Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1448310.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
23.10.18, 11:21
Aktualisiert
05.12.18, 17:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzung am 24.10.2018
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
13.1
VI-A-06368 Erweiterung S-Bahn-Netz prüfen
SPD-Fraktion
FA Stadtentwicklung und
Bau
13.2
VI-A-06332
CDU-Fraktion
Gedenktafel für den Verlag Breitkopf &
Härtel anlässlich seines 300. Gründungsjubiläums am 27.01.2019
FA Kultur
13.3
VI-A-06443
Aufnahme von Verhandlungen durch die
Stadtverwaltung zur finanziellen Kompensation von nicht erbrachten Nahverkehrsleistungen seitens der betreffenden Verkehrsunternehmen
AfD-Fraktion
FA Finanzen, Verwaltungsausschuss, FA
Stadtentwicklung und
Bau, Rechnungsprüfungsausschuss, zA Verkehr und Mobilität
13.4
VI-A-06452
Verhandlungen für die Obdachlosen im
Umfeld des Hauptbahnhofs aufnehmen
Fraktion Bündnis
90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA
Umwelt und Ordnung, FA
Stadtentwicklung und
Bau, SBB Mitte
13.5
VI-A-06479
Festlegung von wirtschaftlichen Befreiungstatbeständen bei der Einführung der
Gästetaxe für Übernachtungen von Bauund Montagepersonal in Leipziger Hotels
und Pensionen
AfD-Fraktion
FA Finanzen, FA Wirtschaft und Arbeit
13.6
VI-A-06533
Fraktion DIE LINKE
Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt
in der Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen
FA Finanzen, Verwaltungsausschuss
13.7
VI-A-06538
Abfallentsorgung bürgerfreundlich erhalten
Stadträtin N. BärwaldWohlfarth
FA Umwelt und Ordnung
13.8
VI-A-06559
Beitritt zum Netzwerk "VIA REGIA - Kulturroute des Europarates"
SPD-Fraktion
FA Allgemeine Verwaltung, FA Kultur
13.9
VI-A-06492
CDU-Fraktion
Straßenbaumpflanzungen und Minimierung
der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation
FA Stadtentwicklung und
Bau, FA Umwelt und Ordnung
13.10 VI-A-06449
Bau einer Kita auf dem AGRA-Gelände
CDU-Fraktion
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA
Stadtentwicklung und
Bau, SBB Süd
13.11 VI-A-06550
Abfallentsorgung in besonders schmalen
Siedlungsstraßen
CDU-Fraktion
FA Umwelt und Ordnung,
BA Stadtreinigung
13.12 VI-A-06560
Perspektive des Elsterbeckens
Fraktion DIE LINKE
FA Umwelt und Ordnung
13.13 VI-A-06562
Sachstandsbericht zur Entwicklung des
Quartiers Matthäikirchhof
Fraktion DIE LINKE
FA Stadtentwicklung und
Bau
13.14 VI-A-06568
Gewährleistung der Abfallentsorgung
Fraktion DIE LINKE
FA Umwelt und Ordnung,
FA Stadtentwicklung und
Bau, BA Stadtreinigung
RATSVERSAMMLUNG VOM 24. OKTOBER 2018
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, herzlich willkommen zur
Ratsversammlung! Bevor wir in die Tagesordnung
eintreten, habe ich zwei angenehme Aufgaben:
Die erste Aufgabe ist nicht ganz so angenehm,
weil da zwei Herzen in meiner Brust schlagen.
Normalerweise stehen bei Ratsversammlungen
nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im Mittelpunkt; es geht vor allem um die
Stadträtinnen und Stadträte, gegebenenfalls noch
um die Bürgermeister. Aber heute möchte ich
gleich zu Beginn eine Mitarbeiterin in den Mittelpunkt stellen.
Liebe Frau Creutzmann, kommen Sie doch mal zu
mir und nehmen Sie zu meiner Linken Platz! - Ist
das ein Bild, meine Damen und Herren! - Sie müssen wissen, wenn ich von Frau Creutzmann rede,
dann spreche ich von der Frau, die für mich wie
keine andere Mitarbeiterin Ratsarbeit symbolisiert. Sie ist wirklich die gute Seele der Ratsversammlung.
Seit Dezember 1990 ist Frau Creutzmann im
Dienste des Stadtrats und hat - man höre und
schreibe - über 300 Sitzungen mitgemacht. Wussten Sie das? In Arbeitstagen sind das anderthalb
Jahre ununterbrochene Sitzungsteilnahme.
In dieser Zeit wurden viele Themen behandelt.
Frau Creutzmann kann, mit einem Augenzwinkern, einschätzen, ob und wie sich die Zusammensetzung des Stadtrats in sechs Wahlperioden
verändert hat. So ging es am 12. Dezember 1990
um die städtebauliche Einordnung von Warenhäusern, Hotels und Banken im Stadtzentrum.
Heute geht es um Milieuschutzsatzungen. Es ging
1990 auch um die Aberkennung von Ehrenbürgerschaften. Heute suchen wir dringend eine Ehrenbürgerin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor der Zeit unserer elektronischen Abstimmanlage hat so mancher Ruf „Auszählen, bitte!“ für Ruhe und Ordnung gesorgt, und ich konnte erwidern: „Frau
Creutzmann, walten Sie Ihres Amtes!“ - Auch hat
sie mir immer ganz dienstbeflissen Kaffee serviert. - Und das möchte ich jetzt einmal für Sie tun.
Ich glaube, ich spreche in Ihrer aller Namen, wenn
ich sage: Ich danke Ihnen, liebe Frau Creutzmann, ganz herzlich für Ihre außerordentlich engagierte Arbeit und wünsche Ihnen privat alles, alles Gute. Behalten Sie bitte Ihren Humor und bleiben Sie uns verbunden! Herzlichen Dank für Ihre
Arbeit und alles Gute zum Ruhestand!
Die zweite Aufgabe vor Eintritt in die Tagesordnung bereitet mir mehr Vergnügen. Ich begrüße
ganz herzlich eine Delegation aus unserer Partnerstadt Houston mit Council Member Mike Laster
an der Spitze. - A warm welcome to you! Thank
you for coming here! - Ich freue mich, dass Mike
uns persönlich einen Gruß aus Houston überbringen will.
Mike Laster (mit Konsekutivübersetzung): Good
afternoon! Mayor Jung, Madams und Misters Vice
Mayors and Members of the City Council!
Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung! Meine
Damen und Herren Bürgermeister und Mitglieder
des Stadtrats!
On behalf of Mayor Sylvester Turner, City Controller Chris Brown and the eleven district und five atlarge Houston City Council Members, I am honored to bring you greetings from Houston.
Im Namen von Oberbürgermeister Sylvester Turner, City Controller Chris Brown und den Mitgliedern des City Councils, elf Mitglieder für die Stadtbezirke und fünf für den Großraum Houston, habe
ich die Ehre, Ihnen Grüße aus Houston zu übermitteln.
This week we are participating in „Leipzig-Houston 25“, a celebration of the 25th anniversary of
the sister cities relationships between our two cities. As you know the Sister City Program was created to foster deeper relationships and practical
interactions between cities and their governments.
In dieser Woche nehmen wir an den Feierlichkeiten „Leipzig - Houston 25“ anlässlich des 25. Jubiläums der Städtepartnerschaft zwischen unseren beiden Städten teil. Wie Sie wissen, wurde die
Städtepartnerschaft zur Förderung nachhaltiger
Beziehung und zur praktischen Zusammenarbeit
zwischen den Städten und den Städteregierungen begründet.
At its best the Sister City Program should foster
friendship, cooperation and collaboration between
the peoples of those participating cities. I am
pleased to say that at the core the Leipzig-Houston exchange is a deep and abiding friendship
between our two communities.
Im besten Sinne sollte die Städtepartnerschaft
Freundschaft, Kooperation und Zusammenarbeit
zwischen den Menschen der beteiligten Städte
fördern. Ich freue mich, sagen zu können, dass
der Austausch zwischen Leipzig und Houston im
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Seite |2
Kern auf einer tiefen und beständigen Freundschaft zwischen unseren Stadtgesellschaften basiert.
My colleague Sylvester has only 12 councellors,
right?
The respective local organizations of the LeipzigHouston Sister City Program rightfully take great
pride in their joint friendship. In my observation,
they may actually take great joy in it. As a result,
there are no limits on what the two cities can
achieve together.
Mike Laster: A total of 16.
Die jeweiligen lokalen Organisationen der Städtepartnerschaft Leipzig-Houston sind mit Fug und
Recht stolz auf ihre Freundschaft. Nach meiner
Beobachtung haben sie gerade richtig große
Freude daran. Daraus folgt, dass es keinerlei Limits gibt, was unsere beiden Städte zusammen
erreichen können.
Please know that Houston is open for business
and welcomes a greater exchange of ideas to
deepen collaboration between our two peoples.
Thank you for the generous hospitality you have
shown to me and the entire Houston delegation!
Oberbürgermeister Jung: I have 70. You see the
difference.
Mike Laster: This is democracy at work.
Oberbürgermeister Jung: All the best for you!
Mike Laster: God bless Leipzig!
Oberbürgermeister Jung: Ich wünsche der
„Houston-Leipzig-Woche“ Erfolg. - We will see us
soon!
Sie sollten wissen, dass Houston offen für Unternehmen ist und einen breiteren Austausch von
Ideen zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Menschen unserer Städte begrüßen
würde. Herzlichen Dank für die großartige Gastfreundschaft, die Sie mir und der gesamten Delegation aus Houston entgegenbringen!
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur
Tagesordnung.
And finally: May god bless Leipzig and Houston
and may he give us the energy, the excitement
and the courage to use our special relationship to
change our world for the better!
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt am
13.10.2018 bekannt gemacht.
Thank you! We hope to see you soon in Houston.
Mr Mayor, I would like to present you with a letter
of greeting from Mayor Turner.
Oberbürgermeister Jung: Thank you very much.
And thank you for your speech. We have a little
gift for Houston and your delegation, a book which
shows the change of the city. I think you will love
it. - Sie kennen es alle, meine Damen und Herren,
das Buch: „Den Wandel zeigen“.
Mike Laster: I already love it. Thank you so
much. - And may I give to you a greeting gift from
the city of Houston. That is a number of Apollo
medallions from our space program.
Oberbürgermeister Jung: Also, Sie sind also
doch auf den Mond geflogen. - Thank you very
much!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Habicht und Wehmann unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.
Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Herr
Lehmann, Herr Zeitler von der CDU-Fraktion,
Frau Lange und Herr Pellmann von der Fraktion
DIE LINKE sowie Herr Böhm und Herr Danckwardt als Fraktionslose. Entschuldigt ist auch Herr
Bürgermeister Rosenthal, der für mich in Kaliningrad ist.
§ 20 der Sächsischen Gemeindeordnung nehmen
Sie bitte ernst.
Ich bitte mir mitzuteilen, wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14 Uhr waren 61 Stadträtinnen und Stadträte
anwesend. Das entspricht 86 Prozent. Damit sind
wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vom
23.10.2018 vor. Die Anfrage von Frau BärwaldWohlfarth wird als TOP 15.40 beantwortet. Ich
bitte Sie, die Informationsvorlagen 06514 unter
TOP 21.1 und 06535 unter TOP 21.2 einzuordnen.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Seite |3
Da die Verlaufsprotokolle vom 19.09.2018 und
27.09.2018 noch nicht unterzeichnet vorliegen,
erfolgt unter TOP 5.2 und 5.3 nur die Beschlussfassung über die jeweiligen Beratungsprotokolle.
12
Abgesetzt werden heute folgende Tagesordnungspunkte: 12.2, 14.14, 14.16, 14.18, 14.20
und 18.6.
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LGH Service GmbH (3. Änderung
der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VIDS-00901) (VI-DS-00901-Ifo-03)
Die Einwohneranfragen unter TOP 8.1 und 8.5
werden gegen 17 Uhr beantwortet, alle anderen
schriftlich. Danach folgen die Petitionen. - So weit
meine Hinweise zur Tagesordnung.
Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise dazu? - Das ist
nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest.
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt
Mitglied ist
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Bitte nehmen Sie die Information zur Kenntnis.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
TOP 4 entfällt.
Bitte geben Sie mir ein Signal, wenn Sie weitere
Verweisungswünsche haben.
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 22.08.2018
- Teil I: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8025)
13.1 Erweiterung S-Bahn-Netz prüfen (VI-A06368)
Gibt es dazu Hinweise? - Dann so bestätigt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 19.09.2018
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8027)
Gibt es dazu Hinweise? - Dann so bestätigt.
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 27.09.2018
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8027)
Gibt es dazu Hinweise? - Dann so bestätigt.
TOP 6 und 7 entfallen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Änderung der Besetzung von Gremien
11.1 Jugendbeirat (10. Änderung) (VI-DS01136-DS-10)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.2 Stadtbezirksbeirat Mitte (11. Änderung)
(VI-DS-01141-DS-10)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.3 Stadtbezirksbeirat Nord (5. Änderung)
(VI-DS-01151-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann so beschlossen.
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.2 Gedenktafel für den Verlag Breitkopf &
Härtel anlässlich seines 300. Gründungsjubiläums am 27.01.2019 (VI-A06332)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
13.3 Aufnahme von Verhandlungen durch die
Stadtverwaltung zur finanziellen Kompensation von nicht erbrachten Nahverkehrsleistungen seitens der betreffenden Verkehrsunternehmen (VI-A-06443)
Einreicher: AfD-Fraktion
So verwiesen.
13.4 Verhandlungen für die Obdachlosen im
Umfeld des Hauptbahnhofs aufnehmen
(VI-A-06452)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.5 Festlegung von wirtschaftlichen Befreiungstatbeständen bei der Einführung
der Gästetaxe für Übernachtungen von
Bau- und Montagepersonal in Leipziger
Hotels und Pensionen (VI-A-06479)
Einreicher: AfD-Fraktion
So verwiesen.
13.6 Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig mit dem Doppelhaushalt 2021/22 endlich einführen (VIA-06533)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
So verwiesen.
13.7 Abfallentsorgung bürgerfreundlich erhalten (VI-A-06538)
Einreicher: Stadträtin N. Bärwald-Wohlfarth
14.1.2 dazu VSP (VI-A-05820-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14.2
Herr Müller ergänzt: Betriebsausschuss Stadtreinigung. - So verwiesen.
13.8 Beitritt zum Netzwerk „VIA REGIA - Kulturroute des Europarates“ (VI-A-06559)
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
13.10 Bau einer Kita auf dem AGRA-Gelände
(VI-A-06449)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
13.11 Abfallentsorgung in besonders schmalen Siedlungsstraßen (VI-A-06550)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
13.12 Perspektive des Elsterbeckens (VI-A06560)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.13 Sachstandsbericht zur Entwicklung des
Quartiers Matthäikirchhof (VI-A-06562)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.14 Gewährleistung der Abfallentsorgung
(VI-A-06568)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
14
Anträge zur Beschlussfassung
Meine Damen und Herren, da die Tagesordnungspunkte 14.1 bis 14.4 thematisch zusammengehören, sollten wir sie gemeinsam behandeln. Der
Verwaltungsstandpunkt bezieht sich ebenfalls auf
alle vier Punkte.
14.1
Fahrpreiserhöhungen bei der LVB verringern (VI-A-05958)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.1.1 dazu Petition: ÖPNV muss für alle bezahlbar werden! (VI-A-05820)
Einreicher: Petitionsausschuss
Erhöhung des Investitionszuschusses
für die Leipziger Verkehrsbetriebe ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern
(VI-A-05957-NF-03)
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Freibeuter
14.3
So verwiesen.
13.9 Straßenbaumpflanzungen und Minimierung der Auswirkungen auf die Parkplatzsituation (VI-A-06492)
Seite |4
Erhöhung des Ausgleichsbetrages im
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
(VI-A-05869)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.4
(nichtöffentlich) VSP zu TOP 14.1 bis
14.3 (VI-VSP-06337)
14.4.1 Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 (VIVSP-06337-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.4.2 Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 (VIVSP-06337-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.4.3 Finanzierungsbausteine einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie - Stufe 1 (VIVSP-06337-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Gestatten Sie mir, einleitend noch ein paar Hinweise zu diesem wichtigen Thema! Ich bin außerordentlich dankbar - das möchte ich betonen -,
dass der zeitweilig beratende Ausschuss Mobilität
in sehr intensiver und konstruktiver Vorarbeit den
Beschluss des Stadtrats zum Nachhaltigkeitsszenario vorbereitet hat. Herr von der Heide zur Person und Herr Morlok zur Person, ganz herzlichen
Dank, auch für die Federführung!
Trotz aller prognostischen und finanziellen Unsicherheiten ist dieser Beschluss die entscheidende Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans, die jetzt in das Bürgerbeteiligungsverfahren gegeben worden ist. Frau Dubrau und
ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dazu,
wie ich meine, ein sehr niveauvolles Werk erarbeitet.
Beide strategischen Zielsysteme sind langfristig
angelegt und einem Gesamtmobilitätskonzept
übergeordnet, wenn Sie so wollen. Ein wesentlicher zukünftiger Baustein ist die finanzielle Umsetzung. Um es vorwegzunehmen: Ohne eine
veränderte und im Ergebnis höhere Finanzierungsbeteiligung von Bund und Freistaat wird es
uns nicht gelingen, die damit verbundenen Ziele
zu erreichen. Wir werden es nicht schaffen - das
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
ist die Wahrheit -, die in den nächsten 10, 15 Jahren notwendigen Kosten in Milliardenhöhe allein
zu schultern. Angesichts der überproportional
steigenden Kosten für den ÖPNV brauchen wir
die Bundesregierung und die Landesregierung.
Nicht zuletzt unter Klimaschutzaspekten wollen
wir uns dieser Aufgabe stellen, brauchen aber dafür Hilfe. Positive Signale gab es zuletzt vom Ministerpräsidenten; Sie erinnern sich an den Verwaltungsausschuss. Dies entlässt uns aber nicht
aus der Pflicht, auch unsererseits darauf zu
schauen, was wir schaffen können und welchen
finanziellen Spielraum wir haben.
Nach Einschätzung der LVV-Gruppe, aber auch
der Verwaltung, insbesondere der Dezernate VI
und II sowie meines Bereichs, machen wir Ihnen
heute folgenden Vorschlag:
Erstens. Im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit von Stadt und LVV-Gruppe soll es keine
weitere Fortschreibung der alljährlichen 3-prozentigen Tariferhöhung geben. Wir streben eine
Dämpfung auf 2 Prozent für zwei Jahre an.
Zweitens. Wir wollen keine weitere Belastung von
Familien mit schulpflichtigen Kindern in den
nächsten zwei Jahren. Deshalb: ein Moratorium
für die SchülerMobilCard und die SchülerCard.
Drittens. Wir wollen den kommunalen Anteil an
der Finanzierung der Leipzig-Pass-MobilCard von
derzeit 30 Prozent auf zukünftig 50 Prozent steigern.
Das ist das, was die Stadt einbringt. Im Rahmen
dessen bitten wir um Mitwirkung der LVV-Gruppe.
Wir haben Ihnen ein solidarisches Drei-Säulen-Finanzierungsmodell vorgeschlagen. Von 2019 bis
2023 sollen die Beträge zur Finanzierung von zurzeit 45 Millionen Euro schrittweise auf 55 Millionen Euro gesteigert werden, durch den LVVKonzern finanziert. Dann wird einer Anpassung
der Verkehrsleistungsfinanzierung nichts mehr im
Wege stehen. Weiterhin wird die LVB selbst mittelfristig insgesamt 5 Millionen Euro zur Umsetzung beitragen.
Darüber hinaus ist das Thema Investitionen von
erheblicher strategischer Bedeutung. Wir schlagen Ihnen vor, 5 Millionen Euro, die jährlich getilgt
werden sollen, zurückzulegen - über das Verfahren wird noch gesondert zu sprechen sein -, um
gezielt den ÖPNV in Zusammenarbeit mit dem
Verkehrs- und Tiefbauamt leistungsfähig finanzieren zu können. Dies wird nur im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LVV machbar
sein. Noch besteht eine gewisse Unsicherheit der
weiteren wirtschaftlichen Entwicklung.
Meine Damen und Herren, ich weiß auch, dass
man sich mehr wünschen kann. Es sind bis heute
Seite |5
Mittag noch Alternativ- und Ergänzungsvorschläge eingereicht worden, die im Ergebnis von
großer finanzieller Bedeutung für die Zukunft unserer Stadt sind. Ob das zu stemmen ist, weiß ich
nicht; ich schaue da auch den Kollegen Torsten
Bonew an.
Meine Damen und Herren, mir ist sehr wohl bewusst: Wir befinden uns im Vorwahlkampf zu den
Kommunalwahlen im Mai 2019. Nichtsdestotrotz
bitte ich Sie, sehr intensiv zu bedenken, dass Sie
Ihre Entscheidung in Verantwortung für den Haushalt und die Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig
treffen.
Ob wir ein Tarifmoratorium, das über zwei Jahre
hinausgeht, stemmen können, lässt sich mit Blick
auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung zurzeit
überhaupt noch nicht einschätzen. Insbesondere
würde die LVV auch formell zur dementsprechenden Ausrichtung ihrer Wirtschaftsplanung aufzufordern sein, was im Nachgang der heutigen Entscheidung zu besprechen sein wird. Die LVB wäre
in Abstimmung mit der Stadt gefordert, die damit
verbundenen Verfahren gegenüber dem MDV
einzuleiten; denn das muss natürlich auch in den
MDV-Gremien besprochen und beschlossen werden. Herr Middelberg braucht da Kraft und Unterstützung vonseiten der Stadt; aber es muss auch
realistisch sein, was wir uns von ihm wünschen.
Insofern, glaube ich, dass die Verwaltung Ihnen
einen ambitionierten Vorschlag gemacht hat, der
trotz aller Unsicherheit vertretbar ist. Ich wünsche
mir sehr, dass wir dafür die Mehrheit finden und
den Bogen nicht überspannen. - So weit meine
Einleitung.
Die Worterteilung erfolgt nach der Größe der
Fraktionen. Die CDU beginnt. - Herr Tornau, bitte
schön.
Stadtrat Tornau (CDU): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Wir haben ja schon im Verwaltungsausschuss darüber gesprochen. Vorab sollten wir erst einmal das Verfahren klären. Es liegt
ein Verwaltungsstandpunkt von Ihnen vor. Zu diesem liegen jetzt drei Änderungsanträge vor, auch
weil wir nicht wussten, wie wir anders darauf reagieren sollten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Seit Jahren sorgt die alljährlich im August stattfindende Preiserhöhung
beim ÖPNV für Verärgerung und Unverständnis.
Offen gesagt, wir verstehen diese Preisspirale
auch nicht mehr. Es gibt seit Jahren steigende
Fahrgastzahlen und steigende Einnahmen. Im
deutschlandweiten Vergleich der Verkehrsverbünde ist der MDV meist Spitzenreiter bei der prozentualen Einnahmesteigerung gegenüber dem
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Vorjahr: mehr Einnahmen, mehr Fahrgäste, mehr
Abo-Kunden.
Wir wollen diese Preisspirale stoppen, zumindest
für zwei Jahre unterbrechen. Wie schon in den
letzten Jahren im Aufsichtsrat des MDV wird die
CDU-Fraktion in der heutigen Stadtratssitzung gegen die jährliche Tariferhöhung beim öffentlichen
Personennahverkehr für die Tarifzone 110 stimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, uns ist klar,
dass wir die dauerhafte Finanzierbarkeit des
ÖPNV auch über Fahrpreise im Blick behalten
müssen. Aber wie sagt man so schön: Erst einmal
reicht es uns, und den Bürgern reicht es schon
lange. Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass
der LVV-Konzern in der Lage ist, die aus einer
Bremse des Fahrpreisanstiegs entstehenden
Lasten entweder durch geschickte Verhandlungen mit den MDV-Partnern abzumildern oder
diese Mehrkosten selbst zu tragen. Darüber hinaus kann und muss der LVV-Konzern aus unserer
Sicht auch einen Beitrag zum Haushalt leisten.
Wir wollen außerdem, dass die LVV durch Tilgung
des Gesellschafterdarlehens 5 Millionen Euro
jährlich zweckgebunden für die bauliche Instandhaltung von Kitas und Schulen zur Verfügung
stellt und nicht für sich behält. Das Geld der LVV
gehört nämlich nicht der Geschäftsführung, sondern den Leipzigern.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald für
die Fraktion DIE LINKE.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Nachdem
der Stadtrat im letzten Monat mit dem Nachhaltigkeitsszenario die Weichen für die Zukunft bis
2030 gestellt hat, geht es heute nun um die Ausgestaltung der konkreten Verkehrspolitik in den
nächsten zwei Jahren. Ganz konkret geht es um
die ausreichende Finanzierung des öffentlichen
Personennahverkehrs.
Bevor ich auf unseren Änderungsantrag eingehe,
möchte ich kurz in die Vergangenheit schauen. Im
Jahr 1999 haben die Stadt Leipzig und die Leipziger Verkehrsbetriebe einen Vertrag zur Finanzierung der Verkehrsleistung abgeschlossen. Dieser
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag betrug damals 63 Millionen Euro jährlich. So viel war damals nötig, um den öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Leipzig auskömmlich zu finanzieren. Dieser Betrag wurde jedoch sukzessive
auf 45 Millionen Euro jährlich abgeschmolzen.
Seite |6
Dieser Betrag wurde dann - übrigens immer gegen unsere Stimmen - weiter fortgeschrieben, sodass wir heute, im Jahr 2018, fast 20 Jahre nach
der ersten Vereinbarung, immer noch einen Vertrag über 45 Millionen Euro jährlich haben, obwohl
die Fahrgastzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und die Diesel- und Strompreise
natürlich nicht mehr auf dem Niveau von 1999
sind, ganz zu schweigen von der allgemeinen Inflation.
Wenn also die Stadt Leipzig bzw. die LVV diese
Preissteigerungen nicht ausgeglichen hat, kann
man sich gut vorstellen, dass jemand anderer den
Preis dafür zahlen musste. Im Falle der LVB sind
das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die
Fahrgäste. Vor allem die neueingestellten Busund Straßenbahnfahrer*innen merken monatlich
auf ihrem Gehaltsschein, wie die finanzielle Lage
der LVB ist. Seit dem Jahr 2004 werden die Fahrer
nicht mehr nach TvÖD bezahlt, sondern nach
Haustarifvertrag. Zum Teil bekommen die LVBMitarbeiter*innen nur den Mindestlohn, und selbst
um den müssen sie noch kämpfen. Für ein öffentliches Unternehmen ist das eine Schande, finde
ich.
Aber auch die Fahrgäste der LVB zahlen die Zeche für die wenigen Mittel aus dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag. Ich jedenfalls kann
mich nicht erinnern - und ich lebe jetzt seit fast
15 Jahren in Leipzig -, dass die Ticketpreise mal
in einem Jahr nicht erhöht worden sind. Im Gegenteil: Seit dem Jahr 2007 ist zum Beispiel der
Preis für die Einzelfahrkarte um über 40 Prozent
und für die Abocard Basis sogar um über 50 Prozent gestiegen. Das kann man niemandem mehr
erklären und unterstützt meiner Meinung nach
auch nicht unser Ziel, den ÖPNV so attraktiv zu
machen, dass die Menschen freiwillig auf Bus und
Bahn umsteigen. Es ist auch nicht sozial. Ja, ich
weiß, es gibt die Leipzig-Pass-Mobilcard, aber
auch deren Preis ist seit dem Jahr 2009 um
35 Prozent gestiegen und nur deshalb in den letzten Jahren stabil geblieben, weil meine Fraktion
dazu einen Haushaltsantrag gestellt hatte.
Deshalb können meine Fraktion und ich den Antrag der SPD genauso wenig wie den Verwaltungsstandpunkt verstehen. Ich habe gesehen, es
gibt jetzt noch einen Änderungsantrag von den
Freibeutern, SPD und Grünen. Aber auch danach
sollen die Ticketpreiserhöhungen nur auf 2 Prozent gedämpft werden. Wo ist da das Signal? Wo
ist da die Neuerung? Ich erkenne sie nicht.
Schon in den letzten Jahren wurden nicht alle Produkte gleichmäßig erhöht. Trotzdem: Jede Erhöhung ist nun einmal eine Erhöhung. Jeder weiß,
dass die Erhöhung immer mindestens 10 Cent betragen muss, weil die Automaten keine 5-CentStücke annehmen. Ein Beispiel: Die Einzelfahrkarte dürfte demnach nicht erhöht werden, da
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
10 Cent auf den jetzigen Preis von 2,70 Euro
mehr als 2 Prozent ausmachen. Oder darf sie
doch erhöht werden? Denn in der Vorlage heißt
es ja: eine Erhöhung von durchschnittlich 2 Prozent. Dann müsste die Preiserhöhung für eine andere Fahrkarte geringer ausfallen. Da blickt doch
kein Mensch mehr durch. Wo ist das politische
Zeichen an die Leipzigerinnen und Leipziger, dass
wir als Politik verstanden haben, dass die jährlichen Preisanhebungen sich so nicht fortsetzen
können?
Für uns als Fraktion DIE LINKE steht fest: Die
jährlichen Preissteigerungen müssen stoppen.
Daher haben wir einen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, in dem wir fordern, die Preise im
Jahr 2019 und im Jahr 2020 nicht zu erhöhen,
sondern sie stabil zu halten. Für uns ist Mobilität
Daseinsvorsorge und muss somit für alle bezahlbar sein. Daher haben wir - übrigens schon seit
dem Jahr 2013 - genau das gefordert: ein Tarifmoratorium.
Gleichzeitig fordern wir mit unserem Antrag, dass
die Einnahmeausfälle wegen dieses Moratoriums
in den Betrag des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrags eingerechnet werden und der Betrag sich somit schon ab dem Jahr 2019 auf bis zu
56 Millionen Euro erhöht. Das ist nur fair, damit
nicht wieder, wie so oft in der Vergangenheit, die
LVB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür bezahlen müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke wir
stehen heute vor einem wegweisenden Beschluss. Das erste Mal seit langem sind wir als
LINKE nicht die Einzigen, die anmahnen, dass die
Finanzierung der LVB endlich auf sichere Füße
gestellt werden muss und dass 45 Millionen Euro
jährlich für die LVB nun wirklich nicht mehr ausreichen. Diesen Antrag stellen wir übrigens seit circa
fünf Jahren immer wieder. Aber gut, manchmal
will gut Ding auch Weile haben.
Ich will noch mal an den Anfang meiner Rede erinnern. Wir beschließen hier heute keine Revolution, sondern kehren zum Status quo von vor elf
Jahren zurück; denn im Jahr 2007 bekam die LVB
auch schon 55 Millionen Euro. Mit Blick auf die
Zukunft kann dies auch nur ein Anfang sein; denn
laut den Zahlen und Prognosen der Mobilitätsszenarien sind diese 55 Millionen Euro gerade mal
der Betrag, der beim Fortführungsszenario für die
LVB notwendig wäre. Beim Nachhaltigkeitsszenario, das wir ja in der letzten Ratsversammlung beschlossen haben, benötigt die LVB im Jahr 2030
im Best Case 77 Millionen Euro und im Worst
Case sogar bis zu 121 Millionen Euro. Das ist viel
Geld. Das werden wir nicht heute, im Jahr 2018,
beschließen. Aber wir sollten uns jetzt auf den
Weg machen. Ich hoffe auf breite Unterstützung
unseres Antrags. - Vielen Dank.
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Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald von der
SPD-Fraktion hat das Wort.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Werte Gäste! Ich werde mich
bemühen, jetzt nicht über Tarife zu reden, auch
wenn mir gerade danach zumute ist, sondern über
das komplexe Thema insgesamt.
Die Gewährleistung und Organisation von Mobilität in einer wachsenden Großstadt, in der sich
auch zukünftig alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt entwickeln können, ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen unserer Zeit, und es wird eine
der finanziell herausforderndsten Aufgaben sein,
die unsere Stadt lösen muss.
Aber immerhin, nachdem lange genug geredet
wurde und mittlerweile eine Vielzahl von Anträgen
im Verfahren war, wie man den ÖPNV attraktiver
machen kann, wird jetzt endlich gehandelt. Im
September haben wir uns hier im Rat mit großer
Mehrheit für eine nachhaltige Mobilitätsstrategie
entschieden. Diese hat eben auch finanzielle Konsequenzen, über die wir hier heute reden.
Die Verwaltung nimmt hierzu erstmals umfassend
Stellung, geht auf die unterschiedlichen Vorschläge der Fraktionen ein und bietet eigene Lösungsansätze an. Im Wesentlichen geht es um
drei Themenbereiche, auf die ich jetzt gesondert
eingehen möchte:
Erstens: die Tarife. Aus unserer Sicht hängt ein
attraktiver ÖPNV auch vom Preis ab. Er muss für
alle bezahlbar sein, gerade auch für die Leipziger
mit schmalem Geldbeutel. Es ging und geht uns
um eine faire Verteilung der Kostensteigerungen
der LVB zwischen Kunden, Stadt und LVV. Weder
kann es sein, dass die Leipziger sämtliche Kostensteigerungen zu tragen haben, wie in der Vergangenheit teilweise geschehen, noch kann es
funktionieren, diese Kostensteigerungen nur noch
über die Stadt Leipzig oder die LVV ausgleichen
zu lassen. Das ist kein nachhaltiger Ansatz. Damit
würden wir den Leipzigern nur Sand in die Augen
streuen. Deswegen haben wir vorgeschlagen, die
Tariferhöhung auf maximal 2 Prozent zu begrenzen, und zwar nachhaltig. Dies greift die Verwaltung teilweise auf und schlägt weiter vor, den
Preis für die SchülerCard in den nächsten zwei
Jahren nicht zu erhöhen, was wir ausdrücklich begrüßen.
Zweitens: die Sicherstellung des laufenden Betriebs und Investitionsbedarfs. Um kurzfristig
wachsende Fahrgastzahlen mit den vorhandenen
Ressourcen zu bewältigen, muss massiv in neue
Fahrzeuge und die Ausbesserung des Schienennetzes investiert werden. Auch müssen faire
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Löhne gezahlt werden, um den wachsenden Personalbedarf abzusichern und die vorhandenen
Mitarbeiter zu halten. Wir hatten dazu eine Anhebung der Investitionszuschüsse an die LVB um
10 Millionen Euro vorgeschlagen. Nachdem der
neue Nahverkehrsplan im Entwurf vorliegt, stimmen wir aber auch einer Anhebung des Ausgleichsbetrags bis 2023 auf 55 Millionen Euro zu,
wie es die Verwaltung vorschlägt.
Drittens: die Finanzierung der anstehenden Großinvestitionen und der damit verbundenen ÖPNVPlanungen aufgrund des beschlossenen Mobilitätsszenarios. Der zusätzliche Investitionsbedarf
beim beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario
wird bis zum Jahr 2030 rund 600 Millionen Euro
betragen. Selbst bei einer Förderquote von
80 Prozent müsste die Stadt Leipzig bis dahin Eigenmittel von rund 120 Millionen Euro aufbringen.
Das würde bedeuten: Wir müssten beginnend ab
dem nächsten Jahr rund 10 Millionen Euro jährlich
ansparen.
Daher hat meine Fraktion gemeinsam mit der
Fraktion Freibeuter die Bildung eines Mobilitätsfonds vorgeschlagen, in den die LVV und die
Stadt zu gleichen Teilen jährlich 10 Millionen Euro
einzahlen. Der Vorschlag der Verwaltung, dies bis
zum Jahr 2022 prüfen zu wollen, ist für uns nicht
zufriedenstellend und wird aus meiner Sicht den
finanziellen Druck auf künftige Haushaltsjahre
verlagern. Aber immerhin, mit den Mitteln aus der
Tilgung des Gesellschafterdarlehens durch die
LVV werden jetzt notwendige Planungen angeschoben und LVB-Mitbauprojekte beim VTA beschleunigt. Dies bedarf noch einer konkreten Untersetzung durch die Verwaltung. Wir behalten
uns ausdrücklich vor, im Rahmen der Haushaltsberatungen noch entsprechende städtische Mittel
einzufordern.
Letztendlich - das will ich hier noch einmal ganz
deutlich sagen - geht es heute auch um Abwägungsprozesse. Wie verwenden wir die begrenzten finanziellen Ressourcen? Bekanntlich kann
man jeden Euro nur einmal ausgeben. Setzen wir
das Geld für die Begrenzung von Tariferhöhungen
ein? Wie viel setzen wir für die Absicherung notwendiger Investitionen ein? Und: Wie viel setzen
wir ein - das wird leider oft vergessen - für die Gewährleistung, gute Löhne zahlen zu können und
attraktive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter
zu schaffen, die den ÖPNV tagtäglich auf den
Straßen unserer Stadt organisieren? Da bekanntlich der Personalaufwand der größte Kostenblock
bei der LVB ist, wird es ein riesiger finanzieller
Kraftakt sein, dass die ungleiche Bezahlung von
Straßenbahnfahrern, die schon lange dabei sind,
und denjenigen, die erst kürzlich hinzugekommen
sind, nicht bis in alle Ewigkeit fortgeschrieben,
sondern abgebaut wird. Das wird viel Geld kosten.
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Aus diesem Grund sage ich an dieser Stelle noch
einmal deutlich, auch wenn es unpopulär ist: Unsere Fraktion spricht sich gegen ein Tarifmoratorium aus. Dieses wäre aus meiner Sicht verantwortungslos.
Mit Blick auf die Änderungsanträge will ich sagen:
Von der Fraktion DIE LINKE hatte ich diesen Vorschlag ja erwartet, nicht aber von einer Partei, die
die Wirtschafts- und Finanzkernkompetenz gern
für sich beansprucht. Das ist aus meiner Sicht
schon ein sehr durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Sie wissen ganz genau: Das werden wir auf
Dauer so nicht bezahlen können. Die Einnahmeausfälle aufgrund eines Tarifmoratoriums werden
Jahr für Jahr ansteigen. Wir sollten den Leipzigerinnen und Leipzigern nichts vormachen, sondern
einen nachhaltigeren Ansatz aufzeigen, mit dem
die Fahrpreiserhöhung nachhaltig gedämpft wird.
Schon allein diese nachhaltige Dämpfung der
Fahrpreiserhöhung würde, wenn wir sie bis zum
Jahr 2030 festschreiben, zu Einnahmeausfällen
von rund 130 Millionen Euro führen. Schon das
wäre ein gewaltiger Kraftakt, den Stadt und LVV
aufbringen müssten.
Ein anderer Abwägungsprozess ist: Wie verteilen
wir die Lasten fair zwischen Stadt und Stadtkonzern? Zur Wahrheit gehört, dass ein großer Teil
der Lasten der LVV aufgebürdet wird. Das tragen
wir an dieser Stelle mit, da nach dem gewonnenen KWL-Prozess die LVV dazu momentan in der
Lage ist. Ich will für meine Fraktion hier noch einmal ausdrücklich der LVV-Geschäftsführung meinen Respekt zollen, dass sie den Lösungsvorschlag der Verwaltung mitträgt. Sie hat sich damit
ziemlich gestreckt. Es waren bestimmt mehr als
zwei, drei Abstimmungsrunden notwendig, um
diese finanziellen Mittel aufzubringen. Das wissen
wir an dieser Stelle auch sehr zu würdigen.
