Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1436011.pdf
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2,3 MB
Erstellt
17.09.18, 10:02
Aktualisiert
27.11.18, 21:31
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Sitzung am 19.09.2018
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
TOP
Antrags-Nr./Betreff
Einreicher
Verweisung
16.1
VI-A-06264
Künftige Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt
Leipzig
CDU-Fraktion
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss
16.2
VI-A-06284
Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH
SPD-Fraktion
FA Sport, SBB Nord
16.3
VI-A-06217
Fraktion DIE LINKE
Sichere Fußgängerquerung An der
Tabaksmühle (B 2) zwischen Prager
Straße und Knoten Friedhofsweg und
Richard-Lehmann-Straße
FA Stadtentwicklung und Bau,
SBB Süd, SBB Südost
16.4
VI-A-06329
Umgang mit Grundschulwegen
Fraktion Freibeuter
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Finanzen
16.5
VI-A-06330
Generationen-Spielplatz
Fraktion Freibeuter
FA Umwelt und Ordnung, Kinder- und Familienbeirat, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat,
Jugendbeirat
16.6
VI-A-06333
Füttern nicht notwendig!
Fraktion Freibeuter
FA Umwelt und Ordnung, Beirat
für Tierschutz
16.7
VI-A-06331
Fraktion DIE LINKE,
Transparenz zum Listenverfahren der Fraktion Bündnis
LWB
90/Die Grünen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
16.8
VI-A-06354
Beschlussfassung der Gesellschaftsverträge der LVV
Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
Verwaltungsausschuss
16.9
VI-A-06314
Würdigung von Carl (Karl) Erdmann
Heine anlässlich seines 200. Geburtstages
Fraktion DIE LINKE
FA Kultur
16.10 VI-A-06351
Fraktion DIE LINKE
Verkehrsgünstige Gewerbeareale zur
Bauelementevorfertigung
FA Stadtentwicklung und Bau,
FA Wirtschaft und Arbeit
16.11 VI-A-06365
Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Allgemeine
Verwaltung, FA Wirtschaft und
Arbeit
Haushaltsentwurf 2019/2020
Einbringung in den Stadtrat
Torsten Bonew
Erster Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen der Stadt Leipzig
19.09.2018
1
ENTWICKLUNGSDYNAMIK DER
STADT LEIPZIG
2
Bevölkerungsentwicklung seit 1900
713.470
624.845
590.337
560.472
530.010
502.651
456.156
1900
522.883
437.101
1914
1933
1989
Periodenübergreifende Darstellung - gestaucht
1998
2005
2010
2015
2017
3
Wanderungsbewegungen 2017 - überregional
Wanderungssaldo 2017
+4.601
+942
+4.535
BRD außer
Sachsen
+4.601
Ausland
+4.535
Sachsen
+942
GESAMT
+10.078
4
Wanderungsbewegungen 2017 - Top 3 Nettozuwanderung
0
50
100
150
200
250
300
350
DRESDEN
HALLE/SA.
CHEMNITZ
400
450
500
475
356
342
5
Wanderungsbewegungen 2017 - Top 3 Nettoabwanderung
SAALEKREIS
-116
NORDSACHSEN
-190
LANDKREIS LEIPZIG
-719
-800
-700
-600
-500
-400
-300
-200
-100
0
6
Bevölkerungsentwicklung – Wachstum anhaltend aber flacher
770.000
Leipzig - Hauptvariante
750.000
Leipzig - untere Variante
730.000
Leipzig - obere Variante
710.000
Leipzig - Ist Melderegister
StaLa - Variante 1
690.000
StaLa - Variante 2
670.000
650.000
630.000
610.000
590.000
570.000
550.000
Quellen:
Statistisches Landesamt Sachsen – 6. Regionalisierte Bevölkerungsprognose, 2016
Amt für Statistik und Wahlen der Stadt Leipzig - Bevölkerungsvorausschätzung 2016
7
SV-Beschäftigte und Arbeitslose in Leipzig
SV- Beschäftigte
Entwicklung Arbeitslosenzahl
* Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 weichen diese Daten von
zuvor veröffentlichten Daten früherer Stichtage ab.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: jeweils 31. Dezember des Jahres.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: jeweils 30. Juli des Jahres.
8
Gemeindliche Steuerkraft je EW in EUR - Städtevergleich
Quelle: Statistisches Bundesamt. Fachserie 14 Reihe 10.1, verschiedene Jahrgänge. Eigene Berechnungen.
9
Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer in EUR
Quelle: Arbeitskreis "Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder.
10
METHODIK DER
HAUSHALTSPLANUNG
11
Methodik der Haushaltsplanung
kollaborativer Prozess, Abstimmung von Planungsprämissen und verbindliche
Festlegungen zum Vorgehen im Zuge wiederholter Klausuren des Oberbürgermeisters und
der Beigeordneten
nur Mehrbedarfe über 200T€ aus Pflichtaufgaben als Diskussionsgrundlage, Bezugsgröße
ist der Plan 2018 (nicht Nachtragsplan)
Dezernatseckwert statt bisher Ämtereckwert als Bezugsgröße (Umverteilung nur bei
Gewährleistung der Pflichtaufgaben)
Für einzelne Sachkontengruppen „Zero-Base-Budgeting“, ebenso für ausgewählte
Fachämter
Haushalt ist eine Teamleistung
12
Herzlichen Dank an die
gesamte Stadtverwaltung
und insbesondere an die
Mitarbeiter des Dezernats
Finanzen!
13
RAHMENBEDINGUNGEN DER
HAUSHALTSPLANUNG
14
Zwischenstand der Jahresabschlüsse 2016 und 2017
Ergebnishaushalt (noch nicht durch den Stadtrat festgestellt)
120
95,4
100
80
57,2
in Mio. EUR
60
37,8
40
24,5
20
0
-20
-13,3
-40
-38,2
-60
2016
Gesamtergebnis Plan
2017
Gesamtergebnis-IST
Abweichung
15
Zwischenstand der Jahresabschlüsse 2016 und 2017
Finanzhaushalt (noch nicht durch den Stadtrat festgestellt)
80,0
63,7
60,0
in Mio. EIR
40,0
33,4
20,0
7,8
0,0
-9,2
-20,0
-40,0
-17,0
-30,3
2016
Änderung Finanzmittelbestand - Plan
2017
Änderung Finanzmittelbestand - IST
Abweichung
16
Aktueller Stand der Haushaltsdurchführung 2018
Ergebnishaushalt - Finanzbericht 30.06.2018
2.000
1.800
1.775 1.754
1.748 1.720
1.600
1.400
In Mio. EUR
1.200
1.000
800
600
400
200
0
-200
-21
-28
Erträge ohne ILV
Aufwendungen ohne ILV
Plan
VIST 30.06.
-27
-34
-7
Ergebnis
Abweichung
17
Aktueller Stand der Haushaltsdurchführung 2018
Finanzhaushalt - Finanzbericht 30.06.2018
100,0
50,0
46,6
49,1 45,3
33,4
3,8
in Mio. EUR
0,0
-50,0
-13,2
-28,1
-78,5
-100,0
-87,3
-115,4
-119,4
-150,0
-200,0
-197,9
-250,0
Plan
VIST 30.06.
Abweichung
18
Annahme zur Entwicklung Steueraufkommen ggü. Plan 2018
680
660
+69,2 Mio.
640
in Mio. EUR
+42,5 Mio.
620
2019
ggü. 2018
2020
ggü. 2018
Grundsteuer B
+ 0,5
+ 1,0
Gewerbesteuer
+ 25,0
+ 40,0
GA Einkommensteuer
+ 20,0
+ 30,0
- 3,0
- 1,8
+ 42,5
+ 69,2
600
GA Umsatzsteuer
580
560
2018
Plan
2019
2020
HH-Entwurf HH-Entwurf
19
Erträge Gewerbesteuer 2012 - 2023
350
320
325
313
330
335
305
300
in Mio. Euro
290
281
280
250
231
200
235
201
20
Monatliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens ab 2012
Ergebnishaushalt - Anordnungssoll
350
325
300
275
2012
Mio Euro
250
2013
225
2014
200
2015
175
2016
150
2017
125
2018
100
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2012
119
124
128
149
169
177
176
184
188
192
204
201
2013
155
170
192
190
190
194
198
198
207
214
219
231
2014
145
155
185
237
221
235
241
249
256
268
270
280
2015
169
173
189
207
218
228
238
239
244
252
248
237
2016
175
200
214
231
252
253
261
266
271
286
307
312
2017
223
236
233
242
251
261
267
271
280
286
289
290
2018
223
265
269
284
298
313
320
328
21
Erträge Gemeindeanteil Einkommensteuer 2012 - 2023
250
225
225
215
205
195
200
185
in Mio. Euro
175
150
150
157
165
140
121
125
110
100
98
75
22
Eckpunkte Gesetzentwurf FAG 2019/2020
auch mit der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 wird am
Gleichmäßigkeitsgrundsatz I festgehalten
hohes
hohes Niveau
Niveau der
der investiven
investiven Schlüsselzuweisungen
Schlüsselzuweisungen wie
wie in
in 2015-2018
2015-2018 wird
wird nicht
nicht fortgesetzt
fortgesetzt
Stabilisierung
durch
teilweise
Auflösung
des
in
2013/2014
gebildeten
Vorsorgevermögens
Stabilisierung durch teilweise Auflösung des in 2013/2014 gebildeten Vorsorgevermögens
„kommunaler Strukturfonds“ wird eingeführt, um künftige Schwankungen in der horizontalen
Finanzverteilung abzufedern (31 Mio. EUR in 2020, zentral bei Freistaat)
„pauschale investive Straßenbaumittel“ RL KStB wird mit 60 Mio. EUR ab 2020 aus
Staatshaushalt in das FAG überführt (Leipzig ca. 2 Mio. EUR)
„Digitalisierung/Breitband“ Mittel werden durch FAG-System geleitet
(2019: 54,5 Mio. EUR – je LK 5 Mio. EUR, je KfS 1,5 Mio. EUR)
23
Eckpunkte Gesetzentwurf FAG 2019/2020
für Unterhaltung
Unterhaltung der
der Gewässer
Gewässer 2.
2. Ordnung
Ordnung werden
werden 5
5 Mio.
Mio. EUR
EUR aus
aus FAG
FAG entnommen
entnommen
für
(zzgl. 5
5 Mio.
Mio. EUR
EUR aus
aus Staats-HH)
Staats-HH) (Anteil
(Anteil Leipzig
Leipzig rd.
rd. 0,08
0,08 Mio.
Mio. EUR)
EUR)
(zzgl.
Ausbildungsoffensive/Nachwuchsgewinnung (FH Meißen) – Benutzungsgebühren entfallen
für kaG, LK und KfS zahlen „nur“ noch 50 % (Entlastung Leipzig 0,2 Mio. EUR)
Baustein „investive Zweckzuweisungen“ wird nachhaltig abgesenkt (Fachförderprogramme
werden durch Staats-HH stärker gefüllt)
Landkreise erhalten für überproportionale Belastungen aus Hartz IV – Lastenausgleich auch
Bedarfszuweisungen i. H. v. 3 Mio. EUR (LK Görlitz und SSOE)
Umschichtung 13 Mio. EUR in Säule Landkreise aus Bedarfszuweisungen („Lasten“ aus
Verwaltungsreform 2008) zieht GMG II–Anpassung nach sich (von 144,17 % auf 143,65 %)
24
Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (in Mio. EUR)
650
600
61
550
58
73
47
500
400
81
29
29
93
24
450
29
64
29
29
29
492
8
29
524
469
423
350
514
441
379
300
vorl.RE 2017
Plan 2018
Planentwurf Planentwurf Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023
2019
2020
Allgemeine Schlüsselzuweisung
Zuweisungen für übertragene Aufgaben
Entnahme FAG-Vorsorge
Investive Schlüsselzuweisung
25
Berechnungen FAG-Prognosemodell: Allg. Schlüsselzuweisungen
in Mio. EUR
2018 Plan
402
2018 Nachtrag mit Einmaleffekt DD
423
2019 - Zielcase
412
2020 - Zielcase
432
2019 - Haushaltsentwurf
441
2020 - Haushaltsentwurf
469
offene Einflussfaktoren 2019:
-
IST-Zahlen GA Ekst + Ust II./2018
-
Gemeindekassenstatistik II./2018
-
Schülerzahlen
26
Berechnungen FAG-Prognosemodell: Inv. Schlüsselzuweisungen
in Mio. EUR
zzgl.
davon
Entnahme ErgHH
Vorsorgeve (Instand
rmögen haltung)
Quote Inv.
2018 Plan
18,15 %
79
31,7
2018 Nachtrag mit Einmaleffekt DD
18,15 %
93
15,7
2019 - 1.Prognose (analog Mifri)
rd. 10 %
46
31,7
2020 - 1.Prognose (analog Mifri)
rd. 10 %
46
30,0
2019 - Haushaltsentwurf
9,93 %
47
24
31,7
2020 - Haushaltsentwurf
13,75 %
73
0
30,0
27
FAG 2019/2020 – Auswirkungen November-Steuerschätzung
Im Rahmen FAG-Verhandlungen wurde vereinbart, dass die verhandelten
allgemeinen Deckungsmittel sich durch die Nov-Steuerschätzung
nicht verändern!
Verhandlungsergebnis zur Entwicklung allgemeiner Deckungsmittel:
2019 = + 5 %
2020 = + 4 %
allgemeine Deckungsmittel
=
Summe aus
kommunale Steuereinnahmen + allgemeinen Zuweisungen aus FAG
(derzeit auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung)
28
FAG 2019/2020 – Auswirkungen November-Steuerschätzung
Mögliche Konstellationen im Ergebnis der November-Steuerschätzung:
Steuereinnahmen der kommunalen Ebene steigen in Prognose geringer als
Einnahmen des Freistaates
über GMG I würde sich FAG-Masse erhöhen
allgemeine Schlüsselzuweisungen steigen
ggf. Verschiebung zwischen allgemeiner und investiver SZW
Steuereinnahmen der kommunalen Ebene steigen in Prognose stärker als
Einnahmen des Freistaates
über GMG I würde sich FAG-Masse reduzieren
allgemeine Schlüsselzuweisungen sinken
ggf. Verschiebung zwischen allgemeiner und investiver SZW
ggf. weitere Auflösung FAG-Vorsorgevermögen verhandelbar
Haushaltsansätze zum FAG können sich noch verändern!
29
Asyl und Kita – Verhandlungspunkte außerhalb des FAG´s
Kita-Pauschale wird zum 01.07.2019 je 9-h-Platz auf 2.755 EUR erhöht
Effekt Haushalt Stadt Leipzig:
2019 = 6,1 Mio. EUR
2020 = 12,7 Mio. EUR
FlüAG-Pauschale steigt 2019 auf 12.551 EUR pro Person
künftig nachgelagertes Kostenerstattungsverfahren vereinbart, bei kommunalen
Eigenanteil von 10 % (d.h. wenn Kosten in 2019 steigen, wird Pauschale nachträglich
erhöht)
Elastizitätsklausel wie in 2017 und 2018 entfällt (d.h. bei sinkenden Flüchtlingszahlen
würde Leistungspauschale weiter sinken)
Leerstandsquoten werden bei Berechnung der Pauschale ebenso nicht berücksichtigt
Effekt Haushalt Stadt Leipzig:
2019 = 8,3 Mio. EUR
2020 = 9,4 Mio. EUR
30
Kommunaler Finanzausgleich Sachsen (FAG)
Das FAG-System ist rechtssicher.
Das FAG bietet systematische Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
Das FAG ist durch regelgebundene, strukturelle Mechanismen in hohem Maße
sachgerecht.
Die Gleichmäßigkeitsgrundsätze sowie das Drei-Säulen-Modell sind Garanten für den
bisherigen Erfolg.
Das FAG-System ist seit 1991 ein sächsischer Erfolgsfaktor.
Der sächsische kommunale Finanzausgleich hat sich bewährt!
31
Zukunft FAG - System
Grundsätzlicher Umbau des FAG-Systems steht immer im Raum und wird von politischen
Akteuren betrieben, hierbei kommt auch der Interessenkonflikt Stadt-Land zum tragen
Im Kern ist das FAG ein Finanzverteilungssystem
A) zwischen Freistaat und kommunaler Ebene (vertikale Verteilung)
B) zwischen den Kommunen (horizontale Verteilung)
Ein besserer Ausgleich im System wird nicht durch ein weiteres interkommunales Umverteilen
gelingen, letztlich sind alle sächsischen Kommunen als Freistaat nur gemeinsam
erfolgreich – die Bürger differenzieren nicht nach Verwaltungsebenen
Wenn die kommunale Ebene in Sachsen
gestärkt werden soll, braucht das
System mehr Geld!
32
Haushaltsausgleich nach § 72 SächsGemO seit 01.01.2018
ErgebnisHH
Ausgleich
Jahresergebnis unter
Berücksichtigung der
Abschreibungen aus
neuen Investitionen
(ab 01.01.2018)
FinanzHH
Erwirtschaftung
Kreditverpflichtungen
laufendes HH-Jahr
aus Saldo laufende
Verwaltungstätigkeit
und frei verfügbare
Liquidität
33
ERGEBNISHAUSHALT
34
Gesamtübersicht Planung Ergebnishaushalt (in Mio. EUR)
1.948
1.900
2.073
2.002 2.051
1.871
1.953
2.007 2.056
2.097
1.865
1.400
Ausgleich von
Überschuss und
Defizit über beide
Haushaltsjahre, somit
genehmigungsfähig
900
400
5,4
-100
HH-Entwurf 2019
HH-Entwurf 2020
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
Erträge
1.870.806.572
1.948.409.575
2.001.677.567
2.050.513.358
2.072.717.855
Aufwendungen
1.865.405.646
1.953.200.195
2.007.319.183
2.055.860.778
2.096.829.378
-4,8 -5,6 -5,3
Ergebnis
5.400.927
-4.790.620
-5.641.616
-5.347.420
-24.111.523
-24,1
35
Entwicklung der Erträge in der Planung
+11,3%
+6,9%
2.000,00
1.800,00
1.948,41
1.870,81
1.750,40
1.600,00
1.400,00
1.200,00
+11,5%
1.000,00
+7,1%
800,00
603,45 646,35
600,00
-0,7%
673,05
+4,7%
545,17 541,17 571,17
400,00
200,00
0,00
Erträge gesamt
Plan 2018
Steuern in EUR
Planentwurf 2019
FAG in EUR
Planentwurf 2020
36
Dezernat I – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Hauptamt
2019: 4.079.000 EUR
+ 30,7%
2020: 4.842.000 EUR
+ 36,5%
2019: 3.327.650 EUR
+ 61,6%
2020: 4.623.460 EUR
+ 85,4%
2019: 1.709.750 EUR
+ 14,3%
2020: 2.142.300 EUR
+ 17,9%
2019: 1.034.800 EUR
neuer
Ansatz
2020:
neuer
Ansatz
IT-Budget 10_DV Datenverarbeitung
zentral
Personalamt
Ausbildung (Personal- u.
Sachaufwendungen)
stellenplanunabhängige
Personalaufwendungen
Amt für
Statistik und
Wahlen
Wahlen 2019
Wahl OBM 2020
250.000 EUR
37
Dezernat III – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Amt für
Stadtgrün und
Gewässer
Grünpflege Personalkostenerhöhung
2020: 354.700 EUR
+ 3,2 %
2019/2020: 245.930 EUR
+ 4,8 %
2019/2020: 250.000 EUR
neuer
Ansatz
Projektfördermittel für Deutsches
Turnfest
2019/2020: 250.000 EUR
neuer
Ansatz
Internationales Deutsches Turnfest 2021
(Organisation und Vorbereitung)
2019/2020: 400.000 EUR
neuer
Ansatz
Anpassung
Bäderleistungsfinanzierungsvertrag
2019/2020: 500.000 EUR
+ 10%
bauliche Unterhaltung
2019/2020: 369.000 EUR
+ 17%
bauliche Unterhaltung
Amt für Sport
Stadiontreppen Verkehrssicherheit
38
Dezernat III – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Branddirektion
Unterhaltung Feuerwehrzentrum
Zehnjahresrevision von zwei
Teleskopgelenkmastbühnen und
Pulverlöschanlage
Großtanklöschfahrzeug
2019/2020: 206.700 EUR
2020: 200.000 EUR
+28%
neuer
Ansatz
Stadtreinigung
Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Winterdienst Anliegerpflichten Ämter
2019/2020: 656.000 EUR
+40%
2019/2020: 300.000 EUR
+18%
39
Dezernat IV – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Dezernat IV
2019: 271.000 EUR
neuer
Ansatz
2020: 179.000 EUR
neuer
Ansatz
Chorfest 2020 (VI-DS-05757)
Kulturamt
2019: 147.500 EUR
+ 2,5 %
2020: 298.700 EUR
+ 5,2 %
2019: 169.700 EUR
+ 15,8 %
2020: 191.500 EUR
+ 17,8 %
Freie Szene Kultur (HH-Antrag A
157/15/16 - 2,5% Kulturetat des
Vorjahres)
Leipziger
Städtischen
Bibliotheken
Erhöhung Medienetat Städt.
Bibliotheken (VI-DS-2215; 2 € je
Einwohner)
40
Dezernat IV – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Eigenbetriebe
Kultur
Zuschussfortschreibung entsp.
DS-VI-01556-NF
2019: 1.844.000 EUR + 1,97 %
2020: 3.935.000 EUR + 4,20 %
2019: 1.135.000 EUR + 2,29 %
davon Oper Leipzig inkl. MuKo
2020: 2.298.000 EUR + 4,64 %
2019:
400.000 EUR + 2,01 %
2020:
820.000 EUR + 4,13 %
2019:
266.000 EUR + 1,64 %
2020:
539.000 EUR + 3,31 %
2019:
40.000 EUR + 0,98 %
2020:
257.000 EUR + 6,69 %
2019:
3.000 EUR + 0,08 %
2020:
6.000 EUR + 0,15 %
davon Gewandhaus
davon Schauspiel
davon Theater der Jungen Welt
(inkl. MB für Intendantenwechsel)
Musikschule „JSB“
41
Dezernat V – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Sozialamt
KSV-Umlage
Hilfen zur Überwindung bes. sozialer
Schwierigkeiten
Soziale Einrichtungen, z.B.
Notunterkünfte und Streetwork
Gesundheits
amt
2019: 10.246.750 EUR
+ 14%
2020: 12.246.750 EUR
+ 16%
2019:
703.600 EUR
+ 444%
2020:
712.950 EUR
+ 449%
2019:
916.100 EUR
+ 24%
2020:
977.800 EUR
+ 25%
Leipzig-Pass-Mobilcard
2019/ 1.327.000 EUR
2020:
+ 3%
Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach SGB II einschl.
Sonderlastenausgleich Hartz IV
2019:
400.950 EUR
+ 19%
2020:
540.400 EUR
+ 24%
Fördermittel Vereine und Verbände
einschließlich Integration und Migration
2019/
2020:
435.000 EUR
+ 10%
Umsetzung Prostituiertenschutzgesetz
(Refinanzierung über MBA)
2019/
2020:
269.000 EUR
neuer
Ansatz
42
Dezernat V – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Amt für
Jugend,
Familie und
Bildung
Minderbedarf!
Kitas freier Träger
Hilfen zur Erziehung
Unterhaltsvorschuss
2019: 11.600.000 EUR
2020: 23.200.000 EUR
2019: 20.000.000 EUR
2020: 24.000.000 EUR
2019: 4.100.000 EUR
2020: 3.300.000 EUR
+ 14%
+ 27%
+ 24%
+ 29%
+ 163%
+ 131%
baul. UH Kitas (kommunal und freie Träger)
2019/2020: 3.300.000 EUR
+ 2%
baul. UH AfJFB (erhebliche RST, müssen
unterjährig erst abgebaut werden)
2019/2020: -4.860.000 EUR
- 20%
Bewirtschaftungsaufwendungen Schulen
und Kitas
Ausstattung Schulen
IT-Ausstattung und Digitale Infrastruktur
Schulen
Ausstattung kommunale Kitas
Kinder- und Jugendförderung
Schülerbeförderung
Private Kitas
Schulbudgets (Lehr- und Lernmittel)
Schulsozialarbeit
2019:
2020:
2019:
2020:
2.300.000 EUR
5.000.000 EUR
1.200.000 EUR
1.900.000 EUR
2019/2020: 1.000.000 EUR
+ 17%
+ 37%
+ 73 %
+ 115 %
+ 61%
2019:
635.700 EUR
+ 340%
2019:
2020:
2019:
2020:
2019:
2020:
2019:
2020:
2019:
2020:
506.400 EUR
518.850 EUR
322.600 EUR
272.600 EUR
300.000 EUR
150.000 EUR
237.450 EUR
446.150 EUR
216.750 EUR
207.450 EUR
+ 5%
+ 5%
+ 7%
+ 6%
+ 200%
+ 100%
+ 4%
+ 7%
+ 58%
+ 56%
43
Dezernat V – Planungsprämissen Kitas freie Träger
Finanzierungsbedarf gem. Kostenkalkulation freier Träger
abzüglich Eigenanteil
Bei neuen Kitas wurde die Finanzierung ab dem Tag der
voraussichtlichen Inbetriebnahme geplant, die Anlaufkurve bei der
Besetzung wurde pauschal eingeplant
Bestandskitas wurden mit einer Quote von 93,4 Prozent 9Stunden-Plätzen geplant
Es wurde bedarfsgerecht geplant.
44
Dezernat VI – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Amt für
Gebäudema
nagement
Fremdvergabe zur Prüfung
ortsveränderlicher elektrischer Geräte
Mieten und Pachten (Verwaltungsobjekte
sowie Kitas, Schulen)
2019:
335.400 EUR
2020:
44.600 EUR
neuer
Ansatz
neuer
Ansatz
2019: 1.973.650 EUR
+ 19,6%
2020: 3.342.200 EUR
+ 33,2%
2019:
131.800 EUR
+ 7,6%
2020:
212.200 EUR
+ 12,2%
2019/2020:
378.400 EUR
+ 23,3%
2019:
220.000 EUR
neuer
Ansatz
2020:
50.000 EUR
neuer
Ansatz
2019/2020:
883.900 EUR
+ 5,9 %
Unterhaltsreinigung Verwaltungsobjekte
bauliche Unterhaltung (AGM)
Verkehrsund
Tiefbauamt
Luftreinhalteplan für A-Maßnahmen (A1bis
A6)
bauliche Unterhaltung
45
Dezernat VII – wesentliche bestätigte Mehrbedarfe >200T€
Amt für
Wirtschaftsförderung
Breitbandausbau
Dezernat VII
2020: 4.349.100 EUR neuer
Ansatz
2019:
300.000 EUR neuer
Ansatz
2020:
500.000 EUR neuer
Ansatz
„Referat digitale urbane Innovation“
46
ENTWICKLUNG DES STELLENPLANES
SOWIE DER PERSONALAUFWENDUNGEN
2019/2020
47
Stellenplanung 2019/2020
Stellenplan
2018 inkl.
Nachtrag und
Veränderungen
(=Stellenmoratorium)
unabweisbarer
Mehrbedarf
Projekt- und
Veränderungsmanagement
Stellenplan
2019
Stellenplan
2020
(inkl. Asylreview und
unterjährige Veränderungen)
2019: 474 Stellen
-----------------------2020: 149 Stellen
6.965
Stellen
Mehrbedarfe
entspr. Methodik
HHPlanung
Schwerpunkte:
• Schul- und
Kitabau
• Erzieher/-in
• Schulhausmeister/-in
• Hallenwart/-in
• Schulsachbearbeiter/-in
• Feuerwehrtechnischer
Dienst/IRLS
• Kinder- und
Jugendmedizin
• refinanzierte
Stellen
12 Stellen
60 Stellen
Schwerpunktsetzung
innerhalb der
Geschäftsbereiche u.
Dezernate
7.511
Stellen
7.660
Stellen
zur
Umsetzung
der Modernisierungsvorhaben durch
Projektmanagement von
zentralen
Veränderungs
prozessen
48
Stellenplanung 2019/2020: Unabweisbarer Mehrbedarf
2019
in VzÄ
2020
in VzÄ
Schul- und Kitabau
42
1
Integrierte Regionalleitstelle Leipzig (IRLS)
31
Schulhausmeister/ Hallenwarte
43
17
Erzieher/innen
179
117
Stadtordnungsdienst
10
refinanzierte Stellen
61
Bezeichnung
3
Stellenpool
Schul- und Kitabau
5
Allgemeiner Stellenpool
5
Springerstellen für befristete Projekte
5
refinanzierte Projektstellen
22
Personalentwicklungs-Pool
5
Sonstige
71
6
Summe:
474
149
49
Stellenplanung 2019/2020: 60 Stellen gem. Methodik Haushalt
Aufgabenbereich
VzÄ
Modernisierung der Verwaltung (insbesondere die Digitalisierung der
Verwaltung)
2
Ordnungsangelegenheiten
6
Brandsicherheitswachdienst/ Brandverhütungsschau
3
Museen und kulturelle Einrichtungen
5
Wirtschaftliche Jugendhilfe
7,5
Dienst- und Fachaufsicht Kita/Horte
2
Bauordnungsrecht/Bauplanung
5
Verkehrsplanung
4
Umweltschutz
Sportstätten
1,5
1
Grüne Infrastruktur
3,5
Soziale Leistungen
5,5
Wirtschaftsförderung
2
Liegenschaftsmanagement
1
Bürgerservice, Ratsarbeit, Kommunikation, interner Service
6
Summe:
55
50
Stellenentwicklung Stadtverwaltung
51
Entwicklung der Personalaufwendungen
550,00
500,00
450,00
40
400,00
350,00
%
Mio €
300,00
250,00
30
200,00
150,00
100,00
50,00
0,00
20
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Personalaufwand
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Anteil am Gesamthaushalt
Der Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen
ist über den Betrachtungszeitraum relativ konstant.
Tarifergebnis vom 18.04.2018 ist im Personalaufwand 2019/20
abgebildet
52
Annahmen für die Planung der Personalaufwendungen
Tarif-/Besoldungsentwicklung gem. Tarifabschluss
ab 01.03.2018 – 3,19 %
ab 01.04.2019 – 3,09 %
ab 01.03.2020 – 1,06 % für 6 Monate
Ausfallzeit (u. a. Krankheit, Fluktuation, Elternzeit) wird mit 4 %
angenommen
Besetzung i. d. R. ab 01.07.2019
unabweisbare Stellenmehrbedarfe (z. B. Erzieher/-innen,
Hausmeister/-innen, Hallenwarte, Schulsachbearbeiter/-innen) mit
durchschnittlicher Entgeltgruppe berechnet, Stellenbesetzung nach
tatsächlichem Bedarf, d. B. Eröffnung der Einrichtung
Stellenmehrbedarfe werden mit einem Wert von 60.000 € p. a. je
Stelle geplant (entsprechend Methodikvorlage, Stellenpool)
53
Annahmen für die Planung der Personalaufwendungen
01.01.2019
01.04.2019
Stellenbewertung
01.07.2019
01.10.2019
Genehmigung HH
Ausschreibung
Stellenbesetzungsverfahren
Personalrat
Arbeitsvertrag
Kündigungsfrist
gehaltswirksame
Stellenbesetzung
lfd. Besetzung nach tatsächlichem Bedarf - unabweisbarer Mehrbedarf
(z. B. Erzieher/-innen; Hausmeister/-innen; Hallenwarte; Schulsachbearbeiter/-innen)
54
INVESTITIONSPLANUNG
55
Millionen
Gesamtübersicht Planung Finanzhaushalt (in Mio. EUR)
150
99,8 99,8
100
68,9 68,9 68,9
54,5
50
46,6 43,0 43,3 46,0
1,3
0
-20,5
-50
-12,8
-34,7
-100
-150
-145,5
-147,3
-155,6
-130,6 *
-127,7
-133,2
-200
Saldo lfd. Verw.tätigkeit
HH-Entwurf 2019
Saldo Investitionstätigkeit Saldo Finanzierungstätigkeit Änd. Finanzmittelbestand
HH-Entwurf 2020
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
* Planerische Annahme bei Einzahlungen aus übertr. Erm. 120,6 Mio. EUR und Auszahlungen aus übertr. Erm. 250 Mio. EUR
in EUR
voraussichtlicher Bestand
an liquiden Mitteln am
Ende des Haushaltsjahres
HH-Entwurf
2019
6.069.698
HH-Entwurf
2020
5.268.842
Ansatz
2021
-31.573.408
Ansatz
2022
-54.253.916
Ansatz
2023
-69.177.270
56
Genehmigungsfähigkeit Finanzhaushalt
2019
2020
2021
2022
2023
Saldo laufende
Verwaltungstätigkeit
54.545.685
46.564.575
43.026.718
43.259.842
45.965.046
ordentliche Tilgung
50.500.000
50.500.000
56.375.750
56.375.750
56.375.750
Differenz zum
genehmigungsfähig
en Haushalt
4.045.685
-3.935.425
-13.349.032
-13.115.908
-10.410.704
Über Planungszeitraum 2019/2020 ausgeglichen,
sofern für Sonderkreditportfolio Schulhausbau
i.H.v.
100
Mio.
EUR
p.a.
2019-2023
Tilgungsfreiheit bis 2023 erreicht werden kann
57
Millionen Euro
Investitionsplanung – Auszahlungen und Fördermittel gesamt
350,00
301,40*
295,98
300,00
288,09
265,73
250,00
235,85
240,51
238,75
208,22
200,00
182,17
176,75
150,00
123,90
121,69
111,71
105,37
98,62
94,14
100,00
104,39
80,35
50,00
0,00
vorl. IST
2015
vorl. IST
2016
vorl. IST
2017
Plan 2018 HH-Entwurf HH-Entwurf
2019
2020
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Ansatz
2021
Ansatz
2022
Ansatz
2023
davon Fördermittel
* inkl. Auszahlungen i.H.v. 160,7 Mio. EUR i.Z.m. der CBL-Terminierung Trinkwassernetze KWL
58
Investitionsplanung Dezernate – Auszahlungen <10 Mio. EUR
0,00
Dezernat II
Dezernat I
Plan 2018
0,31
HH-Entwurf 2020
0,31
Plan 2018
0,27
HH-Entwurf 2019
0,31
HH-Entwurf 2020
0,31
HH-Entwurf 2019
HH-Entwurf 2020
4,00
6,00
0,44
HH-Entwurf 2019
Plan 2018
Dezernat IV
2,00
Millionen Euro
8,00
7,76
8,32
7,99
59
Investitionsplanung Dezernate – Auszahlungen >10 Mio. EUR
Dezernat VII
Dezernat VI
Dezernat V
Dezernat III
0,00
Plan 2018
100,00
18,58
5,83
33,73
HH-Entwurf 2019
18,15
33,34
HH-Entwurf 2020
19,67
149,99
Plan 2018
68,60
170,80
HH-Entwurf 2019
35,90
153,72
HH-Entwurf 2020
19,17
71,05
Plan 2018
45,73
31,01
19,29
40,36
22,08
29,10
HH-Entwurf 2019
HH-Entwurf 2020
Plan 2018
5,26
28,25
HH-Entwurf 2019
HH-Entwurf 2020
Plan 2018
GB II
50,00
Millionen Euro
150,00
14,35
2,79
18,78
HH-Entwurf 2019
15,28
HH-Entwurf 2020
15,27
Davon Fördermittel
60
Wesentliche Investitionsprojekte/ -ansätze außer Kita/Schule
2019
2020
2021
2022
Summe
2019 2023
Amt
Bezeichnung Projekt
ASG
Elstermühlgraben
VTA
Brücken Georg-Schwarz-Str. I u. II
Branddirektion
Komplettsanierung Hauptfeuerwache
5.000 6.000 2.922
0
0
13.922
LSA
Strategischer GE "Wachsende Stadt"
5.000 5.000 3.000
0
0
13.000
LSA
Strategischer Grundstückankauf/-verkauf
1.000 1.000 1.500 1.515 1.515
6.529
VTA
Brücke Straße des 18. Oktober
2.000 3.500 1.000
0
0
6.500
VTA
Ingenieurbauwerke
600 3.150 2.230
205
0
6.185
Sportamt
Aktionsplan Funktionsgebäude
852 1.225
6.176
VTA
Neubau Karlbrücke
Sportamt
Neubau Ballsporthalle Alte Messe
3.000 3.000
0
VTA
Deckenbauprogramm
2.376 3.600
0
ASW
Stadtumbau Ost
VTA
Kommunale Brücken
ASG
Programm "Zukunft Stadtgrün"
ASG
Brachenrevitalisierung
VTA
S 78 (ehem. B 186) Althener Str.
5.681 7.776 6.944
1.133 1.900
2023
0
20.401
0 2.000 10.700
15.733
1.000 1.672 1.427
0
0 1.100 1.100 3.900
0
6.100
0
0
6.000
0
0
5.976
1.437 1.537 1.075
735 1.000
5.784
1.410 2.109 1.050
500
500
5.569
646 1.027 1.351 1.050 1.042
5.116
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
5.000
296 1.608 2.894
0
0
4.798
61
Entscheidungsprämissen zur Planung des Budgets Kita/Schule
• Prognostizierter Bedarf gemäß Planung
Bedarf
Bau
Finanzen
• Planerische und bauliche Umsetzbarkeit in den
jeweiligen Jahresscheiben
• Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel
durch Kreditaufnahme
62
Wesentliche Eckpunkte Investitionsbudget AfJFB
in EUR
Jahr
Doppelhaushalt 2019/2020
2019
2020
Mittelfristige Investitionsplanung
2021
2022
2023
2024
Auszahlungen
169.196.550
152.675.000
157.113.000
183.983.500
180.852.000
130.070.000
Einzahlungen
35.904.150
19.172.000
28.613.000
56.483.500
53.647.400
44.178.800
Zuschuss
133.292.400
133.503.000
128.500.000
127.500.000
127.204.600
83.911.200
Abweichung
zum bisherigen + 100.000.000 + 100.000.000 + 105.807.400 + 116.333.400 + 116.038.000
Zuschussbudget
Davon im Bereich Schulen (einschl. BSZ)
in EUR
Jahr
Doppelhaushalt 2019/2020
2019
2020
Davon im Bereich Kitas (einschl. OFT)
in EUR
Jahr
Doppelhaushalt 2019/2020
2019
2020
Auszahlungen
133.230.550
122.297.050
Auszahlungen
32.430.550
27.557.500
Einzahlungen
33.523.900
18.409.500
Einzahlungen
2.380.250
762.500
Zuschuss
99.706.650
103.887.550
Zuschuss
30.050.300
26.795.000
63
Sonderportfolio Schulhausbau
Kreditaufnahme 2016-2023 (in Mio. EUR)
160
140
120
100
80
60
40
20
0
100,0
0,0
5,5
0,0
vorl. IST 2016 vorl. IST 2017 vorl. IST 2018
100,0
100,0
100,0
100,0
50,3
50,3
25,3
25,3
25,3
HH-Entwurf
2019
HH-Entwurf
2020
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
Kreditaufnahme im HH-Jahr
Sonderportfolio Schulhausbau
Entwicklung der tatsächlichen Nettoneuverschuldung
(unter Ber. Inanspruchnahme HER aus Vorjahren in Mio. EUR)
200
150,3
150,3
150
125,3
99,8
125,3
125,3
99,8
100
68,9
68,9
68,9
50
0 60,1
0
-60,1
51,5
50,5
50,5
56,4
56,4
56,4
0
5,5
-50
-100
51,5
-46
-51,5
vorl. IST 2016 vorl. IST 2017 vorl. IST 2018
Kreditaufnahme
HH-Entwurf
HH-Entwurf
Ansatz 2021 Ansatz 2022
2019
2020
Tilgung
Entwicklung der Nettoneuverschuldung
Ansatz 2023
64
Mittelabfluss Investitionshaushalt im Plan/Ist-Vergleich 2012-2017
500
454,02
450
400
340,3
299,09
in Mio. EUR
350
294,38
300
250
241,93
200
150
284,83
130,54
135,25
158,87
182,17
140,68
176,76
100
50
0
2012
2013
2014
2015
Haushaltsjahr
2016
2017
Plan
übertragene Ansätze aus dem Vorjahr
aktualisierter Plan (Plan + Übertrag VJ)
tatsächl. in Anspruch genommene Mittel
Linear (aktualisierter Plan (Plan + Übertrag VJ))
Linear (tatsächl. in Anspruch genommene Mittel)
65
Fazit
Neuregelung § 72 SächsGemO knüpft Haushaltsausgleich und damit
Gesetzmäßigkeit an 2 Hürden
ErgebnisHH
Ausgleich
Jahresergebnis unter
Berücksichtigung der
Abschreibungen aus
neuen Investitionen
(ab 01.01.2018)
FinanzHH
Erwirtschaftung
Kreditverpflichtungen
laufendes HH-Jahr
aus Saldo laufende
Verwaltungstätigkeit
und frei verfügbare
Liquidität
?
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Dezernat II
04092 Leipzig
Tel.:
Fax.:
0341 123-3000
0341 123-3005
www.leipzig.de
67
67
67
RATSVERSAMMLUNG VOM 19. SEPTEMBER 2018
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren, herzlich willkommen zur Sitzung der Ratsversammlung! Ich begrüße alle
Stadträtinnen und Stadträte, die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die Journalistinnen und Journalisten sowie die heute sehr zahlreichen Zuschauer
auf der Tribüne. Ganz besonders begrüße ich die
Gäste aus der Republik Moldau, darunter der Präsident des Obersten Gerichts, die Vorsitzende des
Rechtsausschusses des moldauischen Parlaments und weitere Präsidenten von Berufungsgerichten. Seien Sie herzlich willkommen!
Zu Beginn habe ich die angenehme Pflicht, Frau
Nagel zu ihrem heutigen Geburtstag Blumen zu
überreichen. Herzlichen Glückwunsch!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
Herrn Keller und Frau Gabelmann unterzeichnet.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 16 am
16.09.2018 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich Frau Lange von der Fraktion DIE LINKE, Frau Wohlfarth von der SPDFraktion und Herr Danckwardt als Fraktionsloser.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.05 Uhr waren 65 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 91 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Von der heutigen Tagesordnung werden folgende
Tagesordnungspunkte abgesetzt: 5.3 - hier aber
nur das Verlaufsprotokoll vom 22.08.2018, das
noch nicht vorliegt -, 17.5, 17.7, 21.11, 21.12 und
21.13; hier besteht noch Beratungsbedarf.
Zur Reihenfolge der Tagesordnung. Der Antrag
des Migrantenbeirats, TOP 17.13, wird zu Beginn
der Anträge zur Beschlussfassung aufgerufen
und behandelt. Herr Sethi wird diesen Antrag einbringen.
Es liegen zwei Absetzungsanträge der Fraktion
DIE LINKE betreffend die Tagesordnungspunkte
21.18 und 21.19 vor. Zunächst die Begründung
des Antrags auf Absetzung von TOP 21.18. - Bitte
schön, Herr Weber.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Wir beantragen die
Absetzung dieser beiden Tagesordnungspunkte.
Wir wünschen uns eine gemeinsame Diskussion
mit der versprochenen, bisher aber noch nicht
vorliegenden Vorlage „Soziale Erhaltungssatzungen“. Wir wissen nicht, ob es Gebietsüberschneidungen gibt. Wenn ja, dann besteht, wie in allen
anderen Städten auch, die Möglichkeit, die städtebaulichen Investitionsmaßnahmen zu schützen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrter Stadtrat! Sehr
geehrte Gäste auf der Tribüne! Liebe Kollegen!
