Daten
Kommune
Leipzig
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1461855.pdf
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22.11.18, 14:06
Aktualisiert
16.01.19, 11:01
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18/9
30. Juni 2018
Fahrradfreundliche „Karli“
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 18/92
Die Stadtverwaltung prüft bis zum IV. Quartal 2019, ob die Karl-Liebknecht-Straße sowie der
Peterssteinweg im Abschnitt zwischen Dimitroffstraße und Emilienstraße als Fahrradstraße, ggf. auch
mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ oder „Anwohner frei“, ausgewiesen werden kann. Dabei wird auch
berücksichtigt, ob ggf. einzelne Teilstrecken davon entsprechend ausgewiesen werden können.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich / wird nachgereicht -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Ausgaben Weihnachtssitzung RV
Antragstellende: Sprecher*innen-Kreis / Beiratsvorsitz
Nummer: 18/129
Das Jugendparlament beschließt 30€ aus den Sachkosten für die jährliche Weihnachtsüberraschung im
Stadtrat zu verwenden.
Finanzierung
Kosten maximal
Kosten minimal (ggf.)
Deckungsquelle
Sachkosten
Ja
X
Nein Summe
30€
Jugendfonds
Ja
Nein Summe
Sonstiges:
Ja
Nein Summe
Begründung
- erfolgt mündlich -
Seite 1 von 1
Geschäftsordnung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines ..................................................................................................................................................... 2
§ 1 Grundlagen .............................................................................................................................................. 2
§ 2 Ziele und Aufgaben .................................................................................................................................. 2
II. Bestimmungen für den Sprecher*innen-Kreis ................................................................................................ 2
§ 3 Sprecher*innen-Kreis .............................................................................................................................. 2
§ 4 Aufgaben.................................................................................................................................................. 2
§ 5 Geschäftsabläufe ..................................................................................................................................... 2
§ 6 Aufgaben des*der Sprecher*in ................................................................................................................ 2
III. Arbeitsgruppen ............................................................................................................................................... 3
§ 7 Arbeitsgruppen ........................................................................................................................................ 3
§ 8 Leitung ..................................................................................................................................................... 3
§ 9 Gründung und Auflösung ......................................................................................................................... 3
IV. Jugendbeirat .................................................................................................................................................. 3
§ 10 Zusammenarbeit mit dem Jugendbeirat ................................................................................................ 3
V. Sitzungen ........................................................................................................................................................ 3
§ 11 Allgemeine Bestimmungen .................................................................................................................... 3
§ 12 Öffentliche Bekanntgabe von Sitzungen ............................................................................................... 4
§ 13 Beschlussfähigkeit ................................................................................................................................. 4
§ 14 Beschlussfassung .................................................................................................................................. 4
§ 15 Tagesordnung ........................................................................................................................................ 4
§ 16 Redeordnung ......................................................................................................................................... 5
§ 17 Handhabung der Ordnung ..................................................................................................................... 5
§ 18 Anträge zur Geschäftsordnung .............................................................................................................. 5
§ 19 Anträge zur Sache ................................................................................................................................. 6
§ 20 Wahlen ................................................................................................................................................... 6
§ 21 Niederschrift der Sitzung ....................................................................................................................... 6
VI. Sonstiges ....................................................................................................................................................... 6
§ 22 Kooperationen ....................................................................................................................................... 6
§ 23 Stadtschülerrat Leipzig .......................................................................................................................... 7
§ 24 Finanzen ................................................................................................................................................ 7
§ 24a Sonstige Beauftragte ........................................................................................................................... 7
§ 25 Änderung der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 7
§ 26 Inkrafttreten der Geschäftsordnung ....................................................................................................... 7
1
I. Allgemeines
§ 1 Grundlagen
Das Jugendparlament Leipzig wird nach der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig und
der Wahlordnung errichtet.
§ 2 Ziele und Aufgaben
(1) Die Mitglieder des Jugendparlaments sind Ansprechpartner*innen für die Jugendlichen der Stadt
Leipzig und ein Vertretungsorgan für ihre Belange gegenüber Politik und Verwaltung.
(2) Das Jugendparlament der Stadt Leipzig hat die Aufgabe Politik jugendgerecht zu gestalten. Ziel
ist es, insbesondere bei jugendrelevanten Themen aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt Leipzig
mitzuwirken und Jugendliche für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit
einzubinden.
(3) Das Jugendparlament sieht seine Zuständigkeit bei allen jugendrelevanten Themen der Stadt
Leipzig.
II. Bestimmungen für den Sprecher*innen-Kreis
§ 3 Sprecher*innen-Kreis
Der Sprecher*innen-Kreis regelt sich nach § 4 der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig.
Er bespricht sich mindestens einmal aller zwei Monate.
§ 4 Aufgaben
(1) Neben den Aufgaben nach § 4 der Satzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig ist es
Aufgabe des Sprecher*innen-Kreis, den*die Sprecher*in des Jugendparlaments zu beraten.
(2) Der Sprecher*innen-Kreis vertritt das Jugendparlament nach außen hin und gegenüber der
Öffentlichkeit.
