Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021326.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
26.02.15, 14:26
Aktualisiert
05.12.18, 16:13
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WORTPROTOKOLL
Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am 25. Februar 2015
Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Willkommen zur Ratsversammlung! Bitte verzeihen
Sie die leichte Verspätung, aber es gab viele Petitionen, Hinweise und Beteiligungsformen.
Ich begrüße die Stadträtinnen und Stadträte sehr herzlich. Wir haben heute
Gäste. Ich habe erfahren, dass wir Schülerinnen und Schüler der 24. Grundschule unter uns haben. Wo sind sie? - Sie sind doch nicht anwesend. Mitglieder
der Jungen Union sind angekündigt. Herzlich willkommen! Zudem begrüße ich
natürlich alle Gäste, Journalistinnen und Journalisten.
Ich bitte darum, dass Herr Keller und Herr Habicht die Niederschrift der heutigen
Sitzung unterschreiben. Einwände dagegen sehe ich nicht. Wie üblich setzen Sie
sich mit dem Büro für Ratsangelegenheiten nach der Sitzung in Verbindung.
Die Tagesordnung wurde am 21.02.2015 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Stadtrat Riedel und Frau Stadträtin Witte.
Ich verweise auf § 20 hinsichtlich einer möglichen Befangenheit. Wie üblich: Bitte
teilen Sie mit, wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen.
Wie immer gibt es auch heute einen Live-Stream, womit die Sitzung verfolgt
werden kann.
Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Ich stelle fest: Um 14.15 Uhr waren 67 Stadträtinnen und Stadträte anwesend.
Das sind 94 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Wir haben eine sehr umfangreiche Tagesordnung. Ich gehe davon aus, dass die
Sitzung heute sicherlich bis nach 22 Uhr dauern wird. Insofern bitte ich um große
Disziplin, damit wir die vielen Tagesordnungspunkte zügig abhandeln, aber sie
auch in der gebotenen Sorgfalt besprechen können.
Tagesordnungspunkt 8 wird noch einmal gestrichen und vertagt.
12.1 setze ich ab. Hier gibt es noch Beratungsbedarf.
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Ich bitte darum, 13.1 zu streichen.
13.3, 13.4 und 13.5 werden abgesetzt.
15.1. Antrag der Fraktion DIE LINKE - dieser wird noch einmal verschoben.
15.3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - dieser wird ebenfalls verschoben.
15.5. Die CDU-Fraktion sieht noch Beratungsbedarf, daher entfällt dieser Punkt
heute.
15.8.3, ein Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Schmidt, wird zurückgezogen.
Diesen können Sie bitte auch streichen.
Tagesordnungspunkt 19.8 wird noch einmal abgesetzt. Hier fehlt der Betriebsausschuss mit einem Votum.
19.27 - Betriebsausschuss Kulturstätten - wird auch abgesetzt, da noch eine
Beratung notwendig ist.
Tagesordnungspunkt 19.32 wird heute auch noch einmal abgesetzt.
Die Petitionen werden gegen 17 Uhr aufgerufen. Danach werden die Einwohneranfragen behandelt.
Das sind meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise? Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, unter Tagesordnungspunkt 11 der heutigen Sitzung ist als Tagesordnungspunkt im Text ausgedruckt: „Statements der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf“.
Ich gehe davon aus, dass unabhängig von der Bezeichnung des Tagesordnungspunktes auch jeder einzelne Stadtrat im Rahmen der Geschäftsordnung
der Ratsversammlung das Wort ergreifen kann.
Oberbürgermeister Jung: Das ist richtig, Herr Morlok. Es müsste richtigerweise
heißen: „Statements zum Haushaltsplanentwurf“. Das wäre sicherlich richtiger.
Gibt es weitere Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest.
Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
Dieser Punkt entfällt.
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Tagesordnungspunkt 5: Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2015
Wir sind bei der Niederschrift vom 21.01. Es gibt eine Austauschseite vom 23.02.
Gibt es Anmerkungen oder Änderungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann
stelle ich die Niederschrift fest.
Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Dieser Punkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen
Dieser Punkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 8: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. §
5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Dieser Punkt entfällt.
8.1 Offenen Freizeittreff in Plagwitz erhalten (Einreicher: Stadtbezirksbeirat
Leipzig-Südwest)
8.1.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
Dieser Punkt entfällt.
Tagesordnungspunkt 9: Petitionen
Dieser Tagesordnungspunkte sowie die Tagesordnungspunkte 9.1 und 9.2 werden
später aufgerufen.
Tagesordnungspunkt 10: Einwohneranfragen
Der Tagesordnungspunkte sowie die Tagesordnungspunkte 10.1 bis
10.10 werden später aufgerufen.
Tagesordnungspunkt 11: Statements der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf
2015/2016
Wir sind beim wichtigen Tagesordnungspunkt heute: „Statements zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016“. Zum ersten Mal stehen sozusagen zwei Haushalte - der so genannte Doppelhaushalt - heute auf der Tagesordnung. Es ist die
Stunde der Fraktionen.
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Wir haben uns so vereinbart, dass wir etwa 15 Minuten Redezeit für die Fraktionen in der Reihenfolge der Größe der Fraktionen vorhalten. Einzelstadträten,
Herr Morlok, steht nach unserer Geschäftsordnung selbstverständlich ein Rederecht von fünf Minuten zur Verfügung.
Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. - Herr Rothkegel, bitte schön.
Stadtrat Rothkegel (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterin! Sehr geehrte Bürgermeister! Werte Damen und Herren
Stadträte! Werte Gäste!
Im November 2003 prägte Klaus Wowereit in einem Interview mit
„FOCUS-MONEY“ den Satz: „Berlin ist arm, aber sexy.“ Ebenfalls im November
2003 trat Burkhard Jung von seiner Funktion als Städtischer Olympia-Beauftragter zurück und wurde als Beigeordneter von seinen Dienstgeschäften entbunden.
Heute - 11 ½ Jahre später - ist Burkhard Jung Oberbürgermeister und Klaus
Wowereit endgültig zurückgetreten. Berlin ist aber immer noch arm. Dazu, wie
sexy Berlin ist, will ich mich als Leipziger nicht äußern. Die CDU-Fraktion interessiert sich vielmehr dafür, wie arm und wie sexy Leipzig ist, vor allen Dingen
dann, wenn Burkhard Jung einmal „Oberbürgermeister a. D.“ auf seiner Visitenkarte stehen hat. Zudem wollen wir auch fragen: Wie arm und wie sexy ist
Leipzig heute?
Es ist in Leipzig gute Tradition, mit dem Finger nach Dresden zu zeigen, wenn es
finanziell klemmt. Ich denke, dies geschieht zu Unrecht. Im Doppelhaushalt des
Freistaates erreichte die Kommunalfinanzierungsquote 32,7 Prozent. Auch unser Kämmerer hat in seiner Haushaltsrede gesagt, dass es der Stadt Leipzig seit
1990 noch nie so gut gegangen ist.
In der Prognose könne man über ein Plus in Höhe von 53 Millionen Euro Steuereinnahmen im Jahr 2015 und von 68 Millionen Euro im Jahr 2016 berichten.
Die Einnahmesituation der Stadt Leipzig ist also so gut wie nie zuvor.
Wie sah es im vergangenen Jahr aus? - Die CDU-Fraktion hat für 2014 keinerlei
Anträge zum Haushalt gestellt. Wir wollten das von der Verwaltung prognostizierte Defizit nicht noch weiter vergrößern.
Ich sage heute deutlich: Das war ein Fehler! Es war ein Fehler, den Zahlen der
Verwaltung zu glauben.
Heute hört man: Der Haushalt 2014 wird mit Überschüssen abgeschlossen. Die
Zahlen schwanken zwischen 10 und 30 Millionen Euro. Genaues weiß man
nicht.
Es gab also zwischen dem Haushaltsplanentwurf - damals mit 10 Millionen Euro
Defizit - und dem tatsächlichen Ergebnis eine sehr große Lücke. Wir glauben,
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dass es beim Doppelhaushalt 2015/2016 wahrscheinlich nicht anders aussieht.
Betrachtet man den Sanierungsstau bei Kitas, Schulen, Straßen und Brücken
auf der einen Seite und den historisch niedrigen Zinsen auf der anderen Seite,
muss man sich auch ernsthaft fragen, ob Sparen und Schuldentilgung jetzt
vernünftig und das richtige Signal sind.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, wie gehen der Oberbürgermeister
und die Stadtratsmehrheit mit dem städtischen Vermögen beziehungsweise mit
dem Geld der Bürger um? - In der diesjährigen Haushaltsdebatte sollte es aber
nicht nur um Geld gehen. Vielmehr sollte es auch darum gehen, was unsere
Stadtratsgesellschaft zusammenhält und was sie spaltet. Verkürzt gesagt: Wie
sexy ist Leipzig?
Unsere Stadt ist politisch so polarisiert und gespalten wie wohl noch nie in der
jüngeren Geschichte. Eine Eskalationsspirale von Polemik und Gegenpolemik
sowie von Anfeindung und Gewaltaufrufen schraubt sich gegenseitig hoch. Teile
der Bevölkerung sind nicht bereit, konträr andere Meinungen hinzunehmen. Das
kostbare Gut der Meinungsfreiheit, für das wir 1989 vereint auf den Ring gegangen sind, ist bedroht, und zwar nicht nur durch Politik und Behörden, sondern
durch Teile der Bevölkerung selbst, die anderen Teilen der Bevölkerung genau
dieses Recht absprechen.
Eigentlich ist es ganz einfach: Das Recht auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gilt für alle - sowohl für die Anhänger von Legida als auch für ihre
Gegner, vorausgesetzt, dieses Recht wird friedlich und gewaltfrei ausgeübt.
Genau daran mangelt es. Versammlungsfreiheit in Leipzig ist derzeit nur unter
dem Schutz Tausender Polizisten durchsetzbar. Das darf kein Dauerzustand
werden.
Ich sage ganz deutlich: Wir wollen keine Stadt im Ausnahmezustand und vor
allem nicht so, wie es am 21. Januar der Fall war. Aber selbst an diesem Abend
war nur eine kleine Minderheit der Leipziger Bürger auf der Straße. Was ist also
mit dem Rest der schweigenden Mehrheit, die ungestört ihren beruflichen und
familiären Verpflichtungen nachkommen will? - Dafür braucht man nun einmal
funktionierende Verkehrsmittel und Fahrbahnen ohne zusätzliches Verkehrschaos.
Die Tagesschau am 21. Januar berichtete in den ersten fünf Minuten über
Leipzig im Belagerungszustand. Positives Stadtmarketing sieht, glaube ich,
anders aus. Oder wie Wowereit sagen würde: Sexy ist das nicht!
Inzwischen müsste auch jedem klar geworden sein: Die Stadt Leipzig hat ein
Problem mit linksextremistisch motivierter Gewalt. Dies ist nicht erst in den
letzten Wochen der Fall, sondern im Grunde seit vielen Jahren. Die Häufung von
Gewaltaufrufen und Gewaltakten in den letzten Wochen ist jedoch erschreckend.
Kurz vor Weihnachten kam der Aufruf im Internet zu flächendeckenden An-
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schlägen auf staatliche Einrichtungen. Dies hat mich besonders betroffen, weil
wirklich gute Freunde von mir dabei waren. Insofern ist es auch immer eine
Frage der persönlichen Auffassung. Ich warte nur darauf, wann ich auf der Liste
stehen werde.
Unter anderem Privatwohnungen und die Belagerung der Polizeiwache in
Connewitz durch Gewalttätige zeigen die Spur der Verwüstung, die am Abend
des 15. Januar von der Innenstadt bis zur Südvorstadt gelegt wurde. Soll dies so
weitergehen? - Nein. Konsequentes Behördenhandeln gegen linksextremistisch
motivierte Gewalt ist das eine, wobei wir in das Handeln der Leipziger Polizei
diesbezüglich volles Vertrauen haben. Bei der Stadtverwaltung sind wir uns
schon nicht mehr so sicher - etwa, wenn wir an den liebevollen Umgang mancher
Ämter mit so genannten Kultureinrichtungen in Connewitz denken.
Es geht aber auch um eine konsequente Ächtung linksextremistisch motivierter
Gewalt durch die Stadtpolitik und insbesondere durch den Stadtrat. Die große
Mehrheit der Leipziger Bevölkerung erwartet das von uns. Mit der eigentlich
notwendigen Einmütigkeit im Stadtrat wird es natürlich schwierig, wenn sich ein
Mitglied dieses Hauses selbst regelmäßig im Umfeld der Rädelsführer aufhält.
Wir sollten uns als Stadträte eingestehen, dass wir am 21. Januar durch Mehrheitsentscheidung die Ratssitzung abgebrochen haben, obwohl noch wichtige
Beschlüsse zu fassen waren. Das war ein großer Fehler und wird in weiten
Teilen der Bevölkerung als Arbeitsverweigerung verstanden.
Wir sind gewählt worden, um kommunalpolitische Arbeit zu tun und nach besten
Lösungen für die Stadt zu suchen. Diesen Wählerauftrag hat die Ratsmehrheit
am 21. Januar ignoriert.
Was unsere Stadt in dieser Zeit der politischen Polarisierung braucht, sind rhetorische Abrüstung und politische Deeskalation in Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit. Wir als Stadträte wollen beziehungsweise müssen damit den Anfang
machen und den Menschen ein Beispiel geben. Schließlich müssen wir uns
fragen, wie es mit unserer politischen Legitimation steht, wenn weniger als 50
Prozent der Bürger zur Wahl gehen.
Zurück zum Geld: Fast alle Haushaltsanträge aller Fraktionen - auch die unsrigen - befassen sich mit dem Thema Ausgaben beziehungsweise Mehrausgaben. Ja, auch die CDU-Fraktion hat nicht nach dem Sparen und den Bescheiden
gefragt, sondern nach dem Investieren. Das, was man jetzt investiert, hilft gegebenenfalls beim Sparen in der Zukunft.
Um Mehrausgaben tätigen beziehungsweise beschließen zu können, müssen
und können wir auf ein Polster zurückgreifen, welches die verbesserte Wirtschaftskraft in Leipzig im letzten Jahr geschaffen hat. Dennoch sind wir noch
immer nicht in der Lage, aus eigener Kraft die erforderlichen Investitionen zu
tätigen. Auch die klassischen Pflichtaufgaben können wir noch nicht aus eigener
Kraft finanzieren.
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Das macht weiteres Sparen im Ergebnishaushalt und vor allem die Stärkung der
Wirtschaftskraft in Leipzig erforderlich. Mehr denn je müssen wir die Wirtschaft in
dieser Stadt als Partner verstehen. Der Anteil der Gewerbesteuer und der durch
die unternehmerische Tätigkeit erzielten Einkommensteuer am Gesamthaushalt
der Stadt vergrößert sich zusehends.
Dass dies zumindest im gleichen Maße geschieht, wie die Bevölkerungszahl in
Leipzig wächst, ist leider noch nicht selbstverständlich. Dazu muss Wirtschaftsforderung viel mehr als bisher zum Thema des gesamten Verwaltungshandelns gemacht werden.
Dies beginnt bei dynamischen und kurzen Entscheidungsprozessen, die sich
stärker an den Belangen der Wirtschaft orientieren, und über den verstärkten
und zielgerichteten Bürokratieabbau, die offensive und aktive Ansiedlungspolitik,
das strategische und nachhaltige Flächenmanagement bis zur Konzentration auf
das Wesentliche, um nur einige Punkte zu nennen.
Zügige und konstruktive Zusammenarbeit der Dezernate und Ämter nicht nur für
ausgewählte Ansiedlungen wie BMW und Porsche, bei denen das, glaube ich,
beispielhaft gut funktioniert hat, kann unter Federführung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit und unter Beteiligung der jeweiligen Unternehmen in interdisziplinären Beratungen dazu beitragen, dass Probleme und Lösungen an einem
Tisch aufgedeckt und gelöst werden.
Stadtentwicklung - sei es zum Thema Verkehrszentren oder Wohnen - darf nicht
nur mit der Brille der sozialen und der Umweltverträglichkeit gesehen werden.
Vielmehr muss sie auch wirtschaftlichen Belangen gerecht werden. Nur so kann
Leipzig wirklich nachhaltig wachsen und der Haushalt der Stadt künftig auf soliden Beinen stehen.
Dazu gehört auch, dass in den Stadtbezirken und Ortsteilen investiert wird, in
denen ein Großteil des Gewerbesteueraufkommens erwirtschaftet wird. Auch
deshalb haben wir einen Haushaltsantrag zum Nordraumkonzept gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, im Dezernat V des Bürgermeisters
Prof. Fabian sind in den letzten Jahren sehr starke Herausforderungen aufgelaufen. Alle Stadträte haben die Themen parat. Kitas: Rechtsanspruch, steigende Geburtenzahlen, Standorte, Baupersonal, Instandsetzung. Bei Schulen
ist es ähnlich: steigende Kinderzahlen, Neubau, Instandhaltung, Brandschutz
und WCs. Bei der erzieherischen Jugendhilfe gilt Folgendes: anhaltend steigende Bedarfe, Drogenhilfe, offene Freizeittreffs, Hilfe für Vereine und vieles
mehr. Manches ist geschafft worden, vieles bedarf noch unserer Aufmerksamkeit.
Im Dezernat V sind viele Leistungen gesetzlich geregelte Pflichtleistungen. Wir
müssen jedoch immer wieder die Frage stellen: Ist es richtig, immer mehr freiwillige Leistungen zu fordern? - Wir als CDU sind gegen eine permanent stei-
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gende Kostenspirale bei den Sozialleistungen. Wir haben hier schon bei Weitem
den größten Anteil an Ausgaben im Haushalt trotz sinkender Arbeitslosenzahlen.
Jede zusätzliche freiwillige Transferleistung reduziert den Anreiz für Hilfeempfänger, selbst produktiv zu werden und die Herausforderungen anzunehmen. Je
länger die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen ist, desto unfähiger wird
man, für sich selbst zu sorgen. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen beweist uns
das.
Die sozialstaatlichen Instrumentarien sollten auf die aktive Beteiligung ausgerichtet werden. Statt bloßer Zahlung von Alimenten müssen wir Hilfsbedürftigen
die Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Dies sorgt für eine Sozialpolitik, die der Würde
des Menschen besser gerecht wird und den Haushalt nicht weiter belastet.
Besser als ein Sozialticket zum Beispiel ist die Förderung von Produktionsschulen. Junge Menschen schaffen hier mit gezielter Hilfe Mehrwerte, erfahren
Anerkennung und haben die Möglichkeit, einen Abschluss zu erhalten.
Wir, die CDU-Fraktion, wollen mit der Förderung für Sozialschwache früh beginnen: in den Kitas und Schulen, aber vor allem auch in den Familien. Zweistellige Quoten von Schulabgängern ohne jeglichen Schulabschluss sind eindeutig zu hoch. Leipzig belegt bei diesen Zahlen immer noch einen unrühmlichen
Spitzenplatz.
Bei der Hilfe zur Erziehung ist festzustellen, dass bei den Fällen, bei denen
Kinder aus den Familien genommen werden müssen, erschreckende jährliche
Zuwachsraten auftreten. Vor allen Dingen Eltern mit einer Suchtproblematik
werden ihren Kindern nicht mehr gerecht. 45 Prozent der Fälle sind davon betroffen.
Wir brauchen in unseren Angeboten der Jugendhilfe insofern neue Schwerpunkte, und zwar nach dem Motto: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Wir müssen neu strukturieren und genauer hinschauen, wohin wir die
Mittel lenken.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, der Schulneubau wird uns in den
nächsten Jahren beschäftigen. Die Geburtenzahlen und die erfreulichen Zuzugsraten verpflichten uns dazu. Die Koordination der Ämter untereinander
muss dabei deutlich verbessert werden. Viel schneller müssen mögliche Standorte auf ihre Machbarkeit geprüft werden. Lärm, Brandschutz, bauliche Gegebenheit, Platzbedarf und die sozialräumliche Verträglichkeit müssen von Ämtern
innerhalb von Wochen und nicht von Monaten zugearbeitet sein. Solche Pannen,
wie wir sie bei manchen Standorten für Asylbewerberheime - dort ist es gerade
erst passiert - oder für Kitas erleben müssen, sollten der Vergangenheit angehören.
Das Thema Lenkung und Strukturierung im Dezernat von Prof. Fabian und
manchmal auch, glaube ich, der wirtschaftliche Sachverstand sind eindeutig
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unterbelichtet. Im Jahresbericht der Inneren Mission 2014 heißt es dazu: „Die
Notwendigkeit, Abstimmungen zwischen unterschiedlichen Verwaltungsstellen
zum Teil derselben Gebietskörperschaft einzufordern, steigert unseren internen
Aufwand. Einen Höhepunkt erreicht es, wenn wir gezwungen sind, eine solche
verwaltungsinterne Abstimmung selbst herbeizuführen, um die Lösung z. B.
eines der Sozialverwaltung der Stadt Leipzig drängenden Problems zu ermöglichen. …das wirkt sich Kosten treibend aus.“
Der Jahresbericht der Diakonie sagt uns also: Wir verursachen Verwaltungskosten mit Geldern, die eigentlich für Sozialaufgaben da sein sollten. Das muss
grundsätzlich vermieden werden.
Wir kennen diese Problematik leider nicht nur im sozialen Bereich. Die Bürgermeister dieser Stadt haben die Verantwortung, ihre Ämter so zu strukturieren
und Verantwortlichkeiten so festzulegen, dass die Verwaltung als Dienstleister
den Leipzigern zur Verfügung steht. Es kann nicht sein, dass wir den Menschen
und Unternehmen Kosten durch mangelnde Organisation in der Verwaltung
verursachen.
Herr Oberbürgermeister, das wird in den nächsten Jahren Ihre vordringlichste
Aufgabe sein: Befähigen Sie die Verwaltung, Dienstleister zu sein, und befähigen Sie vor allen Dingen die Verwaltung, auch Entscheidungen zu treffen und
nicht viele Dinge einfach auf die lange Bank zu schieben. Organisieren Sie die
Zusammenarbeit der Ämter so, dass die Leipziger nicht mit Zuständigkeiten
einzelner Ämter zu kämpfen haben, sondern die Verwaltung als einen Ansprechpartner wahrnehmen, der sich selbst organisieren kann.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die Kulturausgaben der Stadt betrugen in den letzten Jahren etwa 185 Euro jährlich für jeden Leipziger. Damit
stehen wir an zweiter Stelle in Deutschland. Nur Frankfurt mit 200 Euro pro
Einwohner hat mehr Ausgaben. Eine vergleichbare Stadt wie Nürnberg zum
Beispiel hat jedoch deutlich weniger mit 80 Euro pro Einwohner.
Die Leipziger Kultur ist Alleinstellungsmerkmal und Tourismusziel. Insbesondere
unser Gewandhaus und unser Thomanerchor suchen in Europa, vielleicht sogar
weltweit ihresgleichen. Wir wissen, es lohnt sich, dafür Geld auszugeben.
Dennoch sind unsere Kulturausgaben gemessen an der Wirtschaftskraft nach
wie vor zu hoch.
Setzen wir den Vergleich fort: Die Stadt Frankfurt, die sich 20 Prozent pro Kopf
höhere Kulturausgaben leistet, hat im Jahr 2013 ein Gewerbesteueraufkommen
in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und prognostiziert für 2014 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Ich glaube, da kann man sich
auch 200 Euro leisten. Das sind nämlich mehr als 2.000 Euro pro Kopf und somit
mehr als das Fünffache wie in unserer Stadt. Nürnberg liegt mit 400 Millionen
Euro Gewerbesteueraufkommen und mehr als 800 Euro pro Einwohner ungefähr
doppelt so hoch wie wir.
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Wenn man die Pro-Kopf-Umsätze in der Kulturwirtschaft betrachtet - ich beziehe
mich hierbei wieder auf das Kulturstadt-Ranking des hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts von 2014 -, belegt Leipzig aber nur Platz 22. Offenbar setzen 21
andere deutsche Großstädte ihre Kulturausgaben effizienter ein.
Vor diesem Hintergrund muss man als verantwortungsvoller Kommunalpolitiker
eigentlich allen Ausgabenausweitungen im Kulturbereich zunächst einmal entgegentreten. Ein teurer Umbau oder gar ein Erweiterungsbau des Naturkundemuseums ist mit unseren finanziellen Mitteln jedenfalls nicht ohne Weiteres
möglich.
Ja, die CDU-Fraktion setzt sich für den Erhalt des Naturkundemuseums im alten
Gebäude ein. Hier müssen aber neue Wege der Finanzierung gefunden werden.
Ein Erweiterungsbau kommt nur in Betracht, wenn es einem Direktor gelingt,
hierfür Förder- und Drittmittel zu akquirieren.
Die Kultureigentriebe sind akut gefährdet. Aus den Wirtschaftsplänen geht
hervor, dass die Überschuldung spätestens 2018 bevorsteht. Die CDU-Fraktion
kann Wirtschaftsplänen mit einer solchen Perspektive nicht zustimmen. Wir
wissen aber auch: Diese Wirtschaftsprobleme sind Ergebnis der Entscheidungsschwäche unseres Oberbürgermeisters, der sich vor Strukturentscheidungen scheut.
Auf der Grundlage des Actori-Gutachtens hat der Stadtrat am 18.07.2012 die
Gründung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die Einsparmöglichkeiten - insbesondere solche durch Zusammenlegung von Verwaltung der Eigenbetriebe
Kultur - zu untersuchen. Inzwischen liegen Ergebnisse vor: Einsparungen von
1 Million Euro sind möglich. Aber passiert ist eigentlich nichts.
Die Entscheidung, ob und in welcher Form eine Fusion der Verwaltung von
Schauspiel und Oper beziehungsweise von Gewandhaus und Oper gewollt ist,
ist eine politische Entscheidung. Dementsprechend hat die Arbeitsgruppe diese
Entscheidung an die politischen Gremien zurückgewiesen.
Weitere Fusionsmöglichkeiten wie Fusion von MuKo nach vorheriger Herauslösung aus dem Eigenbetrieb Oper und „Theater der Jungen Welt“ beziehungsweise Fusion „Theater der Jungen Welt“ und Schauspiel sind bisher
überhaupt nicht untersucht worden - weder im Actori-Gutachten noch in der
Arbeitsgruppe. Hier müssen wir am Ball bleiben. Leipzig kann sich die Außerachtlassung erheblicher Sparpotenziale im Kulturbereich nicht leisten.
Unter Berücksichtigung dieser soeben geschilderten Gesamtsituation stellt die
CDU-Fraktion im Kulturbereich nur einen Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf. Dieser betrifft die von den Leipzigern im denkmalgeschützten Theatergebäude in Lindenau sehr gut angenommene Musikalische Komödie. Wir
meinen, dass der Spielbetrieb und die sich daraus ergebende Einnahmequelle
unbedingt gesichert werden müssen.
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Dies gilt umso mehr, als der Verwaltungsausschuss am 02.04.2014 den Umbau
der Dreilindenstraße zur Sicherstellung von Funktionalräumen für den Spielbetrieb der Musikalischen Komödie beschlossen hat. Ich glaube, das ist der richtige
Weg. Auch das bereits angesprochene Kulturstädte-Ranking sieht Musicals als
beliebteste Kulturveranstaltung in Deutschland, und zwar noch vor Rock- und
Popkonzerten.
Kein Verständnis haben wir für den Antrag von DIE LINKE, das Grundstück
Gottschedstraße 16 - ehemalige Spielstätte „Skala“ - einer dauerhaften kulturellen Nutzung zuzuführen und potenziellen Nutzern aus der freien Szene gezielt
für Erbbaurecht und Kauf anzubieten. Ich frage mich sowieso, wer dort die 4 oder
5 Millionen Euro aufbringen soll, um das Gebäude zu sanieren.
Die teilweise Refinanzierung des Ausbaus der Zweitspielstätte Schauhaus durch
den Erlös des Verkaufs der „Skala“ zum Verkehrswert - nach Kurzgutachten
860.000 Euro - war und bleibt zwingende Voraussetzung der CDU-Fraktion für
den Ausbau der Zweitspielstätte Schauhaus. Mit der Festschreibung einer kulturellen Nutzung würde faktisch eine durch die Stadt subventionierte Spielstätte
errichtet, die sich die Stadt Leipzig in ihrer derzeitigen Finanzsituation nicht
leisten kann.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die Verwaltung hat es sich mit ihren
Verwaltungsstandpunkten wieder einmal sehr leicht gemacht. Fraktionsanträge
wurden in gewohnter Weise zusammengefasst und mit dem Verwaltungsvotum
„Zustimmung mit Änderung“ versehen.
So werden beispielsweise bei den Schulbauinvestitionen aus den beantragten
6,7 Millionen Euro ganz schnell 2,5 Millionen Euro. Das ist kein Kompromissvorschlag der Verwaltung, sondern ein Versuch, den Rat hinters Licht zu führen.
Wir werden das so nicht mittragen.
Ähnliches gilt bei den beantragten Mitteln für Straßen- und Brückenbau. Ich habe
den Eindruck, die Stadtverwaltung will den Autoverkehr in erster Linie durch
planmäßigen Verschleiß von Straßen und Brücken reduzieren. Anders lässt sich
die Zurückhaltung der Verwaltung beim Ausbau von Straßenunterhaltung und
-erneuerung nicht erklären.
Insbesondere fällt es schwer, bei der Verwaltungsmeinung einen roten Faden zu
finden, denn es fehlt die innere Logik. Nehmen wir nur einmal das Beispiel
Sportinternat. Diesbezüglich liegen zwei Anträge gleichen Inhalts von den beiden stärksten Fraktionen dazu vor. Ohne besondere mathematische Fähigkeiten
kann man sich ausrechnen, dass es dafür eine Mehrheit im Rat gibt. Die Verwaltung zeigt sich aber mit ihrem Verwaltungsstandpunkt bockig und schreibt als
erstes Argument für die Ablehnung: Die Betreibung des Internats ist eine freiwillige Aufgabe. Die Verwaltung zeigt keine Lösung auf, sondern lediglich wieder
einmal mit dem Finger nach Dresden. Das löst das Problem nicht. Insofern muss
der Stadtrat das Problem lösen und die Mittel beschließen. Genau so wird es
kommen.
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Die CDU-Fraktion hat auch eine Aufstockung der investiven Mittel für das Nordraumkonzept beantragt. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag und will mehr
Mittel im Haushalt bereitstellen. Mangels eigener Ideen schlägt die Stadtverwaltung auch gleich vor, mit den erhöhten Mitteln die Haushaltsanträge der
Ortschaftsräte im Nordraumkonzept gleich mitzufinanzieren. Das war so nicht
gedacht und wollen wir so auch nicht haben.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas zu den Bürgereinwendungen sagen.
Es wäre Aufgabe der Verwaltung gewesen, dem Stadtrat den konkreten Handlungsbedarf bei den Schulen aufzubereiten. Nun hat der Arbeitskreis Grundschulen des Stadtelternrats die Arbeit der Verwaltung gemacht und eine erste
Bestandsaufnahme der Mängel vorgelegt.
Die große Menge der Einwendungen lässt aus Sicht der CDU-Fraktion nicht zu,
eine Wertung vorzunehmen. Damit sind wir ehrenamtlichen Stadträte überfordert. Auch wenn die Liste der Einwendungen möglicherweise nicht vollständig
ist, wird die CDU-Fraktion allen Bürgereinwänden des Arbeitskreises Grundschulen zustimmen.
Wir fordern außerdem die Verwaltung auf, endlich eine Prioritätenliste mit einer
konkreten Kostenschätzung sowie einen zeitlichen Ablauf der erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen vorzulegen. Dies fordern wir schon seit Langem. Oder
ist es etwa auch für Gymnasien und Oberschulen nötig, dass Elternvertreter die
Arbeit der Verwaltung verrichten? - Die Verwaltung macht es sich jedenfalls zu
einfach, wenn sie als Standpunkt zu diesen Bürgereinwänden knapp zwei Dutzend Mal schreibt: „Eine Einordnung von Mitteln zur Planung und Realisierung
der Maßnahme ist aufgrund anderer Prioritäten im Schulbau momentan nicht
möglich.“
Eines will ich noch einmal deutlich sagen: Der Zustand Leipziger Schulen ist ein
Ergebnis der Arbeit sozialdemokratischer Schulbürgermeister: 1992 bis 1998
Wolfgang Tiefensee, 1999 bis 2006 Burkhard Jung und seither Prof. Fabian. Ich
kenne kaum eine Stadt in Sachsen, in der die Situation in den Schulen so
schlecht ist wie in Leipzig.
Liebe Kollegen, Sie haben mir jetzt knapp 20 Minuten mehr oder weniger aufmerksam zugehört und saßen dabei, als wir aus einem Verwaltungsstandpunkt
erfahren haben, auf unbedingt erhaltenswert denkmalgeschützten Sitzmöbeln
aus den 60er Jahren zu sitzen. Es liegen mehrere Anträge zur Erneuerung der
Bestuhlung und zur Verbesserung der Technik vor. Meine Fraktion hat dazu
einen zusammenfassenden Änderungsantrag eingebracht, für den ich Sie schon
heute um Zustimmung bitte.
Wir Stadträte wollen und sollen Entscheidungen für die Zukunft treffen. Dazu
benötigen wir zeitgemäße Arbeitsbedingungen. In diesem Saal wird gearbeitet.
Schließlich ist es kein Museum. Dann ist es vielleicht wieder sexy, hier zu sitzen.
- Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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(Beifall)
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Verehrte Beigeordnete! Unsere
Stadt wächst schneller als ihr Haushalt. Das ist ein Problem, welches wir hier und
heute nicht lösen können, welches wir aber bedenken sollten.
Für DIE LINKE ist das Bevölkerungswachstum zwar erfreulich, aber kein Wert an
sich. Die entscheidende Frage für uns ist: Haben wir den Freiraum, dieses
Wachstum zu gestalten? - Das haben wir nach unserer Auffassung mit dem
vorliegenden Haushalt nur sehr bedingt.
Dies liegt nicht am Kämmerer, sondern an zahlreichen Rahmenbedingungen, die
unserer Stadt sowie allen Kommunen sehr starke Fesseln anlegen. Nach wie vor
profitieren die Kommunen nur unzureichend von den Resultaten des Wirtschaftswachstums. Nach wie vor steht die seit Langem angekündigte gesetzliche Neugestaltung der Finanzausstattung der Kommunen aus.
Vom neuen Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen sind keine durchgreifenden Änderungen in Richtung gerechter Finanzzuweisung an die Kommunen zu
erwarten. Auch zukünftig wird Leipzig von Dresden aus benachteiligt.
Obwohl wir es gegenwärtig in der Bundesrepublik mit einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung und überdurchschnittlich hohen Steuereinnahmen auch für
Leipzig zu tun haben, muss das nicht so bleiben. Auch wir in Leipzig können die
krisenhaften, ja, leider kriegerischen Auseinandersetzungen in verschiedenen
Teilen der Welt nicht einfach ausblenden und so tun, als ob es keine Auswirkungen auf uns hätte.
Für uns DIE LINKE ist klar: Für Deutschlands wirtschaftliche Stabilität zahlen die
Menschen in anderen Staaten - beispielsweise in Südeuropa - einen hohen
Preis. Noch mehr Flüchtlinge als bisher werden wir in Leipzig willkommen heißen. Zudem werden anhaltende Exporteinbußen Auswirkungen auf die lokale
und regionale Wirtschaft haben. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen schließen wir als Fraktion einen Nachtragshaushalt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
aus.
Die erste Frage, die sich ein Stadtrat zu stellen hat und die sich dem interessierten Bürger stellt, ist folgende: Ist der Haushalt transparent? Werden die
Grundsätze von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit umgesetzt? - Hier gibt
es nach unserer Auffassung erhebliches Entwicklungspotenzial, Herr Bonew.
Die Vorbehalte der einzelnen Ämter, sich mit der Doppik anzufreunden, sind
nach wie vor groß und erschweren uns die Arbeit außerordentlich. Hier müssen
Sie noch stärker als bisher Ihren verwaltungsinternen Charme, Herr Bonew,
spielen lassen und Überzeugungsarbeit bis in die kleinste Amtsstube hinein
leisten.
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Wir fordern nachvollziehbare Prognosen der einzelnen Haushaltselemente, wie
beispielsweise des Bestandes an liquiden Mitteln oder aber der Abrechenbarkeit
von Mittelfristprogrammen.
Lassen Sie mich nun einige für DIE LINKE zentrale Bereiche des Haushaltsplans
herausgreifen. Der Sozialbereich bleibt dabei für uns der wichtigste Bereich, weil
hier am wirkungsvollsten die Kehrseite von Wachstum, Wirtschaftsstärke und
Einkommenskonzentration zutage tritt. Für Leipzig bleibt das nach wie vor eine
entscheidende Herausforderung. Zwar ist die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen rückläufig und hat die Zahl der unmittelbar von Hartz IV Betroffenen
abgenommen, dennoch bleibt Leipzig die sächsische Armutshauptstadt. Auch
der Abstand etwa zu Dresden hat sich dabei kaum verbessert.
So blieb die Anzahl der Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld von Jugendlichen und Kindern unter 15 Jahren im gleichen Zeitraum nahezu konstant
bei knapp 18.000.
Alleinerziehende Mütter und Väter haben es weiterhin schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen heißt
das oft Ausgrenzung und mangelnde Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket
kann keineswegs ausreichend Abhilfe schaffen.
Nachdem das Sozialgericht alle bisherigen Richtlinien der Stadt Leipzig zu den
Kosten der Unterkunft als rechtsunkonform verworfen hat, setzt die Verwaltung
zum Jahresende eine neue Richtlinie in Kraft. Neu ist hier ein Methodenwechsel.
Es ist jenen Menschen, die auf einen Zuschuss zu ihren Mietkosten angewiesen
sind, von Herzen zu wünschen, dass es zehn Jahre nach Einführung von
Hartz IV in Leipzig endlich eine gerichtsfeste Kostenübernahmeregelung gibt.
Die Mietkosten sind jedoch längst nicht mehr nur für Geringverdiener ein Problem. Zunehmend finden auch die vielen größer werdenden Familien keinen
bezahlbaren Wohnraum mehr.
Lieber Herr Jung, bitte gehen Sie einmal - das tun Sie gelegentlich auch - in eine
Kita und sprechen Sie mit Eltern, denen nach dem zweiten oder dritten Kind die
70-Quadratmeter-Wohnung zu eng geworden ist. Auch wenn beide Eltern arbeiten, haben sie ein Problem. Um sich für einen Besichtigungstermin bewerben
zu können, sind inzwischen Einkommensnachweise und Schufa-Auskunft notwendig. Ob sie dann trotz positiver Nachweise zu den Glücklichen gehören, die
die größere Wohnung an der Hauptverkehrsstraße ohne Balkon und Grünfläche
ergattern können, ist dann immer noch eher eine Frage des Zufalls und nicht des
Bedarfs. Hier müssen wir ganz entschieden und unverzüglich umsteuern.
Für DIE LINKE spielt dabei das kommunale Wohnungsunternehmen eine zentrale Rolle. Die LWB sollte daher in Zukunft nicht primär Erträge für den Haushalt
der Stadt erwirtschaften, sondern muss verstärkt in die Lage versetzt werden, bei
einem enger werdenden Wohnungsmarkt dem sozialen Auftrag nachzukommen
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und für Menschen mit geringem Einkommen, aber auch für andere Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Menschen sind im urbanen Umfeld auf Mobilität angewiesen. Das ist kein Luxus,
sondern Voraussetzung, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilhaben
zu können. Für die Fraktion DIE LINKE ist es aus diesem Grund unabdingbar,
dass das Sozialticket erhalten bleibt, und zwar als bezahlbares Sozialticket. Eine
Erhöhung um 5 Euro auf 34,50 Euro ist mit uns nicht machbar.
Darf es uns wundern, dass Menschen mit geringem Einkommen auf jeden Cent
achten beziehungsweise auf jeden Cent achten müssen? - Es ist doch nur
menschlich, dass man im Sommer auf das Fahrrad umsteigt, um das schmale
Budget der Familie zu entlasten. Es war nie unser Anliegen, einen komfortablen
Ticketverkauf für den MDV zu organisieren. Deshalb ist für uns der Einwand,
dass Sozialticketverkäufe nur in den Wintermonaten rentabel sind, kein ernst zu
nehmendes Argument.
Wer öffentliche Mobilität für alle will, muss diese aber auch in angemessener
Qualität vorhalten. Dies ist für eine Stadt wie Leipzig unverzichtbar. Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag reicht nach unserer Auffassung nicht aus,
um notwendige Investitionen in Schienennetz und Bahnen zu tätigen. Deswegen
fordern wir auch hier, zusätzliche Mittel in den Haushalt einzustellen.
Drogenprävention: Mit Sorge betrachten wir die Entwicklung des Drogenmarktes
in Leipzig. Der Vormarsch insbesondere von Crystal stellt die Suchtberatungsstellen vor neue Herausforderungen. Deshalb sind wir der Meinung, dass die
Suchtberatungsstellen auf eine sichere finanzielle und personelle Basis gestellt
sein müssen.
Der besonderen Problematik, die die Crystal-Konsumenten für die Beratungsstellen mit sich bringen, muss durch eine ausreichende Personalausstattung
Rechnung getragen werden. Dies gilt gleichermaßen für die mit der Prävention
beauftragten Projekte.
Hilfsprogramme wirken nur dann, wenn die Hilfe unverzüglich beginnen kann.
Das gilt sowohl für Konsumenten als auch für Angehörige, zu denen - wie vorgestern in der „LVZ“ wiederholt zu lesen war - immer mehr Kinder aus Familien
gehören, in denen Drogen konsumiert werden.
Kinder- und Jugendhilfe: Für die Aufstockung des Etats zur Förderung der freien
Träger der Kinder- und Jugendhilfe beantragt DIE LINKE gemeinsam mit SPD
und Grüne 1 Million Euro für das Jahr 2015 und gemeinsam mit den Grünen
1,2 Millionen Euro für das Jahr 2016.
Diese Aufstockung ist bitter nötig, denn der Etat stagniert seit Jahren, während
Kosten für Personal und Sachmittel steigen. Zudem gilt hier: wachsende Geburtenzahlen = wachsender Bedarf. Dazu gehören nicht nur Kitas und Schulen,
sondern eben auch Freizeit- und Hilfsangebote.
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Die für 2015/2016 vorgesehene Stagnation des Etats bei 8,9 Millionen Euro
würde den Wegfall zahlreicher Angebote bedeuten. Der Hintergrund ist, dass
aufgrund dieser Stagnation inzwischen einige Kostenträger ihre finanzielle
Ausstattung gerichtlich erstritten haben. Schlimm genug, dass das nötig war.
Schlimmer aber ist es, dass die Verwaltung daraus schlussfolgert, an anderer
Stelle Leistungen zu kürzen, um die erstrittene Finanzierung leisten zu können.
Es fehlen circa 1 Million Euro, um bestehende Angebote zu sichern und einen
begründeten Mehrbedarf zum Beispiel für neue Projekte zu decken.
Der rot-rot-grüne Haushaltsantrag versucht, diesen Fehlbetrag aufzufangen. Im
Folgejahr 2016 soll die Erhöhung festgeschrieben und ein weiterer Betrag in
Höhe von 200.000 Euro für gestiegene Personal- und Sachkosten und gegebenenfalls für den Ausbau von Angeboten angehoben werden. Wir brauchen
nach unserer Auffassung dringend eine Dynamisierung dieser Förderung.
Freizeit und Bildungsangebote jenseits der Schule, sozial beratende und intervenierende Unterstützung bei Problemen verschiedenster Art, das Erlernen von
demokratischen Praxen, die Unterstützung junger Eltern - all dies gehört zu einer
sozialen städtischen Infrastruktur, insbesondere in Zeiten sozialer Divergenz-,
Effizienz- und Flexibilitätsanforderungen sowie steigenden Leistungsdrucks in
allen Lebensbereichen.
Schulsozialarbeit ist ein Kernanliegen städtischer Jugendhilfepolitik. In der
Schule ballen sich Konflikte. Der individuelle Bildungsweg hat viel mit der sozialen Herkunft und den persönlichen Lebenslagen zu tun. Schulsozialarbeit stellt
Jugendlichen Hilfen zur Seite, die weit über den schulischen Raum hinaus reichen und zur Verbesserung der eigenen Situation beitragen.
Für die Ausstattung von insgesamt 43 Schulstandorten gibt die Stadt jährlich
1,88 Millionen Euro aus. Auch in diesem Fall wollte die Stadt den Haushaltsansatz von 2014 einfach fortschreiben, was wiederum die Einschränkung bis hin
zum Wegfall von fünf Stellen bedeutet hätte. Zudem würde diese Unterfinanzierung die selbst aufgestellten Finanzierungskriterien unterlaufen.
Mit einem gemeinsamen Haushaltsantrag fordern LINKE, SPD und Grüne die
Aufstockung des Budgets um 335.000 Euro. Darin ist die Ausweitung der
Schulsozialarbeit auf drei neue Schulen inbegriffen. Im Folgejahr 2016 soll die
Erhöhung fortgeschrieben und durch die Ausstattung einer weiteren Schule mit
Schulsozialarbeit ergänzt werden.
Zu den Kitas: Die Stadt Leipzig kann den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
noch immer nicht erfüllen. Aus dem Urteil vom 2. Februar 2015 resultieren nun
finanzielle Aufwendungen der Stadt für Eltern, die durch einen fehlenden Platz
ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachkommen konnten. Wir meinen, das Geld wäre
sinnvoller in den Ausbau neuer Plätze zu stecken.
Wir erkennen die Bemühungen der letzten Monate an. Dennoch bedarf es wei-
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terer Anstrengungen. Wir setzen dabei vor allem auf Bau und Trägerschaft durch
die kommunale Hand. Entsprechend wollen wir mit dem Antrag „Errichtung einer
städtischen Kindertagesstätte Haydnstraße“ als Eigeninvestition in einem Gebiet
mit besonders hohem Bedarf eine Kita in kommunaler Hand schaffen.
Nur circa ein Viertel der Kitas befinden sich in kommunaler Trägerschaft, wobei
die Tendenz sinkend ist, denn das Gros an Neubauten wird durch freie Träger
realisiert, woran sich auch der Betrieb der Einrichtungen anschließt. Wir haben
nachgerechnet und festgestellt: Wirtschaftlich ist das nicht - zumindest nicht für
den öffentlichen Haushalt. Lassen Sie uns umsteuern. Wir denken, dass es
grundsätzlich wichtig ist und dem Gebot der Trägervielfalt entspricht, wenn die
Kommunen in diesem Bereich attraktiver werden.
Ein Schwerpunkt seit Jahren sind und bleiben Kindertagesstätten und Schulen.
Seit 2004 merken Verwaltung und Stadtrat, dass es erhebliche Probleme in der
Schulinfrastruktur gibt. Es ist uns aber damals nicht rechtzeitig gelungen, die
richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Bis 2005 haben wir Schulen geschlossen
und bis 2010 Schulen abgerissen. Schulen, die nicht saniert wurden, wurden
weiter auf Verschleiß gefahren und Fördermittel bis vor fünf Jahren nicht vollständig abgerufen. Planungen für die Zukunft gab es nicht Es ist zwar richtig,
dass es seit fünf Jahren ein Umdenken in der Verwaltung gibt, aber wir laufen
den aktuellen Entwicklungen trotzdem weiter hinterher.
Wir stehen also vor folgendem Dilemma. Wir brauchen neue Kapazitäten, also
neue Schulen. Der Sanierungsstau wird kaum wirksam abgebaut, weil das
Brandschutzprogramm Vorrang hat. Nach wie vor ist die Werterhaltung ein
Stiefkind. Die dafür im Haushaltsplanentwurf eingestellten Mittel entsprechen
nicht annähernd den Erfordernissen. Deshalb haben nahezu alle Fraktionen
Änderungsanträge gestellt, um hier nachzubessern.
Meine Fraktion beantragt, die Mittel für Werterhaltung und Instandhaltung um
jährlich 3 Millionen Euro zu erhöhen. Dabei wissen wir, dass auch mit diesem
Betrag nicht alle Probleme gelöst werden können. Verwiesen sei hier auf die
Mängelliste des Stadtelternrates allein im Grundschulbereich. Dazu liegen uns
zahlreiche Bürgereinwände vor.
Der Verwaltungsstandpunkt zu den Änderungsanträgen bleibt hinter unseren
Forderungen zurück. Das akzeptieren wir nicht. Weitergehende Anträge anderer
Fraktionen werden wir nach Prüfung selbstverständlich unterstützen.
Ich möchte nochmals an die Zielstellung von 2012 erinnern: Bis 2015 sollte in 62
Schulen der Brandschutz erneuert werden. Am 31.12. dieses Jahres werden
aber nur 37 Schulen fertig sein, was knapp mehr als die Hälfte ist. Es ist klar,
dass bei Baumaßnahmen - wenn man jahrelang die Instandhaltung vernachlässigt - größere Mängel zutage treten, die dann auch mehr Geld und Planungsleistungen binden.
Wir haben jetzt 2015, und von dem ursprünglichen Plan ist an 37 Schulen noch
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nichts passiert, obwohl sie als prioritär eingeordnet waren. Bei den Schulsporthallen ist die Situation ähnlich, wenn nicht sogar noch schlimmer.
Ein Argument für die mangelhafte Umsetzung der Baumaßnahmen ist, dass zu
wenig Kapazität für Planungsleistungen vorhanden ist. Dann müssen wir diese
eben schaffen. Deshalb fordern wir auch an dieser Stelle einen finanziellen
Aufwuchs.
Doch auch bei Neubauten zeigt sich ein weiteres Problem: In Leipzig gibt es kein
strategisches Flächenmanagement. Im Liegenschaftsamt gilt die Parole: verkaufen, was nicht niet- und nagelfest ist. Das war beim Jahrtausendfeld und beim
geplanten Bandhaus Saarländer Straße so und nun bei der Friederikenstraße.
Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen. Herr Jung, greifen Sie bitte im Interesse
unserer Stadt ein!
Für uns stellt sich auch noch eine strukturelle Frage: Die Bildung des AGM war
ein strategischer Schritt. Trotz großer Bemühungen erfüllt dieses Amt nicht
immer die gestellten Erwartungen. Wir sind deshalb der Mahnung, dass geprüft
werden sollte, ob das Amt für Gebäudemanagement in einen Eigenbetrieb umstrukturiert werden sollte.
Zum Sport: Beim Amt für Sport wird gegenwärtig das Sportprogramm 2016 bis
2025 erarbeitet. Der Erfüllungsgrad des Sportprogramms bis 2015 ist gut, zeigt
aber auch deutlich die Probleme. Der Beschluss „bis 2015 20 Euro städtischen
Zuschuss für jedes Mitglied“ ist erfüllt.
Wir möchten an dieser Stelle dem Verein für die Pflege der Sportpachtanlagen
danken. Der Wegfall arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und die Erhöhung
anfallender Betriebskosten machen es immer schwerer, Anlagen zu sanieren, zu
reparieren und in Teilen zu erneuern. Allein die Baumpflege bindet erhebliche
Mittel.
Dringend notwendig ist es nach unserer Auffassung, den städtischen Zuschuss
für Investitionsmittel um 400.000 Euro ab 2015 zu erhöhen. Im Doppelhaushalt
des Freistaates gibt es jedoch nicht mehr die hohen Zuschüsse wie 2013/2014.
Wenn wir unsere Anlagen erhalten wollen, müssen wir tiefer in die Tasche
greifen. Der Breitensport muss wie der Leistungssport mit seinen Anlagen gesichert werden. Unsere Fraktion wird daher dem Antrag des Sportausschusses
„400.000 Euro zusätzlich“ zustimmen.
Arbeit und Wirtschaft: Im Januar 2015 lag die Arbeitslosenquote Leipzigs wieder
über der 10-Prozent-Marke und damit nicht nur weit über dem Bundes-, sondern
auch über dem Landesdurchschnitt. Dabei verstellt die offizielle Statistik den
Blick auf die Realität. Wir sind bei Weitem noch nicht über den Berg. Das betrifft
vor allem den nach wie vor hohen Anteil von Langzeitarbeitslosen und prekär
Beschäftigten. Hier müssen arbeitsmarktpolitische Hebel ansetzen. Wir brauchen nach wie vor geeignete Instrumente, um Menschen mit Vermittlungshemmnissen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Hier muss der
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öffentliche Bereich Vorbild für die private Wirtschaft sein.
Kultur: Die Kultur genießt im Haushaltsplanentwurf einen außerordentlich hohen
Stellenwert. Sehr viele Bereiche - insbesondere die Eigenbetriebe und auch die
freie Szene - können mit erhöhten Zuschüssen rechnen. Das begrüßen und
honorieren wir.
Gleichwohl gibt es aus unserer Sicht Korrekturbedarf. Dass es bislang nach wie
vor nicht gelungen ist, einen konsensfähigen Vorschlag zum Naturkundemuseum vorzulegen, ist ein Armutszeugnis der Verwaltung. An den beteiligten
Partnern einschließlich aller Fraktionen im Stadtrat liegt das mit Sicherheit nicht.
Auch, dass das Ausschreibungsverfahren für die neue Direktion seit über einem
Jahr brachliegt, ist der Öffentlichkeit kaum vermittelbar.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sind Sie das Thema nicht langsam
einmal leid? - Machen Sie Nägel mit Köpfen und geben Sie dem Naturkundemuseum eine Perspektive. Damit wäre unserer Stadt - einschließlich der Verwaltung - ein großes Stück weitergeholfen.
Der Stadtentwicklung Leipzig muss es weiterhin gelingen, EU- und nationale
Förderprogramme effektiv und kreativ für die Stadtentwicklung und die ganze
Stadtgesellschaft zu nutzen. Obwohl bereits in den zurückliegenden Jahren in
Wohnsiedlungen und Altstadtquartiere investiert wurde, ist die Gefahr des Abdriftens in einzelnen Stadtteilen noch nicht gebannt. Im Gegenteil: Die wachsende Ausdifferenzierung der Stadtteile führt zu einer erneuten Homogenisierung. Partiell ist eine soziale, kulturelle und demografische Durchmischung nicht
mehr überall gewährleistet.
Die EU-Förderungen für Leipzig werden in den kommenden Jahren rapide zurückgehen. Deshalb muss die Staatsregierung beim Wort genommen werden,
durch Sonderzuweisungen von Freistaat und Bund dies zumindest teilweise zu
kompensieren.
Zur Finanzierung der Mehrausgaben: Wie wollen wir unsere Mehrausgaben
finanzieren? - DIE LINKE steht seit Jahren dafür, dass wir all unsere Forderungen auch mit entsprechenden Deckungsquellen untersetzen. Auch wenn all
unsere Anträge auf Einnahmeveränderung seitens der Verwaltung abgelehnt
wurden, erinnern wir an die vergangenen Jahre: Es wurde sehr oft mit den
Jahresabschlüssen festgestellt, dass die von uns als Fraktion avisierten Zahlen
deutlich mehr der Realität entsprachen als die von der Verwaltung verwendeten.
Nichts ist alternativlos. Politik und Verwaltung hat immer Spielraum. Man muss
nur verstehen, ihn zu nutzen und ihn nutzen zu wollen.
Ich will an dieser Stelle noch einmal klar die sechs Schwerpunkte für meine
Fraktion DIE LINKE in den Haushaltberatungen und den kommenden Abstimmungen benennen:
Erstens: Die Erhöhung der Mittel für Vereine und Verbände im Bereich der Ju-
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gendhilfe.
Zweitens: Erhöhung des Budgets der baulichen Unterhaltung und Instandsetzung von Schulen und Kindertagesstätten.
Drittens: finanzielle Ausstattung von Maßnahmen des wohnungspolitischen
Konzeptes der Stadt Leipzig.
Viertens: Preisstabilität für das LVB-Sozialticket für die Jahre 2015 und 2016.
Fünftens: Zuschuss für die Leipziger Verkehrsbetriebe zur Sanierung unter anderem von Gleisen und damit einhergehende Lärmminderung.
Sechstens: Erhöhung des Budgets für die Schulsozialarbeit.
Wir als Fraktion werden in den kommenden Wochen in den Ausschüssen unsere
Änderungsanträge zum Haushalt zur Abstimmung bringen. Im Ergebnis dieser
Abstimmung wird DIE LINKE dann beraten, wie wir uns abschließend zur
Haushaltsabstimmung verhalten werden. Die von mir benannten sechs
Schwerpunkte werden dabei von uns besonders bewertet. Liebe Kolleginnen
und Kollegen, verehrte Gäste, es wird aber in jedem Fall eine verantwortungsvolle Entscheidung für unser Leipzig sein. - Herzlichen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister! Sehr verehrte Kolleginnen und
Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Werte
Gäste!
Damit ich Sie mit meinem ersten Satz nicht verwirre, sage ich es gleich: Das
folgende Zitat ist einem zehn Jahre alten Beschluss dieser Ratsversammlung
entnommen. Er lautet: „Leipzig erlebt wie die meisten deutschen Städte eine der
schwersten Finanzkrisen seit 15 Jahren. Insbesondere die Massenarbeitslosigkeit, mit all ihren sozialen und finanziellen Folgen für die Gesellschaft ist eine
Herausforderung, die die Städte aus eigener Kraft nicht lösen können. Damit
geht ein Verlust der Handlungs- und Entscheidungsräume einher, der das Wesen der kommunalen Selbstverwaltung aushöhlt. Ohne die Wiederherstellung
und Bewahrung von Gestaltungsmöglichkeiten wird Leipzig seine Aufgaben und
Funktionen in der Zukunft nicht ausreichend wahrnehmen können. Andernfalls
droht eine Einengung des Spielraumes städtischer Politik auf ein ‚minimalistisches Pflichtprogramm‘.“
Das war ein Zitat aus der Beschlussfassung über die strategischen Ziele der
Kommunalpolitik für die Haushaltsplanung. Deswegen passt es auch hierher: ein
langer, aber interessanter Blick zurück, da wir auch mit dem Doppelhaushalt ein
recht schönes Stück nach vorn blicken wollen.
Meine Damen und Herren, wenn man nun noch bedenkt, dass der Zeitraum nach
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2005 zusätzlich geprägt war von der internationalen Finanzkrise sowie der
Problemlage rund um unsere städtischen Wasserwerke, dann ist es schon beachtlich, wenn uns der Finanzbürgermeister über einen Liquiditätsüberschuss für
2014 in Höhe von etwa 30 Millionen Euro berichtet und gleichzeitig Änderungswünsche der Fraktionen, von Bürgern und anderen Einbringern in einer
Gesamthöhe von respektablen 113 Millionen Euro vorliegen - natürlich mit inhaltlichen Überschneidungen.
In dieser Stadt muss sich also in den letzten zehn Jahren etwas Ungeheuerliches
getan oder verändert haben. Wenn man diese Frage vertiefen will, macht sich
fast alles an einer einzigen Zahl fest: In dieser Stadt leben mittlerweile mehr als
550.000 Menschen. In den letzten Jahren betrug der Zuwachs um oder sogar
über 10.000 pro Jahr.
Das ist erfreulich und zeigt, wie attraktiv unsere Stadt ist. Das ist aus meiner
Sicht eben auch ein Beleg dafür, dass wir im Rat in den letzten Jahren vieles
richtig gemacht und vor allem auch nachhaltige Entscheidungen getroffen haben.
Dieses positive Wachstum mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung bringt
jedoch auch zahlreiche Herausforderungen für den Rat, für die Verwaltung, aber
auch für alle in dieser Stadt lebenden Menschen mit sich. Warum? - Ich will das
auf einen Satz reduzieren und bitte dabei darum, nicht missverstanden zu
werden: In dieser Stadt wird es eng, und zwar eng in den verdichteten und sich
weiter verdichtenden Wohngebieten, auf den Straßen, in den Schulen, in den
Kindergärten, auf den Sportplätzen und in den Schwimmhallen.
Ich hoffe, es wird - bildlich gesprochen - auch weiterhin eng in den wertschöpfenden Unternehmen, denn das bedeutet positive Beschäftigungskennziffern. All
das sorgt aber auch für Konfliktsituationen und erfordert an vielen Stellen ein
anderes Miteinander und einen anderen Umgang untereinander.
Meine Damen und Herren, vielleicht sind die indifferenten Unmutsäußerungen
der letzten Zeit auch ein Indiz für diese Konfliktsituation in unserer Stadt.
Wir als politisch verantwortliche Bürger dieser Stadt haben hierbei vor allem die
Aufgabe, den Interessensausgleich innerhalb der Stadtgesellschaft zu beachten
und zu begleiten.
Meine Damen und Herren, die nächsten zwei Jahre des Doppelhaushalts
müssen genutzt werden, um sich aktiv auf die von mir angerissenen Herausforderungen zu konzentrieren. Dabei sollten viele seit Jahren beschriebene Defizite beispielsweise in der Bildungsinfrastruktur beseitigt werden, weil - das wird
die eigentliche Herausforderung sein - nach 2016 ungleich größere Aufgaben vor
uns stehen werden. Ich nenne hier drei Stichworte: Schulhaus-Neubau, Finanzierung des ÖPNV und die Umsetzung des in diesem Jahr zu beschließenden
wohnungspolitischen Konzeptes.
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All das passiert dann in einem Zeitraum noch unklarer Kommunalfinanzen. Die
SPD-Fraktion hat sich deshalb in ihrer Stellungnahme zum Haushalt hauptsächlich auf genau die vorgenannten Schwerpunktfelder konzentriert. Wir haben
investive Belange in den Bereichen Bildungsinfrastruktur - hier vor allem in die
dringend notwendige Substanzerhaltung in den Schulen - und Verkehrsinfrastruktur in den Mittelpunkt unserer Anträge gestellt. Zudem sage ich deutlich:
Eine weitere extensive Ausweitung von dauerhaft wirkenden freiwilligen Leistungen im Ergebnishaushalt lehnen wir ab.
Neben diesen investiven Erfordernissen, über die im Rat weitestgehend Einigkeit
bestehen dürfte, möchte ich den Blick auf ein Zukunftsthema richten: Der
Stadtrat muss sich verstärkt um die Wohnungspolitik kümmern, denn ein Leipzig
als Mieterparadies wird es über die nächsten Jahre hinweg sicherlich nicht mehr
geben. Unsere Stadt wird voller und der Wohnungsmarkt enger, wodurch in
absehbarer Zeit eben auch die Mieten steigen werden.
Um zu verhindern, dass wir Zustände bekommen wie in anderen prosperierenden Großstädten, in denen es immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum
zu finden, müssen wir schnellstmöglich beginnen, entsprechende Gegenstrategien zu entwickeln.
Erste Schritte zur Fortschreitung des wohnungspolitischen Konzeptes wurden
bereits unternommen. Das ist gut, aber die Anstrengungen müssen intensiviert
werden, denn die prognostizierten 600.000 Einwohner bis 2020 erscheinen vor
der aktuellen Bevölkerungsentwicklung nicht unrealistisch. Erste haushaltsrelevante Vorschläge meiner Fraktion liegen hierzu vor.
Angesichts steigender Mieten und steigender Preise für Wohneigentum müssen
neue Wege gegangen werden, um einen durchmischten Wohnungsmarkt zu
erhalten. Wir wollen deshalb Selbstnutzerprojekte unterstützen, neue Formen
von genossenschaftlichem Wohnen fördern und Verkäufe städtischer Grundstücke nach einem Konzeptverfahren - anstatt wie bisher nach dem Höchstgebot
- realisieren.
Zudem ist es dringend erforderlich, dass die notwendigen Voraussetzungen
geschaffen werden, um ein Programm für sozialen Wohnungsbau auflegen zu
können - was auch immer möglich ist und wie dies besprochen werden wird. Wir
müssen hierzu jedoch auf jeden Fall in die Diskussion kommen. Ich möchte
nicht, dass wir eine Situation erleben, in der es wieder notwendig sein wird, hier
im Rat einen Wohnungsausschuss einrichten zu müssen.
Meine Damen und Herren, natürlich bewegen wir uns in einem Konflikt zwischen
Wunsch, Erfordernis und Machbarem, weil alles einem Finanzierungsrahmen
unterworfen ist. Wir sollten uns also nicht im kleinen Kleinen, sondern vor allem
in den großen Linien darüber verständigen, wie es mit unserer Stadt in den
kommenden Jahren vorangehen soll. Dabei dürfen wir auch nicht davor haltmachen, unser gültiges Entschuldungskonzept auf den Prüfstand zu setzen, um
zu eruieren, ob uns damit nicht auf Dauer Fesseln angelegt werden, die die
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städtische Entwicklung ausbremsen könnten.
Verstehen Sie mich nicht falsch! Es geht keineswegs darum, die Entschuldung
der Stadt auf Eis zu legen und sehenden Auges einen größeren Schuldenberg
anzuhäufen. Aber wir müssen uns fragen, in welchem Rahmen wir die Entschuldung und die Fortentwicklung der wachsenden Stadt in Einklang bringen
können.
Machen wir uns nichts vor: Mehr Einwohner sorgen natürlich auch für ein Mehr
an Verschleiß der öffentlichen und sozialen Infrastruktur. Marode Straßen,
Brücken und auch die Schulen, die wir wegen unseres selbst auferlegten Tilgungsdruckes nicht sanieren können, sind natürlich materialisierte Schulden.
Derzeit haben wir eine Niedrigzinsphase, wie sie bisher kaum bekannt war.
Zudem sind die Förderkulissen aktuell noch dergestalt, dass wir ernsthaft darüber nachdenken müssen, in diesem Bereich neue Spielräume für investive
Notwendigkeiten zu gewinnen.
Meine Damen und Herren, ich möchte wenige Punkte unserer Haushaltsanträge
noch untersetzen: Die SPD-Fraktion hat sich bei ihren Haushaltsanträgen - wie
auch in den vergangenen Jahren - vorrangig mit den Themen Kinder, Jugend
und Familie befasst, weil das natürlich Kernsubstanz der Beschlusslage der
strategischen Ziele von vor zehn Jahren und Hintergrund der positiven Stadtentwicklung war.
Diese Anträge machen rund zwei Drittel des Antragsvolumens meiner Fraktion
aus. Vor allem im Bereich der notwendigen Investitionen und Instandhaltungen
in Schulen und Kindertagesstätten hatte aus unserer Sicht die Stadtverwaltung
deutlich zu wenig Mittel eingestellt. Eine Korrektur ist aus den Verwaltungsmeinungen zu den Änderungsanträgen zumindest ansatzweise erkennbar.
Wir möchten mit einem Sonderprogramm für Sanitäranlagen und Fenster an
Schulen und Kitas sowie bei Speiseräumen erreichen, dass wir jetzt die Weichen
dafür stellen, um in den nächsten 2 bis 2 ½ Jahren alle kurzfristig notwendigen
Maßnahmen in diesem Bereich realisieren zu können, denn nur so kommen wir
einen großen Schritt bei der Beseitigung von Missständen an Bestandsschulen
voran. Erst danach haben wir auch die Luft und die Kapazitäten für die künftigen
großen Schulhausneubauvorhaben.
Uns ist klar, dass aufgrund von notwendigen Vorplanungen und der wahrscheinlich erst im Juni zu erwartenden Haushaltsgenehmigung keine Parität
zwischen 2015 und 2016 hergestellt werden kann. Wir planen daher etwa ein
Drittel zu zwei Drittel in den Jahresscheiben.
Neben diesen Maßnahmen an Schulen setzen wir uns für den weiteren Ausbau
der Schulsozialarbeit, für die Anpassung des Jugendhilfeetats und für die Sanierung des offenen Freizeittreffs in Thekla ein. Weitere Anträge aus dem Bereich Kinder, Jugend und Familie sind neben dem Ausbau der Jugendberufs-
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agentur die Stärkung der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ sowie die qualitative und quantitative Sicherung des Seniorenbüros.
Andere Schwerpunkte, die wir gesetzt haben, sind - in Kurzfassung - Verkehrsinfrastruktur, Schulwegsicherheit und Sportförderung.
Nicht alles findet in den Verwaltungsmeinungen dazu einen positiven Widerhall,
aber über den kommenden Sonnabend hinweg bis in den März hinein gibt es
diesbezüglich noch eine Reihe von Möglichkeiten, uns darüber auch mit den
anderen Fraktionen zu verständigen.
Unsere Anträge im Bereich der Wirtschaftsförderung sollen eine Stärkung der
Cluster-Strategie und einen Ausbau der Betriebsberatung herbeiführen. In seiner
Rede in der wirtschaftspolitischen Stunde vom Januar hat mein Kollege Bär die
Notwendigkeit dessen bereits genau umrissen, weshalb ich dazu nicht vertiefend
Stellung zu nehmen brauche.
Zudem benötigt die Stadt - das betonen wir ebenfalls seit Langem - eine ausgeglichene Grundstücksbilanz. Wir gehen mit einem unserer Anträge sogar so
weit, dass die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zu 100 Prozent wieder in
den Erwerb anderer Grundstücke fließen sollen. Das Stichwort ist hierbei „strategische Flächenbevorratung“, denn die muss zum Kern der Liegenschaftspolitik
werden, wobei ich noch viel Potenzial bei der Verwaltung sehe.
Meine Damen und Herren, das waren einige grundsätzliche Bemerkungen
meiner Fraktion für die Haushaltsführung der nächsten zwei Jahre. Ich möchte
nun noch einmal den Bogen zum Anfang meiner Rede spannen. Ich sprach da
von den strategischen Zielen der Haushaltsführung, die wir uns in einer sehr
kritischen Situation vor zehn Jahren auferlegt hatten.
Die jetzige vielleicht nur scheinbar bessere finanzielle und strukturelle Gesamtsituation unserer Stadt ist nicht in Beton gegossen und fragil wie zu allen Zeiten.
Sie unterliegt auch sehr schnell äußeren Einflüssen mit notwendigen kurzen
Reaktionszeiten. Die Konflikte dieser Welt machen auch vor unserer Stadt nicht
halt, wie es die Flüchtlingssituation uns derzeit hautnah vergegenwärtigt.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat heute einen Antrag auf den Weg
gebracht, die strategischen Ziele der Kommunalpolitik in offenen Formaten in der
Stadtgesellschaft zu diskutieren. Seit Beschlussfassung der strategischen Ziele
2005 haben sich wesentliche Parameter des demografischen und auch des
wirtschaftlichen Umfeldes, in denen die Kommunalpolitik in unserer Stadt stattfindet, verändert. Das betrifft sowohl die Stadt Leipzig als auch Sachsen,
Deutschland sowie Europa. Insofern müssen wir uns fragen, ob unsere strategischen Ziele von gestern noch die richtige Grundlage für morgen sind. - Vielen
Dank.
(Beifall)
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Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen des Stadtrates und der Medien! Liebe
Gäste hier und draußen!
Bei seiner Haushaltseinbringung spann unser Kämmerer Bonew den Bogen vom
ersten Doppelhaushalt zur Ersterwähnung Leipzigs, als atmete hier Geschichte.
Vor tausend Jahren schaffte es ein ausgemergelter entkräfteter Bischof hierher
und legte sich in der „urbe Libzi“ zum Sterben.
So unglücklich kam die Ersterwähnung zustande, aber der Doppelhaushalt ist
kein Grund zum Sterben. Vielmehr verkündet uns dieser Haushalt ein Aufatmen:
Die wirtschaftlichen Rahmendaten sind gut, die Bevölkerung legt zu, die Arbeitslosigkeit sinkt, die Zuweisungen sind leidlich kalkulierbar. Der Haushalt
bietet Luft für Investitionen, hält Atempause bei Kürzungen, die Partner, die
Leipzig voranbringen - so sagt der Oberbürgermeister - werden geschont.
Dieser Haushalt gibt Resonanz auf die wachsende Stadt. Wir investieren weiter
in Schulen und Kindertagesstätten, finanzieren mehr Personal und bauen an
Straßen und Brücken.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit diesem Haushalt sehr
grundsätzlich auseinandergesetzt. Ein Haushalt ist nicht nur um seiner selbst
willen da, weil man gern Zahlen in Tabellen formatiert und große Blöcke mit
kleinen Blöcken in Falldiagrammen verbindet. Ein Haushalt ist vielmehr ein politisches Instrument, mit dem Bündnis 90/Die Grünen Antworten auf die Herausforderungen geben will, vor denen die Stadt steht.
Der Haushalt der Stadt Leipzig sollte also Antwort auf die Fragen der Zeit sein,
wobei die Fragen wesentlich aus der gewachsenen Stadt gestellt werden. Zum
ersten Mal seit 25 Jahren haben wir mehr als 6.000 Geburten. Die Stadt, die ihr
Handeln auf Kinder, Jugend und Familie ausrichtet, tut dies mit Infrastruktur und
Service. Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass auch andere Fraktionen anerkennen, dass diese Infrastruktur nicht nur erweitert, sondern auch in Schuss
gehalten werden muss.
In der gewachsenen Stadt stellen sich Diskussionen zu Nutzungen. Es geht nicht
mehr um die perforierte Stadt, um shrinking cities, sondern um knallharte Interessen: Wohnen und wer wohnt wie zu welchem Preis! Öffentliche Plätze oder
Vermarktung, Gemeinwesennutzung oder Verkauf? - Die Debatten sind hochaktuell: Asyl, STEP-Verkehr, Kitas.
Mit welchem Mitteleinsatz politische Auseinandersetzungen geführt werden,
haben wir zur Zukunft des Verkehrs erlebt. Dies wird heute später noch gewürdigt. Sie lassen aber erahnen, wie irrelevant Bürgerbeteiligung wird, wenn die
öffentliche Meinung so schlicht zu manipulieren ist.
Der Haushalt der Stadt Leipzig muss Antworten geben. Wir von Bündnis 90/Die
Grünen antworten auf die wachsende Stadt mit Nachhaltigkeit. Es ist nicht
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nachhaltig, der kommenden Generation „nur“ keine Schulden zu hinterlassen.
Die Entschuldung allein macht keinen Sinn.
Herr Bonew nimmt immer gern den Privathaushalt als Beispiel. Ein Privathaushalt kann nicht mehr Geld ausgeben, als er Einkünfte hat. Das ist richtig. Ich
aber bin Mutter und schwenke ein wenig die Perspektive: Es geht nicht nur um
private Haushalte, sondern um das größere Ganze.
Natürlich gibt es die Verantwortung der Familien. Kinder brauchen Liebe, Bindung und Schutz. Das geben ihnen ihre Eltern. Wenn dies nicht der Fall sein
sollte, helfen wir gezielt. Natürlich kostet das Geld.
Kinder brauchen vor allen Dingen Bildung, Gesundheitsvorsorge und die Freiheit, sich zu entwickeln. Es ist Grundlage unserer modernen, unserer hochentwickelten Gesellschaft, dass diese Rahmen vom Gemeinwesen gemeinsam
bewerkstelligt werden.
Dabei ist uns allen klar: Lernfreude steigt nicht in zugigen Schulen, die Gesundheitsvorsorge beschränkt sich nicht nur auf das Impfen, und die Freiheit, die
ich meine, ist nicht die Freiheit von Schulden. Aus diesem Grund stellen auch wir
Anträge zur Jugendhilfe, zur Schulsozialarbeit und zur Sanierung von Schulen,
offenen Freizeittreffs und Kindertagesstätten.
Unsere Antwort auf gesundes Aufwachsen ist darüber hinaus aber gesundes
Atmen. Der Haushalt muss konsequent die Umsetzung des Luftreinhalteplanes
ermöglichen. 1.000 Bäume jährlich sind das Ziel.
Kinder sollen draußen spielen. Darum wollen wir ihnen sichere Spielanlagen
bieten.
Kinder sollen sich gesund ernähren. Sachsen ist das einzige Bundesland, das
dem europäischen Obstprogramm trotzt. In den 15 anderen Bundesländern
scheint das Programm nicht so mühselig umzusetzen zu sein. Ein bisschen
Druck aus Leipzig kann also nicht schaden.
Kinder und ihre Eltern wollen Rad fahren. Darum wollen wir ihnen das sichere
Abstellen ihrer Räder an Schulen und Kitas ermöglichen.
Zudem wollen wir Kindern mehr Eigenständigkeit ermöglichen, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Über mehrere Jahre
hat sich in Leipzig der politische Wille durchgesetzt, dass Kinder in Leipzig eine
Vielzahl von Bildungsorten und Freizeitangeboten kostenfrei besuchen können.
Leitend war dabei sicher die Armutslage der Stadt.
Auch der neue Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes weist
Leipzig als ärmste Großstadt Deutschlands hinter Dortmund und Duisburg aus.
Die Armut hierzulande ist ganz besonders eine Armut bei den Haushalten, in
welchen Kinder leben, insbesondere bei den Alleinerziehenden. 26,4 Prozent
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der Kinder unter 15 Jahren beziehen Hartz IV.
Meine Herren, meine Damen, wir kennen es, dass unsere Initiativen bei Ihnen
auf Granit stoßen. Wir haben das bei den Anträgen zur kostenfreien Stadtbibliothek erlebt. Dennoch gibt es heute die kostenfreie Stadtbibliothek für Kinder.
Vor dem sächsischen Verwaltungsgericht - ein weiteres Beispiel - hat eine Mutter
vor drei Jahren erstritten, dass Kinder die Lernmittel tatsächlich kostenfrei zur
Verfügung gestellt bekommen. Kostenfreiheit ist ein wesentliches Instrument des
diskriminierungsfreien Zugangs und das wirkungsvollste Instrument für Chancengleichheit.
