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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1461855.pdf
Größe
689 kB
Erstellt
22.11.18, 14:06
Aktualisiert
16.01.19, 11:01

Inhalt der Datei

18/9 30. Juni 2018 Fahrradfreundliche „Karli“ Antragsteller*in(nen): William Rambow Nummer: 18/92 Die Stadtverwaltung prüft bis zum IV. Quartal 2019, ob die Karl-Liebknecht-Straße sowie der Peterssteinweg im Abschnitt zwischen Dimitroffstraße und Emilienstraße als Fahrradstraße, ggf. auch mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder „Anwohner frei“, ausgewiesen werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, ob ggf. einzelne Teilstrecken davon entsprechend ausgewiesen werden können. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung - erfolgt mündlich / wird nachgereicht - Jugendparlament Leipzig Seite 1 Jugendparlament der Stadt Leipzig Ausgaben Weihnachtssitzung RV Antragstellende: Sprecher*innen-Kreis / Beiratsvorsitz Nummer: 18/129 Das Jugendparlament beschließt 30€ aus den Sachkosten für die jährliche Weihnachtsüberraschung im Stadtrat zu verwenden. Finanzierung Kosten maximal Kosten minimal (ggf.) Deckungsquelle Sachkosten Ja X Nein Summe 30€ Jugendfonds Ja Nein Summe Sonstiges: Ja Nein Summe Begründung - erfolgt mündlich - Seite 1​ von 1 Geschäftsordnung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines ..................................................................................................................................................... 2 § 1 Grundlagen .............................................................................................................................................. 2 § 2 Ziele und Aufgaben .................................................................................................................................. 2 II. Bestimmungen für den Sprecher*innen-Kreis ................................................................................................ 2 § 3 Sprecher*innen-Kreis .............................................................................................................................. 2 § 4 Aufgaben.................................................................................................................................................. 2 § 5 Geschäftsabläufe ..................................................................................................................................... 2 § 6 Aufgaben des*der Sprecher*in ................................................................................................................ 2 III. Arbeitsgruppen ............................................................................................................................................... 3 § 7 Arbeitsgruppen ........................................................................................................................................ 3 § 8 Leitung ..................................................................................................................................................... 3 § 9 Gründung und Auflösung ......................................................................................................................... 3 IV. Jugendbeirat .................................................................................................................................................. 3 § 10 Zusammenarbeit mit dem Jugendbeirat ................................................................................................ 3 V. Sitzungen ........................................................................................................................................................ 3 § 11 Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................... 3 § 12 Öffentliche Bekanntgabe von Sitzungen ............................................................................................... 4 § 13 Beschlussfähigkeit ................................................................................................................................. 4 § 14 Beschlussfassung .................................................................................................................................. 4 § 15 Tagesordnung ........................................................................................................................................ 4 § 16 Redeordnung ......................................................................................................................................... 5 § 17 Handhabung der Ordnung ..................................................................................................................... 