Daten
Kommune
Leipzig
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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Telefon
Fax
0341 123-2119
0341 123-2105
e-mail
bfr@leipzig.de
Datum
06.01.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, dem 18.01.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichem Gruß
Burkhard Jung
Ratsversammlung 18.01.2017
Seite 1
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
- VI. Wahlperiode -
06.01.2017
TAGESORDNUNG
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus
nichtöffentlicher Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
5.2
Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
8
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird
gg. 17.00 Uhr aufgerufen)
8.1
Ablagerung der mit Schwermetallen belasteten
Sedimente vom Palmengartenwehr
VI-EF-03549
schriftl. Beantwortung
Einreicher: C&D e.V., Matthias Malok
8.2
Ausweitung militärischer Flüge
VI-EF-03632
Einreicher: Frau Heike Blum
9
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
9.1
Lärmschutz an der Geschwister-Scholl-Schule
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2
Roter Stern Leipzig in die Teichstraße!
VI-P-03004
VI-P-03648-DS-01
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3
Verhinderung der Schließung der Gaststätte
"Seeterrasse" am Bagger in Leipzig - Thekla
Einreicher: Petitionsausschuss
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte
gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der
Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen
aufgerufen)
11
Besetzung von Gremien
VI-P-03651-DS-01
11.1
Information zur Besetzung der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch
die Fraktionen (14. Änderung)
DS-00768/14-DS-14
Einreicher: Oberbürgermeister
11.2
Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (6. Änderung)
VI-DS-01125-DS-06
Einreicher: Oberbürgermeister
11.3
Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter (6. Änderung)
VI-DS-01136-DS-06
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt
Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und
Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in
Allris)
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte
Stadtgebiet Leipzig
VI-A-01220
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.2
Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit
VI-A-02992
Einreicher: Gabelmann, Ute Elisabeth
14.3
Entwicklung eines Schulstandortes im Bereich
Selneckerstraße/Fockestraße
VI-A-03231
Einreicher: CDU-Fraktion
14.4
Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach
vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen Ratsbeschluss umsetzen!
VI-A-03235
Einreicher: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion,Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
14.5
Quartiersmanagement stärken
VI-A-03294
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.6
Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer
Fahrradbügel
VI-A-03325
Einreicher: CDU-Fraktion
14.7
Untersagung der Starts von der Südbahn über die
kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der
Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr
VI-A-03371
Einreicher: Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
14.8
Einrichtung einer Querungshilfe über Baalsdorfer
Straße
VI-A-03395
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.9
Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das
Kolonnadenviertel wird Modellprojekt "Aktive Mobilität /
Nahmobilität"!
VI-A-03400
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.10
Verkehrliche Erschließung des geplanten
Nahversorgers am Felsenkeller
VI-A-03401
Einreicher: SPD-Fraktion
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1
Mobilitätsstationen: eine erste Zwischenbilanz
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Teilstilllegung der Linie 9 - 1 Jahr danach
VI-F-03601
schriftl. Beantwortung
VI-F-03611
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3
Bürgersolaranlagen – ungenutzte Potenziale?
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
VI-F-03592
15.4
Kommentierung des Brandanschlages auf die
Arbeitsagentur Leipzig am Neujahrsmorgen 2017
seitens der linksradikalen Internetplattform
linksunten.indymedia.org
VI-F-03645
Einreicher: AfD-Fraktion
15.5
Flüchtlingsambulanz in Leipzig
VI-F-03567
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.6
15.7
Umwelt-Kartierung von Brachflächen
VI-F-03590
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
schriftl. Beantwortung
Eschen-Einschlag wegen Befall durch das Falsche
Weiße Stengelbecherchen
schriftl. Beantwortung
VI-F-03591
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.8
Folgen des anstehenden Brexit für die Leipziger
Wirtschaftsförderung
VI-F-03593
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.9
Neue Regelung für Bildungsempfehlungen
VI-F-03612
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.10
Verdrängung von Drogenkonsumierenden aus dem
öffentlichen Raum und Errichtung eines
Drogenkonsumraums
VI-F-03613
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.11
Arbeits- und Ausstellungsräume für Kreativschaffende
in Leipzig
VI-F-03641
schriftl. Beantwortung
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.12
Nachfragen zur Anfrage VI-F-03561 "Auslastung von
Kindertagesstätten"
VI-F-03644
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.13
Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen
Leipzig-Halle
VI-F-03617
Einreicher: Ortschaftsrat Burghausen
15.14
Mädchenwohngruppen
VI-F-03646
Einreicher: Stadtrat M. Weber
15.15
Situation der Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte
VI-F-03649
Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth
15.16
Sozialer Wohnraum durch Bauvorhaben der
Leipzigstiftung
VI-F-03647
Einreicher: Stadtrat M. Weber
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche
Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis
November 2016
VI-DS-03594
Einreicher: Dezernat Finanzen
18
Vorlagen I
18.1
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in
Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung
gemäß § 79 SächsGemO
VI-DS-01733-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.2
2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung:
Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
VI-DS-02824
18.3
Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. E217 "Schul-, Sport- und Freizeitgelände";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau;
1. Aufstellungsbeschluss, 2. Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
VI-DS-03150
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.4
Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis
Interessenbekundungsverfahren und weiteres
Vorgehen
VI-DS-03155-NF-02
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.5
1. Änderung zum Baubeschluss: Schule am
Weißeplatz, Weißestraße 1, 04299 Leipzig Modernisierung Haus 1 und Erweiterungsneubau, RBV1954/14 in Verbindung mit DS-VI-00831/14 (1), in Folge
von Kostenfortschreibung und Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1)
SächsGemO
VI-DS-03164
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.6
Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am
Standort Prager Straße 21
hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt
Prager Straße 21
VI-DS-03166-DS-02
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.7
Masterplan Parkbogen Ost
VI-DS-03178
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.8
Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in
Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des
Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020
VI-DS-03190
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.9
3. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger
Haushaltes
VI-DS-03198
Einreicher: Dezernat Finanzen
18.10
Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer
Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO
VI-DS-03327
EILBEDÜRFTIG
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.11
Finanzielle Absicherung der Jüdischen Woche
VI-DS-03369
Einreicher: Dezernat Kultur
18.12
Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO für das Vorhaben "Stadtanteil LVBVorhaben, hier: Holzhäuser Straße von
Baumeyerstraße bis Gleisschleife"
VI-DS-03372
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.13
Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO für das Vorhaben "Georg-Schwarz-Straße
von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße"
VI-DS-03379
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.14
Vertretung der Stadt Leipzig im Kuratorium Leipziger
Buchpreis zur Europäischen Verständigung und in der
Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur
Europäischen Verständigung
VI-DS-03412
Einreicher: Dezernat Kultur
18.15
Evaluierung der Tätigkeit der Invest Region Leipzig
GmbH
VI-DS-03415
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
18.16
Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der
Stadt Leipzig und der Leipziger Baumwollspinnerei
Verwaltungsgesellschaft mbH
Einreicher: Dezernat Kultur
VI-DS-03429
18.17
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum St.
Georg gGmbH an die Änderungen der Sächsischen
Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger
Corporate Governance Kodexes (LCGK)
VI-DS-03434-NF-02
Einreicher: Oberbürgermeister
18.18
Mehrgenerationenhäuser als Bestandteil der
kommunalen Planungen zum demografischen Wandel
und zur Sozialraumentwicklung
VI-DS-03437
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.19
Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der
Alten Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil ZentrumSüdost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur
erneuten öffentlichen Auslegung
VI-DS-03479
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.20
Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Komplexen
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Zwenkau
VI-DS-03507
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
18.21
Schulnamensgebung für die 3. Schule, Grundschule
der Stadt Leipzig
VI-DS-03544
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der
Zuständigkeit der Stadt Leipzig
20
Informationen I
20.1
Broschüre "Nachhaltige Umweltentwicklung in Leipzig
Indikatoren 2003/2004 - 2013/2014"
VI-DS-03023
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
20.2
23. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2016 Ergänzung
VI-DS-03423-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
20.3
Information über aktuelle Schülerzahlen für
Grundschulen und Horte
VI-DS-03456
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
20.4
Jahresabschluss 2015 der Leipziger Stiftung für
Innovation und Technologietransfer
VI-DS-03474
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.5
Finanzbericht zum Stichtag 30.09.2016 (VIST)
VI-DS-03480
Einreicher: Dezernat Finanzen
20.6
Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für
die Jugendparlamentswahl 2017
Einreicher: Oberbürgermeister
VI-DS-03488
RATSVERSAMMLUNG VOM 18. JANUAR 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich begrüße alle Städträtinnen und Stadträte ganz herzlich, ebenfalls die
Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie
die Gäste auf der Tribüne. Ich glaube, es ist noch
nicht zu spät, Ihnen allen ein gesundes und friedliches neues Jahr zu wünschen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung an Frau
Stadträtin Krefft meinen herzlichen Glückwunsch
zur Geburt ihres fünften Kindes. Hans Richard ist
geboren. Herzlichen Glückwunsch!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von
den Stadträten Keller und Habicht unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 1 am
14.01.2016 bekannt gemacht.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Haben Sie dazu noch Anmerkungen? - Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Keine Anmerkungen zur Tagesordnung, aber eine Frage: Ist beabsichtigt, dass alle Stadträte an den
Abstimmungen mit diesen Geräten teilnehmen?
Dann hätte ich und hätten einige meiner
Kollegen gern ein Gerät, das auch in einer
halben Stunde noch funktioniert. Der Akku
scheint nicht voll aufgeladen zu sein. Eine
Abstimmung mit diesem Gerät wird nach 16 Uhr
kaum noch machbar sein.
Oberbürgermeister Jung: Deshalb haben wir
einen Techniker hier im Saal. Wir werden gleich
noch darüber abstimmen, ob wir überhaupt mit
diesen Geräten abstimmen wollen.
Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Herr
Morlok und Herr Hobusch.
Herr Weber, zur Tagesordnung.
Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des
Freistaates.
Stadtrat Weber (SPD): Es geht um die Unzulässigkeit der Anfrage unter TOP 15.16. Könnten
Sie bitte noch einmal schriftlich ausführen, was
daran unzulässig ist. Dann könnte man die
Anfrage zur Leipzig Stiftung beim nächsten Mal
noch einmal einreichen. Hier jetzt einfach nur zu
sagen, sie sei unzulässig, halte ich für zu wenig.
Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen
müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen.
Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung.
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Rede im Livestream übertragen wird, sagen Sie bitte dem Vertreter der Leipziger Internet Zeitung Bescheid.
Dann wird die Kamera abgestellt.
Oberbürgermeister Jung: Die schriftliche Begründung müsste der Geschäftsstelle allerdings
schon zugegangen sein.
Gegen 16.30 Uhr wird es eine Pause geben.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.02 Uhr waren 56 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 78 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Noch einmal abgesetzt und
vertagt werden TOP 14.3, auf Wunsch des
Einreichers, und TOP 14.9, ebenfalls auf Wunsch
des Einreichers, TOP 15.16 wird wegen
Unzulässigkeit zurückgewiesen. TOP 18.6 wird
noch einmal vertagt.
Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr
aufgerufen. Danach werden die Petitionen unter
TOP 9 behandelt.
Stadtrat Weber (SPD): Dann schauen wir uns
das noch einmal an. Ich habe gehört, dass das
hier jetzt einige Verwunderung ausgelöst hat.
Oberbürgermeister Jung: Das ist per Hausmitteilung am 09.01.2017 an die Geschäftsstelle geschickt worden. Ich kann jetzt nur so viel dazu
sagen: Eine selbstständige Stiftung unterliegt
nicht dem Auskunftsrecht des Stadtrates.
Wenn es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt, dann stelle ich die ordnungsgemäße
Ladung und die Tagesordnung einschließlich der
genannten Änderungen fest.
Wir kommen jetzt zum Thema Abstimmungsanlage. Wir haben diese Abstimmungsanlage bereits einmal getestet. Ich schlage Ihnen vor, die
Abstimmungsanlage heute noch einmal zu
testen.
RATSVERSAMMLUNG VOM 18. JANUAR 2017
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Meine Damen und Herren, schalten Sie bitte einmal die Geräte unten links ein. Die Geräte schalten sich automatisch aus, wenn sie 30 Minuten
nicht genutzt werden. Insofern müssten Sie immer, wenn ich zur Abstimmung aufrufe, prüfen,
ob das Gerät eingeschaltet ist oder nicht. Sie
können Ihr Votum bis zum Schluss der
Abstimmung korrigieren. Über den Beamer wird
es Ihnen angezeigt. Die Stimmabgabe erfolgt
über die Tasten Grün für Ja, Rot für Nein und
Gelb
für
Enthaltung.
Bei
namentlicher
Abstimmung wird das Ergebnis wie angezeigt
protokolliert.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Stimmen Sie zu,
dass wir die Abstimmungsanlage heute noch einmal testen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig. Wir testen die
Anlage heute noch einmal.
Seite |3
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (14. Änderung) (DS-00768/14-DS-14)
Einreicher: Oberbürgermeister
Neue Fraktionsvorsitzende haben eine neue Zusammensetzung des Ältestenrates zur Folge. Meine Damen und Herren, Sie haben den Wechsel von Herrn Volger und Frau Krefft zur Kenntnis
genommen.
11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (6. Änderung)
(VI-DS-01125-DS-06)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Da ich von allen Seiten höre, dass es wohl Probleme mit dem Akku zu geben scheint: Der Techniker sagt: Ein Strich ist okay. Sollte ein Gerät
wirklich ausfallen, halten wir Ersatzbatterien vor.
11.3 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder
und Stellvertreter (6. Änderung) (VI-DS01136-DS-06)
Lassen Sie uns ein, zwei Probeabstimmungen
machen:
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Sind Sie gut ins neue Jahr gekommen: Ja, Nein
oder Enthaltung? - Ich schließe die Abstimmung.
Das Ergebnis: 45 Ja-Stimmen. - Schön, dass Sie
einen angenehmen Jahreswechsel hatten.
Hat Ihnen heute Morgen das Frühstück geschmeckt? - Ich schließe die Abstimmung. 30 JaStimmen, 5 Nein-Stimmen. - Offenbar scheinen
23 Menschen morgens nicht zu frühstücken.
Ich glaube, das Prinzip des Abstimmungsverfahrens ist jetzt klar. Noch einmal: Sie können Ihr
Votum korrigieren, bis ich sage: Ich schließe die
Abstimmung. Und: Bei namentlicher Abstimmung
wird das Ergebnis wie angezeigt protokolliert.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016
- Teil II: Verlaufsprotokoll
Gibt es Hinweise zum Verlaufsprotokoll? - Dann
ist das Protokoll so bestätigt.
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
TOP 12 entfällt.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Die Verweisungsliste liegt Ihnen vor. Ich rufe die
Anträge auf, und Sie geben mir Hinweise, wenn
Sie weitere Bedarfe sehen.
13.1 Einrichtung einer neuen Informationsseite auf www.leipzig.de (VI-A-03584)
Einreicher: Migrantenbeirat
So verwiesen.
13.2 Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil
Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment (VI-A-03602)
Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
So verwiesen.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016
- Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/751)
13.3 Prüfung einer innovativen Verkehrslösung für den Ringabschnitt vor dem
Hauptbahnhof (VI-A-03547)
Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist auch dieses
Beschlussprotokoll so bestätigt.
So verwiesen.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen.
13.4 Fahrradhaltestangen an Ampeln (VI-A03636)
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Besetzung von Gremien
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
13.5
100 Jahre
03666)
Frauenwahlrecht
(VI-A-
Seite |4
so vielleicht nicht
Entscheidungen.
immer
frei
in
seinen
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Einführung der Ortschaftsverfassung
für das gesamte Stadtgebiet Leipzig
(VI-A-01220)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.1.1 dazu VSP (VI-A-01220-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Bitte schön, Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen
und
Herren
Stadträte!
Liebe
Verwaltungsmitglieder und -mitarbeiter! Liebe
Gäste! Wir fordern
eine neue Kommunikationskultur zwischen der Stadt und ihren Bürgern. Zudem wollen wir die Ortschaftsräte in
ihrer
Vielfalt
erhalten
und
die
Stadtbezirksbeiräte
analog
dazu
stärken.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, ist kein linker Irrglaube; das ist Teil
Ihres Kommunalwahlprogramms „Leipzig - eine
Bürgerstadt“, Seite 16.
Auch
die
SPD
fordert
in
ihrem
Kommunalwahlprogramm die Stärkung der
Position der Stadtbezirksbeiräte.
Da sind wir voll auf Ihrer Seite; mehr noch: Wir
tun sogar etwas dafür. Unser Antrag begehrt nun zum dritten Mal - mit der Einführung der Ortschaftsverfassung die Beendigung der ungleichen Rechtsstellung der Stadtbezirksbeiräte und
Ortschaftsräte in unserer Stadt. Ungleiche
Rechtsstellung:
Was
heißt
das?
Die
Stadtbezirksbeiräte werden nicht direkt gewählt,
sondern von den im Stadtrat vertretenen
Parteien berufen. Sie haben zwar im Stadtrat
inzwischen das Recht, in wichtigen, sie
betreffenden Angelegenheiten angehört zu
werden; Stimmrecht haben sie jedoch nicht. Sie
haben kein Haushaltsrecht in den sie
betreffenden Ortsteilen, im Unterschied zu den
Ortschaftsräten. Obwohl die Stadtbezirke nach
ihrer Einwohnerzahl deutlich größer sind als die
Ortschaften,
haben
die
Beiräte
keine
Brauchtumsmittel. Sie wählen aus ihrer Mitte
keinen
Vorsitzenden,
sondern
der
Verantwortliche wird von der Verwaltung gestellt.
Dieser steht im Dienstverhältnis der Stadt und ist
Unser Antrag soll dieses ungleiche Recht durch
eine einheitliche Ortschaftsverfassung aufheben
- so unser Beschlussvorschlag 1. Dabei werden
die Rechte und die Grenzen der Ortschaften
nicht angetastet; im Gegenteil: Sie sollen
unbefristet
weitergeführt
werden
Beschlusspunkt 2.
Unser dritter Beschlusspunkt hat es offensichtlich
in sich, vor allem weil er ein Datum nennt. Zitat:
Der Oberbürgermeister unterbreitet dem
Stadtrat bis Dezember 2015 einen
Organisationsvorschlag
und
einen
Zeitplan
zur
Einführung
der
Ortschaftsverfassung.
Dieser Punkt, ins Verfahren gegeben im April
2015, hat die Verwaltung offenbar so heftig erschreckt, dass sie für eineinhalb Jahre in
Schockstarre verfallen ist. Keine Zustimmung,
aber
auch
keine
Ablehnung,
kein
Alternativvorschlag und schon gar kein
Verwaltungshandeln. Stattdessen Schweigen im
Amte trotz aller Nachfragen und Kritiken.
Ein ganzes Jahr nach dem geforderten
Organisationsvorschlag kam nun ein alternativer
Verwaltungsstandpunkt.
Welche
Alternative
schlägt uns die Verwaltung jetzt vor? Sie will bis
zum Dezember 2017 - so die neue Version ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden
Strukturen 2019 bis 2024 anzupassen sind.
Diese Alternative können wir nicht akzeptieren.
Zum einen hatte die Stadtverwaltung genug Zeit,
darüber nachzudenken, wie sie zu unserem Vorschlag steht. Ein klares Ja oder Nein wäre
besser als dieser Vorschlag, der weder Fisch
noch Fleisch ist.
Zum anderen wissen wir aus fast 20-jähriger
leidvoller Erfahrung, dass „ergebnisoffen“ allzu
oft ergebnislos bedeutet.
Zum Dritten. Selbst wenn die Verwaltung - der irreale Fall sei einmal angenommen - bis Ende
2017 zu einem positiven Standpunkt käme, wäre
es schon aus Zeitgründen nicht mehr möglich,
die notwendigen Veränderungen bis zur
Kommunalwahl 2019 durchzusetzen.
Diese Veränderungen müssten aus meiner Sicht
zumindest Folgendes beinhalten:
Erstens müssten grundsätzliche Fragen geklärt
werden: Abstimmung und Abgrenzung der Aufgaben der verschiedenen kommunalpolitischen
Gremien,
Vorbereitung
und
Fassen
entsprechender Beschlüsse, Gespräche mit den
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
betroffenen
Stadtbezirksbeiräten
Ortschaftsräten.
und
Zweitens: die konkrete Ausgestaltung der Ortschaftsverfassung, Abstimmung und Abgrenzung
der Aufgaben der Verwaltung, Festlegungen über
die finanziellen Auswirkungen mitten im Doppelhaushaltsjahr und weitere organisatorische Festlegungen.
Drittens: Änderung der Hauptsatzung und der
Geschäftsordnung - unser Beschlusspunkt 4 und sonstiger erforderlicher Rechtsvorschriften.
All das rechtzeitig bis zum Frühjahr 2019 zu
schaffen, kann - bei bestem Willen, Herr Bürgermeister Hörning - doch nach Ihren bisherigen
Leipziger Erfahrungen nicht Ihr ernst gemeinter
Glaube sein!
Deswegen bleiben wir bei unserem Beschlusspunkt
2
und
fordern
einen
Organisationsvorschlag und einen Zeitplan nunmehr als Neufassung - bis zum 31.12.2017.
Alles andere wäre für uns ein Placebo ohne
Wirkung. Diejenigen Stadträte, die sich auf den
Verwaltungsstandpunkt
einlassen,
sollten
wissen, dass sie damit die Idee von einer
Ortschaftsverfassung erneut für Jahre begraben.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, in
Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten stieß
unser Vorschlag überwiegend auf positiven Widerhall. 43 Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte
stimmten fraktionsübergreifend unserem Vorschlag zu, 22 waren dagegen, 10 enthielten sich
der Stimme. 22 Mitglieder der Ortschaftsräte votierten positiv, 7 negativ, 5 enthielten sich. Alle
blicken mit großem Interesse auf Ihr
Stimmverhalten, sehr geehrte Stadträte. Deshalb
beantragen wir namentliche Abstimmung zu
unserem Antrag. Ich
danke
für
die
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt, bitte.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Bürgermeister! Liebe Kollegen! Werte
Gäste! Die Linke nimmt heute wieder einmal Anlauf, um die bestehenden Strukturen unserer
Stadt nachhaltig zu verändern, indem sie die
§§ 65 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung
zum Anlass nimmt, für die gesamte Stadt eine
flächendeckende Ortschaftsverfassung einführen
zu wollen.
Es hegen sich jedoch erhebliche Zweifel, ob das
Gesetz hier in korrekter Weise angewandt wird.
Der § 65 Sächsische Gemeindeordnung ermöglicht zwar die Zusammenfassung mehrerer Ortsteile zu einer Ortschaft, in denen jeweils ein Ort-
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schaftsrat gebildet und ein Ortschaftsvorsteher
bestellt wird. - So weit die Rechtsnorm. - Jedoch
stellt sich die Frage: Soll das tatsächlich in jeder
Gemeinde mit jedem beliebigen Ortsteil geschehen? Das Wort „kann“ in § 65, Absatz 1 der
Sächsischen Gemeindeordnung verrät uns die
Antwort: Die Vorschrift soll die Einführung von
Ortschaften dort ermöglichen, wo sie sinnvoll
sind.
Woher ergibt sich jedoch dieser Sinn? Das verrät
uns das Wort „Ortschaft“ selbst. Dieses wird im
allgemeinen Sprachgebrauch als kleine Gemeinde oder zusammenhängende Siedlung verstanden. Dies bringt uns bereits auf die richtige
Spur, wozu die Ortschaftsverfassung einer Gemeinde eigentlich dienen soll. Kleineren Siedlungsstrukturen, die auf dem Gebiet der Gemeinde liegen, soll damit die Möglichkeit
gegeben werden, ihre Angelegenheiten, soweit
sie nicht das Interesse der Gemeinde berühren,
selbst zu regeln und ihre Interessen gegenüber
der Gemeinde zu vertreten. Im Hinblick auf
großflächige Eingemeindungen ist das sogar
notwendig.
Beispielsweise
umfasst
die
Gemeinde Boxberg 217 Quadratkilometer und ist
damit nur knapp kleiner als Chemnitz, obwohl
dort nur 4.752 Personen wohnen. Hier ist es
aufgrund
der
stark
zerstückelten
Siedlungsstruktur kaum möglich, eine zentrale
Verwaltung aufzubauen, die alle Belange berücksichtigt.
Hier
sind
Ortschaftsvertretungen
sinnvoll.
Wir müssen unseren Blick gar nicht so weit weg
wenden; wir finden solche Beispiele auch auf
dem Gemeindegebiet der Stadt Leipzig. Die
Ortschaften, die in unserer Stadt gebildet
wurden, weisen die beschriebenen Merkmale
ebenfalls
auf.
Sie
sind
weitgehend
abgeschlossene Siedlungseinheiten, in denen es
geradezu notwendig erscheint, eine weitere
Organisationsstruktur einzuführen und die
Angelegenheiten
dieser
früher
meist
eigenständigen Gemeinden zu regeln. Hier wird
deutlich, für welche Fälle die Möglichkeit, Ortschaftsräte einzurichten, gegeben wurde.
Nun liegt uns hier ein Antrag vor, in dem
gefordert wird, die Ortschaftsverfassung auf die
gesamte Stadt auszudehnen. Mit einem Blick auf
das innere Stadtgebiet von Leipzig fällt auf, dass
man hier weit davon entfernt ist, den Merkmalen
einer Ortschaft im Sinne des § 65 der
Sächsischen Gemeindeordnung zu entsprechen.
So kann man zwar eine zusammenhängende
Siedlungsstruktur unschwer erkennen; jedoch
lässt sich dabei schwerlich von einer kleinen
Gemeinde reden. Auch wenn man versucht, den
Sachverhalt
von
einer
anderen
Seite
aufzuziehen, stößt man an seine Grenzen. So
stellen die Südvorstadt und Connewitz oder
Reudnitz und Anger-Crottendorf zwar Ortsteile
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
dar; deren Zusammenschluss jedoch als
„Ortschaft“ zu bezeichnen, widerstrebt dem
gesunden Sprachgefühl. Es wird deutlich, dass
versucht wird, ein System in eine Struktur zu
pressen, das dieser widerspricht.
Lassen Sie uns schauen, welche Fragen sich ergeben, wenn dieser Antrag tatsächlich eine
Mehrheit finden würde. Wo liegen denn die
Ortschaften, die so vehement gefordert werden?
Welche Größe haben sie? Findet man sie auch
ohne
künstliche
verwaltungstechnische
Festlegungen? Muss man das nicht etwa
erzwingen? Ein Ortschaftsrat auf dem gesamten
zusammenhängenden Siedlungsgebiet der Stadt
Leipzig wäre doch aus Sicht der Antragsteller
auch absurd, nicht wahr?
Man könnte einfach die Gebiete der jetzigen
Stadtbezirksbeiräte als Ortschaften festlegen. Gerade das macht deutlich, dass das System
nicht passt. Ja, man hat sogar im Rahmen der
Sächsischen Gemeindeordnung bereits erkannt,
dass
kreisfreie
Städte
mit
großen
zusammenhängenden
Siedlungsstrukturen
andere Anforderungen haben. Deshalb hat man
die Möglichkeit der Stadtbezirksverfassungen
geschaffen. Man ist sogar dem Sprachgebrauch
in diesem Rahmen nachgekommen, indem man
diese Gebiete als das bezeichnet, was sie sind:
Stadtbezirke, eben nicht: Ortschaften.
Das Vorgehen der Antragsteller birgt jedoch noch
weitere Gefahren. So steht gerade auf dem
Spiel, dass genau diejenigen, für die die
Möglichkeit der Ortschaftsverfassung geschaffen
wurde, ihre Rechte verlieren. So muss man sich
doch die Frage stellen, ob dann eine Ortschaft
wie Miltitz mit 1.900 Einwohnern neben einer
Ortschaft Süd mit über 50.000 Einwohnern
weiterhin eine Daseinsberechtigung haben wird.
Dieser Vergleich wirft noch weitere, viel
kleinteiligere
Fragen
auf:
Wie
viele
Ortschaftsräte sitzen in einem Ortschaftsrat Süd,
wenn der Ortschaftsrat Miltitz fünf Mitglieder hat:
25 oder doch nur 9, wie es die Hauptsatzung
vorsieht?
Widerspräche
das
nicht
der
Gleichbehandlung der Einwohner der einzelnen
Stadtteile? Auch die praktische Durchführung der
Aufgaben wirft weitere Fragen auf.
Alle diese Bedenken werden jedoch mit dem Argument der Stärkung der lokalen Demokratie
und der Stadtbezirksbeiräte, die man ja in
diesem Zusammenhang abschaffen möchte,
fortgewischt. Mich beschleicht hier das Gefühl,
dass es gar nicht mehr darum geht. Es zählt nur
noch die Durchsetzung eines einmal gefassten
Beschlusses, der nun so lange im Verfahren ist,
dass man nicht mehr von ihm abrücken möchte.
Würde es tatsächlich um das eigentliche Ziel
gehen, hätte man, seitdem der erste
gleichlautende Antrag gestellt wurde - ich glaube,
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das war im Jahr 1999 -, bis heute befriedigende
Antworten auf die gestellten Fragen gefunden
oder Vorschläge gemacht, wie man die
bestehenden Strukturen weiterentwickeln will,
oder aber man würde jetzt die ausgestreckte
Hand der Verwaltung ergreifen, die in ihrem
Verwaltungsstandpunkt
eine
Möglichkeit
aufzeigt, wie die Entwicklung voranzutreiben ist.
Dies alles ist jedoch nicht geschehen, sondern
es wurde schon im Vorhinein angekündigt, den
Antrag sobald wie möglich erneut zu stellen. Wir
hoffen, dass der Stadtrat dieser Starrköpfigkeit
nicht nachgibt, und bitten um Ablehnung dieses
Antrags.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth, bitte.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Werte Stadtratskollegen und Gäste! Auch meine
Fraktion wird diesen Antrag der Linken mehrheitlich ablehnen, was ich Ihnen nachfolgend gern
begründen möchte.
Wie Herr Oberstadt bereits ausführte, sprechen
nicht nur mehrere rechtliche Gründe gegen eine
einfache Übernahme der Ortschaftsverfassung
auf die Stadtbezirke, die mit dem vorliegenden
Antrag der Linken für uns nicht ausreichend geklärt werden können, noch gibt die Historie es
her, dass man diese Übertragung einfach
durchführt.
Zunächst zwei kurze Anmerkungen. Zum einen
habe ich mich doch sehr stark über die Formulierung im Antragstext gewundert, dass man die
Ungleichstellung der Bürger überwinden möchte.
Das erinnert mich an einen Rechtsgebrauch, der
einer Demokratie unwürdig ist. Zum anderen
möchte ich kritisieren, dass Sie, Frau Dr. Lauter,
den Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte unterstellen, sie seien von der Verwaltung gesteuert
oder nicht frei in ihrer Entscheidung. Das hat
mich sehr geärgert. Die Vorsitzenden der
Stadtbezirksbeiräte betreiben neben ihrer
Tätigkeit in der Stadtverwaltung einen enorm
hohen Aufwand, den Anforderungen der in den
Stadtbezirksbeiräten ehrenamtlich engagierten
Menschen gerecht zu werden.
Zurück zum Thema. Beachten wir die Historie!
Die
Ortschaften
sind
gewachsene
Einzelstrukturen. Die Stadtbezirke und die in
ihnen zusammengefassten Ortsteile sind bereits
zusammengewachsen zu dieser Stadt. Sie sind
keine
Ortschaft
an
sich
mehr.
Die
Stadtbezirksbeiräte
und
die
Stadtbezirke
aufzudröseln in die einzelnen Ortsteile, um dort
ähnlich
kleinteilige
lokale
Vertretungen
durchzusetzen, wie sie die Ortschaften haben, ist
für uns keine Option. Dies würde bedeuten, dass
sich die Stadt quasi selbst lähmt. Vorlagen müss-
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
ten zum Beispiel erst in allen 95 Ortschaftsräten
gelesen werden, ehe wir eine Entscheidung hier
im Stadtrat treffen könnten. Vermutlich müssten
wir zwei Jahre vor einer Entscheidung anfangen,
die entsprechende Vorlage durch die Gremien zu
senden.
Schauen wir uns an, wie die Stadtbezirke
funktionieren!
Wir
haben
sehr
urbane
innerstädtische Ortsteile und eher ländlich
geprägte Ortsteile. Dort eine ausgewogene,
gerechte, demokratische Interessenvertretung
hinzubekommen, indem wir einfach die
Ortschaftsverfassung ausdehnen, halten wir für
ausgeschlossen.
Zu Ihrer Aussage der Zustimmung der betreffenden Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte. Leider habe ich an vielen Sitzungen nicht
teilgenommen; das gebe ich gern zu. Aber die
Stadtbezirksbeiräte, mit denen ich gesprochen
habe, haben gesagt, es habe deutlich die
Suggestion im Raum gestanden, dass dann vor
Ort über Schulbauten oder andere lokale
Infrastrukturprojekte entschieden werden könnte.
Das ist - das wissen wir alle - nach Sächsischer
Gemeindeordnung nicht möglich. Ich gehe davon
aus, dass den Stadtbezirksbeiräten bewusst
suggeriert wurde, dass solche Dinge dann
möglich wären.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass vonseiten der
Verwaltung auf die Stadtbezirksbeiräte und die
Ortschaftsräte zugegangen wird, um miteinander
eine Lösung zu finden, die für alle zufriedenstellend ist. Ganz besonders gilt das für den
Umgang miteinander bis zu einer Neuregelung
sowie für die Frage, welche Ideen durch die
Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte
eingebracht werden können.
Dieses Miteinander möchten wir stärken. Deswegen wenden wir uns gegen diesen Antrag der
Linken. Für unsere Fraktion steht im
Vordergrund, dass Leipzig nicht nur in seinen
Teilen zusammenwächst und zu einer größeren,
solidarischeren, gerechteren Stadtgesellschaft
wird, sondern auch in seinen Strukturen
zusammenwächst. Dies würde durch eine
Aufsplittung
unserer
Meinung
deutlich
untergraben.
An dieser Stelle möchte ich ganz besonders
Herrn Hörning und seinem Dezernat danken,
dass sie den Schritt gewagt haben, jetzt auf die
Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte
zuzugehen und einen Prozess des Dialogs und
eines neuen Umgangs miteinander zu beginnen.
Dieser bringt uns weiter, als nur zu sagen: Wir
stülpen dem gesamten Stadtgebiet einfach eine
Ortschaftsverfassung über. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne.
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Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag
mit dem Vorschlag, die Ortschaftsverfassung auf
das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, stößt bei
meiner Fraktion auf Ablehnung. Der Antrag
verursacht eben nicht ein Mehr an Demokratie,
sondern ein Mehr an Bürokratie; denn der viel
größere Aufwand durch die zukünftig geplante
Wahl der Stadtbezirksbeiräte statt einer Berufung
durch den Stadtrat nach Kommunalwahlen, wie
es bisher Praxis ist, verursacht in der Verwaltung
zwangsläufig ein Mehr an Arbeitsaufwand und
höhere Kosten. Eine inhaltliche Aufwertung der
Stadtbezirksbeiräte und eine längst überfällige
Würdigung der wichtigen Scharnierfunktion
unserer
Stadtbezirksbeiräte
zwischen
Bürgerschaft und Stadtparlament können wir
diesem Antrag nicht entnehmen. Wir sehen in
dem Antrag einen hohen bürokratischen
Aufwand bei einem noch nicht mal geringen
innerstädtischen Demokratiegewinn.
