Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fördermittel des Landes für Kommunen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
190 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 19:15
Aktualisiert
16.01.19, 18:01
Beschlussvorlage (Fördermittel des Landes für Kommunen) Beschlussvorlage (Fördermittel des Landes für Kommunen) Beschlussvorlage (Fördermittel des Landes für Kommunen)

öffnen download melden Dateigröße: 190 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_94/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: BM Betreff Fördermittel des Landes für Kommunen Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 13.12.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Gemäß dem gemeinschaftlichen Ziel von Rat und Bürgermeisterin, einen Entwicklungsplan für die Gemeinde Weilerswist zu erstellen und damit die Voraussetzung zum Abruf von Förderprogrammen zu schaffen, leitet die Gemeinde Weilerswist einen Planungs- und Entwicklungsprozess zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Handlungs- und Entwicklungskonzeptes (IKEK) nach den Vorgaben der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein. Die Auftragsvergabe ist durch die Bürgermeisterin in Absprache mit der Politik vorzubereiten. Diese Maßnahme ist mit einer Vorfinanzierung in Höhe von ca. 100.000 Euro seitens der Gemeinde und einem Stellenanteil einer Verwaltungskraft im gehobenen Dienst in Höhe von 0,5 Stellenanteilen verbunden. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Bürgermeisterin greift mit der Empfehlung zur Entwicklung eines IKEK den Beschluss vom 04.05.2017 des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur auf, „einen Entwicklungsplan für Weilerswist zu erstellen („Wie soll Weilerswist 2023 aussehen?“) und Mittel hierfür in den Haushalt einzustellen.“ In der Beratungsfolge wurde am 18.05.2017 vom Rat der Beschluss zur Gründung der Arbeitsgruppe "Leben und Arbeiten in Weilerswist" (W'swist 2023) A_61/2017 gefasst. Diese Arbeitsgruppe traf sich zu zwei Sitzungen, ein dritter Termin wurde von zwei Fraktionen abgesagt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 25.01.2018 wurde der aktuelle Stand zur Umsetzung der Beschlüsse aus Rat und seiner Gremien von Seiten der Bürgermeisterin vorgestellt. Eine Entscheidung, ob die Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen soll, wurde bisher nicht getroffen. Wie im Frühjahr 2017 und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.01.2018 dargestellt, empfiehlt die Bürgermeisterin hinsichtlich einer professionellen Ziel- und Konzeptentwicklung, die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe für ein Integriertes kommunales Fördermittel des Landes für Kommunen Seite 2 von 3 Entwicklungskonzept (IKEK) aufzugreifen. Zudem könnte zukünftig die Arbeitsgruppe als Lenkungskreis im IKEK-Prozess agieren. In einer Veranstaltung i.S. des § 62 (4) GO NRW am 4. Dezember 2018 sind die Mitglieder des Rates und der Fachausschüsse für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie Bildung, Jugend und Soziales zu den Hintergründen und Zielen eines IKEK und dessen Bedeutung für die Finanzierung von Maßnahmen in Zukunft informiert worden. Ziel eines IKEK ist eine strategische Zielsetzung für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Weilerswist und ihrer Ortsteile sowie deren Umsetzung in einem Maßnahmenkatalog unter Beteiligung von Rat, Bürgern und Verwaltung. Hierbei werden Schwerpunkte hinsichtlich der zu betrachtenden Handlungsfelder in den Ortsteilen gesetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, Ortsteile exemplarisch für weitere Ortsteile zu betrachten. Die Entwicklung eines IKEK wird nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung mit 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 Euro je EU-Förderperiode und IKEK gefördert. Die aktuelle Förderperiode endet am 31.12.2020. Zur Finanzierung des Maßnahmenkatalogs können in Folge gezielt Förderprogramme abgerufen werden. Ein IKEK geht mit einer Schwäche/Stärkenanalyse zu festzulegenden Themenfeldern, beispielsweise Demografischer Wandel, städtebauliche Entwicklung mit Ortskernentwicklung, Entwicklung von Schulen und Kindertagesstätten, Erhalt der Nahversorgung, Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, einher. Diese Analyse wird für alle oder exemplarisch in einzelnen Ortsteilen durchgeführt. Es wird ein Profil der Ortsteile mit den prägenden Stärken und Schwächen, mit der Einschätzung der Zukunftsfähigkeit und mit dem Beitrag des Ortsteils zur gesamtkommunalen Entwicklung erstellt. Die Ergebnisse werden zusammengeführt und ein gesamtkommunales Leitbild entwickelt. Das Leitbild ist Basis für die weitere gesamtkommunale und ortsteilspezifische Zielentwicklung in den untersuchten Themenfeldern. Die nächsten Schritte sind die Projektentwicklung und die Erstellung einer Prioritätenliste und eines Zeitplans. In einem festgelegten Controlling-Verfahren wird die Umsetzung der Projekte nachgehalten. Mit dieser Vorgehensweise können die Beschlüsse des Rates und seiner Gremien, einen Entwicklungsplan für Weilerswist zu erstellen, nachhaltig umgesetzt werden. Der dargestellte Prozess mit Bürgerbeteiligung, Workshops in den Ortsteilen und zu gesamtkommunalen Fragen, wird von einem externen Dienstleister koordiniert und umgesetzt. In der Regel werden für die Entwicklung eines IKEK 12 bis 15 Monate angesetzt. Die geschätzten Kosten betragen ca. 100.000 Euro für den externen Dienstleister. Bis zu 50.000 Euro maximal können von diesem Betrag durch Förderung erstattet werden. Da ein IKEK Voraussetzung für Städtebauförderung für viele Sonderprogramme ist, kann davon ausgegangen werden, dass über Förderungen zu Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs die in Vorleistung aufgewandten Kosten für das IKEK kompensiert werden. Seitens der Gemeindeverwaltung ist mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand in Höhe einer halben Stelle im gehobenen Dienst über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten zu rechnen. Fördermittel des Landes für Kommunen Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja 100.000 € Finanzierungsbedarf gesamt: davon: nein  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr 50.000 € - zweites Folgejahr 50.000 € € € - drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 29.11.2018 Aufgestellt gez. Horst Mitunterzeichner gez. Reichwaldt gez. Horst Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)