5 § 18 Anträge zur Geschäftsordnung .............................................................................................................. 5 § 19 Anträge zur Sache ................................................................................................................................. 6 § 20 Wahlen ................................................................................................................................................... 6 § 21 Niederschrift der Sitzung ....................................................................................................................... 6 VI. Sonstiges ....................................................................................................................................................... 6 § 22 Kooperationen ....................................................................................................................................... 6 § 23 Stadtschülerrat Leipzig .......................................................................................................................... 7 § 24 Finanzen ................................................................................................................................................ 7 § 24a Sonstige Beauftragte ........................................................................................................................... 7 § 25 Änderung der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 7 § 26 Inkrafttreten der Geschäftsordnung ....................................................................................................... 7 1 I. Allgemeines § 1 Grundlagen Das Jugendparlament Leipzig wird nach der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig und der Wahlordnung errichtet. § 2 Ziele und Aufgaben (1) Die Mitglieder des Jugendparlaments sind Ansprechpartner*innen für die Jugendlichen der Stadt Leipzig und ein Vertretungsorgan für ihre Belange gegenüber Politik und Verwaltung. (2) Das Jugendparlament der Stadt Leipzig hat die Aufgabe Politik jugendgerecht zu gestalten. Ziel ist es, insbesondere bei jugendrelevanten Themen aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt Leipzig mitzuwirken und Jugendliche für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubinden. (3) Das Jugendparlament sieht seine Zuständigkeit bei allen jugendrelevanten Themen der Stadt Leipzig. II. Bestimmungen für den Sprecher*innen-Kreis § 3 Sprecher*innen-Kreis Der Sprecher*innen-Kreis regelt sich nach § 4 der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig. Er bespricht sich mindestens einmal aller zwei Monate. § 4 Aufgaben (1) Neben den Aufgaben nach § 4 der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig ist es Aufgabe des Sprecher*innen-Kreis, den*die Sprecher*in des Jugendparlaments zu beraten. (2) Der Sprecher*innen-Kreis vertritt das Jugendparlament nach außen hin und gegenüber der Öffentlichkeit. (3) Bei Verhinderung des*der Sprechers*in des Jugendparlaments, wird er*sie durch seine*ihre Stellvertreter*innen vertreten. § 5 Geschäftsabläufe Für den Sprecher*innen-Kreis gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend. § 6 Aufgaben des*der Sprecher*in (1) Der*Die Sprecher*in lädt das Jugendparlament eine Woche vor einer Sitzung ein und bestimmt in Absprache mit dem Sprecher*innen-Kreis und dem Jugendbeiratsvorsitz die Tagesordnung. Er*Sie informiert die Mitglieder des Jugendparlaments über Zeit und Ort der Sitzungen. (2) Der*Die Sprecher*in leitet die Sitzungen des Jugendparlaments. Zu Beginn einer Sitzung, kann er*sie die Leitung der Sitzung auch einem Mitglied des Jugendparlaments Leipzig übertragen. (3) Der*Die Sprecher*in sorgt dafür, dass allen Mitgliedern des Jugendparlaments die nötigen Unterlagen für eine Sitzung schriftlich oder elektronisch zugehen. III. Arbeitsgruppen § 7 Arbeitsgruppen (1) Das Jugendparlament kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. Sie haben ein deutlich umrissenes Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil. In den Arbeitsgruppen können Mitglieder des Jugendparlaments und Jugendliche mitwirken. (2) Eine Arbeitsgruppe setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen, wovon mindestens eine Person stimmberechtigtes Mitglied des Jugendparlaments sein muss. (3) Arbeitsgruppen treffen sich in der Regel öffentlich. Über die Nichtöffentlichkeit wird in der Arbeitsgruppe entschieden. (4) Arbeitsgruppen können eigenständig Statements und Pressemeldungen in ihrem Namen herausgeben. Diese müssen im zu veröffentlichenden Wortlaut an alle Mitglieder des Jugendparlamentes versendet werden. Wenn innerhalb von drei Tagen mehr als sieben Mitglieder des Jugendparlamentes der Veröffentlichung widersprechen, bedarf die Veröffentlichung