Daten
Kommune
Leipzig
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1405493.pdf
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886 kB
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24.05.18, 08:24
Aktualisiert
31.07.18, 05:55
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Ratsversammlung
-VI. Wahlperiode –
N I E D E R S C H R I F T
TEIL 1
Beschlussprotokoll
7:4
9
Ratsversammlung
Donnerstag, 31.05.2018, 15:00 Uhr
Raum, Ort:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6,
04109 Leipzig
Sitzungsbeginn:
15:00 Uhr
Sitzungsende:
20:03 Uhr
.12
.20
18
-1
Sitzungstermin:
m
05
Anwesenheit
llt
a
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
er
reguläre Mitglieder
CDU
Herr Falk Dossin
Herr Achim Haas
em
Frau Jessica Heller
pla
Herr Andreas Faulhaber
rf
ür
Herr Karsten Albrecht
Herr Stefan Georgi
Verwaltung
ste
Herr Oberbürgermeister Burkhard
Jung
Ex
Frau Dr. Sabine Heymann
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
Herr Jens Lehmann
CDU
Herr Ansbert Maciejewski
CDU
Herr Nils Oberstadt
CDU
Herr Konrad Riedel
CDU
Herr Claus-Uwe Rothkegel
CDU
Herr Michael Weickert
CDU
Herr Dr. Adam Bednarsky
DIE LINKE
Frau Beate Ehms
DIE LINKE
Herr Reiner Engelmann
DIE LINKE
Herr Marco Götze
DIE LINKE
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 1
DIE LINKE
Herr Werner Kujat
DIE LINKE
Frau Carola Lange
DIE LINKE
Frau Birgitt Mai
DIE LINKE
Frau Franziska Riekewald
DIE LINKE
Herr Siegfried Schlegel
DIE LINKE
Herr Mathias Weber
DIE LINKE
Herr Steffen Wehmann
DIE LINKE
Herr Heiko Bär
SPD
Herr Axel Dyck
SPD
Herr Andreas Geisler
SPD
Frau Ute Köhler-Siegel
SPD
Herr Claus Müller
SPD
Herr Heiko Oßwald
SPD
Herr Manfred Rauer
SPD
Herr Christian Schulze
SPD
Frau Nicole Wohlfarth
SPD
Herr Christopher Zenker
SPD
Frau Petra Cagalj Sejdi
Bündnis 90/Die Grünen
Herr Dieter Deissler
Bündnis 90/Die Grünen
Herr Tim Elschner
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Annette Körner
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Katharina Krefft
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Dr. Nicole Christiane Lakowa
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Dr. Gesine Märtens
Bündnis 90/Die Grünen
-1
18
.20
.12
05
m
Herr Michael Schmidt
Bündnis 90/Die Grünen
Herr Holger Hentschel
pla
Herr Tobias Keller
rf
ür
Herr Daniel von der Heide
Herr Jörg Kühne
llt
a
ste
Bündnis 90/Die Grünen
er
Frau Franka Moritz
Herr Christian Kriegel
7:4
9
Frau Margitta Hollick
Bündnis 90/Die Grünen
AfD
AfD
AfD
AfD
Freibeuter
Herr René Hobusch
Freibeuter
Ex
em
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Sven Morlok
Freibeuter
Frau Naomi-Pia Witte
Freibeuter
Herr Enrico Böhm
fraktionslos
Herr Alexej Danckwardt
fraktionslos
Ortsvorsteher
Herr Berndt Böhlau
Freie Wählergemeinschaft Seehausen
Herr Thomas Hoffmann
CDU
Herr Stefan Köster
parteilos
Frau Margitta Ziegler
BI 1990
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 2
Abwesende Mitglieder
reguläre Mitglieder
CDU
- entschuldigt -
Herr Gerd Heinrich
CDU
- entschuldigt -
Herr Swen Kuthe
CDU
- entschuldigt -
Frau Andrea Niermann
CDU
- entschuldigt -
Herr Frank Tornau
CDU
- entschuldigt -
Herr Thomas Zeitler
CDU
- entschuldigt -
Frau Mandy Gehrt
DIE LINKE
- entschuldigt -
Herr William Grosser
DIE LINKE
- entschuldigt -
Frau Dr. Ilse Lauter
DIE LINKE
- entschuldigt -
Frau Juliane Nagel
