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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1449420.pdf
Größe
9,3 MB
Erstellt
01.11.18, 15:00
Aktualisiert
05.12.18, 17:57

Inhalt der Datei

Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung in Leipzig Entwurf Oktober 2018 Datum: 22.10.18 Björn Uhrig Stadt Leipzig; Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Jugendhilfe 1 Anlass und Ziele Anlass: n Fortschreibung der für die Jugendhilfe relevanten Teilfachplanungen notwendig n Umsetzung eines ämter- und dezernatsübergreifenden integrierten Handlungs- und Planungsansatzes Ziele: n Erarbeitung eines strategischen Steuerungs- und Planungsinstrumentes für mehr Planungssicherheit und Orientierung – Leistungsbereichs- und fachübergreifend – Zusammenführung der Teilfachplanungen – Aufzeigen der Synergien zwischen den Leistungsbereichen n Maßnahmenplanung im Kontext eines integrierten Handlungs- und Planungsansatzes Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 2 Arbeitsstruktur und Zeitschiene Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 3 Zentrale Herausforderungen und strategische Ziele Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 4 Wirkungs- und Handlungsziele Wirk ung sziel e erwüns chter Zustand Handlungsziele Voraussetzung zur Erreichung von Wirkungszielen Maßnahmen Indikatoren Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 5 Synergien am Beispiel des Ziels Teilhabe fördern Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 6 INSEK 2030 - Raumkulisse Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 7 Beispielhafte Maßnahmetabelle für die Schwerpunkträume Beispiel: Grünau-Mitte Schwerpunktthema: Armut Wirkungsziel 1: Der Zugang zu Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten ist insbesondere für von Armut Betroffene gesichert und verbessert. Die Maßnahmen dieses Wirkungszieles konzentrieren sich vorrangig auf Kindergarten-, Grundschul- und sogenannte „Lückekinder“ (ca. 9- bis 13jährig), die unter präventiven Gesichtspunkten einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Handlungsziele Maßnahmen Verantwortung (Federführung, Mitwirkung) Zeitschiene Priorität Bedarfsgerechte Angebote sind vorhanden und an Einsatz mobiler Angebote (z. B. in Kooperation mit SG Jugendpflege, die Regelstrukturen angebunden. Spielmobil) in zentraler Lage in Kooperation mit SG Fachkräften anderer Leistungsbereiche (Hort, Beratungsstellen, OFT, ASD, Erziehungs- und Abt. Familienberatungsstelle, Kommunale Kindertagesstätten, Integrationskoordination), um Kindern/Familien ASD West, Amt für Regelangebote (z. B. Hort) bzw. weitere Sport (SG Freizeitmöglichkeiten (z. B. OFT und Sportförderung), Sportangebote) näher zu bringen Stadtsportbund, Referat Migration u. Integration Die Teilnahme von bildungsbenachteiligten Abt. Kindern in Kindertagesstätte und Hort wird Kindertagesstätten, überprüft. Kinder/Familien, die nicht am ASD West Regelangebot teilnehmen, werden zur Teilnahme sensibilisiert/unterstützt. Ausbau der Kapazitäten an der Erziehungs- und Abt. Jugendhilfe, Familienberatungsstelle für präventive Arbeit u. a. SG an der 84. OS Beratungsstellen Der Auf- und Ausbau von verbindlichen Fallbezogene Zusammenarbeit ASD West, SG Kooperationsbeziehungen und/oder (Informationsaustausch, Einbezug in Hilfeplanung) Jugendpflege, SG vereinbarungen – ggf. auch Zielvereinbarungen – zwischen ASD und Einrichtungen/ Angeboten der Beratungsstellen, zwischen ASD und den Einrichtungen der Kinder- Kinder- und Jugendförderung (z. B. OFT, Abt. und Jugendhilfe ist gewährleistet. Familienzentren) sowie Regelangeboten (Hort) Kindertagesstätten und Erziehungs- und Familienberatungsstelle wird verstärkt. Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 24.09.18 8 Nächste Schritte n Handlungsziele für die Gesamtstadt mit Maßnahmen untersetzen n Synergien und Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkträumen aufzeigen und beschreiben n Steuerungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung erarbeiten n Finanzielle Rahmenbedingungen beschreiben Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung 22.10.18 9 Umsetzung Voneinander wissen Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung Miteinander abstimmen Gemeinsam umsetzen 24.09.18 10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11 Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Jugendhilfe 04092 Leipzig Tel.: Fax.: +49 (341) 123-4350 +49 (341) 123-4495 www.leipzig.de 12 Jugendhilfeausschuss der Stadt Leipzig Änderungsantrag an den Jugendhilfeausschuss Nr. zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2019 und 2020 ÄA vom: 15.10.2018 Eingereicht von: bestätigt AG Wohlfahrtsverbände – Vicky Felthaus AG Freie Träger – Anja Michael Stadtjugendring Leipzig – Sven Heinze nicht bestätigt zurückgezogen am: Unterschriften: Betreff Mehrbedarf im Doppelhaushalt 2019/2020 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Freien Trägern der Jugendhilfe in den Leistungsbereichen §§ 11 - 16 SGB VIII Beschlussvorschlag: Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe in den Leistungsbereichen §§ 11 - 16 SGB VIII wird wie folgt bestätigt: 2019: 3 Mio. € 2020: 3,5 Mio. € Sachverhalt: Das vom AfJFB vorgesehene Förderbudget für die Jahre 2019 und 2020 stellt eine Kürzung der Leistungen in der Kinder- und Jugendförderung dar und berücksichtigt in keiner Weise die Entwicklungen, Problemlagen und Rahmenbedingungen der Stadt Leipzig. Die Umsetzung dieses Vorschlags hätte zur Folge, das jedes 4. Angebot gestrichen wird. Mit dem vorgeschlagenen Förderbudget wird die aktuelle Arbeit an der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung konterkariert. Das INSEK stellt im Fachkonzept Soziale Teilhabe unter dem Punkt „Aktuelle Situation, Entwicklungen“ für den Bereich „Erziehung und Jugend“ eindrücklich dar, dass der Bedarf an erzieherischen Hilfen weiter ansteigen wird, dies ist einerseits auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen, andererseits auf die Zunahme risikobehafteter Lebensumstände von Kindern und Jugendlichen. „Eine Umsteuerung hin zu mehr Prävention könnte bei zunächst höheren Kosten langfristig zu Einsparungen führen“ (INSEK C 2.5 – 8) wird als eine Lösungsmöglichkeit zu dieser Problemstellung ausgeführt. Weiterhin beschreibt das INSEK an dieser Stelle, dass „Der Bedarf an Angeboten für Jugendliche mit Hilfebedarf zunehmen (wird)“. „Die Kinder- und Jugendförderung muss zum einen Angebote und Informationen mit Blick auf die oben beschriebenen Gegebenheiten des Freizeitverhaltens junger Leipziger/-innen anpassen und zugänglicher gestalten, zum anderen sollte Bewährtes fortgeführt werden.“ 1 Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Mit dem geplanten Förderbudget wird dem INSEK und dem gesetzlichen Auftrag in keiner Weise Rechnung getragen. Folgende Bedarfe wurden im Planungsansatz nicht berücksichtigt:  Projekte, die 2018 bereits begonnen wurden und nicht im Haushaltansatz berücksichtigt wurden: Projekt „JugendWohnen“ des Jugendhaus e.V., Beschluss JHA am 12.3.18: Im Protokoll zu dieser Sitzung ist vermerkt, dass in der Ratsversammlung protokollarisch festgelegt wurde: "Der neue (erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine dann folgende Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen." Ebenso ist das Projekt Ombudsstelle des KJHRV e.V. (Projektbeginn 02/18) zu fördern, dazu gab es in den vergangenen beiden Jahren eine klare Willensbekundung im Stadtrat.  Umsetzung der Fachstandards mind. +1,5 Mio € in 2019 und 2020 Die für den Bereich der Jugendhilfe vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Fachstandards wurden entwickelt, um die Qualität innerhalb der Leistungsbereiche zu sichern, optimale Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Inhalten und Zielen vorzuhalten und die Professionalität von Angeboten und Leistungserbringern anzuerkennen. Die Umsetzung dieser Fachstandards erfordert den Ausbau von Personalkapazitäten, z.B. in der Jugendkulturarbeit und den Einsatz von qualifizierten Fachkräften. Die finanziellen Auswirkungen der Fachstandards haben bisher noch keinen Eingang in die Finanzierung der Leistungsangebote gefunden.  