eines Beschlusses des Jugendparlamentes in einer öffentlichen Sitzung. (5) Die Koordinator*innen der Arbeitsgruppen verpflichten sich eng miteinander zu arbeiten. Sie treffen sich bei Bedarf. Sie besprechen Aufgaben, die die Arbeitsgruppen betreffen. § 8 Leitung (1) Aus der Mitte der Arbeitsgruppe wählen ihre Mitglieder ein Mitglied oder zwei Mitglieder des Jugendparlaments zu ihrem*ihrer Koordinator*in. (2) Der*Die Koordinator*in der Arbeitsgruppe beruft und leitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe, und präsentiert die Arbeit vor dem Jugendparlament. § 9 Gründung und Auflösung Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss der Mitglieder des Jugendparlaments gegründet und aufgelöst. IV. Jugendbeirat § 10 Zusammenarbeit mit dem Jugendbeirat (1) Die Vertreter*innen des Jugendparlaments im Jugendbeirat stimmen nur nach vorheriger Beschlussfassung im Jugendparlament ab. Andernfalls enthalten sie sich ihrer Stimme. (2) Das Jugendparlament kann beschließen sich mit einer Sache nicht explizit zu befassen und diese an den Jugendbeirat zu überweisen. Dieser entscheidet dann nach dem Ermessen seiner Vertreter*innen. V. Sitzungen § 11 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Sitzungen des Jugendparlaments sind grundsätzlich öffentlich. Mit einfacher Mehrheit kann die Öffentlichkeit bei einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden, gemäß der Regelungen § 47 (1) SächsGemO. (2) Die Sitzungen sollen mindestens zweimal im Monat stattfinden. Dazu beschließt das Jugendparlament jährlich im Voraus einen Sitzungsplan. Wird ein solcher Beschluss nicht gefasst, bestimmt der Sprecher*innen-Kreis in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendparlaments diesen. (3) Die Sitzungsleitung kann Gästen Rederecht gewähren. (4) Zusätzlich sollen in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen abgehalten werden. Auf diesen können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Arbeitstreffen sind Teil des Jahresplanes aus Absatz 2. § 12 Öffentliche Bekanntgabe von Sitzungen Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind auf leipzig.de bekanntzugeben. § 13 Beschlussfähigkeit (1) Das Jugendparlament kann nur in einer ordnungsgemäß eingeladenen, einberufenen und geleiteten Sitzung beschließen. Die Beschlussfähigkeit muss bei jeder Beschlussfassung gegeben sein. (2) Das Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des Jugendparlaments anwesend sind. (3) Ist das Jugendparlament nicht mehr beschlussfähig, so wird die laufende Sitzung nicht unterbrochen und die weiteren Tagesordnungspunkte werden als Beschlussempfehlungen behandelt, welche gemäß § 14 Absatz 5 bestätigt werden. Weiterhin kann eine Beschlussfassung auf elektronischem Wege entsprechend § 14 Absatz 5 erfolgen. (4) Die Sitzungsleitung stellt zu Beginn jeder Sitzung die Beschlussfähigkeit fest und schließt die Sitzungen. § 14 Beschlussfassung (1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen „Ja“ und „Nein“ lautenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit erfolgt je eine weitere Pro und Contra Rede zum Verhandlungsgegenstand, danach wird erneut abgestimmt. Bei wiederholter Stimmengleichheit gilt dieser als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt. (2) Vor der Abstimmung nennt der*die Sitzungsleiter*in den Verhandlungsgegenstand, über den beschlossen werden soll und gibt die Reihenfolge der Abstimmungen bekannt. Die Abstimmungsfragen sind so zu stellen, dass mit „Ja“, „Nein“ geantwortet werden kann. (3) Anträge zur Geschäftsordnung haben Vorrang gegenüber Sachanträgen und müssen sofort behandelt werden. (4) Auf Verlangen von einem Viertel der anwesenden Mitglieder des Jugendparlaments wird namentlich abgestimmt. Die Mitglieder des Jugendparlaments werden dann in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe aufgerufen. (5) In Ausnahmefällen kann eine Beschlussfassung auch auf elektronischem Wege erfolgen, im Rahmen eines namentlichen Umlaufbeschluss. Der Abstimmungszeitraum beträgt mindestens drei Tage und wird vor der Abstimmung bekanntgegeben. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung ist in der nachfolgenden Sitzung des Jugendparlaments zu verlesen. (6) Vor Abstimmungen besteht die Möglichkeit zur Aussprache. (7) Werden bei einer Abstimmung mehr Enthaltungen abgegeben als Ja-Stimmen und NeinStimmen zusammen, so gilt der Antrag als nicht abgestimmt. Der Sprecher*innen-Kreis ist für diesen Fall befugt den Antrag in eine Arbeitsgruppe zu überweisen. § 15 Tagesordnung (1) Jedes Mitglied des Jugendparlaments sowie interessierte Jugendliche haben das Recht die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Über die Aufnahme kann abgestimmt werden. (2) Ein entsprechendes Interesse muss zusammen mit dem Inhalt des Tagesordnungspunktes mindestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich beim Sprecher*innen-Kreis eingehen. (3) In besonderen Ausnahmefällen kann bis einen Tag vor der Sitzung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes beantragt werden. Die Dringlichkeit muss auf der Sitzung begründet werden. Die Aufnahme muss abgestimmt werden. (4) Auf Antrag eines Mitgliedes des Jugendparlamentes ist es möglich einen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Absetzung muss abgestimmt werden. § 16 Redeordnung (1) Die Sitzungsleitung ruft Tagesordnungspunkte auf und fordert zu Wortmeldungen auf. (2) Wer zu einem Tagesordnungspunkt sprechen will, meldet sich und wird von der Sitzungsleitung aufgerufen. Die Sitzungsleitung notiert die Reihenfolge der Wortmeldungen in einer Redeliste. Es wird dabei darauf geachtet, dass Personen, die noch nicht zu einer Sache gesprochen haben, bevorzugt behandelt werden. (3) Die Sitzungsleitung kann Redner*innen, die bereits mehr als fünf Minuten gesprochen haben, abschweifen oder unkonstruktiv sind, das Wort entziehen. Das Wort kann später wieder erteilt werden. (4) Wenn jemand zu einem gerade laufenden Redebeitrag eine Wortmeldung abgeben möchte – jedoch nicht zum Verhandlungsgegenstand – so hat er*sie die Möglichkeit zu einer kurzen Intervention zu bekommen, welche durch Kenntlichmachung angezeigt werden kann. § 17 Handhabung der Ordnung (1) Die Sitzungsleitung regelt die Ordnung in der Sitzung. (2) Verstößt ein Mitglied des Jugendparlaments gegen die Geschäftsordnung oder die Weisungen der Sitzungsleitung, kann es zur Ordnung gerufen werden. (3) Nach dreimaligem Ordnungsruf kann die Sitzungsleitung, mit Beschluss der einfachen Mehrheit der Mitglieder des Jugendparlaments, ein Mitglied aus der Sitzung ausschließen. In schweren Fällen, kann das Jugendparlament ein Mitglied für eine weitere Sitzung ausschließen. (4) Die Regelungen gelten für Gäste entsprechend. § 18 Anträge zur Geschäftsordnung (1) Während der Sitzung können Mitglieder des Jugendparlaments durch Kenntlichmachung einen Antrag zur Geschäftsordnung mündlich stellen und begründen. Erfolgt keine Gegenrede, so gilt der Geschäftsordnungsantrag als angenommen. Erfolgt eine Gegenrede, wird mit einfacher Mehrheit über die Sache beschlossen, wobei Enthaltungen als Gegenstimmen gewertet werden (negatives Stimmgewicht). (2) Anträge zur Geschäftsordnung können insbesondere Anträge zum Verlauf der Aussprache, Beschlussfassung, der Sitzung oder der Tagesordnung sein. (3) Anträge zur Geschäftsordnung sind unverzüglich zu behandeln, nachdem der*die aktuelle RednerIn fertig ist. Es gibt gegebenenfalls eine Rede für den Antrag und eine Gegenrede. Danach wird über den Antrag abgestimmt. Wenn mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden, wird zuerst über den weitergehenden Antrag abgestimmt. Im Zweifel entscheidet die Sitzungsleitung über die Reihenfolge der Abstimmungen. § 19 Anträge zur Sache (1) Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand können von den Mitgliedern des Jugendparlaments, Arbeitsgemeinschaften und natürlichen Personen gestellt werden. Bei offensichtlichem Missbrauch kann der Sprecher*innen-Kreis die Aufnahme in die Tagesordnung verweigern. Das Jugendparlament wird auf der darauffolgenden Sitzung über die Entscheidung informiert. (2) Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlusstext enthalten, sowie eine Begründung, welche nicht Teil des Beschlusstexts ist. Anträge müssen dem Sprecher*innen-Kreis vor jeder öffentlichen Sitzung schriftlich oder elektronisch vorliegen. Der Sprecher*innen-Kreis entscheidet in Absprache mit dem Beiratsvorsitz, ob die Anforderungen ausreichend erfüllt sind und der Antrag für das Verfahren zugelassen wird. Eine Ablehnung muss auf Nachfrage auf einer Sitzung dargelegt werden. (3) Mitglieder des Jugendparlaments, Arbeitsgemeinschaften und natürliche Personen können Änderungsanträge zu Anträgen stellen. Wenn der*die Antragssteller*in diese Änderungen nicht übernimmt, muss darüber abgestimmt werden. § 19 (1) Satz 2 ff. gilt entsprechend. (4) Wird ein Antrag abgelehnt, so kann dieser erst nach 2 Monaten wieder in die Tagesordnung aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Anträge zur Sache deren Sach- und Rechtslage sich sie der letzten Behandlung wesentlich geändert haben. Mit der Neuwahl des Jugendparlamentes erlischt diese Regelung. § 20 Wahlen (1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln Jugendparlaments gegen eine offene Wahl ist. vorgenommen, wenn ein Mitglied des (2) Gewählt ist, wer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein zweiter Wahlgang, bei erneuter Stimmengleichheit erfolgt ein dritter