Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1441922.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
25.09.18, 11:19
Aktualisiert
29.10.18, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
-VI. Wahlperiode –
F E S T L E G U N G S P R O T O K O L L
8:1
3
SBB Nord
Donnerstag, 04.10.2018, 17:30 Uhr
Raum, Ort:
Gohlis-Center, Zi. 340, Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
19:00 Uhr
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Sitzungstermin:
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Anwesenheit
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Anwesende Mitglieder
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Vorsitz
Verwaltung (Sport AL)
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Frau Kerstin Kirmes
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reguläre Mitglieder
Herr Werner Hebendanz
CDU
DIE LINKE
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Herr Wolfgang Braun
Herr Tino Bucksch
SPD
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Herr Frank Hörning
Frau Ilona Jessulat
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Herr Martin Klein
Herr Niels Krap
Vertretung für: Herrn Thomas
Lingk
Bündnis 90/Die Grünen
DIE LINKE
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Frau Petra Martschat
DIE LINKE
Frau Petra Siegel
AfD
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Herr Christian Lohmeier
Herr Rick Ulbricht
CDU
Abwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Thomas Lingk
SBB Nord 04.10.2018
entschuldigt
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Protokoll
1
Eröffnung und Begrüßung
Frau Kirmes eröffnet die Sitzung um 17:30 Uhr, begrüßt die Anwesenden und entschuldigt
Herrn Lingk. Sie stellt Beschlussfähigkeit fest.
2
Bestätigung der Tagesordnung
Der Punkt 5.2. wird auf die Sitzung am 01.11.2018 vertagt. In der SeptemberRatsversammlung ist nach intensiver Diskussion ein 3. Änderungsantrag mehrheitlich
beschlossen worden. Der Erläuterungsbedarf dazu ist umfassend und wird durch
Herrn Lingk selbst herbeigeführt.
Protokollkontrolle
Herr Klein entschuldigt sich, dass das Protokoll der vergangenen Sitzung aus
technischen Gründen noch nicht vorliegt.
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3
Die per Mail eingegangene Anfrage von Herrn Bernhardt zum Thema „Abfallentsorgungsproblematik Siedlung am Eutritzscher Park“ wird auf die nächste Sitzung
(01.11.2018) vertagt, da hier noch zahlreiche Stellungnahmen eingeholt werden
müssen. Herr Bernhardt ist hierüber bereits durch die Stadtverwaltung informiert.
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Gelegenheit für Einwohneranfragen
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a
4
Vorlagen und Anträge
5.1
Gesamtstädtische Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen
Vorlage: VI-DS-05896
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Frau Beate Ginzel stellt die Satzung vor und erläutert ihr Zustandekommen.
Soziale Erhaltungssatzung wird auch oft Milieuschutzsatzung genannt.
Grundlage ist §172 Baugesetzbuch
bisher gibt es in Leipzig keine soziale Erhaltungssatzung
die Vorlage ist das Ergebnis der hierin angesprochenen umfangreichen Prüfung und
der Städteinterviews
Die eigentlichen sozialen Erhaltungssatzungen (für jedes Gebiet eine eigene) werden
gesondert, voraussichtlich im Quartal IV 2019, beschlossen.
Grund für eine solche Satzung ist, neben der Begrenzung von
Mietkostensteigerungen, auch der Schutz der Passgenauigkeit der aktuellen sozialen
Infrastruktur
Die Grenzen der Erhaltungssatzung wurden erklärt.
So sind z.B. keine Mietzinsobergrenzen festlegbar.
Herr Lohmeier gibt dennoch zu bedenken, dass mit einer solchen Satzung deutlich in
die Eigentümerrechte der Immobilieneigentümer eingegriffen wird.
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Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
SBB Nord 04.10.2018
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5.2
Beispiele für Festlegungen und Wirkungen werden insbesondere aus Berlin erläutert.
Alle 2 Jahre erfolgt eine gesamtstädtische Prüfung, ob weitere soziale
Erhaltungssatzungen nötig sind oder erlassene Satzungen nicht mehr nötig sind.
Im laufenden Verfahren zum Erlass der sozialen Erhaltungssatzungen kann in
betroffenen Gebieten „eingefroren“ werden.
Trotz hohem Aufwand sind aktuell für die Bearbeitung der Vorlage keine zusätzlichen
Stellen in der Stadtverwaltung notwendig.
Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und
ergänzender städtebaulicher Vertrag
Vorlage: VI-A-06105-NF-01
-1
Vertagt, siehe Punkt 2
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Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH
Vorlage: VI-A-06284
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5.3
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Herr Klein bringt den Antrag ein.
Frau Kirmes übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Lohmeier um die Einschätzung der
Verwaltung vorzubringen.
Lt. außergerichtlicher Einigung sollte am 30.05.2018 der öffentliche Badebetrieb
wieder aufgenommen werden.
Diese Frist ist auf Antrag des Pächters und im Einvernehmen mit der Verwaltung auf
den 30.06.2018 verlegt worden.
Bis dahin sollten zahlreiche Vandalismusschäden durch den Pächter beseitigt
werden.
Stadt zahlte zur Unterstützung die vereinbarten Mittel.
Vandalismusschäden sind nicht beseitigt worden, der öffentliche Badebetrieb wurde
nicht wieder aufgenommen.
Da somit die Vereinbarungen der außergerichtlichen Einigung durch den Pächter
nicht erfüllt wurden, hätte eine Rückgabe des Geländes an die Stadt zum 30.08.2018
zu erfolgen müssen (Teil des Vergleichs).
Dies ist nicht geschehen. Daher wird durch die Stadt ein weiteres Verfahren
angestrengt, da der Pachtvertrag erst in 24 Jahren ordentlich enden würde. Dies
bedeutet dauerhafte Unwägbarkeit für ein öffentliches Badeangebot im Wohnviertel.
Die Stadt will das Gelände für Sport und Bewegung erhalten, ein Verkauf ist nicht
beabsichtigt oder geplant.
Die Schwimmbadtechnik ist jedoch zirka 90 Jahre alt und somit veraltet.
Offensichtlich ist das Modell Verein als Betreiber eines öffentlich zugänglichen
Badeangebots auch nicht zielführend. Der aktuelle Pächter ist ein ohnehin kleiner
Verein (ca. 25 Mitglieder laut Statistik).
Die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt aktuell
mit dem Pächter einen Vertragspartner hat, mit welchem ein Rechtsstreit anhängig
ist. Der Termin 01.01.2019 ist daher unrealistisch.
Keiner der anwesenden Stadtbezirksbeiräte hat irgendeinen Hinweis auf öffentlichen
Badebetrieb im nunmehr vergangenen Sommer wahrgenommen. Der Pächter wird in
die März-Sitzung eingeladen, um sein Konzept für die neue Saison zu erläutern.
Die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates unterstützen den uneingeschränkten
öffentlichen Badebetrieb für das Wohnviertel, wie er bis einschließlich 2016 durch
den Pächter vorgehalten wurde.
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Einreicher: SPD-Fraktion
SBB Nord 04.10.2018
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Sonstiges
Der neue Träger des Magistralenmanagements und das für die Ausschreibung zuständige Amt werden zur März-Sitzung 2019 eingeladen.
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SBB Nord 04.10.2018
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