Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1459781.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
16.11.18, 11:27
Aktualisiert
16.01.19, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
HHP
Kategorie: Soziales-Förderung Sozialamt
Änderungsantrag-Nr.: A 0094/ 19/20
zum Entwurf des Doppelhaushaltes
2019
Den Antrag stellt:
2020
vom 30.10.2018
Der Antrag wurde
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
eingearbeitet
in das Antragsverfahren verwiesen
beschlossen
abgelehnt
zurückgezogen
Unterschrift
Thema:
Etat des Gleichstellungsreferates erhöhen
Ziel-PSP-Element:
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
(nur für Invenstitionen)
Dezernat
Allgemeine Verwaltung
Amt
Gleichstellung von Frau und Mann
(Referat für)
PSP-Element
Verweisung an FA
12.01.2019 F (HH)
11.12.2018 FA
Allgemeine Verwaltung
03.12.2018 BRGleichst
?
Deckungs-PSP-Element:
Summe 2019: 75.000 EUR
Summe 2020: 75.000 EUR
?
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Beschlussvorschlag
Die städtischen Fördermittel für Projekte nach der Fachförderrichtlinie
Chancengleichheit von Frau und Mann sind auf 100.000 € aufzustocken.
Begründung
Die Fördertöpfe für Mikroprojekte auf Landes- und Bundesebene verfügen über
einen Gesamtetat von 100.000 €. Das sind Erfahrungswerte für die Entfaltung einer
nachhaltigen Wirkung.
Mit der bisherigen Ausstattung in Höhe von ca. 25.000 € ist die städtische Förderung
im Bereich der Chancengleichheit nicht in der Lage, innovative und neue Projekte in
der Startphase zu unterstützen. Das können Studien, Konferenzen, Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit oder Festivals sein. Als Beispiel dient die Landesrichtlinie zur
Förderung der Chancengleichheit. Sie fördert Vorhaben mit modellhaftem und
innovativem Charakter, allerdings mit überregionalem Wirkungskreis.
In der städtischen Richtlinie für Chancengleichheit sollte die Konzentration auf die
Stadt Leipzig und Umgebung liegen und die Dauer nicht länger als drei Jahre sein.
Zurzeit fehlen aber zum Beispiel kommunale Eigenmittel zur Inanspruchnahme von
Landesfördermitteln, die eine 50%ige Eigenmittelquote erfordern.