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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1441922.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
25.09.18, 11:19
Aktualisiert
29.10.18, 13:55
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Ratsversammlung -VI. Wahlperiode – F E S T L E G U N G S P R O T O K O L L 8:1 3 SBB Nord Donnerstag, 04.10.2018, 17:30 Uhr Raum, Ort: Gohlis-Center, Zi. 340, Elsbethstraße 19-25, 04155 Leipzig Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 19:00 Uhr .20 18 -1 Sitzungstermin: .12 Anwesenheit 05 Anwesende Mitglieder m Vorsitz Verwaltung (Sport AL) llt a Frau Kerstin Kirmes ste reguläre Mitglieder Herr Werner Hebendanz CDU DIE LINKE er Herr Wolfgang Braun Herr Tino Bucksch SPD rf ür Herr Frank Hörning Frau Ilona Jessulat pla Herr Martin Klein Herr Niels Krap Vertretung für: Herrn Thomas Lingk Bündnis 90/Die Grünen DIE LINKE SPD Bündnis 90/Die Grünen CDU Frau Petra Martschat DIE LINKE Frau Petra Siegel AfD Ex em Herr Christian Lohmeier Herr Rick Ulbricht CDU Abwesende Mitglieder Vorsitz Herr Thomas Lingk SBB Nord 04.10.2018 entschuldigt Seite 1 Protokoll 1 Eröffnung und Begrüßung Frau Kirmes eröffnet die Sitzung um 17:30 Uhr, begrüßt die Anwesenden und entschuldigt Herrn Lingk. Sie stellt Beschlussfähigkeit fest. 2 Bestätigung der Tagesordnung Der Punkt 5.2. wird auf die Sitzung am 01.11.2018 vertagt. In der SeptemberRatsversammlung ist nach intensiver Diskussion ein 3. Änderungsantrag mehrheitlich beschlossen worden. Der Erläuterungsbedarf dazu ist umfassend und wird durch Herrn Lingk selbst herbeigeführt. Protokollkontrolle Herr Klein entschuldigt sich, dass das Protokoll der vergangenen Sitzung aus technischen Gründen noch nicht vorliegt. 05 .12  .20 3 18 -1 8:1 3  Die per Mail eingegangene Anfrage von Herrn Bernhardt zum Thema „Abfallentsorgungsproblematik Siedlung am Eutritzscher Park“ wird auf die nächste Sitzung (01.11.2018) vertagt, da hier noch zahlreiche Stellungnahmen eingeholt werden müssen. Herr Bernhardt ist hierüber bereits durch die Stadtverwaltung informiert. er ste  m Gelegenheit für Einwohneranfragen llt a 4 Vorlagen und Anträge 5.1 Gesamtstädtische Voruntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen Vorlage: VI-DS-05896 pla rf ür 5      Frau Beate Ginzel stellt die Satzung vor und erläutert ihr Zustandekommen. Soziale Erhaltungssatzung wird auch oft Milieuschutzsatzung genannt. Grundlage ist §172 Baugesetzbuch bisher gibt es in Leipzig keine soziale Erhaltungssatzung die Vorlage ist das Ergebnis der hierin angesprochenen umfangreichen Prüfung und der Städteinterviews Die eigentlichen sozialen Erhaltungssatzungen (für jedes Gebiet eine eigene) werden gesondert, voraussichtlich im Quartal IV 2019, beschlossen. Grund für eine solche Satzung ist, neben der Begrenzung von Mietkostensteigerungen, auch der Schutz der Passgenauigkeit der aktuellen sozialen Infrastruktur Die Grenzen der Erhaltungssatzung wurden erklärt. So sind z.B. keine Mietzinsobergrenzen festlegbar. Herr Lohmeier gibt dennoch zu bedenken, dass mit einer solchen Satzung deutlich in die Eigentümerrechte der Immobilieneigentümer eingegriffen wird. Ex      em Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau SBB Nord 04.10.2018 Seite 