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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1241578.pdf
Größe
623 kB
Erstellt
10.01.17, 08:45
Aktualisiert
05.12.18, 17:14

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Postanschrift: Stadt Leipzig - 04092 Leipzig Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Telefon Fax 0341 123-2119 0341 123-2105 e-mail bfr@leipzig.de Datum 06.01.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, dem 18.01.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichem Gruß Burkhard Jung Ratsversammlung 18.01.2017 Seite 1 Stadt Leipzig Ratsversammlung - VI. Wahlperiode - 06.01.2017 TAGESORDNUNG 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 8 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 8.1 Ablagerung der mit Schwermetallen belasteten Sedimente vom Palmengartenwehr VI-EF-03549 schriftl. Beantwortung Einreicher: C&D e.V., Matthias Malok 8.2 Ausweitung militärischer Flüge VI-EF-03632 Einreicher: Frau Heike Blum 9 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 9.1 Lärmschutz an der Geschwister-Scholl-Schule Einreicher: Petitionsausschuss 9.2 Roter Stern Leipzig in die Teichstraße! VI-P-03004 VI-P-03648-DS-01 Einreicher: Petitionsausschuss 9.3 Verhinderung der Schließung der Gaststätte "Seeterrasse" am Bagger in Leipzig - Thekla Einreicher: Petitionsausschuss 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen aufgerufen) 11 Besetzung von Gremien VI-P-03651-DS-01 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (14. Änderung) DS-00768/14-DS-14 Einreicher: Oberbürgermeister 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (6. Änderung) VI-DS-01125-DS-06 Einreicher: Oberbürgermeister 11.3 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (6. Änderung) VI-DS-01136-DS-06 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig VI-A-01220 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.2 Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit VI-A-02992 Einreicher: Gabelmann, Ute Elisabeth 14.3 Entwicklung eines Schulstandortes im Bereich Selneckerstraße/Fockestraße VI-A-03231 Einreicher: CDU-Fraktion 14.4 Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen Ratsbeschluss umsetzen! VI-A-03235 Einreicher: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion,Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.5 Quartiersmanagement stärken VI-A-03294 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.6 Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer Fahrradbügel VI-A-03325 Einreicher: CDU-Fraktion 14.7 Untersagung der Starts von der Südbahn über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5:00 Uhr VI-A-03371 Einreicher: Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg 14.8 Einrichtung einer Querungshilfe über Baalsdorfer Straße VI-A-03395 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.9 Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird Modellprojekt "Aktive Mobilität / Nahmobilität"! VI-A-03400 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.10 Verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller VI-A-03401 Einreicher: SPD-Fraktion 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Mobilitätsstationen: eine erste Zwischenbilanz Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Teilstilllegung der Linie 9 - 1 Jahr danach VI-F-03601 schriftl. Beantwortung VI-F-03611 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.3 Bürgersolaranlagen – ungenutzte Potenziale? Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen VI-F-03592 15.4 Kommentierung des Brandanschlages auf die Arbeitsagentur Leipzig am Neujahrsmorgen 2017 seitens der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia.org VI-F-03645 Einreicher: AfD-Fraktion 15.5 Flüchtlingsambulanz in Leipzig VI-F-03567 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.6 15.7 Umwelt-Kartierung von Brachflächen VI-F-03590 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schriftl. Beantwortung Eschen-Einschlag wegen Befall durch das Falsche Weiße Stengelbecherchen schriftl. Beantwortung VI-F-03591 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.8 Folgen des anstehenden Brexit für die Leipziger Wirtschaftsförderung VI-F-03593 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.9 Neue Regelung für Bildungsempfehlungen VI-F-03612 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.10 Verdrängung von Drogenkonsumierenden aus dem öffentlichen Raum und Errichtung eines Drogenkonsumraums VI-F-03613 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.11 Arbeits- und Ausstellungsräume für Kreativschaffende in Leipzig VI-F-03641 schriftl. Beantwortung Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.12 Nachfragen zur Anfrage VI-F-03561 "Auslastung von Kindertagesstätten" VI-F-03644 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.13 Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen Leipzig-Halle VI-F-03617 Einreicher: Ortschaftsrat Burghausen 15.14 Mädchenwohngruppen VI-F-03646 Einreicher: Stadtrat M. Weber 15.15 Situation der Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte VI-F-03649 Einreicher: Stadträtin N. Wohlfarth 15.16 Sozialer Wohnraum durch Bauvorhaben der Leipzigstiftung VI-F-03647 Einreicher: Stadtrat M. Weber 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis November 2016 VI-DS-03594 Einreicher: Dezernat Finanzen 18 Vorlagen I 18.1 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO VI-DS-01733-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.2 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau VI-DS-02824 18.3 Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. E217 "Schul-, Sport- und Freizeitgelände"; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau; 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss VI-DS-03150 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.4 Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen VI-DS-03155-NF-02 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.5 1. Änderung zum Baubeschluss: Schule am Weißeplatz, Weißestraße 1, 04299 Leipzig Modernisierung Haus 1 und Erweiterungsneubau, RBV1954/14 in Verbindung mit DS-VI-00831/14 (1), in Folge von Kostenfortschreibung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §79 (1) SächsGemO VI-DS-03164 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.6 Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am Standort Prager Straße 21 hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Prager Straße 21 VI-DS-03166-DS-02 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.7 Masterplan Parkbogen Ost VI-DS-03178 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.8 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 2017 - 2020 VI-DS-03190 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.9 3. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes VI-DS-03198 Einreicher: Dezernat Finanzen 18.10 Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO VI-DS-03327 EILBEDÜRFTIG Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.11 Finanzielle Absicherung der Jüdischen Woche VI-DS-03369 Einreicher: Dezernat Kultur 18.12 Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "Stadtanteil LVBVorhaben, hier: Holzhäuser Straße von Baumeyerstraße bis Gleisschleife" VI-DS-03372 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.13 Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "Georg-Schwarz-Straße von Philipp-Reis-Straße bis Hans-Driesch-Straße" VI-DS-03379 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.14 Vertretung der Stadt Leipzig im Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung und in der Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung VI-DS-03412 Einreicher: Dezernat Kultur 18.15 Evaluierung der Tätigkeit der Invest Region Leipzig GmbH VI-DS-03415 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 18.16 Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH Einreicher: Dezernat Kultur VI-DS-03429 18.17 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum St. Georg gGmbH an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) VI-DS-03434-NF-02 Einreicher: Oberbürgermeister 18.18 Mehrgenerationenhäuser als Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung VI-DS-03437 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.19 Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil ZentrumSüdost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung VI-DS-03479 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau VI-DS-03507 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.21 Schulnamensgebung für die 3. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig VI-DS-03544 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20 Informationen I 20.1 Broschüre "Nachhaltige Umweltentwicklung in Leipzig Indikatoren 2003/2004 - 2013/2014" VI-DS-03023 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 20.2 23. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2016 Ergänzung VI-DS-03423-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister 20.3 Information über aktuelle Schülerzahlen für Grundschulen und Horte VI-DS-03456 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 20.4 Jahresabschluss 2015 der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer VI-DS-03474 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.5 Finanzbericht zum Stichtag 30.09.2016 (VIST) VI-DS-03480 Einreicher: Dezernat Finanzen 20.6 Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für die Jugendparlamentswahl 2017 Einreicher: Oberbürgermeister VI-DS-03488 RATSVERSAMMLUNG VOM 18. JANUAR 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße alle Städträtinnen und Stadträte ganz herzlich, ebenfalls die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Gäste auf der Tribüne. Ich glaube, es ist noch nicht zu spät, Ihnen allen ein gesundes und friedliches neues Jahr zu wünschen. Vor Eintritt in die Tagesordnung an Frau Stadträtin Krefft meinen herzlichen Glückwunsch zur Geburt ihres fünften Kindes. Hans Richard ist geboren. Herzlichen Glückwunsch! Die Niederschrift der heutigen Sitzung wird von den Stadträten Keller und Habicht unterschrieben. - Einwände sehe ich nicht. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 1 am 14.01.2016 bekannt gemacht. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Haben Sie dazu noch Anmerkungen? - Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Keine Anmerkungen zur Tagesordnung, aber eine Frage: Ist beabsichtigt, dass alle Stadträte an den Abstimmungen mit diesen Geräten teilnehmen? Dann hätte ich und hätten einige meiner Kollegen gern ein Gerät, das auch in einer halben Stunde noch funktioniert. Der Akku scheint nicht voll aufgeladen zu sein. Eine Abstimmung mit diesem Gerät wird nach 16 Uhr kaum noch machbar sein. Oberbürgermeister Jung: Deshalb haben wir einen Techniker hier im Saal. Wir werden gleich noch darüber abstimmen, ob wir überhaupt mit diesen Geräten abstimmen wollen. Entschuldigt haben sich heute Herr Kuthe, Herr Morlok und Herr Hobusch. Herr Weber, zur Tagesordnung. Ich verweise auf § 20 der Gemeindeordnung des Freistaates. Stadtrat Weber (SPD): Es geht um die Unzulässigkeit der Anfrage unter TOP 15.16. Könnten Sie bitte noch einmal schriftlich ausführen, was daran unzulässig ist. Dann könnte man die Anfrage zur Leipzig Stiftung beim nächsten Mal noch einmal einreichen. Hier jetzt einfach nur zu sagen, sie sei unzulässig, halte ich für zu wenig. Wenn Sie die Sitzung vorzeitig verlassen müssen, bitte ich Sie, mir das mitzuteilen. Auch heute gibt es eine Livestream-Übertragung. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Rede im Livestream übertragen wird, sagen Sie bitte dem Vertreter der Leipziger Internet Zeitung Bescheid. Dann wird die Kamera abgestellt. Oberbürgermeister Jung: Die schriftliche Begründung müsste der Geschäftsstelle allerdings schon zugegangen sein. Gegen 16.30 Uhr wird es eine Pause geben. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.02 Uhr waren 56 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 78 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Noch einmal abgesetzt und vertagt werden TOP 14.3, auf Wunsch des Einreichers, und TOP 14.9, ebenfalls auf Wunsch des Einreichers, TOP 15.16 wird wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. TOP 18.6 wird noch einmal vertagt. Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr aufgerufen. Danach werden die Petitionen unter TOP 9 behandelt. Stadtrat Weber (SPD): Dann schauen wir uns das noch einmal an. Ich habe gehört, dass das hier jetzt einige Verwunderung ausgelöst hat. Oberbürgermeister Jung: Das ist per Hausmitteilung am 09.01.2017 an die Geschäftsstelle geschickt worden. Ich kann jetzt nur so viel dazu sagen: Eine selbstständige Stiftung unterliegt nicht dem Auskunftsrecht des Stadtrates. Wenn es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt, dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich der genannten Änderungen fest. Wir kommen jetzt zum Thema Abstimmungsanlage. Wir haben diese Abstimmungsanlage bereits einmal getestet. Ich schlage Ihnen vor, die Abstimmungsanlage heute noch einmal zu testen. RATSVERSAMMLUNG VOM 18. JANUAR 2017 Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Meine Damen und Herren, schalten Sie bitte einmal die Geräte unten links ein. Die Geräte schalten sich automatisch aus, wenn sie 30 Minuten nicht genutzt werden. Insofern müssten Sie immer, wenn ich zur Abstimmung aufrufe, prüfen, ob das Gerät eingeschaltet ist oder nicht. Sie können Ihr Votum bis zum Schluss der Abstimmung korrigieren. Über den Beamer wird es Ihnen angezeigt. Die Stimmabgabe erfolgt über die Tasten Grün für Ja, Rot für Nein und Gelb für Enthaltung. Bei namentlicher Abstimmung wird das Ergebnis wie angezeigt protokolliert. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Stimmen Sie zu, dass wir die Abstimmungsanlage heute noch einmal testen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. Wir testen die Anlage heute noch einmal. Seite |3 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (14. Änderung) (DS-00768/14-DS-14) Einreicher: Oberbürgermeister Neue Fraktionsvorsitzende haben eine neue Zusammensetzung des Ältestenrates zur Folge. Meine Damen und Herren, Sie haben den Wechsel von Herrn Volger und Frau Krefft zur Kenntnis genommen. 