DIE LINKE
- entschuldigt -
Herr Sören Pellmann
DIE LINKE
Frau Ingrid Glöckner
SPD
Herr Sebastian Walther
SPD
Frau Dr. Judith Künstler
Bündnis 90/Die Grünen - entschuldigt -
Herr Norman Volger
Bündnis 90/Die Grünen - entschuldigt -
-1
7:4
9
Herr Andreas Habicht
- entschuldigt - entschuldigt -
.12
.20
18
- entschuldigt -
05
Ortsvorsteher
CDU
Herr Andreas Diestel
CDU
Herr Roland Geistert
LUV
Herr Matthias Kopp
parteilos
- entschuldigt -
Frau Annemarie Opitz
Bürgerinitiative Pro
Engelsdorf
- entschuldigt -
CDU
- entschuldigt -
FFW-P
- entschuldigt -
parteilos
- entschuldigt -
llt
a
ste
er
Herr Hans-Jürgen Raqué
Frau Ines Richter
- entschuldigt - entschuldigt - entschuldigt -
Ex
em
pla
rf
ür
Herr Heinz Walther
m
Herr Denis Achtner
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 3
Protokoll
Öffentlicher Teil:
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Tagesordnung
18
Feststellung der Beschlussfähigkeit
.20
3
-1
7:4
9
Die Tagesordnung wird in der vorgelegten Form bestätigt.
m
05
.12
Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass um 15:00 Uhr 40 Stadträtinnen und Stadträte = 56 %
anwesend gewesen seien. Somit ist die Ratsversammlung beschlussfähig.
Bildungspolitische Stunde zum Thema "Schulsozialarbeit - Möglichkeiten
und Grenzen"
(Der Tagesordnungspunkt wird von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr aufgerufen)
4.1
Statement der Verwaltung
4.2
Redebeitrag 1: Schulsozialarbeit aus wissenschaftlicher Sicht
Redner: Prof. Dr. Karsten Speck, Universität Oldenburg
4.3
Redebeitrag 2: Präsentation von Schüler/-innen
4.4
Statements der Fraktionen
4.5
Diskussion
Ex
em
pla
rf
ür
er
ste
llt
a
4
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 4
Zusammenfassung und Schlusswort
5
Vorlagen I
5.1
Straßenbenennung 1/2018
Vorlage: VI-DS-05361-NF-05
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
7:4
9
4.6
18
-1
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Neubenennung bzw. Umbenennung folgender Straßen sowie die
Aufhebung folgender Straßennamen:
Beschreibung der Lage
Benennungsvorschlag
B-Plan Nr. 426 „Neubebauung Brandenburger Straße/
Hofmeisterstraße/ Hahnekamm“: Verlängerung der
Hofmeisterstraße
B-Plan Nr. E-164 „Südlich der
B6“, Teilplan 3
Verlängerung der Eichlerstraße
Wohnstandort nördlich der
Russenstraße zwischen
Täschner- und Trendelenburgstraße
Krystallpalaststraße
Teilumbenennung des Straßenabschnittes Halberstädter
Straße nordwestlich der Lindenthaler Straße
Sachsenlinie
Sorbenweg
Stoyestraße
Ost/Engelsdorf
1.3
Südost/Reudnitz-Thonberg
1.4
Südost/Probstheida
Zucholdweg
Eichlerstraße
Margarete-von-Wrangell-Straße
pla
2. Umbenennungen
2.1 Nord/Gohlis-Mitte
rf
ür
er
ste
1.2
llt
a
m
05
.12
.20
Nr. Stadtbezirk/Ortsteil
1. Neubenennungen
1.1 Mitte/Zentrum-Ost
Ex
em
2.2 Alt-West/Rückmarsdorf
2.3
3. Aufhebung von Straßennamen
3.1 Alt-West/Rückmarsdorf
B-Plan Nr. E-237 „Am Wachberg“, 2. Änderung einschließlich Aufhebung von
Teilbereichen
3.2
3.3
Helmertstraße
Nienborgstraße
Drei-Linden-Höhe
Grünauer Blick
Möwenweg
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1.1: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme
Beschlusspunkt 1.2: einstimmig angenommen
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 5
Beschlusspunkt 1.3: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Beschlusspunkt 1.4: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Beschlusspunkt 2.1: einstimmig angenommen