Kinder können ihren Finanzstatus nicht ändern. Kinder arbeiten nicht und haben
kein eigenes Einkommen. Eltern, die zwei, drei oder mehr Kinder haben, bekommen von ihrem Arbeitgeber auch nicht den zwei- oder dreifachen Lohn.
Das Argument, den Eltern dürfe die Verantwortung nicht entzogen werden, sticht
nicht. Nein, Kinder müssen in weiteren Bereichen kostenfrei gestellt werden.
Darum antworten wir von Bündnis 90/Die Grünen den Familien: Eure Kinder
sollen in Leipzig kostenfrei Bus und Bahn fahren, damit sie selbständig mobil
sind, damit ihr, die Eltern, von Fahrerei entlastet seid und damit keine weiteren
Kosten entstehen, wenn ihr die Kinder in Bahn und Bus mit in die Stadt oder
sonstwohin mitnehmt. Das ist die soziale Antwort.
Die ökologische Antwort ist die nach der umweltfreundlichen Mobilität. Wenn
demnächst mehr als 60.000 Kinder statt der 40.000 Kinder in Leipzig herumkutschiert werden, stehen die Handwerker aber wirklich im Stau.
Wenn Jugendliche den Umgang mit den Fahrplänen gelernt haben, werden sie
auch später schätzen, dass sie einfach aus der Bahn aussteigen und nicht noch
15 Minuten einen Parkplatz suchen müssen. Wenn Eltern ihre Kinder kostenfrei
mitnehmen können, dann brauchen sie nicht zu rechnen, was der kleine Familienausflug hin und zurück kostet.
Ein sozial-ökologischer Haushalt gibt Antwort auf aktuelle soziale und ökologische Fragen. Aber das ist nicht die einzige Frage, die der Stadtgesellschaft in
diesem Winter gestellt wird. Herr Bonew würdigte in seiner Haushaltseinbringung das ehrenamtliche Engagement der Stadträtinnen und Stadträte und das
bürgerschaftliche Engagement in tausend Jahren Leipzig. Die Bürger sind es,
die in Leipzig gegen den rechten Spuk der Legida, dem rassistischen Abraum
der Pegida, aufstanden und aufstehen.
Herr Oberbürgermeister, wir rechnen Ihnen hoch an, dass Sie von Anfang an
und in erster Reihe Gesicht gezeigt haben. Sie sind ein Leipziger! Und Leipzig ist
nicht Dresden. Dresden schickte Hamburger Gitter und machte Leipzig zum
Kampfplatz, Herr Rothkegel. Die Kampagne lief ins Leere, denn Leipzig ist
friedlich, weil Leipzig seine Kultur des Demonstrierens pflegt, weil es seine Zivilgesellschaft achtet und weil es den Knochenbau fördert, um den herum die
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helfenden Hände, Geist und Vielfalt gedeihen können. Darum kann Leipzig Gesicht zeigen.
Von der wachsenden Stadt, in der die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen, sprach Herr Bonew in seiner Haushaltseinbringung und zeigte die
Grenzen des Haushalts auf. Er zeigte nicht die verdeckten Potenziale des
Haushalts, die Effekte, die aus der Mindestlohneinführung zu erwarten sind, und
die Entspannung bei den Kosten der Unterkunft.
Wir kennen das Spiel. In den letzten Jahren waren es zu niedrig angesetzte
Gewerbesteuereinnahmen, diesmal legen Sie bei den Kosten der Unterkunft
sogar noch drauf. Aber man sieht sich immer zweimal, Herr Bonew, nur, dass
dann leider das Geld oft schon für andere Dinge verplant ist und der Stadtrat
keine Chance hatte, abzuwägen.
Ihr Haushalt führt zu Alternativlosigkeit, was wir von Bündnis 90/Die Grünen nicht
akzeptieren, denn erstaunlich ist, was doch alles geht und wofür die Stadt dann
doch Geld übrig hat. Ihre Formulierung, Herr Oberbürgermeister, von den
Partnern, die die Stadt voranbringen, lässt tief blicken. Ist es so, dass die, die nun
nichts oder weniger bekommen, die Stadt nicht voranbrächten?
Da gibt es das Großereignis „Katholikentag“. Nach vorn heißt es im Lutherjahr
2016: zurück zur weltumspannenden einen Kirche. Während dafür völlig entspannt 1 Million Euro lockergemacht wird, drückt sich die Stadtspitze nach
Jahren der Kürzungen bei den Vereinen und Verbänden: Nur das nicht.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen 20.000 Euro für die Frauenbibliothek,
80.000 Euro für die Umweltbibliothek, 100.000 Euro für das Ehrenamt und
200.000 Euro für die freie Kultur. Zudem wollen wir jährliche dynamische Anpassungen an die Preis- und Tarifentwicklung bei denjenigen, die tagtäglich
beratende, soziale, umweltschulende, kulturelle, bildende und - wir haben es
vorhin bildlich gesehen - vernetzende Arbeit für diese Stadt ausüben. Round
about 400.000 Euro sollen nicht drin sein?
Meine Herren, meine Damen, die Haushaltsdiskussion gewinnt an Fahrt. Am
Samstag werden wir im erweiterten Finanzausschuss entscheiden, ob der
Stadtrat der Verwaltungsmeinung folgt oder andere Akzente setzt. Es ist schon
bemerkenswert, wie mit den Haushaltsanträgen umgegangen wurde. Gerade die
Vielzahl der ähnlich gelagerten Anträge - Schulen und Straßen - zeigt ganz offensichtlich, wo die Verwaltungsspitze nur den flachen Atemzug tat und den
Fraktionen die Reservekapazität des tiefen Atemzuges überließ, der die geplanten Lücken schließt, damit es gesamthin zum vitalen Haushalt kommt.
Damit ist auch klar, warum die CDU-Fraktion heuer 13 von 14 Anträgen bestätigt
bekommt. Offenbar haben sie die Vorgabe erfüllt. Der Abstand zur SPD und DIE
LINKE mit der Hälfte der mit Änderung angenommenen Anträge ist deutlich und
zeigt, wer hier politisch erkennbar bleiben will und Debatten über die Größe der
Lücken führen möchte.
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Es ist folgerichtig, dass bei uns fast alle Anträge abgebügelt wurden: kein Interesse - weder am Sparen noch am Ausgeben für eine sozial-ökologische
Stadtzukunft. Ein uninspiriertes „Weiter so!“ scheint das Ziel. Aber mit wem? Der Stadtrat hat es nun in seiner Verantwortung, wer den Doppelhaushalt beschließen wird. SPD und CDU allein reichen nicht.
Der Haushalt 2014 konnte in letzter Minute mit Protokollnotiz und Ach und Krach
gefeuert werden. Soll es wieder so weit kommen? Es bleibt spannend, ob dies
erneut gelingt. Aus Ihren Spielen sind wir Bündnisgrüne heraus, Herr Oberbürgermeister. Das haben Sie uns klar signalisiert. Doch wir setzen auf die Fraktionen, die sich in dieser Wahlperiode zu einer konstruktiven Zusammenarbeit
erklärt haben. Der Haushalt - das wissen wir alle - ist das hohe Recht des
Stadtrates. In diese Phase treten wir Bündnisgrüne aktiv und aufgeschlossen.
Von diesem Pult aus will ich aber auch eine Mahnung loswerden: Lassen Sie
nicht zu, dass der Haushalt mit der braunen Abluft der AfD, dem politischen Arm
der Pegida-Bewegung, zum Mehrheitsbeschaffer wird. Damit würde dieser Stadt
schnell die Luft ausgehen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Geehrte Stadträte! Liebe Gäste! Auf meine Vorrednerin möchte ich jetzt hier nicht eingehen.
Beschimpfungen haben wir nicht nötig.
Seit Wochen beobachten wir als AfD-Fraktion, wie sich einige Fraktionen mit
künftigen rein populistischen Mehrausgaben im Haushaltsentwurf dieser Stadt
schier überbieten. Aus Sicht unserer Fraktion fehlt es hier am notwendigen Realitätssinn für wirtschaftliches Haushalten. Das Wohl der Stadt und seiner Bürger
schließen Haushaltsdisziplin und ein Auge für das Machbare, das heißt, das
ehrliche Abwägen zwischen absolut notwendigen und zurückzustellenden
Ausgaben, also zwischen Pflicht und Kür, ein. Freilich, solche Entscheidungen
sind zuweilen unpopulär.
Ein weiterer Aspekt ist, wie die Mittel eventuell akquiriert werden können, um die
vielfältigen wünschenswerten Ausgaben der Stadt tatsächlich auch finanzieren
zu können. Hierzu fehlen aus unserer Sicht leider geeignete Vorschläge der
anderen Fraktionen.
Aus Sicht der AfD-Fraktion bestehen natürlich Wünsche, die früher oder später,
einige so früh wie möglich, im städtischen Haushalt bei finanzieller Machbarkeit
zu berücksichtigen wären. Da sind das zwar kostspielige, aber visionäre überregionale Projekt Naturkundemuseum mit Anbau und qualifizierter Personalabsicherung, die dringende Sanierung von Schulen und deren sanitären Einrichtungen sowie zum Beispiel die Gehwegsanierungen in einer kinder-, seniorenund behindertenfreundlichen Bauweise in Haupt- und auch in Anliegerstraßen zu
nennen.
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Wünschenswert ist auch eine Verkürzung der Taktfolgen bei Bus und Bahn.
Nicht zuletzt müssen die Investitionen in unseren Gemeinden am Stadtrand
angekurbelt werden, um auch hier die Teilhabe der dort wohnenden Bürger an
der Attraktivität der wachsenden Stadt zu gewährleisten.
Unsere zentralen Forderungen an den in Kürze zu verabschiedenden Doppelhaushalt lauten daher wie folgt:
Erstens: Projekte, die von den Fraktionen gefordert werden, müssen hinsichtlich
eines sparsamen städtischen Haushalts allesamt auf den Prüfstand. In diesem
Sinne lehnen wir die derzeitige Fassung des Stadtentwicklungsplans Verkehr mit
seinen auch finanziellen Folgen für die Stadt sowie den am Ende kostenseitig
ausufernden bürokratischen Schutzschirm für Vereine und Verbände ab.
Zweitens: In Sachen finanzieller Akquise für zusätzliche Finanzmittel sollte unter
anderem über Sponsoren und offene Werbekonzepte nachgedacht werden, und
zwar bezugnehmend zum Beispiel auf die Finanzierung von Hochkultur, Naturkundemuseum und Zoo.
Im Vordergrund stehen aus Fraktionssicht deshalb die Ausgewogenheit des zu
beschließenden Haushalts und in der Folge die Haushaltsdisziplin. Nach den
zehn Wochen Einarbeitung in die Ratsarbeit steht es uns selbstkritisch momentan nicht an, große Haushaltswünsche mit eigenen Anträgen durchsetzen zu
wollen.
Eine kleine Anmerkung noch zu eventuellen Überschüssen. Davon sollten immer
20 Prozent zum Schuldenabbau zur Verfügung stehen. Wir werden allerdings zu
den Änderungsanträgen zum Haushalt Stellung nehmen und ansonsten mit
großer Voraussicht dem Doppelhaushalt im März zustimmen. - Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
(vereinzelt Beifall)
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich aufgrund der knappen Redezeit auf
die wesentlichen Strukturfragen des Haushalts beschränke.
In seiner Einbringungsrede hat der Finanzbürgermeister gesagt, Leipzig ginge
es seit der Wiedervereinigung noch nie so gut. Er ergänzte: Der Ausgleich des
Ergebnishaushalts gelingt nur durch die Regelungen der Doppik. Er führte fort:
Ausgaben wachsen schneller als Einnahmen.
Hier besteht, sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich Handlungsbedarf. Aber
zu unserem Leidwesen als FDP-Stadträte hat der Finanzbürgermeister erklärt:
Alle Ansätze des Ergebnishaushalts werden fortgeschrieben, bereinigt um
Einmaleffekte.
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Er wies auch darauf hin, dass wir einen Liquiditätsverzehr im Jahr 2015 in Höhe
von 30 Millionen Euro und im Jahr 2016 in Höhe von 20 Millionen Euro haben
werden, sodass die eigentliche Liquidität der Stadt Leipzig am 01.01.2017 gerade noch 8 Millionen Euro betragen wird. Wenn das so weitergeht, sind wir
irgendwann Anfang 2017 zahlungsunfähig.
Angesichts dieser Situation einen Haushalt vorzulegen, in dem alle Ansätze
fortgeschrieben werden, ist fahrlässig und gefährlich. Das Schlimme ist, sehr
geehrte Damen und Herren: Der Finanzbürgermeister, aber auch der Oberbürgermeister kennen das Problem - das wurde schließlich bei der Einbringung des
Haushalts beschrieben -, tun jedoch nichts. Das, sehr geehrte Damen und
Herren, grenzt schon an Arbeitsverweigerung.
Die Investitionen steigen - das ist richtig -, aber die Zuweisungen aus dem Freistaat steigen deutlich stärker als die Investitionen. Das heißt, ein Teil des zusätzlichen Geldes oder ein erheblicher Teil des zusätzlichen Geldes wird eben
nicht in die Zukunft Leipzigs investiert, sondern in den nächsten beiden Jahren
verfrühstückt.
Was machen wir denn, wenn im Jahre 2017 die Zuweisungen - so die Prognose um 45 Millionen sinken? Nehmen wir das bei den Investitionen heraus - das
Einzige, was kurzfristig flexibel ist? - Das kann doch die Antwort nicht sein. Das
Problem ist doch, dass wir an die Strukturen des Haushalts heran müssen. Die
Strukturen sind eben die laufenden Ausgaben, die den Einnahmen davonlaufen.
Hier hat die Stadt beziehungsweise die Stadtverwaltung keinerlei Antworten und
keinerlei Vorschläge vorgelegt. Diese Arbeit muss dann wohl wieder der Stadtrat
vornehmen.
Es freut mich, Herr Rothkegel, dass Sie das Thema Kultur angesprochen haben.
Umso bedauerlicher finden wir natürlich, dass Sie in der Vergangenheit die Anträge der FDP zu diesem Thema als CDU abgelehnt haben. Wir haben aber in
den laufenden Haushaltsberatungen wieder einen entsprechenden Antrag eingebracht, sodass Sie die Möglichkeit haben, Ihren Worten auch Taten folgen zu
lassen, wenn es darum geht, mit tatsächlichen Einsparungen ernst zu machen.
Wir haben, sehr geehrte Damen und Herren, die höchsten Gewerbesteuereinnahmen in Leipzig seit langer Zeit. Wir haben die höchsten Anteile an der Einkommensteuer, die höchsten Zuweisungen aus dem Freistaat und die niedrigsten Zinsen. Das sind die Rahmenbedingungen. Aber trotz dieser günstigen
Rahmenbedingungen kommen wir mit dem Geld nicht zurecht. Wir haben
650 Millionen Euro Schulden. Ein Prozentpunkt Zinsanstieg macht 6 ½ Millionen
Euro im Jahr aus, Herr Bonew. Damit wären wir dann nicht Anfang 2017, sondern Ende 2016 zahlungsunfähig.
Was würde wohl ein CEO beziehungsweise ein Vorstandsvorsitzender einer
Aktiengesellschaft zu einem Finanzvorstand sagen, wenn er ihm erklärt: Wir sind
in zwei Jahren zahlungsunfähig, aber wir machen weiter wie bisher? Was würde,
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Herr Bonew, ein Firmenkundenbetreuer der Dresdner Bank einem Unternehmer
sagen, der einen Kredit haben möchte, weil er Liquiditätsengpässe überbrücken
möchte, und zu ihm mit der Grundhaltung kommt: Wir wissen, dass wir pleite
sind, aber wir tun nichts.
Sehr geehrte Damen und Herren, dem hier vorgelegten Haushalt mangelt es an
den wesentlichen Strukturantworten auf die Zukunft der Stadt Leipzig. Wir leben
nach wie vor über unsere Verhältnisse. Nur die guten Rahmenbedingungen
verschleiern es. - Vielen Dank.
(vereinzelt Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen?
Stadträtin Gabelmann (SPD): Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Gäste dort oben und liebe Gäste am Stream! Als ich den Haushalt in
Form von zwei 4-kg-Paketen erhielt, habe ich schon ein wenig gestaunt. Ich
glaube, denjenigen, die ihn ausgelegt im Bürgerbüro und so weiter gesehen
haben, ging es nicht anders. Ich würde sagen: Transparenz sieht anders aus. Ich
habe wirklich hineingeschaut wie die Katze ins Uhrwerk und muss sagen: Das
kann man anders aufbereiten.
Dies ist nicht weiter schlimm. Schließlich kann man Schnittstellen zur Verfügung
stellen, wobei Menschen ganz tolle Sachen machen und Programme schreiben
können, sodass man es mit einem Knopfdruck schön visualisieren kann. Diesbezüglich haben wir Herrn Bonew auch einmal etwas gezeigt, worüber er, glaube
ich, ein bisschen erfreut war, dass man das alles ein wenig schöner gestalten
kann.
Umso dankbarer bin ich, dass überhaupt Bürger Anträge gestellt haben. Ich
habe vermutet, dass vielleicht zwei Anträge kommen. Dass es dann tatsächlich
doch einige mehr geworden sind, zeigt zumindest, dass sich Bürger trotz des
Zahlenwustes und trotz der Unübersichtlichkeit die Mühe gemacht haben, sich
irgendwie dort hineinzudenken.
In den zurückliegenden Jahren wurde ganz viel Stadtmarketing betrieben. Zudem wurden Veranstaltungen akquiriert, aber auch Neuleipziger eingeworben.
Dennoch wurde vergessen, für den Zustand vorzusorgen: Was passiert, wenn
jetzt all diejenigen kommen, die wir einwerben? - Das heißt, wir müssen jetzt die
Folgen abfedern, das ausbaden, was damals verbockt wurde und sind somit
eher in einem Zustand des Reagierens als in einem Zustand des Agierens. Das
heißt, anstatt jetzt unter anderem bei Großereignissen oder im Stadtmarketing
und bei anderen Sachen etwas zu sparen und zurückzufahren, müssen die
Stadträte einspringen, Anträge stellen und zeigen, wo es langgeht.
Nur einige Beispiele dazu, denn vieles wurde bereits genannt und ich will mich
nicht wiederholen: Kitaplätze und Schulen - das ist kein Geheimnis. Gute Ideen
wie fahrscheinloser öffentlicher Nahverkehr werden mit dem Wort „Zwangsticket“
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abgebügelt. Insofern ist ein kleiner Schritt bereits getan - Frau Krefft hat es gerade erwähnt -, indem zumindest für Kinder die Möglichkeit des fahrscheinlosen
Fahrens ermöglicht wird.
Das Sozialticket wurde ebenfalls angesprochen, das nutzlos und überflüssig sei.
Dies ist sehr interessant, denn beim Sozialticket zahlen die Benutzer heute bereits drauf, weil im Hartz-IV-Satz diese Menge an Kosten für Mobilität nicht integriert ist. Vielmehr beziehen sich die Kosten im Hartz-IV-Satz auf die gesamte
Mobilität, weshalb Zugtickets und so weiter normalerweise noch extra dazukämen. Insofern ist das Sozialticket jetzt schon teurer als das, was sich
Hartz-IV-Empfänger eigentlich leisten können.
Des Weiteren habe ich gehört, dass die Ausgaben für Straßen mit der Stadtkultur
ausgeglichen werden sollen. Dazu muss ich Folgendes sagen: Bisher war ich
von Schillers Dramen immer sehr viel beeindruckter als von der B 6. Insofern
sollte man vielleicht schauen, wie man die Ausgaben gewichtet und was bei den
Menschen tatsächlich einen bleibenden Eindruck hinterlässt.
Ansonsten war ich erfreut, dass die CDU-Fraktion Ausgaben für die Kultur einsparen will. Bezüglich des Themas Kultur habe ich noch einen Haushaltsantrag,
bei dem ich mit Ihrer Zustimmung rechne.
Zum Verkehr - diesen Punkt besprechen wir heute noch - muss ich ganz ehrlich
sagen: Ich war und bin noch immer der Meinung, dass derjenige, der mit uns
Geld verdient, auch für das Gemeinwohl vorsorgen muss. Ich persönlich bin
selbst ein kleines Unternehmen, weshalb mich das immer mit betrifft. Dennoch
verstehe ich nicht, die Wirtschaft von allem freizustellen.
Arbeitsplätze sind sicherlich wichtig, jedoch ging es dabei nicht um die Qualität,
sondern um die Quantität. Bisher haben wir diesbezüglich nicht sehr viel vorgesorgt. Wir haben zwar eine Quantität von Arbeitsplätzen eingeworben, aber ob
die qualitativ für die Menschen gut ist, weiß ich nicht.
Was dabei herauskommt, wenn wir sinnlos Investoren einwerben, sieht man am
Stichwort Burgplatz-Loch, das mittlerweile seinen 20. Geburtstag feiert. Ich frage
mich, ob wir dafür auch noch eine Torte bekommen. In diesem Zusammenhang
möchte ich auch das Astoria nennen, das still und heimlich vor sich hin gammelt
und bei jeder Diskussion von Leipziger Bürgern zum Thema Hotels und Stadtentwicklung wieder ein Punkt ist, weil die Leipziger an Ihrem Astoria hängen und
sich einfach fragen: Wie kann so etwas passieren?
Wir sind eine Kommune und keine Firma, was wir beim Haushalt immer im
Hinterkopf behalten sollten. Insofern sollten wir auf keinen Fall so tun, als
könnten wir die Firma beim Fehlschlagen einfach schließen und sagen: So, wir
machen etwas Neues. Deswegen schlage ich vor, statt Actori das nächste Mal
einfach die städtische Schuldnerberatung zu beauftragen. Vielleicht hat diese
bessere Ideen für unseren Haushalt. - Danke schön.
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(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das sehe ich
nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit schließen wir die Aussprache
des Stadtrats zum Haushaltsplanentwurf. Es wird ohne Zweifel spannend in
unserem erweiterten Finanzausschuss am Samstag und den darauf folgenden
Wochen. Auf dass es gelinge und wir Planungssicherheit haben für die nächsten
beiden Jahre!
Tagesordnungspunkt 12: Besetzung von Gremien
Meine Damen und Herren, ich rufe auf 12.1 auf.
12.1 Zusammensetzung des Migrantenbeirats für die VI. Wahlperiode
Dieser Punkt ist vertagt.
12.2 Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Darf ich um Ihr Handzeichen bitten, wer ist gegen diesen Beschluss?
Abstimmung: 2 Enthaltungen, so beschlossen.
12.3 Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule - Berufung
sachkundiger Einwohner
Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht?
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 2 Enthaltungen, ansonsten einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 13: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig
in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
13.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Trägerversammlung Jobcenter
Dieser Punkt entfällt.
13.2 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband Westsachsen
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
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Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: 3 Enthaltungen, ansonsten einstimmig so beschlossen.
13.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG mbH)
Dieser Punkt entfällt.
13.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co.KG)
Dieser Punkt entfällt.
13.5 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH
Dieser Punkt entfällt.
13.6 Stiftungsrat Bach-Archiv
Wird das Wort gewünscht?
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 4 Enthaltungen, ansonsten einmütig so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.
Tagesordnungspunkt 14: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gemäß § 5 Abs. (3 - 5) Geschäftsordnung
Ich rufe nur kurz den Betreff auf, und Sie geben mir ein Signal, falls Sie weiteren
Beratungsbedarf sehen. - Bitte.
14.1 Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes (Einreicher: SPD-Fraktion)
So verwiesen.
14.2 Standorte für Fahrradverleihstationen (Einreicher: SPD-Fraktion)
So verwiesen.
14.4 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße (Einreicher: SPD-Fraktion)
Herr Schmidt?
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(Zuruf)
Stadtbezirksbeirat Süd wird ergänzt.
Danke.
14.3 Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr (Einreicher: Seniorenbeirat der
Stadt Leipzig)
Herr Claus Müller, ja bitte.
Stadtrat Müller (SPD): Wir bitten natürlich auch auf Verweisung zu dem Urheber, denn der Seniorenbeirat hat es verbrochen und wir möchten es bei uns
gern behandeln.
Zum Zweiten hätten wir es auch gern im Behindertenbeirat.
Oberbürgermeister Jung:
Behindertenbeirat und Seniorenbeirat wird ergänzt.
Danke.
14.5 Eröffnung eines Bürger-Spendenkontos der Stadt Leipzig zur Mitfinanzierung von Unterkünften und sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber in Leipzig (Einreicher: AfD-Fraktion)
So verwiesen.
14.6 Ein modernes Naturkundemuseum für den mitteldeutschen Raum (Einreicher: CDU-Fraktion)
So verwiesen.
14.7 Initiativantrag Naturkundemuseum (Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
So verwiesen.
Herr Schmidt?
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Da ist es vergessen.
Oberbürgermeister Jung: Ach ja, bei der CDU steht es, und dort ist es vergessen. Jawohl.
Stadtbezirksbeirat Mitte wird ergänzt.
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14.8 Organisationsuntersuchung zur Bearbeitung von Anträgen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket durch das Jobcenter (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
So verwiesen.
14.9 Beschleunigung der Einnahmenerhöhung aus Sanierungsausgleichszahlungen sowie Organisation von Dialogen zum investiven Haushaltsmitteleinsatz
in Sanierungsgebieten vor vollständiger Gebietsentlassung (Einreicher: Fraktion
DIE LINKE)
So verwiesen.
14.10 Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ –
Bürgerbeteiligungssatzung (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Zuruf von Michael Schmidt [Bündnis 90/Die Grünen])
Herr Schmidt schlägt vor:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
und den nächsten Antrag
14.11 frühzeitige Informationen durch Einrichtung einer zentralen Vorhabenliste (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
ebenfalls dort zusätzlich zu verankern.
So machen wir das. - Herzlichen Dank.
Ich schließe diese Verweisungen.
Wir sind bei TOP 15.
Tagesordnungspunkt 15: Anträge zur Beschlussfassung
15.1
Teilweise
Aufhebung
des
B-Planes
132.1
Erweiterte
Thomas-Müntzer-Siedlung (eRIS: V/A 568) (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Dieser Punkt ist vertagt.
15.1.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
15.2 Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14) (Einreicher: Fraktion
DIE LINKE)
15.2.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis
S e i t e | 38
90/Die Grünen)
15.2.2 dazu ÄA zum ÄA (Einreicher: SPD-Fraktion)
15.2.3 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
15.2.4 dazu Verwaltungsstandpunkt
Dann gab es - ich denke, es ist wichtig, das noch einmal im Verfahren zu erklären
- eine Ersetzung dieses Antrags durch einen gemeinsamen Änderungsantrag
der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Dann gibt es einen
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu diesem geänderten Antrag, und es gibt
einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der im alten Sinne eine Ergänzung ist
zu den bestehenden Beschlusspunkten, aber auch im SPD-Antrag vorkommt.
Zunächst hat der Antragsteller das Wort. - Bitte schön, Frau Dr. Jennicke.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr
geehrte Gäste! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Die Vereine sind das Rückgrat der Stadtgesellschaft. Ich glaube, diesen Satz
können wir alle hier miteinander - auch Sie sicher - ohne Mühe unterschreiben.
Doch er hat Folgen, und mit diesen Folgen befassen sich alle Anträge, die jetzt
hier zur Abstimmung stehen.
Leipzig hat ein starkes bürgerschaftliches Rückgrat, doch der facettenreichen
Vereinslandschaft - ich schließe einmal an Frau Krefft an - droht ein wenig
Atemnot. Im letzten Jahr häuften sich die Berichte über Insolvenzen und Auflösungen von Vereinen wie etwa bei den Bürgervereinen in Nordwest, Schwierigkeiten in der steuerlichen Abrechnung wie beim Bürgerverein Schönefeld,
fehlende öffentliche Zuschüsse wie beim Verein „Helfende Hände“ oder beim
„Ökolöwe“ und so weiter.
Vermutlich sind das nur die Spitzen eines Eisbergs, dessen reale Dimensionen
naturgemäß - das liegt im Wesen des Eisbergs - verdeckt bleiben.
Die Rahmenbedingungen für Vereinsarbeit haben sich in den vergangenen
Jahren eklatant verändert. Seit 2011 laufen sukzessive verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente aus, und mindestens seit 2011 verbringen infolgedessen zahlreiche Vorstände der Vereine sehr viel Zeit - wenn nicht die meiste
Zeit - damit, Geld zu besorgen, um Mieten und Sachkosten bezahlen zu können,
damit die Vereinsarbeit überhaupt ein Dach über dem Kopf hat.
Geschäftsführertätigkeiten auch von größeren Vereinen werden zunehmend
ehrenamtlich übernommen, was bei der komplexen Bürokratie schlicht und ergreifend des Öfteren nicht möglich ist und nicht funktioniert. Der Wandel der
Arbeitswelt mit der massiven Dienstleistungsorientierung tut sein Übriges. Auch
der kleinste Angestellte fühlt heute unternehmerische Verantwortung, muss sie
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fühlen, um sich Herausforderungen wie Marktanpassung und Innovationsdruck
zu stellen. Das führt zu wachsender Konkurrenz der Beschäftigten untereinander
- was nebenbei bemerkt ein schlechter Nährboden für Gemeinwohlorientierung
ist -, stärkerer Subjektivierung der Arbeitsverhältnisse und letztlich zu einer
Verschmelzung von Arbeit und Freizeit.
Der Verein als Organisationsstruktur mag da manchmal im Umfeld von Projektarbeit und kurzfristigen Just-in-time-Anforderungen antiquiert wirken und passt
nur schwer in einen individuellen Lebensentwurf, der sich den Normen der heutigen Arbeitswelt anpassen muss. Die Vereine spüren das an mangelnder Bereitschaft von jüngeren Vereinsmitgliedern, Vorstandsposten zu übernehmen.
Ein Weiteres kommt erschwerend hinzu: Leipzig hat eben nicht wie beispielsweise Frankfurt - weil das vorhin eine Rolle spielte -, München oder andere auch
mittelgroße Städte einen stabilen und gesund wachsenden Mittelstand, dessen
Unternehmen in der Lage wären, nennenswerte und kontinuierlich Mittel für
Vereinsarbeit zur Verfügung zu stellen. Es gibt Ausnahmen, aber es ist eben
nicht die Regel.
Wir haben es nach der Phase der vielfältigen Neugründungen in den 1990er
Jahren mit einem Umbruchsprozess zu tun, und dieser Umbruch will und muss
gestaltet werden. Das können die Vereine nicht allein, sie brauchen die Unterstützung der Stadtverwaltung, die hier lenkend und leitend eingreifen, eben gestalten muss. Dazu müssen Ziele formuliert werden.
Es geht nicht darum, den Vereinen vorzuschreiben, was sie im operativen Geschäft zu tun und zu lassen haben, wie das gelegentlich in manchen Ausschüssen seitens der Verwaltung geäußert wurde, sondern um einen Rahmenplan, der stabile Strukturen sichert. Es geht nicht vordergründig um Geld, sondern um Verlässlichkeit, Transparenz und aktive Beteiligung.
Die Verwaltung ist nicht untätig. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben selbst bei
den Veranstaltungen im Rahmen von „Leipzig weiter denken“ gesprochen, und
ich hatte den Eindruck, Sie verstehen, was den Vereinen auf den Nägeln brennt,
aber Ihren Worten sind bislang leider keine Taten gefolgt. Die Beteiligung der
Akteure blieb bislang ohne konkreten Niederschlag. Das Konzept zur Vereinsstruktur, das bereits 2009 auf den Weg gebracht werden sollte, liegt bis heute
nicht vor, und der aktuell halboffizielle vorliegende Entwurf beinhaltet ehrlicherweise nicht mehr als Lippenbekenntnisse. Es mangelt an konkreten substanziellen ressortübergreifenden Zielvorgaben und strategischen Handlungsvorschlägen.
Der hier und jetzt zur Abstimmung - für den ich sprechen möchte - stehende
Antrag in der Fassung eines gemeinsamen Änderungsantrages meiner Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will genau das: ein strategisches
Konzept und mehrere kurzfristige Maßnahmen.
Wichtig ist mir noch ein letzter Punkt - entschuldigen Sie bitte, dass ich dafür die
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Zeit ein wenig überschreite -, der in den Diskussionen und den Ausschüssen für
Unmut gesorgt hat. Ich bitte Sie aber, zu diesem noch einmal ernsthaft zu
überlegen, ob Sie nicht doch zustimmen können: Die Einrichtung eines Beirats
nach Sächsischer Gemeindeordnung.
Ich halte diesen Punkt für unverzichtbar. Er sichert auf demokratischer Basis die
Mitarbeit der Akteure, und ich erwarte davon auch einen Mobilisierungsschub in
die Vereinslandschaft hinein, denn wenn die Vereine über ihre Dachverbände zu
Vollversammlungen einladen und jeder Bereich Vertreter wählt, die dann in dem
Beirat auch vertreten sind, dann ist gesichert, dass alle Bereiche an diesem
Prozess transparent und demokratisch legitimiert teilhaben können. Da können
sich die Vereine im Übrigen ein Beispiel an der Kultur nehmen, die praktizieren
das seit Jahren, auch wenn es da keinen Beirat gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag löst nicht alle Probleme. Das kann
er auch qua seiner Natur nicht, und ohne den fachlichen Sachverstand der
Verwaltung und ihrer übergeordneten Perspektive wäre das geforderte Konzept
nicht tragfähig. Gleichwohl - ich bitte Sie, verlassen wir heute die Phase der
Vorsätze und verstehen die Anträge als Beginn eines Arbeitsprozesses, der
hoffentlich bald konkrete Früchte trägt. Ich danke Ihnen.
(Beifall)
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne!
Gemeinwohl, bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt - alles verschiedene
Begriffe für die unverzichtbare Einbindung und das Mitwirken jedes Einzelnen in
unserer Bürgerstadt Leipzig.
Wir haben nun fast zwei Jahre vergebens auf eine diesbezügliche Vorlage der
Verwaltung warten müssen. Die noch als Entwurf anzusehende Vorlage lässt
jedoch leider nichts Gutes erwarten. Zum Glück auch nichts Schlechtes. Sie ist
sozusagen inhaltlos.
Wenn ein Projekt startet und noch kein Text bekannt ist, nutzen Schriftsetzer und
Grafiker gern den Fülltext „lorem ipsum dolor sit amet“. Das passt. Gleiches trifft
auf den Verwaltungsstandpunkt zum Änderungsantrag von DIE LINKE und der
Grünen Fraktion zu. Es reicht nicht aus, sich mit der Leipziger Vereinslandschaft
nur auseinanderzusetzen; notwendig ist, dass etwas geschieht. Nicht reden tun!
Dass sich die Vereine Geld aus der Wirtschaft oder anderen Quellen beschaffen,
ist doch selbstverständlich. Ohnedies ginge ja schon lange nichts mehr. Differenziert werden muss zwischen Pflichtaufgaben oder der Vereinsarbeit ausschließlich im Freizeitbereich - ganz klar. Allerdings darf Letzteres nicht in der
Form abgewertet werden, dass die Aktiven in diesem Segment nur sich selbst
bespaßen.
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Unstrittig ist auch, dass die zukunftssichere Strukturierung der Vereinslandschaft
nicht alleinige Aufgabe der Stadt Leipzig sein wird. Das war nie so, und das wird
auch künftig nicht so sein. Deshalb ist es überflüssig, in einem Verwaltungsstandpunkt dies so zu beschreiben.
Dass eine Analyse zu den registrierten Vereinen nicht möglich sein soll, das
können Sie, Herr Oberbürgermeister, doch nicht ernsthaft laut sagen. Das wäre
ja ein Armutszeugnis. Der Hinweis auf rechtliche Zwänge, ebenso die nachfolgenden Begründungen sind für uns nicht nachvollziehbar.
Nun zu den vier wesentlichen Punkten unseres Antrages. Es sind vier Pfeiler, die
das Gebäude Ehrenamt tragen und unabdingbar sind.
Als Erstes ist die Leitstelle „Bürgerschaftliches Engagement“ in der Verwaltung
einzurichten mit vorhandenem Personal. Die Stelle fungiert als Eingangstor,
koordiniert und erledigt die notwendigen Vorgänge innerhalb des Rathauses.
Zweitens, das zwingend notwendige Pendant dazu muss eine externe Servicestelle sein, diese berät und unterstützt die Vereine und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit - möglicherweise innerhalb der
Freiwilligenagentur. Hier müsste jedoch eine weitere Personalstelle eingerichtet
werden, weil die vielfältigen Aufgaben hierfür weder der Freiwilligenagentur noch
einer anderen Einrichtung zusätzlich aufgebürdet werden können.
Nur so am Rande: Die Freiwilligenagentur hat eine Vollzeitkraft und zwei
20-Stunden- und 16-Stunden-Kräfte. Leitstelle und externe Stelle nehmen die
Hinweise und Sorgen aus der gesamten Vereinslandschaft entgegen, helfen
direkt oder suchen gemeinsam nach Lösungen. Wenn ich hier den Begriff „Verein“ verwende, möchte ich immer alle Formen des gemeinschaftlichen Engagements einbeziehen und ansprechen.
Um es konkret zu sagen: Die Verbände und die Vereine erwarten vordergründig - Frau Jennicke hat es auch schon gesagt - nicht mehr Geld. Was man jedoch erwartet, ist eine Moderation der Verwaltung. Mit den in kürzester Zeit
vorliegenden Erfahrungen und den regelmäßigen Kontakten mit den Beteiligten
sowie Leitstelle und externen Servicestelle lassen sich schnell Informationen
zusammentragen, um dann unter Einbeziehung der bereits schon vorliegenden
Arbeitspapiere ein langfristiges Konzept zu erstellen, was dann die Praxis und
die tatsächlichen Probleme der Vereine abbildet. Das ist die dritte Säule. So
können konkreter die individuellen und sehr unterschiedlichen Belange jedes
einzelnen Vereins bedacht werden. Was die Vereine nicht brauchen, ist ein
Konzept, das ihnen übergestülpt wird, ein Konzept, das Außenstehende am
Reißbrett zusammenstricken, ohne die wirklichen Probleme und vor allem die
sehr unterschiedlichen Nöte der Vereine zu kennen.
Der vierte unverzichtbare Pfeiler, der die Stabilität des Hauses gewährleistet, ist
eben dieser angesprochene Beirat. Wenn die Vereinslandschaft mit einer ähn-
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lichen Wertigkeit versehen wird wie Kultur, Integration, Gleichstellung oder
Tierschutz, kenne ich keine Argumente, die dagegen sprechen sollten. In diesem
Gremium sollten die Verwaltung, die Fraktion, insbesondere aber die Vertreter
der bunten Vereinslandschaft vertreten sein, um dort die Missstände anzusprechen, funktionierende Beispiele vorzutragen und gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten. Es gilt auch hier die alte Weisheit: Erhalten ist billiger als retten.
Damit sind wir beim Geld. Je nach Anlass werden bezüglich der Vereinsförderung atemberaubende Zahlen genannt: über 25 Millionen Euro jährlich für die
freiwilligen Leistungen. Hinzukommen weitere rund 188 Millionen Euro aus den
gesetzlich geregelten Pflichtaufgaben der Stadt, die von Vereinen übernommen
werden. Es wird der Eindruck erweckt, die Vereine schwimmen im Geld. Eine
jeweilige Konkretisierung und eine Erläuterung, welche Beträge wofür ausgereicht werden, wäre dabei sehr hilfreich und angebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben lange gerungen, ob wir Teile des
SPD-Antrages übernehmen. Die Vereine, die Verbände haben in vielen, vielen
gemeinsamen Besprechungen gerungen und gearbeitet, um einen Kompromiss
vorzulegen, der sich in unserem Änderungsantrag niederschlägt. Die Fraktionen
wurden alle eingeladen, hier mitzuarbeiten; dies ist nur bedingt wahrgenommen
worden. Deswegen finde ich es schade, dass man erst heute eine andere Meinung hier vorträgt.
Ich würde mir wünschen, dass wir heute der gesamten großen Familie - auf der
Empore sitzt ein großer Teil der Ehrenamtlichen - mit breiter Basis zeigen: Ja, wir
stehen hinter euch! Ja, wir brauchen euch! Ja, wir unterstützen euch!
(Beifall)
Deswegen bitte ich auch die anderen Fraktionen ganz herzlich um ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
(Beifall)
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterin! Sehr geehrte Bürgermeister! Werte Kollegen Stadträte und
Stadträtinnen! Verehrte Ortschaftsräte und Gäste auf der Tribüne!
Das Vereinswesen laut BGB lässt den Vereinsgründern bei der Definition ihrer
Interessen möglichst viel Spielraum. Daraus folgt, dass nicht jeder kleine Verein ich zitiere - „Voraussetzung kommunaler Partizipation“ beziehungsweise
Gradmesser für die demokratische Qualität eines Gemeinwesens sein muss.
Denn die Mitgliedschaft in einem Verein macht einen Menschen nicht zwangsläufig zum Demokraten. Und nicht jeder Verein hat einen gesellschaftspolitischen Mehrwert, wie dies im Ursprungsantrag beschrieben steht.
Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde von „gemeinnützigen Vereinen“ gesprochen, doch wird nicht richtig deutlich, welchen Vereinen Änderungsantrag 2
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zugutekommen soll. Außerdem suggeriert der Ursprungsantrag, dass es Aufgabe der Stadt sei, eine Strategie zu erarbeiten, die die Vereinslandschaft
strukturiert und deren Zukunft sichert. Die Rahmenbedingungen, die die Verwaltung laut Änderungsantrag 2 analysieren und entsprechend anpassen soll,
werden vom Gesetzgeber und der sich stets und ständig ändernden gesellschaftlichen Situation bestimmt. Doch die Mitgliederversammlung gibt jedem
Verein eine Satzung - faktisch der protokollierte Wille des Vereins, der dem
Vorstand in seiner täglichen Arbeit als Grundlage dient.
Dieser selbst definierte Wille ist Stärke oder auch Schwäche eines jeden Vereins. Dieser Wille entscheidet maßgeblich über den Erfolg von Fundraising,
Finanzverwaltung und Mitgliederwerbung. Die gemeinsamen Ziele vereinen die
Mitglieder und garantieren die Eigenständigkeit bei der Umsetzung eben dieser
Ziele. Somit gestaltet und strukturiert sich die Vereinslandschaft durch ihr Recht
auf Selbstbestimmung eigenständig, und die Stadt darf den Vereinen hier nicht
hineinreden.
Eine „Leitstelle, die [...] Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und [...] Bildungsbereich vermittelt“ - ebenfalls ein Zitat - macht in meinen Augen das
Gleiche wie eine „externe Servicestelle, die [...] bei Fundraising [...] und Schulungen [...] Hilfe leistet". Sie beschneidet die Pflicht zur Eigenverantwortung und
somit das Recht auf Selbständigkeit eines jeden Vereins.
Die Freiwilligenagentur Leipzig vermittelt ehrenamtliche Helfer an viele unterschiedliche Vereine und Verbände. Trotz des daraus resultierenden hohen logistischen und verwaltungstechnischen Aufwandes leistet sie hierbei hervorragende Arbeit. Deshalb lehnt die CDU-Fraktion die Schaffung von Doppel- und
Dreifachstrukturen durch die Einrichtung einer Leitstelle „Bürgerschaftliches
Engagement“ und eines Beirats „Bürgerschaftliches Engagement“ entschieden
ab. Wir wollen die Vielfalt der Leipziger Vereine fördern und sie nicht auf einen
von zwei überflüssigen Stellen vorgezeichneten Trampelpfad schicken. Wir
wollen kein „Kombinat eingetragener Vereine Leipzig“.
Bei aller Anerkennung des Ehrenamtes werden nur solche Vereine je gefördert
werden, die einer der städtischen Fachförderrichtlinien genügen beziehungsweise den strategischen Zielen der Stadt entsprechen. Damit kann und darf es
keinen pauschalen Rettungsschirm geben. Letztlich muss sich auch hier Qualität
durchsetzen.
(Beifall)
Die Stadt sollte aber ein stabiler Partner sein mit transparenten und eindeutigen
Förderrichtlinien und einer verlässlichen Rahmenrichtlinie. Für sie sollte es
selbstverständlich und alltäglich sein, ehrenamtliches Engagement zu schätzen
und dieses ämterübergreifend über die Freiwilligenagentur und die bereits vorhandenen und bekannten Netzwerke zu unterstützen. Denn die Freiwilligenagentur Leipzig ist in der externen Beratung und Vermittlung von Vereinen geübt.
Stärken wir die Freiwilligenagentur Leipzig, stärken wir alle Vereine in Leipzig.
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Deshalb werden wir dem SPD-Antrag zustimmen, denn der beinhaltet unsere
Forderung nach Aufstockung des Budgets der Freiwilligenagentur, um deren
Personalstruktur zu verbessern. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Walther (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Dame
und Herren Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Verehrte
Gäste!
Die meisten von Ihnen haben neben ihrem beruflichen und politischen Hintergrund auch durchaus einen ehrenamtlichen. Die, die mich kennen, wissen, es
geht mir ähnlich. Daher stehe ich gar nicht vor Ihnen, um eine Lanze für die
Leipziger Vereine, Verbände und Initiativen zu brechen oder gar für das Ehrenamt an sich, denn wir alle wissen, wie wichtig es ist und wie sehr es unsere
Stadtgesellschaft bereichert. Dafür sprechen nicht zuletzt Millionen von Euro, die
in jedem Jahr aus der Stadtkasse direkt oder mittelbar an Vereine und Verbände
fließen sowie zahllose Anträge, die in verschiedentlichster Art und Weise Erhöhung der Mittelzuweisung fordern - und das in jedem Jahr.
Dieses uns allen wohl bekannte Verfahren erhält mit dem vorliegenden ersetzenden Änderungsantrag der Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
eine neue Qualität.
Den Beschlusspunkt 1 setzt der Oberbürgermeister bereits um, und jede Fraktion in diesem Haus war um Stellungnahme zur Vorlage „Grundbekenntnis zur
Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig“ gebeten, bevor
diese in einem breiten Beteiligungsverfahren diskutiert werden soll.
Meine Fraktion hätte sich sehr gewünscht, dass die Diskussion, die wir jetzt hier
haben, im Rahmen dieser Vorlage geführt worden wäre und nicht zerstückelt
durch zahlreiche Änderungsanträge, die letztlich mehr Verwirrung stiften als
Klarheit schaffen, was wir mit Verlaub daran sehen, dass von Verwaltungsstandpunkten zu Änderungsanträgen gesprochen wird, die es überhaupt nicht
gibt. Sie beziehen sich auf den Ursprungsantrag. Dennoch haben auch wir Sozialdemokraten einen Änderungsantrag erarbeitet, für welchen ich hier ganz
entschieden werben möchte. Er geht in Teilen in eine ähnliche Richtung wie der
der Union und intendiert ebenso die Erweiterung der wichtigen Aufgaben der
Freiwilligenagentur, deren Angebote zwar vom gesamten Vereinsspektrum der
Stadt genutzt werden, die aber von städtischer Seite ausschließlich aus dem
Fördertopf des Sozialamtes finanziert wird.
Ohnehin, meine Damen und Herren, ist es bemerkenswert, dass die Möglichkeit
der Mischförderung eines Projektes durch verschiedene Ämter der Stadtverwaltung anscheinend nur sehr selten genutzt wird. Aber meine Fraktion wird
auch zu diesem Thema schon in der nächsten Ratsversammlung eine Anfrage
stellen. Wir bleiben da dran.
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Statt der von den Antragstellern geforderten Leitstelle „Bürgerschaftliches Engagement“ halten wir von der SPD-Fraktion den Anforderungen entsprechend
unser Stadtbüro als Kontaktstelle für Vereine und Verbände für gut geeignet,
sodass es seinem Namen künftig noch gerechter werden kann und auch für das
Ehrenamt der richtige Ansprechpartner ist.
Die Erarbeitung von Strategien, liebe Frau Krefft, ist unserer Meinung nach jedoch eine Aufgabe der gesamten Stadtverwaltung, welche im Rahmen der genannten Ratsvorlage gelöst werden sollte und schon aufgrund ihrer weitreichenden Bedeutung nicht an eine einzelne Stelle gebunden werden sollte.
Gerade um alle Interessen, jene der Stadtverwaltung, der Politik und der Vereinslandschaft, um die es uns immer noch im Kern geht, abzubilden, unterstützt
meine Fraktion auch die Einrichtung eines Begleitgremiums, gegebenenfalls
eines Beirates. Ich persönlich hoffe sehr, dass bei der Besetzung desselben
niemand vor den Kopf gestoßen wird, wenngleich ich mich nach wie vor frage,
wie es gelingen soll, Hunderte von Vereinen und damit Tausende von Ehrenamtlern unserer Stadt in diesem Gremium angemessen vertreten zu wissen und
wie unabhängig von der jeweiligen Größe und den Einzelinteressen Arbeitsergebnisse erzielt werden sollen, die den Anspruch auf Objektivität erheben können.
Manche der Vorschläge der Antragsteller teilt auch meine Fraktion. Wie Sie,
meine Damen und Herren, wissen, ist dieser Antrag nicht alleine aus der Feder
von Grüne und LINKE, sondern gleichermaßen unter Beteiligung von SPD und
CDU entstanden. Dass es nicht zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist,
bedauern wir. Aber auch wir fordern eine Darstellung der veränderten Herausforderungen an die Vereine und Verbände, insbesondere im Hinblick auf den
Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die Weiterentwicklung der
Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement.
Auch die Rahmenrichtlinie und die Fachförderrichtlinien in dieser Stadt müssen
erneut betrachtet und gegebenenfalls den veränderten Bedingungen angepasst
werden, wenn man das bürgerschaftliche Engagement in Leipzig künftig angemessen fördern will.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich hoffe sehr, dass es uns gelingen wird,
die lange, lange Geschichte bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig weiterzuschreiben und die Unterstützung für die Zukunft auf feste Fundamente zu
stellen.
Ich möchte allenfalls auch sagen, dass es in den vielen Jahrhunderten vor uns
nie die Norm war, dass Vereine um des bloßen Daseins Willen existiert oder
allein von der öffentlichen Hand gelebt haben. Mittelzuweisungen alleine sind es
nicht, die das bürgerschaftliche Engagement stärken, sondern die Menschen,
die in ihrer Freizeit ehrenamtlich an der höheren Sache mitschaffen. Ihnen gilt
unser Dank, unsere Wertschätzung und unsere Anerkennung.
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In diesem Sinne bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu
unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte! Liebe Gäste!
Aus Sicht der AfD-Fraktion beinhalten alle Anträge nach außen hin scheinbar
gutgemeint die Schaffung eines hintersinnigen Bürokratiemonsters, was von
vornherein selbst durch die gutwilligste Verwaltung einer Stadt nicht zu leisten
ist. Unsere Fraktion lehnt daher diese Anträge ab und wird als vorläufigem
Kompromiss dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Dieser formuliert aus
unserer Sicht zumindest Zielstellungen, wie die wirklichen derzeitigen Probleme
des Vereinslebens nach Diskussion mit den Erfahrungsträgern vor Ort in den
Vereinen städtisch unterstützend angegangen werden könnten.
Es werden ja unter anderem beklagt die fehlende Motivation des potenziellen
Vereinsnachwuchses, die verloren gegangenen Grundwerte in unserer Jugend,
was überall auch im Stadtbild sichtbar ist, und der tagtägliche große und kleine
Ärger mit den städtischen Verwaltungsstellen, wo Hilfe und Unterstützung für
Vereinsanliegen viel konzentrierter abgearbeitet werden sollten als bisher,
selbstverständlich mit der Maßgabe, ohne zusätzliche Stellenbesetzungen und
Schaffung neuer bürokratischer Institutionen nur durch Umorganisation im Rathausbereich.
Allen Anträgen geht inhaltlich übrigens völlig ab, dass Vereine zuallererst bürgerschaftliche Konstrukte der Selbsthilfe, das heißt der Eigenverantwortung bei
der Umsetzung selbst gewählter Ziele, darstellen sollen, und nichts anderes selbstverständlich die ganzseitige Mobilisierung von Mitgliedern und Finanzen
betreffend.
Seit Gründung des ersten Vereins in deutschen Städten galt diese Maßgabe,
und in diesem Sinne, an dem man festhalten sollte, sind Vereine nicht etwa
Unternehmungen, die finanziell vom Stadtsäckel abhängen sollten. Dies widerspricht auch dem Wortsinn „Verein“. Derjenige Großteil der Vereine unserer
Stadt, welcher dankenswert städtische Pflichtaufgaben übernommen hat, die
selbstverständlich auch ausreichend finanziert werden müssen, ist natürlich
gänzlich anders zu betrachten.
Abschließend: Städtischen Vereinen eines gut bekannten Milieus, die immer
wieder durch Hetze, Intoleranz und Schlimmeres grundgesetzwidrig auffallen,
sind städtische Finanzmittel selbstverständlich gänzlich zu versagen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(vereinzelt Beifall)
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Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich möchte mich gar nicht inhaltlich zu den
Anträgen äußern. Deswegen mache ich es vor dem Saalmikrofon.
Ich möchte für Sven Morlok und mich erklären, dass wir den Verwaltungsstandpunkt, so wie er vorliegt, uns zu eigen machen und um den Satz ergänzen,
dass die Freiwilligenagentur um 20.000 Euro per anno für Personal aufgestockt
wird. Sollte es zur Abstimmung des Änderungsantrages der SPD kommen, bitten
wir um punktweise Abstimmung.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
wir würden gern vor der Abstimmung noch fünf Minuten Auszeit beantragen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu eine Gegenrede? - Dann gestatte ich
mir nur, bevor wir abstimmen, Ihnen zu sagen: Mein Ziel war es, in einem breiten
Beteiligungsverfahren nach diesem ersten Entwurf einer Grundsatzerklärung
genau diese Frage in der Tat zu diskutieren, Echo einzuholen, Feedback einzuholen, Beteiligungen mit den Vereinen zu organisieren, um solche Entscheidungen zu treffen.
Wir treffen heute nicht abschließend eine Entscheidung zur Strategiekonzeption
in der Zukunft - kurzfristig ja, je nachdem, wie Sie entscheiden -, aber ich möchte
versichern, dass wir auf jeden Fall an diesem Thema dranbleiben müssen und
wir diese Vorlage nach einem breiten Beteiligungsverfahren ins Verfahren dann
hineingeben und wir das wieder auf dem Tisch haben - die Vorlage, die Ihnen als
Entwurf auf dem Tisch liegt. Ich will das nur ankündigen. Das heißt, wir werden
mit Sicherheit das nächste halbe Jahr an diesem Thema weiter arbeiten müssen,
anders wird es nicht gehen. Denn das Grundbekenntnis des Stadtrates halte ich
für wichtig, damit wir dann, Herr Deissler, nicht heiße Luft produzieren, sondern
maßnahmenkonkret diese strategischen Fragen diskutieren.
Wer ist für eine fünfminütige Auszeit? Ich bitte kurz um das Handzeichen. - Das
ist eindeutig die Mehrheit. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Wir unterbrechen die Sitzung. Bitte kommen Sie konsequent in fünf Minuten
wieder. - Danke.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, wir setzen die Ratsversammlung fort. Gibt es dazu eine Erklärung? - Frau Dr. Jennicke, bitte.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller des Änderungsantrages 1
Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE übernehmen den
Punkt 4 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion.
Oberbürgermeister Jung: Punkt 4 formal des Änderungsantrages 3, oder ist
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das 1? - Das ist unser neues Programm eRIS- ÄA-002, ÄA-001, von diesem
Antrag wird Punkt 4 in den ÄA-002 übernommen.
(Zuruf: Was fällt dafür weg?)
Es fällt nichts weg, Frau Jennicke, oder?
(Zuruf von Stadträtin Dr. Jennicke [DIE LINKE]: Nein!)
- Der kommt zusätzlich?
(Zuruf von Stadträtin Dr. Jennicke [DIE LINKE]: Ja!)
Dann schlage ich folgendes Verfahren vor: Weil jetzt der Ursprungsantrag der
Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen ist,
stimmen wir zunächst den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. Es ist der
weitestgehende. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion hat sich erledigt, wenn
dieser positiv votiert würde. Dann stimmen wir, falls der nicht positiv votiert wird,
über den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die
Grünen ab. Ich denke, das ist das sauberste Verfahren. Dann darf ich Sie zunächst um Ihr Handzeichen bitten. Herr Zenker.
(Zuruf von Herr Zenker [SPD])
- Das können wir gern so machen.
Abstimmung: Der Beschlusspunkt 1 des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion wird mit 38 Dafür-Stimmen bei 29 Gegenstimmen und
keiner Enthaltung beschlossen.
Abstimmung: Der Beschlusspunkt 2 - Freiwilligenagentur - des Änderungsantrages der SPD-Fraktion wird ebenfalls mit 38 Dafür-Stimmen bei
29 Gegenstimmen und keiner Enthaltung beschlossen.
Abstimmung: Der Beschlusspunkt 3 des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion wird bei 32 Dafür-Stimmen mit 33 Gegenstimmen abgelehnt.
Ich rufe nun den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis
90/Die Grünen auf. - Herr Zenker zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Zenker (SPD): Das Problem ist natürlich, dass nun wahrscheinlich ein
Punkt wieder mit getrennter Abstimmung kommen müsste. Oder in welcher Form
würde der Antrag jetzt beschlossen werden?
Oberbürgermeister Jung: Um sauber zu sein, Herr Zenker, schlage ich vor,
dass wir den nun übernommenen Beschlusspunkt 4 einzeln aufrufen und abstimmen.
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(Zurufe)
Wenn Sie es so wollen, dann ist er übernommen, und wir machen es geschlossen. Ich hätte es abstimmen lassen, um sauber zu sein. - Bitte schön.
(Zuruf: Bei der Abstimmung gerade eben wurde, glaube ich, Ihre Stimme nicht
gewertet.)
(Zuruf: Doch, doch!)
Es wäre dann nämlich genau Gleichstand.
Das hat er mitgezählt - es wäre dennoch abgelehnt worden -, ich bin ganz sicher,
denn er schaut immer zu mir.
(Zuruf: Als Erstes!)
- Als Erstes, genau.
(Zuruf: Wir sind in der Abstimmung!)
Herr Morlok zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Um die Frage zu klären, ob man jetzt über den
Punkt 4 einzeln abstimmt oder nicht einzeln abstimmt, stelle ich den Antrag, den
übernommenen Beschlusspunkt 4 zu streichen. Ich bitte, über diesen Antrag
abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Wir können nur einzeln abstimmen lassen.
Wir rufen jetzt von der SPD-Fraktion die Beschlusspunkte 1, 2 und ursprünglich
4, der jetzt zum Bestandteil des Ursprungsantrags geworden ist, gemeinsam auf.
Ich muss das fürs Protokoll erklären: Frau Krefft, Sie haben - DIE LINKE und
Bündnis 90/Die Grünen - den Beschlusspunkt 4 der SPD-Fraktion zum Bestandteil Ihres Antrags gemacht. Demzufolge stimmen wir jetzt über Ihren ursprünglichen Änderungsantrag inklusive des Punktes 4 der SPD-Fraktion ab.
Bestandteil dieser Vorlage sind damit - wenn Sie so wollen - die jetzt schon
abgestimmten positiv votierten Punkte.
(Zurufe: Abstimmen!)
Es gibt noch einen Antrag zur Geschäftsordnung. - Herr Morlok, bitte.
(Zuruf Stadtrat Morlok [fraktionslos]: Einzelabstimmung! - Zurufe: Mikro!)
So machen wir das jetzt auch: getrennte Abstimmung.
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Herr Zenker, haben Sie auch etwas zur Geschäftsordnung?
(Zuruf von Stadtrat Zenker [SPD]: Ich verstehe das gerade schlicht und einfach
nicht!)
Ich werde es noch einmal wiederholen: Positiv votiert wurden aus dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion die Punkte 1 und 2. Die haben wir jetzt beschlossen.
Jetzt kommen wir zum Ursprungsantrag. Dort stehen die Punkte 1, 2 und der
Punkt 4 der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Das müssen wir dann redaktionell so
erarbeiten, dass alles passt.
Herr Morlok hat einzelne Abstimmung beantragt, was auch Sinn macht.
Abstimmung: Der Beschlusspunkt 1 des Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE wird bei 1 Enthaltung
mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Der Beschlusspunkt 2 des Änderungsantrages wird bei
1 Enthaltung ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Der Beschlusspunkt 4 des Änderungsantrages der
SPD-Fraktion wird bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
mit großer Mehrheit beschlossen.
Herzlichen Dank. - Damit ist im Grunde der Änderungsantrag der SPD-Fraktion
in Gänze - außer Punkt 3 - votiert.
15.3 Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen
(eRIS: V/A 558) (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
15.3.1 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
Dieser Punkt ist vertagt.
15.4 Freihandelsabkommen „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ TTIP (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
15.4.1 dazu Verwaltungsstandpunkt (Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit)
15.4.2 dazu Verwaltungsstandpunkt (Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit)
Das ist ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Wer wünscht das Wort? - Frau Dr.
Jennicke.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren, ich
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glaube, jetzt wird es etwas einfacher. Es geht bei dem Antrag um die Resolution
des Stadtrats, dass der Stadtrat sich gegen die Freihandelsabkommen TTIP und
CETA positioniert.
Die Frage, die bei dieser Abstimmung im Raum steht, ist: Wollen wir selbst bestimmen, wie wir zusammenleben, oder sollen die Märkte bestimmen, wie wir
Bürger und Menschen zu leben haben?
Ich verstehe die Aufregung. Ich weiß auch nicht mehr, was wir jetzt beschlossen
haben, aber das müssen wir vielleicht nachher sortieren, Kollegen.
Oberbürgermeister Jung: Ich weiß es, Frau Jennicke.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Das beruhigt mich. Ich bekomme es dann
auch sortiert.
Ich darf noch einmal beginnen. Die Frage, die jetzt im Raum steht, ist: Wollen wir
selbst bestimmen, wie wir zu leben haben, oder sollen die Märkte bestimmen,
wie die Bürger und Menschen gemeinsam zu leben haben? Denn um nichts
weniger geht es bei den geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP.
Noch weiß man nicht viel über das, was dort beschlossen werden soll. Aber das
Wenige, das bekannt ist, reicht, um mehr als beunruhigt zu sein. Sollten diese
Abkommen wirklich beschlossen werden, dann wird sich neben vielen anderen
grundsätzlichen Dingen der kommunale Handlungsspielraum empfindlich einengen.
Dann bestimmen nämlich nicht mehr wir, ob wir kommunale Unternehmen - wie
etwa die Stadtwerke, die Wasserwerke, die LVB, die LWB und ein öffentliches
Krankenhaus - vorhalten wollen und so Einfluss auf deren Leistungen nehmen
können, sondern dann bestimmt das der Markt und die rechtlichen Regelungen
des Freihandelsabkommen. Politische Entscheidungen können dann direkt Geld
kosten.
Das tun sie heute auch, aber den Preis bestimmen wir. Zudem haben wir die
Freiheit, zwischen verschiedenen Optionen zu wählen. Mit TTIP und CETA wäre
Politik keine Frage der Willensbildung und der repräsentativen Demokratie mehr,
sondern direkt gekoppelt an Kostenerwägungen, und zwar Kosten für Dinge, von
denen niemand etwas hat - außer das klagende Unternehmen.
Das ist keine Zukunftsmusik, sondern findet aktuell bereits statt. Nachdem der
Deutsche Bundestag den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat, sieht
sich Deutschland dem Energieriesen Vattenfall gegenüber, der 4,6 Milliarden
Euro für entgangene Gewinne fordert. E.ON will nachziehen.
Aktuell sind beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Berlin 185 derartige Klagen anhängig. Mit TTIP und CETA könnten es
deutlich mehr werden. Vor allem könnten sie sich dann gegen unsere Stadt
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richten.
Die Gerichtsakten sind geheime Verschlusssache, zahlen aber darf der Steuerzahler. So oder so, die Gerichtskosten belaufen sich im Fall von Vattenfall
aktuell auf 3,2 Millionen Euro, selbstredend öffentliche 3,2 Millionen Euro.
Können wir das wollen? Können wir wollen, dass die Gestaltung unseres Gemeinwesens, die öffentliche Auftragsvergabe - Energiepolitik, Umweltschutz,
Trinkwasserversorgung - ausschließlich abhängig ist von ökonomischer
Macht? - Sie ist auch heute nicht frei von ihr - schlimm genug -, aber sie ist es
zumindest dem Grunde und auch dem Gesetz nach.
Wir alle haben vor zwei Monaten einen Eid geschworen, mit dem wir uns verpflichtet haben, alles abzuwenden, was dem Wohl unserer Stadt abträglich sein
könnte. Insofern wären aus unserer Sicht wir alle hier gehalten, diese Resolution
mitzutragen. Sie beinhaltet konkrete Forderungen, etwa die nach einer Positivliste, die die öffentliche Daseinsvorsorge explizit aus den Verhandlungen ausklammert. Das muss im Interesse einer Kommunalvertretung sein.
Wenn Sie immer noch glauben, das sei Schwarzmalerei und linker Populismus (Zuruf: Ja!)
wusste ich es doch! -, ein kleines Beispiel aus dem Bereich Kultur: Es gibt seit
2005 die UNESCO-Konvention über den Schutz, die Förderung und die Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen. Sie ist im internationalen Bereich ein wertvolles
Dokument, das auch Deutschland ratifiziert hat. Die USA haben es nicht, und
zwar im Unterschied zu Kanada, das einem Bezug zur UNESCO-Konvention im
CETA-Abkommen zugestimmt hat. Die USA lehnen das ausdrücklich ab.
Öffentlich wurde diese diplomatische Raffinesse mit möglicherweise fataler
Auswirkung auf die kulturelle Vielfalt auch bei uns durch ein Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen. Bislang galt die UNESCO-Konvention
stets als Minimalkonsens im Bereich der Kultur und auch im Zusammenhang mit
jedweder Art von Freihandelsabkommen. Doch nun scheint man diese von
Deutschland eben ratifizierte Norm preisgeben zu wollen, damit die Automobilindustrie nicht mehr zweierlei Arten von Außenspiegeln herstellen muss.
Weitere Beispiele gäbe es, die ich mir an der Stelle aber erspare. Ich bitte ausdrücklich die Mitglieder der SPD-Fraktion, dieser Resolution zuzustimmen.
Der Bundeswirtschaftsminister und SPD-Bundesvorsitzende hat im Dezember
2014 behauptet - ich zitiere -: „Es geht doch gar nicht darum, dass Standards
gesenkt würden. Kein Freihandelsabkommen der Welt kann deutsche oder europäische Gesetze aushebeln. Und es kann auch nicht kommende Gesetze
durch die Drohung von Entschädigungszahlen verhindern.“
Liebe Mitglieder der SPD-Fraktion, das ist nicht sozialdemokratisch, sondern
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Wirtschaftslobbyismus. Aber Gott sei Dank lebt auch in Ihrer Partei die Vielfalt.
Der Urentwurf für die heute zu beschließende Resolution stammt von einem
Sozialdemokraten. Ihm sei an dieser Stelle für die Zusammenarbeit gedankt.
Liebe Damen und Herren, wir können hier und jetzt nicht entscheiden, welchen
Weg die Kommission und das Parlament der Europäischen Union und die
Bundesregierung einschlagen werden und wie das Vertragswerk schlussendlich
aussieht. Aber das Mindeste, was wir tun können, ist, eine entschiedene Haltung
zu vertreten und uns damit auch solidarisch gegenüber jenen europäischen
Städten zu verhalten, die eine solche oder ähnliche Resolutionen bereits verabschiedet haben. - Ich bedanke mich.
(Beifall)
Stadtrat Dyck (SPD): Liebe Kollegin Jennicke, da Sie mich oder meine Fraktion
mehrmals angesprochen haben, zwei Richtigstellungen: Erstens ist das, was
heute zur Abstimmung steht, eine Neufassung Ihrer Fraktion. Der Richtigkeit und
vollständigkeitshalber wäre es gut gewesen, wenn Sie gesagt hätten, dass diese
Neufassung fast eins zu eins der Übernahme des Verwaltungsstandpunktes zu
Ihrem Ursprungsantrag und auch weitestgehend unserer Intention des Änderungsantrages entspricht, den wir letztens zurückgezogen haben, weil wir uns zu
nahezu 100 Prozent in dem, was Sie jetzt zur Abstimmung stellen, wiederfinden.
Insofern brauchen Sie keine Sorge zu haben, dass wir der Sache nicht zustimmen würden.
Jedoch benötige ich noch etwas zum Verständnis, da ich Nuancen in Ihrer Rede
vernommen habe, die nicht unbedingt deckungsgleich mit dem sind, was Sie
heute abstimmen lassen. Ihre grundsätzliche Skepsis zu diesem Abkommen, die
ich herausgehört habe und die wir in einigen Punkten teilen, steht heute nicht zur
Abstimmung, sondern das grundsätzliche Bekenntnis zur kommunalen Beachtung unserer Interessen. Dem werden wir zustimmen. Dennoch sollte der Ausgleich dessen, was gesagt wird, und dessen, was abgestimmt wird, hergestellt
werden. - Danke.
(Beifall)
Stadtrat Georgi (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine werten
Herren Beigeordneten! Frau Dubrau! Liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen!
Werte Gäste! Frau Jennicke, Sie können sich heute auf jeden Fall - zumindest
bis jetzt - die Nadel an die Brust heften, dass Sie mit Abstand die polemischste
Rede hier im Rat gehalten haben. Vielleicht werden wir schon noch etwas anderes hören, aber das schon einmal als Vorrede.
(Zuruf: Ich fand sie gut!)
Der in seiner Neufassung zur heutigen Abstimmung vorgelegte Antrag
A-00073/14-NF-003 der Fraktion DIE LINKE wird von uns als CDU abgelehnt.
Dies dürfte die anwesenden Mitglieder des Rates nicht weiter verwundern, denn
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wer sich einmal den Antrag ansieht, wird sehr schnell feststellen, dass es für
diesen im Grunde keine Notwendigkeit gibt. Ich erspare mir im Gegensatz zu
Ihnen einige Beispiele, die dies auch zeigen und die weiterhin zeigen, dass die
Bundesregierung und alle daran Beteiligten dafür sorgen werden, dass dieses
TTIP-Abkommen auch das machen wird, was es soll.
(Zurufe)
Alle Gremien, die damit befasst sind, speziell die Bundesministerien und auch
der Bundestag, aber auch die europäischen Gremien werden in fachlich fundierter Art und Weise die kommunalen Belange dort einbringen.
Darüber hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich nur ganz
kurz den Verwaltungsstandpunkt zum Teil zitieren, der da sagt: Die im Antrag
vorgeschlagene Leipziger Resolution entspricht den Positionen des Deutschen
Städtetages, welche die Stadt Leipzig als Mitglied unterstützt. Eine besondere
politische Wirkung sollte allerdings nicht erwartet werden.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die gemeinsame vor uns liegende
Legislaturperiode kann ich persönlich nur den Wunsch äußern, dass der Rat
nicht mehr mit solchen überflüssigen Vorlagen gedrängt wird. Gerade in Zeiten
wie diesen, wo wir über wichtige kommunale Entscheidungen zum Doppelhaushalt sitzen, kann sich der Rat eine derartige Ablenkung vom Wesentlichen
einfach nicht leisten. Wir sind eine kommunale Volksvertretung. Wer sich entscheidend in Landes-, Bundes- und Europapolitik einbringen möchte, der sollte
ein Mandat in diesen entsprechenden Parlamenten anstreben. - Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Wir werden den Antrag auch in der Neufassung ablehnen.
Ich hatte eigentlich nicht vorgehabt, mich zu Wort zu melden, aber aufgrund der
schon als polemisch bezeichneten Rede der Kollegin Jennicke möchte ich nun
doch einiges richtigstellen.
Wenn ein Staat - da kann man über das Thema Atomausstieg denken, was man
möchte - eine derartige Änderung von gesetzgeberischen Rahmenbedingungen
in derart kurzer Zeit durchführt, wie es die Bundesrepublik Deutschland getan
hat, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn private Investoren Schadenersatzansprüche geltend machen.
Das würde auch auf die Stadt Leipzig zukommen, wenn sie in einer anderen
Frage ihre Meinung derartig abrupt und in diesem kurzen Zeitraum ändern
würde. Mit TTIP hat das jedoch nichts zu tun, sondern das ist eine Frage der
Haltung der Bundesrepublik Deutschland.
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Ich weiß auch aus meiner früheren Tätigkeit, dass die Schadenersatzansprüche,
die möglicherweise kommen, sehr wohl im Rahmen dieser Gesetzgebung in
Erwägung gezogen wurden. Jedoch hat dies, wie bereits erwähnt, mit TTIP
nichts zu tun. Aber die Aussage „wenn wir TTIP bekommen, ist alles so wie beim
Atomausstieg“ ist nun wirklich sehr weit hergeholt.
Sehr geehrte Damen und Herren, dass Verhandlungen über Abkommen zwischen Beteiligten geheim stattfinden, findet nicht nur zwischen den USA und der
Europäischen Union statt. Auch wenn der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
oder die Dezernenten in seinem Auftrag im Interesse der Stadt Leipzig Verträge
aushandeln, dann ist diese Verhandlung nicht presseöffentlich, sondern geheim.
Schließlich geht es darum, die Interessen der Stadt Leipzig zu wahren. Öffentlich
sind dann die Abstimmung und die Debatte, die wir in diesem Stadtrat über das
Abkommen führen. Dies findet auch bei TTIP statt.
Die EU hat die Alleinzuständigkeit für den Außenhandel und vertritt die Interessen der Europäischen Union in den nicht öffentlichen Verhandlungen. Demokratisch legitimiert ist das Europäische Parlament, darüber zu entscheiden.
Dort kommen die Ergebnisse auf den Tisch, die dort zu entscheiden sind, und
gegebenenfalls kommt auch auf den Tisch, wie verhandelt wurde. Anschließend
muss das Europäische Parlament darüber entscheiden, ob es diesem Abkommen zustimmt oder nicht - genauso wie wir im Stadtrat entscheiden müssen, ob
wir Vereinbarungen zustimmen oder nicht. Dies ist also ein ganz normaler Prozess und ein ganz normales Verfahren. - Vielen Dank.
(vereinzelt Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Insofern stelle
ich den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmung: Dieser Antrag wird bei 20 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen.
(Beifall)
Wir unterbrechen Tagesordnungspunkt 15 nunmehr für die Einwohnerfragestunde.
Ich rufe auf:
Tagesordnungspunkt 10: Einwohneranfragen
10.1 Erhebung von Daten von Eltern im Zuge der Vergabe von Kitaplätzen (Einreicher: Oliver Dorausch)
Dies ist eine Anfrage von Herrn Dorausch, einem alten Bekannten. Seien Sie
herzlich gegrüßt. - Bürgermeister Fabian antwortet.
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Bürgermeister Prof. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter und lieber Herr Dorausch!
Zu Frage 1: Bei der Bedarfsanmeldung werden Namen des Kindes und der Eltern, Adresse, Betreuungszeitraum und die bevorzugte Kita erhoben.
Die Daten, die im Rahmen eines Beratungsgespräches oder einer Interessenbekundung für Plätze in kommunalen Kindertagesstätten oder bei freien Trägern
erhoben werden, dienen einer begründeten Vergabe von Betreuungsplätzen
nach Prioritäten. Dies ist erforderlich beziehungsweise so lange erforderlich, da
die Zahl der Betreuungswünsche die freien Platzkapazitäten bei den unter
3-Jährigen in Kindertagesstätten derzeit noch übersteigt.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung berücksichtigt vorrangig Kinder, deren
Personensorgeberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Arbeit
aufnehmen werden, eine berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung absolvieren, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten
oder bei durch den ASD dringend angezeigten Bedarfen.
Diese Priorisierung orientiert sich am § 24 Abs. 1 SGB VIII. Die freien Träger sind
aufgefordert, ebenfalls solche Priorisierungen vorzunehmen.
Zu Frage 2. Die Daten werden in einer Datenbankbedarfsanmeldung beim Amt
für Jugend, Familie und Bildung erfasst. Dabei werden Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit gemäß § 9 Sächsisches Datenschutzgesetz
berücksichtigt.
Die Löschung der Daten erfolgt mit der Einschulung des Kindes - konkret zum
30.09. des Jahres, an dem das Kind das 7. Lebensjahr vollendet hat. Die Löschung aller nicht mehr erforderlichen Daten - zum Beispiel zur Berufstätigkeit
der Eltern - erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Betreuungsplatzes.
Zugriff zu dieser Datenbank haben ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Dazu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen,
die unmittelbar in der Elternberatung tätig sind, zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Planung und Fachkoordination für statistische Erhebungen und vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe DV-Koordination
als Administratoren.
Zu Frage 3. Es werden ausschließlich Daten erhoben, die durch den Gesetzgeber legitimiert sind. Das schließt das Prinzip der Datensparsamkeit mit ein. Es
werden nur Daten erhoben, die für die unmittelbare Aufgabenwahrnahme des
öffentlichen Trägers notwendig sind.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Rückfrage.
Herr Dorausch: Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Prof. Fabian.
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Habe ich das jetzt also richtig verstanden, dass aufgrund der aktuellen Kitaplatz-Situation in Leipzig zusätzliche Sozialdaten von den Eltern erhoben und
dauerhaft bis zum Eintritt in die Schule der Kinder gespeichert werden?
Bürgermeister Prof. Fabian: Nein, bis zum Erhalt eines Platzes.