(3) Bei Verhinderung des*der Sprechers*in des Jugendparlaments, wird er*sie durch seine*ihre
Stellvertreter*innen vertreten.
§ 5 Geschäftsabläufe
Für den Sprecher*innen-Kreis gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung entsprechend.
§ 6 Aufgaben des*der Sprecher*in
(1) Der*Die Sprecher*in lädt das Jugendparlament eine Woche vor einer Sitzung ein und bestimmt
in Absprache mit dem Sprecher*innen-Kreis und dem Jugendbeiratsvorsitz die Tagesordnung.
Er*Sie informiert die Mitglieder des Jugendparlaments über Zeit und Ort der Sitzungen.
(2) Der*Die Sprecher*in leitet die Sitzungen des Jugendparlaments. Zu Beginn einer Sitzung, kann
er*sie die Leitung der Sitzung auch einem Mitglied des Jugendparlaments Leipzig übertragen.
(3) Der*Die Sprecher*in sorgt dafür, dass allen Mitgliedern des Jugendparlaments die nötigen
Unterlagen für eine Sitzung schriftlich oder elektronisch zugehen.
III. Arbeitsgruppen
§ 7 Arbeitsgruppen
(1) Das Jugendparlament kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. Sie
haben ein deutlich umrissenes Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil. In den Arbeitsgruppen können
Mitglieder des Jugendparlaments und Jugendliche mitwirken.
(2) Eine Arbeitsgruppe setzt sich aus mindestens drei Personen zusammen, wovon mindestens eine
Person stimmberechtigtes Mitglied des Jugendparlaments sein muss.
(3) Arbeitsgruppen treffen sich in der Regel öffentlich. Über die Nichtöffentlichkeit wird in der
Arbeitsgruppe entschieden.
(4) Arbeitsgruppen können eigenständig Statements und Pressemeldungen in ihrem Namen
herausgeben. Diese müssen im zu veröffentlichenden Wortlaut an alle Mitglieder des
Jugendparlamentes versendet werden. Wenn innerhalb von drei Tagen mehr als sieben Mitglieder
des Jugendparlamentes der Veröffentlichung widersprechen, bedarf die Veröffentlichung eines
Beschlusses des Jugendparlamentes in einer öffentlichen Sitzung.
(5) Die Koordinator*innen der Arbeitsgruppen verpflichten sich eng miteinander zu arbeiten. Sie
treffen sich bei Bedarf. Sie besprechen Aufgaben, die die Arbeitsgruppen betreffen.
§ 8 Leitung
(1) Aus der Mitte der Arbeitsgruppe wählen ihre Mitglieder ein Mitglied oder zwei Mitglieder des
Jugendparlaments zu ihrem*ihrer Koordinator*in.
(2) Der*Die Koordinator*in der Arbeitsgruppe beruft und leitet die Sitzungen der Arbeitsgruppe, und
präsentiert die Arbeit vor dem Jugendparlament.
§ 9 Gründung und Auflösung
Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss der Mitglieder des Jugendparlaments gegründet und
aufgelöst.
IV. Jugendbeirat
§ 10 Zusammenarbeit mit dem Jugendbeirat
(1) Die Vertreter*innen des Jugendparlaments im Jugendbeirat stimmen nur nach vorheriger
Beschlussfassung im Jugendparlament ab. Andernfalls enthalten sie sich ihrer Stimme.
(2) Das Jugendparlament kann beschließen sich mit einer Sache nicht explizit zu befassen und diese
an den Jugendbeirat zu überweisen. Dieser entscheidet dann nach dem Ermessen seiner
Vertreter*innen.
V. Sitzungen
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Sitzungen des Jugendparlaments sind grundsätzlich öffentlich. Mit einfacher Mehrheit kann
die Öffentlichkeit bei einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden, gemäß der
Regelungen § 47 (1) SächsGemO.
(2) Die Sitzungen sollen mindestens zweimal im Monat stattfinden. Dazu beschließt das
Jugendparlament jährlich im Voraus einen Sitzungsplan. Wird ein solcher Beschluss nicht gefasst,
bestimmt der Sprecher*innen-Kreis in Absprache mit den Mitgliedern des Jugendparlaments diesen.
(3) Die Sitzungsleitung kann Gästen Rederecht gewähren.
(4) Zusätzlich sollen in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen abgehalten werden. Auf diesen
können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Arbeitstreffen sind Teil des Jahresplanes aus Absatz
2.
§ 12 Öffentliche Bekanntgabe von Sitzungen
Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind auf leipzig.de bekanntzugeben.
§ 13 Beschlussfähigkeit
(1) Das Jugendparlament kann nur in einer ordnungsgemäß eingeladenen, einberufenen und
geleiteten Sitzung beschließen. Die Beschlussfähigkeit muss bei jeder Beschlussfassung gegeben
sein.
(2) Das Jugendparlament ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder des
Jugendparlaments anwesend sind.
(3) Ist das Jugendparlament nicht mehr beschlussfähig, so wird die laufende Sitzung nicht
unterbrochen und die weiteren Tagesordnungspunkte werden als Beschlussempfehlungen
behandelt, welche gemäß § 14 Absatz 5 bestätigt werden. Weiterhin kann eine Beschlussfassung
auf elektronischem Wege entsprechend § 14 Absatz 5 erfolgen.