Wir hoffen, dass durch die erneute Diskussion,
nun auch auf breiterer Basis in der Stadtverwaltung, noch mehr als bisher erkannt wird, welch
hervorragendes Instrument mit der Einführung
der Stadtbezirksbeiräte 1996 geschaffen wurde.
Nimmt man künftig Anregungen und wichtige Angelegenheiten der zehn Stadtbezirksbeiräte
unserer Stadt viel ernster und bezieht man die
Beiräte in den politischen Prozess tatsächlich
mehr ein, dann hätte die Verwaltung unserer
Stadt im wahrsten Sinne des Wortes das Ohr an
den Sorgen der Bürger. Einer weiteren Wahl
bedarf es hierzu jedoch nicht; denn 70 Mitglieder
der Ratsversammlung werden alle fünf Jahre
vom städtischen Souverän, dem Leipziger
Bürger, als Stadträte durch die Wahl bestimmt.
Dem Vorschlag der Verwaltung werden wir folgen. - Im Übrigen: Dresden ist nicht Leipzig. - Ich
danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung!
Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe
Gäste! Seit 1996 gibt es die zehn
Stadtbezirksbeiräte. Seit 1997 bestehen in den
Eingemeindungen 14 Ortschaftsräte. Seitdem
haben wir Grüne uns mit zahlreichen Initiativen
im Stadtrat immer wieder dafür eingesetzt, dass
die Stadtbezirksbeiräte nicht nur eine deutliche
Aufwertung erfahren, sondern dass auch ihre
Rechte umfassend erweitert werden. In der
letzten Wahlperiode konnte insbesondere mit
einem Antrag zum Rederecht zu sogenannten
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
wichtigen Angelegenheiten zumindest eine weitere
wesentliche
Stärkung
der
Stadtbezirksbeiräte erreicht werden. Wir erinnern
uns: Anfänglich hielt die Verwaltung dieses
Ansinnen für nicht umsetzbar; am Ende hat sie
sich dann doch noch bewegt.
Aufgrund der allerdings auch weiterhin bestehenden, unterschiedlich weit gehenden Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten und im Zuge
der Gleichbehandlung aller Leipziger halten wir
Grüne das Fortbestehen beider Verfassungen
nebeneinander für problematisch. Wir sind - das
wird Sie nicht wirklich wundern - weiterhin der
Auffassung,
dass
der
Einführung
der
Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene aus
Gründen der unmittelbaren Demokratie der
Vorzug zu geben ist. Auch ist die Einführung der
Ortschaftsverfassung
auf
das
gesamte
Stadtgebiet rechtlich möglich; das ist mittlerweile
unstrittig. Die Landeshauptstadt Dresden macht
es uns gerade vor: kein leichter Weg, aber ein
rechtlich möglicher Weg. Deshalb wird die
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen heute
dem Antrag der Fraktion Die Linke und dem
damit verbundenen Ansinnen zustimmen.
Einige Anmerkungen zum Verwaltungsstandpunkt. Die Verwaltung schlägt vor, bis zum Ende
des Jahres 2017 in Abstimmung mit verschiedenen Stadtteilakteuren und dem Stadtrat
ergebnisoffen zu prüfen, ob die bestehenden
Strukturen für die nächste Wahlperiode 2019 bis
2024 anzupassen sind. Grundsätzlich ist
natürlich immer zu begrüßen, wenn sich eine
Stadtverwaltung für Diskussionen zur Stärkung
der lokalen Demokratie und der lokalen
Verwaltung offen zeigt; letztendlich zählt aber
auch hier das Ergebnis. Die Begründung im
Verwaltungsstandpunkt lässt eine ergebnisoffene
und sachliche Diskussion zur Einführung der
Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene
leider gerade nicht zu. Debattenbeiträge, die
eine Abschaffung der bestehenden Ortschaftsräte befürchten, zeigen dies deutlich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte, es wäre in diesem Zusammenhang ein
Glanzstück der Verwaltung gewesen, wenn sie
an den Stadtrat, an die Stadtbezirksbeiräte, an
die Ortschaftsräte und - nicht zu vergessen - an
die
Stadtgesellschaft
mit
einem
Verwaltungsstandpunkt herangetreten wäre, der
sich intensiv mit dem Geflecht an Fragen und
Herausforderungen, die sich im Zusammenhang
mit einer Einführung der Ortschaftsverfassung
für das gesamte Stadtgebiet Leipzig ergeben,
konstruktiv auseinandergesetzt und Vorschläge
bzw. einen ersten tragfähigen Konzeptentwurf
dahin gehend unterbreitet hätte. Leider ist sie
dem 20 Monate nach Antragstellung nicht
nachgekommen. Wir sind enttäuscht; denn
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genügend Zeit war. Insofern wird auch dieser
Verwaltungsstandpunkt gerade dem Anliegen
„Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf das
gesamte Stadtgebiet Leipzig“ wieder einmal in
keinster Weise gerecht. Die gut klingenden
Worte der Verwaltung sind - da stimme ich Ihnen
zu, Frau Dr. Lauter - leider nichts als ein
Placebo. Trotz alledem werden wir Grüne uns
auch weiterhin für eine umfassende Stärkung der
lokalen Demokratie und der lokalen Verwaltung
einsetzen und weiterhin unsere Vorschläge dazu
einbringen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz.
Ortsvorsteherin Opitz: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Bürgermeister! Werte Gäste! Sehr
geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Als wir
diesen Antrag der Linken zum dritten Mal auf der
Agenda hatten, haben wir uns wohl überlegt: Ist
das wirklich das Wichtigste, was diese Fraktion
noch einmal zu bearbeiten hat, oder ist dieses
Thema nicht aufgrund der leidgeprüften
Erfahrungen der letzten Monate, in denen uns
ganz andere Sorgen beschäftigten, längst
abgehakt? - Wir haben uns damit befasst, weil
wir der Meinung waren, dass es nicht abgehakt
ist. Der Ortschaftsrat hat auch ein Statement
dazu abgegeben. Inzwischen sind wieder einige
Wochen vergangen. Nun muss ich sagen: Es ist
doch ein Irrglaube, anzunehmen, man könne aus
der Kernstadt der zehn Stadtbezirke Ortschaften
generieren und dort Ortschaftsräte einsetzen.
Die Ortschaftsräte sind ja nicht freiwillig Ortschaftsräte geworden. Das waren einmal 14
selbstständige
Gemeinden.
In
diesen
ehemaligen
Gemeinden
sind
ehemalige
Gemeinderäte jetzt Ortschaftsräte, die sich
bestens auf die Örtlichkeiten verstehen und eine
verantwortungsvolle Arbeit machen. Dafür
werden ihre Vereine natürlich auch angemessen
mit Brauchtumsmitteln versorgt. Es gilt, diese
Ortschaften zu bewahren. Das wurde uns
damals
zur
Gemeindegebietsreform
versprochen, und daran halten wir fest.
Frau Dr. Lauter, Sie sprachen von einer ungleichen Rechtsstellung. Ich kann hier überhaupt
keine ungleiche Rechtsstellung sehen. Es gibt
einen Stadtrat mit 70 engagierten Stadträten.
Diese Stadträte sind sowohl für die Stadtbezirksbeiräte als auch für uns der Maßstab. Sie setzen
die Arbeit, die wir nicht leisten können, um. Ich
sage Ihnen ehrlich: Ich wünsche mir, dass das
noch besser wird. Ja, es stimmt: Ein
Ortschaftsrat hat sich nicht um Schulen zu
kümmern. Aber was sollen wir denn machen,
wenn sich niemand anderer darum kümmert?
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Hier würden
wünschen.
wir
uns
mehr
Unterstützung
Ich würde diesen Antrag der Linken auch ablehnen. Meine Sorge und die Sorge vieler Bürger
ist, dass man dann stadtweit probieren wird,
innerhalb der bisherigen Stadtbezirksgrenzen
einen Ortschaftsrat zu installieren. Paunsdorf hat
50.000
Einwohner,
Engelsdorf
14.000.
Hirschfeld, Kleinpösna und Baalsdorf wären
dann überhaupt nicht mehr vertreten, obwohl sie
territorial ganz andere Aufgabenzuschnitte
haben. Das funktioniert ganz einfach nicht.
Ich bleibe dabei: Bürgernähe und Wohnortnähe
sind einzuhalten und dürfen nicht als Worthülsen
verkommen. Meine Sorge ist, dass man die Ortschaftsräte aufweichen will, um Forderungen wie
wohnortnahe Bildungsstätten und andere in Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Das wäre ein
trauriges Bekenntnis gegenüber den Bürgern unserer Ortsteile, die meine Sorge teilen. Ich bitte
die Stadträte, heute sehr sorgsam abzuwägen
und den Antrag der Linken abzulehnen. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, ich
falle hier vom Glauben ab. Ich dachte, seit 1990
gilt hier das Grundgesetz der BRD, das ja keine
Verfassung ist, in dem es in Artikel 3 heißt: „Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Es heißt
dort nicht: Manche sind gleicher. Hier geht es
doch gar nicht darum, irgendjemandem etwas
wegzunehmen, sondern darum, Gleichheit
herzustellen und die Ortschaftsräte weiter zu
stärken. Wir können das doch daran festmachen,
dass Sie, Frau Opitz, Ihr Rederecht hier genutzt
haben. Hätten denn auch die Stadtbezirksbeiräte
das Recht, sich zu dieser Frage zu äußern?
Oberbürgermeister Jung: Ja, Herr Schlegel,
das hätten sie. Das sieht unsere Hauptsatzung
so vor. Zu wichtigen Angelegenheiten können
Stadtbezirksbeiratsvorsitzende reden.
Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Leipzig wächst. Das war eigentlich fast
immer so, wenn auch nicht immer durch einen
jährlichen Geburtenanstieg, wie wir ihn jetzt
glücklicherweise haben. Lange Zeit wuchs
unsere Stadt durch Eingemeindungen, zuletzt
zum Beispiel 1999 durch die Eingemeindung von
Seite |9
Liebertwolkwitz, Rehbach und Knautnaundorf,
von Engelsdorf mit Althen und Baalsdorf.
Rechtlich zusammenzuführen, was örtlich schon
zusammenwächst, Synergien in Verwaltungen zu
finden, die Zeit und Geld, auch Steuergelder,
sparen, das ist ein sinnvolles Anliegen und hilft,
Doppelstrukturen zu vermeiden.
Auch vor 1999 war diese Strategie von
Vertretern aus Politik und Verwaltung erfolgreich.
Das Zusammenwachsen von Verwaltungen ging
seit der ersten Eingemeindung im Jahre 1889
immer schneller als das Zusammenwachsen der
Bürger, die sich erst nach und nach als Leipziger
verstanden. Die Schaffung der Ortschaftsräte
nach
der
flächenmäßig
größten
Eingemeindungsaktion Ende der 1990er-Jahre
war deshalb mehr als sinnvoll. Die Ortschaftsräte
fungieren seitdem als Bindeglied zwischen den
politischen Vertretern Leipzigs und den
Bewohnern der immer noch recht ländlich
geprägten Ortsteile.
Die Antragsteller sehen als Hauptfunktion einer
Ortschaftsverfassung die Stärkung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger, da
sich damit - Zitat - „verbesserte Gestaltungsspielräume der Bürger in der Kommunalpolitik“ ergeben. Aber ist das tatsächlich so? Sind Bürger
ohne Ortschaftsrat in ihrer Möglichkeit der politischen Einbringung wirklich eingeschränkt? Ist
unsere Politik direkter für die Bürger erfahrbar,
wenn wir noch eine zusätzliche Ebene politischer
Vertretung für das gesamte Stadtgebiet
einziehen, also Ortschaftsräte selbst da
einführen, wo die alten Ortschaftsgrenzen, zum
Beispiel zwischen Plagwitz und Schleußig, im
Alltag schon gar nicht mehr erfahrbar sind? In
Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und
einem „Wir und die da oben“-Gefühl kann ich
nicht wirklich daran glauben. Die politische
Vertreterebene, die die Bürger Ihrer Meinung
nach mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten
erfreuen soll, wird ihren Zweck meiner Meinung
nach nicht erfüllen.
Für uns als CDU bedeutet direkte Demokratie
eben auch, dass wir als Stadträte in unserem
Wahlkreis den direkten Kontakt zu den Bürgern
und Vereinen pflegen und deren Willen in den
Abstimmungen Gehör verschaffen. Ist es wirklich
so wichtig, wo die Vorlagen, die dem Rechnung
tragen, abgestimmt werden? Sie sollten immer
vor Ort diskutiert und besprochen werden; das ist
klar. Das werden sie auch jetzt schon. Spielt es
aber wirklich eine Rolle, wo wir als Stadträte am
Ende des Prozesses unseren Arm heben: im
Rathaus oder in den Gemeindeämtern oder in
den Schulen oder in den Ortsgaststätten?
Auch Veranstaltungen von „Leipzig weiter denken“ in den Stadtgebieten sind eine Form von lokaler
Demokratie.
Dieses
Format
der
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
S e i t e | 10
Einbringung wird vor allem in den Stadtteilen mit
Stadtbezirksbeiräten
besonders
gut
angenommen. Weniger Wirkung hätte es
sicherlich in den kleinen Ortschaften. Die
Ortsbewohner, die sich für solche Formate
interessieren, fahren tatsächlich auch ein kleines
Stück stadteinwärts.
Veranstaltungen teilgenommen haben. Wir
waren als Fraktion in fast allen Veranstaltungen.
Ich weise Ihre Unterstellung zurück. Das ist
wirklich eine Unverschämtheit.
Die
Linke
spricht
von
rechtlicher
Ungleichbehandlung. Diese kann ich nicht
erkennen. Es gibt eine Ungleichheit zwischen
den städtischen Leipzigern und denen auf den
Dörfern unserer Stadt. In der Umsetzung unserer
politischen Arbeit haben wir uns diesen
Sachverhalt und den daraus erwachsenden
Bedarfen und Schwierigkeiten angepasst.
Warum sollten wir das ändern? Gleichmacherei
um ihrer selbst willen? Nein. Für uns als CDUFraktion wäre die Annahme dieses Antrags
genau das. Einen anderen positiven Mehrwert
vermögen wir in diesem Antrag nicht zu sehen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Bereits 2008 und
2011 haben wir zum gleichen Thema hier in
diesem Saal debattiert und abgestimmt, nun also
2017 erneut. Leider habe ich in der bisherigen
Debatte nicht sonderlich viele neue Argumente
gehört. Es tut mir leid, auch von mir werden Sie
jetzt nicht sonderlich viel Neues hören.
Selbst die Akademie für lokale Demokratie e. V.,
die hier in Leipzig ihren Sitz hat, scheint laut ihrer
Internetseite lokale Demokratie hauptsächlich als
Einbringung der Bürger auf kommunaler Ebene
zu verstehen. Dafür setzt sie sich auch
international ein. Das bedeutet aber nicht, kleine,
dörfliche Strukturen in der Stadt zu schaffen.
Warum sollten wir jetzt mit dieser Vielstaaterei in
Leipzig anfangen, zumal in diesem Fall ein
deutliches Mehr an lokaler Demokratie zulasten
von direkter Demokratie ginge? Wir als CDUFraktion wollen das nicht. Wir wollen lieber alles
daran setzen, unsere repräsentative Demokratie
so zu gestalten, dass es für die Bürger
interessant und lohnend ist, sich einzubringen auch und vor allem im direkten Austausch mit
einer
überschaubaren
Anzahl
politischer
Vertreter. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich möchte
auf zwei Äußerungen von Frau Wohlfarth, die ich
sonst sehr schätze, eingehen, die ich so nicht im
Raum stehen lassen will.
Zum einen hatte ich formuliert, dass die Verantwortlichen in den Stadtbezirksbeiräten vielleicht
nicht immer ganz frei in ihren Entscheidungen
sind. Das ist keine Unterstellung, sie wären abhängig oder gar korrupt oder Ähnliches. Das
weise ich zurück.
Zum anderen muss ich rügen, dass Sie hier unterstellen, diejenigen Stadtbezirksbeiräte, die für
unseren Antrag gestimmt haben, hätten nur deshalb dafür gestimmt, weil man ihnen
irgendwelche Märchenschlösser vorgegaukelt
habe. Das hat niemand gemacht. Sie haben
selbst gesagt, dass Sie nur an wenigen
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Die CDU-Fraktion war bisher generell für ein Nebeneinander von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten, und zwar auch deshalb, weil wir
meinen, dass vorgeschlagene Veränderungen
wie die heutige am Ende nicht zu mehr
Demokratie, sondern zu mehr Bürokratie führen.
Meine Damen und Herren, die Stadt Leipzig ist
kein homogenes Ganzes, sie hat eine sehr
unterschiedliche
Struktur:
von
ländlichen
Randbereichen bis hin zur urbanen Kernstadt.
Dies macht, so finde ich, auch einen besonderen
Reichtum aus. Man kann feststellen: Die
Identifikation der Bürger mit ihrem unmittelbaren
Wohnumfeld, der Wille zur demokratischen
Mitgestaltung und auch die Wahlbeteiligung sind
in den Randbereichen der Stadt ungleich höher
ausgeprägt als beispielsweise im Stadtzentrum.
Jeder, der einen Wahlkreis hat, der sowohl altes
Stadtgebiet als auch Randgebiete umfasst, weiß,
dass es in den Randgebieten Leute gibt, die
noch wissen, wie derjenige, der drei Häuser
weiter wohnt, mit Vornamen heißt. Auch das hat
einen entscheidenden Einfluss auf das
Engagement der Bürger und den Zusammenhalt:
die gemeinsame Identität.
Daher kann es, so meine ich, kein allgemeingültiges Patentrezept geben, mit dem man Bürgerbeteiligung organisiert. Der Gesetzgeber hat
ausdrücklich
in
der
Sächsischen
Gemeindeordnung das Nebeneinander von
Ortschaftsräten
und
Stadtbezirksbeiräten
vorgesehen, und zwar nicht nur für einen
gewissen Zeitraum nach einer Eingemeindung,
sondern unbefristet. Wenn das eine ungleiche
Behandlung der Bürger darstellen würde, würde
das so nicht in der Gemeindeordnung stehen.
Die Linksfraktion will nun zum wiederholten Mal
die Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet ausdehnen, diesmal jedoch ohne
Abschaffung der bestehenden Ortschaftsräte;
man ist also doch ein wenig lernfähig. Es lohnt
sich dennoch, nachzuschauen, welchen Sinn die
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Ortschaftsverfassung
eigentlich
hat.
Im
Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung
kann man dazu Folgendes lesen:
Die Ortschaftsverfassung soll örtliche
Identität und eine angemessene Eigenverantwortlichkeit der Ortschaft bewahren.
Weiter heißt es:
Die Ortsteile sollen … ein erkennbares
örtliches Eigenleben haben.
Da muss schon die Frage an den Antragsteller
gestattet sein, wo in Leipzig ein solches
erkennbares örtliches Eigenleben vorhanden ist.
Leipziger Stadtbezirke jedenfalls sind eher unter
statistischen
Gesichtspunkten
geschaffene,
künstliche
Verwaltungseinheiten.
Die
Stadtbezirke werden auch keine eigene Identität
erlangen, indem wir hier im Rat, wie beantragt,
beschließen: Stadtbezirke sind zu Ortschaften zu
erklären. - Entschuldigen Sie bitte, liebe
Stadträte von der Linksfraktion, aber kann mir
vielleicht jemand von Ihnen erklären, welche
gemeinsame örtliche Identität ein Gebilde
„Ortschaft Stadtbezirk Nordost“ haben soll, zu
dem sowohl die Siedlungen in Portitz als auch
das Plattenbaugebiet Schönefeld-Ost gehören?
Oder wie ist es mit Schleußig und Knautkleeberg
oder mit Heiterblick und Volkmarsdorf? Ich
denke, Sie merken selbst, dass Ihre Überlegungen hierzu nicht wirklich ernst zu nehmen sind.
Ich bitte den Stadtrat, diesen Antrag der
Linksfraktion abzulehnen. Wenn Sie, meine sehr
geehrten Damen und Herren, die inhaltlichen
Argumente vielleicht nicht überzeugen, um
diesen Antrag abzulehnen, dann will ich noch
den
letzten
Satz
aus
der
Sachverhaltsbeschreibung des Antrags anführen, in dem es heißt:
Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6.3.2014 einen vergleichbaren
Beschluss gefasst.
Konfuzius sagt:
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu
Handeln: erstens durch Nachdenken,
das ist das Edelste, zweitens durch
Nachahmen, das ist das Leichteste, und
drittens durch Erfahrung, das ist das
Bitterste.
Der Dresdner Stadtrat hat sich für den dritten
Weg entschieden. Es mag einfach sein, heute
einen Dresdner Ratsbeschluss nachzuahmen;
ich bin dennoch dafür, die Dresdner erst einmal
ihre Erfahrungen sammeln zu lassen. Derweil
sollten wir auf dem edelsten der drei Wege
bleiben und weiter nachdenken. - Vielen Dank.
S e i t e | 11
Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms.
Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Beigeordnete!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!
Als ich vor reichlich zwei Jahren Mitglied dieses
Hohen Hauses, des Leipziger Stadtrats, wurde,
war eines der ersten Themen, von denen ich als
Mitglied des Fachausschusses Allgemeine Verwaltung hörte, das Thema „Einführung der Ortschaftsverfassung bzw. Gültigkeit der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet“. Ich
wusste zwar ungefähr, was Stadtbezirksbeiräte
sind;
von
Ortschaftsräten
und
einer
Ortschaftsverfassung
hatte
ich
als
Kernleipzigerin jedoch noch nie gehört; das gebe
ich offen zu. Auch unser alter Antrag und der
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen waren mir
völlig unbekannt. Ich habe mir daher
unvoreingenommen und keiner eventuellen
Partei- oder Fraktionsdisziplin folgend die Frage
gestellt, was die Linke mit diesem Antrag erreichen will und ob das sinnvoll ist. Ich bin zu dem
Ergebnis gekommen: Das ist sinnvoll.
Die Ortschaftsverfassung ist das von der Sächsischen Gemeindeordnung vorgesehene Regelwerk, um kommunale Entscheidungen zu dezentralisieren. Der Ortschaftsrat, der direkt gewählt
wird, entscheidet per Gesetz über verschiedene
Angelegenheiten der Ortschaft: Unterhaltung und
Pflege der Park- und Grünanlagen, Reihenfolge
der Arbeiten zur Instandsetzung von Straßen,
Förderung von Vereinen usw. Dafür erhalten die
Ortschaften Haushaltsmittel. Ortschaften haben
ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Per
Hauptsatzung können noch weitere Rechte
übertragen werden.
Stadtbezirke dagegen sind lediglich Verwaltungsbezirke. Sie dezentralisieren die Verwaltung. Sie
werden vom Stadtrat eingesetzt und haben keine
Entscheidungsbefugnis. Die Einführung der Ortschaftsverfassung ist nach geltender Rechtslage
in Sachsen die einzige Möglichkeit, dass Leipzigerinnen und Leipziger Stadtteilvertretungen direkt wählen können und diese Entscheidungs-,
Mitwirkungs- und Selbstbefassungsrechte erhalten.
In der Diskussion wurden bereits einige Argumente angeführt. Bestimmte Bedenken kann ich
nachvollziehen; einen Großteil der Argumente
fand ich jedoch wenig überzeugend oder völlig
absurd.
Zum einen, Herr Oberstadt, die Ortschaftsräte
verlieren nicht ihre Berechtigung. Sie existieren
weiter. Wir haben auch in den früheren Anträgen
nie gefordert, dass sie abgeschafft werden
sollen. Es soll sie weiterhin geben, und sie
werden auch weiterhin ihre Rechte behalten.
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Nicht behalten sollen sie das Privileg, das ihnen
diese Rechte zugestanden werden, anderen
jedoch nicht. Sie werden diese Rechte dann
nicht
mehr
allein
haben.
Auch
die
Stadtbezirksbeiräte,
die
dann
ebenfalls
„Ortschaftsräte“ heißen sollen, werden diese
Rechte erhalten. Bisher gibt es da eine Ungleichheit, die nicht gerechtfertigt ist.
Nun kann man sagen, Ortschaftsräte gebe es
nur in ländlichen Gebieten, in denen es einen
Ortskern und verschiedene Ortsteile gibt. Ein
Stadtbezirk Ost hat das vielleicht nicht. Mag sein,
dass ich mich hier jetzt nicht als Ost-Leipzigerin
fühle; aber das ist auch nicht relevant.
Entscheidend ist: Was sind die Aufgaben, mit
denen sich die verschiedenen Gremien
beschäftigen?
Es werden auch keine neuen Strukturen
geschaffen; denn Stadtbezirksbeiräte gibt es
bereits. Aber deren Rechte werden erweitert. Es
werden endlich die Möglichkeiten für die
Stadtbezirksbeiräte
geschaffen,
die
die
Ortschaftsräte schon haben. Niemand hier
konnte mir überzeugend erklären, warum die
Stadtbezirksbeiräte diese Rechte nicht haben
sollen. Die Ortschaftsräte entscheiden und
befinden über öffentliche Einrichtungen. Haben
wir in den Stadtbezirksbeiräten öffentliche
Einrichtungen? Ja, haben wir. Es geht um
Baumaßnahmen, zum Beispiel bei Straßen,
Wegen und Plätzen. Gibt es in den Stadtbezirken
Straßen, Wege und Plätze? Ja, gibt es. Es geht
um das Ortsbild, um Park- und Grünanlagen.
Das alles ist auch in den Stadtbezirken
vorhanden. Gibt es Vereine und Verbände nur in
den Ortschaften? Mitnichten. Natürlich gibt es sie
auch in den Stadtbezirken. Darüber kann ein
Stadtbezirksbeirat - dann: Ortschaftsrat - auch
befinden. Ich sehe überhaupt kein Problem
darin. Heimatpflege und Brauchtum kann dort
genauso entschieden werden.
Ich persönlich kann Arbeit abgeben; ich gebe
gern Arbeit ab. Ich gebe auch gern
Verantwortung ab; ich habe damit kein Problem.
Deswegen finde ich es in Ordnung, wenn
Stadtbezirksbeiräte über die Dinge, die die
Menschen in ihrem Umfeld betreffen, weil sie
dort leben und dort arbeiten, selber entscheiden
können. Das ist relevant und nicht, ob die
Ortschaft einen Ortskern hat oder ob sie ländlich
geprägt ist. - Sie sehen, das ist ein sehr
wichtiges Thema, obwohl es sich zunächst
einmal etwas langweilig anhört. Es gibt gute
Gründe, das so umzusetzen.
Abschließend zu den Dresdner Erfahrungen.
Dort wurden zwei Fehler gemacht: Sie haben die
Ortschaftsräte nicht mit einbezogen, und sie
wollten die Ortschaftsverfassung gleich auf dem
ganzen Stadtgebiet einführen. Dazu hat die
S e i t e | 12
Landesdirektion gesagt: Das geht so nicht. Das
hat der Dresdner Stadtrat zur Kenntnis
genommen. Nun wird es 2019. Aber das ist das
Einzige, was falsch gelaufen ist. Deshalb kann
man nicht sagen: aus den Erfahrungen lernen
und die Fehler verhindern. Das stimmt einfach
nicht.
Frau Opitz, noch eine Frage. Wie hat Ihr Ortschaftsrat zum Antrag der Linken entschieden? Ich kann es Ihnen sagen: Acht zu null zu null. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp.
Ortsvorsteher Kopp: Ich muss überlegen, wie
ich es sage. Ich bin überrascht, was für eine zündende Rede man mit so viel - ich wähle nicht das
Wort, das mir jetzt eigentlich auf der Zunge liegt Unwissenheit vortragen kann. Haben Sie überhaupt eine Ahnung davon, welche Rechte ein
Ortschaftsrat hat? Wir entscheiden nicht über
Straßen, öffentliche Plätze und Baumaßnahmen.
Sie haben überhaupt keine Ahnung, gar keine.
Sie suggerieren hier lediglich etwas. Es ist
einfach
dumm,
hier
so
aufzutreten.
Entschuldigen Sie diesen Begriff, aber eine
andere Bezeichnung gibt es dafür nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp, ich erteile
Ihnen einen Ordnungsruf. Bitte nehmen Sie das
zurück!
Ortsvorsteher Kopp: Gut. Ich nehme den Ordnungsruf an. Dann werde ich beim nächsten Mal
dazwischenrufen. Es kann nicht sein, dass hier
so viel … erzählt wird.
Unser Ortschaftsrat hat sich eindeutig dagegen
entschieden, auch bei den schon Jahre
zurückliegenden Votierungen. Damit kommen
auch Befürchtungen der Bürger zum Ausdruck.
Wir gehören als äußerster Zipfel im Südwesten
auch zum Stadtbezirksbeirat Südwest. Ich habe
dort in den letzten Jahren mehrfach vorgetragen,
wo wir Kummer haben und welche Sorgen die
Bürger
bedrücken,
sei
es
bei
der
Nahversorgung, der Schule und, und, und. Der
Stadtbezirksbeirat Südwest hat das Thema
Nahversorgung - das kann man im Protokoll
nachlesen - einmal zur Kenntnis genommen und
sich dann nicht mehr damit befasst.
Wir haben auch gar nicht so viele Rechte. Die
paar Brauchtumsmittel: Ja, es ist schön, dass
man noch ein kleines Budgetrecht hat. Aber eine
rechtliche Ungleichheit: Worin soll die liegen?
Man könnte es auch andersherum betrachten.
Wir sind doch wirklich nur noch das Sprachrohr
bzw. die Sorgenempfänger der Bürger, um dafür
zu sorgen, dass die kleinen Ortschaften am
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Rande nicht ganz vergessen werden. Darin liegt
die Ungleichbehandlung und nicht, wie Sie von
der Linken sie hier dargestellt haben. - Danke.
S e i t e | 13
Oberbürgermeister Jung: Es gibt zwei weitere
Wortmeldungen, und zwar von Frau Wohlfarth
und Herrn Keller. Mit Blick auf die Zeit sollten wir
danach zum Abschluss dieser Debatte kommen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrter
Herr
Oberbürgermeister
Jung!
Möglicherweise nehme ich vorweg, was Herr
Bürgermeister Hörning gleich sagen wird,
nämlich: Von Dresden lernen hieße auch, lernen,
was das Ganze kostet. Nun könnte man sagen:
Demokratie darf uns nicht zu teuer sein.
Dennoch: Es muss auch effizient sein. Wir dürfen
jetzt mit der Wurst nach dem Schinken werfen.
Wenn wir unseren Haushalt stadtbezirksweise
aufsplitten würden - das müssten wir tun, um
darzustellen, wie viel Geld in die Straßen,
Schulen usw. des einzelnen Stadtbezirks geht -,
würden wir suggerieren, jeder Stadtbezirk könne
dann selbst steuern, welche Prioritäten er setzen
möchte. Aber dafür sind wir als Stadträte nicht
gewählt. Wir sind der Stadt Leipzig insgesamt
verantwortlich.
Das
heißt,
wir
müssten
Stadtbezirksbeiratsentscheidungen kippen, wenn
sie der Gesamtpriorisierung der Stadt Leipzig zuwiderlaufen, was häufig der Fall sein dürfte.
Auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Es wäre auch mit einem unerhörten Aufwand
verbunden, darzustellen: Was kann tatsächlich
von einem Stadtbezirksbeirat selbst entschieden
werden? Würden wir es so abbilden - Herr Kopp
hat gerade sehr anschaulich dargestellt, wie die
Ortschaftsräte momentan agieren -, müssten wir
gerade
die
Vereinsarbeit
und
die
Vereinsförderung auf die Stadtbezirksbeiräte
umlegen. Auch das finde ich bedenklich und
nicht
dem
Sinne
der
Sächsischen
Gemeindeordnung entsprechend. Wenn wir
einzelne Budgets zuordneten, würden wir mit
dazu beitragen, dass Ungleichheiten in der Stadt
manifestiert würden. Aber dafür sind wir
Stadträte nicht gewählt worden. Wir sind gewählt
worden, um für die Stadt insgesamt tätig zu werden. Die Schaffung eines Parallelkonstrukts Stadtbezirksbeiräte, ausgestattet mit dieser Verantwortung und diesen Kompetenzen - würde
dem deutlich zuwiderlaufen.
Wir haben einmal nachgefragt, wie viel Personal
man in der Stadt Leipzig bräuchte, um so vorgehen zu können. Ungefähr 55 Mitarbeiter zusätzlich bräuchte man für ein solches Konstrukt. Es
tut mir leid, aber die würde ich gern anderswo im
Bereich der direkten Demokratie einsetzen
wollen statt für ein solch bürokratisches Monster.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr verehrte Damen und Herren! Ich muss leider auch noch einmal Frau Ehms widersprechen; denn so einfach,
wie sie sich das vorgestellt hat, ist es leider nicht.
Ich hatte gehofft, dass sie als Juristin das auch
weiß.
§ 67 der Sächsischen Gemeindeordnung besagt,
dass Ortschaften nur darüber entscheiden
dürfen, was nicht das allgemeine städtische
Interesse berührt. Das können durchaus
Vereinsförderung,
Straßenbau,
Grünflächenpflege etc. sein. Aber wir werden
erleben, dass wir, wenn wir die Ortschaftsverfassung einführen, bei jedem Punkt,
der irgendwo kleinteilig beschlossen worden ist,
diskutieren müssen: Ist dieses Gremium dafür
zuständig, oder berührt dieser Punkt städtische
Interessen?
Wir
werden
einen
Bürokratieaufwuchs sondergleichen haben, nicht
nur durch mehr Mitarbeiter, sondern aufgrund
der Debatte: Wer ist zuständig? Wer darf was?
Ich glaube, letztendlich werden sich die
Einwohner in unserer Stadt verschaukelt fühlen,
weil sie dann nämlich selber nicht mehr wissen,
wer zuständig ist. Auch die zuständigen Leute
vor Ort werden nicht mehr wissen, wer was darf.
Deswegen kann ich nur dringend davor warnen,
dass wir das so wie jetzt geplant übernehmen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Die Stadt Leipzig ist in
zehn Wahlkreise eingeteilt. Für jeden Wahlkreis
wurden Stadträte gewählt. Wenn die Stadträte zu
faul sind, ihrer Verantwortung nachzukommen,
fordern sie natürlich, dass andere gewählt
werden sollen, die das machen sollen. So geht
es einfach nicht. Fakt ist: Stadtbezirksbeiräte
sollen die Arbeit der Stadträte unterstützen,
indem sie ihnen detailliertere Informationen zu
einer stadtbezirksinternen Angelegenheit geben.
Das heißt aber nicht, dass sie deren Aufgaben
übernehmen sollen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, bitte.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Der Antrag
und der Verwaltungsstandpunkt zum Thema
„Einführung einer einheitlichen Ortschaftsverfassung“, über welchen Sie heute abstimmen, hat
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
für die Stadtverwaltung, aber auch für mich
persönlich als zuständiger Beigeordneter eine
große Bedeutung.
Lassen Sie mich meiner Rede eines vorwegnehmen: Ja, der Ihnen vorliegende Verwaltungsstandpunkt liest sich kurz. Wir haben bewusst,
auch in informeller Rücksprache mit den
Beförderern dieses Antrags, darauf verzichtet,
einen
neuen
Verwaltungsstandpunkt
einzureichen,
weil
wir
dem
von
uns
vorgeschlagenen Prozess nicht mit Vorschlägen
unsererseits vorgreifen wollten.
