Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1448310.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
23.10.18, 11:21
Aktualisiert
05.12.18, 17:52

Inhalt der Datei

Sitzung am 24.10.2018 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien 13.1 VI-A-06368 Erweiterung S-Bahn-Netz prüfen SPD-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau 13.2 VI-A-06332 CDU-Fraktion Gedenktafel für den Verlag Breitkopf & Härtel anlässlich seines 300. Gründungsjubiläums am 27.01.2019 FA Kultur 13.3 VI-A-06443 Aufnahme von Verhandlungen durch die Stadtverwaltung zur finanziellen Kompensation von nicht erbrachten Nahverkehrsleistungen seitens der betreffenden Verkehrsunternehmen AfD-Fraktion FA Finanzen, Verwaltungsausschuss, FA Stadtentwicklung und Bau, Rechnungsprüfungsausschuss, zA Verkehr und Mobilität 13.4 VI-A-06452 Verhandlungen für die Obdachlosen im Umfeld des Hauptbahnhofs aufnehmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Mitte 13.5 VI-A-06479 Festlegung von wirtschaftlichen Befreiungstatbeständen bei der Einführung der Gästetaxe für Übernachtungen von Bauund Montagepersonal in Leipziger Hotels und Pensionen AfD-Fraktion FA Finanzen, FA Wirtschaft und Arbeit 13.6 VI-A-06533 Fraktion DIE LINKE Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen FA Finanzen, Verwaltungsausschuss 13.7 VI-A-06538 Abfallentsorgung bürgerfreundlich erhalten Stadträtin N. BärwaldWohlfarth FA Umwelt und Ordnung 13.8 VI-A-06559 Beitritt zum Netzwerk "VIA REGIA - Kulturroute des Europarates" SPD-Fraktion FA Allgemeine Verwaltung, FA Kultur 13.9 VI-A-06492 CDU-Fraktion Straßenbaumpflanzungen und Minimierung der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung 13.10 VI-A-06449 Bau einer Kita auf dem AGRA-Gelände CDU-Fraktion FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Süd 13.11 VI-A-06550 Abfallentsorgung in besonders schmalen Siedlungsstraßen CDU-Fraktion FA Umwelt und Ordnung, BA Stadtreinigung 13.12 VI-A-06560 Perspektive des Elsterbeckens Fraktion DIE LINKE FA Umwelt und Ordnung 13.13 VI-A-06562 Sachstandsbericht zur Entwicklung des Quartiers Matthäikirchhof Fraktion DIE LINKE FA Stadtentwicklung und Bau 13.14 VI-A-06568 Gewährleistung der Abfallentsorgung Fraktion DIE LINKE FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, BA Stadtreinigung RATSVERSAMMLUNG VOM 24. OKTOBER 2018 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zur Ratsversammlung! Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich zwei angenehme Aufgaben: Die erste Aufgabe ist nicht ganz so angenehm, weil da zwei Herzen in meiner Brust schlagen. Normalerweise stehen bei Ratsversammlungen nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Mittelpunkt; es geht vor allem um die Stadträtinnen und Stadträte, gegebenenfalls noch um die Bürgermeister. Aber heute möchte ich gleich zu Beginn eine Mitarbeiterin in den Mittelpunkt stellen. Liebe Frau Creutzmann, kommen Sie doch mal zu mir und nehmen Sie zu meiner Linken Platz! - Ist das ein Bild, meine Damen und Herren! - Sie müssen wissen, wenn ich von Frau Creutzmann rede, dann spreche ich von der Frau, die für mich wie keine andere Mitarbeiterin Ratsarbeit symbolisiert. Sie ist wirklich die gute Seele der Ratsversammlung. Seit Dezember 1990 ist Frau Creutzmann im Dienste des Stadtrats und hat - man höre und schreibe - über 300 Sitzungen mitgemacht. Wussten Sie das? In Arbeitstagen sind das anderthalb Jahre ununterbrochene Sitzungsteilnahme. In dieser Zeit wurden viele Themen behandelt. Frau Creutzmann kann, mit einem Augenzwinkern, einschätzen, ob und wie sich die Zusammensetzung des Stadtrats in sechs Wahlperioden verändert hat. So ging es am 12. Dezember 1990 um die städtebauliche Einordnung von Warenhäusern, Hotels und Banken im Stadtzentrum. Heute geht es um Milieuschutzsatzungen. Es ging 1990 auch um die Aberkennung von Ehrenbürgerschaften. Heute suchen wir dringend eine Ehrenbürgerin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor der Zeit unserer elektronischen Abstimmanlage hat so mancher Ruf „Auszählen, bitte!“ für Ruhe und Ordnung gesorgt, und ich konnte erwidern: „Frau Creutzmann, walten Sie Ihres Amtes!“ - Auch hat sie mir immer ganz dienstbeflissen Kaffee serviert. - Und das möchte ich jetzt einmal für Sie tun. Ich glaube, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn ich sage: Ich danke Ihnen, liebe Frau Creutzmann, ganz herzlich für Ihre außerordentlich engagierte Arbeit und wünsche Ihnen privat alles, alles Gute. Behalten Sie bitte Ihren Humor und bleiben Sie uns verbunden! Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und alles Gute zum Ruhestand! Die zweite Aufgabe vor Eintritt in die Tagesordnung bereitet mir mehr Vergnügen. Ich begrüße ganz herzlich eine Delegation aus unserer Partnerstadt Houston mit Council Member Mike Laster an der Spitze. - A warm welcome to you! Thank you for coming here! - Ich freue mich, dass Mike uns persönlich einen Gruß aus Houston überbringen will. Mike Laster (mit Konsekutivübersetzung): Good afternoon! Mayor Jung, Madams und Misters Vice Mayors and Members of the City Council! Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung! Meine Damen und Herren Bürgermeister und Mitglieder des Stadtrats! On behalf of Mayor Sylvester Turner, City Controller Chris Brown and the eleven district und five atlarge Houston City Council Members, I am honored to bring you greetings from Houston. Im Namen von Oberbürgermeister Sylvester Turner, City Controller Chris Brown und den Mitgliedern des City Councils, elf Mitglieder für die Stadtbezirke und fünf für den Großraum Houston, habe ich die Ehre, Ihnen Grüße aus Houston zu übermitteln. This week we are participating in „Leipzig-Houston 25“, a celebration of the 25th anniversary of the sister cities relationships between our two cities. As you know the Sister City Program was created to foster deeper relationships and practical interactions between cities and their governments. In dieser Woche nehmen wir an den Feierlichkeiten „Leipzig - Houston 25“ anlässlich des 25. Jubiläums der Städtepartnerschaft zwischen unseren beiden Städten teil. Wie Sie wissen, wurde die Städtepartnerschaft zur Förderung nachhaltiger Beziehung und zur praktischen Zusammenarbeit zwischen den Städten und den Städteregierungen begründet. At its best the Sister City Program should foster friendship, cooperation and collaboration between the peoples of those participating cities. I am pleased to say that at the core the Leipzig-Houston exchange is a deep and abiding friendship between our two communities. Im besten Sinne sollte die Städtepartnerschaft Freundschaft, Kooperation und Zusammenarbeit zwischen den Menschen der beteiligten Städte fördern. Ich freue mich, sagen zu können, dass der Austausch zwischen Leipzig und Houston im Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Seite |2 Kern auf einer tiefen und beständigen Freundschaft zwischen unseren Stadtgesellschaften basiert. My colleague Sylvester has only 12 councellors, right? The respective local organizations of the LeipzigHouston Sister City Program rightfully take great pride in their joint friendship. In my observation, they may actually take great joy in it. As a result, there are no limits on what the two cities can achieve together. Mike Laster: A total of 16. Die jeweiligen lokalen Organisationen der Städtepartnerschaft Leipzig-Houston sind mit Fug und Recht stolz auf ihre Freundschaft. Nach meiner Beobachtung haben sie gerade richtig große Freude daran. Daraus folgt, dass es keinerlei Limits gibt, was unsere beiden Städte zusammen erreichen können. Please know that Houston is open for business and welcomes a greater exchange of ideas to deepen collaboration between our two peoples. Thank you for the generous hospitality you have shown to me and the entire Houston delegation! Oberbürgermeister Jung: I have 70. You see the difference. Mike Laster: This is democracy at work. Oberbürgermeister Jung: All the best for you! Mike Laster: God bless Leipzig! Oberbürgermeister Jung: Ich wünsche der „Houston-Leipzig-Woche“ Erfolg. - We will see us soon! Sie sollten wissen, dass Houston offen für Unternehmen ist und einen breiteren Austausch von Ideen zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Menschen unserer Städte begrüßen würde. Herzlichen Dank für die großartige Gastfreundschaft, die Sie mir und der gesamten Delegation aus Houston entgegenbringen! Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Tagesordnung. And finally: May god bless Leipzig and Houston and may he give us the energy, the excitement and the courage to use our special relationship to change our world for the better! Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am 13.10.2018 bekannt gemacht. Thank you! We hope to see you soon in Houston. Mr Mayor, I would like to present you with a letter of greeting from Mayor Turner. Oberbürgermeister Jung: Thank you very much. And thank you for your speech. We have a little gift for Houston and your delegation, a book which shows the change of the city. I think you will love it. - Sie kennen es alle, meine Damen und Herren, das Buch: „Den Wandel zeigen“. Mike Laster: I already love it. Thank you so much. - And may I give to you a greeting gift from the city of Houston. That is a number of Apollo medallions from our space program. Oberbürgermeister Jung: Also, Sie sind also doch auf den Mond geflogen. - Thank you very much! Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Habicht und Wehmann unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Herr Lehmann, Herr Zeitler von der CDU-Fraktion, Frau Lange und Herr Pellmann von der Fraktion DIE LINKE sowie Herr Böhm und Herr Danckwardt als Fraktionslose. Entschuldigt ist auch Herr Bürgermeister Rosenthal, der für mich in Kaliningrad ist. § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung nehmen Sie bitte ernst. Ich bitte mir mitzuteilen, wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14 Uhr waren 61 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 86 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vom 23.10.2018 vor. Die Anfrage von Frau BärwaldWohlfarth wird als TOP 15.40 beantwortet. Ich bitte Sie, die Informationsvorlagen 06514 unter TOP 21.1 und 06535 unter TOP 21.2 einzuordnen. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Seite |3 Da die Verlaufsprotokolle vom 19.09.2018 und 27.09.2018 noch nicht unterzeichnet vorliegen, erfolgt unter TOP 5.2 und 5.3 nur die Beschlussfassung über die jeweiligen Beratungsprotokolle. 12 Abgesetzt werden heute folgende Tagesordnungspunkte: 12.2, 14.14, 14.16, 14.18, 14.20 und 18.6. 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LGH Service GmbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00901) (VI-DS-00901-Ifo-03) Die Einwohneranfragen unter TOP 8.1 und 8.5 werden gegen 17 Uhr beantwortet, alle anderen schriftlich. Danach folgen die Petitionen. - So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Bitte nehmen Sie die Information zur Kenntnis. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung TOP 4 entfällt. Bitte geben Sie mir ein Signal, wenn Sie weitere Verweisungswünsche haben. 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 22.08.2018 - Teil I: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8025) 13.1 Erweiterung S-Bahn-Netz prüfen (VI-A06368) Gibt es dazu Hinweise? - Dann so bestätigt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8027) Gibt es dazu Hinweise? - Dann so bestätigt. 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 27.09.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8027) Gibt es dazu Hinweise? - Dann so bestätigt. TOP 6 und 7 entfallen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Änderung der Besetzung von Gremien 11.1 Jugendbeirat (10. Änderung) (VI-DS01136-DS-10) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.2 Stadtbezirksbeirat Mitte (11. Änderung) (VI-DS-01141-DS-10) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.3 Stadtbezirksbeirat Nord (5. Änderung) (VI-DS-01151-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann so beschlossen. Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.2 Gedenktafel für den Verlag Breitkopf & Härtel anlässlich seines 300. Gründungsjubiläums am 27.01.2019 (VI-A06332) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 13.3 Aufnahme von Verhandlungen durch die Stadtverwaltung zur finanziellen Kompensation von nicht erbrachten Nahverkehrsleistungen seitens der betreffenden Verkehrsunternehmen (VI-A-06443) Einreicher: AfD-Fraktion So verwiesen. 13.4 Verhandlungen für die Obdachlosen im Umfeld des Hauptbahnhofs aufnehmen (VI-A-06452) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.5 Festlegung von wirtschaftlichen Befreiungstatbeständen bei der Einführung der Gästetaxe für Übernachtungen von Bau- und Montagepersonal in Leipziger Hotels und Pensionen (VI-A-06479) Einreicher: AfD-Fraktion So verwiesen. 13.6 Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen (VIA-06533) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 So verwiesen. 13.7 Abfallentsorgung bürgerfreundlich erhalten (VI-A-06538) Einreicher: Stadträtin N. Bärwald-Wohlfarth 14.1.2 dazu VSP (VI-A-05820-VSP-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.2 Herr Müller ergänzt: Betriebsausschuss Stadtreinigung. - So verwiesen. 13.8 Beitritt zum Netzwerk „VIA REGIA - Kulturroute des Europarates“ (VI-A-06559) Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 13.10 Bau einer Kita auf dem AGRA-Gelände (VI-A-06449) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 13.11 Abfallentsorgung in besonders schmalen Siedlungsstraßen (VI-A-06550) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 13.12 Perspektive des Elsterbeckens (VI-A06560) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.13 Sachstandsbericht zur Entwicklung des Quartiers Matthäikirchhof (VI-A-06562) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.14 Gewährleistung der Abfallentsorgung (VI-A-06568) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 14 Anträge zur Beschlussfassung Meine Damen und Herren, da die Tagesordnungspunkte 14.1 bis 14.4 thematisch zusammengehören, sollten wir sie gemeinsam behandeln. Der Verwaltungsstandpunkt bezieht sich ebenfalls auf alle vier Punkte. 14.1 Fahrpreiserhöhungen bei der LVB verringern (VI-A-05958) Einreicher: SPD-Fraktion 14.1.1 dazu Petition: ÖPNV muss für alle bezahlbar werden! (VI-A-05820) Einreicher: Petitionsausschuss Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern (VI-A-05957-NF-03) Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Freibeuter 14.3 So verwiesen. 13.9 Straßenbaumpflanzungen und Minimierung der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation (VI-A-06492) Seite |4 Erhöhung des Ausgleichsbetrages im Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VI-A-05869) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.4 (nichtöffentlich) VSP zu TOP 14.1 bis 14.3 (VI-VSP-06337) 14.4.1 Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 (VIVSP-06337-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion 14.4.2 Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 (VIVSP-06337-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.4.3 Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 (VIVSP-06337-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion Freibeuter Gestatten Sie mir, einleitend noch ein paar Hinweise zu diesem wichtigen Thema! Ich bin außerordentlich dankbar - das möchte ich betonen -, dass der zeitweilig beratende Ausschuss Mobilität in sehr intensiver und konstruktiver Vorarbeit den Beschluss des Stadtrats zum Nachhaltigkeitsszenario vorbereitet hat. Herr von der Heide zur Person und Herr Morlok zur Person, ganz herzlichen Dank, auch für die Federführung! Trotz aller prognostischen und finanziellen Unsicherheiten ist dieser Beschluss die entscheidende Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans, die jetzt in das Bürgerbeteiligungsverfahren gegeben worden ist. Frau Dubrau und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dazu, wie ich meine, ein sehr niveauvolles Werk erarbeitet. Beide strategischen Zielsysteme sind langfristig angelegt und einem Gesamtmobilitätskonzept übergeordnet, wenn Sie so wollen. Ein wesentlicher zukünftiger Baustein ist die finanzielle Umsetzung. Um es vorwegzunehmen: Ohne eine veränderte und im Ergebnis höhere Finanzierungsbeteiligung von Bund und Freistaat wird es uns nicht gelingen, die damit verbundenen Ziele zu erreichen. Wir werden es nicht schaffen - das Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 ist die Wahrheit -, die in den nächsten 10, 15 Jahren notwendigen Kosten in Milliardenhöhe allein zu schultern. Angesichts der überproportional steigenden Kosten für den ÖPNV brauchen wir die Bundesregierung und die Landesregierung. Nicht zuletzt unter Klimaschutzaspekten wollen wir uns dieser Aufgabe stellen, brauchen aber dafür Hilfe. Positive Signale gab es zuletzt vom Ministerpräsidenten; Sie erinnern sich an den Verwaltungsausschuss. Dies entlässt uns aber nicht aus der Pflicht, auch unsererseits darauf zu schauen, was wir schaffen können und welchen finanziellen Spielraum wir haben. Nach Einschätzung der LVV-Gruppe, aber auch der Verwaltung, insbesondere der Dezernate VI und II sowie meines Bereichs, machen wir Ihnen heute folgenden Vorschlag: Erstens. Im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit von Stadt und LVV-Gruppe soll es keine weitere Fortschreibung der alljährlichen 3-prozentigen Tariferhöhung geben. Wir streben eine Dämpfung auf 2 Prozent für zwei Jahre an. Zweitens. Wir wollen keine weitere Belastung von Familien mit schulpflichtigen Kindern in den nächsten zwei Jahren. Deshalb: ein Moratorium für die SchülerMobilCard und die SchülerCard. Drittens. Wir wollen den kommunalen Anteil an der Finanzierung der Leipzig-Pass-MobilCard von derzeit 30 Prozent auf zukünftig 50 Prozent steigern. Das ist das, was die Stadt einbringt. Im Rahmen dessen bitten wir um Mitwirkung der LVV-Gruppe. Wir haben Ihnen ein solidarisches Drei-Säulen-Finanzierungsmodell vorgeschlagen. Von 2019 bis 2023 sollen die Beträge zur Finanzierung von zurzeit 45 Millionen Euro schrittweise auf 55 Millionen Euro gesteigert werden, durch den LVVKonzern finanziert. Dann wird einer Anpassung der Verkehrsleistungsfinanzierung nichts mehr im Wege stehen. Weiterhin wird die LVB selbst mittelfristig insgesamt 5 Millionen Euro zur Umsetzung beitragen. Darüber hinaus ist das Thema Investitionen von erheblicher strategischer Bedeutung. Wir schlagen Ihnen vor, 5 Millionen Euro, die jährlich getilgt werden sollen, zurückzulegen - über das Verfahren wird noch gesondert zu sprechen sein -, um gezielt den ÖPNV in Zusammenarbeit mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt leistungsfähig finanzieren zu können. Dies wird nur im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LVV machbar sein. Noch besteht eine gewisse Unsicherheit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Meine Damen und Herren, ich weiß auch, dass man sich mehr wünschen kann. Es sind bis heute Seite |5 Mittag noch Alternativ- und Ergänzungsvorschläge eingereicht worden, die im Ergebnis von großer finanzieller Bedeutung für die Zukunft unserer Stadt sind. Ob das zu stemmen ist, weiß ich nicht; ich schaue da auch den Kollegen Torsten Bonew an. Meine Damen und Herren, mir ist sehr wohl bewusst: Wir befinden uns im Vorwahlkampf zu den Kommunalwahlen im Mai 2019. Nichtsdestotrotz bitte ich Sie, sehr intensiv zu bedenken, dass Sie Ihre Entscheidung in Verantwortung für den Haushalt und die Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig treffen. Ob wir ein Tarifmoratorium, das über zwei Jahre hinausgeht, stemmen können, lässt sich mit Blick auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung zurzeit überhaupt noch nicht einschätzen. Insbesondere würde die LVV auch formell zur dementsprechenden Ausrichtung ihrer Wirtschaftsplanung aufzufordern sein, was im Nachgang der heutigen Entscheidung zu besprechen sein wird. Die LVB wäre in Abstimmung mit der Stadt gefordert, die damit verbundenen Verfahren gegenüber dem MDV einzuleiten; denn das muss natürlich auch in den MDV-Gremien besprochen und beschlossen werden. Herr Middelberg braucht da Kraft und Unterstützung vonseiten der Stadt; aber es muss auch realistisch sein, was wir uns von ihm wünschen. Insofern, glaube ich, dass die Verwaltung Ihnen einen ambitionierten Vorschlag gemacht hat, der trotz aller Unsicherheit vertretbar ist. Ich wünsche mir sehr, dass wir dafür die Mehrheit finden und den Bogen nicht überspannen. - So weit meine Einleitung. Die Worterteilung erfolgt nach der Größe der Fraktionen. Die CDU beginnt. - Herr Tornau, bitte schön. Stadtrat Tornau (CDU): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Wir haben ja schon im Verwaltungsausschuss darüber gesprochen. Vorab sollten wir erst einmal das Verfahren klären. Es liegt ein Verwaltungsstandpunkt von Ihnen vor. Zu diesem liegen jetzt drei Änderungsanträge vor, auch weil wir nicht wussten, wie wir anders darauf reagieren sollten. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Seit Jahren sorgt die alljährlich im August stattfindende Preiserhöhung beim ÖPNV für Verärgerung und Unverständnis. Offen gesagt, wir verstehen diese Preisspirale auch nicht mehr. Es gibt seit Jahren steigende Fahrgastzahlen und steigende Einnahmen. Im deutschlandweiten Vergleich der Verkehrsverbünde ist der MDV meist Spitzenreiter bei der prozentualen Einnahmesteigerung gegenüber dem Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Vorjahr: mehr Einnahmen, mehr Fahrgäste, mehr Abo-Kunden. Wir wollen diese Preisspirale stoppen, zumindest für zwei Jahre unterbrechen. Wie schon in den letzten Jahren im Aufsichtsrat des MDV wird die CDU-Fraktion in der heutigen Stadtratssitzung gegen die jährliche Tariferhöhung beim öffentlichen Personennahverkehr für die Tarifzone 110 stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren, uns ist klar, dass wir die dauerhafte Finanzierbarkeit des ÖPNV auch über Fahrpreise im Blick behalten müssen. Aber wie sagt man so schön: Erst einmal reicht es uns, und den Bürgern reicht es schon lange. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass der LVV-Konzern in der Lage ist, die aus einer Bremse des Fahrpreisanstiegs entstehenden Lasten entweder durch geschickte Verhandlungen mit den MDV-Partnern abzumildern oder diese Mehrkosten selbst zu tragen. Darüber hinaus kann und muss der LVV-Konzern aus unserer Sicht auch einen Beitrag zum Haushalt leisten. Wir wollen außerdem, dass die LVV durch Tilgung des Gesellschafterdarlehens 5 Millionen Euro jährlich zweckgebunden für die bauliche Instandhaltung von Kitas und Schulen zur Verfügung stellt und nicht für sich behält. Das Geld der LVV gehört nämlich nicht der Geschäftsführung, sondern den Leipzigern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald für die Fraktion DIE LINKE. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Nachdem der Stadtrat im letzten Monat mit dem Nachhaltigkeitsszenario die Weichen für die Zukunft bis 2030 gestellt hat, geht es heute nun um die Ausgestaltung der konkreten Verkehrspolitik in den nächsten zwei Jahren. Ganz konkret geht es um die ausreichende Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bevor ich auf unseren Änderungsantrag eingehe, möchte ich kurz in die Vergangenheit schauen. Im Jahr 1999 haben die Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe einen Vertrag zur Finanzierung der Verkehrsleistung abgeschlossen. Dieser Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag betrug damals 63 Millionen Euro jährlich. So viel war damals nötig, um den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Leipzig auskömmlich zu finanzieren. Dieser Betrag wurde jedoch sukzessive auf 45 Millionen Euro jährlich abgeschmolzen. Seite |6 Dieser Betrag wurde dann - übrigens immer gegen unsere Stimmen - weiter fortgeschrieben, sodass wir heute, im Jahr 2018, fast 20 Jahre nach der ersten Vereinbarung, immer noch einen Vertrag über 45 Millionen Euro jährlich haben, obwohl die Fahrgastzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und die Diesel- und Strompreise natürlich nicht mehr auf dem Niveau von 1999 sind, ganz zu schweigen von der allgemeinen Inflation. Wenn also die Stadt Leipzig bzw. die LVV diese Preissteigerungen nicht ausgeglichen hat, kann man sich gut vorstellen, dass jemand anderer den Preis dafür zahlen musste. Im Falle der LVB sind das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Fahrgäste. Vor allem die neueingestellten Busund Straßenbahnfahrer*innen merken monatlich auf ihrem Gehaltsschein, wie die finanzielle Lage der LVB ist. Seit dem Jahr 2004 werden die Fahrer nicht mehr nach TvÖD bezahlt, sondern nach Haustarifvertrag. Zum Teil bekommen die LVBMitarbeiter*innen nur den Mindestlohn, und selbst um den müssen sie noch kämpfen. Für ein öffentliches Unternehmen ist das eine Schande, finde ich. Aber auch die Fahrgäste der LVB zahlen die Zeche für die wenigen Mittel aus dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag. Ich jedenfalls kann mich nicht erinnern - und ich lebe jetzt seit fast 15 Jahren in Leipzig -, dass die Ticketpreise mal in einem Jahr nicht erhöht worden sind. Im Gegenteil: Seit dem Jahr 2007 ist zum Beispiel der Preis für die Einzelfahrkarte um über 40 Prozent und für die Abocard Basis sogar um über 50 Prozent gestiegen. Das kann man niemandem mehr erklären und unterstützt meiner Meinung nach auch nicht unser Ziel, den ÖPNV so attraktiv zu machen, dass die Menschen freiwillig auf Bus und Bahn umsteigen. Es ist auch nicht sozial. Ja, ich weiß, es gibt die Leipzig-Pass-Mobilcard, aber auch deren Preis ist seit dem Jahr 2009 um 35 Prozent gestiegen und nur deshalb in den letzten Jahren stabil geblieben, weil meine Fraktion dazu einen Haushaltsantrag gestellt hatte. Deshalb können meine Fraktion und ich den Antrag der SPD genauso wenig wie den Verwaltungsstandpunkt verstehen. Ich habe gesehen, es gibt jetzt noch einen Änderungsantrag von den Freibeutern, SPD und Grünen. Aber auch danach sollen die Ticketpreiserhöhungen nur auf 2 Prozent gedämpft werden. Wo ist da das Signal? Wo ist da die Neuerung? Ich erkenne sie nicht. Schon in den letzten Jahren wurden nicht alle Produkte gleichmäßig erhöht. Trotzdem: Jede Erhöhung ist nun einmal eine Erhöhung. Jeder weiß, dass die Erhöhung immer mindestens 10 Cent betragen muss, weil die Automaten keine 5-CentStücke annehmen. Ein Beispiel: Die Einzelfahrkarte dürfte demnach nicht erhöht werden, da Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 10 Cent auf den jetzigen Preis von 2,70 Euro mehr als 2 Prozent ausmachen. Oder darf sie doch erhöht werden? Denn in der Vorlage heißt es ja: eine Erhöhung von durchschnittlich 2 Prozent. Dann müsste die Preiserhöhung für eine andere Fahrkarte geringer ausfallen. Da blickt doch kein Mensch mehr durch. Wo ist das politische Zeichen an die Leipzigerinnen und Leipziger, dass wir als Politik verstanden haben, dass die jährlichen Preisanhebungen sich so nicht fortsetzen können? Für uns als Fraktion DIE LINKE steht fest: Die jährlichen Preissteigerungen müssen stoppen. Daher haben wir einen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, in dem wir fordern, die Preise im Jahr 2019 und im Jahr 2020 nicht zu erhöhen, sondern sie stabil zu halten. Für uns ist Mobilität Daseinsvorsorge und muss somit für alle bezahlbar sein. Daher haben wir - übrigens schon seit dem Jahr 2013 - genau das gefordert: ein Tarifmoratorium. Gleichzeitig fordern wir mit unserem Antrag, dass die Einnahmeausfälle wegen dieses Moratoriums in den Betrag des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrags eingerechnet werden und der Betrag sich somit schon ab dem Jahr 2019 auf bis zu 56 Millionen Euro erhöht. Das ist nur fair, damit nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, die LVB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür bezahlen müssen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke wir stehen heute vor einem wegweisenden Beschluss. Das erste Mal seit langem sind wir als LINKE nicht die Einzigen, die anmahnen, dass die Finanzierung der LVB endlich auf sichere Füße gestellt werden muss und dass 45 Millionen Euro jährlich für die LVB nun wirklich nicht mehr ausreichen. Diesen Antrag stellen wir übrigens seit circa fünf Jahren immer wieder. Aber gut, manchmal will gut Ding auch Weile haben. Ich will noch mal an den Anfang meiner Rede erinnern. Wir beschließen hier heute keine Revolution, sondern kehren zum Status quo von vor elf Jahren zurück; denn im Jahr 2007 bekam die LVB auch schon 55 Millionen Euro. Mit Blick auf die Zukunft kann dies auch nur ein Anfang sein; denn laut den Zahlen und Prognosen der Mobilitätsszenarien sind diese 55 Millionen Euro gerade mal der Betrag, der beim Fortführungsszenario für die LVB notwendig wäre. Beim Nachhaltigkeitsszenario, das wir ja in der letzten Ratsversammlung beschlossen haben, benötigt die LVB im Jahr 2030 im Best Case 77 Millionen Euro und im Worst Case sogar bis zu 121 Millionen Euro. Das ist viel Geld. Das werden wir nicht heute, im Jahr 2018, beschließen. Aber wir sollten uns jetzt auf den Weg machen. Ich hoffe auf breite Unterstützung unseres Antrags. - Vielen Dank. Seite |7 Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald von der SPD-Fraktion hat das Wort. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Ich werde mich bemühen, jetzt nicht über Tarife zu reden, auch wenn mir gerade danach zumute ist, sondern über das komplexe Thema insgesamt. Die Gewährleistung und Organisation von Mobilität in einer wachsenden Großstadt, in der sich auch zukünftig alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt entwickeln können, ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen unserer Zeit, und es wird eine der finanziell herausforderndsten Aufgaben sein, die unsere Stadt lösen muss. Aber immerhin, nachdem lange genug geredet wurde und mittlerweile eine Vielzahl von Anträgen im Verfahren war, wie man den ÖPNV attraktiver machen kann, wird jetzt endlich gehandelt. Im September haben wir uns hier im Rat mit großer Mehrheit für eine nachhaltige Mobilitätsstrategie entschieden. Diese hat eben auch finanzielle Konsequenzen, über die wir hier heute reden. Die Verwaltung nimmt hierzu erstmals umfassend Stellung, geht auf die unterschiedlichen Vorschläge der Fraktionen ein und bietet eigene Lösungsansätze an. Im Wesentlichen geht es um drei Themenbereiche, auf die ich jetzt gesondert eingehen möchte: Erstens: die Tarife. Aus unserer Sicht hängt ein attraktiver ÖPNV auch vom Preis ab. Er muss für alle bezahlbar sein, gerade auch für die Leipziger mit schmalem Geldbeutel. Es ging und geht uns um eine faire Verteilung der Kostensteigerungen der LVB zwischen Kunden, Stadt und LVV. Weder kann es sein, dass die Leipziger sämtliche Kostensteigerungen zu tragen haben, wie in der Vergangenheit teilweise geschehen, noch kann es funktionieren, diese Kostensteigerungen nur noch über die Stadt Leipzig oder die LVV ausgleichen zu lassen. Das ist kein nachhaltiger Ansatz. Damit würden wir den Leipzigern nur Sand in die Augen streuen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, die Tariferhöhung auf maximal 2 Prozent zu begrenzen, und zwar nachhaltig. Dies greift die Verwaltung teilweise auf und schlägt weiter vor, den Preis für die SchülerCard in den nächsten zwei Jahren nicht zu erhöhen, was wir ausdrücklich begrüßen. Zweitens: die Sicherstellung des laufenden Betriebs und Investitionsbedarfs. Um kurzfristig wachsende Fahrgastzahlen mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen, muss massiv in neue Fahrzeuge und die Ausbesserung des Schienennetzes investiert werden. Auch müssen faire Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Löhne gezahlt werden, um den wachsenden Personalbedarf abzusichern und die vorhandenen Mitarbeiter zu halten. Wir hatten dazu eine Anhebung der Investitionszuschüsse an die LVB um 10 Millionen Euro vorgeschlagen. Nachdem der neue Nahverkehrsplan im Entwurf vorliegt, stimmen wir aber auch einer Anhebung des Ausgleichsbetrags bis 2023 auf 55 Millionen Euro zu, wie es die Verwaltung vorschlägt. Drittens: die Finanzierung der anstehenden Großinvestitionen und der damit verbundenen ÖPNVPlanungen aufgrund des beschlossenen Mobilitätsszenarios. Der zusätzliche Investitionsbedarf beim beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario wird bis zum Jahr 2030 rund 600 Millionen Euro betragen. Selbst bei einer Förderquote von 80 Prozent müsste die Stadt Leipzig bis dahin Eigenmittel von rund 120 Millionen Euro aufbringen. Das würde bedeuten: Wir müssten beginnend ab dem nächsten Jahr rund 10 Millionen Euro jährlich ansparen. Daher hat meine Fraktion gemeinsam mit der Fraktion Freibeuter die Bildung eines Mobilitätsfonds vorgeschlagen, in den die LVV und die Stadt zu gleichen Teilen jährlich 10 Millionen Euro einzahlen. Der Vorschlag der Verwaltung, dies bis zum Jahr 2022 prüfen zu wollen, ist für uns nicht zufriedenstellend und wird aus meiner Sicht den finanziellen Druck auf künftige Haushaltsjahre verlagern. Aber immerhin, mit den Mitteln aus der Tilgung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV werden jetzt notwendige Planungen angeschoben und LVB-Mitbauprojekte beim VTA beschleunigt. Dies bedarf noch einer konkreten Untersetzung durch die Verwaltung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, im Rahmen der Haushaltsberatungen noch entsprechende städtische Mittel einzufordern. Letztendlich - das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen - geht es heute auch um Abwägungsprozesse. Wie verwenden wir die begrenzten finanziellen Ressourcen? Bekanntlich kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. Setzen wir das Geld für die Begrenzung von Tariferhöhungen ein? Wie viel setzen wir für die Absicherung notwendiger Investitionen ein? Und: Wie viel setzen wir ein - das wird leider oft vergessen - für die Gewährleistung, gute Löhne zahlen zu können und attraktive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu schaffen, die den ÖPNV tagtäglich auf den Straßen unserer Stadt organisieren? Da bekanntlich der Personalaufwand der größte Kostenblock bei der LVB ist, wird es ein riesiger finanzieller Kraftakt sein, dass die ungleiche Bezahlung von Straßenbahnfahrern, die schon lange dabei sind, und denjenigen, die erst kürzlich hinzugekommen sind, nicht bis in alle Ewigkeit fortgeschrieben, sondern abgebaut wird. Das wird viel Geld kosten. Seite |8 Aus diesem Grund sage ich an dieser Stelle noch einmal deutlich, auch wenn es unpopulär ist: Unsere Fraktion spricht sich gegen ein Tarifmoratorium aus. Dieses wäre aus meiner Sicht verantwortungslos. Mit Blick auf die Änderungsanträge will ich sagen: Von der Fraktion DIE LINKE hatte ich diesen Vorschlag ja erwartet, nicht aber von einer Partei, die die Wirtschafts- und Finanzkernkompetenz gern für sich beansprucht. Das ist aus meiner Sicht schon ein sehr durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Sie wissen ganz genau: Das werden wir auf Dauer so nicht bezahlen können. Die Einnahmeausfälle aufgrund eines Tarifmoratoriums werden Jahr für Jahr ansteigen. Wir sollten den Leipzigerinnen und Leipzigern nichts vormachen, sondern einen nachhaltigeren Ansatz aufzeigen, mit dem die Fahrpreiserhöhung nachhaltig gedämpft wird. Schon allein diese nachhaltige Dämpfung der Fahrpreiserhöhung würde, wenn wir sie bis zum Jahr 2030 festschreiben, zu Einnahmeausfällen von rund 130 Millionen Euro führen. Schon das wäre ein gewaltiger Kraftakt, den Stadt und LVV aufbringen müssten. Ein anderer Abwägungsprozess ist: Wie verteilen wir die Lasten fair zwischen Stadt und Stadtkonzern? Zur Wahrheit gehört, dass ein großer Teil der Lasten der LVV aufgebürdet wird. Das tragen wir an dieser Stelle mit, da nach dem gewonnenen KWL-Prozess die LVV dazu momentan in der Lage ist. Ich will für meine Fraktion hier noch einmal ausdrücklich der LVV-Geschäftsführung meinen Respekt zollen, dass sie den Lösungsvorschlag der Verwaltung mitträgt. Sie hat sich damit ziemlich gestreckt. Es waren bestimmt mehr als zwei, drei Abstimmungsrunden notwendig, um diese finanziellen Mittel aufzubringen. Das wissen wir an dieser Stelle auch sehr zu würdigen. Abschließend an die Verwaltung gerichtet: Der Vorschlag ist ein echter Anfang, ein ernsthafter Versuch, die Umsetzung der Mobilitätsstrategie mit den vorhandenen begrenzten finanziellen Mitteln abzusichern. Wir werden daher dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle Probleme damit haben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Stadträtin Krefft von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste und Medienvertreter*innen! Der Antrag von den Linken und Bündnis 90/Die Grünen war der dritte Anlauf allein in dieser Wahlperiode, die Finanzierung der Leipziger Verkehrsbetriebe zu verbessern, indem Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 der Ausgleichsbetrag gemäß Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag erhöht wird. Steter Tropfen höhlt den Stein, diesmal mit Erfolg! Nachdem uns bislang immer wieder gesagt wurde, eine Erhöhung des Ausgleichsbetrages sei weder zu finanzieren noch rechtlich möglich, geht laut Verwaltungsstandpunkt nun auf einmal beides. Es ist doch immer wieder erstaunlich, welche Berge der politisch unterstützte Wille des Oberbürgermeisters auch auf dem Gebiet des rechtlich Zulässigen oder Unzulässigen bewegen kann. Aber sei’s drum. Nun liegt er endlich vor: ein umfassender und austarierter Vorschlag, der die Fahrpreiserhöhungen dämpft und gleichfalls die Finanzierung der LVB auf einem Niveau sichert, mit dem die notwendigen Zukunftsinvestitionen, die unstrittig erforderlich sind, gestemmt werden können. Für uns ist ein attraktiver ÖPNV genau dieser Gleichklang aus einem überzeugenden Angebot zu einem erschwinglichen Preis. Auch wenn wir uns ein Einfrieren der Preise weiterhin wünschen, wäre dies hier und heute nicht der richtige Beschluss. Als Kompensation würden die Mittel für die Zukunftsinvestitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein solcher Beschluss hätte daher mit der Nachhaltigkeit, wie wir sie in der letzten Ratsversammlung als Leitfaden für die Verkehrspolitik in den nächsten Jahren beschlossen haben, nichts zu tun. Wir brauchen die Mittel für Investitionen in die Schieneninfrastruktur und entsprechende Fahrzeuge, um einen leistungsfähigen und damit attraktiven Nahverkehr anbieten zu können; im Beschluss zum Nachhaltigkeitsszenario wurden die gewaltigen Summen benannt. Aus kommunaler Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt daher das Maximum, was aktuell zu erreichen ist. Ja, auch wir können uns mehr vorstellen. Sie merken meiner Rede auch an, dass ich sehr bewegt bin und wir durchaus hin und her gerissen sind mit Blick auf die heute vorgelegten Änderungsanträge. Ich will aber zunächst auf das eingehen, was der Oberbürgermeister auch schon anmerkte. Ja, wir können uns mehr vorstellen. Aber wir erwarten, dass auch vonseiten der Bundesebene Fördermittel in den ÖPNV gelenkt werden, die derzeit in verschiedene Programme zur Förderung des Individualverkehrs investiert werden. Wir wissen, wer in der Bundesregierung und in der Landesregierung die Verantwortung trägt. Hier ist einfach mehr nötig. Vor allem der Freistaat könnte deutlich mehr Mittel für den Umweltverbund im Allgemeinen und den ÖPNV im Besonderen zur Verfügung stellen, wenn er die Mittel, die er nach Entflechtungsgesetz bzw. ab 2020 entsprechend der Nachfolgeregelung erhält, viel stärker in den öffentlichen Personennahverkehr investieren würde und nicht zu über 80 Prozent in den Straßenbau. Hier stünden tatsächlich Mittel zur Verfügung, die noch deutlich Seite |9 weitergehende Beschlüsse möglich machen würden. Von daher ist es spannend, wer dem Beschlussvorschlag, den DIE LINKE hier macht, zustimmen kann und damit auf eine diesbezügliche Änderung der Landes- und Bundespolitik spekuliert und wer am heutigen Tag nicht daran glaubt. Wir hätten uns gefreut, wenn wir hier und heute dem Beschluss zum Nachhaltigkeitsszenario in der letzten Ratsversammlung, der ja einstimmig gefasst wurde, einen ersten gemeinsamen und einvernehmlichen Schritt zur Umsetzung dieses Beschlusses hätten folgen lassen können. Es wurde sehr gelobt, dass wir uns auf einen Kompromiss einigen konnten. Wir halten den auch für äußerst wertvoll. Aber nun wurde dieser Kompromiss verlassen. Sie sehen, dass wir jetzt auch ein Stück weit in die Ratlosigkeit entlassen wurden. Selbstredend sind wir - das haben wir auch öffentlich immer erklärt - für ein Fahrpreismoratorium. Aber wir sehen auch, dass der vom Oberbürgermeister vorgelegte Verwaltungsstandpunkt, dieser Kompromissvorschlag, tatsächlich tragfähiger wäre. Wir bekommen mehr, als wir mit den Linken jemals beantragt haben. Wir bekommen Investitionen, und wir bekommen eine Fahrpreisdämpfung. Will man noch mehr? Will man die eierlegende Wollmilchsau? Will man die LVV sozusagen aussaugen? Vor der Beschlussfassung bitten wir - das schon vorweg - um eine Unterbrechung der Ratsversammlung, um uns noch einmal beraten zu können. Damit will ich meine Rede jetzt schließen. Nicht wir haben den Kompromiss verlassen; das waren andere. Jetzt stehen wir da und müssen sehen, wie wir die Kuh vom Eis kriegen und wie wir für alle vertretbar hier rausgehen. Es ist mir vollkommen klar, was dann politisch passiert. Es ist Wahlkampf. - Das ist Populismus, und den halte ich an der Stelle für äußerst schwierig. