Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1353835.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
03.01.18, 14:09
Aktualisiert
05.12.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
17/124
25. November 2017
Aufsteller Hauptbahnhof
Antragsteller*in(nen): Maximilian Protzner
Nummer: 17/124
Die Stadtverwaltung wird beauftragt vor den Eingängen Westeseite, Westhalle, Osthalle und
Ostseite des Hauptbahnhofes Beschilderungen zu installieren, welche Ausweisen, in welcher
Richtung sich die Gleise der Straßenbahnen und Busse befinden zusammen mit der Angabe der
Liniennummern und Fahrtrichtungen.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
17/129
25. November 2017
Kinder- und jugendgerechte Karten
Antragsteller*in(nen): Maximilian Protzner
Nummer: 17/129
Die AG KFS wird beauftragt kinder- und jugendgerechte Karten für Leipzig zu entwickeln. Sie
kooperiert dabei mit dem Kinderbüro der Stadt Leipzig. Über einen möglichen Druck wird separat
beraten.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments / Finanzierungsbeschluss folgt.
Begründung
- erfolgt mündlich -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Ratsversammlung
-VI. Wahlperiode -
03.01.18
Einladung
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung des Jugendparlamentes
am Donnerstag, 04.01.2018, 17:00 Uhr
Raum: Zi. 259, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1
Begrüßung
1.1
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
1.2
Protokollkontrolle und Tagesordnung
1.3
Bekanntgabe der Ergebnisse von Abstimmungen im
Umlaufverfahren
2
Eigene Anträge
2.1
Kostenlose öffentliche Toiletten
VI-A-05074
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
2.2
Müll im Neuen Rathaus
VI-A-05075
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
2.3
Mobile Radarfallen
18/01
Einreicher: Alexander Hanke
2.3.1
Dazu Änderungsantrag
18/01-ÄA-1
Einreicher: William Rambow
2.4
Paketdienstleister als Gefahrenquelle
18/02
Einreicher: William Rambow
«Sitext» «Sidat»
Seite 1
2.5
Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst
18/03
Einreicher: Rudy Brabec
2.6
Mülleimer für Alexis-Schumann-Platz
VI-A-04928
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
2.6.1
Dazu Verwaltungsstandpunkt
VI-A-04928
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport
2.7
Aufsteller Hauptbahnhof
17/124
Einreicher: Maximilian Protzner
3
Interna
3.1
Wahlstrategie
17/92-NF-1
Einreicher: William Rambow
3.2
Jahresziele 2018
18/05
Einreicher: William Rambow
3.3
Weihnachtsfeier 2018
18/04
Einreicher: Rudy Brabec
3.4
Verbesserung der Teilnahme an den Arbeitsgruppen
18/07
Einreicher: Maximilian Protzner
3.5
Änderung der Handhabung bei der Antragseinbringung
18/08
Einreicher: Maximilian Protzner
3.6
Beteiligung an der Erstellung der Umfrage „Jugend in Leipzig“
18/09
Einreicher: Maximilian Protzner
3.7
Novellierung der Geschäftsordnung
18/10
Einreicher: Maximilian Protzner, Myriel Mathez
4
Informationen
4.1
aus dem Sprecher*innenkreis/Beiratsvorstand
4.2
aus den Arbeitsgruppen
4.3
Ggf. Bericht des Finanzers
4.4
Sonstige
5
Jugendfonds
5.1
(Noch nicht benannt)
18/JF/01
Einreicher: Rudy Brabec
«SITEXT» «SIDAT»
Seite 2
6
Pause
7
Anträge mit eigenen Änderungsanträgen
8
Anträge
8.1
Elektromobilität offensiv angehen statt weiter aussitzen
VI-A-04741
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
8.1.1
Dazu Verwaltungsstandpunkt
VI-A-04741-VSP-01
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
8.2
Bildung eines Werbebeirats
VI-A-04756
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
8.2.1
Dazu Verwaltungsstandpunkt
VI-A-04756-VSP-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
8.3
Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr
VI-A-04847
Einreicher: Fraktion Freibeuter
8.4
Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund
VI-A-04880
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
8.4.1
Dazu Änderungsantrag
VI-A-04880-ÄA-02
Einreicher: Stadtrat S. Morlock
8.5
Kein Platz für rassistische und nationalistische Hetze auf der
Buchmesse
VI-A-04933-NF-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
9
Verschiedenes
10
Feedbackrunde
Mit freundlichen Grüßen
Sprecher*innenkreis
«SITEXT» «SIDAT»
Seite 3
Eigene Anträge
Antrag Nr. VI-A-05074
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendbeirat/Jugendparlament
Betreff:
Kostenlose öffentliche Toiletten
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Ratsversammlung
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
Jugendbeirat
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
06.12.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob es möglich ist im erweiterten Innenstadtbereich
öffentliche Toiletten kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Nach einem Trinkwasserbrunnen, muss auch das nächste menschliche Bedürfnis befriedigt
werden. Die Toilette.
Leider sind diese im touristischem Leitsystem zwar enthalten, aber schwer zu finden und vor
allem kostenpflichtig.
Um die Stadt touristisch attraktiver und auch für Einwohner angenehmer zu gestalten, soll
geprüft werden, ob im erweiterten Innenstadtraum sowie im Bereich des Clara-Zetkin-Parks,
die Errichtung von kostenlosen, öffentlichen Toiletten möglich ist oder auch bestehende
öffentliche Toiletten kostenlos zu gestalten eine Option wäre.
1/1
Antrag Nr. VI-A-05075
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendbeirat/Jugendparlament
Betreff:
Müll im Neuen Rathaus
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Ratsversammlung
FA Allgemeine Verwaltung
Jugendbeirat
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
06.12.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig soll im Rathaus in ihren Sitzungsräumen Mülleimer, die der Mülltrennung
entsprechen, zur Verfügung stellen.
Sachverhalt:
Wir alle sitzen lange in Sitzungen und währenddessen häuft sich Müll verschiedener Art an.
So empfinden wir es als störend in den Sitzungsräumen keinen eigenen Mülleimer zu haben.
Auch die Mülleimer auf den Etagen sind spärlich gehalten und entsprechen nicht, wie es uns
überall beigebracht wird, der Mülltrennung.
1/1
18/01
01. Januar 2018
Mobile Radarfallen
Antragsteller*in(nen): Alexander Hanke
Nummer: 18/01
Das Jupa beschließt die Verwaltung zu beauftragen, mobile Radarfallen von Transportern mit
Verbrennungsmotor in Transporter mit Elektroantrieb zu verlegen und diese wenn nötig neu oder
jung-gebraucht anzuschaffen.
Hierzu sollen alle Möglichkeiten zur Finanzierung via Fördermittel geprüft werden.
Sollte diese Prüfung negativ ausfallen oder eine durch die eventuelle Förderung abrufbare
Maßnahme mit stärkerer Priorität wie z.B. "grüne Welle Schaltungen" verhindert werden, so ist
diese Umrüstungsmaßnahme zu verschieben, bis es eine Fördermöglichkeit gibt, deren
Abrufoptionen maximal auf die genannte Maßnahme zutreffen. Sollte in während der Prüfungszeit
oder in der, bei negativer Bescheidung anfallenden "Wartezeit" eines der bisher eingesetzten
Fahrzeuge irreparabel ausfallen, so ist es sofortig mit einem Elektroauto zu ersetzen.
Einer der entsprechend nicht mehr benutzen VW Caddy oder Skoda Roomstar soll den Jupa
überlassen werden. Dies gilt nicht, sollte ein Elektroauto als Ersatz für ein irreparabel beschädigtes
Fahrzeug angeschafft werden.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
Das Ordnungsamt der Stadt nutzt zur Geschwindigkeitsüberwachung im fließenden Kfz Verkehr
Kleintransporter der Typen "VW Caddy TSI" und "Skoda Roomstar". Diese werden wie auf dem
oben gezeigten Stand an den Straßenrand gestellt und Messen die Geschwindigkeit der
vorbeifahrenden Autos, LKW's... Die Fahrzeuge sind jedoch nur in Leipzig aktiv und "blitzen" teils
in unmittelbarer Nähe zur Ordnungsamtzentrale, fahren also "Kurzstrecke". Verbrennungsmotoren
verschleißen in dieser Form des Betriebes stark und sind entsprechend Wartungsanfällig.
