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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom _____. Dezember 2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
75 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 14:27
Aktualisiert
04.12.18, 14:27
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung vom _____. Dezember 2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 29.11.2018 Der Bürgermeister Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Amt / Abteilung: Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-250/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 2. Änderungssatzung vom _____. Dezember 2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über allgemeine Ausnahmen vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch Tonwiedergabegeräte aus Anlass des Jahreswechsels, während der Karnevalstage und anlässlich von Volksfesten, Volksbelustigungen und ähnlichen Veranstaltungen in der Gemeinde Langerwehe vom 16. Dezember 2010 (Lärmverordnung) Sachdarstellung: Mit Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Langerwehe – Löschgruppe Langerwehe – vom 12.09.2018 wurde darum gebeten, den alle zwei Jahre stattfindenden „Tag der Feuerwehr“ in die Ausnahmeliste gem. § 1 Abs. 2 Buchst. d) der o.g. Satzung mit aufzunehmen. Da es sich hierbei um eine Veranstaltung im öffentlichen Interesse der Gemeinde zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr handelt, wird empfohlen, dem Antrag stattzugeben. Der Antrag sowie die 2. Änderungssatzung zur Lärmverordnung sind als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)