die Stadtverwaltung. Da die Änderungsanträge relativ spät eingingen, könnten Sie dazu noch einmal zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen? Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, könnten Sie Stellung nehmen zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrags von Bündnis 90/Die Grünen? Bürgermeisterin Dubrau: Dieser Änderungsantrag enthält vier Beschlusspunkte. Zu Beschlusspunkt 1. Verhandlungen mit dem LASUV sind nicht erforderlich, da eine Ausweisung der Ge- S e i t e | 45 schwindigkeitsbeschränkung eine straßenbehördliche Pflichtaufgabe der Stadt ist und deshalb über die Straßenverkehrsbehörde erfolgen kann. Zu Beschlusspunkt 2. Die Maßnahme „Luftreinhalteplan Harkortstraße - umweltsensitive Verkehrssteuerung“ kann nicht losgelöst gesehen werden vom EU-Projekt „DEMO-EC“. Einige Stadträte sind ja involviert in dieses Thema. Dieses Projekt sieht unter anderem vor, für einige Straßenzüge Grundlagen der Verkehrssteuerung und Verkehrsverlagerung zu untersuchen und festzulegen sowie im weiteren Bearbeitungsverlauf Projekte zu entwickeln und diese dann auch umzusetzen. Darüber hinaus müssen mit der Planung der Verkehrssteuerung in der Harkortstraße sämtliche Lichtsignalanlagen in diesem Bereich grundhaft erneuert werden. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel stehen unter Betrachtung der Haushaltseckwerte derzeit nicht zur Verfügung. Zu Beschlusspunkt 3. Die Aufstellung von einer der beiden im VTA vorhandenen Tafeln zur Geschwindigkeitsanzeige aus Lärmschutzgründen in der Karl-Tauchnitz-Straße wird geprüft. Dafür sind immer bestimmte Standortbedingungen erforderlich. Das werden wir prüfen und über das Ergebnis informieren. Dem Beschlusspunkt 4 können wir zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker, sind Sie damit zufrieden. - Ja. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, Sie haben jetzt nichts zum Ergänzungsantrag der Freibeuter gesagt, in dem wir auf den Beschluss des Stadtrats vom Januar 2018 verweisen. Ist dieser aus Sicht der Verwaltung zustimmungsfähig? Es wäre wichtig, das nachzutragen. Wäre es im Interesse der Petentin möglich, den Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrags von Bündnis 90/Die Grünen umzuformulieren, nämlich: Das Thema „Umweltsensitive Verkehrssteuerung“ wird im Rahmen des genannten EU-Projekts geprüft. Wir können das heute nicht beschließen, weil wir dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vorgreifen wollen. - Ich halte das für eine sinnvolle Lösung. Noch eine Frage an Sie, Frau Dubrau: Wenn wir das LASUV nicht fragen müssen: Können wir das allein entscheiden, oder wen müssen wir noch fragen? Vielleicht könnten Sie uns das noch mitteilen. Dann können die Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen das noch in ihren Antrag übernehmen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte gesagt, dass das eine Pflichtaufgabe der Stadt ist und dass dies die Straßenverkehrsbehörde macht. Sie muss sich natürlich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Oberbürgermeister Jung: Können Sie noch etwas zum Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter sagen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich habe kein Problem damit, das mit aufzunehmen. Oberbürgermeister Jung: Okay. - Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Der Beschlusspunkt 2 „Harkortstraße - umweltsensitive Verkehrssteuerung“ ist eine Maßnahme aus dem Entwurf des Luftreinhalteplans. Im Entwurf des Luftreinhalteplans fehlt allerdings der Hinweis, dass diese Maßnahme mit dem genannten EU-Projekt zusammenhängt. Da steht lediglich: Realisierung: ab 2021/2022, Kosten: hoch. Wenn man weiß, wie der alte Luftreinhalteplan umgesetzt wurde, hat man die Befürchtung, dass eine Maßnahme, die im jetzigen Entwurf des Luftreinhalteplans als B2-Maßnahme eingeordnet ist, nie in die Umsetzung kommen wird. Was wir heute mit unserem Änderungsantrag erreichen wollen, ist das politische Signal, dass diese Maßnahme im Rahmen des Luftreinhalteplans priorisiert betrachtet wird. Inwieweit das mit dem EU-Projekt zusammenhängt, sei einmal dahingestellt. Wie soll ich darauf jetzt reagieren? Das EU-Projekt wird im Entwurf des Luftreinhalteplans, auf den wir uns bezogen haben, nicht genannt. Daher aus meiner Sicht: Priorisierung in Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan. Oberbürgermeister Jung: Ich will der Entscheidung nicht vorgreifen. Herr von der Heide, Sie wissen, der Entwurf des Luftreinhalteplans ist im Verfahren. Sie würden jetzt einen Beschluss fassen, der der Entscheidung des Stadtrats über die Maßnahme B2 vorgreift. Sie würden sozusagen aus B2 eine A-Maßnahme machen, den Entwurf des Luftreinhalteplans an diesem einen Punkt präjudizieren und die Entscheidung vorwegnehmen, ohne dass sich der Stadtrat mit dem Luftreinhalteplan ausreichend beschäftigt hat. S e i t e | 46 Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Da der Stadtrat den Luftreinhalteplan sowieso nicht beschließen wird, sondern der Beschluss darüber in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters gefasst wird, halte ich das für unkritisch; denn letzten Endes kommentieren wir damit in gewisser Weise den Entwurf in der Öffentlichkeit und geben Ihnen den Auftrag: Bitte nehmen Sie diese Maßnahme in Ihren Luftreinhalteplan - es ist ja Ihr Luftreinhalteplan - als Maßnahme A mit auf! Oberbürgermeister Jung: Da hat er recht. - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich an der Stelle etwas Wasser in den Wein schütten. Wir haben jetzt folgende Situation: Wir haben eine Petition, die schon einmal im Herbst aufgerufen worden ist. Sie ist dann ins Verfahren gegangen. Sie wurde beraten. Sie steht jetzt wieder auf der Tagesordnung. Wir haben, unabhängig von unserem Abstimmungsverhalten gleich, eine Vielzahl von Punkten, die die Grünen als Änderungsantrag formuliert haben und die wir außerhalb des Verfahrens, das dafür vorgesehen ist, nämlich Befassung in den zuständigen Fachausschüssen, hier im Stadtrat diskutieren, und zwar nur hier. Das ist ein Stück weit eine Umgehung des Verfahrens, das die Hauptsatzung vorsieht. Die Petitionen sind ein Instrument für die Bürger. Für Anträge aus den politischen Fraktionen gibt es ein Verfahren, das klar normiert ist: Einbringung ins Verfahren, erste Lesung und Beschlussfassung, nachfolgend fachliche Auseinandersetzung in den Ausschüssen, dann zweite Lesung und Beschlussfassung in der Ratsversammlung. Was wir jetzt machen, ist: Mit den teilweise sehr umfangreichen Änderungsanträgen umgehen wir dieses Verfahren und beschließen heute hier in der Ratsversammlung ohne vorherige intensive Befassung in den Ausschüssen. Ich muss leider feststellen, dass das in den letzten Monaten in der Ratsversammlung zunehmend passiert. Das lassen Sie mich an dieser Stelle einfach mal gesagt haben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, als Vorsitzender des Petitionsausschusses das Wort zu ergreifen. Ich möchte mich jetzt nicht zu den Änderungsanträgen positionieren, sondern will noch einmal auf Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Fragen zum Verfahren eingehen, die von Herrn Morlok und jetzt auch von Herrn Hobusch angesprochen worden sind. Wir als Petitionsausschuss haben uns das Verfahren bezüglich der Petition zur Karl-TauchnitzStraße nicht leicht gemacht. Die Petition ist etwa anderthalb Jahre lang im Verfahren gewesen. Das ist äußerst ungewöhnlich. Wir versuchen sonst immer, Petitionsverfahren innerhalb von sechs bis acht Wochen abzuschließen. Das war bei dieser Petition schlichtweg nicht möglich. Wie Sie sehen, wurde der jetzt vorliegende Verwaltungsstandpunkt, auf dem die Empfehlung des Petitionsausschusses beruht, zweimal neu gefasst, weil wir als Ausschuss mit den uns vorgelegten Sachverhalten immer unzufrieden waren. Wir haben auch den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau mit einbezogen. Er hat am 27.03. letztmalig über den Sachverhalt beraten. Die Beratungsergebnisse haben wir in unsere Entscheidungsfindung mit einbezogen. Wir haben uns auch - das ist nicht unbedingt üblich; wir machen das aber bei der einen oder anderen Petition - Vertreter der Stadtverwaltung an den Tisch geholt, in dem Fall aus dem Amt für Umweltschutz. Da wir zum Entwurf des Luftreinhalteplans und zu den Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt, der ja von zwei Dezernaten erstellt wurde, Fragen inhaltlicher Art hatten, haben wir uns von dort Expertise eingeholt, die sehr deutlich ausfiel. Am Ende gab es durchaus unterschiedliche Meinungen im Ausschuss; auch das ist nichts Ungewöhnliches. Es gab einen Mehrheitsbeschluss für die Ablehnung der Anliegen der Petition. Sie haben zu Recht gefragt: Sollte man der Petentin nicht Alternativvorschläge unterbreiten? Diese finden sich zum Teil in den Ausführungen zum Sachverhalt im Verwaltungsstandpunkt, wie zum Beispiel die Geschwindigkeitsanzeigetafel oder das EU-Projekt. Diese Alternativen hätte die Verwaltung mit ihrem Verwaltungsstandpunkt aufzeigen können. Das hat sie aber nicht getan, weil sie wahrscheinlich der Meinung war: Das ist es vom inhaltlichen Volumen nicht wert, um es der Petentin als Alternativvorschlag anzubieten. Diese Meinung teile ich. Insofern gab es am Ende eine Mehrheitsentscheidung im Petitionsausschuss. Der Petitionsausschuss empfiehlt hier Ablehnung der Petition. - So viel von meiner Seite zum Verfahren. S e i t e | 47 Bürgermeisterin Dubrau: Ich will noch einmal auf den letzten Punkt des EU-Programms eingehen und würde Sie bitten, die Prüfung, die auch den Beschluss aus dem letzten Jahr mit einbezieht, das als Gesamtkomplex zu untersuchen, abzuwarten. Die Ergebnisse werden wir Ihnen vorlegen. Dann können wir noch einmal schauen, ob es eine Möglichkeit gibt oder ob tatsächlich nicht. Den Ergebnissen vorzugreifen und die Entscheidung über diese Maßnahme vorwegzunehmen, wäre sehr ungünstig. Oberbürgermeister Jung: Ich schlage vor, jetzt zur Abstimmung zu kommen. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zur Abstimmung. Er ist meines Erachtens zustimmungsfähig; das kann gern so ergänzt werden. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag der Freibeuter zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, fünf Gegenstimmen. Mehrheitlich angenommen. Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es wurde vorgeschlagen, punktweise abzustimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Abstimmung über Beschlusspunkt 1. Ich bitte um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 25 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, vier Enthaltungen. Abgelehnt. Abstimmung über Beschlusspunkt 2, die Maßnahme B2 vorzuziehen. Ihre Stimme bitte! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 27 - 29 - 3. Damit abgelehnt. Abstimmung über Beschlusspunkt 3: Ihre Stimme bitte! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 - 20 - 1. Angenommen. Abstimmung über Beschlusspunkt 4: Ich bitte Sie um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 - 18 - 3. So beschlossen. Damit erübrigt sich die weitere Abstimmung. 9.2 Petition zum Mittlerer Ring Ost/Südost (VI-P-05031-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-05031-VSP-01) Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Schmidt. - Frau Dubrau noch einmal. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 9.2.2 dazu ÄA (VI-P-05031-DS-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition abzulehnen. - Herr Morlok, zum Änderungsantrag. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Stadtrat Morlok (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich eigentlich um den gleichen Sachverhalt wie zuvor. Die Petenten begehren, dass der Oberbürgermeister das VTA auffordert, die Vorplanung für den Mittleren Ring Ost durchzuführen. Wir haben im Januar - ich hatte es bereits angesprochen - beschlossen, prüfen zu lassen, ob der Mittlere Ring Ost möglicherweise für eine verkehrliche Entlastung der Innenstadt sorgen kann. Es macht natürlich keinen Sinn, vor dem Ergebnis dieser Prüfung einen Planungsauftrag zu erteilen. Insofern sollte man dem Petenten deutlich mitteilen, erstens dass die Erteilung eines Planungsauftrags angesichts der beabsichtigten Prüfung nicht sinnvoll ist und zweitens dass wir aber bereits beschlossen haben, das prüfen zu lassen. Deswegen unser Änderungsantrag, zu dem ich Sie um Zustimmung bitte. Oberbürgermeister Jung: Entschuldigung, ich war im Moment abgelenkt. Deswegen meine Frage an Sie, Herr Morlok: Was genau sollen wir beschließen? Wie lautet der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter? Stadtrat Morlok (Freibeuter): Noch einmal kurz zum Sachverhalt: Der Petent beantragt, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, das VTA mit der Vorplanung beauftragen. Das ist die Conclusio der Petition. Das macht relativ wenig Sinn, da wir Anfang des Jahres beschlossen haben, die Sinnhaftigkeit des Projektes prüfen zu lassen. Deswegen lautet unser Beschlussvorschlag: Die Petition wird hinsichtlich der Beauftragung des VTA mit der Vorplanung abgelehnt. - Wie gesagt, die würde zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn machen. Der Stadtrat verweist jedoch auf seinen Beschluss vom 31. Januar 2018 zur Überprüfung des Mittleren Rings Ost hinsichtlich einer Entlastungswirkung für die Innenstadt. Das sind die beiden Sätze unseres Änderungsantrags. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Erlauben Sie mir, noch etwas dazu zu sagen. Das ist an sich auch das übliche Verfahren, wie die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses einen Sachverhalt nach der Beschlussfassung des Stadtrats abschließt. Wir haben uns als Petitions- S e i t e | 48 ausschuss nicht darauf einigen können, der Petition zuzustimmen, weil der Prüfauftrag, den der Stadtrat mit Mehrheit beschlossen hat, noch kein Ergebnis erbracht hat. Erst im Ergebnis des Prüfauftrags kann entschieden werden, ob es eine Vorplanung durch das VTA geben soll. Dem können wir natürlich nicht vorgreifen. Wenn der Stadtrat heute der Empfehlung des Petitionsausschusses folgt, wird dem Petent ein Abschlussbericht zugeschickt, in dem er natürlich auch informiert wird, warum der Stadtrat so entschieden hat. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Dann wäre es wichtig, wie von uns vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag abzuändern und nicht nur formal zu beschließen: Die Petition wird abgelehnt. Die Kollegen der schreibenden Zunft wüssten dann nicht, dass das Verfahren weiterläuft. Das könnte durchaus Potenzial für eine sehr emotionale Debatte zu diesem Thema sein. Es gibt bereits Bürgerinitiativen; die einen sind dafür, andere dagegen. Wenn wir das hier aber beschließen verbunden mit dem Hinweis auf den bereits erfolgten Beschluss, ist das auch in der öffentlichen Wahrnehmung klar und kann darüber entsprechend berichtet werden. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Der Worte sind genug gewechselt. Der Änderungsantrag der Freibeuter steht zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum, jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 42 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Ich bitte um Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 44 - 15 - 1. Ich hatte eben gesagt: Ich war etwas abgelenkt. Grund dafür war der Hinweis von Herrn Pellmann, dass bei TOP 9.1 nur die Ergänzungen beschlossen wurden, nicht aber über die Petition selbst abgestimmt wurde. Um diesen Beschluss nachzuholen, rufe ich TOP 9.1 jetzt noch einmal auf: 9.1 Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch Lkw-, Bus- und Pkw-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße (VI-P-03898DS-04) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-03798-VSP-03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 9.1.2 dazu ÄA (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) 9.6 Einreicher: Fraktion Freibeuter 9.1.3 dazu ÄA (VI-P-03798-DS-04-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen S e i t e | 49 Reduzierung von Luftverschmutzung und Lärmbelästigung durch Silvester-, Feuerwerks- und Knallkörper (VI-P05509-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss Es geht um den Satz: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Sie wird ergänzt um die Beschlüsse, die wir eben dazu gefasst haben. - Das wurde leider versäumt. Ich bitte um Entschuldigung, dass mir das durchgerutscht ist. - 9.6.1 dazu VSP (VI-P-05509-VSP-01) Wer gegen den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses ist inklusive der Ergänzungen, die wir schon beschlossen haben, bitte ich um das Handzeichen. - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Abstimmung: Der Empfehlung des Petitionsausschusses wird gefolgt. 9.3 Überprüfung von Bürgermeistern und Stadtratsmitgliedern auf frühere StasiMitarbeit (VI-P-05415-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 9.7 Einreicher: Petitionsausschuss Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.8 9.3.1 dazu VSP (VI-P-05415-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Gibt es dazu Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einrichtung eines Oparl-Endpunktes (VIP-05760-DS-01) Petition zum Verfahren zur Vergabe von Essensaufträgen in Schulen und Kitas (VI-P-05767-DS-01) Einreicher: Petitionsausschuss Wortwünsche? - Sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.4 9.9 Schulweg sicher machen - Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs auf der Eilenburger Straße (VI-P-05461-DS02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.4.1 dazu VSP (VI-P-05461-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor. Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen den Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. 9.5 Petition für eine Straße oder Platz mit dem Namen „Dr. Ruth Pfau“ (VI-P-05462DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.5.1 dazu VSP (VI-P-05462-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt vor. Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Schulessen (VI-P-05824-DS-01) Einreicher: Petitionsausschuss Nahezu gleicher Vorgang. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 10.1 Wichtige Angelegenheit: Nutzbarkeit im nordöstlichen Lene-Voigt-Park verbessern - Verweisung (VI-WA-05743) Einreicher: SBB Südost Das soll in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen werden. - Wird das Wort gewünscht? - Dann verfahren wir so. Da TOP 16 entfällt, fahren wir jetzt fort mit Tagesordnungspunkt 17: 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis zu einem Wert von 1.000 € bis März 2018 (VI-DS-05732) Einreicher: Dezernat Finanzen Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 50 Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? der Aussage, dass dieser am Standort nicht realisierbar ist. Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. Ende 2014 dann der Glücksfall: Der Träger nimmt Abstand vom geplanten Schulprojekt in Leipzig. Spätestens jetzt, müsste man meinen, wird vonseiten der Stadtverwaltung alles getan, um in den Besitz der Fläche zu kommen. Der Träger geht sogar auf die Stadt zu und fragt, ob sie die Fläche haben wolle. Mein mehrfaches Nachfragen im Grundstücksverkehrsausschuss ergab die wiederkehrende Antwort, man sei in Verhandlungen. Gleichzeitig hört man aus der Verwaltung, dass das Liegenschaftsamt keinen Sinn in dem Erwerb dieser Fläche sehe. Vorbehaltlich hat das Dezernat 6 dann eine Vorkaufsrechtssatzung erarbeitet. 18 Vorlagen I 18.1 3. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss DS-00553/14 vom 25.02.2015, Oberschule Ratzelstraße, aufgrund von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG (VI-DS03987-DS-04) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.2 Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Schulhort und Sporthalle, Baumannstraße 13, in Verbindung mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VIDS-05640) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.2.1 dazu ÄA (VI-DS-05640-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Gibt es Wortwünsche? - Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte auf der Tribüne! Heute sprechen wir über den Schulneubau in der Rolf-AxenStraße und damit über das vorläufige Happyend einer zum Teil dramatischen Entstehungsgeschichte. Jahrelang lag das Gelände an der RolfAxen-Straße brach. Eine öffentliche Nutzung hatte sich nie wirklich etabliert. Bereits der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 380 „Güterbahnhof Plagwitz“ von 2012 sah die Fläche als Schulstandort vor. Dann, 2013, hat der Erwerb der Fläche durch einen privaten Schulträger die Runde gemacht. Bereits damals gab es Unmut, warum ein privater Schulträger Grundstücksmanagement kann und die Stadt nicht. Bereits im Schulentwicklungsplan 2012 wurde der Mehrbedarf an Kapazität an der Grundschule am Adler festgestellt verbunden mit Dann der Paukenschlag im Sommer 2015: Der Träger hat die Fläche an eine Tochter der Stadtbau AG verkauft. Höhepunkt war die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Albrecht. Im Nachklapp setzte sich das Liegenschaftsamt zur Wehr, dass dynamische Kredite Schwierigkeiten bereitet hätten. Im medialen Fokus stehend hat die Stadtbau AG dann zum Erwerbspreis an die Stadt verkauft mit dem Ergebnis, dass nun zweimal Grunderwerbssteuer für den Stadthaushalt fällig wurde. Im Jahr 2016 konkretisierte der Schulentwicklungsplan noch einmal die dringend benötigten Kapazitäten und dass der Schulbau 2019/2020 fertiggestellt werden soll. Der jetzt vorliegende Bau- und Finanzierungsbeschluss avisiert nun eine Inbetriebnahme in 2020/2021 - wenn alles gut läuft mit Blick auf die Vergaben und dem Bauablauf, wo es in der Vergangenheit und auch aktuell eine Reihe von Problemen gibt. Ich resümiere: Acht Jahre wird es mindestens gedauert haben vom Erkennen des Problems fehlender Grundschulplätze bis zu dessen Lösung. Aus unserer Sicht viel zu lang! Zum Änderungsantrag der Linksfraktion. Wer sich den der Vorlage beigefügten Lageplan genau anschaut, sieht, dass über dem jetzigen Gelände ein Gehweg verläuft. Dieser verbindet den nördlichen und südlichen Teil der Knauthainer Straße. Durch den Schulneubau fällt die Verbindung weg, was zu Unmut in der Bürgerveranstaltung führte. Die Prüfung des AJuFaBi hat ergeben, dass die Betriebserlaubnis für den Hort eine Querung über den Schulhof in Gefahr brächte. Das wollen wir nicht. Deshalb schlägt unsere Fraktion vor, dass analog des Weges im Norden ein südlicher Weg zur Ladestraße Ost des alten Güterbahnhofes eingerichtet werden soll. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Hintergrund ist, dass aktuell sämtliche Wegeverbindungen zwischen Nord- und Südkleinzschocher über die Kreuzung Gießer Straße/Dieskaustraße verlaufen. Der avisierte Weg über die Gewerbeinsel ist dicht. Die Ladestraße Ost wurde an einen Privaten verkauft. Nun wird dieser Weg durch den Schulneubau unterbrochen. Bitte stimmen Sie deshalb dem Änderungsantrag der Linksfraktion zu! - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, ich bitte Sie, zum Änderungsantrag zu sprechen. Bürgermeisterin Dubrau: Das Thema ist im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau sehr ausführlich besprochen worden. Wie in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beschrieben, muss durch den Schulneubau in der Baumannstraße 13 die als Fuß- und Radweg nutzbare direkte Verbindung zur Knauthainer Straße mit Zugang zur Ladestraße aufgegeben werden. Aufgrund dessen wird neben dem grundhaften Ausbau der Baumannstraße eine neue direkte, asphaltierte Verbindung zur Ladestraße geschaffen. Diese ist für Fußgänger und Radfahrer nutzbar und wird nach der Umsetzung auch öffentlich gewidmet. Des Weiteren besteht südlich des Grundschulgeländes die Möglichkeit, über die Ruststraße zur Ladestraße und von dort zur Baumannstraße über die neu geschaffene Verbindung zu gelangen. Für Personen, die diese Wegeverbindung nutzen, ergibt sich ein Umweg von maximal 300 Metern. Das ist misslich; das sehen wir auch so. Das Problem ist, dass das Grundstück, über das dieser Weg geführt werden soll, ein Grundstück der Kirche ist. Der im Antrag vorgeschlagene Weg würde über ein im Erbbaurecht genutztes Grundstück der Kirche führen. Verhandlungen mit der Kirche sind erfahrungsgemäß sehr schwierig. Im vorliegenden Fall war die Kirche nach langen Diskussionen ausnahmsweise bereit, freiwillig an einem Verfahren der Grundstücksumlegung teilzunehmen, damit die Schule überhaupt gebaut werden kann. Einige von Ihnen haben wahrscheinlich das Verfahren in der Vergangenheit mitbekommen. Es war nicht einfach. Die Schule muss natürlich unbedingt gebaut werden. Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Lösung ist nicht umsetzbar, ohne das Ganze wieder infrage zu stellen. Das heißt: Wir müssten mit den Verhandlungen wieder von vorn anfangen und würden damit den Bau der Schule infrage stellen; denn ohne entsprechendes Grundstück funktioniert das nicht. Insofern würden wir Sie bitten, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen, sondern unserer Vorlage, die die Finanzierung sicherstellt für die Schule auf dem derzeit zur Verfügung S e i t e | 51 gestellten Grundstück, das zu Teilen der Stadt und zu Teilen in Erbbaupacht der Kirche gehört. Danke. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. - Herr Weber noch einmal. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Frau Dubrau, geben Sie mir recht: Wir bezahlen den Erbbaupachtzins für diese Flächen, die der Kirche gehören bzw. die jetzt uns gehören, was über einen Erbbaupachtvertrag geregelt worden ist? Meine Bitte ist, zumindest den Versuch zu unternehmen, noch einmal mit der Kirche zu sprechen. Das Anliegen unseres Änderungsantrags geht ja darauf zurück, dass öffentlich geäußert wurde, dass diese Wegeverbindung bisher intensiv genutzt worden ist, wobei jetzt schon Bauzäune dort stehen. Vielleicht kann man doch noch einmal an die Kirche herantreten mit der Bitte, zu prüfen, ob es möglich wäre, dort einen schmalen Weg von etwa 2 Metern zu realisieren. Ich wünsche mir von der Verwaltung, dass sie, wenn sie erfährt, dass die Bürger diesen Wunsch haben, prüft, wie sie den erfüllen kann, ihn ein Stück weit als Arbeitsauftrag versteht, und nicht, dass sie sagt: Wir haben hier einen Erbbaupachtvertrag; uns noch einmal mit der Kirche ins Benehmen zu setzen, ist uns zu anstrengend. - So kam das bei mir an. Diese Haltung finde ich nicht so gut. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Wir hatten schon im Ausschuss zugesagt, dass wir noch einmal nachfragen werden. Aber wenn an den Baubeschluss die Bedingung geknüpft ist, dass diese Wegeverbindung geregelt wird, würden wir den Bau der Schule verunmöglichen. Deshalb hatte ich darum gebeten, den Beschluss jetzt so zu fassen. Wir werden noch einmal ein Gespräch führen. Wenn es zu einem positiven Ergebnis führt, würde mich das sehr freuen. Wenn nicht, stellen wir aber nicht den Bau der Schule infrage. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Noch einmal der Hinweis: Unser Änderungsantrag ist als Auftrag zu verstehen, dem noch einmal nachzugehen, und nicht, dass das, wenn der Änderungsantrag beschlossen wird, so umzusetzen ist. Oberbürgermeister Jung: Ich gebe ausdrücklich zu Protokoll, dass dies ein Auftrag ist, möglichst in Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 diesem Sinne mit der Kirche eine Lösung zu finden, dass es aber nicht eine bindende Beschlusslage des Stadtrats ist und die Maßnahme nicht aufgehalten werden darf. - Ja, gut. Aber es ist anders formuliert, Kollegen. - Mit dieser Protokollnotiz übernehme ich den Antrag. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.3 Grundschule, Thierschstraße, 04289 Leipzig, Neubau i. V. m. Bestätigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO (VI-DS-05641) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.4 Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2018 sowie Januar bis Dezember 2019; Fortschreibung 2020 bis 2022 (VI-DS-04091-NF-04) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.4.1 dazu ÄA (VI-DS-04091-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 18.4.2 dazu ÄA (VI-DS-04091-ÄA-03) Einreicher: AfD-Fraktion 18.4.3 dazu ÄA (VI-DS-04091-ÄA-01-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion 18.4.4 dazu ÄA (VI-DS-04091-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 18.4.2 dazu ÄA (VI-DS-04091-NF-02-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Fabian wird die Vorlage einbringen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die Einbringung wird nicht sehr lange dauern; denn ich denke, Ihnen allen ist der hohe Bedarf an Kindertagesbetreuung bekannt, und er steigt weiter. Die vorgelegte Bedarfsplanung für das kommende Jahr zeigt, dass wir 3.065 Plätze mehr benötigen. Das war der Stand im April, als die Vorlage erarbeitet wurde. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese Plätze zu schaffen: mit neuen Ein- S e i t e | 52 richtungen, der Erweiterung von Bestandseinrichtungen, dem Umbau von Gemeinschaftsunterkünften zu Kitas und der Nutzung aller verfügbaren Reserven, die wir auch nur irgendwo finden können. Man kann sagen: Wir versuchen, jeden Quadratmeter, der nutzbar ist, auch tatsächlich für die Betreuung zu nutzen. Die Stadt Leipzig und ihre Beteiligungsunternehmen, die Eigenbetriebe, gGmbHs, freie Träger und private Investoren führen zahlreiche Kitabaumaßnahmen durch. Noch in diesem Jahr sollen sieben neue Kitas fertiggestellt werden. Hinzu kommen drei Erweiterungen. Mit den von Ihnen beschlossenen sogenannten „Leipzig-Kitas“ wurde das Ausbauprogramm nochmals um ein Dutzend Kitas erweitert, sodass wir davon ausgehen, dass im Laufe des kommenden Jahres eine Bedarfsdeckung erfolgt. Meine Damen und Herren, bezüglich der Änderungsanträge bitte ich ausdrücklich um Ablehnung, da die dort vorgeschlagenen Grundstücke für den Schulbau benötigt werden. Für den Bau einer zweizügigen Oberschule werden ohne Sportfreifläche circa 10.000 Quadratmeter benötigt. Das 7.500 Quadratmeter große Areal Newtonstraße/Winklerstraße mit einer angrenzenden städtischen Fläche von weiteren 2.700 Quadratmetern reicht gerade so für den Schulbau; Platz für eine Kita bleibt dort nicht mehr. Andere Grundstücke stehen derzeit nicht zur Verfügung. Ich sage auch an dieser Stelle noch einmal: Wenn es andere Grundstücke irgendwo gibt, würden wir auch dort gern noch eine Kita bauen. Meine Damen und Herren, die Vorlage, die hier heute zur Abstimmung steht, ist kein Baubeschluss, sondern eine Bedarfsplanung. Hier wird festgestellt, wie groß der Bedarf ist, und der Bedarf an neuen Kitas ist groß; das wissen wir alle. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, erlauben Sie mir deshalb, darauf hinzuweisen, dass es nicht nur Personen gibt, die den Standort Eigenheimstraße ablehnen, sondern auch Anwohner, die diesem ausdrücklich zustimmen. So ging am 30. Januar eine längere E-Mail mit Unterschriftenliste an alle Fraktionen, mit der junge Dölitzer Familien versuchen wollten - ich zitiere -, „den Bau der Kindertagesstätte zu retten“. Ich möchte einige Passagen dieses Schreibens vortragen - Zitat -: In unserer Gegend wohnen viele Familien mit kleinen Kindern. ... Weiter heißt es: Wie lange wir Bewohner der Eigenheimstraße und der Umgebung bis zum nächstgelegenen Kindergarten brauchen, interessiert anscheinend niemanden. Die Schlussfolgerung, dass das Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Fehlen einer Initiativgruppe für den Bau gleichzeitig dafür spreche, dass die Menschen die Gegeninitiative unterstützen, wäre unserer Meinung nach inkorrekt. Wir als Eltern können nur sagen, dass uns einfach die Zeit fehlt. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, Unterschriften zu sammeln, um zu zeigen, dass es auch Be- und Anwohner gibt, die den Bau wünschen. … Abschließend heißt es: Wir hoffen, das wird nicht unbeachtet gelassen. Dem schließe ich mich an. Oberbürgermeister Jung: Ich eröffne die Debatte. Herr Albrecht beginnt. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister, Stadträte, Gäste! Natürlich, wir brauchen Kitaplätze. Ich würde mir eine solche Vorlage auch für die Schulen wünschen. Keiner von uns will sich gegen Kitaplätze aussprechen. Nur: In dieser Vorlage wird irgendwo auf Seite 10 den Bürgern und uns Stadträten der Standort Eigenheimstraße, über den wir hier schon häufiger diskutiert haben, einfach untergeschoben. Die Bürgerversammlung, die dort durchgeführt worden ist, war ein Desaster. Die Bürger streiten auch deswegen darüber - sie stehen auch jetzt vor dem Saal -, weil sie nicht richtig informiert worden sind. Uns Stadträten soll mit dieser Vorlage der Standort Eigenheimstraße einfach so untergejubelt werden. Darüber hinaus enthält die Vorlage falsche Tatsachen. So geht es nicht. Herr Bürgermeister, Sie sprachen davon, dass wir Plätze brauchen. Da sind wir uns einig, und deswegen legen wir Alternativvorschläge vor. Die Alternativvorschläge wurden jedoch nicht ausreichend im Fachausschuss diskutiert, sodass wir uns mit den ablehnenden Gründen, die Sie hier jetzt vorgetragen haben, nicht auseinandersetzen konnten. Das ist nicht der richtige Weg. Schaffen Sie unter uns und den Dölitzern wieder Vertrauen! Sie sprachen davon, dass der von uns vorgeschlagene Alternativstandort für den Schulbau gebraucht wird. In der Curiestraße haben wir erlebt, dass Schule und Kita zusammen auf einer Fläche machbar sind. Die Fläche ist groß genug; das wissen Sie genau. Jetzt zu den Änderungsanträgen. Den Änderungsantrag der SPD, der unseren Antrag ein Stück erweitert, würden wir gern übernehmen. S e i t e | 53 Das ist in Ordnung. Die Anträge von AfD und Freibeutern gehen nach unserer Meinung in unserem Antrag auf. Dem Änderungsantrag der LINKEN stimmen wir zu. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebene Gäste auf der Tribüne! Am Anfang will ich sagen: Es wäre schade, wenn wir hier nur eine Debatte über den Standort Eigenheimstraße führen würden. Wir reden hier über die Vorlage zur Kitabedarfsplanung der nächsten zwei Jahre für die gesamte Stadt, die für uns ein wichtiges Dokument ist, um den Bedarf an Kindertagesstättenplätzen zu ermitteln und diese dann auch zu realisieren. Ich erinnere daran, die letzte Kitabedarfsplanung liegt anderthalb Jahre zurück. Der Rhythmus wurde jetzt wieder auf Jahresplanung umgestellt; das finden wir gut. Zwischen der letzten Bedarfsplanung und der, die uns jetzt vorliegt, lagen große Diskussionen über den lahmenden Kitaplatzausbau, über die steigenden Bedarfe. Teilweise war von 2.000 nicht gedeckten Platzanfragen die Rede. Es gab Petitionen. Es gab eine Demonstration vor dem Rathaus. Es gab eine bundesweite Berichterstattung über die Szenen, die sich in der Südvorstadt vor der Kita „Tillj“ abgespielt haben. Auch wenn die Vorlage zur Bedarfsplanung von großen Anstrengungen vom Kitaplatzausbau berichtet - ausgehend von über 18.000 Plätzen im Jahr 2006 ist die Zahl auf knapp 30.500 im Jahr 2017 gestiegen -, dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz in dieser Stadt noch nicht immer entsprochen werden kann. Davon zeugen nicht zuletzt die Klagen, die zumeist nur die Eltern anstrengen können, die etwas mehr verdienen. Nun liegt uns das Zahlenkonglomerat schwarz auf weiß vor, auf dessen Basis die Stadt für die kommenden zwei Jahre den Kitaplatzausbau vorantreiben will. Herr Professor Fabian hat die Zahlen genannt. Für uns als LINKE sind hinsichtlich der Bedarfsplanung zwei Aspekte besonders wichtig - beide gehen auf unseren Antrag „Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab 1. August 2013“ zurück -: erstens eine zielgenauere Bedarfserfassung und zweitens ein besseres Controlling der Bauvorhaben, die auf diese Planung aufsetzen. Beides funktioniert inzwischen schon recht gut; das gestehen wir zu. Statt den Bedarf allein aus Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 den Nutzungsquoten des Vorjahres in Relation zur Bevölkerungsprognose, die vor 2016 nicht genau genug war, abzuleiten, werden für den Bereich der Krippe nun konsequent die Bedarfsanmeldungen über das Kitaportal zugrunde gelegt, woraus sich auch der Bedarf der Kindergartenplätze besser ableiten lässt. Aber auch in der vorliegenden Bedarfsplanung bleibt das strukturelle und angehäufte Defizit an Plätzen weiter sichtbar. Wir planen für das Jahr 2018 - wir haben das im Jugendhilfeausschuss angesprochen - mit einer Unterdeckung von 642 Plätzen. Nominell, also auf dem Papier, erreichen wir im Jahr 2019 eine Überversorgung von 1.866 Plätzen. Die Wahrheit liegt bekanntlich dazwischen; Papier bleibt oft geduldig, wenn die Praxis nicht hinhaut. Trotz Optimierung von Planungs- und Bauabläufen - der erste Ergebnisbericht der Taskforce Schulhausbau/Kita wurde uns in der Stadtratssitzung im März vorgelegt - gibt es weiterhin Verzögerungen, wie die beiden am Bayerischen Bahnhof über Jahre mitgeschleppten Kitaplanungen, ohne dass sich etwas tut. Das ist natürlich ein spezifisches Problem; aber es gibt viele ähnliche Beispiele. Auch die anfangs für 2018 versprochenen „Leipzig-Kitas“ werden wohl zum großen Teil erst Ende 2019 und im Jahr darauf real ans Netz gehen können. Gleichzeitig dürfen wir nicht davon ausgehen, dass der Bedarf zurückgeht. Die Geburtenzahlen bleiben auf einem hohen Niveau. Sie steigen jährlich weiter, wenn auch etwas weniger stark als in den Vorjahren. Zum Standort Eigenheimstraße. Wir als LINKE haben dazu einen Änderungsantrag vorgelegt, der nicht wie der von der CDU und auch nicht wie der der SPD eine finale Entscheidung über diesen Standort sozusagen hinterrücks herbeiführen will. Das wollen wir nicht. Es ist aus unserer Sicht unlauter, die fachliche Debatte über die Eignung des geplanten Standorts oder alternativer Standorte quasi nebenbei mit einer Änderungsantragsdebatte am Rande dieser wichtigen Vorlage abzuhandeln. Darum lehnen wir die Änderungsanträge von der CDU und von der SPD ab. Wir kritisieren allerdings auch die Verwaltung - darum haben wir einen eigenen Änderungsantrag vorgelegt -, dass sie die Kitaplanung für 2018/19 mit 120 Plätzen am Standort Eigenheimstraße anreichert - so zumindest die Aussage -, obwohl klar ist, dass die Plätze in diesem Planungszeitraum nicht geschaffen werden. Wir müssen dazu erst eine Debatte führen mit abschließender Beschlussfassung. Das mit einem kleinen Absatz in der Vorlage zur Bedarfsplanung abzuhandeln, halten wir ebenfalls für unlauter. Zudem ist die auf Seite 10 getroffene Aussage, dass mit diesen 120 S e i t e | 54 Plätzen der Bedarf dort gedeckt werden kann, einfach falsch. Das habe ich auch aufgeführt in Bezug auf das Defizit für 2018, das in der Vorlage ausgewiesen ist. Meine Fraktion wird der Vorlage grundsätzlich zustimmen. Ich werbe für Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Den Änderungsanträgen der CDU, der SPD und der Freibeuter werden wir nicht zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Fabian, vielen Dank für die Einbringung der Vorlage. Es war sehr interessant, was Sie vorgetragen haben. Uns allen ist die Tragweite der Herausforderung seit vielen Jahren bewusst. Das haben auch meine Vorredner deutlich gemacht. Die Erwartungshaltung an Verwaltung und Politik hinsichtlich der zu errichtenden Kinderbetreuungsplätze ist enorm. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir gemeinsam noch stärker daran arbeiten und besser und schneller werden müssen. Das gilt im Übrigen auch für Verwaltungsstandpunkte zu Alternativvorschlägen. Diesbezüglich möchte ich mich den Ausführungen von Herrn Albrecht anschließen; es ist ja ein gemeinsamer Antrag. Ich möchte die Kitabedarfsplanung zum Anlass nehmen, um noch einmal auf einige Sachverhalte hinzuweisen und die Erwartungshaltung meiner Fraktion deutlich zu machen, wie wir als Stadt effektiver den Platzausbau vorantreiben können und müssen. Wir verzeichnen nach wie vor ein großes Gefälle der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze zwischen den Stadtbezirken. Die Vorlage enthält einen interessanten Anhang, in dem das nachzulesen ist. Das führt dazu, dass eben keine wohnortnahen Kitaplätze angeboten werden können, sodass die Eltern gezwungen sind, Einrichtungen in anderen Stadtbezirken anzusteuern. Das führt zu langen Wegen, höherem Mobilitätsaufkommen und deutlich weniger Zeit für die betreffenden Eltern. So sind insbesondere die Stadtbezirke Südost, Südwest und Nord die drei Bezirke mit dem deutlich niedrigsten Versorgungsgrad, sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich. Die Strategie, dies zu ändern, kann selbstverständlich nur in der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten vorrangig in diesen Bezirken liegen: durch den Bau neuer Kitas, die Aufstockung bestehender Einrichtungen, wie jetzt beispielsweise in der Erich-Zeigner-Allee, den Ankauf geeigneter Liegenschaften und die Umnutzung verfügbarer und geeigneter Räume. Wenn man jedoch die aktuelle Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 55 Maßnahmenliste betrachtet, die uns im Jugendhilfeausschuss regelmäßig vorgelegt wird, dann wird deutlich, dass in diesem Jahr allenfalls in Südwest eine neue Kita, nämlich in der ErichZeigner-Allee, ans Netz gehen wird und, wie gesagt, eine Einrichtung aufgestockt wird - nebenbei gesagt: beide an einer Stelle, wo es dann drei Kitas und ein Altenheim gibt, die Entscheidung zur Anordnung von Tempo 30 jedoch weiterhin auf die lange Bank geschoben wird. Wir haben das schon an mehreren Stellen thematisiert. Ein Stichwort, das meiner Fraktion dabei wichtig ist, ist die Implementierung von Kita-Sozialarbeit. Hier ist in den vergangenen Jahren immer mal wieder darüber gesprochen worden. Wirklich substanziell vorangekommen, sind wir allerdings dahin gehend nicht. Das ist eine Herausforderung, die nicht ohne die massive Unterstützung des Freistaates bewältigt werden kann, die wir aber unbedingt präventiv angehen müssen, wenn wir nicht später an anderer Stelle, wenn es vielleicht schon zu spät ist, teuer draufzahlen wollen. In 2019, also nächstes Jahr, werden immerhin im Südosten und im Norden jeweils sieben neue Einrichtungen eröffnet, sofern der Plan der Verwaltung aufgeht: im Südwesten wieder nur eine einzige, aber immerhin in der Holbeinstraße. Das will ich hier hervorheben. Die ist ja schon länger im Gespräch und hätte eigentlich längst in Betrieb genommen werden sollen. Weitere Planungen in Südwest? Fehlanzeige! Der Südwesten bleibt auch in den nächsten Jahren hinsichtlich des Versorgungsgrades das Stiefkind der Verwaltung. Herr Professor Fabian, arbeiten Sie mit aller Kraft an einem Abbau des Kitaplatzdefizits und beachten Sie dabei auch die zusätzlichen Anregungen und Beschlüsse des Stadtrates! Bemühen Sie sich im Sinne des gesamtstädtischen Ziels „Stadt der kurzen Wege“, ein ausgewogenes Betreuungsangebot in allen Stadtteilen und Stadtbezirken zu erreichen! Wir werden Sie darin unterstützen. - Vielen Dank. Dass dies nicht zwingend so bleiben muss, zeigen einige unserer Initiativen. Wir haben heute eine Anfrage zum Bildungscampus Großzschocher eingereicht, die in der Ratsversammlung im Juni beantwortet wird. Auch da fehlt mir jegliches Verständnis. Wir haben Stadtratsbeschlüsse gefasst, dass gemeinsam mit dem Ersatzneubau der 120. Schule auch eine Kita gebaut werden soll. Wir hatten im Februar eine Anfrage zu diesem Sachverhalt gestellt. Aus der Antwort wird deutlich, dass die Verwaltung, selbst wenn der Stadtrat unterjährig einen Antrag stellt, keinerlei Planungsmittel zur Verfügung stellt und überhaupt nicht gedenkt, zeitnah zum Bau dieser Schule auch eine Kita zu bauen, sondern das in einen zweiten Bauabschnitt in die nächsten Jahre verschiebt. Tut mir leid! Das verstehe ich nicht. Im Südwesten haben wir ein riesengroßes Versorgungsproblem. Dennoch werden genau dort die Projekte auf die lange Bank geschoben. Wir müssen bei allen Bemühungen, die in den Bau neuer Kitas investiert werden, unbedingt auf den Erhalt der Bildungsqualität in den Kitas - damit komme ich auf einen zweiten Sachverhalt zu sprechen - bedacht sein. Bereits heute haben verschiedene Träger mitunter Schwierigkeiten, neue Gruppen oder ganze Kitas unterjährig zu eröffnen, weil kein verfügbares Personal zu finden ist. Das bedeutet, dass sowohl die Ausbildungskapazitäten erhöht als auch die Träger bei der Finanzierung der Gehälter auf dem Niveau des TVöD unterstützt werden müssen. Keinem Kind und keiner Familie ist geholfen, wenn wir Quantität vor Qualität setzen, sondern wir müssen beides gleichrangig betrachten. Die Erhöhung der Quantität darf nicht zulasten der Qualität gehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel, bitte. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten für den Planungszeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2018 bestätigt werden. Um dem Platzbedarf insgesamt zu entsprechen, müssen weitere Einrichtungen und Kindertagespflegestellen in kommunaler und freier Trägerschaft im gesamten Stadtgebiet ans Netz gehen. Weiterhin heißt es in der Vorlage, dass ergänzend noch im Jahr 2018 zusätzlich umzusetzende Maßnahmen erforderlich sind. Das ist durchaus nachvollziehbar, da wir, wie wir alle wissen, in unserer Stadt dringend weitere Kitaplätze benötigen. Dass in der Vorlage jedoch auch steht, dass ein Potenzial von 120 Betreuungsplätzen am Standort Eigenheimstraße zwingend erforderlich ist, hat uns nach der beschlossenen Herauslösung dieses Standorts aus der Sammelvorlage „LeipzigKitas“ im vergangenen Oktober und der nachfolgenden mehrfachen Absetzung weiterer Beschlussvorlagen zum Standort Eigenheimstraße schon sehr verwundert. Gestatten Sie mir, sehr verehrte Stadträtinnen und Stadträte, einige Ausführungen zum Umgang mit dem Standort Eigenheimstraße und der Kritik dazu. Seit der Ratsversammlung im Oktober, also heute nun schon zum achten Mal, steht die Bürgerinitiative Johannishöhe - es sind immer etwa 20 bis 40 Menschen - eine Stunde vor jeder Ratsversammlung vor dem Ratssaal. Sie erwarten von der Stadtverwaltung und insbesondere vom Oberbürgermeister, dass er einmal stehen bleibt und Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 ihnen zuhört. Ein einziges Mal, Herr Oberbürgermeister, haben Sie das gemacht. Alle anderen Male sind Sie vorbeigegangen. Auch der Beigeordnete Professor Fabian hat nach meiner Wahrnehmung nicht ein einziges Mal den Leuten zugehört. Auch der NABU steht mit dort draußen, der zu Recht auf 100 Jahre alte Bäume auf diesem Areal verweist. Dieser Umgang mit den Bürgern ist einfach nicht schön, gerade auch vor dem Hintergrund, Herr Oberbürgermeister, dass Sie erst vor zwei Monaten in der Presse mit den Worten zitiert wurden, Berlin sollte den Bürgern zuhören, wie wir das auch in der Kommunalpolitik tun. - Diese Worte in die Tat umzusetzen, ist in der Stadt schon ein bisschen schwieriger. Trotzdem sollten auch Sie sich an Ihren Worten messen lassen, Herr Oberbürgermeister. Es ist einfach unglaublich, was ich heute gehört habe, Herr Professor Fabian. Ich habe mich im letzten Dreivierteljahr wirklich intensiv mit diesem Standort beschäftigt, wie auch der Kollege Albrecht von der CDU; auch Frau Nagel war schon vor Ort, in der Eigenheimstraße in Dösen. Woche für Woche, mindestens alle 14 Tage, treffen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Johannishöhe und beraten, wie sie mit Vertretern der Stadtverwaltung ins Gespräch kommen können. Bisher Fehlanzeige! Ich frage Sie, Herr Professor Fabian: Wann im letzten Dreivierteljahr sind Ihre Vertreter an diesem Standort gewesen? Die Bürgerinitiative Johannishöhe hatte offiziell zu einem Gespräch eingeladen. Ehrlich gesagt, ich habe bisher keinen der von Ihnen genannten Befürworter dieses Standorts gesehen. Hat einer der Stadträte im letzten Dreivierteljahr hier vor der Rathaustür irgendjemanden gesehen, der sich für diesen Standort eingesetzt hat? Ich muss an dieser Stelle wirklich einmal polemisch werden. Das, was Sie angeführt haben, ist nach meiner Wahrnehmung nicht richtig. Ansonsten hätte man ja mal alle Beteiligten zu einem Bürgergespräch einladen können. Ich weiß, das Thema ist sehr umstritten. Wir brauchen dringend Kitaplätze. Ich sage es noch einmal: Es geht hier nicht gegen Kitas, und es geht auch nicht gegen Kinder. Herr Professor Fabian, Sie hatten bei den Bürgergesprächen in der Schule vor einem Dreivierteljahr appelliert: Denken Sie an die Kinder! Die Menschen, die da draußen stehen, denken an die Kinder. Das kann ich Ihnen versichern. Aber sie denken auch an ihre grüne Umgebung. Das Areal ist ein Kleinod. Wer schon mal dort war, der weiß das. Dort stehen 100 Jahre alte Bäume. Ich hätte mir gewünscht, dass sich die Grünen auch mal dazu positionieren. Aber heute kam ja nicht mal ein Änderungsantrag von Ihnen. Es ist einfach sehr, sehr schade, dass hier nicht alles abgewogen wird. S e i t e | 56 Meine Fraktion hat schon im November einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir zwölf Standorte in der unmittelbaren Umgebung vorgeschlagen haben. Warum werden die nicht geprüft? Nein, es wird an diesem Standort festgehalten. Von unserer Fraktion wird zum Beispiel ein Standort vorgeschlagen, der nur etwa 300 Meter vom Standort Eigenheimstraße entfernt liegt. Das wird einfach ignoriert. Darüber muss ich mich wirklich wundern. Sie haben sich selbst zuzuschreiben, dass diese Debatte jetzt im Kern auf den Standort Eigenheimstraße fokussiert wird. Wir werden heute folgendermaßen abstimmen: Wir gehen mit den Änderungsanträgen der CDUund der SPD-Fraktion mit und werden diesen zustimmen. Wir freuen uns sehr, dass die SPDFraktion in den letzten Monaten diesbezüglich einen gewissen Wandel vollzogen hat. Dem Änderungsantrag der Freibeuter werden wir nicht zustimmen. Ich weiß nicht, woher Sie die Eingebung haben, dass genau an diesem Standort die 120 Plätze gebraucht werden. Etwa 300 Meter weiter ginge das auch; das muss ich Ihnen wirklich mal sagen, liebe Kollegen von den Freibeutern. - Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe verbliebene Zuschauer auf der Tribüne! Nach meiner Rede pro Grüne am Nachmittag mache ich jetzt an diesem Pult das, was ich am besten kann: Ich sage klar und deutlich meine Meinung, verbrenne mir das Maul und mache mich unbeliebt. Wir haben hier eine Bedarfsplanung vorliegen, die klar und deutlich sagt, welche Defizite wir im Kitabau in dieser Stadt haben. Leider war es in der Vergangenheit so, dass wir von dem, was wir wollten, immer nur etwa die Hälfte geschafft haben. Deshalb sehen wir diese Vorlage auch ein bisschen kritisch. Wir gehen davon aus, dass wir das alles so nicht schaffen werden, obwohl mit dem Kitabauprogramm für die 12 oder 13 Kitas, die von der Stadt gebaut werden sollen, eigentlich ein guter Grundstein gelegt worden ist. Der Stadtrat muss in dieser Situation, wo uns - ich will es einmal volkstümlich sagen - der Hut brennt, alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, wo auch nur irgendwo eine Kita gebaut, ausgebaut, erweitert, aufgestockt oder saniert werden kann. Alles muss auf den Prüfstand gestellt und bei einigermaßen guten Konditionen dann auch realisiert werden. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 In dieser Situation finde ich es unredlich, liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen, sich hier hinzustellen und die Verwaltung dafür zu tadeln, dass sie beim Kitabau geschlafen und die Entwicklung der Geburtenrate verpennt hat, und gleichzeitig vor einer Bürgerinitiative einzuknicken und zu sagen: Nein, dort bauen wir keine Kita. Es soll nur geprüft werden, ob man dort eine bauen kann. Da, liebe Stadtratskolleginnen und Stadtratskollegen, muss man einfach mal Rückgrat zeigen und für die Gesamtstadt Entscheidungen treffen und sich nicht einer Bürgerinitiative andienen, nur weil man befürchtet, dass man sonst in diesem Bezirk nicht wiedergewählt wird, sondern eine andere Fraktion. Das, liebe Kollegen, ist keine Politik für die Bürger dieser Stadt. Wir werden allen Änderungsanträgen, die den Standort Eigenheimstraße aus der Bedarfsplanung herausstreichen wollen, nicht zustimmen. Wir sind auch nicht der Meinung, dass unser Änderungsantrag im Antrag der CDU aufgeht, weil Dösen größer ist als drei Straßenzüge. Wie werden alle Maßnahmen unterstützen, die das Dezernat ins Verfahren bringt, um die Kitaplatzsituation zu entschärfen. Man muss nur die Anzahl der Klagen in den Blick nehmen, die Eltern gegen die Stadt Leipzig angestrengt haben, weil ihr Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz nicht erfüllt wurde, um zu wissen, dass hier wirklich Matthäi am Letzten ist. Wir als Stadtrat müssen alles, aber auch wirklich alles dafür tun, um diesem Bedarf nachzukommen. So weit, so gut. Ich glaube, dazu ist alles gesagt. Ich bitte alle Stadträte, in diesem Sinne abzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Dezernentinnen und Dezernenten! Werte Gäste auf der Tribüne! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich beschränke mich, wie die meisten meiner Vorrednerinnen und Vorredner auch, auf die Betreuungsplätze der 0bis 6-Jährigen, weil die Bereitstellung von Hortplätzen zumindest momentan noch keine Herausforderung für uns ist. Da haben wir eine sehr gute Abdeckung. Ich glaube, darum beneiden uns die alten Bundesländer sehr. Die Diskussionen auf Bundesebene zeigen, dass das in anderen Bundesländern nicht der Fall ist. Viel wurde in den letzten Jahren erreicht: In den letzten zwölf Jahren sind 12.000 zusätzliche Kindergartenplätze entstanden. Der Spitzenwert waren 2.500 Plätze, die allein in 2015 entstanden sind. Damals gab es sowohl Vertreter freier Träger als auch Mitglieder im Jugendhilfeausschuss mit dem Parteibuch der CDU, die Angst hatten, dass wir Überkapazitäten schaffen, und davor warnten, S e i t e | 57 nicht so schnell weiterzubauen, weil Kitas am Stadtrand vielleicht nicht voll belegt werden könnten. Heute wissen wir es besser: Wir waren leider nicht schnell genug. Die Bevölkerungsentwicklung hat uns überholt. Wir sind einfach nicht mehr hinterhergekommen. Allein die 200 Klagen auf einen Kitaplatz sprechen eine deutliche Sprache. Ich hoffe daher, dass es tatsächlich gelingt, die Ziele für dieses und nächstes Jahr zu erreichen. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sollen in diesem Jahr 2.800 Plätze entstehen, also mehr als 2015, und im nächsten Jahr noch einmal 3.700 Plätze, in zwei Jahren also insgesamt 6.500 Plätze, darunter auch Plätze in den zwölf „LeipzigKitas“. Wenn diese Plätze tatsächlich bereitgestellt werden können, können wir zwar noch nicht durchatmen, aber das würde die Situation doch deutlich entspannen. Leider habe ich das Gefühl, dass es schon wieder zu Verzögerungen kommt, teilweise unverschuldet, teilweise städtisch verschuldet. In diesem Zusammenhang - es wird immer sehr gern nur auf Herrn Fabian gezeigt - eine Bitte an Sie, Frau Dubrau: Vielleicht können wir ja auf Gestaltungswettbewerbe einfach mal verzichten. Das spart Ihnen Zeit, das spart uns Zeit. Dann würde es schneller gehen. Ich glaube, dass man auch ohne schön bauen kann. Zum Standort Eigenheimstraße. Herr Fabian, da muss ich Sie auch kritisieren. Auch wir haben uns geärgert, dass dieser Standort mal eben so in einem Nebensatz auftaucht. Aber auch Asche auf unser Haupt! Frau Nagel hat eigentlich recht: Wir machen ja genau dasselbe. Wir - Grüne, CDU und SPD - versuchen, die Standortfrage mit zwei Anträgen im Rahmen dieser Vorlage zu lösen, obwohl das Ergebnis der Prüfung noch gar nicht vorliegt. Deswegen kündige ich an, dass wir das in unserem Antrag streichen werden. Ich gehe davon aus, dass der Antrag der LINKEN, weil er der weitestgehende ist, zuerst abgestimmt wird. Wenn er angenommen wird, sehe ich persönlich unseren Antrag als erledigt an. Nichtsdestotrotz wurde noch nicht abschließend seitens der Verwaltung auf die beiden Anträge von CDU und SPD eingegangen. Darin sind auch Alternativstandorte benannt. Sie haben lediglich auf eine Alternative, nämlich auf die Fläche Newtonstraße/Winklerstraße, Bezug genommen. Aber in den Anträgen sind auch noch andere Standorte benannt. Aber wie gesagt: Wenn der LINKENAntrag positiv votiert wird, könnten wir damit gut leben, wenn seitens der Verwaltung noch eine abschließende Stellungnahme zu unseren Anträgen abgegeben wird. Zum Änderungsantrag der AfD. Herr Kriegel, Sie stellen sich hier hin und beschimpfen quasi die El- Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 tern, die nicht vor dem Ratssaal stehen. - „Wo waren die denn?