Elektromotoren zeigen in dieser Betriebsform jedoch ihre stärken. Sie stoßen nicht nur keinerlei
Verbrennungsabgase aus sondern benötigen auch keine "Warmfahrzeit..." Da die Reichweite
aktueller mittelpreisiger Modelle im Bereich von bis zu 500km liegen, ist auch genug Energie für
den innerstädtischen Fahrbetrieb bei einer täglichen Strombetankung begeben. Die Messgeräte
werden auch in den derzeit verwendeten Fahrzeugen mit motorexternen Batterien betrieben,
weshalb deren Betrieb kein Hindernis für den Einsatz von Elektroautos darstellt. (Siehe Anlage 2)
Da durch diese Maßnahme Fahrzeuge der Stadt ungenutzt werden, soll dieser Fahrzeuge dem
Jugendparlament zur Nutzung überlassen werden. Da das Jugendparlament Autos Hauptsächlich
zu Transportzwecken nutzt, eignen sich diese Modelle dazu sehr gut. Auch sind so keine
kostspieligen Zeitanmietungen oder die Nutzung der privaten KFZ's von Jugendparlamentariern
nötig. Aber auch wenn diese Überlassung nicht möglich wäre, soll die Verwaltung mit der besagten
Anschaffung beauftragt werden.
Sonstiges
Wird weitergeleitet an…
X
Jugendbeirat
Finanzer*in
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/01
01. Januar 2018
Anlage 1
Quelle: Alexander Hanke: https://www.moz.de/fileadmin/media/images/articles/1013180042.jpg.
Anlage 2
Quelle: https://www.radiolippe.de/fileadmin/tx_news/Blitzerwagen.JPG.
Anlage 3
Inserat: http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=329800448
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/01-ÄA-1
01. Januar 2018
Mobile Radarfallen
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 18/01-ÄA-1
Ersetze den Antragstext wie folgt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt bei der Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen, die für
mobile Radarkontrollen eingesetzt werden, zukünftig nur noch Fahrzeuge anzuschaffen,
die nicht durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden.
2. Dabei prüft die Stadtverwaltung Fördermöglichkeiten seitens des Bundes oder Landes.
3. Die Stadtverwaltung prüft zudem, inwiefern der Fuhrpark der Stadt Leipzig insgesamt von
Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren bereinigt werden kann. Dabei sollen ab III. Quartal
2019 nur noch Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor angeschafft werden, ab I. Quartal
2030 soll der Fuhrpark keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr enthalten.
4. Die Stadtverwaltung prüft bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen stets die Notwendigkeit,
die Anschaffung von (Lasten-)fahrrädern, Fahrscheinen für den ÖPNV o.ä. hat immer
Vorrang.
Die Punkte sollen getrennt abgestimmt werden.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
Der Grundgedanke des Antrags ist positiv, allerdings ist die Umsetzung unglücklich. Eine sofortige
Anschaffung von Elektrofahrzeugen verursacht unnötige Kosten und widerspricht dem
Umweltgedanken, da die Produktion des „neuen“ Fahrzeugs einen hohen Rohstoffverbrauch hat.
Vielmehr ist es sinnvoller, die bestehenden Autos so lange zu verwenden, bis es irreparabel sind
und dann ein neues, „umweltfreundliches“ Auto oder, noch besser, gar kein Auto anzuschaffen.
Neben den Fahrzeugen für die mobilen Radarfallen, wäre es sinnvoll auch für andere Fahrzeuge
der Stadt eine Anschaffung von elektrisch (oder auch Wasserstoff- o.ä.) betriebenen Fahrzeugen
zu prüfen. Auch wenn die Stadt Leipzig in Sachsen Vorreiter ist, was die Ausstattung des
Fuhrparks mit Elektroautos ist, wäre es sinnvoll ein verbindliches Zieldatum zu setzen, bis wann
der Fuhrpark 100% „elektrifiziert“ ist. Das sollte aber immer unter der Voraussetzung geschehen,
dass die Fahrzeuge wirklich notwendig sind, auch hier sollte die Stadt als Vorbild vorangehen und
möglichst viel Aktivität auf den Umweltverbund legen.
Zu guter Letzt: das JuPa braucht kein Fahrzeug. Allein die Haltungskosten würden vermutlich
unser Budget übersteigen, dass Auto würde einen Großteil des Jahres in einer Garage Platz
verschwenden. Es wäre zudem vermessen ein Auto zu fordern, wenn z.B. die Fraktionen keine
haben. Daher sollte die Forderung gestrichen werden.
Sonstiges
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/02
02. Januar 2018
Paketdienstleister als Gefahrenquelle
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 18/02
Das Jugendparlament reicht folgenden Antrag in den Stadtrat ein:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auch gemeinsam mit den in Leipzig aktiven
Paketdienstleistungsunternehmen, Lösungen und Konzepte zu erarbeiten, wie zukünftig
gewährleistet werden kann, dass durch die für die Paketdienstleistungsunternehmen tätigen
Fahrer*innen die Verkehrsregeln eingehalten werden. Das gilt insbesondere für das Halten und
Parken auf Fahrradwegen und -schutzstreifen.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
Paketdienstleister werden in Leipzig immer häufiger zur Gefahrenquelle. Wer als Radfahrer*in im
Leipziger Süden vormittags die Fahrradstreifen der „Karli“ nutzt, wird mit nahezu 100%iger
Wahrscheinlichkeit mindestens einem Paketauto ausweichen müssen. Regelmäßig bekommt man
das Gefühl, dass die StVO für Paketdienstleister*innen nicht gilt. Ein unerträglicher Zustand, der
dringend angegangen werden muss.
Die Situation stellt allerdings ein Dilemma dar. Glaubt man den zahlreichen Medienberichten1, so
sind es weniger die einzelnen Fahrer*innen, die an der Situation schuld sind, sondern vielmehr die
niedrige Bezahlung und schlechten Arbeitsbedingungen, die eine gesetzeskonforme
Verhaltensweise quasi unmöglich machen, ohne dabei persönlich nicht zu verkraftende (zeitliche
und finanzielle) Verluste zu machen.
Allerdings gelten Verkehrsregeln für alle, insbesondere solche die zum Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer*innen, wie zum Beispiel Radfahrende, gedacht sind. Die Stadt Leipzig ist als
Kommune beim ruhenden Verkehr für ihre Durchsetzung verantwortlich. Das ist an vielen Stellen
in Leipzig nicht zu erkennen und führt dazu, dass sich Radfahrer*innen regelmäßig beim
Ausweichen vor Hindernissen auf Fahrradwegen in Verletzungsgefahr bringen. Um diesen
Zustand zu bekämpfen sollte die Stadt schnell Maßnahmen ergreifen. Das kann zum einen eine
stärkere Durchsetzung von Verkehrsregeln mittels Stadtordnungsdienst sein, besser wäre aber
eine Lösung, welche die Paketdienstleister*innen mit einbezieht, um zu verhindern, dass
Existenzen einzelner Fahrer*innen bedroht werden.
Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
Wird weitergeleitet an…
X
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Organisation
AG Redaktion
1
Unter anderem: ARD, ARD-exclusiv: Das Hermes-Prinzip. Abgerufen am 02.01.2018. http://programm.ard.de/TV/daserste/ardexclusiv--das-hermes-prinzip/eid_281066630812527
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/02
02. Januar 2018
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Anlagen
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Antrag Nr. VI-A-04928
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendbeirat/Jugendparlament
Betreff:
Mülleimer für Alexis-Schumann-Platz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Umwelt und Ordnung
SBB Süd
BA Stadtreinigung
Jugendbeirat
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
02.11.2017
15.11.2017
1. Lesung
Anhörung
Vorberatung
Bestätigung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, bis zum I. Quartal 2018 drei neue Papierkörbe
auf dem Alexis-Schumann-Platz aufzustellen.
Sachverhalt:
Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Stadtbezirksbeirat Süd sich dem AlexisSchumann-Platz und der dortigen Müllsituation auf seiner letzten Sitzung am 09.08.2017
angenommen hat, als Reaktion auf die Beschwerde von Anwohnern. Zu dieser Sitzung
waren Vertreter/innen von: Ordnungsamt, Schulsozialarbeit, Elternrat des Kantgymnasiums,
Schulleitung des Kantgymnasiums, Polizei und Amt für Stadtgrün und Gewässer anwesend.
