Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1449420.pdf
Größe
9,3 MB
Erstellt
01.11.18, 15:00
Aktualisiert
05.12.18, 17:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Integrierte Kinder- und
Jugendhilfeplanung in Leipzig
Entwurf Oktober 2018
Datum: 22.10.18
Björn Uhrig
Stadt Leipzig; Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Jugendhilfe
1
Anlass und Ziele
Anlass:
n Fortschreibung der für die Jugendhilfe relevanten Teilfachplanungen
notwendig
n Umsetzung eines ämter- und dezernatsübergreifenden integrierten
Handlungs- und Planungsansatzes
Ziele:
n Erarbeitung eines strategischen Steuerungs- und Planungsinstrumentes für
mehr Planungssicherheit und Orientierung
– Leistungsbereichs- und fachübergreifend
– Zusammenführung der Teilfachplanungen
– Aufzeigen der Synergien zwischen den Leistungsbereichen
n Maßnahmenplanung im Kontext eines integrierten Handlungs- und
Planungsansatzes
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
2
Arbeitsstruktur und Zeitschiene
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
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Zentrale Herausforderungen und strategische Ziele
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
4
Wirkungs- und Handlungsziele
Wirk
ung
sziel
e
erwüns
chter
Zustand
Handlungsziele
Voraussetzung zur Erreichung
von Wirkungszielen
Maßnahmen
Indikatoren
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
5
Synergien am Beispiel des Ziels Teilhabe fördern
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
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INSEK 2030 - Raumkulisse
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
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Beispielhafte Maßnahmetabelle für die Schwerpunkträume
Beispiel: Grünau-Mitte
Schwerpunktthema: Armut
Wirkungsziel 1: Der Zugang zu Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangeboten ist insbesondere für von Armut Betroffene gesichert und verbessert.
Die Maßnahmen dieses Wirkungszieles konzentrieren sich vorrangig auf Kindergarten-, Grundschul- und sogenannte „Lückekinder“ (ca. 9- bis 13jährig), die unter präventiven Gesichtspunkten einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen.
Handlungsziele
Maßnahmen
Verantwortung
(Federführung,
Mitwirkung)
Zeitschiene Priorität
Bedarfsgerechte Angebote sind vorhanden und an Einsatz mobiler Angebote (z. B. in Kooperation mit SG Jugendpflege,
die Regelstrukturen angebunden.
Spielmobil) in zentraler Lage in Kooperation mit
SG
Fachkräften anderer Leistungsbereiche (Hort,
Beratungsstellen,
OFT, ASD, Erziehungs- und
Abt.
Familienberatungsstelle, Kommunale
Kindertagesstätten,
Integrationskoordination), um Kindern/Familien
ASD West, Amt für
Regelangebote (z. B. Hort) bzw. weitere
Sport (SG
Freizeitmöglichkeiten (z. B. OFT und
Sportförderung),
Sportangebote) näher zu bringen
Stadtsportbund,
Referat Migration u.
Integration
Die Teilnahme von bildungsbenachteiligten
Abt.
Kindern in Kindertagesstätte und Hort wird
Kindertagesstätten,
überprüft. Kinder/Familien, die nicht am
ASD West
Regelangebot teilnehmen, werden zur Teilnahme
sensibilisiert/unterstützt.
Ausbau der Kapazitäten an der Erziehungs- und Abt. Jugendhilfe,
Familienberatungsstelle für präventive Arbeit u. a. SG
an der 84. OS
Beratungsstellen
Der Auf- und Ausbau von verbindlichen
Fallbezogene Zusammenarbeit
ASD West, SG
Kooperationsbeziehungen und/oder (Informationsaustausch, Einbezug in Hilfeplanung) Jugendpflege, SG
vereinbarungen – ggf. auch Zielvereinbarungen – zwischen ASD und Einrichtungen/ Angeboten der Beratungsstellen,
zwischen ASD und den Einrichtungen der Kinder- Kinder- und Jugendförderung (z. B. OFT,
Abt.
und Jugendhilfe ist gewährleistet.
Familienzentren) sowie Regelangeboten (Hort)
Kindertagesstätten
und Erziehungs- und Familienberatungsstelle wird
verstärkt.
