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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Titz
Größe
151 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
04.12.18, 18:01
Aktualisiert
04.12.18, 18:01
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Gemeinde Titz Öffentliche Niederschrift Gremium Haupt- und Finanzausschuss 26. Sitzung am 29.11.2018 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4, (21:15 Uhr / 21:23 Uhr) Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Bürgermeister 1. Stellv. Vorsitzender Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied stellv. Mitglied Jürgen Frantzen Dieter Tambour Artur Faulhammer Hans-Willi Gilles Hermann-Josef Göbbels Ulrich Goebbels Hans-Dieter Herf Robert Holzportz Wolfgang Müller Philipp Renker Norbert Schiffer Wolfgang Schnitzler Christian Waldrich Hartmut Wasserberg Dagmar Kalugin als Vertreterin für Detlef Cremer Thomas Leßenich als Vertreter für Friederich Schüller Stefan Melzener als Vertreter für Hubert Sieben Ferner anwesend: Beigeordneter Kämmerer Gemeindeverwaltungsrat Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachangestellte Stephan Muckel Michael Dahlem Michael Müller Michael Biermanns Annika Vetter Nicht anwesend: Mitglied Mitglied Mitglied Detlef Cremer Friederich Schüller Hubert Sieben Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. -2Es werden keine Änderungen zur Tagesordnung vorgeschlagen, so dass sich folgende Tagesordnung ergibt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil Punkt 1. 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019 147/2018 Punkt 2. 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004; hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2019 152/2018 Punkt 3. 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22. Juli 1982; hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 148/2018 Punkt 4. Anfragen und Mitteilungen  Anfragen  Mitteilungsvorlagen der Verwaltung o  I. Muster-Abfallentsorgungssatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW 157/2018 weitere Mitteilungen Öffentlicher Teil Punkt 1. 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2019 147/2018 Bürgermeister Jürgen Frantzen erläutert die Sitzungsvorlage und geht hier insbesondere auf den „Aldenhoven-Aspekt“ ein, der dazu führt, dass der zu zahlende Beitrag des Wasserverband Eifel-Rur und somit auch die Kanalbenutzungsgebühren sinken. 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2018 Seite 2 -3Dem Rat der Gemeinde Titz wird einstimmig empfohlen folgende Beschlüsse zu fassen: 1. 2. Punkt 2. Die 18. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12. Dezember 2003 wird beschlossen. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2019 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,37 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,13 Euro/m². 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004; hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2019 152/2018 Die Sitzungvorlage wird durch Bürgermeister Jürgen Frantzen erläutert. Dem Rat wird einstimmg empfohlen die Abfallgebühren für das Jahr 2019 wiefolgt festzusetzen: Restmüll 60 l 80 l 120 240 Restmüll Restmüll l Restmüll l Restmüll 76,80 93,60 132,00 234,00 € € € € Biomüll 41,40 49,20 63,60 108,00 € € € € Die 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10. Dezember 2004 wird beschlossen. Punkt 3. 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22. Juli 1982; hier: Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 148/2018 Bürgermeister Jürgen Frantzen erläutert die Sitzungsvorlage und verweist hierbei auf die als Anlage beigefügte Gebührenkalkulation. Der Gemeinderat wird einstimmig empfohlen die Festsetzung der Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2019 in der sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergebenden Fassung. Weiterhin beschließt der Rat die in der Anlage zur Sitzungsvorlage befindliche 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Gemeinde Titz vom 22. Juli 1982 zu beschließen. Punkt 4. Anfragen und Mitteilungen Anfragen Gemeindevertreter Dieter Tambour fragt an, ob es möglich sei, eine Papiertonnenpflicht in der Gemeinde Titz einzuführen, so dass den Vereinen die Altpapiersammlung erleichtert werden würde. Bürgermeister Jürgen Frantzen sagt 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2018 Seite 3 -4zu, dass dies durch die Verwaltung geprüft werde. Mitteilungsvorlagen der Verwaltung Muster-Abfallentsorgungssatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW 157/2018 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. weitere Mitteilungen Es liegen keine weiteren Mitteilungen im öffentlichen Teil vor. Ende der Sitzung: 21:23 Uhr Jürgen Frantzen Bürgermeister Annika Vetter Schriftführerin 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2018 Seite 4