Wahlgang, danach entscheidet das Los. (3) Das Jugendparlament bestellt auf Vorschlag der Sitzungsleitung eine Wahlkommission, deren Mitglieder die Stimmen einsammeln und auszählen sowie das Ergebnis der Wahl verkünden. Die Mitglieder der Wahlkommission sollten aus Verwaltungsangestellten bestehen. Die Stimmzettel und Lose sind unter Verschluss zu nehmen und nach unbeanstandeter Offenlegung der Niederschrift zu vernichten. (4) Bewerber*innen erhalten vor der Wahl die Möglichkeit sich vorzustellen und auf Fragen zu reagieren. § 21 Niederschrift der Sitzung (1) Über alle Sitzungen des Jugendparlaments, der Arbeitsgruppen, des Sprecher*innen-Kreises und Treffen der Koordinator*innen der Arbeitsgruppen ist Protokoll zu führen. (2) Dieses Protokoll sollte Zeit, Ort, anwesende Mitglieder, Name der Sitzungsleitung, Name der*des Protokollant*in, Tagesordnung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. VI. Sonstiges § 22 Kooperationen (1) Das Jugendparlament kann rechtlich unverbindlich mit Vereinen, Firmen und Organisationen zusammenarbeiten. (2) Über die Zusammenarbeit entscheidet das Jugendparlament durch Beschluss. (3) Soweit Verträge und Vereinbarungen geschlossen werden sollen, unterbreitet das Jugendparlament einen entsprechenden Vorschlag der Stadt Leipzig, welche dann gemäß der Satzung darüber abschließend entscheidet. Der Vorschlag bedarf eines Beschlusses des Jugendparlaments. § 23 Stadtschülerrat Leipzig Das Jugendparlament Leipzig kooperiert mit dem Stadtschülerrat, der gesetzlich legitimierten SchülerInnenvertretung der Stadt Leipzig. § 24 Finanzen (1) Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte heraus ein Mitglied zur*zum Finanzer*in. (2) Diese*r Finanzer*in beaufsichtigt die finanzielle Lage des Jugendparlaments und informiert das Jugendparlament zweimal jährlich über seine*ihre Arbeit sowie nach Verlangen. (3) Der*Die Finanzer*in erstellt einen Budgetplan und achtet auf dessen Einhaltung. § 24a Sonstige Beauftragte (1) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit allen AG-Koordinatoren bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse an eine*n Beauftragte*n delegieren. Dieser muss ein klar festgelegtes Aufgabenprofil und einen formellen Namen haben. (2) Die Mitglieder des Jugendparlamentes wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für diese Aufgabe. (3) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit allen AG-Koordinatoren den Auftrag vorzeitig beenden. § 25 Änderung der Geschäftsordnung (1) Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Jugendparlaments geändert werden. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen unberührt. § 25a Anlagen an die Geschäftsordnung (1) Der Geschäftsordnung können Anlagen beigefügt werden. Diese sind nachrangiger Teil der Geschäftsordnung. (2) Anlagen an die Geschäftsordnung können mit einer 2/3 Mehrheit angefügt, geändert und entfernt werden. Es bedarf keiner Referenz in der Geschäftsordnung auf diese. § 26 Inkrafttreten der Geschäftsordnung (1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung unberührt. Jugendparlament der Stadt Leipzig Wahlkonzept Antragstellende: William Rambow, Quentin Kügler, Laura Drescher, Lorenz Riemer, Jannik Soisson, Maximilian Protzner Nummer: 18/128 Das angelegte Wahlkonzept wird in seiner derzeitigen Fassung bestätigt. Die bereits gegründete Wahlkampfgruppe wird mit der dauerhaften Fortschreibung und Umsetzung beauftragt. Finanzierung Kosten maximal Kosten minimal (ggf.) Deckungsquelle Sachkosten Ja Nein Summe Jugendfonds Ja Nein Summe Sonstiges: Ja Nein Summe Begründung - erfolgt mündlich - Seite 1​ von 1 Protokoll Sitzung des Jugendparlamentes Leipzig 20.11.2018 Datum, Zeit: 20.11.2018, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr Ort: Neues Rathaus, Zimmer 171, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig anwesend: Lorenz Riemer, Oliver Kunze, Justin Reiche, Tina Trompter, Quentin Kügler, Tim Berger, Selma Roth, William Rambow, Maximilian Protzner, Rudy Brabec, Max-Ian Trapp entschuldigt: Frau Annegret Janssen, Frau Helena Kater, Frau Lina Klöpper, Herr Alexander Krumbholz Protokollführung: Frau Felske 1 TOP Inhalt Mitschrift Begrüßung 1.1 Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Die Sitzung wird um 17:00 Uhr durch William und Max eröffnet. Es sind 11 Jugendparlamentarier*innen anwesend. Damit ist man beschlussfähig. Das Protokoll ist ordnungsgemäß zugegangen und wird ohne Änderungen bestätigt. 