Daten
Kommune
Leipzig
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1414411.pdf
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337 kB
Erstellt
24.05.18, 16:47
Aktualisiert
29.06.18, 08:05
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
-VI. Wahlperiode –
F E S T L E G U N G S P R O T O K O L L
7:5
4
OR Lützschena-Stahmeln
Montag, 11.06.2018, 18:30 Uhr
Raum, Ort:
Grundschule im Windmühlenweg 4, Windmühlenweg 4, 04159 Leipzig
Sitzungsbeginn:
18:30 Uhr
Sitzungsende:
20:30 Uhr
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Sitzungstermin:
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Anwesenheit
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Anwesende Mitglieder
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Vorsitz
BI 1990
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Frau Margitta Ziegler
reguläre Mitglieder
BI 1990
ste
Herr Hendrik Kühne
BI 1990
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Herr Christoph Schneider
Herr Andreas Schubert
CDU
DIE LINKE
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Herr Jörg Weber
OR Lützschena-Stahmeln 11.06.2018
Seite 1
Protokoll
Öffentlicher Teil:
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Eröffnung und Begrüßung
Frau Ziegler eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die anwesenden Gäste.
Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
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Protokollkontrolle
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Der Ortschaftsrat ist beschlussfähig. Als Mitunterzeichnende des Protokolls der laufenden
Sitzung werden Herr Schneider und Herr Weber festgelegt.
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Die Mitglieder des Ortschaftsrates haben das Protokoll der Sitzung vom 07.05.2018 erhalten
und bestätigen es.
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Folgende Punkte aus den vergangenen Protokollen wurden bearbeitet, erledigt bzw. bleiben
noch weiter offen:
Die Beschädigungen und Absenkungen des Fuß-/Radweg vom Windmühlenweg bis
zum Baumarkt gehen weiter bis zur Tankstelle und müssen gesondert betrachtet werden, ev. Erfassung durch LOS.
Eine Vereinbarung mit Porsche zum Regenrückhaltebecken mit der Feuerwehr steht
kurz vor dem Abschluss.
Der Standort der Glascontainer wurde wieder zurückverlegt,
Zu den Widersprüchen zum Leit- und Schardeich bei der Landesdirektion gibt es eine
Veranstaltung für die Widerspruchsführer voraussichtlich am 26.06.2018. Konkrete Informationen werden noch auf der Homepage der Ortschaft veröffentlicht.
Zum Antrag zur Umwandlung des Gewerbeparks Stahmeln (B-Plan 354) in ein Wohn/Mischgebiet fehlt noch der Verwaltungsstandpunkt.
Die Erarbeitung der Satzung zur Aufhebung der der Straßenausbaubeitragsatzung in
der Stadt Leipzig wird sich bis Ende 2018/Anfang 2019 verzögern.
Die Straße zwischen Schlobachshof und Pfingstanger ist seit dem 01.06 2018 wieder
geöffnet.
Die Anfrage zum Fortgang der Baustelle am Wehr an der Weißen Elster an der Hänicher
Mühle wurde beantwortet. Der Vorgang ist beim Amt für Umweltschutz unter Kontrolle.
Am Forstweg von Böhlitz-Ehrenberg kommend wurde vom Verkehrs- und Tiefbauamt
ein Poller eingesetzt.
In der Friedrich-Bosse-Straße wurde die KITA auf über 200 Plätze erweitert. In der
Ortschaft wird es erst durch den Ausbau der alten Brauerei zu weiteren KITA-Plätzen
kommen.
An der Haltestelle Lützschena wurde Graffiti beseitigt.
Auf Nachfrage beim Ordnungsamt wurden bisher keine Feuerwerke in der Ortschaft
angemeldet oder genehmigt. Private Feuerwerke sind nur um Silvester gestattet und
werden außerhalb mit einem Ordnungsgeld bis 50.000,00 geahndet.
Zu den neuen Grundschulbezirken gibt es eine Vorlage für die nächste
Ortschaftsratssitzung.
Abdeckungen für Papierkörbe werden nicht angebracht.
OR Lützschena-Stahmeln 11.06.2018
Seite 2
Bebauungsplan Nr. 445 "Wohnquartier Zur Alten Brauerei"; Stadtbezirk
Nordwest, Ortsteil Lützschena-Stahmeln; Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-05669
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5
.12
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Zum Ausbau oder Instandsetzung der Schule in Lützschena ist nichts bekannt.
Ortschaftsrat fragt nach.
Zum weiteren Ausbau der Haltestelle Stahmeln gibt es keine neuen Informationen. Lt.
vorgestelltem Plan der LVB soll der Gleis- und Haltestellenausbau ab dem 30.06.2018
beginnen.