Abschließend an die Verwaltung gerichtet: Der
Vorschlag ist ein echter Anfang, ein ernsthafter
Versuch, die Umsetzung der Mobilitätsstrategie
mit den vorhandenen begrenzten finanziellen Mitteln abzusichern. Wir werden daher dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn wir an
der einen oder anderen Stelle Probleme damit haben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Stadträtin Krefft
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Kollegen und Kolleginnen! Liebe Gäste und Medienvertreter*innen! Der Antrag von den Linken und
Bündnis 90/Die Grünen war der dritte Anlauf allein
in dieser Wahlperiode, die Finanzierung der
Leipziger Verkehrsbetriebe zu verbessern, indem
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
der Ausgleichsbetrag gemäß Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag erhöht wird. Steter Tropfen
höhlt den Stein, diesmal mit Erfolg! Nachdem uns
bislang immer wieder gesagt wurde, eine Erhöhung des Ausgleichsbetrages sei weder zu finanzieren noch rechtlich möglich, geht laut Verwaltungsstandpunkt nun auf einmal beides. Es ist
doch immer wieder erstaunlich, welche Berge der
politisch unterstützte Wille des Oberbürgermeisters auch auf dem Gebiet des rechtlich Zulässigen
oder Unzulässigen bewegen kann. Aber sei’s
drum. Nun liegt er endlich vor: ein umfassender
und austarierter Vorschlag, der die Fahrpreiserhöhungen dämpft und gleichfalls die Finanzierung
der LVB auf einem Niveau sichert, mit dem die
notwendigen Zukunftsinvestitionen, die unstrittig
erforderlich sind, gestemmt werden können.
Für uns ist ein attraktiver ÖPNV genau dieser
Gleichklang aus einem überzeugenden Angebot
zu einem erschwinglichen Preis. Auch wenn wir
uns ein Einfrieren der Preise weiterhin wünschen,
wäre dies hier und heute nicht der richtige Beschluss. Als Kompensation würden die Mittel für
die Zukunftsinvestitionen nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein solcher Beschluss hätte daher
mit der Nachhaltigkeit, wie wir sie in der letzten
Ratsversammlung als Leitfaden für die Verkehrspolitik in den nächsten Jahren beschlossen haben, nichts zu tun. Wir brauchen die Mittel für Investitionen in die Schieneninfrastruktur und entsprechende Fahrzeuge, um einen leistungsfähigen und damit attraktiven Nahverkehr anbieten zu
können; im Beschluss zum Nachhaltigkeitsszenario wurden die gewaltigen Summen benannt. Aus
kommunaler Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt
daher das Maximum, was aktuell zu erreichen ist.
Ja, auch wir können uns mehr vorstellen. Sie merken meiner Rede auch an, dass ich sehr bewegt
bin und wir durchaus hin und her gerissen sind mit
Blick auf die heute vorgelegten Änderungsanträge. Ich will aber zunächst auf das eingehen,
was der Oberbürgermeister auch schon anmerkte. Ja, wir können uns mehr vorstellen. Aber
wir erwarten, dass auch vonseiten der Bundesebene Fördermittel in den ÖPNV gelenkt werden,
die derzeit in verschiedene Programme zur Förderung des Individualverkehrs investiert werden.
Wir wissen, wer in der Bundesregierung und in
der Landesregierung die Verantwortung trägt.
Hier ist einfach mehr nötig.
Vor allem der Freistaat könnte deutlich mehr Mittel
für den Umweltverbund im Allgemeinen und den
ÖPNV im Besonderen zur Verfügung stellen,
wenn er die Mittel, die er nach Entflechtungsgesetz bzw. ab 2020 entsprechend der Nachfolgeregelung erhält, viel stärker in den öffentlichen Personennahverkehr investieren würde und nicht zu
über 80 Prozent in den Straßenbau. Hier stünden
tatsächlich Mittel zur Verfügung, die noch deutlich
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weitergehende Beschlüsse möglich machen würden. Von daher ist es spannend, wer dem Beschlussvorschlag, den DIE LINKE hier macht, zustimmen kann und damit auf eine diesbezügliche
Änderung der Landes- und Bundespolitik spekuliert und wer am heutigen Tag nicht daran glaubt.
Wir hätten uns gefreut, wenn wir hier und heute
dem Beschluss zum Nachhaltigkeitsszenario in
der letzten Ratsversammlung, der ja einstimmig
gefasst wurde, einen ersten gemeinsamen und
einvernehmlichen Schritt zur Umsetzung dieses
Beschlusses hätten folgen lassen können. Es
wurde sehr gelobt, dass wir uns auf einen Kompromiss einigen konnten. Wir halten den auch für
äußerst wertvoll. Aber nun wurde dieser Kompromiss verlassen. Sie sehen, dass wir jetzt auch ein
Stück weit in die Ratlosigkeit entlassen wurden.
Selbstredend sind wir - das haben wir auch öffentlich immer erklärt - für ein Fahrpreismoratorium.
Aber wir sehen auch, dass der vom Oberbürgermeister vorgelegte Verwaltungsstandpunkt, dieser Kompromissvorschlag, tatsächlich tragfähiger
wäre. Wir bekommen mehr, als wir mit den Linken
jemals beantragt haben. Wir bekommen Investitionen, und wir bekommen eine Fahrpreisdämpfung. Will man noch mehr? Will man die eierlegende Wollmilchsau? Will man die LVV sozusagen aussaugen?
Vor der Beschlussfassung bitten wir - das schon
vorweg - um eine Unterbrechung der Ratsversammlung, um uns noch einmal beraten zu können. Damit will ich meine Rede jetzt schließen.
Nicht wir haben den Kompromiss verlassen; das
waren andere. Jetzt stehen wir da und müssen
sehen, wie wir die Kuh vom Eis kriegen und wie
wir für alle vertretbar hier rausgehen. Es ist mir
vollkommen klar, was dann politisch passiert. Es
ist Wahlkampf. - Das ist Populismus, und den
halte ich an der Stelle für äußerst schwierig.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok von der
Fraktion Freibeuter.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie, Herr Jung, haben den Kompromiss der
letzten Ratsversammlung eben gelobt. Heute wird
es zum Schwur kommen, nämlich ob dieser Kompromiss nur auf dem Papier steht und nicht mal
vier Wochen überdauert oder ob uns dieser Kompromiss tatsächlich in die Lage versetzt, die Verkehrspolitik in unserer Stadt in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nachhaltig zu gestalten.
Ich habe die vertrauensvolle Zusammenarbeit im
zeitweilig beratenden Ausschuss Mobilität als
sehr wohltuend empfunden. Man konnte dort über
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Dinge offen reden. Ideen und Antragsüberlegungen einzelner Fraktionen wurden anderen rechtzeitig bekannt gegeben. Das war ein sehr vertrauensvoller Stil. Heute haben wir kurz vor der Ratsversammlung von zwei Fraktionen Änderungsanträge mit einem erheblichen finanziellen Volumen,
salopp gesagt, auf den Tisch geknallt bekommen.
Das ist ein vollkommen anderer Stil. Ich frage Sie,
ob es dieser Stil, den Sie heute praktiziert haben,
sein soll, mit dem wir in den nächsten 10, 15 Jahren Verkehrspolitik in dieser Stadt betreiben wollen, oder ob wir nicht doch die Kraft finden sollten,
wieder zu der guten und vertrauensvollen Arbeit
im zeitweilig beratenden Ausschuss zurückzukehren.
„Fahrpreismoratorium für zwei Jahre“ klingt erst
mal relativ günstig. Der Einnahmeausfall bei Verzicht auf eine Preiserhöhung um 2 Prozent im
nächsten Jahr beträgt 2 Millionen Euro. Der Einnahmeausfall bei Verzicht auf eine Preiserhöhung
um 2 Prozent im übernächsten Jahr beträgt 4 Millionen Euro. Da könnte man sagen: 6 Millionen
Euro, kein Thema, ist nicht viel Geld, kann man
darstellen. - Es ist aber nicht die Wahrheit, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN und
der CDU. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie das nicht
wissen oder ob Sie es wissen, dies aber den Wählerinnen und Wählern verschweigen wollen.
Wenn wir in diesen beiden Jahren die Fahrpreise
nicht erhöhen, ist das Niveau der Fahrpreise im
Jahr 2020 zwar um 4 Millionen geringer, aber alle
nachfolgenden Steigerungen setzen auf diesem
dann geringeren Betrag auf. Wenn wir das nicht
nachholen und in den Jahren 2021 oder 2022 die
Fahrpreise um 5 Prozent erhöhen wollen, schleppen sich diese 4 Millionen Euro über die Jahre
hinweg durch. Bis 2030 kommen so insgesamt
40 Millionen Euro an Einnahmeausfällen zusammen plus die 6 Millionen Euro, also 46 Millionen
Euro. Wer also heute über ein Fahrpreismoratorium entscheidet, muss wissen: Er gibt auf einen
Schlag 46 Millionen Euro aus.
Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie
viele Schulen wir für 46 Millionen Euro bauen
könnten, wie viele Kitas wir bauen könnten, wie
viele Straßenbahnen wir kaufen könnten und wie
viele neue Schienenprojekte wir in der Stadt für
46 Millionen Euro realisieren könnten. All das auf
den Weg zu bringen, das wäre nachhaltige Politik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist Stadtratswahl. Aber was verärgert denn die Wählerinnen und Wähler an der Politik immer so sehr? Die
Unstetigkeit, das Verarschen, das Wahlkampfgeschenke-Geben - das ist doch genau das, was die
Menschen der Politik nicht mehr abnehmen, warum sie sich von bestimmten Parteien abwenden
und anderen zuwenden. Wohlwissend, dass es
nicht bei null bleiben kann, dass dies wieder auf-
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geholt werden muss, darf man einen solchen Beschluss den Wählerinnen und Wählern gerade vor
einer Wahl nicht vorschlagen.
Statt zwei Jahre auf Fahrpreiserhöhungen zu verzichten und dann mal zu gucken, wie es weitergeht, halten wir, SPD, Grüne und Freibeuter, es
für viel sinnvoller, den Wählerinnen und Wählern
eine sehr viel längere Perspektive zu bieten. Wir
sagen: Wir haben eine klare Linie bei Fahrpreiserhöhungen: Die Erhöhung wird vier Jahre lang
bei 2 Prozent liegen. - Das ist genau das, was
auch in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen
Nachhaltigkeitsszenario enthalten ist.
Sie haben die Löhne bei der LVV angesprochen.
Wenn aber, wie Herr Tornau gesagt hat, noch so
viel Luft im Konzern ist, dass man die Einnahmeausfälle aus eigener Kraft finanzieren kann, dann
wird das nur auf Kosten der Löhne und der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LVV gehen. Das muss doch jedem klar
sein, der das hier heute beschließt. Reden Sie
mal mit dem Konzernbetriebsrat! Der Vorsitzende
war ja mal Mitglied Ihrer Fraktion. Reden Sie mal
mit Herrn Herrmann-Kambach und fragen Sie ihn,
was er von Ihrem Vorschlag hält, dass die LVV
40 Millionen Euro in den nächsten zehn Jahren
aus eigener Kraft stemmen soll! Wo soll sie die
denn hernehmen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen entscheiden, ob wir den Nahverkehr nachhaltig voranbringen. „Nachhaltig“ heißt: Fahrpreise müssen akzeptabel sein; aber „nachhaltig“ heißt auch:
Wir brauchen Geld für Investitionen. - Es nützt uns
nichts, wenn das Ticket billig ist, aber die Langsamfahrstellen nicht beseitigt werden, das Angebot schlecht ist, die Straßenbahnen keine Klimaanlage haben usw. usf. Wir müssen beides haben: vernünftige Preise und vernünftige Infrastruktur.
Zum letzten Punkt. Frau Riekewald, Sie hatten
gesagt, die Erhöhung müsse mindestens 10 Cent
betragen. - „Durchschnittlich 2 Prozent“ heißt:
über den Zeitraum hinweg durchschnittlich 2 Prozent. Ich halte die LVB für so clever, zu entscheiden, dass sie, wenn die Ticketautomaten keine 5Cent-Münzen nicht annehmen, den Preis für den
Einzelfahrschein in einem Jahr nicht erhöht und
ihn im nächsten Jahr um 10 Cent erhöht. Das sind
auch durchschnittlich 2 Prozent. So clever
schätze ich die Geschäftsführung der LVB ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wahlkampf ist
wichtig in einer Demokratie. Aber lassen Sie uns
trotz Wahlkampf nicht den Pfad der Verantwortlichkeit verlassen! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Was ich hier in den Redebeiträgen von
Ihnen, Herr Oßwald, und von Ihnen, Herr Morlok
an Appellen, teilweise auch an Schubladen-Denken gehört habe, erschüttert mich wirklich zutiefst.
Ich glaube, Sie haben nicht verstanden, worum es
hier heute eigentlich geht. Es geht hier nicht darum, dass wir den Wählern Sand in die Augen
streuen wollen, sondern es geht darum, dass wir
endlich eine Lösung gefunden haben, wie wir
nachhaltig, wirtschaftlich tragfähig und sinnvoll
die Bürger dieser Stadt, die den ÖPNV nutzen, für
zwei Jahre entlasten können. Das ist das, worum
es hier heute geht.
Ich sage mal so: Herr Oßwald, Sie haben uns
eben mangelnden wirtschaftlichen und finanziellen Sachverstand vorgeworfen und tun so, als hätten Sie von der Sozialdemokratie die wirtschaftliche und finanzielle Sachkompetenz erfunden. Da
frage ich Sie: Wo war denn Ihr Sachverstand, als
es um die Eigentümerziele der LWB ging? Den
hätte ich da gern gehört. - Ich muss wirklich sagen: Das, was Sie, Herr Oßwald, und Sie, Herr
Morlok, in der Debatte gesagt haben, kann ich
einfach nicht nachvollziehen.
Es ist einfach unredlich, so zu tun, als gehe es hier
jetzt, nur weil in neun Monaten die Kommunalwahl
ansteht, um Wahlkampftaktiken. - Nein, es geht
um einen vernünftigen und finanziell ausgewogenen Nahverkehr. Wir schauen, was dieser Stadtkonzern leisten kann und was nicht. Wenn Sie uns
deshalb vorwerfen, wir seien die bösen Populisten, dann machen Sie nichts anderes als das Geschäft der Populisten selbst. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Der Grundvorwurf, der hier zutage tritt, ist:
Wir als LINKE nutzen sozusagen die Wahlplattform für die Thematik „öffentlicher Nahverkehr“. Ich kann Ihnen sagen: Schon seit 2009 versuchen
wir hier im Rat, Änderungen innerhalb des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages sowie Tarifanpassungen bzw. ein Tarifmoratorium auf den
Weg zu bringen. Das letzte Mal haben wir das
2017 getan. Unsere diesbezüglichen Haushaltsanträge gehen bis in das Jahr 2013 zurück.
Zu Ihrem Vorwurf „Nur unser Antrag kostet Geld“.
Meine Damen und Herren von SPD, Grünen und
Freibeutern, Sie haben heute den Antrag vorgelegt, von 2019 bis 2022 die Tariferhöhung auf maximal 2 Prozent einzufrieren. Wenn man das mal
bis 2030 durchrechnet, kommt man auch auf über
20 Millionen Euro. Das hätten Sie in Ihrer Rede
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auch mal sagen können. Rein von der Sachlichkeit hätte uns das gefreut. - Das ist Punkt eins.
Nun zu Punkt zwei, dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag. Dieser ist - Frau Riekewald hat
es schon gesagt im Jahr 2009, aber auch schon
vorher entscheidend verändert worden, indem die
jährlichen Zuschüsse auf 45 Millionen Euro gesenkt wurden. 2008 betrugen sie noch 54 Millionen Euro. Heruntergerechnet bis 2018 fehlen der
LVB allein dadurch über 52 Millionen Euro. Über
52 Millionen! Der Stadtrat hat das 2009 zu Recht
so beschlossen - überhaupt keine Frage -, weil
sich die LVV damals in schwierigem Fahrwasser
bewegt hat. Aber es gehört zur Ehrlichkeit dazu,
zu sagen - das sehen nicht nur wir so; wir haben
natürlich auch unsere internen Kontakte genutzt -:
Die LVV heute kann das für die nächsten zwei
Jahre stemmen. Und das halte ich für mehr als
seriös. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich will noch
einmal auf das reagieren, was eben gesagt
wurde. Wenn das, was wir vorschlagen, Populismus wäre, würden wir seit 2013 Wahlkampf betreiben; denn seitdem haben wir immer wieder
0 Prozent Fahrpreiserhöhung gefordert. Ich habe
auch - das gehört zur Wahrheit dazu - im Ausschuss Mobilität und Verkehr immer wieder gesagt: Wir wollen 0 Prozent. - Das habe ich auch in
der Verwaltungsausschusssitzung so gesagt. Ich
glaube, ich habe immer mit offenen Karten gespielt. Deswegen ist es kein Wunder, dass von
uns dieser Antrag kommt.
Noch einmal zu Ihrem Vorschlag, den Preis für
das Einzelticket ein Jahr zu erhöhen und ein Jahr
nicht. Was denken Sie denn, was wir in den letzten Jahren getan haben? Im Jahr 2017 wurde der
Preis für das Einzelticket erhöht, im Jahr 2018
nicht. Sie schlagen jetzt vor, das gleiche Spielchen weiterzumachen. Ich habe vorhin in meiner
Rede gesagt: Kein Menschen versteht den Unterschied zwischen einer Erhöhung um 2 Prozent
und einer um 3,5 Prozent. - Darum geht es ja,
wenn wir weiterhin alle zwei Jahre das Einzelticket um 10 Cent erhöhen. Genau so ist es in den
letzten zehn Jahren gelaufen: Wir haben um
10 Cent erhöht, dann wieder nicht, dann wieder
erhöht, dann wieder nicht. Wenn das Ihr Vorschlag ist und Sie daraus die 2 Prozent ableiten,
dann erkenne ich - tut mir leid - darin keine Veränderung am Status quo.
Noch ein letztes Wort zum Kompromiss. Wenn wir
uns jetzt so steif auf das Nachhaltigkeitsszenario
und auf die 2 Prozent fokussieren, hätte es dazugehört, zu erwähnen, dass im Verwaltungsstandpunkt für das Jahr 2030 77 Millionen Euro stehen;
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
denn das ist die Zahl, die auch im Nachhaltigkeitsszenario festgeschrieben wurde. Warum
greift man sich jetzt die 2 Prozent Tariferhöhung
heraus und fokussiert sich allein darauf, lässt aber
das andere, nämlich das, was aus dem städtischen Haushalt oder aus der LVV kommen muss,
links liegen. Finde ich nicht fair. Wir haben das so
nicht getan. Wir haben geschrieben: bis zu 2 Prozent. Das ist letztes Mal so beschlossen worden.
Da sind die anderen Zahlen auch nicht berücksichtigt worden. Fair wäre, alle Zahlen zu nennen.
Dann bin ich gerne bereit, weiter über Kompromisse zu reden.
Abschließend ein Satz noch dazu, dass es nur
dann, wenn wir die Ticketpreise erhöhen, keine
Langsamfahrstellen mehr geben wird. - Wir haben
die Fahrpreise in den letzten Jahren immer um
3,5 Prozent erhöht, und trotzdem hat sich die Anzahl der Langsamfahrstrecken in den Jahren
2016 und 2017 weiter erhöht. Ich verstehe den
Zusammenhang, den Sie hier aufmachen, nicht.
Ich sehe nur, dass die LVB in den letzten Jahren
zu wenig Geld hatte, was wir hier immer wieder
kritisiert haben. Ich denke, mit Beschluss unseres
Änderungsantrags können wir alle heute dazu
beitragen, dass das in Zukunft nicht mehr so ist. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Frau Riekewald, der Zusammenhang ist doch offensichtlich. Jeder Euro
kann nur einmal ausgegeben werden. Wenn wir
mehr investieren wollen, was dringend nötig ist das weiß jeder hier im Raum -, und wenn wir faire
Löhne zahlen wollen, wie auch Sie sagen, was
auch viel Geld kostet, dann werden diese Gelder
fehlen, wenn ein Tarifmoratorium beschlossen
wird.
Ja, wir haben das Nachhaltigkeitsszenario beschlossen, das vorsieht, die Fahrpreise nur noch
um 2 Prozent zu erhöhen. Das kostet auch Geld;
richtig. Sie wollen nach zwei Jahren Tarifmoratorium doch sicherlich nicht auf 3,5 Prozent zurück;
denn das wäre ja die Konsequenz, wenn Sie sagen, Ihr Antrag koste genauso viel Geld. Wenn
Sie nach Ende des Tarifmoratoriums auf 2 Prozent gehen, wird es zu einer Einnahmelücke kommen, wie Herr Morlok schon ausgeführt hat. Diese
würde dann Jahr für Jahr fortgeführt. Bis zum Jahr
2030 käme ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag zusammen.
Was ich Ihnen abnehme - das sage ich an dieser
Stelle auch noch mal -, ist: Sie kommunizieren
und beackern das Thema Tarifmoratorium schon
seit geraumer Zeit. Deswegen ordne ich diesen
Änderungsantrag auch anders ein.
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Aber, Herr Weickert, aus meiner Sicht ist es kein
guter Stil, sich zum Thema Tarifmoratorium bislang inhaltlich nicht groß geäußert und bei diesbezüglichen Debatten auch immer zurückgehalten
zu haben und dann, heute um 13.55 Uhr, einen
Antrag einzureichen mit einer Wirkung von 46 Millionen Euro. So geht man unter Stadtratskollegen
nicht miteinander um. Das finde ich echt nicht in
Ordnung. - Tut mir leid, Herr Haas; das ist nicht in
Ordnung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Tornau.
Stadtrat Tornau (CDU): Die Debatte ist ja momentan emotional ziemlich aufgeladen. Ich will
versuchen, das ein Stück weit herunterzukochen.
Aber ein paar Bemerkungen habe ich dazu schon.
Herr Oßwald, Sie sagen: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. - Korrekt! Ich erinnere
Sie bei der nächsten Debatte Kultur daran. Mal
sehen, ob Sie das da auch so sehen.
Herr Morlok, an der Situation, in der sich unser
ÖPNV momentan befindet, sind Sie als ehemals
zuständiger Landesminister nicht ganz unschuldig.
Kommen wir mal zur Finanzierung durch den LVVKonzern. Alle, die sich damit befasst haben, wissen, dass der LVV-Konzern in 2018 10 Millionen
Euro zurückgestellt hat. Die hat er seinem Gesellschafter, nämlich der Stadt Leipzig, nicht zur Verfügung gestellt. Sie wissen, dass wir das immer
kritisiert haben. Bis heute weiß ich nicht, was der
LVV-Konzern mit diesen 10 Millionen Euro vorhat.
In einer Situation, in der sich die Bürger beschweren, dass die Ticketpreise zu hoch sind, in einer
Situation, in der sich die Bürger beschweren, dass
die Toiletten in den Schulen nicht saniert werden,
in einer Situation, in der sich die Stadt in einer
schwierigen finanziellen Lage befindet und wir
nicht wissen, wie wir unser Schulbauprogramm finanzieren sollen, in einer Situation, in der wir nicht
wissen, wo wir das Geld hernehmen sollen, um
alle Kitas zügig ans Netz zu bringen, in einer Situation, wo wir Eltern vielleicht keinen Kitaplatz zur
Verfügung stellen können, in dieser Situation ist
die Geschäftsführung der LVV der Meinung, Geld
zurückstellen zu müssen, obwohl wir einen Gewinnabführungsvertrag haben.
Jetzt kommen wir mal dazu, was das alles kostet.
Sie haben gesagt: Ein Tarifmoratorium kostet uns
Geld. Ganz klar! Ich rechne das mal vor: Etwa
100 Millionen Euro nimmt die LVB durch Tickets
ein. Eine nicht durchgeführte Fahrpreiserhöhung
um 3 Prozent kostet die LVV 3 Millionen Euro im
ersten Jahr und 6 Millionen Euro im zweiten Jahr.
Wir haben das Tarifmoratorium auf zwei Jahre be-
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
grenzt. Das heißt: In Summe sind wir bei 9 Millionen Euro, die wir dafür ausgeben, um das für die
nächsten zwei Jahre zu finanzieren. Nur auf diesen Zeitraum ist es begrenzt.
Wir haben nur bei den Anträgen mitgemacht Herr Oßwald, das wissen Sie auch -, wenn aus
unserer Sicht die vorgeschlagenen Maßnahmen
momentan finanzierbar sind. Herr Hobusch weiß
das; denn im Verwaltungsausschuss wurde explizit nachgefragt, mit welchem Ergebnis der LVVKonzern dieses Jahr rechnet. Können Sie sich
noch erinnern, wie viel es war? Ein zweistelliger
Millionenbetrag. Sagen Sie mir also jetzt nicht,
dass dieser Konzern nicht in der Lage ist, das für
die nächsten zwei Jahre zu finanzieren. So was
will ich hier nicht noch mal hören.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Herr Tornau, Sie machen den
Menschen etwas vor. Sie haben gerade dargestellt, wie viel dieser Antrag in den nächsten zwei
Jahren kostet. Vollkommen richtig! Wenn er aber
insgesamt nur so viel kosten soll, also keine Zukunftskosten, also zusätzliche Belastungen für
den LVV-Konzern, verursachen soll, müssten Sie,
wenn Sie die Wirtschaftsplanung der LVV mit
3,5 Prozent Preissteigerung einbeziehen, das,
was Sie jetzt nicht erhöhen, in den Jahren 2021
und 2022 zusätzlich erhöhen. Wenn Sie das tun
und wenn Sie das wollen, Herr Tornau, dann haben Sie recht mit den Zahlen, die Sie hier verkünden. Dann müssen Sie den Wählerinnen und
Wählern aber auch sagen, dass Sie dann in den
Folgejahren nicht nur um 3,5 Prozent, sondern um
4 oder 4,5 Prozent erhöhen wollen. Denn das gehört zur politischen Ehrlichkeit dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn Sie als CDU hier heute in Leipzig und auch
sonst irgendwo im Land in der Kommunalpolitik im
nächsten Dreivierteljahr weiterhin der Auffassung
sind und diese auch öffentlich vertreten, dass Sie
als CDU mit der Landespolitik in den letzten
30 Jahren nichts, aber auch gar nichts zu tun hatten, dann werden die Wählerinnen und Wähler
dafür sorgen, dass Sie ab September 2019 damit
nichts mehr zu tun haben werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. - Nicht ich habe das Thema
Landespolitik hier in die Debatte eingeführt, sondern Kollege Tornau.
Da Sie mich als ehemaligen Minister ansprechen
und auf Dinge, die ich gemacht habe, hinweisen,
dann ist es auch eine Frage der politischen Fairness, Sie meinerseits darauf hinzuweisen, dass in
meiner Amtszeit als Minister es erstmals gelungen ist, eine feste Verabredung mit den Verkehrsbetrieben über Investitionskorridore der Stadt
S e i t e | 13
Leipzig und Zuschüsse des Freistaates Sachsen
herbeizuführen. - Herr Middelberg sitzt hier; er
nickt. - Ich war als Minister im Büro der Verkehrsbetriebe und habe genau das mit den Verkehrsbetrieben besprochen. Das hat eine Stetigkeit der
Investitionen möglich gemacht, die auch von meinem Amtsnachfolger übernommen wurde, von
der die LVB nachhaltig profitiert. Herr Tornau,
wenn man das eine tut, dann muss man so fair
sein, auch die anderen Dinge zu benennen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, vorhin war beantragt worden, vor der Beschlussfassung die Sitzung kurz zu unterbrechen.
Bevor wir das tun, gestatten Sie mir bitte, noch ein
paar inhaltliche Sätze dazu zu sagen und das Abstimmungsverfahren zu skizzieren.
Frau Riekewald, ich kann das gut verstehen. Sie
sind konsequent bei der Linie Tarifmoratorium geblieben. So weit, so gut. Was ich nicht verstehe,
ist, dieses zu koppeln an eine Rücklage, die wir
eigentlich für Investitionen in den ÖPNV einsetzen
wollten, nun aber für Investitionen in Schule und
Kita eingesetzt werden soll. Wenn wir die LVB
dauerhaft investiv aufrüsten wollen, müssen wir
für Investitionen auch zweckbestimmt Geld zurücklegen. Das ist für mich der nicht verstehbare
Bruch, sollte es zum Beschluss kommen.
Herr Tornau, Herr Morlok hat es 100-prozentig
richtig formuliert. Es geht nicht um die 9 Millionen,
es geht um über 40 Millionen Euro. Das wissen
Sie auch. Das muss uns allen bewusst sein. Ich
weiß nicht, wenn Sie heute so votieren, wie es
sich abzuzeichnen scheint, wie wir das wirtschaftlich darstellen können. Ich weiß es nicht. Ich mache auch den Vorbehalt, dass ich rechtlich prüfen
muss, wie das in Folge überhaupt durchzusetzen
ist. Ich muss Ihnen das so offen sagen.
Nun zum Verfahren. Nach meinem Dafürhalten ist
der Antrag der CDU-Fraktion der weitestgehende
Antrag. Darüber werden wir zuerst abstimmen.
Danach wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE
abgestimmt, und zwar über den Punkt, der im Antrag der CDU nicht enthalten ist. Im Anschluss daran werde ich den Antrag von SPD, Freibeutern
und Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung aufrufen, der aber eigentlich obsolet ist, wenn der
CDU-Antrag positiv votiert wird.
Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, die Ratsversammlung wird
fortgesetzt.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
S e i t e | 14
Zunächst eine Erklärung von Frau Krefft, die ja
diese Auszeit beantragt hatte.
Abstimmung: Abgegebene Stimmen: 61, anwesend: 62. 32 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, eine
Enthaltung.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe
Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie
uns die Auszeit ermöglicht haben. Wir haben noch
einmal intensiv beraten und bleiben bei der Linie
der Vernunft. Wir bleiben bei unserem gemeinsamen Änderungsantrag und infolge dessen beim
Beschluss der letzten Ratsversammlung. Wir verfolgen weiterhin die Linie: Es ist eine Zeit von
Kompromissen. Wir haben große Investitionen zu
bewegen, und zwar nicht nur bei den LVB. Das
sage ich in Richtung der CDU. Die 10 Millionen
Euro, die die LVV zurücklegen will, sind dafür vorgesehen, die Energiewende zu bewerkstelligen.
Wir wollen den Ausstieg aus der Braunkohle und
damit verbunden den Umstieg auf grüne Fernwärme. Dafür sind Investitionen nötig. Das ist für
uns Grüne genauso wichtig.
Mit diesem Ergebnis ist meines Erachtens der Änderungsantrag 03 obsolet, ebenso der Änderungsantrag 02 der Fraktion DIE LINKE, oder? Ich höre, er enthält einen weiteren Beschlusspunkt, über den noch abzustimmen ist.
Deshalb: Wir sehen die Mittel nicht, die Sie sehen.
Das heißt umgekehrt: Sie wollen diese grüne
Energiewende nicht. - Da lassen wir uns nicht vorführen. Da lassen wir uns nicht in eine andere
Richtung bewegen, sondern bleiben klar und konsequent. Wir bleiben in der Koalition und gehen
populistischen Vorschlägen nicht auf den Leim,
auch nicht, weil nächstes Jahr Wahl ist. Wir wissen, was wir uns dann anhören dürfen. Das werden wir aber gut aushalten. Da sind wir ja schon
erprobt.
Ich habe die Bitte, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der LVB zu den Anträgen hier noch Stellung nimmt.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, im Verwaltungsausschuss bestand Einmütigkeit, dass wir uns heute nicht zu den Ursprungsanträgen positionieren, sondern dass der
Verwaltungsstandpunkt zu den Anträgen - zu Protokoll - 05958, 05957 und 05869 als Änderungsantrag zu betrachten ist und demzufolge darüber
abgestimmt wird. So hat sich der Verwaltungsausschuss positioniert. Zum Beschluss des Verwaltungsausschusses, den Verwaltungsstandpunkt
zur Abstimmung zu stellen, gibt es nunmehr Änderungsanträge von der CDU-Fraktion, von der
Fraktion DIE LINKE sowie von den Fraktionen der
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freibeuter. Besteht darüber jetzt Einvernehmen? - Gut.
Ich rufe als Erstes den Änderungsantrag 06337ÄA-01 der CDU-Fraktion zur Abstimmung auf, der
vorschlägt, die Beschlusspunkte 3 und 6 zu verändern. Bitte nehmen Sie Ihr Abstimmgerät zur
Hand! Die Abstimmung ist eröffnet. - Ich schließe
die Abstimmung.
Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Wir haben gerade darüber abgestimmt, die Beschlusspunkte 3
und 6 zu verändern, wie von der CDU beantragt.
Offen gesagt, normalerweise hätte unser Antrag
zuerst abgestimmt werden müssen; denn wir haben vorgeschlagen, die Beschlusspunkte 1, 2 und
4 zu verändern. Bei den Punkten 2 und 4 geht es
um redaktionelle Anpassungen sowie bei Punkt 2
um die weitere Evaluierung. In Punkt 1 geht es um
das eigentliche Tarifmoratorium.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe da keinen
Widerspruch; das synchronisiert sich an der
Stelle.
Ich bitte um Ihr elektronisches Votum zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 32 - 28 - 1.
Wir kommen nun zu den Anträgen in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts einschließlich der
jetzt beschlossenen Änderungen. Ich bitte um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 47 - 1 - 13. So beschlossen.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über TOP
14.1.1, die Petition. Der Petitionsausschuss hat
sich den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht einschließlich der heute benannten Änderungen. Darüber müssen wir auch formal beschließen. - Ist das so richtig, Herr Schmidt?
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will es noch einmal kurz erklären. Der Petitionsausschuss hatte damals nur den separaten Verwaltungsstandpunkt zur Petition selbst auf dem
Tisch. Der Petitionsausschuss hat sich dann den
großen Verwaltungsvorschlag zu eigen gemacht,
natürlich ohne die gerade beschlossenen Änderungen. Insofern - Oberbürgermeister Jung: Aber es geht nicht anders.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Eine
Petition unterliegt nicht der Sechs-Monats-Regelung und kann jederzeit neu beschlossen werden.
Insofern müssten Sie überlegen, ob Sie die Petition jetzt zur Abstimmung stellen, dann aber in der
Ursprungsvariante, die logischerweise keine
Mehrheit finden dürfte. Wir können nicht über einen Vorschlag abstimmen, der durch die Beschlussfassung jetzt verändert wurde und damit
nicht mehr dem Vorschlag des Petitionsausschusses entspricht.
Oberbürgermeister Jung: Ich hatte das Protokoll anders verstanden, nämlich dass Sie mit Änderungen einverstanden wären; aber gut. - Herr
Schmidt, dann würde ich vorschlagen: Der Petitionsausschuss beschäftigt sich noch einmal mit
dem heutigen Ergebnis. Also: Rückverweisung in
den Petitionsausschuss.
Zu Protokoll: Der Petitionsausschuss möge sich
bitte noch einmal mit der Petition beschäftigen angesichts des heutigen Abstimmungsergebnisses
im Stadtrat.
Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 14.5, der
inhaltlich verbunden ist mit den Tagesordnungspunkten 14.6, 14.7 und 14.8. Deswegen rufe ich
diese vier Tagesordnungspunkte gemeinsam auf:
14.5
Gesamtstädtische
Voruntersuchung
zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen (VI-DS-05896)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.5.1 dazu ÄA (VI-DS-05896-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.5.2 dazu ÄA (VI-DS-05896-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.5.3 dazu ÄA (VI-DS-05896-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.6
Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig (VI-A-05907)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.6.1 dazu VSP (VI-A-05907-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.7
S e i t e | 15
Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen! (VI-A05926)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.7.1 dazu VSP (VI-A-05926-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.8
Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung entgegentreten (VI-A-06014)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.8.1 dazu VSP (VI-A-06014-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Dubrau wird zunächst zu den Tagesordnungspunkten 14.5 bis 14.7 einleiten.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Zum Thema „Voruntersuchung zum Einsatz
von Sozialen Erhaltungssatzungen“ möchte ich
Ihnen noch einiges mit auf den Weg geben. Wir
haben eine Grundsatzvorlage. Diese dient der
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
dann, wenn es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Unter dieser Bedingung waren wir beauftragt, den Einsatz weiterer Instrumente, wie
zum Beispiel Soziale Erhaltungssatzungen nach
§ 172 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch, zu prüfen.
Im Ergebnis der Voruntersuchung zu diesem
Thema sollen vier Stadträume, nämlich der
Leipziger Osten, der Bereich Alt-West, der Bereich Wald- und Bachstraßenviertel sowie Teilbereiche von Gohlis und Eutritzsch, mit einer Detailuntersuchung bis Anfang 2019 intensiv untersucht und hoffentlich auch bestätigt werden. Die
bis jetzt untersuchten Stadträume verzeichnen im
Ergebnis der Verschneidung von 19 Indikatoren diese sind nicht eine Erfindung der Stadt Leipzig,
sondern mit vielen anderen Städten abgestimmt,
die ein ähnliches oder das gleiche Instrument anwenden - auf der Ebene der statistischen Bezirke
ein erhöhtes Aufwertungspotenzial und einen erhöhten Aufwertungsdruck und damit ein Verdrängungspotenzial für die Bewohner dieser Gebiete.
In Beschlusspunkt 3 wird die Finanzierung der
Detailuntersuchung geregelt. Geplant ist, die dafür notwendigen Aufwendungen aus Haushaltsmittel des Wohnungspolitischen Konzepts zu finanzieren.
Weitere Inhalte und Verfahren, die ab der Phase
des Detailscreenings erarbeitet werden müssen,
sind umfänglich. Ich möchte einige nennen:
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
- Rechtssichere Ableitung der Satzungsbegründung. - Ich glaube, das ist ein Thema, dem wir
uns auf keinen Fall entziehen dürfen.
- Prozessablaufplanung mit den beteiligten
Fachämtern, die auch die Aussagen zu Folgekosten und Auswirkungen auf den Stellenplan
umfassen.
- Ableitung des Kriterienkatalogs für das Genehmigungsverfahren, um genau festzustellen, was
geht und was nicht.
- Entwicklung
einer
Kommunikationsstrategie. - Diese ist sowohl für die Mieter als auch für
die Eigentümer sehr wichtig. Ich glaube, nach
der Diskussion, die es dazu gab, herrscht da
doch großes Unverständnis.
- Entwicklung von Verfahren in einem optionalen
Vorkaufsfall.
- Beantragung einer Umwandlungsverordnung
beim Freistaat Sachsen. Für diese sind wir nicht
zuständig; wir können nur den Antrag stellen.
In Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung unterliegen bauliche Maßnahmen wie Rückbau, bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen
einer gesonderten Genehmigungspflicht, und
zwar auch dann, wenn es keine baurechtlichen
Verfahren gibt. Und: Im Zusammenhang mit einer
vom Freistaat zu erlassenden Umwandlungsverordnung ist auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig, was
bisher nicht der Fall ist.
In beiden Fällen darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen gefährdet ist. Besondere städtebauliche Gründe sind zum Beispiel Folgewirkungen und Kosten für soziale und technische Infrastruktur, die entstehen würden, wenn Teile der Bevölkerung verdrängt werden, und das sowohl im
Abwanderungsquartier als auch im Zielgebiet.
Diese Folgen sollen durch den Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen vermieden werden.
Nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch können folgende Maßnahmen verhindert werden - ich glaube, es ist ganz wichtig, das
zu wissen -: eine Sanierung, die über den durchschnittlichen Standard hinausgeht - es geht also
nicht darum, Außentoiletten und Ofenheizungen
zu erhalten - sowie die Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen in Verbindung mit dem notwendigen Erlass durch den Freistaat. Optional
kann das Vorkaufsrecht angewendet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Abwendungsvereinbarung mit dem neuen Käufer.