Ja, Sie haben auf diesen Verwaltungsstandpunkt
viel zu lange warten müssen. Hier haben wir uns
als Verwaltung in Bezug auf den Zeitablauf
sicherlich nicht mit Ruhm bekleckert; so ehrlich
möchte ich sein. Aber manchmal brauchen
Haltungsänderungen in der Verwaltung - weg
vom „wollen wir nicht“, „können wir nicht“ und
„geht nicht“ hin zu „das Anliegen ist korrekt, lasst
uns darüber reden“ - eben Zeit. Das ist bei der
Verwaltung nicht anders als beim Orthopäden.
Trotzdem bitte ich Sie, sich den Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag zu eigen zu machen. Dies hat mehrere Gründe:
Kernaussage und Mittelpunkt unseres Verwaltungsstandpunkts ist, dass wir uns bezüglich des
grundlegenden Anliegens der Einführung einer
stadtweiten Ortschaftsverfassung nichts vergeben, wenn Sie heute unserem Standpunkt
folgen. Die eventuelle Entscheidung hierüber
reicht zu Beginn des Jahres 2018 vollkommen
aus, um die entsprechenden Weichen für die
Kommunalwahl im Jahr 2019 zu stellen. Das
sichere ich Ihnen hier zu. - Wir vergeben uns
also nichts. Was wir uns aber mit einer
vorschnellen
Entscheidung
über
die
Ortschaftsverfassung verbauen würden, wären
der Austausch und die gemeinsame Erarbeitung
des richtigen Wegs, um die vorhandenen und bekannten Schwächen des Modells der Stadtbezirksbeiräte an der Wurzel zu packen und schrittweise zu beseitigen. Diese Dinge hängen
zusammen.
Wir bewegen uns als Stadt Leipzig innerhalb der
Sächsischen Gemeindeordnung, ob wir das wollen oder nicht. Auch die von den Regierungsfraktionen in Dresden in Aussicht gestellte Reform
der Gemeindeordnung wird hieran erst einmal
nichts
ändern.
Die
Sächsische
Gemeindeordnung
sieht
die
Ortschaftsverfassung jedoch ausschließlich für
abgeschlossene Ortsteile einer Gemeinde vor;
das wurde hier bereits ausgeführt.
Ich möchte insbesondere betonen - das gehört
zu unserem Abwägungsprozess dazu -, dass die
von
Ihnen
favorisierte,
mit
der
S e i t e | 14
Ortschaftsverfassung verbundene Direktwahl,
die der Gesetzgeber für die einander bekannten
Ortsgemeinschaften annimmt, zweifelsohne ein
verbessertes
Element
von
direkter
Wahlmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger
darstellt. Mit der Einführung der Ortschaftsverfassung für das Kernstadtgebiet der
Großstadt Leipzig lösen wir aber keine einzige
der Sorgen, Probleme und Nöte der
Stadtbezirksbeiräte, mit welchen die Beiräte sich
als politisches, Sie als Stadträte beratendes
Gremium im Alltag konfrontiert sehen. Trotzdem
möchte ich Ihnen sagen - ich spreche damit auch
die Initiatoren des Antrags persönlich an -, dass
ich die Beweggründe des Antrags, nämlich die
Stärkung der lokalen Demokratie und der lokalen
Verwaltung, wertschätze, hoch anerkenne und
mit Ihnen gemeinsam befördern möchte.
Die unterschiedlichen Entstehungsgeschichten
beider Gremien, von Stadtbezirksbeiräten und
Ortschaftsräten, sind Ihnen bekannt. Damit hängen auch unterschiedliche Verantwortungsstrukturen zusammen, welche teilweise bereits
fortentwickelt wurden. Ein Bespiel dafür ist das
Rederecht der Stadtbezirksbeiräte zu einer
wichtigen Angelegenheit hier im Stadtrat.
Der wesentliche Unterschied in den Aufgaben
beider Gremien ist der Aufgabenumfang. Die
Sächsische Gemeindeordnung definiert den
umfangreichen
Aufgabenrahmen
der
Ortschaftsräte, hier in Leipzig eingeschränkt
durch unsere Hauptsatzung. Im Gegensatz dazu
stellen die Stadtbezirksbeiräte mit ihrer
Kompetenz eine Beratungsfunktion für Sie als
Stadträte und für uns als Verwaltung dar. Wenn
wir hier zu Recht über eine Ausweitung der
Rechte und Möglichkeiten bei der Beratung und
Mitbestimmung
der
Stadtbezirksbeiräte
sprechen, dann bleibt der Aufgabenunterschied
zu den Ortschaftsräten davon unberührt.
Mit der Ausweitung von Rechten für Gremien ist
auch die Frage verbunden nach der Verteilung,
und zwar zwischen dem Stadtrat, also Ihnen als
Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung,
und
den
dann
direkt
gewählten
Stadtbezirksbeiräten im Stadtgebiet. Dort, wo
Veränderungen auf Sie als Stadtrat zukommen,
kommen mit einer Ausweitung von Aufgaben und
Rechten auch Veränderungen auf uns, die
Verwaltung, zu.
Zurzeit sind die Ortschaftsräte nach Hauptsatzung im Kern nur für lokales Brauchtum zuständig. Eine Ausweitung der Zuständigkeit der
Stadtbezirksbeiräte für alle nach Sächsischer
Gemeindeordnung aufgeführten Aufgaben - sie
wurden bereits erwähnt: Unterhalt örtlicher
öffentlicher
Einrichtungen,
Nebenstraßen,
Beleuchtung, Unterhaltung von Grünanlagen erfordert auch mehr lokale Verwaltung vor Ort;
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
das kann ich Ihnen heute schon zusichern.
Keiner von Ihnen will sicher den Rat des
Stadtbezirks zurück oder den Burgplatz mal
zehn. Aber die Erweiterung des Aufgaben- und
Rechtespektrums bedeutet eben doch mehr
Veränderungen für die Verwaltung hinsichtlich
der Dezentralisierung als das bisher praktizierte
beratende Gremium mit einem Vorsitzenden in
Nebentätigkeit.
Nicht zuletzt werden auch bei vielen
Stadtbezirksbeiräten die Herausforderungen der
Vertretung von bis zu 50.000 Einwohnern in
manchen Stadtteilen gesehen. Bürgernähe in
einer Großstadt ist eine andere Herausforderung
als in manchen Ortsteilen.
Genau hier, bei der Bestandsaufnahme des Status quo von Bürgernähe, des Arbeitsalltags der
Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte mit
dem Ziel, eine Stärkung der über Sie als
Stadträte und Parteien vermittelten lokalen
Demokratie zu bewirken, haben wir unlängst
begonnen. Die ersten Ergebnisse des bereits
begonnenen Dialogs mit beiden Gremien zeigen
mir vor allem eines: Wir haben in den
Stadtbezirksbeiräten
und
Ortschaftsräten
wunderbare, engagierte Mitbürgerinnen und
Mitbürger, auf welche wir als Stadtverwaltung
und Sie als Stadträte zu Recht stolz sein können.
Im Dezember 2016 hatten wir als Verwaltung zu
Werkstattgesprächen mit den Gremien eingeladen. Wir haben uns in diesen Gesprächen als
Zuhörer verstanden; das war für mich auch eine
neue Erfahrung. Wir wollten von den
Teilnehmern ungeschönt eine positive und
negative Zustandsbeschreibung der Arbeit dieser
lokalen Gremien hören, aber auch lokale
Verbesserungswünsche. Lassen Sie mich einige
Ideen und Vorschläge aufzählen:
Es wird eine bessere Beratungsreihenfolge
angemahnt, damit man wirklich Stellung nehmen
kann. Es werden Sitzungsräume angemahnt, die
zu finden sind und die auch für Bürger attraktiv
sind. Es werden Schulungen eingefordert; diese
Schulungen haben bisher nicht stattgefunden. Es
wird ein Zugang zum Ratsinformationssystem
ALLRIS eingefordert. Es wird eine verbesserte
Öffentlichkeitsarbeit eingefordert, zum Beispiel
im Amtsblatt, aber auch über einen lokalen
Demokratiekalender, den wir jedem Bürger
Leipzigs zur Verfügung stellen. Es wird eine
bessere Grundausstattung im Bereich Technik WLAN, Laptop, E-Mail usw. - eingefordert. Und:
Wir
haben
auch
über
sogenannte
Vollzeitkümmerer,
Stadtbezirksvorsteher,
Stadtbezirksbeauftragte - wie immer Sie sie
nennen wollen - gesprochen, Leute aus der
Verwaltung, die für einen Stadtbezirk zuständig
sind und dort in der wachsenden Stadt näher an
die Bürger heranrücken. Es wurde auch disku-
S e i t e | 15
tiert, ein Anfragemanagement einzuführen, damit
Fragen aus den Gremien gesichert und verbindlich beantwortet und dann an die Gremien
zurückgeleitet werden. - Die Liste ist noch lang.
Am 7. Februar werden wir im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung hierzu erstmals ein Gespräch führen, weitere werden folgen. Ich selbst
werde bis Ende Mai alle Stadtbezirksbeiräte und
bis Jahresende alle Ortschaftsräte besucht haben. Lassen Sie uns diese Zeit nutzen, auch im
Lichte der Vorbereitung für das vom Stadtrat beschlossene Jahr der Demokratie 2018, um konkrete Verbesserungen zu bewirken. In einer
Stadt mit bald 700.000 Einwohnern gilt es, dass
wir alle gemeinsam näher an die Leipzigerinnen
und Leipziger heranrücken, dabei aber die
Einheitlichkeit und die Abwägungsfähigkeit für
das gesamte Stadtgebiet wahren müssen.
Lokale Demokratie als verbindliches Modell von
Stadtbezirksbeiräten und besser ausgestatteten
und
mandatierten
Stadtbezirksvorstehern,
welche in den Auftrag der Verwaltungsspitze
rückgebunden und eingebunden sind. Lokale
Demokratie und lokale Verwaltung müssen als
einheitliches
Modell
für
das
gesamte
Kernstadtgebiet gelten. Dabei bleiben natürlich in
Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf
Quartiers-,
Stadtteilund
Magistralenmanagement erhalten.
Mit der Möglichkeit der Einführung einer
stadtweiten Ortschaftsverfassung und der damit
einhergehenden Direktwahl entsteht nicht
automatisch mehr Basisdemokratie und Teilhabe.
Aber - diese Zusicherung ist mir wichtig, auch
wenn Sie meine Haltung jetzt kennen -: Sie als
Stadtrat haben noch bis Jahresanfang 2018 Zeit,
das zu entscheiden. Eine Einführung der
Ortschaftsverfassung im Kernstadtgebiet bis zur
Kommunalwahl 2019 bleibt dann noch möglich.
Sie vergeben nichts, wenn Sie uns gemeinsam
diese
Zeit
geben.
Kommunalverfassung,
Hauptsatzung und lokale Verwaltungsstrukturen
bilden eine Einheit. Wenn man nur an einem
dieser Hebel dreht, gerät das Gesamtkonstrukt
aus dem Gleichgewicht. Nichts ist für eine
politische,
demokratische,
kommunale
Selbstverwaltung frustrierender, als wenn
Impulse von der Brücke nicht im Maschinenraum
umgesetzt werden können. Ein Maschinentelegraf fürs Promenadendeck ohne Anbindung an
den Maschinenraum führt zu Frustrationen statt
zu einem erfolgreichen Erlebnis von demokratischer Mitbestimmung. Daher muss man alles zusammen diskutieren und auch zusammen entscheiden.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen
und wiederhole mein Eingangsstatement. Wir als
Verwaltung
haben
den
Handlungsbedarf
hinsichtlich der Arbeit und der Aufgabe von
Stadtbezirksbeiräten
und
Ortschaftsräten
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
erkannt. Hier haben wir in der Vergangenheit zu
lange gezögert. Dies wollen wir aber jetzt mit
Ihnen gemeinsam angehen. Geben Sie uns die
Zeit und gehen Sie mit uns zusammen den Weg,
den der Verwaltungsstandpunkt vorschlägt. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt jetzt noch
Wortmeldungen von Herrn Grosser und Herrn
Bär.
Stadtrat
Grosser
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Man kann natürlich einer Ortschaftsverfassung
positiv oder negativ gegenüberstehen. Aber die
Art und Weise, wie die Debatte hier geführt wird hitzig, teilweise verknüpft mit unterschwelligen
Drohungen, was alles passieren könnte, wenn -,
das finde ich, ehrlich gesagt, unter der
Gürtellinie.
Herr Keller, Sie haben hier unterstellt, wir würden
das nur aus Faulheit wollen. Das hätte eine
Rüge verdient gehabt, Herr Oberbürgermeister.
Es geht hier nicht um Faulheit, sondern um die
Schaffung von mehr Demokratie. Ich betone:
mehr Demokratie.
Vorhin wurde gesagt, die Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte seien nicht abhängig von der Verwaltung. Meine Damen und Herren, sie sind Verwaltung. Egal ob unabhängig oder nicht, sie sind
Verwaltung.
Warum sich manche Ortschaftsräte so bedroht
fühlen, verstehe ich nicht. Bedroht sind sie jetzt,
weil die Ortschaftsverträge befristet sind. Diese
Befristung kann auch schiefgehen. Jetzt fungieren dort vielleicht ein paar starke Vorsitzende.
Aber was ist, wenn sie nicht mehr da sind?
Im Übrigen waren auch die jetzigen Stadtbezirke
zum Großteil einmal Ortschaften. Die Geschichte
hat es anders geregelt. Jetzt sind es städtische
Gebiete. Deswegen kann man ihnen trotzdem
Ortschaftsverfassungen geben.
Ich verstehe auch nicht, Herr Maciejewski,
warum das, wenn es in Dresden rechtlich geht,
nicht auch in Leipzig gehen soll. Es kann ja sein,
dass es dort andere Bedingungen gibt. Aber das
Recht ist in Sachsen überall gleich.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der
Fraktion noch einmal beraten und würden sehr
gern den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag hier zur Abstimmung stellen, um der Verwaltung zu ermöglichen, auch mit einem Votum
S e i t e | 16
des Stadtrats im Rücken genau diesen Weg, der
uns gerade vorgestellt wurde, weiterzugehen.
Noch eine persönliche Bemerkung. Auch mir haben die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates aus
meiner Partei in der Ortschaft Grünau, wo ich
herkomme, die Rückmeldung geben, dass sie
sich eine Aufwertung ihrer Arbeit wünschen, dass
diese ernster genommen wird und sie mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort erhalten. Das
habe ich Ihren Ausführungen auch entnommen,
Herr Bürgermeister Hörning. Insofern halte ich
den Weg, den Sie hier vorgeschlagen, für den
richtigen Weg. Wir würden uns wünschen, dass
der Stadtrat dem folgt und Sie dabei unterstützt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler.
Ortsvorsteherin Ziegler: Verehrte Anwesende!
Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln sieht
das Ganze auch sehr differenziert. Wir wären für
die Einführung der Ortschaftsverfassung. Das
halten wir für gut und im Sinne der Einführung
bzw. der Stabilisierung einer lokalen Demokratie.
Das ist für uns sehr wichtig. Dem würden wir
gerne zustimmen und mit dazu beitragen.
Sollte der Verwaltungsstandpunkt hier abgestimmt werden, würden wir darum bitten, dass
auch die Ortschaftsräte in diesen Prozess mit
einbezogen werden. Bisher ist das aus dem
Verwaltungsstandpunkt so nicht erkennbar. Wir
haben die Erfahrungen vor Ort. Hier wurde
bereits
vielfach
über
unsere Aufgaben
gesprochen und welche Mittel wir zur Verfügung
haben. Das in der bestehenden Form auf die
Stadtbezirksbeiräte zu übertragen, halte ich
schlichtweg für nicht machbar. Deshalb sollten
auch wir Gelegenheit haben, uns in diesen
Prozess mit einzubringen. Das ist unsere
Meinung. So haben wir es auch in unserem
Beschluss zum Ausdruck gebracht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler, ich
kann Ihnen zusichern, dass die Ortschaftsräte in
die Diskussion über lokale Demokratie mit
einbezogen werden.
In der Tat, Herr Grosser: Wir sollten sachlich bleiben. Es gibt verschiedene Auffassungen über
Demokratieentwicklung. Das ist der alte Streit
zwischen Zentralismus und lokaler Aufteilung.
Ich glaube, wir haben die gebotene Zeit, uns
damit zu beschäftigen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Prüfen Sie
bitte, ob Ihr Abstimmungsgerät eingeschaltet ist!
Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, wie von Herrn Bär und der SPD-Fraktion
vorgeschlagen. Ich eröffne die Abstimmung und
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 30 NeinStimmen, 14 Enthaltungen. Damit ist der
Änderungsantrag abgelehnt.
Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der
Linken. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um
Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 26 Ja-Stimmen, 39 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der
Antrag abgelehnt.
Dies war, wie beantragt, eine namentliche
Abstimmung.
Das
Protokoll
wird
diese
namentliche Abstimmung enthalten.
14.2
Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit (VI-A-02992)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
14.2.1 dazu ÄA (VI-A-02992-ÄA-02))
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.2.2 dazu VSP (VI-A-02992-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wer wünscht das Wort? - Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich möchte es relativ kurz halten. Der Antrag ist im Prinzip selbst
erklärend. Diejenigen, die papierlos arbeiten,
wissen, dass es nicht schwierig ist. Ich würde
gern den Verwaltungsstandpunkt abstimmen,
habe aber noch zwei, drei Anmerkungen dazu.
Der
Verwaltungsstandpunkt
sagt
leider
überhaupt
nichts
zur
Ausstattung
im
Ratsplenarsaal 262 aus. Mir ist auch
unverständlich - der Antrag ist ja schon geraume
Zeit im Verfahren -, warum inzwischen nicht
einige
Räume
mit
Steckdosenleisten
ausgestattet worden sind, obwohl das aus dem
Haushaltsbudget durchaus möglich gewesen
wäre.
Außerdem sollte der Verwaltungsstandpunkt unter der Prämisse abgestimmt werden, dass es
noch eine Protokollnotiz gibt, wann die ALLRISApp für Windows zu erwarten ist.
Sofern ich den Änderungsantrag unseres
Jugendparlaments als Prüfauftrag verstehe - ich
danke noch einmal für die Hinweise; wenn wir
als eingeloggte Mitglieder mit der ALLRIS-App
arbeiten, sehen wir das nicht -, dann würde ich
diesen übernehmen. - Mehr ist, glaube ich, jetzt
nicht zu sagen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow.
S e i t e | 17
Rambow (Jugendparlament): Ich möchte lediglich zu Protokoll geben, dass es sich bei
unserem Änderungsantrag tatsächlich um einen
Prüfauftrag handelt und dass der letzte Satz des
Änderungsantrags natürlich auch dann greift,
wenn unsere Vorschläge zwar mit der aktuellen
Software, aber aus sonstigen Gründen nur in
Verbindung mit Kosten umsetzbar sind. - Also:
Es ist ein Prüfauftrag.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Dann
gebe ich zu Protokoll, dass wir in 2017 eine Evaluierung des ALLRIS-Programms durchführen
wollen. - Ein offenes Wort: Viele in der
Verwaltung sind nicht zufrieden mit der Qualität
des Programms. - Dann wollen wir auch die
Funktionalitäten prüfen und gegebenenfalls
Ergänzungen ermöglichen, wobei ich da
skeptisch bin.
Zweite Info. Die Windows-App wird entwickelt.
Die Freigabe ist für die zweite Jahreshälfte
geplant. Auf jeden Fall kann auf den WindowsGeräten die Vollversion genutzt werden. Insofern
dürfte das kein Kriterium bei der Entscheidung
zur papierlosen Arbeit sein.
Frau Gabelmann hat den Verwaltungsstandpunkt
zur
Abstimmung
gestellt,
wobei
der
Änderungsantrag
des
Jugendparlaments
Bestandteil dessen wird. Ich eröffne die
Abstimmung und bitte um Ihr Votum zum
vorliegenden Antrag in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts inklusive des Änderungsantrags des Jugendbeirats. - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 57 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen.
So beschlossen.
14.4
Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss
umsetzen! (VI-A-03235)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4.1 dazu VSP (VI-A-03235-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
14.4.2 dazu ÄA (VI-A-03235-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wer wünscht das Wort? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Im September 2016 haben die Fraktionen Die Linke,
SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren gemein-
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
samen Antrag unter dem Titel „Veräußerungen
durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher
Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss
umsetzen!“ in das Verfahren eingebracht. Was
war passiert? Mitten in den Sommerferien
wurden seitens des Liegenschaftsamtes in die
Liste aktueller Immobilienangebote der Stadt
Leipzig fünf Grundstücke aufgenommen, die
mittels Konzeptvergabe veräußert werden sollen.
In der Verwaltung hatte man sich im Vorfeld auf
eine sogenannte Testphase „Konzeptvergabe“
verständigt, weil die Ausschreibung nach
Konzepten für die Stadt Leipzig ein neues
Veräußerungsverfahren darstellen würde. Die
Verwaltung hat es allerdings nicht für nötig
befunden, den Stadtrat in den Gremien über
diese Absicht frühzeitig zu informieren und vor
allem in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
Von der Verwaltung allein wurden die Kriterien
festgelegt und die Grundstücke ausgewählt.
Diese Vorgehensweise müssen wir rügen. Sie ist
für uns nicht akzeptabel; denn mit dieser Vorgehensweise wird gegen die vom Stadtrat im
Jahr
2015
gefassten
Beschlüsse
zum
Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig
und zur Aktualisierung der strategischen
Liegenschaftspolitik
verstoßen.
Besonders
ärgerlich ist, dass die vom Stadtrat explizit
beschlossene
Betroffenenund
Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien
für
die
Vorbereitung
von
konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die
Vergabe von städtischen Liegenschaften und
Grundstücken im Vorfeld nicht stattgefunden hat.
Zudem mussten wir feststellen, dass es sich bei
diesen fünf sogenannten Konzeptveräußerungen
um konditionierte Höchstpreisverfahren handelt.
Wir sind der Auffassung, dass diese vermeintlichen Konzeptveräußerungen nicht den Anforderungen des Wohnungspolitischen Konzepts entsprechen, in dem es um eine weitgehende Beteiligungsorientierung, um kostengünstigen Wohnraum und selbst organisierte Verantwortungsübernahme geht. Kooperative Wohnformen, die
in Form von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Eigentum organisiert sind, werden
weder explizit noch bevorzugt berücksichtigt.
Im Verwaltungsstandpunkt wird zu unserem Bedauern nicht annähernd auf unsere Kernkritik
eingegangen. Unser Verdacht bleibt bestehen:
Mit Durchführung dieser Veräußerungen entsprechend der restriktiven Ausschreibungen soll ein
Präzedenzfall geschaffen werden, der auch das
weitere Verfahren bestimmen könnte.
Während die Beratungs- und Projektplattform
„Netzwerk Leipziger Freiheit“ auf Grundlage des
Wohnungspolitischen Konzepts inzwischen ihre
Arbeit aufgenommen hat, um kooperative Wohn-
S e i t e | 18
formen zu stärken, ignoriert und verkennt das federführende Liegenschaftsamt, dass kooperative
Wohnprojekte eine Bereicherung auch für unsere
Stadt sind. Diese Wohnprojekte haben es mittlerweile jedoch schwer auf dem Leipziger Immobilienmarkt. Die Grundstückspreise steigen rasant,
und die Gruppenprozesse erfordern genügend
Zeit. Routinierte Bauträger und Investoren
können darauf schneller reagieren, und sie
haben auch mehr Kapital.
Die Verwaltung schlägt nun vor, die Gebote für
die fünf Objekte der Testphase „Konzeptvergabe“
der
Arbeitsgruppe
„Erarbeitung
von
Sozialkriterien“ vorzustellen. Anschließend sollen
die
Veräußerungsvorlagen
dem
Grundstücksverkehrsausschuss
zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Also:
weitermachen wie gehabt. Die CDU-Fraktion
findet den Vorschlag der Verwaltung konstruktiv;
die Konzeptvergabe ist wahrlich nicht ihre
Herzensangelegenheit.
Die Verwaltung warnt schon einmal vor einem
Abbruch
der
Ausschreibungen;
denn
Kaufinteressenten müssten enttäuscht werden
und Vertrauen in die Stadt würde beschädigt
werden. Wir meinen, dass es viele Menschen in
unserer Stadt gibt, die darauf vertrauen, dass
das Wohnungspolitische Konzept umgesetzt wird
und die Arbeitsgruppe „Erarbeitung von
Sozialkriterien“ endlich ihre Arbeit zielorientiert
aufnimmt. Auch deren Vertrauen wollen wir
vonseiten der antragstellenden Fraktionen nicht
enttäuschen. Wir wollen einen unbelasteten Start
der
Arbeitsgruppe
„Erarbeitung
von
Sozialkriterien“ ermöglichen.
Außerdem teilt die Verwaltung mit, dass eine
Aufhebung der Ausschreibungen für die Stadt
Leipzig ohne rechtliche Folgen bliebe. Deshalb
bleiben wir bei unserem Antrag und stellen ihn
jetzt zur Abstimmung. Die in Beschlusspunkt 2
genannte Frist ist bereits abgelaufen und muss
daher wie folgt korrigiert werden:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert,
die Konzeptvergabe für Liegenschaften
der Stadt Leipzig auf Grundlage und
Einhaltung des Stadtratsbeschlusses
vom 15.04.2015 (Vorlage: A-00058/14)
bis zum Ende des zweiten Quartals
2017 umzusetzen.
Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald hat
sich gemeldet.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
am Livestream! Herr Elschner hat schon die Historie
unseres
Antrags
dargelegt
und
klargemacht, dass unsere drei Fraktionen die
sogenannten Konzeptvergaben vor allem
deshalb stoppen wollen, weil wir denken, dass
es sich dabei nicht um echte Konzeptvergaben
handelt.
Wie in unserem Antrag formuliert, handelt es sich
unserer Meinung nach um konditionierte Höchstpreisverfahren. Woran kann man das festmachen? Nehmen wir zum Beispiel die nach wie vor
unbeantwortete Frage: Wie wird die Qualität
eines Angebots, das über die Minimalhürde
springt, gegenüber dem Preis abgewogen?
Angesichts der Intransparenz, der noch nicht
beantworteten Frage, ist anzunehmen, dass
wieder allein der Preis gilt, sobald in einem
Angebot eine Formulierung wie „Wir erfüllen die
Vorgaben des Konzepts“ verwendet wird.
Weiterhin geht es um die vom Stadtrat beschlossene Beschlussvorlage, städtische Grundstücke
möglichst nicht mehr zu verkaufen, sondern nur
noch nach Erbbaurecht zu vergeben. Dazu heißt
es im Verwaltungsstandpunkt zu unserem
Antrag:
Die Objekte waren zur „Konzeptveräußerung“
ausgeschrieben.
Dies
schließt weder den Verkauf noch die
Vergabe eines Erbbaurechtes aus. Es
ist auch ein Gebot auf ein Erbbaurecht
eingegangen. Die Mehrheit [waren]
Kauf-Gebote … Durch das niedrige
Zinsniveau sind Erbbaurechtsverträge
für
die
Interessenten
derzeit
unwirtschaftlich.
Das
zeigt
einmal
wieder,
dass
das
Liegenschaftsamt in erster Linie auf klassische
Investoren setzt. Für nicht renditeorientierte
Wohnprojekte ist das Erbbaurecht nämlich
durchaus interessant, weil es den Gesamtpreis
senkt und damit auch den notwendigen
Eigenanteil an der Finanzierung. Auch in dieser
Hinsicht herrscht völlige Intransparenz. Es wurde
bisher
nicht
dargestellt,
wie
gebotene
Erbbaurechtzinsen
und
Kaufsummen
im
Auswahlverfahren gewichtet werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt. Meiner Ansicht
nach das größte Problem bei der Ausschreibung
im Sommer war die viel zu knappe
Ausschreibungsfrist
von
sechs
Wochen,
wohlgemerkt während der Sommerferien. Selbst
die
Verwaltung
hat
in
ihrem
Verwaltungsstandpunkt zugegeben, dass der
Ausschreibungszeitpunkt nicht ganz ideal, relativ
unglücklich gewählt war. Tatsächlich ist eine
solche Frist fast nur von professionellen Immobilienmarktakteuren zu stemmen. Auch hier zeigt
sich wieder, wie wenig das Liegenschaftsamt ge-
S e i t e | 19
willt ist, sich auf neue Ansätze und Akteure
einzulassen.
Daher kann aus diesem Modellverfahren auch
nur gelernt werden, dass es so eben nicht geht.
Um genau diese Kriterien bei einer zukünftigen
wirklichen Konzeptvergabe zu beachten, muss
das jetzige Verfahren gestoppt werden und das
zuständige Gremium zügig seine Arbeit
aufnehmen und die Sozialkriterien festlegen.
Dann kann es endlich losgehen mit einer wirklich
anderen Vergabepolitik in unserer Stadt. Ich bitte
daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Ja, es ist nicht lustig, wenn man feststellt, dass die eigenen
Anträge nicht umgesetzt oder bereits gefasste
Beschlüsse auf die lange Bank geschoben
werden. Das muss man erst einmal unparteiisch
konstatieren.
Allerdings finde ich es problematisch, nicht zu
würdigen,
dass
sich
die
Verwaltung
untereinander abgestimmt hat, bevor sie die
Verfahren gestartet hat. Das war ja nicht nur eine
Sache des Liegenschaftsamts oder des
Dezernats Wirtschaft und Arbeit. Vielmehr wurde
auch
mit
dem
Dezernat
Bau
und
Stadtentwicklung abgestimmt, Beispiele zu
suchen, an denen man die Wege hin zu einer
Konzeptvergabe erproben kann. Nun kann man
darüber diskutieren, was zuerst da ist: das Ei
oder die Henne, wobei ich jetzt nicht definieren
will, wer was ist. Aber natürlich ist es eine
Möglichkeit, sich diesem Thema zu nähern. Man
kann sich dem Thema theoretisch nähern und
Prämissen zur Konzeptvergabe erarbeiten.
Parallel dazu kann man sich dem Thema aber
auch praktisch nähern, um zu erfahren, wie das
von den Bietern angenommen wird. Dass das
zeitlich sehr weit auseinanderliegt, finden auch
wir kritisch, weil das Irritationen bei allen
Beteiligten hervorruft. Dennoch: Das ist ein Weg,
den man gehen kann. Deswegen haben wir uns
den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht,
um ihm noch mehr Gewicht zu verleihen.
Ich möchte an dieser Stelle noch ergänzen: Bitte
rechnen Sie einmal durch, was Erbbaupacht für
den Einzelnen tatsächlich bedeutet! Wir haben
das für ein aktuelles gemeinnütziges Projekt gemacht. Selbst für einen Verein ist Erbbaupacht
zurzeit nicht lukrativ in Leipzig, weil der
Pachtzins deutlich höher ist, als wenn er das
jetzt finanzieren würde. Man verschiebt die
Probleme damit in die Zukunft. Es ist nicht
nachhaltig für einen Verein, wenn er die
Probleme in die Zukunft seiner Vereinsmitglieder
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
verschiebt. Also: Bitte auch das sachlich prüfen,
statt es von vornherein abzulehnen und
Erbbaupacht zum Alleinseligmachenden zu
erklären.
Auch aus diesem Grund finden wir, dass die Art
und Weise, die die Verwaltung gewählt hat, zwar
nicht von der Dynamik, aber vom Inhalt her, den
richtigen Weg aufzeigt und bitten um Unterstützung des Verwaltungsstandpunkts. - Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Mit der
Abstimmung über den Antrag der drei Fraktionen
wird die Sachlage noch einmal vom Kopf auf die
Füße gestellt. Man muss erst die Idee
entwickeln, und dann kann man zur Tat
schreiten. Deswegen kann ich Frau Dr. Heymann
auch nicht beipflichten, die eben gesagt hat:
Lassen Sie uns das parallel entwickeln. - Das
funktioniert einfach nicht. Man muss zuerst eine
Theorie erarbeiten und sie dann von der Logik
her umsetzen. Das funktioniert in allen Bereichen
so. Das sollte auch hier so sein.
Das Liegenschaftsamt hat aus meiner Sicht
damit einmal wieder bewiesen, dass es übereilt,
ja kopflos handelt. Ich bitte Herrn Albrecht noch
einmal dringlichst, die vielen Aufträge, die sich im
Liegenschaftsamt
immer
mehr
stapeln,
abzuarbeiten. Ich hoffe, dass der neue Amtsleiter
ihm eine tatkräftige Hilfe sein wird. Wir hoffen,
dass die zahlreichen anstehenden Sachthemen,
zum
Beispiel
die
Übertragung
von
Liegenschaften an die LWB oder auch eine
Aktualisierung
der
strategischen
Liegenschaftspolitik, die der Stadtrat gefühlt schon
seit Jahren einfordert, jetzt endlich abgearbeitet
werden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, ich
bitte Sie, dazu Stellung zu beziehen.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Der Stadtrat hat
beschlossen, dass Sozialkriterien für die
Ausschreibung von Grundstücken entwickelt
werden sollen. Dem kommen wir allein schon
deshalb nach, weil jeder sehen kann, dass bei
den aktuellen Rahmenbedingungen auf dem
Immobilienmarkt
eine
Veräußerung
nach
Konzept ein sinnvolles Instrument, eine sinnvolle
Ergänzung der Liegenschaftspolitik ist.
Konzeptveräußerungen von Wohnimmobilien
sind Neuland für Leipzig. Das heißt, wir haben
S e i t e | 20
keine eigene Reputation. Natürlich gibt es sehr,
sehr unterschiedliche Konzepte in anderen
Städten. Diese haben wir geprüft und
festgestellt, dass sie nicht eins zu eins auf
unsere Verhältnisse übertragbar sind. Das ist
sicherlich für niemanden verwunderlich. Deshalb
waren wir der Meinung - das meine ich ganz
ehrlich -, dass es vernünftig und im Sinne des
Ratsbeschlusses
ist,
eine
Testphase
durchzuführen, um so viel wie möglich eigene
Erfahrungen zu sammeln, sicherlich nicht mit
dem Anspruch auf Vollständigkeit, um als Verwaltung in dieser Arbeitsgruppe Vorschläge für
Sozialkriterien in sachlicher Form und basierend
auf eigenen Erfahrungen machen zu können. Bei
einzelnen Reden klang es schon an: Ja, es ist
richtig, wir haben nicht nur im eigenen Saft geschmort, sondern wir haben uns auch aus stadtplanerischen Gesichtspunkten sehr eng mit dem
Dezernat VI verzahnt, um diese Kriterien vorzuformulieren. Wir hoffen auch, dass wir das entsprechend der Maßgaben des Wohnungspolitischen Konzepts tatsächlich geschafft haben.
Es sollten fünf Objekte am Markt getestet
werden. Nun kann man sich streiten, ob die
Anzahl richtig gewählt wurde, oder auch die
Frage stellen: Warum gerade diese Konzepte
und für welche Konzeptform haben wir uns in
den Vorschlägen entschieden?
Wir haben darauf geachtet, dass sich diese Objekte in sehr unterschiedlichen Lagen befinden,
sowohl im Osten, in Mitte als auch im
Südwesten. Wir haben des Weiteren darauf
geachtet, dass die Konzepte sehr unterschiedlich
sind, sowohl in ihrer Anwendung als auch in ihrer
Ausführlichkeit. Ich will nur ein paar Beispiele
nennen: die Veräußerung von Baugruppen mit
Selbstnutzerverpflichtungen, die Veräußerung
mit Belegungsrechten, die Schaffung von
Kleinstwohnungen und das energetische Bauen.
