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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1436011.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
17.09.18, 10:02
Aktualisiert
27.11.18, 21:31

Inhalt der Datei

Sitzung am 19.09.2018 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien TOP Antrags-Nr./Betreff Einreicher Verweisung 16.1 VI-A-06264 Künftige Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig CDU-Fraktion FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss 16.2 VI-A-06284 Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH SPD-Fraktion FA Sport, SBB Nord 16.3 VI-A-06217 Fraktion DIE LINKE Sichere Fußgängerquerung An der Tabaksmühle (B 2) zwischen Prager Straße und Knoten Friedhofsweg und Richard-Lehmann-Straße FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Süd, SBB Südost 16.4 VI-A-06329 Umgang mit Grundschulwegen Fraktion Freibeuter FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Finanzen 16.5 VI-A-06330 Generationen-Spielplatz Fraktion Freibeuter FA Umwelt und Ordnung, Kinder- und Familienbeirat, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat, Jugendbeirat 16.6 VI-A-06333 Füttern nicht notwendig! Fraktion Freibeuter FA Umwelt und Ordnung, Beirat für Tierschutz 16.7 VI-A-06331 Fraktion DIE LINKE, Transparenz zum Listenverfahren der Fraktion Bündnis LWB 90/Die Grünen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 16.8 VI-A-06354 Beschlussfassung der Gesellschaftsverträge der LVV Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verwaltungsausschuss 16.9 VI-A-06314 Würdigung von Carl (Karl) Erdmann Heine anlässlich seines 200. Geburtstages Fraktion DIE LINKE FA Kultur 16.10 VI-A-06351 Fraktion DIE LINKE Verkehrsgünstige Gewerbeareale zur Bauelementevorfertigung FA Stadtentwicklung und Bau, FA Wirtschaft und Arbeit 16.11 VI-A-06365 Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine Verwaltung, FA Wirtschaft und Arbeit Haushaltsentwurf 2019/2020 Einbringung in den Stadtrat Torsten Bonew Erster Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen der Stadt Leipzig 19.09.2018 1 ENTWICKLUNGSDYNAMIK DER STADT LEIPZIG 2 Bevölkerungsentwicklung seit 1900 713.470 624.845 590.337 560.472 530.010 502.651 456.156 1900 522.883 437.101 1914 1933 1989 Periodenübergreifende Darstellung - gestaucht 1998 2005 2010 2015 2017 3 Wanderungsbewegungen 2017 - überregional Wanderungssaldo 2017 +4.601 +942 +4.535 BRD außer Sachsen +4.601 Ausland +4.535 Sachsen +942 GESAMT +10.078 4 Wanderungsbewegungen 2017 - Top 3 Nettozuwanderung 0 50 100 150 200 250 300 350 DRESDEN HALLE/SA. CHEMNITZ 400 450 500 475 356 342 5 Wanderungsbewegungen 2017 - Top 3 Nettoabwanderung SAALEKREIS -116 NORDSACHSEN -190 LANDKREIS LEIPZIG -719 -800 -700 -600 -500 -400 -300 -200 -100 0 6 Bevölkerungsentwicklung – Wachstum anhaltend aber flacher 770.000 Leipzig - Hauptvariante 750.000 Leipzig - untere Variante 730.000 Leipzig - obere Variante 710.000 Leipzig - Ist Melderegister StaLa - Variante 1 690.000 StaLa - Variante 2 670.000 650.000 630.000 610.000 590.000 570.000 550.000 Quellen: Statistisches Landesamt Sachsen – 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, 2016 Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig - Bevölkerungsvorausschätzung 2016 7 SV-Beschäftigte und Arbeitslose in Leipzig SV- Beschäftigte Entwicklung Arbeitslosenzahl * Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 weichen diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten früherer Stichtage ab. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: jeweils 31. Dezember des Jahres. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: jeweils 30. Juli des Jahres. 8 Gemeindliche Steuerkraft je EW in EUR - Städtevergleich Quelle: Statistisches Bundesamt. Fachserie 14 Reihe 10.1, verschiedene Jahrgänge. Eigene Berechnungen. 9 Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer in EUR Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder. 10 METHODIK DER HAUSHALTSPLANUNG 11 Methodik der Haushaltsplanung  kollaborativer Prozess, Abstimmung von Planungsprämissen und verbindliche Festlegungen zum Vorgehen im Zuge wiederholter Klausuren des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten  nur Mehrbedarfe über 200T€ aus Pflichtaufgaben als Diskussionsgrundlage, Bezugsgröße ist der Plan 2018 (nicht Nachtragsplan)  Dezernatseckwert statt bisher Ämtereckwert als Bezugsgröße (Umverteilung nur bei Gewährleistung der Pflichtaufgaben)  Für einzelne Sachkontengruppen „Zero-Base-Budgeting“, ebenso für ausgewählte Fachämter Haushalt ist eine Teamleistung 12 Herzlichen Dank an die gesamte Stadtverwaltung und insbesondere an die Mitarbeiter des Dezernats Finanzen! 13 RAHMENBEDINGUNGEN DER HAUSHALTSPLANUNG 14 Zwischenstand der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Ergebnishaushalt (noch nicht durch den Stadtrat festgestellt) 120 95,4 100 80 57,2 in Mio. EUR 60 37,8 40 24,5 20 0 -20 -13,3 -40 -38,2 -60 2016 Gesamtergebnis Plan 2017 Gesamtergebnis-IST Abweichung 15 Zwischenstand der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 Finanzhaushalt (noch nicht durch den Stadtrat festgestellt) 80,0 63,7 60,0 in Mio. EIR 40,0 33,4 20,0 7,8 0,0 -9,2 -20,0 -40,0 -17,0 -30,3 2016 Änderung Finanzmittelbestand - Plan 2017 Änderung Finanzmittelbestand - IST Abweichung 16 Aktueller Stand der Haushaltsdurchführung 2018 Ergebnishaushalt - Finanzbericht 30.06.2018 2.000 1.800 1.775 1.754 1.748 1.720 1.600 1.400 In Mio. EUR 1.200 1.000 800 600 400 200 0 -200 -21 -28 Erträge ohne ILV Aufwendungen ohne ILV Plan VIST 30.06. -27 -34 -7 Ergebnis Abweichung 17 Aktueller Stand der Haushaltsdurchführung 2018 Finanzhaushalt - Finanzbericht 30.06.2018 100,0 50,0 46,6 49,1 45,3 33,4 3,8 in Mio. EUR 0,0 -50,0 -13,2 -28,1 -78,5 -100,0 -87,3 -115,4 -119,4 -150,0 -200,0 -197,9 -250,0 Plan VIST 30.06. Abweichung 18 Annahme zur Entwicklung Steueraufkommen ggü. Plan 2018 680 660 +69,2 Mio. 640 in Mio. EUR +42,5 Mio. 620 2019 ggü. 2018 2020 ggü. 2018 Grundsteuer B + 0,5 + 1,0 Gewerbesteuer + 25,0 + 40,0 GA Einkommensteuer + 20,0 + 30,0 - 3,0 - 1,8 + 42,5 + 69,2 600 GA Umsatzsteuer 580 560 2018 Plan 2019 2020 HH-Entwurf HH-Entwurf 19 Erträge Gewerbesteuer 2012 - 2023 350 320 325 313 330 335 305 300 in Mio. Euro 290 281 280 250 231 200 235 201 20 Monatliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens ab 2012 Ergebnishaushalt - Anordnungssoll 350 325 300 275 2012 Mio Euro 250 2013 225 2014 200 2015 175 2016 150 2017 125 2018 100 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2012 119 124 128 149 169 177 176 184 188 192 204 201 2013 155 170 192 190 190 194 198 198 207 214 219 231 2014 145 155 185 237 221 235 241 249 256 268 270 280 2015 169 173 189 207 218 228 238 239 244 252 248 237 2016 175 200 214 231 252 253 261 266 271 286 307 312 2017 223 236 233 242 251 261 267 271 280 286 289 290 2018 223 265 269 284 298 313 320 328 21 Erträge Gemeindeanteil Einkommensteuer 2012 - 2023 250 225 225 215 205 195 200 185 in Mio. Euro 175 150 150 157 165 140 121 125 110 100 98 75 22 Eckpunkte Gesetzentwurf FAG 2019/2020  auch mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 wird am Gleichmäßigkeitsgrundsatz I festgehalten  hohes hohes Niveau Niveau der der investiven investiven Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen wie wie in in 2015-2018 2015-2018 wird wird nicht nicht fortgesetzt fortgesetzt   Stabilisierung durch teilweise Auflösung des in 2013/2014 gebildeten Vorsorgevermögens Stabilisierung durch teilweise Auflösung des in 2013/2014 gebildeten Vorsorgevermögens  „kommunaler Strukturfonds“ wird eingeführt, um künftige Schwankungen in der horizontalen Finanzverteilung abzufedern (31 Mio. EUR in 2020, zentral bei Freistaat)  „pauschale investive Straßenbaumittel“  RL KStB wird mit 60 Mio. EUR ab 2020 aus Staatshaushalt in das FAG überführt (Leipzig ca. 2 Mio. EUR)  „Digitalisierung/Breitband“  Mittel werden durch FAG-System geleitet (2019: 54,5 Mio. EUR – je LK 5 Mio. EUR, je KfS 1,5 Mio. EUR) 23 Eckpunkte Gesetzentwurf FAG 2019/2020  für Unterhaltung Unterhaltung der der Gewässer Gewässer 2. 2. Ordnung Ordnung werden werden 5 5 Mio. Mio. EUR EUR aus aus FAG FAG entnommen entnommen für (zzgl. 5 5 Mio. Mio. EUR EUR aus aus Staats-HH) Staats-HH) (Anteil (Anteil Leipzig Leipzig rd. rd. 0,08 0,08 Mio. Mio. EUR) EUR) (zzgl.  Ausbildungsoffensive/Nachwuchsgewinnung (FH Meißen) – Benutzungsgebühren entfallen für kaG, LK und KfS zahlen „nur“ noch 50 % (Entlastung Leipzig 0,2 Mio. EUR)  Baustein „investive Zweckzuweisungen“ wird nachhaltig abgesenkt (Fachförderprogramme werden durch Staats-HH stärker gefüllt)  Landkreise erhalten für überproportionale Belastungen aus Hartz IV – Lastenausgleich auch Bedarfszuweisungen i. H. v. 3 Mio. EUR (LK Görlitz und SSOE)  Umschichtung 13 Mio. EUR in Säule Landkreise aus Bedarfszuweisungen („Lasten“ aus Verwaltungsreform 2008)  zieht GMG II–Anpassung nach sich (von 144,17 % auf 143,65 %) 24 Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (in Mio. EUR) 650 600 61 550 58 73 47 500 400 81 29 29 93 24 450 29 64 29 29 29 492 8 29 524 469 423 350 514 441 379 300 vorl.RE 2017 Plan 2018 Planentwurf Planentwurf Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 2019 2020 Allgemeine Schlüsselzuweisung Zuweisungen für übertragene Aufgaben Entnahme FAG-Vorsorge Investive Schlüsselzuweisung 25 Berechnungen FAG-Prognosemodell: Allg. Schlüsselzuweisungen in Mio. EUR 2018 Plan 402 2018 Nachtrag mit Einmaleffekt DD 423 2019 - Zielcase 412 2020 - Zielcase 432 2019 - Haushaltsentwurf 441 2020 - Haushaltsentwurf 469 offene Einflussfaktoren 2019: - IST-Zahlen GA Ekst + Ust II./2018 - Gemeindekassenstatistik II./2018 - Schülerzahlen 26 Berechnungen FAG-Prognosemodell: Inv. Schlüsselzuweisungen in Mio. EUR zzgl. davon Entnahme ErgHH Vorsorgeve (Instand rmögen haltung) Quote Inv. 2018 Plan 18,15 % 79 31,7 2018 Nachtrag mit Einmaleffekt DD 18,15 % 93 15,7 2019 - 1.Prognose (analog Mifri) rd. 10 % 46 31,7 2020 - 1.Prognose (analog Mifri) rd. 10 % 46 30,0 2019 - Haushaltsentwurf 9,93 % 47 24 31,7 2020 - Haushaltsentwurf 13,75 % 73 0 30,0 27 FAG 2019/2020 – Auswirkungen November-Steuerschätzung  Im Rahmen FAG-Verhandlungen wurde vereinbart, dass die verhandelten allgemeinen Deckungsmittel sich durch die Nov-Steuerschätzung nicht verändern!  Verhandlungsergebnis zur Entwicklung allgemeiner Deckungsmittel: 2019 = + 5 % 2020 = + 4 % allgemeine Deckungsmittel = Summe aus kommunale Steuereinnahmen + allgemeinen Zuweisungen aus FAG (derzeit auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung) 28 FAG 2019/2020 – Auswirkungen November-Steuerschätzung Mögliche Konstellationen im Ergebnis der November-Steuerschätzung:  Steuereinnahmen der kommunalen Ebene steigen in Prognose geringer als Einnahmen des Freistaates  über GMG I würde sich FAG-Masse erhöhen  allgemeine Schlüsselzuweisungen steigen  ggf. Verschiebung zwischen allgemeiner und investiver SZW  Steuereinnahmen der kommunalen Ebene steigen in Prognose stärker als Einnahmen des Freistaates  über GMG I würde sich FAG-Masse reduzieren  allgemeine Schlüsselzuweisungen sinken  ggf. Verschiebung zwischen allgemeiner und investiver SZW  ggf. weitere Auflösung FAG-Vorsorgevermögen verhandelbar Haushaltsansätze zum FAG können sich noch verändern! 29 Asyl und Kita – Verhandlungspunkte außerhalb des FAG´s Kita-Pauschale wird zum 01.07.2019 je 9-h-Platz auf 2.755 EUR erhöht Effekt Haushalt Stadt Leipzig: 2019 = 6,1 Mio. EUR 2020 = 12,7 Mio. EUR FlüAG-Pauschale steigt 2019 auf 12.551 EUR pro Person  künftig nachgelagertes Kostenerstattungsverfahren vereinbart, bei kommunalen Eigenanteil von 10 % (d.h. wenn Kosten in 2019 steigen, wird Pauschale nachträglich erhöht)  Elastizitätsklausel wie in 2017 und 2018 entfällt (d.h. bei sinkenden Flüchtlingszahlen würde Leistungspauschale weiter sinken)  Leerstandsquoten werden bei Berechnung der Pauschale ebenso nicht berücksichtigt Effekt Haushalt Stadt Leipzig: 2019 = 8,3 Mio. EUR 2020 = 9,4 Mio. EUR 30 Kommunaler Finanzausgleich Sachsen (FAG)  Das FAG-System ist rechtssicher.  Das FAG bietet systematische Verlässlichkeit und Planungssicherheit.  Das FAG ist durch regelgebundene, strukturelle Mechanismen in hohem Maße sachgerecht.  Die Gleichmäßigkeitsgrundsätze sowie das Drei-Säulen-Modell sind Garanten für den bisherigen Erfolg.  Das FAG-System ist seit 1991 ein sächsischer Erfolgsfaktor. Der sächsische kommunale Finanzausgleich hat sich bewährt! 31 Zukunft FAG - System  Grundsätzlicher Umbau des FAG-Systems steht immer im Raum und wird von politischen Akteuren betrieben, hierbei kommt auch der Interessenkonflikt Stadt-Land zum tragen  Im Kern ist das FAG ein Finanzverteilungssystem A) zwischen Freistaat und kommunaler Ebene (vertikale Verteilung) B) zwischen den Kommunen (horizontale Verteilung)  Ein besserer Ausgleich im System wird nicht durch ein weiteres interkommunales Umverteilen gelingen, letztlich sind alle sächsischen Kommunen als Freistaat nur gemeinsam erfolgreich – die Bürger differenzieren nicht nach Verwaltungsebenen Wenn die kommunale Ebene in Sachsen gestärkt werden soll, braucht das System mehr Geld! 32 Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO seit 01.01.2018 ErgebnisHH Ausgleich Jahresergebnis unter Berücksichtigung der Abschreibungen aus neuen Investitionen (ab 01.01.2018) FinanzHH Erwirtschaftung Kreditverpflichtungen laufendes HH-Jahr aus Saldo laufende Verwaltungstätigkeit und frei verfügbare Liquidität 33 ERGEBNISHAUSHALT 34 Gesamtübersicht Planung Ergebnishaushalt (in Mio. EUR) 1.948 1.900 2.073 2.002 2.051 1.871 1.953 2.007 2.056 2.097 1.865 1.400 Ausgleich von Überschuss und Defizit über beide Haushaltsjahre, somit genehmigungsfähig 900 400 5,4 -100 HH-Entwurf 2019 HH-Entwurf 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Erträge 1.870.806.572 1.948.409.575 2.001.677.567 2.050.513.358 2.072.717.855 Aufwendungen 1.865.405.646 1.953.200.195 2.007.319.183 2.055.860.778 2.096.829.378 -4,8 -5,6 -5,3 Ergebnis 5.400.927 -4.790.620 -5.641.616 -5.347.420 -24.111.523 -24,1 35 Entwicklung der Erträge in der Planung +11,3% +6,9% 2.000,00 1.800,00 1.948,41 1.870,81 1.750,40 1.600,00 1.400,00 1.200,00 +11,5% 1.000,00 +7,1% 800,00 603,45 646,35 600,00 -0,7% 673,05 +4,7% 545,17 541,17 571,17 400,00 200,00 0,00 Erträge gesamt Plan 2018 Steuern in EUR Planentwurf 2019 FAG in EUR Planentwurf 2020 36 Dezernat I – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Hauptamt 2019: 4.079.000 EUR + 30,7% 2020: 4.842.000 EUR + 36,5% 2019: 3.327.650 EUR + 61,6% 2020: 4.623.460 EUR + 85,4% 2019: 1.709.750 EUR + 14,3% 2020: 2.142.300 EUR + 17,9% 2019: 1.034.800 EUR neuer Ansatz 2020: neuer Ansatz IT-Budget 10_DV Datenverarbeitung zentral Personalamt Ausbildung (Personal- u. Sachaufwendungen) stellenplanunabhängige Personalaufwendungen Amt für Statistik und Wahlen Wahlen 2019 Wahl OBM 2020 250.000 EUR 37 Dezernat III – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Amt für Stadtgrün und Gewässer Grünpflege Personalkostenerhöhung 2020: 354.700 EUR + 3,2 % 2019/2020: 245.930 EUR + 4,8 % 2019/2020: 250.000 EUR neuer Ansatz Projektfördermittel für Deutsches Turnfest 2019/2020: 250.000 EUR neuer Ansatz Internationales Deutsches Turnfest 2021 (Organisation und Vorbereitung) 2019/2020: 400.000 EUR neuer Ansatz Anpassung Bäderleistungsfinanzierungsvertrag 2019/2020: 500.000 EUR + 10% bauliche Unterhaltung 2019/2020: 369.000 EUR + 17% bauliche Unterhaltung Amt für Sport Stadiontreppen Verkehrssicherheit 38 Dezernat III – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Branddirektion Unterhaltung Feuerwehrzentrum Zehnjahresrevision von zwei Teleskopgelenkmastbühnen und Pulverlöschanlage Großtanklöschfahrzeug 2019/2020: 206.700 EUR 2020: 200.000 EUR +28% neuer Ansatz Stadtreinigung Winterdienst auf öffentlichen Straßen Winterdienst Anliegerpflichten Ämter 2019/2020: 656.000 EUR +40% 2019/2020: 300.000 EUR +18% 39 Dezernat IV – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Dezernat IV 2019: 271.000 EUR neuer Ansatz 2020: 179.000 EUR neuer Ansatz Chorfest 2020 (VI-DS-05757) Kulturamt 2019: 147.500 EUR + 2,5 % 2020: 298.700 EUR + 5,2 % 2019: 169.700 EUR + 15,8 % 2020: 191.500 EUR + 17,8 % Freie Szene Kultur (HH-Antrag A 157/15/16 - 2,5% Kulturetat des Vorjahres) Leipziger Städtischen Bibliotheken Erhöhung Medienetat Städt. Bibliotheken (VI-DS-2215; 2 € je Einwohner) 40 Dezernat IV – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Eigenbetriebe Kultur Zuschussfortschreibung entsp. DS-VI-01556-NF 2019: 1.844.000 EUR + 1,97 % 2020: 3.935.000 EUR + 4,20 % 2019: 1.135.000 EUR + 2,29 % davon Oper Leipzig inkl. MuKo 2020: 2.298.000 EUR + 4,64 % 2019: 400.000 EUR + 2,01 % 2020: 820.000 EUR + 4,13 % 2019: 266.000 EUR + 1,64 % 2020: 539.000 EUR + 3,31 % 2019: 40.000 EUR + 0,98 % 2020: 257.000 EUR + 6,69 % 2019: 3.000 EUR + 0,08 % 2020: 6.000 EUR + 0,15 % davon Gewandhaus davon Schauspiel davon Theater der Jungen Welt (inkl. MB für Intendantenwechsel) Musikschule „JSB“ 41 Dezernat V – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Sozialamt KSV-Umlage Hilfen zur Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten Soziale Einrichtungen, z.B. Notunterkünfte und Streetwork Gesundheits amt 2019: 10.246.750 EUR + 14% 2020: 12.246.750 EUR + 16% 2019: 703.600 EUR + 444% 2020: 712.950 EUR + 449% 2019: 916.100 EUR + 24% 2020: 977.800 EUR + 25% Leipzig-Pass-Mobilcard 2019/ 1.327.000 EUR 2020: + 3% Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II einschl. Sonderlastenausgleich Hartz IV 2019: 400.950 EUR + 19% 2020: 540.400 EUR + 24% Fördermittel Vereine und Verbände einschließlich Integration und Migration 2019/ 2020: 435.000 EUR + 10% Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz (Refinanzierung über MBA) 2019/ 2020: 269.000 EUR neuer Ansatz 42 Dezernat V – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Amt für Jugend, Familie und Bildung Minderbedarf! Kitas freier Träger Hilfen zur Erziehung Unterhaltsvorschuss 2019: 11.600.000 EUR 2020: 23.200.000 EUR 2019: 20.000.000 EUR 2020: 24.000.000 EUR 2019: 4.100.000 EUR 2020: 3.300.000 EUR + 14% + 27% + 24% + 29% + 163% + 131% baul. UH Kitas (kommunal und freie Träger) 2019/2020: 3.300.000 EUR + 2% baul. UH AfJFB (erhebliche RST, müssen unterjährig erst abgebaut werden) 2019/2020: -4.860.000 EUR - 20% Bewirtschaftungsaufwendungen Schulen und Kitas Ausstattung Schulen IT-Ausstattung und Digitale Infrastruktur Schulen Ausstattung kommunale Kitas Kinder- und Jugendförderung Schülerbeförderung Private Kitas Schulbudgets (Lehr- und Lernmittel) Schulsozialarbeit 2019: 2020: 2019: 2020: 2.300.000 EUR 5.000.000 EUR 1.200.000 EUR 1.900.000 EUR 2019/2020: 1.000.000 EUR + 17% + 37% + 73 % + 115 % + 61% 2019: 635.700 EUR + 340% 2019: 2020: 2019: 2020: 2019: 2020: 2019: 2020: 2019: 2020: 506.400 EUR 518.850 EUR 322.600 EUR 272.600 EUR 300.000 EUR 150.000 EUR 237.450 EUR 446.150 EUR 216.750 EUR 207.450 EUR + 5% + 5% + 7% + 6% + 200% + 100% + 4% + 7% + 58% + 56% 43 Dezernat V – Planungsprämissen Kitas freie Träger  Finanzierungsbedarf gem. Kostenkalkulation freier Träger abzüglich Eigenanteil  Bei neuen Kitas wurde die Finanzierung ab dem Tag der voraussichtlichen Inbetriebnahme geplant, die Anlaufkurve bei der Besetzung wurde pauschal eingeplant  Bestandskitas wurden mit einer Quote von 93,4 Prozent 9Stunden-Plätzen geplant Es wurde bedarfsgerecht geplant. 44 Dezernat VI – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Amt für Gebäudema nagement Fremdvergabe zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte Mieten und Pachten (Verwaltungsobjekte sowie Kitas, Schulen) 2019: 335.400 EUR 2020: 44.600 EUR neuer Ansatz neuer Ansatz 2019: 1.973.650 EUR + 19,6% 2020: 3.342.200 EUR + 33,2% 2019: 131.800 EUR + 7,6% 2020: 212.200 EUR + 12,2% 2019/2020: 378.400 EUR + 23,3% 2019: 220.000 EUR neuer Ansatz 2020: 50.000 EUR neuer Ansatz 2019/2020: 883.900 EUR + 5,9 % Unterhaltsreinigung Verwaltungsobjekte bauliche Unterhaltung (AGM) Verkehrsund Tiefbauamt Luftreinhalteplan für A-Maßnahmen (A1bis A6) bauliche Unterhaltung 45 Dezernat VII – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€ Amt für Wirtschaftsförderung Breitbandausbau Dezernat VII 2020: 4.349.100 EUR neuer Ansatz 2019: 300.000 EUR neuer Ansatz 2020: 500.000 EUR neuer Ansatz „Referat digitale urbane Innovation“ 46 ENTWICKLUNG DES STELLENPLANES SOWIE DER PERSONALAUFWENDUNGEN 2019/2020 47 Stellenplanung 2019/2020 Stellenplan 2018 inkl. Nachtrag und Veränderungen (=Stellenmoratorium) unabweisbarer Mehrbedarf Projekt- und Veränderungsmanagement Stellenplan 2019 Stellenplan 2020 (inkl. Asylreview und unterjährige Veränderungen) 2019: 474 Stellen -----------------------2020: 149 Stellen 6.965 Stellen Mehrbedarfe entspr. Methodik HHPlanung Schwerpunkte: • Schul- und Kitabau • Erzieher/-in • Schulhausmeister/-in • Hallenwart/-in • Schulsachbearbeiter/-in • Feuerwehrtechnischer Dienst/IRLS • Kinder- und Jugendmedizin • refinanzierte Stellen 12 Stellen 60 Stellen Schwerpunktsetzung innerhalb der Geschäftsbereiche u. Dezernate 7.511 Stellen 7.660 Stellen zur Umsetzung der Modernisierungsvorhaben durch Projektmanagement von zentralen Veränderungs prozessen 48 Stellenplanung 2019/2020: Unabweisbarer Mehrbedarf 2019 in VzÄ 2020 in VzÄ Schul- und Kitabau 42 1 Integrierte Regionalleitstelle Leipzig (IRLS) 31 Schulhausmeister/ Hallenwarte 43 17 Erzieher/innen 179 117 Stadtordnungsdienst 10 refinanzierte Stellen 61 Bezeichnung 3 Stellenpool  Schul- und Kitabau 5  Allgemeiner Stellenpool 5  Springerstellen für befristete Projekte 5  refinanzierte Projektstellen 22  Personalentwicklungs-Pool 5 Sonstige 71 6 Summe: 474 149 49 Stellenplanung 2019/2020: 60 Stellen gem. Methodik Haushalt Aufgabenbereich VzÄ Modernisierung der Verwaltung (insbesondere die Digitalisierung der Verwaltung) 2 Ordnungsangelegenheiten 6 Brandsicherheitswachdienst/ Brandverhütungsschau 3 Museen und kulturelle Einrichtungen 5 Wirtschaftliche Jugendhilfe 7,5 Dienst- und Fachaufsicht Kita/Horte 2 Bauordnungsrecht/Bauplanung 5 Verkehrsplanung 4 Umweltschutz Sportstätten 1,5 1 Grüne Infrastruktur 3,5 Soziale Leistungen 5,5 Wirtschaftsförderung 2 Liegenschaftsmanagement 1 Bürgerservice, Ratsarbeit, Kommunikation, interner Service 6 Summe: 55 50 Stellenentwicklung Stadtverwaltung 51 Entwicklung der Personalaufwendungen 550,00 500,00 450,00 40 400,00 350,00 % Mio € 300,00 250,00 30 200,00 150,00 100,00 50,00 0,00 20 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Personalaufwand 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anteil am Gesamthaushalt  Der Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen ist über den Betrachtungszeitraum relativ konstant.  Tarifergebnis vom 18.04.2018 ist im Personalaufwand 2019/20 abgebildet 52 Annahmen für die Planung der Personalaufwendungen  Tarif-/Besoldungsentwicklung gem. Tarifabschluss  ab 01.03.2018 – 3,19 %  ab 01.04.2019 – 3,09 %  ab 01.03.2020 – 1,06 % für 6 Monate  Ausfallzeit (u. a. Krankheit, Fluktuation, Elternzeit) wird mit 4 % angenommen  Besetzung i. d. R. ab 01.07.2019  unabweisbare Stellenmehrbedarfe (z. B. Erzieher/-innen, Hausmeister/-innen, Hallenwarte, Schulsachbearbeiter/-innen) mit durchschnittlicher Entgeltgruppe berechnet, Stellenbesetzung nach tatsächlichem Bedarf, d. B. Eröffnung der Einrichtung  Stellenmehrbedarfe werden mit einem Wert von 60.000 € p. a. je Stelle geplant (entsprechend Methodikvorlage, Stellenpool) 53 Annahmen für die Planung der Personalaufwendungen 01.01.2019 01.04.2019 Stellenbewertung 01.07.2019 01.10.2019 Genehmigung HH Ausschreibung Stellenbesetzungsverfahren Personalrat Arbeitsvertrag Kündigungsfrist gehaltswirksame Stellenbesetzung lfd. Besetzung nach tatsächlichem Bedarf - unabweisbarer Mehrbedarf (z. B. Erzieher/-innen; Hausmeister/-innen; Hallenwarte; Schulsachbearbeiter/-innen) 54 INVESTITIONSPLANUNG 55 Millionen Gesamtübersicht Planung Finanzhaushalt (in Mio. EUR) 150 99,8 99,8 100 68,9 68,9 68,9 54,5 50 46,6 43,0 43,3 46,0 1,3 0 -20,5 -50 -12,8 -34,7 -100 -150 -145,5 -147,3 -155,6 -130,6 * -127,7 -133,2 -200 Saldo lfd. Verw.tätigkeit HH-Entwurf 2019 Saldo Investitionstätigkeit Saldo Finanzierungstätigkeit Änd. Finanzmittelbestand HH-Entwurf 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 * Planerische Annahme bei Einzahlungen aus übertr. Erm. 120,6 Mio. EUR und Auszahlungen aus übertr. Erm. 250 Mio. EUR in EUR voraussichtlicher Bestand an liquiden Mitteln am Ende des Haushaltsjahres HH-Entwurf 2019 6.069.698 HH-Entwurf 2020 5.268.842 Ansatz 2021 -31.573.408 Ansatz 2022 -54.253.916 Ansatz 2023 -69.177.270 56 Genehmigungsfähigkeit Finanzhaushalt 2019 2020 2021 2022 2023 Saldo laufende Verwaltungstätigkeit 54.545.685 46.564.575 43.026.718 43.259.842 45.965.046 ordentliche Tilgung 50.500.000 50.500.000 56.375.750 56.375.750 56.375.750 Differenz zum genehmigungsfähig en Haushalt 4.045.685 -3.935.425 -13.349.032 -13.115.908 -10.410.704 Über Planungszeitraum 2019/2020 ausgeglichen, sofern für Sonderkreditportfolio Schulhausbau i.H.v. 100 Mio. EUR p.a. 2019-2023 Tilgungsfreiheit bis 2023 erreicht werden kann 57 Millionen Euro Investitionsplanung – Auszahlungen und Fördermittel gesamt 350,00 301,40* 295,98 300,00 288,09 265,73 250,00 235,85 240,51 238,75 208,22 200,00 182,17 176,75 150,00 123,90 121,69 111,71 105,37 98,62 94,14 100,00 104,39 80,35 50,00 0,00 vorl. IST 2015 vorl. IST 2016 vorl. IST 2017 Plan 2018 HH-Entwurf HH-Entwurf 2019 2020 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 davon Fördermittel * inkl. Auszahlungen i.H.v. 160,7 Mio. EUR i.Z.m. der CBL-Terminierung Trinkwassernetze KWL 58 Investitionsplanung Dezernate – Auszahlungen <10 Mio. EUR 0,00 Dezernat II Dezernat I Plan 2018 0,31 HH-Entwurf 2020 0,31 Plan 2018 0,27 HH-Entwurf 2019 0,31 HH-Entwurf 2020 0,31 HH-Entwurf 2019 HH-Entwurf 2020 4,00 6,00 0,44 HH-Entwurf 2019 Plan 2018 Dezernat IV 2,00 Millionen Euro 8,00 7,76 8,32 7,99 59 Investitionsplanung Dezernate – Auszahlungen >10 Mio. EUR Dezernat VII Dezernat VI Dezernat V Dezernat III 0,00 Plan 2018 100,00 18,58 5,83 33,73 HH-Entwurf 2019 18,15 33,34 HH-Entwurf 2020 19,67 149,99 Plan 2018 68,60 170,80 HH-Entwurf 2019 35,90 153,72 HH-Entwurf 2020 19,17 71,05 Plan 2018 45,73 31,01 19,29 40,36 22,08 29,10 HH-Entwurf 2019 HH-Entwurf 2020 Plan 2018 5,26 28,25 HH-Entwurf 2019 HH-Entwurf 2020 Plan 2018 GB II 50,00 Millionen Euro 150,00 14,35 2,79 18,78 HH-Entwurf 2019 15,28 HH-Entwurf 2020 15,27 Davon Fördermittel 60 Wesentliche Investitionsprojekte/ -ansätze außer Kita/Schule 2019 2020 2021 2022 Summe 2019 2023 Amt Bezeichnung Projekt ASG Elstermühlgraben VTA Brücken Georg-Schwarz-Str. I u. II Branddirektion Komplettsanierung Hauptfeuerwache 5.000 6.000 2.922 0 0 13.922 LSA Strategischer GE "Wachsende Stadt" 5.000 5.000 3.000 0 0 13.000 LSA Strategischer Grundstückankauf/-verkauf 1.000 1.000 1.500 1.515 1.515 6.529 VTA Brücke Straße des 18. Oktober 2.000 3.500 1.000 0 0 6.500 VTA Ingenieurbauwerke 600 3.150 2.230 205 0 6.185 Sportamt Aktionsplan Funktionsgebäude 852 1.225 6.176 VTA Neubau Karlbrücke Sportamt Neubau Ballsporthalle Alte Messe 3.000 3.000 0 VTA Deckenbauprogramm 2.376 3.600 0 ASW Stadtumbau Ost VTA Kommunale Brücken ASG Programm "Zukunft Stadtgrün" ASG Brachenrevitalisierung VTA S 78 (ehem. B 186) Althener Str. 5.681 7.776 6.944 1.133 1.900 2023 0 20.401 0 2.000 10.700 15.733 1.000 1.672 1.427 0 0 1.100 1.100 3.900 0 6.100 0 0 6.000 0 0 5.976 1.437 1.537 1.075 735 1.000 5.784 1.410 2.109 1.050 500 500 5.569 646 1.027 1.351 1.050 1.042 5.116 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 5.000 296 1.608 2.894 0 0 4.798 61 Entscheidungsprämissen zur Planung des Budgets Kita/Schule • Prognostizierter Bedarf gemäß Planung Bedarf Bau Finanzen • Planerische und bauliche Umsetzbarkeit in den jeweiligen Jahresscheiben • Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel durch Kreditaufnahme 62 Wesentliche Eckpunkte Investitionsbudget AfJFB in EUR Jahr Doppelhaushalt 2019/2020 2019 2020 Mittelfristige Investitionsplanung 2021 2022 2023 2024 Auszahlungen 169.196.550 152.675.000 157.113.000 183.983.500 180.852.000 130.070.000 Einzahlungen 35.904.150 19.172.000 28.613.000 56.483.500 53.647.400 44.178.800 Zuschuss 133.292.400 133.503.000 128.500.000 127.500.000 127.204.600 83.911.200 Abweichung zum bisherigen + 100.000.000 + 100.000.000 + 105.807.400 + 116.333.400 + 116.038.000 Zuschussbudget Davon im Bereich Schulen (einschl. BSZ) in EUR Jahr Doppelhaushalt 2019/2020 2019 2020 Davon im Bereich Kitas (einschl. OFT) in EUR Jahr Doppelhaushalt 2019/2020 2019 2020 Auszahlungen 133.230.550 122.297.050 Auszahlungen 32.430.550 27.557.500 Einzahlungen 33.523.900 18.409.500 Einzahlungen 2.380.250 762.500 Zuschuss 99.706.650 103.887.550 Zuschuss 30.050.300 26.795.000 63 Sonderportfolio Schulhausbau Kreditaufnahme 2016-2023 (in Mio. EUR) 160 140 120 100 80 60 40 20 0 100,0 0,0 5,5 0,0 vorl. IST 2016 vorl. IST 2017 vorl. IST 2018 100,0 100,0 100,0 100,0 50,3 50,3 25,3 25,3 25,3 HH-Entwurf 2019 HH-Entwurf 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Kreditaufnahme im HH-Jahr Sonderportfolio Schulhausbau Entwicklung der tatsächlichen Nettoneuverschuldung (unter Ber. Inanspruchnahme HER aus Vorjahren in Mio. EUR) 200 150,3 150,3 150 125,3 99,8 125,3 125,3 99,8 100 68,9 68,9 68,9 50 0 60,1 0 -60,1 51,5 50,5 50,5 56,4 56,4 56,4 0 5,5 -50 -100 51,5 -46 -51,5 vorl. IST 2016 vorl. IST 2017 vorl. IST 2018 Kreditaufnahme HH-Entwurf HH-Entwurf Ansatz 2021 Ansatz 2022 2019 2020 Tilgung Entwicklung der Nettoneuverschuldung Ansatz 2023 64 Mittelabfluss Investitionshaushalt im Plan/Ist-Vergleich 2012-2017 500 454,02 450 400 340,3 299,09 in Mio. EUR 350 294,38 300 250 241,93 200 150 284,83 130,54 135,25 158,87 182,17 140,68 176,76 100 50 0 2012 2013 2014 2015 Haushaltsjahr 2016 2017 Plan übertragene Ansätze aus dem Vorjahr aktualisierter Plan (Plan + Übertrag VJ) tatsächl. in Anspruch genommene Mittel Linear (aktualisierter Plan (Plan + Übertrag VJ)) Linear (tatsächl. in Anspruch genommene Mittel) 65 Fazit  Neuregelung § 72 SächsGemO knüpft Haushaltsausgleich und damit Gesetzmäßigkeit an 2 Hürden ErgebnisHH Ausgleich Jahresergebnis unter Berücksichtigung der Abschreibungen aus neuen Investitionen (ab 01.01.2018)  FinanzHH Erwirtschaftung Kreditverpflichtungen laufendes HH-Jahr aus Saldo laufende Verwaltungstätigkeit und frei verfügbare Liquidität ? 66 Dezernat II 04092 Leipzig Tel.: Fax.: 0341 123-3000 0341 123-3005 www.leipzig.de 67 67 67 RATSVERSAMMLUNG VOM 19. SEPTEMBER 2018 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zur Sitzung der Ratsversammlung! Ich begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Journalistinnen und Journalisten sowie die heute sehr zahlreichen Zuschauer auf der Tribüne. Ganz besonders begrüße ich die Gäste aus der Republik Moldau, darunter der Präsident des Obersten Gerichts, die Vorsitzende des Rechtsausschusses des moldauischen Parlaments und weitere Präsidenten von Berufungsgerichten. Seien Sie herzlich willkommen! Zu Beginn habe ich die angenehme Pflicht, Frau Nagel zu ihrem heutigen Geburtstag Blumen zu überreichen. Herzlichen Glückwunsch! Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von Herrn Keller und Frau Gabelmann unterzeichnet. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 16 am 16.09.2018 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich Frau Lange von der Fraktion DIE LINKE, Frau Wohlfarth von der SPDFraktion und Herr Danckwardt als Fraktionsloser. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.05 Uhr waren 65 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 91 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Von der heutigen Tagesordnung werden folgende Tagesordnungspunkte abgesetzt: 5.3 - hier aber nur das Verlaufsprotokoll vom 22.08.2018, das noch nicht vorliegt -, 17.5, 17.7, 21.11, 21.12 und 21.13; hier besteht noch Beratungsbedarf. Zur Reihenfolge der Tagesordnung. Der Antrag des Migrantenbeirats, TOP 17.13, wird zu Beginn der Anträge zur Beschlussfassung aufgerufen und behandelt. Herr Sethi wird diesen Antrag einbringen. Es liegen zwei Absetzungsanträge der Fraktion DIE LINKE betreffend die Tagesordnungspunkte 21.18 und 21.19 vor. Zunächst die Begründung des Antrags auf Absetzung von TOP 21.18. - Bitte schön, Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Wir beantragen die Absetzung dieser beiden Tagesordnungspunkte. Wir wünschen uns eine gemeinsame Diskussion mit der versprochenen, bisher aber noch nicht vorliegenden Vorlage „Soziale Erhaltungssatzungen“. Wir wissen nicht, ob es Gebietsüberschneidungen gibt. Wenn ja, dann besteht, wie in allen anderen Städten auch, die Möglichkeit, die städtebaulichen Investitionsmaßnahmen zu schützen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Stadtrat! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Liebe Kollegen! Ich begründe die Notwendigkeit der Beschlussfassung an dieser Stelle. - Bereits 2010 wurde der Stadtrat mit der Vorlage 789 „Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis 2020“ über die schrittweise Aufhebung der Sanierungssatzungen informiert. Das ist also kein neues Thema. Entsprechende Vorlagen zur Teilaufhebung von Sanierungssatzungen hat der Stadtrat bereits für die Gebiete Connewitz, Innerer Süden, Reudnitz und Plagwitz beschlossen. Dies wird nun weiter fortgesetzt. Über die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungsgebiete Kleinzschocher und Prager Straße im Jahr 2018 wurde bereits in einer Informationsvorlage in 2016 informiert. Den betroffenen Eigentümern wurde bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrages ein Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent gewährt. Dieser kann nur bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss des jeweiligen Sanierungsgebietes gewährt werden. Der überwiegende Teil der Eigentümer hat davon Gebrauch gemacht. Würde jetzt die Aufhebung bzw. Teilaufhebung nicht erfolgen, wäre dies ein Vertrauensschaden für die Stadt. Sanierungssatzungen sind vom Gesetzgeber zeitlich befristet angelegt. Sie sind zügig durchzuführen und nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Eine Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind - das ist hier der Fall und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung - so der Fachbegriff - auch ohne Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist. 2016 hat der Freistaat auf Antrag der Stadt förderrechtliche Durchführungszeiträume der 15 Sanierungsgebiete, und zwar zum letzten Mal, bis zum Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 30.11.2020 verlängert; bis dahin ist es nicht mehr lange. Der Freistaat verlangt dann die Verwendungsnachweise und die Schlussabrechnungen. Die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingenommenen Ausgleichsbeträge sind in diese Schlussrechnung einzustellen, also durch die Stadt Leipzig vorzufinanzieren und anteilig an den Freistaat abzuführen. Die Stadt Leipzig geht jetzt von 22.000 Erhebungsfällen in diesen 15 Sanierungsgebieten aus, von denen 7.000 bisher bearbeitet sind. Das heißt: Es verbleibt relativ wenig Zeit für sehr viel Arbeit. Jetzt stellt sich die Frage: Ist eine Sanierungssatzung ein soziales Steuerungsinstrument, und sollte sie deshalb beibehalten werden? Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme - so sagt der Gesetzgeber - dient der Beseitigung städtebaulicher Missstände. So ist die Versagung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nur möglich, wenn das Vorhaben den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderläuft. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt: Fragen hinsichtlich der Miete richten sich allein nach dem bürgerlichen Recht. Weiter heißt es, das Baugesetzbuch setze die Regelung des privaten Mietrechts voraus und nehme seine Folgen grundsätzlich hin. Die Regelungen zum Sozialplan und Härteausgleich gemäß § 88 f. BauGB sollen nachhaltige Auswirkungen, die durch Sanierungsmaßnahmen hervorgerufen werden, abmildern. Diese Instrumente sind aber nicht geeignet, allgemeine sozialpolitische Problemfälle zu lösen. Zum Schutz vor Verdrängung bzw. zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung werden aktuell - das hatten Sie ja auch ausgeführt die Voraussetzungen zur Beschlussfassung von Milieuschutzsatzungen stadtweit untersucht und geprüft. Diese können dann als Mittel der Planung genutzt werden. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Es gibt die Möglichkeit der Gegenrede. - Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer ist für die Absetzung von TOP 21.18? - Gegenstimmen? -Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun zum Antrag auf Absetzung von TOP 21.19, Aufhebung der Sanierungssatzung Kleinzschocher. Gleiche Begründung, nehme ich an, Herr Weber. - Gut. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer ist für die Absetzung von TOP 21.19? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Seite |2 Abstimmung: Gleiches Ergebnis wie zuvor: zwei Enthaltungen, einige Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Von der Fraktion Freibeuter liegt ein Antrag auf Absetzung von TOP 17.18 vor. - Herr Hobusch, bitte. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Absetzung des Tagesordnungspunkts beantragt, weil wir eine Vielzahl von Fragen dazu haben. Seit gestern Nachmittag liegt zu dem Antrag von Linken, Grünen und SPD ein Verwaltungsstandpunkt vor. Als Reaktion auf meine zehn Fragen, die ich gestern an Sie und Frau Dubrau gerichtet habe, gab es heute Vormittag aus dem Dezernat VI nur eine lapidare Antwort, die auf den Verwaltungsstandpunkt verweist. Aber der Verwaltungsstandpunkt beantwortet eben keine dieser Fragen. Wir sind der Auffassung und halten es für geboten, dass bei diesem Projekt, das ja nicht irgendein Projekt, sondern ein Projekt mit erheblicher Bedeutung für die Stadt Leipzig ist - es hat ein Volumen von fast 1 Milliarde Euro, mehr als 1.000 Wohnungen, darunter eine Vielzahl von Sozialwohnungen, sowie Kitas und Schulen sollen errichtet werden; nach der Beschlussfassung im Stadtrat im April letzten Jahres hat ein Bürgerbeteiligungsverfahren stattgefunden -, sollte jetzt nicht ad hoc eine Entscheidung aus dem politischen Raum übers Knie gebrochen werden, sondern die Verhandlungen sollten, so wie sie bisher geführt worden sind - kollegial, auch über das Bürgerforum -, fortgesetzt werden, auch wenn es neue Tatbestände gibt, über die man reden muss. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich möchte an dieser Stelle eine Gegenrede halten. In der Tat werden durch gewisse Dinge wie das Nichtverlängern oder Kündigen von Verträgen Fakten geschaffen, die Zeitdruck erzeugen. Auch wir wollen schnell weiterverhandeln mit dem Ziel einer Lösung. Ich möchte hier den Kompromissvorschlag machen - ich weiß nicht, ob ein Änderungsantrag zu einem Absetzungsantrag möglich ist -, diesen Punkt als ersten Tagesordnungspunkt der Fortsetzungssitzung der Ratsversammlung in der nächsten Woche aufzurufen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch dazu. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Wenn der Oberbürgermeister hier zu Protokoll gibt, dass er die Zeit bis dahin nutzt, noch einmal zu verhandeln, und er sich nicht aufgrund des Änderungsantrags vorfestgelegt in Verhandlungen begibt und wenn er die von uns gestellten Fragen beantwortet, dann können wir dem sicherlich zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, das ist ein guter Kompromissvorschlag. Ich habe die Möglichkeit, die Reihenfolge der Tagesordnung noch so zu verändern, dass dieser Punkt als erster Tagesordnungspunkt in der Sitzung nächste Woche aufgerufen wird. Denn das weiß ich heute schon: Wir werden uns nächste Woche Donnerstag wiedersehen müssen, weil wir die Tagesordnung heute nicht in Gänze werden abarbeiten können. Ihre Fragen, Herr Hobusch, werden beantwortet. Wir werden die Zeit nutzen - Frau Dubrau -, um mit dem Investor ins Gespräch zu kommen. Herr Hobusch zieht seinen Absetzungsantrag heute zurück, und ich sage zu, dass TOP 17.18 als erster Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 27.09.2018 aufgerufen und behandelt wird. Ich habe noch folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wegen Terminfragen müssen die Tagesordnungspunkte 21.7, 21.8, 21.22 bis 21.25 sowie 28.1 im nichtöffentlichen Teil heute unbedingt beschlossen werden. Das heißt: Ich werde diese Vorlagen gegen 20.30 Uhr aufrufen. Die Vorlage 21.4 wird nach 21.32 aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 18.1, 18.11 und 18.25 werden zusammenaufgerufen und beantwortet, da sie allesamt die Straßenausbaubeitragssatzung betreffen. Die Einwohneranfragen 8.1, 8.4 und 8.5 werden gegen 17 Uhr mündlich beantwortet, alle anderen schriftlich. Danach folgen die Petitionen und die Wichtige Angelegenheit. 5 Seite |3 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.06.2018 -Teil II : Verlaufsprotokoll (SI/2018/8023) Gibt es Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so festgestellt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8024) Hinweise Ihrerseits? - Dann ist die Niederschrift festgestellt. 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 22.08.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8025) Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 22.08.2018 Hinweise? - Damit ist es festgestellt. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen. Die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 werden, wie eben angekündigt, gegen 17 Uhr aufgerufen. 11 Änderung der Besetzung von Gremien 11.1 Berufung sachkundiger Einwohner in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (5. Änderung) (VI-DS-01059-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. TOP 12 entfällt. Wir kommen nun zu einem wichtigen Tagesordnungspunkt, vielleicht sogar dem wichtigsten am heutigen Tag: 13 Einbringung 2019/2020 Entwurf Doppelhaushalt Ich erinnere an unsere Regelung, dass der erste Redner einer Fraktion fünf Minuten Redezeit hat, jeder weitere Redner derselben Fraktion zwei Minuten. Nach vielen, vielen Stunden Arbeit der Verwaltungsspitze, der Fachabteilungen, der Amtsleiter und der Referatsleiter hat Herr Bonew jetzt die ehrenvolle Aufgabe, den Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 einzubringen. Noch ein weiterer Hinweis: Bitte denken Sie an die Schöffenwahl! Bis 15 Uhr sind die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl vor dem Sitzungssaal abzugeben. Ich werde das Ergebnis nach der Auszählung bekannt geben. Ich begrüße an dieser Stelle auch die Gäste, die insbesondere aus diesem Anlass hier heute anwesend sind. Gibt es aus Ihrer Mitte noch Hinweise zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest. TOP 4 entfällt. Herr Bonew, Sie haben das Wort. Bitte schön. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, insbesondere Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 die des Dezernats Finanzen! Wenn man sich die Haushaltsreden der letzten Jahre anschaut, stellt man fest: Ich habe immer versucht, ein Bild über den jeweiligen Haushalt zu stellen. Würden wir für diesen Haushalt ein Bild suchen, so wäre es „Wachstumsschmerz“. Wie kann man bei einer 1000 Jahre alten Stadt Wachstumsschmerz bildlich darstellen? Ich gebe zu: Ich habe mich diesmal etwas schwergetan. Somit bleibt es bei dem Begriff, den ich hier in den Raum stelle. Dieser Haushalt ist davon geprägt, dass die Stadt Leipzig wie nur wenige andere Kommunen in diesem Land von einer Bevölkerungsentwicklung partizipieren kann und selbige meistern muss, die uns aber, weil die Gesetze und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland für Kommunen auf Schrumpfung und Beharrung ausgelegt sind, in gewisse Schwierigkeiten bringen. (Präsentation) Bevor ich auf die einzelnen Zahlen des nunmehr vorliegenden Entwurfs des Doppelhaushalts 2019/2020 eingehe, möchte ich unsere Entwicklung sowie die Herausforderungen, die wir in den letzten Wochen und Monaten in der Verwaltungsspitze zu bewältigen hatten, in einige Zahlen der Stadt Leipzig einbetten. Wir befinden uns in einem ungebremsten Wachstum der Bevölkerung unserer Stadt. Zum 31.12. des letzten Jahres hatten wir rund 590.000 Einwohner. Wenn man sich die prozentuale Entwicklung der letzten zehn Jahre anschaut, gab es einen solchen Aufwuchs in keiner anderen Großstadt in Deutschland. Die Stadt Leipzig sieht sich in Diskussionen immer wieder dem unterschwelligen Vorwurf ausgesetzt, wir würden als Großstadt doch nur Bevölkerung aus dem flachen Land in Sachsen abziehen und somit unsere Wachstumsschmerzen dadurch hervorrufen, dass wir anderen kleinen Kommunen im Freistaat Sachsen Schrumpfungsschmerzen zufügen. Diese Theorie stimmt schon lange nicht mehr. Erstens. Nicht einmal 10 Prozent des Bevölkerungszuwachses des Jahres 2017 kam aus dem Freistaat Sachsen. Vielmehr partizipieren wir von der hohen Anziehungskraft Leipzigs über die Landesgrenzen hinaus. Wir hatten einen Zuzug von 4.600 Menschen aus anderen Bundesländern. Diese Menschen bringen über den Bund-LänderFinanzausgleich Geld in die Kasse des Freistaats Sachsen. Der Zuzug nach Leipzig führt also zu einer Stärkung des Landesfinanzhaushalts. Darüber hinaus freuen wir uns über Zuzug aus dem Ausland. Um hier gleich möglichen Einwendungen entgegenzutreten: Über 50 Prozent des Zuzugs, des Wanderungssaldos aus dem Ausland erfolgt aus EU-Staaten. Seite |4 Zweiter Nachweis, dass wir dem flachen Land keine Bevölkerung wegnehmen: Unser Zuzug kommt insbesondere aus anderen Großstädten. Allein 475 Dresdnerinnen und Dresdner haben sich im Jahr 2017 für die schönere der beiden sächsischen Großstädte entschieden. Daneben haben wir Zuzug aus der Großstadt Halle und aus Chemnitz. Um letzte Zweifel auszuräumen, ist festzuhalten: Wir geben an die umliegenden Landkreise ab. Den Kämmerer schmerzt das. Die Baubürgermeisterin sagt: Die Region muss wachsen. - Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Wir geben insbesondere an den Landkreis Leipzig seit zwei Jahren ab. Die Wanderungsbewegung hat sich umgekehrt. Das sehen wir insbesondere an den Haltepunkten des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes. Wir stehen nun vor der großen Herausforderung: Wie planen wir unsere Stadt, und welche Bevölkerungsprognose ziehen wir dazu heran? Der Stadtverwaltung Leipzig stehen diese fünf Graphen zur Verfügung. Die zwei unteren grünen stellen die Prognose des Statistischen Landesamtes in Kamenz dar, auf der alle Landesentwicklungsprogramme fußen. Die drei oberen, insbesondere der dicke Graph in der Mitte, stellen die Prognose unseres Amtes für Statistik und Wahlen und somit unsere Hauptvariante dar. Nun haben wir in den letzten Wochen und Monaten festgestellt, dass das Bevölkerungswachstum sich nicht umkehrt, aber der Anstieg gebremst ist. Wir werden also mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 vor der Herausforderung stehen: Wie geht es weiter, und wie planen wir mittelfristig kommunale Infrastruktur? Was sich sehr, sehr positiv in unserer Stadt entwickelt, ist die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Diese ist in den letzten zwölf Jahren um rund 40 Prozent angewachsen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit um 61 Prozent zurückgegangen. - Das waren die positiven Aspekte. Negativ an dieser Entwicklung ist: Schaut man sich die gemeindliche Steuerkraft an, das heißt: wie viel Steuerkraft eine Gemeinde je Einwohner hat, so liegen wir weiter im unteren Feld. Hier kommt hauptsächlich unsere Wirtschaftsstruktur zum Tragen: Neben wenigen Großen, meist Niederlassungen von Konzernen, die in anderen Bundesländern ihren Sitz haben, gibt es einen breiten, meist kleinteiligen Mittelstand, so wichtig der auch ist. Wir haben nach wie vor ein Einnahmeproblem in Relation zu anderen Kommunen. Gemessen an unserer Wachstumsentwicklung müssten wir mindestens Einnahmen haben, die mit denen Nürnbergs vergleichbar sind. Gleiches gilt für das Arbeitnehmerentgelt. Wir liegen mit rund 36.600 Euro zwar 10 Prozent über Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 dem sächsischen Durchschnitt, aber auch 10 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. So positiv die Entwicklungen der letzten Jahre sind, zeigen sie doch auch, dass wir nicht nachlassen dürfen, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt zu befeuern. Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalt 2019/2020 versucht die Verwaltung, der gesamten Entwicklung Rechnung zu tragen. Wir haben es uns bei der Haushaltsplanaufstellung nicht einfach gemacht. Schon in der ersten Januar-Woche haben wir in einer BürgermeisterKlausur über die großen Herausforderungen, vor denen die Stadt steht, sehr rege diskutiert. Im Ergebnis dessen bin ich froh und möchte meinen Dank hier insbesondere an den Oberbürgermeister und an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister richten, dass wir, die Verwaltungsspitze ich sehe mich hier nur als deren Vertreter -, nach nicht einfachen, aber immer konstruktiven Diskussionen, die stets davon geprägt waren, einander besser zu verstehen, diesen in Teamarbeit entstanden Haushaltsentwurf den Stadträtinnen und Stadträten zur Beratung in den nächsten Wochen und Monaten übergeben. Wir hatten feste Planungsprämissen; ich gehe im Einzelnen noch darauf ein. Wir haben nur Mehrbedarfe über 200.000 Euro bei Pflichtaufgaben diskutiert. Wir haben dann gesagt: Es gilt der Dezernatseckwert. Das heißt: Ein Bürgermeister kann innerhalb seiner Budgets umsteuern, solange über alle Budgets die Gewährleistung der Pflichtaufgaben gilt. Wir haben für einzelne Sachkonten und manches Pilotamt ein sogenanntes Zero-Based Budgeting angewandt; das heißt: Wir haben nicht über Mehrbedarfe und Mindereinnahmen gesprochen, sondern wir haben das Budget auf null gesetzt und mit dem Fachamt eine Diskussion nicht über die Mehrbedarfe geführt, sondern über den ersten Euro. Seite |5 Wo stehen wir aktuell? Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sind von Ihnen noch nicht beschlossen. Heute steht der Beschluss des wichtigen Jahresabschlusses 2015 auf der Tagesordnung. Erst danach können wir diese Jahresabschlüsse dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Als vorläufige Rechnung kann ich vermelden: Aus einem Gesamtergebnis im Plan 13,3 Millionen Euro Verlust sind in 2016 rund 24,5 Millionen Euro Gewinn geworden. In 2017 sieht die Abweichung noch besser aus: von 38,2 Millionen Euro Minus auf 57,2 Millionen Euro Plus. - Bevor Sie jetzt anfangen, die ersten Anträge zu schreiben: Dies ist lediglich Buchgeld. Dies ist einzig und allein durch die Zuschreibung unserer Finanzanlagen begründet, die große Abweichung in 2017 insbesondere durch die Auflösung der Rückstellung für den KWL-Prozess. Aus diesem Geld können wir leider kein Personal bezahlen. Im Finanzhaushalt sieht es schon anders aus. Aus einem geplanten Verlust von rund 30 Millionen Euro in 2016 wurden 33 Millionen Euro Plus in 2016. - Aber auch da ein bisschen Wasser in den Wein gegossen: Unsere ordentliche Tilgung im Jahr 2016 machte rund 46,5 Millionen Euro aus. Das heißt: Wir haben gerade so viel Cashflow erwirtschaftet, um unsere Kredite nicht zu 100 Prozent aus Haushaltsausgaberesten zu tilgen. Viel schlimmer sieht es im Jahr 2017 aus. Aus einem geplanten Rückgang des Finanzmittelbestandes von 17 Millionen Euro wurden - in Anführungszeichen - nur 9,2 Millionen Euro. Das ist aber nach wie vor ein Rückgang. Die Verbesserung von 7,8 Millionen Euro steht nicht zur Auszahlung zur Verfügung. Im Ergebnis dieser konstruktiven Verhandlungen möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Stadtverwaltung bedanken. Ich weiß, manch eine Hausmitteilung oder Abforderung von Unterlagen seitens des Finanzdezernats in den letzten acht Monaten war eine Zumutung, sowohl was den Umfang anging als auch die Fristigkeit. Aber ein Blick in den Kalender zeigt uns immer wieder: Um ein Haushaltsjahr zu planen, haben wir nicht länger als ein Jahr Zeit. Zum Finanzbericht des Jahres 2018, hier: zum 30.06., dürfen wir vermelden: Wir sind fast im Plan. Allerdings auch hier: Im Finanzhaushalt, Cashflow „Laufende Verwaltungstätigkeit“: Statt der geplanten 46,6 Millionen Euro sind es nur 33,4 Millionen Euro. Da unsere ordentliche Tilgung fast 50 Millionen Euro ist, sind wir weit davon entfernt, nämlich 17 Millionen Euro, unsere ordentliche Tilgung aus laufender Cashflow-Tätigkeit zu finanzieren. Das ist das eindeutige Signal, dass die Haushaltssperre sachgerecht war. Wir müssen in der Genehmigungsfähigkeit des Leipziger Haushalts bleiben. So wie es jetzt aussieht, kann ich die Haushaltssperre auch zum 30.09. nicht aufheben. Ein besonderer Dank gilt wie jedes Mal an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats Finanzen, die sich schon früher als der Rest der Verwaltung, nämlich bereits im vierten Quartal letzten Jahres, an die Methodikvorlage gemacht haben. Vielen Dank! Ich denke, dieser Haushalt kann sich sehen lassen. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass wir positive Nachrichten zu vermelden haben. Die Entwicklung unseres Steueraufkommens ist sehr, sehr gut. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2018 gehen wir momentan davon aus, dass in 2019 allein 25 Millionen Euro mehr Gewerbesteuer eingenommen werden und im Jahr 2020 noch einmal Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 40 Millionen Euro mehr. Eine ähnlich gute Entwicklung können wir bei der Einkommensteuer vermelden. Ich habe lange mit mir gehadert, ob ich die beiden nachfolgenden Folien der Öffentlichkeit präsentiere. Aber zu Wahrhaftigkeit und Transparenz gehört, auch positive Nachrichten zu zeigen. Diese Folie zeigt den Verlauf der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Leipzig über rund elf Jahre. Sie sehen, es gibt zwar Schwankungen, aber einen kontinuierlichen Anstieg. Meine Sorge ist, dass wir uns zu sehr an diese hohen Zuwachsraten gewöhnen. Gewerbesteuer fällt nicht vom Himmel; sie muss jährlich von der Leipziger Wirtschaft neu erwirtschaftet werden. Allein die Schwankungsbreite zwischen 2014 und 2015 betrug 50 Millionen Euro. Angesichts der Ausgabestruktur unseres Leipziger Haushalts hätten wir schon ein Problem, falls uns mal 50 Millionen Euro an Gewerbesteuer fehlten. Auch der Jahresverlauf des Jahres 2018 ist äußerst positiv: 328 Millionen Euro, so die Hochrechnung aus dem Sommer. Das ist allerdings das Anordnungssoll, also kein Geld, was bei uns schon auf dem Konto ist. In Abwägung dessen haben wir uns entschieden, den Erwartungswert für das Jahr 2019 auf rund 305 Millionen Euro zu setzen. Alle weiteren Entwicklungen wollen wir gemeinschaftlich abwarten und spätestens mit dem Ergebnis des 31.12.2018 nachjustieren. Weiterhin gut verläuft auch der Gemeindeanteil Einkommensteuern. Dies ist Spiegelbild der guten wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Stadt und de stetig anwachsenden Beschäftigungsverhältnisse in Leipzig. Hinter uns liegt eine sehr harte Verhandlungsrunde zum Finanzausgleichsgesetz mit dem Freistaat Sachsen, den kreisangehörigen Kommunen und den Landkreisen. Die Verhandlungen wurden vom Vizepräsidenten des SSG, unserem Oberbürgermeister, geführt. Somit kann man sagen: Dieser Kompromiss ist auch ein Erfolg für Leipzig. Einige Punkte möchte ich besonders hervorheben: Der Wichtigste ist: Nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen folgt der Freistaat mittlerweile wieder unserer Ansicht, dass der Gleichmäßigkeitsgrundsatz 1, also die feste Beteiligung der sächsischen Kommunen an den Einnahmen des Freistaates, gut ist, richtig ist und daran festgehalten werden soll. Die Schlüsselzuweisungen für Investitionen befinden sich auf einem sehr hohen Niveau. Ein kommunaler Strukturfonds wird eingeführt, um künftige Schwankungen in der horizontalen Finanzverteilung abzufedern. Das ist die politisch Seite |6 korrekte Umschreibung dafür, dass wir alle davon ausgehen müssen, dass mit dem FAG 2021/2022 am Veredlungsfaktor „Bürgerinnen und Bürger in Großstädten“ gerüttelt wird. Der Druck ist immens. Daneben gibt es einige eher kosmetische Bereinigungen. So fallen pauschale investive Straßenbaumittel aus dem FAG heraus, sie wandern in den sächsischen Staatshaushalt. Bei der Digitalisierung, Stichwort „Breitbandausbau“, hält der Freistaat Wort. Die Kommunen werden von ihren Eigenanteilen aus der Bundesoffensive Breitband freigestellt. Da wir das Geld nicht direkt bekommen dürfen, muss es erst ins FAG. Dadurch wird es kommunales Geld. Somit können wir unseren Eigenanteil - kreisfreie Städte sind mit je 1,5 Millionen Euro dabei - bezahlen. Daneben gibt es einige kleinere Veränderungen. Eine ist besonders wichtig: Infolge der Verwaltungsreform 2008 beklagten die Landkreise eine Mehrbelastung. Bisher gab es einen Mehrbelastungsausgleich. Jetzt werden 13 Millionen Euro von den kreisfreien Städten in die Landkreise umgeschichtet. Das ist eine Absenkung des GMG 2 durch die Hintertür. Alles in allem darf ich vermelden: Das ist ein guter Kompromiss. Die Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz wachsen stetig an. Im Einzelnen: Wir planen mit 444 Millionen Euro in 2019 und mit 469 Millionen in 2020. Das sind mehr als 10 Prozent zusätzlich im Vergleich zum Plan 2018. Es gibt noch einige offene Fragen. Sie wissen, das Finanzausgleichsgesetz ist ein lebendes, ein atmendes System. Uns liegen noch keine Ist-Zahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für das zweite Quartal sachsenweit vor. Auch die Gemeindekassenstatistik des zweiten Quartals liegt uns noch nicht vor, ebenso wenig die Schülerzahlen für den gesamten Freistaat. Wir gehen davon aus, dass es noch kleinere Veränderungen geben wird. Die investiven Schlüsselzuweisungen hatten im Jahr 2018 ein exorbitant hohes Niveau. In unserer Mittelfristfinanzplanung gehen wir immer davon aus, dass mit 10 Prozent zu rechnen ist; denn 10 Prozent, das ist der Mittelwert der letzten Jahre. Dass wir damit nicht ganz falsch liegen, zeigt der Haushaltsplanentwurf 2019. Im Kompromiss zum FAG sind 9,93 Prozent festgeschrieben. Rein rechnerisch sinken die investiven Schlüsselzuweisungen auf 47 Millionen Euro ab. Dies wird ausgeglichen, da die Kommunen die Erlaubnis bekommen, Posten aus ihrem eigenen Vorsorgevermögen - bei uns sind dies etwa 24 Millionen Euro - aufzulösen. Im Haushaltsplanentwurf 2020 steigt die investive Schlüsselzuweisung wieder auf rund 14 Prozent an. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Alles in allem ist das für die Kommunen, insbesondere für die kreisfreien Städte, ein guter Kompromiss, bedenkt man, wie die Ausgangspositionen waren. Eine weitere gute Nachricht ist: Die NovemberSteuerschätzung soll die allgemeinen Deckungsmittel nicht verändern. Das heißt: Wir haben feststehende Zahlungen. Allerdings ist die Frage, ob sich die Räume unterschiedlich verhalten. Es kann noch mal zu Abweichungen zwischen Freistaat und Kommunen kommen, je nachdem wie die Steuerschätzung im November ausfällt. Ebenfalls als Paket verhandelt wurde die Kitaund Flüchtlingspauschale. Hier dürfen wir den Verhandlungserfolg vermelden, dass der Freistaat die Kitapauschale erhöhen wird, allerdings nicht so, wie wir als Kommunen uns das gewünscht hätten. Es wird auch keine Dynamisierung geben. Aber für den städtischen Haushalt heißt das: 6,1 Millionen Euro bzw. 12,7 Millionen Euro mehr. Ein weiterer Verhandlungserfolg des SSG ist: Die Flüchtlingspauschale steigt im Jahr 2019 an. Wir erhalten eine nachgelagerte Kostenerstattung mit einem zehnprozentigen Eigenanteil. Das heißt für unseren Haushalt: 8,3 Millionen Euro bzw. 9,4 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, das Finanzausgleichsgesetz, sosehr wir es als Stadt Leipzig auch immer mal wieder kritisieren, ist nach wie vor eines der besten Gesetze in unserer Bundesrepublik. Es ist momentan sehr in der Diskussion. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an Sie alle zu appellieren, in all Ihren Parteigremien und parteigrenzenüberschreitend dafür zu werben, dass dieses Finanzausgleichsgesetz nicht angegriffen wird. Das FAG ist rechtssicher. Es bietet uns Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Es ist regelgebunden. Es hat strukturelle Mechanismen. Keinerlei diskretionäre Kassen eines Ministers! Die Gleichmäßigkeitsgrundsätze 1 und 2 sind ebenso erfolgreich wie das Drei-Säulen-Modell: Landkreise, kreisangehörige Kommunen und drei kreisfreie Städte. Ich werbe dafür, dass wir uns gemeinschaftlich dagegenstemmen, dass dieses FAG grundsätzlich infrage gestellt oder umgebaut wird. Alle weiteren demografischen Probleme können wir nicht mit dem FAG lösen. Mein Appell deshalb: Hände weg von unserem FAG! Als große Frage stellte sich dann: Wie sind die neuen Regeln des Freistaates Sachsen, um einen Haushalt ab 01.01.2018 genehmigt zu bekommen? Wir haben ein zweistufiges Verfahren: Zum Ersten muss der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein: das Jahresergebnis unter Berücksichtigung der Abschreibungen für neue Investitionen. Zum Zweiten muss der Finanzhaushalt einen Cashflow Seite |7 ausweisen, der aus laufender Verwaltungstätigkeit so viel erwirtschaftet, dass wir unsere ordentliche Tilgung bezahlen können. Punkt 1, Ausgleich des Ergebnishaushalts und somit Genehmigungsfähigkeit, kann ich hier hiermit vermelden. Ein geringfügiger Überschuss von 5,4 Millionen Euro in 2019 und ein geringfügiger Verlust von rund 4,8 Millionen Euro in 2020 ergibt über beide Jahre einen Ausgleich und somit die Genehmigungsfähigkeit. Nicht verschweigen möchte ich Ihnen, dass die Jahre 2021, 2022 und 2023 aktuell in der Finanzplanung nicht ausgeglichen sind. Das zeigt unsere gesamtstädtischen Hausaufgaben. Wir kratzen mit diesem Haushalt an der 2-Milliarden-Euro-Grenze. Wir planen in etwa Erträge von 1,95 Milliarden Euro im Jahr 2020. Das Bild ist sinnbildlich für eine Kommune in Deutschland: Nur etwa ein Drittel der Einnahmen einer Kommune sind eigene Steuereinnahmen. Im Folgenden möchte ich kurz die wesentlichen Veränderungen pro Dezernat aufzeigen. Alle weiteren, noch detaillierteren Aufgliederungen werden in den Lesungen der Fachausschüsse erfolgen. Die Fachämter werden dort nach einer einheitlichen Systematik ihre Ämterbudgets präsentieren und Ihnen in gewohnter Art und Weise Rede und Antwort stehen. Hier haben wir alle Mehrbedarfe über 200.000 Euro kurz aufgegliedert und auch die prozentuale Steigerung im Vergleich zum Haushalt 2018 ausgewiesen. Ein besonderes Anliegen ist mir, dass um fast 30 Prozent gesteigerte zentrale IT-Budget zu präsentieren. Gemeinsam mit Kollegen Hörning und einem IT-Lenkungskreis, den wir verwaltungsintern installiert haben, haben wir es in einem mehrstufigen Prozess geschafft, zentrale Projekte der Verwaltungsmodernisierung zu lokalisieren, zu definieren und zu priorisieren. Daneben hat das Thema „Personalamt: Aus- und Fortbildung“ neu einen großen Stellenwert erhalten. Wir werden also über den bisherigen Bedarf hinaus ausbilden, und wir werden das Fortbildungsbudget signifikant erhöhen. Im Amt für Statistik und Wahlen haben wir versucht, die Mittel für die während dieses Doppelhaushalts planmäßig anstehenden Wahlen ordnungsgemäß zu prognostizieren. Dezernat III: einerseits durch die Steigerung der baulichen Unterhaltung geprägt, andererseits durch die Organisation der Großveranstaltung Turn- und Sportfest, aber auch durch die Steigerung der Personalkosten in der Grünpflege. Branddirektion: Aufgrund des Wachstums der Stadt brauchen wir mehr Löschfahrzeuge. Diese Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 müssen besser und öfter gewartet werden. Auch die Unterhaltung des neuen Feuerwehrzentrums geht in den Stadthaushalt ein. Stadtreinigung: Sinnbild dafür ist die neue Kostenvereinbarung bzw. die Zentralisierung der Anliegerpflichten der Stadt Leipzig. Dezernat IV, Kultur: Hier folgen wir den Stadtratsbeschlüssen, zum Beispiel zur freien Kulturszene, zum Chorfest und zur Erhöhung des Medienetats in den städtischen Bibliotheken. Selbstverständlich bilden wir auch die Zuschussvereinbarungen, die wir mit den Eigenbetrieben Kultur geschlossen haben, im Haushalt ab. Die Budgets des Sozialdezernats sind hauptsächlich dadurch geprägt, dass die Bevölkerung in jeder Bevölkerungsgruppe, in jeder Altersschicht, in jeder Sozialschicht wächst. Somit wird es niemanden überraschen, dass die einzelnen Budgets entsprechend angepasst wurden. Im Bereich Jugend, Familie und Bildung haben wir zwei Großbaustellen: Kitas freier Träger und Hilfen zur Erziehung. Bei den Hilfen zur Erziehung haben wir versucht, den Nachtragshaushalt und die Vorausschau zum 30.06. fortzuschreiben und so einen Haushaltsansatz zu finden. Bei den Kitas freier Träger haben wir uns jede einzelne Kita angeschaut. Wir haben Kitas, die schon im Betrieb sind, mit den Ist-Kosten und Kitas, die noch in der Planung oder noch im Bau sind, mit den voraussichtlichen Kosten in den Haushalt aufgenommen. Wir haben dann die Frage gestellt: Wann wird die Kita wirklich fertig? Daraufhin ist ein Abschlag vorgenommen worden, weil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass 40 Prozent der von uns geplanten Kitas nicht rechtzeitig fertig werden. Somit haben wir das Budget um diese 40 Prozent bereinigt. - Kollege Fabian hat mein Wort, dass, sollte wider Erwarten eine nennenswerte Anzahl von Kitas vorzeitig fertig werden und das Budget deshalb nicht ausreichen, wir die notwendige Mehrbedarfsvorlage gemeinsam in den Stadtrat einbringen. Ansonsten ist das Budget von Jugend, Familie und Bildung durch mehr Kinder - mehr Schüler, mehr Kindergartenkinder - geprägt. Im Amt für Gebäudemanagement haben wir in der baulichen Unterhaltung nachjustiert. Wir haben alle geschlossenen Mietverträge in die Haushaltsplanung aufgenommen. Wir haben natürlich auch hier eine signifikante Steigerung in der Unterhaltsreinigung von Verwaltungsobjekten; denn mehr Fläche heißt: mehr Unterhaltung. Verkehrs- und Tiefbauamt: Hier haben wir die Maßnahmen der Kategorie A des Luftreinhalteplans aufgenommen und ebenfalls die bauliche Unterhaltung gesteigert. Seite |8 Im Amt für Wirtschaftsförderung schreiben wir den Ansatz des Jahres 2019 - Stichwort „Breitbandausbau“ - fort. Diesen gab es bisher dort nicht. Die rund 4,4 Millionen Euro bedeuten 435.000 Euro Eigenmittel. Und: Wir bereiten uns darauf vor, ein Referat für digitale urbane Innovationen zu gründen. Neben den Stellen haben wir dort die Sachmittel eingeplant. Ich übergebe an dieser Stelle das Wort an Bürgermeister Hörning, der jetzt zur Stellenplanung referieren wird. Bürgermeister Hörning: Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Nach Absprache möchte ich jetzt den Stellenplan und die Personalaufwendungen einbringen. Sie haben eben gesehen: Der Stellenplanansatz im Rahmen der IT-Planung ist nicht das Ergebnis - ich will es einmal so sagen - eines Nullsummenbasars von hohen Anmeldungen, kategorischen Ablehnungen und einer Planung, sondern ist Ergebnis von drei Wellen von sogenannten Entwicklungsdialogen, die wir zwischen dem Personal- und Organisationsdezernat, dem IT-Dezernat, also meinem Dezernat, und den verschiedenen Fachdezernaten und Fachämtern geführt haben, wo wir die Themen „Stellenplanung“, „IT-Planung“ und „Personalentwicklung“ gleichberechtigt aufgerufen und in eine Planung überführt haben. (Präsentation) Wir haben zuerst, auch im Rahmen der Haushaltsmethodik, die Festlegung getroffen, dass wir zum Jahresende 2018 keine sogenannten kwVermerke, Wegfallvermerke, im Stellenplan vollziehen werden. Wir haben also einen Gleichstand zwischen dem Jahresende 2018 und dem Jahresbeginn 2019. Was auch im Stellenbestand im Ausgangspunkt 2018 enthalten ist, ist ein sogenannter Asyl-Review. Wir haben alle Stellen, die im Rahmen des Zuwanderungsgeschehens seit 2015 eingerichtet wurden, noch einmal auf ihre Fortführungsfähigkeit hinterfragt. Viele dieser Stellen werden noch gebraucht, wenn auch jetzt an anderer Stelle, also nicht mehr an dem Ort, an dem sie ursprünglich eingerichtet waren. Wir haben zwölf Stellen identifiziert, die wegfallen können; aber viele andere sind weiter in der Verwendung. Wir haben dann einen sogenannten unabweisbaren Mehrbedarf vor die Klammer gezogen. Das sind für das Jahr 2019 474 Stellen und für das Jahr 2020 149 Stellen, davon zwischen den beiden Jahren fast 300 Stellen im Erzieherinnen- und Erzieherbereich in den städtischen Einrichtungen und davon wiederum über 30 in eigener Ausbildung. Das sind schon ganz markante Punkte, die Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 wir hier im pflichtigen Bereich vorhalten für Einrichtungen von Feuerwehr bis Kita und Schule, aber auch für die Kinder- und Jugendmedizin sowie für Schulhausmeister und Hallenwarte, die auch zeitnah zur Einrichtung der entsprechenden Gebäude besetzt werden. Wir haben dann zwischen den Dezernaten 60 Stellen für politische Schwerpunktsetzungen der einzelnen Kolleginnen und Kollegen verteilt. Das sind oft Schwerpunktsetzungen aus dem INSEK oder aus fachpolitischen Konzepten, die in den einzelnen Dezernaten vorgehalten werden. Wir haben einen Bracket- und Veränderungsmanagementpool von zwölf Stellen vorgesehen, den wir noch mit bestehenden Stellen in den Dezernaten I und II ergänzen wollen, um am Ende einen Pool von etwa 16 Stellen zu haben, aus dem heraus die Ämter und Fachbereiche dabei unterstützt werden sollen, sich den Themen der Digitalisierung und auch der organisationellen Transformation zu stellen. Wir kommen dann auf einen Gesamtstellenplan im Jahr 2019 von 7.511 Stellen und im Jahr 2020 von 7.660 Stellen. Hier noch mal die Übersicht der Vor-der-KlammerStellen. Sie sehen, die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Schul- und Kitabau, Integrierte Rettungsleitstelle, Schulhausmeister, Erzieherinnen und Erzieher, Stadtordnungsdienst. Hier werden auch Dinge abgebildet, für die im laufenden Stadtratsgeschehen schon Beschlusslagen geschaffen und die jetzt in den Stellenplan integriert wurden. Hinzu kommen die verschiedenen Stellenpools, die für besondere Aufgaben bereitgestellt werden. Der geübte Beobachter sieht hier die 60 Stellen, die wir nach politischen Prioritäten und nach Festlegung der einzelnen Bürgermeisterkollegen verteilt haben: Modernisierung der Verwaltung, Ordnungsangelegenheiten, Brandsicherheitsfragen, wirtschaftliche Jugendhilfe, aber auch Umweltschutz, Sportstätten, grüne Infrastruktur usw., wobei fünf Stellen zur politischen Prioritätensetzung im weiteren Haushaltsverfahren geplant sind, sodass wir auf die vereinbarten insgesamt 60 Stellen kommen. Sie sehen hier einen Überblick zur Entwicklung der letzten Jahre. Auf dem unteren, hellblauen Block sehen Sie einen Anstieg. Das ist das Erziehungspersonal in unseren städtischen Einrichtungen. Im Detailmaterial werden Sie sehen: Im Jobcenter haben wir fallende Stellenzahlen. Es gibt also auch Behörden, die aufgrund der guten Arbeitsmarktentwicklung unserer Stadt ihr Personal reduzieren bei Wahrung der vereinbarten Betreuungsschlüssel und Dienstleistungsqualitäten. Da gehen wir schrittweise und sehr vorsichtig vor. An Seite |9 anderer Stelle gibt es entsprechend der vereinbarten Personalschlüssel einen Aufwuchs wie im Bereich Branddirektion und Erziehungseinrichtungen, weil eben auch der Bestand dieser Einrichtungen wächst. Der gelbe Balken zeigt die absoluten Zahlen für Personalaufwendungen. Wichtig ist, im Blick zu behalten, dass der relative Anteil der Personalaufwendungen in etwa konstant bleibt; er bewegt sich in der Mitte der 20er-Prozentmarke. Seit dem Jahr 2017 gibt es einen leichten Anstieg. Das erklärt sich aus zwei Effekten: zum einen aus dem Vollzug der Entgeltordnung. Als tarifvertraglich gebundener Arbeitgeber vollziehen wir natürlich die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Entgeltordnung und haben hier einige Höhergruppierungen vornehmen müssen. Zum anderen haben wir bereits den Tarifabschluss für die Jahre 2019/2020 eingepreist, der im April in Potsdam geschlossen wurde. Dies sind die zentralen Annahmen zur Personalkostenentwicklung. Wie gesagt, der vereinbarte Tarifabschluss, die Ausfallzeiten durch Krankheit, Fluktuation, Elternzeit und anderes von etwa 4 Prozent, die Besetzung von neuen Stellen voraussichtlich ab dem 01.07.2019. Das hängt auch mit der Genehmigung des Haushalts zusammen, die wir für Juni 2019 erwarten. Erst wenn der Haushalt von der Landesdirektion genehmigt ist, können wir neue Dienstverhältnisse eingehen. Dies gilt, wie gesagt, nicht für bestehende Bedarfe in den Bereichen Erzieherinnen, Hausmeister und Hallenwarte. Eine Halle, die im Mai 2019 an den Start geht, wird auch mit entsprechendem Vorlauf mit einem Hallenwart bestückt. Dieser Hallenwart wird im Februar oder März 2019 seine Tätigkeit aufnehmen können. Noch mal generell zur Frage der Stellenbesetzung, auch für die weitere Diskussion mit dem Stadtrat. Dies ist die Stellenbesetzungskette, die wir einhalten werden. Wir beginnen ab dem Januar 2019, teilweise jetzt schon, auch im Dialog mit den Fachämtern, um entsprechend der Notwendigkeit der Besetzung der Stelle zielgenau handlungs- und unterschriftsfähig zu sein. Wir haben aber inzwischen - das muss man auch immer im Blick behalten - im Bereich der Personalgewinnung Kündigungsfristen von einem halben Jahr zum Quartalsende, die auch von den Vorarbeitgebern der zu uns kommenden Mitarbeiter bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden. Von daher wird es die eine oder andere Stelle geben, die wir, selbst wenn wir sie zum 01.07. besetzen wollen, erst im Laufe des zweiten Halbjahrs 2019 besetzen können. Wie gesagt, das gilt nicht für die Kategorie der unabweisbaren Mehrbedarfe: Erzieher, Hausmeister, Hallenwarte, Schulsachbearbeiter. Die kommen laufend, zeitgenau und zielgenau an Bord. Da gibt es auch keine Verzögerungen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Mit diesem Blick in die Stellenplanung, die auf den Ergebnissen eines umfangreich geführten Entwicklungsdialogs zwischen IT, Personal und Organisation basiert, vielen Dank. Ich übergebe jetzt an meinen Kollegen Albrecht, der zur Investitionsplanung vortragen wird. Bürgermeister Albrecht: Vielen Dank, Kollege Hörning. - Zum Abschluss möchte ich noch einen kurzen Überblick über die vor uns stehende Investitionsplanung geben. Auch hier darf ich vermelden, dass aus Sicht der Stadt Leipzig der vorgelegte Investitionshaushalt genehmigungsfähig ist, schaut man sich die Jahre 2019 und 2020 an. Ein großes Problem: Es ist uns nur für 2019 und 2020 gelungen, nachzuweisen, dass wir aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit unsere ordentliche Tilgung in Höhe von 50,5 Millionen Euro bedienen können. Das wird das erste Thema sein, das wir zusammen mit der Landesdirektion diskutieren werden. (Präsentation) Insgesamt werden wir den Plan des Jahres 2018 nicht ganz schaffen. Wir planen - in Anführungszeichen - nur 288 Millionen Euro im Jahr 2019 und im Jahr 2020 rund 265 Millionen Euro für Investitionen auszuzahlen. Schaut man sich aber an, was wir in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt geplant haben, so ist das eine signifikante Steigerung. Schaut man sich weiter an, was wir im Durchschnitt momentan abfinanzieren, so zeigt das nach wie vor, dass meine Aussage Bestand hat: Wir haben, was den Investitionshaushalt angeht, kein Problem mit der Finanzierung, sondern mit der Abarbeitung. Die Verteilung ist über die Dezernate aufgabengemäß relativ unterschiedlich. In den Dezernaten I und II sind Investitionen maximal der Kauf eines Autos bzw. die Lizensierung von Software. Interessanter wird es schon im Dezernat IV, hier: Planungsmittel Naturkundemuseum, Investzuschüsse Eigenbetriebe Kultur. Dezernat III: Feuerwachen, grüne und blaue Infrastruktur. Dezernat V - darauf gehe ich noch separat ein -: das große Schwerpunktprogramm unserer Stadt „Schule und Kita“. Dezernat VI: neben der kommunalen Infrastruktur für unsere Verwaltungsunterbringung auch die weitere kommunale Infrastruktur von Brücke über Straße, Schiene bis Fußund Radweg. Dezernat VII: die wichtigen Budgets für die Liegenschaften und die kommunale Infrastruktur für unsere wachsende Stadt. Hier sehen Sie einige ausgewählte Investitionsprojekte außerhalb des Bereichs „Schule und Kita“. Generell muss man vermelden, dass es in der verwaltungsinternen Diskussion eine Schwierigkeit war, angesichts der immensen Aufgaben, S e i t e | 10 vor denen wir bei Kita und Schule stehen, die anderen Projekte gerecht zu behandeln, sie teilweise nicht zu vergessen. In der abschließenden Haushaltsklausur kamen wir an einen Punkt, wo wir über das Thema „Schule“ sprechen mussten. Wie sind wir da vorgegangen? Es ist mir besonders wichtig, das darzulegen. An erster Stelle stand der prognostizierte Bedarf gemäß Schulnetzplan; das war die erste Zahl, die vom Kollegen Fabian in den Raum gestellt wurde. Daran schloss sich in Auswertung unserer Haushaltsausgabereste und dem Abfluss der Investitionen in den letzten 24 Monaten eine Diskussion mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau über die Frage an: Was ist überhaupt abbaubar? Um die Zahl zu nennen: Wir sind von einem zusätzlichen Bedarf von 165 Millionen Euro im Jahr 2019 auf Grundlage der Schulnetzplanung ausgegangen, wissen aber, dass wir im Durchschnitt über die Gesamtstadt nur 170 Millionen Euro abfinanzieren können. Wir haben dann die Linie gezogen bei einem abbaubaren Mehrbedarf von rund 100 Millionen Euro zusätzlich für Schule und Kita. Erst dann hat sich der Kämmerer wieder in die Verhandlungen eingeschaltet. Meine Aufgabe war es dann, die Finanzierbarkeit dieser 100 Millionen Euro zusätzlich darzustellen. Wir werden das Ganze nur schaffen, wenn uns der Freistaat mit zusätzlichen Fördermitteln hilft und wir den Restbetrag am Kredit- und Kapitalmarkt refinanzieren. Im Einzelnen sieht das dann so aus: Wir planen Auszahlungen, also Eigenmittel plus Fördermittel, von rund 170 Millionen Euro in 2019 und von rund 150 Millionen Euro im Jahr 2020. Das zeigt die immense Herausforderung, vor der diese Stadt steht. 