Diese haben in den dort stattgefundenen Absprachen zur Lösungsfindung wenig
beigetragen, vor allem der Vertreter der Stadtreinigung hat sich bedeckt gehalten. Neben
diesen Vertreter/innen war ebenso eine Gruppe Jugendlicher anwesend, welche sich des
Öfteren auf dem Alexis-Schumann-Platz während ihrer Freizeit aufhalten. Diese wurden zum
Anlass für lose Absprachen und Einigungen benutzt, die zuständigen Stellen innerhalb der
Verwaltung haben damit eine schnelle Lösung des seit vielen Jahren bestehenden
Müllproblems weiter gehemmt.
Daher wird der Antrag erneut eingebracht.
1/1
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04928-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Mülleimer für Alexis-Schumann-Platz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendbeirat
FA Umwelt und Ordnung
BA Stadtreinigung
Ratsversammlung
25.01.2018
06.03.2018
14.03.2018
21.03.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Der Beschlussvorschlag ist abzulehnen, da dieser bereits von der Verwaltung umgesetzt
wird.
In der am 09.08.2017 stattgefundenen Sitzung des Stadtbezirksbeirates Süd wurde dem
Wunsch der anwesenden Jugendlichen entsprochen, die aus ihrer Sicht geeigneten
Standorte für Papierkörbe gegenüber dem zuständigen Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
(EB SRL) mitzuteilen. Da dies im Anschluss an die Sitzung trotz intensiver Kontaktversuche
des EB SRL erfolglos blieb, wurde in der folgenden Sitzung des Stadtbezirksbeirates Süd am
06.09.2017 den anwesenden Mitgliedern das Angebot gemacht, neue Standorte für die
Papierkörbe vorzuschlagen. Zugleich wurde mitgeteilt, dass dabei auch ein Austausch durch
Papierkörbe mit höherem Volumen erfolgt. Durch Vermittlung eines Mitgliedes des
Stadtbezirksbeirates übermittelte dann ein Vertreter des Jugendparlamentes am 15.09.2017
Vorschläge für die Aufstellung der Papierkörbe.
Diese wurden durch den EB SRL geprüft und befinden sich aktuell noch in der gebotenen
Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die größeren Papierkörbe für den
Austausch sind bereits bestellt und werden voraussichtlich an den neuen Standorten am
Alexis-Schumann-Platz voraussichtlich im I. Quartal 2018 eingebaut.
3/3
17/124
25. November 2017
Aufsteller Hauptbahnhof
Antragsteller*in(nen): Maximilian Protzner
Nummer: 17/124
Die Stadtverwaltung wird beauftragt vor den Eingängen Westeseite, Westhalle, Osthalle und
Ostseite des Hauptbahnhofes Beschilderungen zu installieren, welche Ausweisen, in welcher
Richtung sich die Gleise der Straßenbahnen und Busse befinden zusammen mit der Angabe der
Liniennummern und Fahrtrichtungen.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
- erfolgt mündlich -
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Interna
17/92-NF-1
02. Januar 2018
Wahlstrategie
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 17/92-NF-1
Das Jugendparlament beauftragt die AG Organisation, in Zusammenarbeit mit dem
Sprecher*innen-Kreis, dem Finanzer und ggf. in Zusammenarbeit mit weiteren AGs, auf
Basis des Entwurfs in Anlage 1, eine Wahlstrategie zum Erreichen von Wahlzielen zu
erarbeiten.
Die Wahlziele sollen frühzeitig im Rahmen eines Arbeitstreffens diskutiert werden, die AG
O sammelt dafür Vorschläge. Die Wahlstrategie soll bis zur ersten Klausur des
Jugendparlaments 2018 fertigstellt werden, so dass sie auf dieser final diskutiert werden
kann.
In Vorbereitung der Wahlstrategie organisiert die AG O ein Treffen der relevanten Akteure,
mindestens aber der Mitglieder des Jugendbeirats, Vertreter*innen des BfR (insb.
Geschäftsstelle Jugendparlament), der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung und
Vertreter*innen des Amt für Statistik und Wahlen.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlamentes
Begründung
Erfolgt mündlich.
Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
X AG Organisation
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige:
Anlagen
Siehe Dokument 17_92-NF-1 Anlage1_JP_Wahlstrategie2019.pdf.
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Wahlstrategie 2019
Wahl zum Jugendparlament der Stadt Leipzig
Diskussionsgrundlage
Dienstag, 10. Oktober 2017
William Rambow
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Wahlstrategie 2019
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Inhalt
Inhalt
2
Wahlziele
3
Zeitleiste
4
Maßnahmen
5
Veranstaltungen
5
Material
5
Aktionen
5
Social Media
5
Sonstige Maßnahmen
5
Finanzplan
6
2018
6
2019
6
–––––––––––––––
Hinweise zum ersten Entwurf:
‣
‣
‣
Der Entwurf ist grundsätzlich als Diskussionsgrundlage gedacht und soll die
Bemühungen rund um die Wahl koordinieren.
Dementsprechend sind die Inhalte nicht fest, sondern sollen ständig
fortgeschrieben, verändert und ergänzt werden.
Insbesondere an Stellen, die kursiv geschrieben sind, sollen weitere Ideen
gesammelt und ergänzt werden.
Seite 2
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Wahlstrategie 2019
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Wahlziele
1
Erreichen einer zweistelligen Wahlbeteiligung
2
36 oder mehr Kandidierende
3
Mindestens 50% weibliche Kandidierende
4
Berichterstattung in allen relevanten Leipziger
Medien, sowie min. einem überregionalem Medium
5
Ausgeglichene Alters- sowie Bildungsstruktur unter
den Kandidierenden
Seite 3
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Wahlstrategie 2019
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Zeitleiste
2017
November
Beschluss der Wahlziele, erste Diskussion der Wahlstrategie
Dezember
2018
Januar
Erste Gespräche mit dem Amt für Statistik und Wahlen
Februar
März
April
Mai
Späteste Festlegung des Wahltermins
Juni
Beschluss der Wahlstrategie;
Entwicklung einer einheitlichen Kampagne für die Wahl
Juli
August
Chilli-Milli II
September
Lehrer*innen-Fortbildung zum Jugendparlament
Oktober
Konzert III
November
Erstellung eines Abschlussberichts der 2. WP;
Bestellung 1. Ladung Werbemittel
Dezember
Öffentliche Weihnachtsfeier/Jahresabschluss;
Spätestens Festlegung der Orte und Termine für Infostände
2019
Januar
Bestellung 2. Ladung Werbemittel;
Wahlkampfauftakt (mit OBM)
Februar
Bewerbungsphase
Plakate hängen
März
Wahlwoche
Wahlparty am Freitag der Wahlwoche
April
Plakate abhängen
Seite 4
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Wahlstrategie 2019
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Maßnahmen
Um die vorgenannten Wahlziele, insbesondere die erhöhte Wahlbeteiligung, zu erreichen
sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen sollen selbst organisiert werden:
Chilli-Milli II – Grillen mit dem Jugendparlament
Lehrer*innen-Fortbildung
Konzert III
Öffentliche Weihnachtsfeier/Jahresabschluss
Wahlkampf-Auftakt
Wahlparty
‣
‣
‣
‣
‣
‣
An folgenden Veranstaltungen sollten Mitglieder des Jugendparlaments teilnehmen und für
das Jugendparlament sowie für die Wahl werben:
I. und II. Vollversammlung des StadtSchülerRats im Schuljahr 18/19
Vollversammlungen in einzelnen Schulen
Ersti-Veranstaltungen zum Semesterbeginn WiSe 18/19
Weitere Großveranstaltungen…?
‣
‣
‣
‣
Material
‣
‣
‣
‣
‣
‣
‣
Hängeplakate A2 oder A1(ca. 100 Stück)
Wahlplakate A3 (ca. 2.000 Stück)
Neuauflage Faltflyer „Was braucht es, um Mitglied im Jugendparlament zu
werden?“ (ca. 3.000 Stück)
Allgemeine Wahlflyer (ca. 5.000 Stück)
Auswertungsheft 2. Wahlperiode (ca. 1.000 Stück)
Postkarten-Kampagne (drei Motive, Verteilung in Kneipen, je Motiv ca. 2.000
Stück)
Weitere Kleinwerbemittel…?
Aktionen
‣
‣
Informationsstände im Zeitraum Ende Januar bis zur Wahl
Weitere kreative Aktionen…?