Es ist richtig: Man hätte auch andere Objekte
auswählen und weitere Konzepte unterstellen
können. Wie schon gesagt wurde, hätte man
auch ein Konzept mit Festpreis wählen können.
Aber wir mussten uns im Sinne eines Vorschlags
entscheiden, um mit der Arbeit zu beginnen. Das
haben wir in dem Fall getan. Ob die Auswahl
treffend war oder nicht, das kann und möchte ich
jetzt nicht beurteilen, weil dies ein Vorgriff auf die
weiteren konkreten Entscheidungsschritte in der
Arbeitsgruppe wäre.
Insofern wird es Sie nicht wundern, dass ich versuche, hier für den Verwaltungsstandpunkt zu
werben. Ich will auch nicht unterlassen, sehr
selbstkritisch zu sagen, dass wir natürlich nicht
optimal unterwegs gewesen sind. Das betrifft sowohl den Ausschreibungszeitpunkt als auch die
Ausschreibungsfrist - um dieses wunde Thema
zu benennen. Das ist uns durchaus klar. Wir
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
werden dies bei der nächsten Ausschreibung in
dieser Form natürlich so verändern, dass es
marktgerecht ist.
Unser Verfahrensvorschlag ist, in der Arbeitsgruppe die eingegangenen Gebote vorzustellen,
mit Ihnen gemeinsam eine Auswertung
vorzunehmen und erst dann - das betone ich den zuständigen Gremien Vorschläge zu
machen, wie es im Verfahren weitergeht. Das
heißt: Ich bin felsenfest überzeugt, dass das
Verfahren nur dann erfolgreich sein kann, wenn
es ein transparentes Verfahren ist. Das habe ich
auch in der Art des Herangehens unterstellt.
Sicherlich wäre es nachteilig, wenn wir diese
Testphase
jetzt
abbrechen
müssten.
Unbestritten, das ist Ihr gutes Recht, und dem
haben wir uns unterzuordnen. Aber ich will hier
ganz kurz darauf hinweisen: Es gab 70 Bieter,
die sich zum Verfahren schriftlich artikuliert
haben. Von diesen 70 Bietern gibt es eine ganze
Reihe, die diese Kriterien hundertprozentig
umgesetzt haben.
Die wachsende Stadt braucht auch in Zukunft
bezahlbaren Wohnraum. Ich glaube, dass wir mit
einer Konzeptvergabe dieses städtische Ziel erreichen können. Anknüpfend an das, was Sie,
Herr
Weber,
gesagt
haben:
Das
Liegenschaftsamt verschließt sich natürlich nicht
neuen Konzepten und Ideen. Ich glaube auch vielleicht sind wir an der Stelle dann doch einer
Meinung -, mit der neuen Amtsleitung haben wir
einen personellen Wandel eingeleitet. Ich würde
mich freuen, wenn Sie diesen Wandel
unterstützen und uns an der Stelle ein Stück weit
Vertrauensvorschuss geben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Albrecht. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur
Abstimmung.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion steht als
Erstes zur Abstimmung. Ich eröffne das Abstimmungsverfahren und bitte um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 40 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der
Änderungsantrag abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Antrag selbst in
der Fassung A-03235. Ich eröffne die
Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 64 abgegebene Stimmen. 40 JaStimmen, 24 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag
angenommen.
14.5
Quartiersmanagement stärken (VI-A03294)
S e i t e | 21
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.5.1 dazu VSP (VI-A-03294-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Erlauben
sie mir, zu Beginn darzulegen, was ich davon
halte, dass der Verwaltungsstandpunkt erst
gestern um 16 Uhr im ALLRIS eingestellt wurde.
Ich bin ehrenamtliche Stadträtin und gehe bis
14 Uhr meiner ganz normalen Arbeit nach, mit
der ich mein Geld verdiene. Unseren Antrag
haben wir im Oktober in die Ratsversammlung
eingebracht. Seit gestern 16 Uhr findet sich nun
der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag im
ALLRIS. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein
Verwaltungsstandpunkt nicht einmal 24 Stunden
vor der Ratsversammlung im ALLRIS eingestellt
wird. Hinzu kam, dass gestern Abend - ich
glaube, da war es 20 Uhr - im Ausschuss gesagt
wurde, dass der im ALLRIS eingestellte
Verwaltungsstandpunkt gar nicht der richtige sei.
Deshalb haben wir gestern Abend im Ausschuss
unseren Ursprungsantrag zur Abstimmung
gebracht. Schlussendlich, es war ein großes
Hickhack. Wir waren heute Vormittag damit
beschäftigt,
herauszufinden,
welcher
Verwaltungsstandpunkt nun der richtige ist.
Unsere Geschäftsstelle war beschäftigt, auch ich
habe telefoniert. Wäre mein Chef dagewesen,
hätte ich wahrscheinlich morgen die Kündigung
im Briefkasten. - Fakt ist: So können wir nicht
miteinander umgehen. Ich habe das hier schon
mehrmals thematisiert. Verwaltungsstandpunkte
sind innerhalb von vier bis sechs Wochen
vorzulegen. Wir haben den Antrag im Oktober
eingebracht, jetzt haben wir Januar. Die vier bis
sechs Wochen sind schon lange um.
Nun zum Inhalt unseres Antrags. Seit nunmehr
20 Jahren arbeitet Leipzig mit dem Instrument
Quartiersmanagement und befördert damit vor
Ort die Stärken und vermindert die Schwächen in
Stadtteilen, die es aus unterschiedlichen
Gründen aus eigener Kraft nicht schaffen. In
vielen Gegenden kann schon einiges durch die
jeweiligen
Gebäudeeigentümer
in
Eigenverantwortung umgesetzt werden. Das
allein reicht aber sehr oft nicht aus, weil konkrete
Aktivitäten und unterschiedliche Akteure im
Stadtteil vernetzt werden müssen. Es sind
Schwerpunktprojekte oder der Einsatz von
Städtebaufördermitteln zu planen und diese
entsprechend der Stadtratsbeschlüsse umzusetzen. In den Stadtteilen wird dies zum Teil
durch Verwaltungen von Land und Kommune
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
oder die Wirtschaft geregelt. Maßgeblich sind
auch Projekte und Ideen von Vereinen oder
Initiativen. Diese gilt es tagtäglich zu
koordinieren und neue Aktivitäten anzustoßen.
Die Linke hat diese Vernetzung stets unterstützt
und
sich
wiederholt
in
den
Haushaltsdiskussionen um die Sicherung der
Finanzierung
des
Quartiersmanagements
bemüht. So gibt es bisher in den drei
ausgewählten Schwerpunktgebieten im Leipziger
Osten, im Leipziger Westen und in Grünau ein
Quartiersmanagement. In all den Jahren wurde
in diesen Stadtteilen eine Vielzahl von Projekten
angestoßen sowie unter Nutzung der jeweiligen
Förderbedingungen und mit beispielhafter
Bürgerbeteiligung umgesetzt. Es ist unvorstellbar, wie zum Beispiel Grünau oder die Eisenbahnstraße oder die Georg-Schwarz-Straße
ohne
die
langjährige
Arbeit
des
Quartiersmanagements
aussehen
würden.
Vieles würde fehlen oder wäre ohne Vernetzung
und Unterstützung weniger wirksam gewesen.
Im Rahmen eines geförderten Projektes der
EXPO 2000 wurde modellhaft in Grünau die Vernetzung der Akteure Wirtschaft und Handel,
Wohnungsunternehmen,
Schulen,
Sozialeinrichtungen sowie Bürgerschaft mit
Vereinen und Initiativen organisiert, die bis heute
funktioniert. Im Leipziger Osten und Westen
wurden einzelne Arbeitsplätze und deren
maschinentechnische Ausrüstung in kleinen und
mittelständischen Unternehmen gefördert. Im
Osten bestand die besondere Herausforderung
in der Integration eines überdurchschnittlich
hohen
Anteils
von
Gruppen
mit
Migrationshintergrund. Heute gibt es viele gute
Beispiele für das Zusammenleben von vietnamesischen, ukrainischen, türkischen und
arabischen Händlern und für das Wirken ihrer
Vereine.
Wir wollen nun einen Schritt weiter gehen.
Leipzig wächst und wird weiter wachsen. Damit
stehen wir vor neuen Herausforderungen. Das
bedeutet, dass sich auch in anderen Stadtteilen
neue Entwicklungen vollziehen und Ideen und
Initiativen entstehen werden, aber auch
Konflikten entgegenzuwirken sein wird. Wie in
den drei Stadtbereichen bereits praktiziert, soll
der zielgenaue Haushaltseinsatz nicht nur durch
den Stadtrat oder die Stadtbezirksbeiräte bzw.
Ortschaftsräte allein bestimmt werden, sondern
unter direkter Einbeziehung der Bürgerschaft.
Um
dies
zu
organisieren,
ist
ein
Quartiersmanagement nötig, das die örtlichen
Besonderheiten genau kennt. Wir alle haben in
den letzten zwei Jahren verstärkt erlebt, wie sich
Politikverdrossenheit und das Gefühl, nicht ernst
genommen zu werden, in der Bürgerschaft
auswirkt. Nutzen wir also Instrumente, die sich in
Leipzig bereits über längere Zeit bewährt haben;
S e i t e | 22
denn unser Antrag zielt auch auf die Stärkung
des bürgerschaftlichen Engagements ab.
Was will unser Antrag konkret? Wir wollen, dass
die Verwaltung prüft, wo es Bedarfe für
Quartiersmanagement gibt, und dazu eine
Prioritätenliste erstellt. Dass diese nicht in den
nächsten zwei Jahren abgearbeitet werden kann,
liegt schon in der Natur der Sache.
Wir werden bei Beschlusspunkt 1 unseres Antrags bleiben und diesen auch zur Abstimmung
bringen, würden aber insofern auf die Verwaltung
eingehen, dass wir uns den Verwaltungsstandpunkt zu den Punkten 2 und 3 zu eigen machen
und in unseren Antrag integrieren. Wir erhoffen
uns davon, dass wir so ein großen Schritt vorankommen, um die Quartiersmanagements zu erhalten und mittelfristig finanziell auf sichere
Beine zu stellen. In diesem Sinne bitten wir um
Zustimmung zu unserem geänderten Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann betrachten Sie bitte den an
Sie ausgeteilten Verwaltungsstandpunkt als denjenigen, der gilt, Frau Riekewald. Dieser war
auch gestern schon ausgeteilt. Nur noch einmal
zur Klärung: Das, was um 16 Uhr im ALLRIS
stand, ist das Gleiche, was hier heute auf dem
Tisch liegt.
Frau Riekewald hatte ausgeführt, dass die Linke
gewillt ist, Beschlusspunkt 2 und 3 des Verwaltungsstandpunkts zu übernehmen, aber auf Beschlusspunkt 1 ihres Antrags weiterhin besteht.
Ich eröffne die Abstimmung zum Antrag 03294:
Beschlusspunkt 1 wie im Antrag sowie
Beschlusspunkte
2
und
3
wie
im
Verwaltungsstandpunkt. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 39 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen.
14.6
Beteiligung der örtlichen Gremien vor
Aufstellen neuer Fahrradbügel (VI-A03325)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.6.1 dazu VSP (VI-A-03325-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.6.2 dazu ÄA (VI-A-03325-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte
Gäste! Fahrradbügel, die Zweite. Als wir unseren
ersten Antrag eingebracht haben - natürlich auch
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
bei den Stadtbezirksbeiräten -, sind wir mit Recht
bei einer Mehrheit von Stadtbezirksbeiräten und
Ortschaftsräten auf Kritik gestoßen, die uns aufhorchen ließ und aus der wir gelernt haben:
Eigentlich ist das eines der kleineren, aber doch
wichtigen Themen, an denen wir uns vor Ort mit
unserer Expertise beteiligen wollen.
Uns geht es in unserem Antrag vorrangig um die
Fahrradabstellanlagen,
die
durch
die
Stadtverwaltung zusätzlich im öffentlichen Raum
aufgestellt werden. Ich danke der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, die mit ihrem
Änderungsantrag zur Präzisierung beiträgt.
Diesen werden wir übernehmen; denn es ist uns
wichtig, dass Folgendes klar ist: Erstens geht es
nicht um Fahrradabstellanlagen, die im Rahmen
von Maßnahmen errichtet werden, die hier im
Stadtrat
beschlossen
und
im
Beteiligungsverfahren ohnehin schon durchexerziert wurden. Zweitens geht es nicht um Fahrradabstellanlagen, deren Errichtung Dritte auf
ihrem privaten Grund oder aus privatem Anlass,
vor ihrem Geschäft, ihrer Kneipe oder
Ähnlichem, beantragen.
Wir wollen, dass die Expertise der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte hier einfließt, und
bitten Sie um Zustimmung für unseren Antrag mit
der
Verfeinerung
im
Sinne
des
Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
Herzlichen
Dank
für
Ihre
Unterstützung.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte erst einmal zu entschuldigen, dass
wir
unseren
Änderungsantrag
so
spät
eingebracht haben. Wir hatten gehofft, dass
diese Präzisierung von der CDU im Verfahren
selbst noch vorgenommen wird. Jetzt hat sie
unseren Antrag übernommen.
Unter diesen Maßgaben mag es durchaus Sinn
machen, dass ein Stadtbezirksbeirat das prüft.
Man wird trotzdem einen Weg finden müssen,
der Aufwand und Nutzen in ein vernünftiges
Verhältnis stellt. Fahrradbügel sind eine relativ
kleine Investition. Ich denke, es muss nicht
immer
ein
VTA-Mitarbeiter
in
die
Stadtbezirksbeiräte kommen und dort mündlich
vortragen. Man kann Stadtbezirksbeiräte auch
beteiligen, indem man ihnen die Pläne zur
Kenntnis gibt und sie zur Stellungnahme
auffordert. - So weit zur Präzisierung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
S e i t e | 23
Bei dem größten Teil der Verfahren wird sowieso
eine entsprechende Beteiligung durchgeführt,
und zwar immer dann, wenn es um Umbauten
an Straßen und Schulen geht, wo gleichzeitig
auch eine Sicherung stattfindet. Aber es gibt
auch
einen
beachtlichen
Teil
kleinerer
Maßnahmen, wo nur ein, zwei oder drei Bügel
aufgestellt werden, was zu Kosten von geschätzt
350 Euro führt. Wenn wir tatsächlich für jeden
Fahrradbügel
ein
ausführliches
Beteiligungsverfahren machten, würden die
Personalkosten ein Vielfaches betragen. Insofern
wäre es eine logische Sache, wenn man erst ab
einer Aufstellung von vier Bügeln damit anfangen
würde. Vielleicht können Sie noch einmal unter
diesem
Aspekt
diskutieren,
dass
nur
Maßnahmen
erfasst
werden,
die
den
Straßenraum tatsächlich umgestalten. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Die CDU hat den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen übernommen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte
um Ihr Votum für den Antrag in der jetzt
vorgelegten Form. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist positiv so
beschlossen.
14.7
Untersagung der Starts von der
bahn über die kurze westliche
östliche
Nordabkurvung
in
Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis
Uhr (VI-A-03371)
Einreicher:
berg
Ortschaftsrat
Südund
der
5:00
Böhlitz-Ehren-
14.7.1 dazu VSP (VI-A-03371-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Herr Achtner.
Ortsvorsteher Achtner: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Werte
Damen und Herren Stadträte! Der Ortschaftsrat
Böhlitz-Ehrenberg bittet um Zustimmung zu
unserem Antrag „Untersagung der Starts von der
Südbahn über die kurze westliche und östliche
Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00
Uhr bis 5.00 Uhr“. Unser ursprünglicher Antrag
war um einiges konkreter und zugespitzter
formuliert. Dennoch können wir uns dem
Verwaltungsstandpunkt anschließen, da uns in
diesem Fall nicht die Diskussion um die
Formulierung wichtig ist. Uns ist wichtig,
Solidarität mit den stark von Fluglärm betroffenen
Stadtteilen wie Lindenthal, Lützschena-Stahmeln
etc. zu zeigen und dafür zu sorgen, dass dieses
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
für den Bürger sehr wichtige Thema auch
weiterhin in der Stadtverwaltung präsent ist und
bleibt. Daher bittet der Ortschaftsrat BöhlitzEhrenberg um Zustimmung und damit Einbringung in die nächste Fluglärmkommission. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Aus unserer Sicht wäre es schon sinnvoller
gewesen, eine klare Formulierung im Stadtrat zu
finden und ebendiese Untersagung zu fordern.
Das Problem ist: Der Ursprungsantrag des Ortschaftsrats funktioniert leider nicht, weil der
Adressat, an den es in der Fluglärmkommission
gerichtet ist, nicht der richtige ist. Deswegen
stimmen wir dem Verwaltungsstandpunkt zu bzw.
dem, was der Ortschaftsrat jetzt zur Abstimmung
stellt.
Oberbürgermeister Jung: Ich eröffne die Abstimmung zum Antrag in der Neufassung und
bitte um Ihr Signal. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 51 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Damit ist positiv so beschlossen.
14.8
Einrichtung einer Querungshilfe über
Baalsdorfer Straße (VI-A-03395-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.8.1 dazu VSP (VI-A-03395-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Riekewald.
S e i t e | 24
Schulweg ist, wird er von vielen Schülerinnen
und Schülern genutzt. Wir halten die Einrichtung
einer Querungsmöglichkeit für dringend, weil es
sich dort wirklich um einen Gefahrenpunkt
handelt.
Wir bitten Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, in der wir den Verfassungsstandpunkt übernommen haben. Allerdings
haben wir klargestellt, dass es bei der Prüfung,
die von der Verwaltung vorgeschlagen wurde,
nur um das Wie geht und nicht um das Ob. Im
Ausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde
bereits zur Kenntnis gegeben, dass der
Verwaltungsstandpunkt so zu verstehen ist. Wie gesagt: Es geht darum, diese Querungshilfe
einzurichten und die technische Prüfung
durchzuführen,
wie
diese
Querungshilfe
einzurichten ist. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann können wir abstimmen,
diesmal ohne Abstimmungsgerät. Wer ist gegen
den Antrag in der Fassung des Verwaltungsvorschlags? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.10 Verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller
(VI-A-03401)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.10.1 dazu VSP (VI-A-03401-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr von der Heide erklärt sich für befangen. Er
wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen.
Herr Schulze.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ein kurzer
Antrag. Deshalb will ich auch nur kurz etwas
dazu sagen; denn eigentlich versteht er sich von
selbst. Es geht um die Einrichtung einer
Querungshilfe über die Baalsdorfer Straße. Seit
längerem gibt es den Wunsch von Eltern vor Ort,
dort eine Querungshilfe zu errichten, da sich zum
Beispiel die Fahrt mit der LVB - ich habe das
selbst ausprobiert - dreimal länger dauern würde,
als wenn man das Fahrrad nutzt. Deswegen gibt
es auch heute schon viele Kinder, die den
Trampelpfad am Wäldchen zum Geh- und
Radweg an der Baalsdorfer Straße gehen. Um
zu diesem Geh- und Radweg zu kommen,
müssen sie aber die Baalsdorfer Straße
überqueren. Das tun die Kinder im Moment ohne
Querungshilfe.
Wir sind der Meinung: Das ist zu unsicher. Es
geht hier um einen Schulweg. Auch wenn es
wahrscheinlich nicht der offiziell ausgewiesene
Stadtrat Schulze (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen
sowie Besucher auf der Tribüne! Ich will jetzt
keine lange Rede halten, um am Ende den
Antrag zurückzuziehen, was vielleicht manch
einer erhofft. Klar ist: Wir müssen den
ablehnenden
Verwaltungsstandpunkt
zur
Kenntnis nehmen, akzeptieren tun wir ihn aber
nicht.
Nach und nach werden hier vollendete
Tatsachen geschaffen. Erst wurden Bäume
gefällt, dann wurde aus dem uns präsentierten
eingeschossigen Supermarkt ein Problem für die
verkehrliche Lösung. Supermärkte stehen in
dieser Gegend in allen Himmelsrichtungen
genug. Eigentlich brauchen wir dort keinen
zusätzlichen Supermarkt, und eingeschossige
Supermärkte wollen wir in der Stadt sowieso
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
nicht mehr. Aufgrund der wenigen noch
vorhandenen Flächen in der Stadt ist es
erforderlich, dass Supermärkte, wenn denn noch
mehr gebraucht werden, mehrgeschossig gebaut
werden müssen, damit die oberen Geschosse
anderweitig genutzt werden können.
Den Supermarkt am Felsenkeller braucht man
eigentlich gar nicht, insbesondere dann nicht,
wenn es vor Ort keine ordentliche verkehrliche
Lösung gibt. Das ist ja auch das Thema unseres
Antrags. Hierzu sagt die Verwaltung: Dem
können wir überhaupt nicht folgen; wir lehnen
den Antrag rundweg ab. Es werden im
Verwaltungsstandpunkt
keine
Lösungen
aufgezeigt, wie man den Verkehr dort besser
regeln kann.
Ich kann auch nicht feststellen, dass ordentlich
geprüft worden ist, ob die Straßenbahnhaltestellen verlegt werden können. Nicht geprüft wurde
zum Beispiel, ob man die Straßenbahnhaltestelle
stadtauswärts, die sich direkt neben dem Felsenkeller befindet, womöglich auf Höhe der Stadtbibliothek verlegen kann, wo viele Leute ausund einsteigen, und ob man den Kunden, die in
die Linie 14 umsteigen wollen, zumuten kann,
200 Meter vorzulaufen. Auch nicht geprüft wurde,
ob die Haltestelle auf die andere Seite der
Kreuzung verlegt werden kann, damit die Einund Ausfahrt in der Zschocherschen Straße
erfolgt. Nein, jetzt soll eine Fahrspur für Lkws zur
Karl-Heine-Straße geschaffen werden, und zwar
innerhalb des Felsenkellergeländes, durch den
Biergarten. Dafür soll ein Elektromast der
Straßenbahn verlegt werden, obwohl nicht klar
ist, ob dieser überhaupt verlegt werden kann.
Wenn nicht, müsste der Weg noch mehr
verschwenkt werden.
Kurzum: Für uns geht das so nicht. Deshalb halten wir unseren Antrag aufrecht. Der
Stadtbezirksbeirat Altwest hat einstimmig dem
Antrag zugestimmt. Der Stadtbezirksbeirat
Südwest hat pari-pari abgestimmt. Der
Planungs- und Bauausschuss hat dem Antrag
mehrheitlich zugestimmt. Insofern bitte ich auch
hier um Zustimmung. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und
Herren, an dieser Stelle kann ich noch einmal
wiederholen, dass es sich um ein Vorhaben nach
§ 34 handelt, über das sehr lange diskutiert worden ist. Im Stadtentwicklungsausschuss stand
dieses Thema mehrfach auf der Tagesordnung.
Es gab auch hier bereits mehrere Anfragen und
Anträge zu diesem Thema. Tatsache ist: Die Unterlagen zu diesem Vorhaben sind so, wie sie
uns vorgelegt worden sind, genehmigungsfähig.
Das haben wir gestern im Stadtentwicklungsaus-
S e i t e | 25
schuss auch schon dargestellt. Wir haben keine
Möglichkeit, genehmigungsfähige Vorhaben abzulehnen. Dass es dort einige Probleme bei der
Erschließung gibt, ist richtig. Aber sie sind
fachlich gelöst. Insofern wird in den nächsten
Tagen die Genehmigung für dieses Vorhaben
erteilt werden. Das heißt: Wenn Sie jetzt einen
positiven Beschluss fassen, würde dieser
prinzipiell
ins
Leere
laufen,
weil
die
Genehmigung im Prinzip schon ausgefertigt ist. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen die kritische Meinung unserer Fraktion zum
Thema Supermarkt an diesem Standort. Sie wissen auch, dass wir in der Oktober-Ratsversammlung unseren Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans
schweren
Herzens
zurückgezogen haben. Nun bekommen wir die
Mitteilung, dass der Projektentwickler bzw. der
Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung
der Baugenehmigung hat, weil er seine
Unterlagen eingereicht hat und diese als
genehmigungsfähig eingestuft wurden. Vor
diesem Hintergrund ist es natürlich schwierig,
jetzt dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen.
Da diesem Rechtsanspruch in wenigen Tagen
Rechnung getragen wird, werden wir den Antrag
der SPD-Fraktion ablehnen. Insofern stehen wir
auch beim Projektentwickler im Wort.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schulze.
Stadtrat Schulze (SPD): Falls das vorhin falsch
angekommen ist: Wir haben inzwischen auch erkannt, Herr Elschner, dass wir den Supermarkt
dort nicht mehr verhindern können. Wir sind aber
der Meinung, dass die Verwaltung sich mehr
Mühe geben muss, verkehrliche Lösungen
vorzuschlagen. Das ist aus meiner Sicht noch
nicht zufriedenstellend. Das ist das Thema
unseres Antrags, nichts anderes.
Oberbürgermeister Jung: Es ist ein Prüfauftrag
für eine andere verkehrliche Lösung; so lese ich
das. - Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Als Prüfauftrag ist er
sicherlich zulässig. Das Problem ist: Wir haben
ein
Jahr
an
dieser
Stelle
geprüft,
unterschiedliche Varianten erarbeitet und diese
immer wieder im Ausschuss diskutiert. Es gibt
einen zuständigen Stadtentwicklungsausschuss,
in dem dieses Thema mehrfach aus der
Tagesordnung stand. Es gab diverse Gespräche
mit dem Investor. Soweit ich weiß, gab es auch
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Gespräche mit Ihrer Fraktion. Aus unserer Sicht
ist die Lösung, die jetzt vorliegt, die günstigste
Lösung. Wenn man alle diesbezüglichen Punkte
abwägt, ist dieses Ergebnis das aus unserer
Sicht
beste
und
insofern
auch
genehmigungsfähig. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will noch ganz kurz einen Hinweis geben. Herr
Schulze sagte ja, er sei nicht eingebunden gewesen. Es gab damals eine sehr lange
gemeinsame Sitzung der Stadtbezirksbeiräte
Südwest und Altwest. Ich selbst war auch
anwesend. Der Projektentwickler saß mit
mehreren Personen am Tisch. Die Verwaltung,
vertreten durch das Stadtplanungsamt und die
Expertise des VTA, saß mit am Tisch. Die
Fraktion der SPD saß nicht mit am Tisch, hätte
aber die Möglichkeit gehabt. Dort wurde alles
lang und breit diskutiert. Es wurde ein
gemeinsamer Kompromiss gefunden. Es wurden
auch Vorschläge der Verwaltung aufgenommen.
Insofern
kann
ich
es
absolut
nicht
nachvollziehen, wenn hier gesagt wird: Das ist
nicht ausdiskutiert, wir waren nicht mit am Tisch
usw. Das Gegenteil ist der Fall. Das muss man
hier auch so deutlich sagen.
Der Projektentwickler und die Verwaltung haben
einen gemeinsamen Weg gefunden. Man ist den
Anwohnern sowie den Bürgerinnen und Bürgern,
die sich sehr für das Thema interessiert haben,
auch was die benachbarte Kita angeht,
entgegengekommen und hat einen vernünftigen
Weg gefunden. Vom Projektentwickler wurden
sehr viele Zugeständnisse gemacht. Insofern
sollte man den Kompromiss, der damals erzielt
wurde und der dazu geführt hat, dass wir
unseren Antrag in der Oktober-Sitzung
zurückgezogen haben, jetzt nicht aufkündigen,
sondern daran festhalten. Das meinte Herr
Elschner, als er sagte, dass wir da in gewisser
Weise auch im Wort stehen. Man kann nicht in
letzter Sekunde, kurz vor der Genehmigung des
Bauantrags, sagen: Wir wollen davon nichts
mehr wissen, wir stellen das alles infrage.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (SPD): Herr Schmidt, ich
möchte Sie daran erinnern, dass der
Stadtbezirksbeirat Altwest den Antrag einstimmig
votiert hat, und das obwohl auch er in der
Sitzung anwesend war, die Sie gerade erwähnt
haben. Das passt doch nicht zusammen, wenn
Sie so argumentieren.
S e i t e | 26
Noch ein kurzer Hinweis, weil Sie sagten, Sie
waren damals dort anwesend, wir dagegen nicht.
Ich wäre natürlich auch gern hingegangen. Aber
wir haben hier im Rathaus noch andere
Aufgaben zu erledigen. Wir hatten zur selben
Zeit Fraktionssitzung. Ich kann nicht auf zwei
Sitzungen gleichzeitig sein. Die Fraktionssitzung
gehört zu unseren Aufgaben hier dazu. Punkt.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion.
Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 32 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine
Pause ein. Ich bitte Sie, pünktlich um 16.55 Uhr
wieder hier zu sein.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, wir setzen die Ratsversammlung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
8
Einwohneranfragen
Die Anfrage 8.1 wird schriftlich beantwortet.
8.2 Ausweitung militärischer Flüge (VI-EF03632)
Einreicher: Heike Blum
Frau Blum lässt sich heute durch Herrn Zimmermann vertreten. Herzlich willkommen! - Wir
hatten schriftlich mitgeteilt, dass die Fragen 2
und 4 von der Stadt Leipzig nicht beantwortet
werden können. Auf die anderen beiden Fragen
wird Bürgermeister Albrecht antworten.
Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zur Frage 1. Über die Verträge zwischen der
Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium
für Verteidigung und der Antonov Salis GmbH
hat weder der Flughafen noch die Stadt
Kenntnis. Informationen zum Vertragsinhalt
werden von den Vertragspartnern nicht
veröffentlicht, auch nicht gegenüber der Stadt
Leipzig.
Zur Frage 2. Diese Flüge sind durch die
Betriebsgenehmigung
des
Flughafens
Leipzig/Halle zugelassen. Sie unterliegen keiner
zeitlichen
Einschränkung.
Der
Flughafen
Leipzig/Halle hat aufgrund seiner mit der
Betriebsgenehmigung
einhergehenden
Betriebspflicht keine Möglichkeit, diese Flüge
einzuschränken.
Eine
Einbeziehung
oder
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Zustimmungseinholung erfolgt bei den
genannten ebenfalls nicht.
vor-
Zur Frage 3. Wie jeder internationale Verkehrsflughafen unterliegt der Flughafen Leipzig/Halle
höchsten Sicherheitsstandards, die gemäß internationalen Richtlinien sowie europäischen
Vorgaben und Festlegungen umgesetzt werden
müssen und behördlich überwacht werden. Der
Schutz vor potenziellen Gefahren wird zwischen
der Flughafen Leipzig/Halle GmbH und den
relevanten Sicherheitsbehörden regelmäßig mit
höchster Priorität überprüft. Zu Einzelheiten
werden aus naheliegenden Gründen keine
Angaben gemacht.
Zur Frage 4. Aufgrund des zu Frage 2
dargelegten Sachverhalts bestehen für die Stadt
Leipzig keine rechtlichen Möglichkeiten, die
nächtlichen Starts der AN 22 zu unterbinden.
Dennoch sind wir als Stadt Leipzig bemüht, in
der
Fluglärmkommission
dieses
Thema
sachgerecht anzusprechen und Lösungen
herbeizuführen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Kollege Albrecht. - Es gibt die Möglichkeit der
Nachfrage. - Herr Zimmermann.
Zimmermann (Einwohner): Herr Albrecht, danke
schön für die Ausführungen. Sie hatten in Ihrer
Antwort auf Frage 4 gesagt, dass Sie in der Fluglärmkommission tätig werden wollen. Wann darf
ich das vormerken?
Bürgermeister
Albrecht:
Zum
planmäßigen Termin versuchen wir - -
nächsten
Zimmermann (Einwohner): Heißt das:
nächsten
Fluglärmkommission
wird
entsprechender Antrag gestellt?
Zur
ein
Bürgermeister Albrecht: Nein. Wir versuchen,
das in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu sprechen. Wir müssen erst einmal aus
der Diskussion in der Fluglärmkommission ableiten, welche Möglichkeiten zu einem konkreten
Ergebnis führen können. Wie gesagt, es ist nicht
so, dass wir als Stadt Leipzig sagen können: Wir
fordern das und das, und dann muss es
zwingend rechtlich umgesetzt werden.
Zimmermann
(Einwohner):
Die
Fluglärmkommission tagt ja nicht allzu oft. Wenn
man jetzt nur leicht vorprescht und dafür
vielleicht auch noch einen Stadtratsbeschluss
braucht, um dort den entsprechenden Antrag zu
stellen, dann ist wieder ein Jahr vergangen.
S e i t e | 27
Darum geht es mir. Das Prozedere ist immer so
zählebig, zumindest wenn es um Fluglärm geht.
Oberbürgermeister Jung: Nein. In der
nächsten Fluglärmkommission wird dieser Antrag
gestellt.
Dafür
braucht
es
keinen
Stadtratsbeschluss.
Zimmermann (Einwohner): Okay. Danke. - Noch
ein Zweites. Sie sagten, die Fragen 1 und 3
könnten Sie nicht beantworten, weil es
Sicherheits- oder Geheimhaltungsbestimmungen
zu beachten gilt. Wir haben eine ähnliche
Anfrage an eine Bundestagsabgeordnete
gestellt, Stadtbezirk Nord. Sie konnte uns
natürlich ad hoc auch keine Antwort geben, aber
sie hat zumindest zugesagt, sich darum zu
kümmern. Von Ihnen kommt gleich Ablehnung.
Sowohl Sie, Herr Albrecht, als auch Sie, Herr
Jung, sind im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen
Flughafen AG. Von daher denke ich, dass man
von Ihnen mehr Hintergrundinformationen
erhalten kann.
Bürgermeister Albrecht: Wer auch immer die
Dame ist, ich bewundere die hohe Sachkenntnis.
Zu Sicherheitsthemen an Flughäfen Auskunft zu
geben, bedarf es mehr als das Lesen eines Protokolls.
Zimmermann (Einwohner): Das ist richtig.
Bürgermeister Albrecht: Ich würde nicht behaupten, dass ich da Fachmann bin. - Das zum
Ersten.
Zum Zweiten gibt es in der Tat sehr ins Detail gehende Konzepte für jeden Standort. Nicht jedes
Sicherheitskonzept ist von dem einen Standort
auf den anderen übertragbar. Aus gutem Grund
werden diese Konzepte nicht veröffentlicht.
Zimmermann (Einwohner): Gut. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben in der Antwort auf Frage 4 auf
die
fehlenden
rechtlichen
Möglichkeiten
hingewiesen und ausgeführt, dass die Stadt
Leipzig
sich
bemühen
will,
über
die
Fluglärmkommission Lösungen zu erreichen.
Nun ist es ja so: Auftraggeber dieser Flüge ist die
Bundesrepublik. Anders als bei DHL-Flügen
können Sie hier auf politischer Ebene Lösungsmöglichkeiten ausloten. Sie könnten zum
Beispiel im Verteidigungsministerium einmal
nachfragen: Warum müssen diese Flüge eigent-
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
lich nachts starten? Sie könnten auch darauf hinweisen, welchen Belastungen die Bürgerinnen
und Bürger von Leipzig durch diese speziellen
Flüge ausgesetzt sind. Ich frage mich: Warum
müssen die eigentlich immer nachts starten? Es
sind Militärtransporte nach Mali. Das ist ein Bundeswehreinsatz, der beständig läuft. Warum ist
es derart relevant, dass diese Flüge nachts
stattfinden, obwohl gerade dies unsere Bürger
enorm belastet? Sich darum zu kümmern, das ist
Ihnen als Stadtverwaltung durchaus möglich,
abseits von rechtlichen Gegebenheiten.
sowie über die Fluglärmkommission - sehr
zeitnah und sehr nachdrücklich zu nutzen, damit
die Belastungen für die Menschen dort nicht auf
ein Niveau steigen, das für sie unerträglich ist.