Ich begründe die Notwendigkeit der Beschlussfassung an dieser Stelle. - Bereits 2010 wurde der
Stadtrat mit der Vorlage 789 „Beendigung der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bis
2020“ über die schrittweise Aufhebung der Sanierungssatzungen informiert. Das ist also kein
neues Thema. Entsprechende Vorlagen zur Teilaufhebung von Sanierungssatzungen hat der
Stadtrat bereits für die Gebiete Connewitz, Innerer Süden, Reudnitz und Plagwitz beschlossen.
Dies wird nun weiter fortgesetzt. Über die vorgesehene Teilaufhebung der Sanierungsgebiete
Kleinzschocher und Prager Straße im Jahr 2018
wurde bereits in einer Informationsvorlage in 2016
informiert.
Den betroffenen Eigentümern wurde bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrages ein Verfahrensnachlass in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Dieser kann nur bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss des jeweiligen Sanierungsgebietes gewährt werden. Der überwiegende Teil
der Eigentümer hat davon Gebrauch gemacht.
Würde jetzt die Aufhebung bzw. Teilaufhebung
nicht erfolgen, wäre dies ein Vertrauensschaden
für die Stadt.
Sanierungssatzungen sind vom Gesetzgeber
zeitlich befristet angelegt. Sie sind zügig durchzuführen und nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen aufzuheben. Eine Sanierungssatzung ist aufzuheben, wenn die Sanierungsziele
weitgehend erreicht sind - das ist hier der Fall und die weitere geordnete städtebauliche Entwicklung - so der Fachbegriff - auch ohne Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.
2016 hat der Freistaat auf Antrag der Stadt förderrechtliche Durchführungszeiträume der 15 Sanierungsgebiete, und zwar zum letzten Mal, bis zum
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
30.11.2020 verlängert; bis dahin ist es nicht mehr
lange. Der Freistaat verlangt dann die Verwendungsnachweise und die Schlussabrechnungen.
Die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingenommenen Ausgleichsbeträge sind in diese Schlussrechnung einzustellen, also durch die Stadt Leipzig
vorzufinanzieren und anteilig an den Freistaat abzuführen. Die Stadt Leipzig geht jetzt von 22.000
Erhebungsfällen in diesen 15 Sanierungsgebieten
aus, von denen 7.000 bisher bearbeitet sind. Das
heißt: Es verbleibt relativ wenig Zeit für sehr viel
Arbeit.
Jetzt stellt sich die Frage: Ist eine Sanierungssatzung ein soziales Steuerungsinstrument, und
sollte sie deshalb beibehalten werden? Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme - so sagt der
Gesetzgeber - dient der Beseitigung städtebaulicher Missstände. So ist die Versagung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nur möglich,
wenn das Vorhaben den Zielen und Zwecken der
Sanierung zuwiderläuft.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt: Fragen hinsichtlich der Miete richten sich allein nach dem bürgerlichen Recht. Weiter heißt
es, das Baugesetzbuch setze die Regelung des
privaten Mietrechts voraus und nehme seine Folgen grundsätzlich hin. Die Regelungen zum Sozialplan und Härteausgleich gemäß § 88 f. BauGB
sollen nachhaltige Auswirkungen, die durch Sanierungsmaßnahmen hervorgerufen werden, abmildern. Diese Instrumente sind aber nicht geeignet, allgemeine sozialpolitische Problemfälle zu
lösen.
Zum Schutz vor Verdrängung bzw. zum Erhalt der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung werden aktuell - das hatten Sie ja auch ausgeführt die Voraussetzungen zur Beschlussfassung von
Milieuschutzsatzungen stadtweit untersucht und
geprüft. Diese können dann als Mittel der Planung
genutzt werden. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt die Möglichkeit der Gegenrede. - Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer ist für die Absetzung von TOP
21.18? - Gegenstimmen? -Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nun zum Antrag auf Absetzung von TOP 21.19,
Aufhebung der Sanierungssatzung Kleinzschocher. Gleiche Begründung, nehme ich an, Herr
Weber. - Gut. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer ist für die Absetzung von TOP
21.19? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Seite |2
Abstimmung: Gleiches Ergebnis wie zuvor: zwei
Enthaltungen, einige Pro-Stimmen. Mit Mehrheit
abgelehnt.
Von der Fraktion Freibeuter liegt ein Antrag auf
Absetzung von TOP 17.18 vor. - Herr Hobusch,
bitte.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben die Absetzung des Tagesordnungspunkts beantragt, weil wir eine Vielzahl von Fragen dazu haben. Seit gestern Nachmittag liegt zu
dem Antrag von Linken, Grünen und SPD ein Verwaltungsstandpunkt vor. Als Reaktion auf meine
zehn Fragen, die ich gestern an Sie und Frau
Dubrau gerichtet habe, gab es heute Vormittag
aus dem Dezernat VI nur eine lapidare Antwort,
die auf den Verwaltungsstandpunkt verweist. Aber
der Verwaltungsstandpunkt beantwortet eben
keine dieser Fragen.
Wir sind der Auffassung und halten es für geboten, dass bei diesem Projekt, das ja nicht irgendein Projekt, sondern ein Projekt mit erheblicher
Bedeutung für die Stadt Leipzig ist - es hat ein Volumen von fast 1 Milliarde Euro, mehr als 1.000
Wohnungen, darunter eine Vielzahl von Sozialwohnungen, sowie Kitas und Schulen sollen errichtet werden; nach der Beschlussfassung im
Stadtrat im April letzten Jahres hat ein Bürgerbeteiligungsverfahren stattgefunden -, sollte jetzt
nicht ad hoc eine Entscheidung aus dem politischen Raum übers Knie gebrochen werden, sondern die Verhandlungen sollten, so wie sie bisher
geführt worden sind - kollegial, auch über das Bürgerforum -, fortgesetzt werden, auch wenn es
neue Tatbestände gibt, über die man reden muss.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich möchte an dieser
Stelle eine Gegenrede halten. In der Tat werden
durch gewisse Dinge wie das Nichtverlängern oder Kündigen von Verträgen Fakten geschaffen,
die Zeitdruck erzeugen. Auch wir wollen schnell
weiterverhandeln mit dem Ziel einer Lösung.
Ich möchte hier den Kompromissvorschlag machen - ich weiß nicht, ob ein Änderungsantrag zu
einem Absetzungsantrag möglich ist -, diesen
Punkt als ersten Tagesordnungspunkt der Fortsetzungssitzung der Ratsversammlung in der nächsten Woche aufzurufen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch dazu.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Wenn der Oberbürgermeister hier zu Protokoll gibt, dass er die
Zeit bis dahin nutzt, noch einmal zu verhandeln,
und er sich nicht aufgrund des Änderungsantrags
vorfestgelegt in Verhandlungen begibt und wenn
er die von uns gestellten Fragen beantwortet,
dann können wir dem sicherlich zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, das ist ein
guter Kompromissvorschlag. Ich habe die Möglichkeit, die Reihenfolge der Tagesordnung noch
so zu verändern, dass dieser Punkt als erster Tagesordnungspunkt in der Sitzung nächste Woche
aufgerufen wird. Denn das weiß ich heute schon:
Wir werden uns nächste Woche Donnerstag wiedersehen müssen, weil wir die Tagesordnung
heute nicht in Gänze werden abarbeiten können.
Ihre Fragen, Herr Hobusch, werden beantwortet.
Wir werden die Zeit nutzen - Frau Dubrau -, um
mit dem Investor ins Gespräch zu kommen.
Herr Hobusch zieht seinen Absetzungsantrag
heute zurück, und ich sage zu, dass TOP 17.18
als erster Tagesordnungspunkt in der Sitzung am
27.09.2018 aufgerufen und behandelt wird.
Ich habe noch folgende Hinweise zur Tagesordnung: Wegen Terminfragen müssen die Tagesordnungspunkte 21.7, 21.8, 21.22 bis 21.25 sowie
28.1 im nichtöffentlichen Teil heute unbedingt beschlossen werden. Das heißt: Ich werde diese
Vorlagen gegen 20.30 Uhr aufrufen.
Die Vorlage 21.4 wird nach 21.32 aufgerufen.
Die Tagesordnungspunkte 18.1, 18.11 und 18.25
werden zusammenaufgerufen und beantwortet,
da sie allesamt die Straßenausbaubeitragssatzung betreffen.
Die Einwohneranfragen 8.1, 8.4 und 8.5 werden
gegen 17 Uhr mündlich beantwortet, alle anderen
schriftlich. Danach folgen die Petitionen und die
Wichtige Angelegenheit.
5
Seite |3
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 20.06.2018
-Teil II : Verlaufsprotokoll (SI/2018/8023)
Gibt es Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann ist es so festgestellt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 27.06.2018
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8024)
Hinweise Ihrerseits? - Dann ist die Niederschrift
festgestellt.
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 22.08.2018
- Teil I: Beschlussprotokoll
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8025)
Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 22.08.2018
Hinweise? - Damit ist es festgestellt.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
Die Tagesordnungspunkte 8, 9 und 10 werden,
wie eben angekündigt, gegen 17 Uhr aufgerufen.
11
Änderung der Besetzung von Gremien
11.1 Berufung sachkundiger Einwohner in
den Fachausschuss Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule (5. Änderung)
(VI-DS-01059-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
TOP 12 entfällt.
Wir kommen nun zu einem wichtigen Tagesordnungspunkt, vielleicht sogar dem wichtigsten am
heutigen Tag:
13 Einbringung
2019/2020
Entwurf
Doppelhaushalt
Ich erinnere an unsere Regelung, dass der erste
Redner einer Fraktion fünf Minuten Redezeit hat,
jeder weitere Redner derselben Fraktion zwei Minuten.
Nach vielen, vielen Stunden Arbeit der Verwaltungsspitze, der Fachabteilungen, der Amtsleiter
und der Referatsleiter hat Herr Bonew jetzt die ehrenvolle Aufgabe, den Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 einzubringen.
Noch ein weiterer Hinweis: Bitte denken Sie an
die Schöffenwahl! Bis 15 Uhr sind die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl vor dem Sitzungssaal abzugeben. Ich werde das Ergebnis nach der Auszählung bekannt geben.
Ich begrüße an dieser Stelle auch die Gäste, die
insbesondere aus diesem Anlass hier heute anwesend sind.
Gibt es aus Ihrer Mitte noch Hinweise zur Tagesordnung? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich
die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen
fest.
TOP 4 entfällt.
Herr Bonew, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren Stadträte!
Liebe Gäste auf der Tribüne! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, insbesondere
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
die des Dezernats Finanzen! Wenn man sich die
Haushaltsreden der letzten Jahre anschaut, stellt
man fest: Ich habe immer versucht, ein Bild über
den jeweiligen Haushalt zu stellen. Würden wir für
diesen Haushalt ein Bild suchen, so wäre es
„Wachstumsschmerz“. Wie kann man bei einer
1000 Jahre alten Stadt Wachstumsschmerz bildlich darstellen? Ich gebe zu: Ich habe mich diesmal etwas schwergetan. Somit bleibt es bei dem
Begriff, den ich hier in den Raum stelle.
Dieser Haushalt ist davon geprägt, dass die Stadt
Leipzig wie nur wenige andere Kommunen in diesem Land von einer Bevölkerungsentwicklung
partizipieren kann und selbige meistern muss, die
uns aber, weil die Gesetze und Verordnungen der
Bundesrepublik Deutschland für Kommunen auf
Schrumpfung und Beharrung ausgelegt sind, in
gewisse Schwierigkeiten bringen.
(Präsentation)
Bevor ich auf die einzelnen Zahlen des nunmehr
vorliegenden Entwurfs des Doppelhaushalts
2019/2020 eingehe, möchte ich unsere Entwicklung sowie die Herausforderungen, die wir in den
letzten Wochen und Monaten in der Verwaltungsspitze zu bewältigen hatten, in einige Zahlen der
Stadt Leipzig einbetten.
Wir befinden uns in einem ungebremsten Wachstum der Bevölkerung unserer Stadt. Zum 31.12.
des letzten Jahres hatten wir rund 590.000 Einwohner. Wenn man sich die prozentuale Entwicklung der letzten zehn Jahre anschaut, gab es einen solchen Aufwuchs in keiner anderen Großstadt in Deutschland.
Die Stadt Leipzig sieht sich in Diskussionen immer wieder dem unterschwelligen Vorwurf ausgesetzt, wir würden als Großstadt doch nur Bevölkerung aus dem flachen Land in Sachsen abziehen
und somit unsere Wachstumsschmerzen dadurch
hervorrufen, dass wir anderen kleinen Kommunen
im Freistaat Sachsen Schrumpfungsschmerzen
zufügen. Diese Theorie stimmt schon lange nicht
mehr.
Erstens. Nicht einmal 10 Prozent des Bevölkerungszuwachses des Jahres 2017 kam aus dem
Freistaat Sachsen. Vielmehr partizipieren wir von
der hohen Anziehungskraft Leipzigs über die Landesgrenzen hinaus. Wir hatten einen Zuzug von
4.600 Menschen aus anderen Bundesländern.
Diese Menschen bringen über den Bund-LänderFinanzausgleich Geld in die Kasse des Freistaats
Sachsen. Der Zuzug nach Leipzig führt also zu einer Stärkung des Landesfinanzhaushalts. Darüber hinaus freuen wir uns über Zuzug aus dem
Ausland. Um hier gleich möglichen Einwendungen entgegenzutreten: Über 50 Prozent des Zuzugs, des Wanderungssaldos aus dem Ausland
erfolgt aus EU-Staaten.
Seite |4
Zweiter Nachweis, dass wir dem flachen Land
keine Bevölkerung wegnehmen: Unser Zuzug
kommt insbesondere aus anderen Großstädten.
Allein 475 Dresdnerinnen und Dresdner haben
sich im Jahr 2017 für die schönere der beiden
sächsischen Großstädte entschieden. Daneben
haben wir Zuzug aus der Großstadt Halle und aus
Chemnitz.
Um letzte Zweifel auszuräumen, ist festzuhalten:
Wir geben an die umliegenden Landkreise ab.
Den Kämmerer schmerzt das. Die Baubürgermeisterin sagt: Die Region muss wachsen. - Die
Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der
Mitte. Wir geben insbesondere an den Landkreis
Leipzig seit zwei Jahren ab. Die Wanderungsbewegung hat sich umgekehrt. Das sehen wir insbesondere an den Haltepunkten des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes.
Wir stehen nun vor der großen Herausforderung:
Wie planen wir unsere Stadt, und welche Bevölkerungsprognose ziehen wir dazu heran? Der
Stadtverwaltung Leipzig stehen diese fünf Graphen zur Verfügung. Die zwei unteren grünen stellen die Prognose des Statistischen Landesamtes
in Kamenz dar, auf der alle Landesentwicklungsprogramme fußen. Die drei oberen, insbesondere
der dicke Graph in der Mitte, stellen die Prognose
unseres Amtes für Statistik und Wahlen und somit
unsere Hauptvariante dar. Nun haben wir in den
letzten Wochen und Monaten festgestellt, dass
das Bevölkerungswachstum sich nicht umkehrt,
aber der Anstieg gebremst ist. Wir werden also mit
dem Doppelhaushalt 2019/2020 vor der Herausforderung stehen: Wie geht es weiter, und wie planen wir mittelfristig kommunale Infrastruktur?
Was sich sehr, sehr positiv in unserer Stadt entwickelt, ist die Anzahl sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigungsverhältnisse. Diese ist in den letzten zwölf Jahren um rund 40 Prozent angewachsen. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit um
61 Prozent zurückgegangen. - Das waren die positiven Aspekte.
Negativ an dieser Entwicklung ist: Schaut man
sich die gemeindliche Steuerkraft an, das heißt:
wie viel Steuerkraft eine Gemeinde je Einwohner
hat, so liegen wir weiter im unteren Feld. Hier
kommt hauptsächlich unsere Wirtschaftsstruktur
zum Tragen: Neben wenigen Großen, meist Niederlassungen von Konzernen, die in anderen
Bundesländern ihren Sitz haben, gibt es einen
breiten, meist kleinteiligen Mittelstand, so wichtig
der auch ist. Wir haben nach wie vor ein Einnahmeproblem in Relation zu anderen Kommunen.
Gemessen an unserer Wachstumsentwicklung
müssten wir mindestens Einnahmen haben, die
mit denen Nürnbergs vergleichbar sind.
Gleiches gilt für das Arbeitnehmerentgelt. Wir liegen mit rund 36.600 Euro zwar 10 Prozent über
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
dem sächsischen Durchschnitt, aber auch 10 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt. So positiv die
Entwicklungen der letzten Jahre sind, zeigen sie
doch auch, dass wir nicht nachlassen dürfen, die
wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt zu befeuern.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalt 2019/2020 versucht die Verwaltung, der
gesamten Entwicklung Rechnung zu tragen. Wir
haben es uns bei der Haushaltsplanaufstellung
nicht einfach gemacht. Schon in der ersten Januar-Woche haben wir in einer BürgermeisterKlausur über die großen Herausforderungen, vor
denen die Stadt steht, sehr rege diskutiert. Im Ergebnis dessen bin ich froh und möchte meinen
Dank hier insbesondere an den Oberbürgermeister und an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister richten, dass wir, die Verwaltungsspitze ich sehe mich hier nur als deren Vertreter -, nach
nicht einfachen, aber immer konstruktiven Diskussionen, die stets davon geprägt waren, einander
besser zu verstehen, diesen in Teamarbeit entstanden Haushaltsentwurf den Stadträtinnen und
Stadträten zur Beratung in den nächsten Wochen
und Monaten übergeben.
Wir hatten feste Planungsprämissen; ich gehe im
Einzelnen noch darauf ein. Wir haben nur Mehrbedarfe über 200.000 Euro bei Pflichtaufgaben
diskutiert. Wir haben dann gesagt: Es gilt der Dezernatseckwert. Das heißt: Ein Bürgermeister
kann innerhalb seiner Budgets umsteuern, solange über alle Budgets die Gewährleistung der
Pflichtaufgaben gilt. Wir haben für einzelne Sachkonten und manches Pilotamt ein sogenanntes
Zero-Based Budgeting angewandt; das heißt: Wir
haben nicht über Mehrbedarfe und Mindereinnahmen gesprochen, sondern wir haben das Budget
auf null gesetzt und mit dem Fachamt eine Diskussion nicht über die Mehrbedarfe geführt, sondern über den ersten Euro.
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Wo stehen wir aktuell? Die Jahresabschlüsse
2016 und 2017 sind von Ihnen noch nicht beschlossen. Heute steht der Beschluss des wichtigen Jahresabschlusses 2015 auf der Tagesordnung. Erst danach können wir diese Jahresabschlüsse dem Rechnungsprüfungsamt übergeben. Als vorläufige Rechnung kann ich vermelden: Aus einem Gesamtergebnis im Plan 13,3 Millionen Euro Verlust sind in 2016 rund 24,5 Millionen Euro Gewinn geworden. In 2017 sieht die Abweichung noch besser aus: von 38,2 Millionen
Euro Minus auf 57,2 Millionen Euro Plus. - Bevor
Sie jetzt anfangen, die ersten Anträge zu schreiben: Dies ist lediglich Buchgeld. Dies ist einzig
und allein durch die Zuschreibung unserer Finanzanlagen begründet, die große Abweichung in
2017 insbesondere durch die Auflösung der Rückstellung für den KWL-Prozess. Aus diesem Geld
können wir leider kein Personal bezahlen.
Im Finanzhaushalt sieht es schon anders aus. Aus
einem geplanten Verlust von rund 30 Millionen
Euro in 2016 wurden 33 Millionen Euro Plus in
2016. - Aber auch da ein bisschen Wasser in den
Wein gegossen: Unsere ordentliche Tilgung im
Jahr 2016 machte rund 46,5 Millionen Euro aus.
Das heißt: Wir haben gerade so viel Cashflow erwirtschaftet, um unsere Kredite nicht zu 100 Prozent aus Haushaltsausgaberesten zu tilgen.
Viel schlimmer sieht es im Jahr 2017 aus. Aus einem geplanten Rückgang des Finanzmittelbestandes von 17 Millionen Euro wurden - in Anführungszeichen - nur 9,2 Millionen Euro. Das ist
aber nach wie vor ein Rückgang. Die Verbesserung von 7,8 Millionen Euro steht nicht zur Auszahlung zur Verfügung.
Im Ergebnis dieser konstruktiven Verhandlungen
möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern dieser Stadtverwaltung bedanken.
Ich weiß, manch eine Hausmitteilung oder Abforderung von Unterlagen seitens des Finanzdezernats in den letzten acht Monaten war eine Zumutung, sowohl was den Umfang anging als auch die
Fristigkeit. Aber ein Blick in den Kalender zeigt
uns immer wieder: Um ein Haushaltsjahr zu planen, haben wir nicht länger als ein Jahr Zeit.
Zum Finanzbericht des Jahres 2018, hier: zum
30.06., dürfen wir vermelden: Wir sind fast im
Plan. Allerdings auch hier: Im Finanzhaushalt,
Cashflow „Laufende Verwaltungstätigkeit“: Statt
der geplanten 46,6 Millionen Euro sind es nur
33,4 Millionen Euro. Da unsere ordentliche Tilgung fast 50 Millionen Euro ist, sind wir weit davon
entfernt, nämlich 17 Millionen Euro, unsere ordentliche Tilgung aus laufender Cashflow-Tätigkeit zu finanzieren. Das ist das eindeutige Signal,
dass die Haushaltssperre sachgerecht war. Wir
müssen in der Genehmigungsfähigkeit des
Leipziger Haushalts bleiben. So wie es jetzt aussieht, kann ich die Haushaltssperre auch zum
30.09. nicht aufheben.
Ein besonderer Dank gilt wie jedes Mal an dieser
Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Dezernats Finanzen, die sich schon früher als der
Rest der Verwaltung, nämlich bereits im vierten
Quartal letzten Jahres, an die Methodikvorlage
gemacht haben. Vielen Dank! Ich denke, dieser
Haushalt kann sich sehen lassen.
Ich will aber auch nicht verschweigen, dass wir
positive Nachrichten zu vermelden haben. Die
Entwicklung unseres Steueraufkommens ist sehr,
sehr gut. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2018
gehen wir momentan davon aus, dass in 2019 allein 25 Millionen Euro mehr Gewerbesteuer eingenommen werden und im Jahr 2020 noch einmal
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
40 Millionen Euro mehr. Eine ähnlich gute Entwicklung können wir bei der Einkommensteuer
vermelden.
Ich habe lange mit mir gehadert, ob ich die beiden
nachfolgenden Folien der Öffentlichkeit präsentiere. Aber zu Wahrhaftigkeit und Transparenz gehört, auch positive Nachrichten zu zeigen. Diese
Folie zeigt den Verlauf der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Leipzig über rund elf Jahre. Sie sehen, es gibt zwar Schwankungen, aber einen kontinuierlichen Anstieg. Meine Sorge ist, dass wir
uns zu sehr an diese hohen Zuwachsraten gewöhnen. Gewerbesteuer fällt nicht vom Himmel;
sie muss jährlich von der Leipziger Wirtschaft neu
erwirtschaftet werden. Allein die Schwankungsbreite zwischen 2014 und 2015 betrug 50 Millionen Euro. Angesichts der Ausgabestruktur unseres Leipziger Haushalts hätten wir schon ein
Problem, falls uns mal 50 Millionen Euro an Gewerbesteuer fehlten.
Auch der Jahresverlauf des Jahres 2018 ist äußerst positiv: 328 Millionen Euro, so die Hochrechnung aus dem Sommer. Das ist allerdings
das Anordnungssoll, also kein Geld, was bei uns
schon auf dem Konto ist. In Abwägung dessen haben wir uns entschieden, den Erwartungswert für
das Jahr 2019 auf rund 305 Millionen Euro zu setzen. Alle weiteren Entwicklungen wollen wir gemeinschaftlich abwarten und spätestens mit dem
Ergebnis des 31.12.2018 nachjustieren.
Weiterhin gut verläuft auch der Gemeindeanteil
Einkommensteuern. Dies ist Spiegelbild der guten
wirtschaftlichen Entwicklung in unserer Stadt und
de stetig anwachsenden Beschäftigungsverhältnisse in Leipzig.
Hinter uns liegt eine sehr harte Verhandlungsrunde zum Finanzausgleichsgesetz mit dem Freistaat Sachsen, den kreisangehörigen Kommunen
und den Landkreisen. Die Verhandlungen wurden
vom Vizepräsidenten des SSG, unserem Oberbürgermeister, geführt. Somit kann man sagen:
Dieser Kompromiss ist auch ein Erfolg für Leipzig.
Einige Punkte möchte ich besonders hervorheben:
Der Wichtigste ist: Nach der Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen folgt der Freistaat mittlerweile wieder unserer Ansicht, dass der
Gleichmäßigkeitsgrundsatz 1, also die feste Beteiligung der sächsischen Kommunen an den Einnahmen des Freistaates, gut ist, richtig ist und daran festgehalten werden soll.
Die Schlüsselzuweisungen für Investitionen befinden sich auf einem sehr hohen Niveau.
Ein kommunaler Strukturfonds wird eingeführt,
um künftige Schwankungen in der horizontalen Finanzverteilung abzufedern. Das ist die politisch
Seite |6
korrekte Umschreibung dafür, dass wir alle davon
ausgehen müssen, dass mit dem FAG 2021/2022
am Veredlungsfaktor „Bürgerinnen und Bürger in
Großstädten“ gerüttelt wird. Der Druck ist immens.
Daneben gibt es einige eher kosmetische Bereinigungen. So fallen pauschale investive Straßenbaumittel aus dem FAG heraus, sie wandern in
den sächsischen Staatshaushalt.
Bei der Digitalisierung, Stichwort „Breitbandausbau“, hält der Freistaat Wort. Die Kommunen werden von ihren Eigenanteilen aus der Bundesoffensive Breitband freigestellt. Da wir das Geld nicht
direkt bekommen dürfen, muss es erst ins FAG.
Dadurch wird es kommunales Geld. Somit können
wir unseren Eigenanteil - kreisfreie Städte sind mit
je 1,5 Millionen Euro dabei - bezahlen.
Daneben gibt es einige kleinere Veränderungen.
Eine ist besonders wichtig: Infolge der Verwaltungsreform 2008 beklagten die Landkreise eine
Mehrbelastung. Bisher gab es einen Mehrbelastungsausgleich. Jetzt werden 13 Millionen Euro
von den kreisfreien Städten in die Landkreise umgeschichtet. Das ist eine Absenkung des GMG 2
durch die Hintertür.
Alles in allem darf ich vermelden: Das ist ein guter
Kompromiss. Die Einnahmen aus dem Finanzausgleichsgesetz wachsen stetig an. Im Einzelnen: Wir planen mit 444 Millionen Euro in 2019
und mit 469 Millionen in 2020. Das sind mehr als
10 Prozent zusätzlich im Vergleich zum Plan
2018. Es gibt noch einige offene Fragen. Sie wissen, das Finanzausgleichsgesetz ist ein lebendes, ein atmendes System. Uns liegen noch keine
Ist-Zahlen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer für das zweite
Quartal sachsenweit vor. Auch die Gemeindekassenstatistik des zweiten Quartals liegt uns noch
nicht vor, ebenso wenig die Schülerzahlen für den
gesamten Freistaat. Wir gehen davon aus, dass
es noch kleinere Veränderungen geben wird.
Die investiven Schlüsselzuweisungen hatten im
Jahr 2018 ein exorbitant hohes Niveau. In unserer
Mittelfristfinanzplanung gehen wir immer davon
aus, dass mit 10 Prozent zu rechnen ist; denn
10 Prozent, das ist der Mittelwert der letzten
Jahre. Dass wir damit nicht ganz falsch liegen,
zeigt der Haushaltsplanentwurf 2019. Im Kompromiss zum FAG sind 9,93 Prozent festgeschrieben.
Rein rechnerisch sinken die investiven Schlüsselzuweisungen auf 47 Millionen Euro ab. Dies wird
ausgeglichen, da die Kommunen die Erlaubnis
bekommen, Posten aus ihrem eigenen Vorsorgevermögen - bei uns sind dies etwa 24 Millionen
Euro - aufzulösen. Im Haushaltsplanentwurf 2020
steigt die investive Schlüsselzuweisung wieder
auf rund 14 Prozent an.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Alles in allem ist das für die Kommunen, insbesondere für die kreisfreien Städte, ein guter Kompromiss, bedenkt man, wie die Ausgangspositionen waren.
Eine weitere gute Nachricht ist: Die NovemberSteuerschätzung soll die allgemeinen Deckungsmittel nicht verändern. Das heißt: Wir haben feststehende Zahlungen. Allerdings ist die Frage, ob
sich die Räume unterschiedlich verhalten. Es
kann noch mal zu Abweichungen zwischen Freistaat und Kommunen kommen, je nachdem wie
die Steuerschätzung im November ausfällt.
Ebenfalls als Paket verhandelt wurde die Kitaund Flüchtlingspauschale. Hier dürfen wir den
Verhandlungserfolg vermelden, dass der Freistaat die Kitapauschale erhöhen wird, allerdings
nicht so, wie wir als Kommunen uns das gewünscht hätten. Es wird auch keine Dynamisierung geben. Aber für den städtischen Haushalt
heißt das: 6,1 Millionen Euro bzw. 12,7 Millionen
Euro mehr.
Ein weiterer Verhandlungserfolg des SSG ist: Die
Flüchtlingspauschale steigt im Jahr 2019 an. Wir
erhalten eine nachgelagerte Kostenerstattung mit
einem zehnprozentigen Eigenanteil. Das heißt für
unseren Haushalt: 8,3 Millionen Euro bzw. 9,4 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, das Finanzausgleichsgesetz, sosehr wir es als Stadt Leipzig auch immer mal wieder kritisieren, ist nach wie vor eines
der besten Gesetze in unserer Bundesrepublik.
Es ist momentan sehr in der Diskussion. Ich
möchte die Gelegenheit nutzen, an Sie alle zu appellieren, in all Ihren Parteigremien und parteigrenzenüberschreitend dafür zu werben, dass dieses Finanzausgleichsgesetz nicht angegriffen
wird. Das FAG ist rechtssicher. Es bietet uns Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Es ist regelgebunden. Es hat strukturelle Mechanismen. Keinerlei diskretionäre Kassen eines Ministers! Die
Gleichmäßigkeitsgrundsätze 1 und 2 sind ebenso
erfolgreich wie das Drei-Säulen-Modell: Landkreise, kreisangehörige Kommunen und drei
kreisfreie Städte. Ich werbe dafür, dass wir uns
gemeinschaftlich dagegenstemmen, dass dieses
FAG grundsätzlich infrage gestellt oder umgebaut
wird. Alle weiteren demografischen Probleme
können wir nicht mit dem FAG lösen. Mein Appell
deshalb: Hände weg von unserem FAG!
Als große Frage stellte sich dann: Wie sind die
neuen Regeln des Freistaates Sachsen, um einen
Haushalt ab 01.01.2018 genehmigt zu bekommen? Wir haben ein zweistufiges Verfahren: Zum
Ersten muss der Ergebnishaushalt ausgeglichen
sein: das Jahresergebnis unter Berücksichtigung
der Abschreibungen für neue Investitionen. Zum
Zweiten muss der Finanzhaushalt einen Cashflow
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ausweisen, der aus laufender Verwaltungstätigkeit so viel erwirtschaftet, dass wir unsere ordentliche Tilgung bezahlen können. Punkt 1, Ausgleich des Ergebnishaushalts und somit Genehmigungsfähigkeit, kann ich hier hiermit vermelden. Ein geringfügiger Überschuss von 5,4 Millionen Euro in 2019 und ein geringfügiger Verlust
von rund 4,8 Millionen Euro in 2020 ergibt über
beide Jahre einen Ausgleich und somit die Genehmigungsfähigkeit. Nicht verschweigen möchte
ich Ihnen, dass die Jahre 2021, 2022 und 2023
aktuell in der Finanzplanung nicht ausgeglichen
sind. Das zeigt unsere gesamtstädtischen Hausaufgaben.
Wir kratzen mit diesem Haushalt an der 2-Milliarden-Euro-Grenze. Wir planen in etwa Erträge von
1,95 Milliarden Euro im Jahr 2020. Das Bild ist
sinnbildlich für eine Kommune in Deutschland:
Nur etwa ein Drittel der Einnahmen einer Kommune sind eigene Steuereinnahmen.
Im Folgenden möchte ich kurz die wesentlichen
Veränderungen pro Dezernat aufzeigen. Alle weiteren, noch detaillierteren Aufgliederungen werden in den Lesungen der Fachausschüsse erfolgen. Die Fachämter werden dort nach einer einheitlichen Systematik ihre Ämterbudgets präsentieren und Ihnen in gewohnter Art und Weise
Rede und Antwort stehen.
Hier haben wir alle Mehrbedarfe über 200.000
Euro kurz aufgegliedert und auch die prozentuale
Steigerung im Vergleich zum Haushalt 2018 ausgewiesen.
Ein besonderes Anliegen ist mir, dass um fast
30 Prozent gesteigerte zentrale IT-Budget zu präsentieren. Gemeinsam mit Kollegen Hörning und
einem IT-Lenkungskreis, den wir verwaltungsintern installiert haben, haben wir es in einem mehrstufigen Prozess geschafft, zentrale Projekte der
Verwaltungsmodernisierung zu lokalisieren, zu
definieren und zu priorisieren.
Daneben hat das Thema „Personalamt: Aus- und
Fortbildung“ neu einen großen Stellenwert erhalten. Wir werden also über den bisherigen Bedarf
hinaus ausbilden, und wir werden das Fortbildungsbudget signifikant erhöhen.
Im Amt für Statistik und Wahlen haben wir versucht, die Mittel für die während dieses Doppelhaushalts planmäßig anstehenden Wahlen ordnungsgemäß zu prognostizieren.
Dezernat III: einerseits durch die Steigerung der
baulichen Unterhaltung geprägt, andererseits
durch die Organisation der Großveranstaltung
Turn- und Sportfest, aber auch durch die Steigerung der Personalkosten in der Grünpflege.
Branddirektion: Aufgrund des Wachstums der
Stadt brauchen wir mehr Löschfahrzeuge. Diese
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
müssen besser und öfter gewartet werden. Auch
die Unterhaltung des neuen Feuerwehrzentrums
geht in den Stadthaushalt ein.
Stadtreinigung: Sinnbild dafür ist die neue Kostenvereinbarung bzw. die Zentralisierung der Anliegerpflichten der Stadt Leipzig.
Dezernat IV, Kultur: Hier folgen wir den Stadtratsbeschlüssen, zum Beispiel zur freien Kulturszene,
zum Chorfest und zur Erhöhung des Medienetats
in den städtischen Bibliotheken. Selbstverständlich bilden wir auch die Zuschussvereinbarungen,
die wir mit den Eigenbetrieben Kultur geschlossen
haben, im Haushalt ab.
Die Budgets des Sozialdezernats sind hauptsächlich dadurch geprägt, dass die Bevölkerung in jeder Bevölkerungsgruppe, in jeder Altersschicht, in
jeder Sozialschicht wächst. Somit wird es niemanden überraschen, dass die einzelnen Budgets
entsprechend angepasst wurden.
Im Bereich Jugend, Familie und Bildung haben wir
zwei Großbaustellen: Kitas freier Träger und Hilfen zur Erziehung. Bei den Hilfen zur Erziehung
haben wir versucht, den Nachtragshaushalt und
die Vorausschau zum 30.06. fortzuschreiben und
so einen Haushaltsansatz zu finden.
Bei den Kitas freier Träger haben wir uns jede einzelne Kita angeschaut. Wir haben Kitas, die schon
im Betrieb sind, mit den Ist-Kosten und Kitas, die
noch in der Planung oder noch im Bau sind, mit
den voraussichtlichen Kosten in den Haushalt aufgenommen. Wir haben dann die Frage gestellt:
Wann wird die Kita wirklich fertig? Daraufhin ist
ein Abschlag vorgenommen worden, weil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass 40 Prozent der von uns geplanten Kitas nicht rechtzeitig
fertig werden. Somit haben wir das Budget um
diese 40 Prozent bereinigt. - Kollege Fabian hat
mein Wort, dass, sollte wider Erwarten eine nennenswerte Anzahl von Kitas vorzeitig fertig werden und das Budget deshalb nicht ausreichen, wir
die notwendige Mehrbedarfsvorlage gemeinsam
in den Stadtrat einbringen.
Ansonsten ist das Budget von Jugend, Familie
und Bildung durch mehr Kinder - mehr Schüler,
mehr Kindergartenkinder - geprägt.
Im Amt für Gebäudemanagement haben wir in der
baulichen Unterhaltung nachjustiert. Wir haben
alle geschlossenen Mietverträge in die Haushaltsplanung aufgenommen. Wir haben natürlich auch
hier eine signifikante Steigerung in der Unterhaltsreinigung von Verwaltungsobjekten; denn mehr
Fläche heißt: mehr Unterhaltung.
Verkehrs- und Tiefbauamt: Hier haben wir die
Maßnahmen der Kategorie A des Luftreinhalteplans aufgenommen und ebenfalls die bauliche
Unterhaltung gesteigert.
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Im Amt für Wirtschaftsförderung schreiben wir den
Ansatz des Jahres 2019 - Stichwort „Breitbandausbau“ - fort. Diesen gab es bisher dort nicht. Die
rund 4,4 Millionen Euro bedeuten 435.000 Euro
Eigenmittel. Und: Wir bereiten uns darauf vor, ein
Referat für digitale urbane Innovationen zu gründen. Neben den Stellen haben wir dort die Sachmittel eingeplant.
Ich übergebe an dieser Stelle das Wort an Bürgermeister Hörning, der jetzt zur Stellenplanung referieren wird.
Bürgermeister Hörning: Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Stadträtinnen und
Stadträte! Nach Absprache möchte ich jetzt den
Stellenplan und die Personalaufwendungen einbringen. Sie haben eben gesehen: Der Stellenplanansatz im Rahmen der IT-Planung ist nicht
das Ergebnis - ich will es einmal so sagen - eines
Nullsummenbasars von hohen Anmeldungen, kategorischen Ablehnungen und einer Planung,
sondern ist Ergebnis von drei Wellen von sogenannten Entwicklungsdialogen, die wir zwischen
dem Personal- und Organisationsdezernat, dem
IT-Dezernat, also meinem Dezernat, und den verschiedenen Fachdezernaten und Fachämtern geführt haben, wo wir die Themen „Stellenplanung“,
„IT-Planung“ und „Personalentwicklung“ gleichberechtigt aufgerufen und in eine Planung überführt
haben.
(Präsentation)
Wir haben zuerst, auch im Rahmen der Haushaltsmethodik, die Festlegung getroffen, dass wir
zum Jahresende 2018 keine sogenannten kwVermerke, Wegfallvermerke, im Stellenplan vollziehen werden. Wir haben also einen Gleichstand
zwischen dem Jahresende 2018 und dem Jahresbeginn 2019. Was auch im Stellenbestand im
Ausgangspunkt 2018 enthalten ist, ist ein sogenannter Asyl-Review. Wir haben alle Stellen, die
im Rahmen des Zuwanderungsgeschehens seit
2015 eingerichtet wurden, noch einmal auf ihre
Fortführungsfähigkeit hinterfragt. Viele dieser
Stellen werden noch gebraucht, wenn auch jetzt
an anderer Stelle, also nicht mehr an dem Ort, an
dem sie ursprünglich eingerichtet waren. Wir haben zwölf Stellen identifiziert, die wegfallen können; aber viele andere sind weiter in der Verwendung.
Wir haben dann einen sogenannten unabweisbaren Mehrbedarf vor die Klammer gezogen. Das
sind für das Jahr 2019 474 Stellen und für das
Jahr 2020 149 Stellen, davon zwischen den beiden Jahren fast 300 Stellen im Erzieherinnen- und
Erzieherbereich in den städtischen Einrichtungen
und davon wiederum über 30 in eigener Ausbildung. Das sind schon ganz markante Punkte, die
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
wir hier im pflichtigen Bereich vorhalten für Einrichtungen von Feuerwehr bis Kita und Schule,
aber auch für die Kinder- und Jugendmedizin sowie für Schulhausmeister und Hallenwarte, die
auch zeitnah zur Einrichtung der entsprechenden
Gebäude besetzt werden.
Wir haben dann zwischen den Dezernaten 60
Stellen für politische Schwerpunktsetzungen der
einzelnen Kolleginnen und Kollegen verteilt. Das
sind oft Schwerpunktsetzungen aus dem INSEK
oder aus fachpolitischen Konzepten, die in den
einzelnen Dezernaten vorgehalten werden.
Wir haben einen Bracket- und Veränderungsmanagementpool von zwölf Stellen vorgesehen, den
wir noch mit bestehenden Stellen in den Dezernaten I und II ergänzen wollen, um am Ende einen
Pool von etwa 16 Stellen zu haben, aus dem heraus die Ämter und Fachbereiche dabei unterstützt
werden sollen, sich den Themen der Digitalisierung und auch der organisationellen Transformation zu stellen.
Wir kommen dann auf einen Gesamtstellenplan
im Jahr 2019 von 7.511 Stellen und im Jahr 2020
von 7.660 Stellen.
Hier noch mal die Übersicht der Vor-der-KlammerStellen. Sie sehen, die Schwerpunkte liegen in
den Bereichen Schul- und Kitabau, Integrierte
Rettungsleitstelle, Schulhausmeister, Erzieherinnen und Erzieher, Stadtordnungsdienst. Hier werden auch Dinge abgebildet, für die im laufenden
Stadtratsgeschehen schon Beschlusslagen geschaffen und die jetzt in den Stellenplan integriert
wurden. Hinzu kommen die verschiedenen Stellenpools, die für besondere Aufgaben bereitgestellt werden.
Der geübte Beobachter sieht hier die 60 Stellen,
die wir nach politischen Prioritäten und nach Festlegung der einzelnen Bürgermeisterkollegen verteilt haben: Modernisierung der Verwaltung, Ordnungsangelegenheiten, Brandsicherheitsfragen,
wirtschaftliche Jugendhilfe, aber auch Umweltschutz, Sportstätten, grüne Infrastruktur usw., wobei fünf Stellen zur politischen Prioritätensetzung
im weiteren Haushaltsverfahren geplant sind, sodass wir auf die vereinbarten insgesamt 60 Stellen kommen.
Sie sehen hier einen Überblick zur Entwicklung
der letzten Jahre. Auf dem unteren, hellblauen
Block sehen Sie einen Anstieg. Das ist das Erziehungspersonal in unseren städtischen Einrichtungen. Im Detailmaterial werden Sie sehen: Im Jobcenter haben wir fallende Stellenzahlen. Es gibt
also auch Behörden, die aufgrund der guten Arbeitsmarktentwicklung unserer Stadt ihr Personal
reduzieren bei Wahrung der vereinbarten Betreuungsschlüssel und Dienstleistungsqualitäten. Da
gehen wir schrittweise und sehr vorsichtig vor. An
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anderer Stelle gibt es entsprechend der vereinbarten Personalschlüssel einen Aufwuchs wie im
Bereich Branddirektion und Erziehungseinrichtungen, weil eben auch der Bestand dieser Einrichtungen wächst.
Der gelbe Balken zeigt die absoluten Zahlen für
Personalaufwendungen. Wichtig ist, im Blick zu
behalten, dass der relative Anteil der Personalaufwendungen in etwa konstant bleibt; er bewegt
sich in der Mitte der 20er-Prozentmarke. Seit dem
Jahr 2017 gibt es einen leichten Anstieg. Das erklärt sich aus zwei Effekten: zum einen aus dem
Vollzug der Entgeltordnung. Als tarifvertraglich
gebundener Arbeitgeber vollziehen wir natürlich
die zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarte Entgeltordnung und haben hier einige Höhergruppierungen vornehmen müssen. Zum anderen haben wir bereits den Tarifabschluss für die
Jahre 2019/2020 eingepreist, der im April in Potsdam geschlossen wurde.