(4) Die Sitzungsleitung stellt zu Beginn jeder Sitzung die Beschlussfähigkeit fest und schließt die
Sitzungen.
§ 14 Beschlussfassung
(1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen „Ja“ und „Nein“ lautenden Stimmen
gefasst. Bei Stimmengleichheit erfolgt je eine weitere Pro und Contra Rede zum
Verhandlungsgegenstand, danach wird erneut abgestimmt. Bei wiederholter Stimmengleichheit gilt
dieser als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden nicht berücksichtigt.
(2) Vor der Abstimmung nennt der*die Sitzungsleiter*in den Verhandlungsgegenstand, über den
beschlossen werden soll und gibt die Reihenfolge der Abstimmungen bekannt. Die
Abstimmungsfragen sind so zu stellen, dass mit „Ja“, „Nein“ geantwortet werden kann.
(3) Anträge zur Geschäftsordnung haben Vorrang gegenüber Sachanträgen und müssen sofort
behandelt werden.
(4) Auf Verlangen von einem Viertel der anwesenden Mitglieder des Jugendparlaments wird
namentlich abgestimmt. Die Mitglieder des Jugendparlaments werden dann in alphabetischer
Reihenfolge zur Stimmabgabe aufgerufen.
(5) In Ausnahmefällen kann eine Beschlussfassung auch auf elektronischem Wege erfolgen, im
Rahmen eines namentlichen Umlaufbeschluss. Der Abstimmungszeitraum beträgt mindestens drei
Tage und wird vor der Abstimmung bekanntgegeben. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung
ist in der nachfolgenden Sitzung des Jugendparlaments zu verlesen.
(6) Vor Abstimmungen besteht die Möglichkeit zur Aussprache.
(7) Werden bei einer Abstimmung mehr Enthaltungen abgegeben als Ja-Stimmen und NeinStimmen zusammen, so gilt der Antrag als nicht abgestimmt. Der Sprecher*innen-Kreis ist für diesen
Fall befugt den Antrag in eine Arbeitsgruppe zu überweisen.
§ 15 Tagesordnung
(1) Jedes Mitglied des Jugendparlaments sowie interessierte Jugendliche haben das Recht die
Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Über die Aufnahme kann abgestimmt
werden.
(2) Ein entsprechendes Interesse muss zusammen mit dem Inhalt des Tagesordnungspunktes
mindestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich beim Sprecher*innen-Kreis eingehen.
(3) In besonderen Ausnahmefällen kann bis einen Tag vor der Sitzung die Aufnahme eines
Tagesordnungspunktes beantragt werden. Die Dringlichkeit muss auf der Sitzung begründet werden.
Die Aufnahme muss abgestimmt werden.
(4) Auf Antrag eines Mitgliedes des Jugendparlamentes ist es möglich einen Tagesordnungspunkt
abzusetzen. Die Absetzung muss abgestimmt werden.
§ 16 Redeordnung
(1) Die Sitzungsleitung ruft Tagesordnungspunkte auf und fordert zu Wortmeldungen auf.
(2) Wer zu einem Tagesordnungspunkt sprechen will, meldet sich und wird von der Sitzungsleitung
aufgerufen. Die Sitzungsleitung notiert die Reihenfolge der Wortmeldungen in einer Redeliste. Es
wird dabei darauf geachtet, dass Personen, die noch nicht zu einer Sache gesprochen haben,
bevorzugt behandelt werden.
(3) Die Sitzungsleitung kann Redner*innen, die bereits mehr als fünf Minuten gesprochen haben,
abschweifen oder unkonstruktiv sind, das Wort entziehen. Das Wort kann später wieder erteilt
werden.
(4) Wenn jemand zu einem gerade laufenden Redebeitrag eine Wortmeldung abgeben möchte –
jedoch nicht zum Verhandlungsgegenstand – so hat er*sie die Möglichkeit zu einer kurzen
Intervention zu bekommen, welche durch Kenntlichmachung angezeigt werden kann.
§ 17 Handhabung der Ordnung
(1) Die Sitzungsleitung regelt die Ordnung in der Sitzung.
(2) Verstößt ein Mitglied des Jugendparlaments gegen die Geschäftsordnung oder die Weisungen
der Sitzungsleitung, kann es zur Ordnung gerufen werden.
(3) Nach dreimaligem Ordnungsruf kann die Sitzungsleitung, mit Beschluss der einfachen Mehrheit
der Mitglieder des Jugendparlaments, ein Mitglied aus der Sitzung ausschließen. In schweren
Fällen, kann das Jugendparlament ein Mitglied für eine weitere Sitzung ausschließen.
(4) Die Regelungen gelten für Gäste entsprechend.
§ 18 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Während der Sitzung können Mitglieder des Jugendparlaments durch Kenntlichmachung einen
Antrag zur Geschäftsordnung mündlich stellen und begründen. Erfolgt keine Gegenrede, so gilt der
Geschäftsordnungsantrag als angenommen. Erfolgt eine Gegenrede, wird mit einfacher Mehrheit
über die Sache beschlossen, wobei Enthaltungen als Gegenstimmen gewertet werden (negatives
Stimmgewicht).