Dynamisierung der Personal- und Betriebskosten: Aufgrund von Tarifabschlüssen kommt es zu jährlichen Lohnsteigerungen (vgl. Haushaltentwurf 2019/2020 der Stadt Leipzig für Angestellte der Kommune). Freie Träger müssten ohne Dynamisierung zur Finanzierung ihres Personals Leistungsangebote qualitativ und auch quantitativ reduzieren. Eine jährliche Kostensteigerung ist ebenso bei den Betriebskosten zu verzeichnen. Um Leistungen im bisherigen Umfang nur erhalten zu können, ist eine jährliche Dynamisierung der Personal- und Betriebskosten essentiell. Nur bei Gleichbehandlung öffentlicher und freier Träger können qualifizierte MitarbeiterInnen für die freie Jugendhilfe gewonnen und gebunden werden. Der Ausbau qualitativer Aspekte geförderter Angebote wird von Politik und Verwaltung, zu Recht eingefordert, dies ist jedoch nur mit qualifiziertem Personal umzusetzen.  Anpassung des Förderbudgets an die quantitativ steigenden Anforderungen, die sich aus dem Bevölkerungswachstum begründen: Leipzig erwartet bis 2030 einen weiteren starken Anstieg der Einwohnerzahl um 27% auf rund 722.000 Personen. „Die größten Zunahmen verzeichnen die Altersgruppen der 25-bis unter 45-Jährigen und der 6- bis unter 18-Jährigen. Rückgänge sind, bedingt durch die Geburtenausfälle der 1990er Jahre, trotz starker Zuwanderung in der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen festzustellen. … Ausdruck dieser Altersstrukturentwicklung ist eine zunehmende Jugendquote und sinkende Altersquote. Die Jugendquote setzt die Zahl der Personen unter 15 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung (Personen zwischen 15 und 65 Jahren). Sie stieg zwischen 2011 und 2016 von 18,2% auf 20,3%. Die Altenquote setzt die Zahl der Personen ab 65 Jahre ins Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung; sie nahm im gleichen Zeitraum von 33,7% auf 31,1% ab. (vgl. Sozialreport 2017 der Stadt Leipzig, S. 17,18 und INSEK, D 2, 2.1.4 Künftige Einwohnerentwicklung). 31.12.2014 Gesamtbevölkerung 551.871 Anzahl 0-25jährigen 123.642 Anteil der 0-25jährigen an 22,4 Gesamtbevölkerung in % 31.12.2015 567.846 128.497 22,6 31.12.2016 579.530 134.212 23,1 31.12.2017 590.337 141.098 23,9 31.06.2018 591.686 141.510 23,9 2 Anzahl 0-27jährigen 146.052 Anteil der 0-27jährigen an 26,5 Gesamtbevölkerung in % 151.728 26,7 155.034 26,75 158.782 26,9 158.538 26,8 Quellen: Quartalsberichte IV/2014; IV/2015; IV/2016; IV/2017; II/2018 Stadt Leipzig; Amt für Statistik und Wahlen Allein aus dem Anstieg der Einwohneranzahl der 0-27jährigen ergibt sich die Notwendigkeit, Angebote der Jugendhilfe (analog zu Kita- und Schulausbau) quantitativ auszubauen, damit Leipzig kinder- und familienfreundlich bleibt.  Erhöhung des Förderbudgets zur Ermöglichung des Ausbaus von präventiven Projekten in Schwerpunkträumen INSEK/Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung: Für die Etablierung neuer Angebote und präventiver Projekte besteht seit Jahren kein Spielraum. Die Anforderungen an die Jugendhilfe wachsen stetig: der Wandel in den Bedingungen des Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen, immer vielfältigere Lebenskonzepte, Prozesse der Migration sowie die unterschiedlichen Bedarfs- und Soziallagen von Familien begründen die Notwendigkeit der Entwicklung neuer Zugänge und Inhalte. Zudem sind in den Planungsraumkonzepten und den Fachstandards bereits besonders drängende Aufgaben/Probleme benannt, die neue Lösungswege benötigen. Daher begab sich die Verwaltung gemeinsam mit allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses in den gemeinsamen Prozess der Erstellung einer Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung. Im aktuellen Förderverfahren wird bereits auf die Schwerpunkträume und die immense Bedeutung deutlich verstärkter präventiver Bemühungen abgestellt. Dies sollte sich im Förderbudget selbstverständlich widerspiegeln. 3