Social Media
‣
‣
‣
‣
‣
Wahlwerbung auf Facebook und Instagram
Wahlaufruf des Oberbürgermeisters (Video)
Wahlaufrufe Leipziger Prominenter auf Jugendparlament Leipzig (Fotos/Videos)
Vereinbarungen mit reichweitenstarken Leipziger FB-Seiten, dass sie für die Wahl
werben
Sonstige Social Maßnahmen…?
Sonstige Maßnahmen
‣
Sonstige Maßnahmen…?
Seite 5
Jugendparlament der Stadt Leipzig
Wahlstrategie 2019
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Finanzplan
Damit im Jahr 2019 dem neu gewählten Jugendparlament noch genügend Sachmittel zur
Verfügung stehen müssen die Ausgaben für die Wahl sorgfältig geplant sein und
sinnvollerweise zu Teilen schon im Jahr 2018 getätigt werden. Damit Ende 2018 noch
genügend Sachmittel zur Verfügung stehen müssen bereits Anfang 2018 genügend Mittel
zurückgestellt werden.
2018
Posten
Summe
Anmerkungen
Konzert III
€
400,00
Chilli-Milli II
€
200,00
Fortbildung
€
100,00
Jahresabschluss
€
200,00
Hängeplakate
€
250,00 Inkl. Kosten für Hängen- und Abhängen
Kleinwerbemittel
€
1.000,00
Wahlplakate A3
€
80,00
Flyer „Mitglied werden“
€
40,00
Wahlflyer
€
60,00
Auswertungsheft
€
210,00
Postkarten
€
150,00
Summe
€
2.690,00
2019
Posten
Summe
Anmerkungen
Wahlkampf-Auftakt
€
500,00
Wahlparty
€
300,00
Facebook-/Instagram-Werbung
€
300,00
Summe
€
1.100,00
Seite 6
18/05
03. Januar 2018
Jahresziele 2018
Antragsteller*in(nen): William Rambow
Nummer: 18/05
Das Jugendparlament beschließt:
Das Jugendparlament diskutiert Ziele für das Jahr 2018. Dieser Prozess soll durch die AG
Organisation organisiert und begleitet werden. Im Rahmen dessen soll mindestens eine
allgemeine Aussprache im Rahmen einer Sitzung oder eines Arbeitstreffens stattfinden. Die Ziele
sollen spätestens zur ersten Klausur 2018, besser früher beschlossen werden.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
Im Rahmen der vergangenen Klausur und bereits früher kam der Vorschlag, dass gemeinsame
Ziele, also eine Art Programm, diskutiert werden könnte. Nun ist das Jahr 2018 schon
angebrochen, dennoch könnte man jetzt noch in einen solchen Prozess einsteigen, um einige
gemeinsame Linien für das Jahr 2018 zu finden.
Die Ziele müssten keineswegs alles beinhalten, was das Jugendparlament 2018 tut, würden aber
eine gemeinsame Arbeitsgrundlage schaffen, die auch eine Art Messbarkeit des Erfolgs
ermöglichen würden.
Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
AG Digitalisierung
X
AG Kultur, Freizeit und Sport
AG Organisation
AG Redaktion
Wird weitergeleitet an…
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Anlagen
Keine.
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
18/04
03. Januar 2018
Weihnachtsfeier 2018
Antragsteller*in(nen): Rudy Brabec
Nummer: 18/04
Das Jugendparlament beschließt:
Für eine Weihnachtsfeier am Ende des Jahres 2018 werden 150€ aus den Sachkosten
eingeplant.
Finanzierung
Kosten maximal
150 €
Kosten minimal (ggf.)
–
Deckungsquelle
Sachkosten
Ja
X
Nein
Summe
150 €
Jugendfonds
Ja
Nein
X
Summe
Sonstiges:
Ja
Nein
X
Summe
Begründung
Erfolgt mündlich.
Sonstiges
Wird ausgeführt durch…
Sprecher*innen-Kreis
AG Antirassismus und Feminismus
AG Bildung und Schule
X
AG Digitalisierung
AG Kultur, Freizeit und Sport
AG Organisation
Wird weitergeleitet an…
X
Jugendbeirat
Finanzer*in
Stadtverwaltung:
Sonstige
AG Redaktion
AG Umwelt, Mobilität und Stadtentwicklung
AG Veranstaltungen
Sonstige:
Anlagen
Keine.
Jugendparlament Leipzig
Seite 1
Anträge
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-04741
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Elektromobilität offensiv angehen statt weiter aussitzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
20.09.2017
26.09.2017
26.09.2017
04.10.2017
17.10.2017
28.02.2018
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt erarbeitet bis Ende 2018 gemeinsam mit der Stadtwerke Leipzig GmbH
unter Einbeziehung interessierter Kooperations- und Finanzierungspartner eine
gesamtstädtische Strategie und einen darin enthaltenen zeitlich untersetzten
Maßnahmenplan zur flächendeckenden Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge.
2. Die Stadt beauftragt die Stadtwerke Leipzig in diesem Zusammenhang mit dem
Aufbau eines eigenen Geschäftsfeldes „Grüne Elektromobilität“, welches Errichtung,
Unterhaltung und Betreibung flächendeckender Ladeinfrastruktur mit Ökostrom
umfasst.
3. Während der Erarbeitungszeit werden in allen Stadtteilen an geeigneten Stellen und
möglichst unter Einbeziehung geeigneter Partner erste mit Ökostrom versorgte
Ladestationen, vorerst in begrenzter Stückzahl, als Grundversorgung geschaffen.
Sachverhalt:
Das Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“
formuliert zwar in verschiedensten Maßnahmen die Förderung der Elektromobilität, jedoch
bleibt dies fast ausschließlich in planerischen Zielsetzungen hinter der dringenden
Notwendigkeit des zielgerichteten Ausbaus sowohl der Ladeinfrastruktur als auch der
Etablierung eines eigenen Geschäftsfeld beim eigenen Energieversorger zur Bereitstellung
und (perspektivisch) kostendeckenden Betreibung der Infrastruktur zurück. Hier braucht es
entschiedene Schritte, um einerseits Anreize für ein geändertes Mobilitätsverhalten weg vom
Verbrennungsmotor zu setzen, andererseits aber auch die Leistung der Bereitstellung und
1/2
Betreibung der Infrastruktur zu einem sich zumindest mittelfristig lukrativen Geschäftsfeld
aufzubauen, um die Marktposition des regionalen Energiedienstleisters zu behaupten.
Die Verbesserung der stadtweiten Verfügbarkeit öffentlicher Lademöglichkeiten erlaubt
keinen weiteren Aufschub. Ab Januar 2018 drohen vielen Diesel-Fahrzeugen in ersten
Städten zumindest partielle Fahrverbote. Durch billigere Serienproduktion von Batterien und
Autos werden die Anschaffungskosten in den kommenden Jahren sinken, während
steigende Preise für Verbrennungsfahrzeuge aufgrund strengerer Vorgaben im Realbetrieb
zu erwarten sind. Durch gerichtlich herbeigeführte Dieselfahrverbote droht zudem ein
Wertverlust für diese Fahrzeuge. Nicht zuletzt wird bereits auf EU-Ebene die Einführung
einer verbindlichen E-Auto-Quote diskutiert.
Diese Entwicklung spricht sehr deutlich dafür, dass es zu einem beschleunigten Umstieg
zahlreicher Menschen zu den Angeboten des Umweltverbundes und/oder elektrisch
betriebenen Individualfahrzeugen kommen wird. Dieser Entwicklung werden andere Staaten
und Städte bereits gerecht und werden in der Folge auch von deutlich verbesserten Werten
im Bereich der Luftreinhaltung und Lärmbelastung profitieren.
Leipzig jedoch hängt weiterhin in planerischen Szenarien fest, ohne einen weiteren Ausbau
der Infrastruktur voranzutreiben. Damit konterkariert man die eigene Zielstellung der „Stadt
für intelligente Mobilität“.
Anlagen:
2/2
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04741-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Elektromobilität offensiv angehen statt weiter aussitzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
09.01.2018
16.01.2018
16.01.2018
14.02.2018
28.02.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis Ende 2018 gemeinsam mit der LVV Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH unter Einbeziehung geeigneter
Kooperations- und Finanzierungspartner eine gesamtstädtische Strategie und einen
darin enthaltenen zeitlich untersetzten Maßnahmenplan zur flächendeckenden,
bedarfsgerechten Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Als Grundlage für die Erarbeitung ist zunächst ein ausgewogener Kriterienkatalog
aufzustellen. Die Auswahl geeigneter Kooperations- und Finanzierungspartner erfolgt
vorrangig anhand fachlicher und wirtschaftlicher Kriterien.