Herr Dorausch: Dann habe ich an der Stelle noch eine Nachfrage: Unser erstes
Kind ist zu einem Zeitpunkt in eine Leipziger Kita - betrieben vom Jugendamt aufgenommen worden, als noch die Vorrangkriterien nach § 24 a SGB VIII galten. Dort hat die Einrichtung offenbar auf Anweisung des Jugendamtes die Arbeitsverträge meiner Frau und von mir kopiert.
Werden diese Arbeitsverträge noch gespeichert oder sind diese mittlerweile
vernichtet worden? Wie wird damit umgegangen?
Bürgermeister Prof. Fabian: Das weiß ich jetzt nicht, aber Sie bekommen in
wenigen Tagen von mir eine Antwort dazu.
Herr Dorausch: Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
10.2 Stadtentwicklungsplan und Vereinbarkeit mit Einschränkung der Linie
11 (Einreicher: Andreas Romeyke)
Herr Romeyke, herzlich willkommen. Frau Dubrau beantwortet Ihre Fragen.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrter Herr Romeyke, die Frage, die Sie
gestellt haben, ist annähernd gleichlautend einer Frage - die 16.16 - aus dem
Stadtrat. Insofern wäre es sicher gut, wenn ich die Antwort nur einmal vortragen
müsste.
Hier geht es nun um die Einschränkung bei der Linie 11.
Zum Sachverhalt: Bei der Einkürzung der Linie 11E in Dölitz mit einhergehender
Verringerung - wunderbares Wort - der Bedienungshäufigkeit von einem
10-Minuten-Takt in einen derzeitigen 20-Minuten-Takt handelt es sich um einen
baustellenbedingten und insofern lediglich vorübergehenden Zustand. Grund
dafür ist, dass durch den Umbau des Straßenbahnhofs Dölitz gegenwärtig keine
Wendemöglichkeit für die Linie 11E existiert.
Eine Verlängerung der Linienführung gemeinsam mit der Linie 11 nach Markkleeberg-Ost scheidet als Alternative aus, da es aufgrund der Länge des eingleisigen Abschnitts zwischen Dölitz und Markkleeberg-Ost nicht möglich ist,
einen fahrplanstabilen Linienverkehr im 10-Minuten-Takt zu betreiben. Somit
bleibt nur als Alternative, die Linie 11E an der Haltestelle S-Bahnhof Conne-
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witz/Klemmstraße enden zu lassen. Diese Einschränkung ist befristet für die
Dauer der Baumaßnahme im Betriebsbahnhof Dölitz und voraussichtlich bis
Februar 2016 beendet. Anschließend wird - wie im Nahverkehrsplan der Stadt
Leipzig festgelegt - der 10-Minuten-Takt wieder bis Dölitz eingerichtet werden.
Insofern ist klar, dass aufgrund der Fahrgastzahlen der letzten Jahre und der
Einwohnerentwicklung beziehungsweise der Nachfrage ein 10-Minuten-Takt
zwischen S-Bahnhof Connewitz/Klemmstraße und Dölitz notwendig ist. Die
gewünschten statistischen Auswertungen würden das sicher bestätigen. In
diesem Fall konnte mit vertretbarem Aufwand jedoch keine bessere Alternative
gefunden werden.
Zugleich bleibt nicht aus, dass durch eine solche Angebotsreduzierung Fahrgäste alternative Verkehrsmittel nutzen. Erfahrungsgemäß ist es aber so: Wenn
die Baustelle beendet ist und der normale Betrieb wieder aufgenommen wird,
nehmen die Fahrgäste auch wieder die Linie 11E an.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben eine Nachfrage? - Bitte.
Herr Romeyke: Danke. - Ich habe zwei Nachfragen. Punkt 1: Es wurde ins
Gespräch gebracht, dass man durchaus Schienenersatzverkehr einsetzen
könnte, da dieser nicht durch die Baustelle betroffen ist.
Punkt 2: Die Baustelle ist derzeit bis Ende 2016 angedacht, wenn ich richtig
informiert bin,
Bürgermeisterin Dubrau: Bis Februar.
Herr Romeyke: und insofern eine zwei Jahre lang andauernde Baustelle. Man
muss dabei verstehen, dass vor allem in Dölitz die vorherige Situation durch die
ewig gesperrte Bornaische Straße zu einer Belastung der dortigen Anwohner
geführt hat und nun auch durch die Verringerung der Taktzeiten der Straßenbahn.
Vor diesem Hintergrund hätte ich gern eine etwas detailliertere Darstellung
darüber, wie die Stadt Leipzig insbesondere im Hinblick auf den STEP-Verkehr
damit umgehen will, denn Baustellen werden auch in Zukunft in größerem Umfang in der Stadt Leipzig vorhanden sein. Wie will man sicherstellen, dass es zu
solch massiven Einschnitten in der Mobilität nicht kommt?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich kann Ihren Frust verstehen. Schließlich sind
Baustellen eine extrem einschränkende Angelegenheit. Nur leider kann solch
eine Stadt ohne Baustellen ihren gesamten Bestand an Straßenbahnschienen wie es in diesem Fall ist - oder Gebäuden nicht verbessern. In diesem Fall ist der
Betriebsbahnhof das Problem.
Es wird sicher nicht immer gelingen, eine eindeutig adäquate Lösung zu finden,
weshalb ich Sie nur um Verständnis bitten kann.
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Die Befristung ist nach dem, was ich an Informationen erhielt, bis zum Frühjahr
2016 vorgesehen. Ich weiß, das ist immer noch ein Jahr und eine noch sehr
lange Zeit. Ich würde jedoch noch einmal bei der LVB nachfragen, inwiefern die
Nutzung von Bussen geprüft wurde und möglich ist. Dies würde ich Ihnen dann
als schriftliche Ergänzung zukommen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel hat eine Nachfrage.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, gleich an das Gesagte anknüpfend, möchte ich an Sie die Frage stellen: Es müsste Ihnen nun,
nachdem Sie die Freundschaft mit der Landesdirektion bezüglich der Asylbewerberunterkunft in der Friederikenstraße hergestellt haben, möglich sein, in
Abstimmung damit eine Lösung zu finden, dass dort eine Quartiersbuslinie fährt,
denn im Juli soll diese Asylbewerberunterkunft schlagartig mit 350 Personen
besetzt werden, die dann - wie wir seit gestern wissen - um mindestens 150
weitere Personen aufgestockt werden soll. In Grünau haben wir eine solche
Quartiersbuslinie mit dem „Grünolino“ geschaffen, den wir zeitweise im Halbstundentakt anstatt im Stundentakt fahren lassen. Insofern wäre eine Quartiersbuslinie für den Zeitraum bis zur Sicherung des durchgängigen Verkehrs
zwischen Dölitz und der Straßenbahnwendeschleife Connewitz Hauptbahnhof/Klemmstraße sinnvoll.
Bürgermeisterin Dubrau: Danke für den Hinweis. Diesbezüglich werde ich die
Landesdirektion ansprechen.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Das war eine Anfrage beziehungsweise Bitte
der Bürgerinnen und Bürger gestern Abend.
Bürgermeisterin Dubrau: Okay, danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Ist es richtig, dass die Stadt Markkleeberg die Linie 9
abbestellt hat? Wenn das so wäre, könnte man - wenn es um einen Bus geht auch die Richtung Wildpark und so weiter mit einbinden. Können Sie dazu etwas
sagen?
Bürgermeisterin Dubrau: Dazu kann ich Ihnen jetzt nichts sagen, würde Ihnen
das aber schriftlich zukommen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Frau Dubrau.
10.3 Gefahrensituation Kleinpösnaerstraße 40 / neu: Kesselgrund (Einreicher:
Manuel Neisch)
10.4 Benutzung der Straßenbahn und anderer öffentlicher Verkehrsmittel unter
angekündigter Legida-Demos bis Ende des Jahres (schriftliche Beantwor-
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tung) (Einreicher: Katrin Goth)
10.3 und 10.4 werden schriftlich beantwortet.
10.5 Lob vom Ordnungsbürgermeister für Ordnungswidrigkeit (Einreicher: Roland Ulbrich)
Wir sind nun bei der Frage von Herrn Ulbrich. Herr Ulbrich, seien Sie herzlich
gegrüßt.
Diese Frage beantworte ich selbst, bei der es um eine angeblich ordnungswidrige Störung geht. Meine Damen und Herren, ich habe mich informiert. Der betreffende Herr hat sich nach meiner Kenntnis völlig gewaltfrei mit einer bunten
Fahne auf die Straße gestellt und musste dann durch die Polizei vor Übergriffen
geschützt werden. Ja, ich bin der Auffassung - das sage ich frei weg -: Gewaltfreier Protest gehört zu unserer Gesellschaft und ist ein Zeichen von Offenheit
und Toleranz.
Die Frage nach der Ordnungswidrigkeit läuft nach unserer Prüfung ins Leere. Es
handelt sich um keine Ordnungswidrigkeit.
(Beifall)
Bitte schön.
Herr Ulbrich: Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für die Beantwortung.
Der tiefere Grund der Frage war, dass deutlich erkennbar auf den Filmaufnahmen ein Ordner auf den Demonstranten mit der bunten Fahne zuging und ihn
ansprach, um ihn vor dem Zug zu bitten wegzugehen. Erst als das offenbar
gescheitert war, griff die Polizei ein. Genau darin liegt die von mir zitierte Ordnungswidrigkeit. Es ist also keine Ordnungswidrigkeit, ein Transparent hochzuhalten, sondern die Nichtbefolgung der Weisung eines Ordners. Darum geht
es mir. Vielleicht ist das falsch herübergekommen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich kann dennoch keine andere Auskunft geben, weil
es kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt und auch die Polizei mir dies mit einer
Negativauskunft bestätigt hat.
10.6 Entwicklung Wartungsarbeiten und Reparaturen (Einreicher: Tony Erdmann)
Ich rufe jetzt 10.6 auf und frage, ob Herr Erdmann da ist. - Herr Erdmann ist nicht
anwesend, weshalb wir auf die mündliche Beantwortung verzichten.
10.7 Ergebnisse aus der Studie Umwegrentabilität der Kulturbetriebe der Stadt
Leipzig (Einreicher: Wählervereinigung Leipzig e.V. Einreicher: Karsten Kietz,
Falko Bestfleisch, Stefan Kuhtz)
S e i t e | 61
Wir kommen zu Punkt 10.7., bei dem Herr Kietz Antragsteller ist. Herr Kietz,
herzlich willkommen. Hier wurde Kollege Faber um Antwort gebeten.
Bürgermeister Faber: Herr Kietz, zu Frage 1: Der Vergabe des Auftrags an die
HTWK ging eine Ausschreibung zur Untersuchung der Umwegrentabilität voraus. An dieser Ausschreibung beteiligten sich vier Bieter. Da die Angebote
finanziell und auch in der Vorgehensweise sehr unterschiedlich waren, wurde die
Vergabe in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters unter Berücksichtigung
der gewollten Zielstellung sowie der Angebotspreise entschieden. Es wurde sich
für das preisgünstigste Angebot ohne direkte Besucherbefragung entschieden,
da dieses Angebot unter Zugrundelegung der Preis-Zielstellung der Stadt und
des angebotenen Leistungsumfangs aus der Bietermenge als am besten bewertet wurde.
Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der HTWK-Studie als nicht öffentliche
Vorlage in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters eingebracht. Es wurde
entschieden, die Studienergebnisse in einer Kurzfassung - neun Seiten - zu
veröffentlichen. Eine Veröffentlichung der Langfassung - 27 Seiten - ist und war
nicht vorgesehen. Die Kurzfassung der Studie ist im Internet recherchier- und
nachlesbar.
Zu Frage 2: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen, eine weitere
Studie zu erstellen. In den verschiedenen Fachausschüssen wurde seinerzeit
diskutiert, diese Studie in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um eine
zeitliche Entwicklung zu dokumentieren. Eine tiefere Analyse oder fortführende
Studie wurde jedoch nicht gefordert.
Zu Ihrer Frage 3: Keine.
Oberbürgermeister Jung: Auch hier gibt es die Möglichkeit der Rückfrage. Herr Kietz, bitte schön.
Herr Kietz: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich möchte kurz dazu
nachfragen: In einer Studie, die die Stadt Leipzig bezahlt, wird von dem Studienverfasserkollektiv erwähnt, dass sie empfehlen, das weiter zu tun, da ihre
Studie nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Stadt hat jedoch
beschlossen, das nicht zu tun. So habe ich Sie verstanden.
Bürgermeister Faber: Das ist das gute Recht des Auftraggebers.
Herr Kietz: Ja, ich will das nur noch einmal bestätigt bekommen.
Bürgermeister Faber: Ja.
Herr Kietz: Darf ich bei allen drei Fragen schriftlich nachfragen?
Bürgermeister Faber: Selbstverständlich,
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Herr Kietz: Ich danke Ihnen recht herzlich.
Bürgermeister Faber: das machen wir so.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide hat noch eine Nachfrage.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben jetzt dargelegt,
dass die Dienstberatung beschlossen hat, die Langfassung nicht zu veröffentlichen. Aber warum hat denn die Dienstberatung beschlossen, diese Langfassung nicht zu veröffentlichen?
Zudem stellten Sie dar, warum Sie den Auftrag so vergeben haben. Aber die
Frage, welche Kosten entstanden sind, haben Sie ebenfalls nicht beantwortet.
Könnten Sie das vielleicht noch erläutern?
Bürgermeister Faber: Ich glaube, es gibt viele Vorlagen, die in eine Dienstberatung des Oberbürgermeisters gehen und die Dienstberatung in diesem Wortlaut, wie sie zur Befassung hineingekommen sind, nicht wieder verlassen oder
auch nicht in die Gremien kommen, weil sie Zwischenstadien sind und so weiter.
Insofern kann ich mich a) nicht mehr erinnern, mit welcher exakten Begründung
wir diesen Beschluss gefasst haben, und b) ist er aber auch logisch, weil er uns
das, was wir wollten, gezeigt hat und in der Kurzfassung ausreichend darstellbar
ist.
Muss ich die zweite Frage zu den Kosten beantworten?
Oberbürgermeister Jung: Warum nicht?
Bürgermeister Faber: Knapp 5.000 Euro.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat noch eine Nachfrage.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Der Stadtrat hat, glaube ich, vor
zwei Jahren die Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Da ist einer der hinteren Paragrafen „proaktive Veröffentlichung“. Warum wird dieser Paragraf eigentlich nicht auch in diesem Fall seitens der Verwaltung mit Leben gefüllt?
Bürgermeister Faber: Die Frage kann ich im Augenblick nicht beantworten.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Können Sie die Frage beantworten, Herr Oberbürgermeister?
Oberbürgermeister Jung: Nein, das kann ich nicht, da ich es nicht mehr weiß.
Ich bitte Herrn Faber, nachzuschauen, was dazu geführt hat, dass man die
Langfassung nicht veröffentlicht. Anschließend können wir das schriftlich nachreichen. Es gibt aber kein Versteckspiel und keine Geheimniskrämerei. Wahr-
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scheinlich stehen einfach Aufwand und Nutzen der Kosten in keinem rechten
Verhältnis.
Herr Haas, bitte.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Faber, Herr Oberbürgermeister, an der Stelle eine
Frage und eine Bitte.
A) Die Frage: Ist es gängige Praxis, dass man das bei Ihnen so im Hause handelt?
B) Die Bitte: Können Sie für das Protokoll zusichern, dass es in Zukunft nicht
mehr vorkommt und dass die Beschlüsse des Stadtrats auch geachtet und
umgesetzt werden?
Bürgermeister Faber: Damit wir überhaupt wissen, wovon wir sprechen: Diese
kleine Studie hat uns bei unserer Arbeit begleitet und bestätigt.
Im Übrigen: Die Ergebnisse wurden öffentlich - in den entsprechenden Gremien gelesen. Insofern ist das, was der Stadt an Zeugnis ausgestellt wurde, recht gut,
es hat uns ausgereicht, das nicht weiter zu vertiefen. Deshalb verstehe ich jetzt
die Aufregung bei Ihnen nicht, als würden wir hier ein Versteckspiel veranstalten.
Das ist eine ganz normale begleitende Arbeit für eine Verwaltung, die wir auch
dem Stadtrat in den entsprechenden Gremien zur Kenntnis gegeben haben.
Ich denke, es war ausreichend - ich gehe aber der Sache noch einmal nach -,
das in der Kurzfassung auszureichen. Wenn es aber sinnvoller ist, Ihnen eine
Langfassung zur Kenntnis zu geben und nichts dagegen sprechen würde,
können wir das natürlich nachholen.
Dennoch bin ich etwas verwundert, dass diese Studie plötzlich eine solche Welle
macht. Schließlich ist das eine Studie, die vor knapp zwei Jahren in Auftrag
gegeben wurde.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide, bitte.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Die Welle entsteht durch die
Einwohneranfrage und durch Ihre Beantwortung der Einwohneranfrage. Es ist ja
ganz schön, wenn Sie das in die Gremien geben, aber offensichtlich gab es auch
ein Interesse außerhalb der Gremien, nämlich innerhalb der Bürgerschaft.
Wenn die öffentliche Hand - also die Stadt - Geld in die Hand nimmt, um ein
Gutachten erstellen zu lassen, dann sollten schon gewichtige Gründe dagegen
sprechen, das zu veröffentlichen, und zwar in der Langfassung, denn letztlich
gibt es offensichtlich mindestens einen Bürger, der die Langfassung gern gesehen hätte, und auch dieser Bürger hat das mit seinen Steuern bezahlt.
Bürgermeister Faber: Ja, das nehme ich so zur Kenntnis.
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Oberbürgermeister Jung:
Zu Protokoll: Nichts Geheimes, nichts hinter der Hand ist in irgendeiner
Weise in dieser Studie verborgen, was dazu geführt hat, dass man diese
Langfassung nicht veröffentlicht hat. Wir werden das prüfen. Außerdem
hat jeder Bürger durch die Informationsfreiheitssatzung selbstverständlich
das Recht, auch ein solches Langzeitgutachten zu sehen.
(Zuruf)
10.8 FLK / lärmreduzierende
tung) (Einreicher: Lars Kirchhoff)
Maßnahmen
(schriftliche
Beantwor-
10.9 Antrag verkehrsberuhigter Bereich (schriftliche Beantwortung) (Einreicher:
Angela und Daniel Böttcher)
10.10 Essensversorgung an Schulen der Stadt Leipzig (Einreicher: Linda Maciejewski, Leiterin des Arbeitskreises Grundschulen im Stadtelternrat Einreicher:
Leipzig)
10.8, 10.9 und 10.10 werden schriftlich beantwortet.
Dann sind wir mit den Einwohneranfragen durch. Insofern rufe ich die Petitionen
auf.
Tagesordnungspunkt 9: Petitionen
9.1 KdU-Richtlinie
Den Sachverhalt, meine Damen und Herren, sehen Sie in der vorliegenden Petition. Der Beschlussvorschlag lautet: „nicht abhilfefähig“. Wird das Wort gewünscht? - Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne und im Live-Stream!
Eigentlich wollte Frau Witte diese Rede heute halten, aber sie ist erkrankt. Sie
hat mir jedoch ihre Rede zugeschickt. Diese werde ich auch vortragen, wobei ich
Ihnen aber sagen kann, dass ich hinter jedem Wort stehe. Insofern hoffe ich,
dass ich sie überzeugend vortrage.
Formal ist der Beschlussvorschlag des Petitionsausschlusses „nicht abhilfefähig“
nicht zu beanstanden. Das, was uns an der Vorlage stört, ist der Text der Begründung. In der Petition begehrt die Petentin aufgrund der Mieterhöhung für ihre
Wohnung von 281,12 Euro im Jahre 2001 auf 363,21 Euro im Jahre 2014 eine
Überarbeitung der städtischen Richtlinie für die Kosten der Unterkunft.
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Im Begründungstext zur Vorlage wird nun ausgeführt, dass die regelmäßige
Überarbeitung des so genannten schlüssigen Konzepts und die Überprüfung der
Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft Verwaltungshandeln
seien. Das ist richtig. Aber leider wurde dieses Verwaltungshandeln regelmäßig
von den Sozialgerichten als rechtswidrig verworfen.
Genauer betrachtet ist es der Verwaltung seit der Einführung von Hartz IV vor
zehn Jahren nicht gelungen, eine rechtskonforme Richtlinie zu den Kosten der
Unterkunft zu erstellen. Wir wissen, dass die letzte Richtlinie sehr viel Arbeit
gemacht hat und dass sie schon eine neue Qualität hat. Dennoch finden wir
angesichts dieser Tatsache, dass der Begründungstext unangemessen ist.
Schließlich hat das Sozialgericht in seiner ständigen Rechtsprechung die
schlüssigen Konzepte der Stadt Leipzig bis gestern jeweils verworfen.
Nun hat - wie jüngst der Presse zu entnehmen war - das Sozialgericht sogar bei
der TU Dresden ein Gutachten zum schlüssigen Konzept der Stadt Leipzig in
Auftrag gegeben. Auch in diesem Konzept wird bestätigt, dass die Stadt bei der
Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft kein schlüssiges Konzept angewendet
hat.
Eine Behörde, die es bis gestern zehn Jahre lang nicht fertiggebracht hat, eine
rechtskonforme Richtlinie zu erstellen, sollte einer Bürgerin nicht vom hohen
Ross herab erklären, ihr Verwaltungshandeln sei nicht zu beanstanden. Etwas
mehr Demut und Selbstkritik wäre an diese Stelle durchaus angebracht.
Nun weiß ich, dass seit heute in einer einstweiligen Verfügung das Sozialgericht
sagte, die neue Richtlinie könnte ein schlüssiges Konzept sein. Könnte! Es ist
also noch kein endgültiges Urteil. Das achten wir auch. Trotzdem - der Verwaltungsstandpunkt wurde weit vorher festgelegt - erwarten wir, dass mit dem Petenten anders umgegangen wird und man auch durchaus diesen widersprüchlichen Prozess aufzeigen kann.
Wir werden deshalb als Fraktion dieser Vorlage so nicht zustimmen beziehungsweise unsere Zustimmung verweigern. Wir bitten Sie, das auch zu tun,
denn wir möchten, dass die Verwaltung der Petentin eine neue Begründung
zusendet und ihr das Gefühl gibt, dass sie mit der Petition ernst genommen wird.
- Danke.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann sage ich
Ihnen zu, dass ich Herrn Fabian bitte, noch einmal diesen Sachverhalt angesichts des neuen schlüssigen Konzeptes zu prüfen und der Petentin eine
Antwort zukommen zu lassen.
(Zuruf von Stadträtin Hollick [DIE LINKE]: Nicht zu kurz!)
S e i t e | 66
Dann kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung: Der Antrag wird bei einigen Gegenstimmen und einigen
Enthaltungen mit großer Mehrheit beschlossen.
9.1.1 (nichtöffentlich)
9.2 Für selbstbestimmtes Wohnen: Stoppt die größte kommunale Massenunterkunft für Asylsuchende Sachsens!
Hier geht es um eine so genannte Massenunterkunft. Die Petition wurde besprochen. Der Petitionsausschuss schlägt vor, dieses Material bei der Beschlussfassung zur Torgauer Straße zu berücksichtigen. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Insofern kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag ist einstimmig so beschlossen.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 beendet.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt eine Sitzungspause einlegen.
Frau Dubrau möchte den Planungsverband Westsachsen in der Pause im
Zimmer 259 treffen.
Wir treffen uns um Punkt 18 Uhr wieder. - Danke schön.
(Unterbrechung)
Fortsetzung des Tagesordnungspunkts 15: Anträge zur Beschlussfassung
15.5 Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt
mit der Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider
Verkehrsarten (eRIS: V/A 574) (Einreicher: CDU-Fraktion)
15.5.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
Dieser Punkt entfällt.
15.6 Linden- und Platanenallee Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
15.6.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
Das ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wünschen Sie das
Wort? - Frau Lakowa.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürger-
S e i t e | 67
meister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dubrau! Sehr geehrte Beigeordnete!
Sehr geehrte Ratskolleginnen und -kollegen! Sehr geehrte Gäste! Der Name
Leipzig hat die Bedeutung Lindenort. Man könnte daher vermuten, dass Lindenalleen in Leipzig sehr häufig zu finden sind. Doch die doppelreihige Lindenallee in Stötteritz in der Naunhofer Straße ist einmalig für Leipzig. Die Lindenallee zieht sich von der Augustiner Straße bis zur Ludolf-Colditz-Straße.
Daran schließt sich ebenfalls eine doppelreihige Platanenallee an.
Viele dieser Bäume sind bereits 100 Jahre alt. In früheren Zeiten diente der Platz
zwischen den zwei Bäumen Reitern als extra Reitweg, der von der Fahrbahn
getrennt war.
Ein Teil der Lindenallee befindet sich heute im Landschaftsschutzgebiet Etzoldsche Sandgruben. Bis 2004 war dieser Teil aber ein Naturdenkmal. Aus
heutiger Sicht kann nicht mehr ermittelt werden, wieso dieser Schutzstatus
entfernt wurde. Prinzipiell lässt sich sagen: Ein Naturdenkmal hat einen höheren
Schutzstatus als ein Landschaftsschutzgebiet und soll besonders einmalige alte,
seltene und prägende Einzelbäume oder auch Alleen schützen.
Im Laufe der letzten Jahrzehnte sind in einigen Bereichen der Linden- und Platanenallee Bäume zu Schaden gekommen. Der doppelreihige Charakter ist
daher unvollständig. Durch intensives bürgerliches Engagement konnten in den
letzten Jahren Lücken in dieser Allee durch Nachbepflanzung zum Teil wieder
gefüllt werden.
Der Verwaltungsstandpunkt bemängelt vor allem die Unvollständigkeit in einigen
Bereichen und sieht daher keine Notwendigkeit für den Schutzstatus Naturdenkmal. Aber gerade aus den Schäden an diesem einmaligen Ensemble lässt
sich argumentativ die Notwendigkeit für die Festsetzung als Naturdenkmal herleiten. Insbesondere Straßenbäume sind für die Luftreinheit einer Stadt, unserer
Stadt, besonders wichtig, haben es aber auch besonders schwer, gesund zu
bleiben.
Der Schutz der gesamten Allee und damit die Festsetzung als Naturdenkmal
sind unerlässlich, damit der ehemalige vollständige doppelreihige Charakter
dieser Alleestraße erhalten bleibt. Der Schutzstatus soll den Erhalt der 100 Jahre
alten Bäume gewährleisten und den nachgepflanzten jungen Bäumen das
Wachsen ermöglichen, damit wir respektive unsere nachfolgenden Generationen auch noch in 100 Jahren diese einmalige Linden- und Platanenallee in
Leipzig bewundern dürfen. Deshalb bitte ich Sie um Ihr Votum für diesen Antrag.
- Vielen Dank.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Haas, bitte.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Verehrte Frau Dubrau! Meine
Herren Bürgermeister! Verehrte Stadträtinnen und Stadträte! Verehrte Gäste!
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Der Einreicher - Bündnis 90/Die Grünen - hat uns eben sehr eindeutig vor Augen
geführt, was die Naunhofer Straße ist, nämlich eine Straße mit vielen Bäumen.
Sie hat zu Recht betont: Es gibt ein Landschaftsschutzgebiet, das wir dort
draußen haben - die Etzoldsche Sandgrube, Rietzschketal und so weiter.
Das alles ist natürlich schutzwürdig, weshalb wir auch eine Baumschutzsatzung
in der Stadt Leipzig haben. Wenn das Ganze besonders schutzwürdig wäre,
müssten wir uns darüber unterhalten: Ist es eine besondere Seltenheit, die wir
dort vorfinden? Hat es eine besondere Eigenart oder ist es eine besondere
Schönheit? - Das alles ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht der Fall. Aus diesem
Grund werden wir, meine Damen und Herren, diesen Antrag definitiv ablehnen.
Diesbezüglich vertrauen wir ganz unserem Amt, dem AfU. Ich bin sicher, die
werden ein Auge darauf haben. - Vielen Dank.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Insofern
kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung: Mit 32 Dafür-Stimmen bei 30 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen ist der Antrag angenommen.
(Unruhe)
So wird ein erster Gremienerfolg gefeiert.
(Glocke des Oberbürgermeisters)
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15.7.
15.7 Dauerhafte kulturelle Weiternutzung der ehemaligen Theater-Spielstätte
Skala (Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen)
15.7.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
Die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich mit der Skala
beschäftigt. - Frau Dr. Jennicke.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Sehr geehrte Herren und Damen Bürgermeister! Sehr geehrte Gäste! Anlässlich
des vorliegenden Antrags können wir heute entscheiden, wie die Zukunft einer
städtischen Immobilie in ausgesprochen guter Lage aussehen kann: Kunst oder
Kommerz?
Es geht um die Gottschedstraße 16. Heute wird die dort gelegene Bühne als
Probestätte für das Schauspiel Leipzig genutzt. Intendant Hartmann nannte es
Skala und probierte dort ein grundlegend neues Konzept von Theater aus, das
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sich abseits von Repertoire-Betrieb und Premierenfixierung erfinden wollte. Ein
historisch notwendiges Experiment, das allerdings misslang. Die Gründe dafür
wären eine wissenschaftliche Untersuchung wert.
Bis 2011 war diese Bühne allgemein als „Neue Szene“ bekannt, in die sie 1984
umbenannt wurde, nachdem sie 36 Jahre lang als Kammerspiele Leipziger
Theatergeschichte schrieb. Ich habe heute gelernt, dass es auch davor schon
ein gesellschaftlicher, öffentlicher Ort war unter dem Titel „Metropol-Theater“
oder „Metropol“. Diesbezüglich bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.
Der Bühnenraum in der Gottschedstraße 16 hat also eine lange Tradition. Seit
insgesamt 67 Jahren findet dort Theater statt. 1948 war es eines der ersten
Theater, das nach dem Krieg wiedereröffnete. Hier waren insbesondere in den
80er Jahren für das DDR-Publikum wichtige Stücke zu sehen, wie beispielsweise „Guevara“ oder das Stück „Der Sonnenstaat“ von Volker Braun, das hier
1984 uraufgeführt wurde, nachdem es sechs Jahre lang verboten blieb.
Jeder, der bis 1989 in Leipzig lebte, verbindet mit den Kammerspielen oder der
„Neuen Szene“ individuelle Erfahrungen oder indirekte Berührung. Ich übertreibe
nicht, wenn ich behaupte, dass es sich beim Leipziger Theaterpublikum - zugegebenermaßen dem älteren - um einen Mythos handelt.
Nun hat diese Spielstätte ausgedient, was objektiv Fakt ist. Eine Sanierung
kostet circa 5 Millionen Euro. Parallel zum sich stetig verschlechternden Zustand
in der Gottschedstraße hat der Mieter der Diskothek Schauhaus am Dittrichring
seinen Mietvertrag 2011 auslaufen lassen. Wo getanzt wurde, entstand Leerraum. Es lag nahe, in diesen Räumen mit unmittelbarem Anschluss an das
Haupthaus eine Zweitspielstätte für das Schauspiel zu planen. Die Logistik und
die Disposition des Hauses verbessert sich damit schlagartig. Garderoben,
Maske, Fundus, Techniklager et cetera können jetzt zentral genutzt werden und
müssen nicht doppelt vorgehalten werden.
Insofern begrüßen wir als Fraktion sehr und ausdrücklich, dass der Eigenbetrieb
Schauspiel in den Räumen der Diskothek eine neue Zweitspielstätte bekommt.
Die Frage ist nur: Was wird aus der Gottschedstraße 16? - Die Verwaltung
schlägt vor, meistbietend zu verkaufen, um mit dem Erlös, der bei circa 1 Million
Euro erwartet wird, einen Teil der Baumaßnahme zu refinanzieren. Das leuchtet
ein und ist bezogen auf die Einzelmaßnahme wirtschaftlich sinnvoll. Ist es aber
langfristig und kulturpolitisch sinnvoll? - Wir sagen: Nein. Seit Jahren wächst
Leipzig, was immense Folgen für den Immobilienmarkt hat. Davon war heute
schon mehrfach die Rede.
Wir können es uns, glaube ich, nicht leisten, dass sich die Stadt und die Verwaltung zunehmend Vermietern aussetzt, die ihre kapitalmächtige Verhandlungsposition sattsam ausnutzen. Das liegt in ihrem Wesen und ist ihnen auch
nicht vorzuwerfen, aber man sollte doch Liegenschaftsmanagement mit Weitblick und strategischer Untersetzung planen oder betreiben.
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Negative Beispiele, dass die Stadt eben keine öffentlichen Liegenschaften
schnell bei der Hand hat, gibt es genug. Ich sage nur einmal: Seit mindestens
2009 suchen wir eine Nutzung für das Leipziger Tanztheater. Auch aus dem
Bereich Kita und Schule wären weitere Beispiele zu nennen.
Zudem ist es auch nicht immer wirtschaftlich sinnvoll, dass die Stadt anmietet.
Für langfristige Nutzungen sind Einmietungen mit Sicherheit nicht rentabel. Auch
davon war heute schon einmal die Rede, weshalb ich das jetzt nicht weiter
ausführe.
Wir können es uns vor diesem Hintergrund nicht leisten, eine traditionsreiche
Kulturstätte meistbietend zu verkaufen, damit ein Investor - ich würde sogar
Wetten eingehen, wer sich da melden würde - daraus Luxuswohnungen macht.
Nein! Wir vertreten die Auffassung, dass die Gottschedstraße 16 auch künftig für
Kunst und Kultur genutzt werden sollte. Dabei bietet dieses Haus den immensen
Vorteil, dass hier eine Mischnutzung denkbar ist, weil sie eben bereits seit Jahren praktiziert wird. Hier ist das Büro der Euroszene ebenso ansässig wie eine
Arztpraxis, eine Künstlerwohnung und Verwaltungsräume. Insofern sind Befürchtungen, hier könnte ein neuerliches Kulturfass ohne Boden entstehen, zunächst nicht begründet.
Ich bitte Sie daher: Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und stimmen Sie für
ein nachhaltiges Liegenschaftsmanagement, für kulturellen Freiraum und für
Kunst anstatt für Kommerz. - Danke.
(Beifall)
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren Beigeordnete und Frau Dubrau! Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Liebe Gäste! Gestern bat mich der Lokalsender der Uni Leipzig „Mephisto 97,3“
um ein Telefoninterview, welches ich gern gegeben habe. Der engagierte junge
Mann fragte mich, ob nicht das traditionsreiche Theaterhaus Skala auf jeden Fall
erhalten bleiben müsste. Er habe gehört, die CDU-Fraktion sei für einen Verkauf.
Ich habe geantwortet, dass wir es nach langen Diskussionen unterstützen, die
Zweitspielstätte des Schauspielhauses zu erhalten. Den hierzu geplanten Umbau der ehemaligen Diskothek Schauhaus zur Zweitspielstätte - die kostenoptimierte Variante - werden wir mittragen, wenn - das ist für uns unabdingbar - die
Skala zum Verkehrswert - das sind nach vorläufigem Wertgutachten mindestens
860.000 Euro - verkauft und der Erlös zur teilweisen Refinanzierung verwendet
wird.
Der junge Mann erwiderte, die Mittel zum Erhalt der Skala als Kulturstätte seien
doch nun da, weil - wie ihm wohl Sie, Frau Dr. Jennicke, zuvor versichert hatten der Umbau der Zweitstätte Schauhaus in der Basisvariante doch nun nur
4,9 Millionen Euro und nicht mehr 6 Millionen Euro koste.
Liebe Frau Dr. Jennicke, liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen und
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DIE LINKE, das ist mit Verlaub eine Milchmädchenrechnung.
Wir erinnern uns: Im Jahr 2012 - das haben Sie gerade ausgeführt - musste die
Skala den Spielbetrieb aufgrund des schlechten baulichen Zustands einstellen.
Der bauliche Zustand hat sich nicht geändert. Behält die Stadt das Anwesen in
der Gottschedstraße 16, werden in nächster Zeit Instandhaltungsmaßnahmen in
Höhe von mindestens 4,95 Millionen Euro zu erwarten sein. Die sind dann aus
dem Stadtsäckel zu zahlen - jedenfalls dann, wenn das Haus nicht zeitnah
verkauft werden kann.
Nun frage ich Sie: Welcher Investor kauft ein solches Haus mit einer Hypothek
einer zwingenden kulturellen Weiternutzung? Wer soll ein solches Haus pachten
ohne die Erwartung einer dauerhaften Subventionierung durch die Stadt? - Es
bleibt bei dem, was unser Fraktionsvorsitzender, Uwe Rothkegel, bereits in
seiner Haushaltsrede ausgeführt hat: Die teilweise Refinanzierung des Ausbaus
der Zweitspielstätte Schauhaus durch den Erlös eines Verkaufs der Skala zum
Verkehrswert - das sind mindestens 860.000 Euro - war und bleibt zwingende
Voraussetzung für die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Ausbau der Zweitspielstätte Schauhaus. Deshalb werden wir gegen diesen Antrag, die dauerhafte
kulturelle Nutzung der Skala zwingend festzuschreiben, stimmen.
Auch den vermittelnden Vorschlag der Verwaltung werden wir ablehnen. Dabei
will ich gar nicht verhehlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mir in der Skala
ein weiteres Kino mit drei Sälen gut gefallen würde. Dies könnte ich mir durchaus
gut vorstellen. Wir haben in der Zeitung gelesen, dass es dafür durchaus Ideen
gibt. Es muss jedoch ein privates Kino mit einem privaten Investor sein, der den
Verkehrswert zahlen und auch die Umbau- beziehungsweise Sanierungskosten
tragen muss. Vielleicht findet sich ja ein solcher Investor. Mich und auch meine
Kollegen würde das, glaube ich, freuen.
Mit der Festschreibung einer kulturellen Nutzung würde jedenfalls faktisch eine
neue, durch die Stadt subventionierte Spielstätte oder Kulturstätte - wie auch
immer das, was dort entstehen soll, dann heißen wird - errichtet. Die Stadt
Leipzig kann sich so etwas in ihrer derzeitigen Finanzsituation leider nicht leisten.
(Beifall)
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Niermann, als Juristin
wissen Sie, was alles geht und was möglicherweise nicht geht. Das, was geht,
ist: Die Stadt kann über ihr Eigentum entscheiden. Zudem geht auch, dass alle
Einnahmen - deshalb haben wir heute den Antrag zu den Sanierungsgebieten
eingebracht - in den großen Haushaltstopf fließen. Das heißt, die unmittelbare
Verknüpfung beim Verkauf oder so etwas gibt es nicht.
Sie werden mir Recht geben, dass die 800.000 Euro möglicherweise im Rahmen
des Konzeptverfahrens nicht erreicht werden, aber dass es eine sinnvolle Ge-
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schichte ist. Ich weiß nicht, wie Sie mit Leipzig verbunden sind. Ich jedoch wurde
hier vor 62 Jahren geboren und kenne diese Spielstätte schon aus den 60er
Jahren. Insofern hat man eine gewisse Beziehung dazu.
Wir sagen also sehr wohl: Wir können als Stadt nicht alles betreiben, aber wenn
ich mir die Vielfalt der Kultur speziell im Leipziger Westen anschaue, was sich
bereits etabliert hat und wo die Stadt nicht immer etwas dazugibt - auch in der
bildenden und darstellenden Kunst -, dann sollten wir uns für die Zukunft so
etwas leisten können, denn hier soll nichts verschenkt werden.
Ich habe meine Kollegen auch so verstanden, dass es nicht darum geht, dass
sich die Stadt diese Immobilie an die Backe hängen will.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Sehr
geehrte Stadtratskollegen! Liebe Gäste! Wir haben es gehört: Metropol, Theaterhaus, „Neue Szene“ und die Skala - das Haus hat verschiedene Namen. Das
heißt, dass es für zumindest drei Generationen von großer Bedeutung ist. Es ist
eine Legende und ist gewissermaßen die Kongresshalle der darstellenden
Kunst.
In der Neuen Szene haben die Leipzigerinnen und Leipziger ab 1985 unter den
Laborbedingungen einer progressiven Theateröffentlichkeit das offene Wort
geprobt und Gesellschaftskritik eingeübt - noch lange bevor sie 1989 auf die
Straße gegangen sind.
Wir fügen der Stadt einen großen Schaden zu, wenn wir dieses Haus jetzt dem
kulturellen Diskurs entziehen. Aber nur der Erinnerung wegen? - Nein. Wir
müssen dieses Haus für die weitere kulturelle Nutzung möglich machen, weil wir
eine Idee geschenkt bekommen, die es aus seinem Dornröschenschlaf jetzt
wieder weckt. Die Cinémathèque Leipzig hat mit vielen Partnern und Unterstützern der Stadt ein großartiges Betreiberkonzept entwickelt: Leipzig bekommt
oder bekäme ein Filmkunsthaus.
Wir haben viele historisch gewachsene Kulturstätten in dieser Stadt, was auch
gut ist. Aber genauso, wie wir Musik sowie bildende und darstellende Kunst vor
der reinen Verwertungslogik schützen, sollten wir es endlich auch mit der Filmkunst machen. Die Kunst der bewegten Bilder ist mehr als 100 Jahre alt. Meine
Damen und Herren, es wird sogar für Leipzig Zeit, ihr ein eigenes Zuhause zu
geben, denn Film bedeutet nicht nur 100 Jahre Vergangenheit, sondern bewegte
Bilder sind auch unsere Zukunft und die Kommunikationsfläche des 21. Jahrhunderts. Das Filmkunsthaus wird deshalb auch kein Museum sein, sondern ein
Labor sowie ein Ort des Lernens und der Reflektion.
Zum Schluss kommt immer das Geschäftliche: Das kosteneffizienteste Modell
für die Kultur ist und bleibt die Erbbaupacht, die auch angestrebt ist. Dies wäre
ein enormer Vorteil für die Stadt, denn das Haus gehörte weiterhin ihr. Sollte die
Stadt wirklich ganz dringend Bargeld brauchen, ließen sich auch die Betreiber,
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die dieses Konzept eingereicht haben, auf eine teilweise Vorfinanzierung der
Erbbaupacht ein. Wenn die Stadt so arm ist, dass sie wirklich sofort Cash
braucht, können die Betreiber mit Ach und Krach und mit viel Bemühen bis zu
800.000 Euro aufbringen.
Frau Niermann, Sie haben die Finanzierung der Zweitspielstätte des Schauspielhauses erwähnt. Der Verkauf der Skala zum Schätzwert von 860.000 Euro
ist dort von den Finanzierungsoptionen aufgenommen. Wir sprechen also über
einen Fehlbetrag von 60.000 Euro. Meine Damen und Herren, für 60.000 Euro
verkaufen wir nicht die zukünftige Heimstätte einer ganzen Kunstrichtung. Für
60.000 Euro verkauft man keine Legende. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren
Kollegen! Verehrte Gäste! Herr Schlegel, ich muss Ihnen einmal deutlich sagen,
dass die Art und Weise, wie Sie hier eine Kollegin diskreditieren, eine bodenlose
Unverschämtheit ist. Jeder Stadtrat, der hier im Hause sitzt, fühlt sich dieser
Stadt verpflichtet, auch wenn das nicht in Ihr vielleicht borniertes Weltbild passt.
Ich kann nicht verstehen, dass Sie versuchen, mit solchen Argumenten einzelne
Kollegen zu diskreditieren. Insofern weise ich das auch für die ganze Fraktion
hier mit aller Schärfe zurück.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert, ich darf Sie trotzdem bitten, etwas
Emotionalität herauszunehmen und etwas Ruhe zu bewahren. - Frau Heller,
bitte.
Stadträtin Heller (CDU): Ich würde gern etwas dazu sagen. Diese hohe Kunst,
die hier immer wieder gelobt wird, diese Legende: Ich finde, Legenden hängen
nicht an einem Haus. Zudem denke ich nicht, dass die Qualität des Gewandhausorchesters leiden würde, wenn sie das Haus nicht mehr hätten, in dem sie
spielen.
(Zurufe sowie Unruhe)
Sie reisen durch die ganze Welt, weshalb die Qualität nicht an diesen einen Ort
gebunden ist - genauso wenig wie die Erinnerung der Menschen, die ihre Reden
gehalten haben, noch bevor sie auf dem Ring demonstrieren gingen.
Kultur hängt nicht an einem Haus, sondern an den Menschen, die sie betreiben.
Ich finde es unverschämt, das hier so zu verknüpfen, als würde die Kultur aussterben und diese eine Branche der Kultur ausgerottet werden, weil wir das Haus
verkaufen wollen. Wenn diese Menschen hinter dem stehen, was sie tun, dann
wird diese Art von Kultur auch weiterleben, wenn sie nicht in diesem einen Haus
spielt, sondern woanders.
S e i t e | 74
(Beifall)
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte nicht gedacht, dass es noch einmal zu
solchen Emotionen bezüglich dieses Hauses kommt, ob wir es verkaufen wollen
oder nicht. Es hat sich zwischen den Fraktionen gezeigt, dass man sehr unterschiedlicher Ansicht ist, ob man es für eine kulturelle Bildung weiter behalten
möchte oder nicht.
Uns ist bekannt, dass die Verwaltung auch nach Möglichkeiten sucht, dieses
Haus nicht einfach nur zu verkaufen, um Geld hereinzuholen, sondern um dort
weiter Kultur zu ermöglichen. Das ist der Sinn dieses Antrags.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht darf ich zur Versachlichung Kollegen Faber
bitten, den Vorschlag des Verwaltungsstandpunktes zu erläutern, der im
Grundstücksverkehrsausschuss votiert wurde.
Bürgermeister Faber: Wir sind gar nicht so weit auseinander. Die Verwaltung
hat einen Alternativvorschlag unterbreitet: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Veräußerungsverfahren zu konstruieren beziehungsweise zu prüfen,
wie man mit der Gottschedstraße 16 umgehen kann. Dort ist sowohl von einer
Einräumung eines Erbbaurechtes mit kultureller Zweckbindung als auch von
einem Verkauf die Rede, bei dem die Bieter durchaus eine kulturelle Nutzung mit
darstellen müssen.
Es geht uns hier tatsächlich darum, ein Haus - wenn es diese Möglichkeit gibt -,
das eine wirkliche Geschichte hat, für diese Stadt zu bevorraten. Städtisches
Eigentum ist ein Wert, das wissen wir. Eine rasche Veräußerung muss nicht
immer zwangsläufig der beste Weg sein. Insofern versuchen wir zu vermitteln.
Ich bitte Sie einfach, sich mit diesem Verwaltungsstandpunkt noch einmal zu
beschäftigen, denn ich glaube, dass wir auch heute noch gar nicht über diesen
Vorgang abstimmen müssten. Wir haben keine Not und keine Eile. Wir werden
es heute verhandeln beziehungsweise mit den Änderungsanträgen zum Bauplanungsbeschluss zur Skala noch einmal verhandeln, und erst, wenn wir einen
Bau- und Finanzierungsbeschluss im Herbst ins Verfahren bringen, könnten wir
noch einmal die ganze Debatte erneuern und haben dann vielleicht neue Erkenntnisse.
Mit Sicherheit - so hat der Verwaltungsstandpunkt das zum Ausdruck gebracht wird im Verlauf des ersten Halbjahrs 2015 der Oberbürgermeister einen entsprechenden Verfahrensvorschlag unterbreiten. Aus diesem Grund bitte ich Sie,
auch außerhalb der großen Emotionen die Sache so zu versachlichen, dass wir
eine gute Lösung für die Stadt finden können. - Vielen Dank.
Stadtrat Danckwardt (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich habe vorhin
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nicht ganz verstanden, was Sie damit meinen, dass der Verwaltungsvorschlag
im Grundstücksverkehrsausschuss votiert gewesen sein soll. Soweit ich mich
erinnern kann - ich habe gerade auch den Beschluss 320 nachgeschaut -, blieb
es bei dem Antrag von DIE LINKE und den Grünen. Es war also keine Rede von
einem Verwaltungsstandpunkt.
Oberbürgermeister Jung: Mir liegen dazu andere Unterlagen vor. Dort steht
nämlich 5 zu 4 zu 2 zum Verwaltungsstandpunkt. Ich muss das jetzt erst einmal
so zur Kenntnis nehmen und danke Ihnen für den Hinweis. - Herr Dyck noch
einmal.
Stadtrat Dyck (SPD): Noch eine kleine Ergänzung: Ich plädiere ebenfalls dafür,
dass wir zum Ursprungstext abstimmen, weil Ihre Verwaltungsmeinung letztlich
auch in Punkt 1 aufgehen muss, denn ohne rechtlichen Hintergrund können Sie
dem hier zur Abstimmung stehende Verfahren nicht bis zum Ende folgen. Insofern ist das, was Sie als eigenständigen Antrag mit hineinformuliert haben wollen, indirekter Bestandteil dieses ersten Beschlusspunktes.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Gut. Der Worte sind genug gewechselt. Ich stelle
jetzt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag der Fraktionen DIE LINKE und
Bündnis 90/Die Grünen ist bei einer Reihe von Gegenstimmen und ohne
Enthaltung mit Mehrheit so beschlossen.
(Beifall)
15.8 Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien verbessern (Einreicher: Stadtrat R. Hobusch)
15.8.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
15.8.2 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher:
SPD-Fraktion)
Meine Damen und Herren, das ist ein Antrag der damaligen FDP-Fraktion. Oder
war es schon Herr Stadtrat Hobusch zur Person? - Das weiß ich nicht mehr.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Bürgermeisterin Dubrau! Liebe Kollegen
Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürger!
Herr Oberbürgermeister, ich wollte das Geheimnis lüften: Die damalige
FDP-Fraktion hat im Oktober 2014 den Antrag gestellt, die Öffnungszeiten der
städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien zu verbessern. Ich
habe diesen Antrag übernommen.
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Im ursprünglichen Antrag wurde gefordert, die Möglichkeiten einer Erweiterung
der Öffnungszeiten der Schwimmhallen, der Sportbäder Leipzig GmbH und die
Vorlage eines Umsetzungskonzeptes zum Ende des I. Quartals 2015 zu prüfen.
Wichtig waren uns dabei insbesondere folgende Punkte: die Erweiterung der
Öffnungszeiten aller städtischen Schwimmhallen in den Bereichen vor 9 Uhr und
nach 17 Uhr möglichst an allen Wochentagen und bis 22 Uhr, die parallele
Nutzung von Schwimmhallen durch Schul- und Vereinssport auf der einen Seite
und normalem Besucherverkehr auf der anderen Seite, die Harmonisierung der
Öffnungszeiten der Bäder und die Erarbeitung eines Kommunikations- und
Marketingkonzeptes zur Bewerbung des Angebotes der Schwimmhallen.
Warum haben wir diesen Antrag gestellt? - Wir haben festgestellt, dass sich die
Öffnungszeiten der Schwimmhallen in der Stadt Leipzig recht unterschiedlich
gestalten und arbeitnehmerunfreundlich sind. Zusammenfassend kann man
sagen, dass die Hälfte der Schwimmhallen der Stadt Leipzig an mehreren Tagen
für den öffentlichen Besucherverkehr vollständig geschlossen sind. Die Mehrheit
der Bäder hat unter der Woche in Zeiten vor und nach 17 Uhr höchstens zehn
Stunden pro Woche in Summe geöffnet, die durchschnittliche Öffnungszeit beträgt in diesen Bereichen keine elf Wochenstunden oder gerade einmal zwei
Stunden pro Tag.
Nunmehr liegt Ihnen ein überarbeiteter Antrag vor. Mit dem Antrag ist im Wesentlichen auch der Änderungsantrag der SPD-Fraktion von mir übernommen
worden. Der Antrag ist jetzt etwas weitergehend und zielt darauf ab, neben der
Harmonisierung und Verbesserung der Öffnungszeiten auch ein Konzept vorzulegen, das in Vorbereitung auf das Sportprogramm 2015 bis 2020 hierauf
Rücksicht nimmt.
Es gibt in diesem Antrag einen Punkt 2, denn wir haben festgestellt, dass häufig
das Problem von nicht ausreichenden Öffnungszeiten fehlende Bademeister in
den einzelnen Schwimmhallen sind. Deswegen haben wir vorgeschlagen, mit
dem Delta aus der Fraktionsfinanzierung, das sich nach Wegfall der 6. Fraktion
ergibt, hier zunächst Bademeisterstellen zu finanzieren. Mit Blick auf das Vorvotum bitte ich darum, den Antrag nach Punkten 1 und 2 getrennt abzustimmen.
- Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Erster Bürgermeister Müller (hat die Sitzungsleitung übernommen): Vielen
Dank, Herr Hobusch. Wird noch das Wort gewünscht? - Herr Schmidt, bitte.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Dubrau, die anderen Herren Bürgermeister! Stadträtinnen
und Stadträte! Werte Gäste! Ja, Polemik - dieses Thema hatten wir heute schon
einmal, das bekanntlich keine Grenzen kennt. Auch die fraktionslosen Stadträte
der ehemaligen FDP-Fraktion versuchen, ihrer ehemaligen Fraktion mit ihrer
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Neufassung in dem Thema nicht nachzustehen. Einen ersten Vorgeschmack
bekommen Sie bei Punkt 2, der uns heute zur Abstimmung vorliegt. Darauf will
ich aber nicht näher eingehen.
Heute haben wir einen gemeinsamen Änderungsantrag mit der SPD-Fraktion
vorliegen, für den ich herzlich um Ihre Zustimmung bitte. Ich will das kurz ausführen: Jedes Jahr erleben wir steigende Schülerzahlen. Das ist häufig das
Thema bei den vielen Bauvorlagen im Schulbereich. Steigende Schülerzahlen
führen dazu, dass die Sportbäder GmbH in immer stärkerem Maße das Schulschwimmen absichern muss und auch möchte.
Infolge dessen haben wir auch steigende Zahlen der Vereinsmitglieder in den
Schwimmvereinen. Das hat zur Folge, dass die Sportbäder GmbH in der Pflicht
steht, hier mehr Zeiten für Vereine zur Verfügung zu stellen, um Trainings- und
Wettkampfzeiten absichern zu können.
Steigende Einwohnerzahlen in Leipzig - es sind jährlich etwa 10.000 Einwohner
mehr, und zwar nicht erst seit gestern, sondern bereits seit mehreren Jahren in
Folge - haben zur Folge, dass es generell - diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht einen steigenden Bedarf auch an freiem Schwimmen gibt, denn es gibt natürlich
auch viele Menschen, die nicht in Vereinen engagiert oder Vereinsmitglieder sind
und somit über das Vereinsschwimmen dorthin gehen. Insofern gibt es den
Bedarf beim freien Schwimmen - darauf zielen Sie in erster Linie ab -, aber natürlich gibt es auch einen höheren Bedarf an Physiotherapien, Krankenkassen-Schwimmen et cetera.
Es gibt also auf mehreren Ebenen einen höheren Bedarf an Schwimmflächen
und nicht nur einseitig beim freien Schwimmen. Mittlerweile haben Sie durch den
Verwaltungsstandpunkt zu Ihrem Ursprungsantrag begriffen, dass eine höhere
Leistung auch mehr Personalbedarf bei der Sportbäder Leipzig GmbH verursacht. Dieses Problem lässt sich natürlich nur über einen höheren Zuschuss
über den Sportbäder-Leistungsfinanzierungsvertrag lösen.
Das Problem lässt sich aber nicht nur dadurch lösen. Vielmehr kommen wir dessen bin ich mir sicher - um einen weiteren Schwimmhallenbau nicht herum.
Wenn es nach den eigenen Kräften der Sportbäder GmbH geht, wird mit dem
Bau einer neuen Schwimmhalle nicht vor 2020 begonnen. Das hängt damit
zusammen, dass die GmbH bis 2020 damit beschäftigt ist, den Neubau des
Elsterbades in der Antonienstraße abzuzahlen und deswegen aus eigener Kraft
nicht imstande ist, in Leipzig eine neue Halle hinzusetzen. Ich bin mir sicher,
dass wir eine solche brauchen. Wir benötigen sie sogar eher, denn die Halle ist
überfällig, weshalb auch der Änderungsantrag gestellt wurde.
Insbesondere bei Punkt 3 möchte ich dafür plädieren und um Ihre Unterstützung
bitten, ein Vorziehen eines neuen Schwimmhallenbaus zu ermöglichen. Das
geht nur im Zusammenspiel mit der Stadt Leipzig, mit einer Überarbeitung des
Bäderleistungsfinanzierungsvertrages beziehungsweise mit Investitionszuschüssen - ähnlich, wie wir das jetzt beim Bau bei der LVB oder bei der Neu-
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beschaffung von Straßenbahnen handhaben.
Dabei will ich es erst einmal belassen. Die anderen Punkte bringt Herr Zenker
ein. - Vielen Dank.
(Beifall)
Erster Bürgermeister Müller: Vielen Dank, Herr Schmidt. - Herr Zenker, bitte.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Müller! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wir begrüßen erst einmal, dass die
FDP unseren Ursprungsänderungsantrag, der auch schon zurückgezogen war,
übernommen hat. In der Zwischenzeit haben wir aber auch noch einmal mit den
Grünen sowie mit den Sportbädern und Sportvereinen zusammengesessen, um
noch weitere Möglichkeiten zu suchen, wie wir - was die Sportbäder und die
Bäderlandschaft angeht - insgesamt vorankommen.
Uns war mit unserem ursprünglichen Änderungsantrag wichtig, dass das Thema
„öffentliches Baden“ nicht dazu führt, dass Vereine gegen Schulschwimmen und
gegen öffentliches Baden ausgespielt werden. Insofern sehe ich eine Erweiterung der Öffnungszeiten vor allem in den Randbereichen, also in den Morgenund Abendstunden, denn tagsüber ist in Leipzig immer mindestens eine Halle für
das öffentliche Schwimmen geöffnet. Ansonsten sind die Zeiten tatsächlich mit
Vereinsschwimmen oder Schulsport belegt.
Wenn wir an solche Umstrukturierungen herangehen, kostet das Geld. Zudem
werden die Umstrukturierungen umfangreicher. Das lässt sich nicht kurzfristig
lösen, weshalb wir unseren ursprünglichen Änderungsantrag gestellt haben.
Diesen haben wir nun an den aktuellen Antrag angepasst, was jedoch eher
Kleinigkeiten betrifft - unter anderem bezüglich der Zeiten des Sportprogramms.
Ein weiterer Punkt, den wir noch aufgenommen haben, ist der Ausbau des öffentlichen Schwimmens, denn wir glauben, dass dazu auch eine kurzfristige
Möglichkeit besteht. In Leipzig gibt es eine Schwimmhalle, die nicht ausgelastet
ist. Diese ist aber nicht unsere Schwimmhalle, sondern es ist die Universitätsschwimmhalle. Wir bitten daher die Stadtverwaltung, mit der Universitätsleitung
beziehungsweise mit dem Freistaat Sachsen in Verhandlungen zu treten, wie
insbesondere Vereine die Schwimmhalle mit nutzen können, damit wir an anderen Stellen Zeiten für öffentliches Baden frei bekommen.
Herr Schmidt hat bereits ausgeführt: Uns ist es wichtig, dass der Neubau vorgezogen wird. Das dient auch dazu, öffentliches Schwimmen auszubauen, den
Schulsport abzusichern und dem Verein zu helfen. Wir hoffen, dass es erstmalig
im Doppelhaushalt 2017/2018 eingeordnet werden kann. Zudem hoffe ich, dass
eine Lösung gefunden wird, denn Herr Bonew betont bei jeder Gelegenheit, dass
wir für strategischen Flächenerwerb immer eine Lösung finden. Falls ein strategischer Flächenerwerb für den Bau einer Schwimmhalle - das sind etwa 6.000
Quadratmeter - vorzugsweise im Leipziger Osten notwendig wird, dann wird er
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sicherlich eine Lösung finden, dass wir dieses Grundstück auch für diesen Bedarf sichern.
Insgesamt ist es auch notwendig, dass wir jetzt mit dem Planen beginnen, denn
es geht auch darum, dass wir mit der gedeckten Sportart eine Förderung bis zu
50 Prozent vom Freistaat bekommen können. Das Gesamtinvestitionsvolumen
wird sich um die 8 Millionen Euro bewegen. Wenn wir die Förderung vom Freistaat wollen, müssen wir also frühzeitig damit anfangen, weshalb auch jetzt der
Startschuss für den Neubau einer Schwimmhalle ist. Dafür hoffe ich auf breite
Unterstützung.
Wir lassen natürlich unseren Antrag abstimmen, gegebenenfalls punktweise,
falls das gewünscht wird. Dem Punkt 2 des aktuellen FDP-Antrags können wir
jedoch nicht zustimmen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Erster Bürgermeister Müller: Vielen Dank. - Wird weiter das Wort gewünscht? Herr Hobusch noch einmal.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich weiß gar nicht, Herr Zenker, woher Sie die
Überzeugung nehmen, wie übrigens auch die Verbände, dass wir hier Nutzungsarten gegeneinander ausspielen wollten, mitnichten war das die Absicht
und mitnichten war bei uns davon die Rede, um gerade die Möglichkeiten in den
Randöffnungszeiten zu erweitern. Dazu gibt es jetzt unseren Punkt 2 des geänderten Antrages.
Im Übrigen erkläre ich, dass ich die Neufassung des Änderungsantrages 01, der
jetzt von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingereicht wurde, mir
als neuen Punkt 1 des Antrages zu eigen mache, der dann drei Unterpunkte
beinhaltet, nämlich Ihre Neufassung des Änderungsantrages und dann den
Punkt 2, wie er bisher steht. Ich bitte darum, dies getrennt abzustimmen. - Vielen
Dank.
Erster Bürgermeister Müller: Vielen Dank. - Frau Dr. Heymann, bitte.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): In der Sache möchte ich gern noch einmal den
Antrag stellen und den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beispringen,
dass zügig an einer Konzeption gearbeitet werden muss, insbesondere hinsichtlich eines neuen Schwimmhallenbaus.
Ich als DLRG-Mitglied habe zwar die Chance, schwimmen zu gehen und Zeiten
zu haben, aber als DLRG-Mitglied weiß man wiederum auch, wie viele Kinder
mittlerweile nicht mehr schwimmen können. Das birgt einfach die Gefahr, von
der man meinte, dass sie vor Jahrzehnten bereits gebannt sei. Das ist ebenfalls
eine Daseinsvorsorge und in meinen Augen eine Pflichtaufgabe, mit der man
sich befassen muss.
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Dabei habe ich eine Anregung, die man protokollarisch aufnehmen sollte,
wenn das möglich ist: Bitte schauen Sie nicht nur allein - das soll kein Aufhalten
der Idee sein - auf die kleine städtische Leistung, sondern suchen Sie sich Kooperationspartner. Es gibt die einen oder anderen tatkräftigen Vereine, die in der
Lage sind - ohne genaue Namen zu nennen -, mitzuwirken und auch selbst eine
Schwimmhalle zu bauen, wenn man sie unterstützen würde, und zwar auch im
Leipziger Osten.
Erster Bürgermeister Müller: Vielen Dank. - Wird weiter das Wort gewünscht? Dann müssten uns kurz über das Abstimmungsprozedere verständigen.
Herr Hobusch hat als Antragsteller jetzt erklärt, dass er den Änderungsantrag
der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Punkten 1, 2 und 3
als Punkt 1 übernommen hat, sodass daher auch gleichzeitig getrennte Abstimmung von Ihnen angesprochen ist und wir zunächst über Ihren neuen Punkt
1, der diesen Änderungsantrag enthält, abstimmen und anschließend über Ihren
Punkt 2.
Ich komme zur Beschlussfassung.
Abstimmung: Der Punkt 1 des FDP-Antrages in der eben besprochenen
Fassung der Punkte 1 und 3 des Änderungsantrages ist bei 4 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen so beschlossen.
Abstimmung: Der Punkt 2 des Antrages von Herrn Stadtrat Hobusch ist
bei 2 Dafür-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Vielen Dank. - Ich übergebe an Herrn Oberbürgermeister.
15.8.3. dazu ÄA (Einreicher: SPD-Fraktion)
zurückgezogen
15.8.4 dazu ÄA (Einreicher: SPD-Fraktion)
zurückgezogen
15.9 Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft (eRIS: V/A 542) (Einreicher: Fraktion
DIE LINKE)
15.9.1 dazu ÄA (Einreicher: SPD-Fraktion)
15.9.2 dazu Verwaltungsstandpunkt
Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Bitte
schön, Frau Nagel.
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Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Gäste auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu einem ganz
anderen Thema: Der vorliegende Antrag hat seinen Ursprung bereits im Frühjahr
des vergangenen Jahres. Seinerzeit wurden die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der kommunalen Jugendeinrichtungen vom Amt für Familie, Jugend
und Bildung über die Überlegungen informiert, die verbliebenen vier kommunalen Freizeittreffs und zwei Jugendkulturzentren in freie Trägerschaft zu übergeben.
Erst nach diesen Gesprächen, die vielen Mitarbeiterinnen der Einrichtungen zu
Recht Beunruhigung verschafft haben - schließlich ging und geht es um ihre
berufliche Perspektive und um selbst aufgebaute Projekte und Bindungen -,
informierte die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss, also das Gremium, das
für solche Angelegenheiten auch zuständig ist.
Dort konnten keine aussagekräftigen Gründe für dieses Vorhaben benannt
werden. Fast einhellig waren sich die Mitglieder des Ausschusses einig, dass es
darüber einer intensiv fachlichen Debatte und auch eines Grundsatzbeschlusses
bedarf. Seitdem haben wir aber nichts mehr von den Prüfungen und auch nichts
von den Ergebnissen gehört.
Meine Fraktion hat vor dem Hintergrund dieser Debatte den nun vorliegenden
Antrag ins Verfahren gebracht. Der Antrag - das können Sie hoffentlich auch
herauslesen, darüber gab es im Jugendhilfeausschuss Debatten - will im Grunde
Stellung beziehen dafür, dass die Zentren in kommunaler Trägerschaft belassen
werden, und will gleichzeitig die Ursachen für die derzeit unbefriedigende Situation beheben.
Konkret geht es - um Ihnen das auch noch einmal vor Augen zu führen - um das
OFT „Rabet“ in Volkmarsdorf, um das „Crazy“ in Paunsdorf, „Die Völle“ in
Grünau, das „Am Mühlholz“ in Connewitz, die Jugendkulturzentren „O.S.K.A.R.“
in Neuschönefeld und das „JOJO“ in Reudnitz.
Wir denken, dass der Plan zur Übergabe der Einrichtungen seinen Ursprung in
der schlechten bis gänzlich fehlenden amtsseitigen Steuerung hat. Dadurch
werden sie zum unbeliebten und ungepflegten Stiefkind, dessen man sich irgendwie entledigen will. An diesem Zustand müssen wir etwas ändern.
Blicken wir zurück in das Jahr 2000: Damals fasste der Stadtrat den Beschluss
„Trägervielfalt in der Jugendhilfe“. Mit diesem Beschluss wurden sowohl einige
OFT als auch eine Menge Kindertagesstätten aus kommunaler in freie Trägerschaft übergeben.
Gleichzeitig wurden in der Vorlage sieben „OFT“ definiert, die in kommunaler
Hand bleiben sollen. Begründet wurde dies mit der Gewährleistung des im
Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgeschriebenen Wunsch- und Wahlrechtes
zwischen Angeboten verschiedener Träger. Zudem sollte damit - Zitat - „die
kurzfristige jugendhilfepolitische Intervention der Kommune stadtbezirksnah“
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ermöglicht und dem Bedarf nach einem öffentlichen Angebot Rechnung getragen werden.
Daran hat sich aus Sicht meiner Fraktion bis heute nichts geändert. Für uns ist
klar, dass kommunale Angebote zur Trägervielfalt gehören. Der Anteil von
10 Prozent, die diese sechs OFT und Jugendkulturzentren ausmachen, wenn wir
über Angebote des § 11 des KJHG, also Jugendarbeit, sprechen, sind für uns
das absolute Minimum an kommunalen Angeboten.
Der eben zitierte Grundsatzbeschluss macht es aus unserer Sicht zudem auch
nötig, dass die Verwaltung hier nicht einfach agiert, wie sie will, sondern dass wir
als gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt darüber befinden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kommunale Trägerschaft muss nicht
zwingend ein Mehr an Qualität bedeuten. Oft wird sogar das Gegenteil behauptet. Ich möchte aber entgegnen: Es kommt darauf an, wie wir die eigene
Verantwortung, die wir in dem Fall eben direkt in der Hand haben, auch wahrnehmen.
Genau dies ist der wunde Punkt, den wir mit unserem Antrag auch angehen
wollen. Ich hatte es erwähnt: Die kommunalen Einrichtungen scheinen trotz
engagierter Mitarbeiterinnen - das muss man auch betonen - das fünfte Rad am
Wagen zu sein. Sie werden nach Aussagen der Verwaltung selbst nicht mehr
inhaltlich geführt und gesteuert, was ein O-Ton aus dem Jugendhilfeausschuss
ist.
Das hängt aus unserer Sicht auch damit zusammen, dass sie amtsintern falsch
zugeordnet sind, nämlich in der Abteilung „Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen“. Das mag historisch erklärbar sein, ist allerdings nicht mehr zeitgemäß.
Wir plädieren dafür, dass die Dienst- und Fachaufsicht für die kommunalen OFT
und Jugendkulturzentren in die Abteilung „Planung und Fachaufsicht“ übergeht
und damit dorthin, wo sich auch andere Angebote der Kinder- und Jugendförderung - egal, welcher Trägerschaft - befinden. Wir finden, dass hier besser
Synergien ausgenutzt sowie Informationsverluste und Doppelstrukturen eben
vermieden werden können.
Eine intensivere inhaltliche Ausgestaltung könnte zudem bedeuten, dass die
Stadt auch einmal innovativ vorangeht und eben nicht immer freie Träger. Zum
Beispiel, wenn es um Projekte zur Demokratiebildung geht oder eine stärkere
Verschränkung von Leistungen - wie zum Beispiel offene Arbeit und Familienbildung oder offene Arbeit und Jugendschutz.
Ich will noch einmal an Folgendes erinnern: OFT sind die Einrichtungen, die
Kinder und Jugendliche relativ barrierefrei nutzen können. Wir wissen auch, dass
es besonders sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sind, die diese Ein-
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richtungen auch nutzen. Hier haben wir sozusagen Zugriff auf die Kinder und
Jugendlichen, was weiterführende Hilfe- und Unterstützungsangebote betrifft.
Ich komme langsam zum Ende und möchte an Sie appellieren: Lassen Sie uns
nicht leichtfertig sein, indem die eigenen Jugendeinrichtungen aus der federführenden kommunalen Verantwortung entlassen werden! Lassen Sie uns mit
der Zustimmung zu unserem Antrag wieder die notwendige fachliche Verantwortung übernehmen und lassen Sie uns Klarheit schaffen für die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Offenen Treffs und Jugendkulturzentren, für laufende Projekte und vor allem für die Kinder und Jugendlichen, die hier einen Platz finden
und die hier gehört werden!
Ich bitte um Zustimmung explizit zu unserem Antrag.
In Richtung der SPD sage ich: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Er verwässert unser
Anliegen. Zudem finde ich es relativ durchsichtig. Ich schätze die Falken als
SPD-Jugend-Vorfeld-Organisation - so sage ich es einmal - sehr für ihre fachliche Arbeit. Wir haben heute einen Brief bekommen. Jedoch vermute ich, dass
Sie hinterrücks deren Anliegen, das Rabet zu übernehmen, unterstützen wollen.
- Danke.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Frau Schenk.
Stadträtin Schenk (SPD): Etwas ungeplant, aber um direkt darauf einzugehen:
Dies ist nicht unser Anliegen. Wir haben den Brief auch erst jetzt zur Kenntnis
genommen. Zwar wusste ich persönlich als Fördermitglied der Falken von dem
Brief, aber dies ist nicht das Anliegen - nur, falls sich das jemand fragt. Ich kann
jedoch verstehen, dass es sich wahrscheinlich so aufdrängt.
Insofern ist es mir wichtig, noch einmal zu sagen: Inhaltlich sind wir sehr nah
beieinander. Uns geht es eher darum, dass wir das einfach nicht für die Zukunft
festlegen wollen. Es geht um die Zahl 6. Wir finden, es braucht die Diskussion,
was auch in den Haushaltsreden mehrfach deutlich wurde. Deswegen: inhaltlich
vollkommen d‘accord.
Es versteckt sich - ich kann Ihnen hier nur mein Ehrenwort geben - kein heimlicher Versuch dahinter, für irgendwelche Träger schon einmal irgendetwas vorfestzulegen. Insofern bitte ich um Zustimmung für den Änderungsantrag.
(Vereinzelt Beifall)
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich erkläre es kurz von hinten: Wir
werden dem Antrag der Linksfraktion zustimmen, aber den Änderungsantrag der
SPD-Fraktion ablehnen.
Gerade kam durch Frau Schenk zur Sprache: Wir unterstützen seit Jahren, dass
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die OFTs in kommunaler Trägerschaft auch in der Anzahl so bleiben, wie sie jetzt
sind, oder es zumindest nicht zu Schließungen kommt. Wir halten es für notwendig, dass die Stadt in diesem Bereich auch weiterhin Angebote in dieser
Größenordnung zur Verfügung stellt. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag
von DIE LINKE folgen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Meldungen gibt es jetzt nicht. Insofern
kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ist bei einigen
Dafür-Stimmen und 2 Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Dann kommen wir jetzt zum Urantrag.
Abstimmung: Der vorliegende Beschlussvorschlag der Fraktion DIE
LINKE ist mit 37 Dafür-Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
angenommen.
15.10 Erneuerung der Gedenktafel
pitz (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
am
Geburtshaus
von
Bruno
A-
15.10.1 dazu Verwaltungsstandpunkt
Bitte schön, Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterin! Sehr geehrte Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen
und Stadträte! Sehr geehrte Wahrnehmende dieser Ratsversammlung!
Anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung steht es der Stadt gut zu Gesicht,
durch Initiierung einer Gedenktafel an einen ihrer Ehrenbürger, Bruno Apitz, am
Haus Elisabethstraße 15 zu erinnern. Die frühere Gedenktafel ist in den 90er
Jahren verschwunden.
Bruno Apitz gehörte zu jenen, die unter Gefahr für Leib und Leben Widerstand
gegen das NS-Regime leisteten. Das bereits rechtfertigt Erinnerungen für uns unabhängig von politischer Sympathie oder Antipathie. Das sehen wir auch so
für alle Gruppen des Widerstandes.
Überdies aber war Bruno Apitz der Autor des historischen Schlüsselromans
„Nackt unter Wölfen“. Eine Neuverfilmung des Stoffs wird alsbald der Öffentlichkeit vorgestellt und präsentiert werden. Das Interesse an dieser Person auch das internationale - wird zum 70. Jahrestag der Befreiung des KZs Buchenwald sehr hoch sein. Gleich zwei Gründe also, den Ehrenbürger Apitz
wieder ins Gedächtnis der Stadt zurückzuholen.
Auch für viele Leipzigerinnen und Leipziger bedeutet das Buch eine frühe Auseinandersetzung mit dem Schrecken der NS-Zeit, insbesondere der Konzentra-
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tionslager.
Gegenüber einer Erinnerung an Apitz aus öffentlichen Mitteln gab es - wie an der
Person und dem Werk von ihm - in den Vorberatungen Kritik, und zwar
manchmal auch, obwohl man den Roman nicht kannte.
Insbesondere seine politischen Überzeugungen, seine Rolle in der DDR und die
Verwendung seines Werkes zur politischen Erziehung daselbst wurden dabei
angeführt. Keineswegs sehen wir Bruno Apitz als eine Idealgestalt. Keineswegs
geht es uns um Heroisierung. Auch Apitz‘ Biografie hat Schatten.
Allerdings bedarf die Erinnerungswürdigkeit nicht einer moralisch vollkommenen
Persönlichkeit und hundertprozentiger Integrität eines Menschen. Würden wir
dies abverlangen, wäre die Weltgeschichte wohl recht leer. Straßen und Plätzen
hätten wohl kaum Namen. Ambivalenz von Persönlichkeiten halten wir so vielfach aus. Ob Luther oder Wagner - da stört es niemanden. Bruno Apitz aber war
Kommunist. Dies hatte er gemein mit vielen Menschen im 20. Jahrhundert, und
zwar auch namhaften Personen des Kulturlebens.
Die politischen Haltungen von Apitz sind nicht nach einem simplifizierten Klippklapp-Schema zu erklären - so war er bereits 1917 wegen Antikriegspropaganda
inhaftiert -, vielmehr entstammten sie eben einem komplexen Prägungsgefüge
dieses um 1900 geborenen Arbeiters. Seine Lebensrealität war die eines Arbeiters der 20er Jahre.
Aber im Gegensatz zu vielen seiner Generation war seine Gegnerschaft gegen
das aufkommende Unheil des NS-Regimes von Anfang an eine aktive. Nach der
Machtübernahme wurde sie konsequent und frühzeitig in Widerstand umgesetzt.
Dazu gehörte viel Mut - Mut, den viele Menschen in Deutschland damals nicht
aufbrachten.
Bruno Apitz hat dafür früh und bitter mit Inhaftierung bezahlt, als allzu viele unkritisch dem Zeitgeist folgten. Buchenwald durchlitt er von 1937 bis 1945. Auch
wenn der Druck auf verschiedene Häftlingsgruppen des Lagers unterschiedlich
stark war, waren sie doch Opfer des Regimes. Die Würdigung von Personen des
Widerstandes sollte uns eine Erinnerung wert sein.