11.2 Behindertenbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (6. Änderung) (VI-DS-01125-DS-06) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Da ich von allen Seiten höre, dass es wohl Probleme mit dem Akku zu geben scheint: Der Techniker sagt: Ein Strich ist okay. Sollte ein Gerät wirklich ausfallen, halten wir Ersatzbatterien vor. 11.3 Jugendbeirat - Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (6. Änderung) (VI-DS01136-DS-06) Lassen Sie uns ein, zwei Probeabstimmungen machen: Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Sind Sie gut ins neue Jahr gekommen: Ja, Nein oder Enthaltung? - Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis: 45 Ja-Stimmen. - Schön, dass Sie einen angenehmen Jahreswechsel hatten. Hat Ihnen heute Morgen das Frühstück geschmeckt? - Ich schließe die Abstimmung. 30 JaStimmen, 5 Nein-Stimmen. - Offenbar scheinen 23 Menschen morgens nicht zu frühstücken. Ich glaube, das Prinzip des Abstimmungsverfahrens ist jetzt klar. Noch einmal: Sie können Ihr Votum korrigieren, bis ich sage: Ich schließe die Abstimmung. Und: Bei namentlicher Abstimmung wird das Ergebnis wie angezeigt protokolliert. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 17.11.2016 - Teil II: Verlaufsprotokoll Gibt es Hinweise zum Verlaufsprotokoll? - Dann ist das Protokoll so bestätigt. Einreicher: Oberbürgermeister Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. TOP 12 entfällt. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Die Verweisungsliste liegt Ihnen vor. Ich rufe die Anträge auf, und Sie geben mir Hinweise, wenn Sie weitere Bedarfe sehen. 13.1 Einrichtung einer neuen Informationsseite auf www.leipzig.de (VI-A-03584) Einreicher: Migrantenbeirat So verwiesen. 13.2 Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment (VI-A-03602) Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln So verwiesen. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 14.12.2016 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2016/751) 13.3 Prüfung einer innovativen Verkehrslösung für den Ringabschnitt vor dem Hauptbahnhof (VI-A-03547) Gibt es dazu Hinweise? - Dann ist auch dieses Beschlussprotokoll so bestätigt. So verwiesen. Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen. 13.4 Fahrradhaltestangen an Ampeln (VI-A03636) Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Besetzung von Gremien Einreicher: CDU-Fraktion Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 13.5 100 Jahre 03666) Frauenwahlrecht (VI-A- Seite |4 so vielleicht nicht Entscheidungen. immer frei in seinen Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig (VI-A-01220) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.1.1 dazu VSP (VI-A-01220-VSP-02) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Bitte schön, Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Verwaltungsmitglieder und -mitarbeiter! Liebe Gäste! Wir fordern eine neue Kommunikationskultur zwischen der Stadt und ihren Bürgern. Zudem wollen wir die Ortschaftsräte in ihrer Vielfalt erhalten und die Stadtbezirksbeiräte analog dazu stärken. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, ist kein linker Irrglaube; das ist Teil Ihres Kommunalwahlprogramms „Leipzig - eine Bürgerstadt“, Seite 16. Auch die SPD fordert in ihrem Kommunalwahlprogramm die Stärkung der Position der Stadtbezirksbeiräte. Da sind wir voll auf Ihrer Seite; mehr noch: Wir tun sogar etwas dafür. Unser Antrag begehrt nun zum dritten Mal - mit der Einführung der Ortschaftsverfassung die Beendigung der ungleichen Rechtsstellung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte in unserer Stadt. Ungleiche Rechtsstellung: Was heißt das? Die Stadtbezirksbeiräte werden nicht direkt gewählt, sondern von den im Stadtrat vertretenen Parteien berufen. Sie haben zwar im Stadtrat inzwischen das Recht, in wichtigen, sie betreffenden Angelegenheiten angehört zu werden; Stimmrecht haben sie jedoch nicht. Sie haben kein Haushaltsrecht in den sie betreffenden Ortsteilen, im Unterschied zu den Ortschaftsräten. Obwohl die Stadtbezirke nach ihrer Einwohnerzahl deutlich größer sind als die Ortschaften, haben die Beiräte keine Brauchtumsmittel. Sie wählen aus ihrer Mitte keinen Vorsitzenden, sondern der Verantwortliche wird von der Verwaltung gestellt. Dieser steht im Dienstverhältnis der Stadt und ist Unser Antrag soll dieses ungleiche Recht durch eine einheitliche Ortschaftsverfassung aufheben - so unser Beschlussvorschlag 1. Dabei werden die Rechte und die Grenzen der Ortschaften nicht angetastet; im Gegenteil: Sie sollen unbefristet weitergeführt werden Beschlusspunkt 2. Unser dritter Beschlusspunkt hat es offensichtlich in sich, vor allem weil er ein Datum nennt. Zitat: Der Oberbürgermeister unterbreitet dem Stadtrat bis Dezember 2015 einen Organisationsvorschlag und einen Zeitplan zur Einführung der Ortschaftsverfassung. Dieser Punkt, ins Verfahren gegeben im April 2015, hat die Verwaltung offenbar so heftig erschreckt, dass sie für eineinhalb Jahre in Schockstarre verfallen ist. Keine Zustimmung, aber auch keine Ablehnung, kein Alternativvorschlag und schon gar kein Verwaltungshandeln. Stattdessen Schweigen im Amte trotz aller Nachfragen und Kritiken. Ein ganzes Jahr nach dem geforderten Organisationsvorschlag kam nun ein alternativer Verwaltungsstandpunkt. Welche Alternative schlägt uns die Verwaltung jetzt vor? Sie will bis zum Dezember 2017 - so die neue Version ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden Strukturen 2019 bis 2024 anzupassen sind. Diese Alternative können wir nicht akzeptieren. Zum einen hatte die Stadtverwaltung genug Zeit, darüber nachzudenken, wie sie zu unserem Vorschlag steht. Ein klares Ja oder Nein wäre besser als dieser Vorschlag, der weder Fisch noch Fleisch ist. Zum anderen wissen wir aus fast 20-jähriger leidvoller Erfahrung, dass „ergebnisoffen“ allzu oft ergebnislos bedeutet. Zum Dritten. Selbst wenn die Verwaltung - der irreale Fall sei einmal angenommen - bis Ende 2017 zu einem positiven Standpunkt käme, wäre es schon aus Zeitgründen nicht mehr möglich, die notwendigen Veränderungen bis zur Kommunalwahl 2019 durchzusetzen. Diese Veränderungen müssten aus meiner Sicht zumindest Folgendes beinhalten: Erstens müssten grundsätzliche Fragen geklärt werden: Abstimmung und Abgrenzung der Aufgaben der verschiedenen kommunalpolitischen Gremien, Vorbereitung und Fassen entsprechender Beschlüsse, Gespräche mit den Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 betroffenen Stadtbezirksbeiräten Ortschaftsräten. und Zweitens: die konkrete Ausgestaltung der Ortschaftsverfassung, Abstimmung und Abgrenzung der Aufgaben der Verwaltung, Festlegungen über die finanziellen Auswirkungen mitten im Doppelhaushaltsjahr und weitere organisatorische Festlegungen. Drittens: Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung - unser Beschlusspunkt 4 und sonstiger erforderlicher Rechtsvorschriften. All das rechtzeitig bis zum Frühjahr 2019 zu schaffen, kann - bei bestem Willen, Herr Bürgermeister Hörning - doch nach Ihren bisherigen Leipziger Erfahrungen nicht Ihr ernst gemeinter Glaube sein! Deswegen bleiben wir bei unserem Beschlusspunkt 2 und fordern einen Organisationsvorschlag und einen Zeitplan nunmehr als Neufassung - bis zum 31.12.2017. Alles andere wäre für uns ein Placebo ohne Wirkung. Diejenigen Stadträte, die sich auf den Verwaltungsstandpunkt einlassen, sollten wissen, dass sie damit die Idee von einer Ortschaftsverfassung erneut für Jahre begraben. Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, in Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten stieß unser Vorschlag überwiegend auf positiven Widerhall. 43 Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte stimmten fraktionsübergreifend unserem Vorschlag zu, 22 waren dagegen, 10 enthielten sich der Stimme. 22 Mitglieder der Ortschaftsräte votierten positiv, 7 negativ, 5 enthielten sich. Alle blicken mit großem Interesse auf Ihr Stimmverhalten, sehr geehrte Stadträte. Deshalb beantragen wir namentliche Abstimmung zu unserem Antrag. Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt, bitte. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Die Linke nimmt heute wieder einmal Anlauf, um die bestehenden Strukturen unserer Stadt nachhaltig zu verändern, indem sie die §§ 65 ff. der Sächsischen Gemeindeordnung zum Anlass nimmt, für die gesamte Stadt eine flächendeckende Ortschaftsverfassung einführen zu wollen. Es hegen sich jedoch erhebliche Zweifel, ob das Gesetz hier in korrekter Weise angewandt wird. Der § 65 Sächsische Gemeindeordnung ermöglicht zwar die Zusammenfassung mehrerer Ortsteile zu einer Ortschaft, in denen jeweils ein Ort- Seite |5 schaftsrat gebildet und ein Ortschaftsvorsteher bestellt wird. - So weit die Rechtsnorm. - Jedoch stellt sich die Frage: Soll das tatsächlich in jeder Gemeinde mit jedem beliebigen Ortsteil geschehen? Das Wort „kann“ in § 65, Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung verrät uns die Antwort: Die Vorschrift soll die Einführung von Ortschaften dort ermöglichen, wo sie sinnvoll sind. Woher ergibt sich jedoch dieser Sinn? Das verrät uns das Wort „Ortschaft“ selbst. Dieses wird im allgemeinen Sprachgebrauch als kleine Gemeinde oder zusammenhängende Siedlung verstanden. Dies bringt uns bereits auf die richtige Spur, wozu die Ortschaftsverfassung einer Gemeinde eigentlich dienen soll. Kleineren Siedlungsstrukturen, die auf dem Gebiet der Gemeinde liegen, soll damit die Möglichkeit gegeben werden, ihre Angelegenheiten, soweit sie nicht das Interesse der Gemeinde berühren, selbst zu regeln und ihre Interessen gegenüber der Gemeinde zu vertreten. Im Hinblick auf großflächige Eingemeindungen ist das sogar notwendig. Beispielsweise umfasst die Gemeinde Boxberg 217 Quadratkilometer und ist damit nur knapp kleiner als Chemnitz, obwohl dort nur 4.752 Personen wohnen. Hier ist es aufgrund der stark zerstückelten Siedlungsstruktur kaum möglich, eine zentrale Verwaltung aufzubauen, die alle Belange berücksichtigt. Hier sind Ortschaftsvertretungen sinnvoll. Wir müssen unseren Blick gar nicht so weit weg wenden; wir finden solche Beispiele auch auf dem Gemeindegebiet der Stadt Leipzig. Die Ortschaften, die in unserer Stadt gebildet wurden, weisen die beschriebenen Merkmale ebenfalls auf. Sie sind weitgehend abgeschlossene Siedlungseinheiten, in denen es geradezu notwendig erscheint, eine weitere Organisationsstruktur einzuführen und die Angelegenheiten dieser früher meist eigenständigen Gemeinden zu regeln. Hier wird deutlich, für welche Fälle die Möglichkeit, Ortschaftsräte einzurichten, gegeben wurde. Nun liegt uns hier ein Antrag vor, in dem gefordert wird, die Ortschaftsverfassung auf die gesamte Stadt auszudehnen. Mit einem Blick auf das innere Stadtgebiet von Leipzig fällt auf, dass man hier weit davon entfernt ist, den Merkmalen einer Ortschaft im Sinne des § 65 der Sächsischen Gemeindeordnung zu entsprechen. So kann man zwar eine zusammenhängende Siedlungsstruktur unschwer erkennen; jedoch lässt sich dabei schwerlich von einer kleinen Gemeinde reden. Auch wenn man versucht, den Sachverhalt von einer anderen Seite aufzuziehen, stößt man an seine Grenzen. So stellen die Südvorstadt und Connewitz oder Reudnitz und Anger-Crottendorf zwar Ortsteile Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 dar; deren Zusammenschluss jedoch als „Ortschaft“ zu bezeichnen, widerstrebt dem gesunden Sprachgefühl. Es wird deutlich, dass versucht wird, ein System in eine Struktur zu pressen, das dieser widerspricht. Lassen Sie uns schauen, welche Fragen sich ergeben, wenn dieser Antrag tatsächlich eine Mehrheit finden würde. Wo liegen denn die Ortschaften, die so vehement gefordert werden? Welche Größe haben sie? Findet man sie auch ohne künstliche verwaltungstechnische Festlegungen? Muss man das nicht etwa erzwingen? Ein Ortschaftsrat auf dem gesamten zusammenhängenden Siedlungsgebiet der Stadt Leipzig wäre doch aus Sicht der Antragsteller auch absurd, nicht wahr? Man könnte einfach die Gebiete der jetzigen Stadtbezirksbeiräte als Ortschaften festlegen. Gerade das macht deutlich, dass das System nicht passt. Ja, man hat sogar im Rahmen der Sächsischen Gemeindeordnung bereits erkannt, dass kreisfreie Städte mit großen zusammenhängenden Siedlungsstrukturen andere Anforderungen haben. Deshalb hat man die Möglichkeit der Stadtbezirksverfassungen geschaffen. Man ist sogar dem Sprachgebrauch in diesem Rahmen nachgekommen, indem man diese Gebiete als das bezeichnet, was sie sind: Stadtbezirke, eben nicht: Ortschaften. Das Vorgehen der Antragsteller birgt jedoch noch weitere Gefahren. So steht gerade auf dem Spiel, dass genau diejenigen, für die die Möglichkeit der Ortschaftsverfassung geschaffen wurde, ihre Rechte verlieren. So muss man sich doch die Frage stellen, ob dann eine Ortschaft wie Miltitz mit 1.900 Einwohnern neben einer Ortschaft Süd mit über 50.000 Einwohnern weiterhin eine Daseinsberechtigung haben wird. Dieser Vergleich wirft noch weitere, viel kleinteiligere Fragen auf: Wie viele Ortschaftsräte sitzen in einem Ortschaftsrat Süd, wenn der Ortschaftsrat Miltitz fünf Mitglieder hat: 25 oder doch nur 9, wie es die Hauptsatzung vorsieht? Widerspräche das nicht der Gleichbehandlung der Einwohner der einzelnen Stadtteile? Auch die praktische Durchführung der Aufgaben wirft weitere Fragen auf. Alle diese Bedenken werden jedoch mit dem Argument der Stärkung der lokalen Demokratie und der Stadtbezirksbeiräte, die man ja in diesem Zusammenhang abschaffen möchte, fortgewischt. Mich beschleicht hier das Gefühl, dass es gar nicht mehr darum geht. Es zählt nur noch die Durchsetzung eines einmal gefassten Beschlusses, der nun so lange im Verfahren ist, dass man nicht mehr von ihm abrücken möchte. Würde es tatsächlich um das eigentliche Ziel gehen, hätte man, seitdem der erste gleichlautende Antrag gestellt wurde - ich glaube, Seite |6 das war im Jahr 1999 -, bis heute befriedigende Antworten auf die gestellten Fragen gefunden oder Vorschläge gemacht, wie man die bestehenden Strukturen weiterentwickeln will, oder aber man würde jetzt die ausgestreckte Hand der Verwaltung ergreifen, die in ihrem Verwaltungsstandpunkt eine Möglichkeit aufzeigt, wie die Entwicklung voranzutreiben ist. Dies alles ist jedoch nicht geschehen, sondern es wurde schon im Vorhinein angekündigt, den Antrag sobald wie möglich erneut zu stellen. Wir hoffen, dass der Stadtrat dieser Starrköpfigkeit nicht nachgibt, und bitten um Ablehnung dieses Antrags. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth, bitte. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Werte Stadtratskollegen und Gäste! Auch meine Fraktion wird diesen Antrag der Linken mehrheitlich ablehnen, was ich Ihnen nachfolgend gern begründen möchte. Wie Herr Oberstadt bereits ausführte, sprechen nicht nur mehrere rechtliche Gründe gegen eine einfache Übernahme der Ortschaftsverfassung auf die Stadtbezirke, die mit dem vorliegenden Antrag der Linken für uns nicht ausreichend geklärt werden können, noch gibt die Historie es her, dass man diese Übertragung einfach durchführt. Zunächst zwei kurze Anmerkungen. Zum einen habe ich mich doch sehr stark über die Formulierung im Antragstext gewundert, dass man die Ungleichstellung der Bürger überwinden möchte. Das erinnert mich an einen Rechtsgebrauch, der einer Demokratie unwürdig ist. Zum anderen möchte ich kritisieren, dass Sie, Frau Dr. Lauter, den Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte unterstellen, sie seien von der Verwaltung gesteuert oder nicht frei in ihrer Entscheidung. Das hat mich sehr geärgert. Die Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte betreiben neben ihrer Tätigkeit in der Stadtverwaltung einen enorm hohen Aufwand, den Anforderungen der in den Stadtbezirksbeiräten ehrenamtlich engagierten Menschen gerecht zu werden. Zurück zum Thema. Beachten wir die Historie! Die Ortschaften sind gewachsene Einzelstrukturen. Die Stadtbezirke und die in ihnen zusammengefassten Ortsteile sind bereits zusammengewachsen zu dieser Stadt. Sie sind keine Ortschaft an sich mehr. Die Stadtbezirksbeiräte und die Stadtbezirke aufzudröseln in die einzelnen Ortsteile, um dort ähnlich kleinteilige lokale Vertretungen durchzusetzen, wie sie die Ortschaften haben, ist für uns keine Option. Dies würde bedeuten, dass sich die Stadt quasi selbst lähmt. Vorlagen müss- Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 ten zum Beispiel erst in allen 95 Ortschaftsräten gelesen werden, ehe wir eine Entscheidung hier im Stadtrat treffen könnten. Vermutlich müssten wir zwei Jahre vor einer Entscheidung anfangen, die entsprechende Vorlage durch die Gremien zu senden. Schauen wir uns an, wie die Stadtbezirke funktionieren! Wir haben sehr urbane innerstädtische Ortsteile und eher ländlich geprägte Ortsteile. Dort eine ausgewogene, gerechte, demokratische Interessenvertretung hinzubekommen, indem wir einfach die Ortschaftsverfassung ausdehnen, halten wir für ausgeschlossen. Zu Ihrer Aussage der Zustimmung der betreffenden Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte. Leider habe ich an vielen Sitzungen nicht teilgenommen; das gebe ich gern zu. Aber die Stadtbezirksbeiräte, mit denen ich gesprochen habe, haben gesagt, es habe deutlich die Suggestion im Raum gestanden, dass dann vor Ort über Schulbauten oder andere lokale Infrastrukturprojekte entschieden werden könnte. Das ist - das wissen wir alle - nach Sächsischer Gemeindeordnung nicht möglich. Ich gehe davon aus, dass den Stadtbezirksbeiräten bewusst suggeriert wurde, dass solche Dinge dann möglich wären. Wir begrüßen ausdrücklich, dass vonseiten der Verwaltung auf die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte zugegangen wird, um miteinander eine Lösung zu finden, die für alle zufriedenstellend ist. Ganz besonders gilt das für den Umgang miteinander bis zu einer Neuregelung sowie für die Frage, welche Ideen durch die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte eingebracht werden können. Dieses Miteinander möchten wir stärken. Deswegen wenden wir uns gegen diesen Antrag der Linken. Für unsere Fraktion steht im Vordergrund, dass Leipzig nicht nur in seinen Teilen zusammenwächst und zu einer größeren, solidarischeren, gerechteren Stadtgesellschaft wird, sondern auch in seinen Strukturen zusammenwächst. Dies würde durch eine Aufsplittung unserer Meinung deutlich untergraben. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders Herrn Hörning und seinem Dezernat danken, dass sie den Schritt gewagt haben, jetzt auf die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte zuzugehen und einen Prozess des Dialogs und eines neuen Umgangs miteinander zu beginnen. Dieser bringt uns weiter, als nur zu sagen: Wir stülpen dem gesamten Stadtgebiet einfach eine Ortschaftsverfassung über. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kühne. Seite |7 Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag mit dem Vorschlag, die Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, stößt bei meiner Fraktion auf Ablehnung. Der Antrag verursacht eben nicht ein Mehr an Demokratie, sondern ein Mehr an Bürokratie; denn der viel größere Aufwand durch die zukünftig geplante Wahl der Stadtbezirksbeiräte statt einer Berufung durch den Stadtrat nach Kommunalwahlen, wie es bisher Praxis ist, verursacht in der Verwaltung zwangsläufig ein Mehr an Arbeitsaufwand und höhere Kosten. Eine inhaltliche Aufwertung der Stadtbezirksbeiräte und eine längst überfällige Würdigung der wichtigen Scharnierfunktion unserer Stadtbezirksbeiräte zwischen Bürgerschaft und Stadtparlament können wir diesem Antrag nicht entnehmen. Wir sehen in dem Antrag einen hohen bürokratischen Aufwand bei einem noch nicht mal geringen innerstädtischen Demokratiegewinn. Wir hoffen, dass durch die erneute Diskussion, nun auch auf breiterer Basis in der Stadtverwaltung, noch mehr als bisher erkannt wird, welch hervorragendes Instrument mit der Einführung der Stadtbezirksbeiräte 1996 geschaffen wurde. Nimmt man künftig Anregungen und wichtige Angelegenheiten der zehn Stadtbezirksbeiräte unserer Stadt viel ernster und bezieht man die Beiräte in den politischen Prozess tatsächlich mehr ein, dann hätte die Verwaltung unserer Stadt im wahrsten Sinne des Wortes das Ohr an den Sorgen der Bürger. Einer weiteren Wahl bedarf es hierzu jedoch nicht; denn 70 Mitglieder der Ratsversammlung werden alle fünf Jahre vom städtischen Souverän, dem Leipziger Bürger, als Stadträte durch die Wahl bestimmt. Dem Vorschlag der Verwaltung werden wir folgen. - Im Übrigen: Dresden ist nicht Leipzig. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Seit 1996 gibt es die zehn Stadtbezirksbeiräte. Seit 1997 bestehen in den Eingemeindungen 14 Ortschaftsräte. Seitdem haben wir Grüne uns mit zahlreichen Initiativen im Stadtrat immer wieder dafür eingesetzt, dass die Stadtbezirksbeiräte nicht nur eine deutliche Aufwertung erfahren, sondern dass auch ihre Rechte umfassend erweitert werden. In der letzten Wahlperiode konnte insbesondere mit einem Antrag zum Rederecht zu sogenannten Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 wichtigen Angelegenheiten zumindest eine weitere wesentliche Stärkung der Stadtbezirksbeiräte erreicht werden. Wir erinnern uns: Anfänglich hielt die Verwaltung dieses Ansinnen für nicht umsetzbar; am Ende hat sie sich dann doch noch bewegt. Aufgrund der allerdings auch weiterhin bestehenden, unterschiedlich weit gehenden Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten und im Zuge der Gleichbehandlung aller Leipziger halten wir Grüne das Fortbestehen beider Verfassungen nebeneinander für problematisch. Wir sind - das wird Sie nicht wirklich wundern - weiterhin der Auffassung, dass der Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene aus Gründen der unmittelbaren Demokratie der Vorzug zu geben ist. Auch ist die Einführung der Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet rechtlich möglich; das ist mittlerweile unstrittig. Die Landeshauptstadt Dresden macht es uns gerade vor: kein leichter Weg, aber ein rechtlich möglicher Weg. Deshalb wird die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen heute dem Antrag der Fraktion Die Linke und dem damit verbundenen Ansinnen zustimmen. Einige Anmerkungen zum Verwaltungsstandpunkt. Die Verwaltung schlägt vor, bis zum Ende des Jahres 2017 in Abstimmung mit verschiedenen Stadtteilakteuren und dem Stadtrat ergebnisoffen zu prüfen, ob die bestehenden Strukturen für die nächste Wahlperiode 2019 bis 2024 anzupassen sind. Grundsätzlich ist natürlich immer zu begrüßen, wenn sich eine Stadtverwaltung für Diskussionen zur Stärkung der lokalen Demokratie und der lokalen Verwaltung offen zeigt; letztendlich zählt aber auch hier das Ergebnis. Die Begründung im Verwaltungsstandpunkt lässt eine ergebnisoffene und sachliche Diskussion zur Einführung der Ortschaftsverfassung auf Stadtbezirksebene leider gerade nicht zu. Debattenbeiträge, die eine Abschaffung der bestehenden Ortschaftsräte befürchten, zeigen dies deutlich. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, es wäre in diesem Zusammenhang ein Glanzstück der Verwaltung gewesen, wenn sie an den Stadtrat, an die Stadtbezirksbeiräte, an die Ortschaftsräte und - nicht zu vergessen - an die Stadtgesellschaft mit einem Verwaltungsstandpunkt herangetreten wäre, der sich intensiv mit dem Geflecht an Fragen und Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit einer Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig ergeben, konstruktiv auseinandergesetzt und Vorschläge bzw. einen ersten tragfähigen Konzeptentwurf dahin gehend unterbreitet hätte. Leider ist sie dem 20 Monate nach Antragstellung nicht nachgekommen. Wir sind enttäuscht; denn Seite |8 genügend Zeit war. Insofern wird auch dieser Verwaltungsstandpunkt gerade dem Anliegen „Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet Leipzig“ wieder einmal in keinster Weise gerecht. Die gut klingenden Worte der Verwaltung sind - da stimme ich Ihnen zu, Frau Dr. Lauter - leider nichts als ein Placebo. Trotz alledem werden wir Grüne uns auch weiterhin für eine umfassende Stärkung der lokalen Demokratie und der lokalen Verwaltung einsetzen und weiterhin unsere Vorschläge dazu einbringen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Opitz. Ortsvorsteherin Opitz: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Werte Gäste! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Als wir diesen Antrag der Linken zum dritten Mal auf der Agenda hatten, haben wir uns wohl überlegt: Ist das wirklich das Wichtigste, was diese Fraktion noch einmal zu bearbeiten hat, oder ist dieses Thema nicht aufgrund der leidgeprüften Erfahrungen der letzten Monate, in denen uns ganz andere Sorgen beschäftigten, längst abgehakt? - Wir haben uns damit befasst, weil wir der Meinung waren, dass es nicht abgehakt ist. Der Ortschaftsrat hat auch ein Statement dazu abgegeben. Inzwischen sind wieder einige Wochen vergangen. Nun muss ich sagen: Es ist doch ein Irrglaube, anzunehmen, man könne aus der Kernstadt der zehn Stadtbezirke Ortschaften generieren und dort Ortschaftsräte einsetzen. Die Ortschaftsräte sind ja nicht freiwillig Ortschaftsräte geworden. Das waren einmal 14 selbstständige Gemeinden. In diesen ehemaligen Gemeinden sind ehemalige Gemeinderäte jetzt Ortschaftsräte, die sich bestens auf die Örtlichkeiten verstehen und eine verantwortungsvolle Arbeit machen. Dafür werden ihre Vereine natürlich auch angemessen mit Brauchtumsmitteln versorgt. Es gilt, diese Ortschaften zu bewahren. Das wurde uns damals zur Gemeindegebietsreform versprochen, und daran halten wir fest. Frau Dr. Lauter, Sie sprachen von einer ungleichen Rechtsstellung. Ich kann hier überhaupt keine ungleiche Rechtsstellung sehen. Es gibt einen Stadtrat mit 70 engagierten Stadträten. Diese Stadträte sind sowohl für die Stadtbezirksbeiräte als auch für uns der Maßstab. Sie setzen die Arbeit, die wir nicht leisten können, um. Ich sage Ihnen ehrlich: Ich wünsche mir, dass das noch besser wird. Ja, es stimmt: Ein Ortschaftsrat hat sich nicht um Schulen zu kümmern. Aber was sollen wir denn machen, wenn sich niemand anderer darum kümmert? Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Hier würden wünschen. wir uns mehr Unterstützung Ich würde diesen Antrag der Linken auch ablehnen. Meine Sorge und die Sorge vieler Bürger ist, dass man dann stadtweit probieren wird, innerhalb der bisherigen Stadtbezirksgrenzen einen Ortschaftsrat zu installieren. Paunsdorf hat 50.000 Einwohner, Engelsdorf 14.000. Hirschfeld, Kleinpösna und Baalsdorf wären dann überhaupt nicht mehr vertreten, obwohl sie territorial ganz andere Aufgabenzuschnitte haben. Das funktioniert ganz einfach nicht. Ich bleibe dabei: Bürgernähe und Wohnortnähe sind einzuhalten und dürfen nicht als Worthülsen verkommen. Meine Sorge ist, dass man die Ortschaftsräte aufweichen will, um Forderungen wie wohnortnahe Bildungsstätten und andere in Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Das wäre ein trauriges Bekenntnis gegenüber den Bürgern unserer Ortsteile, die meine Sorge teilen. Ich bitte die Stadträte, heute sehr sorgsam abzuwägen und den Antrag der Linken abzulehnen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, ich falle hier vom Glauben ab. Ich dachte, seit 1990 gilt hier das Grundgesetz der BRD, das ja keine Verfassung ist, in dem es in Artikel 3 heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Es heißt dort nicht: Manche sind gleicher. Hier geht es doch gar nicht darum, irgendjemandem etwas wegzunehmen, sondern darum, Gleichheit herzustellen und die Ortschaftsräte weiter zu stärken. Wir können das doch daran festmachen, dass Sie, Frau Opitz, Ihr Rederecht hier genutzt haben. Hätten denn auch die Stadtbezirksbeiräte das Recht, sich zu dieser Frage zu äußern? Oberbürgermeister Jung: Ja, Herr Schlegel, das hätten sie. Das sieht unsere Hauptsatzung so vor. Zu wichtigen Angelegenheiten können Stadtbezirksbeiratsvorsitzende reden. Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Leipzig wächst. Das war eigentlich fast immer so, wenn auch nicht immer durch einen jährlichen Geburtenanstieg, wie wir ihn jetzt glücklicherweise haben. Lange Zeit wuchs unsere Stadt durch Eingemeindungen, zuletzt zum Beispiel 1999 durch die Eingemeindung von Seite |9 Liebertwolkwitz, Rehbach und Knautnaundorf, von Engelsdorf mit Althen und Baalsdorf. Rechtlich zusammenzuführen, was örtlich schon zusammenwächst, Synergien in Verwaltungen zu finden, die Zeit und Geld, auch Steuergelder, sparen, das ist ein sinnvolles Anliegen und hilft, Doppelstrukturen zu vermeiden. Auch vor 1999 war diese Strategie von Vertretern aus Politik und Verwaltung erfolgreich. Das Zusammenwachsen von Verwaltungen ging seit der ersten Eingemeindung im Jahre 1889 immer schneller als das Zusammenwachsen der Bürger, die sich erst nach und nach als Leipziger verstanden. Die Schaffung der Ortschaftsräte nach der flächenmäßig größten Eingemeindungsaktion Ende der 1990er-Jahre war deshalb mehr als sinnvoll. Die Ortschaftsräte fungieren seitdem als Bindeglied zwischen den politischen Vertretern Leipzigs und den Bewohnern der immer noch recht ländlich geprägten Ortsteile. Die Antragsteller sehen als Hauptfunktion einer Ortschaftsverfassung die Stärkung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger, da sich damit - Zitat - „verbesserte Gestaltungsspielräume der Bürger in der Kommunalpolitik“ ergeben. Aber ist das tatsächlich so? Sind Bürger ohne Ortschaftsrat in ihrer Möglichkeit der politischen Einbringung wirklich eingeschränkt? Ist unsere Politik direkter für die Bürger erfahrbar, wenn wir noch eine zusätzliche Ebene politischer Vertretung für das gesamte Stadtgebiet einziehen, also Ortschaftsräte selbst da einführen, wo die alten Ortschaftsgrenzen, zum Beispiel zwischen Plagwitz und Schleußig, im Alltag schon gar nicht mehr erfahrbar sind? In Zeiten zunehmender Politikverdrossenheit und einem „Wir und die da oben“-Gefühl kann ich nicht wirklich daran glauben. Die politische Vertreterebene, die die Bürger Ihrer Meinung nach mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten erfreuen soll, wird ihren Zweck meiner Meinung nach nicht erfüllen. Für uns als CDU bedeutet direkte Demokratie eben auch, dass wir als Stadträte in unserem Wahlkreis den direkten Kontakt zu den Bürgern und Vereinen pflegen und deren Willen in den Abstimmungen Gehör verschaffen. Ist es wirklich so wichtig, wo die Vorlagen, die dem Rechnung tragen, abgestimmt werden? Sie sollten immer vor Ort diskutiert und besprochen werden; das ist klar. Das werden sie auch jetzt schon. Spielt es aber wirklich eine Rolle, wo wir als Stadträte am Ende des Prozesses unseren Arm heben: im Rathaus oder in den Gemeindeämtern oder in den Schulen oder in den Ortsgaststätten? Auch Veranstaltungen von „Leipzig weiter denken“ in den Stadtgebieten sind eine Form von lokaler Demokratie. Dieses Format der Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 S e i t e | 10 Einbringung wird vor allem in den Stadtteilen mit Stadtbezirksbeiräten besonders gut angenommen. Weniger Wirkung hätte es sicherlich in den kleinen Ortschaften. Die Ortsbewohner, die sich für solche Formate interessieren, fahren tatsächlich auch ein kleines Stück stadteinwärts. Veranstaltungen teilgenommen haben. Wir waren als Fraktion in fast allen Veranstaltungen. Ich weise Ihre Unterstellung zurück. Das ist wirklich eine Unverschämtheit. Die Linke spricht von rechtlicher Ungleichbehandlung. Diese kann ich nicht erkennen. Es gibt eine Ungleichheit zwischen den städtischen Leipzigern und denen auf den Dörfern unserer Stadt. In der Umsetzung unserer politischen Arbeit haben wir uns diesen Sachverhalt und den daraus erwachsenden Bedarfen und Schwierigkeiten angepasst. Warum sollten wir das ändern? Gleichmacherei um ihrer selbst willen? Nein. Für uns als CDUFraktion wäre die Annahme dieses Antrags genau das. Einen anderen positiven Mehrwert vermögen wir in diesem Antrag nicht zu sehen. Stadtrat Maciejewski (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Bereits 2008 und 2011 haben wir zum gleichen Thema hier in diesem Saal debattiert und abgestimmt, nun also 2017 erneut. Leider habe ich in der bisherigen Debatte nicht sonderlich viele neue Argumente gehört. Es tut mir leid, auch von mir werden Sie jetzt nicht sonderlich viel Neues hören. Selbst die Akademie für lokale Demokratie e. V., die hier in Leipzig ihren Sitz hat, scheint laut ihrer Internetseite lokale Demokratie hauptsächlich als Einbringung der Bürger auf kommunaler Ebene zu verstehen. Dafür setzt sie sich auch international ein. Das bedeutet aber nicht, kleine, dörfliche Strukturen in der Stadt zu schaffen. Warum sollten wir jetzt mit dieser Vielstaaterei in Leipzig anfangen, zumal in diesem Fall ein deutliches Mehr an lokaler Demokratie zulasten von direkter Demokratie ginge? Wir als CDUFraktion wollen das nicht. Wir wollen lieber alles daran setzen, unsere repräsentative Demokratie so zu gestalten, dass es für die Bürger interessant und lohnend ist, sich einzubringen auch und vor allem im direkten Austausch mit einer überschaubaren Anzahl politischer Vertreter. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ich möchte auf zwei Äußerungen von Frau Wohlfarth, die ich sonst sehr schätze, eingehen, die ich so nicht im Raum stehen lassen will. Zum einen hatte ich formuliert, dass die Verantwortlichen in den Stadtbezirksbeiräten vielleicht nicht immer ganz frei in ihren Entscheidungen sind. Das ist keine Unterstellung, sie wären abhängig oder gar korrupt oder Ähnliches. Das weise ich zurück. Zum anderen muss ich rügen, dass Sie hier unterstellen, diejenigen Stadtbezirksbeiräte, die für unseren Antrag gestimmt haben, hätten nur deshalb dafür gestimmt, weil man ihnen irgendwelche Märchenschlösser vorgegaukelt habe. Das hat niemand gemacht. Sie haben selbst gesagt, dass Sie nur an wenigen Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Die CDU-Fraktion war bisher generell für ein Nebeneinander von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten, und zwar auch deshalb, weil wir meinen, dass vorgeschlagene Veränderungen wie die heutige am Ende nicht zu mehr Demokratie, sondern zu mehr Bürokratie führen. Meine Damen und Herren, die Stadt Leipzig ist kein homogenes Ganzes, sie hat eine sehr unterschiedliche Struktur: von ländlichen Randbereichen bis hin zur urbanen Kernstadt. Dies macht, so finde ich, auch einen besonderen Reichtum aus. Man kann feststellen: Die Identifikation der Bürger mit ihrem unmittelbaren Wohnumfeld, der Wille zur demokratischen Mitgestaltung und auch die Wahlbeteiligung sind in den Randbereichen der Stadt ungleich höher ausgeprägt als beispielsweise im Stadtzentrum. Jeder, der einen Wahlkreis hat, der sowohl altes Stadtgebiet als auch Randgebiete umfasst, weiß, dass es in den Randgebieten Leute gibt, die noch wissen, wie derjenige, der drei Häuser weiter wohnt, mit Vornamen heißt. Auch das hat einen entscheidenden Einfluss auf das Engagement der Bürger und den Zusammenhalt: die gemeinsame Identität. Daher kann es, so meine ich, kein allgemeingültiges Patentrezept geben, mit dem man Bürgerbeteiligung organisiert. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich in der Sächsischen Gemeindeordnung das Nebeneinander von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten vorgesehen, und zwar nicht nur für einen gewissen Zeitraum nach einer Eingemeindung, sondern unbefristet. Wenn das eine ungleiche Behandlung der Bürger darstellen würde, würde das so nicht in der Gemeindeordnung stehen. Die Linksfraktion will nun zum wiederholten Mal die Ortschaftsverfassung auf das gesamte Stadtgebiet ausdehnen, diesmal jedoch ohne Abschaffung der bestehenden Ortschaftsräte; man ist also doch ein wenig lernfähig. Es lohnt sich dennoch, nachzuschauen, welchen Sinn die Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Ortschaftsverfassung eigentlich hat. Im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung kann man dazu Folgendes lesen: Die Ortschaftsverfassung soll örtliche Identität und eine angemessene Eigenverantwortlichkeit der Ortschaft bewahren. Weiter heißt es: Die Ortsteile sollen … ein erkennbares örtliches Eigenleben haben. Da muss schon die Frage an den Antragsteller gestattet sein, wo in Leipzig ein solches erkennbares örtliches Eigenleben vorhanden ist. Leipziger Stadtbezirke jedenfalls sind eher unter statistischen Gesichtspunkten geschaffene, künstliche Verwaltungseinheiten. Die Stadtbezirke werden auch keine eigene Identität erlangen, indem wir hier im Rat, wie beantragt, beschließen: Stadtbezirke sind zu Ortschaften zu erklären. - Entschuldigen Sie bitte, liebe Stadträte von der Linksfraktion, aber kann mir vielleicht jemand von Ihnen erklären, welche gemeinsame örtliche Identität ein Gebilde „Ortschaft Stadtbezirk Nordost“ haben soll, zu dem sowohl die Siedlungen in Portitz als auch das Plattenbaugebiet Schönefeld-Ost gehören? Oder wie ist es mit Schleußig und Knautkleeberg oder mit Heiterblick und Volkmarsdorf? Ich denke, Sie merken selbst, dass Ihre Überlegungen hierzu nicht wirklich ernst zu nehmen sind. Ich bitte den Stadtrat, diesen Antrag der Linksfraktion abzulehnen. Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, die inhaltlichen Argumente vielleicht nicht überzeugen, um diesen Antrag abzulehnen, dann will ich noch den letzten Satz aus der Sachverhaltsbeschreibung des Antrags anführen, in dem es heißt: Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 6.3.2014 einen vergleichbaren Beschluss gefasst. Konfuzius sagt: Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu Handeln: erstens durch Nachdenken, das ist das Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist das Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist das Bitterste. Der Dresdner Stadtrat hat sich für den dritten Weg entschieden. Es mag einfach sein, heute einen Dresdner Ratsbeschluss nachzuahmen; ich bin dennoch dafür, die Dresdner erst einmal ihre Erfahrungen sammeln zu lassen. Derweil sollten wir auf dem edelsten der drei Wege bleiben und weiter nachdenken. - Vielen Dank. S e i t e | 11 Oberbürgermeister Jung: Frau Ehms. Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Als ich vor reichlich zwei Jahren Mitglied dieses Hohen Hauses, des Leipziger Stadtrats, wurde, war eines der ersten Themen, von denen ich als Mitglied des Fachausschusses Allgemeine Verwaltung hörte, das Thema „Einführung der Ortschaftsverfassung bzw. Gültigkeit der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet“. Ich wusste zwar ungefähr, was Stadtbezirksbeiräte sind; von Ortschaftsräten und einer Ortschaftsverfassung hatte ich als Kernleipzigerin jedoch noch nie gehört; das gebe ich offen zu. Auch unser alter Antrag und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen waren mir völlig unbekannt. Ich habe mir daher unvoreingenommen und keiner eventuellen Partei- oder Fraktionsdisziplin folgend die Frage gestellt, was die Linke mit diesem Antrag erreichen will und ob das sinnvoll ist. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen: Das ist sinnvoll. Die Ortschaftsverfassung ist das von der Sächsischen Gemeindeordnung vorgesehene Regelwerk, um kommunale Entscheidungen zu dezentralisieren. Der Ortschaftsrat, der direkt gewählt wird, entscheidet per Gesetz über verschiedene Angelegenheiten der Ortschaft: Unterhaltung und Pflege der Park- und Grünanlagen, Reihenfolge der Arbeiten zur Instandsetzung von Straßen, Förderung von Vereinen usw. Dafür erhalten die Ortschaften Haushaltsmittel. Ortschaften haben ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Per Hauptsatzung können noch weitere Rechte übertragen werden. Stadtbezirke dagegen sind lediglich Verwaltungsbezirke. Sie dezentralisieren die Verwaltung. Sie werden vom Stadtrat eingesetzt und haben keine Entscheidungsbefugnis. Die Einführung der Ortschaftsverfassung ist nach geltender Rechtslage in Sachsen die einzige Möglichkeit, dass Leipzigerinnen und Leipziger Stadtteilvertretungen direkt wählen können und diese Entscheidungs-, Mitwirkungs- und Selbstbefassungsrechte erhalten. In der Diskussion wurden bereits einige Argumente angeführt. Bestimmte Bedenken kann ich nachvollziehen; einen Großteil der Argumente fand ich jedoch wenig überzeugend oder völlig absurd. Zum einen, Herr Oberstadt, die Ortschaftsräte verlieren nicht ihre Berechtigung. Sie existieren weiter. Wir haben auch in den früheren Anträgen nie gefordert, dass sie abgeschafft werden sollen. Es soll sie weiterhin geben, und sie werden auch weiterhin ihre Rechte behalten. Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Nicht behalten sollen sie das Privileg, das ihnen diese Rechte zugestanden werden, anderen jedoch nicht. Sie werden diese Rechte dann nicht mehr allein haben. Auch die Stadtbezirksbeiräte, die dann ebenfalls „Ortschaftsräte“ heißen sollen, werden diese Rechte erhalten. Bisher gibt es da eine Ungleichheit, die nicht gerechtfertigt ist. Nun kann man sagen, Ortschaftsräte gebe es nur in ländlichen Gebieten, in denen es einen Ortskern und verschiedene Ortsteile gibt. Ein Stadtbezirk Ost hat das vielleicht nicht. Mag sein, dass ich mich hier jetzt nicht als Ost-Leipzigerin fühle; aber das ist auch nicht relevant. Entscheidend ist: Was sind die Aufgaben, mit denen sich die verschiedenen Gremien beschäftigen? Es werden auch keine neuen Strukturen geschaffen; denn Stadtbezirksbeiräte gibt es bereits. Aber deren Rechte werden erweitert. Es werden endlich die Möglichkeiten für die Stadtbezirksbeiräte geschaffen, die die Ortschaftsräte schon haben. Niemand hier konnte mir überzeugend erklären, warum die Stadtbezirksbeiräte diese Rechte nicht haben sollen. Die Ortschaftsräte entscheiden und befinden über öffentliche Einrichtungen. Haben wir in den Stadtbezirksbeiräten öffentliche Einrichtungen? Ja, haben wir. Es geht um Baumaßnahmen, zum Beispiel bei Straßen, Wegen und Plätzen. Gibt es in den Stadtbezirken Straßen, Wege und Plätze? Ja, gibt es. Es geht um das Ortsbild, um Park- und Grünanlagen. Das alles ist auch in den Stadtbezirken vorhanden. Gibt es Vereine und Verbände nur in den Ortschaften? Mitnichten. Natürlich gibt es sie auch in den Stadtbezirken. Darüber kann ein Stadtbezirksbeirat - dann: Ortschaftsrat - auch befinden. Ich sehe überhaupt kein Problem darin. Heimatpflege und Brauchtum kann dort genauso entschieden werden. Ich persönlich kann Arbeit abgeben; ich gebe gern Arbeit ab. Ich gebe auch gern Verantwortung ab; ich habe damit kein Problem. Deswegen finde ich es in Ordnung, wenn Stadtbezirksbeiräte über die Dinge, die die Menschen in ihrem Umfeld betreffen, weil sie dort leben und dort arbeiten, selber entscheiden können. Das ist relevant und nicht, ob die Ortschaft einen Ortskern hat oder ob sie ländlich geprägt ist. - Sie sehen, das ist ein sehr wichtiges Thema, obwohl es sich zunächst einmal etwas langweilig anhört. Es gibt gute Gründe, das so umzusetzen. Abschließend zu den Dresdner Erfahrungen. Dort wurden zwei Fehler gemacht: Sie haben die Ortschaftsräte nicht mit einbezogen, und sie wollten die Ortschaftsverfassung gleich auf dem ganzen Stadtgebiet einführen. Dazu hat die S e i t e | 12 Landesdirektion gesagt: Das geht so nicht. Das hat der Dresdner Stadtrat zur Kenntnis genommen. Nun wird es 2019. Aber das ist das Einzige, was falsch gelaufen ist. Deshalb kann man nicht sagen: aus den Erfahrungen lernen und die Fehler verhindern. Das stimmt einfach nicht. Frau Opitz, noch eine Frage. Wie hat Ihr Ortschaftsrat zum Antrag der Linken entschieden? Ich kann es Ihnen sagen: Acht zu null zu null. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp. Ortsvorsteher Kopp: Ich muss überlegen, wie ich es sage. Ich bin überrascht, was für eine zündende Rede man mit so viel - ich wähle nicht das Wort, das mir jetzt eigentlich auf der Zunge liegt Unwissenheit vortragen kann. Haben Sie überhaupt eine Ahnung davon, welche Rechte ein Ortschaftsrat hat? Wir entscheiden nicht über Straßen, öffentliche Plätze und Baumaßnahmen. Sie haben überhaupt keine Ahnung, gar keine. Sie suggerieren hier lediglich etwas. Es ist einfach dumm, hier so aufzutreten. Entschuldigen Sie diesen Begriff, aber eine andere Bezeichnung gibt es dafür nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Kopp, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Bitte nehmen Sie das zurück! Ortsvorsteher Kopp: Gut. Ich nehme den Ordnungsruf an. Dann werde ich beim nächsten Mal dazwischenrufen. Es kann nicht sein, dass hier so viel … erzählt wird. Unser Ortschaftsrat hat sich eindeutig dagegen entschieden, auch bei den schon Jahre zurückliegenden Votierungen. Damit kommen auch Befürchtungen der Bürger zum Ausdruck. Wir gehören als äußerster Zipfel im Südwesten auch zum Stadtbezirksbeirat Südwest. Ich habe dort in den letzten Jahren mehrfach vorgetragen, wo wir Kummer haben und welche Sorgen die Bürger bedrücken, sei es bei der Nahversorgung, der Schule und, und, und. Der Stadtbezirksbeirat Südwest hat das Thema Nahversorgung - das kann man im Protokoll nachlesen - einmal zur Kenntnis genommen und sich dann nicht mehr damit befasst. Wir haben auch gar nicht so viele Rechte. Die paar Brauchtumsmittel: Ja, es ist schön, dass man noch ein kleines Budgetrecht hat. Aber eine rechtliche Ungleichheit: Worin soll die liegen? Man könnte es auch andersherum betrachten. Wir sind doch wirklich nur noch das Sprachrohr bzw. die Sorgenempfänger der Bürger, um dafür zu sorgen, dass die kleinen Ortschaften am Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Rande nicht ganz vergessen werden. Darin liegt die Ungleichbehandlung und nicht, wie Sie von der Linken sie hier dargestellt haben. - Danke. S e i t e | 13 Oberbürgermeister Jung: Es gibt zwei weitere Wortmeldungen, und zwar von Frau Wohlfarth und Herrn Keller. Mit Blick auf die Zeit sollten wir danach zum Abschluss dieser Debatte kommen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Möglicherweise nehme ich vorweg, was Herr Bürgermeister Hörning gleich sagen wird, nämlich: Von Dresden lernen hieße auch, lernen, was das Ganze kostet. Nun könnte man sagen: Demokratie darf uns nicht zu teuer sein. Dennoch: Es muss auch effizient sein. Wir dürfen jetzt mit der Wurst nach dem Schinken werfen. Wenn wir unseren Haushalt stadtbezirksweise aufsplitten würden - das müssten wir tun, um darzustellen, wie viel Geld in die Straßen, Schulen usw. des einzelnen Stadtbezirks geht -, würden wir suggerieren, jeder Stadtbezirk könne dann selbst steuern, welche Prioritäten er setzen möchte. Aber dafür sind wir als Stadträte nicht gewählt. Wir sind der Stadt Leipzig insgesamt verantwortlich. Das heißt, wir müssten Stadtbezirksbeiratsentscheidungen kippen, wenn sie der Gesamtpriorisierung der Stadt Leipzig zuwiderlaufen, was häufig der Fall sein dürfte. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Es wäre auch mit einem unerhörten Aufwand verbunden, darzustellen: Was kann tatsächlich von einem Stadtbezirksbeirat selbst entschieden werden? Würden wir es so abbilden - Herr Kopp hat gerade sehr anschaulich dargestellt, wie die Ortschaftsräte momentan agieren -, müssten wir gerade die Vereinsarbeit und die Vereinsförderung auf die Stadtbezirksbeiräte umlegen. Auch das finde ich bedenklich und nicht dem Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechend. Wenn wir einzelne Budgets zuordneten, würden wir mit dazu beitragen, dass Ungleichheiten in der Stadt manifestiert würden. Aber dafür sind wir Stadträte nicht gewählt worden. Wir sind gewählt worden, um für die Stadt insgesamt tätig zu werden. Die Schaffung eines Parallelkonstrukts Stadtbezirksbeiräte, ausgestattet mit dieser Verantwortung und diesen Kompetenzen - würde dem deutlich zuwiderlaufen. Wir haben einmal nachgefragt, wie viel Personal man in der Stadt Leipzig bräuchte, um so vorgehen zu können. Ungefähr 55 Mitarbeiter zusätzlich bräuchte man für ein solches Konstrukt. Es tut mir leid, aber die würde ich gern anderswo im Bereich der direkten Demokratie einsetzen wollen statt für ein solch bürokratisches Monster. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr verehrte Damen und Herren! Ich muss leider auch noch einmal Frau Ehms widersprechen; denn so einfach, wie sie sich das vorgestellt hat, ist es leider nicht. Ich hatte gehofft, dass sie als Juristin das auch weiß. § 67 der Sächsischen Gemeindeordnung besagt, dass Ortschaften nur darüber entscheiden dürfen, was nicht das allgemeine städtische Interesse berührt. Das können durchaus Vereinsförderung, Straßenbau, Grünflächenpflege etc. sein. Aber wir werden erleben, dass wir, wenn wir die Ortschaftsverfassung einführen, bei jedem Punkt, der irgendwo kleinteilig beschlossen worden ist, diskutieren müssen: Ist dieses Gremium dafür zuständig, oder berührt dieser Punkt städtische Interessen? Wir werden einen Bürokratieaufwuchs sondergleichen haben, nicht nur durch mehr Mitarbeiter, sondern aufgrund der Debatte: Wer ist zuständig? Wer darf was? Ich glaube, letztendlich werden sich die Einwohner in unserer Stadt verschaukelt fühlen, weil sie dann nämlich selber nicht mehr wissen, wer zuständig ist. Auch die zuständigen Leute vor Ort werden nicht mehr wissen, wer was darf. Deswegen kann ich nur dringend davor warnen, dass wir das so wie jetzt geplant übernehmen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Die Stadt Leipzig ist in zehn Wahlkreise eingeteilt. Für jeden Wahlkreis wurden Stadträte gewählt. Wenn die Stadträte zu faul sind, ihrer Verantwortung nachzukommen, fordern sie natürlich, dass andere gewählt werden sollen, die das machen sollen. So geht es einfach nicht. Fakt ist: Stadtbezirksbeiräte sollen die Arbeit der Stadträte unterstützen, indem sie ihnen detailliertere Informationen zu einer stadtbezirksinternen Angelegenheit geben. Das heißt aber nicht, dass sie deren Aufgaben übernehmen sollen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, bitte. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Der Antrag und der Verwaltungsstandpunkt zum Thema „Einführung einer einheitlichen Ortschaftsverfassung“, über welchen Sie heute abstimmen, hat Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 für die Stadtverwaltung, aber auch für mich persönlich als zuständiger Beigeordneter eine große Bedeutung. Lassen Sie mich meiner Rede eines vorwegnehmen: Ja, der Ihnen vorliegende Verwaltungsstandpunkt liest sich kurz. Wir haben bewusst, auch in informeller Rücksprache mit den Beförderern dieses Antrags, darauf verzichtet, einen neuen Verwaltungsstandpunkt einzureichen, weil wir dem von uns vorgeschlagenen Prozess nicht mit Vorschlägen unsererseits vorgreifen wollten. Ja, Sie haben auf diesen Verwaltungsstandpunkt viel zu lange warten müssen. Hier haben wir uns als Verwaltung in Bezug auf den Zeitablauf sicherlich nicht mit Ruhm bekleckert; so ehrlich möchte ich sein. Aber manchmal brauchen Haltungsänderungen in der Verwaltung - weg vom „wollen wir nicht“, „können wir nicht“ und „geht nicht“ hin zu „das Anliegen ist korrekt, lasst uns darüber reden“ - eben Zeit. Das ist bei der Verwaltung nicht anders als beim Orthopäden. Trotzdem bitte ich Sie, sich den Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag zu eigen zu machen. Dies hat mehrere Gründe: Kernaussage und Mittelpunkt unseres Verwaltungsstandpunkts ist, dass wir uns bezüglich des grundlegenden Anliegens der Einführung einer stadtweiten Ortschaftsverfassung nichts vergeben, wenn Sie heute unserem Standpunkt folgen. Die eventuelle Entscheidung hierüber reicht zu Beginn des Jahres 2018 vollkommen aus, um die entsprechenden Weichen für die Kommunalwahl im Jahr 2019 zu stellen. Das sichere ich Ihnen hier zu. - Wir vergeben uns also nichts. Was wir uns aber mit einer vorschnellen Entscheidung über die Ortschaftsverfassung verbauen würden, wären der Austausch und die gemeinsame Erarbeitung des richtigen Wegs, um die vorhandenen und bekannten Schwächen des Modells der Stadtbezirksbeiräte an der Wurzel zu packen und schrittweise zu beseitigen. Diese Dinge hängen zusammen. Wir bewegen uns als Stadt Leipzig innerhalb der Sächsischen Gemeindeordnung, ob wir das wollen oder nicht. Auch die von den Regierungsfraktionen in Dresden in Aussicht gestellte Reform der Gemeindeordnung wird hieran erst einmal nichts ändern. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht die Ortschaftsverfassung jedoch ausschließlich für abgeschlossene Ortsteile einer Gemeinde vor; das wurde hier bereits ausgeführt. Ich möchte insbesondere betonen - das gehört zu unserem Abwägungsprozess dazu -, dass die von Ihnen favorisierte, mit der S e i t e | 14 Ortschaftsverfassung verbundene Direktwahl, die der Gesetzgeber für die einander bekannten Ortsgemeinschaften annimmt, zweifelsohne ein verbessertes Element von direkter Wahlmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger darstellt. Mit der Einführung der Ortschaftsverfassung für das Kernstadtgebiet der Großstadt Leipzig lösen wir aber keine einzige der Sorgen, Probleme und Nöte der Stadtbezirksbeiräte, mit welchen die Beiräte sich als politisches, Sie als Stadträte beratendes Gremium im Alltag konfrontiert sehen. Trotzdem möchte ich Ihnen sagen - ich spreche damit auch die Initiatoren des Antrags persönlich an -, dass ich die Beweggründe des Antrags, nämlich die Stärkung der lokalen Demokratie und der lokalen Verwaltung, wertschätze, hoch anerkenne und mit Ihnen gemeinsam befördern möchte. Die unterschiedlichen Entstehungsgeschichten beider Gremien, von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten, sind Ihnen bekannt. Damit hängen auch unterschiedliche Verantwortungsstrukturen zusammen, welche teilweise bereits fortentwickelt wurden. Ein Bespiel dafür ist das Rederecht der Stadtbezirksbeiräte zu einer wichtigen Angelegenheit hier im Stadtrat. Der wesentliche Unterschied in den Aufgaben beider Gremien ist der Aufgabenumfang. Die Sächsische Gemeindeordnung definiert den umfangreichen Aufgabenrahmen der Ortschaftsräte, hier in Leipzig eingeschränkt durch unsere Hauptsatzung. Im Gegensatz dazu stellen die Stadtbezirksbeiräte mit ihrer Kompetenz eine Beratungsfunktion für Sie als Stadträte und für uns als Verwaltung dar. Wenn wir hier zu Recht über eine Ausweitung der Rechte und Möglichkeiten bei der Beratung und Mitbestimmung der Stadtbezirksbeiräte sprechen, dann bleibt der Aufgabenunterschied zu den Ortschaftsräten davon unberührt. Mit der Ausweitung von Rechten für Gremien ist auch die Frage verbunden nach der Verteilung, und zwar zwischen dem Stadtrat, also Ihnen als Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung, und den dann direkt gewählten Stadtbezirksbeiräten im Stadtgebiet. Dort, wo Veränderungen auf Sie als Stadtrat zukommen, kommen mit einer Ausweitung von Aufgaben und Rechten auch Veränderungen auf uns, die Verwaltung, zu. Zurzeit sind die Ortschaftsräte nach Hauptsatzung im Kern nur für lokales Brauchtum zuständig. Eine Ausweitung der Zuständigkeit der Stadtbezirksbeiräte für alle nach Sächsischer Gemeindeordnung aufgeführten Aufgaben - sie wurden bereits erwähnt: Unterhalt örtlicher öffentlicher Einrichtungen, Nebenstraßen, Beleuchtung, Unterhaltung von Grünanlagen erfordert auch mehr lokale Verwaltung vor Ort; Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 das kann ich Ihnen heute schon zusichern. Keiner von Ihnen will sicher den Rat des Stadtbezirks zurück oder den Burgplatz mal zehn. Aber die Erweiterung des Aufgaben- und Rechtespektrums bedeutet eben doch mehr Veränderungen für die Verwaltung hinsichtlich der Dezentralisierung als das bisher praktizierte beratende Gremium mit einem Vorsitzenden in Nebentätigkeit. Nicht zuletzt werden auch bei vielen Stadtbezirksbeiräten die Herausforderungen der Vertretung von bis zu 50.000 Einwohnern in manchen Stadtteilen gesehen. Bürgernähe in einer Großstadt ist eine andere Herausforderung als in manchen Ortsteilen. Genau hier, bei der Bestandsaufnahme des Status quo von Bürgernähe, des Arbeitsalltags der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte mit dem Ziel, eine Stärkung der über Sie als Stadträte und Parteien vermittelten lokalen Demokratie zu bewirken, haben wir unlängst begonnen. Die ersten Ergebnisse des bereits begonnenen Dialogs mit beiden Gremien zeigen mir vor allem eines: Wir haben in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten wunderbare, engagierte Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf welche wir als Stadtverwaltung und Sie als Stadträte zu Recht stolz sein können. Im Dezember 2016 hatten wir als Verwaltung zu Werkstattgesprächen mit den Gremien eingeladen. Wir haben uns in diesen Gesprächen als Zuhörer verstanden; das war für mich auch eine neue Erfahrung. Wir wollten von den Teilnehmern ungeschönt eine positive und negative Zustandsbeschreibung der Arbeit dieser lokalen Gremien hören, aber auch lokale Verbesserungswünsche. Lassen Sie mich einige Ideen und Vorschläge aufzählen: Es wird eine bessere Beratungsreihenfolge angemahnt, damit man wirklich Stellung nehmen kann. Es werden Sitzungsräume angemahnt, die zu finden sind und die auch für Bürger attraktiv sind. Es werden Schulungen eingefordert; diese Schulungen haben bisher nicht stattgefunden. Es wird ein Zugang zum Ratsinformationssystem ALLRIS eingefordert. Es wird eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit eingefordert, zum Beispiel im Amtsblatt, aber auch über einen lokalen Demokratiekalender, den wir jedem Bürger Leipzigs zur Verfügung stellen. Es wird eine bessere Grundausstattung im Bereich Technik WLAN, Laptop, E-Mail usw. - eingefordert. Und: Wir haben auch über sogenannte Vollzeitkümmerer, Stadtbezirksvorsteher, Stadtbezirksbeauftragte - wie immer