(2) Anträge zur Geschäftsordnung können insbesondere Anträge zum Verlauf der Aussprache,
Beschlussfassung, der Sitzung oder der Tagesordnung sein.
(3) Anträge zur Geschäftsordnung sind unverzüglich zu behandeln, nachdem der*die aktuelle
RednerIn fertig ist. Es gibt gegebenenfalls eine Rede für den Antrag und eine Gegenrede. Danach
wird über den Antrag abgestimmt. Wenn mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt werden,
wird zuerst über den weitergehenden Antrag abgestimmt. Im Zweifel entscheidet die Sitzungsleitung
über die Reihenfolge der Abstimmungen.
§ 19 Anträge zur Sache
(1) Anträge zu einem Verhandlungsgegenstand können von den Mitgliedern des Jugendparlaments,
Arbeitsgemeinschaften und natürlichen Personen gestellt werden. Bei offensichtlichem Missbrauch
kann der Sprecher*innen-Kreis die Aufnahme in die Tagesordnung verweigern. Das
Jugendparlament wird auf der darauffolgenden Sitzung über die Entscheidung informiert.
(2) Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschlusstext enthalten, sowie eine Begründung,
welche nicht Teil des Beschlusstexts ist. Anträge müssen dem Sprecher*innen-Kreis vor jeder
öffentlichen Sitzung schriftlich oder elektronisch vorliegen. Der Sprecher*innen-Kreis entscheidet in
Absprache mit dem Beiratsvorsitz, ob die Anforderungen ausreichend erfüllt sind und der Antrag für
das Verfahren zugelassen wird. Eine Ablehnung muss auf Nachfrage auf einer Sitzung dargelegt
werden.
(3) Mitglieder des Jugendparlaments, Arbeitsgemeinschaften und natürliche Personen können
Änderungsanträge zu Anträgen stellen. Wenn der*die Antragssteller*in diese Änderungen nicht
übernimmt, muss darüber abgestimmt werden. § 19 (1) Satz 2 ff. gilt entsprechend.
(4) Wird ein Antrag abgelehnt, so kann dieser erst nach 2 Monaten wieder in die Tagesordnung
aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Anträge zur Sache deren Sach- und Rechtslage
sich sie der letzten Behandlung wesentlich geändert haben. Mit der Neuwahl des
Jugendparlamentes erlischt diese Regelung.
§ 20 Wahlen
(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln
Jugendparlaments gegen eine offene Wahl ist.
vorgenommen,
wenn
ein
Mitglied
des
(2) Gewählt ist, wer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl die meisten Stimmen auf sich
vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit entscheidet ein zweiter Wahlgang, bei erneuter
Stimmengleichheit erfolgt ein dritter Wahlgang, danach entscheidet das Los.
(3) Das Jugendparlament bestellt auf Vorschlag der Sitzungsleitung eine Wahlkommission, deren
Mitglieder die Stimmen einsammeln und auszählen sowie das Ergebnis der Wahl verkünden. Die
Mitglieder der Wahlkommission sollten aus Verwaltungsangestellten bestehen. Die Stimmzettel und
Lose sind unter Verschluss zu nehmen und nach unbeanstandeter Offenlegung der Niederschrift zu
vernichten.
(4) Bewerber*innen erhalten vor der Wahl die Möglichkeit sich vorzustellen und auf Fragen zu
reagieren.
§ 21 Niederschrift der Sitzung
(1) Über alle Sitzungen des Jugendparlaments, der Arbeitsgruppen, des Sprecher*innen-Kreises
und Treffen der Koordinator*innen der Arbeitsgruppen ist Protokoll zu führen.
(2) Dieses Protokoll sollte Zeit, Ort, anwesende Mitglieder, Name der Sitzungsleitung, Name der*des
Protokollant*in, Tagesordnung, die Anträge, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und den
Wortlaut der Beschlüsse enthalten.
VI. Sonstiges
§ 22 Kooperationen
(1) Das Jugendparlament kann rechtlich unverbindlich mit Vereinen, Firmen und Organisationen
zusammenarbeiten.
(2) Über die Zusammenarbeit entscheidet das Jugendparlament durch Beschluss.
(3) Soweit Verträge und Vereinbarungen geschlossen werden sollen, unterbreitet das
Jugendparlament einen entsprechenden Vorschlag der Stadt Leipzig, welche dann gemäß der
Satzung darüber abschließend entscheidet. Der Vorschlag bedarf eines Beschlusses des
Jugendparlaments.
§ 23 Stadtschülerrat Leipzig
Das Jugendparlament Leipzig kooperiert mit dem Stadtschülerrat, der gesetzlich legitimierten
SchülerInnenvertretung der Stadt Leipzig.
§ 24 Finanzen
(1) Das Jugendparlament wählt aus seiner Mitte heraus ein Mitglied zur*zum Finanzer*in.
(2) Diese*r Finanzer*in beaufsichtigt die finanzielle Lage des Jugendparlaments und informiert das
Jugendparlament zweimal jährlich über seine*ihre Arbeit sowie nach Verlangen.
