Daten
Kommune
Leipzig
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1447321.pdf
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298 kB
Erstellt
03.08.18, 11:55
Aktualisiert
29.10.18, 14:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
-VI. Wahlperiode –
F E S T L E G U N G S P R O T O K O L L
7:4
5
OR Burghausen
Dienstag, 28.08.2018, 19:00 Uhr
Raum, Ort:
ehem. Gemeindeamt Burghausen, Sitzungszimmer, Miltitzer Straße 1,
04178 Leipzig
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
21:00 Uhr
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Sitzungstermin:
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Anwesenheit
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Anwesende Mitglieder
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Vorsitz
parteilos
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Herr Stefan Köster
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reguläre Mitglieder
Herr Hartmut Lühmann
SPD
CDU
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Frau Sabine Fuchs
CDU
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Herr Gert Sachse
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Protokoll
Öffentlicher Teil:
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Eröffnung und Begrüßung
Der Ortsvorsteher (OV) Herr Köster eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Danach verliest er die Tagesordnung der 40. Sitzung des Ortschaftsrates.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Änderung/ Feststellung der Tagesordnung
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Der OV Köster und drei Ortschaftsratsmitglieder (OSR) sind anwesend; es wird Beschlussfähigkeit festgestellt.
Protokollkontrolle
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Die Tagesordnung ist gem. § 36 SächsGemO jedem Ortschaftsratsmitglied fristgemäß
schriftlich zugegangen. Die Tagesordnung wird einstimmig so bestätigt.
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Das Protokoll zur OR-Sitzung vom 26.06.2018 wird einstimmig so bestätigt.
Besprechung mit dem VTA
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1. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ortseinwärts ab Kanalbrücke, Miltitzer Str.
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er
2. Diskussion mit und Entscheidung des OR über die Behandlung des Gehweges (vom
Amt eigenmächtig als Grünstreifen deklariert) südlich des Kanals entlang der Bienitzstr.
pla
3. Straßenabläufe in der Bienitzstr. im Bereich vom KGV "Am Kanal" bis zum Wald
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h Ort einwärts ab der Kanalbrücke Miltitzer Str.
Ex
5.1
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4. Sachstand zur Übernahme des öffentlichen Ochsenweges durch die Stadt Leipzig
Zu 1. - Herr Schulze erläutert, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen laut StVO nur "bei besonderen Gefahrenlagen" zulässig seien und dass dies hier nicht gegeben sei.
Das VTA beabsichtige sogar, das vorhandene 30km/h-Schild Orts auswärts zu entfernen.
Der OR sieht durchaus eine besondere Gefahrenlage für die zahlreichen Schulkinder, die
diesen Bereich als Schulweg nutzen. Außerdem sei es fraglich, ob der Kurvenbereich den
Vorgaben entspreche.
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5.2
Diskussion mit und Entscheidung des OR über die Behandlung des Gehweges (vom Amt eigenmächtig als Grünstreifen deklariert) südlich des
Kanal entlang der Bienitzstr.
Zu 2. - Herr Bock führt aus, dass aktuell nur ein Grünstreifen <2m vorhanden sei und dass
hier laut Aktenlage nie ein offizieller Gehweg vorhanden gewesen wäre. Der Gehwegbeauftragte sehe auch keine Notwendigkeit zur Neuanlage eines Gehweges. Auf Grund der vorhandenen Höhenunterschiede von bis zu 10cm und der Notwendigkeit, einige Bäume zu
fällen, wäre ein vorschriftsmäßiger Gehweg sehr aufwendig. Das WSA habe zwar den Grünstreifen bis zum Schnittgerinne gelegentlich gepflegt, sehe aber auch keinen Bedarf für einen
Gehweg.