Beschlusspunkt 2.2: einstimmig angenommen
Beschlusspunkt 2.3: einstimmig angenommen
Beschlusspunkt 3.1: einstimmig angenommen
Beschlusspunkt 3.2: einstimmig angenommen
Beschlusspunkt 3.3: einstimmig angenommen
7:4
9
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05361-ÄA-01-NF-01
Einreicher: Fraktion Freibeuter
-1
5.1.1
.20
18
Abstimmungsergebnis:
05
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05361-ÄA-03
Einreicher: Mitglieder des FA Umwelt und Ordnung
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05361-ÄA-04
Einreicher: Ortschaftsrat Rückmarsdorf
rf
ür
5.1.3
er
ste
erledigt, mit der Neufassung der Vorlage
llt
a
m
5.1.2
.12
mehrheitlich abgelehnt bei 4 Enthaltungen
em
pla
erledigt, mit der Neufassung der Vorlage
Fortschreibung der Eigentümerziele der Stadt Leipzig für die Leipziger
Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG
(LEVG)
Vorlage: VI-DS-05407
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ex
5.2
Beschluss:
Die Eigentümerziele vom 19.03.2014 für die LEVG werden wie folgt fortgeschrieben:
1. Die Entwicklungszeitbegrenzung und die damit zusammenhängenden Termine wer-
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 6
den aufgehoben. Im Zusammenhang mit etwaigen notwendigen vorgezogenen
Erschließungs- und bauvorbereitenden Maßnahmen ist auch die Notwendigkeit/Möglichkeit einer Bürgschaft zur Absicherung der damit verbundenen Finanzierung zu prüfen.
2. Die zur Beförderung des Life Sciences Clusters bereit zu stellenden Flächen werden
um 10.000 qm erhöht. Insgesamt sind ab 2018 noch 88.000 m² für Life Sciences zu
reservieren.
3. In Anpassung an die städtebaulichen Strukturen der Alten Messe sowie zur
besseren Grundstücksausnutzung wird eine mehrgeschossige Bebauung angestrebt.
-1
7:4
9
4. Spätestens aller zwei Jahre ist dem Stadtrat ein Evaluierungsbericht vorzulegen und
ggf. eine Anpassung der Vorbehaltsflächen für das Life Sciences Cluster vorzuschlagen.
34/11/5
05
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05407-ÄA-01-NF-01
Einreicher: CDU-Fraktion
llt
a
m
5.2.1
.12
.20
18
Abstimmungsergebnis:
ste
Abstimmungsergebnis:
er
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
rf
ür
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05407-ÄA-02-NF-01
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
pla
5.2.2
em
Abstimmungsergebnis:
Ex
Beschlusspunkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Beschlusspunkt 2: 21/26/3
Beschlusspunkt 3: 37/13/1
Beschlusspunkt 4: vom Einreicher übernommen
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 7
5.3
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an §
79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 für die konsumtive Ausstattung von
schulischen Objekten im Rahmen der Verschiebung der Fertigstellung
von Baumaßnahmen
Vorlage: VI-DS-05455
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
-1
7:4
9
1. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben als Schulträger aller kommunaler Schulen der Stadt
Leipzig werden die notwendigen Verschiebungen der Planansätze zur konsumtiven
Ausstattung 2017 in Höhe von 876.240 € als überplanmäßige Aufwendungen gemäß
§ 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 entsprechend der Anlage 1 bestätigt.