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
24.09.18
8
Nächste Schritte
n Handlungsziele für die Gesamtstadt mit Maßnahmen untersetzen
n Synergien und Maßnahmen in den einzelnen Schwerpunkträumen aufzeigen
und beschreiben
n Steuerungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Integrierten Kinder- und
Jugendhilfeplanung erarbeiten
n Finanzielle Rahmenbedingungen beschreiben
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
22.10.18
9
Umsetzung
Voneinander
wissen
Stadt Leipzig - Amt für Jugend, Familie und Bildung
Miteinander
abstimmen
Gemeinsam
umsetzen
24.09.18
10
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
11
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Jugendhilfe
04092 Leipzig
Tel.:
Fax.:
+49 (341) 123-4350
+49 (341) 123-4495
www.leipzig.de
12
Jugendhilfeausschuss der Stadt Leipzig
Änderungsantrag an den Jugendhilfeausschuss Nr.
zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2019 und 2020
ÄA
vom: 15.10.2018
Eingereicht von:
bestätigt
AG Wohlfahrtsverbände – Vicky Felthaus
AG Freie Träger – Anja Michael
Stadtjugendring Leipzig – Sven Heinze
nicht bestätigt
zurückgezogen
am:
Unterschriften:
Betreff
Mehrbedarf im Doppelhaushalt 2019/2020 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von
Freien Trägern der Jugendhilfe in den Leistungsbereichen §§ 11 - 16 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßige Mehrbedarf zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien
Jugendhilfe in den Leistungsbereichen §§ 11 - 16 SGB VIII wird wie folgt bestätigt:
2019: 3 Mio. €
2020: 3,5 Mio. €
Sachverhalt:
Das vom AfJFB vorgesehene Förderbudget für die Jahre 2019 und 2020 stellt eine Kürzung der
Leistungen in der Kinder- und Jugendförderung dar und berücksichtigt in keiner Weise die
Entwicklungen, Problemlagen und Rahmenbedingungen der Stadt Leipzig. Die Umsetzung dieses
Vorschlags hätte zur Folge, das jedes 4. Angebot gestrichen wird. Mit dem vorgeschlagenen
Förderbudget wird die aktuelle Arbeit an der Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung
konterkariert.
Das INSEK stellt im Fachkonzept Soziale Teilhabe unter dem Punkt „Aktuelle Situation,
Entwicklungen“ für den Bereich „Erziehung und Jugend“ eindrücklich dar, dass der Bedarf an
erzieherischen Hilfen weiter ansteigen wird, dies ist einerseits auf das Bevölkerungswachstum
zurückzuführen, andererseits auf die Zunahme risikobehafteter Lebensumstände von Kindern und
Jugendlichen. „Eine Umsteuerung hin zu mehr Prävention könnte bei zunächst höheren Kosten
langfristig zu Einsparungen führen“ (INSEK C 2.5 – 8) wird als eine Lösungsmöglichkeit zu dieser
Problemstellung ausgeführt.
Weiterhin beschreibt das INSEK an dieser Stelle, dass „Der Bedarf an Angeboten für Jugendliche mit
Hilfebedarf zunehmen (wird)“. „Die Kinder- und Jugendförderung muss zum einen Angebote und
Informationen mit Blick auf die oben beschriebenen Gegebenheiten des Freizeitverhaltens junger
Leipziger/-innen anpassen und zugänglicher gestalten, zum anderen sollte Bewährtes fortgeführt
werden.“
1
Gemäß § 79 Abs. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur
Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste
und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig
und ausreichend zur Verfügung stehen.
Mit dem geplanten Förderbudget wird dem INSEK und dem gesetzlichen Auftrag in keiner Weise
Rechnung getragen.
Folgende Bedarfe wurden im Planungsansatz nicht berücksichtigt:
Projekte, die 2018 bereits begonnen wurden und nicht im Haushaltansatz berücksichtigt
wurden:
Projekt „JugendWohnen“ des Jugendhaus e.V., Beschluss JHA am 12.3.18: Im Protokoll zu dieser
Sitzung ist vermerkt, dass in der Ratsversammlung protokollarisch festgelegt wurde: "Der neue
(erhöhte) Ansatz muss in der Konsequenz auch als Planungsgrundlage für eine dann folgende
Dynamisierung für den nächsten Doppelhaushalt dienen."
Ebenso ist das Projekt Ombudsstelle des KJHRV e.V. (Projektbeginn 02/18) zu fördern, dazu gab es
in den vergangenen beiden Jahren eine klare Willensbekundung im Stadtrat.
Umsetzung der Fachstandards mind. +1,5 Mio € in 2019 und 2020
Die für den Bereich der Jugendhilfe vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Fachstandards
wurden entwickelt, um die Qualität innerhalb der Leistungsbereiche zu sichern, optimale
Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Inhalten und Zielen vorzuhalten und die Professionalität
von Angeboten und Leistungserbringern anzuerkennen. Die Umsetzung dieser Fachstandards
erfordert den Ausbau von Personalkapazitäten, z.B. in der Jugendkulturarbeit und den Einsatz von
qualifizierten Fachkräften. Die finanziellen Auswirkungen der Fachstandards haben bisher noch
keinen Eingang in die Finanzierung der Leistungsangebote gefunden.
