Daten
Kommune
Leipzig
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06.10.17, 14:14
Aktualisiert
05.12.18, 17:20
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Sitzung am 18.10.2017
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
Antrags-Nr./Betreff
Einreicher
Verweisung
VI-A-04843
Beitritt des Stadtrates zur Klage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt
Leipzig
Fraktion Freibeuter
Verwaltungsausschuss,
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-04847
Entlastung der Innenstadt vom KFZVerkehr
Fraktion Freibeuter
FA Stadtentwicklung und
Bau, FA Umwelt und Ordnung, FA Wirtschaft und
Arbeit, FA Finanzen, SBB
Mitte
VI-A-04883
Louise-Otto-Peters-Preis künstlerisch
gestalten
SPD-Fraktion, Fraktion DIE
FA Allgemeine VerwalLINKE, Fraktion Bündnis 90/Die tung, GleichstellungsbeiGrünen
rat
VI-A-04880
Bibliotheksausweise für Jugendliche
mit Vormund
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FA Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule,
Jugendhilfeausschuss,
Migrantenbeirat
VI-A-04857
Übertragung von Mitteln zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe von 2017 in 2018
Stadträte J. Nagel, K. Schenk,
M. Schmidt
Jugendhilfeausschuss
VI-A-04930
Familientickets klar definieren
SPD-Fraktion
FA Kultur, BA Kulturstätten, Verwaltungsausschuss, Kinder- und Familienbeirat
VI-A-04931
Zukunftsstudie "Kita 2020"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau, FA
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss, FA
Umwelt und Ordnung
VI-A-04932
Radwegemarkierung am Hauptbahnhof umsetzen
Fraktion DIE LINKE
FA Stadtentwicklung und
Bau, SBB Mitte
VI-A-04933
Kein Platz für rassistische und nationalistische Hetze auf der Leipziger
Buchmesse
Fraktion DIE LINKE
FA Kultur
VI-A-04935
Evaluierung der Kita-Baukosten
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendhilfeausschuss
VI-A-04941
Fraktion Bündnis 90/Die Grü(Wieder-)Einrichtung von Infrastruktur: nen
Wasseranschluss und Toilettenanlage
am Richard-Wagner-Hain beidseitig
FA Umwelt und Ordnung,
SBB Altwest, SBB Mitte
VI-A-04884
SPD-Fraktion
Öffentlich geförderte Beschäftigung
dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen
FA Wirtschaft und Arbeit,
FA Allgemeine Verwaltung
RATSVERSAMMLUNG VOM 18. OKTOBER 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Ratsversammlung und begrüße die Stadträtinnen und
Stadträte, alle Gäste sowie die Vertreter der Medien ganz herzlich.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich einige
Informationen für Sie:
Erstens gratuliere ich ganz herzlich Herrn Pellmann und Herrn Lehmann zu ihrer Wahl in den
Deutschen Bundestag. Sie sind unsere Vertreter
in Berlin. Wir brauchen starke Stimmen in Berlin.
(Beifall)
Zweitens gratuliere ich Herrn Dr. Bednarsky zum
Erreichen des akademischen Grades des Doktors der Philosophie mit Magna cum Laude.
Chapeau!
(Beifall)
Drittens hat Herr Rosenthal heute Geburtstag.
Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Meine Damen und Herren, nach diesen positiven
Mitteilungen muss ich Ihnen auch eine traurige
Nachricht überbringen. Herr Freydank ist im Alter
von 78 Jahren nach schwerer Krankheit verstorben. Wir kannten uns gut. Auch viele von Ihnen
kannten ihn sehr gut. Er war 15 Jahre lang Ortsvorsteher von Rückmarsdorf - immer engagiert,
mit vollem Einsatz für Rückmarsdorf. Ich denke,
es ist in Ihrer aller Namen, wenn ich seiner Frau
und seiner Familie unser aufrichtiges Beileid
ausspreche.
Nun zu den Formalien: Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich die Stadträte Keller und
Gabelmann zu unterschreiben. - Einwände sehe
ich nicht. Dann verfahren wir so.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 18 bekannt gemacht.
Entschuldigt fehlt heute Herr Dankwardt.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates im Falle von möglichen Befangenheiten.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen.
Ich erinnere auch an den Livestream. Sollten Sie
Einwände gegen die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen Sie das bitte vorher mit.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 60 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 84 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Es gibt eine Nachtragstagesordnung vom
10.10.2017. Danach wird der Antrag „Transparentes Verwaltungshandeln“ unter Tagesordnungspunkt 14.29 eingeordnet.
Ich möchte noch eine Änderung in der Reihenfolge der Tagesordnung vornehmen. Es macht
Sinn, TOP 14.20, Antrag der Fraktion DIE LINKE
„Multifunktionales vitales Zentrumsquartier ‚Matthäikirchhof‘ mit breiter Bürgerbeteiligung entwickeln“, gemeinsam mit der Vorlage zu 18.11 zu
behandeln.
Die CDU hatte beantragt, Tagesordnungspunkt
18.12 von der Tagesordnung abzusetzen. - Wie
ich höre, wird dieser Antrag aber zurückgezogen.
Des Weiteren liegt von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD ein Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunkts
14.25 vor. - Dabei bleibt es, wie Sie signalisieren.
Ich bitte um Absetzung und Vertagung folgender
Tagesordnungspunkte: 14.3, 14.10, 14.13, 14.16,
14.24 - all dies in Absprache mit den Antragstellern. Für die Vorlage 18.15 besteht noch Beratungsbedarf. Auch die Vorlagen 18.23 und 18.25
sollen noch einmal vertagt werden. TOP 20.2 soll
ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt werden, weil es noch einiger Informationen bedarf.
Wir müssen heute auf jeden Fall die Vorlagen
18.28 und 18.30 beraten und beschließen. Diese
beiden Tagesordnungspunkte sollten möglichst
bis 21 Uhr aufgerufen werden. Unter Umständen
werde ich diese beiden Punkte vorziehen. Vermutlich wird es eine Nachfolgesitzung geben
müssen, weil die heute sehr umfangreiche Tagesordnung in der festgelegten Sitzungszeit
kaum in Gänze abgearbeitet werden kann.
Alle Einwohneranfragen werden schriftlich beantwortet.
Die Petitionen werden gegen 17 Uhr aufgerufen.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Haben Sie noch Hinweise? - Herr Hobusch.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Im Hinblick auf den in die Tagesordnung
neu aufgenommenen TOP 14.29 bitten wir um
Absetzung von TOP 13.1. Wir hatten den Antrag
„Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig“ eingereicht und um
Verweisung in die Ausschüsse gebeten, da uns
auch auf Nachfrage nicht klar beantwortet werden konnte, ob es nach dem einstweiligen
Rechtsschutzverfahren noch ein Verfahren in der
Hauptsache geben wird.
Zum TOP 14.2, Anhörungsverfahren, hat uns der
Verwaltungsstandpunkt erst sehr spät erreicht.
Leider ist unser Antrag völlig falsch verstanden
worden, was mir unerklärlich ist. Wir würden daher noch einmal eine Neufassung des Antrags
einreichen und das später diskutieren wollen.
Sie erinnern sich sicherlich, Herr Oberbürgermeister, dass Sie in der letzten Ratsversammlung die Petition zur Karl-Tauchnitz-Straße abgesetzt hatten. Auf der ursprünglichen Tagesordnung für die heutige Ratsversammlung war diese
Petition noch enthalten, in der Nachtragstagesordnung dann nicht mehr. Meine Frage an Sie:
Nach welchem Verfahren richtet sich die Absetzung, und nach welchen Fristen richtet sich der
Petitionsausschuss bzw. die Verwaltung? Offenbar gibt es einen Widerspruch zwischen Gemeindeordnung und Geschäftsordnung des Petitionsausschusses. In der Gemeindeordnung ist
für die Bearbeitung eine Frist von sechs Wochen
vorgesehen. In der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses ist gar keine Frist festgehalten.
Erstmals eingereicht wurde die Petition am 18.
Januar.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, noch
einmal der Reihe nach, um sicherzugehen, dass
ich Sie richtig verstanden habe: Sie bitten um
Absetzung von TOP 14.2. - Gut; gestrichen.
Zu den von Ihnen geltend gemachten Gründen
bezüglich Tagesordnungspunkt 13.1 kann ich
Ihnen ganz klar sagen: Es gibt kein Hauptsacheverfahren, derzeit nicht. - Gut; abgesetzt.
Zu den Petitionen kann ich Ihnen jetzt nur Folgendes sagen: Gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung erteilen wir den Bescheid innerhalb von sechs Wochen. Ist das nicht möglich, ist
ein Zwischenbescheid zu erstellen. Das ist meines Wissens gemacht worden. - Herr Schmidt,
der Vorsitzende des Petitionsausschusses nickt.
- Mehr kann ich Ihnen zum Stand nicht sagen.
Ich nehme an, dass die Petition noch nicht abschließend beratend wurde. Können Sie das
aufklären, Herr Schmidt?
Seite |2
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Wir
haben das in der letzten Ausschusssitzung tatsächlich nur kurz angesprochen. Der Absetzungsantrag war in der letzten Ratsversammlung
mit der Bitte an die Verwaltung verbunden worden, den Verwaltungsstandpunkt noch einmal zu
überarbeiten. Dem Petitionsausschuss ist bislang kein neuer Stand des Verfahrens bekannt.
Das ist auch schon in der Geschäftsführerberatung thematisiert worden. Da es keinen neuen
Stand gibt und auch keine Information darüber,
inwieweit eine Überarbeitung des Verwaltungsstandpunkts vorgenommen worden ist, hat der
Ausschuss entschieden, eine Rückmeldung der
Verwaltung abzuwarten und die Behandlung der
Petition bis dahin zu vertagen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Gibt es weitere
Hinweise zur Tagesordnung? - Das ist nicht der
Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2017
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6893)
Gibt es Anmerkungen zum Verlaufsprotokoll vom
07.09.2017? - Dann ist das so festgestellt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2017
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2017/6896)
Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist auch dieses
Protokoll festgestellt.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Besetzung von Gremien
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (18. Änderung) (0768/14Ifo-18-NF-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte Sie, die Information zur Kenntnis zu
nehmen.
11.2 Kinder- und Familienbeirat - Bestellung
eines Stellvertreters (7. Änderung) (VIDS-01128-DS-07)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wenn es keine Wortwünsche gibt, bitte ich um
Ihr Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
11.3 Stadtbezirksbeirat Mitte - Bestellung eines Mitgliedes (7. Änderung) (VI-DS01141-DS-06)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortmeldungen sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.4 Stadtbezirksbeirat Ost - Bestellung eines Mitgliedes (6. Änderung) (VI-DS01143-DS-06)
Einreicher: Oberbürgermeister
Seite |3
21.01.2015 gemäß VI-DS-00904) (VI-DS00904-Ifo-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LESG Gesellschaft der Stadt
Leipzig zur Erschließung, Entwicklung
und Sanierung von Baugebieten mbH
(1. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00897) (VI-DS00897-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12.5 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00911) (VI-DS-00911-Ifo-01)
11.5 Stadtbezirksbeirat Süd - Abbestellung
eines Mitgliedes (1. Änderung) (VI-DS01145-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.6 Stadtbezirksbeirat Nordwest - Bestellung eines Mitgliedes (4. Änderung) (VIDS-01150-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1 Vertreter und Stellvertreter der Stadt
Leipzig in der Verbandsversammlung
Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig (3. Änderung) (VI-DS-00873-DS-03-NF-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.6 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LGH Leipziger Gewerbehof
GmbH & Co. KG (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00902) (VI-DS-00902-Ifo-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.7 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LGH Service GmbH (1. Änderung
der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß
VI-DS-00901) (VI-DS-00901-Ifo-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.8 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der LVV Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH (1. Änderung
der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß
VI-DS-00905) (VI-DS-00905-Ifo-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015
gemäß VI-DS-00893) (VI-DS-00891-DS04)
12.9 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund
GmbH (MDV) (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00907) (VI-DS-00907-Ifo-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
GmbH (1. Änderung der Besetzung vom
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.10 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Lecos GmbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015
gemäß VI-DS-00896) (VI-DS-00896-Ifo03)
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.11 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungsund Vermarktungsgesellschaft mbH &
Co. Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co.
KG) (5. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00900) (VI-DS00900-Ifo-06)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme. - Eine Anmerkung
von Frau Riekewald. Bitte schön.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nur zur Information: Sowohl bei dieser Vorlage als auch
bei der zu TOP 12.12 hat sich bei uns noch eine
Änderung ergeben. Nicht dass Sie sich wundern,
dass die Besetzung, die wir jetzt beschließen,
schon in der nächsten Sitzung wieder geändert
werden soll. Die Besetzung wird sich umkehren.
Frau Carola Lange ist unsere Vertreterin bei der
LEVG mbH und Herr Siegfried Schlegel unser
Vertreter bei der LEVG GmbH & Co. KG. Das hat
sich leider erst nach Fertigstellung der Vorlagen
so ergeben.
Oberbürgermeister Jung: Können wir das nicht
gleich richtig machen?
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wir hatten
es vorgeschlagen. Aber uns wurde gesagt, das
ginge nicht.
Oberbürgermeister Jung: Es ist wichtig, die
Besetzung juristisch sauber vorzunehmen; dann
also in der nächsten Ratsversammlung.
12.12 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungsund Vermarktungsgesellschaft mbH
(LEVG mbH) (5. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00898) (VI-DS-00898-Ifo-06)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.13 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Invest Region Leipzig
GmbH (1. Änderung der Besetzung
vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00893)
(VI-DS-00893-Ifo-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Damit sind die jeweiligen Besetzungslisten so
zur Kenntnis genommen, wie in unserer Wahlund Entsendeordnung festgelegt.
13
Seite |4
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Die vorgesehenen Verweisungen der Anträge in
die Gremien sind aufgelistet. Bitte geben Sie mir
ein Signal, wenn Sie weitere Verweisungen wünschen.
13.2 Entlastung der Innenstadt vom KfzVerkehr (VI-A-04847)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Herr Morlok, ich glaube, der Finanzausschuss
muss da nicht beteiligt werden; er hat auch so
genug zu tun. - Ich sehe Einverständnis. Gestrichen wird: Fachausschuss Finanzen. So verwiesen.
13.3 Louise-Otto-Peters-Preis
gestalten (VI-A-04883)
künstlerisch
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.4 Bibliotheksausweise für
mit Vormund (VI-A-04880)
Jugendliche
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.5 Übertragung von Mitteln zur Förderung
von Trägern der freien Jugendhilfe von
2017 in 2018 (VI-A-04857)
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
Einreicher: Stadträtin K. Schenk
Einreicher: Stadtrat M. Schmidt
So verwiesen.
13.6 Familientickets klar definieren (VI-A04930)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.7 Zukunftsstudie „Kita 2020“ (VI-A-04931)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.8 Radwegemarkierung am Hauptbahnhof
umsetzen (VI-A-04932)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.9 Kein Platz für rassistische und nationalistische Hetze auf der Leipziger Buchmesse (VI-A-04933)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
13.10 Evaluierung der Kitabaukosten (VI-A04935)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.11 (Wieder-)Einrichtung von Infrastruktur:
Wasseranschluss und Toilettenanlage
am Richard-Wagner-Hain beidseitig
(VI-A-04941)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.12 Öffentlich geförderte Beschäftigung
dem Leipziger Arbeitsmarkt anpassen
(VI-A-04884)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen (A-00301/14-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
14.1.1 dazu VSP zu Ursprungsantrag (VI-A00301-NF-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wer wünscht das Wort? - Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Die Freibeuter): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen sowie
Gäste auf der Tribüne! Wir rühmen uns in Leipzig
gern unserer Kreativwirtschaft. Unabhängig von
der Definition jedes Einzelnen, was zum Cluster
Kreativwirtschaft gehört: Die Kreativwirtschaft ist
in dieser Stadt eine erhebliche Branche. Sie ist
ein Zugpferd und macht den Reiz der Stadt
Leipzig aus.
Aber die Kreativwirtschaft erbringt häufig Leistungen zu Dumpingpreisen. Da wird mancher
von Ihnen jetzt sagen: Was? Am Vormittag Fotoleistungen für 200 Euro, am Nachmittag Erstellen eines Flyers, etwa für die Verwaltung, für
300 Euro: Das ist doch nicht wenig. - Ja, das
klingt zunächst einmal viel. Aber man muss das
auf die Arbeitsstunden umrechnen und bedenken, dass Kreative Selbstständige sind. Sie
müssen von diesen Beträgen Steuern und Versicherungen zahlen, da ist Technik erforderlich, da
wird Büromiete gezahlt, da wird ein Telefon gebraucht, da wird Eigenwerbung gemacht. Es sind
auch die Administrativkosten - wenn sie eine
Rechnung schreiben müssen oder ihre Umsatzsteuererklärung oder andere Meldungen selber
erstellen - mit entsprechenden Stundensätzen zu
kalkulieren.
Seite |5
In der Kreativwirtschaft gibt es sehr häufig Vorleistungen, die nicht unbedingt messbar sind, für
die es keinen Preis gibt. Sie werden als „Pitch“
bezeichnet. Ganz häufig treten mehrere Büros
gegeneinander an, stellen ihre Ideen und Vorschläge vor. Damit Sie nachvollziehen können,
was ich meine, will ich ein Beispiel anführen.
Stellen Sie sich vor, Sie bestellen sich für drei
Räume in ihrer Wohnung jeweils einen Maler und
lassen die Räume malern. Wenn die Malerleistungen erbracht sind, überlegen Sie sich, welcher dieser drei Maler in Ihrer Wohnung noch die
Fußbodenleisten anbringen kann. Nur derjenige,
der die Fußbodenleisten anbringt, bekommt am
Ende die Malerleistung auch bezahlt. - So ungefähr müssen Sie sich ein Pitch-Verfahren für
Kreativleistungen vorstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir
denken, so kann es nicht gehen. Wir brauchen
faire Regeln, wie wir selbst und die von uns beaufsichtigten Unternehmen in dieser Stadt Kreativleistungen einkaufen. Wir wollen sie transparent machen, damit diejenigen, die sich an Verfahren beteiligen und sich um einen Auftrag der
öffentlichen Hand bewerben, wissen, woran sie
sind und womit sie rechnen können.
Wir bekennen uns zum kreativen Leipzig und
zum kreativen Sachsen. Das Cluster Kreativwirtschaft gehört zu den fünf Clustern, die wir in dieser Stadt lokalisiert und erkannt haben. Zugleich
gibt es ein Wettrüsten um die Höhe von Mindestlöhnen. Manche Bundesministerin der politischen
Mitbewerber in diesem Raum kam in der Vergangenheit auf die Idee, bei Selbstständigen
Mindesthonorare einzuführen. Zugleich gibt es
Gängelungen von Arbeitgebern. Denken Sie nur
an die Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz!
Wir sind der Auffassung: Bei den Kreativleistungen in dieser unserer Stadt sollten wir dort, wo
wir es in der Hand haben, wo wir Leistungen
vergeben, erst einmal vor der eigenen Haustür
kehren. Dort sollte Fairness einziehen. Insofern
sind wir dankbar, dass die Verwaltung zu unserem Antrag einen Alternativvorschlag gemacht
hat. Wir haben den Verwaltungsstandpunkt in die
Neufassung unseres Antrags übernommen und
bitten Sie, diesen auch abzustimmen. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann bitte ich Sie, das
elektronische Abstimmgerät zur Hand zu nehmen und Ihre Stimme für den Antrag in der Neufassung, in die der Verwaltungsstandpunkt übernommen worden ist, abzugeben. - Ich schließe
die Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 25 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. So beschlossen.
14.4
Einführung einer Dreck-weg-App in der
Stadt Leipzig (VI-A-03296)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4.1 dazu ÄA (VI-A-03296-ÄA-02)
Seite |6
Kurzum: Ich hoffe, dass es nicht mehr allzu lange
dauert, bis die Leipziger Dreck-weg-App zum
Download bereit steht, und dass diese dann zumindest ein Stück weit dazu beiträgt, für ein saubereres Lebensumfeld zu sensibilisieren. Stimmen Sie bitte dem Verwaltungsstandpunkt zu! Vielen Dank.
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.4.2 dazu VSP (VI-A-03296-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! „Willkommen im 21. Jahrhundert!“ könnte
man beim Lesen des Verwaltungsstandpunktes
denken; denn dieser ist tatsächlich ein echter
Fortschritt in dem Bemühen um eine digitale
Endgeräteapplikation zur Meldung von verschmutzten und vermüllten Ecken in der Stadt,
kurzum: zur Einführung einer Dreck-weg-App.
Bereits 2014 hat der Ortschaftsrat Seehausen
eine solche gefordert. Die Prüfung der Verwaltung ergab jedoch nichts als Ablehnung bzw.
zeigte die Scheu vor den möglichen Folgen, die
die Smartphone-affinen und akribisch auf Sauberkeit im öffentlichen Raum achtenden Leipziger Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen nach dem Motto: Wenn wir ständig Meldungen
bekommen, müssen wir denen ja auch nachgehen. Brauchen wir dafür mehr Mitarbeiter, mehr
und größere Müllautos oder gar Disponenten zur
Regulierung der unkontrollierten Meldungen von
Dreckecken und damit verbundener Noteinsätze
der Stadtreinigung?
Alles Quatsch. Es geht bei der Dreck-weg-App
einfach nur um einen digitalen Kanal neben dem
Ordnungstelefon und um eine zeitgemäße und
bürgernahe Verwaltung. Wer kennt denn die
Nummer des Ordnungstelefons? - Ganz genau:
8888. Ich würde wetten, das wissen selbst hier in
diesem Raum kaum mehr als 10 Prozent.
Der uns nun seitens der Verwaltung vorgelegte
Alternativvorschlag entspricht schon sehr dem,
was wir uns vorstellen. Insofern werden wir diesen heute auch zur Abstimmung stellen. Er greift
die vom Sächsischen Innenministerium entwickelte Software bzw. Smartphone-App auf, die
bis Ende nächsten Jahres für Leipzig optimiert
werden und dann Verwendung finden soll.
Gleichfalls greift der Verwaltungsstandpunkt
auch den Ergänzungsantrag des Jugendparlaments auf, den sogenannten Mängelmelder als
Alternative zu prüfen.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch eine
Wortmeldung von einer mir bisher unbekannten
Vertreterin des Jugendbeirats. Bitte stellen Sie
sich uns noch einmal namentlich vor!
Mathez (Jugendbeirat): Mein Name ist Myriel
Mathez. Ich bin stellvertretende Vorsitzende des
Jugendbeirats. - Von meiner Seite nur ganz kurz:
Da der Verwaltungsstandpunkt unseren Änderungsantrag aufgreift, ziehen wir den Änderungsantrag zurück. Wir würden uns über diese
App freuen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Dann
steht der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Wer stimmt dagegen? Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.5
Einwegbechern Einhalt gebieten Leipzig auf den Mehrweg bringen (VIA-03519)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.5.1 dazu VSP (VI-A-03519-VSP-02)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
14.5.2 dazu ÄA (VI-A-03519-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Sie alle kennen die Problematik, die wir mit unserem Antrag
thematisiert haben, auch wenn sie vielen vielleicht nicht bewusst war oder ist: die Flut der
Einwegbecher, die jeden Tag mit heißem Kaffee
befüllt über die Ladentische wandern, damit dem
Coffee-to-go-Lifestyle, also auch unterwegs seinen Kaffee zu genießen, gefrönt werden kann.
Was das letztlich für Müllmengen sind und was
dies auch hinsichtlich des Ressourcenverbrauchs für unsere Umwelt bedeutet, ist vielen
Bürgern schlichtweg nicht klar.
Dass unser Antrag sinnvoll ist, darüber brauchen
wir, glaube ich, nicht mehr zu streiten. Abgese-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
hen vom Umweltaspekt und der Ressourcenschonung würden wir eine Menge Müll sparen.
Das Problem mit den überfüllten Abfallbehältern
in der Innenstadt kennt jeder hier im Rat, ebenso, dass sich die Stadt beharrlich weigert, neue
Abfallbehälter aufzustellen. Denken Sie also an
diesen Antrag, wenn Sie das nächste Mal von Ihren Wählern mit der Müllproblematik konfrontiert
werden!
Einige Städte setzen mittlerweile Anreize, die
nicht nur das beschriebene Problem angehen,
sondern gleichzeitig auch als Imagekampagne
für Gastronomen und Bäckereien dienen und
durch eine künstlerisch gestaltete Skyline auf
den Mehrwegbechern auch für das Stadtmarketing von Nutzen sind. Freiburg im Breisgau beispielsweise macht das mit dem FreiburgCup,
den Sie heute auf Ihren Tischen vorgefunden
haben und der, wie ich sehe, schon teilweise in
Benutzung ist. 400 andere Kommunen nutzen
das Mehrwegbecher-Pfandsystem RECUP.
Und Leipzig? Es ist einfach nur erschütternd.
Fast zwei Jahre arbeiten wir jetzt an diesem Antrag, um ein solches System auch in Leipzig zu
etablieren, und dann kommt ein Verwaltungsstandpunkt dabei heraus, der zunächst einmal
nichts ändert oder bewirkt. Die Stadt will es einfach nicht selbst machen oder selbst Geld in die
Hand nehmen, um dem Problem der Einwegbecher Herr zu werden.
Sicher, wir haben im letzten Jahr sehr oft mit der
Stadtverwaltung zusammengesessen und überlegt, wie man ein System maßschneidern kann
und wie es funktionieren soll. Wir haben auch mit
der Handwerkskammer überlegt, welche Klippen
man umschiffen sollte, damit ein solches System
funktioniert. Wir haben sogar proaktiv Anfragen
von Cafés erhalten, die ungeduldig auf den Start
einer solchen Kampagne warten.
Letztlich war es aber der Wille der Stadt, keinen
Cent eigenes Geld darin zu investieren, sondern
auf ein Bundesförderprogramm aufzuspringen.
Das wäre aber nur mit einer innovativen, neuen
Idee gelungen. Dummerweise gibt es aber schon
funktionierende Mehrwegbecherprogramme in
anderen deutschen Städten. Eine Förderung war
somit leider nicht möglich.
Daher nun dieser Verwaltungsstandpunkt - wir
übernehmen ihn zähneknirschend, mit geballter
Faust in der Tasche -, der zum Ziel hat, externe
Initiativen zu unterstützen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Das ist besser als
gar nichts. Da unser Ursprungsantrag keine
Mehrheit finden würde, wollen wir zumindest dieses Fünkchen Hoffnung, dass eventuell doch
noch etwas passiert, aufrechterhalten. Dennoch:
Ein proaktives Handeln der Verwaltung ist doch
nicht zu viel verlangt, Herr Rosenthal.
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Abschließend bleibt nur noch der Hinweis an die
Verwaltung, dass wir genau aufpassen werden,
dass es zur Finanzierung eines Projekts von Dritten kommen wird und es nicht bei einer wohlwollenden Prüfung mit darauffolgender Ablehnung
durch die Stadt bleibt, wie der Verwaltungsstandpunkt auch interpretiert werden könnte. Wir
bitten um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt noch einen
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, oder
hat sich dieser jetzt erledigt?
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Unser Änderungsantrag gibt ja den Verwaltungsstandpunkt
wieder. Damit hat er sich erledigt.
Oberbürgermeister Jung: Fast, bis auf wenige
Unterschiede; aber okay. - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist für den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Sechs Gegenstimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.6
„Kultursensible Pflege“ und Angebote
der Seniorenhilfe ausbauen (A 0104/17)
(VI-HP-03693)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.6.1 dazu VSP (VI-HP-03693-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Frau Dr. Märtens.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Bonew)
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr
geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Selten hat mich ein Verwaltungsstandpunkt so amüsiert. Wir hatten Äpfel bestellt, und die Verwaltung bietet uns freudestrahlend Birnen an. Statt für die Erarbeitung einer Konzeption zur Stärkung der kultursensiblen
Pflege werden in den Doppelhaushalt 2017/18
nun Mittel in Höhe von immerhin 50.000 Euro
eingestellt, um eine Konzeption für die kultursensible offene Seniorenarbeit zu erarbeiten. Das
klingt sehr ähnlich - beides hat mit Alten zu tun -,
ist aber doch grundverschieden.
Und doch - die Vorvoten veranlassen uns dazu nehmen wir in diesem Fall die Birnen statt der
Äpfel. Eine Konzeption für die kultursensible offene Seniorenarbeit braucht die Stadt ebenso
dringend. Gerade jetzt, wo wir die Fortschrei-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
bung des Altenhilfeplans beschließen wollen, der
zukünftig „Fachkonzept Seniorenarbeit“ heißen
soll, ist das auch sehr passend. Wir sind daher
mit der Verwaltung übereingekommen, dass die
Konzeption der kultursensiblen Seniorenarbeit in
dieses neue Fachkonzept integriert werden soll.
Das ist gleichsam Integrationsarbeit in der Potenz. Was kann es für uns Schöneres geben!
Wir sind ebenso mit der Verwaltung übereingekommen - dazu bitte ich noch um eine Protokollnotiz, auch wenn Bürgermeister Fabian gerade
nicht im Saal ist -, dass die entsprechenden Mittel nicht an eine externe Denkerin bzw. Denker
vergeben werden, sondern dass die Mittel für die
Arbeit am nunmehr erweiterten Fachkonzept in
der Stadtverwaltung oder sehr nah an dieser Arbeitsgruppe eingesetzt werden. In diesem Sinne
bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unserem
Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zuzustimmen.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es
weitere Wortwünsche? - Frau Dr. Märtens, noch
eine Frage: Was genau soll die Verwaltung jetzt
zu Protokoll geben?
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Dass die Mittel nicht an Externe vergeben
werden, sondern innerhalb der Stadtverwaltung
verwendet werden, um die Fachgruppe, die dieses neue Seniorenfachkonzept erarbeitet, zu unterstützen. Wir wollen nicht, dass ein Externer
ein Papier für 50.000 Euro erarbeitet, sondern
dass damit die Arbeit der Fachgruppe, die das
neue Seniorenfachkonzept erstellt, entsprechend
untersetzt wird.
Bürgermeister Bonew: In Ermangelung der
Anwesenheit des Kollegen Fabian würde ich zu
Protokoll geben, dass die Verwaltung bemüht
ist, dies so umzusetzen. Sollte das Dezernat V
an den Punkt kommen, dass es doch externe
Hilfe braucht, würden wir den entsprechenden
Fachausschuss informieren. - Können Sie damit
leben?
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, damit können wir leben.
Bürgermeister Bonew: Gut, vielen Dank. - Gibt
es weitere Wortwünsche? - Dann kommen wir
zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts. Wer ist gegen den
Antrag? - Stimmenthaltungen?
Einreicher: Seniorenbeirat
14.7.1 dazu VSP (A-03945-NF-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Gibt es Wortwünsche? - Frau Professor Lieber
vom Seniorenbeirat.
Prof. Dr. Lieber (Seniorenbeirat): Sehr geehrte
Beigeordnete! Meine Damen und Herren! Das
Anliegen bzw. Sinn und Zweck unseres Antrags
ergeben sich aus der begründeten Erkenntnis,
dass wir neben dem Altenhilfeplan aus dem Jahr
2012 und den darin enthaltenen Seniorenpolitischen Leitlinien aktuelle Handlungsorientierungen, Inhalte und Schwerpunktsetzungen brauchen, ein Instrument zur Steuerung und Orientierung für Antragsteller, das den veränderten Bedarfen der letzten zehn Jahre gerecht wird. Andere Bedarfslagen erfordern auch andere Angebote. Ich muss das in diesem Kreis nicht näher
ausführen, sondern beschränke mich auf Stichworte wie „Hochaltrige“, „mehr Alleinlebende“
und „weniger Mobile.
Wir fangen hier nicht bei null an, sondern können
auf Erfahrungen aufbauen und aus den Ergebnissen der Evaluierung lernen, die im vergangenen und in diesem Jahr erfolgt ist. Die Seniorinnen und Senioren dieser Stadt haben uns genau
gesagt, was sie gerne hätten, was sie brauchen,
was sie wünschen. Diese Dinge sind in die Planung aufzunehmen, ebenso die gewonnenen Erfahrungen, die sich in den 45 Empfehlungen im
Siebten Altenbericht wiederfinden. Wir sind sicher recht gut, haben aber noch nicht alles erreicht; Stichwort “Daseinsvorsorge“. All diese
Dinge sind bei der Erarbeitung des konkreten
Fachplans zur Seniorenarbeit zu bedenken und
aufzunehmen.
Im Vorfeld haben wir mit der Verwaltung eine
breite Diskussion über die im Verwaltungsstandpunkt enthaltenen Vorschläge geführt. Wir sind
hier im Einvernehmen und stimmen dem Verwaltungsstandpunkt zu. Wir bitten Sie, im Sinne des
Alternativvorschlages zu votieren. - Schönen
Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es
weitere Wortwünsche? - Ich sehe, das ist nicht
der Fall. Dann stimmen wir über diesen Antrag in
der Fassung des Verwaltungsstandpunkts ab.
Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
14.8
Abstimmung: Es gibt Einstimmigkeit.
14.7
Fortschreibung des Altenhilfeplans (VIA-03945-NF-01)
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Lärmschutz
für
die
Güntzstraße
(A 0084/17) (VI-HP-03701-NF-04)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.8.1 dazu VSP (A-03701-NF-03-VSP-01)
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
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Neufassung unseres Antrags unterstützen. - Vielen Dank.
Frau Dr. Lakowa.
Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Gäste! Die fehlende Lärmschutzwand in der Güntzstraße entwickelt sich immer
mehr zu einer Posse, einer Posse, die sowohl
von der Deutschen Bahn und dem EisenbahnBundesamt als auch von der Stadt Leipzig seit
mehr als fünf Jahren ohne Rücksicht auf betroffene Bürger betrieben wird.
Der Sachverhalt ist hinlänglich bekannt. Die
Deutsche Bahn erneuert das Schienennetz, so
auch am Bahnhof Stötteritz. Sie erhöht die
Gleisanlagen und baut auch neue Lärmschutzwände. Doch auf einem kleinen Stück wird keine
Wand aufgestellt. Warum? Das ist bis heute unklar. Vermutlich wurde einfach das linke statt das
rechte Bein gegipst. Statt das Misch- und Wohngebiet Güntzstraße und den Hinterlieger Stötteritz vor Lärm zu schützen, wurde das Gewerbegebiet auf der anderen Schienenseite, das
keinen einzigen Anwohner hat, mit einer Lärmschutzwand ausgestattet. Paradox! Inzwischen
hat sich das Mischgebiet an der Güntzstraße zu
einem überwiegenden Wohngebiet entwickelt.
Das heißt: Es sind noch mehr Menschen vor allem in den Nachtstunden von Lärm betroffen.
Die Stadt konnte in Gesprächen mit der Deutschen Bahn und auch mit dem EisenbahnBundesamt keine Abstellung dieses gesundheitsgefährdenden Mankos durchsetzen. Stattdessen rät man den betroffenen Bürgern, selbst
rechtliche Schritte einzuleiten. Ich denke, Ihnen
allen ist klar, dass es für einen einzelnen Bürger
finanziell überhaupt nicht lösbar ist, gegen die
Deutsche Bahn oder das Eisenbahn-Bundesamt
zu klagen oder anderweitige Rechtsmittel einzulegen. Unmöglich!
Aus unserer Sicht ist es die Aufgabe der Stadt
Leipzig, ihre Bürger vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken zu schützen. Dass nächtlicher Lärm
gesundheitsgefährdend ist, ist unzweifelhaft. Zudem führt der Bahnlärm dazu, dass auch die
Stadtteilentwicklung in diesem Gebiet gefährdet
ist, weil immer mehr Menschen, die dort zur Miete wohnen, wegziehen.
Mit der vorliegenden Neufassung unseres Antrags fordern wir die Stadt Leipzig auf, alle rechtlichen Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen, damit die Anwohner der
Güntzstraße und Schönbachstraße sich von der
Stadt vertreten und unterstützt fühlen, dass dieses Manko abgestellt wird. Ich bitte eindringlich
darum, hier ein Zeichen zu setzen, indem Sie die
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Als
Nächstes Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Vorsitzender!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Lakowa, inhaltlich beschreiben Sie ein wirklich dringliches Problem. Sie können mir glauben: Ich habe
meine Erfahrungen mit der Bahn gemacht und
weiß, wie schwierig es ist, mit der Bahn zu Ergebnissen zu kommen. Ich stimme Ihnen auch
zu, dass das inzwischen eine Never-endingStory ist und wir hier dringend etwas unternehmen müssen. Die Situation ist für die Anwohner
vor Ort dringend verbesserungsbedürftig.
Dennoch habe ich ein Problem mit Ihrem Antrag
und muss die Ratsversammlung bitten, ihn abzulehnen, und zwar aus formalen Gründen. Wir befinden uns hier im Bereich des Planfeststellungsverfahrens. Es wird begehrt, den Planfeststellungsbeschluss anzufechten wegen eines wesentlichen Mangels. Ich will gar nicht in Abrede
stellen, dass ein solch wesentlicher Mangel im
Planfeststellungsbeschluss vorliegt; Sie haben
das gerade beschrieben. Nur, wenn Sie einen
Planfeststellungsbeschluss wegen eines erheblichen Mangels angreifen wollen, ist der Beklagte
die Planfeststellungsbehörde und nicht der Antragsteller im Planfeststellungsverfahren. Das
heißt: Wenn wir diesen Planfeststellungsbeschluss wegen eines erheblichen Mangels anfechten wollten, müssten wir nicht die DB AG
verklagen, sondern das Eisenbahn-Bundesamt,
weil das Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellungsbehörde ist. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Die Stadt Leipzig ist im
Planfeststellungsverfahren Beteiligte, nicht aber
Betroffene gewesen. Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Stadt Leipzig als Beteiligte in einem
Planfeststellungsverfahren überhaupt die Möglichkeit hat, entsprechende Rechtsmittel wegen
erheblicher Mängel einzulegen. Aber da bin ich
mir nicht ganz sicher. Sicher ist: Beklagte müsste
das Eisenbahn-Bundesamt sein und nicht die DB
AG.
Ich würde daher anregen, den Antrag heute noch
einmal zurückzuziehen, um das klären zu können. Für den Fall, dass das dennoch so abgestimmt wird, kann ich nur empfehlen, mit Nein zu
stimmen, und zwar aus formalen Gründen. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es
weitere Wortwünsche? - Herr Zenker.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Stadtrat Zenker (SPD): Ich kann das Anliegen
des Antrags vollkommen nachvollziehen. Ich bitte zum einen die Stadtverwaltung darum, zur
rechtlichen Frage hier noch einmal Stellung zu
beziehen und auszuführen, was aus ihrer Sicht
noch möglich wäre. Zum anderen bitte ich die
Grünen, den Prüfvorgang, den Herr Morlok eben
vorgeschlagen hat, abzuwarten. Den Frust über
den fehlenden Abschnitt des Lärmschutzes kann
ich voll und ganz nachvollziehen. Aber aus dem
Verwaltungsstandpunkt lese ich heraus, dass
das von unserer Seite ausgehend rechtlich aussichtslos wäre. Daher sollte man eher überlegen,
welche zusätzlichen Maßnahmen die Stadt außerhalb einer Klage ergreifen kann. Kann die
Stadtverwaltung dazu Auskunft geben?
Bürgermeister Bonew: Herr Kollege Hörning,
könnten Sie dazu kurz ausführen?
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! In
der Tat erscheinen aus unserer Sicht die
Rechtsmittel in diesem Fall erschöpft. Wir werden in der nächsten Sitzung des Stadtbezirksbeirats noch einmal Stellung dazu nehmen.
Die Verwaltungsspitze in Person von Herrn Jung
hat einen Brief an die Leitung der Deutschen
Bahn gesandt, in dem noch einmal auf diesen
Sachverhalt hingewiesen wurde. Es wurde noch
einmal darum gebeten, dass der Lärmschutz
vom Betreiber der Bahnanlage entsprechend gesichert wird. Wir sehen uns jedoch aufgrund der
Rechtslage, die wir Ihnen auch im Verwaltungsstandpunkt dargelegt haben, zu keinen weiteren
Schritten veranlasst.
Das ist eine missliche Situation. Ich möchte aber
auch noch einmal darauf hinweisen, dass unsererseits nach dem Planfeststellungsbeschluss
keine Hinweise an Bewohner ergangen sind,
dass man sich doch jetzt bitte anders ausstatten
sollte. Das ist teilweise widersprüchlich dargestellt worden. Von daher kann ich hier jetzt nur
das wiederholen, was auch im Verwaltungsstandpunkt dargelegt ist.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Herr von
der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Man muss festhalten, dass das, was Herr
Morlok dazu ausgeführt hat, deutlich interessanter war als das, was die Verwaltung dazu
schreibt. Ich glaube, wir sind uns alle einig: Es ist
ein Schildbürgerstreich, dass die Lärmschutzwand auf der falschen Seite steht. Unser Anliegen ist nicht, dass exakt der von uns vorgeschlagene Weg genommen wird. Aber es ist ein-
S e i t e | 10
fach nicht vorstellbar, dass, wenn sowohl dieser
Stadtrat als auch die Stadtverwaltung der Meinung ist, dass das so nicht richtig sein kann, gar
nichts mehr möglich sein soll; denn sie verfügt ja
auch über Kanäle zu Ministerien usw. In Absprache mit Frau Dr. Lakowa können wir den Antrag
gern noch einmal vertagen, wenn Sie das jetzt
zulassen - bei der Abstimmung über die Tagesordnung war das ja so noch nicht klar -, damit wir
das im Ausschuss und dann auch hier öffentlich
noch einmal diskutieren können.
Bürgermeister Bonew: Ich höre heraus: Das ist
ein Antrag auf Vertagung. - Herr Morlok dazu.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Vorsitzender,
dann wäre es aber sinnvoll, dass die Verwaltung
noch einmal prüft, wer tatsächlich Beklagter und
wer Kläger sein müsste in einem Verfahren gegen die Planfeststellungsbehörde wegen eines
wesentlichen Mangels. Wenn die Stadt nicht
Kläger sein kann, kann unter Umständen jemand
anderer Kläger sein. Auch das würde ja schon
weiterhelfen, auch den Betroffenen, um im Verfahren weiterzukommen. Diese Klärung sollte
durch die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung
vorgenommen werden.
Bürgermeister Bonew: Ich höre noch erheblichen Beratungsbedarf heraus. - Gibt es Gegenstimmen gegen den jetzt vorgetragenen Vertagungsantrag?
Abstimmung: Keine Gegenstimmen. Dann ist
TOP 14.8 noch einmal vertagt.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zum
nächsten Tagesordnungspunkt.
14.9
Schaffung eines P+R-Platzes am
S-Bahn-Haltepunkt Lützschena (OR
0009/17) (VI-HP-03712)
Einreicher:
Stahmeln
Ortschaftsrat
Lützschena-
14.9.1 dazu VSP (VI-HP-03712-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Ziegler kann heute leider nicht anwesend
sein, hat aber mitgeteilt, dass der Ortschaftsrat
den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung
stellt. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
14.11 Bau eines Radweges von Hohenheida
zum BMW Ring (OR 0028/17) (VI-HP03719)
Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen
14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03719-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wer wünscht das Wort? - Niemand. Auch hier steht der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme. Ansonsten so
beschlossen.
14.12 Erschließung Grundstück als Voraussetzung für eine Verpachtung an den
SV Mölkau 04 e. V. (VI-A-04057)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.12.1 dazu VSP (VI-A-04057-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister! Werte
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich will es relativ kurz machen, obwohl das
Thema eine sehr lange Vorgeschichte hat. Die
Stadt hatte dieses Grundstück einmal gekauft mit
dem Ziel, dass der Verein dort einen Sportplatz,
sei es als Kunstrasenplatz oder als Naturfeld, errichten kann. Das Ganze wird langsam zu einer
Never-ending-Story. Jedes Jahr erreichen uns im
Sportausschuss Anträge, dass die Förderung dafür nun endlich beginnen soll. Das Volumen für
den Bau eines Kunstrasenplatzes mit Erschließung ist jedoch relativ groß, was aus diesem
Etat nicht zu stemmen ist.
Hintergrund unseres Antrags ist: Auch uns ist
bewusst, dass das Feld suboptimal ist, weil es
ein wenig abseits vom bestehenden Gelände
liegt und relativ klein ist. Aber bis jetzt ist kein Alternativstandort gefunden worden. Das hat zur
Folge, dass sich der Sportverein nicht weiter
entwickeln kann. Deshalb sollte jetzt endlich mit
der Erschließung dieses Grundstücks begonnen
werden. Das ist aus unserer Sicht die Vorleistung, die eine Stadtverwaltung erbringen sollte.
Danach müssen über das Antragsverfahren
Sportförderung die weiteren Schritte erfolgen,
sprich: Verlegung des Kunstrasens, gegebenenfalls Bau eines Sanitärtraktes.
Wir würden Folgendes zu Protokoll geben: Wir
schlagen vor, die im Antrag genannte Frist noch
einmal zu verlängern; denn bis März 2018 wird
das von der Stadtverwaltung nicht realisierbar
S e i t e | 11
sein. Unter der Voraussetzung, dass der Stadtverwaltung es doch noch gelingt, eine Alternativfläche für den SV Mölkau zu finden, was wir nicht
glauben angesichts der langen Vorgeschichte,
werden wir den Antrag mit einem etwaigen neuen Grundstück aufrufen, also einen Neustart auf
einer neuen Fläche machen. Wir wollen, dass es
endlich losgeht, damit der Verein Entwicklungsmöglichkeiten hat. Das heißt: Man muss entweder jetzt schnell ein Ersatzgrundstück finden oder aber endlich mit der Planung anfangen, um
das jetzige Grundstück zu erschließen.
Wir wollen unseren Antrag heute so abstimmen
lassen. Wie gesagt: Wenn die Stadtverwaltung
doch noch einen Alternativvorschlag präsentiert,
kann man noch einmal darüber reden, diesen
Antrag im Stadtrat hinfällig zu stellen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe das nicht
ganz verstanden, Herr Zenker. Sie wollen, dass
dieser Antrag heute abgestimmt wird.
Stadtrat Zenker (SPD): Ja, wir wollen diesen
Antrag heute abstimmen lassen. Er hat eine ewig
lange Vorgeschichte. Vor mindestens drei Jahren
hat die Stadtverwaltung das Grundstück gekauft,
damit dort ein Sportplatz errichtet werden kann.
Seitdem ist dort nichts passiert. Wir sind jahrelang vertröstet worden, dass die Stadtverwaltung
noch nach einem Alternativgrundstück sucht.
Aber bisher hat sie keines gefunden. Deswegen
sind wir jetzt an dem Punkt, zu sagen: Es muss
jetzt endlich weitergehen. Wir müssen dem Verein eine Entwicklungsperspektive geben, und
wenn auch nur mit diesem relativ kleinen Feld.
Das heißt für uns: Die medientechnische Erschließung erfolgt wie auch bei anderen Sportgeländen durch die Stadt, und dann muss sich der
Verein für die Errichtung des Kunstrasenfeldes
und gegebenenfalls den späteren Bau eines Sanitärtraktes dem ganz normalen Antragsverfahren im Sportausschuss stellen. Anders als im
Verwaltungsstandpunkt beschrieben, dass das
eine Folgewirkung hätte, ist aus unserer Sicht
zunächst einmal die Stadtverwaltung für die medientechnische Erschließung zuständig. Alle weiteren Bauabschnitte müssen durch den Sportausschuss gehen. Das ist kein Vorgriff auf eine
Entscheidung, sondern man muss prüfen, wie
das im Etat darstellbar ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich weiß, insbesondere nach der
Diskussion im Fachausschuss Sport, dass ich
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
bei Ihnen nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen werde, ein paar Sätze meinerseits dazu.
Ja, wir wissen, dass Ihnen der SV Mölkau sehr
wichtig ist und dass es diverse Beschlusslagen
auch hier im Stadtrat dazu gab, insbesondere
was den Ankauf des Grundstücks betrifft. Wir
haben aber auch immer darauf hingewiesen das ist auch in der Begründung des Verwaltungsstandpunkts so festgehalten -, dass dieses
Projekt innerhalb des Sportprogramms 2024 für
uns nicht die höchste Priorität hat. Im Rahmen
der Prioritätenabwägung der Stadt Leipzig hat es
auch im Hinblick auf die Mittel, die das Amt für
Sport insgesamt für die Sportförderung zur Verfügung hat, nicht die höchste Priorität. Das muss
ich Ihnen hier noch einmal deutlich sagen.
Nichtdestotrotz wird das Projekt von uns weiter
verfolgt. Wir haben im Verwaltungsstandpunkt
darauf hingewiesen, dass es aus unserer Sicht
auch möglich wäre, dass der Verein sowohl den
Anschluss als auch in Folge die Realisierung
über die Sportförderung wie jeder andere Verein
investiv auf den Weg bringen könnte. Wir haben
auch darauf hingewiesen, dass, wenn wir als
Sportamt dieses Grundstück jetzt tatsächlich erschließen müssten, dies zulasten der Investitionsmittel des Amtes für andere Projekte ginge.
Darauf finden Sie in Ihrem Antrag keine Antwort.
Ich habe bereits mehrfach auf die Schwierigkeiten dieses Grundstücks und dessen deshalb nur
eingeschränkt mögliche Nutzung hingewiesen.
Daher wäre meine Bitte, uns noch Zeit zu geben,
um einen Alternativstandort zu finden, der uneingeschränkt nutzbar ist und auf dem wir dann
richtig durchstarten können. Ich verstehe zwar,
dass Sie uns an dieser Stelle binden möchten,
glaube aber, dass die Vorwegnahme dieses
Standortes auch gegenüber dem Verein nicht
ehrlich wäre. Insofern würde ich Sie herzlich bitten, das heute so nicht zur Abstimmung zu stellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker noch
einmal.
Stadtrat Zenker (SPD): Herr Rosenthal, ich habe eine Nachfrage. Wie viel Zeit gedenken Sie
denn noch für die Suche nach einem Alternativstandort zu brauchen? Ich wäre gern bereit, den
Antrag noch einmal zurückzustellen, wobei der
Stadtrat, da wir uns ja schon in der Debatte befinden, dem auch zustimmen müsste. Was ich
nicht will, ist noch einmal drei Jahre zu warten.