.20
18
2. Die notwendigen Mittel wurden in 2017 in entsprechner Höhe gesperrt. Aufgrund weiterer Verschiebungen kann eine unterjährige Deckung innerhalt der Ansätze in Höhe
von 220.700 € erfolgen. Die Deckung i.H. von 655.540 € erfolgt aus der Kostenstelle
unterjährige Finanzierung formale Deckung im Ergebnishaushalt (109862000).
m
05
.12
3. Die konsumtiven Ausstattungsaufwendungen, welche in 2018 zur unterjährigen Deckung in Höhe von 220.700 € zur Verfügung gestellt werden, werden zur Haushaltsplanung 2019/2020 durch das Fachamt erneut angemeldet.
llt
a
Abstimmungsergebnis:
Kommunales Programm zur Förderung von MINT-Aktivitäten und Vorbereitung von Jugendlichen auf die Arbeitswelt 4.0
Vorlage: VI-DS-05519-NF-01
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
pla
rf
ür
5.4
er
ste
einstimmig angenommen
Ex
em
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig fördert das Projekt „Berufe neu erLEben - GPS-Berufsrouten in Leipzig
- Überarbeitung und Aktualisierung“ des Trägers ARBEIT UND LEBEN Sachsen e. V. in
Höhe von 37.222,08 Euro.
Die städtischen Zuwendungen werden dem Träger für den Projektzeitraum 01.06.2018
bis 31.12.2018 aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik für
das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 23.450,70 Euro (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01
(Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche
(43180000)) zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen Aufwendungen für das Jahr 2019 in Höhe von 13.771,38 Euro werden
im Haushaltsjahr 2019 planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
2. Die Stadt Leipzig fördert das Projekt "Kernkompetenz technische Bildung" des Träger
des Projektes VDI - GaraGe gemeinnützige GmbH Leipzig in Höhe von 316.000,00 Euro.
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 8
Die städtischen Zuwendungen werden dem Träger für den Projektzeitraum 01.09.2018
bis 31.12.2018 aus dem planmäßigen Budget des Referates für Beschäftigungspolitik für
das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 71.000,00 Euro (PSP-Element 1.100.57.1.0.02.01
(Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung), Sachkonto: Zuschüsse an übrige Bereiche
(43180000)) zur Verfügung gestellt.
Die erforderlichen Aufwendungen für das Jahr 2019 in Höhe von 153.000,00 Euro und für
das Jahr 2020 in Höhe von 92.000,00 Euro werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
-1
7:4
9
3. Die beantragten Fördermittel werden nach den Regularien der Fachförderrichtlinie der
Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung in der aktuellen Fassung als
nichtrückzahlbare Zuwendung gewährt.
18
Abstimmungsergebnis:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK)
Vorlage: VI-DS-04159-NF-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
llt
a
m
05
5.5
.12
.20
einstimmig angenommen
Beschluss:
er
ste
1. Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" wird als ressortübergreifendes,
langfristiges Handlungskonzept der Stadt Leipzig beschlossen. Es dient gleichzeitig als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sowie der
VwV-StBauE des Freistaates Sachsen.
pla
rf
ür
2. Das „Zielbild 2030" (Teil A) ist dem kommunalen Handeln in allen Bereichen zugrunde zu
legen. Die fachübergreifenden Schwerpunktgebiete und die Ortsteilstrategie (Teil B) sind
als Grundlage der stadträumlichen Schwerpunktsetzung in den Ämtern zu
berücksichtigen.
Ex
em
3. Das INSEK dient insbesondere als Grundlage für
- eine strategische Steuerung, die Produktziele und mittelfristige
Investitionsprogramme einbindet,
- die Fachplanungen und Mittelfristprogramme der Fachämter,
- die Priorisierung der Ressourcensteuerung,
- die Eigentümerziele der städtischen Unternehmen,
- die Zusammenarbeit mit den stadtgesellschaftlichen Akteuren.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Fördermittelbeantragung und -verwendung
am INSEK auszurichten, dabei Förderprogramme zu koppeln und zusätzliche
Fördermöglichkeiten gezielt zu erschließen.