(3) Der*Die Finanzer*in erstellt einen Budgetplan und achtet auf dessen Einhaltung.
§ 24a Sonstige Beauftragte
(1) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit allen AG-Koordinatoren bestimmte Aufgaben,
Verantwortlichkeiten und Befugnisse an eine*n Beauftragte*n delegieren. Dieser muss ein klar
festgelegtes Aufgabenprofil und einen formellen Namen haben.
(2) Die Mitglieder des Jugendparlamentes wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für diese Aufgabe.
(3) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit allen AG-Koordinatoren den Auftrag vorzeitig
beenden.
§ 25 Änderung der Geschäftsordnung
(1) Die Geschäftsordnung kann durch Beschluss von 2/3 der anwesenden Mitglieder des
Jugendparlaments geändert werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein,
bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen unberührt.
§ 25a Anlagen an die Geschäftsordnung
(1) Der Geschäftsordnung können Anlagen beigefügt werden. Diese sind nachrangiger Teil der
Geschäftsordnung.
(2) Anlagen an die Geschäftsordnung können mit einer 2/3 Mehrheit angefügt, geändert und entfernt
werden. Es bedarf keiner Referenz in der Geschäftsordnung auf diese.
§ 26 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar sein
bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung unberührt.
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Wahlkonzept
Antragstellende: William Rambow, Quentin Kügler, Laura Drescher, Lorenz Riemer, Jannik Soisson,
Maximilian Protzner
Nummer: 18/128
Das angelegte Wahlkonzept wird in seiner derzeitigen Fassung bestätigt. Die bereits gegründete
Wahlkampfgruppe wird mit der dauerhaften Fortschreibung und Umsetzung beauftragt.
Finanzierung
Kosten maximal
Kosten minimal (ggf.)
Deckungsquelle
Sachkosten
Ja
Nein Summe
Jugendfonds
Ja
Nein Summe
Sonstiges:
Ja
Nein Summe
Begründung
- erfolgt mündlich -
Seite 1 von 1
Protokoll Sitzung des Jugendparlamentes Leipzig 20.11.2018
Datum, Zeit: 20.11.2018, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Ort: Neues Rathaus, Zimmer 171, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
anwesend: Lorenz Riemer, Oliver Kunze, Justin Reiche, Tina Trompter, Quentin Kügler, Tim Berger, Selma Roth, William Rambow, Maximilian
Protzner, Rudy Brabec, Max-Ian Trapp
entschuldigt: Frau Annegret Janssen, Frau Helena Kater, Frau Lina Klöpper, Herr Alexander Krumbholz
Protokollführung: Frau Felske
1
TOP
Inhalt
Mitschrift
Begrüßung
1.1 Anwesenheit
und Beschlussfähigkeit
Die Sitzung wird um 17:00 Uhr durch William und Max eröffnet.
Es sind 11 Jugendparlamentarier*innen anwesend. Damit ist man
beschlussfähig.
Das Protokoll ist ordnungsgemäß zugegangen und wird ohne Änderungen
bestätigt.
1.2 Protokollkontrolle und TO
Ergebnisse/Festlegungen
Das Jugendparlament ist
beschlussfähig.
Das Protokoll wird ohne
Änderung bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Die Tagesordnung wird mit Änderungen bestätigt.
Zu Beginn erfolgt die Vorstellung eines Gasts aus dem Naturkundemuseum.
Eine Mitarbeiterin aus dem Naturkundemuseum hier in Leipzig ist zu Gast.
Im Rahmen der Neukonzeption des Naturkundemuseums war der ursprüngliche
Plan in das Objekt der Baumwollspinnerei zu ziehen. Davon wird allerdings
aufgrund von erheblichen Mehrkosten mittlerweile abgesehen. Im Rahmen der
Neuausrichtung und Umstrukturierung würde das Naturkundemuseum gern
Mitglieder des Jugendparlaments einbeziehen. Der Idealfall wäre die Grundung
Tagesordnung wird mit
Ergänzung bestätigt.
einer Arbeitsgruppe, in der man gemeinsam Ideen und Vorstellungen zum
Naturkundemuseum entwickelt. Als Orientierung dient das Neue
Museumskonzept 4.0. Dort sind Ziele und Vorstellungen formuliert. Mithilfe der
Jugendlichen soll letztlich das Vorhaben modern sowie zeitgemäß umgesetzt
werden. Lorenz legt eine Liste für Interessenten aus.
Diesbezüglich wird ein Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Dafür: 11
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
2
Eigene Anträge
1.3 Bekanntgabe
Ergebnisse
Umlaufverfahren
Die gefassten Umlaufbeschlüsse werden durch William bekannt gegeben.
2.1 Urban
Gardening [16/02NF-02; AG KFS]
2.1 Urban Gardening [16/02-NF-02; AG KFS]
Max bringt den Antrag kurz ein. Man hat sich schon des Öfteren mit dem Thema
Stadtbegrünung befasst. Es handelt sich hierbei um einen Prüfauftrag. Die
Ergebnisse sollen schließlich dem JuPa und der Ratsversammlung zum
Beschluss vorgelegt werden.