170 Millionen Euro nur für Schule: Das entspricht dem Investhaushalt der Gesamtstadt für das Jahr 2016. Auch dort hatten wir Haushaltsausgabereste. Ich sprach es gerade an: Das Ganze werden wir nur finanzieren können, wenn der Freistaat zu seiner Verantwortung und seinem gegebenen Wort steht, zusätzliche Fördermittel für Schulbau in die Stadt Leipzig zu leiten. Den Rest müssen wir mangels anderer Alternativen am Kredit- und Kapitalmarkt refinanzieren. Da mir mit der Vorlage des sächsischen Staatshaushalts im Entwurf der Staatsregierung sehr schnell klar wurde, dass darin diese Fördermittel noch nicht enthalten sind, bin ich bei der Haushaltsplanung von einer 100Prozent-Finanzierung am Kredit- und Kapitalmarkt erst einmal ausgegangen. Der Ihnen vorliegende Haushaltsplanentwurf beinhaltet also 100 Millionen Euro zusätzlichen Kreditbedarf für die nächsten fünf Jahre, jährlich. Dies Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 werden wir nur dann von der Rechtsaufsicht genehmigt bekommen, wenn wir nachweisen können, wie wir erstens die zusätzlichen Mittel auch abfinanzieren können und wir zweitens zwischen Kreditportfolio „Stadt Leipzig alt“ und Kreditportfolio „Sonderportfolio Schulhausbau“ trennen können. Der Verwaltungsspitze schwebt vor, dafür am Kredit- und Kapitalmarkt eine Wachstumsanleihe aufzunehmen, die wir, vielleicht gut und schön gestaltet, in effektiven Stücken dann auch an Privatpersonen veräußern können - in der Hoffnung, dass sie die so schön finden, dass sie von der Stadt Leipzig das Geld nie zurückfordern. Neben der Finanzierungsproblematik zeigt diese Folie unsere Hauptproblematik im Investitionshaushalt der Stadt Leipzig. Zum 31.12.2017 hatten wir 454 Millionen Euro Haushaltsausgabereste. Um es mit den Worten des Referenten in der Landesdirektion zu sagen: Herr Bonew, Sie bräuchten drei Jahre keinen Investhaushalt. - Da dies aufgrund der Gesetzgebung im Freistaat illusorisch ist - wir müssen planen, wir müssen Eigenmittel einplanen, wir müssen Kreditmittel einplanen, um Fördermittel überhaupt beantragen zu dürfen -, haben wir diesen Haushaltsplan so aufgestellt, wie er Ihnen heute zugegangen ist. Aber diese 454 Millionen Euro und deren Abbau: Das ist unsere eigentliche Hausaufgabe. Im Ergebnis darf ich vermelden: Der Haushaltsplan, der Ihnen nunmehr zur Beratung vorliegt, ist im Ergebnishaushalt ausgeglichen und genehmigungsfähig. Im Finanzhaushalt ist er mit den vorgelegten Zahlen ausgeglichen und genehmigungsfähig. Es wird im Weiteren davon abhängen, wie sich die Fördermittelgestaltung des Freistaats entwickelt und wie die Gespräche mit der Rechtsaufsicht über eine zusätzliche Kreditaufnahme ausgehen. Meine Damen und Herren Stadträte, somit hat die Verwaltung ihre Hausaufgaben, was den 2019/2020er-Haushalt angeht, vorerst erledigt. Wir übergeben Ihnen den Haushalt - ausgedruckt rund 4.200 Seiten - zur Beratung, zur Begutachtung und zur Diskussion: zuerst in den einzelnen Fachausschüssen, dann, im November, mit den Statements der Fraktionsvorsitzenden hier im Stadtrat und dann, Mitte Januar, mit der Klausursitzung des erweiterten Finanzausschusses zur Beratung. Ich hoffe und wünsche mir ein gutes Ergebnis dieser Beratungen und am 01.02. nächsten Jahres eine große Mehrheit für den Haushalt dieser Stadt für die nächsten zwei Jahre. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. S e i t e | 11 Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werde ich aufrufen, wenn die Ergebnisse der Schöffenwahl vorliegen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 16: 16 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Sie geben mir bitte einen Hinweis, wenn Sie weitere Verweisungen wünschen. 16.1 Künftige Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig (VIA-06264) Einreicher: CDU-Fraktion Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich schlage vor, den Antrag auch in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung zu verweisen, weil das Hauptamt für die Ausschreibungen zuständig ist. Oberbürgermeister Jung: Ja, das fehlt. - Ergänzt wird: Ausschuss Allgemeine Verwaltung. So verwiesen. 16.2 Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH (VI-A-06284) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Oßwald signalisiert: Verwaltungs- und Beteiligungsausschuss. - So verwiesen. 16.3 Sichere Fußgängerquerung An der Tabaksmühle (B 2) zwischen Prager Straße und Knoten Friedhofsweg und RichardLehmann-Straße (VI-A-06217) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 16.4 Umgang mit Grundschulwegen (VI-A06329) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 16.5 Generationen-Spielplatz (VI-A-06330) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 16.6 Füttern nicht notwendig! (VI-A-06333) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Nun hat der Stadtrat das Wort, wenn auch nicht jetzt direkt, sondern in den kommenden Monaten. 16.7 Transparenz zum Listenverfahren der LWB (VI-A-06331) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Ergänzt werden: Migrantenbeirat und Verwaltungsausschuss. - So verwiesen. 16.8 Beschlussfassung der Gesellschaftsverträge der LVV (VI-A-06354) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 16.9 Würdigung von Carl (Karl) Erdmann Heine anlässlich seines 200. Geburtstags (VI-A-06314) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 16.10 Verkehrsgünstige Gewerbeareale zur Bauelementevorfertigung (VI-A-06351) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 16.11 Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (VI-A-06365) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 17 Anträge zur Beschlussfassung Wie zu Beginn angekündigt, wird TOP 17.13 zuerst aufgerufen und erörtert. 17.13 Öffentlichkeitswirksame Kampagne zu Diversität und migrantischem Leben in Leipzig (VI-A-05884) Einreicher: Migrantenbeirat 17.13.1 dazu VSP (VI-A-05884-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung S e i t e | 12 auch wichtig, dass wir darüber sprechen. Hetzjagden und verfassungsfeindliche Handlungen sind nicht Hirngespinste der Medien, sondern eine tagtägliche Realität geworden. Ich übertreibe hier nicht. Ich bin der festen Überzeugung: Es geht hier gerade um sehr, sehr viel. Es geht um den Frieden in unserer Gesellschaft. Wir haben eine Situation, die paradoxer nicht sein kann: Auf der einen Seite bewertet der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration in einer groß angelegten Erhebung das Integrationsklima als sehr positiv. Der SVR ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Expertengremium. Er hat für die aktuelle Studie unterschiedliche Gesellschaftsschichten in den letzten zwei Jahren befragt und ist zu sehr positiven Ergebnissen bezüglich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gekommen. Auf der anderen Seite sehen wir tagtäglich eine tief sitzende Angst vor allem, was auch nur den Anschein hat, fremd zu sein. Natürlich ist es nicht die große Mehrheit, die von Ängsten geplagt ist, wie auch die genannte Studie belegt. Es ist eher eine laute Minderheit. Es ist gefährlich, dass gerade diese Minderheit den Diskurs bestimmt. Noch gefährlicher ist es, dass sie es schafft, einen Teil der Mitte mitzureißen. Man muss die Ängste aller Menschen ernst nehmen, sie aber auch aufklären: mit Sachargumenten und Fakten, aber auch mit emotional geführten Diskussionen. Und das kann eine Kampagne leisten. Bei all dem darf man auch die Lebensleistungen der Menschen mit Migrationshintergrund nicht vergessen, die seit Jahrzehnten etwas für unser Land tun und dennoch heute ständig dem Hass auf der Straße begegnen. Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Wir haben gerade eine sehr schwierige Situation in Sachsen und in den neuen Bundesländern. Chemnitz und Köthen sind Begriffe, die nicht nur wir in den letzten Wochen gehört haben; sie gingen um die Welt. Das schadet nicht nur unserem inneren Frieden; das schadet dem Ruf Deutschlands in der Welt, und das schadet auch unserer Wirtschaft. Meine Damen und Herren, eines steht für mich fest: Es gibt in unserer Gesellschaft ein völlig verzerrtes Bild von Menschen mit Migrationshintergrund. Nur ein Beispiel: In Leipzig haben 14,7 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund, von denen nur circa 2 Prozent Flüchtlinge sind. Die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund ist sehr heterogen. Es sind Akademiker, es sind Studenten, es sind Geschäftsleute, es sind Aussiedler, es sind auch Flüchtlinge. Auch die Gruppe der Flüchtlinge ist sehr heterogen. Darunter sind Akademiker wie Lehrer - 1.200 Lehrer aus Syrien leben hier -, aber auch bildungsarme Schichten, nicht zu vergessen die verlorene Generation aus den Maghreb-Staaten. Was wir aber ständig auf den Straßen hören, ist, dass es nur noch kriminelle Flüchtlinge gebe. Sehr oft werden Migranten als kriminelle Flüchtlinge beschimpft oder böse angeschaut. Auch ich wurde schon beschimpft. Es wird gerade viel über die heutige Situation geschrieben, gesprochen und diskutiert, und das ist Wir haben hier eine Situation, da wird der Sommer 2015 von bestimmten Gruppierungen als 17.13.2 dazu ÄA (VI-A-05884-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion 17.13.3 dazu ÄA (VI-A-05884-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Sethi, bitte schön. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Staatsversagen verunglimpft. Dabei war er das Gegenteil: ein Staatsgelingen, so der Autor Georg Diez. Er sagt weiter: Gerade wenn es um dominante Deutungen und Verunglimpfungen geht, wird schnell vergessen, dass dies eine der eindrucksvollsten und am stärksten bewunderten Handlungen der Bevölkerung in einem modernen demokratischen Rechtsstaat war. - Hätte man sich darauf mit Stolz bezogen und selbstbewusst dazu gestanden, wer weiß, welche Signalwirkung das gehabt hätte! Und darum geht es in unserem Antrag, eine Kampagne zu starten, die das Positive betont, und zwar ganz selbstbewusst, ohne Angst vor den Trotzreaktionen der Demagogen. Auch wenn die Gründe für die jetzige Situation in den neuen Bundesländern vielschichtig sind und kaum etwas mit Flüchtlingen und Migranten zu tun haben: Es gibt Gruppierungen, die die Ängste der Menschen ausnutzen und sie befeuern. Diese Gruppierungen agieren ohne jeglichen ethischen und moralischen Kompass. Diese Gruppierungen manipulieren, sie streuen Gift. Ihnen geht es gar nicht um die Menschen und ihre Probleme. Sie nutzen die Ängste der Menschen und schaffen Feindbilder. Diese Feindbilder tun niemandem gut: Migranten spüren Hass auf der Straße. Feindbilder gefährden den Frieden in unserer Gesellschaft. Vor allem aber lenken Feindbilder von anderen, wichtigen Problemen ab. Um diese Demagogen zu entlarven, müssen wir ihnen ihre Feindbilder wegnehmen. Das können wir nur mit mehr und mehr positiven Beispielen und Fakten, und das soll und kann diese Kampagne leisten. Wir müssen dies auch deshalb tun, weil diese Demagogen nicht nur Feinde von Migranten sind; sie sind Feinde der Demokratie und unserer Verfassung. Gern schreiben sie die Probleme der Stadt und des Landes exklusiv einer Minderheit, zum Beispiel den Flüchtlingen, zu. Das ist nicht besonders originell. Das haben schon die Nazis von viel älteren Diktaturen kopiert. Leider zeigt diese Strategie ihre Wirkung. Zum Beispiel ist die Kluft zwischen realer und gefühlter Kriminalität sehr hoch. Bestimmte Gruppierungen wollen den Menschen weismachen, die Sicherheitslage habe sich dramatisch verschärft, eine blutige Entwicklung setze sich ungebremst fort. Sie deuten alles gerade so, wie es ihnen passt. Aber die wissenschaftlichen Studien und Statistiken belegen etwas ganz anderes, nämlich: Das Land ist trotz Flüchtlingswelle insgesamt sicherer geworden. Es ist so sicher, wie lange nicht mehr. Die Zahl der bundesweit registrierten Straftaten ist in 2017 so stark zurückgegangen wie seit 20 Jahren nicht mehr. Meine Damen und Herren, ich habe mich ein Leben lang als unverbesserlicher Optimist gesehen. S e i t e | 13 Aber heute stehe ich hier und muss Ihnen gestehen: Ich habe Angst. Es gibt einige Mitglieder im Migrantenbeirat, die sich seit Jahrzehnten zivilgesellschaftlich engagieren und nun sagen, dass sie das Land Sachsen eventuell verlassen wollen. Ich sage: Wir müssen sie hier halten. Wir dürfen nicht den Demagogen die Deutungshoheit überlassen. Wir müssen unsere Mitmenschen aufklären über unsere Werte, über die Werte der Demokratie, und über Diversität, über die Vorteile von Diversität. Diversität stellt kein Problem dar, sondern sie ist eine wichtige Ressource unserer Gesellschaft. In unserem Antrag geht es nicht um eine Kampagne des Migrantenbeirats. Es wäre völlig absurd, so zu denken. Uns geht es um den Frieden in unserer Gesellschaft. Es gilt die Demokratie zu verteidigen. Es gilt der Mehrheit eine Stimme zu geben. Ich dramatisiere nicht, aber will doch sagen: Wenn es um eine Zukunft in Frieden geht, wenn es um Demokratieverteidigung geht, sollten wir uns nicht scheuen, Geld dafür in die Hand zu nehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch die Wirtschaft von einem negativen Klima nicht profitieren wird; im Gegenteil: Sie würde darunter leiden. Außerdem kann man versuchen, für eine solche Kampagne Geld von Bund und Land zu bekommen. Noch viel wichtiger ist: Wir schlagen vor, die verschiedensten Akteure der Stadt zusammen an einen Tisch zu bringen und mit ihnen gemeinsam eine Kampagne zu entwickeln. Akteure aus Wirtschaft, Sport, Kunst, Medien, Politik, sie alle sollen mit einbezogen werden. Ich bin der festen Überzeugung: Sie wollen das auch. Wir müssen kreativ werden. Es braucht einen kreativen und entschlossenen Umgang mit der heutigen Situation, um von den von Demagogen geschaffenen Feindbildern wieder wegzukommen. Dieser Antrag ist eine Anregung, ein Angebot. Bitte nehmen Sie es wahr und stimmen Sie dafür! Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich mache es kurz vom Platz aus, weil Kanwal zum Inhalt schon fast alles gesagt hat. - Ich glaube, auch durch die öffentliche Berichterstattung wird nach meiner Wahrnehmung momentan eher eine Diskussion geführt, die den Eindruck erweckt: Alles, was anders ist und fremd aussieht, ist böse. - Ich glaube, wir müssen viel mehr die positiven Aspekte von Migration und Integration diskutieren. In den Diskussionen wird immer nur die Frage diskutiert: Wer braucht unsere Hilfe, und wer ist kriminell? Es wird keine Diskussion geführt über diejenigen, die sich in die Gesellschaft einbringen, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beitragen, die unsere Kinder erziehen, die Jobs schaffen etc. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Es wird auch keine Diskussion geführt, wie Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, die sich in dieser Stadt engagieren und sich hier etwas aufgebaut haben, die aber anders aussehen, eine andere Hautfarbe haben, unter der momentanen Situation leiden. Auch in Leipzig werden wieder Menschen auf offener Straße angepöbelt, und das nur weil sie anders aussehen. Ich glaube in der Tat, dass wir als Stadt etwas tun können. Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Der wichtigste Aspekt ist: Wir starten nicht als Stadt eine Kampagne, sondern wir beziehen bewusst die Akteure - Gewerkschaften, Unternehmen, Stiftungen, Sport, Kultur etc. - mit ein, ähnlich wie wir es damals zum Thema Legida gemacht haben, als alle Akteure an einem Runden Tisch zusammenkamen und beraten haben: Wie kann man eine größere Kampagne so auf die Beine stellen, dass sie auch entsprechende Öffentlichkeitswirkung entfaltet? Weil die Grünen diesen Punkt, der uns am wichtigsten war, in ihren Änderungsantrag mit aufgenommen haben, ziehen wir unseren Antrag zurück und schließen uns dem Änderungsantrag der Grünen an. Ich hoffe, dass dieser Antrag hier heute eine Mehrheit findet. Leipzig zeigt: Integration wirkt sich positiv aus. Vieles klappt gut. Natürlich gibt es auch Negativbeispiele. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen der Bevölkerung klarmachen, dass wir dafür Lösungen finden wollen. Aber wir sollten vor allem die sehr vielen positiven Beispiele - und das ist die weit überwiegende Zahl - in den Vordergrund stellen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Es freut mich, dass wir bei den Anliegen unserer Änderungsanträge Einigkeit erzielen konnten; vielen Dank. Nichtsdestotrotz will ich noch einmal die Gedanken resümieren, die mir heute Vormittag und auch schon vorher durch den Kopf gegangen sind. Der Migrantenbeirat der Stadt Leipzig möchte die Stadt damit beauftragen, eine Kampagne zu entwickeln, die gegen Rassismus, Diskriminierung und Vorurteile wirkt. Der Verwaltungsstandpunkt lehnt dies jedoch ab mit der Begründung, wir hätten dafür kein Geld. Ich muss zugeben: Das hat mich schon mehr als schockiert. In den letzten fünf Jahren haben Rassismus und Diskriminierung ein Maß angenommen, das wir uns früher nicht hätten vorstellen können. Da werden Kinder auf offener Straße von Erwachsenen S e i t e | 14 beschimpft und angegriffen. Da steigen Menschen aus dem Taxi wieder aus, weil der Taxifahrer eine andere Hautfarbe hat. Da suchen Familien monatelang nach Wohnungen und erhalten, wenn der Vermieter mitbekommt, dass sie einen Migrationshintergrund haben, eine Absage. Von Ausbildung und Arbeit will ich hier gar nicht sprechen. Das sind wirklich dramatische Zustände. Da können wir doch nicht einfach sagen: Wir haben kein Geld, um das zu ändern. Das sind nicht etwa Geschichten, die ich mir ausdenke, sondern Dinge, die ich in meinem Arbeitsleben und als Stadträtin tagtäglich erlebe und erfahre und die ich auch in meinem Familienleben mitbekomme. Unzählige Menschen in Leipzig leben in Angst. Sie haben Angst vor Rassismus und Diskriminierung. Da geht es nicht um Geld; da geht es um Ideen, wie wir hier gegensteuern können. Der Migrantenbeirat hat eine sinnvolle Idee eingebracht, nämlich mit einer Kampagne dagegenzuwirken. Es ist wichtig und gut, dass wir uns auf die Ergänzung geeinigt haben, auch Mittel bei anderen Akteuren einzuwerben, damit das nicht nur zulasten der Stadtkasse geht. Es reicht nicht aus, auf bereits etablierte Formate wie die Interkulturellen Wochen oder die Wochen gegen Rassismus zu verweisen. Zweifellos sind das wichtige Formate, mit denen Projekte und Engagement unterstützt werden. Aber das ist keine Kampagne in der breiten Öffentlichkeit. Das ist keine Kampagne einer Stadt. Diese Formate können mit einbezogen werden; sie können aber eine Kampagne nicht ersetzen. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, das Anliegen des Migrantenbeirats in dieser Form zu unterstützen. Wir bitten Sie alle, dafür zu stimmen. Wenn wir jetzt die Augen vor dem verschließen, was aktuell passiert, dann wird es eines Tages zu spät sein. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen aus Ihrer Mitte sehe ich nicht. - Dann Herr Hörning dazu. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Redebeiträge. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, auch im Lichte der Diskussion gestern im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, wo wir diesen Antrag vorberaten haben, zu ergänzen, wie wir diesen Verwaltungsstandpunkt verstehen. Ich möchte vorwegschicken, dass wir uns durchaus der Ernsthaftigkeit der Situation bewusst sind. Schon jetzt schlägt uns bei Arbeiten zum Jahr der Demokratie ein großer Teil dieses Hasses und der Stimmung entgegen, die Sie hier ins Wort gehoben haben. Von daher ist die Arbeit an der Frage, Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 wie wir uns gesellschaftlich zu Verständigung, Toleranz und Vielfalt positionieren, eine sehr wichtige. Ich möchte mich von daher noch mal beim Migrantenbeirat für diesen Impuls bedanken. Ich möchte allerdings angesichts der Diskussion, die wir hier jetzt nur teilweise geführt haben, die gestern im Fachausschuss sehr breit geführt wurde und die wir in der Verwaltung sehr breit geführt haben, bitten, an zwei Punkten innezuhalten. Ich glaube, dass es bei einer solchen Kampagne eine Balance geben muss, eine Balance aus einem kommunikativen Element - das ist schnell beauftragt; das ist auch schnell gekauft - und dem, was die Menschen tagtäglich an Positivem erleben können hinsichtlich eines friedlichen Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlicher kultureller Herkunft. Ich glaube, es ist wichtig, einen Gleichklang im Vorgehen zu haben, also nicht nur eine kommunikative Hülle aufzubauen, sondern auch aufzeigen, dass wir sehr hart daran arbeiten. In dem Zusammenhang halte ich auch das, was Herr Zenker gesagt hat, für sehr wichtig. Es geht jenseits des sehr konfliktär wahrgenommenen Fluchtgeschehens seit 2015 auch darum, aufzuzeigen: Wo haben wir denn, wenn es keine Fluchtbewegungen ab 2015 gegeben hätte, hier Vielfalt? Wo haben wir denn den neuen Kollegen, der aus dem EU-Ausland kommt und gute Ideen ins Team einbringt? Wo haben wir denn schon den mittelständischen Unternehmer oder die Unternehmerin, die, nur weil sie ausländische Arbeitskräfte hat, einen Auftrag überhaupt noch annehmen und abarbeiten kann? Wo haben wir denn hier Punkte, wo seitens der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei klar gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorgegangen wird? Wo haben wir denn die Verwaltung, die diskriminierungsfrei und offen und neutral arbeitet? Wo haben wir die Nachbarskinder, die aus dem Ausland kommen und gerne beim Einkauf helfen? Wo haben wir denn die Gruppe von jungen nordafrikanischen Männern, der wir nach deren Schichtende im Bus begegnen? All diese Dinge zu bebildern und für die Menschen wahrnehmbar zu machen, aber nicht nur im Rahmen einer Kampagne, sondern im alltäglichen Erleben, das ist, glaube ich, die große Aufgabe kommunalen Handelns zusammen mit staatlichen Organisationen. Wenn wir uns den beiden Fragen „Wie trennen wir die sehr konfliktbeladene Situation des Fluchtgeschehens seit 2015 von der grundlegenden Frage des toleranten und friedlichen Umgangs miteinander in dieser Stadt, und wie schaffen wir einen Gleichklang von erlebbaren, guten Beispielen des friedlichen Zusammenlebens und einer Kommunikation darüber?“ stellen, kann man eine solche Kampagne in der Tat befürworten. S e i t e | 15 Wir haben Ihnen aber auch - das war unser Ansatz, auch aus fiskalischer Gesamtverantwortung - gesagt: Ja, wir können uns vorstellen, die bestehenden Formate bis zum Jahresende noch einmal zu überprüfen und auch einen Vorschlag zu entwickeln, wie wir, ohne eine große Kampagne zu machen, hier stärker kommunikativ wirken können. Denn auch das muss man selbstkritisch benennen: Viele dieser Formate agieren sehr stark nach innen bezogen, selbstbezogen auf die bestehenden Communitys, stärkend im Sinne von „man sitzt ums Feuer und ist sich einig“. Das müssen wir hinterfragen. Das würden wir als Verwaltung auch tun. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir Ihnen bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen werden. Von daher ist es eine Ergänzung zu unserem Verwaltungsstandpunkt, dass wir diese Überprüfung nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben, sondern Ihnen das Ergebnis bis zum Ende des Jahres vorlegen können. - So weit zur Einordnung des Verwaltungsstandpunkts, wo wir nicht irgendetwas lapidar weggebucht haben. Dem jetzt vorliegenden Antrag der Grünen, dem sich nun auch die SPD angeschlossen hat, der die Finanzierung der Kampagne auch aus dritten Quellen bestätigt, können wir uns anschließen. Von daher steht es Ihnen frei, was Sie bestätigen. Ich würde mich natürlich über eine Bestätigung des Verwaltungsstandpunkts freuen. Aber ich wollte Ihnen unsere Überlegungen mitgeben. Wir sagen: Auch wenn Sie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigen, würden wir versuchen, so zu handeln, und eine Überprüfung der bestehenden Formate auf jeden Fall bis zum Jahresende vornehmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Noch eine Wortmeldung von Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernenten! Liebe Stadträte! Werte Gäste! Wir finden es sehr schade, dass die SPD ihren Änderungsantrag zurückgezogen hat. Auch im Hinblick auf die Diskussion gestern im Fachausschuss werden wir uns den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und diesen zur Abstimmung stellen. Wir haben ein bisschen Bauchschmerzen, noch eine weitere Veranstaltung, noch eine Woche zu einem gesonderten Thema einzuführen. Natürlich sehen wir alle die Entwicklungen in unserer Gesellschaft mit Sorge. Aber: Wie viele Parallelveranstaltungen muss es denn noch geben, um irgendwann mal Wirkung zu erzeugen? Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Wir sollten eher evaluieren, was wir jetzt schon haben. Leipzig unternimmt schon sehr viel - der Verwaltungsstandpunkt hat das aufgegriffen -, um mit den Bürgern in einen Dialog zu treten. Wir sollten schauen, wie wir das intensivieren können mit Formaten, die wir schon haben, die schon über Jahre etabliert sind, statt immer mehr gleich- oder ähnlichartige Veranstaltungen zu machen, die sich dann auch gegenseitig Konkurrenz machen. Deshalb übernehmen wir den Verwaltungsstandpunkt und hoffen, dass Sie dem zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sethi hat mit der Einbringung des Antrags die Situation hier in der Stadt Leipzig zutreffend beschrieben. Es ist eine Veränderung in der Stadt wahrzunehmen, sicherlich hervorgerufen aufgrund der Diskussion über die Flüchtlinge, die wir in der Stadt haben. Diese Verhaltensänderungen, die wir in der Stadt feststellen können, treffen eben nicht nur Flüchtlinge - schon das ist schlimm genug -, sondern sie treffen auch Menschen, die etwas anders aussehen, die schon viele Jahre hier in der Stadt leben, arbeiten, ihren Beitrag leisten, unternehmerisch tätig sind. Hier hat sich etwas verändert. Und weil sich etwas verändert hat, ist es Zeit, zu handeln und nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu evaluieren. Es ist Zeit, zu handeln. Deshalb stimmen wir dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich höre gerade, Sie wünschen elektronische Abstimmung. Dann schalten Sie bitte Ihre Abstimmgeräte ein. Zunächst steht der Änderungsantrag der CDUFraktion in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 26 - 35 - 0. Damit abgelehnt. Nun steht der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 - 13 - 9. So beschlossen. Herr Sethi, damit entfällt die Abstimmung über den Urantrag. Ihr Anliegen wurde aber in den Antrag, der jetzt positiv votiert wurde, mit aufgenommen. Wir fahren jetzt fort mit TOP 17.1: 17.1 S e i t e | 16 Weiterentwicklung der Strategischen Sozialplanung (VI-A-05385-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.1.1 dazu VSP (VI-A-05385-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Beigeordneter Prof. Dr. Fabian Frau Krefft, bitte. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Bonew) Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste, Vertreter*innen der Medien! Die Stadt Leipzig wächst; das haben wir hier schon ganz oft gehört, auch heute wieder mehrfach. Es geht aber nicht allein um mehr Einwohner*innen, sondern es geht auch das knüpft durchaus an das eben Gesagte an um das Zusammenleben. Ich will jetzt noch einige andere Aspekte aufrufen als die, die eben schon genannt wurden. Leipzig ist eine sehr große Stadt. In Leipzig leben beispielsweise 53,6 Prozent der Menschen in Single-Haushalten. Das muss nicht immer bedeuten, dass sie allein oder gar einsam sind. Aber es stellt sich durchaus die Frage, wie sie sozial eingebunden sind und was wir als Stadt Leipzig tun können. Wir sind eine Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit, auch wenn es der Stadt und ihren Menschen wirtschaftlich spürbar besser geht. Wir haben eine enorme und erfreuliche Geburtenrate. Doch diese macht sich auch in mehr Hilfefällen bemerkbar. 20.300 Kinder wachsen zum Beispiel in Alleinerziehendenhaushalten auf. Ob für Menschen mit Behinderungen, für Alte, für Arme oder für psychisch Erkrankte: Für den sozialen Frieden in der Stadt muss immer wieder viel getan werden. Wir beantragen, eine Strategiekonferenz zu organisieren. Wir wollen alle Sozialplaner, Leistungserbringer und Interessierte an einen Tisch holen und gemeinsam überlegen, wo Reserven liegen, wo Beratungsangebote für besondere Lebenslagen weiterentwickelt und wo sogar - oh ja, den Bedarf sehen wir - neue Angebote eingerichtet werden müssen. Bislang erfolgt die Sozialplanung nach unserer Wahrnehmung - Sie erkennen ja, dass unsere Wahrnehmung durchaus noch durch Neufassungen auch korrigiert werden kann - in Teilbereichen: Senioren, Menschen mit Behinderungen, Migranten, Kinder und Jugendliche oder Wohnungslose. Unser Ansinnen ist es, diese Teilbereiche zusammenzudenken, so wie es mit der Integrierten Stadtentwicklungsplanung auch vorgedacht wird. Ich zitiere: Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Zentrales Ziel ist eine inklusive Stadtentwicklung, die Benachteiligungen abbaut, soziale Mischung unterstützt und Angebote im Quartier für alle Alters- und Einkommensgruppen bietet. Und das hat für uns inhaltliche wie sächliche Vorteile. Ich zitiere erneut: Ziel ist deshalb, inklusives Denken und Handeln zu fördern. Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote sollen bedarfsgerecht, für alle zugänglicher und inklusiver gestaltet werden. Diese Zitate stammen aus dem INSEK „Leipzig schafft soziale Stabilität“. Die Stadt wird dichter, die sozialen Einrichtungen müssen zusammenarbeiten. Vielfach geschieht das ja auch: in Mehrgenerationenprojekten bis hin zu Nachbarschaftszentren. Am vergangenen Samstag wurde beispielsweise das Nachbarschaftszentrum Lindenau mit dem Teilhabepreis ausgezeichnet. Aber reicht das? Wir hören bei der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ganz klar: Nein. Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Stadtgesellschaft. Zur Haltung einer offenen, nachhaltig wachsenden Stadt gehört, dass sie bereit ist, sich mit Neuem auseinanderzusetzen, sowie neue Mitbürgerinnen und Mitbürger willkommen heißt. Die Wahrung des sozialen Friedens gehört zu den zentralen Herausforderungen der wachsenden Stadt. Der Status quo sozialer Stabilität muss gesichert und Leipzig inklusiv weiter gestaltet werden. Auch das ein Zitat aus dem INSEK. - In diesem Sinne wollen wir eine strategische Sozialplanung befördern, die die gesamte Stadt im Blick hat, und soziale Bedarfe vom Individuum her betrachtet. Wir würden es begrüßen, wenn wir uns terminlich in der Mitte treffen könnten. Herr Professor Fabian, Sie schlagen die zweite Jahreshälfte vor. Auch wenn die zweite Jahreshälfte bereits im Juli anfängt, würden wir es befürworten, wenn wir bereits vor der Sommerpause 2019 zu einer Strategiekonferenz zusammentreten können. Ich halte dieses gemeinsame Nachdenken über soziale Stabilität für ein enorm wichtiges Signal vor der Landtagswahl: Wir sind mehr und wir halten zusammen. Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt mit der entsprechenden Protokollnotiz. Danke schön. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. S e i t e | 17 Herr Kollege, können wir die erbetene Protokollnotiz so abgeben? - Bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: An verschiedenen Stellen wird hier immer eingefordert, dass wir die Ratsbeschlüsse so umsetzen, wie sie gefasst worden sind. Insofern plädiere ich dafür, dass Sie so beschließen, wie wir vorschlagen. Ich sage Ihnen aber zu: Wenn wir es vorher schaffen, machen wir es vorher. Bürgermeister Bonew: Können Sie damit leben, Frau Krefft? - Ich höre ein Ja. Dann stimmen wir jetzt ab in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Mit vier Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich so entschieden. 17.2 Elektrische/wasserstoffbetriebene Reinigungsfahrzeuge (VI-A-05396-NF-02) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 17.2.1 dazu ÄA (-05396-NF-02-ÄA-02-NF-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter 17.2.2 dazu ÄA (VI-A-05396-NF-02-ÄA-04) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.2.3 dazu VSP (VI-A-05396-NF-02-VSP-05) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Frau Janssen bringt den Antrag ein. Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Nach vielem Hin und Her und vielen Diskussionen freue ich mich sehr, unseren Antrag in einer Neufassung in der Ratsversammlung einbringen zu dürfen. Es geht um elektrische und wasserstoffbetriebene Reinigungsfahrzeuge. Das Jugendparlament hat beantragt, ein solches Pilot-Reinigungsfahrzeug anzuschaffen. Wir alle leben gemeinsam in unserem wunderschönen, von Parks geprägten, grünen Leipzig. Unser schönes Leipzig kann nur dann so erhalten werden, wenn wir uns darüber einig sind, dass die Stadtreinigung dabei eine enorm wichtige Rolle spielt. Um die Stadtreinigung noch umweltfreundlicher und zukunftsfähiger zu machen, haben wir diesen Antrag eingebracht. Wir sind uns mit der Stadtverwaltung einig, dass die Straßenreinigung noch umweltfreundlicher und zukunftsfähiger erfolgen muss. Deshalb hat Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 das Jugendparlament den Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung unseres Antrags angenommen. Die Stadtverwaltung möchte von einem Start-up-Unternehmen elektrisch betriebene Reinigungsfahrzeuge testen lassen. Auch autonom betriebene Reinigungsfahrzeuge sollen getestet werden. Das finden wir sehr begrüßenswert und bitten Sie deshalb, für den Verwaltungsstandpunkt heute zu stimmen. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank, Frau Janssen. - Dazu liegen mir zahlreiche Wortmeldungen vor. Zuerst spricht Herr Faulhaber. Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrte Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Ratskollegen! Werte Gäste! Zunächst einmal ausdrücklich ein Dankeschön an das Jugendparlament. Das Jugendparlament hat uns wieder einmal zum Nachdenken angeregt, in diesem Fall zum Nachdenken über eine echte Alternative zur Nutzung von fossil betriebenen Verbrennungsmotoren bei Nutzfahrzeugen unserer Stadt. Leider führen die Änderungsanträge am Kern Ihres Vorschlags vorbei, ebenso Ihre Bereitschaft, wie ich jetzt hören muss, den VSP zu übernehmen. Dazu möchte ich kurz ausführen. Der Energieträger Wasserstoff eignet sich, wenn auch mit einigem Aufwand, besonders als Speichermedium für Energie. Zum Beispiel kann er in Bereichen, wo wir alternative Energien einsetzen, als Speichermedium genutzt werden. Damit könnte er zur Lösung von Speicherproblemen von Energie beitragen. Aber leider wird in den vorliegenden Anträgen die Wasserstofftechnologie gar nicht genannt. Diese echte Alternative fehlt völlig. Das finden wir schade, vor allem wenn wir uns vor Augen halten, dass gerade in diesen Tagen die sogenannte Brennstoffzelle offensichtlich wieder in Mode gekommen ist. Wir hören zumindest von Brennstoffzellen in wasserstoffbetriebenen Schienenfahrzeugen. Wir hören, dass ein großes, international tätiges Automobilunternehmen - wohlgemerkt, kein deutsches Automobilunternehmen einen Lkw zur Marktreife gebracht hat, der mit einer Brennstoffzelle betrieben wird. Wenn jemand hier im Saal glaubt, dass mit Elektromotoren, die über Batteriebetrieb gespeist werden, die Welt zu retten wäre, der irrt, meine Damen und Herren. Wir brauchen eine echte Alternative. Die Mitglieder des Jugendparlaments scheinen die Einzigen zu sein, die das wirklich erkannt haben; denn alle anderen schreiben - da schmuggelt sich jetzt auch noch das autonome Kehrfahrzeug hinein - nur von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Das ist nicht der Punkt. S e i t e | 18 Im Übrigen hat unsere Fraktion großes Vertrauen in den Eigenbetrieb der Stadt, dass er in Abwägung der Wirtschaftlichkeit sinnvolle technologische Möglichkeiten testet und anschafft, die für die Stadtreinigung gebraucht werden. Man muss sich tatsächlich die Frage stellen: Welche Maschinen sind wirtschaftlich verantwortungsvoll einsetzbar, und welche Geräte sind überhaupt auf dem Markt? Unsere Fraktion wünscht sich, dass die Verwaltung ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn möglich, hinzufügen kann, dass unter besonderer Berücksichtigung der Angebote der alternativen Antriebe mit Bezug auf Wasserstoffantrieb die Fahrzeuge erneuert werden. Das heißt: Wir möchten gern unsere Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt davon abhängig machen, dass auf die echte Alternative „Wasserstoffantrieb“ deutlich hingewiesen wird. Wir sind der Ansicht, dass es eine Prüfung echter Alternativen geben sollte. Wir sind der Meinung, dass wir nur dann wirklich gemeinsam weiterdenken. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Als Nächstes Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Aufgrund dieses Antrags beschäftigen wir uns erneut mit unserer Stadtreinigung. Nach Pfandringen und solarbetriebenen Mülleimern soll der Stadtrat nun über elektrisch betriebene Reinigungsfahrzeuge entscheiden, diesmal als Pilotprojekt. Gleichzeitig sollen auch alternativ betriebene Reinigungsfahrzeuge bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Dieser Ansatz kann teuer werden. Wer bezahlt das am Ende? Richtig! Der Bürger. Der Bürger erwartet zu Recht, dass verantwortungsvoll mit seinen Geldern umgegangen wird. Aus diesem Grund lehnen wir alle Anträge ab. Die Stadtreinigung beschäftigt kompetente Mitarbeiter. Gemeinsam mit anderen kommunalen Entsorgern deutscher Großstädte arbeitet sie bereits an einer AG Fuhrpark. Sollte der Markt ein unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltiges Angebot machen können, so wird die Stadtreinigung im Rahmen des normalen operativen Geschäftsbetriebs handeln. In diesem Zusammenhang sollten wir im Stadtrat auch noch mal das Thema Eigenbetriebe bzw. Regiebetriebe aufrufen. Regiebetriebe sind rechtlich, organisatorisch und finanzwirtschaftlich direkt der Kommune zuzuordnen. Eigenbetriebe besitzen ebenfalls keine eigene Rechtspersön- Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 lichkeit, haben aber aufgrund ihres wirtschaftlichen Tätigkeitsprofils eine eigenständige Wirtschaftsführung. Wir als AfD-Stadtratsfraktion sind der Meinung, dass wir als Stadt Leipzig die Richtlinienkompetenz ausüben, im operativen Geschäft aber der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss Vertrauen schenken sollten. Dort sitzen die Fachleute. Dort wird die Facharbeit verrichtet. Anderenfalls sollte man womöglich die Form Eigenbetrieb überdenken. Wir wollen dies nicht. Abschließend möchten wir uns bei der Stadtreinigung ganz herzlich für die getane Arbeit bedanken. Ohne die Stadtreinigung würde Leipzig buchstäblich im Müll versinken. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Als Nächstes Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt schreibt, ist absolut richtig: Sie will alternative Antriebe prüfen und testen. Sie will Fördermittel einbeziehen. Sie will uns berichten zum Ende des Jahres. - Das ist ein vernünftiger Weg. Ich freue mich sehr, dass das Jugendparlament den eigenen Antrag in diese Richtung geswitcht hat, obwohl die Ideen, die darin formuliert sind, wirklich klasse sind und sie die Stadt voranbringen. Ich finde es gut, dass man sich der Realität insofern beugt, dass man sagt: Ja, testet und berichtet! Das erzeugt auch einen gewissen Druck, zu entscheiden. Wir wissen genau: Wenn Fördermittelanträge gestellt werden, müssen auch die Eigenbetriebe und Einrichtungen der Stadt sich sicher sein, dass die Stadt das wirklich will; denn zu Fördermittelanträgen gehören immer auch Eigenmittel. Richtig ist: Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind momentan noch teurer als konventionell betriebene. Aber: Wir haben einen Luftreinhalteplan und darin Ziele festgehalten. Wir haben ein Klimaschutz- und Energiekonzept und darin das Ziel festgehalten, auf regenerative Energien umzusteigen. Wer sich näher damit beschäftigt, weiß: Es ist auch bei Wasserstoff gegeben, dass man in der Regel an die Brennstoffzelle und an das elektrische Fahren denkt. Die meisten Antriebe gehen in Richtung elektrischer Antriebe, weil dort verschiedene regenerative Energien einspeisbar sind. Und da rede ich nicht über Erdgas, obwohl das eine Zwischentechnologie ist, eben weil man auch regenerative Energien einspeisen kann, sondern da rede ich über elektrische Antriebe. S e i t e | 19 Jetzt wurde eine Formulierung gewählt, die zulässt, dass die Fahrzeuge verschiedene Antriebsarten haben können. Das wird immer abhängig sein von Fördermitteln und vom eigenen Ziel, das man hat. Im Übrigen kann man in den Grünanlagen vieler Städte in Deutschland schon Reinigungs- und Servicefahrzeuge mit elektrischen Antrieben erleben. Warum soll das bei uns nicht möglich sein? Wir müssen nicht immer nur von einem großen Fahrzeug ausgehen, das momentan vielleicht noch nicht finanzierbar ist. Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, und das empfehle ich auch Ihnen. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Herr Morlok. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was Sie, Frau Körner, gerade zum Verwaltungsstandpunkt gesagt haben, hätte ich auch sagen wollen. Deswegen schließe ich mich Ihren Worten an und fasse mich an der Stelle kurz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich den Verwaltungsstandpunkt genauer anschaut, stellt man fest, dass es ein Verwaltungsstandpunkt in der fünften Fassung ist. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie oft kommt es vor, dass wir fünf Fassungen eines Verwaltungsstandpunktes benötigen, um zu einem Ergebnis zu kommen? Der erste Verwaltungsstandpunkt, der uns vorgelegt wurde, war in Sachen „Umgang mit dem Jugendparlament“ aus unserer Sicht vollkommen inakzeptabel. Man muss, wenn man junge Menschen für Politik begeistern will, mit den Anliegen der jungen Menschen entsprechend umgehen, auch wenn sie in dem einen oder anderen Fall nicht ganz optimal formuliert sind. Im Wesentlichen beinhaltet der Verwaltungsstandpunkt jetzt die Formulierungen aus Änderungsanträgen, wie sie zum Beispiel von meiner Fraktion dazu vorgelegt worden sind. Erst auf Initiative von Fraktionen hier im Stadtrat hat die Verwaltung Diskussionen, die in den Ausschüssen bereits geführt wurden, aufgenommen und einen sachgerechten Verwaltungsstandpunkt vorgelegt. Das hätte man auch früher machen können. Das wäre im Umgang mit jungen Menschen sicherlich besser gewesen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Stadtrat Böhm (fraktionslos): Auch von meiner Wenigkeit ganz kurz zur Wirtschaftlichkeit. Warum Elektroautos einfach nur Augenwischerei sind, wurde bereits hinlänglich erklärt. Zur Wirtschaftlichkeit von mit Wasserstoff betriebenen Motoren sollte man wissen, dass es deutschlandweit nur 50 Wasserstofftankstellen gibt. Die Tankstelle, die Leipzig am nächsten liegt und erst diese Woche eröffnet wurde, befindet sich in Dresden. Man stelle sich nur mal vor, dieses Fahrzeug müsste täglich zweimal von Leipzig nach Dresden und wieder zurück fahren. Ich sehe im Moment die Wirtschaftlichkeit als nicht gegeben an, selbst wenn der Anbieter überlegt, in den nächsten Jahren auch in Leipzig und Zwickau eine Wasserstofftankstelle eröffnen zu wollen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. S e i t e | 20 mit einzubeziehen, für zielführend; denn auch ich habe so meine Probleme mit Batteriefahrzeugen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Nur ganz kurz. - Das Thema Wasserstoff wurde aus guten Gründen nicht aufgenommen. Wir haben uns im LVB-Aufsichtsrat sehr intensiv mit Wasserstoffantrieben auseinandergesetzt. Das ist derzeit kein Thema für Leipzig, auch in den nächsten Jahren nicht. Deswegen hat es auch keinen Eingang in den Verwaltungsstandpunkt gefunden. Im Übrigen, Herr Grosser: Sie waren doch bei den Beratungen dabei. Das, was dort gesagt wurde, sollte auch für Sie nachvollziehbar sein. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich ziehe unseren Änderungsantrag logischerweise zurück, weil er in die Neufassung des Verwaltungsstandpunkts - es ist übrigens der zweite eingeflossen ist. Oberbürgermeister Jung: Meines Erachtens steht nach wie vor der Änderungsantrag der Freibeuter zur Abstimmung. - Ich höre, er hat sich erledigt. Das heißt: Wir stimmen nur über den Verwaltungsstandpunkt in der Neufassung ab. Gibt es dazu Gegenstimmen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Herr Faulhaber. Abstimmung: Sechs Gegenstimmen, drei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 17.3 Stadtrat Faulhaber (CDU): Da es nach unserer Auffassung hier nur um einen Prüfauftrag gehen soll, habe ich in meinen Ausführungen alle praktischen Abwägungen weggelassen, will aber zumindest so viel sagen: Ich bin der Ansicht, dass, wenn man eine neue Technologie bei Fahrzeugen einführt, die festgeschriebene Routen nehmen und nach einem bestimmten Plan unterwegs sind und die zudem einem städtischen Unternehmen mitten im mitteldeutschen Chemiedreieck gehören, es doch sicher möglich sein sollte, die Tankfrage zu klären. Dann wären wir als Stadt Leipzig wirklich mal ganz an der Spitze und würden bei einer echten Alternative vorangehen. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Faulhaber, Sie rennen bei mir offene Scheunentore ein. Aber ich denke, der Verwaltungsstandpunkt ist nicht so gefährlich, wie Sie es hier darstellen. Selbst wenn Wasserstoffantrieb geprüft und dann vielleicht sogar umgesetzt würde, wäre das eigentlich ein Elektroantrieb; denn die Brennstoffzelle erzeugt ja Strom, und das Fahrzeug würde mit einem Elektromotor betrieben. Also: Ich sehe das nicht ganz so schlimm wie Sie. Nichtsdestotrotz halte ich den Impuls, die Wasserstofftechnologie in die Prüfung Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB (VI-A-05611) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.3.1 dazu VSP (VI-A-05611-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2018, und seit sage und schreibe sieben Jahren sind die Planungen zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof nicht nennenswert vorangekommen. Der Stadt Leipzig ist dadurch ein erheblicher Schaden entstanden: Fördermittel in Bezug auf den Abbruch der Industriebrache „Gurken-Schumann“ und die Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche verfielen. Dringende Grundstücksanbzw. -verkäufe in Bezug auf den Schulcampus und die Kitastandorte wurden bis heute nicht vollzogen. Ebenso wenig wurde der Bau der beiden geplanten Kitas am Dösner Weg und an der Kohlenstraße durch den Investor realisiert. Bis heute fehlen die dringend benötigten und seitens der Stadtverwaltung eingeplanten 330 Kita- und Hortplätze. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Im Mai dieses Jahres war zu lesen, die Grundstückseigentümerin beabsichtige offensichtlich, die Fläche des Stadtraums Bayerischer Bahnhof meistbietend zu veräußern. Was sollte man davon halten? Eine Zeitungsente? Jedenfalls wurde dem nicht ausdrücklich widersprochen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, spätestens an dieser Stelle musste man doch ins Grübeln kommen und sich fragen: Läuft da alles wirklich richtig? Warum kommt dieses Verfahren immer wieder ins Stocken? Dennoch appelliert die CDU-Fraktion so gebetsmühlenartig wie reflexhaft, wenn ihr nichts Besseres einfällt, an die sogenannte Investorenfreundlichkeit, was immer sie darunter versteht. Dieser immer wiederkehrende Appell hat allerdings bislang zu gar nichts geführt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der dringend benötigten zwei Kitastandorte sowie des Schulstandortes und aufgrund des Wohnraummangels hielten wir Grüne es im Mai für dringend geboten, für das gesamte Plangebiet umgehend eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten, um die Durchführung der Planungen und auch die Umsetzung im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung zügig voranzutreiben. Wir begrüßen den positiven Verwaltungsstandpunkt, der die Intention unseres Antrages aufnimmt und auf rechtssichere Füße stellt. Wir begrüßen und loben ausdrücklich, dass die Gespräche zwischenzeitlich wieder konstruktiv angelaufen sind und laut Stadtverwaltung sich beide Vertragsparteien einen konsensualen Weg vorstellen können. Insofern hat unser Antrag bereits einen ersten Teilerfolg erzielt. Nun darf es allerdings nicht wieder einen Abbruch der Gespräche geben. Deshalb sind die Fristsetzungen im Verwaltungsstandpunkt auch so wichtig wie richtig. Daher ist der Vorschlag der Verwaltung unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages nur konsequent. Ich zitiere: Verstreicht die unter 1. oder unter 2. genannte Frist aufgrund von Umständen, die in der Sphäre des Vorhabenträgers liegen, fruchtlos, sind die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 (4) BauGB unverzüglich durchzuführen. Wir Grüne erkennen den Paradigmenwechsel der Stadtverwaltung in diesem Punkt ausdrücklich an, weil notwendig und glaubwürdig in der Sache. Und: Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung unterstreichen die neue Ernsthaftigkeit damit, dass dafür Kosten in Höhe von 100.000 Euro aus dem städtischen Haushalt veranschlagt wurden. S e i t e | 21 Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte, die Leipzigerinnen und Leipziger erwarten zu Recht, dass es beim Stadtraum Bayerischer Bahnhof endlich vorangeht. Ohne Druck wird es aber offensichtlich nicht gehen. Andere, konstruktive Vorschläge der CDU-Fraktion habe ich bislang nicht wahrgenommen, wie auch, wenn die CDU-Fraktion vor lauter Investorenhörigkeit immer wieder die Augen vor der Realität verschließt. Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen, stimmen Sie deshalb unserem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes zu, damit Oberbürgermeister, Stadtverwaltung und Stadtrat hier an einem Strang ziehen! Wir Grüne sind jedenfalls in das Gelingen verliebt; wir denken, die Vorhabenträgerin eigentlich auch, sodass sie vorbereitende Untersuchungen zur Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme letztlich auch abwenden kann. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Herr Oberbürgermeister! Ja, natürlich ist es hochgradig ärgerlich, dass im Stadtraum Bayerischer Bahnhof immer noch keine Kita, keine Schule, kein neues Wohnhaus steht. Darum ist es nur normal, dass die Verwaltung in ihren Anstrengungen mit dem Ziel einer Einigung nicht nachlässt. Dazu braucht es aber keines Antrags, auch nicht eines Antrags der Grünen. Auch Ihre Lobpreisungen auf das Dezernat VI halte ich für fragwürdig. Wie gesagt, das sollte ganz normales Verwaltungshandeln sein. Nun winkt man mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, also faktisch mit einer Enteignung. Doch diese ist nicht sofort und schon gar nicht kostenlos zu haben. Dafür werden 100.000 Euro bei weitem nicht ausreichen. Es sind eben erst Untersuchungen erforderlich. Mit Sicherheit werden Jahre des Rechtsstreits um die zu zahlende Entschädigung folgen. So wird dort auch in den nächsten zehn Jahren keine Kita, keine Schule, kein Wohnhaus gebaut. Werte Kolleginnen und Kollegen, bitte erinnern Sie sich! Als Stadt haben wir im Jahr 2011, als Wachstum erstmals kein Fremdwort mehr war, ein großes Beteiligungsverfahren für den städtebaulichen Wettbewerb eingeleitet, ohne dass wir Eigentümerin des Grundstücks waren. Als Stadt haben wir es geschehen lassen, dass die Bahn als Eigentümerin dieses Filetstück 2013 an einen Dritten verkaufte. Dieser stieg grundsätzlich in das Verfahren ein. So weit, so positiv. Dann aber wuchs Leipzig zusehends, und beide Seiten hatten ein berechtigtes Interesse an Änderungen am Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Masterplan: für den Bau von Schulen, von Kitas, von mehr Wohnungen, auch kostengünstige, und wir Stadträte hatten den zusätzlichen Wunsch, dass der Club „Distillery“ erhalten bleibt. Erst über ein Mediationsverfahren konnte hier Klarheit geschaffen und eine Zug-um-Zug-Regelung festgelegt werden. Unserer Kenntnis nach liegen die abgestimmten Bauanträge wie verabredet vor. Der ebenfalls verabredete Grundstücksverkauf allerdings ist, mutmaßlich aufgrund mangelnden Verwaltungshandelns, noch nicht zum Abschluss gebracht worden. So ruht nun das Verfahren. Der Antragsteller will, dass wir den Entwickler bestrafen und ihm mit faktischer Enteignung im Wege einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme drohen, einem Instrument, das in seiner tatsächlichen Umsetzung nur potenten Städten wie München zur Verfügung steht; dazu sollte man bitte auch mal die Literatur lesen. Im Gegensatz zu München haben wir weder Zeit noch Personal noch Geld für solche Spiele. Mit solchen und ähnlichen Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich der Stadtrat und macht sich Leipzig unglaubwürdig gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und natürlich auch gegenüber den Investoren. So wird die sogenannte Wohnungsnot nicht behoben. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer These anfangen und diese dann anhand eines Beispiels erläutern und begründen. - Schuld an den Verzögerungen im Bereich des Bayerischen Bahnhofs ist in erster Linie der Stadtrat, weil er nämlich entsprechende Entscheidungen getroffen hat. Dazu ein einfaches Beispiel. Weil der Antrag von den Grünen kommt, will ich namentlich Frau Krefft und Herrn Volger ansprechen: Stellen Sie sich mal vor, Sie beide hätten hier in Leipzig ein Grundstück, auf dem ein abbruchreifes Haus steht umgeben von einem maroden Zaun. Sie möchten es einfach nur loswerden und suchen dafür einen Käufer. Sie finden einen Käufer und handeln mit ihm einen Kaufvertrag aus. Der Text vom Notar ist klar. Die Beurkundung steht noch aus, weil der Vertrag unter Gremienvorbehalt steht. Der Geschäftsführer braucht noch die Zustimmung von seinem Aufsichtsrat. Nach der Aufsichtsratssitzung kommt der Geschäftsführer zu Ihnen und sagt: Alles gut, alles super. Toller Kaufpreis. Aber ihr müsst noch auf eure Kosten das Haus abreißen und den Zaun sanieren, und eine Grundstückseinfahrt hätten wir auch gerne. S e i t e | 22 Genau das ist das, was der Stadtrat in letzter Zeit zum Thema „Bayerischer Bahnhof“ beschlossen hat. Da braucht man sich nicht wundern, wenn es so ist, wie es ist. Dazu würden Sie selbstverständlich sagen: Du, Unternehmer, Geschäftsführer, spinnst ja wohl. Wir haben doch einen Vertrag ausgehandelt, und jetzt kommst du mit Nachforderungen. Dann suche ich mir eben einen anderen Investor, oder ich warte. Ich bin auf das Geld nicht angewiesen. Die Zinsen sind niedrig, die Baupreise steigen. - Genau das ist die Situation, die wir momentan haben. Wenn man die Begründung Ihres Antrags liest, stellt man fest: Sie verschleiern die Situation mehr, als sie darzustellen. Sie führen aus, dass es 2014 eine Rahmenvereinbarung gab, die allerdings nie in Kraft gesetzt wurde. Sie verschweigen aber den Grund, warum sie nicht in Kraft gesetzt wurde. Grund war, dass der Stadtrat dieser Rahmenvereinbarung nicht zugestimmt hat, sondern genau das passiert ist, was ich eben dargestellt habe: Es wurden noch zusätzliche Dinge draufgesattelt. - Um im Bild zu bleiben: Sie sollten auf Ihrem Grundstück noch das Haus abreißen, den Zaun sanieren, die Einfahrt bauen. - Genau das ist hier passiert. Und dann wundern Sie sich, dass der Investor sagt: Das mache ich nicht. In Ihrer Begründung schreiben Sie, es habe eine „hoffnungsvolle Mediation“ gegeben. Auch das Ergebnis der Mediation war Gegenstand der Diskussion im Stadtrat. Was gab es? Einen Änderungsantrag. Es wurde wiederum nicht das Ergebnis der Mediation hier im Stadtrat beschlossen, sondern es wurde noch etwas draufgesattelt. - Ich erinnere an das abbruchreife Haus, an den Zaun und an die Grundstückseinfahrt. Genau das ist das, was passiert ist. Und dann wundern Sie sich, dass es nicht vorangeht. Wir haben nun mal eine wirtschaftliche Situation, in der die Baupreise eher steigen und in der Kapitalbindungskosten aufgrund niedriger Zinsen eher gering sind. Das heißt: Der Investor hat eher Zeit, zu warten. Wer nicht warten kann, sind wir, weil wir Schulen brauchen, weil wir Kitas brauchen, weil wir Wohnungen brauchen. Das heißt: Sie verkennen die Situation in der Stadt vollkommen, wenn Sie mit einem Investor so umgehen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es dort nicht voran. Ich meine auch, das Problem sitzt viel tiefer. Bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zwecks Erwerb dieses Grundstücks hat die Stadt sich richtig verzockt, sie hat das Ding total verbockt. Die Stadt war der Auffassung „An wen außer an uns wird denn die Bahn verkaufen?“ und hat deshalb beim Kaufpreis ziemlich gepokert. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Das war ein Fehler; denn plötzlich kam ein Investor, der das Grundstück gekauft hat, und die Stadt stand im Regen. Damals waren die Preise günstig, jetzt liegen sie sehr viel höher. Ich habe das Gefühl, dass Sie dem Investor schlicht und ergreifend den Gewinn nicht gönnen und deswegen immer wieder noch was draufsatteln. Ein cleverer Investor, der ins Risiko gegangen ist, der von der Bahn die Fläche gekauft hat, als die Stadt noch nicht die wachsende und boomende Stadt war, wie es Herr Bonew gerade beschrieben hat, der eine Entscheidung getroffen hat, macht jetzt einen Gewinn. Nur: Wenn Sie jetzt ein Verfahren nach § 65 Baugesetzbuch einleiten, wird er am Ende den Verkehrswert bekommen und genau diesen Gewinn realisieren, den Sie ihm neiden. Das gehört nämlich auch zur Wahrheit dazu. Wären Sie denn bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, am Ende eines Verfahrens wegen Ausweisung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme den Verkehrswert zu bezahlen? Das müssten Sie ja, wenn Sie das Verfahren bis zum Ende durchführen. Es wäre doch im Interesse der Stadt, sich nicht in dieses langwierige Verfahren zu begeben, sondern auf den Investor zuzugehen - bitte beantragen Sie das hier im Stadtrat - und ihm den Verkehrswert anzubieten. Dann könnten wir ihm das Grundstück gleich zum Verkehrswert abkaufen und hätten es selber in der Hand. Dann hätten wir gleich eine Lösung und müssten keinen Umweg über ein langwieriges, mit Klageverfahren bedrohtes städtebauliches Entwicklungsverfahren nehmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim letzten Redebeitrag habe ich gedacht, hier wird ein Märchen aus Tausend und einer Nacht vorgetragen. Herr Morlok, es war doch etwas anders. Dresden ist zwar nicht weit entfernt, aber es sind schon ein paar Kilometer. Sie haben als Stadtrat nicht unmittelbar miterlebt, was hier alles abgelaufen ist. Wegen Ihrer verschwurbelten Darstellungen empfehle ich Ihnen: Schlagen Sie mal bei Karl Marx nach! Im Kapital, Band I, beschreibt er die ungezügelte Gier nach Profit. Dann wissen Sie, was die Gründe dafür sind, dass es dort nicht vorangeht: Man will ein Maximum an Geld herausholen. Im Augenblick wird durch eine mafiaähnliche Struktur in Gestalt der DEGES Volksvermögen, also Vermögen, das allen Bundesbürgern gehört, verhökert, und das obwohl es schon jahrelange Verhandlungen gab, obwohl ein städtebaulicher S e i t e | 23 Wettbewerb gelaufen ist und obwohl die Stadt gar nicht das Gesamtareal erwerben wollte, sondern nur bestimmte Teilflächen. Wir sind den Grünen ausdrücklich dankbar, dass sie nach der anhaltenden Diskussion im Fachausschuss Stadtentwicklung die Initiative ergriffen und es in Schriftform gebracht haben. Wir müssen nun endlich zu Potte kommen. Ich weiß nicht, welches städtebauliche Verfahren beim Bayerischen Bahnhof nicht eingeleitet worden ist. Beim Eilenburger Bahnhof ist es völlig anders gelaufen. Dort gab es ehrliche Verhandlungen zwischen der Deutschen Bahn - ich weiß nicht, ob es die DEGES damals schon gab - und der Stadt, die das Areal erworben hat. Hier hätte man von vornherein sagen können: Das sind die Grundzüge im Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs: Eine durchgängige Grünschneise bleibt erhalten, und beidseits S-BahnTrasse kann gebaut werden. Diese Klarheit gab es ja. Das ist in der Tat so. Deshalb glaube ich dem nicht. Bei uns auf dem Bau sagte man früher immer: Nicht nur summen, Honig muss fließen. - Genauso ist es hier. Wenn ich jetzt höre, dass wieder gesummt respektive verhandelt wird: Für mich zählen nur klare Ergebnisse, und klare Ergebnisse liegen bis heute nicht vor, obwohl wir schon seit 10, 15 Jahren an diesem Bayerischen Bahnhof herumopern. Ich kann mich entsinnen, dass es schon Anfang der 90er-Jahre erste Studien aus dem Stadtplanungsamt dazu gegeben hat. Sie behaupten, der Investor sollte etwas abreißen. Das ist ja der Gipfel. Das stimmt überhaupt nicht. Seit 20 Jahren gibt es ein Sicherheitsrisiko mit der Gewerbeimmobilie „Gurken-Schumann“. Die Stadt hat Fördermittel von 70 bis 80 Prozent eingeworben. Sie hat gesagt: Wir reißen das auf unsere Kosten ab, weil wir endlich die Gefährdungslage an dieser Stelle beseitigen wollen. Daraufhin hat der Investor in der Tat gesagt: Ich will dort eine Kita bauen, woraufhin wir gesagt haben: Okay, es wäre gut, wenn er das übernimmt. Ich selber war mit dabei, als die Rahmenplanung für das Gesamtareal gemacht wurde, die dann durch einzelne Bebauungspläne unterlegt worden ist. 2016 fand ein Wettbewerb statt, in dem es darum ging, vorab Wohnbebauung entlang des Dösner Wegs zu ermöglichen. Es gibt sogar eine Genehmigung nach § 34 BauGB, weil durch den städtebaulichen Wettbewerb Jahre vorher alle Rahmenbedingungen klar sind. Und da stelle ich mir die Frage: Warum ist es da bis heute nicht losgegangen? Warum konnte man sich nicht - Sie waren doch mit dabei. Sie haben doch das Elend miterlebt, was dann losging. Fragen Sie mal Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Ihre Kollegen, die das im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die ganzen Jahre mitgemacht haben! Wären Sie zu den Bürgerveranstaltungen gekommen, wüssten Sie, was dort abgeht. Das ist auch nicht der einzige Ausfall. Ich erwähne hier nur das Jahrtausendfeld. Das ist der gleiche Investor. Das Projekt ist bis heute nicht gestartet, obwohl an dieser Stelle dringend Nägel mit Köpfen gemacht werden müssten. Wir werden ausdrücklich dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, der eine klare Zielstellung enthält, wie das zeitlich ablaufen kann. Jetzt liegt es am Investor, ob er sich in diese Zeitschiene mit eintakten kann. S e i t e | 24 Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Frau Dubrau, möchten Sie noch etwas dazu sagen? - Nicht notwendig; okay. Der Verwaltungsstandpunkt steht zur Abstimmung. Bitte nutzen Sie dafür Ihr elektronisches Stimmgerät und geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 38 - 21 - 4. So beschlossen. 17.4 Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot (VI-A-05622) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.4.1 dazu VSP (VI-A-05622-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Wer bringt den Antrag ein? - Herr Schmidt. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Morlok, ich möchte Ihnen gern antworten. Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Jahr 2017 habe ich in kooperativer Art und Weise auch mit der Vorhabenträgerin vorher abgesprochen. Sie signalisierte mir: Okay, dieser Änderungsantrag ist in Ordnung. - Ich meine mich auch erinnern zu können, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, in der damaligen Stadtratssitzung diesen Vorgang so bestätigt haben. Deswegen überrascht es mich ja so sehr, dass die Vorhabenträgerin sich plötzlich wieder nicht daran gebunden fühlt. Verstehen Sie, dass ich inzwischen - ich will nicht sagen: verzweifelt - ein wenig hoffnungslos bin? Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Unser hier vorliegender Antrag ist eine Initiative gegen schwere Schultaschen, quasi gegen krumme Rücken. Wir leben mittlerweile alle im digitalen Zeitalter. Dennoch ist es an Leipziger Schulen derzeit nicht möglich, interessierten Kindern und Jugendlichen die von ihnen genutzten Schulbücher zusätzlich in digitaler Variante anzubieten, obwohl dies technisch ganz überwiegend möglich wäre, und das ohne größere finanzielle und logische Aufwendungen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlegel, ich habe mich deswegen noch einmal zu Wort gemeldet, weil Sie mir in Ihrer Rede Dinge unterstellt haben, die ich nicht gesagt habe. Sie haben behauptet, ich hätte gesagt, man habe den Investor zwingen wollen, dort Gebäude abzureißen. Das haben Sie mir unterstellt. Diese Ihre Aussage, Herr Schlegel, ist unwahr. Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie im Nachgang anhand des Protokolls zu prüfen, ob ich diese Aussage gemacht habe, also ob ich behauptet habe, man habe den Investor gezwungen oder sei auf ihn zugegangen, Gebäude abzureißen. Herr Schlegel, wenn Sie hier eine Debatte führen und Kollegen im Stadtrat angreifen, dann ist das Ihr gutes Recht. Dann sollten Sie aber auch den Reden der Kollegen zuhören. - Vielen Dank. Die Verwaltung wünscht laut Verwaltungsstandpunkt noch weitere Zeit zur Prüfung. Nun gut. An der Stelle sollte erwähnt werden, dass wir unseren Antrag bereits im März dieses Jahres eingereicht haben. Wir hatten ihn auch deshalb so früh eingereicht, weil wir wollten, dass das Prüfergebnis schon vor Beginn des neuen Schuljahres vorliegt, auch damit es, wenn es denn bis Jahresende braucht, im künftigen Doppelhaushalt berücksichtigt wird. Das ist offensichtlich nicht gelungen. Gemäß Verwaltungsstandpunkt soll die Prüfung bis zum Ende des ersten Quartals 2019 erfolgen. Das wollen wir ihr zugestehen und den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Für dieses Schuljahr ist es bereits zu spät. Deshalb bitte ich, den Bezug auf das Schuljahr 2019/2020 im Verwaltungsstandpunkt zu streichen. Unsere Fraktion wollte damals, dass diese Möglichkeit für das kommende, also das jetzt laufende, Schuljahr geschaffen wird. Ich halte das nach wie vor für möglich. Ich bin nicht sicher, ob die Verwaltung für diese Prüfung tatsächlich noch ein halbes Jahr Zeit braucht. Vielleicht kann sie auch schneller erfolgen, damit es zumindest für das zweite Halbjahr des laufenden Schuljahrs Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 S e i t e | 25 eine Lösung gibt. Sollte das nicht möglich sein und am Ende eine Lösung für das nächste Schuljahr aufgezeigt werden, dann ist es so. Aber zumindest sollten wir uns die Option offenhalten. Insofern: Abstimmung in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, aber ohne die Festschreibung „im nächsten Schuljahr“. So würde ich das zur Abstimmung stellen wollen. - Vielen Dank. Auf dem Einband des Lesebuchs steht drauf: „Auch als E-Book-Reader erhältlich“. Warum muss meine Tochter das Buch täglich hin und her schleppen? Wir unterstützen den Antrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gemeldet hat sich Frau Janssen vom Jugendbeirat. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte! Werte Gäste! Wir unterstützen prinzipiell diesen Antrag auch. Aber es wurde jetzt gerade gesagt, dass Barrieren abgeschafft werden könnten. Ich gebe zu bedenken: Es könnten auch Barrieren aufgebaut werden. Herr Hobusch, Sie können diesen E-Book-Reader finanzieren. Das können aber nicht alle Eltern. Deshalb sehen wir es so: Das kann man zusätzlich anbieten. Wir sollten trotzdem den digitalen Ausbau in den Schulen weiter vorantreiben, damit wirklich allen Schülern Tablets und E-Book-Reader zur Verfügung gestellt werden können, auch denen, deren Eltern sich das nicht leisten können. Wir stimmen natürlich dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu. Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als Jugendparlament haben uns sehr gefreut über diesen Antrag. Auch ich persönlich habe mich sehr darüber gefreut. Wir sprechen immer wieder darüber, dass wir alle möglichen Bereiche zukunftsfähiger machen müssen. Nur im Bereich der wirklichen Zukunft fällt dieses Wort relativ selten. Das finden wir sehr, sehr schade. Wir halten digitale Schulbücher für eine sehr gute Maßnahme. Ich persönlich bin jetzt noch nicht so lange aus der Schule raus. Sie sehen, ich bin nicht gerade groß, ich habe auch nicht so viel Kraft. Ich kann Ihnen sagen: Es ist total nervig, für jedes Fach immer ein dickes Schulbuch Tag für Tag hin und her schleppen zu müssen. Man hat ja doch noch die eine oder andere Hausaufgabe zu erledigen. Es wäre total cool, das auf dem Smartphone oder dem Tablet nachlesen zu können. Für einige - das kann ich mir sehr gut vorstellen - wäre auch die Hürde nicht mehr so hoch, wenn es möglich wäre, das Schulbuch digital aufzurufen. Für alle anderen, die gerne in einem Buch blättern oder vielleicht kein Handy zur Hand haben, gäbe es ja immer noch die analoge Version. Wir als Jugendparlament freuen uns deswegen sehr über den Antrag und sprechen uns für den Verwaltungsstandpunkt aus. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne! Sven Morlok hat vorhin versucht, in Bildern zu sprechen. Ich will es mal etwas plastischer machen bei diesem Thema. Wir können viel dazu sagen. Das ist eine Küchenwaage, und das ist das Lesebuch meiner Tochter, die in die 4. Klasse geht. - 594 Gramm! Und das ist der E-Book-Reader meiner Tochter. - 187 Gramm! Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel. Oberbürgermeister Jung: Können wir in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.6 Marienweg als verbindende radstraße (VI-A-05711-NF-02) Fahr- Einreicher: AfD-Fraktion 17.6.1 dazu VSP (VI-A-05711-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste! Unser Antrag beinhaltet die Prüfung von vier verschiedenen Dingen: Erstens: die Möglichkeit, mit der Deutschen Bahn zu verhandeln, ob beim vorgesehenen Neubau der Bahngleise die Durchfahrthöhen den bisherigen Durchwegungen angepasst werden können. Zweitens: ob in diesem Zuge der Marienweg wieder eine Direktverbindung über die Bahnlinie bekommen kann und somit die derzeit bestehenden kurzen Umwege entfallen können. Drittens: welche Möglichkeiten es gibt, den von der Bahnlinie aus gesehen südlichen Teil des Marienwegs fahrtauglich herzurichten und welche Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Kosten dies mit sich bringt, also eine Ertüchtigung der Straße zum Fahrradweg. Viertens: Prüfung einer Umwidmung der Gesamtstraße zur Fahrradstraße. Löblich ist, dass die Stadtverwaltung die ersten beiden Punkte bereits ohne Stadtratsbeschluss mit unterschiedlichem Erfolg für unser Anliegen umsetzte. So erfuhren wir aus dem Verwaltungsstandpunkt, dass die Durchfahrthöhen von der Bahn bereits beschlossen und die Bahngleise auf 2,50 Meter angehoben werden sollen. - Punkt 1 ist also erfüllt. Punkt 2 ist nicht umsetzbar. Auch diese Prüfung erfolgte bereits durch die Stadtverwaltung und ist in vollem Umfang plausibel. Dort ist ein Grundstück, das einem privaten Besitzer gehört und sich in Nutzung befindet. Im Stadtbezirksbeirat Nordwest wurde der Antrag besprochen und abgelehnt aus dem einfachen Grund: weil die gerade Durchwegung - siehe Punkt 2 - nicht möglich ist. Es wurde auch gefordert, dass der Antrag in einzelne Beschlusspunkte gegliedert werden soll, um punktweise abstimmen zu können. Dem sind wir mit der heutigen dritten Neufassung nachgekommen. Nur die Punkte 3 und 4 sind also noch hier im Rat abzustimmen, wobei es sich hier nur um eine Prüfung und keineswegs um die Umsetzung handelt. Auch der Hinweis im Verwaltungsstandpunkt, dass diese Maßnahme nicht im Radverkehrsentwicklungsplans enthalten sei, entbindet nicht von der Prüfung der Möglichkeit und der Kosten, damit dieser Punkt eventuell in die Fortschreibung dieses Plans später mit aufgenommen werden kann. Daher bitte ich um punktweise Abstimmung der Punkte 3 und 4. Noch einmal verkürzt: In Punkt 3 geht es um die Prüfung der Möglichkeit und der Kosten einer Sanierung oder den Überzug eines Deckenbelages, in Punkt 4 um die Prüfung einer Umwidmung zur Fahrradstraße, eventuell mit Abpollerung der Einmündung Wallstraße. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Herr Keller, ich möchte ergänzen, dass der Verwaltungsstandpunkt zu den Punkten 3 und 4 Ihres Antrags Aussagen enthält, und das bevor uns Ihre Fragen bekannt waren. Zu Punkt 3 haben wir festgehalten, dass es keine Priorisierung für diesen Weg gibt. Zu Punkt 4 haben wir ausgeführt, dass der Südabschnitt aufgrund seines schlechten Zustands nicht für eine Fahrradstraße infrage kommt und es außerdem - das ist das Entscheidende - auf dieser Straße keinen relevanten Kfz-Verkehr gibt. S e i t e | 26 Eine Straße mit sehr wenig Fahrzeugverkehr bietet für Fahrradfahrer sehr gute Bedingungen. Allerdings ist der Zustand der Straße dort besonders schlecht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller noch mal. Stadtrat Keller (AfD): Genau das ist der Grund, weshalb geprüft werden soll, was es kostet, diesen Zustand zu verbessern. Es war mir klar, dass die Straße in einem schlechten Zustand ist. Unser Antrag besagt etwas anderes als Ihr Verwaltungsstandpunkt. Wir haben in unserem Antrag ganz klar formuliert, warum diese beiden Punkte beschlossen werden sollen. Es soll geprüft werden, welche Kosten anfallen, um den Weg fahrradtauglich zu machen, der jetzt nicht fahrradtauglich ist. Gerade weil dort nur wenige Autos fahren, kann man den Weg in eine Fahrradstraße umwidmen. Warum kann man das nicht prüfen? Oberbürgermeister Jung: Gut. Herr Keller, Sie hatten um punktweise Abstimmung der Punkte 3 und 4 gebeten. Dann steht zunächst Beschlusspunkt 3 zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Abstimmung über Beschlusspunkt 4, Prüfung einer Umwidmung. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Gleiches Ergebnis: einige ProStimmen, keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Pause. Ich unterbreche die Sitzung bis 17.05 Uhr. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter und für Schöffen. 14 Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht für die Jahre 2019-2023 (VI-DS-06275) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung, Beigeordneter U. Hörning Ich verlese das Ergebnis. Anwesende Mitglieder des Stadtrats: 64. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 43. Abgegebene Stimmzettel: 62. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 S e i t e | 27 Insgesamt lagen 137 Bewerbungen vor. 124 der 137 Bewerber und Bewerberinnen erhielten die mindestens erforderliche Stimmenzahl. 13 Bewerber erhielten weniger als 43 Stimmen und werden deshalb nicht in die Liste aufgenommen. Ich bedanke mich bei allen, auch bei denen, die jetzt leider nicht zum Zuge kommen, für die Bereitschaft, das jeweilige Ehrenamt auszufüllen. Ganz herzlichen Dank! Wir brauchen solche Menschen in unserer Stadt. Ich verlese die Namen der Nichtaufgenommenen: Daniel Bergmann, Daniel Fest, Ronald Heinold, Sabine Lemke, Heide Luckmann, Julia Stephanie Meier, Beate Nobis, Frank Reim, Katja Rockstroh, Michael Roßa, Henning Sparenberg, Edwin Stiebitz und Ingolf Ziesecke. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 8: Da mehr als die geforderten 100 Personen die notwendige Stimmenzahl erreichten, erfolgte eine Auswahl nach der erreichten Stimmenzahl, bei der insgesamt 24 Personen mit den wenigsten Stimmen ausscheiden mussten. 21 Personen erhielten mindestens 43 und maximal 59 Stimmen und werden nicht in die Liste aufgenommen. Auch hier verlese ich die Namen: Gerd Brand, Karl-Heinz Brock, Bernd Franz, Renate Grünewald, Klaus Haferburg, Jens Herrmann-Kambach, Thomas Heßlich, Kristoff Kleemann, Steffi Klopsch, Birgit Köditz, Gabriela Kultzscher, Katrin Meletzky, Margitta Risse, Klaus Schaffranek, Peter Schoch, Henning Schubert, Erich Schwarzwälder, Dietmar Steeb, Christina Stelzner, Dieter Wolf und Karl-Heinz Zorn. Die nächsthöchste Stimmenzahl 60 erreichten insgesamt 16 Personen. Durch Losentscheid wurden drei Personen bestimmt, die nicht in die Liste aufgenommen werden. Das sind Kai-Uwe Arnold, Sebastian Czich und Klaus Völkner. Somit werden jetzt exakt 100 Personen auf der Vorschlagsliste aufgeführt. 15 Aufstellung einer Ergänzungsvorschlagsliste für die Schöffen für das Jahr 20192023 (VI-DS-06276) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung, Beigeordneter U. Hörning Ich verlese das Ergebnis. Anwesende Mitglieder des Stadtrats: 64. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 43. Abgegebene Stimmzettel: 61. 133 der 138 Bewerber erhielten mindestens die erforderliche Stimmenzahl 43. Fünf Bewerber erhielten weniger als 43 Stimmen und werden deshalb nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen. Das sind Sandra Berger, Hans-Jürgen Dörfler, Angelika Hönisch, Joachim Mucha und Anita Zelenika. Somit sind 133 Personen in die Ergänzungsvorschlagsliste aufgenommen. 8 Einwohneranfragen 8.1 Sicherer Schulweg am Floßplatz (VI-EF06268) Einreicher: Thomas Ruhl Ich begrüße Herrn Thomas Ruhl. Seien Sie herzlich willkommen! - Bürgermeisterin Dubrau beantwortet Ihre Anfrage. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Ruhl! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Gäste auf der Tribüne! Zur Frage 1. Anhand der unbefriedigenden und äußerst schwierigen Situation am Floßplatz - jeder, der dort ab und zu vorbeiläuft, weiß das - generieren Sie auch Ihre beiden Eingangsfragen. Unser ganzes Verkehrssystem einschließlich des Verhaltens jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers ist letztendlich nichts anderes als ein Kompromiss zwischen vielfältigen Aspekten. Da geht es um Sicherheit, natürlich nicht nur für Schulkinder. Da geht es um Gesundheit und Umweltschutz. Da geht es natürlich auch um Kategorien wie Schnelligkeit, Wirtschaftlichkeit, Erreichbarkeit, Bequemlichkeit, um nur einige zu nennen. Natürlich hat die Kommune im Rahmen der übertragenen Aufgaben der örtlichen Verkehrsorganisation eine ganz besondere Verantwortung, die unterschiedlichen Belange im Rahmen der Gesetze und Verordnungen bestmöglich untereinander abzuwägen. Dabei genießt die Schulwegsicherheit große Priorität in Leipzig. Es gibt dafür extra eine Arbeitsgruppe, nämlich die AG Schulwegsicherheit, die unter der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung regelmäßig die Schulwege prüft und der unter anderem auch Vertreter des Verkehrs- und Tiefbauamts, des Ordnungsamts, der Polizei, der Verkehrswacht und des Stadtelternrats angehören. Die Gewährleistung der Sicherheit auf den Schulwegen ist eine ständige Aufgabe in dieser Arbeitsgruppe. Die Stadt investiert erhebliche finanzielle Mittel, um die Schulwege in Abhängigkeit von den örtlichen und verkehrlichen Bedingungen sicherer zu machen. Der Floßplatz - das merken Sie an - ist im Abschnitt zwischen Paul-Gruner-Straße und Riemannstraße als Schulweg ausgewiesen. Um Konflikte zwischen Rad- und Fußgängerverkehr, insbesondere mit Schulkindern, zu vermeiden, wurde bewusst auf eine Freigabe der dafür dort auch zu schmalen Gehwege für den Radverkehr Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 verzichtet. Radfahrer müssen sich dort im Mischverkehr auf der Fahrbahn bewegen; Ausnahme sind Kleinkinder, die auf dem Gehweg fahren dürfen. Tun Radfahrer dies nicht, handeln sie verkehrswidrig. So verständlich die Verärgerung über die im Einzelfall zu schnellen oder zu rücksichtslosen Radfahrer auf dem Gehweg ist, so richtig ist aber auch die von Ihnen getroffene Feststellung, dass die Situation auch für den Radverkehr problematisch ist und Radfahrer gerade im dichten Kfz-Verkehr häufig kein sicheres Gefühl bei der Nutzung der Straße in diesem Bereich haben. Jetzt zu Ihren Fragen 2 und 3. Die von Ihnen beschriebenen Verkehrsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer in dem Straßenzug Harkortstraße/Floßplatz sind nicht zufriedenstellend und sollten verbessert werden. Dieses wird schon seit längerer Zeit im Verkehrs- und Tiefbauamt geprüft. Derzeit wird eine Vorplanung mit verschiedenen Varianten erarbeitet. Ein Idealbild wird es für keine Richtung geben können; es wird immer nur ein Kompromiss möglich sein. Es wird immer Verkehrsarten geben, deren Verkehrswege verschmälert werden müssen. Hierbei sind die komplexen Umfeldbedingungen zu beachten und umfangreiche Abstimmungen durchzuführen. Der verfügbare Straßenraum ist extrem begrenzt an dieser Stelle. Er reicht nicht für eine optimale, nebeneinander angeordnete Verkehrsführung: Fußweg, Radweg und Autospuren auf der Straße, auf der anderen Seite dasselbe. Neben den Belangen der Sicherheit des Rad- und Fußgängerverkehrs sind auch die Belange des fließenden Verkehrs zu berücksichtigen. Wie bekannt, handelt es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße mit einer erheblichen Verkehrsbelastung und einer erheblichen Verkehrsbedeutung innerhalb des Straßennetzes der Stadt Leipzig. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen solche Hauptverkehrsstraßen über eine entsprechende Leistungsfähigkeit verfügen. Im Abwägungsprozess sind letztlich die Angemessenheit und die Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten zu bewerten und zu entscheiden. Da es diesbezüglich noch erheblichen Abstimmungsbedarf gibt, liegen die Varianten zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vor, sodass ich sie Ihnen nicht im Detail vorstellen kann. Wenn sie vorliegen, werden wir sie sicher im Stadtentwicklungsausschuss intensiv diskutieren. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage, Herr Ruhl. S e i t e | 28 Ruhl (Einwohner): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste und Medienvertreter! Vielen Dank, dass ich hier die Möglichkeit habe, zu meinen Anliegen zu reden. - Frau Dubrau, Sie sind zwar jetzt auf viele Aspekte eingegangen, doch leider höre ich schon seit vielen Jahren immer wieder dasselbe. Ich hatte das bereits 2012 dem Verkehrs- und Tiefbauamt schriftlich mitgeteilt. Bei einem Vor-Ort-Termin im Oktober 2013, an dem Sie dankenswerterweise teilgenommen haben, falls Sie sich noch daran erinnern können, haben wir uns die Situation gemeinsam angeschaut. Schon damals haben Sie versprochen, das in die Planung aufzunehmen. Damals machten Sie geltend: In der Karl-Liebknecht-Straße wird momentan gebaut, dies ist die Umleitungsstrecke. Sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, werden wir entsprechende Planungen umsetzen. Die Zeit bis dahin nutzen wir, um Planungen für diesen Bereich voranzutreiben. - Wie gesagt, das war 2013. Deswegen meine Frage: Wie lange wollen Sie uns noch hinhalten? Noch ein Zweites: Ich habe mich als Bürger an die Polizei gewandt und darauf hingewiesen, dass Radfahrer auf dem Fußweg fahren, obwohl dieser als Fußweg ausgewiesen ist. Daraufhin hat die Polizei dort Kontrollen durchgeführt. Die Polizei hat mir danach Folgendes mitgeteilt, wenn ich das mal zitieren darf: Die durchgeführten Verkehrskontrollen zeigten auf, dass die Verkehrsteilnehmer bei der Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit kaum Einsicht zeigen und Argumente der eigenen Sicherheit anbringen. Ja, was ist denn mit der Sicherheit der Schulkinder? Das war ja auch hier meine erste Frage: Was ist mit der Sicherheit der Schulkinder? Kinder sind das höchste Gut einer Gesellschaft. Ich lade Sie gern ein, liebe Stadträtinnen und Stadträte, dort mal entlangzulaufen. Dort schießen die Fahrräder so rasant an einem vorbei, dass man fast einen Herzinfarkt bekommt. Wenn Sie Glück haben, wird vorher geklingelt. Wenn nicht, werden Sie angebrüllt oder beleidigt, weil Sie nicht schnell genug zur Seite springen. - Das ist doch kein Zustand, gerade wegen der vielen Kinder, die dort unterwegs sind. Was meinen Sie, wie es denen geht, wenn sie von Erwachsenen beleidigt werden? Das macht sie ängstlich und traurig. Das mögen Einzelfälle sein, ja. Nichtsdestotrotz ist die Lösung an der Stelle unglücklich. Deswegen nach wie vor meine Forderung: Fassen Sie sich ein Herz und nehmen Sie dort eine Fahrspur weg! Sie haben eben gesagt: Diese Straße hat eine große Bedeutung für den Stadtverkehr. - Ja, aber Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 für den Stadtverkehr von Markkleeberg. Die Markkleeberger sind doch diejenigen, die diese Straße nutzen. Der Schleußiger Weg kommt dort einspurig herunter und wird an dieser Stelle künstlich auf zwei Spuren verbreitert, damit extra viele Autos in Richtung Innenstadt fahren können. Ganz ehrlich, das nutzt eigentlich nur den Markkleebergern, aber das sind nicht Ihre Wähler - jedenfalls noch nicht; vielleicht wird ja auch Markkleeberg einmal eingemeindet. Solange dies nicht der Fall ist, fassen Sie sich ein Herz und nehmen Sie dort eine Spur weg! Nehmen Sie von mir aus auch eine Spur von der Mahlmannstraße weg! Wenn man als Fahrradfahrer von der Mahlmannstraße kommt, steht man auf einmal vor einer roten Fußgängerampel und muss sich wieder in den Verkehr einfädeln. Wenn es von dort gleich durchgängig über den Floßplatz bis zur Innenstadt ginge, wäre das für Fahrradfahrer ideal und würde auch unseren Kindern helfen, die dort den Schulweg nutzen. Im Übrigen: Dort befinden sich eine Grundschule und eine Mittelschule. Es gibt also sehr viele Kinder, die diesen Weg nehmen. Das sollte für Sie Anlass genug sein, die dortige Situation zu verbessern! - Danke schön. Bürgermeisterin Dubrau: Sich ein Herz zu fassen, damit ist es leider nicht getan. Es gelten Gesetze in unserem Land. Die Straßenverkehrsverordnung ist ein relativ strenges Gesetz. Ich hatte Ihnen bereits gesagt, dass derzeit mehrere Varianten in Arbeit sind. Wir werden diese Varianten diskutieren, sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit. Dann werden wir sehen, welche Variante am Ende eine Mehrheit in der Gesellschaft findet. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 8.4 Unterstützung der Stadt für von Entmietung betroffene Mieter*innen (VI-EF06272) Einreicher: Franziska Schreiter Einreicher: Holger Zigan Frau Schreiter ist nicht anwesend. Aber ich begrüße Herrn Zigan. Herzlich willkommen! - Frau Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Zigan! Sie fragten nach der Unterstützung der Stadt für von Entmietung betroffenen Mieter*innen. Auch hier muss ich einige Dinge voranstellen. Zum Ersten. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Stadtpolitik haben ein zentrales Interesse an S e i t e | 29 ausreichenden und auch finanziell angemessenen Wohnmöglichkeiten für alle Bevölkerungsteile unserer Stadt. Mit Blick auf die aktuelle Wohnungsmarktentwicklung setzt die Stadt verschiedene wohnungspolitische Instrumente ein - das steht heute auch auf der Tagesordnung -, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Das reicht von Wohnungsbauförderprogrammen, die vonseiten des Landes Sachsen seit April 2017 aufgelegt werden - das erste Drei-Jahres-Programm ist jetzt in der Umsetzung: mit Wohnraum zu preisgünstigeren Mieten, als es im Neubau möglich ist -, über Beratungsansätze der Mietergemeinschaften im Netzwerk „Leipziger Freiheit“ bis hin zu rechtlichen Instrumenten, beispielsweise der Kappungsgrenzenverordnung, die im Februar 2018 vom Freistaat für die Stadt Leipzig erlassen worden ist. In Vorbereitung sind weiterhin soziale Erhaltungssatzungen; das haben Sie sicherlich schon aus der Zeitung entnommen. Zum Zweiten. Ein unfairer, gegebenenfalls auf Verdrängung gerichteter Umgang mit Mietern durch einzelne Eigentümer wird von der Stadtverwaltung außerordentlich bedauert und in keiner Weise gebilligt - ohne dass ich damit zu Ihrem konkreten Fall Stellung nehmen möchte, da ich dies in der Sache nicht kann und es letztlich eine Sache von Gerichten ist, zu entscheiden, wo im privaten Mietrecht zulässige Grenzen überschritten wurden und wo nicht. Nun zu Ihren Fragen. Zur Frage 1. Die Möglichkeit der Stadtverwaltung, von Wohnungskündigungen betroffene Mieter*innen zu unterstützen, sind extrem begrenzt. Das Verhältnis von Eigentümern und Mietern ist in dem Zivilrecht zugehörigen Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt, während die Stadtverwaltung hoheitlich nur im öffentlichen Recht und nicht im privaten Zivilrecht handeln kann. Sie ist also weder in den Mietverhältnissen ein Vertragspartner, noch ist sie Teil eines möglichen Rechtsmittels. Dies umfasst auch die von Ihnen angesprochene städtische Schlichtungsstelle für wohnungsrechtliche Angelegenheiten, die zwar beantragt war, zu der aber im Juni 2015 von der Ratsversammlung folgender Beschluss gefasst worden ist. Ich zitiere: Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden kann. Für allgemeine Mietstreitigkeiten soll die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen) stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Zitatende. - Die Errichtung einer Schlichtungsstelle ist insofern nicht vorgesehen. Einerseits soll die Stadt Leipzig als Herausgeberin des Mietspiegels, der Betriebskostenbroschüre, Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 des Heizspiegels sowie des schlüssigen Konzepts zur Herleitung angemessener Kosten für die Unterkunft Neutralität wahren. Andererseits bestehen für Mieter und Vermieter Beratungs- und Vertretungsangebote durch den Mieterverein Leipzig e. V., die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. oder Haus & Grund e. V., die in Mieter-Vermieter-Konflikten beraten und unterstützen. Um Mieter künftig besser vor bewusstem Missbrauch bei Ankündigung oder Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zu schützen, wurde in den vom Bundeskabinett gerade verabschiedeten Entwurf des Mietpreisanpassungsgesetzes ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz gegen den Vermieter aufgenommen wie auch eine mit einer Geldbuße bewehrte Ordnungswidrigkeit in Fällen eines Herausmodernisierens. Voraussichtlich zum 01.01.2019 soll dieses neue Gesetz in Kraft treten. Ich hoffe, dass es kommt. Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig tritt selbst nicht als Bauherr oder Vermieter von Mietwohnraum auf. Sie kann nur in dem ihr rechtlich zugewiesenen Rahmen für betroffene Akteure des Wohnungsmarktes gestaltend agieren, um dieses Ziel zu erreichen. Mittelbar ist die Stadt als Eigentümerin der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft LWB auch selbst Akteur, über diesen Umweg. Für die LWB hat der Stadtrat daher eigene, auch diese Zielstellungen berücksichtigende Eigentümerziele beschlossen. Die LWB hält im Leipziger Süden daraufhin mehr als 33 Prozent ihrer dort befindlichen Bestände im KdU-fähigen Segment, also im untersten Preissegment, vor. Über aktuelle Vermietungsangebote können sich Interessenten bei der Zentralvermietung oder die VermietungsApp der LWB informieren. Leerstehende Bestände der LWB gibt es im Leipziger Süden allerdings derzeit nur in mittelfristig zur Sanierung vorgesehenen Gebäuden. Es gibt aber andere Bereiche der Stadt, in denen noch Wohnungen leerstehen und zur Vermietung bereit sind. Grundsätzlich ist es der LWB wie der Stadt jedoch nicht möglich, für alle derzeit in privaten Wohnungsbeständen beheimateten Mieter mit KdU-fähiger Miete Ersatzwohnungen anzubieten. Man muss auch wissen: Um eine solche Wohnung zu bekommen, muss man tatsächlich in das Segment „Kosten der Unterkunft“ fallen. Zur Frage 3. Als einzig mögliches bauordnungsrechtliches bzw. planungsrechtliches Instrument prüft die Stadt Leipzig derzeit den Einsatz von sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Baugesetzbuch in Teilgebieten von Leipzig. Diese werden häufig auch als Milieuschutzsatzungen bezeichnet. Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungssatzung bedürfen sämtliche Rückbau- S e i t e | 30 maßnahmen sowie alle baulichen und Nutzungsänderungen eines Grundstücks einer Genehmigung. Eine soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument, das allerdings nicht dem individuellen Mieterschutz dient. Es geht dabei generell um den Erhalt der Zusammensetzung der Bevölkerung. Das heißt: Die Satzung wirkt nur indirekt mieterschützend, weil sie die Möglichkeit des Immobilieneigentümers zur baulichen Veränderung, sprich: Aufwertung, des Wohngebäudes in gewissem Sinne beschränkt. Allerdings: Genehmigungsfrei sind alle Maßnahmen, die der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards dienen. Modernisierungen, die über die Herstellung eines zeitgemäßen Standards hinausgehen, können über dieses Instrument also unterbunden werden. Eine soziale Erhaltungssatzung schützt aber nicht vor Modernisierung. Zielstellung einer sozialen Erhaltungssatzung ist es, die Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Zusätzlich können Einschränkungen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen festgelegt werden. Ein entsprechendes Entscheidungspapier zum Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen liegt bereits vor und wird der Ratsversammlung demnächst zur Entscheidung vorgelegt werden. Oberbürgermeister Jung: Auch Sie haben der Möglichkeit der Nachfrage. Zigan (Einwohner): Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, dass ich hier sprechen darf. - Ich habe noch zwei Fragen. Was spricht denn gegen eine Wiedervermietung der zahlreich leerstehenden, unsanierten LWB-Häuser in der Südvorstadt und in Connewitz? Warum werden diese Häuser nicht so hergerichtet, dass sie zu KdU-fähigen Preisen wiedervermietet werden können? Bürgermeisterin Dubrau: Dieses Thema ist schon mehrfach behandelt worden, auch in diesem Gremium hier. Diese Gebäude befinden sich in einem baulich schlechten Zustand. Insbesondere die Infrastruktur dieser Gebäude, konkret: die Elektro- und Sanitäranlagen sind in einem schlechten Zustand. Es wäre mit sehr hohen Kosten verbunden, eine Einzelwohnung wiedervermietbar zu machen. Dafür müssten Sanitär- und Elektroleitungen im gesamten Gebäude komplett neu verlegt werden. Allerdings würde diese Wohnung nur so lange vermietet, bis anderswo eine frei wird. Insofern hat die Wohnungsbaugesellschaft die Entscheidung getroffen, die auch im Aufsichtsrat bestätigt worden ist, eine komplexe Sanierung des gesamten Hauses vorzunehmen Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 und dafür das Haus Stück für Stück freizuziehen, also nicht mit Zwang, dass alle auf einmal ausziehen müssen, sondern Wohnung für Wohnung. Ist dies erfolgt, wird das Haus komplett saniert. Zigan (Einwohner): Danke. - Ich habe noch eine Frage: Führt die LWB eine Statistik zu KdU-fähigen Wohnungen in den einzelnen Stadtteilen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde sagen, ja. Zigan (Einwohner): Okay. - Danke. Hennig (Einwohner): Guten Tag! Ich bin heute in Vertretung für Frau Schreiter da. Mein Name ist Hennig. - Ich habe noch eine Nachfrage zur Antwort auf die Frage 2. Wie beurteilt die Stadt die Situation in der Hardenbergstraße 6, wo die LWB mit einer Warmmiete von 1.330 Euro fast 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts einer Leipzigerin verlangt? Nur zur Erinnerung: Das monatliche Durchschnittsgehalt in Leipzig liegt bei 1.700 Euro. Wie hoch sollte Ihrer Meinung nach der Anteil der Miete am monatlichen Einkommen sein? Bürgermeisterin Dubrau: Das kann man so pauschal nicht beantworten. Die Wohnungsbaugesellschaft ist als Gesellschafterin Eigentümerin der Wohnung. Sie ist angehalten, ihre Wohnungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu sanieren, zu erhalten und auch neu zu bauen. In Ihrem Portfolio hat sie einen sehr großen Anteil an KdU-Wohnungen und Wohnungen im unteren Preissegment, die sie teilweise auch anbietet, selbst wenn diese nicht mehr so gut auf dem Markt laufen. Sie hat auch einige wenige Wohnungen, die komplett modernisiert sind und aufgrund der entsprechenden Modernisierungsumlage in das teurere Segment fallen. Das ist das natürliche Recht einer Gesellschaft. Zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit: Gerade jetzt, wo so viel neu gebaut wird, ist es notwendig, dass ein ganz kleiner, ein wirklich verschwindend kleiner Teil auch in diesem Segment vermietet wird. Insgesamt liegen die Mieten der Wohnungsbaugesellschaft aber unter der Durchschnittsmiete, die wir in Leipzig haben. Hennig (Einwohner): Okay. - Noch eine zweite Nachfrage, die auf Ihre Antwort auf die Frage 3 abzielt. Sie hatten die soziale Erhaltungssatzung schon angesprochen. Dazu meine Frage: Gibt es Bestrebungen, eine soziale Erhaltungssatzung S e i t e | 31 auch für Connewitz oder die Südvorstadt zu erlassen? Falls das bisher nicht diskutiert wurde, frage ich: Warum wurde das bisher nicht diskutiert? Bürgermeisterin Dubrau: Es gibt ein Screening für die Gesamtstadt. Darauf basierend wurde herausgearbeitet, für welche Gebiete der Stadt ein Bedarf bestehen könnte. Wenn die Diskussion hier im Stadtrat zum Abschluss gekommen ist, wird es eine vertiefende Untersuchung dieser Gebiete geben, in der auf Grundlage statistischer Zahlen genau festgestellt wird - das hat nicht mit Wollen oder Nichtwollen zu tun -, in welchen Gebieten der Stadt der größte Bedarf besteht. Da das noch nicht stattgefunden hat, kann ich Ihnen die genauen Gebiete noch nicht benennen. Hennig (Einwohner): Okay. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Weil wir die Frage der Milieuschutzsatzungen tatsächlich schon eine Weile hier im Rat diskutieren: Können Sie uns sagen, wann uns dazu eine Vorlage im Stadtrat erreichen wird? Das hängt ja auch mit den wohnungspolitischen Instrumenten, die heute auf der Tagesordnung stehen, zusammen. Wir haben dazu einen Änderungsantrag gestellt. Wann wollen Sie uns das vorlegen? - Das ist meine erste Frage. Die zweite Frage. Sie haben eben die Verschärfung der Mietpreisbremse angesprochen. Ich glaube, unter diesem Titel läuft ja all das, was auf Bundesebene zu Mieterschutzrechten geplant ist. Momentan steht in der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts: Man will die Mietpreisbremse, weil unwirksam, nicht beantragen. - Wenn diese jetzt allerdings verschärft wird, wirkt sie ja vielleicht doch. Hat sich die Meinung der Stadtverwaltung diesbezüglich inzwischen geändert? Wird man sie beantragen, oder hält man weiter an der Meinung fest, die in der Fortschreibung steht? Bürgermeisterin Dubrau: Zu Ihrer ersten Frage. Die Vorlage wird in der nächsten Stadtratssitzung auf der Tagesordnung stehen. Zur zweiten Frage. Wir können nur von dem ausgehen, was im Gesetz steht. So wie das Gesetz jetzt formuliert ist, halten wir die Mietpreisbremse für unwirksam. Auch die großen Parteien haben festgestellt, dass sie unwirksam ist. Sobald eine Neufassung des Gesetzes vorliegt, werden wir Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 diese natürlich prüfen. Dann wird sich herausstellen, ob wir die Mietpreisbremse beantragen oder nicht. Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine Nachfrage. Ich hatte sie schon in der ersten Lesung im Ausschuss gestellt; sie wurde dort aber nicht beantwortet. Ich hatte schon dort nachgefragt: Macht es dann nicht Sinn, die jetzt noch unwirksame Mietpreisbremse zu beantragen? Wir müssen sie ja nach wie vor beim Land beantragen. Das heißt: Wenn wir sie beantragen, gehen wieder anderthalb Jahre ins Land, bis sie tatsächlich kommt; anderthalb Jahre mindestens, wie ich das Land kenne. Daher meine Frage: Macht es dann nicht Sinn, die jetzt unwirksame Mietpreisbremse zu beantragen in der Vorausschau, dass dann die neue, wirksame zügiger bei uns eingeführt werden und damit auch schneller greifen kann? Bürgermeisterin Dubrau: In den Städten, wo die Mietpreisbremse jetzt angewendet wird, hat sie eher das Gegenteil erzeugt. Das ist nicht das, was wir uns für Leipzig wünschen. - Das zum Ersten. Gelegentlich gehen Verfahren auch mal sehr schnell. Es wäre, glaube ich, kontraproduktiv, die Mietpreisbremse jetzt zu beantragen und eine Bestätigung nach der alten Gesetzgebung zu bekommen. Lassen Sie uns doch abwarten, bis der Wortlaut der Neufassung vorliegt! Wenn denn der Nachweis der Wirksamkeit geführt werden kann, können wir immer noch mit dem Verfahren, das dann ermöglicht wird, zielgerichtet einen Antrag stellen. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Ich will auf das Thema Entmietung zurückkommen. Es geht um die Thierbacher Straße, von der schon seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit zu hören und zu lesen ist. Meine Frage an die Verwaltung: Haben Sie sich einmal mit dem Eigentümer zusammengesetzt, und, wenn nein, könnte die Stadtverwaltung mal das Gespräch mit dem Eigentümer suchen? Das Thema Entmietung steht ja heute nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung. Wir müssen versuchen, bei dem Thema eine gewisse Vermittlungskompetenz zu entwickeln. Wenn wir dort mit der Autorität der Stadt Leipzig auftreten, ist das vielleicht doch noch etwas anderes, als wenn ein Mieter mit einem vom Mieterverein vermittelten Rechtsanwalt ankommt. Eigentümer, die zu solchen Mitteln greifen, müssen sehen, dass ihnen auf die Finger geschaut wird, was sie da tun. S e i t e | 32 Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte versucht, sehr ausführlich darzustellen, dass wir uns hier im öffentlichen Recht befinden. Über das öffentliche Recht habe ich keine Chance, an der Stelle tatsächlich etwas durchzusetzen. Die einzige Möglichkeit wäre über den Milieuschutz, die Kappungsgrenze oder Ähnliches. Ich meine, sicherlich kann man sich alle Vermieter mal an den Tisch holen. Aber wir haben wirklich Hunderte solcher Anträge. Die Möglichkeit sehe ich zumindest in der Bauabteilung nicht. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Meine erste Frage geht in eine ähnliche Richtung. - In letzter Zeit gab es zum Beispiel Entmietungen in der Jahnallee, in der Bernhard-Göring-Straße, in der Könneritzstraße, in der Karl-Heine-Straße, in der Thierbacher Straße. Es gibt sicher noch diverse andere Beispiele, wo in Privatmietverhältnissen Entmietungen stattfinden. Frau Dubrau, Sie haben die begrenzten Möglichkeiten der Stadt dargestellt. Aber eine Stadtverwaltung muss auch für die Menschen da sein, die in privatrechtlichen Mietverhältnissen leben. Es muss Instrumente oder zumindest Kommunikation geben. Das Beispiel Thierbacher Straße ging ja hinlänglich durch die Presse; es wurde auch im Vortext dieser Anfrage angeführt. Man muss sich das wirklich mal vor Augen führen: Da ist das Dach abgebaut. Da sind die Essen abgebaut. Da müssen Leute ihre Wohnungen räumen. Das ist gerichtlich nicht zu stoppen. Ich erwarte schon, dass auch die Stadt ein Auge darauf hat und nach geeigneten Instrumenten sucht. In eine Frage verpackt: Verfolgt die Stadt Leipzig über Medienveröffentlichungen die ganz verschiedenen Entmietungsfälle, die es gibt? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage zielt auf KdU-fähigen Wohnraum. Das war in der Debatte zur Einwohneranfrage von LWB-Mieter*innen im Leipziger Süden schon einmal Thema hier. Ich hatte damals darum gebeten, dass das für den Leipziger Süden ortsteilgenau aufgeschlüsselt wird. Konkret: Wie viel KdU-fähigen Wohnraum gibt es in Connewitz, in der Südvorstand, in Lößnig usw.? Gibt es in den Schwerpunktgebieten der Gentrifizierung, in der Südvorstadt und in Connewitz, genug KdU-fähigen Wohnraum? Ich würde Sie bitten, das zumindest für die LWB ortsteilgenau aufzuschlüsseln und das nachzureichen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Bürgermeisterin Dubrau: Zur zweiten Frage. Ja, es gibt im Südbereich genügend KdU-fähige Wohnungen. Das hat die LWB noch einmal dargestellt. Zur ersten Frage kann ich mich eigentlich nur wiederholen. Die Stadt Leipzig hat an dieser Stelle keine Möglichkeit, etwas zu erreichen. Das müssen die Mieter tatsächlich selber machen. Der Gesetzgeber hat ihnen die Verantwortung und die Möglichkeit dazu gegeben. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Ich meine, man weiß doch, wie Eigentümer und Vermieter mit Mietern umgehen: Sie bieten ihnen eine andere Wohnung an und legen noch eine kleine Umzugspauschale obendrauf, und schwuppdiwupp sind viele ausgezogen. Wenn sich die Mieter zusammenschließen, die Beratungsmöglichkeiten des Mietervereins nutzen und gemeinsam vor Gericht ziehen würden, hätten sie bestimmt eher eine Chance, in ihrem Haus zu bleiben. Wenn aber nur noch einer da ist, ist das häufig sehr schwierig. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Frau Dubrau, erlauben Sie mir ein paar Nachfragen zu städtebaulichen Instrumenten. Geben Sie mir recht, dass im Anwendungsbereich einer Erhaltungssatzung es sein kann, dass Sie zur Durchsetzung der Ziele Vorkaufsrechte ausüben oder sogar zu Enteignungsmaßnahmen greifen müssten? Geben Sie mir recht, dass Vorkaufsrechte und Enteignungsmaßnahmen grundsätzlich nur dann wirksam durchsetzbar sind, wenn es dazu auch Haushaltspositionen gibt, die das vorsehen? Wo finden wir im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 einen entsprechenden Kostenvoranschlag dafür? Bürgermeisterin Dubrau: Es gibt bisher nur eine Stadt in Deutschland - zumindest ist mir nur eine bekannt -, die das Thema so weit treibt, dass tatsächlich eine Enteignung stattfindet, und das ist Berlin, genauer: der Bezirk Berlin-Friedrichshain/ Kreuzberg. Diese Beispiele werden Sie sicher auch kennen. Der Bezirk hat inzwischen eine Vielzahl von Gebäuden aufgekauft und zeigt damit Eigentümern, dass die Stadt diese Möglichkeit tatsächlich nutzt, wenn ein Eigentümer eine Sanierung in finanziell vernünftigen Relationen ablehnt. Die Aufwendungen eines Eigentümers für eine Sanierung müssen natürlich gedeckt sein, sie muss ihm Gewinn in Form einer Wertsteigerung seines Eigentums bringen, aber er muss eben auch die Leistungsfähigkeit der Mieter berücksichtigen. Viele Eigentümer halten sich daran. Es sind Einzelfälle, wo das nicht funktioniert. S e i t e | 33 Wie Sie wissen, sind wir im Moment in der Diskussion zur Erhaltungssatzung. Wir werden in der nächsten Stadtratssitzung über dieses Thema diskutieren. Wenn das genaue Screening vorliegt, werden wir gemeinsam, der Stadtrat und die Verwaltung, festlegen, wie weit wir mit unseren Instrumenten tatsächlich gehen. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Wenn ich an Ihre Ausführungen anknüpfen darf: Halten Sie die Maßnahmen, die Sie vorgeschlagen haben, tatsächlich für erfolgversprechend? Bürgermeisterin Dubrau: Ich sage einmal so: Es gibt schärfere Schwerter. Aus Sicht der Fachleute, die sich mit diesem Instrument schon seit längerer Zeit und in ganz Deutschland beschäftigen, kann es gerade in Bereichen, wo ein besonders großer Druck herrscht, tatsächlich mietdämpfend wirken. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Können Sie uns erfolgreiche Beispiele dafür benennen? Bürgermeisterin Dubrau: Die Münchner wenden dieses Instrument schon seit sehr langer Zeit in Teilbereichen an. Es gibt gegenwärtig in Berlin sehr erfolgreiche Beispiele. Es gab in der Vergangenheit, als noch Obergrenzen galten - das werden Sie sicher wissen -, Hunderte von Häusern in Erhaltungssatzungsgebieten, bei denen zivilrechtliche Verträge zwischen Mieter und Vermieter den langfristigen Schutz für die Mieter sichergestellt haben. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Geben Sie mir recht, dass gerade in Berlin dieses Instrument als Druckmittel genutzt worden ist, obwohl aufgrund der Haushaltslage dort überhaupt keine Möglichkeit zum Ankauf und zur Ausübung von Vorkaufsrechten bestanden hat und damit der Versuch unternommen worden ist, diese Vereinbarung, die Sie eben angesprochen haben, durchzusetzen? Bürgermeisterin Dubrau: Sie können das als Druckmittel bezeichnen. Wenn ein Kriterium festgelegt ist, was bei der Sanierung einer Wohnung nicht zulässig ist, und ein Eigentümer genau das beantragt, dann wird das nicht genehmigt. Es ist aber immer das genehmigt worden - das kenne ich auch aus anderen Städten -, was dem zeitgemäßen modernen Standard einer heutigen Wohnung entspricht. Also: Es musste keiner die Ofenheizung behalten, es musste keiner weiterhin auf halber Treppe aufs Klo gehen. Eigentümer konnten eine moderne Heizung und ein Badezimmer Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 einbauen und unter bestimmten Bedingungen auch einen Aufzug. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Halten Sie es für legitim, solche Mittel anzuwenden und durchzusetzen? S e i t e | 34 Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. - Ich denke, das Thema ist noch längst nicht zu Ende diskutiert und wird uns weiter beschäftigen. Im Oktober werden wir uns in einem Verwaltungsstandpunkt zu den Anträgen positionieren und die Diskussion hier fortsetzen. 8.5 Kurze Südabkurvung (VI-EF-06273) Einreicher: Andreas Th. Müller Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, ich finde, Sie sollten dieses Gespräch im Fachausschuss fortsetzen. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ich hole das nach. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist auch für Bestandsmieter vernünftig, wenn in ihrer Wohnanlage abschnittsweise saniert wird, weil die Mieter vor Beginn der Sanierung innerhalb der Wohnanlage umziehen können und erst nach Ende der Sanierung weiterer Zuzug erfolgt. Damit wird vermieden, dass Mieter während einer Sanierung von dort vertrieben werden. Ein Zweites. Hat es in der Hardenbergstraße 2-6 möglicherweise Zusammenlegungen von Wohnungen gegeben? Soweit mir bekannt, gab es dort sehr kleine 2-Raum-, maximal 3-Raum-Wohnungen. In der Südvorstadt soll es ja auch familiengerechte Wohnungen geben. Es gibt immer wieder Anfragen, ob es möglich ist, an Mietergemeinschaften zu verkaufen. Ist es richtig, dass es die Strategie der LWB ist, insbesondere in den Gebieten, wo sie nur geringe Wohnungsbestände und nur wenige bezahlbare Wohnungen hat, nicht zu verkaufen? Bürgermeisterin Dubrau: Die LWB hält sich an die vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerziele. Der Gesellschafter hat sie beauftragt, genau das, was Sie eben dargestellt haben, zu tun. Es ist das Tagesgeschäft der Wohnungsbaugesellschaft, solche Umzüge zu organisieren, abschnittsweise zu modernisieren, auch kleinere Wohnungen zusammenzulegen, allerdings nur einige wenige, weil nicht nur große, sondern auch kleine Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt fehlen. Wenn der Aufwand nicht zu groß ist, tatsächlich familiengerechte Wohnungen herzustellen, macht die Wohnungsbaugesellschaft das auch. Herzlich willkommen, Herr Müller! - Kollege Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Müller! Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will die ersten drei Fragen im Zusammenhang beantworten; denn sie beziehen sich aus Sicht der Verwaltung auf Ratsbeschlüsse, insbesondere auf die vom 24. Februar 2010 und vom 19. Januar 2011. Durch den Ratsbeschluss im Jahr 2010 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, sich in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, dass die Inbetriebnahme der alternativen kurzen Südabkurvung ausgesetzt und die kurze Südabkurvung bei Ostwindwetterlage komplett abgeschafft wird. Die Stadtverwaltung hat diesen Auftrag umgesetzt. Der Antrag der Stadt in der Fluglärmkommission wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Bereits im Jahr 2007 hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Aussetzung der kurzen Südabkurvung und Prüfung der Rechtmäßigkeit der Flugroute veranlasst und mit Schreiben vom 22. April 2008 die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Festlegung der kurzen Südabkurvung in Richtung Ost als Tagabflugroute bestätigt. Im Jahr 2016 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Klage des anerkannten Naturschutzvereins Grüne Liga Sachsen e. V. zur Festlegung von Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle abgelehnt. Die Abweisung umfasste auch den inhaltlichen Antrag der Stadt Leipzig auf Feststellung der Nichtigkeit der Abflugverfahren zur kurzen Südabkurvung, wozu der Stadtrat mit Ratsbeschluss im Juli 2014 die Verwaltung beauftragte. Aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten sind aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung aus Sicht der Stadtverwaltung geplant. Allerdings - wir kennen uns ja aus dem Dialogforum Flughafen - wird die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Fluglärmkommission insbesondere auch immer wieder darauf Acht geben, dass die kurze Südabkurvung nur im Tagzeitraum und unter Beachtung der Tonnagebegrenzung geflogen wird. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 In der Ratsversammlung vom 19. Januar 2011 wurde der Oberbürgermeister zudem beauftragt, sich mit allem Nachdruck in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, den aktiven Lärmschutz am Flughafen Leipzig/Halle durch die erarbeiteten Maßnahmen nachhaltig zu verbessern. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde am 7. Dezember 2012 seitens der Stadt Leipzig ein entsprechender Maßnahmenkatalog als Antrag in die 41. Sitzung der Fluglärmkommission eingebracht. Wie bereits mehrfach berichtet, handelt es sich bei den Maßnahmen unter anderem um Bahnnutzungsstrategien, lärmoptimierte An- und Abflugverfahren, Prüfung von Möglichkeiten zur Durchführung von Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden im Nachtzeitraum durch Flugzeugschlepp sowie Verbesserung von Lärmschutzwänden zum Schutz vor Bodenlärm. Seit dem Jahr 2012, auch regelmäßig berichtet, werden die Maßnahmen des Leipziger Antrags in der Fluglärmkommission diskutiert und erfahren abschnittsweise Umsetzung: Seit dem 16. Oktober 2014 gilt das kontinuierliche Sinkflugverfahren. Seit Dezember 2015 findet ein Probebetrieb mit dem „Point Merge“-Anflugverfahren statt. Schon aus diesem „Point Merge“-Anflugverfahren ist ableitbar, dass die südlichen Stadtgebiete in Leipzig entsprechend entlastet sind. Über die Einführung in den Regelbetrieb entscheidet die Deutsche Flugsicherung nach Ende des Probebetriebs. Eine weitere langfristig angelegte Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelastung, die auf den Antrag der Stadt zurückgeht, sind die im November 2015 auf Schkeuditzer und Leipziger Flur begonnenen Anpflanzungen für einen Hochwald. Offen ist derzeit noch die Änderung der nächtlichen Nutzung der beiden Start- und Landebahnen am Flughafen Leipzig/Halle. Die Diskussion zur Bahnverteilung ist wesentlicher Schwerpunkt der Beratungen in der Fluglärmkommission. Es wurden verschiedene Bahnnutzungsvarianten erarbeitet und analysiert. Im Ergebnis konnte die Kommission nur folgender Variante zustimmen: Nach Norden abfliegende Flugzeuge sollen nachts bei Ostbetrieb von der Nordbahn starten. Momentan wird dazu ein Umsetzungskonzept von den Systempartnern Flughafen, Deutsche Flugsicherung und DHL erarbeitet. Auch hier wird die Stadt im Rahmen der Fluglärmkommission immer wieder nachhaken. Zur vierten Frage. Bei den Flugzeugen des Typs „Antonov 12“ handelt es sich um Luftfahrzeuge, welche nach Maßgabe der international verbindlichen Regelungen zum Verkehr zugelassen sind. Die luftrechtliche Genehmigung des Flughafens S e i t e | 35 umfasst eine Betriebspflicht. Nach deren Maßgabe können alle nach den internationalen Regeln zum Betrieb zugelassenen Luftfahrzeuge den Flughafen Leipzig nutzen. Ich könnte noch Etliches dazu ausführen, möchte es aber an dieser Stelle dabei bewenden lassen. Nur so viel: Es gibt derzeit aus Sicht des Flughafens, aber auch aus Sicht der Stadt keine rechtlichen Möglichkeiten für eine Betriebsuntersagung der Antonov 12 am Flughafen Leipzig-Halle. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön. Müller (Einwohner): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Herr Bürgermeister Rosenthal, ich möchte mich zuerst bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen bedanken. Ich weiß auch persönlich, dass Sie sich seit Jahren engagiert für dieses Thema einsetzen; unbestritten. Nur: Das Ergebnis ist null. Ich glaube, wir sind uns einig, dass für das Thema Südabkurvung folgender Stand gilt: Keiner will sie, keiner braucht sie, aber alle nutzen sie. Und das ist nicht hinnehmbar. - Ich will das jetzt nicht ausweiten. Ich denke, Sie persönlich und auch der Herr Oberbürgermeister bleiben an dem Thema dran. Es gibt ja in diesem Jahr noch einige größere Runden, wo wir hoffentlich gemeinsam zum Ziel kommen. Das ist ja unser gemeinsames Interesse. Es gibt eine neue Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Thema Fluglärm. Mir ist es ein Bedürfnis, sie Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und auch Ihnen, Herr Bürgermeister Rosenthal, heute hier persönlich zu überreichen und wünsche uns gemeinsam viel Erfolg auch in diesem Jahr. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, Herr Müller, der Deutsche Bundestag bleibt auch nicht untätig in dieser Frage; denn er hat sich klar positioniert. Gucken wir mal, was da noch passiert! Herr von der Heide hat sich gemeldet. Bitte. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Rosenthal, habe ich Sie richtig verstanden, dass zur Durchsetzung der Einhaltung der Regularien für die kurze Südabkurvung - Stichworte „Tonnage“ und „Tageszeitraum“ - das Dialogforum der richtige Ort ist? Ich hoffe doch, es gibt schärfere Schwerter. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Von daher würde mich interessieren: Was tut die Stadt Leipzig, um das zu überwachen oder die nicht sachgemäße Nutzung zu unterbinden? Sie hatten gesagt: im Rahmen der Arbeit im Dialogforum. Das scheint mir nicht das richtige Forum zu sein, um gegen Verstöße vorzugehen. Bürgermeister Rosenthal: Ich glaube, da haben Sie mich missverstanden. Ich hatte gesagt: im Rahmen der Tätigkeit in der Fluglärmkommission. In der Flugkommission werden alle Flüge über die Südabkurvung vorgetragen und ausgewertet, auch diejenigen, die sich außerhalb des Regelverfahrens befinden. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Man muss natürlich fairerweise sagen: Der Einzelfall ist zulässig, wenn sich aus dem Flugverfahren heraus die Notwendigkeit ergibt, die kurze Südabkurvung zu befliegen. Die Fluglärmkommission kann das im Ergebnis auch nur zur Kenntnis nehmen. - Dafür gibt es eine Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, nämlich das SMWA. Es hat wunderbare Broschüren zum Thema Lärm herausgegeben. Oberbürgermeister Jung: Dialogforum und Fluglärmkommission sind zwei verschiedene Gremien; aber ich denke, das wissen Sie. Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Liebe Stadtratskollegen! Am Anfang folgende Einlassung: Ich empfehle Ihnen, sich mal ein Video auf Ihrem Laptop anzuschauen, das zeigt, wie ein Flugzeug der Cavok Air vom Typ An-12 startet. Im Regelfall sind Flugzeuge dieses Typs voll beladen mit militärischem Gerät. Sie fliegen nach Nordafrika. Sie fliegen extrem tief, eben weil sie so schwer beladen sind und deshalb nur langsam steigen können. Ich empfehle Ihnen wirklich mal einen Blick auf die Bilder. Jetzt zu meiner ersten Frage. Herr Rosenthal, die genannte Cavok Air fliegt regelmäßig vom Flughafen Leipzig ab. Die Flugzeuge kurven aber nicht über Böhlitz-Ehrenberg und fliegen dann raus in Richtung Grünau, wie die Südabkurvung regulär geflogen wird, sondern sie ziehen regelmäßig quer über das Stadtgebiet. Haben Sie keine Sicherheitsbedenken, wenn Maschinen, die etwa in meinem Alter sind und deshalb vielleicht nicht mehr ganz so solide sind, voll beladen mit militärischem Gerät quer über das Stadtgebiet fliegen? Meine zweite Frage geht an Sie, Herr Oberbürgermeister. Wäre es denkbar, dass Sie im Sinne der Petition im Bundestag mal gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister in Richtung Bundesverkehrsministerium in Berlin intervenieren und Ihre Sicht, Ihre Stellungnahme und die Mehrheitsmeinung S e i t e | 36 des Stadtrats in Berlin vortragen zum Thema Südabkurvung, also im Bundesverkehrsministerium etwas mehr die Leipziger Interessen vertreten? Bürgermeister Rosenthal: Ich habe eine persönliche Meinung zu militärischem Fluggerät; die tut hier aber nichts zur Sache. - Für Flugrouten ist die Stadt Leipzig nicht zuständig. Die zuständige Behörde dafür ist insbesondere die Deutsche Flugsicherung und die Flugaufsichtsbehörde des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Vielleicht richten Sie dort Ihre Petition mal hin. Wir als Stadt Leipzig sind Teil der Fluglärmkommission, aber auch nicht mehr. Oberbürgermeister Jung: Mir liegen noch drei Wortmeldungen vor: von Herrn Rothkegel, Frau Ziegler und Herrn Müller. Danach sollten wir zum Schluss der Debatte kommen. Die Zeit dafür ist eigentlich schon jetzt abgelaufen. Stadtrat Rothkegel (CDU): Das Flugzeug An-12, das Herr Geisler eben genannt hat, ist ja nur ein Beispiel von vielen. Ich finde es schon befremdlich und kann das nicht verstehen. Wir sind doch einer der Gesellschafter des Flughafens Leipzig. Hat denn der Flughafenbetreiber keinerlei Feingefühl für die Menschen, wenn er zulässt, dass so ein Ding über das Stadtgebiet fliegen darf? Damit erreicht er doch genau das Gegenteil, nämlich dass alle frustriert sind über diesen Flughafen. Wer schon mal gesehen hat, was das Ding für einen Dreck macht, wenn es über das Stadtgebiet fliegt, weiß: Dieser Dreck kommt auf dem Boden an. Es geht nicht nur um den Lärm, sondern auch um den Dreck. Ich verstehe nicht, warum wir als Gesellschafter da nicht nachhaken. Wir können doch nicht alles auf die Luftverkehrsbehörde abschieben. Wir haben eine Petition eingebracht, wir haben schon alles Mögliche versucht. Ich verstehe nicht, dass wir als Gesellschafter keinen Einfluss haben, wer auf unserem Flughafen startet und landet. Den müssten wir doch eigentlich haben. Bürgermeister Rosenthal: Es reizt mich sehr, mal etwas zur Gesellschafterstruktur des Flughafens zu sagen. Ich glaube, alle, die hier jetzt Krokodilstränen vergießen, sollten diejenigen ansprechen, die tatsächlich Gesellschafter des Flughafens sind und sich damals für den Ausbau des Flughafens stark gemacht haben. Schon damals war offensichtlich, dass nicht nur der Personen-, sondern auch der Güter- und Frachtverkehr auf dem Leipziger Flughafen zunehmen wird. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Die Stadt Leipzig verfügt über genau 2,1 Prozent der Gesellschafterstimmen in der Mitteldeutschen Flughafen AG. Wenn es uns allen wirklich ernst ist mit dem Flugbetrieb am Flughafen, dann sollten wir uns vielleicht noch mal zusammenfinden und uns über das Thema Flughafen ehrlich austauschen. Das, was hier gerade passiert, ist nicht ehrlich. Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler. Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Herr Bürgermeister Rosenthal! Verehrte Stadträte! Ich habe mich hier als Betroffene gemeldet. Es gibt mehrere Ortsteile im Norden, die diese Südabkurvung zu ertragen haben. Keiner ist gegen den Flughafen, aber es ist dringend erforderlich, dass es eine politische Antwort auf diese Maßnahmen gibt. Hier wurde die Fluglärmkommission genannt. Dort hat Leipzig nur eine Stimme. Anträge der Stadt werden immer niedergestimmt. Das geht einfach so nicht. Über das Dialogforum haben wir erfahren, dass in Frankfurt nur Erfolge erzielt worden sind, weil das Thema politisch hoch gehängt wurde. Dort sind Veränderungen erreicht worden. Ich möchte Sie, Herr Oberbürgermeister, ganz speziell ansprechen und bitten, diese politische Verantwortung mit nach Dresden und nach Möglichkeit auch nach Berlin zu nehmen, dass hier Veränderungen angeschoben werden müssen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie mich darauf antworten. Sie können ganz sicher sein, dass ich im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit genau das massiv einfordere. Allerdings muss ich immer wieder feststellen, dass die Mehrheitsverhältnisse sind, wie sie sind. Die Stadt Leipzig hält in der Tat 2,1 Prozent der Aktien. Das haben wir messerscharf erst diese Woche wieder erfahren, als es um Personalien des Flughafens ging. Aber Sie können sicher sein: Ich vertrete die Interessen der Stadt Leipzig und versuche, die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse immer wieder einzufordern. Diese liegt aber nicht nur beim Flughafen. Herr Müller, Sie haben das Schlusswort. S e i t e | 37 und, wenn nicht, warum nicht? Wenn keine Teilnahme erfolgt ist: Hat die Stadt Leipzig eine Stellungnahme zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes abgegeben, und, wenn ja, wo ist diese Stellungnahme einsehbar, und, wenn nicht, warum wurde keine abgegeben? - Danke. Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich nur im Nachgang prüfen. Eine Einladung in den Deutschen Bundestag an mich oder Herrn Jung ist mir nicht bekannt. Möglicherweise hat der Deutsche Städtetag zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Inwieweit die uns erreicht hat, kann ich Ihnen jetzt aber auch nicht sagen. Ich selbst habe keine Stellungnahme abgegeben, bin aber auch nicht dazu aufgefordert worden. Müller (Einwohner): Nach meinem Kenntnisstand sind vom interparlamentarischen Führungskreis des Deutschen Bundestags alle Kommunen in Deutschland frühzeitig angeschrieben und gebeten worden, den Termin am 12.09. wahrzunehmen und dort ihre Meinung kundzutun. Es wäre verwunderlich, wenn die Stadt Leipzig - Bürgermeister Rosenthal: Herr Müller, ich kläre das auf, ob uns eine Einladung zugegangen ist. Ich werde Ihnen im Nachgang mitteilen, ob wir dazu eingeladen worden sind und, im Falle wir tatsächlich eine Einladung dazu hatten, warum wir nicht daran teilgenommen haben. Müller (Einwohner): Okay. - Danke schön, Herr Rosenthal. Oberbürgermeister Jung: Ich schließe die Einwohnerfragestunde. 9 Petitionen 9.1 Petition nach § 12 Sächsische Gemeindeordnung zur Einrichtung von je zwei iPad-Klassen an Leipziger Sekundarschulen und Gymnasien in kommunaler Trägerschaft im Rahmen des Bund-Länder-Digitalpaktes (VI-P-05763-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-05763-VSP-01) Müller (Einwohner): Gestatten Sie mir bitte noch eine Nachfrage, Herr Rosenthal! - Der Deutsche Bundestag hatte alle Kommunen in Deutschland zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes am 12. September eingeladen. Meine Frage: Wer hat vonseiten der Stadt Leipzig daran teilgenommen, Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Sachverhaltsdarstellung und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Wer folgt nicht dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.2 Petition nach § 12 Sächsische Gemeindeordnung zu einem demokratischen Debattenforum am 13./14. Oktober 2018 in Leipzig zum Abschluss des Jahres der Demokratie (VI-P-05766-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-05766-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es zum Beschlussvorschlag Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.3 Petition zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Wermsdorfer Straße 1-36 (VI-P-05771-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.3.1 dazu VSP (VI-P-05771-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Gibt es Wortwünsche? - Wer folgt nicht dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.4 Bewerbung der Stadt Leipzig zur Kulturhauptstadt Europas für das Jahr 2025 (VIP-06149-DS-01) Einreicher: Petitionsausschuss Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 10.1 Umfassende Bürgerbeteiligung im Rahmen des Ersatzneubaus Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen - VERWEISUNG (VI-WA06306) Einreicher: SBB Altwest Es ist vorgesehen, die Wichtige Angelegenheit in die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung sowie Stadtentwicklung und Bau und in die Stadtbezirksbeiräte Altwest sowie Böhlitz-Ehrenberg zu verweisen. Gibt es weitere Verweisungswünsche? - Dann so verwiesen. Wir fahren jetzt fort mit weiteren Anträgen zur Beschlussfassung. 17.8 S e i t e | 38 Sonderprogramm Kunstrasenplätze und Änderung Sportförderrichtlinie (VIA-05755-NF-03) Einreicher: SPD-Fraktion 17.8.1 dazu ÄA (VI-A-05755-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.8.2 dazu VSP (VI-A-05755-VSP-01) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sie werden sich vielleicht fragen, warum wir den Antrag in dieser Neufassung jetzt stellen und nicht bis zu den Haushaltsberatungen warten. Das hängt schlicht und ergreifend mit der Genese des Antrags zusammen. Der Antrag wurde im April gestellt mit der Zielstellung, dass noch vor Einbringung des Haushalts die notwendigen Informationen vorliegen, um gegebenenfalls einen Haushaltsantrag stellen zu können, wenn der Hinweis kommt: Nein, das Geld steht nicht zur Verfügung; man kann oder will es nicht zur Verfügung stellen. Nun ist der im Antrag festgehaltene Termin Ende September schon fast erreicht. Offensichtlich wurde noch nicht in Gänze geprüft; denn im Verwaltungsstandpunkt heißt es, die Verwaltung werde das prüfen, wobei ich insgeheim glaube, dass zumindest das Sportdezernat ein solches Sonderprogramm gern hätte; denn wenige Tage, nachdem wir den Antrag eingereicht hatten, gab es bereits die Rückmeldung, dass Herr Rosenthal Kontakt mit dem Leipziger Fußballverband hatte und beide Seiten sich einig waren, dass die Auflegung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen dringend notwendig ist. Vielleicht ist das dann in den Haushaltsverhandlungen gescheitert. Vielleicht haben Sie das eingebracht, aber es hat dort keine Mehrheit gefunden. Wir sehen nach wie vor die dringende Notwendigkeit. Wir wollen, dass da jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden. Wir bewerben uns um die Fußball-EM 2024, die uns als Stadt auch einige Millionen kosten wird. Gleichzeitig schauen wir zu, dass unsere Fußballplätze in einem immer schlechteren Zustand sind, und das nicht erst nach diesem Extremsommer. Wir hinken bei der Anzahl der Kunstrasenplätze meilenweit hinterher, auch im Vergleich zu einer Stadt wie Dresden, mit der wir uns immer wieder gerne messen. Dresden ist da schon ein ganzes Stück weiter. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Wir haben 1,5 Millionen Euro für Investitionen in Sportanlagen beschlossen. Bis auf eine Maßnahme betreffen sämtliche Großmaßnahmen, die wir dieses Jahr beschlossen haben, Kunstrasenplätze. Das heißt: Wir ziehen momentan ganz viel Geld bei allen anderen Sportarten ab, um im Bereich der Kunstrasenplätze zahlenmäßig aufzuholen. Wir brauchen Kunstrasenplätze aus verschiedenen Gründen: Zum einen sind sie im Gegensatz zu Naturrasenplätzen ganzjährig bespielbar und belastungsfähiger. Zum anderen kommen die Fußballvereine im Winter, wenn sie in der Halle spielen wollen würden, dort nicht hinein, weil die Hallenzeiten komplett vergeben sind. Wir können keine Halle nur mal für den Winter aufbauen. Das heißt: Wir brauchen die Kunstrasenplätze auch, um das Fußballtraining im Winter abzusichern. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es: Wir werden uns an den Freistaat Sachsen wenden. - Wir hätten uns natürlich gewünscht, wenn das schon erfolgt wäre. Ich glaube, es wäre gut, wenn der Freistaat Sachsen das auf dem Schirm hat, zumindest bis er seinen Haushalt aufstellt. Vielleicht schafft die Verwaltung es noch rechtzeitig, den Freistaat zu einer Änderung der Sportförderrichtlinie zu bewegen, damit Kunstrasenplätze in Zukunft mit 50 Prozent statt wie bisher mit 30 Prozent gefördert werden. Das wird nicht jedem hier im Rat bekannt sein. Die Sächsische Sportförderrichtlinie unterscheidet tatsächlich zwischen gedeckten und ungedeckten Sportarten. Ich mache das einmal an einem Beispiel fest: Ein Bootshaus wird mit hohen städtischen Mitteln gebaut. Ein Bootshaus hat bekanntlich ein Dach; denn darin werden die Boote gelagert und dort befinden sich auch die Vereinsräume. Gefördert wird es vom Land allerdings nur mit 30 Prozent, weil der Sport, nämlich der Bootssport, unter freiem Himmel stattfindet. Ich glaube, das kann man niemandem erklären. Das ganze Equipment muss nun mal unter Dach gelagert werden. Genauso ist das bei Fußballplätzen. Die werden auch, weil der Sport unter freiem Himmel stattfindet, nur mit 30 Prozent gefördert, während Sportarten, die in der Halle, sei es in der Schwimmhalle oder wo auch immer, betrieben werden, mit 50 Prozent gefördert werden. - Deswegen der Appell an das Land, die Sportförderrichtlinie entsprechend anzupassen. Den Punkt, den die Grünen in ihrem Änderungsantrag geltend machen, finden wir richtig. Es gibt inzwischen auch Alternativen zu Kunststoffgranulat, beispielsweise Korkgranulat. Das haben wir in unseren Antrag übernommen. Auch der Verwaltungsstandpunkt, der ja noch einmal umgeschrieben wurde, greift diesen Punkt jetzt mit auf. S e i t e | 39 Wir wollen, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden. Das kann übrigens immer noch bedeuten, dass gar nicht 500.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden müssen, weil die Stadtverwaltung prüfen kann: Wie kommen wir an zusätzliche Fördermittel heran? Kommen dafür eventuell Stiftungen infrage? Vielleicht geschieht ja auch ein Wunder und der DFB ist bereit, die Kommunen, die sich um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024 bewerben, finanziell zu unterstützen, und zwar nicht nur den kommerziellen Sport, sondern auch den Breitensport. Von daher muss es nicht bedeuten, dass am Ende 500.000 Euro im Haushalt stehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag so zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberbürgermeister! Herr Zenker, grundsätzlich befürwortet meine Fraktion den Antrag und wird diesem auch ihre Zustimmung geben. Die Gründe dafür haben Sie im Wesentlichen schon genannt. Die Vereine konkurrieren um ein begrenztes Budget, auch wenn wir es erhöht haben. Kunstrasenplätze erhalten mit Abstand die Masse an bewilligten Förderanträgen. Von daher müssen wir auch im Zuge der Bewerbung um die Fußball-EM über ein solches Sonderprogramm nachdenken und es ins Leben rufen. Ich möchte die Chance nutzen, zu unserem Änderungsantrag, den Sie in die Neufassung Ihres Antrags mit aufgenommen haben, auszuführen. Wir haben vorgeschlagen, dass die Verwaltung beim Auflegen eines solchen Sonderprogramms die Förderbedingungen dergestalt ausarbeiten soll, dass insbesondere der Bau von Kunstrasenplätzen aus umweltfreundlichen, nachwachsenden und recycelbaren Füllmaterialien wie den schon genannten Kork-Kokosfasern durch zusätzliche Förderanreize berücksichtigt wird, diese also gegenüber anderen Füllmaterialien - das ist ganz wichtig - bevorzugt förderfähig sind. Warum ist uns das so wichtig? Kunstrasenplätze bestehen aus einem Füllmaterial, dem sogenannten Kunstrasengranulat. Dieses wird heutzutage in Form unterschiedlichster Materialien und in verschiedenen Formen und allen denkbaren Farben angeboten. Bei der Neu- oder Nachverfüllung von Kunstrasenplätzen stehen unterschiedlichste Füllmaterialien zur Verfügung. Das beginnt bei den teuren EPDM- oder TPE-Granulaten - fragen Sie mich nicht, was das ist; Frau Hollick als Chemikerin wird da bestimmt Auskunft geben können - bis hin zu günstigen, aber gesundheitlich nicht unumstrittenen SBR-Recyclaten, die aus al- Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 ten Gummireifen hergestellt werden. Im Gegensatz dazu gibt es die natürlichen Kunstrasengranulate wie Kork, die wir hier befürworten. Zentrales Problem kunststoffbasierter Granulate sind die mit der Nutzung einhergehenden Einträge von Mikroplastik ins Grundwasser. Ursächlich dafür ist die Freisetzung von Mikroplastik aus Kunstrasenspielfeldern durch die Füllungen mit RCL-Granulaten, welche zum Teil aus Altreifen gewonnen werden und die neben Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen, sogenannten PAK, auch Schwermetalle freisetzen. Diese gelangen dann kontinuierlich ins Grundwasser. Außerdem gilt PAK, wie man auch aus anderen Bereichen weiß, als krebserregend. Alternative natürliche Füllungen mit Kork-Kokosfasern finden sich inzwischen immer häufiger auf deutschen Sportplätzen. Gerade auch die skandinavischen Länder setzen diese nachwachsenden Rohstoffe zunehmend und auch erfolgreich ein, ohne dass ein verstärkter Bewuchs mit Pflanzen und damit einhergehend ein höherer Pflegeaufwand feststellbar ist. Aufgrund seiner natürlichen Herkunft sowie Aufbau und Struktur des Korks erhitzt sich dieses signifikant weniger als andere Granulate und erhöht dadurch vor allem im Sommer den Spielkomfort. Auch wenn aufgrund der geringeren Lebenszeit eines korkgefüllten Sportplatzes Korkgranulat nachgestreut werden muss, um die ausgewogene Korngrößenverteilung des Materials sicherzustellen, lohnt sich dessen Einsatz dennoch, und zwar aus zwei Gründen: zum einen aus ökologischen Gründen, weil es sich um einen nachwachsenden Rohstoff handelt, zum anderen aus wirtschaftlichen Gründen, weil eben die Dichte des Korks sehr gering ist und das Material vergleichsweise günstig. Zudem lässt sich das Material nach seiner Nutzungszeit problemlos kompostieren, sodass die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung geringer sind als bei herkömmlichen Kunstrasenplätzen auf Gummigranulatbasis. Ich sage mal: Wenn wir ein solches Programm auflegen und Fördermittel in Größenordnung für den Bau von Kunstrasenplätzen ausgeben, sollten wir schon auch die Lebensdauer eines solchen Kunstrasenplatzes von Anfang bis Ende betrachten. Nur dann geht die Rechnung tatsächlich auf. Insofern ist die Frage des Füllmaterials eine, die sich die Vereine stellen sollten. Und genau dies zu erreichen, ist aus unserer Sicht Aufgabe der Stadtverwaltung, und zwar über die Festlegung von Förderbedingungen. Wir wünschen uns, dass die Verwaltung die Förderbedingungen so formuliert, dass ökologische Füllmaterialien bevorzugt gefördert werden. Wenn beispielsweise vier Vereine einen Antrag stellen, aber nur für drei Vereine S e i t e | 40 Mittel zur Verfügung stehen, soll derjenige, der eine Kokosfaserfüllung haben will, bevorzugt werden. Aber das allein reicht uns nicht. Wir wollen zusätzliche Förderanreize implementiert sehen, die die Vereine auch motivieren, genau solche Anträge zu stellen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel. Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und Stadträte! Verehrte Gäste! Aufgrund der Bewerbung unserer Stadt für die Fußball-EM 2024 braucht Leipzig neue Kunstrasenplätze. Jedenfalls ist das der Hintergrund dieses Antrags. Ob für die Bewerbung zwingend neue Kunstrasenplätze auch unter finanziellen Aspekten nötig sind, bleibt zunächst offen. Daher begrüßen wir den Verwaltungsstandpunkt. Dieser beinhaltet zunächst einen Prüfauftrag. Diese Prüfung ist richtig, da in einer wachsenden Stadt auch eine entsprechende Sportinfrastruktur zur Verfügung stehen sollte. Investitionen sollten immer auch durchdacht sein. Wo macht ein Kunstrasen Sinn und wo nicht? Bei stark beanspruchten Sportanlagen ist ein Kunstrasen eine richtige Investition. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass nicht jede Sportanlage einen Kunstrasen erhalten kann. Der finanzielle Rahmen wäre schnell ausgereizt, und dies nicht nur für diesen Haushalt; denn Investitionen heute bedingen neue Investitionen morgen. Ein Kunstrasen hat eine Lebenszeit von 10 bis 15 Jahren. Wollen wir wirklich in diesem Zeitabstand immer wieder neue Kunstrasenplätze kaufen? Die AfD-Stadtratsfraktion sieht das jedenfalls kritisch und wartet auf das genaue Ergebnis der Prüfung. Sollte die Prüfung einen Bedarf ergeben und dieser finanziell darstellbar sein, dann würden wir uns für eine Umsetzung des Antrags einsetzen. Ein Einmaleffekt wie die Fußball-EM sollte bei der Bedarfsanalyse aber eine untergeordnete Rolle spielen. So können wir nur dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe ja 13 Jahre lang Sportstätten gebaut. Als ich in dieser Angelegenheit recherchiert habe, war ich doch etwas überrascht. Ich dachte, 500.000 Euro, das ist doch eine Stange Geld, damit kann man doch unheimlich viel machen. - Denkste! Wenn man einen solchen Platz komplett, also mit Aushub, neu anlegt, kostet das 1 Million Euro. Ausgehend von 50 Prozent Eigenanteil fallen also Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 500.000 Euro an - für einen Platz. Insofern relativiert sich die Summe. Auch für mich steht fest: Hier sollte nicht die Bewerbung um dieses Sportfest im Vordergrund stehen. Solche Sportfeste kommen und gehen. Wichtiger ist, dass wir in der wachsenden Stadt eine entsprechende Infrastruktur vorhalten. Wir müssen die Sportstätten aber auch vernünftig auslasten. In der Fachliteratur liest man, dass ein Naturrasenplatz rund 900 Stunden im Jahr genutzt werden kann, während die jährliche Nutzungsdauer für einen Kunstrasenplatz bei mindestens 1.300 Stunden liegt. Heruntergerechnet auf 300 Tage im Jahr kann ein Naturrasenplatz also nur drei Stunden täglich genutzt werden. Viele Sportvereine nutzen ihre Plätze aber mehr als drei Stunden am Tag. Die Nutzungsdauer spricht also für die Notwendigkeit, mehr Kunstrasenplätze zu bauen. Ich will hier das Beispiel einer Stadt in Südthüringen anführen. Die hatte vor Jahren auch mal ein Budget für nur sechs Kunstrasenplätze, aber einen Bedarf von 30 Plätzen. Dort hat man sich gefragt: Wie machen wir das? Sie hat sich mit den Vereinen zusammengesetzt. Die Vereine konnten selber einen Vorschlag machen, an welcher Stelle und in welcher Reihenfolge die Kunstrasenplätze angelegt werden. Was den Änderungsantrag der Grünen angeht: Ich bin dafür, dass dieser intensiv geprüft wird. Aber so einfach, wie man sich das vorstellt - wir verwenden nur nachwachsende Rohstoffe, und alles wird gut -, ist es nicht. Es ist ja schon dargestellt worden, dass die Haltbarkeit dieser Einstreumaterialien um einiges geringer ist. Es ist genau zu prüfen, inwieweit man sich das leisten kann bei aller möglichen Gefährdung. Ich erinnere hier nur an die Geschichte mit der Bauernbrücke. Wir haben in den 90er-Jahren ganz stolz eine Holzbrücke gebaut, mussten aber nach 20 Jahren feststellen, dass das Holz inzwischen so marode ist, dass die Brücke komplett abgerissen werden muss. Für den Neubau wird jetzt ein haltbareres Material verwendet, das mindestens die drei- bis vierfache Lebensdauer hat. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel noch mal. Stadtrat Hentschel (AfD): Die AfD-Fraktion würde gern den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. S e i t e | 41 Oberbürgermeister Jung: Ich ahne ja die Mehrheiten hier im Stadtrat. Aber ich will es einmal gesagt haben, dann höre ich auf und sage nichts mehr zu dem Thema. Ich halte den Weg über Kunstrasen auf Dauer für den völlig falschen Weg. Ich sage das einfach mal so. Im Einzelfall muss das für den Fußballsport wohl so sein, das habe ich verstanden. Aber auf Dauer möchte ich in einer Stadt nicht versiegelte Fußballplätze, sondern die Blutgrätsche auf dem schlammigen Rasenboden. So! Jetzt habe ich es einmal gesagt. Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst steht der Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Pro-Stimmen. Mehrheitlich abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion in der Neufassung, in die der Änderungsantrag der Grünen eingegangen ist. Ich bitte um Ihr Handzeichen für diesen Antrag. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, sechs Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 17.9 Namensvergabe für Wege im Leipziger Zoo (VI-A-05846) Einreicher: AfD-Fraktion 17.9.1 dazu VSP (VI-A-05846-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! In diesem Jahr feierte unser Zoo 140. Geburtstag. Zahlreiche Veranstaltungen rund um das Jubiläum erfreuten die Gäste des Zoos. Seit 140 Jahren nehmen die Mitarbeiter unseres weltweit bekannten Tiergartens ihre zoologische und tierpflegerische Arbeit als Berufung wahr: als Direktoren, Tierärzte, Revierleiter, Zootierpfleger. Durch Aktivitäten wie zahlreiche Zuchterfolge bei sehr seltenen Tieren oder schwierige Futter- und Materialbeschaffungen, gerade auch in widrigen Zeiten, beispielsweise nach dem Krieg oder im Mangelsystem DDR, leisteten Mitarbeiter des Zoos Großartiges. Über viele Jahrzehnte hinweg trugen die Mitarbeiter des Zoos mit ihrer aufopferungsvollen tierpflegerischen Tätigkeit zu der positiven Bekanntheit bei, die der Leipziger Tiergarten heute weit über die Grenzen der Stadt hinaus genießt. Meine Fraktion regt an, dass Wege innerhalb des Zoos künftig Namen von verdienstvollen Mitarbeitern, die seit 1878 im Zoo agierten, tragen sollen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Die Namensfindung und -vergabe obliegen natürlich dem Zoo Leipzig und seinem Förderverein. Der Verwaltungsstandpunkt lehnt unsere Anregung unter anderem mit der Begründung ab, dass zahlreiche Namen von früheren Zoo-Mitarbeitern im Stadtbild zu finden sind. - Ja, es gibt unweit des Zoos eine Ernst-Pinkert-Straße, benannt nach dem Gründer des Tiergartens. Eine Schule, benannt nach den Direktoren Professor Karl Max Schneider und Professor Siegfried Seifert oder dem langjährigen Zootierarzt, Professor Elze, sucht man vergebens in unserer Stadt. Dass noch lebende ehemalige Mitarbeiter des Zoos nicht infrage kommen, war zwar uns klar, wohl aber nicht dem Verfasser des VSP. Den großartigen Masterplan „Zoo der Zukunft“ würde eine Namensvergabe für die wenigen Wege innerhalb des Zoos schon mal gar nicht tangieren. S e i t e | 42 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Und wenn die Stadt dichter wird, wenn mehr Verkehr bewegt werden muss, wenn mehr Kreuzungspunkte koordiniert werden müssen, wenn mehr Verkehrsarten aneinander vorbeigeführt werden müssen, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, müssen wir neue Antworten auf die Mission Zero finden, dass keine Verletzten im Verkehrsgeschehen zu beklagen sind. Die besondere Gefahrenlage „innere Jahnallee“ wurde zu lange nicht angetastet. Der Vorschlag der Petition ist der vielversprechendste, um die Mission Zero zu erreichen, nämlich mit einer Protected Bike Lane, einem geschützten Radstreifen, anstelle des Parkraums. Abstimmung: Fünf Pro-Stimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Ein- und ausparkende Fahrzeuge sind ein inakzeptables Risiko an dieser Straße. Wir begrüßen den Vorschlag des Petitionsausschusses und würden uns freuen, wenn dem zugestimmt wird. Dann wird in der inneren Jahnallee ein Sicherheitsgefühl aufkommen, das für entspannten, rücksichtsvollen Verkehr wesentliche Basis ist. Verkehrsteilnehmer*innen ohne Blechkarosse sollen sicher queren und sicher fahren können in der inneren Jahnallee. Gleichzeitig wird damit eine Beschleunigung des ÖPNV erreicht. Und: Tatsächlich wird es auch für den motorisierten Verkehr deutlich übersichtlicher. Das haben unsere Aktionen an dieser Stelle gezeigt. 17.10 Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen (VI-A-05894) Ich bitte um Zustimmung zum Vorschlag des Petitionsausschusses. Wir bitten um Abstimmung unseres Antrags. Danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt für diesen Antrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.10.1 dazu ÄA (VI-A-05894-ÄA-01) Oberbürgermeister Jung: Danke schön. Einreicher: Fraktion Freibeuter 17.10.2 dazu VSP (VI-A-05894-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.10.3 Sicheren Radverkehr in der inneren Jahnallee Leipzig ermöglichen (VI-P06194-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 17.10.4 dazu VSP (VI-P-06194-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ich höre, es besteht der Wunsch, die Tagesordnungspunkte 17.10 und 17.11 zusammen zu behandeln. Dann verfahren wir so. 17.11 Bewohnerparken und Bewohnerschutzzone Waldstraßenviertel (VI-A-06238) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Zuerst Frau Krefft, bitte. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Die meisten von uns, wenn nicht sogar alle, kennen die Situation in der inneren Jahnallee, ob als Radfahrer, Autofahrer oder als Fußgänger. Egal ob stadteinwärts oder stadtauswärts: Wir alle wissen, hier muss sich etwas ändern. Ich kenne die Situation besonders genau, da ich in der Jahnallee wohne. Die Situation sorgt bei mir immer für Herzrasen und Schweißausbrüche. Besonders gefährdet sehe ich die Radfahrerinnen und Radfahrer, die täglich zu Tausenden über die innere Jahnallee fahren, und die Unfallstatistik gibt mir leider recht. Zu häufig kommt es zu Unfällen, in die Radfahrende verwickelt sind. Neben den schweren Unfällen mit der Straßenbahn sind vor allem die parkenden Autos die Unfallverursacher. Immer wieder kommt es zu Zu- Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 sammenstößen zwischen der sich öffnenden Autotür und dem Rad. Warum ist das so? Weil durch die parkenden Autos die Straße verengt wird. So haben Radfahrende, wollen sie sich StVOkonform verhalten, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie fahren zwischen den Straßenbahngleisen oder sie fahren sehr nah an den parkenden Autos. Entscheiden sie sich für die erste Variante werden sie von Autos regelrecht weggehupt im Sinne von „Mach die Straße frei, hier fahre ich!“ oder: „Die Straße ist nur für Autos da und nicht für alle Verkehrsarten.“ - Also entscheidet man sich meist für die zweite Variante und hat dann schnell mal eine sich öffnende Autotür vor sich. Ich finde die derzeitige Situation lebensgefährlich. Man bedenke: Jeder ab einem Alter von elf Jahren - ich betone: ab elf Jahre - muss auf der Straße fahren. So regelt es die Straßenverkehrsordnung. In der inneren Jahnallee verhalten sich wegen der gefährlichen Situation die meisten nicht regelkonform und fahren auf dem Fußweg. Ich kann es ihnen nicht verdenken. Das ist allerdings wiederum für die Fußgänger gefährlich, da der Fußweg durch die Freisitze zum großen Teil nur 1,50 Meter breit ist. Es braucht also eine Lösung. Daher haben wir einen Antrag ins Verfahren gebracht. Ursprünglich sollte schon im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken im Waldstraßenviertel beschlossen werden, dass das Parken in der Jahnallee verboten werden soll. Ich kenne die Geschichte. Ich weiß, warum es in der Jahnallee überhaupt Parkplätze gibt, obwohl sie ursprünglich mal ohne Parkplätze geplant war. Aber ich weiß eben auch, dass sich das Gesicht der Jahnallee in den letzten zehn Jahren gewandelt hat. Sie ist zu einer Flaniermeile mit Cafés, Pizzerien und kleinen Läden geworden. Ja, natürlich gibt es immer noch viele, die zum stadtbekannten Fleischer aus der gesamten Stadt mit dem Auto anrollen. Aber wir alle müssen uns daran gewöhnen, dass wir den städtischen Raum nur einmal nutzen können. Entweder wir nutzen die Straße als Parkplatz oder eben als Straße. Wenn jemand also mit dem Auto zum Fleischer will, kann er dies immer noch ganz bequem tun. Er muss das Auto dann in Zukunft auf einem der Kurzzeitparkplätze in der Lessingstraße oder der Thomasiusstraße parken und die sage und schreibe 150 Meter zum Geschäft zu Fuß gehen. Oder aber er parkt - ganz verrückt! - auf der anderen Straßenseite in der Funkenburgstraße. Dann sind es nicht mal 50 Meter zum Geschäft. Das ist nur ein Beispiel, um klarzumachen: Es wird auch weiterhin möglich sein, sein Auto zu parken. Die meisten Geschäfte in der Jahnallee machen übrigens den größten Umsatz mit den Bewohnern des S e i t e | 43 Viertels, und die kommen zu Fuß oder mit dem Rad. Zurück zum Antrag. Die Grünen haben einen meiner Meinung nach kryptischen Antrag ins Verfahren gebracht, die Situation in der inneren Jahnallee zu lösen. In dem Antrag wurden zwar die Lösungsvorschläge vergessen; aber gut, das kann passieren bei einem Schnellschuss. Ich freue mich umso mehr über den gut qualifizierten Verwaltungsstandpunkt und darüber, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - so habe ich es jetzt verstanden - den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung bringt. Die Fraktion DIE LINKE wird diesem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wichtig ist uns dabei, dass die kurzfristigen Maßnahmen auch wirklich kurzfristig sind. Im Ausschuss wurde vom Frühjahr 2019 gesprochen. Dazu hätten wir gern eine Protokollnotiz; das hatten wir auch schon vorbesprochen. Vom Verbot des Parkens in der Jahnallee erhoffen wir uns, dass damit die für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Situation entschärft werden kann. Bei dem Pilotversuch, welcher Ende August stattfand, konnte man sehen, was ein Parkverbot bewirken kann. Nicht nur war die Situation für die Fahrradfahrenden besser; auch der Autoverkehr und sogar die Straßenbahn sind besser durch das Nadelöhr gekommen und der Verkehr ist besser geflossen. Flankierend mit der Einführung von Tempo 30 kann dies der erste Schritt in die richtige Richtung sein. Wir haben als Stadtrat und Stadtverwaltung die Aufgabe, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen. Das tun wir mit der heutigen Verkehrssituation nicht. Daher hoffen auf Ihre breite Mehrheit für den Antrag. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an die Ausführungen von Frau Riekewald anknüpfen. Es geht in der Tat darum, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen, und das sind im Konflikt zwischen Autos und Straßenbahnen nun einmal Fußgänger und Radfahrer. Die Frage ist aber: Welche Lösungen schützen diese schwächsten Verkehrsteilnehmer am besten, und welche Lösung ist in Abwägung der Interessen aller Beteiligten in der inneren Jahnallee die sinnvollste? Natürlich entsteht - das ist ganz trivial - durch die Wegnahme von Parkplätzen mehr Fläche, mehr Raum, den man anderen Verkehrsteilnehmern zur Verfügung stellen kann: den Autofahrern, damit sie dort schneller durchfahren können, oder Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 aber den Radfahrern für einen markierten Radstreifen. Gar keine Frage; das ist so. Aber löst das wirklich das Problem in der inneren Jahnallee dauerhaft? Ich denke, nicht. Wir haben in der inneren Jahnallee auch Einzelhandel. Auch wenn die Einzelhändler ihre Geschäfte vor allem mit denjenigen machen, die dort wohnen, so werden diese Parkplätze stark frequentiert von Kurzzeitparkern, die kurz mal zum Einkauf in die innere Jahnallee fahren. Diese Kundschaft würde für den Einzelhandel wegfallen. Die Einzelhändler haben ja auch öffentlich schon geäußert, dass ein Wegfall der Parkplätze in der inneren Jahnallee für sie keine Lösung wäre. Hier gibt es auch keine maßvolle Lösung oder einen Kompromissvorschlag. Sie können ja nicht ab und zu mal einen Parkplatz wegfallen lassen. Dann müssten Radfahrer Schlangenlinien fahren. Wenn Sie das so machen wollen, müssen Sie zumindest auf einer Seite der inneren Jahnallee komplett alle Parkplätze wegnehmen. Nur so können Sie einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer markieren. Ich weiß nicht, was von Formulierungen wie „maßvoll“ zu halten ist. Entweder man nimmt alle Parkplätze auf einer Seite weg, oder man lässt sie alle da. Eine Zwischenlösung dürfte kaum im Sinne der Verkehrssicherheit sein. Ich meine aber schon, dass man sich, wenn man feststellt, dass die Jahnallee eine Straße mit historischer Bausubstanz ist, die nur eine bestimmte Breite aufweist, die zu einer Zeit entstanden ist, als diese Verkehrsträgerkonkurrenz noch nicht vorhanden war, auch überlegen muss, ob tatsächlich immer alle Verkehrsträger prioritär in einer Straße Platz finden müssen. Ich selber bin auch Fahrradfahrer. Ich fahre zwar nicht oft mit dem Fahrrad; aber wenn ich mit dem Fahrrad fahre, dann nehme ich persönlich gerne einen Umweg in Kauf, wenn ich in einer angenehmen Atmosphäre, in einer ruhigen Verkehrssituation fahren kann. Ich fahre sehr ungern auf an breiten Straßen markierten Radwegen, wie zum Beispiel an der Prager Straße im Stadtzentrum von Stötteritz. Ich fahre lieber dort, wo es grün ist, wo es ruhiger ist und wo die Verkehrslage besser ist. Ich denke, dass viele Menschen in der Stadt, gerade auch Menschen mit Kindern, sich so entscheiden würden, wenn sie ein entsprechendes Angebot bekämen. Deswegen unser Vorschlag, den Konflikt in der inneren Jahnallee dadurch zu lösen, indem wir in der benachbarten Gustav-Adolf-Straße eine Fahrradstraße einrichten. Klar, das Nutzungsverhalten muss sich ändern. Das dauert ein bisschen. Das geht nicht von heute auf morgen. Da muss man als Stadt erst einmal mit entsprechenden Angebo- S e i t e | 44 ten in Vorleistung gehen. Wenn ich im Verwaltungsstandpunkt lese, dass man eine solche Fahrradstraße nicht einrichten könne, weil der Radverkehr in der Straße nicht die vorherrschende Verkehrsart ist, dann empfinde ich das schon ein wenig als Bankrotterklärung vor dem Problem unserer Stadt. Wenn wir sagen: Wir richten in der Stadt nur dort Fahrradstraßen ein, wo sich die Radfahrer den Straßenraum sowieso schon erobert haben, dann wird es nie neue Fahrradstraßen in dieser Stadt geben. Das heißt: Wir müssen irgendwann mal die politische Entscheidung treffen: Wir wollen dort eine Fahrradstraße haben, auch wenn der Radverkehr dort momentan nicht der vorherrschende Verkehr ist, weil das bisher politisch nicht gewollt war. - Der Wille von sinnvoller Verkehrsplanung muss sein, dass Radverkehr zukünftig die vorherrschende Verkehrsart wird. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ja, es ist wahrlich nicht angenehm, in der deutlich lebendiger gewordenen Jahnallee mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Doch Unfallschwerpunkte liegen in der Jahnallee nicht allein und nicht zuvörderst in der inneren Jahnallee; so ist es deutlich schwieriger, sich stadteinwärts vom Radweg in den fließenden Verkehr auf dem Waldplatz einzufädeln und dabei den abbiegenden Verkehr in die Friedrich-Ebert-Straße zu überleben. Hier hätte schon längst mit einer eigenständigen Fahrradampel, die die Fahrradfahrer im Pulk hinter der Straßenbahn vor dem motorisierten Verkehr fahren lässt, Abhilfe geschaffen werden. Nach Sanierung der Jahnallee - auch eine Belastungsprobe für die alteingesessenen Händler mussten sich diese erheblich umstellen, da die Zahl der Laufkundschaft zunächst sehr deutlich nachließ durch die Verschiebung der Haltestellen. Davon haben sich die Händler am Waldplatz bis heute nicht erholt. Die Schließung der Läden und häufige Mieterwechsel zeigen dies. Was würde das im Verwaltungsstandpunkt beschriebene Verfahren bedeuten? Denn ergebnisoffen ist die Prüfung ja eigentlich nicht. Die weitere Verschiebung von Kurzzeitparkplätzen in die Nebenstraßen wird einen deutlichen Eingriff in das in der letzten Sitzung beschlossene Konzept zum Bewohnerparken nach sich ziehen; denn damit reduziert sich die Zahl der Parkplätze für die Anwohner. Es wird suggeriert, dass die Andienung für die Gewerbetreibenden fast völlig anders organisiert werden könnte. Allein, das Wörtchen Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 „fast“ sagt es schon: Entweder wird es deswegen keinen Fahrradschutzstreifen geben können, oder verkehrswidriges Halten wird herausgefordert, oder die Geschäftstätigkeit muss aufgegeben werden. Das ist dann das Ende der Geschäftsstraße, deren Spezialgeschäfte eben nicht nur Kundschaft aus dem angrenzenden Viertel anziehen. Wir stimmen darum dem Antrag der Fraktion der Freibeuter zu, um den Strauß der Optionen zu vergrößern. Wir lehnen den Vorschlag des Petitionsausschusses ab, da er die Lösung vorwegnimmt und damit den Austausch mit den Anliegern im Sinne des Verwaltungsstandpunkts eigentlich obsolet macht. Man kann nur einem von beiden zustimmen: dem Verwaltungsstandpunkt oder dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Darüber hinaus erwarten wir von der Verwaltung ein tatsächlich ergebnisoffenes Verfahren, welches auch weitere verkehrsorganisatorische Lösungen im Umfeld der Jahnallee in den Blick nimmt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich möchte den Blick etwas weiter schweifen lassen. Ich teile durchaus die Auffassung, die die Grünen vorgetragen haben, ebenso das, was die Linken gesagt haben. Wir werden auch beim Verwaltungsstandpunkt mitgehen. Aus unserer Sicht müssen wir uns aber mit noch sehr viel mehr in unserer Stadt beschäftigen. Mir fällt spontan vom Bayerischen Platz kommend die Arthur-Hoffmann-Straße ein, wo es extrem eng ist zwischen Straßenbahngleisen und parkenden Autos. Auch die Situation in der Harkortstraße ist ganz schwierig. In der Goethestraße gab es auch schon einen schweren Unfall. Ich stimme auch Herrn Morlok zu: Wir werden auch prüfen müssen, ob wir einen Verkehrsträger aus einer Straße herausnehmen müssen. Sie hatten ein konkretes Beispiel genannt. Ich glaube aber, wir brauchen eher kurzfristig umsetzbare Maßnahmen wie Tempo 30 oder eine Begrenzung des Parkens, vielleicht nur stundenweise, um den Anlieferverkehr zu ermöglichen und ruhenden Verkehr in der Rushhour herauszunehmen. Ich weiß, man muss es immer so formulieren, das prüfen zu wollen, obwohl man das eigentlich machen will. Das hängt mit der Straßenverkehrsordnung zusammen. Ich hoffe, dass es nicht beim Prüfen bleibt, sondern an dieser Stelle tatsächlich Maßnahmen folgen werden und der Blick auf die anderen Bereiche nicht außer Acht gelassen wird. S e i t e | 45 Zum Thema Fahrradstraßen. Da wünsche ich mir auch mehr Mut. Ich wünsche mir, dass wir das Thema ernsthaft diskutieren. Über die BernhardGöring-Straße reden wir aus meiner Sicht schon viel zu lange. Das könnte eine attraktive Ausweichroute sein. Die Parallelstraße zur inneren Jahnallee halte ich für ungünstig. Ich fahre die Strecke jeden Tag. Die funktioniert nur dann, wenn man eine attraktive Verbindung hat, und zwar vom Lindenauer Markt bis in die Innenstadt. Wenn ich aber andauernd Schlenker fahren muss, kostet mich das Zeit, und die ist auch für einen Fahrradfahrer wichtig. Er muss zur Arbeit, er muss die Kinder zur Schule bringen etc., wobei ich zu dem Zeitpunkt, wenn ich dort entlangfahre, meine Kinder schon abgegeben habe. Mit Kindern würde ich die auch nicht nutzen. Wir müssen uns das Thema „Verkehr in engen Straßen“ genauer angucken. Ich wünsche mir da Lösungen. Ich wünsche mir auch, dass wir Standorte für Fahrradstraßen intensiver diskutieren. Als kurzfristige Lösung halte ich eine Fahrradstraße an diesem Standort für verkehrt. Es wäre wünschenswert, dass wir mal wieder in den Radverkehrsentwicklungsplan schauen. Wir haben viele gute Maßnahmen beschlossen wie zum Beispiel Lückenschlüsse in den Parks und damit einhergehend, dass die Wege in den Parks so ertüchtigt werden, dass dort nicht mehr der grobe Schotter durchkommt, sodass sie für Fahrradfahrer gut nutzbar sind. Das sind nur einige meiner Wünsche. Ich hoffe, dass wir abseits der Diskussion über den kurzen Teilabschnitt innere Jahnallee mal eine grundsätzliche Diskussion dazu führen. Die Vorstellung der Mobilitätsszenarien könnte ein Auftakt sein, die Diskussionen zu intensivieren. Ich glaube in der Tat: Wir müssen den Weg „Stärkung des Umweltverbunds“ gehen, damit alle, die auf den Wirtschaftsverkehr angewiesen sind, in unserer Stadt auch weiterhin gut durchkommen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Dann kommen wir zur Abstimmung. Wenn ich es richtig sehe, ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Petitionsausschusstext zur Abstimmung zu stellen. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Freibeuter, den ich zuerst zur Abstimmung aufrufe. Frau Riekewald, bleibt es bei Ihrem Antrag, oder geht dieser im Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses auf? - Gut. Das heißt: Zur Abstimmung stehen damit nur noch die beiden genannten Anträge. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Der Verwaltungsstandpunkt zum Beschlussvorschlag Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 des Petitionsausschusses ähnelt dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, wobei Letzterer etwas weitergeht. Wir, der Petitionsausschuss, empfehlen, unseren Beschlussvorschlag so abstimmen zu lassen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wählt ebenfalls diesen weitergehenden Beschlussvorschlag. Oberbürgermeister Jung: Genau, das habe ich doch gesagt, Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Es gab ein Missverständnis in unseren Reihen. Deswegen wollte ich das noch einmal klarstellen. Oberbürgermeister Jung: Der Änderungsantrag der Freibeuter wurde zum Antrag der Grünen gestellt. Eine Abstimmung darüber kann daher nicht entfallen. Sie haben Ihren Antrag insofern verändert, dass Sie den Beschlusstext des Petitionsausschusses in Ihren Antrag aufnehmen. Demzufolge bleibt der Änderungsantrag der Freibeuter zu Ihrem Antrag bestehen. Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Freibeuter. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 27 - 26 - 6. Damit ist der Antrag der Freibeuter angenommen. Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt um den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. S e i t e | 46 Grundsatzreferat. Wir übernehmen den Verwaltungsstandpunkt. Die Verwaltung hat das Anliegen erkannt. Dem dringendsten unserer Wünsche kommt sie nach und regelt die Einbeziehung der Ehrenamtlichen der Stadtbibliothek. Über weitere werden wir dann in Zukunft reden. Dennoch möchte ich Sie alle auf den letzten Satz des Verwaltungsstandpunkts aufmerksam machen. Er lautet: Eine entsprechende Grundsatzvorlage zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist derzeit in Erarbeitung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2015 ruht diese Vorlage. Jetzt heißt es, es werde daran gearbeitet. Wir können also darauf hoffen, dass wir die Vorlage noch in dieser Legislatur auf den Tisch bekommen. Das finde ich ganz wunderbar. Bitte stimmen Sie unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen zum Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 17.14 Schmetterlingswiesen (VI-A-05914) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 17.14.1 dazu VSP (VI-A-05914-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Frau Janssen. Abstimmung: 52 - 10 - 1. So beschlossen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 17.11 ist in diesem Beschluss mit aufgegangen. Eine gesonderte Abstimmung der Petition ist obsolet, da sie Teil des gerade beschlossenen Antrags der Grünen war. 17.12 Ehrenamt ermöglichen - Nutzung unterstützen (VI-A-05880) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.12.1 dazu VSP (VI-A-05880-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Beigeordnete! Ich will es kurzmachen. - Das Ehrenamt ist wichtig, keine Frage. Aber ich halte dazu jetzt kein Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Damen und Herren! Als Jugendparlament möchten wir die Stadtverwaltung beauftragen, ab 2019 sogenannte Schmetterlingswiesen in Parks und Grünanlagen anzulegen. Außerdem soll die Einrichtung solcher Wiesen auf sonstigen stadteigenen Flächen geprüft werden. Ich bitte Sie wirklich inständig, dafür zu stimmen. Schmetterlingswiesen sind nicht nur für Schmetterlinge Rückzugsorte, sondern auch für jegliche andere Insekten. Wir wissen alle, dass die Insektenpopulationen immer weiter zurückgehen. Dagegen müssen wir gemeinsam etwas tun. Solche Wiesen innerhalb der Stadt bieten Insekten und Schmetterlingen Lebensraum und Nahrung. Außerdem können Schmetterlingswiesen zur Bildung der Bevölkerung beitragen; denn sie würden zeigen, dass wir Menschen hier gemeinsam mit Tieren und Pflanzen leben und auch denen einen Lebensraum geben müssen. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 17.15 Stadt Leipzig wird Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V. (VI-A-05950) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 17.15.1 dazu VSP (VI-A-05950-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 17.15.2 dazu ÄA (VI-A-05950-ÄA-02) Einreicher: Stadtrat S. Schlegel Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen-Fraktion würde sich freuen, wenn der Stadtrat heute unserem Antrag zustimmt. Wir möchten gern, dass die Stadt Leipzig Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V. wird, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Leipziger und Leipzigerinnen seit jeher dem Thema Baukultur einen hohen Stellenwert einräumen. Wir erleben das bei den Bürgerbeteiligungen, in veröffentlichten Leserbriefen und Diskussionsbeiträgen in den lokalen Medien, bei thematischen Internetforen, aber auch im Gestaltungsforum sowie im Sachverständigenforum „Kunst im öffentlichen Raum“, in dem das Thema Baukultur angesichts der Aufgabenstellung ein Dauerthema ist. Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag zu! Auch die Verwaltung sagt: Diese Mitgliedschaft wird Synergien befördern. Zu Ihrem Änderungsantrag, Herr Schlegel - wir verstehen uns ja recht gut - muss ich Ihnen sagen: Die Thematik, die Ihr Antrag beinhaltet, liegt eigentlich schon ein paar Jahre zurück. Angesichts der Begründung für die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung - da hatte der Stadtrat festgestellt, wie gut es der Stadt Leipzig geht -, können wir uns eine Mitgliedschaft in dieser Baukulturstiftung vorstellen, die nur wenig kostet. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Mein Antrag spricht sich nicht gegen diese S e i t e | 47 Mitgliedschaft aus. Aber das hat doch schon ein gewisses Gschmäckle. Noch vor einigen Jahren haben wir Tabula Rasa gemacht und alle möglichen, auch wichtige, Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden gekappt, um ein paar tausend Euro einsparen zu können. Jetzt fangen wir wieder an, Mitgliedschaften zu erwerben. Mein Antrag ist quasi eine Aufforderung, dass alle Dezernate auch im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal in sich gehen, welche Mitgliedschaften aus ihrer Sicht für die Stadt wichtig sind und in Zukunft eingegangen werden sollten Ich kann mich entsinnen, dass wir viele Jahre Mitglied im Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung waren und diese Mitgliedschaft aus Einspargründen gecancelt haben, obwohl Einzelmitglieder auch danach weiterhin aktiv mitgearbeitet haben und gerade dort zum Beispiel die Weichenstellungen in Richtung Stadtentwicklung, Förderung des Wohnungsbaus usw. erfolgen. - Das ist mein Anliegen, mein Appell. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Wir werden uns diesem Antrag nicht positiv zuwenden, und zwar aus folgendem Grund: Eben weil die Baukultur in Leipzig so hoch gehalten wird, gönnen wir uns das Gestaltungsforum, ein Forum, das uns lieb und teuer ist. Es hat in der letzten Zeit eine positive Entwicklung genommen. Für Bauträger ist es ein anerkanntes Gremium. Insofern ist es uns wichtiger, dieses zu erhalten, als einem Verband beizutreten, der von Kommunen im Allgemeinen so nicht genutzt wird. Einen Mehrwert können wir nicht erkennen. Wenn es eine anerkannte, von Kommunen intensiv genutzte Plattform wäre, könnte man darüber noch einmal nachdenken. Aber so stellt sich das nicht dar. Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann stimmen wir zuerst über den Änderungsantrag von Herrn Schlegel ab. Wer dem Antrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe von Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mitgliedschaft im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Herr Schlegel wünscht, dass die Stimmen ausgezählt werden. Bevor hier etwas schiefgeht, wiederhole ich die Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab! Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 - 18 - 4. 17.16 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) - Verkehr im Südwesten (VI-A-05996) Einreicher: Stadträtin J. Heller 17.16.1 dazu VSP (VI-A-05996-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Heller verzichtet auf die Einbringung ihres Antrags. - Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 19 - 39 - 1. Damit abgelehnt. 17.17 Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig (VI-A-06043) Einreicher: Fraktion Freibeuter 17.17.1 dazu VSP (VI-A-06043-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Ein sehr banaler Satz. So steht es in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz. Aber die Umsetzung dieses scheinbar einfachen und banalen Rechtsanspruchs eines Bürgers, sich gegen die öffentliche Gewalt im Falle einer Rechtsverletzung zu wehren, ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit einer speziellen Fachgerichtsbarkeit und einer Prozessordnung in der Bundesrepublik erst seit 1960 etabliert. Davor gab es ganz viele unterschiedliche Verfassungsgerichte und eine Kultur von Verfassungsgerichtshöfen, bereits im 19. Jahrhundert. - Ich will das jetzt nicht ausweiten. Die Umsetzung des Anspruchs, sich gegen staatliche Gewalt, sich gegen öffentliche Gewalt und Rechtsverletzungen zur Wehr setzen zu können in einem formalisierten verwaltungsgerichtlichen Verfahren, ob das der Platzverweis eines Stadtbediensteten im öffentlichen Raum ist, gegen den S e i t e | 48 man sich wehren will, ob das die Baugenehmigung ist, die man nicht erteilt bekommt und deren Erteilung man durchsetzen will, ob das der Bebauungsplan ist, in dessen Geltungsbereich man sich befindet und gegen den man sich zur Wehr setzen will, ob das die Wahlanfechtung einer Oberbürgermeisterwahl ist, die man durchsetzen will, ob das der Grundsteuerbescheid des Kollegen Bonew ist, den man überprüfen lassen will, ob das der Kitaplatz ist, den man nicht bekommt und auf dessen Zuteilung man klagt, alles das tut man am Verwaltungsgericht und kann es im Zweifel bis zum Bundesverwaltungsgericht mit Sitz hier in Leipzig treiben und im Revisionsverfahren seine Rechte im Zweifel durchsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das so ist, ist nicht selbstverständlich. Wir leben in einer Zeit, in der mancher politische Akteur gesellschaftlich gern in eine Zeit zurück möchte, in die alte Bundesrepublik - ich sagte schon, erst 1960 gab es die Verwaltungsgerichtsordnung -, wo man dann eben vielleicht nicht mehr das Recht hat, sich gegen die Ausübung öffentlicher Gewalt und Rechtsverletzungen durch die öffentliche Hand mit Gerichtsbarkeit zur Wehr zu setzen. Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig, im ehemaligen Gebäude des Reichsgerichts. Lassen Sie uns diese große Errungenschaft des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats, nämlich die Tatsache, dass es eine Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem normierten Rechtsweg gibt, anerkennen hier in dieser Stadt, in Leipzig, die sich auch als Stadt des Rechts einen Namen gemacht hat. Lassen Sie uns, so wie es die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt vorschlägt, diejenigen Vorsitzenden des Bundesverwaltungsgerichts, die hier in Leipzig gewirkt haben, in den Straßennamenpool dieser Stadt aufnehmen. Ich werbe um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen gegen den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 17.18 wird in der Sitzung am nächsten Donnerstag aufgerufen. 18 Anfragen an den Oberbürgermeister Wie zu Beginn der Sitzung angekündigt, werden die Anfragen unter den Tagesordnungspunkten 18.1, 18.11 und 18.25 zusammen beantwortet. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 18.1 Warum liegt die Satzung zur Aufhebung der Straßenausbeitragssatzung noch nicht vor? (VI-F-06285) Einreicher: CDU-Fraktion 18.11 Aufhebung der Straßenausbeitragssatzung (VI-F-06260) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 18.25 Anfrage zum aktuellen Stand der Straßenausbausatzung (VI-F-06289) Einreicher: Stadtrat J. Lehmann Frau Dubrau, bitte schön. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Vorab zum Sachverhalt: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.04.2018 die Verwaltung damit beauftragt, bis 30.06. dieses Jahres eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorzulegen. Die entsprechende Beschlussvorlage für den Stadtrat wurde erarbeitet. Sie wird derzeit verwaltungsseitig abgestimmt. Wesentlich dabei ist, dass auch die Landesdirektion Sachsen als Kommunalaufsichtsbehörde im Vorfeld in diesen Abstimmungsprozess mit eingebunden wurde, um das Risiko eines Einschreitens seitens der Landesbehörde nach Beschlussfassung der Ratsversammlung über die Aufhebungssatzung auszuschließen. - Ich denke, das ist ein sinnvolles Verfahren. - Da die Stellungnahme der Kommunalaufsicht noch aussteht und dem Rat nach Auffassung der Verwaltung eine einvernehmliche Lösung vorgelegt werden sollte, wurde die Beschlussvorlage hier noch nicht eingebracht. Die frühzeitige Einbindung der Landesdirektion hat vor allem den Hintergrund, dass diese letztendlich über die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts 2019/2020 und damit über das Kreditvolumen der Stadt entscheidet. Wie Ihnen bekannt, steht die Stadt Leipzig unter anderem bei der Realisierung von Kita- und Schulbauten vor einer enormen finanziellen Herausforderung. Gleichzeitig darf kommunalrechtlich aber auch die Finanzierung und Erledigung der Pflichtaufgabe Straßenbau durch den Verzicht des Straßenbaulastträgers auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge als Sonderaufgabe nicht gefährdet werden. Maßstab für einen genehmigungsfähigen Haushalt ist unter anderem eine ausgeglichene Haushaltsführung gemäß § 72 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung. Im Hinblick auf die aktuelle städtische Haushaltslage kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese einer Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde und damit der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung entgegenstehen könnte mit der Folge, dass wiederum ein Ermessen des S e i t e | 49 Stadtrats zum Erlass einer solchen Aufhebungssatzung nicht bestünde. Zu untersuchen ist hier ebenfalls, ob die Abkehr von der Refinanzierung von Maßnahmen des Straßenausbaus ohne die Erhebung der nichtsteuerlichen Ausbaubeiträge, das heißt: über allgemeine Steuern, abgabenrechtlich einen Systemwechsel darstellt, der auch auf die Erhebung von anderen Beiträgen, zum Beispiel der Gewässerunterhaltungsabgabe, Auswirkungen haben könnte. Eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung bedarf somit einer im Einvernehmen mit der Landesdirektion Sachsen vorgelegten und vom Rat beschlossenen Aufhebungssatzung. Mit dem Wirksamwerden dieser Satzung würden dann für alle Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beitragspflichtig wären, keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Welche Maßnahmen von der Beitragserhebung betroffen sind, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bzw. des Wirksamwerdens der Aufhebungssatzung ab sowie der Abrechnung der Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt. Die sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn die letzte Unternehmerrechnung zu baulichen Maßnahmen bei der Stadt Leipzig vorliegt, mithin immer erst mehr oder weniger lange nach dem Abschluss einer Straßenbaumaßnahme. Auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung, des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes sowie der Abgabenordnung ist die Verwaltung bisher weiterhin zur Beitragserhebung für Straßenbaumaßnahmen, deren sachliche Beitragspflicht bereits entstanden ist, verpflichtet. Beiträge aus Maßnahmen, zu denen die Beitragspflicht bereits in der Vergangenheit entstanden ist und die aktuell zur Abrechnung anstehen, sind auch im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 enthalten. Beiträge aus neuen Maßnahmen wurden im Haushaltsplanentwurf dagegen nicht mehr veranlagt. Abschließend will ich noch einmal darauf hinweisen, dass in Fällen der einmaligen Herstellung einer Verkehrsanlage durch die Stadt Leipzig Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die Erschließungsbeitragssatzung steht, anders als die Straßenausbaubeitragssatzung, als Konkretisierung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe gemäß Baugesetzbuch nicht zur Disposition des Stadtrats. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann hat eine Nachfrage. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Herr Oberbürgermeister, sehen Sie es nicht auch so, dass Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 mehr Anfragen beantwortet werden könnten, wenn nicht noch einmal die Dinge vorgetragen würden, die wir schon in der damaligen Stadtratssitzung diskutiert haben? Wir haben hier eine klare Anfrage gestellt, und diese war zu beantworten. Es war nicht nötig, uns noch einmal zu erläutern, welche Folgen die Aufhebung haben könnte. Das haben wir bereits diskutiert. Ich bitte darum, kürzere Antworten zu bekommen. Oberbürgermeister Jung: Das ist uns allen bewusst. Wir versuchen, kurz zu antworten. Herr Engelmann hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Habe ich das richtig verstanden: Je länger die Landesdirektion das hinauszögert, desto länger bleiben die Leute im Ungewissen, ob sie bezahlen müssen oder nicht? Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte gesagt: Wenn Maßnahmen bereits durchgeführt und abgerechnet worden sind, werden Bescheide verschickt, bei neuen Maßnahmen jedoch nicht. Wir warten natürlich damit ab, bis eine endgültige Abstimmung mit dem Land erfolgt ist. S e i t e | 50 Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann, der Teufel steckt hier im Detail. Viele Menschen glauben, dass ab dem Zeitpunkt des Beschlusses das auch für frühere Straßenausbaubeiträge gilt. Dazu muss man noch einmal deutlich sagen: Der Beschluss gilt für alle neuen Maßnahmen, er gilt nicht für bereits vor dem Beschluss durchgeführte Maßnahmen. Das ist wichtig. Stadtrat Geisler (SPD): Jetzt muss ich doch noch mal nachhaken, Frau Dubrau. Die Baumaßnahme Stahmelner Straße zum Beispiel hat vier oder fünf Bauabschnitte, davon der erste Abschnitt vor, alle anderen nach der Beschlussfassung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Avisiert ist ein Bauzeitraum von elf Jahren. Das bedeutet: Ein Achtel der Maßnahme wurde vor der Beschlussfassung durchgeführt, sieben Achtel werden danach ausgeführt. - An der Stelle bedarf es einer Klarstellung bzw. spätestens im Rahmen der Diskussion zur Aufhebungssatzung eine klare Aussage des Rates oder der Bürgermeisterin, wie wir mit solchen Fällen umzugehen gedenken. Oberbürgermeister Jung: So ist das. 18.2 Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig endlich einführen (VI-F-06321) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Ich will noch einmal klarstellen, was Sie hier gesagt haben: Solange wir die Satzung nicht aufheben, so lange erhebt die Stadt Straßenausbaubeiträge. - Das heißt: Wenn Sie jetzt mit einer Maßnahme anfangen, haben die Leute Pech gehabt. Bürgermeisterin Dubrau: Nein, im Gegenteil. Ich habe ja gesagt: Alle Maßnahmen, die seit dem Zeitpunkt des Beschlusses des Stadtrats neu begonnen wurden, werden nicht von uns veranlagt. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Das ist ja beruhigend. Bürgermeisterin Dubrau: - Aber die Maßnahmen, die vor diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, werden natürlich noch abgerechnet. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Da walte Hugo. - Na gut, dann ist das so weit klar. Die Leute müssen nicht unruhig werden, wenn sich das länger hinzieht. - Schönen Dank. Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Nein, wir planen momentan keine konkreten Maßnahmen zur direkten Einführung eines Bürgerhaushalts für den Doppelhaushalt 2021/2022, zeigen uns aber für die Diskussion sehr offen und hätten auch gern aus dem Raum des Stadtrats konkrete Vorschläge. Somit entfällt die Antwort auf die Frage 2, aber auch die auf die Frage 3, da wir die Frage 1 zwar mit Nein beantworten, aber die Einführung eines Bürgerhaushalts nicht konkret ablehnen. Es fehlt einfach am zündenden Format. Ich gebe zu bedenken, dass in einer Haushaltsstruktur, wie sie die Stadt Leipzig momentan hat, ein Bürgerhaushalt auch zur Erhöhung der Frustration führen könnte, da wir suggerieren würden, es gebe freie Mittel, die wir frei über die Stadtteile verteilen können. Zur Wahrheit gehört: Wir arbeiten momentan Prioritätenlisten nach gesetzlichen Pflichtleistungen ab. Zur Frage 4. Wir haben in unterschiedlichen Formaten versucht, uns diesem Beschluss zu nähern: Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Anfangs gab es Budgets für einzelne Stadtbezirksbeiräte - ich glaube, es waren 5.000 Euro -, damit der Stadtbezirksbeirat bauliche Unterhaltung in Schulen oder andere Maßnahmen beschließen konnte. Im Gegenzug wurde dem Stadtbezirksbeirat von der Verwaltung eine Prioritätenliste zur Entscheidung gegeben. Das Format haben wir, wenn ich mich richtig erinnere, im Jahr 2012 in der Haushaltssatzung fallen gelassen, weil das Feedback aus mindestens der Hälfte der Stadtbezirksbeiräte ablehnend war; das wollte man nicht. Aufgrund der großen Bedarfe war das Budget zu klein und die Prioritätenliste zu lang. Wir haben das Verfahren für die Thematik Bürgereinwendungen verfeinert und geschliffen. Wir haben nach wie vor eine doppelt so lange Auslegungsfrist wie im Gesetz vorgesehen. Wir haben repräsentative Bürgerkonferenzen durchgeführt. Man muss allerdings selbstkritisch gestehen, die Anzahl der Themen für diese Bürgerkonferenzen, die sowohl aus der Verwaltung als auch aus dem Stadtrat vorgeschlagen wurden, war eher verschwindend gering. Wir haben mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 weiterhin vorgesehen die sehr transparente und allseits bekannte Veröffentlichung des Haushalts im Internet. Es wird auch eine Bürgerinformationsveranstaltung geben. Wir rufen auf, sich aktiv bei Bürgereinwendungen zu beteiligen. Wir haben die Hemmschwelle noch einmal gesenkt. Das Formular ist online. Die Stadtbezirksbeirätinnen und Stadtbezirksbeiräte sind informiert, dass sie diesmal erstmals nach der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung ebenfalls Änderungsanträge stellen können. Es wird in der zweiten Oktober-Hälfte eine Veranstaltung für alle Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte geben, wo ich zur Person den Haushalt noch mal vorstelle und wir das Prozedere der Änderungsanträge erläutern werden. Weitergehende Formate und finanzielle Ausgestaltungen haben wir noch nicht gefunden. Ich denke, wir sollten uns nach Haushaltsbeschlusslage am 01.02. im Finanzausschuss das Thema dezidiert auf die Tagesordnung setzen und diskutieren, wie wir den Leipziger Weg des Bürgerhaushalts reanimieren. Wir sollten uns aber auch noch einmal die Nutzerzahlen angucken. Ich erinnere daran: Wir hatten mal einen Haushaltsplanrechner im Internet, der in der Spitze 37 Nutzer hatte - und das bei damals 550.000 Einwohnern. Das ist, glaube ich, auch nichts Repräsentatives. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. S e i t e | 51 Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Ich nehme für die Fragen 4, 5, 6 und 7 mit, dass Sie selbst die Aufhebung des Beschlusses von 2007 nicht hier im Rat beantragen werden, sondern versuchen werden, zumindest für die Folgejahre, das Thema auszubauen. Ist das richtig? Bürgermeister Bonew: Ja. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Zur Frage 3 hatten Sie gesagt: Sie lehnen den Bürgerhaushalt als solches nicht ab, sehen sich aber momentan nicht in der Lage, zu sagen, wie das funktionieren soll. - Wir hatten im Sachverhalt dargestellt, dass es schon recht erfolgreiche Modelle gibt, zum Beispiel in Stuttgart. Dort haben sich über 52.000 Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Das ist eine ganze Menge. Wäre die Beteiligung hier ähnlich hoch, würde das sicherlich auch dem Demokratieverständnis in der Stadt dienen. Ich denke, Herr Bonew, wir sollten wirklich intensiv zusammenarbeiten, um dieses Thema in die Bürgerschaft hineinzutragen, damit wir an der Stelle ein Stück vorankommen. Das geht über den Haushaltsplanrechner hinaus. Bürgermeister Bonew: Gerne. Ich wäre froh, wenn wir ein Format fänden, das die Bürgerinnen und Bürger dahin gehend anspricht und mitnimmt, und wir eine so rege Beteiligung hätten wie in Stuttgart. Allerdings muss man sagen: Alle Versuche, die bisher unternommen wurden, zumindest die in meiner Amtszeit, haben nicht zu einer zahlenmäßig repräsentativen Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger geführt. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bin überrascht, dass Sie sich zum Bürgerhaushalt von Stuttgart jetzt relativ positiv äußern. Schon bevor ich Stadtrat wurde, habe ich das Beispiel „Bürgerhaushalt Stuttgart“ immer wieder angeführt und bin nicht unbedingt auf offene Ohren gestoßen. Sie meinten immer, die Bürgerbeteiligung zum Haushalt, wie Sie sie vorschlagen, würde in unserer Stadt vollkommen ausreichen. Sehe ich es richtig, dass Sie Ihre Meinung dahin gehend geändert haben? Bürgermeister Bonew: Das sehen Sie nicht richtig. Ich fände es gut, wenn wir in Leipzig ein Format finden, was die Bürgerinnen und Bürger anspricht. Mit all den Formaten, die wir in den letzten Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 zehn Jahren ausprobiert haben, was den Haushalt und die Bürgerbeteiligung angeht, ist uns das nicht gelungen. Deswegen lade ich Sie ein: Machen Sie Vorschläge! Zeigen Sie uns, was Sie gerne hätten! Wir prüfen, ob das finanzierbar und wie es realisierbar ist. Ich bin offen für jeden Vorschlag. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Ich habe keine Frage, sondern eine Bemerkung, mit der ich unterstreichen will, was Bürgermeister Bonew eben gesagt hat. Herr Pawlitzky und ich haben die Sache mal vor langer, langer Zeit im Stadtbezirksbeirat Nord vorgestellt. Wir wurden dort angeguckt, als kämen wir von einem anderen Stern. Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 18.3 auf: 18.3 Standort Fernstraßen-Bundesamt (VI-F06210) S e i t e | 52 Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Es ist richtig, dass zu bestimmten Zeiten, nämlich während des Berufsverkehrs, es zu einem Rückstau am Knoten Berliner Straße kommt. Zur Frage 2. Mit der Einreichung des Bauantrags hat der Antragsteller DHL eine Verkehrsuntersuchung für den gesamten Gewerbepark eingereicht und dabei die derzeitige sowie die zu erwartende Verkehrssituation berücksichtigt. Zur Frage 3. Die Anbindung des Gewerbeparks erfolgt zum einen über die bestehende und künftig öffentlich gewidmete Wollkämmereistraße, zum anderen über den bestehenden, lichtsignalgeregelten Knoten an der Rackwitzer Straße. In der unter Punkt 2 genannten Verkehrsuntersuchung wurden Analyse und Prognose betrachtet und die Leistungsfähigkeit dieser Knoten nachgewiesen. Änderungen an den Lichtsignalanlagen anderer Knoten, zum Beispiel Berliner Brücke, sind nicht vorgesehen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Kriegel, bitte schön. Einreicher: SPD-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet in Vertretung von Kollegen Albrecht. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Im Auftrag des Fernstraßen-Bundesamtes untersucht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verschiedene Alternativen zur Anmietung geeigneter Büroflächen im bereits vorhandenen Bestand. Es geht nicht um einen Neubau. Dazu bedient sie sich privater Marktteilnehmer. Genaue Standorte und Varianten können durch die Stadt Leipzig nicht benannt werden. Im städtischen Eigentum befinden sich keine Büroflächen, die dem Fernstraßen-Bundesamt zur Miete angeboten werden können. Zur Frage 2. Das Liegenschaftsamt ist über die Suche des Fernstraßen-Bundesamtes informiert, und das Amt für Wirtschaftsförderung hat Unterstützung angeboten. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich nicht. Da Kollege Rosenthal momentan nicht am Platz ist, überspringe ich zunächst TOP 18.4 und rufe Tagesordnungspunkt 18.5 auf: 18.5 Verkehrsinfrastruktur „Gewerbepark Berliner Brücke“ (VI-F-06328) Einreicher: AfD-Fraktion Frau Dubrau antwortet. Stadtrat Kriegel (AfD): Eine kurze Nachfrage zu Ihren Ausführungen, Frau Dubrau. Sie sagten, dass es, wie jeder Leipziger weiß, in Stoßzeiten rund um die Berliner Brücke Staus gibt. Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie dennoch davon ausgehen, dass es dort keine größeren Probleme geben wird? Das widerspricht sich aus meiner Sicht. Wir sehen das schon ein bisschen anders. Bürgermeisterin Dubrau: Ich habe nicht von einem großen Stau, sondern von einem Rückstau während des Berufsverkehrs gesprochen. Den gibt es an relativ vielen Kreuzungen für eine kurze Zeit. Nach der Verkehrsprognose, unter Einbeziehung der Wollkämmereistraße, die künftig eine öffentliche Straße sein wird, liegt das im Rahmen dessen, was bei uns genehmigungsfähig ist für den Bau des neuen Zentrums. Stadtrat Kriegel (AfD): Ich will nur daran erinnern: Der Verkehr in Richtung Norden wird dann im Wesentlichen über die Maximilianallee stattfinden, weil auch eine direkte Verbindung zu DHL notwendig ist. Das wird zu Problemen führen. Das möchte ich schon jetzt anmerken. Bürgermeisterin Dubrau: Ja, aber nach der Prognose werden die Probleme nicht so zunehmen, dass dort größere Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Stadtrat Kriegel (AfD): Dann sind wir gespannt, wie die Wirklichkeit aussieht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Jetzt aber TOP 18.4: 18.4 Fortschreibung Luftreinhalteplan: Wann bitte? (VI-F-06324) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorangestellt: Die Stadtverwaltung hat mit dem Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 und der Umsetzung der darin als Maßnahme festgelegten Umweltzone eine messbare Verringerung der Luftbelastung mit Ruß bzw. ultrafeinen Partikeln erreicht. An der im Stadtzentrum gelegenen Luftmessstation Leipzig-Mitte sank die Masse der krebserregenden Rußpartikel um 60 Prozent, die Anzahl der ultrafeinen Partikel reduzierte sich um 70 Prozent, wie aus der wissenschaftlich begleiteten Untersuchung hervorgeht. S e i t e | 53 Zur ersten Frage. Die Überarbeitung des Planentwurfs unter Berücksichtigung der rund 250 eingegangenen fachlichen Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Der zeitliche Aufwand orientiert sich an der Bearbeitungstiefe und der erforderlichen Einbindung weiterer Ämter und externer Akteure, hier insbesondere der L-Gruppe. Ziel ist nach wie vor die Beschlussfassung des Luftreinhalteplans noch in diesem Jahr, Mitte/Ende viertes Quartal 2018. Zur zweiten Frage. Derzeit gibt es keine Klagen gegen die Stadt Leipzig. Zur dritten Frage. Die Umsetzung der im Planentwurf vorgesehenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen, die sogenannten A-Maßnahmen, ist hinsichtlich dafür notwendiger straßenverkehrsrechtlicher Verfahren, Detailplanungen sowie Auftragsvergaben gegenwärtig in Bearbeitung. Das wurde heute schon bei der Einbringung des Haushalts erwähnt. Der Mehrbedarf für die A-Maßnahmen ist im Jahr 2019 budgetiert. Insofern sind die für die Wirksamkeit des Luftreinhalteplans erforderlichen Vorgaben gemacht. Seit dem Jahr 2015 wurde der Kurzzeitgrenzwert für Feinstaub an den Luftmessstationen in Leipzig nicht mehr als zulässig überschritten. Dieser Aspekt kann neben dem Wirken der Umweltzone anteilig auch auf das Wirken der sonstigen 47 Maßnahmen des aktuellen Luftreinhalteplans zurückgeführt werden. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. Darüber hinaus unterstützen andere Maßnahmen, hier insbesondere der Lärmaktionsplan sowie das Energie- und Klimaschutzprogramm, die Minderung der Luftschadstoffbelastungen bzw. die Verbesserung der klimatischen Bedingungen und damit den Gesundheitsschutz der Leipzigerinnen und Leipziger. Kollege Fabian, bitte. Ab dem Jahr 2015 wurde die Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Amt für Umweltschutz auf den Weg gebracht, begonnen mit dem Luft-LärmDialog. Anlass gab die unzureichende Wirkung des Luftreinhalteplans in Bezug auf die städtische Stickstoffdioxidbelastung. Die Gründe dafür sind deutschlandweit diskutiert und bekannt. Sie fußen insbesondere auf durch die Fahrzeughersteller verantworteten Stickstoffdioxidausstöße im Realbetrieb, insbesondere bei Diesel-Pkw. Die Berichterstattung über die Umsetzung des Luftreinhalteplans 2009 erfolgte aufgrund seiner Fortschreibung zuletzt für das Jahr 2015. Auch hier ist zu konstatieren, dass alle Maßnahmen entsprechend umgesetzt worden sind und die Stadtverwaltung deutlich gemacht hat, warum Einzelmaßnahmen nicht umgesetzt worden sind. Das war aus meiner Sicht auch plausibel. 18.6 Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel (VI-F-06320) Einreicher: Fraktion Freibeuter Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Vom Kündigungsrecht wurde in keinem Fall Gebrauch gemacht. Zur Frage 2. Die Kinder verbleiben auf dem Betreuungsplatz, wenn die Eltern das wünschen. Der Passus eröffnet lediglich die rechtliche Möglichkeit. Zur Frage 3. Es wird nicht geprüft, ob die neue Gemeinde freie Plätze hat. Zur Frage 4. Ein Kind kann seinen Betreuungsplatz behalten, wenn die Eltern wünschen, dass ihr Kind in der bisherigen Kita verbleibt. Oberbürgermeister Jung: Kurze klare Antwort. Danke, Herr Fabian. 