Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Abwägungsentscheidung u. Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
192 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 19:15
Aktualisiert
04.12.18, 19:15
Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Abwägungsentscheidung u. Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Abwägungsentscheidung u. Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich zur Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage;Abwägungsentscheidung u. Feststellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 192 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_7/2018 3. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:051 31.03.2019 Betreff 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage; 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs 2. Feststellungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 13.12.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 7/2018 – 3. Ergänzung als Anlagen 1 und 2 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Feststellungsbeschluss gemäß § 214 Absatz 1 Nr. 4 BauGB Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 7/2018 - 3. Ergänzung als Anlagen 3, 4 und 5 beigefügt. 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage; 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs; 2. Feststellungsbeschluss Seite 2 von 3 Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur vom 07.06.2018 zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist für die Ortschaft Metternich erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 25.06.2018 bis 10.08.2018 sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 14.06.2018. In seiner Sitzung am 30.08.2018 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur die vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und bewertet. Er beschloss die auf der Grundlage dieser durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Planunterlagen einschließlich des Umweltberichts gemäß § 2 a BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.10.2018 bis 21.11.2018; die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 02.10.2018. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in den dieser Vorlage beigefügten Anlagen 1 und 2 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, zu den Anregungen wie in den Beschlussvorschlägen der Anlagen 1 und 2 dieser Vorlage aufgeführt, entsprechend Stellung zu nehmen und unter Berücksichtigung dieser beschlossenen Abwägungen den Feststellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen. Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlagen 3 bis 5 beigefügt. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Mit Schreiben vom 11.10.2018 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass die in der Anfrage vom 14.08.2018 dargestellte 51. Änderung des Flächennutzungsplans in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht. 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist in der Ortschaft Metternich betr. Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage; 1. Entscheidung über die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 des Baugesetzbuchs; 2. Feststellungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 28.11.2018 Aufgestellt gez. Wagner Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)