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok von der Fraktion Freibeuter. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie, Herr Jung, haben den Kompromiss der letzten Ratsversammlung eben gelobt. Heute wird es zum Schwur kommen, nämlich ob dieser Kompromiss nur auf dem Papier steht und nicht mal vier Wochen überdauert oder ob uns dieser Kompromiss tatsächlich in die Lage versetzt, die Verkehrspolitik in unserer Stadt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nachhaltig zu gestalten. Ich habe die vertrauensvolle Zusammenarbeit im zeitweilig beratenden Ausschuss Mobilität als sehr wohltuend empfunden. Man konnte dort über Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Dinge offen reden. Ideen und Antragsüberlegungen einzelner Fraktionen wurden anderen rechtzeitig bekannt gegeben. Das war ein sehr vertrauensvoller Stil. Heute haben wir kurz vor der Ratsversammlung von zwei Fraktionen Änderungsanträge mit einem erheblichen finanziellen Volumen, salopp gesagt, auf den Tisch geknallt bekommen. Das ist ein vollkommen anderer Stil. Ich frage Sie, ob es dieser Stil, den Sie heute praktiziert haben, sein soll, mit dem wir in den nächsten 10, 15 Jahren Verkehrspolitik in dieser Stadt betreiben wollen, oder ob wir nicht doch die Kraft finden sollten, wieder zu der guten und vertrauensvollen Arbeit im zeitweilig beratenden Ausschuss zurückzukehren. „Fahrpreismoratorium für zwei Jahre“ klingt erst mal relativ günstig. Der Einnahmeausfall bei Verzicht auf eine Preiserhöhung um 2 Prozent im nächsten Jahr beträgt 2 Millionen Euro. Der Einnahmeausfall bei Verzicht auf eine Preiserhöhung um 2 Prozent im übernächsten Jahr beträgt 4 Millionen Euro. Da könnte man sagen: 6 Millionen Euro, kein Thema, ist nicht viel Geld, kann man darstellen. - Es ist aber nicht die Wahrheit, liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN und der CDU. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das nicht wissen oder ob Sie es wissen, dies aber den Wählerinnen und Wählern verschweigen wollen. Wenn wir in diesen beiden Jahren die Fahrpreise nicht erhöhen, ist das Niveau der Fahrpreise im Jahr 2020 zwar um 4 Millionen geringer, aber alle nachfolgenden Steigerungen setzen auf diesem dann geringeren Betrag auf. Wenn wir das nicht nachholen und in den Jahren 2021 oder 2022 die Fahrpreise um 5 Prozent erhöhen wollen, schleppen sich diese 4 Millionen Euro über die Jahre hinweg durch. Bis 2030 kommen so insgesamt 40 Millionen Euro an Einnahmeausfällen zusammen plus die 6 Millionen Euro, also 46 Millionen Euro. Wer also heute über ein Fahrpreismoratorium entscheidet, muss wissen: Er gibt auf einen Schlag 46 Millionen Euro aus. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viele Schulen wir für 46 Millionen Euro bauen könnten, wie viele Kitas wir bauen könnten, wie viele Straßenbahnen wir kaufen könnten und wie viele neue Schienenprojekte wir in der Stadt für 46 Millionen Euro realisieren könnten. All das auf den Weg zu bringen, das wäre nachhaltige Politik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist Stadtratswahl. Aber was verärgert denn die Wählerinnen und Wähler an der Politik immer so sehr? Die Unstetigkeit, das Verarschen, das Wahlkampfgeschenke-Geben - das ist doch genau das, was die Menschen der Politik nicht mehr abnehmen, warum sie sich von bestimmten Parteien abwenden und anderen zuwenden. Wohlwissend, dass es nicht bei null bleiben kann, dass dies wieder auf- S e i t e | 10 geholt werden muss, darf man einen solchen Beschluss den Wählerinnen und Wählern gerade vor einer Wahl nicht vorschlagen. Statt zwei Jahre auf Fahrpreiserhöhungen zu verzichten und dann mal zu gucken, wie es weitergeht, halten wir, SPD, Grüne und Freibeuter, es für viel sinnvoller, den Wählerinnen und Wählern eine sehr viel längere Perspektive zu bieten. Wir sagen: Wir haben eine klare Linie bei Fahrpreiserhöhungen: Die Erhöhung wird vier Jahre lang bei 2 Prozent liegen. - Das ist genau das, was auch in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsszenario enthalten ist. Sie haben die Löhne bei der LVV angesprochen. Wenn aber, wie Herr Tornau gesagt hat, noch so viel Luft im Konzern ist, dass man die Einnahmeausfälle aus eigener Kraft finanzieren kann, dann wird das nur auf Kosten der Löhne und der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVV gehen. Das muss doch jedem klar sein, der das hier heute beschließt. Reden Sie mal mit dem Konzernbetriebsrat! Der Vorsitzende war ja mal Mitglied Ihrer Fraktion. Reden Sie mal mit Herrn Herrmann-Kambach und fragen Sie ihn, was er von Ihrem Vorschlag hält, dass die LVV 40 Millionen Euro in den nächsten zehn Jahren aus eigener Kraft stemmen soll! Wo soll sie die denn hernehmen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen entscheiden, ob wir den Nahverkehr nachhaltig voranbringen. „Nachhaltig“ heißt: Fahrpreise müssen akzeptabel sein; aber „nachhaltig“ heißt auch: Wir brauchen Geld für Investitionen. - Es nützt uns nichts, wenn das Ticket billig ist, aber die Langsamfahrstellen nicht beseitigt werden, das Angebot schlecht ist, die Straßenbahnen keine Klimaanlage haben usw. usf. Wir müssen beides haben: vernünftige Preise und vernünftige Infrastruktur. Zum letzten Punkt. Frau Riekewald, Sie hatten gesagt, die Erhöhung müsse mindestens 10 Cent betragen. - „Durchschnittlich 2 Prozent“ heißt: über den Zeitraum hinweg durchschnittlich 2 Prozent. Ich halte die LVB für so clever, zu entscheiden, dass sie, wenn die Ticketautomaten keine 5Cent-Münzen nicht annehmen, den Preis für den Einzelfahrschein in einem Jahr nicht erhöht und ihn im nächsten Jahr um 10 Cent erhöht. Das sind auch durchschnittlich 2 Prozent. So clever schätze ich die Geschäftsführung der LVB ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wahlkampf ist wichtig in einer Demokratie. Aber lassen Sie uns trotz Wahlkampf nicht den Pfad der Verantwortlichkeit verlassen! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Was ich hier in den Redebeiträgen von Ihnen, Herr Oßwald, und von Ihnen, Herr Morlok an Appellen, teilweise auch an Schubladen-Denken gehört habe, erschüttert mich wirklich zutiefst. Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, worum es hier heute eigentlich geht. Es geht hier nicht darum, dass wir den Wählern Sand in die Augen streuen wollen, sondern es geht darum, dass wir endlich eine Lösung gefunden haben, wie wir nachhaltig, wirtschaftlich tragfähig und sinnvoll die Bürger dieser Stadt, die den ÖPNV nutzen, für zwei Jahre entlasten können. Das ist das, worum es hier heute geht. Ich sage mal so: Herr Oßwald, Sie haben uns eben mangelnden wirtschaftlichen und finanziellen Sachverstand vorgeworfen und tun so, als hätten Sie von der Sozialdemokratie die wirtschaftliche und finanzielle Sachkompetenz erfunden. Da frage ich Sie: Wo war denn Ihr Sachverstand, als es um die Eigentümerziele der LWB ging? Den hätte ich da gern gehört. - Ich muss wirklich sagen: Das, was Sie, Herr Oßwald, und Sie, Herr Morlok, in der Debatte gesagt haben, kann ich einfach nicht nachvollziehen. Es ist einfach unredlich, so zu tun, als gehe es hier jetzt, nur weil in neun Monaten die Kommunalwahl ansteht, um Wahlkampftaktiken. - Nein, es geht um einen vernünftigen und finanziell ausgewogenen Nahverkehr. Wir schauen, was dieser Stadtkonzern leisten kann und was nicht. Wenn Sie uns deshalb vorwerfen, wir seien die bösen Populisten, dann machen Sie nichts anderes als das Geschäft der Populisten selbst. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Der Grundvorwurf, der hier zutage tritt, ist: Wir als LINKE nutzen sozusagen die Wahlplattform für die Thematik „öffentlicher Nahverkehr“. Ich kann Ihnen sagen: Schon seit 2009 versuchen wir hier im Rat, Änderungen innerhalb des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages sowie Tarifanpassungen bzw. ein Tarifmoratorium auf den Weg zu bringen. Das letzte Mal haben wir das 2017 getan. Unsere diesbezüglichen Haushaltsanträge gehen bis in das Jahr 2013 zurück. Zu Ihrem Vorwurf „Nur unser Antrag kostet Geld“. Meine Damen und Herren von SPD, Grünen und Freibeutern, Sie haben heute den Antrag vorgelegt, von 2019 bis 2022 die Tariferhöhung auf maximal 2 Prozent einzufrieren. Wenn man das mal bis 2030 durchrechnet, kommt man auch auf über 20 Millionen Euro. Das hätten Sie in Ihrer Rede S e i t e | 11 auch mal sagen können. Rein von der Sachlichkeit hätte uns das gefreut. - Das ist Punkt eins. Nun zu Punkt zwei, dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag. Dieser ist - Frau Riekewald hat es schon gesagt im Jahr 2009, aber auch schon vorher entscheidend verändert worden, indem die jährlichen Zuschüsse auf 45 Millionen Euro gesenkt wurden. 2008 betrugen sie noch 54 Millionen Euro. Heruntergerechnet bis 2018 fehlen der LVB allein dadurch über 52 Millionen Euro. Über 52 Millionen! Der Stadtrat hat das 2009 zu Recht so beschlossen - überhaupt keine Frage -, weil sich die LVV damals in schwierigem Fahrwasser bewegt hat. Aber es gehört zur Ehrlichkeit dazu, zu sagen - das sehen nicht nur wir so; wir haben natürlich auch unsere internen Kontakte genutzt -: Die LVV heute kann das für die nächsten zwei Jahre stemmen. Und das halte ich für mehr als seriös. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich will noch einmal auf das reagieren, was eben gesagt wurde. Wenn das, was wir vorschlagen, Populismus wäre, würden wir seit 2013 Wahlkampf betreiben; denn seitdem haben wir immer wieder 0 Prozent Fahrpreiserhöhung gefordert. Ich habe auch - das gehört zur Wahrheit dazu - im Ausschuss Mobilität und Verkehr immer wieder gesagt: Wir wollen 0 Prozent. - Das habe ich auch in der Verwaltungsausschusssitzung so gesagt. Ich glaube, ich habe immer mit offenen Karten gespielt. Deswegen ist es kein Wunder, dass von uns dieser Antrag kommt. Noch einmal zu Ihrem Vorschlag, den Preis für das Einzelticket ein Jahr zu erhöhen und ein Jahr nicht. Was denken Sie denn, was wir in den letzten Jahren getan haben? Im Jahr 2017 wurde der Preis für das Einzelticket erhöht, im Jahr 2018 nicht. Sie schlagen jetzt vor, das gleiche Spielchen weiterzumachen. Ich habe vorhin in meiner Rede gesagt: Kein Menschen versteht den Unterschied zwischen einer Erhöhung um 2 Prozent und einer um 3,5 Prozent. - Darum geht es ja, wenn wir weiterhin alle zwei Jahre das Einzelticket um 10 Cent erhöhen. Genau so ist es in den letzten zehn Jahren gelaufen: Wir haben um 10 Cent erhöht, dann wieder nicht, dann wieder erhöht, dann wieder nicht. Wenn das Ihr Vorschlag ist und Sie daraus die 2 Prozent ableiten, dann erkenne ich - tut mir leid - darin keine Veränderung am Status quo. Noch ein letztes Wort zum Kompromiss. Wenn wir uns jetzt so steif auf das Nachhaltigkeitsszenario und auf die 2 Prozent fokussieren, hätte es dazugehört, zu erwähnen, dass im Verwaltungsstandpunkt für das Jahr 2030 77 Millionen Euro stehen; Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 denn das ist die Zahl, die auch im Nachhaltigkeitsszenario festgeschrieben wurde. Warum greift man sich jetzt die 2 Prozent Tariferhöhung heraus und fokussiert sich allein darauf, lässt aber das andere, nämlich das, was aus dem städtischen Haushalt oder aus der LVV kommen muss, links liegen. Finde ich nicht fair. Wir haben das so nicht getan. Wir haben geschrieben: bis zu 2 Prozent. Das ist letztes Mal so beschlossen worden. Da sind die anderen Zahlen auch nicht berücksichtigt worden. Fair wäre, alle Zahlen zu nennen. Dann bin ich gerne bereit, weiter über Kompromisse zu reden. Abschließend ein Satz noch dazu, dass es nur dann, wenn wir die Ticketpreise erhöhen, keine Langsamfahrstellen mehr geben wird. - Wir haben die Fahrpreise in den letzten Jahren immer um 3,5 Prozent erhöht, und trotzdem hat sich die Anzahl der Langsamfahrstrecken in den Jahren 2016 und 2017 weiter erhöht. Ich verstehe den Zusammenhang, den Sie hier aufmachen, nicht. Ich sehe nur, dass die LVB in den letzten Jahren zu wenig Geld hatte, was wir hier immer wieder kritisiert haben. Ich denke, mit Beschluss unseres Änderungsantrags können wir alle heute dazu beitragen, dass das in Zukunft nicht mehr so ist. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Frau Riekewald, der Zusammenhang ist doch offensichtlich. Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Wenn wir mehr investieren wollen, was dringend nötig ist das weiß jeder hier im Raum -, und wenn wir faire Löhne zahlen wollen, wie auch Sie sagen, was auch viel Geld kostet, dann werden diese Gelder fehlen, wenn ein Tarifmoratorium beschlossen wird. Ja, wir haben das Nachhaltigkeitsszenario beschlossen, das vorsieht, die Fahrpreise nur noch um 2 Prozent zu erhöhen. Das kostet auch Geld; richtig. Sie wollen nach zwei Jahren Tarifmoratorium doch sicherlich nicht auf 3,5 Prozent zurück; denn das wäre ja die Konsequenz, wenn Sie sagen, Ihr Antrag koste genauso viel Geld. Wenn Sie nach Ende des Tarifmoratoriums auf 2 Prozent gehen, wird es zu einer Einnahmelücke kommen, wie Herr Morlok schon ausgeführt hat. Diese würde dann Jahr für Jahr fortgeführt. Bis zum Jahr 2030 käme ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag zusammen. Was ich Ihnen abnehme - das sage ich an dieser Stelle auch noch mal -, ist: Sie kommunizieren und beackern das Thema Tarifmoratorium schon seit geraumer Zeit. Deswegen ordne ich diesen Änderungsantrag auch anders ein. S e i t e | 12 Aber, Herr Weickert, aus meiner Sicht ist es kein guter Stil, sich zum Thema Tarifmoratorium bislang inhaltlich nicht groß geäußert und bei diesbezüglichen Debatten auch immer zurückgehalten zu haben und dann, heute um 13.55 Uhr, einen Antrag einzureichen mit einer Wirkung von 46 Millionen Euro. So geht man unter Stadtratskollegen nicht miteinander um. Das finde ich echt nicht in Ordnung. - Tut mir leid, Herr Haas; das ist nicht in Ordnung. Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau. Stadtrat Tornau (CDU): Die Debatte ist ja momentan emotional ziemlich aufgeladen. Ich will versuchen, das ein Stück weit herunterzukochen. Aber ein paar Bemerkungen habe ich dazu schon. Herr Oßwald, Sie sagen: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. - Korrekt! Ich erinnere Sie bei der nächsten Debatte Kultur daran. Mal sehen, ob Sie das da auch so sehen. Herr Morlok, an der Situation, in der sich unser ÖPNV momentan befindet, sind Sie als ehemals zuständiger Landesminister nicht ganz unschuldig. Kommen wir mal zur Finanzierung durch den LVVKonzern. Alle, die sich damit befasst haben, wissen, dass der LVV-Konzern in 2018 10 Millionen Euro zurückgestellt hat. Die hat er seinem Gesellschafter, nämlich der Stadt Leipzig, nicht zur Verfügung gestellt. Sie wissen, dass wir das immer kritisiert haben. Bis heute weiß ich nicht, was der LVV-Konzern mit diesen 10 Millionen Euro vorhat. In einer Situation, in der sich die Bürger beschweren, dass die Ticketpreise zu hoch sind, in einer Situation, in der sich die Bürger beschweren, dass die Toiletten in den Schulen nicht saniert werden, in einer Situation, in der sich die Stadt in einer schwierigen finanziellen Lage befindet und wir nicht wissen, wie wir unser Schulbauprogramm finanzieren sollen, in einer Situation, in der wir nicht wissen, wo wir das Geld hernehmen sollen, um alle Kitas zügig ans Netz zu bringen, in einer Situation, wo wir Eltern vielleicht keinen Kitaplatz zur Verfügung stellen können, in dieser Situation ist die Geschäftsführung der LVV der Meinung, Geld zurückstellen zu müssen, obwohl wir einen Gewinnabführungsvertrag haben. Jetzt kommen wir mal dazu, was das alles kostet. Sie haben gesagt: Ein Tarifmoratorium kostet uns Geld. Ganz klar! Ich rechne das mal vor: Etwa 100 Millionen Euro nimmt die LVB durch Tickets ein. Eine nicht durchgeführte Fahrpreiserhöhung um 3 Prozent kostet die LVV 3 Millionen Euro im ersten Jahr und 6 Millionen Euro im zweiten Jahr. Wir haben das Tarifmoratorium auf zwei Jahre be- Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 grenzt. Das heißt: In Summe sind wir bei 9 Millionen Euro, die wir dafür ausgeben, um das für die nächsten zwei Jahre zu finanzieren. Nur auf diesen Zeitraum ist es begrenzt. Wir haben nur bei den Anträgen mitgemacht Herr Oßwald, das wissen Sie auch -, wenn aus unserer Sicht die vorgeschlagenen Maßnahmen momentan finanzierbar sind. Herr Hobusch weiß das; denn im Verwaltungsausschuss wurde explizit nachgefragt, mit welchem Ergebnis der LVVKonzern dieses Jahr rechnet. Können Sie sich noch erinnern, wie viel es war? Ein zweistelliger Millionenbetrag. Sagen Sie mir also jetzt nicht, dass dieser Konzern nicht in der Lage ist, das für die nächsten zwei Jahre zu finanzieren. So was will ich hier nicht noch mal hören. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Herr Tornau, Sie machen den Menschen etwas vor. Sie haben gerade dargestellt, wie viel dieser Antrag in den nächsten zwei Jahren kostet. Vollkommen richtig! Wenn er aber insgesamt nur so viel kosten soll, also keine Zukunftskosten, also zusätzliche Belastungen für den LVV-Konzern, verursachen soll, müssten Sie, wenn Sie die Wirtschaftsplanung der LVV mit 3,5 Prozent Preissteigerung einbeziehen, das, was Sie jetzt nicht erhöhen, in den Jahren 2021 und 2022 zusätzlich erhöhen. Wenn Sie das tun und wenn Sie das wollen, Herr Tornau, dann haben Sie recht mit den Zahlen, die Sie hier verkünden. Dann müssen Sie den Wählerinnen und Wählern aber auch sagen, dass Sie dann in den Folgejahren nicht nur um 3,5 Prozent, sondern um 4 oder 4,5 Prozent erhöhen wollen. Denn das gehört zur politischen Ehrlichkeit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie als CDU hier heute in Leipzig und auch sonst irgendwo im Land in der Kommunalpolitik im nächsten Dreivierteljahr weiterhin der Auffassung sind und diese auch öffentlich vertreten, dass Sie als CDU mit der Landespolitik in den letzten 30 Jahren nichts, aber auch gar nichts zu tun hatten, dann werden die Wählerinnen und Wähler dafür sorgen, dass Sie ab September 2019 damit nichts mehr zu tun haben werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Nicht ich habe das Thema Landespolitik hier in die Debatte eingeführt, sondern Kollege Tornau. Da Sie mich als ehemaligen Minister ansprechen und auf Dinge, die ich gemacht habe, hinweisen, dann ist es auch eine Frage der politischen Fairness, Sie meinerseits darauf hinzuweisen, dass in meiner Amtszeit als Minister es erstmals gelungen ist, eine feste Verabredung mit den Verkehrsbetrieben über Investitionskorridore der Stadt S e i t e | 13 Leipzig und Zuschüsse des Freistaates Sachsen herbeizuführen. - Herr Middelberg sitzt hier; er nickt. - Ich war als Minister im Büro der Verkehrsbetriebe und habe genau das mit den Verkehrsbetrieben besprochen. Das hat eine Stetigkeit der Investitionen möglich gemacht, die auch von meinem Amtsnachfolger übernommen wurde, von der die LVB nachhaltig profitiert. Herr Tornau, wenn man das eine tut, dann muss man so fair sein, auch die anderen Dinge zu benennen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, vorhin war beantragt worden, vor der Beschlussfassung die Sitzung kurz zu unterbrechen. Bevor wir das tun, gestatten Sie mir bitte, noch ein paar inhaltliche Sätze dazu zu sagen und das Abstimmungsverfahren zu skizzieren. Frau Riekewald, ich kann das gut verstehen. Sie sind konsequent bei der Linie Tarifmoratorium geblieben. So weit, so gut. Was ich nicht verstehe, ist, dieses zu koppeln an eine Rücklage, die wir eigentlich für Investitionen in den ÖPNV einsetzen wollten, nun aber für Investitionen in Schule und Kita eingesetzt werden soll. Wenn wir die LVB dauerhaft investiv aufrüsten wollen, müssen wir für Investitionen auch zweckbestimmt Geld zurücklegen. Das ist für mich der nicht verstehbare Bruch, sollte es zum Beschluss kommen. Herr Tornau, Herr Morlok hat es 100-prozentig richtig formuliert. Es geht nicht um die 9 Millionen, es geht um über 40 Millionen Euro. Das wissen Sie auch. Das muss uns allen bewusst sein. Ich weiß nicht, wenn Sie heute so votieren, wie es sich abzuzeichnen scheint, wie wir das wirtschaftlich darstellen können. Ich weiß es nicht. Ich mache auch den Vorbehalt, dass ich rechtlich prüfen muss, wie das in Folge überhaupt durchzusetzen ist. Ich muss Ihnen das so offen sagen. Nun zum Verfahren. Nach meinem Dafürhalten ist der Antrag der CDU-Fraktion der weitestgehende Antrag. Darüber werden wir zuerst abstimmen. Danach wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgestimmt, und zwar über den Punkt, der im Antrag der CDU nicht enthalten ist. Im Anschluss daran werde ich den Antrag von SPD, Freibeutern und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung aufrufen, der aber eigentlich obsolet ist, wenn der CDU-Antrag positiv votiert wird. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 14 Zunächst eine Erklärung von Frau Krefft, die ja diese Auszeit beantragt hatte. Abstimmung: Abgegebene Stimmen: 61, anwesend: 62. 32 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie uns die Auszeit ermöglicht haben. Wir haben noch einmal intensiv beraten und bleiben bei der Linie der Vernunft. Wir bleiben bei unserem gemeinsamen Änderungsantrag und infolge dessen beim Beschluss der letzten Ratsversammlung. Wir verfolgen weiterhin die Linie: Es ist eine Zeit von Kompromissen. Wir haben große Investitionen zu bewegen, und zwar nicht nur bei den LVB. Das sage ich in Richtung der CDU. Die 10 Millionen Euro, die die LVV zurücklegen will, sind dafür vorgesehen, die Energiewende zu bewerkstelligen. Wir wollen den Ausstieg aus der Braunkohle und damit verbunden den Umstieg auf grüne Fernwärme. Dafür sind Investitionen nötig. Das ist für uns Grüne genauso wichtig. Mit diesem Ergebnis ist meines Erachtens der Änderungsantrag 03 obsolet, ebenso der Änderungsantrag 02 der Fraktion DIE LINKE, oder? Ich höre, er enthält einen weiteren Beschlusspunkt, über den noch abzustimmen ist. Deshalb: Wir sehen die Mittel nicht, die Sie sehen. Das heißt umgekehrt: Sie wollen diese grüne Energiewende nicht. - Da lassen wir uns nicht vorführen. Da lassen wir uns nicht in eine andere Richtung bewegen, sondern bleiben klar und konsequent. Wir bleiben in der Koalition und gehen populistischen Vorschlägen nicht auf den Leim, auch nicht, weil nächstes Jahr Wahl ist. Wir wissen, was wir uns dann anhören dürfen. Das werden wir aber gut aushalten. Da sind wir ja schon erprobt. Ich habe die Bitte, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der LVB zu den Anträgen hier noch Stellung nimmt. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, im Verwaltungsausschuss bestand Einmütigkeit, dass wir uns heute nicht zu den Ursprungsanträgen positionieren, sondern dass der Verwaltungsstandpunkt zu den Anträgen - zu Protokoll - 05958, 05957 und 05869 als Änderungsantrag zu betrachten ist und demzufolge darüber abgestimmt wird. So hat sich der Verwaltungsausschuss positioniert. Zum Beschluss des Verwaltungsausschusses, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen, gibt es nunmehr Änderungsanträge von der CDU-Fraktion, von der Fraktion DIE LINKE sowie von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freibeuter. Besteht darüber jetzt Einvernehmen? - Gut. Ich rufe als Erstes den Änderungsantrag 06337ÄA-01 der CDU-Fraktion zur Abstimmung auf, der vorschlägt, die Beschlusspunkte 3 und 6 zu verändern. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur Hand! Die Abstimmung ist eröffnet. - Ich schließe die Abstimmung. Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Wir haben gerade darüber abgestimmt, die Beschlusspunkte 3 und 6 zu verändern, wie von der CDU beantragt. Offen gesagt, normalerweise hätte unser Antrag zuerst abgestimmt werden müssen; denn wir haben vorgeschlagen, die Beschlusspunkte 1, 2 und 4 zu verändern. Bei den Punkten 2 und 4 geht es um redaktionelle Anpassungen sowie bei Punkt 2 um die weitere Evaluierung. In Punkt 1 geht es um das eigentliche Tarifmoratorium. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe da keinen Widerspruch; das synchronisiert sich an der Stelle. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 32 - 28 - 1. Wir kommen nun zu den Anträgen in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts einschließlich der jetzt beschlossenen Änderungen. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 47 - 1 - 13. So beschlossen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über TOP 14.1.1, die Petition. Der Petitionsausschuss hat sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht einschließlich der heute benannten Änderungen. Darüber müssen wir auch formal beschließen. - Ist das so richtig, Herr Schmidt? Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will es noch einmal kurz erklären. Der Petitionsausschuss hatte damals nur den separaten Verwaltungsstandpunkt zur Petition selbst auf dem Tisch. Der Petitionsausschuss hat sich dann den großen Verwaltungsvorschlag zu eigen gemacht, natürlich ohne die gerade beschlossenen Änderungen. Insofern - Oberbürgermeister Jung: Aber es geht nicht anders. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Eine Petition unterliegt nicht der Sechs-Monats-Regelung und kann jederzeit neu beschlossen werden. Insofern müssten Sie überlegen, ob Sie die Petition jetzt zur Abstimmung stellen, dann aber in der Ursprungsvariante, die logischerweise keine Mehrheit finden dürfte. Wir können nicht über einen Vorschlag abstimmen, der durch die Beschlussfassung jetzt verändert wurde und damit nicht mehr dem Vorschlag des Petitionsausschusses entspricht. Oberbürgermeister Jung: Ich hatte das Protokoll anders verstanden, nämlich dass Sie mit Änderungen einverstanden wären; aber gut. - Herr Schmidt, dann würde ich vorschlagen: Der Petitionsausschuss beschäftigt sich noch einmal mit dem heutigen Ergebnis. Also: Rückverweisung in den Petitionsausschuss. Zu Protokoll: Der Petitionsausschuss möge sich bitte noch einmal mit der Petition beschäftigen angesichts des heutigen Abstimmungsergebnisses im Stadtrat. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 14.5, der inhaltlich verbunden ist mit den Tagesordnungspunkten 14.6, 14.7 und 14.8. Deswegen rufe ich diese vier Tagesordnungspunkte gemeinsam auf: 14.5 Gesamtstädtische Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen (VI-DS-05896) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.5.1 dazu ÄA (VI-DS-05896-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.5.2 dazu ÄA (VI-DS-05896-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.5.3 dazu ÄA (VI-DS-05896-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.6 Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig (VI-A-05907) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.6.1 dazu VSP (VI-A-05907-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.7 S e i t e | 15 Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen! (VI-A05926) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.7.1 dazu VSP (VI-A-05926-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.8 Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung entgegentreten (VI-A-06014) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.8.1 dazu VSP (VI-A-06014-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Dubrau wird zunächst zu den Tagesordnungspunkten 14.5 bis 14.7 einleiten. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Zum Thema „Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen“ möchte ich Ihnen noch einiges mit auf den Weg geben. Wir haben eine Grundsatzvorlage. Diese dient der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts dann, wenn es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Unter dieser Bedingung waren wir beauftragt, den Einsatz weiterer Instrumente, wie zum Beispiel Soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch, zu prüfen. Im Ergebnis der Voruntersuchung zu diesem Thema sollen vier Stadträume, nämlich der Leipziger Osten, der Bereich Alt-West, der Bereich Wald- und Bachstraßenviertel sowie Teilbereiche von Gohlis und Eutritzsch, mit einer Detailuntersuchung bis Anfang 2019 intensiv untersucht und hoffentlich auch bestätigt werden. Die bis jetzt untersuchten Stadträume verzeichnen im Ergebnis der Verschneidung von 19 Indikatoren diese sind nicht eine Erfindung der Stadt Leipzig, sondern mit vielen anderen Städten abgestimmt, die ein ähnliches oder das gleiche Instrument anwenden - auf der Ebene der statistischen Bezirke ein erhöhtes Aufwertungspotenzial und einen erhöhten Aufwertungsdruck und damit ein Verdrängungspotenzial für die Bewohner dieser Gebiete. In Beschlusspunkt 3 wird die Finanzierung der Detailuntersuchung geregelt. Geplant ist, die dafür notwendigen Aufwendungen aus Haushaltsmittel des Wohnungspolitischen Konzepts zu finanzieren. Weitere Inhalte und Verfahren, die ab der Phase des Detailscreenings erarbeitet werden müssen, sind umfänglich. Ich möchte einige nennen: Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 - Rechtssichere Ableitung der Satzungsbegründung. - Ich glaube, das ist ein Thema, dem wir uns auf keinen Fall entziehen dürfen. - Prozessablaufplanung mit den beteiligten Fachämtern, die auch die Aussagen zu Folgekosten und Auswirkungen auf den Stellenplan umfassen. - Ableitung des Kriterienkatalogs für das Genehmigungsverfahren, um genau festzustellen, was geht und was nicht. - Entwicklung einer Kommunikationsstrategie. - Diese ist sowohl für die Mieter als auch für die Eigentümer sehr wichtig. Ich glaube, nach der Diskussion, die es dazu gab, herrscht da doch großes Unverständnis. - Entwicklung von Verfahren in einem optionalen Vorkaufsfall. - Beantragung einer Umwandlungsverordnung beim Freistaat Sachsen. Für diese sind wir nicht zuständig; wir können nur den Antrag stellen. In Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung unterliegen bauliche Maßnahmen wie Rückbau, bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen einer gesonderten Genehmigungspflicht, und zwar auch dann, wenn es keine baurechtlichen Verfahren gibt. Und: Im Zusammenhang mit einer vom Freistaat zu erlassenden Umwandlungsverordnung ist auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig, was bisher nicht der Fall ist. In beiden Fällen darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen gefährdet ist. Besondere städtebauliche Gründe sind zum Beispiel Folgewirkungen und Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die entstehen würden, wenn Teile der Bevölkerung verdrängt werden, und das sowohl im Abwanderungsquartier als auch im Zielgebiet. Diese Folgen sollen durch den Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen vermieden werden. Nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch können folgende Maßnahmen verhindert werden - ich glaube, es ist ganz wichtig, das zu wissen -: eine Sanierung, die über den durchschnittlichen Standard hinausgeht - es geht also nicht darum, Außentoiletten und Ofenheizungen zu erhalten - sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Verbindung mit dem notwendigen Erlass durch den Freistaat. Optional kann das Vorkaufsrecht angewendet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Käufer. Gründe, wonach die Genehmigung nach Baugesetzbuch immer zu erteilen ist, sind zum Beispiel S e i t e | 16 die Modernisierung nach durchschnittlichem Standard. Wenn dieser nicht überstiegen wird, müssen wir genehmigen. Zum Beispiel ist eine Modernisierung und Anpassung an die EnEV genehmigungsfähig und nicht zu bekritteln. Die Anwendung von § 172 Baugesetzbuch schützt nicht vor Mieterhöhungen im Rahmen einer Modernisierungsumlage und bewirkt nicht die Festsetzung von Mietobergrenzen. Das gab es mal in Vergangenheit, ist aber gerichtlich geklärt worden. So weit zur Einführung in das Thema. Jetzt noch einige kurze Informationen zu den Änderungsanträgen: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen kann von unserer Seite in den Punkten 2 und 4 bestätigt werden. Nicht bestätigt werden kann Punkt 1. Das hatte ich Ihnen schon schriftlich dargestellt. Ich denke, das muss ich jetzt nicht noch einmal vortragen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Aufnahme des Stadtteils Connewitz als weiteres Gebiet wird von unserer Seite abgelehnt. Das würde bedeuten, dass wir unsere Gesamtvereinbarung durchbrechen. Wir müssten dann noch einmal die gesamte Stadt untersuchen und dafür andere Kriterien anwenden. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, der den Beschlusspunkt 5 ergänzt, kann von uns mit dem Hinweis bestätigt werden, dass die Kommunikationsstrategie bis Anfang 2019 erarbeitet wird. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Ich eröffne die Debatte. Es beginnt Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Soziale Erhaltungssatzungen, ein Thema, das uns schon seit langem begleitet und bei dem wir jetzt auf den letzten Metern zur Beschlussfassung im Stadtrat sind. Ich möchte heute zur Vorlage reden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich auch einige Punkte des Änderungsantrags von LINKEN, Grünen und SPD inhaltlich einbringe. Des Weiteren werde ich etwas zum Antrag der LINKEN zum Thema „Detailuntersuchung Connewitz“ sagen. Außerdem werde ich auf den Antrag meiner Fraktion „Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig“ eingehen sowie auf die Umwandlungsverordnung, die quasi mit dazugehört. Vielleicht könnten Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Sie, Herr Oberbürgermeister, in Bezug auf die Redezeit etwas nachgiebiger sein, weil ich hier jetzt zu mehreren Tagesordnungspunkten spreche. Ich werde mich bemühen, das schnell durchzuziehen. Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Wohnungspolitik von Leipzig. Das möchte ich hier noch einmal ganz deutlich betonen. Was bedeutet Milieuschutz? Frau Dubrau hat es eben schon skizziert. Das bedeutet zuvorderst, dass die angestammte Bevölkerung in ihrer Zusammensetzung schutzwürdig ist bzw. geschützt werden soll. Es geht in hohem Maße aber auch darum, kommunale Investitionen zu schützen, wie zum Beispiel Maßnahmen, die in Schulen, in Kitas, in Abwasser, in Straßen oder in Angebote der freien Jugendhilfe getätigt wurden. Das hängt damit zusammen, dass, wenn die angestammte Bevölkerung wegzieht bzw., salopp gesagt, vertrieben wird, das Angebot, das vor Ort über Jahre und Jahrzehnte entwickelt worden ist, nicht mehr zur neu hinzuziehenden Bevölkerung passt. Deswegen ist es im ureigenen Interesse einer Kommune, dass die Zusammensetzung der angestammten Bevölkerung vor Ort in etwa ähnlich bzw. gleich bleibt. Mit dem Satzungsbeschluss werden Kriterien für einen allgemeinen Ausstattungsstandard definiert. Umbaumaßnahmen in vermieteten Bestandsimmobilien, die über dem Ausstattungsstandard liegen, können mit Beschluss der Sozialen Erhaltungssatzung abgelehnt werden. In anderen Städten wie zum Beispiel Berlin ist das geübte Praxis und wird dort auch oft angewendet, ebenso in anderen Städten wie Hamburg, Köln, Frankfurt. - Ich komme gleich noch auf den Ausstattungsstandard zu sprechen, zu dem wir einen separaten Antrag eingebracht haben. Dann können wir schauen, wie wir da zusammenkommen und ob das stimmt, was Herr Hobusch hier erzählt, nämlich dass wir auf den Ausstattungsstandard der 80er-Jahre abstellen. Wir beschließen heute die vertiefte Untersuchung der Teile, die in der Vorlage aufgeführt sind, nämlich Plagwitz, Kleinzschocher, Schleußig, Lindenau, Volksmarsdorf und zwölf andere Teilgebiete plus Connewitz, wenn Sie unseren Änderungsantrag dazu annehmen. Nun zum Änderungsantrag von LINKEN, Grünen und SPD. Wir drei Fraktionen wollen mit unserem Änderungsantrag ein deutliches politisches Signal aussenden an Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Stadtverwaltung, dass für uns der soziale Frieden in dieser Stadt ein sehr hohes Gut ist. Konkret heißt das: Wir wollen für die genannten Gebiete bereits in den nächsten Wochen Aufstellungsbeschlüsse fassen. Das hat den Vorteil, S e i t e | 17 dass Baumaßnahmen, die den Zielen der Sozialen Erhaltungssatzung offenkundig widersprechen, um ein Jahr zurückgestellt werden können; mehr ist es nicht. Wir sagen auch: Die Verwaltung soll bereits bis zum Ende des zweiten Quartals 2019 die Satzungsbeschlüsse dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen. Und wir sagen: Das gesamte Stadtgebiet soll alle zwei Jahre auf relevante Veränderungen untersucht werden. So weit zu unserem gemeinsamen Antrag. Meine Kollegen, Herr Zenker und Herr Elschner, werden auf einzelne Beschlusspunkte noch näher eingehen. Nun zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Connewitz. Wir waren ein bisschen skeptisch, als uns die Vorlage vorgelegt worden ist, und haben uns gefragt: Wie passt es zusammen, dass beispielsweise Teile des Waldstraßenviertels als Milieuschutzgebiet angedacht sind und Teile von Connewitz nicht? Deswegen sagen wir: Connewitz soll in die Detailuntersuchung mit einbezogen werden. Es soll geprüft werden: Zeichnen sich auch dort Verdrängungstendenzen ab oder nicht? Sollte dasselbe Ergebnis herauskommen wie bei der Grobuntersuchung, werden wir sicherlich schweigen und das Ergebnis anerkennen. Ich denke aber, die Detailuntersuchung wird mehr zutage bringen als die Grobuntersuchung. Jetzt zu unserem Antrag 05907, Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig. Das ist quasi ein umfangreicher Prüfauftrag. Aktuell führt die Stadtverwaltung genau die Schritte durch, die wir als LINKE im Stadtrat schon formuliert haben. Anders wird man sich dem Thema auch nicht nähern können, wenn man eine gerichtsfeste Satzung beschließen möchte. Im Verwaltungsstandpunkt dazu heißt es, unser Antrag sei rechtswidrig. Dazu muss ich konstatieren, dass auch die Arbeit der Verwaltung, in dem Falle: Milieuschutzsatzungen aufzustellen, rechtswidrig ist. Kurzum: Mit Beschluss der Vorlage hat sich für uns Punkt 1 unseres Antrags erledigt. Mit Beschluss des Änderungsantrags von SPD, Grünen und LINKEN hat sich Punkt 2 aus unserer Sicht erledigt. Offen bleibt noch Punkt 3, Kriterien zum Ausstattungsstandard. Darüber würden wir gern abstimmen lassen. Dazu ein kurzer Hinweis: Die Verwaltung soll den aktuellen Ausstattungsstandard prüfen. Zu diesen Gesprächen sollen Eigentümer und sicherlich auch der Mieterverein hinzugezogen werden. Ich denke, man wird sich auf einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard einigen können. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Ein Hinweis, der uns aus anderen Kommunen erreicht hat, lautete: Bitte, liebe Leipziger, macht das nicht wie wir für einzelne Milieuschutzgebiete, sondern seid klug und macht das für die Gesamtstadt! Das heißt: Am Ende sollte es keinen Unterschied zwischen dem Ausstattungsstandard im Leipziger Westen und dem im Leipziger Osten geben. Das kann nicht sein. Deswegen wollen wir an Punkt 3 unseres Antrags festhalten, der vorsieht, dass ein transparenter Kriterienkatalog für einen gesamtstädtischen Ausstattungsstandard erarbeitet wird. An Punkt 4 halten wir ebenfalls fest. Wir halten es für besonders wichtig, dass wir als Kommune bzw. als Stadt Leipzig auf die Eigentümer und die Bürgerinnen und Bürger zugehen und sagen: Hej, Leute, wir fangen hier was Neues an. - Das braucht auch Vertrauen. Dieses Vertrauen muss aufgebaut werden. Gelingen wird das dann, wenn insbesondere auch die Verwaltung proaktiv auf die Bürgerinnen und Bürger und auf die Eigentümer zugeht. Ich denke, das dürfte eigentlich Konsens sein. Nun zum Antrag 06014 unter TOP 14.8, Umwandlungsverordnung. Wir beantragen nichts anderes, als Sie, Frau Dubrau, gerade gesagt haben. Wir sagen: Wenn diese Milieuschutzsatzungen hier beschlossen sind, sollten wir auch Zugriff auf das Tool „Umwandlung“ haben, sprich: Umwandlungen zurückstellen können. Deshalb wäre es ratsam, sich schon heute nach der Beschlussfassung an den Freistaat zu wenden und zu sagen: Bitte, lieber Freistaat, mach‘ eine entsprechende Verordnung, damit sie, wenn wir sie brauchen, zur Verfügung steht! - Mehr besagt dieser Antrag nicht. Im letzten Punkt dieses Antrags haben wir formuliert, in der nächsten Zeit in den Monitoringbericht Wohnen auch die Veränderungen, die auf Umwandlungen zurückzuführen sind, mitaufzunehmen, damit uns diesbezüglich auch statistisches Material zur Verfügung steht. An dieser Stelle will ich schließen und das Wort an meine Kollegen zu weiteren Erläuterungen übergeben. - Ich bedanke mich ganz herzlich. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Bitte gestatten Sie auch mir, weil ich zur Sozialen Erhaltungssatzung, zum Kommunalen Wohnungsbauprogramm, zum Bündnis für Wohnen und zur Umwandlungsverordnung sprechen werde, ein paar Minuten mehr Redezeit. S e i t e | 18 Eine Dozentin erzählte mir, einer ihrer Studenten war jüngst bei einer Wohnungsbesichtigung in Connewitz. Dieser Student war dort nicht allein, sondern fand sich ein zu einem Sammeltermin mit über 70 anderen Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung in Innenstadtnähe waren. Ein alleinstehender Mann, über 80 Jahre alt, gedachte eigentlich, seinen Lebensabend in GohlisSüd in seiner Wohnung, in der er schon sehr, sehr lange lebte, zu verbringen. Doch die letzten Mieterhöhungen, die juristisch nicht angreifbar waren, zwangen ihn dazu, sich vor wenigen Monaten eine neue Bleibe zu suchen, die auch künftig bezahlbar für ihn sein wird. Er fand sie jedenfalls nicht mehr in der inneren Stadt und in seinem bisherigen Wohnumfeld, wo er Freunde und Bekannte hat. Eine vierköpfige Familie aus dem Waldstraßenviertel, die Eltern Doppelverdiener, haben ebenfalls zwei Mieterhöhungen innerhalb relativ kurzer Zeit erhalten. Die Familie wohnt seit mehr als 15 Jahren im Waldstraßenviertel. Sie wollen das Viertel nicht verlassen. Eltern und Kinder haben in der Nachbarschaft ihre Freunde. Die Eltern sind in Sorge und verunsichert, wie lange sie noch im Stadtquartier werden wohnen können; denn die nächste Sanierungswelle beobachten auch sie. Mein Friseur, der im Leipziger Osten nahe der Eisenbahnstraße wohnt, erzählte mir, dass in dem fertig sanierten Haus neben dem seinen, in dem er eine Mietwohnung bewohnt, für die Hausgemeinschaft im Keller eine Sauna eingebaut wurde. Ich dachte bislang, diesen Luxus gäbe es nur im Waldstraßenviertel. Und: Da sehen wir wohnungs- und obdachlose Menschen im Stadtbild, die, in ihren Schlafsäcken auf dem Boden liegend und Schutz suchend, uns täglich ermahnen: Tut was! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte, nicht erst seit Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzepts im Jahr 2015 war und ist es das Bestreben meiner Fraktion und mir persönlich, kraftvoll zu verhindern, dass wir in Leipzig, in unserer Stadt, Berliner, Hamburger, Münchner oder Stuttgarter Verhältnisse bekommen. Wir Grüne kämpfen, und wir kämpfen hier in Leipzig erfolgreich. Die großen und notwendigen Reformen im Mietrecht, im Baurecht, im Bodenrecht müssen von der Bundesregierung endlich wirksam angegangen werden. Den Totalausfall dieser Bundesregierung in der Wohnungspolitik müssen mittlerweile die Kommunen und die Mieterinnen und Mieter in den Großstädten ausbaden. Leider, leider habe ich den Eindruck, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass auch Sie bei der Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts immer wieder auf die Bremse treten. Natürlich gibt es ein Grundbekenntnis Ihrerseits zu diesem Konzept. Aber gleichzeitig schwingt bei Ihnen immer irgendwie mit: Aber doch bitte nicht jetzt und wenn, dann nicht ganz so doll! - Meine Bitte ist, die Zusammenarbeit von Stadtrat und Verwaltung in der Wohnungspolitik dringend zu intensivieren und zu vertiefen. Deshalb auch unsere Idee, einen zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen zu bilden. Als Grüne-Stadtratsfraktion werden wir heute wiederum ein Zeichen in dieser Ratsversammlung setzen, dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Wohnen ist ein Menschenrecht, und Mieterinnen und Mieter sind vor Verdrängung zu schützen. Wir sprechen uns dezidiert für die Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen aus. Damit die Umsetzung ad hoc erfolgen kann und auch darüber hinaus wirksam ist, fordern wir Sie auf, Herr Oberbürgermeister: Schaffen Sie hierfür die notwendigen Stellen! Mieterinnen und Mieter sollen nicht durch Luxusmodernisierungen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus ihrer Nachbarschaft verdrängt werden. Wir Grüne wollen gut gemischte und urbane Stadtteile in ihrer Vielfalt und mit ihren Potenzialen erhalten. Deshalb auch der Änderungsantrag, auf den Kollege Weber hier bereits eingegangen ist. Ich bedanke mich, Frau Dubrau, dass Sie unseren Änderungsantrag positiv sehen und ihn übernehmen wollen. Ihre Anmerkungen dazu gehen für uns so in Ordnung. Ich komme nun zu unseren Votierungen im Einzelnen. Dem Antrag der LINKEN zur Umwandlungsverordnung werden wir zustimmen, ebenso dem Antrag der SPD zum Verwaltungsstandpunkt. S e i t e | 19 sind nicht nur kleine und große Wohnungen Mangelware, sondern auch Zwei- und Dreiraumwohnungen. Als wir vor fast genau drei Jahren das Wohnungspolitische Konzept im Stadtrat beschlossen haben, war der Bestand in diesem Segment noch ausreichend. Dieser Mangel ist aus meiner Sicht ein Grund, warum das rasante Bevölkerungswachstum der letzten Jahre zurückgegangen ist, wenn auch nicht der einzige Grund. Mit der heutigen Vorlage soll ein weiterer Baustein zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossen werden. 2015 hieß es noch: Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial unverträglichen Verdrängungsprozessen … werden weitere Instrumente wie Soziale Erhaltungssatzung geprüft. Wir hätten uns gewünscht, dass die Prüfung schneller erfolgt. Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag jetzt für mehr Tempo sorgen. Wir wollen, dass die Sozialen Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen dem Rat zügig zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Wir halten Soziale Erhaltungssatzungen für einen Baustein, der notwendig ist, um dem angespannten Wohnungsmarkt bzw. den deutlich steigenden Mieten entgegenzutreten, da Milieuschutzsatzungen nicht nur günstigere Mieten sichern, sondern auch dazu beitragen, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bzw. die aktuelle Durchmischung in einem Quartier oder einem Stadtteil zu erhalten. Wir wollen, dass Mieterinnen und Mieter vor Luxussanierungen und einer unangemessenen Aufwertung von Wohnungen geschützt werden. Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Zenker. Dennoch müssen wir - das wird bei der Ausgestaltung der Satzungen noch zu diskutieren sein auch Augenmaß bewahren. Die Diskussion um den Einbau eines Lifts in einem Gebäude muss intensiv geführt werden, auch weil wir in einer alternden Gesellschaft leben, selbst wenn in Leipzig viele junge Leute wohnen. Es muss sehr genau bedacht werden, wo das realisiert werden sollte und wo nicht. Diese Diskussion werden wir sicherlich führen, wenn die Erhaltungssatzungen im Detail vorliegen. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Gäste auf der Tribüne! Liebe Stadtratskollegen! Auch wenn es einige im Rat und die Öffentlichkeit immer noch nicht wahrhaben wollen: Wir haben inzwischen einen marktaktiven Wohnungsleerstand von etwa 2 Prozent, vielleicht sogar noch etwas darunter. Inzwischen Die Voruntersuchungen sind gelaufen. Jetzt sollen auch die Detailuntersuchungen zügig abgeschlossen werden. Auch wir sind der Meinung, dass Connewitz in die Detailuntersuchung mit einbezogen werden sollte. Wir wünschen uns allerdings - das ist Inhalt des Änderungsantrags, den wir eingebracht haben -, noch einmal zu prüfen, ob es weitere Indikatoren gibt, die man in eine Voruntersuchung einbeziehen kann. Wir haben das in unserem Antrag beschrieben. Zum Beispiel Abschließend: Wir Grüne werden auch weiterhin alle Register ziehen, wenn es darum geht, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Wir werden uns weiterhin mit ganzer Kraft und unseren Ideen dafür einsetzen, bezahlbaren und preiswerten Wohnraum erhalten und neu schaffen zu können. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 könnten auch länger zurückliegende Sanierungsmaßnahmen, die ein gewisses Aufwertungspotenzial entfalten - vielleicht greift genau das für Connewitz -, in zukünftige Grobuntersuchungen, die auch wir uns regelmäßig alle zwei Jahre wünschen, mit einfließen. Sie haben signalisiert, Frau Dubrau, das zu übernehmen. Ich bin gespannt, ob das möglich ist. Wir haben das bewusst als Prüfauftrag formuliert, weil wir natürlich auch nicht genau wissen: Wie ist das möglich? Was ist da möglich? Aber wir sollten zumindest das Ziel verfolgen, die Indikatoren weiter zu schärfen und zu prüfen, ob dieses Instrument unter Umständen noch stärker Anwendung finden kann. Wir hoffen, dass das heute eine breite Mehrheit hier im Rat findet; denn das ist ein wichtiger Baustein in einem ganzen Bündel von Maßnahmen. Auf die Beispiele, die Herr Hobusch in der letzten Ratsversammlung angesprochen hat, werde ich in meiner Rede zum nächsten Tagesordnungspunkt eingehen. Da geht es um Maßnahmen, die momentan außerhalb unserer Reichweite liegen, weil hier das Baugesetzbuch greift. Nichtsdestotrotz sollten wir sie angehen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Entgegen der Ausführungen von Frau Dubrau suggeriert mancher meiner Vorredner, mit dem in der Vorlage beschriebenen Vorgehen würden wir Mieterhöhungen und Verdrängungen verhindern. Mitnichten! Wir werden damit keine Mieterhöhungen verhindern; denn in den Quartieren wird und soll es natürlich auch weiterhin Neubau geben. Das wird sich auf die Entwicklung der Mietpreise auswirken und im Mietspiegel widerspiegeln - unabhängig davon, ob in Quartieren modernisiert wird oder nicht. Wir werden hier zu diskutieren haben, was standardgemäße Modernisierung bedeutet und was unter Luxusmodernisierung fällt. Ist ein zweites Waschbecken schon Luxus, oder ist das für eine vier- oder fünfköpfige Familie gerade morgens wichtig? Wir werden uns darüber trefflich streiten. Was bedeutet es, zu verlangen, dass eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht mehr möglich sein soll? Was ist, wenn junge Familien, die auch in den hier genannten Stadtteilen wohnen, sagen: „Wir möchten sicherstellen, dass wir nicht mehr dieser Mietpreisspirale unterliegen, und wollen deshalb unsere Wohnung kaufen“? Das ist wichtig für Leipzig; denn die Stadt hat immer noch eine sehr niedrige Eigentumsquote. Gerade jungen Leuten, die sich im Laufe der Jahre noch beruflich entwickeln und Kredite S e i t e | 20 bedienen werden können, ist es jetzt noch möglich, Wohnungen zu kaufen. Das soll ihnen in diesen Quartieren nun verwehrt sein. Damit verwehren wir ihnen auch ein Stück weit Sicherheit. Was bedeutet, dass wir für die Bearbeitung jeglicher Bauanträge und dergleichen noch mehr Mitarbeiter brauchen? Diese Mitarbeiter brauchen wir an anderer Stelle deutlich dringender, damit überhaupt gebaut wird; denn jede neu gebaute Wohnung bedeutet auch eine Verbesserung des sogenannten geringen Wohnungsangebots. Ich sage bewusst „sogenannt“. Wo gibt es denn noch Wohnungsangebote? In Grünau, in Paunsdorf, in Schönefeld. Wohnungsuchende führen an, sie wollen lieber in Innenstadtnähe leben. Entschuldigung, vom Connewitzer Kreuz bis zum Hauptbahnhof braucht man - ich habe es extra noch mal nachgeprüft - 22 Minuten. Auch vom Schönauer Ring bis zum Hauptbahnhof braucht man 22 Minuten. Das ist genau die gleiche Entfernung, man braucht nicht umsteigen, total bequem. Was tun wir? Wir reden diese Quartiere schlecht. Wir schaffen es nicht, diese Quartiere spannend zu machen und die besser anzubinden, zum Beispiel an den Leipziger Norden, wo die Arbeitsstellen sind. Erinnern Sie sich bitte! Grünau ist deswegen gewachsen, weil damals die Arbeitsplätze vor allem im Leipziger Westen angesiedelt waren. Heute hat sich das verlagert. Darauf müssen wir reagieren. BMW zum Beispiel bringt seine Azubis nicht mehr in Grünau unter, einfach weil es zu unbequem und zu weit ist, von dort aus zum Werk zu kommen. Wir müssen Lösungen schaffen, um die Wohnungen dort - das ist sowohl marktaktiv als auch in kürzester Zeit marktaktiv machbar; wir reden von 5 bis 7 Prozent Leerstand in Grünau an den Mann zu bringen. Darauf müssen wir uns konzentrieren und nicht auf die suggestive Wirkung solcher Erhaltungssatzungen setzen. Wie wirken solche Satzungen? Einzig und allein Berlin setzt sie rigoros um. München hingegen hat schon mehrfach erklärt - das kann man aktuell nachlesen -, dass man sie in dieser Art und Weise eigentlich gar nicht umsetzen kann. Das scharfe Schwert des Vorkaufsrechts nutzen zu wollen, also als Stadt bestimmte Wohnungen oder ganze Häuser zu erwerben, wird aufgrund der vielen Aufgaben, die wir als Stadt zu stemmen haben, gar nicht möglich sein. - Genau, weil das Moratorium für alle gilt. Wir kommen nicht auf den alten Antrag zurück. Wir haben darüber ja reichlich diskutiert. Was bedeutet das im Endeffekt! Wir misstrauen denen, die wir als Marktakteure, als Akteure innerhalb eines Wohnungspolitischen Konzepts mit eingeschworen haben. Wir misstrauen denen, die neben unserer Wohnungsbaugesellschaft und den Genossenschaften überhaupt noch die Möglichkeit haben. Viel besser wäre es, den Freistaat Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 in die Pflicht zu nehmen - auf dem Weg ist man ja schon -, alternative Formen des Wohnungsbaus und auch genossenschaftliches Denken mit zu unterstützen; denn die sind es, die bezahlbares Wohnen auch im Neubau auf den Weg bringen können. Wir sollten uns an dieser Stelle nicht verkämpfen. Den Ergebnissen der Detailuntersuchung sehen wir mit Interesse entgegen, werden die Vorlage aber durch unser Votum nicht extra unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau Baubürgermeisterin Dubrau! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne! Frau Dubrau hat davon gesprochen, es gehe bei Sozialen Erhaltungssatzungen - lassen Sie uns statt Soziale Erhaltungssatzung eher den Begriff verwenden, der es eher trifft: Milieuschutzsatzungen - darum, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen in einem bestimmten Gebiet zu erhalten. Betrachten Sie mal die genannten Gebiete auf der Stadtkarte, legen Sie dann mal das Sozialmonitoring daneben und tauschen Sie sich dazu mit dem Kollegen Fabian aus! Was Sie mit dem, was Sie beantragen, wollen, ist der Erhalt eines bestimmten sozialen Milieus. Sie schaffen geschlossene Wohnquartiere in dieser Stadt, weil sie meinen, es würden Menschen aus diesen Quartieren vertrieben. Nein, es ist genau umgekehrt. Sie nehmen diesen Menschen die Chance, dass andere Menschen in diese Quartiere zuziehen können, dass andere Menschen diese Quartiere ganz bewusst aufwerten können, dass Quartiere eben nicht in ihrer sozialen Zusammensetzung am unteren Rand der Gesellschaft verharren, sondern sich durchmischen, dass es auch dort Schulen gibt, auf die eben nicht nur Kinder aus einem ähnlichen Milieu, aus ähnlich prekären sozialen Verhältnissen gehen, sondern wo die Klassen durchmischt sind. Ich kann Ihnen erzählen, wie das in einer Klasse in Paunsdorf ist. Ehrlich gesagt, in der Klasse meiner Tochter komme ich mir immer ein bisschen vor wie auf einem anderen Stern. Schauen Sie sich mal auf der Karte an, über welche Stadtteile Sie hier sprechen! Sie reden über Stadtteile im Leipziger Osten. Sie reden über Stadtteile in Lindenau. Sie reden über Teile von Plagwitz. Was finden Sie dort vor? Gebiete, in denen wir noch vor wenigen Jahren von städtebaulichen Missständen gesprochen haben. Gebiete mit städtebaulichen Missständen sollen heute S e i t e | 21 plötzlich Gebiete sein, die aus sozialen Gründen erhalten werden müssen, obwohl diese städtebaulichen Missstände doch genau mit der sozialen Zusammensetzung dieser Gebiete zu tun haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Diese Gebiete wollen Sie jetzt konservieren und meinen damit, die Lösung für vorhandene Wohnraumprobleme in dieser Stadt - die will ich hier gar nicht bestreiten - gefunden zu haben. Sie setzen damit auf Instrumente der Bundesrepublik der 60er-, 70er-Jahre. In jeder Stadt, die Sie hier als Beispiel anführen, hat das, wenn Sie genauer hinschauen, nichts gefruchtet. Das hat in Berlin nichts gefruchtet. Das hat in München nichts gefruchtet. Das hat in Frankfurt nichts gefruchtet. Es gibt in Berlin Stadtteile, in denen der Zustand dieser Stadt konserviert wurde, wo die Wohnungen heute noch unverändert den Standard der späten 80er-Jahre oder frühen 90er-Jahre aufweisen, und trotzdem sind die Mietpreise dort gestiegen. Dasselbe wird in Leipzig passieren. Eine Erhaltungssatzung ist der Freifahrtschein für schlecht sanierte Wohnungen zu teuren Mietpreisen. Das wiederhole ich hier gerne immer wieder, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie tun den Menschen in diesen Quartieren überhaupt gar nichts Gutes. Das Einzige, was Sie tun, ist: Sie verhindern, dass diese Quartiere sich entwickeln, dass die Menschen dort eine Chance bekommen, zu erleben, wie man anders leben kann, anders als in der Eisenbahnstraße oder einer Querstraße zur Eisenbahnstraße, dass es noch ein anderes Leben gibt außerhalb des Niveaus, über das wir immer die Probleme dieser Stadt diskutieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir für viele Menschen in dieser Stadt guten Wohnraum anbieten und wie wir vielen Menschen in dieser Stadt gute Jobangebote machen können, damit sich viele Menschen in dieser Stadt mit guten Jobs guten Wohnraum leisten können. Lassen Sie uns bei 600.000 Menschen und 330.000 Wohneinheiten nicht immer nur über die Ausreißer, die es auf dem Markt gibt, diskutieren und diese zum Maßstab machen, weil dies den Markt noch mehr verzerrt, als er ohnehin schon ist! Ich möchte jetzt gar nicht auf Details eingehen. Ich möchte nicht auf Aufzüge eingehen. Ich möchte nicht darauf eingehen, dass es natürlich einen Konflikt gibt mit einer Bauordnung, die besagt: Bei Wohngebäuden über 13 Metern über der Geländekante ist ein Aufzug einzubauen, wenn man gleichzeitig bei Erhaltungssatzungen darüber nachdenkt, keine Aufzüge einzubauen. Ich will über diese ganzen Themen hier jetzt gar nicht sprechen. Ich möchte einfach nur an Sie appellieren: Lassen Sie uns vernünftig sein! Lassen Sie uns über die Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Probleme reden, die wir auch auf dem Wohnungsmarkt in dieser Stadt haben! Aber geben wir den Menschen in dieser Stadt eine Chance! Denken wir über die Chancen der Menschen in dieser Stadt nach! Lassen Sie uns nicht mit Instrumenten hantieren, die vielen Menschen in dieser Stadt Chancen nimmt! - Vielen Dank. S e i t e | 22 mit den Immobilien gemacht haben, dass sie beispielsweise hohe staatliche Fördersummen erhalten haben, dass sie beispielsweise Sanierungskosten über die Denkmal-AfA abschreiben konnten. Ich kann mich noch gut entsinnen, dass der Förderanteil auf 90, teilweise sogar auf 100 Prozent angehoben wurde, nur um Investoren zu bewegen, Anfang der 90er-Jahre zum Beispiel im Waldstraßenviertel zu investieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hobusch, ich denke manchmal, Sie betrachten uns als blöd. Glauben Sie im Ernst, dass wir, als wir den Antrag formuliert haben, nicht im Baugesetzbuch nachgeschlagen haben? Selbstverständlich haben wir § 172 genau gelesen. Da ist festgelegt, dass zwischen der Stadt und denjenigen, die bauen oder sanieren wollen, Einvernehmen herzustellen ist, was und in welchem Umfang sie machen dürfen. Da geht es auch um das Zweckentfremdungsverbot - Berlin wendet es schon an; auch Leipzig ist ein beliebter Touristenstandort -, um zu verhindern, dass Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt und so dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Da ist formuliert, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. DIN-Vorschriften, die Gesetzescharakter haben, zum Beispiel zum Wärmeschutz, umzusetzen sind. All das ist in § 172 Baugesetzbuch festgehalten. Selbstverständlich muss man Augenmaß walten lassen bei der Überlegung, wo Aufzüge nachgerüstet werden sollen. In Paunsdorf zum Beispiel wird der Aufzugsanbau sehr intensiv betrieben. Aber es ist auch die Frage, wie viele Wohnungen davon profitieren. Es macht eben einen Unterschied, ob ein Aufzug sieben oder acht Wohnungen erschließt oder bei einem Dreispänner mit fünf oder sechs Etagen 18 Wohnungen. Bei Letzterem teilen sich die Modernisierungskosten für den Aufzugseinbau und dessen Unterhaltung ganz anders auf. Genau darum geht es: Einvernehmen zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft und den jeweiligen Investoren herzustellen, und das mit Augenmaß. Selbstverständlich muss man darüber reden, ob in einer Vier- oder Fünfraumwohnung gegebenenfalls ein zweites WC und/oder ein zusätzliches Waschbecken eingebaut wird. Das wird ja damit nicht ausgeschlossen. Das wird hier auch nicht gefordert. Ich verwende ungern den Begriff „Gentrifizierung“. Wir hatten uns Anfang der 90er-Jahre in diesem Haus das Ziel gesetzt, eine unnötige Segregation in den Stadtteilen zu verhindern. Selbstverständlich wissen wir um deren Durchmischung. Aber wir wissen auch, dass sehr viele gute Geschäfte Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker hat das Wort. Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine Frage an Frau Dubrau. Sie hatten zu Punkt 1 des gemeinsamen Antrags ausgeführt, dass die Zeitschiene nicht zu halten sei. Bis wann könnten Sie es denn schnellstmöglich schaffen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte geschrieben: Das erste Quartal 2019 wäre aus unserer Sicht möglich. Ich würde wirklich darum bitten, das zu akzeptieren; denn wir müssen ja rechtssichere Verordnungen dafür haben. Wenn sie es nicht sind, ist uns allen nicht genutzt. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Tagesordnungspunkt 14.5. Abstimmung über den Änderungsantrag 05896-ÄA-01 der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Das Datum in Punkt 1 wird wie folgt geändert: erstes Quartal 2019. Ansonsten bleibt der Beschlusstext, wie formuliert. Die Punkte 2 und 4 werden von uns übernommen. - Ich bitte um Ihr elektronisches Votum! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 - 19 - 1. So beschlossen. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE 05896-02, Detailuntersuchung für den Stadtteil Connewitz. Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 - 21 - 0. So beschlossen. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 05896-ÄA-03, Ergänzung des Beschlusspunkts 5. Votieren Sie bitte jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 - 20 - 1. So beschlossen. Vor der Abstimmung über die Vorlage 05896 noch ein Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Weber. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 23 Stadtrat Weber (DIE LINKE): Da sowohl der Antrag der Linksfraktion, zu dem wir gesprochen haben, als auch die Umwandlungsverordnung, die jetzt noch zur Abstimmung steht, Gegenstand des Beschlusses sind, würde es Sinn machen, diese beiden Anträge zuvorderst abstimmen zu lassen und die Voten in die Vorlage mit einfließen zu lassen. haben bzw. sich mit dem Antrag nicht befasst haben, noch ein paar Worte zum Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms für Leipzig. Wir haben die soziale Wohnungsbaurichtlinie des Freistaats, die gut und wichtig ist. Wir erhoffen uns, dass mehr Eigentümer respektive mehr Menschen sie sowohl bei Sanierungen als auch beim Neubau von Wohnraum in Anspruch nehmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, wir hätten uns vorher unterhalten müssen, ob das Sinn macht. Jetzt ist die Tagesordnung von mir so bestätigt, um es ganz formal zu sagen. Wir haben festgestellt - eigentlich wussten wir alle das schon vorher -, dass es da eine kleine Lücke, einen Gap, gibt. Dieser Gap entsteht bei größeren Wohnungen. Die soziale Wohnungsbaurichtlinie des Freistaats reicht nicht so weit in die Tiefe, sodass wir sagen: Wir müssen hier kommunal nachsteuern. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Es gab aber schon Fälle, wo wir das hin und her geschoben haben. Oberbürgermeister Jung: Dann war das vorher so besprochen. Zurück zur Abstimmung über die Vorlage 05896 unter Tagesordnungspunkt 14.5. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 - 19 - 0. So beschlossen. Tagesordnungspunkt 14.6, Antrag 05907 der Fraktion DIE LINKE. Punkt 1 war erledigt, Punkt 2 ebenso. Wir stimmen jetzt noch über die Punkte 3 und 4 ab. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 36 - 21 - 0. So beschlossen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Tagesordnungspunkt 14.7 ist erledigt. Tagesordnungspunkt 14.8, Antrag 06014 der Fraktion DIE LINKE, betreffend Umwandlungsverordnung. Ich bitte um Ihr Votum jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Wir halten es für richtig, was die Verwaltung uns vorschlägt, nämlich mittels eines Pilotverfahrens ein Konzept zu entwickeln, wie wir diese Lücke künftig füllen können. Deswegen übernehmen wir den Verwaltungsstandpunkt, allerdings mit dem Hinweis: Es soll nicht nur ein Konzept für Haushalte ab fünf Personen entwickelt werden, sondern schon für Haushalte ab vier Personen; denn schon bei Haushalten mit vier Personen tritt diese Lücke auf, zumindest nach unseren Berechnungen. Wir wünschen uns, dass auch 4-PersonenHaushalte in dieses Konzept integriert werden. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Wir legen dieses Konzept dem Stadtrat ja vorab vor. Insofern könnten wir heute zu Protokoll geben: Wir prüfen noch einmal, ob 4- oder 5-Personen-Haushalte. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Ich würde heute gern beschließen lassen wollen, dass „Haushalte ab 4 Personen“ in das Konzept mit aufgenommen werden. Diese sollen auch Gegenstand des Konzepts sein. Die Lücke entsteht eigentlich schon bei 3-Personen-Haushalten. Abstimmung: 33 - 22 - 3. Ich verweise darauf: Das müsste noch einmal auf Rechtswidrigkeit überprüft werden. 14.9 Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms (VI-A-05864) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.9.1 dazu VSP (VI-A-05864-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Für die Gäste auf der Tribüne, aber auch für die Stadträte, die nicht zuvorderst mit Stadtentwicklung und Bau zu tun Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass dafür nur wenig Geld zur Verfügung steht. Wir haben dafür gerade mal 500.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Daher sollte man versuchen, ein solches Pilotverfahren gezielt durchzuführen. Insofern: Lassen Sie uns prüfen, ob 4- oder 5-Personen-Haushalte! Gegebenenfalls kommt dabei heraus, dass wir das Geld nur sinnvoll einsetzen können, wenn wir 6-Personen-Haushalte einbeziehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts mit dieser Protokollnotiz. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 - 18 - 0. So beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 14.10 Bündnis für bezahlbares Wohnen in Leipzig (VI-A-06171) Einreicher: SPD-Fraktion 14.10.1 dazu VSP (VI-A-06171-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.10.2 dazu ÄA (VI-A-06171-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich sage gleich vorab: Wir lassen unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen. Ich gehe davon aus, dass damit der Änderungsantrag hinfällig wird. Ich danke Ihnen für diesen Verwaltungsstandpunkt. Ich glaube, es ist in der Tat sinnvoll, gemeinsam mit unseren natürlichen Verbündeten, nämlich den Genossenschaften, ein solches Projekt zu entwickeln. Zum Hintergrund. Das Bündnis bezahlbares Wohnen wurde durch die damalige Bundesministerin Hendricks ins Leben gerufen. Ähnliche Bündnisse haben sich inzwischen in den Bundesländern, Kommunen und Landkreisen etabliert und werden über Stadtteilvereine oder auch die jeweiligen Verwaltungen realisiert. Wir halten das auch in Leipzig für sinnvoll, um in diesem Rahmen zu diskutieren: Wie kann mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden? Es ist ja derzeit einiges in Bewegung. Auf Bundesebene diskutiert man erstmalig darüber, dass bundeseigene Grundstücke nicht mehr höchstbietend verkauft, sondern zu günstigeren Preisen an Kommunen abgegeben werden, damit diese dort bezahlbaren Wohnungsbau realisieren können. Es gibt auch Ansätze, aus denen wir vielleicht etwas lernen können, auch in Bezug auf den Beschluss, den wir eben gefasst haben. In Hamburg zum Beispiel versucht ein Privater - Herr Hobusch -, den Teufelskreis der exorbitant hohen Baukosten zu durchbrechen und für 8 Euro kalt pro Quadratmeter zu bauen. Das Haus wird aus Holzfertigteilen gebaut, Leitungsstränge werden anders zusammengelegt, und es wird auf Keller, Tiefgaragen und anderes verzichtet. Solche Modellprojekte könnten in einem Bündnis für bezahlbares Wohnen thematisiert werden. Andere Themen könnten die Stellplatzverordnung und die Anzahl der Tiefgaragenplätze sein, die das Wohnen sehr teuer machen; allein sie machen 2 Euro pro Quadratmeter mehr aus. Auch die Vorschriften für Fluchtwege verursachen enorme Kosten beim Bau. Vielleicht gibt es dafür andere Lösungen; Herr Hobusch hatte ja kürzlich S e i t e | 24 die Schaffung von Möglichkeiten des Anleiterns an bestimmten Stellen angesprochen. Wie gesagt, wir versprechen uns davon nicht nur Maßnahmen, die wir hier vor Ort umsetzen können. Wir wollen, dass auch auf die Ebenen der Landes- und Bundesregierung durchgestellt wird, was hier vor Ort diskutiert wird und welche Ideen wir gemeinsam mit anderen Ländern und Kommunen entwickeln, wie kostengünstiger gebaut werden kann.- Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Zenker, da Sie mich hier persönlich ansprechen: Der private Vermieter auf dem Wohnungsmarkt ist nicht das Problem; da wiederhole ich mich. Ich weiß nicht, wie oft ich mich in den letzten Wochen dazu geäußert habe. Wir haben 40 Millionen Wohneinheiten in der Bundesrepublik. Davon sind 32 Millionen private Wohnungen mit 16 Millionen Eigennutzern. Die anderen 16 Millionen Wohnungen werden durch etwa 4 Millionen private Vermieter vermietet. Weitere 8 Millionen Wohneinheiten verteilen sich auf institutionelle Anleger, kommunale Gesellschaften und Genossenschaften. Anhand der Zahlen, die die Verbände erheben, darunter auch der Verband Haus & Grund Deutschland, in dem ich Mitglied des Vorstands bin, können Sie sehen, dass echte private Eigentümer, also diejenigen, die ein Haus, vielleicht auch zwei Häuser ihr Eigentum nennen, die vier oder auch acht Wohneinheiten zur Altersvorsorge, zur Abwendung von sozialen und/oder finanziellen Nachteilen besitzen, die diese Wohneinheiten, auch die eigengenutzte, finanzieren, nicht das Problem auf dem Mietwohnungsmarkt sind. Diese Vermieter erhöhen während laufender Mietverhältnisse ihre Mieten kaum. Wenn Sie die Mieten dieser Vermieter vergleichen mit den Mieten, die die Mietspiegel vieler Städten angeben, werden Sie feststellen: Die Mieten dieser Vermieter liegen immer unter den im Mietspiegel genannten Mieten. Diese Vermieter sind hier nicht das Problem, gar nicht. Wenn Sie ein Bündnis für bezahlbares Wohnen wollen, das alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt, also auch diejenigen, die den Wohnungsmarkt hier in Leipzig eigentlich ausmachen, einbezieht, sind wir als Freibeuter-Fraktion gerne bereit, im Sinne des Verwaltungsstandpunkts ein solches Bündnis für soziales Wohnen zu unterstützen. Dann gehört aber auch dazu, dass wir über alles reden, was Wohnen teuer macht und wo Kosten vermeidbar sind. Dann kann es nicht sein, dass, wie beim Bündnis für bezahlbares Wohnen auf Bundesebene, vieles im Giftschrank verschwindet und einfach auf Unzuständigkeiten Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 verwiesen wird, weil man über das eine oder andere von Anfang an nicht reden möchte. Nein, wir müssen über alles reden, auch über so kleine Beispiele wie das, das Sie eben benannt haben. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Damit steht der Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Der Änderungsantrag entfällt. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 - 15 - 2. So beschlossen. Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Pause. Die Ratsversammlung wird um 17.10 Uhr mit den Einwohneranfragen und Petitionen fortgesetzt. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt. 8 Einwohneranfragen Frau Mägi ist nicht gekommen. Damit entfällt die Antwort auf die Einwohneranfrage unter TOP 8.1. 8.5 Visionen zum Gut Großzschocher (VI-EF06482) Einreicher: Charly & Django e. V., Matthias Malok & Dominik Fritsch Herr Malok und Frau Schütze sind anwesend. Herzlich willkommen! - Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der die Antwort von Herrn Rosenthal. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Malok! Sehr geehrte Frau Schütze! Zur Frage 1. Für den Bereich, in dem sich auch das Gut Großzschocher befindet, gilt die Erhaltungssatzung Großzschocher/Windorf, Beschluss III-1345 aus 2003, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/2003. Zur Frage 2. Grundsätzlich werden die geplanten Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Sowohl die Gebäude als auch der Park befinden sich zurzeit in einem sanierungs- und pflegebedürftigen Zustand. Ziel oder Vision, nach der Sie gefragt haben, ist die denkmalgerechte Erhaltung der Gebäude mit einer neuen geeigneten Nutzung und die kontinuierliche Pflege des Parks nach gartendenkmalpflegerischen Maßstäben. Eine Wohnnutzung innerhalb der bestehenden, nicht ruinösen Gebäude ist nicht möglich. Die Nutzung für S e i t e | 25 einen landwirtschaftlichen Betrieb und damit eine Reaktivierung der ursprünglichen Nutzung wäre im Sinne der Förderung und Unterstützung der Landwirtschaft im Stadtgebiet begrüßenswert. Auch eine gartenbauliche Nutzung wäre denkbar. Zur Frage 3. Die Entwicklung des Standorts zu einer gemeinnützigen Einrichtung durch die Stadt Leipzig ist derzeit nicht vorgesehen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Ich hoffe, wir können eventuelle Nachfragen auch ohne Kollegen Rosenthal beantworten. Gibt es Nachfragen? - Herr Malok, bitte schön. Malok (Einwohner): Schönen Dank. - Im Moment habe ich keine Nachfragen. Ich bitte aber um die Erlaubnis, Nachfragen stellen zu dürfen, sobald wir das Protokoll bekommen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, gegebenenfalls auch schriftlich, auf die wir dann ordnungsgemäß antworten. Malok (Einwohner): Okay. Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: 9 Petitionen 9.1 Petition nach § 12 Sächsischer Gemeindeordnung zur Prüfung einer Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb des Leipziger Innenstadtringes zur Verhinderung weiterer Hotelbauten nach der Karstadt-Kündigung (VI-P-05765-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-05765-VSP-01-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es dazu Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 9.2 Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken (VI-P-05931-DS-03) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-05931-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 9.2.2 dazu ÄA (VI-P-05931-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen Ihnen vor. - Gibt es Wortwünsche? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben einen Änderungsantrag zu dieser Petition eingereicht, mit dem wir Folgendes erreichen wollen: Die Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare, die nicht in das neue Programm, das die Bundesregierung aufgelegt hat, das eine Verlängerung des aktuellen Programms darstellt und Finanzierungssicherheit für die nächsten drei Jahre gibt, übernommen werden können, unter anderem diejenigen, die sehr qualifiziert und geeignet sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, sollen angesprochen und von der Stadt übernommen werden. Wir möchten also eine Verstetigung. Wir möchten Schulbibliothekarinnen und -bibliothekare, die zwar von ihrer formalen Qualifikation her keine Bibliothekare sind, aber in den letzten drei Jahren sehr gute Arbeit geleistet haben, halten und übernehmen. Es gab bereits im Frühjahr dieses Jahres einen Antrag der LINKEN, in dem vorgeschlagen wurde, dass die Stadt an dieser Stelle selber tätig werden soll. Wir sehen hier eine Möglichkeit, jetzt schrittweise einzusteigen und Schulbibliothekare durch die Stadt Leipzig zu finanzieren. Es ist uns klar, dass es schwierig ist; denn für Mitarbeiter der Stadt gilt der TVöD einschließlich bestimmter Eingruppierungen und Einstufungen. Aber wir vertrauen auf die Kreativität der Stadtverwaltung Leipzig, dass sie Möglichkeiten findet, zum Beispiel durch berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen. Ich will noch mal betonen: Es geht nicht darum, alle zu übernehmen, die in diesem Programm waren. Das Programm der Bundesregierung wird ja jetzt fortgeführt. Viele werden dort verbleiben können. Uns geht es darum, diejenigen, die Ende des Jahres aus dem Programm herausfallen, aber in den letzten Jahren besonders gut gearbeitet haben und deshalb geeignet sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, halten zu können für die Schülerinnen und Schüler, für unsere Schulbibliotheken. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Der Petitionsausschuss hat den Verwaltungsstandpunkt als Beschlussvorschlag übernommen. Insofern brauche ich das jetzt nicht weiter ausführen. Frau Köhler-Siegel. S e i t e | 26 Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Wir würden gern zu Protokoll geben, dass es uns wichtig ist, dass die Verwaltung ein kreatives Konzept entwickelt. Die Stellenausschreibung soll so formuliert sein, dass sich auf diese Stellen nicht etwa studierte Fachkräfte bewerben. Vielmehr soll die Ausschreibung wirklich auf diesen Personenkreis zugeschnitten sein. Auch sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob jemand, der über berufsbegleitende Weiterbildung Qualifikationen erworben hat, mit einbezogen werden kann. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir hatten im März einen Antrag gestellt, der angenommen wurde. Beschlossen wurde: Die Schulbibliotheken sollen erhalten werden. - Schulbibliotheken können aber nicht ohne Bibliothekare erhalten werden. Uns ging es auch damals schon um die Schulbibliothekare. Die meisten waren, wie Sie wissen, über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abgesichert. Diese laufen jetzt aus. Es gibt 42 Schulbibliotheken in Leipzig. Nicht jede Schule hat eine Schulbibliothek. Die Schulbibliotheken lassen sich untereinander nicht vergleichen. Die Schulbibliothek einer Grundschule sieht anders aus als die eines Gymnasiums oder einer Oberschule. Fakt ist: Wir haben hier Nachholbedarf. Fakt ist auch, dass wir den Menschen, die diese Arbeit sehr gut erledigt haben, die zu einem Bestandteil der Schulgemeinde geworden sind, die gebraucht werden, nach und nach einen sicheren Arbeitsplatz geben sollten. Das haben wir auch bei den Schulsozialarbeitern so gemacht. Es gibt auch gut qualifizierte Ältere, die jetzt ausscheiden sollen, aber gerne weitermachen würden. Darunter sind Menschen, die zum Beispiel als Ingenieure über Jahre keinen Job gefunden haben. Ich kenne einen Schulbibliothekar, der von Hause aus Diplom-Chemiker ist. Er ist an dem Gymnasium, an dem er tätig ist, am richtigen Platz und ist von allen geachtet. Deshalb finde ich den Änderungsantrag der Grünen sehr gut. Ich hoffe, dass er in der Abstimmung positiv votiert wird. Wir unterstützen das Anliegen, weil wir Schulbibliothekare als Bestandteil einer Schulgemeinde ansehen. Am liebsten wäre mir natürlich - das sage ich ganz offen -, wenn sich das Land dazu äußern würde. Aber das Land äußert sich nicht. Sie wissen, ich habe mehrfach Staatssekretäre und auch Minister Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 27 darauf angesprochen. Sie haben die Verantwortung auf die Kommune abgeschoben. Es wird noch eine Weile dauern, bis das Land hier Verantwortung übernimmt. Abstimmung: 35 - 15 - 3. Damit ist der Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses beschlossen, und wir werden uns an die Konzeption machen. Ich bitte darum, dass uns dazu ein Vorschlag vorgelegt wird, und zwar schnell. Das ist eigentlich das, was hinter dem Antrag der Grünen steckt. Wir müssen wissen: Was wird aus den Personen? Wie viele können weiterhin arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Anspruch nehmen? Wie viele könnten wir in feste Arbeitsverhältnisse übernehmen, anfangs vielleicht noch über FAV oder andere Möglichkeiten finanziert? Bisher liegt uns dazu nichts vor, außer dem Bekenntnis: Es geht weiter. - Der 1. Januar 2019 ist bald. 46 Schulbibliothekare und Schulbibliothekarinnen stehen dann vielleicht auf der Straße. Ich denke, das wollen wir alle nicht; denn wir brauchen sie an den Schulen. 9.3 Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir auch mit Stolz auf unsere Schulbibliotheken schauen. Leipzig hat - so hat mich Kollege Fabian informiert - nach Frankfurt am Main die meisten Schulbibliotheken im Verhältnis zur Schülerschaft insgesamt. Wir wollen alles dafür tun, die Schulbibliotheken zu erhalten. Insofern ist das eine schöne Initiative. Das will ich ausdrücklich sagen. Mir wurde gerade von Schülerinnen und Schülern der Klasse 5 eine Petition übergeben, mit der sie dafür kämpfen, dass ihre Schulbibliothekarin vor Ort bleibt. Ich weiß nicht, ob die Schülerinnen und Schüler noch da sind. - Doch, sie sitzen oben auf der Tribüne. - Die Initiative und euer Engagement möchte ich ausdrücklich loben. Danke, dass ihr aktiv dafür kämpft! Ich kann jetzt nicht versprechen, dass wir das wirtschaftlich schaffen und haushalterisch abbilden können. Aber wir werden ein Konzept vorlegen, Frau Hollick. Wir müssen das noch in diesem Quartal angehen. Das weiß Herr Hörning, das weiß Herr Fabian. Dennoch würde ich Sie herzlich bitten, heute dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu folgen, damit wir daran weiterarbeiten können. Ich verspreche Ihnen eine Initiative unsererseits noch im vierten Quartal, mit der wir uns noch mal positionieren werden. Können wir abstimmen? - Zur Abstimmung steht zunächst der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Mehr Leistungen für Obdachlose in Leipzig (VI-P-06000-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.3.1 dazu VSP (VI-P-06000-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen vor. - Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Beschlussvorschlag sind. - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.4 Beteiligung der Stadt Leipzig an den von der neuen Bundesregierung geplanten europäischen Bürgerforen zur Zukunft der Europäischen Union zum Abschluss des JAHRES DER DEMOKRATIE im Oktober 2018 (VI-P-06029-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.4.1 dazu VSP (VI-P-06029-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.5 Zukünftiges Leipziger Sportmuseum als digitales Museum (VI-P-06104-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.5.1 dazu VSP (VI-P-06104-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.6 Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf der Karl-Heine-Straße (VI-P-06106DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.6.1 dazu VSP (VI-P-06106-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 9.7 Stopp des Forums für Freiheit und Bürgerrechte auf dem Matthäikirchhof (VI-P06195-DS-03) Einreicher: Petitionsausschuss 9.7.1 dazu VSP (VI-P-06195-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau S e i t e | 28 der Verwaltungsstandpunkt. Ich weiß nicht, ob der Ortschaftsrat mit diesem einverstanden ist. - Ich gehe einmal davon aus, der Ortschaftsrat akzeptiert die Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt, weil er weitergehender ist als die eigene Idee. Gibt es Gegenstimmen zum Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen? Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig votiert. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.12 Erarbeitung eines Toilettenkonzeptes (VI-A-05044) 9.8 Bildung eines Wohnungsplanungsverbundes (VI-P-06201-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.8.1 dazu VSP (VI-P-06201-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen? Abstimmung: Er ist einstimmig angenommen. 9.9 Kostengünstige und schnelle Errichtung von neuen Kindertagesstätten durch einen 3D-Drucker in Leipzig (VI-P-06202DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.9.1 dazu VSP (VI-P-06202-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen. 9.10 Baumbewässerung von Bestands- und Jungbäumen (VI-P-06203-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.10.1 dazu VSP (VI-P-06203-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport; Beigeordneter H. Rosenthal Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. TOP 10 entfällt. Wir setzen jetzt Tagesordnungspunkt 14 fort: 14.11 Parkplätze Zur Alten Sandgrube, Zur Kuhweide (OR 0043/17/18) (VI-HP03724) Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03724-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wer bringt den Antrag ein? - Niemand. Gibt es Wortwünsche? - Keine. Votiert wurde bisher nur Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig 14.12.1 dazu VSP (VI-A-05044-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den Antrag eingehe, ein Hinweis: Ich spreche zu Ihnen als Vertreter des Seniorenbeirats Leipzig, dessen stellvertretender Sprecher und Leiter des Arbeitskreises Ordnung, Sicherheit, Verkehr ich bin. Drei Zitate zu Beginn. Herr Orbeck schrieb in der LVZ vom 15.10.2018 unter dem Titel „Ein dringendes Bedürfnis“: Wohin, wenn die Blase drückt? Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Ortsfremde haben es in Leipzig oft besonders schwer, öffentlich zugängliche Toiletten für ihr dringendes Bedürfnis zu finden. Aber auch Einheimische wissen oft nicht, wohin sie ihre Schritte lenken sollen. Das ist vor allem für ältere Menschen ein Thema. Der Seniorenbeirat will die Verwaltungsspitze nun beauftragen, eine Analyse vorhandener Toiletten durchzuführen und daraus ein Konzept zu entwickeln … Im Siebten Altenbericht der Bundesregierung heißt es in Punkt 8.4.4, Mobilität und Erreichbarkeit auch bei Einschränkungen: Schwerpunkte für die altersgerechte Gestaltung des öffentlichen Raumes sind: • • • • • • Gehwege, Überquerungsstellen, Anlagen zur Überwindung von Höhenunterschieden, Parkplätze, ÖPNV, öffentliche Toiletten. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 29 Die Stadt Leipzig hat eine Befragung älterer Bürger durchgeführt. Der Ergebnisbericht „Älter werden in Leipzig 2016“ wurde in der gleichnamigen Info-Vorlage bekannt gemacht. Darin heißt es: und Bodenordnung in einem interaktiven Stadtplan verortet werden. Auch darin sehen wir ein Problem; denn ältere Menschen haben oftmals Probleme, mit dieser Technik umzugehen. Es wäre zu prüfen, ob die Stadt ein Informationssystem für öffentlich zugängliche Toiletten mit dem Ziel konzipiert, zumindest die Orte und Gaststätten mit öffentlichen Toiletten bekannter zu machen, auch in den äußeren Stadtbezirken. Deshalb hatten wir zur letzten Sitzung des Seniorenbeirats Vertreter der Verwaltung eingeladen. Sie sollten uns den Verwaltungsstandpunkt näher erläutern. Danach haben wir festgestellt, dass wir mit unsere Meinungen gar nicht so weit auseinanderliegen. Aber wie gesagt, der Verwaltungsstandpunkt geht uns nicht weit genug. Deshalb können wir ihn nicht akzeptieren. Aus unserer Sicht müssen noch offene Fragen durch den Antrag, der jetzt hoffentlich beschlossen wird, im Prozess der Erarbeitung des Konzepts geklärt und dann in dieses eingearbeitet werden. 83 Prozent wünschen sich, dass die Stadt hier mehr tun sollte. Die Stadt Leipzig hat seit einiger Zeit ein Papierkorbkonzept, in dem die diesbezüglichen Aktivitäten der Stadtreinigung Leipzig gebündelt sind. Also fragten wir uns als Seniorenbeirat: Warum hat unsere Stadt kein Toilettenkonzept, wie es viele andere Städte auch haben? Deshalb haben wir einen Antrag dazu gestellt. Die Kernpunkte will ich noch mal kurz anreißen: Erstens. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Analyse der im öffentlichen Raum vorhandenen Toiletten, einschließlich der behindertengerechten Toiletten, durchzuführen. Das betrifft auch notwendige Hinweisschilder und Piktogramme auf Stadtplänen. Zweitens. Daraus ist ein Toilettenkonzept zu entwickeln und zu prüfen, wo schrittweise neue Toiletten errichtet werden müssen. Finanzielle Mittel müssen dafür bereitgestellt werden. Drittens. In Parkanlagen, Stadtteilen und weiteren Standorten müssen Vereinbarungen getroffen werden, dass Gaststätten, Geschäfte oder Vereine ihre Toilettenanlagen für Laufkundschaft zur Verfügung stellen. - Ich verweise hier auf die Leipziger Hilfepunkte und die „Nette Toilette“. Die Verwaltung hat in ihrem Verwaltungsstandpunkt nur dem Punkt 3 mit einer Alternativlösung zugestimmt. Bei den Punkten 1 und 2 war die Verwaltung der Meinung, dies sei bereits Verwaltungshandeln. Ich hatte schon vorab darauf hingewiesen, dass das aus unserer Sicht problematisch ist; denn die Verwaltung verweist in ihrer Begründung auf die Vorlage VI-04071, Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte. Das, was die Verwaltung vorschlägt, ist unserer Meinung nach nur die halbe Wahrheit. Denn dabei geht es nur um die Toiletten, die mit dem Werbepartner WALL vereinbart werden sollen. Das reicht uns nicht. Auch der Hinweis, es sei genügend Beschilderung vorhanden, ist nicht zutreffend. Die Beschilderung erfolgt nur für die Toiletten, die vom Werbepartner betrieben werden. Als Weiteres schlägt die Verwaltung vor, dass Toilettenstandorte durch das Amt für Geoinformation Zum Schluss noch ein Hinweis: Vertreter des Jugendparlaments, die kürzlich im Seniorenbeirat zu Gast waren, haben ausdrücklich bekräftigt, dass sie unseren Antrag positiv unterstützen wollen. Ich bitte Sie also, unserem Antrag in der Originalfassung zuzustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich will an das anknüpfen, was Herr Müller gesagt hat. Es gibt klare Vorvoten. Sowohl im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau als auch im Ausschuss Umwelt und Ordnung wurden dazu einstimmige Beschlüsse gefasst. Ich möchte an dieser Stelle dem VTA Dankeschön dafür sagen, dass es diesen Antrag ernst genommen hat, dieses Thema auch in die Ausschreibung mit aufgenommen und in den anschließenden Verhandlungen mit dem Werbepartner berücksichtigt hat. Wenn es uns gelingt, einen Vertrag zu schließen - wir alle drücken dafür die Daumen -, wird das in den Haltestellenbereichen der Straßenbahnen recht schnell realisiert werden. Mit diesem Antrag wurde allerdings auch offenbar, dass eine ganze Reihe von Ämtern gar nicht wissen, dass auch sie dafür mit in der Verantwortung stehen. So erscheint das Amt für Stadtgrün und Gewässer manchmal etwas zu zaghaft, wenn es darum geht, mehr zu tun - ich erinnere nur an den Musikpavillon im Clara-Zetkin-Park -, kann aber möglicherweise auch auf Partner zurückgreifen. Die Straßenbahn fährt ja nicht durch das Stadtzentrum. Möglicherweise verspüren aber auch dort manche mal ein dringendes Bedürfnis. Es gibt zwar eine ziemlich große Toilettenanlage im Untergrundmessehaus, die jedoch für Behinderte Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 30 nicht erreichbar ist. Das ist ein Problem. Wir müssen für Behinderte, aber nicht nur für sie eine Lösung im Bereich des Marktes finden. Vorschlag, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Stadtverwaltung das immer wieder prüft. Herr Müller hat es angedeutet: Mit einer bescheidenen Beschilderung - ein Bild, mehrere Infos könnte man an wichtigen Fußgängerachsen Hinweise geben, wo sich öffentliche Toiletten befinden. Ich gehe davon aus, dass die unterirdische Toilettenanlage an der Oper noch existiert. Jeder, der dort entlangspaziert, erfreut sich an der schönen grünen Wiese; nur Insider wissen, dass sich im Untergrund eine öffentliche Toilettenanlage befindet. Ja, wir wollen die Elektromobilität fördern und bestärken; denn wir wissen alle, dass der Verbrennungsmotor keine allzu lange Zukunft mehr hat. Trotzdem ist uns wichtig, dass man pragmatisch vorgeht und nicht von heute auf morgen gewisse Dinge abschafft. Deswegen ein Prüfauftrag. Wir übernehmen den Verwaltungsstandpunkt. Also: Lassen Sie uns ein Toilettenkonzept beschließen. Herr Oberbürgermeister, Sie müssen das ja nicht gleich zur Chefsache machen. Aber es wäre gut, wenn einer dafür den Hut aufhat und das ganzheitlich in die Hand nimmt. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Ihr Votum zum Antrag des Seniorenbeirats. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 51 - 0 - 0. So beschlossen. 14.13 Mobile Radarfallen (VI-A-05398) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.13.1 dazu VSP (VI-A-05398-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Herr Quentin Kügler wird den Antrag einbringen. Das ist Ihre Premiere hier. Alles Gute! Ich möchte mich beim Umweltausschuss für die Beratung herzlich bedanken, in der ich noch einiges lernen konnte. Das ist ja auch ganz wichtig. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 - 13 - 0. So beschlossen. 14.15 Wiederherstellung der Rosenrabatte im Mariannenpark (VI-A-05650) Einreicher: Stadträte A. Maciejewski, I. Glöckner, F. Dossin 14.15.1 dazu VSP (VI-A-05650-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 14.15.2 dazu ÄA (VI-A-05650-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wer wünscht das Wort? - Herr Maciejewski. Kügler (Jugendbeirat/Jugendparlament): Danke schön. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Wir vom Jugendparlament haben erneut einen Antrag gestellt, der zur Zukunftsfähigkeit Leipzigs beitragen wird. Heute geht es um mobile Radarfallen. Die halten wir für sehr wichtig. Wir sind der Meinung, dass auch bei Radarfallen neue Technologien genutzt werden sollten. Ich sage vorweg: Wir werden den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, weil wir der Meinung sind, dass er richtig ist und in die richtige Richtung geht. Wir haben von Stadträtinnen und Stadträten, aber auch von der Verwaltung erfahren, dass bei Radarfallen bestimmte Fahrzeugmodelle genutzt werden. Natürlich ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass es nicht von all diesen Modellen schon Elektroautos gibt. Deswegen unsererseits der Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich dachte bisher nicht, dass man wegen eines Rosenbeetes den Stadtrat beschäftigen muss. Allerdings: Es geht hier um mehr als ein Rosenbeet. Wenn man die Geschichte genauer verfolgt hat, geht es hier um den Versuch der Stadtverwaltung, den Bürger hinters Licht zu führen. Mitarbeiter aus dem Zuständigkeitsbereich von Herrn Bürgermeister Rosenthal rodeten Anfang März die Rosenrabatte am Eingangsbereich des Mariannenparks. Es wurde behauptet, das geschehe im Ergebnis eines Beteiligungsprozesses, Akteure vor Ort, Bürgerverein und Stiftung Bürger für Leipzig seien eingebunden gewesen. Wie wir heute wissen, war das alles geschwindelt. Nachdem im Mai dieser Antrag eingereicht wurde, über den wir hier heute reden, hat es die Stadtverwaltung tatsächlich geschafft, fünf Monate später Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 einen Verwaltungsstandpunkt auf den Tisch zu legen, in dem allerdings vermieden wird, von einer Wiederbepflanzung mit Rosen zu sprechen. Inzwischen haben sowohl der Stadtbezirksbeirat Nordost und der Fachausschuss Umwelt und Ordnung einstimmig für den Antrag in der Ursprungsfassung votiert, weshalb wir diesen heute auch so zur Abstimmung stellen. Den Änderungsantrag der Grünen würden wir übernehmen, sodass nur einmal abgestimmt werden muss. Ich bitte Sie alle um Zustimmung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum, dass künftig nirgendwo in der Stadt Leipzig wegen eines jährlichen Pflegeaufwands von 5.000 Euro Blumenbeete beseitigt werden. Ich bitte die Stadtverwaltung, Versuche zu unterlassen, die Bürger für dumm zu verkaufen. Das geht erfahrungsgemäß immer nach hinten los. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal kann sich jetzt leider nicht wehren, Herr Maciejewski. Vielleicht könnten Sie das im Nachgang noch einmal mit ihm besprechen. Ich glaube nicht, dass hier geschwindelt wurde. Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag einschließlich des übernommenen Änderungsantrags von Bündnis 90/Die Grünen. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 54 - 0 - 1. So beschlossen. 14.17 Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene (VI-A-05709) Einreicher: Fraktion Freibeuter 14.17.1 dazu VSP (VI-A-05709-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Der Talmud sagt: „Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist.“ - Leipzig hat eine weiträumige Gedenkkultur. Wir wissen das. Wir sind oftmals in die Termine mit eingebunden, legen Gedenkkränze nieder, halten Reden, sind anwesend. Viele Daten sind namhaften Persönlichkeiten oder historischen Ereignissen gewidmet, und wir begehen diese angemessen. Was ist nun unser Anliegen? Wir wollen auch jene nicht vergessen, die weniger namhaft, ja manchmal sogar ohne einen überhaupt bekannten Namen sind. Es ist traurig, dass es solche Situationen gibt. In einigen Fällen ist das ein Zeichen der gesellschaftlichen Entwicklung, manchmal sind es persönliche Einzelschicksale. Wir wollen die- S e i t e | 31 sen Verstorbenen ähnlich angemessen begegnen, wie wir das auch bei den stadtweiten Gedenktagen, die wir im Laufe eines Jahres begehen, tun. Das wird vielleicht auch Sie irgendwann mal betreffen. - Ich sage es ja nur. - Ich finde, das ist ein Thema, bei dem man zuhören sollte; aber okay. Was möchten wir konkret? Wir möchten eine zentrale Trauerfeier für die Menschen, die unbekannt oder ohne Angehörige verstorben sind. Wir möchten eine schöne Anzeige in der Zeitung. Wir möchten, dass ein Vertreter der Stadt Leipzig bei der zentralen Trauerfeier anwesend ist und einen Kranz niederlegt. Und wir möchten, dass sie in den Protokolllauf der Stadt Leipzig eingeordnet wird. Das ist das, was wir gerne hätten. Dass dafür seitens der Verwaltung 500 Euro eingeplant werden, finde ich angesichts der Summen, die wir sonst für Gedenktage ausreichen, ein bisschen peinlich. Aber gut, das ist zumindest ein Anfang. Ich nehme das mal als positives Zeichen. Die Verwaltung hat uns eine Protokollnotiz in Aussicht gestellt, mit der sie versichert, dass unser Anliegen, auch wenn das so im Verwaltungsstandpunkt nicht formuliert ist, aufgenommen wird. Daher würde ich Sie alle bitten, dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zuzustimmen. Es wäre schön, wenn wir, egal ob wir dann noch im Stadtrat sind oder nicht, an diesen Terminen dann auch teilnehmen würden. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich gebe gern die Protokollnotiz, Frau Gabelmann. Wenn der Stadtrat dazu positiv votiert, ist das selbstverständlich eine städtische Veranstaltung. Dann gehört es sich, dass ein städtischer Vertreter daran teilnimmt. Das ist ganz selbstverständlich. Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 45 - 6 - 1. So positiv beschlossen. 14.19 Straßenverzeichnis mit Erklärungen (VI-A-06033) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.19.1 dazu VSP (VI-A-06033-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Herr Kügler, bitte. Kügler (Jugendbeirat/Jugendparlament): Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Unser Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Antrag ist ziemlich simpel und umfasst auch nur einen Satz: Wir möchten gern ein ausführliches Straßenverzeichnis mit Erklärungen. Laut Verwaltungsstandpunkt ist das Datenmaterial dazu schon vorhanden und kann relativ leicht eingestellt werden. Ich bin sehr dankbar, dass die Verwaltung dieses wichtige Anliegen positiv sieht. Einige werden sich beim Gang durch die Stadt schon mal gefragt haben, warum zum Beispiel eine Straße „Gabelsbergerstraße“ oder eine andere „Voltaweg“ heißt oder wie die Karl-Liebknecht-Straße früher hieß; denn ich bin mir ziemlich sicher, dass sie von 1933 bis 1945 anders hieß. Ich denke, es ist klar, was wir erreichen wollen: Wir wollen die Identifikationsbildung fördern. Wir wollen die Allgemeinbildung der Leipzigerinnen und Leipziger stärken. Auch für Touristen - heute war ja eine Delegation aus Houston hier zu Gast - kann das von Interesse sein. Wir haben im Jugendbeirat und Jugendparlament abgestimmt, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen, weil er unserem Anliegen sehr entgegenkommt. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Gibt es Gegenstimmen zum Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.21 Erneuerung der Deckschicht auf der Lindenthaler Hauptstraße (VI-A-06068NF-02) Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal 14.21.1 dazu VSP (VI-A-06068-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.21.2 dazu Petition: Straßenerneuerung der Straßen „An der Hufschmiede“ und „Lindenthaler Hauptstraße“ (VI-P06053-DS-03) Einreicher: Petitionsausschuss 14.21.3 dazu VSP (VI-A-06053-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Da unser Ortsvorsteher noch nicht da ist: Der Ortschaftsrat Lindenthal würde den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, will aber den fettgedruckten Satz ergänzen. Wir haben von Herrn Jana erfahren, dass das noch fünf bis sechs Jahre dauern wird. Weil diese S e i t e | 32 Straße in einem erbärmlichen Zustand ist, brauchen wir dort temporäre Maßnahmen, die vor Lärm schützen und gegebenenfalls auch die Tonnage begrenzen, damit die Straße das noch etwas aushält. Oberbürgermeister Jung: Wir übernehmen aus dem Antrag den fettgedruckten Satz: Außerdem soll geprüft werden, ob ab sofort bis zur Beendigung der Maßnahme eine Tempo-30-Begrenzung und/oder eine Tonnagebegrenzung aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes zur Lärmminderung umsetzbar ist. in den Verwaltungsstandpunkt. Dann können wir über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts einschließlich des genannten Satzes abstimmen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig votiert. Der Petitionsausschuss hat sich ebenfalls damit befasst. Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist ebenfalls einstimmig votiert. 14.22 Verbesserung der Radwegesituation Prager Straße (VI-A-06162-NF-02) Einreicher: Stadträtin N. Bärwald-Wohlfarth 14.22.1 dazu VSP (VI-A-06162-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Bärwald-Wohlfarth, bitte schön. Stadträtin Bärwald-Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Die Prager Straße ist nicht nur für den Kfz-Verkehr eine der Hauptachsen in den Südosten und durch den Südosten. Auch viele Fahrradfahrer aus Liebertwolkwitz nutzen die Straße und pendeln täglich mit dem Fahrrad ein und aus. Leider gibt der Geh- und Radweg auf beiden Seiten Anlass zum Ärger. Auf der stadtauswärtigen Seite ist er auf einem großen Stück schon für Fußgänger kaum zumutbar, und das nicht nur, weil die Fußwegplatten schief und krumm sind, sondern auch, weil er so schmal ist, dass sich zwei Mütter mit Kinderwagen dort besser nicht begegnen sollten, weil dann eine von beiden auf die Bundesstraße ausweichen müsste. Von einem qualitativ hochwertigen Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung kann aktuell keine Rede sein. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Auf der stadteinwärtigen Seite gibt es mit der Haltestelle am Südfriedhof ein weiteres Problem. Direkt gegenüber des Leitungsmasts steht das Wartehäuschen. Fahrradfahrer, Wartende und die Stromversorgung für die LVB teilen sich den viel zu knappen Platz. Das sorgt für Ärger. Deshalb ist es wichtig, dass wir an der Prager Straße eine Lösung finden, und zwar in beide Richtungen. Die Stadtverwaltung hat dankenswerterweise einen guten Vorschlag gemacht, nämlich das Wartehäuschen auf der stadteinwärtigen Seite umzusetzen. Damit wird der Konkurrenzdruck ein wenig gemildert. Mit dem Vorschlag zur stadtauswärtigen Seite bin ich zugegebenermaßen unzufrieden. Ich möchte nicht, dass eine Kfz-Spur eingeengt wird. Das wird dem aktuellen Verkehrsverhalten der Leipzigerinnen und Leipziger, aber auch der ein- und auspendelnden Bevölkerung in keinster Weise gerecht. Wir müssen nach Lösungen suchen, wie sich dort alle Verkehrsarten - vom Fußgänger über den Radfahrer bis hin zum Kfz-Nutzer und Wirtschaftsverkehr - miteinander vereinbaren lassen. Zu meinem Antrag liegt Ihnen eine Neufassung vor, weil es bedauerlicherweise in der Fassung, die im ALLRIS stand, zu einem Übertragungsfehler gekommen ist. Von Anfang an sah der Beschlussvorschlag vor, dass das VTA bis zum vierten Quartal 2019 eine Variantenuntersuchung für die Umgestaltung der Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Sackeklinik vorlegt. Diese Neufassung haben Sie heute ausgeteilt bekommen. Frau Dubrau und ich haben zwischenzeitlich nach einer Konsenslösung gesucht und diese auch gefunden. Daher würde ich Sie bitten, dem zuzustimmen, was Frau Dubrau Ihnen jetzt vorschlagen wird. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren, das Datum 2019 haben wir schon ergänzt. Ansonsten würde ich Sie bitten, sowohl beim ersten Absatz als auch beim zweiten Absatz die letzten Worte zu streichen, nämlich: „ohne Eingriffe in die Fahrbahnen für Kfz-Verkehr“ sowie „und der Radweg entsprechend markiert“, weil diese die Ergebnisse einer Untersuchung vorwegnehmen würden. Natürlich werden wir diese Varianten untersuchen und Ihnen die Ergebnisse vorstellen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Das Datum „2019“ wird ergänzt. Gestrichen wird im ersten Absatz „ohne Eingriffe in die Fahrbahnen für Kfz-Verkehr“ S e i t e | 33 und im zweiten Absatz „und der Radweg entsprechend markiert“. Darüber besteht bei Ihnen Einmütigkeit. Die Frage ist: Was sagt der Stadtrat dazu? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich bin etwas verwundert. Selbstverständlich stimmen wir dem zu, was Frau Dubrau vorgetragen hat. Das ist übrigens auch das, was die Verwaltung im zuständigen Fachausschuss kommuniziert hat. Bei anderen Anträgen heißt es immer: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Genau diese Punkte hat die Verwaltung bereits vorgetragen. Das VTA und die LVB sind bereits intensiv in Verhandlungen, wie der Straßenquerschnitt Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Sackeklinik neu gestaltet wird. Oberbürgermeister Jung: So lautet auch der Verwaltungsstandpunkt. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fahre dort regelmäßig entlang, weil ich dort wohne. Das Problem ist weniger der etwas zu geringe Platz, sondern der von Frau Wohlfarth angesprochene erbärmliche Zustand der Verkehrsfläche, sprich: der Gehwegplatten. Diese sind sowohl für Fußgänger und Personen mit Kinderwagen als auch für Radfahrer unerträglich, was dazu führt, dass Radfahrer in stadtauswärtiger Richtung den Radweg in stadteinwärtiger Richtung nutzen, was sicherlich nicht zielführend ist. Das Problem ist also nicht die zu knappe Fläche, sondern deren schlechter Zustand. Das Problem soll nun gelöst werden, indem man eine Variantenuntersuchung macht, die wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen wird - wir kennen ja die Stadt -, dass der Radweg nicht etwa repariert, sondern künftig auf der Straße ausgewiesen wird. Das heißt: Der schlechte Zustand des Weges an der Prager Straße wird beibehalten, aber es wird ein weißer Strich auf der Prager Straße aufgebracht. Das kann nicht das Ergebnis der Variantenuntersuchung sein. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, so gerne wir dem Antrag in der Fassung, die Frau Wohlfahrt eingebracht hatte, zugestimmt hätten, muss ich Ihnen empfehlen, den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abzulehnen, weil wir wissen, was bei einer solchen Untersuchung herauskommen wird. Es wäre besser, dort die Gehwegplatten herauszunehmen, den Untergrund zu glätten und dann eine ordentliche Verkehrsfläche herzustellen. Damit wäre das Problem gelöst. Dann müsste man auf einer Straße, Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 die eh viel befahren ist, nicht auch noch Radwege markieren. Oberbürgermeister Jung: Frau Bärwald-Wohlfarth noch mal. Stadträtin Bärwald-Wohlfarth (SPD): Ganz so einfach, wie Sie das hier darstellen, ist es leider nicht. Die Platten sind schon herausgenommen worden. Mittlerweile wird asphaltiert. Das habe sogar ich, die ich nicht jeden Tag dort entlangfahre, mitbekommen. Der Unterschied zwischen dem, was der Verwaltungsstandpunkt im Original sagt, und dem, was ich fordere, ist, dass es einfach schneller geht. Wir brauchen die Variantenuntersuchung nicht in drei bis fünf Jahren, sondern schneller. Das vierte Quartal 2019 ist schon in einem Jahr und nicht erst in drei bis fünf Jahren. Ob die Verwaltung sich dann dafür ausspricht, einen Radstreifen auf der Fahrbahn zu markieren, oder ob sie sich entschließt, wie ich es mir ursprünglich gewünscht habe, ins Gelände einzugreifen, das wird sich zeigen. Auch das wäre eine Variante, die vom Stadtrat ähnlich wie bei den Nahverkehrsszenarien diskutiert und entsprechend votiert werden muss. Das ist aber kein Grund, den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abzulehnen; denn das würde dazu führen, dass sich die Lösung dieses Problems um drei bis fünf Jahre verschiebt. Mit einem positiven Votum könnte dieses Problem schon bis Ende nächsten Jahres dauerhaft gelöst werden. Das ist das, was die Leute von uns erwarten: dass wir die Probleme lösen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Frau Kollegin Wohlfarth, der Zustand des Fuß- und Radweges ist sehr schlecht; da stimme ich Ihnen zu. Aber das, was Kollege Morlok gesagt, ist genauso wichtig und richtig. Ich bezweifle, dass, wenn die Fahrbahnmarkierungen erst erfolgt sind, uns eine zufriedenstellende Lösung vorgeschlagen wird, die da lauten könnte: Stadtauswärts wird rechts von den Bäumen in Höhe des Völkerschlachtdenkmals ein bisschen Erde abgetragen, der Fußweg verbreitert, ein breiter Radweg angelegt und die Situation an der Friedhofseinfahrt entschärft. Bis vor zur Sparkasse lässt sich das alles lösen. Ich bezweifle allerdings - das zeigt auch die jüngste Vergangenheit -, dass all das getan wird, wenn die Fahrbahn erst einmal so markiert ist. Dass die Verwaltung immer den einfachsten Weg S e i t e | 34 wählt, hat auch Herr Jana in seinem Fernsehinterview bestätigt. Es wurde gar nicht geprüft, ob der Radweg in der Permoser Straße saniert werden kann, sondern daneben ein zweiter Fahrradweg auf der Straße markiert. Damit zwingt man Radfahrer in den gefährlichen Autoverkehr hinein. Das ist genau das falsche Signal, das definitiv nicht gewollt sein kann. Daher kann man nur eines, nämlich das, was die Verwaltung hier jetzt vorschlägt, ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu. Bürgermeisterin Dubrau: Wir kommen ja nachher noch zu einer Anfrage zur Markierung sogenannter doppelter Fahrradwege. Dann werde ich sehr ausführlich darauf eingehen. Jetzt nur so viel: Gesetzeslage ist, Radfahrer müssen auf der Straße fahren. Dort gehören sie hin, weil das Fahrrad ein Verkehrsmittel ist. An einigen Stellen dürfen Radfahrer auch auf dem Gehweg fahren; das ist aber kein angeordneter Radweg. Die Möglichkeit, den Gehweg zu nutzen, nehmen einige Radfahrer auch gerne wahr. Wenn nicht extra ausschildert ist, dass an dieser Stelle die Möglichkeit besteht, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten. Radfahrer, die ihn trotzdem benutzen, können mit einem Bußgeld belegt werden. Ich denke, das, was wir vorschlagen, ist eine durchaus akzeptable Variante, weil damit denjenigen, die sich zügig im Straßenverkehr bewegen wollen, ermöglicht wird, auf der Straße zu fahren, und denjenigen, die lieber auf dem Gehweg fahren wollen, weil sich dort einfach sicherer fühlen das sind vor allem Kinder, aber auch Erwachsene und ältere Leute -, dies auch künftig nicht untersagt wird. Der Gesetzgeber schreibt das auch genau so vor. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Haas, Ihre Äußerungen haben mich schon ein Stück weit schockiert. Sie als Vorsitzender des Umweltausschusses erzählen hier, es sei doch kein Problem, von dem Wall am Völkerschlachtdenkmal ein bisschen Erde wegzubuddeln, um den Weg zu verbreitern. Das ist Ihr Wahlkreis, wenn ich mich richtig erinnere. Ich sitze ja im Vergabegremium für Bauleistungen. Meines Wissens ist die Hecke am Wall denkmalgeschützt, ebenso die Baumallee. Wenn Sie als Vorsitzender des Umweltausschusses hier erzählen, der Weg ließe sich dort doch ganz einfach verbreitern, wenn man ein bisschen Erde vom Wall wegbuddeln würde, dann ist das - tut mir leid - für mich mehr als Unwissen. Sie sollten sich fragen, ob Sie Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 sich mit einer solchen Äußerung als Ausschussvorsitzender nicht disqualifizieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Schmidt, auf unqualifizierte Äußerungen gibt es keine Antwort. Frau Dubrau, formaljuristisch haben Sie recht. Aber das, was wir momentan mit diesen Vorwegnahmen im öffentlichen Verkehrsraum machen, ist, auf eine ganz legale, simple Art und Weise den Autoverkehr immer weiter einzuschränken, ohne andere Alternativen auszuschöpfen. Das ist die Kritik, die wir hier auch zu Recht üben. Wäre der Radweg in der Permoser Straße saniert worden, gäbe es dort immer noch zweispurigen Autoverkehr, sicheren Radverkehr und sicheren Fußverkehr. Die Statements der Bürger und Bürgerinnen in dem Bericht im Fernsehen waren doch relativ eindeutig. Einzig der ADFC hat kommentiert: Ja, das kann man so oder so machen. Darum geht es hier doch auch: dass wir Politik machen, die die Menschen verstehen. Im Übrigen: Ob ein Stadtrat qualifiziert oder unqualifiziert ist, Herr Schmidt, diese Einschätzung überlassen wir den Wählerinnen und Wählern. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich will noch einmal rekapitulieren, worüber jetzt abgestimmt werden soll. Frau Bärwald-Wohlfahrt ist einverstanden, dass der von ihr vorgeschlagene Beschlusstext wie folgt geändert wird: Das VTA legt bis zum 4. Quartal 2019 eine Variantenuntersuchung für die Umgestaltung der Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Sackeklinik vor, die die Herstellung von getrenntem Gehund Radweg aufzeigt. An der stadteinwärtigen Haltestelle Südfriedhof wird im Zuge des neuen Werbevertrages ab 01.07.2019 bei der Neueinordnung des Fahrgastunterstandes dieser konfliktfrei zum Abspannungsmast eingeordnet Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 - 24 - 3. So beschlossen. S e i t e | 35 14.23 Aufstockung des Budgets für Sprachund Integrationsmittlung für Freie Träger für 2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt 2019/2020 (VI-A-06215) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.23.1 dazu VSP (VI-A-06215-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wer bringt den Antrag ein? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Ich will positiv beginnen. Leipzig ist tatsächlich Vorreiter in Bezug auf viele Leistungen für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten, und das nicht nur durch das Sprach- und Integrationsmittlungsprojekt „SprInt“. Zu erwähnen sind auch der gute Betreuungsschlüssel bei der sozialen Betreuung und die Sprachkurse, die wir schon seit langem für ausnahmslos alle Geflüchteten anbieten. Mit SprInt hat sich die Stadt Leipzig bereits 2010 auf einen eigenen Weg begeben, um einen Beitrag zur interkulturellen Öffnung zu leisten. Öffentliche Stellen und Betroffene profitieren davon. Bestimmte Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn die Menschen, die die deutsche Sprache nicht oder noch nicht beherrschen, auch angenommen werden und mit Beratungs- oder Unterstützungsleistungen in Kontakt kommen. Mit SprInt kann Augenhöhe hergestellt und Teilhabe an der Gesellschaft verbessert werden. Sie erinnern sich sicher: Im Jahr 2016 haben wir auf Antrag der drei auch heute antragstellenden Fraktionen Grüne, SPD und LINKE den Sprachund Kulturmittlungspool „SprInt“ geöffnet. Seit dem Beschluss des Stadtrats Mitte 2016 können nicht nur die Stadtverwaltung oder bestimmte Ämter und Eigenbetriebe darauf zugreifen, sondern auch freie Träger. Wir haben den Pool mit 50.000 Euro ausgestattet. Heute profitieren davon insgesamt 21 Beratungsstellen in den Bereichen Gewaltschutz, Opferschutz, Erziehungs- und Familienberatung. Das Angebot wird rege angenommen. Diese Öffnung war also überfällig. Der Bedarf ist so hoch, dass im ersten Quartal 2018, anderthalb Jahre nach der Öffnung, bereits ein Defizit von 9.500 Euro angezeigt wurde in der AG SprInt, die die Angebote und das Ausschöpfen des Budgets immer auf dem Schirm hat und das auch mit den Trägern diskutiert. In den Folgemonaten wuchs das Defizit auf 13.500 Euro an. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Im Sommer hat sich die Opferhilfe Sachsen mit einem Brief hilfesuchend an alle Fraktionen gewandt mit der Bitte, dieses Defizit zu stopfen. Wir drei Fraktionen haben mit diesem Antrag auf diese Bedarfsanzeige der Opferhilfe Sachsen reagiert und beantragen heute, 9.500 Euro noch unterjährig dem SprInt-Budget für die freien Träger zuzuführen. Allerdings haben wir den Antrag noch weiter gespannt. In Punkt 2 schlagen wir vor, einen Vorgriff auf den nächsten Doppelhaushalt zu wagen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, das angehäufte Defizit auf die Ausfinanzierung des Projektes im Doppelhaushalt 2019/2020 draufzulegen. Aber nicht nur das: Auch weitere Bedarfe, die im Bereich der freien Träger aufgelaufen sind, zum Beispiel weitere gewaltpräventiv arbeitende Beratungsstellen und Offene Treffs, die ihren Bedarf zusätzlich angemeldet haben, sollen mit berücksichtigt werden, also die Zahl der davon profitierenden Träger von derzeit 21 weiter erhöht werden. Der Verwaltungsstandpunkt liegt uns vor. Der Doppelhaushalt liegt uns vor. Wir wissen heute, dass die Verwaltung diese Bedarfe nicht berücksichtigen will. Das finden wir, gelinde gesagt, schwierig; denn wir müssen bedenken: Auch wenn die Zahl der Geflüchteten, die nach Leipzig zugewiesen werden oder die nach Leipzig ziehen, sinkt, es kommen weiterhin auch EU-Bürgerinnen und -Bürger und, trotz aller Einschränkungen, auch Angehörige von Geflüchteten über den Familiennachzug nach Leipzig. Deshalb werden wir drei Fraktionen einen gemeinsamen Haushaltsantrag formulieren und versuchen, diese Bedarfe noch im Doppelhaushalt abzubilden. Wir werden aber heute - das zum Antragshandling - Punkt 2 unseres Antrags zurückziehen. Den Punkt 3 wollen wir allerdings heute zur Beschlussfassung stellen. Hier bitten wir die Stadt, sich an den Freistaat Sachsen zu wenden und ihm zu kommunizieren, dass die Leistungen in landesgeförderten Beratungsstellen wie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Erziehungsund Familienberatungsstellen von ihm weiter finanziert werden müssen; denn das ist prekär. Der Freistaat hat im laufenden Jahr signalisiert, dass das schwierig ist. Wir wollen, dass der Freistaat hier weiter in der Pflicht ist. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: SprInt ist ein gutes, ein wichtiges Angebot, das immer wieder weiterentwickelt werden muss. Wir erwarten von der Stadtverwaltung, dass sie die weiter steigenden Bedarfe anerkennt. Wir bitten Sie heute um Zustimmung zu unserem Antrag und die Stadtverwaltung, in Zukunft ein Auge darauf zu haben. - Vielen Dank. S e i t e | 36 Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen zwei Dinge abwägen. Auf der einen Seite wollen wir, dass sich die Leute hier integrieren. Umso schneller sie integriert sind, desto besser. Auf der anderen Seite wissen wir: Integration gelingt am besten durch Sprache. Einerseits ist das Projekt „SprInt“ wichtig, andererseits besteht die Herausforderung, dass sich die Menschen unserer Sprache stärker nähern. Ich halte den Verwaltungsstandpunkt für ausgewogen und würde deshalb diesen gern als Änderungsantrag übernehmen und abstimmen lassen. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Dazu ein kurzer Einwand. Der gemeinsame Antrag widerspricht natürlich nicht dem Anliegen, dass die Menschen auch die deutsche Sprache erlernen. Das muss parallel laufen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Man erlernt eine Sprache schneller, wenn einem die andere Seite entgegenkommt. Deshalb finde ich, das widerspricht sich nicht. Ihr Einwand spricht eigentlich nur dafür, für unseren gemeinsamen Antrag zu stimmen. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel, bin ich schwer von Begriff? Da Sie Punkt 2 jetzt zurückgezogen haben, ist der Beschlussvorschlag doch identisch, oder? Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Das wollte ich gerade sagen. Ich weiß nicht, wohin Sie wollen, Herr Albrecht. Der Verwaltungsstandpunkt gibt uns in Punkt 1 und Punkt 3 komplett recht. Punkt 2 haben wir zurückgezogen und werden das Anliegen in den Haushaltsverhandlungen noch mal einbringen. Daher verstehe ich Ihren Einwand hier nicht. Oberbürgermeister Jung: Da Herr Albrecht den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur Abstimmung stellt, verfahren wir so. Unter uns: Eigentlich wäre es widersinnig, wenn Sie jetzt mit Nein stimmen. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Darf ich das bitte noch erklären? - Das ist nicht widersinnig. Widersinnig ist, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen. Punkt 2 des Verwaltungsstandpunkts schließt eine Erhöhung der Förderung in den Jahren 2019/2020 aus. Wir sind da anderer Meinung. Deswegen Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 stellen wir heute die Punkte 1 und 3 unseres Antrags zur Abstimmung. Über Punkt 2 wollen wir im Rahmen der Haushaltsberatungen neu verhandeln. Das ist der Unterschied. Deswegen stimmen wir jetzt gegen den Verwaltungsstandpunkt. Den Punkten 1 und 3 unseres Antrags stimmen wir zu. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens, da haben Sie gut die Kurve gekriegt. Ich bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag der CDU in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 16 - 39 - 0. Abgelehnt. Wir stimmen jetzt über die Punkte 1 und 3 des gemeinsamen Antrags ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 51 - 3 - 1. So positiv votiert. 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Status des Verfahrens zum Freiheitsund Einheitsdenkmal (VI-F-06499) Einreicher: CDU-Fraktion Es antwortet Kollegin Jennicke. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Stadträte! Liebe Fragesteller von der CDUFraktion! Sie hatten in Frage 1 nach dem Verfahrensvorschlag der Stiftung Friedliche Revolution gefragt. - Der Stadtrat hat am 18.10.2017 beschlossen und damit der Stiftung Friedliche Revolution den Auftrag erteilt, einen Verfahrensvorschlag zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal zu erarbeiten. Konkret umfasst die Vereinbarung den Auftrag, bis zum 30. Juni 2018 ein Grundkonzept für den gesamten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive Dokumentation der Stadt Leipzig vorzulegen. Nach entsprechender Vorarbeit durch die Stiftung fand am 9. März 2018 eine Auftaktberatung statt, in der die Stiftung ihre geplante Herangehensweise und ein erstes Prozessdesign mir und der Leiterin des Kulturamtes vorstellte. Verabredet wurde die Weiterentwicklung des Entwurfs. Die von der Stiftung vorgeschlagene Durchführung einer repräsentativen Bürgerbefragung, die aus diesem Gespräch resultierte, hat die Verwaltung begrüßt. Von der Stiftung erwartete zusätzliche Mittel zur Durchführung der Bürgerbefragung sind nicht bestätigt worden. Am 8. Juni 2018 fand am Tisch der Beigeordneten ein weiteres Gespräch mit der Stiftung und dem von der Stiftung Beauftragten, der die repräsentative Bürgerbefragung deutschlandweit, aber auch S e i t e | 37 in Leipzig durchführen soll, dem Büro Hitschfeld, statt. Die Beratung diente auch der Vorbereitung der Sitzung des Begleitgremiums, zu der dessen Mitglieder für den 25. Juni 2018 bereits eingeladen worden waren. Durch die Stiftung bzw. durch das Büro Hitschfeld erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse der Umfrage und des weiterentwickelten Grundkonzepts. Seitens der Beigeordneten wurde die Erwartung geäußert, dass daran bis zur Sitzung des Begleitgremiums weiterzuarbeiten ist, da aus Sicht der Verwaltung der Vorschlag noch nicht nachvollziehbar und verständlich genug erschien. In der Sitzung des Begleitgremiums wurden die Ergebnisse der Bürgerbefragung vom Begleitgremium selbst vorgestellt. Es gingen zahlreiche Hinweise zum Entwurf ein. Im Ergebnis der Beratung des Begleitgremiums wurde die für den darauffolgenden Tag durch die Stiftung ursprünglich vorgesehene Freischaltung einer Website zum Bürger*innendialog über das Verfahren zurückgestellt. Die Stiftung erhielt den Auftrag, an dem Entwurf weiterzuarbeiten und dabei die Hinweise des Begleitgremiums zu berücksichtigen. Am 26. Juni fand die besagte Pressekonferenz statt. Dort wurden aber ausschließlich die Ergebnisse der Bürgerbefragung vorgestellt. Die Stiftung hat dann - so war es auch verabredet - zum 31.08.2018 eine überarbeitete Version des Verfahrensvorschlags abgegeben, zu dem die Abstimmung aktuell läuft. Dazu finden noch in dieser Woche Gespräche statt. Um auch Ihre Unterfragen zu Frage 1 zu beantworten: Ich gehe davon aus, dass der Vertrag erfüllt wird. Es ist zu keiner Zeit eine Ausschreibung vorgesehen worden, sondern es wurde durch den Ratsbeschluss quasi eine Direktvergabe beauftragt. Sollte es wider Erwarten nicht zu dem erhofften Ergebnis kommen, ermöglicht die Vereinbarung beiden Seiten eine Kündigung aus wichtigem Grund. In Frage 2 fragen Sie, ob die Mittel von insgesamt 80.000 Euro - 40.000 Euro in 2017, 40.000 Euro in 2018 - schon abgeflossen sind. - Verabredet war, dass die erste Rate von 40.000 Euro so zur Verfügung gestellt wird, dass von der Stiftung Sach- und Personalkosten beglichen werden können. Diese erste Rate wurde mit Vertragsabschluss ausgezahlt. Die zweite Rate wird fällig nach Übergabe bzw. Annahme des Konzepts durch die Verwaltung. Das ist für 2018 vorgesehen, aber bisher noch nicht erfolgt und daher auch noch nicht beglichen. Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dr. Jennicke. - Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 15.2 Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Wahllokalen (VI-F-06503) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Eine vollständige Übersicht aller betroffenen öffentlichen Gebäude im Eigentum der Stadt - dazu gehören als größte Gruppe natürlich die Schulen - und der jeweils gebäudekonkreten Barrieren ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage, der Notwendigkeit der Abfrage aller relevanten Ämter und des unterschiedlichen Erfassungsstandes zum Thema derzeit nicht möglich. Ich habe aber in einer Anlage eine Tabelle mit den wichtigsten Gebäuden zusammengestellt, die ich Ihnen gern zur Verfügung stelle. Darin sind sowohl die barrierefreien Zugänge als auch Toiletten und Ähnliches aufgelistet. Zur Frage 2. Ein konkreter Zeitpunkt kann ebenso wenig wie die Kosten ad hoc benannt werden. Eine barrierefreie Umgestaltung ist nicht unabhängig von Sanierungsmaßnahmen in den Gebäuden möglich. Solche Einzelkosten herauszulösen, würde nicht der Realität entsprechen. Auch die entsprechenden Planungen und die Kostenermittlungen sind ad hoc nicht darstellbar. Zur Frage 3. Im Vorfeld jeder Wahl war und ist das wichtigste Anliegen des Amtes für Statistik und Wahlen, intensive Abstimmungen mit den Behindertenorganisationen zum Thema „Barrierefreiheit bei Wahlen“ durchzuführen. Auch im kommenden Wahljahr werden gemeinsame Anstrengungen für mehr Barrierefreiheit bei den Wahlen unternommen werden. Für die Europa- und die Kommunalwahl 2019 werden voraussichtlich 404 Wahlbezirke eingerichtet, die auf circa 145 Wahlobjekte in der Stadt verteilt werden. Da der Prozess der Wahlraumbindung noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit noch keine Angabe zur genauen Anzahl der barrierefreien bzw. barrierearmen Objekte gemacht werden. Bei der Auswahl der Wahlobjekte wird weitergehende Kontinuität zu den Wahlen in 2014 und 2017 angestrebt. Änderungen werden vorgenommen, wenn neue Objekte gebunden werden können, die hinsichtlich der Wohnortnähe oder der Barrierefreiheit besser geeignet sind, oder wenn einzelne Wahlobjekte nicht mehr oder aufgrund von Sanierungen und Ähnlichem zu dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen. S e i t e | 38 Zur Frage 4. Durch Vermeiden, Beseitigen oder Reduzieren von Barrieren soll allen Wahlberechtigten eine weitgehend gleichgestellte Wahlteilnahme ermöglicht werden. Was die Wahlräume betrifft, ist Folgendes vorgesehen: Für kurze Wege werden vorzugsweise Wahlräume in Wohnortnähe angeboten. Es ist angestrebt, möglichst viele Wahlräume mit barrierefreiem Zugang einzurichten. Allerdings ist das aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht in allen Objekten möglich. Für die Bedienung von Aufzügen und für Lotsentätigkeit werden in den ausgewählten Wahlobjekten ehrenamtliche Hilfen bestellt. Im Online-Angebot des Amtes für Statistik und Wahlen unter www.leipzig.de werden sich die Wahlberechtigten unter der Rubrik „Wahlen in Leipzig“ über den Link „Wahllokalsuche“ über ihren Wahlraum und dessen Barrierefreiheit informieren können. In der Wahlbenachrichtigung wird der Hinweis „Zugang barrierefrei“ bzw. „Zugang nicht barrierefrei“ stehen. Auch den Behindertenorganisationen werden die notwendigen Informationen bereitgestellt, sodass man sich auch über sie informieren kann. Darüber hinaus haben alle Wahlberechtigten natürlich jederzeit die Möglichkeit, barrierefrei im Neuen Rathaus oder per Briefwahl zu wählen. Zur Frage 5. Ein exakter Zeitpunkt kann hier nicht angegeben werden. Mit den fortschreitenden Sanierungen und dem Neubau von Schulgebäuden wird sich die Zahl barrierefrei zugänglicher Wahlräume in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau, bis wann können wir mit einer aktuellen Erfassung rechnen? Ich weiß, Herr Dr. Pellmann hat das fast jedes Mal vor und nach Wahlen thematisiert. Irgendwo in der Stadtverwaltung müsste doch eine Übersicht existieren, aus der hervorgeht, wo noch Defizite bestehen, die es abzubauen gilt. Bürgermeisterin Dubrau: Nein, laut Aussage des Amtes gibt es eine solche Übersicht nicht. Bürgermeister Hörning: Zunächst einmal generell: Die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs zur Wahl besteht sowohl in der Briefwahlstelle Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 dauerhaft als auch zu Hause. Das ist die beste Form des barrierefreien Zugangs zur Wahl. Zu Ihrer Frage, Herr Schlegel. Wir werden in den nächsten Wochen die Wahllokale festlegen und sie Ihnen dann in Form einer öffentlichen Vorlage auch bekannt geben. S e i t e | 39 Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Meines Wissens ist das nicht so. Das besagen auch die Beschwerden, die wir erhalten haben, nämlich dass man genau das am Wahltag nicht darf, selbst wenn das Wahllokal am Wohnort nicht barrierefrei und deshalb für denjenigen nicht zugänglich ist. Genau dafür brauchen wir eine Lösung. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Oberbürgermeister Jung: Darum werden wir uns kümmern. - Keine weiteren Nachfragen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Noch eine Nachfrage. Wie lässt sich das mit der Forderung der Behindertenverbände vereinbaren, die immer wieder betonen, dass Behinderte gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen? Mit einer Notlösung wird dem nicht entsprochen, zumal es sich ja bei einer Wahl nicht um ein einmaliges Ereignis handelt. 15.3 Datengrundlage für Zweckentfremdungsverbote (VI-F-06490) Bürgermeister Hörning: Das Amt für Statistik und Wahlen ist im engen Dialog mit allen Behindertenverbänden. Ich möchte ganz explizit sagen, dass unsere Briefwahlstelle, die hier im Neuen Rathaus barrierefrei eingerichtet ist und die mit dem öffentlichen Nahverkehr barrierefrei zu erreichen ist, keine Notlösung ist, sondern eine dem Wahlvorgang würdige und angemessene Lösung für die Ausübung demokratischer Rechte. Bürgermeisterin Dubrau: Ich versuche, das kurz und knackig zu beantworten, werde aber doch zwei, drei Zahlen nennen müssen. - Zu den Fragen 1 und 2. Ja, der Oberbürgermeister hat sich bereits an das Sächsische Staatsministerium des Innern gewandt. In der Antwort bat das Ministerium für die Prüfung der Schaffung gesetzlicher Grundlagen die Stadt Leipzig um Zusendung von Daten über die zu erwartende Zweckentfremdung. Hierzu ist wiederum ein Antwortschreiben ergangen, dass entsprechende Daten im ersten Quartal 2019 vorliegen und dem Freistaat dann zur Verfügung gestellt werden. Die Untersuchung soll vergeben werden. Die Ausschreibung läuft im Moment. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Dazu eine Nachfrage. Es geht nicht darum, ob das eine schöne Briefwahlstelle ist. Ich nutze auch gern die Briefwahl, aber das mögen nicht alle. Viele wählen nicht gern vor dem eigentlichen Wahltermin, sondern wollen sich ihre Entscheidung bis zum Wahlsonntag aufsparen. Dazu meine Frage: Kann derjenige, der auf Barrierefreiheit angewiesen ist, am Wahlsonntag seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben, weil das eigentlich vorgesehene nicht barrierefrei ist, oder gibt es nur die Möglichkeit der Briefwahl, wenn das Wahllokal in Wohnortnähe nicht barrierefrei ist? Das ist doch die Ungerechtigkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald, wir können eine Antwort gern nachliefern. Herr Dütthorn war mit Herrn Hörning bei mir und hat mir versprochen, bei den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen den Anteil der barrierefreien Wahlmöglichkeiten noch einmal intensiv zu steigern. Das war der letzte Stand. - Meines Wissens ist es möglich, am Wahltag ein barrierefreies Wahllokal aufzusuchen. Einreicher: SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion hatte gebeten, hier keine Zahlenkolonnen vorzulesen, sondern diese schriftlich zu übergeben. Daher bitte ich Frau Dubrau, die Fragen kurz und prägnant zu beantworten. Zur Frage 3. 2016: keine Bauanträge. 2017: drei Bauanträge mit 22 Ferienwohnungen, die genehmigt wurden. 2018: drei Baugenehmigungen für acht Ferienwohnungen; drei weitere Anträge mit sechs Ferienwohnungen sind in Bearbeitung. Zur Frage 4. Mietvertraglich ist eine solche Nutzung nicht gestattet und wird von der LWB mit dem gesamten Spektrum der ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel geahndet. 2018 sind im gesamten Wohnungsbestand der LWB 20 Fälle des Missbrauchs bekannt geworden. Die LWB hat stets eine zeitnahe Lösung herbeigeführt. Dabei musste auch eine fristlose Kündigung der Wohnung im einstelligen Fallbereich prozessiert werden. In allen übrigen Fällen wurde nach Abmahnung vonseiten der LWB das Angebot aus den Portalen entfernt. Die LWB ist sich der Bedeutung dieser Missnutzung bewusst und legt deshalb verstärkt Augenmerk auf die regelmäßige Kontrolle der Bestände im Abgleich mit den Angeboten in den Portalen. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Danke schön, Frau Dubrau. 15.4 Fortschreibung Lärmaktionsplan - wann bitte? (VI-F-06451) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Kollegen Rosenthal. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Bonew) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Bürgermeister Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2 liegt vor und soll voraussichtlich Ende November in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters für die Öffentlichkeitsbeteiligung, das heißt: eine vierwöchige Auslegung, freigegeben werden. Nach Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Berücksichtigung von Hinweisen und Einwänden aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplans Stufe 2 und anschließende Kenntnisnahme durch den Stadtrat für das zweite Quartal 2019 angestrebt. Parallel dazu erfolgt die Vergabe des Lärmaktionsplans Stufe 3 an ein externes Büro. Diese „zweite Fortschreibung“ und damit Stufe 3 wird bis Mitte 2019 durchgeführt. Ziel ist die Kenntnisnahme durch den Stadtrat bis Ende 2019. Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältiger Natur. Wesentliche Gründe sind die parallele Bearbeitung des Luftreinhalteplans und des Masterplans „Green City“ in den Jahren 2017 und 2018. Relevante Maßnahmen beider Planungsinstrumentarien finden sich auch in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wieder. Insoweit sind die Planwerke interdisziplinär zu betrachten und kommen auch der Lärmreduzierung zugute. Das zeitliche Vorgehen ist zwischen dem Freistaat Sachsen, dem betreffenden Ministerium für Umwelt und Landschaft und der Stadt Leipzig kommuniziert. Zur Frage 2. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Umsetzungsbericht für das Jahr 2017 sich maßgeblich vom Umsetzungsbericht 2015 unterscheiden würde. Für die Maßnahmenplanung und -umsetzung sind die Fachämter innerhalb der Stadtverwaltung aufgefordert, erforderliche Prioritäten zu setzen. Das Amt für Umweltschutz ist dabei Sachverwalter und Unterstützer in internen Prozessen. Es wird angestrebt, im Rahmen der Lärmaktionsplanungsstufe 3 eine Auswertung der Stufen 1 und 2 vorzunehmen und einen entsprechenden Umsetzungsbericht für 2019 zu erarbeiten. S e i t e | 40 Zur Frage 3. Der Online-Dialog erbrachte 285 Beiträge, mit denen in der Regel mehrere Aspekte vorgetragen wurden. Die Auseinandersetzung mit den Beiträgen und einzelnen Aspekten erforderte einen enormen, vorher nicht absehbaren Zeit- und Ressourcenaufwand. Durch das in der Antwort auf Frage 1 beschriebene Vorgehen erreicht die Verwaltung, dass die - sagen wir es mal so - Verzögerung in der Lärmminderungsplanung erheblich gemindert wird. Bürgermeister Bonew: Gibt es Nachfragen? Nein. Das ist äußerst fair. Vielen Dank. 15.5 Zunehmende Praxis der Markierung doppelter Fahrradwege in Leipzig (VI-F06455) Einreicher: AfD-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte ja vorhin angekündigt, dass ich zu diesem Thema noch einmal etwas ausführlicher sprechen werde. - Voranschicken möchte ich, dass wie bei jeder Verkehrsregelung auch die Anlage von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen auf Grundlage der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, StVO, zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des Verkehrs erfolgt, die deutschlandweit gelten. Hinzu kommt, dass es zu den vom Stadtrat beschlossenen verkehrlichen Zielen gehört, eine nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer - ich betone: für alle - in Leipzig zu fördern. Ein Mittel, dies zu erreichen, ist die Schaffung attraktiver und sicherer Radverkehrsanlagen, insbesondere im Hauptstraßennetz. Deshalb werden dort, wo es erforderlich und möglich ist, sukzessive Radverkehrsanlagen, vorzugsweise mittels Markierung, angelegt. Zur Frage 1. Da der im Verlauf der Straße am See vorhandene, abgesetzte Geh- und Radweg aufgrund seiner Lage nicht benutzungspflichtig ist, können Radfahrer wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch die Fahrbahn benutzen, was viele auch machen. Damit dies für alle Verkehrsteilnehmer sicherer wird, wurde bereits beim Ausbau der Straße am See ein Querschnitt gewählt, der die Markierung von Schutzstreifen ermöglichte. Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die optisch schmalere Fahrbahn und das Fehlen der Leitlinie das Geschwindigkeitsniveau gesenkt wurde und die Schutzstreifen somit auch überhöhten, nicht angemessenen Geschwindigkeiten entgegenwirken. Zur Frage 2. Permoser Straße: Um eine Radwegbenutzungspflicht aufrechtzuerhalten, müssen Radwege den Vorschriften der StVO entspre- Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 chen. Dazu gehört unter anderem, dass die bauliche Beschaffenheit eine sichere Nutzung erlaubt. In der Permoser Straße ist insbesondere der stadtauswärts gelegene Radweg durch Wurzelauftrieb wellig und in einem sehr schlechten Zustand. Da die Wurzeln nicht gekappt werden können, wäre eine dauerhafte und wesentliche Zustandsverbesserung nur mit einem Ersatzneubau zu erreichen, der derzeit nicht umsetzbar ist. Da es weitere Sicherheitsdefizite gab - zum Beispiel: Kfz-Spuren und Parkstreifen zu schmal, Bussonderstreifen nicht StVO-gerecht, unsichere Rückführung des Radverkehrs auf die Fahrbahn -, war in Abstimmung mit der LVB und der Polizei eine Neuaufteilung des Verkehrsraums an dieser Stelle erforderlich. Insgesamt musste eingeschätzt werden, dass die Radwegbenutzungsfläche nicht aufrechtzuerhalten ist. Wegen der vorhandenen Verkehrsbelastungen sind nach StVO aus Gründen der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs jedoch weiterhin Radverkehrsanlagen erforderlich. Mit der nunmehr vorhandenen Fahrbahnaufteilung konnten eine sichere Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn, ausreichend breite Kfz-Fahrspuren und -Parkstreifen sowie zusätzliche Parkplätze geschaffen und die Verkehrssicherheit insgesamt verbessert werden. Dazu ein Hinweis: Hier ist auf einer Länge von 250 Metern die Busspur weggefallen, die aber sowieso nicht funktioniert hat. Da der bisherige, vom Gehweg abgetrennte Radweg gleichwohl immer noch vorhanden ist, kann dieser gleichzeitig als nicht benutzungspflichtiger Radweg von den Radfahrern, die sich auf dem Radfahrstreifen wegen der unmittelbaren Nähe zum Kfz-Verkehr nicht sicher fühlen, wie zum Beispiel Kinder oder ältere Bürger, weiterhin benutzt werden, ohne dafür belangt zu werden. Delitzscher Landstraße: Dort wurde dem Radverkehr stadtauswärts lediglich die Mitbenutzung des Gehweges, auf dem aber Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, angeboten. Stadteinwärts gab es gar keine Radverkehrsanlagen. Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung in der Delitzscher Straße fordern die einschlägigen Regelwerke die Einrichtung von Schutzstreifen. Diese können ausdrücklich nach Gesetzeslage mit der Regelung „Gehweg - Radfahrer frei“ kombiniert, also doppelt belegt werden. Auch hier wurde durch die Markierung der Schutzstreifen, die Entfernung der Leitlinie und die Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus die Verkehrssicherheit maßgeblich erhöht. Da im betreffenden Abschnitt der Delitzscher Straße das Fußgängeraufkommen gering ist, bestand im konkreten Fall die Möglichkeit, den Fußweg auch weiterhin für sehr langsam fahrende Radfahrer freizugeben. S e i t e | 41 Zu den Fragen 3 und 4. Wie bereits erläutert, handelt es sich in all diesen Fällen nicht um zusätzliche oder doppelte Fahrradwege. Wenn es die Verkehrssicherheit bzw. die maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorschriften erfordern, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die sachund fachgerecht sind und eine verkehrssichere Verkehrsabwicklung für alle Verkehrsarten ermöglichen. Im Einzelfall kann die Anlage eines Radfahrstreifens oder eines Schutzstreifens neben einem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder einem Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ angemessen sein und wird auch in Zukunft angewendet. Ich möchte noch einmal betonen: Das ist keine Lex Leipzig, sondern das ist Gesetzeslage und geübte Praxis in ganz Deutschland. Bürgermeister Bonew: Dazu eine Nachfrage von Herrn Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Frau Dubrau, mit Verlaub, die Anfrage kam ja nicht von ungefähr. An unsere Fraktion wurden mehrfach Fragen aus der Bürgerschaft zu dieser unsinnigen Praxis herangetragen, wie in den drei Beispielen genannt. Was Sie hier jetzt geantwortet haben, geht eigentlich gegen null. Das muss ich so sagen. Dann hätten wir uns die Anfrage sparen können. Das werden die Bürger draußen von uns auch so erfahren. Ein Beispiel: Es gibt einen gut funktionierenden Radweg an der Straße am See in Richtung Lausen. Statt dort Verkehrsschilder aufzustellen, die auf Tempo 30 oder 50 hinweisen, Bürgermeister Bonew: Ihre Nachfrage, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): - sagen Sie: Das verlangsamt da alles. Nun meine Frage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass es auch weiterhin eine Doppelung von Radwegen geben wird bzw. Sie diese nicht ausschließen? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Stadtrat Kriegel (AfD): Das ist eine klare Ansage. Ich danke Ihnen. Bürgermeisterin Dubrau: Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie die bundesdeutsche Gesetzgebung als unsinnig empfinden. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 42 Bürgermeister Bonew: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Frau Dubrau, bitte. 15.6 Stadt Leipzig vs. Connewitz (VI-F-06520) Bürgermeisterin Dubrau: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Der Ausbau der Petersstraße im Bereich Grimmaische Straße ist, abhängig von der Bereitstellung der finanziellen Mittel, ab dem Jahr 2021 geplant. Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Kollegen Rosenthal. Bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Kollege Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Mit Stand 18. Oktober 2018 ist an der Streetball-Anlage am Connewitzer Kreuz kein Schriftzug „No Cops“ vorhanden. Zur Frage 2. Heute kann keine Auskunft gegeben werden, wie oft der Schriftzug überstrichen werden soll. Zur Frage 3. Der Schriftzug „No Cops“ stellt - so wurde mir gesagt - den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung dar. Zur Frage 4. Der Schriftzug auf der Betonwand an der Streetball-Anlage ist im Jahr 2017 fünfmal im Wert von 1.920,95 Euro und im Jahr 2018, Stand: 16.10.2018, fünfmal im Wert von 1.636,25 Euro überstrichen worden. Zur Frage 5. In der Stadtverwaltung sind jeweils ein Mitarbeiter im Amt für Stadtgrün und Gewässer als Verwalter der Fachliegenschaft sowie im Ordnungsamt mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters beschäftigt, was aber nur geringe Anteile ihrer Arbeitszeit und ihrer sonstigen Aufgaben ausmacht. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank, Herr Kollege. - Gibt es Nachfragen? - Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Sie sagten, der Schriftzug „No Cops“ stelle eine Sachbeschädigung dar. Wäre „Gänseblümchen sind schön“ auch eine, oder dürfte man das dort dranschreiben? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das muss ich noch mal prüfen, Frau Gabelmann. Bürgermeister Bonew: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 15.7 Schadensbeseitigung am Straßenbelag im Bereich der Innenstadt an der Kreuzung Petersstraße/Grimmaische Straße (VI-F-06356) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Zur Frage 2. Es war vorgesehen, die Petersstraße zeitnah nach dem Bau des City-Tunnels auszubauen. Daher wurde mit der DB AG im Zuge des Tunnelbaus eine Vereinbarung getroffen, dass die Aufbrüche in der Petersstraße nur bituminös geschlossen werden und die DB auf der Grundlage eines Fiktiventwurfs, der die Wiederherstellung des Urzustands beinhaltet, einen festgelegten Betrag zur Gestaltung der Petersstraße an die Stadt Leipzig überweist. Dieser Betrag wurde überwiesen und ist noch vorhanden. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt konnte die Gesamtbaumaßnahme bisher nicht im Haushalt verankert werden. Ein Großteil der Schäden in dieser Straße wird durch den Lieferverkehr verursacht, wo aber kein Verursacher konkret festgestellt werden kann. Insofern wird das Geld, das von der DB zur Verfügung gestellt wurde, nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was insgesamt benötigt wird. Zur Frage 3. Die DB kann nicht zur Schadensbeseitigung herangezogen werden, da sie, wie ausgeführt, die Ausgleichszahlung bereits geleistet hat. Bürgermeister Bonew: Eine Nachfrage von Herrn Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Schönen Dank für die Antwort, die mich natürlich nicht zufriedenstellt. Bürgermeisterin Dubrau: Mich auch nicht. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sie sagten, dieses Geld ist bisher nicht im Haushalt eingestellt, liegt aber zum Zwecke der Beseitigung der Schäden an den Straßenbelägen bereit. Ist das richtig? Die zweite Frage: Wieso wurde ein solcher Vertrag mit der DB geschlossen, der eigentlich zum Nachteil der Stadt ist? Drittens. Irgendwann muss die Stadt in den Haushalt einordnen, dass dort etwas gemacht wird. Das ist aus meiner Sicht ja nicht irgendeine Örtlichkeit, sondern sie liegt mitten in der Stadt und wird von Touristen und Gästen Leipzigs begangen. Eigentlich ist das ein Schandfleck. Sehen Sie das auch so? Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Bürgermeisterin Dubrau: Das sehe ich genauso. Ich würde diesen Bereich liebend gern in Ordnung bringen lassen. Aber Sie kennen auch die finanzielle Situation der Stadt. Derzeit stehen nur für Gefahrenbeseitigung Gelder zur Verfügung. An dieser Stelle geht es aber nicht um Gefahrenbeseitigung, sondern nur um die Wiederherstellung der Schönheit einer Straße. Diese Maßnahme haben wir für das Jahr 2021 vorgesehen. Der Haushalt für 2021 ist derzeit noch nicht in der Diskussion. Sie werden erst dann darüber bescheiden können, ob die Maßnahme tatsächlich finanziert wird. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Können Sie sich vorstellen, dass das noch in den nächsten Doppelhaushalt eingestellt werden kann? Bürgermeisterin Dubrau: Nach den Vorgaben, die wir für den Haushaltsplan haben, nicht. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Können Sie mir das noch schriftlich geben? Bürgermeisterin Dubrau: Ja. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. 15.8 Zukunft der Schulbibliotheks- und Leseräume (VI-F-06357) S e i t e | 43 Schulbibliothek wird dann für den Kunstunterricht genutzt. Es erfolgt also ein Raumtausch. Zur Frage 3. Das auf drei Jahre angelegte Bundesprojekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ läuft am 31.12.2018 aus. Davon sind 67 Schulbibliotheken bzw. Leseräume betroffen. Zur Frage 4. Das neue Arbeitsmarktprogramm „MitArbeit“ soll formal ab dem 01.01.2019 starten. Für November 2018 wird die dafür notwendige Beschlussfassung des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt - erwartet. Bis zum tatsächlichen Beginn der von mir genannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und der Teilnehmergewinnung kann die personelle Betreuung von Schulbibliotheken und Leseräumen über den Freiwilligendienst aller Generationen und/oder Honorarverträge überbrückt werden. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Die letzte Aussage, wie man das überbrücken will, war ja sehr interessant. Wer bezahlt denn den Freiwilligendienst aller Generationen? Wenn Sie sagen, das würde die Stadt übernehmen, wäre das eine Lösung, wie wir bis zum Beginn der neu aufgelegten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen „überleben“ könnten. Einreicher: CDU-Fraktion Kollege Fabian antwortet. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Nein. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreute im Schuljahr 2017/18 insgesamt 72 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in kommunaler Trägerschaft. Eine Umwandlung zu einem regulären Klassenraum erfolgte an keiner Schule. Zur Frage 2. Im Schuljahr 2018/19 betreut die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle 74 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in kommunaler Trägerschaft. Es sind also zwei Leseräume neu hinzugekommen. Es ist nicht geplant, dass eine bestehende Schulbibliothek bzw. ein bestehender Leseraum aufgelöst wird. Lediglich in einer Schule, am Gymnasium Neue Nikolaischule, ist für 2019 vorgesehen, dass die Schulbibliothek in einen kleineren Raum zieht, der derzeit als Kunstraum genutzt wird. Der Raum der jetzigen Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich gehe davon aus, dass dafür eine Lösung gefunden wird, auch in Zusammenarbeit mit den Schulen. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Und mit der Stadt. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Darüber berichte ich Ihnen im Fachausschuss. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Gut. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Die Anfrage 15.9 wird schriftlich beantwortet. 15.10 Weitere Vorgehensweise der Verwaltung im Nachgang zum städtebaulichen Verfahren „Wilhelm-Leuschner-Platz“ (VI-F-06426) Einreicher: AfD-Fraktion Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Frau Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Zur Frage 1. Das Ausstellungskonzept ist fertiggestellt und soll zusammen mit dem nächsten Verfahrensschritt, der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs, öffentlich vorgestellt werden. In der Ausstellung wird die seit 1990 währende Planungshistorie umfänglich und unter Würdigung sämtlicher Beiträge vorgestellt werden. Dazu gehören auch die Informationen zu den durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren. Ob auch die städtebaulichen Modelle Bestandteil der Ausstellung werden, ist im Moment noch offen; das ist auch eine Frage der Größenordnung. Zur Frage 2. Derzeit werden die vorliegenden Fachgutachten, unter anderem zur Schallimmissionsprognose und zur Regenwasserbewirtschaftung, ausgewertet und entsprechende Festsetzungen für den B-Plan-Entwurf entwickelt. Ziel des Stadtplanungsamtes ist es, bis Anfang des ersten Quartals 2019 eine Beschlussvorlage zur Beteiligung am B-Plan-Entwurf in die Gremien einzubringen. Nach Beschluss der Ratsversammlung könnte im zweiten Quartal 2019 die Beteiligung mit Eröffnung der Ausstellung zur Planungshistorie durchgeführt werden. Zur Frage 3. Der vom Institut für Länderkunde ausgelobte Wettbewerb für ein neues Institutsgebäude ist ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb. Die erste Phase hat bereits stattgefunden. Das Teilnahmeverfahren war offen; das heißt, es erfolgte kein Ausschluss von bestimmten Architekturbüros. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb waren grundsätzlich alle berechtigt, die die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin tragen dürfen. In der Anlage zur Auslobung sind Nachweise und Angaben zu Eignungskriterien gefordert. Diese beziehen sich auf die dem Wettbewerb nachfolgenden Schritte, um den entsprechenden Zuschlag durch das Preisgericht auch regeln zu können. Gemäß der geltenden Vergabeordnung ist der Auslobende berechtigt, anhand von Eignungskriterien festzustellen, dass der oder die Preisträger über die für den ausgeschriebenen Auftrag erforderliche Leistungsfähigkeit verfügen. - Also: Es ist sicher schwierig, wenn ein Berufsanfänger sich bewirbt, ein solches Institutsgebäude zu bauen. - Sollte die Leistungsfähigkeit für den Nachweis der Eignung durch den oder die Preisträger nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Eignungsleihe. Damit können Kapazitäten anderer Architekturbüros in Anspruch genommen werden, ein Verfahren, das wir in Leipzig durchaus schon angewandt haben. Der Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. der Berücksichtigung auch jüngerer Architekt*innen S e i t e | 44 wird durch die Verfahrensweise gewahrt, indem sie sich Partner suchen. Daher besteht aus Sicht der Verwaltung kein Änderungserfordernis. Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann in dem genannten Zusammenhang nicht erkannt werden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Die Anfragen 15.11 bis 15.14 werden schriftlich beantwortet. 15.15 Medizinische Versorgungszentren (VIF-06498) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian antwortet. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In Leipzig gibt es 22 Medizinische Versorgungszentren, Stand: Oktober 2018. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schätzt dieses Angebot als sehr umfangreich ein. Auch aus Sicht der Stadtverwaltung ist das Versorgungsangebot ausreichend. Zur Frage 2. Weder die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen noch die Stadt Leipzig sehen die Notwendigkeit, die Einrichtung von weiteren Medizinischen Versorgungszentren in Leipzig zu fördern, da nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung eine bedarfsplanerische Überversorgung besteht. Eine Förderung von Medizinischen Versorgungszentren durch die Kassenärztliche Vereinigung kann nur in Gebieten mit nicht belegten Kassensitzen erfolgen. Zur Frage 3. Fördermittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Zur Frage 4. Anlaufstelle für Interessenten ist die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Für eine darüber hinausgehende Beratung sieht die Stadt Leipzig keinen Bedarf. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Sehe ich nicht. 15.16 Frühförderung von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder (VI-F-06500) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Es antwortet wiederum Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In Leipzig gibt Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 es eine heilpädagogische und sechs interdisziplinäre Frühförderstellen. Derzeit erhalten 980 Kinder Frühförderleistungen. Die vorhandenen Kapazitäten sind ausreichend und können dem Bedarf angepasst werden. Zur Frage 2. Die Bedarfe an ambulanter Frühförderung haben zugenommen. Zur Frage 3. Das Sozialamt tauscht sich mit den Frühförder- und Beratungsstellen regelmäßig in Arbeitstreffen über Entwicklungen und Problemlagen aus. Dort werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um den vorhandenen Bedarf zu decken. Dazu zählt gegebenenfalls auch die Erhöhung personeller Kapazitäten in den Frühförder- und Beratungsstellen. Die Kosten dafür werden bei der Verhandlung von Kostensätzen mit dem Sozialamt entsprechend berücksichtigt. Oberbürgermeister Jung: Kurz und knapp, Herr Fabian. Herzlichen Dank. 15.17 Badeunfälle 2018 (VI-F-06501) Einreicher: CDU-Fraktion Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Bürgermeister Rosenthal. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Es gibt keine Meldepflicht für Badeunfälle gegenüber der Stadtverwaltung Leipzig. Die Integrierte Regionalleitstelle Leipzig erfasst den Einsatzgrund „Wasserunfall - Personen in Gewässer“. Die Sportbäder Leipzig GmbH protokolliert für die eigenen acht Schwimmhallen und fünf Freibäder die jeweiligen Unfälle. Privat oder gewerblich betriebene Schwimmbäder sowie die Universitätsschwimmhalle melden keine Badeunfälle an die Stadtverwaltung. Ein Vorjahresvergleich ist somit nicht möglich. Zur Frage 2. Durch die Integrierte Regionalleitstelle wurden im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 insgesamt 14 Einsätze mit dem Einsatzgrund „Wasserunfall - Personen in Gewässer“ für das Stadtgebiet Leipzig erfasst. Vier Einsätze konnten auf der Anfahrt abgebrochen werden. Von den restlichen zehn Einsätzen kann bei fünf Einsätzen der Grund „Einbruch im Eis“ zugeordnet werden. Die Unfallstatistik der Sportbäder Leipzig GmbH unterteilt ausdrücklich nicht in Badeunfälle im Sinne von Bade- und Ertrinkungsunfällen. In den Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH gab es im Jahr 2018 insgesamt 50 Bagatellen, 21 Unfälle und einen schweren Unfall. Dabei wird unter „Bagatelle“ ein Hilfeeinsatz ohne Hinzuziehung eines S e i t e | 45 Rettungswagens verstanden, der als typische Verletzungen Prellungen, Schürfwunden und Insektenstiche beinhaltet. Als „Unfall“ wird bezeichnet, wenn die Verletzungen oder Gesundheitsrisiken den Einsatz eines Rettungswagens nötig machen. Typische Verletzungen stellen zum Beispiel Kopfverletzungen, Schwächeanfälle, Knochenbrüche oder allergische Reaktionen nach Insektenstichen dar. Ein „schwerer Unfall“ liegt vor, wenn die Vitalfunktionen des Verunfallten eingeschränkt oder ganz ausgefallen sind. Typische Symptome sind längere Bewusstlosigkeit oder Herz-Kreislauf-Stillstand. Badeunfälle im Sinne von Bade- und Ertrinkungsunfällen hat es bei der Sportbäder Leipzig GmbH auch 2018 nicht gegeben. Der eine benannte schwere Unfall ereignete sich nicht in einem Wasserbecken, jedoch auf dem Gelände eines Freibads, und ist damit nicht als Badeunfall einzuordnen. Kleinere Rettungsaktionen ohne Gesundheitsschäden gab es auch im vergangenen Sommer, sie werden jedoch nicht zwingend erfasst. Dazu ein Beispiel: Ein Badegast springt im Schwimmerbereich ins Becken, kann aber nicht schwimmen. Ein Mitarbeiter oder andere aufmerksame Badegäste holen ihn sofort an den sicheren Beckenrand. Bis auf den Schreck ist eine Verletzung oder ein Gesundheitsschaden bei ihm nicht vorhanden. Zur Frage 3 verweise ich auf meine Ausführungen zur Frage 2. Zur Frage 4. Nach Auskunft des Zweckverbands Erholungsgebiet Kulkwitzer See wurde die Firma LeipzigSeen Projektmanagement GmbH vertraglich gebunden, für den Zweckverband das Erholungsgebiet zu bewirtschaften und dabei unter anderem Badestrände anzubieten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit und Landschaftspflege sicherzustellen. Nach Auskunft der LSPG wird vertragsgemäß der Strand am Kulkwitzer See zwischen der Schifffahrtsgaststätte und dem Campingplatz von Mai bis September von Rettungsschwimmern bewacht, in den Sommerferien täglich von 10 bis 18 Uhr, in der restlichen Badesaison, etwa vor und nach den Sommerferien, nur an den Wochenenden. Am Cospudener See erfolgt am verpachteten Strandabschnitt auf dem Stadtgebiet Leipzig eine veranstaltungsbezogene und in den Ferien verstärkte Präsenz durch die Wasserwacht Leipzig. Der überwiegende Anteil der Strand- und Gewässerabschnitte des Kulkwitzer Sees und des Cospudener Sees sowie der weiteren Leipziger Gewässerabschnitte werden nicht bewacht. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Zur Frage 5. Schulschwimmen ist Bestandteil des Sportunterrichts und wird gemäß des Sächsischen Schulgesetzes im obligatorischen Bereich in der zweiten Klasse in Grundschulen und in der dritten und vierten Klasse in Schulen zur Lernförderung umgesetzt. Für den aktuellen Nutzungszeitraum 2018/19 ist das Schulschwimmen im obligatorischen Bereich uneingeschränkt abgesichert. Die Schülerinnen und Schüler schwimmen einmal wöchentlich eine Unterrichtsstunde, über das gesamte Schuljahr. Auch weiterführende Schulen, die Schwimmen in ihren Schulkonzepten und im Unterricht verankert haben, beantragen Schwimmzeiten. Trotz wachsender Schülerzahlen im Grund- und Förderschulbereich konnten bisher alle Antragsteller berücksichtigt werden. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Vielen Dank, Herr Fabian. 15.18 Mehrgenerationen-Wohnprojekte (VI-F06502) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Die Stadt Leipzig erhebt keine statistischen Daten zur Anzahl oder demografischen Zusammensetzung von Wohnprojekten. Lediglich über das Netzwerk Leipziger Freiheit, das im Auftrag der Stadt Leipzig kooperative Wohninitiativen berät, lässt sich eine grobe Qualifizierung der Projekte vornehmen. Welche Wohnprojekte gibt es aktuell? Gerade fertiggestellt ist ein großes Projekt in der Eisenbahnstraße, ein Selbsthelferprojekt mit Bewohnern zwischen 0 und 60 Jahren, das in Erbbaupacht vergeben wurde. Es gibt zwei Konzeptvergaben der LWB, die man generationsübergreifendem Wohnen zuordnen kann, weil die Bewerber aus allen Altersgruppen kommen. Zwei weitere Projekte, die explizit auch diesen Namen tragen, werden durch das Netzwerk Leipziger Freiheit beraten. Des Weiteren gibt es ein Projekt im Stadtteil Schleußig, das ursprünglich ein Bestandsgebäude der LWB kaufen wollte, was dann aber doch nicht gelang und das jetzt mit einem langfristigen Mietmodell ein ähnliches Projekt durchführt. Für ein Neubauprojekt in Lindenau auf der Grundlage einer Konzeptveräußerung im Jahr 2017 wird derzeit ein Erbbaurechtsvertrag mit der LWB abgeschlossen. Also: Es gibt einige Projekte, die aber von uns nicht in einer Statistik erfasst werden. Zur Frage 2. Das Netzwerk Leipziger Freiheit bietet kostenlose Konzept- und Fachberatungen zu vielfältigen Themenbereichen des kooperativen S e i t e | 46 Bauens an, unter anderem auch zu Mehrgenerationen-Wohnprojekten. Baugruppen werden vor allem in der schwierigen Anfangsphase durch professionelle Fachberater unterstützt. Das Netzwerk bietet unter anderem Konzeptberatung für Wohnprojektinitiativen oder auch für Menschen mit Handicaps an. Aktuell bereiten das Liegenschaftsamt und das ASW ein Konzeptverfahren zur Veräußerung kommunaler Grundstücke in Erbbaupacht in 2019 vor. Dieses Verfahren richtet sich explizit an kooperative Baugruppen und damit auch an Mehrgenerationen-Wohnprojekte. Eine entsprechende Beschlusslage ist aktuell in Vorbereitung. Zur Frage 3. Da weder die Stadt noch der Freistaat eigene Förderkulissen speziell für Mehrgenerationen-Wohnprojekte anbieten, wurden noch keine Anträge gestellt. Allerdings hat ein Teil der Projekte, die ich benannt habe, Fördermittel beantragt über das ASW oder über den Freistaat; Stichwort „soziale Wohnungsbauförderung“. Zur Frage 4. Zwischen der Verwaltung und der Wohnungswirtschaft besteht bislang kein Austausch explizit zum Modell des Mehrgenerationen-Wohnens. Einer Realisierung, zum Beispiel im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung, steht aber grundsätzlich nichts entgegen. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich nicht. - Danke schön, Frau Dubrau. 15.19 Realisierung Prüfauftrag Kältebus (VI-F-06504) für einen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmung dazu im November vorliegt. - So kann ich auch Frage 2 beantworten. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Basierend auf dieser Antwort lassen sich jetzt nur schwer Fragen stellen. Wenn ich mich recht entsinne, hatten wir dafür eine Frist bis September gesetzt, damit, wenn die Prüfung positiv ausfällt, der Kältebus schon in diesem Winter an den Start gehen kann. Ist denn damit zu rechnen, dass, wenn das Prüfergebnis positiv ausfällt, der Kältebus schon diesem Winter zum Einsatz kommt? Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir haben eine intensive Prüfung durchgeführt. Das Ergebnis wird Bestandteil der Fortschreibung des Konzepts Wohnungslosenhilfe sein, das sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung befindet. Ich gehe davon aus, dass die verwaltungsinterne Abstimmung in den nächsten zwei Wochen abgeschlossen sein wird. Dann werden Sie umfassend darüber in Kenntnis gesetzt, wie es weitergeht. Ich bitte darum, sich noch zwei Wochen gedulden. - Ich kann Ihnen jetzt nichts sagen, was ich nicht mit meinem Chef abgestimmt habe. Oberbürgermeister Jung: Ohne Worte. - Die Anfragen 15.20 und 15.21 werden schriftlich beantwortet. 15.22 Neuregelung für das Aufstellen von Wärmestrahlern (VI-F-06509) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Kollegen Rosenthal. - Ich höre gerade, er hat keine Zuarbeit dazu bekommen. - Ehrlich gesagt, alle sind davon ausgegangen, dass nach TOP 15.20 die Zeit für die Fragestunde ausgeschöpft ist. - Die Antwort wird schriftlich nachgereicht. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Die Antwort steht schon im ALLRIS. Ich hätte gern eine Nachfrage dazu gestellt. Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian wird die Nachfrage sowieso nicht beantworten können, Frau Riekewald. - Na gut, dann stellen Sie jetzt Ihre Nachfrage, wenn die Antwort schon im ALLRIS steht. Dann haben wir sie im Protokoll. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Mir geht es um die Zahlen, die in der Antwort genannt werden. Mir als Antragstellerin erscheinen sie ziemlich niedrig mit Blick auf das, was in Leipzig an Wärmestrahlern steht. Mich würde interessieren, wie intensiv die Kontrollen durchgeführt werden und wann die erste Runde der Verwarnungen abgeschlossen ist. Die Heizstrahlerperiode in Leipzig war ja eigentlich nie beendet, aber jetzt geht sie wieder richtig los. Es kann nicht im Sinne des Erfinders sein, dass es zwar eine Sondernutzungssatzung gibt, diese aber nur bedingt angewandt wird. Sehen Sie das auch so? S e i t e | 47 15.24 Nicht genutzte Fördermittel für Radwege (VI-F-06512) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Die Förderung stellt eine flexible Größe dar, die abhängig von den eingereichten Vorhaben sowie der Förderfähigkeit der einzelnen Vorhaben ist. Es wird keine pauschale Gesamtsumme im Jahr zur Verfügung gestellt. Die erreichten Förderanteile pro Einzelvorhaben liegen in 2018 zwischen 56 und 90 Prozent. Bei Einsatz eines Stadtanteils von jährlich 400.000 Euro, wie im Haushalt für Radverkehr vorgesehen, wären also fiktiv mit 800.000 Euro Fördermitteln zu rechnen. Folgende Fördermittel wurden für Radverkehrsvorhaben in den letzten fünf Jahren in Anspruch genommen: 2014: 103.120 Euro, 2015: 260.866 Euro, 2016: keine, 2017: 26.927 Euro und 2018: 228.223 Euro. Zur Frage 2. Es gibt keinen planerischen Vorlauf, also: fehlende Vorplanung durch unzureichende personelle Kapazitäten bzw. fehlende grundstücksrechtliche Voraussetzungen, und damit keine Einreichung von Vorhaben. Zur Frage 3. Das Vorhaben muss zuwendungsfähig sein nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenvorhaben kommunaler Baulastträger. Das heißt: Es muss sich um Neu-, Um- oder Ausbau sowie Instandsetzung und Erneuerung selbstständiger oder im Zuge dessen kommunaler straßengeführter Radverkehrsanlagen handeln. Die Radverkehrsanlage muss in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen sein und den Richtlinien der Fahrradwegweisungen des Freistaates Sachsen entsprechen. Die Gesamtfinanzierung muss im Vorfeld gesichert sein. Dazu ist es erforderlich, dass alle Grundstücke verfügbar sind. Das Vorhaben muss planerisch bis zur Entwurfsplanung vorbereitet sein, um zur Förderung eingereicht werden zu können. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Herzlichen Dank, Frau Dubrau. Damit schließe ich die Fragestunde. Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet. TOP 16 entfällt. Oberbürgermeister Jung: Wir kümmern uns. Versprochen! Die Antwort wird nachgeliefert. Das gebe ich hier zu Protokoll. - In der Tat erscheint auch uns die Angabe „64 bewilligte Wärmestrahler“ als zu niedrig. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 § 73 (5) SächsGemO bis 11.09.2018 (VIDS-06350) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es dazu Hinweise aus Ihrer Mitte? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2019/2020 ff. (VI-DS-06076) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule) Danke für die klaren Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Mit der Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten sollen wir in einer zügig wachsenden und jünger werdenden Stadt dringend benötigte Kitaplätze beschließen. Richtig ist nach genauem Lesen, dass nicht 5.402 Plätze, sondern nur gut 3.100 neue Plätze mit dem Beschlussvorschlag umgesetzt werden sollen. So diskutiert der Stadtrat heute nicht über 45 neu avisierte Kita-Neubauten der Kommune, freien Trägern und Investoren, sondern nur über 21 Einrichtungen. Die anderen inklusive der Leipzig-Kitas hat der Stadtrat schon einmal, teilweise auch zwei- oder dreimal verabschiedet. Meine Damen und Herren, wir sind uns im Ziel der Schaffung dringend benötigter Plätze einig. Die Wegrichtung unterscheidet sich allerdings deutlich. Wir wollen den Anteil der kommunalen Einrichtungen inklusive Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe deutlich erhöhen. Mit unserem Antrag „Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune“ aus 2015 und dem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Stadtrats wollten und wollen wir vor allem finanzielle Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und für die nächste Generation begrenzen. Die Umsetzung des Beschlusses macht auch zum heutigen Zeitpunkt noch sehr viel Sinn, da die vorliegende Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten nur einen Anteil von einem Drittel an eigenen, tatsächlich neuen Investitionen vorsieht. Dieser Anteil ist aus unserer Sicht zu gering, da das Experiment „langfristige Anmietung statt Eigeninvestitionen“ mindestens doppelt so teuer wird. Die finanziellen Folgen sehen wie folgt aus: Werden in der Gesamtheit der Kitaprojekte auch künftig, wie zwischen 2006 bis 2017 geschehen, nur 22 Prozent von der Kommune selbst getätigt, sinkt der Spielraum im Haushalt der Stadt über die nächsten 25 Jahre um mindestens eine Viertelmilliarde Euro, und hier sind die fehlenden positiven S e i t e | 48 Auswirkungen unter anderem auf das Vermögen der Stadt im Falle der Eigeninvestitionen der Kommune, Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe noch nicht einmal eingerechnet. Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich auch, dass nicht alle Projekte durch Stadt, Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe umsetzbar sind. Die Gründe dafür sind bekannt: eine Bundesgesetzgebung und der damit verbundene zeitliche Druck, eine Landesgesetzgebung, die freie Träger bei Investitionen begünstigt, finanzielle Mittel, die von Bund und Land nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, zu wenige Grundstücke vor allem in der Nord-Süd-Achse der Stadt, fehlende Planungen in unserem Leipzig sowie junge, manchmal auch etwas ältere Eltern, die ihr gutes Recht auf einen Kitaplatz in einer mehr als beschleunigten Arbeitswelt durchsetzen wollen und auch müssen. Allerdings fragen wir uns, ob sich seit 2013 in der Verwaltung größere Veränderungen im Handeln ergeben haben. Genauer: Macht man tatsächlich alles, um den Prozess der kommunalen Kita-Investitionen zu verbessern? Klar, es wurde das Projekt „Leipzig-Kitas“ mit unserer Unterstützung auf den Weg gebracht. Aber gleichzeitig ist in der Drucksache zu lesen, dass wir mindestens acht kommunale Einrichtungen mittels Erbbaupacht an Dritte vergeben. Meine Damen und Herren, derartige Projekte sind reinweg unter finanziellen Gesichtspunkten der kommunalen Steuerungsfunktion noch schwerer zu verstehen und zu verdauen als eine Anmietung über 25 Jahre. Darüber hinaus haben wir uns die Frage gestellt, ob tatsächlich das Amt für Jugend, Familie und Bildung für den Komplex „Anmietung“ federführend sein sollte. In den meisten Kommunen der Bundesrepublik trägt dafür das Baudezernat die Hauptverantwortung. Meine Damen und Herren, folgende Punkte halten wir bei den sogenannten Kita-Anmietungen für sehr kritisch: a) Keine effiziente Kostenkontrolle bei den KitaInvestitionen Dritter mit wahrscheinlich erheblichen Nachteilen für die Stadt. b) Mitsprache, Mitentscheidung und Transparenz sind manchmal problematisch und noch ausbaufähig; Herr Fabian, wir haben uns ja darüber unterhalten. c) Die gesetzlich fixierte Vergleichsrechnung, auf die wir seit 2014 warten, liegt mit Ausnahmen bisher nicht vor. Meine Damen und Herren, außer Frage steht, dass ein von der Stadt angefragter oder indirekt beauftragter freier Träger bzw. Investor auch Geld verdienen muss. Wir fordern aber, dass wir, um Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 die Haushalte der nächsten zweieinhalb Jahrzehnte nicht stärker zu belasten, in viel stärkerem Maße die erhebliche Rendite selbst bzw. über unsere Beteiligungen sichern. Dass dies funktionieren kann, zeigen die meisten größeren Städte in der Bundesrepublik. In Dresden oder in Bielefeld zum Beispiel investiert überwiegend der Eigenbetrieb bzw. das Beteiligungsunternehmen. Meine Damen und Herren, zumindest diesen Weg sollten wir in ähnlicher Art und Weise dringend in Angriff nehmen. Wir als Fraktion DIE LINKE werden trotz alledem der Beschlussvorlage wegen der Dringlichkeit der Schaffung von Plätzen mehrheitlich zustimmen, aber eben nicht alle. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum zu dieser wichtigen Vorlage. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 46 - 0 - 4. So beschlossen. 18.2 Baubeschluss Schulzentrum Grünau; Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VIDS-06378) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Eine bedeutsame Vorlage! Ich bitte Frau Dubrau um kurze Einführung. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Der Bau- und Finanzierungsbeschluss umfasst den Ausbau des bestehenden Standorts mit drei Schulen - die Max-Klinger-Schule, die Förderschule zur Lernförderung Grünau und die 94. Oberschule - mit insgesamt vier Gebäuden sowie den Bau eines zentralen Campusgebäudes. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Schulzentrum gerade am Standort Grünau schaffen. Die Plattenbauschulen, an die sich viele nicht so gern erinnern, werden komplett saniert und mit einem Campusgebäude ergänzt, in dem ein Großteil der allgemeinen Aufgaben angesiedelt wird wie Speisenversorgung, Aula, Schulbibliothek, Horträume, aber auch Fachunterrichtsräume. Alle Schulen sind mit diesem Gebäude verbunden und haben jeweils Bereiche mit speziellen Räumen, aber auch Gemeinschaftsräume. Das ist auch unter Kostengesichtspunkten für das Gesamtvorhaben optimal. Dadurch können die Max-Klinger-Schule auf fünf Züge und die 94. Oberschule auf drei Züge erweitert sowie der S e i t e | 49 Außenstandort der Förderschule Militzer Weg integriert werden. Insgesamt werden an diesem Standort 2.000 Schülerinnen und Schüler lernen. Das entspricht fast der zulässigen Obergrenze. Der Baubeginn ist für 2019 vorgesehen, wobei an einigen Schulen jetzt schon gebaut wird. Die Gesamtfertigstellung ist für den Juli 2022 geplant, damit alle Gebäude zum Schuljahresbeginn übergeben werden können. Integriert in die Maßnahme ist auch die abschnittsweise Sanierung der Fassaden von Teilen der Bestandsgebäude. Das Schulzentrum Grünau ist ein Meilenstein in der Entwicklung der Leipziger Schullandschaft und wird deutlich zur Erhöhung der Attraktivität Grünaus beitragen, sowohl bildungspolitisch als auch architektonisch. Der Entwurf ist funktional und gestalterisch zeitgemäß, nimmt aber natürlich die Formensprache der 80er-Jahre, die Formensprache der Moderne, auf und bringt diese in eine neue Qualität. Das zentrale Funktionsgebäude wird als zweigeschossiger Gebäudewinkel zum Teil aufgeständert. Dadurch entsteht eine überdachte Pausenfläche, sodass auch die Bereiche vor und hinter dem Gebäude genutzt werden können. Natürlich wird es barrierefrei sein. Die bestehenden Schulgebäude werden auf einen gemeinsamen Modernisierungsstandard gebracht. Das bedeutet vor allem die energetische Gebäudesanierung der Max-Klinger-Schule und der 94. Oberschule sowie entsprechende Arbeiten im Innenbereich aller Bestandsgebäude, darunter natürlich auch eine Sanierung der Toiletten. Die Haupteingänge zu den Gebäuden - es ist aus meiner Sicht sehr wichtig, dass auch eine Plattenbauschule einen ordentlichen Haupteingang und nicht nur ein Türchen auf der Rückseite hat - werden reaktiviert. Es wird ordentliche Foyerbereiche geben. Es werden auch neue Aufzüge eingebaut. Für die Grünauer Bürger war wichtig, dass die öffentlichen Fußwege erhalten bleiben. Sie werden zwar dann ein bisschen anders geführt, bleiben aber erhalten und verbinden den Standort mit den Wohngebieten und den ÖPNV-Haltestellen. Die Gesamtkosten werden rund 52 Millionen Euro betragen, davon 18,8 Millionen Euro aus dem Haushalt, der Rest sind Fördermittel. - Schönen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. - Gibt es dazu Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr elektronisches Votum für die meines Wissens bislang größte Schulbaumaßnahme der Stadt Leipzig. - Ich schließe die Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Abstimmung: 50 - 0 - 0. Einstimmig so beschlossen. 18.3 Beauftragung Schulneubau Licht-Platz (VI-DS-06478) Barnet- Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Meine Damen und Herren, vorab bedanke ich mich für Ihre Bereitschaft, sich mit der Vorlage zu diesem Thema so schnell auseinanderzusetzen. Ich bitte Frau Dubrau um kurze Einbringung. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren! Als im April dieses Jahres von Ihnen der Auftrag erging, eine Oberschule nicht innerhalb der üblichen Frist von fünf Jahren, sondern innerhalb von 14 Monaten zu errichten, habe ich persönlich kaum geglaubt, dass es eine Möglichkeit gibt, das zu schaffen, und dass, selbst wenn man das tatsächlich schafft, am Ende ein Schulgebäude steht und nicht nur eine Container-Anlage. Aber die Kollegen des AGM haben ein Verfahren gefunden, das über die EU neuerdings möglich ist. Über eine diskursive europaweite Ausschreibung wird ein GÜ, ein Generalübernehmer, mit dieser Leistung beauftragt einschließlich der Vorarbeiten, die in enger Zusammenarbeit zwischen den Firmen, die bauen wollen, deren Architekten und den dafür zuständigen Ämtern in unserer Verwaltung abgestimmt werden. Im 14-Tage-Rhythmus ist intensiv an der Planung für die Schule gearbeitet worden. Dabei sind wirklich gute Ergebnisse herausgekommen. Auch die Ausschreibung führte zu einem positiven Ergebnis. Die Ihnen vorliegende Vorlage beinhaltet zum Ersten die Beauftragung der GÜ-Leistungen einschließlich der Bestätigung der Mehrauszahlungen und zum Zweiten die Umsetzung der Auflage der Rechtsaufsicht zum Beschluss der Sofortschulen vom 27.06.2018 und die Mittelumwidmung. Warum brauchen wir diesen Beschluss? Das hängt damit zusammen, dass wir ursprünglich eine Summe von 18 Millionen Euro für diese Schule veranschlagt hatten. Das wirtschaftlichste Angebot für die GÜ-Leistungen liegt aber jetzt bei 24,3 Millionen Euro, also höher als ursprünglich veranschlagt. Dieser höhere Betrag hat mehrere Gründe. Ein Grund ist die sehr viel kompliziertere Baugrundsituation als ursprünglich angenommen. Dort befindet sich eine ehemalige Tongrube, die aufgefüllt worden ist mit all dem, was man so gefunden hat. S e i t e | 50 Ein weiterer Grund ist, dass das Schulgebäude in einem derart hohen Tempo errichtet werden soll, was nicht dem normalen Bauablauf entspricht. Ein GÜ zieht sich warm an, wie man beim Bau so schön sagt, und verrechnet das in seinem Angebot. Auch deshalb diese Summe von 24,3 Millionen Euro. Natürlich haben wir eine solche Summe nicht in der ersten Phase bekannt gegeben, sondern sind bei der Kostenschätzung von den Kosten für bereits fertiggestellte Schulen ausgegangen. Wichtig ist: Wir müssen, um die Ausschreibung einzuhalten, zwingend am 05.11.2018 den Auftrag vergeben. Das heißt: Wir erbitten von Ihnen zwingend heute eine Beschlussfassung. Ich weiß, das ist eine große Herausforderung. Es hat nur eine Lesung in den Ausschüssen stattgefunden. Trotzdem bitten wir Sie inständig, diesen Beschluss zu fassen und uns damit die Chance zu geben, tatsächlich zum nächsten Schuljahr Klassenräume mit den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen fertigzustellen. Wenn der Beschluss heute nicht gefasst wird, besteht nicht nur das große Risiko, dass die Fertigstellung der Schule zum nächsten Schuljahr nicht gelingt, sondern sie auch zum Schuljahr 2020/21 nicht an den Start gehen kann; denn nach jedem anderen Verfahren wäre eine Fertigstellung innerhalb einer so kurzen Frist nicht möglich. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung für dieses Vorhaben. Ich denke, wir sollten alle gemeinsam alles dafür tun, dass die Fertigstellung dieser Schule so früh wie möglich und mit den ersten Klassenräumen schon zum nächsten Schuljahr erfolgen kann. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, bitte schön. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, Beigeordnete und Gäste! Der Barnet-Licht-Platz war hier schon des Öfteren Thema. Jetzt bauen wir eine Schule dort, und das ist gut so. Wir müssen Schulen bauen; klar. Jetzt fragen wir uns: Woher kommen die Mehrkosten? Und wir fragen uns: Wer hat die Verantwortung dafür? Ist es die Baukonjunktur? DIE LINKE wird dann ganz schnell sagen: Seht ihr, der Markt hat Nachteile. - Nein, die Baukonjunktur ist es nicht. Ist es das Tempo, das wir brauchen? - Ja, das Tempo ist es ein Stück weit. Warum müssen wir jetzt so schnell sein? - Weil, obwohl wir das schon vor drei Jahren angesprochen haben, die Verwaltung nicht gehandelt hat. Das ist der eigentliche Grund. Wer ist schuld? - Ich schaue mich um. Wir stimmen trotzdem zu. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, können wir davon ausgehen, dass gerade bei diesem Vorhaben die Ämter - es sind ja eine ganze Reihe bauvorbereitende und baubegleitende Maßnahmen unter Mitwirkung der Ämter, auch was die Baugenehmigungen usw. angeht, erforderlich - wirklich intensivst daran arbeiten? Leider haben wir bei anderen dringenden Vorhaben feststellen müssen - ich will jetzt nicht aus der Schule plaudern -, dass es in der Zusammenarbeit der Ämter und der Stadtverwaltung noch ein paar Defizite gibt. Es darf nicht sein, dass wir die wertvolle Bauzeit verfrühstücken. Das Vergabegremium wird sich bereits morgen mit der Vergabe befassen. Die zweite Lesung wird spätestens am 1. November stattfinden. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, deshalb habe ich mir das ja auf den Tisch gezogen. Um es deutlich zu sagen: Die Abstimmung zwischen allen Ämtern läuft momentan sehr, sehr gut. Es gibt immer mal fachlich unterschiedliche Meinungen, vom Gesundheitsamt bis zum Umweltamt. Aber insgesamt haben wir einen wirklich guten Lauf und auch eine schnelle Bearbeitung sichergestellt, und das soll auch so bleiben. Wenn heute so beschlossen wird, erhalten Sie noch in dieser Woche den Vergabevorschlag. Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürger! Das ist für mich eine sehr schwierige Vorlage, eigentlich die schwierigste, die ich in den 28 Jahren als Stadträtin hatte. Ich hatte noch nie für eine Vorlage mit einem Volumen von über 24 Millionen Euro nur zehn Minuten Zeit, darüber zu entscheiden. Hinzu kommt noch eine andere Sache, die ich hier auch benennen möchte. Diese Fläche ist nie bebaut worden. Das hatte Gründe. Sie selber haben gesagt: Der Baugrund ist schwierig. - Ich hoffe nicht, dass wir hier einen Reinfall erleben wie damals beim Tunnel; denn das war ein Reinfall. Alle wussten, dass der Baugrund für den Tunnel schwierig ist. Alle wussten, dass Leipzig auf Braunkohle, auf Sumpfgebiet steht. Was uns das an zusätzlichen Mitteln gekostet hat! Auch auf dem Barnet-Licht-Platz ist der Baugrund schwierig. Man muss sich doch die Frage stellen: Warum hat man diese Fläche nie bebaut? Warum hat man sie immer nur als schwarzen Parkplatz genutzt? Darüber mache ich mir schon Gedanken. S e i t e | 51 Für mich wäre wichtiger gewesen - das sage ich hier auch ganz offen -, die Schule in der Höltystraße und die Schule in der Hainbuchenstraße schneller fertigzustellen, also die Gelder dort zu konzentrieren und uns hier mehr Zeit zu lassen. Ein GÜ, der einen solchen Auftrag erhält, wartet auch noch; denn einen solchen Auftrag bekommt er auch nicht alle Tage. - Das zum Ersten. Das Zweite. Herr Jung, wir haben in Sachen Sparkasse mal beschlossen, GÜ-Aufträgen sehr vorsichtig gegenüberzustehen. Der GÜ baut in der Regel nicht selbst. Wenn der GÜ in die Insolvenz geht, gehen auch viele Firmen mit in die Insolvenz. Das ist eine Riesensumme, die wir hier beschließen sollen. Mich beschäftigt das schon sehr stark. Ich glaube Ihnen, dass Sie in den letzten Wochen intensiv daran gearbeitet haben. Sie machen geltend: Wir brauchen Schulen schnell. - Natürlich brauchen wir Schulen schnell. Aber was wir hier jetzt machen, ist ein Risikoakt, der mich innerlich erschreckt. Ich bin bestimmt für Schulen. Ich habe auch nichts gegen diese Schule, wenn denn der Standort richtig untersucht worden wäre. Wenn man den schon länger im Blick gehabt hätte, wäre die Untersuchung des Baugrunds längst erfolgt. Wir hatten diesen Standort aber nicht im Blick. Wir haben noch das Prager Dreieck. Dort gibt es Flächen, die der LWB gehören. Ich verstehe nicht, warum wir hier so vorgehen. Abschließend will ich noch mal sagen: Dass wir hier jetzt über eine so hohe Summe derart schnell entscheiden sollen - über die 9.500 Euro für SprInt haben wir vorhin sehr lange diskutiert -, bedeutet auch, dass uns eine große Verantwortung aufgebürdet wird. Nun könnte ich sagen: In ein paar Jahren bin ich vermutlich hier gar nicht mehr dabei. Aber die Verantwortung tragen wir heute. Ich frage mich, ob es wirklich so schnell gehen muss und ob wir nicht noch Ausweichobjekte haben wie die erwähnten Schulen in der Höltystraße und in der Hainbuchenstraße. Ich bin nicht gegen diesen Standort; ich werde mich bei der Abstimmung enthalten. Aber selbst damit gebe ich der Verwaltung einen Vertrauensvorschuss wie nie zuvor. Das will ich hier zum Ausdruck bringen. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Frau Hollick, ich verstehe Ihr Statement, das Sie gerade abgegeben haben, nicht. Warum? Ganz einfach! Wir beschäftigen uns im Fachausschuss seit vielen Jahren damit, wie wir so schnell wie möglich Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 neue Schulen bauen können. Wir regen uns - oftmals zu Recht - darüber auf, dass die Stadtverwaltung zu lange braucht und es in den Ämtern falsche bzw. nicht optimale Abstimmungen gibt. Jetzt wurde uns eine Vorlage sehr kurzfristig - ja, das muss man sagen - auf den Tisch gelegt. Aber wir alle wissen: Wir brauchen so schnell wie möglich mehr Schulen in Leipzig. Die Klassen sind voll. Mit der Errichtung einer Schule auf dem Barnet-Licht-Platz haben wir aufgrund dieser Bauweise die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit zu Stuhle zu kommen. Ich sage mal so: Die Summe, über die wir heute beschließen, ist wohl noch vertretbar im Vergleich zu anderen Schulbauten. Das glaube ich auch, Herr Professor Fabian; das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich verstehe nicht, warum sich einige Stadträte jetzt dagegenstemmen. Schon nächstes Jahr könnten die ersten Schüler dort einziehen, spätestens übernächstes Jahr wäre die Schule voll belegt. Das wäre ein Schritt nach vorn in dieser Stadt. Deshalb wird meine Fraktion für diese Vorlage stimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Völlig richtig der Hinweis, dass die Beratungszeit hierfür sehr kurz war. Aber wichtig ist auch, zu sagen: Wir haben im Juni bereits grundsätzlich entschieden, dass wir diese Schnellbauschulen wollen. Es war auch vollkommen klar, dass die Kosten dafür nicht zu Ende gerechnet, also noch Kostensteigerungen möglich sind. Das drohte immer. Ich bin auch gespannt, wie das bei den anderen Projekten weitergeht. Ja, es hat sich etwas verändert in dieser Wahlperiode: Es wurde eine Taskforce Schulbau eingerichtet. Die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Dezernaten klappt jetzt deutlich besser. Ich kann es mir nicht verkneifen, Herr Professor Fabian, das auch heute wieder anzusprechen: Wir hätten 2019 eine wunderschöne Oberschule haben können - so war es zumindest im Schulentwicklungsplan 2014 festgeschrieben -, nämlich in der Ihmelsstraße. Für den Campus Ihmelsstraße steht der Baubeginn immer noch nicht fest. Wenn wir sie wie ursprünglich geplant 2019 hätten eröffnen können, gäbe es dieses Problem nicht. Ursächlich dafür ist, dass die Zusammenarbeit in der Verwaltung in der letzten Wahlperiode nicht funktionierte. Insofern: Wir stimmen der Vorlage zu, auch weil wir anerkennen, dass die Zusammenarbeit jetzt endlich gewuppt wird. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. S e i t e | 52 Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was Frau Krefft gesagt hat. Wir haben eine Taskforce, und die Tatsache, dass wir eine Taskforce haben, hat zu Veränderungen und zu Verbesserungen geführt. Herr Oberbürgermeister, wir hatten auch, als das Flüchtlingsproblem in der Stadt Leipzig massiv zum Tragen gekommen ist, eine Taskforce. Bei allen Schwierigkeiten, die aufgetreten sind, ist das Problem durch die Stadt Leipzig im Großen und Ganzen gut bewältigt worden. Die Frage, die sich uns stellt, bezieht sich auf ein grundsätzliches Problem. Warum brauchen wir immer erst eine Taskforce? Warum schaffen wir es nicht innerhalb der normalen Verwaltungsabläufe, die Dinge so zu organisieren, dass sie funktionieren? Es kann doch nicht sein, dass wir jedes Mal, wenn ein Problem virulent wird, eine Taskforce benötigen. Sie, Herr Oberbürgermeister, sind eben nicht nur der Vorsitzende des Stadtrats, sondern Sie sind auch Chef der Verwaltung. Da stellt sich für mich, aber vielleicht auch anderen Kolleginnen und Kollegen die Frage: Wie kann man Verwaltung anders bzw. besser organisieren, dass auch im Rahmen der normalen Verwaltungsabläufe die entsprechenden Ziele erreicht werden, ohne dass auf das Instrument „Taskforce“ zurückgegriffen werden muss? Zur Vorlage selbst. Sie hatten gerade gesagt, das Schulzentrum Grünau sei die bislang größte Schulinvestition in Leipzig. Die Summe, über die wir jetzt zu entscheiden haben, macht die Hälfte dessen aus, allerdings nicht für ein Schulzentrum, sondern für den Bau einer einzelnen Schule. Das muss man schon ins Verhältnis setzen, wenn man über die Größenordnung von Beträgen redet. Tatsächlich bleibt aufgrund der knappen Bauzeit nichts anderes übrig, als einen GÜ zu beauftragen. Einzelvergaben wären hier völlig unrealistisch. Der Baugrund birgt natürlich Risiken, Risiken der Fertigstellung, aber auch Kostenrisiken; gar keine Frage. Aber letztendlich sind uns da als Stadtrat die Hände gebunden. Wir haben nicht mehr so viele Alternativen. Nicht zu bauen oder mit mehr zeitlichem Vorlauf zu bauen, hieße, auf Interim auszuweichen. Interims stehen uns aber auch nicht kostenfrei zur Verfügung. Angesichts dessen, was wir für ein Interim ausgeben müssten und was wir bei einer gegebenenfalls längeren Planungszeit an Kosten einsparen könnten - ich will jetzt nicht die Rechnung aufmachen -, wäre das, glaube ich, unter dem Strich sicherlich nicht günstiger. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Mit Blick auf das große Risiko und die Rechtfertigung der hohen Kosten wird es dann zum Schwur kommen, wenn wir wissen, ob der Termin eingehalten werden kann. Wenn der Termin eingehalten werden kann, werden alle sagen: Okay, das war es wert. - Was aber, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann? War es das dann auch wert? Das macht auch die Entscheidung, dem zuzustimmen, heute so schwer, weil wir natürlich mit einem Restrisiko rechnen müssen, dass es eben doch nicht zum Termin klappt. Wir werden der Vorlage zustimmen - Herr Oberbürgermeister, Sie hatten sich bedankt für die schnelle Beratungsfolge -, trotzdem wir dabei ein gewisses ungutes Bauchgefühl haben. Ich denke, das ist bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister und Frau Dubrau, auch nicht anders. Ich sehe aber die Alternative nicht. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Zum nächsten Schuljahr sollen dort erst vier Klassenräume fertiggestellt sein Oberbürgermeister Jung: Acht. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): - oder acht: Die hätten wir auch in der Schule in der Höltystraße. Oberbürgermeister Jung: Die brauchen wir auch. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Die geht aber nicht nächstes Jahr, sondern erst übernächstes Jahr an den Start. Da kann man hier vorsichtiger herangehen. Acht Klassenräume hätten wir alternativ. Die Schule in der Höltystraße ist zu 75 Prozent außen fertig, die Fenster sind eingesetzt, der Innenausbau ist schon im Gange. Wenn wir den weiter beschleunigen würden, hätten wir dort acht Unterrichtsräume und müssten jetzt nicht dieses Risiko eingehen. Das sollten Sie wissen. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, bevor sich hier etwas Falsches festsetzt: Wir brauchen die acht Unterrichtsräume und eine ganze fertige Schule im Schuljahr 2020/21. Da brauchen wir nicht nur die Schule in der Höltystraße, da brauchen wir auch die Schule auf dem Barnet-LichtPlatz sowie weitere Schulen. S e i t e | 53 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Dagegen ist doch keiner. Aber die Prüfung muss gründlicher erfolgen. Das, was Sie hier vorschlagen, setzt uns unter Druck, obwohl es dort eine Ausweichvariante gäbe. Oberbürgermeister Jung: Ich verspreche Ihnen, dass ich Sie, auch wenn Sie dann vielleicht nicht mehr im Stadtrat sind, zur Einweihungsfeier einladen werde. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Vergessen Sie das nicht! Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine Wortmeldung von Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich dort täglich vorbeifahre und sehe, was vor Ort gemacht wird, hoffe ich, dass, wenn es gelingen sollte, diese Schule halbwegs fristgerecht fertigzustellen, auch mal einen Dank an die heroischen Kräfte geben wird, die dort wirken; denn das muss ordentlich geplant und gebaut werden. Das auf dem Barnet-Licht-Platz errichtete Asylbewerberheim blieb ungenutzt und wird jetzt abgerissen. Das kann man als Anwohner prima verfolgen. Wer im Vergabeausschuss sitzt, weiß, wie viel Geld wir dafür aufgewendet haben, auch wenn es nur ein einfacher Containerbau war. Das war der damaligen Zeit geschuldet. Jetzt soll dort eine Schule errichtet werden. Es stellt sich natürlich die Frage: Wird das ordentlich gemacht? Das können wir ja auch in der Vorlage lesen. Mit Untergrund kann man umgehen. Da kann man technisch was realisieren. Warum diese Eile? Weil wir nach wie vor bei der Schulnetzplanung hinterherhinken. Das bitte ich nicht zu vergessen. Es gibt jetzt ein ausführendes Dezernat. Aber die eigentliche Ursache ist, dass man auf die steigenden Kinderzahlen vonseiten der Stadt nicht so schnell reagiert hat. Dann hätten wir das in Ruhe überlegen können. Ich hoffe trotzdem, dass der Bau verantwortlich erfolgt, dass auch die Umgebung mit einbezogen wird, dass dieser Standort mit der Umgebung lebt und die Kinder gerne in diese Schule gehen. Wir stimmen auf jeden Fall zu. Wir brauchen diese Schule. Aber wir müssen uns auch an die eigene Nase fassen und konstatieren: Wir haben als Stadt zu spät reagiert und müssen jetzt hohe Preise in Kauf nehmen, um unendlich viele Schul- Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 S e i t e | 54 und Kitaplätze zur Verfügung stellen zu können. Das ist die Situation. Da sind wir gemeinsam in der Verantwortung. geseltern anzubieten, wobei nach meiner Auffassung Tageseltern niemals ein Ersatz für eine ordentlich funktionierende Kita sein können. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, ich glaube, da sind wir uns einig. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen: Den Letzten beißen die Hunde. Und das sind die, die das jetzt umsetzen müssen. Lassen Sie uns jetzt nicht die Zeit zerreden! Trauen wir doch den Leuten einfach mal was zu! Sie haben beim Bau von Asylbewerberunterkünften oder auch bei der Einrichtung von DaZKlassen bewiesen, dass Sie auch unter Druck gute Arbeit leisten. Natürlich kann mal passieren, dass ein Schulobjekt nicht wie üblich zu Schuljahresbeginn, sondern erst nach den Herbstferien fertig wird. Das kann schon mal sein. Meine Damen und Herren, ich schlage vor, jetzt zur Abstimmung zu kommen. Ich wage mal einen ganz kühnen Satz: Diese Schule wird trotz der ambitionierten Zeitplanung eine der schönsten Schulen, die wir je gebaut haben. Von außen weiß ich es noch nicht ganz genau, aber von innen wird sie ganz sicher eine der schönsten sein, weil die Holzbauweise für Klassenzimmer nicht nur unglaublich schön ist, sondern auch dem pädagogischen Profil entspricht. Zum Risiko des Baugrunds. Ganz Stötteritz würde wahrscheinlich nicht existieren, wenn man das Risiko damals nicht eingegangen wäre. Auch dort gibt es überall Tongruben, Ton, dieser wunderbare Baustoff, den unsere Altvorderen in Leipzig gebraucht haben. Auch das VTK hat in Grünau gebaut, obwohl es dort an allen Ecken und Enden Kiesgruben gibt. Wir stehen aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen stark unter Druck. Das Vergabegremium hatte bei Errichtung der Asylbewerberunterkunft in der Höltystraße damals Wert darauf gelegt, dass die Arbeiten so ausgeführt werden, dass das Gebäude später als Schule nachgenutzt werden kann. Deshalb konnten wir dort jetzt relativ schnell in die Umsetzung gehen. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass es bei der Schule in der Hainbuchenstraße in Paunsdorf schnellstmöglich losgeht, nachdem klar war, dass auch diese Asylbewerberunterkunft nicht gebraucht wird. Im Unterausschuss Schulnetzplanung ist am Montag dargestellt worden, dass die Situation in den nächsten zwei, drei Jahren ganz, ganz eng wird, dass sie bei den Grundschulen wahrscheinlich sogar länger noch anhalten wird, aber an den Gymnasien und Oberschulen, so nicht noch mehr Schüler aufs Gymnasium gehen wollen, wahrscheinlich bald eine gewisse Entlastung eintritt. In diesem Land besteht Schulpflicht. Schulpflicht heißt auch: Damit die Kinder und Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen können, müssen wir Plätze in entsprechender Zahl zur Verfügung stellen. Wenn diese nicht ausreichen, müssen wir die baulichen Voraussetzungen schaffen, um sie bereitstellen zu können. Bei Kindergartenplätzen haben wir gegebenenfalls die Chance, Plätze bei Ta- Ich bitte um Ihr elektronisches Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 44 - 0 - 8. Dafür ganz herzlichen Dank! Ich will an dieser Stelle auch mal sagen: Es hat unseren Stadtrat immer ausgezeichnet, dass wir es schaffen, Vorhaben, selbst so große wie dieses, auch mal innerhalb von fünf, sechs Tagen zu entscheiden. Vielen Dank dafür! 18.4 Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektors) des Eigenbetriebes Oper Leipzig (VI-DS-05883) Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ich begrüße Herrn Jagels. Herzlich willkommen! Frau Dr. Jennicke hat Herrn Hilschenz versprochen, vorab noch zwei Hinweise zu Protokoll zu geben. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren! Das habe ich Herrn Hilschenz tatsächlich versprochen. Er hat mir gestern noch zwei Hinweise zu dieser und der nachfolgenden Vorlage gegeben, die ich Ihnen selbstverständlich nicht vorenthalten möchte. Ich bitte Sie, sie in Ihre Abstimmungserwägungen mit einzubeziehen. Herr Hilschenz weist zum einen darauf hin, dass im LCGK festgelegt ist, dass eine Berufung maximal 12 bis 14 Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfindet. - Sie wissen, vor welchen personellen Herausforderungen wir stehen. Daher sind wir gut beraten - das haben wir auch im Betriebsausschuss ausreichend diskutiert -, wenn wir die Anstellungsverlängerung jetzt vollziehen und beschließen. Herr Hilschenz weist lediglich darauf hin, dass der LCGK eine andere Linie vorgibt. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Der zweite Hinweis des Rechnungsprüfungsamts: Wir haben die Jahresabschlüsse in beiden Eigenbetrieben noch nicht festgestellt. Beim TdJW ist der letzte Jahresabschluss von 2015, bei der Oper von 2014. Ohne festgestellte Jahresabschlüsse ist die Betriebsleitung nicht entlastet. Das ist aus rechtlicher Sicht ein Hinderungsgrund, eine Wiederbestellung vorzunehmen. Ich darf Sie aus meiner fachlichen Sicht herzlich einladen, dennoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, und zwar aufgrund der Tatsache, dass wir in beiden Häusern in absehbarer Zeit Intendantenwechsel haben und wir uns gut überlegt haben, warum wir Ihnen hier jetzt sowohl in der Oper als auch im Theater der Jungen Welt eine Verlängerung der Bestellung der Verwaltungsdirektion zu den genannten Laufzeiten vorschlagen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Können wir offen abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr elektronisches Votum zur Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters der Oper. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 35 - 14 - 1. Damit ist Herr Jagels wiederbestellt. Herzlichen Glückwunsch, Herr Jagels! Auf gute Zusammenarbeit! 18.5 Verlängerung der Bestellung der Zweiten Betriebsleiterin (Verwaltungsdirektorin) des Eigenbetriebes Theater der Jungen Welt Leipzig (VI-DS-06145) Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung S e i t e | 55 18.8 Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS-03930) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihre elektronischen Voten. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 48 - 0 - 0. So beschlossen. 18.9 Grundstückstausch mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Erst- und Zweitvorlage - (VI-DS-05057NF-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 18.10 Forstwirtschaftsplan 05105) 2018 (VI-DS- Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 18.10.1 dazu ÄA (VI-DS-05105-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wie gesagt, Herr Rosenthal ist dienstlich entschuldigt. Ich habe den Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Herrn Dittmar, gebeten, heute zu uns kommen. Soll er noch ein paar Sätze zur Einführung sagen? - Ja. - Ich begrüße auch den Stadtförster, Herrn Sickert. Abstimmung: 50 - 0 - 0. Dittmar (Amt für Stadtgrün und Gewässer): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Für den Wald der Stadt Leipzig wurde vom Staatsbetrieb Sachsenforst das Forsteinrichtungswerk für den Planzeitraum 2014 bis 2023 aufgestellt. Auf dessen Basis wurden für den angegebenen Zeitraum die jährlichen Wirtschaftspläne erarbeitet und wird heute der Forstwirtschaftsplan 2018 zum Beschluss vorgelegt. Herzlichen Glückwunsch, Frau Schubert! Auf gute Zusammenarbeit! In § 48 Absatz 4 Sächsisches Waldgesetz heißt es: 18.7 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße (Baumeyerstr. - Gleisschleife) (VI-DS-02682-DS-02) Über den jährlichen Wirtschaftsplan ist von der Körperschaft zu beschließen. Ich sehe, Frau Lydia Schubert ist unter uns. Herzlich willkommen! Das, was Frau Dr. Jennicke ausgeführt hat, gilt auch für diese Verlängerung. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Die Obere Forstbehörde hat die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr erstmals darauf hingewiesen, dass hierüber ein gesonderter Beschluss durch den Stadtrat zu treffen ist und nicht mehr wie in der Vergangenheit verfahren werden kann. Die jährliche Wirtschaftsplanung kann also nicht mehr, wie über viele Jahre praktiziert, im Rahmen Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 der Haushaltssatzung als Teil des städtischen Haushalts beschlossen und in einer jährlich konkreten Maßnahmenbeschreibung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt werden. Es bedarf nunmehr eines gesonderten formalen Beschlusses. Dass die in Leipzig geübte Praxis nicht abwegig war, belegt der durch die Staatsregierung am 31.08. dieses Jahres vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes. Dieser sieht nunmehr vor, gerade diese Pflicht der Kommunen zum gesonderten Beschluss der jährlichen Wirtschaftspläne in Zukunft im Gesetz ersatzlos zu streichen. Damit würden die Wirtschaftspläne, wie bisher in Leipzig praktiziert, ein Bestandteil des kommunalen Jahreshaushalts. Die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf bleiben abzuwarten. Wichtig bei der heutigen Beschlussfassung ist also die Tatsache, dass es sich beim Forstwirtschaftsplan 2018 im eigentlichen Sinn um eine Wirtschaftsplanung für den forstlichen Einzelbetrieb handelt, dieser also letztlich ein kommunalhaushaltsrechtliches und damit nur ein fiskalisches Handeln der Stadt Leipzig betreffendes Planwerk ist. Dass die Stadt Leipzig ihre Waldbewirtschaftung insbesondere an die Zielsetzungen der Naherholung und Waldökologie sowie des Naturschutzes und gerade nicht an rein monetären Zielen ausrichtet, bleibt davon unbenommen. - So weit zur Einbringung. Es gibt dazu einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, den wir in der Verwaltung geprüft haben. Wir empfehlen, diesem Änderungsantrag nicht zu folgen, können aber den Inhalt als Protokollnotiz übernehmen, weil er auf die Bewirtschaftung als solche abzielt, allerdings mit der Änderung, dass das nicht jeweils dem Stadtrat vorzulegen ist; denn das würde die Bewirtschaftung lahmlegen. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Dittmar. - Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Beigeordnete! Um es vorwegzunehmen: Wir begrüßen den Vorschlag der Verwaltung, eine Protokollnotiz zu fertigen, und werden unseren Änderungsantrag daraufhin zurückziehen. In den letzten Wochen wurde unglaublich viel darüber diskutiert. Gefühlt wurde über jeden Baum im Auwald gesprochen. Das zeigt: Die Stadtgesellschaft hat ein sehr großes Interesse daran. Es gab viel Streit und sehr viele unterschiedliche fachliche Meinungen. Wir haben uns im Endeffekt S e i t e | 56 davon überzeugen lassen, dass unsere fachliche Kritik, die wir konstruktiv eingebracht haben und die von der Stadtverwaltung auch aufgenommen worden ist, jetzt nicht strukturell an den Forstwirtschaftsplan geknüpft werden sollte, sondern an das praktische Handeln. Und so wird es jetzt auch geschehen. Es wird eine Präzisierung der Femelflächen und der Sanitärhiebe geben. Die Höhlen- und Quartiersbäume werden erfasst. Die Absicherung der FFH-Verträglichkeit wird noch einmal geprüft. Zur Starkbaumkartierung, einem Totholzkonzept und vielen Begleitmaßnahmen hat sich die Stadtverwaltung bereit erklärt. Das ist auch in Ihrem Interesse. Und das begrüßen wir. Deshalb ziehen wir jetzt offiziell unseren Änderungsantrag zurück. Die Stadtverwaltung übernimmt die inhaltlichen Forderungen als Protokollnotiz und sichert damit zu, dass sie sie fachlich umsetzen wird und wir da gemeinsam im Gespräch bleiben. Letztendlich muss man einräumen, dass die Debatte zum Forstwirtschaftsplan nicht der richtige Ort ist, um diese Dinge langfristig zu verändern. Es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns irgendwann noch mal in Ruhe die Forsteinrichtung gemeinsam anzuschauen. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Frau Dr. Märtens. - Herr Müller, bitte. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will dennoch Bezug nehmen auf die Punkte, die im Änderungsantrag der Grünen beschrieben werden. Ich bin nun 14 Jahre Mitglied des Fachausschusses Umwelt und Ordnung und kann daher sagen: All das wurde uns von Herrn Sickert immer präzise vorgestellt. Damit leben wir eigentlich schon immer. Noch ein Hinweis zu dem Satz: Die forstlichen Maßnahmen werden durch eine fachlich geeignete und auf Waldökologie spezialisierte ökologische Begleitung abgesichert … Auch das ist seit Jahren gewährleistet. Die Universität begleitet diese Maßnahmen. Sehr viele Umweltverbände sind der Meinung: So wie es der Stadtforst macht, ist es richtig. Noch eine abschließende Bemerkung. Die Grünen hat vor einiger Zeit einen Antrag eingebracht, wie man der Bevölkerung näher bringen kann, warum wir das überhaupt machen. Es sind aus meiner Sicht hervorragende Infotafeln in Leipzigs Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Auwäldern angebracht. Am Spielplatz in der Nordostecke des Rosentals sind hervorragende Tafeln angebracht, auf denen jeder genau lesen kann, warum, weshalb, wieso. S e i t e | 57 Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. haben darüber gestritten, ob wir diesen Nadelbaum stehen lassen und jenen nicht. Fragen wie diese werden bis heute in der Stadt diskutiert. Es gab damals und es gibt noch heute eine breite Beteiligung der Bürgerschaft. Damals, unmittelbar nach der Wende, wurde für den Auwald und Zurückhaltung empfohlen. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträte und Gäste! Um es vorwegzunehmen: Die AfD-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die Vorlage „Forstwirtschaftsplan 2018“ aus guten Gründen heute enthalten. Jetzt wird kritisiert, es gebe dort kein Monitoring. Ich glaube, fast jeder Vogel dort ist gezählt. Das ist neulich im Naturschutzrat vorgestellt worden. Jeder Baum ist bekannt, einschließlich derer, die ihr Leben schon beendet haben. Ich kenne keine Fläche hier in Leipzig, die genauer untersucht ist als unser Auwald. Unsere Fraktion steht für eine tragfähige und vor allem nachhaltige Gesamtkonzeption zur Revitalisierung des Leipziger Auwaldes. Priorität hat aus Sicht der AfD-Fraktion vor allem der umfassende Schutz des Auwaldes gegenüber einer in jedem Fall behutsamen forstwirtschaftlichen Nutzung. Der gegenwärtig anhaltende fachliche Streit von Wissenschaft, Umweltverbänden und Stadtverwaltung untereinander, welcher sogar in aller Heftigkeit medial ausgetragen wird, ist für ein richtungsweisendes Planen und Handeln in den nächsten Jahren im Interesse des Auwalds keineswegs optimal. Die AfD-Fraktion fordert daher schnellstens die Rückkehr zu einem fachbezogenen, sachlichen und konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten, denen der Leipziger Auwald am ökologischen Herzen liegt; das heißt: der Verwaltung, der Wissenschaft, den streitenden Umweltverbänden, den Stadträten und nicht zuletzt der interessierten Bürgerschaft. Abschließend: Wir finden es schade, dass das Angebot zur Teilnahme an der Debatte auf dem mehrtägigen, international besetzten Leipziger Symposium zur Rettung des Leipziger Auwalds im September dieses Jahres weder von der Leipziger Stadtverwaltung selbst noch von den Vertretern kontroverser Auffassungen genutzt wurde. Ein Weiter-so darf es auch in dieser Hinsicht aus unserer Sicht nicht geben - dem Leipziger Auwald zuliebe. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Frau Körner, ich glaube, Sie sind außer mir hier die Letzte, die unmittelbar nach der Wende die Auseinandersetzungen um den Leipziger Auwald miterlebt hat. Wenn Sie sich erinnern, wir haben zur damaligen Zeit Symposien, Foren, Bürgerversammlungen und auch Exkursionen gemacht. Wir Meine Damen und Herren, im Laufe der Zeit entstehen auch Probleme. Lassen Sie mich ein paar benennen. Wir haben zum Beispiel das Ulmensterben nicht verhindern können. Wir hoffen kühn, dass der Pilz, der es verursacht, irgendwann ausstirbt und wir neu besamen können. Wir können das Eschentriebsterben nicht verhindern; ganz im Gegenteil: Wir werden sie im Auwald noch in Größenordnungen verlieren. Wir haben damals Umgestaltungen im Auwald vorgenommen, die uns heute zugutekommen. Als der Floßgraben ausgebuddelt worden ist, hat keiner der heutigen Kritiker gemahnt, dass das nicht ganz ohne ist. Ich habe damals dort einmal in der Woche Zuckmückenlarven gefangen, die ich zum Angeln verwende. Dieses Biotop war damals in Ordnung, wenn auch vielleicht nicht in dem Sinn, wie ihn manche erbaulich finden. Alles in allem wünsche ich mir von den Kritikern mehr Sachkompetenz im Umgang mit anderen. Es wäre der Sache dienlich, wenn sie die Bäume, die sie beschreiben, auch richtig benennen könnten. Selbst dann, wenn eine Eiche gefällt ist, sollte man sie nicht mit einer Erle oder einem Ahorn verwechseln. All das ist geschehen. Jedes Mal, wenn geschrieben wurde „Da liegt eine Eiche rum“, bin ich hingegangen und habe festgestellt: Das ist gar keine Eiche. - Schon irre, was ich da erlebt habe. Und trotzdem wird von manchen so getan, als hätten sie das Wissen gepachtet. Wir stützen uns auf das Wissen der Fachleute, auch der Universität, die ja dort erhebliche Forschungen betreibt, und werden diesem Plan einmütig zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Engelmann, für die wohltuenden Ausführungen. - Auch wenn es schon spät ist, ein kleines Aperçu muss ich noch erzählen. Herr Sickert und Herr Dittmar, ich bin richtig froh, dass Sie das heute hier einbringen. Wenn Sie wüssten, was ich alles gefragt werde, wenn ich sonntags durch den Wald gehe! Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Das können Sie sich nicht vorstellen. Da werde ich gefragt, warum da nicht aufgeräumt ist, wieso dieser Baum abgesägt worden ist, was da los ist. Ich antworte dann immer: Entschuldigung, ich bin kein Fachmann. Ich verlasse mich da auf die Fachleute. Ich bitte um Ihr Votum zur Vorlage einschließlich der Protokollnotiz. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 47 - 0 - 2. So beschlossen. 18.11 Kulturstiftung Leipzig - Institutionelle Förderung ab 2019 und Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Alte Nikolaischule (VI-DS-05610-NF-02) Einreicher: Dezernat Kultur 18.11.1 dazu ÄA (VI-DS-05610-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter 18.11.2 dazu ÄA (VI-DS-05610-NF-02-ÄA-01) Einreicher: CDU-Fraktion Wer wünscht das Wort? - Es beginnt Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Guten Abend! Alle noch wach? - Gut. - Wir wollen die Kulturstiftung langfristig unterstützen, aber gleichzeitig die Regeln der wahren Haushaltsführung bei uns in der Stadt Leipzig einhalten. Derzeit pachtet die Stiftung von uns als Stadt ein Objekt und kann die Mieterträge für sich nutzen. Dafür macht sie ihre Stiftungsarbeit und kümmert sich darum, das Objekt Alte Nikolaischule in einem ordentlichen Zustand zu halten. Da nach Aussage der Stiftung die Mieterträge aus dem Objekt jedes Jahr komplett in dessen Instandhaltung geflossen sind und es dennoch Stand heute - einen Instandhaltungsstau gibt, bedeutet dies nur eins: Die Stiftung geht mit den vertraglich vereinbarten Instandhaltungen ein erhebliches Risiko ein, das sie gar nicht tragen kann, also den Vertrag, den sie mit uns geschlossen hat, gar nicht erfüllen kann, also auch die vertraglich vereinbarte Pacht ab 2019 nicht zahlen kann. Also würde es Sinn machen, die Stiftung von dieser Last zu befreien, ihr die Vorteile, die sie aus dem Ursprungsvertrag hat, nicht zu nehmen, aber für sie eine mietfreie Nutzung des Objekts langfristig zu sichern, und zwar deutlich länger als die Laufzeit des bisherigen Pachtvertrages. Dies, meine Damen und Herren, ist die Kurzform des Änderungsantrags der CDU. Ich persönlich denke, dass man an niemanden eine städtische Förderung ausreichen sollte, damit er Mietzahlungen an die Stadt Leipzig leisten kann. Das ist doch total schräg. Ich mache mal ein Beispiel auf: Das wäre so, als würde der Bäcker meines Vertrauens mir 5 Euro geben unter der S e i t e | 58 Bedingung, dass ich diese 5 Euro für den Kuchen in seinem Laden wieder einsetze. - Das würde doch keiner machen. Das wäre doch Quatsch. Wenn der Bäcker mich gut leiden kann, würde er mir den Kuchen schenken und nicht die 5 Euro. Dass er mir den schenkt, macht sogar steuerlich Sinn. Ich sage Ihnen auch, warum. Damit spart er sich die Umsatzsteuer. - Das heißt: Weil wir als Stadt die Miete später verumsatzsteuern müssen, legen wir zu unserer institutionellen Förderung noch 19 Prozent Umsatzsteuer drauf, die für den Mietertrag anfällt, den wir bekommen. Ich bitte Sie also, um die Stiftung langfristig zu unterstützen und um die Planungssicherheit für die Stiftung zu erhöhen, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ich weiß, dass dieser Änderungsantrag für viele Fraktionen relativ kurzfristig kam und bitte dies zu entschuldigen. Die Idee, das Problem so zu lösen, kam uns selbst erst letzte Woche. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Redebeitrag von Herrn Dossin zeigt eigentlich sehr deutlich, wo das Problem dieser Verwaltungsvorlage ist, nämlich dass wir der Stiftung Geld geben, damit sie uns das Geld zurückgeben kann. So hat es Herr Dossin sinngemäß ausgeführt. Das beschreibt genau das Dilemma. Die Stiftung ist sehr wohl in der Lage, mit den Erträgen, die sie erzielt, ihre Verpflichtungen für dieses Objekt zu erfüllen. Das wird deutlich, wenn man sich die Unterlagen anschaut, die wir in den Ausschüssen erhalten. Sowohl aus den Jahresabschlüssen als auch den Wirtschaftsplänen ist sehr gut nachvollziehbar, dass die Erträge ausreichen, um das Objekt zu bewirtschaften. Bei der Stiftung treffen aber zwei Sachverhalte aufeinander: zum einen der Immobilienteil, zum anderen der Kulturförderteil. Ich hatte bereits gesagt: Beim Immobilienteil ist alles gut, das funktioniert, die Erträge reichen aus, die Verpflichtungen zu erfüllen. Beim Kulturförderteil sieht es anders aus. Natürlich reichen die Erträge aus dem Immobilienteil nicht aus, um die Kulturförderung so zu betreiben, wie sie die Stiftung bisher betrieben hat. Bei genauerer Betrachtung diskutieren wir hier also nicht über die Immobilie, Erbbauzins und andere Fragen, sondern über Kulturförderung. Für das Thema Kulturförderung gelten bestimmte Spielregeln in unserer Stadt. Sie ist im Dezernat Kultur und im Kulturamt angesiedelt. Dort wird über Förderverfahren und entsprechende Anträge Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 entschieden. Für die Entscheidung, welcher Akteur der Kulturszene wie viel Geld bekommen soll, sind bestimmte Regularien einzuhalten. Genau diese sollten auch für die Kulturstiftung gelten. Klar ist: Wenn wir die Kulturstiftung in dieses Förderverfahren verweisen und den Fördertopf insgesamt nicht erhöhen, wird das Geld zu knapp sein. Dann werden wir gegebenenfalls bei anderen kürzen müssen. Deswegen haben wir als Fraktion Freibeuter einen Änderungsantrag eingereicht, der sicherstellt, dass der Fördertopf insgesamt um den Betrag, der an die Kulturstiftung gehen soll, erhöht wird. Dann soll aber für die Kulturstiftung als Akteur dasselbe gelten wie für andere Akteure auch: dass sie sich im Wettbewerb mit den anderen Akteuren um das Fördergeld, im positiven Sinne, streiten muss. Deswegen darf es hier keine Vorfestlegung geben - das hatte Herr Dossin angesprochen - dahin gehend, dass wir ihr das Geld für den Erbbauzins geben, damit sie es an uns zurückzahlen kann; denn das kann sie an uns zurückzahlen, weil das Objekt ja ausreichend Erträge abwirft. Das Problem mit der Verwaltungsvorlage, auch mit der Neufassung, ist, dass es bei einer Vorfestlegung bleibt. Es geht nicht darum, dass wir der Kulturstiftung Geld wegnehmen wollen und sie die Kulturarbeit nicht mehr im bisherigen Maße leisten soll. Das soll bitte im Förderverfahren entschieden werden. Wir wollen die Mittel zur Verfügung stellen, aber eine Vorfestlegung vermeiden. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Körner hat das Wort. S e i t e | 59 saniert, was vor allem durch eine zweckgebundene Spende von knapp 9 Millionen DM der Partnerstadt Frankfurt möglich war. Damals wurde auch die Regelung getroffen, die Mieterträge nicht an die Stadt abzuführen, sondern über Sanierung und Instandhaltung einen Ausgleich zu erbringen; denn die Alte Nikolaischule ist ja an sich ein städtisches Gebäude. Diese Zeit ist jetzt vorbei. Diese Regelung war auf 2018 befristet. Die Vorlage wurde nach der Diskussion im Ausschuss noch einmal geändert. Wir halten den jetzigen Beschlussvorschlag für sinnvoll. Über den Antrag der CDU haben wir im Kulturausschuss noch nicht diskutiert, weil er wirklich sehr kurzfristig kam. Ich denke, was Sie vorschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kann man, wenn es nicht funktioniert, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, noch einmal in Ruhe überlegen. Momentan würde das, was Sie vorschlagen, wie eine Enteignung wirken, weil ein wesentlicher Stiftungszweck die Betreibung dieses Hauses ist. Ja, sie vergibt auch Preise, sie macht Veranstaltungen, sie gibt die Leipziger Blätter heraus. Aber ein wesentlicher Stiftungszweck war und ist die Betreibung der Alten Nikolaischule. Das mal so eben mit einem Änderungsantrag auf eine andere Stufe zu stellen, nämlich den Erbbauvertrag zu lösen und der Stiftung zu sagen: „Ihr stellt euch ab jetzt auch im Kulturbereich an, das erste Mal kriegt ihr noch das Geld, und dann werden wir weitersehen, ob ihr institutionell gefördert werdet und wie“ - das würde ja daraus folgen -, das ist, denke ich, keine Würdigung der bisherigen Arbeit der Stiftung, die wirklich gut läuft, die der Stadt gutgetan hat und die vor allen Dingen gezeigt hat, dass man mit großem Engagement ein Haus, das an sich die Stadt hätte sanieren müssen, auf hohem kulturellen Niveau und den vielfältigen Projekten, die dort stattfinden, betreiben kann. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was jetzt noch nicht gesagt wurde, aber in der Vorlage natürlich zu finden ist, ist der Werdegang. Wir sind im Kulturausschuss darüber intensiv informiert worden. Es war gut, noch einmal auf die Seiten der Kulturstiftung zu gehen, nicht nur auf die der Leipziger Blätter, die von der Kulturstiftung herausgegeben werden, sondern auch auf die Internetseite der Stiftung. Eine andere Frage bewegt mich auch. Wir haben gerade erst über das Liegenschaftsmanagement diskutiert. Wäre dieses Management denn überhaupt in der Lage, ein solches Haus zu betreiben? Wäre es ab Januar überhaupt möglich, dieses Haus in Gänze zu betreiben? Wollen wir uns das wirklich so schnell auf den Tisch ziehen? Denn das würde ja der Beschluss des Änderungsantrags nach sich ziehen. Das halte ich für sehr riskant. Wer vielleicht die damalige Zeit nicht miterlebt hat: Das war die erste Stiftung in Leipzig nach der Wende. Ein ganz wichtiger Stiftungszweck war, dass ihr die Alte Nikolaischule in Erbpacht übertragen wurde. Ich kann mich noch gut an das damals ruinöse Gebäude erinnern. Das Gebäude wurde von der Stiftung 1992-1994 nach denkmalpflegerischen Vorgaben für fast 14 Millionen DM Hinzu kommt: Gemäß der Neufassung der Vorlage soll die Kulturstiftung in die institutionelle Förderung nach der Förderrichtlinie Kultur aufgenommen und ihr aus dem Kulturtopf zusätzliche Mittel für die Erfüllung ihres Stiftungszwecks, nämlich Förderung der Kultur, gewährt werden. Das finde ich richtig. Ich finde es auch richtig, dass sie ein Sanierungskonzept vorlegen muss. Aber: Indem Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 wir sie in das institutionelle Förderverfahren aufnehmen, pressen wir sie quasi in die Bittstellung hinein, genauso wie alle anderen Vereine. Das ist an sich richtig, muss aber auch geprüft werden. Wir müssen ein Auge darauf haben, wie dieses Hauses sich dann weiterentwickelt. Sollte dies dann nicht mehr machbar sein - Stiftungen haben heutzutage große Probleme, weil ihr Stiftungskapital kaum noch Zinsen abwirft und sie wenig zusätzliche Einnahmen generieren können, bis auf Spenden, die die Stiftung auch einwirbt -, dann muss man weitersehen. Dann muss man das noch einmal neu überlegen. Zum Antrag der Freibeuter. Ich würde annehmen, er ist in der Neufassung der Vorlage praktisch enthalten; das wird das Dezernat sicherlich noch mitteilen. Ich jedenfalls sehe da keine Widersprüche. Eine Zustimmung zum Antrag der CDU kann ich nicht empfehlen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Mich bewegt diese Vorlage schon ein Stück weit, weil wir, glaube ich, hier in gewisser Weise über einen Präzedenzfall reden. Wir haben eine Stiftung, die nach meiner Kenntnis über ein Stiftungskapital verfügt, das sich im niedrigen sechsstelligen Bereich bewegt. Jeder weiß, dass ein solches Stiftungskapital wegen der heutigen Zinslage auf keinen Fall so viel abwirft, dass sich eine Stiftung einen Geschäftsführer und eine halbe Handvoll Personal leisten kann. Durch diesen Erbbaurechtsvertrag und die Erträge, die die Topimmobilie abwirft, ermöglichen wir es der Stiftung überhaupt erst, dass sie ihren Stiftungszweck erfüllen kann. Es gibt sicher ganz viele andere Fördervereine, die sich vielleicht sogar Stiftung nennen, die auch gerne möchten, dass die Stadt Leipzig ihnen bei der Erfüllung eines wohltätigen Zwecks unter die Arme greift, vielleicht auch durch Überlassung einer Topimmobilie. Ich glaube, das, was wir hier tun, ist falsch. Ich glaube, es wäre sinnvoller, wenn die Stadt Leipzig über eine solche Immobilie selbst verfügen kann und mit deren Bewirtschaftung Leute beauftragt, die davon Ahnung haben. Das muss ja nicht das Liegenschaftsamt sein. Aber die Leipziger Messe würde aus einem solchen Gebäude mit Sicherheit mehr Ertrag herausholen und es gar nicht so weit kommen lassen, dass ein Sanierungsaufwand für die Stadt Leipzig entsteht, wie es hier jetzt der Fall ist. Ich muss sagen: Ich bin absolut erstaunt, dass eine Stiftung, in deren Vorstand so honorige Herr- S e i t e | 60 schaften wie Herr Junhold und Herrn Bunsen sitzen, erst jetzt, wo sie Erbbaupachtzins zahlen muss, feststellt, dass ihre Kasse leer ist. Ich glaube, dass diese Stiftung mit dieser Immobilie überfordert ist. Ich glaube, mit dem, was wir hier tun, geben wir ein ganz, ganz schlechtes Beispiel für alle anderen, die ordentlich wirtschaften und wohltätig, kulturell oder sonst wie tätig sind. Deshalb werde ich, wenn dieser CDU-Antrag heute keine Mehrheit findet, natürlich gegen diese Vorlage stimmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal kurz auf den Unterschied zwischen unserem Änderungsantrag und der Neufassung der Vorlage der Verwaltung eingehen, weil Frau Körner das Thema angesprochen hatte. - Die Verwaltung schlägt vor, das Budget im Bereich des Kulturamtes um 88.000 Euro zu erhöhen und die Stiftung in die Kulturförderung zu verweisen, reserviert aber per Beschlussvorschlag heute einen Teilbetrag von 53.000 Euro fest für die Stiftung. Unser Antrag ist zwar hinsichtlich der Gesamthöhe 88.000 Euro identisch mit der Vorlage der Verwaltung; wir stellen aber die gesamten 88.000 Euro in die Entscheidungskompetenz im Rahmen der Kulturförderung. Das ist der materielle Unterschied zwischen unserem Antrag und der Vorlage der Verwaltung. Oberbürgermeister Jung: Ich würde gern noch etwas sagen zu dem Hinweis von Herrn Maciejewski. Ja, unser Umgang mit dieser Stiftung ist schon etwas Besonderes. Aber die Wahrheit ist auch, dass wir in unserer Stadt kaum Stiftungen haben, die aus sich heraus ihr Stiftungsleben ohne Unterstützung erfüllen können. Selbstverständlich bekommt das Bach-Archiv Zuschüsse der Stadt Leipzig, des Bundes und des Landes. Selbstverständlich bekommt die MendelssohnStiftung Zuwendungen der Stadt Leipzig. Die Leipzigstiftung, die Bürgerstiftung der Leipzigerinnen und Leipziger, erhält keine. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat auch die Auflage bekommen, das Denkmal mit Unterstützung der Stadt Leipzig zu sanieren. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung; das ist der Unterschied. Das Bach-Archiv und die Mendelssohn-Stiftung sind Stiftungen des bürgerlichen Rechts und erhalten trotzdem Geld von uns. Beim Bach-Archiv machen wir es sogar so: Es erhält einen Zuschuss für das Gebäude, damit es die Miete an die Stadt Leipzig wieder abführen kann. Das ist das Bruttoprinzip, Herr Dossin, das Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 die Sächsische Gemeindeordnung vorsieht. Ihr Bäcker-Beispiel geht da nicht. Ich bin auch der Meinung: Wir können auf diesen Geldfluss hin und her verzichten. Nach Kameralistik war eine innere Verrechnung möglich. Die haben wir im Haushalt dargestellt. Es ist kein Geld geflossen. Einnahmen und Ausgaben waren genau gleich; linke Tasche, rechte Tasche. Aber wir haben das aus Transparenzgründen ausgewiesen. Das geht heute nicht mehr. Heute muss Geld fließen. Ich glaube auch, dass wir die Stiftung in die Lage versetzen müssen, das Haus mit Gewinn zu betreiben, um daraus wieder Mittel in die Kulturförderung zu geben. Aber zurzeit - es ist mir auch schwergefallen, Ihnen diesen Vorschlag zu machen - sehen wir keinen anderen Weg als den, den wir Ihnen vorschlagen. Ich glaube, wir tun gut daran, das Haus in den Händen der Stiftung zu lassen. Bei einem bin ich mir sicher: Wir als Stadt können es nicht besser. Wahrscheinlich würden wir es eher teurer machen. Aber Sie haben es jetzt in der Hand. S e i t e | 61 Ich begrüße den Geschäftsführer Dr. Rodekamp. Herzlich willkommen! Gibt es dazu Wortmeldungen? - Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Beschluss stimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.13 Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2015 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (VI-DS05627-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.14 Rahmenvertrag über Beratungsleistungen mit der bbvl mbH (VI-DS-05673) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Herr Morlok. Frau Dr. Jennicke, bitte schön. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich würde anbieten, den Änderungsantrag der Freibeuter zu übernehmen; denn es ist zuwendungsrechtlich tatsächlich korrekt, die gesamte institutionelle Förderung ins Förderverfahren zu verweisen, aber die Mittel zusätzlich zu Verfügung zu stellen. Danke für Ihren Hinweis. Das würden wir so übernehmen. Oberbürgermeister Jung: Das heißt: Die Beschlusspunkte 1.1 bis 1.3 der Vorlage werden durch den Antrag der Freibeuter ersetzt. Dennoch steht der Änderungsantrag der CDUFraktion zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage inklusive des Beschlussvorschlags der Freibeuter, der die Beschlusspunkte 1.1 bis 1.3 ersetzt. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 34 - 15 - 1. So beschlossen. 18.12 Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes 2014 der Stiftung Völkerschlachtdenkmal (VI-DS05617-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich mache es kurz vom Platz aus. - Wir sind sehr dafür, dass wir das Thema Digitalisierung angehen und dafür auch Beratungsleistungen einkaufen, die in der Stadt unter Umständen nicht vorhanden sind. Unter den Topberatungsunternehmen Deutschlands im Bereich Digitalisierung ist die bbvl allerdings bisher nicht aufgefallen. Wenn wir das Thema ernst meinen, sollten wir jemanden beauftragen, der davon wirklich Ahnung hat, der fachkompetent ist, der sich speziell mit diesem Thema befasst, und nicht die bbvl, die als einzigen Auftragnehmer die Stadt Leipzig hat. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, Herr Hörning beabsichtigt nicht, die IT-Spezialisten der bbvl als IT-Spezialisten einzusetzen, sondern es geht um die Modellierung von Prozessen, und das können die, glaube ich, ganz gut. - Richtig, Herr Hörning? Bürgermeister Hörning: In der Tat geht es um die Modellierung von Prozessen. Wir wollen nicht das, was in 30 Jahren auf Papierbasis gewachsen ist, digitalisieren, sondern wir wollen Prozesse hinterfragen, und das machen wir mit diesem Rahmenvertrag. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 18.15 Zahlung einer übertariflichen Zulage zur Gewinnung von Betriebsärzten (VIDS-05812) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Betriebsärzte brauchen wir. Dafür müssen wir aber übertariflich in die Tasche greifen. - Gibt es Wortwünsche dazu? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: 2 Enthaltungen, 15 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.16 Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78, Althener Straße, OT Engelsdorf (Kreisverkehr bis Im Blumengrund) (VI-DS05902-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.17 Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus 2017 nach 2018 (VI-DS06016) Einreicher: Dezernat Finanzen S e i t e | 62 Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.21 Städtebaulicher Vertrag zur straßenseitigen Erschließung des Gewerbegebietes an der Berliner Brücke, südlicher Teil, mit Anbindung an die Rackwitzer Straße (VI-DS-06083) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Im Fachausschuss einstimmig votiert. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.22 Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus 2017 nach 2018 (VI-DS06108) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Klares Vorvotum des Finanzausschusses. - Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? 18.23 Mitgliedschaft der Oper Leipzig im Verein Opera Europa (VI-DS-06241) Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 18.18 Ausführungsbeschluss des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zum Kauf von 19 Kfz (VI-DS-06062) Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herzlich willkommen, Herr Kretzschmar! Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig. 18.19 Ergänzungsvereinbarungen zur Finanzierung von PlusBuslinien (VI-DS06078) Einreicher: Dezernat Kultur 18.24 Ausführungsbeschluss zum Stromvertrag für 2019 mit der LKE (VI-DS-06428) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dieser Beschluss ist eilbedürftig. Ich hoffe, dass die Strompreise in 2019 nicht davongaloppieren. Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.25 (nichtöffentlich) (VI-DS-06234) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Es geht um einen Mietvertrag in der Torgauer Straße. - Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Herr Grosser. 18.20 Ausführungsbeschluss zum Erwerb von Medien über ein Onlineportal für Schulbibliotheken und Leseräume (VIDS-06082) Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Zu TOP 18.24 hätten die SWL-Stadträte nicht abstimmen dürfen. Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Oberbürgermeister Jung: Doch. Wir sind der festen Überzeugung, dass das rechtlich in Ordnung ist. Wir werden uns mit dem Oberverwaltungsgericht in der Konzessionsfrage auseinandersetzen müssen, weil hier das Selbstbestimmungsrecht das Kommunalrecht der Gemeinde berührt. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Okay. Oberbürgermeister Jung: In dem Fall ist es eine Tochter, Inhouse; also kein Problem. 19 Kita-/Schulbauprogramm 19.1 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen (VI-Ifo-06398) Einreicher: Dezernat Finanzen Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir haben die Tabellen studiert und sehen, dass trotz eines Sofortprogramms im nächsten Schuljahr 27 Klassen an Oberschulen fehlen werden. Da muss man schon die Frage stellen: Wieso fehlen trotz Sofortprogramms 27 Klassen, obwohl die Schüler für diese Klassen vorhanden sind? So entnehmen wir das aus der Tabelle, oder in der Tabelle stimmt irgendwas nicht. Was überhaupt nicht in der Vorlage aufgeführt ist, sind die Investorenschulen. Brauchen wir die nicht mehr? Verzichten wir darauf? Was uns auch wundert, ist, dass die Schule in der Karl-Heine-Straße 22b in 07/2021 fertig wird, aber schon 2020 40 Klassen beherbergen wird. Das wäre klasse. Vielleicht kann man die Tabelle, bevor wir sie im Fachausschuss behandeln, dahin gehend prüfen, wie Kinder schon vor Eröffnung einer Schule beschult werden können - vielleicht meinen Sie damit Interimsklassen; aber das ist aus der Tabelle nicht klar erkennbar -, warum trotzdem 27 Klassen an den Oberschulen fehlen und warum wir Investorenschulen nicht mehr brauchen. Oberbürgermeister Jung: Das Verfahren sieht eigentlich vor, dass Sie die Vorlage zur Kenntnis nehmen und sie dann im Fachausschuss besprechen. So war die Vereinbarung. Ich habe Ihre Kritik herausgehört, dass Sie die Vorlage gern früher S e i t e | 63 hätten. Darüber müssen wir ins Gespräch kommen. Jetzt war das System nicht umzustellen. In der Tat werden Kollege Fabian und Kollegin Dubrau in den Fachausschüssen genau diesen Zusammenhang erklären. Dass 27 fehlende Klassen ausgewiesen werden, bedeutet nicht, dass die Kinder keinen Stuhl und keinen Platz haben. Das erklärt sich aus der Überbelegung von Klassen in einigen Schulen. Geklärt werden kann auch die Frage zur Schule in der Karl-Heine-Straße, wo Fremdunterbringung möglich wird und Klassenräume genutzt werden für andere Schulen, die ausgelagert werden. Das werden Ihnen Herr Stein und Herr Fabian dann im Fachausschuss erklären. Dort bitte ich auch noch mal das Verfahren abzustimmen, also ob wir diese Info-Vorlage frühzeitiger ins Verfahren geben und hier im Stadtrat einbringen. Bis jetzt war ich davon ausgegangen: Wir verhalten uns da analog der Asyl-Vorlage und bringen diese Info-Vorlage sehr kurzfristig, also zwei, drei Tage vor der Stadtratssitzung ein diese ist erst gestern fertig geworden -, und Sie besprechen sie dann in den Fachausschüssen. Frau Krefft, noch mal. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Nein. Dass diese Vorlage von Ihnen in den Stadtrat eingebracht wird und wir hier darüber reden, geschieht auf Antrag meiner Fraktion. Wir haben uns bei diesem Antrag ganz klar gedacht - Sie haben ihn übernommen und wussten um diesen Gedanken -: Das ist ein öffentliches Thema, und wir wollen das öffentlich diskutieren. Zu einer öffentlichen Diskussion gehört eine entsprechende Vorbereitung. Wir sind im Ehrenamt. Wir sind tagsüber berufstätig. Wir können nicht mal schnell nach Feierabend Tabellen in Schriftgröße 9 studieren, sondern brauchen dafür das Wochenende. Das war ganz klar. Sie haben unsere Zustimmung zum Schulbauprogramm und damit sehr viel Vertrauensvorschuss bekommen. Im Gegenzug erwarten wir eine so aussagekräftige Informationsvorlage, dass wir sie hier auch öffentlich diskutieren können. Wir erwarten in der Tat auch vollständige Unterlagen. Die Investorenschulen sind ausdrücklich mitbeschlossen worden. Deshalb müssen sie hier auch mit aufgeführt werden. Wir haben hier einen Dissens. Aber die Beschlusslage war ganz klar. Schauen Sie noch einmal in die Protokolle! Daran gibt es nicht zu deuteln. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Oberbürgermeister Jung: Wir sind da wirklich unterschiedlicher Meinung. Ich habe noch einmal nachgeschaut. Auch Kollege Fabian und Frau Dubrau waren der Meinung, dass wir dieses Verfahren miteinander verabredet haben. Wir können das gerne verändern; wirklich. Wenn Sie das möchten, verändern wir es. Wir wollen da völlig transparent sein. Hier wird nichts verheimlicht, wirklich nicht. Ich habe diese Vorlage erst am Dienstag freigeben können, weil sie erst am Dienstag fertig war. Stadtrat Albrecht (CDU): Ich möchte hier als Ausschussvorsitzender sprechen. - Wir haben über dieses Thema im Ausschuss intensiv beraten, Frau Krefft, und haben genau das gesagt: Wir machen es genauso wie beim Thema Asyl. Das heißt: Wir erhalten die Vorlage drei Tage vor der Ratsversammlung und beraten sie hinterher in den Ausschüssen. - Das zum Ersten. Zweiter Punkt: Wir haben auch sehr deutlich gesagt, dass einiges noch anpasst und geändert werden muss. Da sind wir noch im Prozess. Die Listen werden noch angepasst, die Kosten sollen noch transparenter dargestellt werden usw. usf. Das ist meine Erinnerung als Ausschussvorsitzender. Oberbürgermeister Jung: Ja, so ist meine Erinnerung auch. Ich bitte Sie aber, wenn ich Ihnen das zumuten darf, das Thema noch einmal im Ausschuss anzusprechen. In der Tat ist das ein wachsender Prozess. Ich hoffe, dass diese Vorlage besser ist als die letzte und die nächste wiederum besser als diese. Wir werden auch die Tabellen noch nutzerfreundlicher gestalten. Ich bin mit einigem auch noch nicht zufrieden. Aber ich denke, wir sollten uns der Sache widmen, mit aller Transparenz. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Wir haben hier zwei Dinge, die sich eigentlich widersprechen und für die wir eine Lösung finden müssen. Das ist zum einen das Anliegen der Verwaltung, zeitnah und aktuell zu informieren. Das heißt: Wir bekommen die Informationen sehr kurzfristig vor der Ratsversammlung. Es ist auch wünschenswert, dass wir aktuelle Informationen bekommen. Zum anderen ist es den Stadträten aufgrund dieser Kurzfristigkeit nicht möglich, in öffentlicher Sitzung sachgerecht über die Vorlage zu diskutieren, weil die Vorberatung in den Ausschüssen erst danach stattfindet. Das ist ein Dilemma, das offensichtlich wird. S e i t e | 64 Da dieses Thema künftig in jeder Stadtratssitzung auf der Tagesordnung stehen wird und wir zu jeder Stadtratssitzung eine entsprechende Informationsvorlage erhalten werden, könnte der Kompromiss sein, uns darauf zu verständigen, über die Informationsvorlage zu reden, die in der vorhergehenden Stadtratssitzung eingebracht worden ist. Dieses Thema ist einfach wichtig. Wenn in der nachfolgenden Ausschussberatung ein Problem identifiziert wird, müssen wir Stadträte die Möglichkeit haben, dieses Problem in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Oberbürgermeister Jung: Spontan habe ich überhaupt kein Problem damit. Ich habe auch mit Herrn Stein und den Kollegen schon besprochen, die Vorlage eine Woche vorher zu verteilen. Vollkommen offen! So wie wir das brauchen! Ich muss natürlich berücksichtigen, wann die Taskforce tagt. Aber wir können die Vorlage gern ein paar Tage früher verteilen und sie dann in der darauffolgenden Ratssitzung diskutieren; denn die Themen bleiben dieselben. Die Schule auf dem Barnet-Licht-Platz wird in jeder Info-Vorlage der nächsten Monate Thema sein. Sie können etwaige Probleme immer ansprechen. Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin mir nicht sicher; aber ich glaube, das ist jetzt geklärt. Wichtig ist - darauf haben wir schon sehr geachtet -, dass diese Information in die Ratsversammlung kommt und nicht nur in die Ausschüsse. Hintergedanke war, dass wir eben genau hier öffentlich mit Ihnen darüber diskutieren können. Meine Frage jetzt ist: Können Sie oder Herr Fabian noch etwas zu den Anmerkungen von Frau Krefft sagen? Wir hatten vereinbart, dass wir ab der Ratsversammlung im August eine Info-Vorlage dazu erhalten. Jetzt sind wir im Oktober. Oberbürgermeister Jung: Im September gab es auch schon eine. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Im September hatte die Vorlage der Verwaltung aber noch nicht die Qualität, die sie im Oktober hat. Als ich die Vorlage, die im September vorgelegt wurde, kritisiert habe, wurde mir gesagt: Im Oktober wird sie besser sein. - Im Oktober ist sie besser und deutlich transparenter. Transparent ist, dass deutlich zu viele Klassen fehlen, insbesondere im Oberschulbereich. Es ist zwar sonst nicht mein Thema, aber auch ich habe dem 155Millionen-Euro-Schulbauprogramm zugestimmt. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 Wenn man einem solchen Programm zugestimmt hat und erfährt, dass immer noch Klassen fehlen, jedenfalls nach der Berichterstattung, die Sie uns hier vorlegen, finde ich das schon ein bisschen schwierig. - Das ist das eine. Das andere ist, dass die Schule in der Karl-HeineStraße 22b, die zum Schuljahr 2021/22 fertig sein wird, schon ab 2020 Kapazitäten vorhalten soll. Über genau diese Dinge will ich diskutieren können, und zwar hier in der öffentlichen Ratsversammlung und nicht nur im Ausschuss. Oberbürgermeister Jung: Völlig d’accord. - Ich bitte Kollegen Fabian, noch einmal kurz auszuführen, wie es zu der Differenz von 27 fehlenden Klassen kommt, wie sich das mit den Kapazitäten der Schule in der Karl-Heine-Straße verhält und warum wir zurzeit die indikativen Angebote privater Anbieter - das ist eine Vorlage von Herrn Bonew - noch nicht in das System eingearbeitet haben. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst zur Differenz: Wir haben schulnetzplanerisch bestimmte Richtwerte für die Schulen. An denen orientieren wir uns auch. Wenn wir darüber hinausgehende Bedarfe haben, konnten wir sie bisher teilweise durch Überbelegungen decken. Die werden aber ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr ausreichen. Deswegen brauchen wir diese Sofortschulen. Wenn wir von den aktuellen Belegungszahlen ausgehen - darüber haben wir zum Beispiel auch am Montag diskutiert -, würden wir über die Richtwerte hinaus planen. Ein Beispiel: Fachunterrichtsräume werden nicht als Klassenräume gezählt. Wenn in einem Fachunterrichtsraum kein Fachunterricht stattfindet, kann dort auch anderer Unterricht gegeben werden, wenn man in räumlicher Bedrängnis ist. Deswegen können wir dieses Delta - das müssen wir in der nächsten Vorlage noch genauer darstellen - kurzfristig schließen. Das heißt: Planerisch sind die Räume nicht vorhanden, aber wir können die Schüler unterbringen, weil wir über den Richtwert der jeweiligen Schule hinaus schulische Räume nutzen können. Das unterscheidet sich aber von Schule zu Schule. Das hängt nicht nur davon ab, wie viele Räume es dort tatsächlich gibt, sondern auch wie die Fluchtwege sind und dergleichen. Ich sage Ihnen zu, dass wir den Teil, den Sie hier nachfragen, in der nächsten Vorlage noch differenzierter darstellen und Erläuterungen anfügen werden. Wir haben schon in dieser Vorlage ein paar Fußnoten gesetzt; sie sind erst gestern eingefügt worden, bis dahin gab es nur die nackten S e i t e | 65 Tabellen ohne Erläuterungen. Ich kann Ihnen auf jeden Fall zusagen: In der nächsten Vorlage wird es noch differenziertere Erläuterungen geben. Oberbürgermeister Jung: Wir können das Thema auch zur nächsten öffentlichen Sitzung noch einmal aufrufen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, klar; gern. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, sagen Sie noch einen Satz dazu, warum die Investorenschulen nicht aufgelistet wurden. Bürgermeister Bonew: Wie Sie wissen - Frau Krefft, Sie gehören ja dem Beratungsgremium an -, haben wir erst zwei Untersuchungsräume ausgeschrieben. Wir befinden uns derzeit im europäischen Vergabeverfahren und haben noch keinerlei Zuschlag erteilt. Ich denke, Sinn macht es erst, sie dort mit aufzunehmen, wenn das Projekt an den Start geht. In der Vorlage heute könnten wir nichts weiter sagen, als dass wir nichts sagen können. Oberbürgermeister Jung: Dieser Nachrichtenstand kann da natürlich stehen, absolut. - So weit dazu. Bitte nehmen Sie diese Informationsvorlage zur Kenntnis. Wir legen zu Protokoll fest, dass wir die Themen der Informationsvorlage zum Thema Schulbaumaßnahmen jeweils in der nachfolgenden Sitzung aufrufen und die unterschiedlichen Projekte und Baumaßnahmen diskutieren können. 20 Informationen I 20.1 Familientickets klar definieren (VI-A04930-Ifo-02) Einreicher: Dezernat Kultur Bitte nehmen Sie den Prüfbericht entgegen. - Gibt es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall. 20.2 Finanzbericht zum 30.06.2018 (VI-Ifo06114) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich bitte um Kenntnisnahme. 20.3 „Leipzig-Kitas“ - Umwidmung von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 mit Kassenwirksamkeit 2019 (VI-DS-04806-NF-06-Ifo-03) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte um Kenntnisnahme. Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018 20.4 Mitgliedschaft im Trägerverein des Olympiastützpunktes Leipzig e. V. - Information zum Sachstand (VI-Ifo-06243) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport S e i t e | 66 21.2 Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: III/2018 (VI-Ifo-06535) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte um Kenntnisnahme. 21.1 Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: III/2018 (VI-Ifo-06514) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte um Kenntnisnahme. Meine Damen und Herren, herzlichen Dank. Ich schließe die Sitzung. Auch diese Vorlage ist sehr kurzfristig verteilt worden. - Ich bitte um Kenntnisnahme. Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Habicht: ___________________________________ Stadtrat Wehmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________