Wenn Sie uns jetzt zusagen und dies auch zu
Protokoll geben würden, bis Jahresende einen
Alternativstandort zu finden, und, falls das nicht
gelingen sollte, dass wir diesen Antrag spätestens im Januar, besser noch im Dezember er-
S e i t e | 12
neut in den Stadtrat einbringen und dann zur Abstimmung stellen können, wäre ich bereit, diesen
Weg mitzugehen. Noch einmal drei Jahre abwarten, das wollen wir nicht. Bisher sind wir immer
wieder vertröstet worden. Wir hatten den Eindruck, dass dort gar nichts mehr passieren wird.
Bürgermeister Rosenthal: Ich hatte Ihnen ja
schon im Fachausschuss Sport angedeutet,
dass wir einen Alternativstandort intensiv geprüft
haben, der aber, was die Gesamtnutzung betrifft,
leider durchgefallen ist. Diesen Standort hätte ich
sogar aus dem Dezernat selbst zur Verfügung
stellen können.
Ich denke aber, wir können hier zu Protokoll geben, dass wir Ihnen bis zum Jahresende einen
Vorschlag machen. Sollte wir Ihnen keinen Vorschlag präsentieren können, fahren wir an dieser
Stelle fort.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Im INSEK ist
dieser Sportplatz schon als Sportstätte gekennzeichnet, zumindest in dem Papier, das gerade
in allen Ausschüssen und Ortschaftsräten beraten wird. In dem Zusammenhang stellt sich die
Frage. Warum ist das dort schon so festgehalten,
wenn das noch gar nicht feststeht und sie jetzt
noch einmal einen Alternativstandort suchen wollen? Der Standort Albrechtshainer Straße ist bereits als Sportstätte gekennzeichnet.
Bürgermeister Rosenthal: Da gebe ich Ihnen
völlig recht, Frau Lange. Das ist auch eine
Sportstätte. Ich hatte im Fachausschuss Sport
formuliert: Die uneingeschränkte Nutzung ist leider an der Stelle nicht gegeben. - Das heißt: Es
wird immer nur eingeschränkt möglich sein, die
gekennzeichnete Sportfläche tatsächlich zu nutzen. Auch in meiner Funktion als Umweltdezernent - ich bin ja Sport- und Umweltdezernent muss ich sagen: Die Emissionen an diesem
Standort lassen eine uneingeschränkte Nutzung
nicht zu, leider. - Das zu sagen, gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Ich darf Sie daran erinnern, dass ich immer wieder darauf hingewiesen habe, dass diese Fläche
nur eingeschränkt nutzbar sein wird. Das hat
aber niemanden davon abgehalten, die Entwicklung so auf den Weg zu bringen. Insofern würde
ich Sie noch einmal motivieren wollen, dass wir
uns auf eine Alternativfläche verständigen, die
eine uneingeschränkte sportliche Nutzung zulässt, um die Entwicklung des SV Mölkau zu gewährleisten.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Oberbürgermeister Jung: Vor der Abstimmung
über eine Vertagung noch Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Sportbürgermeister, ich habe
noch eine Frage. Dort soll ein Kunstrasenplatz
errichtet werden. Sie sagen, es gäbe dort nur eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit. Bedeutet das, dass der Verein diese Fläche für den
Spielbetrieb mitnutzen kann, oder ist das nur ein
Dämmelplatz, wo man ein bisschen Sport treiben
kann? Wenn dort Spezialrasen verlegt wird,
müssen normierte Flächen eingehalten werden.
Ist das nicht möglich, kann doch dort gar kein
Spielbetrieb stattfinden.
Bürgermeister Rosenthal: Den Rasen kriege
ich auf die Fläche, aber nicht für den Spielbetrieb.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Okay. Also ist in
der Tat zu überlegen: Machen wir hier nur eine
kleine Dämmelwiese, ähnlich der im ClaraZetkin-Park, oder finden wir gegebenenfalls einen neuen Standort, wo das besser zu realisieren ist?
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Vorschlag ist gut. Wir geben zu Protokoll: Herr Rosenthal macht bis Dezember 2017 einen Vorschlag im Sportausschuss, und wir rufen das
Thema hier noch einmal auf oder auch nicht, je
nach Ergebnis dieses Prozesses.
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich möchte darum bitten, dass bis dahin dazu ein neuer Verwaltungsstandpunkt erarbeitet wird. Es geht letztendlich
um den SV Mölkau.
Oberbürgermeister Jung: Okay. So machen wir
das. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das
heute noch einmal vertagt.
14.14 Konsequentes Eintreten für den Klimaschutz - Auch bei der Fernwärme!
(VI-A-04105-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.14.1 dazu VSP (VI-A-04105-VSP-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wer bringt den Antrag ein? - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
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Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Leipzig soll mittel- bis langfristig aus der Braunkohle zur Wärmegewinnung aussteigen und dafür eine ExitStrategie entwickeln. Dass sich zu diesem logischerweise schrittweise und nicht plötzlich erfolgenden Ausstieg vonseiten der Stadt bekannt
wird, ist erfreulich. Das war vor kurzem noch
nicht denkbar. Warum dies notwendig ist, liegt
auf der Hand. Braunkohle ist nun einmal ein Klimakiller und Umweltverschmutzer. - Detaillierte
Ausführungen dazu finden Sie in der Begründung unseres gemeinsamen Antrags.
Dass dabei Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeitsaspekte nicht unbeachtet bleiben
dürfen, liegt ebenso auf der Hand und war auch
im Ursprungsantrag so benannt. Seien wir ehrlich: Die Prüfung für einen Ausstieg bis 2023 wird
sich einzig auf die technische Machbarkeit fokussieren. Dass dies wirtschaftlich für Leipzig
ohne Fördermittel kaum möglich sein wird, ist
uns auch klar. Dennoch sollte man entsprechende Szenarien durchspielen. Immerhin endet
2023 der Vertrag der Stadtwerke mit dem Kraftwerk Lippendorf. Daher ist der Zeitpunkt durchaus legitim.
In Anbetracht der schwierigen Regierungsbildung
auf Bundesebene und keinerlei Klarheit über den
weiteren energiepolitischen Kurs der neuen
Bundesregierung ist es allerdings besser, bis
Ende 2018 zu warten, um eine Exit-Strategie zu
entwerfen. Warum die Ergebnisse nur im Ausschuss vorgestellt werden sollen, nicht aber der
breiten Öffentlichkeit, erschließt sich mir nicht.
Dies ist eine Frage, die wir aber nicht hier und
nicht heute diskutieren müssen, sondern die wir
erst dann, wenn die Ergebnisse vorliegen, noch
einmal aufs Tableau bringen werden.
Zum Abschluss noch ein kleiner Seitenhieb an
unsere Autolobby hier im Rat. Ohne die Hintergrundbelastung des Kraftwerks Lippendorf, die
bis zu 30 Prozent der Leipziger Belastung mit
Feinstaub und Schwefeldioxid ausmacht, stünden mögliche Fahrverbote oder die Einrichtung
einer Umweltzone gar nicht zur Debatte. Ich erwarte daher von genau dieser Seite eine Zustimmung mit Applaus und wehenden Fahnen
zum Verwaltungsstandpunkt. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr
Volger, Ihr Appell am Ende wäre genau dann
richtig, wenn es sich beim Kraftwerk Lippendorf
um eine Anlage zur Fernwärmeerzeugung mit
beigebautem Stromgenerator handeln würde,
weil dann das Abschalten der Anlage genau die
von Ihnen gewünschten Effekte hätte. Allerdings
trifft das auf das Kraftwerk Lippendorf nicht zu.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Das Kraftwerk Lippendorf ist eine Anlage zur
Stromerzeugung mit beigebauter Ergänzungsanlage zur Fernwärmeerzeugung. Das heißt: Das
Kraftwerk ist auf die Stromerzeugung optimiert.
Solange Strom erzeugt wird, fällt Abwärme an.
Ein Teil dieser Abwärme wird zur Fernwärmeerzeugung verwendet.
Richtig ist, dass die Stadt Leipzig sich Gedanken
machen muss, wie sie ihre Fernwärmeerzeugung perspektivisch gestaltet, weil wir das Kraftwerk Lippendorf irgendwann tatsächlich nicht
mehr haben werden. Bis dahin benötigt die Stadt
Leipzig Alternativen. Das können dezentrale
Energieerzeugungsanlagen, zum Beispiel Blockheizkraftwerke, sein. Nach meiner Kenntnis werden diese Blockheizkraftwerke aber nicht ausschließlich mit regenerativen Energien betrieben,
sondern auch mit Gas; das ist zumindest momentan der Stand.
Eine Abkopplung der Stadt Leipzig von der
Fernwärmeversorgung des Kraftwerks Lippendorf und stattdessen Erzeugung mit BHKWs mit
Gas würde nach jetzigem Stand der Technik zu
mehr CO2-Ausstoß führen und nicht zu weniger;
denn das Kraftwerk Lippendorf wird unverändert
so weiterbetrieben, solange Strom erzeugt wird.
Das heißt: Stromerzeugung im Kraftwerk Lippendorf und Emittierung von CO2 sowie Erzeugung von Fernwärme in Leipzig und Emittieren
von zusätzlichem CO2. Das Einzige, was passieren wird, ist: Im Kraftwerk Lippendorf würde ein
erhöhter Kühlbedarf bestehen, weil die entstehende Wärme dann nicht mehr für die Fernwärmeerzeugung genutzt werden kann.
Das heißt: Was Sie mit Ihrem Antrag erreichen,
ist insgesamt mehr CO2-Ausstoß und noch mehr
Wolken über Leipzig. Wer das will, sollte dem
zustimmen. Wer das nicht will, sollte den Antrag
ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Der Kompromiss, den
wir jetzt zur Abstimmung stellen, ist auch deshalb
interessant, weil sich darin jeder wiederfinden
kann: Das ist ein Prüfauftrag. Es werden zwei
verschiedene Zeitpunkte genannt. Es sollen verschiedene Ziele und Aspekte in diesem Prüfauftrag formuliert werden.
Herr Volger, ich bin froh, dass Sie in Ihrer Rede
zum Ausdruck gebracht haben, dass auch Sie
durchaus skeptisch sind, ob es realistisch ist, bereits 2023 eine bis dahin fertige Exit-Strategie
umsetzen zu können. Anderenfalls hätte ich jetzt
darauf hingewiesen.
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Nun zur Wertung der einzelnen Aspekte, die in
der Neufassung Ihres Antrags genannt werden.
Sie haben den Verwaltungsstandpunkt aufgegriffen und die Neufassung um die Themen Umweltund Klimaschutz ergänzt. Um es ganz deutlich
zu sagen: Aus meiner Sicht muss die Daseinsvorsorge an erster Stelle stehen. Das ist das,
was wir als Stadt Leipzig zu händeln haben. Das
hat auch der Verwaltungsstandpunkt deutlich
gemacht. Das sollten wir als Stadträte unterstützen.
Zum Thema Wirtschaftlichkeit, das Sie hier nur
kurz angesprochen hatten: Wir alle wissen, dass
sich die LVV in einem strategischen Neuausrichtungsprozess befindet. Wir alle haben auch
wahrgenommen, was das kostet, gerade auch
angesichts der avisierten Ziele, die wir unterstützen. Wir wissen, dass das Ziel „Verbesserung
des öffentlichen Personennahverkehrs“ mit dem
Thema „Umweltschutz innerhalb der Stadt“ verknüpft ist und dafür finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die ökologischen Möglichkeiten des öffentlichen Personennahverkehrs auszuschöpfen. Insofern sind die
wirtschaftlichen Aspekte und der Neuausrichtungsprozess innerhalb des LVV-Konzerns auch
auf den Umwelt- und Klimaschutz ausgerichtet.
Ein letzter Hinweis, warum ich die Punkte Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit nach
vorn rücken möchte: Ihnen ist vielleicht bekannt,
dass innerhalb der EU der Europäische Emissionshandel greift. Das heißt: Wenn wir als lokaler
Akteur dafür sorgen, das vom Kraftwerk Lippendorf weniger CO2 emittiert wird, führt das nicht
etwa dazu, dass deswegen in Europa insgesamt
weniger CO2 emittiert wird; denn der EUEmissionshandel basiert darauf, dass Emissionszertifikate innerhalb Europas weitergegeben
werden können. Sie haben in Ihrem Antrag auch
das Kyoto-Protokoll erwähnt. Das KyotoProtokoll hat den Industriestaaten, den sogenannten Annex-I-Staaten, die Möglichkeit eröffnet, bilateral mit CO2-Zertikaten zu handeln.
Also: Aus unserer Sicht können wir, die wir nicht
zu den Autolobbyisten hier im Stadtrat gehören,
diesem Antrag, so wie er jetzt formuliert ist,
durchaus zustimmen, wenn auch nicht mit wehenden Fahnen und mit Applaus. Sie hatten selber gesagt: Uns allen ist klar, dass es ziemlich
unrealistisch ist, ein Ergebnis zu erwarten, das
besagt: 2023 ist realistisch. Das grundsätzliche
Ziel ist, zu einem schrittweisen Ausstieg zu
kommen, auch weil Braunkohle aus unserer
Sicht nicht einfach verfeuert gehört, sondern
auch noch andere Perspektiven haben kann.
Denken Sie nur an die chemische Industrie! Das
ist ein realistisches Ziel, was man verfolgen
kann; Sie hatten es ja selber angesprochen. Insofern: Wir stimmen dem zu, wenn auch nicht
mit wehenden Fahnen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Lieber Herr Morlok, das,
was Sie gesagt haben, ist wirtschaftlich und physikalisch Unsinn. Wenn man das, was Sie hier
von sich gegeben haben, zu Ende denkt, heißt
das: Wir müssten die Energie kostenfrei bekommen. - Es handelt sich vielmehr um einen Optimierungsprozess. Das heißt: Wenn von der Anlage am Ende des Prozesses Wärme ausgeschleust wird, dann wird die Anlage optimal genutzt. Ja, man spart dadurch insgesamt etwas
Energie, aber nicht die eines ganzen Kraftwerks.
Das ist doch völliger Unsinn. - Das ist Punkt eins.
Punkt zwei. Wir müssen uns schon mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass die Dekarbonisierung eine der wesentlichsten Aufgaben dieser
Welt ist. Hier geht es um Leipzig; das ist wahr.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn diese Aufgabe nicht angegangen wird, wird es nie
zu einem Ende kommen bzw. wird sich der Klimawandel weiter verstärken. Das ist einfach so. Darüber müssen Sie nicht lachen. Das ist eine
wissenschaftlich bewiesene Tatsache.
Ich darf namens der Fraktionen DIE LINKE und
Bündnis 90/Die Grünen noch einmal sagen, dass
wir den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung
stellen und diesem selbstverständlich zustimmen
werden. - Recht schönen Dank.
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schaftlich tatsächlich möglich ist. Deshalb war
dieser letzte Satz im Verwaltungsstandpunkt
nicht enthalten.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den
Verwaltungsstandpunkt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt den Beschlussvorschlägen
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
14.15 Verbesserung von Wegen im Ortsteil
Mölkau (VI-A-04139)
Einreicher: Ortschaftsrat Mölkau
14.15.1 dazu VSP (VI-A-04139-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Zur Abstimmung steht der Verwaltungsstandpunkt. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.17 Flächenaktivierung für soziale Bauvorhaben (VI-A-04165)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.17.1 dazu ÄA (VI-A-04165-ÄA-02)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.17.2 dazu ÄA (VI-A-04165-ÄA-03)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.17.3 dazu VSP (VI-A-04165-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Albrecht.
Gestatten Sie mir noch einige Sätze dazu. Ich
denke, es ist unstrittig - Herr Morlok, ich glaube,
dass Sie das letztlich auch so sehen -, dass wir
perspektivisch schrittweise aus der Braunkohlegewinnung aussteigen müssen. Die Stadtwerke
arbeiten wirklich fieberhaft an Konzepten, um irgendwann grüne Fernwärme zu realisieren. Insofern gibt es überhaupt keinen Dissens, auch
nicht zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Wir wollen den schrittweisen Ausstieg
aus der Braunkohle als Fernwärmelieferant. Das
muss wirtschaftlich vertretbar sein und vernünftig
abbildbar sein. Ob im Ergebnis der Koalitionsverhandlungen in Berlin in dieses Thema Geschwindigkeit kommt oder nicht, das wird man
sehen. Ich bin gespannt.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Zu Beginn möchte ich gern noch einmal
unseren Beschlussvorschlag erläutern, weil er in
der Diskussion doch zu Verwirrung geführt hat.
Wir wollen Grünflächen für Sozialbauten umwidmen, und zwar die Grünflächen, die zum Beispiel im Krieg beschädigt worden sind und die
wir zu Zeiten der schrumpfenden Stadt nicht
verwildern lassen wollten, sondern zu Grünflächen umgewidmet haben. Meist waren es einstmals bebaute Flächen. Wir wollen, dass genau
diese Flächen jetzt daraufhin geprüft werden, ob
darauf Kitas, Schulen, Sporthallen und Ähnliches
gebaut werden können.
Herr Volger, zu Ihren Bedenken in Zusammenhang mit der Präsentation der Ergebnisse. Natürlich müssen wir auch in der Öffentlichkeit, mit
den Bürgerinnen und Bürgern darüber diskutieren. Nur, ich möchte das nicht vorwegnehmen,
bevor die Ergebnisse hier auf dem Tisch liegen.
Gegebenenfalls müssen wir diese auch noch
einmal hinterfragen und diskutieren, was wirt-
Es gibt in dieser Stadt verschiedene Flächen, wo
wir das schon so gemacht haben, zum Beispiel
in der Gohliser Straße. Das war eine einstmals
bebaute Fläche, die jahrelang als Hundeauslaufwiese genutzt wurde. Es ist zwar dort kein
architektonisches Highlight entstanden, aber wir
konnten Kitaplätze schaffen. Es gibt noch andere
Flächen, die genutzt werden könnten, beispiels-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
weise die Adlershelmstraße in Crottendorf, die
auch in unserem Antrag genannt wird.
Wir hatten auch beantragt, uns bis zum vierten
Quartal 2017 ein Prüfbericht vorzulegen. In dem
jetzt vorliegenden Verwaltungsstandpunkt heißt
es: Im zweiten Quartal 2019 soll das erste Ergebnis der Prüfung vorliegen. Das bedeutet,
dass, wenn wir die Zeit für Planung, Baugenehmigung und Bau einer Kita mit berücksichtigen,
auf dieser Fläche vor 2022 keine Kita stehen
wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das kann
ich nicht nachvollziehen. Ich glaube, niemand
von Ihnen, die Sie ja auch gefragt werden: „Wo
sind die Kitaplätze, die wir brauchen?“, wird das
den Bürgern vermitteln können.
Der Verwaltungsstandpunkt ist ein Armutszeugnis. Armut meint in dem Fall Menschen, die ihre
Kreativität nicht nutzen können. Professor Fabian, wir wünschen Ihnen mehr Kreativität an dieser Stelle. Wenn Sie uns jetzt sagen, dass der
Verwaltung ein Schreibfehler unterlaufen ist und
Sie das zweite Quartal 2018 meinten, dann
könnten wir dem zustimmen. Anderenfalls stellen
wir unseren Antrag zur Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel
des Antrags der CDU-Fraktion suggeriert ja
„Handeln durch Flächenaktivierung“. Der Beschlussvorschlag bringt zum Ausdruck, die Verwaltung müsse aufgefordert werden, jetzt endlich
in die Gänge zu kommen, das zu prüfen. Auf der
Tagesordnung heute steht auch die Vorlage
„Leipzig-Kitas“, in der uns Vorschläge unterbreitet werden. Das heißt: Ständiges Verwaltungshandeln ist das entsprechende Prüfen.
Wir Grüne sind mit der Abwägung nicht ganz zufrieden. Wir würden uns wünschen, dass das
transparenter dargelegt wird. Aber es ist doch
mitnichten so, dass in dieser Richtung nichts geschieht. Vor diesem Hintergrund werden wir dem
Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen. Wir
erkennen hier keinen Mehrwert. Ebenso wie Sie,
Herr Albrecht, sehen auch wir den Verwaltungsstandpunkt kritisch. Wir wünschen uns jetzt
schon transparentere Prüfkriterien und nicht erst
ab 2019, wie uns von der Verwaltung zugesichert. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das,
was ich sagen will, geht ein bisschen in die Richtung von Herrn Elschner. - Auf der einen Seite
haben wir heute die Vorlage „Leipzig-Kitas“ im
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Stadtrat zur Beschlussfassung. Auf der anderen
Seite befassen wir uns im Rahmen des INSEK
mit den Herausforderungen einer wachsenden
Stadt, Flächenmanagement zu betreiben, weil
verschiedene Bereiche um die knappen noch
vorhandenen Flächen in unserer Stadt konkurrieren. Um das aufzulösen, soll ein strategischer
Prozess gestartet werden, in dem auch die Fragen, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der CDU, mit Ihrem Antrag beantwortet haben
wollen, beantwortet werden.
Ich kann nicht erkennen, dass es Sinn machen
würde, noch vor dem Beginn dieses strategischen Prozesses, den wir mit der Beschlussfassung des INSEK starten wollen, einen Prozess
nur für diese eine Problematik auszulösen, der
zudem schon bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein soll. Ich denke, es wäre sinnvoller, das zusammenzuführen und zu sagen: Das,
was Sie hier beantragen, soll im Rahmen des
INSEK-Prozesses umgesetzt werden. Allerdings
müssten wir fairerweise dann noch einmal über
das Datum reden. Bis zum vierten Quartal 2017
ist das nicht mehr leistbar. Wir sollten uns auf einen Zeitpunkt Ende 2018 verständigen.
Wenn es im dann geänderten Beschlusstext hieße, dass die Stadtverwaltung das im Rahmen
des INSEK prüft und bis Ende 2018 das Ergebnis vorlegt, dann wäre das aus meiner Sicht eine
runde Sache. Es wäre gut, wenn Sie von der
CDU bei diesem Vorschlag mitgehen könnten.
Für den Fall, dass Sie das nicht tun, würden wir
einen Änderungsantrag einreichen, dass im ersten Satz des Beschlussvorschlags die Worte „im
Rahmen der Umsetzung des INSEK“ eingefügt
werden und im zweiten Satz das Jahr 2017
durch „2018“ ersetzt wird.
Oberbürgermeister Jung: Frau Mathez.
Mathez (Jugendbeirat): Noch einmal guten Tag,
meine Damen und Herren! Das Jugendparlament hat sich mit dem Antrag beschäftigt und ist
zu folgendem Schluss gekommen: Wir finden es
prinzipiell gut, dass Flächen für soziale Bauvorhaben genutzt werden sollen, gerade weil in
Leipzig ein großer Mangel an Schul- und Kitaplätzen besteht. Wir waren uns allerdings nicht
ganz sicher, wie wir mit diesem Antrag umgehen
sollen, weil uns das Wort „Grünflächen“ etwas irritiert hat. Im Antrag wurde das Beispiel AlexisSchumann-Platz genannt. Uns ist wichtig, zu betonen, dass Plätze wie dieser nicht nur einen
ökologischen Wert haben, sondern auch als Erholungsräume dienen, wo Jugendliche sich aufhalten, was im Fall des Alexis-Schumann-Platzes
wichtig ist.
Da wir uns nicht ganz einig waren, wie wir mit
dem Antrag umgehen sollen, haben wir faktisch
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
zwei Änderungsanträge eingebracht. Der Änderungsantrag 02 schlägt vor, die Worte „Grünund“ zu streichen. Der Änderungsantrag 03 legt
den Fokus darauf, dass die Flächen auch Erholungswert haben und dies in der Auswahl der
Flächen mit zu berücksichtigen ist. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte Herrn Rosenthal, uns noch weitere Hinweise zu geben.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Herr Albrecht, ich kann nachvollziehen,
dass der Verwaltungsstandpunkt so wirkt, als ob
wir an dieser Stelle erstmals von Ihnen darauf
hingewiesen wurden, uns mit dem Thema intensiv zu beschäftigen. Ich will hier sehr deutlich unterstreichen: Das ist natürlich nicht so.
Sie wissen, welche Strukturen es für die Themen
Kita und soziale Infrastruktur gibt. Sie wissen,
wie intensiv die Verwaltung in der Flächensuche
unterwegs ist. Jede Fläche, die zukünftig für soziale Infrastruktur ausgewiesen werden soll,
durchläuft ein intensives Prüfraster. Natürlich ist
das Amt für Stadtgrün und Gewässer als fachliegenschaftsverwaltendes Amt für alle Grünflächen
in dieser Stadt involviert. Es entscheidet, ob die
Fläche freigegeben wird oder nicht und teilt dies
dem Dezernat V entsprechend mit. Es wäre daher vermessen, zu sagen: Das gab es bisher
nicht.
Man hätte im Verwaltungsstandpunkt auch ankreuzen können: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Das, was wir Ihnen mit diesem
Verwaltungsstandpunkt mit auf den Weg geben
wollen, ist der Hinweis, dass wir aus dem
INSEK-Prozess heraus - das hatte ich hier auch
schon einmal zu Protokoll gegeben - es geschafft
haben, dass der Bund unsere Masterplanung
Grün fördert und dass das Amt für Stadtgrün und
Gewässer bis Ende 2019 eine wirklich neue
Qualität der Einordnung aller Grün- und Brachflächen in dieser Stadt vornehmen wird, sodass
wir daraus abgeleitet nicht mehr eine Politik auf
Zuruf machen werden, sondern tatsächlich anhand harter Kriterien, auch den INSEK-Prozess
abprüfend, entscheiden können, ob die Fläche
für sonstige und insbesondere soziale Infrastruktur abgebbar ist oder nicht.
Die bisherige Fachamtsperspektive wollen wir
verobjektivieren. Das schaffen wir tatsächlich
erst zu dem angegebenen Zeitpunkt zweites
Quartal 2019. Die Masterplanung Grün für die
Gesamtstadt braucht einen gewissen Vorlauf,
weil dafür auch externer Sachverstand eingekauft werden muss. Das ist der Hintergrund. Insofern, glaube ich, haben wir da keinen Dissens.
Nehmen Sie bitte mit, dass wir das sehr intensiv
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bearbeiten und es dafür ein Prüfraster gibt und
dass wir Ihnen eine neue Qualität der Grünflächeneinordnung und -abgabe für andere Nutzungen vorlegen wollen. - Ich hoffe, ich konnte
damit die Diskussion etwas einfangen.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr Albrecht noch einmal.
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich glaube, wir alle
sind uns einig, dass die Stadt mehr Kitaplätze
braucht und dass auch die 13 neuen städtischen
Kitas, die heute mit der Vorlage „Leipzig-Kitas“
beschlossen werden sollen, nicht ausreichen
werden. Das ist vollkommen klar. Wir sind uns
auch bewusst, dass Sie sich um Flächen bemühen; das wird auch in den Ausschussdiskussionen immer wieder deutlich. Ich glaube, jetzt liegt
ein Kompromiss auf dem Tisch, der sowohl die
von Ihnen genannten Fördermöglichkeiten aufnimmt, Herr Rosenthal, als auch das, was Herr
Morlok gesagt hat. Wenn wir das in das INSEK
mit aufnehmen und dabei auch die Menschen,
die Kitaplätze suchen, mit einbinden, dann ist
das, glaube ich, ein sinnvoller Kompromiss. Dem
würden wir zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, Sie
haben versucht, das jetzt harmonisch, sozusagen mit Vanillesoße versüßt, zu formulieren. Aber
es bleibt der Unterschied in der Auffassung. Herr
Rosenthal ist der festen Überzeugung, dass bis
zum zweiten Quartal 2018 kein Prüfergebnis vorliegen kann.
Um es noch einmal zu pointieren: Selbstverständlich prüfen wir jede Fläche in dieser Stadt
darauf, ob sie kurzfristig bebaut werden kann.
Selbstverständlich! Danach ist abzuwägen zwischen ökologischen, sozialstrukturellen und letztlich auch infrastrukturellen Gegebenheiten. Ganz
klar! Aber das Gesamtkonzept im Sinne des
INSEK-Prozesses werden wir mit Sicherheit
nicht im zweiten Quartal 2018 auf dem Tisch haben.
Ich schlage vor, jetzt zur Abstimmung zu kommen. Über die beiden Änderungsanträge des
Jugendparlaments lasse ich zuerst abstimmen.
Der Änderungsantrag 02 sieht vor, die Worte
„Grün- und“ zu streichen. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, einige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der Änderungsantrag 03 sieht vor, die Worte
„und Erholungswert sowie“ zu ergänzen. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Abstimmung: Gleiches Stimmergebnis wie zuvor.
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
der Fraktion Freibeuter, wie von Herrn Morlok
eben vorgetragen. Ich wiederhole ihn noch einmal. Der erste Satz soll wie folgt ergänzt werden:
Die Stadtverwaltung prüft „im Rahmen der Umsetzung des INSEK“ … - Im zweiten Satz wird
2017 durch „2018“ ersetzt.
Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie jetzt Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 34 - 28. So beschlossen.
14.18 Lastenfahrräder fördern (VI-A-04406)
Einreicher: SPD-Fraktion
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jetzt per Lastenfahrrad ausgeliefert. Damit wird
der motorisierte Verkehr in den Stadtquartieren
reduziert. Auch der Pizzaservice, der die Pizza
früher per Moped ausgeliefert hat, bedient sich
heute Lastenfahrrädern.
Es geht hier um einen Prüfauftrag, ob und wenn,
ja, wie das gefördert werden kann. Von anderen
Städten wird zum Beispiel die kostenlose Ausleihe von Lastenfahrrädern unterstützt. Geprüft
werden soll auch eine finanzielle Förderung von
Familien und Tageseltern, aber auch von Kleinhandwerkern und Dienstleistungsunternehmen
beim Kauf eines Lastenfahrrads. All diese Punkte
wollen wir gern prüfen lassen. Wir sind froh über
den Verwaltungsstandpunkt. Da er weitergehender ist als unser Antrag, wollen wir unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts
abstimmen. - Vielen Dank.
14.18.1 dazu VSP (VI-A-04406-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte
Frau Schenk zu diesem Antrag vortragen. Allerdings wird sie wegen eines Weichenschadens
aufgehalten. Sie hat mir aber mitgeteilt, dass sie
kürzlich ihr Auto abgeschafft hat und ganz überrascht ist, wie gut das mit einem Lastenfahrrad
funktioniert, auch wenn sie natürlich nicht ihr
Lastenfahrrad gefördert haben will.
Ich würde jetzt sagen: Ich habe gar kein Auto.
Trotzdem kann ich verstehen, dass viele Leute
auf das Auto angewiesen sind, bin also kein Autohasser. Es wird ja häufig hier im Stadtrat unterschieden: Das sind die Fahrradhasser, und das
sind die Autohasser. Die SPD ist da unentschieden. Ich sehe es einfach so: Wir leben in einer
Stadt, in der man auf die verschiedensten Verkehrsmittel angewiesen ist. Dazu gehört das
Fahrrad, dazu gehört das Auto, dazu gehört auch
der Fußverkehr. Manche nutzen auch Inlineskates oder Skateboards. All das gehört in einer
Großstadt dazu.
Zum Radverkehr gehören zunehmend auch Lastenfahrräder. Die Stadtverwaltung hat in ihrem
Verwaltungsstandpunkt, der weitergehender ist
als unser Antrag, angemerkt, dass das Thema in
das Konzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ aufgenommen wird. Man kann auch darüber diskutieren, ob das auch für die Elektromobilität eine Rolle spielt.
Wir haben den Antrag gestellt, weil wir wissen,
dass es in anderen Städten schon eine Entwicklung in diese Richtung gibt. In Hamburg zum
Beispiel werden in bestimmten Stadtquartieren
Auslieferungsboxen für Paketdienste aufgestellt.
Anfangs noch belächelt, werden die Pakete dort
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. - Dann stimmen wir den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes ab. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie
dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
14.19 Prüfauftrag zur Einführung eines Kulturtickets (VI-A-04476)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.19.1 dazu VSP (VI-A-04476-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Auch bei diesem Antrag wollen wir um Abstimmung in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts bitten, auch wenn die darin
vorgeschlagene Prüfung der Einführung eines
Kulturtickets ein deutlich kleineres Feld ins Auge
fasst, als wir uns das eigentlich gewünscht hatten. Ein Kulturticket für die Leipziger Museen ist
aber ein guter Anfang. Wenn es erst einmal institutionalisiert ist, kann es quasi beliebig weiter
wachsen. Und wenn sich unser kleines Kulturticket bewährt, dann wird es von allein wachsen.
Was verbirgt sich hinter der Idee eines Kulturtickets für Studierende? Kulturtickets verbreiten
sich seit mehr als fünf Jahren an vielen Universitäten und Hochschulen Deutschlands. Studierende erwerben mit ihrem Semesterticket auch
ein Kulturticket und erhalten zu Kultureinrichtungen der Stadt und/oder der Region kostenlos
oder reduziert Eintritt. Welche kostenlosen An-
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gebote und Vergünstigungen es im jeweiligen
Semester gibt, ist auf einer Website des Kulturtickets jeweils schnell einsehbar. Sie können während des Semesters auch noch erweitert werden.
Preise und Angebote bestehender Tickets variieren erheblich. In Kassel zum Beispiel liegt der
Beitrag aktuell bei 3,42 Euro; 17 Kulturinstitutionen beteiligen sich daran. Die TU Chemnitz hat
bereits ein Kulturticket, und die Universität Halle
hat es für das Sommersemester 2018 angekündigt.
In Leipzig lebten im letzten Semester circa
38.000 Studierende. Wie viele Studierende es
derzeit sind, rüttelt sich gerade noch; das Wintersemester hat ja gerade erst begonnen. Wenn
jede und jeder nur 2 Euro pro Semester für ein
Kulturticket bezahlt, lässt sich damit schon eine
ganze Menge kostenlose Kultur organisieren.
Was haben die Studierenden davon? Kostenlosen oder sehr günstigen Zutritt zu Kultur und einen ganz eigenen studentischen Veranstaltungskalender für die Leipziger Kultur.
Was haben die Kulturbetriebe und die Kulturveranstalter davon? Mehr Besucherinnen und Besucher, ein größeres Publikum, das ihren Kulturund Bildungsauftrag ernst nimmt, und ein sehr
günstiges Marketinginstrument auf einer speziellen Angebotsplattform für Inhaberinnen und Inhaber eines Kulturtickets. Viele der Studierenden
werden sich in Leipzig niederlassen und werden,
wenn sie die Kulturbetriebe und die Kultureinrichtungen einmal kennengelernt haben, ihnen hoffentlich auch die Treue halten.
Was hat die Stadt Leipzig davon? Kurzfristig natürlich gebildetere und zufriedenere Studierende,
erfülltere Kulturbetriebe und einen regen Absatz
von abendlichen Restkarten, langfristig ein noch
besseres Image als attraktive Universitätsstadt.
Meine Damen und Herren, auf dem Höhepunkt
der Beliebtheit sollte man stets daran denken,
dass dem Berg immer auch ein Tal folgt. Die
vielgepriesene Leipziger Freiheit der billigen Mieten und unbegrenzten Kreativräume ist schon
lange nicht mehr so groß. Lassen Sie uns nicht
erst warten, bis die Studierendenzahlen wieder
sinken! Lassen Sie uns jetzt beginnen, an der Attraktivität Leipzigs von morgen zu arbeiten, zum
Beispiel mit einem Kulturticket! Bitte stimmen Sie
dem Verwaltungsstandpunkt zu! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Verehrte Gäste!
Ich muss zugeben, dass ich sowohl mit dem Antrag als auch mit dem Verwaltungsstandpunkt
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erhebliche Probleme habe. Es gibt fast keine
Bevölkerungsgruppe, die bereits jetzt so viele
Vorzüge genießt wie Studenten: ein kostengünstiges Semesterticket, vergünstigter Eintritt in
zahlreiche Einrichtungen der Kulturlandschaft
und zum Teil auch eine Befreiung von der GEZ
und der Krankenversicherung. All das sind Vorzüge, die andere Bevölkerungsgruppen, insbesondere Auszubildende, nicht genießen.
(Zuruf von Stadträtin Hollick
[DIE LINKE])
Diese Gedanken habe ich auch im Ausschuss
und gegenüber Ihnen persönlich, Frau Dr. Jennicke, deutlich gemacht.
Frau Hollick, ich höre alles, auch Ihre Zwischenrufe. Ich bin selbst noch Student. Daher weiß ich,
welche Vorzüge Studenten genießen können,
sehe mich aber in einer uneingeschränkten Solidarität - ein Begriff, der für Sie wichtig sein sollte
- mit denjenigen, die eben keine akademische,
sondern eine berufliche Bildung wählen.
Wir sind der Überzeugung, dass wir mit einem
solchen Antrag und mit einem solchen Verwaltungsstandpunkt ein ganz falsches Signal an all
diejenigen senden, die nicht Akademiker werden
wollen. Wir diskriminieren die berufliche Bildung
gegenüber einem Hochschulstudium.
Ich finde es auch nicht in Ordnung, dass Sie,
Frau Dr. Märtens, hier suggerieren, dass Kultur
nur etwas für Akademiker ist.
(Widerspruch von Stadträtin Dr. Märtens
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Aber so ist es bei mir angekommen.
(Zuruf von Stadträtin Dr. Märtens
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Ich habe Sie ausreden lassen. Sie sollten auch
mich jetzt ausreden lassen.
(Zuruf von Stadträtin Dr. Märtens
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Sie können sich ja danach gern noch einmal zu
Wort melden.
(Zuruf von Stadtrat Elschner
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Ach wissen Sie, Herr Elschner, die Populismuskeule ist schon derart abgestumpft, dass sie gar
keine Stacheln mehr hat. Das bringt überhaupt
nichts. Ich will es einmal so formulieren: Es ist
schon bezeichnend, dass Sie sich auch nicht so
gerne an die demokratischen Regel halten, einander ausreden zu lassen.
(Zurufe - Glocke)
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Meine Damen und Herren, nun aber zurück zum
Antrag. Wenn man sich die derzeitige Preisstruktur in unseren Kultureinrichtungen anschaut,
kann man feststellen, dass es bereits jetzt für
Studenten erheblich günstiger ist als für andere
Bevölkerungsgruppen.
Ein anderes Argument ist aus unserer Sicht,
dass wir auch unsere Kultureinrichtungen nicht
unter Wert verkaufen sollten. Natürlich ist es erstrebenswert, den Publikumskreis unserer Kultureinrichtungen zu erweitern. Dagegen hat ja
keiner etwas. Aber wir brauchen andere Strategien als exklusive Vergünstigungen. Meines
Wissens haben wir vor nicht allzu langer Zeit den
sogenannten „Pay-what-you-want“-Day für die
Leipziger Museen diskutiert. Das heißt: Es besteht schon jetzt die Möglichkeit, vergünstigt
bzw. theoretisch sogar umsonst Museen zu besuchen. Insofern kann ich auch den Verwaltungsstandpunkt nicht ganz nachvollziehen.
Was wir brauchen, um Kultureinrichtungen möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen,
ist eine neue Strategie des Ticketings, der Eintrittspreise; keine Frage. Wir brauchen Einrichtungen, die gut miteinander vernetzt sind. Alle
Einrichtungen müssen, wie wir immer gern sagen, in eine große Geschichte eingebunden sein.
Ein Schwerpunkt könnte sein, Leipzigs Geschichte als Musikstadt und als sächsische Metropole mit deutscher und europäischer Geschichte darzustellen. Was wir nicht brauchen, ist
die einseitige Bevorzugung eines Bevölkerungsteils, der ohnehin schon zu denjenigen gehört, die man immer als bevorteilt oder als vermeintliche Elite bezeichnet gegenüber anderen
Ausbildungsberufen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Dazu folgende Anmerkungen, Herr Weickert. - Erstens. Bitte werfen Sie nicht alle Studierenden in eine Kiste! Es
gibt Studierende, die ordentlich BAföG erhalten.
Andere haben ein wohlhabendes Elternhaus, die
auch gerne geben. Viele füttern sich aber auch
über Jahre hinweg selber mit 450-Euro-Jobs
durch. Das wissen Sie, glaube ich, selbst gut genug. Daher: Bitte spielen Sie hier nicht Auszubildende gegen Studierende aus!
Zweitens. Das ist ein Prüfauftrag, also total unproblematisch.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr
Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Ich gehöre wahrscheinlich zu einer Minderheit hier im Raum; denn ich
bin einer der wenigen, der nicht studiert hat. - Es
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gibt eine massive Benachteiligung der Azubis,
sei es bei Tickets und Eintrittspreisen oder anderen Dingen des alltäglichen Lebens. So viel Ehrlichkeit muss dazugehören. Ich glaube, ein Teil
des Problems, dass wir kaum noch Lehrstellen in
der dualen Ausbildung mit Azubis besetzen können, liegt auch darin begründet, dass wir den
Studenten den Hintern pudern. So gesehen
stimme ich Herrn Weickert voll zu, wobei die Einführung eines Kulturtickets nicht für diese Debatte taugt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Wenn ich mich
recht erinnere, stand bei der Diskussion im Betriebsausschuss Kulturstätten die Bitte im Raum,
in
die
Prüfung
auch
Berufsschüler
und -schülerinnen miteinzubeziehen. Meines Erachtens hat die Verwaltung dem zugestimmt.
Vielleicht kann vonseiten der Verwaltung dazu
Auskunft gegeben oder dazu eine Protokollnotiz
gemacht werden.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke,
können Sie dazu Auskunft geben?
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Das hatte ich so
nicht aufgenommen. Wenn wir das mitprüfen sollen, können wir das gern machen. Ich glaube,
das ist unschädlich. Derzeit gilt der kostenlose
Eintritt bis zum 19. Lebensjahr. Viele Auszubildende sind unter 19, erhalten also ohnehin bei
den Museen kostenlosen Eintritt. Insofern ist ein
Teil der Auszubildenden von der geltenden Entgeltordnung schon erfasst. Im Unterschied zu
den Studierenden gibt es da aber nicht das Solidarprinzip, wie wir es bei der Semesterbeitragsfinanzierung haben, wo sich das natürlich sehr
viel einfacher praktisch umsetzen lässt. Die Verstimmung über die Ungleichbehandlung von
Auszubildenden und Studierenden kann ich
nachvollziehen. Insofern nehme ich den Prüfauftrag gerne an und gebe hier zu Protokoll, dass
wir das auch für die Auszubildenden mitprüfen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann kommen
wir zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Prüfauftrag in der Fassung
des Verwaltungsstandpunkts zustimmen können.
- Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.21 Änderung des B-Plans 170 (VI-A04481)
Einreicher: Stadträtin C. Lange, Stadtrat
J. Lehmann
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
14.21.1 dazu VSP (VI-A-04481-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.21.1 dazu ÄA (VI-A-04481-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Werte Gäste! Auch heute wollen Jens
Lehmann und ich den Stadtrat von der Auffassung überzeugen, für eine seit Jahren bebaute
Fläche von 0,3 Prozent des bestehenden BPlans 170 die Nutzungsart zu ändern. Wir wollen, dass das Leitbild der Leipzig-Charta der
nachhaltigen europäische Stadt angewandt wird
- eine funktionsgemischte, lebendige Stadt mit
kurzen Wegen, in der Wohnen, Arbeiten, Erholung, Gastronomie sowie Gewerbebetriebe nebeneinander ihren Platz haben. Entgegen dem
Verwaltungsstandpunkt gab es umfangreiche
Änderungen der Baunutzungsverordnung und
des Baugesetzbuchs. Umgesetzt wurde die EURichtlinie 2014/52. Diese Änderung lehnt sich
bewusst an die Leipzig-Charta zur nachhaltigen
europäischen Stadt an.
Wie Sie wissen, hat die Verwaltung schon 1994
auf der Grundlage des 1991 in Kraft getretenen
V+E-Plans Nr. 2 im Sondergebiet nicht nur das
reguläre Beherbungsgewerbe in Hotelform, sondern auch die unstrittig auf deutlich längeren
Aufenthalt und damit wohnungsorientierte Angebotsform des Boardinghouse ausdrücklich zugelassen. Jetzt ist diese als „Dauerwohnen“ auch
gesetzlich verankert. Bei der Erteilung der Baugenehmigung 1994 waren Urteile zur Boardinghouse-Nutzung kaum verfügbar. Auch eine Definition des heute allgemein bekannten Begriffs
„Betreutes Wohnen“ existierte damals noch nicht.
Eine geringfügige Änderung des B-Plans ist ohne weiteres städtebaulich vertretbar, da der Flächennutzungsplan ein Wohngebiet direkt anliegend ausgewiesen hat. Die Pläne hatten wir als
Anlage beigefügt. Ein von der Stadtverwaltung
herbeigeredetes höheres Konfliktpotenzial können wir nicht erkennen. Ebenso stellt das direkte
Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe - die
neue gesetzliche Bezeichnung lautet „urbane
Gebiete - für uns kein Hindernis dar. Im Gegenteil: Seit Jahren ist nachgewiesen, dass den Bewohnern der „Amalie“, die unsere Stadt nach
dem Krieg wieder aufgebaut haben, dort ein
neues und schönes Zuhause gegeben werden
konnte und kann.
Wir hatten die Verwaltung auch gebeten, sich mit
der Liste der Einrichtungen des betreuten Wohnens in Leipzig zu beschäftigen. Aus dieser geht
nämlich hervor, dass viele Einrichtungen keine
S e i t e | 21
ausdrückliche Genehmigung für betreutes Wohnen haben. Aber nur die hochbetagten Bewohner
der „Amalie“ erhielten Räumungsklagen. Warum?
Die Stadt hat sich unter § 3 der Vereinbarung mit
der „Amalie“ leider nur verpflichtet, die Nutzungsuntersagungsverfügung vom 12. März
2014 nicht zu vollstrecken, bis das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz entschieden hat. Zur
Nichtbearbeitung der Duldungsverfügung an die
Bewohner hat sie sich nicht verpflichtet. Es ist
ein Affront, dass die Stadt die 111 Verfahren an
die Landesdirektion abgibt, die diese Räumung
durchführen kann.
Die „Amalie“ ist nicht die alte Teppichfabrik in
Berlin. Dort wurden Räumungstitel mit 200 Polizeikräften, darunter Einsatzkräfte des SEK, vom
Berliner Senat sofort vollzogen. Angeblich lebten
dort linksradikale Hausbesetzer. Nur, es war keiner mehr da. - Von den Bewohnern der “Amalie“
sind 20 Prozent auf einen Rollstuhl und 60 Prozent auf einen Rollator angewiesen. Sie können
nicht weg. Mit Hausbesetzungen wurde übrigens
in den letzten Jahren häufig auf Wohnungsnot
hingewiesen.
In Leipzig wächst der Bedarf nach betreutem
Wohnen immer mehr. Mein Arbeitgeber hat vor
kurzem 75 altersgerechte Seniorenwohnungen
fertiggestellt. Allein wir hatten stehenden Fußes
240 Bewerber.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ziehen
Sie den Versagungsbescheid vom 16.03.2016
zurück! Befürworten Sie die beantragte Baugenehmigung! Stoppen Sie die Räumungsklagen!
Die hochbetagten Bürger der „Amalie“ haben es
nicht verdient, Spielball der Verwaltung zu sein.
Mit unserem Antrag möchten wir die Ursache
beheben und Rechtssicherheit auf Grundlage
der neuen Gesetzgebung herstellen. Den Änderungsantrag der SPD übernehmen wir. Wir bitten
um Zustimmung zum Antrag. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Beigeordnete und Stadträte! Liebe Gäste im Saal und am Livestream! In
der letzten Ratssitzung am 20.09. dieses Jahres
haben wir der Entwicklung eines Wohnungsbaugebietes durch B-Plan-Änderung am Standort
Paunsdorf-Kiebitzmark zugestimmt. Die Baufelder 3 und 4 grenzen unmittelbar an das Objekt
„Amalie“, das im B-Plan derzeit nur als Boardinghouse ausgewiesen ist und ständiges Wohnen von betagten und kranken Mitbürgern nicht
erlaubt.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Was steht eigentlich der hier beantragten B-PlanÄnderung im Weg? Gab es bisher irgendwelche
Beschwerden von Bewohnern dieses Hauses
über die Nutzer der Gewerbeflächen von nebenan? Gab es bisher irgendwelche Beschwerden
von Gewerbetreibenden, die das Boardinghouse
und die derzeit nicht plangemäße Nutzung betreffen? Gab es schriftliche Bemängelungen der
Angelegenheit durch Unternehmen, die sich vor
Ort ansiedeln wollten und meinten, dass die Bewohner dort stören würden? - Nein, es gab bisher keine einzige Konfliktsituation. Nur die Stadtverwaltung, die ihren eigenen Fehler der jahrelangen Duldung und/oder den fehlerhaften Bebauungsplan Nr. 170 nicht korrigieren will, hält
stur an ihren mangelhaften Papieren fest.
Wir sollten uns Gedanken machen, für wen wir
Politik machen: für die Menschen oder für totes
Papier. Interessant wird sein, wie sich die sogenannten sozialen Parteien dazu verhalten. Im
Mai stimmten sie noch mehrheitlich gegen den
Antrag, was schwer nachzuvollziehen ist. In der
letzten Ratsversammlung nahmen sie den Antrag von der Tagesordnung, weil Wahlkampf war.
Die AfD-Stadtratsfraktion wird den hilfebedürftigen Menschen Vorrang geben und appelliert an
die anderen Stadträte, hier mit Herz zu entscheiden und das nicht nur deshalb, um einen Ansehensverlust wegen sozialer Kälte von der Stadt
abzuweisen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Ich habe eine Frage an die Verwaltung: Wenn wir der Änderung des Bebauungsplans zustimmen - das liegt mir schon am
Herzen; das können Sie mir glauben -, sind wir
dann enthaftet von etwaigen Schadensersatzforderungen oder nicht? Wenn wir davon enthaftet
sind, habe ich damit kein Problem. Müssen wir
jedoch zahlen, habe ich ein Riesenproblem damit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau wird
das am Ende der Debatte beantworten. - Jetzt
Frau Glöckner, bitte.