1.2 Protokollkontrolle und TO Ergebnisse/Festlegungen Das Jugendparlament ist beschlussfähig. Das Protokoll wird ohne Änderung bestätigt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Die Tagesordnung wird mit Änderungen bestätigt. Zu Beginn erfolgt die Vorstellung eines Gasts aus dem Naturkundemuseum. Eine Mitarbeiterin aus dem Naturkundemuseum hier in Leipzig ist zu Gast. Im Rahmen der Neukonzeption des Naturkundemuseums war der ursprüngliche Plan in das Objekt der Baumwollspinnerei zu ziehen. Davon wird allerdings aufgrund von erheblichen Mehrkosten mittlerweile abgesehen. Im Rahmen der Neuausrichtung und Umstrukturierung würde das Naturkundemuseum gern Mitglieder des Jugendparlaments einbeziehen. Der Idealfall wäre die Grundung Tagesordnung wird mit Ergänzung bestätigt. einer Arbeitsgruppe, in der man gemeinsam Ideen und Vorstellungen zum Naturkundemuseum entwickelt. Als Orientierung dient das Neue Museumskonzept 4.0. Dort sind Ziele und Vorstellungen formuliert. Mithilfe der Jugendlichen soll letztlich das Vorhaben modern sowie zeitgemäß umgesetzt werden. Lorenz legt eine Liste für Interessenten aus. Diesbezüglich wird ein Beschluss gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 2 Eigene Anträge 1.3 Bekanntgabe Ergebnisse Umlaufverfahren Die gefassten Umlaufbeschlüsse werden durch William bekannt gegeben. 2.1 Urban Gardening [16/02NF-02; AG KFS] 2.1 Urban Gardening [16/02-NF-02; AG KFS] Max bringt den Antrag kurz ein. Man hat sich schon des Öfteren mit dem Thema Stadtbegrünung befasst. Es handelt sich hierbei um einen Prüfauftrag. Die Ergebnisse sollen schließlich dem JuPa und der Ratsversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Auf Nachfrage wird erklärt, dass der Antrag das Grün im Leipziger Stadtbild meint, welches direkt an den Rändern der Fußwege zu finden ist. Ziel ist eigentlich, die Bewirtschaftung des Grüns durch die Bevölkerung zu legitimieren. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 Dem Antrag wird zugestimmt. 2.2 Raucherinseln an LVB-Haltestelle Hauptbahnhof [18/59-NF-01; AG KFS] 2.2 Raucherinseln an LVB-Haltestelle Hauptbahnhof [18/59-NF-01; AG KFS] Max bringt ein. Es handelt sich um eine Neufassung, welche auf einen Antrag von Olli zurückgeht. Es sollen zwei Raucherinseln an den jeweils entgegengesetzten Enden des Hauptbahnhofs (Ostseite und Westseite) errichtet werden. William ergänzt, dass er diesen Antrag für gut befindet. Er erzählt von einer Begegnung, die er in der vergangenen Woche bei einem Workshop hatte. Dort trat ein Mädchen an ihn heran, welches an Asthma leidet. Sie beschwerte sich über die vielen Raucher am Hauptbahnhof. Auch bei Max haben sich in der Vergangenheit immer wieder Jugendliche über die vielen Raucher in der Stadt beschwert. Dem Antrag wird zugestimmt. Ein Gast äußert Bedenken, dass zwei Raucherinseln bei vier Bahnsteigen möglicherweise nicht ausreichend sind. Lorenz weist darauf hin, dass der Platz am Hauptbahnhof begrenzt ist. Würden mehr Raucherinseln installiert, könnte es zu einer Ballung des Rauchs und der dämpfe kommen. Rudy denkt, dass zwei Raucherinseln ausreichend sind und sich sowas mit der Zeit auch normalisieren wird. Früher haben die Leute sogar in der Straßenbahn geraucht und jetzt regt sich auch niemand mehr auf, dass das nicht mehr möglich ist. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 2.3 Fahrradfreundliche „Karli“ [18/92; AG KFS] 2.3 Fahrradfreundliche „Karli“ [18/92; AG KFS] Wird vertagt. Der Antrag wird vertagt. Lorenz verlässt die Sitzung. Es sind nun 10 Jugendparlamentarier*innen anwesend. 2.4 Mülltrennung im öffentlichen Raum [18/113; Maximilian Protzner] 2.4 Mülltrennung im öffentlichen Raum [18/113; Maximilian Protzner] Max bringt kurz ein. Gewollt ist eine Art Testphase, ähnlich derer, die bei den Trinkwasserbrunnen durchgeführt wurde. Nach zwei Jahren soll eine Evaluierung erfolgen. Die im Antrag aufgeführten Stellen innerhalb der Stadt sind für ihn entscheidende Orte. Hintergrund ist, dass wenn man abends versucht seinen Müll in einem Abfallbehälter zu entsorgen, häufig diese schon überfüllt sind. Führt man drei Behälter ein, hat man nicht nur das Dreifache an Kapazität, sondern entsorgt seinen Müll auch umweltfreundlicher. Dem Antrag wird zugestimmt. Rudy fragt nach den Kapazitäten des Jugendbeiratsvorsitzes, da er befürchtet, dass diese für die Fülle an Anträgen nicht ausreichend sind. Quentin antwortet, dass Kapazitäten vorhanden sind und man davon nicht die Entscheidung abhängig machen sollte. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 2.5 Rauchen ist kein Grundrecht [18/114; AG KFS] 2.6 Goerdelerring Fahrradüberweg [18/124; AG KFS] 2.5 Rauchen ist kein Grundrecht [18/114; AG KFS] Wird unter Interna behandelt. 