Bei den neuen Brücken nach dem Pfingstanger wurden hohe Bordsteinkanten bis in die
schmalere Fahrbahn gesetzt, Dies stellt eine Gefahrenquelle dar. Es wird beim
Verkehrs- und Tiefbauamt nachgefragt.
Das private ungenutzte Grundstück an der Halleschen Straße/Ecke Elsteraue wird durch
parkende PKW und dadurch entstehende Müllablagerungen verunreinigt. Es wird
nachgefragt.
Am S-Bahnhaltepunkt Lützschena ist durch parkende PKW die Wendemöglichkeit für
Lieferfahrzeuge und Stadtreinigung stark eingeschränkt. Es wird nach einer Lösung beim
Verkehrs- und Tiefbauamt nachgefragt.
In der alten Brauerei wurden die Versorgungsleitungen gekappt. Dadurch hat der Funkverteiler der Telekom für das D1-Netz keinen Strom mehr, was zu Versorgungsengpässen unterhalb der Halleschen Straße führt. Dem Investor Hildebrand & Partner ist dies
nicht bekannt, er will dem nachgehen.
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Einwohnerfragestunde
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Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
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Vertreter des Investors Hildebrand & Partner Herr Leisten, Herr Heinemann und Herr Zech sowie
Vertreter vom Stadtplanungsamt u.a. Herr Teismann und Herr Mehrwald stellen den Aufstellungsbeschluss vor.
Das Ziel ist eigentums- und mietpreisgebundener Wohnungsbau, KITA, Brachflächenentwicklung
und Stärkung der Nahversorgung bei Erhalt und Wiedernutzung historisch wertvoller Bausubstanz
(Sudhaus, Werkstattgebäude, Garagen). Der alte Bebauungsplan E-75 von 1996 entspricht nicht
mehr den aktuellen Erfordernissen und wird durch den neuen Bebauungsplan 445 überlagert. Weiterhin muss der Flächennutzungsplan angepasst werden. Es wird mit ca. 330 bis 350 Wohnungen
im saniertem Altbau einschließlich Neubau sowie eine KITA mit 75 - 90 Plätze geplant. Das Gebiet
wird nur für Anwohner-, Anliefer- und Rettungsverkehr erschlossen, Stellplätze für PKW sollen
vorrangig unterirdisch ausgebaut werden. Das Areal wird weiter zugängig für Fußgänger bleiben.
Fragen der anwesenden Bürger werden zugelassen, wobei zu den Details noch keine Aussagen
gemacht werden können, da es sich erst um eine Vorplanung handelt.
Für die Nahversorgung auf dem Gelände des ehemaligen Gasthofes (Stadteigentum) kann es zu
Überlappungen mit dem Brauereigelände kommen. Hier zeigt sich der Investor kooperationsbereit
und wird gemeinsam mit der Stadt eine Lösung für den gewünschten Markt und die Parkplätze
finden. Auf Nachfrage von Frau Ziegler erklärt Herr Leisten, dass sie selbst an einem Einkaufsmarkt interessiert sind und auch die Bereitschaft besteht, Grundstücksteile zur Verfügung zu stellen oder zu tauschen sowie Abstandsflächen einzuräumen. Der Ortschaftsrat betont sehr deutlich,
dass ohne die Schaffung eines Einkaufsmarktes, wie der im bisherigen B-Plan festgesetzt ist, keine Zustimmung für die neue Planung gegeben wird.
Herr Leisten sagt weiter zu, dass nach Eigentümerübergang/ Eintragung im Grundbuch das Gelände der alten Brauerei besser gesichert wird.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einer Realisierung im Jahr 2023/24 zu rechnen. Gastronomie, Apotheke und auch nicht störende Gewerbe sind nicht vom Investor geplant, könnten ev. mit
dem Einkaufsmarkt durch die Stadt in Betracht gezogen werden.
OR Lützschena-Stahmeln 11.06.2018
Seite 3
Beschluss 108/06/18:
Der Ortschaftsrat beschließt, dass die heute vorgestellten Ziele und Zwecke der
Planung in den Aufstellungsbeschluss aufzunehmen sind. Das vorrangige Ziel
des Ortschaftsrates und des INSEK an der Schaffung der Rahmenbedingungen
zur Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes in der Größe von 799 m² ist mit
dem Bebauungsplan umzusetzen.
Votum: 5/0/0
(dafür: 5
dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
Mehr Verbrauchersicherheit: Stromleitungen auch in den Ortsteilen unterirdisch verlegen
Vorlage: VI-A-05751
-1
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Ein Auszug der Präsentation wird dem Beschluss beigefügt.