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Auch wenn die Antragsteller unseren Änderungsantrag jetzt übernommen haben, möchte
ich noch ein paar Bemerkungen zum Antrag machen. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Wir
wollen mit unserem Änderungsantrag Schaden
von der Stadt infolge einer Änderung des BPlans abwenden. Die von uns beantragte Ergän-
S e i t e | 22
zung muss allerdings gerichtsfest in einem städtebaulichen Vertrag abgesichert werden. Der
Rechtsanwalt des Eigentümers hat signalisiert,
dass er diese Änderung bzw. Festlegung akzeptieren und unterschreiben würde. Damit wäre die
Argumentation der Verwaltung, dass der Stadt
mit der B-Plan-Änderung Schadenersatzforderungen entstehen, abgewendet. Deshalb: noch
einmal gerichtsfest, dass Schaden von der Stadt
definitiv abgewendet wird. Dann können wir dem
Antrag so zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Lehmann.
Stadtrat Lehmann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zunächst
einmal: Wir sind Herr des Verfahrens, und wir
beschließen diesen Bebauungsplan. Ansonsten
hat Carola Lange alles für uns Antragsteller
Wichtige gesagt. Da wir uns bei diesem Antrag
bereits im dritten Versuch befinden, ist dem
nichts mehr hinzuzufügen. Es ist alles gesagt.
Der Stadtrat hat sich mit dem Antrag befasst. Wir
haben die Abstimmung über diesen Antrag letztes Mal vertagt. Jetzt sollten wir endlich zur Abstimmung kommen.
Kurz: Die Bedenken der Verwaltung, dass es ein
erhöhtes Konfliktpotenzial gibt, teile ich nicht.
Dieses Heim und das Gewerbegebiet existieren
seit 20 Jahren nebeneinander, ohne dass es jemals irgendeine Beschwerde vonseiten eines der
Beteiligten gab. Auch eine Schadensersatzklage
ist ausgeschlossen, wenn das schriftlich fixiert
ist. Ich bin der SPD dankbar für ihren Antrag, den
wir gern übernommen haben. Es hat ja immer im
Raum geschwebt, dass die Stadt Leipzig dann
mit enormen Schadensersatzforderungen rechnen muss und deshalb die alten Leute dort nicht
weiter wohnen dürfen.
Ich mache auch Politik für die Menschen. Natürlich! Dafür bin ich gewählt. Gerade im Wahlkampf hat man den Frust der Menschen gespürt,
dass zwar viel geredet, aber immer nur mehr Bürokratie aufgebaut wird. Ich bitte Sie daher erneut, sich einen Ruck zu geben und diesem Antrag zuzustimmen, damit 140 alte Menschen dort
wohnen bleiben können, was auch im Sinne vieler Leipziger Bürger ist. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben nach wie vor grundsätzliche Bedenken,
die ich schon des Öfteren hier vorgetragen habe.
Es kann nicht sein, dass man Dinge im Nachhinein legalisiert. Es kann nicht sein, dass irgendein Nutzer, der gesetzliche Regelungen
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
überschritten hat, nur lange genug bohren muss,
damit der Stadtrat das, was er widerrechtlich getan hat, durch Satzungsänderungen legalisiert.
So können wir nicht in einem demokratischen
Gemeinwesen zusammenleben. - Das ist die
grundsätzliche Ausführung.
Zu dem vorliegenden Antrag. Der Oberbürgermeister soll damit beauftragt werden, einen Teil
des Bebauungsplans zu ändern. Meines Wissens liegt es nicht im Zuständigkeitsbereich des
Oberbürgermeisters, Bebauungspläne zu ändern. Vielmehr liegt das in der Zuständigkeit des
Stadtrats. Wir beschließen das per Satzung. Es
liegt nicht in der Kompetenz des Oberbürgermeisters, etwas zu ändern, sondern er kann,
wenn wir eine entsprechende Vorlage beschließen würden, allenfalls ein Verfahren einleiten mit
dem Ziel, dass der Bebauungsplan per Satzung
geändert wird. Das wäre auf jeden Fall klarzustellen. Ansonsten wäre dieser Antrag formal gar
nicht zustimmungsfähig. Das heißt: Der Oberbürgermeister müsste dem Beschluss widersprechen, weil er den Bebauungsplan gar nicht
ändern darf.
Zum Änderungsantrag der SPD. Ich kann mir
vorstellen, dass man mit Grundstückseigentümern, die man kennt, und mit Nutzern, die man
kennt, Vereinbarungen abschließt, zum Beispiel
den Verzicht auf Schadensersatz. Was ich nicht
ganz nachvollziehen kann, ist, wie man zukünftige Nutzer, die man jetzt noch gar nicht kennt,
dazu bewegen möchte, dass sie auf Schadensersatz verzichten. Ich kann mir momentan
schlechterdings vorstellen, wie das machbar sein
soll. Insofern klingt der Antrag der SPD zwar gut
und ernst gemeint; aber er bringt nichts. Niemand, auch nicht der Oberbürgermeister, kann
garantieren, dass es nicht irgendwann vielleicht
doch einen Nutzer gibt, der Schadensersatz geltend macht, eben weil er heute noch unbekannt
ist und mit ihm kein Schadensersatzverzicht vereinbart wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht es
nicht. Ich habe auf die formalen Probleme des
Antrags und auf die grundsätzlichen Probleme
des Änderungsantrags hingewiesen und bitte Sie
ganz herzlich, das heute in der Form nicht zu
beschließen bzw. das abzulehnen.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Gäste und Kollegen! Ich kann mich den Worten von
Herrn Morlok an dieser Stelle nur anschließen.
Sie haben eine Satzung für ein Gebiet beschlossen und damit für uns und für die Öffentlichkeit
Recht geschaffen. Wir haben nach diesem Gesetz gearbeitet. Wir haben mehrfach über dieses
S e i t e | 23
Thema diskutiert. Mehrfach hat der Stadtrat die
gleiche Aussage getroffen.
Das Gebiet hat sich nicht abweichend von den
planerischen Zielstellungen, die Sie beschlossen
haben, entwickelt, wenn auch nicht überall vollständig. Es gibt dort noch freie Flächen; aber es
ist bereits gebaut worden, und es gibt weitere
Anfragen. Es gibt also aus städtebaulichen
Gründen keinen Anlass, eine Planänderung
durchzuführen. Nur das wäre ein Grund, das zu
machen. Hier in diesem Fall stellt der Gesetzgeber an den Stadtrat die Frage, ob er einen Verstoß gegen das von ihm gesetzte und abgewogene Planungs- und Baurecht nachträglich legalisieren möchte. Bedenken Sie, was das für eine
Außenwirkung hätte!
Ich hatte an dieser Stelle schon mehrfach dargestellt: Die städtebauliche Situation ist aufgrund
des höheren Konfliktpotenzials, was sich in Zukunft noch weiter entwickeln wird, nicht dafür geeignet, dort Wohnen unterzubringen. Es ist ein
Gewerbegebiet. In einem Gewerbegebiet ist
ausnahmsweise ein Boardinghouse zulässig.
Boardinghouse heißt nicht regelrechtes Wohnen
auf Dauer, sondern dass man dort für einen kurzen Zeitraum wohnen kann.
Wollen Sie älteren Menschen zumuten, dort nur
für einen kurzen Zeitraum wohnen zu können?
Es ist für die meisten der letzte Wohnort, den sie
haben werden, mit all dem, was im Alter noch
kommen kann. Das Alter kann sich über einen
längeren Zeitraum erstrecken, nicht nur über ein
halbes Jahr oder über ein Vierteljahr, wie es
beim Wohnen in einem Boardinghouse üblich ist.
Der Eigentümer gibt derzeit den Bewohnern immer nur Viertel- oder Halbjahresverträge für das
Wohnen im Boardinghouse, sodass sie überhaupt keine Chance haben, irgendwo anders
hinzuziehen. Insofern wird auch der Vertrag, den
wir miteinander geschlossen haben, nachdem
der Stadtrat mehrfach über dieses Thema diskutiert hatte, an dieser Stelle gebrochen. Ich halte
all das für ausgesprochen zweifelhaft.
Sie müssen auch bedenken, dass das Gericht
unseren Standpunkt in der ersten Instanz schon
bestätigt hat. Sie müssen bedenken, dass auch
die Landesregierung diesen Standpunkt bestätigt
und ein Widerspruchsverfahren genauso abgelehnt hat wie wir. Sie wissen, dass das Verfahren
derzeit bei Gericht liegt und das Gericht darüber
entscheiden wird, an welcher Stelle wer recht
hat. Wir haben uns ganz bewusst, auch in Abstimmung mit Ihnen, an der Stelle zurückgezogen und gesagt: Jetzt soll ein Gericht entscheiden, welcher der Partner recht hat. Ich denke,
man sollte jetzt nicht in die Rechtsprechung eines Gerichtes eingreifen und wieder etwas anderes beschließen, nachdem man sich viele Jahre
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
lang in Bezug auf die Satzung immer wieder in
der gleichen Richtung entschieden hat.
Insofern appelliere ich an Sie, diesem Antrag
nicht zuzustimmen, einfach auch um Ihre
Glaubwürdigkeit vor der Öffentlichkeit zu dokumentieren. Für die Menschen dort ist gesorgt. Es
gibt weder die Möglichkeit einer Räumung noch
sonst irgendwas. Wer sollte das denn tun? Wir
haben unsere Anträge sozusagen ad acta gelegt.
Wir werden sehen, wie das Gericht irgendwann
entscheidet. Das wird sicherlich noch eine Weile
dauern.
Wir sind mit dem Investor intensiv im Gespräch,
um auszuloten, inwiefern die Möglichkeit besteht,
an einer anderen Stelle in dieser Stadt ein neues
Gebäude zu errichten. Das wird sicherlich zum
Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung bereits fertig
sein. Je nach Ergebnis müssen wir dann handeln. Wenn das Gericht entscheidet, dass das
Wohnen dort unzulässig ist, wird es einen geordneten Umzug geben. Wenn das Gericht entscheidet, dass das Wohnen mitten im Gewerbegebiet an dieser Stelle zulässig ist, können diejenigen, die dann noch dort wohnen, weiter dort
wohnen bleiben. Ich kann nur sagen: Der neue
Standort ist sehr viel schöner und viel besser
geeignet, im Grünen eingebettet, tatsächlich ein
Lebensort für die letzten Jahre. - Danke schön.
S e i t e | 24
dass diese Korrektur Ergebnis eines umfänglichen, langen Abwägungsverfahrens ist, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Ob es den Weg
einer sachlichen Abwägung gibt, die eben keinen
Präzedenzfall schafft, damit hat sich die Verwaltung in diesem Fall aber gar nicht befasst. Das
ist insofern auch abgeschmackt.
Natürlich haben wir hier schon Vorlagen beschlossen, um Dinge zu heilen. Beispielsweise
hatten in den neuen Ortsteilen Leute ehemalige
Wochenendhäuser zu Siedlungshäusern umgebaut, auch das ein Verstoß gegen geltendes
Recht, das nachträglich geheilt wurde. Warum
soll es nicht auch hier möglich sein, die Dinge
durch eine Änderung des B-Plans nachträglich
zu heilen? Wie gesagt: Wir sind Herr des Verfahrens. Hier steht die Beauftragung an die Verwaltung zur Abstimmung, das so sachgerecht und
fachgerecht zu vollziehen, dass kein Präzedenzfall geschaffen wird. Insofern sehe ich nicht, dass
es nicht sauber wäre, das Verfahren so anzuschieben.
Und, Herr Morlok: Natürlich ist es möglich, dingliche Sachen im Grundbuch zu sichern.
(Zuruf von Stadtrat Morlok [Freibeuter])
- Aber natürlich, mit den Eigentümern.
(Zuruf von Stadtrat Morlok [Freibeuter])
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich hoffe, die
Betroffenen sehen es mir nach, dass ich mit den
letzten Worten von Frau Dubrau beginne. Als sie
sagte, das sei ein schöner Standort, eingebettet
im Grünen, dachte ich: Es ist ein Friedhof.
Die Damen und Herren Bewohner haben sich
bewusst und gemeinsam mit ihren Familien für
genau diesen Ort entschieden, weil es ein lebendiger Ort ist, ein Ort, wo Rehabilitationsmöglichkeiten, beispielsweise die Sachsen-Therme,
in der Nähe sind - ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass das sehr wichtig ist -, ein Ort, wo
man mal eben auf einen Kaffee ins Paunsdorf
Center gehen kann, sprich: ein Ort, der für viele,
wenn nicht für alle dort Wohnende attraktiv ist. So weit zum Emotionalen.
In einem Punkt hat Herr Morlok recht: Wir sind
Herr des Verfahrens. Diesbezüglich sollte man
den vorliegenden Antrag mündlich korrigieren,
damit er sachlich-fachlich richtig ist. Natürlich
kann man - ich erinnere an die Diskussion um
den Kulkwitzer See -, wenn es neue Erkenntnisse gibt, einen Bebauungsplan korrigieren; das ist
möglich. Das ist unsere Aufgabe als Stadträte.
Aufgabe der Verwaltung wiederum ist es, eine
vom Stadtrat beschlossene Korrektur sachlich so
sauber umzusetzen, dass klar zu erkennen ist,
- Herr Morlok, dann helfen Sie doch bitte dabei
mit, statt hier nur zu kritisieren und der Verwaltung zuzureden. Entschuldigung, das ist nicht
Aufgabe des Stadtrates. Aufgabe des Stadtrates
ist es, Sachwalter der Bürgerschaft zu sein. In
diesem Sinne bitte ich um Unterstützung des Antrags.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ob es Aufgabe des
Stadtrates ist, Sachwalter der Bürgerschaft zu
sein oder nicht, kann man tatsächlich sehr kontrovers diskutieren. In allererster Linie sind wir als
ehrenamtliche Stadträte dazu verpflichtet, Schaden von der Stadt abzuwenden. Wie Sie diesen
Schaden definieren, ob das die Gelder sind, die
durch eine eventuelle Klage auf uns zukommen,
oder ob das der Ärger ist, den die Bürger aufgrund der Gesetze haben, das ist eine andere
Frage. Aber wir sind dazu verpflichtet, Schaden
von der Stadt abzuwenden. Ich möchte Ihnen allen noch einmal anraten, das bei Ihrer Entscheidung zu bedenken.
Dass das eine schwierige Frage ist, weil wir uns
zwischen einem Verwaltungsakt, einer rechtlichen Grundlage, an die wir uns auch zu halten
haben - wir können ja Gesetze nicht einfach so
interpretieren, wie wir wollen -, und dem bewe-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
gen, was für die Bürger vielleicht gerechtfertigt
wäre, ist unbestritten. Aber bitte bedenken Sie,
wir sind nicht die Lobbygruppen einzelner Bürgerschaftsteile dieser Stadt. Wir sind Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt und
haben dafür zu sorgen, dass die Stadtverwaltung
funktionsfähig bleibt in dem, was sie tut. Das
können wir nach unseren Maßgaben gestalten,
aber wir können uns nicht einfach über Gesetze
hinwegsetzen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau noch
einmal.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich will hier noch zwei
Punkte hinzufügen, auch weil das eben so klang,
als würden die derzeitigen Gespräche mitten auf
einem Friedhof stattfinden. Diese Fläche ist vor
50 Jahren entwidmet worden. Schauen Sie sich
einmal an, wo überall in der Stadt früher einmal
Friedhöfe gewesen sind und sich jetzt normale
Wohngebiete befinden. Und: Der Standort befindet sich in einer Ortslage. - Das zum einen.
Der zweite Punkt. Ich hatte ja bereits am Anfang
gesagt, dass ich Herrn Morlok in seinen Aussagen voll recht gebe. Wir können nicht mit dem
jetzigen Eigentümer des Grundstücks eine Vereinbarung schließen und sind damit von allen
Forderungen anderer frei. Wir tragen das Risiko
an dieser Stelle, erstens im Falle des Verkaufs
und zweitens bei allen Forderungen anderer.
Das heißt: Wenn jemand klagt und Recht bekommt, sind wir diejenigen, die zahlen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich möchte
nur einen Aspekt deutlich machen, der bisher ein
bisschen zu kurz kam. Was wir nach außen signalisieren, ist, dass man sich in dieser Stadt nur
lange genug nicht rechtskonform verhalten
muss, damit wir im Nachhinein, wenn viele Leute
sehr emotional die Sachlage aufgreifen, dieses
nicht rechtskonforme Verhalten legalisieren. Die
Frage ist: Wird das Schule machen, und wie erklären wir anderen, dass wir für sie keine Ausnahme machen können, wenn wir jetzt diese
Ausnahme machen? Das sollte sich jeder einmal
überlegen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Lange.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Ich würde den
Hinweis aufnehmen und den Passus wie folgt
ändern wollen:
S e i t e | 25
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Noch einmal der Hinweis: Seit Mai 2017 gibt es
neue Gesetze zur Bauordnung und zum Baugesetzbuch, und die sollten sich einige hier einmal
durchlesen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bitte.
Stadtrat Haas (CDU): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Ich habe allen Rednern sehr intensiv zugehört und sowohl die fachlichen als
auch die emotionalen Argumentationen aufgenommen. Ich stelle mir gerade die Frage: Ist die
Entscheidung eines Stadtrates rechtskonform?
Natürlich ist sie das; denn der Stadtrat ist das
oberste Gremium. Er entscheidet, a) ob er einen
B-Plan will und b) ob er ihn verändern will. All
das haben wir hier schon dutzendfach getan. Wir
gehen sogar noch weiter. Wir verändern im
Nachgang B-Pläne für Gebiete, wo die Häuser
vor vielen Jahren oder auch erst vor ein paar
Jahren errichtet worden sind. Schauen Sie, was
gerade in der Käthe-Kollwitz-Straße passiert!
Schaden von der Stadt abwenden: Ich, Frau
Wohlfarth, bin nur meinem Gewissen verantwortlich und nicht der Kasse des Kämmerers.
(Unruhe)
- Ja, nur meinem Gewissen. Der CDUSchatzmeister würde das gewiss anders formulieren, aber nicht der CDU-Stadtrat.
Dass wir, der Stadtrat, Unrecht zu Recht machen, dass der Stadtrat jede Entscheidung treffen kann, Herr Oberbürgermeister, Frau Dubrau,
das hat er auch gezeigt, als es darum ging, das
Vorhaben Otto-Schill-Straße im Nachgang zu
heilen.
(Beifall)
Dieses Gremium entscheidet, was es möchte
und was es für richtig hält. Ich glaube nicht, dass
Schadensersatzansprüche auf uns zukommen
werden. Das ist zwar nur ein Glaube, aber man
kann das ja vertraglich ausschließen. Sie sagten:
Dieses Gewerbegebiet hat sich fantastisch entwickelt. - Ja, natürlich, weil wir die Rahmenbedingungen vorgegeben haben.
Meine Damen und Herren, liebe Stadträte der
Stadt Leipzig, bitte stimmen Sie diesem Antrag
zu. Das ist zum Wohle von Menschen und nicht
zum Schaden der Stadt. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 26
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas, bei allem
Pathos, der Stadtrat darf entscheiden - im Rahmen der Gesetze.
und stimmen Sie ab über den Antrag inklusive
des Änderungsvorschlags. - Ich schließe die Abstimmung.
(Beifall)
Abstimmung: 37 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen.
Herr Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Eigentlich wollte
ich heute nichts sagen, weil ich schon das letzte
Mal darüber geredet habe, wie beleidigt und wie
prinzipienreiterisch eine Stadtverwaltung sein
kann. Ich sage es einmal so: Wenn der Wille da
wäre, eine Lösung zu finden, hätte sie schon
längst gefunden werden können. Das ist meine
persönliche Auffassung.
Das Ganze wird auf dem Rücken älterer Leute
ausgetragen. Ich bin selbst ein älterer Mann und
weiß, wie Leute dieses Alters denken. Auch Sie
alle werden einmal alt, wenn Sie Glück haben.
Irgendwann werden Sie vielleicht darüber nachdenken, dass Sie hier eine Entscheidung getroffen haben, die die Wähler von Ihnen weggetrieben hat; ich will gar nicht sagen, wohin. - Ende.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister! Eine Frage treibt mich jetzt seit zehn Minuten
um. Es erschließt sich mir nicht, wie wir mit einem Bebauungsplan die Rechte der älteren
Menschen dort schützen wollen. Wir schützen
mit der Änderung des Bebauungsplans das
Recht des Besitzers des Grundstücks, etwas zu
bauen, zu vermieten, zu veräußern oder was
auch immer. Über den Weg, den Frau Lange und
Herr Lehmann vorschlagen, schützen wir das
Wohnrecht für die älteren Menschen überhaupt
nicht. Vielmehr schützen wir einen Privatinvestor
und seine privaten Investitionen, der, nachdem
er die alten Menschen lange Zeit als Geisel genommen hat, um in der Öffentlichkeit Trara zu
machen, im Zweifel das Haus leer räumt, es gewinnbringend veräußert und dann von der Bildfläche verschwindet. Das ist doch die Wahrheit
bei der Geschichte. Das Wohnrecht der älteren
Menschen dort schützen wir nicht mit der Änderung des Bebauungsplans. Deshalb würde ich
das ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Ich füge hinzu: Wir
und Sie alle miteinander schützen momentan die
älteren Menschen, indem wir eine Duldung bis
zur gerichtlichen Klärung ausgesprochen und
niemanden gezwungen haben, dort auszuziehen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Änderungsantrag ist zum Bestandteil des Antrags geworden. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein
14.22 Namensgebung einer Schule der Stadt
Leipzig nach Katharina von Bora (VIA-04667)
Einreicher: AfD-Fraktion
14.22.1 dazu VSP (VI-A-04667-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Bitte schön, Herr Kriegel. Sie haben das Wort.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Wie Ihnen allen
bekannt ist, hat meine Fraktion im Frühjahr dieses Jahres den vorliegenden Antrag in ähnlicher
Form schon einmal zur Abstimmung vorgelegt.
Da das damalige Abstimmungsergebnis denkbar
knapp ausfiel und wir uns noch immer im weltweit beachteten Jahr des 500. Reformationsjubiläums befinden, haben wir uns entschlossen,
dem Stadtrat unseren Antrag erneut zur Abstimmung vorzulegen.
(Unruhe)
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte um Ruhe.
Stadtrat Kriegel (AfD): Wie bereits zu unserem
vorhergehenden Antrag hatte die Verwaltung in
ihrem ursprünglichen Verwaltungsstandpunkt einen Alternativvorschlag unterbreitet mit dem Inhalt, dass im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Verfahrens zur Schulnamensgebung das Amt für Jugend, Familie und Bildung
den Namen „Katharina-von-Bora-Schule“ aktiv
bewirbt und Schulen bei der pädagogischen
Auseinandersetzung mit der Person Katharina
von Bora unterstützt.
Zur Verdeutlichung: Hierbei wurde ausdrücklich
von einer Vorgehensweise im Rahmen des vom
Stadtrat beschlossenen Verfahrens ausgegangen, was bedeutet, dass die aktive Bewerbung
lediglich eine Anregung vonseiten des Amtes wäre und somit keinesfalls in das übliche Verfahren
eingreifen würde, sodass die autonome - ich betone: autonome - endgültige Entscheidung für
eine Namensgebung weiterhin den Schulen und
ihren Schulkonferenzen obliegen würde.
Nachdem meine Fraktion im betreffenden Fachausschuss den Verwaltungsstandpunkt mit dem
vorgenannten Alternativvorschlag übernommen
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
hatte und dieser dort positiv votiert wurde, war
für uns klar, dass wir diesen auch in der heutigen
Ratsversammlung zur Abstimmung stellen werden. Mit großer Verwunderung mussten wir jedoch feststellen, dass zwei Wochen, nachdem im
Fachausschuss der von uns übernommene Verwaltungsstandpunkt von allen anwesenden Fraktionsvertretern positiv votiert wurde, von der
Verwaltung ein neuer Verwaltungsstandpunkt
vorgelegt wurde, der eine 180-Grad-Wende zum
ursprünglichen Verwaltungsstandpunkt beinhaltet
und nun „Ablehnung“ empfiehlt.
Ich und meine Fraktion sind der Meinung, dass
eine derartige Vorgehensweise eine eklatante
Missachtung eines bereits votierten und damit
abgeschlossenen Ausschussverfahrens darstellt.
Ich stelle diesbezüglich die Frage: Warum stimmen wir in den Ausschüssen Verwaltungsstandpunkte ab, wenn diese nachträglich ohnehin
wieder geändert und revidiert werden? Wenn das
im sprichwörtlichen Sinne Schule macht, können
wir uns demnächst die aus meiner Sicht wertvolle Urteilsfindung in den Fachausschüssen sparen. Ich hätte mir dazu auch ein klares Statement
vom Vorsitzenden des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gewünscht.
Noch einmal zur Klarstellung: Da nur der ursprüngliche Verwaltungsstandpunkt mit seinem
Alternativvorschlag im Ausschuss vorvotiert wurde, hat auch nur dieser rechtlich Bestand. Der
nachgereichte Verwaltungsstandpunkt ist somit
aus unserer Sicht rechtlich nicht abstimmungsfähig. Es kann auch niemand hier im Rat sich diesen heute zu eigen machen bzw. übernehmen.
Meine Damen und Herren, wir würden unseren
Antrag nicht erneut stellen, wenn wir nicht davon
überzeugt wären, dass aus Anlass des diesjährigen Reformationsjubiläums, welches weltweit
genau heute in 13 Tagen begangen wird, die
Frau des wohl berühmtesten deutschen Reformators eine Würdigung in der Schulnamenslandschaft der Stadt verdient hätte. Nicht zuletzt
aus diesem Grund bitte ich Sie sehr darum, unabhängig von allen ideologischen und parteipolitischen Unterschieden, unserem Antrag zuzustimmen. Mit Spannung erwartet meine Fraktion
das Abstimmungsverhalten der Fraktion der
Christlich-Demokratischen Union dazu. - Danke.
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nen Richtlinie zur Namensgebung von Schulen.
Als Stadtelternratsvorsitzender war ich an der
Erarbeitung dieser Richtlinie maßgeblich beteiligt. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass es
zur Identifikation der Schule mit dem Namen beiträgt, wenn der Schulname aus der Schule heraus entsteht und die Schule, ihr jeweiliges Programm, das Schulgebäude oder den Standort
innerhalb der Stadt widerspiegelt. Nur so kann
ein Schulname mit Leben erfüllt und in der Schule gelebt werden.
Was Sie gerade machen, ist, den Namen Katharina von Bora zu beschädigen. Sie beharren auf
einem Verfahren, das im Musterkonzept so nicht
vorgesehen ist. Mag sein, dass die Verwaltung
einen Fehler gemacht und den ursprünglichen
Verwaltungsstandpunkt etwas zu euphorisch
formuliert hat. Das hätten wir hier im Rat vielleicht noch abgemildert. Aber nur so, wie es in
der Neufassung des Verwaltungsstandpunkts
formuliert ist, kann verfahren werden. Genau so
kann der Name an einer Schule wirklich mit Leben erfüllt werden. Den Namen zu bewerben und
den Schulen aufzugeben, sich mit dem Namen
zu beschäftigen, quasi den Schulen den Namen
aufzuzwingen, wird nicht fruchten, weil die Schulen dann den Namen nicht sinnvoll leben können. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister!
Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Beigeordnete! Liebe Gäste! Es wäre schön, wenn eine
Schule den Namen „Katharina von Bora“ tragen
würde. Darin stimmen wir sogar überein. Aber
der Weg dorthin - das muss hier festgehalten
werden - bleibt ein ausschließlich zivilgesellschaftlicher. Die Menschen, die über lange Jahre
mit der Schule in Verbindung stehen, suchen deren Namen aus. Wir als Stadt setzen den Rahmen und nicht die Inhalte. Es ist eine Errungenschaft der Friedlichen Revolution, das Handlungsfeld „Schulnamensgebung“ parteipolitischer
Einflussnahme zu entziehen. Ob Katharina von
Bora, Karl Marx, Helmut Kohl, Willy Brandt, Petra
Kelly: Wann immer uns ein Schulname mit einem
überzeugenden pädagogischen Konzept vorgeschlagen wird, werden wir darüber sorgsam befinden, aber erst dann.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich sage hier frank und frei: Herr
Kriegel, vielleicht sollten Sie erst einmal den
Schaum abwischen und ruhig und sachlich an
die Sache herangehen. Ihr Antrag widerspricht,
so wie er formuliert ist, der von uns beschlosse-
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich weiß, dass ich
mit meiner Rede vermintes Terrain betrete, aber
darin habe ich ja inzwischen Routine. - Wir ha-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
ben vor ein paar Wochen ein Bundestagswahlergebnis gehabt, das uns allen, denke ich, tief in
die Knochen gefahren ist. Die AfD wurde stärkste
Partei in Sachsen. Ich möchte im Moment nicht
in der Haut der CDU in Sachsen stecken. Laut
der Webseite der Leipziger Volkszeitung hat Ministerpräsident Tillich seinen Rücktritt angekündigt.
(Zuruf: Zur Sache!)
- Ich bin ja dabei. - Angesichts dieses Wahlergebnisses stellt sich schon die Frage, ob der
Umgang mit der AfD, so wie er bisher hier in diesem Haus gepflegt worden ist, nämlich Ausgrenzung, zielführend ist. Ich habe die große Befürchtung, dass wir über die Ausgrenzung der
AfD-Fraktion - wir grenzen ja nicht nur die Fraktion aus, sondern auch deren Wähler - dazu beitragen, sie in ihrem Alleinstellungsmerkmal, nämlich in ihrer Opferrolle, zu stärken und ihr damit
weiterhin Wähler zutreiben. Wenn wir das weiterhin so machen, wird sie nach meiner Überzeugung nach der nächsten Kommunalwahl als
stärkste Fraktion rechts neben mir sitzen.
(Zuruf: Was hat das mit dieser Sache
zu tun!)
Ich wäre sehr dafür, die Auseinandersetzung mit
der AfD politisch zu führen, und zwar hier im politischen Raum, auch wenn das manchem nicht
gefallen mag.
Propst Giele hat im Domradio zwei Sätze zum
Umgang mit der AfD gesagt, die ich für bemerkenswert halte: Wir müssen „mit den Menschen
ins Gespräch kommen und hinhören. Hinhören
heißt nicht, die Position zu teilen.“
Ich war letzte Woche - auch das wird für viele
nicht leicht zu ertragen sein - bei einer Veranstaltung, auf deren Podium ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Platz genommen hatte. Er hat
einen bemerkenswerten Satz gesagt, nämlich:
Demokratie heißt, jede politische Meinung und
sei sie noch so obskur, von ganz links bis ganz
rechts, zu tolerieren. - Das ist schwierig. Auch ich
habe manchmal Schwierigkeiten, Äußerungen
von Bernd Höcke zu tolerieren.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte, jetzt bitte
zur Sache!
Stadträtin Witte (Freibeuter): Gut. - Die Sache,
um die es hier jetzt geht, hat schon ein gewisses
Geschmäckle. Nach dem Abstimmungsergebnis
im Sozialausschuss bestand die Gefahr, dass die
AfD hier im Rat mit einem Antrag durchkommt.
Vermutlich war das der eigentliche Grund, den
Verwaltungsstandpunkt noch einmal zu ändern.
Das mag formal vielleicht richtig gewesen sein,
S e i t e | 28
politisch halte ich das für höchst bedenklich.
Damit drängen wir die AfD in eine Opferrolle.
Demokratie heißt, alle Meinungen auszuhalten
und mit allen Menschen zu reden. Nur wenn man
mit den Menschen redet, ihnen zuhört und ihre
Sorgen ernst nimmt, kann man vielleicht den einen oder anderen wieder zurückholen. In diesem
Sinne - das ist die Aussage, die ich treffen will sollten wir das Verfahren ändern und die AfD hier
in diesem Raum politisch stellen.
Zum Schluss möchte ich noch anmerken, dass
wir den ursprünglichen Verwaltungsstandpunkt,
der im Sozialausschuss abgestimmt wurde, als
Änderungsantrag übernehmen und diesen zur
Abstimmung stellen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfahrt.
Stadträtin Wohlfahrt (SPD): Eine kurze Bemerkung an Frau Witte. Viele Fraktionen haben es
bei vielen ihrer Anträge erlebt, dass Verwaltungsstandpunkte nach einer ersten Lesung und
einer Abstimmung noch einmal geändert wurden.
Das kennen wir alle. Das haben wir alle mehrfach erlebt. Deswegen hat das nichts damit zu
tun, dass die AfD ausgegrenzt werden soll. Wir
befassen uns inhaltlich mit ihr. Aber wenn sie
permanent dagegen ist, kann man das auch
nicht ändern. - Das vorab.
Nun zum Inhaltlichen. Ich möchte gern wissen,
was die große Leistung von Katharina von Bora
war, mit der sich Schüler identifizieren könnten,
und was es sinnvoll macht, eine Schule nach ihr
zu benennen. Darauf hätte ich gerne eine Antwort.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Es geht hier darum, dass
die Stadt verpflichtet ist, die Schulen bei der Findung eines Namens zu unterstützen. Das heißt:
Die Stadt kann durchaus eine Schule, die ihr geeignet erscheint, darauf hinweisen, dass ein
Name, der für die Namensgebung infrage
kommt, Katharina von Bora ist.
Wir haben uns auf der Internetseite der Stadt die
vielen Frauennamen angesehen, die für die Namensgebung von Schulen infrage kommen. Dort
findet sich der Name Katharina von Bora nicht.
Auf der Internetseite fehlen offensichtlich einige
Namen. Das Mindeste, was die Stadt tun kann,
ist, diesen Namen mit auf die Internetseite zu
setzen.
Welche Leistungen Katharina von Bora erbracht
hat und welche Gründe dafür sprechen, dass wir
diese Namensgebung empfehlen, hatte Herr
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Kriegel in der ersten Vorstellung unseres Antrags
dargelegt. Wenn Sie möchten, kann er das jetzt
gerne noch einmal wiederholen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Frau
Witte, ich bin doch schwer verwundert, was Sie
hier für Töne anschlagen. Möglicherweise sprechen Sie lediglich für sich. Wenn Sie sagen, dass
Sie sich mit den Positionen der AfD-Fraktion in
Zukunft auseinandersetzen möchten, ist das sicher gut und richtig. Wir tun das bereits seit Beginn der Wahlperiode. Das lässt sich gerade
auch bei diesem Antrag sehr gut nachvollziehen.
Frau Dr. Märtens hat sowohl vor einem halben
Jahr ausführlich inhaltlich zu diesem Antrag gesprochen als auch heute wieder, so wie wir es
bei anderen Anträgen auch tun. Das hat nichts
mit Ausgrenzung zu tun, sondern ist Auseinandersetzung mit den Positionen einer Fraktion
dieses Stadtrates. Ihre Rede, Frau Witte, entbehrt jeglicher Grundlage.
S e i t e | 29
Lehrerkonferenz über den Schulnamen beraten.
Ansonsten gibt es ein innerschulisches Beschlussrecht durch die Schulkonferenz. Das Verfahren ist, wie gesagt, in der Richtlinie niedergelegt. An der Erarbeitung dieser Richtlinie waren
viele beteiligt, auch der Elternrat der Stadt. Ich
finde, dieses Verfahren hat sich bewährt. Das
sollten wir nicht durchbrechen und insofern den
Antrag der AfD heute ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich
will nur kurz auf die einzelnen Vorwürfe erwidern.
Frau Krefft, Ihr Demokratieverständnis haben wir
in den letzten zweieinhalb Jahren kennenlernen
dürfen. Es entspricht nicht dem unsrigen und,
wie ich glaube, auch nicht dem der Mehrheit der
Menschen in diesem Land. Das haben die letzten Wochen gezeigt; so will ich es einmal sagen.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Bonew)
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Eine kurze Stellungnahme vom Platz aus. - Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Herr Keller interessiert an unserer Auffassung dazu ist und aufgrund des Redebeitrags
von Frau Witte noch einmal die klare Aussage:
Wir haben weder etwas gegen Anträge der AfD,
nur weil sie von der AfD kommen - Herr Keller,
das dürften Sie mittlerweile wissen -, noch haben
wir etwas gegen eine Katharina-von-BoraSchule. Wir sind nur der Auffassung, dass sich
hier ein anderes Verfahren etabliert hat. Ich verweise auf den Beitrag von Herrn Geisler, der das
zutreffend dargestellt hat. Wir werden gegen den
Antrag der AfD stimmen, weil wir meinen, dass
wir den Schulen hier nicht vorgreifen sollten, und
weil wir das Verfahren, so wie es bisher stattgefunden hat, gut finden.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms.
Stadträtin Ehms (Die LINKE): Verehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Anwesende! Nach
wie vor erklärt sich mir inhaltlich nicht, warum die
AfD dafür ist, eine Schule nach Katharina von
Bora zu benennen; denn die Einstellung der AfD
zu Frauenrechten und zur Familienpolitik spiegelt
ein sehr konservatives Weltbild wider. Aber das
ist ein anderes Thema.
Ich möchte hier noch einmal darauf verweisen:
Es sind Regelungen zur Schulnamensfindung
getroffen worden. Laut Schulgesetz kann die
Frau Wohlfarth, Sie hatten gesagt, dass so etwas
schon mehrfach nach der ersten Lesung passiert
sei. Ich darf hier nicht aus den Ausschüssen berichten, will aber so viel sagen: Das war die zweite Lesung. Wenn nach der zweiten Lesung votiert wird und 14 Tage später alles wieder ganz
anders ist, muss ich mich schon fragen, was hier
gilt und was nicht. Ich freue mich, dass die Freibeuter den ursprünglichen Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag votieren lassen wollen. Dem werden wir uns in der Abstimmung natürlich anschließen.
Herr Geisler, noch einmal: Hierbei wurde ausdrücklich von einer Vorgehensweise im Rahmen
des vom Stadtrat beschlossenen Verfahrens
ausgegangen. Das heißt: Die Autonomie ist nach
wie vor bei den Schulkonferenzen. Es geht hier
lediglich um eine Empfehlung.
Warum ausgerechnet wir den Namen Katharina
von Bora vorschlagen, kann ich der Kollegin von
der LINKEN gern noch einmal erklären. Es geht
hier nicht um irgendein Jubiläum, wie den soundsovielten Geburtstag von Karl Marx oder
Helmut Kohl. Nein, hier geht es um das 500jährige Jubiläum der Reformation, ein einmaliges
Ereignis weltweit, und um eine mutige Frau, die
dabei eine nicht gerade unerhebliche Rolle gespielt hat. Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen,
noch einmal nachzulesen, was Katharina von
Bora alles mit der AfD gemeinsam hat. - Danke.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Bürgermeister Bonew: Wenn ich die Schrift
meines Dienstherrn richtig interpretiere, ist Herr
Hobusch der nächste Redner.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender!
Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte und
Besucher auf der Tribüne! Ich will mich gar nicht
inhaltlich zu dem Antrag äußern, sondern Sie alle
nur bitten: Lassen Sie uns vermeiden, der Demokratie, der demokratischen Kultur und dem
politischen Anstand einen Bärendienst zu erweisen!
Herr Kriegel, Sie haben sich zu früh gefreut.
Gemeinsamkeiten suchen Sie vergebens; das
darf ich Ihnen von hier oben mitteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Couleur,
zum Anstand gehört auch, ohne Schaum vor
dem Mund hier oben am Pult zu stehen. Ich gebe zu, das fällt mir manchmal auch schwer. Zum
Anstand gehört auch, zuzuhören und einander
ausreden zu lassen, ganz egal, welche Position
hier am Pult vertreten wird.
Wir tun uns keinen Gefallen damit, dass, nachdem am 6. September ein Verwaltungsstandpunkt als abgestimmt in der Verwaltung in der
Oberbürgermeisterrunde freigegeben wurde,
dieser im Ausschuss positiv votiert wurde und
dieses Votum dann eins zu eins in die Neufassung eines Antrags übernommen wurde, jetzt ein
neuer Verwaltungsstandpunkt vorgelegt wird, nur
weil der Falsche den Antrag hier in diesem Haus
gestellt hat und man vermeiden will, was hier
nicht passieren soll.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen hat sich Naomi Witte hier am Rednerpult
erklärt. Das, was sie erklärt hat, dahinter steht
auch die Fraktion. Ich erkläre noch einmal für
unsere Fraktion, dass wir den Verwaltungsstandpunkt vom 06.09.2017 als Änderungsantrag in das Verfahren hier einbringen und abstimmen lassen möchten. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Frau Köhler-Siegel.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrte
Damen und Herren! Es ist nicht die Aufgabe der
Stadtverwaltung, Schulnamen zu bewerben. Von
daher ist der Verwaltungsstandpunkt, so wie er
jetzt gefasst ist, richtig. Es ist immer besser,
wenn die Verwaltung einen fehlerhaften Standpunkt korrigiert, bevor er hier im Rat beschlossen
wird.
Es bleibt dabei: Die Stadtverwaltung hat Schulnamen nicht zu bewerben. Es gibt eine Liste mit
verschiedenen Vorschlägen, genauso wie es eine Liste mit Vorschlägen für die Vergabe von
S e i t e | 30
Straßennamen gibt. Auf dieser Liste steht auch
der Name Katharina von Bora. Damit ist die Aufgabe der Stadtverwaltung erledigt. Die Stadt
kann nicht aktiv Werbung betreiben. Das würde,
glaube ich, in der nächsten Zeit Stilblüten treiben
und dazu führen, dass die Stadtverwaltung einige Aufgaben nicht mehr erledigen kann, weil sie
nur noch mit dem Bewerben von Namen beschäftigt ist.
Die Stadtverwaltung hat ein Portfolio. Daraus
können die Schulen auswählen, müssen das
aber nicht tun. Danach geht es genau nach der
Richtlinie, die wir alle kennen. Von daher kann
ich nur dazu auffordern, den Verwaltungsstandpunkt, den die Stadtverwaltung jetzt in korrigierter Form vorgelegt hat, zu akzeptieren.
Bürgermeister Bonew: Ich hatte zwar gehofft,
dass Sie so lange reden, bis der Herr Oberbürgermeister wieder im Saal ist, aber gut.
(Heiterkeit)
Jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir haben einen Antrag der AfD-Fraktion. Wir haben einen
Verwaltungsstandpunkt, der empfiehlt: Ablehnung. Wir haben jetzt neu einen Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zum Antrag der AfDFraktion in der Fassung des ursprünglichen Verwaltungsstandpunkts.
(Zuruf: Das geht nicht!)
- Doch. Dieser Änderungsantrag liegt schriftlich
vor. Er ist inzwischen im ALLRIS veröffentlicht.
(Zuruf: Das Verfahren
geht so nicht!)
- Der Antrag liegt vor. Ob Sie sich das wünschen,
ist etwas anderes.
Gibt es weitere Wortmeldungen, oder können wir
jetzt zur Abstimmung kommen? - Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Sie müssen noch hinzufügen, dass der Änderungsantrag der FreibeuterFraktion der Schulnamensrichtlinie, die der
Stadtrat beschlossen hat, voll und ganz widerspricht.
Bürgermeister Bonew: Das ist ein Beschluss
des Stadtrates, den der Stadtrat aber jederzeit
überschreiten kann, letztmalig geschehen bei der
Namensgebung zum Gymnasium an der Gorkistraße, jetzt: Goethe-Gymnasium, die auch nicht
dieser Richtlinie entsprach.
Können wir jetzt abstimmen? - Zuerst steht der
Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
ein und geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 8 - 55 - 1. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD. Ich eröffne die Abstimmung. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 56 Nein-Stimmen,
4 Enthaltungen. Somit abgelehnt.
14.23 Programm zur vorausschauenden und
planmäßigen Straßeninstandsetzung
(VI-A-04674-NF-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.23.1 dazu VSP (VI-A-04674-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.23.2 dazu ÄA (VI-A-04674-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.23.3 dazu ÄA (VI-A-04674-NF-03-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste und
Zuschauer am Livestream! In einem Beitrag der
LVZ vom 30.07.2016 betonte der Amtsleiter des
Verkehrs- und Tiefbauamtes die Notwendigkeit
einer vorausschauenden und planmäßigen Straßeninstandsetzung mit folgenden Worten:
Aber Straßen brauchen alle 12 bis
15 Jahre eine Deckensanierung. Sonst
müssen sie einige Jahre später grundhaft instandgesetzt werden, und das
wird teuer.
Darum fordern wir, das mittelfristige Straßenund Brückenbauprogramm durch ein Programm
der vorausschauenden und planmäßigen Straßeninstandsetzung zu ergänzen. Vorrangiges
Programmziel soll sein, einen Turnus von 12 bis
15 Jahren für die Deckensanierung aller Straßen
mit entsprechendem Handlungsbedarf aufgrund
von Verkehrsbelastungen zu erreichen.
Diese Forderung begründet sich fast von allein
aus der Beantwortung unserer Anfrage zu diesem Thema, die wir vor einiger Zeit gestellt hatten. Die wesentlichen Eckpunkte der Antwort waren unter anderem:
Die planmäßige Straßeninstandsetzung
ist in der Regel Teil des Ergebnishaushaltes und damit nicht Teil des investiven Mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramms.
S e i t e | 31
- Also: Wir müssen das extra betrachten. Der jährliche Finanzierungsbedarf für
eine sachgerechte Straßenunterhaltung
einschließlich Deckensanierungen beträgt gemäß geltenden Richtwerten für
das Leipziger Straßennetz 13-14 Mio. €.
Erschwerend kommt für die Stadt
Leipzig der bis 1990 aufgelaufene Investitionsstau hinzu.
Was geschieht aber nun an planvoller Abarbeitung? Es wird eine Reihe von Einzelmaßnahmen
abgearbeitet. Das tiefste Loch oder der am
stärksten für die Straße in seinem Wahlkreis
streitende Stadtrat entscheidet. Grund sind die
immer wieder begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen.
Ja, es gibt mehr Einflussfaktoren als nur das Alter einer Straße. Dennoch: Auch diese sind teilweise methodisch erfassbar, wie Straßenbelegung, zusätzliche Aufgrabung für Leitungen und
dergleichen. Auch die laufenden Beobachtungen
sind in einem stetig fortzuschreibenden Programm einpflegbar. Nur so können beschränkte
Ressourcen mit größter Wirkung für die Verkehrssicherungspflicht eingesetzt werden. Nur so
kann die Forderung nach einer Erhöhung der
Ressourcen auch fachlich untermauert werden.
Mehr noch: Der Gesetzgeber fordert regelrecht
dieses planvolle Vorgehen bei Straßeninstandhaltungsmaßnahmen. So geht der Gesetzgeber
sehr wohl davon aus, dass erhebliche finanzielle
Mittel für Instandhaltungs- und Ersetzungsmaßnahmen den Investitionen gleichzusetzen sind,
also planbar sein sollen. Auch verlangt der Gesetzgeber selbst die Planung und Nachweisführung von Instandhaltungsmaßnahmen. Diese
sind eine Voraussetzung dafür, dass wir Straßenausbaubeiträge verlangen dürfen, wenn wir
wieder einmal grundhaft sanieren.
Wir haben unseren Antrag dahin gehend konkretisiert, dass das Programm erstmals ausdrücklich
für die Straßen vorzulegen ist, die nach 1990
grundhaft saniert und ausgebaut wurden. Vielen
Dank auch an die SPD für ihren Änderungsantrag, der einen direkten Bezug zum Haushalt
herstellt. Diesen Antrag übernehmen wir gern
und sehen ihn als eine Qualifizierung unseres
Antrags. Insofern bitte ich Sie herzlich, unseren
Antrag in der Neufassung, in die wir den Änderungsantrag der SPD aufgenommen haben, heute so zu beschließen, und danke Ihnen für die
teilweise erwiesene Aufmerksamkeit.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 32
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide
hat das Wort.
und dem Stadtrat mit der Einbringung
des Haushaltes (beginnend mit dem
Doppelhaushalt 2019/2020) übergeben.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich hatte gehofft, dass die SPD selbst etwas dazu sagt. Das Vorgehen, das Frau Dr.
Heymann hier vorschlägt, hatten wir schon einmal. Sie übernehmen einen Änderungsantrag,
der Ihren Beschluss ändert. Der Änderungsantrag der SPD geht auf den Verwaltungsstandpunkt ein und besagt, dass diese langfristige
Planung zwar wünschenswert wäre, aber nicht
möglich ist, weil man eben immer wieder ad hoc
entscheiden muss, und dass deswegen - -
Frau Dubrau, damit können wir leben, oder? Frau Dubrau ist gnadenlos und sagt: Das ist sehr
viel unnütze Arbeit. - Frau Dubrau, bitte antworten Sie selbst.
(Widerspruch)
Wir sind doch jetzt beim Thema „vorausschauende Straßensanierung“. - Dann bitte ich um eine kurze Erklärung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann,
bitte erklären Sie es noch einmal. Sie übernehmen den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in
die Neufassung Ihres Antrags.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Genauso ist es.
Der Beschlussvorschlag wurde in der Neufassung wie folgt ergänzt:
… und dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes (beginnend mit
dem Doppelhaushalt 2019/2020) übergeben.
Vielleicht sollte ich hier noch erwähnen, dass es
einen weiteren Änderungsantrag der SPD gibt,
und zwar zur Neufassung unseres Antrags.
Oberbürgermeister Jung: Aha! Damit die Verwirrung komplett wird, versuche ich, das noch
einmal zusammenzufassen. Es gibt einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Neufassung
Ihres Antrags - den sehe ich auch gerade zum
ersten Mal -, und diesen übernehmen Sie.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): So ist es.
Oberbürgermeister Jung: Ich lese die Neufassung des Antrags der CDU noch einmal vor, damit alle wissen, was wir beschließen:
Das Programm wird erstmals für die seit
1990 grundhaft sanierten bzw. neu gebauten Straßen erstellt
- so weit, so gut -
Bürgermeisterin Dubrau: Das Problem ist Folgendes: Ich muss mehrere Mitarbeiter von den
normalen Planungsarbeiten abziehen, damit sie
ein Programm erstellen, das wir am Ende gar
nicht realisieren können, weil dafür unsere Mittel
für die bauliche Unterhaltung vervielfacht werden
müssten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der
Stadtrat das beschließt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
(Zuruf von Bürgermeisterin Dubrau:
Vielleicht kennt er noch Förderprogramme!)
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Nein, Frau
Dubrau, mir fallen spontan keine Förderprogramme ein, die dafür passen würden. Aber Ihr
Wortbeitrag hat mich inspiriert, mich spontan zu
Wort zu melden. Wenn man das zu Ende denkt,
was Sie gerade gesagt haben, heißt das: Wir
haben kein Geld, und deswegen lassen wir unsere Straßen verrotten, bis sie so kaputt sind,
dass sie grundhaft saniert werden müssen.