Dies sind die zentralen Annahmen zur Personalkostenentwicklung. Wie gesagt, der vereinbarte
Tarifabschluss, die Ausfallzeiten durch Krankheit,
Fluktuation, Elternzeit und anderes von etwa
4 Prozent, die Besetzung von neuen Stellen voraussichtlich ab dem 01.07.2019. Das hängt auch
mit der Genehmigung des Haushalts zusammen,
die wir für Juni 2019 erwarten. Erst wenn der
Haushalt von der Landesdirektion genehmigt ist,
können wir neue Dienstverhältnisse eingehen.
Dies gilt, wie gesagt, nicht für bestehende Bedarfe
in den Bereichen Erzieherinnen, Hausmeister und
Hallenwarte. Eine Halle, die im Mai 2019 an den
Start geht, wird auch mit entsprechendem Vorlauf
mit einem Hallenwart bestückt. Dieser Hallenwart
wird im Februar oder März 2019 seine Tätigkeit
aufnehmen können.
Noch mal generell zur Frage der Stellenbesetzung, auch für die weitere Diskussion mit dem
Stadtrat. Dies ist die Stellenbesetzungskette, die
wir einhalten werden. Wir beginnen ab dem Januar 2019, teilweise jetzt schon, auch im Dialog
mit den Fachämtern, um entsprechend der Notwendigkeit der Besetzung der Stelle zielgenau
handlungs- und unterschriftsfähig zu sein. Wir haben aber inzwischen - das muss man auch immer
im Blick behalten - im Bereich der Personalgewinnung Kündigungsfristen von einem halben Jahr
zum Quartalsende, die auch von den Vorarbeitgebern der zu uns kommenden Mitarbeiter bis zum
letzten Tag ausgeschöpft werden. Von daher wird
es die eine oder andere Stelle geben, die wir,
selbst wenn wir sie zum 01.07. besetzen wollen,
erst im Laufe des zweiten Halbjahrs 2019 besetzen können. Wie gesagt, das gilt nicht für die Kategorie der unabweisbaren Mehrbedarfe: Erzieher, Hausmeister, Hallenwarte, Schulsachbearbeiter. Die kommen laufend, zeitgenau und zielgenau an Bord. Da gibt es auch keine Verzögerungen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Mit diesem Blick in die Stellenplanung, die auf den
Ergebnissen eines umfangreich geführten Entwicklungsdialogs zwischen IT, Personal und Organisation basiert, vielen Dank.
Ich übergebe jetzt an meinen Kollegen Albrecht,
der zur Investitionsplanung vortragen wird.
Bürgermeister Albrecht: Vielen Dank, Kollege
Hörning. - Zum Abschluss möchte ich noch einen
kurzen Überblick über die vor uns stehende Investitionsplanung geben. Auch hier darf ich vermelden, dass aus Sicht der Stadt Leipzig der vorgelegte Investitionshaushalt genehmigungsfähig ist,
schaut man sich die Jahre 2019 und 2020 an. Ein
großes Problem: Es ist uns nur für 2019 und 2020
gelungen, nachzuweisen, dass wir aus dem Saldo
der laufenden Verwaltungstätigkeit unsere ordentliche Tilgung in Höhe von 50,5 Millionen Euro bedienen können. Das wird das erste Thema sein,
das wir zusammen mit der Landesdirektion diskutieren werden.
(Präsentation)
Insgesamt werden wir den Plan des Jahres 2018
nicht ganz schaffen. Wir planen - in Anführungszeichen - nur 288 Millionen Euro im Jahr 2019 und
im Jahr 2020 rund 265 Millionen Euro für Investitionen auszuzahlen. Schaut man sich aber an,
was wir in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt geplant haben, so ist das eine signifikante
Steigerung. Schaut man sich weiter an, was wir
im Durchschnitt momentan abfinanzieren, so zeigt
das nach wie vor, dass meine Aussage Bestand
hat: Wir haben, was den Investitionshaushalt angeht, kein Problem mit der Finanzierung, sondern
mit der Abarbeitung.
Die Verteilung ist über die Dezernate aufgabengemäß relativ unterschiedlich. In den Dezernaten I
und II sind Investitionen maximal der Kauf eines
Autos bzw. die Lizensierung von Software. Interessanter wird es schon im Dezernat IV, hier: Planungsmittel
Naturkundemuseum,
Investzuschüsse Eigenbetriebe Kultur. Dezernat III: Feuerwachen, grüne und blaue Infrastruktur. Dezernat V - darauf gehe ich noch separat ein -: das
große Schwerpunktprogramm unserer Stadt
„Schule und Kita“. Dezernat VI: neben der kommunalen Infrastruktur für unsere Verwaltungsunterbringung auch die weitere kommunale Infrastruktur von Brücke über Straße, Schiene bis Fußund Radweg. Dezernat VII: die wichtigen Budgets
für die Liegenschaften und die kommunale Infrastruktur für unsere wachsende Stadt.
Hier sehen Sie einige ausgewählte Investitionsprojekte außerhalb des Bereichs „Schule und
Kita“. Generell muss man vermelden, dass es in
der verwaltungsinternen Diskussion eine Schwierigkeit war, angesichts der immensen Aufgaben,
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vor denen wir bei Kita und Schule stehen, die anderen Projekte gerecht zu behandeln, sie teilweise nicht zu vergessen.
In der abschließenden Haushaltsklausur kamen
wir an einen Punkt, wo wir über das Thema
„Schule“ sprechen mussten. Wie sind wir da vorgegangen? Es ist mir besonders wichtig, das darzulegen. An erster Stelle stand der prognostizierte
Bedarf gemäß Schulnetzplan; das war die erste
Zahl, die vom Kollegen Fabian in den Raum gestellt wurde.
Daran schloss sich in Auswertung unserer Haushaltsausgabereste und dem Abfluss der Investitionen in den letzten 24 Monaten eine Diskussion
mit dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau über
die Frage an: Was ist überhaupt abbaubar? Um
die Zahl zu nennen: Wir sind von einem zusätzlichen Bedarf von 165 Millionen Euro im Jahr 2019
auf Grundlage der Schulnetzplanung ausgegangen, wissen aber, dass wir im Durchschnitt über
die Gesamtstadt nur 170 Millionen Euro abfinanzieren können.
Wir haben dann die Linie gezogen bei einem abbaubaren Mehrbedarf von rund 100 Millionen
Euro zusätzlich für Schule und Kita. Erst dann hat
sich der Kämmerer wieder in die Verhandlungen
eingeschaltet. Meine Aufgabe war es dann, die Finanzierbarkeit dieser 100 Millionen Euro zusätzlich darzustellen. Wir werden das Ganze nur
schaffen, wenn uns der Freistaat mit zusätzlichen
Fördermitteln hilft und wir den Restbetrag am Kredit- und Kapitalmarkt refinanzieren.
Im Einzelnen sieht das dann so aus: Wir planen
Auszahlungen, also Eigenmittel plus Fördermittel,
von rund 170 Millionen Euro in 2019 und von rund
150 Millionen Euro im Jahr 2020. Das zeigt die immense Herausforderung, vor der diese Stadt
steht. 170 Millionen Euro nur für Schule: Das entspricht dem Investhaushalt der Gesamtstadt für
das Jahr 2016. Auch dort hatten wir Haushaltsausgabereste.
Ich sprach es gerade an: Das Ganze werden wir
nur finanzieren können, wenn der Freistaat zu seiner Verantwortung und seinem gegebenen Wort
steht, zusätzliche Fördermittel für Schulbau in die
Stadt Leipzig zu leiten. Den Rest müssen wir
mangels anderer Alternativen am Kredit- und Kapitalmarkt refinanzieren. Da mir mit der Vorlage
des sächsischen Staatshaushalts im Entwurf der
Staatsregierung sehr schnell klar wurde, dass darin diese Fördermittel noch nicht enthalten sind,
bin ich bei der Haushaltsplanung von einer 100Prozent-Finanzierung am Kredit- und Kapitalmarkt erst einmal ausgegangen.
Der Ihnen vorliegende Haushaltsplanentwurf beinhaltet also 100 Millionen Euro zusätzlichen Kreditbedarf für die nächsten fünf Jahre, jährlich. Dies
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
werden wir nur dann von der Rechtsaufsicht genehmigt bekommen, wenn wir nachweisen können, wie wir erstens die zusätzlichen Mittel auch
abfinanzieren können und wir zweitens zwischen
Kreditportfolio „Stadt Leipzig alt“ und Kreditportfolio „Sonderportfolio Schulhausbau“ trennen können. Der Verwaltungsspitze schwebt vor, dafür am
Kredit- und Kapitalmarkt eine Wachstumsanleihe
aufzunehmen, die wir, vielleicht gut und schön gestaltet, in effektiven Stücken dann auch an Privatpersonen veräußern können - in der Hoffnung,
dass sie die so schön finden, dass sie von der
Stadt Leipzig das Geld nie zurückfordern.
Neben der Finanzierungsproblematik zeigt diese
Folie unsere Hauptproblematik im Investitionshaushalt der Stadt Leipzig. Zum 31.12.2017 hatten wir 454 Millionen Euro Haushaltsausgabereste. Um es mit den Worten des Referenten in
der Landesdirektion zu sagen: Herr Bonew, Sie
bräuchten drei Jahre keinen Investhaushalt. - Da
dies aufgrund der Gesetzgebung im Freistaat illusorisch ist - wir müssen planen, wir müssen Eigenmittel einplanen, wir müssen Kreditmittel einplanen, um Fördermittel überhaupt beantragen zu
dürfen -, haben wir diesen Haushaltsplan so aufgestellt, wie er Ihnen heute zugegangen ist. Aber
diese 454 Millionen Euro und deren Abbau: Das
ist unsere eigentliche Hausaufgabe.
Im Ergebnis darf ich vermelden: Der Haushaltsplan, der Ihnen nunmehr zur Beratung vorliegt, ist
im Ergebnishaushalt ausgeglichen und genehmigungsfähig. Im Finanzhaushalt ist er mit den vorgelegten Zahlen ausgeglichen und genehmigungsfähig. Es wird im Weiteren davon abhängen, wie sich die Fördermittelgestaltung des Freistaats entwickelt und wie die Gespräche mit der
Rechtsaufsicht über eine zusätzliche Kreditaufnahme ausgehen.
Meine Damen und Herren Stadträte, somit hat die
Verwaltung ihre Hausaufgaben, was den
2019/2020er-Haushalt angeht, vorerst erledigt.
Wir übergeben Ihnen den Haushalt - ausgedruckt
rund 4.200 Seiten - zur Beratung, zur Begutachtung und zur Diskussion: zuerst in den einzelnen
Fachausschüssen, dann, im November, mit den
Statements der Fraktionsvorsitzenden hier im
Stadtrat und dann, Mitte Januar, mit der Klausursitzung des erweiterten Finanzausschusses zur
Beratung. Ich hoffe und wünsche mir ein gutes Ergebnis dieser Beratungen und am 01.02. nächsten Jahres eine große Mehrheit für den Haushalt
dieser Stadt für die nächsten zwei Jahre. - Ich
danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werde ich
aufrufen, wenn die Ergebnisse der Schöffenwahl
vorliegen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 16:
16
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Sie geben mir bitte einen Hinweis, wenn Sie weitere Verweisungen wünschen.
16.1 Künftige Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig (VIA-06264)
Einreicher: CDU-Fraktion
Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich schlage
vor, den Antrag auch in den Ausschuss Allgemeine Verwaltung zu verweisen, weil das Hauptamt für die Ausschreibungen zuständig ist.
Oberbürgermeister Jung: Ja, das fehlt. - Ergänzt wird: Ausschuss Allgemeine Verwaltung. So verwiesen.
16.2 Übertragung Wackerbad an Sportbäder
GmbH (VI-A-06284)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Oßwald signalisiert: Verwaltungs- und Beteiligungsausschuss. - So verwiesen.
16.3 Sichere Fußgängerquerung An der Tabaksmühle (B 2) zwischen Prager Straße
und Knoten Friedhofsweg und RichardLehmann-Straße (VI-A-06217)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
16.4 Umgang mit Grundschulwegen (VI-A06329)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
16.5 Generationen-Spielplatz (VI-A-06330)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
16.6 Füttern nicht notwendig! (VI-A-06333)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Nun
hat der Stadtrat das Wort, wenn auch nicht jetzt
direkt, sondern in den kommenden Monaten.
16.7 Transparenz zum Listenverfahren der
LWB (VI-A-06331)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Ergänzt werden: Migrantenbeirat und Verwaltungsausschuss. - So verwiesen.
16.8 Beschlussfassung der Gesellschaftsverträge der LVV (VI-A-06354)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
16.9 Würdigung von Carl (Karl) Erdmann
Heine anlässlich seines 200. Geburtstags (VI-A-06314)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
16.10 Verkehrsgünstige Gewerbeareale zur
Bauelementevorfertigung (VI-A-06351)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
16.11 Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (VI-A-06365)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
17
Anträge zur Beschlussfassung
Wie zu Beginn angekündigt, wird TOP 17.13 zuerst aufgerufen und erörtert.
17.13 Öffentlichkeitswirksame Kampagne zu
Diversität und migrantischem Leben in
Leipzig (VI-A-05884)
Einreicher: Migrantenbeirat
17.13.1 dazu VSP (VI-A-05884-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
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auch wichtig, dass wir darüber sprechen. Hetzjagden und verfassungsfeindliche Handlungen sind
nicht Hirngespinste der Medien, sondern eine tagtägliche Realität geworden. Ich übertreibe hier
nicht. Ich bin der festen Überzeugung: Es geht
hier gerade um sehr, sehr viel. Es geht um den
Frieden in unserer Gesellschaft.
Wir haben eine Situation, die paradoxer nicht sein
kann: Auf der einen Seite bewertet der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration
und Migration in einer groß angelegten Erhebung
das Integrationsklima als sehr positiv. Der SVR ist
ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes
Expertengremium. Er hat für die aktuelle Studie
unterschiedliche Gesellschaftsschichten in den
letzten zwei Jahren befragt und ist zu sehr positiven Ergebnissen bezüglich der Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund gekommen.
Auf der anderen Seite sehen wir tagtäglich eine
tief sitzende Angst vor allem, was auch nur den
Anschein hat, fremd zu sein. Natürlich ist es nicht
die große Mehrheit, die von Ängsten geplagt ist,
wie auch die genannte Studie belegt. Es ist eher
eine laute Minderheit. Es ist gefährlich, dass gerade diese Minderheit den Diskurs bestimmt.
Noch gefährlicher ist es, dass sie es schafft, einen
Teil der Mitte mitzureißen. Man muss die Ängste
aller Menschen ernst nehmen, sie aber auch aufklären: mit Sachargumenten und Fakten, aber
auch mit emotional geführten Diskussionen. Und
das kann eine Kampagne leisten.
Bei all dem darf man auch die Lebensleistungen
der Menschen mit Migrationshintergrund nicht
vergessen, die seit Jahrzehnten etwas für unser
Land tun und dennoch heute ständig dem Hass
auf der Straße begegnen.
Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Wir haben gerade eine sehr
schwierige Situation in Sachsen und in den neuen
Bundesländern. Chemnitz und Köthen sind Begriffe, die nicht nur wir in den letzten Wochen gehört haben; sie gingen um die Welt. Das schadet
nicht nur unserem inneren Frieden; das schadet
dem Ruf Deutschlands in der Welt, und das schadet auch unserer Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, eines steht für mich
fest: Es gibt in unserer Gesellschaft ein völlig verzerrtes Bild von Menschen mit Migrationshintergrund. Nur ein Beispiel: In Leipzig haben
14,7 Prozent der Menschen einen Migrationshintergrund, von denen nur circa 2 Prozent Flüchtlinge sind. Die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund ist sehr heterogen. Es sind Akademiker, es sind Studenten, es sind Geschäftsleute,
es sind Aussiedler, es sind auch Flüchtlinge. Auch
die Gruppe der Flüchtlinge ist sehr heterogen. Darunter sind Akademiker wie Lehrer - 1.200 Lehrer
aus Syrien leben hier -, aber auch bildungsarme
Schichten, nicht zu vergessen die verlorene Generation aus den Maghreb-Staaten. Was wir aber
ständig auf den Straßen hören, ist, dass es nur
noch kriminelle Flüchtlinge gebe. Sehr oft werden
Migranten als kriminelle Flüchtlinge beschimpft oder böse angeschaut. Auch ich wurde schon beschimpft.
Es wird gerade viel über die heutige Situation geschrieben, gesprochen und diskutiert, und das ist
Wir haben hier eine Situation, da wird der Sommer 2015 von bestimmten Gruppierungen als
17.13.2 dazu ÄA (VI-A-05884-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
17.13.3 dazu ÄA (VI-A-05884-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Sethi, bitte schön.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Staatsversagen verunglimpft. Dabei war er das
Gegenteil: ein Staatsgelingen, so der Autor Georg
Diez. Er sagt weiter: Gerade wenn es um dominante Deutungen und Verunglimpfungen geht,
wird schnell vergessen, dass dies eine der eindrucksvollsten und am stärksten bewunderten
Handlungen der Bevölkerung in einem modernen
demokratischen Rechtsstaat war. - Hätte man
sich darauf mit Stolz bezogen und selbstbewusst
dazu gestanden, wer weiß, welche Signalwirkung
das gehabt hätte! Und darum geht es in unserem
Antrag, eine Kampagne zu starten, die das Positive betont, und zwar ganz selbstbewusst, ohne
Angst vor den Trotzreaktionen der Demagogen.
Auch wenn die Gründe für die jetzige Situation in
den neuen Bundesländern vielschichtig sind und
kaum etwas mit Flüchtlingen und Migranten zu tun
haben: Es gibt Gruppierungen, die die Ängste der
Menschen ausnutzen und sie befeuern. Diese
Gruppierungen agieren ohne jeglichen ethischen
und moralischen Kompass. Diese Gruppierungen
manipulieren, sie streuen Gift. Ihnen geht es gar
nicht um die Menschen und ihre Probleme. Sie
nutzen die Ängste der Menschen und schaffen
Feindbilder. Diese Feindbilder tun niemandem
gut: Migranten spüren Hass auf der Straße.
Feindbilder gefährden den Frieden in unserer Gesellschaft. Vor allem aber lenken Feindbilder von
anderen, wichtigen Problemen ab.
Um diese Demagogen zu entlarven, müssen wir
ihnen ihre Feindbilder wegnehmen. Das können
wir nur mit mehr und mehr positiven Beispielen
und Fakten, und das soll und kann diese Kampagne leisten. Wir müssen dies auch deshalb tun,
weil diese Demagogen nicht nur Feinde von Migranten sind; sie sind Feinde der Demokratie und
unserer Verfassung. Gern schreiben sie die Probleme der Stadt und des Landes exklusiv einer
Minderheit, zum Beispiel den Flüchtlingen, zu.
Das ist nicht besonders originell. Das haben
schon die Nazis von viel älteren Diktaturen kopiert.
Leider zeigt diese Strategie ihre Wirkung. Zum
Beispiel ist die Kluft zwischen realer und gefühlter
Kriminalität sehr hoch. Bestimmte Gruppierungen
wollen den Menschen weismachen, die Sicherheitslage habe sich dramatisch verschärft, eine
blutige Entwicklung setze sich ungebremst fort.
Sie deuten alles gerade so, wie es ihnen passt.
Aber die wissenschaftlichen Studien und Statistiken belegen etwas ganz anderes, nämlich: Das
Land ist trotz Flüchtlingswelle insgesamt sicherer
geworden. Es ist so sicher, wie lange nicht mehr.
Die Zahl der bundesweit registrierten Straftaten ist
in 2017 so stark zurückgegangen wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Meine Damen und Herren, ich habe mich ein Leben lang als unverbesserlicher Optimist gesehen.
S e i t e | 13
Aber heute stehe ich hier und muss Ihnen gestehen: Ich habe Angst. Es gibt einige Mitglieder im
Migrantenbeirat, die sich seit Jahrzehnten zivilgesellschaftlich engagieren und nun sagen, dass sie
das Land Sachsen eventuell verlassen wollen. Ich
sage: Wir müssen sie hier halten. Wir dürfen nicht
den Demagogen die Deutungshoheit überlassen.
Wir müssen unsere Mitmenschen aufklären über
unsere Werte, über die Werte der Demokratie,
und über Diversität, über die Vorteile von Diversität. Diversität stellt kein Problem dar, sondern sie
ist eine wichtige Ressource unserer Gesellschaft.
In unserem Antrag geht es nicht um eine Kampagne des Migrantenbeirats. Es wäre völlig absurd, so zu denken. Uns geht es um den Frieden
in unserer Gesellschaft. Es gilt die Demokratie zu
verteidigen. Es gilt der Mehrheit eine Stimme zu
geben. Ich dramatisiere nicht, aber will doch sagen: Wenn es um eine Zukunft in Frieden geht,
wenn es um Demokratieverteidigung geht, sollten
wir uns nicht scheuen, Geld dafür in die Hand zu
nehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch
die Wirtschaft von einem negativen Klima nicht
profitieren wird; im Gegenteil: Sie würde darunter
leiden. Außerdem kann man versuchen, für eine
solche Kampagne Geld von Bund und Land zu
bekommen.
Noch viel wichtiger ist: Wir schlagen vor, die verschiedensten Akteure der Stadt zusammen an einen Tisch zu bringen und mit ihnen gemeinsam
eine Kampagne zu entwickeln. Akteure aus Wirtschaft, Sport, Kunst, Medien, Politik, sie alle sollen mit einbezogen werden. Ich bin der festen
Überzeugung: Sie wollen das auch. Wir müssen
kreativ werden. Es braucht einen kreativen und
entschlossenen Umgang mit der heutigen Situation, um von den von Demagogen geschaffenen
Feindbildern wieder wegzukommen. Dieser Antrag ist eine Anregung, ein Angebot. Bitte nehmen
Sie es wahr und stimmen Sie dafür!
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich mache es kurz vom
Platz aus, weil Kanwal zum Inhalt schon fast alles
gesagt hat. - Ich glaube, auch durch die öffentliche Berichterstattung wird nach meiner Wahrnehmung momentan eher eine Diskussion geführt,
die den Eindruck erweckt: Alles, was anders ist
und fremd aussieht, ist böse. - Ich glaube, wir
müssen viel mehr die positiven Aspekte von Migration und Integration diskutieren. In den Diskussionen wird immer nur die Frage diskutiert: Wer
braucht unsere Hilfe, und wer ist kriminell? Es
wird keine Diskussion geführt über diejenigen, die
sich in die Gesellschaft einbringen, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beitragen, die unsere
Kinder erziehen, die Jobs schaffen etc.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Es wird auch keine Diskussion geführt, wie Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, die sich in dieser Stadt engagieren und sich
hier etwas aufgebaut haben, die aber anders aussehen, eine andere Hautfarbe haben, unter der
momentanen Situation leiden. Auch in Leipzig
werden wieder Menschen auf offener Straße angepöbelt, und das nur weil sie anders aussehen.
Ich glaube in der Tat, dass wir als Stadt etwas tun
können. Wir haben dazu einen Änderungsantrag
eingebracht. Der wichtigste Aspekt ist: Wir starten
nicht als Stadt eine Kampagne, sondern wir beziehen bewusst die Akteure - Gewerkschaften,
Unternehmen, Stiftungen, Sport, Kultur etc. - mit
ein, ähnlich wie wir es damals zum Thema Legida
gemacht haben, als alle Akteure an einem Runden Tisch zusammenkamen und beraten haben:
Wie kann man eine größere Kampagne so auf die
Beine stellen, dass sie auch entsprechende Öffentlichkeitswirkung entfaltet?
Weil die Grünen diesen Punkt, der uns am wichtigsten war, in ihren Änderungsantrag mit aufgenommen haben, ziehen wir unseren Antrag zurück und schließen uns dem Änderungsantrag der
Grünen an. Ich hoffe, dass dieser Antrag hier
heute eine Mehrheit findet.
Leipzig zeigt: Integration wirkt sich positiv aus.
Vieles klappt gut. Natürlich gibt es auch Negativbeispiele. Daran müssen wir arbeiten. Wir müssen der Bevölkerung klarmachen, dass wir dafür
Lösungen finden wollen. Aber wir sollten vor allem
die sehr vielen positiven Beispiele - und das ist die
weit überwiegende Zahl - in den Vordergrund stellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Es freut mich, dass wir bei den Anliegen unserer Änderungsanträge Einigkeit erzielen konnten; vielen Dank. Nichtsdestotrotz will ich noch
einmal die Gedanken resümieren, die mir heute
Vormittag und auch schon vorher durch den Kopf
gegangen sind.
Der Migrantenbeirat der Stadt Leipzig möchte die
Stadt damit beauftragen, eine Kampagne zu entwickeln, die gegen Rassismus, Diskriminierung
und Vorurteile wirkt. Der Verwaltungsstandpunkt
lehnt dies jedoch ab mit der Begründung, wir hätten dafür kein Geld. Ich muss zugeben: Das hat
mich schon mehr als schockiert.
In den letzten fünf Jahren haben Rassismus und
Diskriminierung ein Maß angenommen, das wir
uns früher nicht hätten vorstellen können. Da werden Kinder auf offener Straße von Erwachsenen
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beschimpft und angegriffen. Da steigen Menschen aus dem Taxi wieder aus, weil der Taxifahrer eine andere Hautfarbe hat. Da suchen Familien monatelang nach Wohnungen und erhalten,
wenn der Vermieter mitbekommt, dass sie einen
Migrationshintergrund haben, eine Absage. Von
Ausbildung und Arbeit will ich hier gar nicht sprechen. Das sind wirklich dramatische Zustände. Da
können wir doch nicht einfach sagen: Wir haben
kein Geld, um das zu ändern.
Das sind nicht etwa Geschichten, die ich mir ausdenke, sondern Dinge, die ich in meinem Arbeitsleben und als Stadträtin tagtäglich erlebe und erfahre und die ich auch in meinem Familienleben
mitbekomme. Unzählige Menschen in Leipzig leben in Angst. Sie haben Angst vor Rassismus und
Diskriminierung. Da geht es nicht um Geld; da
geht es um Ideen, wie wir hier gegensteuern können. Der Migrantenbeirat hat eine sinnvolle Idee
eingebracht, nämlich mit einer Kampagne dagegenzuwirken. Es ist wichtig und gut, dass wir uns
auf die Ergänzung geeinigt haben, auch Mittel bei
anderen Akteuren einzuwerben, damit das nicht
nur zulasten der Stadtkasse geht.
Es reicht nicht aus, auf bereits etablierte Formate
wie die Interkulturellen Wochen oder die Wochen
gegen Rassismus zu verweisen. Zweifellos sind
das wichtige Formate, mit denen Projekte und
Engagement unterstützt werden. Aber das ist
keine Kampagne in der breiten Öffentlichkeit. Das
ist keine Kampagne einer Stadt. Diese Formate
können mit einbezogen werden; sie können aber
eine Kampagne nicht ersetzen. Aus diesem
Grund ist es uns wichtig, das Anliegen des Migrantenbeirats in dieser Form zu unterstützen. Wir
bitten Sie alle, dafür zu stimmen. Wenn wir jetzt
die Augen vor dem verschließen, was aktuell passiert, dann wird es eines Tages zu spät sein.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen aus Ihrer Mitte sehe ich nicht. - Dann Herr
Hörning dazu.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Vielen Dank für die Redebeiträge. Ich will
hier die Gelegenheit nutzen, auch im Lichte der
Diskussion gestern im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, wo wir diesen Antrag vorberaten haben, zu ergänzen, wie wir diesen Verwaltungsstandpunkt verstehen.
Ich möchte vorwegschicken, dass wir uns durchaus der Ernsthaftigkeit der Situation bewusst sind.
Schon jetzt schlägt uns bei Arbeiten zum Jahr der
Demokratie ein großer Teil dieses Hasses und der
Stimmung entgegen, die Sie hier ins Wort gehoben haben. Von daher ist die Arbeit an der Frage,
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
wie wir uns gesellschaftlich zu Verständigung, Toleranz und Vielfalt positionieren, eine sehr wichtige. Ich möchte mich von daher noch mal beim
Migrantenbeirat für diesen Impuls bedanken.
Ich möchte allerdings angesichts der Diskussion,
die wir hier jetzt nur teilweise geführt haben, die
gestern im Fachausschuss sehr breit geführt
wurde und die wir in der Verwaltung sehr breit geführt haben, bitten, an zwei Punkten innezuhalten.
Ich glaube, dass es bei einer solchen Kampagne
eine Balance geben muss, eine Balance aus einem kommunikativen Element - das ist schnell beauftragt; das ist auch schnell gekauft - und dem,
was die Menschen tagtäglich an Positivem erleben können hinsichtlich eines friedlichen Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlicher
kultureller Herkunft. Ich glaube, es ist wichtig, einen Gleichklang im Vorgehen zu haben, also nicht
nur eine kommunikative Hülle aufzubauen, sondern auch aufzeigen, dass wir sehr hart daran arbeiten.
In dem Zusammenhang halte ich auch das, was
Herr Zenker gesagt hat, für sehr wichtig. Es geht
jenseits des sehr konfliktär wahrgenommenen
Fluchtgeschehens seit 2015 auch darum, aufzuzeigen: Wo haben wir denn, wenn es keine Fluchtbewegungen ab 2015 gegeben hätte, hier Vielfalt? Wo haben wir denn den neuen Kollegen, der
aus dem EU-Ausland kommt und gute Ideen ins
Team einbringt? Wo haben wir denn schon den
mittelständischen Unternehmer oder die Unternehmerin, die, nur weil sie ausländische Arbeitskräfte hat, einen Auftrag überhaupt noch annehmen und abarbeiten kann? Wo haben wir denn
hier Punkte, wo seitens der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei klar gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit vorgegangen wird? Wo haben wir denn die Verwaltung, die diskriminierungsfrei und offen und neutral arbeitet? Wo haben wir die Nachbarskinder, die aus dem Ausland
kommen und gerne beim Einkauf helfen? Wo haben wir denn die Gruppe von jungen nordafrikanischen Männern, der wir nach deren Schichtende
im Bus begegnen? All diese Dinge zu bebildern
und für die Menschen wahrnehmbar zu machen,
aber nicht nur im Rahmen einer Kampagne, sondern im alltäglichen Erleben, das ist, glaube ich,
die große Aufgabe kommunalen Handelns zusammen mit staatlichen Organisationen.
Wenn wir uns den beiden Fragen „Wie trennen wir
die sehr konfliktbeladene Situation des Fluchtgeschehens seit 2015 von der grundlegenden Frage
des toleranten und friedlichen Umgangs miteinander in dieser Stadt, und wie schaffen wir einen
Gleichklang von erlebbaren, guten Beispielen des
friedlichen Zusammenlebens und einer Kommunikation darüber?“ stellen, kann man eine solche
Kampagne in der Tat befürworten.
S e i t e | 15
Wir haben Ihnen aber auch - das war unser Ansatz, auch aus fiskalischer Gesamtverantwortung - gesagt: Ja, wir können uns vorstellen, die
bestehenden Formate bis zum Jahresende noch
einmal zu überprüfen und auch einen Vorschlag
zu entwickeln, wie wir, ohne eine große Kampagne zu machen, hier stärker kommunikativ wirken können.
Denn auch das muss man selbstkritisch benennen: Viele dieser Formate agieren sehr stark nach
innen bezogen, selbstbezogen auf die bestehenden Communitys, stärkend im Sinne von „man
sitzt ums Feuer und ist sich einig“. Das müssen
wir hinterfragen. Das würden wir als Verwaltung
auch tun. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir Ihnen
bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen
werden. Von daher ist es eine Ergänzung zu unserem Verwaltungsstandpunkt, dass wir diese
Überprüfung nicht auf den Sankt Nimmerleinstag
verschieben, sondern Ihnen das Ergebnis bis zum
Ende des Jahres vorlegen können. - So weit zur
Einordnung des Verwaltungsstandpunkts, wo wir
nicht irgendetwas lapidar weggebucht haben.
Dem jetzt vorliegenden Antrag der Grünen, dem
sich nun auch die SPD angeschlossen hat, der die
Finanzierung der Kampagne auch aus dritten
Quellen bestätigt, können wir uns anschließen.
Von daher steht es Ihnen frei, was Sie bestätigen.
Ich würde mich natürlich über eine Bestätigung
des Verwaltungsstandpunkts freuen. Aber ich
wollte Ihnen unsere Überlegungen mitgeben. Wir
sagen: Auch wenn Sie den Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen bestätigen, würden wir
versuchen, so zu handeln, und eine Überprüfung
der bestehenden Formate auf jeden Fall bis zum
Jahresende vornehmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Noch eine Wortmeldung von Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernenten!
Liebe Stadträte! Werte Gäste! Wir finden es sehr
schade, dass die SPD ihren Änderungsantrag zurückgezogen hat. Auch im Hinblick auf die Diskussion gestern im Fachausschuss werden wir uns
den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und
diesen zur Abstimmung stellen.
Wir haben ein bisschen Bauchschmerzen, noch
eine weitere Veranstaltung, noch eine Woche zu
einem gesonderten Thema einzuführen. Natürlich
sehen wir alle die Entwicklungen in unserer Gesellschaft mit Sorge. Aber: Wie viele Parallelveranstaltungen muss es denn noch geben, um irgendwann mal Wirkung zu erzeugen?
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Wir sollten eher evaluieren, was wir jetzt schon
haben. Leipzig unternimmt schon sehr viel - der
Verwaltungsstandpunkt hat das aufgegriffen -, um
mit den Bürgern in einen Dialog zu treten. Wir sollten schauen, wie wir das intensivieren können mit
Formaten, die wir schon haben, die schon über
Jahre etabliert sind, statt immer mehr gleich- oder
ähnlichartige Veranstaltungen zu machen, die
sich dann auch gegenseitig Konkurrenz machen.
Deshalb übernehmen wir den Verwaltungsstandpunkt und hoffen, dass Sie dem zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sethi hat mit der Einbringung des Antrags die Situation hier in der Stadt Leipzig zutreffend beschrieben. Es ist eine Veränderung in der
Stadt wahrzunehmen, sicherlich hervorgerufen
aufgrund der Diskussion über die Flüchtlinge, die
wir in der Stadt haben.
Diese Verhaltensänderungen, die wir in der Stadt
feststellen können, treffen eben nicht nur Flüchtlinge - schon das ist schlimm genug -, sondern sie
treffen auch Menschen, die etwas anders aussehen, die schon viele Jahre hier in der Stadt leben,
arbeiten, ihren Beitrag leisten, unternehmerisch
tätig sind. Hier hat sich etwas verändert.
Und weil sich etwas verändert hat, ist es Zeit, zu
handeln und nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen
von der CDU, zu evaluieren. Es ist Zeit, zu handeln. Deshalb stimmen wir dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung. Ich höre gerade, Sie wünschen elektronische Abstimmung. Dann schalten Sie bitte
Ihre Abstimmgeräte ein.
Zunächst steht der Änderungsantrag der CDUFraktion in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 26 - 35 - 0. Damit abgelehnt.
Nun steht der Änderungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Ich bitte
um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 41 - 13 - 9. So beschlossen.
Herr Sethi, damit entfällt die Abstimmung über
den Urantrag. Ihr Anliegen wurde aber in den Antrag, der jetzt positiv votiert wurde, mit aufgenommen.
Wir fahren jetzt fort mit TOP 17.1:
17.1
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Weiterentwicklung der Strategischen
Sozialplanung (VI-A-05385-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.1.1 dazu VSP (VI-A-05385-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit
und
Schule,
Beigeordneter
Prof. Dr. Fabian
Frau Krefft, bitte.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Bonew)
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte, Gäste, Vertreter*innen der Medien! Die Stadt Leipzig wächst; das haben wir hier schon ganz oft gehört, auch heute
wieder mehrfach. Es geht aber nicht allein um
mehr Einwohner*innen, sondern es geht auch das knüpft durchaus an das eben Gesagte an um das Zusammenleben. Ich will jetzt noch einige
andere Aspekte aufrufen als die, die eben schon
genannt wurden.
Leipzig ist eine sehr große Stadt. In Leipzig leben
beispielsweise 53,6 Prozent der Menschen in Single-Haushalten. Das muss nicht immer bedeuten,
dass sie allein oder gar einsam sind. Aber es stellt
sich durchaus die Frage, wie sie sozial eingebunden sind und was wir als Stadt Leipzig tun können. Wir sind eine Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit,
auch wenn es der Stadt und ihren Menschen wirtschaftlich spürbar besser geht. Wir haben eine
enorme und erfreuliche Geburtenrate. Doch diese
macht sich auch in mehr Hilfefällen bemerkbar.
20.300 Kinder wachsen zum Beispiel in Alleinerziehendenhaushalten auf. Ob für Menschen mit
Behinderungen, für Alte, für Arme oder für psychisch Erkrankte: Für den sozialen Frieden in der
Stadt muss immer wieder viel getan werden.
Wir beantragen, eine Strategiekonferenz zu organisieren. Wir wollen alle Sozialplaner, Leistungserbringer und Interessierte an einen Tisch holen
und gemeinsam überlegen, wo Reserven liegen,
wo Beratungsangebote für besondere Lebenslagen weiterentwickelt und wo sogar - oh ja, den Bedarf sehen wir - neue Angebote eingerichtet werden müssen.
Bislang erfolgt die Sozialplanung nach unserer
Wahrnehmung - Sie erkennen ja, dass unsere
Wahrnehmung durchaus noch durch Neufassungen auch korrigiert werden kann - in Teilbereichen: Senioren, Menschen mit Behinderungen,
Migranten, Kinder und Jugendliche oder Wohnungslose. Unser Ansinnen ist es, diese Teilbereiche zusammenzudenken, so wie es mit der Integrierten Stadtentwicklungsplanung auch vorgedacht wird. Ich zitiere:
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Zentrales Ziel ist eine inklusive Stadtentwicklung, die Benachteiligungen abbaut,
soziale Mischung unterstützt und Angebote im Quartier für alle Alters- und Einkommensgruppen bietet.
Und das hat für uns inhaltliche wie sächliche Vorteile. Ich zitiere erneut:
Ziel ist deshalb, inklusives Denken und
Handeln zu fördern. Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote
sollen bedarfsgerecht, für alle zugänglicher und inklusiver gestaltet werden.
Diese Zitate stammen aus dem INSEK „Leipzig
schafft soziale Stabilität“.
Die Stadt wird dichter, die sozialen Einrichtungen
müssen zusammenarbeiten. Vielfach geschieht
das ja auch: in Mehrgenerationenprojekten bis hin
zu Nachbarschaftszentren. Am vergangenen
Samstag wurde beispielsweise das Nachbarschaftszentrum Lindenau mit dem Teilhabepreis
ausgezeichnet. Aber reicht das? Wir hören bei der
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
ganz klar: Nein.
Jeder Mensch hat ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Stadtgesellschaft. Zur Haltung einer offenen, nachhaltig wachsenden Stadt gehört, dass
sie bereit ist, sich mit Neuem auseinanderzusetzen, sowie neue Mitbürgerinnen
und Mitbürger willkommen heißt. Die
Wahrung des sozialen Friedens gehört
zu den zentralen Herausforderungen der
wachsenden Stadt. Der Status quo sozialer Stabilität muss gesichert und Leipzig
inklusiv weiter gestaltet werden.
Auch das ein Zitat aus dem INSEK. - In diesem
Sinne wollen wir eine strategische Sozialplanung
befördern, die die gesamte Stadt im Blick hat, und
soziale Bedarfe vom Individuum her betrachtet.
Wir würden es begrüßen, wenn wir uns terminlich
in der Mitte treffen könnten. Herr Professor Fabian, Sie schlagen die zweite Jahreshälfte vor.
Auch wenn die zweite Jahreshälfte bereits im Juli
anfängt, würden wir es befürworten, wenn wir bereits vor der Sommerpause 2019 zu einer Strategiekonferenz zusammentreten können. Ich halte
dieses gemeinsame Nachdenken über soziale
Stabilität für ein enorm wichtiges Signal vor der
Landtagswahl: Wir sind mehr und wir halten zusammen.
Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt mit der entsprechenden Protokollnotiz. Danke schön.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es
weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
S e i t e | 17
Herr Kollege, können wir die erbetene Protokollnotiz so abgeben? - Bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: An verschiedenen Stellen wird hier immer eingefordert, dass wir
die Ratsbeschlüsse so umsetzen, wie sie gefasst
worden sind. Insofern plädiere ich dafür, dass Sie
so beschließen, wie wir vorschlagen. Ich sage
Ihnen aber zu: Wenn wir es vorher schaffen, machen wir es vorher.
Bürgermeister Bonew: Können Sie damit leben,
Frau Krefft? - Ich höre ein Ja.
Dann stimmen wir jetzt ab in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Mit vier Gegenstimmen und einer
Enthaltung mehrheitlich so entschieden.
17.2
Elektrische/wasserstoffbetriebene Reinigungsfahrzeuge (VI-A-05396-NF-02)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
17.2.1 dazu ÄA (-05396-NF-02-ÄA-02-NF-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
17.2.2 dazu ÄA (VI-A-05396-NF-02-ÄA-04)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.2.3 dazu VSP (VI-A-05396-NF-02-VSP-05)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Frau Janssen bringt den Antrag ein.
Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte
Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Nach
vielem Hin und Her und vielen Diskussionen freue
ich mich sehr, unseren Antrag in einer Neufassung in der Ratsversammlung einbringen zu dürfen. Es geht um elektrische und wasserstoffbetriebene Reinigungsfahrzeuge. Das Jugendparlament hat beantragt, ein solches Pilot-Reinigungsfahrzeug anzuschaffen.
Wir alle leben gemeinsam in unserem wunderschönen, von Parks geprägten, grünen Leipzig.
Unser schönes Leipzig kann nur dann so erhalten
werden, wenn wir uns darüber einig sind, dass die
Stadtreinigung dabei eine enorm wichtige Rolle
spielt. Um die Stadtreinigung noch umweltfreundlicher und zukunftsfähiger zu machen, haben wir
diesen Antrag eingebracht.
Wir sind uns mit der Stadtverwaltung einig, dass
die Straßenreinigung noch umweltfreundlicher
und zukunftsfähiger erfolgen muss. Deshalb hat
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
das Jugendparlament den Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung unseres Antrags angenommen. Die Stadtverwaltung möchte von einem
Start-up-Unternehmen elektrisch betriebene Reinigungsfahrzeuge testen lassen. Auch autonom
betriebene Reinigungsfahrzeuge sollen getestet
werden. Das finden wir sehr begrüßenswert und
bitten Sie deshalb, für den Verwaltungsstandpunkt heute zu stimmen. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank, Frau Janssen. - Dazu liegen mir zahlreiche Wortmeldungen
vor. Zuerst spricht Herr Faulhaber.
Stadtrat Faulhaber (CDU): Sehr geehrte Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Ratskollegen! Werte Gäste! Zunächst einmal ausdrücklich ein Dankeschön an das Jugendparlament. Das Jugendparlament hat uns wieder einmal zum Nachdenken angeregt, in diesem Fall
zum Nachdenken über eine echte Alternative zur
Nutzung von fossil betriebenen Verbrennungsmotoren bei Nutzfahrzeugen unserer Stadt. Leider
führen die Änderungsanträge am Kern Ihres Vorschlags vorbei, ebenso Ihre Bereitschaft, wie ich
jetzt hören muss, den VSP zu übernehmen. Dazu
möchte ich kurz ausführen.
Der Energieträger Wasserstoff eignet sich, wenn
auch mit einigem Aufwand, besonders als Speichermedium für Energie. Zum Beispiel kann er in
Bereichen, wo wir alternative Energien einsetzen,
als Speichermedium genutzt werden. Damit
könnte er zur Lösung von Speicherproblemen von
Energie beitragen. Aber leider wird in den vorliegenden Anträgen die Wasserstofftechnologie gar
nicht genannt. Diese echte Alternative fehlt völlig.