18.7 Veränderungen bei Gestaltung und Wegebeziehungen auf dem Augustusplatz (VI-F-06211) Einreicher: SPD-Fraktion Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Frau Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Aus stadtgestalterischer Sicht besteht keine Veranlassung, die Gestaltung des Augustusplatzes, der erst 1998 nach den Entwürfen von Professor Bernhard Winkler neu gestaltet wurde, in Gänze infrage zu stellen. Die Bereiche vor der Oper und vor dem Gewandhaus sind nach wie vor optisch wie auch baulich in einem sehr guten Zustand und werden als Aufenthaltsflächen sehr rege genutzt. Dagegen zieht der Mittelbereich mit der Haltestelle und der Fahrbahn deutlichen Handlungsbedarf nach sich, sowohl funktionell als auch optisch. Für diesen Bereich ist eine komplexe Betrachtung notwendig, da die Verkehrsarten neu gewichtet und unter Beachtung der Platzgestaltung Verkehrslösungen für die in den letzten Jahren gewachsene Zahl von Platzsuchenden und Verkehrsteilnehmern entwickelt werden müssen. Insbesondere zum Ausbau der vollständigen Barrierefreiheit der Haltestelle hat es bereits erste Überlegungen gegeben. Allerdings werden die Planungen momentan nicht fortgeführt. Hintergrund dafür sind die aktuell laufenden Überlegungen zu Verkehrsstrategien für die wachsende Stadt Leipzig. Unter diesen Vorzeichen erarbeitet die Verwaltung bis 2021 das Ihnen bekannte Verkehrskonzept „Erweiterte Innenstadt“, in dem die Zukunft des Innenstadtrings in grundlegender Art und Weise betrachtet wird. Eine Wiederaufnahme konkreter Planungen für den Mittelbereich des Augustusplatzes ist erst danach sinnvoll, weil die Rahmenbedingungen für die zukünftige verkehrliche Bedeutung und Nutzung des Innenstadtrings dann geklärt sind. Zur Frage 2. Im Bereich der Haltestellen stehen sich die Interessen der Barrierefreiheit und der barrierefreien Kreuzung diametral gegenüber. Eine Lösungstendenz wird wesentlich von der zukünftigen Entwicklung des Straßenbahnnetzes auf dem Augustusplatz abhängen. Eine Vorwegnahme der dazu laufenden übergeordneten Planungen ist nicht sinnvoll. Die Unterbindung bzw. Reduzierung des Durchgangsverkehrs wurde in der Vergangenheit immer wieder untersucht. Eine geringere Durchlässigkeit ist ohne Änderung des Verkehrskonzeptes und ohne Umgestaltung der Goethestraße nicht erreichbar. Angesichts des damit verbundenen Aufwands sind Zwischenlösungen als Vorgriff auf das Verkehrskonzept für den Promenadenring nicht abbildbar. - Sie können sich sicher erinnern: Der behindertengerechte Ausbau einer Haltestelle kostet 1 Million Euro. - Gleiches gilt für die Erschließung der Tiefgarage unter dem Augustus- S e i t e | 54 platz. Hier ist als weitere Restriktion das genehmigte Betriebskonzept des privaten Betreibers zu beachten. Für den Fußgängerverkehr ergibt sich mit dem Aufbau neuer Werbeträger Mitte Juni 2019 eine punktuelle Verbesserung in Höhe der Fußgängerfurt. Hier entfällt zukünftig ersatzlos die jetzt noch die Sicht behindernde Werbevitrine. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Danke schön, Frau Dubrau. 18.8 Evaluation der Organisation des Sommerferienpasses und künftige Sicherstellung der Angebotsvielfalt (VI-F06213) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Fabian, bitte. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Vom Winterferienpass wurden 10.793 Exemplare im Jahr 2013, 11.537 Exemplare im Jahr 2014, 12.177 Exemplare im Jahr 2015, 11.901 Exemplare im Jahr 2016, 12.484 Exemplare im Jahr 2017 und 12.692 Exemplare im Jahr 2018 verkauft. Vom Sommerferienpass wurden 18.031 Exemplare im Jahr 2013, 18.864 Exemplare im Jahr 2014, 19.390 Exemplare im Jahr 2015, 20.296 Exemplare im Jahr 2016, 20.165 Exemplare im Jahr 2017 und 21.207 Exemplare im Jahr 2018 verkauft. Oberbürgermeister Jung: Entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche, Herr Fabian! Ich würde Sie bitten, auf das Verlesen der Zahlen zu verzichten und sie dem Stadtrat schriftlich zu geben. - Bitte nicht! Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Doch! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefragt, wie viele Ferienpässe an die Kinder verkauft werden konnten usw. - Ja, ich habe die letzten fünf Jahre vorgetragen. Das Jahr 2018 kam sozusagen als Bonus obendrauf. - Wo war ich stehen geblieben? Oberbürgermeister Jung: Bei Frage 2. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nun ja, Herr Oberbürgermeister, nicht ganz. Lassen Sie mich zumindest noch meinen letzten Satz zur Frage 1 vortragen. - Der Ferienpass genießt große Beliebtheit und wird von der Zielgruppe sehr gut angenommen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Zur Frage 2. Grundsätzlich verlief die Organisation und Durchführung wie in den vergangenen Jahren. Lediglich der krankheitsbedingte Ausfall des zuständigen Mitarbeiters musste durch die Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Jugendpflege beim Verkauf der Tagesfahrten und des Reservierungstelefons kompensiert werden. Die Organisation der Tagesfahrten übernahmen ebenfalls drei Kolleginnen und Kollegen aus dem Sachgebiet Jugendpflege. An der personellen Absicherung von Tagesfahrten wurden für den Sommerferienpass 2018 erstmals neben Ehrenamtlichen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung beteiligt. Zur Frage 3. Insgesamt übernahmen 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen die personelle Absicherung von Tagesfahrten. Information und Anfrage erfolgten unverbindlich an alle Abteilungsleitungen. Die Bereitschaft, Tagesfahrten durch hauptamtliche Mitarbeitern abzusichern, war freiwillig. Die Sprech- und Beratungszeiten wurden ebenso bei der Einteilung beachtet wie die Einsatzwünsche der Kolleginnen und Kollegen. Die meisten Kolleginnen und Kollegen nahmen an ein bis zwei Fahrten als Betreuerin bzw. Betreuer teil. Zur Frage 4. Grund für die personellen Maßnahmen war der krankheitsbedingte Ausfall des zuständigen Mitarbeiters. Aus folgenden Bereichen wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die personelle Absicherung von Angeboten eingesetzt: aus dem Amtsleiterbereich zwei, aus der Abteilung Bildung fünf, aus der Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe eine Person, aus der Abteilung Kindertageseinrichtungen zwei, aus dem Bereich Hort und aus der Abteilung Verwaltung drei. Die Absicherung von Tagesfahrten durch hauptamtliche Mitarbeiter hat nicht zu Engpässen in den jeweiligen Abteilungen geführt. Die Rückmeldungen nach der Teilnahme waren durchweg positiv. Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes haben ihren Einsatz für sich selbst und für die Kinder und Jugendlichen als gewinnbringend wahrgenommen. Die Ehrenamtlichen nahmen die hauptamtliche Unterstützung als Wertschätzung der freiwilligen Tätigkeit und als zusätzliche Sicherheit wahr. Das angeeignete Wissen und die Erfahrungen werden bei der Planung zukünftiger Angebote berücksichtigt. Erhöhte Kosten sind durch den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht entstanden. Zur Frage 5. Nein. Alle geplanten und im Ferienpass veröffentlichten 24 Tagesfahrten haben stattgefunden und wurden wie geplant durchgeführt. Zur Frage 6. Am 5. September 2018 fand mit interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so- S e i t e | 55 wie mit für die Kinder- und Jugendbetreuung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Klausurtag zum Ferienpass statt. Alle Erfahrungen wurden zusammengetragen und ausgewertet. Inhalte waren die Reiseziele der Tagesfahrten, die Betreuergewinnung, die Ausrichtung des Ferienpasses, die Zielgruppe und vieles andere. Zudem arbeitet die Verwaltung an der Beschaffung einer Software für den Ferienpass, welche unter anderem den Aufwand beim Verkauf der Tagesfahrten sowie bei der Abrechnung und weiteren administrativen Tätigkeiten verringern soll. Die Software soll die Angebote für Eltern und Kinder transparenter und einfacher buchbar sowie optisch ansprechender und zeitgemäßer präsentieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Fabian, vielen Dank für die Antwort. - In der Vergangenheit ist es immer sehr gut und erfolgreich gelaufen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das war dieses Jahr auch so. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich glaube, man hat sich die Übergabe der Tätigkeit einer jahrzehntelang etablierten Mitarbeiterin in neue Hände ein Stück weit einfacher vorgestellt. Es ist dort zu Problemen gekommen, auf die vielleicht auch zu spät reagiert wurde, so würde ich mutmaßen. Die Mitarbeiterin, die das bis jetzt gemacht hat, hätte ja auch nicht alle Fahrten selbst abgesichert. Insofern denke ich, es ist organisatorisch wahrscheinlich nicht alles zu Ende gedacht worden. Immerhin wurde nach kreativen Lösungen gesucht, um alle Fahrten abzusichern. In einigen Monaten wird der Winterferienpass verkauft, der wieder viele Angebote enthalten wird, wenn auch nicht so viele wie im Sommer. Das bedarf ja einer längeren Vorbereitung, auch inhaltlich. Können Sie zusagen, dass alles dafür getan wird, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Angebote im Winterferienpass und dann auch für den Sommerferienpass im nächsten Jahr in gewohnter Qualität zu sichern? Noch ein Zweites. Sie hatten ausgeführt, dass kurzfristig noch Betreuungspersonal für die Ferienfahrten gewonnen werden konnte. - Vorweg: Ich begrüße sehr, dass es nicht zu Ausfällen gekommen ist. - Ist denn auch versucht worden, ein Stück weit mit Honorarkräften freier Träger zu arbeiten? Da gibt es genügend Mitarbeiter, die über Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 die Jugendleitercard verfügen und als ausgebildete Betreuer solche Ferienfahrten begleiten können. Ist auch nach anderen Lösungen gesucht worden, um nicht unbedingt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, die normalerweise vollkommen andere Tätigkeiten ausführen, als Betreuer einsetzen zu müssen? Ich meine, seit Jahren unterhalten wir uns darüber, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes an der Belastungsgrenze sind. Wenn ihre Arbeit dadurch am Ende liegen bleibt, ist das ja auch nicht im Sinne der Sache. Also: Welche Wege wurden noch gesucht? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Schmidt, Ihre Fragen suggerieren, das sei nicht gut gelaufen. - Das ist gut gelaufen, zumindest für die Kinder und Jugendlichen. Das Angebot ist vollständig abgesichert gewesen. Es ist nichts ausgefallen. Ich gehe davon aus, dass das beim Winterferienpass auch wieder so sein wird. Ich meine, Frau Gerber hat das über 30 Jahre gemacht. Sie war der wandelnde Ferienpass, der Ferienpass in Person. Dass der Übergang nicht völlig reibungslos verläuft, ist, glaube ich, völlig selbstverständlich. Ich möchte aber noch einmal betonen: Nach meiner Kenntnis ist alles gut gelaufen. Auch diejenigen, die daran punktuell mitgewirkt haben, haben das für sich als eine gute Erfahrung wahrgenommen. Ihre Anregung, falls notwendig Honorarkräfte hinzuziehen, nehme ich gerne auf, wobei wir finanziell begrenzte Mittel für den Ferienpass haben. Diese Mittel sind in erster Linie für die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und für die Angebote als solche gedacht. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian. 18.9 Inwiefern entspricht die aktuell erbrachte Nahverkehrsleistung noch der Beschlusslage des Stadtrates? (VI-F-06220) Einreicher: Fraktion DIE LINKE S e i t e | 56 Die Linie 10 wurde ausgewählt, da diese auf dem überwiegenden Teil ihres Linienweges parallel zu ein oder mehreren anderen Linien fährt, insbesondere zu den Linien 11 und 16, und somit immer Alternativen gegeben sind, was bei anderen Linien nicht der Fall gewesen wäre. Hinzu kommt, dass im Abschnitt Wahren - Connewitzer Kreuz die parallel verkehrende Linie 11 durchgehend mit den längsten und damit kapazitätsstärksten 45Meter-Zügen verkehrt. Zur Frage 2. Aufgrund des jahreszeitlich bedingt noch geringen Fahrgastaufkommens - das Wetter ist ja immer noch traumhaft - war diese Taktausdünnung auf der Linie 10 unter den gegebenen Umständen eine vertretbare Reaktion auf den Beschluss 2292 vom 23.03.2016, der sich auf den am 28.10.2015 beschlossenen aktualisierten Basisfahrplan bezieht. Gegenüber diesem Basisfahrplan gab es keine Reduzierungen, welche die diesbezüglich in der Betrauung festgelegten zulässigen Schwankungsbereiche überschreiten. - Die LVB hat die Fahrkilometer mit welcher Straßenbahn, wann, wo, wie und wie viel es gekostet hat, aufgelistet. Ich würde jetzt auf das Vorlesen verzichten, wenn Sie gestatten, und Ihnen die Liste schriftlich übergeben. In der Prognose 2018 ist die vorübergehende Beibehaltung des Ferienfahrplans der Linie 10 bereits enthalten. Die Zahlen zeigen, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe ihr Angebot seit dem letzten Beschluss zum Basisfahrplan insgesamt erhöht haben. Dazu hat die LVB alle Erhöhungen aufgelistet. Ich will es kurzmachen: ab 11/2016 Verdichtung Angebot Spät- und Wochenendfrühverkehr inklusive Neuordnung Sammelanschlüsse Hauptbahnhof, seit 12/2017 Taktverdichtung Linie 74, seit 01/2018 Taktverdichtung Linie 86, seit 04/2018 Ausbau Nachtverkehrsangebot und bereits seit 2016 Verstärkung der Veranstaltungsverkehre mit erheblichen Zusatzleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Spielen von RB. Die LVB ist sich ihrer Verantwortung als Mobilitätsdienstleister bewusst und versucht, die Situation der zeitbefristeten Reduzierung im fahrplanmäßigen Fahrplanangebot durch konkrete Maßnahmen unverzüglich zu ändern. Frau Dubrau, bitte. Die Frage 3 ist mit der Antwort auf Frage 1 schon beantwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Die Beantwortung dieser Fragen beruht im Wesentlichen auf Zuarbeit der LVB. - Zur Frage 1. Die Beibehaltung des Ferienfahrplans auf der Linie 10 ist eine vorübergehende Maßnahme der LVB. Beabsichtigt ist, diese nach den Herbstferien wieder aufzuheben. Ziel der Festlegung ist es, Fahrplanausfälle durch aktuell bestehende Personalengpässe planbar zu machen und sie nicht zufällig auftreten zu lassen. Zur Frage 4. Nein. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald hat eine Nachfrage. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Zunächst vielen Dank. Allerdings: Die Frage 1 entspricht eben Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 nicht der Frage 3, in der es konkret um die Taktverschlechterung auf der Linie 10 geht. Wir wissen natürlich auch, dass die Linie 10 parallel zu anderen Linien verkehrt. Trotzdem gibt es auf der Georg-Schumann-Straße zurzeit nur einen 10-Minuten-Takt. Das finde ich für diese Geschäftsstraße nicht angemessen. Deswegen war die Frage 3 auch so gestellt. Mich würde Ihre Einschätzung dazu interessieren. In Frage 1 hatten wir gefragt, auf welcher Grundlage das Angebot verschlechtert wurde. Auch dazu würde mich Ihre Einschätzung interessieren. Bürgermeisterin Dubrau: Die Ursache dafür sind hohe Personalengpässe. Man könnte natürlich sagen: Wir lassen mal hier und mal da eine Bahn ausfallen. - Oder aber man prüft, wo im Netz die geringsten Probleme auftreten. Das hat die LVB gemacht und die Linie 10 gewählt, weil dort entsprechende Ersatzmöglichkeiten bestehen. S e i t e | 57 so umorganisieren kann, dass es die geringsten Auswirkungen nach außen hat. Stadtrat Keller (AfD): Also: Die Mehrleistungen wurden mit den Minderleistungen verrechnet. Bürgermeisterin Dubrau: Das kann man so nicht sagen. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald noch einmal. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich habe vergessen, zu fragen, wie lange diese Einschränkung noch dauert und ab wann wieder der normale Fahrplan gilt. Die Frage 3 ist aus unserer Sicht mit der Antwort auf die Frage 1 beantwortet. Wir sehen es als akzeptabel an, in solchen Notsituationen diesen Weg zu wählen. Es kommt damit auch nicht zu einer generellen Absenkung der Leistungen, die ursprünglich im Vertrag vereinbart worden sind. Bürgermeisterin Dubrau: Bis nach den Herbstferien. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Bürgermeisterin Dubrau: Am ersten Schultag nach den Herbstferien gilt wieder der normale Fahrplan. Das hatte ich eben aber schon gesagt. Stadtrat Keller (AfD): Wenn es zu Einsparungen des Angebots kommt, was spart dann die Stadt ein? Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag besagt ja: Wir geben das in Auftrag und bekommen die Leistung dafür. - Die Leistung wird hier nicht geliefert. Wie viel sparen wir damit ein? Bürgermeisterin Dubrau: Ich habe nicht von Einsparungen, sondern von Einschränkungen gesprochen, die durch Personalengpässe wegen Krankheit begründet sind. Auch Mitarbeiter, die krank sind, bekommen ja weiterhin Geld vom Arbeitgeber, zumindest in den ersten sechs Wochen. Stadtrat Keller (AfD): Ja, aber wir bekommen die Leistung nicht. Es ist doch nicht unser Problem, wenn die LVB die Leistung nicht liefern kann. Bürgermeisterin Dubrau: Wir haben eine Leistung bestellt. Die LVB hat an bestimmten Stellen mehr Leistungen erbracht, als im Ursprungsvertrag festgelegt; das sagte ich eben schon. Wenn Leute krank sind - das kommt überall vor -, muss man überlegen, an welcher Stelle man die Arbeit Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Was heißt „bis nach den Herbstferien“? Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich rufe die nächste Anfrage auf: 18.10 Start-ups mit offener technologischer und wissenschaftlicher Ausrichtung (VI-F-06237) Einreicher: Fraktion DIE LINKE In Vertretung von Kollegen Albrecht wird auch diese Anfrage von Frau Dubrau beantwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. In den letzten drei Jahren gab es keine direkt geförderten Neuinvestitionen an kommunalen Technologieund Gründerzentren durch die Stadt Leipzig und den Freistaat. Die letzte bedeutende Investition erfolgte 2016 bis 2018 mit der Errichtung des Reinraumlabors in der Bio City, und zwar in Höhe von 2,9 Millionen Euro durch die Leipziger Gewerbehofgesellschaft, LGH. Diese erfolgte ohne weitere Inanspruchnahme von Fördermitteln. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 S e i t e | 58 Die in der Anfrage erwähnten 85 Prozent Maximalförderung für Technologie- und Gründerzentren ist über die sogenannte GRW-Infra zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur möglich. Beantragen und abrufen können diese Mittel nur Kommunen und deren wirtschaftsfördernde Tochterunternehmen wie beispielsweise die LGH. Die Stadt selbst betreibt kein eigenes Technologie- und Gründerzentrum, sondern bedient sich hierbei der Leistungen der LGH. Die bestehenden kommunalen TGZ sowie die weiteren Gründerzentren werden durch die gewinnorientierte Tochtergesellschaft LGH betrieben und sind somit laufend indirekt durch die Stadt Leipzig gefördert. Das letzte Technologie- und Gründerzentrum, welches über die GRW-Infra-Förderkulisse errichtet wurde, war die Bio City Leipzig, Fertigstellung 2003. Zu den Fragen 3 und 4. Eine direkte Investitionsförderung freier nichtkommunaler Innovationszentren kann die Stadt nicht leisten. Sowohl die begrenzten finanziellen als auch personellen Kapazitäten erfordern eine Bündelung der wirtschaftsfördernden Aktivitäten auf bestimmte Branchen, die über die Cluster-Strategie definiert sind. In diesem Sinne erfolgt - wie zur Frage 2 berichtet - derzeit die Prüfung von zwei neu zu errichtenden Technologie- und Gründerzentren für Technologie und Life Science im Rahmen des Digital Hubs. Dabei werden Ansätze verfolgt, die über eine reine Bereitstellung von Flächen hinausgehen. Die Förderung weiterer Innovationszentren müsste nach Prüfung der Rahmenbedingungen, der Förderbestimmungen, des Beihilferechts und der Kapazitäten der Stadtverwaltung erfolgen. Aufgrund der erfolgreichen Ansiedlung und des Wachstums von Unternehmen aus der Bio City heraus erfolgte der Neubau BioCube im Jahr 2012. Dieser Bau wurde über betriebliche Einzelförderung der in dem Gebäude ansässigen Betriebe und durch den Freistaat gefördert. Über die Förderung durch den Freistaat weiterer nichtkommunaler Technologiezentren kann seitens der Stadtverwaltung keine Aussage getroffen werden. Prinzipiell steht die Stadtverwaltung privaten Initiativen zur Errichtung freier Innovationszentren positiv gegenüber. Seit etlichen Jahren unterstützt die Stadt die Arbeit sogenannter Inkubatoren inhaltlich und teilweise auch finanziell. Die größten Einrichtungen sind SMILE, eine Gründerinitiative der Hochschulen, und das in der Baumwollspinnerei befindliche SpinLab. Das SpinLab hat im Rahmen der Digital-Hub-Initiative eine Ausrichtung auf die Themen der Smart Infrastructure vollzogen. Start-ups mit dieser Themenausrichtung werden gesondert gefördert. Zur Frage 2. Forschung und Lehre sind Aufgabe des Freistaats und der Hochschulen. Die Stadt Leipzig unterstützt die Akteure bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben auf verschiedene Art und Weise, zum Beispiel durch die Vorhaltung und Bereitstellung von Grundstücken. Beispielhaft sind hier die Alte Messe, aktuell der Neubau des iDiv oder die Flächen am Wilhelm-Leuschner-Platz zu nennen. Direkt fördert die Stadt die Leipziger Forschungslandschaft projektbezogen über die Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer. Für die zukünftige Unterstützung von Innovationen und Technologietransfer prüft die Verwaltung die Errichtung von zwei neu zu errichtenden Technologie- und Gründerzentren: auf der Alten Messe im Rahmen der Erweiterung der Halle 12 sowie im Zuge des Digital Hubs in Plagwitz. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat wird zu gegebenem Zeitpunkt informiert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Initiativen und Kooperationen der Stadtverwaltung zur Förderung der Forschungslandschaft. Details können dem Fachkonzept „Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ des INSEK entnommen werden. Hervorheben möchte ich folgende Beispiele: die Kooperationsverträge der Stadt mit der Universität und der HTWK sowie projektbezogene Kooperationen mit weiteren Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Stadt. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Schönen Dank für die Ausführungen, Frau Dubrau. Leider sind Sie in Ihrem Vortrag auf den wesentlichen Kern der Frage genau nicht eingegangen, nämlich darauf, dass man in anderen Städten, die eine ähnlich schleichende Forschungslandschaftsstruktur wie wir haben, inzwischen wieder weggeht von spezialisierten Gründerzentren bzw. Start-ups. Kern der Frage war: Wie steht die Stadt Leipzig zu offenen technologischen Start-up-Zentren? - Wahrscheinlich können Sie das jetzt nicht beantworten, Frau Dubrau. Ich würde Sie aber bitten, eine schriftliche Antwort nachzureichen. Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser, ich mache Ihnen folgenden Vorschlag: Wir erarbeiten gerade eine Vorlage zu einem Stadtratsbeschluss, in der es genau um dieses Thema geht. Wir können uns eine Immobilie vorstellen, wo genau das passieren kann. Ich schlage vor, dass Herr Dr. Schimansky im Ausschuss Wirtschaft und Arbeit dazu berichtet und einen ersten Eindruck vermittelt. Diese Vorlage ist für das erste Quartal 2019 geplant. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 S e i t e | 59 Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Das ist eine gute Auskunft. Ich würde trotzdem darum bitten, mir zu dem, was ich eben ausgeführt habe, eine schriftliche Antwort nachzuliefern. Wildpark wird vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gemeinsam mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, betrieben. Oberbürgermeister Jung: Okay, kein Problem. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Rosenthal. 18.12 Schließung des Igelschutzzentrums in der Hornstraße - Wie weiter mit dem Igelschutz in der Stadt Leipzig? (VI-F06261) Einreicher: AfD-Fraktion 18.14 Vollzeitpflege ohne Kostenerstattung (VI-F-06308) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Fabian. Kollege Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für die Stadt Leipzig, Auffangstationen für wild lebende Tiere vorzuhalten. Insofern bedarf es keines Konzeptes. Zur zweiten Frage. Die Stadt und ihre nachgeordneten Einrichtungen verfügen über eine breite Palette pädagogischer Angebote für Kinder im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes. Zur dritten Frage verweise ich auf die Antwort auf Frage 1. Zur vierten Frage. Es ist nicht bekannt, dass Mitglieder des Vereins Igelschutzfreunde ihre Fachkompetenz der Stadt Leipzig angeboten haben. Interessierte können sich natürlich diesbezüglich an das Amt für Stadtgrün und Gewässer wenden. Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Es ist mir schon klar, dass Sie dazu nicht verpflichtet sind. Wir haben aber im letzten oder vorletzten Jahr - verbessern Sie mich! - ein schönes Faltblatt zum Igelschutz herausgegeben und überall ausgelegt. Das war auch auf freiwilliger Basis. Jetzt gibt es in der ganzen Stadt überhaupt kein Zentrum mehr, wo Bürger, die kleine Igelchen finden, sie abgeben können. - Sie haben also gar keine Planung. Es gibt keine Pflicht, also auch kein Konzept, also machen wir da gar nichts. Habe ich Sie da richtig verstanden? Bürgermeister Rosenthal: Nein. Das habe ich so nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir sind dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Allerdings befindet sich im Wildpark eine Auffangstation. Wenn man ein Tier in einem hilflosen Zustand auffindet, kann man das Tier dort abgeben. Die Auffangstation im Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Ich habe mich eben mit Herrn Ulrich verständigt, dass ich die Antworten auf die Fragen 1 und 2 morgen schriftlich nachliefere, weil es sich hier ausschließlich um Zahlen handelt. Ich beantworte jetzt die Frage 3. Bei Pflegeerlaubnissen nach § 44 SGB VIII besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, da es sich hier nicht um eine Hilfe zur Erziehung handelt. Bei den sechs erteilten Pflegeerlaubnissen nach § 44 SGB VIII wird daher durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung kein Pflegegeld gezahlt. Dem Amt für Jugend, Familie und Bildung ist kein Fall bekannt, in dem die Haushaltsaufnahme im Sinne des § 44 SGB VIII mangels Pflegegeldzahlung abgebrochen wurde. Wird kein Pflegegeld gezahlt, werden die Pflegepersonen nach Maßgabe des SGB II und SGB XII durch das Sozialamt unterstützt. Außerdem werden die Pflegepersonen fachlich durch den Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend, Familie und Bildung begleitet. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Fragestunde. Alle anderen Anfragen werden schriftlich beantwortet. 20 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 20.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis 07.08.2018 (VIDS-06192) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es aus Ihrer Mitte zu TOP 20.1 Nachfragen? - Dann bitte ich um Beschlussfassung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 21 Vorlagen I 21.1 2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung i. V. m. außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VIDS-02023-DS-04) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21.1.1 dazu ÄA (VI-DS-02023-DS-04-ÄA-01) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost S e i t e | 60 Könnten Sie mit einer Protokollnotiz die Formulierung heilen? Oberbürgermeister Jung: Das ist nicht zu heilen. Ich will es ganz klar sagen: Nach jetzigem Stand ist diese Maßnahme weder finanziert noch terminlich möglich. Wenn wir zum Schuljahr 2019/2020 fertig sein wollen, dann geht der Einbau von Akustikdecken nicht. Wir haben sie auch finanziell nicht eingestellt. Insofern ist klar: Wenn Sie dem Beschlusstext des Änderungsantrags des Stadtbezirksbeirats zustimmen, wird die Schule definitiv nicht fertig zum Termin. Wir haben auch keine finanzielle Deckung. Herr Schlegel. Herr Maciejewski. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch mal mit der Vorlage und der Geschichte der Sanierung beschäftigt. Natürlich wäre es wünschenswert, gleich alles komplett zu machen; aber irgendwo muss ja auch mal die Grenze gezogen werden. Man muss sich vergegenwärtigen: Wenn man heute an einer Stelle etwas hinzusetzt, was man möglicherweise auch später nachrüsten könnte, wird das den Baubeginn an anderer Stelle verzögern bzw. die Reparatur anderswo unmöglich machen. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, Sie haben jetzt inhaltlich argumentiert. Ich glaube, das war gar nicht das Anliegen von Herrn Dossin. Wenn der Beschlusstext des Beschlussvorschlags so beschlossen und ausgefertigt würde, hätte der Rat genau genommen beschlossen, unter welchen Bedingungen der Stadtbezirksbeirat Nordost einer Maßnahme zustimmt. Das ist, denke ich, schwierig. Da ja Stadtbezirksbeiräte auch von Verwaltungsbediensteten geleitet werden, sollte man ihnen vielleicht mal kommunizieren, wie der Text eines Beschlussvorschlags für den Rat formuliert sein muss, damit er auch Sinn macht. Den Beschlusstext jetzt so zu beschließen, würde keinen Sinn machen; denn damit würden wir nicht die von ihm vorgeschlagene Maßnahme beschließen, sondern nur, dass der SBB Nordost seine Zustimmung zur Vorlage vom Einbau der Akustikdecken abhängig macht. Richtig ist: Die baulichen Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, müssen sinnvoll sein. Sie dürfen nicht dazu führen, dass man, wenn man später etwas ergänzen will, wieder zu Hauf aufreißen muss. Deshalb sind die Elektroversorgungsleitungen, Heizung, Beleuchtung usw. erneuert worden. Konkret: Die Decke ist jederzeit in Teilflächen nachrüstbar. Insbesondere auch die rückseitige Giebelwand des Klassenzimmers kann ohne Probleme nachgerüstet werden. Man muss das einfach wissen, bevor man eine solche Entscheidung trifft. Dass ein Stadtbezirksbeirat sich natürlich für eine Schule in seinem Stadtbezirk einsetzt, ist nachvollziehbar. Aber wo fangen wir an, und wo finden wir ein Ende? Das ist das Problem. Oberbürgermeister Jung: Verstanden! Entschuldigung, Herr Dossin. Wenn Sie „vom SSB Nordost“ streichen würden, wäre der Beschlussvorschlag sogar abstimmungsfähig. Das hieße nämlich: Wir können als Stadtrat nur zustimmen, wenn Lärmschutzmaßnahmen ergriffen und durchgeführt werden. - Nichtsdestotrotz empfehle ich Ihnen dringend, den Änderungsantrag abzulehnen, weil wir hier in der Tat auch Klartext sprechen müssen. Oberbürgermeister Jung: So ist das. - Herr Dossin. Der Änderungsantrag des Stadtbezirksbeirats Nordost steht zur Abstimmung. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Stadtrat Dossin (CDU): Wir haben eine Frage. Prinzipiell ist die Idee des Stadtbezirksbeirats, gleich auch Akustikdecken einzubauen, sehr gut. Wir finden aber die Formulierung schwierig. Mit dieser Formulierung ist der Antrag eigentlich nicht zustimmungsfähig. Deswegen meine Frage: Abstimmung: Einige Enthaltungen, keine ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Gibt es Gegenstimmen gegen den Beschlussvorschlag? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 21.2 Verwaltungsobjekt Naumburger Straße 26: Abschluss eines 4. Nachtrags zum Mietvertrag vom 18.04.1993 und Abschluss eines 1. Nachtrags zum Mietvertrag vom 14./20.06.l2013 (VI-DS-04896) S e i t e | 61 Bürgermeisterin Dubrau: Wir werden Ihnen das vorlegen. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen. TOP 21.4 wird, wie eingangs angekündigt, erst nach TOP 21.32 aufgerufen. 21.3 Umzug der Schule Thonberg (Schule für geistig Behinderte) an den Standort Philipp-Rosenthal-Straße 82 in 04103 Leipzig entsprechend § 24 Sächsisches Schulgesetz (VI-DS-06018) 21.5 Einrichtung einer Außenstelle für das Berufliche Schulzentrum Henriette-Goldschmidt-Schule - gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-05975) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel. Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein, es ist eben nicht alles klar. - In diesem Zusammenhang eine Nachfrage an das Baudezernat: Wir hatten im Sommer einen Antrag eingereicht, in dem wir vorschlagen, für die älteren Schüler der Förderschule am neuen Standort Curiestraße eine Freifläche vorzusehen. Wann wird über diesen Antrag beraten? Das muss ja erst einmal grundsätzlich geklärt werden. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Herr Schlegel, dazu hat ein Gespräch mit dem VTA, der LESG und der Stadtplanung stattgefunden mit dem Ergebnis: Grundsätzlich ist so etwas möglich. Die LESG ist jetzt beauftragt, eine entsprechende Planung vorzulegen. Diese werden wir dann im Ausschuss diskutieren. Das dauert aber noch ein paar Tage. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Uns geht es vor allem darum, dass diese Fläche möglichst zeitgleich mit der Eröffnung der Schule gestaltet ist. Es muss ja zunächst einmal die vorhandene Schwarzdeckenfläche beseitigt werden. Bürgermeisterin Dubrau: Nein, da ist schon ein bisschen mehr zu machen. So leicht ist es nicht. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Glauben Sie mir, nach einem 49-jährigen Berufsleben kann ich einschätzen, was geht. Ich erinnere an dieser Stelle, dass wir heute definitiv noch die Tagesordnungspunkte 21.7, 21.8, 21.22, 21.23, 21.24, 21.25 sowie 28.1 behandeln müssen. Ich schlage vor, das jetzt zu machen. Wenn danach noch Zeit sein sollte, rufe ich den Tagesordnungspunkt 21.6, Mobilitätsstrategie 2030, noch auf. 21.7 Teilnahme der Stadt Leipzig am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ (VI-DS-06262) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 21.8 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2015 (VI-DS06146-NF-01) Einreicher: Dezernat Finanzen Bitte beachten Sie die Austauschseiten vom 14.09.2018. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ein nicht ganz so emotionales Thema: der Jahresabschluss 2015. - Zuerst darf ich im Namen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Ihnen, Herr Bonew, und Ihnen, Herr Hilschenz sowie besonders Ihren Teams Danke sagen für einen umfangreichen, sehr zeitaufwendigen und in der Summe anspruchsvollen Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2015. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Leipzig gehört laut Bericht des Sächsischen Rechnungshofs 2017 zu den 10 Prozent der Städte und Gemeinden, die schon mindestens einen geprüften Jahresabschluss unter dem Neuen kommunalen Finanzmanagement vorweisen können. Mit diesem Abschluss und dem Schlussbericht liegen in Summe über 1.500 Seiten zuzüglich Anlagen einer komplexen Materie vor, die mit Licht und Schatten aufwarten. Viel Licht deshalb, weil der Jahresabschluss 2015 statt eines geplanten Gesamtergebnisses von 18,2 Millionen Euro ein positives Ergebnis von 27,2 Millionen Euro ausweist. Mit dem Ergebnis ergibt sich inklusive Sonderposten eine bilanzielle Eigenkapitalquote 2 von sehr guten 65,9 Prozent. In der Eigenkapitalquote 1 sind es ansehnliche 44 Prozent. Licht vor allen Dingen insofern, da es gelungen ist, die KWL-CBL-Trinkwassertransaktionen inklusive der riskanten MBIA-Anleihe vorzeitig zu beenden, und wir unter anderem auch bei der Einführung des elektronischen Rechnungseingangs vorangekommen sind. Allerdings - und da bin ich schon bei den Schattenseiten - konnte der Jahresabschluss durch das Rechnungsprüfungsamt wieder nur mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen werden. Hintergrund des eingeschränkten Prüfungsvermerks sind die fünf folgenden festgestellten sogenannten Prüfungshemmnisse: a) die teilweise fehlenden begründenden Unterlagen für die Kapitalausstattungsvereinbarung über 290 Millionen Euro, b) teilweise fehlende Nachweise für die CBLSchienennetztransaktion, c) die nichtnachvollziehbaren Einordnungen der Stiftungen einschließlich der Veränderungen 2015, welche teilweise nicht nachvollziehbar dokumentiert sind, d) die Probleme im Bereich der Nachweisführung bei den Verbindlichkeiten sowie die fehlenden Einzelnachweise im Bereich von Grund und Boden sowie e) die fehlende Auswertung der Seitenbestätigung bei ausgelagerten Aufgabenträgern. Dazu kommen noch weitere zahlreich festgestellte Einschränkungen und wesentliche Mängel wie das Thema Inventuren, das unzureichende Kontrollsystem sowie weitere 18 Probleme, die im abschließenden Prüfungsvermerk aufgeführt sind. S e i t e | 62 Es ist keineswegs hilfreich, wenn wir als Stadt Leipzig im nunmehr vierten Jahresabschluss immer noch Korrekturen von weit über 200 Millionen Euro verzeichnen müssen; das ist im Übrigen so viel, wie die Stadt Meißen als Bilanzsumme ausweist. Diese - und das ist ein großes Manko - bestehen in großen Teilen schon seit Erstellung der Eröffnungsbilanz. Leider wird die Mängelbeseitigung der Verwaltung, wie bei der Thematik Inventuren und anderen Problemfeldern, teilweise nur mit minderer Geschwindigkeit verfolgt. Daher erwarten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, dass der Maßnahme- und Zeitplan, wie es die Beschlusslage auch vorsieht, schnellstmöglich abgearbeitet wird. Meine Damen und Herren, eingeschränkte Bestätigungsvermerke von Jahresabschlüssen wären in Unternehmen aller Art von der Kapitalbeschaffung bis hin zur Außenwirkung ein großes Problem. Die Stadt Leipzig ist schon aus diesem Grund gezwungen, vor allem bei sich künftig verschärfenden Vorschriften, dahin gehend tätig zu werden. Meine Damen und Herren, die vorliegende Jahresrechnung 2015 wurde mit allen Problemen das darf man an der Stelle tatsächlich sagen - ehrlich und offen durch die Verwaltung vorgetragen. Es wurde nichts beschönigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Finanzdezernat bescheinigt - das kommt auch nicht jeden Tag vor -, dass größere Fortschritte bei der Abarbeitung bei einem Teil der Mängel auch hinsichtlich der vorbereitenden Arbeiten am Jahresabschluss 2016 zu verzeichnen sind. Damit der folgende Jahresabschluss 2016 zügig bearbeitet werden kann, bitten der Oberbürgermeister, Herr Bonew und das Rechnungsprüfungsamt gleichermaßen den Stadtrat, der vorliegenden Drucksache zuzustimmen. Eine Ablehnung durch den Stadtrat würde die vorgetragenen Probleme nicht lösen; im Gegenteil: Diese würden nur verschärft. Daher empfiehlt auch der Rechnungsprüfungsausschuss die Zustimmung zur Vorlage. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Wehmann. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank Ihnen, Herr Hilschenz, stellvertretend für Ihr ganzes Team und auch Ihnen, Herr Bonew, und Ihrer Mannschaft. - Herr Hilschenz, wir müssen uns nicht verstecken mit diesem Jahresabschluss, trotz aller Einwendungen. Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihr Votum elektronisch ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 55 - 0 - 0. So beschlossen. 21.22 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) infolge der Verbunderweiterung (VI-DS-05843) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einstimmige Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 21.23 Aktualisierung des bestehenden Maßnahmenkonzeptes im Bund-LänderProgramm Stadtumbau für das Aufwertungsgebiet Schönefeld und anlassbezogene Anpassung der Gebietsabgrenzung (VI-DS-05856) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 21.24 Aktualisierung des bestehenden Maßnahmenkonzeptes im Bund-LänderProgramm Stadtumbau für das Aufwertungsgebiet Georg-Schumann-Straße und anlassbezogene Anpassung der Gebietsabgrenzung (VI-DS-05859) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 21.25 Aktualisierung des bestehenden Maßnahmenkonzeptes im Bund-LänderProgramm Stadtumbau für das Aufwertungsgebiet Leipzig West und anlassbezogene Anpassung der Gebietsabgrenzung (VI-DS-05860) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Nein. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Damit sind wir am Ende der öffentlichen Sitzung. (Folgt nichtöffentliche Sitzung) S e i t e | 63 Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Keller: ___________________________________ Stadtrat Gabelmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 64