(Widerspruch von
Bürgermeisterin Dubrau)
- Sie haben doch im Nachsatz gesagt, Sie müssten ein Programm erarbeiten, das Sie mangels
Geld aber nicht umsetzen werden können.
Ich bin der Auffassung: Wenn die Finanzmittel so
sind, wie sie momentan sind, und wir aufgrund
der jetzigen Mittelausstattung das nicht hinbekommen, müssen wir uns, wie in der Neufassung
des Antrags einschließlich des übernommenen
Änderungsantrags der SPD formuliert, dieser
Frage im Rahmen der Mittelzuweisungen unseres Haushalts stellen.
Wir haben es mit viel Einsatz in den letzten Jahren und Jahrzehnten geschafft, Straßen grundhaft zu sanieren. Es kann doch nicht sein, dass
wir das aufgeben, nur weil wir das Geld dafür
nicht haben und sie erst dann, wenn sie wieder
richtig kaputt sind, wieder grundhaft sanieren.
Das nenne ich „Geldverschwendung durch die
Stadt Leipzig“, und die müssen wir mit allen Mitteln zu vermeiden versuchen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Deswegen kann ich nur an Sie appellieren, der
Neufassung des Antrags einschließlich des Änderungsantrags der SPD zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau, das
können wir so nicht stehen lassen. So war das
nicht gemeint. Bitte stellen Sie das noch einmal
richtig.
Bürgermeisterin Dubrau: Sie haben mich total
missverstanden, Herr Morlok. - Sie alle kennen
doch unsere finanzielle Ausstattung. Wir haben
auf der einen Seite langfristige Planungen mit
grundhaftem Ausbau, den wir einfach machen
müssen, weil an manchen Straßen seit 50, 60,
80, 100 Jahren nichts gemacht worden ist. Auf
der anderen Seite haben wir sehr viele Straßen
mit kleineren Schäden.
Sicher, es wäre toll, wenn wir alle zehn bis zwölf
Jahre eine neue Decke machen könnten. Damit
sind aber Riesenkosten verbunden. Was wir
bräuchten, um die bauliche Unterhaltung in eine
Größenordnung zu bringen, dass es tatsächlich
so flutscht, wie wir uns das wünschen, kann ich
Ihnen auch sagen. Das haben wir längst recherchiert.
Eine komplette Planung für alle Straßen zu machen, dann aber das Geld dafür nicht zu haben
und deshalb in zwei Jahren wieder neu zu planen, weil sich bis dahin der Zustand verändert
hat, das ist ein Riesenaufwand. Aufzulisten, welche Straßen seit 1990 saniert worden sind, das
ist kein Problem. Eine solche Liste kann ich
Ihnen ohne Schwierigkeiten liefern.
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Ärgerlich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von
der CDU, dass Sie im Nachhinein behaupten
werden, Sie hätten es geschafft, dass jetzt planmäßig vorgegangen wird, obwohl Sie hier nur einen reinen Pyrrhussieg errungen haben. Ich
glaube, das wissen Sie auch selbst sehr genau.
Das Einzige, was Sie hinterher sagen können,
ist: Wir haben das gewusst, und die Verwaltung
hat nicht richtig geplant. Sonst betonen Sie immer, wirklich etwas für die Menschen tun zu wollen. Hier aber soll nur eine Planung gemacht
werden, die nichts bringt und am eigentlichen
Problem, nämlich der Finanzmittelausstattung,
nichts ändern wird. Ich erkenne an, dass Sie
wirklich in jeder Haushaltsberatung den Antrag
stellen, die Mittel dafür zu erhöhen. Von daher
haben Sie das ja auf dem Schirm. Sie wissen
doch eigentlich auch, wo das verhandelt werden
muss: in den Haushaltsberatungen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Der Antrag ist
ja jetzt erweitert worden. In der Neufassung heißt
es:
Das Programm wird erstmals für die seit
1990 grundhaft sanierten bzw. neu gebauten Straßen erstellt …
Meine Frage ist: Frau Dubrau, können Sie eine
Zahl nennen, was uns das jährlich kosten wird?
Das ist schon entscheidend dafür, wie man mit
dem Antrag jetzt umgeht.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau noch
einmal.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Herr Morlok, Sie
tun hier so, als würde das Problem mit der Deckensanierung, das wir haben, erst jetzt mit dem
Antrag der CDU erkannt werden. Das ist natürlich absurd. Das wissen wir. Bei jedem Haushalt,
den wir beschließen, wissen wir, dass nicht genügend Geld für die Straßensanierung zur Verfügung steht. Die CDU stellt jedes Mal zu Recht
den Antrag, die Mittel dafür zu erhöhen. Das geht
meist auch durch. Dennoch haben wir immer
noch nicht genug Mittel, um den Finanzrahmen
zu erfüllen, den wir jetzt verplanen sollen. Selbst
die Programme, die wir beschließen - auf eines
wurde ja hier verwiesen: das mittelfristige Investitionsprogramm für Straßen- und Brückenbau -,
bekommen wir nicht finanziert. Und selbst wenn
wir sie finanziert bekommen, so wie wir es jetzt
im Doppelhaushalt Eigenmittel gemacht haben,
dann stimmt die Fördermittelsituation nicht.
Bürgermeisterin Dubrau: Tut mir leid! Diese
Zahl kann ich jetzt nicht aus dem Handgelenk
schütteln. Da würde ich schon gern Rücksprache
mit meinen Mitarbeitern nehmen und sie Ihnen
dann mitteilen.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt abstimmen. Zur Abstimmung steht die
Neufassung 03, in die der Änderungsantrag 01
zur Neufassung übernommen wurde. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr
Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 35 Ja-Stimmen, 24 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. So beschlossen.
14.26 Leipzig bekennt sich zum „Kapital“
(VI-A-04697)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.26.1 dazu VSP (VI-A-04697-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
14.26.2 dazu ÄA (-04697-VSP-01-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir begehren mit unserem Antrag
nichts weniger als das, was wir mit vielen historischen Jahrestagen und Geburtstagen tun, nämlich uns anlässlich thematischer Wegmarken Geschichte gewordene Vergangenheit ins Bewusstsein zu rufen. Dabei kommt es nicht allzu sehr
darauf an, ob wir glühende Fans einer Person
oder ihres Werkes sind oder nicht. Gleichwohl
trägt die politische Diversität in diesem Hause sicher dazu bei, unterschiedliche Ansätze für Erinnerungskultur zu entwickeln, und das ist auch
gut so. Sonst wäre sie einseitig, und das wollen
wir nach eigenen Aussagen alle nicht.
Ich möchte zu Beginn darauf hinweisen, dass
weder die Umbenennung eines zentralen Platzes
noch des Innenstadtrings oder irgendeiner Straße begehrt wird. Es geht auch nicht - wer den
Antrag richtig gelesen hat, konnte das feststellen
- um eine unkritische Ehrung der Person Marx.
Schon insofern ist der Änderungsantrag der CDU
überzogen.
Da wir, wie angekündigt, den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, geht es um eine sehr bescheidene Erinnerung an ein besonders bedeutendes Werk. Wir nehmen die Kritik an unserem
ursprünglichen Antrag zwar auf - sie war zum Teil
berechtigt -, aber dieser Antrag ist gegenstandslos, weil wir den Verwaltungsstandpunkt übernehmen.
Anlass ist der 200. Geburtstag von Marx, mit
dem sich andere Städte ungleich intensiver auseinandersetzen. Mit der Fassung des Verwaltungsstandpunkts kommen nicht einmal Kosten
auf die Stadt zu. Lassen wir also die Kirche im
Dorf bzw. die Fahne in der Vitrine und vermengen wir nicht Äpfel und Birnen und kochen daraus Pflaumenmus, wie es der CDUÄnderungsantrag tut!
Sie werden, sofern Sie dem Anliegen mit der nötigen Offenheit gegenüberstehen, gewiss nicht
gleich zu Marxistinnen und Marxisten, wenn Sie
an Karl Marx und sein Werk denken. Das muss
auch jede Schülerin und jeder Schüler tun, wenn
gemäß Lehrplan für den Geschichtsunterricht die
Lösung der sozialen Frage im 19. Jahrhundert
behandelt wird, selbst in Sachsen.
Leipzig sollte sich mit allen bedeutenden und
vielfältigen Teilen seiner Stadtgeschichte präsentieren. Sie alle hier bleiben, was Sie politisch
sind, auch wenn Sie Marx in Leipzig in der Erin-
S e i t e | 34
nerungskultur unserer Stadt verankern - ohne
Überbetonung, aber auch ohne Unterbetonung
und ohne Vermengung der Jahrhunderte. Daher
muss das heute niemand zum Anlass nehmen,
ein Nachbeben des Kalten Krieges zu veranstalten oder zu befürchten, dass die DDR aus der
Gruft steigt. Es ist doch stark die historische Linie zu bezweifeln, die der CDU-Änderungsantrag
aufmacht. Diesen 90er-Jahre-Stil sollten wir
überwunden haben.
Lange Zeit ließ man das Thema „Marx und
Leipzig“ einfach weg. War dieses Unterbetonen
nach der Wende zwar kein richtiger, jedoch ein
verständlicher Reflex, so sollten wir heute die
Kraft haben, uns auch dieses Teils der Stadtgeschichte zuzuwenden.
Nicht zuletzt haben wir mit dem Titel „Leipzig bekennt sich zum ‚Kapital‘“ versucht, den wirtschaftsfreundlichsten Fraktionen dieses Hauses
eine Brücke zu freudiger Zustimmung zu bauen.
Die unzweifelhafte Bedeutung des Kapitals ist in
der Begründung des Antrags und des Verwaltungsstandpunktes hinreichend beschrieben. Die
Analyse der ökonomischen Strukturen, die sich
mit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert
machtvoll Bahn brachen, und ihre Entstehung ist
der wichtigste Teil des Marx‘schen Werks und eine der komplexesten, wenn nicht gar die einflussreichste Analyse dieses Gegenstandes
überhaupt. Wie das so ist mit Modellen: Egal ob
man den Begriff der Ware oder die Mehrwerttheorie teilt oder nicht und egal ob man da mitgeht,
Geschichte als Geschichte der Klassengesellschaften zu sehen, man kommt daran politisch
und historisch nicht vorbei, und zwar weltweit.
Das ist wohl so.
Noch ein paar Worte zum abzulehnenden Änderungsantrag der CDU. Ihr Antrag und die Begründung suggerieren eine direkte Linie von
Marx zur 66 Jahre später gegründeten DDR.
Auch wenn die Sowjetunion und die DDR noch
und nöcher Marx vor sich her trugen, so muss
man sich schon einmal fragen, ob in diesen Ländern tatsächlich die Arbeiterklasse herrschte.
Das allein reicht schon, um zu sagen: Die Zurechnung kann man so nicht aufmachen. Die
DDR-Ideologie hatte wohl auch eher mit Lenin zu
tun. Nach der Logik Ihres Antrags hatten die Träger des Kreuzes bei Kreuzzügen, Dreißigjährigem Krieg und Ketzerverbrennung eine Negativwirkung auf das Christentum. Das geht so
nicht.
Sie zitieren die heute sicher kritisierbaren Äußerungen zum revolutionären Terrorismus von
Marx, verkennen aber, dass Marx diesen meint
als Verkürzung der mörderischen Todeswehen
der alten Gesellschaft. 1848 war das die Adelsgesellschaft. Es war genau diese, gegen die sich
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
viele Revolutionäre von 1848/49 wendeten, auch
mit Waffengewalt. Denken wir zum Beispiel an
den Leipziger Robert Blum. Das ging also nicht
gegen eine freiheitliche Demokratie im heutigen
Sinne. Außerdem betrachtete Marx die bürgerliche Gesellschaft stets als die dem Feudalismus
folgende, also 1848 nachfolgende Gesellschaftsordnung.
Letztlich hauen Sie auch noch die Begrifflichkeiten für das 19. und das 20. Jahrhundert vollends
durcheinander, wenn Sie bei einer Schrift dieser
Zeit den Begriff des Totalitarismus einführen.
Grund genug, diesen Änderungsantrag abzulehnen und dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen, worum ich Sie herzlich bitte. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Von Zeit zu Zeit
haben wir uns hier schon mit historischen Persönlichkeiten und ihrer Würdigung befasst. Dabei
haben wir häufig kontroverse Debatten geführt.
Herr Götze, Sie kommen an Ihrer eigenen Argumentation nicht vorbei. Sie werfen uns vor, wir
würden die historischen Linien von Marx zu den
Millionen Toten des Stalinismus ziehen. Ich erinnere daran, dass Sie als Linksfraktion in der vorletzten Ratsversammlung die historischen Linien
von Luther zum Nationalsozialismus gezogen
haben. Wer diese innere Wendigkeit hat, sollte
vorsichtig sein, zu behaupten, dass man Marx
nicht dafür verantwortlich machen könne, dass
im Stalinismus Millionen Tote zu beklagen waren.
Wir haben gerade erst in der letzten Woche erlebt, dass es auch mit Ihrer Wendigkeit in der
Haltung nicht weit her ist; denn Sie haben den
Kollegen Weber nicht zum Mandatsverzicht aufgefordert, als er von der SPD- in Ihre Fraktion
gewechselt ist. Aber gut, das ist typisch links:
Man hat nie Fehler gemacht, grundsätzlich war
immer alles richtig, eine merkwürdige Haltung.
Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass Marx ein
bedeutender Philosoph gewesen ist. Aber man
darf eines auch nicht vergessen - ich sage das
jetzt etwas unakademischer als Sie -: Die besten
Theorien, so gut sie klingen mögen, taugen
nichts, wenn sie sich in der Praxis nicht behaupten können. Und das ist, glaube ich, für die marxistischen Theorien mittlerweile bewiesen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Götze, war das in der DDR und in der Sowjetunion
allerdings gar kein richtiger Sozialismus. Was bin
ich froh, dass uns der richtige Sozialismus erspart geblieben ist!
S e i t e | 35
(Zuruf von Stadträtin Riekewald
[DIE LINKE])
- Ach, Frau Riekewald! Wissen Sie, das mit der
Zukunft ist in der Politik immer so eine Sache.
Zukunft ist gut für alle. Das wusste schon Dr.
Udo Brömme seinerzeit. Nichtsdestotrotz hat die
letzte Bundestagswahl auch bewiesen, dass DIE
LINKE keine Zukunft hat, aus meiner, aus unserer Sicht.
(Lachen und Zurufe - Glocke)
Oberbürgermeister Jung: Ich hatte geahnt,
dass das heiter werden kann. - Bitte, Herr
Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Ich wollte gerade sagen: Bisher gab es heute eher zurückhaltende
Debatten. Da wäre es doch schade, wenn der
Elfmeter, der mir hier vorgelegt wird, ungenutzt
bliebe.
(Unruhe)
Unabhängig von den Weisheiten des Fußballs,
will ich noch auf eines hinweisen, wo ich, ehrlich
gesagt, Ihre Doppelbödigkeit nicht ganz nachvollziehen kann. Wir haben eben die Namensgebung einer Schule nach Katharina von Bora diskutiert. Wir haben unseren Standpunkt klargemacht, dass wir das aus formalen Gründen ablehnen. Ich frage mich schon, warum Sie, die ja
unserer Argumentation gefolgt sind, in Ihrem Ursprungsantrag fordern, eine Schule nach Karl
Marx zu benennen. Ehrlich gesagt: So geht es
auch nicht. Das ist Verschaukeln der Wähler und
auch Verschaukeln von uns Stadtratskollegen.
Aber gut, auf einer Schaukel wird es einem
manchmal schlecht, vielleicht auch Ihnen. Ich
sage nur eines: Gewiss war Karl Marx ein bedeutender Philosoph. Das will auch keiner in Abrede stellen.
Zum Abschluss noch einige ernste Worte. Was
wir nicht in Ordnung finden, ist, dass sich sowohl
der Verwaltungsstandpunkt von Ihnen, Frau Dr.
Jennicke, als auch der Antrag so völlig unkritisch
mit Marx auseinandersetzen. Das ist aus unserer
Sicht ein Schlag ins Gesicht all derer, die hier in
Leipzig auf die Straße gegangen sind, um den
Marxismus zu überwinden. Ich bin mir nicht sicher, ob es uns als Stadtrat in Leipzig gut zu Gesicht steht, in diesen Tagen, erst recht heute, am
Todestag von Hanns Martin Schleyer, der von
der RAF ermordet wurde, solch einen Beschluss
zu fassen.
(Lachen und Zurufe)
Dass einige von Ihnen darüber lachen können,
zeigt, dass sie immer noch nicht in der freiheitli-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 36
chen Gesellschaft der Bundesrepublik angekommen sind.
man die Sachen gelesen hat. Ganze Generationen haben das durchlaufen.
(Zurufe)
Sie wissen auch, dass ich mich in der ersten Lesung vor allem an der Form des Ursprungsantrags gestört und Ihnen entsprechende Hinweise
gegeben habe. Ich freue mich, dass Sie jetzt den
Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen.
Ein Blick in den Antrag zeigt das Dilemma, das
weiterhin besteht. Es bestehen weiterhin Sehnsüchte, Lösungen zu finden.
Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich zu mäßigen und die Debatte sachlich-argumentativ und ruhig zu führen.
Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Reden von Herrn
Weickert haben ja immer einen gewissen Unterhaltungswert. Ich denke allerdings, auch bei
CDU und DDR und bei CDU und Wende gibt es
einiges, was mit Marx zu tun hat. Trotzdem werde ich persönlich - dazu gab es keinen Beschluss meiner Fraktion - empfehlen, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil ich das ähnlich sehe,
wenn auch nicht in dieser Art vortragen würde.
Ich als Christin frage mich manchmal auch: Wie
gehen wir miteinander um? Wir haben heute
schon zwei Reden gehört, in denen anderen, die
demokratisch gewählt worden sind, abgesprochen wurde, dass sie existieren als politische
Kraft. Das ist auch nicht meine Art der Argumentation.
Ich gehe jetzt nicht auf das Thema ein: Wollen
wir philosophisch darüber streiten, ob man Karl
Marx und seine Werke würdigen sollte, ja oder
nein? Herr Götze, ich achte Sie sehr als freundlichen Menschen, der seine Reden hier ruhig vorträgt und thematisch sehr bewandert ist. Ich
glaube, ich wäre auch nicht standfest in Zitaten
oder in der Historie. Ich bin Chemikerin und keine Historikerin.
Aber - unter Umständen verbindet uns das - ich
habe alle drei Bände des Kapitals gelesen. Als
Nicht-FDJlerin, als Oppositionelle in den letzten
Jahren der DDR hatte ich den Ehrgeiz, das zu
lesen. Ich habe als Nicht-FDJlerin beim „Abzeichen für gutes Wissen“ mitgemacht, weil ich zeigen wollte, dass ich nicht blöder bin als manch
andere. Es war ja auch ein Kampf, zum Beispiel
gegen Schulen, die über ihren Namen versuchten, die Kinder ideologisch zu beeinflussen. Ich
habe Das Kapital sogar gerne gelesen, weil ich
wissen wollte: Ist da etwas dran?
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass alle, die
zu DDR-Zeiten studieren durften, mindestens
ein, in der Regel drei Jahre die drei Bände des
Kapitals im Unterrichtsfach „Politische Ökonomie“ behandelt haben; die etwas ältere Generation wird sich erinnern. Für die jüngeren Schüler
gab es das „Abzeichen für gutes Wissen“, was
nichts anderes hieß, als dass geprüft wurde, ob
Wer nutzt alles Das Kapital und die Werke, die
seinerzeit von Karl Marx geschrieben wurden?
Es wird sich damit eben nicht immer wissenschaftlich oder philosophisch auseinandergesetzt, was ich befürworten würde, sondern es
wird als Grundlage genutzt, und das nicht nur zu
Zeiten des Sozialismus. Auch in anderen Ländern wird darauf Bezug genommen bis hin zur
neuen Linken und neuen Philosophien, die darauf aufbauen. Kurz und gut: Es geht kein Weg
daran vorbei, sich damit zu beschäftigen und kritisch, auch historisch, zu prüfen, was geht und
was nicht.
In Ihrem Antrag heißt es, Leipzig soll einen Beitrag zum bevorstehenden Jubiläum des 200.
Geburtstags von Karl Marx leisten. Sicherlich,
das Wort „Jubiläum“ nutzt man auch für Geburtstage. Aber in diesem Fall hätte ich mir eher die
Formulierung „Gedenken“ oder „Auseinandersetzung“ gewünscht. Am Schluss des Antrags heißt
es: „zu würdigen“. Auch das Wort „Würdigung“
halte ich auf das Werk bezogen nicht für den
richtigen Ausdruck.
Ich finde den Vorschlag der Verwaltung richtig,
Gedenktafeln anzubringen, durchaus mit privaten Mitteln, natürlich in Rücksprache mit der
Verwaltung. Ich finde es richtig, Das Kapital,
dessen Historie und die Auseinandersetzung
damit in den Themenkatalog des Konzeptes der
Erinnerungskultur der Stadt Leipzig aufzunehmen.
Wichtiger finde ich, sich noch stärker damit auseinanderzusetzen. Fragen Sie sich einmal selbst:
Haben Sie nach der Friedlichen Revolution noch
einmal in diese Werke geguckt? Viele von uns
hatten einfach keine Lust mehr, weil wir das erlebt haben, was wir erlebt haben. Auch deswegen empfehle ich, dem CDU-Änderungsantrag
zuzustimmen, obwohl sich dies auch im Verwaltungsstandpunkt subsumiert wiederfindet: eine
kritische Auseinandersetzung mit dem Werk, die
den Zusammenhang aufzeigt zu dem, wofür es
die Grundlage schuf, nämlich Ideologien, die
weltweit bis heute zu vielen Opfern geführt haben, zum Teil heute noch zu Opfern führen.
Damit können sich natürlich auch Schulen befassen. Ob Sie es schaffen, dass der Name Karl
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Marx von einer Schulkonferenz befürwortet wird,
bezweifle ich. Vielleicht sollten wir uns an unsere
eigene Biografie erinnern und uns fragen: Was
hat Karl Marx mit Leipzig und mit unserer Vergangenheit in dieser Stadt zu tun? Dann kann
man überlegen, ob es an der einen oder anderen
Stelle eine Benennung geben sollte.
Vielen Dank für den Verwaltungsstandpunkt,
Frau Dr. Jennicke. Ich empfehle, den CDUÄnderungsantrag zur Klarstellung zu ergänzen.
Ansonsten freue ich mich, dass Sie von der
LINKEN so einsichtig waren, nicht auf Ihrem ursprünglichen Antrag zu beharren, sondern nun
den Verwaltungsantrag zur Abstimmung zu stellen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Den Antrag der Fraktion
DIE LINKE, der uns letztlich den Marxismus mit
seinen politisch und wirtschaftlich katastrophalen
Folgen für große Teile der Menschheit erneut
wärmstens nahe bringen will, lehnen wir inhaltlich natürlich entschieden ab, schon aus unserem Verständnis der Friedlichen Revolution von
1989/90 heraus.
Marx hat aus seiner Sicht in dem Werk Das Kapital die Funktionsweise der damaligen kapitalistischen Gesellschaft wissenschaftlich dargestellt,
die Erkenntnisse anderer Ökonomen freilich darin vollauf verwertet, sich sozusagen als deren
Ersterfinder öffentlich in Szene gesetzt. Das
19. Jahrhundert ist mit der heutigen Zeit nicht zu
vergleichen, auch in sozialer Hinsicht, was zu
bedenken ist.
Die politische Botschaft von Karl Marx lautet bekanntlich, dass als Schlussfolgerung aus seinen
Ausführungen der zeitgenössische Kapitalismus
umstürzlerisch abzuschaffen ist, um in eine angeblich lichte Zukunft für die Arbeiterklasse und
alle sogenannten Ausgebeuteten einzutreten.
Sein kritischer Revoluzzersprech im Kapital liest
sich so: Enteignung der Enteigner, übrigens als
lateinische Floskel verbrämt.
Wie das Schicksal derart dicker Messiaswälzer
so ist: Sie zierten zwar manche Bücherschränke;
gelesen oder gar verstanden haben dieses Werk
die Allerwenigsten, der einfache Arbeiter und angebliche Nutznießer sowieso nicht, übrigens bis
zum heutigen Tag nicht, und wohl auch die Wenigsten, die hier im Ratssaal sitzen. Ich lasse
mich gern korrigieren; wie wir gerade hörten, hat
Frau Körner es gelesen.
Marx‘ Aufruf im Kapital zur revolutionären Abschaffung des Kapitalismus und sein Sozialismus-Experiment, welches Marx listigerweise
nicht beschrieben hat, konnte nirgendwo in der
S e i t e | 37
Welt die sogenannten Werktätigen in eine neuartige Befreiung führen. Im Gegenteil: Diktatur, Unterdrückung und menschliche Opfer in Millionenhöhe waren und sind noch immer der völlig inakzeptable Preis des Ganzen.
Für wesentlich halten wir daher vor allem die
Folgen solchen Denkens und trennen diese von
Marx als Person und Stichwortgeber eben nicht.
Persönliche Einblicke in die menschlichen Entgleisungen von Karl Marx werden in seinem
Schriftwechsel mit Friedrich Engels deutlich. Hier
wurde sich über die künftige Leserschaft des
Kapitals erheitert, wurden antisemitische, antifamiliäre, rassistische und andere arrogante Äußerungen zum Besten gegeben, die auf beider
Charaktere deutliche Rückschlüsse zulassen. Ich werde zur Information der Stadträte jeder
Fraktion eine CD ins Fach legen lassen; sie ist
heute in der Poststelle eingegangen. Diese Briefe werden gelesen von Harry Rowohlt und Gregor Gysi, die Ihnen in der LINKEN-Fraktion nicht
fremd sein sollten.
Diese meine Ausführungen sollen zur Begründung der Ablehnung des Antrags der Fraktion
DIE LINKE ausreichen, denke ich.
Da für dieses Machwerk die 1983 angebrachte
Tafel an der Ringbebauung noch existiert,
braucht es keine weitere Tafel. Der Verwaltungsstandpunkt ist deshalb ebenso abzulehnen.
Abschließend zu Ihrer Aussage, Karl Marx sei
ein bedeutender Philosoph gewesen: Karl Marx
hat über weite Teile seines Lebens nicht einmal
seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können
von dem, was er selbst erarbeitet hat.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat.
Stadtrat Kujat (DIE LI(NKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste und Interessierte! Ich will
ganz kurz noch ein paar Dinge herausstellen.
Herr Keller, na klar, es gibt einiges, was Karl
Marx privat gesagt hat; dies floss aber so nie in
sein Werk ein. Wenn man Marx richtig liest, weiß
man das. Dann weiß man auch, dass er argumentiert hat bis hin zur Auflösung der Klassengesellschaft. Wie man das findet, ist eine andere
Sache. Wie die Zukunft genau aussehen wird,
hat er nicht gesagt. Es ist also die spannende
Frage: Was hat er offen gelassen?
Herr Weickert, der Sie die Debatte aufgemacht
haben: Na klar, es gab Ungerechtigkeiten in der
DDR in Sachen Redefreiheit, Pressefreiheit,
Meinungsfreiheit, auch Überwachung, was die
Bundes-CDU nachahmenswürdig findet. Aber
man muss sich fragen: Was hat das mit Marx zu
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
tun? Da ist der Unterschied zu Luther. Marx hat
nie geschrieben, man solle die individuellen
Freiheiten einschränken.
(Zuruf: Was?)
Sie können mich gern belehren. Wo steht das
denn in Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie, in den Thesen über Feuerbach oder in
Der Fetischcharakter der Ware und, und, und?
Das steht dort nicht.
Aber ich kann seine Werke auch anders verwenden, nämlich indem ich anhand der Entfremdung
der Arbeit aufzeige, wo der Fehler der DDR lag:
in der Produktionsweise. Der Kritik des Gothaer
Programms kann ich meine eigenen sozialpolitischen Forderungen entgegensetzen, und Marx
würde sagen: Ach, das bringt doch alles nichts.
Das ist gar nicht revolutionär.
Warum sage ich Ihnen das? Marx hat viel geschrieben, er hat viele kluge Schriften verfasst.
Ob Sie ihn nun mögen oder nicht, ob Sie ihn gelesen haben oder vielleicht nicht, eines müssen
selbst die Konservativen zugeben: Zur Kritik der
politischen Ökonomie ist ein analytisches Werk,
das in seiner Form und in seiner ökonomischen
und philosophischen Bedeutung bisher unerreicht ist. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze noch
einmal.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Herr Weickert, der
200. Geburtstag von Karl Marx ist 2018. Das
Jahr 2018 können wir selbst für die CDU nicht
verschieben; so viel zum Zeitpunkt.
Noch einmal zu unserem Antrag. Ich hatte schon
ausgeführt, dass wir die Kritik angenommen haben. Es ist richtig, wir hatten in Klammern gesetzt, dass zum Beispiel eine Schulbenennung
infrage käme. Zentral war das aber im Antrag
nie.
Noch eines zur Theorie von Marx. Wenn die Lösungswege von Karl Marx für die neue Gesellschaftsform revolutionär - andere sagen: radikal waren, so waren sie das auch deshalb, weil seine Zeit von Zuständen für die Arbeiterschaft geprägt waren, die uns heute schaudern lassen.
Sie waren menschenfeindlich, ja verbrecherisch
während der Zeit der frühen Industrialisierung.
Ganz verschiedene Akteure, auch die Kirchen
und andere, haben versucht, Lösungsansätze für
dieses ungeheure Elend der Arbeits- und Lebenswelten zu finden, und haben sie zum Teil
auch gefunden.
Die soziale Frage der Industrialisierungsepoche
stellte sich eben mit ungeheurer Dringlichkeit.
Die Interessengegensätze lagen damals so klar
S e i t e | 38
auf der Hand und waren so unauflöslich, dass für
Marx scheinbar nur eine revolutionäre Lösung infrage kam, obwohl er natürlich gesagt, dass er
die nicht herbeiredet, sondern dass sie aus sich
selbst herauskommen muss, was ein großer Unterschied ist. Vor diesem Hintergrund muss man
den Teil seiner Theorien auch betrachten.
Vergessen wir auch nicht, dass die Interessenausgleiche in Richtung soziale Gerechtigkeit das
Produkt späterer Zeiten sind und damals nicht
existiert haben. Mancher Marx’sche Zungenschlag und manche seiner Ansichten sind sehr
derb und aus unserer heutigen Sicht sehr heftig.
Wir wollen ihm auch keinen Heiligenschrein errichten.
Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Deuten
wir nicht in Marx hinein, was alles weit nach seinem Ableben in seinem Namen verbrochen wurde. Es gäbe viele Beispiele gerade im Bereich
von Weltanschauung und Religion, wo die Berufung auf irgendetwas und auf irgendjemanden zu
zweifelhaften und blutigen Entwicklungen geführt
hat. Doch dies sind im Konkreten immer die Taten und Untaten der Nachgeborenen und nicht
zuzurechnen den Lehren der vor sich her getragenen Denker. Haben wir die Reife, das eine
vom anderen zu unterscheiden! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Eine kurze Erwiderung auf den Beitrag von Herrn Kujat. Das, was
in der DDR als staatlich institutionalisierte Repression passiert ist, als Ungerechtigkeiten zu
bezeichnen, ist eine Verharmlosung sondergleichen.
(Beifall)
Heutige sicherheitspolitische Debatten mit dem
Ministerium für Staatssicherheit und der Unterdrückung und Ausspähung der Bevölkerung der
DDR zu vergleichen, ist eine noch viel größere
Frechheit.
(Beifall)
Die DDR war kein Staat, in dem der Bürger das
Recht hatte, sich gegen den Staat zu wehren.
Gucken Sie sich an, wie Prozesse geführt wurden: keine Anklageschriften, Verteidiger erst
nach dem Ermittlungsverfahren! Gucken Sie sich
an, wie Richter beeinflusst wurden! Gucken Sie
sich das alles an. Es gibt eine ganze Menge Untersuchungshaftgefängnisse, es gibt das Menschenrechtszentrum in Cottbus. Befassen Sie
sich mit der Geschichte Ihrer eigenen Partei!
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Frau Wohlfarth,
ich danke Ihnen für dieses klare Statement. Herr Kujat, ich muss Ihnen eines sagen: Sie und
ich, wir haben ein Riesenglück in unserem Leben
gehabt; denn wir sind nach 1989 geboren. Da
können wir uns nicht hinstellen und sagen: In der
DDR war das alles gar nicht so schlecht. - Ehrlich gesagt, das ist der blanke Hohn gegenüber
all jenen, die gelitten haben.
(Zurufe von der Tribüne)
Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung
kommen. Zuerst wird der Änderungsantrag der
CDU abgestimmt. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum für den
Änderungsantrag der CDU-Fraktion ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 39 - 17 - 10. So beschlossen.
Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Bitte votieren Sie jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 38 - 25 - 3. So beschlossen.
Meine Damen und Herren, angesichts der fortgeschrittenen Zeit schlage ich Ihnen vor, an dieser Stelle die Behandlung der Anträge zu unterbrechen und mit den Petitionen fortzufahren. Daran anschließend werden wir eine Pause einlegen. - Ich sehe Einverständnis.
9
Petitionen
9.1
Petition zur Bereitstellung finanzieller
Mittel für die dringend notwendige Sanierung des Schönauer Parks (VI-P04106-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-04106-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Sachverhalt und Beschlussvorschlag liegen vor. Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Wer folgt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses nicht? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.2
Oberschulen stärken:
Fortsetzung
ESF-Projekt „Kompetenzentwicklung“
mit Unterstützung durch 2. Schulsozialarbeiter (VI-P-04518-DS-01)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-04518-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sachverhalt und Beschlussvorschlag liegen vor. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen zum Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Acht Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
9.3
Oberbürgermeister Jung: Ich bitte die Zuschauer auf der Tribüne, sich der Meinungsäußerung zu enthalten.
S e i t e | 39
Einstellung der Fördergelder für den
Roten Stern Leipzig (VI-P-04519-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.1 dazu VSP (VI-P-04519-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
9.3.2 dazu ÄA (VI-P-04519-DS-02-ÄA-01)
Einreicher: AfD-Fraktion
Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Die Petition „Einstellung
der Fördergelder für den Roten Stern Leipzig“,
ein Verein, von dem laut Petenten immer wieder
Gewalt gegen Andersdenkende ausgeht, beinhaltet, die Gewaltfreiheit des Sports zu erhalten
und durch gezielte Förderung oder Nichtförderung Sportvereine zu Diskriminierungs- und Gewaltfreiheit zu bewegen. Gewalt gegen Altersdenkende und Stigmatisierung andersdenkender
Menschen als vermeintlich Rechtsradikale ist
eindeutig Diskriminierung und steht dem Artikel
des Grundgesetzes zur freien Meinungsäußerung entgegen, ebenso dem Antidiskriminierungsgebot in Nummer 5 Absatz 10 der Sportförderrichtlinie, der mit dem Teilsatz endet: „… oder
anderweitig diskriminierendes Gedankengut
pflegen oder verbreiten.“
Wir schlagen vor, dem Verein eine Chance zu
geben, sich mit seinen Fans auseinanderzusetzen und solche diskriminierenden und/oder gewaltbereiten Aktionen selbst zu unterbinden, unter Androhung des Verlustes der Förderfähigkeit.
Deshalb unser Änderungsantrag zum Verwaltungsvorschlag. Wir bitten diesen zu übernehmen. Falls nicht, werden wir uns aus oben genannten Gründen für die Petition und gegen den
Verwaltungsstandpunkt aussprechen.
Oberbürgermeister Jung: Ich weise darauf hin,
Herr Keller, dass ich dem widersprechen müsste,
weil der zweite Teil des Beschlussvorschlags Ihres Antrags rechtswidrig wäre. Wir müssen die
Fördergelder zurückfordern, wenn gegen das
Grundgesetz verstoßen wird. Aber wir können
die Förderfähigkeit nicht aberkennen, wenn unser Vorschlag zur Auseinandersetzung nicht angenommen wird. Verstehen Sie?
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
(Unruhe)
Ehe bei den Besuchern oder den Medien etwas
Falsches ankommt, will ich noch einmal klar sagen: Die Versagung und Rückforderung von Fördermitteln ist immer dann von uns durchzuführen, wenn gegen das Grundgesetz oder die
Fachförderrichtlinie oder andere rechtliche Gegebenheiten verstoßen wird. Wir können aber
nicht Fachfördermittel zurückfordern, wenn - ich
zitiere - „der Vorschlag abgelehnt wird, dass der
Rote Stern sich mit seinen Fans auseinandersetzt“.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann
stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der
AfD-Fraktion ab. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Empfehlung des
Petitionsausschusses. Wer stimmt gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich der
Stimme?
Abstimmung: Mit einer Gegenstimme ist das so
beschlossen.
9.4
Geplante Sanierung des Sportplatzes
am Kletterfelsen in Leipzig-Grünau (VIP-04521-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Sachverhalt und Beschlussvorschlag liegen vor. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
9.5
Wird das Wort gewünscht? - Wer folgt nicht dem
Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.7
Nutzbarkeit von öffentlichen Tischtennisanlagen verbessern (VI-P-04691-DS02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.7.1 dazu VSP (VI-P-04691-DS-VSP-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Wortwünsche? - Gibt es zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine
Pause ein. Die Sitzung wird um Punkt 18 Uhr
fortgesetzt.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Ratsversammlung wird fortgesetzt.
Wir kehren jetzt zurück zu den Anträgen unter
Tagesordnungspunkt 14.
14.27 Kommunale
Präventionsräte
Stadtbezirksebene (VI-A-04704)
9.4.1 dazu VSP (VI-P-04521-VSP-01)
Einreicher:
Sport
S e i t e | 40
Verbesserung der Straßenentwässerung in der Stahmelner Straße (VI-P04699-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.5.1 dazu VSP (VI-P-04699-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
auf
Einreicher: SPD-Fraktion
14.27.1 dazu VSP (VI-A-04704-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Klares Vorvotum. - Wünschen Sie das Wort? Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann kommen
wir sofort zur Abstimmung über den Antrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Wenige Gegenstimmen,
Enthaltung. Mehrheitlich so beschlossen.
eine
14.28 Verbesserung des ÖPNV in der
Leipziger Innenstadt (VI-A-04708-NF02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Wird das Wort gewünscht? - Wer folgt nicht dem
Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? Enthaltungen?
14.28.1 dazu VSP (VI-A-04708-VSP-01)
Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok.
9.6
Petition zur Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig (VI-P-04813-DS-01)
Einreicher: Petitionsausschuss
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz
zum Sachverhalt: Wir wissen, dass wir ange-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
sichts der Herausforderungen einer wachsenden
Stadt in einigen Bereichen relativ schnell an Kapazitätsgrenzen stoßen werden. Eine dieser Kapazitätsgrenzen betrifft den Bereich des ÖPNV.
Wenn man mit den Verantwortlichen aus den
Verkehrsbetrieben spricht - ich weiß, dass viele
Kolleginnen und Kollegen aus dem Hause das
auch schon getan haben -, kommt man zu dem
Ergebnis, dass die LVB bei der erwarteten Fahrgastzahlensteigerung sehr wahrscheinlich Mitte
der 2020er-Jahre an zwei neuralgischen Punkten
an ihre Grenzen stoßen wird.
Ein Punkt ist die Haltestellensituation vor dem
Hauptbahnhof, die auch jetzt schon unbefriedigend ist; ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Aber wenn wir dort noch mehr Verkehr abwickeln
wollen, reden wir relativ schnell über zusätzliche
Gleise. Und wenn wir über zusätzliche Gleise reden, müssen wir uns Gedanken machen, wo der
Platz für diese Gleise herkommen soll.
Der andere Punkt ist die Situation im Waldstraßenviertel, in der Jahnallee. Hier fährt die Straßenbahn nicht nur den Pkws, sondern auch den
Lkws hinterher, was zu Verzögerungen führt. In
einer wachsenden Stadt wird dort aber eine höhere Frequenz des Straßenbahnbahnverkehrs
erforderlich sein. Aufgrund der baulichen Situation, wie sie dort momentan besteht, wird das
nicht machbar sein.
Wir müssen uns daher die Frage stellen: Wie
schaffen wir Alternativen für den Individualverkehr, bzw. wie schaffen wir schnelle ÖPNVVerbindungen? Ich denke, wir sind uns einig,
dass wir in der Innenstadt im Wesentlichen auf
ÖPNV setzen müssen, das heißt, das zusätzliche Verkehrsaufkommen mit öffentlichem Personennahverkehr und nicht mit Individualverkehr
abwickeln müssen. Wir sollten vermeiden, Anreize zu schaffen, dass mehr Individualverkehr in
die Innenstadt hineinströmt.
Wenn wir das erreichen wollen, müssen wir aber
Alternativangebote unterbreiten. Genau das wollen wir mit unserem Antrag tun. Eine Alternative
wäre, durch den Ausbau der Nordtangente zu
versuchen, den Individualverkehr vom Innenstadtring wegzuleiten, um dadurch zum einen
Raum für zusätzliche Gleise vor dem Hauptbahnhof zu schaffen, um dem Aufwuchs der
Fahrgastzahlen der LVB Rechnung tragen zu
können, und zum anderen die Ost-WestVerbindungen im ÖPNV zu stärken. Wir wissen
um die erheblichen Probleme der Ost-WestVerbindung. Wenn wir eine höhere Durchlässigkeit im Waldstraßenviertel erreichen, besteht die
Möglichkeit, dass mehr Leute vom Individualverkehr auf den ÖPNV umsteigen, weil dann ein attraktives Angebot vorliegt.
S e i t e | 41
Deswegen haben wir in unserem Antrag zwei
Punkte formuliert, nämlich: Nordtangente prüfen
und Straßenbahntunnel im Waldstraßenviertel
prüfen. Wir haben bewusst gesagt: Straßenbahntunnel, nicht aber: Autotunnel, weil wir eben
keinen Anreiz schaffen wollen, dass der Individualverkehr schneller und einfacher in die Innenstadt kommt. Das wollen wir genau nicht. Wir
wollen den ÖPNV in der Innenstadt stärken.
Wir wissen natürlich auch, dass, wenn wir mehr
ÖPNV, mehr Straßenbahnen auf der Ost-WestAchse, auf der Jahnallee durch das Waldstraßenviertel haben werden, die Anwohner vom
Straßenbahnlärm stärker beeinträchtigt werden.
Deswegen schien es uns sinnvoll, darüber nachzudenken, ob nicht eine unterirdische Straßenbahnführung die Möglichkeit bieten würde, das
Waldstraßenviertel als solches aufzuwerten.
Die Verwaltung hat sich nicht grundsätzlich gegen diese beiden Ideen positioniert; wir wissen
ja, dass auch in der Verwaltung entsprechende
Überlegungen angestellt werden. Im Gegenteil,
sie hat darauf hingewiesen, dass momentan umfangreiche Planungsprozesse in diesem Zusammenhang laufen, und hat den Wunsch geäußert, diese Prüfung nicht losgelöst von diesen
Prozessen durchzuführen, sondern sie in diese
Prozesse zu integrieren. Das haben wir ausdrücklich aufgenommen in die Neufassung unseres Antrags, in der wir formuliert haben, dass die
Prüfungen, die wir begehren, im Rahmen der
laufenden Untersuchungen und Konzepte durchgeführt werden sollen.
Wir wollen, dass uns zum Thema „Verkehr in der
erweiterten Innenstadt“ bis Ende 2019 entsprechende Prüfergebnisse vorgelegt werden. Um zu
Ergebnissen zu kommen, müssen erst einmal Informationen, Daten und Fakten über Verkehrsströme, die sich möglicherweise noch ändern
können, sowie erste Kostenschätzungen vorliegen. Deswegen kann das Prüfergebnis nicht erst
2019 vorliegen, sondern es muss rechtzeitig vorliegen, damit es in diesen Prozess mit einfließen
kann.
Daher haben wir als Termin das zweite Quartal
2018 vorgeschlagen. Ich sage aber ausdrücklich,
Herr Oberbürgermeister: Wenn Sie sagen, das
ist uns ein Viertel- oder ein halbes Jahr zu früh,
kann man an diesem Termin gern noch etwas
ändern. Nur, damit bis Ende 2019 zu warten,
macht keinen Sinn, weil zu diesem Zeitpunkt das
Ergebnis insgesamt vorliegen soll. Ich bitte Sie in
diesem Sinne, der Neufassung unseres Antrags
zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, das ist
wirklich sehr knapp. Ich weiß nicht, ob Frau
Dubrau das schaffen kann, es sei denn, Sie wür-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
den sich mit einem Zwischenergebnis zufrieden
geben. Ich muss Ihnen, glaube ich, nicht erklären, dass eine Untertunnelung einer sehr komplizierten Untersuchung bedarf.
Frau Riekewald hat das Wort.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste im Saal und am Livestream! In den letzten Monaten ist es Usus geworden, dass jede Fraktion in diesem Stadtrat ihre Ideen und Vorschläge zur zukünftigen Verkehrsplanung in Leipzig mit Anträgen und vor allem mit Pressemitteilungen untersetzt. Nun also
die Freibeuter.
Liest man den Titel des Antrages „Verbesserung
des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt“, könnte
man meinen: Oh, auch die FDP ist inzwischen
aufgewacht und hat erkannt, dass es ohne starken öffentlichen Personennahverkehr in der
Stadt Leipzig in Zukunft nicht gehen wird, weil
sonst ein Verkehrschaos mit überfüllten Straßen
nicht verhindert werden kann. Liest man jedoch
den Antragstext, erkennt man, warum Ihr Auto
immer noch FDP wählen würde. Es geht mal
wieder um eine Beschleunigung des individuellen motorisierten Verkehrs und die Frage, ob davon dann eventuell auch ein bisschen die Straßenbahn profitieren würde.
Zu Ihrer Argumentation gerade eben in Bezug
auf die Jahnallee. Ich wohne direkt an dieser
Straße. Ganz ehrlich, mich stört die Straßenbahn
viel weniger als der Krach und die dicke Luft, die
die Autos im Stau verursachen.
Um wirklich, wie im Titel impliziert, eine Verbesserung des ÖPNV zu erreichen, müsste man die
Prüfung komplett andersherum durchführen. Mir
würden da zum Beispiel folgende Themen einfallen: Welche baulichen Maßnahmen sind notwendig, um eine Beschleunigung des ÖPNV zu erreichen? Oder: Welche finanziellen Mittel sind
nötig, damit die LVB ihr Angebot verbessern
kann? Oder: Welche anderen Maßnahmen sind
vonnöten, um die Fahrt mit der Straßenbahn und
dem Bus für alle Leipzigerinnen und Leipziger
noch attraktiver zu gestalten? - Wie im Verwaltungsstandpunkt sehr ausführlich ausgeführt,
sind dies genau die Dinge, die im Moment in der
Verwaltung durchaus ausführlich schon betrachtet werden, zum Beispiel in den Mobilitätsszenarien, mit denen wir uns in den nächsten Wochen
beschäftigen dürfen und müssen.
Wir alle wissen, dass in der Verwaltung überall
die Ressourcen ziemlich knapp sind, gerade
auch was Personal betrifft. Wir halten es daher
nicht für erforderlich, weitere Untersuchungen,
wie von den Freibeutern gefordert, in Auftrag zu
geben, wenn die Verwaltung diese Untersuchun-
S e i t e | 42
gen ohnehin durchführt. Auch mit der Neufassung des Antrags wäre ein hoher personeller
Aufwand notwendig, um bis zum zweiten Quartal
2018 solch eine Untersuchung abschließen zu
können. Auch die Kosten für solche Projekte, wie
im Antrag gefordert, schüttelt man nicht einfach
so aus dem Ärmel. Wir übernehmen daher die
Verwaltungsstandpunkt und bringen diesen als
Änderungsantrag zur Abstimmung. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Geprüft wird im Moment gerade im Bereich
Hauptbahnhof, Innenstadt usw. schon sehr viel.
Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dort noch mehr
zu prüfen. Man muss es umfassend betrachten.
Problematisch ist aus meiner Sicht eher, dass
Anträge über Anträge eingebracht werden, wir
aber nicht wirklich vorankommen. Die Mobilitätsszenarien liegen immer noch nicht vor. Sie hatten beim Antrag zum Tarifmoratorium eingeworfen, Herr Oberbürgermeister Jung: Sie wissen
doch als Stadtrat usw. - Nein, wissen wir nicht.
Wir wissen es Stand heute immer noch nicht.
Jetzt wird vonseiten der Verwaltung gesagt: Wir
werden es nicht schaffen, das bis zum zweiten
Quartal 2018 zu untersuchen und Ihnen ein Ergebnis vorzulegen. Dabei beziehen Sie sich auf
die laufenden Untersuchungen aufgrund eines
CDU-Antrags, der den Änderungsantrag der
Grünen und den Verwaltungsstandpunkt übernommen hatte. Ich meine mich zu erinnern, dass
dort kürzere Deadlines genannt wurden.
Wenn es nicht realistisch ist, das Prüfergebnis
bis zum zweiten Quartal 2018 vorzulegen, müssen wir zumindest einen Zwischenstand zu erfahren bekommen, in dem deutlich gemacht
wird: Mit welchen Maßnahmen wird das erhöhte
Verkehrsaufkommen untersetzt? Es geht nicht,
zu sagen: Das und das schaffen wir nicht. - Das
Verfahren muss beschleunigt werden. Die Mobilitätsszenarien sind seit mehr als einem Jahr
überfällig aus Gründen, die sich dem Stadtrat
eben nicht erschließen.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, Herr von
der Heide, das ist ein Missverständnis. - Frau
Dubrau, darf ich Sie bitten, das aufzuklären.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Mobilitätsszenarien werden nächsten Montag freigeschaltet. Wir
werden sie nächsten Dienstag das erste Mal im
Ausschuss vorstellen und besprechen. Sie gehen dann natürlich auch an alle anderen Aus-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
schüsse. Dem folgt der Nahverkehrsplan, wie
schon mehrfach gesagt.
Wir haben im Verwaltungsstandpunkt zu diesem
Antrag das Projekt erläutert und ausgeführt, dass
derzeit Untersuchungen für den gesamten Bereich der Innenstadt erfolgen und Konzepte erarbeitet werden, in die auch Gutachten von Fachleuten einfließen werden. Klar ist, dass darin alle
Gremien und natürlich auch die Stadträte einbezogen werden und Ihnen der jeweilige Zwischenstand präsentiert wird.