Das finden wir schade, vor allem wenn wir uns vor
Augen halten, dass gerade in diesen Tagen die
sogenannte Brennstoffzelle offensichtlich wieder
in Mode gekommen ist. Wir hören zumindest von
Brennstoffzellen in wasserstoffbetriebenen Schienenfahrzeugen. Wir hören, dass ein großes, international tätiges Automobilunternehmen - wohlgemerkt, kein deutsches Automobilunternehmen einen Lkw zur Marktreife gebracht hat, der mit einer Brennstoffzelle betrieben wird.
Wenn jemand hier im Saal glaubt, dass mit Elektromotoren, die über Batteriebetrieb gespeist werden, die Welt zu retten wäre, der irrt, meine Damen und Herren. Wir brauchen eine echte Alternative. Die Mitglieder des Jugendparlaments
scheinen die Einzigen zu sein, die das wirklich erkannt haben; denn alle anderen schreiben - da
schmuggelt sich jetzt auch noch das autonome
Kehrfahrzeug hinein - nur von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Das ist nicht der Punkt.
S e i t e | 18
Im Übrigen hat unsere Fraktion großes Vertrauen
in den Eigenbetrieb der Stadt, dass er in Abwägung der Wirtschaftlichkeit sinnvolle technologische Möglichkeiten testet und anschafft, die für
die Stadtreinigung gebraucht werden. Man muss
sich tatsächlich die Frage stellen: Welche Maschinen sind wirtschaftlich verantwortungsvoll einsetzbar, und welche Geräte sind überhaupt auf
dem Markt?
Unsere Fraktion wünscht sich, dass die Verwaltung ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn möglich, hinzufügen kann, dass unter besonderer Berücksichtigung der Angebote der alternativen Antriebe mit Bezug auf Wasserstoffantrieb die Fahrzeuge erneuert werden. Das heißt: Wir möchten
gern unsere Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt davon abhängig machen, dass auf die
echte Alternative „Wasserstoffantrieb“ deutlich
hingewiesen wird. Wir sind der Ansicht, dass es
eine Prüfung echter Alternativen geben sollte. Wir
sind der Meinung, dass wir nur dann wirklich gemeinsam weiterdenken. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Als Nächstes Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Bürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete und
Stadträte! Verehrte Gäste! Aufgrund dieses Antrags beschäftigen wir uns erneut mit unserer
Stadtreinigung. Nach Pfandringen und solarbetriebenen Mülleimern soll der Stadtrat nun über
elektrisch betriebene Reinigungsfahrzeuge entscheiden, diesmal als Pilotprojekt. Gleichzeitig
sollen auch alternativ betriebene Reinigungsfahrzeuge bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt werden. Dieser Ansatz kann teuer werden. Wer bezahlt das am Ende? Richtig! Der Bürger. Der Bürger erwartet zu Recht, dass verantwortungsvoll mit seinen Geldern umgegangen
wird. Aus diesem Grund lehnen wir alle Anträge
ab.
Die Stadtreinigung beschäftigt kompetente Mitarbeiter. Gemeinsam mit anderen kommunalen Entsorgern deutscher Großstädte arbeitet sie bereits
an einer AG Fuhrpark. Sollte der Markt ein unter
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltiges Angebot machen können, so wird die
Stadtreinigung im Rahmen des normalen operativen Geschäftsbetriebs handeln.
In diesem Zusammenhang sollten wir im Stadtrat
auch noch mal das Thema Eigenbetriebe bzw.
Regiebetriebe aufrufen. Regiebetriebe sind rechtlich, organisatorisch und finanzwirtschaftlich direkt der Kommune zuzuordnen. Eigenbetriebe
besitzen ebenfalls keine eigene Rechtspersön-
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
lichkeit, haben aber aufgrund ihres wirtschaftlichen Tätigkeitsprofils eine eigenständige Wirtschaftsführung.
Wir als AfD-Stadtratsfraktion sind der Meinung,
dass wir als Stadt Leipzig die Richtlinienkompetenz ausüben, im operativen Geschäft aber der
Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss Vertrauen schenken sollten. Dort sitzen die Fachleute. Dort wird die Facharbeit verrichtet. Anderenfalls sollte man womöglich die Form Eigenbetrieb überdenken. Wir wollen dies nicht.
Abschließend möchten wir uns bei der Stadtreinigung ganz herzlich für die getane Arbeit bedanken. Ohne die Stadtreinigung würde Leipzig buchstäblich im Müll versinken. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Als
Nächstes Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt schreibt, ist absolut richtig: Sie
will alternative Antriebe prüfen und testen. Sie will
Fördermittel einbeziehen. Sie will uns berichten
zum Ende des Jahres. - Das ist ein vernünftiger
Weg. Ich freue mich sehr, dass das Jugendparlament den eigenen Antrag in diese Richtung geswitcht hat, obwohl die Ideen, die darin formuliert
sind, wirklich klasse sind und sie die Stadt voranbringen. Ich finde es gut, dass man sich der Realität insofern beugt, dass man sagt: Ja, testet und
berichtet! Das erzeugt auch einen gewissen
Druck, zu entscheiden. Wir wissen genau: Wenn
Fördermittelanträge gestellt werden, müssen
auch die Eigenbetriebe und Einrichtungen der
Stadt sich sicher sein, dass die Stadt das wirklich
will; denn zu Fördermittelanträgen gehören immer
auch Eigenmittel.
Richtig ist: Fahrzeuge mit alternativen Antrieben
sind momentan noch teurer als konventionell betriebene. Aber: Wir haben einen Luftreinhalteplan
und darin Ziele festgehalten. Wir haben ein Klimaschutz- und Energiekonzept und darin das Ziel
festgehalten, auf regenerative Energien umzusteigen. Wer sich näher damit beschäftigt, weiß:
Es ist auch bei Wasserstoff gegeben, dass man in
der Regel an die Brennstoffzelle und an das elektrische Fahren denkt. Die meisten Antriebe gehen
in Richtung elektrischer Antriebe, weil dort verschiedene regenerative Energien einspeisbar
sind. Und da rede ich nicht über Erdgas, obwohl
das eine Zwischentechnologie ist, eben weil man
auch regenerative Energien einspeisen kann,
sondern da rede ich über elektrische Antriebe.
S e i t e | 19
Jetzt wurde eine Formulierung gewählt, die zulässt, dass die Fahrzeuge verschiedene Antriebsarten haben können. Das wird immer abhängig
sein von Fördermitteln und vom eigenen Ziel, das
man hat. Im Übrigen kann man in den Grünanlagen vieler Städte in Deutschland schon Reinigungs- und Servicefahrzeuge mit elektrischen Antrieben erleben. Warum soll das bei uns nicht
möglich sein? Wir müssen nicht immer nur von einem großen Fahrzeug ausgehen, das momentan
vielleicht noch nicht finanzierbar ist. Wir werden
dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, und das
empfehle ich auch Ihnen. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Herr Morlok.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das,
was Sie, Frau Körner, gerade zum Verwaltungsstandpunkt gesagt haben, hätte ich auch sagen
wollen. Deswegen schließe ich mich Ihren Worten
an und fasse mich an der Stelle kurz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich
den Verwaltungsstandpunkt genauer anschaut,
stellt man fest, dass es ein Verwaltungsstandpunkt in der fünften Fassung ist. Ich frage Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen: Wie oft kommt es
vor, dass wir fünf Fassungen eines Verwaltungsstandpunktes benötigen, um zu einem Ergebnis
zu kommen?
Der erste Verwaltungsstandpunkt, der uns vorgelegt wurde, war in Sachen „Umgang mit dem Jugendparlament“ aus unserer Sicht vollkommen inakzeptabel. Man muss, wenn man junge Menschen für Politik begeistern will, mit den Anliegen
der jungen Menschen entsprechend umgehen,
auch wenn sie in dem einen oder anderen Fall
nicht ganz optimal formuliert sind.
Im Wesentlichen beinhaltet der Verwaltungsstandpunkt jetzt die Formulierungen aus Änderungsanträgen, wie sie zum Beispiel von meiner
Fraktion dazu vorgelegt worden sind. Erst auf Initiative von Fraktionen hier im Stadtrat hat die Verwaltung Diskussionen, die in den Ausschüssen
bereits geführt wurden, aufgenommen und einen
sachgerechten Verwaltungsstandpunkt vorgelegt.
Das hätte man auch früher machen können. Das
wäre im Umgang mit jungen Menschen sicherlich
besser gewesen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Auch von meiner
Wenigkeit ganz kurz zur Wirtschaftlichkeit. Warum
Elektroautos einfach nur Augenwischerei sind,
wurde bereits hinlänglich erklärt. Zur Wirtschaftlichkeit von mit Wasserstoff betriebenen Motoren
sollte man wissen, dass es deutschlandweit nur
50 Wasserstofftankstellen gibt. Die Tankstelle, die
Leipzig am nächsten liegt und erst diese Woche
eröffnet wurde, befindet sich in Dresden. Man
stelle sich nur mal vor, dieses Fahrzeug müsste
täglich zweimal von Leipzig nach Dresden und
wieder zurück fahren. Ich sehe im Moment die
Wirtschaftlichkeit als nicht gegeben an, selbst
wenn der Anbieter überlegt, in den nächsten Jahren auch in Leipzig und Zwickau eine Wasserstofftankstelle eröffnen zu wollen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
S e i t e | 20
mit einzubeziehen, für zielführend; denn auch ich
habe so meine Probleme mit Batteriefahrzeugen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Nur
ganz kurz. - Das Thema Wasserstoff wurde aus
guten Gründen nicht aufgenommen. Wir haben
uns im LVB-Aufsichtsrat sehr intensiv mit Wasserstoffantrieben auseinandergesetzt. Das ist derzeit
kein Thema für Leipzig, auch in den nächsten
Jahren nicht. Deswegen hat es auch keinen Eingang in den Verwaltungsstandpunkt gefunden. Im
Übrigen, Herr Grosser: Sie waren doch bei den
Beratungen dabei. Das, was dort gesagt wurde,
sollte auch für Sie nachvollziehbar sein.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
ziehe unseren Änderungsantrag logischerweise
zurück, weil er in die Neufassung des Verwaltungsstandpunkts - es ist übrigens der zweite eingeflossen ist.
Oberbürgermeister Jung: Meines Erachtens
steht nach wie vor der Änderungsantrag der Freibeuter zur Abstimmung. - Ich höre, er hat sich erledigt. Das heißt: Wir stimmen nur über den Verwaltungsstandpunkt in der Neufassung ab. Gibt
es dazu Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Herr Faulhaber.
Abstimmung: Sechs Gegenstimmen, drei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
17.3
Stadtrat Faulhaber (CDU): Da es nach unserer
Auffassung hier nur um einen Prüfauftrag gehen
soll, habe ich in meinen Ausführungen alle praktischen Abwägungen weggelassen, will aber zumindest so viel sagen: Ich bin der Ansicht, dass,
wenn man eine neue Technologie bei Fahrzeugen
einführt, die festgeschriebene Routen nehmen
und nach einem bestimmten Plan unterwegs sind
und die zudem einem städtischen Unternehmen
mitten im mitteldeutschen Chemiedreieck gehören, es doch sicher möglich sein sollte, die Tankfrage zu klären. Dann wären wir als Stadt Leipzig
wirklich mal ganz an der Spitze und würden bei
einer echten Alternative vorangehen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Faulhaber,
Sie rennen bei mir offene Scheunentore ein. Aber
ich denke, der Verwaltungsstandpunkt ist nicht so
gefährlich, wie Sie es hier darstellen. Selbst wenn
Wasserstoffantrieb geprüft und dann vielleicht sogar umgesetzt würde, wäre das eigentlich ein
Elektroantrieb; denn die Brennstoffzelle erzeugt ja
Strom, und das Fahrzeug würde mit einem Elektromotor betrieben. Also: Ich sehe das nicht ganz
so schlimm wie Sie. Nichtsdestotrotz halte ich den
Impuls, die Wasserstofftechnologie in die Prüfung
Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung
gemäß §§ 165 ff BauGB (VI-A-05611)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.3.1 dazu VSP (VI-A-05611-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Sehr geehrte Gäste und Zuseher
am Livestream! Wir schreiben mittlerweile das
Jahr 2018, und seit sage und schreibe sieben
Jahren sind die Planungen zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof nicht nennenswert vorangekommen. Der Stadt Leipzig ist dadurch ein erheblicher
Schaden entstanden: Fördermittel in Bezug auf
den Abbruch der Industriebrache „Gurken-Schumann“ und die Neugestaltung der öffentlichen
Grünfläche verfielen. Dringende Grundstücksanbzw. -verkäufe in Bezug auf den Schulcampus
und die Kitastandorte wurden bis heute nicht vollzogen. Ebenso wenig wurde der Bau der beiden
geplanten Kitas am Dösner Weg und an der Kohlenstraße durch den Investor realisiert. Bis heute
fehlen die dringend benötigten und seitens der
Stadtverwaltung eingeplanten 330 Kita- und Hortplätze.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Im Mai dieses Jahres war zu lesen, die Grundstückseigentümerin beabsichtige offensichtlich,
die Fläche des Stadtraums Bayerischer Bahnhof
meistbietend zu veräußern. Was sollte man davon
halten? Eine Zeitungsente? Jedenfalls wurde
dem nicht ausdrücklich widersprochen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, spätestens an
dieser Stelle musste man doch ins Grübeln kommen und sich fragen: Läuft da alles wirklich richtig? Warum kommt dieses Verfahren immer wieder ins Stocken?
Dennoch appelliert die CDU-Fraktion so gebetsmühlenartig wie reflexhaft, wenn ihr nichts Besseres einfällt, an die sogenannte Investorenfreundlichkeit, was immer sie darunter versteht. Dieser
immer wiederkehrende Appell hat allerdings bislang zu gar nichts geführt.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der dringend benötigten zwei Kitastandorte sowie des
Schulstandortes und aufgrund des Wohnraummangels hielten wir Grüne es im Mai für dringend
geboten, für das gesamte Plangebiet umgehend
eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§ 165 ff
BauGB einzuleiten, um die Durchführung der Planungen und auch die Umsetzung im Sinne einer
kooperativen Baulandentwicklung zügig voranzutreiben.
Wir begrüßen den positiven Verwaltungsstandpunkt, der die Intention unseres Antrages aufnimmt und auf rechtssichere Füße stellt.
Wir begrüßen und loben ausdrücklich, dass die
Gespräche zwischenzeitlich wieder konstruktiv
angelaufen sind und laut Stadtverwaltung sich
beide Vertragsparteien einen konsensualen Weg
vorstellen können. Insofern hat unser Antrag bereits einen ersten Teilerfolg erzielt.
Nun darf es allerdings nicht wieder einen Abbruch
der Gespräche geben. Deshalb sind die Fristsetzungen im Verwaltungsstandpunkt auch so wichtig wie richtig. Daher ist der Vorschlag der Verwaltung unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages nur
konsequent. Ich zitiere:
Verstreicht die unter 1. oder unter 2. genannte Frist aufgrund von Umständen,
die in der Sphäre des Vorhabenträgers
liegen, fruchtlos, sind die erforderlichen
vorbereitenden Untersuchungen gem.
§ 165 (4) BauGB unverzüglich durchzuführen.
Wir Grüne erkennen den Paradigmenwechsel der
Stadtverwaltung in diesem Punkt ausdrücklich an,
weil notwendig und glaubwürdig in der Sache.
Und: Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung unterstreichen die neue Ernsthaftigkeit damit, dass dafür Kosten in Höhe von 100.000 Euro
aus dem städtischen Haushalt veranschlagt wurden.
S e i t e | 21
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte,
die Leipzigerinnen und Leipziger erwarten zu
Recht, dass es beim Stadtraum Bayerischer
Bahnhof endlich vorangeht. Ohne Druck wird es
aber offensichtlich nicht gehen. Andere, konstruktive Vorschläge der CDU-Fraktion habe ich bislang nicht wahrgenommen, wie auch, wenn die
CDU-Fraktion vor lauter Investorenhörigkeit immer wieder die Augen vor der Realität verschließt.
Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen, stimmen Sie deshalb unserem Antrag im Sinne des
Verwaltungsstandpunktes zu, damit Oberbürgermeister, Stadtverwaltung und Stadtrat hier an einem Strang ziehen! Wir Grüne sind jedenfalls in
das Gelingen verliebt; wir denken, die Vorhabenträgerin eigentlich auch, sodass sie vorbereitende
Untersuchungen zur Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme letztlich auch abwenden kann. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte
Gäste! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Herr Oberbürgermeister! Ja, natürlich
ist es hochgradig ärgerlich, dass im Stadtraum
Bayerischer Bahnhof immer noch keine Kita,
keine Schule, kein neues Wohnhaus steht. Darum
ist es nur normal, dass die Verwaltung in ihren Anstrengungen mit dem Ziel einer Einigung nicht
nachlässt. Dazu braucht es aber keines Antrags,
auch nicht eines Antrags der Grünen. Auch Ihre
Lobpreisungen auf das Dezernat VI halte ich für
fragwürdig. Wie gesagt, das sollte ganz normales
Verwaltungshandeln sein.
Nun winkt man mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, also faktisch mit
einer Enteignung. Doch diese ist nicht sofort und
schon gar nicht kostenlos zu haben. Dafür werden
100.000 Euro bei weitem nicht ausreichen. Es
sind eben erst Untersuchungen erforderlich. Mit
Sicherheit werden Jahre des Rechtsstreits um die
zu zahlende Entschädigung folgen. So wird dort
auch in den nächsten zehn Jahren keine Kita,
keine Schule, kein Wohnhaus gebaut.
Werte Kolleginnen und Kollegen, bitte erinnern
Sie sich! Als Stadt haben wir im Jahr 2011, als
Wachstum erstmals kein Fremdwort mehr war, ein
großes Beteiligungsverfahren für den städtebaulichen Wettbewerb eingeleitet, ohne dass wir Eigentümerin des Grundstücks waren. Als Stadt haben wir es geschehen lassen, dass die Bahn als
Eigentümerin dieses Filetstück 2013 an einen
Dritten verkaufte. Dieser stieg grundsätzlich in
das Verfahren ein. So weit, so positiv. Dann aber
wuchs Leipzig zusehends, und beide Seiten hatten ein berechtigtes Interesse an Änderungen am
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Masterplan: für den Bau von Schulen, von Kitas,
von mehr Wohnungen, auch kostengünstige, und
wir Stadträte hatten den zusätzlichen Wunsch,
dass der Club „Distillery“ erhalten bleibt. Erst über
ein Mediationsverfahren konnte hier Klarheit geschaffen und eine Zug-um-Zug-Regelung festgelegt werden.
Unserer Kenntnis nach liegen die abgestimmten
Bauanträge wie verabredet vor. Der ebenfalls verabredete Grundstücksverkauf allerdings ist, mutmaßlich aufgrund mangelnden Verwaltungshandelns, noch nicht zum Abschluss gebracht worden. So ruht nun das Verfahren.
Der Antragsteller will, dass wir den Entwickler bestrafen und ihm mit faktischer Enteignung im
Wege einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme drohen, einem Instrument, das in seiner
tatsächlichen Umsetzung nur potenten Städten
wie München zur Verfügung steht; dazu sollte
man bitte auch mal die Literatur lesen. Im Gegensatz zu München haben wir weder Zeit noch Personal noch Geld für solche Spiele.
Mit solchen und ähnlichen Anträgen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen macht sich der Stadtrat
und macht sich Leipzig unglaubwürdig gegenüber
den Bürgerinnen und Bürgern und natürlich auch
gegenüber den Investoren. So wird die sogenannte Wohnungsnot nicht behoben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer These anfangen und
diese dann anhand eines Beispiels erläutern und
begründen. - Schuld an den Verzögerungen im
Bereich des Bayerischen Bahnhofs ist in erster Linie der Stadtrat, weil er nämlich entsprechende
Entscheidungen getroffen hat.
Dazu ein einfaches Beispiel. Weil der Antrag von
den Grünen kommt, will ich namentlich Frau Krefft
und Herrn Volger ansprechen: Stellen Sie sich
mal vor, Sie beide hätten hier in Leipzig ein
Grundstück, auf dem ein abbruchreifes Haus
steht umgeben von einem maroden Zaun. Sie
möchten es einfach nur loswerden und suchen
dafür einen Käufer. Sie finden einen Käufer und
handeln mit ihm einen Kaufvertrag aus. Der Text
vom Notar ist klar. Die Beurkundung steht noch
aus, weil der Vertrag unter Gremienvorbehalt
steht. Der Geschäftsführer braucht noch die Zustimmung von seinem Aufsichtsrat. Nach der Aufsichtsratssitzung kommt der Geschäftsführer zu
Ihnen und sagt: Alles gut, alles super. Toller Kaufpreis. Aber ihr müsst noch auf eure Kosten das
Haus abreißen und den Zaun sanieren, und eine
Grundstückseinfahrt hätten wir auch gerne.
S e i t e | 22
Genau das ist das, was der Stadtrat in letzter Zeit
zum Thema „Bayerischer Bahnhof“ beschlossen
hat. Da braucht man sich nicht wundern, wenn es
so ist, wie es ist.
Dazu würden Sie selbstverständlich sagen: Du,
Unternehmer, Geschäftsführer, spinnst ja wohl.
Wir haben doch einen Vertrag ausgehandelt, und
jetzt kommst du mit Nachforderungen. Dann suche ich mir eben einen anderen Investor, oder ich
warte. Ich bin auf das Geld nicht angewiesen. Die
Zinsen sind niedrig, die Baupreise steigen. - Genau das ist die Situation, die wir momentan haben.
Wenn man die Begründung Ihres Antrags liest,
stellt man fest: Sie verschleiern die Situation
mehr, als sie darzustellen. Sie führen aus, dass es
2014 eine Rahmenvereinbarung gab, die allerdings nie in Kraft gesetzt wurde. Sie verschweigen aber den Grund, warum sie nicht in Kraft gesetzt wurde. Grund war, dass der Stadtrat dieser
Rahmenvereinbarung nicht zugestimmt hat, sondern genau das passiert ist, was ich eben dargestellt habe: Es wurden noch zusätzliche Dinge
draufgesattelt. - Um im Bild zu bleiben: Sie sollten
auf Ihrem Grundstück noch das Haus abreißen,
den Zaun sanieren, die Einfahrt bauen. - Genau
das ist hier passiert. Und dann wundern Sie sich,
dass der Investor sagt: Das mache ich nicht.
In Ihrer Begründung schreiben Sie, es habe eine
„hoffnungsvolle Mediation“ gegeben. Auch das Ergebnis der Mediation war Gegenstand der Diskussion im Stadtrat. Was gab es? Einen Änderungsantrag. Es wurde wiederum nicht das Ergebnis
der Mediation hier im Stadtrat beschlossen, sondern es wurde noch etwas draufgesattelt. - Ich erinnere an das abbruchreife Haus, an den Zaun
und an die Grundstückseinfahrt. Genau das ist
das, was passiert ist. Und dann wundern Sie sich,
dass es nicht vorangeht.
Wir haben nun mal eine wirtschaftliche Situation,
in der die Baupreise eher steigen und in der Kapitalbindungskosten aufgrund niedriger Zinsen eher
gering sind. Das heißt: Der Investor hat eher Zeit,
zu warten. Wer nicht warten kann, sind wir, weil
wir Schulen brauchen, weil wir Kitas brauchen,
weil wir Wohnungen brauchen. Das heißt: Sie verkennen die Situation in der Stadt vollkommen,
wenn Sie mit einem Investor so umgehen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es
dort nicht voran.
Ich meine auch, das Problem sitzt viel tiefer. Bei
den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn
zwecks Erwerb dieses Grundstücks hat die Stadt
sich richtig verzockt, sie hat das Ding total verbockt. Die Stadt war der Auffassung „An wen außer an uns wird denn die Bahn verkaufen?“ und
hat deshalb beim Kaufpreis ziemlich gepokert.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Das war ein Fehler; denn plötzlich kam ein Investor, der das Grundstück gekauft hat, und die Stadt
stand im Regen. Damals waren die Preise günstig, jetzt liegen sie sehr viel höher.
Ich habe das Gefühl, dass Sie dem Investor
schlicht und ergreifend den Gewinn nicht gönnen
und deswegen immer wieder noch was draufsatteln. Ein cleverer Investor, der ins Risiko gegangen ist, der von der Bahn die Fläche gekauft hat,
als die Stadt noch nicht die wachsende und boomende Stadt war, wie es Herr Bonew gerade beschrieben hat, der eine Entscheidung getroffen
hat, macht jetzt einen Gewinn. Nur: Wenn Sie jetzt
ein Verfahren nach § 65 Baugesetzbuch einleiten,
wird er am Ende den Verkehrswert bekommen
und genau diesen Gewinn realisieren, den Sie
ihm neiden. Das gehört nämlich auch zur Wahrheit dazu.
Wären Sie denn bereit, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, am Ende eines Verfahrens
wegen Ausweisung als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme den Verkehrswert zu bezahlen?
Das müssten Sie ja, wenn Sie das Verfahren bis
zum Ende durchführen. Es wäre doch im Interesse der Stadt, sich nicht in dieses langwierige
Verfahren zu begeben, sondern auf den Investor
zuzugehen - bitte beantragen Sie das hier im
Stadtrat - und ihm den Verkehrswert anzubieten.
Dann könnten wir ihm das Grundstück gleich zum
Verkehrswert abkaufen und hätten es selber in
der Hand. Dann hätten wir gleich eine Lösung und
müssten keinen Umweg über ein langwieriges,
mit Klageverfahren bedrohtes städtebauliches
Entwicklungsverfahren nehmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim letzten Redebeitrag habe ich gedacht,
hier wird ein Märchen aus Tausend und einer
Nacht vorgetragen. Herr Morlok, es war doch etwas anders. Dresden ist zwar nicht weit entfernt,
aber es sind schon ein paar Kilometer. Sie haben
als Stadtrat nicht unmittelbar miterlebt, was hier
alles abgelaufen ist. Wegen Ihrer verschwurbelten
Darstellungen empfehle ich Ihnen: Schlagen Sie
mal bei Karl Marx nach! Im Kapital, Band I, beschreibt er die ungezügelte Gier nach Profit. Dann
wissen Sie, was die Gründe dafür sind, dass es
dort nicht vorangeht: Man will ein Maximum an
Geld herausholen.
Im Augenblick wird durch eine mafiaähnliche
Struktur in Gestalt der DEGES Volksvermögen,
also Vermögen, das allen Bundesbürgern gehört,
verhökert, und das obwohl es schon jahrelange
Verhandlungen gab, obwohl ein städtebaulicher
S e i t e | 23
Wettbewerb gelaufen ist und obwohl die Stadt gar
nicht das Gesamtareal erwerben wollte, sondern
nur bestimmte Teilflächen.
Wir sind den Grünen ausdrücklich dankbar, dass
sie nach der anhaltenden Diskussion im Fachausschuss Stadtentwicklung die Initiative ergriffen
und es in Schriftform gebracht haben. Wir müssen
nun endlich zu Potte kommen. Ich weiß nicht, welches städtebauliche Verfahren beim Bayerischen
Bahnhof nicht eingeleitet worden ist. Beim Eilenburger Bahnhof ist es völlig anders gelaufen. Dort
gab es ehrliche Verhandlungen zwischen der
Deutschen Bahn - ich weiß nicht, ob es die
DEGES damals schon gab - und der Stadt, die
das Areal erworben hat.
Hier hätte man von vornherein sagen können:
Das sind die Grundzüge im Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs: Eine durchgängige Grünschneise bleibt erhalten, und beidseits S-BahnTrasse kann gebaut werden. Diese Klarheit gab
es ja. Das ist in der Tat so. Deshalb glaube ich
dem nicht.
Bei uns auf dem Bau sagte man früher immer:
Nicht nur summen, Honig muss fließen. - Genauso ist es hier. Wenn ich jetzt höre, dass wieder
gesummt respektive verhandelt wird: Für mich
zählen nur klare Ergebnisse, und klare Ergebnisse liegen bis heute nicht vor, obwohl wir schon
seit 10, 15 Jahren an diesem Bayerischen Bahnhof herumopern. Ich kann mich entsinnen, dass
es schon Anfang der 90er-Jahre erste Studien aus
dem Stadtplanungsamt dazu gegeben hat.
Sie behaupten, der Investor sollte etwas abreißen. Das ist ja der Gipfel. Das stimmt überhaupt
nicht. Seit 20 Jahren gibt es ein Sicherheitsrisiko
mit der Gewerbeimmobilie „Gurken-Schumann“.
Die Stadt hat Fördermittel von 70 bis 80 Prozent
eingeworben. Sie hat gesagt: Wir reißen das auf
unsere Kosten ab, weil wir endlich die Gefährdungslage an dieser Stelle beseitigen wollen. Daraufhin hat der Investor in der Tat gesagt: Ich will
dort eine Kita bauen, woraufhin wir gesagt haben:
Okay, es wäre gut, wenn er das übernimmt.
Ich selber war mit dabei, als die Rahmenplanung
für das Gesamtareal gemacht wurde, die dann
durch einzelne Bebauungspläne unterlegt worden
ist. 2016 fand ein Wettbewerb statt, in dem es darum ging, vorab Wohnbebauung entlang des Dösner Wegs zu ermöglichen. Es gibt sogar eine Genehmigung nach § 34 BauGB, weil durch den
städtebaulichen Wettbewerb Jahre vorher alle
Rahmenbedingungen klar sind. Und da stelle ich
mir die Frage: Warum ist es da bis heute nicht losgegangen? Warum konnte man sich nicht - Sie waren doch mit dabei. Sie haben doch das
Elend miterlebt, was dann losging. Fragen Sie mal
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Ihre Kollegen, die das im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die ganzen Jahre mitgemacht haben! Wären Sie zu den Bürgerveranstaltungen gekommen, wüssten Sie, was dort abgeht.
Das ist auch nicht der einzige Ausfall. Ich erwähne
hier nur das Jahrtausendfeld. Das ist der gleiche
Investor. Das Projekt ist bis heute nicht gestartet,
obwohl an dieser Stelle dringend Nägel mit Köpfen gemacht werden müssten.
Wir werden ausdrücklich dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, der eine klare Zielstellung enthält, wie das zeitlich ablaufen kann. Jetzt liegt es
am Investor, ob er sich in diese Zeitschiene mit
eintakten kann.
S e i t e | 24
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Frau Dubrau, möchten Sie
noch etwas dazu sagen? - Nicht notwendig; okay.
Der Verwaltungsstandpunkt steht zur Abstimmung. Bitte nutzen Sie dafür Ihr elektronisches
Stimmgerät und geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 38 - 21 - 4. So beschlossen.
17.4
Einführung digitaler Schulbücher als
zusätzliches Angebot (VI-A-05622)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.4.1 dazu VSP (VI-A-05622-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Wer bringt den Antrag ein? - Herr Schmidt.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Morlok, ich möchte Ihnen gern antworten. Den
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Jahr 2017 habe ich in kooperativer Art
und Weise auch mit der Vorhabenträgerin vorher
abgesprochen. Sie signalisierte mir: Okay, dieser
Änderungsantrag ist in Ordnung. - Ich meine mich
auch erinnern zu können, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, in der damaligen Stadtratssitzung diesen Vorgang so bestätigt haben. Deswegen überrascht es mich ja so sehr, dass die Vorhabenträgerin sich plötzlich wieder nicht daran gebunden
fühlt. Verstehen Sie, dass ich inzwischen - ich will
nicht sagen: verzweifelt - ein wenig hoffnungslos
bin?
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Unser
hier vorliegender Antrag ist eine Initiative gegen
schwere Schultaschen, quasi gegen krumme Rücken. Wir leben mittlerweile alle im digitalen Zeitalter. Dennoch ist es an Leipziger Schulen derzeit
nicht möglich, interessierten Kindern und Jugendlichen die von ihnen genutzten Schulbücher zusätzlich in digitaler Variante anzubieten, obwohl
dies technisch ganz überwiegend möglich wäre,
und das ohne größere finanzielle und logische
Aufwendungen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr
Schlegel, ich habe mich deswegen noch einmal
zu Wort gemeldet, weil Sie mir in Ihrer Rede Dinge
unterstellt haben, die ich nicht gesagt habe. Sie
haben behauptet, ich hätte gesagt, man habe den
Investor zwingen wollen, dort Gebäude abzureißen. Das haben Sie mir unterstellt. Diese Ihre
Aussage, Herr Schlegel, ist unwahr.
Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie im Nachgang anhand des Protokolls zu prüfen, ob ich
diese Aussage gemacht habe, also ob ich behauptet habe, man habe den Investor gezwungen
oder sei auf ihn zugegangen, Gebäude abzureißen.
Herr Schlegel, wenn Sie hier eine Debatte führen
und Kollegen im Stadtrat angreifen, dann ist das
Ihr gutes Recht. Dann sollten Sie aber auch den
Reden der Kollegen zuhören. - Vielen Dank.
Die Verwaltung wünscht laut Verwaltungsstandpunkt noch weitere Zeit zur Prüfung. Nun gut. An
der Stelle sollte erwähnt werden, dass wir unseren Antrag bereits im März dieses Jahres eingereicht haben. Wir hatten ihn auch deshalb so früh
eingereicht, weil wir wollten, dass das Prüfergebnis schon vor Beginn des neuen Schuljahres vorliegt, auch damit es, wenn es denn bis Jahresende braucht, im künftigen Doppelhaushalt berücksichtigt wird. Das ist offensichtlich nicht gelungen.
Gemäß Verwaltungsstandpunkt soll die Prüfung
bis zum Ende des ersten Quartals 2019 erfolgen.
Das wollen wir ihr zugestehen und den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Für dieses Schuljahr ist es bereits zu spät. Deshalb bitte
ich, den Bezug auf das Schuljahr 2019/2020 im
Verwaltungsstandpunkt zu streichen.
Unsere Fraktion wollte damals, dass diese Möglichkeit für das kommende, also das jetzt laufende, Schuljahr geschaffen wird. Ich halte das
nach wie vor für möglich. Ich bin nicht sicher, ob
die Verwaltung für diese Prüfung tatsächlich noch
ein halbes Jahr Zeit braucht. Vielleicht kann sie
auch schneller erfolgen, damit es zumindest für
das zweite Halbjahr des laufenden Schuljahrs
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
S e i t e | 25
eine Lösung gibt. Sollte das nicht möglich sein
und am Ende eine Lösung für das nächste Schuljahr aufgezeigt werden, dann ist es so. Aber zumindest sollten wir uns die Option offenhalten. Insofern: Abstimmung in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, aber ohne die Festschreibung
„im nächsten Schuljahr“. So würde ich das zur Abstimmung stellen wollen. - Vielen Dank.
Auf dem Einband des Lesebuchs steht drauf:
„Auch als E-Book-Reader erhältlich“. Warum
muss meine Tochter das Buch täglich hin und her
schleppen? Wir unterstützen den Antrag. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gemeldet hat sich
Frau Janssen vom Jugendbeirat.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte!
Werte Gäste! Wir unterstützen prinzipiell diesen
Antrag auch. Aber es wurde jetzt gerade gesagt,
dass Barrieren abgeschafft werden könnten. Ich
gebe zu bedenken: Es könnten auch Barrieren
aufgebaut werden. Herr Hobusch, Sie können diesen E-Book-Reader finanzieren. Das können aber
nicht alle Eltern. Deshalb sehen wir es so: Das
kann man zusätzlich anbieten. Wir sollten trotzdem den digitalen Ausbau in den Schulen weiter
vorantreiben, damit wirklich allen Schülern Tablets
und E-Book-Reader zur Verfügung gestellt werden können, auch denen, deren Eltern sich das
nicht leisten können. Wir stimmen natürlich dem
Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu.
Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir als Jugendparlament haben uns
sehr gefreut über diesen Antrag. Auch ich persönlich habe mich sehr darüber gefreut. Wir sprechen
immer wieder darüber, dass wir alle möglichen
Bereiche zukunftsfähiger machen müssen. Nur im
Bereich der wirklichen Zukunft fällt dieses Wort relativ selten. Das finden wir sehr, sehr schade. Wir
halten digitale Schulbücher für eine sehr gute
Maßnahme.
Ich persönlich bin jetzt noch nicht so lange aus der
Schule raus. Sie sehen, ich bin nicht gerade groß,
ich habe auch nicht so viel Kraft. Ich kann Ihnen
sagen: Es ist total nervig, für jedes Fach immer
ein dickes Schulbuch Tag für Tag hin und her
schleppen zu müssen. Man hat ja doch noch die
eine oder andere Hausaufgabe zu erledigen. Es
wäre total cool, das auf dem Smartphone oder
dem Tablet nachlesen zu können. Für einige - das
kann ich mir sehr gut vorstellen - wäre auch die
Hürde nicht mehr so hoch, wenn es möglich wäre,
das Schulbuch digital aufzurufen. Für alle anderen, die gerne in einem Buch blättern oder vielleicht kein Handy zur Hand haben, gäbe es ja immer noch die analoge Version.
Wir als Jugendparlament freuen uns deswegen
sehr über den Antrag und sprechen uns für den
Verwaltungsstandpunkt aus. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Tribüne! Sven Morlok hat vorhin versucht, in Bildern
zu sprechen. Ich will es mal etwas plastischer machen bei diesem Thema. Wir können viel dazu sagen.
Das ist eine Küchenwaage, und das ist das Lesebuch meiner Tochter, die in die 4. Klasse
geht. - 594 Gramm! Und das ist der E-Book-Reader meiner Tochter. - 187 Gramm!
Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel.
Oberbürgermeister Jung: Können wir in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.6
Marienweg als verbindende
radstraße (VI-A-05711-NF-02)
Fahr-
Einreicher: AfD-Fraktion
17.6.1 dazu VSP (VI-A-05711-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste! Unser Antrag beinhaltet die
Prüfung von vier verschiedenen Dingen:
Erstens: die Möglichkeit, mit der Deutschen Bahn
zu verhandeln, ob beim vorgesehenen Neubau
der Bahngleise die Durchfahrthöhen den bisherigen Durchwegungen angepasst werden können.
Zweitens: ob in diesem Zuge der Marienweg wieder eine Direktverbindung über die Bahnlinie bekommen kann und somit die derzeit bestehenden
kurzen Umwege entfallen können.
Drittens: welche Möglichkeiten es gibt, den von
der Bahnlinie aus gesehen südlichen Teil des Marienwegs fahrtauglich herzurichten und welche
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Kosten dies mit sich bringt, also eine Ertüchtigung
der Straße zum Fahrradweg.
Viertens: Prüfung einer Umwidmung der Gesamtstraße zur Fahrradstraße.
Löblich ist, dass die Stadtverwaltung die ersten
beiden Punkte bereits ohne Stadtratsbeschluss
mit unterschiedlichem Erfolg für unser Anliegen
umsetzte. So erfuhren wir aus dem Verwaltungsstandpunkt, dass die Durchfahrthöhen von der
Bahn bereits beschlossen und die Bahngleise auf
2,50 Meter angehoben werden sollen. - Punkt 1
ist also erfüllt.
Punkt 2 ist nicht umsetzbar. Auch diese Prüfung
erfolgte bereits durch die Stadtverwaltung und ist
in vollem Umfang plausibel. Dort ist ein Grundstück, das einem privaten Besitzer gehört und
sich in Nutzung befindet.
Im Stadtbezirksbeirat Nordwest wurde der Antrag
besprochen und abgelehnt aus dem einfachen
Grund: weil die gerade Durchwegung - siehe
Punkt 2 - nicht möglich ist. Es wurde auch gefordert, dass der Antrag in einzelne Beschlusspunkte
gegliedert werden soll, um punktweise abstimmen
zu können. Dem sind wir mit der heutigen dritten
Neufassung nachgekommen.
Nur die Punkte 3 und 4 sind also noch hier im Rat
abzustimmen, wobei es sich hier nur um eine Prüfung und keineswegs um die Umsetzung handelt.
Auch der Hinweis im Verwaltungsstandpunkt,
dass diese Maßnahme nicht im Radverkehrsentwicklungsplans enthalten sei, entbindet nicht von
der Prüfung der Möglichkeit und der Kosten, damit
dieser Punkt eventuell in die Fortschreibung dieses Plans später mit aufgenommen werden kann.
Daher bitte ich um punktweise Abstimmung der
Punkte 3 und 4. Noch einmal verkürzt: In Punkt 3
geht es um die Prüfung der Möglichkeit und der
Kosten einer Sanierung oder den Überzug eines
Deckenbelages, in Punkt 4 um die Prüfung einer
Umwidmung zur Fahrradstraße, eventuell mit Abpollerung der Einmündung Wallstraße.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Keller, ich
möchte ergänzen, dass der Verwaltungsstandpunkt zu den Punkten 3 und 4 Ihres Antrags Aussagen enthält, und das bevor uns Ihre Fragen bekannt waren. Zu Punkt 3 haben wir festgehalten,
dass es keine Priorisierung für diesen Weg gibt.
Zu Punkt 4 haben wir ausgeführt, dass der Südabschnitt aufgrund seines schlechten Zustands
nicht für eine Fahrradstraße infrage kommt und es
außerdem - das ist das Entscheidende - auf dieser Straße keinen relevanten Kfz-Verkehr gibt.
S e i t e | 26
Eine Straße mit sehr wenig Fahrzeugverkehr bietet für Fahrradfahrer sehr gute Bedingungen. Allerdings ist der Zustand der Straße dort besonders schlecht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller noch mal.
Stadtrat Keller (AfD): Genau das ist der Grund,
weshalb geprüft werden soll, was es kostet, diesen Zustand zu verbessern. Es war mir klar, dass
die Straße in einem schlechten Zustand ist. Unser
Antrag besagt etwas anderes als Ihr Verwaltungsstandpunkt. Wir haben in unserem Antrag ganz
klar formuliert, warum diese beiden Punkte beschlossen werden sollen. Es soll geprüft werden,
welche Kosten anfallen, um den Weg fahrradtauglich zu machen, der jetzt nicht fahrradtauglich ist.
Gerade weil dort nur wenige Autos fahren, kann
man den Weg in eine Fahrradstraße umwidmen.
Warum kann man das nicht prüfen?
Oberbürgermeister Jung: Gut. Herr Keller, Sie
hatten um punktweise Abstimmung der Punkte 3
und 4 gebeten. Dann steht zunächst Beschlusspunkt 3 zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über Beschlusspunkt 4, Prüfung einer Umwidmung. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Gleiches Ergebnis: einige ProStimmen, keine Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die
Pause. Ich unterbreche die Sitzung bis 17.05 Uhr.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt mit
der Bekanntgabe der Ergebnisse der Vorschlagslisten für ehrenamtliche Richter und für Schöffen.
14 Aufstellung der Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht
für die Jahre 2019-2023 (VI-DS-06275)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung,
Beigeordneter U. Hörning
Ich verlese das Ergebnis. Anwesende Mitglieder
des Stadtrats: 64. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 43. Abgegebene Stimmzettel: 62.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
S e i t e | 27
Insgesamt lagen 137 Bewerbungen vor. 124 der
137 Bewerber und Bewerberinnen erhielten die
mindestens erforderliche Stimmenzahl. 13 Bewerber erhielten weniger als 43 Stimmen und werden deshalb nicht in die Liste aufgenommen.
Ich bedanke mich bei allen, auch bei denen, die
jetzt leider nicht zum Zuge kommen, für die Bereitschaft, das jeweilige Ehrenamt auszufüllen.
Ganz herzlichen Dank! Wir brauchen solche Menschen in unserer Stadt.