5. Das INSEK wird auf Grundlage eines Monitorings bezüglich Aktualität und
Umsetzungsstand regelmäßig überprüft und bedarfsgerecht fortgeschrieben.
6. Gleichstellungspolitische Fragestellungen sind zu Beginn des nächsten INSEK-Fortschreibungsprozesses zu definieren. Abhängig von den Themen können im ErarbeiRatsversammlung 31.05.2018
Seite 9
tungsprozess Befragungen in Auftrag gegeben werden. Der Beirat für Gleichstellung
ist an der Vorplanung und Umsetzung aktiv zu beteiligen. Ziel ist, dass sich kommunales Handeln deutlich durch Gleichstellungsorientierung kennzeichnet.
-1
7:4
9
Im Besonderen ist darauf zu achten:
- Die Methode "Geschlechterdifferenzierte Datenerhebung und Datenauswertung" ist
bei künftigen Fachplanungen anzuwenden.
- Die Kategorie "Geschlecht" ist bei den Querschnittsthemen von INSEK zu berücksichtigen und in Fachplanungen einzuarbeiten.
- Aktuelle Trends mit Kommunalbezug (Migration und Integration, Digitalisierung, Mobilität u. a.) sind im Rahmen des mehrstufigen Beteiligungsprozesses geschlechterbezogen zu diskutieren.
- Bei Aktivierung von Gruppen im Rahmen der Beteiligung ist auf die ausgewogene
Einbeziehung von Frauen und Männern zu achten. Der Diversity-Ansatz sollte abhängig von der Datenlage themenbezogen oder in ausgewählten Stadteilen zur Anwendung kommen.
.20
18
Protokollnotiz:
Die Handlungsansätze auf Seite B-33 (Mölkau) werden wie folgt geändert/ergänzt:
.12
Ergänzung vorhandener Anstrich:
- Trassenfreihaltung für Straßenbahnen in Engelsdorfer Straße bzw. Verbesserung des ÖPNV durch Buslinien, Radweg Engelsdorfer Straße bis Sommerfelder Straße
llt
a
m
05
neuer, 8. Anstrich
- Errichten und Betreiben einer städtischen Kultur- oder Bildungseinrichtung auf dem Ortsgebiet*
ste
Abstimmungsergebnis:
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-04159-ÄA-02
Einreicher: Beirat für Gleichstellung von Frau und Mann
em
pla
5.5.1
rf
ür
er
36/6/7
27/20/2
5.5.2
Ex
Abstimmungsergebnis:
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-04159-ÄA-03
Einreicher: CDU-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
11/35/2
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 10
5.5.3
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-04159-NF-01-ÄA-02
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag wird in das Verfahren verwiesen.
7:4
9
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-04159-NF-01-ÄA-03
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
-1
5.5.4
18
Abstimmungsergebnis:
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-04159-NF-01-ÄA-04
Einreicher: Heller, Jessica
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017
Vorlage: VI-DS-05532
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
pla
Beschluss:
rf
ür
er
5.6
ste
llt
a
Der Antrag wird in das Verfahren verwiesen.
m
05
5.5.5
.12
.20
24/12/13
Ex
em
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Beteiligungs-entwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017.
Folgende Punkte werden in die Stellungnahme aufgenommen:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur
Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur
Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11)
sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden.
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 11
2.
Kapitel 2.2.1 Siedlungswesen
llt
a
m
05
.12
.20
18
-1
7:4
9
Begründung zu Ziel 2.2.1.12 (Fluglärm) und Karte 14
Im Gutachten zur Neufestsetzung des Siedlungsbeschränkungsbereichs werden zwei
Szenarien zu Grunde gelegt, das Szenario „Reale Bahnnutzung" mit einer deutlich
überproportionalen Belegung der südlichen Landebahn und das Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung". Die Stadt Leipzig lehnt eine Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsgebietes durch das Szenario „Reale Bahnnutzung" ab, da dieses im Widerspruch steht
· zur Auflage A II. 4.7.6. des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 „Die An- und
Abflüge mit Flugzeugen sind unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur, soweit flugsicherheitlich vertretbar, gleichmäßig auf die beiden Start- und Landebahnen zu verteilen
· und des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.06.2007 nach dem
„die Flugbewegungen, soweit dies flugsicherheitlich vertretbar ist, grundsätzlich auf die beiden Bahnen gleichmäßig zu verteilen sind.