2.6 Goerdelerring Fahrradüberweg [18/124; AG KFS] Max bringt ein. Die Situation ist ähnlich der, in der Friedrich-Ebert-Straße. Am Goerdelerring entlang verlaufen zwei Fahrradwege, allerdings auch nur zwei Fußwege, die diese miteinander verbinden. Diese Situation bringt das Problem mit sich, dass man eigentlich vom Fahrrad absteigen muss, um auf die andere Seite zu gelangen. Dies wird momentan allerdings von einigen Fahrradfahrenden nicht beachtet, Der Antrag wird unter Interna behandelt. sodass hier eine Splittung erfolgen soll, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dem Antrag wird zugestimmt. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 2.7 Kunst für alle! [18/126; AG KFS] 2.7 Kunst für alle! [18/126; AG KFS] Max bringt ein. Es gab in der Vergangenheit mal einen Antrag zum Thema Kunstvitrinen von Alexander Krumbholz. An diesen wurde der Antrag angelehnt. Bei den in Leipzig vorhandenen Werbeflächen besitzt die Stadt Leipzig ein gewisses Kontingent. Das wird u.a. für Werbung für die Oper oder das Gewandhaus genutzt. Der Plan des Antragstellers ist, ab 2020 Werbeflächen für vier Kunstwerke über je zwei Wochen freizuhalten. Welche Kunstwerke ausgestellt werden sollen, soll der Leipziger Kulturrad vorschlagen. William fand die Ursprungsidee schon gut und den jetzigen Antrag zum Thema sogar noch besser. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 3 Interna Rauchen ist kein Grundrecht [18/114; AG KFS] Max bringt den Antrag ein. Das Jugendparlament soll sich zum Thema Rauchen positionieren, da dies ein Thema ist, welches oft an die Mitglieder herangetragen wird und Jugendliche bewegt. Rauchen ist, wie der Antrag sagt, jugendgefährdend und gesellschaftsschädigend. Dem Antrag wird zugestimmt. William findet den Antrag gut. Er wehrt sich allerdings gegen den im Antragstext genutzten Term „Positionspapier“, die Formulierung ist schlichtweg falsch. Diesem Anliegen wird durch eine redaktionelle Änderung nachgekommen. Tina hat ein Problem mit der Formulierung des ersten Satzes. Sie stellt einen Änderungsantrag: „Das Jugendparlament lehnt die Darstellung von Tabakprodukten und E-Zigaretten im öffentlichen Raum ab, da dies jugendgefährdend und gesellschaftsschädigend ist. Der Antragsteller übernimmt diesen. Rudy fragt ob in der nächsten Wahlperiode die jeweils davor beschlossenen Positionierungen „nachbeschlossen“ werden müssen. William antwortet, dass dies nicht der Fall ist, da man ja momentan auch die Haltungen des JuPas davor trägt. Der Antrag wird in geänderter Form abgestimmt Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1 3.1 Positionierung zum Wahlalter [18/107; William Rambow] 3.1 Positionierung zum Wahlalter [18/107; William Rambow] William bringt seinen Antrag ein. Zuletzt wurde Tim in einem Radiointerview gebeten zum Wahlalter in Deutschland/Sachsen Stellung zu beziehen. Dabei kam die Frage auf, ob er sich in Vertretung des Jugendparlaments oder als Einzelperson äußern muss/darf/kann. Max fragt, warum im Antragstext das passive Wahlalter aufgegriffen wird. William korrigiert, dass er das aktive gemeint hat. Änderungsantrag von Max: Streichung des Adjektivs vor „Wahlalter“. Dem Antrag wird geändert zugestimmt. Tina stellt einen Änderungsantrag. Streichung von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Sie empfindet Wahlen auf Bundes- oder Landesebene als noch ein wenig gewichtiger. William meint das aktive Wahlalter. Er sagt, dass es in vielen Bundesländern schon das Wahlalter ab 16 Jahren gibt, dabei wird in den dazugehörigen Regelungen häufig nur vom aktiven Wahlalter gesprochen. Er spricht sich außerdem dafür aus, diese Forderung für alle Ebenen zu fordern, da seiner Meinung nach eine Kommunalwahl nicht komplizierter, als eine andere Wahl ist. William übernimmt den ersten Änderungsantrag, den zweiten jedoch nicht. Tina verweist nach einigen Diskussionen darauf, dass Stadträte ehrenamtlich tätig sind, Bundestagsabgeordnete beispielsweise aber nicht. Max gibt den Hinweis, dass für ihn Kommunal- und Landeswahlen sowieso zusammengehören, da für die Einführung eines neuen Wahlalters die SächsGemO geändert werden müsste, was nur durch den Landtag möglich ist. Tim würde sich außerdem gern für eine verstärkte politische Bildung an Schulen aussprechen. Dies wird von William angenommen. Änderungsantrag: „gleichzeitig fordern wir eine verstärkte politische Bildung an Schulen“ Abstimmungsergebnis zu Tinas Änderungsantrag: Dafür: 3 Dagegen: 7 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis zum geänderten Antrag: Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2 Der Änderungsantrag wird abgelehnt. Dem Antrag wird geändert zugestimmt. 