Ich verlese die Namen der Nichtaufgenommenen:
Daniel Bergmann, Daniel Fest, Ronald Heinold,
Sabine Lemke, Heide Luckmann, Julia Stephanie
Meier, Beate Nobis, Frank Reim, Katja Rockstroh,
Michael Roßa, Henning Sparenberg, Edwin Stiebitz und Ingolf Ziesecke.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 8:
Da mehr als die geforderten 100 Personen die
notwendige Stimmenzahl erreichten, erfolgte eine
Auswahl nach der erreichten Stimmenzahl, bei
der insgesamt 24 Personen mit den wenigsten
Stimmen ausscheiden mussten.
21 Personen erhielten mindestens 43 und maximal 59 Stimmen und werden nicht in die Liste aufgenommen.
Auch hier verlese ich die Namen: Gerd Brand,
Karl-Heinz Brock, Bernd Franz, Renate Grünewald, Klaus Haferburg, Jens Herrmann-Kambach,
Thomas Heßlich, Kristoff Kleemann, Steffi
Klopsch, Birgit Köditz, Gabriela Kultzscher, Katrin
Meletzky, Margitta Risse, Klaus Schaffranek, Peter Schoch, Henning Schubert, Erich Schwarzwälder, Dietmar Steeb, Christina Stelzner, Dieter Wolf
und Karl-Heinz Zorn.
Die nächsthöchste Stimmenzahl 60 erreichten
insgesamt 16 Personen. Durch Losentscheid wurden drei Personen bestimmt, die nicht in die Liste
aufgenommen werden. Das sind Kai-Uwe Arnold,
Sebastian Czich und Klaus Völkner.
Somit werden jetzt exakt 100 Personen auf der
Vorschlagsliste aufgeführt.
15 Aufstellung einer Ergänzungsvorschlagsliste für die Schöffen für das Jahr 20192023 (VI-DS-06276)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung,
Beigeordneter U. Hörning
Ich verlese das Ergebnis. Anwesende Mitglieder
des Stadtrats: 64. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 43. Abgegebene Stimmzettel: 61.
133 der 138 Bewerber erhielten mindestens die
erforderliche Stimmenzahl 43. Fünf Bewerber erhielten weniger als 43 Stimmen und werden deshalb nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Das sind Sandra Berger, Hans-Jürgen Dörfler, Angelika Hönisch, Joachim Mucha und Anita Zelenika.
Somit sind 133 Personen in die Ergänzungsvorschlagsliste aufgenommen.
8
Einwohneranfragen
8.1 Sicherer Schulweg am Floßplatz (VI-EF06268)
Einreicher: Thomas Ruhl
Ich begrüße Herrn Thomas Ruhl. Seien Sie herzlich willkommen! - Bürgermeisterin Dubrau beantwortet Ihre Anfrage.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Ruhl! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Stadträte und Gäste auf der Tribüne!
Zur Frage 1. Anhand der unbefriedigenden und
äußerst schwierigen Situation am Floßplatz - jeder, der dort ab und zu vorbeiläuft, weiß das - generieren Sie auch Ihre beiden Eingangsfragen.
Unser ganzes Verkehrssystem einschließlich des
Verhaltens jedes einzelnen Verkehrsteilnehmers
ist letztendlich nichts anderes als ein Kompromiss
zwischen vielfältigen Aspekten. Da geht es um Sicherheit, natürlich nicht nur für Schulkinder. Da
geht es um Gesundheit und Umweltschutz. Da
geht es natürlich auch um Kategorien wie Schnelligkeit, Wirtschaftlichkeit, Erreichbarkeit, Bequemlichkeit, um nur einige zu nennen.
Natürlich hat die Kommune im Rahmen der übertragenen Aufgaben der örtlichen Verkehrsorganisation eine ganz besondere Verantwortung, die
unterschiedlichen Belange im Rahmen der Gesetze und Verordnungen bestmöglich untereinander abzuwägen. Dabei genießt die Schulwegsicherheit große Priorität in Leipzig. Es gibt dafür
extra eine Arbeitsgruppe, nämlich die AG Schulwegsicherheit, die unter der Leitung des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung regelmäßig die
Schulwege prüft und der unter anderem auch Vertreter des Verkehrs- und Tiefbauamts, des Ordnungsamts, der Polizei, der Verkehrswacht und
des Stadtelternrats angehören. Die Gewährleistung der Sicherheit auf den Schulwegen ist eine
ständige Aufgabe in dieser Arbeitsgruppe.
Die Stadt investiert erhebliche finanzielle Mittel,
um die Schulwege in Abhängigkeit von den örtlichen und verkehrlichen Bedingungen sicherer zu
machen. Der Floßplatz - das merken Sie an - ist
im Abschnitt zwischen Paul-Gruner-Straße und
Riemannstraße als Schulweg ausgewiesen. Um
Konflikte zwischen Rad- und Fußgängerverkehr,
insbesondere mit Schulkindern, zu vermeiden,
wurde bewusst auf eine Freigabe der dafür dort
auch zu schmalen Gehwege für den Radverkehr
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
verzichtet. Radfahrer müssen sich dort im Mischverkehr auf der Fahrbahn bewegen; Ausnahme
sind Kleinkinder, die auf dem Gehweg fahren dürfen. Tun Radfahrer dies nicht, handeln sie verkehrswidrig.
So verständlich die Verärgerung über die im Einzelfall zu schnellen oder zu rücksichtslosen Radfahrer auf dem Gehweg ist, so richtig ist aber auch
die von Ihnen getroffene Feststellung, dass die Situation auch für den Radverkehr problematisch ist
und Radfahrer gerade im dichten Kfz-Verkehr
häufig kein sicheres Gefühl bei der Nutzung der
Straße in diesem Bereich haben.
Jetzt zu Ihren Fragen 2 und 3. Die von Ihnen beschriebenen Verkehrsbedingungen für Fußgänger und Radfahrer in dem Straßenzug Harkortstraße/Floßplatz sind nicht zufriedenstellend und
sollten verbessert werden. Dieses wird schon seit
längerer Zeit im Verkehrs- und Tiefbauamt geprüft. Derzeit wird eine Vorplanung mit verschiedenen Varianten erarbeitet. Ein Idealbild wird es
für keine Richtung geben können; es wird immer
nur ein Kompromiss möglich sein. Es wird immer
Verkehrsarten geben, deren Verkehrswege verschmälert werden müssen. Hierbei sind die komplexen Umfeldbedingungen zu beachten und umfangreiche Abstimmungen durchzuführen.
Der verfügbare Straßenraum ist extrem begrenzt
an dieser Stelle. Er reicht nicht für eine optimale,
nebeneinander angeordnete Verkehrsführung:
Fußweg, Radweg und Autospuren auf der Straße,
auf der anderen Seite dasselbe. Neben den Belangen der Sicherheit des Rad- und Fußgängerverkehrs sind auch die Belange des fließenden
Verkehrs zu berücksichtigen. Wie bekannt, handelt es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße mit
einer erheblichen Verkehrsbelastung und einer
erheblichen Verkehrsbedeutung innerhalb des
Straßennetzes der Stadt Leipzig. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen solche
Hauptverkehrsstraßen über eine entsprechende
Leistungsfähigkeit verfügen.
Im Abwägungsprozess sind letztlich die Angemessenheit und die Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten zu bewerten und zu entscheiden. Da es diesbezüglich noch erheblichen
Abstimmungsbedarf gibt, liegen die Varianten
zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht vor, sodass ich sie Ihnen nicht im Detail vorstellen kann.
Wenn sie vorliegen, werden wir sie sicher im
Stadtentwicklungsausschuss intensiv diskutieren.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage, Herr Ruhl.
S e i t e | 28
Ruhl (Einwohner): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste und Medienvertreter! Vielen Dank, dass ich hier die Möglichkeit habe, zu meinen Anliegen zu reden. - Frau
Dubrau, Sie sind zwar jetzt auf viele Aspekte eingegangen, doch leider höre ich schon seit vielen
Jahren immer wieder dasselbe. Ich hatte das bereits 2012 dem Verkehrs- und Tiefbauamt schriftlich mitgeteilt.
Bei einem Vor-Ort-Termin im Oktober 2013, an
dem Sie dankenswerterweise teilgenommen haben, falls Sie sich noch daran erinnern können,
haben wir uns die Situation gemeinsam angeschaut. Schon damals haben Sie versprochen,
das in die Planung aufzunehmen. Damals machten Sie geltend: In der Karl-Liebknecht-Straße
wird momentan gebaut, dies ist die Umleitungsstrecke. Sobald die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, werden wir entsprechende Planungen
umsetzen. Die Zeit bis dahin nutzen wir, um Planungen für diesen Bereich voranzutreiben. - Wie
gesagt, das war 2013. Deswegen meine Frage:
Wie lange wollen Sie uns noch hinhalten?
Noch ein Zweites: Ich habe mich als Bürger an die
Polizei gewandt und darauf hingewiesen, dass
Radfahrer auf dem Fußweg fahren, obwohl dieser
als Fußweg ausgewiesen ist. Daraufhin hat die
Polizei dort Kontrollen durchgeführt. Die Polizei
hat mir danach Folgendes mitgeteilt, wenn ich das
mal zitieren darf:
Die durchgeführten Verkehrskontrollen
zeigten auf, dass die Verkehrsteilnehmer
bei der Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit kaum Einsicht zeigen und Argumente der eigenen Sicherheit anbringen.
Ja, was ist denn mit der Sicherheit der Schulkinder? Das war ja auch hier meine erste Frage: Was
ist mit der Sicherheit der Schulkinder? Kinder sind
das höchste Gut einer Gesellschaft. Ich lade Sie
gern ein, liebe Stadträtinnen und Stadträte, dort
mal entlangzulaufen. Dort schießen die Fahrräder
so rasant an einem vorbei, dass man fast einen
Herzinfarkt bekommt. Wenn Sie Glück haben,
wird vorher geklingelt. Wenn nicht, werden Sie angebrüllt oder beleidigt, weil Sie nicht schnell genug zur Seite springen. - Das ist doch kein Zustand, gerade wegen der vielen Kinder, die dort
unterwegs sind. Was meinen Sie, wie es denen
geht, wenn sie von Erwachsenen beleidigt werden? Das macht sie ängstlich und traurig. Das
mögen Einzelfälle sein, ja. Nichtsdestotrotz ist die
Lösung an der Stelle unglücklich. Deswegen nach
wie vor meine Forderung: Fassen Sie sich ein
Herz und nehmen Sie dort eine Fahrspur weg!
Sie haben eben gesagt: Diese Straße hat eine
große Bedeutung für den Stadtverkehr. - Ja, aber
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
für den Stadtverkehr von Markkleeberg. Die Markkleeberger sind doch diejenigen, die diese Straße
nutzen. Der Schleußiger Weg kommt dort einspurig herunter und wird an dieser Stelle künstlich auf
zwei Spuren verbreitert, damit extra viele Autos in
Richtung Innenstadt fahren können. Ganz ehrlich,
das nutzt eigentlich nur den Markkleebergern,
aber das sind nicht Ihre Wähler - jedenfalls noch
nicht; vielleicht wird ja auch Markkleeberg einmal
eingemeindet. Solange dies nicht der Fall ist, fassen Sie sich ein Herz und nehmen Sie dort eine
Spur weg!
Nehmen Sie von mir aus auch eine Spur von der
Mahlmannstraße weg! Wenn man als Fahrradfahrer von der Mahlmannstraße kommt, steht man
auf einmal vor einer roten Fußgängerampel und
muss sich wieder in den Verkehr einfädeln. Wenn
es von dort gleich durchgängig über den Floßplatz
bis zur Innenstadt ginge, wäre das für Fahrradfahrer ideal und würde auch unseren Kindern helfen,
die dort den Schulweg nutzen. Im Übrigen: Dort
befinden sich eine Grundschule und eine Mittelschule. Es gibt also sehr viele Kinder, die diesen
Weg nehmen. Das sollte für Sie Anlass genug
sein, die dortige Situation zu verbessern! - Danke
schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Sich ein Herz zu fassen, damit ist es leider nicht getan. Es gelten Gesetze in unserem Land. Die Straßenverkehrsverordnung ist ein relativ strenges Gesetz. Ich hatte
Ihnen bereits gesagt, dass derzeit mehrere Varianten in Arbeit sind. Wir werden diese Varianten
diskutieren, sowohl in der Politik als auch in der
Öffentlichkeit. Dann werden wir sehen, welche
Variante am Ende eine Mehrheit in der Gesellschaft findet.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
8.4 Unterstützung der Stadt für von Entmietung betroffene Mieter*innen (VI-EF06272)
Einreicher: Franziska Schreiter
Einreicher: Holger Zigan
Frau Schreiter ist nicht anwesend. Aber ich begrüße Herrn Zigan. Herzlich willkommen! - Frau
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Zigan! Sie fragten nach der Unterstützung der
Stadt für von Entmietung betroffenen Mieter*innen. Auch hier muss ich einige Dinge voranstellen.
Zum Ersten. Sowohl die Stadtverwaltung als auch
die Stadtpolitik haben ein zentrales Interesse an
S e i t e | 29
ausreichenden und auch finanziell angemessenen Wohnmöglichkeiten für alle Bevölkerungsteile
unserer Stadt. Mit Blick auf die aktuelle Wohnungsmarktentwicklung setzt die Stadt verschiedene wohnungspolitische Instrumente ein - das
steht heute auch auf der Tagesordnung -, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. neu zu
schaffen. Das reicht von Wohnungsbauförderprogrammen, die vonseiten des Landes Sachsen seit
April 2017 aufgelegt werden - das erste Drei-Jahres-Programm ist jetzt in der Umsetzung: mit
Wohnraum zu preisgünstigeren Mieten, als es im
Neubau möglich ist -, über Beratungsansätze der
Mietergemeinschaften im Netzwerk „Leipziger
Freiheit“ bis hin zu rechtlichen Instrumenten, beispielsweise der Kappungsgrenzenverordnung,
die im Februar 2018 vom Freistaat für die Stadt
Leipzig erlassen worden ist. In Vorbereitung sind
weiterhin soziale Erhaltungssatzungen; das haben Sie sicherlich schon aus der Zeitung entnommen.
Zum Zweiten. Ein unfairer, gegebenenfalls auf
Verdrängung gerichteter Umgang mit Mietern
durch einzelne Eigentümer wird von der Stadtverwaltung außerordentlich bedauert und in keiner
Weise gebilligt - ohne dass ich damit zu Ihrem
konkreten Fall Stellung nehmen möchte, da ich
dies in der Sache nicht kann und es letztlich eine
Sache von Gerichten ist, zu entscheiden, wo im
privaten Mietrecht zulässige Grenzen überschritten wurden und wo nicht.
Nun zu Ihren Fragen. Zur Frage 1. Die Möglichkeit
der Stadtverwaltung, von Wohnungskündigungen
betroffene Mieter*innen zu unterstützen, sind extrem begrenzt. Das Verhältnis von Eigentümern
und Mietern ist in dem Zivilrecht zugehörigen
Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt, während die Stadtverwaltung hoheitlich nur
im öffentlichen Recht und nicht im privaten Zivilrecht handeln kann. Sie ist also weder in den Mietverhältnissen ein Vertragspartner, noch ist sie Teil
eines möglichen Rechtsmittels. Dies umfasst
auch die von Ihnen angesprochene städtische
Schlichtungsstelle für wohnungsrechtliche Angelegenheiten, die zwar beantragt war, zu der aber
im Juni 2015 von der Ratsversammlung folgender
Beschluss gefasst worden ist. Ich zitiere:
Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden
kann. Für allgemeine Mietstreitigkeiten
soll die Institution der Friedensrichter
(Schiedsstellen) stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Zitatende. - Die Errichtung einer Schlichtungsstelle ist insofern nicht vorgesehen.
Einerseits soll die Stadt Leipzig als Herausgeberin
des Mietspiegels, der Betriebskostenbroschüre,
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
des Heizspiegels sowie des schlüssigen Konzepts zur Herleitung angemessener Kosten für die
Unterkunft Neutralität wahren. Andererseits bestehen für Mieter und Vermieter Beratungs- und
Vertretungsangebote durch den Mieterverein
Leipzig e. V., die Verbraucherzentrale Sachsen
e. V. oder Haus & Grund e. V., die in Mieter-Vermieter-Konflikten beraten und unterstützen.
Um Mieter künftig besser vor bewusstem Missbrauch bei Ankündigung oder Durchführung von
Modernisierungsmaßnahmen zu schützen, wurde
in den vom Bundeskabinett gerade verabschiedeten Entwurf des Mietpreisanpassungsgesetzes
ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz gegen den Vermieter aufgenommen wie auch eine
mit einer Geldbuße bewehrte Ordnungswidrigkeit
in Fällen eines Herausmodernisierens. Voraussichtlich zum 01.01.2019 soll dieses neue Gesetz
in Kraft treten. Ich hoffe, dass es kommt.
Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig tritt selbst nicht als
Bauherr oder Vermieter von Mietwohnraum auf.
Sie kann nur in dem ihr rechtlich zugewiesenen
Rahmen für betroffene Akteure des Wohnungsmarktes gestaltend agieren, um dieses Ziel zu erreichen.
Mittelbar ist die Stadt als Eigentümerin der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft LWB auch selbst
Akteur, über diesen Umweg. Für die LWB hat der
Stadtrat daher eigene, auch diese Zielstellungen
berücksichtigende Eigentümerziele beschlossen.
Die LWB hält im Leipziger Süden daraufhin mehr
als 33 Prozent ihrer dort befindlichen Bestände im
KdU-fähigen Segment, also im untersten Preissegment, vor. Über aktuelle Vermietungsangebote können sich Interessenten bei der Zentralvermietung oder die VermietungsApp der LWB informieren.
Leerstehende Bestände der LWB gibt es im
Leipziger Süden allerdings derzeit nur in mittelfristig zur Sanierung vorgesehenen Gebäuden. Es
gibt aber andere Bereiche der Stadt, in denen
noch Wohnungen leerstehen und zur Vermietung
bereit sind. Grundsätzlich ist es der LWB wie der
Stadt jedoch nicht möglich, für alle derzeit in privaten Wohnungsbeständen beheimateten Mieter
mit KdU-fähiger Miete Ersatzwohnungen anzubieten. Man muss auch wissen: Um eine solche
Wohnung zu bekommen, muss man tatsächlich in
das Segment „Kosten der Unterkunft“ fallen.
Zur Frage 3. Als einzig mögliches bauordnungsrechtliches bzw. planungsrechtliches Instrument
prüft die Stadt Leipzig derzeit den Einsatz von sozialen Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Baugesetzbuch in Teilgebieten von Leipzig. Diese werden häufig auch als Milieuschutzsatzungen bezeichnet. Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungssatzung bedürfen sämtliche Rückbau-
S e i t e | 30
maßnahmen sowie alle baulichen und Nutzungsänderungen eines Grundstücks einer Genehmigung.
Eine soziale Erhaltungssatzung ist ein städtebauliches Instrument, das allerdings nicht dem individuellen Mieterschutz dient. Es geht dabei generell
um den Erhalt der Zusammensetzung der Bevölkerung. Das heißt: Die Satzung wirkt nur indirekt
mieterschützend, weil sie die Möglichkeit des Immobilieneigentümers zur baulichen Veränderung,
sprich: Aufwertung, des Wohngebäudes in gewissem Sinne beschränkt.
Allerdings: Genehmigungsfrei sind alle Maßnahmen, die der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards dienen. Modernisierungen,
die über die Herstellung eines zeitgemäßen Standards hinausgehen, können über dieses Instrument also unterbunden werden. Eine soziale Erhaltungssatzung schützt aber nicht vor Modernisierung. Zielstellung einer sozialen Erhaltungssatzung ist es, die Zusammensetzung der Bevölkerung zu erhalten. Zusätzlich können Einschränkungen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen festgelegt werden.
Ein entsprechendes Entscheidungspapier zum
Einsatz sozialer Erhaltungssatzungen liegt bereits
vor und wird der Ratsversammlung demnächst
zur Entscheidung vorgelegt werden.
Oberbürgermeister Jung: Auch Sie haben der
Möglichkeit der Nachfrage.
Zigan (Einwohner): Sehr geehrte Damen und
Herren! Danke, dass ich hier sprechen darf. - Ich
habe noch zwei Fragen. Was spricht denn gegen
eine Wiedervermietung der zahlreich leerstehenden, unsanierten LWB-Häuser in der Südvorstadt
und in Connewitz? Warum werden diese Häuser
nicht so hergerichtet, dass sie zu KdU-fähigen
Preisen wiedervermietet werden können?
Bürgermeisterin Dubrau: Dieses Thema ist
schon mehrfach behandelt worden, auch in diesem Gremium hier. Diese Gebäude befinden sich
in einem baulich schlechten Zustand. Insbesondere die Infrastruktur dieser Gebäude, konkret:
die Elektro- und Sanitäranlagen sind in einem
schlechten Zustand. Es wäre mit sehr hohen Kosten verbunden, eine Einzelwohnung wiedervermietbar zu machen. Dafür müssten Sanitär- und
Elektroleitungen im gesamten Gebäude komplett
neu verlegt werden. Allerdings würde diese Wohnung nur so lange vermietet, bis anderswo eine
frei wird. Insofern hat die Wohnungsbaugesellschaft die Entscheidung getroffen, die auch im
Aufsichtsrat bestätigt worden ist, eine komplexe
Sanierung des gesamten Hauses vorzunehmen
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
und dafür das Haus Stück für Stück freizuziehen,
also nicht mit Zwang, dass alle auf einmal ausziehen müssen, sondern Wohnung für Wohnung. Ist
dies erfolgt, wird das Haus komplett saniert.
Zigan (Einwohner): Danke. - Ich habe noch eine
Frage: Führt die LWB eine Statistik zu KdU-fähigen Wohnungen in den einzelnen Stadtteilen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde sagen, ja.
Zigan (Einwohner): Okay. - Danke.
Hennig (Einwohner): Guten Tag! Ich bin heute in
Vertretung für Frau Schreiter da. Mein Name ist
Hennig. - Ich habe noch eine Nachfrage zur Antwort auf die Frage 2. Wie beurteilt die Stadt die
Situation in der Hardenbergstraße 6, wo die LWB
mit einer Warmmiete von 1.330 Euro fast 80 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts einer
Leipzigerin verlangt? Nur zur Erinnerung: Das
monatliche Durchschnittsgehalt in Leipzig liegt bei
1.700 Euro. Wie hoch sollte Ihrer Meinung nach
der Anteil der Miete am monatlichen Einkommen
sein?
Bürgermeisterin Dubrau: Das kann man so pauschal nicht beantworten. Die Wohnungsbaugesellschaft ist als Gesellschafterin Eigentümerin
der Wohnung. Sie ist angehalten, ihre Wohnungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu sanieren, zu erhalten und auch neu zu bauen. In Ihrem Portfolio hat sie einen sehr großen Anteil an
KdU-Wohnungen und Wohnungen im unteren
Preissegment, die sie teilweise auch anbietet,
selbst wenn diese nicht mehr so gut auf dem
Markt laufen.
Sie hat auch einige wenige Wohnungen, die komplett modernisiert sind und aufgrund der entsprechenden Modernisierungsumlage in das teurere
Segment fallen. Das ist das natürliche Recht einer
Gesellschaft. Zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit: Gerade jetzt, wo so viel neu gebaut wird, ist
es notwendig, dass ein ganz kleiner, ein wirklich
verschwindend kleiner Teil auch in diesem Segment vermietet wird. Insgesamt liegen die Mieten
der Wohnungsbaugesellschaft aber unter der
Durchschnittsmiete, die wir in Leipzig haben.
Hennig (Einwohner): Okay. - Noch eine zweite
Nachfrage, die auf Ihre Antwort auf die Frage 3
abzielt. Sie hatten die soziale Erhaltungssatzung
schon angesprochen. Dazu meine Frage: Gibt es
Bestrebungen, eine soziale Erhaltungssatzung
S e i t e | 31
auch für Connewitz oder die Südvorstadt zu erlassen? Falls das bisher nicht diskutiert wurde, frage
ich: Warum wurde das bisher nicht diskutiert?
Bürgermeisterin Dubrau: Es gibt ein Screening
für die Gesamtstadt. Darauf basierend wurde herausgearbeitet, für welche Gebiete der Stadt ein
Bedarf bestehen könnte. Wenn die Diskussion
hier im Stadtrat zum Abschluss gekommen ist,
wird es eine vertiefende Untersuchung dieser Gebiete geben, in der auf Grundlage statistischer
Zahlen genau festgestellt wird - das hat nicht mit
Wollen oder Nichtwollen zu tun -, in welchen Gebieten der Stadt der größte Bedarf besteht. Da
das noch nicht stattgefunden hat, kann ich Ihnen
die genauen Gebiete noch nicht benennen.
Hennig (Einwohner): Okay. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Weil wir die Frage der Milieuschutzsatzungen tatsächlich schon eine Weile
hier im Rat diskutieren: Können Sie uns sagen,
wann uns dazu eine Vorlage im Stadtrat erreichen
wird? Das hängt ja auch mit den wohnungspolitischen Instrumenten, die heute auf der Tagesordnung stehen, zusammen. Wir haben dazu einen
Änderungsantrag gestellt. Wann wollen Sie uns
das vorlegen? - Das ist meine erste Frage.
Die zweite Frage. Sie haben eben die Verschärfung der Mietpreisbremse angesprochen. Ich
glaube, unter diesem Titel läuft ja all das, was auf
Bundesebene zu Mieterschutzrechten geplant ist.
Momentan steht in der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts: Man will die Mietpreisbremse, weil unwirksam, nicht beantragen. - Wenn diese jetzt allerdings verschärft wird,
wirkt sie ja vielleicht doch. Hat sich die Meinung
der Stadtverwaltung diesbezüglich inzwischen
geändert? Wird man sie beantragen, oder hält
man weiter an der Meinung fest, die in der Fortschreibung steht?
Bürgermeisterin Dubrau: Zu Ihrer ersten Frage.
Die Vorlage wird in der nächsten Stadtratssitzung
auf der Tagesordnung stehen.
Zur zweiten Frage. Wir können nur von dem ausgehen, was im Gesetz steht. So wie das Gesetz
jetzt formuliert ist, halten wir die Mietpreisbremse
für unwirksam. Auch die großen Parteien haben
festgestellt, dass sie unwirksam ist. Sobald eine
Neufassung des Gesetzes vorliegt, werden wir
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
diese natürlich prüfen. Dann wird sich herausstellen, ob wir die Mietpreisbremse beantragen oder
nicht.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine Nachfrage. Ich hatte sie schon in der ersten Lesung im
Ausschuss gestellt; sie wurde dort aber nicht beantwortet. Ich hatte schon dort nachgefragt:
Macht es dann nicht Sinn, die jetzt noch unwirksame Mietpreisbremse zu beantragen? Wir müssen sie ja nach wie vor beim Land beantragen.
Das heißt: Wenn wir sie beantragen, gehen wieder anderthalb Jahre ins Land, bis sie tatsächlich
kommt; anderthalb Jahre mindestens, wie ich das
Land kenne. Daher meine Frage: Macht es dann
nicht Sinn, die jetzt unwirksame Mietpreisbremse
zu beantragen in der Vorausschau, dass dann die
neue, wirksame zügiger bei uns eingeführt werden und damit auch schneller greifen kann?
Bürgermeisterin Dubrau: In den Städten, wo die
Mietpreisbremse jetzt angewendet wird, hat sie eher das Gegenteil erzeugt. Das ist nicht das, was
wir uns für Leipzig wünschen. - Das zum Ersten.
Gelegentlich gehen Verfahren auch mal sehr
schnell. Es wäre, glaube ich, kontraproduktiv, die
Mietpreisbremse jetzt zu beantragen und eine Bestätigung nach der alten Gesetzgebung zu bekommen. Lassen Sie uns doch abwarten, bis der
Wortlaut der Neufassung vorliegt! Wenn denn der
Nachweis der Wirksamkeit geführt werden kann,
können wir immer noch mit dem Verfahren, das
dann ermöglicht wird, zielgerichtet einen Antrag
stellen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Ich will auf das
Thema Entmietung zurückkommen. Es geht um
die Thierbacher Straße, von der schon seit längerer Zeit in der Öffentlichkeit zu hören und zu lesen
ist. Meine Frage an die Verwaltung: Haben Sie
sich einmal mit dem Eigentümer zusammengesetzt, und, wenn nein, könnte die Stadtverwaltung
mal das Gespräch mit dem Eigentümer suchen?
Das Thema Entmietung steht ja heute nicht zum
ersten Mal auf der Tagesordnung. Wir müssen
versuchen, bei dem Thema eine gewisse Vermittlungskompetenz zu entwickeln. Wenn wir dort mit
der Autorität der Stadt Leipzig auftreten, ist das
vielleicht doch noch etwas anderes, als wenn ein
Mieter mit einem vom Mieterverein vermittelten
Rechtsanwalt ankommt. Eigentümer, die zu solchen Mitteln greifen, müssen sehen, dass ihnen
auf die Finger geschaut wird, was sie da tun.
S e i t e | 32
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte versucht,
sehr ausführlich darzustellen, dass wir uns hier im
öffentlichen Recht befinden. Über das öffentliche
Recht habe ich keine Chance, an der Stelle tatsächlich etwas durchzusetzen. Die einzige Möglichkeit wäre über den Milieuschutz, die Kappungsgrenze oder Ähnliches. Ich meine, sicherlich kann man sich alle Vermieter mal an den
Tisch holen. Aber wir haben wirklich Hunderte solcher Anträge. Die Möglichkeit sehe ich zumindest
in der Bauabteilung nicht.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Meine erste Frage
geht in eine ähnliche Richtung. - In letzter Zeit gab
es zum Beispiel Entmietungen in der Jahnallee, in
der Bernhard-Göring-Straße, in der Könneritzstraße, in der Karl-Heine-Straße, in der Thierbacher Straße. Es gibt sicher noch diverse andere
Beispiele, wo in Privatmietverhältnissen Entmietungen stattfinden.
Frau Dubrau, Sie haben die begrenzten Möglichkeiten der Stadt dargestellt. Aber eine Stadtverwaltung muss auch für die Menschen da sein, die
in privatrechtlichen Mietverhältnissen leben. Es
muss Instrumente oder zumindest Kommunikation geben.
Das Beispiel Thierbacher Straße ging ja hinlänglich durch die Presse; es wurde auch im Vortext
dieser Anfrage angeführt. Man muss sich das
wirklich mal vor Augen führen: Da ist das Dach
abgebaut. Da sind die Essen abgebaut. Da müssen Leute ihre Wohnungen räumen. Das ist gerichtlich nicht zu stoppen.
Ich erwarte schon, dass auch die Stadt ein Auge
darauf hat und nach geeigneten Instrumenten
sucht. In eine Frage verpackt: Verfolgt die Stadt
Leipzig über Medienveröffentlichungen die ganz
verschiedenen Entmietungsfälle, die es gibt? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage zielt auf KdU-fähigen Wohnraum. Das war in der Debatte zur Einwohneranfrage von LWB-Mieter*innen im Leipziger Süden
schon einmal Thema hier. Ich hatte damals darum
gebeten, dass das für den Leipziger Süden ortsteilgenau aufgeschlüsselt wird. Konkret: Wie viel
KdU-fähigen Wohnraum gibt es in Connewitz, in
der Südvorstand, in Lößnig usw.? Gibt es in den
Schwerpunktgebieten der Gentrifizierung, in der
Südvorstadt und in Connewitz, genug KdU-fähigen Wohnraum? Ich würde Sie bitten, das zumindest für die LWB ortsteilgenau aufzuschlüsseln
und das nachzureichen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Bürgermeisterin Dubrau: Zur zweiten Frage. Ja,
es gibt im Südbereich genügend KdU-fähige
Wohnungen. Das hat die LWB noch einmal dargestellt.
Zur ersten Frage kann ich mich eigentlich nur wiederholen. Die Stadt Leipzig hat an dieser Stelle
keine Möglichkeit, etwas zu erreichen. Das müssen die Mieter tatsächlich selber machen. Der Gesetzgeber hat ihnen die Verantwortung und die
Möglichkeit dazu gegeben. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Ich meine, man weiß
doch, wie Eigentümer und Vermieter mit Mietern
umgehen: Sie bieten ihnen eine andere Wohnung
an und legen noch eine kleine Umzugspauschale
obendrauf, und schwuppdiwupp sind viele ausgezogen. Wenn sich die Mieter zusammenschließen, die Beratungsmöglichkeiten des Mietervereins nutzen und gemeinsam vor Gericht ziehen
würden, hätten sie bestimmt eher eine Chance, in
ihrem Haus zu bleiben. Wenn aber nur noch einer
da ist, ist das häufig sehr schwierig.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Frau Dubrau, erlauben Sie mir ein paar Nachfragen zu städtebaulichen Instrumenten. Geben Sie mir recht, dass im
Anwendungsbereich einer Erhaltungssatzung es
sein kann, dass Sie zur Durchsetzung der Ziele
Vorkaufsrechte ausüben oder sogar zu Enteignungsmaßnahmen greifen müssten? Geben Sie
mir recht, dass Vorkaufsrechte und Enteignungsmaßnahmen grundsätzlich nur dann wirksam
durchsetzbar sind, wenn es dazu auch Haushaltspositionen gibt, die das vorsehen? Wo finden wir
im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 einen entsprechenden Kostenvoranschlag dafür?
Bürgermeisterin Dubrau: Es gibt bisher nur eine
Stadt in Deutschland - zumindest ist mir nur eine
bekannt -, die das Thema so weit treibt, dass tatsächlich eine Enteignung stattfindet, und das ist
Berlin, genauer: der Bezirk Berlin-Friedrichshain/
Kreuzberg. Diese Beispiele werden Sie sicher
auch kennen. Der Bezirk hat inzwischen eine Vielzahl von Gebäuden aufgekauft und zeigt damit Eigentümern, dass die Stadt diese Möglichkeit tatsächlich nutzt, wenn ein Eigentümer eine Sanierung in finanziell vernünftigen Relationen ablehnt.
Die Aufwendungen eines Eigentümers für eine
Sanierung müssen natürlich gedeckt sein, sie
muss ihm Gewinn in Form einer Wertsteigerung
seines Eigentums bringen, aber er muss eben
auch die Leistungsfähigkeit der Mieter berücksichtigen. Viele Eigentümer halten sich daran. Es
sind Einzelfälle, wo das nicht funktioniert.
S e i t e | 33
Wie Sie wissen, sind wir im Moment in der Diskussion zur Erhaltungssatzung. Wir werden in der
nächsten Stadtratssitzung über dieses Thema
diskutieren. Wenn das genaue Screening vorliegt,
werden wir gemeinsam, der Stadtrat und die Verwaltung, festlegen, wie weit wir mit unseren Instrumenten tatsächlich gehen.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Wenn ich an Ihre
Ausführungen anknüpfen darf: Halten Sie die
Maßnahmen, die Sie vorgeschlagen haben, tatsächlich für erfolgversprechend?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich sage einmal so: Es
gibt schärfere Schwerter. Aus Sicht der Fachleute,
die sich mit diesem Instrument schon seit längerer
Zeit und in ganz Deutschland beschäftigen, kann
es gerade in Bereichen, wo ein besonders großer
Druck herrscht, tatsächlich mietdämpfend wirken.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Können Sie uns
erfolgreiche Beispiele dafür benennen?
Bürgermeisterin Dubrau: Die Münchner wenden dieses Instrument schon seit sehr langer Zeit
in Teilbereichen an. Es gibt gegenwärtig in Berlin
sehr erfolgreiche Beispiele. Es gab in der Vergangenheit, als noch Obergrenzen galten - das werden Sie sicher wissen -, Hunderte von Häusern in
Erhaltungssatzungsgebieten, bei denen zivilrechtliche Verträge zwischen Mieter und Vermieter den langfristigen Schutz für die Mieter sichergestellt haben.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Geben Sie mir
recht, dass gerade in Berlin dieses Instrument als
Druckmittel genutzt worden ist, obwohl aufgrund
der Haushaltslage dort überhaupt keine Möglichkeit zum Ankauf und zur Ausübung von Vorkaufsrechten bestanden hat und damit der Versuch unternommen worden ist, diese Vereinbarung, die
Sie eben angesprochen haben, durchzusetzen?
Bürgermeisterin Dubrau: Sie können das als
Druckmittel bezeichnen. Wenn ein Kriterium festgelegt ist, was bei der Sanierung einer Wohnung
nicht zulässig ist, und ein Eigentümer genau das
beantragt, dann wird das nicht genehmigt. Es ist
aber immer das genehmigt worden - das kenne
ich auch aus anderen Städten -, was dem zeitgemäßen modernen Standard einer heutigen Wohnung entspricht. Also: Es musste keiner die Ofenheizung behalten, es musste keiner weiterhin auf
halber Treppe aufs Klo gehen. Eigentümer konnten eine moderne Heizung und ein Badezimmer
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
einbauen und unter bestimmten Bedingungen
auch einen Aufzug.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Halten Sie es für
legitim, solche Mittel anzuwenden und durchzusetzen?
S e i t e | 34
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau. - Ich denke, das Thema ist noch längst
nicht zu Ende diskutiert und wird uns weiter beschäftigen. Im Oktober werden wir uns in einem
Verwaltungsstandpunkt zu den Anträgen positionieren und die Diskussion hier fortsetzen.
8.5 Kurze Südabkurvung (VI-EF-06273)
Einreicher: Andreas Th. Müller
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, ich
finde, Sie sollten dieses Gespräch im Fachausschuss fortsetzen.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ich hole das
nach.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist auch für Bestandsmieter vernünftig, wenn
in ihrer Wohnanlage abschnittsweise saniert wird,
weil die Mieter vor Beginn der Sanierung innerhalb der Wohnanlage umziehen können und erst
nach Ende der Sanierung weiterer Zuzug erfolgt.
Damit wird vermieden, dass Mieter während einer
Sanierung von dort vertrieben werden.
Ein Zweites. Hat es in der Hardenbergstraße 2-6
möglicherweise Zusammenlegungen von Wohnungen gegeben? Soweit mir bekannt, gab es
dort sehr kleine 2-Raum-, maximal 3-Raum-Wohnungen. In der Südvorstadt soll es ja auch familiengerechte Wohnungen geben.
Es gibt immer wieder Anfragen, ob es möglich ist,
an Mietergemeinschaften zu verkaufen. Ist es
richtig, dass es die Strategie der LWB ist, insbesondere in den Gebieten, wo sie nur geringe Wohnungsbestände und nur wenige bezahlbare Wohnungen hat, nicht zu verkaufen?
Bürgermeisterin Dubrau: Die LWB hält sich an
die vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerziele.
Der Gesellschafter hat sie beauftragt, genau das,
was Sie eben dargestellt haben, zu tun. Es ist das
Tagesgeschäft der Wohnungsbaugesellschaft,
solche Umzüge zu organisieren, abschnittsweise
zu modernisieren, auch kleinere Wohnungen zusammenzulegen, allerdings nur einige wenige,
weil nicht nur große, sondern auch kleine Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt fehlen. Wenn
der Aufwand nicht zu groß ist, tatsächlich familiengerechte Wohnungen herzustellen, macht die
Wohnungsbaugesellschaft das auch.
Herzlich willkommen, Herr Müller! - Kollege Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Müller! Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich will die ersten drei Fragen im Zusammenhang beantworten; denn sie beziehen sich
aus Sicht der Verwaltung auf Ratsbeschlüsse, insbesondere auf die vom 24. Februar 2010 und vom
19. Januar 2011.
Durch den Ratsbeschluss im Jahr 2010 wurde die
Stadtverwaltung beauftragt, sich in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, dass die Inbetriebnahme der alternativen kurzen Südabkurvung ausgesetzt und die kurze Südabkurvung bei
Ostwindwetterlage komplett abgeschafft wird. Die
Stadtverwaltung hat diesen Auftrag umgesetzt.
Der Antrag der Stadt in der Fluglärmkommission
wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt.
Bereits im Jahr 2007 hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine
Aussetzung der kurzen Südabkurvung und Prüfung der Rechtmäßigkeit der Flugroute veranlasst
und mit Schreiben vom 22. April 2008 die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur Festlegung der kurzen Südabkurvung in Richtung Ost als Tagabflugroute bestätigt.
Im Jahr 2016 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Klage des anerkannten Naturschutzvereins Grüne Liga Sachsen e. V. zur Festlegung von Flugverfahren zur kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle abgelehnt. Die
Abweisung umfasste auch den inhaltlichen Antrag
der Stadt Leipzig auf Feststellung der Nichtigkeit
der Abflugverfahren zur kurzen Südabkurvung,
wozu der Stadtrat mit Ratsbeschluss im Juli 2014
die Verwaltung beauftragte.
Aufgrund der fehlenden Erfolgsaussichten sind
aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung aus Sicht der
Stadtverwaltung geplant. Allerdings - wir kennen
uns ja aus dem Dialogforum Flughafen - wird die
Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Tätigkeit in der
Fluglärmkommission insbesondere auch immer
wieder darauf Acht geben, dass die kurze Südabkurvung nur im Tagzeitraum und unter Beachtung
der Tonnagebegrenzung geflogen wird.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
In der Ratsversammlung vom 19. Januar 2011
wurde der Oberbürgermeister zudem beauftragt,
sich mit allem Nachdruck in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, den aktiven Lärmschutz
am Flughafen Leipzig/Halle durch die erarbeiteten
Maßnahmen nachhaltig zu verbessern.
In Umsetzung dieses Beschlusses wurde am
7. Dezember 2012 seitens der Stadt Leipzig ein
entsprechender Maßnahmenkatalog als Antrag in
die 41. Sitzung der Fluglärmkommission eingebracht. Wie bereits mehrfach berichtet, handelt es
sich bei den Maßnahmen unter anderem um
Bahnnutzungsstrategien, lärmoptimierte An- und
Abflugverfahren, Prüfung von Möglichkeiten zur
Durchführung von Rollbewegungen der Flugzeuge am Boden im Nachtzeitraum durch Flugzeugschlepp sowie Verbesserung von Lärmschutzwänden zum Schutz vor Bodenlärm.
Seit dem Jahr 2012, auch regelmäßig berichtet,
werden die Maßnahmen des Leipziger Antrags in
der Fluglärmkommission diskutiert und erfahren
abschnittsweise Umsetzung:
Seit dem 16. Oktober 2014 gilt das kontinuierliche
Sinkflugverfahren.
Seit Dezember 2015 findet ein Probebetrieb mit
dem „Point Merge“-Anflugverfahren statt. Schon
aus diesem „Point Merge“-Anflugverfahren ist ableitbar, dass die südlichen Stadtgebiete in Leipzig
entsprechend entlastet sind. Über die Einführung
in den Regelbetrieb entscheidet die Deutsche
Flugsicherung nach Ende des Probebetriebs.
Eine weitere langfristig angelegte Maßnahme zur
Reduzierung der Lärmbelastung, die auf den Antrag der Stadt zurückgeht, sind die im November
2015 auf Schkeuditzer und Leipziger Flur begonnenen Anpflanzungen für einen Hochwald.
Offen ist derzeit noch die Änderung der nächtlichen Nutzung der beiden Start- und Landebahnen
am Flughafen Leipzig/Halle. Die Diskussion zur
Bahnverteilung ist wesentlicher Schwerpunkt der
Beratungen in der Fluglärmkommission. Es wurden verschiedene Bahnnutzungsvarianten erarbeitet und analysiert. Im Ergebnis konnte die
Kommission nur folgender Variante zustimmen:
Nach Norden abfliegende Flugzeuge sollen
nachts bei Ostbetrieb von der Nordbahn starten.
Momentan wird dazu ein Umsetzungskonzept von
den Systempartnern Flughafen, Deutsche Flugsicherung und DHL erarbeitet. Auch hier wird die
Stadt im Rahmen der Fluglärmkommission immer
wieder nachhaken.