Sie sie nennen wollen - gesprochen, Leute aus der Verwaltung, die für einen Stadtbezirk zuständig sind und dort in der wachsenden Stadt näher an die Bürger heranrücken. Es wurde auch disku- S e i t e | 15 tiert, ein Anfragemanagement einzuführen, damit Fragen aus den Gremien gesichert und verbindlich beantwortet und dann an die Gremien zurückgeleitet werden. - Die Liste ist noch lang. Am 7. Februar werden wir im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung hierzu erstmals ein Gespräch führen, weitere werden folgen. Ich selbst werde bis Ende Mai alle Stadtbezirksbeiräte und bis Jahresende alle Ortschaftsräte besucht haben. Lassen Sie uns diese Zeit nutzen, auch im Lichte der Vorbereitung für das vom Stadtrat beschlossene Jahr der Demokratie 2018, um konkrete Verbesserungen zu bewirken. In einer Stadt mit bald 700.000 Einwohnern gilt es, dass wir alle gemeinsam näher an die Leipzigerinnen und Leipziger heranrücken, dabei aber die Einheitlichkeit und die Abwägungsfähigkeit für das gesamte Stadtgebiet wahren müssen. Lokale Demokratie als verbindliches Modell von Stadtbezirksbeiräten und besser ausgestatteten und mandatierten Stadtbezirksvorstehern, welche in den Auftrag der Verwaltungsspitze rückgebunden und eingebunden sind. Lokale Demokratie und lokale Verwaltung müssen als einheitliches Modell für das gesamte Kernstadtgebiet gelten. Dabei bleiben natürlich in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf Quartiers-, Stadtteilund Magistralenmanagement erhalten. Mit der Möglichkeit der Einführung einer stadtweiten Ortschaftsverfassung und der damit einhergehenden Direktwahl entsteht nicht automatisch mehr Basisdemokratie und Teilhabe. Aber - diese Zusicherung ist mir wichtig, auch wenn Sie meine Haltung jetzt kennen -: Sie als Stadtrat haben noch bis Jahresanfang 2018 Zeit, das zu entscheiden. Eine Einführung der Ortschaftsverfassung im Kernstadtgebiet bis zur Kommunalwahl 2019 bleibt dann noch möglich. Sie vergeben nichts, wenn Sie uns gemeinsam diese Zeit geben. Kommunalverfassung, Hauptsatzung und lokale Verwaltungsstrukturen bilden eine Einheit. Wenn man nur an einem dieser Hebel dreht, gerät das Gesamtkonstrukt aus dem Gleichgewicht. Nichts ist für eine politische, demokratische, kommunale Selbstverwaltung frustrierender, als wenn Impulse von der Brücke nicht im Maschinenraum umgesetzt werden können. Ein Maschinentelegraf fürs Promenadendeck ohne Anbindung an den Maschinenraum führt zu Frustrationen statt zu einem erfolgreichen Erlebnis von demokratischer Mitbestimmung. Daher muss man alles zusammen diskutieren und auch zusammen entscheiden. Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und wiederhole mein Eingangsstatement. Wir als Verwaltung haben den Handlungsbedarf hinsichtlich der Arbeit und der Aufgabe von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 erkannt. Hier haben wir in der Vergangenheit zu lange gezögert. Dies wollen wir aber jetzt mit Ihnen gemeinsam angehen. Geben Sie uns die Zeit und gehen Sie mit uns zusammen den Weg, den der Verwaltungsstandpunkt vorschlägt. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt jetzt noch Wortmeldungen von Herrn Grosser und Herrn Bär. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Man kann natürlich einer Ortschaftsverfassung positiv oder negativ gegenüberstehen. Aber die Art und Weise, wie die Debatte hier geführt wird hitzig, teilweise verknüpft mit unterschwelligen Drohungen, was alles passieren könnte, wenn -, das finde ich, ehrlich gesagt, unter der Gürtellinie. Herr Keller, Sie haben hier unterstellt, wir würden das nur aus Faulheit wollen. Das hätte eine Rüge verdient gehabt, Herr Oberbürgermeister. Es geht hier nicht um Faulheit, sondern um die Schaffung von mehr Demokratie. Ich betone: mehr Demokratie. Vorhin wurde gesagt, die Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte seien nicht abhängig von der Verwaltung. Meine Damen und Herren, sie sind Verwaltung. Egal ob unabhängig oder nicht, sie sind Verwaltung. Warum sich manche Ortschaftsräte so bedroht fühlen, verstehe ich nicht. Bedroht sind sie jetzt, weil die Ortschaftsverträge befristet sind. Diese Befristung kann auch schiefgehen. Jetzt fungieren dort vielleicht ein paar starke Vorsitzende. Aber was ist, wenn sie nicht mehr da sind? Im Übrigen waren auch die jetzigen Stadtbezirke zum Großteil einmal Ortschaften. Die Geschichte hat es anders geregelt. Jetzt sind es städtische Gebiete. Deswegen kann man ihnen trotzdem Ortschaftsverfassungen geben. Ich verstehe auch nicht, Herr Maciejewski, warum das, wenn es in Dresden rechtlich geht, nicht auch in Leipzig gehen soll. Es kann ja sein, dass es dort andere Bedingungen gibt. Aber das Recht ist in Sachsen überall gleich. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Fraktion noch einmal beraten und würden sehr gern den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag hier zur Abstimmung stellen, um der Verwaltung zu ermöglichen, auch mit einem Votum S e i t e | 16 des Stadtrats im Rücken genau diesen Weg, der uns gerade vorgestellt wurde, weiterzugehen. Noch eine persönliche Bemerkung. Auch mir haben die Mitglieder des Stadtbezirksbeirates aus meiner Partei in der Ortschaft Grünau, wo ich herkomme, die Rückmeldung geben, dass sie sich eine Aufwertung ihrer Arbeit wünschen, dass diese ernster genommen wird und sie mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten vor Ort erhalten. Das habe ich Ihren Ausführungen auch entnommen, Herr Bürgermeister Hörning. Insofern halte ich den Weg, den Sie hier vorgeschlagen, für den richtigen Weg. Wir würden uns wünschen, dass der Stadtrat dem folgt und Sie dabei unterstützt. Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler. Ortsvorsteherin Ziegler: Verehrte Anwesende! Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln sieht das Ganze auch sehr differenziert. Wir wären für die Einführung der Ortschaftsverfassung. Das halten wir für gut und im Sinne der Einführung bzw. der Stabilisierung einer lokalen Demokratie. Das ist für uns sehr wichtig. Dem würden wir gerne zustimmen und mit dazu beitragen. Sollte der Verwaltungsstandpunkt hier abgestimmt werden, würden wir darum bitten, dass auch die Ortschaftsräte in diesen Prozess mit einbezogen werden. Bisher ist das aus dem Verwaltungsstandpunkt so nicht erkennbar. Wir haben die Erfahrungen vor Ort. Hier wurde bereits vielfach über unsere Aufgaben gesprochen und welche Mittel wir zur Verfügung haben. Das in der bestehenden Form auf die Stadtbezirksbeiräte zu übertragen, halte ich schlichtweg für nicht machbar. Deshalb sollten auch wir Gelegenheit haben, uns in diesen Prozess mit einzubringen. Das ist unsere Meinung. So haben wir es auch in unserem Beschluss zum Ausdruck gebracht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Ziegler, ich kann Ihnen zusichern, dass die Ortschaftsräte in die Diskussion über lokale Demokratie mit einbezogen werden. In der Tat, Herr Grosser: Wir sollten sachlich bleiben. Es gibt verschiedene Auffassungen über Demokratieentwicklung. Das ist der alte Streit zwischen Zentralismus und lokaler Aufteilung. Ich glaube, wir haben die gebotene Zeit, uns damit zu beschäftigen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Prüfen Sie bitte, ob Ihr Abstimmungsgerät eingeschaltet ist! Zunächst stimmen wir ab über den Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts, wie von Herrn Bär und der SPD-Fraktion vorgeschlagen. Ich eröffne die Abstimmung und Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 bitte um Ihr Votum zum Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 21 Ja-Stimmen, 30 NeinStimmen, 14 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Linken. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 26 Ja-Stimmen, 39 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dies war, wie beantragt, eine namentliche Abstimmung. Das Protokoll wird diese namentliche Abstimmung enthalten. 14.2 Fortentwicklung der papierlosen Ratsarbeit (VI-A-02992) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann 14.2.1 dazu ÄA (VI-A-02992-ÄA-02)) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.2.2 dazu VSP (VI-A-02992-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wer wünscht das Wort? - Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (SPD): Ich möchte es relativ kurz halten. Der Antrag ist im Prinzip selbst erklärend. Diejenigen, die papierlos arbeiten, wissen, dass es nicht schwierig ist. Ich würde gern den Verwaltungsstandpunkt abstimmen, habe aber noch zwei, drei Anmerkungen dazu. Der Verwaltungsstandpunkt sagt leider überhaupt nichts zur Ausstattung im Ratsplenarsaal 262 aus. Mir ist auch unverständlich - der Antrag ist ja schon geraume Zeit im Verfahren -, warum inzwischen nicht einige Räume mit Steckdosenleisten ausgestattet worden sind, obwohl das aus dem Haushaltsbudget durchaus möglich gewesen wäre. Außerdem sollte der Verwaltungsstandpunkt unter der Prämisse abgestimmt werden, dass es noch eine Protokollnotiz gibt, wann die ALLRISApp für Windows zu erwarten ist. Sofern ich den Änderungsantrag unseres Jugendparlaments als Prüfauftrag verstehe - ich danke noch einmal für die Hinweise; wenn wir als eingeloggte Mitglieder mit der ALLRIS-App arbeiten, sehen wir das nicht -, dann würde ich diesen übernehmen. - Mehr ist, glaube ich, jetzt nicht zu sagen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Rambow. S e i t e | 17 Rambow (Jugendparlament): Ich möchte lediglich zu Protokoll geben, dass es sich bei unserem Änderungsantrag tatsächlich um einen Prüfauftrag handelt und dass der letzte Satz des Änderungsantrags natürlich auch dann greift, wenn unsere Vorschläge zwar mit der aktuellen Software, aber aus sonstigen Gründen nur in Verbindung mit Kosten umsetzbar sind. - Also: Es ist ein Prüfauftrag. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. - Dann gebe ich zu Protokoll, dass wir in 2017 eine Evaluierung des ALLRIS-Programms durchführen wollen. - Ein offenes Wort: Viele in der Verwaltung sind nicht zufrieden mit der Qualität des Programms. - Dann wollen wir auch die Funktionalitäten prüfen und gegebenenfalls Ergänzungen ermöglichen, wobei ich da skeptisch bin. Zweite Info. Die Windows-App wird entwickelt. Die Freigabe ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Auf jeden Fall kann auf den WindowsGeräten die Vollversion genutzt werden. Insofern dürfte das kein Kriterium bei der Entscheidung zur papierlosen Arbeit sein. Frau Gabelmann hat den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung gestellt, wobei der Änderungsantrag des Jugendparlaments Bestandteil dessen wird. Ich eröffne die Abstimmung und bitte um Ihr Votum zum vorliegenden Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts inklusive des Änderungsantrags des Jugendbeirats. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 57 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen. 14.4 Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss umsetzen! (VI-A-03235) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.4.1 dazu VSP (VI-A-03235-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 14.4.2 dazu ÄA (VI-A-03235-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Wer wünscht das Wort? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Im September 2016 haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren gemein- Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 samen Antrag unter dem Titel „Veräußerungen durch das Liegenschaftsamt nach vermeintlicher Konzeptvergabe stoppen - Ratsbeschluss umsetzen!“ in das Verfahren eingebracht. Was war passiert? Mitten in den Sommerferien wurden seitens des Liegenschaftsamtes in die Liste aktueller Immobilienangebote der Stadt Leipzig fünf Grundstücke aufgenommen, die mittels Konzeptvergabe veräußert werden sollen. In der Verwaltung hatte man sich im Vorfeld auf eine sogenannte Testphase „Konzeptvergabe“ verständigt, weil die Ausschreibung nach Konzepten für die Stadt Leipzig ein neues Veräußerungsverfahren darstellen würde. Die Verwaltung hat es allerdings nicht für nötig befunden, den Stadtrat in den Gremien über diese Absicht frühzeitig zu informieren und vor allem in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Von der Verwaltung allein wurden die Kriterien festgelegt und die Grundstücke ausgewählt. Diese Vorgehensweise müssen wir rügen. Sie ist für uns nicht akzeptabel; denn mit dieser Vorgehensweise wird gegen die vom Stadtrat im Jahr 2015 gefassten Beschlüsse zum Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig und zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik verstoßen. Besonders ärgerlich ist, dass die vom Stadtrat explizit beschlossene Betroffenenund Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken im Vorfeld nicht stattgefunden hat. Zudem mussten wir feststellen, dass es sich bei diesen fünf sogenannten Konzeptveräußerungen um konditionierte Höchstpreisverfahren handelt. Wir sind der Auffassung, dass diese vermeintlichen Konzeptveräußerungen nicht den Anforderungen des Wohnungspolitischen Konzepts entsprechen, in dem es um eine weitgehende Beteiligungsorientierung, um kostengünstigen Wohnraum und selbst organisierte Verantwortungsübernahme geht. Kooperative Wohnformen, die in Form von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Eigentum organisiert sind, werden weder explizit noch bevorzugt berücksichtigt. Im Verwaltungsstandpunkt wird zu unserem Bedauern nicht annähernd auf unsere Kernkritik eingegangen. Unser Verdacht bleibt bestehen: Mit Durchführung dieser Veräußerungen entsprechend der restriktiven Ausschreibungen soll ein Präzedenzfall geschaffen werden, der auch das weitere Verfahren bestimmen könnte. Während die Beratungs- und Projektplattform „Netzwerk Leipziger Freiheit“ auf Grundlage des Wohnungspolitischen Konzepts inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat, um kooperative Wohn- S e i t e | 18 formen zu stärken, ignoriert und verkennt das federführende Liegenschaftsamt, dass kooperative Wohnprojekte eine Bereicherung auch für unsere Stadt sind. Diese Wohnprojekte haben es mittlerweile jedoch schwer auf dem Leipziger Immobilienmarkt. Die Grundstückspreise steigen rasant, und die Gruppenprozesse erfordern genügend Zeit. Routinierte Bauträger und Investoren können darauf schneller reagieren, und sie haben auch mehr Kapital. Die Verwaltung schlägt nun vor, die Gebote für die fünf Objekte der Testphase „Konzeptvergabe“ der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ vorzustellen. Anschließend sollen die Veräußerungsvorlagen dem Grundstücksverkehrsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Also: weitermachen wie gehabt. Die CDU-Fraktion findet den Vorschlag der Verwaltung konstruktiv; die Konzeptvergabe ist wahrlich nicht ihre Herzensangelegenheit. Die Verwaltung warnt schon einmal vor einem Abbruch der Ausschreibungen; denn Kaufinteressenten müssten enttäuscht werden und Vertrauen in die Stadt würde beschädigt werden. Wir meinen, dass es viele Menschen in unserer Stadt gibt, die darauf vertrauen, dass das Wohnungspolitische Konzept umgesetzt wird und die Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ endlich ihre Arbeit zielorientiert aufnimmt. Auch deren Vertrauen wollen wir vonseiten der antragstellenden Fraktionen nicht enttäuschen. Wir wollen einen unbelasteten Start der Arbeitsgruppe „Erarbeitung von Sozialkriterien“ ermöglichen. Außerdem teilt die Verwaltung mit, dass eine Aufhebung der Ausschreibungen für die Stadt Leipzig ohne rechtliche Folgen bliebe. Deshalb bleiben wir bei unserem Antrag und stellen ihn jetzt zur Abstimmung. Die in Beschlusspunkt 2 genannte Frist ist bereits abgelaufen und muss daher wie folgt korrigiert werden: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Konzeptvergabe für Liegenschaften der Stadt Leipzig auf Grundlage und Einhaltung des Stadtratsbeschlusses vom 15.04.2015 (Vorlage: A-00058/14) bis zum Ende des zweiten Quartals 2017 umzusetzen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald hat sich gemeldet. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne und Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 am Livestream! Herr Elschner hat schon die Historie unseres Antrags dargelegt und klargemacht, dass unsere drei Fraktionen die sogenannten Konzeptvergaben vor allem deshalb stoppen wollen, weil wir denken, dass es sich dabei nicht um echte Konzeptvergaben handelt. Wie in unserem Antrag formuliert, handelt es sich unserer Meinung nach um konditionierte Höchstpreisverfahren. Woran kann man das festmachen? Nehmen wir zum Beispiel die nach wie vor unbeantwortete Frage: Wie wird die Qualität eines Angebots, das über die Minimalhürde springt, gegenüber dem Preis abgewogen? Angesichts der Intransparenz, der noch nicht beantworteten Frage, ist anzunehmen, dass wieder allein der Preis gilt, sobald in einem Angebot eine Formulierung wie „Wir erfüllen die Vorgaben des Konzepts“ verwendet wird. Weiterhin geht es um die vom Stadtrat beschlossene Beschlussvorlage, städtische Grundstücke möglichst nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch nach Erbbaurecht zu vergeben. Dazu heißt es im Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag: Die Objekte waren zur „Konzeptveräußerung“ ausgeschrieben. Dies schließt weder den Verkauf noch die Vergabe eines Erbbaurechtes aus. Es ist auch ein Gebot auf ein Erbbaurecht eingegangen. Die Mehrheit [waren] Kauf-Gebote … Durch das niedrige Zinsniveau sind Erbbaurechtsverträge für die Interessenten derzeit unwirtschaftlich. Das zeigt einmal wieder, dass das Liegenschaftsamt in erster Linie auf klassische Investoren setzt. Für nicht renditeorientierte Wohnprojekte ist das Erbbaurecht nämlich durchaus interessant, weil es den Gesamtpreis senkt und damit auch den notwendigen Eigenanteil an der Finanzierung. Auch in dieser Hinsicht herrscht völlige Intransparenz. Es wurde bisher nicht dargestellt, wie gebotene Erbbaurechtzinsen und Kaufsummen im Auswahlverfahren gewichtet werden. Ein weiterer wichtiger Punkt. Meiner Ansicht nach das größte Problem bei der Ausschreibung im Sommer war die viel zu knappe Ausschreibungsfrist von sechs Wochen, wohlgemerkt während der Sommerferien. Selbst die Verwaltung hat in ihrem Verwaltungsstandpunkt zugegeben, dass der Ausschreibungszeitpunkt nicht ganz ideal, relativ unglücklich gewählt war. Tatsächlich ist eine solche Frist fast nur von professionellen Immobilienmarktakteuren zu stemmen. Auch hier zeigt sich wieder, wie wenig das Liegenschaftsamt ge- S e i t e | 19 willt ist, sich auf neue Ansätze und Akteure einzulassen. Daher kann aus diesem Modellverfahren auch nur gelernt werden, dass es so eben nicht geht. Um genau diese Kriterien bei einer zukünftigen wirklichen Konzeptvergabe zu beachten, muss das jetzige Verfahren gestoppt werden und das zuständige Gremium zügig seine Arbeit aufnehmen und die Sozialkriterien festlegen. Dann kann es endlich losgehen mit einer wirklich anderen Vergabepolitik in unserer Stadt. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ja, es ist nicht lustig, wenn man feststellt, dass die eigenen Anträge nicht umgesetzt oder bereits gefasste Beschlüsse auf die lange Bank geschoben werden. Das muss man erst einmal unparteiisch konstatieren. Allerdings finde ich es problematisch, nicht zu würdigen, dass sich die Verwaltung untereinander abgestimmt hat, bevor sie die Verfahren gestartet hat. Das war ja nicht nur eine Sache des Liegenschaftsamts oder des Dezernats Wirtschaft und Arbeit. Vielmehr wurde auch mit dem Dezernat Bau und Stadtentwicklung abgestimmt, Beispiele zu suchen, an denen man die Wege hin zu einer Konzeptvergabe erproben kann. Nun kann man darüber diskutieren, was zuerst da ist: das Ei oder die Henne, wobei ich jetzt nicht definieren will, wer was ist. Aber natürlich ist es eine Möglichkeit, sich diesem Thema zu nähern. Man kann sich dem Thema theoretisch nähern und Prämissen zur Konzeptvergabe erarbeiten. Parallel dazu kann man sich dem Thema aber auch praktisch nähern, um zu erfahren, wie das von den Bietern angenommen wird. Dass das zeitlich sehr weit auseinanderliegt, finden auch wir kritisch, weil das Irritationen bei allen Beteiligten hervorruft. Dennoch: Das ist ein Weg, den man gehen kann. Deswegen haben wir uns den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht, um ihm noch mehr Gewicht zu verleihen. Ich möchte an dieser Stelle noch ergänzen: Bitte rechnen Sie einmal durch, was Erbbaupacht für den Einzelnen tatsächlich bedeutet! Wir haben das für ein aktuelles gemeinnütziges Projekt gemacht. Selbst für einen Verein ist Erbbaupacht zurzeit nicht lukrativ in Leipzig, weil der Pachtzins deutlich höher ist, als wenn er das jetzt finanzieren würde. Man verschiebt die Probleme damit in die Zukunft. Es ist nicht nachhaltig für einen Verein, wenn er die Probleme in die Zukunft seiner Vereinsmitglieder Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 verschiebt. Also: Bitte auch das sachlich prüfen, statt es von vornherein abzulehnen und Erbbaupacht zum Alleinseligmachenden zu erklären. Auch aus diesem Grund finden wir, dass die Art und Weise, die die Verwaltung gewählt hat, zwar nicht von der Dynamik, aber vom Inhalt her, den richtigen Weg aufzeigt und bitten um Unterstützung des Verwaltungsstandpunkts. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Mit der Abstimmung über den Antrag der drei Fraktionen wird die Sachlage noch einmal vom Kopf auf die Füße gestellt. Man muss erst die Idee entwickeln, und dann kann man zur Tat schreiten. Deswegen kann ich Frau Dr. Heymann auch nicht beipflichten, die eben gesagt hat: Lassen Sie uns das parallel entwickeln. - Das funktioniert einfach nicht. Man muss zuerst eine Theorie erarbeiten und sie dann von der Logik her umsetzen. Das funktioniert in allen Bereichen so. Das sollte auch hier so sein. Das Liegenschaftsamt hat aus meiner Sicht damit einmal wieder bewiesen, dass es übereilt, ja kopflos handelt. Ich bitte Herrn Albrecht noch einmal dringlichst, die vielen Aufträge, die sich im Liegenschaftsamt immer mehr stapeln, abzuarbeiten. Ich hoffe, dass der neue Amtsleiter ihm eine tatkräftige Hilfe sein wird. Wir hoffen, dass die zahlreichen anstehenden Sachthemen, zum Beispiel die Übertragung von Liegenschaften an die LWB oder auch eine Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik, die der Stadtrat gefühlt schon seit Jahren einfordert, jetzt endlich abgearbeitet werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht, ich bitte Sie, dazu Stellung zu beziehen. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Stadtrat hat beschlossen, dass Sozialkriterien für die Ausschreibung von Grundstücken entwickelt werden sollen. Dem kommen wir allein schon deshalb nach, weil jeder sehen kann, dass bei den aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Immobilienmarkt eine Veräußerung nach Konzept ein sinnvolles Instrument, eine sinnvolle Ergänzung der Liegenschaftspolitik ist. Konzeptveräußerungen von Wohnimmobilien sind Neuland für Leipzig. Das heißt, wir haben S e i t e | 20 keine eigene Reputation. Natürlich gibt es sehr, sehr unterschiedliche Konzepte in anderen Städten. Diese haben wir geprüft und festgestellt, dass sie nicht eins zu eins auf unsere Verhältnisse übertragbar sind. Das ist sicherlich für niemanden verwunderlich. Deshalb waren wir der Meinung - das meine ich ganz ehrlich -, dass es vernünftig und im Sinne des Ratsbeschlusses ist, eine Testphase durchzuführen, um so viel wie möglich eigene Erfahrungen zu sammeln, sicherlich nicht mit dem Anspruch auf Vollständigkeit, um als Verwaltung in dieser Arbeitsgruppe Vorschläge für Sozialkriterien in sachlicher Form und basierend auf eigenen Erfahrungen machen zu können. Bei einzelnen Reden klang es schon an: Ja, es ist richtig, wir haben nicht nur im eigenen Saft geschmort, sondern wir haben uns auch aus stadtplanerischen Gesichtspunkten sehr eng mit dem Dezernat VI verzahnt, um diese Kriterien vorzuformulieren. Wir hoffen auch, dass wir das entsprechend der Maßgaben des Wohnungspolitischen Konzepts tatsächlich geschafft haben. Es sollten fünf Objekte am Markt getestet werden. Nun kann man sich streiten, ob die Anzahl richtig gewählt wurde, oder auch die Frage stellen: Warum gerade diese Konzepte und für welche Konzeptform haben wir uns in den Vorschlägen entschieden? Wir haben darauf geachtet, dass sich diese Objekte in sehr unterschiedlichen Lagen befinden, sowohl im Osten, in Mitte als auch im Südwesten. Wir haben des Weiteren darauf geachtet, dass die Konzepte sehr unterschiedlich sind, sowohl in ihrer Anwendung als auch in ihrer Ausführlichkeit. Ich will nur ein paar Beispiele nennen: die Veräußerung von Baugruppen mit Selbstnutzerverpflichtungen, die Veräußerung mit Belegungsrechten, die Schaffung von Kleinstwohnungen und das energetische Bauen. Es ist richtig: Man hätte auch andere Objekte auswählen und weitere Konzepte unterstellen können. Wie schon gesagt wurde, hätte man auch ein Konzept mit Festpreis wählen können. Aber wir mussten uns im Sinne eines Vorschlags entscheiden, um mit der Arbeit zu beginnen. Das haben wir in dem Fall getan. Ob die Auswahl treffend war oder nicht, das kann und möchte ich jetzt nicht beurteilen, weil dies ein Vorgriff auf die weiteren konkreten Entscheidungsschritte in der Arbeitsgruppe wäre. Insofern wird es Sie nicht wundern, dass ich versuche, hier für den Verwaltungsstandpunkt zu werben. Ich will auch nicht unterlassen, sehr selbstkritisch zu sagen, dass wir natürlich nicht optimal unterwegs gewesen sind. Das betrifft sowohl den Ausschreibungszeitpunkt als auch die Ausschreibungsfrist - um dieses wunde Thema zu benennen. Das ist uns durchaus klar. Wir Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 werden dies bei der nächsten Ausschreibung in dieser Form natürlich so verändern, dass es marktgerecht ist. Unser Verfahrensvorschlag ist, in der Arbeitsgruppe die eingegangenen Gebote vorzustellen, mit Ihnen gemeinsam eine Auswertung vorzunehmen und erst dann - das betone ich den zuständigen Gremien Vorschläge zu machen, wie es im Verfahren weitergeht. Das heißt: Ich bin felsenfest überzeugt, dass das Verfahren nur dann erfolgreich sein kann, wenn es ein transparentes Verfahren ist. Das habe ich auch in der Art des Herangehens unterstellt. Sicherlich wäre es nachteilig, wenn wir diese Testphase jetzt abbrechen müssten. Unbestritten, das ist Ihr gutes Recht, und dem haben wir uns unterzuordnen. Aber ich will hier ganz kurz darauf hinweisen: Es gab 70 Bieter, die sich zum Verfahren schriftlich artikuliert haben. Von diesen 70 Bietern gibt es eine ganze Reihe, die diese Kriterien hundertprozentig umgesetzt haben. Die wachsende Stadt braucht auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum. Ich glaube, dass wir mit einer Konzeptvergabe dieses städtische Ziel erreichen können. Anknüpfend an das, was Sie, Herr Weber, gesagt haben: Das Liegenschaftsamt verschließt sich natürlich nicht neuen Konzepten und Ideen. Ich glaube auch vielleicht sind wir an der Stelle dann doch einer Meinung -, mit der neuen Amtsleitung haben wir einen personellen Wandel eingeleitet. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Wandel unterstützen und uns an der Stelle ein Stück weit Vertrauensvorschuss geben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Albrecht. - Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion steht als Erstes zur Abstimmung. Ich eröffne das Abstimmungsverfahren und bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 24 Ja-Stimmen, 40 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Antrag selbst in der Fassung A-03235. Ich eröffne die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 64 abgegebene Stimmen. 40 JaStimmen, 24 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag angenommen. 