Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
190 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 19:15
Aktualisiert
16.01.19, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_94/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
BM
Betreff
Fördermittel des Landes für Kommunen
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
13.12.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Gemäß dem gemeinschaftlichen Ziel von Rat und Bürgermeisterin, einen Entwicklungsplan für die
Gemeinde Weilerswist zu erstellen und damit die Voraussetzung zum Abruf von Förderprogrammen zu schaffen, leitet die Gemeinde Weilerswist einen Planungs- und Entwicklungsprozess zur
Erstellung eines Integrierten kommunalen Handlungs- und Entwicklungskonzeptes (IKEK) nach
den Vorgaben der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung ein. Die Auftragsvergabe ist durch die Bürgermeisterin in Absprache mit
der Politik vorzubereiten. Diese Maßnahme ist mit einer Vorfinanzierung in Höhe von ca. 100.000
Euro seitens der Gemeinde und einem Stellenanteil einer Verwaltungskraft im gehobenen Dienst
in Höhe von 0,5 Stellenanteilen verbunden.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Bürgermeisterin greift mit der Empfehlung zur Entwicklung eines IKEK den Beschluss vom
04.05.2017 des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur auf, „einen Entwicklungsplan für Weilerswist zu erstellen („Wie soll Weilerswist 2023 aussehen?“) und Mittel hierfür in
den Haushalt einzustellen.“ In der Beratungsfolge wurde am 18.05.2017 vom Rat der Beschluss
zur Gründung der Arbeitsgruppe "Leben und Arbeiten in Weilerswist" (W'swist 2023) A_61/2017
gefasst. Diese Arbeitsgruppe traf sich zu zwei Sitzungen, ein dritter Termin wurde von zwei Fraktionen abgesagt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 25.01.2018 wurde der aktuelle Stand zur Umsetzung der Beschlüsse aus Rat und seiner Gremien von Seiten der Bürgermeisterin vorgestellt. Eine Entscheidung, ob die Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen soll, wurde bisher
nicht getroffen. Wie im Frühjahr 2017 und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
25.01.2018 dargestellt, empfiehlt die Bürgermeisterin hinsichtlich einer professionellen Ziel- und
Konzeptentwicklung, die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe für ein Integriertes kommunales
Fördermittel des Landes für Kommunen
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Entwicklungskonzept (IKEK) aufzugreifen. Zudem könnte zukünftig die Arbeitsgruppe als Lenkungskreis im IKEK-Prozess agieren.
In einer Veranstaltung i.S. des § 62 (4) GO NRW am 4. Dezember 2018 sind die Mitglieder des
Rates und der Fachausschüsse für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur sowie Bildung, Jugend
und Soziales zu den Hintergründen und Zielen eines IKEK und dessen Bedeutung für die Finanzierung von Maßnahmen in Zukunft informiert worden.
Ziel eines IKEK ist eine strategische Zielsetzung für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinde
Weilerswist und ihrer Ortsteile sowie deren Umsetzung in einem Maßnahmenkatalog unter Beteiligung von Rat, Bürgern und Verwaltung. Hierbei werden Schwerpunkte hinsichtlich der zu betrachtenden Handlungsfelder in den Ortsteilen gesetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, Ortsteile exemplarisch für weitere Ortsteile zu betrachten. Die Entwicklung eines IKEK wird nach der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
mit 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 Euro je EU-Förderperiode
und IKEK gefördert. Die aktuelle Förderperiode endet am 31.12.2020. Zur Finanzierung des Maßnahmenkatalogs können in Folge gezielt Förderprogramme abgerufen werden.
Ein IKEK geht mit einer Schwäche/Stärkenanalyse zu festzulegenden Themenfeldern, beispielsweise Demografischer Wandel, städtebauliche Entwicklung mit Ortskernentwicklung, Entwicklung
von Schulen und Kindertagesstätten, Erhalt der Nahversorgung, Stärkung des ehrenamtlichen
Engagements, einher. Diese Analyse wird für alle oder exemplarisch in einzelnen Ortsteilen durchgeführt. Es wird ein Profil der Ortsteile mit den prägenden Stärken und Schwächen, mit der Einschätzung der Zukunftsfähigkeit und mit dem Beitrag des Ortsteils zur gesamtkommunalen Entwicklung erstellt. Die Ergebnisse werden zusammengeführt und ein gesamtkommunales Leitbild
entwickelt.
Das Leitbild ist Basis für die weitere gesamtkommunale und ortsteilspezifische Zielentwicklung in
den untersuchten Themenfeldern. Die nächsten Schritte sind die Projektentwicklung und die Erstellung einer Prioritätenliste und eines Zeitplans. In einem festgelegten Controlling-Verfahren wird
die Umsetzung der Projekte nachgehalten.
Mit dieser Vorgehensweise können die Beschlüsse des Rates und seiner Gremien, einen Entwicklungsplan für Weilerswist zu erstellen, nachhaltig umgesetzt werden.
Der dargestellte Prozess mit Bürgerbeteiligung, Workshops in den Ortsteilen und zu gesamtkommunalen Fragen, wird von einem externen Dienstleister koordiniert und umgesetzt. In der Regel
werden für die Entwicklung eines IKEK 12 bis 15 Monate angesetzt. Die geschätzten Kosten betragen ca. 100.000 Euro für den externen Dienstleister. Bis zu 50.000 Euro maximal können von
diesem Betrag durch Förderung erstattet werden. Da ein IKEK Voraussetzung für Städtebauförderung für viele Sonderprogramme ist, kann davon ausgegangen werden, dass über Förderungen zu
Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs die in Vorleistung aufgewandten Kosten für das IKEK kompensiert werden. Seitens der Gemeindeverwaltung ist mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand in
Höhe einer halben Stelle im gehobenen Dienst über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten
zu rechnen.
Fördermittel des Landes für Kommunen
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
100.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
50.000 €
- zweites Folgejahr
50.000 €
€
€
- drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.11.2018
Aufgestellt
gez. Horst
Mitunterzeichner
gez. Reichwaldt
gez. Horst
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)