Das ist ein EU-Projekt, das auf fünf Jahre angelegt ist. Das heißt: Das Verkehrskonzept für die
Innenstadt soll bis Dezember 2019 vom Grundsatz her vorliegen. Dann folgt die zweite Phase,
in der schon erste Schritte der Umsetzung des
Konzeptes gemacht werden sollen. Angesichts
der Terminierung für die Fertigstellung des Konzeptes Ende Dezember 2019 gehe ich davon
aus, dass es bis dahin mehrere Zwischeninformationen geben wird; das heißt: in 2018 und Anfang 2019.
Ich halte es für sehr schwierig, parallel dazu
noch eine zweite Untersuchung zu machen. Ich
glaube, sie würde auch nichts bringen.
Oberbürgermeister Jung: Können Sie Herrn
Morlok ein Angebot machen, Frau Dubrau? Es
geht ja eigentlich nur um den Termin. Das wird
definitiv untersucht.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, ich sehe es genauso wie
Sie. Der Szenarienprozess soll bis Ende 2019
laufen. Ende 2019 soll im Ergebnis ein erster
Entwurf des „Verkehrskonzepts erweiterte Innenstadt“ vorgelegt werden. Nur, wenn man bis Ende 2019 einen Entwurf des Konzepts vorlegen
will, müssen die für den Entwurf erforderlichen
Prüfergebnisse doch bereits vorliegen. Dazu gehört auch die Klärung folgender Fragen:
Bewirkt der Ausbau der Nordtangente, dass der
motorisierte Individualverkehr tatsächlich aus der
Innenstadt herausgeleitet wird, sodass mehr Fläche für den ÖPNV in der Innenstadt zur Verfügung steht? - Das wissen wir ja noch gar nicht.
Es muss erst untersucht werden, ob genau diese
Verkehrsentwicklung eintreten wird. Das sollte
man natürlich nicht erst Ende 2019 wissen, sondern schon im Laufe des Prozesses.
Würde eine deutlich höhere Frequenz des Straßenbahnverkehrs im Waldstraßenviertel einen
Anreiz setzen, dass mehr Menschen auf den
ÖPNV umsteigen, und welchen Effekt hätte das?
Welche Dinge könnte man anderswo einsparen?
S e i t e | 43
Was wird das ungefähr kosten? - Auch das muss
in den laufenden Prozess mit einfließen und
kann nicht erst am Ende des Prozesses vorgelegt werden.
Genau darum geht es uns. Wir haben nicht gesagt: Wir wollen den Tunnel oder wir wollen die
Nordtangente. Vielmehr wollen wir Informationen
haben. Die Mobilitätsszenarien sollten schon
lange vorliegen. Sie sollten Grundlage für das
INSEK sein.
Wissen Sie, ich schätze ja unsere Leipziger
Volkszeitung. Ich schätze auch die Kollegen
Journalisten dort. Aber es kann doch nicht sein,
dass wir als Stadtrat darauf angewiesen sind,
welche Drähte Andreas Tappert in die Stadtverwaltung hat, um zu erfahren, welche Denkprozesse dort ablaufen. Das ist doch das Grundproblem, das wir hier haben. Wenn wir bessere
Informationen auf dem Tisch hätten, würde sich
tatsächlich der eine oder andere Antrag erübrigen. Aber wir wissen einfach nichts.
Deswegen tun wir uns auch so schwer mit dem
Verwaltungsstandpunkt, weil er eben keinen
Termin enthält. Wenn Sie sagen würden: Der
30.06.2018 passt nicht, lassen Sie uns den
31.12.2018 wählen, dann würden wir das akzeptieren. Aber wir müssen zu einem anderen Miteinander als bisher kommen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Noch einmal: Ich hatte gesagt, dass wir diesen Szenarienprozess mit
Ihnen gemeinsam machen wollen. Während dieses Prozess wird es Sitzungen geben, wo auch
Sie vertreten sind, in denen Bericht erstattet
wird.
Ich würde Ihnen jetzt folgenden Vorschlag machen: Wir haben mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.06.2017 die Teilnahme an
dem Projekt beschlossen. Es findet diese Woche
Freitag beispielsweise der erste Termin mit Fachleuten statt. Wir werden Ihnen im nächsten
Fachausschuss noch einmal eine Zeitschiene
vorstellen und mitteilen, zu welchem Zeitpunkt
die einzelnen Punkte untersucht werden. Da
können wir auch noch einmal über den konkreten Termin für Ihre Vorschläge sprechen.
Das ist ein Konglomerat von einzelnen Themen,
die alle voneinander abhängig sind. Ich würde
Ihnen jetzt ungern einen konkreten Zeitpunkt zusagen wollen. Wenn wir den nicht einhalten können, handeln wir uns nur wieder Ärger ein. Verstehen Sie das? - Deshalb mache ich Ihnen den
Vorschlag, das im nächsten Stadtentwicklungsausschuss zu besprechen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 44
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch
einmal.
sieren als die der repräsentativen Demokratie. Gleichwohl ist es aber auch
die mühseligste und anstrengendste.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Dann mache ich
Ihnen folgenden Vorschlag: Wir lassen den Termin 30.06.2018 so stehen. Sollte sich im Laufe
des Prozesses, zu dem Sie uns zwischenzeitlich
Bericht erstatten, ergeben, dass der Termin
30.06.2018 nicht zu halten ist, können wir das
noch einmal neu aufrufen.
Ja, es ist mühselig und es ist anstrengend,
Mehrheiten zu finden, zu informieren, alle mitzunehmen, Diskussionen auch hier auszuhalten
und stundenlang Anträge zu beraten. Das alles
ist anstrengend, aber nötig. Wie Sie selber feststellen, ist das die beste Form, um das Zusammenleben zu organisieren.
Bitte verstehen Sie, Herr Oberbürgermeister,
Frau Dubrau, wir Stadträte fischen leider ein
bisschen im Trüben, weil uns die Informationen
fehlen. Deswegen ist uns der Termin relativ wichtig.
Wir als Bündnis 90/Die Grünen haben wie jede
andere Fraktion und wie die fraktionslosen Stadträte in diesem Stadtrat formal das Recht, Anträge zu stellen, und Sie, Herr Oberbürgermeister,
haben nicht die Prüfungskompetenz. Ganz im
Gegenteil: Wir als Stadtrat, als Gremium, haben
die Befassungskompetenz in der gesamten Breite der möglichen Themen der örtlichen Gemeinschaft. Das ist ein ganz wichtiger Beschluss des
Verwaltungsgerichts.
Bürgermeisterin Dubrau: Aber Sie müssen
nicht im Trüben fischen, weil wir mit Ihnen gemeinsam diesen Prozess durchführen. Sie sind
jederzeit in diesen Prozess mit eingebunden.
Oberbürgermeister Jung: Wir nehmen das so
zu Protokoll. - Der Antrag steht in der Neufassung vom 9. Oktober 2017 zur Abstimmung. Der
Verwaltungsstandpunkt ist als Änderungsantrag
der LINKEN zuerst abzustimmen.
Wer dem Änderungsantrag in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts zustimmen kann, bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.29 Transparentes
(VI-A-03937)
Verwaltungshandeln
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bitte, Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Vertreter
der Medien! Über 20 Anträge haben wir heute
schon behandelt, Anträge, die alle Themen der
örtlichen Gemeinschaft betrafen, die alle von Interesse sind sowohl für uns Stadträte als auch
für die Bürger, die wir vertreten. Dank des Beschlusses des Verwaltungsgerichts, mit dem wir
sehr zufrieden sind, darf nun auch ein Antrag,
den wir gestellt haben, hier behandelt haben.
Herr Oberbürgermeister, ich möchte sehr gern
ein Zitat von Ihnen aus dem letzten Amtsblatt
aufgreifen, in dem Sie schreiben:
Ich kenne keine bessere Form, das Zusammenleben der Menschen zu organi-
Ich hoffe und setze darauf, Herr Oberbürgermeister, dass wir in Zukunft ein besseres Einvernehmen haben, dass Sie die Gremien, beispielsweise den Ältestenrat, nutzen, um dort anzusprechen, wo Sie Befürchtungen haben oder
was Ihnen gerade nicht passend erscheint, und
dass umgekehrt auch wir, wenn wir mehr wissen
wollen, tiefer gehende Informationen erhalten
und darüber wirklich offen gesprochen werden
kann.
Ich möchte jetzt konkret auf den Antrag eingehen, den wir hier heute auf die Tagesordnung
gehoben haben. Wir fühlen uns nicht mehr ausreichend mitgenommen in den Vorlagen, die die
Dienstberatung des Oberbürgermeisters verlassen. Früher konnten wir viel stärker die Abwägung innerhalb der Verwaltung nachvollziehen.
Das können wir heute nicht mehr. Man hat den
Eindruck: Das ist gelöscht. Es ist aber zu unserer
Meinungsbildung erforderlich, dass wir Hinweise
auf diese Meinungsbildung bekommen.
Das heißt nicht, dass wir in Bergen von Papier
ersticken wollen; denn auch Berge von Papier
würden uns nicht in die Kompetenz versetzen,
Entscheidungen tatsächlich sachgerecht zu treffen. Wir als ehrenamtliche Stadträte hätten gar
nicht die Zeit, das alles zu lesen, könnten also
die Spreu nicht vom Weizen teilen.
Wir brauchen alles Relevante für unsere Meinungsbildung. Wir fordern Sie mit unserem Antrag auf, das wiedereinzuführen. Das war lange
geübte Praxis. Man konnte in den Jahren und
Jahrzehnten zuvor gut erkennen, wie die Entscheidung in der Dienstberatung zustande gekommen ist. Wir möchten zurück zu diesem Zustand. Warum ist das so wichtig? Wir können ja
nicht alles wissen. Solche Hinweise - zum Bei-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
spiel werden bei der Kita-Vorlage Grünflächen
beansprucht - sind wichtig, um im Ausschuss gezielt nachfragen zu können.
Ebenso wichtig ist, dass wir auf unsere Fragen
eine wahre Antwort bekommen. Wir haben in
den letzten Jahren auch erlebt, dass die Verwaltung nicht berechtigt war oder nicht ausgeführt
hat zu Fragen, die wir gestellt haben. Es ist ein
anderer Themenpunkt, dass es der Verwaltung
untersagt ist, sich zu äußern, oder dass sie sich
nur äußern soll, wie in der Dienstberatung festgelegt. Das ist eine hochproblematische Sache.
Auch das gilt es zu überdenken, Herr Oberbürgermeister.
Nun zum zweiten Punkt unseres Antrags. Wir
wollen, dass alle Vorlagen im ALLRIS veröffentlicht werden und dass sie öffentlich gestellt werden. Früher gab es Deckblattfarben: Die Vorlagen mit grünem Deckblatt können wir im ALLRIS
einsehen, die mit blass rosafarbenem und mit
weißem Deckblatt jedoch nicht. Häufig stellen wir
in den Ausschüssen fest, dass eine wirklich relevante Vorlage, die auch für die Öffentlichkeit interessant ist und im Nachgang dann auch veröffentlicht wird, als „nichtöffentlich“ markiert ist.
Das ist nicht einzusehen. Das ist schade, weil
auch wir Stadträte darauf angewiesen sind, mit
der Bürgerschaft ins Gespräch zu treten und uns
vor Diskussionen im Ausschuss weitergehend
fachkundig zu machen.
Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, dahin zurückzukommen, wie es geübte Praxis war und
wie es auch im demokratischen Einvernehmen in
diesem Stadtrat war.
In diesem Sinne bitte ich die Stadträtinnen und
Stadträte, unserem Antrag zuzustimmen. Sollte
es dafür heute doch keine Mehrheit geben, sind
Sie, Herr Oberbürgermeister, aber dennoch in
der Lage, die Dinge trotzdem umzusetzen; denn
das hat Appellcharakter, das ist eine Aufforderung, eine Bitte, und der können Sie nachkommen. Der Stadtrat kann das aber gern auch unterstützen. Darum bitte ich hier.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche
Wortmeldungen. - Zunächst Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau
Krefft, ich bin unsicher, wie ich das, was Sie jetzt
gesagt haben, auflösen soll, weil das in sich
doch nicht schlüssig war. Ich bin bisher immer
davon ausgegangen: Wenn Sie oder wir alle in
unseren Anträgen schreiben: „Der Oberbürgermeister wird aufgefordert …“, ist das als Imperativ formuliert. Jetzt höre ich von Ihnen, dass diese Formulierung etwas niedrigschwelliger anzusetzen ist und eher appellatorischen Charakter
S e i t e | 45
hat. Imperativ heißt: Er muss es tun. Sie sagten
jetzt: Wir erwarten, dass er das tut. - Das ist
schon ein Unterschied, wenn auch nur in einer
Nuance. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass
Sie in dem Moment, wenn der Oberbürgermeister an einer Stelle zu dem Entschluss kommt,
dem nicht zu folgen, gleich die Gelbe Karte zücken werden.
Ich empfehle Ablehnung, nicht weil ich der Meinung bin, dass wir weniger Transparenz brauchen, sondern weil es, wie auch in Ihren Ausführungen zum Ausdruck kam, wiederum in der Entscheidung des Oberbürgermeister ist, die tiefergehenden Unterlagen vorzulegen, die Sie zu sehen wünschen. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll
ist, wenn er noch tiefergehende Unterlagen vorlegt, als es heute schon der Fall ist und wie es
auch früher einmal war. Ich glaube nicht, dass
wir jemals einen Status erreicht hatten, wo wir,
wie Sie glauben uns nahebringen zu müssen,
Einsicht in die Unterlagen der Dienstberatung
und der Fachämter gehabt haben.
Ich sehe hierin eine große Gefahr. Deswegen
empfehle ich Ablehnung. Schauen wir dazu in Ihren Antrag, Sachverhalt, vierter Absatz! Dort geht
es auf die Ämterebene. Das ist die Diskussion
aus den Beratungen zum Doppelhaushalt vor
anderthalb Jahren. Ich glaube, wenn wir auf die
Mitarbeiterebene, also unterhalb der Amtsleiterebene und auch unterhalb der Dezernentenebene, gehen - das wäre die letzte Konsequenz daraus -, würden wir die Arbeit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter massiv behindern, weil dann
nämlich jeder Mitarbeiter davon ausgehen muss,
dass jedes Papier, das er verfasst, sei es eine
Aktennotiz oder ein Entscheidungsvorschlag, öffentlich gemacht und mit seinem Namen in Verbindung gebracht wird.
(Widerspruch von Stadträtin Krefft
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Das ist meine Interpretation.
Das bedeutet letztendlich: Der Aufwand steigt,
die Effizienz sinkt. Wir befördern eine Absicherungsmentalität in der Verwaltung und nicht den
Mut zur Entscheidung.
Ich habe sowieso schon seit geraumer Zeit den
Eindruck und das Gefühl, dass einige, zunehmend immer mehr Stadträtinnen und Stadträte
für sich eine Fachkompetenz in vielen Einzeldetails in Anspruch nehmen, die eigentlich in den
ausgebildeten Verwaltungsebenen verortet sein
sollte. Aus dieser Summe der Wahrnehmungen
halte ich es nicht für opportun, diesem Antrag zu
folgen, weil wir uns selbst noch mehr Arbeit aufbürden, die, obwohl wir sie gerne machen, überhaupt nicht in unseren Meinungs- und Zuständigkeitsbereich fällt. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Krefft, ich
gratuliere Ihnen zu diesem Erfolg. Ich finde es
gut, dass wir heute über diesen Antrag sprechen.
Sie haben vollkommen recht: Das fällt in die Entscheidungskompetenz des Stadtrats. Wenn hier
ein Antrag gestellt wird, wie Sie das gemacht haben, dann sollen wir darüber sprechen und letztendlich auch entscheiden dürfen. - So viel dazu.
Etwas anderes ist, wie dieser Antrag zu behandeln ist. Ich habe Bauchschmerzen mit diesem
Antrag. Meine Bedenken gehen in dieselbe Richtung wie die von Herr Dyck. Wir sind sehr für
Transparenz. Ich glaube, ich kann im Namen
meiner Fraktionskollegen sagen: Wir können
durchaus verstehen, dass man in letzter Zeit den
Eindruck gewinnen konnte, dass Anträge nicht
transparent genug verhandelt wurden. - Das sei
einmal vorab gestellt. Trotzdem möchte ich
ebenso wie Herr Dyck empfehlen, diesem Antrag
nicht zuzustimmen. Ich befürchte - da spreche
ich für meine Fraktion -, wir erreichen mit dem
Beschluss dieses Antrags genau das Gegenteil
dessen, was wir hier erreichen wollen.
Warum ist das so? Schon heute ist es so - Frau
Krefft, das haben Sie selbst gesagt -, dass uns
Stadträten im Prinzip alle Informationen zugänglich gemacht werden müssen. Im Prinzip müssen
Vorlagen, bevor wir sie entscheiden, alle Informationen, alle Argumente, alles Für und Wider
und auch den Verwaltungsgang enthalten. Leider
ist das bei vielen Vorlagen nicht der Fall.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen,
es ist unsere Aufgabe als Stadträte, diese Informationen einzufordern. Leider stellen wir fest,
dass der Mut, eine Vorlage einfach mal platzen
zu lassen, auch in Ihrer Fraktion - je nachdem,
aus welchem Dezernat diese Vorlage kommt nicht immer gegeben ist. Es gab einige Vorlagen,
die auch von Ihrer Fraktion durchgewunken wurden, zu denen man durchaus mehr Informationen von der Verwaltung hätte einfordern können.
Zusammengefasst: Ich glaube, es ist an uns, uns
die Vorlagen daraufhin noch genauer anzuschauen.
Zum zweiten Punkt Ihres Beschlussvorschlags,
in dem Sie fordern, dass auf Ämter- und Dienstberatungsebene alles öffentlich gemacht wird.
(Widerspruch von Stadträtin Krefft
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Das steht so in Ihrem Antrag. Ich habe den Antrag offenbar auch so verstanden, wie Herr Dyck
ihn ausgelegt hat. - Ich halte das für sehr gefährlich, aus zweierlei Gründen: Im Zweifel fördern
S e i t e | 46
wir damit zum einen die Angst in der Verwaltung
vor Entscheidungen. Zum anderen werden wir,
befürchte ich, damit erreichen, dass bestimmte
Sachen überhaupt nicht mehr öffentlich werden.
Das wird eher dazu führen, dass noch mehr gemauert wird.
Ich denke, wir sollten es tatsächlich so machen,
dass wir uns die Vorlagen genau anschauen und
auch darauf achten, dass wir alle Informationen
haben. Wenn wir den Eindruck haben, dass das
nicht so ist, können wir eine Vorlage immer noch
zurückgehen lassen.
Wir haben auch noch die Mittel, die die Gemeindeordnung vorsieht. Wir können Anfragen stellen, und wir können auch Akteneinsicht nehmen.
Sie alle wissen, wie kompliziert das ist. Trotzdem
gibt es die Möglichkeit der Akteneinsicht. Dann
bekommen wir wirklich alles zu sehen, was wir
sehen wollen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Wir alle
sind ehrenamtliche Stadträte. Sie haben gerade
selbst beklagt, wie viel Papier wir jetzt schon haben. Frau Krefft, mit diesem Antrag unterstützen
wir, dass wir mit noch mehr Papier erschlagen
werden. Ich glaube, das kann keiner von uns
wirklich bewältigen. Das führt auch nicht zu mehr
Transparenz. Meine Befürchtung ist: Wir werden
dann den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr
sehen.
Deswegen werden auch wir als CDU-Fraktion
diesen Antrag ablehnen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Über die Geschichte
dieses Antrags ist schon gesprochen worden.
Der Hergang hat ein deutliches Licht auf die unterschiedlichen Interessen von Verwaltung und
Stadtrat geworfen und auf die verschiedenen
Möglichkeiten, diese Interessen durchzusetzen.
Wer hat hier welche Kompetenzen? Welche
Themen darf der Rat behandeln? Was kann
Verwaltung verhindern? Letztlich entscheidet ein
Verwaltungsgericht für die Rechte des Stadtrates
bzw. einer Fraktion und gegen die Versuche, ein
Thema zu verhindern. Dabei hat sich die Verwaltung nicht mit Ruhm bekleckert.
Wie ist die Interessenlage beim Antrag selbst?
Der Stadtrat hat naturgemäß ein Interesse an
umfassenden Informationen, die seiner Meinungsbildung und Entscheidungsfindung dienen,
aber nicht nur das; er hat auch das Recht und
die Pflicht, sich zu informieren, um möglichst
kenntnisreich und ausgewogen zu entscheiden.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Warum auch immer, Verwaltung ist nach meinen
persönlichen Erfahrungen eher weniger geneigt,
alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die
der Stadtrat zu einer Abwägung benötigt,
Ich erinnere hier nur an eine Vergleichsrechnung
Eigenbau versus Fremdleistung im Kitabau oder
an die Darstellung der finanziellen Auswirkungen
25-jähriger Mietverträge. All das sind relevante
und wesentliche Informationen für unsere Entscheidungsfindung. Auch andere Informationen
musste sich der Stadtrat oft mühsam erkämpfen.
Frau Niermann hat ja gerade auf die Akteneinsicht verwiesen. Daher unterstützen wir die Aufforderung an Sie, Herr Oberbürgermeister, relevante Dokumente vollständig offenzulegen.
Der Beschlusspunkt 2 beinhaltet unter anderem
die Aufforderung nach Offenlegung der Dienstberatungsvorlagen. Wenn Sie dazu eine andere
Auffassung haben, kann ich persönlich das sehr
gut verstehen. Doch eine Aufforderung ist keine
Beauftragung. Mit einer Aufforderung kann man
so oder so umgehen. Man kann zum Beispiel einen Verwaltungsstandpunkt formulieren, selbstverständlich nicht mit dem Votum „Ablehnung,
weil schon Verwaltungshandeln“; das will ich
Ihnen aber nicht unterstellen. Aber: Zustimmung
mit Änderung, das Aufzeigen von Alternativen,
selbst eine Ablehnung mit schlüssigen Argumenten, all das wäre möglich gewesen, wenn man
denn eine Lösung sucht. Aber das haben Sie
nicht getan. Auch deshalb werden wir dem Antrag zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Liebe Stadtratskollegen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Frau Dr. Lauter, das ist eben nicht nur eine Entscheidung eines Streits zwischen einer einzelnen
Fraktion und dem Oberbürgermeister, sondern
es ist eine Entscheidung in einem Streit, der uns
alle als Gremium Stadtrat und damit Organ dieser Stadt angeht. Deswegen hatten wir den Antrag gestellt, in einem Hauptsacheverfahren als
Stadtrat diesem Streit beizutreten. Im Moment
sieht es zwar nicht danach aus, dass es dazu
kommt; aber wenn es doch noch dazu kommt,
kann ich nur dafür werben, als Stadtrat zusammenzustehen und gemeinsam für unsere Rechte
zu kämpfen.
Frau Niermann, lassen Sie mich die ketzerische
Frage stellen: Sehen wir nicht jetzt schon
manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Liegt das immer nur am Papier? Liegt das bei
manchen nicht auch an der Breite der Themen,
mit denen wir uns zu beschäftigen haben? Liegt
das nicht auch daran, dass sich manche von uns
nur auf ein Thema fokussieren, was allerdings in
kleineren Fraktionen schwieriger zu händeln ist
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als in größeren Fraktionen? Liegt das nicht vielleicht auch an den Erfahrungen, die wir in der
Vergangenheit gemacht haben, nämlich nur das
Deckblatt zu lesen, eine Vorlage nur anzulesen
und dann zu resignieren?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich
möchte schon wissen, insbesondere dort, wo ich
mich als Stadtrat als längerer Arm der Verwaltung sehe - das sind nach der Gemeindeordnung
die Angelegenheiten, die eben nicht nur Angelegenheit der Gemeinde sind und die wir als freiwillige Angelegenheiten entscheiden -: Wo spiele
ich als ehrenamtlicher Stadtrat - wir sind 70 an
der Zahl - gegen 5.000 Verwaltungsmitarbeiter
Simultanschach? In dem Wissen möchte ich
schon Verwaltungsentscheidungen, die mir als
Empfehlung in einer Vorlage zur Abstimmung
vorgelegt werden, nachvollziehen können.
Ich möchte nicht nur die scheinbar abgestimmte
Meinung der Verwaltung als Meinung des Oberbürgermeisters nachvollziehen können, sondern
ich möchte gerade bei den großen Themen dieser Stadt - Verkehr, Schulen, Kitas, Infrastruktur nachvollziehen können: Welche Argumente gibt
es beim Wirtschaftsdezernat? Welche Argumente hat der Finanzbürgermeister? Welche Argumente hat das Baudezernat? Welche Argumente
gibt es aus Sicht des Dezernats von Herrn Rosenthal? All das möchte ich schon wissen, abwägen und meiner eigenen Entscheidung zugrunde legen wollen.
Wie weit das geht, inwieweit wir das fordern und
auch verlangen können, ohne nur einen Appell
an den Oberbürgermeister zu richten, kann ich
hier nicht entscheiden. Ob das letztlich in Form
der Dienstberatungsprotokolle oder einer Gegenüberstellung der Meinungen der einzelnen
Dezernate oder einer anderen Aufbereitung der
Vorlagen gelingt, das kann ich nicht entscheiden
und das will ich nicht entscheiden.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist
richtig und wichtig, weil sie besagt: Sie, Herr
Oberbürgermeister, dürfen uns die Schere im
Kopf vorab nicht aufzwingen. Sie haben einen
Antrag, der gestellt ist, nicht inhaltlich vorab zu
bewerten, sondern ein Antrag, der mit den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu tun
hat, muss unabhängig von seinen Folgen hier im
Stadtrat eingebracht und abgestimmt werden.
Wie man mit dem Ergebnis eines solchen Antrags umgeht, das ist eine ganz andere Frage.
Was die Rechte des Stadtrats und was die
Pflichten des Oberbürgermeisters sind, wo sie
enden und wer sie gegeneinander abgrenzt, das
ist ursächlich Aufgabe des Stadtrats, Herr Oberbürgermeister. Das hat das Verwaltungsgericht
ganz klar herausgestellt.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Insofern vielen Dank für das Engagement der
Grünen, die den Weg zum Verwaltungsgericht
gegangen sind. Es hätte in der jüngsten Vergangenheit viele Anlässe gegeben, das zu tun. Sie
haben einen Anlass genommen und das Thema
Transparenz und Umgang von Wissen der Verwaltung gewählt, um eine Entscheidung herbeizuführen. Insofern vielen Dank. Die Zustimmung
der Freibeuter zu Ihrem Antrag ist Ihnen an der
Stelle gewiss.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz: Sosehr wir das Ansinnen unterstützen und auch den Wunsch von
Herrn Hobusch nachvollziehen können, sehen
wir verschiedene Probleme, zum Beispiel dass
die Sächsische Gemeindeordnung dafür geändert werden müsste, weil es laut dieser nur eine
Verwaltungsmeinung gibt. - Das dazu.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen.
Transparenz heißt: durchsichtig sein, etwas
durchblicken können. Dieser Antrag öffnet unserer Meinung nach leider der Verwaltung Tür und
Tor, uns mit jeder kleinen Notiz zu bombardieren,
sodass wir am Ende tatsächlich nicht mehr
durchblicken werden. Es ist wirklich schade,
dass es zu diesem Antrag keinen VSP mit einem
Alternativvorschlag gab. Wir hätten uns das sehr
gewünscht.
Wir wissen, dass wir als CDU-Fraktion in einer
guten Ausgangsposition sind, gerade was die Akteneinsicht angeht. Wir haben dieses Instrument
in den letzten drei Jahren sehr häufig genutzt
und sehr oft Anträge gestellt. Wir wissen, dass
es für kleinere Fraktionen schwieriger ist, damit
durchzukommen. Deswegen will ich Ihnen das
Angebot machen: Wann immer die Grünen oder
die Freibeuter oder sonst wer Akteneinsicht in
die Vorgänge der Verwaltung nehmen wollen, bitte wenden Sie sich an uns. Ich bin sicher, wir
können im Zweifelsfall die Mehrheit für den Antrag organisieren, sodass jeder dort Einsicht
nehmen kann, wo er das will, und so sein Recht
als Stadtrat wahrnehmen kann. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich würde gern einen Aspekt von Herrn
Hobusch weiterführen. Er sagte: Ich will wissen:
Welche Argumente hat der Finanzbürgermeister?
Welche Argumente hat das Wirtschaftsdezernat? - Bisher ging es nur darum: Welche Informationen bekommen wir als Stadtrat? Ja, wir als
Stadtrat können das auch in den Ausschüssen
S e i t e | 48
erfragen und bekommen im Zweifel sogar eine
Antwort. Aber es geht doch auch darum, dass
diese Informationen in den öffentlich zugänglichen Vorlagen enthalten sind, sodass auch die
Bürger abschätzen können, welche Argumente
dafür oder dagegen sprechen.
Ich will Ihnen das am Beispiel der Sammelvorlage „Leipzig-Kitas“ deutlich machen. In der Vorlage ist zu lesen: Das sind alles Superstandorte,
alles ist prima, Blockrandbebauung usw. Im Ausschuss wurde über die verschiedenen Standorte
diskutiert und von der Verwaltung dargelegt, welche Abwägungen zu der Entscheidung geführt
haben. Diese waren auch durchaus nachvollziehbar, aber sie sind dieser Vorlage nicht zu
entnehmen. Damit heißt das für die Allgemeinheit: Wir als Stadtrat beschließen heute völlig
unkritisch eine Supervorlage. - Und das stimmt
so nicht. Würden diese Informationen aus der für
die Öffentlichkeit zugänglichen Vorlage transparent hervorgehen, würde das letztlich auch zur
Akzeptanz unseres Beschlusses beitragen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft noch
einmal.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will noch einmal darauf hinweisen, dass im Beschlusstext unseres Antrags auf die Relevanz einer Anlage abgehoben wird. Es geht nicht darum, dass wir künftig mit Informationen so zugedeckt werden, dass wir sie gar nicht mehr durchschauen können, sondern es geht darum, dass
uns relevante Informationen zugänglich gemacht
werden. Das heißt nicht, dass alle diese Informationen in der Vorlage stehen müssen. Das kann
auch heißen, dass es im eRis als Anlage oder
anderswo kenntlich gemacht wird, wie sowohl
von Herrn Hobusch als auch Herrn von der Heide formuliert wurde, sodass wir dem gezielt
nachgehen können.
Liebe CDU, es geht mir nicht darum, Streit zu
suchen oder einen Aktenuntersuchungsausschuss einzuberufen. Ich möchte die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums und die Zusammenarbeit angesichts der Aufgaben der wachsenden
Stadt meistern können. Ich möchte das gemeinsam mit der Verwaltung tun, so wie es auch die
Gemeindeordnung vorsieht, und ich möchte das
in dem Einvernehmen tun, dass wir hier die großen Linien diskutieren können. Wir streiten inhaltlich in der Sache, aber die Arbeitsgrundlage
sollte fair und transparent sein. Darum geht es
uns mit diesem Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 49
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich möchte
noch auf drei Aspekte eingehen. Erstens. Sie
können im Ausschuss alles erfragen, aber bei
manchen Vorlagen ist das wie Stochern im Nebel, weil man gar nicht weiß, wonach man eigentlich fragen soll. Man hat zwar das Gefühl, da
ist noch etwas; aber man weiß nicht genau, welches Dokument man noch anfordern soll, weil
man nicht weiß, welche Dokumente noch relevant sind.
im Gegenteil: Auch wir wollen, dass wir hier arbeiten können, dass wir Argumente austauschen
können und dass wir aufgrund einer sachlichen
Diskussion und mit den richtigen Informationen
versorgt eine gute Entscheidung finden können.
Zweitens. Es ist lieb, dass Frau Heller uns angeboten hat, dass wir, wann immer wir Akteneinsicht haben wollen, die Unterstützung der CDUFraktion haben. Aber ich persönlich gehe davon
aus, so etwas sollte unaufgefordert erfolgen, sodass wir nicht jedes Mal, im Zweifel bei jeder
Vorlage, erneut Akteneinsicht beantragen müssen. Ich nehme an, dass die Verwaltung diesen
Arbeitsaufwand auch gar nicht möchte. Zusätzlich ist es durch Terminsetzungen usw. auch eine
Erschwernis für uns, entsprechende Termine für
eine Akteneinsicht zu bekommen.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Zum transparenten Verwaltungshandeln:
Der Oberbürgermeister wird mit Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgefordert, alle Informationen und Beschlussvorlagen inklusive aller relevanten Anlagen, die zur Meinungsbildung
erforderlich sind, vollständig offenzulegen und alle Beschlussinformationen sowie Dienstberatungsvorlagen frühzeitig im elektronischen
Ratsinformationssystem vollständig zu veröffentlichen.
Drittens. Ich kann nicht verstehen, dass einige
Fraktionen diesen Antrag ablehnen möchten. Sie
müssen nicht selbst davon Gebrauch machen,
wenn Sie das nicht möchten. Aber anderen zu
verwehren, Akteneinsicht nehmen zu können,
das verstehe ich nicht. Damit würden Sie den
Ratskollegen in den Rücken fallen. Vielleicht
können Sie das noch einmal überdenken.
Der Antrag wurde zunächst als unzulässig von
der Verwaltung zurückgewiesen und nicht auf die
Tagesordnung der Ratsversammlung genommen, da diese Aufforderung in die Kompetenz
des Oberbürgermeisters eingreift und ein Beschluss als bindender Auftrag an den Oberbürgermeister gesehen wurde.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Frau Gabelmann, Sie verstehen nicht,
warum wir uns gegen diesen Antrag aussprechen. - Das betrifft uns natürlich alle. Wenn dieser Antrag Erfolg hat, dann wird sich der Herr
Oberbürgermeister mit Sicherheit nach diesem
Antrag richten und uns alle mit allen möglicherweise relevanten Informationen versorgen; da
bin ich mir ganz sicher.
Herr Hobusch, in Sachen Relevanz will ich mich
einmal an Sie als Jurist wenden. Sie wissen, wie
schwierig es ist, zu entscheiden, welche Dinge
relevant sind und welche nicht. Das hängt sehr
davon ab, wen es betrifft. Das hängt auch sehr
von der Sache ab. Insofern denke ich: Wir sind
hier 70 Stadträte, und es wird 70 verschiedene
Relevanzen geben. Wenn wir dann noch die einzelnen Verwaltungsbereiche hinzuzählen, haben
wir sehr viele relevante Informationen zu erwarten. Ich darf ganz ketzerisch einmal die Frage
stellen: Können wir alle sicher sagen, was von
alldem wirklich relevant und was irrelevant ist?
Nun zu Ihnen, Frau Krefft. Auch uns geht es um
die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums. Wir wollen
keinen Streit, in dem Fall ganz sicher nicht. Ganz
Oberbürgermeister Jung: Bevor ich selbst einige Sätze dazu sage, gebe ich Herrn Hörning das
Wort zur rechtlichen Einordnung.
In dem von der Fraktion eingeleiteten gerichtlichen Verfahren hatte die Antragstellerin, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, erklärt, es handle sich
bei dem Antrag um einen reinen Appell. Das Gericht hat einen Antrag als Appell unabhängig von
der Frage, ob die Angelegenheit als solche dem
Oberbürgermeister oder dem Stadtrat zuzuweisen ist, ausdrücklich mit Beschluss vom
05.10.2017 zugelassen. Grundsätzlich sei ein
Appell des Stadtrats immer möglich. Aufgrund
dieser Klarstellung bedurfte es auch keiner weiteren rechtlichen Klärung im Gerichtsverfahren.
Die Verwaltung nimmt den Appell zur Kenntnis.
Bereits heute legt die Verwaltung dem Stadtrat
alle zur Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen vor. Dabei ist der Ansprechpartner für
den Stadtrat der Oberbürgermeister als Organ.
Die Transparenz des Verwaltungshandelns und
von Entscheidungen des Stadtrats ist für die
kommunale Selbstverwaltung wesentlich, um
sowohl den Stadträten als auch den Bürgerinnen
und Bürgern das Handeln der Verwaltung nahezubringen.
Wesentlich dafür ist die Veröffentlichung aller
Vorlagen des Stadtrats, soweit dies gesetzlich
nicht untersagt ist. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, werden die Vorlagen für den Stadtrat veröffentlicht. Soweit auch bei nichtöffentlichen Vor-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
lagen Nachfragen bestehen oder Informationen
unvollständig sein sollten oder Abwägungsgründe nicht nachvollziehbar sind, wird bereits jetzt
und wird auch zukünftig jede Nachfrage von
Stadträten beantwortet und werden notwendige
Unterlagen beigereicht. Nur unter dieser Bedingung ist eine Entscheidungsfindung durch den
Stadtrat möglich. Dies wird auch schon heute so
praktiziert.
Daher wird die Transparenz von Verwaltungshandeln auch weiterhin ein wesentliches Ziel und
Aufgabe der Verwaltung sein. Der Appell zu
Transparenz, der Appell zu Vorlagenqualität wird
insofern sehr deutlich zur Kenntnis genommen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich möchte noch einige Sätze ergänzen, um der Legendenbildung
vorzubeugen. - Appelle konnten immer und können jederzeit in diesem Stadtrat aufgerufen werden. Allerdings hatte mich der Ältestenrat vor geraumer Zeit aus gegebenem Anlass gebeten, vor
Beschluss hier im Stadtrat zu prüfen, ob ein Antrag gegebenenfalls rechtswidrig sein könnte.
Das hat übrigens auch Niederschlag in unserer
Geschäftsordnung gefunden. Ich zitiere:
Verhandlungsgegenstände, die nicht in
die Zuständigkeit der Ratsversammlung
fallen, sind nicht in die Tagesordnung
aufzunehmen.
- Das war ein Beschluss des Stadtrats. - Ich zitiere weiter aus der Verfahrensregelung:
Nach Eingang der Anträge erfolgt eine
Prüfung auf Zulässigkeit durch das BfR
bis spätestens zum 15. Tag vor der ersten Lesung des Antrags in der Ratsversammlung.
- Sie hatten sich das ausdrücklich gewünscht. Weiter heißt es dort:
Werden
formelle
bzw.
materiellrechtliche Gründe festgestellt, die eine
Behandlung der Anträge in der Ratsversammlung nicht zulassen, wird gemäß
§ 4 der Geschäftsordnung verfahren.
- Das heißt: abgesetzt. - Das wollte ich Ihnen nur
noch einmal in Erinnerung rufen. Hätte ich geahnt, dass Sie einen Appell meinen, Frau Krefft,
hätte ich überhaupt nicht geprüft. - Das ist das
eine.
Das Zweite. Noch nie war die Verwaltung in ihrem Handeln transparenter als heute: mit Vorlagen im Verfahren, die im World Wide Web einsehbar sind, mit Gegenständen, die zur Beschlussfassung gehören, die Ihnen selbstverständlich geliefert werden. Was stimmt, ist, dass
S e i t e | 50
die Qualität der Vorlagen nicht immer den Ansprüchen genügt, die wir haben. Da bin ich bei
Ihnen. Da können wir besser werden. Da können
wir besser abwägen. Da können wir bessere Argumente finden. Da können wir bessere Unterlagen zusammenstellen. Da können wir besser
gliedern. Da kann es sprachlich besser werden;
darunter leide ich manchmal. Das alles ist richtig.
Aber das ist eine Frage der Qualität unserer Vorlagen und Informationen. Der Wunsch und die
Absicht der Verwaltung, Ihnen die Informationen
zu geben, die Sie brauchen, um abwägen zu
können, sind da.
Richtig ist aber auch: Ich habe den Ehrgeiz,
Ihnen mit einer Verwaltungsmeinung gegenüberzutreten. Es gehört zu einer guten Verwaltung,
dass man loyal, sei es als Beamter oder als Angestellter, im Rahmen seiner Tätigkeit die Meinung seines Dienstherrn nach außen vertritt. Wir
kommen in der Regel nicht mit unterschiedlichen
Meinungen bei Ihnen an - deshalb gibt es das
Organ des Oberbürgermeisters -, sondern Sie
bekommen eine Meinung, wenn auch nicht immer. Ich bedaure, dass Sie in Ausschüssen teilweise verschiedene Meinungen hören. Ich bedaure, dass Sie unterschiedliche, sich widersprechende Meinungen hören und nicht wissen,
wem Sie glauben sollen.
Ihr Anspruch müsste eigentlich sein: Die Verwaltung tritt uns gegenüber mit einer klaren Meinung. Daran können wir uns reiben, daran können wir uns abarbeiten. Dafür brauchen wir zwar
noch ergänzende Materialien, aber wir sehen eine Haltung. - Sie brauchen keinen Oberbürgermeister, um irgendein Wischiwaschi zu bekommen. Sie brauchen Linie, Sie brauchen Haltung,
und Sie brauchen einen Vorschlag.
Unabhängig davon: Ja, wir können besser werden. Das stimmt. Ich glaube, dass die Kollegen,
die mit mir die Dienstberatung vorbereiten und
die Unterlagen sichten, diesen Ehrgeiz auch
entwickeln. Wir leiden selbst darunter, dass wir
nicht immer die beste Qualität erhalten, weil unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der
Grenze der Belastung sind und nur im Rahmen
ihrer Möglichkeiten agieren können. Aber das
sind verschiedene Ebenen.
Ich kann nur davor warnen, zu glauben, durch
eine Vielzahl von Informationen würde Ihr Kenntnisstand besser. Es ist umgekehrt: Ihr Kenntnisstand wird besser, je klarer wir den Beschlussvorschlag vorbereiten und in einer eigenen Abwägung der Verwaltung eine Haltung formulieren. Davon bin ich überzeugt. Übrigens gehört es
zur politischen Arbeit dazu, sich daran zu reiben.
Dazu gibt es sofort weitere Wortmeldungen, wie
ich sehe. - Frau Krefft, bitte schön.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister, ich bin schockiert. Die Welt
ist doch nicht so einfach, dass man nur eine Haltung vertreten kann. Es gibt doch völlig unterschiedliche Interessenlagen, allein schon hier auf
dieser Bank. Eine Haltung, das ist das Ergebnis
einer Abwägung, die Sie zu einer Entscheidung
bringen. Das ist auch völlig in Ordnung; denn Sie
sollen mit einer Position nach außen und auch
uns gegenübertreten. Aber das gibt Ihnen doch
nicht das Recht, die Positionen, die Ihnen aus
einer anderen Sichtweise vorgetragen werden,
einfach zu negieren und überhaupt nicht kenntlich zu machen.
Natürlich gibt es zum Beispiel in Sachen Grünflächen oder in Sachen Kultur auch noch andere
Meinungen. Es kann doch kenntlich gemacht
werden, dass Sie in der Abwägung zu einem anderen Ergebnis gekommen sind. Das wäre auch
völlig in Ordnung. Aber es könnte doch sein,
dass wir als Stadträte vielleicht die eine oder andere Position stärken wollen, indem wir sagen:
Nein, wir sehen das anders. Wir kommen zu einem anderen Abwägungsergebnis.
Herr Oberbürgermeister, ich bin wirklich schockiert, dass Sie alles wegwischen wollen und sagen: Nur das, was ich sage, gilt, weil ich an mich
den Anspruch habe, dass ich diese Haltung habe
und diese Haltung vertreten muss. - Die Welt ist
nicht so einfach. Die Welt ist, dass man diskutiert, dass man debattiert und dass man noch
einmal prüft, ob Argumente, die Sie in Ihrer Abwägung niedriger eingestuft haben, vielleicht
doch höher bewertet werden müssen.
Oberbürgermeister Jung: Wenn man jemand
missverstehen will, dann ist das Ergebnis. - Frau
Krefft, das habe ich überhaupt nicht gesagt.
Überhaupt nicht! Ich lehne es ab, dass Ihnen unterschiedliche Meinungen unkommentiert und
ohne Beschlussfassung serviert werden. Das
wäre wirklich der Tod im Topf, um es einmal salopp zu formulieren, auch in Ausschüssen.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
stimme dem Antrag der Grünen heute zu, und
zwar deswegen, weil das Verwaltungsgericht
dankenswerterweise klargestellt hat, wie er zu interpretieren ist, nämlich: Das ist ein Appell. Der
Oberbürgermeister ist an den Beschluss dieser
Aufforderung nicht gebunden. Er kann ihn zur
Kenntnis nehmen und mit ihm tun, was er möchte. Ich übertreibe es einmal: Es kann auch sein,
dass er gar nichts ändert.
Es kann sogar passieren, dass wir, weil auch
Appelle immer auf die Tagesordnung gesetzt
S e i t e | 51
werden müssen, zukünftig Appelle zu allem Möglichen in dieser Welt auf der Stadtratstagesordnung haben werden. Appelle sind ja nie schädlich. Der Stadtrat kann Appelle zu allem Möglichen verabschieden. Ob das so sinnvoll ist, darüber können wir uns neu unterhalten, wenn uns
zukünftige Tagesordnungen vorliegen.
Ich glaube, wir haben ein grundsätzliches Dilemma. Ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil ich die Unterschiede zwischen einem Kommunalparlament, dem Stadtrat, und einem Landesparlament, dem Landtag, kenne.
Im Kommunalparlament gibt es den Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung und die Dezernenten, die ihre Dezernate aber nicht in Eigenverantwortung führen; denn der Oberbürgermeister ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Sie sind also Angestellte mit einer klaren
Weisungslinie. Das heißt formal: Wir haben einen Oberbürgermeister, der uns gegenübersteht.
Dennoch ist natürlich klar: Es gibt unterschiedliche Interessenlagen. Das ist ja auch deutlich
geworden. Das ist auch abgewogen worden.
Im Landtag ist es anders: Die Minister führen ihr
Ressort eigenverantwortlich und sind an Weisungen, außer im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten, nicht gebunden.
Sie könnten auch, wenn sie wollten, im Landesparlament abweichende Aussagen zu bestimmten Dingen, wie zum Beispiel Finanzen,
Kultur, Schule, vertreten. - Das ist der eine Unterschied.
Der andere Unterschied ist die Personalausstattung. Während wir im Landtag Fraktionen mit
riesigen Personalkörpern und wissenschaftliche
Mitarbeiter haben, die tatsächlich in der Lage
sind, einer Landesverwaltung auch entsprechend
gegenüberzutreten - dort wird übrigens deutlich
weniger Papier gewälzt als hier im Stadtrat -,
sind wir hier im Stadtrat ganz anders mit Personal ausgestattet und fühlen uns manchmal
hilflos, den Dingen Herr zu werden, weil wir
überhaupt nicht die Kapazitäten haben, nachzuforschen und zu recherchieren, wo es unter Umständen Ungereimtheiten gibt oder wo man etwas nachfordern müsste oder ob noch ein Dokument fehlt oder welche Frage noch geklärt
werden müsste. Die Kraft haben wir in unseren
Fraktionen überhaupt nicht. Das ist das Dilemma, in dem wir sind.
Ich weiß nicht, ob wir dieses Dilemma durch den
Beschluss dieses Antrags auflösen können. Wir
müssten uns tatsächlich, liebe Kolleginnen und
Kollegen, Gedanken machen, ob wir die Gemeindeordnung des Freistaats Sachsen ändern
und das Verhältnis zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister und das Verhältnis zwischen
Oberbürgermeister und Dezernenten neu defi-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
nieren müssen. Wenn wir dies nicht tun, werden
wir das Dilemma, unter dem wir alle leiden, nicht
auflösen können. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Jung, ich habe Ihnen vorhin zugehört und kann
Ihre Position durchaus nachvollziehen. Aber ich
bin mir nicht sicher, ob Sie wissen, wie das bei
Nachfragen in Ausschüssen teilweise gehandhabt wird.
Ich weiß, wir sollen nicht aus Ausschüssen berichten, an dem Punkt will ich es aber trotzdem
tun. Wenn ich zu bestimmten Vorlagen, die mir
die Verwaltung vorlegt, Nachfragen stelle wie
zum Beispiel „Wie hat denn die Untere Wasserbehörde oder die Untere Naturschutzbehörde
oder der Datenschutzbeauftragte dazu Stellung
genommen?“ und um deren Stellungnahmen bitte, erhalte ich die Antwort: Die kriegen Sie nicht.
Wir vertreten eine Verwaltungsmeinung. Sie erhalten nur die Informationen, die wir Ihnen hier
vorgelegt haben. - An dem Punkt fehlt mir als
Stadtrat - Sie hatten gesagt, wir müssen transparent miteinander zusammenarbeiten - ein Teil der
Information. An den komme ich nicht heran, weil
die Aussage so getroffen wird.
Ob wir das mit diesem Antrag hier lösen können
oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Unser
Antrag hat Appellcharakter, dass Sie darüber
nachdenken, was es bedeutet, wenn Sie sagen:
Wir als Verwaltung reden mit einer Stimme. - Sie
sagen: Die relevanten Dinge sollen in den Ausschüssen besprochen werden. - Ja, aber wenn
uns auch auf Nachfrage Informationen mit dieser
Begründung vorenthalten werden - das geht ja
nicht nur mir so, sondern auch Stadträten anderer Fraktionen -, werden wir ungehalten, was Sie
hoffentlich nachvollziehen können. Darüber sollten wir einmal sprechen, wenn auch vielleicht
nicht hier und heute.
Die Frage ist: Wie können wir da übereinkommen, dass das nicht mehr passiert. Wenn ich die
Unterlagen nicht bekomme, denke ich sofort:
Wieso bekomme ich die Unterlagen nicht? Stinkt
da irgend-etwas? Wird mir da irgendetwas vorenthalten? Warum hat die Verwaltung so entschieden? - Möglicherweise steckt gar nichts dahinter. Aber ich weiß es nicht. Ich weiß es einfach nicht, und das ist das Problem. Wenn Sie
sich dem annehmen - das ist ja ein Appell - und
darüber nachdenken, wie wir eine Lösung finden,
um besser miteinander zusammenzuarbeiten,
wäre das von Vorteil für uns alle.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, mit diesem Beitrag kann ich umgehen. Der Beitrag stellt
S e i t e | 52
nämlich die Frage nach der Kultur unserer Zusammenarbeit. Dass da Verbesserungsbedarf
besteht, dass wir da noch Luft nach oben haben,
das steht unzweifelhaft fest. Die Wahrheit ist:
Mittlerweile gibt es zwischen uns eine Kultur des
Misstrauens. Der Stadtrat denkt, ihm werde etwas vorenthalten. Man glaubt nicht ganz, was
die Verwaltung formuliert. - Das ist hier heute
nicht der Ort, um das zu besprechen, aber wir
müssen uns dringend damit beschäftigen. Da
haben Sie mich ganz an Ihrer Seite.