Ich bitte Sie und ich fordere Sie nachdrücklich
auf: Setzen Sie sich bitte in allen möglichen
Gremien ein, wo Sie die Chance haben, Einfluss
zu nehmen, diese überbordende Belastung
endlich einzugrenzen! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: So weit die Anfrage.
9
Bürgermeister Albrecht: Das ist ein wichtiger
Hinweis. Der politische Weg steht uns offen. Dort
werden wir diesen Punkt auch noch einmal ansprechen und präzisieren, warum. Das ist dann
aber eine politische Diskussion. - Danke für Ihren
Hinweis.
S e i t e | 28
Petitionen
Eine inhaltliche Einbringung ist nicht vorgesehen.
9.1
Lärmschutz an der Geschwister-SchollStraße (VI-P-03004-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (03004-VSP-01-NF-01)
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Kann ich das so verstehen, dass Sie das
jetzt in die Wege leiten wollen?
Einreicher: Dezernat Jugend,
Gesundheit und Schule
Soziales,
Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Schmidt.
Bürgermeister Albrecht: Selbstverständlich
werde ich mich kundig machen, auf welchem
Weg auch zeitnah mit einer Antwort zu rechnen
ist. Das können wir gern im übernächsten
Wirtschaftsausschuss als Information unter
„Sonstiges“ vorlegen.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des
Petitionsausschusses
möchte
ich
die
Gelegenheit nutzen, die drei Petitionen, die
heute auf der Tagesordnung stehen, kurz formell
zu erklären.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Es geht erst einmal nur darum: Warum
nachts?
Für die eben aufgerufene Petition zum Lärmschutz an der Geschwister-Scholl-Schule lautet
die Empfehlung: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Diese Petition hat einen sehr langen Vorlauf. Es gab mehrere Treffen mit der Elternvertretung, die als Petenten auftreten, und
der Stadtverwaltung, um eine gemeinsame
Lösung zu finden. Das ist gut im Gange.
Deswegen wird der heutige Beschluss eher
formeller Art sein, nämlich: Ablehnung, weil die
Verwaltung gemeinsam mit den Petenten bereits
daran arbeitet.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat
Geisler
(SPD):
Herr
Oberbürgermeister, Sie haben zwar Herrn
Albrecht antworten lassen, aber ich will Sie jetzt
direkt ansprechen. Das, was wir jetzt an diesem
Flughafen im Leipziger Nordwesten erleben, hat
eine völlig neue Qualität. Die kurzen
Abkurvungen, die zur Gewinnmaximierung
dienen, aber den Lärm weiter erhöhen, hatten
wir vorher schon. Aber am 26.12. letzten Jahres
- es war der zweite Weihnachtsfeiertag, es war
schönes Wetter, die Menschen wollten besinnlich
beisammen sein - hat ein Flugzeug fast eine
Stunde lang einen solchen Lärm gemacht, dass
die Menschen aus den Häusern gerannt sind
und sich auf der Straße getroffen haben, weil sie
dachten, jetzt sind wir im Krieg. Also: Das nimmt
im Nordwesten langsam Ausmaße an, die dem
Flughafen
auch
unter
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nicht mehr guttun.
Es wäre wirklich wichtig, jetzt alle möglichen
Wege - politisch über das Land und den Bund
Zu den anderen beiden Petitionen „Roter Stern
Leipzig in der Teichstraße!“ sowie „Verhinderung
der Schließung der Gaststätte ‚Seeterrasse‘ am
Bagger in Leipzig-Thekla“ empfehlen wir dem
Stadtrat, diese Petitionen der Verwaltung heute
als Beratungsmaterial für bereits laufende Vorgänge zur Kenntnis zu geben.
Im Fall „Roter Stern“ ist es ein Ausschreibungsverfahren des Amtes für Sport als Interessenbekundung für das Sportgelände. Es handelt
sich um ein reguläres Verfahren, das wir als
Stadtrat natürlich beachten müssen. Deswegen
geben wir die etwa 4.500 Unterschriften und die
Petition der Verwaltung an die Hand, um eine
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
vernünftige Entscheidung für Connewitz und den
öffentlichen Sport zu treffen.
Im Fall „Verhinderung der Schließung der Gaststätte ‚Seeterrasse‘ in Thekla“ gibt es eine wichtige Angelegenheit, die der Stadtbezirksbeirat
Nordost zum Thema gemacht hat. Weil es dieses
Verfahren bereits gibt, binden wir die Petition als
Beratungsmaterial mit an.
So weit zur Erklärung. Wir beschließen in diesen
beiden Fällen nichts Inhaltliches. - Danke.
Oberbürgermeister
Jung:
Schmidt. - Herr Maciejewski.
Danke,
Herr
9.3
Oberbürgermeister Jung: Ich gehe davon aus,
dass sich der Petitionsausschuss ausführlich damit befasst hat.
Wir kommen zur Abstimmung zu TOP 9.1. Ich
darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist
gegen
den
Beschlussvorschlag
des
Petitionsausschusses? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, zwei Enthaltungen. Das ist mehrheitlich so votiert.
9.2
Roter Stern Leipzig in die Teichstraße!
(VI-P-03648-DS-01)
Einreicher: Petitionsausschuss
Hier hat Herr Bednarsky Befangenheit angemeldet. Er wird nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teilnehmen.
Die Petition wird berücksichtigt und der Verwaltung als Material für das laufende Verpachtungsverfahren übergeben. Im Verfahren selbst
können wir uns jetzt nicht bekennen. Gibt es
Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Wir
kommen
zur
Abstimmung.
Gibt
es
Gegenstimmen gegen den Beschlussvorschlag?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Es ist mehrheitlich so entschieden.
Verhinderung der Schließung der Gaststätte „Seeterrasse“ am Bagger in
Leipzig-Thekla (-03651-DS-01-NF-01)
Einreicher: Petitionsausschuss
Die Petition wird insofern berücksichtigt, dass
das Material ins Verfahren gegeben wird. Wird
das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir
kommen
zur
Abstimmung.
Gibt
es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dem Beschlussvorschlag wird
einstimmig gefolgt.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15:
15
Stadtrat Maciejewski (CDU): Ich bin ein bisschen irritiert über Ihre Empfehlung zur Petition
betreffend
die
Geschwister-Scholl-Schule.
„Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“ wird
meist dann empfohlen - das kennen wir aus
Fraktionsanträgen -, wenn die Verwaltung schon
tätig geworden ist, dies aber niemand wusste.
Aus der Petition geht aber hervor, dass die
Verwaltung erst dann gehandelt hat, als diese
Petition schon vorlag. Deswegen finde ich es
gegenüber den Petenten nicht besonders nett,
um nicht zu sagen: eigentlich unmöglich, wenn
hier angekreuzt wird: Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln.
S e i t e | 29
Anfragen an den Oberbürgermeister
Wie Sie wissen,
vorgesehen.
ist
dafür
15.1 Mobilitätsstationen: eine
schenbilanz (VI-F-03601)
eine
Stunde
erste
Zwi-
Einreicher: CDU-Fraktion
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Zu den Mobilitätsstationen eine erste Zwischenbilanz. Sie erinnern sich: Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses, Drucksache 937 vom
04.02.2015, wurde die Handlungsgrundlage für
die Errichtung von Mobilitätsstationen durch die
LVB geschaffen. Im Zuge der Standortauswahl
der Mobilitätsstationen wurden ursprünglich circa
50 Standorte ins Gespräch gebracht, von denen
dann 29 detailliert untersucht worden sind. Im
Rahmen des EFRE-Fördermittelprogramms sind
durch die LVB 25 Mobilitätsstationen bis Mitte
2015 realisiert worden. Das ist entspricht dem
Plan.
Zur Frage 1. Mit der schon erwähnten Vorlage
937 wurde der Oberbürgermeister durch den
Verwaltungsausschuss
ermächtigt,
eine
Vereinbarung für die Errichtung und den Betrieb
der Mobilitätsstationen auf öffentlich gewidmeten
Verkehrsflächen
auf
Grundlage
der
Sondernutzungssatzung mit den Leipziger
Verkehrsbetrieben abzuschließen.
Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen: Es ist
nach der Straßenverkehrsordnung und nach den
Gesetzen eigentlich gar nicht möglich, so etwas
im öffentlichen Straßenland durchzuführen. Dafür
kommt nur Privatgelände in Betracht. Die einzige
Chance,
das
umzusetzen,
war,
die
Gesamtanlage als Sondernutzung an die LVB zu
geben; Sie erinnern sich sicher an den Vorgang.
Insgesamt sind 29 Stationen in dieser
Sondernutzungssatzung
aufgeführt,
29
deswegen, weil wir sicherstellen wollten, dass
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
es, falls die eine oder die andere Station
herausfällt, am Ende trotzdem 25 Stationen sind.
Die Realisierung von 25 Stationen über das
Projekt ist abgesichert worden. Natürlich können
wir in den Folgejahren die restlichen vier bzw.
auch noch weitere realisieren. Voraussetzung
dafür ist natürlich, dass das finanziert werden
kann. Es erwies sich bei der Durchführung als
vorteilhaft, dass wir diese zusätzlichen Standorte
festgehalten hatten. Deshalb konnten tatsächlich
25 Stationen realisiert werden. Durch die
Kooperation mit einem Privaten konnten wir eine
weitere, nämlich die 26. Station, realisieren.
Nicht realisiert worden - wir hatten Ihnen ja die
komplette Liste gegeben - sind der Standort 31,
Löbauer Straße, aufgrund der ab 2019 anstehenden komplexen Umbaumaßnahme Gorkistraße /
Löbauer Straße sowie der Standort 10, AnnaKuhnow-Straße, aufgrund des erhöhten baulichen Aufwands zur Neuherstellung der Stellplätze. Die Standorte 2 und 23 - das ist die
Industriestraße bzw. die Holbeinstraße an ihren
Einmündungen zur Könneritzstraße - wurden
aufgrund der in den letzten beiden Jahren
durchgeführten komplexen Umbaumaßnahmen
der Könneritzstraße verschoben, sind aber bei
uns weiter auf der Liste.
Ein Standort, nämlich der 26., konnte durch eine
privatrechtliche Kooperation mit der Leipziger
Volkszeitung am Peterssteinweg errichtet werden.
Zur Frage 2. Bei der Nutzung der
Mobilitätsstationen ist eine positive Entwicklung
festzustellen. Sie wissen, am Anfang war es
nicht ganz einfach. Von den Leipziger
Verkehrsbetrieben wurden dazu einige Zahlen
genannt, die ich Ihnen kurz darstellen will. Im
August gab es 322 Ladevorgänge, im September
436, im Oktober 483 und im November 740. Sie
sehen, es gibt eine steigende Tendenz. Im
Durchschnitt sind es monatlich knapp 500
Ladevorgänge. Das heißt, wir rechnen in diesem
Jahr mit etwa 600 Ladevorgängen pro Monat.
Konkrete Nutzerzahlen zu den weiteren
Funktionen der Mobilitätsstationen liegen derzeit
leider noch nicht vor, sodass ich sie Ihnen heute
hier nicht darstellen kann.
Zur Frage 3. Nach anfänglichen Problemen beim
Zusammenspiel von neuer innovativer Technik
und Software sowie Serienfehlern einer Komponente lief das System ab Mai 2016 stabil. Als
Problem wird seitens des Betreibers die Nutzung
der für die Mobilitätsstationen vorgesehenen
Stellflächen, insbesondere der Carsharing-Flächen, gesehen. Einerseits parken nicht berechtigte Fahrzeuge an dieser Stelle. Das kommt
zwar
auch
auf
für
Elektrofahrzeuge
vorgesehenen Flächen vor; aber die Möglichkeit
der Ahndung ist da sehr viel einfacher, wobei es
S e i t e | 30
gelegentlich auch Fahrzeuge gibt, die dort acht
Stunden laden, was natürlich so nicht
vorgesehen ist. Bei den Carsharing-Flächen ist
es wesentlich komplizierter, weil wir durch die
fehlenden verkehrsrechtlichen Grundlagen für
Carsharing-Flächen dies nicht entsprechend
ahnden können. Die Rechtsgrundlage liegt seit
Mitte 2016 als Gesetzentwurf vor. Das Gesetz
zur Bevorrechtigung des Carsharing, CsgG, ist
aber noch nicht beschlossen und insofern auch
noch nicht Teil der StVO. Deswegen können wir
an dieser Stelle noch nicht tätig werden. - Ich
kann Sie alle nur bitten: Wenn Sie irgendwelche
Möglichkeiten haben, dieses Thema zu
befördern, wäre das für alle sehr gut.
Zur Frage 4. Über die realisierten 26 Mobilitätsstationen hinaus werden seitens der Leipziger
Verkehrsbetriebe als Betreiber derzeit keine
Möglichkeiten gesehen, weitere Stationen zu
errichten, weil momentan keine entsprechenden
Programme
vom
Fördermittelgeber
dafür
vorgesehen sind und weil damit auch
Betriebskosten verbunden sind, die zurzeit nicht
eingeplant sind.
Da weitere Stationen aber auf jeden Fall wünschenswert und notwendig sind, werden zurzeit
Möglichkeiten geprüft, in Ergänzung zu den bereits vorhandenen Mobilitätsstationen sogenannte kleine Mobilitätsstationen zu errichten,
die sich beispielsweise an wichtigen ÖPNVHalte-stellen befinden, wo es nur zwei Elemente
gibt, also: Carsharing und Fahrradausleihe oder
Fahrradausleihe und E-Ladestation oder eine
andere Kombination. Diese würden dann mit
einer kleineren Stele ohne Bedienterminal
ausgestattet. Als Pilotprojekt soll die Station in
der Könneritzstraße, und zwar Industrie- und
Holbeinstraße, errichtet werden, da hier bereits
alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen
getroffen wurden. Weitere Stationen, zum
Beispiel im Westen in Lindenau und Plagwitz
oder im Osten in Reudnitz und Stötteritz,
erfordern
noch
weitere
planungsmäßige
Untersuchungen, werden aber vorgesehen.
Weiterhin vorgesehen ist ein Konzept für sogenannte Mobilpunkte, welche die kleinste Form
darstellen. Sie sind nicht unbedingt an ÖPNVHaltestellen vorgesehen, sondern nur dort, wo
tatsächlich Bedarf gesehen wird. Dort soll es
dann eines der eben genannten Elemente geben
plus eine kleinere Stele ohne Bedienpersonal.
Zur Frage 5. An den Mobilitätsstationen wurde
die Ladeinfrastruktur - das sogenannte ACLaden - mit einer maximalen Gesamtleistung von
22 kW errichtet. Der maximale Ladestrom ist auf
16 Ampere begrenzt. Ob damit die maximale
Ladeleistung von 11 kW je Ladepunkt
gewährleistet werden kann, hängt vom jeweiligen
Fahrzeug und dessen technischer Ausstattung
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
ab. In unmittelbarer Nähe der Mobilitätsstation 4,
Hauptbahnhof/Westseite, befindet sich zusätzlich
eine
separate,
leistungsstärkere
DCSchnellladestation der Leipziger Stadtwerke, an
der das Schnellladen - das DC-Laden angeboten wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau. Ich hatte übersehen, dass eigentlich
eine schriftliche Beantwortung gewünscht war. Gibt es Nachfragen? - Nein.
15.2 Teilstilllegung der Linie 9 - ein Jahr danach (VI-F-03611)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollegin Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Antwort auf diese
Frage mündlich vorzutragen, dürfte noch um
einiges schwieriger sein, weil ich gleich noch
sehr viel mehr Zahlen nennen werde. Aber ich
werde versuchen, es so verständlich wie möglich
zu machen.
Zu den Fragen 1 und 3, die ich gemeinsam
beantworten
will.
Die
Entwicklung
der
Fahrgastzahlen zwischen Connewitzer Kreuz,
Markkleeberg und Klemmstraße wird nicht
isoliert betrachtet, da sich durch die Umstellung
der Straßenbahnlinie 9 auf den Busbetrieb
einerseits Verlagerungen von der WolfgangHeinze-Straße zur Bornaischen Straße ergeben
haben - das heißt, die Fahrgäste aus dem
Wohngebiet gehen zu den Haltestellen, die für
sie günstiger liegen, also eher zu den Haltestellen in der Bornaischen Straße, weil das
Angebot dort besser ist - und zum anderen weil
die Linie 9 auf der Bornaischen Straße auch
Fahrgäste der Linie 11 abgezogen hat.
Nachfolgend wird deshalb zunächst die
Entwicklung der Fahrgastzahlen auf dem
Stadtgebiet und anschließend im Markkleeberger
Raum betrachtet.
Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen in der Stadt
Leipzig. Hier gibt es einen Gesamtvergleich der
Einsteiger pro Tag, und zwar von Montag bis
Freitag, an den betroffenen Haltestellen
zwischen Connewitzer Kreuz und S-Bahnhof
Connewitz. An den Haltestellen auf der
Wolfgang-Heinze-Straße und Koburger Straße hier:
die
Haltestellen
Mathildenstraße,
Leopoldstraße, Koburger Brücke und Wildpark hat sich die Einsteigerzahl in beiden Richtungen
wie folgt entwickelt: Im ersten Halbjahr 2015 gab
es - damals: Linie 9 - 800 Fahrgäste pro Tag, im
ersten Halbjahr 2016 waren es - jetzt: Linie 17 580 Fahrgäste pro Tag.
An den Haltestellen auf der Bornaischen Straße hier: die Haltestellen Pfeffingerstraße, Hilde-
S e i t e | 31
brandstraße und S-Bahnhof Connewitz - hat sich
die Einsteigerzahl in beide Richtungen wie folgt
entwickelt: Im ersten Halbjahr 2015 gab es auf
der Linie 11 3.500 Fahrgäste pro Tag. Im ersten
Halbjahr 2016 - hier: Linie 9 und Linie 11 - waren
es 4.600 Fahrgäste pro Tag, davon auf der Linie
9
1.800. - Das heißt: Hier gab es eine
wesentliche Steigerung.
Am S-Bahnhof Connewitz wurden die Einsteiger
bereits mitgerechnet, die nur durch die
temporäre Einkürzung der Linie 11 in
Zusammenhang mit der Baumaßnahme am
Betriebshof Dölitz bedingt waren. - Die Zahl der
Fahrgäste, die die Stadtgrenze überschritten, hat
sich auf der Strecke der Buslinie 70, die die
frühere Strecke der Straßenbahnlinie 9 bedient,
erwartungsgemäß verringert. Der Rückgang
betrug circa ein Viertel.
Insgesamt hat sich die Einsteigerzahl auf dem
Leipziger Stadtgebiet aber erhöht, da es einerseits eine Verlagerung von der Wolfgang-HeinzeStraße zu den Haltestellen auf der Bornaischen
Straße gegeben hat und weil andererseits neue
Fahrgäste gewonnen werden konnten. Der Zuwachs liegt unter Berücksichtigung der
genannten Verlagerung immerhin bei 20 Prozent.
Ich denke, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen in Markkleeberg. Die Zahl der Fahrgäste in Markkleeberg
insgesamt hat sich im Zusammenhang mit der
Streckenführung
der
vormaligen
Straßenbahnlinie 9 bzw. der jetzigen Buslinie 70
wie folgt entwickelt: Im ersten Halbjahr 2015 damals: Linie 9 - gab es 2.570 Fahrgäste. Im
ersten Halbjahr 2016 - jetzt: Linie 70 - waren es
nur noch 1.900 Fahrgäste pro Tag.
Der gänzlich neu geschaffene Stadtbus 106, der
von Großstädteln über Markkleeberg, Wachau,
Probstheida nach Auenhain fährt, nutzten im ersten Halbjahr pro Tag 600 Fahrgäste. Auch das ist
eine sehr hohe Zahl. - Die Buslinie 108, welche
im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept
Markkleeberg eine Änderung der Linienführung
über die Leinestraße erfuhr, benutzten im ersten
Halbjahr 2015 300 Fahrgäste pro Tag, im ersten
Halbjahr 2016 allerdings nur noch 90 Fahrgäste.
Man kann davon ausgehen, dass ein relativ
großer Teil auf die neu geschaffene Linie 106
umgestiegen ist; anscheinend ist sie günstiger. Das heißt: Die Linie 106 hat sich etabliert. Die
Linie 108 befindet sich noch in der
Anfangsphase. Es muss geprüft werden, wie
sich das entwickelt.
Der Rückgang der Fahrgastzahlen bei Straßenbahn und Bus, der sich durch die Einführung des
Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes im Jahr 2013 ergeben hat, konnte durch die Einführung des Verkehrskonzeptes in Markkleeberg insgesamt in
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
etwa kompensiert werden. Das ist eigentlich
positiv; denn das heißt: Es fahren mehr Leute mit
der S-Bahn, und eine vergleichbare Zahl an
Menschen fährt weiterhin mit Bussen bzw.
Straßenbahnen. Wie gesagt, das ist ein Plus. In
den kommenden Jahren gilt es diese
Entwicklung weiter zu beobachten und zu prüfen.
Zur Frage 2: Die Fahrgastzahlen am S-Bahnhof
Markkleeberg sind im betrachteten Zeitraum wie
folgt angestiegen: Im ersten Halbjahr waren es
1.860 Fahrgäste pro Tag, im ersten Halbjahr
2016 waren es 2.190. Am Haltepunkt
Markkleeberg Nord sind die Zahlen innerhalb
des Jahres gestiegen, nämlich von 910 auf 980.
Dieser Anstieg liegt allerdings deutlich unter den
Erwartungen und ist in erster Linie sicherlich auf
den noch fehlenden ganztägigen 10-MinutenTakt zu schieben - Wenn man zu lange warten
muss, dann ist es nicht das adäquate
Verkehrsmittel. - Dieser wird nach Beendigung
der Bauarbeiten in Gaschwitz eingeführt.
Zur Frage 4. Die reinen Betriebskosten - also:
Fahrstrom bzw. Dieselfahrzeugabschreibung, Instandhaltung, Fahrpersonal - sind durch die Umstellung der Straßenbahnlinie 9 auf den Busbetrieb nicht gesunken, sondern um etwa 200.000
Euro gestiegen. Das hatten wir aber in vorangegangenen Diskussion zu diesem Thema bereits
dargestellt. Dieser Anstieg ist vor allem mit der
Leistungserhöhung zu begründen - man braucht
dafür mehr Personal -, die im Saldo mit der Umverteilung verbunden war.
Die Umstellung war verbunden mit einem Verkehrsträgerwechsel im Streckenabschnitt Connewitzer Kreuz – Markkleeberg-West unter Beibehaltung der Fahrleistung sowie einer Leistungserweiterung im Streckenabschnitt Connewitzer
Kreuz – S-Bahnhof Connewitz. Allerdings hätten
im Zeitraum von 2016 bis 2020 insgesamt 13
Millionen
Euro
für
die
Erhaltung
der
Gleisinfrastruktur zwischen Connewitzer Kreuz
und Markkleeberg-West investiert werden
müssen.
Auch
dieses
hatten
wir
in
vorangegangenen Diskussionen zur Linie 9 sehr
intensiv dargestellt. Diese Investitionen sind
durch die Umstellung auf den Busbetrieb nicht
notwendig. Entsprechende Abschreibungen und
Finanzierungskosten fallen nicht an, auch wenn
natürlich Busse gebraucht werden, aber sie sind
vergleichsweise preiswert.
Zur Frage 5. Entsprechend Ratsbeschluss 1390
läuft derzeit gemeinsam mit der LVB und der
Stadt Markkleeberg eine Untersuchung, welche
Möglichkeiten
für
eine
attraktive
schienengebundene
ÖPNV-Anbindung
des
Cospudener Sees und des Markkleeberger Sees
bestehen
und
unter
welchen
Rahmenbedingungen diese umsetzbar wären.
Insofern sollte derzeit noch keine abschließende
S e i t e | 32
Einschätzung zur langfristigen Perspektive
dieses Streckenabschnitts erfolgen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Vielleicht
habe ich nicht richtig zugehört, aber ich habe
keine Antwort auf unsere Frage 3 vernommen. Und: Können Sie zur Frage 5 noch einmal
sagen,
welchen
Zeithorizont
die
Langfristuntersuchung haben soll. Habe ich 2019
richtig verstanden, oder haben Sie dafür
überhaupt eine Jahreszahl genannt? - Außerdem
habe ich noch eine Zusatzfrage: Gibt es
Beschwerden wegen Überfüllung des Busses?
Bürgermeisterin Dubrau: Die Fragen 1 und 3
habe ich gemeinsam beantwortet; das hatte ich
am Anfang angekündigt. - Doch, die Zahlen sind
genannt worden. Wahrscheinlich ist es sinnvoller,
das noch einmal schriftlich nachzulesen, um die
Zahlen miteinander vergleichen zu können.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sie haben
zwar die Fahrgastzahlen genannt, aber diese
sind nicht mit der Auslastung einer Straßenbahn
gleichzusetzen. Ich hätte gern Informationen zur
Auslastung, und darum ging es in Frage 3.
Bürgermeisterin Dubrau: Was verstehen Sie
unter „Auslastung“?
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wie viele
Fahrgäste passen in eine Straßenbahn, und wie
voll ist sie tatsächlich? Sie haben zwar hier die
Fahrgastzahlen genannt, aber daraus kann ich
nicht entnehmen, welche Busse bzw. Straßenbahnen dort fahren. Deshalb haben wir nach der
Auslastung gefragt. Das waren ganz bewusst
zwei verschiedene Fragen.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich kann jetzt nur anbieten, bei der LVB nachzufragen, ob es möglich
ist, für jedes einzelne Fahrzeug zu sagen, wie
viele Fahrgäste es aufnehmen kann. Man
müsste dann ja jedes Fahrzeug einzeln erfassen.
Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht gezählt
wird, weil das nicht dem Standard des Zählens
entspricht. Aber ich kann gern bei der LVB noch
einmal nachhaken.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte
das nicht für jedes einzelne Fahrzeug wissen.
Uns reicht der Durchschnitt.
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Oberbürgermeister Jung: Vielleicht hält die
LVB diese Zahlen vor.
Bürgermeisterin
Dubrau:
Ich
werde
nachfragen, ob die LVB diese Zahlen erfasst.
Wenn es nur um den Durchschnitt geht, ist es
wahrscheinlich relativ einfach. Die Anzahl der
Fahrgäste ist bekannt, die Anzahl der
Straßenbahnen ist bekannt. Diese beiden Zahlen
müssten dann lediglich dividiert werden.
Den Zeithorizont für die Langfristuntersuchung
hatte ich nicht benannt. Das kann ich Ihnen aber
nachliefern.
Beschwerden wegen Überfüllung sind mir nicht
bekannt. Ich kann aber gern noch einmal bei der
LVB nachfragen, ob bei ihr Beschwerden vorliegen. Uns liegen keine vor.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
15.3 Bürgersolaranlagen - ungenutzte Potenziale? (VI-F-03592)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Albrecht antwortet.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Zur Frage 1. Weitere
Solardachanlagen auf städtischen Immobilien
konnten bisher nicht realisiert werden. Dies ist
vorrangig auf die erhebliche Reduzierung der
Förderung zurückzuführen. Eine Platzierung auf
den vorgeprüften städtischen Immobilien ist
somit nicht vollzogen worden, auch weil die
bisherigen Interessenten fortlaufend Abstand
genommen haben bzw. nicht mehr bestehen.
S e i t e | 33
eingestellt sind. Die Einstellung erfolgt Ende des
Monats.
Die verbesserte Auffindbarkeit soll auch durch
die Herstellung von Querbezügen im Bereich des
Clusterteams Solar erreicht werden. Das Amt für
Wirtschaftsförderung unterstützt die Steigerung
der Inbetriebnahme von Solaranlagen im
Rahmen der Arbeit im Clusterteam Solar. Dieses
vereint verschiedenste Akteure der Branche,
darunter
Verbände
und
Vereine,
Forschungseinrichtungen und Hochschulen,
öffentliche Institutionen und KMUs. Die Akteure
werden zum Beispiel in den Expertentreffen über
neue Rahmenbedingungen informiert und dort
zusammengebracht. Zudem werden durch
zahlreiche Veranstaltungen im Leipziger SolarNetzwerk Treffen des Clusterteams Solar
durchgeführt.
Eine konkrete Berücksichtigung der Solardachnutzung wird im Rahmen der Erarbeitung des
Klimaschutzprogramms
und
städtischer
Vorschriften berücksichtigt und durch das Amt für
Wirtschaftsförderung fortlaufend eingefordert.
Solardachrechnerangebote bestehen mittlerweile
seitens der Stadt Leipzig in der L-Gruppe und bei
Dritten. Ab 2013 ist für die Dächer Leipzigs auf
Initiative der Stadt eine erste Einsicht des
Solardachpotenzials online, unter der vorhin
genannten Adresse, möglich. Die L-Gruppe plant
gegenwärtig
die
Errichtung
einer
Solardachanlage auf dem geplanten Gymnasium
in der Karl-Heine-Straße 22b. Ein Programm der
L-Gruppe
zur
Förderung
weiterer
Solardachanlagen wird gegenwärtig intern diskutiert. Der Eigenverbrauch bzw. die Vermarktung
der resultierenden Restmengen ist zur wirtschaftlichen Umsetzung von Immobilienprojekten mit
Solardachanlagen zunehmend zwingend zu beachten.
Zur Frage 2. Die aktuell noch verfügbaren drei
Schulobjekte werden weiterhin vermarktet.
Hierzu zählen die 90. Schule, die 172. Schule
und die Mittelschule Portitz. Es besteht aktuell
kein Nutzungsinteresse an den vorgenannten
Angeboten.
Zur Frage 4. Eine besondere Berücksichtigung
ist ab 2015 explizit hierzu in den städtischen Vorschriften eingearbeitet worden. Eine Prüfung der
Nutzungsaufnahme wird in der Planung vorgegeben und somit berücksichtigt.
Zur Frage 3. Das Amt für Gebäudemanagement
führt die Fachamtsarbeit zur Prüfung geeigneter
Solardachanlagen grundsätzlich durch. Das Amt
für Wirtschaftsförderung betreut danach die Vermarktung der geeigneten Immobilienangebote.
Die generelle Vermarktung erfolgt neben den
Empfehlungen durch Arbeitsgespräche und
allgemeine Beantwortung von Anfragen über die
Internetpräsenz
der
Stadt
Leipzig
www.energiemetropole-leipzig.de an potenzielle
Nutzungsnehmer. Die Internetpräsenz wird
gegenwärtig überarbeitet, sodass die drei
verfügbaren Empfehlungen aktuell noch nicht
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Da
ich Sie akustisch nicht besonders gut verstanden
habe, lautet meine erste Frage: Können Sie mir
Ihre Antwort noch einmal schriftlich zukommen
lassen? Das wäre nett; denn das Protokoll
werden wir erst in einigen Wochen erhalten.
Eine Nachfrage. In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir formuliert, dass Sie schon 2012
mitgeteilt hatten, dass die Internetpräsenz und
die Auffindbarkeit verbessert werden sollen. Jetzt
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
S e i t e | 34
haben Sie gesagt, das sei in Arbeit und einiges
werde noch bis Ende des Monats eingestellt. Daher meine Frage: Geben Sie mir recht, dass unsere Anfrage Sie an einige Arbeitsaufträge erinnert hat und diese jetzt deshalb umgesetzt werden?
solchen Äußerungen auch im Internet offen
entgegenzutreten.
Bürgermeister Albrecht: Neben Ihrem Engagement, das natürlich wichtig und hilfreich ist, gibt
es durchaus noch andere Interessenten in dieser
Stadt, die zu diesem Thema Nachfragen stellen,
Wünsche äußern und auf Umsetzung drängen.
Stadtrat Kühne (AfD): Könnte ich diese Antwort
auch in schriftlicher Form erhalten?
Oberbürgermeister Jung: Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm.
15.4 Kommentierung des Brandanschlages
auf die Arbeitsagentur Leipzig am Neujahrsmorgen 2017 seitens der linksradikalen
Internetplattform
linksunten.indymedia.org (VI-F-03645)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollege Hörning wird antworten.
Bürgermeister Hörning: Zu den Fragen 1 und 2
der AfD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Die Stadt Leipzig, vertreten durch den
Oberbürgermeister, lehnt jede Form von Gewalt
und von Aufrufen zu Gewalt und auch deren rein
verbale Unterstützung ausdrücklich ab. Dennoch
ist festzustellen, dass die Billigung von
gewalttätigen Aktionen, die Menschen und
Sachwerte gefährden und damit ausdrücklich
eine
menschenverachtende
Gesinnung
beinhalten, wie auch die zitierten Kommentare,
noch keine Straftat darstellen. Anders ist dies
nur, wenn ausdrücklich zu einer Straftat
aufgerufen wird.
Soweit Verdachtsmomente für Straftaten vorliegen, werden diese, insbesondere auch bei Verleumdungen im Internet, unverzüglich zur Anzeige gebracht und polizeiliche Ermittlungen vollumfänglich von der Stadt Leipzig unterstützt.
Auch die Ermittlungen zum Brand im Leipziger
Jobcenter werden von der Stadt Leipzig
vollumfänglich unterstützt. Des Weiteren werden
im Fall von rechtswidrigen Aufrufen rechtliche
Schritte gegen den Betreiber der Internetseite,
den Autor oder die Betreiber von Suchmaschinen
geprüft und durchgesetzt. Weil hier aber nur,
wenn auch abzulehnende, Meinungen ohne
strafbaren Inhalt vorliegen, ist ein Vorgehen nicht
möglich. Vielmehr ist hier die Zivilgesellschaft
und jeder Leser derartiger Artikel und
Kommentare
aufgefordert,
die
Kommentarfunktion zu den Artikeln zu nutzen,
um auf die menschenverachtende und zu Gewalt
aufrufende,
zumindest
aber
Gewalt
verherrlichende Gesinnung hinzuweisen und
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Kühne.
Bürgermeister Hörning: Ja, kann ich Ihnen zuleiten.
Stadtrat Böhm (fraktionslos): Ganz kurz. Das
hat nur am Rande etwas damit zu tun. Der
Presse war zu entnehmen, dass dabei 2.800
Akten vernichtet worden sind. Die betreffenden
Kunden der Arge sind laut LVZ angeschrieben
worden. Müssen sie die gesamten Dokumente
jetzt noch einmal besorgen? Also: Sind die
Kunden die Leidtragenden dieses Anschlags?
Bürgermeister Hörning: Dazu liegen mir keine
Informationen vor. Sie haben die Presseberichterstattung zitiert. Ich gehe davon aus, dass die
Leitung der Agentur hier entsprechend kundenfreundlich agieren wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön.
15.5 Flüchtlingsambulanz in Leipzig (VI-F03567)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian wird antworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr
Oberbürgermeister!
Sehr
geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Die
Einrichtung der Flüchtlingsambulanz erfolgte
aufgrund der schnell gestiegenen Bedarfe bei
der medizinischen Versorgung von Geflüchteten
in
den
Erstaufnahmeeinrichtungen
des
Freistaates, so auch in Leipzig. Daraufhin wurde
die Stadt Leipzig vom Sozialministerium
angefragt, ob sie sich für eine von vornherein
befristete
Zeit
am
Betrieb
der
Flüchtlingsambulanz beteiligen würde. Die medizinische Versorgung für die überwiegende Mehrheit der in Leipzig wohnenden Asylbewerber erfolgte auch im Zeitraum des Betriebs der Flüchtlingsambulanz bei niedergelassenen Ärzten sowie in Kliniken und deren Ambulanzen.
Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig trägt für das Jahr
2016 anteilige Übersetzerkosten sowie anteilige
Kosten für den Wachschutz. Die Aufteilung der
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Kosten erfolgt im Verhältnis der abgerechneten
Fallzahl; also: Erstaufnahmeeinrichtung / Geflüchtete, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden. Die Abrechnung dieser Kosten für das Jahr
2016 liegt noch nicht vor.
Zur Frage 3. Die Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Praxis für die ambulante Versorgung von Asylbewerbern zwischen
dem Freistaat Sachsen, der Stadt Leipzig und
der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in
Leipzig wurde im Oktober 2015, zunächst
befristet bis Dezember 2015, abgeschlossen. Im
Dezember 2015 wurde die Beibehaltung des
Angebots bis zum 31.12.2016 vereinbart.
Der Betrieb der Flüchtlingsambulanz war von
vornherein befristet. Die besondere Situation im
Jahr 2015 hatte zu diesem kurzfristig
gestiegenen Bedarf geführt. Inzwischen hat sich
die Situation geändert. Die Zahl der neu
angekommenen Flüchtlinge in Sachsen ist
deutlich rückläufig. Nun geht es darum, eine
gelingende Integration in unsere Gesellschaft
und
damit
auch
in
das
reguläre
Gesundheitssystem
zu
befördern.
Die
Asylbewerber in Leipzig können wie bisher
medizinische Versorgung in niedergelassenen
Praxen sowie in den Kliniken und deren
Ambulanzen in Anspruch nehmen. Die
Vereinbarung wurde deswegen, wie vorgesehen,
nicht verlängert.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich wollte noch
einmal klarstellen, dass diese Anfrage formuliert
worden ist, bevor die Öffentlichkeitsarbeit anlief.
Wir wollten sie trotzdem auf der Tagesordnung
belassen.
Noch eine kurze Meinungsbekundung. Ich finde
den Ansatz richtig, sich jetzt mehr integrativ auszurichten und Geflüchtete nicht separiert behandeln zu lassen. Vielleicht können Sie mir noch
eine Frage ad hoc beantworten, wenn nicht,
dann bitte im Sozialausschuss. Es ist tatsächlich
ein Faktor, ob auch Ärztinnen und Ärzte mit
Migrations- und Fluchthintergrund in Leipzig tätig
werden können. Gibt es Zahlen, ob in den letzten
ein, zwei Jahren diesbezüglich eine steigende
Tendenz in Leipzig zu verzeichnen ist?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es war auch
mein Anliegen, dass Kassensitze auch an Ärztinnen
und
Ärzte
mit
kulturspezifischen
Kenntnissen vergeben werden. Aus unserer
Sicht ist das rechtlich möglich. Deshalb hatte ich
mich schon vor längerer Zeit an die KV gewandt.
Wir sind da weiterhin in der Diskussion, dass
S e i t e | 35
auch solche Qualifikationen bei der Vergabe von
Kassensitzen zu berücksichtigen sind.
Ich möchte an der Stelle noch einmal betonen,
dass Geflüchtete seit mehr als 20 Jahren hier in
Leipzig medizinisch gut behandelt werden. Wir
haben hier in Leipzig eine aufgeschlossene und
engagierte Ärzteschaft. Das kann man schon daran erkennen, wie viele von ihnen damals ehrenamtlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig
wurden. Auch während der Zeit, als die Flüchtlingsambulanz in Betrieb war, waren 88 Prozent
der Geflüchteten in Behandlung bei Hausärzten
und Fachärzten in Leipzig.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian.
Die Anfragen 15.6 und 15.7 werden schriftlich
beantwortet.
15.8 Folgen des anstehenden Brexit für die
Leipziger Wirtschaftsförderung (VI-F03593)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Albrecht wird die Anfrage beantworten.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Die Wirtschaftsförderung
Leipzig beobachtet und analysiert, für welche
Unternehmen und Branchen sich der Brexit am
bisherigen Standort Großbritannien negativ
auswirken könnte. Wir sind allerdings der
Überzeugung, dass Großbritannien auch in
Zukunft
ein
attraktiver
Standort
bleibt,
insbesondere für die Fahrzeugindustrie, die
Automobilwirtschaft und die Finanzwirtschaft. Die
Abwertung
des
Pfund,
angekündigte
Steuererleichterungen
in
den
letzten
48 Stunden sind ja viele Vorhaben der Premierministerin öffentlich geworden -, das Abkoppeln
der britischen Wirtschaft von einer Vielzahl bürokratischer Regelungen der EU und die voraussichtlich
entgegen
vieler
Ankündigungen
begrenzten Auswirkungen, die vor allem auch im
europäischen Eigeninteresse liegen, werden
nach jetziger Einschätzung - wie gesagt: das ist
nur eine Momentaufnahme; möglicherweise
muss man das in vier Wochen korrigieren - die
Nachteile
für
Unternehmen
größtenteils
kompensieren.
Die von der neuen US-Administration angekündigte Sonderbehandlung des Vereinigten Königreichs bezüglich eines schnellen Freihandelsabkommens könnte den Marktzugang britischer
Unternehmen in die Vereinigten Staaten wesentlich erleichtern - wiederum in Konkurrenz zu anderen europäischen Wettbewerbern - und hätte
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
im
Grunde
genommen
Standortveränderungen zur Konsequenz.
keine
Die Wirtschaftsförderung erwartet daher keine
Schließung von Unternehmen und ihre Verlagerung nach Kontinentaleuropa, nach Deutschland
und in die Region, sondern mittelfristig eher die
Tendenz zu Neu- oder Erweiterungsinvestitionen
an bisherigen Alternativstandorten.
Unsere Strategie bleibt also wie bisher: Dort, wo
wir eine Chance sehen, werden wir bei ausländischen Unternehmen mit unserer Standortwerbung aktiv werden, natürlich auch bei Unternehmen, die nicht in Großbritannien, sondern beispielsweise in Japan oder Südkorea angesiedelt
sind.
Zur Frage 1. Das Amt für Wirtschaftsförderung
hat gemäß Stadtratsbeschluss wesentliche
Akquiseaktivitäten in die IAL ausgelagert
inklusive der für diese Aufgabe vorgesehenen
Mittel
aus
dem
Haushalt.
Die
Wirtschaftsförderung selbst ist daher im Moment
nicht in der Lage, grundsätzlich neue
Auslandsmärkte, außer denen, die Sie kennen
und die im Ausschuss regelmäßig reportiert
werden, zu bearbeiten.
Zur Frage 2. Wir werden keine eigene Strategie
im klassischen Sinne entwickeln, sondern versuchen, möglicherweise abwanderungswillige Unternehmen aus Großbritannien zu erreichen. Die
Wirtschaftsförderung wird bei der Marktbearbeitung durch die Investregion an traditionellen Industriestandorten eng kooperieren. Von den Zielorten bieten sich die bisherigen, schon als
Zielorte definierten Standorte an. Das sind im
Jahr 2017 im Wesentlichen Manchester,
Birmingham und Bristol.
Zur Frage 3. Die Wirtschaftsförderung arbeitet an
dieser Stelle eng mit der IAL selbst, allerdings
auch mit der Industrie- und Handelskammer zusammen.
Zur Frage 4. Es gab weder in der Vergangenheit
noch gibt es in der Gegenwart verbindliche Vereinbarungen mit Ministerien und Behörden des
Freistaates, die Stadt Leipzig bei der Ansiedlung
zu unterstützen. Erfahrungsgemäß fokussieren
sich Image- und Standortkampagnen sowie konkrete Akquisemaßnahmen des Freistaates auf
die priorisierten Förderregionen des Freistaates,
nämlich Dresden und Ostsachsen. Das kann
man jetzt bedauern, das kann man auch
kritisieren; aber das ist so. Die IAL prüft, ob
gemeinsame
Standortwerbeund
Akquisemaßnahmen
mit
der
Wirtschaftsförderung Sachsen möglich sind.
Wann wir darüber Einigkeit erzielen, ist aber - bei
dem gebotenen Pessimismus an der Stelle nicht konkret zu benennen.
S e i t e | 36
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt
es Nachfragen? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Andere Städte führen schon entsprechende
Kampagnen und besuchen Messen in England.
Es gibt mittlerweile Stadtratsbeschlüsse in
anderen deutschen Städten, mit denen die
Verwaltung aufgefordert wird, Handlungs- und
Maßnahmenkonzepte zu entwickeln. Ich hatte
irgendwo gelesen, dass Sie gesagt haben, Herr
Jung, wenn Leipzig weiter so wachsen soll,
bräuchten wir 60.000 neue Arbeitsplätze, und:
Leipzig müsse internationaler werden. Vor
diesem Hintergrund meine Frage: Wäre es in
Bezug auf Großbritannien nicht überlegenswert,
unsere Strategie noch einmal zu überdenken
und die Aktivitäten in diese Richtung vielleicht
doch zu verstärken?
Bürgermeister Albrecht: Einen wichtigen
Aspekt haben Sie angesprochen, nämlich
Messen und Kongresse. Das beackern wir.
Wenn das in meiner Antwort etwas zu kurz
gekommen sein sollte, will ich das jetzt noch
ergänzen. Messen, Kongresse und Ähnliches
werden von uns regelmäßig neu in den
Schwerpunktsetzungen geprüft. Das geschieht
durch die Investregion selbst, zum Teil aber auch
mit Unterstützung der Leipziger Messe und in
einigen Fällen auch durch das Amt für Wirtschaftsförderung. Das Thema „Messen und Kongresse“ ist sozusagen klassisches Handwerkszeug. Das verfolgen wir sehr intensiv.
Bei den verschiedenen Imagekampagnen der
Landesfördergesellschaften - ich sage ausdrücklich: Landesfördergesellschaften - muss man natürlich sehen, welche Mittel dafür zur Verfügung
stehen. Soweit ich weiß, hat das Bundesland
Berlin für eine Imagekampagne, die speziell auf
das
Thema
„Unternehmen
aus
dem
Finanzbereich“ ausgerichtet war, etwa 250.000
Euro ausgegeben; der Ansiedlungseffekt ist nach
eigener Aussage zurzeit gleich null.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
15.9 Neue Regelung für Bildungsempfehlungen (VI-F-03612)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die
rechtlichen Regelungen zur Anmeldung der
Kinder der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen
an den weiterführenden Schulen werden zurzeit
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus
erarbeitet. Nach Aussage der Sächsischen
Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, werden
die Bildungsempfehlungen am 1. März 2017
erteilt. Die Anmeldung an den weiterführenden
Schulen muss bis zum 8. März 2017 erfolgen.
Die Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien
wurden durch einen Schulleiterbrief über das
neue Verfahren informiert.
Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig rechnet derzeit
mit einer Übergangsquote von 49 Prozent auf
Gymnasien. Damit wird für das kommende
Schuljahr mit rund 1.800 Schülern an fünften
Klassen an Gymnasien der Stadt Leipzig
gerechnet. Dafür sind 65 Klassen vorgesehen.
Damit sind die bereits bestehenden Kapazitäten
belegt. Sollten die Anmeldungen diese Quote
übersteigen, können über zusätzliche fünfte
Klassen an bestehenden Gymnasialstandorten
bis zu 40 weitere Schüler aufgenommen werden.
Diese Zahl liegt über der Zahl der Fälle, in denen
Eltern 2016 Eignungsprüfungen für die
Aufnahme an Gymnasien ohne entsprechende
Bildungsempfehlung in Anspruch genommen
haben.
Das
entspräche
dann
einer
Übergangsquote von 53 Prozent. Wenn die Anmeldungen auch diese Quote übersteigen, werden zusätzliche Maßnahmen geplant. Nach Vorliegen der Anmeldezahlen wird sich die Stadt
Leipzig kurzfristig mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, zu den notwendigen Maßnahmen verständigen.
Zur Frage 3. Die Aufnahme in die Broschüre erfolgte auf Grundlage der Anmeldungen in den
Vorjahren. In die Broschüre wurden jene
Oberschulen und Gymnasien aufgenommen, die
auch in den letzten drei Schuljahren über freie
Kapazitäten verfügten.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian.
15.10 Verdrängung
von
Drogenkonsumierenden
aus
dem
öffentlichen Raum und Errichtung
eines
Drogenkonsumraums (VI-F03613)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Auch diese Anfrage wird Kollege Fabian beantworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr
Oberbürgermeister!
Sehr
geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1.
Angebote
des
Spritzentauschs
bieten
Drogenkonsumenten die Möglichkeit, alte
Spritzen
gegen
neue,
sterile
Spritzen
umzutauschen. Neben dem Ziel der gesundheitlichen Schadensverringerung können
S e i t e | 37
damit Spritzenfunde im öffentlichen Raum
verringert werden. Dieses Angebot kann
stationär in der Sucht- und Behandlungsstelle
Alternative I oder ambulant über die
Straßensozialarbeit wahrgenommen werden.
Eine Informationskampagne zum Spritzentausch
aus dem Jahr 2015 wird wiederholt. Die Stadt
gewährleistet für Menschen, die Substitution in
Anspruch nehmen, psychosoziale Begleitung in
den Suchtberatungsstellen. Die Angebote der
Straßensozialarbeit konnten in den letzten
Jahren ausgebaut werden. Zurzeit sind
insgesamt
acht
Streetworkerinnen
und
Streetworker mit insgesamt 6,8 VzÄ im
Erwachsenenbereich tätig. Es wurde ein
Spritzenentsorgungsbehälter
am
Elsapark
installiert, ein weiterer Behälter wird am
Köhlerplatz aufgestellt.
Zur Frage 2. Die Rückschnitte der Grünbestände
tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit
und des Erscheinungsbildes des Stadtteils bei.
Durch
polizeiliche
Aktivitäten
soll
das
Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und
Bürger erhöht werden. Diese Maßnahmen
erfolgen in enger Abstimmung mit Angeboten der
Suchthilfe, zum Beispiel in Verbindung mit einer
erhöhten
Präsenz
von
Straßensozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern an
den betreffenden Orten. Ein Bus der Straßensozialarbeit hat regelmäßige Standzeiten am
Köhlerplatz und im Stadtteilpark Rabet. Ziel ist
die Herauslösung von Drogenkonsumenten aus
der Szene und eine frühzeitige Vermittlung in
weiterführende Hilfeangebote.
Zur Frage 3. In den 2013 beschlossenen Suchtund Drogenpolitischen Leitlinien der Stadt
Leipzig ist auch die konsequente Unterbindung
von Szenebildungen vorgesehen. Zugleich
wurden in den vergangenen Jahren die
Maßnahmen im Bereich der Schadensminderung
ausgebaut. Über diese Maßnahmen soll
ebenfalls eine Vermittlung in weiterführende
Hilfeangebote erreicht werden.
Zur Frage 4. Die vorliegenden Daten, welche im
Rahmen der Erstellung des jährlich erscheinenden Suchtberichts der Stadt Leipzig erhoben
werden, begründen einen solchen Bedarf nicht.
Zur Frage 5. Nein.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Drei Fragen, kurz
und schmerzlos. - Erste Frage: Würde die Stadt
Leipzig Bedarf für einen Drogenkonsumraum sehen? Gibt es dafür Kriterien? Uns und sicherlich
auch die Stadtverwaltung haben diverse Schreiben von Anwohnern und Eltern, deren Kinder
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Kindertagesstätten
in
der
Gegend
der
Eisenbahnstraße besuchen, erreicht, in denen
zum Ausdruck gebracht wird, dass sie sich mit
einer zunehmenden Vermüllung und Belastung
durch Drogenkonsumrückstände konfrontiert
sehen, dies jedoch nicht repressiv lösen wollen,
sondern sich ganz gezielt für die Einrichtung
eines Drogenkonsumraum aussprechen. Was
würde einen Bedarf markieren?
Zweite Frage: Würde Sie mir zustimmen, dass
die Einrichtung eines Drogenkonsumraums die
Zahl von Drogentoten absenken könnte, die
Möglichkeit
des
Erreichens
von
Drogenabhängigen verbessern und damit auch
den Ausstieg aus der Abhängigkeit befördern
könnte und nicht zuletzt ermöglichen könnte,
dass die Belastungen im öffentlichen Raum
minimiert werden?
Dritte Frage: Wenn der Freistaat Sachsen sich
positiv zu einer Rechtsverordnung äußern
würde, würde die Stadt Leipzig dann Interesse
bekunden? Das Ganze ist ja ein zirkuläres Spiel:
Der Freistaat sagt: Das will keine Kommune, und
die Kommunen sagen: Der Freistaat lässt uns
nicht machen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zu Ihrer ersten
Frage. In den vergangenen Jahren gab es immer
wieder mal gehäuft Spritzenfunde an bestimmten
Stellen. Die Stadt hat sowohl mit dem Ordnungsamt als auch mit der Polizei als auch mit den Hilfeangeboten darauf reagiert, indem verstärkt an
diesen Orten Maßnahmen ergriffen wurden, die
die Situation dann auch wieder beruhigt haben.
Das werden wir auch weiterhin so tun.
Zur zweiten Frage. In manchen Großstädten,
auch in anderen europäischen Ländern, gibt es
bereits Drogenkonsumräume. Es gibt auch Fachliteratur dazu. Das, was ich mir in letzter Zeit angeschaut habe, zeigt, dass es durchaus zur Vermittlung in Hilfesysteme kommen kann. Nichtsdestotrotz gilt: keine Wirkung ohne Nebenwirkungen. Das bedeutet: Auch die Einrichtung eines
Drogenkonsumraums geht nicht zwangsläufig
immer nur mit positiven Folgen einher. Insofern
ist aus meiner Sicht die Einrichtung eines
Drogenkonsumraums in Leipzig nicht angesagt.
Zur dritten Frage. Selbst wenn der Freistaat diesbezüglich andere Regelungen ermöglichen
würde, würde das aus meiner Sicht eine
intensive Fachdiskussion vor Ort, beispielsweise
im Drogenbeirat, voraussetzen und auch eine
Verständigung
mit
vielfältigen
Akteuren
erfordern. Ich bin sehr froh, dass es uns
gemeinsam mit vielen Akteuren gelungen ist, die
Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien der Stadt
Leipzig in 2013 zu verabschieden. Diese sehen
einen Drogenkonsumraum eben nicht vor. In
S e i t e | 38
2014 haben wir das Konzept der Sucht- und
Drogenpolitik 2014-2019 einschließlich eines
Maßnahmenkatalogs
der
Ratsversammlung
vorgelegt. Nach meiner Erinnerung ist es mit
sehr großer Mehrheit hier verabschiedet worden.
Insofern denke ich, dass wir diesen Bedarf
derzeit nicht haben. Selbst wenn der Freistaat es
ermöglichen würde, hieße das aus meiner Sicht
nicht, dass wir es tun. Vielmehr müsste dann
noch einmal eine intensive Diskussion dazu
geführt werden.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Fabian.
Die Anfrage 15.11 wird schriftlich beantwortet.
15.12 Nachfragen zur Anfrage VI-F-03561
„Auslastung von Kindertagesstätten“
(VI-F-03644)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Die Anfrage wird wiederum vom Kollegen Fabian
beantwortet.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr
Oberbürgermeister!
Sehr
geehrte
Stadträtinnen und Stadträte! Die Frage 1 wurde
schriftlich beantwortet; die Antwort müsste Ihnen
vorliegen.
Zur Frage 2. 2015 betrug die Auslastung in allen
Kindertagesstätten im U3-Bereich durchschnittlich 87,7 Prozent und im Kindergartenbereich
durchschnittlich 96,2 Prozent. In den ersten elf
Monaten des Jahres 2016 betrug die Auslastung
im U3-Bereich durchschnittlich 90,4 Prozent und
im Ü3-Bereich durchschnittlich 95,4 Prozent.
Zur Frage 3. 2015 lag die Auslastung im Krippenbereich freier Träger bei durchschnittlich 88,2
Prozent und in kommunalen Kitas bei
durchschnittlich 85,7 Prozent. Im Ü3-Bereich in
Kitas in freier Trägerschaft lag die Auslastung bei
durchschnittlich 97 Prozent und in kommunalen
Kitas bei durchschnittlich 93,5 Prozent. In den
ersten elf Monaten des Jahres 2016 betrug die
Auslastung im U3-Bereich der Kitas freier Träger
durchschnittlich 91 Prozent und in kommunalen
Kitas durchschnittlich
88,1 Prozent. Im
Kindergartenbereich lag die Auslastung in den
ersten elf Monaten 2016 bei Kitas in freier
Trägerschaft bei durchschnittlich 96,2 Prozent
und bei kommunalen Kitas bei durchschnittlich
92,5 Prozent.
Zur Frage 4. Im Jahr 2015 waren 439 Verwaltungsstreitsachen anhängig, wobei es sich um
294 Klagen und 145 vorläufige Rechtsschutzverfahren handelte. 2016 ist die Zahl leicht gesunken. Es lagen 375 Verwaltungsstreitsachen vor:
238 Klagen und 137 vorläufige Rechtsschutzver-
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
S e i t e | 39
fahren. Die Gründe für Verwaltungsstreitsachen
sind unterschiedlich. Es ist jedoch zu erkennen,
dass die Eröffnung von Neubauten bzw. freie
Platzkapazitäten in bereits bestehenden Einrichtungen mit dem gewünschten Betreuungsbeginn
der Klägerinnen und Kläger nicht immer übereinstimmen.
üblich, dass über das Jahr freie Plätze zur
Verfügung stehen und auch stehen müssen, um
ganzjährig Kinder, die drei Jahre alt werden oder
die im Vorschulalter zuziehen, aufnehmen zu
können. Klagen liegen ausschließlich auf
Krippenplätze vor.
Zur Frage 5. Diese Frage kann nur für die
Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft von
uns beantwortet werden. In den ersten Monaten
nach den Neueröffnungen konnte in einigen
Fällen noch nicht ausreichend neues Personal
gewonnen werden, um weitere Gruppen zu
eröffnen. Die Bewerbungssituation ist in der
Regel für den August und die Folgemonate gut
oder sehr gut; ab Januar gibt es aber kaum noch
Bewerberinnen und Bewerber. 109 schriftlich
zugesagte Plätze - 66 Krippenplätze und 43
Kindergartenplätze - wurden von den jeweiligen
Familien doch nicht in Anspruch genommen. Die
Aufnahmen neuer Kinder verzögerten sich daher.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Fabian. Gibt es Nachfragen dazu? - Das ist nicht
der Fall. - Dann schließe ich die Fragestunde.
Die Antworten auf die Anfragen 15.13 bis 15.16
werden Ihnen in Schriftform zugeleitet.
Drei Kitas in Leutzsch - An der Lehde 12, An der
Lehde 14 und Rathenaustraße 5 - sind innerhalb
eines Zeitraums von sieben Monaten eröffnet
worden. Damit stand ein Platzangebot von 294
Kindergartenplätzen,
davon
215
neu
entstandene Plätze, zur Verfügung. Die
Nachfrage nach Kindergartenplätzen in diesem
Stadtteil war somit zu dieser Zeit gesättigt. Trotz
Schaunachmittagen und Tagen der offenen Tür
konnten keine weiteren Kindergartenkinder zu
dem Zeitpunkt geworben werden. In der Kita
Rathenaustraße 5 mussten zudem 20 Plätze für
den Fall freigehalten werden, dass die Kita in der
Kleiststraße aufgrund von Schimmelbefall hätte
geschlossen werden müssen.
In der Tat: Ein erweiterter Finanzausschuss ist
genauso
wie
ein
nicht
erweiterter
Finanzausschuss eine nichtöffentliche Sitzung.
Die Beschlussfassung dort, die Ergebnisse dort
und im Besonderen auch die Diskussionen dort
unterliegen
selbstverständlich
der
Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheitsregel
gilt für nichtöffentliche Ausschüsse in ganz
besonderer Weise. Erst wenn der Ausschuss
mehrheitlich die Verschwiegenheitsregel aufhebt,
ist es möglich, Ergebnisse zu kommunizieren.
Eine Aufhebung ist am Samstag jedoch nicht
vollzogen worden. Insofern - Herr Zenker, ich
spreche Sie als Fraktionsvorsitzenden an - war
das nicht in Ordnung. Ich glaube, dass Sie das
auch wissen, wie Sie alle es wissen. Wir alle
müssen künftig noch mehr darauf achten, diese
Regel einzuhalten.
Im Stadtgebiet Nordost, in welchem sich die Kita
Seipelweg 16b befindet, wurden zeitgleich auch
Kitas in freier Trägerschaft - Kita Hildegardstraße
56, Kita Kohlgartenstraße 9, Kita Lutherstraße 4
sowie Kita Bästleinstraße 4 - eröffnet. Dies führte
auch in diesem Stadtgebiet dazu, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen zu diesem Zeitpunkt nicht so hoch war.
Die Kindertageseinrichtung in der Bornaischen
Straße 182 liegt in einem Stadtgebiet, in dem die
Nachfrage nach Kindergartenplätzen begrenzt
ist. Aus dieser Kita sind zudem 40 Kinder bereits
nach sieben Monaten in die Schule gewechselt.
Diese Kindergartenplätze standen dann zusätzlich zur Belegung zur Verfügung.
Zur Frage 6. Die Belegung der Krippenplätze war
in allen Einrichtungen nach zehn bis elf Monaten
mit einer Auslastung um die 95 Prozent gut
vorangeschritten. Die Voranmeldungen vor
Eröffnung der jeweiligen Kitas lagen für den
Krippenbereich weit über der vorhandenen
Platzkapazität. Im Kindergartenbereich ist es
16
Bericht des Oberbürgermeisters
Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen Folgendes mitteilen: Im Nachgang zur erweiterten
Finanzausschusssitzung
gab
es
eine
Beschwerde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zur Berichterstattung und Pressearbeit von
Fraktionskollegen, insbesondere der SPD, zu
diesem erweiterten Finanzausschuss.
Möchten Sie sich dazu äußern? - Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sie haben das jetzt hier
ausgeführt. Wenn dem so ist, sind wir die
Letzten, die Fehler nicht akzeptieren. Wenn hier
gerügt wird, dass wir schon zwei Tage vor
Herausgabe des öffentlichen Protokolls einige
Informationen, die aggregiert wurden, nicht
jedoch das Stimmverhalten einzelner Personen
oder auch Zitate genannt haben, dann
akzeptieren wir das und werden in Zukunft
genauer darauf achten. Das gilt dann natürlich
auch
für
Zitate
aus
allen
anderen
Ausschusssitzungen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Uns
ging es nicht darum, eine einzelne Fraktion
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
anzuschwärzen.
Wir
wollen
sozusagen
Waffengleichheit herstellen. Wenn wir uns darauf
verständigen könnten, dass zukünftig die
Ergebnisse des erweiterten Finanzausschusses
quasi öffentlich sind und wir dann alle unsere
Pressearbeit machen können, dann wäre das
auch in Ordnung. Vielleicht sollten wir das vor
dem nächsten erweiterten Finanzausschuss in
zwei Jahren noch einmal klären. Uns allen muss
klar sein, dass wir alle nach den gleichen Regeln
spielen. Das war der Hintergrund.
S e i t e | 40
Oberbürgermeister Jung: Da hat er sich wahrscheinlich versprochen. Das Protokoll ist
natürlich auch nichtöffentlich.
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen
gem. § 73 (5) SächsGemO bis November
2016 (VI-DS-03594)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Oberbürgermeister Jung: Ich appelliere dringend an Sie, das Verfahren vorher miteinander
zu klären. Es gab zum Beispiel in den letzten
zehn Jahren, seitdem ich dieses Amt bekleide,
einen
Beschluss
im
Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau, mit dem man im
Ergebnis der Beratung des Ausschusses die
Verschwiegenheit aufgehoben und damit den
Fraktionen
ermöglicht
hat,
zur
Sache
vorzutragen. Das kann man tun. Dann ist das
klar. Dann ist Waffengleichheit gegeben. Dann ist
für alle die Spielregel klar. Ich denke, wir alle
sollten die Geschäftsordnung einhalten und
sauber miteinander agieren.
Herzlichen Dank, Herr Zenker, für die Klarheit
Ihrer Aussage. - Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass
Öffentlichkeitsarbeit
im
Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau bedeutet, Ergebnisse
zu kommunizieren und nicht die Debatten im
Ausschuss.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, selbst
das wäre eine Übereinkunft, die der Ausschuss
zu treffen hätte. Wenn der Ausschuss
miteinander zu dem einstimmigen Ergebnis - ich
betone: einstimmig - kommt, auch die Debatte
öffentlich zu machen, dann geht auch das. Sie
haben natürlich recht: In der Regel wird man nur
über die Ergebnisse berichten, wenn es denn
Einvernehmen darüber gibt. Ich füge jedoch
deutlich hinzu: Daraus darf der Stadt kein
Schaden erwachsen.
Herr Dossin.
Stadtrat
Dossin
(CDU):
Herr
Oberbürgermeister, ich habe noch eine Frage.
Herr Zenker hat gerade von einem öffentlichen
Protokoll
einer
nichtöffentlichen
Sitzung
gesprochen. Meiner Meinung nach schließt sich
das aus.
Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der
Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1 Bauund
Finanzierungsbeschluss
Straße am See in Verbindung mit einer
außerplanmäßigen Aufwendung gemäß
§ 79 SächsGemO (VI-DS-01733-DS-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
18.2 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler
Ebene gestalten (VI-DS-02824)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Gegenstimmen, keine
Enthaltungen. Mehrheitlich so beschlossen.
18.3 Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E-217 „Schul-, Sport- und Freizeitgelände“; Stadtbezirk Ost, Ortsteil
Mölkau; 1. Aufstellungsbeschluss, 2.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
(VI-DS-03150)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die
Abstimmung. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung:
64
Ja-Stimmen,
Gegenstimmen, keine Enthaltungen.
keine
18.4 Alternative Beschaffung Schulhausbau Ergebnis Interessenbekundungsverfah-
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
ren und weiteres
03155-NF-02)
Vorgehen
(VI-DS-
Einreicher: Dezernat Finanzen
Eine Vorlage, die uns beschäftigt und in das Zentrum unserer wichtigsten Aufgaben führt, nämlich
genügend Schulplätze für unsere Kinder zu beschaffen. - Herr Bonew, bitte führen Sie kurz in
das Thema ein.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Wie beschafft die Stadt Leipzig aktuell
Schulen? Wir sind im Besitz eines Grundstücks,
oder wir erwerben ein Grundstück einzeln. Wir
treffen im Stadtrat einen Planungsbeschluss. Wir
planen. Wir kommen bis zur Bauantragsreife. Wir
fassen einen Bau- und Finanzierungsbeschluss
und schreiben dann die einzelnen Bauabschnitte
und die einzelnen Gewerke bis hin zur Tapete
oder Farbe an der Wand aus.
Mit Stadtratsbeschluss aus dem letzten Jahr ist
die Verwaltung und bin damit auch ich beauftragt
worden, den bisherigen traditionellen Weg um alternative Beschaffungswege zu ergänzen. Was
können alternative Beschaffungswege sein? Wir
werden ausschreiben, um Schulgebäude inklusive des Grundstücks schlüsselfertig zu erwerben. Das ist der ganze Unterschied zum bisherigen Verfahren.
Ich gebe zu, ich habe mich schon ein wenig über
die heftige Diskussion und Ablehnung in den
Ausschüssen gewundert. Schließlich erfüllen wir
damit einen Stadtratsbeschluss. Ich möchte
daher noch einmal einige Punkte aufgreifen, die
in den Ausschussdiskussionen hervorgehoben
wurden und die, so glaube ich, am Anfang für ein
wenig Verstimmung gesorgt haben.
Als Allererstes möchte ich mich bei denjenigen
Stadträtinnen und Stadträten bedanken, die sehr
konstruktiv Kritik geübt haben. Die Vorlage war
am Anfang noch nicht ganz rund. Nachdem man
sich verwaltungsintern ein Dreivierteljahr damit
beschäftigt hat, war man schon ein wenig betriebsblind. Wir haben die Vorlage daraufhin
noch einmal überarbeitet.
Sie entscheiden heute nicht über ein PPPProjekt für sechs Schulen. Niemand hat vor,
Schulen im Zuge des PPP-Projektes zu
erwerben. Diese Vorlage hat den Status eines
Planungsbeschlusses. Sie beauftragen den
Oberbürgermeister,
für
sechs
Schulen
entsprechende Ausschreibungen vorzunehmen
und deren Ergebnisse dann dem Stadtrat zur
Entscheidung vorzulegen. Sie werden also für
jede der ausgeschriebenen Schulen, so wir denn
für alle ausgeschriebenen Standorte ein
marktfähiges Angebot erhalten, eine Entschei-
S e i t e | 41
dungsvorlage bekommen und können dann entscheiden, ob wir mit diesem Investor an dieser
Stelle eine Schule gemeinschaftlich bauen
wollen und - das ist ergebnisoffen - ob wir sie
dann schlüsselfertig erwerben, anmieten oder im
Zuge eines Mietkaufs über einen gewissen
Zeitraum erwerben.
Wir haben die Vorlage entsprechend der Wünsche der Stadträtinnen und Stadträte in den Ausschüssen ergänzt und aufgezeigt, wie das
Verfahren aussehen wird. Wir haben deutlich
gemacht, dass man das Verfahren auch
beenden kann, wenn uns nur unwirtschaftliche
Angebote vorgelegt werden; denn niemand in
der Verwaltungsspitze möchte eine Schule
erwerben, wenn von vornherein klar ist, dass
dies unwirtschaftlich wäre. Wir haben auch
aufgezeigt,
dass
es
Möglichkeiten
im
Vergaberecht gibt, die Vergabe selbst dann nicht
zu tätigen, wenn das Angebot wirtschaftlich ist,
wir es aber nicht annehmen wollen. Die Anwälte
haben uns geraten, einen entsprechenden
Aufwendungsersatz für bis dahin getätigte
Aufwendungen schon in die Ausschreibung mit
aufzunehmen; es wird von einem Betrag
zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Marktteilnehmer gesprochen. Damit sollen mögliche Schadensersatzforderungen ausgeschlossen werden.
Ich bitte an dieser Stelle alle Stadträtinnen und
Stadträte, die jetzt noch Bedenken haben, diese
Chance mit uns gemeinsam aufzunehmen und
es zu probieren. Wir vergeben uns nichts. Wir
beschaffen noch nicht, sondern wir schreiben
erst einmal aus und schauen dann, was der
Markt uns anbietet. Ihnen obliegt bei jedem
einzelnen
Schulbau
zum
Schluss
die
Entscheidung: Beschaffen wir auf diesem Weg,
oder beschaffen wir nicht?
Ich will nicht versäumen, an dieser Stelle noch
einmal zu betonen: Die Kinder, für die wir diese
Schulen beschaffen wollen, leben schon jetzt in
dieser Stadt. Wir brauchen die Plätze dringend.
Diese Schulen kommen zu dem bereits im Haushalt verankerten Bedarf hinzu. - Ich bitte um Zustimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank,
Herr Bonew. - Dazu liegen mir diverse Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren hier im Raum! Liebe Gäste am Livestream! Da Politik derzeit schnell in den Verdacht
gerät, postfaktisch zu agieren, darf ich Ihnen an
dieser Stelle zunächst einige unbestechliche
Zahlen präsentieren.
