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Beschlussvorlage (Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
184 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 19:15
Aktualisiert
04.12.18, 19:15
Beschlussvorlage (Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung) Beschlussvorlage (Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_69/2018 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 70 31 00 31.12.2018 Betreff Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 29.11.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 13.12.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung (4) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Weilerswist in der der Beschlussvorlage V_69/2018 beigefügten Fassung und nimmt die Gebührenkalkulationen über die Straßenreinigung und den Winterdienst zur Kenntnis. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung vom 29.11.2018 beschlossen, dass 50 Prozent der Unterdeckung des Haushaltsjahres 2017 bei der Durchführung des Winterdienstes für die Prognose 2019 einkalkuliert werden. Die anderen 50 Prozent sollen erst bei der Prognose 2020 berücksichtigt werden. Dahingehend wurde eine Anpassung der Gebührenkalkulation und der Nachtragssatzung erforderlich. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass bereits eine 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung existiert. Deshalb wurde die erarbeitete 5. Nachtragssatzung zur 6. Nachtragssatzung umbenannt. Folgende Anlagen sind beigefügt: Anlage 1: Gebührenkalkulation Straßenreinigung Anlage 2: Gebührenkalkulation Winterdienst Anlage 3: 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Anlage 4: Straßenreinigungsverzeichnis Erlass einer 6. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein 54.545.100-999-4321001 Straßenreinigung wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: 54.545.200-999-4321001 Winterdienst wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 30.11.2018 Aufgestellt gez. Esser Mitunterzeichner gez. Schmitz gez. Horst gez. Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter gez. Eskes Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)