2     5.2 Beispiele für Festlegungen und Wirkungen werden insbesondere aus Berlin erläutert. Alle 2 Jahre erfolgt eine gesamtstädtische Prüfung, ob weitere soziale Erhaltungssatzungen nötig sind oder erlassene Satzungen nicht mehr nötig sind. Im laufenden Verfahren zum Erlass der sozialen Erhaltungssatzungen kann in betroffenen Gebieten „eingefroren“ werden. Trotz hohem Aufwand sind aktuell für die Bearbeitung der Vorlage keine zusätzlichen Stellen in der Stadtverwaltung notwendig. Quartiersentwicklung "Eutritzscher Freiladebahnhof": Masterplan und ergänzender städtebaulicher Vertrag Vorlage: VI-A-06105-NF-01 -1 Vertagt, siehe Punkt 2 18  8:1 3 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Übertragung Wackerbad an Sportbäder GmbH Vorlage: VI-A-06284 .20 5.3         05 m llt a ste er   rf ür  pla  em  Herr Klein bringt den Antrag ein. Frau Kirmes übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Lohmeier um die Einschätzung der Verwaltung vorzubringen. Lt. außergerichtlicher Einigung sollte am 30.05.2018 der öffentliche Badebetrieb wieder aufgenommen werden. Diese Frist ist auf Antrag des Pächters und im Einvernehmen mit der Verwaltung auf den 30.06.2018 verlegt worden. Bis dahin sollten zahlreiche Vandalismusschäden durch den Pächter beseitigt werden. Stadt zahlte zur Unterstützung die vereinbarten Mittel. Vandalismusschäden sind nicht beseitigt worden, der öffentliche Badebetrieb wurde nicht wieder aufgenommen. Da somit die Vereinbarungen der außergerichtlichen Einigung durch den Pächter nicht erfüllt wurden, hätte eine Rückgabe des Geländes an die Stadt zum 30.08.2018 zu erfolgen müssen (Teil des Vergleichs). Dies ist nicht geschehen. Daher wird durch die Stadt ein weiteres Verfahren angestrengt, da der Pachtvertrag erst in 24 Jahren ordentlich enden würde. Dies bedeutet dauerhafte Unwägbarkeit für ein öffentliches Badeangebot im Wohnviertel. Die Stadt will das Gelände für Sport und Bewegung erhalten, ein Verkauf ist nicht beabsichtigt oder geplant. Die Schwimmbadtechnik ist jedoch zirka 90 Jahre alt und somit veraltet. Offensichtlich ist das Modell Verein als Betreiber eines öffentlich zugänglichen Badeangebots auch nicht zielführend. Der aktuelle Pächter ist ein ohnehin kleiner Verein (ca. 25 Mitglieder laut Statistik). Die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates nehmen zur Kenntnis, dass die Stadt aktuell mit dem Pächter einen Vertragspartner hat, mit welchem ein Rechtsstreit anhängig ist. Der Termin 01.01.2019 ist daher unrealistisch. Keiner der anwesenden Stadtbezirksbeiräte hat irgendeinen Hinweis auf öffentlichen Badebetrieb im nunmehr vergangenen Sommer wahrgenommen. Der Pächter wird in die März-Sitzung eingeladen, um sein Konzept für die neue Saison zu erläutern. Die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates unterstützen den uneingeschränkten öffentlichen Badebetrieb für das Wohnviertel, wie er bis einschließlich 2016 durch den Pächter vorgehalten wurde. Ex   .12 Einreicher: SPD-Fraktion SBB Nord 04.10.2018 Seite 3 6 Sonstiges Der neue Träger des Magistralenmanagements und das für die Ausschreibung zuständige Amt werden zur März-Sitzung 2019 eingeladen. Ex em pla rf ür er ste llt a m 05 .12 .20 18 -1 8:1 3  SBB Nord 04.10.2018 Seite 4