2. Die Stadt Leipzig beauftragt die LVV Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH mit der gruppenübergreifenden Koordination der weiteren
Entwicklung im Bereich Elektromobilität entsprechend ihrer Zusagen im gemeinsam
erarbeiteten Maßnahmen- und Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente
Mobilität“ (VI-DS-03289-NF-02). Der Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsvorbehalt
hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen bleibt hiervon unberührt.
1/4
3. Darüber hinaus entwickelt die Stadt Leipzig in Kooperation mit der LVV Leipziger
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH gegebenenfalls weitere Maßnahmen
zur Förderung der Elektromobilität. Hierzu ist das Maßnahmen- und
Umsetzungskonzept „Leipzig – Stadt für intelligente Mobilität“ dem erwarteten
Marktwachstum entsprechend, ganzheitlich und bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.
Über den Umsetzungsstand ist der Stadtrat im Rahmen der jährlichen
Berichterstattung gemäß Ratsbeschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03289-NF-02) zu
informieren.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/4
Sachverhalt:
Der Punkt 1 des Beschlussvorschlages ist bereits im Maßnahmen- und Umsetzungskonzept
„Leipzig - Stadt der intelligenten Mobilität“ formuliert und damit Auftrag an die
Stadtverwaltung. Aufgrund vielfältiger Initiativen im Bereich der Elektromobilität sowie des
langsam beginnenden Markthochlaufs sieht die Stadtverwaltung durchaus die Notwendigkeit
das Ladeinfrastrukturkonzept bis 2018 zu erstellen. Hierzu werden bereits erste Gespräche
geführt um Inhalt, Ziel und Finanzrahmen dieser Studie zu definieren. Unter anderem sollen
folgende Punkte in dem Ladeinfrastrukturkonzept Beachtung finden: räumliche Verteilung,
verschiedene Markthochlaufszenarien, Leistungsfähigkeit des Netzes, Finanzbedarf und
Verknüpfungspunkte zu Verkehrsträgen.
Der Punkt 2 des Beschlussvorschlags zielt auf den Aufbau eines eigenen Geschäftsfeldes
„grüne Elektromobilität“ bei der Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Intension einer besseren
Steuerung und Koordination der Aktivitäten zur Elektromobilität wird von der Stadtverwaltung
durchaus geteilt. Da sich das Thema Elektromobilität jedoch durch den gesamten Bereich
der L-Gruppe zieht und in besonderem Maße sowohl die Stadtwerke Leipzig GmbH als auch
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH berührt sind, sehen wir für die Koordination eher
die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH als geeignet an. Die
organisatorische Umsetzung der Aktivitäten der L-Gruppe zur intelligenten Mobilität sollte
jedoch innerhalb der Unternehmen abgestimmt werden. Die Unternehmen sind mit dem
Organisationsaufbau und der Arbeitsweise vertraut, daher liegt es nicht in der Verantwortung
der Stadt Leipzig über die Organisationsform zur Umsetzung einer Aufgabe der
Unternehmen zu entscheiden.
Punkt 3 des Beschlussvorschlages nimmt die ergebnisoffene Erarbeitung des in
Beschlusspunkt 1 geforderten Ladeinfrastrukturkonzepts vorweg. Hier würden unter
Umständen kurzfristig Lösungen geschaffen, die gegebenenfalls Ressourcen für eine
längerfristige, dann aber fundierte Lösung binden würden. Dies gilt insbesondere für den
derzeit und auch in nächster Zeit wirtschaftlich nicht tragfähigen Betrieb von
Ladeinfrastruktur.
Die in Punkt 3 angesprochene Grundversorgung kann aktuell in Leipzig dargestellt werden.
Nach einer Recherche im einschlägigen Portal www.goingelectric.de sind in Leipzig aktuell
ca. 220 Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Raum installiert (in unterschiedlicher
Qualität). Dem stehen zu Anfang des Jahres 2017 rund 200 in Leipzig registrierte ElektroPKW gegenüber. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um einen sehr hohen Anteil um
Firmenfahrzeuge, bei denen meist an Standort der Fahrzeuge eine Ladelösung vorhanden
ist.
Für eine effiziente Bereitstellung sollte der künftige Bedarf an Ladeinfrastruktur, wie im
Beschlusspunkt 1 vorgeschlagen, in einer gesamtstädtischen Strategie und einen darin
enthaltenen zeitlich untersetzten Maßnahmeplan zur flächendeckenden Bereitstellung
ermittelt werden.
4/4
Antrag Nr. VI-A-04756
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Bildung eines Werbebeirates
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Allgemeine Verwaltung
FA Kultur
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Beschlussvorschlag:
1. In der Stadt Leipzig soll ein Werbebeirat gebildet werden, der sich unabhängig der
bauordnungsrechtlichen Belange um eine qualitätsvolle Werbung im öffentlichen
Raum und an Gebäuden beratend befasst.
2. Neben Stadtratsvertretern sollen dem Werbebeirat auch Vertreter aus Wirtschaft und
Kultur angehören.
3. Es wird geprüft, ob der Werbebeirat als Beratungsgremium beim Leipzig Tourismus
Service e. V. angegliedert werden kann.
Sachverhalt:
Die Debatten um Werbekonzessionen im Außenbereich, aber auch an die gestalterische
Anordnung an Gebäudefassaden offenbart, dass sich in der Werbung nicht zuletzt durch die
zunehmende Digitalisierung grundlegende Wandlungsprozesse vollziehen. Auch wenn in
Leipzig als internationaler Messestadt seit Jahrzehnten der Werbung an Gebäuden, in
öffentlichen Räumen und auch an Straßen hinsichtlich der Stadtgestaltung besondere
Bedeutung beigemessen wurde, so darf sich die Stadt den aktuellen Trends von vorwiegend
statischer zur zunehmend dynamischen Werbung nicht verschließen. Dies darf nicht zur
Überfrachtung und Lichtverschmutzung führen und ist überwiegend hoheitliches
Verwaltungshandeln im Rahmen des Bauordnungs- und Verkehrsrechts.
Auch wenn Werbe- und Werbebeiräte ursprünglich entstanden sind, um Produkte wie Wein,
Veranstaltungen oder Märkte besser vermarkten zu können, spielen seit einigen Jahren
zunehmend Inhalte wie Diskriminierung oder Sexismus eine Rolle. Der deutschlandweit
1/2
agierende Werberat der Werbe- und Medienwirtschaft befasst sich nur auf Antrag mit
besonders gravierenden Problemen und gibt Empfehlungen, die nicht bindend sind.
Wie in anderen Städten gibt es in Leipzig den Tourismus Service e. V., der sich bei der
Imagekommunikation und Standortwerbung Leipzigs, der Förderung des Tourismus sowie
des Veranstaltungs- und Kongresswesens der Leipzig Tourismus und Marketing
Gesellschaft GmbH bedient. Trotzdem gibt es bisher keinen Werbe- bzw. Werbebeirat, der
sich im Besonderen mit der Qualität von Werbung im öffentlichen Raum und an Gebäuden
einer Stadt befasst. Leipzig würde deshalb hier Neuland betreten.
2/2
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04756-VSP-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bildung eines Werbebeirates
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Allgemeine Verwaltung
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
05.01.2018
09.01.2018
16.01.2018
31.01.2018
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
x
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt „Ablehnung“.
1/4
Ablehnung
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Zielrichtung des Antrags, die Aufgaben und Kompetenzen des geforderten
Werbebeirates sind unklar. Im Folgenden werden die Möglichkeiten der städtischen
Einflussnahme auf Werbung beschrieben, die sehr begrenzt sind.
Bei der Werbung muss zwischen Werbestandorten auf öffentlichen und privaten Flächen
unterschieden werden.