Auf Nachfrage wird erklärt, dass der Antrag das Grün im Leipziger Stadtbild
meint, welches direkt an den Rändern der Fußwege zu finden ist. Ziel ist
eigentlich, die Bewirtschaftung des Grüns durch die Bevölkerung zu legitimieren.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 2
Dem Antrag wird zugestimmt.
2.2 Raucherinseln
an LVB-Haltestelle
Hauptbahnhof
[18/59-NF-01; AG
KFS]
2.2 Raucherinseln an LVB-Haltestelle Hauptbahnhof [18/59-NF-01; AG KFS]
Max bringt ein. Es handelt sich um eine Neufassung, welche auf einen Antrag
von Olli zurückgeht. Es sollen zwei Raucherinseln an den jeweils
entgegengesetzten Enden des Hauptbahnhofs (Ostseite und Westseite) errichtet
werden.
William ergänzt, dass er diesen Antrag für gut befindet. Er erzählt von einer
Begegnung, die er in der vergangenen Woche bei einem Workshop hatte. Dort
trat ein Mädchen an ihn heran, welches an Asthma leidet. Sie beschwerte sich
über die vielen Raucher am Hauptbahnhof. Auch bei Max haben sich in der
Vergangenheit immer wieder Jugendliche über die vielen Raucher in der Stadt
beschwert.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Ein Gast äußert Bedenken, dass zwei Raucherinseln bei vier Bahnsteigen
möglicherweise nicht ausreichend sind.
Lorenz weist darauf hin, dass der Platz am Hauptbahnhof begrenzt ist. Würden
mehr Raucherinseln installiert, könnte es zu einer Ballung des Rauchs und der
dämpfe kommen.
Rudy denkt, dass zwei Raucherinseln ausreichend sind und sich sowas mit der
Zeit auch normalisieren wird. Früher haben die Leute sogar in der Straßenbahn
geraucht und jetzt regt sich auch niemand mehr auf, dass das nicht mehr
möglich ist.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 2
2.3 Fahrradfreundliche „Karli“
[18/92; AG KFS]
2.3 Fahrradfreundliche „Karli“ [18/92; AG KFS]
Wird vertagt.
Der Antrag wird vertagt.
Lorenz verlässt die Sitzung. Es sind nun 10 Jugendparlamentarier*innen
anwesend.
2.4 Mülltrennung im
öffentlichen Raum
[18/113; Maximilian
Protzner]
2.4 Mülltrennung im öffentlichen Raum [18/113; Maximilian Protzner]
Max bringt kurz ein. Gewollt ist eine Art Testphase, ähnlich derer, die bei den
Trinkwasserbrunnen durchgeführt wurde. Nach zwei Jahren soll eine
Evaluierung erfolgen. Die im Antrag aufgeführten Stellen innerhalb der Stadt sind
für ihn entscheidende Orte. Hintergrund ist, dass wenn man abends versucht
seinen Müll in einem Abfallbehälter zu entsorgen, häufig diese schon überfüllt
sind. Führt man drei Behälter ein, hat man nicht nur das Dreifache an Kapazität,
sondern entsorgt seinen Müll auch umweltfreundlicher.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Rudy fragt nach den Kapazitäten des Jugendbeiratsvorsitzes, da er befürchtet,
dass diese für die Fülle an Anträgen nicht ausreichend sind. Quentin antwortet,
dass Kapazitäten vorhanden sind und man davon nicht die Entscheidung
abhängig machen sollte.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
2.5 Rauchen ist
kein Grundrecht
[18/114; AG KFS]
2.6 Goerdelerring
Fahrradüberweg
[18/124; AG KFS]
2.5 Rauchen ist kein Grundrecht [18/114; AG KFS]
Wird unter Interna behandelt.
2.6 Goerdelerring Fahrradüberweg [18/124; AG KFS]
Max bringt ein. Die Situation ist ähnlich der, in der Friedrich-Ebert-Straße. Am
Goerdelerring entlang verlaufen zwei Fahrradwege, allerdings auch nur zwei
Fußwege, die diese miteinander verbinden. Diese Situation bringt das Problem
mit sich, dass man eigentlich vom Fahrrad absteigen muss, um auf die andere
Seite zu gelangen. Dies wird momentan allerdings von einigen
Fahrradfahrenden nicht beachtet,
Der Antrag wird unter Interna
behandelt.
sodass hier eine Splittung erfolgen soll, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
2.7 Kunst für alle!
[18/126; AG KFS]
2.7 Kunst für alle! [18/126; AG KFS]
Max bringt ein. Es gab in der Vergangenheit mal einen Antrag zum Thema
Kunstvitrinen von Alexander Krumbholz. An diesen wurde der Antrag angelehnt.
Bei den in Leipzig vorhandenen Werbeflächen besitzt die Stadt Leipzig ein
gewisses Kontingent. Das wird u.a. für Werbung für die Oper oder das
Gewandhaus genutzt. Der Plan des Antragstellers ist, ab 2020 Werbeflächen für
vier Kunstwerke über je zwei Wochen freizuhalten. Welche Kunstwerke
ausgestellt werden sollen, soll der Leipziger Kulturrad vorschlagen.