Des Weiteren kann die Stadt Leipzig dem Szenarium „Reale Bahnnutzung" nicht zustimmen, da es im Widerspruch zum Stadtratsbeschluss RB 650/11 der u.a. die Forderung für eine „Tage- bzw. wochenweise versetzte Nutzung der Start- und Landebahnen" enthält.
Aus Sicht der Stadt Leipzig ist auch ein Szenario mit einer überproportionalen Belegung der nördlichen Landebahn zu prüfen und umzusetzen und auf dieser Grundlage
den Siedlungsbeschränkungsbereich nach Norden auszudehnen. Dieses Szenario
würde einen Flugbetrieb abbilden, der eine geringere Lärmbelastung in den nördlichen
Siedlungsbereichen Leipzigs durch eine geringere Nutzung der südlichen Landebahn
bedeuten würde. Damit würde §29 des Luftverkehrsgesetzes „Auf die Nachtruhe der
Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen." entsprochen, so wie es
z.B. am Flughafen Hannover erfolgt.
er
ste
3.
Kapitel 3.5 Luftverkehr
Ex
em
pla
rf
ür
Begründung zu Kapitel 3.5 Luftverkehr, Ziel 3.5.1 (Entwicklung Flughafen Leipzig/Halle, S. 103 unten)
Es sollte nicht nur die Verknüpfung mit dem regionalen S-Bahn-Netz hervorgehoben
werden, sondern stärker auch die potenzielle Möglichkeit für die Verknüpfung mit dem
Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn (ICE, IC) in das Blickfeld gerückt werden.
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig Halle zu einem internationalen Passagierflughafen wird von der Stadt Leipzig unterstützt.
Hinsichtlich des Weiteren Ausbau des Frachtflugverkehres und der damit verbundenen nächtlichen Lärmbelastung der nördlichen Teile von Leipzig sind die aktuellsten
Erkenntnisse und Forderungen des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes
für stadtnahe Flughäfen zu beachten und bezogen auf den Flughafen Leipzig- Halle
darzustellen. Insbesondere muss es eine Abwägung zwischen den Interessen der Luftfrachtwirtschaft und dem gesundheitlichen Schutz der betroffen Bevölkerung geben.
Die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie
alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten
Anträge, sind von den für den Flugbetrieb verantwortlichen Behörden umzusetzen.
4.
Zur Raumnutzung Karte 14
Das Vorranggebiet für Schutz des vorhandenen Waldes/ Waldmehrung an der Bahnlinie ist beginnend in Schkeuditz über die gesamte angrenzende Ortslage Lützschena
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 12
7:4
9
und Stahmeln auch als regionaler Grünzug durchgängig zu ergänzen.
Dieser grüne Gürtel ist zur Abschirmung zu den Gewerbegebieten und zum Flughafen
von enormer Bedeutung für die Einwohner. Soweit möglich sollte die Breite mindestens 50m betragen.
Die Vorranggebiete "Waldmehrung " sind eine sehr wichtige Lebensader für die Ortschaft und für den Raum Leipzig und müssen daher in der Gemarkung Stahmeln und
Wahren entlang der Bahnlinie noch stärker ausgewiesen werden. Diese Schutzfunktion des Waldes muss erhalten bleiben.
Der in der Karte eingetragene Bereiche am Jägergraben(Gebiet für Waldmehrung) und
am Bahngraben(Gebiet regionaler Grünzug) sollte vergrößert werden. Diese Schneisen mit Klimaschutzfunktion müssen wegen bereits bebauter oder beplanter Gebiete
für den Luftaustausch unbedingt zur Verfügung stehen.