Zur vierten Frage. Bei den Flugzeugen des Typs
„Antonov 12“ handelt es sich um Luftfahrzeuge,
welche nach Maßgabe der international verbindlichen Regelungen zum Verkehr zugelassen sind.
Die luftrechtliche Genehmigung des Flughafens
S e i t e | 35
umfasst eine Betriebspflicht. Nach deren Maßgabe können alle nach den internationalen Regeln zum Betrieb zugelassenen Luftfahrzeuge
den Flughafen Leipzig nutzen.
Ich könnte noch Etliches dazu ausführen, möchte
es aber an dieser Stelle dabei bewenden lassen.
Nur so viel: Es gibt derzeit aus Sicht des Flughafens, aber auch aus Sicht der Stadt keine rechtlichen Möglichkeiten für eine Betriebsuntersagung
der Antonov 12 am Flughafen Leipzig-Halle.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön.
Müller (Einwohner): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Herr Bürgermeister Rosenthal, ich
möchte mich zuerst bei Ihnen für die Beantwortung der Fragen bedanken. Ich weiß auch persönlich, dass Sie sich seit Jahren engagiert für dieses
Thema einsetzen; unbestritten. Nur: Das Ergebnis ist null.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass für das Thema
Südabkurvung folgender Stand gilt: Keiner will
sie, keiner braucht sie, aber alle nutzen sie. Und
das ist nicht hinnehmbar. - Ich will das jetzt nicht
ausweiten. Ich denke, Sie persönlich und auch
der Herr Oberbürgermeister bleiben an dem
Thema dran. Es gibt ja in diesem Jahr noch einige
größere Runden, wo wir hoffentlich gemeinsam
zum Ziel kommen. Das ist ja unser gemeinsames
Interesse.
Es gibt eine neue Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Thema Fluglärm. Mir ist es ein Bedürfnis, sie Ihnen, Herr Oberbürgermeister, und auch
Ihnen, Herr Bürgermeister Rosenthal, heute hier
persönlich zu überreichen und wünsche uns gemeinsam viel Erfolg auch in diesem Jahr. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, Herr Müller, der Deutsche Bundestag bleibt auch nicht untätig in dieser Frage; denn er hat sich klar positioniert. Gucken wir mal, was da noch passiert!
Herr von der Heide hat sich gemeldet. Bitte.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Rosenthal, habe ich Sie richtig verstanden, dass zur Durchsetzung der Einhaltung der
Regularien für die kurze Südabkurvung - Stichworte „Tonnage“ und „Tageszeitraum“ - das Dialogforum der richtige Ort ist? Ich hoffe doch, es
gibt schärfere Schwerter.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Von daher würde mich interessieren: Was tut die
Stadt Leipzig, um das zu überwachen oder die
nicht sachgemäße Nutzung zu unterbinden? Sie
hatten gesagt: im Rahmen der Arbeit im Dialogforum. Das scheint mir nicht das richtige Forum zu
sein, um gegen Verstöße vorzugehen.
Bürgermeister Rosenthal: Ich glaube, da haben
Sie mich missverstanden. Ich hatte gesagt: im
Rahmen der Tätigkeit in der Fluglärmkommission.
In der Flugkommission werden alle Flüge über die
Südabkurvung vorgetragen und ausgewertet,
auch diejenigen, die sich außerhalb des Regelverfahrens befinden. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Man
muss natürlich fairerweise sagen: Der Einzelfall
ist zulässig, wenn sich aus dem Flugverfahren
heraus die Notwendigkeit ergibt, die kurze Südabkurvung zu befliegen. Die Fluglärmkommission
kann das im Ergebnis auch nur zur Kenntnis nehmen. - Dafür gibt es eine Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, nämlich das SMWA. Es hat wunderbare Broschüren zum Thema Lärm herausgegeben.
Oberbürgermeister Jung: Dialogforum und
Fluglärmkommission sind zwei verschiedene Gremien; aber ich denke, das wissen Sie.
Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Liebe Stadtratskollegen!
Am Anfang folgende Einlassung: Ich empfehle
Ihnen, sich mal ein Video auf Ihrem Laptop anzuschauen, das zeigt, wie ein Flugzeug der Cavok
Air vom Typ An-12 startet. Im Regelfall sind Flugzeuge dieses Typs voll beladen mit militärischem
Gerät. Sie fliegen nach Nordafrika. Sie fliegen extrem tief, eben weil sie so schwer beladen sind und
deshalb nur langsam steigen können. Ich empfehle Ihnen wirklich mal einen Blick auf die Bilder.
Jetzt zu meiner ersten Frage. Herr Rosenthal, die
genannte Cavok Air fliegt regelmäßig vom Flughafen Leipzig ab. Die Flugzeuge kurven aber nicht
über Böhlitz-Ehrenberg und fliegen dann raus in
Richtung Grünau, wie die Südabkurvung regulär
geflogen wird, sondern sie ziehen regelmäßig
quer über das Stadtgebiet. Haben Sie keine Sicherheitsbedenken, wenn Maschinen, die etwa in
meinem Alter sind und deshalb vielleicht nicht
mehr ganz so solide sind, voll beladen mit militärischem Gerät quer über das Stadtgebiet fliegen?
Meine zweite Frage geht an Sie, Herr Oberbürgermeister. Wäre es denkbar, dass Sie im Sinne der
Petition im Bundestag mal gemeinsam mit dem
Wirtschaftsminister in Richtung Bundesverkehrsministerium in Berlin intervenieren und Ihre Sicht,
Ihre Stellungnahme und die Mehrheitsmeinung
S e i t e | 36
des Stadtrats in Berlin vortragen zum Thema Südabkurvung, also im Bundesverkehrsministerium
etwas mehr die Leipziger Interessen vertreten?
Bürgermeister Rosenthal: Ich habe eine persönliche Meinung zu militärischem Fluggerät; die
tut hier aber nichts zur Sache. - Für Flugrouten ist
die Stadt Leipzig nicht zuständig. Die zuständige
Behörde dafür ist insbesondere die Deutsche
Flugsicherung und die Flugaufsichtsbehörde des
Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr. Vielleicht richten Sie dort Ihre
Petition mal hin. Wir als Stadt Leipzig sind Teil der
Fluglärmkommission, aber auch nicht mehr.
Oberbürgermeister Jung: Mir liegen noch drei
Wortmeldungen vor: von Herrn Rothkegel, Frau
Ziegler und Herrn Müller. Danach sollten wir zum
Schluss der Debatte kommen. Die Zeit dafür ist
eigentlich schon jetzt abgelaufen.
Stadtrat Rothkegel (CDU): Das Flugzeug An-12,
das Herr Geisler eben genannt hat, ist ja nur ein
Beispiel von vielen. Ich finde es schon befremdlich und kann das nicht verstehen. Wir sind doch
einer der Gesellschafter des Flughafens Leipzig.
Hat denn der Flughafenbetreiber keinerlei Feingefühl für die Menschen, wenn er zulässt, dass so
ein Ding über das Stadtgebiet fliegen darf? Damit
erreicht er doch genau das Gegenteil, nämlich
dass alle frustriert sind über diesen Flughafen.
Wer schon mal gesehen hat, was das Ding für einen Dreck macht, wenn es über das Stadtgebiet
fliegt, weiß: Dieser Dreck kommt auf dem Boden
an. Es geht nicht nur um den Lärm, sondern auch
um den Dreck.
Ich verstehe nicht, warum wir als Gesellschafter
da nicht nachhaken. Wir können doch nicht alles
auf die Luftverkehrsbehörde abschieben. Wir haben eine Petition eingebracht, wir haben schon alles Mögliche versucht. Ich verstehe nicht, dass wir
als Gesellschafter keinen Einfluss haben, wer auf
unserem Flughafen startet und landet. Den müssten wir doch eigentlich haben.
Bürgermeister Rosenthal: Es reizt mich sehr,
mal etwas zur Gesellschafterstruktur des Flughafens zu sagen. Ich glaube, alle, die hier jetzt Krokodilstränen vergießen, sollten diejenigen ansprechen, die tatsächlich Gesellschafter des Flughafens sind und sich damals für den Ausbau des
Flughafens stark gemacht haben. Schon damals
war offensichtlich, dass nicht nur der Personen-,
sondern auch der Güter- und Frachtverkehr auf
dem Leipziger Flughafen zunehmen wird.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Die Stadt Leipzig verfügt über genau 2,1 Prozent
der Gesellschafterstimmen in der Mitteldeutschen
Flughafen AG. Wenn es uns allen wirklich ernst ist
mit dem Flugbetrieb am Flughafen, dann sollten
wir uns vielleicht noch mal zusammenfinden und
uns über das Thema Flughafen ehrlich austauschen. Das, was hier gerade passiert, ist nicht
ehrlich.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler.
Ortsvorsteherin Ziegler: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Herr Bürgermeister Rosenthal! Verehrte Stadträte! Ich habe mich hier als
Betroffene gemeldet. Es gibt mehrere Ortsteile im
Norden, die diese Südabkurvung zu ertragen haben. Keiner ist gegen den Flughafen, aber es ist
dringend erforderlich, dass es eine politische Antwort auf diese Maßnahmen gibt.
Hier wurde die Fluglärmkommission genannt.
Dort hat Leipzig nur eine Stimme. Anträge der
Stadt werden immer niedergestimmt. Das geht
einfach so nicht. Über das Dialogforum haben wir
erfahren, dass in Frankfurt nur Erfolge erzielt worden sind, weil das Thema politisch hoch gehängt
wurde. Dort sind Veränderungen erreicht worden.
Ich möchte Sie, Herr Oberbürgermeister, ganz
speziell ansprechen und bitten, diese politische
Verantwortung mit nach Dresden und nach Möglichkeit auch nach Berlin zu nehmen, dass hier
Veränderungen angeschoben werden müssen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie mich darauf antworten. Sie können ganz sicher sein, dass
ich im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit genau
das massiv einfordere. Allerdings muss ich immer
wieder feststellen, dass die Mehrheitsverhältnisse
sind, wie sie sind. Die Stadt Leipzig hält in der Tat
2,1 Prozent der Aktien. Das haben wir messerscharf erst diese Woche wieder erfahren, als es
um Personalien des Flughafens ging. Aber Sie
können sicher sein: Ich vertrete die Interessen der
Stadt Leipzig und versuche, die Umsetzung der
Stadtratsbeschlüsse immer wieder einzufordern.
Diese liegt aber nicht nur beim Flughafen.
Herr Müller, Sie haben das Schlusswort.
S e i t e | 37
und, wenn nicht, warum nicht? Wenn keine Teilnahme erfolgt ist: Hat die Stadt Leipzig eine Stellungnahme zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes abgegeben, und, wenn ja, wo ist diese
Stellungnahme einsehbar, und, wenn nicht, warum wurde keine abgegeben? - Danke.
Bürgermeister Rosenthal: Das kann ich nur im
Nachgang prüfen. Eine Einladung in den Deutschen Bundestag an mich oder Herrn Jung ist mir
nicht bekannt. Möglicherweise hat der Deutsche
Städtetag zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Inwieweit die uns erreicht hat, kann ich Ihnen jetzt aber
auch nicht sagen. Ich selbst habe keine Stellungnahme abgegeben, bin aber auch nicht dazu aufgefordert worden.
Müller (Einwohner): Nach meinem Kenntnisstand
sind vom interparlamentarischen Führungskreis
des Deutschen Bundestags alle Kommunen in
Deutschland frühzeitig angeschrieben und gebeten worden, den Termin am 12.09. wahrzunehmen und dort ihre Meinung kundzutun. Es wäre
verwunderlich, wenn die Stadt Leipzig - Bürgermeister Rosenthal: Herr Müller, ich kläre
das auf, ob uns eine Einladung zugegangen ist.
Ich werde Ihnen im Nachgang mitteilen, ob wir
dazu eingeladen worden sind und, im Falle wir tatsächlich eine Einladung dazu hatten, warum wir
nicht daran teilgenommen haben.
Müller (Einwohner): Okay. - Danke schön, Herr
Rosenthal.
Oberbürgermeister Jung: Ich schließe die Einwohnerfragestunde.
9
Petitionen
9.1
Petition nach § 12 Sächsische Gemeindeordnung zur Einrichtung von je zwei
iPad-Klassen an Leipziger Sekundarschulen und Gymnasien in kommunaler
Trägerschaft im Rahmen des Bund-Länder-Digitalpaktes (VI-P-05763-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-05763-VSP-01)
Müller (Einwohner): Gestatten Sie mir bitte noch
eine Nachfrage, Herr Rosenthal! - Der Deutsche
Bundestag hatte alle Kommunen in Deutschland
zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes am
12. September eingeladen. Meine Frage: Wer hat
vonseiten der Stadt Leipzig daran teilgenommen,
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sachverhaltsdarstellung und Beschlussvorschlag
des Petitionsausschusses liegen Ihnen vor. - Wird
das Wort gewünscht? - Wer folgt nicht dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.2
Petition nach § 12 Sächsische Gemeindeordnung zu einem demokratischen
Debattenforum am 13./14. Oktober 2018
in Leipzig zum Abschluss des Jahres der
Demokratie (VI-P-05766-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-05766-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Sachverhalt und Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegen Ihnen vor. - Wird das Wort
gewünscht? - Gibt es zum Beschlussvorschlag
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.3
Petition zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Wermsdorfer
Straße 1-36 (VI-P-05771-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.1 dazu VSP (VI-P-05771-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Gibt es Wortwünsche? - Wer folgt nicht dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.4 Bewerbung der Stadt Leipzig zur Kulturhauptstadt Europas für das Jahr 2025 (VIP-06149-DS-01)
Einreicher: Petitionsausschuss
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
10.1 Umfassende Bürgerbeteiligung im Rahmen des Ersatzneubaus Georg-SchwarzBrücken einschließlich Umbau Am Ritterschlößchen - VERWEISUNG (VI-WA06306)
Einreicher: SBB Altwest
Es ist vorgesehen, die Wichtige Angelegenheit in
die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung sowie
Stadtentwicklung und Bau und in die Stadtbezirksbeiräte Altwest sowie Böhlitz-Ehrenberg zu
verweisen. Gibt es weitere Verweisungswünsche? - Dann so verwiesen.
Wir fahren jetzt fort mit weiteren Anträgen zur Beschlussfassung.
17.8
S e i t e | 38
Sonderprogramm
Kunstrasenplätze
und Änderung Sportförderrichtlinie (VIA-05755-NF-03)
Einreicher: SPD-Fraktion
17.8.1 dazu ÄA (VI-A-05755-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.8.2 dazu VSP (VI-A-05755-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister! Sie werden sich vielleicht fragen,
warum wir den Antrag in dieser Neufassung jetzt
stellen und nicht bis zu den Haushaltsberatungen
warten. Das hängt schlicht und ergreifend mit der
Genese des Antrags zusammen. Der Antrag
wurde im April gestellt mit der Zielstellung, dass
noch vor Einbringung des Haushalts die notwendigen Informationen vorliegen, um gegebenenfalls einen Haushaltsantrag stellen zu können,
wenn der Hinweis kommt: Nein, das Geld steht
nicht zur Verfügung; man kann oder will es nicht
zur Verfügung stellen.
Nun ist der im Antrag festgehaltene Termin Ende
September schon fast erreicht. Offensichtlich
wurde noch nicht in Gänze geprüft; denn im Verwaltungsstandpunkt heißt es, die Verwaltung
werde das prüfen, wobei ich insgeheim glaube,
dass zumindest das Sportdezernat ein solches
Sonderprogramm gern hätte; denn wenige Tage,
nachdem wir den Antrag eingereicht hatten, gab
es bereits die Rückmeldung, dass Herr Rosenthal
Kontakt mit dem Leipziger Fußballverband hatte
und beide Seiten sich einig waren, dass die Auflegung eines Sonderprogramms zum Bau von
Kunstrasenplätzen dringend notwendig ist. Vielleicht ist das dann in den Haushaltsverhandlungen gescheitert. Vielleicht haben Sie das eingebracht, aber es hat dort keine Mehrheit gefunden.
Wir sehen nach wie vor die dringende Notwendigkeit. Wir wollen, dass da jetzt Nägel mit Köpfen
gemacht werden. Wir bewerben uns um die Fußball-EM 2024, die uns als Stadt auch einige Millionen kosten wird. Gleichzeitig schauen wir zu,
dass unsere Fußballplätze in einem immer
schlechteren Zustand sind, und das nicht erst
nach diesem Extremsommer.
Wir hinken bei der Anzahl der Kunstrasenplätze
meilenweit hinterher, auch im Vergleich zu einer
Stadt wie Dresden, mit der wir uns immer wieder
gerne messen. Dresden ist da schon ein ganzes
Stück weiter.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Wir haben 1,5 Millionen Euro für Investitionen in
Sportanlagen beschlossen. Bis auf eine Maßnahme betreffen sämtliche Großmaßnahmen, die
wir dieses Jahr beschlossen haben, Kunstrasenplätze. Das heißt: Wir ziehen momentan ganz viel
Geld bei allen anderen Sportarten ab, um im Bereich der Kunstrasenplätze zahlenmäßig aufzuholen.
Wir brauchen Kunstrasenplätze aus verschiedenen Gründen: Zum einen sind sie im Gegensatz
zu Naturrasenplätzen ganzjährig bespielbar und
belastungsfähiger. Zum anderen kommen die
Fußballvereine im Winter, wenn sie in der Halle
spielen wollen würden, dort nicht hinein, weil die
Hallenzeiten komplett vergeben sind. Wir können
keine Halle nur mal für den Winter aufbauen. Das
heißt: Wir brauchen die Kunstrasenplätze auch,
um das Fußballtraining im Winter abzusichern.
Im Verwaltungsstandpunkt heißt es: Wir werden
uns an den Freistaat Sachsen wenden. - Wir hätten uns natürlich gewünscht, wenn das schon erfolgt wäre. Ich glaube, es wäre gut, wenn der Freistaat Sachsen das auf dem Schirm hat, zumindest
bis er seinen Haushalt aufstellt. Vielleicht schafft
die Verwaltung es noch rechtzeitig, den Freistaat
zu einer Änderung der Sportförderrichtlinie zu bewegen, damit Kunstrasenplätze in Zukunft mit
50 Prozent statt wie bisher mit 30 Prozent gefördert werden.
Das wird nicht jedem hier im Rat bekannt sein. Die
Sächsische Sportförderrichtlinie unterscheidet
tatsächlich zwischen gedeckten und ungedeckten
Sportarten. Ich mache das einmal an einem Beispiel fest: Ein Bootshaus wird mit hohen städtischen Mitteln gebaut. Ein Bootshaus hat bekanntlich ein Dach; denn darin werden die Boote gelagert und dort befinden sich auch die Vereinsräume. Gefördert wird es vom Land allerdings nur
mit 30 Prozent, weil der Sport, nämlich der
Bootssport, unter freiem Himmel stattfindet. Ich
glaube, das kann man niemandem erklären. Das
ganze Equipment muss nun mal unter Dach gelagert werden.
Genauso ist das bei Fußballplätzen. Die werden
auch, weil der Sport unter freiem Himmel stattfindet, nur mit 30 Prozent gefördert, während Sportarten, die in der Halle, sei es in der Schwimmhalle
oder wo auch immer, betrieben werden, mit
50 Prozent gefördert werden. - Deswegen der Appell an das Land, die Sportförderrichtlinie entsprechend anzupassen.
Den Punkt, den die Grünen in ihrem Änderungsantrag geltend machen, finden wir richtig. Es gibt
inzwischen auch Alternativen zu Kunststoffgranulat, beispielsweise Korkgranulat. Das haben wir in
unseren Antrag übernommen. Auch der Verwaltungsstandpunkt, der ja noch einmal umgeschrieben wurde, greift diesen Punkt jetzt mit auf.
S e i t e | 39
Wir wollen, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden. Das kann übrigens immer noch bedeuten,
dass gar nicht 500.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden müssen, weil die Stadtverwaltung
prüfen kann: Wie kommen wir an zusätzliche Fördermittel heran? Kommen dafür eventuell Stiftungen infrage? Vielleicht geschieht ja auch ein Wunder und der DFB ist bereit, die Kommunen, die
sich um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024 bewerben, finanziell zu unterstützen, und zwar nicht
nur den kommerziellen Sport, sondern auch den
Breitensport. Von daher muss es nicht bedeuten,
dass am Ende 500.000 Euro im Haushalt stehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unserem Antrag
so zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Oberbürgermeister! Herr Zenker, grundsätzlich befürwortet meine Fraktion den Antrag und wird diesem
auch ihre Zustimmung geben. Die Gründe dafür
haben Sie im Wesentlichen schon genannt. Die
Vereine konkurrieren um ein begrenztes Budget,
auch wenn wir es erhöht haben. Kunstrasenplätze
erhalten mit Abstand die Masse an bewilligten
Förderanträgen. Von daher müssen wir auch im
Zuge der Bewerbung um die Fußball-EM über ein
solches Sonderprogramm nachdenken und es ins
Leben rufen.
Ich möchte die Chance nutzen, zu unserem Änderungsantrag, den Sie in die Neufassung Ihres
Antrags mit aufgenommen haben, auszuführen.
Wir haben vorgeschlagen, dass die Verwaltung
beim Auflegen eines solchen Sonderprogramms
die Förderbedingungen dergestalt ausarbeiten
soll, dass insbesondere der Bau von Kunstrasenplätzen aus umweltfreundlichen, nachwachsenden und recycelbaren Füllmaterialien wie den
schon genannten Kork-Kokosfasern durch zusätzliche Förderanreize berücksichtigt wird, diese
also gegenüber anderen Füllmaterialien - das ist
ganz wichtig - bevorzugt förderfähig sind.
Warum ist uns das so wichtig? Kunstrasenplätze
bestehen aus einem Füllmaterial, dem sogenannten Kunstrasengranulat. Dieses wird heutzutage
in Form unterschiedlichster Materialien und in verschiedenen Formen und allen denkbaren Farben
angeboten. Bei der Neu- oder Nachverfüllung von
Kunstrasenplätzen stehen unterschiedlichste
Füllmaterialien zur Verfügung. Das beginnt bei
den teuren EPDM- oder TPE-Granulaten - fragen
Sie mich nicht, was das ist; Frau Hollick als Chemikerin wird da bestimmt Auskunft geben können - bis hin zu günstigen, aber gesundheitlich
nicht unumstrittenen SBR-Recyclaten, die aus al-
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
ten Gummireifen hergestellt werden. Im Gegensatz dazu gibt es die natürlichen Kunstrasengranulate wie Kork, die wir hier befürworten.
Zentrales Problem kunststoffbasierter Granulate
sind die mit der Nutzung einhergehenden Einträge von Mikroplastik ins Grundwasser. Ursächlich dafür ist die Freisetzung von Mikroplastik aus
Kunstrasenspielfeldern durch die Füllungen mit
RCL-Granulaten, welche zum Teil aus Altreifen
gewonnen werden und die neben Polyzyklischen
Aromatischen Kohlenwasserstoffen, sogenannten PAK, auch Schwermetalle freisetzen. Diese
gelangen dann kontinuierlich ins Grundwasser.
Außerdem gilt PAK, wie man auch aus anderen
Bereichen weiß, als krebserregend.
Alternative natürliche Füllungen mit Kork-Kokosfasern finden sich inzwischen immer häufiger auf
deutschen Sportplätzen. Gerade auch die skandinavischen Länder setzen diese nachwachsenden
Rohstoffe zunehmend und auch erfolgreich ein,
ohne dass ein verstärkter Bewuchs mit Pflanzen
und damit einhergehend ein höherer Pflegeaufwand feststellbar ist. Aufgrund seiner natürlichen
Herkunft sowie Aufbau und Struktur des Korks erhitzt sich dieses signifikant weniger als andere
Granulate und erhöht dadurch vor allem im Sommer den Spielkomfort.
Auch wenn aufgrund der geringeren Lebenszeit
eines korkgefüllten Sportplatzes Korkgranulat
nachgestreut werden muss, um die ausgewogene
Korngrößenverteilung des Materials sicherzustellen, lohnt sich dessen Einsatz dennoch, und zwar
aus zwei Gründen: zum einen aus ökologischen
Gründen, weil es sich um einen nachwachsenden
Rohstoff handelt, zum anderen aus wirtschaftlichen Gründen, weil eben die Dichte des Korks
sehr gering ist und das Material vergleichsweise
günstig. Zudem lässt sich das Material nach seiner Nutzungszeit problemlos kompostieren, sodass die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung geringer sind als bei herkömmlichen Kunstrasenplätzen auf Gummigranulatbasis.
Ich sage mal: Wenn wir ein solches Programm
auflegen und Fördermittel in Größenordnung für
den Bau von Kunstrasenplätzen ausgeben, sollten wir schon auch die Lebensdauer eines solchen Kunstrasenplatzes von Anfang bis Ende betrachten. Nur dann geht die Rechnung tatsächlich
auf.
Insofern ist die Frage des Füllmaterials eine, die
sich die Vereine stellen sollten. Und genau dies zu
erreichen, ist aus unserer Sicht Aufgabe der
Stadtverwaltung, und zwar über die Festlegung
von Förderbedingungen. Wir wünschen uns, dass
die Verwaltung die Förderbedingungen so formuliert, dass ökologische Füllmaterialien bevorzugt
gefördert werden. Wenn beispielsweise vier Vereine einen Antrag stellen, aber nur für drei Vereine
S e i t e | 40
Mittel zur Verfügung stehen, soll derjenige, der
eine Kokosfaserfüllung haben will, bevorzugt werden. Aber das allein reicht uns nicht. Wir wollen
zusätzliche Förderanreize implementiert sehen,
die die Vereine auch motivieren, genau solche Anträge zu stellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel.
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete
und Stadträte! Verehrte Gäste! Aufgrund der Bewerbung unserer Stadt für die Fußball-EM 2024
braucht Leipzig neue Kunstrasenplätze. Jedenfalls ist das der Hintergrund dieses Antrags. Ob für
die Bewerbung zwingend neue Kunstrasenplätze
auch unter finanziellen Aspekten nötig sind, bleibt
zunächst offen. Daher begrüßen wir den Verwaltungsstandpunkt. Dieser beinhaltet zunächst einen Prüfauftrag. Diese Prüfung ist richtig, da in einer wachsenden Stadt auch eine entsprechende
Sportinfrastruktur zur Verfügung stehen sollte.
Investitionen sollten immer auch durchdacht sein.
Wo macht ein Kunstrasen Sinn und wo nicht? Bei
stark beanspruchten Sportanlagen ist ein Kunstrasen eine richtige Investition. Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, dass nicht jede Sportanlage einen
Kunstrasen erhalten kann. Der finanzielle Rahmen wäre schnell ausgereizt, und dies nicht nur
für diesen Haushalt; denn Investitionen heute bedingen neue Investitionen morgen. Ein Kunstrasen hat eine Lebenszeit von 10 bis 15 Jahren.
Wollen wir wirklich in diesem Zeitabstand immer
wieder neue Kunstrasenplätze kaufen?
Die AfD-Stadtratsfraktion sieht das jedenfalls kritisch und wartet auf das genaue Ergebnis der Prüfung. Sollte die Prüfung einen Bedarf ergeben und
dieser finanziell darstellbar sein, dann würden wir
uns für eine Umsetzung des Antrags einsetzen.
Ein Einmaleffekt wie die Fußball-EM sollte bei der
Bedarfsanalyse aber eine untergeordnete Rolle
spielen. So können wir nur dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe ja 13 Jahre lang Sportstätten gebaut. Als
ich in dieser Angelegenheit recherchiert habe, war
ich doch etwas überrascht. Ich dachte, 500.000
Euro, das ist doch eine Stange Geld, damit kann
man doch unheimlich viel machen. - Denkste!
Wenn man einen solchen Platz komplett, also mit
Aushub, neu anlegt, kostet das 1 Million Euro.
Ausgehend von 50 Prozent Eigenanteil fallen also
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
500.000 Euro an - für einen Platz. Insofern relativiert sich die Summe.
Auch für mich steht fest: Hier sollte nicht die Bewerbung um dieses Sportfest im Vordergrund stehen. Solche Sportfeste kommen und gehen.
Wichtiger ist, dass wir in der wachsenden Stadt
eine entsprechende Infrastruktur vorhalten.
Wir müssen die Sportstätten aber auch vernünftig
auslasten. In der Fachliteratur liest man, dass ein
Naturrasenplatz rund 900 Stunden im Jahr genutzt werden kann, während die jährliche Nutzungsdauer für einen Kunstrasenplatz bei mindestens 1.300 Stunden liegt. Heruntergerechnet
auf 300 Tage im Jahr kann ein Naturrasenplatz
also nur drei Stunden täglich genutzt werden.
Viele Sportvereine nutzen ihre Plätze aber mehr
als drei Stunden am Tag. Die Nutzungsdauer
spricht also für die Notwendigkeit, mehr Kunstrasenplätze zu bauen.
Ich will hier das Beispiel einer Stadt in Südthüringen anführen. Die hatte vor Jahren auch mal ein
Budget für nur sechs Kunstrasenplätze, aber einen Bedarf von 30 Plätzen. Dort hat man sich gefragt: Wie machen wir das? Sie hat sich mit den
Vereinen zusammengesetzt. Die Vereine konnten
selber einen Vorschlag machen, an welcher Stelle
und in welcher Reihenfolge die Kunstrasenplätze
angelegt werden.
Was den Änderungsantrag der Grünen angeht:
Ich bin dafür, dass dieser intensiv geprüft wird.
Aber so einfach, wie man sich das vorstellt - wir
verwenden nur nachwachsende Rohstoffe, und
alles wird gut -, ist es nicht. Es ist ja schon dargestellt worden, dass die Haltbarkeit dieser Einstreumaterialien um einiges geringer ist. Es ist genau
zu prüfen, inwieweit man sich das leisten kann bei aller möglichen Gefährdung.
Ich erinnere hier nur an die Geschichte mit der
Bauernbrücke. Wir haben in den 90er-Jahren
ganz stolz eine Holzbrücke gebaut, mussten aber
nach 20 Jahren feststellen, dass das Holz inzwischen so marode ist, dass die Brücke komplett
abgerissen werden muss. Für den Neubau wird
jetzt ein haltbareres Material verwendet, das mindestens die drei- bis vierfache Lebensdauer hat. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hentschel noch
mal.
Stadtrat Hentschel (AfD): Die AfD-Fraktion
würde gern den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen.
S e i t e | 41
Oberbürgermeister Jung: Ich ahne ja die Mehrheiten hier im Stadtrat. Aber ich will es einmal gesagt haben, dann höre ich auf und sage nichts
mehr zu dem Thema. Ich halte den Weg über
Kunstrasen auf Dauer für den völlig falschen Weg.
Ich sage das einfach mal so. Im Einzelfall muss
das für den Fußballsport wohl so sein, das habe
ich verstanden. Aber auf Dauer möchte ich in einer Stadt nicht versiegelte Fußballplätze, sondern
die Blutgrätsche auf dem schlammigen Rasenboden. So! Jetzt habe ich es einmal gesagt.
Wir kommen zur Abstimmung. Zuerst steht der
Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung.
Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Pro-Stimmen. Mehrheitlich abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion in der Neufassung, in die der Änderungsantrag der Grünen eingegangen ist. Ich bitte um
Ihr Handzeichen für diesen Antrag. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, sechs Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
17.9
Namensvergabe für Wege im Leipziger
Zoo (VI-A-05846)
Einreicher: AfD-Fraktion
17.9.1 dazu VSP (VI-A-05846-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! In diesem Jahr feierte unser Zoo 140. Geburtstag. Zahlreiche Veranstaltungen rund um das Jubiläum erfreuten die Gäste
des Zoos. Seit 140 Jahren nehmen die Mitarbeiter
unseres weltweit bekannten Tiergartens ihre zoologische und tierpflegerische Arbeit als Berufung
wahr: als Direktoren, Tierärzte, Revierleiter, Zootierpfleger. Durch Aktivitäten wie zahlreiche
Zuchterfolge bei sehr seltenen Tieren oder
schwierige Futter- und Materialbeschaffungen,
gerade auch in widrigen Zeiten, beispielsweise
nach dem Krieg oder im Mangelsystem DDR, leisteten Mitarbeiter des Zoos Großartiges. Über viele
Jahrzehnte hinweg trugen die Mitarbeiter des
Zoos mit ihrer aufopferungsvollen tierpflegerischen Tätigkeit zu der positiven Bekanntheit bei,
die der Leipziger Tiergarten heute weit über die
Grenzen der Stadt hinaus genießt.
Meine Fraktion regt an, dass Wege innerhalb des
Zoos künftig Namen von verdienstvollen Mitarbeitern, die seit 1878 im Zoo agierten, tragen sollen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Die Namensfindung und -vergabe obliegen natürlich dem Zoo Leipzig und seinem Förderverein.
Der Verwaltungsstandpunkt lehnt unsere Anregung unter anderem mit der Begründung ab, dass
zahlreiche Namen von früheren Zoo-Mitarbeitern
im Stadtbild zu finden sind. - Ja, es gibt unweit des
Zoos eine Ernst-Pinkert-Straße, benannt nach
dem Gründer des Tiergartens. Eine Schule, benannt nach den Direktoren Professor Karl Max
Schneider und Professor Siegfried Seifert oder
dem langjährigen Zootierarzt, Professor Elze,
sucht man vergebens in unserer Stadt.
Dass noch lebende ehemalige Mitarbeiter des
Zoos nicht infrage kommen, war zwar uns klar,
wohl aber nicht dem Verfasser des VSP. Den
großartigen Masterplan „Zoo der Zukunft“ würde
eine Namensvergabe für die wenigen Wege innerhalb des Zoos schon mal gar nicht tangieren.
S e i t e | 42
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Und
wenn die Stadt dichter wird, wenn mehr Verkehr
bewegt werden muss, wenn mehr Kreuzungspunkte koordiniert werden müssen, wenn mehr
Verkehrsarten aneinander vorbeigeführt werden
müssen, dann, meine sehr geehrten Damen und
Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
müssen wir neue Antworten auf die Mission Zero
finden, dass keine Verletzten im Verkehrsgeschehen zu beklagen sind.
Die besondere Gefahrenlage „innere Jahnallee“
wurde zu lange nicht angetastet. Der Vorschlag
der Petition ist der vielversprechendste, um die
Mission Zero zu erreichen, nämlich mit einer Protected Bike Lane, einem geschützten Radstreifen,
anstelle des Parkraums.
Abstimmung: Fünf Pro-Stimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ein- und ausparkende Fahrzeuge sind ein inakzeptables Risiko an dieser Straße. Wir begrüßen
den Vorschlag des Petitionsausschusses und
würden uns freuen, wenn dem zugestimmt wird.
Dann wird in der inneren Jahnallee ein Sicherheitsgefühl aufkommen, das für entspannten,
rücksichtsvollen Verkehr wesentliche Basis ist.
Verkehrsteilnehmer*innen ohne Blechkarosse
sollen sicher queren und sicher fahren können in
der inneren Jahnallee. Gleichzeitig wird damit
eine Beschleunigung des ÖPNV erreicht. Und:
Tatsächlich wird es auch für den motorisierten
Verkehr deutlich übersichtlicher. Das haben unsere Aktionen an dieser Stelle gezeigt.
17.10 Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen (VI-A-05894)
Ich bitte um Zustimmung zum Vorschlag des Petitionsausschusses.
Wir bitten um Abstimmung unseres Antrags. Danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Wortmeldungen dazu? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt für diesen Antrag? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.10.1 dazu ÄA (VI-A-05894-ÄA-01)
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
Einreicher: Fraktion Freibeuter
17.10.2 dazu VSP (VI-A-05894-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
17.10.3 Sicheren Radverkehr in der inneren
Jahnallee Leipzig ermöglichen (VI-P06194-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
17.10.4 dazu VSP (VI-P-06194-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich höre, es besteht der Wunsch, die Tagesordnungspunkte 17.10 und 17.11 zusammen zu behandeln. Dann verfahren wir so.
17.11 Bewohnerparken und Bewohnerschutzzone Waldstraßenviertel (VI-A-06238)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Zuerst Frau Krefft, bitte.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste! Die meisten von uns,
wenn nicht sogar alle, kennen die Situation in der
inneren Jahnallee, ob als Radfahrer, Autofahrer oder als Fußgänger. Egal ob stadteinwärts oder
stadtauswärts: Wir alle wissen, hier muss sich etwas ändern.
Ich kenne die Situation besonders genau, da ich
in der Jahnallee wohne. Die Situation sorgt bei mir
immer für Herzrasen und Schweißausbrüche. Besonders gefährdet sehe ich die Radfahrerinnen
und Radfahrer, die täglich zu Tausenden über die
innere Jahnallee fahren, und die Unfallstatistik
gibt mir leider recht. Zu häufig kommt es zu Unfällen, in die Radfahrende verwickelt sind.
Neben den schweren Unfällen mit der Straßenbahn sind vor allem die parkenden Autos die Unfallverursacher. Immer wieder kommt es zu Zu-
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
sammenstößen zwischen der sich öffnenden Autotür und dem Rad. Warum ist das so? Weil durch
die parkenden Autos die Straße verengt wird.
So haben Radfahrende, wollen sie sich StVOkonform verhalten, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie fahren zwischen den Straßenbahngleisen oder sie fahren sehr nah an den parkenden
Autos. Entscheiden sie sich für die erste Variante
werden sie von Autos regelrecht weggehupt im
Sinne von „Mach die Straße frei, hier fahre ich!“
oder: „Die Straße ist nur für Autos da und nicht für
alle Verkehrsarten.“ - Also entscheidet man sich
meist für die zweite Variante und hat dann schnell
mal eine sich öffnende Autotür vor sich.
Ich finde die derzeitige Situation lebensgefährlich.
Man bedenke: Jeder ab einem Alter von elf Jahren - ich betone: ab elf Jahre - muss auf der
Straße fahren. So regelt es die Straßenverkehrsordnung. In der inneren Jahnallee verhalten sich
wegen der gefährlichen Situation die meisten
nicht regelkonform und fahren auf dem Fußweg.
Ich kann es ihnen nicht verdenken. Das ist allerdings wiederum für die Fußgänger gefährlich, da
der Fußweg durch die Freisitze zum großen Teil
nur 1,50 Meter breit ist. Es braucht also eine Lösung.
Daher haben wir einen Antrag ins Verfahren gebracht. Ursprünglich sollte schon im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken im Waldstraßenviertel beschlossen werden, dass das Parken in
der Jahnallee verboten werden soll.
Ich kenne die Geschichte. Ich weiß, warum es in
der Jahnallee überhaupt Parkplätze gibt, obwohl
sie ursprünglich mal ohne Parkplätze geplant war.
Aber ich weiß eben auch, dass sich das Gesicht
der Jahnallee in den letzten zehn Jahren gewandelt hat. Sie ist zu einer Flaniermeile mit Cafés,
Pizzerien und kleinen Läden geworden. Ja, natürlich gibt es immer noch viele, die zum stadtbekannten Fleischer aus der gesamten Stadt mit
dem Auto anrollen. Aber wir alle müssen uns daran gewöhnen, dass wir den städtischen Raum
nur einmal nutzen können. Entweder wir nutzen
die Straße als Parkplatz oder eben als Straße.
Wenn jemand also mit dem Auto zum Fleischer
will, kann er dies immer noch ganz bequem tun.
Er muss das Auto dann in Zukunft auf einem der
Kurzzeitparkplätze in der Lessingstraße oder der
Thomasiusstraße parken und die sage und
schreibe 150 Meter zum Geschäft zu Fuß gehen.
Oder aber er parkt - ganz verrückt! - auf der anderen Straßenseite in der Funkenburgstraße. Dann
sind es nicht mal 50 Meter zum Geschäft. Das ist
nur ein Beispiel, um klarzumachen: Es wird auch
weiterhin möglich sein, sein Auto zu parken. Die
meisten Geschäfte in der Jahnallee machen übrigens den größten Umsatz mit den Bewohnern des
S e i t e | 43
Viertels, und die kommen zu Fuß oder mit dem
Rad.
Zurück zum Antrag. Die Grünen haben einen meiner Meinung nach kryptischen Antrag ins Verfahren gebracht, die Situation in der inneren Jahnallee zu lösen. In dem Antrag wurden zwar die Lösungsvorschläge vergessen; aber gut, das kann
passieren bei einem Schnellschuss.
Ich freue mich umso mehr über den gut qualifizierten Verwaltungsstandpunkt und darüber, dass die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - so habe ich es
jetzt verstanden - den Verwaltungsstandpunkt zur
Abstimmung bringt. Die Fraktion DIE LINKE wird
diesem
Verwaltungsstandpunkt
zustimmen.
Wichtig ist uns dabei, dass die kurzfristigen Maßnahmen auch wirklich kurzfristig sind. Im Ausschuss wurde vom Frühjahr 2019 gesprochen.
Dazu hätten wir gern eine Protokollnotiz; das hatten wir auch schon vorbesprochen.
Vom Verbot des Parkens in der Jahnallee erhoffen
wir uns, dass damit die für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Situation entschärft werden kann.
Bei dem Pilotversuch, welcher Ende August stattfand, konnte man sehen, was ein Parkverbot bewirken kann. Nicht nur war die Situation für die
Fahrradfahrenden besser; auch der Autoverkehr
und sogar die Straßenbahn sind besser durch das
Nadelöhr gekommen und der Verkehr ist besser
geflossen. Flankierend mit der Einführung von
Tempo 30 kann dies der erste Schritt in die richtige Richtung sein.
Wir haben als Stadtrat und Stadtverwaltung die
Aufgabe, die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu
schützen. Das tun wir mit der heutigen Verkehrssituation nicht. Daher hoffen auf Ihre breite Mehrheit für den Antrag. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann
nahtlos an die Ausführungen von Frau Riekewald
anknüpfen. Es geht in der Tat darum, die
schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen,
und das sind im Konflikt zwischen Autos und Straßenbahnen nun einmal Fußgänger und Radfahrer. Die Frage ist aber: Welche Lösungen schützen diese schwächsten Verkehrsteilnehmer am
besten, und welche Lösung ist in Abwägung der
Interessen aller Beteiligten in der inneren Jahnallee die sinnvollste?
Natürlich entsteht - das ist ganz trivial - durch die
Wegnahme von Parkplätzen mehr Fläche, mehr
Raum, den man anderen Verkehrsteilnehmern
zur Verfügung stellen kann: den Autofahrern, damit sie dort schneller durchfahren können, oder
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
aber den Radfahrern für einen markierten Radstreifen. Gar keine Frage; das ist so. Aber löst das
wirklich das Problem in der inneren Jahnallee
dauerhaft? Ich denke, nicht.
Wir haben in der inneren Jahnallee auch Einzelhandel. Auch wenn die Einzelhändler ihre Geschäfte vor allem mit denjenigen machen, die dort
wohnen, so werden diese Parkplätze stark frequentiert von Kurzzeitparkern, die kurz mal zum
Einkauf in die innere Jahnallee fahren. Diese
Kundschaft würde für den Einzelhandel wegfallen. Die Einzelhändler haben ja auch öffentlich
schon geäußert, dass ein Wegfall der Parkplätze
in der inneren Jahnallee für sie keine Lösung
wäre.
Hier gibt es auch keine maßvolle Lösung oder einen Kompromissvorschlag. Sie können ja nicht ab
und zu mal einen Parkplatz wegfallen lassen.
Dann müssten Radfahrer Schlangenlinien fahren.
Wenn Sie das so machen wollen, müssen Sie zumindest auf einer Seite der inneren Jahnallee
komplett alle Parkplätze wegnehmen. Nur so können Sie einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer
markieren. Ich weiß nicht, was von Formulierungen wie „maßvoll“ zu halten ist. Entweder man
nimmt alle Parkplätze auf einer Seite weg, oder
man lässt sie alle da. Eine Zwischenlösung dürfte
kaum im Sinne der Verkehrssicherheit sein.