Gründe, wonach die Genehmigung nach Baugesetzbuch immer zu erteilen ist, sind zum Beispiel
S e i t e | 16
die Modernisierung nach durchschnittlichem
Standard. Wenn dieser nicht überstiegen wird,
müssen wir genehmigen. Zum Beispiel ist eine
Modernisierung und Anpassung an die EnEV genehmigungsfähig und nicht zu bekritteln.
Die Anwendung von § 172 Baugesetzbuch
schützt nicht vor Mieterhöhungen im Rahmen einer Modernisierungsumlage und bewirkt nicht die
Festsetzung von Mietobergrenzen. Das gab es
mal in Vergangenheit, ist aber gerichtlich geklärt
worden.
So weit zur Einführung in das Thema. Jetzt noch
einige kurze Informationen zu den Änderungsanträgen:
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE,
der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen kann von unserer Seite in den Punkten 2 und 4 bestätigt werden. Nicht bestätigt werden kann Punkt 1. Das hatte ich Ihnen schon
schriftlich dargestellt. Ich denke, das muss ich
jetzt nicht noch einmal vortragen.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur
Aufnahme des Stadtteils Connewitz als weiteres
Gebiet wird von unserer Seite abgelehnt. Das
würde bedeuten, dass wir unsere Gesamtvereinbarung durchbrechen. Wir müssten dann noch
einmal die gesamte Stadt untersuchen und dafür
andere Kriterien anwenden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen, der den Beschlusspunkt 5 ergänzt,
kann von uns mit dem Hinweis bestätigt werden,
dass die Kommunikationsstrategie bis Anfang
2019 erarbeitet wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Ich eröffne die Debatte. Es beginnt Herr Weber.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Soziale Erhaltungssatzungen, ein Thema, das
uns schon seit langem begleitet und bei dem wir
jetzt auf den letzten Metern zur Beschlussfassung
im Stadtrat sind.
Ich möchte heute zur Vorlage reden. Wir haben
uns darauf geeinigt, dass ich auch einige Punkte
des Änderungsantrags von LINKEN, Grünen und
SPD inhaltlich einbringe. Des Weiteren werde ich
etwas zum Antrag der LINKEN zum Thema „Detailuntersuchung Connewitz“ sagen. Außerdem
werde ich auf den Antrag meiner Fraktion „Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig“
eingehen sowie auf die Umwandlungsverordnung, die quasi mit dazugehört. Vielleicht könnten
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Sie, Herr Oberbürgermeister, in Bezug auf die Redezeit etwas nachgiebiger sein, weil ich hier jetzt
zu mehreren Tagesordnungspunkten spreche. Ich
werde mich bemühen, das schnell durchzuziehen.
Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Wohnungspolitik von Leipzig. Das möchte ich hier
noch einmal ganz deutlich betonen. Was bedeutet
Milieuschutz? Frau Dubrau hat es eben schon
skizziert. Das bedeutet zuvorderst, dass die angestammte Bevölkerung in ihrer Zusammensetzung
schutzwürdig ist bzw. geschützt werden soll.
Es geht in hohem Maße aber auch darum, kommunale Investitionen zu schützen, wie zum Beispiel Maßnahmen, die in Schulen, in Kitas, in Abwasser, in Straßen oder in Angebote der freien Jugendhilfe getätigt wurden. Das hängt damit zusammen, dass, wenn die angestammte Bevölkerung wegzieht bzw., salopp gesagt, vertrieben
wird, das Angebot, das vor Ort über Jahre und
Jahrzehnte entwickelt worden ist, nicht mehr zur
neu hinzuziehenden Bevölkerung passt. Deswegen ist es im ureigenen Interesse einer Kommune, dass die Zusammensetzung der angestammten Bevölkerung vor Ort in etwa ähnlich
bzw. gleich bleibt.
Mit dem Satzungsbeschluss werden Kriterien für
einen allgemeinen Ausstattungsstandard definiert. Umbaumaßnahmen in vermieteten Bestandsimmobilien, die über dem Ausstattungsstandard liegen, können mit Beschluss der Sozialen Erhaltungssatzung abgelehnt werden. In anderen Städten wie zum Beispiel Berlin ist das geübte Praxis und wird dort auch oft angewendet,
ebenso in anderen Städten wie Hamburg, Köln,
Frankfurt. - Ich komme gleich noch auf den Ausstattungsstandard zu sprechen, zu dem wir einen
separaten Antrag eingebracht haben. Dann können wir schauen, wie wir da zusammenkommen
und ob das stimmt, was Herr Hobusch hier erzählt, nämlich dass wir auf den Ausstattungsstandard der 80er-Jahre abstellen.
Wir beschließen heute die vertiefte Untersuchung
der Teile, die in der Vorlage aufgeführt sind, nämlich Plagwitz, Kleinzschocher, Schleußig, Lindenau, Volksmarsdorf und zwölf andere Teilgebiete plus Connewitz, wenn Sie unseren Änderungsantrag dazu annehmen.
Nun zum Änderungsantrag von LINKEN, Grünen
und SPD. Wir drei Fraktionen wollen mit unserem
Änderungsantrag ein deutliches politisches Signal
aussenden an Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Stadtverwaltung, dass für uns der soziale
Frieden in dieser Stadt ein sehr hohes Gut ist.
Konkret heißt das: Wir wollen für die genannten
Gebiete bereits in den nächsten Wochen Aufstellungsbeschlüsse fassen. Das hat den Vorteil,
S e i t e | 17
dass Baumaßnahmen, die den Zielen der Sozialen Erhaltungssatzung offenkundig widersprechen, um ein Jahr zurückgestellt werden können;
mehr ist es nicht.
Wir sagen auch: Die Verwaltung soll bereits bis
zum Ende des zweiten Quartals 2019 die Satzungsbeschlüsse dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Und wir sagen: Das gesamte Stadtgebiet soll alle
zwei Jahre auf relevante Veränderungen untersucht werden.
So weit zu unserem gemeinsamen Antrag. Meine
Kollegen, Herr Zenker und Herr Elschner, werden
auf einzelne Beschlusspunkte noch näher eingehen.
Nun zum Änderungsantrag der Fraktion DIE
LINKE zum Thema Connewitz. Wir waren ein
bisschen skeptisch, als uns die Vorlage vorgelegt
worden ist, und haben uns gefragt: Wie passt es
zusammen, dass beispielsweise Teile des Waldstraßenviertels als Milieuschutzgebiet angedacht
sind und Teile von Connewitz nicht? Deswegen
sagen wir: Connewitz soll in die Detailuntersuchung mit einbezogen werden. Es soll geprüft
werden: Zeichnen sich auch dort Verdrängungstendenzen ab oder nicht? Sollte dasselbe Ergebnis herauskommen wie bei der Grobuntersuchung, werden wir sicherlich schweigen und das
Ergebnis anerkennen. Ich denke aber, die Detailuntersuchung wird mehr zutage bringen als die
Grobuntersuchung.
Jetzt zu unserem Antrag 05907, Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig. Das ist
quasi ein umfangreicher Prüfauftrag. Aktuell führt
die Stadtverwaltung genau die Schritte durch, die
wir als LINKE im Stadtrat schon formuliert haben.
Anders wird man sich dem Thema auch nicht nähern können, wenn man eine gerichtsfeste Satzung beschließen möchte. Im Verwaltungsstandpunkt dazu heißt es, unser Antrag sei rechtswidrig. Dazu muss ich konstatieren, dass auch die Arbeit der Verwaltung, in dem Falle: Milieuschutzsatzungen aufzustellen, rechtswidrig ist.
Kurzum: Mit Beschluss der Vorlage hat sich für
uns Punkt 1 unseres Antrags erledigt. Mit Beschluss des Änderungsantrags von SPD, Grünen
und LINKEN hat sich Punkt 2 aus unserer Sicht
erledigt. Offen bleibt noch Punkt 3, Kriterien zum
Ausstattungsstandard. Darüber würden wir gern
abstimmen lassen. Dazu ein kurzer Hinweis: Die
Verwaltung soll den aktuellen Ausstattungsstandard prüfen. Zu diesen Gesprächen sollen Eigentümer und sicherlich auch der Mieterverein hinzugezogen werden. Ich denke, man wird sich auf einen zeitgemäßen Ausstattungsstandard einigen
können.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Ein Hinweis, der uns aus anderen Kommunen erreicht hat, lautete: Bitte, liebe Leipziger, macht
das nicht wie wir für einzelne Milieuschutzgebiete,
sondern seid klug und macht das für die Gesamtstadt! Das heißt: Am Ende sollte es keinen Unterschied zwischen dem Ausstattungsstandard im
Leipziger Westen und dem im Leipziger Osten geben. Das kann nicht sein. Deswegen wollen wir an
Punkt 3 unseres Antrags festhalten, der vorsieht,
dass ein transparenter Kriterienkatalog für einen
gesamtstädtischen Ausstattungsstandard erarbeitet wird.
An Punkt 4 halten wir ebenfalls fest. Wir halten es
für besonders wichtig, dass wir als Kommune
bzw. als Stadt Leipzig auf die Eigentümer und die
Bürgerinnen und Bürger zugehen und sagen: Hej,
Leute, wir fangen hier was Neues an. - Das
braucht auch Vertrauen. Dieses Vertrauen muss
aufgebaut werden. Gelingen wird das dann, wenn
insbesondere auch die Verwaltung proaktiv auf
die Bürgerinnen und Bürger und auf die Eigentümer zugeht. Ich denke, das dürfte eigentlich Konsens sein.
Nun zum Antrag 06014 unter TOP 14.8, Umwandlungsverordnung. Wir beantragen nichts anderes,
als Sie, Frau Dubrau, gerade gesagt haben. Wir
sagen: Wenn diese Milieuschutzsatzungen hier
beschlossen sind, sollten wir auch Zugriff auf das
Tool „Umwandlung“ haben, sprich: Umwandlungen zurückstellen können. Deshalb wäre es ratsam, sich schon heute nach der Beschlussfassung an den Freistaat zu wenden und zu sagen:
Bitte, lieber Freistaat, mach‘ eine entsprechende
Verordnung, damit sie, wenn wir sie brauchen, zur
Verfügung steht! - Mehr besagt dieser Antrag
nicht.
Im letzten Punkt dieses Antrags haben wir formuliert, in der nächsten Zeit in den Monitoringbericht
Wohnen auch die Veränderungen, die auf Umwandlungen zurückzuführen sind, mitaufzunehmen, damit uns diesbezüglich auch statistisches
Material zur Verfügung steht.
An dieser Stelle will ich schließen und das Wort
an meine Kollegen zu weiteren Erläuterungen
übergeben. - Ich bedanke mich ganz herzlich.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Bitte gestatten Sie auch mir, weil ich zur
Sozialen Erhaltungssatzung, zum Kommunalen
Wohnungsbauprogramm, zum Bündnis für Wohnen und zur Umwandlungsverordnung sprechen
werde, ein paar Minuten mehr Redezeit.
S e i t e | 18
Eine Dozentin erzählte mir, einer ihrer Studenten
war jüngst bei einer Wohnungsbesichtigung in
Connewitz. Dieser Student war dort nicht allein,
sondern fand sich ein zu einem Sammeltermin mit
über 70 anderen Menschen, die auf der Suche
nach einer bezahlbaren Wohnung in Innenstadtnähe waren.
Ein alleinstehender Mann, über 80 Jahre alt, gedachte eigentlich, seinen Lebensabend in GohlisSüd in seiner Wohnung, in der er schon sehr, sehr
lange lebte, zu verbringen. Doch die letzten Mieterhöhungen, die juristisch nicht angreifbar waren,
zwangen ihn dazu, sich vor wenigen Monaten
eine neue Bleibe zu suchen, die auch künftig bezahlbar für ihn sein wird. Er fand sie jedenfalls
nicht mehr in der inneren Stadt und in seinem bisherigen Wohnumfeld, wo er Freunde und Bekannte hat.
Eine vierköpfige Familie aus dem Waldstraßenviertel, die Eltern Doppelverdiener, haben ebenfalls zwei Mieterhöhungen innerhalb relativ kurzer
Zeit erhalten. Die Familie wohnt seit mehr als
15 Jahren im Waldstraßenviertel. Sie wollen das
Viertel nicht verlassen. Eltern und Kinder haben in
der Nachbarschaft ihre Freunde. Die Eltern sind
in Sorge und verunsichert, wie lange sie noch im
Stadtquartier werden wohnen können; denn die
nächste Sanierungswelle beobachten auch sie.
Mein Friseur, der im Leipziger Osten nahe der
Eisenbahnstraße wohnt, erzählte mir, dass in dem
fertig sanierten Haus neben dem seinen, in dem
er eine Mietwohnung bewohnt, für die Hausgemeinschaft im Keller eine Sauna eingebaut
wurde. Ich dachte bislang, diesen Luxus gäbe es
nur im Waldstraßenviertel.
Und: Da sehen wir wohnungs- und obdachlose
Menschen im Stadtbild, die, in ihren Schlafsäcken
auf dem Boden liegend und Schutz suchend, uns
täglich ermahnen: Tut was!
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte,
nicht erst seit Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzepts im Jahr 2015 war und ist es
das Bestreben meiner Fraktion und mir persönlich, kraftvoll zu verhindern, dass wir in Leipzig, in
unserer Stadt, Berliner, Hamburger, Münchner
oder Stuttgarter Verhältnisse bekommen. Wir
Grüne kämpfen, und wir kämpfen hier in Leipzig
erfolgreich.
Die großen und notwendigen Reformen im Mietrecht, im Baurecht, im Bodenrecht müssen von
der Bundesregierung endlich wirksam angegangen werden. Den Totalausfall dieser Bundesregierung in der Wohnungspolitik müssen mittlerweile
die Kommunen und die Mieterinnen und Mieter in
den Großstädten ausbaden.
Leider, leider habe ich den Eindruck, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass auch Sie bei der
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
immer wieder auf die Bremse treten. Natürlich gibt
es ein Grundbekenntnis Ihrerseits zu diesem Konzept. Aber gleichzeitig schwingt bei Ihnen immer
irgendwie mit: Aber doch bitte nicht jetzt und
wenn, dann nicht ganz so doll! - Meine Bitte ist,
die Zusammenarbeit von Stadtrat und Verwaltung
in der Wohnungspolitik dringend zu intensivieren
und zu vertiefen. Deshalb auch unsere Idee, einen zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen zu
bilden.
Als Grüne-Stadtratsfraktion werden wir heute wiederum ein Zeichen in dieser Ratsversammlung
setzen, dass wir die Sorgen der Menschen ernst
nehmen. Wohnen ist ein Menschenrecht, und
Mieterinnen und Mieter sind vor Verdrängung zu
schützen. Wir sprechen uns dezidiert für die Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen aus.
Damit die Umsetzung ad hoc erfolgen kann und
auch darüber hinaus wirksam ist, fordern wir Sie
auf, Herr Oberbürgermeister: Schaffen Sie hierfür
die notwendigen Stellen!
Mieterinnen und Mieter sollen nicht durch Luxusmodernisierungen und Umwandlung von Miet- in
Eigentumswohnungen aus ihrer Nachbarschaft
verdrängt werden. Wir Grüne wollen gut gemischte und urbane Stadtteile in ihrer Vielfalt und
mit ihren Potenzialen erhalten. Deshalb auch der
Änderungsantrag, auf den Kollege Weber hier bereits eingegangen ist. Ich bedanke mich, Frau
Dubrau, dass Sie unseren Änderungsantrag positiv sehen und ihn übernehmen wollen. Ihre Anmerkungen dazu gehen für uns so in Ordnung.
Ich komme nun zu unseren Votierungen im Einzelnen. Dem Antrag der LINKEN zur Umwandlungsverordnung werden wir zustimmen, ebenso
dem Antrag der SPD zum Verwaltungsstandpunkt.
S e i t e | 19
sind nicht nur kleine und große Wohnungen Mangelware, sondern auch Zwei- und Dreiraumwohnungen. Als wir vor fast genau drei Jahren das
Wohnungspolitische Konzept im Stadtrat beschlossen haben, war der Bestand in diesem Segment noch ausreichend. Dieser Mangel ist aus
meiner Sicht ein Grund, warum das rasante Bevölkerungswachstum der letzten Jahre zurückgegangen ist, wenn auch nicht der einzige Grund.
Mit der heutigen Vorlage soll ein weiterer Baustein
zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossen werden. 2015 hieß es noch:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen
von sozial unverträglichen Verdrängungsprozessen … werden weitere Instrumente wie Soziale Erhaltungssatzung geprüft.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Prüfung
schneller erfolgt. Deshalb wollen wir mit unserem
Änderungsantrag jetzt für mehr Tempo sorgen.
Wir wollen, dass die Sozialen Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen dem Rat zügig
zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wir halten Soziale Erhaltungssatzungen für einen
Baustein, der notwendig ist, um dem angespannten Wohnungsmarkt bzw. den deutlich steigenden
Mieten entgegenzutreten, da Milieuschutzsatzungen nicht nur günstigere Mieten sichern, sondern
auch dazu beitragen, die Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung bzw. die aktuelle Durchmischung in einem Quartier oder einem Stadtteil zu
erhalten. Wir wollen, dass Mieterinnen und Mieter
vor Luxussanierungen und einer unangemessenen Aufwertung von Wohnungen geschützt werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Zenker.
Dennoch müssen wir - das wird bei der Ausgestaltung der Satzungen noch zu diskutieren sein auch Augenmaß bewahren. Die Diskussion um
den Einbau eines Lifts in einem Gebäude muss
intensiv geführt werden, auch weil wir in einer alternden Gesellschaft leben, selbst wenn in Leipzig
viele junge Leute wohnen. Es muss sehr genau
bedacht werden, wo das realisiert werden sollte
und wo nicht. Diese Diskussion werden wir sicherlich führen, wenn die Erhaltungssatzungen im Detail vorliegen.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister! Werte Gäste auf der Tribüne!
Liebe Stadtratskollegen! Auch wenn es einige im
Rat und die Öffentlichkeit immer noch nicht wahrhaben wollen: Wir haben inzwischen einen marktaktiven Wohnungsleerstand von etwa 2 Prozent,
vielleicht sogar noch etwas darunter. Inzwischen
Die Voruntersuchungen sind gelaufen. Jetzt sollen auch die Detailuntersuchungen zügig abgeschlossen werden. Auch wir sind der Meinung,
dass Connewitz in die Detailuntersuchung mit einbezogen werden sollte. Wir wünschen uns allerdings - das ist Inhalt des Änderungsantrags, den
wir eingebracht haben -, noch einmal zu prüfen,
ob es weitere Indikatoren gibt, die man in eine
Voruntersuchung einbeziehen kann. Wir haben
das in unserem Antrag beschrieben. Zum Beispiel
Abschließend: Wir Grüne werden auch weiterhin
alle Register ziehen, wenn es darum geht, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen.
Wir werden uns weiterhin mit ganzer Kraft und unseren Ideen dafür einsetzen, bezahlbaren und
preiswerten Wohnraum erhalten und neu schaffen
zu können. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
könnten auch länger zurückliegende Sanierungsmaßnahmen, die ein gewisses Aufwertungspotenzial entfalten - vielleicht greift genau das für
Connewitz -, in zukünftige Grobuntersuchungen,
die auch wir uns regelmäßig alle zwei Jahre wünschen, mit einfließen.
Sie haben signalisiert, Frau Dubrau, das zu übernehmen. Ich bin gespannt, ob das möglich ist. Wir
haben das bewusst als Prüfauftrag formuliert, weil
wir natürlich auch nicht genau wissen: Wie ist das
möglich? Was ist da möglich? Aber wir sollten zumindest das Ziel verfolgen, die Indikatoren weiter
zu schärfen und zu prüfen, ob dieses Instrument
unter Umständen noch stärker Anwendung finden
kann. Wir hoffen, dass das heute eine breite
Mehrheit hier im Rat findet; denn das ist ein wichtiger Baustein in einem ganzen Bündel von Maßnahmen.
Auf die Beispiele, die Herr Hobusch in der letzten
Ratsversammlung angesprochen hat, werde ich
in meiner Rede zum nächsten Tagesordnungspunkt eingehen. Da geht es um Maßnahmen, die
momentan außerhalb unserer Reichweite liegen,
weil hier das Baugesetzbuch greift. Nichtsdestotrotz sollten wir sie angehen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Entgegen der Ausführungen
von Frau Dubrau suggeriert mancher meiner Vorredner, mit dem in der Vorlage beschriebenen
Vorgehen würden wir Mieterhöhungen und Verdrängungen verhindern. Mitnichten! Wir werden
damit keine Mieterhöhungen verhindern; denn in
den Quartieren wird und soll es natürlich auch
weiterhin Neubau geben. Das wird sich auf die
Entwicklung der Mietpreise auswirken und im
Mietspiegel widerspiegeln - unabhängig davon,
ob in Quartieren modernisiert wird oder nicht.
Wir werden hier zu diskutieren haben, was standardgemäße Modernisierung bedeutet und was
unter Luxusmodernisierung fällt. Ist ein zweites
Waschbecken schon Luxus, oder ist das für eine
vier- oder fünfköpfige Familie gerade morgens
wichtig? Wir werden uns darüber trefflich streiten.
Was bedeutet es, zu verlangen, dass eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
nicht mehr möglich sein soll? Was ist, wenn junge
Familien, die auch in den hier genannten Stadtteilen wohnen, sagen: „Wir möchten sicherstellen,
dass wir nicht mehr dieser Mietpreisspirale unterliegen, und wollen deshalb unsere Wohnung kaufen“? Das ist wichtig für Leipzig; denn die Stadt
hat immer noch eine sehr niedrige Eigentumsquote. Gerade jungen Leuten, die sich im Laufe
der Jahre noch beruflich entwickeln und Kredite
S e i t e | 20
bedienen werden können, ist es jetzt noch möglich, Wohnungen zu kaufen. Das soll ihnen in diesen Quartieren nun verwehrt sein. Damit verwehren wir ihnen auch ein Stück weit Sicherheit.
Was bedeutet, dass wir für die Bearbeitung jeglicher Bauanträge und dergleichen noch mehr Mitarbeiter brauchen? Diese Mitarbeiter brauchen
wir an anderer Stelle deutlich dringender, damit
überhaupt gebaut wird; denn jede neu gebaute
Wohnung bedeutet auch eine Verbesserung des
sogenannten geringen Wohnungsangebots. Ich
sage bewusst „sogenannt“. Wo gibt es denn noch
Wohnungsangebote? In Grünau, in Paunsdorf, in
Schönefeld. Wohnungsuchende führen an, sie
wollen lieber in Innenstadtnähe leben. Entschuldigung, vom Connewitzer Kreuz bis zum Hauptbahnhof braucht man - ich habe es extra noch mal
nachgeprüft - 22 Minuten. Auch vom Schönauer
Ring bis zum Hauptbahnhof braucht man 22 Minuten. Das ist genau die gleiche Entfernung, man
braucht nicht umsteigen, total bequem.
Was tun wir? Wir reden diese Quartiere schlecht.
Wir schaffen es nicht, diese Quartiere spannend
zu machen und die besser anzubinden, zum Beispiel an den Leipziger Norden, wo die Arbeitsstellen sind. Erinnern Sie sich bitte! Grünau ist deswegen gewachsen, weil damals die Arbeitsplätze
vor allem im Leipziger Westen angesiedelt waren.
Heute hat sich das verlagert. Darauf müssen wir
reagieren. BMW zum Beispiel bringt seine Azubis
nicht mehr in Grünau unter, einfach weil es zu unbequem und zu weit ist, von dort aus zum Werk
zu kommen. Wir müssen Lösungen schaffen, um
die Wohnungen dort - das ist sowohl marktaktiv
als auch in kürzester Zeit marktaktiv machbar; wir
reden von 5 bis 7 Prozent Leerstand in Grünau an den Mann zu bringen. Darauf müssen wir uns
konzentrieren und nicht auf die suggestive Wirkung solcher Erhaltungssatzungen setzen.
Wie wirken solche Satzungen? Einzig und allein
Berlin setzt sie rigoros um. München hingegen hat
schon mehrfach erklärt - das kann man aktuell
nachlesen -, dass man sie in dieser Art und Weise
eigentlich gar nicht umsetzen kann. Das scharfe
Schwert des Vorkaufsrechts nutzen zu wollen,
also als Stadt bestimmte Wohnungen oder ganze
Häuser zu erwerben, wird aufgrund der vielen
Aufgaben, die wir als Stadt zu stemmen haben,
gar nicht möglich sein. - Genau, weil das Moratorium für alle gilt. Wir kommen nicht auf den alten
Antrag zurück. Wir haben darüber ja reichlich diskutiert.
Was bedeutet das im Endeffekt! Wir misstrauen
denen, die wir als Marktakteure, als Akteure innerhalb eines Wohnungspolitischen Konzepts mit
eingeschworen haben. Wir misstrauen denen, die
neben unserer Wohnungsbaugesellschaft und
den Genossenschaften überhaupt noch die Möglichkeit haben. Viel besser wäre es, den Freistaat
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
in die Pflicht zu nehmen - auf dem Weg ist man ja
schon -, alternative Formen des Wohnungsbaus
und auch genossenschaftliches Denken mit zu
unterstützen; denn die sind es, die bezahlbares
Wohnen auch im Neubau auf den Weg bringen
können.
Wir sollten uns an dieser Stelle nicht verkämpfen.
Den Ergebnissen der Detailuntersuchung sehen
wir mit Interesse entgegen, werden die Vorlage
aber durch unser Votum nicht extra unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Frau Baubürgermeisterin Dubrau! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne! Frau Dubrau
hat davon gesprochen, es gehe bei Sozialen Erhaltungssatzungen - lassen Sie uns statt Soziale
Erhaltungssatzung eher den Begriff verwenden,
der es eher trifft: Milieuschutzsatzungen - darum,
die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus
städtebaulichen Gründen in einem bestimmten
Gebiet zu erhalten.
Betrachten Sie mal die genannten Gebiete auf der
Stadtkarte, legen Sie dann mal das Sozialmonitoring daneben und tauschen Sie sich dazu mit dem
Kollegen Fabian aus! Was Sie mit dem, was Sie
beantragen, wollen, ist der Erhalt eines bestimmten sozialen Milieus. Sie schaffen geschlossene
Wohnquartiere in dieser Stadt, weil sie meinen, es
würden Menschen aus diesen Quartieren vertrieben.
Nein, es ist genau umgekehrt. Sie nehmen diesen
Menschen die Chance, dass andere Menschen in
diese Quartiere zuziehen können, dass andere
Menschen diese Quartiere ganz bewusst aufwerten können, dass Quartiere eben nicht in ihrer sozialen Zusammensetzung am unteren Rand der
Gesellschaft verharren, sondern sich durchmischen, dass es auch dort Schulen gibt, auf die
eben nicht nur Kinder aus einem ähnlichen Milieu,
aus ähnlich prekären sozialen Verhältnissen gehen, sondern wo die Klassen durchmischt sind.
Ich kann Ihnen erzählen, wie das in einer Klasse
in Paunsdorf ist. Ehrlich gesagt, in der Klasse meiner Tochter komme ich mir immer ein bisschen vor
wie auf einem anderen Stern.
Schauen Sie sich mal auf der Karte an, über welche Stadtteile Sie hier sprechen! Sie reden über
Stadtteile im Leipziger Osten. Sie reden über
Stadtteile in Lindenau. Sie reden über Teile von
Plagwitz. Was finden Sie dort vor? Gebiete, in denen wir noch vor wenigen Jahren von städtebaulichen Missständen gesprochen haben. Gebiete
mit städtebaulichen Missständen sollen heute
S e i t e | 21
plötzlich Gebiete sein, die aus sozialen Gründen
erhalten werden müssen, obwohl diese städtebaulichen Missstände doch genau mit der sozialen Zusammensetzung dieser Gebiete zu tun haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Diese Gebiete wollen Sie jetzt konservieren und
meinen damit, die Lösung für vorhandene Wohnraumprobleme in dieser Stadt - die will ich hier gar
nicht bestreiten - gefunden zu haben. Sie setzen
damit auf Instrumente der Bundesrepublik der
60er-, 70er-Jahre. In jeder Stadt, die Sie hier als
Beispiel anführen, hat das, wenn Sie genauer hinschauen, nichts gefruchtet. Das hat in Berlin
nichts gefruchtet. Das hat in München nichts gefruchtet. Das hat in Frankfurt nichts gefruchtet. Es
gibt in Berlin Stadtteile, in denen der Zustand dieser Stadt konserviert wurde, wo die Wohnungen
heute noch unverändert den Standard der späten
80er-Jahre oder frühen 90er-Jahre aufweisen,
und trotzdem sind die Mietpreise dort gestiegen.
Dasselbe wird in Leipzig passieren. Eine Erhaltungssatzung ist der Freifahrtschein für schlecht
sanierte Wohnungen zu teuren Mietpreisen. Das
wiederhole ich hier gerne immer wieder, meine
sehr geehrten Damen und Herren. Sie tun den
Menschen in diesen Quartieren überhaupt gar
nichts Gutes. Das Einzige, was Sie tun, ist: Sie
verhindern, dass diese Quartiere sich entwickeln,
dass die Menschen dort eine Chance bekommen,
zu erleben, wie man anders leben kann, anders
als in der Eisenbahnstraße oder einer Querstraße
zur Eisenbahnstraße, dass es noch ein anderes
Leben gibt außerhalb des Niveaus, über das wir
immer die Probleme dieser Stadt diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen
Sie uns darüber nachdenken, wie wir für viele
Menschen in dieser Stadt guten Wohnraum anbieten und wie wir vielen Menschen in dieser
Stadt gute Jobangebote machen können, damit
sich viele Menschen in dieser Stadt mit guten
Jobs guten Wohnraum leisten können. Lassen
Sie uns bei 600.000 Menschen und 330.000
Wohneinheiten nicht immer nur über die Ausreißer, die es auf dem Markt gibt, diskutieren und
diese zum Maßstab machen, weil dies den Markt
noch mehr verzerrt, als er ohnehin schon ist!
Ich möchte jetzt gar nicht auf Details eingehen.
Ich möchte nicht auf Aufzüge eingehen. Ich
möchte nicht darauf eingehen, dass es natürlich
einen Konflikt gibt mit einer Bauordnung, die besagt: Bei Wohngebäuden über 13 Metern über der
Geländekante ist ein Aufzug einzubauen, wenn
man gleichzeitig bei Erhaltungssatzungen darüber nachdenkt, keine Aufzüge einzubauen. Ich
will über diese ganzen Themen hier jetzt gar nicht
sprechen.
Ich möchte einfach nur an Sie appellieren: Lassen
Sie uns vernünftig sein! Lassen Sie uns über die
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Probleme reden, die wir auch auf dem Wohnungsmarkt in dieser Stadt haben! Aber geben wir den
Menschen in dieser Stadt eine Chance! Denken
wir über die Chancen der Menschen in dieser
Stadt nach! Lassen Sie uns nicht mit Instrumenten
hantieren, die vielen Menschen in dieser Stadt
Chancen nimmt! - Vielen Dank.
S e i t e | 22
mit den Immobilien gemacht haben, dass sie beispielsweise hohe staatliche Fördersummen erhalten haben, dass sie beispielsweise Sanierungskosten über die Denkmal-AfA abschreiben konnten. Ich kann mich noch gut entsinnen, dass der
Förderanteil auf 90, teilweise sogar auf 100 Prozent angehoben wurde, nur um Investoren zu bewegen, Anfang der 90er-Jahre zum Beispiel im
Waldstraßenviertel zu investieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hobusch, ich
denke manchmal, Sie betrachten uns als blöd.
Glauben Sie im Ernst, dass wir, als wir den Antrag
formuliert haben, nicht im Baugesetzbuch nachgeschlagen haben? Selbstverständlich haben wir
§ 172 genau gelesen. Da ist festgelegt, dass zwischen der Stadt und denjenigen, die bauen oder
sanieren wollen, Einvernehmen herzustellen ist,
was und in welchem Umfang sie machen dürfen.
Da geht es auch um das Zweckentfremdungsverbot - Berlin wendet es schon an; auch Leipzig ist
ein beliebter Touristenstandort -, um zu verhindern, dass Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt und so dem Wohnungsmarkt entzogen
werden. Da ist formuliert, dass die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen bzw. DIN-Vorschriften, die Gesetzescharakter haben, zum Beispiel
zum Wärmeschutz, umzusetzen sind. All das ist in
§ 172 Baugesetzbuch festgehalten.
Selbstverständlich muss man Augenmaß walten
lassen bei der Überlegung, wo Aufzüge nachgerüstet werden sollen. In Paunsdorf zum Beispiel
wird der Aufzugsanbau sehr intensiv betrieben.
Aber es ist auch die Frage, wie viele Wohnungen
davon profitieren. Es macht eben einen Unterschied, ob ein Aufzug sieben oder acht Wohnungen erschließt oder bei einem Dreispänner mit
fünf oder sechs Etagen 18 Wohnungen. Bei Letzterem teilen sich die Modernisierungskosten für
den Aufzugseinbau und dessen Unterhaltung
ganz anders auf.
Genau darum geht es: Einvernehmen zwischen
Verwaltung und Stadtgesellschaft und den jeweiligen Investoren herzustellen, und das mit Augenmaß. Selbstverständlich muss man darüber reden, ob in einer Vier- oder Fünfraumwohnung gegebenenfalls ein zweites WC und/oder ein zusätzliches Waschbecken eingebaut wird. Das wird ja
damit nicht ausgeschlossen. Das wird hier auch
nicht gefordert.
Ich verwende ungern den Begriff „Gentrifizierung“.
Wir hatten uns Anfang der 90er-Jahre in diesem
Haus das Ziel gesetzt, eine unnötige Segregation
in den Stadtteilen zu verhindern. Selbstverständlich wissen wir um deren Durchmischung. Aber
wir wissen auch, dass sehr viele gute Geschäfte
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker hat das
Wort.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine Frage
an Frau Dubrau. Sie hatten zu Punkt 1 des gemeinsamen Antrags ausgeführt, dass die Zeitschiene nicht zu halten sei. Bis wann könnten Sie
es denn schnellstmöglich schaffen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte geschrieben:
Das erste Quartal 2019 wäre aus unserer Sicht
möglich. Ich würde wirklich darum bitten, das zu
akzeptieren; denn wir müssen ja rechtssichere
Verordnungen dafür haben. Wenn sie es nicht
sind, ist uns allen nicht genutzt.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur
Abstimmung.
Tagesordnungspunkt 14.5. Abstimmung über den
Änderungsantrag 05896-ÄA-01 der Fraktionen
DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Das Datum in Punkt 1 wird wie folgt geändert: erstes Quartal 2019. Ansonsten bleibt der Beschlusstext, wie formuliert. Die Punkte 2 und 4
werden von uns übernommen. - Ich bitte um Ihr
elektronisches Votum! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 36 - 19 - 1. So beschlossen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE 05896-02, Detailuntersuchung für
den Stadtteil Connewitz. Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 - 21 - 0. So beschlossen.
Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 05896-ÄA-03, Ergänzung des Beschlusspunkts 5. Votieren Sie bitte
jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 - 20 - 1. So beschlossen.
Vor der Abstimmung über die Vorlage 05896 noch
ein Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Weber.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
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Stadtrat Weber (DIE LINKE): Da sowohl der Antrag der Linksfraktion, zu dem wir gesprochen haben, als auch die Umwandlungsverordnung, die
jetzt noch zur Abstimmung steht, Gegenstand des
Beschlusses sind, würde es Sinn machen, diese
beiden Anträge zuvorderst abstimmen zu lassen
und die Voten in die Vorlage mit einfließen zu lassen.
haben bzw. sich mit dem Antrag nicht befasst haben, noch ein paar Worte zum Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms für Leipzig.
Wir haben die soziale Wohnungsbaurichtlinie des
Freistaats, die gut und wichtig ist. Wir erhoffen
uns, dass mehr Eigentümer respektive mehr Menschen sie sowohl bei Sanierungen als auch beim
Neubau von Wohnraum in Anspruch nehmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, wir hätten uns vorher unterhalten müssen, ob das Sinn
macht. Jetzt ist die Tagesordnung von mir so bestätigt, um es ganz formal zu sagen.
Wir haben festgestellt - eigentlich wussten wir alle
das schon vorher -, dass es da eine kleine Lücke,
einen Gap, gibt. Dieser Gap entsteht bei größeren
Wohnungen. Die soziale Wohnungsbaurichtlinie
des Freistaats reicht nicht so weit in die Tiefe, sodass wir sagen: Wir müssen hier kommunal nachsteuern.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Es gab aber schon
Fälle, wo wir das hin und her geschoben haben.
Oberbürgermeister Jung: Dann war das vorher
so besprochen.
Zurück zur Abstimmung über die Vorlage 05896
unter Tagesordnungspunkt 14.5. Ich bitte um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 39 - 19 - 0. So beschlossen.
Tagesordnungspunkt 14.6, Antrag 05907 der
Fraktion DIE LINKE. Punkt 1 war erledigt, Punkt 2
ebenso. Wir stimmen jetzt noch über die Punkte 3
und 4 ab. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 36 - 21 - 0. So beschlossen.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
unter Tagesordnungspunkt 14.7 ist erledigt.
Tagesordnungspunkt 14.8, Antrag 06014 der
Fraktion DIE LINKE, betreffend Umwandlungsverordnung. Ich bitte um Ihr Votum jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Wir halten es für richtig, was die Verwaltung uns
vorschlägt, nämlich mittels eines Pilotverfahrens
ein Konzept zu entwickeln, wie wir diese Lücke
künftig füllen können. Deswegen übernehmen wir
den Verwaltungsstandpunkt, allerdings mit dem
Hinweis: Es soll nicht nur ein Konzept für Haushalte ab fünf Personen entwickelt werden, sondern schon für Haushalte ab vier Personen; denn
schon bei Haushalten mit vier Personen tritt diese
Lücke auf, zumindest nach unseren Berechnungen. Wir wünschen uns, dass auch 4-PersonenHaushalte in dieses Konzept integriert werden. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Wir legen dieses Konzept dem Stadtrat ja vorab vor. Insofern könnten
wir heute zu Protokoll geben: Wir prüfen noch einmal, ob 4- oder 5-Personen-Haushalte.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Ich würde heute
gern beschließen lassen wollen, dass „Haushalte
ab 4 Personen“ in das Konzept mit aufgenommen
werden. Diese sollen auch Gegenstand des Konzepts sein. Die Lücke entsteht eigentlich schon
bei 3-Personen-Haushalten.
Abstimmung: 33 - 22 - 3.
Ich verweise darauf: Das müsste noch einmal auf
Rechtswidrigkeit überprüft werden.
14.9
Aufbau eines kommunalen Wohnungsbauprogramms (VI-A-05864)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.9.1 dazu VSP (VI-A-05864-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Herr Weber.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Für die Gäste auf
der Tribüne, aber auch für die Stadträte, die nicht
zuvorderst mit Stadtentwicklung und Bau zu tun
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber, ich darf
Sie darauf aufmerksam machen, dass dafür nur
wenig Geld zur Verfügung steht. Wir haben dafür
gerade mal 500.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Daher sollte man versuchen, ein solches Pilotverfahren gezielt durchzuführen. Insofern: Lassen Sie uns prüfen, ob 4- oder 5-Personen-Haushalte! Gegebenenfalls kommt dabei heraus, dass
wir das Geld nur sinnvoll einsetzen können, wenn
wir 6-Personen-Haushalte einbeziehen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in
der Fassung des Verwaltungsstandpunkts mit dieser Protokollnotiz. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 39 - 18 - 0. So beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
14.10 Bündnis für bezahlbares Wohnen in
Leipzig (VI-A-06171)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.10.1 dazu VSP (VI-A-06171-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.10.2 dazu ÄA (VI-A-06171-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich sage gleich vorab: Wir lassen
unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen. Ich gehe davon aus,
dass damit der Änderungsantrag hinfällig wird. Ich
danke Ihnen für diesen Verwaltungsstandpunkt.