18
-1
5.
Boden Karte 13
Die Bodenfunktion der Gebiete Lützschena und Stahmeln muss unbedingt erhalten
bleiben.
ste
llt
a
m
05
.12
.20
6.
Zur Erweiterung Siedlungsbeschränkungsgebiet- Kapitel 2.2.1, Ziel 2.2.1.12
Der Stellungnahme der Stadt Leipzig kann im Punkt 2.2.1.12 nicht gefolgt werden.
Der Ortschaftsrat lehnt die Anwendung des Szenarios "Reale Bahnnutzung zur Ermittlung des Siedlungsbeschränkungsgebietes ab.
Alle bisherigen Planungen stellen auf die gleichmäßige Bahnverteilung ab und so wurden auch die Nachtschutzgebiete errechnet. Daher kann es im einem übergeordneten
Plan nur darum gehen, die Gleichverteilung zu unterstreichen und nicht die reale Nutzung "zu sanktionieren".
Der Vorschlag der Stadt als Szenario 3 eine überproportionale Nutzung der Nordlandebahn zusätzlich einzustellen ist halbherzig, geht aber in die richtige Richtung.
rf
ür
er
Allein die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen kann Grundlage für die Errechnung
der Siedlungsbeschränkung sein. Da bisher nur die überwiegende Nutzung der Südlandebahn während der Nachtzeiten erfolgt, braucht das Gebiet auch zur Einhaltung
des aktuellen Vorschriften nicht erweitert werden. Das wäre zunächst zu untersuchen
und nicht einfach das Gebiet zu erweitern.
Ex
em
pla
7.
Die in der Stellungnahme enthaltene Zielstellung „Der Flughafen soll sich zu einem
europäischen Frachtdrehkreuz entwickeln" ist abzulehnen, da damit eine weitere Zunahme des jetzt schon gesundheitsgefährdenden Fluglärms verbunden ist. Das Umweltbundesamt fordert aufgrund der aktuellen Lärmwirkungsforschung ein generelles
Nachtflugverbot für stadtnahe Flughäfen. Richtig wäre deshalb, dem Regionalplan
eine schrittweise Reduzierung des Nachtfluges zugrunde zu legen.
8.
Die Stadt Leipzig lehnt die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches ab.
9.
Die Stadt Leipzig fordert als mögliche Grundlage einer Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereiches ein Gutachten auf Basis einer Verkehrsprognose für den Flugverkehr für das Jahr 2030 und auf dem Szenario „Gleichmäßige Bahnnutzung."
10.
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 13
Kapitel 3.5 Luftverkehr wird wie folgt ergänzt:
Die Entwicklung des Flughafens Leipzig Halle zu einem internationalen Passagierflughafen wird von der Stadt Leipzig unterstützt.
Hinsichtlich des weiteren Ausbaus des Frachtflugverkehrs und der damit verbundenen nächtlichen Lärmbelastung der nördlichen Teile von Leipzig sind die aktuellsten
Erkenntnisse und Forderungen des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes
für stadtnahe Flughäfen zu beachten und bezogen auf den Flughafen Leipzig-Halle
darzustellen.
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.20
18
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Nr. RBV-282/10 vom 24.02.2010 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage
Nr. RBV-492/10 vom 15.09.2010 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zum Schutz der Einwohner vor unzumutbarem Fluglärm
Sowie Nr. RBV-650/11 vom 19.01.2011 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen
Leipzig/Halle
-1
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7:4
9
11. Die Beschlüsse der Ratsversammlung
05
.12
und deren aktueller Umsetzungsstand werden in den Regionalplan eingearbeitet.
ste
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a
m
12.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
Beteiligungsentwurf des Regionalplans Westsachsen 2017 die Forderung nach einem
zusätzlichen Ziel im Kapitel 3.8 Fahrradverkehr aufzunehmen, indem eine überregional
abgestimmte Radnetzplanung (IRII) angestrebt wird.
er
13.