Dynamisierung der Personal- und Betriebskosten:
Aufgrund von Tarifabschlüssen kommt es zu jährlichen Lohnsteigerungen (vgl. Haushaltentwurf
2019/2020 der Stadt Leipzig für Angestellte der Kommune). Freie Träger müssten ohne
Dynamisierung zur Finanzierung ihres Personals Leistungsangebote qualitativ und auch quantitativ
reduzieren. Eine jährliche Kostensteigerung ist ebenso bei den Betriebskosten zu verzeichnen. Um
Leistungen im bisherigen Umfang nur erhalten zu können, ist eine jährliche Dynamisierung der
Personal- und Betriebskosten essentiell.
Nur bei Gleichbehandlung öffentlicher und freier Träger können qualifizierte MitarbeiterInnen für die
freie Jugendhilfe gewonnen und gebunden werden. Der Ausbau qualitativer Aspekte geförderter
Angebote wird von Politik und Verwaltung, zu Recht eingefordert, dies ist jedoch nur mit qualifiziertem
Personal umzusetzen.
Anpassung des Förderbudgets an die quantitativ steigenden Anforderungen, die sich aus
dem Bevölkerungswachstum begründen:
Leipzig erwartet bis 2030 einen weiteren starken Anstieg der Einwohnerzahl um 27% auf rund 722.000
Personen. „Die größten Zunahmen verzeichnen die Altersgruppen der 25-bis unter 45-Jährigen und
der 6- bis unter 18-Jährigen. Rückgänge sind, bedingt durch die Geburtenausfälle der 1990er Jahre,
trotz starker Zuwanderung in der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen festzustellen. …
Ausdruck dieser Altersstrukturentwicklung ist eine zunehmende Jugendquote und sinkende
Altersquote. Die Jugendquote setzt die Zahl der Personen unter 15 Jahre ins Verhältnis zur
erwerbsfähigen Bevölkerung (Personen zwischen 15 und 65 Jahren). Sie stieg zwischen 2011 und
2016 von 18,2% auf 20,3%. Die Altenquote setzt die Zahl der Personen ab 65 Jahre ins Verhältnis
zur erwerbsfähigen Bevölkerung; sie nahm im gleichen Zeitraum von 33,7% auf 31,1% ab.
(vgl. Sozialreport 2017 der Stadt Leipzig, S. 17,18 und INSEK, D 2, 2.1.4 Künftige
Einwohnerentwicklung).
31.12.2014
Gesamtbevölkerung
551.871
Anzahl 0-25jährigen
123.642
Anteil der 0-25jährigen an 22,4
Gesamtbevölkerung in %
31.12.2015
567.846
128.497
22,6
31.12.2016
579.530
134.212
23,1
31.12.2017
590.337
141.098
23,9
31.06.2018
591.686
141.510
23,9
2
Anzahl 0-27jährigen
146.052
Anteil der 0-27jährigen an 26,5
Gesamtbevölkerung in %
151.728
26,7
155.034
26,75
158.782
26,9
158.538
26,8
Quellen: Quartalsberichte IV/2014; IV/2015; IV/2016; IV/2017; II/2018 Stadt Leipzig; Amt für Statistik und Wahlen
Allein aus dem Anstieg der Einwohneranzahl der 0-27jährigen ergibt sich die Notwendigkeit, Angebote
der Jugendhilfe (analog zu Kita- und Schulausbau) quantitativ auszubauen, damit Leipzig kinder- und
familienfreundlich bleibt.
Erhöhung des Förderbudgets zur Ermöglichung des Ausbaus von präventiven Projekten
in Schwerpunkträumen INSEK/Integrierte Kinder- und Jugendhilfeplanung:
Für die Etablierung neuer Angebote und präventiver Projekte besteht seit Jahren kein Spielraum. Die
Anforderungen an die Jugendhilfe wachsen stetig: der Wandel in den Bedingungen des
Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen, immer vielfältigere Lebenskonzepte, Prozesse der
Migration sowie die unterschiedlichen Bedarfs- und Soziallagen von Familien begründen die
Notwendigkeit der Entwicklung neuer Zugänge und Inhalte.
Zudem sind in den Planungsraumkonzepten und den Fachstandards bereits besonders drängende
Aufgaben/Probleme benannt, die neue Lösungswege benötigen. Daher begab sich die Verwaltung
gemeinsam mit allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses
in den gemeinsamen Prozess der Erstellung einer Integrierten Kinder- und Jugendhilfeplanung. Im
aktuellen Förderverfahren wird bereits auf die Schwerpunkträume und die immense Bedeutung
deutlich verstärkter präventiver Bemühungen abgestellt. Dies sollte sich im Förderbudget
selbstverständlich widerspiegeln.
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