1. Werbung auf privaten Flächen
Ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlagen auf privatem Grund und
Boden wird auf der Grundlage der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) und/oder des
Sächsischen Denkmalschutzgesetzes geprüft und entschieden. Dazu erfolgt die Prüfung der
Zulässigkeit überwiegend nach § 63 SächsBO, die gleichzeitig eine Prüfung nach den §§ 29
bis 38 Baugesetzbuch (BauGB) bedingt. Hierbei handelt es sich umfänglich um die Prüfung
der planungsrechtlichen Zulässigkeit. Eine eventuell verunstaltende Wirkung des Straßen-,
Orts- und Landschaftsbildes ist nicht Prüfumfang nach § 63 SächsBO, sondern
Prüfgegenstand des Bauordnungsrechtes, das in der Prüfung nach § 63 nicht herangezogen
werden darf. Bei der Prüfung und Erteilung einer Baugenehmigung ist somit nicht der „Inhalt
einer Werbeanlage“ Entscheidungsgegenstand, sondern immer die Größe und Lage der
beantragten Werbeanlage. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege kann daher keinen
Einfluss auf die Werbeinhalte nehmen.
2. Werbung im öffentlichen Raum
Die Werbeanlagen im öffentlichen Raum, die im Rahmen einer Dienstleistungs-konzession
vergeben wurden oder noch werden, enthalten bereits eine Regelung im Vertrag, die
Werbung untersagt, die den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht oder gegen die
aktuellen Empfehlungen des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und
Diskriminierung von Personen verstößt.
Damit ist die einzige gesetzlich durchsetzbare Möglichkeit zur Eingrenzung von
Werbeinhalten bereits geschaffen worden. Eine weiterführende Reglementierung („Zensur“)
ist im Bereich der Werbung nicht möglich.
Grenzen der Einflussmöglichkeiten
Bei der gesamten Diskussion darf man nicht außer Acht lassen, dass die Werbepartner der
Stadt ihre Werbeanlagen nur für Werbekampagnen, die zentral für ganz Deutschland
gebucht werden, zur Verfügung stellen. Eine Qualitätskontrolle wie hier vorgeschlagen,
würde bedeuten, dass nach Abfrage beim Werbepartner über freie Werbestandorte,
gleichzeitig für die jeweilige Dekade ein Probeabzug vom Werbeplakat zur Verfügung gestellt
und dann vom Werbebeirat der Stadt bewertet werden müsste. Diese Bewertung ist aus
Sicht der Verwaltung bei der Vielzahl der wöchentlich wechselnden Werbekampagnen nicht
leistbar und würde die Werbefirmen als Gewerbetreibende unzulässig einschränken.
Die Auswirkungen auf den Werbemarkt hätten tiefgreifende Folgen. Denn das Ziel, die
Qualität von Werbung zu erhöhen, würde dabei nur für die öffentlichen Flächen greifen.
Private Werbeflächen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Straßenraum oder an Gebäuden
befinden, können keiner Einschränkung unterzogen werden. Wenn also die Stadt eine
derartige Einschränkung und vorherige Beurteilung aller Werbekampagnen vor dem
Aushang vornehmen wollte, müssen die aktuellen Konzessionen beendet werden, da unter
diesen Bedingungen keine uneingeschränkte Vermarktung mehr möglich ist. Der zu
erwartende Gewinn der Werbepartner würde unvorhersehbar eingeschränkt und eine mit der
Ausschreibung geplante Vermarktung durch den Konzessionär verhindert.
3/4
Werbung im Auftrag der Stadt und ihrer Eigenbetriebe
Die Bewertung von Kampagnen im Rahmen der Eigen- und Kulturwerbung ist aber
vorstellbar. Hier ist die Stadt durch seine Kultureinrichtungen selbst der Initiator der
Werbebotschaft und könnte dort gezielt Einfluss auf deren Inhalt nehmen, was auch bereits
praktiziert wird.
Die Ansiedlung einer Bewertung von Werbekampagnen bei der LTM GmbH erschließt sich
aus dem Sachverhalt nicht, da die Qualität von Werbung in Bezug auf Imagewerbung einer
Stadt oder Veranstaltungen in der Stadt kaum mit übergreifenden Marketingwerbeaktionen
vergleichbar scheint.
4/4
Antrag Nr. VI-A-04847
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Umwelt und Ordnung
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch die im
Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur
Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße (Vorhaben 407,358)
und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie (Vorhaben 360) eine Entlastung der
Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Das Ergebnis ist dem Stadtrat
bis zum Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärmund Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-TauchnitzStraße ist unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen
Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Eine wirksame
Entlastung der Anwohner kann nur erreicht werden, wenn die Innenstadt von dem
von Süden kommenden Durchgangsverkehr entlastet wird. Die beschriebene Trasse
Mittlerer Ring könnte zu einer solchen Entlastung führen.
Der Stadtrat soll bis zum Ende des I. Quartal 2018 über Mobilitätszenarien
entscheiden. Um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen sollte das
Prüfergebnis bis dahin vorliegen.
1/2
2/2
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-04880
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Migrantenbeirat
Jugendhilfeausschuss
Ratsversammlung
18.10.2017
26.10.2017
13.11.2017
07.12.2017
07.12.2017
11.12.2017
13.12.2017
Verweisung in die Gremien
1. Lesung
1. Lesung
2. Lesung
Anhörung
2. Lesung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 01.01.2018 eine Lösung zu finden, die es allen
Jugendlichen mit Vormund in Leipzig ermöglicht einen Leihausweis bei den Städtischen
Bibliotheken zu beantragen. Vormünder dürfen bei der Beantragung nicht privat für die
Bücher und Medien ihrer Mündel haftbar gemacht werden.
Sachverhalt:
Jugendliche, die einen von der Stadt Leipzig bestellten Vormund haben, erhalten in der
Regel von ihrem Vormund keine Erlaubnis sich als Nutzer für die Stadtbibliothek Leipzig
anzumelden. Aufgrund von Haftung bei Nicht-Rückgabe der Bücher, verwehren Vormünder
ihren Mündeln die Unterschrift auf dem Anmeldeformular für die Mitgliedschaft als Nutzer in
den städtischen Bibliotheken.
Somit werden Junge Menschen in Leipzig, direkt und absichtlich von Bildung und Kultur
ausgeschlossen.
Während die Stadt sich dafür einsetzt Jugendliche durch Mitgliedschaften in Sportvereinen
zu stärken und es kein Problem ist für einen jungen Menschen ohne Eltern Mitglied in einem
Sportverein zu werden, wird der Bereich Bildung hier völlig vernachlässigt. Jugendliche, die
die Angebote der Stadtbücherei nutzen möchten, um sich schulisch, sprachlich und
intellektuell zu verbessern werden dadurch direkt von dieser Bildungschance
ausgeschlossen.
1/2
Anlagen:
2/2
Änderungsantrag Nr. VI-A-04880-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat S. Morlok
Betreff:
Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 01.01.2018 eine Lösung zu finden, die es allen
Jugendlichen mit Vormund in Leipzig ermöglicht einen Leihausweis bei den Städtischen
Bibliotheken zu beantragen. Vormünder dürfen bei der Beantragung nicht privat für die
Bücher und Medien ihrer Mündel haftbar gemacht werden.
1/1
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04933-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Kein Platz für rassistische und nationalistische Hetze auf der Leipziger Buchmesse
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Kultur
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wirkt im Rahmen ihrer Gesellschafterfunktion an der Leipziger Messe
GmbH darauf hin, dass extrem rechten und rechtspopulistischen Verlagen bei der jährlich
stattfindenden Buchmesse keine Teilnahme als Aussteller und Veranstalter mehr ermöglicht
wird. Dies betrifft insbesondere die Compact Magazin GmbH.
Die Verwaltung erstattet dem Stadtrat über die Ergebnisse der Bemühungen Bericht.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Extrem rechte Verlage haben auf der Leipziger Buchmesse eigene Stände. Zwar sind
einschlägige Verlage wie Grabert und Hohenrain mittlerweile nicht mehr vertreten, dafür
präsentiert sich seit dem vergangenen Jahr auch die Compact Magazin GmbH auf der
Buchmesse. Zu befürchten ist auch die Präsenz des Verlages Antaios.
In einem Offenen Brief forderten im Jahr 2016 zahlreiche gesellschaftliche und politische
Akteure aus Leipzig die Messe auf, die Compact Magazin GmbH von der Buchmesse
auszuladen. Im Jahr 2017 protestierten Aussteller*innen, Autor*innen und Besucher*innen
gegen die Präsenz von COMPACT auf der Messe. Dieser Antrag ist so auch als Ergebnis
der zivilgesellschaftlichen Bemühungen zu verstehen, den extrem rechten Verlagen keine
Plattform auf der Buchmesse zu geben.