Ich meine aber schon, dass man sich, wenn man
feststellt, dass die Jahnallee eine Straße mit historischer Bausubstanz ist, die nur eine bestimmte
Breite aufweist, die zu einer Zeit entstanden ist,
als diese Verkehrsträgerkonkurrenz noch nicht
vorhanden war, auch überlegen muss, ob tatsächlich immer alle Verkehrsträger prioritär in einer
Straße Platz finden müssen.
Ich selber bin auch Fahrradfahrer. Ich fahre zwar
nicht oft mit dem Fahrrad; aber wenn ich mit dem
Fahrrad fahre, dann nehme ich persönlich gerne
einen Umweg in Kauf, wenn ich in einer angenehmen Atmosphäre, in einer ruhigen Verkehrssituation fahren kann. Ich fahre sehr ungern auf an
breiten Straßen markierten Radwegen, wie zum
Beispiel an der Prager Straße im Stadtzentrum
von Stötteritz. Ich fahre lieber dort, wo es grün ist,
wo es ruhiger ist und wo die Verkehrslage besser
ist. Ich denke, dass viele Menschen in der Stadt,
gerade auch Menschen mit Kindern, sich so entscheiden würden, wenn sie ein entsprechendes
Angebot bekämen.
Deswegen unser Vorschlag, den Konflikt in der inneren Jahnallee dadurch zu lösen, indem wir in
der benachbarten Gustav-Adolf-Straße eine Fahrradstraße einrichten. Klar, das Nutzungsverhalten
muss sich ändern. Das dauert ein bisschen. Das
geht nicht von heute auf morgen. Da muss man
als Stadt erst einmal mit entsprechenden Angebo-
S e i t e | 44
ten in Vorleistung gehen. Wenn ich im Verwaltungsstandpunkt lese, dass man eine solche
Fahrradstraße nicht einrichten könne, weil der
Radverkehr in der Straße nicht die vorherrschende Verkehrsart ist, dann empfinde ich das
schon ein wenig als Bankrotterklärung vor dem
Problem unserer Stadt.
Wenn wir sagen: Wir richten in der Stadt nur dort
Fahrradstraßen ein, wo sich die Radfahrer den
Straßenraum sowieso schon erobert haben, dann
wird es nie neue Fahrradstraßen in dieser Stadt
geben. Das heißt: Wir müssen irgendwann mal
die politische Entscheidung treffen: Wir wollen
dort eine Fahrradstraße haben, auch wenn der
Radverkehr dort momentan nicht der vorherrschende Verkehr ist, weil das bisher politisch nicht
gewollt war. - Der Wille von sinnvoller Verkehrsplanung muss sein, dass Radverkehr zukünftig
die vorherrschende Verkehrsart wird. Deswegen,
liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ja, es ist wahrlich nicht angenehm, in der deutlich lebendiger
gewordenen Jahnallee mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Doch Unfallschwerpunkte liegen in
der Jahnallee nicht allein und nicht zuvörderst in
der inneren Jahnallee; so ist es deutlich schwieriger, sich stadteinwärts vom Radweg in den fließenden Verkehr auf dem Waldplatz einzufädeln
und dabei den abbiegenden Verkehr in die Friedrich-Ebert-Straße zu überleben. Hier hätte schon
längst mit einer eigenständigen Fahrradampel,
die die Fahrradfahrer im Pulk hinter der Straßenbahn vor dem motorisierten Verkehr fahren lässt,
Abhilfe geschaffen werden.
Nach Sanierung der Jahnallee - auch eine Belastungsprobe für die alteingesessenen Händler mussten sich diese erheblich umstellen, da die
Zahl der Laufkundschaft zunächst sehr deutlich
nachließ durch die Verschiebung der Haltestellen.
Davon haben sich die Händler am Waldplatz bis
heute nicht erholt. Die Schließung der Läden und
häufige Mieterwechsel zeigen dies.
Was würde das im Verwaltungsstandpunkt beschriebene Verfahren bedeuten? Denn ergebnisoffen ist die Prüfung ja eigentlich nicht. Die weitere
Verschiebung von Kurzzeitparkplätzen in die Nebenstraßen wird einen deutlichen Eingriff in das in
der letzten Sitzung beschlossene Konzept zum
Bewohnerparken nach sich ziehen; denn damit
reduziert sich die Zahl der Parkplätze für die Anwohner. Es wird suggeriert, dass die Andienung
für die Gewerbetreibenden fast völlig anders organisiert werden könnte. Allein, das Wörtchen
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
„fast“ sagt es schon: Entweder wird es deswegen
keinen Fahrradschutzstreifen geben können, oder
verkehrswidriges Halten wird herausgefordert, oder die Geschäftstätigkeit muss aufgegeben werden. Das ist dann das Ende der Geschäftsstraße,
deren Spezialgeschäfte eben nicht nur Kundschaft aus dem angrenzenden Viertel anziehen.
Wir stimmen darum dem Antrag der Fraktion der
Freibeuter zu, um den Strauß der Optionen zu
vergrößern.
Wir lehnen den Vorschlag des Petitionsausschusses ab, da er die Lösung vorwegnimmt und damit
den Austausch mit den Anliegern im Sinne des
Verwaltungsstandpunkts
eigentlich
obsolet
macht. Man kann nur einem von beiden zustimmen: dem Verwaltungsstandpunkt oder dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses.
Darüber hinaus erwarten wir von der Verwaltung
ein tatsächlich ergebnisoffenes Verfahren, welches auch weitere verkehrsorganisatorische Lösungen im Umfeld der Jahnallee in den Blick
nimmt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich
möchte den Blick etwas weiter schweifen lassen.
Ich teile durchaus die Auffassung, die die Grünen
vorgetragen haben, ebenso das, was die Linken
gesagt haben. Wir werden auch beim Verwaltungsstandpunkt mitgehen. Aus unserer Sicht
müssen wir uns aber mit noch sehr viel mehr in
unserer Stadt beschäftigen. Mir fällt spontan vom
Bayerischen Platz kommend die Arthur-Hoffmann-Straße ein, wo es extrem eng ist zwischen
Straßenbahngleisen und parkenden Autos. Auch
die Situation in der Harkortstraße ist ganz schwierig. In der Goethestraße gab es auch schon einen
schweren Unfall.
Ich stimme auch Herrn Morlok zu: Wir werden
auch prüfen müssen, ob wir einen Verkehrsträger
aus einer Straße herausnehmen müssen. Sie hatten ein konkretes Beispiel genannt. Ich glaube
aber, wir brauchen eher kurzfristig umsetzbare
Maßnahmen wie Tempo 30 oder eine Begrenzung
des Parkens, vielleicht nur stundenweise, um den
Anlieferverkehr zu ermöglichen und ruhenden
Verkehr in der Rushhour herauszunehmen.
Ich weiß, man muss es immer so formulieren, das
prüfen zu wollen, obwohl man das eigentlich machen will. Das hängt mit der Straßenverkehrsordnung zusammen. Ich hoffe, dass es nicht beim
Prüfen bleibt, sondern an dieser Stelle tatsächlich
Maßnahmen folgen werden und der Blick auf die
anderen Bereiche nicht außer Acht gelassen wird.
S e i t e | 45
Zum Thema Fahrradstraßen. Da wünsche ich mir
auch mehr Mut. Ich wünsche mir, dass wir das
Thema ernsthaft diskutieren. Über die BernhardGöring-Straße reden wir aus meiner Sicht schon
viel zu lange. Das könnte eine attraktive Ausweichroute sein. Die Parallelstraße zur inneren
Jahnallee halte ich für ungünstig. Ich fahre die
Strecke jeden Tag. Die funktioniert nur dann,
wenn man eine attraktive Verbindung hat, und
zwar vom Lindenauer Markt bis in die Innenstadt.
Wenn ich aber andauernd Schlenker fahren
muss, kostet mich das Zeit, und die ist auch für
einen Fahrradfahrer wichtig. Er muss zur Arbeit,
er muss die Kinder zur Schule bringen etc., wobei
ich zu dem Zeitpunkt, wenn ich dort entlangfahre,
meine Kinder schon abgegeben habe. Mit Kindern
würde ich die auch nicht nutzen.
Wir müssen uns das Thema „Verkehr in engen
Straßen“ genauer angucken. Ich wünsche mir da
Lösungen. Ich wünsche mir auch, dass wir Standorte für Fahrradstraßen intensiver diskutieren. Als
kurzfristige Lösung halte ich eine Fahrradstraße
an diesem Standort für verkehrt. Es wäre wünschenswert, dass wir mal wieder in den Radverkehrsentwicklungsplan schauen. Wir haben viele
gute Maßnahmen beschlossen wie zum Beispiel
Lückenschlüsse in den Parks und damit einhergehend, dass die Wege in den Parks so ertüchtigt
werden, dass dort nicht mehr der grobe Schotter
durchkommt, sodass sie für Fahrradfahrer gut
nutzbar sind. Das sind nur einige meiner Wünsche.
Ich hoffe, dass wir abseits der Diskussion über
den kurzen Teilabschnitt innere Jahnallee mal
eine grundsätzliche Diskussion dazu führen. Die
Vorstellung der Mobilitätsszenarien könnte ein
Auftakt sein, die Diskussionen zu intensivieren.
Ich glaube in der Tat: Wir müssen den Weg „Stärkung des Umweltverbunds“ gehen, damit alle, die
auf den Wirtschaftsverkehr angewiesen sind, in
unserer Stadt auch weiterhin gut durchkommen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wenn ich es richtig sehe, ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Petitionsausschusstext zur Abstimmung zu stellen. Dazu gibt
es einen Änderungsantrag der Freibeuter, den ich
zuerst zur Abstimmung aufrufe. Frau Riekewald,
bleibt es bei Ihrem Antrag, oder geht dieser im Beschlussvorschlag
des
Petitionsausschusses
auf? - Gut. Das heißt: Zur Abstimmung stehen damit nur noch die beiden genannten Anträge.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Der
Verwaltungsstandpunkt zum Beschlussvorschlag
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
des Petitionsausschusses ähnelt dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag, wobei Letzterer etwas weitergeht. Wir, der Petitionsausschuss,
empfehlen, unseren Beschlussvorschlag so abstimmen zu lassen. Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wählt ebenfalls diesen weitergehenden
Beschlussvorschlag.
Oberbürgermeister Jung: Genau, das habe ich
doch gesagt, Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Es
gab ein Missverständnis in unseren Reihen. Deswegen wollte ich das noch einmal klarstellen.
Oberbürgermeister Jung: Der Änderungsantrag
der Freibeuter wurde zum Antrag der Grünen gestellt. Eine Abstimmung darüber kann daher nicht
entfallen. Sie haben Ihren Antrag insofern verändert, dass Sie den Beschlusstext des Petitionsausschusses in Ihren Antrag aufnehmen. Demzufolge bleibt der Änderungsantrag der Freibeuter
zu Ihrem Antrag bestehen.
Zur Abstimmung über den Änderungsantrag der
Freibeuter. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 27 - 26 - 6. Damit ist der Antrag der
Freibeuter angenommen.
Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt um den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
S e i t e | 46
Grundsatzreferat. Wir übernehmen den Verwaltungsstandpunkt. Die Verwaltung hat das Anliegen erkannt. Dem dringendsten unserer Wünsche
kommt sie nach und regelt die Einbeziehung der
Ehrenamtlichen der Stadtbibliothek. Über weitere
werden wir dann in Zukunft reden.
Dennoch möchte ich Sie alle auf den letzten Satz
des Verwaltungsstandpunkts aufmerksam machen. Er lautet:
Eine entsprechende Grundsatzvorlage
zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist derzeit in Erarbeitung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2015 ruht
diese Vorlage. Jetzt heißt es, es werde daran gearbeitet. Wir können also darauf hoffen, dass wir
die Vorlage noch in dieser Legislatur auf den Tisch
bekommen. Das finde ich ganz wunderbar.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts zu! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen zum
Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
17.14 Schmetterlingswiesen (VI-A-05914)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
17.14.1 dazu VSP (VI-A-05914-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Frau Janssen.
Abstimmung: 52 - 10 - 1. So beschlossen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 17.11
ist in diesem Beschluss mit aufgegangen. Eine
gesonderte Abstimmung der Petition ist obsolet,
da sie Teil des gerade beschlossenen Antrags der
Grünen war.
17.12 Ehrenamt ermöglichen - Nutzung unterstützen (VI-A-05880)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.12.1 dazu VSP (VI-A-05880-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Werte Beigeordnete!
Ich will es kurzmachen. - Das Ehrenamt ist wichtig, keine Frage. Aber ich halte dazu jetzt kein
Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrte Damen
und Herren! Als Jugendparlament möchten wir die
Stadtverwaltung beauftragen, ab 2019 sogenannte Schmetterlingswiesen in Parks und Grünanlagen anzulegen. Außerdem soll die Einrichtung solcher Wiesen auf sonstigen stadteigenen
Flächen geprüft werden. Ich bitte Sie wirklich inständig, dafür zu stimmen.
Schmetterlingswiesen sind nicht nur für Schmetterlinge Rückzugsorte, sondern auch für jegliche
andere Insekten. Wir wissen alle, dass die Insektenpopulationen immer weiter zurückgehen. Dagegen müssen wir gemeinsam etwas tun. Solche
Wiesen innerhalb der Stadt bieten Insekten und
Schmetterlingen Lebensraum und Nahrung. Außerdem können Schmetterlingswiesen zur Bildung der Bevölkerung beitragen; denn sie würden
zeigen, dass wir Menschen hier gemeinsam mit
Tieren und Pflanzen leben und auch denen einen
Lebensraum geben müssen. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortwünsche sehe ich nicht. - Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
17.15 Stadt Leipzig wird Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V.
(VI-A-05950)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
17.15.1 dazu VSP (VI-A-05950-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
17.15.2 dazu ÄA (VI-A-05950-ÄA-02)
Einreicher: Stadtrat S. Schlegel
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen-Fraktion würde
sich freuen, wenn der Stadtrat heute unserem Antrag zustimmt. Wir möchten gern, dass die Stadt
Leipzig Mitglied im Förderverein Bundesstiftung
Baukultur e. V. wird, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Leipziger und Leipzigerinnen
seit jeher dem Thema Baukultur einen hohen Stellenwert einräumen. Wir erleben das bei den Bürgerbeteiligungen, in veröffentlichten Leserbriefen
und Diskussionsbeiträgen in den lokalen Medien,
bei thematischen Internetforen, aber auch im Gestaltungsforum sowie im Sachverständigenforum
„Kunst im öffentlichen Raum“, in dem das Thema
Baukultur angesichts der Aufgabenstellung ein
Dauerthema ist.
Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserem
Antrag zu! Auch die Verwaltung sagt: Diese Mitgliedschaft wird Synergien befördern.
Zu Ihrem Änderungsantrag, Herr Schlegel - wir
verstehen uns ja recht gut - muss ich Ihnen sagen:
Die Thematik, die Ihr Antrag beinhaltet, liegt eigentlich schon ein paar Jahre zurück.
Angesichts der Begründung für die Aufhebung der
Straßenausbaubeitragssatzung - da hatte der
Stadtrat festgestellt, wie gut es der Stadt Leipzig
geht -, können wir uns eine Mitgliedschaft in dieser Baukulturstiftung vorstellen, die nur wenig
kostet.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Mein Antrag spricht sich nicht gegen diese
S e i t e | 47
Mitgliedschaft aus. Aber das hat doch schon ein
gewisses Gschmäckle. Noch vor einigen Jahren
haben wir Tabula Rasa gemacht und alle möglichen, auch wichtige, Mitgliedschaften in Vereinigungen und Verbänden gekappt, um ein paar tausend Euro einsparen zu können. Jetzt fangen wir
wieder an, Mitgliedschaften zu erwerben.
Mein Antrag ist quasi eine Aufforderung, dass alle
Dezernate auch im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal in sich gehen, welche Mitgliedschaften aus ihrer Sicht für die Stadt wichtig
sind und in Zukunft eingegangen werden sollten
Ich kann mich entsinnen, dass wir viele Jahre Mitglied im Deutschen Verband für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung waren und diese
Mitgliedschaft aus Einspargründen gecancelt haben, obwohl Einzelmitglieder auch danach weiterhin aktiv mitgearbeitet haben und gerade dort zum
Beispiel die Weichenstellungen in Richtung Stadtentwicklung, Förderung des Wohnungsbaus usw.
erfolgen. - Das ist mein Anliegen, mein Appell.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Wir werden uns
diesem Antrag nicht positiv zuwenden, und zwar
aus folgendem Grund: Eben weil die Baukultur in
Leipzig so hoch gehalten wird, gönnen wir uns
das Gestaltungsforum, ein Forum, das uns lieb
und teuer ist. Es hat in der letzten Zeit eine positive Entwicklung genommen. Für Bauträger ist es
ein anerkanntes Gremium. Insofern ist es uns
wichtiger, dieses zu erhalten, als einem Verband
beizutreten, der von Kommunen im Allgemeinen
so nicht genutzt wird. Einen Mehrwert können wir
nicht erkennen. Wenn es eine anerkannte, von
Kommunen intensiv genutzte Plattform wäre,
könnte man darüber noch einmal nachdenken.
Aber so stellt sich das nicht dar.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann stimmen
wir zuerst über den Änderungsantrag von Herrn
Schlegel ab. Wer dem Antrag zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe
von Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mitgliedschaft im
Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V. Ich
bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe
von Gegenstimmen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Herr Schlegel wünscht, dass die Stimmen ausgezählt werden. Bevor hier etwas schiefgeht, wiederhole ich die Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr
Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab! Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 - 18 - 4.
17.16 Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Leipzig 2030 (INSEK) - Verkehr im Südwesten (VI-A-05996)
Einreicher: Stadträtin J. Heller
17.16.1 dazu VSP (VI-A-05996-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Heller verzichtet auf die Einbringung ihres
Antrags. - Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht
der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 19 - 39 - 1. Damit abgelehnt.
17.17 Ehemalige Präsidenten des BVerwG im
Straßennamenpool der Stadt Leipzig
(VI-A-06043)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
17.17.1 dazu VSP (VI-A-06043-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister!
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht
ihm der Rechtsweg offen.
Ein sehr banaler Satz. So steht es in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz. Aber die Umsetzung dieses
scheinbar einfachen und banalen Rechtsanspruchs eines Bürgers, sich gegen die öffentliche
Gewalt im Falle einer Rechtsverletzung zu wehren, ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit einer speziellen Fachgerichtsbarkeit und einer Prozessordnung in der Bundesrepublik erst seit 1960
etabliert. Davor gab es ganz viele unterschiedliche Verfassungsgerichte und eine Kultur von Verfassungsgerichtshöfen, bereits im 19. Jahrhundert. - Ich will das jetzt nicht ausweiten.
Die Umsetzung des Anspruchs, sich gegen staatliche Gewalt, sich gegen öffentliche Gewalt und
Rechtsverletzungen zur Wehr setzen zu können
in einem formalisierten verwaltungsgerichtlichen
Verfahren, ob das der Platzverweis eines Stadtbediensteten im öffentlichen Raum ist, gegen den
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man sich wehren will, ob das die Baugenehmigung ist, die man nicht erteilt bekommt und deren
Erteilung man durchsetzen will, ob das der Bebauungsplan ist, in dessen Geltungsbereich man
sich befindet und gegen den man sich zur Wehr
setzen will, ob das die Wahlanfechtung einer
Oberbürgermeisterwahl ist, die man durchsetzen
will, ob das der Grundsteuerbescheid des Kollegen Bonew ist, den man überprüfen lassen will,
ob das der Kitaplatz ist, den man nicht bekommt
und auf dessen Zuteilung man klagt, alles das tut
man am Verwaltungsgericht und kann es im Zweifel bis zum Bundesverwaltungsgericht mit Sitz
hier in Leipzig treiben und im Revisionsverfahren
seine Rechte im Zweifel durchsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass
das so ist, ist nicht selbstverständlich. Wir leben
in einer Zeit, in der mancher politische Akteur gesellschaftlich gern in eine Zeit zurück möchte, in
die alte Bundesrepublik - ich sagte schon, erst
1960 gab es die Verwaltungsgerichtsordnung -,
wo man dann eben vielleicht nicht mehr das Recht
hat, sich gegen die Ausübung öffentlicher Gewalt
und Rechtsverletzungen durch die öffentliche
Hand mit Gerichtsbarkeit zur Wehr zu setzen.
Seit 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz in Leipzig, im ehemaligen Gebäude des
Reichsgerichts. Lassen Sie uns diese große Errungenschaft des freiheitlich demokratischen
Rechtsstaats, nämlich die Tatsache, dass es eine
Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einem normierten
Rechtsweg gibt, anerkennen hier in dieser Stadt,
in Leipzig, die sich auch als Stadt des Rechts einen Namen gemacht hat.
Lassen Sie uns, so wie es die Verwaltung in ihrem
Verwaltungsstandpunkt vorschlägt, diejenigen
Vorsitzenden des Bundesverwaltungsgerichts,
die hier in Leipzig gewirkt haben, in den Straßennamenpool dieser Stadt aufnehmen. Ich werbe
um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen gegen den Antrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen.
Dennoch mehrheitlich so beschlossen.
Der Tagesordnungspunkt 17.18 wird in der Sitzung am nächsten Donnerstag aufgerufen.
18
Anfragen an den Oberbürgermeister
Wie zu Beginn der Sitzung angekündigt, werden
die Anfragen unter den Tagesordnungspunkten
18.1, 18.11 und 18.25 zusammen beantwortet.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
18.1
Warum liegt die Satzung zur Aufhebung
der Straßenausbeitragssatzung noch
nicht vor? (VI-F-06285)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.11 Aufhebung der Straßenausbeitragssatzung (VI-F-06260)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
18.25 Anfrage zum aktuellen Stand der Straßenausbausatzung (VI-F-06289)
Einreicher: Stadtrat J. Lehmann
Frau Dubrau, bitte schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Vorab zum Sachverhalt: Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 18.04.2018 die Verwaltung damit beauftragt, bis 30.06. dieses Jahres eine Satzung
zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorzulegen. Die entsprechende Beschlussvorlage für den Stadtrat wurde erarbeitet. Sie wird
derzeit verwaltungsseitig abgestimmt. Wesentlich
dabei ist, dass auch die Landesdirektion Sachsen
als Kommunalaufsichtsbehörde im Vorfeld in diesen Abstimmungsprozess mit eingebunden
wurde, um das Risiko eines Einschreitens seitens
der Landesbehörde nach Beschlussfassung der
Ratsversammlung über die Aufhebungssatzung
auszuschließen. - Ich denke, das ist ein sinnvolles
Verfahren. - Da die Stellungnahme der Kommunalaufsicht noch aussteht und dem Rat nach Auffassung der Verwaltung eine einvernehmliche Lösung vorgelegt werden sollte, wurde die Beschlussvorlage hier noch nicht eingebracht.
Die frühzeitige Einbindung der Landesdirektion
hat vor allem den Hintergrund, dass diese letztendlich über die Genehmigungsfähigkeit des
städtischen Haushalts 2019/2020 und damit über
das Kreditvolumen der Stadt entscheidet. Wie
Ihnen bekannt, steht die Stadt Leipzig unter anderem bei der Realisierung von Kita- und Schulbauten vor einer enormen finanziellen Herausforderung. Gleichzeitig darf kommunalrechtlich aber
auch die Finanzierung und Erledigung der Pflichtaufgabe Straßenbau durch den Verzicht des Straßenbaulastträgers auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge als Sonderaufgabe nicht gefährdet werden.
Maßstab für einen genehmigungsfähigen Haushalt ist unter anderem eine ausgeglichene Haushaltsführung gemäß § 72 Absatz 1 Satz 1 der
Sächsischen Gemeindeordnung. Im Hinblick auf
die aktuelle städtische Haushaltslage kann nicht
ausgeschlossen werden, dass diese einer Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde und damit der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung entgegenstehen könnte mit
der Folge, dass wiederum ein Ermessen des
S e i t e | 49
Stadtrats zum Erlass einer solchen Aufhebungssatzung nicht bestünde.
Zu untersuchen ist hier ebenfalls, ob die Abkehr
von der Refinanzierung von Maßnahmen des
Straßenausbaus ohne die Erhebung der nichtsteuerlichen Ausbaubeiträge, das heißt: über allgemeine Steuern, abgabenrechtlich einen Systemwechsel darstellt, der auch auf die Erhebung
von anderen Beiträgen, zum Beispiel der Gewässerunterhaltungsabgabe, Auswirkungen haben
könnte.
Eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung bedarf somit einer im Einvernehmen mit der
Landesdirektion Sachsen vorgelegten und vom
Rat beschlossenen Aufhebungssatzung. Mit dem
Wirksamwerden dieser Satzung würden dann für
alle Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem
Zeitpunkt beitragspflichtig wären, keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben.
Welche Maßnahmen von der Beitragserhebung
betroffen sind, hängt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bzw. des Wirksamwerdens der Aufhebungssatzung ab sowie der Abrechnung der Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt. Die sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn die letzte Unternehmerrechnung zu baulichen Maßnahmen bei der Stadt
Leipzig vorliegt, mithin immer erst mehr oder weniger lange nach dem Abschluss einer Straßenbaumaßnahme.
Auf Grundlage der derzeit gültigen Satzung, des
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes sowie
der Abgabenordnung ist die Verwaltung bisher
weiterhin zur Beitragserhebung für Straßenbaumaßnahmen, deren sachliche Beitragspflicht bereits entstanden ist, verpflichtet. Beiträge aus
Maßnahmen, zu denen die Beitragspflicht bereits
in der Vergangenheit entstanden ist und die aktuell zur Abrechnung anstehen, sind auch im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 enthalten. Beiträge
aus neuen Maßnahmen wurden im Haushaltsplanentwurf dagegen nicht mehr veranlagt.
Abschließend will ich noch einmal darauf hinweisen, dass in Fällen der einmaligen Herstellung einer Verkehrsanlage durch die Stadt Leipzig Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die Erschließungsbeitragssatzung steht, anders als die
Straßenausbaubeitragssatzung, als Konkretisierung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe gemäß
Baugesetzbuch nicht zur Disposition des Stadtrats.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann hat
eine Nachfrage.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Herr Oberbürgermeister, sehen Sie es nicht auch so, dass
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
mehr Anfragen beantwortet werden könnten,
wenn nicht noch einmal die Dinge vorgetragen
würden, die wir schon in der damaligen Stadtratssitzung diskutiert haben? Wir haben hier eine
klare Anfrage gestellt, und diese war zu beantworten. Es war nicht nötig, uns noch einmal zu erläutern, welche Folgen die Aufhebung haben könnte.
Das haben wir bereits diskutiert. Ich bitte darum,
kürzere Antworten zu bekommen.
Oberbürgermeister Jung: Das ist uns allen bewusst. Wir versuchen, kurz zu antworten.
Herr Engelmann hat noch eine Nachfrage.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Habe ich das
richtig verstanden: Je länger die Landesdirektion
das hinauszögert, desto länger bleiben die Leute
im Ungewissen, ob sie bezahlen müssen oder
nicht?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte gesagt:
Wenn Maßnahmen bereits durchgeführt und abgerechnet worden sind, werden Bescheide verschickt, bei neuen Maßnahmen jedoch nicht. Wir
warten natürlich damit ab, bis eine endgültige Abstimmung mit dem Land erfolgt ist.
S e i t e | 50
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann, der
Teufel steckt hier im Detail. Viele Menschen glauben, dass ab dem Zeitpunkt des Beschlusses das
auch für frühere Straßenausbaubeiträge gilt.
Dazu muss man noch einmal deutlich sagen: Der
Beschluss gilt für alle neuen Maßnahmen, er gilt
nicht für bereits vor dem Beschluss durchgeführte
Maßnahmen. Das ist wichtig.
Stadtrat Geisler (SPD): Jetzt muss ich doch noch
mal nachhaken, Frau Dubrau. Die Baumaßnahme
Stahmelner Straße zum Beispiel hat vier oder fünf
Bauabschnitte, davon der erste Abschnitt vor, alle
anderen nach der Beschlussfassung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung. Avisiert
ist ein Bauzeitraum von elf Jahren. Das bedeutet:
Ein Achtel der Maßnahme wurde vor der Beschlussfassung durchgeführt, sieben Achtel werden danach ausgeführt. - An der Stelle bedarf es
einer Klarstellung bzw. spätestens im Rahmen der
Diskussion zur Aufhebungssatzung eine klare
Aussage des Rates oder der Bürgermeisterin, wie
wir mit solchen Fällen umzugehen gedenken.
Oberbürgermeister Jung: So ist das.
18.2 Bürgerbeteiligung stärken - Bürgerhaushalt in der Stadt Leipzig endlich einführen (VI-F-06321)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Ich will noch
einmal klarstellen, was Sie hier gesagt haben: Solange wir die Satzung nicht aufheben, so lange erhebt die Stadt Straßenausbaubeiträge. - Das
heißt: Wenn Sie jetzt mit einer Maßnahme anfangen, haben die Leute Pech gehabt.
Bürgermeisterin Dubrau: Nein, im Gegenteil.
Ich habe ja gesagt: Alle Maßnahmen, die seit dem
Zeitpunkt des Beschlusses des Stadtrats neu begonnen wurden, werden nicht von uns veranlagt. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Das ist ja beruhigend.
Bürgermeisterin Dubrau: - Aber die Maßnahmen, die vor diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, werden natürlich noch abgerechnet.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Da walte
Hugo. - Na gut, dann ist das so weit klar. Die Leute
müssen nicht unruhig werden, wenn sich das länger hinzieht. - Schönen Dank.
Herr Bonew.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zur Frage 1. Nein, wir planen momentan
keine konkreten Maßnahmen zur direkten Einführung eines Bürgerhaushalts für den Doppelhaushalt 2021/2022, zeigen uns aber für die Diskussion sehr offen und hätten auch gern aus dem
Raum des Stadtrats konkrete Vorschläge.
Somit entfällt die Antwort auf die Frage 2, aber
auch die auf die Frage 3, da wir die Frage 1 zwar
mit Nein beantworten, aber die Einführung eines
Bürgerhaushalts nicht konkret ablehnen. Es fehlt
einfach am zündenden Format.
Ich gebe zu bedenken, dass in einer Haushaltsstruktur, wie sie die Stadt Leipzig momentan hat,
ein Bürgerhaushalt auch zur Erhöhung der Frustration führen könnte, da wir suggerieren würden,
es gebe freie Mittel, die wir frei über die Stadtteile
verteilen können. Zur Wahrheit gehört: Wir arbeiten momentan Prioritätenlisten nach gesetzlichen
Pflichtleistungen ab.
Zur Frage 4. Wir haben in unterschiedlichen Formaten versucht, uns diesem Beschluss zu nähern:
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Anfangs gab es Budgets für einzelne Stadtbezirksbeiräte - ich glaube, es waren 5.000 Euro -,
damit der Stadtbezirksbeirat bauliche Unterhaltung in Schulen oder andere Maßnahmen beschließen konnte. Im Gegenzug wurde dem
Stadtbezirksbeirat von der Verwaltung eine Prioritätenliste zur Entscheidung gegeben. Das Format
haben wir, wenn ich mich richtig erinnere, im Jahr
2012 in der Haushaltssatzung fallen gelassen,
weil das Feedback aus mindestens der Hälfte der
Stadtbezirksbeiräte ablehnend war; das wollte
man nicht. Aufgrund der großen Bedarfe war das
Budget zu klein und die Prioritätenliste zu lang.
Wir haben das Verfahren für die Thematik Bürgereinwendungen verfeinert und geschliffen. Wir
haben nach wie vor eine doppelt so lange Auslegungsfrist wie im Gesetz vorgesehen.
Wir haben repräsentative Bürgerkonferenzen
durchgeführt. Man muss allerdings selbstkritisch
gestehen, die Anzahl der Themen für diese Bürgerkonferenzen, die sowohl aus der Verwaltung
als auch aus dem Stadtrat vorgeschlagen wurden,
war eher verschwindend gering.
Wir haben mit dem Doppelhaushalt 2019/2020
weiterhin vorgesehen die sehr transparente und
allseits bekannte Veröffentlichung des Haushalts
im Internet. Es wird auch eine Bürgerinformationsveranstaltung geben. Wir rufen auf, sich aktiv bei
Bürgereinwendungen zu beteiligen. Wir haben die
Hemmschwelle noch einmal gesenkt. Das Formular ist online.
Die Stadtbezirksbeirätinnen und Stadtbezirksbeiräte sind informiert, dass sie diesmal erstmals
nach der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung ebenfalls Änderungsanträge stellen können. Es wird in der zweiten Oktober-Hälfte eine
Veranstaltung für alle Stadtbezirksbeiräte und
Ortschaftsräte geben, wo ich zur Person den
Haushalt noch mal vorstelle und wir das Prozedere der Änderungsanträge erläutern werden.
Weitergehende Formate und finanzielle Ausgestaltungen haben wir noch nicht gefunden. Ich
denke, wir sollten uns nach Haushaltsbeschlusslage am 01.02. im Finanzausschuss das Thema
dezidiert auf die Tagesordnung setzen und diskutieren, wie wir den Leipziger Weg des Bürgerhaushalts reanimieren. Wir sollten uns aber auch
noch einmal die Nutzerzahlen angucken. Ich erinnere daran: Wir hatten mal einen Haushaltsplanrechner im Internet, der in der Spitze 37 Nutzer
hatte - und das bei damals 550.000 Einwohnern.
Das ist, glaube ich, auch nichts Repräsentatives. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
S e i t e | 51
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Ich nehme für die Fragen 4, 5,
6 und 7 mit, dass Sie selbst die Aufhebung des
Beschlusses von 2007 nicht hier im Rat beantragen werden, sondern versuchen werden, zumindest für die Folgejahre, das Thema auszubauen.
Ist das richtig?
Bürgermeister Bonew: Ja.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Zur Frage 3
hatten Sie gesagt: Sie lehnen den Bürgerhaushalt
als solches nicht ab, sehen sich aber momentan
nicht in der Lage, zu sagen, wie das funktionieren
soll. - Wir hatten im Sachverhalt dargestellt, dass
es schon recht erfolgreiche Modelle gibt, zum Beispiel in Stuttgart. Dort haben sich über 52.000
Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Das ist eine
ganze Menge. Wäre die Beteiligung hier ähnlich
hoch, würde das sicherlich auch dem Demokratieverständnis in der Stadt dienen. Ich denke, Herr
Bonew, wir sollten wirklich intensiv zusammenarbeiten, um dieses Thema in die Bürgerschaft hineinzutragen, damit wir an der Stelle ein Stück vorankommen. Das geht über den Haushaltsplanrechner hinaus.
Bürgermeister Bonew: Gerne. Ich wäre froh,
wenn wir ein Format fänden, das die Bürgerinnen
und Bürger dahin gehend anspricht und mitnimmt,
und wir eine so rege Beteiligung hätten wie in
Stuttgart. Allerdings muss man sagen: Alle Versuche, die bisher unternommen wurden, zumindest
die in meiner Amtszeit, haben nicht zu einer zahlenmäßig repräsentativen Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger geführt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
bin überrascht, dass Sie sich zum Bürgerhaushalt
von Stuttgart jetzt relativ positiv äußern. Schon
bevor ich Stadtrat wurde, habe ich das Beispiel
„Bürgerhaushalt Stuttgart“ immer wieder angeführt und bin nicht unbedingt auf offene Ohren gestoßen. Sie meinten immer, die Bürgerbeteiligung
zum Haushalt, wie Sie sie vorschlagen, würde in
unserer Stadt vollkommen ausreichen. Sehe ich
es richtig, dass Sie Ihre Meinung dahin gehend
geändert haben?
Bürgermeister Bonew: Das sehen Sie nicht richtig. Ich fände es gut, wenn wir in Leipzig ein Format finden, was die Bürgerinnen und Bürger anspricht. Mit all den Formaten, die wir in den letzten
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
zehn Jahren ausprobiert haben, was den Haushalt und die Bürgerbeteiligung angeht, ist uns das
nicht gelungen. Deswegen lade ich Sie ein: Machen Sie Vorschläge! Zeigen Sie uns, was Sie
gerne hätten! Wir prüfen, ob das finanzierbar und
wie es realisierbar ist. Ich bin offen für jeden Vorschlag.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Ich habe keine Frage,
sondern eine Bemerkung, mit der ich unterstreichen will, was Bürgermeister Bonew eben gesagt
hat. Herr Pawlitzky und ich haben die Sache mal
vor langer, langer Zeit im Stadtbezirksbeirat Nord
vorgestellt. Wir wurden dort angeguckt, als kämen
wir von einem anderen Stern.
Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 18.3 auf:
18.3 Standort Fernstraßen-Bundesamt (VI-F06210)
S e i t e | 52
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Es ist
richtig, dass zu bestimmten Zeiten, nämlich während des Berufsverkehrs, es zu einem Rückstau
am Knoten Berliner Straße kommt.
Zur Frage 2. Mit der Einreichung des Bauantrags
hat der Antragsteller DHL eine Verkehrsuntersuchung für den gesamten Gewerbepark eingereicht und dabei die derzeitige sowie die zu erwartende Verkehrssituation berücksichtigt.
Zur Frage 3. Die Anbindung des Gewerbeparks
erfolgt zum einen über die bestehende und künftig
öffentlich gewidmete Wollkämmereistraße, zum
anderen über den bestehenden, lichtsignalgeregelten Knoten an der Rackwitzer Straße. In der
unter Punkt 2 genannten Verkehrsuntersuchung
wurden Analyse und Prognose betrachtet und die
Leistungsfähigkeit dieser Knoten nachgewiesen.
Änderungen an den Lichtsignalanlagen anderer
Knoten, zum Beispiel Berliner Brücke, sind nicht
vorgesehen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Kriegel, bitte schön.
Einreicher: SPD-Fraktion
Kollegin Dubrau antwortet in Vertretung von Kollegen Albrecht.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Im Auftrag des Fernstraßen-Bundesamtes untersucht
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verschiedene Alternativen zur Anmietung geeigneter
Büroflächen im bereits vorhandenen Bestand. Es
geht nicht um einen Neubau. Dazu bedient sie
sich privater Marktteilnehmer. Genaue Standorte
und Varianten können durch die Stadt Leipzig
nicht benannt werden. Im städtischen Eigentum
befinden sich keine Büroflächen, die dem Fernstraßen-Bundesamt zur Miete angeboten werden
können.
Zur Frage 2. Das Liegenschaftsamt ist über die
Suche des Fernstraßen-Bundesamtes informiert,
und das Amt für Wirtschaftsförderung hat Unterstützung angeboten.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich
nicht.
Da Kollege Rosenthal momentan nicht am Platz
ist, überspringe ich zunächst TOP 18.4 und rufe
Tagesordnungspunkt 18.5 auf:
18.5 Verkehrsinfrastruktur
„Gewerbepark
Berliner Brücke“ (VI-F-06328)
Einreicher: AfD-Fraktion
Frau Dubrau antwortet.
Stadtrat Kriegel (AfD): Eine kurze Nachfrage zu
Ihren Ausführungen, Frau Dubrau. Sie sagten,
dass es, wie jeder Leipziger weiß, in Stoßzeiten
rund um die Berliner Brücke Staus gibt. Gehe ich
recht in der Annahme, dass Sie dennoch davon
ausgehen, dass es dort keine größeren Probleme
geben wird? Das widerspricht sich aus meiner
Sicht. Wir sehen das schon ein bisschen anders.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich habe nicht von einem großen Stau, sondern von einem Rückstau
während des Berufsverkehrs gesprochen. Den
gibt es an relativ vielen Kreuzungen für eine kurze
Zeit. Nach der Verkehrsprognose, unter Einbeziehung der Wollkämmereistraße, die künftig eine öffentliche Straße sein wird, liegt das im Rahmen
dessen, was bei uns genehmigungsfähig ist für
den Bau des neuen Zentrums.
Stadtrat Kriegel (AfD): Ich will nur daran erinnern: Der Verkehr in Richtung Norden wird dann
im Wesentlichen über die Maximilianallee stattfinden, weil auch eine direkte Verbindung zu DHL
notwendig ist. Das wird zu Problemen führen. Das
möchte ich schon jetzt anmerken.
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, aber nach der
Prognose werden die Probleme nicht so zunehmen, dass dort größere Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Stadtrat Kriegel (AfD): Dann sind wir gespannt,
wie die Wirklichkeit aussieht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt aber TOP 18.4:
18.4 Fortschreibung Luftreinhalteplan: Wann
bitte? (VI-F-06324)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Vorangestellt: Die Stadtverwaltung hat mit dem Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 und der Umsetzung
der darin als Maßnahme festgelegten Umweltzone eine messbare Verringerung der Luftbelastung mit Ruß bzw. ultrafeinen Partikeln erreicht.
An der im Stadtzentrum gelegenen Luftmessstation Leipzig-Mitte sank die Masse der krebserregenden Rußpartikel um 60 Prozent, die Anzahl
der ultrafeinen Partikel reduzierte sich um 70 Prozent, wie aus der wissenschaftlich begleiteten Untersuchung hervorgeht.
S e i t e | 53
Zur ersten Frage. Die Überarbeitung des Planentwurfs unter Berücksichtigung der rund 250 eingegangenen fachlichen Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Der
zeitliche Aufwand orientiert sich an der Bearbeitungstiefe und der erforderlichen Einbindung weiterer Ämter und externer Akteure, hier insbesondere der L-Gruppe. Ziel ist nach wie vor die Beschlussfassung des Luftreinhalteplans noch in
diesem Jahr, Mitte/Ende viertes Quartal 2018.
Zur zweiten Frage. Derzeit gibt es keine Klagen
gegen die Stadt Leipzig.
Zur dritten Frage. Die Umsetzung der im Planentwurf vorgesehenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen, die sogenannten A-Maßnahmen, ist hinsichtlich dafür notwendiger straßenverkehrsrechtlicher Verfahren, Detailplanungen sowie Auftragsvergaben gegenwärtig in Bearbeitung. Das wurde
heute schon bei der Einbringung des Haushalts
erwähnt. Der Mehrbedarf für die A-Maßnahmen
ist im Jahr 2019 budgetiert. Insofern sind die für
die Wirksamkeit des Luftreinhalteplans erforderlichen Vorgaben gemacht.
Seit dem Jahr 2015 wurde der Kurzzeitgrenzwert
für Feinstaub an den Luftmessstationen in Leipzig
nicht mehr als zulässig überschritten. Dieser Aspekt kann neben dem Wirken der Umweltzone anteilig auch auf das Wirken der sonstigen 47 Maßnahmen des aktuellen Luftreinhalteplans zurückgeführt werden.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal.
Darüber hinaus unterstützen andere Maßnahmen, hier insbesondere der Lärmaktionsplan sowie das Energie- und Klimaschutzprogramm, die
Minderung der Luftschadstoffbelastungen bzw.
die Verbesserung der klimatischen Bedingungen
und damit den Gesundheitsschutz der Leipzigerinnen und Leipziger.
Kollege Fabian, bitte.
Ab dem Jahr 2015 wurde die Fortschreibung des
Luftreinhalteplans im Amt für Umweltschutz auf
den Weg gebracht, begonnen mit dem Luft-LärmDialog. Anlass gab die unzureichende Wirkung
des Luftreinhalteplans in Bezug auf die städtische
Stickstoffdioxidbelastung. Die Gründe dafür sind
deutschlandweit diskutiert und bekannt. Sie fußen
insbesondere auf durch die Fahrzeughersteller
verantworteten Stickstoffdioxidausstöße im Realbetrieb, insbesondere bei Diesel-Pkw.
