Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
192 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 19:15
Aktualisiert
04.12.18, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_93/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
BO
20 31 20:0200
30.06.2019
Betreff
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und
den Betrieb von Versorgungsleitungen für Gas
hier: Festlegung der Auswahlkriterien
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
13.12.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat nimmt die erläuternden Ausführungen der Kommunal Agentur NRW zur Kenntnis.
Für die Auswahl eines Bewerbers für den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages für die
Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung mit Gas werden die als Anlage der
V_93/2018 beigefügten Auswahlkriterien und Gewichtungen zu Grunde gelegt.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Einleitung
Kommunen können nicht frei darüber entscheiden, wer zu welchen Konditionen Partner eines
Wegenutzungsvertrages (auch: „Konzessionsvertrag“) werden soll. Neben inhaltlichen Vorgaben,
wie einer maximalen Vertragslaufzeit von 20 Jahren und Einschränkungen zur zulässigen Höhe
von Konzessionsabgaben und sonstigen Gegenleistungen zu Gunsten von Kommunen, fordert
§ 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Durchführung eines wettbewerblichen
Auswahlverfahrens vor Neuabschluss oder Verlängerung eines Wegenutzungsvertrages.
Abgeleitet aus den europäischen Grundfreiheiten gelten jedoch nach europäischer und nationaler
Rechtsprechung für wirtschaftlich relevante Auswahlentscheidungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften bzw. von ihr beherrschte Unternehmen, dass diese in einem Verfahren getroffen werden
müssen, das den Grundsätzen der Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu genügen
hat.
Es gelten für diese Auswahlverfahren zwar nicht die strengen wettbewerblichen und mit effektiven
Rechtsschutzmöglichkeiten für konkurrierende Bieter ausgestalteten Vergabevorschriften für öf-
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und
den Betrieb von Versorgungsleitungen für Gas
hier: Festlegung der Auswahlkriterien
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fentliche Aufträge. Den Grundsätzen fairen Wettbewerbs entsprechende Auswahlverfahren sind
jedoch für Wegenutzungsverträge gleichwohl zu gewährleisten.
Verfahren
Am 16.04.2018 wurde im elektronischen Bundesanzeiger aus Rechtsgründen erneut bekanntgemacht, dass der Gaskonzessionsvertrag der Gemeinde am 31.12.2014 endete. Unternehmen, die
am Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrags interessiert sind, wurden gebeten, ihre Interessenbekundung bis zum 31.07.2018 schriftlich bei der Gemeinde Weilerswist einzureichen.
In dem nun anstehenden Verfahrensschritt wird den Interessenten ein sog. Verfahrensbrief zugesandt, in dem der weitere Ablauf des Konzessionsverfahrens und die Anforderungen an die abzugebenden Angebote genannt werden.
Die Bundesnetzagentur hat hierzu zusammen mit dem Bundeskartellamt einen „Gemeinsamen
Leitfaden zur Vergabe von Strom- / Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ veröffentlicht, der wesentliche Hinweise für die zu beachtenden Grundsätze im Konzessionierungsverfahren enthält.
Hiernach sind die Kommunen verpflichtet, zur Vergabe der Konzession ein „wettbewerbliches“
Verfahren durchzuführen, das dem Grundsatz der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit entspricht.
Dies erfordert, dass allen Bewerbern die für die Entscheidung über die Konzessionsvergabe maßgeblichen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung mitgeteilt werden. Darüber hinaus müssen die
Auswahlkriterien so gewählt werden, dass sie eine wettbewerbliche Konzessionsvergabe ermöglichen.
Wie in der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2018 beschlossen wurde, wurde unter Federführung der Kommunal Agentur NRW der beigefügte Kriterienkatalog erarbeitet, anhand dessen die
kommunale Entscheidungsfindung transparent und nachvollziehbar gemacht wird.
Die Kommunen sind bei der Auswahl eines neuen Vertragspartners den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet. Die Auswahlkriterien orientieren sich daher an der Zielsetzung, eine möglichst sichere,
preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung sicherzustellen, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
Entsprechend den Zielen des § 1 EnWG wurden für die Auswahlentscheidung folgende Auswahlkriterien gebildet:
Sicherer Netzbetrieb
Preisgünstiger Netzbetrieb
Verbraucherfreundlichkeit
Effizienz
Umweltverträglichkeit
Vertragsinhalt
Mit der Abgabe ihres Angebots haben die Wettbewerber, unter Beachtung des Nebenleistungsverbots, die Möglichkeit, die Auswahlkriterien mit weiteren Aspekten zu bereichern.
In der Ratssitzung wird Frau Konzelmann von der Kommunal Agentur NRW auf die einzelnen
Auswahlkriterien eingehen, die empfohlenen Gewichtungen erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Verlegung und
den Betrieb von Versorgungsleitungen für Gas
hier: Festlegung der Auswahlkriterien
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 28.11.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Eskes
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)