Straßenabläufe in der Bienitzstr. Im Bereich vom KGV „Am Kanal“ bis zum
Wald
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Der OR widerspricht willkürlichen Einordnungen des ehemaligen Gehweges als Grünstreifen
- noch dazu ohne angehört/einbezogen worden zu sein. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Sächsische Gemeindeordnung. Da es sich um eine innerörtliche Straße handele,
müsse auch ein Gehweg vorhanden sein. Die Aussage, der angebliche Grünstreifen sei vom
WSA gepflegt worden, ist falsch. Nach Aufforderung des OR hat das WSA seine Anliegerpflichten wahrgenommen und den Gehweg begehbar hergerichtet. Das WSA lehnte eine
weitere Pflege ab.
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Zu 3. - Herr Bock ist nach erfolgter Besichtigung der Meinung, dass die Bienitzstraße und die
Straßenabläufe in ordnungsgemäßem Zustand seien, so dass eine ausreichende Entwässerung gesichert sei.
Sachstand zur Übernahme des öffentlichen Ochsenweges durch die Stadt
Leipzig
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5.4
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OV Köster verweist auf den früheren Ausbau der Straße mit Alleebäumen, Bordsteinen und
Abläufen und fordert erneut die Wiederherstellung dieses Zustandes. Die Aussage des Herrn
Bock trifft auf den Abschnitt von der KGV bis zum Wald nicht zu.
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Zu 4. - Herr Bock sieht keinen besonderen Handlungsbedarf, da das WSA zwar Grundstückseigentümer sei, es sich aber straßenrechtlich um eine öffentliche Straße handele Das
VTA überprüfe regelmäßig den Straßenzustand und das WSA sei verantwortlich, festgestellte Mängel zu beheben. Die Wegebeziehungen seien immer zwingend zu erhalten. Für den
Bürger würde eine Rückübertragung an die Stadt also keine sichtbare Änderung bringen.
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Ex
Der OR sieht die Rückübertragung trotzdem als wichtig an und wird dies weiter mit dem
WSA vorantreiben.
Weitere Punkte
5.5.1 - Herr Sander weist erneut auf die gefährliche Einfahrtssituation vom ochsenweg und
Grüner Bogen auf die Merseburger Straße hin. Er wiederholt seinen Vorschlag, die Befahrung der Bankette (stadtauswärts) vor der Tucholskystraße zu unterbinden. So würde durch
die Linksabbieger in die Tucholskystraße wenigstens ab und an der Verkehrsfluss unterbrochen.
Herr Schulze sieht nach Prüfung keine Möglichkeit für die Maßnahme. Er werde die ablehnende E-Mail (erneut?) senden.
5.5.2 - OV Köster fragt an, warum es noch keinerlei Bescheid zur schriftlichen Anfrage vom
04.12.2017 bzgl. einer Straßenlaterne Ecke Bienitzstraße/Pappelweg gebe. Herr Bock fasst
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bei zuständiger Abteilung Stadtbeleuchtung nach.
5.5.3 - OR Fuchs weist auf Entwässerungsprobleme in der Straße Wiesenrain hin. Wie auch
in den angrenzenden Straßen seien dringend die Abläufe zu reinigen. OV Köster: Im neu
hergestellten Bereich der Richard-Leisebein-Straße gibt es ebenfalls Entwässerungsprobleme.
Bau- und Finanzierungsbeschluss Radverkehrsanlage entlang der Schönauer Landstraße zwischen Heinrich-Heine-Straße und Merseburger Straße
Vorlage: VI-DS-05508
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6
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5.5.4 - OR Sachse sieht dringenden Sanierungsbedarf für die Gundorfer Straße, die vermehrt durch nach Böhlitz-Ehrenberg fahrende LKW zerfahren würde. Herr Bock sieht auf
Grund des Straßenaufbaus nur einen grundhaften Ausbau als nachhaltige Lösung an. Wegen des recht hohen Finanzbedarfes empfiehlt er, eine Aufnahme in das neue Straßenausbauprogramm zu beantragen. Der OV Köster bemerkt, dass die Gundorfer Str. im Straßenausbauprogramm der Stadt an 34. Stelle steht.