Ex
em
pla
rf
ür
Der Ausweisung von Gewerbevorbehaltsflächen von der B2 in Richtung Seehausen
(Göbschelwitz) können wir nicht zustimmen. Bereits jetzt ist Seehausen zu mehr als 50
% von Gewerbegebieten eingeschlossen. Dadurch werden die Ortsteile zu Wohninseln. Das ist so nicht hinnehmbar. Auch müssen wir darauf hinweisen, dass außer auf
die Interessen des Flughafens und der Logistikfirmen keine Rücksicht auf die Bürger
genommen wird. Wo andere Städte den Nachtfluglärm verbannen, wird der Flughafen
Leipzig Halle politisch noch forciert, ohne weitere Verbesserungen für die Bevölkerung zu fordern und durchzusetzen. (bei den bisherigen Planungen wurde von einer
gleichmäßige Bahnverteilung ausgegangen und daraus die Nachtschutzgebiete berechnet. Warum wird dies nicht durchgesetzt?.)
Abstimmungsergebnis:
54/0/0
5.6.1
dazu ÄA
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 14
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-01
Einreicher: SPD-Fraktion
Abstimmungsergebnis:
54/0/0
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-02
Einreicher: Ortschaftsrat Lindenthal
7:4
9
5.6.2
-1
Abstimmungsergebnis:
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-03
Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
05
.12
5.6.3
.20
18
52/1/1
llt
a
m
Abstimmungsergebnis:
er
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-04
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
5.6.5
em
Ex
44/10/0
pla
Abstimmungsergebnis:
rf
ür
5.6.4
ste
51/4/0
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-05
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abstimmungsergebnis:
39/15/0
5.6.6
dazu ÄA
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 15
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-06
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Abstimmungsergebnis:
51/4/0
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-07
Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen
7:4
9
5.6.7
-1
Abstimmungsergebnis:
.12
dazu ÄA
Vorlage: VI-DS-05532-ÄA-08
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
m
05
5.6.8
.20
18
44/8/2
llt
a
Abstimmungsergebnis:
ste
19/25/9
Informationen I
6.1
Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig - Umsetzungsbericht Stand
31.12.2017
Vorlage: VI-Ifo-02503
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
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6
Ex
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
6.2
EFRE-Fördergebiet Leipziger Westen 2014-2020
1. Änderung zum Beschluss VI-DS-03124, Förderung von Baumaßnahmen- Philippus Leipzig, Aurelienstraße 54
- Energetische und bauliche Sanierung des Kirchenbaues incl. Nebenräume zu einem öffentlichem Veranstaltungsort, 1. BA
Vorlage: VI-Ifo-03124
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Die geänderte Mittelbereitstellung wird zur Kenntnis genommen.
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 16
6.3
Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung VI-A-03534 zur Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS)
Vorlage: VI-Ifo-05080
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
-1
Jobcenter Leipzig: Zielabrechnung 2017 und Zielvereinbarung 2018, Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2018
Vorlage: VI-Ifo-05417
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
.12
.20
18
6.4
7:4
9
Der Stadtrat nimmt mit dieser Informationsvorlage den Stand der Umsetzung des Beschlusses VI-A-03534 zur Kenntnis.
05
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
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dazu ÄA
Vorlage: VI-Ifo-05417-ÄA-02
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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6.4.1
Abstimmungsergebnis:
Kosten der Unterkunft und Heizung: Anpassung der Richtwerte für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII
Vorlage: VI-Ifo-05471
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ex
6.5
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ür
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
Die Information wird zur Kennntis genommen.
6.5.1
dazu ÄA
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 17
Vorlage: VI-Ifo-05471-ÄA-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Abstimmungsergebnis:
7:4
9
Beschlusspunkt 1: 14/30/2
Beschlusspunkt 2: 14/30/2
Beschlusspunkt 3: 14/30/2
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18
-1
Änderungen/Ergänzungen fett/kursiv hervorgehoben.
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05
.12
Leipzig,
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ausgefertigt:
Schurig
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Oberbürgermeister Jung
Ratsversammlung 31.05.2018
Seite 18