Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1459781.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
16.11.18, 11:27
Aktualisiert
16.01.19, 11:01
Anlagen Anlagen

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

HHP Kategorie: Soziales-Förderung Sozialamt Änderungsantrag-Nr.: A 0094/ 19/20 zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2019 Den Antrag stellt: 2020 vom 30.10.2018 Der Antrag wurde Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion eingearbeitet in das Antragsverfahren verwiesen beschlossen abgelehnt zurückgezogen Unterschrift Thema: Etat des Gleichstellungsreferates erhöhen Ziel-PSP-Element: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt (nur für Invenstitionen) Dezernat Allgemeine Verwaltung Amt Gleichstellung von Frau und Mann (Referat für) PSP-Element Verweisung an FA 12.01.2019 F (HH) 11.12.2018 FA Allgemeine Verwaltung 03.12.2018 BRGleichst ? Deckungs-PSP-Element: Summe 2019: 75.000 EUR Summe 2020: 75.000 EUR ? Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Beschlussvorschlag Die städtischen Fördermittel für Projekte nach der Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann sind auf 100.000 € aufzustocken. Begründung Die Fördertöpfe für Mikroprojekte auf Landes- und Bundesebene verfügen über einen Gesamtetat von 100.000 €. Das sind Erfahrungswerte für die Entfaltung einer nachhaltigen Wirkung. Mit der bisherigen Ausstattung in Höhe von ca. 25.000 € ist die städtische Förderung im Bereich der Chancengleichheit nicht in der Lage, innovative und neue Projekte in der Startphase zu unterstützen. Das können Studien, Konferenzen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Festivals sein. Als Beispiel dient die Landesrichtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Sie fördert Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, allerdings mit überregionalem Wirkungskreis. In der städtischen Richtlinie für Chancengleichheit sollte die Konzentration auf die Stadt Leipzig und Umgebung liegen und die Dauer nicht länger als drei Jahre sein. Zurzeit fehlen aber zum Beispiel kommunale Eigenmittel zur Inanspruchnahme von Landesfördermitteln, die eine 50%ige Eigenmittelquote erfordern.