Die Frage ist nur, mit welchen Instrumenten wir
agieren. Die Sächsische Gemeindeordnung ist
nicht ohne Grund so formuliert, dass die Beigeordneten in Vertretung handeln, dass wir mit einer Verwaltungsmeinung agieren und dass alle
relevanten Unterlagen von uns so aufzubereiten
sind, dass Sie objektiv, aus Ihrer spezifischen
politischen Sicht der Dinge Entscheidungen treffen können.
Ich glaube, es ist dringend geboten, dass wir uns
noch einmal zusammensetzen, um diese Kultur
der Zusammenarbeit zu diskutieren, damit ein
solcher Prozess gar nicht notwendig ist, damit
ein solches Missverständnis erst gar nicht entsteht. Frau Krefft, das müssen Sie mir bitte abnehmen: Selbstverständlich habe ich und haben
wir alle geglaubt: „Auffordern“ heißt: Der Auftrag
ist umzusetzen. - Wir sind gar nicht auf die Idee
gekommen, dass Sie einen Appell meinen könnten. Auch Kommunikation ist eine Frage der Kultur unserer Zusammenarbeit. - Sie sehen, es gibt
eine Menge zu besprechen.
Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es freut
mich, dass nach dieser langen und anstrengenden Debatte sich abzeichnet, dass wir jetzt zum
eigentlichen Punkt kommen. Ich glaube, dass
der eigentliche Punkt vom Titel dieses Antrags
gar nicht richtig wiedergegeben wird. Es geht
nicht um Transparenz. Es geht den Stadträten
darum, vollständig informiert zu sein, und das hat
in vielen Fällen gar nichts mit Transparenz zu
tun. Ich glaube auch, dass der Weg, der im Antrag aufgezeigt wird, zu mehr Informationen führen wird, nicht aber zu mehr Transparenz. Was
wir brauchen - das haben Sie richtig erkannt -, ist
eine bessere Qualität der Vorlagen.
Ich möchte nicht, dass es nach dieser Debatte
und der Abstimmung über den Antrag heißt Frau Gabelmann hatte es schon angedeutet -:
Diejenigen, die dagegen sind, sind gegen Transparenz. - Dagegen würde ich mich dringend verwahren. Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich
immer derjenige bin, der nörgelt und nachhakt,
wenn die Begründung für die Nichtöffentlichkeit
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
fehlt und etwas aus meiner Sicht öffentlich behandelt werden müsste.
Herr Volger, Sie hatten eben angesprochen,
dass uns von der Verwaltung bestimmte Informationen vorenthalten werden. - Das ist der klassische Fall für Akteneinsichtnahme. Da bekommen
Sie genau das zu sehen. Ich denke, es wäre eine pädagogische Maßnahme, wenn sich der Rat
entschließt, zu sagen: Das machen wir mal in
drei, vier, fünf Fällen. - Dann wird sich die Verwaltung sicher überlegen, wie sie sich beim
nächsten Mal verhält.
Mit einer pauschalen Beschlussfassung werden
wir, glaube ich, nichts erreichen, außer dass wir
am Ende nicht zwei volle Leitz-Ordner für eine
Ratsversammlung haben, sondern fünfzehn. Das
kann ein ehrenamtlicher Stadtrat nicht mehr leisten, und das möchte ich auch nicht leisten.
Mein Petitum wäre: mehr Qualität der Vorlagen.
Der Titel dieses Antrags müsste aus meiner Sicht
lauten: Wir, die Grünen, wollen mehr Informationen. - Ob das zu mehr Transparenz führt, bezweifle ich.
Oberbürgermeister Jung: Das Thema ist auch
mit der Abstimmung nicht beendet. Ich verspreche Ihnen, dass wir uns auch im Ältestenrat noch
einmal darüber verständigen werden, wie wir zu
einer anderen, einer besseren Kultur der Zusammenarbeit zurückfinden können.
Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben
Sie Ihre Stimme zum Beschlussvorschlag des
Antrags 3937 ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 31 - 31 - 4. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Herr Schlegel, möchten Sie zu Ihrem Abstimmungsverhalten eine Erklärung abgeben?
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein, Herr
Oberbürgermeister, das hätte ich angekündigt.
Ich stelle einen Antrag zur Geschäftsordnung,
heute auf die Fragestunde zu verzichten und
stattdessen endlich zur Abstimmung der wichtigen Vorlagen zu kommen. Ich begründe den Antrag wie folgt: Zum einen besteht bei einigen Vorlagen die Gefahr der Verfristung, wenn sie heute
nicht behandelt und abgestimmt werden. Es wäre in dem Zusammenhang wichtig, noch einmal
herauszustellen, welche Vorlagen heute unbedingt abgestimmt werden müssen. Zum anderen
dürfte es zu einigen Vorlagen auch noch eine
längere Diskussion geben.
Oberbürgermeister Jung: Darüber muss der
Stadtrat entscheiden. Herr Schlegel, ich bin ganz
S e i t e | 53
Ihrer Meinung. Wir können die Fragestunde auch
später nachholen oder sie heute verkürzen. Wir
haben heute noch über wichtige Themen zu entscheiden.
Es gibt die Möglichkeit der Gegenrede. - Dann
steht der Antrag zur Geschäftsordnung, heute
auf die mündliche Beantwortung der Anfragen zu
verzichten, zur Abstimmung. Ich würde Ihnen
anbieten, dass alle Anfragen, die heute mündlich
beantwortet werden sollten, schriftlich beantwortet werden.
Frau Heller, bitte.
Stadträtin Heller (CDU): Im Sinne des eben behandelten Antrags würde ich gern beantragen,
dass die schriftlichen Antworten ab jetzt prinzipiell auch im ALLRIS zugänglich sind und nicht nur
an die Fraktionsgeschäftsstellen verteilt werden.
Das wäre auch im Sinne von Transparenz.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, die
schriftlichen Antworten sind immer im ALLRIS
einsehbar. - Definitiv versprochen: Die schriftlichen Antworten auf die heute auf der Tagesordnung stehenden Anfragen werden, wie alle
schriftlichen Antworten, auch im ALLRIS eingestellt.
Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
dem Antrag zu, heute auf die Fragestunde zu
verzichten? - Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
16
Bericht des Oberbürgermeisters
Den kann ich Ihnen nicht ersparen. Ich muss zu
Protokoll geben, was in London passiert ist, und
bitte Herrn Fabian, währenddessen die Sitzungsleitung zu übernehmen.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn vieles schon in der Öffentlichkeit diskutiert wurde:
Es ist wichtig für die Information des Rates und
die Protokollführung, gegebenenfalls auch für
Fragen des weiteren Fortgangs, dass ich Sie
ausführlich informiere zum Urteil im Rechtsstreit
UBS gegen KWL, DEPFA und Landesbank Baden-Württemberg vor dem Court of Appeal in
London am 16.10.2017.
Sie haben es sicherlich aufmerksam verfolgt. Die
Kommunalen Wasserwerke haben gegen UBS
auch vor dem Court of Appeal in London gewonnen. Der Londoner Court of Appeal hat die Beru-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
fung der UBS gegen das Urteil des High Court of
Justice vom 4. November 2014 zurückgewiesen.
Daher bleibt es bei dem Ergebnis in erster Instanz: Die KWL müssen aus den CDOTransaktionen keine Zahlungen leisten.
Schon im Rahmen des seitens der UBS vor dem
High Court angestrengten erstinstanzlichen Verfahrens im Rechtsstreit hatten sich zwischenzeitlich auch die DEPFA und die Landesbank Baden-Württemberg, LBBw, von der UBS ausdrücklich distanziert. Das heißt: Die beiden involvierten deutschen Banken haben auf unserer Seite
im Berufungsverfahren gestanden.
Der Court of Appeal hat nun nach gut sieben
Jahren, verbunden mit umfänglichsten und intensiven Sachverhaltungsaufklärungen, Anhörungen und Bewertungen, dieses wegweisende
Urteil verkündet. Im Ergebnis wurde nunmehr
auch durch ein zweites unabhängiges Gericht
festgestellt, dass der UBS keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zustehen. Damit die
KWL die Forderungen der UBS in Höhe von insgesamt ungefähr 500 Millionen Euro erneut erfolgreich abgewendet.
Ich darf noch einmal erinnern, worum es in dem
Rechtsstreit eigentlich ging. Es ging um insgesamt vier sehr komplexe, derivative Finanztransaktionen, sogenannte Collateralized Debt Obligations, kurz: CDOs. Diese CDOs wurden der KWL
in den Jahren 2006 und 2007 von der UBS verkauft. Die UBS selbst schloss mit der KWL einen
dieser CDOs unmittelbar ab. Für die drei weiteren CDOs fand die UBS mit der DEPFA und der
LBBw sogenannte Intermediärbanken.
Unter sämtlichen CDOs sollte die KWL Kreditsicherheit für Portfolien von Unternehmenskrediten
übernehmen. Die CDOs waren so strukturiert,
dass bereits wenige Ausfälle in diesen Portfolien
genügten, um ganz erhebliche Zahlungsverbindlichkeiten der KWL gegenüber der UBS bzw. den
Intermediärbanken entstehen zu lassen. - Ich
habe gerne immer den Vergleich bemüht, damit
man sich vorstellen kann, worum es eigentlich
geht: Man versichert einen Wolkenkratzer im
Erdbebengebiet und gibt als Sicherheit seine eigenen Wasserwerke. So risikoreich waren diese
Geschäfte.
Im Zuge der weltweiten Finanzkrise kam es ab
dem Jahr 2008 in der Tat zu Ausfällen in den
Portfolien. In der Folge wurde die KWL von UBS
und zunächst auch von DEPFA und LBBw aus
den CDOs auf Zahlung von damals rund 350 Millionen Euro in Anspruch genommen.
Dagegen hat sich die KWL auch gerichtlich in
London gewehrt. Der High Court of Justice hat
sich umfassend mit den Fakten und deren Hintergründen auseinandergesetzt und nach 42
S e i t e | 54
Verhandlungstagen am 04.11.2014 festgestellt,
dass UBS, DEPFA und LBBw keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zustehen. Das
war ein Richter, nämlich Richter Males. Er kam
zu dem Schluss - ich zitiere -, „dass der vorliegende Fall geradezu ein ‚Paradebeispiel‘ dafür
sei, wie ehrliches und faires Investmentbanking
nicht betrieben werden sollte.“
Weiter stellte er fest, dass der zwischen KWL
und UBS abgeschlossene CDO aufgrund einer
Reihe schwerwiegender Pflichtverletzungen von
UBS-Mitarbeitern rückabzuwickeln sei. Zu diesen
zählte Richter Males unter anderem auch das
unangemessen enge Verhältnis zwischen der
UBS und Value Partners. - Für die neuen Stadträte: Value Partners ist die Schweizer Beratungsfirma, die KWL engagiert hatte, um sie beim Abschluss der CDOs unabhängig zu beraten. Es
waren vor allen Dingen zwei Männer namens
Senf und Blatz, die dort aktiv waren.
Im Urteil wird auch die UBS Global Asset Management, kurz: UBS GAM, heftig kritisiert. Die
UBS GAM war damit betraut, die CDOKreditportfolien der KWL zu verwalten. UBS
GAM setzte nach den Feststellungen des High
Court of Justice einseitig auf hochriskante Kredite aus der Finanzbranche und überwachte deren
Entwicklung eben nicht ordentlich. Das Gericht
kam damals zu dem Ergebnis, dass die Verwaltung der Portfolien durch UBS GAM nicht dem
erwarteten Standard entsprach und dass die Verluste in sämtlichen Kreditportfolien allein durch
die Pflichtverletzungen der UBS GAM verursacht
worden sind. - Ich darf es einmal einfach sagen:
Nur durch das Management der UBS GAM
kommt es zu den Verlusten.
Gegen dieses Urteil ging die UBS dann in Berufung.
Die wesentlichen Eckpunkte der Gerichtsentscheidung nun:
Erstens. Die UBS hat keine Zahlungsansprüche
gegen die KWL aus dem Balaba CDO, so die
Abkürzung des großen CDOs. UBS wusste, dass
Value Partners bei ihrer Beratung der KWL einen
Interessenkonflikt hatte; das ist das entscheidende Wort. Ferner war der UBS bekannt, dass
Value Partners gegen die ihnen der KWL gegenüber obliegenden Treuepflichten verstießen.
Durch ihre Mitwirkung an den Treuepflichtverstößen der Value Partners wurde UBS auch mit der
Bestechung des Geschäftsführers Heininger infiziert. Da UBS wusste, dass Value Partners die
KWL bei Abschluss des Balaba CDO nicht unabhängig berieten, kann sie auch aus diesem
Grund ihre Zahlungsansprüche gegenüber der
KWL nicht durchsetzen. Die Berufung wurde zurückgewiesen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Zweitens. UBS hat keine Schadensersatzansprüche gegen die KWL aufgrund der Täuschungen durch Heininger.
Drittens. LBBw darf gegen KWL nicht mehr aus
dem dort ansässigen CDO vorgehen. Nach den
von UBS nicht mit der Berufung angegriffenen
Feststellungen hat die UBS die LBBw in Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Transaktion arglistig getäuscht. Ein englisches Gericht
bestätigt, dass die UBS die LBBw getäuscht hat.
Aus diesem Grund war die LBBw nach Auffassung des Erstgerichts dazu berechtigt, von ihrem
Vertrag mit UBS, den sogenannten Back-Swaps,
zurückzutreten.
Viertens. DEPFA darf keine Zahlungsansprüche
gegen die KWL aus den MBIA- und den MerrillLynch-CDOs geltend machen. Da auch DEPFA
nach den Feststellungen des Gerichts bei Abschluss dieser Transaktion getäuscht wurde, war
auch sie zum Rücktritt berechtigt. Auch diese Berufung der UBS wurde zurückgewiesen.
Fünftens. KWL hat Schadensersatzansprüche
gegen UBS GAM wegen der Portfoliomanagements. Selbst wenn UBS dazu berechtigt wäre,
KWL auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, hätte
KWL auch nach den Feststellungen des Court of
Appeal Schadensersatzansprüche wegen miserablem Portfoliomanagements.
Sechstens. Der Cross-Appeal der KWL wurde
zurückgewiesen. Die KWL ihrerseits hatte Berufung eingelegt. Diese Ansprüche wurden ebenfalls abgewiesen.
Wie geht es weiter? Die KWL wird sich in den
nächsten Wochen eingehend mit den konkreten
Folgen auseinandersetzen. Dies gilt einerseits
für die Verfahren vor den Gerichten in Sachsen
wie auch hinsichtlich etwaiger bilanzieller und liquiditätsseitiger Folgen für KWL, LVV und Stadt,
auch für die Jahresabschlüsse. Damit werden
sich die jeweils zuständigen Gremien in 2018
noch gesondert beschäftigen.
Aber eines ist schon klar: Wir haben keinesfalls
mehr Geld in der Tasche, wie wir uns das wünschen würden. Ich würde gerne heute vor Ihnen
stehen und sagen: Wir haben 500 Millionen Euro
gewonnen. - Nein, wir haben abgewehrt, dass
wir 500 Millionen Euro zahlen müssen. Das ist
ein großer Unterschied, wie Sie alle wissen.
Die geplante Realisierung und Finanzierung unserer Infrastrukturvorhaben von erheblicher strategischer Bedeutung oder des ÖPNV sind auf
der Grundlage dieses Urteils jedenfalls nicht
mehr so gefährdet, wie sie anderenfalls gewesen
wäre. Eine Einschränkung unserer finanziellen
Handlungs- und Investitionsfähigkeit infolge
sonst zudem drohender zusätzlicher Verschuldung wurde abgewendet. Die Bonität Leipzigs ist
S e i t e | 55
gestärkt. - Ich denke, Herr Bonew, das freut Sie
auch. - Die Kapitalausstattungsvereinbarung
zwischen der Stadt und der LVV bleibt zumindest
bis zur abschließenden Klärung aller Verfahren
bestehen. - Sie erinnern sich: Wir sind als Stadt,
wenn Sie so wollen, Bürge geworden für die Situation.
Noch am späten Nachmittag des 16.10. hat der
Court of Appeal eine gerichtliche Verfügung erlassen, aus der sich der vollstreckbare Inhalt des
Urteils ergibt. Dies betrifft in erster Linie die Kostenerstattungsansprüche von KWL, LBBw und
DEPFA gegenüber der UBS für die Berufungsinstanz. - Das war übrigens nach der Pressekonferenz; wir konnten es dort noch nicht mitteilen. Demnach ist die UBS verpflichtet, 80 Prozent der
Kosten der KWL in der Berufungsinstanz zurückzuerstatten. - Das ist eine gute Botschaft. Herr
Dr. Meyer, das ist schon etwas.
Ein Antrag auf Zulassung einer weiteren Berufung durch UBS ist für mich im Lichte dieser
Sachlage völlig unverständlich. Die UBS hat angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einlegen zu wollen. Eine solche weitere Berufung bedarf wie in erster Instanz einer Zulassung durch
die Gerichte. Anders als in Deutschland beantragt man eine Berufung, diese kann abgewiesen
werden. Damit die UBS nun noch die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag direkt beim
Supreme Court zu stellen.
Die KWL ihrerseits beantragt, den Zulassungsantrag zurückzuweisen. Die Anwälte der KWL haben mir versichert: Die Hürden für eine solche
Zulassung sind sehr, sehr hoch in England. Um
diese zu überwinden, müsste UBS insbesondere
darlegen, dass es sich bei den von ihr angegriffenen Feststellungen um grundsätzliche, öffentlich bedeutende Entwicklungen handelt. Bei der
Entscheidung wird dann berücksichtigt werden
müssen, dass sich das erstinstanzliche Gericht
und das Berufungsgericht mit der Sachlage auseinandergesetzt haben. Weiter wäre im Rahmen
der Zulassung zu berücksichtigen, dass Zahlungsansprüche der UBS gegen KWL ausscheiden, weil KWL auch im Ergebnis des aktuellen
Urteils Schadensersatzansprüche gegen die
UBS GAM hätte.
Im Compliance-Papier der UBS „Was gilt im Geschäft? Unser Verhaltens- und Ethikkodex“, das
man auch im Internet einsehen kann, heißt es:
Wir halten uns nicht einfach nur an Gesetze, Vorschriften und Regelungen,
sondern wir tun, was richtig ist. Wir fragen uns nicht nur, ob unser Handeln legal ist, sondern ob es unseren drei Verhaltensweisen entspricht: Integrität, Zusammenarbeit und Hinterfragen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Wir stellen sicher, dass wir unseren
Kunden adäquate Produkte und Dienstleistungen anbieten und dass diese
nicht deren Interessen zuwiderlaufen.
Unsere Beratung oder unser Umgang
mit Kunden darf nie von den Interessen
von UBS oder unseren eigenen beeinflusst werden.
Das steht da alles drin. - Ich glaube, vor diesem
Hintergrund sind nicht nur wir, sondern sicherlich
auch andere Marktteilnehmer sehr gespannt, ob
eine Berufung tatsächlich eingereicht oder zugelassen wird. Sollte es so kommen, sind wir sehr
zuversichtlich, dem widerstehen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich
hatte mehrfach betont, dass ich mir ein anderes
Urteil nicht hätte vorstellen können. Es wäre den
Leipzigerinnen und Leipzigern auch schwer zu
vermitteln gewesen. Es wäre nicht erklärbar gewesen, warum die Bürgerinnen und Bürger in
letzter Konsequenz für den kriminellen Eifer einiger weniger hätten zahlen müssen. So hat ein
weiteres Londoner Gericht ein Urteil in der Sache gesprochen, das nachvollziehbar ist und das
sich, denke ich, auch mit dem Gerechtigkeitsempfinden deckt, auch wenn das keine juristische Kategorie ist.
Am Ende dieser Erklärung in der Sache möchte
ich mich persönlich bedanken. Ich möchte mich
bei Ihnen von ganzem Herzen bedanken. So wie
der Stadtrat in dieser Frage miteinander gestanden hat, wie wir uns vom Verwaltungsausschuss
bis zum Stadtrat hier in öffentlicher Sitzung mit
der Sache beschäftigt haben, das ist beispielhaft
gewesen und, wie ich denke, im guten und vollem Interesse der Stadt.
Ich möchte mich auch bei den Akteuren bedanken, die seit gut sieben Jahren und zeitweise unter enormer persönlicher Belastung dazu beigetragen haben, dass wir uns heute über diesen
Erfolg freuen können.
Ich danke zur Person Herrn Theis - er ist leider
krank; gute Besserung! -, Herrn Dr. Meyer sowie
dem ganzen Team der KWL.
Ich danke dem Anwaltsteam der KWL, namentlich Frau Volohonsky - schade, dass sie heute
nicht hier sein kann - und Frau Holden von Noerr, Tim Lord und seinem Team sowie den Kollegen von Addleshaw in London.
Ich danke stellvertretend für die LVV Herrn
Dr. Menke und Herrn Müller und deren Team.
Ich danke aber auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern aus der Verwaltung: Herrn Bonew,
Herrn Dirk Müller - Gruß nach Ingolstadt; er hat
alles verfolgt und sich sofort per SMS gemel-
S e i t e | 56
det -, Herrn Kube vom Rechtsamt, Herrn Tirpitz
aus der Kämmerei. Ich danke Herrn Auerhammer und seinem Team und all jenen, die uns geholfen haben, nicht zuletzt Herrn von Berg, der
einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie
können versichert sein, dass wir auch weiterhin
gemeinsam mit der gebotenen Sorgfalt die Folgen des Urteils weiter begleiten und im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt hoffentlich dann auch ganz abwenden können. Ich
denke, das ist ein guter Tag für Leipzig.
(Beifall)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es besteht
jetzt die Möglichkeit zu Stellungnahmen und
Nachfragen zur Sache. - Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister, zwei Fragen:
Erste Frage: Hat das Gericht angedeutet, falls
die UBS in Berufung gehen sollte, wovon man
nicht ausgehen muss - die Hürden hatten Sie ja
erläutert -, wie lange das Gericht sich für die
Entscheidung Zeit lassen wird, diese zuzulassen
oder abzulehnen?
Zweite Frage: Ist es richtig, dass, wenn das Gericht eine Berufung ablehnen würde, das Verfahren endgültig beendet ist?
Oberbürgermeister Jung: UBS hat jetzt 28 Tage Zeit, in Berufung zu gehen. Ich habe den Anwälten genau dieselbe Frage gestellt: Wie lange
hat das Gericht jetzt Zeit? - Das ist nicht definiert. Erfahrungsgemäß sind Berufungen bei
zweimaliger Ablehnung äußerst selten. Aber wir
müssen davon ausgehen, dass wenn doch innerhalb von sechs Monaten wiederum Entscheidungen fallen.
Wenn die Berufung vom Supreme Court nicht
zugelassen wird, ist das Verfahren nach heutigem Stand - so meinen wir - beendet, es sei
denn, UBS findet noch eine Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Aber das sehen wir zurzeit nicht.
Das Urteil ist übrigens im Netz abrufbar. Es ist
100 Seiten stark. Frau Niermann, was sagen Sie
als Richterin: 11.30 Uhr Verkündung des Urteils,
11.30 Uhr im Netz. - Eine starke Leistung, oder?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sehe keine
weiteren Wortmeldungen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis August
2017 (VI-DS-04808)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1
„Leipzig-Kitas“ - Baubeschluss zur Eigenrealisierung von Kindertagesstätten und Bestätigung außerplanmäßiger
Auszahlungen für 2017 und 2018 nach
§ 79 (1) SächsGemO sowie außerplanmäßiger
Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO (VI-DS04806-NF-06)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.1.1 dazu ÄA (VI-DS-04806-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.1.2 dazu ÄA (VI-DS-04806-ÄA-02-ÄA-01)
Einreicher: Stadtrat C. Zenker
18.1.3 dazu ÄA (VI-DS-04806-ÄA-03)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.1.4 dazu ÄA (VI-DS-04806-ÄA-04)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.1.5 dazu ÄA (VI-DS-04806-ÄA-05)
Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen
Eine wichtige Vorlage, die Kollege Fabian einbringen wird. - Bitte.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich freue mich sehr, dass
ich die Gelegenheit habe, diese Vorlage hier
heute einzubringen. Um es gleich vorwegzunehmen: Diese Vorlage ist ein Gemeinschaftswerk dieser Verwaltung. Im Anschluss an meine
einführenden Worte wird Kollege Bonew noch zu
den finanziellen Rahmenbedingungen ausführen.
Wir alle wissen: Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten in Leipzig
ist sehr groß. Er wird auch weiterhin wachsen.
Darüber freuen wir uns. Das stellt uns aber auch
S e i t e | 57
vor immense Herausforderungen und verlangt
von uns, jetzt kurzfristig zu handeln.
Mit dieser Vorlage wollen wir die Voraussetzungen für die Realisierung von 13 weiteren Kindertagesstätten auf 12 kommunalen Grundstücken
schaffen. Ich sage „weiteren“, weil wir Jahr für
Jahr zusätzliche Kindertagesstätten planen, die
in der Regel von privaten Investoren gebaut
werden. Nur: Das, was wir jetzt in der Planung
haben - für das nächste Jahr über 1.500 Plätze
und für das Jahr 2019 ebenfalls 1.500 zusätzliche Plätze -, wird nicht reichen, es reicht schon
jetzt nicht. Deswegen müssen wir kurzfristig zusätzlich handeln.
Von den 13 Einrichtungen, die wir Ihnen mit dieser Vorlage vorschlagen, sollen vier in kommunaler Trägerschaft und neun in freier Trägerschaft betrieben werden. Ich habe es immer so
mitgenommen, dass es ausdrücklicher Wunsch
des Stadtrates ist, dass der Anteil der Kindertagesstätten, die in kommunaler Trägerschaft betrieben werden, auch bei einem Aufwachsen des
Kindertagesstättennetzwerks weiterhin konstant
gehalten wird.
Es handelt sich hier um das bisher größte kommunale Kitabauvorhaben in Leipzig seit 1990.
Hierfür sollen 45 Millionen Euro bereitgestellt
werden. Mit der Umsetzung dieser 13 Projekte
werden 1.760 neue Plätze geschaffen, und das
bis 2019. Damit wird es uns gelingen, dann jedem Kind einen Betreuungsplatz anbieten zu
können.
Allerdings - das muss ich jetzt schon ankündigen - werden ab 2021 weitere Projekte notwendig sein, um den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gewährleisten zu können, da wir davon
ausgehen müssen und dürfen, dass die demografische Entwicklung weiterhin anhalten wird.
Wir werden mit den geplanten Maßnahmen und
den mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Maßnahmen im Laufe der nächsten zwei Jahre zwar
eine Entspannung erreichen und tatsächlich ausreichend Plätze zur Verfügung stellen können,
müssen aber schon ab 2021 wieder neu planen
und das Netz noch weiter ausbauen.
Angesichts dieser enormen Herausforderung, in
relativ kurzer Zeit neue Plätze in dieser Größenordnung zu schaffen - die Situation ist schon jetzt
sehr akut -, hat sich die Verwaltung für eine Eigenrealisierung der 13 Leipzig-Kitas auf Grundlage von Generalübernehmervergaben entschieden. Dabei werden alle Planungs- und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen gebündelt vergeben. Diese Zeitersparnis kommt
den Familien in Leipzig zugute. Zugleich nutzt
die Stadt Leipzig die Gelegenheit, auf den verfügbaren kommunalen Grundstücken selbst als
Bauherrin zu investieren und damit auch Vermö-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
gen zu schaffen. Allerdings werden wir auch zukünftig darauf angewiesen sein, dass private Investoren in Leipzig Kitas bauen. Zunächst einmal
aber wollen wir mit diesen 13 Kitas beim Ausbau
des kommunalen Kindertagesstättennetzwerks
einen großen Schritt vorankommen.
Herr Bonew wird jetzt die finanziellen Rahmenbedingungen erläutern.
Oberbürgermeister Jung: Das ist haushaltstechnisch schon eine Herausforderung. - Bitte,
Herr Bonew.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Verehrte Kolleginnen und
Kollegen! Verehrte Damen und Herren Stadträte!
Im Sommer wohnte ich der Eröffnung des Gymnasiums Schönefeld bei. Bei einem Rundgang
sprach mich eine Kollegin aus der Verwaltung
an. Sie sagte: Herr Bonew, wir haben gehört, Sie
haben Ihre Schatulle für die Kitas geöffnet. Machen Sie doch Ihre Schatulle auch für die Schulen auf! - Eine Woche später sprach mich eine
Stadträtin an, sie hätte gehört, es gäbe Geld für
Kindertagesstätten in Leipzig. Der Haushalt sei
doch jetzt kein Problem mehr. Sie hätte da noch
folgende Wunschliste.
Warum, werden Sie sich fragen, erzählt Herr
Bonew Anekdoten aus dem Sommer? Es gibt
diese Schatulle nicht. Wenn wir heute 45 Millionen Euro zusätzlich, außerplanmäßig und neben
dem Haushalt, den Sie beschlossen haben, zur
Verfügung stellen, dann tun wir das in Anbetracht
der fehlenden Kitaplätze, der drohenden Prozesse und der Notwendigkeit, den Rechtsanspruch
auf einen Kitaplatz für jedes Kind in der Stadt
Leipzig zu gewährleisten. Die Stadt Leipzig geht
mit 45 Millionen Euro ins Risiko. Dieses Geld
liegt nirgendwo frei zur Verfügung.
Was tun wir? Wir haben uns angeschaut, wie
sich der Abfluss unserer Haushaltsausgabereste
und unserer Investitionen in diesem Jahr gestaltet. Leider ist es uns auch in diesem Jahr nicht
gelungen, den Abfluss zu beschleunigen. Wir
schieben jetzt förmlich zwischen die später abfließenden Investitionen und den von Ihnen beschlossenen Haushalt die Ausgaben für diese 13
Leipzig-Kitas. Das ist das Risiko.
Es besteht aber auch die Chance, im ablaufenden Jahr 2017 durch Einsparungen und Mehrerträge einen Teil der 5 Millionen Euro, die wir in
diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung stellen,
auszugleichen. In jedem zweiten Jahr eines Finanzausgleichsgesetzes wird innerhalb der einzelnen Säulen noch einmal geschaut. Nach der
sogenannten Schlüsselmassenverordnung kann
zwischen den Säulen dann noch einmal umgeschichtet werden. Wir sehen aktuell die Chance,
S e i t e | 58
im Jahr 2018 Sondererträge und außerplanmäßige Einzahlungen in einem zweistelligen Millionenbetrag zu erhalten.
Zur Wahrheit gehört: Zum jetzigen Zeitpunkt
verwenden wir Zahlen aus einem Prognosemodell des Finanzausgleichsgesetzes. Wir haben
keinen Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen. Wir sehen die Chance und
haben die Hoffnung. Aber zum heutigen Zeitpunkt möchte ich, dass dieser Stadtrat beschließt in dem Bewusstsein, dass wir eine 45
Millionen Euro Risikoposition eingehen. Dennoch
denke ich, das ist vertretbar.
Zum Haushaltstechnischen und zum Haushaltsrechtlichen erreichte uns gestern ein Schreiben
der Landesdirektion - diesem Schreiben ist ein
Abstimmungsprozess in den letzten Wochen vorausgegangen -, in dem die Landesdirektion ihre
Sichtweise dargelegt hat, nämlich dass für beide
Jahre, 2017 und 2018, eine Nachtragshaushaltssatzung durch Überschreiten der von Leipzig in
der Hauptsatzung definierten Geringfügigkeitsgrenze geboten sei.
Wir haben die Hauptsatzung bisher so interpretiert, dass die Geringfügigkeitsgrenze von 2 Prozent auf jede einzelne Investition zutrifft. Jede
einzelne Investition für sich liegt unterhalb der
Maßgeblichkeitsgrenze unserer Hauptsatzung
und unterhalb von 2 Prozent, was etwa 4,65 Millionen Euro entspricht. Im Ergebnis der Gespräche mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die
Landesdirektion sich unserem Standpunkt nicht
anschließt und auf ihre Auslegung der Hauptsatzung und der Gemeindeordnung besteht.
Wir haben dann in einem Verhandlungsverfahren
einen Kompromiss mit der Landesdirektion erzielt. Unser Ziel war es, diese Beschlussfassung
heute herbeizuführen. Die Landesdirektion bestätigt uns, dass wir für das Jahr 2017 keinen
Nachtragshaushalt aufstellen müssen, einerseits
aufgrund der Geringfügigkeit des Überschreitens
dieser Maßgeblichkeitsgrenze, andererseits mit
Blick auf den Zeitfortschritt in diesem Jahr. Wenn wir heute anfangen würden, eine Nachtragshaushaltssatzung aufzustellen, wäre es
fraglich, ob die Nachtragshaushaltssatzung noch
in diesem Jahr in Kraft treten könnte. - Für das
Haushaltsjahr 2018 sind wir gehalten, zeitnah einen Nachtragshaushalt aufzustellen, der die außerplanmäßigen Auszahlungen für die LeipzigKitas und wesentliche, bereits bekannte Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen berücksichtigt.
Wir haben uns als Dezernat Finanzen in dieser
Woche auf den Weg gemacht, den Zeitplan und
die Methodik für ein diszipliniertes, schlankes
und verwaltungsökonomisches Verfahren vorzulegen. Wir denken, nach heutigem Stand der
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Zeitplanung können wir mit dem Stadtrat zusammen spätestens im Februar beschließen.
Das gibt uns die Möglichkeit, diese Vorlage heute auf der Tagesordnung zu belassen und ihnen
zur Beschlussfassung vorzulegen und dennoch
die von der Landesdirektion auferlegte Auflage
einer Nachtragshaushaltssatzung für 2018 darzustellen.
Sie finden das Schreiben der Landesdirektion
seit heute Nachmittag im ALLRIS. Wir haben es
der Neufassung dieser Vorlage als Anlage beigefügt, um größtmögliche Transparenz walten zu
lassen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Bonew. - Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Ich
denke, wir sollten nach der Größe der Fraktionen
vorgehen. Herr Albrecht beginnt.
Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Liebe Gäste! Leipzig braucht Kitaplätze. An dieser Stelle mein herzlicher Dank an die Verwaltung, insbesondere an Professor Fabian und
seine Kollegen. Diese Vorlage ist eine gute Vorlage.
Ich möchte lediglich zu einem Einzelfall sprechen, nämlich zum Standort in Dölitz, Eigenheimstraße. Der Standort ist nicht gut gewählt.
Die Verkehrssituation ist schwierig; es gibt dort
enge Straßen. Vor allen Dingen ist das Grundstück wahrscheinlich mit Auflagen gestiftet worden. Die Verwaltung trägt vor: Das Liegenschaftsamt hat dazu nichts gefunden. - Diese
Begründung kennen wir bei den herrenlosen
Häusern. Das könnte kompliziert und schwierig
werden. Ich möchte das Papier des Stifters sehen, um Entscheidungen an dieser Stelle treffen
zu können.
Deswegen stellen wir hier den Antrag, das noch
einmal zu prüfen und den Standort Eigenheimstraße gegebenenfalls durch einen anderen zu
ersetzen, zumal wir bei diesem Standort zusätzliche Kosten für die Löschwasseraufbereitung in
Höhe von 150.000 Euro und für das Ausgleichsbiotop in Höhe von 50.000 Euro, also 200.000
Euro Mehrkosten, tragen müssten. Die Alternative wäre die Friederikenstraße 60. Ein freier Träger, die SBH, möchte dort eine Kita mit mehr als
120 Plätzen bauen. Es gibt dort Parkmöglichkeiten und eine bessere Verkehrsanbindung. Bitte
stimmen Sie dieser Prüfung zu! Dann können wir
die übrigen Standorte beschließen und schnell
zu neuen Kitas kommen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
S e i t e | 59
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geschehen noch Zeichen und kleine
Wunder. Die Stadt Leipzig schafft zur schnelleren
Deckung der Bedarfslücke in den Jahren 2018
und 2019 zusätzliche 13 Kitas mit 1.760 Plätzen.
Uns ist aber mindestens genauso wichtig - nimmt
man die bisher wenigen kommunalen Eigeninvestitionen zum Maßstab -, dass die Stadt
Leipzig selbst als Investor in Größenordnung
auftritt.
Wer hätte das gedacht? Ein kleiner Rückblick:
Am 7. Juli 2017 war in der LVZ unter der Überschrift „Kleiner Lichtblick“ Folgendes zu lesen:
Die Stadt Leipzig stellt zwölf Grundstücke für den
Bau für Kitas in 2018 für private Investoren bereit
und schafft circa 1.760 Plätze. - Wie wir heute
wissen: Nichts Neues!
Wir haben uns bei Erscheinen des Beitrages
gewundert, wo plötzlich zwölf kommunale
Grundstücke auftauchen, für die sich private Investoren bewerben können, und warum der
Stadtratsbeschluss aus 2015 auf Antrag der
Fraktion DIE LINKE, der einen Vorrang der Stadt
bei baulichen Investitionen im Kitabereich vor
privaten Investoren vorsieht, wieder nicht umgesetzt werden soll. Die andauernde Begründung
der Verwaltung, nicht selbst als Stadt investieren
zu können, taugte nicht mehr.
Und: Die unter anderem vom Landesrechnungshof und von der Landesdirektion Sachsen monierten teilweise unwirtschaftlichen 25-jährigen,
festen, vom Mieter nicht ordentlich kündbaren,
dafür mit Inflationsausgleich versehenen Mietverträge schienen die Verwaltung immer noch nicht
zum Umdenken zu bewegen. - Wie wir heute
wissen: Einige Kitas werden am Markt aktuell in
Größenordnung gehandelt.
Daraufhin entschloss sich unsere Fraktion, einen
anderen Weg zu gehen und mit der Verwaltung
ins Gespräch zu kommen. Ein Schreiben von
Herrn Pellmann und mir an den Oberbürgermeister mit dem schon Gesagten wurde daraufhin
verfasst und versandt. Sie, Herr Oberbürgermeister, waren im Urlaub. Herr Fabian und Herr
Bonew - Letzterer ebenso wie ich zu dieser Zeit
im Erziehungsurlaub - nahmen sich die Zeit für
einige Gespräche.
Das Ergebnis, das natürlich nicht nur auf uns zurückzuführen ist, kann sich sehen lassen: weitere
13 Kitas auf den nun bekannten zwölf Grundstücken mit circa 1.760 Plätzen, aber die Stadt baut,
nicht Dritte. - Ein erstaunliches, begrüßenswertes 180-Grad-Umdenken der Verwaltung, zugegeben auch für uns in der Summe der hier jetzt
vorliegenden Kitaprojekte ein überraschendes
Ergebnis. Und noch etwas hat mich ganz per-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
sönlich gefreut. Demokratiekonferenzen sind
wichtig und nötig; aber genauso wichtig ist, dass
wir auf legislativem Weg größere Entscheidungen herbeiführen können.
Meine Damen und Herren, dass der finanzielle
Kraftakt von gut angelegten städtischen circa
45 Kita-Investitionsmillionen nicht ganz ohne
Blessuren bleibt, zeigt schon das Thema Nachtragshaushalt 2018. Hierzu hätten wir uns - wir
haben gerade darüber diskutiert - ein Mehr an
Transparenz gewünscht. Zum Nachtragshaushalt
ist in der Vorlage nicht andeutungsweise etwas
zu finden. Gut ist, dass die Kitavorlage dahin gehend mit der Landesdirektion besprochen und
die Worte fixiert sind, sodass diese nicht mehr
von ihr gekippt werden kann.
Wünschenswert wäre gewesen, die Einreicher
hätten den mit Sicherheit vorhandenen wirtschaftlichen Sinn der Baumaßnahmen in Eigenregie dargelegt, das heißt den Vergleich zwischen der 25-jährigen, unkündbaren Anmietung
und dem kommunalen Investitionsengagement in
der Vorlage dargestellt. Diese Vergleichsrechnung fordern wir nicht nur an dieser Stelle, sondern seit vier Jahren hier im Stadtrat.
Meine Damen und Herren, wir kennen die Dimension der investiven Haushaltsreste - Herr
Bonew hat es gerade noch einmal formuliert -,
das heißt: die nicht umgesetzten Investitionen
aus den Vorjahren von weit mehr als 220 Millionen Euro. Wir haben schon im Ausschuss - das
darf man an dieser Stelle sagen - unsere Befürchtungen formuliert. Wir bitten an dieser Stelle
nochmals, zu Protokoll zu geben, dass dadurch
keine vom Stadtrat bisher beschlossene Investition aus den Haushaltsplänen gestrichen werden
muss.
Meine Damen und Herren, wir wünschen uns,
dass wir mit dem Bau von 13 zusätzlichen Kitas
in Eigenrealisierung erstens die avisierte Bauzeit
von 30 Wochen tatsächlich einhalten, zweitens
dass der Kostenrahmen von 45 Millionen Euro
nicht überschritten, sondern vielleicht sogar unterschritten wird und drittens dass der Bedarf an
Kitaplätzen damit wenigstens bis ins Jahr 2019
gedeckt werden kann. - Frau Nagel wird noch ein
paar Sätze dazu sagen. - Damit würde die Stadt
nachweisen, dass kommunale Investitionen mit
einer Steuerung über die LESG planungssicher
hinsichtlich Kosten und Bauzeit sind. Der LESG
und Herrn Claus darf man an der Stelle alles Gute wünschen.
Wir fordern eindringlich, den Beschluss des
Stadtrates vom 20.05.2015 „Vorfahrt bei KitaInvestitionen durch die Kommune“ künftig stringent umzusetzen. Das hilft mittel- und langfristig
- Herr Bonew hatte „kurzfristig“ gesagt - allen
S e i t e | 60
Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, vor allen
Dingen unseren Kleinsten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Vorlage ist ein Paradebeispiel für eine intransparente Verwaltung. Sie zeigt exemplarisch den Mangel an Informationen, auf deren Grundlage uns
ehrenamtlichen Stadträten weitreichende Entscheidungen über die Liegenschaften unserer
Stadt abverlangt werden. Sie ist auch ein Paradebeispiel dafür, wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik und wie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgerschaft eben nicht funktioniert.
Herr Oberbürgermeister, wir haben in den vergangenen Wochen oft genug aus Ihrem Arbeitsprogramm 2020 zitiert. Ich möchte das an der
Stelle nicht noch einmal tun. Sie wissen, wovon
ich rede. Wir haben vorhin lang und breit darüber
gesprochen. Die Fülle an Beispielen zeigt Ihnen
sicherlich auch, dass wir dringend ins Gespräch
kommen müssen. Sie haben vorhin angedeutet,
dass es darum gehen muss, wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wiederhergestellt werden kann und wie auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Stadtverwaltung gestärkt werden kann. - Fünf Zeilen pro Kitastandort sind eben nicht ausreichend, um Politik und
Bürgerschaft zu überzeugen, dass Liegenschaften geeignet sind, um sie zur Bebauung freizugeben und damit der öffentlichen Nutzung als
Grünflächen zu entziehen.
Klar, die Not ist enorm groß, wenn wir die nicht
gedeckten Bedarfe im Bereich der Betreuung der
unter Dreijährigen betrachten. Wir brauchen
nicht nur ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren beim Bau von Kitas sowie bessere und
schnellere Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern, sondern ohne Zweifel auch ein solches Sofortprogramm zum Bau von mehr als
zehn Kitas, wie es uns heute vorliegt. Aber wir
dürfen jetzt auch nicht so tun, als sei der Bau
von Kitas plötzlich das einzige Bedürfnis der
Bürgerinnen und Bürger. Neben Kitas brauchen
wir auch Platz zum Wohnen, und wir brauchen
Freiflächen und öffentliches Grün für Freizeit und
Erholung, für gemeinsames soziales Treiben.
Wenn kommunale Grundstücke einem bestimmten Zweck zugeführt werden sollen, müssen wir
genau diese Abwägung durchführen und dabei
auch betrachten, ob nicht mehrere Zwecke
gleichermaßen erfüllt werden können, beispielsweise Wohnen und Kita zusammengeführt werden können, gegebenenfalls durch die LWB, die
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 61
ja nun auch Erfahrungen im Bau von Kitas gesammelt hat. - Dazu kein Wort in der Vorlage.
wird, ohne dass jemand ihre Fragen beantwortet
und um ihr Verständnis ersucht.
Es muss eine Abwägung geben, welcher Wert
einer gewachsenen Grünfläche einer Bebauung
gegenübersteht. Nur wenn dieser Wert bekannt
ist, kann tatsächlich eine Abwägung stattfinden.
Dann muss natürlich auch der Nachweis erbracht sein, dass die Änderung des Nutzungszwecks einer kommunalen Liegenschaft sinnvoll
erreichbar ist. - Ziemlich viele Anforderungen, in
fünf Zeilen pro Standort keinesfalls darstellbar.
Es kann durchaus sein, dass man in der Abwägung zu dem Schluss kommen wird, dass an der
Bebauung dieser Fläche kein Weg vorbei führen
wird. Aber dies sollte man gründlich geprüft haben und die Menschen vor Ort mitnehmen. Erklären Sie es ihnen! Werben Sie um ihr Verständnis angesichts der Kitaplatznot, in der wir
uns befinden! Sagen Sie ihnen, welche anderen
Flächen in der Nähe tatsächlich geprüft und aus
welchen Gründen sie verworfen wurden! Erklären Sie den Menschen, warum der Standort
durchaus für eine Kita geeignet ist und wie die
verkehrliche Anbindung gewährleistet werden
soll! - Nichts zu all diesen noch offenen Fragen
findet sich in der Vorlage.
Wenn dann noch Bürgerinnen und Bürger kommen und Fragen haben, wird es ganz schwierig,
wie zum Beispiel in Dösen. Mittlerweile haben
sich allein dort 250 Menschen gemeldet, die arge
Bedenken haben, dass die Verwaltung den ausgesuchten Standort ideal für die Bebauung mit
einer Kita hält. Sie sind nicht nur der Auffassung,
dass in der Abwägung der Wert genau dieser
Fläche als zu erhaltende und mit zahlreichen alten Bäumen bewachsene zentrale Grünfläche
höher zu bewerten ist; sie sind auch der Meinung, dass die Fläche als Kitastandort ungeeignet ist, insbesondere aufgrund der verkehrlichen
Anbindung.
Wie geht man mit solchen gegensätzlichen Auffassungen um? Aussitzen und warten, bis der
Stadtrat entschieden hat? Diese Standorte nur
mit den Stadträten in den Ausschüssen besprechen? Ich sage Ihnen: Das wird nicht helfen. Wir
brauchen Gespräche vor Ort mit den Betroffenen. Es gibt durchaus Menschen in dieser Initiativgruppe, die mittels einer Klage versuchen
werden, die Bebauung zu verzögern oder zu
verhindern. Dann haben wir gar nichts gekonnt.
Klagen ist immer der letzte Weg. Ob sich das am
Ende verhindern lässt, weiß ich nicht. Aber man
sollte zumindest alles daransetzen, dies zu verhindern, statt den Klagewillen durch Mauern zu
schüren.
Man muss miteinander ins Gespräch kommen.
Das ist bis heute nicht passiert, obwohl Sie, Herr
Oberbürgermeister, und Sie, Herr Professor Fabian, seit über zwei Wochen mit Briefen von Anwohnern zugeschüttet werden. Glauben Sie bitte
nicht, dass es sich bei den Anwohnern um Menschen handelt, die keinen Kinderlärm ertragen
und deshalb eine Kita mit Spielplatz in direkter
Nähe zum Alterswohnsitz verhindern wollen.
Ich füge hinzu: Sie wissen, ich habe mich noch
nie auf die Seite derer geschlagen, die in ihrer direkten Nachbarschaft eine Kita oder einen Spielplatz verhindern wollen, weil damit Lärm verbunden sein könnte. Ich war schon oft genug mit
solchen Sachverhalten konfrontiert. In diesem
Fall jedoch sind das aus meiner Sicht Menschen,
über deren Köpfe hinweg die Bebauung der
zentralen öffentlichen Grünfläche entschieden
Der Stadtbezirksbeirat Süd wurde nur mit einer
Tischvorlage befasst, zwei Ausschüsse in nur einer Lesung, der Umweltausschuss sogar erst,
nachdem eine Befassung explizit eingefordert
wurde. - So geht es nicht, Herr Oberbürgermeister.
Ich komme zum Ende. - Meine Fraktion begrüßt
selbstverständlich ein Sofortprogramm zum Kitabau, kritisiert aber ausdrücklich die Art und Weise, wie dieses hier zum Beschluss vorgelegt
wird. Wir halten unseren Änderungsantrag aufrecht, eine der 13 Kitas, nämlich den Standort
Eigenheimstraße in Dölitz, einer genaueren Prüfung von Alternativstandorten zu unterziehen und
vor einer Entscheidung mit den Menschen vor
Ort abzustimmen. Erst dann sieht sich meine
Fraktion imstande dazu, eine Entscheidung zu
treffen.
Ich bin froh, dass die SPD-Fraktion sich entscheiden konnte, auf den letzten Drücker ebenfalls einen Änderungsantrag diesbezüglich einzubringen. Wir werden auch diesen unterstützen.
Sollten die Änderungsanträge keine Mehrheit
finden, dann bitte ich um getrennte Abstimmung
der im Anhang der Vorlage genannten Liegenschaften. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich sehe es anders als Sie, Herr
Schmidt: Diese Vorlage ist ein großer Wurf. Ich
begrüße sie ausdrücklich und versuche nicht nur,
das Haar in der Suppe zu finden.
Und weil ich sehr froh über diese Vorlage bin,
möchte ich am zu Beginn meiner Rede den beteiligten Dezernaten meinen Dank aussprechen:
allen voran natürlich Herrn Fabian, aber auch
Ihnen, Frau Dubrau, und Ihnen, Herr Rosenthal,
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
und auch Ihnen, Herr Albrecht, der Sie ja selten
von uns gelobt werden. Man sieht, im Liegenschaftsamt kehrt offensichtlich ein neuer Besen.
Eine solche Vorlage war vor einiger Zeit noch
nicht denkbar; jetzt wurden Grundstücke noch
einmal zielgenau durchforstet. Unser Dank gilt
natürlich auch Ihnen, Herr Bonew; Sie haben gerade ausgeführt, vor welchen Herausforderungen
Sie stehen. Nicht zuletzt danken wir auch der
Runde der Dienstberatung, die die Vorlage gemeinschaftlich in den Stadtrat eingebracht hat.