William fand die Ursprungsidee schon gut und den jetzigen Antrag zum Thema
sogar noch besser.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
3
Interna
Rauchen ist kein Grundrecht [18/114; AG KFS]
Max bringt den Antrag ein. Das Jugendparlament soll sich zum Thema Rauchen
positionieren, da dies ein Thema ist, welches oft an die Mitglieder herangetragen
wird und Jugendliche bewegt. Rauchen ist, wie der Antrag sagt,
jugendgefährdend und gesellschaftsschädigend.
Dem Antrag wird zugestimmt.
William findet den Antrag gut. Er wehrt sich allerdings gegen den im Antragstext
genutzten Term „Positionspapier“, die Formulierung ist schlichtweg falsch.
Diesem Anliegen wird durch eine redaktionelle Änderung nachgekommen.
Tina hat ein Problem mit der Formulierung des ersten Satzes.
Sie stellt einen Änderungsantrag: „Das Jugendparlament lehnt die Darstellung
von Tabakprodukten und E-Zigaretten im öffentlichen Raum ab, da dies
jugendgefährdend und gesellschaftsschädigend ist. Der Antragsteller übernimmt
diesen.
Rudy fragt ob in der nächsten Wahlperiode die jeweils davor beschlossenen
Positionierungen „nachbeschlossen“ werden müssen. William antwortet, dass
dies nicht der Fall ist, da man ja momentan auch die Haltungen des JuPas davor
trägt.
Der Antrag wird in geänderter Form abgestimmt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 1
3.1 Positionierung
zum Wahlalter
[18/107; William
Rambow]
3.1 Positionierung zum Wahlalter [18/107; William Rambow]
William bringt seinen Antrag ein. Zuletzt wurde Tim in einem Radiointerview
gebeten zum Wahlalter in Deutschland/Sachsen Stellung zu beziehen. Dabei
kam die Frage auf, ob er sich in Vertretung des Jugendparlaments oder als
Einzelperson äußern muss/darf/kann.
Max fragt, warum im Antragstext das passive Wahlalter aufgegriffen wird. William
korrigiert, dass er das aktive gemeint hat.
Änderungsantrag von Max: Streichung des Adjektivs vor „Wahlalter“.
Dem Antrag wird geändert
zugestimmt.
Tina stellt einen Änderungsantrag. Streichung von Landtags-, Bundestags- und
Europawahlen.
Sie empfindet Wahlen auf Bundes- oder Landesebene als noch ein wenig
gewichtiger.
William meint das aktive Wahlalter. Er sagt, dass es in vielen Bundesländern
schon das Wahlalter ab 16 Jahren gibt, dabei wird in den dazugehörigen
Regelungen häufig nur vom aktiven Wahlalter gesprochen. Er spricht sich
außerdem dafür aus, diese Forderung für alle Ebenen zu fordern, da seiner
Meinung nach eine Kommunalwahl nicht komplizierter, als eine andere Wahl ist.
William übernimmt den ersten Änderungsantrag, den zweiten jedoch nicht.
Tina verweist nach einigen Diskussionen darauf, dass Stadträte ehrenamtlich
tätig sind, Bundestagsabgeordnete beispielsweise aber nicht.
Max gibt den Hinweis, dass für ihn Kommunal- und Landeswahlen sowieso
zusammengehören, da für die Einführung eines neuen Wahlalters die
SächsGemO geändert werden müsste, was nur durch den Landtag möglich ist.
Tim würde sich außerdem gern für eine verstärkte politische Bildung an Schulen
aussprechen. Dies wird von William angenommen.
Änderungsantrag:
„gleichzeitig fordern wir eine verstärkte politische Bildung an Schulen“
Abstimmungsergebnis zu Tinas Änderungsantrag:
Dafür: 3
Dagegen: 7
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis zum geänderten Antrag:
Dafür: 8
Dagegen: 0
Enthaltungen: 2
Der Änderungsantrag wird
abgelehnt.
Dem Antrag wird geändert
zugestimmt.
3.2 Änderung
Geschäftsordnung
§ 13 [18/123; SK]
3.2 Änderung Geschäftsordnung § 13 [18/123; SK]
Max bringt den Antrag kurz ein. Es geht um das in den vergangenen zwei
Sitzungen abgehaltene Szenario, wenn das Jugendparlament nicht beschlussfähig ist. Nach der derzeit gültigen Fassung der Geschäftsordnung ist die
Sitzung dann abzubrechen und auf die darauffolgende zu verlegen. Wird die
Sitzung trotzdem abgehalten, hat Fr. Felske als organisatorische Begleitung
keine Legitimation anwesend zu sein und Protokoll zu schreiben. Deshalb wird
eine Änderung der GO dahingehend angestrebt.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Max weist nochmal darauf hin, dass es für eine Änderung der Geschäftsordnung
eine 2/3-Mehrheit braucht.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9
Dagegen: 0
Enthaltungen: 1
3.3 Einrichtung
Bezirksjugendrat
[18/125; Maximilian
Protzner]
3.3 Einrichtung Bezirksjugendrat [18/125; Maximilian Protzner]
Max bringt den Antrag kurz ein. Im Leipziger Umland (u.a. Delitzsch, Brandis,
Torgau..) gibt es derzeit mehrfach Bestrebungen Formen von
Jugendpartizipation einzuführen. Weil davon auszugehen ist, dass die Stadt
Leipzig sowie das Leipziger Umland ähnliche Interessen im Bereich Jugendliche
und Kinder teilen, wäre die Einrichtung eines Bezirksjugendrats zur
Durchsetzung dieser sehr hilfreich. Dabei hätte dieses Gremium natürlich
politisch keine Wirkungskraft, sondern eher einen symbolischen Wert. Ziel ist
irgendwann die Zusammenarbeit so weit zu treiben, dass es zur Bildung eines
Landesjugendparlaments kommt.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Rudy findet die Idee sehr gut, da so das Dorfleben aktiviert würde.