Ich glaube, es ist in der Tat sinnvoll, gemeinsam
mit unseren natürlichen Verbündeten, nämlich
den Genossenschaften, ein solches Projekt zu
entwickeln.
Zum Hintergrund. Das Bündnis bezahlbares Wohnen wurde durch die damalige Bundesministerin
Hendricks ins Leben gerufen. Ähnliche Bündnisse
haben sich inzwischen in den Bundesländern,
Kommunen und Landkreisen etabliert und werden
über Stadtteilvereine oder auch die jeweiligen
Verwaltungen realisiert. Wir halten das auch in
Leipzig für sinnvoll, um in diesem Rahmen zu diskutieren: Wie kann mehr bezahlbarer Wohnraum
geschaffen werden?
Es ist ja derzeit einiges in Bewegung. Auf Bundesebene diskutiert man erstmalig darüber, dass bundeseigene Grundstücke nicht mehr höchstbietend
verkauft, sondern zu günstigeren Preisen an
Kommunen abgegeben werden, damit diese dort
bezahlbaren Wohnungsbau realisieren können.
Es gibt auch Ansätze, aus denen wir vielleicht etwas lernen können, auch in Bezug auf den Beschluss, den wir eben gefasst haben. In Hamburg
zum Beispiel versucht ein Privater - Herr
Hobusch -, den Teufelskreis der exorbitant hohen
Baukosten zu durchbrechen und für 8 Euro kalt
pro Quadratmeter zu bauen. Das Haus wird aus
Holzfertigteilen gebaut, Leitungsstränge werden
anders zusammengelegt, und es wird auf Keller,
Tiefgaragen und anderes verzichtet.
Solche Modellprojekte könnten in einem Bündnis
für bezahlbares Wohnen thematisiert werden. Andere Themen könnten die Stellplatzverordnung
und die Anzahl der Tiefgaragenplätze sein, die
das Wohnen sehr teuer machen; allein sie machen 2 Euro pro Quadratmeter mehr aus. Auch
die Vorschriften für Fluchtwege verursachen
enorme Kosten beim Bau. Vielleicht gibt es dafür
andere Lösungen; Herr Hobusch hatte ja kürzlich
S e i t e | 24
die Schaffung von Möglichkeiten des Anleiterns
an bestimmten Stellen angesprochen.
Wie gesagt, wir versprechen uns davon nicht nur
Maßnahmen, die wir hier vor Ort umsetzen können. Wir wollen, dass auch auf die Ebenen der
Landes- und Bundesregierung durchgestellt wird,
was hier vor Ort diskutiert wird und welche Ideen
wir gemeinsam mit anderen Ländern und Kommunen entwickeln, wie kostengünstiger gebaut werden kann.- Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Zenker, da
Sie mich hier persönlich ansprechen: Der private
Vermieter auf dem Wohnungsmarkt ist nicht das
Problem; da wiederhole ich mich. Ich weiß nicht,
wie oft ich mich in den letzten Wochen dazu geäußert habe. Wir haben 40 Millionen Wohneinheiten in der Bundesrepublik. Davon sind 32 Millionen private Wohnungen mit 16 Millionen Eigennutzern. Die anderen 16 Millionen Wohnungen
werden durch etwa 4 Millionen private Vermieter
vermietet. Weitere 8 Millionen Wohneinheiten verteilen sich auf institutionelle Anleger, kommunale
Gesellschaften und Genossenschaften.
Anhand der Zahlen, die die Verbände erheben,
darunter auch der Verband Haus & Grund
Deutschland, in dem ich Mitglied des Vorstands
bin, können Sie sehen, dass echte private Eigentümer, also diejenigen, die ein Haus, vielleicht
auch zwei Häuser ihr Eigentum nennen, die vier
oder auch acht Wohneinheiten zur Altersvorsorge, zur Abwendung von sozialen und/oder finanziellen Nachteilen besitzen, die diese
Wohneinheiten, auch die eigengenutzte, finanzieren, nicht das Problem auf dem Mietwohnungsmarkt sind. Diese Vermieter erhöhen während
laufender Mietverhältnisse ihre Mieten kaum.
Wenn Sie die Mieten dieser Vermieter vergleichen
mit den Mieten, die die Mietspiegel vieler Städten
angeben, werden Sie feststellen: Die Mieten dieser Vermieter liegen immer unter den im Mietspiegel genannten Mieten. Diese Vermieter sind hier
nicht das Problem, gar nicht.
Wenn Sie ein Bündnis für bezahlbares Wohnen
wollen, das alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt, also auch diejenigen, die den Wohnungsmarkt hier in Leipzig eigentlich ausmachen, einbezieht, sind wir als Freibeuter-Fraktion gerne bereit, im Sinne des Verwaltungsstandpunkts ein
solches Bündnis für soziales Wohnen zu unterstützen. Dann gehört aber auch dazu, dass wir
über alles reden, was Wohnen teuer macht und
wo Kosten vermeidbar sind. Dann kann es nicht
sein, dass, wie beim Bündnis für bezahlbares
Wohnen auf Bundesebene, vieles im Giftschrank
verschwindet und einfach auf Unzuständigkeiten
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
verwiesen wird, weil man über das eine oder andere von Anfang an nicht reden möchte. Nein, wir
müssen über alles reden, auch über so kleine Beispiele wie das, das Sie eben benannt haben. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Damit steht der Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts
zur Abstimmung. Der Änderungsantrag entfällt.
Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 39 - 15 - 2. So beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die
Pause. Die Ratsversammlung wird um 17.10 Uhr
mit den Einwohneranfragen und Petitionen fortgesetzt.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt.
8
Einwohneranfragen
Frau Mägi ist nicht gekommen. Damit entfällt die
Antwort auf die Einwohneranfrage unter TOP 8.1.
8.5 Visionen zum Gut Großzschocher (VI-EF06482)
Einreicher: Charly & Django e. V.,
Matthias Malok & Dominik Fritsch
Herr Malok und Frau Schütze sind anwesend.
Herzlich willkommen! - Kollege Fabian übernimmt
das Verlesen der die Antwort von Herrn Rosenthal.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Malok!
Sehr geehrte Frau Schütze! Zur Frage 1. Für den
Bereich, in dem sich auch das Gut Großzschocher befindet, gilt die Erhaltungssatzung Großzschocher/Windorf, Beschluss III-1345 aus 2003,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/2003.
Zur Frage 2. Grundsätzlich werden die geplanten
Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Im
Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche
für Landwirtschaft dargestellt. Sowohl die Gebäude als auch der Park befinden sich zurzeit in
einem sanierungs- und pflegebedürftigen Zustand. Ziel oder Vision, nach der Sie gefragt haben, ist die denkmalgerechte Erhaltung der Gebäude mit einer neuen geeigneten Nutzung und
die kontinuierliche Pflege des Parks nach gartendenkmalpflegerischen Maßstäben. Eine Wohnnutzung innerhalb der bestehenden, nicht ruinösen Gebäude ist nicht möglich. Die Nutzung für
S e i t e | 25
einen landwirtschaftlichen Betrieb und damit eine
Reaktivierung der ursprünglichen Nutzung wäre
im Sinne der Förderung und Unterstützung der
Landwirtschaft im Stadtgebiet begrüßenswert.
Auch eine gartenbauliche Nutzung wäre denkbar.
Zur Frage 3. Die Entwicklung des Standorts zu einer gemeinnützigen Einrichtung durch die Stadt
Leipzig ist derzeit nicht vorgesehen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Ich hoffe, wir können eventuelle Nachfragen auch ohne Kollegen Rosenthal beantworten. Gibt es Nachfragen? - Herr Malok, bitte
schön.
Malok (Einwohner): Schönen Dank. - Im Moment
habe ich keine Nachfragen. Ich bitte aber um die
Erlaubnis, Nachfragen stellen zu dürfen, sobald
wir das Protokoll bekommen.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben jederzeit
die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen, gegebenenfalls auch schriftlich, auf die wir dann ordnungsgemäß antworten.
Malok (Einwohner): Okay. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
9
Petitionen
9.1
Petition nach § 12 Sächsischer Gemeindeordnung zur Prüfung einer Änderung
des Flächennutzungsplanes innerhalb
des Leipziger Innenstadtringes zur Verhinderung weiterer Hotelbauten nach der
Karstadt-Kündigung (VI-P-05765-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-05765-VSP-01-NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es dazu Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
9.2
Erhalt der Arbeitsplätze in den Schulbibliotheken (VI-P-05931-DS-03)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-05931-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
9.2.2 dazu ÄA (VI-P-05931-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen Ihnen vor. - Gibt es Wortwünsche? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
haben einen Änderungsantrag zu dieser Petition
eingereicht, mit dem wir Folgendes erreichen wollen: Die Schulbibliothekarinnen und Schulbibliothekare, die nicht in das neue Programm, das die
Bundesregierung aufgelegt hat, das eine Verlängerung des aktuellen Programms darstellt und Finanzierungssicherheit für die nächsten drei Jahre
gibt, übernommen werden können, unter anderem diejenigen, die sehr qualifiziert und geeignet
sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, sollen angesprochen und von der Stadt übernommen werden. Wir möchten also eine Verstetigung.
Wir möchten Schulbibliothekarinnen und -bibliothekare, die zwar von ihrer formalen Qualifikation
her keine Bibliothekare sind, aber in den letzten
drei Jahren sehr gute Arbeit geleistet haben, halten und übernehmen.
Es gab bereits im Frühjahr dieses Jahres einen
Antrag der LINKEN, in dem vorgeschlagen wurde,
dass die Stadt an dieser Stelle selber tätig werden
soll. Wir sehen hier eine Möglichkeit, jetzt schrittweise einzusteigen und Schulbibliothekare durch
die Stadt Leipzig zu finanzieren. Es ist uns klar,
dass es schwierig ist; denn für Mitarbeiter der
Stadt gilt der TVöD einschließlich bestimmter Eingruppierungen und Einstufungen. Aber wir vertrauen auf die Kreativität der Stadtverwaltung
Leipzig, dass sie Möglichkeiten findet, zum Beispiel durch berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen.
Ich will noch mal betonen: Es geht nicht darum,
alle zu übernehmen, die in diesem Programm waren. Das Programm der Bundesregierung wird ja
jetzt fortgeführt. Viele werden dort verbleiben können. Uns geht es darum, diejenigen, die Ende des
Jahres aus dem Programm herausfallen, aber in
den letzten Jahren besonders gut gearbeitet haben und deshalb geeignet sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln, halten zu können für die
Schülerinnen und Schüler, für unsere Schulbibliotheken. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Der Petitionsausschuss hat den Verwaltungsstandpunkt als Beschlussvorschlag übernommen. Insofern brauche
ich das jetzt nicht weiter ausführen.
Frau Köhler-Siegel.
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Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Wir würden
gern zu Protokoll geben, dass es uns wichtig ist,
dass die Verwaltung ein kreatives Konzept entwickelt. Die Stellenausschreibung soll so formuliert
sein, dass sich auf diese Stellen nicht etwa studierte Fachkräfte bewerben. Vielmehr soll die
Ausschreibung wirklich auf diesen Personenkreis
zugeschnitten sein. Auch sollen Möglichkeiten geprüft werden, ob jemand, der über berufsbegleitende Weiterbildung Qualifikationen erworben
hat, mit einbezogen werden kann.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte!
Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir hatten im
März einen Antrag gestellt, der angenommen
wurde. Beschlossen wurde: Die Schulbibliotheken sollen erhalten werden. - Schulbibliotheken
können aber nicht ohne Bibliothekare erhalten
werden. Uns ging es auch damals schon um die
Schulbibliothekare. Die meisten waren, wie Sie
wissen, über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
abgesichert. Diese laufen jetzt aus.
Es gibt 42 Schulbibliotheken in Leipzig. Nicht jede
Schule hat eine Schulbibliothek. Die Schulbibliotheken lassen sich untereinander nicht vergleichen. Die Schulbibliothek einer Grundschule sieht
anders aus als die eines Gymnasiums oder einer
Oberschule. Fakt ist: Wir haben hier Nachholbedarf.
Fakt ist auch, dass wir den Menschen, die diese
Arbeit sehr gut erledigt haben, die zu einem Bestandteil der Schulgemeinde geworden sind, die
gebraucht werden, nach und nach einen sicheren
Arbeitsplatz geben sollten. Das haben wir auch
bei den Schulsozialarbeitern so gemacht. Es gibt
auch gut qualifizierte Ältere, die jetzt ausscheiden
sollen, aber gerne weitermachen würden. Darunter sind Menschen, die zum Beispiel als Ingenieure über Jahre keinen Job gefunden haben. Ich
kenne einen Schulbibliothekar, der von Hause aus
Diplom-Chemiker ist. Er ist an dem Gymnasium,
an dem er tätig ist, am richtigen Platz und ist von
allen geachtet.
Deshalb finde ich den Änderungsantrag der Grünen sehr gut. Ich hoffe, dass er in der Abstimmung
positiv votiert wird. Wir unterstützen das Anliegen,
weil wir Schulbibliothekare als Bestandteil einer
Schulgemeinde ansehen.
Am liebsten wäre mir natürlich - das sage ich ganz
offen -, wenn sich das Land dazu äußern würde.
Aber das Land äußert sich nicht. Sie wissen, ich
habe mehrfach Staatssekretäre und auch Minister
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
S e i t e | 27
darauf angesprochen. Sie haben die Verantwortung auf die Kommune abgeschoben. Es wird
noch eine Weile dauern, bis das Land hier Verantwortung übernimmt.
Abstimmung: 35 - 15 - 3. Damit ist der Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses beschlossen, und wir werden
uns an die Konzeption machen.
Ich bitte darum, dass uns dazu ein Vorschlag vorgelegt wird, und zwar schnell. Das ist eigentlich
das, was hinter dem Antrag der Grünen steckt.
Wir müssen wissen: Was wird aus den Personen?
Wie viele können weiterhin arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen in Anspruch nehmen? Wie viele
könnten wir in feste Arbeitsverhältnisse übernehmen, anfangs vielleicht noch über FAV oder andere Möglichkeiten finanziert? Bisher liegt uns
dazu nichts vor, außer dem Bekenntnis: Es geht
weiter. - Der 1. Januar 2019 ist bald. 46 Schulbibliothekare und Schulbibliothekarinnen stehen
dann vielleicht auf der Straße. Ich denke, das wollen wir alle nicht; denn wir brauchen sie an den
Schulen.
9.3
Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir
auch mit Stolz auf unsere Schulbibliotheken
schauen. Leipzig hat - so hat mich Kollege Fabian
informiert - nach Frankfurt am Main die meisten
Schulbibliotheken im Verhältnis zur Schülerschaft
insgesamt. Wir wollen alles dafür tun, die Schulbibliotheken zu erhalten. Insofern ist das eine
schöne Initiative. Das will ich ausdrücklich sagen.
Mir wurde gerade von Schülerinnen und Schülern
der Klasse 5 eine Petition übergeben, mit der sie
dafür kämpfen, dass ihre Schulbibliothekarin vor
Ort bleibt. Ich weiß nicht, ob die Schülerinnen und
Schüler noch da sind. - Doch, sie sitzen oben auf
der Tribüne. - Die Initiative und euer Engagement
möchte ich ausdrücklich loben. Danke, dass ihr
aktiv dafür kämpft!
Ich kann jetzt nicht versprechen, dass wir das wirtschaftlich schaffen und haushalterisch abbilden
können. Aber wir werden ein Konzept vorlegen,
Frau Hollick. Wir müssen das noch in diesem
Quartal angehen. Das weiß Herr Hörning, das
weiß Herr Fabian.
Dennoch würde ich Sie herzlich bitten, heute dem
Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu
folgen, damit wir daran weiterarbeiten können. Ich
verspreche Ihnen eine Initiative unsererseits noch
im vierten Quartal, mit der wir uns noch mal positionieren werden.
Können wir abstimmen? - Zur Abstimmung steht
zunächst der Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Mehr Leistungen für Obdachlose in
Leipzig (VI-P-06000-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.1 dazu VSP (VI-P-06000-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen vor. - Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn
Sie gegen den Beschlussvorschlag sind. - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.4
Beteiligung der Stadt Leipzig an den von
der neuen Bundesregierung geplanten
europäischen Bürgerforen zur Zukunft
der Europäischen Union zum Abschluss
des JAHRES DER DEMOKRATIE im Oktober 2018 (VI-P-06029-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4.1 dazu VSP (VI-P-06029-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.5
Zukünftiges Leipziger Sportmuseum als
digitales Museum (VI-P-06104-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.5.1 dazu VSP (VI-P-06104-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.6
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
auf der Karl-Heine-Straße (VI-P-06106DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.6.1 dazu VSP (VI-P-06106-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
9.7
Stopp des Forums für Freiheit und Bürgerrechte auf dem Matthäikirchhof (VI-P06195-DS-03)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.7.1 dazu VSP (VI-P-06195-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
S e i t e | 28
der Verwaltungsstandpunkt. Ich weiß nicht, ob der
Ortschaftsrat mit diesem einverstanden ist. - Ich
gehe einmal davon aus, der Ortschaftsrat akzeptiert die Abstimmung über den Verwaltungsstandpunkt, weil er weitergehender ist als die eigene
Idee. Gibt es Gegenstimmen zum Antrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen?
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig votiert.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.12 Erarbeitung eines Toilettenkonzeptes
(VI-A-05044)
9.8
Bildung eines Wohnungsplanungsverbundes (VI-P-06201-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.8.1 dazu VSP (VI-P-06201-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag
des Petitionsausschusses? - Enthaltungen?
Abstimmung: Er ist einstimmig angenommen.
9.9
Kostengünstige und schnelle Errichtung
von neuen Kindertagesstätten durch einen 3D-Drucker in Leipzig (VI-P-06202DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.9.1 dazu VSP (VI-P-06202-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen.
9.10
Baumbewässerung von Bestands- und
Jungbäumen (VI-P-06203-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.10.1 dazu VSP (VI-P-06203-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport; Beigeordneter H. Rosenthal
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
TOP 10 entfällt.
Wir setzen jetzt Tagesordnungspunkt 14 fort:
14.11 Parkplätze Zur Alten Sandgrube, Zur
Kuhweide (OR 0043/17/18) (VI-HP03724)
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03724-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wer bringt den Antrag ein? - Niemand. Gibt es
Wortwünsche? - Keine. Votiert wurde bisher nur
Einreicher: Seniorenbeirat Leipzig
14.12.1 dazu VSP (VI-A-05044-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Bevor ich auf den Antrag eingehe, ein
Hinweis: Ich spreche zu Ihnen als Vertreter des
Seniorenbeirats Leipzig, dessen stellvertretender
Sprecher und Leiter des Arbeitskreises Ordnung,
Sicherheit, Verkehr ich bin.
Drei Zitate zu Beginn. Herr Orbeck schrieb in der
LVZ vom 15.10.2018 unter dem Titel „Ein dringendes Bedürfnis“:
Wohin, wenn die Blase drückt? Diese
Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Ortsfremde haben es in Leipzig oft
besonders schwer, öffentlich zugängliche Toiletten für ihr dringendes Bedürfnis
zu finden. Aber auch Einheimische wissen oft nicht, wohin sie ihre Schritte lenken sollen. Das ist vor allem für ältere
Menschen ein Thema. Der Seniorenbeirat will die Verwaltungsspitze nun beauftragen, eine Analyse vorhandener Toiletten durchzuführen und daraus ein Konzept zu entwickeln …
Im Siebten Altenbericht der Bundesregierung
heißt es in Punkt 8.4.4, Mobilität und Erreichbarkeit auch bei Einschränkungen: Schwerpunkte für
die altersgerechte Gestaltung des öffentlichen
Raumes sind:
•
•
•
•
•
•
Gehwege,
Überquerungsstellen,
Anlagen zur Überwindung von
Höhenunterschieden,
Parkplätze,
ÖPNV,
öffentliche Toiletten.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
S e i t e | 29
Die Stadt Leipzig hat eine Befragung älterer Bürger durchgeführt. Der Ergebnisbericht „Älter werden in Leipzig 2016“ wurde in der gleichnamigen
Info-Vorlage bekannt gemacht. Darin heißt es:
und Bodenordnung in einem interaktiven Stadtplan verortet werden. Auch darin sehen wir ein
Problem; denn ältere Menschen haben oftmals
Probleme, mit dieser Technik umzugehen.
Es wäre zu prüfen, ob die Stadt ein Informationssystem für öffentlich zugängliche
Toiletten mit dem Ziel konzipiert, zumindest die Orte und Gaststätten mit öffentlichen Toiletten bekannter zu machen,
auch in den äußeren Stadtbezirken.
Deshalb hatten wir zur letzten Sitzung des Seniorenbeirats Vertreter der Verwaltung eingeladen.
Sie sollten uns den Verwaltungsstandpunkt näher
erläutern. Danach haben wir festgestellt, dass wir
mit unsere Meinungen gar nicht so weit auseinanderliegen. Aber wie gesagt, der Verwaltungsstandpunkt geht uns nicht weit genug. Deshalb
können wir ihn nicht akzeptieren. Aus unserer
Sicht müssen noch offene Fragen durch den Antrag, der jetzt hoffentlich beschlossen wird, im
Prozess der Erarbeitung des Konzepts geklärt
und dann in dieses eingearbeitet werden.
83 Prozent wünschen sich, dass die
Stadt hier mehr tun sollte.
Die Stadt Leipzig hat seit einiger Zeit ein Papierkorbkonzept, in dem die diesbezüglichen Aktivitäten der Stadtreinigung Leipzig gebündelt sind.
Also fragten wir uns als Seniorenbeirat: Warum
hat unsere Stadt kein Toilettenkonzept, wie es
viele andere Städte auch haben? Deshalb haben
wir einen Antrag dazu gestellt. Die Kernpunkte will
ich noch mal kurz anreißen:
Erstens. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
eine Analyse der im öffentlichen Raum vorhandenen Toiletten, einschließlich der behindertengerechten Toiletten, durchzuführen. Das betrifft auch
notwendige Hinweisschilder und Piktogramme
auf Stadtplänen.
Zweitens. Daraus ist ein Toilettenkonzept zu entwickeln und zu prüfen, wo schrittweise neue Toiletten errichtet werden müssen. Finanzielle Mittel
müssen dafür bereitgestellt werden.
Drittens. In Parkanlagen, Stadtteilen und weiteren
Standorten müssen Vereinbarungen getroffen
werden, dass Gaststätten, Geschäfte oder Vereine ihre Toilettenanlagen für Laufkundschaft zur
Verfügung stellen. - Ich verweise hier auf die
Leipziger Hilfepunkte und die „Nette Toilette“.
Die Verwaltung hat in ihrem Verwaltungsstandpunkt nur dem Punkt 3 mit einer Alternativlösung
zugestimmt. Bei den Punkten 1 und 2 war die Verwaltung der Meinung, dies sei bereits Verwaltungshandeln. Ich hatte schon vorab darauf hingewiesen, dass das aus unserer Sicht problematisch ist; denn die Verwaltung verweist in ihrer Begründung auf die Vorlage VI-04071, Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte. Das, was die Verwaltung vorschlägt,
ist unserer Meinung nach nur die halbe Wahrheit.
Denn dabei geht es nur um die Toiletten, die mit
dem Werbepartner WALL vereinbart werden sollen. Das reicht uns nicht. Auch der Hinweis, es sei
genügend Beschilderung vorhanden, ist nicht zutreffend. Die Beschilderung erfolgt nur für die Toiletten, die vom Werbepartner betrieben werden.
Als Weiteres schlägt die Verwaltung vor, dass Toilettenstandorte durch das Amt für Geoinformation
Zum Schluss noch ein Hinweis: Vertreter des Jugendparlaments, die kürzlich im Seniorenbeirat
zu Gast waren, haben ausdrücklich bekräftigt,
dass sie unseren Antrag positiv unterstützen wollen. Ich bitte Sie also, unserem Antrag in der Originalfassung zuzustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich will an das anknüpfen,
was Herr Müller gesagt hat. Es gibt klare Vorvoten. Sowohl im Ausschuss Stadtentwicklung und
Bau als auch im Ausschuss Umwelt und Ordnung
wurden dazu einstimmige Beschlüsse gefasst.
Ich möchte an dieser Stelle dem VTA Dankeschön
dafür sagen, dass es diesen Antrag ernst genommen hat, dieses Thema auch in die Ausschreibung mit aufgenommen und in den anschließenden Verhandlungen mit dem Werbepartner berücksichtigt hat. Wenn es uns gelingt, einen Vertrag zu schließen - wir alle drücken dafür die Daumen -, wird das in den Haltestellenbereichen der
Straßenbahnen recht schnell realisiert werden.
Mit diesem Antrag wurde allerdings auch offenbar,
dass eine ganze Reihe von Ämtern gar nicht wissen, dass auch sie dafür mit in der Verantwortung
stehen. So erscheint das Amt für Stadtgrün und
Gewässer manchmal etwas zu zaghaft, wenn es
darum geht, mehr zu tun - ich erinnere nur an den
Musikpavillon im Clara-Zetkin-Park -, kann aber
möglicherweise auch auf Partner zurückgreifen.
Die Straßenbahn fährt ja nicht durch das Stadtzentrum. Möglicherweise verspüren aber auch
dort manche mal ein dringendes Bedürfnis. Es
gibt zwar eine ziemlich große Toilettenanlage im
Untergrundmessehaus, die jedoch für Behinderte
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
S e i t e | 30
nicht erreichbar ist. Das ist ein Problem. Wir müssen für Behinderte, aber nicht nur für sie eine Lösung im Bereich des Marktes finden.
Vorschlag, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass die Stadtverwaltung das immer wieder prüft.
Herr Müller hat es angedeutet: Mit einer bescheidenen Beschilderung - ein Bild, mehrere Infos könnte man an wichtigen Fußgängerachsen Hinweise geben, wo sich öffentliche Toiletten befinden. Ich gehe davon aus, dass die unterirdische
Toilettenanlage an der Oper noch existiert. Jeder,
der dort entlangspaziert, erfreut sich an der schönen grünen Wiese; nur Insider wissen, dass sich
im Untergrund eine öffentliche Toilettenanlage befindet.
Ja, wir wollen die Elektromobilität fördern und bestärken; denn wir wissen alle, dass der Verbrennungsmotor keine allzu lange Zukunft mehr hat.
Trotzdem ist uns wichtig, dass man pragmatisch
vorgeht und nicht von heute auf morgen gewisse
Dinge abschafft. Deswegen ein Prüfauftrag. Wir
übernehmen den Verwaltungsstandpunkt.
Also: Lassen Sie uns ein Toilettenkonzept beschließen. Herr Oberbürgermeister, Sie müssen
das ja nicht gleich zur Chefsache machen. Aber
es wäre gut, wenn einer dafür den Hut aufhat und
das ganzheitlich in die Hand nimmt. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann bitte ich Sie um Ihr Votum zum Antrag des Seniorenbeirats. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 51 - 0 - 0. So beschlossen.
14.13 Mobile Radarfallen (VI-A-05398)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.13.1 dazu VSP (VI-A-05398-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Herr Quentin Kügler wird den Antrag einbringen. Das ist Ihre Premiere hier. Alles Gute!
Ich möchte mich beim Umweltausschuss für die
Beratung herzlich bedanken, in der ich noch einiges lernen konnte. Das ist ja auch ganz wichtig.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Dann kommen wir zur
Abstimmung über den Antrag in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts. Bitte geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 39 - 13 - 0. So beschlossen.
14.15 Wiederherstellung der Rosenrabatte
im Mariannenpark (VI-A-05650)
Einreicher: Stadträte A. Maciejewski,
I. Glöckner, F. Dossin
14.15.1 dazu VSP (VI-A-05650-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
14.15.2 dazu ÄA (VI-A-05650-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wer wünscht das Wort? - Herr Maciejewski.
Kügler (Jugendbeirat/Jugendparlament): Danke
schön. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und
Stadträte! Werte Gäste! Wir vom Jugendparlament haben erneut einen Antrag gestellt, der zur
Zukunftsfähigkeit Leipzigs beitragen wird. Heute
geht es um mobile Radarfallen. Die halten wir für
sehr wichtig. Wir sind der Meinung, dass auch bei
Radarfallen neue Technologien genutzt werden
sollten.
Ich sage vorweg: Wir werden den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, weil wir der Meinung
sind, dass er richtig ist und in die richtige Richtung
geht.
Wir haben von Stadträtinnen und Stadträten, aber
auch von der Verwaltung erfahren, dass bei Radarfallen bestimmte Fahrzeugmodelle genutzt
werden. Natürlich ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass es nicht von all diesen Modellen schon
Elektroautos gibt. Deswegen unsererseits der
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich dachte
bisher nicht, dass man wegen eines Rosenbeetes
den Stadtrat beschäftigen muss. Allerdings: Es
geht hier um mehr als ein Rosenbeet. Wenn man
die Geschichte genauer verfolgt hat, geht es hier
um den Versuch der Stadtverwaltung, den Bürger
hinters Licht zu führen.
Mitarbeiter aus dem Zuständigkeitsbereich von
Herrn Bürgermeister Rosenthal rodeten Anfang
März die Rosenrabatte am Eingangsbereich des
Mariannenparks. Es wurde behauptet, das geschehe im Ergebnis eines Beteiligungsprozesses,
Akteure vor Ort, Bürgerverein und Stiftung Bürger
für Leipzig seien eingebunden gewesen. Wie wir
heute wissen, war das alles geschwindelt.
Nachdem im Mai dieser Antrag eingereicht wurde,
über den wir hier heute reden, hat es die Stadtverwaltung tatsächlich geschafft, fünf Monate später
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
einen Verwaltungsstandpunkt auf den Tisch zu legen, in dem allerdings vermieden wird, von einer
Wiederbepflanzung mit Rosen zu sprechen.
Inzwischen haben sowohl der Stadtbezirksbeirat
Nordost und der Fachausschuss Umwelt und Ordnung einstimmig für den Antrag in der Ursprungsfassung votiert, weshalb wir diesen heute auch so
zur Abstimmung stellen. Den Änderungsantrag
der Grünen würden wir übernehmen, sodass nur
einmal abgestimmt werden muss. Ich bitte Sie alle
um Zustimmung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte darum,
dass künftig nirgendwo in der Stadt Leipzig wegen
eines jährlichen Pflegeaufwands von 5.000 Euro
Blumenbeete beseitigt werden. Ich bitte die Stadtverwaltung, Versuche zu unterlassen, die Bürger
für dumm zu verkaufen. Das geht erfahrungsgemäß immer nach hinten los. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal kann
sich jetzt leider nicht wehren, Herr Maciejewski.
Vielleicht könnten Sie das im Nachgang noch einmal mit ihm besprechen. Ich glaube nicht, dass
hier geschwindelt wurde.
Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag einschließlich
des übernommenen Änderungsantrags von
Bündnis 90/Die Grünen. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 54 - 0 - 1. So beschlossen.
14.17 Gedenkfeier für unbekannt oder ohne
Angehörige Verstorbene (VI-A-05709)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
14.17.1 dazu VSP (VI-A-05709-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Der Talmud
sagt: „Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein
Name vergessen ist.“ - Leipzig hat eine weiträumige Gedenkkultur. Wir wissen das. Wir sind oftmals in die Termine mit eingebunden, legen Gedenkkränze nieder, halten Reden, sind anwesend. Viele Daten sind namhaften Persönlichkeiten oder historischen Ereignissen gewidmet, und
wir begehen diese angemessen.
Was ist nun unser Anliegen? Wir wollen auch jene
nicht vergessen, die weniger namhaft, ja manchmal sogar ohne einen überhaupt bekannten Namen sind. Es ist traurig, dass es solche Situationen gibt. In einigen Fällen ist das ein Zeichen der
gesellschaftlichen Entwicklung, manchmal sind
es persönliche Einzelschicksale. Wir wollen die-
S e i t e | 31
sen Verstorbenen ähnlich angemessen begegnen, wie wir das auch bei den stadtweiten Gedenktagen, die wir im Laufe eines Jahres begehen, tun.
Das wird vielleicht auch Sie irgendwann mal betreffen. - Ich sage es ja nur. - Ich finde, das ist ein
Thema, bei dem man zuhören sollte; aber okay.
Was möchten wir konkret? Wir möchten eine zentrale Trauerfeier für die Menschen, die unbekannt
oder ohne Angehörige verstorben sind. Wir möchten eine schöne Anzeige in der Zeitung. Wir
möchten, dass ein Vertreter der Stadt Leipzig bei
der zentralen Trauerfeier anwesend ist und einen
Kranz niederlegt. Und wir möchten, dass sie in
den Protokolllauf der Stadt Leipzig eingeordnet
wird. Das ist das, was wir gerne hätten.
Dass dafür seitens der Verwaltung 500 Euro eingeplant werden, finde ich angesichts der Summen, die wir sonst für Gedenktage ausreichen, ein
bisschen peinlich. Aber gut, das ist zumindest ein
Anfang. Ich nehme das mal als positives Zeichen.
Die Verwaltung hat uns eine Protokollnotiz in Aussicht gestellt, mit der sie versichert, dass unser
Anliegen, auch wenn das so im Verwaltungsstandpunkt nicht formuliert ist, aufgenommen
wird. Daher würde ich Sie alle bitten, dem Antrag
in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zuzustimmen. Es wäre schön, wenn wir, egal ob wir
dann noch im Stadtrat sind oder nicht, an diesen
Terminen dann auch teilnehmen würden. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich gebe gern die Protokollnotiz, Frau Gabelmann. Wenn der Stadtrat
dazu positiv votiert, ist das selbstverständlich eine
städtische Veranstaltung. Dann gehört es sich,
dass ein städtischer Vertreter daran teilnimmt.
Das ist ganz selbstverständlich.
Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 45 - 6 - 1. So positiv beschlossen.
14.19 Straßenverzeichnis mit Erklärungen
(VI-A-06033)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.19.1 dazu VSP (VI-A-06033-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Herr Kügler, bitte.
Kügler (Jugendbeirat/Jugendparlament): Herr
Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe
Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Unser
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Antrag ist ziemlich simpel und umfasst auch nur
einen Satz: Wir möchten gern ein ausführliches
Straßenverzeichnis mit Erklärungen.
Laut Verwaltungsstandpunkt ist das Datenmaterial dazu schon vorhanden und kann relativ leicht
eingestellt werden. Ich bin sehr dankbar, dass die
Verwaltung dieses wichtige Anliegen positiv sieht.
Einige werden sich beim Gang durch die Stadt
schon mal gefragt haben, warum zum Beispiel
eine Straße „Gabelsbergerstraße“ oder eine andere „Voltaweg“ heißt oder wie die Karl-Liebknecht-Straße früher hieß; denn ich bin mir ziemlich sicher, dass sie von 1933 bis 1945 anders
hieß. Ich denke, es ist klar, was wir erreichen wollen: Wir wollen die Identifikationsbildung fördern.
Wir wollen die Allgemeinbildung der Leipzigerinnen und Leipziger stärken. Auch für Touristen - heute war ja eine Delegation aus Houston
hier zu Gast - kann das von Interesse sein.
Wir haben im Jugendbeirat und Jugendparlament
abgestimmt, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen, weil er unserem Anliegen sehr entgegenkommt. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung
zu unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Gibt es Gegenstimmen zum Antrag
in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.21 Erneuerung der Deckschicht auf der
Lindenthaler Hauptstraße (VI-A-06068NF-02)
Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal
14.21.1 dazu VSP (VI-A-06068-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.21.2 dazu Petition: Straßenerneuerung der
Straßen „An der Hufschmiede“ und
„Lindenthaler Hauptstraße“ (VI-P06053-DS-03)
Einreicher: Petitionsausschuss
14.21.3 dazu VSP (VI-A-06053-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Da unser Ortsvorsteher
noch nicht da ist: Der Ortschaftsrat Lindenthal
würde den Verwaltungsstandpunkt übernehmen,
will aber den fettgedruckten Satz ergänzen. Wir
haben von Herrn Jana erfahren, dass das noch
fünf bis sechs Jahre dauern wird. Weil diese
S e i t e | 32
Straße in einem erbärmlichen Zustand ist, brauchen wir dort temporäre Maßnahmen, die vor
Lärm schützen und gegebenenfalls auch die Tonnage begrenzen, damit die Straße das noch etwas aushält.
Oberbürgermeister Jung: Wir übernehmen aus
dem Antrag den fettgedruckten Satz:
Außerdem soll geprüft werden, ob ab sofort bis zur Beendigung der Maßnahme
eine Tempo-30-Begrenzung und/oder
eine Tonnagebegrenzung aufgrund des
schlechten Fahrbahnzustandes zur
Lärmminderung umsetzbar ist.
in den Verwaltungsstandpunkt. Dann können wir
über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts einschließlich des genannten Satzes
abstimmen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig votiert.
Der Petitionsausschuss hat sich ebenfalls damit
befasst. Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist ebenfalls einstimmig votiert.
14.22 Verbesserung der Radwegesituation
Prager Straße (VI-A-06162-NF-02)
Einreicher: Stadträtin N. Bärwald-Wohlfarth
14.22.1 dazu VSP (VI-A-06162-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Bärwald-Wohlfarth, bitte schön.
Stadträtin Bärwald-Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten! Werte Kollegen!
Liebe Gäste! Die Prager Straße ist nicht nur für
den Kfz-Verkehr eine der Hauptachsen in den
Südosten und durch den Südosten. Auch viele
Fahrradfahrer aus Liebertwolkwitz nutzen die
Straße und pendeln täglich mit dem Fahrrad ein
und aus. Leider gibt der Geh- und Radweg auf
beiden Seiten Anlass zum Ärger.
Auf der stadtauswärtigen Seite ist er auf einem
großen Stück schon für Fußgänger kaum zumutbar, und das nicht nur, weil die Fußwegplatten
schief und krumm sind, sondern auch, weil er so
schmal ist, dass sich zwei Mütter mit Kinderwagen
dort besser nicht begegnen sollten, weil dann eine
von beiden auf die Bundesstraße ausweichen
müsste. Von einem qualitativ hochwertigen Radverkehr in stadtauswärtiger Richtung kann aktuell
keine Rede sein.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Auf der stadteinwärtigen Seite gibt es mit der Haltestelle am Südfriedhof ein weiteres Problem. Direkt gegenüber des Leitungsmasts steht das Wartehäuschen. Fahrradfahrer, Wartende und die
Stromversorgung für die LVB teilen sich den viel
zu knappen Platz. Das sorgt für Ärger.
Deshalb ist es wichtig, dass wir an der Prager
Straße eine Lösung finden, und zwar in beide
Richtungen. Die Stadtverwaltung hat dankenswerterweise einen guten Vorschlag gemacht,
nämlich das Wartehäuschen auf der stadteinwärtigen Seite umzusetzen. Damit wird der Konkurrenzdruck ein wenig gemildert. Mit dem Vorschlag
zur stadtauswärtigen Seite bin ich zugegebenermaßen unzufrieden. Ich möchte nicht, dass eine
Kfz-Spur eingeengt wird. Das wird dem aktuellen
Verkehrsverhalten der Leipzigerinnen und Leipziger, aber auch der ein- und auspendelnden Bevölkerung in keinster Weise gerecht. Wir müssen
nach Lösungen suchen, wie sich dort alle Verkehrsarten - vom Fußgänger über den Radfahrer
bis hin zum Kfz-Nutzer und Wirtschaftsverkehr - miteinander vereinbaren lassen.
