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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019/2020 nebst Anlagen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
14 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
04.12.18, 14:27
Aktualisiert
04.12.18, 14:27
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019/2020 nebst Anlagen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 03.12.2018 Der Bürgermeister Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Amt / Abteilung: Liegenschaftsverwaltung Az.: HH2019/2020 Vorlagennummer: VL-257/2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2019/2020 nebst Anlagen Sachdarstellung: Der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) dem Rat in der Sitzung zugeleitet. Der Rat soll den Entwurf zur Vorberatung gemäß § 59 Absatz 2 GO an den Haupt- und Finanzausschuss verweisen. Der Beschluss der Haushaltssatzung wird im Anschluss an die Vorberatung durch den Ausschuss in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen (§ 80 Absatz 4 GO). Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ -----------Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entgegenzunehmen und ihn gemäß § 59 Absatz 2 GO zur Vorberatung an den Haupt und Finanzausschuss zu verweisen. Der Bürgermeister (Göbbels)