Wir hatten schon im Zuge der Haushaltsverhandlungen gefordert: Wir brauchen endlich einen
großen Wurf, der schlagartig eine Entlastung im
Kitabereich bringt, auch wenn diese nur von kurzer Dauer sein wird. Wir hatten auch gefordert,
dass die LESG stärker eingebunden wird. Deshalb sind wir froh, dass die LESG diese Verantwortung jetzt übernimmt und für uns als Stadt die
Projekte steuern wird.
Sollte die Vorlage heute beschlossen werden man kann aus den bisherigen Reden heraushören, dass sie zumindest zu sehr großen Teilen
beschlossen werden wird -, kommen in den
nächsten anderthalb Jahren zu den ohnehin geplanten 1.500 Kitaplätzen über 1.500 zusätzliche
Plätze hinzu. Das ist wirklich ein Riesenerfolg,
vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass aktuell mindestens 1.000 Betreuungsplätze fehlen.
Wir reden hier immer über Zahlen; das ist auch
notwendig. Aber hinter diesen Zahlen stecken Eltern und ihre Kinder, Eltern, für die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auf der Kippe
steht, und Kinder, für die der Besuch einer Kita
immens wichtig ist, um dort bis zum Schulstart
die Fähigkeiten zu erwerben, die viele ihrer Alterskameraden von zu Hause mitbekommen, sie
aber nicht. Auch diese Aufgabe leisten Kitas.
Die eingeplanten 45 Millionen Euro sind in der
Tat sehr viel Geld. Wir halten sie aber für sehr
gut investiert. Ich muss hier Herrn Wehmann
recht geben: Wenn wir eigene Grundstücke haben, sollten wir sie auch selbst bebauen. Es
macht keinen Sinn, diese Grundstücke durch einen Investor bebauen und ihn dann 20 Jahre daran verdienen zu lassen, sodass wir als Stadt in
der Zeit außen vor bleiben. Es wird auf lange
Sicht gesehen deutlich günstiger, wenn wir auf
unseren städtischen Grundstücken selbst bauen.
Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, Herr
Wehmann, und bin froh, dass Sie in der Sache
hartnäckig geblieben sind.
Seit der ersten Verkündung in der LVZ vom
07.07.2017, wo im Übrigen alle Grundstücke benannt wurden und dann auch auf der Seite der
Stadt nachlesbar waren, hat ein Umdenken eingesetzt. Dennoch: Wir werden auch in Zukunft
private Partner brauchen; sie werden auch wich-
S e i t e | 62
tig sein. Herr Fabian hat es angedeutet. Wir planen eben nicht nur diese 13 Kitas. Wenn wir von
den Bevölkerungsprognosen ausgehen, werden
wir bis 2030 über 60 weitere Kitas brauchen,
über die gesamte Stadt verteilt. Wir sind daher
nicht am Ende der Diskussion, sondern mittendrin, und werden diese Diskussion weiter führen
müssen.
Natürlich findet man bei einer solch großen Vorlage immer auch Punkte, die einem missfallen.
Es gibt Standorte, wo sich Bürger von einer Kita,
sei es wegen der verkehrlichen Situation oder
des Wegfalls einer Grünfläche, gestört fühlen.
Ich habe mir den hier in Rede stehenden Standort angeschaut und muss sagen: Nach meiner
persönlichen Auffassung sind die verkehrlichen
Aspekte lösbar. Meine beiden Kinder gehen
selbst in eine Kita, die in einer Straße liegt, wo
zwei Autos nicht aneinander vorbeifahren können. Aber das regelt sich mit gesundem Menschenverstand immer ganz gut; man fährt in eine
Lücke rein, wenn einem ein Auto entgegenkommt, um es passieren zu lassen. Also, das
halte ich für lösbar.
Nichtsdestotrotz hat es vonseiten der Stadtverwaltung keinen Austausch mit den Anwohnern
vor Ort gegeben. Ich hatte gehofft, dass das bis
heute noch möglich sein wird. Glücklicherweise
gibt es solche Bedenken immer nur in ganz wenigen Fällen. Ich erinnere daran, wir haben in
den letzten zehn Jahren in Leipzig 114 Kitas gebaut oder Baumaßnahmen realisiert. Es gab nur
einmal eine Beschwerde, nämlich in Knauthain.
Damals ging es auch um eine Wiese, die als
Volksfestfläche genutzt wurde. Die Kita wurde
dann doch realisiert. - Wie gesagt, der Kontakt
hat bis heute nicht stattgefunden. Ich würde es
begrüßen, wenn das noch nachgeholt wird.
In dem von mir eingebrachten Änderungsantrag
zum Grünen-Antrag habe ich vorgeschlagen, die
Entscheidung über den betreffenden Kitastandort
um einen Monat zurückzustellen. Damit können
wir die anderen zwölf Standorte heute auf den
Weg bringen. Ich glaube, ein Monat reicht aus,
um eine Bürgerveranstaltung durchzuführen. Die
Zeit reicht aus, um mit den Bürgern vor Ort in
Kontakt zu treten und die entsprechenden Fragen zu klären, gegebenenfalls auch noch einmal
andere kommunale Grundstücke zu prüfen.
Eines dürfen wir bei dieser Diskussion nicht vergessen: Wir reden im sozialen Bereich nicht nur
über Kitas. Wir reden auch über Schulen - Förderschulen, Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien -, über Anbauten von Schulen und Sporthallen. Wir reden auch über die Frage der Unterbringung von Obdachlosen. Wir reden auch über
Wohngruppen für Jugendliche, Stichwort „HzE“,
ein großes Thema bei Ihnen, Herr Albrecht. All
das werden wir brauchen. Wir haben eben nicht
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
nur die zusätzlichen 60 Kitamaßnahmen zu realisieren, sondern auch 70 Maßnahmen im Bereich Schule. Wir werden weitere Maßnahmen in
den Bereichen Wohnungshilfe, HzE usw. ergreifen müssen. Das dürfen wir bei der ganzen Diskussion nicht vergessen. Was ich damit sagen
will: Wenn Alternativgrundstücke geprüft werden,
dann auch darauf, ob sie gegebenenfalls für eine
alternative Verwendung benötigt werden.
Abschließend noch einmal zur Vorlage. Wir freuen uns, diesen Meilenstein heute auf den Weg
zu bringen. Selbst wenn heute ein Standort ausgeklammert und in der nächsten Sitzung noch
einmal aufgerufen wird, werden 1.640 zusätzliche Betreuungsplätze entstehen, auf die die
Leipziger Eltern ganz dringend warten. Unseren
Änderungsantrag 03, Schulhoföffnung, würden
wir bis zur Entscheidung über den Standort Eigenheimstraße zurückstellen. Wir werden der
Vorlage mit den genannten Änderungen zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Leipzig wächst.
Der damit verbundene Bedarf an Kinderkrippenund Kindergartenplätzen steigt. Der Baubeschluss von insgesamt 13 Kindertagesstätten auf
zwölf kommunalen Flächen ist ein positiver
Schritt zur weiteren flächendeckenden Verbesserung der Betreuungsquote in unserer Stadt. Daher begrüßt auch meine Fraktion die vorliegende
Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.
Gestatten Sie mir dennoch Anmerkungen zu
zwei in der Vorlage enthaltenen Standorten. Zum
einen betrifft das den Standort Kleiststraße 58.
Meine Fraktion stellte vor vier Monaten eine Anfrage in der Ratsversammlung bezüglich einer
möglichen Nutzung dieser ehemaligen Kindertagesstätte. Die Beantwortung vom zuständigen
Fachdezernenten lautete damals, der Standort
Kleiststraße sei für eine erneute Nutzung gänzlich ungeeignet. Wörtlich sagte er:
Es ist keine ausreichend große Fläche
vorhanden und eine Erweiterung nicht
möglich, da sich das Grundstück in unmittelbarer Nähe eines Landschaftsschutzgebietes und in Nähe des Baches
Nördliche Rietzschke ... befindet.
Auf eine nochmalige Nachfrage meinerseits blieb
die Verwaltung bei ihrer ablehnenden Beurteilung. Dass nun, vier Monate später, offensichtlich
eine Neubewertung des Standortes aufgrund der
damaligen Anfrage unserer AfD-Fraktion zur
Kleiststraße 58 vonseiten der Verwaltung vorge-
S e i t e | 63
nommen wurde, ist zwar verwunderlich, aber
dennoch zu begrüßen.
Erheblichen Klärungsbedarf sehen wir allerdings
beim Standort Eigenheimstraße. Meine Fraktion
hat sich bei einem Vororttermin am vergangenen
Samstag die Argumente und Bedenken der Anwohner zum geplanten Kitastandort angehört.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die
Bürgerschaft in dieses wichtige Vorhaben im Vorfeld nicht miteinbezogen wurde.
Es handelt sich bei dieser Fläche zweifelsfrei um
ein Kleinod in einem dicht besiedelten Wohngebiet. Der Altbaumbestand auf der betreffenden
Fläche kann - anders als in der Vorlage bewertet - nicht vollumfänglich erhalten bleiben. Auch
die Verkehrsanbindung ist alles andere als ideal.
Eine akute Belastung und Einschränkung des
ohnehin schon jetzt problematischen fließenden
und ruhenden Verkehrs werden bei diesem Vorhaben mit Sicherheit die Folge sein. Meine Fraktion bittet daher um eine Prüfung, ob im unmittelbaren Umfeld, wie auch von der Bürgerschaft
vorgeschlagen, ein geeigneterer Standort zu finden ist.
Aus den genannten Gründen wird die AfDFraktion die Änderungsanträge der GrünenFraktion und der CDU-Fraktion unterstützen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! In meiner Fraktion teilen wir uns die
Perspektiven ein wenig. Herr Wehmann ist auf
andere Aspekte eingegangen, als ich es jetzt tun
werde.
Ich will zu Beginn noch einmal betonen: Endlich
kommen wir als Stadt in die Offensive. Herr Fabian hat gesagt: Es ist das größte Bauvorhaben,
das die Stadt in Eigenverantwortung seit 1990
realisiert. - Das freut uns gerade auch deshalb,
weil wir im ersten Halbjahr 2017 Szenen erleben
mussten, wie schon 2013 kurz vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz:
Eltern standen Schlange an neu errichteten Kindertagesstätten, Mütter und Väter versammelten
sich auf der Straße, um ihren Rechtsanspruch
auf einen Kitaplatz einzufordern.
Halten wir uns die Zahlen vor Augen! Nachdem
die Zahl der Geburten bis Mitte der 1990er-Jahre
rapide abnahm, erleben wir seit Jahren einen
stetigen Anstieg. Die Anzahl der jährlichen Geburten hat sich innerhalb von 15 Jahren fast verdoppelt. Es werden Jahr für Jahr mehr Kinder in
Leipzig geboren. Im Jugendhilfeausschuss wurde uns mitgeteilt: Im dritten Quartal 2017 haben
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
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wir einen Aufwuchs von 199 Geburten im Vergleich zum zweiten Quartal und über 100 mehr
als im selben Quartal des Vorjahrs. Das bedeutet
unterm Strich: Wir müssen eine Kita mehr bauen.
Anwohnerinnen und Anwohner gestellt und auf
Antworten gedrängt. Auch ich selbst war am
Samstag vor Ort und habe mich bei einer Einwohnerversammlung, nachdem mir sehr kritisch
begegnet wurde, der Diskussion gestellt.
Trotz realistischerer Bevölkerungsprognose und
geänderter Bedarfserfassung, die übrigens auf
einen Antrag der LINKEN in 2013 zurückgeht,
planen wir Jahr für Jahr zu wenige Plätze, vor allem in Krippe und Kindergarten. In einer Vorlage
aus dem Frühjahr hieß es: Es fehlen 2.100 Plätze. Eine uns aktuell zugereichte Information
spricht von aktuell 870 fehlenden Plätzen für unter dreijährige Kinder.
Nach gründlichen Abwägungen und in dem Wissen, dass es auch Eltern in diesem Wohnumfeld
gibt, die den Kitabau begrüßen, sind wir als Fraktion zu dem Schluss gekommen, dass die Stadtverwaltung die Fragen von Teilen der Anwohnerschaft verantwortungsvoll beantworten muss und
das nicht, wie geplant, mal eben „husch-husch“
per Brief erledigen sollte. Darum werden wir sowohl dem Änderungsantrag der Grünen als auch
dem von Herrn Zenker heute zustimmen. Auch
wir wollen möglichst wenig Zeitverzug.
Wir wissen auch: Es sind vor allem besser gestellte Eltern, die die Ressourcen haben, einen
Kitaplatz tatsächlich einzuklagen. Derzeit sind es
926 Klagevorgänge. Diese Situation ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar; denn die Erfüllung
des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz darf
nicht von der sozialen Stellung und dem Geldbeutel der Eltern abhängen.
Unterm Strich sind wir froh, dass die Stadt diese
Vorlage, mit der in kurzer Zeit circa 1.760 Plätze
geschaffen werden sollen, jetzt ins Verfahren gebracht hat. Seit mehreren Monaten reden wir
über dieses Vorhaben. Nur stückchenweise sind
wir über die in Rede stehenden Standorte informiert worden. Nun wird uns ein weiteres Mal eine Vorlage vorgelegt, die im Gros der Ausschüsse in erster und zweiter Lesung mit einem Mal
beschlossen wurde. Ich will nicht verhehlen,
dass wir dieses Verfahren schwierig finden; denn
dies führt nicht zuletzt auch zu Debatten, wie wir
sie jetzt um den Standort in der Eigenheimstraße
in Dölitz führen müssen.
Wir wissen: Wir stehen vor immensen Aufgaben.
Die mit dieser Vorlage zu beschließenden Maßnahmen verschaffen uns Luft, bringen die Stadt
aber bei weitem noch nicht in die Vorhand. Wir
dürfen in diesem Zusammenhang auch nicht
vergessen, dass sich zahlreiche Kitamaßnahmen, die derzeit in Planung und im Bau sind,
weiterhin verzögern, teilweise über Monate,
wenn nicht gar Jahre. Auch hier dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen.
Die große Aufgabe im Rücken, 9.000 Kitaplätze
in zwölf Jahren zu schaffen - die Zahl ist in der
Vorlage nachzulesen -, steht aktuell in Konfrontation mit den akuten und nachdrücklichen Bedenken einer Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern eines Stadtteils in Dölitz-Dösen. Wir
Stadträte müssen natürlich auch die Perspektive
derjenigen ernst nehmen, die mit dieser Kita
dauerhaft zu tun haben werden. Das tun wir
auch, allerdings ohne den Einwänden zuzustimmen, wie ich explizit zum Ausdruck bringen will.
Wir haben in den Ausschüssen die Fragen der
Ich will noch kurz das Thema „alternative Grundstücke“ anreißen. Wir haben zur wegfallenden,
gestifteten Freifläche und auch zur verkehrlichen
Anbindung des Standortes Aussagen bekommen. Die Perspektive, dass diese Kita nur für mit
Auto anfahrende Eltern erreichbar ist, befriedigt
uns nicht. Es gibt auch Eltern, die den ÖPNV
nutzen. Die Anbindung an den ÖPNV ist dort
wirklich schlecht. Hier müssen wir dafür sorgen,
dass die Taktung des Busses, der in das Wohngebiet fährt, zu bestimmten Zeiten erhöht wird, je
nachdem, ob Bedarf dafür besteht.
Wir müssen auch klar sagen: Es gibt im wohnortnahen Bereich keine akuten Bedarfe für Kitaplätze. Ich selber habe ortsteilübergreifende Solidarität eingefordert und bin dafür von Anwohnerinnen und Anwohnern der Initiative sehr stark
gescholten worden. Aber in Wirklichkeit ist es bereits jetzt so: Wir müssen stadtbezirksorientiert
planen und prüfen, wo noch Platz ist - und das
auch im Hinblick auf Fragen wie: Was passiert
mit Freiflächen? Welche Zukunft haben Freiflächen in unserer Stadt?
Oberbürgermeister Jung: Achten Sie bitte auf
die Zeit, Frau Nagel!
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Vor solchen Fragen werden wir in Zukunft öfter stehen und sachlich abwägen müssen.
Ich komme zum Schluss. - Summa summarum:
Wir brauchen einerseits ganz dringend Kitaplätze. Andererseits müssen wir aber auch - das ist
eher eine demokratiepolitische Frage - Beteiligungsmöglichkeiten schaffen. Darum: Zustimmung zur Vorlage und Zustimmung zu den Anträgen von Herrn Zenker und den Grünen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
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Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne!
Wenn man als Vertreterin einer kleinen, aber feinen Fraktion hier am Ende der Redekette steht,
ist im Prinzip alles schon gesagt. Das kann ein
Nachteil, aber auch ein Vorteil sein, weil man
dann nicht noch einmal alles wiederkäuen muss.
Deshalb möchte ich mich jetzt auf ein paar Punkte beschränken, die unserer Fraktion doch noch
erwähnenswert sind, und es ganz kurz und knackig machen.
Wir freuen uns natürlich auch, dass die Verwaltung jetzt endlich in die Puschen kommt, das Angebot an Kitaplätzen mit dem Bedarf an Kitaplätzen in Deckung zu bringen. Das ist schön. Ein
kleiner Wermutstropfen ist, dass es jetzt so aussieht, als wäre sie erst in die Puschen gekommen, nachdem hohe Schadensersatzforderungen durch von Eltern angestrengte Gerichtsprozesse ins Haus standen.
Wir wären froh, wenn nicht alle diese Grundstücke von der Stadt bebaut würden, sondern wenn
ein paar auch von privaten Investoren bebaut
werden könnten. Dass der Investor damit auch
Geld verdient, ist nichts Ehrenrühriges. Deshalb
muss der Bau in der Finanzierung im Endeffekt
nicht teurer werden. Aber ich habe leider in den
letzten Tagen lernen müssen, dass es nicht nur
reicht, selber bauen zu können, sondern dass,
wenn man einen Investor beauftragt, zu bauen,
die Verwaltung auch in Augenhöhe mit dem Investor verhandeln können muss, weil sonst die
Gefahr besteht, dass man bei den Mietkosten
übers Ohr gehauen wird.
Den Änderungsanträgen, die den Standort Eigenheimstraße betreffen, werden wir zustimmen.
Bei einer Vorlage, die 13 Kitastandorte beinhaltet, ist es nicht tragisch, die Entscheidung über
einen einzelnen Standort auf die nächste Ratsversammlung zu verschieben. Das ist kein Beinbruch. Es lässt sich auch relativ einfach klären,
ob ein Stiftungszweck den Bau behindert oder
nicht. Die Verwaltung muss nur einen Auszug
aus dem Grundbuch anfordern. Darin ist festgelegt, ob eine Dienstbarkeit von der Stiftung eingetragen ist oder nicht. Wenn das schwarz auf
weiß vorliegt, ist das geklärt. Das kann man in
den Ausschüssen vorlegen und dann in der
nächsten Ratsversammlung abstimmen.
Abschließend möchte ich sagen: Es ist sowohl
für die Stadt als auch für die von ihr beauftragte
LESG eine große Herausforderung, dieses Bauvorhaben zu stemmen. Wir werden dieses Vorhaben natürlich kritisch, aber auch unterstützend
begleiten. - Danke schön.
S e i t e | 65
Oberbürgermeister Jung: Jetzt Herr Böhler
zum Änderungsantrag des Ortschaftsrats Seehausen.
Ortsvorsteher Böhler: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte mich
zunächst bei der Verwaltung für diese Vorlage
bedanken. Bei den Stadträten will ich mich für
meine Bombardements entschuldigen, denke
aber, es war wichtig, einige Informationen weiterzugeben.
Wir haben sehr kurzfristig einen Änderungsantrag eingereicht, auch wenn uns die drei Punkte,
die ich hier noch einmal vortragen will, teilweise
schon in den Ausschusssitzungen zugesagt worden. Wir beantragen:
1. Zur Sicherung des räumlichen Bedarfes der Grundschule Seehausen erfolgt die Mittagsversorgung und Hortbetreuung der Kinder der 1. und
2. Klassenstufe in der neuen KitaHort-Kombination.
Grund ist: Es war schon festgeschrieben, dass
es dort 45 Hortplätze geben soll. Wir haben zwei
erste Klassen und eine zweite Klasse. Das heißt:
Es werden mehr als 45 Hortplätze benötigt. Deshalb haben wir das in unseren Antrag so aufgenommen. - Es wurde uns auch bestätigt, dass
man dort sehr variabel sei.
2. Weiterhin sind ausreichend Parkplätze auf dem Grundstück auszuweisen.
Es gibt jetzt schon Streitereien in Zusammenhang mit Parkplätzen im Straßenbereich. Deshalb haben wir die Formulierung „auf dem
Grundstück“ gewählt. - Auch dazu wurde uns gesagt: Jawohl, entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen werden sie dort ausgewiesen.
Der dritte Beschlusspunkt geht auf den Antrag
VI-A-04832 zurück, für den jetzt die erste Lesung
erfolgt ist, in dem es um die Prüfung weiterer
Grundstücke geht. Unserer Meinung wäre es optimal, den Hort komplett auszulagern. Die
Grundschule als solche muss entlastet werden,
damit man dort wieder ordentlich arbeiten kann.
Derzeit wird der Computerraum zum Beispiel als
Klassenraum genutzt. Die Möglichkeiten sind
ausgeschöpft, um eine weitere zweite Klasse
aufzumachen. Zurzeit sind die dritte und die vierte Klasse mit 27 bzw. 28 Kindern belegt. Für die
Realisierung hatten wir mehrere Grundstücke
vorgeschlagen. Deshalb lautet der dritte Beschlussvorschlag:
3. Um auf eine perspektivisch positive
Entwicklung vorbereitet zu sein, wird
durch die Stadtverwaltung die Nut-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
zung als Freifläche oder Bauland
(notfalls Erwerb) der Grundstücke
(263/34 und 14/1-14/7), die derzeit
noch nicht bebaut sind, geprüft.
Wir haben die Information, dass der Eigentümer
bereit wäre, zu verkaufen. Ich weiß, dass diesbezüglich schon Vorgespräche geführt worden
sind.
Ich bitte Sie, diesem Antrag heute zuzustimmen.
Der Antrag 04832 hätte sich mit Ihrer Zustimmung zu diesem Änderungsantrag erledigt. Im
Jugendhilfeausschuss wurde signalisiert, dass
man zu dieser Prüfung bereit wäre. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Böhlau,
wir können Ihren Antrag übernehmen, wenn Sie
damit einverstanden sind, zu Protokoll zu nehmen, dass die Gesamtzahl von 165 Plätzen nicht
überschritten wird und dass dort für zwei Klassen, also für eine erste und für eine zweite Klasse, Kapazitäten im Hort geschaffen werden. Die
Beschlusspunkte 2 und 3 können wir so übernehmen.
Ortsvorsteher Böhlau: Wie gesagt, wir haben
zurzeit zwei erste Klassen und eine zweite Klasse. Ich denke, wir werden wieder das Problem
bekommen, dass es in der Grundschule keinen
Spielraum mehr gibt. Daran wäre uns aber schon
sehr gelegen. Deswegen hatten wir beantragt:
für die erste und die zweite Klassenstufe.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Nach den mir
vorliegenden Planungen sind zwei erste Klassen
dort die Ausnahme. In den nächsten Jahren wird
es aller Voraussicht nur eine erste Klasse geben.
Wenn wir diese Kapazitäten schaffen, haben wir
nur 50 Prozent Doppelbelegung an der Grundschule.
S e i t e | 66
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Bürgerbeteiligung unbedingt, und die
muss sogar zweimal stattfinden: Zum einen
müssen die Standorte den Bürgern jetzt kommuniziert werden. Da können mögliche Probleme
auch noch einmal angesprochen werden. Zum
Zweiten muss in dem Moment - das ist völlig
normal -, wenn der Generalübernehmer, der
auch die Projektierung macht, das fertige Projekt
vorstellt, ohnehin eine Nachbarschaftsbeteiligung
durchgeführt werden. Das ist vom Gesetzgeber
so vorgeschrieben. Es würde sich eine öffentliche Einwohnerversammlung anbieten, wenn
Klarheit zu dem jeweiligen Objekt besteht.
Trotzdem muss ich anmerken: Den Letzten beißen die Hunde. Das wird wie bei Flüchtlingen,
DaZ-Klassen usw. die LESG sein. Da können wir
nicht leichtfertig sagen: Darüber reden wir irgendwann noch einmal. - Wir müssen jetzt starten. Wenn wir jetzt in die Ausschreibungsverfahren, zumindest für einen Teil dieser Objekte, gehen, besteht vielleicht die Chance, vernünftige
Konditionen für diese GÜ-Leistungen zu bekommen, weil viele Unternehmen jetzt bestrebt
sind, ihre Auftragsbücher für das kommende
Jahr zu füllen.
Der Standort Eigenheimstraße ist mir schon seit
den 1960er-Jahren gut bekannt. Ich kann mich
entsinnen, dass auf dieser Fläche einmal eine
Baracke stand und dort auch einmal eine Verkaufseinrichtung vorgesehen war. Für mich
ergibt sich zum Beispiel die Frage: Haben nicht
auf einem Teil dieser Fläche, die ehemals gestiftet worden ist, in den zurückliegenden Jahrzehnten auch Eigenheime gestanden?
Zur Problematik Verkehrsanbindung. Ist nicht
vielleicht ein verkehrsberuhigter Bereich auch ein
positives Signal in Bezug auf Lärmbelastung und
Erschütterungen, das für eine Kita dort spricht?
Das wäre auch günstiger für die Kindergartengruppen, wenn sie spazieren gehen.
Ortsvorsteher Böhlau: Das dürfte machbar
sein, wenn es denn so kommt. Deswegen beantragen wir: erste und zweite Klassenstufe. Dann
ist das klar.
Zum Standort Friederikenstraße ist klar zu sagen: Auch dort gibt es sicher an die 100 Anwohner. Zum einen liegt er in Nachbarschaft zum
Neubaugebiet Dölitz von 1974, das eigentlich zu
Lößnig gehört. Zum anderen gibt es in direkter
Nachbarschaft, in der Bornaischen Straße, weitere Kitas. Die Abwägung sollte also sehr vernünftig durchgeführt werden.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja, aber nur
für zwei Klassen. - Also: keine Überschreitung
der Platzkapazität von insgesamt 165 Plätzen
und Schaffung von Hortkapazitäten für zwei
Klassen. Sind Sie damit einverstanden? - Ja.
Okay.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker noch
einmal.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich habe noch eine Frage zum Antrag der CDU, den ich nicht ganz verstehe. Bedeutet Ihr Beschlussvorschlag, dass
der Standort Eigenheimstraße ersatzlos gestri-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
chen werden soll, oder bedeutet er, dass die
Entscheidung über diesen Standort nur zurückgestellt wird?
In Bezug auf die Prüfung der Grundstücke sollten natürlich auch die finanziellen Auswirkungen
betrachtet werden, also: Wie viel kostet es, wenn
die Stadt auf einem eigenen Grundstück baut,
und wie viel, wenn ein privater Investor das realisiert? Welche Alternativverwendungen sind für
diese Grundstücke gegebenenfalls auch noch
vorstellbar? Ich hatte einige vorhin angedeutet.
Daher würde ich darum bitten, klarzustellen, was
mit dem Wort „Prüfung“ tatsächlich gemeint ist
und wie Ihr Antrag zum Standort Eigenheimstraße zu verstehen ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht dazu.
Stadtrat Albrecht (CDU): Es geht uns genauso
wie Ihnen um die Verschiebung der Entscheidung, um eine Prüfung der Kosten und um einen
Abwägungsprozess. Ob dabei herauskommt:
Man baut die Kita Eigenheimstraße nicht, sondern baut sie in der Friederikenstraße oder anderswo, das wird man nach dieser Prüfung sehen.
Oberbürgermeister Jung: Das ist der weitergehende Antrag. Ich halte mich allerdings an das,
was im Beschlusstext formuliert ist. Darin heißt
es: Der Standort Eigenheimstraße wird nicht beschlossen. Dafür werden drei andere Standorte
untersucht. - Die Änderungsanträge von den
Grünen und von Herrn Zenker fordern eine Zurückstellung der Entscheidung über diesen
Standort.
Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Meine Bitte
war, eine Protokollnotiz hinsichtlich der
Nichtstreichung von beschlossenen Investitionen
aus dem vergangenen Haushalt in das Protokoll
mit aufzunehmen.
Oberbürgermeister Jung: So machen wir das. Herr Zenker noch einmal.
Stadtrat Zenker (SPD): Bei der Abstimmungsfolge muss ich den CDU-Antrag ablehnen, weil
eine Zustimmung bedeuten würde, dass die anderen Anträge nicht mehr abgestimmt werden,
oder?
Oberbürgermeister Jung: Ja, so ist das. - Herr
Morlok.
S e i t e | 67
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich muss noch
einmal nachfragen, Herr Oberbürgermeister;
denn ich habe das Gefühl, dass Herr Albrecht
etwas anderes gesagt hat, als Sie danach wiedergegeben haben. Herr Albrecht hat seinen Antrag so interpretiert, dass die drei Standorte ergänzend, also neben dem Standort Eigenheimstraße, geprüft werden sollen.
Oberbürgermeister Jung: Entschuldigung, aber
das steht so nicht im Antrag. Im Beschlussvorschlag der CDU heißt es:
Nicht beschlossen wird der Standort
Nr. 11 Eigenheimstraße.
Die Stadtverwaltung prüft kurzfristig folgende Alternativstandorte Friederikenstraße 60 (Freier Träger), Newtonstraße/Winklerstraße, Leinestraße/Bei der
Krähenhütte und legt dem Stadtrat im
November einen entsprechenden Beschlussvorschlag vor.
Ich weiß nicht, wie Sie das interpretieren.
Stadtrat Albrecht (CDU): Ich hatte gesagt: Es
ist zurückgestellt, und gut. Das ist das, was wir
meinen.
Oberbürgermeister Jung: Also: Herr Albrecht
gibt zu Protokoll: Nicht gemeint ist das Streichen
des Standorts Eigenheimstraße. Auch dieser
Standort wird weiter untersucht.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Bitte schalten
Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu
ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 Ja-Stimmen, 29 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.
Damit entfällt die Abstimmung über die Anträge
von Herrn Zenker sowie von Bündnis 90/Die
Grünen. - Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Aus meiner Sicht ist der
CDU-Antrag eine Ergänzung des GrünenAntrags, weil er konkret drei Standorte benennt,
die im Zusammenhang mit der Prüfung bis zur
nächsten Ratsversammlung - dafür hatten die
Grünen ja auch Zustimmung signalisiert - ebenfalls geprüft werden sollen. Die Grünen hatten
beantragt, dass der Punkt, nachdem die Petition
durchgeführt ist, hier wieder aufgerufen wird.
Ich habe den CDU-Antrag zunächst genauso
verstanden wie Sie. Inzwischen verstehe ich ihn
so, dass die im Antrag genannten drei Standorte
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
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ebenfalls bis zur nächsten Ratsversammlung
geprüft werden sollen. Die Grünen hatten beantragt, erst die Petition durchzuführen und dann
abzustimmen. Wir haben versucht, das Verfahren zu verkürzen, indem wir beantragt haben,
dass bis dahin eine Einwohnerversammlung
durchgeführt wird. Daher ist mein Antrag als Ergänzung des Grünen-Antrags zu verstehen.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, im Antrag der CDU ist der Monat November genannt. Ich habe das so interpretiert,
dass damit nicht der Kalendermonat gemeint ist,
sondern die November-Ratsversammlung, und
gehe davon aus, dass Sie zur Ratsversammlung
einen entsprechenden Vorschlag zur endgültigen
Beschlussfassung vorlegen werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker, es
bleibt dabei: Der weitergehende Antrag wurde
positiv votiert. Das heißt: Die Verwaltung hat jetzt
vier Standorte zu prüfen. Sie können nicht erwarten, dass wir bis zur nächsten Ratsversammlung
im November vier Einwohnerversammlungen
durchführen. Wir werden Ihnen im November einen Vorschlag machen, und dann gibt es eine
Einwohnerversammlung.
Oberbürgermeister Jung: So habe ich das
eben gemeint. Das ist sehr ambitioniert.
(Widerspruch von Stadträtin Krefft
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Wie denn sonst? Frau Krefft, das muss doch alles gemacht werden. Wir haben heute den 18.
Oktober.
Herr Zenker.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage. Wer ihr zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
In der Ratsversammlung im November wird dann
über einen weiteren Kitastandort entschieden.
18.2 Ergänzungswahl Ortschaftsrat
marsdorf (VI-DS-04728-NF-01)
Rück-
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Stadtrat Zenker (SPD): Es geht doch nur um eine Einwohnerversammlung, nämlich zum Standort Eigenheimstraße, auf der dann auch erklärt
wird, was bei der Prüfung der drei alternativen
Standorte herausgekommen ist, wie die verkehrliche Anbindung erfolgen soll etc.
Oberbürgermeister Jung: Sie können es deuten, wie Sie wollen. Abgestimmt worden ist jetzt,
drei Standorte neu zu prüfen plus den Standort
Eigenheimstraße. Es gibt einen Änderungsvorschlag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Dieser ist aber nicht beschlossen worden, Herr Zenker, weil der CDU-Antrag der weitergehende war und positiv votiert wurde.
Sie müssen mir bitte jetzt vertrauen, dass wir im
Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen werden, mit den Anwohnern vor Ort noch bestehende Fragen zu klären, um Ihnen im November einen abgestimmten Vorschlag machen zu können. Anders wird es nicht gehen.
Wir sind immer noch in der Abstimmung. Wie
gesagt: Damit entfällt die Abstimmung über die
Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen
und von Herrn Zenker. Der Änderungsantrag der
SPD-Fraktion wurde zurückgestellt. Der Änderungsantrag des Ortschaftsrats Seehausen wurde mit einer Protokollnotiz übernommen. Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Vorlage. Herr Morlok, wir sind mitten in der Abstimmung.
18.3 Umgestaltung Zentralstadion - Zustimmung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Zentralstadion Leipzig
GmbH Besitzgesellschaft und zum Abschluss der Rahmenurkunde zur UR-Nr.
479/17 des Notars Dr. Jenckel, Berlin,
inklusive der 3. Änderungsvereinbarung
(VI-DS-04737-NF-01)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Eine weitere sehr wichtige Vorlage. Beachten Sie
bitte die Austauschseiten vom 11.10.2017. Es
gibt klare Vorvoten.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit würde ich
gern auf die Einbringung verzichten. Ich glaube,
die Sachlage ist klar: Wir müssen entscheiden,
ob wir uns weiter an der Entwicklung des Zentralstadions beteiligen und mit dem neuen Investor eine Vereinbarung zur Umgestaltung des
Stadions schließen.
Gibt es Wortwünsche? - Frau Hollick, bitte.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich denke, so
viel Zeit muss sein, dass wir von dieser Stelle
aus unsere Glückwünsche an RB für die beiden
Spiele von Sonnabend und gestern schicken.
Wir verstehen, dass der Verein jetzt gern sein
„Wohnzimmer“, das Zentralstadion, wiederhaben
möchte. Die meisten von uns - das hat auch die
Beratung in den Ausschüssen gezeigt - sind da-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
mit einverstanden. Wir freuen uns, dass für den
Fußball in Leipzig nach der Ära von 1956 bis
1990 und der Ära von 1990 bis 2009 jetzt wieder
eine neue Ära beginnt. Das wird eine wichtige
Ära sein.
Ich will nicht verschweigen, dass in den letzten
zehn Jahren am Stadion der Zahn der Zeit genagt hat; wir konnten uns im Ausschuss davon
überzeugen. Neben der Erweiterung sind tatsächlich auch Ersatzinvestitionen notwendig. Natürlich wird es kein Stadion der 100.000 mehr
sein, an das sich viele von uns noch gut erinnern, aber ein Stadion der 50.000 oder 57.000,
und das ist gut.
Ich denke, die Leipziger sind im Wesentlichen
dafür. Der Vertrag zeigt, dass die Sondernutzungsrechte, die wir schon 2000 vereinbart haben, weiter bestehen bleiben. Der Vertrag zeigt,
dass die Vorbehaltsrechte für den Wochenmarkt
und die Festwiese abgesichert sind. Natürlich
hätten wir uns auch Lösungen für noch offene
Fragen gewünscht, wie zum Beispiel ein Parkhaus usw.
Sollte ein Vertreter des RB heute hier sein, will
ich zwei Wünsche an ihn richten: erstens Unterstützung bei der Gestaltung der Sportroute und
zweitens ein Sportmuseum im Umfeld der RedBull-Arena. Wenn uns da einer helfen kann, dann
RB.
Abschließend will ich noch einmal auf die Internetseite von RB hinweisen. Schauen Sie sich
einmal an, was RB alles an sozialem Engagement für unsere Stadt macht. Das ist nicht wenig.
Auch der Beitrag von RB für andere Vereine ist
nicht unerheblich. Ich bin durchaus der Meinung,
dass RB das stärker propagieren sollte; denn er
ist ein Teil unserer Stadtgesellschaft und zukünftig auch ein Teil unserer Stadtgeschichte.
Ich hoffe, dass der Beschluss einstimmig oder
zumindest fast einstimmig gefasst wird.
Oberbürgermeister Jung: Vor der Abstimmung
möchte ich noch einen Satz verlesen. Die Landesdirektion hat uns mitgeteilt:
Die nunmehr im Zusammenhang mit
der Veräußerung von Geschäftsanteilen
der Zentralstadion Leipzig GmbH Besitzgesellschaft an die Red Bull GmbH
und den RasenBallsport Leipzig e. V.
vorgesehenen Änderungen an den
Wiederkaufs- bzw. Wiederverkaufsrechten lösen keine neuen kommunalrechtlichen Genehmigungspflichten aus.
Das heißt: Wir können heute abschließend, natürlich unter Vorbehalt des Bundes, beschließen.
S e i t e | 69
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, eine Enthaltung. Fast einstimmig so beschlossen.
Ich werde das so weitergeben. Danke für dieses
klare Signal.
18.4 Vergabe von Steuerberatungsleistungen: Begleitung und Unterstützung im
Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen 2016 (VI-DS-04592-NF-02)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen die Vergabe? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
18.5 Erweiterungsbeschluss zum Bau- und
Finanzierungsbeschluss
Feuerwehrzentrum Leipzig, Gerhard-Ellrodt-Str.
29 d, 04249 Leipzig, Neubau 2. BA Verwaltungsgebäude, 3. BA Werkstattgebäude, Außenanlagen, Kompensationsmaßnahmen (VI-DS-03326)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr
schlage ich Ihnen vor, die Erörterung von TOP
18.6 um einen Monat zu verschieben, weil wir
unbedingt heute noch sehr wichtige Vorlagen
beschließen müssen. Dafür brauche ich aber Ihr
Einverständnis. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Gegenstimme ist das so
beschlossen.
18.7 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ersatzneubau
der Plagwitzer Brücke und Bestätigung
einer überplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 SächsGemO für 2017 und
2018 (VI-DS-03517-DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
18.8 Fachförderrichtlinie des Verkehrs- und
Tiefbauamtes zur Förderung der Verkehrssicherheit (VI-DS-03849)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.9 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss RBIII-1663/04 für das
städtische Bauvorhaben „Öffnung des
Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 3,
Teilbauabschnitt 3.1 und Errichtung der
Funkenburgbrücke“ i. V. m. der Bestätigung überplanmäßiger Auszahlungen
nach § 79 Abs. 1 SächsGemO (VI-DS03866)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.10 Regelungen zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig (VI-DS04166)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.10.1 dazu ÄA (VI-DS-04166-ÄA-01)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.10.2 dazu ÄA (VI-DS-04166-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gibt es Wortwünsche? - Bitte, Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Die Mobilitätsszenarien in
Leipzig in der Zukunft sind glasklar. Derzeit wissen wir: Es wird mehr Autos, egal welcher Nutzungsart, geben, schon allein wegen des rasanten Wachstums unserer Stadt. Was tun wir derzeit mit diesem Wissen? Wir reduzieren Fahrspuren. Wir reduzieren die Anzahl der Parkplätze, vor allen Dingen im Innenstadtbereich. Wir
unterstützen die Verdrängung der Verkehrsflächen von Auto, Lkw und ÖPNV, indem wir die
Spuren einer gemeinsamen Nutzung zuführen.
Kurzum: Wir tun alles, damit das Verkehrschaos
in Leipzig eher früher als später eintritt. Das Carsharing weiter auszubauen, wird das Problem
nicht lösen können. Es müssen andere, bessere
Lösungen gefunden werden, die allen Menschen
in Leipzig nutzen, egal ob sie im Innenstadtbereich oder am Stadtrand wohnen.
Wir kritisieren, dass die Verwaltung nur auf
Drängen die möglichen Mindereinnahmen, die
S e i t e | 70
aufgrund dieser Vorlage entstehen können,
preisgegeben hat. Wir reden immerhin über Mindereinnahmen von 2 bis 5 Millionen Euro in den
nächsten fünf Jahren. Es wäre wünschenswert
gewesen, wenn diese Vorlage auch die finanziellen Auswirkungen ehrlich - ich könnte auch sagen: transparent - benannt hätte.
Auch erschließt sich uns nicht, warum Elektrofahrzeuge in Leipzig gänzlich kostenfrei parken
dürfen. Wir haben gerade für diese Autos Mobilitätsstationen geschaffen, wo sie derzeit kostenlos parken können. Die Nutzungsquote dieser
Mobilitätsstationen lässt leider noch deutlich zu
wünschen übrig. Wer wie ich öfter daran vorbeifährt, wird dort meist eine verwaiste Fläche vorfinden. Auch sehen wir derzeit als fraglich an, ob
ein E-Auto langfristig auf einem normalen Parkplatz abgestellt wird, wenn dieser Platz keine
Ladestation hat.
Dass man E-Autos trotzdem fördern sollte, erkennen Sie an unserem Vorschlag, für E-Autos
den Parkbeitrag nicht gänzlich zu erlassen, sondern ihn um 50 Prozent gegenüber dem normalen Beitrag zu reduzieren. Wir halten im Sinne
der Gleichberechtigung aller Autonutzer und aller
Carsharing-Nutzer eine komplett kostenfreie
Nutzung aller Parkmöglichkeiten für E-Autos in
unserer Stadt für nicht gut. Wir bitten Sie daher,
unseren Änderungsantrag mit zu unterstützen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte
Gäste! Bei einer Vorlage zur Förderung und Weiterentwicklung des Carsharing-Angebots in
Leipzig würde man erwarten, dass die Grünen
begeistert sind. Doch Begeisterung will sich bei
mir nicht so recht einstellen.
Das fängt schon damit an, dass uns eine Vorlage
für stationsungebundenes Carsharing - in der
Vorlage „flexibles Carsharing“ genannt - vorliegt.
Wie mit den Neuerungen des CarsharingGesetzes in Bezug auf stationsgebundenes Carsharing - also das, was wir in Leipzig bisher kennen - umgegangen wird, dazu gibt es leider keine Vorlage. Man darf gespannt sein, wann diese
vorgelegt wird. Eine gemeinsame Vorlage für
beide Varianten des Carsharing wäre aus unserer Sicht besser gewesen, auch um die neuen
Möglichkeiten auf Grundlage des CarsharingGesetzes umfassend zu nutzen.
Begeisterung will sich vor allem aber aufgrund
der Regelungstiefe der Vorlage nicht so richtig
einstellen:
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Verbot von Dieselfahrzeugen in den CarsharingFlotten im Rahmen des Pilotprojektes. - Nun
gut, sicherlich sehr aktuell. Aber vor zwei Jahren
hätte man vermutlich noch die Benziner verboten, weil damals Umweltschutz noch stärker mit
Klimaschutz gleichgesetzt wurde. Jetzt steht die
Feinstaubthematik mehr im Fokus. So schnell
ändern sich die Bedingungen. - Ich komme später noch darauf zurück.
Ambitionierte Quoten für Elektrofahrzeuge in den
Flotten im Rahmen des Pilotprojektes. - Sicherlich zeitgemäß. Wenn wir mal bei allen Flotten
und Projekten so genau hinschauen würden,
zum Beispiel bei der eigenen Fahrzeugflotte der
Stadtverwaltung!
Beschränkung auf 750 Fahrzeuge im Rahmen
des Pilotprojekts für die nächsten fünf Jahre. Dagegen richtet sich unser Änderungsantrag.
Bei mir stellt sich das Gefühl ein, dass die Verwaltung mindestens Respekt, wenn nicht gar
Angst vor zu viel Carsharing in Leipzig hat. 750
Fahrzeuge, das klingt ziemlich viel, fünf Jahre
sind aber auch verdammt lang. Im Juli hieß es in
einem Artikel der LVZ, dass sich die Nutzungszahlen für Carsharing in Leipzig zwischen 2013
und 2017, also in weniger als fünf Jahren, verdoppelt haben.
Wer von Ihnen kannte vor einem Jahr die Firma
Uber? Seit kurzem fährt in Leipzig CleverShuttle
als Tochterunternehmen der LVZ. Man beachte:
CleverShuttle, eine Mobilitätsfirma als Tochterfirma der Leipziger Volkszeitung. Letzte Woche
hat die Deutsche Bahn Pläne für autonome Busse, Taxis usw. präsentiert. In Berlin gibt es mittlerweile acht verschiedene Carsharing-Anbieter
und -konzepte. Sicherlich, Berlin ist siebenmal so
groß wie Leipzig. Worauf ich hinaus will: Die Bedingungen im Bereich Mobilität wandeln sich rasant.
Ziel der Stadtverwaltung sollte nicht sein, diese
Entwicklung zu kontrollieren, sondern sie zu koordinieren und zu moderieren. Dann würde es
mit der Förderung von Carsharing in Leipzig und
Mobilitätsangeboten im Allgemeinen vielleicht
auch schneller und vor allem einfacher vorangehen. Ein Beispiel: Die Mobilitätsstationen in der
Könneritzstraße wurden kürzlich eingeweiht, fast
ein Jahr nach Abschluss der Baumaßnahme
Könneritzstraße, in dessen Rahmen sie eigentlich hätte schon realisiert werden können, und
circa ein halbes Jahr, nachdem uns hier in der
Ratsversammlung auf unseren Antrag hin eine
zeitnahe Realisierung in Aussicht gestellt wurde.
Das heißt: Fast ein Jahr lang haben sich VTA,
Stadtplanungsamt, LVB und vielleicht auch noch
andere Akteure - ich stecke ja nicht drin in dem
Prozess - gegenseitig die Bälle zugespielt. In
dem Tempo kann und darf es nicht weitergehen.
S e i t e | 71
Es würde aus unserer Sicht helfen, wenn man
die Regelungen beim Carsharing nicht so fürchterlich kompliziert machen würde.
Wir stimmen der Vorlage nichtsdestotrotz zu.
Aber vielleicht können Sie meine Worte berücksichtigen bei der Erstellung der Vorlage zum stationsgebundenen Carsharing. Um die Regelungen ein wenig abzumildern, bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wie viele
Carsharing-Fahrzeuge in Leipzig genutzt werden
und damit Sinn machen, wird am Ende der Markt
entscheiden. Wir müssen uns nicht von Anfang
an Grenzen setzen, die am Ende gegebenenfalls
die Entwicklung eher erschweren.
Dem Änderungsantrag der CDU werden wir nicht
zustimmen. Die Rechnung, die Sie aufmachen,
dass es aufgrund der Vorlage zu 2 bis 5 Millionen Euro Mindereinnahmen kommen wird, kann
ich nicht nachvollziehen. Der Ansatz „1.200 Euro
pro Parkplatz“, mit dem Sie operieren, würde nur
dann funktionieren, wenn permanent ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge diese Parkplätze nutzen würden. Aber dem ist nicht so. CarsharingFahrzeuge können diese Parkplätze nutzen,
aber ein „normales“ Auto eben auch, mit dem
Unterschied, dass dafür Parkgebühren gezahlt
werden müssen. Von daher können die Verluste
gar nicht errechnet werden. Ihre Rechnung
„1.200 Euro minus 600 Euro“ macht überhaupt
keinen Sinn.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste am Livestream und
hier auf der Tribüne! Ich selbst lebe jetzt seit fast
einem Jahr autofrei, und ich gebe ehrlich zu, ohne die Möglichkeit des Carsharing hätten mein
Mann und ich uns sicher nicht zu diesem Schritt
entschieden; denn die Schwiegereltern auf dem
Dorf erreicht man mit zwei kleinen Kindern eben
doch am besten mit dem Auto.
Daher begrüße ich und auch meine Fraktion diese Vorlage, und wir werden dieser auch zustimmen. Wir können uns gut vorstellen, dass ein flexibles Carsharing noch mehr Menschen dazu
bewegen kann, auf ein eigenes Auto zu verzichten.
Wir möchten allerdings auf ein paar Schwachpunkte in der Vorlage hinweisen, wo wir uns einfach mehr Mut gewünscht hätten; denn immerhin
geht es hier um die Förderung von motorisierter
Individualmobilität. Wenn wir sie schon fördern,
dann doch bitte wenigstens zukunftsträchtig und
innovativ. Wir halten daher die in der Vorlage
vorgeschlagene E-Auto-Quote für zu niedrig. Gerade das Carsharing sollte hier eigentlich mit
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
noch besserem Beispiel vorangehen. Aber es
handelt sich ja um Mindestanforderungen. Daher
hoffen wir auf eine Übererfüllung der Quoten.
Wir nehmen außerdem wahr, dass die Einrichtung eines flexiblen Carsharing administrativ
sehr schwierig ist. Das kann zur Folge haben,
dass sich vermehrt Anbieter um diese Form des
Carsharing bemühen, bei denen Carsharing eine
Ergänzung zum Produktportfolio, zum Beispiel
BMW mit BMW Drive Now oder Mercedes mit
Car2Go, darstellt. Für andere Anbieter könnte
das flexible Carsharing schlichtweg betriebswirtschaftlich unattraktiv sein. Hier kann eine Marktverzerrung auftreten, die bewirkt, dass große Autohersteller ihre Carsharing-Sparte als Werbeplattform betreiben. Dies sollte jedoch nach unserer Meinung nicht Ziel von Carsharing sein.