3.2 Änderung Geschäftsordnung § 13 [18/123; SK] 3.2 Änderung Geschäftsordnung § 13 [18/123; SK] Max bringt den Antrag kurz ein. Es geht um das in den vergangenen zwei Sitzungen abgehaltene Szenario, wenn das Jugendparlament nicht beschlussfähig ist. Nach der derzeit gültigen Fassung der Geschäftsordnung ist die Sitzung dann abzubrechen und auf die darauffolgende zu verlegen. Wird die Sitzung trotzdem abgehalten, hat Fr. Felske als organisatorische Begleitung keine Legitimation anwesend zu sein und Protokoll zu schreiben. Deshalb wird eine Änderung der GO dahingehend angestrebt. Dem Antrag wird zugestimmt. Max weist nochmal darauf hin, dass es für eine Änderung der Geschäftsordnung eine 2/3-Mehrheit braucht. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1 3.3 Einrichtung Bezirksjugendrat [18/125; Maximilian Protzner] 3.3 Einrichtung Bezirksjugendrat [18/125; Maximilian Protzner] Max bringt den Antrag kurz ein. Im Leipziger Umland (u.a. Delitzsch, Brandis, Torgau..) gibt es derzeit mehrfach Bestrebungen Formen von Jugendpartizipation einzuführen. Weil davon auszugehen ist, dass die Stadt Leipzig sowie das Leipziger Umland ähnliche Interessen im Bereich Jugendliche und Kinder teilen, wäre die Einrichtung eines Bezirksjugendrats zur Durchsetzung dieser sehr hilfreich. Dabei hätte dieses Gremium natürlich politisch keine Wirkungskraft, sondern eher einen symbolischen Wert. Ziel ist irgendwann die Zusammenarbeit so weit zu treiben, dass es zur Bildung eines Landesjugendparlaments kommt. Dem Antrag wird zugestimmt. Rudy findet die Idee sehr gut, da so das Dorfleben aktiviert würde. Die Einrichtung eines Bezirksjugendrats hätte wahrscheinlich einen unschätzbaren Wert und würde die Demokratisierung und Aufklärung vorantreiben. Der Antrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Selma verlässt die Sitzung. Es sind nun 9 Jugendparlamentarier*innen anwesend. 4 Informationen 4.1 aus dem Sprecher*innenkrei s 4.1 aus dem Sprecher*innenkreis William informiert über das letzte Treffen des SK. Dabei wurde viel besprochen: - Klausur: Wird am 31.11 und 01.12. durchgeführt. Beginn ist am Freitag um 17:00 Uhr. Falls jemand aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht teilnehmen kann, soll sich derjenige schnellstmöglich abmelden. Am Samstag wird gegen 9:30 Uhr gestartet, spätestens 20 Uhr soll die Klausur beendet werden. - Wahlkampf und Website - Internationaler Austausch: Mittlerweile gibt es Zusagen aus Stockholm, Danzig, Krakau und Frankfurt. Hotels sind auch reserviert. - Geschäftsordnung: Die wurde jetzt auf den aktuellsten Stand gebracht. - Weihnachtsfeier: Findet unter dem Motto „JuPa & Friends“ nach dem Ende der Klausur in „der VILLA“ statt. - RV 12.12.: ist wieder eine Überraschung für die Stadträte geplant. - Vorstellungsheft: ist fertig gestellt. Rudy ergänzt, dass ihn eine Anfrage aus Krefeld erreicht hat. Deshalb wollte er nach der Motivation im JuPa fragen, ob Interesse zu einem Austausch besteht. Er hat die Idee, dass die jetzige Besetzung des JuPas dies evtl. vorbereitet und das „frische“ JuPa dann den Austausch vornimmt. 4.2 aus den Arbeitsgruppen 4.2 aus den Arbeitsgruppen AG KFS: Die AG hat sich getroffen und die behandelten Anträge erstellt. Außerdem wird es ein Gespräch mit der Brauerei Sternburg geben. AG BA: Am 12.11. gab es das letzte Treffen. Das Protokoll hierzu ist jedem zugegangen. Natalie ist zurückgetreten, engagiert sich allerdings in der AG weiter. Quentin spricht ihr deshalb seinen herzlichen Dank aus. Quentin berichtet außerdem über die zwei Anträge, welche am Donnerstag, den 22.11.18, in der RV behandelt werden. Zu dem Antrag VI-A-05863-NF-02 „Erhöhung der Leistungen für Kinder & Jugendliche in stationärer Unterbringung. Im Speziellen das Weihnachts- und Geburtstagsgeld“ gibt es einen weiteren Änderungsantrag der CDU-Fraktion, welcher hier noch kurz zu thematisieren/debattieren ist. William findet diesen nicht so gut, denn das würde bedeuten, dass die Erhöhung den Trägern nichts bringen würde. Er empfindet eine zusätzliche Bereitstellung der Mittel für sinnvoller. Tina kann sich auch nicht für den Änderungsantrag aussprechen, da sie den 1. Beschlusspunkt überhaupt nicht teilen kann und hinter dem 2. Beschlusspunkt zwar die Intention versteht, allerdings von Einzelfall zu Einzelfall sowieso auf den Verwendungszweck durch die Betreuer geachtet wird. Positionierung zum Änderungsantrag wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Dafür: 1 Dagegen: 6 Enthaltungen: 1 William weist zum Ende noch darauf hin, dass sich der SK in Absprache mit Frau Felske darauf geeinigt hat die Sitzung im Dezember, welche ursprünglich als Arbeitstreffen geplant war, als ordentliche Sitzung einzuberufen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einige Änderungsanträge zum Haushalt gestellt, welche im Jugendparlament behandelt werden sollen und um die Fristen der Beratungsfolge einhalten zu können ist eine Beratung im Dezember notwendig. 5 Jugendfonds Nicht besetzt 6 Verschiedenes Nicht besetzt. 7 Feedbackrunde Es erfolgt eine kleine Feedbackrunde. Ende:18:45 Uhr