Fallen wir nicht hinter den Inhalt der Rede des kürzlich verstorbenen Altbundespräsidenten Richard von Weizsäcker zurück, der in seiner historischen Rede
zum 40. Jahrestag der Befreiung 1985 ausdrücklich alle Opfergruppen und
Widerstandsgruppen in ihrer Vielfalt würdigte - auch Kommunistinnen und
Kommunisten. Wir sollten ihrer aller gedenken.
Die anderen Vorwürfe richten sich gar gegen den Roman selbst. Das Buch ist ein
Schlüsselroman - einer von vielen zum Thema Verfolgung und Widerstand. Er
kann gar nicht die gesamte komplexe Realität von Buchenwald oder der Verbrechen des Regimes beschreiben und alle Sichten einnehmen. Er beschreibt
eine exemplarische Geschichte in den letzten Kriegstagen an diesem Ort aus der
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Perspektive der Häftlingsgruppe, der Apitz eben selbst angehörte.
Exemplarische Konflikte und Disziplinpflicht kontra Menschlichkeit sowie dilemmatische Situationen entscheiden zu müssen, welche Leben gerettet werden
können - hier exemplarisch dieses jüdische Kind -, prägen dieses Werk. Es ist
also nicht bloße Propaganda.
Am Gebrauch des Werkes in der DDR mag es liegen, dass an „Nackt unter
Wölfen“ Maßstäbe angelegt werden, wie sie kaum für ein Werk zur
NS-Geschichte denkbar sind - bei keinem anderen Werk. Obwohl Teilfiktivität
der Handlung offensichtlich ist, wirft man dem Buch vor, an vielen Stellen nicht
den geschichtlichen Quellen und Realitäten zu entsprechen. Auseinandersetzungen mit Wahrheitsgehalt muss sein, man sollte aber einem Roman und Film
der 60er Jahre nicht abverlangen, dass er ein Tatsachenbericht ist.
Für uns ist die Ehrung der Person und des Widerstands und des Schlüsselromans „Nackt unter Wölfen“ genug für eine Ehrung des Ehrenbürgers Apitz in
unserer Stadt. Sie sollten sich diesem anschließen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
„Erinnerung, du Wächter des Gehirns“ - so hat es Shakespeare einst in seinem
schottischen Stück sehr treffend formuliert. Die Erinnerung an Orte, Ereignisse
und Menschen ist gerade hier in Leipzig eine stets hart geführte Debatte, wie
beispielsweise die Diskussion um die Umbenennung des Leuschner-Platzes in
Platz der friedlichen Revolution gezeigt hat.
Der hier vorliegende Antrag zur Anbringung einer Gedenktafel am Geburtshaus
von Bruno Apitz ist für uns daher ein erneuter Anlass, über unser Verhältnis zur
Vergangenheit vor 1989 zu sprechen. Uns allen ist Bruno Apitz - Herr Götze, Sie
haben es eben sehr literarisch ausgeführt - vor allem als Autor des Romans
„Nackt unter Wölfen“, der insbesondere den kommunistischen Widerstand im KZ
Buchenwald literarisch verarbeitet hat, bekannt.
Ich möchte dabei nicht außer Acht lassen, dass dieses Werk aber ebenso kritisch gesehen werden kann, da der millionenfache Mord an den europäischen
Juden hier - wie es die Thomas-Mann-Preisträgerin Ruth Klüger formulierte infantilisiert, verkleinert und verkitscht wurde.
Nun ist Literatur wie jede Kunst immer ein Produkt der Debatte und Auseinandersetzung. Keiner von uns hier in diesem Hause kann die Erlebnisse Apitz‘ im
KZ nachempfinden, die er in seinem Roman verarbeitet hat. Das, was wir aber
nachempfinden können, ist das Befremden bei vielen, wenn solch eine Gedenktafel, die einem der Gründer der SED gewidmet wird, aus öffentlicher Hand
finanziert werden soll. Es ist für uns auch keine Petitesse der Debatte, sondern
dieser Antrag ist hier in einem durchaus größeren Zusammenhang zu sehen.
S e i t e | 87
Das letzte Jahr hat zum 25. Jubiläum der friedlichen Revolution heftige Debatten
über die Bewertung der DDR hervorgebracht. Man kann aus meiner Sicht die
DDR nicht losgekoppelt von der Staatspartei SED und ihrer Verbrechen betrachten. Die pauschale Bezeichnung als Unrechtsstaat mag für den einen oder
anderen ja historisch undifferenziert sein, aber politisch und auch moralisch trifft
sie unsere Bewertung. Die DDR war ein Staat, der auf massenhaftem Unrecht
aufgebaut war.
(Beifall)
Wenn Erinnerung hierbei in Bezug auf das Zitat von Shakespeare eine Wächterfunktion haben soll, dann ist es aus meiner Sicht eine legitime Frage, wer den
Wächter überwacht, denn Erinnerungskultur ist auch immer ein Gegenstand der
Geschichtspolitik, ebenso wie der Ehrenbürger Apitz ein Gegenstand dieser ist.
Gewiss ist Apitz nach wie vor seit 1975 Ehrenbürger unserer Stadt, doch ist
keine Ehrenbürgerwürde herauszulösen aus einer sich weiterentwickelnden
Bewertung. Wir müssen uns ernsthaft die Frage stellen, wie und wann wir der
Zeit von 1945 bis 90 ehrlich gedenken wollen.
Als Christdemokrat halte ich es für falsch, im 25. Jahr der Wiedervereinigung
öffentliche Gelder für das Erinnern an einen Mitbegründer der SED auszugeben.
Ich möchte an dieser Stelle auch an die Fraktionen SPD und Grüne hier in diesem Hause appellieren, in der SPD vor allem an all jene, die einst die SDP mit
begründet haben und wissen, was mit den Sozialdemokraten in der SED passierte, und bei den Grünen an all jene, denen der Begriff „Bündnis 90“ im Parteinamen durchaus noch etwas bedeutet.
Seien Sie in dieser Sache nicht geschichtsvergessen und stimmen Sie gegen
diesen Antrag. - Herzlichen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Hentschel (AfD): Sehr geehrte Stadträte, ich würde gern einen Auszug
von der Bundeszentrale für politische Bildung vorlesen, ein Zitat: „Ich bin bereit,
sofort zur Waffe zu greifen und mein Leben hinzugeben für den Inhalt meines
Seins als Kommunist: den Kampf um die Verwirklichung der sozialistischen
Gesellschaftsordnung.“ Das hat er veröffentlicht in der Jungen Welt am
29.11.1962.
Ich kann sagen, dass die AfD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen kann. Danke.
(vereinzelt Beifall)
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
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Sehr schön, dass wir eben schon von der Bundeszentrale für politische Bildung
hören konnten, denn dort findet man mit als Erstes - wenn man sucht - Hinweise,
dass es durchaus schon eine kritische Befassung mit Bruno Apitz gibt, dass
zugleich aber festgestellt wird, dass diese Biografie nicht umfassend bisher untersucht wurde.
Ich lade Sie ein, egal, ob sie diese Tafel gut oder nicht gut finden - das Kulturamt
findet es auch richtig und hat uns einen Textvorschlag gemacht -, dort ein
Stückchen nachzusuchen, weil es auch etwas mit den drei Systemen zu tun hat,
die wir im 20. Jahrhundert hatten, dadurch, dass er 1900 geboren ist und die Zeit
vor dem Nationalsozialismus und währenddessen und danach erlebt hat und
sich so verhalten hat, wie er sich verhalten hat, nämlich sehr ideologisch geprägt
für kommunistische sozialistische Ziele - so, wie es genannt wurde. Es lohnt sich,
sich damit zu beschäftigen, insbesondere wenn man selbst Dinge in der Vergangenheit hat zum Beispiel als Blockpartei oder als selbst staatstragender Teil
der DDR-Zeiten.
(Beifall)
Ich selbst habe nicht zu Blockparteien oder Ähnlichem gehört, dennoch habe
auch ich dieses Buch gelesen wie vermutlich ganze Generationen hier. Ich
denke, so jung sind wir alle nicht - auch wenn wir uns im neuen Stadtrat sehr
verjüngt haben -, viele kennen dieses Buch. Wir sind damit aufgewachsen und
haben damit ein bestimmtes Wertesystem gegen dieses Leid und das, was dort
an Schuld in den Lagern, in Gefängnissen und in dem ganzen System passiert
ist, geprägt und müssen zur Kenntnis nehmen, dass die kritischen Befassungen
damit durchaus sagen, da haben aber Zielgruppen gefehlt, die umgebracht
wurden, nämlich die Sinti und Roma und die Juden, die dort nicht so eine Rolle
spielen.
Wenn man weiterliest, sieht man, es zieht sich bei ihm so ein Faden durch, der
an sich schon in der Zeit vorher, als er SPD- und KPD-Mitglied war, sehr ideologisch geprägt aktiv geworden ist. Er hat dann aber in der DDR-Zeit doch sehr
staatstragend als Schriftsteller versucht, dort mit vorne zu sein und alles gutzuheißen. Manches ist trotzdem sehr menschlich, wenn man es sieht. Er war
auch sehr stark geprägt durch die KZ- und Gefängnisjahre.
Ich betone das jetzt auch so menschlich, weil so in der Figur, die er war, ich mir
sehr gut vorstellen kann, dass er mit Stefan Heym nicht zurechtkam. Ich habe
Stefan Heym persönlich kennengelernt, es ist ein Charakter, an dem man sich
auch reiben kann, auch wenn ich seine Literatur liebe. Sie waren zusammen im
Ausland auf einer Reise gewesen. Man kann sich gut vorstellen, dass er da
Probleme hatte, sich irgendwie auch zu positionieren.
Vieles finde ich überhaupt nicht gut, zum Beispiel wie er sich zu Dissidenten
verhalten hat, und selbst die sehr kurze Zusammenarbeit mit dem Ministerium für
Staatssicherheit in den 50er Jahren, die er selbst beendet hat, werfen doch einen
sehr schalen Geschmack auf und sind keine schönen Glanzlichter. Aber, wie
S e i t e | 89
gesagt, es lohnt sich, sich damit zu beschäftigen. Deshalb wollen wir unterstützen, dass - ebenso wie vom Fachamt - eine Tafel kommt, die relativ neutral
darauf hinweist.
Zum Beispiel könnte es so heißen - es wurde uns ähnlich wie andere Tafeln so
vorgelegt: „Bruno Apitz“, dann seine Daten: „28. April 1900 in Leipzig geboren, 7.
April 1979 in Berlin gestorben. In diesem Haus Elisabethstraße 15 wurde der
Schriftsteller und Ehrenbürger der Stadt Leipzig Bruno Apitz geboren. Seine Zeit
als Häftling im KZ Buchenwald diente als Vorlage für den in 30 Sprachen
übersetzten Roman „Nackt unter Wölfen“. Stadt Leipzig 2015.“
Das wäre ein Vorschlag, wo die Verwaltung gesagt hat, das wäre ähnlich wie bei
den anderen.
Ich denke, es ist für die jetzigen Generationen wichtig, auch diese Zwiespälte in
den Biografien und diese negativen Punkte kennen zu lernen und nachzufragen:
Warum war jemand so, der wirklich Tod erlebt hat, der diese Lager erlebt hat?
Warum sieht er nicht, dass auch in der DDR-Zeit Menschen in Gefängnisse
kamen, weil sie den Mund nicht aufmachen konnten? Er ist damit auch konfrontiert worden. Lesen Sie das nach. Es wurde auch gestritten, aber er hat sich
immer wieder sehr treu in seiner antifaschistischen Haltung pro DDR gezeigt.
Es ist wichtig, dass wir uns damit beschäftigen. Wir wollen mit so einer Tafel
jemanden nicht auf ein Podest heben, wir wollen dazu anregen, dass man über
diesen Menschen nachdenkt, sich eine Meinung bildet und selber mit Courage
und Zivilcourage und mit Humanismus möglichst blend- und ideologiefrei durch
die Welt geht.
Deswegen empfehlen wir eine Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Vielen
Dank.
(Beifall)
Stadträtin Schenk (SPD): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Es tut mir fast schon leid, dass ich mich gemeldet habe, weil es jetzt so eine
endlose Debatte ist. Ich wollte nur kurz erwähnen, dass ich es für einen absonderlichen Vorgang halte, dass wir neuerdings schon über Gedenktafeln, auf
denen ein hinlänglich neutraler Text stehen soll, minutenlang diskutieren, als ob
es hier darum gehen würde, dass wir ein riesiges Denkmal errichten wollen, das
irgendwie das Stadtbild prägt. Es geht hier schlicht und ergreifend - das muss
man einmal zur Kenntnis nehmen - um eine Tafel, auf der steht: Hier hat jemand
gewohnt, der ein Buch geschrieben hat. Also basaler geht es nicht. Ich finde, sich
dermaßen zu empören - wenn das die ganzen nächsten fünf Jahre so geht, dann
bringe ich mir das nächste Mal einen Schlafsack und ein Kissen mit, weil es noch
hundert Jahre so gehen kann. - Danke.
S e i t e | 90
(Beifall)
Stadtrat Habicht (CDU): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Körner! Es ist nun das zweite Mal, dass man versucht, uns irgendwie zu
diffamieren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Der alten Blockpartei aus dieser
Fraktion angehört hätten Frau Niermann und Herr Haas.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich denke, wir können
jetzt zur Abstimmung kommen. Ich gehe davon aus, wir stimmen die Fassung im
Verwaltungsstandpunkt ab. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen.
Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes zu? - Die
Gegenstimmen? - Und die Enthaltungen?
Abstimmung: 5 Enthaltungen und einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit
so beschlossen.
Wir kommen zu den Anfragen zur Geschäftsordnung, Herr Dyck.
Stadtrat Dyck (SPD): Herr Oberbürgermeister, ich bitte darum, dass Sie für zwei
Minuten einmal die Ältesten zusammenrufen. Ich schlage vor, dass wir uns über
den Fortgang der heutigen Beratung unterhalten.
Oberbürgermeister Jung: Wir müssen kurz abstimmen. Wer stimmt dem
Vorschlag zu? Danke schön. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Dann unterbreche ich die Sitzung in der Tat nur für drei oder vier Minuten. Hier
vorn am Pult bitte.
(Beratung der Ältesten)
Damit das Rätsel gelöst wird, was wir besprochen haben. Wir haben uns einfach
nur über den zeitlichen Rahmen der heutigen Sitzung verständigt. Wir sind wild
entschlossen, die Tagesordnung zu Ende zu bringen, auch wenn es nach 23 Uhr
wird.
Tagesordnungspunkt 16: Anfragen an den Oberbürgermeister
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Fragestunde. Ich rufe auf:
16.1 Konsequenzen des Verzichtes auf die beschlossene Brückenlösung für
das Gymnasium Schönefeld (Einreicher: CDU-Fraktion)
Kollegin Dubrau, darf ich Sie bitten? Wir brauchen die Antwort zu Frage 16.1
Gymnasium Schönefeld.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Konsequenzen des Verzichts auf die be-
S e i t e | 91
schlossene Brückenlösung für das Gymnasium Schönefeld.
Zu Ihren Fragen. Frage 1: Die angedachte ebenerdige Querung über das
Grundstück der Matthäi-Kirchgemeinde hat keine versicherungsrechtlichen
Folgen. Die Zustimmung sowohl der Bildungsagentur als auch der Unfallkasse
liegt vor. Sie können sich vorstellen, dass das nicht ganz einfach gewesen ist,
aber beide haben das schriftlich erklärt.
Zur Frage 2: Nachdem in einem Gespräch mit der Friedhofsverwaltung an
meinem Tisch - also es waren sehr viele Gespräche, aber dieses hat an meinem
Tisch stattgefunden - am 25.04.2014, eine Zustimmung der Unfallkasse und eine
Zustimmung der Bildungsagentur voraussetzend, von der Kirchgemeinde dargestellt worden ist, dass dann auch von ihnen eine Zustimmung zu der ebenerdigen Lösung gegeben werden könnte, haben wir uns intensiv darum bemüht,
die beiden Zustimmungen zu bekommen. Die Unfallkasse hat es uns am
27.10.2014 mündlich mitgeteilt, am 25.11. schriftlich, und die Bildungsagentur
am 28.08.14.
Wir haben daraufhin die beiden Bestätigungen an die Matthäi-Kirchgemeinde
weitergeleitet und sie darum gebeten, damit entsprechend unserer vorherigen
Absprache die Zustimmung zu erteilen. Zu diesem Zeitpunkt waren auch Verträge und alles, was dazu gehört - Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für
die Nutzung der Fläche - entsprechend vorbereitet.
Entgegen der Annahme hat die Kirche dann mitgeteilt, dass sie dieser Querung
nicht mehr zustimmen wird so, wie es ursprünglich verabredet war, sondern nur
unter der Bedingung, dass erhebliche bauliche Maßnahmen auf dem Friedhof
durchgeführt werden. Das bedeutet eine Zufahrt seitlich, Umbau für entsprechende Straßennutzung innerhalb des Friedhofes, vermutlich auch mit Baumfällungen verbunden, Umbau der Leichenhalle in ein Büro und Umzug der Büros,
die sich jetzt im Eingangsbereich befinden, in die Leichenhalle.
Aufgrund dieser Tatsache und der Prüfung von unserer Seite, dass diese Brückenlösung circa 100.000 Euro für die Stadt teurer ist als die Lösung, wenn wir
eine Brücke bauen würden, haben wir der Kirche mitgeteilt, dass das für uns
keine Möglichkeit ist, und haben entsprechend Widerspruch gegen die Ablehnung der Teilbaugenehmigung für die Brücke eingelegt. Diese Ablehnung resultiert daraus, dass vonseiten des Landesamtes keine Zustimmung für eine
Brücke gegeben worden ist.
Zu Frage 3: Ohne die vorliegende Zusatzforderung des Friedhofsträgers wäre
bei der Realisierung der Variante der ebenerdigen Querung anstelle einer Brückenlösung eine Kostenreduzierung in der Kostengruppe 300 in Höhe von ungefähr 350.000 Euro möglich gewesen. Die darin enthaltenen Eigenmittel wären
60 Prozent, also 207.000 Euro. Für die geforderte Verlegung der Zufahrt auf das
Friedhofsgelände über die Bautzner Straße sind Mittel von 312.000 Euro erforderlich. Da diese Leistungen aber nicht förderfähig sind, müsste die Stadt die
gesamten Kosten selbst tragen. Das heißt, es wäre ein Mehrkostenanteil von
S e i t e | 92
100.000 Euro. Die Relationen zu den Gesamtkosten bei der alten Lösung
ebenerdige Querung ohne Umbaumaßnahmen, das wären 2 Prozent Minderkosten, und bei der Variante ebenerdige Querung mit Umbaumaßnahmen Zufahrt Leichenhalle und so weiter wären es 0,6 Prozent Zusatzkosten.
Zu Frage 4: Bei Zustimmung zu der ursprünglichen ebenerdigen Querung durch
den Friedhofsträger wäre eine mit der Bildungsagentur und Unfallkasse abgestimmte und bestätigte Variante zur Anwendung gekommen, welche die Betreibung des beschlossenen vierzügigen Gymnasiums sichergestellt hätte. Das
gibt es auch in anderen, beispielsweise im Humboldt-Gymnasium. Diese Variante wäre kostengünstiger als die Brückenlösung gewesen. Aus Sicht der
Verwaltung war deshalb kein Änderungsbeschluss erforderlich, da ja nicht
Mehr-, sondern Minderkosten aufgetreten wären.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen?
Stadtrat Maciejewski (CDU): Vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt irgendwie nicht so richtig verstanden, wie es jetzt weitergeht. Mein letzter Kenntnisstand aus diesem Haus war, dass der Herr Oberbürgermeister bei Ihnen, Frau
Dubrau, sich dafür bedankt hat, dass Sie die überteuerte Brückenlösung verhindert haben. Das haben Sie jetzt offensichtlich nicht geschafft. Ich bin jetzt ein
bisschen verwirrt: Was passiert jetzt als Nächstes? Wie muss ich mir das vorstellen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte erst gesagt, dass wir Widerspruch gegen
die Ablehnung der Teilbaugenehmigung eingelegt haben. Die Stadt hat dieser
Lösung zugestimmt, also die Denkmalpflege der Stadt ist angewiesen worden,
der Brücke zuzustimmen trotz gegenteiliger fachlicher Darstellung. Das läuft
sozusagen über die entsprechende Bürgermeisterin. Damit gibt es einen Dissens zwischen der unteren Behörde und der Denkmalbehörde. Das heißt, es
muss an das Landesamt weitergeleitet werden, und es wird dort die oberste
Behörde entscheiden, welche der Varianten, ob mit oder ohne Brücke, die mögliche ist.
Ich muss allerdings sagen, dass, selbst wenn jetzt darüber entschieden wird,
dass aus denkmalpflegerischen Gründen die Brücke möglich ist, noch die Klärung erfolgen muss, wie es überhaupt bauordnungsrechtlich geht. Die Bauordnung in Sachsen schreibt nämlich vor, dass ein Bauwerk nur dann errichtet
werden kann, wenn es auf einem Grundstück steht. Und die Brücke ist ein
Bauwerk. Die Brücke ist sozusagen schwebend über einem fremden Bauwerk.
Normalerweise müsste jetzt eine Vereinigungsbaulast zwischen den Grundstücken der Schule und dem Kirchgrundstück gemacht werden, was natürlich völlig
illusorisch ist. Im Moment sitzen mehrere Juristen daran, zu prüfen, was es für
eine Möglichkeit gibt, diesen Passus in der sächsischen Bauordnung auszuhebeln.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Darf ich nochmals nachfragen? - Ist es gewährleistet, dass zu dem beabsichtigten Zeitpunkt, wenn die Schule dort eröffnen soll,
S e i t e | 93
die Gebäude miteinander durch eine Brücke oder ebenerdig verbunden sind,
und falls nein, was geschieht dann?
Bürgermeisterin Dubrau: Wir arbeiten daran. Die Bauwerke werden rechts und
links, soweit es irgendwie möglich ist, derzeitig weiterhin errichtet, wobei es
natürlich ohne die Entscheidung, an welcher Stelle es jetzt genau ist, problematisch ist. Ich kann Ihnen das im Moment nicht hundertprozentig zusagen. Wir
versuchen das alles, aber es ist natürlich nicht allein eine Sache meines Amtes.
Wir haben vereinbart, dass ich mich sofort, wenn der Widerspruch bei der zuständigen Bearbeiterin ist, mit ihr zusammensetze. Ich habe vereinbart, dass ich,
wenn ich da nicht weiterkomme, als nächsten Schritt mit dem entsprechenden
Abteilungsleiter rede. Und der dritte Schritt ist - das haben wir beide jetzt gemeinsam bearbeitet -, dass wir letztendlich an den Minister herangehen, um den
Punkt 1 lösen zu können. Punkt 2 ist im Moment eine Sache, an dem die Juristen
sitzen. Ich hoffe, dass sie eine Lösung finden.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ist es vorstellbar, dass wir ab den nächsten Vergaben, die
wir machen - immerhin haben wir schon weit über zehn Vergaben durchgeführt,
elf oder zwölf an der Zahl mit insgesamt rund 4,1 Millionen Euro, es ist ja etwas
dazugekommen - an den Punkt kommen, wo, wenn eine spätere Zustimmung für
die Brücke erwirkt wird, dann zusätzliche Kosten zu den Brückenkosten hinzukommen? Die sind sowieso erst einmal falsch dargestellt worden: die Brücke
würde in das Gesamtbauvorhaben bei rund 16,5 Millionen mit 2,3 Prozent oder
so nur eingehen.
Das Zweite ist: Wer wird hier eine vernünftige Abwägung zwischen den Interessen, eine ordentlich funktionierende Schule oder ein Gymnasium herzustellen, führen? Ich erinnere daran, wir haben, als wir den Planungsbeschluss 2012
und den Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst haben, immer von einem
vierzügigen Gymnasium gesprochen und nicht über die bauliche Wiederherstellung von zwei Schulgebäuden, sodass man dabei unterstellen kann - ich
weiß nicht, ob Sie das auch so teilen -, dass die meisten Stadträte nur unter
dieser Maßgabe diesen Beschlüssen entsprechend zugestimmt haben.
Herr Oberbürgermeister, welche Möglichkeiten sehen Sie mit der Landesdirektion? Ich weiß nicht, wer die abschließende Behörde ist, weil es hier zwei divergierende Interessen gibt. Auch wenn jetzt die Unfallkasse oder möglicherweise
einzelne Mitarbeiter sagen, man kann es halbwegs so akzeptieren- es wird nie
eine ordentlich funktionierende Schule werden, das sei einmal dahingestellt -,
aber nach einigen Jahren stellt man fest, es funktioniert doch nicht und es muss
irgendwie durchgeführt werden.
Wenn ich das Beispiel Humboldt-Schule immer höre, dort ist es der Hof der
Schule, wo zwei Schulgebäude miteinander verbunden sind. Hier verlassen Sie
das Schulgrundstück, gehen über ein privates Grundstück, das der Kirchgemeinde gehört, um wieder in ein Schulgelände zurückzukommen. Es ist un-
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möglich, was zurzeit hier abläuft.
Bürgermeisterin Dubrau: Noch einmal: Es wäre auch mit einer entsprechenden ebenerdigen Querung ein Schulablauf möglich, der vergleichbar ist mit
anderen Situationen. Das, was dort mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht
und sonst alles war, war alles vorher abgeklärt und ist mit der Bildungsagentur
und mit der Unfallkasse abgestimmt worden. Von dort gibt es keinerlei Probleme.
Das Problem ist, dass die letztliche Einigung mit der Kirchgemeinde nicht funktioniert hat. Die Schwierigkeiten, die mit der Brücke auftreten, hatte ich eben
schon dargestellt. Wie gesagt, ich hatte erst schon gesagt, wir beide würden,
wenn wir mit der obersten Stelle nicht weiterkommen, uns direkt an den Minister
wenden und mit ihm ein Gespräch führen. Aber es gibt zwei Probleme an der
Stelle.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke nicht, dass der Stadtrat der Ort ist, um
diese Debatte zu führen. Eines steht fest, Herr Schlegel, haben Sie darauf Vertrauen, dass wir alles tun, damit das funktioniert.
Wenn ich in meine alte Rolle als Schulleiter springen darf: Es ist völliger Unsinn,
zu behaupten, dass man in zwei getrennten Gebäuden mit dem Übergang über
ein privates Gelände nicht Schule machen kann und es Kindern nicht zumutbar
ist, durch die freie Luft zu laufen. Das ist völliger Unsinn! Aber gut, jetzt machen
wir die Brücke, wenn es nicht anders geht, und finden auch eine Lösung mit der
Denkmalbehörde.
16.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Leipzig (Einreicher: Fraktion DIE
LINKE)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte!
Zu Frage 1: Von 15 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen leben zum
Stichtag 14 in Leipzig. Der Aufenthalt eines unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlings ist unbekannt.
Fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden 1997 geboren, acht 1998,
zwei 2001.
13 der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind männlich und zwei weiblich.
Fünf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stammen aus Afghanistan, jeweils
zwei aus Vietnam, Indien und Syrien und jeweils einer aus Pakistan, Algerien,
Eritrea und Marokko.
Zu Frage 2: Nein.
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Zu Frage 3: Acht unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Wohnprojekten
untergebracht, vier unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind im Jugendnotdienst des VKKJ der Stadt Leipzig untergebracht. Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ist bei Familienangehörigen untergebracht. Ein unbegleiteter
minderjähriger Flüchtling ist in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.
Diese Unterbringung des fast volljährigen Flüchtlings geschah auf eigenen
Wunsch, da dort ein entfernter Angehöriger wohnt.
Zu Frage 4: Die Dienstanweisung zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen klärt Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, zeitliche
Abläufe und Aufgabenwahrnehmungen. Die Zuständigkeit als Pflichtaufgabe der
Jugendhilfe obliegt derzeit dem Sachgebiet Jugendgerichtshilfe im Amt für Jugend, Familie und Bildung. Sie wird im Rahmen eines 24-stündigen Bereitschaftsdienstes grundsätzlich sichergestellt. Die Jugendgerichtshilfe stellt innerhalb von drei Werktagen einen Antrag zur Bestellung eines Vereins- beziehungsweise Amtsvormundes an das Familiengericht. Der Kinder- und Jugendnotdienst veranlasst umgehend die Gesundheitsfürsorge in Zusammenarbeit mit
dem Gesundheitsamt, an Sonn- und Feiertagen mit der Kinderklinik der Universität Leipzig.
Das Clearingverfahren wird durch den gerichtlich bestellten Vormund, in der
Regel als Vereinsvormund vom freien Träger des Jugendhilfeverbund e.V.,
durchgeführt. Der Vormund ist für die Erhebung der biografischen Daten, der
familiären Vorgeschichte und aktuellen Lebenssituation sowie für die schulische
Entwicklung und für die Prüfung einer Rückkehroption zuständig.
Die Erst- und Folgegespräche, die je nach Fall unterschiedlich dauern, werden
im Rahmen des Clearingverfahrens unter Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers durchgeführt.
Zu Frage 5: Insgesamt nehmen derzeit acht unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erzieherische Hilfen nach § 34 SGB VIII in Anspruch. In einer vorläufigen
Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind nach § 42 SGB VIII
weitere vier unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen.
Zu Frage 6: Eine Schule besuchen derzeit fünf unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge, davon besucht einer eine DaZ-Klasse, einer eine Teilintegration in
der Oberschule und drei eine Regelbeschulung in der Oberschule. Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling besucht einen Alphabetisierungskurs. Neun
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge besuchten zum Stichtag keine Schule.
Für diejenigen, die noch nicht die Schule besuchen, wird der Schulbesuch vorbereitet, dass sie auch an einer DaZ-Klasse teilnehmen können. In wenigen
Fällen ist eine Beschulung ohne entsprechende Vorbereitung allerdings nicht
möglich.
Am Projekt „interkultureller Kontaktkreis“ nehmen derzeit zehn unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge teil. Dabei handelt es sich um ein Ehrenamtsprojekt
des Verbund e.V. zur individuellen Betreuung und zu bedürfnisorientierten
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Sprachunterricht von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Gruppen
beziehungsweise auch im Einzelunterricht. Ziel ist es, sprachliche Fähigkeiten zu
erweitern, Vokabular für Alltagssituationen zu vermitteln und den Schulbesuch
begleitend zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, lassen sie mich noch ungefragt Folgendes ergänzen:
Die Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wird möglicherweise
im Laufe dieses Jahres ähnlich wie bei Erwachsenen auch nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Hier sind entsprechende rechtliche Vorbereitungen in
der Diskussion. Eine erste Schätzung unsererseits würde bedeuten, dass circa
50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dann der Stadt Leipzig zugewiesen
werden könnten. Das ist allerdings noch unklar, wann und ob das so erfolgt.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das
waren wichtige Informationen. Ich danke auch für die Zusatzinformation. Da
würde ich jetzt noch einmal nachhaken. Sind die Systeme darauf eingestellt,
tatsächlich diese höhere Zahl aufzunehmen oder sozusagen das Clearingverfahren durchzuführen und so weiter und so fort?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich hatte gesagt, dass die Bearbeitung derzeit
bei der Jugendgerichtshilfe liegt. Ich betone „derzeit“. Deswegen sind wir zurzeit
auch am Überlegen, ob wir uns hier im Amt auch strukturell an der Stelle neu
aufstellen, und sind auch dabei, uns darauf vorzubereiten.
16.3. Planmäßige Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Einreicher: Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen)
Oberbürgermeister Jung: Ich rufe 16.3 auf und bitte Kollegen Rosenthal um
Antwort.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte!
Zur Frage 1: Der Zeitplan für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans sieht
zunächst eine verwaltungsinterne Abstimmung und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Konkret bedeutet das, die Evaluierung des beschlossenen Lärmaktionsplans
2013 ist abgeschlossen. Der Umsetzungsbericht ist derzeit in Erarbeitung und
wird in den nächsten Wochen dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Die Abstimmung mit den Ämtern wird derzeit vorbereitet. Die Umsetzung einer intensiven und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, unter anderem gegebenenfalls Onlineforum, Bürgergespräche, Treffen mit Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten, Umweltverbänden, Kammern, LVB, wird bis Mitte des Jahres angestrebt und die Erarbeitung der Fortschreibung unter Berücksichtigung der
öffentlichen Beteiligungen und der verwaltungsinternen Abstimmung bis Ende
des dritten Quartals 2015. Die Beschlussfassung der Fortschreibung des
Lärmaktionsplans wird noch im vierten Quartal dieses Jahres angestrebt und
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insofern Beschlussfassung in der Ratsversammlung gegebenenfalls in der Dezembersitzung.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt unter anderem auf der
Grundlage - das war die Ausgangsbasis im Grunde genommen, die wir schon
geschaffen haben - der Lärmkartierung 2012, welche den Kfz-, Straßenbahn-,
Eisenbahn- und Flugverkehrslärm sowie den Industrie- und Gewerbelärm berücksichtigt.
Zur Frage 2: Die Evaluierung des Lärmaktionsplans ist, soweit Informationen
verfügbar waren beziehungsweise übermittelt wurden, abgeschlossen. Erste
Informationen sind dem Stadtrat bereits zugegangen mittels zweier Sachstandberichterstattungen zum Beschlusspunkt 3 der Ratsversammlung. Der
Umsetzungsbericht ist, wie gesagt, in Arbeit. Die Inhalte des Berichts sollen bei
der Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Zur dritten Frage: Wie gesagt, der Umsetzungsbericht ist bereits in Arbeit. Vorausgesetzt, dass der Haushaltsantrag, der Ihnen bekannt ist zur Thematik „öffentliche Beteiligung“, im Grunde genommen eine Mehrheit findet, wobei die
Verwaltung diesbezüglich schon eine Zustimmung mit Änderung signalisiert hat,
ist es möglich, diesen Betrag entsprechend zusätzlich zu verwenden, um eine
neben der gesetzlichen Regelung schon in der Vergangenheit praktizierte öffentliche Beteiligung durchzuführen.
Zur vierten Frage: Die Aufwendungen in Höhe von 10.000 Euro zur Umsetzung
der Sofortmaßnahmen wurden nicht vollständig umgesetzt. Hierzu wurde im
Haushalt 2014/15 eine zusätzliche Personalstelle im Verkehrs- und Tiefbauamt
bewilligt. Erst mit der entsprechenden Besetzung sind die dem Verkehrs- und
Tiefbauamt zugewiesenen Aufgaben aus dem Lärmaktionsplan dann auch
umsetzbar.
Darüber hinaus darf ich an einen weiteren Haushaltsantrag erinnern, der Ihnen
ebenfalls bekannt ist, der vorsieht, für die Errichtung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch hier hat die Verwaltung als Zustimmung mit Änderung reagiert, und wenn entsprechend dieser
Haushaltsantrag positiv votiert wird, könnten diese Mittel zusätzlich ausgegeben
werden.
Zur fünften Frage: Nein, kontrollierende Lärmmessungen sind kein übliches
Verfahren. Zahlreiche im Lärmaktionsplan benannte Maßnahmen sind nicht
messbar und wirken sich nur indirekt lärmmindernd aus. Bauliche Maßnahmen,
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen oder auch die allgemeine Reduzierung
der Verkehrsbelegung werden in der für 2017 erneut anstehenden Lärmkartierung berücksichtigt.
Zur sechsten Frage: Ein Teil der Sofortmaßnahmen wurde bereits umgesetzt
beziehungsweise befindet sich in Umsetzung. Das betrifft drei Punkte: die Prü-
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fung der Absenkung der Auslösewerte für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, das Einrichten und die Erweiterung der Lärmkartensuchanwendung und
die Aktualisierung der Internetseite zum Thema Lärm www.leipzig.de/lärm.
So weit von mir.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. - Vielen
Dank, Herr Rosenthal.
16.4 Gewalttätige Aktivitäten linksextremistischer Netzwerke in Leipzig und die
Haltung der Leipziger Ratsversammlung dazu (Einreicher: AfD-Fraktion)
Ich rufe 16.4 auf, eine Anfrage der AfD-Fraktion. Ich gestatte mir, selbst direkt zu
antworten.
Frage 1: Meine Damen und Herren, Gewalttaten, egal unter welcher politischen
Fahne, unter welcher politischen Couleur, Gewalttaten gegen Sachen, gegen
Menschen sind grundsätzlich Straftaten. Dabei differenziere ich auch nicht gegebenenfalls nach einer politischen Motivation, sondern ich glaube, wir alle miteinander sind uns einig, dass zum Erreichen politischer Ziele keine Form von
Gewalt in einer Demokratie überhaupt akzeptabel ist.
Ich glaube, dass wir gut beraten sind, dies so deutlich und klar insbesondere
auch zu links- und rechtsextremistischen Gewalttaten unserer Stadt zu formulieren. Ich freue mich, dass im Prinzip darüber eine große Einigkeit besteht. Aber
die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Die
Stadt Leipzig ist kaum in der Lage, hier aktiv gegenzusteuern.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir insgesamt zu wenig Polizeipräsenz auf
den Straßen haben. Ich habe den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen
angeschrieben. Ich habe den stellvertretenden Ministerpräsidenten angeschrieben. Ich bin mit dem Polizeipräsidenten in Leipzig in stetem Austausch,
auch heute wieder, und wir sind miteinander der Auffassung, dass die jetzige
Polizeipräsenz in der Größenordnung nicht ausreichend ist, um aktiv vor Ort
mehr Sicherheit, insbesondere bei diesen marodierenden kriminellen Machenschaften, zu bieten.
Frage 2: Den Mitgliedern der Ratsversammlung steht es jederzeit frei, eine
Resolution zu verfassen. Ich habe bisher davon abgesehen, dies zu initiieren.
Zu Frage 3 ganz deutlich und klar: Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt auf der
Grundlage von Richtlinien und Vertragsverhältnissen und wird von den
Fachämtern der Stadt Leipzig in der Zuwendung und in der Nachweisführung
fachlich überwacht und kontrolliert. Eine Gesinnungsprüfung findet nicht statt.
Und das ist auch gut so.
(Beifall)
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Gibt es Nachfragen? - Bitte schön.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Herren
Beigeordnete! Frau Dubrau! Entschuldigen Sie, dass ich Sie zuletzt nenne.
Werte Gäste auf der Tribüne!
Herr Oberbürgermeister, zwei Fragen hätte ich dazu. Erste Frage, weil Sie sagen, Sie haben bis jetzt davon abgesehen, dass es so eine Resolution gibt. Ich
muss einmal sagen: Die Bürger dieser Stadt sind, wie wir alle wissen, verunsichert nicht nur durch die steigende Kriminalität, wo die Polizeikräfte fehlen - Sie
haben sich dafür eingesetzt, das wissen wir zu schätzen -, sondern auch durch
den zunehmenden Linksextremismus, gerade weil auch städtische Bürger, Institutionen, Leute, die nichts mit Politik zu tun haben, von der Silvesternacht vom
01.01. angefangen, hier bedroht wurden.
Ich und wir als AfD-Fraktion hätte es schon für angebracht gefunden, dass Sie so
eine Resolution bis jetzt befürwortet beziehungsweise initiiert hätten, um ein
eindeutiges Statement abzugeben, dass der Bürgermeister, wie Sie heute gesagt haben, nicht nur gegen Gewalt ist und nicht nur gegen Rechts- und Linksgewalt, also Extremismus, sondern eben insbesondere auch gerade durch die
gefühlte 99-prozentige Bedrohung von Linksextremisten, wobei auch durch
Stadträte oder einer bekannten Stadträtin hier im Stadtrat natürlich Netzwerke
damit in Verbindung zu bringen sind, wie wir wissen.
Übrigens, es ist eine Straftat, wenn man gegen eine genehmigte Demo sich
hinsetzt, und auch wenn Sie das „Courage“ nennen, ist es eine Straftat, wenn
man genehmigte Demos behindert. Das nimmt der Bürger dieser Stadt wahr,
und die Bürger da draußen sind nicht dumm.
(Zurufe: Fragestunde!)
Die erste Frage war die Resolution, warum Sie das noch nicht gemacht haben.
Und meine zweite Frage bedeutet praktisch, dass wir hier von der Stadtverwaltung wirklich nicht nur ein einstimmiges Statement wollten, sondern wir verlangen auch endlich einmal, dass der Bürger sich in dieser Stadt wieder sicher fühlt.
Was unternehmen Sie, um den Bürgern wieder das Gefühl zu vermitteln, dass es
hier in Leipzig sicher zugeht?
Oberbürgermeister Jung: Frage 1: Das kann gern im Ältestenrat besprochen
werden.
Frage 2: Ich bleibe dabei: Die Möglichkeiten der Stadt Leipzig sind begrenzt. Wir
brauchen hier die Präsenz der Polizei.
(Beifall)
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Wie ich eben gehört habe, benötigen wir mehr
Polizei nach Rücksprache mit Herrn Merbitz. Von wie vielen Polizisten mehr in
S e i t e | 100
der Stadt Leipzig reden wir hier eigentlich?
Oberbürgermeister Jung: Das kann ich Ihnen jetzt und heute hier nicht beantworten. Das ist eine Frage der Lageeinschätzung der Polizeidirektion Leipzig.
Ich bin nicht befugt, darüber jetzt öffentlich zu sprechen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, es passt inhaltlich ungefähr hinein: Wir hatten in der letzten Ratssitzung, die dann bedauerlicherweise
abgebrochen wurde, auch eine Anfrage zu linksextremistischen Ausschreitungen in Leipzig. Eine Frage, die Sie dann schriftlich beantwortet hatten, lautete:
Teilt der Oberbürgermeister die Auffassung der CDU-Fraktion, dass der dauerhafte und wiederholte Aufenthalt eines Mitglieds des Hauptorgans der Stadt
Leipzig im unmittelbaren Umfeld gewalttätiger Ausschreitungen das Ansehen
des Rates der Stadt Leipzig schädigt? Darauf antworten Sie, dass ein direkter
Zusammenhang mit dem Handeln von Frau Nagel - den Namen hatten wir gar
nicht verwendet - an den gewalttätigen Ausschreitungen nicht bekannt ist. Das
war aber nicht die Frage.
Die Frage war: Meinen Sie nicht auch, dass das Ansehen des Rates geschädigt
ist, wenn wiederholt Mitglieder unseres Stadtrates im unmittelbaren Umfeld von
gewalttätigen Demonstrationen auftauchen? Finden Sie das das gut, oder finden
Sie das schlecht?
Oberbürgermeister Jung: Ganz klare Antwort: Wenn es Überschneidungen
geben sollte von Mitgliedern des Rates und Teilnahme an gewalttätigen Demonstrationen, dann wird es selbstverständlich dem Stadtrat schaden.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Nachfrage: Würde das auch zutreffen, wenn beispielsweise ein Mitglied des Stadtrats unter Begleitung des
Polizeipräsidenten bei solchen Demonstrationen in unmittelbarer Nähe von
solchen Gewalttaten vor Ort ist? Würde das auch zutreffen, wenn beispielsweise
ein Mitglied der Bereitschaftspolizei in den Stadtrat gewählt werden würde und
dann notgedrungen an solchen Situationen teilnimmt? Würde das dem Ansehen
des Stadtrats schaden, oder ist es doch eher so, dass man die Frage so interpretieren sollte: wenn ein Stadtrat an gewalttätigen Protesten teilnehmen würde?
Oberbürgermeister Jung: Ihre Frage war rhetorisch, Herr Volger. Sie haben es
spezifiziert.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Ich verstoße jetzt gegen die Geschäftsordnung,
indem ich keine Nachfrage stelle, aber Entschuldigung, Herr Volger, wenn wir
uns so hier verhalten, wenn die Leute draußen auf der Straße hören, wie man
sich über Sorgen, die sie berechtigterweise haben, lustig macht, wenn Sie das
hier ins Lächerliche ziehen, dann, glaube ich, müssen wir uns nicht wundern,
dass die Politik nicht mehr ernst genommen wird.
(Beifall)
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Oberbürgermeister Jung: Ich sehe weiter keine Nachfragen mehr.
Ich rufe auf:
16.5 Projekt Bürgerarbeit (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fragen zum Projekt Bürgerarbeit.
Erste Frage: Das Jobcenter Leipzig wird einen Abschlussbericht zur Behandlung
in der Trägerversammlung im Mai 2015 erstellen. So war es abgesprochen. Ich
gehe auch davon aus, dass der Termin gehalten wird.
Zur Frage 2: Von diesem Termin ausgehend ist vorgesehen, einen Endbericht im
Juni 2015 den Stadträten vorzulegen.
Zur Frage 3: Bei der Stadt Leipzig wurden Arbeitsplätze für 200 Teilnehmer
eingerichtet. Weitere 278 Arbeitsplätze wurden bei freien Trägern eingerichtet.
Zur Frage 4: Zu dieser Frage wird auf die Auswertung im Abschlussbericht
verwiesen. Dort werden wir sozusagen auch diese Frage detailliert untersetzen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Das sehe ich nicht.
16.6 Umgang mit Fundkatzen in Leipzig und Notdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes (Einreicher: CDU-Fraktion)
16.6 wird schriftlich beantwortet.
16.7 Zukunft Soziokultur im Stadtteil Grünau (Nachfragen zur Antwort auf die
Anfrage F-00822/14) (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Bürgermeister Faber: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr
verehrten Damen und Herren Stadträte!
Zwei Vorbemerkungen. Die erste: Ich antworte auf Nachfragen zu Antworten, die
ich bereits im November des vergangenen Jahres im Stadtrat gegeben habe.
Zweite Vorbemerkung: Das KOMM-Haus in Grünau wurde 1991 nicht als soziokulturelles Zentrum, sondern als städtische Kultur- und Freizeiteinrichtung in
Grünau eröffnet. Bei der Förderung soziokultureller Arbeit beziehungsweise
soziokultureller Einrichtungen orientiert sich das Kulturamt insbesondere am
Kriterienkatalog Soziokultur des Landesverbandes Soziokultur Sachsen e.V. aus
dem Jahr 2013, und zum Verständnis in der Folge, wenn zitiert wird, nenne ich
ihn kurz „Kriterienkatalog“.
Antwort auf Nachfrage zur Antwort Frage 2: Die Beantwortung der Frage 2 der
Anfrage ist nur im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage 3 der gleichen Anfrage zu verstehen. Eine Evaluierung des KOMM-Hauses am jetzigen
S e i t e | 102
Standort findet erst seit 2014 statt. 2011 hingegen begann der Prozess der
Prüfung zur Standortoptimierung im Zusammenhang mit der Entwicklungsstrategie Grünau 2020. Optional wurden die Mitnutzung des Standortes Völkerfreundschaft, die Integration in das in Planung befindliche Bildungszentrum und
die zwischenzeitliche stärkere Einbindung der Volkshochschule geprüft.
Antwort auf die Nachfrage zur Antwort Frage 3. Die Evaluation am Standort hat
erst 2014 begonnen - siehe vorstehende Antwort - und umfasst somit nicht
mehrere Jahre. Wir hoffen, das Konzept in dem angegebenen Zeitraum erstellen
zu können. Ob das möglich sein wird, hängt auch von der noch ausstehenden
Entscheidung zum Bildungszentrum Grünau ab.
Antwort zur Nachfrage zur Antwort Frage 4. Das KOMM-Haus, wie es heute
betrieben wird, hat zwar teilweise soziokulturelle Inhalte, reine Kursangebote der
Volkshochschule gehören aber zum Beispiel nicht dazu. Allerdings unterscheidet
sich die Arbeitsweise grundlegend von der anderer soziokultureller Zentren und
auch der, wie sie im Kriterienkatalog Soziokultur beschrieben wird. Somit kann
es nicht um die Absicherung der soziokulturellen Arbeit im Jahr 2015 gehen,
sondern nur um Absicherung der bisherigen Nutzung des KOMM-Hauses. Diese
scheint von unserer Seite her aber erst einmal gewährleistet.
Eine umfassende soziale und kulturelle Arbeit beziehungsweise eine notwendige
konzeptionelle Neuausrichtung im Sinne eines soziokulturellen Zentrums ist
durch das sehr umfangreiche Angebot der Volkshochschule im KOMM-Haus
gegenwärtig nicht möglich.
Die Antwort zur Nachfrage zur Antwort auf Frage 5: Von der Leiterin des Kulturamtes wurde lediglich ausgeführt, dass ab dem 01.01.2015 wieder eine zweite
volle Stelle zur Verfügung steht. In der Beantwortung der Anfrage vom
20.11.2014 wurde an mehreren Stellen bereits darauf hingewiesen, dass über
eine neue Beschreibung beziehungsweise die Besetzung der zweiten Stelle aber
erst nach Abschluss der Evaluation entschieden werden soll. Insofern differieren
die beiden Aussagen nicht. Vordergründig muss Klarheit über das zukünftige
Betreibermodell geschaffen werden. Das bestätigte auch der Runde Tisch, den
es dazu gab mit allen relevanten Ämtern der Stadtverwaltung.
Derzeit wird auch die Möglichkeit der Vermietung des Hauses an einen freien
Träger geprüft. Dazu wird es einen Termin mit der AG Soziokultur Leipzig geben.
Antwort auf die Nachfrage zur Antwort auf Frage 6: Da soziokulturelle Zentren
ganz wesentlich aus dem bürgerschaftlichen Engagement heraus entstehen und
somit im Regelfall in privatrechtlicher freier Trägerschaft betrieben werden, fällt
hier die Bewertung der Besucherzahlen des städtischen KOMM-Hauses tatsächlich schwer, da es keine Vergleichswerte gibt, außer die zum Vorjahr.
Hier ist festzustellen, dass die Besucherzahlen 2014 leicht rückgängig waren,
aber im vertretbaren Rahmen. Grundsätzlich ist zu erkennen, dass es einen
hohen Anteil an Besuchern ohne kulturellen Bezug in beiden Jahren gegeben
S e i t e | 103
hat. Hier wird eine Zahl von etwa 50 Prozent angegeben.
Nachfrage oder besser gesagt Antwort auf die Nachfrage zur Antwort Frage 7:
Die Nutzungsmöglichkeiten im KOMM-Haus sind nicht eingeschränkt außer
Vermietung für rein private Zwecke, die allerdings nicht zum Kerngeschäft, wie
wir es jedenfalls einschätzen, gehören.
Grundsätzlich muss an dieser Stelle ausgeführt werden, dass es in keinem der
Leipziger Stadtteile eigenständige Konzepte für die Sozio- oder Stadtteilkultur
gibt, deshalb können hier auch keine konzeptionellen Veränderungen genannt
werden.
Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung der Stadt Leipzig wurde das Entwicklungskonzept Soziokultur 2010 bis 2015 erarbeitet, in dem sozio- und
stadtteilkulturelle Entwicklungen und Ziele für ganz Leipzig beschrieben werden.
Hier wurden insbesondere auch die räumlichen Schwerpunktsetzungen des
integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2020 berücksichtigt. So wird
selbstverständlich auch für Grünau explizit im Entwicklungskonzept Soziokultur
bei den räumlichen Zielstellungen unter anderem für den Leipziger Osten und
Grünau festgelegt - hier darf ich zitieren -: „Es gilt jetzt, die Strukturen zu stabilisieren und die Stadtteile für junge Erwachsene und Familien attraktiver zu
machen.“
Genau diese Zielstellung verfolgt das Kulturamt in den letzten Jahren. Der neue
attraktive Standort des Theatriums und die Unterstützung der Entwicklung neuer
generationenübergreifender Angebote etwa urban souls e.V. im WK 2 und die
Neuausrichtung des Grünauer Kultursommers dienen genau dieser Zielstellung.
Die Unterstützung der Entwicklung eines soziokulturellen Zentrums in Grünau
hat einen besonderen Stellenwert für unsere Kulturverwaltung, genau deshalb
wird gegenwärtig an einer konzeptionellen Neuausrichtung gearbeitet. Das mag
für Sie etwas langsam erscheinen, aber dafür soll es nachhaltig sein.
Ich habe noch eine Antwort für Sie, Frau Lauter, und zwar auf die Nachfrage zur
Antwort auf Frage 15: Die Soziokultur in freier Trägerschaft ist in Leipzig ein
Erfolgsmodell. Ich glaube, das können wir alle aus unterschiedlichen Richtungen
so bestätigen. Das Kulturamt hat seit Anfang der 90er Jahre sehr gute Erfahrungen mit der Abgabe ehemals städtischer Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft gemacht. Diese konnten sich abgesichert durch langfristige Rahmenvereinbarungen und institutionelle Förderungen konzeptionell wie auch
wirtschaftlich zu wichtigen Säulen der freien Kultur in ihren Stadtteilen entwickeln
und professionalisieren.
Ein soziokulturelles Zentrum in Trägerschaft eines Amtes widerspricht im
Grunde genommen soziokultureller Arbeitsweise. Diese zeichnet sich nämlich
unter anderem durch die aktive Verknüpfung der unterschiedlichen Arbeitsbereiche wie Kultur-, Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit aus. Für die notwendige
Niederschwelligkeit ist die habituelle Offenheit der Häuser eine generelle Vo-
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raussetzung, ebenso bürgernahe Kulturarbeit und prozessorientierte Projektarbeit. Die Verwaltung selbst kann vom Grundsatz her doch besser verwalten
und nicht so gut inhaltlich gestalten beziehungsweise kurzfristig und flexibel auf
Bedarfe aus dem Gemeinwesen eingehen.
Für die Entwicklung des KOMM-Hauses im Sinne eines soziokulturellen Zentrums wäre von meiner Seite her die freie Trägerschaft die bessere Option. Aber,
wie gesagt, ich möchte dem Prozess nicht vorgreifen, das soll die Evaluation
auch tatsächlich entsprechend bestätigen oder dementieren. Dann werden wir
auf alle Fälle ein Lösungsmodell finden, das für alle, glaube ich, trägt und gut ist.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Herr Bürgermeister Faber, herzlichen Dank
für die Beantwortung der sehr detaillierten Fragen. Mit Freude habe ich das Wort
„nachhaltig“ gehört. Ich hoffe, das ist auch so gemeint. Ich habe dennoch
Nachfragen.
Sie haben sich - wie auch ich - auf den Kriterienkatalog „Soziokultur“ von Frau
Schorlemer bezogen. Stimmen Sie mir zu, wenn hier steht „Was sind soziokulturelle Zentren?“, dass das zunächst Kultureinrichtungen sind, deren Arbeit eine
starke Verknüpfung zu Bildungs- und Sozialthemen aufweist, und dass in diesem
Sinne das KOMM-Haus doch ein soziokulturelles Zentrum ist? - Das haben Sie
am Anfang verneint. Ich weiß nicht, wir sprechen sicher von derselben Ausgabe.
Bürgermeister Faber: Ja.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Die Definition finden Sie auf Seite 38 - noch
einmal zum nachlesen. Stimmen Sie mir da zu?
Die nächste Frage ist: Die Besucheranzahl, über die in der vorherigen Beantwortung berichtet wurde. Stimmen Sie mir zu, dass eine Gesamtbesucherzahl
von 16.100 im Jahr 2013 und 15.500 im Jahr 2014 durchaus erfordert, dass dort
ständig jemand vor Ort ist und dass die eine noch besetzte Stelle dann auch
wirklich vom KOMM-Haus für das KOMM-Haus arbeiten soll - also der Mensch,
der das macht - und dass demzufolge auch aufgrund der Bedeutung für Grünau
die zweite Stelle, über die viel gesprochen wird, die aber nicht besetzt ist - das
haben Sie vorhin bestätigt -, besetzt werden müsste?
Diese beiden Fragen hätte ich. Als Drittes bitte ich dann eben auch um eine
persönliche Klärung, was das KOMM-Haus in der Zukunft betrifft. Ich bitte Sie
um ein Gespräch.
Bürgermeister Faber: Ich beantworte zuerst die Frage 2: Ja.
Die Frage 1: mit Einschränkung. Darauf habe ich hingewiesen. Wenn wir mehr
als 50 Prozent inhaltliche Arbeiten haben, die nach dem soziokulturellen Kriterienkatalog nicht übereinstimmen, dann müssen wir das Haus einfach anders
bezeichnen. Aber wenn wir in der Zukunft - das kann Stadtpolitik durchaus
wollen - ein reines soziokulturelles Zentrum dort haben wollen, dann muss na-
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türlich das auch in diesem Evaluierungsprozess so benannt werden und dann
muss man das Haus einfach anders betreuen. Das soll der Vorgang der Evaluation auch schaffen.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Bürgermeister Faber, ich habe noch drei
Nachfragen zu den Ausführungen, die Sie bis jetzt gemacht haben.
Erstens: Wann wird das KOMM-Haus in städtischer Trägerschaft als soziokulturelles Zentrum wieder vollumfänglich wirksam werden, also die Terminleiste?
Zweitens: Sie führten aus, dass die öffentliche Trägerschaft einer soziokulturellen Nutzung widersprechen würde. Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja:
Was sind die Beweggründe der Verwaltung, zu sagen, dass eine öffentliche
Trägerschaft dem widerspricht?
Drittens: Finden Sie es nicht merkwürdig, wenn wir im Augenblick im Evaluierungsprozess sind, dass Sie bereits davon ausgehen, dass eine freie Trägerschaft der geeignetere Betreibungsmodus ist?
Bürgermeister Faber: Ja, das ist richtig. Ich habe auch meine Antwort sofort
eingeschränkt und gesagt: Ich möchte eigentlich dem Evaluierungsprozess nicht
zuvorkommen.
In der Betrachtung vieler soziokultureller Zentren, die wir in Leipzig und im Regelfall in freier Trägerschaft haben und - das habe ich ausgeführt - auch sehr
erfolgreich arbeiten, müssen Sie mir einfach gestatten, dass ich mir diesen
Gedanken erlaube und ihn öffentlich anbringe.
Zu Ihrer ersten Frage: Ich teile dort eigentlich auch Ihren Wunsch: so schnell wie
nur möglich. Aber auch da möchte ich erst dann die Position neu besetzen, wenn
ich weiß, wie das Profil dieser Person zu beschreiben ist, welche Kernaufgaben
also in Zukunft dort erledigt werden sollten und ob dann in einer städtischen
Trägerschaft oder in einer freien Trägerschaft.
(Zuruf von Stadtrat Pellmann [DIE LINKE]: Der Widerspruch zwischen öffentlicher Trägerschaft und soziokulturellen Zentren der - -)
Erster Bürgermeister Müller (hat die Sitzungsleitung übernommen): Stellen
Sie eine Nachfrage, Herr Pellmann?
(Zuruf von Stadtrat Pellmann [DIE LINKE]: Er hatte sie noch nicht beantwortet!
Das war meine zweite Frage.)
Bitte schön, dann können Sie darauf noch reagieren.
Bürgermeister Faber: Ich verstehe die Nachfrage jetzt nicht, also als Nachfrage
verstehe ich sie jetzt nicht.
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Erster Bürgermeister Müller: Vielleicht wäre es auch denkbar, dies im Kulturausschuss noch einmal zu behandeln.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Dem gehöre ich leider oder zum Glück nicht an
- das kann man sehen, wie man will.
Die Frage war: Inwieweit schließt sich aus, dass ein Haus in öffentlicher Trägerschaft soziokulturelle Nutzung beinhalten kann?
Bürgermeister Faber: Das schließt sich gar nicht aus. Ich schließe das zumindest nicht aus. Ich empfehle beziehungsweise präferiere - wie gesagt, die
Evaluierung soll es dann erst zeigen - im Augenblick eher das Erfolgsmodell.
Das ist meine ganze Antwort darauf.
Erster Bürgermeister Müller: Bitte schön, Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Bürgermeister, ich habe zwei Nachfragen.
Erstens: Wäre es nicht möglich gewesen, dass Sie die Evaluation durchführen,
ohne dass Sie die derzeitigen Personaleinschränkungen vornehmen? - Gehen
Sie einmal davon aus, dass Sie während der Zeit, in der Sie evaluieren, wirklich
die personellen Probleme dort vor Ort haben. Wenn Sie sagen, Sie brauchen
erst die neue Stellenbeschreibung dazu, wäre es doch ohne Weiteres möglich
gewesen, dass Sie die Evaluation unter der gegenwärtigen Weiterführung des
jetzigen Konzepts durchführen. Nachdem die Evaluation dann fertig ist, kann
man die Anpassungen entsprechend vornehmen.
Zweitens: Ist Ihnen bekannt, dass das Dezernat VI von Frau Dubrau momentan
an einem integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für Grünau arbeitet, bei dem
viele Themen - unter anderem das Thema Soziokultur, davon gehe ich aus - mit
dabei sind?
Wäre es nicht besser gewesen, die Evaluation auch vor diesem Hintergrund
durchzuführen, weil wir sicherlich dann wieder in diesem Konzept verschiedene
Sachen hören werden, unter anderem die, dass der Stadtumbaugürtel weiter zu
stärken ist. Da ist sicherlich auch das Thema KOMM-Haus und das, was dort
angeboten wird, sehr interessant.
Sind Sie in Abstimmung damit, oder machen Sie das in Ihrem Amt und Ihrem
Dezernat völlig separat davon?
Bürgermeister Faber: Sie wissen, dass wir sehr eng miteinander arbeiten,
insbesondere - der Begriff ist hier gefallen - was die Entwicklung des Bildungszentrums Grünau betrifft. Dort haben wir einiges vor. Die Vorlage wird entsprechend auch bald die Gremien erreichen. Abstimmungsprozesse sind natürlich
immer ämterübergreifend. Zudem hatte ich gesagt, dass an dem ersten Runden
Tisch verschiedene Ämter beteiligt waren.
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Dann darf ich Sie vielleicht darauf aufmerksam machen, dass Sie 2011 ein
Personalkonzept im Rat beschlossen haben, das auch von bestimmten Einsparungen ausgegangen ist. Das war eine bekannte Sache, dass wir dort bei
einem auslaufenden Arbeitsvertrag über einen Altersabgang erst einmal mit
gewissen Einschränkungen zu rechnen haben. Dass das aber nicht trägt, wissen
wir natürlich jetzt auch.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Bürgermeister, Sie haben meine zweite Frage falsch
beantwortet, weil ich nicht vom Bildungszentrum gesprochen habe, sondern vom
Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für Grünau. Das ist etwas anderes. Da
sprechen wir nämlich von ganz Grünau, unter anderem sicherlich auch über das
Thema Kulturangebote und Soziokultur in Grünau. Sind Sie diesbezüglich in
Abstimmung mit Ihrer Kollegin?
Bürgermeister Faber: Ja.
Erster Bürgermeister Müller: Gibt es weitere Nachfragen? - Das ist nicht der
Fall.
16.8. ASD: Zwischenbilanz zur Umstrukturierung (Einreicher: CDU-Fraktion)
Hier bin ich informiert, dass diese Anfrage der CDU-Fraktion zum ASD bereits
schriftlich beantwortet sei.
16.9. Arbeitsbilanz Gestaltungsforum (Einreicher: CDU-Fraktion)
Das ist eine Anfrage der CDU-Fraktion. - Frau Kollegin Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, bevor ich die einzelnen Fragen beantworte, möchte
ich einige grundsätzliche Hinweise zum Gestaltungsforum in Leipzig geben.
Aufgaben und Arbeitsweise des 2009 gegründeten Gestaltungsforums regelt die
Geschäftsordnung in der Fassung vom 12. November 2010 wie folgt: „Das Gestaltungsforum hat insbesondere die Aufgabe, die im vorgelegten Vorhaben im
Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu
überprüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen.“
Absatz 1 der Geschäftsordnung.
Das Gestaltungsforum ist ein Beratergremium für Bauherren, Architekten und für
die Verwaltung, um bei städtebaulich bedeutsamen Planungen und Bauvorhaben einen umfassenden und vielschichtigen Gestaltungsdialog anbieten zu
können, der nicht ausschließlich die Verwaltungsmeinung umfasst. Ich denke
einmal, das ist eine sehr positive Angelegenheit.
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Die Vorstellung von Projekten im Gestaltungsforum ist grundsätzlich freiwillig.
Die Freiwilligkeit gilt selbstverständlich auch für die Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise im Rahmen der weiteren Planung und der Baudurchführung, sofern nicht durch rechtliche Normen die Umsetzung zwingend vorgeschrieben ist.
Die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Rahmen des förmlichen
Baugenehmigungsverfahrens richtet sich ausschließlich nach den Planungs-,
Bauordnungs- und sonstigen fachrechtlichen Vorschriften. Gerade in der beratenden Funktion des Gremiums - unabhängig von förmlichen Verfahren - liegt
nämlich das Besondere und die Bedeutung des Gestaltungsforums für die
Weiterentwicklung der Baukultur in unserer Stadt. Viele Architekten und Bauherren schätzen dieses Beratungs- und Dialogangebot sehr und betonen, dass
ihre Projekte nach diesem Diskussionsprozess deutlich an Ausstrahlung und
damit auch an Werthaltigkeit gewonnen haben - Werthaltigkeit einerseits für die
Investoren selbst, Werthaltigkeit aber auch für unsere Stadt.
Ich komme nun zu den Fragen.
Frage 1: Insgesamt 122 Projekte sind seit 2009 im Gestaltungsforum vorgestellt
worden. Bei allen 122 Projekten wurden entsprechend Absatz 9 der Geschäftsordnung Empfehlungen abgegeben. Diese Empfehlungen benennen einerseits
die Aspekte des jeweiligen Projektes, die als gestalterisch besonders überzeugend eingestuft werden, und es werden andererseits grundsätzlich Hinweise zur
gestalterischen Weiterentwicklung gegeben.
Bei einigen Projekten wird auch die Empfehlung ausgesprochen, von der Möglichkeit einer erneuten Vorstellung und Diskussion Gebrauch zu machen. Bei
anderen Projekten äußern die Architekten und Bauherren von sich aus den
Versuch einer erneuten Vorstellung und Diskussion. Eine statistische Erfassung
der Empfehlungen gibt es allerdings nicht.
Es wird vonseiten der Verwaltung eingeschätzt, dass in den ersten Jahren des
Gestaltungsforums die Quote der erneuten Vorlagen bei etwa 30 Prozent lag und
die Quote seit 2012 auf etwa 10 Prozent gesunken ist. Eine eventuelle erneute
Vorstellung erfolgt jedoch grundsätzlich auf freiwilliger Basis - so, wie das ganze
Verfahren freiwillig ist.
Die Fragen 2 und 3 würde ich gern gemeinsam beantworten, weil sie eng zusammenhängen: Die Planung von Bauvorhaben von der ersten Projektidee über
die Bauantragstellung bis hin zur Bauausführung stellt sich in der Mehrzahl der
Fälle als ein sehr komplexer Prozess dar, der unterschiedlichen Einflüssen unterliegt.
Die Empfehlungen des Gestaltungsforums sind nur ein Aspekt im Rahmen des
Planungsprozesses - einer von ganz vielen. In vielen Fällen machen sich die
Bauherren und die Architekten die Empfehlung ganz oder teilweise zu eigen. Bei
manchen Vorhaben werden die Empfehlungen nicht positiv aufgenommen - wie
S e i t e | 109
in den Vorbemerkungen ausgeführt. Dann erfolgt die Zulässigkeitsprüfung im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, aber auch in diesen Fällen ausschließlich nach den einschlägigen rechtlichen Normen.
Schließlich gibt es bei manchen Projekten auch die Fallkonstellation, dass aus
Nutzungsveränderungen, Finanzierungsaspekten oder sonstigen Gründen eine
Projektänderung, die Zurückstellung der Durchführung oder auch eine Projektaufgabe erfolgt. Eine seriöse Quantifizierung der unterschiedlichen Typologien
ist aber nicht möglich.
Frage 4: Das Tageshonorar für die stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsforums beträgt 540 Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer, sofern eine entsprechende Steuerpflicht besteht.
Die jährlichen Gesamtkosten - Honorare, Reisekosten und sonstige Aufwendungen - betrugen - ich runde die Zahlen, damit es nicht zu mühselig wird - im
Jahr 2009 circa 21.000 Euro, im Jahr 2010 29.000 Euro, 2011 36.000 Euro und
2012 22.000 Euro, 2013 20.000 Euro und 2014 23.000 Euro.
Zu Frage 5: Wünsche zur Verlegung des Gestaltungsforums auf den Samstag
sind bisher nicht geäußert worden. Die Verwaltung wird diesen nun geäußerten
Wunsch bei der nächsten Sitzung des Gestaltungsforums im Gremium zur
Diskussion stellen und ein Meinungsbild bei den anderen Teilnehmern erfragen.
- Schönen Dank.
Oberbürgermeister Jung (hat die Sitzungsleitung übernommen): Gibt es
Nachfragen? - Frau Gabelmann, bitte.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich hätte eine Nachfrage, und zwar haben Sie
ausgeführt, dass das Gestaltungsforum für städtebaulich bedeutsame Vorhaben
ist. Haben Sie auch vor, das Bauvorhaben des Leuschner-Platzes entsprechend
einzubringen?
Bürgermeisterin Dubrau: Wenn es dann soweit ist, sicherlich. Also vorschlagen werde ich es. Ich habe ja gesagt, dass es freiwillig ist. Aber aus unserer Sicht
ist es auf jeden Fall ein Vorhaben, das dort besprochen werden sollte.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Zum einen: Ich kenne jetzt nur die
Anfrage. Wird es begründet, warum das auf Samstag verlegt werden soll?
Zum anderen: Frau Dubrau, die Anfrage vermittelt ein bisschen Skepsis, wie
nützlich diese Einrichtung ist. Gibt es neben den negativen Anmerkungen und
Rückmeldungen auch positive Rückmeldungen? Ich habe ja mehrere Jahre
diesem Gremium angehört und eigentlich bis auf ganz wenige Ausnahmen nur
positive Rückmeldungen wahrnehmen können.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte es in meinen Ausführungen schon gesagt:
Im Wesentlichen bekommen wir auch positive Rückmeldungen, dass allein
S e i t e | 110
durch die Diskussion, die um ein Bauwerk geführt wird, und die vielen Anregungen, die dort gegeben werden, es in vielen Fällen zu einer massiven Qualitätsverbesserung kommt, was natürlich für Architekten und Investoren immer zu
einem positiven Ergebnis führt.
Ich schaue jetzt gerade einmal - es wird nur gefragt, ob es auf den Samstag
verlegt und ob das eventuell noch im laufenden Jahr organisiert werden kann,
und es ist so schade, einen Arbeitstag zu opfern.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Frau Bürgermeisterin
Dubrau, ich habe folgende Nachfragen: Können Sie ungefähr sagen, wie viele
Gutachterverfahren durch das Gremium angeregt worden sind? Die kommen
nicht wieder zurück in das Gestaltungsforum, denn dann entscheidet die Jury
letztlich.
Können Sie gegebenenfalls auch sagen - Sie sagen schließlich: die positiven
Rückäußerungen -, dass es möglicherweise dort eine Differenzierung gibt zwischen der Haltung der Architekten und der der jeweiligen Investoren zu dem
Gremium?
Für mich erschließt sich auch nicht die Frage, warum das sonnabends stattfinden soll. Das hat es übrigens schon einmal gegeben. Zwischen 1990 und 1994
gab es den großen Gestaltungsbeirat, der dann immer regelmäßig am Sonnabend tagte. Aber ich glaube, kosteneffizienter war der mit Sicherheit auch nicht,
weil die dort auch mindestens ein bis zwei Tage nach Leipzig kamen und mitunter im Wochenendverkehr nicht so gut wieder wegkamen.
Bürgermeisterin Dubrau: Dann hat man vielleicht noch die Hotelkosten.
Wie gesagt, wegen des Sonnabends werde ich nachfragen und würde dann
noch eine Rückinformation geben.
Verfahren direkt - das hatte ich gesagt - waren 122. Wie viele Gutachterverfahren noch zusätzlich gekommen sind, kann ich Ihnen aus dem Handgelenk nicht
sagen. Normalerweise entweder/oder, also entweder gibt es ein Gutachterverfahren mit einem Ergebnis oder einen normalen Bauantrag mit einem entsprechenden Verfahren im Gestaltungsforum. Aber ich kann gern noch einmal
nachfragen und könnte Ihnen dann eine Zahl nachliefern.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. - Wir sind am Ende der
Fragestunde. Die Antworten auf alle anderen Fragen werden Ihnen in der vorgeschriebenen Zeit schriftlich zugeleitet.
16.10 Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Moschee in Gohlis (Einreicher:
CDU-Fraktion)
16.11 Parken auf Radfahrstreifen (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
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16.12 Finanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Beschäftigungsvorhaben für
benachteiligte junge Menschen) (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
16.13 Geringfügige Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels auf Kosten
der Eltern? (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
16.14 Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Dölitz (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
16.15 Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
16.16 Einschränkung des ÖPNV-Taktes in Leipzig-Dölitz (Einreicher: Fraktion
DIE LINKE)
16.17 Nachfrage zur Anfrage F-00824/14 - „Agieren der Stadtverwaltung in
Gremien des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG)“ (Einreicher:
Stadtrat A. Maciejewski -schriftliche Beantwortung -)
16.18 Städtische Beleuchtung (Einreicher: Stadtrat E. Böhm)
16.19 Aktivitäten zum Protest in Leipzig gegen LEGIDA (Einreicher: Stadtrat E.
Böhm)
16.20 Straftaten im Zuge des Protestes zu den LEGIDA Demos (Einreicher:
Stadtrat E. Böhm)
16.21 Politisch links motivierte Straftaten (Einreicher: Stadtrat E. Böhm)
16.22 Büro für Ortsvorsteher (Einreicher: Stadtrat F. Dossin)
16.23 Tempo 30 an der Louise-Otto-Peters-Schule (Einreicher: Stadträtin J.
Nagel)
16.10 bis 16.23 werden schriftlich beantwortet.
Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Oberbürgermeisters
Hierzu habe ich heute nichts zu berichten.
Tagesordnungspunkt 18: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
18.1 (nichtöffentlich)
Entscheidungen über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen. Gibt es dazu Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag ist einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 112
18.2 (nichtöffentlich)
Hier gilt der gleiche Sachzusammenhang. Wortwünsche?
Abstimmung: Es ist einstimmig so angenommen.
Tagesordnungspunkt 19: Vorlagen I
19.1 Besetzung der Stelle „Amtsleiter/-in Verkehrs- und Tiefbauamt“ (Einreicher:
Dezernat Allgemeine Verwaltung)
Ich freue mich auch, dass Frau Höfer lange Zeit bei uns war - sie ist noch hier.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann gestatte ich mir, Ihnen vorzuschlagen, dass wir in offener Abstimmung
darüber entscheiden, Herrn Michael Jana, der zurzeit die Geschäfte amtierend
führt, zum 1. März 2015 als Amtsleiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes zu besetzen.
Abstimmung: Dieser Vorschlag ist angenommen.
Ich freue mich außerordentlich, Herr Jana. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall)
Ein Tiefbauer verträgt einen kräftigen Schulterschlag. Auf gute Zusammenarbeit!
19.2. aktuelle Version - Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
(Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
19.2.1 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.2.2 dazu ÄA (Einreicher: Stadträte S. Schlegel, F. Riekewald)
19.2.3 dazu ÄA (Einreicher: Stadträte: S. Schlegel, F. Riekewald)
19.2.4 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.2.5 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.2.6 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.2.7 dazu ÄA (Einreicher: Stadtrat S. Schlegel)
19.2.8 dazu ÄA (Einreicher: Stadträte M. Weber, F. Riekewald, D. von der Heide)
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19.2.9 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Das ist sicherlich eine mit Spannung erwartete Vorlage: der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum. Ich denke, es ist gut, wenn uns Frau Dubrau
einige Hinweise zur Beschlussfassung und dem gebotenen Verfahren gibt.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Jana, das entscheidende Papier kommt gleich
nach Ihrer Berufung.
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Sehr verehrte
Gäste! Ich denke, einige sind extra hiergeblieben, um diesen Punkt noch mitzubekommen.
Wir haben in den letzten Wochen eine ziemlich turbulente Zeit durchgemacht
und heute den dritten Anlauf, damit Sie als Stadträte die Fortführung des
Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum beschließen können.
Heute wird es hoffentlich endlich zu einem Ergebnis kommen.
Die Turbulenzen - das darf man wohl im Nachhinein feststellen - sind eigentlich
nur an einer einzigen Zahlenkombination in diesem Papier, das sich „Modal Split“
nennt und 90 Seiten umfasst, aufgekommen. Das ist eigentlich schon ein gutes
Zeichen, wenn in einem so komplexen Thema eine einzige Zahlenkombination
als Differenz übrigbleibt. Daher ist es wiederum überraschend, dass bis in die
jüngsten Tage hinein diese Zahlen des „Modal Split“ an allen möglichen Stellen
interpretiert werden.
Ich werde versuchen, hierzu noch einmal etwas Klarstellung zu leisten, denn
eigentlich ist es eine seit Jahrzehnten bundesweit, in Leipzig und teilweise auch
weltweit in Städten benutzte angewandte Messgröße, wobei das Verkehrsgeschehen doch gar nicht erst von heute auf morgen in dieses Papier gekommen
ist, dass es so viele Missverständnisse auslösen konnte.
Aber ehe ich dazu komme, möchte ich zunächst noch einmal an den Entstehungsprozess dieses fortgeschriebenen Entwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum erinnern.
Nachdem es 1992 schon einmal verkehrspolitische Leitlinien gegeben hat, hat
der Stadtrat im Jahre 2003 den ersten Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum aufgestellt. So etwas muss immer einmal wieder fortgeschrieben werden, und so hat der Stadtrat im Jahr 2011 beschlossen, diesen existierenden STEP fortzuschreiben. Er hat auch das Verfahren dazu festgelegt und
auch festgelegt, wer an dem Verfahren beteiligt ist.