18
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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Gehwegsanierungsprogramm - Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-A00968 vom 08.07.2015, hier: Punkt 2, Erarbeitung eines Fußwegesanierungsprogramms
Vorlage: VI-DS-02945
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Die Vorlage wird einstimmig ohne weiteren Kommentar zur Kenntnis genommen.
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Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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Nach kurzer Beratung wird die Vorlage einstimmig abgelehnt.
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Begründung: Der OR Burghausen ist mit der vorgelegten Umsetzung des Ratsbeschlusses
nicht einverstanden, da keiner der sanierungsbedürftigen Gehwege in Burghausen berücksichtigt wurde.
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Bürgerfragen
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Ja - Stimmen:
Nein - Stimmen:
Enthaltungen:
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
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8.1 - OR Fuchs fragt nach:
1. Gibt es Informationen zur Aufstellung einer zweiten Bank an der Miltitzer Straße?
OV Köster: Nein
2. Hat sich etwas getan wegen der Aufstellung von Bänken an der Bienitzstraße?
OV Köster: Nein
3. Gibt es eine Chance, dass in Burghausen Hundekotsammelbehälter aufgestellt
werden?
OV Köster: Kaum, da hierfür die neu angebrachten normalen Abfallbehälter benutzt
werden sollen.
4. Gibt es Neues zur Beleuchtung des Parkplatzes am ehem. Gemeindeamt?
OV Köster: Nein. Der OR wird hierzu einen Haushaltsantrag für 2019/20 einreichen
5. Hat man etwas über die starke Explosion am 22.03.2018 herausgefunden?
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OV Köster: Nein.
6. Sachstand Hunnenquelle?
Frau Jaroch berichtet von einer Ortsbegehung mit dem Nabu-Vorsitzenden, wobei
dieser festgestellt habe, dass die Quelle noch nicht versiegt sei und deshalb dringend gepflegt werden müsse. Er wolle sich hierfür einsetzen.
8.2 - Ein Kleingärtner vom KGV "Am Bienitz" beklagt, dass der Wirtschaftsweg südlich des
KGV von vielen Kleingärtnern als Parkfläche genutzt werde und fragt an, was man dagegen
machen könnte. OV Köster wird Dr. Kupon ansprechen, ob evtl. ein Sperrbild - für Landwirtschaft freu - aufgestellt werden könnte.
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8.3 - Eine Bürgerin berichtet von einer starken Lärmbelästigung durch eine Feier im Kurhaus
Bienitz am 25.08.2018 bis gegen 03:30 Uhr. Dies sei leider kein Einzelfall gewesen.
Sonstiges
.12
9
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8.4 - FF-Ortswehrleiter Karthe hat von Frau Rüggemann gehört, dass das Gebäude Am
Dorfplatz 16 wegen Statistik-Problemen abgerissen werden soll. Die FF Burghausen setzt
sich dafür ein, die entstehende Freifläche als Parkplatz nutzen zu können und bittet den OR
um Unterstützung. Außerdem sollte eine Flächenbereinigung vorgenommen werden, damit
die FF-Zufahrt gesichert bleibt.
26.03.2019
27.08.2019
19.12.2019
30.04.2019
24.09.2019
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26.02.2019
25.06.2019
26.11.2019
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29.01.2019
28.05.2019
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9.1 - Die von OV Köster vorgeschlagenen Sitzungstermine für 2019 werden einstimmig beschlossen.
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Die nächste OR-Sitzung findet am Dienstag, den 25.09.2018 um 19:00 Uhr im ehem.
Gemeindeamt statt.
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Vorsitzende/r
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ür
Ja - Stimmen:
Nein - Stimmen:
Enthaltungen:
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Stadträtin/Stadtrat
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Protokollführer/in
Stadträtin/Stadtrat
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