Gründe dafür gibt es genug: Das von der Compact Magazin GmbH herausgegebene
COMPACT-Magazin ist ein rechtes Hochglanzmagazin mit einer mehr als
rechtspopulistischen und antiamerikanischen Orientierung sowie einer Neigung zu
verschwörungstheoretischen Argumentationsweisen (vgl. Alexander Häusler, Rainer Roeser:
„Erfurt ist schön deutsch – und schön deutsch soll Erfurt bleiben!“ Das politische
Erscheinungsbild der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) in Thüringen, Hrsg. FriedrichEbert-Stiftung, Landesbüro Thüringen, Erfurt 2015, ISBN 978-3-95861-322-5, S. 29 f.).
Compact versteht sich selbst als Gegenpol zu einer angeblich monolithischen,
gleichgeschalteten Medienlandschaft. Diese wiederum habe ihre Ursache auch in der
„fehlende[n] Souveränität der Bundesrepublik Deutschland als unabhängiger Staat mit
eigener Verfassung“ (Paul Simon, Andreas Raabe: Wehe uns, Kreuzer 04/2016,
http://kreuzer-leipzig.de/2016/06/22/wehe-uns). Darauf solle auch die Namensgebung
„COMPACT - Magazin für Souveränität“ hinweisen.
Chefredakteur und Anteilseigner Jürgen Elsässer trat mehrfach bei den Aufmärschen der
nationalistisch-rassistischen Gruppierung Legida auf, agiert(e) gegen Geflüchtete, die
Kanzlerin der Bundesrepublik und rief zum Militärputsch auf. (http://kreuzerleipzig.de/2016/06/22/wehe-uns/)
Im Gespräch mit der AfD am Abend der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2016 konstatierte
er: »Wir müssen doch einen Weg finden, dieses Regime vor 2017 loszuwerden«. Flüchtlinge
beschreibt er als schlangenartiges Fabelwesen: "Wie ein Lindwurm, ein vieltausendköpfiger
Lindwurm, sich über den Balkan wälzt, auf unsere Grenzen zu, alle Grenzbefestigungen
niederreißt." (Eröffnungsrede zur »Compact-Freiheitskonferenz« am 24.10.2015) Und ist sich
sicher: »Polizei, Armee und Volk stehen zusammen – gegen das Regime!«
(juergenelsaesser.wordpress.com, März 2016)
Der Verfassungsschutz wiederum schreibt, ohne den Namen COMPACT zu erwähnen: »In
einzelnen Magazinen finden sich sogar Aufrufe an Polizisten und Soldaten, den Dienst zu
verweigern und stattdessen die Grenzen der Bundesrepublik zu sichern.«
(https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2015-12radikalisierungstendenzen-anlaesslich-der-fluechtlingskrise)
COMPACT zählt es zu einem neurechten publizistischen Netzwerk, das einen großen Anteil
am Anwachsen der menschen- und demokratiefeindlichen Stimmungsmache in diesem Land
hat. Dies trifft auch auf den Verlag Antaois zu, der der neurechten Denkfabrik „Institut für
Staatspolitik“ zugerechnet wird und extrem rechte Autor*innen eine Plattform gibt. 2014
nahm der deutsche Ableger von Amazon 12 Buchtitel des Verlages aus seinem Angebot.
(http://www.spiegel.de/politik/deutschland/amazon-jan-fleischhauer-ueber-die-marktmachtdes-internet-haendlers-a-984544.html)
Die Antragstellerin ist der Meinung, dass dafür auf der Leipziger Buchmesse kein Platz
geboten werden darf. Die Verantwortung darf nicht nur auf die demokratische
Zivilgesellschaft verwiesen werden. Als beispielsweise im Jahr 2017 100 Menschen
gewaltfrei gegen die Präsenz der Compact Magazin GmbH protestierten, ging von deren
Sicherheitsleuten und Provokateuren wie dem vom VS Sachsen-Anhalt als
rechtsextremistisch eingeordneten Internetversandbetreiber Sven Liebich gezielte Eskalation
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aus. Dabei kletterte er offenbar auf den Stand von COMPACT und fing an, Personen und
Vereine (Besucher der Buchmesse) zu benennen, die in diesem Moment „ihn im Visier
hätten“ und brüllte vom Stand einen Protest-Flashmob an. Er selber und somit COMPACT
beworben das Internetvideo u. a. mit: „Ab Minute 19 beginnt die Action!“.
Die Stadt Leipzig sollte sich als Anteilseignerin der Leipziger Messe GmbH ihrer
Verantwortung für eine demokratische und solidarische Kultur bewusst sein und sich in der
Gesellschafterversammlung für das Anliegen des Antrages stark machen. Die Untersagung
der Teilnahme von COMPACT und dem Verlag Antaois können auf § 70a Absatz 1 der
Gewerbeordnung gestützt werden.
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Sitzung Jugendparlament – Öffentliche Sitzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig
Neues Rathaus
Antrag 18/10: Novellierung der Geschäftsordnung
Laufende Nummer: 118
Antragsteller/in:
Myriel Mathez (Jugendparlament), Maximilian Protzner
(Jugendparlament)
Status:
eingereicht
Novellierung der Geschäftsordnung
Die Versammlung möge beschließen:
Themenblock A: Zuständigkeitsverteilung
1. Geändert werde:
§ 7 Arbeitsgruppen
(1) Das Jugendparlament kann Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themenbereichen bilden. Sie
haben ein deutlich umrissenes Aufgaben- und Zuständigkeitsprofil. In den Arbeitsgruppen
können Mitglieder des Jugendparlamentes und Jugendliche mitwirken.
(2)-(4) [unverändert]
2. Eingefügt werde:
§ 8a Ältestenrat
(1) Die Koordinator*innen der Arbeitsgruppen bilden gemeinsam der Ältestenrat.
(2) Der Ältestenrat berät den*die Sprecher*in bei der Durchführung seiner*ihrer Aufgaben
nach §6 und nach §15. Zudem ist er zuständig für die Auslegung der Geschäftsordnung.
(3) Aus ihrer Mitte bestimmen die Mitglieder des Ältestenrates eine*n Älteste*n. Diese*r
vertritt den Ältestenrat gegenüber dem Jugendparlament.
3. Geändert werde:
§ 9 Gründung und Auflösung
(1) Arbeitsgruppen werden durch einen Beschluss der Mitglieder des Jugendparlamentes
gegründet und aufgelöst.
(2) Vor der Auflösung einer Arbeitsgruppe ist der*die Älteste anzuhören.
4. Eingefügt werde:
§ 24a Sonstige Beauftrage
(1) Der Sprecher*innen-Kreis kann in Absprache mit dem Ältestenrat bestimmte Aufgaben und
Befugnisse an eine*n Beauftragte*n delegieren. Dieser muss ein klar festgelegtes
Aufgabenprofil und einen formellen Namen haben.
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Sitzung Jugendparlament – Öffentliche Sitzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig
Neues Rathaus
(2) Die Mitglieder des Jugendparlamentes wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied für diese
Aufgabe. (3) Der Auftrag durch den Sprecher*innen-Kreis endet mit der Wahlperiode.
Themenblock B: Fristen und Gültigkeiten
1. Geändert werde:
§ 15 Tagesordnung
(1) Jedes Mitglied des Jugendparlamentes sowie interessierte Jugendliche haben das Recht
die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zu beantragen. Dem Antrag ist Folge zu leisten.
(2) Ein entsprechendes Interesse muss zusammen mit dem Inhalt des Tagesordnungspunktes
mindestens zehn Tage vor der Sitzung schriftlich beim Sprecher*innen-Kreis eingehen.
(3) In besonderen Ausnahmefällen kann bis einen Tag vor der Sitzung die Aufnahme eines
Tagesordnungspunktes beantragt werden. Die Dringlichkeit muss auf der Sitzung begründet
werden. Die Aufnahme muss abgestimmt werden.
(4) Auf Antrag eines Mitgliedes des Jugendparlamentes ist es möglich einen
Tagesordnungspunkt
abzusetzen. Die Absetzung muss abgestimmt werden.
2. Geändert werde:
§ 26 Inkrafttreten und Gültigkeit der Geschäftsordnung
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Beschlussfassung in Kraft. Ihre Gültigkeit
endet mit der Wahlperiode.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam oder undurchführbar
sein, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommt.