Zu meinem Antrag liegt Ihnen eine Neufassung
vor, weil es bedauerlicherweise in der Fassung,
die im ALLRIS stand, zu einem Übertragungsfehler gekommen ist. Von Anfang an sah der Beschlussvorschlag vor, dass das VTA bis zum vierten Quartal 2019 eine Variantenuntersuchung für
die Umgestaltung der Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Sackeklinik vorlegt. Diese Neufassung haben Sie heute ausgeteilt bekommen.
Frau Dubrau und ich haben zwischenzeitlich nach
einer Konsenslösung gesucht und diese auch gefunden. Daher würde ich Sie bitten, dem zuzustimmen, was Frau Dubrau Ihnen jetzt vorschlagen wird. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren, das Datum 2019 haben wir schon ergänzt. Ansonsten würde ich Sie bitten, sowohl
beim ersten Absatz als auch beim zweiten Absatz
die letzten Worte zu streichen, nämlich: „ohne
Eingriffe in die Fahrbahnen für Kfz-Verkehr“ sowie
„und der Radweg entsprechend markiert“, weil
diese die Ergebnisse einer Untersuchung vorwegnehmen würden. Natürlich werden wir diese Varianten untersuchen und Ihnen die Ergebnisse vorstellen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Das Datum „2019“
wird ergänzt. Gestrichen wird im ersten Absatz
„ohne Eingriffe in die Fahrbahnen für Kfz-Verkehr“
S e i t e | 33
und im zweiten Absatz „und der Radweg entsprechend markiert“. Darüber besteht bei Ihnen Einmütigkeit.
Die Frage ist: Was sagt der Stadtrat dazu? - Herr
Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich bin etwas verwundert. Selbstverständlich stimmen wir dem zu, was Frau Dubrau
vorgetragen hat. Das ist übrigens auch das, was
die Verwaltung im zuständigen Fachausschuss
kommuniziert hat. Bei anderen Anträgen heißt es
immer: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Genau diese Punkte hat die Verwaltung bereits vorgetragen. Das VTA und die LVB sind bereits intensiv in Verhandlungen, wie der Straßenquerschnitt Prager Straße zwischen Tabaksmühle
und Sackeklinik neu gestaltet wird.
Oberbürgermeister Jung: So lautet auch der
Verwaltungsstandpunkt. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich fahre dort regelmäßig entlang,
weil ich dort wohne. Das Problem ist weniger der
etwas zu geringe Platz, sondern der von Frau
Wohlfarth angesprochene erbärmliche Zustand
der Verkehrsfläche, sprich: der Gehwegplatten.
Diese sind sowohl für Fußgänger und Personen
mit Kinderwagen als auch für Radfahrer unerträglich, was dazu führt, dass Radfahrer in stadtauswärtiger Richtung den Radweg in stadteinwärtiger
Richtung nutzen, was sicherlich nicht zielführend
ist. Das Problem ist also nicht die zu knappe Fläche, sondern deren schlechter Zustand.
Das Problem soll nun gelöst werden, indem man
eine Variantenuntersuchung macht, die wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen wird - wir
kennen ja die Stadt -, dass der Radweg nicht etwa
repariert, sondern künftig auf der Straße ausgewiesen wird. Das heißt: Der schlechte Zustand
des Weges an der Prager Straße wird beibehalten, aber es wird ein weißer Strich auf der Prager
Straße aufgebracht. Das kann nicht das Ergebnis
der Variantenuntersuchung sein.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, so
gerne wir dem Antrag in der Fassung, die Frau
Wohlfahrt eingebracht hatte, zugestimmt hätten,
muss ich Ihnen empfehlen, den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abzulehnen,
weil wir wissen, was bei einer solchen Untersuchung herauskommen wird. Es wäre besser, dort
die Gehwegplatten herauszunehmen, den Untergrund zu glätten und dann eine ordentliche Verkehrsfläche herzustellen. Damit wäre das Problem gelöst. Dann müsste man auf einer Straße,
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
die eh viel befahren ist, nicht auch noch Radwege
markieren.
Oberbürgermeister Jung: Frau Bärwald-Wohlfarth noch mal.
Stadträtin Bärwald-Wohlfarth (SPD): Ganz so
einfach, wie Sie das hier darstellen, ist es leider
nicht. Die Platten sind schon herausgenommen
worden. Mittlerweile wird asphaltiert. Das habe
sogar ich, die ich nicht jeden Tag dort entlangfahre, mitbekommen.
Der Unterschied zwischen dem, was der Verwaltungsstandpunkt im Original sagt, und dem, was
ich fordere, ist, dass es einfach schneller geht. Wir
brauchen die Variantenuntersuchung nicht in drei
bis fünf Jahren, sondern schneller. Das vierte
Quartal 2019 ist schon in einem Jahr und nicht
erst in drei bis fünf Jahren. Ob die Verwaltung sich
dann dafür ausspricht, einen Radstreifen auf der
Fahrbahn zu markieren, oder ob sie sich entschließt, wie ich es mir ursprünglich gewünscht
habe, ins Gelände einzugreifen, das wird sich zeigen. Auch das wäre eine Variante, die vom Stadtrat ähnlich wie bei den Nahverkehrsszenarien diskutiert und entsprechend votiert werden muss.
Das ist aber kein Grund, den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abzulehnen;
denn das würde dazu führen, dass sich die Lösung dieses Problems um drei bis fünf Jahre verschiebt. Mit einem positiven Votum könnte dieses
Problem schon bis Ende nächsten Jahres dauerhaft gelöst werden. Das ist das, was die Leute von
uns erwarten: dass wir die Probleme lösen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Frau Kollegin Wohlfarth,
der Zustand des Fuß- und Radweges ist sehr
schlecht; da stimme ich Ihnen zu. Aber das, was
Kollege Morlok gesagt, ist genauso wichtig und
richtig. Ich bezweifle, dass, wenn die Fahrbahnmarkierungen erst erfolgt sind, uns eine zufriedenstellende Lösung vorgeschlagen wird, die da
lauten könnte: Stadtauswärts wird rechts von den
Bäumen in Höhe des Völkerschlachtdenkmals ein
bisschen Erde abgetragen, der Fußweg verbreitert, ein breiter Radweg angelegt und die Situation
an der Friedhofseinfahrt entschärft. Bis vor zur
Sparkasse lässt sich das alles lösen.
Ich bezweifle allerdings - das zeigt auch die
jüngste Vergangenheit -, dass all das getan wird,
wenn die Fahrbahn erst einmal so markiert ist.
Dass die Verwaltung immer den einfachsten Weg
S e i t e | 34
wählt, hat auch Herr Jana in seinem Fernsehinterview bestätigt. Es wurde gar nicht geprüft, ob der
Radweg in der Permoser Straße saniert werden
kann, sondern daneben ein zweiter Fahrradweg
auf der Straße markiert. Damit zwingt man Radfahrer in den gefährlichen Autoverkehr hinein.
Das ist genau das falsche Signal, das definitiv
nicht gewollt sein kann. Daher kann man nur eines, nämlich das, was die Verwaltung hier jetzt
vorschlägt, ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu.
Bürgermeisterin Dubrau: Wir kommen ja nachher noch zu einer Anfrage zur Markierung sogenannter doppelter Fahrradwege. Dann werde ich
sehr ausführlich darauf eingehen. Jetzt nur so
viel: Gesetzeslage ist, Radfahrer müssen auf der
Straße fahren. Dort gehören sie hin, weil das
Fahrrad ein Verkehrsmittel ist. An einigen Stellen
dürfen Radfahrer auch auf dem Gehweg fahren;
das ist aber kein angeordneter Radweg. Die Möglichkeit, den Gehweg zu nutzen, nehmen einige
Radfahrer auch gerne wahr. Wenn nicht extra
ausschildert ist, dass an dieser Stelle die Möglichkeit besteht, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten. Radfahrer, die ihn trotzdem benutzen, können mit einem Bußgeld belegt werden.
Ich denke, das, was wir vorschlagen, ist eine
durchaus akzeptable Variante, weil damit denjenigen, die sich zügig im Straßenverkehr bewegen
wollen, ermöglicht wird, auf der Straße zu fahren,
und denjenigen, die lieber auf dem Gehweg fahren wollen, weil sich dort einfach sicherer fühlen das sind vor allem Kinder, aber auch Erwachsene
und ältere Leute -, dies auch künftig nicht untersagt wird. Der Gesetzgeber schreibt das auch genau so vor.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Haas, Ihre Äußerungen haben mich schon ein
Stück weit schockiert. Sie als Vorsitzender des
Umweltausschusses erzählen hier, es sei doch
kein Problem, von dem Wall am Völkerschlachtdenkmal ein bisschen Erde wegzubuddeln, um
den Weg zu verbreitern. Das ist Ihr Wahlkreis,
wenn ich mich richtig erinnere. Ich sitze ja im
Vergabegremium für Bauleistungen. Meines Wissens ist die Hecke am Wall denkmalgeschützt,
ebenso die Baumallee. Wenn Sie als Vorsitzender
des Umweltausschusses hier erzählen, der Weg
ließe sich dort doch ganz einfach verbreitern,
wenn man ein bisschen Erde vom Wall wegbuddeln würde, dann ist das - tut mir leid - für mich
mehr als Unwissen. Sie sollten sich fragen, ob Sie
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
sich mit einer solchen Äußerung als Ausschussvorsitzender nicht disqualifizieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Schmidt, auf unqualifizierte Äußerungen gibt es keine Antwort.
Frau Dubrau, formaljuristisch haben Sie recht.
Aber das, was wir momentan mit diesen Vorwegnahmen im öffentlichen Verkehrsraum machen,
ist, auf eine ganz legale, simple Art und Weise den
Autoverkehr immer weiter einzuschränken, ohne
andere Alternativen auszuschöpfen. Das ist die
Kritik, die wir hier auch zu Recht üben.
Wäre der Radweg in der Permoser Straße saniert
worden, gäbe es dort immer noch zweispurigen
Autoverkehr, sicheren Radverkehr und sicheren
Fußverkehr. Die Statements der Bürger und Bürgerinnen in dem Bericht im Fernsehen waren
doch relativ eindeutig. Einzig der ADFC hat kommentiert: Ja, das kann man so oder so machen. Darum geht es hier doch auch: dass wir Politik
machen, die die Menschen verstehen.
Im Übrigen: Ob ein Stadtrat qualifiziert oder unqualifiziert ist, Herr Schmidt, diese Einschätzung
überlassen wir den Wählerinnen und Wählern. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren
Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich will noch einmal rekapitulieren, worüber jetzt
abgestimmt werden soll. Frau Bärwald-Wohlfahrt
ist einverstanden, dass der von ihr vorgeschlagene Beschlusstext wie folgt geändert wird:
Das VTA legt bis zum 4. Quartal 2019
eine Variantenuntersuchung für die Umgestaltung der Prager Straße zwischen
Tabaksmühle und Sackeklinik vor, die
die Herstellung von getrenntem Gehund Radweg aufzeigt.
An der stadteinwärtigen Haltestelle Südfriedhof wird im Zuge des neuen Werbevertrages ab 01.07.2019 bei der Neueinordnung des Fahrgastunterstandes dieser konfliktfrei zum Abspannungsmast
eingeordnet
Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 29 - 24 - 3. So beschlossen.
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14.23 Aufstockung des Budgets für Sprachund Integrationsmittlung für Freie Träger für 2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt
2019/2020 (VI-A-06215)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.23.1 dazu VSP (VI-A-06215-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wer bringt den Antrag ein? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Ich will positiv beginnen.
Leipzig ist tatsächlich Vorreiter in Bezug auf viele
Leistungen für Geflüchtete sowie Migrantinnen
und Migranten, und das nicht nur durch das
Sprach- und Integrationsmittlungsprojekt „SprInt“.
Zu erwähnen sind auch der gute Betreuungsschlüssel bei der sozialen Betreuung und die
Sprachkurse, die wir schon seit langem für ausnahmslos alle Geflüchteten anbieten.
Mit SprInt hat sich die Stadt Leipzig bereits 2010
auf einen eigenen Weg begeben, um einen Beitrag zur interkulturellen Öffnung zu leisten. Öffentliche Stellen und Betroffene profitieren davon. Bestimmte Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn die Menschen, die die
deutsche Sprache nicht oder noch nicht beherrschen, auch angenommen werden und mit Beratungs- oder Unterstützungsleistungen in Kontakt
kommen. Mit SprInt kann Augenhöhe hergestellt
und Teilhabe an der Gesellschaft verbessert werden.
Sie erinnern sich sicher: Im Jahr 2016 haben wir
auf Antrag der drei auch heute antragstellenden
Fraktionen Grüne, SPD und LINKE den Sprachund Kulturmittlungspool „SprInt“ geöffnet. Seit
dem Beschluss des Stadtrats Mitte 2016 können
nicht nur die Stadtverwaltung oder bestimmte Ämter und Eigenbetriebe darauf zugreifen, sondern
auch freie Träger. Wir haben den Pool mit 50.000
Euro ausgestattet. Heute profitieren davon insgesamt 21 Beratungsstellen in den Bereichen Gewaltschutz, Opferschutz, Erziehungs- und Familienberatung. Das Angebot wird rege angenommen. Diese Öffnung war also überfällig.
Der Bedarf ist so hoch, dass im ersten Quartal
2018, anderthalb Jahre nach der Öffnung, bereits
ein Defizit von 9.500 Euro angezeigt wurde in der
AG SprInt, die die Angebote und das Ausschöpfen des Budgets immer auf dem Schirm hat und
das auch mit den Trägern diskutiert. In den Folgemonaten wuchs das Defizit auf 13.500 Euro an.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Im Sommer hat sich die Opferhilfe Sachsen mit
einem Brief hilfesuchend an alle Fraktionen gewandt mit der Bitte, dieses Defizit zu stopfen. Wir
drei Fraktionen haben mit diesem Antrag auf
diese Bedarfsanzeige der Opferhilfe Sachsen reagiert und beantragen heute, 9.500 Euro noch unterjährig dem SprInt-Budget für die freien Träger
zuzuführen.
Allerdings haben wir den Antrag noch weiter gespannt. In Punkt 2 schlagen wir vor, einen Vorgriff
auf den nächsten Doppelhaushalt zu wagen und
die Stadtverwaltung zu beauftragen, das angehäufte Defizit auf die Ausfinanzierung des Projektes im Doppelhaushalt 2019/2020 draufzulegen.
Aber nicht nur das: Auch weitere Bedarfe, die im
Bereich der freien Träger aufgelaufen sind, zum
Beispiel weitere gewaltpräventiv arbeitende Beratungsstellen und Offene Treffs, die ihren Bedarf
zusätzlich angemeldet haben, sollen mit berücksichtigt werden, also die Zahl der davon profitierenden Träger von derzeit 21 weiter erhöht werden.
Der Verwaltungsstandpunkt liegt uns vor. Der
Doppelhaushalt liegt uns vor. Wir wissen heute,
dass die Verwaltung diese Bedarfe nicht berücksichtigen will. Das finden wir, gelinde gesagt,
schwierig; denn wir müssen bedenken: Auch
wenn die Zahl der Geflüchteten, die nach Leipzig
zugewiesen werden oder die nach Leipzig ziehen,
sinkt, es kommen weiterhin auch EU-Bürgerinnen
und -Bürger und, trotz aller Einschränkungen,
auch Angehörige von Geflüchteten über den Familiennachzug nach Leipzig. Deshalb werden wir
drei Fraktionen einen gemeinsamen Haushaltsantrag formulieren und versuchen, diese Bedarfe
noch im Doppelhaushalt abzubilden. Wir werden
aber heute - das zum Antragshandling - Punkt 2
unseres Antrags zurückziehen.
Den Punkt 3 wollen wir allerdings heute zur Beschlussfassung stellen. Hier bitten wir die Stadt,
sich an den Freistaat Sachsen zu wenden und
ihm zu kommunizieren, dass die Leistungen in
landesgeförderten Beratungsstellen wie Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Erziehungsund Familienberatungsstellen von ihm weiter finanziert werden müssen; denn das ist prekär. Der
Freistaat hat im laufenden Jahr signalisiert, dass
das schwierig ist. Wir wollen, dass der Freistaat
hier weiter in der Pflicht ist.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: SprInt ist
ein gutes, ein wichtiges Angebot, das immer wieder weiterentwickelt werden muss. Wir erwarten
von der Stadtverwaltung, dass sie die weiter steigenden Bedarfe anerkennt. Wir bitten Sie heute
um Zustimmung zu unserem Antrag und die
Stadtverwaltung, in Zukunft ein Auge darauf zu
haben. - Vielen Dank.
S e i t e | 36
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir müssen zwei Dinge abwägen.
Auf der einen Seite wollen wir, dass sich die Leute
hier integrieren. Umso schneller sie integriert sind,
desto besser. Auf der anderen Seite wissen wir:
Integration gelingt am besten durch Sprache. Einerseits ist das Projekt „SprInt“ wichtig, andererseits besteht die Herausforderung, dass sich die
Menschen unserer Sprache stärker nähern. Ich
halte den Verwaltungsstandpunkt für ausgewogen und würde deshalb diesen gern als Änderungsantrag übernehmen und abstimmen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Dazu ein kurzer Einwand. Der gemeinsame
Antrag widerspricht natürlich nicht dem Anliegen,
dass die Menschen auch die deutsche Sprache
erlernen. Das muss parallel laufen. Aus eigener
Erfahrung kann ich sagen: Man erlernt eine Sprache schneller, wenn einem die andere Seite entgegenkommt. Deshalb finde ich, das widerspricht
sich nicht. Ihr Einwand spricht eigentlich nur dafür,
für unseren gemeinsamen Antrag zu stimmen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel, bin ich
schwer von Begriff? Da Sie Punkt 2 jetzt zurückgezogen haben, ist der Beschlussvorschlag doch
identisch, oder?
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Das wollte ich gerade sagen. Ich weiß nicht, wohin Sie wollen, Herr
Albrecht. Der Verwaltungsstandpunkt gibt uns in
Punkt 1 und Punkt 3 komplett recht. Punkt 2 haben wir zurückgezogen und werden das Anliegen
in den Haushaltsverhandlungen noch mal einbringen. Daher verstehe ich Ihren Einwand hier nicht.
Oberbürgermeister Jung: Da Herr Albrecht den
Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur
Abstimmung stellt, verfahren wir so. Unter uns:
Eigentlich wäre es widersinnig, wenn Sie jetzt mit
Nein stimmen.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Darf ich das bitte noch erklären? - Das ist nicht
widersinnig. Widersinnig ist, den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung zu stellen. Punkt 2
des Verwaltungsstandpunkts schließt eine Erhöhung der Förderung in den Jahren 2019/2020
aus. Wir sind da anderer Meinung. Deswegen
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
stellen wir heute die Punkte 1 und 3 unseres Antrags zur Abstimmung. Über Punkt 2 wollen wir im
Rahmen der Haushaltsberatungen neu verhandeln. Das ist der Unterschied. Deswegen stimmen
wir jetzt gegen den Verwaltungsstandpunkt. Den
Punkten 1 und 3 unseres Antrags stimmen wir zu.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens, da
haben Sie gut die Kurve gekriegt.
Ich bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag der
CDU in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 16 - 39 - 0. Abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über die Punkte 1 und 3 des gemeinsamen Antrags ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 51 - 3 - 1. So positiv votiert.
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1 Status des Verfahrens zum Freiheitsund Einheitsdenkmal (VI-F-06499)
Einreicher: CDU-Fraktion
Es antwortet Kollegin Jennicke.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Stadträte! Liebe Fragesteller von der CDUFraktion! Sie hatten in Frage 1 nach dem Verfahrensvorschlag der Stiftung Friedliche Revolution
gefragt. - Der Stadtrat hat am 18.10.2017 beschlossen und damit der Stiftung Friedliche Revolution den Auftrag erteilt, einen Verfahrensvorschlag zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal zu erarbeiten. Konkret umfasst die Vereinbarung den Auftrag, bis zum 30. Juni 2018 ein
Grundkonzept für den gesamten Beteiligungsprozess unter Einbeziehung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive Dokumentation der Stadt
Leipzig vorzulegen.
Nach entsprechender Vorarbeit durch die Stiftung
fand am 9. März 2018 eine Auftaktberatung statt,
in der die Stiftung ihre geplante Herangehensweise und ein erstes Prozessdesign mir und der
Leiterin des Kulturamtes vorstellte. Verabredet
wurde die Weiterentwicklung des Entwurfs. Die
von der Stiftung vorgeschlagene Durchführung einer repräsentativen Bürgerbefragung, die aus diesem Gespräch resultierte, hat die Verwaltung begrüßt. Von der Stiftung erwartete zusätzliche Mittel zur Durchführung der Bürgerbefragung sind
nicht bestätigt worden.
Am 8. Juni 2018 fand am Tisch der Beigeordneten
ein weiteres Gespräch mit der Stiftung und dem
von der Stiftung Beauftragten, der die repräsentative Bürgerbefragung deutschlandweit, aber auch
S e i t e | 37
in Leipzig durchführen soll, dem Büro Hitschfeld,
statt. Die Beratung diente auch der Vorbereitung
der Sitzung des Begleitgremiums, zu der dessen
Mitglieder für den 25. Juni 2018 bereits eingeladen worden waren. Durch die Stiftung bzw. durch
das Büro Hitschfeld erfolgte die Vorstellung der
Ergebnisse der Umfrage und des weiterentwickelten Grundkonzepts. Seitens der Beigeordneten
wurde die Erwartung geäußert, dass daran bis zur
Sitzung des Begleitgremiums weiterzuarbeiten
ist, da aus Sicht der Verwaltung der Vorschlag
noch nicht nachvollziehbar und verständlich genug erschien.
In der Sitzung des Begleitgremiums wurden die
Ergebnisse der Bürgerbefragung vom Begleitgremium selbst vorgestellt. Es gingen zahlreiche Hinweise zum Entwurf ein. Im Ergebnis der Beratung
des Begleitgremiums wurde die für den darauffolgenden Tag durch die Stiftung ursprünglich vorgesehene Freischaltung einer Website zum Bürger*innendialog über das Verfahren zurückgestellt. Die Stiftung erhielt den Auftrag, an dem Entwurf weiterzuarbeiten und dabei die Hinweise des
Begleitgremiums zu berücksichtigen. Am 26. Juni
fand die besagte Pressekonferenz statt. Dort wurden aber ausschließlich die Ergebnisse der Bürgerbefragung vorgestellt.
Die Stiftung hat dann - so war es auch verabredet - zum 31.08.2018 eine überarbeitete Version
des Verfahrensvorschlags abgegeben, zu dem
die Abstimmung aktuell läuft. Dazu finden noch in
dieser Woche Gespräche statt.
Um auch Ihre Unterfragen zu Frage 1 zu beantworten: Ich gehe davon aus, dass der Vertrag erfüllt wird. Es ist zu keiner Zeit eine Ausschreibung
vorgesehen worden, sondern es wurde durch den
Ratsbeschluss quasi eine Direktvergabe beauftragt. Sollte es wider Erwarten nicht zu dem erhofften Ergebnis kommen, ermöglicht die Vereinbarung beiden Seiten eine Kündigung aus wichtigem Grund.
In Frage 2 fragen Sie, ob die Mittel von insgesamt
80.000 Euro - 40.000 Euro in 2017, 40.000 Euro
in 2018 - schon abgeflossen sind. - Verabredet
war, dass die erste Rate von 40.000 Euro so zur
Verfügung gestellt wird, dass von der Stiftung
Sach- und Personalkosten beglichen werden können. Diese erste Rate wurde mit Vertragsabschluss ausgezahlt. Die zweite Rate wird fällig
nach Übergabe bzw. Annahme des Konzepts
durch die Verwaltung. Das ist für 2018 vorgesehen, aber bisher noch nicht erfolgt und daher auch
noch nicht beglichen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Frau Dr. Jennicke. - Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht
der Fall.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
15.2 Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Wahllokalen (VI-F-06503)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Frau Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Zur Frage 1. Eine vollständige Übersicht aller betroffenen öffentlichen Gebäude im Eigentum der
Stadt - dazu gehören als größte Gruppe natürlich
die Schulen - und der jeweils gebäudekonkreten
Barrieren ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage, der Notwendigkeit der Abfrage aller relevanten Ämter und des unterschiedlichen Erfassungsstandes zum Thema derzeit nicht möglich.
Ich habe aber in einer Anlage eine Tabelle mit den
wichtigsten Gebäuden zusammengestellt, die ich
Ihnen gern zur Verfügung stelle. Darin sind sowohl die barrierefreien Zugänge als auch Toiletten
und Ähnliches aufgelistet.
Zur Frage 2. Ein konkreter Zeitpunkt kann ebenso
wenig wie die Kosten ad hoc benannt werden.
Eine barrierefreie Umgestaltung ist nicht unabhängig von Sanierungsmaßnahmen in den Gebäuden möglich. Solche Einzelkosten herauszulösen, würde nicht der Realität entsprechen. Auch
die entsprechenden Planungen und die Kostenermittlungen sind ad hoc nicht darstellbar.
Zur Frage 3. Im Vorfeld jeder Wahl war und ist das
wichtigste Anliegen des Amtes für Statistik und
Wahlen, intensive Abstimmungen mit den Behindertenorganisationen zum Thema „Barrierefreiheit bei Wahlen“ durchzuführen. Auch im kommenden Wahljahr werden gemeinsame Anstrengungen für mehr Barrierefreiheit bei den Wahlen
unternommen werden.
Für die Europa- und die Kommunalwahl 2019
werden voraussichtlich 404 Wahlbezirke eingerichtet, die auf circa 145 Wahlobjekte in der Stadt
verteilt werden. Da der Prozess der Wahlraumbindung noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit
noch keine Angabe zur genauen Anzahl der barrierefreien bzw. barrierearmen Objekte gemacht
werden.
Bei der Auswahl der Wahlobjekte wird weitergehende Kontinuität zu den Wahlen in 2014 und
2017 angestrebt. Änderungen werden vorgenommen, wenn neue Objekte gebunden werden können, die hinsichtlich der Wohnortnähe oder der
Barrierefreiheit besser geeignet sind, oder wenn
einzelne Wahlobjekte nicht mehr oder aufgrund
von Sanierungen und Ähnlichem zu dieser Zeit
nicht zur Verfügung stehen.
S e i t e | 38
Zur Frage 4. Durch Vermeiden, Beseitigen oder
Reduzieren von Barrieren soll allen Wahlberechtigten eine weitgehend gleichgestellte Wahlteilnahme ermöglicht werden.
Was die Wahlräume betrifft, ist Folgendes vorgesehen: Für kurze Wege werden vorzugsweise
Wahlräume in Wohnortnähe angeboten. Es ist angestrebt, möglichst viele Wahlräume mit barrierefreiem Zugang einzurichten. Allerdings ist das aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht in allen
Objekten möglich. Für die Bedienung von Aufzügen und für Lotsentätigkeit werden in den ausgewählten Wahlobjekten ehrenamtliche Hilfen bestellt.
Im Online-Angebot des Amtes für Statistik und
Wahlen unter www.leipzig.de werden sich die
Wahlberechtigten unter der Rubrik „Wahlen in
Leipzig“ über den Link „Wahllokalsuche“ über ihren Wahlraum und dessen Barrierefreiheit informieren können.
In der Wahlbenachrichtigung wird der Hinweis
„Zugang barrierefrei“ bzw. „Zugang nicht barrierefrei“ stehen. Auch den Behindertenorganisationen
werden die notwendigen Informationen bereitgestellt, sodass man sich auch über sie informieren
kann.
Darüber hinaus haben alle Wahlberechtigten natürlich jederzeit die Möglichkeit, barrierefrei im
Neuen Rathaus oder per Briefwahl zu wählen.
Zur Frage 5. Ein exakter Zeitpunkt kann hier nicht
angegeben werden. Mit den fortschreitenden Sanierungen und dem Neubau von Schulgebäuden
wird sich die Zahl barrierefrei zugänglicher Wahlräume in den kommenden Jahren weiter erhöhen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau, bis wann können wir mit einer aktuellen Erfassung rechnen? Ich weiß, Herr
Dr. Pellmann hat das fast jedes Mal vor und nach
Wahlen thematisiert. Irgendwo in der Stadtverwaltung müsste doch eine Übersicht existieren, aus
der hervorgeht, wo noch Defizite bestehen, die es
abzubauen gilt.
Bürgermeisterin Dubrau: Nein, laut Aussage
des Amtes gibt es eine solche Übersicht nicht.
Bürgermeister Hörning: Zunächst einmal generell: Die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs
zur Wahl besteht sowohl in der Briefwahlstelle
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
dauerhaft als auch zu Hause. Das ist die beste
Form des barrierefreien Zugangs zur Wahl.
Zu Ihrer Frage, Herr Schlegel. Wir werden in den
nächsten Wochen die Wahllokale festlegen und
sie Ihnen dann in Form einer öffentlichen Vorlage
auch bekannt geben.
S e i t e | 39
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Meines Wissens ist das nicht so. Das besagen auch die Beschwerden, die wir erhalten haben, nämlich dass
man genau das am Wahltag nicht darf, selbst
wenn das Wahllokal am Wohnort nicht barrierefrei
und deshalb für denjenigen nicht zugänglich ist.
Genau dafür brauchen wir eine Lösung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Oberbürgermeister Jung: Darum werden wir
uns kümmern. - Keine weiteren Nachfragen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Noch eine Nachfrage. Wie lässt sich das mit der Forderung der
Behindertenverbände vereinbaren, die immer
wieder betonen, dass Behinderte gleichberechtigt
am gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen?
Mit einer Notlösung wird dem nicht entsprochen,
zumal es sich ja bei einer Wahl nicht um ein einmaliges Ereignis handelt.
15.3 Datengrundlage
für
Zweckentfremdungsverbote (VI-F-06490)
Bürgermeister Hörning: Das Amt für Statistik
und Wahlen ist im engen Dialog mit allen Behindertenverbänden. Ich möchte ganz explizit sagen,
dass unsere Briefwahlstelle, die hier im Neuen
Rathaus barrierefrei eingerichtet ist und die mit
dem öffentlichen Nahverkehr barrierefrei zu erreichen ist, keine Notlösung ist, sondern eine dem
Wahlvorgang würdige und angemessene Lösung
für die Ausübung demokratischer Rechte.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich versuche, das kurz
und knackig zu beantworten, werde aber doch
zwei, drei Zahlen nennen müssen. - Zu den Fragen 1 und 2. Ja, der Oberbürgermeister hat sich
bereits an das Sächsische Staatsministerium des
Innern gewandt. In der Antwort bat das Ministerium für die Prüfung der Schaffung gesetzlicher
Grundlagen die Stadt Leipzig um Zusendung von
Daten über die zu erwartende Zweckentfremdung. Hierzu ist wiederum ein Antwortschreiben
ergangen, dass entsprechende Daten im ersten
Quartal 2019 vorliegen und dem Freistaat dann
zur Verfügung gestellt werden. Die Untersuchung
soll vergeben werden. Die Ausschreibung läuft im
Moment.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Dazu eine
Nachfrage. Es geht nicht darum, ob das eine
schöne Briefwahlstelle ist. Ich nutze auch gern die
Briefwahl, aber das mögen nicht alle. Viele wählen nicht gern vor dem eigentlichen Wahltermin,
sondern wollen sich ihre Entscheidung bis zum
Wahlsonntag aufsparen. Dazu meine Frage:
Kann derjenige, der auf Barrierefreiheit angewiesen ist, am Wahlsonntag seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben, weil das eigentlich vorgesehene nicht barrierefrei ist, oder gibt es
nur die Möglichkeit der Briefwahl, wenn das Wahllokal in Wohnortnähe nicht barrierefrei ist? Das ist
doch die Ungerechtigkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald, wir
können eine Antwort gern nachliefern. Herr
Dütthorn war mit Herrn Hörning bei mir und hat
mir versprochen, bei den im nächsten Jahr anstehenden Wahlen den Anteil der barrierefreien
Wahlmöglichkeiten noch einmal intensiv zu steigern. Das war der letzte Stand. - Meines Wissens
ist es möglich, am Wahltag ein barrierefreies
Wahllokal aufzusuchen.
Einreicher: SPD-Fraktion
Die SPD-Fraktion hatte gebeten, hier keine Zahlenkolonnen vorzulesen, sondern diese schriftlich
zu übergeben. Daher bitte ich Frau Dubrau, die
Fragen kurz und prägnant zu beantworten.
Zur Frage 3. 2016: keine Bauanträge. 2017: drei
Bauanträge mit 22 Ferienwohnungen, die genehmigt wurden. 2018: drei Baugenehmigungen für
acht Ferienwohnungen; drei weitere Anträge mit
sechs Ferienwohnungen sind in Bearbeitung.
Zur Frage 4. Mietvertraglich ist eine solche Nutzung nicht gestattet und wird von der LWB mit
dem gesamten Spektrum der ihr zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mittel geahndet. 2018 sind
im gesamten Wohnungsbestand der LWB 20
Fälle des Missbrauchs bekannt geworden. Die
LWB hat stets eine zeitnahe Lösung herbeigeführt. Dabei musste auch eine fristlose Kündigung
der Wohnung im einstelligen Fallbereich prozessiert werden. In allen übrigen Fällen wurde nach
Abmahnung vonseiten der LWB das Angebot aus
den Portalen entfernt. Die LWB ist sich der Bedeutung dieser Missnutzung bewusst und legt deshalb verstärkt Augenmerk auf die regelmäßige
Kontrolle der Bestände im Abgleich mit den Angeboten in den Portalen.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Das ist
nicht der Fall. - Danke schön, Frau Dubrau.
15.4 Fortschreibung Lärmaktionsplan - wann
bitte? (VI-F-06451)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Kollegen Rosenthal.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Bonew)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Bürgermeister Bonew! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Zur Frage 1. Der Entwurf zur
Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2
liegt vor und soll voraussichtlich Ende November
in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters für
die Öffentlichkeitsbeteiligung, das heißt: eine vierwöchige Auslegung, freigegeben werden. Nach
Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Berücksichtigung von Hinweisen und Einwänden
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplans
Stufe 2 und anschließende Kenntnisnahme durch
den Stadtrat für das zweite Quartal 2019 angestrebt. Parallel dazu erfolgt die Vergabe des Lärmaktionsplans Stufe 3 an ein externes Büro. Diese
„zweite Fortschreibung“ und damit Stufe 3 wird bis
Mitte 2019 durchgeführt. Ziel ist die Kenntnisnahme durch den Stadtrat bis Ende 2019.
Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältiger
Natur. Wesentliche Gründe sind die parallele Bearbeitung des Luftreinhalteplans und des Masterplans „Green City“ in den Jahren 2017 und 2018.
Relevante Maßnahmen beider Planungsinstrumentarien finden sich auch in der Fortschreibung
des Lärmaktionsplans wieder. Insoweit sind die
Planwerke interdisziplinär zu betrachten und kommen auch der Lärmreduzierung zugute.
Das zeitliche Vorgehen ist zwischen dem Freistaat Sachsen, dem betreffenden Ministerium für
Umwelt und Landschaft und der Stadt Leipzig
kommuniziert.
Zur Frage 2. Es ist nicht davon auszugehen, dass
ein Umsetzungsbericht für das Jahr 2017 sich
maßgeblich vom Umsetzungsbericht 2015 unterscheiden würde. Für die Maßnahmenplanung
und -umsetzung sind die Fachämter innerhalb der
Stadtverwaltung aufgefordert, erforderliche Prioritäten zu setzen. Das Amt für Umweltschutz ist dabei Sachverwalter und Unterstützer in internen
Prozessen. Es wird angestrebt, im Rahmen der
Lärmaktionsplanungsstufe 3 eine Auswertung der
Stufen 1 und 2 vorzunehmen und einen entsprechenden Umsetzungsbericht für 2019 zu erarbeiten.
S e i t e | 40
Zur Frage 3. Der Online-Dialog erbrachte 285 Beiträge, mit denen in der Regel mehrere Aspekte
vorgetragen wurden. Die Auseinandersetzung mit
den Beiträgen und einzelnen Aspekten erforderte
einen enormen, vorher nicht absehbaren Zeit- und
Ressourcenaufwand. Durch das in der Antwort
auf Frage 1 beschriebene Vorgehen erreicht die
Verwaltung, dass die - sagen wir es mal so - Verzögerung in der Lärmminderungsplanung erheblich gemindert wird.
Bürgermeister Bonew: Gibt es Nachfragen? Nein. Das ist äußerst fair. Vielen Dank.
15.5 Zunehmende Praxis der Markierung doppelter Fahrradwege in Leipzig (VI-F06455)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte ja vorhin angekündigt, dass ich zu diesem Thema noch einmal etwas ausführlicher sprechen werde. - Voranschicken möchte ich, dass wie bei jeder Verkehrsregelung auch die Anlage von Radfahrstreifen
bzw. Schutzstreifen auf Grundlage der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, StVO, zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des
Verkehrs erfolgt, die deutschlandweit gelten.
Hinzu kommt, dass es zu den vom Stadtrat beschlossenen verkehrlichen Zielen gehört, eine
nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer - ich betone: für alle - in Leipzig zu fördern.
Ein Mittel, dies zu erreichen, ist die Schaffung attraktiver und sicherer Radverkehrsanlagen, insbesondere im Hauptstraßennetz. Deshalb werden
dort, wo es erforderlich und möglich ist, sukzessive Radverkehrsanlagen, vorzugsweise mittels
Markierung, angelegt.
Zur Frage 1. Da der im Verlauf der Straße am See
vorhandene, abgesetzte Geh- und Radweg aufgrund seiner Lage nicht benutzungspflichtig ist,
können Radfahrer wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch die Fahrbahn benutzen, was viele
auch machen. Damit dies für alle Verkehrsteilnehmer sicherer wird, wurde bereits beim Ausbau der
Straße am See ein Querschnitt gewählt, der die
Markierung von Schutzstreifen ermöglichte. Insgesamt ist festzuhalten, dass durch die optisch
schmalere Fahrbahn und das Fehlen der Leitlinie
das Geschwindigkeitsniveau gesenkt wurde und
die Schutzstreifen somit auch überhöhten, nicht
angemessenen Geschwindigkeiten entgegenwirken.
Zur Frage 2. Permoser Straße: Um eine Radwegbenutzungspflicht aufrechtzuerhalten, müssen
Radwege den Vorschriften der StVO entspre-
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
chen. Dazu gehört unter anderem, dass die bauliche Beschaffenheit eine sichere Nutzung erlaubt.
In der Permoser Straße ist insbesondere der
stadtauswärts gelegene Radweg durch Wurzelauftrieb wellig und in einem sehr schlechten Zustand. Da die Wurzeln nicht gekappt werden können, wäre eine dauerhafte und wesentliche Zustandsverbesserung nur mit einem Ersatzneubau
zu erreichen, der derzeit nicht umsetzbar ist.
Da es weitere Sicherheitsdefizite gab - zum Beispiel: Kfz-Spuren und Parkstreifen zu schmal,
Bussonderstreifen nicht StVO-gerecht, unsichere
Rückführung des Radverkehrs auf die Fahrbahn -, war in Abstimmung mit der LVB und der
Polizei eine Neuaufteilung des Verkehrsraums an
dieser Stelle erforderlich. Insgesamt musste eingeschätzt werden, dass die Radwegbenutzungsfläche nicht aufrechtzuerhalten ist.