Das Verfahren sollte die intensive Einbeziehung des Stadtrats selbst natürlich,
der Öffentlichkeit allgemein und der verschiedenen Interessengruppen und
Vertreter im Besonderen gewähren. Sie haben dieses Verfahren bis zur heute
anstehenden Beschlussfassung mit einem Runden Tisch, an dem neben Vertretern Ihrer Fraktion und der Verwaltung 16 weitere Interessenvertreter saßen -
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von der IHK bis zur Deutschen Bahn, vom ADAC bis zum ADFC -, durchgeführt,
mit der Durchführung eines Bürgerwettbewerbs, während dem gut 600 Beiträge
eingingen, ausgewertet und diskutiert wurden, mit der Beauftragung von neuen
Fachgutachten zu Einzelthemen des Verkehrs in Leipzig, mit gut 50 Veranstaltungen - ich sage es noch einmal: 50 Veranstaltungen! - und Workshops unterschiedlichster Art, mit der Kenntnisnahme der vom Runden Tisch, also von
allen Beteiligten beschlossenen Ziele und Leitlinien für den neuen Stadtentwicklungsplan im Herbst 2013, mit der Auslegung des Entwurfs der Textfassung
zu Beginn des Jahres 2014 und mit den abschließenden Beratungen dazu.
Während der öffentlichen Auslegung haben sich noch einmal viele Bürger, Vereine und Wirtschaftsvertreter mit schriftlichen Stellungnahmen beteiligt. Das
umfassende Abwägungsprotokoll, in dem dargestellt wird, was relevant ist und
eingeführt werden kann und was einfach nicht in dieses Papier passt, liegt Ihnen
auch als Teil der Vorlage vor. Dies war ein langer Prozess, ein intensiver Prozess, ein für Sie - wie für alle Beteiligten - sehr zeitaufwändiger Prozess, der zum
Teil durch eine Bundesförderung überhaupt erst möglich geworden ist.
Er hat 300.000 Euro gekostet - nicht wenig Geld -, und er hat nicht nur wegen
dieser Zahl eine bundesweite Beachtung gefunden, weil nicht viele Städte ein
derart umfangreiches Verfahren machen, wie es hier in Leipzig gefunden worden
ist. Zudem muss dieses Verfahren selbstverständlich eine Grundlage erbringen,
um auch zukünftig funktionieren zu können. Gemeinsam abgeschlossene
Etappen sollten nicht nachträglich und einseitig wieder aufgekündigt werden.
Das widerspricht an sich dem Sinn und Ziel eines auf gemeinsame Willensbildung ausgerichteten Prozesses.
In diesem Zusammenhang auch ein klares Wort zu einem Satz in der Begründung eines CDU-Antrages, in dem es zum Beteiligungsprozess heißt: „Die
Meinungsbildung zum Wirtschaftsverkehr wurde mehr oder weniger dem Zufall
überlassen.“
An dieser Stelle kann ich nur sagen: Das entspricht nicht der Realität, meine
Damen und Herren, denn beide Wirtschaftskammern waren Teilnehmer am
Runden Tisch - Sie hatten selbst ausgewählt, wer diese Teilnehmer sind - und
haben sich dort eingebracht.
Der Wirtschaftsverkehr bildet ein eigenes Kapitel im Stadtentwicklungsplan, das
den gleichen Umfang hat wie alle anderen Teile des Planes. Es ist genauso am
Runden Tisch diskutiert worden. Zudem haben die Wirtschaftskammern zu
dieser Diskussion selbst den Einführungsvortrag gehalten. Es wurde ein eigenes
Fachgutachten zum Wirtschaftsverkehr beauftragt - entsprechend den vom
Runden Tisch beschlossenen Fragestellungen zu diesem Thema.
Die Kammer - wie jeder andere aus diesem Bereich - konnte sich zusätzlich
natürlich an den öffentlichen Prozessen wie dem Bürgerbettbewerb oder der
öffentlichen Auslegung beteiligen, was auch genutzt wurde. Es liegt hier - zumindest, was die offerierten Möglichkeiten zur Beteiligung anbelangt - sicher kein
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Defizit vor. Insofern sollten wir mit gegebenenfalls unterschiedlichen Bewertungen über die Aussagekraft einer Zahl oder darüber, ob das Ziel ambitioniert
genug oder schon überambitioniert ist, nicht einen gemeinsamen Prozess beschädigen. Ich glaube, das täte uns auch als Stadt nicht gut, denn bis auf diese
Differenz war der Prozess ausgesprochen erfolgreich.
Aus den Reihen der Fraktionen liegt zum Stadtentwicklungsplan eine überschaubare Anzahl von neun Änderungsanträgen vor und darunter nur ein halber
Antrag, etwas aus dem Plan zu streichen. 6 ½ der neun Anträge haben wir als
Verwaltung - Sie haben dazu die Austauschblätter heute noch einmal mit dem
letzten Stand bekommen - auch gleich übernommen.
Sie formulieren noch einmal Sachverhalte, die im Plan bereits enthalten sind, die
Sie aber an anderen Stellen - so, wie Sie es eingearbeitet jetzt bekommen haben
- explizit noch einmal benannt haben möchten. Das haben wir natürlich alles
gern übernommen.
Es bleibt also nur der „Modal Split“, an dem sich zumindest noch einige Geister
scheiden - der „Modal Split“ und darin die Zielgröße des Anteils des motorisierten
Individualverkehrs für das Jahr 2025.
Ich bin froh, dass es noch einmal einen Antrag aus drei Fraktionen gab, die hier
den Wert aus dem Stadtentwicklungsplan wieder einsetzen, wie er auch in dem
von uns vorgelegten Entwurf zum STEP Anfang letzten Jahres stand - eine
Zielmarke von 70 Prozent Umweltverbund und 30 Prozent MIV, das, was auch
am Runden Tisch zur Kenntnis genommen wurde.
Wir haben diesen Antrag natürlich übernommen, denn Sie wissen, dass ich
selbst hart dafür argumentiert habe, dass eine Minimierung von fast 10 Prozentpunkten gegenüber dem letzten Ist bereits eine sehr ambitionierte Zielstellung ist. Eine Streichung des „Modal Split“ aus dem Plan halten wir dagegen für
nicht richtig und nun, wo wir uns wieder auf dem Boden des vom Runden Tisch
übergebenen Vorschlags bewegen, auch nicht mehr für nötig.
Meine Damen und Herren Stadträte, wenn Sie zu Hause mit Ihrem Partner unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe der Temperatur in Ihrer Wohnung
haben - ich weiß, wovon ich spreche, ich hatte das ständig -, entscheiden Sie - so
nehme ich an - auch in der Sache: 19 Grad oder 23 Grad? Sie werden doch wohl
nicht auf die Idee kommen, die Lösung in der Frage des Thermometers zu finden
und dieses wegzuwerfen? Der „Modal Split“ ist nun auch nichts anderes als ein
Messinstrument, und auch auf diesem kann man eine Zielmarke eintragen, und
das Messinstrument sagt einem dann nichts anderes als das, wie weit man
davon entfernt ist: Noch 19 Grad oder schon 23 Grad? Wenn Sie allerdings
dieses Instrument nicht haben, dann wissen Sie nicht, an welcher Stelle Sie
stehen.
Es ist ein brauchbares Messinstrument. Es wird in Leipzig seit 1972 regelmäßig
verwendet. Immer wieder wird entsprechend gemessen und werden die Werte
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aufgetragen, sodass man über einen langen Zeitraum einen Vergleich hat.
Dadurch, dass es sehr viele Städte in Deutschland gibt, in denen es ähnlich läuft
- auch in Europa und auch in einem großen Teil der Welt -, kann man sehr gut
vergleichen, was man ohne solch ein Instrument nicht kann.
Dieses Instrument wird auf verkehrswissenschaftlicher Basis und von externen
Verkehrswissenschaftlern angewandt. Es zeigt die eigenen Veränderungen in
Leipzig und lässt Vergleiche mit den anderen Städten zu, was ich bereits sagte.
Natürlich soll es richtig gelesen werden. Der „Modal Split“ zeigt uns die prozentualen Anteile der Verkehrsarten an der Anzahl der von den Leipzigern zurückgelegten Wege. Das klingt jetzt ganz kompliziert, es heißt aber nur: Ich mache
jeweils einen Strich: „Ich laufe zu Fuß“, „Ich fahre mit dem Fahrrad“, „Ich fahre mit
dem Auto“, „Ich fahre mit dem ÖPNV“, und je nachdem, wie viele Striche der
einzelne Bürger macht, der abgefragt wird, wird diese prozentuale Anzahl errechnet.
Prozentuale Anteile kann man jetzt auch nicht mit absoluten Zahlen vergleichen.
Wenn Leipzig weiterhin wächst, also die absolute Bevölkerungsanzahl wächst,
ändert das nichts an dem Prozentanteil, der bezogen auf die Gesamtheit ermittelt wird. Die neuen Leipziger verhalten sich in ihrer Mobilität ja nicht so
grundsätzlich anders - ein bisschen anders, weil es häufig jüngere Leute sind,
die sich etwas anders verhalten als ältere, aber die Prozentzahl wird dadurch
nicht grundsätzlich verändert.
Richtig ist, dass eine stark wachsende Bevölkerung natürlich in der Auslastung
höhere Anforderungen an die Infrastruktur zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse stellt. Das gilt natürlich gleichermaßen für alle Verkehrsarten. Die
Mess- und die Zielwerte des „Modal Split“ stehen zudem schon immer in allen
verkehrspolitischen Beschlüssen des Stadtrates. Auch in dem jetzt gültigen
STEP Verkehr von 2003 - es sind noch einige unter Ihnen, die ihn damals beschlossen haben - steht völlig unbeklagt der „Modal Split“ mit einer Zahl von
32 Prozent Anteil für den MIV für das Jahr 2015.
Das Ziel - ich vermute, dass es bisher nicht erreicht worden ist - hat aber nicht
dazu geführt, dass wir irgendwelche Zwangsmaßnahmen durchführen, um eine
Befürchtung oder gar Erwartung diesbezüglich einzugehen. Welche Zwangsmaßnahmen - diese auch noch am Stadtrat vorbei - sollten wir denn durchführen? Hat die Stadtverwaltung mit der Begründung, diese Zahl zu erreichen, etwa
in den letzten Jahren so etwas vorgenommen? War es vielleicht die breite Planungsbeteiligung
und
der
Stadtratsbeschluss
zum
Umbau
der
Karl-Liebknecht-Straße, wo das passiert ist, oder bei der Könneritzstraße oder
bei der Lützner Straße oder bei dem laufenden Beteiligungsverfahren zur
Georg-Schwarz-Straße, bei den Begehungen mit den Wirtschaftskammern zur
Verkehrsorganisation und zur Anordnung von Lieferzonen in der Innenstadt im
letzten Jahr?
Meine Damen und Herren Stadträte, Sie wissen bestens, dass die Stadtver-
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waltung auf der Grundlage von Beschlüssen Ihres Gremiums handelt und handeln muss. So wenig Ihr Beschluss über den Flächennutzungsplan, Ihre Beschlüsse über einzelne Bebauungspläne oder zu Baubeschlüssen ersetzt werden können, genauso wenig hat in den letzten 25 Jahren Ihr Votum über den
STEP-Verkehr und seine Vorläufer Beschlüsse über einzelne grundlegende
Maßnahmen zu dessen Umsetzung ersetzt. Ich denke, Sie sind es auch, die
diese Botschaft - wissend, dass es Ihre eigene Zuständigkeit ist - selbstbewusst
dort nach außen kommunizieren sollten, wo es diesbezüglich auch noch Missverständnisse geben sollte.
Sehr verehrte Stadträte, Sie haben diesen Plan gemeinsam mit vielen Beteiligten
aus der Stadtgesellschaft erarbeitet. Er ist ein Plan der ausgewogenen Berücksichtigung aller Ansprüche und Forderungen unserer Stadt. Nicht jeder findet
sich zu 100 Prozent, denn es ist am Ende ein Kompromisspapier, aber es geht
um gesunde und attraktive Lebensverhältnisse in unserer Stadt ebenso wie um
gute Erreichbarkeiten und die Berücksichtigung der Belange der wirtschaftlichen
Entwicklung unserer Stadt.
Seine Zielsetzung ist ambitioniert. Unsere Haushaltssituation macht ihn auch zu
keinem Selbstläufer. Zudem müssen und werden wir ihn bei allen strategischen
Plänen in seiner Erfüllung evaluieren und gemeinsam später wieder fortschreiben.
Die verbleibende Differenz ist gerade einmal die um einen Zielwert des „Modal
Split“. Ich finde, das ist ein sehr gutes zustimmungsfähiges Ergebnis. Wenn es
vielleicht auch noch zu einer positiven Sicht beitragen kann: Kopenhagen, Bern,
Zürich und Wien sind allesamt Städte, die sowohl für ihre Attraktivität, Lebensqualität und wirtschaftlichen Prosperität stehen.
Der Anteil des MIV am dortigen „Modal Split“ beträgt heute - ich betone „heute“ 33, 32, 30 beziehungsweise 28 Prozent. Wenn wir in Zukunft wirtschaftlich wie
verkehrlich im „Modal Split“ einmal mit diesen Städten in einem Atemzug genannt würden, würde das, glaube ich, so verkehrt nicht sein.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche mir eine breite Zustimmung zu dem Plan.
(Beifall)
Stadtrat Weber (SPD): Uff, sage ich einmal, denn ich bin froh, dass es endlich
soweit ist, dass wir heute hier sitzen, noch einmal die Argumente austauschen
und heute darüber befinden können, wie der zukünftige Verkehr aussieht.
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Der Stadtrat ist heute aufgerufen, die Grundlinien der Verkehrspolitik für die nächsten zehn Jahre zu legen. Vor genau drei
Jahren - im Februar 2012 - startete einer der größten Beteiligungsprozesse in
Leipzig überhaupt. Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Politik, Verwaltung,
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Gutachter und Gutachterinnen sowie Verkehrswissenschaftler und Verkehrswissenschaftlerinnen haben sich in diesen Prozess, der mehr als 30 öffentliche
Veranstaltungen umfasste, eingebracht.
Zusätzlich gab es einen beratenden Runden Tisch aus Vertretern der einzelnen
Verkehrsträger der Wirtschaft, der Verkehrsverbände und der Politik. Im Konsens hat dieser Runde Tisch Empfehlungen zur Arbeitsweise und zu einzelnen
Themenfeldern abgegeben.
Die Basis stellte eine gemeinsame Arbeitsvereinbarung dar, die in § 17 besagt ich zitiere -: Schließlich verpflichten sich die Teilnehmer, auch dafür Sorge zu
tragen, dass die Ziele und Zwischenergebnisse des Runden Tisches im Vorfeld
der Entscheidungsfindung innerhalb ihrer Institutionen gebührend zur Kenntnis
genommen und sie so weit wie möglich berücksichtigt werden. Umgekehrt
werden sie den Runden Tisch über Entscheidungen informieren, die den Fortgang der gemeinsamen Arbeit behindern und das Bemühen um Konsens gefährden und damit den Wert der erwarteten Ergebnisse beeinträchtigen können.
Trotzdem war und bin ich nicht wirklich über die Diskussion überrascht, die wir
aktuell zum Stadtverkehr führen - wird sie doch so oder ähnlich auch in anderen
Städten geführt. Schauen Sie nach Hamburg, wo die Bürgerschaftswahl nur ein
kontroverses Thema anzubieten hatte, nämlich die Verkehrspolitik. Auch hier
setzte die CDU - wie in Leipzig - auf den Kfz-Verkehr.
Doch die Welt dreht sich. Der Korridor, in dem sich der neue Stadtentwicklungsplan einfügen musste, wurde nicht zuletzt durch äußere Bedingungen - wie
der verkehrlichen und räumlichen Ausgangslage, dem kommunalen Finanzrahmen, dem Verkehrsflächenverschleiß, dem Luftreinhalteplan, dem Lärmaktionsplan und dem auch heute wieder viel zitierten Bevölkerungswachstum festgelegt.
Die Menschen sind heute multimodal unterwegs, das heißt, sie favorisieren für
ihr Fortkommen nicht nur ein Verkehrsmittel. Schaut man auf die Verkehrsteilnehmer der unter 40-Jährigen, so wird deutlich, dass der Umweltverbund deutlich stärker nachgefragt wird als noch vor zehn bis 20 Jahren. Verkehrsflächen
sind aber kaum bis gar nicht erweiterbar. Wir haben die linke und die rechte
Hauswand.
Hinzu kommt, dass in Leipzig mehr Menschen leben. Damit steigt die Konkurrenz der einzelnen Nutzung in diesem begrenzten Verkehrsraum. Die Anforderungen hinsichtlich Konzentration und Aufmerksamkeit an die Verkehrsteilnehmer steigen. Es kommt öfter zu Staus, die Bahnen sind zur Rushhour überfüllt und der letzte Parkplatz ist gerade weg. Zudem ist seit Jahren zu beobachten: Das allgemeine Verkehrsklima sinkt.
Wie bei jedem Werk gibt es auch in dieser Beschlussvorlage Stärken und
Schwächen. Eine Stärke des Entwurfs war meiner Ansicht nach die Beschäftigung mit dem Thema Wirtschaftsverkehr. Ein gesamtes Fachgutachten - Frau
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Dubrau hat es gerade gesagt - von Frau Prof. Flämig ist in den STEP eingeflossen. In diesem lassen sich eine Reihe von Zahlen zum Wirtschaftsverkehr
nachlesen, wie, dass jedes vierte Kfz in Leipzig im Dienste der Wirtschaft unterwegs ist. Das steht darin.
Im Mai 2014 hat der Stadtrat einen abweichenden Beschluss zu den „Modal
Split“-Zielen gefasst. Dieser sah eine Verringerung der Wege, die durch den
privaten motorisierten Individualverkehr bis zum Jahr 2025 zurückgelegt werden,
um 15 Prozent vor. Aufgrund dieser kaum schaffbaren Herausforderung haben
die drei verkehrspolitischen Sprecher der SPD, DIE LINKE und Grünen den am
Runden Tisch gefundenen Konsens zum „Modal Split“ beantragt. Dieser soll
maßgebend sein und ist aus meiner Sicht zielführender für den Wirtschaftsverkehr als lediglich eine einfache Streichung.
Ich hoffe, dass der Stadtrat und die Verwaltung auch künftig auf die Expertise
und Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Wirtschaftsund Umweltverbände zählen können, wenn es darum geht, strategische Weichen zu stellen. Allerdings haben die Diskussionen um den STEP auch gezeigt,
dass die Kammern sich zukünftig vor allem eher in den Beteiligungsprozess
einbringen müssen.
Zeitgleich zur Beschlussfassung zum STEP wird die SPD-Fraktion einen Antrag
ins Verfahren bringen, der die systematische Beteiligung der Öffentlichkeit auch
für Verkehrsmaßnahmen deutlich herabsetzt.
Die SPD-Fraktion wird dem vorliegenden STEP zustimmen.
Jetzt würde ich ganz kurz noch etwas zu den Änderungsanträgen sagen. Den
„Modal Split“ abzusetzen beziehungsweise herauszustreichen, lehnen wir ab.
Wir stimmen dem NF 1 des ÄA 1 zu, wir würden dem Verwaltungsstandpunkt
zustimmen. Das Gleiche gilt für ÄA 2, ÄA 3 - bei ÄA 3 würden wir sogar dem
Antrag zustimmen. Bei ÄA 4 würden wir dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.
Ablehnen würde unsere Fraktion mehrheitlich den ÄA 5.
Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt ÄA 6 und ÄA 7.
Soweit ich weiß, wurden die 30 Prozent, also der von den verkehrspolitischen
Sprechern, von der Verwaltung übernommen.
Den ÄA 9 würden wir ablehnen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterin, Herren Bürgermeister! Stadträtinnen und Stadträte! Sehr
geehrte Gäste, Verbandsvertreter und so weiter! Noch nie wurde Verlässlichkeit
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so sehr eingefordert wie beim Umgang mit dem vorliegenden Entwurf des STEP
Verkehr und öffentlicher Raum. Die am langjährigen Prozess beteiligten Bürgerinnen und Bürger, die sich in Workshops und Wettbewerben engagiert haben,
ihre Ideen einbrachten, fordern, dass dieser Aufwand nicht umsonst war. Die
Verbände wollen die vielen Stunden am Runden Tisch „Verkehr“ nicht ohne
Ergebnis verbracht haben.
Bis zum abschließenden Runden Tisch im April letzten Jahres war die Verkehrswelt auch fast noch in Ordnung. Alle wussten, welche Kröte gegebenenfalls
zu schlucken ist, um in einer wachsenden Stadt auch künftig den Verkehr im
öffentlichen Raum für alle Beteiligten verträglich abwickeln zu können. Die
Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs wurde als tragende Säule einer
prosperierenden Stadt deutlicher als bisher herausgestellt. Dies hat auch das
Vertrauen der Vertreter der Wirtschaft in den bis dato vorliegenden STEP und
seine Umsetzung gestärkt.
In der letzten Sitzung des Runden Tisches wurde das Abwicklungsprotokoll der
Einwendungen zur Endfassung des STEP diskutiert. Dabei wurden auch die
Einwendungen der Umweltverbände zum „Modal Split“ und deren Nichtbeachtung behandelt.
Gewappnet mit zusätzlich eingeholtem Sachverstand wurde durch die Verwaltung erneut erläutert, dass eine Verschärfung der Ziele des „Modal Split“ unrealistisch ist. Mehrere Aspekte standen und stehen diesem weiterhin entgegen:
mehr als endliche Haushaltsmittel, denn zusätzliche Leistungen der LVB, die
dafür nötig sein müssten, sind durch den Haushalt nicht tragbar - eine Mehrheit
zu schneller steigenden Ticketpreisen wird sicherlich keiner von uns herstellen
können -, stetig steigende Zahl der Einwohner, die sich sicherlich nicht nur in
nachverdichteten Innenstadtanlagen niederlassen werden, endlicher Straßenraum, der eine Separierung der Verkehrsarten sicherlich nur selten zulässt.
Auf der Basis dieser Einlassung lag noch im April ein Abwicklungsprotokoll vor,
welches weitgehend den Diskussionen und Verabredungen am Runden Tisch
„Verkehr“ entsprach, mit einem Ziel zum „Modal Split“, welches ambitioniert, aber
verfolgbar ist und nicht unweigerlich zu Zielkonflikten bei der Umsetzung des
STEP führen muss, wenn man alle Planungsgrundsätze gleichermaßen verfolgen möchte.
In der Mai-Sitzung des Stadtrats - Sie haben es vorhin schon ausgeführt - wurde
dann alles so ziemlich umgeschmissen, und wir waren ziemlich erstaunt, dass
die Verwaltung - obwohl sie sehr stark dagegen unisono argumentiert hatte nicht einiges dafür getan hat, den Beschluss aufzuheben. Es wird sogar noch
von der vorliegenden Fassung im STEP Verkehr und öffentlicher Raum aufgenommen.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, Ziele müssen beeinflussbar und
messbar sein. Messbar ist der „Modal Split“ nur bedingt. Der dazu zu betreibende Aufwand scheint so groß, dass die letzten nutzbaren Erhebungen aus
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dem Jahr 2008 sind. Die Erhebungen aus 2013 sind noch nicht ausgewertet, was
unterschiedliche, auch objektive Gründe hat.
Was wird da überhaupt gemessen? - Dank des vielleicht eher satirisch gemeinten Antrages der Fraktion DIE LINKE wissen wir das ja nun alle ganz genau.
Es wird nur die Zahl der Wege betrachtet, die die Einwohner der Stadt im
werktäglichen Verkehr unternehmen. Es werden nicht der Einpendler, nicht der
Tourist, nicht der Wirtschaftsverkehr betrachtet. Darum steuern andere Städte,
die den „Modal Split“ als Maßzahl nehmen - das macht wahrlich nicht jede
Stadt -, ausdrücklich über die Verteilung der Verkehrsmittelwahl über alle Verkehrsarten. Oder hat jemand schon einmal ein Verkehrsschild gesehen: Einfahrt
nur für Lkw und Nichteinwohner der Stadt?
Jetzt könnte man natürlich fragen: Warum macht die CDU-Fraktion erst jetzt
diesen Aufriss? - Dieses methodische Problem gab es schon unabhängig von
der Verschärfung der Zielstellung. Ja, das stimmt. Doch mit der Diskussion um
die Verschärfung der Zielstellung bei gleichen beschränkten Ressourcen sinkt
überproportional einfach das Vertrauen, das tatsächlich vorrangig durch Angebote die Ziele erreicht werden sollen.
Ich darf dazu auszugsweise aus dem vorliegenden Entwurf auf Seite 71 zitieren:
„wenn […] nicht nur, aber auch aus finanziellen Gründen - bauliche Lösungsmöglichkeiten […] weitestgehend ausscheiden, gewinnen ‚weiche‘ Maßnahmen
- wie Tempolimits, […] stark an Bedeutung. Gegenüber dem STEP […] von 2003
werden solchen Maßnahmen in dieser Fortschreibung daher mehr Gewicht
eingeräumt.“
Es wächst also die berechtigte Sorge, dass bevorzugt Maßnahmen ergriffen
werden, die im Wege der verkehrsrechtlichen Anordnung, das heißt, ohne das
Erfordernis der Beteiligung der Betroffenen, ihre Wirkung entfalten.
Was wollen wir nun? - Wir werben eindringlich dafür, dass das Vertrauen der
gesamten Stadtgesellschaft in den Stadtrat und in die Verwaltung wieder hergestellt wird und sich die Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte dazu unseren
Anträgen anschließt.
Ich denke, weitere aus unserer Fraktion werden dafür sprechen. Insofern danke
ich erst einmal bis hierher für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen
und Herren! Als ich vor zehn Jahren nach Leipzig gekommen bin, war der City-Tunnel eine Baustelle, die - wenn ich mich recht erinnere - 2009 fertig sein
sollte. Alle Menschen, die ich kennenlernte, waren sich sicher, dass dieser
Tunnel zu teuer, technisch unmöglich und überhaupt völlig unnötig wäre.
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Jetzt ist der City-Tunnel seit etwas mehr als einem Jahr in Betrieb und siehe da,
es nutzen ihn weit mehr Menschen als erwartet. Statt 35.000 nutzen ihn circa
55.000 Menschen täglich. Nun ist nicht das Problem, dass der City-Tunnel
überdimensioniert ist, sondern dass die darin fahrenden S-Bahnen zu wenig
Kapazitäten bieten - nicht nur, aber insbesondere auch für die Mitnahme von
Fahrrädern.
Der City-Tunnel hat Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen der LVB und der Taxifahrer. Es gibt meines Wissen noch keine Erkenntnisse, in welchem Umfang
Menschen vom Auto auf die S-Bahn umgestiegen sind. Deutlich wird dennoch:
Durch attraktive Angebote kann man das Mobilitätsverhalten der Leipzigerinnen
und Leipziger verändern.
Als vor circa vier Jahren in Leipzig die Umweltzone eingeführt wurde, kam der
Protest aus derselben Richtung wie jetzt beim STEP Verkehr und öffentlicher
Raum, und er war ähnlich schrill. Die Umweltzone sei ein bürokratisches
Monster, das aufgrund von externen Faktoren sowieso nichts bringen könne und
im Grunde nur dazu da wäre, die Wirtschaft und insbesondere das Handwerk zu
gängeln.
Vier Jahre später ist der Wirtschaftsstandort Leipzig keineswegs zum Erliegen
gekommen. Gerade das Baugewerbe boomt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung zeigt sich auch am sehr erfreulichen Gewerbesteueraufkommen.
Darüber hinaus - wer hätte das gedacht - zeigt die Umweltzone sogar Erfolge. Im
Amtsblatt vom 24. Januar wird Prof. Dr. Alfred Wiedensohler vom Leibniz-Institut
für Troposphären-Forschung zitiert: „In Leipzig-Mitte haben wir einen Rückgang
des schwarzen, toxischen Kohlenstoffs, also Ruß, von circa 40 Prozent gemessen.“ Dies ist ein wirklich signifikanter Beitrag für die Gesundheit und letztlich
nur aus der Verbesserung der Fahrzeugflotte durch die Umweltzone erklärbar.
Man sollte daher auch die Auswirkungen des STEP nicht überdramatisieren. Der
Plan - so, wie er vorliegt - ist ein guter Plan für die Entwicklung moderner Mobilität in Leipzig, die vor allem die optimale Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger bedeutet.
Letztlich wird der Wirtschaftsverkehr am meisten davon profitieren, wenn es
durch die Umsetzung des Stadtentwicklungsplanes tatsächlich gelingt, die Sicherheit und Attraktivität des Umweltverbundes so zu stärken, dass mehr Menschen weniger Wege mit dem Auto absolvieren und mehr mit der LVB, mit dem
Rad fahren oder zu Fuß gehen.
Das Beispiel des City-Tunnels zeigt aber auch: Um wirklich attraktive Angebote
zu schaffen, werden wir insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr mehr
Geld investieren müssen. Da besteht durch die neue Landesregierung zumindest bei mir eine gewisse Hoffnung, dass auf Landesebene ein Umdenken
stattfinden wird.
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Jedoch werden wir auch als Stadt Leipzig unsere Hausaufgaben machen
müssen. In diesem Sinne ist nach der Verabschiedung des Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum vor der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und im Anschluss daran dringend die Überprüfung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages notwendig.
(Beifall)
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Frau
Bürgermeisterin Dubrau! Sehr geehrte Damen und Herren Gäste, Besucher auf
der Tribüne! Ich sehe Wirtschaftsvertreter unter Ihnen, Vertreter von Verbänden.
Liebe Kollegen!
Vorhang zu und alle Fragen offen - das ist wohl die Überschrift, unter die wir den
Beschluss über den STEP Verkehr stellen können, und die Liste der ungeklärten
Fragen ist umfangreich. Greifen wir einfach auf die in den letzten Monaten geführte Debatte an dieser Stelle zurück.
Welche Folgen haben die Festlegungen des so genannten „Modal Split“, der
heute schon so oft genannt worden ist, auf den Wirtschaftsverkehr in dieser
Stadt? - Die Verwaltung und die Befürworter des vorliegenden Entwurfes für den
STEP Verkehr sagen: Es gibt keine. Doch ich sage Ihnen: Dort, wo ein Wohnungsmieter keinen Parkplatz im Wohngebiet mehr findet, wo ein Familienvater
auf dem Weg zur Arbeit morgens seine Töchter nicht mehr am Straßenrand
parkend vor der Schule abwerfen kann, dort kann auch der Sanitärinstallateur
nicht sein Dienstfahrzeug parken, der kurzfristig im Wohnhaus eine Havarie
beseitigen soll, oder der Lieferant einer Hüpfburg für ein Schulfest.
Ganz abgesehen davon kann eine Kenngröße - wie motorisierter Individualverkehr - die Trennung von Wirtschafts- und Individualverkehr eben nicht leisten,
denn häufig sind Privatwege auch verknüpft mit der wirtschaftlichen Rolle als
Lieferant, als Dienstleister oder als Handwerker. Bereits heute schon werden
aktuelle verkehrliche Maßnahmen in der Stadt immer wieder kritisiert, die zu
Minderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit zu steigenden
Kosten für Unternehmen und nicht zuletzt für Kunden, für uns alle führen.
Hatte Leipzig im Jahr 2003 noch rund 35.000 Auspendler und 76.000 Einpendler,
so waren es zehn Jahre später rund 52.000 Auspendler und rund 88.000 Einpendler, und zwar täglich. Wo werden diese erfasst? - Nirgendwo.
Zugegeben, Verkehre in dieser Stadt nehmen zu und werden es in einer
wachsenden Stadt auch weiter tun. Doch ist die pauschale Festlegung von Anteilen bestimmter Mobilitätsarten am Gesamtverkehr die Lösung für die Fragen
der Zukunft? - Nein, sie ist es nicht. Es ist auch nicht so, dass wir beim so genannten „Modal Split“ nur über Symbolik reden, wie die Verwaltung und zahlreiche Befürworter es in den vergangenen Wochen immer wieder behauptet
haben.
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Das, was wir heute hier beschließen, ist ein Rahmenplan als Handlungsmaßgabe für Verwaltungshandeln und politische Beschlüsse über einen Zeitraum für
die nächsten zehn bis 15 Jahre. Maßgebliche Infrastrukturentscheidungen unserer Stadt werden daraufhin geprüft werden, ob sie dem entsprechen, was hier
heute beschlossen werden soll.
Vor diesem Hintergrund ist der vorgelegte STEP Verkehr dagegen doktrinär, er
ist illusorisch und nicht zuletzt wirtschaftsfeindlich. Eigentlich sollte die Zielsetzung des STEP sein, die Mobilitätsbedürfnisse der Stadt und seiner Bürgerinnen
und Bürger zu bedienen - gerade, weil Mobilität ein hohes Maß an Freiheit und
Lebensqualität bietet und gewährleistet. Stattdessen werden ideologisch verbohrte Planungsziele weiter verschärft, und eine Gängelung der Bürger zur Erreichung der Planungsziele ist bereits jetzt absehbar.
Gehen wir vom Wirtschaftsverkehr weg, lässt der STEP Verkehr im vorliegenden
Entwurf noch ein weiteres Zukunftsproblem ungelöst: Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung ist nämlich davon auszugehen, dass der
Anteil der Führerscheinbesitzer über dem 65. Lebensjahr bis zum Jahr 2025
nahezu 100 Prozent betragen wird. Auch wenn Ältere grundsätzlich weniger
fahren, nutzen sie ihr Kfz überdurchschnittlich häufig für kürzere Wege, also für
jene Wegstrecken, welche für den Stadtverkehr relevant sind.
Deshalb ist es nicht Aufgabe einer Stadtverwaltung, gegen offensichtliche Mobilitätsbedürfnisse von Bürgern mit restriktiven Maßnahmen anzukämpfen. Natürlich sieht der STEP Verkehr solche Maßnahmen vor, wie wir auf Seite 71 mehrfach heute schon zitiert - nachlesen können. Dort heißt es: „Geplant sind
etwa die Prioritätenumstellung bei Ampelschaltungen zugunsten aller anderen
Verkehrsteilnehmer, das Vorantreiben der autoarmen Innenstadt, vermehrte
Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30, 20 oder gar 10 km/h oder
auch die Reduzierung von kostenlosen Parkplätzen im öffentlichen Raum.“
Es ist traurig, aber das Feindbild Autofahrer zieht sich wie ein roter Faden durch
die Vorschläge der Verwaltung und wird mit dem Entwurf des STEP Verkehr
weiter zementiert.
Sie, Frau Oberbürgermeisterin Dubrau, wollen Autofahren in dieser Stadt vergällen, wobei es Ihnen nicht um Verkehrspolitik geht, sondern um Umweltpolitik.
Das zeigt ganz deutlich Ihre Antwort im Interview in der LVZ vom 21. Januar zu
der Frage, ob das Verkehrskonzept nicht im Widerspruch zum Anspruch steht,
Leipzig zur Hauptstadt der Elektromobilität zu machen, denn Sie antworten:
„Wenn es um das Klima geht, ist das kein Widerspruch. Aber es stimmt, der Platz
für eine Elektroauto ist original der gleiche, den ich für ein Fahrzeug mit Benzinmotor benötige. Aber wenn 25 Prozent motorisierter Individualverkehr irgendwann komplett mit Elektroautos zurückgelegt würden, wäre das ein riesiger
Schritt in die richtige Richtung.“
Ich fordere Sie auf: Lassen Sie Ihre gouvernantenhafte Erziehungspolitik gegenüber den Leipzigern fallen,
S e i t e | 125
(Beifall)
setzen Sie sich ein für eine angebotsorientierte, sich an den Bedürfnissen der
Bürgerinnen und Bürger ausrichtende Verkehrspolitik und lassen Sie uns gern
darüber streiten. Machen Sie eine Verkehrspolitik, die sich nicht an denen orientiert, die scheinbar am lautesten die Mehrheit darstellen, sondern an den
tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten, die sich objektiv und ohne ideologische
Scheuklappen ermitteln lassen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte!
Liebe Gäste! Der Stadtentwicklungsplan Verkehr ist der größte Stadtrückentwicklungsplan Leipzigs seit 1989. Statt für eine effektive Nutzung breit angelegter, für die Zukunft gebauter Straßen einzustehen, wird der größte Rückbau
mit einem ideologisch verbrämten Papier organisiert. Statt den öffentlichen
Personennahverkehr finanziell für mehr Fahrgäste tauglich zu machen und die
Taktfrequenzen von Straßenbahnen, Bussen und S-Bahnen zu erhöhen, sollen
Straßeneinengungen, Parknasen, Platzgestaltungen für Teilautofirmen und
damit verbundener Rückbau von Park- und Halteflächen finanziert werden.
Doch das ist nicht alles. Die Bevormundung des Kfz-Verkehrs ist gebündelt in
diesem Rückschrittverkehr STEP. Gerade die restriktive Ampelschaltung statt
grüner Welle, gerade die Parkplatzsuche in Parkplatzlabyrinthen und auch eine
Verlangsamung des gesamten Verkehrs durch Tempo 30 auf Hauptstraßen
tragen zu höherer Abgasbelastung, vermehrtem Stress bei allen Verkehrsteilnehmern und zunehmenden Gesundheitsbeschwerden bei.
Der Wirtschaftsverkehr bedeutet nur eine Facette der Tragik, aber eine der
größten. Leipzig als Stadt mit der drittgrößten Arbeitslosigkeit in Sachsen kann
sich einen Rückgang in wirtschaftlicher Sicht nicht leisten. Langsamer Verkehr
heißt niedrigere Quantität der Arbeitsleistungen bei gleichbleibendem
8-Stunden-Tag. Das heißt im Klartext: Entlassungen oder Überstunden. Dies ist
unsozial und nicht zielführend.
Die AfD wird den Stadtrückentwicklungsplan ablehnen, wenn dieser so provinziell bleibt, wie er ist, und nicht zum Nutzen für und auf die wachsende Stadt
zugeschnitten wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste, danke fürs Durchhalten dort
oben.
Nach mehr als drei Jahren harter Arbeit, unzähligen Diskussionen und einer sehr
ausführlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und aller maßgeblichen
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Umweltverbände sowie der IHK und der Handwerkskammer liegt uns nun heute
endlich der Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum zur Abstimmung vor.
Es wurde schon oft gesagt, das Papier ist ein Kompromisspapier, welches am
Runden Tisch entstanden ist - auch unter Hinzuziehung von externen Gutachtern. Es gilt, mit dem Papier gewissenhaft umzugehen, um diesen Kompromiss
nicht zu gefährden.
Aus der Dekade der Nachhaltigkeit heraus muss der Verkehr ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig gestaltet werden. Damit folgt für uns, dass die
Förderung des „Modal Split“ höchste Priorität hat, also die Förderung des Umweltverbundes. Somit ist für die Fraktion DIE LINKE eine der wichtigsten Beschlusspunkte der Vorlage, die stadt- und umweltverträgliche Organisation des
Verkehrs zu fördern.
Bei einer wachsenden Stadt wie Leipzig werden wir Verkehr in Zukunft nur bewältigen können, wenn ein Umdenken stattfindet: weg von der Autostadt hin zu
mehr Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern beziehungsweise ÖPNV-Nutzerinnen und Nutzern.
Wenn mehr Menschen ihr Auto stehen lassen, sorgt das für leerere Straßen. Wir
finden, dass eine Zahl für einen „Modal Split“ zwingend in einen Stadtentwicklungsverkehr hineingehört - wie wir jetzt gehört haben: eben mit 70 Prozent
Umweltverbund.
Ambitionierte Ziele können dafür sorgen, dass man mit Ehrgeiz herangeht und
versucht, das Ziel zu erreichen. Wir können mit aller Abwägung der Argumentation der Wirtschaftsverbände nicht folgen. Wir denken, dass eine Stärkung des
Umweltverbundes auch der Leipziger Wirtschaft helfen kann. Zum Beispiel
würde der Wirtschaftsverkehr, welcher ja oft auf das Fahrzeug angewiesen ist das wurde auch schon oft gesagt -, bei leereren Straßen viel besser von A nach
B kommen. Aber es geht eben nicht nur um leerere Straßen, sondern auch um
andere Effekte.
Zu viel Autoverkehr kann krank machen. Durch eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs können gesundheitsschädliche Lärm- oder Staubbelastungen reduziert werden. Davon profitieren alle Leipzigerinnen und Leipziger.
Auch für Touristen ist eine grüne Stadt mit weniger Autos attraktiv und sollte
somit auch für wirtschaftliche Effekte für Gaststätten, Hotels, Einzelhandel und
so weiter sorgen.
Wenn wir davon ausgehen, dass Leipzig auch in Zukunft eine wachsende Stadt
ist und aufgrund seiner besonderen Struktur weiter nach innen wächst, dass
Leipzigs Entwicklung eine junge, bewusst handelnde Generation weitertragen
wird, müssen wir uns auf die sich ändernden Bedingungen einstellen. Wir benötigen dann nicht mehr Straßenraum, sondern einen funktionierenden multiplen
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Straßenraum, welcher technisch störungsfrei die Anforderungen bewältigen
kann. Davon sind wir im Moment noch weit entfernt.
Im Stadtentwicklungsplan geht es eben nicht nur um Verkehr, sondern auch um
den öffentlichen Raum. Die Fragen der multifunktionalen Anforderungen sowie
die Dimensionierung öffentlicher Räume sind hier leider viel zu kurz gekommen.
In einer kompakten Stadt sind die Freiräume zwischen den gebauten Strukturen
sehr endlich. Aufenthaltsqualität wird vor allem mit Freiräumen in Verbindung
gebracht. Eine lebenswerte Stadt braucht entsprechende breite Räume und
Plätze in den Stadtstrukturen. Dazu gehören Sitz- und Spielmöglichkeiten für
unterschiedliche Altersgruppen. Bei Neubebauung sollten diese Aspekte bei der
Freiraumdimensionierung beachtet werden.
Der STEP Verkehr und öffentlicher Raum stellt die Weichen für die Zukunft. Die
Aufgabe des Stadtrats wird in den nächsten Jahren die schrittweise Umsetzung
des Planes sein.
Fakt ist: Damit wir die Leipzigerinnen und Leipziger davon überzeugen, mehr zu
Fuß zu gehen, mit dem Rad zu fahren oder eben den Nahverkehr zu nutzen,
brauchen wir Fußwege ohne Stolperstellen, ein gut ausgebautes Radwegenetz
und einen ÖPNV, bei dem es eben nicht die jährlichen Preiserhöhungen gibt.
Dazu bedarf es einer sicheren Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs, aber
auch über andere Finanzierungsformen muss nachgedacht werden. Eine Idee
wäre zum Beispiel das solidarisch finanzierte Bürgerticket.
Meine Fraktion wird der Vorlage mit großer Mehrheit zustimmen. Versuchen wir
gemeinsam, das Konzept mit Leben zu erfüllen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Tornau (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterin! Sehr geehrte Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen! Sehr geehrte Stadträte! Werte Gäste!
Da ich einer der vielen Neuen hier in diesem Rat bin, habe ich mich in letzter Zeit
sehr um Informationen zu einem Stadtentwicklungsplan bemüht. Die Literatur
lieferte mir dazu folgendes Ergebnis: Der Stadtentwicklungsplan ist ein langfristiges Entwicklungskonzept einer Kommune, das als informelles Steuerungsinstrument Entwicklungsschwerpunkte und Leitlinien für die mittel- bis langfristige informelle Planung einer Stadt formuliert. Neben der formellen Planung ist er
ein wichtiges Instrument der Stadtplanung.
Weiterhin habe ich dann recherchiert, auf Basis welcher Zielvorstellung in
Leipzig denn Beschlüsse gefasst werden. Dazu kann man auf der Webseite der
Stadt nachlesen, dass Leipzig seit fast zehn Jahren eine strategische Kommunalpolitik formuliert hat.
Was sind nun deren Ziele? - Die zwei Hauptziele sind „Stärkung der Wettbe-
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werbsfähigkeit und Unverwechselbarkeit der Stadt“ und „Entwicklung der Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger“. Sehr geehrte Damen und Herren,
Lebensqualität bedeutet eben nicht, dass man sich vorschreiben lässt, wie man
sich in dieser Stadt fortzubewegen hat.
Auch unser Oberbürgermeister hat ein Ziel formuliert: das „Arbeitsprogramm
Leipzig 2020“. Auch hier findet man sie wieder, die Ziele für ein nachhaltig
wachsendes Leipzig, als da wären: Leipzig besteht im Wettbewerb, Leipzig
steigert seine internationale Bedeutung, Leipzig schafft soziale Stabilität und
Leipzig setzt auf Lebensqualität.
Was bedeutet dies nun für den vorliegenden STEP Verkehr und öffentlicher
Raum? - Dabei spreche ich besonders die neuen Stadträtinnen und Stadträte an
und diejenigen unter den erfahreneren Stadträten, die bereit sind, ihre bisherige
Entscheidung zu überprüfen.
Wir setzen mit dem STEP Verkehr die Grundlage für die Planung und das
Verwaltungshandeln dieser Stadt. Darum ist es erforderlich, zu prüfen, ob diese
Planungsgrundsätze den strategischen Zielen der Stadt Leipzig entsprechen.
Genau dies ist unserer Meinung nach deutlich infrage zu stellen.
Der STEP-Verkehr ist aus seinen Handlungsempfehlungen durchaus geprägt
von Ansätzen einer nachhaltigen, das heißt, stadtverträglichen, umweltfreundlichen und wirtschaftsermöglichenden Denkweise, allerdings mit der zusätzlichen Verschärfung des Modal Splits. Frau Dr. Heymann ging bereits ausführlich
darauf ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden diesen Konflikt um das Zahlenspiel
des Modal Splits in einer Stadtratssitzung nicht einfach auflösen können. Darum
beantragt die CDU-Fraktion, den Modal Split zu streichen, da zu ihm keine aktuellen Vergleichszahlen vorliegen. Um dies aber für die laufende Evaluierung
des STEP und seine Fortschreibung zu verbessern, beantragen wir eine begleitende Studie, die von den Interessenverbänden der Wirtschaft Unterstützung
erfahren wird.
Ein Planungsgrundsatz für weitere Verkehrsprojekte sollte sein, dass trotz
knapper Ressourcen dem Erhalt der Ertüchtigung und der Weiterentwicklung der
Verkehrsinfrastruktur eine höhere Haushaltspriorität eingeräumt wird, was wir
mit unserem Änderungsantrag 5 beschrieben haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Vertrauen der Verwaltung, welches
nachhaltig durch das Hin und Her zum Modal Split aufseiten der Wirtschaft gestört ist, kann nur durch die Pflege eines verlässlichen Abstimmungsprozesses
im Rahmen der Umsetzung des STEP wiedererlangt werden. Dieser Abstimmungsprozess würde dabei nicht nur den Wirtschaftsverbänden, sondern all
denen zugutekommen, die sich bisher so intensiv um die Fortschreibung des
STEP bemüht haben.
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Die CDU-Fraktion setzt große Hoffnung darauf, dass sich viele Stadträte unseren Anträgen insgesamt anschließen können und damit den STEP-Verkehr
wirklich zu einem Instrument der formellen Planung und des Verwaltungshandelns im Sinne der strategischen Ziele der Stadt Leipzig qualifizieren.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit bei meiner ersten Rede vor diesem
hohen Gremium. Danke.
(Beifall)
Stadträtin Niermann (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Frau Dubrau! Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Eigentlich ist ja schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem - das werden Sie
sich zumindest denken, wenn Sie mich jetzt hier sehen. Trotzdem, die Sache ist
zu wichtig, und das, was hier auf die Leipziger zukommt, ist es auch. Deswegen
kann ich Ihnen ein weiteres Statement nicht ersparen.
Einige werden es schon bemerkt haben: In unseren Reihen fehlt heute unser
Fraktionskollege Konrad Riedel. Wie Sie wissen, ist Konrad Riedel Sprecher für
die Seniorenfragen bei uns. Er setzt sich seit Langem für die Belange der
Leipziger Senioren ein. Wäre er heute hier, so würde er Ihnen sagen, dass viele
Senioren dringend auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sind. Er
hat mich beauftragt, in seinem Namen hier zu sprechen und Ihnen das noch
einmal zu verdeutlichen.
Senioren können ihre Einkäufe, Arztbesuche und Behördengänge nicht mehr zu
Fuß erledigen. Sie sind auf ein Auto, auf ihr Auto angewiesen. Sie mögen jetzt
lachen, aber so ist das. Sie benötigen nicht selten einen Pflegedienst, der muss
mit dem Auto kommen und muss einen Parkplatz finden, meine Damen und
Herren.
Viele ältere Bürger erledigen ihre Einkäufe einmal wöchentlich. Sie können nicht
um die Ecke gehen oder mit dem Fahrrad irgendwohin fahren, sondern sie
fahren in irgendein Einkaufscenter außerhalb der Innenstadt. Wie sollen sie da
denn hinkommen Ihrer Meinung nach, wenn nicht mit dem Auto? Der Kollege
Hobusch hat es gerade schon deutlich gemacht. Zum Teil werden sogar kleinere
Strecken mit dem Auto zurückgelegt. Wollen Sie ihnen das verbieten? Und gehören nicht auch die Einkaufsfahrten, die Fahrten der Pflegedienste zum Wirtschaftsverkehr? Lässt sich das trennen?
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktionskollegen Frank Tornau und
Sabine Heymann haben es schon deutlich gemacht: Wir meinen, ein Modal Split
als Steuerungsinstrument gehört nicht in den Stadtentwicklungsplan Verkehr. Ja,
doch, so ist das!
Warum gehört er da nicht hinein? - Er bedeutet so eine Art Ermächtigungsgrundlage - eine Ermächtigungsgrundlage für Sie, Frau Dubrau, für weitere
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Fahrbahnverengungen, für Wegfall von Parkraum, überhaupt für die Behinderung des motorisierten Verkehrs. Wohin das führt, das sehen wir schon an verschiedenen Beispielen. Dafür müssen wir gar nicht weit schauen. Ich wohne
ganz in der Nähe der Delitzscher Straße. Das Eutritzscher Zentrum und die
Umgestaltung der Straße mit dem Wegfall von Parkraum führte zur Schließung
von 34 kleinen Geschäften. Zwischen dem Eutritzscher Markt und Wiederitzsch
gibt es überhaupt keine Geschäfte mehr. Eine Wiederbelebung des kleinen
Einzelhandels bei Einschränkung des Individualverkehrs ist schwierig.
Durch die Verdrängung des motorisierten Verkehrs auf den Gleiskörper behindert das außerdem den ÖPNV; der wird dadurch auch unattraktiver. Das zeigt
sich ganz klar an der Georg-Schuman-Straße. Wer dort schon einmal gefahren
ist, der sieht das. Es gibt da einen sehr großzügigen Radstreifen, dadurch wird
der andere Verkehr auf die Gleise gezwungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme aus Münster. Wie Sie
vielleicht wissen, ist Münster eine sehr fahrradfreundliche Stadt, und ich fahre für
mein Leben gern Fahrrad. Aber ich will mir von niemandem vorschreiben lassen,
wann ich mein Fahrrad benutze und wann ich mein Auto benutze. Ich habe irgendwie den Eindruck, dass das hier versucht wird. Aus ideologischen Gründen
will man den motorisierten Individualverkehr zurückdrängen. Das kann man mit
uns nicht machen, und deswegen stimmen wir heute gegen die Anträge. - Vielen
Dank.
(Beifall)
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich höre schon das Seufzen, aber trösten Sie
sich, so schlimm wird es nicht. Aber es wurde ja noch eine polemische Rede
gewünscht, ich wollte mir da alle Mühe vorhin geben. Aber wir fangen einmal mit
den Fakten an.
Leipzig ist ein Wachstum auf 560.000 bis 600.000 Einwohner prognostiziert. Das
nur einmal so als Grund. Der Kfz-Bestand in meinem Wahlkreis ist in den Jahren
2009 bis 2013 um 3.000 Autos gestiegen - nur in meinem Wahlkreis! Die Reduktion des Individualverkehrs, die gefordert wird, liegt bei etwa 15 Prozent, und
zwar auf die nächsten zehn Jahre. Das heißt, wir reden von einer Reduktion um
1,5 Prozent im Jahr - bloß einmal um die Relationen zu haben.
Wie sind die Anteile verteilt? - Der Individualverkehr ist immer noch der größte
Verkehrsanteil von allen Arten. Der Nahverkehr kommt erst an dritter Stelle. Und
obwohl Leipzig als totale Fahrradstadt wahrgenommen wird, kommt das Fahrrad
noch dahinter. Von daher ist die Verteilung schon eine ganz andere.
Experten, Bürger, der Runde Tisch und die Wirtschaft haben gemeinsam über
zwei Jahre lang diesen STEP-Verkehr entwickelt. Das Verfahrenskonzept wurde
positiv aufgenommen. Das heißt, auch die Bürgerbeteiligung ist offenbar bei den
Bürgern angekommen. Das kann man nicht über jede Bürgerbeteiligung sagen,
die die Stadt gestartet hat. Es heißt immer, das Ausscheren wäre dann an der
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Stelle undenkbar. Das ist ganz komisch, bei allen anderen Entscheidungen, da
wird immer gefordert, sich bitte an die Pläne zu halten und so weiter und so fort,
aber jetzt, wenn es der Wirtschaft passt, dann kann auf einmal alles geändert,
über den Haufen geworfen werden, dann wird auch spontan der Bürger als
souverän entdeckt, nämlich dann, wenn er nützlich ist. Dann wird er instrumentalisiert, und man sagt, man kann dem Bürger doch bitte nicht vorschreiben, wie
es dann sein soll.
Ich war auch ein bisschen erstaunt darüber, dass eine Fraktion beim letzten Mal
plötzlich blaue Karten in der Hand hatte und mit denen abgestimmt hat statt mit
den Stimmkarten. Da habe ich mir so überlegt: Vielleicht bringen die Grünen
nächstes Mal ein Tofuschnitzel mit und stimmen mit dem ab oder ich den Löffel
der Macht. Das können wir machen. Wir müssen einmal sehen, wenn das hier so
Usus wird. Ansonsten die Wortwahl „den Zwang zu bemühen“ finde ich immer
ganz toll, weil das jede gute Idee im Ansatz zerstört. Davon können die Grünen
auch mit dem Veggie Day ein Lied singen.
Die Wirtschaft wünscht sich keine starren Zielvorgaben, das heißt am Ende
nichts anderes, als dass man an jeder Stelle, wo es denn beliebt, tricksen kann.
Es sind übrigens dieselben Leute, die beispielsweise Entlastungen von der Stadt
fordern wegen der Legida-Demonstrationen. Es sind auch dieselben Leute, die
bei der Vorstellung des Haushalts durch Herrn Bonew gefragt haben, ob es nicht
die Stadt rein geldlich entlasten würde, wenn man zum Beispiel nicht mehr so
viel Bürgerbeteiligung macht, weil das so unendlich viel Geld kostet, oder ob man
vielleicht wieder andenken kann, die Flüchtlinge in Container zu stopfen, weil das
eventuell den Haushalt entlasten würde. Also das sind die Leute, die jetzt
sozusagen gerade unsere Aufmerksamkeit erfordern.
Ich weiß auch nicht, ob die nicht verstanden haben, dass Umweltbewusstsein
und Nachhaltigkeit mittlerweile Verkaufsargumente sind, mit denen man sich
ganz knallhart eine schöne Klientel heranziehen kann, nämlich die, die das interessiert. Das sind hier in Leipzig nicht wenig.
Es ist vorhin gesagt worden, dass es bitte nicht mehr so viele überflüssige Anträge gibt, wo ich jetzt sagen muss: Wir müssen einmal kurz die Liste mit dem
STEP anschauen, von wem die meisten überflüssigen Anträge kommen. Aber
das ist eine andere Sache.
Frau Dr. Heymann hat neulich in der Zeitung sich zitieren lassen, sie wünscht
sich eine Vision moderner Mobilität. Das würde ich auf jeden Fall unterstützen,
dass wir einfach ganzheitlich schauen, denn die Konsequenz aus dem Wachstum, was wir hier in der Stadt haben, ist die Stärkung des Nahverkehrs auch
wesentlich attraktiver zu machen - Stichwort: fahrscheinloser Nahverkehr an
dieser Stelle wieder. Das heißt aber auch zuallererst, dass wir die Reduzierung
der Verkehrswege an sich ins Auge fassen müssen.
Nur ein kleines Beispiel: Hartz-IV-Empfänger müssen alle zwei Monate zum Amt.
Warum? Manchmal total sinnlos. Das könnte man reduzieren. Das ist ein un-
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nützer Verkehrsweg. Es gibt viele solche Sachen, die man eigentlich einsparen
kann.
Aber um das Ganze rund zu machen: Es gehört auch eine Verbesserung der
Fußwege dazu. Niemand geht gern zur Haltestelle, wenn die Fußwege dazwischen vielleicht mit Rollstuhl, mit Kinderwagen oder mit einem Einkaufstrolley
einfach nicht bewegbar sind. Die Lage der Haltestellen, das Leitsystem allgemein, die Benennung der Haltestellen, das sind alles Sachen, die stark verbesserungswürdig sind. Auch die Linienführung und dass der Fahrplan noch
immer ganz strikt nach wochentags und samstags/sonntags trennt, das ist einfach mit der Arbeitswelt vieler Leute nicht mehr vereinbar. Auch die Fahrzeuge
müssten dafür ausgelegt werden, dass man beispielsweise Gepäck oder einen
Einkauf mitnehmen kann, den man nicht irgendwo anderen Leuten zwischen die
Füße stellen muss. Das sind alles so Geschichten.
Von daher würde ich sagen: Die Vision moderner Mobilität, wir können sie anfangen mit diesem STEP, aber es gehören noch einige Sachen mehr dazu, die
wir auf jeden Fall in nächster Zeit bedenken sollten. - Danke schön.
(Beifall)
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich mache es auch kurz. Wir
können uns über Sinn, Unsinn, Probleme bei der Methodik des Modal Splits
unterhalten darüber, dass die Zahlen nicht die allerneusten sind - alles wunderbar, das finde ich auch gut, wenn wir das diskutieren. Aber wenn mit Herrn
Hobusch und Frau Niermann zwei Juristen uns erzählen wollen, dass in diesem
Stadtentwicklungsplan Verkehr irgendwie vorgeschrieben wird, wer wann sein
Auto, sein Fahrrad oder was auch immer benutzt, dann ist es einfach völliger
Unsinn, denn es ist rechtlich nicht möglich. Das ist Populismus.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Jetzt gibt es doch noch Meldungen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Ich wollte, offen gesagt, überhaupt nichts sagen.
Aber wenn jetzt hier aus dieser Grünen-Fraktion das Wort „Populismus“ in den
Raum geworfen wird, dann muss ich einfach sagen: Wir alle, die dem alten
Stadtrat angehört haben, wissen, wie es ist, wenn der gesamte Rat und die
Verwaltung sich niederknien, um dem heiligen STEP zu huldigen. Das passiert
seit Jahren, eigentlich schon seit Jahrzehnten. Uns wird erklärt: Ihr müsst einen
STEP beschließen, damit irgendetwas geordnet wird. Ein halbes Jahr später
kommt im Fall des STEP Zentrum vielleicht ein Investor und möchte einen
Nahversorger bauen. Dann kommt die Verwaltung und sagt: Das geht nicht, wir
haben den STEP.
Ich befürchte einfach, dass genau das hier wieder passiert. Hier soll den Leuten
in die Tasche gelogen werden. Es heißt, es ist ein Plan, um etwas zu ordnen - am
Ende wird dirigiert. Deshalb ist es nicht Populismus, was wir sagen, sondern es
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ist eine begründete Sorge, und ich glaube, dass es eine begründete Sorge ist,
die ein großer Teil der Bevölkerung hat. Sich hier arrogant von oben herab mit
akademischen Floskeln an das Volk zu wenden und ihm erklären zu wollen, dass
Autofahren etwas Böses ist, ist, denke ich, ein Holzweg. Es ist vielleicht ein
„Grüner Holzweg“, ich befürchte aber, dass es heute ein Holzweg ist, den die
Mehrheit des Rates gehen wird. Das finde ich sehr schade, und ich glaube, dass
es schlecht für Leipzig ist.
(Beifall)
Stadträtin Niermann (CDU): Ich möchte nur auf das reagieren, was gerade Herr
von der Heide gesagt hat.
Natürlich steht nicht im Stadtentwicklungsplan Verkehr, dass gewisse Dinge
verboten werden sollen. Natürlich geht das nicht. Das ist uns vollständig klar.
Aber was darin steht, ist, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre der motorisierte Individualverkehr von derzeit 40 auf 25 Prozent oder meinetwegen auch
auf 30 Prozent reduziert werden soll. Unter dieser Prämisse, mit diesem Ziel ist
der Verwaltung alles möglich.
Stadträtin Heller (CDU): Auch wenn es das jetzt in die Länge zieht, ich würde
auch gern darauf noch einmal eingehen, denn es ist nicht wichtig, ob es die
Juristen hier so verstehen, ob es darin steht oder nicht. Es geht um die Bevölkerung Leipzigs.
Wenn ich meiner Oma erklären muss, warum sie in 500 Meter Entfernung vom
Arzt parken muss oder noch weiter laufen kann, weil sie einfach keinen Parkplatz
findet, dann schreibe ich ihr vor, welches Verkehrsmittel sie nehmen muss, um in
die Stadt zu kommen, um zum Arzt zu gehen. Das mag vielleicht nicht darin
stehen, aber das ist nun einmal so. Die können nicht mehr laufen, die haben
einen Rolli. Wenn dann der Einwand von Frau Krefft kommt, Altenpflegedienst,
das ist ja Wirtschaftsverkehr, ich bin Krankenschwester, und ich kenne wenige
Krankenschwestern, die das Auto, was sie als Pflegedienst nutzen, nicht auch
privat nutzen. Die haben selten zwei. Die fahren da privat.
(Zurufe)
Oberbürgermeister Jung: Bitte nacheinander.
Stadträtin Heller (CDU): Frau Körner, jetzt habe ich eine Frage.
(Zuruf)
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, führen Sie einfach aus, was Sie sagen
wollen.
Stadträtin Heller (CDU): Es hat absolut keinen Zweck. Ein Pflegedienst kann
nicht mit dem Fahrrad fahren. Ja, das ist auch in Ordnung, aber wie wollen Sie es
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denn kontrollieren, wenn die nicht parken kann, ob die wirtschaftlich unterwegs
ist? Es ist absolut sinnlos, darüber zu diskutieren.
(Zurufe)
Stadtrat Heinrich (CDU): Zu fortgeschrittener Stunde ganz kurz, Frau Gabelmann, einige Worte an Sie. Sie haben vorhin von der Wirtschaft gesprochen,
was für Bösewichte das sind. Ich möchte nur an eines erinnern, Frau Gabelmann: Die Wirtschaft, das sind die Leute, die die ganze Chose bezahlen, die die
Gehälter bezahlen, die alles bezahlen, was in Leipzig ausgegeben wird.
(Beifall)
Daran sollten Sie immer denken. Das ist eine Diskriminierung, die spottet jeder
Beschreibung. Wenn Sie selbst Unternehmerin sind, sollten Sie einmal drei
Minuten mit Ihrem Gehirn denken.
(Beifall)
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Liebe Kollegen Stadträte, vielleicht sollten
Sie doch einmal darüber nachdenken, was Sie für Zeug erzählen und was im
Jahr 2020 passiert. Wenn wir 30 Prozent Modal Split hier beschreiben, heißt das,
im Jahr 2020 ist der Verkehr genauso wie heute. Es wird überhaupt nichts reduziert. Ganz im Gegenteil! Sie sollten sich glücklich schätzen, dass wir alles tun,
damit es einigermaßen stabil in dieser Stadt bleibt. Ich begreife überhaupt nicht,
was Sie für Prognosen vor sich haben und was Sie hier für einen Mumpitz aufbauen. Das ist doch völliger Unsinn. Wir haben 2020, wenn die Bevölkerungsentwicklung und Verdichtung der Stadt so weitergeht, so ein Riesenproblem,
dass wir froh sein sollten, dass wir solche Zahlen festgelegt haben. Die 30 sind
viel zu hoch, es muss weniger sein!
(vereinzelt Beifall)
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn solche Zwischenrufe kommen - natürlich weiß jeder von uns, wie wir alle unterwegs sind. Da geht es nicht
darum, dass man das Auto nicht benutzen kann, aber die Emotionen, die Sie als
CDU momentan hier hineinstreuen und die Sie auch im Wirtschaftsausschuss
hineingebracht haben, die sind einfach nicht richtig. Die Stadt kann sich politische Ziele setzen, das hat sie gemacht, und jetzt diskutieren wir darüber, ob sie
so bleiben oder nicht, und dazu gibt es auch Anträge.
Es macht überhaupt keinen Sinn, zu leugnen, dass es verkehrswissenschaftliche
Grundlagen gibt wie zum Beispiel den Modal Split. Man kann - das hatte ich auch
im Wirtschaftsausschuss gesagt - gern einen Plan ohne Modal Split beschließen.
Man macht sich in gewisser Weise lächerlich, wenn man darin keine Zielsetzung
hat. Wie die ist, darüber können wir durchaus streiten, da kommen wir auch
wieder auf den Boden und da haben wir wahrscheinlich unterschiedliche An-
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sichten.
Wir sind der Meinung und hoffentlich eine Mehrheit hier im Haus, dass eine Stadt
vorsorgen muss, dass sie nicht einen Verkehrskollaps erhält, dass die Luft nicht
noch schlechter wird, der Lärm nicht noch schlimmer wird und dass wir trotzdem
steigende Bevölkerungszahlen haben. Studien haben erwiesen, dass es
durchaus inzwischen den Willen gibt, nämlich in einer Gruppe der Bevölkerung,
die sagt: Wir wollen zunehmend auch Fahrzeuge teilen können, wir müssen nicht
immer das eigene Auto vor der Tür haben.
Jetzt geht es darum, strategisch damit umzugehen. Das ist lange ausgeführt
worden. Es macht keinen Sinn, das zu leugnen. Man kann durchaus verschiedener politischer Ansicht sein. Wir wollen wie andere Großstädte in Deutschland
gern den Modal Split in Richtung umweltfreundlichen Verkehr in Bewegung
bringen, aber nicht mit Verboten, sondern mit Möglichkeiten.
(Beifall)
Stadtrat Dossin (CDU): Ich denke, als Mitarbeiter der LVB ist man vielleicht ein
bisschen befangen bei diesen Meinungen. Das ist mein erstes Statement dazu.
(Unruhe)
Meine Damen und Herren, wenn ich früh auf Arbeit fahre, höre ich immer Radio
Leipzig. Da gibt es: Was ist neu, was ist los in Leipzig? Und der Moderator sagte
heute Folgendes: Der Stadtrat berät heute Abend darüber, den Autoverkehr in
Leipzig einzuschränken. Ich glaube, damit ist vielleicht vieles gesagt, wie die
Öffentlichkeit über dieses Thema denkt.
(Beifall)
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Damit das hier auch ein Ende findet, stelle ich jetzt den Antrag auf Schluss der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich glaube, die Meinungen sind ausgetauscht, und wir werden
heute sicherlich niemanden mehr überzeugen.
Oberbürgermeister Jung: Ich weise darauf hin: Wenn der Antrag positiv votiert
wird, hat jede Fraktion dennoch die Möglichkeit, noch einen Beitrag zu geben
von jemandem, der noch nicht gesprochen hat. So steht es in der Geschäftsordnung.
Darf ich Sie um Handzeichen bitten? Wer folgt dem Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Volger? - Die Gegenprobe? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist bei 2 Enthaltungen, einigen Gegenstimmen, mit
großer Mehrheit so beschlossen.
Gibt es Wortwünsche? - Herr Haas hat sich noch gemeldet.
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Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadträte! Ich mache es
kurz.
Herr Engelmann, Sie sagten gerade, wir brauchen uns alle nicht so aufzuregen,
da alles so bleibt, wie es ist. Wenn dem so wäre, bräuchten wir keinen Modal
Split. Aber die Erfahrung der CDU-Fraktion lehrt uns etwas anderes. Wir haben
in Leipzig irgendwann festgestellt: Huch, da sind sechsjährige Kinder - wir
brauchen Schulen. Huch, da sind Dreijährige - wir brauchen Kitaplätze und
Sonstiges.
Alles das, was da gerade passiert, lässt uns vorsichtig werden. Und das Thema
Emotionen ist nicht nur bei uns da, sondern draußen bei den Leipziger Bürgern.
Die Tatsache, dass sich alle wie die Handwerkskammer, die IHK, der Unternehmerverband und, und, und zu Recht aus unserer Sicht momentan so aufregen, ist einfach nur ein Zeichen dafür, dass man weder die Leipziger noch die
Wirtschaft mitgenommen hat in diesem Prozess, und das bedauern wir sehr.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Bevor
wir zum Abstimmungsprozedere kommen, gestatte ich mir noch drei oder vier
Sätze.
Meine Damen und Herren, Sie haben mein Wort, dieser STEP-Verkehr ist kein
Instrument, um die Wirtschaft zu gängeln. Es ist kein Instrument, um Menschen
vorzuschreiben, wie sie sich durch die Stadt zu bewegen haben. Es ist der
Versuch, in einer stark wachsenden Stadt angesichts einer großen globalen
Situation der verkehrlichen Entwicklung, der Mobilitätsanforderungen, der Umweltbelastungen und der Emissionen ein Modell zu praktizieren, was zukunftsweisend - da hat Herr Engelmann völlig recht - formuliert, es halbwegs vernünftig
möglich macht, sich auch in zehn, 15 Jahren in dieser Stadt mobil zu bewegen.
Das heißt, wir müssen natürlich den Verbund der umweltfreundlichen Verkehrsmittel steigern. Natürlich müssen wir das tun. Wir können doch nicht den
Kopf in den Sand stecken. Auf der anderen Seite wollen wir natürlich der Bewegungsfreiheit des Einzelnen - auch der älteren Menschen - Rechnung tragen.
Ich glaube, es ist ein Kompromiss, der uns wegweisend ist, und jede einzelne
Entscheidung zum Umbau von Verkehrsmaßnahmen dieser Stadt wird sowieso
wieder im Stadtrat landen. Sie werden doch Verkehrsplanung konkret beschließen mit städtebaulichen Maßnahmen, mit verkehrlichen Maßnahmen, mit
Straßenausbau. Sie werden doch entscheiden, wo wir Stellplatzerträge einsetzen. Sie werden doch hier im Stadtrat entscheiden, wie wir Verkehre in der Zukunft organisieren. Aber wir geben uns eine Linie als Verwaltung, uns daran zu
orientieren.
Ich hoffe, dass wir zu Sachlichkeit zurückfinden und im Miteinander auch mit der
Wirtschaft Wege diskutieren, wie wir Studien in Auftrag geben, um besser und
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noch genauer zu wissen, was vor uns liegt und was wir zu bewältigen haben.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen jetzt folgendes Verfahren vor: Ich
rufe die einzelnen Anträge auf, und, Frau Dubrau, Sie helfen mir, wenn ich falsch
unterwegs bin, was wir in den STEP Verkehr aufnehmen und unsererseits vorschlagen; gegebenenfalls entfällt dann Ihr Änderungsantrag. Sie geben mir bitte
ein Signal.
Ich beginne mit dem Änderungsantrag 1 Neufassung der CDU-Fraktion zunächst im Abschnitt 3 „Stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs
fördern“. Da könnten wir in dem Vorschlag, der Ihnen ausgeteilt wird, diese
Formulierung übernehmen, Frau Dubrau. Sind Sie damit einverstanden, dass wir
das so redaktionell einbauen? Frau Dr. Heymann sagt Ja.
Zum zweiten Absatz: Wir übernehmen den Antrag in Bezug auf die Einfügung
zum Wirtschaftsverkehr und zu einer Untersuchung zum Wirtschaftsverkehr
etwas geändert. Die Streichung des Modal Splits würden wir nicht übernehmen,
insofern steht dies zur Abstimmung.
Wer dem Beschlusspunkt Vorschlag der CDU-Fraktion, den Rest des Absatzes 2
zu streichen und durch einen zweiten Satz zu ersetzen, zustimmt, den bitte ich
um das Handzeichen. Die Gegenstimmen? Und die Enthaltungen?
Abstimmung: Bei 1 Enthaltung und einer Reihe von Dafür-Stimmen mit
Mehrheit abgelehnt.
Sind Sie einverstanden, wenn wir unsere Formulierung der begleitenden Studie
übernehmen? Ich habe mich dort mit Herrn Topf noch einmal verständigt. Die
Wirtschaft ist bereit, eine begleitende Studie für die Zukunft mit zu finanzieren, so
die Aussage. Ich hoffe, dass wir da auch wieder einen Schritt weiterkommen. Ich
würde diesen in der Verwaltungsfassung formulierten Satz übernehmen.
Änderungsantrag 2 (Stadträte Riekewald, Schlegel): Dort können wir übernehmen in der Verbindung mit der CDU-Fraktion. Ich lese zur Sicherheit den
ganzen Absatz vor, damit er im Protokoll richtig ist: Die Stadt Leipzig hält an den
Zielen für die Entwicklung der stadtverträglichen und umweltfreundlichen Verkehrsarten fest, ebenso kommt dem Wirtschaftsverkehr besondere Priorität zu.
Jetzt greife ich vor: Wir übernehmen jetzt den Änderungsantrag 8 als Verwaltung, der lautet: Der Anteil des Umweltverbundes an den Wegen der
Leipziger in der Stadt (Modal Split) soll bis 2025 auf mindestens 70 Prozent
steigen, davon 27 Prozent Fußverkehr, 20 Radverkehr und 23 ÖPNV. Langfristig
wird eine weitere Steigerung angestrebt. Die Messgröße Modal Split beschreibt
die Verkehrsmittelwahl der in Leipzig wohnenden Bevölkerung für ihre privaten
Wege zur Arbeit, Ausbildung, Einkaufen, Freizeit und Erholung. Sie beinhaltet
nicht die Verkehrsmittelwahl der nach Leipzig einpendelnden Personen und
auch nicht den Anteil des Wirtschaftsverkehrs am Gesamtverkehr. - So übernommen.
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Änderungsantrag 3 (Stadträte Riekewald, Schlegel): „Multifunktional“ soll eingefügt werden. Dem folgen wir in Beschlusspunkt 2 - übernommen, damit erledigt.
Änderungsantrag 4 (CDU-Fraktion): „Die Wohngebiete sollen durch ein leistungsfähiges Hauptstraßennetz mit einer den Verkehrsfluss optimierenden
Verkehrsorganisation entlastet werden […].“ Das wird im Prinzip übernommen.
Frau Dr. Heymann, Sie müssten mir ein Signal geben, ob Sie mit unserer Formulierung einverstanden sind. - Ja. Damit ist auch dieser Änderungsantrag 4
erledigt.
Änderungsantrag 5 (CDU-Fraktion): Den müssten wir abstimmen. Der Antrag
steht weiter zur Abstimmung, ja?
Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Änderungsantrag 5 zu, den
bitte ich um das Handzeichen? Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, eine Reihe von Dafür-Stimmen,
dennoch mit Mehrheit abgelehnt.
Hier geht es um die Haushaltspriorität.
Änderungsantrag 6 (CDU-Fraktion): Den würden wir übernehmen in Bezug auf
den Beschlusspunkt 2, Frau Dubrau, und der Beschlusspunkt 3 in der etwas
veränderten Formulierung in Kapitel 7. Einverstanden? Damit wäre der Änderungsantrag 6 der CDU-Fraktion übernommen.
Änderungsantrag 7 (Stadtrat Schlegel): Auch hier in Verbindung mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist dann, wenn Herr Schlegel einverstanden ist,
der Antrag aufgenommen und erledigt.
Wir sind nun bei dem Antrag, den ich eben schon aufgerufen habe. Änderungsantrag 8 (Stadträte Weber, Riekewald, Von der Heide): So übernommen
in unsere Planungsgrundsätze.
Wir sind beim Änderungsantrag 9 der Fraktion DIE LINKE, den übernehmen wir
nicht. Ich empfehle Ablehnung. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem
zustimmen. - Die Gegenstimmen? - Und die Enthaltungen?
Abstimmung: Bei einigen Enthaltungen und einer Reihe von Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zur Hauptvorlage mit den veränderten Beiträgen, die ich
eben genannt habe. Darf ich Sie um Ihr Handzeichen bitten. - Herr Haas?
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, wir haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass wir namentliche Abstimmung verlangen.
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Oberbürgermeister Jung: So machen wir das jetzt. Inklusive der jetzt beschlossenen Änderungen bitte ich Sie, deutlich Ja oder Nein zu rufen, wenn Herr
Leisner Ihren Namen vorliest.
Wer stimmt dem vorgelegten STEP Verkehr einschließlich der eben beschlossenen Änderungen zu?
Abstimmung:
Oberbürgermeister Jung: Ja.
Stadtrat Albrecht (CDU): Nein.
Stadtrat Bär (SPD): Ja.
Stadtrat Bednarsky (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Nein.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Danckwardt (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Dossin (CDU): Nein.
Stadtrat Dyck (SPD): Ja.
Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Ja.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ja.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Geisler (SPD): Ja.
Stadtrat Georgi (CDU): Nein.