Die Einrichtung eines Bezirksjugendrats hätte wahrscheinlich einen
unschätzbaren Wert und würde die Demokratisierung und Aufklärung
vorantreiben.
Der Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10
Dagegen: 0
Enthaltungen: 0
Selma verlässt die Sitzung. Es sind nun 9 Jugendparlamentarier*innen
anwesend.
4
Informationen
4.1 aus dem
Sprecher*innenkrei
s
4.1 aus dem Sprecher*innenkreis
William informiert über das letzte Treffen des SK. Dabei wurde viel besprochen:
- Klausur: Wird am 31.11 und 01.12. durchgeführt. Beginn ist am Freitag
um 17:00 Uhr. Falls jemand aufgrund anderweitiger Verpflichtungen nicht
teilnehmen kann, soll sich derjenige schnellstmöglich abmelden. Am
Samstag wird gegen 9:30 Uhr gestartet, spätestens 20 Uhr soll die
Klausur beendet werden.
- Wahlkampf und Website
- Internationaler Austausch: Mittlerweile gibt es Zusagen aus Stockholm,
Danzig, Krakau und Frankfurt. Hotels sind auch reserviert.
- Geschäftsordnung: Die wurde jetzt auf den aktuellsten Stand gebracht.
- Weihnachtsfeier: Findet unter dem Motto „JuPa & Friends“ nach dem
Ende der Klausur in „der VILLA“ statt.
- RV 12.12.: ist wieder eine Überraschung für die Stadträte geplant.
- Vorstellungsheft: ist fertig gestellt.
Rudy ergänzt, dass ihn eine Anfrage aus Krefeld erreicht hat. Deshalb wollte er
nach der Motivation im JuPa fragen, ob Interesse zu einem Austausch besteht.
Er hat die Idee, dass die jetzige Besetzung des JuPas dies evtl. vorbereitet und
das „frische“ JuPa dann den Austausch vornimmt.
4.2 aus den
Arbeitsgruppen
4.2 aus den Arbeitsgruppen
AG KFS: Die AG hat sich getroffen und die behandelten Anträge erstellt.
Außerdem wird es ein Gespräch mit der Brauerei Sternburg geben.
AG BA: Am 12.11. gab es das letzte Treffen. Das Protokoll hierzu ist jedem
zugegangen. Natalie ist zurückgetreten, engagiert sich allerdings in der AG
weiter. Quentin spricht ihr deshalb seinen herzlichen Dank aus.
Quentin berichtet außerdem über die zwei Anträge, welche am Donnerstag, den
22.11.18, in der RV behandelt werden.
Zu dem Antrag VI-A-05863-NF-02 „Erhöhung der Leistungen für Kinder &
Jugendliche in stationärer Unterbringung. Im Speziellen das Weihnachts- und
Geburtstagsgeld“ gibt es einen weiteren Änderungsantrag der CDU-Fraktion,
welcher hier noch kurz zu thematisieren/debattieren ist.
William findet diesen nicht so gut, denn das würde bedeuten, dass die Erhöhung
den Trägern nichts bringen würde. Er empfindet eine zusätzliche Bereitstellung
der Mittel für sinnvoller.
Tina kann sich auch nicht für den Änderungsantrag aussprechen, da sie den 1.
Beschlusspunkt überhaupt nicht teilen kann und hinter dem 2. Beschlusspunkt
zwar die Intention versteht, allerdings von Einzelfall zu Einzelfall sowieso auf den
Verwendungszweck durch die Betreuer geachtet wird.
Positionierung zum Änderungsantrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1
Dagegen: 6
Enthaltungen: 1
William weist zum Ende noch darauf hin, dass sich der SK in Absprache mit Frau
Felske darauf geeinigt hat die Sitzung im Dezember, welche ursprünglich als
Arbeitstreffen geplant war, als ordentliche Sitzung einzuberufen. Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat einige Änderungsanträge zum Haushalt gestellt,
welche im Jugendparlament behandelt werden sollen und um die Fristen der
Beratungsfolge einhalten zu können ist eine Beratung im Dezember notwendig.
5
Jugendfonds
Nicht besetzt
6
Verschiedenes
Nicht besetzt.
7
Feedbackrunde
Es erfolgt eine kleine Feedbackrunde.
Ende:18:45 Uhr