Wegen der vorhandenen Verkehrsbelastungen
sind nach StVO aus Gründen der Ordnung und
Sicherheit des Verkehrs jedoch weiterhin Radverkehrsanlagen erforderlich. Mit der nunmehr vorhandenen Fahrbahnaufteilung konnten eine sichere Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn, ausreichend breite Kfz-Fahrspuren und -Parkstreifen
sowie zusätzliche Parkplätze geschaffen und die
Verkehrssicherheit insgesamt verbessert werden.
Dazu ein Hinweis: Hier ist auf einer Länge von
250 Metern die Busspur weggefallen, die aber sowieso nicht funktioniert hat.
Da der bisherige, vom Gehweg abgetrennte Radweg gleichwohl immer noch vorhanden ist, kann
dieser gleichzeitig als nicht benutzungspflichtiger
Radweg von den Radfahrern, die sich auf dem
Radfahrstreifen wegen der unmittelbaren Nähe
zum Kfz-Verkehr nicht sicher fühlen, wie zum Beispiel Kinder oder ältere Bürger, weiterhin benutzt
werden, ohne dafür belangt zu werden.
Delitzscher Landstraße: Dort wurde dem Radverkehr stadtauswärts lediglich die Mitbenutzung des
Gehweges, auf dem aber Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden muss, angeboten. Stadteinwärts
gab es gar keine Radverkehrsanlagen. Bei der
vorhandenen Verkehrsbelastung in der Delitzscher Straße fordern die einschlägigen Regelwerke die Einrichtung von Schutzstreifen. Diese
können ausdrücklich nach Gesetzeslage mit der
Regelung „Gehweg - Radfahrer frei“ kombiniert,
also doppelt belegt werden. Auch hier wurde
durch die Markierung der Schutzstreifen, die Entfernung der Leitlinie und die Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus die Verkehrssicherheit
maßgeblich erhöht. Da im betreffenden Abschnitt
der Delitzscher Straße das Fußgängeraufkommen gering ist, bestand im konkreten Fall die
Möglichkeit, den Fußweg auch weiterhin für sehr
langsam fahrende Radfahrer freizugeben.
S e i t e | 41
Zu den Fragen 3 und 4. Wie bereits erläutert, handelt es sich in all diesen Fällen nicht um zusätzliche oder doppelte Fahrradwege. Wenn es die
Verkehrssicherheit bzw. die maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorschriften erfordern, werden
entsprechende Maßnahmen ergriffen, die sachund fachgerecht sind und eine verkehrssichere
Verkehrsabwicklung für alle Verkehrsarten ermöglichen. Im Einzelfall kann die Anlage eines
Radfahrstreifens oder eines Schutzstreifens neben einem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder einem Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ angemessen sein und wird auch in Zukunft angewendet. Ich möchte noch einmal betonen: Das ist keine Lex Leipzig, sondern das ist
Gesetzeslage und geübte Praxis in ganz Deutschland.
Bürgermeister Bonew: Dazu eine Nachfrage
von Herrn Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Frau Dubrau, mit Verlaub,
die Anfrage kam ja nicht von ungefähr. An unsere
Fraktion wurden mehrfach Fragen aus der Bürgerschaft zu dieser unsinnigen Praxis herangetragen, wie in den drei Beispielen genannt. Was Sie
hier jetzt geantwortet haben, geht eigentlich gegen null. Das muss ich so sagen. Dann hätten wir
uns die Anfrage sparen können. Das werden die
Bürger draußen von uns auch so erfahren.
Ein Beispiel: Es gibt einen gut funktionierenden
Radweg an der Straße am See in Richtung Lausen. Statt dort Verkehrsschilder aufzustellen, die
auf Tempo 30 oder 50 hinweisen, Bürgermeister Bonew: Ihre Nachfrage, Herr
Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): - sagen Sie: Das verlangsamt da alles.
Nun meine Frage. Habe ich Sie richtig verstanden, dass es auch weiterhin eine Doppelung von
Radwegen geben wird bzw. Sie diese nicht ausschließen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Stadtrat Kriegel (AfD): Das ist eine klare Ansage.
Ich danke Ihnen.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich finde es schon erstaunlich, dass Sie die bundesdeutsche Gesetzgebung als unsinnig empfinden.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
S e i t e | 42
Bürgermeister Bonew: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Frau Dubrau, bitte.
15.6 Stadt Leipzig vs. Connewitz (VI-F-06520)
Bürgermeisterin Dubrau: Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Zur Frage 1. Der Ausbau der
Petersstraße im Bereich Grimmaische Straße ist,
abhängig von der Bereitstellung der finanziellen
Mittel, ab dem Jahr 2021 geplant.
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Kollegen Rosenthal. Bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Kollege Bonew! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Zur Frage 1. Mit Stand 18. Oktober 2018 ist an der Streetball-Anlage am
Connewitzer Kreuz kein Schriftzug „No Cops“ vorhanden.
Zur Frage 2. Heute kann keine Auskunft gegeben
werden, wie oft der Schriftzug überstrichen werden soll.
Zur Frage 3. Der Schriftzug „No Cops“ stellt - so
wurde mir gesagt - den strafrechtlichen Tatbestand der Sachbeschädigung dar.
Zur Frage 4. Der Schriftzug auf der Betonwand an
der Streetball-Anlage ist im Jahr 2017 fünfmal im
Wert von 1.920,95 Euro und im Jahr 2018, Stand:
16.10.2018, fünfmal im Wert von 1.636,25 Euro
überstrichen worden.
Zur Frage 5. In der Stadtverwaltung sind jeweils
ein Mitarbeiter im Amt für Stadtgrün und Gewässer als Verwalter der Fachliegenschaft sowie im
Ordnungsamt mit der Beauftragung eines externen Dienstleisters beschäftigt, was aber nur geringe Anteile ihrer Arbeitszeit und ihrer sonstigen
Aufgaben ausmacht.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank, Herr Kollege. - Gibt es Nachfragen? - Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Sie sagten,
der Schriftzug „No Cops“ stelle eine Sachbeschädigung dar. Wäre „Gänseblümchen sind schön“
auch eine, oder dürfte man das dort dranschreiben?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das muss ich
noch mal prüfen, Frau Gabelmann.
Bürgermeister Bonew: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
15.7 Schadensbeseitigung am Straßenbelag
im Bereich der Innenstadt an der Kreuzung Petersstraße/Grimmaische Straße
(VI-F-06356)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Zur Frage 2. Es war vorgesehen, die Petersstraße
zeitnah nach dem Bau des City-Tunnels auszubauen. Daher wurde mit der DB AG im Zuge des
Tunnelbaus eine Vereinbarung getroffen, dass die
Aufbrüche in der Petersstraße nur bituminös geschlossen werden und die DB auf der Grundlage
eines Fiktiventwurfs, der die Wiederherstellung
des Urzustands beinhaltet, einen festgelegten Betrag zur Gestaltung der Petersstraße an die Stadt
Leipzig überweist. Dieser Betrag wurde überwiesen und ist noch vorhanden. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt konnte die Gesamtbaumaßnahme bisher nicht im Haushalt verankert
werden. Ein Großteil der Schäden in dieser
Straße wird durch den Lieferverkehr verursacht,
wo aber kein Verursacher konkret festgestellt werden kann. Insofern wird das Geld, das von der DB
zur Verfügung gestellt wurde, nur einen Bruchteil
dessen ausmachen, was insgesamt benötigt wird.
Zur Frage 3. Die DB kann nicht zur Schadensbeseitigung herangezogen werden, da sie, wie ausgeführt, die Ausgleichszahlung bereits geleistet
hat.
Bürgermeister Bonew: Eine Nachfrage von
Herrn Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Schönen Dank für
die Antwort, die mich natürlich nicht zufriedenstellt.
Bürgermeisterin Dubrau: Mich auch nicht.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sie sagten, dieses Geld ist bisher nicht im Haushalt eingestellt,
liegt aber zum Zwecke der Beseitigung der Schäden an den Straßenbelägen bereit. Ist das richtig?
Die zweite Frage: Wieso wurde ein solcher Vertrag mit der DB geschlossen, der eigentlich zum
Nachteil der Stadt ist?
Drittens. Irgendwann muss die Stadt in den Haushalt einordnen, dass dort etwas gemacht wird.
Das ist aus meiner Sicht ja nicht irgendeine Örtlichkeit, sondern sie liegt mitten in der Stadt und
wird von Touristen und Gästen Leipzigs begangen. Eigentlich ist das ein Schandfleck. Sehen Sie
das auch so?
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Bürgermeisterin Dubrau: Das sehe ich genauso. Ich würde diesen Bereich liebend gern in
Ordnung bringen lassen. Aber Sie kennen auch
die finanzielle Situation der Stadt. Derzeit stehen
nur für Gefahrenbeseitigung Gelder zur Verfügung. An dieser Stelle geht es aber nicht um Gefahrenbeseitigung, sondern nur um die Wiederherstellung der Schönheit einer Straße. Diese
Maßnahme haben wir für das Jahr 2021 vorgesehen. Der Haushalt für 2021 ist derzeit noch nicht
in der Diskussion. Sie werden erst dann darüber
bescheiden können, ob die Maßnahme tatsächlich finanziert wird.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Können Sie sich
vorstellen, dass das noch in den nächsten Doppelhaushalt eingestellt werden kann?
Bürgermeisterin Dubrau: Nach den Vorgaben,
die wir für den Haushaltsplan haben, nicht.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Können Sie mir
das noch schriftlich geben?
Bürgermeisterin Dubrau: Ja.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank.
15.8 Zukunft der Schulbibliotheks- und Leseräume (VI-F-06357)
S e i t e | 43
Schulbibliothek wird dann für den Kunstunterricht
genutzt. Es erfolgt also ein Raumtausch.
Zur Frage 3. Das auf drei Jahre angelegte Bundesprojekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“
läuft am 31.12.2018 aus. Davon sind 67 Schulbibliotheken bzw. Leseräume betroffen.
Zur Frage 4. Das neue Arbeitsmarktprogramm
„MitArbeit“ soll formal ab dem 01.01.2019 starten.
Für November 2018 wird die dafür notwendige
Beschlussfassung des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für
Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt - erwartet. Bis zum tatsächlichen Beginn der von mir genannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und der Teilnehmergewinnung kann die personelle Betreuung von Schulbibliotheken und Leseräumen über den Freiwilligendienst aller Generationen und/oder Honorarverträge überbrückt werden.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Die letzte Aussage, wie man das überbrücken will, war ja sehr
interessant. Wer bezahlt denn den Freiwilligendienst aller Generationen? Wenn Sie sagen, das
würde die Stadt übernehmen, wäre das eine Lösung, wie wir bis zum Beginn der neu aufgelegten
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen „überleben“
könnten.
Einreicher: CDU-Fraktion
Kollege Fabian antwortet.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Nein. Die
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreute im
Schuljahr 2017/18 insgesamt 72 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in kommunaler
Trägerschaft. Eine Umwandlung zu einem regulären Klassenraum erfolgte an keiner Schule.
Zur Frage 2. Im Schuljahr 2018/19 betreut die
Schulbibliothekarische Arbeitsstelle 74 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in kommunaler Trägerschaft. Es sind also zwei Leseräume
neu hinzugekommen. Es ist nicht geplant, dass
eine bestehende Schulbibliothek bzw. ein bestehender Leseraum aufgelöst wird. Lediglich in einer Schule, am Gymnasium Neue Nikolaischule,
ist für 2019 vorgesehen, dass die Schulbibliothek
in einen kleineren Raum zieht, der derzeit als
Kunstraum genutzt wird. Der Raum der jetzigen
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich gehe davon
aus, dass dafür eine Lösung gefunden wird, auch
in Zusammenarbeit mit den Schulen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Und mit der
Stadt.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Darüber berichte ich Ihnen im Fachausschuss.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Gut.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Die
Anfrage 15.9 wird schriftlich beantwortet.
15.10 Weitere Vorgehensweise der Verwaltung im Nachgang zum städtebaulichen
Verfahren „Wilhelm-Leuschner-Platz“
(VI-F-06426)
Einreicher: AfD-Fraktion
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Frau Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Zur Frage 1. Das Ausstellungskonzept ist
fertiggestellt und soll zusammen mit dem nächsten Verfahrensschritt, der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs, öffentlich vorgestellt werden.
In der Ausstellung wird die seit 1990 währende
Planungshistorie umfänglich und unter Würdigung sämtlicher Beiträge vorgestellt werden.
Dazu gehören auch die Informationen zu den
durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren. Ob
auch die städtebaulichen Modelle Bestandteil der
Ausstellung werden, ist im Moment noch offen;
das ist auch eine Frage der Größenordnung.
Zur Frage 2. Derzeit werden die vorliegenden
Fachgutachten, unter anderem zur Schallimmissionsprognose und zur Regenwasserbewirtschaftung, ausgewertet und entsprechende Festsetzungen für den B-Plan-Entwurf entwickelt. Ziel
des Stadtplanungsamtes ist es, bis Anfang des
ersten Quartals 2019 eine Beschlussvorlage zur
Beteiligung am B-Plan-Entwurf in die Gremien
einzubringen. Nach Beschluss der Ratsversammlung könnte im zweiten Quartal 2019 die Beteiligung mit Eröffnung der Ausstellung zur Planungshistorie durchgeführt werden.
Zur Frage 3. Der vom Institut für Länderkunde
ausgelobte Wettbewerb für ein neues Institutsgebäude ist ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb. Die erste Phase hat bereits stattgefunden. Das Teilnahmeverfahren war offen; das
heißt, es erfolgte kein Ausschluss von bestimmten
Architekturbüros. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb waren grundsätzlich alle berechtigt, die
die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin tragen dürfen.
In der Anlage zur Auslobung sind Nachweise und
Angaben zu Eignungskriterien gefordert. Diese
beziehen sich auf die dem Wettbewerb nachfolgenden Schritte, um den entsprechenden Zuschlag durch das Preisgericht auch regeln zu können. Gemäß der geltenden Vergabeordnung ist
der Auslobende berechtigt, anhand von Eignungskriterien festzustellen, dass der oder die
Preisträger über die für den ausgeschriebenen
Auftrag erforderliche Leistungsfähigkeit verfügen. - Also: Es ist sicher schwierig, wenn ein Berufsanfänger sich bewirbt, ein solches Institutsgebäude zu bauen. - Sollte die Leistungsfähigkeit für
den Nachweis der Eignung durch den oder die
Preisträger nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Eignungsleihe. Damit können Kapazitäten anderer Architekturbüros in Anspruch genommen werden, ein Verfahren, das wir
in Leipzig durchaus schon angewandt haben.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. der
Berücksichtigung auch jüngerer Architekt*innen
S e i t e | 44
wird durch die Verfahrensweise gewahrt, indem
sie sich Partner suchen. Daher besteht aus Sicht
der Verwaltung kein Änderungserfordernis. Ein
Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz
kann in dem genannten Zusammenhang nicht erkannt werden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Die Anfragen 15.11 bis 15.14 werden schriftlich
beantwortet.
15.15 Medizinische Versorgungszentren (VIF-06498)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian antwortet.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In Leipzig gibt
es 22 Medizinische Versorgungszentren, Stand:
Oktober 2018. Die Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen schätzt dieses Angebot als sehr umfangreich ein. Auch aus Sicht der Stadtverwaltung ist
das Versorgungsangebot ausreichend.
Zur Frage 2. Weder die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen noch die Stadt Leipzig sehen die
Notwendigkeit, die Einrichtung von weiteren Medizinischen Versorgungszentren in Leipzig zu fördern, da nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung eine bedarfsplanerische Überversorgung besteht. Eine Förderung von Medizinischen
Versorgungszentren durch die Kassenärztliche
Vereinigung kann nur in Gebieten mit nicht belegten Kassensitzen erfolgen.
Zur Frage 3. Fördermittel stehen hierfür nicht zur
Verfügung.
Zur Frage 4. Anlaufstelle für Interessenten ist die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Für eine
darüber hinausgehende Beratung sieht die Stadt
Leipzig keinen Bedarf.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Sehe
ich nicht.
15.16 Frühförderung von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder (VI-F-06500)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Es antwortet wiederum Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. In Leipzig gibt
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
es eine heilpädagogische und sechs interdisziplinäre Frühförderstellen. Derzeit erhalten 980 Kinder Frühförderleistungen. Die vorhandenen Kapazitäten sind ausreichend und können dem Bedarf
angepasst werden.
Zur Frage 2. Die Bedarfe an ambulanter Frühförderung haben zugenommen.
Zur Frage 3. Das Sozialamt tauscht sich mit den
Frühförder- und Beratungsstellen regelmäßig in
Arbeitstreffen über Entwicklungen und Problemlagen aus. Dort werden Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, um den vorhandenen Bedarf zu decken.
Dazu zählt gegebenenfalls auch die Erhöhung
personeller Kapazitäten in den Frühförder- und
Beratungsstellen. Die Kosten dafür werden bei
der Verhandlung von Kostensätzen mit dem Sozialamt entsprechend berücksichtigt.
Oberbürgermeister Jung: Kurz und knapp, Herr
Fabian. Herzlichen Dank.
15.17 Badeunfälle 2018 (VI-F-06501)
Einreicher: CDU-Fraktion
Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Bürgermeister Rosenthal.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Es gibt keine
Meldepflicht für Badeunfälle gegenüber der Stadtverwaltung Leipzig. Die Integrierte Regionalleitstelle Leipzig erfasst den Einsatzgrund „Wasserunfall - Personen in Gewässer“. Die Sportbäder
Leipzig GmbH protokolliert für die eigenen acht
Schwimmhallen und fünf Freibäder die jeweiligen
Unfälle. Privat oder gewerblich betriebene
Schwimmbäder sowie die Universitätsschwimmhalle melden keine Badeunfälle an die Stadtverwaltung. Ein Vorjahresvergleich ist somit nicht
möglich.
Zur Frage 2. Durch die Integrierte Regionalleitstelle wurden im Zeitraum vom 01.01.2018 bis
zum 30.09.2018 insgesamt 14 Einsätze mit dem
Einsatzgrund „Wasserunfall - Personen in Gewässer“ für das Stadtgebiet Leipzig erfasst. Vier Einsätze konnten auf der Anfahrt abgebrochen werden. Von den restlichen zehn Einsätzen kann bei
fünf Einsätzen der Grund „Einbruch im Eis“ zugeordnet werden.
Die Unfallstatistik der Sportbäder Leipzig GmbH
unterteilt ausdrücklich nicht in Badeunfälle im
Sinne von Bade- und Ertrinkungsunfällen. In den
Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH gab es
im Jahr 2018 insgesamt 50 Bagatellen, 21 Unfälle
und einen schweren Unfall. Dabei wird unter „Bagatelle“ ein Hilfeeinsatz ohne Hinzuziehung eines
S e i t e | 45
Rettungswagens verstanden, der als typische
Verletzungen Prellungen, Schürfwunden und Insektenstiche beinhaltet. Als „Unfall“ wird bezeichnet, wenn die Verletzungen oder Gesundheitsrisiken den Einsatz eines Rettungswagens nötig machen. Typische Verletzungen stellen zum Beispiel
Kopfverletzungen, Schwächeanfälle, Knochenbrüche oder allergische Reaktionen nach Insektenstichen dar. Ein „schwerer Unfall“ liegt vor,
wenn die Vitalfunktionen des Verunfallten eingeschränkt oder ganz ausgefallen sind. Typische
Symptome sind längere Bewusstlosigkeit oder
Herz-Kreislauf-Stillstand.
Badeunfälle im Sinne von Bade- und Ertrinkungsunfällen hat es bei der Sportbäder Leipzig GmbH
auch 2018 nicht gegeben. Der eine benannte
schwere Unfall ereignete sich nicht in einem Wasserbecken, jedoch auf dem Gelände eines Freibads, und ist damit nicht als Badeunfall einzuordnen. Kleinere Rettungsaktionen ohne Gesundheitsschäden gab es auch im vergangenen Sommer, sie werden jedoch nicht zwingend erfasst.
Dazu ein Beispiel: Ein Badegast springt im
Schwimmerbereich ins Becken, kann aber nicht
schwimmen. Ein Mitarbeiter oder andere aufmerksame Badegäste holen ihn sofort an den sicheren
Beckenrand. Bis auf den Schreck ist eine Verletzung oder ein Gesundheitsschaden bei ihm nicht
vorhanden.
Zur Frage 3 verweise ich auf meine Ausführungen
zur Frage 2.
Zur Frage 4. Nach Auskunft des Zweckverbands
Erholungsgebiet Kulkwitzer See wurde die Firma
LeipzigSeen Projektmanagement GmbH vertraglich gebunden, für den Zweckverband das Erholungsgebiet zu bewirtschaften und dabei unter anderem Badestrände anzubieten und die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit
und Landschaftspflege sicherzustellen. Nach
Auskunft der LSPG wird vertragsgemäß der
Strand am Kulkwitzer See zwischen der Schifffahrtsgaststätte und dem Campingplatz von Mai
bis September von Rettungsschwimmern bewacht, in den Sommerferien täglich von 10 bis
18 Uhr, in der restlichen Badesaison, etwa vor
und nach den Sommerferien, nur an den Wochenenden.
Am Cospudener See erfolgt am verpachteten
Strandabschnitt auf dem Stadtgebiet Leipzig eine
veranstaltungsbezogene und in den Ferien verstärkte Präsenz durch die Wasserwacht Leipzig.
Der überwiegende Anteil der Strand- und Gewässerabschnitte des Kulkwitzer Sees und des
Cospudener Sees sowie der weiteren Leipziger
Gewässerabschnitte werden nicht bewacht.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Zur Frage 5. Schulschwimmen ist Bestandteil des
Sportunterrichts und wird gemäß des Sächsischen Schulgesetzes im obligatorischen Bereich
in der zweiten Klasse in Grundschulen und in der
dritten und vierten Klasse in Schulen zur Lernförderung umgesetzt. Für den aktuellen Nutzungszeitraum 2018/19 ist das Schulschwimmen im obligatorischen Bereich uneingeschränkt abgesichert. Die Schülerinnen und Schüler schwimmen
einmal wöchentlich eine Unterrichtsstunde, über
das gesamte Schuljahr. Auch weiterführende
Schulen, die Schwimmen in ihren Schulkonzepten und im Unterricht verankert haben, beantragen Schwimmzeiten. Trotz wachsender Schülerzahlen im Grund- und Förderschulbereich konnten bisher alle Antragsteller berücksichtigt werden.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Vielen Dank, Herr Fabian.
15.18 Mehrgenerationen-Wohnprojekte (VI-F06502)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Die Stadt
Leipzig erhebt keine statistischen Daten zur Anzahl oder demografischen Zusammensetzung
von Wohnprojekten. Lediglich über das Netzwerk
Leipziger Freiheit, das im Auftrag der Stadt
Leipzig kooperative Wohninitiativen berät, lässt
sich eine grobe Qualifizierung der Projekte vornehmen.
Welche Wohnprojekte gibt es aktuell? Gerade fertiggestellt ist ein großes Projekt in der Eisenbahnstraße, ein Selbsthelferprojekt mit Bewohnern
zwischen 0 und 60 Jahren, das in Erbbaupacht
vergeben wurde. Es gibt zwei Konzeptvergaben
der LWB, die man generationsübergreifendem
Wohnen zuordnen kann, weil die Bewerber aus
allen Altersgruppen kommen. Zwei weitere Projekte, die explizit auch diesen Namen tragen, werden durch das Netzwerk Leipziger Freiheit beraten. Des Weiteren gibt es ein Projekt im Stadtteil
Schleußig, das ursprünglich ein Bestandsgebäude der LWB kaufen wollte, was dann aber
doch nicht gelang und das jetzt mit einem langfristigen Mietmodell ein ähnliches Projekt durchführt.
Für ein Neubauprojekt in Lindenau auf der Grundlage einer Konzeptveräußerung im Jahr 2017 wird
derzeit ein Erbbaurechtsvertrag mit der LWB abgeschlossen. Also: Es gibt einige Projekte, die
aber von uns nicht in einer Statistik erfasst werden.
Zur Frage 2. Das Netzwerk Leipziger Freiheit bietet kostenlose Konzept- und Fachberatungen zu
vielfältigen Themenbereichen des kooperativen
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Bauens an, unter anderem auch zu Mehrgenerationen-Wohnprojekten. Baugruppen werden vor
allem in der schwierigen Anfangsphase durch professionelle Fachberater unterstützt. Das Netzwerk bietet unter anderem Konzeptberatung für
Wohnprojektinitiativen oder auch für Menschen
mit Handicaps an. Aktuell bereiten das Liegenschaftsamt und das ASW ein Konzeptverfahren
zur Veräußerung kommunaler Grundstücke in
Erbbaupacht in 2019 vor. Dieses Verfahren richtet
sich explizit an kooperative Baugruppen und damit auch an Mehrgenerationen-Wohnprojekte.
Eine entsprechende Beschlusslage ist aktuell in
Vorbereitung.
Zur Frage 3. Da weder die Stadt noch der Freistaat eigene Förderkulissen speziell für Mehrgenerationen-Wohnprojekte anbieten, wurden noch
keine Anträge gestellt. Allerdings hat ein Teil der
Projekte, die ich benannt habe, Fördermittel beantragt über das ASW oder über den Freistaat;
Stichwort „soziale Wohnungsbauförderung“.
Zur Frage 4. Zwischen der Verwaltung und der
Wohnungswirtschaft besteht bislang kein Austausch explizit zum Modell des Mehrgenerationen-Wohnens. Einer Realisierung, zum Beispiel
im Rahmen der sozialen Wohnungsbauförderung,
steht aber grundsätzlich nichts entgegen.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich
nicht. - Danke schön, Frau Dubrau.
15.19 Realisierung Prüfauftrag
Kältebus (VI-F-06504)
für
einen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Prüfung ist
noch nicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus,
dass das Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmung dazu im November vorliegt. - So kann
ich auch Frage 2 beantworten.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Basierend auf dieser Antwort lassen sich jetzt nur schwer Fragen
stellen. Wenn ich mich recht entsinne, hatten wir
dafür eine Frist bis September gesetzt, damit,
wenn die Prüfung positiv ausfällt, der Kältebus
schon in diesem Winter an den Start gehen kann.
Ist denn damit zu rechnen, dass, wenn das Prüfergebnis positiv ausfällt, der Kältebus schon diesem Winter zum Einsatz kommt?
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wir haben eine
intensive Prüfung durchgeführt. Das Ergebnis
wird Bestandteil der Fortschreibung des Konzepts
Wohnungslosenhilfe sein, das sich derzeit in der
verwaltungsinternen Abstimmung befindet. Ich
gehe davon aus, dass die verwaltungsinterne Abstimmung in den nächsten zwei Wochen abgeschlossen sein wird. Dann werden Sie umfassend
darüber in Kenntnis gesetzt, wie es weitergeht.
Ich bitte darum, sich noch zwei Wochen gedulden. - Ich kann Ihnen jetzt nichts sagen, was ich
nicht mit meinem Chef abgestimmt habe.
Oberbürgermeister Jung: Ohne Worte. - Die Anfragen 15.20 und 15.21 werden schriftlich beantwortet.
15.22 Neuregelung für das Aufstellen von
Wärmestrahlern (VI-F-06509)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort
von Kollegen Rosenthal. - Ich höre gerade, er hat
keine Zuarbeit dazu bekommen. - Ehrlich gesagt,
alle sind davon ausgegangen, dass nach TOP
15.20 die Zeit für die Fragestunde ausgeschöpft
ist. - Die Antwort wird schriftlich nachgereicht.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Die Antwort
steht schon im ALLRIS. Ich hätte gern eine Nachfrage dazu gestellt.
Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian wird
die Nachfrage sowieso nicht beantworten können,
Frau Riekewald. - Na gut, dann stellen Sie jetzt
Ihre Nachfrage, wenn die Antwort schon im
ALLRIS steht. Dann haben wir sie im Protokoll.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Mir geht es
um die Zahlen, die in der Antwort genannt werden. Mir als Antragstellerin erscheinen sie ziemlich niedrig mit Blick auf das, was in Leipzig an
Wärmestrahlern steht. Mich würde interessieren,
wie intensiv die Kontrollen durchgeführt werden
und wann die erste Runde der Verwarnungen abgeschlossen ist. Die Heizstrahlerperiode in
Leipzig war ja eigentlich nie beendet, aber jetzt
geht sie wieder richtig los. Es kann nicht im Sinne
des Erfinders sein, dass es zwar eine Sondernutzungssatzung gibt, diese aber nur bedingt angewandt wird. Sehen Sie das auch so?
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15.24 Nicht genutzte Fördermittel für Radwege (VI-F-06512)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollegin Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Die Förderung stellt eine flexible Größe dar, die abhängig
von den eingereichten Vorhaben sowie der Förderfähigkeit der einzelnen Vorhaben ist. Es wird
keine pauschale Gesamtsumme im Jahr zur Verfügung gestellt. Die erreichten Förderanteile pro
Einzelvorhaben liegen in 2018 zwischen 56 und
90 Prozent. Bei Einsatz eines Stadtanteils von
jährlich 400.000 Euro, wie im Haushalt für Radverkehr vorgesehen, wären also fiktiv mit 800.000
Euro Fördermitteln zu rechnen. Folgende Fördermittel wurden für Radverkehrsvorhaben in den
letzten fünf Jahren in Anspruch genommen: 2014:
103.120 Euro, 2015: 260.866 Euro, 2016: keine,
2017: 26.927 Euro und 2018: 228.223 Euro.
Zur Frage 2. Es gibt keinen planerischen Vorlauf,
also: fehlende Vorplanung durch unzureichende
personelle Kapazitäten bzw. fehlende grundstücksrechtliche Voraussetzungen, und damit
keine Einreichung von Vorhaben.
Zur Frage 3. Das Vorhaben muss zuwendungsfähig sein nach der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenvorhaben kommunaler Baulastträger. Das heißt:
Es muss sich um Neu-, Um- oder Ausbau sowie
Instandsetzung und Erneuerung selbstständiger
oder im Zuge dessen kommunaler straßengeführter Radverkehrsanlagen handeln. Die Radverkehrsanlage muss in einer Radverkehrskonzeption vorgesehen sein und den Richtlinien der
Fahrradwegweisungen des Freistaates Sachsen
entsprechen. Die Gesamtfinanzierung muss im
Vorfeld gesichert sein. Dazu ist es erforderlich,
dass alle Grundstücke verfügbar sind. Das Vorhaben muss planerisch bis zur Entwurfsplanung vorbereitet sein, um zur Förderung eingereicht werden zu können.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. - Herzlichen Dank,
Frau Dubrau.
Damit schließe ich die Fragestunde. Alle weiteren
Fragen werden schriftlich beantwortet.
TOP 16 entfällt.
Oberbürgermeister Jung: Wir kümmern uns.
Versprochen! Die Antwort wird nachgeliefert. Das
gebe ich hier zu Protokoll. - In der Tat erscheint
auch uns die Angabe „64 bewilligte Wärmestrahler“ als zu niedrig.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
§ 73 (5) SächsGemO bis 11.09.2018 (VIDS-06350)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es dazu Hinweise aus Ihrer Mitte? - Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1 Sammelvorlage Kita-Investitionen und
Folgekosten 2019/2020 ff. (VI-DS-06076)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
Danke für die klaren Vorvoten. - Wird das Wort
gewünscht? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Mit der Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten sollen wir
in einer zügig wachsenden und jünger werdenden
Stadt dringend benötigte Kitaplätze beschließen.
Richtig ist nach genauem Lesen, dass nicht 5.402
Plätze, sondern nur gut 3.100 neue Plätze mit
dem Beschlussvorschlag umgesetzt werden sollen. So diskutiert der Stadtrat heute nicht über 45
neu avisierte Kita-Neubauten der Kommune,
freien Trägern und Investoren, sondern nur über
21 Einrichtungen. Die anderen inklusive der
Leipzig-Kitas hat der Stadtrat schon einmal, teilweise auch zwei- oder dreimal verabschiedet.
Meine Damen und Herren, wir sind uns im Ziel der
Schaffung dringend benötigter Plätze einig. Die
Wegrichtung unterscheidet sich allerdings deutlich. Wir wollen den Anteil der kommunalen Einrichtungen inklusive Beteiligungsunternehmen
und Eigenbetriebe deutlich erhöhen. Mit unserem
Antrag „Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die
Kommune“ aus 2015 und dem mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Stadtrats wollten
und wollen wir vor allem finanzielle Nachteile für
die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und für
die nächste Generation begrenzen.
Die Umsetzung des Beschlusses macht auch zum
heutigen Zeitpunkt noch sehr viel Sinn, da die vorliegende Sammelvorlage Kita-Investitionen und
Folgekosten nur einen Anteil von einem Drittel an
eigenen, tatsächlich neuen Investitionen vorsieht.
Dieser Anteil ist aus unserer Sicht zu gering, da
das Experiment „langfristige Anmietung statt Eigeninvestitionen“ mindestens doppelt so teuer
wird. Die finanziellen Folgen sehen wie folgt aus:
Werden in der Gesamtheit der Kitaprojekte auch
künftig, wie zwischen 2006 bis 2017 geschehen,
nur 22 Prozent von der Kommune selbst getätigt,
sinkt der Spielraum im Haushalt der Stadt über die
nächsten 25 Jahre um mindestens eine Viertelmilliarde Euro, und hier sind die fehlenden positiven
S e i t e | 48
Auswirkungen unter anderem auf das Vermögen
der Stadt im Falle der Eigeninvestitionen der
Kommune, Beteiligungsunternehmen, Eigenbetriebe noch nicht einmal eingerechnet.
Meine Damen und Herren, wir wissen natürlich
auch, dass nicht alle Projekte durch Stadt, Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe umsetzbar sind. Die Gründe dafür sind bekannt: eine
Bundesgesetzgebung und der damit verbundene
zeitliche Druck, eine Landesgesetzgebung, die
freie Träger bei Investitionen begünstigt, finanzielle Mittel, die von Bund und Land nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden, zu wenige
Grundstücke vor allem in der Nord-Süd-Achse der
Stadt, fehlende Planungen in unserem Leipzig sowie junge, manchmal auch etwas ältere Eltern, die
ihr gutes Recht auf einen Kitaplatz in einer mehr
als beschleunigten Arbeitswelt durchsetzen wollen und auch müssen.
Allerdings fragen wir uns, ob sich seit 2013 in der
Verwaltung größere Veränderungen im Handeln
ergeben haben. Genauer: Macht man tatsächlich
alles, um den Prozess der kommunalen Kita-Investitionen zu verbessern? Klar, es wurde das
Projekt „Leipzig-Kitas“ mit unserer Unterstützung
auf den Weg gebracht. Aber gleichzeitig ist in der
Drucksache zu lesen, dass wir mindestens acht
kommunale Einrichtungen mittels Erbbaupacht an
Dritte vergeben. Meine Damen und Herren, derartige Projekte sind reinweg unter finanziellen Gesichtspunkten der kommunalen Steuerungsfunktion noch schwerer zu verstehen und zu verdauen
als eine Anmietung über 25 Jahre.
Darüber hinaus haben wir uns die Frage gestellt,
ob tatsächlich das Amt für Jugend, Familie und
Bildung für den Komplex „Anmietung“ federführend sein sollte. In den meisten Kommunen der
Bundesrepublik trägt dafür das Baudezernat die
Hauptverantwortung.
Meine Damen und Herren, folgende Punkte halten wir bei den sogenannten Kita-Anmietungen für
sehr kritisch:
a) Keine effiziente Kostenkontrolle bei den KitaInvestitionen Dritter mit wahrscheinlich erheblichen Nachteilen für die Stadt.
b) Mitsprache, Mitentscheidung und Transparenz
sind manchmal problematisch und noch ausbaufähig; Herr Fabian, wir haben uns ja darüber unterhalten.
c) Die gesetzlich fixierte Vergleichsrechnung, auf
die wir seit 2014 warten, liegt mit Ausnahmen
bisher nicht vor.
Meine Damen und Herren, außer Frage steht,
dass ein von der Stadt angefragter oder indirekt
beauftragter freier Träger bzw. Investor auch Geld
verdienen muss. Wir fordern aber, dass wir, um
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
die Haushalte der nächsten zweieinhalb Jahrzehnte nicht stärker zu belasten, in viel stärkerem
Maße die erhebliche Rendite selbst bzw. über unsere Beteiligungen sichern. Dass dies funktionieren kann, zeigen die meisten größeren Städte in
der Bundesrepublik. In Dresden oder in Bielefeld
zum Beispiel investiert überwiegend der Eigenbetrieb bzw. das Beteiligungsunternehmen. Meine
Damen und Herren, zumindest diesen Weg sollten wir in ähnlicher Art und Weise dringend in Angriff nehmen.
Wir als Fraktion DIE LINKE werden trotz alledem
der Beschlussvorlage wegen der Dringlichkeit der
Schaffung von Plätzen mehrheitlich zustimmen,
aber eben nicht alle.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum
zu dieser wichtigen Vorlage. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 46 - 0 - 4. So beschlossen.
18.2 Baubeschluss Schulzentrum Grünau;
Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VIDS-06378)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Eine bedeutsame Vorlage! Ich bitte Frau Dubrau
um kurze Einführung.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Der Bau- und Finanzierungsbeschluss
umfasst den Ausbau des bestehenden Standorts
mit drei Schulen - die Max-Klinger-Schule, die
Förderschule zur Lernförderung Grünau und die
94. Oberschule - mit insgesamt vier Gebäuden
sowie den Bau eines zentralen Campusgebäudes.
Ich bin sehr froh, dass wir dieses Schulzentrum
gerade am Standort Grünau schaffen. Die Plattenbauschulen, an die sich viele nicht so gern erinnern, werden komplett saniert und mit einem
Campusgebäude ergänzt, in dem ein Großteil der
allgemeinen Aufgaben angesiedelt wird wie Speisenversorgung, Aula, Schulbibliothek, Horträume,
aber auch Fachunterrichtsräume. Alle Schulen
sind mit diesem Gebäude verbunden und haben
jeweils Bereiche mit speziellen Räumen, aber
auch Gemeinschaftsräume.
Das ist auch unter Kostengesichtspunkten für das
Gesamtvorhaben optimal. Dadurch können die
Max-Klinger-Schule auf fünf Züge und die
94. Oberschule auf drei Züge erweitert sowie der
S e i t e | 49
Außenstandort der Förderschule Militzer Weg integriert werden. Insgesamt werden an diesem
Standort 2.000 Schülerinnen und Schüler lernen.
Das entspricht fast der zulässigen Obergrenze.
Der Baubeginn ist für 2019 vorgesehen, wobei an
einigen Schulen jetzt schon gebaut wird. Die Gesamtfertigstellung ist für den Juli 2022 geplant,
damit alle Gebäude zum Schuljahresbeginn übergeben werden können. Integriert in die Maßnahme ist auch die abschnittsweise Sanierung
der Fassaden von Teilen der Bestandsgebäude.
Das Schulzentrum Grünau ist ein Meilenstein in
der Entwicklung der Leipziger Schullandschaft
und wird deutlich zur Erhöhung der Attraktivität
Grünaus beitragen, sowohl bildungspolitisch als
auch architektonisch.
Der Entwurf ist funktional und gestalterisch zeitgemäß, nimmt aber natürlich die Formensprache
der 80er-Jahre, die Formensprache der Moderne,
auf und bringt diese in eine neue Qualität.