Die fehlende Versorgung von Lützschena mit einem Einkaufsmarkt ist hinlänglich bekannt und durch die weitere Bebauung erhöht sich der Bedarf. Der zu errichtende
Markt sollte auch die Möglichkeit für eine Apotheke und weitere Kleingewerbe oder
Büroflächen bieten.
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Einreicher: SPD-Fraktion
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Stadtrat Herr Geisler(SPD) stellte den Antrag vor. Die Stromnetze sind noch nicht an die
Stadtwerke übergegangen. Der Beschluss greift erst nach Übergang. In den eingemeindenden Ortschaften gibt es noch bis zu 25% Freileitungen für die Endverbraucher. Durch Stürme/ Naturgewalten entstehen immer wieder Versorgungsausfälle durch umgefallene Masten.
Besonders Hauptleitungen sollen zeitnah und alle anderen Leitungen nachfolgend nach
Übergang der Netze an die Stadtwerke Leipzig unterirdisch verlegt werden. Dabei sind besonders Möglichkeiten zu prüfen wie die Verlegung gleichzeitig mit anderen Baumaßnahmen, wie Verlegung anderer Medien (bspw. Breitbandausbau) oder gar mit dem Ausbau
oder der Sanierung der Straßen und Fußwege erfolgen kann.
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ste
Beschluss 109/06/18:
Der Ortschaftsrat stimmt dem Antrag mit folgender Änderung zu:
Die Erdverlegung bis zum Hausanschlusskasten muss kostenneutral für die Eigentümer erfolgen und es ist unbedingt auf eine koordinierte Verlegung zu achten.
dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
Beratung zu Haushaltanträgen für 2019
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(dafür: 5
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Votum: 5/0/0
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Beschluss 110/06/18: Haushaltantrag 1 für 2019:
Die Ratsversammlung möge beschließen:
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Bereitstellung von Mitteln für kleinere nicht zweckgebundene Maßnahmen im Doppelhaushalt 2019/20 in Lützschena-Stahmeln in Höhe von 50.000,00 €. Realisierung unter
Einbeziehung der jeweils für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Fachämter.
Begründung:
Der Ortschaftsrat verfügt derzeit über keine Mittel (außer Brauchtumsmittel) zur Erfüllung seiner Aufgaben. Nach der Sächs.Gem.O § 67 Abs. 3 sind dem OR Mittel zur Verfügung zu stellen.
Votum: 5/0/0
(dafür: 5
dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
Beschluss 111/06/18: Haushaltantrag 2 für 2019:
Die Ratsversammlung möge beschließen:
Ertüchtigung des vorhandenen Weges zwischen Radefelder Weg und Bahnstraße zu einem befestigten Fußweg.
OR Lützschena-Stahmeln 11.06.2018
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Begründung:
Der Weg wird als Zubringerweg zum S-Bahnhaltepunkt Lützschena für die Gartenstadt
und das Wohngebiet Heidegraben stark frequentiert und ist im derzeitigen Zustand sehr
unfallträchtig. Der Weg verkürzt auch die Erreichbarkeit des Spielplatzes an der Kirschallee für Bewohner der Bahnstraße.
Der Weg verläuft zwischen Flurstück 177/9 und 177/17 über 177/33, 177/26 (ehemaliges
Anschlussgleis) und 177/21.
Votum: 5/0/0
8
(dafür: 5
dagegen: 0
Enthaltungen: 0)
Sonstiges und Informationen
Christoph Schneider
Ortschaftsratsmitglied
Jörg Weber
Ortschaftsratsmitglied
Mathias Bayer
Protokoll
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Margitta Ziegler
Ortsvorsteherin
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Der Projektvorschlag des Ortschaftsrates zum Jahr der Demokratie wurde nicht angenommen.
Zur Pflege des Heidegrabens gab es heute eine Beratung mit dem ASG und der ausführenden Firma. Die Situationen wurden beraten und zugesichert, dass die Pflege
des Heidegrabens nach den Hinweisen des Ortschaftsrates verbessert wird.
Alle Anlieger an den Wasserläufen müssen lt. Stadtgrün und Gewässer einen Gewässerrandstreifen von 5 m von der Böschungskante von jeglicher Bebauung nach dem
Sächsischen Wassergesetz freihalten (so sind u.a. auch keine Zäune möglich).
Am Heidegraben werden die Gitter ausgetauscht, damit diese auch bei Hochwasser
geöffnet werden können.
LOS hat die Aktivitäten gemeldet und abgerechnet, herzlichen Dank.
Meldungen für die Vorbereitungsgruppe des Stahmelner Jubiläums werden weiter
dringend gesucht.
OR Lützschena-Stahmeln 11.06.2018
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