Im Jahre 2016 erblickten in unserer Stadt 6.873
Kinder das Licht der Welt. Damit wurde die
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Anzahl der im Jahr 2015 geborenen Kinder von
6.622 noch übertroffen. Wir befinden wir uns also
in
einem
nach
wie
vor
anhaltenden
Geburtenhoch. Einige der hier im Raum
Anwesenden haben selbst einen Beitrag dazu
geleistet. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle dafür
Danke sagen. - Zudem verzeichnet Leipzig in
den
letzten
fünf
Jahren
einen
Wanderungsgewinn von über 65.000 Personen.
Das bedeutet: In nur einem halben Jahrzehnt
haben wir als Stadt Leipzig allein durch den
Nettozuzug Einwohner in einer Größenordnung
von zwei sächsischen Mittelstädten hinzugewonnen. - Kurzum: Die Kinder, für die wir diese
Schulen benötigen, sind schon da; sie leben
schon unter uns.
Unsere Aufgabe und unser wohlverstandenes
Eigeninteresse ist es, dem Bedarf an Orten für
Bildung gerecht zu werden. Angesichts der
Dimension der eben erwähnten Zahlen wird
deutlich, dass uns dies auf dem konventionellen
Weg, den wir bisher gegangen sind, schwerlich
gelingen wird. Aus diesem Grund hat der
Stadtrat auf Anfrage unserer Fraktion am 24.
Februar
2016
beschlossen,
dass
die
Stadtverwaltung Wege und Möglichkeiten zur
Beteiligung privater Investoren am Schulbau
entwickeln soll. Nun hat die Verwaltung in
persona unseres Finanzbürgermeisters - das ist
eigentlich nicht seine Fachaufgabe - geliefert und
legt uns die Ergebnisse der Markterkundungsverfahren sowie Vorschläge für weitere
Schritte vor. Ich bzw. wir erkennen darin eine
gute und wichtige Chance, den großen
Herausforderungen
im
Bereich
Schulbau
zumindest teilweise gerecht zu werden.
Ohne jeden Zweifel bedarf es aber auch
weiterhin der normalen Wege, das heißt,
erheblichen eigenen Anstrengungen der Stadt
als Bauherrin, um ihren gesetzlichen Pflichten
nachzukommen. Aber wenn es uns auf dem
beschriebenen alternativen Beschaffungsweg
gelingt, dass die Wirtschaft schlüsselfertige
Schulen an den Bedarfsschwerpunkten baut,
dürfen wir diese Möglichkeit nicht leichtfertig in
den Wind schlagen.
Folgen wir als Stadtrat dem Vorschlag der
Verwaltung, gehen wir dabei heute kein Risiko
ein; denn zunächst sollen im Rahmen von
Ausschreibungsverfahren in den benannten
Planungsräumen konkrete Angebote eingeholt
werden, deren Wirtschaftlichkeit anschließend
geprüft werden kann. So geben wir als Stadträte
das Heft des Handelns nicht aus der Hand,
sondern können anhand konkreter Fakten und
Zahlen eine fundierte Entscheidung treffen, ob
und, wenn ja, welche Schulen wir mithilfe
privater Investoren bauen sollten.
S e i t e | 42
Meine Damen und Herren, verantwortungsvolles
politisches Handeln zum Wohle unserer Stadt
heißt für uns, alle Optionen und Möglichkeiten,
die uns zur Verfügung stehen, zu prüfen und
sorgfältig abzuwägen, welche wir nutzen wollen.
Daher bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.
Wir als Stadtratsfraktion der CDU werden dies
tun. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Gäste! Schwierig, die ganze Vorlage. Bis
kurz vor der Ratsversammlung waren noch nicht
alle Fragen geklärt, und wir wollten die Vorlage
als Fraktion ablehnen. Nachdem nun rechtliche
Unklarheiten beseitigt sind, werden wir uns
enthalten. Trotzdem sehen wir die Vorlage
weiterhin kritisch und behalten uns vor, die
Einzelvorlagen später abzulehnen oder ihnen
zuzustimmen.
Zur Kritik. Das Verfahren ist intransparent, da wir
nicht
erfahren,
was
im
Markterkundungsverfahren gelaufen ist. Wir
gehen davon aus, dass es nur einen Bewerber in
diesen Ausschreibungsverfahren gibt und echter
Wettbewerb nicht existiert. - Erstens.
Zweitens. Um ein Angebot als unwirtschaftlich
ablehnen zu können, muss es maximal 20
Prozent über der Kostenschätzung liegen, also
20 Prozent über dem Preis, zu dem die Stadt
Leipzig selbst bauen würde. Das könnte bei
einem Gymnasium, was eventuell 20 Millionen
Euro kostet, schnell mal 4 Millionen Euro Gewinn
für den Investor bedeuten. - Schwierig.
Drittens. Wir glauben nicht, dass wir die Grundstücke, die für die Schulbauten benötigt werden,
nicht doch von den Eigentümern erwerben können, ohne noch die Bauleistung einkaufen zu
müssen.
Viertens. Wir sehen gerade bei den städtischen
Beteiligungen noch Kapazitäten, Bauvorhaben
umzusetzen, wenn die Grundstücke vorhanden
wären.
Sollte es allerdings tatsächlich so sein, dass wir
nur durch diese Vergabeverfahren an die fehlenden Schulen kommen und damit auch
erpressbar für die Investoren werden, kann eine
Begrenzung auf 20 Prozent Mehrkosten auch ein
Schutz sein, nicht noch mehr bezahlen zu
müssen. Wenn man es so sieht, hat es vielleicht
doch ein Gutes. Letztlich wollen wir uns der
Möglichkeit nicht berauben, eine vernünftige
Lösung zu finden, auch wenn dies für uns
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
zumindest im Moment noch schwer vorstellbar
erscheint.
Es ist an dieser Stelle auch zu bemängeln, dass
eine eilbedürftige Vorlage, die uns im Herbst erreichte, die viele Diskussionen hervorrief und Kritik erntete und die uns erst gestern in zweiter Lesung ereilte, schon heute hier zur Beschlussfassung vorliegt. Eilbedürftigkeit scheint hier nicht
gegeben zu sein, sonst hätte man nicht bis
Januar damit gewartet. Man hätte uns als
Fraktion mehr als einen halben Tag geben sollen,
um die Ergebnisse der zweiten Lesung zu
beraten. Vielleicht hätte sich meine Fraktion
dann
aufgrund
des
jetzt
vorliegenden
Rechtsgutachtens der Kanzlei Luther zu einem
Ja durchringen können. Aufgrund der Kürze der
Zeit ist uns das nun nicht möglich.
Zum Schluss noch ein Hinweis. Wenn denn eine
Ausschreibung gemacht wird, sollte es im Ausschreibungstext nicht heißen: circa 20 Prozent,
sondern: 20 Prozent. In der Vorlage heißt es:
circa 20 Prozent. Das können dann auch 30
Prozent sein. Eine derart ungenaue Angabe im
Ausschreibungstext sollte unbedingt vermieden
werden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf
der Tribüne und am Livestream! Seit 2012 diskutieren wir stärkere Investitionen in Schulen der
Stadt Leipzig als eine zentrale Herausforderung
für die Kommunalpolitik in den nächsten Jahren.
Allen Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten und
Stadträten wurde deutlich, welche Herausforderungen in den nächsten 15 bis 20 Jahren für die
Entwicklung und Bereitstellung der städtischen
Bildungsinfrastruktur bestehen. Dass die Herausforderungen größer geworden sind durch das
stärkere Geburtenwachstum und durch den verstärkten Zuzug von Familien mit Kindern aus
dem In- und Ausland, das wissen wir. Das sind
positive Faktoren für die Entwicklung unserer
Stadt, die zugleich mit der zweifellos nicht
leichten
Aufgabe
verbunden
sind,
die
entsprechende
Bildungsinfrastruktur
bereitzustellen.
Um diesen Prozess zu beschleunigen, liegt uns
jetzt die Vorlage mit dem Titel „Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen“
vor. Erfahrungen haben wir mit diesem Modell
bereits bei den Kindertagesstätten gesammelt,
wobei der Vergleich Kita und Schule etwas hinkt.
Erstens geht es beim Wertumfang von Schulen
um mindestens das Fünffache im Vergleich zu
S e i t e | 43
Kitas. Zweitens hat der Landesrechnungshof die
Verwaltung kritisiert, dass die mit dem Bau verbundenen Mieten bei Kitas wesentlich zu hoch
sind. Wir bauen zwei Kitas, bezahlen aber im
Mietzeitraum vier. Das Dezernat V hat selbst
kürzlich verkündet, dass die Stadt aus
Kostengründen keine Kitas bei privaten
Investoren mehr anmietet. Drittens sieht man an
der
Vorlage
zur
Umsetzung
der
Kitabauinvestitionen: Dritte, also private Investoren, bauen nicht schneller als die
Kommune.
Nun zur Vorlage. Nach dem Abschluss des
Markterkundungsverfahrens sollen an sechs
Standorten von privaten Investoren Schulen gebaut werden, und der Oberbürgermeister soll beauftragt werden, ein Ausschreibungsverfahren
für Investorenmodelle durchzuführen. Die
Verwaltung schätzt ein, dass der private Markt
großes Interesse an einem Engagement im
Schulhausbau signalisiert hat.
Jetzt fangen aber die Probleme an. Keiner von
uns kennt bisher die Investoren und weiß, welches Investorenmodell sie wählen wollen. Eine
Frage ist: Wollen wir Mietverträge wie bei einer
Vielzahl von Kitaprojekten mit einer festen Laufzeit von 25 Jahren? Nein. Dann stehen nämlich
nicht angenommene 15 bis 20 Millionen Euro Investitionskosten pro Schule an, sondern 50
Millionen Euro. Wie war das mit „Schulden nicht
in die Zukunft verschieben“? Diesen Satz haben
wir nie verwendet, andere Fraktionen jedoch
schon. Geld, das wir eigentlich nicht zur
Verfügung haben. Geld, das an anderer Stelle
besser
verwendet
werden
könnte.
Der
Instandhaltungsund
Sanierungsstau
an
Bestandsschulen baut sich ohne Geld nicht von
allein ab. Problembewältigung, wie hier
vorgeschlagen, geht definitiv anders, nämlich mit
sozialer und wirtschaftlicher Kompetenz und
finanziellem Augenmaß. Das ist unsere Position.
Natürlich wissen wir, wer in Leipzig die Grundstücke besitzt, übrigens auch deshalb, weil wir
unser Vorkaufsrecht nicht genutzt haben. Aber
als Stadträte werden wir erst wieder informiert,
wenn das Ergebnis der Ausschreibungsverfahren
vorliegt. Zwar soll ein Fachgremium besetzt mit
neun Stadträtinnen und Stadträten die Aufgabe
haben,
Hinweise
hinsichtlich
der
Wertungskriterien
„Nachhaltigkeit“,
„Anforderungen an modernes Lernen“ und
„architektonische Qualität“ zu geben; aber die
wesentliche Entscheidung, wer wo was baut, ist
dann bereits gefallen.
Wir fassen die Vorlage so auf, dass diese
Schulen
zusätzlich
zu
den
städtischen
Investitionen gebaut werden. Daraus ergibt sich
die Frage: Baut der Investor mit oder ohne
Fördermittel? Erst auf der letzten Seite der
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
S e i t e | 44
Vorlage wird deutlich, dass es um den Bau
zuwendungsorientierter Gebäude geht. Das
heißt: Fördermittel und städtische Mittel. Wir
wissen aber, dass Leipzig, wenn dieser Vorlage
gefolgt wird, keine zusätzlichen Fördermittel
erhalten wird, obwohl Fördermittel die Kosten
des Baus um 35 bis 40 Prozent senken würden.
Damit sind sie garantierter Gewinn für den
privaten Investor. Für uns steht fest: Kommune
und privater Investor werden in Konkurrenz um
die Ausreichung von Fördermitteln stehen. Daraus erwächst die Frage: Müssen wir unser kommunales Engagement bei den Schulinvestitionen
dann verringern oder nicht? Wir wollen das nicht.
Stadträtin. Vor mehr als 20 Jahren haben wir
CBL gemacht. Das Anliegen war: schnelles Geld
für notwendige Investitionen. Bei der ersten
Vorlage dazu hat sich selbst unsere Fraktion nur
enthalten, danach haben wir das immer
abgelehnt. Wie wir gesehen haben, war das
richtig. Vor acht Jahren haben Sie von der CDUFraktion einen Antrag zu PPP eingebracht. Das
hat selbst der Freistaat abgelehnt. Jetzt gehen
wir vielleicht wieder eine risikobehaftete Sache
ein, bei der wir nicht wissen, wohin die Reise
geht.
Wir
sollten
uns
an
unsere
Kernkompetenzen erinnern.
Die Vorlage ist in vielen Punkten zu nebulös.
Eine nicht zu überlesende Aussage war auch,
dass für die sofortige Umsetzung eines
Schulprojektes derzeit kein Grundstück in
Betracht kommt, da bei allen erst noch Baurecht
zu schaffen ist. Was das heißt, wissen die
Experten. Sollte wegen der ausgewählten
Grundstücke der Flächennutzungsplan geändert
und neue B-Pläne zu den Grundstücken erstellt
werden müssen, kann das bei den Standorten
bis zu 100.000 Euro zusätzlich kosten. Ob das
der Fall ist, wissen wir auch nicht. Zu schaffendes Baurecht, Beginn ab Fördermittelzusage,
Wettbewerb, EU-weite Ausschreibung: An alle
diese Punkte ist auch der private Investor im öffentlichen Auftrag gebunden. Sie kosten ihn genauso viel Zeit, wie wenn die Kommune der Bauherr ist.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, es
drängt mich geradezu, etwas dazu zu sagen. Sie
können doch ein solches Verfahren nicht mit CBL
vergleichen. Wir wollen hier mit privaten Partnern
ein Verfahren beginnen, wo wir zu jeder Zeit prüfen können, ob es wirtschaftlich von Vorteil ist
oder nicht. - Das ist Punkt eins.
Das ist also ein sehr schwieriger und risikobehafteter Prozess. Dafür braucht die Verwaltung
Geld - das wird in Punkt 4 der Vorlage deutlich -,
nämlich zunächst - zunächst! - für wirtschaftliche,
juristische und sonstige Beratung 150.000 Euro.
Ob das gut angelegtes Geld ist, stelle ich infrage.
Klar ist: Das Risiko bleibt wie so oft bei der Kommune. Die Verwaltung braucht aber nicht nur
Geld für externe Beratung; sie bindet mit diesen
Projekten auch Personen in der Verwaltung. Fakt
ist: Es wird nicht nur ein Mitarbeiter des ABM
oder des AJuFaBi der Stadtverwaltung damit
beschäftigt sein. Wir wissen nicht, mit wie vielen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verwaltung
hier rechnet. Aber auch das kostet. Wir brauchen
gute Mitarbeiter im ABM. Eine zu diskutierende
Frage bleibt: Wie stocken wir die Mitarbeiterzahl
dort auf, um die kommenden Aufgaben zu
bewältigen?
Für unsere Fraktion sind zu viele Fragen ungeklärt und die Vorlage zu nebulös, als dass wir ihr
einen Freifahrtschein geben können. Wir sehen
das Risiko und die damit verbundenen Kosten
bei der Stadt und stimmen deshalb dieser
Vorlage nicht zu.
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar
persönliche Worte. Ich bin hier die dienstälteste
Punkt zwei. Ich glaube nicht und ich hoffe nicht,
dass irgendjemand hier etwas gegen Gewinne
von privaten Investoren hat. Wenn es keine Unternehmen gäbe, die Gewinne machen, könnten
wir nämlich den Laden hier zumachen. Der
Handwerker, der von uns beauftragt wird, macht
auch Gewinne.
Hier geht es darum, ob das Bauen der Stadt am
Ende wirtschaftlicher ist als das Bauen und
Betreiben oder der Mietkauf über einen Dritten.
Das ist die Frage. Und die können wir bei jedem
einzelnen Vorgang hier wieder miteinander
besprechen. - Tut mir leid, aber ich musste jetzt
einmal eingreifen. Ich konnte es nicht mehr
hören.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Tut mir leid, darauf muss ich reagieren. - Mein Vergleich betraf
nur das Risiko, das wir damit eingehen. Ich weiß
auch, in welcher Gesellschaft wir hier leben. Ich
weiß auch, dass keiner hier etwas gegen Gewinne hat, die Unternehmen aufgrund ehrlicher
Arbeit erzielen. Aber hier geht es auch um
Fördermittel, und die müssen nicht zurückgezahlt
werden. Das heißt: Das käme noch obendrauf.
Dessen müssen wir uns bewusst sein, bei aller
Liebe.
Oberbürgermeister Jung: Nächster Redner ist
Herr Albrecht, auch wenn es Herrn Bonew
drängt, dazu noch einmal etwas zu sagen.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, schönen Dank für die Klarstellung. Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die Stadt Leipzig braucht mindestens fünf
Jahre, um Schulen zu bauen. Und: Bei vielen
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
dieser
Vorlagen
haben
wir
mit
Kostenüberschreitungen zu tun. Lassen Sie uns
das mit berücksichtigen.
Eine Ergänzung, die sich an Sie richtet, Herr Volger. Im Hinblick auf die Angabe „Kostenüberschreitung: ± 20 Prozent“ ist wichtig, zu wissen,
dass Kostenüberschreitungen, Kostenschätzungen und Kostenberechnungen im Zuge von Ausschreibungen in der DIN 276 klar geregelt sind.
Auch dort wird diese Prozentzahl in Bezug auf
Kostenüberschreitungen genannt, nämlich in der
Leistungsphase nach HOAI 3. Von daher ist eine
Kostenüberschreitung, wenn wir sie jetzt auf
20 Prozent festlegen, genauso hoch wie bei
einer öffentlichen Ausschreibung. Da gibt es kein
Problem.
Nun zu Ihnen, Frau Hollick. Ich fand es sehr
spannend, zu erfahren, was Sie nicht wissen, wo
Sie Risiken sehen oder Fragen haben. Ich fand
es auch sehr spannend, dass Sie in keiner
Weise darauf eingegangen sind, wo die Kinder,
die jetzt schon geboren sind, in Zukunft lernen
sollen. Sie haben keinen Lösungsansatz
genannt. Ich möchte nicht, dass Schüler künftig
in Zelten oder Containern lernen müssen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Mich drängt es hier
förmlich ans Mikrofon. - Erst einmal vielen Dank
für Ihre Worte, Herr Oberbürgermeister. Ich
glaube, das war ganz wichtig. Die Anzahl der
Fake News, die wir in den letzten 14 Tagen in
den globalen Nachrichten gehört haben, ist
heute durch die Rede von Frau Hollick
mindestens verdoppelt worden. Insofern sollte
man sich vorher überlegen, was man hier am
Pult äußert.
Eines bitte ich noch zu beachten: Die Kinder, die
in die Schulen, die wir dringend brauchen,
einmal gehen sollen, wohnen heute schon in
dieser
Stadt.
Diese
Schulen
sollen
wunschgemäß von Privaten gebaut werden. Die
Kunden, die vom Berliner Flughafen irgendwann
einmal abfliegen sollen, sind wahrscheinlich
heute noch gar nicht geboren. - Das zum Thema,
was Öffentliche und Private leisten können, Frau
Hollick.
S e i t e | 45
bauen. Solange wir immer Herr des Verfahrens
sind - das ist auch eine Form von Demokratie,
liebe Frau Hollick -, sollten wir diesen Weg
positiv sehen und ihn auch nutzen; denn
Demokratie ist das, was wir hier leben. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt drängt es Frau
Hollick noch einmal ans Mikrofon.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Eines werden
Sie mir zugestehen, nämlich dass ich mich,
bevor ich hier rede, informiere.
Ich möchte Ihnen noch zwei Dinge zu bedenken
geben: Erstens. Trauen Sie einer Verwaltung
nicht zu, diese Aufgaben zu lösen, dann sind Sie
als Stadträte hier falsch. Es ist unsere Aufgabe,
die Verwaltung entsprechend auszustatten.
Deshalb bin ich der Meinung: Kernkompetenz.
Sie müssen sich nur ein bisschen im Internet
kundig machen. Dortmund hat auf diesem Weg
drei Grundschulen gebaut. Die Kosten lagen 3
Millionen Euro pro Schule höher. Ich war
erstaunt, dass Dortmund diesen Weg ausprobiert
hat. Dieser Weg ist eben sehr risikobehaftet. Nur
aus diesem Grund habe ich diesen Vergleich
gezogen. Vielleicht war es nicht klug von mir; das
will ich hier gar nicht bestreiten.
Zweitens. Eines steht doch fest, Herr
Oberbürgermeister: Wir sind hier schon
mehrfach auf die Nase gefallen. Mehrfach! Das
hat uns schon viel Geld gekostet. Das sollte uns
nicht noch einmal passieren. Wir sind nicht
gegen neue Wege. Auch wir sind dafür, dass
Unternehmen aus unserer Region diese Aufträge
erhalten. Wir wissen, was EU-Aufträge für kleine
Unternehmen bedeuten.
Es ist im Übrigen auch nicht so, dass wir uns damit nicht befassen. Daher müssen wir uns auch
nicht von einigen hier derart abbürsten lassen.
Wir haben uns mit der Materie intensiv
auseinandergesetzt und jede Zeile dieser
Vorlage gelesen.
Oberbürgermeister Jung: Liebe Kolleginnen
und Kollegen, kommen wir zurück zur Sache. Herr Rothkegel hat sich gemeldet. Ich freue
mich, dass er wieder bei uns ist. Er war nämlich
ein halbes Jahr außer Gefecht. Herzlich
willkommen zurück im Stadtrat, Herr Rothkegel!
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
ich muss Ihnen widersprechen. Frau Hollick kann
Äpfel mit Birnen vergleichen; das hören wir ja
nicht zum ersten Mal hier im Stadtrat. - Aber es
geht hier um etwas ganz anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, nämlich
um das Ziel, Schulen für unsere Kinder zu
Stadtrat Rothkegel (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Auch ich vermisse in dieser
Diskussion die Sachlichkeit. Frau Hollick, ich
kann nicht verstehen, warum wir uns in der
Sache gegenseitig Vorwürfe machen. Wir alle
wissen doch: Wir stehen vor einer besonderen
Herausforderung. Gäbe es einen normalen
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Bedarf an Schulplätzen, würden wir darüber hier
jetzt nicht reden. Aber wir haben eben jetzt keine
normale Situation, und deshalb müssen wir
ständig darüber reden. Die Stadt wächst. Herr
Dossin hat schon ausgeführt, mit welchem
Schülerzuwachs künftig zu rechnen ist. Wir alle
wissen, dass wir die damit verbundene Aufgabe,
obwohl Herr Professor Fabian fast schon
Unmögliches
leistet
und
obwohl
die
Bauverwaltung alles ihr Mögliche in die Wege
leitet, trotzdem nicht erfüllen können. Wir
kommen nicht hinterher, einfach weil diese
Aufgabe sehr groß ist.
Ich verstehe die Diskussion auch inhaltlich nicht.
Frau Hollick, Ihrer Meinung nach müssten wir als
Stadt Bauunternehmen gründen und selbst
bauen, weil wir dann auch noch den Gewinn abschöpfen könnten, statt ihn an Private abgeben
zu müssen. Genau das haben Sie gesagt. Es
geht hier doch nur darum, die jeweiligen Schulen
statt in Einzelvergabe als ein komplexes
Bauwerk an einen GU zu vergeben.
Ich kann die Aufregung auch deshalb nicht
verstehen, weil wir heute noch gar keine
Entscheidung treffen, ob irgendein Investor eine
Schule baut. Vielmehr werden wir irgendwann
eine Vorlage bekommen, und dann entscheiden
wir das. Im Moment entstehen weder Kosten
noch sonst etwas. Wir versuchen heute, neue
Chancen auszuloten. Dass Sie schon das
abbügeln, dafür habe ich Nullverständnis
angesichts der schwierigen Situation, künftig
noch mehr Schulplätze bereitzustellen. Unsere
Fraktion erwartet auch im Hinblick auf die
Dimension der vor uns liegenden Aufgabe, dass
wir diese Chance jetzt nutzen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat
Schlegel
(DIE
LINKE):
Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich gehöre zu denjenigen,
die selber schon am Bau von Schulen und
Sportstätten beteiligt waren, sei es unmittelbar
als Baufacharbeiter oder als Bauingenieur oder
als im Vergabewesen Tätiger. Das unterscheidet
mich möglicherweise von anderen. Ich bin
ziemlich erstaunt über vieles, was hier jetzt
vorgebracht wird. Da wird zum einen gesagt: Ich
weiß gar nicht, warum wir uns nicht die Zeit
nehmen. Zum anderen wird gesagt: Die Schulen
werden aber jetzt sofort gebraucht; deshalb
können wir das nicht ordentlich vorbereiten.
Zur Problematik „20-Prozent-Abweichung“ nur so
viel: Zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung darf es beim Neubau eine Abweichung
von 10 Prozent und bei einer Sanierung eine Abweichung von 20 Prozent geben. Das bitte ich zu
beachten.
S e i t e | 46
Ich kann mich noch an die Debatten rund um die
Schulen in Mitte erinnern. Das Elend war, dass
es allein durch die fehlende Freigabe der
Fördermittel bei der Sportoberschule im
Waldstraßenviertel zu über einem Jahr
Verzögerung kam, obwohl die Unterlagen fix und
fertig eingereicht waren. Damit fehlte uns ein
Jahr, um dort rechtzeitig Ersatz für die 5.
Grundschule zu schaffen.
Stichwort „Wiederverwendungsprojekte“. Sowohl
der Neubau als auch die Sanierung von Plattenbauschulen bzw. in industrieller Bauweise errichteten Schulen - das ist der neue Begriff; er meint
aber das Gleiche - sind mehrere Jahre blockiert
worden. Wir hatten hier schon über den Abriss
der 3. Grundschule und der Pablo-NerudaSchule geschwafelt. Dann aber haben wir
aufgrund
der
steigenden
Schülerzahlen
beschlossen, dass sie durch einen Neubau
erweitert und die alten Schulgebäude saniert
werden sollen, sobald der Neubau übergeben
worden ist. Wie lange dauert das jetzt schon?
Wir haben beide Projekte noch nicht einmal
richtig angefangen, obwohl das Theater schon
seit zweieinhalb, drei Jahren geht.
Auch stellt sich die Frage: Wie viele
leerstehende Schulen haben wir noch in Leipzig?
Dass
Grundschulen
in
unmittelbarer
Nachbarschaft liegen müssen, darüber sind wir
uns alle einig. Aber für die weiterführenden
Schulen gäbe es sehr wohl noch Möglichkeiten.
Da müssen wir gesamtstädtisch denken.
Abschließend will ich noch sagen: Soweit mir bekannt, wird es bei der Vergabe von Schulbauten
- das sei auch den Dezernaten V und VI ins
Stammbuch
geschrieben
keine
Sonderbedingungen geben, es sei denn, die
Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass
rechtzeitig dafür die Weichen gestellt werden.
Sonderbedingungen für die Vergabe, wie es sie
bei der Unterbringung von Flüchtlingen gab, die
wir auch entsprechend genutzt haben, sind
bisher nicht vorgesehen.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen. - Bitte, Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Ich hätte nicht gedacht,
dass ich meinem Vorredner einmal zustimmen
kann. Aber er hat genau die Argumente geliefert,
warum wir sagen: Wir wollen diesen alternativen
Schulhausbau. Wir brauchen die Schulen jetzt.
Wir können uns Verzögerungen, sei es bei der
Ausreichung von Fördergeldern oder bei
anderen Ausschreibungsthemen, momentan
einfach nicht leisten. Oder andersherum: Wir
dürfen sie uns nicht leisten, weil wir diese
Schulen brauchen, und zwar dringend.
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Worte sind genug gewechselt.
Schalten
Sie
bitte
jetzt
Ihr
Abstimmungsgerät ein! Zur Abstimmung steht
die Vorlage 03155-NF-02. Bitte geben Sie jetzt
Ihre Stimme ab! - Ich beende die Abstimmung.
Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, 12 Enthaltungen. So positiv votiert. Gutes Gelingen, Herr Bonew!
18.5 1. Änderung zum Baubeschluss: Schule
am Weißeplatz, Weißestraße 1, 04299
Leipzig - Modernisierung Haus 1 und Erweiterungsneubau; RBV-1954/14 in Verbindung mit DS-VI-00831/14 (1), in Folge
von Kostenfortschreibung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS03164)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.7
Masterplan
03178)
Parkbogen
Ost
(VI-DS-
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.7.1 dazu ÄA (VI-DS-03178-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
18.7.2 dazu ÄA (VI-DS-03178-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Klare Vorvoten. - Um es abzukürzen: Ich kann
beide Änderungsanträge übernehmen. - Gibt es
dazu Wortwünsche? - Herr Müller.
Stadtrat Müller (SPD): Ich habe nur eine Verständnisfrage zu dieser Vorlage, Herr Oberbürgermeister. Wenn ich mir das Deckblatt sowie
den Prüfkatalog zur Übereinstimmung mit dem
strategischen Ziel anschaue, muss ich mich
fragen: Wurden bei der Vorbereitung der Vorlage
neben der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen
und Familien an den Entscheidungen auch
Senioren mit einbezogen? Aus meiner Sicht und
aus Sicht des Seniorenbeirats ist dieser Katalog
unvollständig. Das Gleiche gilt für Kultur- und
Freizeitangebote. Ich gehe doch davon aus,
dass sich diese nicht nur für Kinder, Jugendliche
und Familien, sondern auch für ältere Menschen
verbessern werden. - So weit meine
Anmerkungen.
S e i t e | 47
Oberbürgermeister Jung: Lieber Herr Müller,
ich weiß, Sie werden es immer wieder tun. Für
diejenigen, die nicht genau wissen, worum es
hier
geht:
Grundlage
der
städtischen
Ratsbeschlüsse sind die strategischen Ziele.
Eines dieser Ziele ist die Schaffung von
Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere
Altersstruktur, ein weiteres die Schaffung von
Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die
Neuschaffung
von
Arbeitsplätzen.
Diese
bestimmen unser Handeln für Kinder, Jugendliche und Familien. Damit ist jedoch keinesfalls eine Abwertung der Seniorinnen und Senioren
verbunden.
Vielleicht
kommen
wir
irgendwann an den Punkt, wo wir unsere
strategischen Ziele neu bestimmen, aber zurzeit
ist das die Ratsbeschlusslage.
Ich eröffne die Abstimmung. Geben Sie bitte jetzt
Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 58 Ja-Stimmen, eine NeinStimme, eine Enthaltung. Ein klares Votum.
18.8
Schulbibliotheken und Leseräume an
Schulen in Trägerschaft der Stadt
Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 20172020 (VI-DS-03190)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-03190-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich habe
noch einmal in den Annalen des elektronischen
Ratsinformationssystems
nachgelesen.
Im
November 2010, also vor reichlich sechs Jahren,
wurde ein Antrag meiner Fraktion beschlossen,
der die zukünftige personelle Absicherung der
Schulbibliotheken
zum
Ziel
hatte.
25
Schulbibliotheken und Leseräume waren zum
damaligen Zeitpunkt geschlossen.
Seitdem sind wir ein ganzes Stück vorangekommen. Mittlerweile ist es selbstverständlich, dass
Bibliotheken und Leseräume bei Schulneubauten
mitgedacht werden und zum Standard gehören.
Wir haben das Budget für die Ausstattung der
Leseräume stetig erhöhen können. Wir haben
einen
Beirat,
der
die
Arbeit
der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und der
Fachverwaltung unterstützt. Natürlich haben wir
nach wie vor eine bunte Mischung an
gefördertem
Personal,
GTA-Kräften
und
Ehrenamtlern in den Schulbibliotheken. Nach wie
vor reden wir davon, dass der Freistaat sich
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
verstärkt im Bereich Schulbibliotheken engagieren muss. Das bleibt ein strategisches Ziel.
Ich möchte mich bei meinen Ausführungen in
erster Linie auf den Änderungsantrag meiner
Fraktion beschränken. Meine Damen und
Herren, zur Verdeutlichung der Wichtigkeit
unseres Änderungsantrags empfehle ich Ihnen
einen Blick auf die Seiten 14 und 15 der Vorlage.
Dort wird der Grund unseres Anliegens nämlich
eindrücklich beschrieben. Ich zitiere:
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
betreut seit Mai 2016 fachlich 115 Mitarbeiter/-innen … 2013/2014 waren das
62 Mitarbeiter/-innen in SB und LR; das
bedeutet eine Steigerung um 86 % in
2016 und stellt eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Anzahl der zu
betreuenden fachfremden Mitarbeiter/innen und Einrichtungen und der erforderlichen Intensität der Betreuung dar.
Ein Schwerpunkt der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (2,6 VzÄ) liegt hier
insbesondere auf der Aus- und Fortbildung dieser Mitarbeiter/-innen, der
Lehrkräfte sowie Horterzieher/-innen.
S e i t e | 48
Bitte vergegenwärtigen Sie sich, wie sich die personelle Ausstattung der Schulbibliothekarischen
Arbeitsstelle in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Während Anfang der 90er-Jahre sieben
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung
standen, von denen im Jahre 1995 fünf eine
Festanstellung
bei
der
Stadtverwaltung
bekamen, reduzierte sich durch Altersabgänge
und nicht wieder bestätigte Stellen die Anzahl bis
auf nunmehr 2,6 VzÄ, also auf etwa ein Drittel
des ursprünglichen Stellenumfangs. Wie sich
parallel dazu die Arbeit der zu betreuenden
Schulbibliotheken
und
ihres
Personals
vergrößert hat, habe ich eben aus der Vorlage
zitiert. Bis 2016 ist sie um 86 Prozent gestiegen.
Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle braucht
eine personelle Stärkung, liebe Kolleginnen und
Kollegen. Die beste Ausstattung der Räume - darüber haben wir am Samstag ebenfalls gesprochen - hilft nicht, wenn es uns nicht gelingt, das
Personal, welches für die medienpädagogische
Grundlagenarbeit in den Leseräumen zuständig
ist, gut und regelmäßig zu schulen. Bitte
unterstützen Sie unseren Antrag! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Weiter heißt es dort:
Die
Bemühungen
der
Schulbibliothekarischen
Arbeitsstelle
werden sich auch weiterhin darauf
richten, den Mitarbeiter/-innen in den
SB und LR ein solides Basiswissen zu
vermitteln sowie ihnen praktisches
Rüstzeug in die Hand zu geben. Eine
fachliche Weiterentwicklung, vor allem
der SB, ist jedoch einerseits auf Grund
der
personellen
Besetzung
der
Schulbibliothekarischen
Arbeitsstelle
und andererseits der individuellen Möglichkeiten der Mitarbeiter/-innen vor Ort,
das vermittelte Wissen praktisch umzusetzen, nur eingeschränkt möglich.
Wir
haben
den
Antrag
in
die
Haushaltsberatungen
eingebracht.
Am
vergangenen Samstag wurde darüber auch im
erweiterten Finanzausschuss gesprochen. Aufgrund der Diskussion vorhin will ich zu den
Ergebnissen jetzt nichts sagen. - Wir haben
diesen Antrag auch hier eingebracht, weil wir der
Meinung sind, dass die heutige Vorlage Anlass
gibt, hier und nicht nur im erweiterten Finanzausschuss über dieses Thema zu sprechen;
denn
die
Weiterentwicklung
der
Schulbibliotheken in Leipzig ist nur mit einer
personellen
Aufstockung
der
Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle realisierbar.
Damit ist ein direkter Bezug zur Vorlage
gegeben.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf
der Tribüne und am Livestream! Die 42 Schulbibliotheken und die 30 Leseräume sind
Bildungs- und Lernorte, die sich in unserer Stadt
etabliert
haben.