Das zentrale Funktionsgebäude wird als zweigeschossiger Gebäudewinkel zum Teil aufgeständert. Dadurch entsteht eine überdachte Pausenfläche, sodass auch die Bereiche vor und hinter
dem Gebäude genutzt werden können. Natürlich
wird es barrierefrei sein.
Die bestehenden Schulgebäude werden auf einen gemeinsamen Modernisierungsstandard gebracht. Das bedeutet vor allem die energetische
Gebäudesanierung der Max-Klinger-Schule und
der 94. Oberschule sowie entsprechende Arbeiten im Innenbereich aller Bestandsgebäude, darunter natürlich auch eine Sanierung der Toiletten.
Die Haupteingänge zu den Gebäuden - es ist aus
meiner Sicht sehr wichtig, dass auch eine Plattenbauschule einen ordentlichen Haupteingang und
nicht nur ein Türchen auf der Rückseite hat - werden reaktiviert. Es wird ordentliche Foyerbereiche
geben. Es werden auch neue Aufzüge eingebaut.
Für die Grünauer Bürger war wichtig, dass die öffentlichen Fußwege erhalten bleiben. Sie werden
zwar dann ein bisschen anders geführt, bleiben
aber erhalten und verbinden den Standort mit den
Wohngebieten und den ÖPNV-Haltestellen.
Die Gesamtkosten werden rund 52 Millionen Euro
betragen, davon 18,8 Millionen Euro aus dem
Haushalt, der Rest sind Fördermittel. - Schönen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau. - Gibt es dazu Wortmeldungen? - Dann
bitte ich um Ihr elektronisches Votum für die meines Wissens bislang größte Schulbaumaßnahme
der Stadt Leipzig. - Ich schließe die Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Abstimmung: 50 - 0 - 0. Einstimmig so beschlossen.
18.3 Beauftragung Schulneubau
Licht-Platz (VI-DS-06478)
Barnet-
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Meine Damen und Herren, vorab bedanke ich
mich für Ihre Bereitschaft, sich mit der Vorlage zu
diesem Thema so schnell auseinanderzusetzen. Ich bitte Frau Dubrau um kurze Einbringung.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Als im April dieses Jahres von Ihnen der
Auftrag erging, eine Oberschule nicht innerhalb
der üblichen Frist von fünf Jahren, sondern innerhalb von 14 Monaten zu errichten, habe ich persönlich kaum geglaubt, dass es eine Möglichkeit
gibt, das zu schaffen, und dass, selbst wenn man
das tatsächlich schafft, am Ende ein Schulgebäude steht und nicht nur eine Container-Anlage.
Aber die Kollegen des AGM haben ein Verfahren
gefunden, das über die EU neuerdings möglich
ist. Über eine diskursive europaweite Ausschreibung wird ein GÜ, ein Generalübernehmer, mit
dieser Leistung beauftragt einschließlich der Vorarbeiten, die in enger Zusammenarbeit zwischen
den Firmen, die bauen wollen, deren Architekten
und den dafür zuständigen Ämtern in unserer Verwaltung abgestimmt werden.
Im 14-Tage-Rhythmus ist intensiv an der Planung
für die Schule gearbeitet worden. Dabei sind wirklich gute Ergebnisse herausgekommen. Auch die
Ausschreibung führte zu einem positiven Ergebnis.
Die Ihnen vorliegende Vorlage beinhaltet zum
Ersten die Beauftragung der GÜ-Leistungen einschließlich der Bestätigung der Mehrauszahlungen und zum Zweiten die Umsetzung der Auflage
der Rechtsaufsicht zum Beschluss der Sofortschulen vom 27.06.2018 und die Mittelumwidmung.
Warum brauchen wir diesen Beschluss? Das
hängt damit zusammen, dass wir ursprünglich
eine Summe von 18 Millionen Euro für diese
Schule veranschlagt hatten. Das wirtschaftlichste
Angebot für die GÜ-Leistungen liegt aber jetzt bei
24,3 Millionen Euro, also höher als ursprünglich
veranschlagt.
Dieser höhere Betrag hat mehrere Gründe. Ein
Grund ist die sehr viel kompliziertere Baugrundsituation als ursprünglich angenommen. Dort befindet sich eine ehemalige Tongrube, die aufgefüllt
worden ist mit all dem, was man so gefunden hat.
S e i t e | 50
Ein weiterer Grund ist, dass das Schulgebäude in
einem derart hohen Tempo errichtet werden soll,
was nicht dem normalen Bauablauf entspricht. Ein
GÜ zieht sich warm an, wie man beim Bau so
schön sagt, und verrechnet das in seinem Angebot. Auch deshalb diese Summe von 24,3 Millionen Euro.
Natürlich haben wir eine solche Summe nicht in
der ersten Phase bekannt gegeben, sondern sind
bei der Kostenschätzung von den Kosten für bereits fertiggestellte Schulen ausgegangen.
Wichtig ist: Wir müssen, um die Ausschreibung
einzuhalten, zwingend am 05.11.2018 den Auftrag vergeben. Das heißt: Wir erbitten von Ihnen
zwingend heute eine Beschlussfassung. Ich weiß,
das ist eine große Herausforderung. Es hat nur
eine Lesung in den Ausschüssen stattgefunden.
Trotzdem bitten wir Sie inständig, diesen Beschluss zu fassen und uns damit die Chance zu
geben, tatsächlich zum nächsten Schuljahr Klassenräume mit den damit verbundenen notwendigen Maßnahmen fertigzustellen.
Wenn der Beschluss heute nicht gefasst wird, besteht nicht nur das große Risiko, dass die Fertigstellung der Schule zum nächsten Schuljahr nicht
gelingt, sondern sie auch zum Schuljahr 2020/21
nicht an den Start gehen kann; denn nach jedem
anderen Verfahren wäre eine Fertigstellung innerhalb einer so kurzen Frist nicht möglich.
Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung für dieses
Vorhaben. Ich denke, wir sollten alle gemeinsam
alles dafür tun, dass die Fertigstellung dieser
Schule so früh wie möglich und mit den ersten
Klassenräumen schon zum nächsten Schuljahr
erfolgen kann. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, bitte
schön.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte, Beigeordnete und Gäste! Der
Barnet-Licht-Platz war hier schon des Öfteren
Thema. Jetzt bauen wir eine Schule dort, und das
ist gut so. Wir müssen Schulen bauen; klar. Jetzt
fragen wir uns: Woher kommen die Mehrkosten?
Und wir fragen uns: Wer hat die Verantwortung
dafür? Ist es die Baukonjunktur? DIE LINKE wird
dann ganz schnell sagen: Seht ihr, der Markt hat
Nachteile. - Nein, die Baukonjunktur ist es nicht.
Ist es das Tempo, das wir brauchen? - Ja, das
Tempo ist es ein Stück weit. Warum müssen wir
jetzt so schnell sein? - Weil, obwohl wir das schon
vor drei Jahren angesprochen haben, die Verwaltung nicht gehandelt hat. Das ist der eigentliche
Grund. Wer ist schuld? - Ich schaue mich um. Wir stimmen trotzdem zu.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, können wir davon ausgehen, dass gerade bei diesem Vorhaben die Ämter - es sind ja
eine ganze Reihe bauvorbereitende und baubegleitende Maßnahmen unter Mitwirkung der Ämter, auch was die Baugenehmigungen usw. angeht, erforderlich - wirklich intensivst daran arbeiten? Leider haben wir bei anderen dringenden
Vorhaben feststellen müssen - ich will jetzt nicht
aus der Schule plaudern -, dass es in der Zusammenarbeit der Ämter und der Stadtverwaltung
noch ein paar Defizite gibt. Es darf nicht sein,
dass wir die wertvolle Bauzeit verfrühstücken.
Das Vergabegremium wird sich bereits morgen
mit der Vergabe befassen. Die zweite Lesung wird
spätestens am 1. November stattfinden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, deshalb habe ich mir das ja auf den Tisch gezogen.
Um es deutlich zu sagen: Die Abstimmung zwischen allen Ämtern läuft momentan sehr, sehr
gut. Es gibt immer mal fachlich unterschiedliche
Meinungen, vom Gesundheitsamt bis zum Umweltamt. Aber insgesamt haben wir einen wirklich
guten Lauf und auch eine schnelle Bearbeitung sichergestellt, und das soll auch so bleiben. Wenn
heute so beschlossen wird, erhalten Sie noch in
dieser Woche den Vergabevorschlag.
Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister! Stadträtinnen und Stadträte! Liebe
Bürger! Das ist für mich eine sehr schwierige Vorlage, eigentlich die schwierigste, die ich in den
28 Jahren als Stadträtin hatte. Ich hatte noch nie
für eine Vorlage mit einem Volumen von über
24 Millionen Euro nur zehn Minuten Zeit, darüber
zu entscheiden.
Hinzu kommt noch eine andere Sache, die ich hier
auch benennen möchte. Diese Fläche ist nie bebaut worden. Das hatte Gründe. Sie selber haben
gesagt: Der Baugrund ist schwierig. - Ich hoffe
nicht, dass wir hier einen Reinfall erleben wie damals beim Tunnel; denn das war ein Reinfall. Alle
wussten, dass der Baugrund für den Tunnel
schwierig ist. Alle wussten, dass Leipzig auf
Braunkohle, auf Sumpfgebiet steht. Was uns das
an zusätzlichen Mitteln gekostet hat! Auch auf
dem Barnet-Licht-Platz ist der Baugrund schwierig. Man muss sich doch die Frage stellen: Warum
hat man diese Fläche nie bebaut? Warum hat
man sie immer nur als schwarzen Parkplatz genutzt? Darüber mache ich mir schon Gedanken.
S e i t e | 51
Für mich wäre wichtiger gewesen - das sage ich
hier auch ganz offen -, die Schule in der Höltystraße und die Schule in der Hainbuchenstraße
schneller fertigzustellen, also die Gelder dort zu
konzentrieren und uns hier mehr Zeit zu lassen.
Ein GÜ, der einen solchen Auftrag erhält, wartet
auch noch; denn einen solchen Auftrag bekommt
er auch nicht alle Tage. - Das zum Ersten.
Das Zweite. Herr Jung, wir haben in Sachen Sparkasse mal beschlossen, GÜ-Aufträgen sehr vorsichtig gegenüberzustehen. Der GÜ baut in der
Regel nicht selbst. Wenn der GÜ in die Insolvenz
geht, gehen auch viele Firmen mit in die Insolvenz.
Das ist eine Riesensumme, die wir hier beschließen sollen. Mich beschäftigt das schon sehr stark.
Ich glaube Ihnen, dass Sie in den letzten Wochen
intensiv daran gearbeitet haben. Sie machen geltend: Wir brauchen Schulen schnell. - Natürlich
brauchen wir Schulen schnell. Aber was wir hier
jetzt machen, ist ein Risikoakt, der mich innerlich
erschreckt. Ich bin bestimmt für Schulen. Ich habe
auch nichts gegen diese Schule, wenn denn der
Standort richtig untersucht worden wäre. Wenn
man den schon länger im Blick gehabt hätte, wäre
die Untersuchung des Baugrunds längst erfolgt.
Wir hatten diesen Standort aber nicht im Blick. Wir
haben noch das Prager Dreieck. Dort gibt es Flächen, die der LWB gehören. Ich verstehe nicht,
warum wir hier so vorgehen.
Abschließend will ich noch mal sagen: Dass wir
hier jetzt über eine so hohe Summe derart schnell
entscheiden sollen - über die 9.500 Euro für SprInt
haben wir vorhin sehr lange diskutiert -, bedeutet
auch, dass uns eine große Verantwortung aufgebürdet wird. Nun könnte ich sagen: In ein paar
Jahren bin ich vermutlich hier gar nicht mehr dabei. Aber die Verantwortung tragen wir heute. Ich
frage mich, ob es wirklich so schnell gehen muss
und ob wir nicht noch Ausweichobjekte haben wie
die erwähnten Schulen in der Höltystraße und in
der Hainbuchenstraße. Ich bin nicht gegen diesen
Standort; ich werde mich bei der Abstimmung enthalten. Aber selbst damit gebe ich der Verwaltung
einen Vertrauensvorschuss wie nie zuvor. Das will
ich hier zum Ausdruck bringen.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Frau Hollick, ich verstehe Ihr Statement, das Sie gerade
abgegeben haben, nicht. Warum? Ganz einfach!
Wir beschäftigen uns im Fachausschuss seit vielen Jahren damit, wie wir so schnell wie möglich
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
neue Schulen bauen können. Wir regen uns - oftmals zu Recht - darüber auf, dass die Stadtverwaltung zu lange braucht und es in den Ämtern
falsche bzw. nicht optimale Abstimmungen gibt.
Jetzt wurde uns eine Vorlage sehr kurzfristig - ja,
das muss man sagen - auf den Tisch gelegt. Aber
wir alle wissen: Wir brauchen so schnell wie möglich mehr Schulen in Leipzig. Die Klassen sind
voll. Mit der Errichtung einer Schule auf dem Barnet-Licht-Platz haben wir aufgrund dieser Bauweise die Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit zu
Stuhle zu kommen.
Ich sage mal so: Die Summe, über die wir heute
beschließen, ist wohl noch vertretbar im Vergleich
zu anderen Schulbauten. Das glaube ich auch,
Herr Professor Fabian; das muss ich ganz ehrlich
sagen. Ich verstehe nicht, warum sich einige
Stadträte jetzt dagegenstemmen. Schon nächstes Jahr könnten die ersten Schüler dort einziehen, spätestens übernächstes Jahr wäre die
Schule voll belegt. Das wäre ein Schritt nach vorn
in dieser Stadt. Deshalb wird meine Fraktion für
diese Vorlage stimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Völlig
richtig der Hinweis, dass die Beratungszeit hierfür
sehr kurz war. Aber wichtig ist auch, zu sagen: Wir
haben im Juni bereits grundsätzlich entschieden,
dass wir diese Schnellbauschulen wollen. Es war
auch vollkommen klar, dass die Kosten dafür nicht
zu Ende gerechnet, also noch Kostensteigerungen möglich sind. Das drohte immer. Ich bin auch
gespannt, wie das bei den anderen Projekten weitergeht.
Ja, es hat sich etwas verändert in dieser Wahlperiode: Es wurde eine Taskforce Schulbau eingerichtet. Die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Dezernaten klappt jetzt deutlich besser.
Ich kann es mir nicht verkneifen, Herr Professor
Fabian, das auch heute wieder anzusprechen:
Wir hätten 2019 eine wunderschöne Oberschule
haben können - so war es zumindest im Schulentwicklungsplan 2014 festgeschrieben -, nämlich in
der Ihmelsstraße. Für den Campus Ihmelsstraße
steht der Baubeginn immer noch nicht fest. Wenn
wir sie wie ursprünglich geplant 2019 hätten eröffnen können, gäbe es dieses Problem nicht. Ursächlich dafür ist, dass die Zusammenarbeit in der
Verwaltung in der letzten Wahlperiode nicht funktionierte. Insofern: Wir stimmen der Vorlage zu,
auch weil wir anerkennen, dass die Zusammenarbeit jetzt endlich gewuppt wird. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
S e i t e | 52
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anknüpfen, was
Frau Krefft gesagt hat. Wir haben eine Taskforce,
und die Tatsache, dass wir eine Taskforce haben,
hat zu Veränderungen und zu Verbesserungen
geführt.
Herr Oberbürgermeister, wir hatten auch, als das
Flüchtlingsproblem in der Stadt Leipzig massiv
zum Tragen gekommen ist, eine Taskforce. Bei allen Schwierigkeiten, die aufgetreten sind, ist das
Problem durch die Stadt Leipzig im Großen und
Ganzen gut bewältigt worden.
Die Frage, die sich uns stellt, bezieht sich auf ein
grundsätzliches Problem. Warum brauchen wir
immer erst eine Taskforce? Warum schaffen wir
es nicht innerhalb der normalen Verwaltungsabläufe, die Dinge so zu organisieren, dass sie funktionieren? Es kann doch nicht sein, dass wir jedes
Mal, wenn ein Problem virulent wird, eine Taskforce benötigen.
Sie, Herr Oberbürgermeister, sind eben nicht nur
der Vorsitzende des Stadtrats, sondern Sie sind
auch Chef der Verwaltung. Da stellt sich für mich,
aber vielleicht auch anderen Kolleginnen und Kollegen die Frage: Wie kann man Verwaltung anders bzw. besser organisieren, dass auch im Rahmen der normalen Verwaltungsabläufe die entsprechenden Ziele erreicht werden, ohne dass auf
das Instrument „Taskforce“ zurückgegriffen werden muss?
Zur Vorlage selbst. Sie hatten gerade gesagt, das
Schulzentrum Grünau sei die bislang größte
Schulinvestition in Leipzig. Die Summe, über die
wir jetzt zu entscheiden haben, macht die Hälfte
dessen aus, allerdings nicht für ein Schulzentrum,
sondern für den Bau einer einzelnen Schule. Das
muss man schon ins Verhältnis setzen, wenn man
über die Größenordnung von Beträgen redet.
Tatsächlich bleibt aufgrund der knappen Bauzeit
nichts anderes übrig, als einen GÜ zu beauftragen. Einzelvergaben wären hier völlig unrealistisch. Der Baugrund birgt natürlich Risiken, Risiken der Fertigstellung, aber auch Kostenrisiken;
gar keine Frage. Aber letztendlich sind uns da als
Stadtrat die Hände gebunden. Wir haben nicht
mehr so viele Alternativen.
Nicht zu bauen oder mit mehr zeitlichem Vorlauf
zu bauen, hieße, auf Interim auszuweichen. Interims stehen uns aber auch nicht kostenfrei zur
Verfügung. Angesichts dessen, was wir für ein Interim ausgeben müssten und was wir bei einer gegebenenfalls längeren Planungszeit an Kosten
einsparen könnten - ich will jetzt nicht die Rechnung aufmachen -, wäre das, glaube ich, unter
dem Strich sicherlich nicht günstiger.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Mit Blick auf das große Risiko und die Rechtfertigung der hohen Kosten wird es dann zum Schwur
kommen, wenn wir wissen, ob der Termin eingehalten werden kann. Wenn der Termin eingehalten werden kann, werden alle sagen: Okay, das
war es wert. - Was aber, wenn der Termin nicht
eingehalten werden kann? War es das dann auch
wert? Das macht auch die Entscheidung, dem zuzustimmen, heute so schwer, weil wir natürlich mit
einem Restrisiko rechnen müssen, dass es eben
doch nicht zum Termin klappt.
Wir werden der Vorlage zustimmen - Herr Oberbürgermeister, Sie hatten sich bedankt für die
schnelle Beratungsfolge -, trotzdem wir dabei ein
gewisses ungutes Bauchgefühl haben. Ich denke,
das ist bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister und
Frau Dubrau, auch nicht anders. Ich sehe aber die
Alternative nicht. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Zum nächsten
Schuljahr sollen dort erst vier Klassenräume fertiggestellt sein Oberbürgermeister Jung: Acht.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): - oder acht: Die
hätten wir auch in der Schule in der Höltystraße.
Oberbürgermeister Jung: Die brauchen wir
auch.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Die geht aber
nicht nächstes Jahr, sondern erst übernächstes
Jahr an den Start. Da kann man hier vorsichtiger
herangehen. Acht Klassenräume hätten wir alternativ. Die Schule in der Höltystraße ist zu 75 Prozent außen fertig, die Fenster sind eingesetzt, der
Innenausbau ist schon im Gange. Wenn wir den
weiter beschleunigen würden, hätten wir dort acht
Unterrichtsräume und müssten jetzt nicht dieses
Risiko eingehen. Das sollten Sie wissen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, bevor
sich hier etwas Falsches festsetzt: Wir brauchen
die acht Unterrichtsräume und eine ganze fertige
Schule im Schuljahr 2020/21. Da brauchen wir
nicht nur die Schule in der Höltystraße, da brauchen wir auch die Schule auf dem Barnet-LichtPlatz sowie weitere Schulen.
S e i t e | 53
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Dagegen ist
doch keiner. Aber die Prüfung muss gründlicher
erfolgen. Das, was Sie hier vorschlagen, setzt uns
unter Druck, obwohl es dort eine Ausweichvariante gäbe.
Oberbürgermeister Jung: Ich verspreche Ihnen,
dass ich Sie, auch wenn Sie dann vielleicht nicht
mehr im Stadtrat sind, zur Einweihungsfeier einladen werde.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Vergessen Sie
das nicht!
Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine
Wortmeldung von Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich dort täglich vorbeifahre und sehe, was vor Ort gemacht wird, hoffe
ich, dass, wenn es gelingen sollte, diese Schule
halbwegs fristgerecht fertigzustellen, auch mal einen Dank an die heroischen Kräfte geben wird,
die dort wirken; denn das muss ordentlich geplant
und gebaut werden.
Das auf dem Barnet-Licht-Platz errichtete Asylbewerberheim blieb ungenutzt und wird jetzt abgerissen. Das kann man als Anwohner prima verfolgen. Wer im Vergabeausschuss sitzt, weiß, wie
viel Geld wir dafür aufgewendet haben, auch
wenn es nur ein einfacher Containerbau war. Das
war der damaligen Zeit geschuldet.
Jetzt soll dort eine Schule errichtet werden. Es
stellt sich natürlich die Frage: Wird das ordentlich
gemacht? Das können wir ja auch in der Vorlage
lesen. Mit Untergrund kann man umgehen. Da
kann man technisch was realisieren.
Warum diese Eile? Weil wir nach wie vor bei der
Schulnetzplanung hinterherhinken. Das bitte ich
nicht zu vergessen. Es gibt jetzt ein ausführendes
Dezernat. Aber die eigentliche Ursache ist, dass
man auf die steigenden Kinderzahlen vonseiten
der Stadt nicht so schnell reagiert hat. Dann hätten wir das in Ruhe überlegen können.
Ich hoffe trotzdem, dass der Bau verantwortlich
erfolgt, dass auch die Umgebung mit einbezogen
wird, dass dieser Standort mit der Umgebung lebt
und die Kinder gerne in diese Schule gehen.
Wir stimmen auf jeden Fall zu. Wir brauchen diese
Schule. Aber wir müssen uns auch an die eigene
Nase fassen und konstatieren: Wir haben als
Stadt zu spät reagiert und müssen jetzt hohe
Preise in Kauf nehmen, um unendlich viele Schul-
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
S e i t e | 54
und Kitaplätze zur Verfügung stellen zu können.
Das ist die Situation. Da sind wir gemeinsam in
der Verantwortung.
geseltern anzubieten, wobei nach meiner Auffassung Tageseltern niemals ein Ersatz für eine ordentlich funktionierende Kita sein können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, ich
glaube, da sind wir uns einig.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen: Den Letzten beißen die
Hunde. Und das sind die, die das jetzt umsetzen
müssen. Lassen Sie uns jetzt nicht die Zeit zerreden! Trauen wir doch den Leuten einfach mal was
zu! Sie haben beim Bau von Asylbewerberunterkünften oder auch bei der Einrichtung von DaZKlassen bewiesen, dass Sie auch unter Druck
gute Arbeit leisten. Natürlich kann mal passieren,
dass ein Schulobjekt nicht wie üblich zu Schuljahresbeginn, sondern erst nach den Herbstferien
fertig wird. Das kann schon mal sein.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, jetzt
zur Abstimmung zu kommen. Ich wage mal einen
ganz kühnen Satz: Diese Schule wird trotz der
ambitionierten Zeitplanung eine der schönsten
Schulen, die wir je gebaut haben. Von außen weiß
ich es noch nicht ganz genau, aber von innen wird
sie ganz sicher eine der schönsten sein, weil die
Holzbauweise für Klassenzimmer nicht nur unglaublich schön ist, sondern auch dem pädagogischen Profil entspricht.
Zum Risiko des Baugrunds. Ganz Stötteritz würde
wahrscheinlich nicht existieren, wenn man das Risiko damals nicht eingegangen wäre. Auch dort
gibt es überall Tongruben, Ton, dieser wunderbare
Baustoff, den unsere Altvorderen in Leipzig gebraucht haben. Auch das VTK hat in Grünau gebaut, obwohl es dort an allen Ecken und Enden
Kiesgruben gibt.
Wir stehen aufgrund der weiter steigenden Schülerzahlen stark unter Druck. Das Vergabegremium
hatte bei Errichtung der Asylbewerberunterkunft
in der Höltystraße damals Wert darauf gelegt,
dass die Arbeiten so ausgeführt werden, dass das
Gebäude später als Schule nachgenutzt werden
kann. Deshalb konnten wir dort jetzt relativ schnell
in die Umsetzung gehen. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass es bei der Schule in der Hainbuchenstraße in Paunsdorf schnellstmöglich losgeht, nachdem klar war, dass auch diese Asylbewerberunterkunft nicht gebraucht wird.
Im Unterausschuss Schulnetzplanung ist am
Montag dargestellt worden, dass die Situation in
den nächsten zwei, drei Jahren ganz, ganz eng
wird, dass sie bei den Grundschulen wahrscheinlich sogar länger noch anhalten wird, aber an den
Gymnasien und Oberschulen, so nicht noch mehr
Schüler aufs Gymnasium gehen wollen, wahrscheinlich bald eine gewisse Entlastung eintritt.
In diesem Land besteht Schulpflicht. Schulpflicht
heißt auch: Damit die Kinder und Jugendlichen ihrer Schulpflicht nachkommen können, müssen wir
Plätze in entsprechender Zahl zur Verfügung stellen. Wenn diese nicht ausreichen, müssen wir die
baulichen Voraussetzungen schaffen, um sie bereitstellen zu können. Bei Kindergartenplätzen haben wir gegebenenfalls die Chance, Plätze bei Ta-
Ich bitte um Ihr elektronisches Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 44 - 0 - 8.
Dafür ganz herzlichen Dank! Ich will an dieser
Stelle auch mal sagen: Es hat unseren Stadtrat
immer ausgezeichnet, dass wir es schaffen, Vorhaben, selbst so große wie dieses, auch mal innerhalb von fünf, sechs Tagen zu entscheiden.
Vielen Dank dafür!
18.4 Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters (Verwaltungsdirektors) des Eigenbetriebes Oper Leipzig
(VI-DS-05883)
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ich begrüße Herrn Jagels. Herzlich willkommen!
Frau Dr. Jennicke hat Herrn Hilschenz versprochen, vorab noch zwei Hinweise zu Protokoll zu
geben.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren! Das habe ich Herrn Hilschenz
tatsächlich versprochen. Er hat mir gestern noch
zwei Hinweise zu dieser und der nachfolgenden
Vorlage gegeben, die ich Ihnen selbstverständlich
nicht vorenthalten möchte. Ich bitte Sie, sie in Ihre
Abstimmungserwägungen mit einzubeziehen.
Herr Hilschenz weist zum einen darauf hin, dass
im LCGK festgelegt ist, dass eine Berufung maximal 12 bis 14 Monate vor Ablauf der Amtszeit
stattfindet. - Sie wissen, vor welchen personellen
Herausforderungen wir stehen. Daher sind wir gut
beraten - das haben wir auch im Betriebsausschuss ausreichend diskutiert -, wenn wir die Anstellungsverlängerung jetzt vollziehen und beschließen. Herr Hilschenz weist lediglich darauf
hin, dass der LCGK eine andere Linie vorgibt.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Der zweite Hinweis des Rechnungsprüfungsamts:
Wir haben die Jahresabschlüsse in beiden Eigenbetrieben noch nicht festgestellt. Beim TdJW ist
der letzte Jahresabschluss von 2015, bei der
Oper von 2014. Ohne festgestellte Jahresabschlüsse ist die Betriebsleitung nicht entlastet.
Das ist aus rechtlicher Sicht ein Hinderungsgrund,
eine Wiederbestellung vorzunehmen.
Ich darf Sie aus meiner fachlichen Sicht herzlich
einladen, dennoch dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zu folgen, und zwar aufgrund der Tatsache, dass wir in beiden Häusern in absehbarer
Zeit Intendantenwechsel haben und wir uns gut
überlegt haben, warum wir Ihnen hier jetzt sowohl
in der Oper als auch im Theater der Jungen Welt
eine Verlängerung der Bestellung der Verwaltungsdirektion zu den genannten Laufzeiten vorschlagen. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Können wir offen
abstimmen? - Dann bitte ich um Ihr elektronisches
Votum zur Verlängerung der Bestellung des Zweiten Betriebsleiters der Oper. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 35 - 14 - 1. Damit ist Herr Jagels
wiederbestellt.
Herzlichen Glückwunsch, Herr Jagels! Auf gute
Zusammenarbeit!
18.5 Verlängerung der Bestellung der Zweiten
Betriebsleiterin (Verwaltungsdirektorin)
des Eigenbetriebes Theater der Jungen
Welt Leipzig (VI-DS-06145)
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
S e i t e | 55
18.8 Bebauungsplan Nr. 236 „Radefelder Allee Südost“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Satzungsbeschluss (VI-DS-03930)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihre elektronischen Voten. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 48 - 0 - 0. So beschlossen.
18.9 Grundstückstausch mit der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH Erst- und Zweitvorlage - (VI-DS-05057NF-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Wer
ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
18.10 Forstwirtschaftsplan
05105)
2018
(VI-DS-
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
18.10.1 dazu ÄA (VI-DS-05105-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wie gesagt, Herr Rosenthal ist dienstlich entschuldigt. Ich habe den Leiter des Amtes für
Stadtgrün und Gewässer, Herrn Dittmar, gebeten,
heute zu uns kommen. Soll er noch ein paar Sätze
zur Einführung sagen? - Ja. - Ich begrüße auch
den Stadtförster, Herrn Sickert.
Abstimmung: 50 - 0 - 0.
Dittmar (Amt für Stadtgrün und Gewässer): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Für den Wald der
Stadt Leipzig wurde vom Staatsbetrieb Sachsenforst das Forsteinrichtungswerk für den Planzeitraum 2014 bis 2023 aufgestellt. Auf dessen Basis
wurden für den angegebenen Zeitraum die jährlichen Wirtschaftspläne erarbeitet und wird heute
der Forstwirtschaftsplan 2018 zum Beschluss vorgelegt.
Herzlichen Glückwunsch, Frau Schubert! Auf gute
Zusammenarbeit!
In § 48 Absatz 4 Sächsisches Waldgesetz heißt
es:
18.7 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss Holzhäuser Straße (Baumeyerstr. - Gleisschleife) (VI-DS-02682-DS-02)
Über den jährlichen Wirtschaftsplan ist
von der Körperschaft zu beschließen.
Ich sehe, Frau Lydia Schubert ist unter uns. Herzlich willkommen!
Das, was Frau Dr. Jennicke ausgeführt hat, gilt
auch für diese Verlängerung. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich
um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Die Obere Forstbehörde hat die Stadtverwaltung
im vergangenen Jahr erstmals darauf hingewiesen, dass hierüber ein gesonderter Beschluss
durch den Stadtrat zu treffen ist und nicht mehr
wie in der Vergangenheit verfahren werden kann.
Die jährliche Wirtschaftsplanung kann also nicht
mehr, wie über viele Jahre praktiziert, im Rahmen
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
der Haushaltssatzung als Teil des städtischen
Haushalts beschlossen und in einer jährlich konkreten Maßnahmenbeschreibung im Fachausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt werden.
Es bedarf nunmehr eines gesonderten formalen
Beschlusses.
Dass die in Leipzig geübte Praxis nicht abwegig
war, belegt der durch die Staatsregierung am
31.08. dieses Jahres vorgelegte Gesetzentwurf
zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes.
Dieser sieht nunmehr vor, gerade diese Pflicht der
Kommunen zum gesonderten Beschluss der jährlichen Wirtschaftspläne in Zukunft im Gesetz ersatzlos zu streichen. Damit würden die Wirtschaftspläne, wie bisher in Leipzig praktiziert, ein
Bestandteil des kommunalen Jahreshaushalts.
Die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf bleiben
abzuwarten.
Wichtig bei der heutigen Beschlussfassung ist
also die Tatsache, dass es sich beim Forstwirtschaftsplan 2018 im eigentlichen Sinn um eine
Wirtschaftsplanung für den forstlichen Einzelbetrieb handelt, dieser also letztlich ein kommunalhaushaltsrechtliches und damit nur ein fiskalisches Handeln der Stadt Leipzig betreffendes
Planwerk ist. Dass die Stadt Leipzig ihre Waldbewirtschaftung insbesondere an die Zielsetzungen
der Naherholung und Waldökologie sowie des
Naturschutzes und gerade nicht an rein monetären Zielen ausrichtet, bleibt davon unbenommen. - So weit zur Einbringung.
Es gibt dazu einen Änderungsantrag von Bündnis
90/Die Grünen, den wir in der Verwaltung geprüft
haben. Wir empfehlen, diesem Änderungsantrag
nicht zu folgen, können aber den Inhalt als Protokollnotiz übernehmen, weil er auf die Bewirtschaftung als solche abzielt, allerdings mit der Änderung, dass das nicht jeweils dem Stadtrat vorzulegen ist; denn das würde die Bewirtschaftung
lahmlegen.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Dittmar. - Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Werte Beigeordnete!
Um es vorwegzunehmen: Wir begrüßen den Vorschlag der Verwaltung, eine Protokollnotiz zu fertigen, und werden unseren Änderungsantrag daraufhin zurückziehen.
In den letzten Wochen wurde unglaublich viel darüber diskutiert. Gefühlt wurde über jeden Baum im
Auwald gesprochen. Das zeigt: Die Stadtgesellschaft hat ein sehr großes Interesse daran. Es
gab viel Streit und sehr viele unterschiedliche
fachliche Meinungen. Wir haben uns im Endeffekt
S e i t e | 56
davon überzeugen lassen, dass unsere fachliche
Kritik, die wir konstruktiv eingebracht haben und
die von der Stadtverwaltung auch aufgenommen
worden ist, jetzt nicht strukturell an den Forstwirtschaftsplan geknüpft werden sollte, sondern an
das praktische Handeln. Und so wird es jetzt auch
geschehen.
Es wird eine Präzisierung der Femelflächen und
der Sanitärhiebe geben. Die Höhlen- und Quartiersbäume werden erfasst. Die Absicherung der
FFH-Verträglichkeit wird noch einmal geprüft. Zur
Starkbaumkartierung, einem Totholzkonzept und
vielen Begleitmaßnahmen hat sich die Stadtverwaltung bereit erklärt. Das ist auch in Ihrem Interesse. Und das begrüßen wir.
Deshalb ziehen wir jetzt offiziell unseren Änderungsantrag zurück. Die Stadtverwaltung übernimmt die inhaltlichen Forderungen als Protokollnotiz und sichert damit zu, dass sie sie fachlich
umsetzen wird und wir da gemeinsam im Gespräch bleiben.
Letztendlich muss man einräumen, dass die Debatte zum Forstwirtschaftsplan nicht der richtige
Ort ist, um diese Dinge langfristig zu verändern.
Es wird uns nichts anderes übrig bleiben, als uns
irgendwann noch mal in Ruhe die Forsteinrichtung gemeinsam anzuschauen.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Frau Dr. Märtens. - Herr Müller, bitte.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich will dennoch Bezug nehmen auf die
Punkte, die im Änderungsantrag der Grünen beschrieben werden. Ich bin nun 14 Jahre Mitglied
des Fachausschusses Umwelt und Ordnung und
kann daher sagen: All das wurde uns von Herrn
Sickert immer präzise vorgestellt. Damit leben wir
eigentlich schon immer.
Noch ein Hinweis zu dem Satz:
Die forstlichen Maßnahmen werden
durch eine fachlich geeignete und auf
Waldökologie spezialisierte ökologische
Begleitung abgesichert …
Auch das ist seit Jahren gewährleistet. Die Universität begleitet diese Maßnahmen. Sehr viele
Umweltverbände sind der Meinung: So wie es der
Stadtforst macht, ist es richtig.
Noch eine abschließende Bemerkung. Die Grünen hat vor einiger Zeit einen Antrag eingebracht,
wie man der Bevölkerung näher bringen kann,
warum wir das überhaupt machen. Es sind aus
meiner Sicht hervorragende Infotafeln in Leipzigs
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Auwäldern angebracht. Am Spielplatz in der Nordostecke des Rosentals sind hervorragende Tafeln
angebracht, auf denen jeder genau lesen kann,
warum, weshalb, wieso.
S e i t e | 57
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
haben darüber gestritten, ob wir diesen Nadelbaum stehen lassen und jenen nicht. Fragen wie
diese werden bis heute in der Stadt diskutiert. Es
gab damals und es gibt noch heute eine breite Beteiligung der Bürgerschaft. Damals, unmittelbar
nach der Wende, wurde für den Auwald und Zurückhaltung empfohlen.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete, Stadträte und Gäste! Um es vorwegzunehmen: Die
AfD-Fraktion wird sich bei der Abstimmung über
die Vorlage „Forstwirtschaftsplan 2018“ aus guten
Gründen heute enthalten.
Jetzt wird kritisiert, es gebe dort kein Monitoring.
Ich glaube, fast jeder Vogel dort ist gezählt. Das
ist neulich im Naturschutzrat vorgestellt worden.
Jeder Baum ist bekannt, einschließlich derer, die
ihr Leben schon beendet haben. Ich kenne keine
Fläche hier in Leipzig, die genauer untersucht ist
als unser Auwald.
Unsere Fraktion steht für eine tragfähige und vor
allem nachhaltige Gesamtkonzeption zur Revitalisierung des Leipziger Auwaldes. Priorität hat aus
Sicht der AfD-Fraktion vor allem der umfassende
Schutz des Auwaldes gegenüber einer in jedem
Fall behutsamen forstwirtschaftlichen Nutzung.
Der gegenwärtig anhaltende fachliche Streit von
Wissenschaft, Umweltverbänden und Stadtverwaltung untereinander, welcher sogar in aller Heftigkeit medial ausgetragen wird, ist für ein richtungsweisendes Planen und Handeln in den
nächsten Jahren im Interesse des Auwalds keineswegs optimal. Die AfD-Fraktion fordert daher
schnellstens die Rückkehr zu einem fachbezogenen, sachlichen und konstruktiven Dialog zwischen allen Beteiligten, denen der Leipziger Auwald am ökologischen Herzen liegt; das heißt: der
Verwaltung, der Wissenschaft, den streitenden
Umweltverbänden, den Stadträten und nicht zuletzt der interessierten Bürgerschaft.
Abschließend: Wir finden es schade, dass das
Angebot zur Teilnahme an der Debatte auf dem
mehrtägigen, international besetzten Leipziger
Symposium zur Rettung des Leipziger Auwalds
im September dieses Jahres weder von der
Leipziger Stadtverwaltung selbst noch von den
Vertretern kontroverser Auffassungen genutzt
wurde. Ein Weiter-so darf es auch in dieser Hinsicht aus unserer Sicht nicht geben - dem Leipziger Auwald zuliebe. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Das Wort hat Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Liebe
Frau Körner, ich glaube, Sie sind außer mir hier
die Letzte, die unmittelbar nach der Wende die
Auseinandersetzungen um den Leipziger Auwald
miterlebt hat. Wenn Sie sich erinnern, wir haben
zur damaligen Zeit Symposien, Foren, Bürgerversammlungen und auch Exkursionen gemacht. Wir
Meine Damen und Herren, im Laufe der Zeit entstehen auch Probleme. Lassen Sie mich ein paar
benennen. Wir haben zum Beispiel das Ulmensterben nicht verhindern können. Wir hoffen kühn,
dass der Pilz, der es verursacht, irgendwann ausstirbt und wir neu besamen können. Wir können
das Eschentriebsterben nicht verhindern; ganz im
Gegenteil: Wir werden sie im Auwald noch in Größenordnungen verlieren.