Themenblock C: Demokratischer Grundsatz der Kontrolle
1. Eingefügt werde:
§ 7 Arbeitsgruppen
(1)-(4) [unverändert]
(5) Die Mitglieder des Jugendparlament sind dazu verpflichtet, sich bei dem*der
Koordinator*in von den Treffen der Arbeitsgruppen abzumelden. Fehlt ein Mitglied des
Jugendparlamentes häufiger als drei Mal unentschuldigt in Folge, so kann der*die
Koordinator*in die Aussetzung der Aufwandsentschädigung für das jeweilige Mitglied
beantragen.
1. Geändert werde:
§ 21 Niederschrift der Sitzung
(1) Über alle Sitzungen des Jugendparlamentes, der Arbeitsgruppen, des Sprecher*innen2/4
Sitzung Jugendparlament – Öffentliche Sitzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig
Neues Rathaus
Kreises und des Ältestenrates ist Protokoll zu führen.
(2) [unverändert]
Themenblock D: Sitzungen und Arbeitstreffen
1. Geändert werde:
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) [unverändert]
(2) Die Sitzungen sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Dazu beschließt das
Jugendparlament jährlich im Voraus einen Sitzungsplan. Wird ein solcher Beschluss nicht
gefasst, bestimmt der SprecherInnenkreis in Absprache mit den Mitgliedern des
Jugendparlaments diesen.
(3) [unverändert]
(4) Zusätzlich sollen in regelmäßigen Abständen Arbeitstreffen abgehalten werden. Es
können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Arbeitstreffen sind Teil des Jahresplanes aus
(2).
Themenblock E: Geschäftsordnungserweiterung
1. Eingefügt werde:
§ 25a Anlagen an die Geschäftsordnung
(1) Der Geschäftsordnung können Anlagen beigefügt werden. Diese sind nachrangiger Teil der
Geschäftsordnung.
(2) Anlagen an die Geschäftsordnung können mit einfacher Mehrheit angefügt, geändert und
entfernt werden. Es bedarf keiner Referenz in der Geschäftsordnung auf diese.
Umwandlung der AG Veranstaltung
Die AG Veranstaltungen wird gemäß §9 Geschäftsordnung aufgelöst. Stattdessen wird ein
„Beauftragter für Veranstaltungskoordination“ nach GO §24a berufen.
Begründung
Begründung für alle Sachverhalte
Themenblock A: Zuständigkeitsverteilung
1. Die erste Änderung begründet sich darin, dass die Arbeitsgruppen teilsweise unklare
Zuständigkeitsverteilungen haben. Dies soll durch eine Verschriftlichung umgangen werden.
2. Die Arbeitsgruppen werden durch die zweite Änderung gestärkt. Ihre Arbeit erhält höhere Relevanz
durch diese Maßnahme. Zudem ist es wichtig ein konkret benannte Gruppe zu haben, welche die
Geschäftsordnung auslegt. Er soll zugleich unterstützend für bereits bestehende Organe wirken als
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auch eigeninitiativ Prozesse im Jugendparlament anstoßen.
3. Von der Auflösung einer AG ist nicht nur die jeweilige AG betroffen. Zuständigkeiten verschieben
sich und Verantwortlichkeiten müssen neu vergeben werden. Es ist also im Interesse des gesamten
Ältestenrates, also aller AG-Koordinator*innen, an solchen Prozessen maßgeblich mitzuwirken und
ihre Expertise als Koordinator*innen abzugeben.
4. Im Zuge verschiedener Debatten um Zuständigkeiten im Jugendparlament traten verschiedene
Lösungsansätze aus. Dieser Lösungsansatz wurde zwar diskutiert jedoch nie in konstruktive
Anträge umgewandelt. Er vereinigt in sich den Bedarf nach konkreten Aufgabenverteilungen und den
Wunsch nach Ämtern und Legitimation, um diese umzusetzen.
Themenblock B: Fristen und Gültigkeiten
1. Die Zurücksetzung der Fristen begründet sich in der Machbarkeit. Die letzten Monate haben
gezeigt, dass es schlecht ist, sich nicht auf Anträge vorbereiten zu können. Zudem gab es
Änderungen in Bezug auf die Rechte bei der Tagesordnung. Durch die Verpflichtung ist das
Parlament und die Jugend gestärkt.
2. Die Endlichkeit der GO nötigt jedes Jugendparlament dazu sich erneut mit ihr zu beschäftigen. Ein
wesentlicher Schritt, der in dieser Wahlperiode nicht gegangen wurde.
Themenblock C: Demokratischer Grundsatz der Kontrolle
1. Aktive Mitarbeit im Jugendparlament ist scheinbar nur durch Verpflichtung möglich, deshalb diese
Regelung. Der Minimalaufwand sich von Treffen abzumelden erleichtert es Koordinator*innen den
Umfang ihrer Treffen abzuschätzen.
2. Formal
Themenblock D: Sitzungen und Arbeitstreffen
1. Die Zurücksetzung auf größere Abstände dient der Lockerung. Die Arbeitstreffen sollten in die GO
übernommen werden, damit es ein gefestigter und klar definierter Begriff ist.
Themenblock E: Geschäftsordnungserweiterung
1. Als Ergänzung sind beispielsweise AG-Aufgabenprofile oder Aufgabenprofile von Beantragten
gedacht. Neben den rechtssicheren aber sehr undeutlichen Formulierungen der Go gibt es so die
Möglichkeit, es bildlich oder schriftlich salopper zu verdeutlichen.
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Sitzung Jugendparlament – Öffentliche Sitzung des Jugendparlaments der Stadt Leipzig
Neues Rathaus
Antrag 18/11: Begrünung von Schulhöfen
Laufende Nummer: 122
Antragsteller/in:
Maximilian Protzner (Jugendparlament)
Status:
eingereicht
Begrünung von Schulhöfen
Die Versammlung möge beschließen:
Die Stadtverwaltung führt eine Mindestbegrünung auf Schulhöfen ein, welche mindestens 10%
der Schulhoffläche beträgt, darunter auch eine Mindestanzahl an Großgrün in Höhe von drei
Bäumen. Für die Einstellung von Mitteln sowie die Umsetzung der Projektbeginns ist bis
Ende des zweiten Quartals 2021 Zeit. Das Projekt muss bis Ende 2030 vollständig
abgeschlossen werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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Antrag 18/12: Autofreier Sonntag
Laufende Nummer: 123
Antragsteller/in:
Myriel Mathez (Jugendparlament)
Status:
eingereicht
Autofreier Sonntag
Die Versammlung möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt die Einführung eines autofreien Sonntages imerweiterten
Leipziger Innenstadtbereich und hier auch mit regionalen Umweltverbänden (Ökolöwe usw.)
zusammenzuarbeiten.
ÄA 1: Verteilung auf zwei Tage.
Begründung
Der letzte autofreie Sonntag fand im Jahr 1973 in der Bundesrepublik statt. Die autofreien Sonntage
wurden ursprünglich aufgrund der sowieso schon schwierigen wirtschaftlichen Lage in Europa und
der dann hinzukommenden Ölkrise ausgelöst durch den Jom-Kippur Krieg in den 1973er Jahren
eingeführt. Die Maßnahme, ursprünglich zum Benzinsparen gedacht, wurde schnell zu einer Art
Volksfest und Wandertag für die Deutschen auf den leeren Autobahnen (siehe Foto). Die autofreien
Sonntag bewirkten jedoch nicht nur eine Senkung des Benzinverbrauches um bis zu 12% sondern es
steigerte sich auch das Bewusstsein der Bevölkerung für die Abhängigkeit von Energieträgern und
deren Begrenztheit. Damals gaben 70% der Bevölkerung an, ihren Energieverbrauch tatsächlich
eingeschränkt zu haben.
Auch wenn die Gründe damals andere gewesen sind als heute, wollen wir einen solchen autofreien
Sonntag im Leipziger Innenstadtbereich wieder einführen. Die Gründe in den 2010er Jahren sind
jedoch andere; angesichts der großen Aufgaben die in Zukunft vor der jetzt noch jungen Generation
liegen wie der Klimawandel, Bevölkerungswachstum und die zunehmende Urbanisierung ist schon
jetzt klar, dass alternative Transportmittel zum privaten PKW gefunden werden müssen. Um zu
zeigen, dass es tatsächlich möglich ist sich auch ohne Auto gerade im Innenstadtbereich zu
bewegen, und das eine Stadt eine ganz andere wird, wenn die Straßen nicht nur von Autos genutzt
werden, ist dieser autofreie Sonntag eine wichtige Möglichkeit.
weiteres erfolgt ggf. mündlich
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