Stadträtin Glöckner (SPD): Ja.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Ja.
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Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Enthaltung.
Stadtrat Haas (CDU): Ich stimme auch mit Nein.
Stadtrat Habicht (CDU): Nein.
Stadtrat Heinrich (CDU): Nein.
Stadträtin Heller (CDU): Nein.
Stadtrat Hentschel (AfD): Nein.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Nein.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Nein.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ja.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Keller (AfD): Nein.
Stadtrat Kern (CDU): Nein.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Ja.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Kriegel (AfD): Nein.
Stadtrat Kühne (AfD): Nein.
Stadträtin Dr. Künstler (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Kuthe (CDU): Nein.
Stadträtin Lange (DIE LINKE): Nein.
Stadträtin Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Lehmann (CDU): Nein.
Stadträtin Ludwig (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Nein.
S e i t e | 141
Stadträtin Dr. Lauter (Die LINKE): Ja.
Stadträtin Mai (DIE LINKE): Ja.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Nein.
Stadtrat Müller (SPD): Ja.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ja.
Stadträtin Niermann (CDU): Nein.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Nein.
Stadtrat Oßwald (SPD): Ja.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Riedel (CDU): Nicht anwesend.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Rothkegel (CDU): Nein.
Stadträtin Schenk (SPD): Ja.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Schulze (SPD): Ja.
Stadtrat Tornau (CDU): Nein.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ja.
Stadtrat Walther (SPD): Ja.
Stadtrat Weber (SPD): Ja.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ja.
Stadtrat Weickert (CDU): Nein.
S e i t e | 142
Stadträtin Witte (DIE LINKE): Nicht anwesend.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ja.
Stadtrat Zeitler (CDU): Nein.
Stadtrat Zenker (SPD): Ja.
Oberbürgermeister Jung: Das Ergebnis?
Abstimmung: 42 Dafür-Stimmen, 26 Gegenstimmen, 1 Enthaltung.
Damit so beschlossen.
(Beifall)
Ich gestatte mir trotz der Aufregung und auch sicherlich hitzigen Diskussion, die
berechtigt ist, mich ganz herzlich zu bedanken bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern und bei all jenen, die in den Arbeitsgruppen gesessen haben, und
hoffe, Frau Dubrau, auf eine sachorientierte Weiterarbeit. - Danke.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, wir kommen zu einem weiteren wichtigen Tagesordnungspunkt. Ich rufe 19.3 auf.
19.3 Baubeschluss: Asylbewerberheim, Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude,
Brandschutzmaßnahmen und Sanierung Torgauer Str. 290, 04347
Leipzig (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
19.3.1 dazu ÄA (Einreicher: Stadträte: J. Nagel, S. Pellmann, F. Riekewald, B.
Ehms, M. Gehrt)
19.3.2 dazu ÄA (Einreicher: SPD-Fraktion)
19.3.3 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
19.3.4 dazu ÄA zum ÄA (Einreicher: Katharina Schenk Einreicher: Christopher
Zenker)
19.3.5 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig
zugewiesen werden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Waren es im
Jahr 2011 noch 206 Personen, so kamen im vergangenen Jahr fast fünfmal so
viele Personen nach Leipzig. Wir gehen davon aus, dass es in diesem Jahr bis
zu 2.600 oder sogar noch mehr Personen sein werden. Das sind doppelt so viele
S e i t e | 143
Menschen wie im letzten Jahr und zehnmal so viele Personen wie im Jahr 2011 das ist noch nicht so lange her. Diese Zahlen nenne ich Ihnen deswegen, um den
kurzfristigen Handlungsdruck, vor dem wir stehen, zu verdeutlichen.
Wir verfügen derzeit über eine Reihe kleinerer und größerer Gemeinschaftsunterkünfte mit etwas mehr als 1.200 Plätzen. Wir müssen auch jetzt schon Pensionen und Räume der Wohnungsnotfallhilfe zur Unterbringung von Flüchtlingen
nutzen.
Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen: Trotz der
erheblich gestiegenen Zahlen wohnen nach wie vor mehr als die Hälfte der
Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in einer eigenen
Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Das Wohnen in der eigenen Wohnung ist und bleibt unser oberstes Ziel. Es stellt den inhaltlich zentralen
Kern unseres Wohnungskonzeptes für Flüchtlinge dar. Flüchtlinge sollen sobald
wie möglich aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen können. Ziel ist es,
nach sechs Monaten einen Umzug aus allen Einrichtungen zu ermöglichen.
Es geht also nicht um die Frage, welche Strategie die Stadt bei der Unterbringung von Flüchtlingen verfolgt. Dezentrales Wohnen und kleine Häuser haben
nach wie vor ganz klar Priorität, aber aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen müssen wir alle - ich betone „alle“ - verfügbaren Wohnungsmöglichkeiten
nutzen. Angesichts fehlender anderer Unterbringungsmöglichkeiten müssen wir
die beiden Wohngebäude in der Torgauer Straße weiterbetreiben.
Die Leiterin des Sozialamtes hat mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
sehr großen Kraftanstrengungen in den vergangenen Jahren geeignete Häuser
gesucht. Einige haben wir gefunden. Die bezahlbaren Angebote, die wir erhalten
haben, reichen jedoch nicht aus. Mit den Wohnungsgenossenschaften werden
weitere Wohnmöglichkeiten geprüft. Hier haben entgegen anders lautender
Informationen Gespräche stattgefunden.
Mit den Häusern in der Torgauer Straße steht uns als Stadt Leipzig eine Immobilie zur Verfügung, und sie gehört der Stadt. Mit dem vorliegenden Baubeschluss wird unser Konzept in keiner Weise infrage gestellt. Vielmehr verbessern
wir die Wohnbedingungen von Flüchtlingen.
Die beiden Gebäude in der Torgauer Straße wurden damals als Wohnhäuser
gebaut. Wer sie und das Außengelände kennt, weiß, dass diese Immobilie nach
einer baulichen Sanierung für Wohnzwecke gut geeignet ist. Die abgeschlossenen Wohneinheiten haben zwei bis drei Räume mit eigener Küche und Bad.
Sie ermöglichen ein hohes Maß an Privatheit. Die Freifläche bietet viel Raum für
Freizeitaktivitäten. Ja, sie sieht zurzeit nicht gut aus, aber genau deswegen
planen wir auch die baulichen Maßnahmen. Das Mehrzweckgebäude kann für
gemeinschaftliche Angebote verwendet werden. Für eine langfristige Nutzung
sind beide Wohnhäuser also gut geeignet, und auch eine spätere Nachnutzung,
sollte es tatsächlich einmal weniger Flüchtlinge geben, wäre möglich.
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Wesentlich ist aus meiner Sicht die Frage, wie wir das Zusammenleben der
Flüchtlinge in diesen beiden Häusern gestalten. Dazu gehört eine gute Betreibung und gute Sozialarbeit vor Ort. Aber auch ein Haus in gutem baulichen Zustand gehört dazu. Das wollen wir schaffen. Wir wollen die Wohnbedingungen
vor Ort verbessern, meine Damen und Herren, deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage.
Lassen Sie mich zu den vorliegenden Änderungsanträgen Folgendes ausführen:
Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag 2 - einen Änderungsantrag 1 gibt es, glaube
ich, nicht - nicht zuzustimmen. Ich denke, die Ausführungen, die ich eben vorgetragen habe, begründen, warum er aus meiner Sicht abgelehnt werden soll.
Der Änderungsantrag 3 kann von uns übernommen werden.
Bei dem Änderungsantrag 4 bitte ich darum, den Punkt 8 abzulehnen. Der Punkt
9 kann übernommen werden allerdings in der Fassung des Änderungsantrags
001. Zu dem Änderungsantrag 4 und zu dem Punkt 10 kann zugestimmt werden,
den können wir auch übernehmen.
Den Änderungsantrag 5 können wir auch übernehmen, allerdings möchte ich
dazu den Protokollhinweis geben, dass für die Frage einer späteren anderweitigen Nachnutzung nicht die Frage der baulichen Maßnahmen relevant ist,
sondern dass hier noch bauplanungsrechtliche Prüfungen vorgenommen werden müssen.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Die Torgauer wird geschlossen definitiv! Das versprach Oberbürgermeister Jung. Die Torgauer wird geschlossen! Das war bisher die Begründung, die angeführt wurde, wenn die Sanierung
vorgeschlagen, gefordert, diskutiert wurde. Die Torgauer wird geschlossen!
Darum wurde sie von SPD und DIE LINKE 2008 von der Liste des Konjunkturpaketes genommen gegen unsere Intervention. Die Torgauer wird geschlossen!
Daher wurde eine Containerunterkunft ausgeschrieben. Der Ausgang ist bekannt: Die Ausschreibung verlief erfolglos. Die Torgauer wird geschlossen!
Damit das Wirklichkeit wird, beschloss der Rat auf Initiative der Grünen und DIE
LINKE die weitgehend dezentrale Unterbringung Asylsuchender und Flüchtlinge.
Das Sozialamt erstellte daraufhin ein Konzept. Das Amt ließ sich dabei überzeugen, die Akteure der Flüchtlingsarbeit zu beteiligen. Nicht beteiligt wurden die
Stadträte. Das hatte der Rat 2010 noch abgelehnt. Wir waren nicht beteiligt, aber
aufgefordert, mitzutun, denn seit 2010 steigt die Anzahl der Zuweisungen
sprunghaft. Seit 2010 bringt die Stadt immer mehr Flüchtlinge unter.
Es ist politischer Wille, dass die Unterbringung dezentral erfolgt. Auch letztes
Jahr, dem vorläufigen Höhepunkt der Zuweisungen, brachten wir annähernd 60
Prozent - Sie sprachen von über 50 Prozent - der Menschen, die hier Zuflucht
suchten, dezentral unter. Keine andere Großstadt schaffte das. Die Torgauer
konnte darüber nicht geschlossen werden. Sie war weiterhin nötig, um einen
Puffer zu haben und um Kosten zu sparen, die die Stadt anders als alle anderen
Städte in Sozialbetreuung investiert, in kleine Gemeinschaftsunterkünfte, in
S e i t e | 145
Einrichtungen mit besonderem Profil, in Bürgerbeteiligungen, was den anderen
Städten nicht vom Sozialamt organisiert wird, in ein Patenprogramm, das ich in
keiner anderen sächsischen Stadt so kenne. Die Torgauer wurde nicht geschlossen, und darum bereitete das Sozialamt seit vier Jahren die Sanierung
vor.
Weihnachten 2011 führte das Sozialamt Ertüchtigungen durch, die den Betrieb
des Hauses 1, welches bis dahin leer stand, ermöglichte, des halben Hauses 1,
drei Aufgänge. Im Sommer 2012 sollten die anderen drei Aufgänge folgen, dann
sollten alle BewohnerInnen von Haus 2 in Haus 1 umziehen. Das war der Plan.
Dazu wurde auch Zustimmung signalisiert. Die Vorlage jedoch erreichte den
Stadtrat nicht. Oberbürgermeister Jung stoppte sie. Erneuter Anlauf im Sommer
2013. Wieder bereitete das Sozialamt die Sanierung vor. Doch dann starb ein
Asylbewerber in der Einrichtung. Die Pläne zur Ertüchtigung wurden daraufhin
durch Oberbürgermeister Jung persönlich gestoppt. Der Betreiber und die Sozialbetreuung wurden neu ausgeschrieben, und das ist inzwischen auch vollzogen.
Die Torgauer wird geschlossen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.
Herr Oberbürgermeister, unser Antrag ist auch der weitestgehende, darum bitte
ich um Behandlung als Erstes.
Bündnis 90/Die Grünen beantragen darin maximal drei Jahre Weiterbetrieb, um
als Ersteinrichtung Ankommenden ein Ankommen zu ermöglichen. Ersteinrichtung für maximal sechs Monate, bis die Angekommenen in die dezentralen Unterkünfte umziehen. Natürlich stimmen wir der SPD zu, der Antrag ist inzwischen
auch übernommen, so die BewohnerInnen dies überhaupt wollen.
Wir hätten auch übernommen - das ist inzwischen auch geschehen - den Antrag
der SPD zu den Freiflächen und auch mit den Aussagen zur Maximalbelegung,
aber das ist inzwischen auch Teil der Verwaltungsvorlage.
Wir beantragen weiterhin die Einrichtung von kleinen Gemeinschaftsunterkünften im gesamten Stadtgebiet, und dazu beantragen wir wiederholt die Beteiligung des Stadtrats, um gemeinsam Lösungen zu suchen und nicht nur informativ eingebunden zu sein. Auch das wurde inzwischen übernommen: unser
Vorschlag, dass eine Arbeitsgruppe des Sozialausschusses einen Runden Tisch
initiiert, von welchem aus mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft eine klare
Vereinbarung erarbeitet wird zur Unterbringung der Asylsuchenden.
Die Torgauer wird geschlossen, wenn Sie Punkt 1 unseres Antrages zustimmen.
Dann nämlich kann der Stadtrat in Kürze die Anmietung einer neuen Einrichtung
im Süden beschließen - so, wie uns in der Anfrage im November 2014 angekündigt wurde. Sie sollte demnach 2016 fertiggestellt werden. Wir geben Ihnen
einen Puffer bis 2018. Damit hätten wir eine größere Einrichtung zentraler im
Stadtgebiet für die Zuweisung, dann muss Leipzig keine Notunterkünfte einrichten, kein Interim bewachen, keine Bürogebäude umbauen, keine Zelte auf-
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stellen.
Arbeiten wir weiter konzentriert an der Umsetzung des Konzeptes zur dezentralen Unterbringung, wenden wir uns auch weiter all den anderen Fragen zu, die
Asylsuchende und Flüchtlinge beschäftigen, nämlich die Integration, ihre Integration. Wenden wir uns der Integration der Menschen zu, die bei uns die
Sicherheit gefunden haben, die ihre Heimat ihnen nicht mehr bieten konnte.
(Vereinzelt Beifall)
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wir haben uns die heutige Entscheidung oder die bevorstehende Entscheidung als SPD-Fraktion nicht leicht
gemacht. Wir haben zahlreiche Gespräche geführt mit Schließungsbefürwortern,
mit Flüchtlingen. Einige unserer Stadträte waren am Samstag mit in der Torgauer Straße. Es gab auch sehr viele Einzelgespräche, und ich muss Frau Krefft
zumindest in einem Punkt Recht geben: Es war ein Fehler, nicht schon vor einigen Jahren in die Sanierung zu investieren. Nichtsdestotrotz müssen wir das
wenigstens heute nachholen.
Ich würde mir natürlich weiterhin wünschen, da wir auch für die Schließung
waren, dass die Unterkunft geschlossen oder verkleinert werden könnte. Ich
sehe allerdings auch die weltpolitische Lage; die Flüchtlingszahlen hat Herr
Fabian angeführt. Mir fehlt momentan einfach die Phantasie, wie wir das kurzfristig hinbekommen. Ich habe die Sorge, dass wir, wenn wir jetzt einen erneuten
Schließtermin festlegen, auch diesen wieder nicht halten werden können.
Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unseren Änderungsantrag zur Freiflächengestaltung übernommen hat. Wir würden uns aber auch freuen - das
hatte ich mir eigentlich schon 2012 von hier vorn gewünscht -, dass in einer
Maßnahme - ich glaube, hierzu brauchen wir keinen Bauantrag - der Stacheldraht verschwindet, da er so angebracht ist, dass er nicht vor Eindringlingen von
außen schützt, sondern eher die Flüchtlinge vor dem Ausbrechen schützen soll.
Deswegen würde ich mir wünschen, dass der Stacheldraht möglichst schnell
entfernt wird auch ohne Baubeschluss.
Ich bitte noch einmal alle, die heute überlegen, die Vorlage abzulehnen, die
Konsequenzen zu beachten. Wenn die Vorlage heute abgelehnt wird, wird der
Zustand, wie er jetzt ist, zementiert. Die Unterkunft wird unter Umständen mit
geringsten Mitteln am Leben gehalten werden, und für die dort lebenden Flüchtlinge verbessert sich die Situation nicht. Ich behaupte sogar, sie wird sich verschlechtern.
Für unseren Standpunkt als SPD-Fraktion konnte ich auch mit meiner Kollegin
Frau Schenk noch einmal bei einem der Unterzeichner des offenen Briefes
werben und hatte auch den Eindruck, nach dem Gespräch Verständnis für die
Position zu haben, denn letztlich geht es auch ihm darum - er hat im Übrigen die
Genehmigung auszuziehen ins dezentrale Wohnen -, dass sich die Situation dort
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deutlich verbessert.
Wir halten die dezentrale Unterbringung im selbstbestimmten Wohnraum weiterhin für die beste Unterbringungsform und unterstützen diese. Flüchtlinge, die
das wünschen, sollten so schnell wie möglich in einen eigenen Wohnraum umziehen können.
Obwohl seit dem Beschluss 2012 hunderte Wohnungen für dezentrales Wohnen
neu hinzugekommen sind, benötigt die Stadt weitere Wohnungen, um eine hohe
Quote dezentraler Unterbringung zu gewährleisten. Im letzten Jahr waren es
immerhin 57 Prozent der Flüchtlinge, die dezentral untergebracht wurden. Dass
wir jede Wohnung gebrauchen können und durch die Immobilienwirtschaft trotz
X Aufrufe leider bisher nicht genügend Wohnungen bereitgestellt werden
konnten, zeigte auch der Umstand, dass etwa 200 Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen würden, wenn entsprechende Wohnungen
bereitstehen würden. Wir freuen uns daher über jedes ernstgemeinte Angebot,
dezentrales Wohnen von Flüchtlingen zu ermöglichen, sodass Wohnungen zur
Verfügung stehen. Ich hoffe auch, die Genossenschaften lassen ihren vollmundigen Worten in einem Brief auch Taten folgen und bringen tatsächlich Wohnungen.
Mir ist aber auch wichtig, deutlich zu machen, dass dezentrale Unterbringung
nicht gleich dezentrale Unterbringung ist. Dresden hat zwar eine Quote von 68
Prozent, aber was macht Dresden momentan? Die haben keine Gemeinschaftsunterkünfte. Die Flüchtlinge kommen aus Schneeberg oder aus Chemnitz, werden in einen Bus gesetzt, bekommen einen Schlüssel in die Hand gedrückt und werden in - ich nenne es jetzt so - „Zwangs-WGs“ zusammen untergebracht, auf wenige Stadtteile verteilt, teilweise ganze Hauseingänge nur
Flüchtlinge, die sich auch untereinander nicht kennen. Selbstbestimmt ist daran
überhaupt nichts - weder die Personen, mit denen man zusammenlebt, noch die
Wohnung. Auch dies lehnen wir ab.
Der Betreuungsschlüssel ist im Übrigen in Dresden bei 1 zu 133. Sie kennen
unsere Beschlüsse. Bei uns bedeutet dezentral und selbstbestimmt auch tatsächlich dezentral und selbstbestimmt. Damit die Flüchtlinge in Leipzig gut ankommen, benötigen sie eine gute soziale Betreuung und Unterkünfte, in denen
man sich wohlfühlen kann. Schließlich sind sie alle neu in Leipzig, und nicht
selten sind sie traumatisiert. Eine gute Unterkunft muss auch die Torgauer
Straße werden. Es gibt viel zu tun auch bei der sozialen Betreuung.
Wir können verstehen, dass einem die Aufstockung auf 500 Personen wirklich
Sorge bereitet. Ich möchte aber wirklich noch einmal appellieren: Die Zahlen sind
nun einmal deutlich gestiegen, und zwar könnte man auch sagen: unter Umständen zum Jahresende verzehnfacht gegenüber 2011. Wir hoffen daher, dass
sich alle ihre Entscheidung überlegen und auch das in ihre Entscheidung mit
einbeziehen.
Sollte es die Situation zulassen, erwarten wir, dass die Belegungsdichte zuerst in
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der Torgauer Straße reduziert wird und gegebenenfalls Aufgänge oder ein
ganzer Block auch wieder geschlossen wird. Sollte uns vorgeworfen werden, es
sei ein Placebo, den möchte ich daran erinnern, dass sowohl die Liliensteinstraße als auch die Torgauer Straße lange Zeit nur zur Hälfte belegt wurden.
Meine Sprechzeit ist zu Ende, ich komme auch langsam zum Ende. Aber zum
Schluss: Mir ist aufgefallen, dass wir zunehmend eine Diskussion haben, die auf
der einen Seite von einer Dämonisierung und auf der anderen Seite von einer
Romantisierung geprägt ist. Auf der einen Seite wird dämonisiert, indem von
einer Flüchtlingsflut gesprochen wird. Es werden Schreckensbilder an die Wand
gemalt: Die werden das alles nicht schaffen, die Flüchtlinge überrennen uns. Ich
bin jedoch davon überzeugt, dass es uns in einer Stadt mit 550.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gelingen wird, 2.700 Flüchtlinge, die dieses Jahr erwartet
werden, menschenwürdig unterzubringen und ebenso eine Kultur des Willkommens aufrechtzuerhalten.
Ich bin aber auch der Meinung: Wir dürfen nicht romantisieren, weil uns in der Tat
die Unterbringung dennoch vor große Herausforderungen stellt. Ich bin daher
der Meinung, wir müssen in den sauren Apfel beißen und die große Unterkunft
sanieren und belassen - zumindest momentan. Zudem gibt es Ängste in Teilen
der Bevölkerung, auch diesen sollten wir mit behutsamer, aber ernstgemeinter
Aufklärung begegnen.
Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Unsere Änderungsanträge
wurden bereits übernommen. Wir werden den Punkt 8 ablehnen, weil wir uns,
wie gesagt, nicht erneut auf einen festen Schließtermin festlegen wollen, weil wir
nicht wissen, wie sich die Situation in den nächsten Jahren entwickelt. Wir
können leider nicht in die Glaskugel schauen und wissen leider auch nicht, wie
sich die Konflikte entwickeln. Ansonsten hätten wir auch den anderen Punkten
des Grünen-Antrags zugestimmt, aber die sind inzwischen von der Verwaltung
übernommen. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn einige allgemeine politische Ausführungen, da dieses Thema „Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland“, in
Sachsen, aber auch in Leipzig in der letzten Zeit Gegenstand von öffentlichen
Auseinandersetzungen war.
Wenn man sich das Leid der Flüchtlinge weltweit anschaut, das wir leider tagtäglich in den Nachrichtensendungen präsentiert bekommen, wenn man auch
berücksichtigt, welche Leistungen andere, ärmere Länder in diesem Zusammenhang erbringen, um das Leid von Flüchtlingen zu mindern, dann ist weder
die Bundesrepublik Deutschland noch die Stadt Leipzig in der Situation, wie wir
sie haben, überfordert. Das möchte ich zu Beginn gern deutlich formulieren.
Wenn man in einem zentralen Flüchtlingsheim in dieser Größenordnung Plätze
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aufstockt, dann hat es natürlich Risiken - gar keine Frage -, und ich bin sehr froh,
dass Herr Fabian deutlich gemacht hat, dass die Stadt Leipzig weiterhin an dem
Konzept der dezentralen Unterbringung festhalten wird. Denn immer dann, wenn
es ein Flüchtling, eine Flüchtlingsfamilie, eine Gruppe wünscht, ist es sowohl für
die Flüchtlinge als auch für die Stadt, weil sie besser in das Stadtleben integriert
werden können, die beste Lösung. Dennoch, wenn etwas da ist - das wissen wir
alle -, kann es sich auch einmal anders entwickeln.
Da Herr Prof. Fabian für die Verwaltung die entsprechenden Anträge der SPD
und der Grünen übernommen hat, kann ich es kurz machen und sagen, dass wir
in dieser Form der entsprechenden Vorlage zustimmen werden. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
doch noch zahlreichen Gäste zu dieser Stunde auf der Tribüne! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch meine Fraktion hat sehr emotional über das Thema gesprochen. Das ist
kein Wunder, wir reden hier über Menschen und wie Menschen leben, die vor
Krieg, Verfolgung und aus anderen Notlagen flüchten, Menschen, die vorher
auch in den meisten Fällen in Wohnungen gelebt haben, nehme ich an.
Die Debatte, die wir heute führen, geht auf 2009 zurück. Frau Krefft hat es
ausgeführt. Ich habe eine andere Wahrnehmung der Debatte. Ich habe die
Wahrnehmung, dass der Ausgangspunkt, der Kernpunkt der Debatte und auch
der Beschlüsse, die wir gefasst haben, die Schließung der Torgauer Straße war,
nicht die Sanierung. Wir haben 2012 ein Konzept beschlossen, das im Kern die
Schließung der Torgauer Straße fasst, bis entsprechende Unterkünfte aufgebaut
sind, die wir neu beschlossen haben nach einem neuen Denken über menschenwürdige Unterbringung.
Die versprochene Schließung wurde dann mehrfach aufgeschoben, zuerst von
2013 auf 2014, dann sogar auf 2016. Mitte 2014 kam, glaube ich, leider auch
durch eine dpa-Meldung, nicht durch eine Auskunft hier im Stadtrat, die Ansage
vom OBM: Die Unterkunft wird nicht geschlossen.
Dass der Hintergrund des Sinneswandels jetzt vor allem aber auch das Bauordnungsamt ist, das die Sammelunterkunft nicht mehr laufen lassen will und
kann auch aus Sicherheitsgründen, finde ich ein bisschen beschämend. So liegt
uns heute eine als Bauvorlage deklarierte Beschlussvorlage vor, obwohl hätte
klar sein müssen, dass wir hier eine Grundsatzdebatte führen müssen, angelehnt an das, was ich gerade ausgeführt habe, also dass wir Grundsatzbeschlüsse oder Vereinbarungen, die wir miteinander getroffen haben, damit aufheben.
Ich stimme Ihnen ganz klar nicht zu, Prof. Fabian, wenn Sie sagen, wir halten an
unserem Konzept fest; denn das Festhalten an der Torgauer Straße verwässert
S e i t e | 150
unsere Wegweisung in Richtung menschenwürdiger, kleinteiliger Unterbringung
im Stadtgebiet. Wir investieren Unsummen von Geld und zementieren damit die
Isolation von geflüchteten Menschen am Stadtrand. Denn die Kritik in Bezug auf
die Torgauer Straße bezog sich nicht allein darauf, dass der bauliche Zustand
nicht tragbar ist, sondern dass Menschen weggeschlossen werden, an den
Stadtrand geschoben werden und dort von der Stadtgesellschaft isoliert werden.
Es war nicht nur der bauliche Zustand.
An einen proklamierten Schließungstermin glaube ich nach den Verschiebungen
der letzten Jahre - ich habe die Jahreszahlen genannt - nicht mehr, deshalb kann
ich dem Punkt der Grünen im entsprechenden Antrag nicht zustimmen.
Ich möchte ganz klar formulieren, um einen Kontrapunkt zu setzen, dass ich die
Schritte, die wir hier miteinander gegangen sind und insbesondere das Sozialamt gegangen ist, wertschätze. Wir haben sieben kleinteilige Unterkünfte, die
gut funktionieren. Auch die Riebeckstraße, die auch umstritten war, die wir übrigens auch leerziehen wollten, läuft sehr gut. Schließlich bleibt die Quote der
dezentral untergebrachten Menschen mit über 50 Prozent auf einem passablen
Niveau sachsenweit.
Nicht zuletzt ist der Personalschlüssel - ich spüre das jetzt auch auf Landesebene für die soziale Betreuung - in Leipzig einzigartig sachsenweit. Das sind
Errungenschaften, die sind wichtig.
Aber mit der Vorlage zum Ausbau der Torgauer Straße von 300 auf 500 Personen sind wir dabei, die sachsenweit größte Massenunterkunft zu errichten,
widersprechen damit eigenen Standards, menschenrechtlichen Empfehlungen
und auch dem neuen und alten sächsischen Ausländerbeauftragten oder den
beiden Ausländerbeauftragten, die jeweils ein Parteibuch der CDU haben. Hier
können wir - das sind mindestens fünf Stadträtinnen der Linken - nicht mitgehen.
Nun liegt es auf der Hand, die Zuweisungszahlen steigen, wir haben das gehört,
und es wird viel von Containern und Zelten geredet. Wir meinen, es gibt Alternativen. Es muss Alternativen geben! Wer aufmerksam die Zuschriften verfolgt
hat oder die Presse verfolgt hat, hat gesehen, dass es Initiativen gibt, die sich auf
den Weg gemacht haben in den letzten Wochen, ja Tagen, Alternativen zu suchen. Genossenschaften wurden angesprochen, und entgegen den Aussagen,
die uns die Verwaltung hier noch im November oder Dezember gemacht hat,
dass es nicht möglich wäre, mit Genossenschaften ins Geschäft zu kommen,
kam ein positives Signal von den Genossenschaften, wurde ehrenamtlich Engagierten gesagt, dass es keine rechtlichen Hürden gibt oder diese rechtlichen
Hürden bei der Anmietung von Wohnraum überwunden werden können.
Nur um einmal mit den Zahlen zu agieren: Die Genossenschaften haben mindestens über 3.000 leerstehende und marktfähige Wohnungen an der Hand.
Hier muss man verhandeln und darüber sprechen. Weiterhin sind zahlreiche
kleinteilige Objekte noch in der Prüfung. Drei haben wir längst beschlossen. Ich
frage mich: Warum können wir nicht zu einer Beschleunigung und Vereinfachung
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von Verfahren und Bauabläufen kommen? Nicht zuletzt nimmt auch das vieldiskutierte WG-Modell Gestalt an. Hier muss auch gefragt werden: Warum ist
das nicht schon längst in Gang gekommen?
Das sind Optionen, die liegen auf dem Tisch. Das sind ernstzunehmende Alternativen, die jetzt geprüft werden müssen und geprüft werden können, wo man
vielleicht auch schauen kann, ob man die nötige Zahl an Wohnraum im Endeffekt
erreicht.
Aber ein Ansatz, den ich hier vertreten will, ist, diese Alternativen erst ernsthaft
und detailliert zu prüfen, auf Augenhöhe mit Initiativen zu prüfen und dann zu
einer Beschlussfassung über eine neue Sammelunterkunft oder die Sanierung
einer Sammelunterkunft zu kommen.
Ich komme gleich zum Schluss. Ich möchte noch zwei Worte zu unserem Änderungsantrag sagen.
Es sind fünf AntragstellerInnen meiner Fraktion, die heute vorschlagen, die
Torgauer Straße nicht zu sanieren und dafür Alternativen zu prüfen - ich habe sie
gerade skizziert - und diese auch zu realisieren und das unter Hochdruck und die
Torgauer Straße nur noch teilweise und temporär zu nutzen. Jedem, der uns
daraufhin vorwirft, dass wir die Menschen in den unsäglichen Zuständen dort
belassen wollen, sei entgegnet: Sanierung und Umbau werden anderthalb Jahre
dauern, möglicherweise noch länger. Nichts also mit einer schnellen Verbesserung der Lebenssituation oder gar schneller Platz für die zahlreichen ankommenden Menschen.
Ich appelliere abschließend an Sie: Stimmen Sie der Zementierung der Torgauer
Straße als Asylunterkunft nicht zu. Lassen Sie uns zusammen nach Alternativen
suchen, die auf dem Tisch liegen. - Danke.
(Beifall)
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Ich wollte eigentlich nicht gleich nach Frau
Nagel sprechen, aber nun ist es halt so.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister und Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und im Live-Stream!
Es wurde schon gesagt, dass diese Vorlage nicht nur ein Baubeschluss für ein
städtisches Gebäude ist, sondern diese Vorlage ist eine zutiefst politische Vorlage.
In Punkt 7 der Vorlage wird es deutlich, denn wir heben einen Ratsbeschluss von
Juli 2012 auf, der folgenden Wortlaut hatte: Die Einrichtung Asylbewerberheim
Torgauer Straße 290 wird nach Inbetriebnahme der neuen Standorte 2016 geschlossen. Das war aber nur ein Punkt des Konzeptes. Der Schwerpunkt im
Konzept von 2012 liegt in der dezentralen Unterbringung und in kleineren Ge-
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meinschaftsunterkünften.
Heute leben in unserer Stadt circa 2.400 Asylbewerber und Flüchtlinge. Davon
kamen 2014 mehr als 1.200. Der Flüchtlingsstrom wird nicht abreisen, denn die
politische Lage in den Brennpunkten der Welt hat sich nicht entspannt. Auch
2015 erwarten wir nach neusten Meldungen mehr als 2.000 Flüchtlinge, und
jeder von ihnen hat ein Anrecht auf eine menschenwürdige Unterbringung.
Bis Dezember 2014 ist es der Verwaltung gelungen, mehr als 50 Prozent der
Asylbewerber und Flüchtlinge in eigenem Wohnraum unterzubringen. Dank
dafür der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft, den Genossenschaften und privaten Vermietern.
Über zehn Gemeinschaftsunterkünfte, davon acht kleinere, verfügt die Stadt.
Mietverträge sind in der Regel über zehn Jahre abgeschlossen, in jeder Unterkunft sind SozialarbeiterInnen tätig - mehr als die Richtlinie des Bundes beziehungsweise des Freistaates vorgibt. Ehrenamtliche vor allem junge Leute in
Initiativen, mehr als 100 Leipziger Paten interessieren sich stark für diese zum
Teil traumatisierten Menschen. Das ist das, was ich unter Willkommenskultur
verstehe.
Ich sagte bereits, 2012 haben wir beschlossen, dass die dezentrale Unterbringung in kleineren Gemeinschaftsunterkünften und im eigenen Wohnraum Vorrang hat. Ich weiß gar nicht, warum es hier so oft in Abrede gestellt wird. Ein
bisschen Vertrauen möchten wir der Verwaltung entgegenbringen. Die Verwaltung hat zugesichert, dass das der inhaltliche Kern des Unterbringungskonzeptes ist und weiter Priorität hat. 2015 werden drei weitere kleinere Gemeinschaftsunterkünfte in der Bornaischen Straße, in der Blücherstraße und in der
Stöckelstraße zusammen etwa 160 Asylbewerber aufnehmen. Die Suche nach
kleineren Gemeinschaftsunterkünften wird nicht beendet, ist nicht beendet, und
die brauchen wir.
Was wird aber mit den anderen weit über 2.000 Asylbewerbern und Flüchtlingen,
die Leipzig vermutlich zugewiesen bekommt? In der Torgauer Straße leben jetzt
etwa 390 Menschen. Wenn heute der Vorlage zugestimmt wird, verlassen dann
Stadtrat und Verwaltung die Absprachen, die wir 2012 unter Mühen getroffen
haben? - Nein, ich glaube nicht. Den Weg eigener Wohnraum, kleinere Gemeinschaftsunterkünfte will und wird die Verwaltung weitergehen, aber er wird
zunehmend schwieriger in einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt. Die
Befürchtung der verschiedenen Flüchtlings- und Willkommensinitiativen sind
grundlos. All ihre Aktiven werden benötigt, denn wenn in den nächsten fünf
Jahren auch die Zahl der Asylbewerber zurückgehen sollte, wird immer ein
Ausweichobjekt für Reparaturen und Sanierung gebraucht.
Aber heute haben wir eine andere Situation. Wir brauchen heute alle Formen der
Unterbringung für Flüchtlinge und Asylbewerber, fast alle. Dazu sage ich dann
noch etwas. Tatsache ist, die Situation hat sich aufgrund der verschärften
Weltlage geändert. Waren es 2011 noch 283 Asylbewerber - und das war da-
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mals die Grundlage für unser Konzept -, ist die Zahl heute auf fast das Fünffache
gestiegen. Alle, die in diesem Raum sitzen, wissen, sie wird nicht sinken.
Tatsache ist auch, dass es trotz Aufruf in den Medien kaum noch Objekte für
kleinere Gemeinschaftsunterkünfte gibt. Wir dürfen nicht die Augen verschließen
und glauben, dass die so auf der Straße stehen. 2010 war das Unwort des
Jahres „alternativlos“. Alternativlos ist diese Vorlage nicht. Aber ich will nicht,
dass die Flüchtlinge in Containern und Bauwagen wie in den 90er Jahren in der
Wodanstraße, in Zelten, Turn- oder Gewerbehallen wie in Meißen oder
Schneeberg untergebracht werden. Denn das wären die Alternativen.
Mit Sorge sehe ich die Flüchtlingslage in afrikanischen Ländern, auch in Italien,
Griechenland und Spanien, wo die Flüchtlinge zuerst in Europa ankommen.
Jeder Flüchtling hat eine menschenwürdige Unterkunft verdient, und die Torgauer Straße ist meiner Meinung nach im gegenwärtigen Zustand nicht menschenwürdig. Dieses Objekt ist sowohl brandschutztechnisch als auch hygienisch nicht vertretbar. Investieren wir nicht umgehend in dieses Objekt, werden
wir es tatsächlich schließen müssen.
Aber was haben wir dann für Alternativen für die Unterbringung der mit Sicherheit dann zu erwartenden fast 3.000 Flüchtlinge? Denn die 390 kämen noch
hinzu.
Die Bauvorlage, über die wir jetzt streiten, wird das Bestehen dieser Häuser
mittelfristig sichern. Brandschutz und Hygiene werden den uns bekannten
Normen angepasst. Richtig ist: Es muss in der Torgauer Straße Veränderungen
geben. Wir erwarten neben den geplanten Maßnahmen auch die grundhafte
Gestaltung der Freifläche und einen anderen Zaun an der einen Seite. Stacheldraht gehört nirgendwohin, auch nicht nur an eine Seite des Flüchtlingsheims.
Stacheldraht ist nicht menschenwürdig. Veränderungen dazu wurden uns in
Ausschüssen zugesichert. Selbst die SPD hat kein Vertrauen in ihren Bürgermeister und stellt dazu noch einen Antrag, den wir unterstützen.
Es stimmt, eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 500 Asylbewerber und
Flüchtlinge in einem Objekt - das ist nicht leicht. Wir brauchen mindestens zehn
Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die mit den Flüchtlingen den ersten
Schritt der Integration gehen können, denn Integrationsarbeit liegt vor uns.
Es stimmt, die Torgauer Straße ist kein optimaler Standort, aber gut und richtig
ist, dass Betreibung und soziale Betreuung in eine Hand zu geben sind. Das
fordert auch der Flüchtlingsrat und ist hier der Fall.
Wir setzen viel Vertrauen in die HUMAN-CARE GmbH und ihre Mitarbeiter.
Natürlich haben uns Betreiber auch schon enttäuscht, auch das dürfen wir nicht
vergessen. Deshalb ist Kontrolle von Verwaltung und Stadtrat unverzichtbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Abstimmungsverhalten zu dieser Vorlage
ist in unserer Fraktion sehr unterschiedlich. In der Diskussion ging ein Riss durch
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unsere Fraktion. Aber der Himmel ist nicht geteilt, denn alle Fraktionsmitglieder
verbindet ein Ziel, den Flüchtlingen und Asylbewerbern eine sichere, friedliche
und menschenwürdige Unterbringung zu geben, haben sie doch noch viele
Hürden im Asylverfahren zu nehmen.
Zwei Worte zum Schluss: Begriffe wie „Massenunterkunft“, „Ghettoisierung“ oder
„weggeschlossen“ sollten wir nicht bringen. Ich bin der Meinung, das ist verletzend, abwertend und sogar diskriminierend.
Ich selbst wohne seit 43 Jahren in einem Riesenwohngebäude, vier Aufgänge,
800 Wohnungen, 2.000 Menschen. Ich wohne freiwillig dort, aber nicht alle, die
dort wohnen, wohnen freiwillig dort. Ich wohne nicht in einer Massenunterkunft.
Das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen. Für mich ist es verletzend und
abwertend.
Eine letzte Bemerkung Richtung Freistaat: Leipzig stellt sich seiner humanitären
Verantwortung, die es vom Land übertragen bekommen hat. Das, was die
Verwaltung daraus gemacht hat, lässt sich sehen. Wir fordern deshalb die CDUund SPD-Regierung des Freistaats auf, die Ausgaben für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Leistungen realistisch einzuschätzen und
vollständig zu tragen, Integrationsprogramme finanziell besser auszustatten.
Kommunikationsprobleme wie in der Unterkunft Friederikenstraße müssen
ausgeschlossen werden. Wir erwarten, dass auch der Freistaat in einen kontinuierlichen Dialog mit den Bürgern eintritt.
Ich hoffe, es werden einige oder mehrere unserer Fraktion dieser Vorlage zustimmen. Ich halte sie für notwendig.
(Beifall)
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrte Anwesende, Herr Zenker hat schon sehr
differenziert und vernünftig hier vorgetragen. Unser Stand ist folgender: Wir sind
für dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen. Wir wollen aber auch eine menschenwürdige und finanzierbare Unterbringung von Asylbewerbern. Die Zustände in der Torgauer Straße sind untragbar aus hygienischer, brandschutztechnischer und anderer Sicht.
Folgende Fragen stehen für uns im Raum: Warum nutzt Leipzig nicht die leeren
Wohnungen der LWB für dezentrale Unterbringung? Warum baut Leipzig keine
Sozialwohnungen, die auch für Flüchtlinge geeignet sind? Wie konnte es so weit
kommen, dass solche Zustände im Asylbewerberheim Torgauer Straße entstanden und nicht beseitigt wurden?
Wir kennen nicht zuletzt wegen des Studiums des Haushaltsplans die finanziell
schwierige Lage der Stadt Leipzig. Wir wissen auch, dass das Asylproblem
keinen Aufschub zulässt. Unter diesen Maßgaben fordern wir die Stadtverwaltung auf, den Beschluss des Stadtrats von 2011 nun endlich umzusetzen und für
echte dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zu sorgen. 51 Prozent sind bei
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Weitem nicht genug. Bis dahin kommen wir um einen Ausbau der Torgauer
Straße nicht herum. Den Menschen dort muss geholfen werden. Ein Ausbau der
Torgauer Straße muss dem Stand der Technik und einwandfreien hygienischen
Bedingungen entsprechen. Die Stadt sollte ihre Hilfe anbieten zur Verkürzung
der Asylverfahren.
Wir stimmen dem Ausbau mehrheitlich zu, weil es derzeit keine vernünftige
kurzfristige andere Möglichkeit gibt, des Flüchtlingsstromes Herr zu werden. - Ich
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Vereinzelt Beifall)
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Für uns als Christdemokraten ist das Recht auf Asyl nicht verhandelbar, sondern
ein im Grundgesetz verbrieftes Menschenrecht. Neben allen gesetzlichen Bedingungen ist für uns das Moment der Menschlichkeit in diesen Fragen ebenso
wichtig wie der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Möglichkeiten zur
Unterbringung.
Wir haben uns in den vergangenen Wochen immer klar zum Standort der Torgauer Straße bekannt, und ich möchte auch hier in diesem Rahmen deutlich
machen, dass wir hier zum einen die Möglichkeit einer dringend benötigten
menschenwürdigen Unterkunft sehen, wenn zum anderen der Standort für eine
hohe Summe finanziert wird.
Was die Änderungsanträge betrifft, so sehe ich ein relativ buntes Bild vor mir:
Einige Stadträte der Linkspartei möchten die Torgauer Straße am liebsten gar
nicht mehr. Die Grünen möchten die Nutzung auf 2018 begrenzen. Herr Zenker
und Frau Schenk möchten, dass die Asylbewerber nach sechs Monaten die
Einrichtung wieder verlassen, und zum Schluss möchte die Linkspartei als ganze
Fraktion noch die Weiternutzung.
Erstens muss ich hier ganz deutlich sagen, dass der Ansatz einiger linker
Stadträte aus meiner Sicht vollkommen realitätsfern ist. Ich muss hier in aller
Deutlichkeit sagen, dass, wenn diese Vorlage scheitert, wenn die Torgauer
Straße am Ende nicht saniert wird, dann haben Sie, meine Damen und Herren,
es zu verantworten, wenn am Ende des Jahres Hunderte Menschen in Schulen
und Turnhallen untergebracht werden müssen.
(Beifall)
Zum anderen muss ich mir ehrlich die Frage stellen, wie weit her es dann mit
Ihrer Menschlichkeit ist.
Zweitens halte ich es für schlicht unrealistisch, dass die Zahl der Asylbewerber,
die wir als Kommune unterbringen müssen, bis 2018 so stark absinkt, dass wir
eine vollständige dezentrale Unterbringung ohne die Torgauer Straße ermöglichen können. Es ist daher aus meiner Sicht unklug, den Menschen in einer solch
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emotional aufgeladenen Sache Sand in die Augen zu streuen.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch - da kann ich nur sagen, ich bin mit Frau
Hollick total auf einer Linie - auf eine Begrifflichkeit eingehen.
(Unruhe und Heiterkeit)
Nein, nein, nein, Frau Hollick, ich habe überhaupt keine Probleme damit, auch
einmal anzuerkennen, wenn Sie etwas richtig gesagt haben.
(Beifall und Heiterkeit)
Ich denke, das ist ein gewisser kollegialer Stil, den wir hier pflegen.
Nichtsdestotrotz, wir haben uns schon sehr ähnlich über die Begrifflichkeit
„Massenunterkunft“ im Fachausschuss ausgetauscht. Ich kann aber für meine
Fraktion hier noch einmal deutlich sagen: Wir alle hier in diesem Hause sollten
vorsichtig sein mit solcher Wortwahl, denn - auch da haben Sie es richtig gesagt
- drastisch gesprochen, wohnen nach diesem Maßstab auch Hunderte Studenten an der Straße des 18. Oktober in einer Massenunterkunft. Gerade wenn wir
hier im Zusammenhang mit Legida und No Legida immer wieder über den Begriff
„Willkommenskultur“ sprechen, die uns so wichtig ist, muss ich die Frage stellen,
wie dieser Begriff auf Menschen wirken muss, die bei uns Asyl erhalten.
Ich möchte daher zum Schluss mit einem Zitat von Heinrich Heine deutlich
machen, warum wir und warum auch ich so vehement für die Torgauer Straße
streiten: „Jede Zeit hat ihre Aufgabe, und durch die Lösung derselben rückt die
Menschheit weiter.“ - Herzlichen Dank.
(Beifall)
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen
und Herren! Ich muss mich doch wirklich sehr wundern. Hier wird das Gebäude
in der Torgauer Straße als menschenunwürdige Massenunterkunft bezeichnet
und das, obwohl Leipzig im Gegensatz zu vielen anderen deutschen Großstädten die ankommenden Asylsuchenden nicht in Turnhallen und Zeltstädten
unterbringt. Wir bringen sie in einem Gebäude unter, wie es zu DDR-Zeiten und
auch noch heute von vielen Leipzigern bewohnt wurde und wird. Deren Aufschrei
über die Menschenunwürdigkeit einer Massenunterkunft im Elfgeschosser und
das Weggeschlossensein am Leipziger Stadtrand, das ist mir wohl entgangen.
Nicht entgangen ist mir allerdings ein Redebeitrag von Herrn Stadtrat Schlegel,
den ich vor einiger Zeit von der Besuchertribüne vernehmen konnte. Darin wies
er alle im Saal darauf hin, dass „Plattenbau“ ein verunglimpfender Begriff sei. Die
korrekte Bezeichnung sei „Gebäude in industrieller Bauweise“.
(Heiterkeit und Beifall)
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Diese gehöre ebenso zur deutschen Architekturgeschichte wie das Waldstraßenviertel aus der Gründerzeit.
Nun möchte ich mich aber nicht der Massenunterkunft im Plattenbau - Oh,
Pardon -, dem gemeinschaftlichen Wohnen in Gebäuden mit industrieller Bauweise widmen. Mich stört vielmehr, wie bisher mit dem zeitlich und menschlich
sehr dringenden Thema Asylbewerberheim Torgauer Straße umgegangen
wurde.
Meine Damen und Herren Stadträte, wie konnte es dazu kommen, dass die
meisten von Ihnen für die Abbrechung der Ratsversammlung im Januar stimmten, obwohl der Baubeschluss Asylbewerberheim nur noch zwei Tagesordnungspunkte entfernt war? Wie konnten Sie, Herr Pellmann, im Änderungsantrag 2 davon reden, dass Beschlüsse des Stadtrats unterwandert werden, wenn
Sie selbst die Bearbeitung des Themas durch Ihren Antrag auf frühzeitige Beendigung der Ratsversammlung unmöglich gemacht haben,
(Beifall)
und zwar mit den Worten, dass es im Moment wichtiger sei, hinauszugehen und
neben Ihren Wählern für die demokratische Grundordnung und eine gelebte
Willkommenskultur einzustehen?
Ich gebe Ihnen Recht, dass die Verteidigung unserer Demokratie und der in den
letzten hundert Jahren so hart erkämpften und teuer bezahlten Werte Freiheit,
Toleranz und Menschlichkeit die Bürgerpflicht eines jeden von uns ist. Aber da,
wo Tausende oder Zehntausende für diese Werte demonstrieren, ist jeder von
uns 70 mit seinem kleinen Licht in der Hand ein Bürger des weltoffenen und
toleranten Leipzigs, was wir uns alle so sehr wünschen.
Die 70 Stellen, auf denen wir stehen, würden nicht leer bleiben, wenn wir nicht
unter den Tausenden wären. Unser Platz würde von unserem Nebenmann und
unserer Nebenfrau eingenommen werden, die vielleicht sogar mit noch lauterer
Stimme, mit einem noch bunteren Plakat oder mit einer noch freundlicheren
Geste die Einladung in die Welt trägt, die für alle gilt, die friedlich und miteinander
in Leipzig leben wollen.
Doch so, wie es auf den Straßen und in den Häusern und Büros unserer Stadt
unsere Bürgerpflicht ist, Demokratie und Menschlichkeit zu leben, ist es hier in
diesem Saal unsere Aufgabe, sie möglich zu machen. Der Platz hier drin, auf den
jeder von uns durch die Bürger Leipzigs gestellt wurde, er bleibt leer, wenn wir
ihn nicht einnehmen. Keiner erhebt an unserer statt seine Stimme, keiner setzt
hier ein Zeichen an unserer statt für die Demokratie. Wenn wir hier nicht stehen,
dann ist der Saal leer, sind die Anträge in der Warteschlange, ist die Demokratie
im Ruhezustand.
Beim zweiten Donnerstagsdiskurs der Universität wurde der Oberbürgermeister
gefragt, was Politiker tun können, um die Leute wieder ins Boot zu holen, die
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frustriert, enttäuscht oder verunsichert sind und dadurch Gefahr laufen, von
Extremisten vereinnahmt zu werden. Er sagte: Haltung zeigen und unsere Arbeit
machen. Diejenigen von Ihnen, die für die Abbrechung gestimmt haben und
demonstrieren gegangen sind, die haben Haltung gezeigt, aber sie haben ihre
Arbeit nicht gemacht. Hätten Sie sie gemacht, wäre Frau Kador-Probst als zuständige Amtsleiterin für das Asylbewerberheim nach der Sitzung nicht vollkommen fassungs- und ratlos hinausgegangen. Hätten Sie uns alle unsere Arbeit machen lassen, hätten sie nicht einen Monat auf die so dringliche Entscheidung warten müssen, die wir heute treffen.
Heute nannten Sie, Frau Krefft, die Stadträte, die gegen die Abstimmung gestimmt haben: braune Abgase. Als neue Stadträtin kenne ich Sie nur flüchtig,
doch das Meiste, was ich von Ihnen bisher gehört habe, war etwas unverschämt
und ein sehr schlechtes Beispiel für einen vorurteilsfreien und zielorientierten
Umgang miteinander.
(Beifall)
Wenn Sie in Zukunft so undifferenziert alle Meinungen, die der Ihren nicht entsprechen, in den rechten Topf schmeißen, brauchen Sie bei der nächsten
Haushaltsdebatte nicht wieder zu jammern, dass Ihre Positionen immer abgebügelt werden.
Frau Nagel, Sie reden von menschenunwürdiger Massenunterkunft,
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, Zeit!
(Zurufe)
Stadträtin Heller (CDU): doch die Menschlichkeit, die in dieser Situation Abhilfe
zu schaffen geheißt, die stellen Sie hinter Ihr Demonstrationsrecht an, ebenso
wie Ihre Verpflichtung der demokratischen Grundordnung gegenüber, die
brachliegt, während Sie demonstrieren statt zu regieren.
Es mag vielleicht nicht in jedermanns Welt- oder Selbstbild passen, doch die
Pflicht, die Leipzigs Bürger einem jeden von uns übertragen haben, ist wichtiger
als das Demonstrationsrecht unsereins als Privatperson.
Ich bitte Sie alle, über die Sanierung des Asylbewerberheims in der Torgauer
Straße so abzustimmen, dass baldige Abhilfe geschaffen werden kann. Dazu ist
es leider auch notwendig,
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller, Zeit! Eine letzte Mahnung. Letzter Satz
bitte.
Stadträtin Heller (CDU): sich zu fragen, ob es realistisch ist, dass Frau Kador-Probst und ihr Team es schaffen, die große Anzahl an Menschen, die momentan hier Asyl beantragen, zeitnah dezentral unterzubringen, wie wir es be-
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schlossen haben, oder ob das Verfahren aufgrund unserer Wünsche und Prinzipien die Situation nicht noch verschlimmert.
(Beifall)
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste!
Ich sage es deutlich, ich hätte es gern gesehen, wenn wir heute in unserer Stadt
bei der dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in
Wohngebieten ein gutes Stück weiter wären, als es der jetzige Stand widerspiegelt. Wenn Prognosen des Freistaates derzeit davon ausgehen, dass die
Stadt Leipzig in diesem Jahr voraussichtlich 2.600 Asylsuchende und Flüchtlinge
aufnehmen wird, so wird klar, wir stehen vor einer großen Aufgabe.
Gleichzeitig bin ich davon aber überzeugt, wir werden sie lösen können. Deshalb
bin ich auch froh, dass es sie gibt, die vielen Menschen in Leipzig, die sich mit
sehr hohem Engagement für das Wohl der Flüchtlinge auf unterschiedliche Art
und Weise einsetzen. Ich sage, sie werden gebraucht.
Die dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden und die Integration ist nicht
nur eine Angelegenheit von Stadtverwaltung und Politik, nein, sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und es braucht den ständigen und auch zivilisierten Dialog.
Es ärgern mich die gravierenden Versäumnisse in der Flüchtlingspolitik in den
letzten zehn Jahren seitens des Bundes und des Freistaates, und es ist auch
heute immer noch nicht so, dass Bund und Land die Kommunen finanziell so
ausstatten, dass eine verbesserte dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in
Wohngebieten möglich wäre. Wo bleibt bitte die schnelle Hilfe für die Kommunen, um Liegenschaften in Wohngebieten jetzt anmieten oder erwerben oder
errichten zu können? Denn in Leipzig bleibt die dezentrale Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylsuchenden in Wohngebieten weiter möglich. Das zeigt
unter anderem der derzeitige Leerstand von Wohnungen deutlich.
Nun hat die Regierungskoalition Anfang November 2014 im Bundestag eine
Lockerung des Baurechts vorerst bis 31.12.2019 beschlossen, sodass Unterkünfte für Asylbewerber auch in Gewerbegebieten errichtet und Bürohäuser und
andere Gewerbeimmobilien direkt in Flüchtlingsheime umgenutzt werden dürfen.
Diese Lockerung des Baurechts hält der deutsche Anwaltsverein zu Recht für
systemwidrig, indem er bewährte städtebauliche Instrumente dadurch ausgehöhlt sieht. Das Gesetz vergrößert zwar den Handlungsspielraum der unterbringungspflichtigen Städte und Landkreise und verringert möglicherweise den
fiskalischen Aufwand für die Beschaffung von Liegenschaften, liebe Kolleginnen
und Kollegen; lassen Sie uns in jedem Fall dennoch immer genau hinschauen,
denn es kann und muss in jedem Fall die Ultima Ratio sein und bleiben.
Ehrlich gesagt, ich bin weiterhin der Auffassung, dass Gewerbegebiete die An-
S e i t e | 160
forderung an eine menschenwürdige Unterkunft, auch an ein soziales Umfeld
eben nicht erfüllen. Zudem, vor diesem Hintergrund oben aufgeführt, es darf bei
dieser Frage kein Zweiklassen-Baurecht - Flüchtlinge hier und andere Menschen
dort - geben und manifestiert werden mit dieser Lockerung des Baurechts. Der
Unterkunft Torgauer Straße kommt bekanntlich Bestandsschutz zu, dennoch
liegt sie in einem Gewerbegebiet. Sie wird derzeit aus genannten Gründen gebraucht und muss auch deshalb dringend saniert und instand gesetzt werden.
Aber eine Bitte habe ich: Die Gemeinschaftsunterkunft Torgauer Straße, wollen
wir sie bitte als Übergangslösung und keineswegs als Dauerlösung betrachten.
Deshalb auch der sorgfältig abgewogene Änderungsantrag meiner Fraktion zur
zeitlichen Befristung, bis ein Alternativstandort gefunden wurde. - Danke.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Eine Bemerkung vornweg
zur Aussprache meines Namens. Wir können es vereinfachen, Sie können mich
Frau Sejdi nennen. Ich glaube, das ist für alle am leichtesten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste auf der Bühne!
Es ist der Anfang, der uns den Weg für alles Spätere ebnet, und wenn der Start
gut ist, geht auch meistens das darauf Folgende immer recht gut voran. Menschen, die zu uns nach Leipzig kommen und einen guten Start haben, denen fällt
auch das weitere Leben bei uns in Leipzig wesentlich leichter. Besonders
Flüchtlinge, die einen schweren, schrecklichen und anstrengenden Weg hinter
sich haben, Asylbewerber, die ihre Heimat verlassen mussten, da sie dort ihres
Lebens nicht mehr sicher waren, und jetzt zu uns nach Leipzig kommen, um hier
endlich Ruhe und Frieden zu finden - ganz besonders diesen Menschen gegenüber sind wir verpflichtet, ihnen einen guten Start anzubieten, ihnen zu ermöglichen, in den folgenden Wochen, Monaten und Jahren hier in Leipzig gut
leben zu können.
Doch was brauchen diese Menschen für einen guten Anfang? - Sie brauchen
eine sichere Umgebung, ein friedliches Umfeld und die Aufnahme in die Gesellschaft, die ihnen das Gefühl gibt, dazuzugehören. Doch genau das ist das
Problem bei Heimen wie dem Asylbewerberheim in der Torgauer Straße. Wir
können es sanieren, wir können es abreißen und wieder neu aufbauen, wir
können Spielplätze dorthin bauen und den Zaun wegmachen, aber es bleibt
immer ein Asylbewerberheim in einem Gewerbegebiet - kein Wohngebiet in
Sichtweite. Ich habe mich mehrmals umgeschaut, in normaler Sichtweite sieht
man kein Wohngebiet.
Wir haben heute gehört, dass es sich um Wohnhäuser handelt. Ja, die Gebäude
dieser Liegenschaft wurden als Wohnhäuser gebaut, aber als Kaserne für eine
Gruppe von Menschen, die nicht in die normale Stadtgesellschaft eingegliedert
werden sollten.
(Zuruf: Das ist völlig falsch!)
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Dann mag es falsch sein, dennoch befindet es sich im Gewerbegebiet.
Wir haben heute gehört, dass auch die Straße des 18. Oktober als Studentenwohnheim eine Massenunterkunft sein könnte oder möglicherweise die Hochhäuser am Clara-Zetkin-Park. Aber vergleichen wir die Bevölkerungsdichte im
Asylbewerberheim und im 16-geschossigen Hochhaus am Park - ich glaube, da
gibt es Unterschiede.
In den unzähligen Gesprächen und Diskussionen in den letzten Tagen und
Wochen ist immer wieder das Argument gefallen, dass das Heim auch Geborgenheit bieten würde und dass es Menschen gibt, die dorthin freiwillig wieder
zurückkehren. Das mag möglich sein, aber da muss man sich auch fragen,
warum.
Ich begleite seit einiger Zeit Asylbewerber und Flüchtlinge zu Arztbesuchen und
anderen Terminen als Sprachmittlerin, ein Dienst, der vor allem denjenigen
dienen soll, die gerade hier angekommen sind und die sich noch nicht richtig
zurechtfinden. Es gibt aber leider auch eine ganze Reihe von Menschen, die
nach einem Jahr und länger immer noch auf einen Sprachmittler angewiesen
sind, und sei es Zufall, ich weiß es nicht, aber der größte Teil dieser Leute, die ich
kenne, haben in der Torgauer Straße gewohnt. Ich denke, es könnte ein Zeichen
dafür sein, dass es eben genau diesen Menschen, die in einem Gewerbegebiet
ihren Anfang in Leipzig starten, später besonders schwerfällt, im normalen alltäglichen Leipziger Leben anzukommen.
Ich weiß, dass wir uns derzeit in einer Ausnahmesituation befinden, dass die
Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen steigen, dass wir schnelle Lösungen
brauchen. Dennoch dürfen wir unseren Ansatz der Unterbringung in Wohngebieten, in kleinen Heimen oder dezentral nicht aus den Augen verlieren. Genau
deshalb darf die Nutzung eines Heimes im Gewerbegebiet nur eine notgedrungene Übergangslösung sein, die schnell ersetzt werden muss durch ein
Heim in einem adäquaten und im Wohngebiet integrierten Platz.
An diesem Punkt wird uns immer wieder die Alternativlosigkeit vorgehalten, aber
genau hinter dieser Alternativlosigkeit dürfen wir uns nicht verstecken. Wir dürfen
uns nicht von dem Begriff „Alternativlosigkeit“ in die Enge treiben lassen und uns
zu Abstimmungen zwingen lassen, in denen wir unter dem Mantel der Menschlichkeit Unmenschliches beschließen. Es gibt immer Alternativen, aber man
muss dafür seinen Blickwinkel erweitern und über den Tellerrand schauen.
(Beifall)
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Vielleicht kann ich etwas Erhellendes oder
Aufhellendes beitragen.
(Unruhe)
Übrigens handelt es sich um die Bauweise QL 4.
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(Heiterkeit)
Mehrere Tausend solcher Wohnungen sind in Möckern oder Großzschocher
gebaut worden, wahrscheinlich auch vom gleichen Betrieb.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Verehrte Gäste! Dem Baubeschluss werde ich zustimmen, weil ich
das Recht auf eine Unterbringung in menschenwürdigen, sanierten und kleinteiligen Wohnbereichen für alle Asylbewerber in unserer Stadt hier und heute erreichen will und dafür wie alle Stadträtinnen und Stadträte in der Pflicht stehe.
Der Verwirklichung des Menschenrechts auf eine Wohnung für alle habe ich den
größten Teil meines bisherigen Berufslebens gewidmet.
1963 war es für die Leipziger Studierenden selbstverständlich, dass sie in Internaten und Unterrichtsräumen zusammenrückten, um Studentinnen und Studenten und ihre Lehrer aus der mazedonischen Hauptstadt Skopje aufzunehmen, die durch ein verheerendes Erdbeben ihre Lehr- und Internatsgebäude der
dortigen Hochschule verloren hatten.
Außerdem bin ich auf Baustellen tätig, auf denen es kaum jemanden interessiert,
warum etwas nicht geht, sondern ausschließlich darum, wie etwas geht. Dass
sich nur andere gefälligst dann zu kümmern haben, wenn man selbst keinen
Plan hat, ist Bauleuten fremd. Luftschlösser-Bauen und Wehklagen oder gar das
Schwingen der Rassismuskeule sind da wenig hilfreich.
Für mich soll es zu keinem Zeitpunkt Asylbewerber zweiter Klasse geben, die
unter unwirtlichen Bedingungen wohnen müssen, nur weil wir die Traumbedingungen in Leipzig nicht sofort für alle schaffen können. Warum sollen nicht
Asylbewerber in sanierten Wohnungen in Wohngebäuden untergebracht werden, die nur für diesen Zweck in den 1970er Jahren gebaut wurden und seit
Jahrzehnten ausschließlich dafür genutzt werden? Es hat keine Umbauten dort
gegeben seit Anbeginn.
So wie viele im Stadtrat halte ich am Ziel einer grundsätzlichen kleinteiligen
Unterbringung fest und habe mich dafür in den zurückliegenden Jahren auch in
konkreten Vorschlägen in den Stadtratsgremien oder im LWB-Aufsichtsrat eingebracht. Dazu gehörte das aktive und ergebnisorientierte Auftreten auch auf
emotionsgeladenen Bürgerforen oder durch Nutzung von regelmäßigen Kontakten bei Wohnungsunternehmen für die Vermietung an Asylbewerberfamilien
zu werben. Dazu gehörte 2012 der Vorschlag, dass bei Übernahme der Genossenschaftsanteile und Nutzungsvereinbarungen durch die Stadt in Abstimmung mit dem jeweiligen Wohnungsunternehmen befristet mit Asylbewerberfamilien Untermietverträge abgeschlossen werden. Auch wenn sich dieser
Vorschlag nicht eins zu eins so umsetzen lässt, löste er aber die Suche nach
besseren Lösungen mit aus.
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Gerade die von Kriegserlebnissen Traumatisierten brauchen in der ersten Zeit
eine besondere soziale Zuwendung und vielfältige konkrete Hilfe sowie eine
Vorbereitung auf selbstbestimmtes Wohnen in einer eigenen Wohnung in unserer Stadt. Das geht bei einigen schnell, andere brauchen etwas Zeit.
Ebenso muss die Integration in eine Hausgemeinschaft von den Wohnungsunternehmen - da weiß ich, wovon ich rede - behutsam organisiert werden, wenn
die Asylbewerberfamilien oder zukünftig auch Einzelpersonen - dazu gibt es
erstmalig tatsächlich neue Ansagen, dass sich Wohnungsgenossenschaften
auch diesem Thema zuwenden werden - die soziale Einbindung und den Schutz
durch die Hausgemeinschaften erhalten sollen statt Isolation. Es nützt nichts,
denen einfach nur eine Wohnung zuzuweisen. Wir wissen ja, wohin das - wie in
Dresden - führen könnte.
Als sich 2009 der Stadtrat mit einem Containerlager an der Wodanstraße an der
Autobahn nun wirklich am Rande der Stadt liegend fast abgefunden hatte, gehörte ich zu denen, die nicht klagten, sondern der überzeugend inzwischen auch
realisierte Alternativen vorgeschlagen hat und die Position vertrat, dass neue
Standorte unter 100 und nicht mehr als 150 Plätze haben sollten - zwei Jahre
bevor der zitierte ehemalige Ausländerbeauftragte Martin Gillo Gleiches forderte.
Ich schloss aber gleichzeitig zwei größere bestehende Standorte nicht aus.
Alle neuen Asylbewerberunterkünfte, die wir in Leipzig jetzt geschaffen haben ich lasse den Sonderfall Riesaer Straße weg -, haben 35 wie in der Pittlerstraße
in Wahren bis maximal 140 Plätze wie in der Riebeckstraße in Reudnitz-Thonberg. Letztere war ein Alternativantrag zum Standort Weißdornstraße
in Grünau neben dem bestehenden und etwa gleich großen Haus mit 250
Plätzen in der Liliensteinstraße.
Massiv wandte ich mich im Stadtrat gegen Vorschläge für Containerbauten in der
Wiesenstraße in Paunsdorf oder den Ausschluss von Standorten, anstatt nur
positive Entscheidungen für den jeweilig konkreten Standort zu treffen. Diesbezüglich habe ich mich gestern Abend gegenüber dem Freistaat geäußert, der
Container in der Friederikenstraße zusätzlich zu der Unterbringung in dem Heim
dort mit 350 Asylbewerbern machen wollte.
Angesichts einer dramatischen Zunahme an Asylbewerbern infolge einer Politik,
die wir als Kommunalpolitiker nicht zu vertreten haben, müssen wir aber realistischerweise sagen, dass wir Unterbringungsstandorte mit weniger als 100 bis
maximal 150 Plätzen derzeit noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung
haben, die jedoch hier und jetzt gebraucht werden - dabei wiederhole ich mich
mit anderen. Damit aber eine Unterbringung in Hallen, Zelten oder Containern
vermieden werden kann, sind existierende Lösungen wie in der Torgauer Straße
immer noch vorzuhalten.
Unglücklicherweise wurde bei der Vorlageneinbringung von nur zwei Häusern
gesprochen. Tatsächlich handelte es sich beim Standort Torgauer Straße anders
als bei Kasernenbauten, Heimen oder Krankenhäuser mit langen Mittelgang-
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fluren um zwei Zweispänner-Wohnblocks mit zwölf separaten Hauseingängen
mit je einer Zwei- und einer Dreiraumwohnung in fünf Wohngeschossen. Mit
zehn Wohnungen je Hauseingang und einer Wohnungsbelegung von drei bis
fünf Personen würde mit je 45 Personen diese Zahl weit unter der kritischen
Größe von 100 bis 150 Personen liegen, beziehungsweise das ist jetzt die Realität.
Oberbürgermeister Jung: Lieber Herr Schlegel, Zeit! Zeit!
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ja, ja.
(Heiterkeit)
Aber Sie wollen doch alles mitbekommen.
Oberbürgermeister Jung: Ich schaue nur auf die Uhr.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Was die direkte Straßenbauanbindung und
Nahversorger sowie die Chancen für Sport, Spiel und Aufenthaltsmöglichkeiten
angeht, teile ich das bereits Gesagte. Die Vielzahl der separaten Häuser bietet
perspektivisch die Möglichkeit, hausweise Wohnungen an reguläre Mietparteien
zu vermieten. Dies wurde übrigens bei der Unterkunft Pittlerstraße durch die
LWB auf unser Drängen im Aufsichtsrat bereits so umgesetzt.
Oberbürgermeister Jung: Letzter Satz!
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): So wurde das ebenfalls leerstehende Nachbarhaus als Wohngebäude saniert, und die Wohnungen wurden preisgünstig an
andere Haushalte vermietet.
(Glocke)
Nein, nein, nein, nein!
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, es tut mir leid. Sie sind schon vier
Minuten über der Zeit. Vier Minuten!
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Ja, ja.
Oberbürgermeister Jung: Nicht „ja, ja“, das stimmt.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein, nein, nein, nein. Ich habe ein vorbereitetes Konzept.
Oberbürgermeister Jung: Haben Sie eine Seite vergessen?
(Heiterkeit)
S e i t e | 165
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Nein, nein.
Abschließend - aber ich bin wirklich beim letzten Satz -: Ich habe die klare Erwartung, dass der zu Recht umstrittene Stacheldrahtzaun schon in den nächsten
Tagen verschwindet und nicht erst in ein paar Monaten.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe noch eine Wortmeldung von Frau Nagel.
Ich hoffe, wir können dann zur Abstimmung kommen.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich möchte noch einmal kurz kommentieren, und
ich würde gern auch noch einmal Martin Gillo in Anschlag bringen, der vor ein
oder zwei Jahren gesagt hat, er präferiere Unterkünfte für 50 bis 100 Leute Martin Gillo, ein Parteikollege oder was auch immer Sie sagen, liebe Damen und
Herren von der CDU -, damit die Menschen sich hier ein bisschen normal fühlen
können. Das ist der Punkt.
Frau Heller, vielleicht brauchen Sie eine Weiterbildung in Sachen Asylrecht oder
in Sachen Lebensbedingungen von Asylsuchenden hier in Deutschland. Asylsuchende dürfen - das wissen Sie bestimmt aus der Presse - erst einmal nicht
arbeiten, werden aber auch, wenn sie arbeiten dürfen nach drei Monaten, auf
dem Arbeitsmarkt natürlich diskriminiert und haben Probleme, ihre Abschlüsse
anerkennen zu lassen.
Asylsuchende dürfen nicht so wohnen, wie sie wollen. Asylsuchende müssen
einen Antrag stellen auch in dieser Stadt - das haben Sie vorhin falsch gesagt,
Herr Jung, den Engagierten -, um auszuziehen. Also wenn Sie den Vergleich mit
einem Studentenwohnheim und einer Massenunterkunft ziehen - ich halte an
dem Begriff fest, weil es eine Massenunterkunft ist, die unfreiwillig ist -, dann ist
das ein schiefer Vergleich, und Ihr Parteikollege Herr Maciejewski hat es auch
bereits in der Presse kundgetan. Das finde ich perfide, die Lebenssituation von
Menschen, die einen deutschen Pass haben und die gleichen Rechte haben, mit
denen von Asylsuchenden gleichzusetzen, die sich nicht aussuchen können, in
einem Neubaublock in der Straße des 18. Oktober zu wohnen.
(Beifall)
Das möchte ich hier gern noch einmal betonen.
Zum Thema Legida, weil Sie das heute den ganzen Tag betonen: Ich würde
auch wieder eine Stadtratssitzung abbrechen oder dem Abbruch zustimmen, um
demonstrieren zu gehen.
(Beifall)
Als Fußnote noch: Es wurden Initiativen mobilisiert, um verschiedene Alternativen, von denen ich vorhin gesprochen habe, anzufragen. Das hatte zur Folge,
dass es gestern noch einmal ein Treffen mit den Genossenschaften gab und
dass letzte Woche in der Presse zu lesen war, dass das Sozialamt ein
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WG-Mietvertragsmodell prüft. Das sind echte Ergebnisse von zivilgesellschaftlichem Engagement, die zu würdigen sind und die auch mit dieser Verschiebung
zu tun hatten. Das war noch ein zweiter positiver Nebeneffekt.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Wir gehen bitte noch einmal die Änderungsanträge durch. Den Änderungsantrag
2 müssen wir abstimmen. Der Änderungsantrag 3 wird in der Fassung als Beschlusspunkt 8 in die Vorlage übernommen. Der Änderungsantrag 4 muss im
Punkt neu 8 abgestimmt werden, und neu 9, wenn Sie einverstanden sind, in der
Fassung Gleichklang SPD so übernommen - so habe ich es gelernt -, dann in die
Vorlage übernommen. Und neu 10, Herr Fabian, wird ebenfalls übernommen.
Herrn Stadtrat Schlegels Beschlusspunkt 8, die Ergänzung, wird ebenfalls
übernommen. Das ist der Änderungsantrag 5.
(Zuruf: Mit dem Protokollhinweis.)
Ganz klar, planungsrechtlich - das ist Herrn Schlegel bewusst - ist das natürlich
zu untersuchen.
Bitte Frau Krefft, noch einmal dazu.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Wir haben mit diesem Antrag von
DIE LINKE wirklich große Probleme. Es wird zwar in der Vorlage dazu ausgeführt, dass die Nutzung für die spätere Zeit irgendwie geprüft wird beziehungsweise wird es in der Diskussion im Ausschuss auch so eingebracht, aber die
Formulierung, wie sie hier gewählt ist, geht gar nicht, denn vom Baugesetzbuch
her ist es sowieso alles nicht zulässig. Man könnte maximal einen Prüfauftrag
daraus machen. Es wäre jetzt die Frage, Herr Oberbürgermeister, wenn Sie den
Beschlussvorschlag übernehmen - reden wir vom Gleichen? Ich hoffe -, dann
bitte nur als Prüfauftrag, so wie es im Grunde schon in der Vorlage steht,
sozusagen der Vorlagentext nur auf das Deckblatt gehoben.
Oberbürgermeister Jung: Um das noch einmal deutlich zu sagen: Frau Krefft,
ich glaube, Sie irren. Jetzt ist die geplante Nutzung ein Asylbewerberheim. Es ist
natürlich möglich, zu späteren Wohnzwecken auch ein solches Haus zu nutzen.
Das muss natürlich bauordnungsrechtlich dann noch einmal planungsrechtlich
untersucht werden und gegebenenfalls müssen einige Veränderungen vorgenommen werden, aber das Ziel des Antrags von Herrn Schlegel ist doch, eine
spätere Nachnutzung möglich zu machen und die jetzt mitzudenken. Darf ich das
so interpretieren?
Zu Protokoll: Das setzt voraus, dass wir planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich die Sache untersuchen. Aber das ist doch selbstverständlich.
(Zurufe - weiterer Zuruf: Lauter!)
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Nein, das steht hier nicht. Entschuldigung, hier steht - ich lese es noch einmal
vor -: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den genehmigten Baumaßnahmen die Möglichkeit späterer Nachnutzung als Wohnheim so zu planen und
auszuführen, dass die benannten Nachnutzungen ohne weiteren erheblichen
Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter mittelfristiger Schließung der
Asylbewerberunterkunft möglich sind.
Das ist ein Absichtsbeschluss, der natürlich bauordnungsrechtlich und planungsrechtlich dann untersucht werden muss. Das zu Protokoll.
Jetzt würde ich den Änderungsantrag 2 aufrufen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Änderungsantrag 2 der
Stadträtin Nagel, Riekewald - ich gestatte mir, das abzukürzen. Wer stimmt dem
zu? - Die Gegenstimmen? - Und die Enthaltungen?
Abstimmung: 7 Enthaltungen, 9 Dafür-Stimmen, ansonsten mit großer
Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zu dem Änderungsantrag 4 der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, und zwar der Beschlussvorschlag neu 8, die Nutzung zeitlich zu befristen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Und die Enthaltungen?
Abstimmung: Bei wenigen Pro-Stimmen, einigen Enthaltungen, mit
großer Mehrheit abgelehnt.
Ich komme jetzt zur Hauptvorlage inklusive der jetzt beschlossenen Übernahmen und Änderungen. Wer stimmt der Beschlussvorlage zu, den bitte ich
um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 4 Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen, mit
Mehrheit so beschlossen.
Wir haben eine dicke Aufgabe vor uns in diesem Jahr und in den Folgejahren.
Herzlichen Dank. Ich darf das auch einmal sagen, Frau Kador-Probst, Ihnen und
Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein herzliches Dankeschön für die unglaubliche Arbeit der letzten Monate. Vielen Dank.