Wir haben damals Umgestaltungen im Auwald
vorgenommen, die uns heute zugutekommen. Als
der Floßgraben ausgebuddelt worden ist, hat keiner der heutigen Kritiker gemahnt, dass das nicht
ganz ohne ist. Ich habe damals dort einmal in der
Woche Zuckmückenlarven gefangen, die ich zum
Angeln verwende. Dieses Biotop war damals in
Ordnung, wenn auch vielleicht nicht in dem Sinn,
wie ihn manche erbaulich finden.
Alles in allem wünsche ich mir von den Kritikern
mehr Sachkompetenz im Umgang mit anderen.
Es wäre der Sache dienlich, wenn sie die Bäume,
die sie beschreiben, auch richtig benennen könnten. Selbst dann, wenn eine Eiche gefällt ist, sollte
man sie nicht mit einer Erle oder einem Ahorn verwechseln. All das ist geschehen. Jedes Mal, wenn
geschrieben wurde „Da liegt eine Eiche rum“, bin
ich hingegangen und habe festgestellt: Das ist gar
keine Eiche. - Schon irre, was ich da erlebt habe.
Und trotzdem wird von manchen so getan, als hätten sie das Wissen gepachtet.
Wir stützen uns auf das Wissen der Fachleute,
auch der Universität, die ja dort erhebliche Forschungen betreibt, und werden diesem Plan einmütig zustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Engelmann, für die wohltuenden Ausführungen. - Auch
wenn es schon spät ist, ein kleines Aperçu muss
ich noch erzählen. Herr Sickert und Herr Dittmar,
ich bin richtig froh, dass Sie das heute hier einbringen. Wenn Sie wüssten, was ich alles gefragt
werde, wenn ich sonntags durch den Wald gehe!
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Das können Sie sich nicht vorstellen. Da werde
ich gefragt, warum da nicht aufgeräumt ist, wieso
dieser Baum abgesägt worden ist, was da los ist.
Ich antworte dann immer: Entschuldigung, ich bin
kein Fachmann. Ich verlasse mich da auf die
Fachleute.
Ich bitte um Ihr Votum zur Vorlage einschließlich
der Protokollnotiz. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 47 - 0 - 2. So beschlossen.
18.11 Kulturstiftung Leipzig - Institutionelle
Förderung ab 2019 und Zuschuss für
Sanierungsmaßnahmen am Gebäude
Alte Nikolaischule (VI-DS-05610-NF-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.11.1 dazu ÄA (VI-DS-05610-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
18.11.2 dazu ÄA (VI-DS-05610-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wer wünscht das Wort? - Es beginnt Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Guten Abend! Alle noch
wach? - Gut. - Wir wollen die Kulturstiftung langfristig unterstützen, aber gleichzeitig die Regeln
der wahren Haushaltsführung bei uns in der Stadt
Leipzig einhalten. Derzeit pachtet die Stiftung von
uns als Stadt ein Objekt und kann die Mieterträge
für sich nutzen. Dafür macht sie ihre Stiftungsarbeit und kümmert sich darum, das Objekt Alte Nikolaischule in einem ordentlichen Zustand zu halten.
Da nach Aussage der Stiftung die Mieterträge aus
dem Objekt jedes Jahr komplett in dessen Instandhaltung geflossen sind und es dennoch Stand heute - einen Instandhaltungsstau gibt, bedeutet dies nur eins: Die Stiftung geht mit den vertraglich vereinbarten Instandhaltungen ein erhebliches Risiko ein, das sie gar nicht tragen kann,
also den Vertrag, den sie mit uns geschlossen hat,
gar nicht erfüllen kann, also auch die vertraglich
vereinbarte Pacht ab 2019 nicht zahlen kann.
Also würde es Sinn machen, die Stiftung von dieser Last zu befreien, ihr die Vorteile, die sie aus
dem Ursprungsvertrag hat, nicht zu nehmen, aber
für sie eine mietfreie Nutzung des Objekts langfristig zu sichern, und zwar deutlich länger als die
Laufzeit des bisherigen Pachtvertrages. Dies,
meine Damen und Herren, ist die Kurzform des
Änderungsantrags der CDU.
Ich persönlich denke, dass man an niemanden
eine städtische Förderung ausreichen sollte, damit er Mietzahlungen an die Stadt Leipzig leisten
kann. Das ist doch total schräg. Ich mache mal ein
Beispiel auf: Das wäre so, als würde der Bäcker
meines Vertrauens mir 5 Euro geben unter der
S e i t e | 58
Bedingung, dass ich diese 5 Euro für den Kuchen
in seinem Laden wieder einsetze. - Das würde
doch keiner machen. Das wäre doch Quatsch.
Wenn der Bäcker mich gut leiden kann, würde er
mir den Kuchen schenken und nicht die 5 Euro.
Dass er mir den schenkt, macht sogar steuerlich
Sinn. Ich sage Ihnen auch, warum. Damit spart er
sich die Umsatzsteuer. - Das heißt: Weil wir als
Stadt die Miete später verumsatzsteuern müssen,
legen wir zu unserer institutionellen Förderung
noch 19 Prozent Umsatzsteuer drauf, die für den
Mietertrag anfällt, den wir bekommen.
Ich bitte Sie also, um die Stiftung langfristig zu unterstützen und um die Planungssicherheit für die
Stiftung zu erhöhen, um Zustimmung zu unserem
Änderungsantrag. Ich weiß, dass dieser Änderungsantrag für viele Fraktionen relativ kurzfristig
kam und bitte dies zu entschuldigen. Die Idee, das
Problem so zu lösen, kam uns selbst erst letzte
Woche. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Redebeitrag von Herrn Dossin zeigt eigentlich sehr deutlich, wo das Problem dieser Verwaltungsvorlage ist, nämlich dass wir der Stiftung
Geld geben, damit sie uns das Geld zurückgeben
kann. So hat es Herr Dossin sinngemäß ausgeführt. Das beschreibt genau das Dilemma.
Die Stiftung ist sehr wohl in der Lage, mit den Erträgen, die sie erzielt, ihre Verpflichtungen für dieses Objekt zu erfüllen. Das wird deutlich, wenn
man sich die Unterlagen anschaut, die wir in den
Ausschüssen erhalten. Sowohl aus den Jahresabschlüssen als auch den Wirtschaftsplänen ist
sehr gut nachvollziehbar, dass die Erträge ausreichen, um das Objekt zu bewirtschaften.
Bei der Stiftung treffen aber zwei Sachverhalte
aufeinander: zum einen der Immobilienteil, zum
anderen der Kulturförderteil. Ich hatte bereits gesagt: Beim Immobilienteil ist alles gut, das funktioniert, die Erträge reichen aus, die Verpflichtungen zu erfüllen. Beim Kulturförderteil sieht es anders aus. Natürlich reichen die Erträge aus dem
Immobilienteil nicht aus, um die Kulturförderung
so zu betreiben, wie sie die Stiftung bisher betrieben hat. Bei genauerer Betrachtung diskutieren
wir hier also nicht über die Immobilie, Erbbauzins
und andere Fragen, sondern über Kulturförderung.
Für das Thema Kulturförderung gelten bestimmte
Spielregeln in unserer Stadt. Sie ist im Dezernat
Kultur und im Kulturamt angesiedelt. Dort wird
über Förderverfahren und entsprechende Anträge
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
entschieden. Für die Entscheidung, welcher Akteur der Kulturszene wie viel Geld bekommen soll,
sind bestimmte Regularien einzuhalten. Genau
diese sollten auch für die Kulturstiftung gelten.
Klar ist: Wenn wir die Kulturstiftung in dieses Förderverfahren verweisen und den Fördertopf insgesamt nicht erhöhen, wird das Geld zu knapp
sein. Dann werden wir gegebenenfalls bei anderen kürzen müssen. Deswegen haben wir als
Fraktion Freibeuter einen Änderungsantrag eingereicht, der sicherstellt, dass der Fördertopf insgesamt um den Betrag, der an die Kulturstiftung
gehen soll, erhöht wird. Dann soll aber für die Kulturstiftung als Akteur dasselbe gelten wie für andere Akteure auch: dass sie sich im Wettbewerb
mit den anderen Akteuren um das Fördergeld, im
positiven Sinne, streiten muss.
Deswegen darf es hier keine Vorfestlegung geben - das hatte Herr Dossin angesprochen - dahin
gehend, dass wir ihr das Geld für den Erbbauzins
geben, damit sie es an uns zurückzahlen kann;
denn das kann sie an uns zurückzahlen, weil das
Objekt ja ausreichend Erträge abwirft. Das Problem mit der Verwaltungsvorlage, auch mit der
Neufassung, ist, dass es bei einer Vorfestlegung
bleibt.
Es geht nicht darum, dass wir der Kulturstiftung
Geld wegnehmen wollen und sie die Kulturarbeit
nicht mehr im bisherigen Maße leisten soll. Das
soll bitte im Förderverfahren entschieden werden.
Wir wollen die Mittel zur Verfügung stellen, aber
eine Vorfestlegung vermeiden. Deswegen bitte
ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Körner hat das
Wort.
S e i t e | 59
saniert, was vor allem durch eine zweckgebundene Spende von knapp 9 Millionen DM der Partnerstadt Frankfurt möglich war. Damals wurde
auch die Regelung getroffen, die Mieterträge nicht
an die Stadt abzuführen, sondern über Sanierung
und Instandhaltung einen Ausgleich zu erbringen;
denn die Alte Nikolaischule ist ja an sich ein städtisches Gebäude. Diese Zeit ist jetzt vorbei. Diese
Regelung war auf 2018 befristet.
Die Vorlage wurde nach der Diskussion im Ausschuss noch einmal geändert. Wir halten den jetzigen Beschlussvorschlag für sinnvoll. Über den
Antrag der CDU haben wir im Kulturausschuss
noch nicht diskutiert, weil er wirklich sehr kurzfristig kam. Ich denke, was Sie vorschlagen, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der CDU, kann
man, wenn es nicht funktioniert, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, noch einmal in Ruhe
überlegen. Momentan würde das, was Sie vorschlagen, wie eine Enteignung wirken, weil ein
wesentlicher Stiftungszweck die Betreibung dieses Hauses ist. Ja, sie vergibt auch Preise, sie
macht Veranstaltungen, sie gibt die Leipziger Blätter heraus. Aber ein wesentlicher Stiftungszweck
war und ist die Betreibung der Alten Nikolaischule.
Das mal so eben mit einem Änderungsantrag auf
eine andere Stufe zu stellen, nämlich den Erbbauvertrag zu lösen und der Stiftung zu sagen: „Ihr
stellt euch ab jetzt auch im Kulturbereich an, das
erste Mal kriegt ihr noch das Geld, und dann werden wir weitersehen, ob ihr institutionell gefördert
werdet und wie“ - das würde ja daraus folgen -,
das ist, denke ich, keine Würdigung der bisherigen Arbeit der Stiftung, die wirklich gut läuft, die
der Stadt gutgetan hat und die vor allen Dingen
gezeigt hat, dass man mit großem Engagement
ein Haus, das an sich die Stadt hätte sanieren
müssen, auf hohem kulturellen Niveau und den
vielfältigen Projekten, die dort stattfinden, betreiben kann.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was jetzt noch nicht gesagt wurde, aber in der Vorlage natürlich zu finden
ist, ist der Werdegang. Wir sind im Kulturausschuss darüber intensiv informiert worden. Es war
gut, noch einmal auf die Seiten der Kulturstiftung
zu gehen, nicht nur auf die der Leipziger Blätter,
die von der Kulturstiftung herausgegeben werden,
sondern auch auf die Internetseite der Stiftung.
Eine andere Frage bewegt mich auch. Wir haben
gerade erst über das Liegenschaftsmanagement
diskutiert. Wäre dieses Management denn überhaupt in der Lage, ein solches Haus zu betreiben?
Wäre es ab Januar überhaupt möglich, dieses
Haus in Gänze zu betreiben? Wollen wir uns das
wirklich so schnell auf den Tisch ziehen? Denn
das würde ja der Beschluss des Änderungsantrags nach sich ziehen. Das halte ich für sehr riskant.
Wer vielleicht die damalige Zeit nicht miterlebt hat:
Das war die erste Stiftung in Leipzig nach der
Wende. Ein ganz wichtiger Stiftungszweck war,
dass ihr die Alte Nikolaischule in Erbpacht übertragen wurde. Ich kann mich noch gut an das damals ruinöse Gebäude erinnern. Das Gebäude
wurde von der Stiftung 1992-1994 nach denkmalpflegerischen Vorgaben für fast 14 Millionen DM
Hinzu kommt: Gemäß der Neufassung der Vorlage soll die Kulturstiftung in die institutionelle Förderung nach der Förderrichtlinie Kultur aufgenommen und ihr aus dem Kulturtopf zusätzliche Mittel
für die Erfüllung ihres Stiftungszwecks, nämlich
Förderung der Kultur, gewährt werden. Das finde
ich richtig. Ich finde es auch richtig, dass sie ein
Sanierungskonzept vorlegen muss. Aber: Indem
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
wir sie in das institutionelle Förderverfahren aufnehmen, pressen wir sie quasi in die Bittstellung
hinein, genauso wie alle anderen Vereine. Das ist
an sich richtig, muss aber auch geprüft werden.
Wir müssen ein Auge darauf haben, wie dieses
Hauses sich dann weiterentwickelt. Sollte dies
dann nicht mehr machbar sein - Stiftungen haben
heutzutage große Probleme, weil ihr Stiftungskapital kaum noch Zinsen abwirft und sie wenig zusätzliche Einnahmen generieren können, bis auf
Spenden, die die Stiftung auch einwirbt -, dann
muss man weitersehen. Dann muss man das
noch einmal neu überlegen.
Zum Antrag der Freibeuter. Ich würde annehmen,
er ist in der Neufassung der Vorlage praktisch enthalten; das wird das Dezernat sicherlich noch mitteilen. Ich jedenfalls sehe da keine Widersprüche.
Eine Zustimmung zum Antrag der CDU kann ich
nicht empfehlen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Mich bewegt diese Vorlage schon ein
Stück weit, weil wir, glaube ich, hier in gewisser
Weise über einen Präzedenzfall reden. Wir haben
eine Stiftung, die nach meiner Kenntnis über ein
Stiftungskapital verfügt, das sich im niedrigen
sechsstelligen Bereich bewegt. Jeder weiß, dass
ein solches Stiftungskapital wegen der heutigen
Zinslage auf keinen Fall so viel abwirft, dass sich
eine Stiftung einen Geschäftsführer und eine
halbe Handvoll Personal leisten kann.
Durch diesen Erbbaurechtsvertrag und die Erträge, die die Topimmobilie abwirft, ermöglichen
wir es der Stiftung überhaupt erst, dass sie ihren
Stiftungszweck erfüllen kann. Es gibt sicher ganz
viele andere Fördervereine, die sich vielleicht sogar Stiftung nennen, die auch gerne möchten,
dass die Stadt Leipzig ihnen bei der Erfüllung eines wohltätigen Zwecks unter die Arme greift,
vielleicht auch durch Überlassung einer Topimmobilie.
Ich glaube, das, was wir hier tun, ist falsch. Ich
glaube, es wäre sinnvoller, wenn die Stadt Leipzig
über eine solche Immobilie selbst verfügen kann
und mit deren Bewirtschaftung Leute beauftragt,
die davon Ahnung haben. Das muss ja nicht das
Liegenschaftsamt sein. Aber die Leipziger Messe
würde aus einem solchen Gebäude mit Sicherheit
mehr Ertrag herausholen und es gar nicht so weit
kommen lassen, dass ein Sanierungsaufwand für
die Stadt Leipzig entsteht, wie es hier jetzt der Fall
ist.
Ich muss sagen: Ich bin absolut erstaunt, dass
eine Stiftung, in deren Vorstand so honorige Herr-
S e i t e | 60
schaften wie Herr Junhold und Herrn Bunsen sitzen, erst jetzt, wo sie Erbbaupachtzins zahlen
muss, feststellt, dass ihre Kasse leer ist. Ich
glaube, dass diese Stiftung mit dieser Immobilie
überfordert ist. Ich glaube, mit dem, was wir hier
tun, geben wir ein ganz, ganz schlechtes Beispiel
für alle anderen, die ordentlich wirtschaften und
wohltätig, kulturell oder sonst wie tätig sind. Deshalb werde ich, wenn dieser CDU-Antrag heute
keine Mehrheit findet, natürlich gegen diese Vorlage stimmen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will
noch einmal kurz auf den Unterschied zwischen
unserem Änderungsantrag und der Neufassung
der Vorlage der Verwaltung eingehen, weil Frau
Körner das Thema angesprochen hatte. - Die Verwaltung schlägt vor, das Budget im Bereich des
Kulturamtes um 88.000 Euro zu erhöhen und die
Stiftung in die Kulturförderung zu verweisen, reserviert aber per Beschlussvorschlag heute einen
Teilbetrag von 53.000 Euro fest für die Stiftung.
Unser Antrag ist zwar hinsichtlich der Gesamthöhe 88.000 Euro identisch mit der Vorlage der
Verwaltung; wir stellen aber die gesamten 88.000
Euro in die Entscheidungskompetenz im Rahmen
der Kulturförderung. Das ist der materielle Unterschied zwischen unserem Antrag und der Vorlage
der Verwaltung.
Oberbürgermeister Jung: Ich würde gern noch
etwas sagen zu dem Hinweis von Herrn Maciejewski. Ja, unser Umgang mit dieser Stiftung ist
schon etwas Besonderes. Aber die Wahrheit ist
auch, dass wir in unserer Stadt kaum Stiftungen
haben, die aus sich heraus ihr Stiftungsleben
ohne Unterstützung erfüllen können. Selbstverständlich bekommt das Bach-Archiv Zuschüsse
der Stadt Leipzig, des Bundes und des Landes.
Selbstverständlich bekommt die MendelssohnStiftung Zuwendungen der Stadt Leipzig. Die
Leipzigstiftung, die Bürgerstiftung der Leipzigerinnen und Leipziger, erhält keine. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal hat auch die Auflage bekommen, das Denkmal mit Unterstützung der Stadt
Leipzig zu sanieren. Die Stiftung Völkerschlachtdenkmal ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung; das
ist der Unterschied. Das Bach-Archiv und die
Mendelssohn-Stiftung sind Stiftungen des bürgerlichen Rechts und erhalten trotzdem Geld von
uns.
Beim Bach-Archiv machen wir es sogar so: Es erhält einen Zuschuss für das Gebäude, damit es
die Miete an die Stadt Leipzig wieder abführen
kann. Das ist das Bruttoprinzip, Herr Dossin, das
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
die Sächsische Gemeindeordnung vorsieht. Ihr
Bäcker-Beispiel geht da nicht. Ich bin auch der
Meinung: Wir können auf diesen Geldfluss hin
und her verzichten. Nach Kameralistik war eine innere Verrechnung möglich. Die haben wir im
Haushalt dargestellt. Es ist kein Geld geflossen.
Einnahmen und Ausgaben waren genau gleich;
linke Tasche, rechte Tasche. Aber wir haben das
aus Transparenzgründen ausgewiesen. Das geht
heute nicht mehr. Heute muss Geld fließen.
Ich glaube auch, dass wir die Stiftung in die Lage
versetzen müssen, das Haus mit Gewinn zu betreiben, um daraus wieder Mittel in die Kulturförderung zu geben. Aber zurzeit - es ist mir auch
schwergefallen, Ihnen diesen Vorschlag zu machen - sehen wir keinen anderen Weg als den,
den wir Ihnen vorschlagen. Ich glaube, wir tun gut
daran, das Haus in den Händen der Stiftung zu
lassen. Bei einem bin ich mir sicher: Wir als Stadt
können es nicht besser. Wahrscheinlich würden
wir es eher teurer machen. Aber Sie haben es
jetzt in der Hand.
S e i t e | 61
Ich begrüße den Geschäftsführer Dr. Rodekamp.
Herzlich willkommen!
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Ich bitte um Ihr
Handzeichen, wenn Sie gegen den Beschluss
stimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.13 Prüfung des Jahresabschlusses und
des Rechenschaftsberichtes 2015 der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal (VI-DS05627-NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.14 Rahmenvertrag über Beratungsleistungen mit der bbvl mbH (VI-DS-05673)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Herr Morlok.
Frau Dr. Jennicke, bitte schön.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Ich würde anbieten, den Änderungsantrag der Freibeuter zu übernehmen; denn es ist zuwendungsrechtlich tatsächlich korrekt, die gesamte institutionelle Förderung ins Förderverfahren zu verweisen, aber
die Mittel zusätzlich zu Verfügung zu stellen.
Danke für Ihren Hinweis. Das würden wir so übernehmen.
Oberbürgermeister Jung: Das heißt: Die Beschlusspunkte 1.1 bis 1.3 der Vorlage werden
durch den Antrag der Freibeuter ersetzt.
Dennoch steht der Änderungsantrag der CDUFraktion zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag
abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage inklusive des Beschlussvorschlags der Freibeuter, der die Beschlusspunkte 1.1 bis 1.3 ersetzt. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 34 - 15 - 1. So beschlossen.
18.12 Prüfung des Jahresabschlusses und
des Rechenschaftsberichtes 2014 der
Stiftung Völkerschlachtdenkmal (VI-DS05617-NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich mache es kurz
vom Platz aus. - Wir sind sehr dafür, dass wir das
Thema Digitalisierung angehen und dafür auch
Beratungsleistungen einkaufen, die in der Stadt
unter Umständen nicht vorhanden sind. Unter den
Topberatungsunternehmen Deutschlands im Bereich Digitalisierung ist die bbvl allerdings bisher
nicht aufgefallen. Wenn wir das Thema ernst meinen, sollten wir jemanden beauftragen, der davon
wirklich Ahnung hat, der fachkompetent ist, der
sich speziell mit diesem Thema befasst, und nicht
die bbvl, die als einzigen Auftragnehmer die Stadt
Leipzig hat.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, Herr
Hörning beabsichtigt nicht, die IT-Spezialisten der
bbvl als IT-Spezialisten einzusetzen, sondern es
geht um die Modellierung von Prozessen, und das
können die, glaube ich, ganz gut. - Richtig, Herr
Hörning?
Bürgermeister Hörning: In der Tat geht es um
die Modellierung von Prozessen. Wir wollen nicht
das, was in 30 Jahren auf Papierbasis gewachsen
ist, digitalisieren, sondern wir wollen Prozesse
hinterfragen, und das machen wir mit diesem
Rahmenvertrag. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
18.15 Zahlung einer übertariflichen Zulage
zur Gewinnung von Betriebsärzten (VIDS-05812)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betriebsärzte brauchen wir. Dafür müssen wir
aber übertariflich in die Tasche greifen. - Gibt es
Wortwünsche dazu? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: 2 Enthaltungen, 15 Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.16 Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78,
Althener Straße, OT Engelsdorf (Kreisverkehr bis Im Blumengrund) (VI-DS05902-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.17 Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt aus 2017 nach 2018 (VI-DS06016)
Einreicher: Dezernat Finanzen
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Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
18.21 Städtebaulicher Vertrag zur straßenseitigen Erschließung des Gewerbegebietes an der Berliner Brücke, südlicher
Teil, mit Anbindung an die Rackwitzer
Straße (VI-DS-06083)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Im Fachausschuss einstimmig votiert. - Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.22 Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aus 2017 nach 2018 (VI-DS06108)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
Klares Vorvotum des Finanzausschusses. - Gibt
es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
18.23 Mitgliedschaft der Oper Leipzig im Verein Opera Europa (VI-DS-06241)
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
18.18 Ausführungsbeschluss des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zum
Kauf von 19 Kfz (VI-DS-06062)
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herzlich willkommen, Herr Kretzschmar!
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig.
18.19 Ergänzungsvereinbarungen zur Finanzierung von PlusBuslinien (VI-DS06078)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.24 Ausführungsbeschluss zum Stromvertrag für 2019 mit der LKE (VI-DS-06428)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Dieser Beschluss ist eilbedürftig. Ich hoffe, dass
die Strompreise in 2019 nicht davongaloppieren. Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.25 (nichtöffentlich) (VI-DS-06234)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Es geht um einen Mietvertrag in der Torgauer
Straße. - Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Herr Grosser.
18.20 Ausführungsbeschluss zum Erwerb
von Medien über ein Onlineportal für
Schulbibliotheken und Leseräume (VIDS-06082)
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Zu TOP 18.24
hätten die SWL-Stadträte nicht abstimmen dürfen.
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Oberbürgermeister Jung: Doch. Wir sind der
festen Überzeugung, dass das rechtlich in Ordnung ist. Wir werden uns mit dem Oberverwaltungsgericht in der Konzessionsfrage auseinandersetzen müssen, weil hier das Selbstbestimmungsrecht das Kommunalrecht der Gemeinde
berührt.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Okay.
Oberbürgermeister Jung: In dem Fall ist es eine
Tochter, Inhouse; also kein Problem.
19
Kita-/Schulbauprogramm
19.1 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der
Schulbaumaßnahmen (VI-Ifo-06398)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir haben die
Tabellen studiert und sehen, dass trotz eines Sofortprogramms im nächsten Schuljahr 27 Klassen
an Oberschulen fehlen werden. Da muss man
schon die Frage stellen: Wieso fehlen trotz Sofortprogramms 27 Klassen, obwohl die Schüler für
diese Klassen vorhanden sind? So entnehmen wir
das aus der Tabelle, oder in der Tabelle stimmt irgendwas nicht.
Was überhaupt nicht in der Vorlage aufgeführt ist,
sind die Investorenschulen. Brauchen wir die nicht
mehr? Verzichten wir darauf?
Was uns auch wundert, ist, dass die Schule in der
Karl-Heine-Straße 22b in 07/2021 fertig wird, aber
schon 2020 40 Klassen beherbergen wird. Das
wäre klasse.
Vielleicht kann man die Tabelle, bevor wir sie im
Fachausschuss behandeln, dahin gehend prüfen,
wie Kinder schon vor Eröffnung einer Schule beschult werden können - vielleicht meinen Sie damit Interimsklassen; aber das ist aus der Tabelle
nicht klar erkennbar -, warum trotzdem 27 Klassen an den Oberschulen fehlen und warum wir Investorenschulen nicht mehr brauchen.
Oberbürgermeister Jung: Das Verfahren sieht
eigentlich vor, dass Sie die Vorlage zur Kenntnis
nehmen und sie dann im Fachausschuss besprechen. So war die Vereinbarung. Ich habe Ihre Kritik herausgehört, dass Sie die Vorlage gern früher
S e i t e | 63
hätten. Darüber müssen wir ins Gespräch kommen. Jetzt war das System nicht umzustellen.
In der Tat werden Kollege Fabian und Kollegin
Dubrau in den Fachausschüssen genau diesen
Zusammenhang erklären. Dass 27 fehlende Klassen ausgewiesen werden, bedeutet nicht, dass
die Kinder keinen Stuhl und keinen Platz haben.
Das erklärt sich aus der Überbelegung von Klassen in einigen Schulen.
Geklärt werden kann auch die Frage zur Schule
in der Karl-Heine-Straße, wo Fremdunterbringung
möglich wird und Klassenräume genutzt werden
für andere Schulen, die ausgelagert werden. Das
werden Ihnen Herr Stein und Herr Fabian dann im
Fachausschuss erklären.
Dort bitte ich auch noch mal das Verfahren abzustimmen, also ob wir diese Info-Vorlage frühzeitiger ins Verfahren geben und hier im Stadtrat einbringen. Bis jetzt war ich davon ausgegangen: Wir
verhalten uns da analog der Asyl-Vorlage und
bringen diese Info-Vorlage sehr kurzfristig, also
zwei, drei Tage vor der Stadtratssitzung ein diese ist erst gestern fertig geworden -, und Sie
besprechen sie dann in den Fachausschüssen.
Frau Krefft, noch mal.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Nein.
Dass diese Vorlage von Ihnen in den Stadtrat eingebracht wird und wir hier darüber reden, geschieht auf Antrag meiner Fraktion. Wir haben uns
bei diesem Antrag ganz klar gedacht - Sie haben
ihn übernommen und wussten um diesen Gedanken -: Das ist ein öffentliches Thema, und wir wollen das öffentlich diskutieren.
Zu einer öffentlichen Diskussion gehört eine entsprechende Vorbereitung. Wir sind im Ehrenamt.
Wir sind tagsüber berufstätig. Wir können nicht
mal schnell nach Feierabend Tabellen in Schriftgröße 9 studieren, sondern brauchen dafür das
Wochenende. Das war ganz klar.
Sie haben unsere Zustimmung zum Schulbauprogramm und damit sehr viel Vertrauensvorschuss
bekommen. Im Gegenzug erwarten wir eine so
aussagekräftige Informationsvorlage, dass wir sie
hier auch öffentlich diskutieren können. Wir erwarten in der Tat auch vollständige Unterlagen. Die
Investorenschulen sind ausdrücklich mitbeschlossen worden. Deshalb müssen sie hier auch mit
aufgeführt werden.
Wir haben hier einen Dissens. Aber die Beschlusslage war ganz klar. Schauen Sie noch einmal in die Protokolle! Daran gibt es nicht zu deuteln.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Oberbürgermeister Jung: Wir sind da wirklich
unterschiedlicher Meinung. Ich habe noch einmal
nachgeschaut. Auch Kollege Fabian und Frau
Dubrau waren der Meinung, dass wir dieses Verfahren miteinander verabredet haben. Wir können
das gerne verändern; wirklich. Wenn Sie das
möchten, verändern wir es. Wir wollen da völlig
transparent sein. Hier wird nichts verheimlicht,
wirklich nicht. Ich habe diese Vorlage erst am
Dienstag freigeben können, weil sie erst am
Dienstag fertig war.
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich möchte hier als
Ausschussvorsitzender sprechen. - Wir haben
über dieses Thema im Ausschuss intensiv beraten, Frau Krefft, und haben genau das gesagt: Wir
machen es genauso wie beim Thema Asyl. Das
heißt: Wir erhalten die Vorlage drei Tage vor der
Ratsversammlung und beraten sie hinterher in
den Ausschüssen. - Das zum Ersten.
Zweiter Punkt: Wir haben auch sehr deutlich gesagt, dass einiges noch anpasst und geändert
werden muss. Da sind wir noch im Prozess. Die
Listen werden noch angepasst, die Kosten sollen
noch transparenter dargestellt werden usw. usf. Das ist meine Erinnerung als Ausschussvorsitzender.
Oberbürgermeister Jung: Ja, so ist meine Erinnerung auch. Ich bitte Sie aber, wenn ich Ihnen
das zumuten darf, das Thema noch einmal im
Ausschuss anzusprechen. In der Tat ist das ein
wachsender Prozess. Ich hoffe, dass diese Vorlage besser ist als die letzte und die nächste wiederum besser als diese. Wir werden auch die Tabellen noch nutzerfreundlicher gestalten. Ich bin
mit einigem auch noch nicht zufrieden. Aber ich
denke, wir sollten uns der Sache widmen, mit aller
Transparenz.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Wir haben hier zwei Dinge, die sich eigentlich widersprechen und für die wir eine Lösung finden müssen. Das ist zum einen das Anliegen der Verwaltung, zeitnah und aktuell zu informieren. Das heißt: Wir bekommen die Informationen sehr kurzfristig vor der Ratsversammlung. Es
ist auch wünschenswert, dass wir aktuelle Informationen bekommen. Zum anderen ist es den
Stadträten aufgrund dieser Kurzfristigkeit nicht
möglich, in öffentlicher Sitzung sachgerecht über
die Vorlage zu diskutieren, weil die Vorberatung in
den Ausschüssen erst danach stattfindet. Das ist
ein Dilemma, das offensichtlich wird.
S e i t e | 64
Da dieses Thema künftig in jeder Stadtratssitzung
auf der Tagesordnung stehen wird und wir zu jeder Stadtratssitzung eine entsprechende Informationsvorlage erhalten werden, könnte der Kompromiss sein, uns darauf zu verständigen, über
die Informationsvorlage zu reden, die in der vorhergehenden Stadtratssitzung eingebracht worden ist. Dieses Thema ist einfach wichtig. Wenn
in der nachfolgenden Ausschussberatung ein
Problem identifiziert wird, müssen wir Stadträte
die Möglichkeit haben, dieses Problem in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Oberbürgermeister Jung: Spontan habe ich
überhaupt kein Problem damit. Ich habe auch mit
Herrn Stein und den Kollegen schon besprochen,
die Vorlage eine Woche vorher zu verteilen. Vollkommen offen! So wie wir das brauchen! Ich muss
natürlich berücksichtigen, wann die Taskforce
tagt. Aber wir können die Vorlage gern ein paar
Tage früher verteilen und sie dann in der darauffolgenden Ratssitzung diskutieren; denn die Themen bleiben dieselben. Die Schule auf dem Barnet-Licht-Platz wird in jeder Info-Vorlage der
nächsten Monate Thema sein. Sie können etwaige Probleme immer ansprechen.
Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin mir nicht sicher; aber ich glaube, das
ist jetzt geklärt. Wichtig ist - darauf haben wir
schon sehr geachtet -, dass diese Information in
die Ratsversammlung kommt und nicht nur in die
Ausschüsse. Hintergedanke war, dass wir eben
genau hier öffentlich mit Ihnen darüber diskutieren
können. Meine Frage jetzt ist: Können Sie oder
Herr Fabian noch etwas zu den Anmerkungen von
Frau Krefft sagen?
Wir hatten vereinbart, dass wir ab der Ratsversammlung im August eine Info-Vorlage dazu erhalten. Jetzt sind wir im Oktober.
Oberbürgermeister Jung: Im September gab es
auch schon eine.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Im September hatte die Vorlage der Verwaltung aber noch nicht die Qualität, die sie im Oktober hat. Als ich die Vorlage, die im September vorgelegt wurde, kritisiert habe, wurde mir gesagt: Im
Oktober wird sie besser sein. - Im Oktober ist sie
besser und deutlich transparenter. Transparent
ist, dass deutlich zu viele Klassen fehlen, insbesondere im Oberschulbereich. Es ist zwar sonst
nicht mein Thema, aber auch ich habe dem 155Millionen-Euro-Schulbauprogramm zugestimmt.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
Wenn man einem solchen Programm zugestimmt
hat und erfährt, dass immer noch Klassen fehlen,
jedenfalls nach der Berichterstattung, die Sie uns
hier vorlegen, finde ich das schon ein bisschen
schwierig. - Das ist das eine.
Das andere ist, dass die Schule in der Karl-HeineStraße 22b, die zum Schuljahr 2021/22 fertig sein
wird, schon ab 2020 Kapazitäten vorhalten soll.
Über genau diese Dinge will ich diskutieren können, und zwar hier in der öffentlichen Ratsversammlung und nicht nur im Ausschuss.
Oberbürgermeister Jung: Völlig d’accord. - Ich
bitte Kollegen Fabian, noch einmal kurz auszuführen, wie es zu der Differenz von 27 fehlenden
Klassen kommt, wie sich das mit den Kapazitäten
der Schule in der Karl-Heine-Straße verhält und
warum wir zurzeit die indikativen Angebote privater Anbieter - das ist eine Vorlage von Herrn
Bonew - noch nicht in das System eingearbeitet
haben.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst zur
Differenz: Wir haben schulnetzplanerisch bestimmte Richtwerte für die Schulen. An denen orientieren wir uns auch. Wenn wir darüber hinausgehende Bedarfe haben, konnten wir sie bisher
teilweise durch Überbelegungen decken. Die werden aber ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr
ausreichen. Deswegen brauchen wir diese Sofortschulen.
Wenn wir von den aktuellen Belegungszahlen
ausgehen - darüber haben wir zum Beispiel auch
am Montag diskutiert -, würden wir über die Richtwerte hinaus planen. Ein Beispiel: Fachunterrichtsräume werden nicht als Klassenräume gezählt. Wenn in einem Fachunterrichtsraum kein
Fachunterricht stattfindet, kann dort auch anderer
Unterricht gegeben werden, wenn man in räumlicher Bedrängnis ist.
Deswegen können wir dieses Delta - das müssen
wir in der nächsten Vorlage noch genauer darstellen - kurzfristig schließen. Das heißt: Planerisch
sind die Räume nicht vorhanden, aber wir können
die Schüler unterbringen, weil wir über den Richtwert der jeweiligen Schule hinaus schulische
Räume nutzen können. Das unterscheidet sich
aber von Schule zu Schule. Das hängt nicht nur
davon ab, wie viele Räume es dort tatsächlich
gibt, sondern auch wie die Fluchtwege sind und
dergleichen.
Ich sage Ihnen zu, dass wir den Teil, den Sie hier
nachfragen, in der nächsten Vorlage noch differenzierter darstellen und Erläuterungen anfügen
werden. Wir haben schon in dieser Vorlage ein
paar Fußnoten gesetzt; sie sind erst gestern eingefügt worden, bis dahin gab es nur die nackten
S e i t e | 65
Tabellen ohne Erläuterungen. Ich kann Ihnen auf
jeden Fall zusagen: In der nächsten Vorlage wird
es noch differenziertere Erläuterungen geben.
Oberbürgermeister Jung: Wir können das
Thema auch zur nächsten öffentlichen Sitzung
noch einmal aufrufen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, klar; gern.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, sagen
Sie noch einen Satz dazu, warum die Investorenschulen nicht aufgelistet wurden.
Bürgermeister Bonew: Wie Sie wissen - Frau
Krefft, Sie gehören ja dem Beratungsgremium
an -, haben wir erst zwei Untersuchungsräume
ausgeschrieben. Wir befinden uns derzeit im europäischen Vergabeverfahren und haben noch
keinerlei Zuschlag erteilt. Ich denke, Sinn macht
es erst, sie dort mit aufzunehmen, wenn das Projekt an den Start geht. In der Vorlage heute könnten wir nichts weiter sagen, als dass wir nichts sagen können.
Oberbürgermeister Jung: Dieser Nachrichtenstand kann da natürlich stehen, absolut. - So weit
dazu. Bitte nehmen Sie diese Informationsvorlage
zur Kenntnis.
Wir legen zu Protokoll fest, dass wir die Themen
der Informationsvorlage zum Thema Schulbaumaßnahmen jeweils in der nachfolgenden Sitzung
aufrufen und die unterschiedlichen Projekte und
Baumaßnahmen diskutieren können.
20
Informationen I
20.1 Familientickets klar definieren (VI-A04930-Ifo-02)
Einreicher: Dezernat Kultur
Bitte nehmen Sie den Prüfbericht entgegen. - Gibt
es dazu Hinweise? - Das ist nicht der Fall.
20.2 Finanzbericht zum 30.06.2018 (VI-Ifo06114)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich bitte um Kenntnisnahme.
20.3 „Leipzig-Kitas“ - Umwidmung von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 mit Kassenwirksamkeit
2019 (VI-DS-04806-NF-06-Ifo-03)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Verlaufsprotokoll vom 24.10.2018
20.4 Mitgliedschaft im Trägerverein des
Olympiastützpunktes Leipzig e. V. - Information zum Sachstand (VI-Ifo-06243)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
S e i t e | 66
21.2 Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: III/2018
(VI-Ifo-06535)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich bitte um Kenntnisnahme.
21.1 Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand:
III/2018 (VI-Ifo-06514)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank. Ich
schließe die Sitzung.
Auch diese Vorlage ist sehr kurzfristig verteilt worden. - Ich bitte um Kenntnisnahme.
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Habicht:
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Stadtrat Wehmann:
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Protokollant:
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