Die Berichterstattung über die Umsetzung des
Luftreinhalteplans 2009 erfolgte aufgrund seiner
Fortschreibung zuletzt für das Jahr 2015. Auch
hier ist zu konstatieren, dass alle Maßnahmen
entsprechend umgesetzt worden sind und die
Stadtverwaltung deutlich gemacht hat, warum
Einzelmaßnahmen nicht umgesetzt worden sind.
Das war aus meiner Sicht auch plausibel.
18.6 Kündigung der Kinderbetreuung durch
die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel
(VI-F-06320)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Vom Kündigungsrecht wurde in keinem Fall Gebrauch gemacht.
Zur Frage 2. Die Kinder verbleiben auf dem Betreuungsplatz, wenn die Eltern das wünschen.
Der Passus eröffnet lediglich die rechtliche Möglichkeit.
Zur Frage 3. Es wird nicht geprüft, ob die neue
Gemeinde freie Plätze hat.
Zur Frage 4. Ein Kind kann seinen Betreuungsplatz behalten, wenn die Eltern wünschen, dass
ihr Kind in der bisherigen Kita verbleibt.
Oberbürgermeister Jung: Kurze klare Antwort.
Danke, Herr Fabian.
18.7 Veränderungen bei Gestaltung und Wegebeziehungen auf dem Augustusplatz
(VI-F-06211)
Einreicher: SPD-Fraktion
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Frau Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Aus
stadtgestalterischer Sicht besteht keine Veranlassung, die Gestaltung des Augustusplatzes, der
erst 1998 nach den Entwürfen von Professor
Bernhard Winkler neu gestaltet wurde, in Gänze
infrage zu stellen. Die Bereiche vor der Oper und
vor dem Gewandhaus sind nach wie vor optisch
wie auch baulich in einem sehr guten Zustand und
werden als Aufenthaltsflächen sehr rege genutzt.
Dagegen zieht der Mittelbereich mit der Haltestelle und der Fahrbahn deutlichen Handlungsbedarf nach sich, sowohl funktionell als auch optisch. Für diesen Bereich ist eine komplexe Betrachtung notwendig, da die Verkehrsarten neu
gewichtet und unter Beachtung der Platzgestaltung Verkehrslösungen für die in den letzten Jahren gewachsene Zahl von Platzsuchenden und
Verkehrsteilnehmern entwickelt werden müssen.
Insbesondere zum Ausbau der vollständigen Barrierefreiheit der Haltestelle hat es bereits erste
Überlegungen gegeben. Allerdings werden die
Planungen momentan nicht fortgeführt. Hintergrund dafür sind die aktuell laufenden Überlegungen zu Verkehrsstrategien für die wachsende
Stadt Leipzig. Unter diesen Vorzeichen erarbeitet
die Verwaltung bis 2021 das Ihnen bekannte Verkehrskonzept „Erweiterte Innenstadt“, in dem die
Zukunft des Innenstadtrings in grundlegender Art
und Weise betrachtet wird. Eine Wiederaufnahme
konkreter Planungen für den Mittelbereich des
Augustusplatzes ist erst danach sinnvoll, weil die
Rahmenbedingungen für die zukünftige verkehrliche Bedeutung und Nutzung des Innenstadtrings
dann geklärt sind.
Zur Frage 2. Im Bereich der Haltestellen stehen
sich die Interessen der Barrierefreiheit und der
barrierefreien Kreuzung diametral gegenüber.
Eine Lösungstendenz wird wesentlich von der zukünftigen Entwicklung des Straßenbahnnetzes
auf dem Augustusplatz abhängen. Eine Vorwegnahme der dazu laufenden übergeordneten Planungen ist nicht sinnvoll.
Die Unterbindung bzw. Reduzierung des Durchgangsverkehrs wurde in der Vergangenheit immer
wieder untersucht. Eine geringere Durchlässigkeit
ist ohne Änderung des Verkehrskonzeptes und
ohne Umgestaltung der Goethestraße nicht erreichbar. Angesichts des damit verbundenen Aufwands sind Zwischenlösungen als Vorgriff auf das
Verkehrskonzept für den Promenadenring nicht
abbildbar. - Sie können sich sicher erinnern: Der
behindertengerechte Ausbau einer Haltestelle
kostet 1 Million Euro. - Gleiches gilt für die Erschließung der Tiefgarage unter dem Augustus-
S e i t e | 54
platz. Hier ist als weitere Restriktion das genehmigte Betriebskonzept des privaten Betreibers zu
beachten.
Für den Fußgängerverkehr ergibt sich mit dem
Aufbau neuer Werbeträger Mitte Juni 2019 eine
punktuelle Verbesserung in Höhe der Fußgängerfurt. Hier entfällt zukünftig ersatzlos die jetzt noch
die Sicht behindernde Werbevitrine.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen? - Danke
schön, Frau Dubrau.
18.8 Evaluation der Organisation des Sommerferienpasses und künftige Sicherstellung der Angebotsvielfalt (VI-F06213)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Fabian, bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Vom Winterferienpass wurden 10.793 Exemplare im Jahr 2013,
11.537 Exemplare im Jahr 2014, 12.177 Exemplare im Jahr 2015, 11.901 Exemplare im Jahr
2016, 12.484 Exemplare im Jahr 2017 und 12.692
Exemplare im Jahr 2018 verkauft. Vom Sommerferienpass wurden 18.031 Exemplare im Jahr
2013, 18.864 Exemplare im Jahr 2014, 19.390
Exemplare im Jahr 2015, 20.296 Exemplare im
Jahr 2016, 20.165 Exemplare im Jahr 2017 und
21.207 Exemplare im Jahr 2018 verkauft.
Oberbürgermeister Jung: Entschuldigen Sie,
wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche, Herr
Fabian! Ich würde Sie bitten, auf das Verlesen der
Zahlen zu verzichten und sie dem Stadtrat schriftlich zu geben. - Bitte nicht!
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Doch! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gefragt, wie
viele Ferienpässe an die Kinder verkauft werden
konnten usw. - Ja, ich habe die letzten fünf Jahre
vorgetragen. Das Jahr 2018 kam sozusagen als
Bonus obendrauf. - Wo war ich stehen geblieben?
Oberbürgermeister Jung: Bei Frage 2.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nun ja, Herr
Oberbürgermeister, nicht ganz. Lassen Sie mich
zumindest noch meinen letzten Satz zur Frage 1
vortragen. - Der Ferienpass genießt große
Beliebtheit und wird von der Zielgruppe sehr gut
angenommen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Zur Frage 2. Grundsätzlich verlief die Organisation und Durchführung wie in den vergangenen
Jahren. Lediglich der krankheitsbedingte Ausfall
des zuständigen Mitarbeiters musste durch die
Kolleginnen und Kollegen des Sachgebiets Jugendpflege beim Verkauf der Tagesfahrten und
des Reservierungstelefons kompensiert werden.
Die Organisation der Tagesfahrten übernahmen
ebenfalls drei Kolleginnen und Kollegen aus dem
Sachgebiet Jugendpflege. An der personellen Absicherung von Tagesfahrten wurden für den Sommerferienpass 2018 erstmals neben Ehrenamtlichen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung beteiligt.
Zur Frage 3. Insgesamt übernahmen 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen
Verwaltungsbereichen die personelle Absicherung von Tagesfahrten. Information und Anfrage
erfolgten unverbindlich an alle Abteilungsleitungen. Die Bereitschaft, Tagesfahrten durch hauptamtliche Mitarbeitern abzusichern, war freiwillig.
Die Sprech- und Beratungszeiten wurden ebenso
bei der Einteilung beachtet wie die Einsatzwünsche der Kolleginnen und Kollegen. Die meisten
Kolleginnen und Kollegen nahmen an ein bis zwei
Fahrten als Betreuerin bzw. Betreuer teil.
Zur Frage 4. Grund für die personellen Maßnahmen war der krankheitsbedingte Ausfall des zuständigen Mitarbeiters. Aus folgenden Bereichen
wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die
personelle Absicherung von Angeboten eingesetzt: aus dem Amtsleiterbereich zwei, aus der
Abteilung Bildung fünf, aus der Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe eine Person, aus der Abteilung
Kindertageseinrichtungen zwei, aus dem Bereich
Hort und aus der Abteilung Verwaltung drei. Die
Absicherung von Tagesfahrten durch hauptamtliche Mitarbeiter hat nicht zu Engpässen in den jeweiligen Abteilungen geführt.
Die Rückmeldungen nach der Teilnahme waren
durchweg positiv. Die beteiligten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Amtes haben ihren Einsatz für
sich selbst und für die Kinder und Jugendlichen
als gewinnbringend wahrgenommen. Die Ehrenamtlichen nahmen die hauptamtliche Unterstützung als Wertschätzung der freiwilligen Tätigkeit
und als zusätzliche Sicherheit wahr. Das angeeignete Wissen und die Erfahrungen werden bei der
Planung zukünftiger Angebote berücksichtigt.
Erhöhte Kosten sind durch den Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht entstanden.
Zur Frage 5. Nein. Alle geplanten und im Ferienpass veröffentlichten 24 Tagesfahrten haben stattgefunden und wurden wie geplant durchgeführt.
Zur Frage 6. Am 5. September 2018 fand mit interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so-
S e i t e | 55
wie mit für die Kinder- und Jugendbetreuung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein
Klausurtag zum Ferienpass statt. Alle Erfahrungen wurden zusammengetragen und ausgewertet. Inhalte waren die Reiseziele der Tagesfahrten,
die Betreuergewinnung, die Ausrichtung des Ferienpasses, die Zielgruppe und vieles andere.
Zudem arbeitet die Verwaltung an der Beschaffung einer Software für den Ferienpass, welche
unter anderem den Aufwand beim Verkauf der Tagesfahrten sowie bei der Abrechnung und weiteren administrativen Tätigkeiten verringern soll.
Die Software soll die Angebote für Eltern und Kinder transparenter und einfacher buchbar sowie
optisch ansprechender und zeitgemäßer präsentieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Fabian, vielen Dank für die Antwort. - In der Vergangenheit ist es immer sehr gut und erfolgreich
gelaufen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Das war dieses
Jahr auch so.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
glaube, man hat sich die Übergabe der Tätigkeit
einer jahrzehntelang etablierten Mitarbeiterin in
neue Hände ein Stück weit einfacher vorgestellt.
Es ist dort zu Problemen gekommen, auf die vielleicht auch zu spät reagiert wurde, so würde ich
mutmaßen. Die Mitarbeiterin, die das bis jetzt gemacht hat, hätte ja auch nicht alle Fahrten selbst
abgesichert. Insofern denke ich, es ist organisatorisch wahrscheinlich nicht alles zu Ende gedacht
worden. Immerhin wurde nach kreativen Lösungen gesucht, um alle Fahrten abzusichern.
In einigen Monaten wird der Winterferienpass verkauft, der wieder viele Angebote enthalten wird,
wenn auch nicht so viele wie im Sommer. Das bedarf ja einer längeren Vorbereitung, auch inhaltlich. Können Sie zusagen, dass alles dafür getan
wird, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Angebote im Winterferienpass und
dann auch für den Sommerferienpass im nächsten Jahr in gewohnter Qualität zu sichern?
Noch ein Zweites. Sie hatten ausgeführt, dass
kurzfristig noch Betreuungspersonal für die Ferienfahrten gewonnen werden konnte. - Vorweg:
Ich begrüße sehr, dass es nicht zu Ausfällen gekommen ist. - Ist denn auch versucht worden, ein
Stück weit mit Honorarkräften freier Träger zu arbeiten? Da gibt es genügend Mitarbeiter, die über
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
die Jugendleitercard verfügen und als ausgebildete Betreuer solche Ferienfahrten begleiten können.
Ist auch nach anderen Lösungen gesucht worden,
um nicht unbedingt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, die normalerweise vollkommen andere Tätigkeiten ausführen, als Betreuer
einsetzen zu müssen? Ich meine, seit Jahren unterhalten wir uns darüber, dass die Mitarbeiter des
Jugendamtes an der Belastungsgrenze sind.
Wenn ihre Arbeit dadurch am Ende liegen bleibt,
ist das ja auch nicht im Sinne der Sache. Also:
Welche Wege wurden noch gesucht?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Schmidt,
Ihre Fragen suggerieren, das sei nicht gut gelaufen. - Das ist gut gelaufen, zumindest für die Kinder und Jugendlichen. Das Angebot ist vollständig
abgesichert gewesen. Es ist nichts ausgefallen.
Ich gehe davon aus, dass das beim Winterferienpass auch wieder so sein wird.
Ich meine, Frau Gerber hat das über 30 Jahre gemacht. Sie war der wandelnde Ferienpass, der
Ferienpass in Person. Dass der Übergang nicht
völlig reibungslos verläuft, ist, glaube ich, völlig
selbstverständlich.
Ich möchte aber noch einmal betonen: Nach meiner Kenntnis ist alles gut gelaufen. Auch diejenigen, die daran punktuell mitgewirkt haben, haben
das für sich als eine gute Erfahrung wahrgenommen.
Ihre Anregung, falls notwendig Honorarkräfte hinzuziehen, nehme ich gerne auf, wobei wir finanziell begrenzte Mittel für den Ferienpass haben.
Diese Mittel sind in erster Linie für die kostenfreie
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
und für die Angebote als solche gedacht.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Fabian.
18.9 Inwiefern entspricht die aktuell erbrachte
Nahverkehrsleistung noch der Beschlusslage des Stadtrates? (VI-F-06220)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
S e i t e | 56
Die Linie 10 wurde ausgewählt, da diese auf dem
überwiegenden Teil ihres Linienweges parallel zu
ein oder mehreren anderen Linien fährt, insbesondere zu den Linien 11 und 16, und somit immer
Alternativen gegeben sind, was bei anderen Linien nicht der Fall gewesen wäre. Hinzu kommt,
dass im Abschnitt Wahren - Connewitzer Kreuz
die parallel verkehrende Linie 11 durchgehend mit
den längsten und damit kapazitätsstärksten 45Meter-Zügen verkehrt.
Zur Frage 2. Aufgrund des jahreszeitlich bedingt
noch geringen Fahrgastaufkommens - das Wetter
ist ja immer noch traumhaft - war diese Taktausdünnung auf der Linie 10 unter den gegebenen Umständen eine vertretbare Reaktion auf den
Beschluss 2292 vom 23.03.2016, der sich auf den
am 28.10.2015 beschlossenen aktualisierten Basisfahrplan bezieht. Gegenüber diesem Basisfahrplan gab es keine Reduzierungen, welche die
diesbezüglich in der Betrauung festgelegten zulässigen
Schwankungsbereiche
überschreiten. - Die LVB hat die Fahrkilometer mit welcher
Straßenbahn, wann, wo, wie und wie viel es gekostet hat, aufgelistet. Ich würde jetzt auf das Vorlesen verzichten, wenn Sie gestatten, und Ihnen
die Liste schriftlich übergeben.
In der Prognose 2018 ist die vorübergehende Beibehaltung des Ferienfahrplans der Linie 10 bereits enthalten. Die Zahlen zeigen, dass die
Leipziger Verkehrsbetriebe ihr Angebot seit dem
letzten Beschluss zum Basisfahrplan insgesamt
erhöht haben. Dazu hat die LVB alle Erhöhungen
aufgelistet. Ich will es kurzmachen: ab 11/2016
Verdichtung Angebot Spät- und Wochenendfrühverkehr inklusive Neuordnung Sammelanschlüsse Hauptbahnhof, seit 12/2017 Taktverdichtung Linie 74, seit 01/2018 Taktverdichtung Linie 86, seit 04/2018 Ausbau Nachtverkehrsangebot und bereits seit 2016 Verstärkung der Veranstaltungsverkehre mit erheblichen Zusatzleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Spielen von RB.
Die LVB ist sich ihrer Verantwortung als Mobilitätsdienstleister bewusst und versucht, die Situation der zeitbefristeten Reduzierung im fahrplanmäßigen Fahrplanangebot durch konkrete Maßnahmen unverzüglich zu ändern.
Frau Dubrau, bitte.
Die Frage 3 ist mit der Antwort auf Frage 1 schon
beantwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Beantwortung dieser Fragen beruht im Wesentlichen auf Zuarbeit
der LVB. - Zur Frage 1. Die Beibehaltung des Ferienfahrplans auf der Linie 10 ist eine vorübergehende Maßnahme der LVB. Beabsichtigt ist, diese
nach den Herbstferien wieder aufzuheben. Ziel
der Festlegung ist es, Fahrplanausfälle durch aktuell bestehende Personalengpässe planbar zu
machen und sie nicht zufällig auftreten zu lassen.
Zur Frage 4. Nein.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald hat
eine Nachfrage.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Zunächst vielen Dank. Allerdings: Die Frage 1 entspricht eben
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
nicht der Frage 3, in der es konkret um die Taktverschlechterung auf der Linie 10 geht. Wir wissen natürlich auch, dass die Linie 10 parallel zu
anderen Linien verkehrt. Trotzdem gibt es auf der
Georg-Schumann-Straße zurzeit nur einen 10-Minuten-Takt. Das finde ich für diese Geschäftsstraße nicht angemessen. Deswegen war die
Frage 3 auch so gestellt. Mich würde Ihre Einschätzung dazu interessieren.
In Frage 1 hatten wir gefragt, auf welcher Grundlage das Angebot verschlechtert wurde. Auch
dazu würde mich Ihre Einschätzung interessieren.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Ursache dafür
sind hohe Personalengpässe. Man könnte natürlich sagen: Wir lassen mal hier und mal da eine
Bahn ausfallen. - Oder aber man prüft, wo im Netz
die geringsten Probleme auftreten. Das hat die
LVB gemacht und die Linie 10 gewählt, weil dort
entsprechende Ersatzmöglichkeiten bestehen.
S e i t e | 57
so umorganisieren kann, dass es die geringsten
Auswirkungen nach außen hat.
Stadtrat Keller (AfD): Also: Die Mehrleistungen
wurden mit den Minderleistungen verrechnet.
Bürgermeisterin Dubrau: Das kann man so
nicht sagen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald noch
einmal.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich habe vergessen, zu fragen, wie lange diese Einschränkung noch dauert und ab wann wieder der normale Fahrplan gilt.
Die Frage 3 ist aus unserer Sicht mit der Antwort
auf die Frage 1 beantwortet. Wir sehen es als akzeptabel an, in solchen Notsituationen diesen
Weg zu wählen. Es kommt damit auch nicht zu einer generellen Absenkung der Leistungen, die ursprünglich im Vertrag vereinbart worden sind.
Bürgermeisterin Dubrau: Bis nach den Herbstferien.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Bürgermeisterin Dubrau: Am ersten Schultag
nach den Herbstferien gilt wieder der normale
Fahrplan. Das hatte ich eben aber schon gesagt.
Stadtrat Keller (AfD): Wenn es zu Einsparungen
des Angebots kommt, was spart dann die Stadt
ein? Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
besagt ja: Wir geben das in Auftrag und bekommen die Leistung dafür. - Die Leistung wird hier
nicht geliefert. Wie viel sparen wir damit ein?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich habe nicht von
Einsparungen, sondern von Einschränkungen gesprochen, die durch Personalengpässe wegen
Krankheit begründet sind. Auch Mitarbeiter, die
krank sind, bekommen ja weiterhin Geld vom Arbeitgeber, zumindest in den ersten sechs Wochen.
Stadtrat Keller (AfD): Ja, aber wir bekommen die
Leistung nicht. Es ist doch nicht unser Problem,
wenn die LVB die Leistung nicht liefern kann.
Bürgermeisterin Dubrau: Wir haben eine Leistung bestellt. Die LVB hat an bestimmten Stellen
mehr Leistungen erbracht, als im Ursprungsvertrag festgelegt; das sagte ich eben schon. Wenn
Leute krank sind - das kommt überall vor -, muss
man überlegen, an welcher Stelle man die Arbeit
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Was heißt
„bis nach den Herbstferien“?
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich rufe die nächste
Anfrage auf:
18.10 Start-ups mit offener technologischer
und wissenschaftlicher Ausrichtung
(VI-F-06237)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
In Vertretung von Kollegen Albrecht wird auch
diese Anfrage von Frau Dubrau beantwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. In den
letzten drei Jahren gab es keine direkt geförderten
Neuinvestitionen an kommunalen Technologieund Gründerzentren durch die Stadt Leipzig und
den Freistaat. Die letzte bedeutende Investition
erfolgte 2016 bis 2018 mit der Errichtung des
Reinraumlabors in der Bio City, und zwar in Höhe
von 2,9 Millionen Euro durch die Leipziger Gewerbehofgesellschaft, LGH. Diese erfolgte ohne weitere Inanspruchnahme von Fördermitteln.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
S e i t e | 58
Die in der Anfrage erwähnten 85 Prozent Maximalförderung für Technologie- und Gründerzentren ist über die sogenannte GRW-Infra zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur möglich. Beantragen und abrufen können diese Mittel
nur Kommunen und deren wirtschaftsfördernde
Tochterunternehmen wie beispielsweise die LGH.
Die Stadt selbst betreibt kein eigenes Technologie- und Gründerzentrum, sondern bedient sich
hierbei der Leistungen der LGH. Die bestehenden
kommunalen TGZ sowie die weiteren Gründerzentren werden durch die gewinnorientierte Tochtergesellschaft LGH betrieben und sind somit laufend indirekt durch die Stadt Leipzig gefördert.
Das letzte Technologie- und Gründerzentrum,
welches über die GRW-Infra-Förderkulisse errichtet wurde, war die Bio City Leipzig, Fertigstellung
2003.
Zu den Fragen 3 und 4. Eine direkte Investitionsförderung freier nichtkommunaler Innovationszentren kann die Stadt nicht leisten. Sowohl die
begrenzten finanziellen als auch personellen Kapazitäten erfordern eine Bündelung der wirtschaftsfördernden Aktivitäten auf bestimmte
Branchen, die über die Cluster-Strategie definiert
sind. In diesem Sinne erfolgt - wie zur Frage 2 berichtet - derzeit die Prüfung von zwei neu zu errichtenden Technologie- und Gründerzentren für
Technologie und Life Science im Rahmen des Digital Hubs. Dabei werden Ansätze verfolgt, die
über eine reine Bereitstellung von Flächen hinausgehen. Die Förderung weiterer Innovationszentren müsste nach Prüfung der Rahmenbedingungen, der Förderbestimmungen, des Beihilferechts und der Kapazitäten der Stadtverwaltung
erfolgen.
Aufgrund der erfolgreichen Ansiedlung und des
Wachstums von Unternehmen aus der Bio City
heraus erfolgte der Neubau BioCube im Jahr
2012. Dieser Bau wurde über betriebliche Einzelförderung der in dem Gebäude ansässigen Betriebe und durch den Freistaat gefördert. Über die
Förderung durch den Freistaat weiterer nichtkommunaler Technologiezentren kann seitens der
Stadtverwaltung keine Aussage getroffen werden.
Prinzipiell steht die Stadtverwaltung privaten Initiativen zur Errichtung freier Innovationszentren
positiv gegenüber. Seit etlichen Jahren unterstützt
die Stadt die Arbeit sogenannter Inkubatoren inhaltlich und teilweise auch finanziell. Die größten
Einrichtungen sind SMILE, eine Gründerinitiative
der Hochschulen, und das in der Baumwollspinnerei befindliche SpinLab. Das SpinLab hat im
Rahmen der Digital-Hub-Initiative eine Ausrichtung auf die Themen der Smart Infrastructure vollzogen. Start-ups mit dieser Themenausrichtung
werden gesondert gefördert.
Zur Frage 2. Forschung und Lehre sind Aufgabe
des Freistaats und der Hochschulen. Die Stadt
Leipzig unterstützt die Akteure bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben auf verschiedene Art und
Weise, zum Beispiel durch die Vorhaltung und Bereitstellung von Grundstücken. Beispielhaft sind
hier die Alte Messe, aktuell der Neubau des iDiv
oder die Flächen am Wilhelm-Leuschner-Platz zu
nennen.
Direkt fördert die Stadt die Leipziger Forschungslandschaft projektbezogen über die Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer. Für
die zukünftige Unterstützung von Innovationen
und Technologietransfer prüft die Verwaltung die
Errichtung von zwei neu zu errichtenden Technologie- und Gründerzentren: auf der Alten Messe
im Rahmen der Erweiterung der Halle 12 sowie im
Zuge des Digital Hubs in Plagwitz. Die Prüfungen
sind noch nicht abgeschlossen. Der Rat wird zu
gegebenem Zeitpunkt informiert.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Initiativen
und Kooperationen der Stadtverwaltung zur Förderung der Forschungslandschaft. Details können
dem Fachkonzept „Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ des INSEK entnommen
werden. Hervorheben möchte ich folgende Beispiele: die Kooperationsverträge der Stadt mit der
Universität und der HTWK sowie projektbezogene
Kooperationen mit weiteren Hochschulen und
Forschungseinrichtungen der Stadt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Schönen Dank für
die Ausführungen, Frau Dubrau. Leider sind Sie in
Ihrem Vortrag auf den wesentlichen Kern der
Frage genau nicht eingegangen, nämlich darauf,
dass man in anderen Städten, die eine ähnlich
schleichende Forschungslandschaftsstruktur wie
wir haben, inzwischen wieder weggeht von spezialisierten Gründerzentren bzw. Start-ups. Kern
der Frage war: Wie steht die Stadt Leipzig zu offenen technologischen Start-up-Zentren? - Wahrscheinlich können Sie das jetzt nicht beantworten,
Frau Dubrau. Ich würde Sie aber bitten, eine
schriftliche Antwort nachzureichen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Grosser, ich mache Ihnen folgenden Vorschlag: Wir erarbeiten
gerade eine Vorlage zu einem Stadtratsbeschluss, in der es genau um dieses Thema geht.
Wir können uns eine Immobilie vorstellen, wo genau das passieren kann. Ich schlage vor, dass
Herr Dr. Schimansky im Ausschuss Wirtschaft und
Arbeit dazu berichtet und einen ersten Eindruck
vermittelt. Diese Vorlage ist für das erste Quartal
2019 geplant.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
S e i t e | 59
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Das ist eine gute
Auskunft. Ich würde trotzdem darum bitten, mir zu
dem, was ich eben ausgeführt habe, eine schriftliche Antwort nachzuliefern.
Wildpark wird vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gemeinsam mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Stadtforsten, betrieben.
Oberbürgermeister Jung: Okay, kein Problem.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Rosenthal.
18.12 Schließung des Igelschutzzentrums in
der Hornstraße - Wie weiter mit dem
Igelschutz in der Stadt Leipzig? (VI-F06261)
Einreicher: AfD-Fraktion
18.14 Vollzeitpflege ohne Kostenerstattung
(VI-F-06308)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Kollege Fabian.
Kollege Rosenthal antwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Es gibt keine
gesetzliche Pflicht für die Stadt Leipzig, Auffangstationen für wild lebende Tiere vorzuhalten.
Insofern bedarf es keines Konzeptes.
Zur zweiten Frage. Die Stadt und ihre nachgeordneten Einrichtungen verfügen über eine breite Palette pädagogischer Angebote für Kinder im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes.
Zur dritten Frage verweise ich auf die Antwort auf
Frage 1.
Zur vierten Frage. Es ist nicht bekannt, dass Mitglieder des Vereins Igelschutzfreunde ihre Fachkompetenz der Stadt Leipzig angeboten haben.
Interessierte können sich natürlich diesbezüglich
an das Amt für Stadtgrün und Gewässer wenden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Es ist mir schon klar, dass
Sie dazu nicht verpflichtet sind. Wir haben aber im
letzten oder vorletzten Jahr - verbessern Sie
mich! - ein schönes Faltblatt zum Igelschutz herausgegeben und überall ausgelegt. Das war auch
auf freiwilliger Basis. Jetzt gibt es in der ganzen
Stadt überhaupt kein Zentrum mehr, wo Bürger,
die kleine Igelchen finden, sie abgeben können. - Sie haben also gar keine Planung. Es gibt
keine Pflicht, also auch kein Konzept, also machen wir da gar nichts. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Bürgermeister Rosenthal: Nein. Das habe ich
so nicht gesagt. Ich habe gesagt: Wir sind dazu
gesetzlich nicht verpflichtet. Allerdings befindet
sich im Wildpark eine Auffangstation. Wenn man
ein Tier in einem hilflosen Zustand auffindet, kann
man das Tier dort abgeben. Die Auffangstation im
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Ich habe mich eben mit Herrn
Ulrich verständigt, dass ich die Antworten auf die
Fragen 1 und 2 morgen schriftlich nachliefere,
weil es sich hier ausschließlich um Zahlen handelt.
Ich beantworte jetzt die Frage 3. Bei Pflegeerlaubnissen nach § 44 SGB VIII besteht kein Anspruch
auf Pflegegeld, da es sich hier nicht um eine Hilfe
zur Erziehung handelt. Bei den sechs erteilten
Pflegeerlaubnissen nach § 44 SGB VIII wird daher
durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
kein Pflegegeld gezahlt. Dem Amt für Jugend, Familie und Bildung ist kein Fall bekannt, in dem die
Haushaltsaufnahme im Sinne des § 44 SGB VIII
mangels Pflegegeldzahlung abgebrochen wurde.
Wird kein Pflegegeld gezahlt, werden die Pflegepersonen nach Maßgabe des SGB II und SGB XII
durch das Sozialamt unterstützt. Außerdem werden die Pflegepersonen fachlich durch den Pflegekinderdienst des Amtes für Jugend, Familie und
Bildung begleitet.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
Damit schließe ich die Fragestunde. Alle anderen
Anfragen werden schriftlich beantwortet.
20
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
20.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem.
§ 73 (5) SächsGemO bis 07.08.2018 (VIDS-06192)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es aus Ihrer Mitte zu TOP 20.1 Nachfragen? - Dann bitte ich um Beschlussfassung. Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
21
Vorlagen I
21.1
2. Änderung zum Baubeschluss Energetische Sanierung der F.-A.-Brockhaus-Schule (Nebenstelle) - Maßnahmeerweiterung innere Teilmodernisierung i. V. m. außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VIDS-02023-DS-04)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.1.1 dazu ÄA (VI-DS-02023-DS-04-ÄA-01)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Nordost
S e i t e | 60
Könnten Sie mit einer Protokollnotiz die Formulierung heilen?
Oberbürgermeister Jung: Das ist nicht zu heilen. Ich will es ganz klar sagen: Nach jetzigem
Stand ist diese Maßnahme weder finanziert noch
terminlich möglich. Wenn wir zum Schuljahr
2019/2020 fertig sein wollen, dann geht der Einbau von Akustikdecken nicht. Wir haben sie auch
finanziell nicht eingestellt. Insofern ist klar: Wenn
Sie dem Beschlusstext des Änderungsantrags
des Stadtbezirksbeirats zustimmen, wird die
Schule definitiv nicht fertig zum Termin. Wir haben
auch keine finanzielle Deckung.
Herr Schlegel.
Herr Maciejewski.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch mal mit der Vorlage und
der Geschichte der Sanierung beschäftigt. Natürlich wäre es wünschenswert, gleich alles komplett
zu machen; aber irgendwo muss ja auch mal die
Grenze gezogen werden. Man muss sich vergegenwärtigen: Wenn man heute an einer Stelle etwas hinzusetzt, was man möglicherweise auch
später nachrüsten könnte, wird das den Baubeginn an anderer Stelle verzögern bzw. die Reparatur anderswo unmöglich machen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, Sie haben jetzt inhaltlich argumentiert.
Ich glaube, das war gar nicht das Anliegen von
Herrn Dossin. Wenn der Beschlusstext des Beschlussvorschlags so beschlossen und ausgefertigt würde, hätte der Rat genau genommen beschlossen, unter welchen Bedingungen der Stadtbezirksbeirat Nordost einer Maßnahme zustimmt.
Das ist, denke ich, schwierig. Da ja Stadtbezirksbeiräte auch von Verwaltungsbediensteten geleitet werden, sollte man ihnen vielleicht mal kommunizieren, wie der Text eines Beschlussvorschlags für den Rat formuliert sein muss, damit er
auch Sinn macht. Den Beschlusstext jetzt so zu
beschließen, würde keinen Sinn machen; denn
damit würden wir nicht die von ihm vorgeschlagene Maßnahme beschließen, sondern nur, dass
der SBB Nordost seine Zustimmung zur Vorlage
vom Einbau der Akustikdecken abhängig macht.
Richtig ist: Die baulichen Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, müssen sinnvoll sein. Sie
dürfen nicht dazu führen, dass man, wenn man
später etwas ergänzen will, wieder zu Hauf aufreißen muss. Deshalb sind die Elektroversorgungsleitungen, Heizung, Beleuchtung usw. erneuert
worden.
Konkret: Die Decke ist jederzeit in Teilflächen
nachrüstbar. Insbesondere auch die rückseitige
Giebelwand des Klassenzimmers kann ohne
Probleme nachgerüstet werden. Man muss das
einfach wissen, bevor man eine solche Entscheidung trifft. Dass ein Stadtbezirksbeirat sich natürlich für eine Schule in seinem Stadtbezirk einsetzt,
ist nachvollziehbar. Aber wo fangen wir an, und
wo finden wir ein Ende? Das ist das Problem.
Oberbürgermeister Jung: Verstanden! Entschuldigung, Herr Dossin. Wenn Sie „vom SSB
Nordost“ streichen würden, wäre der Beschlussvorschlag sogar abstimmungsfähig. Das hieße
nämlich: Wir können als Stadtrat nur zustimmen,
wenn Lärmschutzmaßnahmen ergriffen und
durchgeführt werden. - Nichtsdestotrotz empfehle
ich Ihnen dringend, den Änderungsantrag abzulehnen, weil wir hier in der Tat auch Klartext sprechen müssen.
Oberbürgermeister Jung: So ist das. - Herr Dossin.
Der Änderungsantrag des Stadtbezirksbeirats
Nordost steht zur Abstimmung. Wer stimmt dem
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Stadtrat Dossin (CDU): Wir haben eine Frage.
Prinzipiell ist die Idee des Stadtbezirksbeirats,
gleich auch Akustikdecken einzubauen, sehr gut.
Wir finden aber die Formulierung schwierig. Mit
dieser Formulierung ist der Antrag eigentlich nicht
zustimmungsfähig. Deswegen meine Frage:
Abstimmung: Einige Enthaltungen, keine ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Gibt es
Gegenstimmen gegen den Beschlussvorschlag? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
21.2 Verwaltungsobjekt Naumburger Straße
26: Abschluss eines 4. Nachtrags zum
Mietvertrag vom 18.04.1993 und Abschluss eines 1. Nachtrags zum Mietvertrag vom 14./20.06.l2013 (VI-DS-04896)
S e i t e | 61
Bürgermeisterin Dubrau: Wir werden Ihnen das
vorlegen.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen.
TOP 21.4 wird, wie eingangs angekündigt, erst
nach TOP 21.32 aufgerufen.
21.3 Umzug der Schule Thonberg (Schule für
geistig Behinderte) an den Standort Philipp-Rosenthal-Straße 82 in 04103
Leipzig entsprechend § 24 Sächsisches
Schulgesetz (VI-DS-06018)
21.5 Einrichtung einer Außenstelle für das
Berufliche Schulzentrum Henriette-Goldschmidt-Schule - gemäß § 24 Schulgesetz (VI-DS-05975)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel.
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein, es ist eben
nicht alles klar. - In diesem Zusammenhang eine
Nachfrage an das Baudezernat: Wir hatten im
Sommer einen Antrag eingereicht, in dem wir vorschlagen, für die älteren Schüler der Förderschule
am neuen Standort Curiestraße eine Freifläche
vorzusehen. Wann wird über diesen Antrag beraten? Das muss ja erst einmal grundsätzlich geklärt werden.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Schlegel, dazu
hat ein Gespräch mit dem VTA, der LESG und der
Stadtplanung stattgefunden mit dem Ergebnis:
Grundsätzlich ist so etwas möglich. Die LESG ist
jetzt beauftragt, eine entsprechende Planung vorzulegen. Diese werden wir dann im Ausschuss
diskutieren. Das dauert aber noch ein paar Tage.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Uns geht es vor
allem darum, dass diese Fläche möglichst zeitgleich mit der Eröffnung der Schule gestaltet ist.
Es muss ja zunächst einmal die vorhandene
Schwarzdeckenfläche beseitigt werden.
Bürgermeisterin Dubrau: Nein, da ist schon ein
bisschen mehr zu machen. So leicht ist es nicht.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Glauben Sie mir,
nach einem 49-jährigen Berufsleben kann ich einschätzen, was geht.
Ich erinnere an dieser Stelle, dass wir heute definitiv noch die Tagesordnungspunkte 21.7, 21.8,
21.22, 21.23, 21.24, 21.25 sowie 28.1 behandeln
müssen. Ich schlage vor, das jetzt zu machen.
Wenn danach noch Zeit sein sollte, rufe ich den
Tagesordnungspunkt 21.6, Mobilitätsstrategie
2030, noch auf.
21.7 Teilnahme der Stadt Leipzig am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ (VI-DS-06262)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
21.8 Feststellung des Jahresabschlusses der
Stadt Leipzig zum 31.12.2015 (VI-DS06146-NF-01)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Bitte beachten Sie die Austauschseiten vom
14.09.2018. - Wird das Wort gewünscht? - Herr
Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ein nicht ganz so emotionales Thema: der
Jahresabschluss 2015. - Zuerst darf ich im Namen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Ihnen, Herr Bonew, und Ihnen, Herr Hilschenz sowie besonders Ihren Teams Danke sagen für einen umfangreichen, sehr zeitaufwendigen und in der Summe anspruchsvollen Jahresabschluss der Stadt Leipzig zum 31.12.2015.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Leipzig gehört laut Bericht des Sächsischen
Rechnungshofs 2017 zu den 10 Prozent der
Städte und Gemeinden, die schon mindestens einen geprüften Jahresabschluss unter dem Neuen
kommunalen Finanzmanagement vorweisen können.
Mit diesem Abschluss und dem Schlussbericht liegen in Summe über 1.500 Seiten zuzüglich Anlagen einer komplexen Materie vor, die mit Licht und
Schatten aufwarten.
Viel Licht deshalb, weil der Jahresabschluss 2015
statt eines geplanten Gesamtergebnisses von
18,2 Millionen Euro ein positives Ergebnis von
27,2 Millionen Euro ausweist. Mit dem Ergebnis
ergibt sich inklusive Sonderposten eine bilanzielle
Eigenkapitalquote 2 von sehr guten 65,9 Prozent.
In der Eigenkapitalquote 1 sind es ansehnliche
44 Prozent.
Licht vor allen Dingen insofern, da es gelungen
ist, die KWL-CBL-Trinkwassertransaktionen inklusive der riskanten MBIA-Anleihe vorzeitig zu beenden, und wir unter anderem auch bei der Einführung des elektronischen Rechnungseingangs
vorangekommen sind.
Allerdings - und da bin ich schon bei den Schattenseiten - konnte der Jahresabschluss durch das
Rechnungsprüfungsamt wieder nur mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen
werden. Hintergrund des eingeschränkten Prüfungsvermerks sind die fünf folgenden festgestellten sogenannten Prüfungshemmnisse:
a) die teilweise fehlenden begründenden Unterlagen für die Kapitalausstattungsvereinbarung
über 290 Millionen Euro,
b) teilweise fehlende Nachweise für die CBLSchienennetztransaktion,
c) die nichtnachvollziehbaren Einordnungen der
Stiftungen einschließlich der Veränderungen
2015, welche teilweise nicht nachvollziehbar
dokumentiert sind,
d) die Probleme im Bereich der Nachweisführung
bei den Verbindlichkeiten sowie die fehlenden
Einzelnachweise im Bereich von Grund und
Boden sowie
e) die fehlende Auswertung der Seitenbestätigung bei ausgelagerten Aufgabenträgern.
Dazu kommen noch weitere zahlreich festgestellte Einschränkungen und wesentliche Mängel
wie das Thema Inventuren, das unzureichende
Kontrollsystem sowie weitere 18 Probleme, die im
abschließenden Prüfungsvermerk aufgeführt
sind.
S e i t e | 62
Es ist keineswegs hilfreich, wenn wir als Stadt
Leipzig im nunmehr vierten Jahresabschluss immer noch Korrekturen von weit über 200 Millionen
Euro verzeichnen müssen; das ist im Übrigen so
viel, wie die Stadt Meißen als Bilanzsumme ausweist. Diese - und das ist ein großes Manko - bestehen in großen Teilen schon seit Erstellung der
Eröffnungsbilanz.
Leider wird die Mängelbeseitigung der Verwaltung, wie bei der Thematik Inventuren und anderen Problemfeldern, teilweise nur mit minderer
Geschwindigkeit verfolgt. Daher erwarten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses,
dass der Maßnahme- und Zeitplan, wie es die Beschlusslage auch vorsieht, schnellstmöglich abgearbeitet wird.
Meine Damen und Herren, eingeschränkte Bestätigungsvermerke von Jahresabschlüssen wären
in Unternehmen aller Art von der Kapitalbeschaffung bis hin zur Außenwirkung ein großes Problem. Die Stadt Leipzig ist schon aus diesem
Grund gezwungen, vor allem bei sich künftig verschärfenden Vorschriften, dahin gehend tätig zu
werden.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Jahresrechnung 2015 wurde mit allen Problemen das darf man an der Stelle tatsächlich sagen - ehrlich und offen durch die Verwaltung vorgetragen.
Es wurde nichts beschönigt.
Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Finanzdezernat bescheinigt - das kommt auch nicht jeden
Tag vor -, dass größere Fortschritte bei der Abarbeitung bei einem Teil der Mängel auch hinsichtlich der vorbereitenden Arbeiten am Jahresabschluss 2016 zu verzeichnen sind.
Damit der folgende Jahresabschluss 2016 zügig
bearbeitet werden kann, bitten der Oberbürgermeister, Herr Bonew und das Rechnungsprüfungsamt gleichermaßen den Stadtrat, der vorliegenden Drucksache zuzustimmen. Eine Ablehnung durch den Stadtrat würde die vorgetragenen
Probleme nicht lösen; im Gegenteil: Diese würden
nur verschärft. Daher empfiehlt auch der Rechnungsprüfungsausschuss die Zustimmung zur
Vorlage. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Wehmann. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank
Ihnen, Herr Hilschenz, stellvertretend für Ihr ganzes Team und auch Ihnen, Herr Bonew, und Ihrer
Mannschaft. - Herr Hilschenz, wir müssen uns
nicht verstecken mit diesem Jahresabschluss,
trotz aller Einwendungen.
Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Bitte geben
Sie Ihr Votum elektronisch ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 55 - 0 - 0. So beschlossen.
21.22 Anpassung des Gesellschaftsvertrages
der Mitteldeutschen Verkehrsverbund
GmbH (MDV) infolge der Verbunderweiterung (VI-DS-05843)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einstimmige Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen.
Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält
sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
21.23 Aktualisierung des bestehenden Maßnahmenkonzeptes im Bund-LänderProgramm Stadtumbau für das Aufwertungsgebiet Schönefeld und anlassbezogene Anpassung der Gebietsabgrenzung (VI-DS-05856)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
21.24 Aktualisierung des bestehenden Maßnahmenkonzeptes im Bund-LänderProgramm Stadtumbau für das Aufwertungsgebiet Georg-Schumann-Straße
und anlassbezogene Anpassung der
Gebietsabgrenzung (VI-DS-05859)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
21.25 Aktualisierung des bestehenden Maßnahmenkonzeptes im Bund-LänderProgramm Stadtumbau für das Aufwertungsgebiet Leipzig West und anlassbezogene Anpassung der Gebietsabgrenzung (VI-DS-05860)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Nein. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der öffentlichen Sitzung.
(Folgt nichtöffentliche Sitzung)
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Verlaufsprotokoll vom 19.09.2018
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Keller:
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Stadtrat Gabelmann:
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Protokollant:
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