(Beifall)
Ich rufe auf:
19.4. Bebauungsplan Nr. 406 „Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten“ Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf Satzungsbeschluss (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Es gibt klare Vorvoten. Wird das Wort gewünscht? - Es ist eine Satzung.
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Bitte bleiben Sie sitzen, bewegen Sie sich nicht. Ich muss auszählen. Jetzt gehen Sie alle! Ich bitte um Auszählung. Wer stimmt der vorliegenden Satzung
Bebauungsplan Nr. 406 zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich?
Abstimmung: 60 Dafür-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung.
Herzlichen Dank.
So beschlossen.
Wir kommen jetzt zu den Satzungen.
19.5 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.5.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.5.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.6 Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum
„St. Georg“ Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.6.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.6.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.7 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.7.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.7.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.9 Neufassung der Betriebssatzung für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig
/ Engelsdorf (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.9.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.9.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.10 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.10.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.10.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
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19.11 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb
Schauspiel Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.11.1. dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.11.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.12 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.12.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.12.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.13 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.13.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.13.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.14 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Oper
Leipzig und Widmung Grundvermögen als Sondervermögen (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.14.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
19.14.2 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
Ich würde Herrn Bonew bitten, grundsätzlich etwas dazu zu sagen.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Liebe Besucher auf der Tribüne!
Ich würde vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Uhrzeit jetzt zu den neuen
Satzungen 19.5 bis 19.14 zusammenfassend kurz einführen und ein Angebot
machen.
Es war das umfangreichste Projekt, das wir in den letzten Jahren im Dezernat
Finanzen angeschoben haben. Es ist eines der Projekte, die ich mit Amtsantritt
übernommen habe. Wir haben uns über eine Mustersatzung mit vielen Runden,
die wir verwaltungsintern gedreht haben, in Übereinstimmung mit Rechtsamt und
Rechnungsprüfungsamt und allen Beteiligten auf diese jetzt vorgelegten Satzungen geeinigt.
Ich würde, um das Verfahren abzukürzen, folgenden Vorschlag machen: Die
Verwaltung übernimmt die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE.
S e i t e | 170
Ich würde zu Protokoll geben, was die Änderungsanträge der Fraktion CDU
angeht, die sehr akribisch verschiedene Positionen und Werte herausgearbeitet
hat, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt bei den absoluten Beträgen bleiben möchten, aber - wir haben ja gerade die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE
übernommen und verfeinern das Risikomanagementsystem und den Risikobericht - anbieten, dass wir in den nächsten zwei Jahren parallel im Risikobericht
die relativen Beträge und die anderen von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen
Beträge mit scannen und mit analysieren und dass wir in zwei Jahren einen
Evaluationsbericht vorlegen: Was ist denn besser? Zum jetzigen Zeitpunkt finde
ich die absoluten Beträge besser, aber ich lasse mich gern belehren.
Darüber hinaus sind noch Punkte aus dem Änderungsantrag des Stadtrats Stichwort: überörtliche Prüfung des Kulturraums Stadt Leipzig durch den sächsischen Rechnungshof - offen. Hier haben wir insbesondere Ausübung Wahlrecht, Jahresabschlüsse, Bilanzierungsvorschriften und Rücklagenbildung nicht
in den Eigenbetriebssatzungen übernommen. Hier würde ich zu Protokoll geben, dass wir das in den jeweiligen Jahresabschlussvorlagen zu den Eigenbetrieben verarbeiten, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass diese Punkte
nichts in einer Eigenbetriebssatzung zu tun haben. Alle weiteren teils bilanztheoretischen wissenschaftlichen Diskussionen sollten wir nicht mehr am heutigen Abend führen, sondern in den zuständigen Betriebsausschüssen und den
Fachausschüssen, Rechnungsprüfungsausschuss und Finanzen.
Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich noch einmal für die konstruktive
Diskussion in den Ausschüssen. Ich denke, wir haben eine neue Qualität der
Betriebssatzung erreicht, auch wenn nicht alles umgesetzt werden konnte, was
auch ich mir vielleicht am Anfang vor viereinhalb Jahren gewünscht hätte. Vielen Dank.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Nur ganz kurz angesichts der
Zeit. Ich möchte nur darum bitten, dass Sie, Herr Bonew, eventuell zu Protokoll
geben - ich habe es Ihnen vorhin schon gesagt - die Regelung, dass die Betriebsleiter an den Beratungen des Betriebsausschusses teilnehmen und auch
durch eine rechtlich verbindliche Vertretung ihres Unternehmens vertreten
werden können. Ich rede jetzt von Prokura beziehungsweise von Stellvertretern,
die sie im Unternehmen haben. Das war bis zuletzt im Ausschuss nicht geklärt,
weil die Satzungen direkt davon sprechen, dass die Betriebsleiter immer dabei
zu sein haben oder dabei sein können, also auch beraten können, aber dann,
wenn sie terminlich wirklich nicht können, was absehbar ist, dann müssen Vertretungen genauso möglich sein.
Oberbürgermeister Jung: Darin sehe ich kein Problem.
Bürgermeister Bonew: Entschuldigung, das hatte ich vergessen. Ich sehe darin
kein Problem. Jeder Betriebsleiter, wenn er im Ausland weilt, muss für das tägliche Geschäft vertreten sein. Es muss Vertretungsregelungen in den Eigenbetrieben geben, und das greift dann bei der Abwesenheit im Betriebsausschuss.
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Oberbürgermeister Jung: Zu Protokoll, Frau Körner: Vertretung ist möglich.
Sonst müssten wir das ändern.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Liebe Beigeordnete! Sehr geehrte Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Um es vorauszuschicken: Auch ich möchte gleich zu den Tagesordnungspunkten 19.5 bis 19.14 sprechen, da die Satzungen vergleichbare Fragen mit sich
bringen. Satzungen als Steuer- und Regelwerk für die Eigenbetriebe - ein wichtiges Thema, wenn auch zu sehr später Stunde.
Wir begrüßen die Bemühungen der Stadt, auch des Dezernats Finanzen, den
Leipziger Corporate Governance Kodex auch dahin gehend umzusetzen, dass
er für die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig mittels transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Betriebssatzungen umgesetzt wird. Das scheint uns gut
gelungen, und wir haben dem im Allgemeinen nicht viel hinzuzusetzen.
Im Besonderen wollten wir die Rechte der Betriebsausschüsse auf rechtzeitige
Information durch die Geschäftsführung stärken. Neben der jährlichen Berichtspflicht über die Risiken der Eigenbetriebe - so es denn jemals welche geben sollte - sollen die Geschäftsführungen auch verpflichtet werden, bei unterjähriger Änderung der Risikolage den Betriebsausschuss in seiner nächstfolgenden Sitzung zu informieren und nicht erst im kommenden Jahr.
Durch die zeitnahe Information erhält der Betriebsausschuss mehr Möglichkeiten, rechtzeitig korrigierend einzugreifen oder die Geschäftsführung dazu zu
veranlassen. Dem diente unser für alle Satzungen gleich lautender Änderungsantrag, der freundlicherweise übernommen worden ist. Auch die Änderungsanträge der CDU hätten wir mitgetragen, aber es ist Ihre Sache, die Protokollnotiz zu übernehmen. Auch damit können wir leben.
Sie, sehr verehrte Stadträte, haben als kommunale Vertreter in den unterschiedlichen Betriebsausschüssen mehr und vor allem zeitnahe Möglichkeiten
für transparente Entscheidungen. Ein schwierigeres Problem liegt aber woanders, nämlich in der Eigenbetriebssatzung der Leipziger Kulturbetriebe. Herr
Bonew hat darauf verwiesen: überörtliche Prüfung des Kulturraums Stadt Leipzig
durch den sächsischen Rechnungshof, der sich damals aus gegebenem Anlass
mit dem Schauspiel Leipzig beschäftigte. Der Stadtrat beschloss im Sommer
2014, sieben Punkte, darunter die offenen Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes - Sie erwähnten Bilanzierung, Wahlrecht und so weiter -, in die Betriebssatzungen einzuarbeiten. Termin Ende 2014. Auch der Beschlusspunkt 2
war Überarbeitung der Eigenbetriebssatzungen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fragte vergangene Woche nach, inwieweit
das geschehen ist. Sie, Herr Bonew, haben die Einarbeitung vieler Änderungen
bestätigt - das stimmt auch -, verweisen aber auf eine Dienstanweisung, nämlich
die 28/2005, die sich offensichtlich seitdem permanent in Überarbeitung befindet. Diese Dienstanweisung mache die Aufnahme der Themen in die Eigenbe-
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triebssatzung entbehrlich, sagt Herr Bonew.
Da müssen wir schon fragen, inwieweit Stadtratsbeschlüsse umgesetzt oder
umgangen werden. Eine Satzung ist eine Satzung: öffentlich, einsehbar, umsetzbar, kontrollierbar. Eine Dienstanweisung hat diese Qualitäten nicht und
kann die Satzung deshalb nicht ersetzen. Oder hatten Sie vor, dem Stadtrat
diese Dienstanweisung zur Kenntnis zu geben, über den Umsetzungsstand zu
berichten? Ich würde mich über eine Protokollnotiz freuen. Wenn das nicht sein
sollte, können wir den Satzungen hinsichtlich Eigenbetriebe Kultur nicht zustimmen, den anderen Satzungen ja. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Bürgermeister Bonew: Vielleicht dazu, Frau Dr. Lauter, es ist überhaupt kein
Problem. Wir können die Dienstanweisung „Steuerung Eigenbetriebe“ erst ändern, wenn die Satzungen durch sind, sonst klappt das Regelwerk nicht. Es ist
überhaupt kein Thema, den jeweiligen Betriebsausschüssen, dem
RPA-Ausschuss und dem Finanzausschuss die Dienstanweisung zur Kenntnis
zu geben, wie wir das mit anderen Dienstanweisungen gemacht haben.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich freue mich, dass Sie das zu Protokoll
gegeben haben.
Bürgermeister Bonew: Gern.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Bonew, in allen Ehren, das ist nicht zufriedenstellend,
was Sie hier anbieten. Sie haben als Verwaltung Stadtratsbeschlüsse umzusetzen. Wenn ich jetzt höre, dass Sie nicht vorhaben, Stadtratsbeschlüsse umzusetzen, sehe ich das als ein Problem an. Dann können Sie sich nicht hier vorn
hinstellen und einfach sagen, nach Ihrer Meinung habe das in Satzungen nichts
zu suchen.
Wir haben als Stadtrat beschlossen, dass Sie das in die Satzungen aufzunehmen haben, und Sie haben es nicht getan. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung sind Sie verpflichtet, Beschlüsse des Stadtrats umzusetzen. Wenn Sie
das anders sehen, können wir das gern noch einmal im Fachausschuss besprechen, aber ich würde das ganz deutlich im Protokoll hinterlassen, dass ich
weiter erwarte, dass Sie den Stadtratsbeschluss umsetzen.
Ich werde Ihnen nicht den Gefallen tun, hier zu später Stunde über Einzelbilanzierungsvorschriften zu sprechen, aber nur, um eines klarzustellen:
Erstens: Ich habe ganz klar die Erwartung von Ihnen, dass Sie die Hinweise der
Rechnungsprüfungsbehörde ernst nehmen. Ich kann bisher nicht erkennen,
dass Sie das tun.
Zweitens: Ich erwarte von Ihnen, dass Sie Stadtratsbeschlüsse umsetzen.
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Drittens: Ich erwarte von Ihnen, dass Sie die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchhaltung einhalten. Ich könnte Ihnen jetzt nachweisen, wo das nicht der Fall
ist; das werde ich jetzt nicht tun, aber die Erwartung habe ich.
Viertens: Ich habe auch die Erwartung, dass Sie die Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörden, was zum Beispiel die Einbringung von Grundstücken angeht,
beachten. Wenn Sie die Eigenbetriebe dort unterschiedlich behandeln, dann tun
Sie das nicht und dann widersprechen Sie den Anforderungen der Rechtsaufsichtsbehörden.
Diese vier Anforderungen muss ich beziehungsweise müssen wir alle als
Stadtrat, denke ich, von Ihnen als unserem obersten Buchhalter erwarten können. Deshalb noch einmal ganz klar: Die Stadtratsbeschlüsse sind umzusetzen.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Bär, eine falsche Behauptung wird
nicht dadurch richtig, dass man sie regelmäßig durchs Dorf treibt. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung und Buchführung werden eingehalten. Wir
halten uns an die Maßgaben des Gesetzgebers. Sie sprechen das Schreiben
des Innenministeriums an, das wir hier regelmäßig behandeln. Die Interpretation
wird nicht dadurch besser, indem man es regelmäßig wieder falsch vorträgt.
Wir bilanzieren so, wie es der Gesetzgeber fordert, und wir haben uneingeschränkte Testate all unserer Wirtschaftsprüfer und des Rechnungsprüfungsamtes. Punkt. Auch das zu Protokoll.
Noch einmal: Eine falsche Behauptung wird nicht dadurch besser, dass man sie
jedes Mal, wenn die Eigenbetriebe auf der Tagesordnung stehen, wieder
hochholt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Habicht zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Habicht (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Ich war einige Tage nicht in diesem Hohen Haus, und es hat sich
einiges geändert. Aber das, was sich nicht geändert hat, ist der § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung. Dort steht - nachzulesen unter Rz. 26 -, dass Satzungen nur durch Satzungen geändert werden können. Das heißt, der Beschlusspunkt 1 müsste heißen: Satzung zur Neufassung der Betriebssatzung et
cetera. Der Beschlusspunkt 2 würde dann entfallen.
Das würde die Tagesordnungspunkte bis 14 betreffen und den Tagesordnungspunkt 23 alt/22 neu - Feuerwehrsatzung. Der Tagesordnungspunkt 33
alt/30 neu ist kurioserweise schon in dieser Form ausgefertigt.
Oberbürgermeister Jung: Ich muss Ihnen widersprechen. So hatten wir das
früher einmal, aber die Formulierung „Die Neufassung gemäß Anlage wird beschlossen.“ ist in Ordnung. Es sind keine Änderungen der alten Satzungen,
sondern es sind neue Satzungen.
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Einfach nur einmal zur rechtlichen Wertung: Wir brauchen nicht eine Satzung zur
Änderung der Satzung zu beschließen, wenn wir eine Neufassung gemäß Anlage beschließen.
Ich schlage Ihnen jetzt folgendes Verfahren vor:
Ich habe jetzt gelernt, die CDU zieht ihren Änderungsantrag mit der Protokollerklärung zurück. Der Änderungsantrag von DIE LINKE wird jeweils in
die Satzung übernommen. Ansonsten gibt es Protokollerklärungen von
Herrn Bonew, die sauber protokolliert werden.
Wenn Sie sich jetzt nicht während der nächsten Abstimmungen aus dem Raum
schleichen, dann könnten wir nach folgendem Verfahren vorgehen: Wir stimmen
die erste Vorlage ab und zählen aus. Ich frage dann immer, ob es bei der
nächsten Vorlage Änderungen gibt. Dann hätten wir eine klare Linie.
Zur Geschäftsordnung, Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (fraktionslos): Ich gebe zu bedenken, dass diese Vorgehensweise im Zusammenhang mit einer Normenkontrolle gegen die Sanierung
beziehungsweise die Heilung der Sanierungssatzungen bereits Gegenstand
rechtlicher Prüfung ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, Ihre Bemerkung veranlasst mich zu
der Maßgabe: Wir zählen jeweils aus.
Ich darf nun darum bitten.
Abstimmung: 19.5 - die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig inklusive der aufgenommenen Änderung ist mit 62 Dafür-Stimmen bei 1 Gegenstimme und keiner
Enthaltung angenommen.
Abstimmung: 19.6 - Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig. Dieser Punkt ist mit 62
Dafür-Stimmen bei 1 Gegenstimme und keiner Enthaltung angenommen.
Abstimmung: 19.7 - Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Punkt ist mit 61 Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und keiner
Enthaltung so beschlossen.
19.8 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
19.8.1 dazu ÄA (Einreicher: J. Herrmann-Kambach (ehem. Stadtrat))
Dieser Punkt ist vertagt.
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Abstimmung: 19.9 - Neufassung der Betriebssatzung für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf. Dieser Punkt ist mit 61 Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und keiner Enthaltung angenommen.
Abstimmung: 19.10 - Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig. Dieser Punkt ist mit 51 Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen so beschlossen.
Abstimmung: 19.11 - Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig. Dieser Punkt ist mit 54 Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen so beschlossen.
Abstimmung: 19.12 - Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt. Dieser Punkt ist mit 52
Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Abstimmung: 19.13 - Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“. Dieser Punkt ist mit 61 Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und keiner
Enthaltung so beschlossen.
Abstimmung: 19.14 - Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Oper Leipzig und Widmung Grundvermögen als
Sondervermögen. Dieser Punkt ist mit 59 Dafür-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen so beschlossen.
19.15 Verordnung der Stadt Leipzig zum Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse (Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport)
19.15.1 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Ich kürze sehr ab. In § 140 GG heißt es: Der Sonntag ist der
staatlich anerkannte Feiertag und bleibt als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Wir wollen die Sonntage beziehungsweise die verkaufsoffenen Sonntage nicht
weiter ausdehnen. Unser Änderungsantrag sagt, dass wir das Oktoberfest nicht
wollen. Feiern heißt nicht kaufen. Deswegen stimmen Sie bitte unserem Antrag
und mir zu, beiden Tagen nicht zuzustimmen. - Danke.
Erster Bürgermeister Müller: Vielen Dank Herr Albrecht. - Wird weiter das Wort
gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung: Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mit großer
Mehrheit zugestimmt.
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Nun stelle ich die Gesamtvorlage mit den Änderungen zur Abstimmung. - Ich bin
etwas verwundert, denn zunächst wurde der Änderungsantrag der CDU-Fraktion
übernommen. Nun habe ich den Eindruck - vielleicht durch meine ungeschickte
Verhandlungsführung -, dass die Gesamtvorlage abgelehnt werden soll. Ist das
so gewollt?
(Zurufe: Ja!)
Okay, dann rufe ich die Gesamtvorlage zur Abstimmung auf.
Abstimmung: Die Gesamtvorlage ist mit 18 Dafür-Stimmen bei 32 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt.
(Vereinzelt Beifall)
19.16 Bebauungsplan Nr. E-139 „VHW – ehemaliges Holzveredlungswerk“, 1.
Änderung Stadtbezirk Leipzig-Nord, Ortsteil Wiederitzsch Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (Einreicher: Dezernat
Stadtentwicklung und Bau)
Abstimmung: Dieser Punkt ist ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen
so beschlossen.
19.17 Baubeschluss: Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55.
Mittelschule- Komplexsanierung (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
Hierzu gibt es eindeutige Voten. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der
Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Abstimmung: Die Vorlage ist ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen so beschlossen.
19.18 Bebauungsplan Nr. 350 „Wohngebiet an der grünen Ecke“; Stadtbezirk
Leipzig-Südost, Ortsteil Probstheida; Billigungs- und Auslegungsbeschluss (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen.
Abstimmung: Die Vorlage ist ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung so
beschlossen.
19.19 Übergabe der Trägerschaft von integrativen Kindertageseinrichtungen (Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
Oberbürgermeister Jung: Hier ist ein klares Vorvotum. Wird das Wort ge-
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wünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung.
Abstimmung: Dieser Punkt ist einstimmig so beschlossen.
19.20 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011
bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall, weshalb ich zur Abstimmung
komme.
Abstimmung: Dieser Punkt ist bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
mit großer Mehrheit so beschlossen.
19.21 Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu
Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Insofern komme ich zur Abstimmung.
Abstimmung: Dieser Punkt ist bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
mit großer Mehrheit so beschlossen.
19.22 (nichtöffentlich)
Wird das Wort gewünscht? - Das sehe ich nicht.
Abstimmung: Dieser Punkt ist einstimmig beschlossen.
19.23 Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig (Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport)
Wird das Wort gewünscht? - Es gibt eine Satzung auszuzählen, denn es sind
bereits einige nicht mehr anwesend.
Abstimmung: Diese Satzung ist mit 57 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltung so beschlossen.
19.24 Überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr
2014 in der Budgeteinheit 61IN70000074 (Schönauer Viertel) zur Nachbuchung
des Treuhandkontos (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok, bitte.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Herr Oberbürgermeister, es ist schon richtig,
dass die entsprechenden Buchungen auf den Treuhandkonten im Buchwerk der
Stadt Leipzig nachvollzogen werden müssen. Das, was in der Vorlage allerdings
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nicht deutlich geworden ist, ist, warum das in diesem Fall in der Vergangenheit
nicht geschehen ist. Ich denke, es sollte erläutert werden, warum eine Sache, die
eigentlich gemacht werden muss, nicht gemacht worden ist und nur bei Gelegenheit beziehungsweise bei der Überprüfung von anderen Treuhandkonten
aufgefallen ist.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, sind Sie aussagefähig?
Bürgermeister Bonew: Nur bedingt.
Oberbürgermeister Jung: Ich schlage vor, dass wir Ihnen diese Antwort
nachreichen. - Herr Morlok, bitte.
Stadtrat Morlok (fraktionslos): Ich bin ein gutmütiger Mensch, Herr Oberbürgermeister, hatte aber in der letzten Stadtratssitzung eine Frage zu einem Beschlusspunkt gestellt, bei dem wir uns darauf verständigt hatten, dass Sie mir
angeboten hatten, diese Nachfrage im Nachgang zu beantworten. Auf die Antwort warte ich heute noch. Insofern verstehen Sie vielleicht, dass ich jetzt ungern
ein zweites Mal sage: Wir machen das im Nachhinein, denn beim ersten Mal hat
es nicht funktioniert.
Oberbürgermeister Jung: Wir schauen im Protokoll nach.
Zu Protokoll: Herr Bonew wird Ihnen eine Antwort geben. - Frau Dubrau, Sie
waren gemeint. Zu Protokoll: Frau Dubrau liefert.
Abstimmung: 19.24 - dieser Punkt ist ohne Gegenstimme bei 6 Enthaltungen so beschlossen.
19.25 Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege
in der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung der Rahmenbedingungen (Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
19.25.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis
90/Die Grünen)
19.25.2 Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege in der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung der Rahmenbedingungen (Einreicher: SPD-Fraktion)
Herr Habicht meldet Befangenheit an. Er wird daher nicht teilnehmen.
Es gibt Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen
und SPD. - Herr Schmidt zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich erlaube mir einmal, das von
vorn zu machen - einerseits, um mir einen Überblick über die Mehrheitsverhält-
S e i t e | 179
nisse zu verschaffen, andererseits: Tagesmütter noch anwesend?
Das ist ein Geschäftsordnungsantrag. Ich habe mich deswegen gemeldet, weil
ich mir nicht sicher bin, ob es sinnvoll ist, eine solch gewichtige Entscheidung so
dezimiert heute treffen zu wollen. Ich möchte das heute infrage stellen, denn ich
konnte von meinem Platz nicht sehen, ob noch Besucher anwesend sind. Wenn
Sie die Entscheidung heute noch haben wollen, können wir es gern abstimmen
lassen. Wir hätten das ansonsten im Nachgang gemacht, wenn wir das vertagen
würden. Ich ziehe meinen Antrag, den ich so noch nicht formuliert habe, zurück.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr
geehrte Beigeordnete! Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Tagesmütter insbesondere auf der Tribüne und im Livestream!
Es ist jetzt zehn Monate her, dass eine Leipziger Tagesmutter vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich klagte. Der Oberbürgermeister wurde im Urteil aufgefordert, die Förderleistung - also die Arbeit mit dem Kind - erheblich nachzubessern. Es hat sieben Monate gedauert, bis die Verwaltung eine Vorlage einreichte. Der Grundsatz „was lange währt, wird gut!“ stimmt nicht immer und sieht
manchmal nur auf den ersten Blick gut aus.
Mit dieser Vorlage setzt die Verwaltung das Gerichtsurteil nur zur Hälfte um. Die
Förderleistungen der Stadt werden tatsächlich um 75 Prozent erhöht. Das ist
richtig und wird auch von uns unterstützt. Gleichzeitig werden die Sachkosten
um 65 Prozent von 330 Euro auf 112,78 Euro gekürzt. Das hat das Verwaltungsgericht nicht gefordert.
Festzustellen ist auch, dass die Sachkosten im Gerichtsurteil nicht als zu hoch
eingeschätzt wurden. Aus der Presse konnte man in der vorigen Woche entnehmen, dass die Sachkosten 226,39 Euro ohne Mietanteil in der Kita betragen,
die Tagespflegeperson aber nur 112,78 Euro Sachkosten mit Mietanteil erhalten
sollen.
(Unruhe)
Es wäre schön, wenn Sie doch einmal zuhören, denn für die Mütter und Väter ist
das hier sehr interessant.
Effektiv haben die Tagesmütter und Tagesväter jetzt eine Erhöhung ihrer Leistung um 9 Prozent. Das entspricht 144 Euro. Ist das ein erheblicher Schritt, wenn
man weiß, dass Kindertagespflegepersonen selbständig tätig sind und alle
Kosten allein zu tragen haben? Ist das ein geforderter erheblicher Schritt, wenn
man weiß, dass für die Stadt die Kosten für einen Tagespflegeplatz mindestens
3 Euro pro Kind niedriger sind als ein Platz in der Kita, aber die Eltern für die
Tagepflege den gleichen Betrag wie in einer Kita bezahlen müssen?
Die Stadt müsste und sie ist auch dankbar für jeden Tagespflegeplatz. Jeder
weiß um die Bedeutung der frühkindlichen Erziehung. Sie findet bei uns in der
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Kindertagesstätte und in der Tagespflege statt - auch deshalb, weil die Stadt
derzeit noch nicht genügend Kitaplätze bereitstellen kann.
Tagesmütter und Tagesväter haben das Recht auf eine faire Vergütung. Die
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben gemeinsam einen
Änderungsantrag vorbereitet. Dieser Änderungsantrag beinhaltet auch eine
Kürzung der Sachkosten, allerdings nur um ein Drittel.
Tagesmütter
beziehungsweise
Tagesväter
haben
in
der
Regel
9-Stunden-Verträge und betreuen fünf Kinder. Auch sie orientieren sich an dem
sächsischen Bildungs- und Erziehungsplan und sind bemüht, ihn in guter Qualität umzusetzen. Dazu bedarf es Beschäftigungsmaterial und einer bestimmten
Ausstattung. Soll daran gespart werden? - Jeder weiß, dass in dieser Altersgruppe Spielgeräte und Beschäftigungsmaterialien schneller verbraucht sind.
Jeder weiß, dass in dieser Altersgruppe Räume häufiger vorgerichtet werden
müssen. Über den Gebrauchswert von Mehrlingswagen will ich nicht weiter
sprechen, denn auch das ist bekannt.
Der Verwaltung ist bewusst, dass sie hier unterfinanziert, denn mit den bereitgestellten Mitteln ist das nicht umzusetzen. Reinigungsleistungen werden gar
nicht honoriert. Die angedachten 50 Euro reichen gerade einmal für die Wäscheleistungen.
In der Diskussion wurde im Fachausschuss von einem Ausschussmitglied angeregt, dass die Tagespflegepersonen in der Mittagspause reinigen könnten.
Das ist wirklichkeitsfremd. Die Tagespersonen würden ihre Aufsichtspflicht verletzen. Wollen wir das? - Außerdem weiß jeder, dass Kinder auch nach der
Mittagsruhe Unordnung machen. Zudem wird in jeder Kita täglich abends gereinigt, also muss auch in den Räumen der Tagespflege täglich gereinigt werden.
Demzufolge sind diese Kosten anzuerkennen und aufzunehmen. Das hat die
Verwaltung versäumt, weshalb wir auch hier eine Veränderung vorschlagen.
Werte Anwesende, wir reden hier nicht über Nebensächlichkeiten. 585 Kindertagespflegepersonen betreuen in Leipzig 2.673 Kinder im Alter bis zu drei Jahren. Das betrifft fast jedes vierte Kind in diesem Alter in unserer Stadt. Ich sagte
es schon: Die Tagesmütter und Tagesväter haben das Recht, für ihre Leistung
angemessen bezahlt zu werden, damit sie ihren und den Lebensunterhalt ihrer
Familien sichern können.
Als Selbständige müssen sie für ihre Kranken- und Altersversicherung sorgen.
Auch da sind noch Fragen offen, die geklärt werden müssen und im Urteil angesprochen wurden. Aber jetzt sollte zunächst ein deutlicher Schritt nach vorn
erfolgen.
Ich bin auch so klar, dass ich Ihnen sage, was dieser Änderungsvorschlag kostet, den wir unterbreitet haben. Das lässt sich leicht ausrechnen. Unser Vorschlag sieht eine Erhöhung um 90 Euro bei den Sachkosten vor. 90 mal 12 mal
585 sind 631.000 Euro, wenn alle 585 Tagesmütter und -väter bleiben.
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Wir werden aber 28 Kitas eröffnen - 28 Kitas -, was bedeutet, dass die Tagesmütter auch alle Risiken allein tragen, ob sie auch wirklich immer fünf Kinder
betreuen.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, Sie haben heute in Ihrem Abstimmungsverhalten drei Möglichkeiten.
Erstens: Sie stimmen unserem gemeinsamen Änderungsantrag zu und wir sind
auf dem Weg zu einer gerechten Bezahlung der Kindertagespflegepersonen.
Zweitens: Sie stimmen dieser von der Verwaltung eingereichten Vorlage zu.
Dann werden wieder viele Klagen von Tagespflegepersonen auf die Stadt zukommen, die für eine gerechte Bewertung der Sachkosten klagen. Diesmal wird
es nicht nur eine Musterklage sein, sondern es werden mehrere Hundert sein.
Das kommt unserem Image, denke ich, nicht gut.
Drittens: Sie lehnen die Vorlage ab - mit dem Auftrag, dass die Verwaltung im
April eine veränderte Vorlage einbringt, die die Sachkosten neu bewertet und
rückwirkend zum März bezahlt.
Verwaltung und Stadtrat - das haben wir heute schon mehrfach gehört - freuen
sich über die 6.200 Geburten. Es ist gut, dass wir uns als familienfreundliche
Stadt ausweisen. Das macht unsere Stadt anziehend, und das wollen wir.
Einer unserer ständigen, aber auch streitbaren Schwerpunkte sind die Kitas. Hier
leisten wir unbestritten viel. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Familien, dass Frau und Mann sich schulisch und beruflich verwirklichen können,
damit sie den Wunsch „Kind, Familie, Ausbildung, Studium und Beruf“ sicher und
sorgenfrei unter einen Hut bringen können. Dafür brauchen wir Kindertageseinrichtungen mit gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher sowie Kindertagespflegepersonen.
Jeder soll für seine Leistung angemessen bezahlt werden. Lassen Sie uns das
heute für die Tagesmütter und Tagesväter beschließen, damit wir wirklich auch
in diesem Punkt eine kinder- und familienfreundliche Stadt sind.
Ein Wort noch zum Änderungsantrag der SPD: Diesen werden wir ablehnen, und
zwar aus folgendem Grund. Dass Sie ein schlechtes Gewissen haben, kommt in
diesem Antrag zum Ausdruck, aber das, was Sie fordern, würde wesentlich mehr
Verwaltungsbürokratie erfordern, denn es müssten alle Nachweise eingereicht
werden. Zudem warten die Tagesmütter jetzt schon ein Jahr auf ihren Krankenversicherungsanteil.
Das, was Sie über die Weiterbildung und Fortbildung fordern, sind 585. Sie
brauchen nur einmal rechnen: Wenn es hier um 20 oder 30 Mann geht, kann ein
Kurs 40 Mal haben. Es gibt leider gar nicht so viele Angebote, dass Sie das, was
Sie wollen - nämlich 120 Euro dafür zu verlangen oder bis zu 240 Euro das zu
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erhöhen -, umsetzen können. Und wann sollen sie denn das machen? - Auch
hier muss ich sagen: Das ist meiner Ansicht nach ein bisschen wirklichkeitsfremd.
Des Weiteren habe ich mir das mit diesen material points angesehen: einmal im
Monat vier Stunden geöffnet, jedes Spielzeug einmal. Erklären Sie mir diesbezüglich, wie Beschäftigungsmaterial wirklich umfangreich herankommen soll.
Ich weiß, es ist eine schwere Vorlage. Aber das Gericht hat „erheblich“ und
„deutlich“ gesagt - von Ihnen war Frau Herold dabei, von uns war Herr Ulrich und
ich bei diesem Urteil -: Lassen Sie es uns umsetzen. Es kostet Geld, aber wären
die Kinder in einer Kita würde es uns wesentlich mehr kosten. Bitte stimmen Sie
unserem Änderungsantrag zu.
(Beifall)
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Ich weiß, es ist gerade bei diesem
emotionalen Thema bezüglich der Kinderbetreuung schwer. Zudem ist es
schwer, denn die vorgelegten Änderungsanträge - im Übrigen komme ich auf 3
Millionen Mehrkosten, aber dazu kann die Stadtverwaltung vielleicht noch etwas
sagen - haben auf jeden Fall einen sehr guten Willen, die ich jedoch am Ende
nicht nachvollziehen kann.
(Zuruf von Stadträtin Hollick [DIE LINKE]: Ich helfe Ihnen!)
- Das ist okay. Dennoch habe ich auch die zahlreichen Zahlen nachgefragt.
Das Urteil des Gerichts muss die Stadtverwaltung umsetzen, was auch richtig ist.
Ansonsten würden wir in weitere Prozesse hineingezogen werden.
In der Vergangenheit war in der Tat die Geldleistung oder die Förderleistung zu
niedrig. Wir hatten eine Pauschale, die aus meiner Sicht daran orientiert war,
was nach Steuerfreibeträgen möglich ist, die aber inhaltlich nicht begründet war.
Insofern begrüßen wir die neue Förderleistung ausdrücklich, die in der Verwaltung auch nachvollziehbar dargestellt wird. Zudem freuen wir uns darüber, dass
sie über das eigentlich erwartete Maß hinausgeht.
Dass im Zusammenhang mit dem Urteil auch die Sachaufwände auf eine
nachvollziehbare Grundlage gestellt werden, ist vernünftig, auch wenn das - wie
in diesem Fall - zu einem deutlichen Absenken führt. Diesbezüglich haben wir
viele Zahlen hinterfragt, die aus unserer Sicht auch plausibel erklärt wurden.
Des Weiteren beschäftigten wir uns beispielsweise mit den Zahlen der GEW
oder auch mit denen, die uns Tagespflegepersonen zugeschickt haben. Auch
hier sind wir leider nicht abschließend zu einer schlüssigen Grundlage gekommen. So kann es zum Beispiel nicht sein, dass die Stadtverwaltung eine Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt. Das wird bei keinem Arbeitnehmer
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übernommen. Das zu sagen gehört zur Ehrlichkeit, auch wenn ich mir natürlich
vorstellen kann, dass man sich das gern anders wünscht.
Bei den Pauschalen für die Neuanschaffung wurde mir versichert, dass die vergleichbar sind mit denen in Kitas in freier Trägerschaft. Das betrifft ebenso die
Pauschalen für Beschäftigungsmaterial. Letztlich - so ehrlich müssen wir sein können wir weder die Position der Stadtverwaltung beziehungsweise des SSG
noch die der GEW und der Tagespflegepersonen abschließend nachvollziehen.
Insofern fordern wir, dass auf Grundlage einer Zufallsauswahl prozentual von
Tagespflegepersonen jede Quittung über einen Zeitraum von einem Jahr gesammelt werden sollte, um anschließend die Pauschalen zu überprüfen. Wir
fordern zudem, dass sich Tagespflegepersonen, die in angemieteten Räumen
ihre Arbeit ausüben, an die Stadtverwaltung wenden können, sofern der Quadratmeterpreis über dem Veranschlagten liegt. Das hat folgenden Hintergrund:
Wir wollen natürlich, dass Tagespflege in allen Stadtteilen möglich ist, also auch
dort, in denen die Mieten oberhalb der veranschlagten Pauschale liegen.
Mit dem Beschluss der Vorlage - so zumindest nach meiner Rechnung - erhält
eine Tagespflegeperson - inklusive Sachleistung und Pauschale -, die Kinder im
eigenen Wohnraum betreut, bei fünf Kindern im Jahr 7.900 Euro mehr und eine
Tagespflegeperson, die Kinder in angemieteten Räumen betreut, 8.900 Euro
mehr als nach der alten Vorlage, und zwar trotz Kürzung der Sachkostenpauschalen.
Diese Erhöhung begrüßen wir ausdrücklich, denn ich weiß - auch wenn Sie mich
für meine Rede kritisieren werden -, wie wichtig deren Job ist. Schließlich waren
meine zwei Kinder bei einer Tagespflegeperson, die ihren Job hervorragend
ausgeübt haben.
In einem wesentlichen Punkt wollen wir jedoch eine zusätzliche Förderung, auch
wenn wir dafür kritisiert werden, dass wir das gern auf Nachweis wollen. Wir
wollen eine Erhöhung beziehungsweise Verdopplung der momentanen Summe
auf 20 Euro, allerdings auf Nachweis. Wir wollen den Anreiz, dass man sich
fortbildet. Insofern brauchen wir den Nachweis, dass das Geld auch dafür ausgegeben wurde.
Wichtig ist uns zudem - auch dafür wurden wir von Frau Hollick kritisiert -, dass
abwechslungsreiches Spielzeug geboten werden kann. Wenn es so ist, dass die
Öffnungszeiten so gering sind, dann muss das geändert werden und müssen wir
uns des Themas annehmen. Wir wollen zusätzliche Pools über die Stadt verteilt,
die natürlich gut ausgestattet sind, sodass das Spielzeug auch entliehen werden
kann.
Kreativität vermissen wir bei der Stadtverwaltung bezüglich eines Ziels, das uns
sehr wichtig ist, nämlich der Weiterbildung von Tagespflegepersonen zu staatlich
anerkannten Erzieherinnen und Erziehern. Die pauschale Ablehnung dieses
Anliegens aufgrund der notwendigen Praktika verdeutlicht, dass bisher noch
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nicht einmal versucht wurde, ein Pilotprojekt zu starten.
Mit dieser Haltung vergeben wir uns großes Potenzial an zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten, denn immerhin haben 87 Prozent
der Tagespflegepersonen in einer Umfrage beziehungsweise einer Abfrage der
Stadtverwaltung Interesse an einer solchen Ausbildung bekundet.
Im Verwaltungsstandpunkt zu einem SPD-Antrag vom Juli 2014 erwarten wir
daher mehr als die zwei Sätze in der Vorlage. Schließlich geht es darum, Tagespflegepersonen langfristige Perspektiven zu geben. Insofern warten wir lieber noch zwei oder drei Monate auf einen Verwaltungsstandpunkt, wenn dafür
mit potenziellen Partnern nach ernsthaften Lösungen gesucht würden.
Wir werden der Vorlage zustimmen, weil sie eine deutliche Verbesserung gegenüber dem aktuellen Stand darstellt. Dennoch fordern wir eine Überprüfung
der Pauschale, denn wir können, wie gesagt, nicht abschließend beurteilen, ob
die Pauschalen richtig oder falsch sind. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Aufgrund der fortgeschrittenen
Zeit erlaube ich mir, meine Rede etwas zu verkürzen - schließlich wurde heute
schon viel gesagt -, auch wenn ich insbesondere zu dem Thema Reinigung
einiges zu sagen hätte. Vielleicht nur so viel dazu: Ich weiß nicht, ob Sie sich hier
im Saal vorstellen können, nach jedem Arbeitstag das Büro noch eine Stunde zu
säubern, ohne dies als Arbeitszeit angerechnet zu bekommen. Ich glaube, viele
von Ihnen würden sich bedanken, wenn Sie eine solche Arbeit aufgedrückt bekämen, für die sie keine Entlohnung oder keine Stunden angerechnet erhielten.
Dazu hat Frau Hollick aber bereits einiges gesagt.
Ein Thema möchte ich noch ansprechen - das kam vorhin etwas zu kurz -, und
zwar das unternehmerische Risiko. Tagespflegepersonen sind selbständig tätig
und tragen somit auch genau dieses Risiko. Naturgemäß muss daher für
schlechte Zeiten vorgesorgt werden. Da fragt man sich: Was sind schlechte
Zeiten? - Das sind bei Tagespflegepersonen Urlaub, Krankheitstage und nicht
besetzte Plätze, zum Beispiel bei Vertragsübergängen et cetera.
Dafür bekommen Tagespflegepersonen zukünftig 30 Tage Nichtleistung bezahlt.
Bedenkt man aber, dass Erzieherinnen und Erzieher, die in der Regel im TVöD
beschäftigt sind, allein 30 Tage Urlaub haben - wie derzeit die durchschnittlichen
Krankheitstage aussehen, kann ich nicht sagen, aber es sind sicherlich einige,
die noch hinzukommen; zudem tragen sie kein Risiko bezüglich nichtbesetzter
Plätze -, dann sind die 30 Tage Nichtleistung nicht ausreichend. Insofern müssen
die Tagespflegepersonen für schlechte Zeiten einen gewissen Prozentsatz ihres
Geldes zur Seite legen.
Außerdem kommen sie auch um eine private Altersvorsorge nicht umhin, was
vorhin bereits angesprochen wurde. Im Gegensatz zu Erziehern - daran möchte
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ich noch erinnern - haben Tagespflegepersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung bislang einen Rentenpunkt in vier Jahren erhalten, Erzieher dagegen
einen Rentenpunkt pro Jahr.
Renovierungen, große Einrichtungsgegenstände et cetera müssen auch immer
wieder einmal vorgenommen beziehungsweise neu beschafft werden. Dafür
müssen stets gewisse Summen zur Seite gelegt werden, weil diese Kosten irgendwann anfallen und die Einrichtungsgegenstände ausgetauscht werden
müssen.
Wo bitte ist in dieser geplanten Finanzierung die Möglichkeit, die Rücklagen zu
bilden? - Ich sehe diese nur dann, wenn dem gemeinsamen Änderungsantrag
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE zugestimmt wird.
Zum Änderungsantrag der SPD möchte ich nur sagen: Diesen halte ich für viel
zu kurz. Zudem eignet er sich auch nicht als Kompromiss.
Die Bildung von Wohnungspools - die hatten wir heute auch schon einmal
besprochen - schaffen wir nicht einmal in der dezentralen Unterbringung von
Asylbewerbern. Insofern ist fraglich, wo diese herkommen sollen.
Materialpools - dazu wurde auch bereits einiges gesagt - bringen wahrscheinlich
in der Praxis genauso wenig wie der eine bislang existierende Materialpool.
Evaluiert werden muss das Ganze ohnehin, weil die Tagespflegeperson
nächstes Jahr aus dem ermäßigten Krankenversicherungstarif hinausfliegen.
Insofern tut es mir leid, aber dem Änderungsantrag können wir nicht zustimmen,
denn all das ist keine Verbesserung der Vorlage.
Für meine Fraktion möchte ich noch ankündigen, dass wir die Vorlage der
Verwaltung ablehnen werden, wenn unser Änderungsantrag keine Mehrheit
finden sollte. Schließlich besteht nur dann die Möglichkeit, dass die Verwaltung
eine Überarbeitung liefert, um das Urteil des Verwaltungsgerichtes umzusetzen.
Gehen Sie also bitte alle in sich - die Verbliebenen hier im Saal - und stimmen Sie
unserem Antrag zu. - Vielen Dank.
(Beifall)
Stadtrat Albrecht (CDU): Meine Damen und Herren! Es geht nur um die
Sachkosten. Bei den Sachkosten stochern wir im Nebel. Wir können die Zahlen
nicht klar sagen. Wir haben es mit Selbstständigen zu tun, die sowieso ihre
Ausgaben beim Finanzamt veranlagen müssen. Wir haben also keinen Verwaltungsaufwand. Wir wissen nach einem Jahr, wie hoch die Kosten wirklich
sind. Deswegen haben wir mit der SPD zusammen diesen Antrag entworfen. Die
SPD hat ihn eingebracht, und wir werden ihm zustimmen.
(Beifall)
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Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Albrecht, diesbezüglich haben Sie nicht
recht. Die Frage „Sachkosten“ wurde bereits in einem Urteil von Düsseldorf vor
zwei Jahren geklärt. Deshalb hat das Verwaltungsgericht - ich war dort selbst
anwesend, leider konnte niemand von Ihnen, was aufgrund der Vormittagssitzung verständlich war - nicht bemängelt - kein einziges Mal -, dass diese zu hoch
seien.
Es wurde lediglich bemängelt, dass die Förderleistung der Kinder zu gering sei.
„Erheblich“ und „deutlich“ - diese Worte fielen ständig: Es wird für die Stadt
schmerzhaft sein, es wird für die Stadt deutlich sein. Das müssen wir dann auch
wirklich einmal so anerkennen.
Sie haben es eben selbst gesagt: Sie sind selbständig tätig. Sie bekommen also
die Sachkosten als Pauschale. Insofern ist es nicht so, wie Sie das zu erklären
versuchen. Dennoch weiß jeder - Sie haben auch einige selbständig Tätige -,
was 144 Euro bedeuten und was sich bei einem Selbstständigen erhöht und was
letztlich herauskommt.
Überlegen Sie sich doch nur einmal, was es kosten würde, wenn alle Kinder in
einer Kita wären. Denen könnten wir schließlich auch nicht sagen: Euch nehmen
wir nicht. Schließlich haben sie einen Rechtsanspruch. Wenn wir dann 2017
beziehungsweise nach 2016 avisieren, dann wissen wir doch, dass wir jetzt
falsch handeln. Insofern müssen wir doch dann nicht falsch handeln. Insofern
verstehe ich Sie nicht.
Dass der Kämmerer das gern möchte, kann ich verstehen: neuer Haushalt. Aber
585 Frauen und Männer haben doch das Recht, bei dieser wichtigen Aufgabe
eine faire Vergütung zu bekommen. Wir können diesbezüglich also nicht sagen:
Wir wissen das nicht, denn wir wissen es.
(Beifall)
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Frau Hollick, Sie hatten eben gesagt, das
Gericht habe angekündigt, das werde schmerzen. Die Vorlage schmerzt jetzt
schon, denn die Vorlage sieht vor, dass wir im Jahr 2015 knapp 3,7 Millionen
Euro mehr ausgeben und im Jahr 2016 - das sieht die Vorlage jetzt schon vor 4,5 Millionen Euro mehr ausgeben.
Der von Ihnen gestellte Antrag würde bedeuten, dass wir darauf noch einmal 3
Millionen Euro und im nächsten Jahr noch einmal 3,6 Millionen Euro zulegen
müssten.
(Zuruf: Das kann doch nicht der Maßstab sein!)
- Entschuldigung, es geht zunächst einmal darum, dass wir eine deutliche Verbesserung der laufenden Geldleistung für die Tagespflege bereitstellen. Das
Gericht hat kritisiert, dass die Förderleistung nicht hergeleitet ist, und das Gericht
hat die Sachkosten nicht infrage gestellt, hat aber auch nicht gesagt, dass sie zu
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niedrig oder zu hoch sind, sondern hat sie einfach nur so zur Kenntnis genommen.
Ich erinnere daran, dass sich die bisherige Berechnung der laufenden Geldleistung an den Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes
orientierte. In dieser laufenden Geldleistung, die letztlich ein Gesamtbetrag
gewesen ist, sind quasi 300 Euro aus einkommensteuerrechtlichen Gründen so
festgelegt und in der Tat auch nicht hergeleitet gewesen. Vielmehr war das die
Obergrenze, die aus einkommensteuerrechtlichen Gründen so möglich war.
Wir sind nun aufgefordert, die Förderleistung herzuleiten. Das haben wir auch
getan. Wir haben uns dabei an einer Eingruppierung orientiert. Nun sind wir auch
gefordert, im gleichen Atemzug die Sachleistung herzuleiten. Die ist nach meiner
Ansicht relativ detailliert hergeleitet.
Ich sehe es nicht ganz so wie Herr Albrecht, dass wir hier im Nebel stochern.
Schließlich haben wir uns in den Ausschüssen relativ detailliert damit auseinandergesetzt und jeden einzelnen Bestandteil der Sachleistungen begründet.
Ich denke, es ist richtig, dass wir jetzt erst einmal so vorgehen. Unter dem Strich
- Frau Hollick, das haben Sie auch nie bestritten - kommt dann eine deutliche
finanzielle Verbesserung für die Tagesmütter und Tagesväter heraus. Das
spiegelt sich natürlich in der Gesamtsumme des Haushalts wieder. Ich denke,
dass wir gut daran tun, das zunächst erst einmal so in die Wege zu leiten, um
diese Verbesserung auch zu ermöglichen. Dann werden wir in der Tat nach
einem Jahr schauen, ob die Sachleistungen so angemessen sind oder nicht.
Ich bitte eindringlich darum, dass der Änderungsantrag 1 - dieser ist es wohl abgelehnt wird.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Herr Professor, der
Fairness halber müssten Sie jetzt die Frage beantworten: Was kosten 2.635
Kinder in einer Kita? Wie viel müssten wir zusätzlich bauen? - Jetzt zu sagen, wir
müssten das drauflegen, ist noch keine Aussage. Was müssten wir denn
drauflegen, wenn die alle in der Kita wären? Was müssten wir denn da drauflegen?
(Vereinzelt Beifall)
Ich denke, da würde das mit den 300 oder dem einen Drittel bei Weitem nicht
ausreichen, was ich Ihnen nicht zu sagen brauche. Das müssen wir also ins
Verhältnis setzen.
Auch ich musste dazulernen und hatte Ihnen gesagt, dass man im ersten Augenblick denken könnte: Was lange währt, wird gut. Aber wenn man dahinter
schaut, ist es nicht gut genug. Schließlich haben wir als Stadt auch eine Verantwortung gegenüber diesen Frauen und Männern.
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(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, das ist doch unstrittig,
(Zuruf von Stadträtin Hollick [DIE LINKE]: Dann müssen wir es auch bezahlen!)
aber die Frage ist doch, ob die Sachmittel, die Sie beantragen, in einem adäquaten Verhältnis stehen zu den Kindertagesstätten in Gemeinschaftseinrichtungen.
(Zuruf von Stadträtin Hollick [DIE LINKE]: Ja, das habe ich ja gesagt!)
Da kann ich Ihnen nur sagen, dass nach Rechnung des Jugendamtes die
Sachmittel, die Sie ansetzen, deutlich über den Sachmitteln liegen, die zurzeit in
einer kommunalen Kita angesetzt werden. Das muss ich erst einmal so zur
Kenntnis nehmen.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Nein! Herr Oberbürgermeister, Herr Fabian hat
der Bild-Zeitung ein Interview gegeben, in dem er genau gesagt hat, wie viel
Sachkostenanteil in einer Kita ist: 226 Euro ohne Miete, während die Tagesmutter von uns 112 Euro und ein Apfelstückchen mit Miete kriegen soll. Das hat
er eindeutig gesagt. Ich habe hier nicht irgendetwas hervorgezaubert, sondern
mich mit einigen stundenlang hingesetzt. Gemeinsam haben wir dann versucht,
das wirklich zu klären. Diese Mittel hier werden nicht gegriffen.
Oberbürgermeister Jung: Lasst uns abstimmen.
Ich rufe zunächst den Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis
90/Die Grünen auf.
Abstimmung: Der Änderungsantrag ist mit 25 Dafür-Stimmen bei 32
Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
Abstimmung: Dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion - es ist nach
meinem Dafürhalten dasselbe Ergebnis - wird mit 32 Dafür-Stimmen bei
25 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.
Wir kommen nun zur Vorlage selbst einschließlich dieser schon beschlossenen
Änderungsantrag.
Abstimmung: Die Beschlussvorlage ist bei 2 Enthaltungen mit knapper
Mehrheit beschlossen.
19.26 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Rackwitz (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
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Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung: Dieser Punkt ist einstimmig so beschlossen.
19.27 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt (Einreicher: Dezernat Finanzen)
Dieser Punkt ist vertagt.
19.28 Bebauungsplan Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum Südost; Aufstellungsbeschluss (Einreicher:
Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
Herr Zenker, bitte.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich will ganz kurz etwas sagen, auch wenn das nicht
zwangsläufig die Fraktionsmeinung ist.
Ich weiß, dies ist ein B-Planverfahren. Dennoch werde ich der Vorlage nicht
zustimmen, sondern sie ablehnen, denn ich sehe erhebliche Risiken bei der
Ansiedlung des Marktes Stadler auf der Alten Messe.
Die Verkaufsfläche in Leipzig steigt von aktuell 9.000 auf mindestens 14.000
Quadratmeter, weshalb ich hier eine Verzerrung zu den bestehenden Märkten
sehe.
Eine Studie, die auch von der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben wurde, besagt, dass 21 bis 30 Prozent der Händler bedroht sind, 17 - so sagt man - sogar
konkret.
Der regionale Beschäftigungseffekt - wir sprechen immer von Wirtschaftsregionen - ist negativ. Zudem sind die Auswirkungen bezüglich des Nova Eventis
unklar, weil wir wissen nicht, was sich danach dort ansiedelt. Schließlich kann
dies auch negative Folgen für uns haben. Aus diesem Grund werde ich der
Vorlage nicht zustimmen, denn ich sehe hier einfach zu viele Risiken. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Insofern
kommen wir zur Abstimmung.
Abstimmung: Der Beschlussvorschlag ist bei 6 Gegenstimmen und 4
Enthaltungen mit großer Mehrheit so beschlossen.
19.29 Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan Airport Gewerbepark „Nördlicher Bierweg“ der Stadt Schkeuditz (Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
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Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung: Dieser Punkt ist einstimmig so beschlossen.
19.30 Präzisierung zum Planungsbeschluss zu Umbau und Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek Schauhaus als Zweitspielstätte für den
Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig, Variantenuntersuchung (Einreicher: Dezernat
Kultur Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau)
19.30.1 dazu ÄA (Einreicher: CDU-Fraktion)
19.30.2. dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Dieser Punkt war an anderer Stelle heute schon einmal Gegenstand. Es gibt
einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und einen Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE. Meines Erachtens entfallen die Änderungsanträge von DIE
LINKE und der CDU-Fraktion, denn die Vorlage heute ist anders votiert worden.
Wir können nicht in derselben Sitzung anders beschließen. Der Änderungsantrag ist durch den Beschluss vollzogen, und der CDU-Änderungsantrag ist durch
den Beschluss nicht mehr so möglich.
(Zuruf: So ist das!)
- So ist das.
Herr Maciejewski, bitte.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, dann hätten Sie vielleicht bei der Aufstellung der Tagesordnung beachten sollen, dass Dinge, die
sachlich in einem Zusammenhang stehen, auch in einem gemeinsamen Tagesordnungspunkt behandelt werden können.
Warum ist denn das nicht geschehen? Haben Sie sich im Vorfeld nicht mit den
Inhalten dieser beiden Anträge und der Vorlage auseinandergesetzt?
Oberbürgermeister Jung: Wir haben im Ältestenrat keinen Anlass gesehen, die
Tagesordnung umzustellen, Herr Maciejewski. Dies ist eine Folge dessen. Wir
könnten dennoch über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion votieren, denn
rein theoretisch bestünde die Möglichkeit, trotz der heutigen Beschlussfassung
den Verkehrswert zu erzielen. Ich glaube das zwar nicht, aber rein theoretisch
wäre die Möglichkeit gegeben.
Und noch einmal zurück an DIE LINKE: Ich denke, es ist obsolet.
(Zuruf: Nein!)
- Warum?
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(Zuruf)
- Das verstehe ich nicht.
(Zuruf: Ändern Sie Ihre Beschlussvorlage und nehmen Sie die Option des Verkaufs heraus! Wenn Sie das nicht tun, dann erhalten wir das aufrecht!)
Nein, also rein formal: Wir haben doch heute beschlossen, dass wir die Skala mit
einem Zweck verbinden. Jetzt ist doch deutlich geworden, dass wir die Skala nur
verkaufen mit der Zweckbindung Kultur.
Unabhängig davon ist in dieser Beschlussvorlage davon die Rede, dass wir die
Skala - das haben wir doch entfrachtet, das ist doch gar nicht mehr Beschlussgegenstand - beziehungsweise diese Einnahme im Haushalt verarbeiten wollen.
Aber sie wird uns wahrscheinlich nicht mehr mit dem Verkehrswert zur Verfügung stehen.
Ich verstehe das Problem nicht mehr.
(Zuruf: Dann lassen Sie uns doch einfach eine Rede halten!)
- Entschuldigen Sie bitte, ich muss es so deutlich sagen: Das ist Unsinn. Sie
haben heute den Beschluss gefasst: Herr Albrecht darf das Grundstück nur
veräußern, wenn er vorher den kulturellen Zweck geklärt hat, und er soll auf die
freie Szene zugehen.
Hier in dieser Vorlage steht, dass der Verkaufserlös aus diesem Verfahren zur
Finanzierung zur Verfügung steht.
(Zuruf: Optional!)
Optional.
Beide Änderungsanträge sind obsolet. Was wollen wir da beschließen? - Man
muss auch noch klar bleiben im Kopf.
Hält DIE LINKE den Änderungsantrag aufrecht?
(Zuruf: Ja!)
Ja.
Die CDU auch?
(Zuruf: Ja!)
Ich hoffe, wir fassen keine rechtswidrigen Beschlüsse.
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Wird das Wort zur Vorlage gewünscht? - Bitte schön, Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich mache es ganz kurz, wir sind inzwischen im Donnerstag.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Stadträte und Stadträtinnen sowie
Gäste - es sind doch noch welche da! Es geht uns darum, dass es ein Unterschied ist, ob ich ein Haus veräußere für eine Refinanzierung oder ob ich es
veräußern möchte mit dem kulturellen Hintergrund. Ja, unser Antrag ist durchgekommen - der Antrag von DIE LINKE und den Grünen. Dennoch hätten wir
gern die Änderung auch in dieser Vorlage, weil wir der Meinung sind, dass ansonsten Druck entsteht, der den Ausbau der Zweitspielstätte aufhalten könnte.
Auch potenzielle Nutzer würden damit an der falschen Stelle unter Druck gesetzt.
Wir sehen also die große Gefahr, dass bei einem Verkauf mit dem Ziel der Refinanzierung der Baumaßnahme der Meistbietende den Zuschlag bekommt und
dann die Einnahme in die Stadtkasse am höchsten ist - das ist logisch - und der
kulturelle Zweck nur noch im Hintergrund ist. Schließlich kann es mehrere Bieter
geben, die sich darum bewerben. Wir möchten aber, dass der kulturelle Zweck
im Vordergrund steht.
Außerdem finden wir auch, dass es keinerlei finanziellen Zwang mehr gibt zur
Refinanzierung, zur Veräußerung. Das ist das Entscheidende. Aus dem Beschlussvorschlag geht hervor, dass die Finanzierung des Bauvorhabens bereits
konkret untersetzt ist. Zudem hat sich inzwischen auch die Summe von 6,8 auf
4,6 Millionen Euro gesenkt.
Wie gesagt, vor diesem Hintergrund sehen wir einfach die Notwendigkeit, dass
es in diesem Beschlussvorschlag noch steht. Deswegen steht die Frage, ob Sie
es herausnehmen, eben nicht. Wir bitten Sie deshalb weiterhin um Zustimmung.
Oberbürgermeister Jung: Trotzdem werde ich nicht müde, Sie darauf hinzuweisen, dass das optional im Beschlusstext nicht steht, sondern nur im Begründungstext als Option aufgeführt ist. Es wird nicht beschlossen. - Bitte schön,
Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Ich werde es sehr kurz machen, denn es ist schon sehr
spät. In meinem bisherigen Leben habe ich noch nie eine Rede um diese frühe
Morgenstunde gehalten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine werten Beigeordneten! Frau
Dubrau! Meine lieben Ratskollegen! Ich bin froh, dass wir ein klares Signal an
eine so wichtige Kultureinrichtung wie das Schauspielhaus senden. Die geplante
Großinvestition zur Grundsanierung und Zusammenlegung der Spielstätten von
Skala und Schauspielhaus findet unsere Zustimmung.
Nicht nur, dass wir damit endlich die notwendige räumliche Nähe der Bühnen
S e i t e | 193
schaffen, auch die dargelegten Synergieeffekte in der Logistik und die gemeinsame Nutzung diverser Ausstattungen lassen eine Entlastung des städtischen
Zuschusses erwarten - von der Verbesserung der künstlerischen Qualität und
die daraus resultierenden Mehreinnahmen nicht zu reden.
Eine wichtige und für uns notwendige Voraussetzung fehlt jedoch bisher. Dabei
handelt es sich um den Verkauf der alten Liegenschaft in der Gottschedstraße 16
mindestens zum Verkehrswert. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.
Wir können uns als städtisches Gemeinwesen eine so große Investition in das
Schauspielhaus aber eben nur dann leisten, wenn wir gleichzeitig für eine
kraftvolle Gegenfinanzierung sorgen. Dieser Grundsatz ist für uns als CDU unantastbar.
So gut, wie ich es verstehen kann, dass sich einige Ratsmitglieder durch das
Verteilen von Geschenken an ihre Wählerinnen und Wähler beliebt machen
wollen, so energisch werden wir uns gegen diese Verschwendung von städtischem Vermögen zur Wehr setzen. Wer ein neues Haus will, der muss das alte
verkaufen oder eben Lotto spielen.
Werte Ratskollegen, wenn Sie dem Antrag von LINKE und Grünen und nicht
unserer Änderung zustimmen, so machen Sie einen großen Fehler. Die Stadt
wird hierdurch gezwungen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen.
Dabei muss sie logischerweise stolpern. Als privater Investor würden Sie nie und
nimmer so handeln. Wenn Sie ein Haus erben und ein neues errichten wollen,
dann würden Sie immer vorher den Verkauf anstreben und damit für eine entsprechende Gegenfinanzierung sorgen. Erst im Anschluss ist das Risiko einer
Neuinvestition zu schultern.
Die Stadt möchte mit ihren Kultureinrichtungen in der ersten Bundesliga spielen.
Das hörte ich schon des Öfteren. So lange, wie es ihr aber nicht gelingt, auf der
kommunalen Einnahmeseite in der obersten Liga platziert zu sein, müssen wir
auf alternative Finanzierungsmaßnahmen zurückgreifen. Dies gebietet die solide
Haushaltsführung. Unsere zukünftigen Generationen, unsere Kinder und Kindeskinder werden uns dafür danken.
Die Gegner dieses Verkaufes sollten dabei auch im Auge behalten, dass es bei
einem einfachen Beharren auf der aktuellen Situation nicht bleiben kann. Damit
die Immobilie in der Gottschedstraße wieder nutzbar wird, sind mehrere Millionen Euro notwendig, die überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Ein valides
Nutzenkonzept lag und liegt bis heute nicht vor, und wir sind überzeugt davon,
dass dieses auch in den nächsten fünf Jahren nicht vorliegen wird.
Stimmen Sie dem vorgelegten Änderungsantrag der CDU zu und sorgen Sie
damit dafür, eine neue und moderne Spielstätte und gleichzeitig eine solide
Investition in die Kulturlandschaft unserer Stadt zu gewähren. - Vielen Dank.
S e i t e | 194
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Somit stelle ich jetzt zunächst den Änderungsantrag
der CDU-Fraktion zur Abstimmung und erinnere Sie an den heute gefassten
Beschluss.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist bei einer Reihe
von Dafür-Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Ich appelliere an
Sie, dass wir zumindest den jetzt reduzierten Kaufpreis optional einsetzen
können und uns jetzt nicht noch einmal binden.
Abstimmung: Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist bei einer
Reihe von Dafür-Stimmen bei 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen nun zum Planungsbeschluss Diskothek Schauhaus beziehungsweise zur Hauptvorlage bezüglich der Präzisierung zum Planungsbeschluss.
Abstimmung: Die vorliegende Beschlussvorlage ist bei einer Reihe von
Gegenstimmen und einigen Enthaltungen mit Mehrheit so beschlossen.
19.31 Zuweisung einer Protokollantin für die Friedensrichterin Schiedsstelle
Ost/Südost (Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung: Dieser Punkt ist einstimmig so beschlossen.
19.32 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“
Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
Dieser Punkt ist vertagt.
19.33 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Geltungsbereich der
Stadtbezirksverfassung - EILBEDÜRFTIG - (Einreicher: Dezernat Allgemeine
Verwaltung)
Dieser Punkt ist wirklich wichtig heute. Wir müssen auszählen.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Abstimmung: Die Satzungsänderung ist mit 55 Dafür-Stimmen bei
1 Gegenstimme und ohne Enthaltung so beschlossen.
19.34 Änderungen zur Finanzierung des Projektes SCHAUPLATZ - Beschäfti-
S e i t e | 195
gungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen durch die Stadt Leipzig EILBEDÜRFTIG - (Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit)
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall, weshalb wir abstimmen
können.
Abstimmung: Dieser Beschlussvorschlag ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 20: Informationen I
Meine Damen und Herren, Sie nehmen diese Informationen bitte zur Kenntnis.
20.1 Verfahren zur Beendigung des VOF Verfahrens Leipziger Freiheits- und
Einheitsdenkmal - Umsetzung Ratsbeschluss RBV-2127/14 v. 16.07.2014 und
Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO (Einreicher: Dezernat Kultur)
Herr Weickert, bitte.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Ich weiß, die Stunde ist fortgeschritten. Deswegen fasse ich mich auch kurz meine Fraktion kennt das ja.
(Heiterkeit)
Es kann sein, dass die anderen das nicht hören wollen, Frau Dr. Märtens, aber
die 50 Euro müssen Sie sich auch hart verdienen heute.
Ich möchte zu der ganzen Debatte Freiheits- und Einheitsdenkmal lediglich zwei
oder drei Punkte loswerden.
Wir haben als CDU-Fraktion über den kommenden Haushalt einen Änderungsantrag eingereicht, weil wir weiterhin an dem Gedanken festhalten, dass
dieses Freiheits- und Einheitsdenkmal hier nach Leipzig, hier in die Stadt der
friedlichen Revolution gehört, und wir werden in den Haushaltsverhandlungen
und auch danach weiter dafür streiten, dass es auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz steht, auf dem Platz der friedlichen Revolution.
Ich möchte Ihnen da lediglich ein Zitat von Chateaubriand mitgeben, der gesagt
hat: Die großen Denkmäler sind ein wesentlicher Teil des Ruhms jeder
menschlichen Gesellschaft.
Danke schön.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert, Sie haben Eindruck gemacht.
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Wird noch weiter das Wort gewünscht? - Da das nicht der Fall ist.
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
20.2 Information über die Prüfung des urbanen Kulturraums Stadt Leipzig durch
den Sächsischen Rechnungshof [eRIS V/3653] (Einreicher: Dezernat Kultur)
Gibt es hierzu Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Kenntnisnahme.
20.3 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig Bericht zum Stand der Umsetzung der
Maßnahmen im Jahr 2013 (Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport)
Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Es wird so zur Kenntnis genommen.
20.4 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig - VwV Ausnahmeregelungen Umweltzone Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Handhabung der Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in der Umweltzone Leipzig, gültig ab
01.01.2015 (Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport)
Die Ratsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
20.5 Leipziger Mietspiegel 2014 (Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
Die Ratsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
20.6 Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 der Stadt
Leipzig (Einreicher: Dezernat Finanzen)
20.6.1 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
20.6.2 dazu ÄA (Einreicher: Fraktion DIE LINKE)
Dr. Jennicke, bitte.
Stadträtin Dr. Jennicke (DIE LINKE): Ich kann zu so später Stunde nicht mehr
mit aufheiternden Zitaten aufwarten, insofern mache ich es ganz kurz.
Wir haben zwei Änderungsanträge zu der Vorlage, die wir damit gern in eine
Beschlussvorlage umwandeln würden. Der erste Änderungsantrag möchte gern
zwei Dinge aufgreifen, die die Bürger in der Werkstatt vorgeschlagen haben, und
zwar eine Investitionsstrategie für den Bereich Kultur.
Der zweite Änderungsantrag sagt, dass die Verwaltung bis zum 30.06.2015
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einen Vorschlag unterbreitet, wie generell mit den Ergebnissen der Bürgerwerkstatt umgegangen werden soll, dass man es also auch ein wenig würdigt.
Diese Bürgerwerkstätten sind schließlich repräsentativ. Aus diesem Grund
müssen wir auch mit dem, was dort herauskommt, etwas anfangen.
(Beifall)
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke, das Thema wäre wichtig genug,
um es nicht an einer Informationsanlage anzudocken.
(Zuruf von der Stadträtin Dr. Jennicke [DIE LINKE]: Ja, dafür kann ich jetzt
nichts!)
Abstimmung: Dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist bei
einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen mit Mehrheit so beschlossen.
Den ÄA 2 kann ich übernehmen, um die Abstimmung zu ersparen. Er wird
Bestandteil der Vorlage.
20.7 Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2013 (Einreicher: Dezernat Finanzen)
Die Ratsversammlung nimmt dies so zur Kenntnis.
20.8 Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.09.2014
(V-Ist) (Einreicher: Dezernat Finanzen)
Herr Wehmann, bitte.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Ich möchte nicht direkt zur Vorlage sprechen,
sondern habe nur eine Bitte: Da die Jahresrechnung 2012 noch nicht auf dem
Tisch liegt - 2012 ist schon ein Stückchen weg von 2015 -, wäre es hilfreich,
wenn künftig eine Analyse der Haushaltsdurchführung auch zum 30.12. des
Jahres erfolgen könnte und umgesetzt wird.
Wenn wir das zu Protokoll geben können, Herr Bonew.
(Zuruf: Das nehmen wir zu Protokoll!)
Okay.
Oberbürgermeister Jung:
20.9 Kosten der Unterkunft und Heizung: Methodenwechsel beim „Schlüssigen
Konzept“ und Anpassung der Eckwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII (Einreicher: Dezernat
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule)
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Die Ratsversammlung nimmt dies so zur Kenntnis.
20.10 Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr
2013 (Einreicher: Oberbürgermeister)
Die Ratsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
20.11 Information zum Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten im Schuljahr 2014/2015 (Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule)
Die Ratsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
20.12.21. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2014 (Einreicher: Oberbürgermeister)
Die Ratsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
20.13 Benennung der Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte für die Wahlperiode
2014 bis 2019 (Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung)
Die Ratsversammlung hat die Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte ernannt.
(Ende der öffentlichen Sitzung)
-------------------------------------------------------------------------------
S e i t e | 199
Wir kommen zur
NICHTÖFFENTLICHEN SITZUNG
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Stadt Leipzig in Stadtentwicklung und Baufachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Vorlage ist ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Ich muss die Öffentlichkeit ausschließen. - Ich stelle fest, die Nichtöffentlichkeit ist hergestellt. Die Mikrofonanlage ist ausgeschaltet.
Ich rufe 26.1 zur Beratung auf. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte Sie auch hier um Kenntnisnahme.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen ausdrücklich für diese lange Sitzung. Ich
schließe die Sitzung um 0.26 Uhr.
(Beifall)
(Schluss der Sitzung: 0.26 Uhr)
Oberbürgermeister
Schriftführer
Stadtrat
Protokollantin
Stadtrat
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Leipzig, 09.03.2015
NIEDERSCHRIFT
Ratsversammlung
am 25.02.2015
Teil 1:
Beschlussprotokoll
SI/2015/319
-2Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Niederschrift
Ratsversammlung
Sitzungsbeginn:
14:00 Uhr
Sitzungsende:
23:59 Uhr
Ort, Raum:
Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109
Leipzig
Anwesende Mitglieder
Vorsitz
Herr Burkhard Jung
reguläre Mitglieder
(Verwaltung)
Herr Karsten Albrecht
Herr Falk Dossin
Herr Stefan Georgi
Herr Achim Haas
Herr Andreas Habicht
Herr Gerd Heinrich
Frau Jessica Heller
Frau Sabine Heymann EC
Herr Dietmar Kern
Herr Swen Kuthe
Herr Jens Lehmann
Herr Ansbert Maciejewski
Frau Andrea Niermann
Herr Nils Oberstadt
Herr Claus-Uwe Rothkegel
Herr Frank Tornau
Herr Michael Weickert
Herr Thomas Zeitler
Herr Adam Bednarsky
Herr Alexej Danckwardt
Frau Beate Ehms
Herr Reiner Engelmann
Frau Mandy Gehrt
Herr William Grosser
Herr Marco Götze
Frau Margitta Hollick
Frau Skadi Jennicke
Frau Carola Lange
Frau Ilse Lauter
Frau Birgitt Mai
Frau Juliane Nagel
Herr Sören Pellmann
Frau Franziska Riekewald
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(CDU)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
-3Herr Siegfried Schlegel
Herr Steffen Wehmann
Herr Heiko Bär
Herr Axel Dyck
Frau Ute Elisabeth Gabelmann
Herr Andreas Geisler
Frau Ingrid Glöckner
Frau Ute Köhler-Siegel
Herr Claus Müller
Herr Heiko Oßwald
Frau Katharina Schenk
Herr Christian Schulze
Herr Sebastian Walther
Herr Mathias Weber
Frau Nicole Wohlfarth
Herr Christopher Zenker
Frau Petra Cagalj Sejdi
Herr Dieter Deissler
Herr Tim Elschner
Frau Katharina Krefft
Frau Annette Körner
Frau Judith Künstler
Frau Nicole Christiane Lakowa
Frau Anett Ludwig
Frau Gesine Märtens
Herr Michael Schmidt
Herr Norman Volger
Herr Daniel von der Heide
Herr Holger Hentschel
Herr Tobias Keller
Herr Christian Kriegel
Herr Jörg Kühne
Herr René Hobusch
Herr Sven Morlok
Herr Enrico Böhm
(DIE LINKE)
(DIE LINKE)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(SPD)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(Bündnis 90/Die Grünen)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(AfD)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
(fraktionslos)
Abwesende Mitglieder
reguläre Mitglieder
Herr Konrad Riedel
Frau Naomi-Pia Witte
(CDU)
(DIE LINKE)
Urlaub
krank
-4-
TOP 1
Eröffnung und Begrüßung
TOP 2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Von 70 Stadträten und dem Oberbürgermeister sind um 14.00 Uhr 67 Stadträte und der Oberbürgermeister anwesend.
TOP 3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 8, 12.1, 13.1, 13.3, 13.4, 13.5, 15.1, 15.3, 15.5, 15.8.3, 19.8, 19.27 und
19.32 werden vertagt.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
TOP 4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
TOP 5
Niederschrift
TOP 5.1
Niederschrift der Sitzung vom 21.01.2015
Die Niederschrift Teil 1 Beschlussprotokoll der Sitzung vom 21.01.2015 wird festgestellt.
TOP 6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
TOP 7
Mandatsveränderungen
TOP 8
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
TOP 8.1
Offenen Freizeittreff in Plagwitz erhalten
Vorlage: WA-00707/14
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
- erledigt -
-5-
TOP
8.1.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: WA-00707/14-VSP-002
TOP 9
Petitionen (Der TOP wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
TOP 9.1
KdU-Richtlinie
Vorlage: P-00565/14
Beschluss:
Die Petition P-00565/14 ist nicht abhilfefähig.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
9.1.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: P-00565/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 9.2
Für selbstbestimmtes Wohnen: Stoppt die größte kommunale Massenunterkunft für Asylsuchende Sachsens!
Vorlage: VI-P-00985
Beschluss:
Die Petition wird bei der Beschlussfassung der Vorlage DS-00525/14 als Material berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 10
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird nach TOP Petitionen aufgerufen)
TOP 10.1 Erhebung von Daten von Eltern im Zuge der Vergabe von Kitaplätzen
Vorlage: VI-EF-00922
Einreicher: Oliver Dorausch
Antwort: Bürgermeister Prof. Fabian
-6-
TOP 10.2 Stadtentwicklungsplan und Vereinbarkeit mit Einschränkung der Linie 11
Vorlage: VI-EF-00951
Einreicher: Andreas Romeyke
Antwort: Bürgermeisterin Dubrau
TOP 10.3 Gefahrensituation Kleinpösnaerstraße 40 / neu: Kesselgrund
Vorlage: VI-EF-01003
Einreicher: Manuel Neisch
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 10.4 Benutzung der Strassenbahn und anderer öffentlicher Verkehrsmittel unter
angekündigter Legida-Demos bis Ende des Jahres
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-01004
Einreicher: Katrin Goth
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 10.5 Lob vom Ordnungsbürgermeister für Ordnungswidrigkeit
Vorlage: VI-EF-01006
Einreicher: Roland Ulbrich
Antwort: Oberbürgermeister Jung
TOP 10.6 Entwicklung Wartungsarbeiten und Reparaturen
Vorlage: VI-EF-01034
Einreicher: Tony Erdmann
Antwort: Bürgermeisterin Dubrau
TOP 10.7 Ergebnisse aus der Studie Umwegrentabilität der Kulturbetriebe der Stadt
Leipzig
Vorlage: VI-EF-01035
Einreicher: Wählervereinigung Leipzig e.V.
Einreicher: Karsten Kietz, Falko Bestfleisch, Stefan Kuhtz
Antwort: Bürgermeister Faber
-7TOP 10.8 FLK / lärmreduzierende Maßnahmen
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-01037
Einreicher: Lars Kirchhoff
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 10.9 Antrag verkehrsberuhigter Bereich
(schriftliche Beantwortung)
Vorlage: VI-EF-01038
Einreicher: Angela und Daniel Böttcher
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
10.10
Essensversorgung an Schulen der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-EF-01049
Einreicher: Linda Maciejewski, Leiterin des Arbeitskreises Grundschulen im
Stadtelternrat
Einreicher: Leipzig
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 11
Statements der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2015/2016
TOP 12
Besetzung von Gremien
TOP 12.1 Zusammensetzung des Migrantenbeirats für die VI. Wahlperiode
Vorlage: VI-DS-00849
- vertagt TOP 12.2 Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
Vorlage: VI-DS-01022
Beschluss:
1. Der Beschluss Nr. RBIV-25/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung wird
aufgehoben.