Dort
werden
Medienkompetenzen,
Lernkompetenzen,
Lesekompetenzen
und
Informationskompetenzen gefördert. Dort können Unterrichtsstunden stattfinden, Freistunden sinnvoll
zum Lernen genutzt werden, Schularbeiten wie
Hausaufgaben, Kurzvorträge, Facharbeiten und
anderes erledigt oder vorbereitet werden. Natürlich sollte man auch Medien in der
Schulbibliothek ausleihen können.
Schulbibliotheken ersetzen nicht die öffentlichen
Bibliotheken. Aber eine gute Zusammenarbeit
unterstützt die Arbeit der Schulbibliotheken, und
die gibt es. So wurde 2013 der Beirat der
Leipziger Schulbibliotheken gegründet, in dem
unter anderem das Jugendparlament, Vertreter
des Stadtschüler- und des Stadtelternrats sowie
Vertreter der Stadtratsfraktionen und die Leiterin
Stadtbibliothek Mitglied sind. Dieser Beirat tagt
mindestens zweimal im Jahr.
Die heutige Vorlage soll den Weg zur Sicherung
der Schulbibliotheken und Leseräume bis 2020
festlegen und weiterentwickeln. Sie zeigt auf,
was bisher gut gelungen ist, aber auch das, was
weiterentwickelt werden muss, damit nichts weg-
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
bricht. Als optimistische Bildungspolitikerin hatte
ich gehofft, dass in der Novelle des Sächsischen
Schulgesetzes
auch
diese
Lernund
Bildungsorte auftauchen. Fehlanzeige! Was nicht
im Gesetz steht, muss der Freistaat auch nicht
finanziell fördern. Also bleibt diese Aufgabe bei
der Stadt hängen, auch kostenseitig.
Wir haben uns dieser Aufgabe bestmöglich gestellt. Das möchte ich voranstellen und auch
Dank sagen. - Eine zentrale Rolle bei der
Bündelung von Aufgaben in der Schulbibliothek
kommt der Schulbibliothekarin bzw. dem
Schulbibliothekar zu. Und da wird es auf Dauer
Probleme geben. Die personelle Absicherung der
Schulbibliotheken erfolgt vorrangig über den
zweiten Arbeitsmarkt, jetzt öffentlich geförderter
Beschäftigungssektor genannt: allein 71 Stellen
seit Februar 2016 über das Programm „Soziale
Teilhabe“, befristet auf drei Jahre, sowie 20
Stellen
über
die
Förderung
von
Arbeitsverhältnissen, kurz: FAV, befristet auf
zwölf Monate. Das bedeutet für die Schulen:
ständiger Wechsel beim Personal, keine
Gewährleistung
von
Kontinuität
und
Schließzeiten.
Unsere Stadt hat eine Schulbibliothekarische Arbeitsstelle. Damit haben wir gute Voraussetzungen. Die 2,76 Mitarbeiterinnen haben viele motivierte Frauen und Männer ausgebildet und sie in
ihre Tätigkeit eingeführt: 2016 allein 85
Personen, die alle keine bibliothekarischen
Fachkräfte sind. Für die Mitarbeiterinnen ist das
ein sich ständig wiederholender Prozess, obwohl
sie sich gern mehr der inhaltlichen Arbeit an den
Schulen widmen würden. Ich möchte nochmals
hervorheben, dass es gut ist, dass wir eine
solche
Arbeitsstelle
mit
engagierten
Mitarbeiterinnen haben. Deshalb unterstützen wir
auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, zunächst diese Arbeitsstelle personell
zu stärken.
Natürlich wäre die Schaffung fester Planstellen
hier die richtige Lösung - entweder durch den
Freistaat, der ja für die inhaltliche Bildung verantwortlich ist, oder durch die Stadt, allerdings nur
mit finanzieller Unterstützung des Freistaats.
Hinzu kommt - das muss man sich einmal vor
Augen halten -, dass die HTWK Leipzig den Studiengang Bibliothekswissenschaften anbietet,
deren Absolventinnen und Absolventen in
Sachsen aber äußerst selten eine Anstellung
finden. Dafür sind politische Entscheidungen
zuerst im Landtag notwendig.
Ein nicht unerheblicher Teil der personellen Absicherung, vor allem bei den Leseräumen, erfolgt
über schulische Ganztagsangebote und über das
Ehrenamt. Das ist möglich, kann aber keinesfalls
eine Dauerlösung sein.
S e i t e | 49
Wir werden also schon in den nächsten Monaten
mit der personellen Absicherung der Schulbibliotheken Probleme bekommen, wenn die 20 befristeten FAV-Stellen auslaufen. In anderthalb bis
zwei Jahren werden weitere 71 Stellen aufgrund
ihrer Befristung auslaufen. Das sollten wir im
Blick haben. Dazu brauchen wir auch die
Wirtschaft; denn von dort kommen die im
öffentlich geförderten Sektor Beschäftigten oft.
Wir unterstützen diese Vorlage; denn damit wird
Geld für die Aktualisierung und den Ausbau der
Medienbestände, für die Finanzierung von Software und für die Weiterentwicklung der Leseräume zu Bibliotheken bereitgestellt und drei Leseräume neu geschaffen. Trotzdem müssen wir
sagen: Noch keinen Leseraum bzw. keine Bibliothek haben 11 von 66 Grundschulen, 9 von 21
Oberschulen sowie 9 Förderschulen. Bei den
Gymnasien und den Beruflichen Schulzentren
gibt es Vollversorgung.
Ich möchte meinen Beitrag beenden, indem ich
Beschlusspunkt 5 der Vorlage zitiere:
Das Perspektivziel der Betreuung der
Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller
Mitwirkung des Freistaates Sachsen
wird weiter verfolgt.
Wir stimmen sowohl der Vorlage als auch dem
Änderungsantrag zu.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.
Ich stelle zunächst den Änderungsantrag
Fraktion
Bündnis
90/Die
Grünen
Abstimmung.
Schalten
Sie
bitte
Abstimmungsgerät ein und geben Sie
Stimme ab! - Ich beende die Abstimmung.
der
zur
Ihr
Ihre
Abstimmung: 44 Ja-Stimmen, 14 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag
angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage.
Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung:
Gegenstimmen,
beschlossen.
57
Ja-Stimmen,
eine
Enthaltung.
keine
So
18.9 3. Konzeption zur Entschuldung des
Leipziger Haushaltes (VI-DS-03198-NF02)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann.
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Einige Worte zu dieser
Drucksache. Auf Antrag der Fraktion Die Linke
und der SPD beschloss der Stadtrat einstimmig
am
23.03.2016
eine
geänderte
Entschuldungskonzeption für die Jahre 2017 bis
2020. Kern der Konzeption ist - darauf möchte
ich heute noch einmal ausdrücklich verweisen -,
innerhalb dieser vier Jahre 100 Millionen Euro
zusätzlich für Schulbauten zur Verfügung zu
stellen und gleichzeitig am Bekenntnis zum
Schuldenabbau festzuhalten.
Die nun von der Verwaltung eingebrachte Drucksache ist aus unserer Sicht gewissermaßen
überflüssig, da sie grundsätzlich nichts Neues
enthält. Warum die Vorlage noch einmal ins
Verfahren gegeben wurde, dazu kann vielleicht
Herr Bürgermeister Bonew ausführen. Ich
möchte aus nichtöffentlicher Sitzung des
Finanzausschusses nicht berichten.
Nun einige Punkte, die zumindest zum Nachdenken anregen sollen. Meine Damen und Herren,
in der Drucksache 03198 wird explizit der
vollständige Schuldenabbau bis zum Jahr 2037
gepriesen. Unabhängig von dieser Vorlage stellt
sich jedoch die Frage, ob es angesichts eines
Investitionsstaus von 1,x Milliarden Euro nicht
sinnvoller wäre, einen Zeitplan zu entwerfen, bis
wann dieser Stau, der Schulen, Kitas, den
öffentlichen Nahverkehr, Hochwasserschutz,
Straßen und Brücken betrifft, beseitigt wird.
Herr Oßwald und ich haben im März
vergangenen Jahres auf Folgendes verwiesen:
Es ist eben nicht besser, der nächsten
Generation statt Krediten marode Schulgebäude
und
kaputte
Straßen
zu
hinterlassen.
Wirtschaftlicher und sozialer ist es, mit 1 Euro an
Eigenmitteln und 2 oder 3 Euro an Fördermitteln
beispielsweise in Schulen zu investieren, als bei
einem Zinsniveau, das momentan in Richtung 0
Prozent tendiert, vorrangig Verbindlichkeiten zu
tilgen
oder
25-jährige,
fest
indexierte
Mietverträge ohne Kaufoption abzuschließen.
Wir hätten an dieser Stelle gern die schon lange
von der Verwaltung avisierte Drucksache mit
Maßnahmen zur schnelleren Umsetzung von beschlossenen Investitionen gesehen und erfahren
wollen: Wie werden künftig investive Haushaltsausgabenreste abgebaut, und wie wird der
investive Teil des Haushaltsplans, beispielsweise
2017/2018, schneller umgesetzt? Da registrieren
wir weiterhin Stillstand, nicht nur hinsichtlich dieser Vorlage. Deshalb, Herr Oberbürgermeister,
unsere ausdrückliche Bitte: Hier sollten in einer
stark wachsenden Stadt Handlungsbedarf gesehen und entsprechende Aktivitäten in Gang gesetzt werden.
S e i t e | 50
Meine Damen und Herren, der Beschluss vom
März letzten Jahres ist fast deckungsgleich übernommen worden; darauf hatte ich bereits verwiesen. Über den einen oder anderen Punkt gab es
Diskussionen im Finanzausschuss. Mit der Neufassung 02 sind die meisten Bauchschmerzen
beseitigt, auch bei uns. Trotzdem möchte ich hier
noch den Beschlusspunkt 3 der Vorlage ansprechen, der auch in der Ausschussdiskussion eine
Rolle spielte. Darin heißt es:
Für bis zum 30.06. des Folgejahres
nicht gebundene Mittel erfolgt keine
Kreditaufnahme.
Das Dezernat Finanzen schreibt unter anderem
in den Finanzberichten - öffentlich - 6/2016 und
9/2016, dass per annum nur circa 150 Millionen
Euro finanziert werden können. Bei einem
Rekord von 190 Millionen Euro an verschobenen
und geplanten Investitionen von insgesamt 448
Millionen Euro für die kommenden zwei Jahre
könnte diese Formulierung künftig ein Problem
werden. Die Folge könnte nämlich sein:
Investitionen, auch in Schulbauten, würden nicht
beschleunigt, sondern gebremst, und investive
Haushaltsresteausgaben
würden
steigen.
Vielleicht können Sie, Herr Bonew, dazu noch
einen Verfahrensvorschlag machen. - Herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, Sie sind
direkt angesprochen worden.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Sehr geehrter Herr Wehmann, diese
Vorlage ist hauptsächlich noch einmal von der
Rechtsaufsicht gefordert worden. Ich hatte die
Gründe im Finanzausschuss in geschlossener
Sitzung bereits dargelegt. Man sagt: Es gab eine
Rechtsvorlage, die einen Tilgungsplan enthält
und einen Endtermin festlegt. Diese wurde
voriges Jahr mit einem Änderungsantrag
geändert. Wir haben das im Haushaltsplan auch
so umgesetzt. Sie sehen: Der Investhaushalt ist
insbesondere im Schulbudget entsprechend
gestiegen. Wir sahen uns der dringenden Bitte
der Landesdirektion gegenüber, Ihnen diese
Vorlage noch einmal zur Beschlussfassung
vorzulegen und die maßgeblichen Punkte, noch
einmal versehen mit dem entsprechenden
Tilgungsplan,
in
den
Begründungstext
aufzunehmen.
Herr Wehmann, es ist doch Fakt: Wir schaffen es
aktuell nicht, mehr als 150 Millionen Euro abzubauen. Diesem Fakt kann sich das Dezernat Finanzen als Einreicher des Finanzberichts - Sie
haben gerade die Vorlagen zitiert - nun einmal
nicht verschließen. Ich würde sehr gern formulieren, dass im Jahr 2017 250 Millionen Euro
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
abgebaut werden. Momentan sieht es aber nicht
danach
aus.
Eine
Maßnahme
zur
Beschleunigung des Schulbaus hat der Stadtrat
gerade
mit
36
Stimmen
bei
einigen
Gegenstimmen beschlossen, nämlich die
alternative Beschaffung. Das ist eine Maßnahme
des Dezernats Finanzen. Ansonsten sind die
Baufachämter
weiterhin
gefordert,
entsprechende Maßnahmen vorzulegen.
Abschließend noch Folgendes, Herr Wehmann:
Wir können keine weiteren Fördermittel abrufen.
Die Stadt Leipzig ruft schon jetzt alle Fördermittel
ab. Wir haben planerisch schon jetzt mehr
Fördermittel im Haushalt eingeplant, als der
Freistaat in seiner Mittelfristfinanzplanung für
den Schulbau vorsieht. Die Tilgung von Krediten
verhindert auf keinen Fall das Abrufen von
Fördermitteln. In dem Fall hätten wir
verwaltungsintern den Haushalt ganz anders
aufgestellt.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Herr Wehmann, noch einmal.
S e i t e | 51
oder Miete? Da sind wir schon ein erhebliches
Stück weiter als noch vor zwei, drei Jahren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, wir
sind sowieso nicht weit auseinander im Hinblick
auf die zukünftige sehr ambitionierte Aufgabe,
die wir gemeinsam zu stemmen haben. Ob uns
dies gelingen wird, wird im Wesentlichen auch
davon abhängen - das sage ich für alle ganz
deutlich -, ob wir die investive Zweckbindung
gemäß Finanzausgleichsgesetz in den nächsten
Doppelhaushalten 2019/2020 und 2021/2022 auf
dem Niveau fortschreiben können, das wir
zurzeit haben. Das ist ein ganz wesentlicher
Punkt. Wir haben Ihnen das vorgelegt, was wir
zurzeit überschauen und verantworten können,
zugegebenermaßen mit einem nicht sehr
optimistischen, sondern eher verhaltenen
Erwartungshorizont. Aber ich denke, das ist in
Ordnung. Die Aufgabe ist ganz klar: Wir müssen
mehr investieren, und zwar dauerhaft und über
das hinausgehend, was wir zurzeit bis
2019/2020 planen.
Herr Wehmann hat sich noch einmal gemeldet.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew,
dass Sie zur Beschleunigung von Investitionen
nur einen Teil beitragen können, ist schon klar.
Deswegen war meine Anfrage auch an den
Herrn Oberbürgermeister gerichtet, inwiefern die
Verwaltung mehr als die 150 Millionen Euro, die
das Dezernat Finanzen in den entsprechenden
Vorlagen avisiert hat, auf den Plan bringen kann.
Man mag es mir verzeihen oder auch nicht, aber
wenn das so stimmen würde und es tatsächlich
so bliebe, dann ist der Haushaltsplan 2017/2018
an der Stelle ein Stück weit Makulatur; denn er
sieht 448 Millionen Euro für beide Jahre vor, und
das sind meines Wissens mehr als 300 Millionen
Euro. Also ist doch Handlungsbedarf gegeben.
Es muss etwas gemacht werden. Uns wurde
eine Vorlage avisiert, in der zumindest
festgehalten ist: An der Stelle geht es voran. Wir
haben auch entsprechende Haushaltsanträge
gestellt, in denen wir gefordert haben, dass die
Planung als ein Baustein intensiviert werden
muss.
Ein Zweites. Fördermittel hatte ich nach meiner
Erinnerung hier gar nicht explizit angesprochen.
Mir geht es nur darum, dass die Gelder, die für
den Schulhausbau in der Entschuldungskonzeption explizit festgeschrieben wurden, nicht verfallen. Anderenfalls würden wir damit die nächste
Baustelle eröffnen und die Kollegen von der
CDU-Fraktion könnten sagen: Dann lasst uns
nicht sechs, sondern neun Schulen in privater
Regie bauen, damit es vorwärts geht. - Das kann
doch nicht Sinn und Zweck sein. Mittlerweile sind
wir uns zumindest in der Sache einig, zu
vergleichen, was wirtschaftlicher ist: Eigenbau
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Noch einmal
meine Frage zu nicht gebundenen Mitteln für den
Schulhausbau, die bis zum 30.06. des Folgejahres nicht abgerufen werden. Wie wird damit verfahren?
Oberbürgermeister Jung:
eigentlich kein Problem.
Da
sehe
ich
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Gut.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung über TOP 18.9. Bitte geben Sie Ihre
Stimme jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 63 abgegebene Stimmen. 58 JaStimmen, 5 Enthaltungen, keine Gegenstimmen.
So beschlossen.
18.10 Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach
§ 78 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG
- (VI-DS-03327)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Die Vorvoten sind klar. - Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um Ihr Handzeichen
bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
18.11 Finanzielle
Absicherung
Jüdischen Woche (VI-DS-03369)
S e i t e | 52
der
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
18.16 Nutzungsüberlassungsvertrag
zur
Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und
der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH (VI-DS03429)
Einreicher: Dezernat Kultur
Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. So beschlossen.
18.12 Überplanmäßige Auszahlung gemäß
§ 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben
„Stadtanteil LVB-Vorhaben, hier: Holzhäuser Straße von Baumeyerstraße
bis Gleisschleife“ (VI-DS-03372)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist
gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.13 Überplanmäßige Auszahlung gemäß
§ 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben
„Georg-Schwarz-Straße von PhilippReis-Straße bis Hans-Driesch-Straße“
(VI-DS-03379)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klares Vorvotum. - Wortwünsche sehe ich nicht.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.14 Vertretung der Stadt Leipzig im
Kuratorium Leipziger Buchpreis zur
Europäischen Verständigung und in
der Jury zur Vergabe des Leipziger
Buchpreises
zur
Europäischen
Verständigung (VI-DS-03412)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wir möchten Frau Dr. Jennicke in das
Kuratorium
Leipziger
Buchpreis
zur
Europäischen Verständigung entsenden. - Gibt
es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so entschieden.
18.15 Evaluierung der Tätigkeit der Invest
Region Leipzig GmbH (VI-DS-03415)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Ich begrüße ganz herzlich die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie Herrn Körner von der
Invest Region Leipzig GmbH, die zu unserer
Ratsversammlung gekommen sind. Herzlich
willkommen!
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Dezernat Kultur
Gibt es Wortwünsche? - Frau Glöckner.
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Eine Bemerkung zum Nutzungsüberlassungsvertrag hinsichtlich der Instandsetzung und Instandhaltung von Dach und
Fach für das gesamte Gebäude über die 15-jährige Laufzeit. Uns wird damit auch eine gewisse
Gewährleistung übertragen. Die Gewährleistungsansprüche müssen wir selbst durchsetzen;
der Eigentümer ist dabei ganz raus. Wir haben
Bedenken, dass unkalkulierbare Risiken auf die
Stadt zukommen. Das ist ein altes Gebäude.
Selbst wenn es uns saniert übergeben wird, können Schäden zutage treten, von denen wir
bislang nichts wissen. Deshalb bitten wir die
Bedenken der SPD-Fraktion als Protokollnotiz
aufzunehmen.
Oberbürgermeister Jung: So machen wir es.
Das wird so zu Protokoll genommen. - Gibt es
weitere Wortwünsche? - Dann nehmen Sie bitte
Ihr Abstimmungsgerät zur Hand und geben Sie
Ihre Stimme zu TOP 18.16 ab. - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: Abgegebene Stimmen 63. 57 JaStimmen und sechs Enthaltungen. Das ist
eindeutig.
18.17 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum St. Georg gGmbH an
die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des
Leipziger
Corporate
Governance
Kodexes (LCGK) (VI-DS-03434-NF-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
18.17.1 dazu ÄA (VI-DS-03434-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
18.17.2 dazu VSP (-03434-ÄA-01-VSP-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wir begrüßen dazu auch Frau Dr. Minde und den
Verwaltungschef der Klinikum St. Georg gGmbH.
Herzlich willkommen!
Meine Damen und Herren, es geht hier um die
Anpassung des Gesellschaftsvertrags aufgrund
der neuen Mitbestimmungspflichten. Das heißt:
Es ist ein neuer, paritätisch besetzter Aufsichtsrat
zu bilden. Demzufolge war auch die Satzung
anzupassen an die sächsischen Gegebenheiten
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
bzw. eine neue Satzung notwendig. Es gab in
den Vorberatungen dazu intensive Erörterungen.
Dazu liegt ein Änderungsantrag von der Fraktion
Die Linke vor. Ich habe zu diesem Änderungsantrag einen sehr ausführlichen Verwaltungsstandpunkt angefertigt. Frau Dr. Lauter hat es als
Erfolg bezeichnet, einen derart ausführlichen
Verwaltungsstandpunkt vorgelegt zu bekommen.
Es geht heute um eine wichtige Entscheidung,
die für die Zukunft der Klinikum St. Georg
gGmbH von wesentlicher Bedeutung ist. Es ist
mir wichtig, zu betonen: Die Kompetenzen des
zukünftig mitbestimmten Aufsichtsrates werden
nicht eingeschränkt. Vielmehr werden sie im
Ergebnis aufgrund mitbestimmungsrechtlich
normierter Kompetenzzuweisung gestärkt. Ein
mitbestimmter
Aufsichtsrat
hat
mehr
Einflussmöglichkeiten auf ein Unternehmen als
ein fakultativer Aufsichtsrat. Anders als in
fakultativen
Aufsichtsräten
können
mitbestimmten Aufsichtsräten keine Weisungen
erteilt werden.
Der Aufsichtsrat des Klinikums wird selbstverständlich auch zukünftig den jeweiligen Wirtschaftsplan, das strategische Unternehmenskonzept und den Jahresabschluss beschließen; das
haben wir so vorgesehen. Aber die vorliegende
Satzung sieht auch vor, dass ein Zustimmungsund Informationskatalog - analog dem der LVV erarbeitet wird, der im Nachgang auch dem
Stadtrat unverzüglich zur Beschlussfassung
vorgelegt wird, um dem Gesellschafter bzw. der
Gesellschafterversammlung
Beschlussempfehlungen zu geben. Als Vertreter
der Gemeinde werde ich als OBM die
einschlägigen
Informationen
an
den
Verwaltungsausschuss weiterleiten. So wollen
wir
sicherstellen,
dass
bei
Bedarf
Entscheidungen
in
die
Ratsversammlung
verwiesen
werden
und
wir
unsere
Gesellschafterrolle dementsprechend ausfüllen
können.
Wir wollen also, dass die Kommune einen angemessenen Einfluss auf ihre kommunalen Beteiligungsunternehmen behält, trotz Mitbestimmung
und paritätischer Besetzung. Die Zustimmungsund Informationsrechte können ausschließlich
über die Gesellschafterversammlung ausgeübt
werden.
Ich will es jetzt abkürzen. - Das Verfahren sollte
aus rechtlichen Gründen in diesem Monat abgeschlossen sein. Das wäre sehr gut, um für
Rechtssicherheit zu sorgen. Die Landesdirektion
wurde parallel zur Vorlage mit eingebunden. Im
Zuge
der
bisherigen
Bewertung
der
kommunalrechtlichen
Konformität
hat
die
Rechtsaufsichtsbehörde klargestellt, dass mit der
Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung in
S e i t e | 53
der Tat ein dementsprechender Einfluss der
kommunalen Gemeinde gesichert werden muss.
Insofern bitte ich Sie herzlich um Zustimmung.
Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Liebe
Vertreter des Klinikums St. Georg! Eine kurze
Vorbemerkung: Natürlich hat der Aufsichtsrat der
Klinikum St. Georg gGmbH als mitbestimmter
Aufsichtsrat mehr Kompetenzen denn als
fakultativer. Aber das ist erstens nicht
Gegenstand
der
Vorlage
und
unseres
Änderungsantrags, und zweitens ist es gut, dass
die Stadt das gemacht hat. Anderenfalls hätte
das
möglicherweise
jemand
per
Klage
erzwungen.
Der uns vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrags hat eine über dieses Unternehmen hinausgehende Bedeutung, da er der erste von sicher 25 weiteren Gesellschaftsverträgen ist, die
zu ändern sind, und schon insofern musterhaft
sein sollte. Dabei soll auch der Leipziger Corporate Governance Kodex aus dem Jahr 2013 umgesetzt werden. Dieser war bekanntlich weniger
das Werk der Verwaltung, sondern Arbeitsergebnis aller demokratischen Fraktionen im vorigen
Stadtrat unter Beteiligung der BBVL. Von den
heutigen Stadträten waren Herr Rothkegel, Herr
Oßwald und ich dabei. Der Kodex wurde vom
Stadtrat einmütig beschlossen. Dieser Kodex
sollte über Informations- und Zustimmungskataloge zu Satzungen führen, die seine Kriterien
umsetzen. Nun sind wir im Jahr 2017 und einer
Umsetzung bisher kaum näher gekommen. Ein
erster Gesellschaftsvertrag liegt jetzt vor. Wir
meinen, der Kodex ist darin nicht genügend
umgesetzt.
Was ist nun der Streitpunkt? Wer ist für das strategische Unternehmenskonzept zuständig: der
Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die
Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister davon abweichend will? Wer ist für
den darauf fußenden jährlichen Wirtschaftsplan
zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex
vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung,
wie
es
der
Oberbürgermeister
davon
abweichend will?
Unser Änderungsantrag fordert, dass dieser Kodex konsequent umgesetzt wird und die Verantwortung und damit die Beschlusskompetenz an
den Aufsichtsrat gebunden ist, selbstverständlich
nach
vorheriger
Abstimmung
mit
der
Gesellschafterin.
Herr Oberbürgermeister trägt in seinem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag
Argumente vor, die begründen sollen, warum die
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Gesellschafterversammlung über beides entscheiden soll und nicht der Aufsichtsrat. Gleichsam als Appendix wird ein Informations- und Zustimmungskatalog untergeschoben, der rechtlich
völlig unwirksam ist. - Das bitte ich hier zu Protokoll zu nehmen.
Erstens. Zu Recht stellt der Verwaltungsstandpunkt fest, dass weder das Gesellschaftsrecht
noch das Mitbestimmungsrecht oder die Sächsische
Gemeindeordnung
eine
explizite
Zuweisung der Beschlusskompetenz über den
Wirtschaftsplan
an
Aufsichtsrat
oder
Gesellschafterversammlung vorsieht. Dennoch
dient im Folgenden als Argument der Wille des
Gesetzgebers, vielfach begründet in den
Kommentaren von Quecke/Schmid zum § 96a
der Sächsischen Gemeindeordnung. Nun sind
die Herren Quecke und Schmid Experten, der
Gesetzgeber aber sind sie nicht. Wenn der
Gesetzgeber das so gewollt hätte, hätte er es
sicher auch so formuliert. Das hat er aber nicht.
Zu mitbestimmten Unternehmen äußert sich die
Sächsische Gemeindeordnung gleich gar nicht.
Zweitens. Die Landesdirektion könnte etwas dagegen haben. Deshalb war man ja auch im Vorfeld schon eifrig dabei, sich mit ihr abzustimmen.
Es wundert mich schon, wie man die Zeit und die
Geduld der Landesdirektion strapaziert. Sie hat
die Aufgabe, die Rechtskonformität nach Beschlussfassung zu überprüfen und nicht, schon
im Vorfeld den Zeigefinger zu erheben.
Entgangen ist der Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt allerdings, dass das Staatsministerium des Innern gemeinsam mit dem
Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem
Sächsischen Landkreistag im November 2014
den Leitfaden „Beteiligungsmanagement im
kommunalen Bereich“ herausgegeben hat, der
auch einen Mustergesellschaftsvertrag enthält,
der
eines
ganz
klar
vorsieht:
die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplans durch
den Aufsichtsrat. Nirgendwo steht, dass das nur
für fakultative Aufsichtsräte gilt. Dieser Leitfaden
liegt den Fraktionen vor. Er dürfte Wille des
Gesetzgebers sein. Davon sind die Beteiligten
auch nicht abgegangen.
Alles in allem: Die rechtlichen Hilfskonstrukte
sind nicht überzeugend. Worum geht es
eigentlich? Im Kern um die Kompetenz
Entscheidungsfähigkeit, letztlich um die Macht
von
Aufsichtsrat
einerseits
oder
von
Gesellschaftern andererseits.
Wenn die Einbeziehung des Stadtrates in die
Gesellschafterversammlung so gemeint ist, dass
dem Verwaltungsausschuss die Wirtschaftspläne
als kurze Powerpoints vorgestellt werden - nach
dem Motto „Gelesen ist gebilligt“, und das für alle
25 Beteiligungsunternehmen oder zumindest für
S e i t e | 54
die mitbestimmten Unternehmen -, führt das zu
einer Entscheidung durch den Stadtrat, der im
Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten
nicht über die notwendige Kompetenz verfügen
muss und den betroffenen kommunalen Unternehmen nicht aufsichtführend und beratend zur
Seite steht. Damit wird das Tor geöffnet für Änderungsanträge von Fraktionen zu Wirtschaftsplänen kommunaler Unternehmen.
Sagen Sie nicht, das sei weit hergeholt. Herr
Oberbürgermeister, das war vor kurzem Realität.
Diese Büchse der Pandora wollen Sie öffnen. Ich
halte eine solche Praxis für den Eingriff
politischer Interessen in den wirtschaftlichen
Alltag der Beteiligungen und nicht zum Nutzen
und
zur
nachhaltigen
Entwicklung
der
kommunalen
Unternehmen.
Welcher
Geschäftsführer wird das auf Dauer mitmachen?
Auch Sie, Herr Oberbürgermeister, werden so
erpressbar.
Sehr geehrte Stadträte, geben Sie die
Kompetenz für Unternehmenskonzept und
Wirtschaftsplan dorthin, wo sie hingehört: in den
Aufsichtsrat. Setzen Sie so den Kodex um!
Stimmen Sie für unseren Änderungsantrag! Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich
einmal Folgendes zu Protokoll:
gebe
noch
Erstens. Es ist nicht daran gedacht, fakultative
Aufsichtsräte auf die gleiche Art und Weise zu
behandeln, sondern es geht um mitbestimmte,
paritätisch besetzte Aufsichtsräte.
Zweitens. Ich werde nach Beschlussfassung
heute dem Stadtrat den Zustimmungs- und Informationskatalog unverzüglich zur Beschlussfassung übergeben, das heißt: im nächsten Monat.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Ich eröffne
die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 36 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der
Änderungsantrag abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Satzung. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 49 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist die Satzung
so bestätigt. - Frau Dr. Minde, für die Umsetzung
alles Gute!
18.18 Mehrgenerationenhäuser als Bestandteil der kommunalen Planungen zum
demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung (VI-DS-03437)
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
18.19 Bebauungsplan Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
zur erneuten öffentlichen Auslegung
(VI-DS-03479)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich?
Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, drei Enthaltungen. Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zur
Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau (VIDS-03507)
Einreicher. Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme. So beschlossen.
18.21 Schulnamensgebung für die 3. Schule,
Grundschule der Stadt Leipzig (VI-DS03544)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Bitte, Herr Kujat.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister und
Bürgermeisterinnen! Liebe Stadträtinnen und
Stadträte! Werte Gäste und Interessierte! Eine
Schule soll nach Kurt Masur benannt werden.
Bekannt und beliebt war der Kulturweltbürger
nicht nur durch seine musisch-künstlerische
Tätigkeit, sondern auch durch sein Agieren am 9.
Oktober 1989. Er war einer der sechs
prominenten Leipziger, die das Ziel hatten, einen
Beitrag zur Entspannung und zum Dialog zu
leisten. Sie forderten: Keine Gewalt! So prägte
Masur Leipzig nicht nur künstlerisch, sondern
auch politisch.
S e i t e | 55
Die Schulbenennung der 3. Grundschule in KurtMasur-Schule steht hier nun zur Abstimmung.
Die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen
und Schüler und die Eltern wurden in die
Namensfindung ebenso einbezogen wie der Hort
und der Stadtbezirksbeirat Süd. Tomoko Masur
hat
die
Entscheidung
zugunsten
ihres
verstorbenen Mannes befürwortet.
Die Schule hat uns dazu ein ehrgeiziges Konzept
vorgelegt. Ich möchte hier auf zwei Aspekte eingehen: Zum einen sollen musikalische Angebote
in den Schulalltag eingebunden werden. Mehr
musikalische Angebote, das ist immer gut. Fest
in ein Konzept eingebunden, super. Denn Musik
prägt uns Menschen. Sie befördert die
Persönlichkeitsentwicklung, sie lässt uns unsere
Gefühle erforschen, sie beflügelt uns. Masur
selbst sprach von der Verantwortung gegenüber
dem Kunstwerk.
Zum anderen will ich die im Schulkonzept benannten und begründeten Werte erwähnen,
Werte, die man mit Masur verbindet: Mut,
Freiheit, Weltoffenheit, Toleranz, Respekt und
Akzeptanz. Gerade in der heutigen Zeit muss
man
diese
Werte
hochhalten.
Unsere
Demokratie ist nicht perfekt, sie ist auch nicht
selbstverständlich und Gott gegeben. Sie wurde
erstritten. Auch in Leipzig werden wieder
Stimmen laut, denen diese Werte sehr fremd
sind. Doch ich kann Ihnen, werte Kolleginnen
und Kollegen, versichern: Demokratie kann man
durch Erleben lernen. Eine Schule, die
demokratische Werte vermittelt und lebt, hat das
Potenzial, demokratisch gesinnte und mündige
Menschen hervorzubringen.
Für die Fraktion Die Linke darf ich sagen: Wir
freuen uns über die Entscheidung und werden
der Vorlage zustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Das ist der Beginn der Namensgebungen für Kurt Masur; wir sind noch längst
nicht am Ende. - Ich bitte um Ihr Handzeichen,
wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen wollen. - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten
einstimmig so beschlossen.
19
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig - Stand: 17.01.2017 (VIDS-03659)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Wie üblich geben wir Ihnen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Falls es dazu Fragen geben
Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
sollte, kann dazu in den Ausschüssen Auskunft
erteilt werden.
20
Informationen I
20.1
Broschüre „Nachhaltige Umweltentwicklung in Leipzig: Indikatoren
2003/2004 - 2013/2014“ (VI-DS-03023)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird hierzu das Wort gewünscht? - Dann
nehmen Sie die Information bitte so zur
Kenntnis.
20.2
20.6
S e i t e | 56
Wahlzeitraum und Besetzung des
Wahlausschusses
für
die
Jugendparlamentswahl 2017 (VI-DS03488)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wortwünsche sehe ich nicht. - Auch hier bitte ich
um Kenntnisnahme.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.
Meine Damen und Herren, haben Sie herzlichen
Dank! Schönen Feierabend! Kommen Sie gut
nach Hause!
23. Beteiligungsbericht der Stadt
Leipzig 2016 - Ergänzung (VI-DS03423-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich auch hier
um Kenntnisnahme.
20.3
Information über aktuelle Schülerzahlen für Grundschulen und Horte (VIDS-03456)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
Ich bitte um Kenntnisnahme.
20.4
Jahresabschluss 2015 der Leipziger
Stiftung für Innovation und Technologietransfer (VI-DS-03474)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich bitte auch hier um Kenntnisnahme.
20.5
Finanzbericht zum Stichtag 30.09.2016
(VIST) (VI-DS-03480)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen,
dass sich Situation etwas gebessert hat. - Ich
bitte um Kenntnisnahme.
Oberbürgermeister:
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Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017
Schriftführer:
Stadtrat Keller:
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Stadtrat Habicht:
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Protokollant:
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