Carsharing muss dazu beitragen, das sich immer
mehr Leute vorstellen können, auf das eigene
Auto zu verzichten; denn im Durchschnitt steht
ein Autos 23 Stunden am Tag, verbraucht dabei
jedoch extrem viel Platz, welchen wir in einer
engen Stadt wie Leipzig gut für andere Dinge
gebrauchen könnten.
Die Änderungsanträge von CDU und Grünen
werden wir ablehnen; denn wir halten eine Obergrenze von 750 Autos für sehr sinnvoll. Die
Streichung dieser Begrenzung könnte de facto
dazu führen, dass unendlich viele Autos auf den
Markt gepumpt werden. Etwas überspitzt gesagt,
könnte dann BMW 600.000 Autos in die Stadt
stellen. Das halten wir nicht für sinnvoll.
Der Vorlage in der Ursprungsfassung werden wir,
wie gesagt, zustimmen, jedoch mit dem Hinweis,
dass auch Carsharing individuelle Mobilität ist
und in unseren Augen nur eine Ergänzung zum
Umweltverbund sein darf, zum Beispiel für den
Möbeltransport oder eben den Besuch bei der
Oma auf dem Lande. - Vielen Dank.
S e i t e | 72
sere Straßen noch weiter verstopfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie beklagen doch sonst immer, dass durch mehr Automobile die fließenden und ruhenden Verkehre
weiter belastet werden. Nach dieser Vorlage sollen in den nächsten fünf Jahren 750 Kfz zusätzlich auf Leipzigs Straßen unterwegs sein. Das
muss man sich einmal überlegen.
Das bedeutet auch: Diese 750 Kfz können überall geparkt werden. In den Leipziger Stadtteilen
gibt es jetzt schon Parkplatznot. Wenn man als
Stadtrat mitunter nach 20 Uhr von der Ausschusssitzung kommt, hat man Probleme, noch
einen Parkplatz zu finden. Ich denke, Sie wissen,
wovon ich rede. Man muss mitunter drei, vier
oder fünf Straßen abfahren, ehe man einen
Parkplatz findet, manchmal sogar in einem anderen Stadtteil parken. Also: Auch in dieser Hinsicht
wird es zu einer zusätzlichen Belastung kommen. Das sollte man nicht einfach so vom Tisch
wischen. Wir sind der Meinung: 750 Fahrzeuge
sind zu viel.
Des Weiteren haben wir auch Bedenken hinsichtlich der Ergebnisse der genannten Studie.
Laut dieser Studie kann ein Carsharing-Auto innerhalb von fünf Jahren 15 Automobile einsparen. Das bezweifeln wir. Zum einen haben wir die
Studie bis heute nicht. - Vielleicht wird sie unserer Fraktion ja noch ins Postfach gelegt. Wir hatten das schon im Fachausschuss zweimal angemahnt; aber das nur nebenbei. Ich weiß nicht,
wem sie vorliegt, uns jedenfalls nicht. - Zum anderen wird ein Kfz-Besitzer, solange er noch Raten für sein Auto abzuzahlen hat, sein Auto nicht
einfach stehen lassen und sich stattdessen ein
Carsharing-Auto nehmen. Carsharing werden
vor allem Leute nutzen, die sich kein eigenes Auto leisten können - das ist auch von Vorteil -, junge Leute, Studenten, Auszubildende oder auch
Frau Riekebusch (Heiterkeit)
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Um es vorwegzunehmen: Meine Fraktion wird
der Beschlussvorlage nicht zustimmen, nicht etwa, weil wir gegen Carsharing sind, sondern weil
wir der Meinung sind: Das muss mehr Maß und
Ziel haben.
Die Vorlage sieht ein Pilotprojekt vor, das auf fünf
Jahre angelegt sein soll. Aus unserer Sicht ist eine Gesamtzahl von 750 Fahrzeugen zusätzlich
im öffentlichen Raum überdimensioniert. Die
Grünen werden sagen: Es gibt keine Obergrenze. - Wir würden die Obergrenze gern heruntersetzen - das ist ja allgemein bekannt -, in diesem
Fall ganz besonders. 750 Fahrzeuge werden un-
- Frau Riekewald, die sich freut, ein CarsharingAuto zu nutzen.
Aus unserer Sicht sind die in der Vorlage genannten Zahlen zu hoch gegriffen: zum einen die
Einsparung von 15 Autos durch ein CarsharingAuto, zum anderen die Gesamtzahl von 750 zusätzlichen Kfz, die zu einer weiteren Belastung
des ruhenden und fließenden Verkehrs in Leipzig
führen werden. Deswegen lehnen diese Vorlage
ab. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): „Frau Riekebusch“: War das Freud’scher Versprecher, Herr
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
S e i t e | 73
Kriegel, weil Sie Herrn Hobusch im Nacken
wussten, der nach Ihnen redet?
stimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
(Heiterkeit)
Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Meines Wissens sind in der Stadt Leipzig
350.000 Pkw zugelassen. Ich lasse mich gern
korrigieren bei solch großen Zahlen. Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage 750 Fahrzeuge als
Obergrenze vorgeschlagen. Im Internet - Herr
Kriegel, das ist dieses schwarze Loch, das bunte
Bilder erzeugt, wenn man hineinschaut -, finden
Sie jede Studie zu Carsharing und auch Aussagen dazu, wie viele Carsharing-Fahrzeuge normale Pkw ersetzen können, nämlich bis zu 20
pro Carsharing-Fahrzeug. Wenn 750 Fahrzeuge
zusätzlich in der Stadt unterwegs sind, wird man
das überhaupt nicht merken. Wenn Sie davon
14.250, höchstens 15.000 Autos abziehen - also
750 mal 20 -, wird auch wieder ein bisschen
mehr Platz sein.
(Heiterkeit)
Ich will die Polemik beiseitelassen und mich jetzt
an den Grünen reiben. Es freut mich, dass die
Grünen jetzt auch Carsharing von bekannten
Floating-Anbietern in dieser Stadt begrüßen. Der
Ausspruch: Es macht keinen Sinn, wenn Mercedes seine Smarts in der Stadt abwirft, stammt
von Ihrem ehemaligen Fraktionsmitglied, Herrn
Quester. Ich freue mich, dass Sie jetzt ein Stück
weiter sind.
Sie haben recht, liebe Freunde von den Grünen:
750 Fahrzeuge für einen Modellversuch innerhalb der nächsten fünf Jahre: Es gibt keinen
Grund, eine solche Grenze einzuziehen. Überlassen wir das den Anbietern! Überlassen wir
das den Anbietern von stationsungebundenem
Carsharing und auch den Anbietern, die nach
wie vor das Modell der 90er-Jahre als marktfähig
ansehen! Überlassen wir es ihnen, sich durchzusetzen und das eine oder andere Modell zu beweisen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir
werden der Vorlage und dem Änderungsantrag
der Grünen zustimmen. Den Antrag der Union
lehnen wir ab. Wir halten es durchaus für legitim,
das Erreichen bestimmter politischer Ziele auch
mit finanziellen Vergünstigungen zu stimulieren.
Insofern sehen wir für lediglich eine Reduzierung
der Parkgebühren keine Notwendigkeit. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung über den Änderungsantrag 01 der
CDU-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag zu-
Abstimmung über den Änderungsantrag 02 der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der vorsieht,
den Passus „750 Fahrzeuge“ zu streichen. Wer
diesem Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Abstimmung über die Vorlage. Wer der Vorlage
zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, einige Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen.
18.11 Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof - Etablierung eines „Forums
für Freiheit und Bürgerrechte“ (VI-DS04384-NF-06)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.11.1 dazu ÄA (VI-DS-04384-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.11.2 dazu ÄA (VI-DS-04384-ÄA-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
18.11.3 dazu ÄA (VI-DS-04384-NF-06-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.11.4 dazu ÄA (VI-DS-04384-NF-06-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
18.11.5 dazu ÄA (VI-DS-04384-NF-06-ÄA-03)
Einreicher: AfD-Fraktion
18.11.6 dazu ÄA (VI-DS-04384-NF-06-ÄA-04)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Eine vorab heiß diskutierte Vorlage, die wir, wie
anfangs vereinbart, gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 14.20 behandeln:
14.20 Multifunktionales vitales Zentrumsquartier „Matthäikirchhof“ mit breiter
Bürgerbeteiligung entwickeln (VI-A04478)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.20.1 dazu VSP (VI-A-04478-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Ich bitte Kollegin Dubrau, den neuesten Stand
kurz zusammenzufassen.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren! Mit der Neufassung übernimmt die Verwaltung wesentliche Teile der Änderungsanträge
der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen und des Verfahrensantrags der
LINKEN. Wir haben versucht, das so zusammenfassen, dass es am Ende ein Vorhaben aus einem Guss wird.
Für die weitere Arbeit sind zwei Projektstudien
vorgesehen, die die inhaltliche Profilierung der
Forumsidee und zugleich die städtebauliche
Zielbestimmung für das Gesamtareal zur Aufgabe haben. Selbstverständlich werden regelmäßig
Querbezüge zwischen beiden Arbeitsstrukturen
hergestellt.
Meilensteine der städtebaulichen Zielfindung und
Planungen werden sowohl ein Werkstattverfahren als auch die Leitlinien und darauf aufbauend
die Masterplanung sowie der internationale städtebauliche Wettbewerb sein.
Eine umfassende Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt prozesshaft während des gesamten Verfahrens. Vorbild ist hier das Verfahren
zum Eutritzscher Freiladebahnhof, das sicher
vielen von Ihnen noch im Gedächtnis ist. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Herr
Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Schade, dass wir erst jetzt am
späten Abend über diese wichtige Vorlage sprechen. Unabhängig davon ist es bedauerlich,
dass zwei so wichtige Themen für unsere Stadtgesellschaft in einer Vorlage zusammengefasst
wurden. Es ist bezeichnend, dass das zuständige Dezernat offensichtlich erst nach Einreichung
von zwei Änderungsanträgen die Sensibilität des
Stadtraums Matthäikirchhof erkannt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
SPD-Fraktion begrüßt die optionale Entwicklungsperspektive für ein Forum für Freiheit und
Bürgerrechte im Umfeld der Runden Ecke auf
dem Areal des ehemaligen Matthäikirchhofs. Der
Ort ruft geradezu danach. Nach Totalzerstörung
im Dezember 1943 infolge des durch die NaziDiktatur zur verantwortenden Zweiten Weltkriegs
mauerte die nachfolgende sozialistische Diktatur
den Matthäikirchhof mit einer Brachialarchitektur
ein und errichtete auf den Grundmauern der mittelalterlichen Burg, bildlich gesprochen, eine
Trutzburg für die vermeintlich systemgarantierende Staatssicherheit. Bekanntlich fiel diese
Burg im Dezember 1989.
S e i t e | 74
Bis heute wirkt allerdings diese Brachialarchitektur weiter. Seien wir ehrlich: Bis auf gelegentliche
Ausnahmen ist dieser städtische Raum bis heute
nahezu aus dem Gedächtnis der Leipziger verschwunden. Man läuft vorbei und sieht ihn nicht,
ich jedenfalls nicht, obwohl ich jahrzehntelang
die Große Fleischergasse entlanggelaufen bin.
Ja, da stand der Querriegel der Volkspolizei,
aber der Blick bis zum Ring war versperrt. Gerade deshalb müssen wir uns aus meiner Sicht bei
der Gestaltung dieses städtischen Raums vordringlicher mit unserer jüngeren Geschichte auseinandersetzen als in unbedingter Reflexion auf
die Zeit vor der Zerstörung.
Meine Damen und Herren, an welcher Stelle dieser Stadt kann die dringendst erforderliche Auseinandersetzung mit den Themen Freiheit, Demokratie, Bürgerrechte, Bürgerbeteiligung denn
sonst gelingen, wenn nicht im Dunstkreis der
Stasi-Akten - in einer Zeit wie heute, wo in Europa, in Deutschland und auch in Leipzig autoritäre
Gedanken, die den Freiheitsbegriff, so differenziert dieser auch zu behandeln ist, konterkarieren? Der Ort Matthäikirchhof wurde durch Diktaturen zerstört. Er kann deshalb der Bildungs- und
Diskussionsort werden, der unseren, den Leipziger Beitrag liefert, dass Demokratie und Freiheit
nicht eines Tages wieder infrage gestellt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit
dieses Vorhaben gelingt und nicht schon wieder
am Anfang der Überlegungen zerredet wird,
braucht es Akzeptanz in der Stadtgesellschaft.
Diese kann nur durch Offenheit für das Materielle, also die bauliche Struktur, und für das Immaterielle, also die konzeptionelle Untersetzung des
Projektes, welches in einen größeren städtischen
Raum mit anderen Nutzungen eingebettet ist, erlangt werden.
Daher unser Änderungsantrag, die Ecke nicht
nur über den Matthäikirchhof, sondern auch zur
Großen Fleischergasse bis zur nördlichen Bebauung zu begreifen. Den Aufschlag hierfür kann
eine vorgeschaltete oder parallel laufende städtebauliche Werkstatt der Ideenfindung machen,
zu der alle interessierten Bürger und Gruppierungen dieser Stadt eingeladen werden. Ich
wünsche dieser bestechenden Idee, hier noch
umschrieben mit „Option“, gutes Gelingen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich weiß,
das ist wieder einer meiner SpezialÄnderungsanträge, die gerade in der CDUFraktion sehr geschätzt werden, weswegen man
mich hier auch schon unter Artenschutz stellen
wollte. Aber auch dieser Antrag - ich bin sicher,
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
das haben Sie alle festgestellt - hat einen ernsthaften politischen Hintergrund.
Wir reden hier über ein Areal mit massiver Überwachungsvergangenheit. Gleichzeitig bauen wir
an einer anderen Stelle in Leipzig das Überwachungszentrum für einige Bundesländer, darunter auch Berlin und Brandenburg, und überwachen hier wieder Menschen. Was ist dabei vergleichbar?
Damit das jetzt nicht gleich wieder Empörung
auslöst: Ich habe gestern mit der Gedenkstätte in
Berlin-Hohenschönhausen telefoniert, damit ich
hier absolut nichts Falsches sage. Ich bin zwar
ein Kind der 1980er-Jahre, aber zu spät geboren, dass ich das bewusst mitbekommen habe.
Deswegen hole ich mir bei solchen Sachen immer fachliche Unterstützung.
Wir reden hier über eine unmerkliche Überwachung. Früher wurden Telefone verwanzt. Heute
wird der Staatstrojaner auf unseren PC geschleust. Auch das MfS hat auf rechtlichen
Grundlagen operiert. Es gab ein Brief- und
Fernmeldegeheimnis, was allerdings keine Bedeutung hatte; denn es gab effektiv keine Möglichkeiten, seine Rechte durchzusetzen. Die Methoden, mit denen Überwachung passiert, gleichen sich. Nur: Durch den technischen Fortschritt gibt es heute andere Möglichkeiten. Deswegen scheint Überwachung nicht mehr so unmittelbar, wie sie damals war.
Immer wieder werden Gesetze, die unserer
Überwachung dienen sollen, von den Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Dass es die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Form, die Bestandsdatenauskunft und die Speicherung von IPAdressen nicht mehr gibt, haben Sie übrigens
meinem Parteikollegen Patrick Breyer zu verdanken.
Es gilt, die Würde der DDR-Bürgerrechtsbewegung zu wahren, sie zu schützen und das Gedenken an 1989 hochzuhalten, was wir hier tun.
Wir haben damals gesehen, wohin Überwachung
führt. Sie ist schleichend. Sie ist wie Radioaktivität. Man merkt sie nicht, und selbst wenn man
sie merkt, ist es zu spät.
(Unruhe)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen
darüber sprechen. Mir als Piratin liegt nichts ferner, als Überwachung, egal wie sie passiert und
egal von wem sie ausgeht, in irgendeiner Art und
Weise zu marginalisieren. Ich beabsichtige mit
meinem Antrag, diese Debatte zu öffnen, sodass
dieser Punkt nicht einfach ungesagt an uns vorbeizieht, dass wir einerseits 1989 hochhalten
und wir uns andererseits eventuell wieder schleichend in einen Überwachungsstaat begeben. Ich
S e i t e | 75
finde es wichtig, dass wir diese Debatte auch
führen. Nichtsdestotrotz ziehe ich meinen Änderungsantrag zurück.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung!
Sehr geehrte Beigeordnete, Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Nach diesem Redebeitrag
muss ich erst einmal tief Luft holen. - Jetzt geht
es wieder.
Nach dem Bekanntwerden der Möglichkeit, auf
dem Areal des Matthäikirchhofs mit einem Archivneubau für Stasi-Unterlagen ein Forum für
Freiheit und Bürgerrechte zu etablieren, wurde
und wird diese Idee rege, durchaus aber auch
kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert.
Die bündnisgrüne Stadtratsfraktion begrüßt diese
Idee. Auch meine Fraktion sieht in dem Areal eine geeignete und plausible Möglichkeit, mit einem Archivneubau einen national und international herausragenden Ort der Geschichtsvermittlung und politischen Bildung zu etablieren. Damit
hat Leipzig als Stadt der Friedlichen Revolution
auch die Möglichkeit, sich weiter vertiefend und
dauerhaft im Bewusstsein der Menschen einzuprägen.
Naheliegend dabei ist, dieses Forum im südlichen Teil des Gesamtareals, angrenzend an die
Runde Ecke, einzuordnen. Wir als Stadt sollten
deshalb nicht zaghaft sein, sondern die historische Chance - so möchte ich es einmal bezeichnen -, die sich nun ergeben könnte, beherzt ergreifen.
Es ist richtig, dass sowohl aufgrund der Dimension des Vorhabens mit seiner nicht zu unterschätzenden Außenwirkung als auch aufgrund
der herausragenden Bedeutung des historisch
vielschichtigen Standortes für unsere Stadt ein
international
offener
Architekturwettbewerb
durchgeführt werden soll. In letzter Konsequenz
wird dann auch eine Entscheidung über den Erhalt, Teilerhalt oder Nichterhalt des sogenannten
Stasi-Neubaus erfolgen müssen. Diese Frage ist
ergebnisoffen zu klären.
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, als
Fraktion haben wir Grüne in einem sehr frühen
Stadium der Beratungen in den Gremien unseren Änderungsantrag in das Verfahren eingebracht; denn bei dem Areal Matthäikirchhof handelt es sich um die letzte wertvolle städtische
Fläche und den letzten bedeutsamen Stadtbaustein innerhalb des Promenadenrings, den es
nun zu entwickeln gilt. Die städtebauliche Entwicklung dieser Fläche hat deshalb für uns Grü-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
ne umso mehr mit der gebotenen Sorgfalt und
Sensibilität zu erfolgen.
Die Planung des Archivneubaus kann deshalb
eben nicht alleine und für sich betrachtet werden,
wie die Verwaltung ursprünglich der Auffassung
war. Deshalb haben wir Grüne vorgeschlagen,
parallel zur inhaltlichen Weiterentwicklung der
Konzeptidee zum Forum für Freiheit und Bürgerrechte auch die städtebauliche Entwicklung des
gesamten Areals unter Berücksichtigung zukünftiger multifunktionaler Nutzungsoptionen - hier
haben wir auch die Intentionen des Antrags der
LINKEN aufgenommen - mitzudenken, zu diskutieren, zu überlegen, zu untersuchen und in Abwägung zu bringen.
Wir freuen uns, dass die Verwaltung die aus
meiner Sicht zwingende Notwendigkeit nun
ebenfalls erkannt hat und dass weitere Kernforderungen unseres Änderungsantrages in die
Neufassung der Verwaltungsvorlage Eingang gefunden haben, nämlich: Durchführung eines
mehrstufigen Beteiligungsverfahrens, Durchführung eines städtebaulichen Werkstattverfahrens
sowie Erarbeitung eines Masterplans für das gesamte Areal. In diesem Zusammenhang freue ich
mich auch über die Unterstützung der CDUFraktion, die in ihren Änderungsantrag unsere Intentionen mit aufgenommen und unseren Antrag
zielführend weiterqualifiziert hat.
Erlauben Sie mir noch ganz kurz einige Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die erst kurz
vor Schluss eingereicht wurden:
Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Sie
meinen, das Areal sei nicht eindeutig beschrieben. Aus meiner Sicht gibt es da kein Problem.
Wir können damit leben. Warum das Verfahren
zum Freiladebahnhof hier kein Vorbild sein kann,
erschließt sich mir nicht. Dieses wurde vom Projektentwickler gemeinsam mit der Stadt Leipzig
durchgeführt. Aus meiner Sicht hat sich dieses
Beteiligungsverfahren durch ein wirklich gutes
und durchdachtes Beteiligungskonzept ausgezeichnet. Wir Grüne hätten gerne mehr davon.
Zum Änderungsantrag der Freibeuter-Fraktion.
Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich hatte eben begründet, dass wir genau diesen Standort an der
Runden Ecke für plausibel erachten. Wenn wir
dann noch den Umstand berücksichtigen, dass
auch die Wegeverbindung von der Klingerbrücke
in die Innenstadt zu beachten ist, grenzt sich die
Standortsuche auf dem Areal noch weiter ein.
S e i t e | 76
Ich komme zum Schluss. Wir Grüne werden dem
zu fällenden Grundsatzbeschluss heute zustimmen. - Vielen Dank fürs Zuhören.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste am Livestream und sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, die Sie sicherlich aus gutem Grund ausharren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir
sind sehr froh, dass es eine Trennung der Vorlagen gegeben hat, weil sonst zwei Sachverhalte
in einer Vorlage verhandelt worden wären.
Allerdings: Wir waren schon ein bisschen Sorge,
als zehn Tage später in der LVZ zu lesen war: Es
wäre doch ganz schick, wenn auf dem Matthaikirchhof auch das Freiheits- und Einheitsdenkmal stehen könnte. - So sieht Entkopplung nicht
aus, Herr Oberbürgermeister. Wir warnen davor,
den gleichen Fehler zu machen wie beim Vorhaben Leuschner-Platz; damit werden wir uns ja
noch befassen müssen. Hier ist eine saubere
Trennung zwischen den Sachverhalten angeraten. Wenn es eines Tages eine Entkopplung gibt,
dann gibt es sie. Aber sie soll Ergebnis eines offenen Verfahrens sein. - Das Thema „offenes
Verfahren“ wird noch ein paar Mal in meiner Rede vorkommen.
(Unruhe)
Kommen wir zurück zum Matthäikirchhof selbst
und zum Forum. Hierzu lag uns bisher ein Beschluss vor, der eine Vermischung von verschiedenen Planungsprozessen darstellte, und dies
nicht einmal vollständig. Seien wir ehrlich: Eigentlich hätte hier nur stehen müssen: Grundsatzbeschluss zur Etablierung eines Forums für
Freiheit und Bürgerrechte auf dem Matthäikirchhof in Zusammenhang mit der Zentralisierung
der
sächsischen
Archive
der
StasiUnterlagenbehörde. Weitere Schritte werden beschlossen, sobald es zu einer Übereinkunft zwischen Bund und Stadt Leipzig kommt. - Das hätte mutmaßlich gereicht.
Doch dann hat man ein Geschwurbel aus Projekt- und Planungsphasen schon mal beschließen lassen wollen.
(Unruhe)
Zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion: Das,
was Sie formulieren, entspricht gar nicht unseren
Vorstellungen. Aber so ist nun mal die Welt.
- Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, es
wäre schön, wenn hier eine gewisse Ruhe eintreten würde. Ich kann mich teilweise selber nicht
verstehen. Ich weiß nicht, ob das an mir oder an
meiner Rede liegt. Ich würde gern fortfahren.
Zum Änderungsantrag von Frau Gabelmann
kann ich nur sagen: Ich musste erst einmal tief
Luft holen.
Sowohl die Bürgerschaft als auch einige Fraktionen des Stadtrates konnten das so nicht stehen
lassen. Es ist erfreulich, dass sich die Verwal-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
tung nun eines Besseren besonnen und die Änderungsanträge von CDU und Bündnis 90/Die
Grünen in die Neufassung der Vorlage als neue
Beschlusspunkte übernommen hat.
Was beschließen wir nun dank dieser Einlassungen? Wir beschließen die Trennung von zwei
Planungssträngen. Einerseits ist nach der Übereinkunft zwischen Bund und Stadt eine Projektstruktur aufzubauen, in der Inhalt und Raumbedarf des Forums zu klären ist. Dabei ist ausdrücklich die Nähe zur Runden Ecke zu suchen,
um die Erinnerungskultur auf unterschiedliche
Weise zu stärken. Das Positionspapier der Akteursgruppe wird sicher Gegenstand des weiteren Verfahrens und gehört auch zur Anlage des
Beschlusses. Es kann aber nicht ausdrücklich
Grundlage unserer heutigen Beschlussfassung
sein - da bitte ich um Verständnis -, weil darin einiges zugrunde gelegt wurde, was erst im offenen Verfahren geklärt werden muss. Wir müssen
unbedingt einen Schritt zurückgehen, wenn das
Verfahren dieses Mal von der Bürgerschaft anerkannt werden soll.
Parallel dazu - das muss nicht einmal abhängig
sein von der Übereinkunft mit dem Bund - muss
ein Planungsverfahren für den Matthäikirchhof da gebe ich der SPD-Fraktion recht; man muss
noch genauer formulieren, dass damit mehr gemeint ist als der klassische Kirchhof - angeschoben werden, ein Verfahren, das wir von jedem
Großinvestor verlangen, nämlich anschaulich
aufzuzeigen, was an diesem Ort möglich ist,
welche Wegeverbindungen es gibt und welche
Inhalte man dort etablieren kann. Letztlich wissen wir alle, dass dieser Ort mehr ist als nur - in
Anführungszeichen - ein Ort der Erinnerungskultur für 1989. Spätestens seit der Jahrtausendfeier wissen wir: Das ist mit die Keimzelle von
Leipzig. Auch das sollte erkennbar sein.
Es war schon ein bisschen traurig, dass wir
Stadträte die Bauverwaltung und den Oberbürgermeister belehren mussten, wie die Schritte
eines solchen Verfahrens aussehen müssen.
Aber, wie gesagt, sie werden ja jetzt zum Beschluss gebracht. Erst wenn es Klarheit zum Forum und Klarheit zum städtebaulichen Potenzial
des Ortes gibt, kann man beginnen, beides zusammenzudenken und zu planen.
Sehr geehrte interessierte Bürgerschaft, damit
nehmen wir nichts vorweg. Wir haben viele
Mails, Briefe und Anrufe bekommen nach dem
Motto: Ihr habt doch etwas vorweggenommen;
denn ihr wollt in der einen Ecke das Forum haben. - Nein, wir nehmen nichts vorweg, wenn wir
hier die Frage offenhalten: Wie gehen wir mit
dem Haus der 1.000 Ohren um? Sollte es zur
Verwirklichung des Forums kommen, dem wir als
CDU im Grundsatz zustimmen, braucht es zuvor
auch ein nachhaltiges Beteiligungskonzept. Sehr
S e i t e | 77
verehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte
Frau Dubrau, gerade zu einem solchen Thema
an einem solchen Ort können wir es uns nicht
leisten, die Bürgerschaft zu verprellen und Verfahrensfehler vorzuprogrammieren.
Ich hoffe, das hat sich nun mit dem neuen Deckblatt erledigt und es ist Sauberkeit in das Verfahren eingezogen. Ich hoffe auch, dass sich dafür
heute eine Mehrheit findet. - Herzlichen Dank für
die Aufmerksamkeit, wenn auch nur am Ende.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrte Anwesende!
Leipzig besitzt ein Kleinod, und zwar das innerstädtische Gelände des Matthäikirchhofs. Hierzu
sind nahezu alle Unterlagen früherer Bebauungen und städtebaulicher Entwicklungen noch erhalten. Derzeit eine Brache stellte es einst das
nordwestliche Eingangstor zur Stadt dar, mit einer Treppe, der Klingertreppe, die den Aufstieg
der und zur Stadt in würdiger Weise schlicht honorierte. Diese Treppe wurde saniert, führt jedoch ins Nichts.
Wir sollten die Tradition Leipzigs als Stadt der
Jugend, als Stadt der Denkmale und Baustile,
als lebendige Stadt, als Erlebnisstadt, aber auch
als Stadt des täglichen Lebens und der kulturellen Identität weiterentwickeln und an diesem Ort
spürbar werden lassen. Beseitigen wir die kommunistischen Schandmale widernatürlicher, protziger Bauklötzer, die sich nicht an Baufluchten
und althergebrachten Gegebenheiten orientieren
wollten! Entdecken wir die verloren gegangene
Schönheit wieder, ohne sie zu kopieren! Setzen
wir den i-Punkt auf dieses Stadtviertel, indem wir
die Ideen von Pfarrerin Britta Taddicken ernst
nehmen und weitere Bürgerideen sammeln,
strukturieren und einbinden!
Erst wenn wir die alten Grundstrukturen, den
würdigen Stadteingang, die alten Baufluchten,
die möglichst vielfältigen Nutzungsperspektiven
und den dafür vorgesehenen Platzbedarf ermittelt haben, können wir uns Gedanken machen,
ob ein Stasi-Hauptarchiv sich dort einfügen
könnte und wie das gelingen kann. Deshalb ist
es sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen,
ob das Stasi-Archiv genau dort, auf dem Matthäikirchhof, Platz finden muss oder ob es dafür
vielleicht bessere Plätze in Leipzig gibt.
Unser Änderungsantrag zielt darauf ab, keine
Zeit zu verlieren und beide Themen in eigenen
Vorlagen getrennt voneinander, aber zeitlich parallel zu besprechen. Eine Festlegung auf Ort,
Nutzungsart und Städtebauliches hintenan, wie
in dieser Vorlage beschrieben, wird den Leipziger Bürgern schwerlich zu vermitteln sein. Stimmen Sie deshalb unserem Änderungsantrag zu!
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Abschließend noch ein Satz an Frau Gabelmann. Denken Sie, wenn Sie an Überwachung
denken, immer auch an die Konsequenzen! Zu
DDR-Zeiten führte die Überwachung von Menschen zu ganz anderen Konsequenzen. Das hatte politische Gründe. Man durfte damals nicht
sagen, was man dachte. Heutzutage dient
Überwachung dazu, Kriminalität usw. vorzubeugen, nicht aber die Meinung zu beschränken.
Das ist ein ganz großer Unterschied. Das sollte
Sie immer bedenken, auch in Ihrem Alter.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel hat
das Wort.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Es besteht heute die Chance, durch Übernahme des
CDU-Änderungsantrages und Annahme unseres
Antrags zur sechsten Neufassung der Vorlage, in
die nunmehr auch die inhaltliche Strategie unseres Antrags „Multifunktionales vitales Zentrumsquartier ‚Matthäikirchhof‘ mit breiter Bürgerbeteiligung“ eingeflossen ist, eine geordnete Entwicklung des letzten freien Stadtquartiers innerhalb
des Zentrumsringes zu starten. Dass sich die
Verwaltung sehr schwer damit getan hat, belegt,
dass nunmehr die sechste Fassung der Vorlage
vorliegt, die aber aus unserer Sicht jetzt mehrheitsfähig ist.
Die Fraktion DIE LINKE hatte durch Anträge in
den Jahren 2014 und 2015 - es gab auch einen
Antrag von den Grünen - die Entwicklung des
Areals mit Errichtung einer weiterführenden
Schule bzw. einer Kindertagesstätte angestoßen.
Der Beschlussvorschlag unseres Antrags vom
26. Juni dieses Jahres besagt:
Unter breiter Einbeziehung der Bürgerschaft wird ein Nutzungs- und städtebauliches Konzept für ein multifunktionales vitales Zentrumsquartier „Matthäikirchhof“ mit Gemeinbedarfseinrichtungen entwickelt,
- dazu gehören natürlich auch die Erinnerungsstätten an die Friedliche Revolution in der Runden Ecke und unmittelbar angrenzend das in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt wird. Dabei sollen Erfahrungen des beim Eutritzscher Freiladebahnhof in Zentrum-Nord praktizierten kooperativen Bauleitverfahrens einfließen und weiterentwickelt werden.
Auch diesen Ansatz hat die Verwaltung übernommen. Dies war auch von der Öffentlichkeit
und von den Fraktionen der CDU und Bündnis
90/Die Grünen so gefordert worden.
S e i t e | 78
Im Leipziger Stadtzentrum gibt es kein Stadtquartier, das nicht vielfältige Funktionen und
Nutzungen aufweist und damit Leipzigs Attraktivität mitbestimmt. Das widerspiegelt sich bei zahlreichen Gebäuden auch in der Vertikalität, was
nicht nur von der Bürgerschaft, sondern auch
von Politik und Verwaltung so gewollt ist. Dies
muss deshalb ebenso Maßstab für das künftige
Quartier „Matthäikirchhof“ sein. Bereits vor der
öffentlichen Debatte haben wir in unserem Antrag darauf hingewiesen, dass dieses Areal einst
die Wiege unserer heutigen Großstadt war. Deshalb sollte es der Stadt lieb und teuer sowie für
seine Bürgerinnen und Bürger und für Gäste der
Stadt erlebbar sein.
Da Herr Dyck fragte, über welches Umdenken
wir heute reden: Das ist eindeutig beschrieben.
Es sei hier daran erinnert, dass die Stadt in den
1990er-Jahren neben einem Schulgebäude in
der Lumumbastraße - es wurde später verkauft;
dort sind Eigentumswohnungen entstanden auch das Areal des Matthäikirchhofs gegen das
riesige Areal der ehemaligen DHfK, der heutigen
Sportwissenschaftlichen und Erziehungswissenschaftlichen Fakultät, mit dem Freistaat getauscht hat. So ist die Stadt damals zu dem
Grundstück gekommen.
Auf dem letzten größeren Bauareal innerhalb
des Zentrumsringes soll ein multifunktionales, vitales Zentrumsquartier entstehen. Durch die
Wohnfunktion entstanden einst Städte aus Siedlungen, weshalb auch an dieser Stelle der Wohnflächenanteil mindestens 30 Prozent betragen
soll, einschließlich einem Drittel förderfähige und
geförderte Sozialwohnungen.
Ein städtebaulicher Wettbewerb, der das gesamte Areal einschließt, ist nicht zuletzt aufgrund der
vielfältigen Erwartungen an Nutzung und Gestaltung unverzichtbar.
Schon vorher muss die breite Bürgerschaft einbezogen werden und der Diskussionsprozess in
der unteilbaren Verantwortung von Stadtverwaltung und Stadtrat liegen.
Aus den Erfahrungen des Wilhelm-LeuschnerPlatzes lernend, sollten keinesfalls Vorentscheidungen für Teilflächen getroffen werden. Es dürfen keine Nutzungen in Gutsherrenmanier von
außerhalb vorbestimmt bzw. vorgegeben sein.
Das schließt eine kurzfristige Sanierung und inhaltliche Nutzungsneugestaltung in den Historismusbauten am Dittrichring schon zum jetzigen
Zeitpunkt nicht aus.
Als städtebauliche Herausforderung sollte auch
die Gestaltung des Übergangs zum RichardWagner-Hain als Teil des Ringgrüns gesehen
werden. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens
zum Richard-Wagner-Denkmal hatte die Denk-
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
malsjury ausdrücklich empfohlen, einen platzwandartigen Hintergrund zu schaffen. Das wird
mit einer solchen Neugestaltung des Quartiers
mit umgesetzt. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Sie entscheiden. Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil es sein könnte,
dass durch die Wortbeitrag der Kollegin Gabelmann der Eindruck entstanden ist, dass wir als
Fraktion Freibeuter das, was in verbrecherischer
Art und Weise durch die Stasi zu Zeiten der DDR
vollbracht wurde, in irgendeiner Weise mit dem
gleichsetzen, was im Gemeinsamen Kompetenzund Dienstleistungszentrum vorgesehen ist. Diesem Eindruck möchte ich namens meiner Fraktion nachdrücklich entgegentreten.
Egal wie man persönlich zu nachrichtendienstlicher Tätigkeit steht oder was man vom Verfassungsschutz hält, lassen sich Dinge, die in dem
Unrechtsregime der DDR passiert sind, nicht
gleichsetzen mit Handlungen, wie sie in der
Bundesrepublik Deutschland demokratisch legitimiert sind. Gerade das Thema Vorratsdatenspeicherung - um nur ein Beispiel zu nennen zeigt den Unterschied. Gegen Gesetze des Bundes kann man Rechtsmittel vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen. Es gibt also ein Gericht, das, wenn der Gesetzgeber einmal über
die Stränge schlägt, eingreifen kann. Auch das
unterscheidet, meine sehr geehrten Damen und
Herren, einen Rechtsstaat sehr deutlich von einem Unrechtsstaat. Diese Feststellung war mir
namens der Fraktion wichtig. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. - Eigen Augenblick, bitte. Herr Morlok hat dem noch
etwas hinzuzufügen.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Die Kollegin Gabelmann legt Wert darauf, dass ich das Statement, das ich gerade abgegeben habe, nicht im
Namen der Fraktion abgegeben habe. Deshalb
korrigiere ich mich: Das war ein Statement im
Namen des Kollegen Hobusch, der Kollegin Witte und mir.
(Zurufe - Glocke)
Oberbürgermeister
Hobusch das Wort.
Jung:
Jetzt
hat
Herr
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es Ihnen schwerfällt, jetzt noch aufmerksam zuzuhören, will ich
S e i t e | 79
gerne noch etwas zur Vorlage und zum Verfahren sagen, auch wenn vieles schon gesagt worden ist.
Die Diskussion und teilweise auch die Empörung
in der Stadtgesellschaft über das gescheiterte
Verfahren für das Freiheits- und Einheitsdenkmal
war kaum verebbt, da konnte man in der LVZ in
Zusammenhang mit der Bebauung des Matthäikirchhofs lesen: Herr Oberbürgermeister
schlägt den Matthäikirchhof als neuen Standort
für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal vor. - Ich
habe mich gefragt, Herr Oberbürgermeister: Haben Sie das vorangegangene, gescheiterte Verfahren nicht verstanden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch
wenn jetzt die Themen voneinander getrennt
worden sind und wir im Anschluss an diese Vorlage eine weitere Vorlage beschließen werden,
weil der Standort jetzt aus dieser Vorlage herausgenommen worden ist, ist das Verfahren um
die Gestaltung des Matthäikirchhofs durch diese
Äußerung, die eine gewisse Vorfestlegung darstellt und so auch in den Köpfen der Menschen
ist, schon wieder beschädigt. Auch das neue
Verfahren zum Einheits- und Freiheitsdenkmal
hat durch diese Äußerung meiner Auffassung
nach bedauerlicherweise schon wieder einen ordentlichen Kratzer bekommen.
Es geht um Akzeptanz von Verfahren und um die
Gestaltung eines der letzten großen Plätze in
dieser Stadt, der - Herr Dyck hat es ausgeführt wie kein anderer Platz dieser Stadt nicht nur mit
der jüngeren, sondern vermutlich auch mit der älteren Geschichte Leipzigs in Zusammenhang
steht. Man kann sich natürlich fragen: Soll die
Keimzelle der Stadt Leipzig in einer DisneylandStruktur wiederauferstehen, oder haben wir den
Mut, etwas Neues, nämlich ein neues innerstädtisches Quartier, zu schaffen, und wollen wir darüber diskutieren? Ja, wir wollen darüber diskutieren.
Wir sind dafür und begrüßen es auch, dass der
künftige Standort der Stasi-Unterlagenbehörde
auf diesem Areal angedacht ist. Aber für Diskussion und Akzeptanz des Verfahrens sollten wir
uns nach unserer Auffassung auf den Standort,
so wie er jetzt in der Vorlage beschrieben ist,
noch nicht festlegen, sondern dies erst im Ergebnis des Verfahrens und im Ergebnis der Bürgerbeteiligung tun. Meine sehr geehrten Damen
und Herren, lassen Sie uns und der Bürgerschaft
Leipzigs die Chance, auch darüber zu entscheiden! Lassen Sie das nicht vorab festlegen!
Noch einen Satz zum Änderungsantrag der SPD,
der sehr spät eingebracht worden ist. Nichts
spricht gegen die Methodik des Verfahrens am
Freiladebahnhof, Tim Elschner. Das Verfahren
am Freiladebahnhof hat einen ganz anderen
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
strategischen Ansatz aus Sicht der Stadt Leipzig.
Dort geht es darum, öffentliche Interessen im
Hinblick auf die Bebauung auf einem fremden
Grundstück zu sichern. Hier aber haben wir ein
Grundstück, das im Wesentlichen Eigentum der
Stadt Leipzig bzw. der öffentlichen Hand ist.
Deswegen ist ein unmittelbarer Vergleich mit
dem Verfahren am Freiladebahnhof nicht zielführend, auch wenn die Methode stimmt. Daher bin
ich dankbar für den Änderungsantrag der SPDFraktion, der vorschlägt, hierfür eine andere
Formulierung zu finden und nicht namentlich Bezug auf den Freiladebahnhof zu nehmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung.
S e i t e | 80
Das freut mich sehr. Ich werde es Roland Jahn
so übermitteln. Herzlichen Dank für diesen Beschluss und für diesen Auftrag!
Meine Damen und Herren, wir werden die Stadtratssitzung sicherlich an einem anderen Tag fortsetzen müssen. Den Termin gebe ich später
noch bekannt. Aber heute würde ich gern noch
die Beschlussfassungen zu TOP 18.12, Leipziger
Freiheits- und Einheitsdenkmal, und, wie zu Beginn der Sitzung angekündigt, zu den Vorlagen
18.28 und 18.30 herbeiführen wollen.
18.12 Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal - Erarbeitung eines Verfahrensvorschlags/Vereinbarung mit der Stiftung Friedliche Revolution (VI-DS04759)
Einreicher: Dezernat Kultur
Zunächst steht der Antrag der Fraktion DIE
LINKE zu TOP 14.20 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Ich darf Sie
um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Antrag
folgen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Ansonsten mehrheitlich so entschieden.
Nun kommen wir zu den Abstimmungen in Zusammenhang mit der Vorlage. Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
den Änderungsantrag der CDU-Fraktion haben
wir übernommen. Wir übernehmen, weil unschädlich, auch den Änderungsantrag der SPDFraktion.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den
Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter. Wer
dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige ProStimmen. Mehrheitlich abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
der AfD-Fraktion. Wer dem zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, vier ProStimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der Änderungsantrag von Frau Stadträtin Gabelmann wurde zurückgezogen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussvorlage in der Neufassung 06. Ich bitte
Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Vorlage
zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
18.12.1 dazu ÄA (VI-DS-04759-ÄA-01)
Einreicher: AfD-Fraktion
Ich versuche, eine große Diskussion zu vermeiden. Wir hatten Ihnen vorgeschlagen, die weitere
Entwicklung und Umsetzung des Freiheits- und
Einheitsdenkmals, also ob und, wenn ja, wo ein
solches Denkmal errichtet werden kann, in zivilgesellschaftliche Hände zu legen, und zwar in
die Hände der Stiftung Friedliche Revolution. Ich begrüße die Akteure ganz herzlich in unserer
Mitte.
In der Diskussion wurde jedoch deutlich, dass es
einigen Akteuren im Stadtrat wichtig ist, diese
Beteiligung noch auszuweiten. Wir haben deswegen ein Gremium zur Begleitung dieses Prozesses geschaffen. In diesem Begleitgremium
sind nicht nur die Vertreter der Fraktionen, sondern auch Akteure der Stiftung Friedliche Revolution und des Bürgerkomitees. Die Liste ist heute an Sie ausgeteilt worden. Ich würde sie als
Anlage zur Vorlage nehmen, damit Sie die Sicherheit haben, dass diese Akteure im Begleitgremium weiter einbezogen sind, auch wenn die
Stiftung Friedliche Revolution diesen Prozess federführend begleitet.
Ich wäre sehr froh, meine Damen und Herren,
wenn es uns gelänge, diesen Prozess weiter anzustoßen. Ich darf noch hinzufügen: Aktuell wird
in Berlin der neue Koalitionsvertrag ausgehandelt.
(Zuruf: Was?)
- Sie haben recht: Noch wird sondiert. - Umso
wichtiger ist, dass heute von diesem Stadtrat das
Signal ausgeht, dass wir an der Denkmalidee
festhalten, damit das in die Koalitionsverhandlungen, die sich gegebenenfalls an die Sondierungen anschließen werden, mit eingebracht
werden kann.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Dann kommen
wir zur Abstimmung.
Zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD. Wer stimmt diesem Antrag zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine ganze Reihe von Enthaltungen, vier Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zum Beschluss über die Vorlage. - Ich stelle
fest und gebe zu Protokoll: Frau Körner erklärt
Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil. - Wer stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage einschließlich der eben genannten Änderungen zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen,
drei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Herzlichen Dank und schönen Gruß an die Akteure! Frau Oltmanns, Frau Schild und Herr
Kölsch sind heute hier.
18.28 Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken zur
Erhebung von Mietwerten in der Stadt
Leipzig (Mietwerterhebungssatzung)
(VI-DS-04605)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.28.1 dazu ÄA (VI-DS-04605-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, es wäre sinnvoll, wenn sich Professor Fabian ganz kurz zu unserem Änderungsantrag erklärt. Die Satzung soll, wenn sie denn so
abgestimmt wird, rückwirkend in Kraft gesetzt
werden. Möglicherweise kann das, was wir anregen, bei der Überarbeitung der Satzung zum
Tragen kommen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Schlegel,
mein Vorschlag wäre, Ihren Antrag heute nicht zu
votieren. Wir hatten ja formuliert „zum Beispiel“.
Das ist keine Vorfestlegung, sondern ein wichtiger Hinweis, dass diese Kriterien mit berücksichtigt werden können. Insofern wäre es mir am
liebsten, wenn Sie den Antrag gar nicht erst zur
Abstimmung stellen würden. Falls doch, würde
ich Ablehnung empfehlen.
S e i t e | 81
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann stelle ich
den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
zur Abstimmung. Ich darf um Ihr Handzeichen
bitten, wenn Sie dem Änderungsantrag zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Satzung. Bitte
schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie
jetzt Ihre Stimme ab zur Satzung über die Durchführung regelmäßiger Kommunalstatistiken. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 59 - 0 - 1. So beschlossen.
18.30 Vergabe rechtlicher sowie technischwirtschaftlicher Beratungsleistungen
für Investorenvorhaben im Schulhausbau; überplanmäßige Aufwendungen
nach § 70 (1) SächsGemO (VI-DS04647-NF-01)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ein wichtiges Thema für Investorenvorhaben im
Schulhausbau. - Wird das Wort gewünscht? Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Kurz vom
Platz aus: Unsere Fraktion kann dieser Vorlage
nicht zustimmen. Das liegt zum einen an unserer
Haltung zu Investorenmodellen. Herr Wehmann
hat das vorhin in Sachen Kita noch einmal deutlich gemacht. Wir wollen nicht, dass neben Kitas
künftig auch Schulen auf dem Grundstücksmarkt
gehandelt werden.
Zum anderen ging die Verwaltung noch im Januar davon aus, externe Beratungsleistungen minimieren zu können. Nun aber sind die betroffenen Ämter überfordert, sodass sie externen
Sachverstand benötigen. Es fragt sich natürlich,
ob durch die Beauftragung externer Dritter wirklich Zeit, Kraft, Verwaltungsaufwand und Geld
eingespart wird.
Die überplanmäßige Ausgabe von 100.000 Euro
für technisch-wirtschaftliche Beratung allein für
Grundschulen, die wir heute bewilligen sollen, ist
nur ein Anfang. Die Folgekosten stehen offensichtlich noch in den Sternen. Worin die Leistungen der technisch-wirtschaftlichen Beratung bestehen, ist der Vorlage im Übrigen nicht zu entnehmen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe
aufgeforderten Unternehmen war sehr überschaubar und für uns nicht recht nachvollziehbar.
Alles in allem zu viele Fragen und Zweifel, um
das Anliegen mittragen zu können. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich werbe dennoch
intensiv für diese Vorlage. - Wir kommen jetzt zur
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Abstimmung. Bitte geben Sie über das Abstimmgerät Ihre Stimme zur Neufassung dieser Vorlage ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 33 - 25. So beschlossen.
Frau Dubrau hat mir gerade zugerufen, dass es
noch zwei Terminsachen gibt, die wir unbedingt
heute noch auf die Reise schicken müssen, auch
wenn sie sich unspektakulär anhören. Es geht
um die Tagesordnungspunkte 18.32 und 18.33.
Es gibt keine Änderungsanträge und klare Vorvoten Wären Sie damit einverstanden, diese Punkte jetzt noch abzustimmen?
(Unruhe)
Ansonsten hätte ich jetzt gesagt: Wir machen
Schluss. Wenn Sie allerdings damit einverstanden wären, dass - (Widerspruch von Stadtrat Pellmann
[DIE LINKE])
- Sie haben recht, Herr Pellmann. Es ist sachlich
nicht korrekt. Die Kollegin hat mir eben erst zugerufen, dass beide Vorlagen an einen Termin
gebunden sind. Hätte ich das gewusst, hätte ich
es Ihnen früher mitgeteilt.
Ich frage noch einmal in die Runde: Können wir
die Tagesordnungspunkte 18.32 und 18.33 jetzt
noch aufrufen? - Ich sehe Einverständnis.
18.32 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum
Bebauungsplan „Forschungs- und
Konsultationszentrum für ambulante
Protonentherapie“ der Stadt Markranstädt (VI-DS-04679)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wer stimmt für diesen Beschluss? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
18.33 Bebauungsplan
Nr.
442
„RosaLuxemburg-Straße/Brandenburger
Straße“ - Nutzungsarten; Stadtbezirk
Mitte, Ortsteil Zentrum-Ost; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-04734)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Dazu noch eine Wortmeldung von Herrn Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Zur Klarstellung möchte
ich darum bitten, dass eine Protokollnotiz gefertigt wird, dass über die Größe der Läden im Erdgeschoss dieses Vorhabens Einvernehmen mit
dem Investor hergestellt wird.
S e i t e | 82
Oberbürgermeister Jung: So machen wir das.
Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
dem Aufstellungsbeschluss zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir sind damit am Schluss der heutigen Sitzung.
Die Nachfolgesitzung findet am Freitag, den
3. November 2017, 16 Uhr respektive 15 Uhr,
statt. Die genaue Uhrzeit stimmen wir mit Ihnen
rechtzeitig ab.
Verlaufsprotokoll vom 18.10.2017
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadtrat Keller:
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Stadträtin Gabelmann:
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Protokollant:
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