2. Die Ratsversammlung bildet gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i.V.m. §§ 1, 2 der Umlegungsausschussverordnung in der jeweils gültigen Fassung einen Umlegungsausschuss.
-83. Die Ratsversammlung bestellt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau als Vorsitzende und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 der
Hauptsatzung den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Herrn Matthias Kredt, als Mitglied des Umlegungsausschusses.
4. Die Ratsversammlung bestellt die weiteren Mitglieder und Stellvertreter entsprechend dem Ergebnis
der Wahl, wie es sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ergibt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP 12.3 Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule - Berufung sachkundiger Einwohner
Vorlage: VI-DS-01059
Beschluss:
Die Ratsversammlung beruft gemäß § 44 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung und auf Empfehlung
des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vom 12.02.2015 folgende sachkundige Einwohner zur Beratung einzelner Angelegenheiten widerruflich für die VI. Wahlperiode als beratende Mitglieder in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Herrn Pier Meier (Stadtelternrat Leipzig)
Herrn Luka Meloian (Stadtschülerrat Leipzig).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Stimmenthaltungen
TOP 13
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
TOP 13.1 Vertreter der Stadt Leipzig in der Trägerversammlung Jobcenter
Vorlage: VI-DS-00883
- vertagt TOP 13.2 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband Westsachsen
Vorlage: VI-DS-00874
Beschluss:
1. Gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes endete die Amtszeit der
folgenden von der Stadt Leipzig entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen mit dem Ablauf der V. Wahlperiode der Ratsversammlung der
Stadt Leipzig. Die nachfolgend benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden abberufen:
-9Für die Mitglieder
Frau Bürgermeisterin Dorothee Dubrau, Frau Dr. Sabine Heymann, Herrn Jens Herrmann-Kambach,
Herrn Ansgar König und Herrn Dr. Wolfgang Lingk
sowie die stellvertretenden Mitglieder
Herrn Christopher Zenker, Frau Ingrid Glöckner, Herrn Thomas Zeitler, Frau Naomi-Pia Witte,
Herrn Knut Keding und Frau Heike König
2. Die Ratsversammlung wählt gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes widerruflich folgende Vertreter der Stadt Leipzig in die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen:
Fraktion, Mitglieder, stellvertretende Mitglieder
CDU, Frau Dr. Sabine Heymann, Herr Falk Dossin
CDU, Herr Thomas Zeitler, Herr Swen Kuthe
DIE LINKE, Herr Siegfried Schlegel, Frau Carola Lange
DIE LINKE, Frau Dr. Ilse Lauter, Frau Franziska Riekewald
Bündnis90/Die Grünen, Frau Anett Ludwig, Herr Michael Schmidt
Bündnis90/Die Grünen, Herr Norman Volger, Frau Nicole Lakowa
3. Der Oberbürgermeister, Herr Burkhard Jung, ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen.
4. Die Ratsversammlung wählt gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Regionalen Planungsverbandes
Leipzig-Westsachsen widerruflich folgende Vertreter in den Planungsausschuss und den Braunkohlenausschuss des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen:
Fraktion, Mitglieder, stellvertretende Mitglieder
CDU, Frau Dr. Sabine Heymann, Herr Thomas Zeitler
DIE LINKE, Herr Siegfried Schlegel, Frau Dr. Ilse Lauter
Bündnis90/Die Grünen, Frau Anett Ludwig, Herr Norman Volger
5. Der Oberbürgermeister informiert in Umsetzung des Beschlusses den Regionalen
Planungsverband Leipzig- Westsachsen über die gewählten Mitglieder und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig- Westsachsen sowie
über seinen ständigen Vertreter.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen
TOP 13.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und
Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG mbH)
Vorlage: VI-DS-00998
- vertagt TOP 13.4 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und
Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co.KG)
Vorlage: VI-DS-00999
- vertagt -
-10TOP 13.5 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Vorlage: VI-DS-01001
- vertagt TOP 13.6 Stiftungsrat Bach-Archiv
Vorlage: VI-DS-01023
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung wählt und entsendet gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung Stiftung „Bach-Archiv Leipzig" folgenden Stadtrat als weiteren Vertreter der Stadt Leipzig mit Wirkung ab 25. Februar 2015 widerruflich für die Dauer ihrer Amtszeit, längstens jedoch für die Dauer von fünf Jahren in den Stiftungsrat
der Stiftung „Bach-Archiv Leipzig":
Vertreter: Herr Michael Weickert (CDU-Fraktion), Stellvertreterin: Frau Andrea Niermann (CDU-Fraktion)
2. Die Ratsversammlung wählt und entsendet gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung Stiftung „Bach-Archiv Leipzig" folgende weitere Vertreterin der Stadt Leipzig mit Wirkung ab 25. Februar 2015 widerruflich für die
Dauer von fünf Jahren in den Stiftungsrat der Stiftung „Bach-Archiv Leipzig":
Frau Dr. Eleonore Büning, Berlin
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 4 Enthaltungen
TOP 14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. (3 - 5) Geschäftsordnung
(Die folgenden Anträge lagen bereits bis zum Versand der TO vor. Weitere
fristgemäß eingereichte Anträge entnehmen Sie bitte ab dem 20.02.2015 der
aktualisierten Tagesordnung im Ratsinformationssystem.)
TOP 14.1 Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes
Vorlage: VI-A-00952
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen:
FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 14.2 Standorte für Fahrradverleihstationen
Vorlage: VI-A-00954
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen:
FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau
-11-
TOP 14.3 Handlungsbedarf für den Fußgängerverkehr
Vorlage: VI-A-00968
Einreicher: Seniorenbeirat der Stadt Leipzig
verwiesen:
FA Stadtentwicklung und Bau, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat
TOP 14.4 Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße
Vorlage: VI-A-00969
Einreicher: SPD-Fraktion
verwiesen:
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, SBB Süd
TOP 14.5 Eröffnung eines Bürger-Spendenkontos der Stadt Leipzig zur Mitfinanzierung
von Unterkünften und sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber in Leipzig
Vorlage: VI-A-01024
Einreicher: AfD-Fraktion
verwiesen:
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
TOP 14.6 Ein modernes Naturkundemuseum für den mitteldeutschen Raum !
Vorlage: VI-A-01044
Einreicher: CDU-Fraktion
verwiesen:
FA Kultur, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Mitte
TOP 14.7 Initiativantrag Naturkundemuseum
Vorlage: VI-A-01029
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen:
FA Kultur, FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Mitte
TOP 14.8 Organisationsuntersuchung zur Bearbeitung von Anträgen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket durch das Jobcenter
Vorlage: VI-A-01077
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen:
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
-12-
TOP 14.9 Beschleunigung der Einnahmenerhöhung aus Sanierungsausgleichszahlungen sowie Organisation von Dialogen zum investiven Haushaltsmitteleinsatz
in Sanierungsgebieten vor vollständiger Gebietsentlassung
Vorlage: VI-A-01078
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
verwiesen:
FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau
TOP
14.10
Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" –
Bürgerbeteiligungssatzung
Vorlage: VI-A-01082
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen:
FA Allgemeine Verwaltung, FA Stadtentwicklung und Bau
TOP
14.11
frühzeitige Informationen durch Einrichtung einer zentralen Vorhabenliste
Vorlage: VI-A-01083
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verwiesen:
FA Allgemeine Verwaltung, FA Stadtentwicklung und Bau
TOP 15
Anträge zur Beschlussfassung
TOP 15.1 Teilweise Aufhebung des B-Planes 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung
(eRIS: V/A 568)
Vorlage: A-00053/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
- vertagt TOP
15.1.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00053/14-VSP-002
TOP 15.2 Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14)
Vorlage: A-00068/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Die Beschlusspunkte des Antrags werden folgendermaßen ersetzt:
-131. Das Stadtbüro bekommt die zusätzliche Funktion einer Kontaktstelle für Vereine und Verbände.
Dort werden Beratungen zu Antragsfristen und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung angeboten.
2. Die Freiwilligenagentur erhält zunächst 20.000 Euro für Personal zusätzlich, um Vereine, Verbände und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen.
3. Die mit der Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in
der Stadt Leipzig (DS-00794/14)" angestoßene Erarbeitung eines Konzept zur Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements wird durch einen Beirat bzw. Begleitgremium, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie von Vereinen und Verbänden aus verschiedenen Bereichen, begleitet.
3. 4.
Darüber hinaus werden folgende Punkte als Stellungnahme des Stadtrates zur Vorlage
„Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (DS00794/14)" eingereicht:
▪
▪
Der Zuwendungsbericht der Stadt soll künftig um folgende Punkte erweitert werden:
·
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben,
weisungsgebundene Pflichtaufgaben) und
·
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den Teilsummen institutionelle und Projektförderung.
Das Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements soll folgende Aspekte aufnehmen:
·
eine Darstellung dazu, vor welchen Herausforderungen die Vereine und Verbände
durch Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen und wie das Ehrenamt
künftig strukturell und finanziell gestärkt werden kann.
·
eine Darstellung, wie die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement weiterentwickelt werden kann sowie eine Überprüfung der städtischen Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie vor dem Hintergrund der Anregungen im Beteiligungsprozess und der veränderten Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1:
Ja - Stimmen: 38
Nein - Stimmen: 29
Enthaltungen: 0
Beschlusspunkt 2:
Ja - Stimmen: 38
Nein - Stimmen: 29
Enthaltungen: 0
-14Beschlusspunkt 3:
Ja - Stimmen: 32
Nein - Stimmen: 33
Enthaltungen: 0
Beschlusspunkt 4:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen
TOP
15.2.1
dazu ÄA
Vorlage: A-00068/14-ÄA-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Die Beschlusspunkte werden wie folgt ersetzt:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung und Weiterentwicklung des
bürgerschaftlichen Engagements in Leipzig und der Leipziger Vereinslandschaft zu erarbeiten.
Die zu berücksichtigenden Aspekte sind in der Begründung dargelegt. Das Konzept ist im fünfjährigen Turnus in seiner Umsetzung zu evaluieren und fortzuschreiben.
2. Parallel dazu werden 2015 folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt:
o Innerhalb der Stadtverwaltung wird eine Leitstelle „Bürgerschaftliches Engagement" (1
VzÄ) eingerichtet, die das Handeln der Stadtverwaltung in diesem Themenfeld dezernatsübergreifend koordiniert sowie verwaltungsseitig Strategien entwickelt, wie die strukturellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert werden können.
o Bei einem Träger außerhalb der Stadtverwaltung wird eine Servicestelle eingerichtet, die
Vereine und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit berät
und unterstützt.
o Der Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig wird ab 2014 mit folgenden Informationen ergänzt:
o
Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben, weisungsgebundene Pflichtaufgaben);
Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den Teilsummen institutionelle und Projektförderung.
Es wird ein Beirat „Bürgerschaftliches Engagement" gemäß SächsGemO mit Vertretern
der Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie Vereinen und Verbänden gebildet, der den
-15Prozess der Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung des städtischen Konzeptes aus
Beschlusspunkt 1. begleitet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
TOP
15.2.2
dazu ÄA zum ÄA
Vorlage: 00068-ÄA-002-ÄA-001
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Die Beschlusspunkte des Antrags werden folgendermaßen ersetzt:
1. Das Stadtbüro bekommt die zusätzliche Funktion einer Kontaktstelle für Vereine und Verbände.
Dort werden Beratungen zu Antragsfristen und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung angeboten.
2. Die Freiwilligenagentur erhält zunächst 20.000 Euro für Personal zusätzlich, um Vereine, Verbände und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen.
3. Die mit der Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in
der Stadt Leipzig (DS-00794/14)" angestoßene Erarbeitung eines Konzept zur Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements wird durch einen Beirat bzw. Begleitgremium, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie von Vereinen und Verbänden aus verschiedenen Bereichen, begleitet.
4. Darüber hinaus werden folgende Punkte als Stellungnahme des Stadtrates zur Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (DS-00794/14)" eingereicht:
▪
▪
Der Zuwendungsbericht der Stadt soll künftig um folgende Punkte erweitert werden:
·
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben,
weisungsgebundene Pflichtaufgaben) und
·
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den Teilsummen institutionelle und Projektförderung.
Das Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements soll folgende Aspekte aufnehmen:
·
eine Darstellung dazu, vor welchen Herausforderungen die Vereine und Verbände
durch Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen und wie das Ehrenamt
künftig strukturell und finanziell gestärkt werden kann.
-16·
eine Darstellung, wie die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement weiterentwickelt werden kann sowie
·
eine Überprüfung der städtischen Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie vor
dem Hintergrund der Anregungen im Beteiligungsprozess und der veränderten Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1:
Ja - Stimmen: 38
Nein - Stimmen: 29
Enthaltungen: 0
Beschlusspunkt 2:
Ja - Stimmen: 38
Nein - Stimmen: 29
Enthaltungen: 0
Beschlusspunkt 3:
Ja - Stimmen: 32
Nein - Stimmen: 33
Enthaltungen: 0
Beschlusspunkt 4:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen
TOP
15.2.3
dazu ÄA
Vorlage: A-00068/14-ÄA-003
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
Beschlusspunkt 2 des ÄA-002 wird durch folgende Neufassung ersetzt:
Die Verwaltung stockt die Förderung der Freiwilligenagentur Leipzig um 20.000 € auf.
Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs erfolgt anteilig aus den Budgets all der Ämter, die Vereine fördern,
welche einen Nutzen von der Arbeit der Freiwilligenagentur haben.
- erledigt TOP
15.2.4
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00068/14-VSP-001
Beschluss:
1. Das Stadtbüro bekommt die zusätzliche Funktion einer Kontaktstelle für Vereine und Verbände.
Dort werden Beratungen zu Antragsfristen und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung angeboten.
-172. Die Freiwilligenagentur erhält zunächst 20.000 Euro für Personal zusätzlich, um Vereine, Verbände und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen.
3. Darüber hinaus werden folgende Punkte als Stellungnahme des Stadtrates zur Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (DS-00794/14)" eingereicht:
▪
▪
Der Zuwendungsbericht der Stadt soll künftig um folgende Punkte erweitert werden:
·
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben,
weisungsgebundene Pflichtaufgaben) und
·
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den Teilsummen institutionelle und Projektförderung.
Das Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements soll folgende Aspekte aufnehmen:
·
eine Darstellung dazu, vor welchen Herausforderungen die Vereine und Verbände
durch Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen und wie das Ehrenamt
künftig strukturell und finanziell gestärkt werden kann.
·
eine Darstellung, wie die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement weiterentwickelt werden kann sowie
·
eine Überprüfung der städtischen Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie vor
dem Hintergrund der Anregungen im Beteiligungsprozess und der veränderten Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Tätigkeit.
- zur Kenntnis genommen TOP 15.3 Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen (eRIS:
V/A 558)
Vorlage: A-00069/14
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- vertagt TOP
15.3.1
dazu ÄA
Vorlage: A-00069/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
TOP 15.4 Freihandelsabkommen "Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft" TTIP
Vorlage: A-00073/14-NF-003
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
-18-
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt folgende Resolution:
Leipziger Resolution
Die Stadt Leipzig begrüßt, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA
weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands sowie seiner
Kommunen für die Zukunft gesichert wird. Allerdings birgt das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen mit den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership - TTIP) sowie das bereits
weitgehend ausgehandelte Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) auch Risiken für die öffentliche Daseinsvorsorge, insbesondere im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig appelliert daher an
-
die Kommission der Europäischen Union,
-
das Parlament der Europäischen Union,
-
die Bundesregierung,
-
die Sächsische Staatsregierung,
sich im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den USA
(TTIP), des multinationalen Dienstleistungsabkommens Trade in Services Agreement (TiSA) sowie
beim bereits weitgehend verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) uneingeschränkt
für die Sicherung der kommunalen
Selbstverwaltung, den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge
und der kommunalen Kultur- und Bildungspolitik einzusetzen.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig schließt sich vor diesem Hintergrund vollumfänglich dem
gemeinsamen Positionspapier von Deutschem Städtetag, Deutschem Landkreistag, Deutschem
Städte- und Gemeindebund sowie dem Verband der kommunalen Unternehmen e. V. vom Oktober
2014 zu internationalen
Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen an.
Insbesondere spricht sich die Ratsversammlung der Stadt Leipzig dafür aus,
-
dass die öffentliche Daseinsvorsorge im Rahmen einer Positivliste aus dem Freihandelsabkommen TTIP herausgenommen wird und zwar für den Marktzugang wie auch bei der Inländergleichbehandlung,
-
dass die nach langen Verhandlungen bei den EU-Vergaberichtlinien erreichten Erleichterungen für Inhouse-Vergaben, die interkommunale Zusammenarbeit sowie Bereichsausnahmen
für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen,
-
dass auf spezielle Investitionsschutzregelungen für Unternehmen verzichtet wird, da derartige Regelungen zum Investitionsschutz in Freihandelsabkommen mit ausgeprägter rechtsstaatlicher Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig sind,
-
dass die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards, insbesondere zum Umweltund Verbraucherschutz, auf keinen Fall mit dem vorrangigen Ziel des Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen reduziert werden dürfen,
-
dass nicht nur das Europäische Parlament, sondern auch die Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten in das Ratifizierungsverfahren der Freihandelsabkommen mit einbezogen werden müssen, da es sich bei TTIP und CETA um sog. gemischte Abkommen handelt, d. h.
-19Abkommen, dessen Inhalt über die Kompetenzen der EU hinausgeht und auch in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen,
-
dass die kommunale Ebene, die auf nationaler Ebene in dem Beirat beim Bundeswirtschaftsminister vertreten ist, insbesondere auch an den bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen beteiligt wird und
-
dass die vorbenannten Forderungen auch bei zukünftigen Verhandlungen mit anderen Staaten über Freihandelsabkommen berücksichtigt werden.
2.
Der Oberbürgermeister ist beauftragt, über mögliche Folgen des geplanten
Freihandelsabkommen hinsichtlich der betroffenen kommunalen Bereiche in den
zuständigen Ausschüssen und
im Stadtrat zu informieren. Wenn nötig, sind dazu geeignete Partner einzuladen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 20 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen
TOP
15.4.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: 73/14-NF-003-VSP-001
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
- zur Kenntnis genommen TOP
15.4.2
dazu ÄA
Vorlage: A-00073/14-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
- zurückgezogen TOP 15.5 Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer: Zusammenarbeit der Stadt mit
der Polizei zur effektiveren Kontrolle des Radverkehrs und Trennung beider
Verkehrsarten (eRIS: V/A 574)
Vorlage: A-00096/14
Einreicher: CDU-Fraktion
- vertagt TOP
15.5.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00096/14-VSP-001
TOP 15.6 Linden- und Platanenallee Naunhofer Straße als Naturdenkmal festsetzen
Vorlage: A-00121/14-NF-004
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
1. Die beidseitig doppelreihige Lindenallee in der Naunhofer Straße von der Augustiner-straße bis Ludolf-Colditz-Straße und die ebenfalls beidseitig doppelreihige Platanenallee in der Naunhofer Straße von
-20der Ludolf-Colditz-Straße bis zur Holzhäuser Straße in Stötteritz, wird als gesamte Allee als Naturdenkmal gemäß der Verordnung der kreisfreien Stadt Leipzig zur Festsetzung der Naturdenkmale unter Naturschutz gestellt.
2. Um die gesamte Allee der Naunhofer Straße als Naturdenkmal festzusetzen, soll der bereits im
Landschaftsschutzgebiet befindliche Teil (Augustinerstraße bis Kommandand-Prendel-Allee) der Lindenallee aus diesem ausgegliedert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 32
Nein - Stimmen: 30
Enthaltungen: 3
TOP
15.6.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: 121-NF-004-VSP-002
- zur Kenntnis genommen TOP 15.7 Dauerhafte kulturelle Weiternutzung der ehemaligen Theater-Spielstätte Skala
Vorlage: A-00215/14-NF-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
1. Das Grundstück Gottschedstraße 16 (ehemalige Spielstätte Skala) wird einer dauerhaften kulturellen
Nutzung zugeführt. Die Stadtverwaltung bietet diese potenziellen Nutzern aus der Freien Szene gezielt
für Erbbaurecht oder Kauf an.
2. Eine Wiedereröffnung wird von der Stadtverwaltung unterstützt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
15.7.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00215/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP 15.8 Öffnungszeiten der städtischen Schwimmhallen für Berufstätige und Familien
verbessern
Vorlage: A-00471/14-NF-004
Einreicher: Stadtrat R. Hobusch
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister prüft, in Vorbereitung auf das Sportprogramm 2015-2020, die Möglichkeiten einer Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH. Innerhalb der Prüfung sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bä-
-21derleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen. Zielstellung ist es, die Nutzungszeiten für Berufstätige und ihre Familien zu erweitern und so neue, zusätzliche Nutzerkreise zu erschließen. Innerhalb dieser Prüfung ist auch ein Schwimmhallenneubau zu prüfen und mit Kosten zu untersetzen.
Der Oberbürgermeister setzt sich in Erarbeitung des Sportprogramms 2016-2024 für eine Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig
GmbH ein. Dabei sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen und auszugleichen.
Der Oberbürgermeister tritt mit der Leitung der Universität Leipzig bzw. dem sächsischen Kultusministerium in Verhandlung mit dem Ziel einer Öffnung der Universitätsschwimmhalle für
Leipziger Schwimmsportvereine.
Der Oberbürgermeister prüft in Zusammenarbeit mit der Sportbäder Leipzig GmbH und der KWL
als Gesellschafter den Bau und die Finanzierung einer neuen Schwimmhalle, möglichst im Leipziger Osten, mit Fertigstellung bis spätestens 2019, um der stark wachsenden Nachfrage nach
Schwimmzeiten zu begegnen. Das Prüfergebnis und daraus resultierende Schritte sind dem
Stadtrat bis Ende des Jahres vorzulegen.
2. Zur kurzfristigen Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der
Sportbäder Leipzig GmbH werden zusätzliche Schwimmmeister eingestellt. Durch zusätzliche
Eintrittsgelder nicht gedeckte Mehraufwendungen, die sich auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag auswirken, werden durch die im Jahr 2015 und im Jahr 2016 zu erwartenden Minderausgaben bei der Fraktionsfinanzierung (Änderungsantrag-Nr. 151 zum HHPL 2015/16) gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
zum Beschlusspunkt 1:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen
zum Beschlusspunkt 2:
mehrheitlich abgelehnt bei 2 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung
TOP
15.8.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00471/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP
15.8.2
dazu ÄA
Vorlage: 471-NF-004-ÄA-001
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister setzt sich in Erarbeitung des Sportprogramms 2016-2024 für eine Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig
GmbH ein. Dabei sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen und auszugleichen.
2. Der Oberbürgermeister tritt mit der Leitung der Universität Leipzig bzw. dem sächsischen Kultusministerium in Verhandlung mit dem Ziel einer Öffnung der Universitätsschwimmhalle für Leipziger Schwimmsportvereine.
-22-
3. Der Oberbürgermeister prüft in Zusammenarbeit mit der Sportbäder Leipzig GmbH und der KWL
als Gesellschafter den Bau und die Finanzierung einer neuen Schwimmhalle, möglichst im Leipziger Osten, mit Fertigstellung bis spätestens 2019, um der stark wachsenden Nachfrage nach
Schwimmzeiten zu begegnen. Das Prüfergebnis und daraus resultierende Schritte sind dem
Stadtrat bis Ende des Jahres vorzulegen.
- vom Einreicher als neuer Beschlusspunkt 1 übernommen TOP
15.8.3
dazu ÄA - ZURÜCKGEZOGEN
Vorlage: A-00471/14-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
- zurückgezogen TOP
15.8.4
dazu ÄA - ZURÜCKGEZOGEN
Vorlage: A-00471/14-ÄA-003
Einreicher: Stadtrat M. Schmidt
- zurückgezogen TOP 15.9 Struktur- und Qualitätssicherung der Offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in kommunaler Trägerschaft (eRIS: V/A 542)
Vorlage: A-00750/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Zur Qualitätssicherung werden die sechs offenen Freizeiteinrichtungen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.
Es ist zu prüfen, ob die Dienst- und Fachaufsicht der Freizeiteinrichtungen nicht besser von der Abteilung 51.4 „Kindertagesstätten" in die Abteilung 51.3 „Planung und Fachaufsicht" strukturell eingebunden
werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 37
Nein - Stimmen: 27
Enthaltungen: 1
TOP
15.9.1
dazu ÄA
Vorlage: A-00750/14-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Zur Qualitätssicherung der offenen Jugendarbeit in Leipzig werden offene Freizeiteinrichtungen,
als kommunale offene Freizeiteinrichtungen, durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.
-23-
Hierbei agiert die Stadt Leipzig als ein Akteur unter vielen in der Jugendhilfelandschaft der
Stadt Leipzig.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen
TOP
15.9.2
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00750/14-VSP-001
- zur Kenntnis genommen TOP
15.10
Erneuerung der Gedenktafel am Geburtshaus von Bruno Apitz
Vorlage: A-00790/14
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Haustafel für Bruno Apitz am Gebäude Elisabethstraße 15 zu
initiieren. Die Haustafel für Bruno Apitz wird in das aktuelle Haustafelprogramm des Kulturamtes
für 2015 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 5 Stimmenthaltungen
TOP
15.10.1
dazu Verwaltungsstandpunkt
Vorlage: A-00790/14-VSP-001
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Haustafel für Bruno Apitz am Gebäude Elisabethstraße 15 zu
initiieren. Die Haustafel für Bruno Apitz wird in das aktuelle Haustafelprogramm des Kulturamtes
für 2015 aufgenommen.
- vom Einreicher übernommen TOP 16
Anfragen an den Oberbürgermeister
(Der Tagesordnungspunkt wird gg. 18.00 Uhr aufgerufen.)
TOP 16.1 Konsequenzen des Verzichtes auf die beschlossene Brückenlösung für das
Gymnasium Schönefeld
Vorlage: VI-F-00988
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort: Bürgermeisterin Dubrau
-24-
TOP 16.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Leipzig
Vorlage: VI-F-00944
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Bürgermeister Prof. Fabian
TOP 16.3 Planmäßige Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Vorlage: VI-F-01031
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort: Bürgermeister Rosenthal
TOP 16.4 Gewalttätige Aktivitäten linksextremistischer Netzwerke in Leipzig und die
Haltung der Leipziger Ratsversammlung dazu
Vorlage: VI-F-00996
Einreicher: AfD-Fraktion
Antwort: Oberbürgermeister Jung
TOP 16.5 Projekt Bürgerarbeit
Vorlage: VI-F-00945
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Bürgermeister Albrecht
TOP 16.6 Umgang mit Fundkatzen in Leipzig und Notdienst des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes
Vorlage: VI-F-01010
Einreicher: CDU-Fraktion
(schriftliche Beantwortung)
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 16.7 Zukunft Soziokultur im Stadtteil Grünau (Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage F-00822/14)
Vorlage: VI-F-01027
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort: Bürgermeister Faber
TOP 16.8 ASD: Zwischenbilanz zur Umstrukturierung
Vorlage: VI-F-01014
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
-25-
TOP 16.9 Arbeitsbilanz ´Gestaltungsforum
Vorlage: VI-F-01009
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort: Bürgermeisterin Dubrau
TOP
16.10
Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Moschee in Gohlis
Vorlage: VI-F-00980
Einreicher: CDU-Fraktion
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.11
Parken auf Radfahrstreifen
Vorlage: VI-F-01032
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.12
Finanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen)
Vorlage: VI-F-01052
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.13
Geringfügige Verbesserung des Kita-Betreuungsschlüssels auf Kosten der Eltern?
Vorlage: VI-F-01053
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.14
Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig-Dölitz
Vorlage: VI-F-01057
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.15
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Evaluierung der Tätigkeit der Beiräte
Vorlage: VI-F-01062
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
-26-
TOP
16.16
Einschränkung des ÖPNV-Taktes in Leipzig-Dölitz
Vorlage: VI-F-01064
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.17
Nachfrage zur Anfrage F-00824/14 - "Agieren der Stadtverwaltung in Gremien
des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG)"
Vorlage: VI-F-00962
Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski
-schriftliche Beantwortung -
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.18
Städtische Beleuchtung
Vorlage: VI-F-00991
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.19
Aktivitäten zum Protest in Leipzig gegen LEGIDA
Vorlage: VI-F-00992
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.20
Straftaten im Zuge des Protestes zu den LEGIDA Demos
Vorlage: VI-F-00993
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.21
Politisch links motivierte Straftaten
Vorlage: VI-F-00994
Einreicher: Stadtrat E. Böhm
Antwort erfolgt schriftlich
TOP
16.22
Büro für Ortsvorsteher
Vorlage: VI-F-01005
Einreicher: Stadtrat F. Dossin
Antwort erfolgt schriftlich
-27TOP
16.23
Tempo 30 an der Louise-Otto-Peters-Schule
Vorlage: VI-F-01065
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
Antwort erfolgt schriftlich
TOP 17
Bericht des Oberbürgermeisters
TOP 18
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
TOP 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnlichen Zuwendungen gem §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für die Monate April und November 2014.
Vorlage: DS-00782/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 18.2 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. §§ 28 Abs. 2 Nr. 11 und 73 Abs. 5 SächsGemO für Januar bis Dezember 2014
Vorlage: VI-DS-00916
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden
angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19
Vorlagen I
TOP 19.1 Besetzung der Stelle "Amtsleiter/-in Verkehrs- und Tiefbauamt"
Vorlage: VI-DS-00957
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
-28Beschluss:
Die Stelle „Amtsleiter/-in Verkehrs- und Tiefbauamt" wird zum 1. März 2015 mit Herrn Michael Jana besetzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 19.2 aktuelle Version - Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum
Vorlage: DS-00523/14-DS-008
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplans (Kapitel 1):
- Verkehrspolitik ist Stadtpolitik,
- gleichwertige Mobilitätschancen sind zu sichern,
- stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs ist zu fördern,
- der Wirtschaftsstandort Leipzig ist zu stärken,
- der multifunktionale öffentliche Raum ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen,
- knappe Ressourcen sind effektiv einzusetzen und
- Verkehrsplanung ist als offener Prozess zu gestalten,
werden beschlossen.
Die Umsetzung dieser Planungsgrundsätze erfolgt vorrangig mittels Angeboten und Anreizen.
3. Entsprechend der Darstellungen in Kapitel 7 Monitoring, werden Verkehrsprojekte und grundlegende Maßnahmen zur Umsetzung des Step Verkehr und öffentlicher Raum auch künftig im
Rahmen einer intensiven Beteiligung von Bügerinnen und Bürgern sowie den Interessenvertretern u.a. von Kammern, Vereinen und Verbänden diskutiert und politisch entschieden.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 42
Nein - Stimmen: 26
Enthaltungen: 1
TOP
19.2.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:
Die Planungsgrundsätze...
werden mit folgender Änderung beschlossen:
Abschnitt 3 „Stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs fördern“
-29Neufassung 2. Absatz
Die Stadt Leipzig hält an den Zielen für die Entwicklung der stadtverträglichen und umweltfreundlichen
Verkehrsarten fest, gleichwohl kommt dem Wirtschaftsverkehr als Grundlage für Wertschöpfung, Wohlstand und Wachstum besondere Priorität zu.
(Der Rest des Absatzes wird gestrichen und durch folgenden neuen zweiten Satz ersetzt)
Der Erfolg der Umsetzung der Planungsziele wird durch eine begleitende Studie zur Auswirkung auf den
Modal Split für das gesamte Verkehrsaufkommen kontrolliert.
- bis auf die Streichung des Rests des 2. Absatzes, vom Einreicher in alternativer Formulierung
übernommen Abstimmungsergebnis zur Streichung des Rests des 2. Absatzes:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
TOP
19.2.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-002
Einreicher: Stadträte S. Schlegel, F. Riekewald
Beschluss:
Im Stadtentwicklungsplan als Teil des Beschlussvorschlags werden im Kapitel 1, Absatz „stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs fördern“ (2. Absatz, Zeile 19) folgende Präzisierungen ergänzt:
... 25 % ÖPNV. Dieser Personenverkehr findet als Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV mit Straßenbahn, Bus, S-Bahn) oder als motorisierter Individualverkehr (MIV
einzeln bzw. Mitfahrgemeinschaft) statt. Als Personennahverkehr werden vor allem Wege zum Einkaufen, zu Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, zur und von der Arbeit, zur beruflichen oder
Schulausbildung und zur Freizeit auch in Fahrgemeinschaften verstanden. Langfristig wird eine weitere
Erhöhung des Umweltverbundes angestrebt ...
- vom Einreicher in alternativer Formulierung übernommen TOP
19.2.3
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-003
Einreicher: Stadträte: S. Schlegel, F. Riekewald
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 „Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplanes“ (Kapitel 1)
durch Ergänzung wie folgt geändert:
- der öffentliche multifunktionale Raum ist als Gestaltungsaufgabe zu begreifen.
- vom Einreicher in alternativer Formulierung übernommen TOP
19.2.4
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-004
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
-30Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:
Die Planungsgrundsätze...
werden mit folgender Änderung beschlossen:
Abschnitt 3 „Stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs fördern“
Änderung im 4. Absatz
Die Wohngebiete sollen durch ein leistungsfähiges Hauptstraßennetz mit einer den Verkehrsfluss
optimierenden Verkehrsorganisation entlastet werden, um die Lebensqualität...
- vom Einreicher in alternativer Formulierung übernommen TOP
19.2.5
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-005
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:
Die Planungsgrundsätze...
werden mit folgender Änderung beschlossen:
Abschnitt 5 „Knappe Ressourcen effektiv einsetzen“
Ergänzung des 1. Absatz durch folgenden 4. Satz
Dennoch erfordern Erhalt, Ertüchtigung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur eine höhere
Haushaltspriorität, auch im Sinne des Substanzerhalts städtischen Vermögens.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
TOP
19.2.6
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-006
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
Beschlusspunkt 2 wird durch folgenden neuen Satz ergänzt:
Die Umsetzung dieser Planungsgrundsätze erfolgt vorrangig mittels Angeboten und Anreizen.
Neuer Beschlusspunkt 3:
Die grundlegenden Maßnahmen zur Umsetzung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum werden
mit den maßgeblichen Kammern und Verbänden, insbesondere der Wirtschaft, diskutiert und abgestimmt.
- vom Einreicher in alternativer Formulierung übernommen -
-31-
TOP
19.2.7
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-007
Einreicher: Stadtrat S. Schlegel
Beschluss:
Die Projekte zur Umsetzung des STEP Verkehr und öffentlicher Raum werden auch zukünftig unter
gleichberechtigter Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Verbände, Kammern und Initiativen sowie in den betroffenen Stadtgebieten mit der dort lebenden Bevölkerung abgestimmt.
- vom Einreicher in alternativer Formulierung übernommen TOP
19.2.8
dazu ÄA
Vorlage: 523-DS-008-ÄA-001
Einreicher: Stadträte M. Weber, F. Riekewald, D. von der Heide
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 Die Planungsgrundsätze des Stadtentwicklungsplanes (Kapitel
1) Abschnitt 3 „Stadt- und umweltverträgliche Organisation des Verkehrs
fördern“wird im 2. Absatz mit folgender Änderung beschlossen:
Die Stadt Leipzig hält an den Zielen für die Entwicklung der stadtverträglichen und umweltfreundlichen Verkehrsarten fest. Ebenso kommt der Sicherung des Wirtschaftsverkehr besondere Beachtung zu. Der Anteil des Umweltverbundes an den privat zurück gelegten Wegen der Leipziger in der
Stadt (Modal Split) soll bis 2025 auf mindestens 70 % steigen (davon 27 % Fußverkehr, 20 % Radverkehr, 23 % ÖPNV), langfristig wird eine weitere Steigerung angestrebt. […]
- vom Einreicher in alternativer Formulierung übernommen TOP
19.2.9
dazu ÄA
Vorlage: DS-00523/14-ÄA-009
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 2 um folgende weitere Grundsätze ergänzt:
・
・
die Modernisierung, Attraktivitätssteigerung und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) haben in Leipzig Priorität;
bei allen künftigen baulichen, verkehrsorganisatorischen und sonstigen Maßnahmen in Verantwortung der Stadt Leipzig sind Verschlechterungen der Betriebsqualität der öffentlichen Verkehrsträger zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltungen
-32TOP 19.3 Baubeschluss: Asylbewerberheim, Haus 1, 2 und Mehrzweckgebäude, Brandschutzmaßnahmen und Sanierung
Torgauer Str. 290, 04347 Leipzig
Vorlage: DS-00525/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 8, Abs. 3
Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 5.785.800 € bei einem Stadtanteil von 5.785.800 €. Gemäß Punkt 6 der
Vorlage sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt und die Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan wie folgt vorgesehen:
2014: 90.000 € im Finanzhaushalt/Investitionsplan: außerplanmäßige Auszahlung im PSP-Element „Sanierung Asyl-ÜWH Torgauer Straße " (7.0001158.740)
2015: 4.907.800 € im Investitionsplan/Finanzhaushalt: Planansatz im Haushaltsplanentwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 im PSP-Element „Sanierung Asyl-ÜWH Torgauer Straße " (7.0001158.740)
und 788.000 € im Ergebnishaushalt: Planansatz im Haushaltsplanentwurf des Doppelhaushaltes
2015/2016 im PSP-Element „Asyl-ÜWH Torgauer Straße 290"(1.100.31.3.0.01.02/Sachkonto 4457 0000
und 4331 1300)
3. Für das Haushaltsjahr 2014 wird eine außerplanmäßige Auszahlung für Planungsleistungen gemäß §
79 (1) SächsGemO im PSP-Element „Sanierung Asyl-ÜWH Torgauer Straße" (7.0001158.740) in Höhe
von 90.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP - Element „Asyl-ÜWH Torgauer Straße 290"
(1.100.31.3.0.01.02/Sachkonto 4457 0000).
4. Für das Haushaltsjahr 2014 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5)
SächsGemO im PSP-Element „Sanierung Asylbewerberheim Torgauer Straße" (7.0001158.740) in Höhe
von 225.000 € für die Beauftragung von Planungsleistungen bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem
PSP - Element „Reaktivierung Opferweg" (7.0001078.700).
5. Die dargestellten Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2015 stehen unter dem Vorbehalt
der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
6. Die Folgekosten für die Betreibung des Gebäudes in Höhe von 447.800 € sind im Haushaltsplanentwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 im Ergebnishaushalt 2016 berücksichtigt.
7. Beschlusspunkt 3, Anstrich 9 des Ratsbeschlusses RBV 1293/12 vom 18.07.2012 ("Die Einrichtung
Torgauer Str. 290 wird nach Inbetriebnahme der neuen Standorte geschlossen.") wird aufgehoben.
8. Die Freiflächen am Standort Torgauer Straße 290 werden umfassend erneuert und hergerichtet. Hierfür sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. Die maximale Belegung der Torgauer Straße erfolgt nur, wenn alle übrigen Flüchtlingsunterkünfte ihre Maximalbelegung erreicht haben. Sobald es die Situation zulässt wird die Belegungsdichte in der Torgauer Straße
reduziert.
9. Das Konzept zur dezentralen Unterbringung von 2012 bzw. 2013 wird weiter umgesetzt und
um neue Einrichtungen erweitert. Die in der Fortschreibung des Konzepts von 2013 beschriebene Möglichkeit für Flüchtlinge die Einrichtungen der Kategorie A nach spätestens einem Jahr zu
-33verlassen gilt ebenso. Für die Torgauer Straße als größte Einrichtung sollte dieser Zeitraum auf
sechs Monate verkürzt werden.
10. Begleitend zur Umsetzung des Konzeptes „dezentrale Unterbringung" wird eine Arbeitsgruppe des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gebildet. Von hier aus wird
ein Runder Tisch „Asylunterbringung" gebildet, um mit größerer Beteiligung als bisher die Fragen um die Asylunterbringung möglichst konsensorientiert voranzubringen.
11. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den genehmigten Baumaßnahmen die Möglichkeit
späterer Nachnutzung als Wohnheim für Studierende oder Obdachlose oder zur allgemeinen
Wohnnutzung zu beachten und alle Maßnahmen so zu planen und auszuführen, dass die benannten Nachnutzungen ohne weiteren erheblichen Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter
mittelfristiger Schließung der Asylbewerberunterkunft möglich sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen
TOP
19.3.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00525/14-ÄA-002
Einreicher: Stadträte: J. Nagel, S. Pellmann, F. Riekewald, B. Ehms, M. Gehrt
Beschluss:
Von der Erweiterung des Asylbewerberheims Torgauer Straße 290 wird abgesehen. Stattdessen setzt
die Verwaltung ihre Bemühungen entsprechend des Beschlusses DSV/ 3368 fort (Erstunterbringungseinrichtungen a 200 Personen, Gemeinschaftsunterkünfte a 50 bis100 Personen und dezentrales Wohnen).
Die Verwaltung legt einen Termin für die endgültige Schließung der Unterkunft Torgauer Straße 290
fest. Bis dahin werden nur die Wohnungen der Eingänge 1 bis 3 im Haus 1 genutzt.
Die Verwaltung legt bis zum Ende des 1. Quartals 2015 einen Vorschlag zur Herrichtung von technischen Anlagen, Mehrzweckgebäude, Heizhaus und Freianlagen vor, damit für die verbleibenden BewohnerInnen bis zur endgültigen Schließung der Unterkunft ein akzeptabler Lebensstandard gewährleistet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei 9 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen
TOP
19.3.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00525/14-ÄA-003
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Neuer Beschlusspunkt 8:
Die Freiflächen am Standort Torgauer Straße 290 werden umfassend erneuert und hergerichtet. Hierfür
sind entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen.
Die maximale Belegung der Torgauer Straße erfolgt nur, wenn alle übrigen Flüchtlingsunterkünfte ihre
Maximalbelegung erreicht haben. Sobald es die Situation zulässt wird die Belegungsdichte in der Torgauer Straße reduziert.
- vom Einreicher übernommen -
-34TOP
19.3.3
dazu ÄA
Vorlage: DS-00525/14-ÄA-004
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
neu 8. Die Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und Flüchtlinge wird zeitlich befristet
bis im Leipziger Süden eine neue Einrichtung fertiggestellt ist, also spätestens 2018.
neu 9. Die Stadtverwaltung trägt Sorge dafür, dass die Asylsuchenden und Flüchtlinge, die anfänglich
in der Gemeinschaftsunterkunft Torgauer Straße 290 untergebracht werden, nach spätestens sechs Monaten in dezentralen und kleinen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Das Konzept zur
dezentralen Unterbringung von 2012 wird weiter umgesetzt und um neue Einrichtungen erweitert.
neu 10. Begleitend zur Umsetzung des Konzeptes „dezentrale Unterbringung“ wird eine Arbeitsgruppe
des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gebildet. Von hier aus wird ein Runder
Tisch „Asylunterbringung“ gebildet, um mit größerer Beteiligung als bisher die Fragen um die Asylunterbringung möglichst konsensorientiert voranzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt neu 8:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und einigen Enthaltung
Beschlusspunkte neu 9 und neu 10:
- vom Einreicher übernommen TOP
19.3.4
dazu ÄA zum ÄA
Vorlage: 525-ÄA-004-ÄA-001
Einreicher: Katharina Schenk
Einreicher: Christopher Zenker
Beschluss:
Beschlusspunkt 9 des Änderungsantrags wird wie folgt geändert:
Das Konzept zur dezentralen Unterbringung von 2012 bzw. 2013 wird weiter umgesetzt und um neue
Einrichtungen erweitert. Die in der Fortschreibung des Konzepts von 2013 beschriebene Möglichkeit für
Flüchtlinge die Einrichtungen der Kategorie A nach spätestens einem Jahr zu verlassen gilt ebenso. Für
die Torgauer Straße als größte Einrichtung sollte dieser Zeitraum auf sechs Monate verkürzt werden.
- vom Einreicher übernommen TOP
19.3.5
dazu ÄA
Vorlage: DS-00525/14-ÄA-005
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Die Vorlage wird um einen Beschlusspunkt 8 wie folgt ergänzt:
-358. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den genehmigten Baumaßnahmen die Möglichkeit späterer
Nachnutzung als Wohnheim für Studierende oder Obdachlose oder zur allgemeinen Wohnnutzung zu
beachten und alle Maßnahmen so zu planen und auszuführen, dass die benannten Nachnutzungen
ohne weiteren erheblichen Kostenaufwand nach weiterhin angestrebter mittelfristiger Schließung der
Asylbewerberunterkunft möglich sind.
- vom Einreicher übernommen TOP 19.4 Bebauungsplan Nr. 406 "Eisenbahnstraße und Umgebung – Nutzungsarten"
Stadtbezirk Leipzig-Ost, Ortsteile Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf
Satzungsbeschluss
Vorlage: DS-00225/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Ratsversammlung der
Stadt Leipzig mit dem Ergebnis geprüft, sie insoweit zu berücksichtigen, wie es in der beiliegenden Auflistung (Abwägungsvorschlag) angegeben ist.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 des BauGB sowie § 4 der SächsGemO beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 60
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 1
TOP 19.5 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig
Vorlage: DS-00308/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RB-1656/99 vom 14.07.1999, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBV-1015/11 vom 17.11.2011, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 62
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
-36TOP
19.5.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00308/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.5.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00308/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP 19.6 Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum
"St. Georg" Leipzig
Vorlage: DS-00317/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg" Leipzig
gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBIV-396/05 vom 12.10.2005, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBIV- 1763/09 vom 28.10.2009, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 62
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
TOP
19.6.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00317/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
-37ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.6.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00317/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP 19.7 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Verbund
Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage: DS-00320/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBIV-1450/08 vom 17.12.2008, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBIV-1763/09 vom 28.10.2009, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 61
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
TOP
19.7.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00320/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.7.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00320/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen -
-38TOP 19.8 Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Vorlage: DS-00321/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
- vertagt TOP
19.8.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00321/14-ÄA-002
Einreicher: J. Herrmann-Kambach (ehem. Stadtrat)
TOP 19.9 Neufassung der Betriebssatzung für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig /
Engelsdorf
Vorlage: DS-00322/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf gemäß
Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBIV-289/05 vom 18.05.2005 tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 61
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
TOP
19.9.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00322/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 13 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.9.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00322/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen -
-39-
TOP
19.10
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Vorlage: DS-00334/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBIII-1064/02 vom 19.06.2002, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBIV-1764/09 vom 28.10.2009, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 51
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 8
TOP
19.10.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00334/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 15 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.10.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00334/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP
19.11
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Schauspiel
Leipzig
Vorlage: DS-00336/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
-401. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBII-132/94 vom 14.12.1994, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBIV-1764/09 vom 28.10.2009, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 54
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 7
TOP
19.11.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00336/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.11.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00336/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP
19.12
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Theater der
Jungen Welt
Vorlage: DS-00338/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBII-133/94 vom 14.12.1994, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBIV-1764/09 vom 28.10.2009, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 52
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 8
-41-
TOP
19.12.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00338/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.12.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00338/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP
19.13
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Vorlage: DS-00339/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann
Sebstian Bach" gemäß Anlage wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBII-369/95 vom 25.10.1995, zuletzt geändert durch Beschluss Nr. RBIV-1764/09 vom 28.10.2009, tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 61
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 0
TOP
19.13.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00339/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 15 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
-42ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen TOP
19.13.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00339/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP
19.14
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Oper Leipzig und Widmung Grundvermögen als Sondervermögen
Vorlage: DS-00341/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Oper Leipzig gemäß Anlage 1
wird beschlossen.
2. Die bisherige Fassung der Satzung gem. RBV-1248/12 vom 20.06.2012, tritt außer Kraft.
3. Dem Eigenbetrieb Oper werden zum Stichtag 01.01.2014 Grundstück und Gebäude Dreilindenstr. 24
mit einem Gesamtwert i.H.v. € 100.674,37 gemäß Anlage 2 als Sondervermögen unentgeltlich gewidmet. Diese gehen damit in das wirtschaftliche Eigentum des Eigenbetriebes über. Das gewidmete
Grundvermögen führt bilanziell zu einer Erhöhung des Anlagevermögens auf der Aktivseite der Bilanz
des Eigenbetriebes, auf der Passivseite ist dieses als Sonderposten zu bilanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 59
Nein - Stimmen: 2
Enthaltungen: 2
TOP
19.14.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00341/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Im § 14 (3) ist folgende Ergänzung vorzunehmen:
(3) Die Betriebsleitung richtet ein angemessenes System zur Früherkennung von Risiken ein (§ 23 Abs.
3 SächsEigBVO) und dokumentiert dieses in einem Risikohandbuch. Das Risikomanagementsystem
und wesentliche Änderungen des Risikomanagementsystems sind dem Betriebsausschuss vorzustellen.
Die Betriebsleitung erstellt jährlich einen Risikobericht, der ebenfalls dem Betriebsausschuss vorzulegen
ist. Bei Veränderungen der Bewertung von Einzelrisiken durch die Betriebsleitung ist der Betriebsausschuss in der Folgesitzung zu informieren."
- vom Einreicher übernommen -
-43TOP
19.14.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00341/14-ÄA-002
Einreicher: CDU-Fraktion
- zurückgezogen TOP
19.15
Verordnung der Stadt Leipzig zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse
Vorlage: DS-00445/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 18
Nein - Stimmen: 32
Enthaltungen: 7
TOP
19.15.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00445/14-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
In § 1 der Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr
2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse wird der Satz
„Verkaufsstellen der Alten Messe (begrenzt durch Zwickauer Straße, Prager Straße, Deutscher Platz
und Wilhelm-Külz-Park) dürfen am Sonntag, den 18.10.2015 in der Zeit von 12 bis 18 Uhr anlässlich
des Leipziger Oktoberfestes geöffnet sein." gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
TOP
19.16
Bebauungsplan Nr. E-139 "VHW – ehemaliges Holzveredlungswerk", 1. Änderung
Stadtbezirk Leipzig-Nord, Ortsteil Wiederitzsch
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Vorlage: DS-00522/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
2. Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes sowie seiner Begründung wird beschlossen. Es wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und dass die öffentliche Auslegung auf die Dauer von 2 Wochen verkürzt wird. (§ 4a Abs. 3 BauGB)
-44-
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
TOP
19.17
Baubeschluss: Oberschule Ratzelstraße, Reaktivierung der ehem. 55. Mittelschule- Komplexsanierung
Vorlage: DS-00553/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 6, Abs. 3
Punkt 17 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 11.115.000 €. Der städtische Anteil beträgt
6.835.000 €.
Diese Mittel wurden/werden im Finanzhaushalt in den Haushaltjahren bereitgestellt
2013:
140.000 €,
2014:
529.785 €, davon 51.000 € Zentrale Planungsmittel Schulbau,
2015:
3.061.000 €,
2016:
4.623.000 €,
2017:
2.761.215 €
und zusätzlich
2017:
ge
379.934 € im Ergebnishaushalt konsumtive Ausstattung siehe Punkt 4 und 6.1. der Vorla-
3. Für die Jahre 2016 und 2017 werden folgende Verpflichtungsermächtigungen mit einer
Kassenwirksamkeit
2016:
2.800.000 €
2017:
2.761.215 € erforderlich.
4. Die Mittel werden im PSP-Element 7.0000691.700 Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55. Schule) bereitgestellt. Für 2017 wird für den konsumtiven Teil der Ausstattung in Höhe von 379.934 € die Einordnung in den Ergebnishaushalt, PSP-Element 1.10.21.5.1.01.26 Sachkonto 42531000 erfolgen.
5. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 127.000 € für das PSP-Element 7.0000691.700
Sanierung Ratzelstraße im Jahr 2014 wird bestätigt. Die Deckung erfolgt zu Lasten des PSP- Elements
7.0000665.700 Neubau Sportoberschule mit Dreifeldhalle. Dort werden die in 2014 eingestellten Mittel
nicht komplett in 2014 gebunden. Mit dem Folgejahr werden diese Mittel diesem Objekt wieder zugeführt. Damit sind in 2014 Haushaltmittel in Höhe von insgesamt 218.785,60 € überplanmäßig bereitgestellt worden.
6. Für die Baumaßnahme wurden jährliche Nutzungskosten (Folgekosten) nach DIN 18960 ermittelt (ab
2021 bei Vollbetrieb):
KG 200: Objektmanagementkosten: 74.161 €
KG 300: Betriebskosten:
206.162 €
KG 400: Instandsetzungskosten:
233.427 €
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 1.08.2017 in Betrieb. Die Nutzungskosten betragen für das
laufende Jahr 2017 anteilig 5/12 der angesetzten Gesamtkosten (August-Dezember 2017):
-45KG 200: Objektmanagementkosten: 25.617 €
KG 300: Betriebskosten:
85.901 €
KG 400: Instandsetzungskosten:
97.261 €
Die Schule wächst langsam auf, eine detaillierte Darstellung der Entwicklung Folgekosten in den Folgejahren ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und unter Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel.
Der Antrag zum vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn wird gestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.18
Bebauungsplan Nr. 350 "Wohngebiet an der grünen Ecke";
Stadtbezirk Leipzig-Südost, Ortsteil Probstheida;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage: DS-00614/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfes einschließlich Begründung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
TOP
19.19
Übergabe der Trägerschaft von integrativen Kindertageseinrichtungen
Vorlage: DS-00618/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschluss:
1. Die integrative Kindertageseinrichtung Curiestr. (Alte Messe) wird in die Trägerschaft der Internationale Bund Mitte gGmbH übergeben.
2. Die integrative Kindertageseinrichtung Lindenauer Hafen wird in die Trägerschaft des Mütterzentrum
e.V. übergeben.
3. Die integrative Kindertageseinrichtung Elsterstr. 2 wird in die Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbund Ortsverband Leipzig e.V. übergeben.
4. Die integrative Kindertageseinrichtung Kohlenstr. (Bayerischer Bahnhof) wird in die Trägerschaft der
LeISA gGmbH übergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
-46TOP
19.20
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis
31.07.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Vorlage: DS-00635/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 81.647,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
TOP
19.21
Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012
bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Vorlage: DS-00638/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich dadurch ergebende Verlustvortrag wird aus Gewinnen
der Folgejahre ausgeglichen.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
TOP
19.22
Widmung des Grundstückes Newtonstraße als Teil des Sondervermögens des
Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe
Vorlage: DS-00649/14
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Zum Stichtag 31.12.2014 wird rückwirkend das Grundstück Newtonstraße ohne Hausnummer in
04279 Leipzig, Flurstück 183e der Gemarkung Dölitz entgeltlich in Höhe des Verkehrswertes von 38.000
€ in das Sondervermögen des Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe übertragen.
2. Bilanziell geht mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums das Grundstück aus dem Bestandsverzeichnis der Stadt Leipzig auf das des SEB über.
-47-
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.23
Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig
Vorlage: DS-00664/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Feuerwehrsatzung der Stadt Leipzig entsprechend Anlage 1.
2. Die Feuerwehrsatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
3. Die Ziffer 1 des Beschlusses der Ratsversammlung Nr. RBV-1227/12 vom 16.05.2012 wird zum
01.01.2015 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 57
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
TOP
19.24
Überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltsjahr 2014
in der Budgeteinheit 61IN70000074 (Schönauer Viertel) zur Nachbuchung des
Treuhandkontos
Vorlage: DS-00703/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Für das Haushaltsjahr 2014 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 61IN70000074 (Schönauer Viertel) in Höhe von 1.381.479,87 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus Kostenstelle 1098700000 (unterj.Finanz.ohne Deckung FH (Invest.)).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 6 Enthaltungen
TOP
19.25
Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege in
der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung
der Rahmenbedingungen
Vorlage: DS-00712/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
-48Beschluss:
1. Die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII wird wie folgt zum
01.03.2015 neu festgelegt:
a) Der Sachaufwand wird pro Monat und Kind gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII für die Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson mit 112,78 Euro, für die Betreuung in
angemieteten Räumen mit 128,89 Euro und für die Betreuung im Haushalt der Eltern mit
31,85 Euro pauschal festgelegt.
i. Werden die Kosten für vorgeschriebene und anerkannte Fort- und Weiterbildungen
überschritten, können die Nachweise für die Mehrkosten bei der Verwaltung eingereicht und die Kosten bis zu einer Summe von zusätzlich 120 Euro pro Jahr, erstattet werden. So das auf Nachweis mit der Pauschale insgesamt maximal 240 Euro
pro Jahr anerkannt werden können. Hierfür sind alle Fort- und Weiterbildungsnachweise bei der Stadt einzureichen.
ii. Werden die Mietkosten für angemietete Räumlichkeiten überschritten, kann die Tagespflegeperson Nachweise bei der Stadtverwaltung einreichen und eine erhöhte
Sachkostenpauschale prüfen lassen. Die Stadt Leipzig erstellt hierzu einen Kriterienkatalog.
iii. Die Stadt Leipzig identifiziert gemeinsam mit den Leipziger Wohnungsgenossenschaften und der LWB Wohnungen, welche sich für die Kindertagespflege eignen.
Die Stadt Leipzig stellt diese in einen Wohnungspool zusammen und berät Kindertagespflegepersonen bei der Suche nach geeigneten und angemessen Räumlichkeiten für die Kindertagespflege.
b) Die Förderleistung für die neunstündige Betreuung eines Kindes wird gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2
SGB VIII in Höhe von 513,32 Euro pro Monat festgesetzt. Insofern die Betreuungszeit von
der Regelneunstundenzeit abweicht, wird die Förderleistung entsprechend angepasst.
c) Die Kindertagespflegeperson erhält gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen
Beiträge zu einer Unfallversicherung erstattet. Dafür ist der nachgewiesene Beitrag zur gesetzlichen Pflichtversicherung bei der BGW maßgebend.
d) Die Kindertagespflegeperson erhält nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die hälftige Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die gesetzliche Alterssicherung anhand des zu versteuernden Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist angemessen.
e) Auf Nachweis werden die angemessenen hälftigen Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII erstattet. Als angemessen ist der ermäßigte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung anhand des zu versteuernden Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit als
Kindertagespflegeperson anzusehen.
2. Für die Betreuung der Kindertagespflegeperson von einem Kind mit besonderem Förderbedarf im
Sinne der Eingliederungshilfe gemäß der SächsIntegrVO erhält diese die zweifache Sach- und
Förderleistung nach Punkt 1a und 1b.
3. Ab 01.01.2016 erfolgt eine jährliche Anpassung des Sachaufwandes und der Förderleistung, welche sich an der Bemessungsgrundlage des Verbraucherpreisindexes von Sachsen des Vorjahres
orientiert.
4. Das Jahr 2015 ist als Übergangsjahr für die Umstellung der Erstattung der Beiträge zu den sozialen Sicherungen anzusehen. Demnach ist eine strikte Trennung zwischen den Beschlüssen der
Ratsversammlung für die Monate Januar und Februar sowie den Monaten März bis Dezember bei
der nachweispflichtigen Abrechnung der Punkte 1c-e zu achten. Eine Vermischung bzw. eine
Verrechnung finden bei der Nachweisprüfung nicht statt.
-495. Bei der Ermittlung der Förderleistung nach Punkt 1 b wurden pro Monat 20,74 Betreuungstage
(inkl. Nichtleistungstage) unterstellt. Dies bildet den Durchschnitt der jährlichen Betreuungstage
über einen Zeitraum von sieben Jahren und unter Beachtung der den Wochentag wechselnden
Feiertage ab.
6. Die laufende Geldleistung wird der Kindertagespflegeperson an maximal 30 Nichtleistungstagen
pro Jahr gewährt. Nichtleistungstage umfassen Urlaub, Krankheit und Fortbildung der Kindertagespflegeperson.
7. Die freien Träger der Jugendhilfe erhalten weiterhin einen Pauschalbetrag in Höhe von 120 Euro
für die ersten 100 Kinder und 90 Euro für jedes weitere Kind als Verwaltungskostenumlage für
einen neun Stunden Platz.
8. Der Beschluss "Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig 2013 ff" vom 17.12.2012
(RBV-1481/12) tritt zum 28.02.2015 außer Kraft.
9. Die Stadt Leipzig evaluiert die Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege
in der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII. Hierzu wird der tatsächliche Bedarf vor allem bei
den Sachkosten durch die Kindertagespflegeträger unter Mitwirkung der Kindertagespflegepersonen per Stichprobe ermittelt und von der Stadt Leipzig evaluiert. Dem Stadtrat ist
die Evaluation bis zum Ende des II. Quartals 2016 vorzulegen.
10.Die Verwaltung prüft bis Juni 2015 die Errichtung von drei weiteren Materialpools für Kindertagespflegepersonen bei freien Trägern der Stadt Leipzig. Die Standorte der Materialpools sollen über das Stadtgebiet verteilt sein und von jeder Kindertagespflegeperson genutzt werden können. Wie bei dem bestehenden Materialpool übernimmt die Stadt Leipzig
die Kosten für die Erstausstattung von maximal 15.000 Euro pro Standort. Anfallenden Betriebskosten in Höhe von maximal 5.000 Euro pro Jahr und Standort werden aus dem laufenden Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung finanziert.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 32
Nein - Stimmen: 25
Enthaltungen: 2
TOP
19.25.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00712/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss:
Der Beschlusspunkt 1a) wird wie folgt geändert:
a) Der Sachaufwand wird pro Monat und Kind gemäß § 23 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII für die Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson mit 209,32 Euro, für die Betreuung in angemieteten Räumen mit 225,40 Euro und für die Betreuung im Haushalt der Eltern mit 45,17 Euro festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 25
Nein - Stimmen: 32
Enthaltungen: 2
-50-
TOP
19.25.2
Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege in
der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung
der Rahmenbedingungen
Vorlage: DS-00712/14-ÄA-002
Einreicher: SPD-Fraktion
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage wird um die fett gedruckten Passagen ergänzt.
1. Die laufende Geldleistung der Kindertagespflegepersonen nach § 23 SGB VIII wird wie folgt zum
01.03.2015 neu festgelegt:
a) Der Sachaufwand wird pro Monat und Kind gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII für die Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson mit 112,78 Euro, für die Betreuung in
angemieteten Räumen mit 128,89 Euro und für die Betreuung im Haushalt der Eltern mit
31,85 Euro pauschal festgelegt.
i. Werden die Kosten für vorgeschriebene und anerkannte Fort- und Weiterbildungen
überschritten, können die Nachweise für die Mehrkosten bei der Verwaltung eingereicht und die Kosten bis zu einer Summe von zusätzlich 120 Euro pro Jahr, erstattet werden. So das auf Nachweis mit der Pauschale insgesamt maximal 240 Euro
pro Jahr anerkannt werden können. Hierfür sind alle Fort- und Weiterbildungsnachweise bei der Stadt einzureichen.
ii. Werden die Mietkosten für angemietete Räumlichkeiten überschritten, kann die Tagespflegeperson Nachweise bei der Stadtverwaltung einreichen und eine erhöhte
Sachkostenpauschale prüfen lassen. Die Stadt Leipzig erstellt hierzu einen Kriterienkatalog.
iii. Die Stadt Leipzig identifiziert gemeinsam mit den Leipziger Wohnungsgenossenschaften und der LWB Wohnungen, welche sich für die Kindertagespflege eignen.
Die Stadt Leipzig stellt diese in einen Wohnungspool zusammen und berät Kindertagespflegepersonen bei der Suche nach geeigneten und angemessen Räumlichkeiten für die Kindertagespflege.
b) Die Förderleistung für die neunstündige Betreuung eines Kindes wird gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2
SGB VIII in Höhe von 513,32 Euro pro Monat festgesetzt. Insofern die Betreuungszeit von
der Regelneunstundenzeit abweicht, wird die Förderleistung entsprechend angepasst.
c) Die Kindertagespflegeperson erhält gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die nachgewiesenen
Beiträge zu einer Unfallversicherung erstattet. Dafür ist der nachgewiesene Beitrag zur gesetzlichen Pflichtversicherung bei der BGW maßgebend.
d) Die Kindertagespflegeperson erhält nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII die hälftige Erstattung
nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die gesetzliche Alterssicherung anhand des zu versteuernden Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist angemessen.
e) Auf Nachweis werden die angemessenen hälftigen Kosten einer Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII erstattet. Als angemessen ist der ermäßigte Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung anhand des zu versteuernden Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit als
Kindertagespflegeperson anzusehen.
2. Für die Betreuung der Kindertagespflegeperson von einem Kind mit besonderem Förderbedarf im
Sinne der Eingliederungshilfe gemäß der SächsIntegrVO erhält diese die zweifache Sach- und
Förderleistung nach Punkt 1a und 1b.
-513. Ab 01.01.2016 erfolgt eine jährliche Anpassung des Sachaufwandes und der Förderleistung, welche sich an der Bemessungsgrundlage des Verbraucherpreisindexes von Sachsen des Vorjahres
orientiert.
4. Das Jahr 2015 ist als Übergangsjahr für die Umstellung der Erstattung der Beiträge zu den sozialen Sicherungen anzusehen. Demnach ist eine strikte Trennung zwischen den Beschlüssen der
Ratsversammlung für die Monate Januar und Februar sowie den Monaten März bis Dezember bei
der nachweispflichtigen Abrechnung der Punkte 1c-e zu achten. Eine Vermischung bzw. eine
Verrechnung finden bei der Nachweisprüfung nicht statt.
5. Bei der Ermittlung der Förderleistung nach Punkt 1 b wurden pro Monat 20,74 Betreuungstage
(inkl. Nichtleistungstage) unterstellt. Dies bildet den Durchschnitt der jährlichen Betreuungstage
über einen Zeitraum von sieben Jahren und unter Beachtung der den Wochentag wechselnden
Feiertage ab.
6. Die laufende Geldleistung wird der Kindertagespflegeperson an maximal 30 Nichtleistungstagen
pro Jahr gewährt. Nichtleistungstage umfassen Urlaub, Krankheit und Fortbildung der Kindertagespflegeperson.
7. Die freien Träger der Jugendhilfe erhalten weiterhin einen Pauschalbetrag in Höhe von 120 Euro
für die ersten 100 Kinder und 90 Euro für jedes weitere Kind als Verwaltungskostenumlage für
einen neun Stunden Platz.
8. Der Beschluss "Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig 2013 ff" vom 17.12.2012
(RBV-1481/12) tritt zum 28.02.2015 außer Kraft.
9. Die Stadt Leipzig evaluiert die Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege
in der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII. Hierzu wird der tatsächliche Bedarf vor allem bei
den Sachkosten durch die Kindertagespflegeträger unter Mitwirkung der Kindertagespflegepersonen per Stichprobe ermittelt und von der Stadt Leipzig evaluiert. Dem Stadtrat ist
die Evaluation bis zum Ende des II. Quartals 2016 vorzulegen.
10.Die Verwaltung prüft bis Juni 2015 die Errichtung von drei weiteren Materialpools für Kindertagespflegepersonen bei freien Trägern der Stadt Leipzig. Die Standorte der Materialpools sollen über das Stadtgebiet verteilt sein und von jeder Kindertagespflegeperson genutzt werden können. Wie bei dem bestehenden Materialpool übernimmt die Stadt Leipzig
die Kosten für die Erstausstattung von maximal 15.000 Euro pro Standort. Anfallenden Betriebskosten in Höhe von maximal 5.000 Euro pro Jahr und Standort werden aus dem laufenden Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung finanziert.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 32
Nein - Stimmen: 25
Enthaltungen: 2
TOP
19.26
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Gemeinde
Rackwitz
Vorlage: DS-00717/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
-52Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum FNP der Gemeinde Rackwitz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.27
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt
Vorlage: DS-00739/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
- vertagt TOP
19.28
Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe";
Stadtbezirk Leipzig-Mitte, Ortsteil Zentrum Südost;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: DS-00749/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe" wird für das im
Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
TOP
19.29
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan Airport Gewerbepark
"Nördlicher Bierweg" der Stadt Schkeuditz
Vorlage: DS-00771/14
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan Airport Gewerbepark „Nördlicher Bierweg“ der Stadt Schkeuditz.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.30
Präzisierung zum Planungsbeschluss zu Umbau und Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek Schauhaus als Zweitspielstätte für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig, Variantenuntersuchung
Vorlage: DS-00819/14
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
-53Beschluss:
1. Die in der Variantenuntersuchung zum Planungsbeschluss zu Umbau und Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek Schauhaus als Zweitspielstätte für den Eigenbetrieb Schauspiel
Leipzig vorgelegte Variante 1 (Grundvariante) wird zur weiteren Bearbeitung bestätigt.
2. Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme einschließlich Planungskosten betragen nach derzeitigem Planungsstand 4.594.000 €. Der städtische Anteil beträgt 4.594.000 €.
3. Für das Jahr 2014 wurden Planungskosten in Höhe von 300.000 € im PSP-Element 7.0000017.740
ausgezahlt.
4. In den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 werden 4.294.000 € bereitgestellt:
2015: 450.000 €,
2016: 2.494.000 €,
2017: 1.350.000 €
(s. Punkt 6 der Vorlage).
Die Mittel sind im PSP-Element 7.0000017.740 geplant.
5. Die dargestellten Ausgaben der Jahre 2015 bis 2017 werden in den Haushaltsplan der jeweiligen
Jahre aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
19.30.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00819/14-ÄA-001
Einreicher: CDU-Fraktion
Beschluss:
Dem Beschlusstext wird folgender neuer Beschlusspunkt 1 vorangestellt:
Zwingende Voraussetzung für die Baumaßnahme ist die angemessene Mitfinanzierung durch
Veräußerung der Immobilie Gottschedstraße 16 mindestens zum Verkehrswert.
Die bisherigen Beschlusspunkte 1. und 2. werden zu 2. und 3.
Die bisherigen Beschlusspunkte 3. und 4. werden gestrichen.
Der bisherige Beschlusspunkt 5. wird zu 4.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
TOP
19.30.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00819/14-ÄA-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird ohne einen möglichen Verkauf der Gottschedstraße 16 geplant.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen
-54TOP
19.31
Zuweisung einer Protokollantin für die Friedensrichterin Schiedsstelle
Ost/Südost
Vorlage: DS-00833/14
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
Die Ratsversammlung bestimmt Frau Stets als Protokollantin für die Friedensrichterin Ost/Südost und
genehmigt ihre Tätigkeit rückwirkend zum 01.12.2014. Die Einsetzung steht unter dem Vorbehalt der
Zustimmung durch das Amtsgericht Leipzig und der Vereidigung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP
19.32
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis
31.12.2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Vorlage: V-DS-00839
Einreicher: Dezernat Finanzen
- vertagt TOP
19.33
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Geltungsbereich der Stadtbezirksverfassung - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-00936
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung gemäß Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 55
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
TOP
19.34
Änderungen zur Finanzierung des Projektes SCHAUPLATZ - Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen durch die Stadt Leipzig - EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-00973
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Erhöhung des Kofinanzierungsanteils der Stadt Leipzig für das
Projekt „SCHAUPLATZ – Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen“ des Trägers
ZAW (Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH) für das Jahr 2014 um 563,91 € auf 86.716,80
€.
-552. Die Ratsversammlung beschließt die Finanzierung des Projektes „SCHAUPLATZ - Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen“ des Trägers ZAW (Zentrum für Aus- und Weiterbildung
Leipzig GmbH) zu 90 % durch die Stadt Leipzig für den Zeitraum 01.01. - 30.04.2015 in Höhe von
175.239,58 €. Die Förderung durch die Stadt Leipzig steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2015/2016.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
TOP 20
Informationen I
TOP 20.1 Verfahren zur Beendigung des VOF Verfahrens Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal - Umsetzung Ratsbeschluss RBV-2127/14 v. 16.07.2014 und Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: DS-00272/14
Einreicher: Dezernat Kultur
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis:
1. Der Sachstand zum VOF-Verfahren Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verfahrensschritte zur förmlichen Umsetzung des RBV-2127/14 vom 16.07.2014 werden zur
Kenntnis genommen. Ergänzend zu den zwingenden Schritten wird über die Beendigung des VOF-Verfahrens die Jury und das Begleitgremium sowie die Fachöffentlichkeit informiert. Der Beigeordnete für
Kultur wird mit der Umsetzung der festgelegten Schritte beauftragt.
3. Gemäß Bescheid des Freistaates Sachsen vom 20.11.2014 über den Widerruf des Fördermittelbescheids vom 01.12.2011 werden 415.000,00 € erhaltene Fördermittel gegebenenfalls zzgl. Zinsen, an
den Freistaat erstattet.
4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen gem. §79 (1) SächsGemO aus dem Beschlusspunkt 3 i.H.v. 415.000,00 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH
(Invest)“ (1098700000).
5. Der im RBV-2127/14, Beschlusspunkt 2, geforderte breite Beteiligungsprozess über die Gestaltung
des Verfahrens für eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum wird
über das städtische Format „Leipzig – weiter denken“ angeschoben. Die Dezernate IV (Federführung)
und VI erarbeiten dafür ein Grundkonzept, in dem auch die für den Prozess notwendigen finanziellen
und personellen Ressourcen aufgezeigt werden und legen dieses der DB OBM im I. HJ 2015 vor.
TOP 20.2 Information über die Prüfung des urbanen Kulturraums Stadt Leipzig durch
den Sächsischen Rechnungshof [eRIS V/3653]
Vorlage: DS-00607/14
Einreicher: Dezernat Kultur
Der Stadtrat nimmt die Information und den Sachstand zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des GRASSI Museums für Angewandte Kunst Leipzig, des Museums der bildenden Künste und
des Thomanerchores Leipzig durch den Sächsischen Rechnungshof zur Kenntnis.
-56TOP 20.3 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig
Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2013
Vorlage: DS-00581/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Der Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Jahr 2013 wird zur
Kenntnis genommen.
TOP 20.4 Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig - VwV Ausnahmeregelungen Umweltzone
Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Handhabung der Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in der Umweltzone Leipzig, gültig ab 01.01.2015
Vorlage: DS-00772/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Die Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Handhabung der Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in
der Umweltzone Leipzig (gültig ab 01.01.2015) wird bestätigt.
TOP 20.5 Leipziger Mietspiegel 2014
Vorlage: DS-00599/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Der Leipziger Mietspiegel 2014 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 20.6 Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 der Stadt
Leipzig
Vorlage: DS-00668/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Beschluss:
1. Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 werden zur Kenntnis genommen.
2. Unter Einbeziehung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung bei Investitionen
im Kulturbereich" legt der Oberbürgermeister bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage zur
Investitionsstrategie im Bereich Kultur vor. Darin werden alle bisher bekannten Investitionsbedarfe im Bereich Kultur für den Zeitraum 2015 bis 2025 strategisch strukturiert. Dazu ist ein Indikatorenkatalog zu erarbeiten, der eine strategische Priorisierung der Investitionen nach objektiven Kriterien ermöglicht. Die Investitionsstrategie im Bereich Kultur wird mit einem Zeitplan untersetzt.
3. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2015 einen Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten vor.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
20.6.1
dazu ÄA
Vorlage: DS-00668/14-ÄA-001
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
-57Beschluss:
1. Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/2016 werden zur Kenntnis genommen.
2. Unter Einbeziehung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung bei Investitionen im
Kulturbereich“ legt der Oberbürgermeister bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage zur Investitionsstrategie im Bereich Kultur vor. Darin werden alle bisher bekannten Investitionsbedarfe
im Bereich Kultur für den Zeitraum 2015 bis 2025 strategisch strukturiert. Dazu ist ein Indikatorenkatalog zu erarbeiten, der eine strategische Priorisierung der Investitionen nach objektiven
Kriterien ermöglicht. Die Investitionsstrategie im Bereich Kultur wird mit einem Zeitplan untersetzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
TOP
20.6.2
dazu ÄA
Vorlage: DS-00668/14-ÄA-002
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschluss:
Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2015 einen Verfahrensvorschlag zum
grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten vor.
- vom Einreicher übernommen TOP 20.7 Sponsoringbericht der Stadt Leipzig für das Jahr 2013
Vorlage: DS-00680/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Der Sponsoringbericht für das Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 20.8 Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.09.2014 (V-Ist)
Vorlage: DS-00684/14
Einreicher: Dezernat Finanzen
Die Analyse der Haushaltsdurchführung 2014 zum Stichtag 30.09.2014 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 20.9 Kosten der Unterkunft und Heizung: Methodenwechsel beim "Schlüssigen
Konzept" und Anpassung der Eckwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII
Vorlage: DS-00687/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Ratsversammlung nimmt die Information zur Kenntnis.
-58TOP
20.10
Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2013
Vorlage: DS-00729/14
Einreicher: Oberbürgermeister
Der Tätigkeitsbericht des Anti-Korruptions-Koordinators für das Berichtsjahr 2013 wird zur Kenntnis genommen.
TOP
20.11
Information zum Stand der Entwicklung der Leipziger Schulen mit Ganztagsangeboten im Schuljahr 2014/2015
Vorlage: DS-00778/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
TOP
20.12
21. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2014
Vorlage: DS-00800/14
Einreicher: Oberbürgermeister
Die Ratsversammlung nimmt den 21. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2014 zur Kenntnis.
TOP
20.13
Benennung der Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte für die Wahlperiode
2014 bis 2019
Vorlage: DS-00829/14
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Die Ratsversammlung nimmt folgenden Beschluss des Oberbürgermeisters zur Kenntnis:
Die Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte für die Wahlperiode 2014 bis 2019 gemäß Anlage werden bestätigt.
Leipzig,
In Vertretung
Erster Bürgermeister
ausgefertigt:
Wenk