“, haben Sie gefragt. Vielleicht sind die Eltern ja Arbeitnehmer, die einfach nicht die Zeit haben, alle vier Wochen um 14 Uhr vor dem Ratssaal zu stehen. Ich finde, das sollte man auch mal sehen: Es gibt Personen, die haben Kinder, die haben Familie, die gehen arbeiten, die haben noch vieles andere am Hut. Deshalb finde ich es ziemlich unfair, wie Sie sich gegenüber diesen Eltern geäußert haben. Beim Lesen Ihres Antrags hatte ich das Gefühl, Sie waren weder bei der Veranstaltung der Stadtverwaltung zum Standort Eigenheimstraße noch haben Sie in den Ausschüssen zugehört. - Jetzt lassen Sie mich doch bitte mal ausreden, Herr Kriegel. - Sie haben dort die Verwaltungsstandpunkte gehört. Einige Standorte, die Sie vorschlagen, haben schlicht und einfach eine zu hohe Lärmbelastung. Andere Standorte, die Sie vorschlagen, sind als Grünfläche deutlich frequentierter, wie zum Beispiel der Hildebrandtplatz, den Sie zubauen wollen. Sie wollen auch Sportplätze zubauen. Ich weiß nicht, ob Herr Hentschel jemals im Sportausschuss anwesend war. Sonst hätte er mitbekommen, dass wir schon seit langem auch Sportplätze dringend brauchen. Oder ist das schlicht und einfach ein politischer Antrag, den Sie hier stellen, weil Sie etwas gegen den „Roten Stern“ haben? Interessanterweise schlagen Sie ja nur Sportplätze des „Roten Stern“ vor. Dem Beschlusstext Ihres Antrags könnte man vielleicht noch zustimmen, nicht aber der Begründung, in denen Sie die zwölf Standorte aufführen, die alternativ geprüft werden sollen. Da haben Sie weder im Ausschuss noch in der Bürgerversammlung aufgepasst noch lesen Sie offenbar die städtischen Konzepte. Von daher können wir diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen. Zurück zur Gesamtvorlage. Sollte es gelingen, die 6.500 zusätzlichen Plätze bis Ende 2019 zu realisieren, wäre das ein großer Wurf. Ich verspreche allen beteiligten Dezernenten: Wenn Sie es tatsächlich schaffen, alle diese Plätze bereitzustellen, bringe ich Ihnen eine Flasche Wein unter 10 Euro mit. - Champagner unter 10 Euro kriegt man, glaube ich, nicht. - Das wäre wirklich ein großer Wurf für diese Stadt. Selbst wenn sich das Wachstum irgendwann mal abschwächt, sollten wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen und bis 2030 weitere 30 bis 40 Kitas bauen. Abschließend - Herr Schmidt hatte ja auch einen Punkt herausgegriffen, der nicht zur Bedarfsplanung dazugehört - möchte ich meinen Blick auf das Land richten. S e i t e | 58 Oberbürgermeister Jung: Achten Sie bitte auf die Zeit, Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich versuche, mich zu beeilen. - Mit 630 Millionen Euro ist das der größte Haushaltsposten, den wir haben. Anders als in allen anderen Bundesländern tragen die sächsischen Kommunen inzwischen über die Hälfte der Kosten für die Kitabetreuung. Wir, meine Fraktion, werden noch einmal auf unsere Landtagsabgeordneten zugehen - ich bitte auch die Verwaltung und die anderen Fraktionen, das zu tun -, um bei ihnen dafür zu werben, dass das Land seine KitaPauschale deutlich erhöht und ebenso wie alle anderen Bundesländer eine für Eltern kostenfreie Kinderbetreuung einführt. Ich finde, auch im Land Sachsen sollte das möglich sein. Das wäre gut für die Familien, und es würde auch die Stadt entlasten. Wie gesagt: Wir werden der Vorlage zustimmen, und wenn der Antrag der LINKEN beschlossen wird, sehen wir unseren Antrag als erledigt an. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle haben einmal im Stadtrat geschworen: Tue der Stadt Bestes! Ich betone: der Stadt und seinen Bürgerinnen und Bürgern, und das in ihrer Gesamtheit. In einer kompakten Stadt wie der unsrigen müssen Kompromisse gefunden werden. Da kann man nicht so an eine Diskussion herangehen, was wann wo warum nicht geht. Nein, man muss umgekehrt fragen: Unter welchen Bedingungen kann was wo funktionieren? Die Jubelgesänge, die ich hier höre, erinnern mich ein bisschen an den Untergang der „Titanic“. Da wurde auf der Brücke noch „Volle Fahrt voraus!“ befohlen und auf dem Oberdeck ausgelassen gefeiert, als das Unterdeck schon volllief. In unserem Unterdeck kümmert man sich um die Schaffung der Voraussetzungen und eine wirklich zügige Umsetzung. Eben wurde ja vom großen Wurf gesprochen. Wir werden sehen, was die Auswertung, die ja irgendwann erfolgen wird, tatsächlich ergibt. Vergegenwärtigen Sie sich nur einmal die Diskussion über diese zwölf Standorte. Wir können froh und dankbar sein, dass es bei keinem weiteren Standort eine solche Mobbing-Debatte ich verwende bewusst den Begriff „Mobbing-Debatte“ - gab. Wenn das passiert wäre, hätten wir den Laden hier dichtmachen können. Es wird hier immer gefordert, dass das schnell umgesetzt werden muss. Wissen Sie nicht, dass Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 für jeden einzelnen Standort Vorabsprachen getroffen werden müssen, was unter welchen Bedingungen zustimmungsfähig ist? Es ist einfach falsch, zu behaupten, es würde schneller gehen, wenn wir auf Gestaltungswettbewerbe verzichten würden. Bei den zwölf Kitas gibt es eine GÜAusschreibung. „GÜ“ heißt, nicht nur ein Bauunternehmen zu finden, das die Baudurchführung in Gänze übernimmt, sondern auch, dass zusammen mit einem Planer ein umsetzungsfähiges Projekt entwickelt wird, das auch alle Randbedingungen hinsichtlich Kitaplatzanzahl, Raumgröße innerhalb der Kita und Größe der Freiflächen erfüllt und zudem noch so ansehnlich aussieht, dass es im Stadtteil akzeptiert wird. Wir sehen genügend Beispiele für gut gelungene Entwürfe. Es muss nicht immer der Siegerentwurf sein, auch der Entwurf des Zweitplatzierten ist oft nicht schlechter. Wir brauchen die Kitas nicht irgendwo oder nur dort, wo die benachbarten Flächen in städtischem Eigentum sind. Natürlich haben wir in der Bornaischen Straße zwei Kitas. Aber es wird konkret auch in Dölitz eine Kita gebraucht. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Herr Zenker, ich will noch einmal kurz auf Ihre Äußerungen eingehen. Ich weiß nicht, wo Sie hernehmen, dass Sie mich bei der Veranstaltung nicht gesehen haben. - Nicht zugehört? Sie haben wahrscheinlich nicht zugehört. Sie waren jedenfalls der einzige Stadtrat, der an diesem Abend nichts gesagt hat. Das wird Herr Albrecht bestätigen können und auch die anderen 150 Bürger, die daran teilgenommen haben. Nein, Sie haben nichts gesagt. Sie haben sich weder für noch gegen den Standort positioniert. Seien Sie doch mal ehrlich! Sie haben nicht ein Wort an dem Abend gesagt. Genau so war es. Sich jetzt hier hinzustellen und den großen Kitaretter zu spielen, finde ich schon ein bisschen bedenklich, Herr Zenker. Das muss ich Ihnen wirklich sagen. Ich freue mich, wie gesagt, dass Ihre Fraktion einen Alternativstandort vorgeschlagen hat. Damit können wir auch leben. Wir werden auch Ihrem Antrag zustimmen; alles in Ordnung. Ihrem Vorwurf, die von uns vorgeschlagenen Standorte seien nicht qualifiziert genug, halte ich entgegen: Ich habe diese Standorte mit den Bürgern gemeinsam ausgesucht. Ich bin Gohliser. Trotzdem versuche ich, mich in Dösen ein bisschen reinzudenken, und habe gemeinsam mit den Bürgern vor Ort nach Standorten gesucht, nebenbei gesagt: an einem Sonnabend, drei oder vier Stunden lang. Die Zeit muss man sich als Stadtrat S e i t e | 59 auch mal nehmen, um infrage kommende Standorte zu identifizieren. Der Vorschlag „Sportplatz Roter Stern“ kam übrigens aus der Bürgerschaft. Nur damit Sie wissen, dass wir diesen Vorschlag nur aufgegriffen haben. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das Wort. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Zenker, Sie sagten, Gestaltungs- oder Architekturwettbewerbe würden Prozesse bei der Kitaplanung nicht unerheblich verlängern. Frau Dubrau, ist das tatsächlich so? Ich habe solche Gerüchte jetzt schon des Öfteren gehört. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Ja, es gibt im Moment das Gerücht, dass Bauvorhaben durch Gestaltungswettbewerbe verzögert werden. Abgesehen davon, dass es keine Gestaltungswettbewerbe gibt, sondern nur Architektur- oder städtebauliche Wettbewerbe, hat während meiner Amtszeit so gut wie kein Wettbewerb mehr stattgefunden, leider; dafür schäme ich mich auch. Es gab zwei Architekturwettbewerbe für Schulen, nämlich für die Karl-Heine-Schule und für die Sporthochschule, die schon vor meiner Amtszeit begonnen und dann in meiner Amtszeit zu Ende geführt wurden. Wir haben Gott sei Dank einen städtebaulichen Wettbewerb für die Schule in der Ihmelsstraße durchgeführt, allerdings zu einem Zeitpunkt, als noch gar nicht klar war, wie der Gesamtkomplex „Oberschule und Gymnasium“ einmal aussehen soll. Weil im Zuge dieses Wettbewerbs die weiteren Planungen sehr gut vorbereitet worden waren, konnte dieser Gesamtkomplex am Ende mit Quartiersmanagement, Bibliothek und anderen Funktionen ausgestattet werden. Das, was wir machen, sind VOF-Verfahren. Das ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Ein VOFVerfahren dient dazu, einen Architekten zu finden, der eine Schule, einen Kindergarten oder was auch immer baut. Zum Glück sind die Architekten bereit, schon im Rahmen des VOF-Verfahrens freiwillig sehr viele Planungen mit auf den Tisch zu legen, sodass die Kommission, die das Ganze zu beurteilen hat, sehen kann, ob das Projekt von architektonischer Qualität ist, wobei die funktionale Qualität mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar noch wichtiger ist. Das heißt: Im Moment bauen wir aus der Not heraus immer auf den schnellstmöglichen Wegen. Im Rahmen des Verfahrens führen wir Gespräche mit Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 den jeweiligen Architekten, um zu erreichen, dass die architektonische Qualität der Stadt gehalten wird, einer Stadt, in der über Jahrhunderte in sehr hoher Architekturqualität gebaut worden ist, und zwar in allen Bereichen, insbesondere in ihren öffentlichen Gebäuden. Schauen Sie sich die Schulen der Gründerzeit an, einer Zeit, in der es auch viel Wohnungsnot gab und innerhalb kürzester Zeit nicht nur sehr viele Wohnungen, sondern auch viele Schulen gebaut werden mussten! Kindergärten standen damals noch nicht auf der Tagesordnung. Schauen Sie sich diese Schulen heute an! Auch nach 100, 120 Jahren geben sie ein Bild ab, um das wir von vielen beneidet werden. Sollte es nicht ein Stück weit auch unsere Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass die Gebäude, die wir heute bauen, eine Qualität haben, dass sie einen langen Zeitraum überdauern? Sollten wir nicht für Vorhaben an den Stellen der Stadt, auf denen ein besonderes Augenmerk liegt, im Einzelfall auch mal einen Wettbewerb abhalten? Dass die Zeit eilt, weiß ich. Aber häufig ist es so ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit über 150 Wettbewerbe begleitet - : Wenn auch die Vorbereitung eines Wettbewerbs etwas länger dauert, so ist das nachfolgende Verfahren häufig wesentlich schneller abzuwickeln, weil die später zuständigen Bereiche der Stadt in das Verfahren vorher intensiv eingebunden waren, sodass viele Fragen schon geklärt sind, bevor der erste Bauantrag erarbeitet wird. Insofern würde ich Sie bitten, mit uns gemeinsam zu versuchen, die architektonische Qualität in der Stadt weiter hochzuhalten, auch wenn wir in den meisten Fällen auf einen Wettbewerb verzichten werden müssen. Bei Vorhaben wie den zwölf „Leipzig-Kitas“ ist auch deshalb kein Wettbewerb durchgeführt worden, weil wir dafür das Angebot eines GÜ haben, der sich natürlich auch eines Ingenieurs oder eines Architekten bedient. Dennoch ist es unabdingbar, dass man sich die Projektentwürfe vorher anschaut und bewertet, ob sie die funktionellen und gestalterischen Vorgaben einhalten. Wir hatten schon Entwürfe für Kitabauten, die zwar sehr preisgünstig waren, die aber überhaupt nicht funktioniert hätten, weil sie Gänge von nur 90 Zentimetern oder Schlafräume ohne Fenster oder Ähnliches vorsahen. Das ist nicht das, was wir bauen wollen. Das wäre auch nicht genehmigungsfähig. Das heißt: Wir müssen nicht nur auf architektonische Qualität achten, sondern auch darauf, dass das, was wir bauen, den bauordnungsrechtlichen und funktionellen Vorgaben entspricht. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. S e i t e | 60 Stadtrat Zenker (SPD): Ich lasse das mal so stehen. Herr Bonew hat ein bisschen kritisch geguckt. Die Stadtverwaltung muss sich vielleicht auch mal intern einigen, wo das Problem liegt. Herr Kriegel, noch einmal kurz zu Ihnen: Ich habe schlicht und einfach gesagt, dass Sie nicht zugehört haben. Das haben Sie bei meiner Rede wieder nicht getan. - Lassen Sie mich bitte ausreden! - Es ging nicht darum, dass Sie die Vorschläge der Bürger nicht aufgegriffen haben, sondern darum, dass Sie den Vertretern der Stadtverwaltung nicht zugehört haben, die gesagt haben: Das Grundstück liegt in einem Gewerbegebiet. Dort kann gar keine Kita gebaut werden. Der Standort scheidet aus. - Andere Standortvorschläge von Ihnen schieden wegen der Lärmbelastung aus. Allein darum ging es. Ich erwarte von einer Stadtratsfraktion, dass sie, wenn sie hier per Antrag Vorschläge einbringt, die Standortdiskussion in den Ausschüssen und in der Bürgerversammlung mit berücksichtigt. Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir können jetzt abstimmen. Nach meiner Einschätzung ist der weitestgehende Antrag der Antrag der SPD-Fraktion. Er weist einen Bedarf von 120 Plätzen am Standort aus, und er ergänzt den CDU-Antrag. - Ich höre, beide haben jetzt den gleichen Inhalt. Dann können wir sie gemeinsam abstimmen. An zweiter Stelle folgt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, die vorschlägt, diesen Standort mit 120 Plätzen zu streichen. Jetzt kann man sich darüber streiten, was weitergehender ist: einen Standort zu entwickeln oder einen Standort zu streichen? Frau Nagel, das heißt nichts anderes als Streichen. - Dann folgt der Antrag der Freibeuter, der einen Satz ersetzt und das offen lässt, also nicht so weitgehend ist wie der LINKEN-Antrag. Ich würde vorschlagen, zuerst die Änderungsanträge von CDU und SPD gemeinsam abzustimmen. Wenn sie positiv votiert werden, ist alles andere hinfällig. Ich hoffe, wir können so verfahren. Ich sehe, Sie sind einverstanden. Zunächst stehen die jetzt wortgleichen Änderungsanträge der CDU und der SPD zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um sein Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 38 - 22 - 1. Damit ist klar, dass die Stadtverwaltung beauftragt ist, statt des Standorts Eigenheimstraße einen neuen Standort in diesem Karree zu suchen. Meines Erachtens kann die Abstimmung über alle anderen Anträge damit entfallen. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage zur Kindertagesstättenplanung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 - 0 - 3. So beschlossen. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu einer ganz wichtigen Vorlage, der INSEKVorlage. - Doch, das schaffen wir noch bis 21 Uhr. Ein Antrag zur Geschäftsordnung? - Bitte, Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Auch wenn Sie uns anspornen wollen, das INSEK in einer knappen Stunde abzuhandeln, wobei Sie ja, wie anfangs angekündigt, heute unbedingt noch eine andere Vorlage erörtern und beschließen lassen wollen, wäre es nicht angemessen, das INSEK jetzt noch durchzupeitschen. Man sollte den Punkt ganz bewusst auf die Nachfolgesitzung am 31.05. verschieben und jetzt in der Tagesordnung fortfahren. Entschuldigen Sie, wenn ich Ihnen damit ins Konzept fahre. Aber angesichts der vorausgegangenen langen Diskussionen über dieses wichtige Thema halte ich die jetzt noch zur Verfügung stehende Zeit für nicht angemessen. Oberbürgermeister Jung: Sie stoßen bei mir auf offene Türen. Das ist die wichtigste Vorlage, die heute auf der Tagesordnung steht. Ich dachte, eine Stunde würde reichen für sechs Redner à sieben Minuten Redezeit. - Ganz kurz: Am 31. Mai steht auf jeden Fall die Regionalplanung auf der Tagesordnung. Die Diskussion dazu wird mindestens eine Stunde dauern. Wenn, wie jetzt beantragt, auch noch die Diskussion des INSEK von vielleicht anderthalb Stunden dazukommt, wird die Sitzung mindestens zweieinhalb Stunden dauern. Aber gut, ich kann da mitgehen. Ich lasse über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu, TOP 18.5 auf den 31. Mai zu verschieben? - Gegenprobe! Enthaltungen? Abstimmung: Einige Gegenstimmen, zwei, drei Enthaltungen. Mit klarer Mehrheit so beschlossen. Dann fahren wir jetzt in der Tagesordnung fort: 18.6 Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Grünau 2030 (STEK Grünau) (VI-DS04727-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Dubrau, ich bitte um kurze Einbringung. S e i t e | 61 Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Grünau ist ein Schwerpunkt des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, INSEK. Deshalb wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept, STEK, entwickelt: als Konkretisierung des INSEK, als Ziel- und Maßnahmenbündel für einen Stadtteil, als Grundlage für abgestimmtes Verwaltungshandeln und als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln - ein besonders wichtiges Thema -, zum Beispiel von Städtebaufördermitteln des Programms „Soziale Stadt“. Die letzte konzeptionelle Grundlage für den Stadtteil stammt aus dem Jahr 2007 und griff die Rahmenbedingungen der damals noch schrumpfenden Stadt auf. Die Fortschreibung und der Beteiligungsprozess im Stadtteil begannen 2014, als klar war, dass auch dieser Stadtteil vom Wachstum der Stadt betroffen sein wird. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Beschlussvorlage fanden 2017 diverse Ämterrunden, Zusammenkünfte der Stadtteilgremien und eine Stadtteilkonferenz statt. Auch viele von Ihnen haben sich an dieser Diskussion beteiligt. Das aktuelle Konzept stellt die Entwicklung des Stadtteils vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt dar. Das bedeutet einen Strategiewechsel: vom Rückbau zum Erhalt oder sogar zum Neubau. Die ersten Projekte sind bereits in Planung und in Realisierung. Auch Nachverdichtung steht auf der Tagesordnung. Wohnraum und Infrastruktur sollen ergänzt werden, vor allem im Bereich der sozialen Infrastruktur. Bis circa 2013/2014 war beispielsweise noch nicht klar, ob alle Schulen erhalten werden. Nun geht es um die Beseitigung der erheblichen Sanierungsrückstände und auch um Neubau. Es geht um den Umgang mit sich deutlich verändernder Bevölkerungszusammensetzung. Insgesamt wird Grünau heterogener und unter sozialökonomischen Aspekten durchaus auch schwieriger. Die Vision für Grünau zeigt einen lebendigen Stadtteil, Menschen unterschiedlicher Einkommensgruppen, eine durchmischte Bevölkerung, vielfältige Lebensentwürfe. Das Konzept ist unterteilt in sieben Handlungsfelder: „Stadtraum, Wohnen und Klima“, „Freiraum und Mobilität“, „Lokale Ökonomie und Beschäftigung“, „Bildung“, „Kultur, Freizeit und Sport“ sowie „Ordnung und Sicherheit“. Sie bilden die Schwerpunktthemen dieses Konzepts. Hinzu kommt das Querschnittsthema „Chancengleichheit und Beteiligung, Öffentlichkeitsarbeit und integrierte Stadtteilentwicklung“. Vieles wird passieren in diesem Rahmen. Viele Bürger werden mitmachen. Ich hoffe, dass auch Sie sich intensiv am weiteren Prozess beteiligen, und bitte um Beschlussfassung. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Gibt es Wortwünsche? - Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Beigeordnete! Ich hätte mir gewünscht, dass wir diese Vorlage nach der Diskussion des INSEK behandeln, weil sie ja unmittelbar im Zusammenhang damit steht. Aber sei’s drum! Mit der heutigen Vorlage geht die Stadtverwaltung einen weiteren Schritt zur Weiterentwicklung und Aufwertung des Stadtteils Grünau. In unserem Antrag aus dem Januar dieses Jahres - Herr Weickert hatte ihn heute schon in einem anderen Zusammenhang zitiert - hatten wir ausgeführt, dass es für uns LINKE wichtig und oberstes Ziel ist, für ein friedliches und störungsfreies Miteinander in Grünau zu wirken. In der Vorlage ist es nach unserer Auffassung der Verwaltung im Analyseteil sehr gut gelungen, die Problemlagen zu benennen und detailliert zu beschreiben. Ab Seite 50 - bis dahin muss man sich vorarbeiten - wird auf die Handlungsfelder im Einzelnen eingegangen. Im ersten Punkt wird eine attraktive und vielfältige Nachverdichtung als Maßnahme beschrieben. Hier legen wir LINKE aber das Maß an, dass diese Entwicklung nachhaltig und für alle bezahlbar sein muss. Gerade die bestehenden und neu entstandenen Freiräume bieten Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten, die nicht nur mit Wohnungen oder anderen Bauten zugepflastert werden sollten. Den Ansatz, die Kooperation und Kommunikation zwischen den Wohnungsunternehmen und der Stadtverwaltung zu intensivieren und zu verbessern, begrüßen wir als LINKE ausdrücklich. Für den Bereich „Freiräume und Mobilität“ sind die angestrebten Verbesserungen der Wegebeziehungen im Bereich Schönauer Lachen und Zugang zum Kulkwitzer See förderlich für die weitere Entwicklung der Quartiere. Auch die Erhöhung der Attraktivität des Robert-Koch-Parks ist sinnvoll. Hier ist es an der Stadtverwaltung, zeitnah Gespräche über dessen weitere Entwicklung mit dem St. Georg gGmbH zu führen. Mit großer Aufmerksamkeit habe ich auf Seite 56 gelesen, dass für den Quartiersbus „Grünolino“, Linie 66, ein nachhaltiges Finanzierungsmodell geschaffen werden soll. Der sicherste Weg dafür wäre nach Auffassung der LINKEN, wenn wir bei der noch ausstehenden Beschlussfassung des Nahverkehrsplans die Linie 66 festschreiben würden. Wenn dann noch die Möglichkeit einer gegenläufigen, also in beide Richtungen verlaufenden, Linienführung ermöglicht würde, wäre dies eine sehr attraktive Quer- und Quartiersverbindung. Wenn diese nachhaltig festgeschrieben würde, wären wir einen ganzen Schritt weiter. S e i t e | 62 Mit etwas mehr Sorge müssen wir die Entwicklung der Quartierszentren zur Kenntnis nehmen. Insbesondere der WK 2 und der WK 7 führen zu großer Nachdenklichkeit. Im WK 7 kommen zum Wegfall des Konsums auch noch der Wegfall der Sparkassenfiliale und die drohenden Schließung bzw. die Unsicherheit bezüglich des Gebäudes der bisherigen Stadtteilbibliothek hinzu. Hier müssen wir gemeinsam schnell handeln und gegenwirken. Zum Bereich „Bildung“. Grünau verfügt über eine große Anzahl und Vielfalt von Bildungseinrichtungen. Grünau ist der einzige Stadtteil, wo tatsächlich alle Schulformen mehrfach vertreten sind. Dazu allerdings zwei Anmerkungen: Viele Jahre wurde es versäumt, die bestehenden Schulgebäude zu sanieren. Das hat dazu geführt, dass der Stadtteil Grünau mittlerweile der Stadtteil mit dem geringsten Anteil an sanierten Schulen ist. Das muss sich - das sage ich auch mit Blick auf die Haushaltsberatungen - schnellstmöglich ändern. Dass auch an die Wiederbelebung des ehemaligen Lichtenberg-Gymnasiums gedacht wird, begrüße ich ausdrücklich - und das nicht nur, weil ich zwölf Jahre diese Schule besucht habe. Hier wäre mir aber eine nachhaltigere, eine langfristigere Nutzung verbunden mit einer ordentlichen Sanierung deutlich lieber. Zweitens: die deutlich schlechteren Bildungschancen und Bildungserfolge. Um eine schnelle und nachhaltige Lösung zu erreichen - auch darüber ist hier bereits gesprochen worden -, sollten wir schon im kommenden Schuljahr an zwei Schulen, die sich als „Problemschulen“ herauskristallisieren, einen zweiten Sozialarbeiter und oder eine zweite Sozialarbeiterin einstellen. Unter dem Punkt „Entwicklung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen“ stehen zwei Dinge, die ich heute herausgreifen möchte: zum einen die Weiterentwicklung der „Völkerfreundschaft“. Hier ist die Verwaltung nach unserer Auffassung mittlerweile deutlich im Verzug und muss noch vor der Sommerpause handeln - eine Wichtige Angelegenheit des Stadtbezirksbeirats West ist ja bereits im Verfahren -, zumal das schon Beschlusslage hier im Stadtrat ist. Zum Zweiten soll die weitere Profilierung des KOMM-Hauses im WK 8 durch einen freien Träger realisiert werden. Hier ist unsere Haltung sehr klar: Das KOMM-Haus muss kommunal bleiben und dennoch weiterentwickelt werden. Das ist möglich. Sie müssen es nur wollen. Für den Bereich „Ordnung und Sicherheit“ wird die Stadtverwaltung sicherlich in den kommenden Monaten - dort ist ja einiges formuliert; das ist erst nachträglich aufgenommen worden - mit Umsetzungsvorlagen den Stadtrat informieren bzw. ihn in deren Beschlussfassung mit einbeziehen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Grünau ist heute ein lebendiger, ein bunter, ein lebensfroher Stadtteil. Tragen wir gemeinsam dazu bei, dass sich dieses Bild von Grünau fortsetzt! Das heute zur Beschlussfassung stehende Papier bildet dafür eine gute Grundlage, dem DIE LINKE zustimmen wird. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, lieber Finanzbürgermeister, achten wir aber auch bei den kommenden Haushaltsberatungen darauf, dass die einzelnen Maßnahmen, die dort aufgeführt sind, nicht an einer fehlenden Finanzierung scheitern! Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Die AfD-Fraktion wird sich bei der Abstimmung dieser Vorlage, welche die Perspektive des Stadtteils Grünau bis 2030 beinhaltet, aufgrund unserer kritischen Wertung enthalten. Welche wesentlichen Kritikpunkte hat die AfDFraktion zu dieser Vorlage? Zunächst sehen wir derzeit und erst recht bei einem möglichen Bevölkerungswachstum in Grünau, dass die notwendige Dezentralisierung von Einrichtungen, die die Einwohnerschaft auf kurzen Wegen dringend frequentieren muss, schon jetzt nicht erfolgt und dies in der weiteren Planung auch nicht vorgesehen ist. Das Gegenteil ist der Fall. Wir finden dies unfair gegenüber den Grünauern, insbesondere gegenüber den älteren Mitbürgern des Stadtteils. Ich verweise auf die bereits erfolgten und allseits bekannten Schließungen von Post- und Sparkassenfilialen in Grünau sowie auf die derzeitigen Planungen zur Schließung der Stadtteilbibliotheken und deren Konzentration als Zentralbibliothek in der Grünauer Stadtteilmitte. Auch andere bewährte Grünauer Bürgereinrichtungen sind von möglichen Verlagerungen an zentrale Standorte bedroht, wie das KOMM-Haus und die Verwaltungseinrichtungen am Ratzelbogen. Der Unmut der Bürger und die warnenden Hinweise vor einer Überzentralisierung von öffentlichen Einrichtungen bleiben verwaltungsseitig in der Beschlussvorlage leider unberücksichtigt. Wo bleibt hier die Bürgerbeteiligung? Ein weiterer wesentlicher Punkt, der für die AfDFraktion äußerst befremdlich ist, ist, dass die Verwaltung dem auf Seite 33 beschriebenen Trend der zukünftigen rapiden Verschlechterung der Sozialstruktur der Grünauer Einwohnerschaft scheinbar tatenlos entgegensieht. Erklärt wird der S e i t e | 63 fortschreitende Trend des Zuzugs einkommensschwacher Einwohner und Migranten nach Grünau, was schon jetzt Fragen von Ordnung und Sicherheit im Stadtteil nachhaltig berührt. Es stellt sich schon die Frage nach der Perspektive Grünaus, wenn die alten, sozial stabilen Teile der Bewohnerschaft im Jahre 2030 nicht mehr Bestandteil der Sozialstruktur sein werden. Aus Sicht unserer Fraktion wird es ohne ausgewogene Sozialstruktur keine ausgewogene Zukunft für diesen Stadtteil geben. Hier sind - in welcher Form auch immer - Nachbesserung und Gegensteuerung seitens der Stadtverwaltung angesagt. Abschließend: Die AfD-Fraktion wird die Umsetzung der heutigen Beschlussvorlage auf jeden Fall kritisch begleiten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann hat sich noch einmal gemeldet. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Ich bin ja durchaus dafür bekannt, das, was die Stadtverwaltung für den Stadtteil Grünau vorsieht, kritisch zu bewerten. Herr Keller, wo Ihre Kritik völlig fehlläuft, das ist die fehlende Einbeziehung der Bürgerschaft. Ich war auf sieben Veranstaltungen im Stadtteil von insgesamt 20, die sich in unterschiedlicher Schwerpunktsetzung mit der Zukunft Grünaus auseinandergesetzt haben und von der Bürgerschaft durchaus gut bis sehr gut besucht waren. Es gab Workshops, in die die Bürger mit einbezogen waren. Ideen der Bürgerschaft der einzelnen Quartiere sind direkt in diese Vorlage eingeflossen. Auch dass der Punkt „Ordnung und Sicherheit“ in das Konzept unbedingt mit aufgenommen werden muss, geht auf die Diskussion in der Bürgerschaft zurück, die gesagt hat: Wir haben hier ein Problem. Wir haben hier Lösungsbedarfe. - Von daher will ich die Stadtverwaltung hier in Schutz nehmen. Das, was sie dort getan hat, wie sie die Bürgerinnen und Bürger einbezogen hat, war vorbildlich und ist überhaupt nicht zu kritisieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir jetzt endlich diese Beschlussvorlage haben. Sie ist aus meiner Sicht eigentlich schon seit mehreren Jahren überfällig. Frau Dubrau, Sie hatten sie schon zu Ihrer Amtseinführung, als Sie das erste Mal in Grünau waren, angekündigt. Wir haben inzwischen schon viele Einzelentscheidungen getroffen. Ich erinnere an unseren Beschluss zur Stadtteilbibliothek in der letzten Ratssitzung. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Wir haben auch schon über die Sportinfrastruktur und anderes gesprochen, allerdings jedes Mal, ohne es im Gesamtzusammenhang betrachten zu können. Insofern sind wir durchaus froh, jetzt diese Beschlussvorlage zu haben. Wichtig ist, dass wir damit ganz konkret von den alten Stadtteilentwicklungsstrategien für Grünau abrücken, in denen es noch darum ging, zu schrumpfen, immer kleiner zu werden. Herr Keller, davon rücken wir mit dieser Strategie ab; denn das Konzept sieht ganz konkret vor, jetzt wieder in die Breite zu denken und Grünau als Potenzial anzusehen, das auch für das deutliche Wachstum der Stadt insgesamt von Bedeutung ist, und das ist richtig so. Ich denke, die Handlungsbedarfe sind von der Stadtverwaltung richtig beschrieben. Es wurde auch festgehalten, dass es bei vielen Punkten hohen Handlungsbedarf gibt, wie zum Beispiel beim Thema Schulabbrecher, ein sehr großes Problem vor Ort. Beschrieben werden auch die steigende Anzahl von Migranten und die zum Teil unverantwortliche Belegungspolitik von Vermietern, die keine Rücksicht darauf nimmt, dass die Menschen auch integriert werden müssen. Auch der enorme Sanierungsstau wird angesprochen. Daraus schlussfolgern Sie die richtigen Handlungsbedarfe: Bildungsarbeit, Jugendarbeit, Integrationsarbeit. Das sind auch aus meiner Sicht die Schwerpunkte. Davon wird abhängen, ob wir die sozialen Herausforderungen in dem Stadtteil bewältigen können. Wichtig ist, dass die Maßnahmen, die teilweise nur grob beschrieben sind - wir sind gespannt, wie sie im Detail aussehen -, auch tatsächlich umgesetzt werden. Wir halten diese Vorlage jedenfalls für eine gute Grundlage, um als Stadtrat zu einzelnen Punkten wiederum Anträge zu stellen, wie man was konkret umsetzen sollte. Auf dieser Grundlage können wir arbeiten. Insofern noch einmal an Sie, Herr Keller: Nutzen Sie das Instrument, das wir haben, um konkrete Vorschläge zu machen, die auf dem aufbauen, was in diesem Stadtteilentwicklungskonzept enthalten ist! Und - Herr Pellmann hat es richtig angesprochen; auch ich will damit schließen -: Es ist auch eine Frage, welche finanziellen Ressourcen wir für die Stadtteilentwicklung zur Verfügung stellen. Ich jedenfalls bin der Meinung: Diese Vorlage ist eine gute Grundlage, um beispielsweise auch Anträge für die nächsten Haushaltsberatungen zu stellen. Ich hoffe, dass sich die Verwaltung dann noch an das erinnert, was sie hier heute selbst vorgeschlagen hat, nämlich was die Stadt in Grünau alles machen muss. Insofern: Auch die SPD-Fraktion wird dieser Stadtteilentwicklungsstrategie zustimmen. S e i t e | 64 Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt gegen das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Grünau? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank an alle, die dieses Konzept erarbeitet haben! 18.7 Unterbringung des Stadtarchivs 1. Nachtrag zum Mietvertrag (VI-DS01050-DS-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.8 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss, Berufsschulzentrum 7, Neustädter Straße 1, 04315 Leipzig, in Verbindung mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-01336-DS-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.9 Steuerung der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig (VI-DS-02515-NF-02) Einreicher: Dezernat Finanzen Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Zu später Stunde keine einfache Thematik. - Im Zusammenhang mit der Vorlage „Steuerung der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig“ steht auch die Arbeit des zeitweise beratenden Ausschusses „Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben“ inklusive der Beschlussempfehlungen 4 bis 10 zur Diskussion und Abstimmung. Zur Historie und Arbeit des Ausschusses. Anlass für den Beschluss zur Bildung des Ausschusses in der Ratsversammlung am 16.12.2015 waren a) der Ratsbeschluss vom 20.11.2014 von überplanmäßigen Aufwendungen von über 1 Million Euro Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen im Eigenbetrieb Gewandhaus von 1,23 Millionen Euro und dem vermuteten unzureichenden Controlling und b) der in diesem Zusammenhang fast 100 Seiten umfangreiche Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, kurz: Prüfung der Wirtschaftsführung ausgewählter Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig. Der Auftrag des Stadtrats an den zeitweise beratenden Ausschuss lautete wörtlich: Aufgabe des Ausschusses ist in der Kooperation mit der Verwaltung die Auswertung, Ursachenfeststellung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Beschlussvorschlägen im Rahmen der Feststellung des oben genannten Prüfberichts. Eine nicht einfache, aber geplante Herausforderung für den Ausschuss, besetzt mit sieben Mitgliedern aus sechs Fraktionen sowie sechs ständigen Teilnehmern aus der Verwaltung sowie Herrn Professor Röckrath vom Gewandhaus. Zur Bearbeitung der übertragenen Aufgabe wurden durch den Ausschuss unter anderem fünf Themenkomplexe fixiert: Planung, Abrechnung und Jahresabschlüsse, Arbeitsweise Betriebsausschuss im Zusammenspiel OBM, Stadtrat, Ausschüsse, Satzungen und Dienstanweisungen sowie das Controlling. In der Folge wurden von uns unter anderem diese Probleme diskutiert: Erstens: die nicht ausreichenden und nicht eindeutigen organisatorischen Regelungen zwischen der Stadt und den Eigenbetrieben. Die Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt sind dazu nicht immer eindeutig. Zweitens: keine eindeutigen Zuständigkeitsregelungen, unklare Verantwortungsdefinition, unklare Rechte und Pflichten zwischen Eigenbetrieben, Ausschüssen und Betriebsausschüssen, Stadtrat, OBM und der Verwaltung. Drittens: das Personalproblem in den Eigenbetrieben. Es besteht oft keine Möglichkeit, Personalausfälle im kaufmännischen Bereich zu kompensieren. Viertens: die zu starke wirtschaftliche, organisatorische und personelle Einschränkung der Eigenständigkeit der Eigenbetriebe, ein oft zu starkes Steuern der Stadt, meist ohne erkennbare Notwendigkeit. Fünftens: die sehr unterschiedliche Softwareausstattung. Durch die hohe Arbeitsbelastung der Eigenbetriebe ist die Hilfe bei Personalausfall durch andere Eigenbetriebe fast unmöglich. S e i t e | 65 Parallel dazu arbeiteten unter Federführung des Dezernats Finanzen die Verwaltung und die Eigenbetriebe unter Einbeziehung des Rechtsamtes und des Rechnungsprüfungsamtes an der Vorlage „Steuerung der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig“, die Ihnen heute vorliegt. Positiv hervorzuheben ist das Entgegenkommen des Oberbürgermeisters, in diesem Zusammenhang den zeitweise beratenden Ausschuss zu einem Zeitpunkt in die Diskussion um die Vorlage einzubeziehen, zu dem es noch keine feststehende Verwaltungsmeinung gab. Dies ist eine grundsätzlich positive Herangehensweise. Künftig, finden wir, sollte dieser vor allem bei strategischen Vorlagen frühzeitig einbezogen werden. Unter anderem wird so auch ein Beschluss des Stadtrats auf Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses aus dem Jahr 2014, der die Umsetzung einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Themen in den Satzungen der Eigenbetriebe eigentlich schon für 2015 vorsah, nun seit 2017, 2018 umgesetzt. Wir wissen, Herr Bonew, die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen hat in der Verwaltung nicht immer oberste Priorität. Im Ergebnis unterscheidet sich die jetzige Fassung der Steuerungsvorlage von der Ursprungsfassung, auch wenn natürlich nicht alle Wünsche des Ausschusses berücksichtigt werden konnten. Sie ist damit ein Schritt in die richtige Richtung, muss aber weiterentwickelt und präzisiert werden. Vor allem trifft dies auf eine klarere und konkretere Aufgabenzuordnung und Verantwortungsabgrenzung zwischen Eigenbetrieben, Betriebsausschüssen, Ausschüssen, Stadtrat, OBM und Verwaltung zu. Insgesamt gilt es, den gedanklichen Inhalt der Steuerungsvorlage mit Leben zu erfüllen. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben am 14.11.2017 beschlossen, diesen Leitfaden schon verbindlich in der Verwaltung und den Eigenbetrieben anzuwenden. Nun gut! Meine Damen und Herren, einige Sätze zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses und der Verwaltung zu den Punkten 4 bis 10: Da der Auftrag des Stadtrats an den zeitweise beratenden Ausschuss im Dezember 2015 lautete, gemeinsam mit der Verwaltung diesbezüglich einen Konsens zu finden, stimmen die Beschlussempfehlungen aus dem Abschlussbericht weitestgehend, allerdings nicht vollständig mit denen in der abzustimmenden Vorlage überein. Dies trifft im Wesentlichen auf den Punkt 6 der Vorlage zu, in dem die Auffassung des zeitweise beratenden Ausschusses, dass vonseiten der Stadt nur bei Erfordernis in die wirtschaftliche, organisatorische und personelle Eigenverantwortung der Eigenbetriebe einzugreifen ist, sich leider Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 66 nicht wiederfindet. Wir halten es aber für unabdingbar, dass Eigenbetriebe eine stärkere Eigenverantwortung und damit Flexibilität an den Tag legen können. Ob mit oder ohne Beschlussempfehlung des Ausschusses sind Sie, Herr Oberbürgermeister, gefordert, im Sinne des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes zu handeln. allem für den offenen Dialog und die inhaltliche Präsenz. - Danke schön. Ein zweiter Punkt ist uns wichtig. Er klang heute schon zu Beginn der Sitzung an, zumindest indirekt mit der Dringlichen Anfrage. Ich habe in meiner Rede auf die dringend notwendige Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung sowie auf klarere Regelungen bzw. Zuständigkeiten unter anderem für die Betriebsausschüsse und Ausschüsse verwiesen. Wir wissen, dass in der Verwaltung an diesen beiden Themen gearbeitet wird, endlich. Es fehlt aber noch eine terminliche Zielorientierung. Herr Oberbürgermeister, lassen Sie uns heute den 31.12.2018 festhalten und protokollieren! Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wehmann, um es gleich an den Anfang zu stellen: Ich möchte den Dank der Verwaltung auch an Sie richten. Wir haben es uns in diesen 16 Sitzungen nicht immer leicht gemacht. Sie haben die Streithähne aus der Verwaltung zur Ruhe moderiert. Herr Oberbürgermeister, Herr Bürgermeister Bonew, ein letzter Kritikpunkt. Der zeitweise beratende Ausschuss, eingesetzt mit dem Beschluss des Stadtrats vom Dezember 2015, wird mit keiner eigenen Beschlussvorlage im Rat thematisiert. Das ist kein überzeugend guter Stil. Meine Damen und Herren, ein Fazit: Die Frage, ob der Auftrag des Stadtrats an den zeitweise beratenden Ausschuss nach üppigen über zwei Jahren intensiver, konstruktiver Tätigkeit erfüllt ist, kann von uns nach 16 Sitzungen und einer Vielzahl von Arbeitsgesprächen mit einem Ja beantwortet werden. Daher lautet auch die Empfehlung des Gremiums, trotz der von mir genannten Kritikpunkte: Zustimmung zur Vorlage. Ziel des Ausschusses war es, Lösungen und Lösungsansätze zu finden, nicht aber Schuldige. Trotz unterschiedlicher Auffassungen der Mitglieder des Ausschusses, aber auch der ständigen Teilnehmer aus der Verwaltung und dem Eigenbetrieb Gewandhaus sowie der an der Steuerungsvorlage beteiligten Dezernate und Ämter ist dies in sachlicher Zusammenarbeit überwiegend gelungen. Deshalb gilt mein Dank den Mitgliedern des Ausschusses, Frau Dr. Lauter, Frau Dr. Jennicke bis zum Jahr 2016, Herrn Habicht, Herrn Bär, Herrn Deissler, Herrn Hentschel und für die letzten Monate Herrn Hobusch. Dies gilt vor allen Dingen für ihr Durchhaltevermögen, aber auch für die leise und diskrete Arbeit, unter anderem im Hinblick auf den Respekt zum Gewandhaus zu Leipzig und seiner internationalen Ausstrahlung. Mein Dank gilt auch den ständigen Teilnehmern, Herrn Professor Röckrath, Herrn Bonew, Frau Hildebrandt, Herrn Hilschenz und Herrn Linke, vor Oberbürgermeister Jung: Herr Bürgermeister Bonew. Meine Damen und Herren, mit dieser Steuerungsvorlage ist uns, glaube ich, etwas gelungen, was es in den Eigenbetrieben der Stadt Leipzig seit 1990 nicht gab. Wir haben versucht, in einem Kompendium all das zu formulieren und zu regeln, was in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Betriebssatzungen etc. bereits vorliegt. Aus den letzten Monaten, seitdem wir diesen Leitfaden für die Eigenbetriebe schon für verbindlich erklärt haben, kann ich berichten, dass wir damit auch in Übereinstimmung mit dem Stadtrat ein sehr deutliches Zeichen an die Eigenbetriebe gesendet haben, dass sich Verwaltung und Stadtrat sehr einig sind, wie wir die Eigenbetriebe steuern wollen. Wir haben noch einen kleinen Dissens, Herr Wehmann: Wir sind als Verwaltung schon der Meinung, dass die Eigenbetriebe umfangreich selbstständig wirtschaften und die Eigenbetriebsführungen in Ausübung ihrer Aufgaben die Eigenbetriebe eigenständig führen und dass die Verwaltung nur dort eingreift, wo es entsprechende Stadtratsbeschlüsse gibt oder wo es das Gesetz vorsieht. Wir konnten dem Stadtrat eine gemeinsame Vorlage vorlegen, mit der wir andere, alte Stadtratsbeschlüsse aufheben, die Bilanzierungs- und Steuerungsvorlage von Ihnen zur Kenntnis genommen wird, entsprechende Wahlrechte in der Bilanzierung, die wir noch nicht ausgeübt haben, somit festschreiben und andere, alte Stadtratsbeschlüsse aufheben. Die vom Ausschuss genannten Punkte arbeiten wir ab. Ich darf berichten, dass Punkt 5, die rechtlichen Anspruchsgrundlagen für die Bilanzierung im Jahresabschluss, erledigt ist. Es gab hier ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums vom neuen Abteilungsleiter Rechentin, das ich auch den Mitgliedern des Ausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis gegeben habe. Ich denke, so werden wir Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 67 Punkt für Punkt abarbeiten und werden dann Ende 2019, wenn wir diese Steuerungsvorlage durch zwei Wirtschaftspläne geführt haben, Bilanz ziehen können, wie weit wir mit der Steuerung unserer Eigenbetriebe sind. 18.13 (nichtöffentlich) (VI-DS-05259) Ich danke noch einmal für die Moderation im Ausschuss. Wir haben es uns anfangs nicht leicht gemacht, aber ich denke, wir sind zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Abstimmung: 56 - 0 - 0. So beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann noch einmal. Ebenfalls ein Vorkaufsrecht. Klares Vorvotum. Gibt es Wortwünsche? - Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung. 18.14 Änderung der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Leipzig (VI-DS-04826) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Bitte geben Sie Ihre Stimme elektronisch ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 - 0 - 0. So beschlossen. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Ich will noch einmal bezüglich der Änderung der Hauptsatzung und Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zum 31.12.2018 nachhaken. Können Sie das bestätigen und zu Protokoll geben? 18.15 Kommunalwahlen 2019: Zahl der Stadtrats- und Ortschaftsratsmitglieder, Stadtratswahlkreise (VI-DS-05325) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 18.15.1 dazu ÄA (VI-DS-05325-ÄA-01) Oberbürgermeister Jung: Das ist unser festes Ziel, ja. Das wird im Protokoll so festgehalten. Wir versuchen, schneller zu sein. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Okay. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 54 - 0 - 0. Vielen Dank, auch für diese Fleißarbeit aus allen Richtungen. 18.11 Bebauungsplan Nr. 428 „Gewerbegebiet Plagwitz Süd / Markranstädter Straße“; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Plagwitz; Erweiterung des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses (VI-DS-05257) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.12 (nichtöffentlich) (VI-DS-05258) Es geht um die Satzung für ein Vorkaufsrecht. Wird das Wort gewünscht? - Ich bitte um Ihr Votum per elektronischer Stimmabgabe. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 54 - 0 - 0. Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vorlage macht natürlich Sinn. Darüber soll auch unser Änderungsantrag nicht hinwegtäuschen. Der Stadtbezirk West muss ohne Zweifel gestärkt werden. Das verlangen allein schon die gesetzlichen Vorgaben. Der Problemlagen, denen wir uns gerade im Leipziger Westen in den nächsten Jahren stellen müssen, sind sich hoffentlich alle Fraktionen bewusst. Ich jedenfalls kann für meine Fraktion sagen, dass wir uns dem Stadtbezirk annehmen werden, um das soziale Gefüge zu verbessern sowie mehr und besser ausgestattete Angebote auf den Weg zu bringen. Dies tun wir im Übrigen vollkommen unabhängig von dessen Größe oder dessen Einwohnerzahl. Damit möchte ich auf unseren Änderungsantrag zu sprechen kommen. Man muss konstatieren, dass Grünau-Siedlung seit eh und je bei Kommunalwahlen in Leipzig wie auch die Meyer‘schen Häuser dem Wahlkreis Südwest zugeordnet sind. Dies soll nun geändert werden, um den Wahlkreis West einwohnermäßig zu stärken. Dies tun wir bereits auch schon an anderer Stelle, nämlich mit Miltitz. Für die Absicherung der gesetzlichen Vorgabe, dass ein Wahlkreis nicht mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlkreise abweichen soll, reicht das allemal. Grünau-Siedlung ist eben nicht Grünau, auch wenn der Name dies suggeriert. Es handelt sich dabei um eine reine Einfamilienhaussiedlung am Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Rande der Stadt. Die sozialen Problemlagen, die Einkommensstruktur, die Arbeitslosigkeit, der Migrantenanteil, die Zahl der Kinder und Jugendlichen etc., also die Themen, die es zu bearbeiten gilt, sind vollkommen andere als in Grünau. Sie ähneln sehr viel stärker denen in Klein- und Großzschocher, Knautkleeberg, Knauthain, Hartmannsdorf, Knautnaundorf und Rehbach im Wahlkreis Südwest und denen in den benachbarten Meyer‘schen Häusern, die zu Kleinzschocher gehören. Auch der Siedlerverein ist gegen einen Wahlkreiswechsel, gegen die Abtrennung von Südwest und gegen den Wechsel der Bezugspersonen im Stadtrat, mit denen doch der eine oder andere Kontakt in den vergangenen Jahren geknüpft wurde. Wie gesagt: Rechtlich notwendig ist der Wechsel nicht, gewünscht von den Einwohnerinnen und Einwohnern ist er auch nicht, und auch strukturell macht er keinen Sinn. Für uns spielt dies auch hinsichtlich der Bedeutung Grünaus und der damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen in den nächsten Jahren keine Rolle. Derer sind wir uns auch bewusst, ohne dass Grünau-Siedlung dort mit angebunden wird. Insofern bitte ich Sie, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns die Kontinuität und die Verlässlichkeit erhalten! Berücksichtigen wir auch den Willen der Bürgerinnen und Bürger in GrünauSiedlung! Unterstützen Sie bitte unseren Änderungsantrag zur Vorlage. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Frau Ehms. Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Kontinuität ist natürlich immer wichtig. Aber ob man bei allem und jedem an Traditionen festhalten muss, wenn es politische Prinzipien gibt, denen es zu folgen gilt, sei einmal dahingestellt. Die Prinzipien, nach denen die Stadtverwaltung den Zuschnitt der Wahlkreise vorgenommen hat, heißen politische Repräsentativität und Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber. Wir entscheiden jetzt darüber, ob 3.855 Einwohnerinnen und Einwohner von Grünau-Siedlung wie bisher im Wahlkreis 5 im Stadtbezirk Südwest oder ob sie künftig im Wahlkreis 6 im Stadtbezirk West wählen dürfen. Stand 2014 hatte der Wahlkreis 5 acht Sitze im Stadtrat und der Wahlkreise 6 vier Sitze, einerseits weil Grünau-Siedlung weniger Einwohnerinnen und Einwohner hat - das ist richtig - und andererseits weil die Wahlbeteiligung unterschiedlich war. S e i t e | 68 Trotzdem ist das Ziel, politische Repräsentativität zu gewährleisten. Dazu hat der Gesetzgeber die Spanne für zulässige Abweichungen auf 25 Prozent festgelegt. Es ist richtig, Herr Schmidt: Diese wird hier noch nicht erreicht. Trotzdem ist es das Ziel, das die Stadtverwaltung anstrebt. Deswegen hat sie vier Änderungen vorgeschlagen. Wer die Vorlage gelesen hat, weiß: Es geht um Heiterblick, um Marienbrunn, um Miltitz - ich frage mich, warum die Grünen nicht Miltitz wieder zurückholen wollen - und um Grünau-Siedlung. Die Verwaltung schlägt eine Angleichung der Größe der Wahlkreise vor. Wenn wir die Änderungen so vornehmen, wie in der Vorlage vorgeschlagen, wird der Wahlkreis 5 eine Größe von 54.727 und der Wahlkreis 6 eine Größe von 53.070 Einwohnerinnen und Einwohnern haben. Es gibt also nur noch eine Differenz von 1.700. Wenn wir dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen folgen, beträgt die Differenz 9.300 Einwohnerinnen und Einwohner. Wie gesagt: Politische Repräsentativität und Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber sowie eine ausgeglichene Größe der Wahlkreise, das war das Motto, nach dem die Stadtverwaltung den Zuschnitt der Wahlkreise entwickelt hat. Ich finde, das ist eine gute Sache. Deswegen wird sich meine Fraktion dem Änderungsantrag der Grünen nicht anschließen. Ich bitte auch Sie, diesen abzulehnen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich würde gern noch einmal auf die Argumente, die Sie in Ihrem Änderungsantrag dargelegt haben, eingehen. Sie schreiben: Grünau-Siedlung gehört … traditionell zum Wahlkreis 5 Südwest … Ich sage Ihnen offen: Das war auch damals schon falsch. Schon als wir vor fünf Jahren über die Zusammensetzung der Wahlkreise entschieden haben, war in der Vorlage der Verwaltung die Einteilung der Wahlkreise so aufgelistet, wie jetzt erneut vorgeschlagen. Damals haben Einzelinteressen von einzelnen Stadträten zur Diskussion und letztlich zu einem davon abweichenden Beschluss geführt. Sie schreiben weiter: Die Themen, die die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsteils Grünau-Siedlung bewegt, sind thematisch und hinsichtlich der Sozial- und Wohnstruktur vielmehr dem Wahlkreis 5 als dem Wahlkreis 6 zuzuordnen. Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 Ach ja? Ich gehe davon aus, dass die meisten Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils - jedenfalls die, die ich kenne und mit denen ich spreche, tun das - ganz normal die Einkaufsgelegenheiten in Grünau nutzen, ganz normal ihre Kinder in Grünauer Kitas und in Grünauer Grundschulen schicken. Schauen Sie sich einmal die Grundschulbezirke an! Auch die weiterführenden Schulen und die Bibliotheken in Grünau werden von ihnen ganz normal genutzt. Das heißt: All das, was wir an Infrastruktur in Grünau bereitstellen, wird auch von den Einwohnern von Grünau-Siedlung genutzt. Ihrem Vorschlag, der darauf abzielt, gerade diesen Wahlkreis, der auch nach dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag weiterhin der kleinste sein wird, jetzt künstlich noch weiter zu verkleinern und dafür die Stadtteilgrenzen zu ignorieren, können wir als SPD-Fraktion nicht folgen. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Ich kann es kurz machen, weil Frau Ehms schon vieles gesagt hat. - Die Wahlkreise sind nach dieser Vorlage sehr chancengleich eingeteilt. Ich schließe mich Herrn Bär an, der sagte: Beim Grünen-Antrag geht es eher um Einzelinteressen als um den thematischen Abgleich. Ziel muss aber sein, dass jeder Stadtteil, auch die Grünauer Stadtteile, bei den Wahlen ordnungsgemäß repräsentiert ist. Es gebietet auch der Respekt vor den Bürgern vor Ort, dass sie von ähnlich vielen Stadträten vertreten werden wie die Bürger anderer Stadtteile. Wir hatten dazu den Antrag 04970 gestellt, der durch diese Vorlage aber jetzt obsolet ist. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss sicherlich unterscheiden zwischen dem gesetzlich Erforderlichen und Notwendigen und dem eigentlich politisch Wünschenswerten. Wenn wir überall immer nur das tun würden, was gesetzlich zwingend erforderlich ist, könnten wir uns viele Debatten hier im Stadtrat sparen. Wir handeln in vielen Punkten deutlich anders und tun deutlich mehr als gesetzlich erforderlich. Ich bin auch der Auffassung, dass man, wenn es um Chancengleichheit, um Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern durch Stadtratswahlen und Stadtratsmandate geht, es nicht dabei belassen kann, zu sagen: Wir tun einfach das gesetzlich Notwendige. - Nein, es geht vielmehr darum, eine S e i t e | 69 wirkliche Repräsentanz im Stadtgebiet sicherzustellen, und das ist eben mehr, als nur das gesetzlich Notwendige zu tun. Es spricht auch vieles dafür, Wahlkreisänderungen nicht vor jeder Stadtratswahl durchzuführen, sondern eine gewisse Kontinuität zu wahren. Wenn man den kleinsten Stadtratswahlkreis noch kleiner macht, läuft man Gefahr, dass man relativ bald wieder nachsteuern muss, wenn die Bevölkerungsentwicklung anders als angenommen verläuft. Deswegen halten wir den Vorschlag, wie er von der Verwaltung gemacht wurde, für sachgerecht und bitten, den Antrag der Grünen abzulehnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann hat das Wort. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Ich spreche jetzt für mich persönlich und nicht für meine Fraktion, weil ich zu dieser Vorlage tatsächlich eine kritische Auffassung habe. Zum Ersten. Wir stehen jetzt knapp ein Jahr vor den nächsten Kommunalwahlen. Diese Vorlage kommt gerade noch so im gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmen. Das heißt: Wir müssen sie heute noch beschließen. Ansonsten würde es ganz eng werden. Diesen Zeitdruck halte ich für schwierig. Die Vorlage hätte deutlich früher vorgelegt werden müssen. Wir haben das auch schon hier im Stadtrat diskutiert. Das hat auch etwas mit Transparenz nach außen zu tun. Zum Zweiten. Wenn die Vorlage heute eine Mehrheit findet, wird das zu einer Schwächung des Wahlkreises 1 führen, und zwar deshalb, weil dort Heiterblick herausgenommen wird. Neben dem Wahlkreis 6 ist der Wahlkreis 1 nämlich derjenige, der bisher die geringste Repräsentanz hier im Stadtrat hat. Das liegt auch daran, dass er relativ klein ist. Jetzt soll auch noch Heiterblick herausfallen, eine nicht zu vernachlässigende Größe. Drittens. Wenn wir Marienbrunn aus dem Wahlkreis Mitte herausnehmen und künftig dem Wahlkreis Süd zuordnen, führt auch dies zu einer Verschiebung, aber genau in die entgegengesetzte Richtung. Der Wahlkreis Süd ist schon jetzt deutlich überrepräsentiert. Wenn wir einen starken Wahlkreis noch stärker machen, führt das nicht wirklich zu einer Vergleichbarkeit der Wahlkreise, wie uns der Gesetzgeber eigentlich abverlangt. Liebe Grüne, ich kann den Antrag und insbesondere dessen Begründung nicht wirklich nachvollziehen. Ich habe auch in meiner eigenen Fraktion noch einmal nachgefragt: Zu welchem Wahlkreis gehört denn Grünau-Siedlung und zu welchem Miltitz? Ich habe in meinen Sprechstunden immer Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 beide Ortsteile mitbearbeitet, weil die Bürger eher zu mir gekommen sind, als nach Leutzsch bzw. Plagwitz zu fahren. Ihre Argumentation, Grünau-Siedlung gehöre weniger zum Stadtteil Grünau, sondern eher zu Kleinzschocher und sollte deswegen dem Wahlkreis 5 zugeschlagen werden, ist nicht wirklich redlich, wenn Sie gleichzeitig die Diskussion um Miltitz, das tatsächlich ein eigenständiges, dörflich geprägtes Gebiet ist, unerwähnt lassen. Von daher: Wenn, dann hätten beide betrachtet werden müssen. Angesichts der Diskussion zum Antrag und mit Blick auf die Vorlage ziehe ich den Schluss, dass ich persönlich beides ablehnen muss. - Danke. Geben Sie bitte Ihre Stimme zum Änderungsantrag ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte um Ihre Stimme, jetzt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 - 2 - 15. So beschlossen. Meine Damen und Herren, die bis jetzt noch nicht behandelten Tagesordnungspunkte werden in der Nachfolgesitzung am 31.05.2018 aufgerufen. Um 20.55 Uhr schließe ich die Sitzung und wünsche Ihnen schönen Feierabend. Den haben wir alle uns jetzt wahrlich verdient. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Oberbürgermeister: S e i t e | 70 ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Oßwald: ___________________________________ Stadtrat Deissler: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ Verlaufsprotokoll vom 16.05.2018 S e i t e | 71