14.5 Quartiersmanagement stärken (VI-A03294) S e i t e | 21 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.5.1 dazu VSP (VI-A-03294-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Erlauben sie mir, zu Beginn darzulegen, was ich davon halte, dass der Verwaltungsstandpunkt erst gestern um 16 Uhr im ALLRIS eingestellt wurde. Ich bin ehrenamtliche Stadträtin und gehe bis 14 Uhr meiner ganz normalen Arbeit nach, mit der ich mein Geld verdiene. Unseren Antrag haben wir im Oktober in die Ratsversammlung eingebracht. Seit gestern 16 Uhr findet sich nun der Verwaltungsstandpunkt zu diesem Antrag im ALLRIS. Es ist ja nicht das erste Mal, dass ein Verwaltungsstandpunkt nicht einmal 24 Stunden vor der Ratsversammlung im ALLRIS eingestellt wird. Hinzu kam, dass gestern Abend - ich glaube, da war es 20 Uhr - im Ausschuss gesagt wurde, dass der im ALLRIS eingestellte Verwaltungsstandpunkt gar nicht der richtige sei. Deshalb haben wir gestern Abend im Ausschuss unseren Ursprungsantrag zur Abstimmung gebracht. Schlussendlich, es war ein großes Hickhack. Wir waren heute Vormittag damit beschäftigt, herauszufinden, welcher Verwaltungsstandpunkt nun der richtige ist. Unsere Geschäftsstelle war beschäftigt, auch ich habe telefoniert. Wäre mein Chef dagewesen, hätte ich wahrscheinlich morgen die Kündigung im Briefkasten. - Fakt ist: So können wir nicht miteinander umgehen. Ich habe das hier schon mehrmals thematisiert. Verwaltungsstandpunkte sind innerhalb von vier bis sechs Wochen vorzulegen. Wir haben den Antrag im Oktober eingebracht, jetzt haben wir Januar. Die vier bis sechs Wochen sind schon lange um. Nun zum Inhalt unseres Antrags. Seit nunmehr 20 Jahren arbeitet Leipzig mit dem Instrument Quartiersmanagement und befördert damit vor Ort die Stärken und vermindert die Schwächen in Stadtteilen, die es aus unterschiedlichen Gründen aus eigener Kraft nicht schaffen. In vielen Gegenden kann schon einiges durch die jeweiligen Gebäudeeigentümer in Eigenverantwortung umgesetzt werden. Das allein reicht aber sehr oft nicht aus, weil konkrete Aktivitäten und unterschiedliche Akteure im Stadtteil vernetzt werden müssen. Es sind Schwerpunktprojekte oder der Einsatz von Städtebaufördermitteln zu planen und diese entsprechend der Stadtratsbeschlüsse umzusetzen. In den Stadtteilen wird dies zum Teil durch Verwaltungen von Land und Kommune Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 oder die Wirtschaft geregelt. Maßgeblich sind auch Projekte und Ideen von Vereinen oder Initiativen. Diese gilt es tagtäglich zu koordinieren und neue Aktivitäten anzustoßen. Die Linke hat diese Vernetzung stets unterstützt und sich wiederholt in den Haushaltsdiskussionen um die Sicherung der Finanzierung des Quartiersmanagements bemüht. So gibt es bisher in den drei ausgewählten Schwerpunktgebieten im Leipziger Osten, im Leipziger Westen und in Grünau ein Quartiersmanagement. In all den Jahren wurde in diesen Stadtteilen eine Vielzahl von Projekten angestoßen sowie unter Nutzung der jeweiligen Förderbedingungen und mit beispielhafter Bürgerbeteiligung umgesetzt. Es ist unvorstellbar, wie zum Beispiel Grünau oder die Eisenbahnstraße oder die Georg-Schwarz-Straße ohne die langjährige Arbeit des Quartiersmanagements aussehen würden. Vieles würde fehlen oder wäre ohne Vernetzung und Unterstützung weniger wirksam gewesen. Im Rahmen eines geförderten Projektes der EXPO 2000 wurde modellhaft in Grünau die Vernetzung der Akteure Wirtschaft und Handel, Wohnungsunternehmen, Schulen, Sozialeinrichtungen sowie Bürgerschaft mit Vereinen und Initiativen organisiert, die bis heute funktioniert. Im Leipziger Osten und Westen wurden einzelne Arbeitsplätze und deren maschinentechnische Ausrüstung in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert. Im Osten bestand die besondere Herausforderung in der Integration eines überdurchschnittlich hohen Anteils von Gruppen mit Migrationshintergrund. Heute gibt es viele gute Beispiele für das Zusammenleben von vietnamesischen, ukrainischen, türkischen und arabischen Händlern und für das Wirken ihrer Vereine. Wir wollen nun einen Schritt weiter gehen. Leipzig wächst und wird weiter wachsen. Damit stehen wir vor neuen Herausforderungen. Das bedeutet, dass sich auch in anderen Stadtteilen neue Entwicklungen vollziehen und Ideen und Initiativen entstehen werden, aber auch Konflikten entgegenzuwirken sein wird. Wie in den drei Stadtbereichen bereits praktiziert, soll der zielgenaue Haushaltseinsatz nicht nur durch den Stadtrat oder die Stadtbezirksbeiräte bzw. Ortschaftsräte allein bestimmt werden, sondern unter direkter Einbeziehung der Bürgerschaft. Um dies zu organisieren, ist ein Quartiersmanagement nötig, das die örtlichen Besonderheiten genau kennt. Wir alle haben in den letzten zwei Jahren verstärkt erlebt, wie sich Politikverdrossenheit und das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, in der Bürgerschaft auswirkt. Nutzen wir also Instrumente, die sich in Leipzig bereits über längere Zeit bewährt haben; S e i t e | 22 denn unser Antrag zielt auch auf die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ab. Was will unser Antrag konkret? Wir wollen, dass die Verwaltung prüft, wo es Bedarfe für Quartiersmanagement gibt, und dazu eine Prioritätenliste erstellt. Dass diese nicht in den nächsten zwei Jahren abgearbeitet werden kann, liegt schon in der Natur der Sache. Wir werden bei Beschlusspunkt 1 unseres Antrags bleiben und diesen auch zur Abstimmung bringen, würden aber insofern auf die Verwaltung eingehen, dass wir uns den Verwaltungsstandpunkt zu den Punkten 2 und 3 zu eigen machen und in unseren Antrag integrieren. Wir erhoffen uns davon, dass wir so ein großen Schritt vorankommen, um die Quartiersmanagements zu erhalten und mittelfristig finanziell auf sichere Beine zu stellen. In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unserem geänderten Antrag. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann betrachten Sie bitte den an Sie ausgeteilten Verwaltungsstandpunkt als denjenigen, der gilt, Frau Riekewald. Dieser war auch gestern schon ausgeteilt. Nur noch einmal zur Klärung: Das, was um 16 Uhr im ALLRIS stand, ist das Gleiche, was hier heute auf dem Tisch liegt. Frau Riekewald hatte ausgeführt, dass die Linke gewillt ist, Beschlusspunkt 2 und 3 des Verwaltungsstandpunkts zu übernehmen, aber auf Beschlusspunkt 1 ihres Antrags weiterhin besteht. Ich eröffne die Abstimmung zum Antrag 03294: Beschlusspunkt 1 wie im Antrag sowie Beschlusspunkte 2 und 3 wie im Verwaltungsstandpunkt. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 39 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. So beschlossen. 14.6 Beteiligung der örtlichen Gremien vor Aufstellen neuer Fahrradbügel (VI-A03325) Einreicher: CDU-Fraktion 14.6.1 dazu VSP (VI-A-03325-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.6.2 dazu ÄA (VI-A-03325-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Fahrradbügel, die Zweite. Als wir unseren ersten Antrag eingebracht haben - natürlich auch Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 bei den Stadtbezirksbeiräten -, sind wir mit Recht bei einer Mehrheit von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten auf Kritik gestoßen, die uns aufhorchen ließ und aus der wir gelernt haben: Eigentlich ist das eines der kleineren, aber doch wichtigen Themen, an denen wir uns vor Ort mit unserer Expertise beteiligen wollen. Uns geht es in unserem Antrag vorrangig um die Fahrradabstellanlagen, die durch die Stadtverwaltung zusätzlich im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Ich danke der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mit ihrem Änderungsantrag zur Präzisierung beiträgt. Diesen werden wir übernehmen; denn es ist uns wichtig, dass Folgendes klar ist: Erstens geht es nicht um Fahrradabstellanlagen, die im Rahmen von Maßnahmen errichtet werden, die hier im Stadtrat beschlossen und im Beteiligungsverfahren ohnehin schon durchexerziert wurden. Zweitens geht es nicht um Fahrradabstellanlagen, deren Errichtung Dritte auf ihrem privaten Grund oder aus privatem Anlass, vor ihrem Geschäft, ihrer Kneipe oder Ähnlichem, beantragen. Wir wollen, dass die Expertise der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte hier einfließt, und bitten Sie um Zustimmung für unseren Antrag mit der Verfeinerung im Sinne des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Ich bitte erst einmal zu entschuldigen, dass wir unseren Änderungsantrag so spät eingebracht haben. Wir hatten gehofft, dass diese Präzisierung von der CDU im Verfahren selbst noch vorgenommen wird. Jetzt hat sie unseren Antrag übernommen. Unter diesen Maßgaben mag es durchaus Sinn machen, dass ein Stadtbezirksbeirat das prüft. Man wird trotzdem einen Weg finden müssen, der Aufwand und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis stellt. Fahrradbügel sind eine relativ kleine Investition. Ich denke, es muss nicht immer ein VTA-Mitarbeiter in die Stadtbezirksbeiräte kommen und dort mündlich vortragen. Man kann Stadtbezirksbeiräte auch beteiligen, indem man ihnen die Pläne zur Kenntnis gibt und sie zur Stellungnahme auffordert. - So weit zur Präzisierung. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! S e i t e | 23 Bei dem größten Teil der Verfahren wird sowieso eine entsprechende Beteiligung durchgeführt, und zwar immer dann, wenn es um Umbauten an Straßen und Schulen geht, wo gleichzeitig auch eine Sicherung stattfindet. Aber es gibt auch einen beachtlichen Teil kleinerer Maßnahmen, wo nur ein, zwei oder drei Bügel aufgestellt werden, was zu Kosten von geschätzt 350 Euro führt. Wenn wir tatsächlich für jeden Fahrradbügel ein ausführliches Beteiligungsverfahren machten, würden die Personalkosten ein Vielfaches betragen. Insofern wäre es eine logische Sache, wenn man erst ab einer Aufstellung von vier Bügeln damit anfangen würde. Vielleicht können Sie noch einmal unter diesem Aspekt diskutieren, dass nur Maßnahmen erfasst werden, die den Straßenraum tatsächlich umgestalten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Die CDU hat den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen übernommen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum für den Antrag in der jetzt vorgelegten Form. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 30 Ja-Stimmen, 26 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist positiv so beschlossen. 14.7 Untersagung der Starts von der bahn über die kurze westliche östliche Nordabkurvung in Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis Uhr (VI-A-03371) Einreicher: berg Ortschaftsrat Südund der 5:00 Böhlitz-Ehren- 14.7.1 dazu VSP (VI-A-03371-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wird das Wort gewünscht? - Herr Achtner. Ortsvorsteher Achtner: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Werte Damen und Herren Stadträte! Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg bittet um Zustimmung zu unserem Antrag „Untersagung der Starts von der Südbahn über die kurze westliche und östliche Nordabkurvung in der Nachtkernzeit von 0:00 Uhr bis 5.00 Uhr“. Unser ursprünglicher Antrag war um einiges konkreter und zugespitzter formuliert. Dennoch können wir uns dem Verwaltungsstandpunkt anschließen, da uns in diesem Fall nicht die Diskussion um die Formulierung wichtig ist. Uns ist wichtig, Solidarität mit den stark von Fluglärm betroffenen Stadtteilen wie Lindenthal, Lützschena-Stahmeln etc. zu zeigen und dafür zu sorgen, dass dieses Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 für den Bürger sehr wichtige Thema auch weiterhin in der Stadtverwaltung präsent ist und bleibt. Daher bittet der Ortschaftsrat BöhlitzEhrenberg um Zustimmung und damit Einbringung in die nächste Fluglärmkommission. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Aus unserer Sicht wäre es schon sinnvoller gewesen, eine klare Formulierung im Stadtrat zu finden und ebendiese Untersagung zu fordern. Das Problem ist: Der Ursprungsantrag des Ortschaftsrats funktioniert leider nicht, weil der Adressat, an den es in der Fluglärmkommission gerichtet ist, nicht der richtige ist. Deswegen stimmen wir dem Verwaltungsstandpunkt zu bzw. dem, was der Ortschaftsrat jetzt zur Abstimmung stellt. Oberbürgermeister Jung: Ich eröffne die Abstimmung zum Antrag in der Neufassung und bitte um Ihr Signal. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 51 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist positiv so beschlossen. 14.8 Einrichtung einer Querungshilfe über Baalsdorfer Straße (VI-A-03395-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.8.1 dazu VSP (VI-A-03395-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Riekewald. S e i t e | 24 Schulweg ist, wird er von vielen Schülerinnen und Schülern genutzt. Wir halten die Einrichtung einer Querungsmöglichkeit für dringend, weil es sich dort wirklich um einen Gefahrenpunkt handelt. Wir bitten Sie daher um Zustimmung zur Neufassung unseres Antrags, in der wir den Verfassungsstandpunkt übernommen haben. Allerdings haben wir klargestellt, dass es bei der Prüfung, die von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, nur um das Wie geht und nicht um das Ob. Im Ausschuss Stadtentwicklung und Bau wurde bereits zur Kenntnis gegeben, dass der Verwaltungsstandpunkt so zu verstehen ist. Wie gesagt: Es geht darum, diese Querungshilfe einzurichten und die technische Prüfung durchzuführen, wie diese Querungshilfe einzurichten ist. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann können wir abstimmen, diesmal ohne Abstimmungsgerät. Wer ist gegen den Antrag in der Fassung des Verwaltungsvorschlags? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.10 Verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller (VI-A-03401) Einreicher: SPD-Fraktion 14.10.1 dazu VSP (VI-A-03401-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr von der Heide erklärt sich für befangen. Er wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilnehmen. Herr Schulze. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ein kurzer Antrag. Deshalb will ich auch nur kurz etwas dazu sagen; denn eigentlich versteht er sich von selbst. Es geht um die Einrichtung einer Querungshilfe über die Baalsdorfer Straße. Seit längerem gibt es den Wunsch von Eltern vor Ort, dort eine Querungshilfe zu errichten, da sich zum Beispiel die Fahrt mit der LVB - ich habe das selbst ausprobiert - dreimal länger dauern würde, als wenn man das Fahrrad nutzt. Deswegen gibt es auch heute schon viele Kinder, die den Trampelpfad am Wäldchen zum Geh- und Radweg an der Baalsdorfer Straße gehen. Um zu diesem Geh- und Radweg zu kommen, müssen sie aber die Baalsdorfer Straße überqueren. Das tun die Kinder im Moment ohne Querungshilfe. Wir sind der Meinung: Das ist zu unsicher. Es geht hier um einen Schulweg. Auch wenn es wahrscheinlich nicht der offiziell ausgewiesene Stadtrat Schulze (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen sowie Besucher auf der Tribüne! Ich will jetzt keine lange Rede halten, um am Ende den Antrag zurückzuziehen, was vielleicht manch einer erhofft. Klar ist: Wir müssen den ablehnenden Verwaltungsstandpunkt zur Kenntnis nehmen, akzeptieren tun wir ihn aber nicht. Nach und nach werden hier vollendete Tatsachen geschaffen. Erst wurden Bäume gefällt, dann wurde aus dem uns präsentierten eingeschossigen Supermarkt ein Problem für die verkehrliche Lösung. Supermärkte stehen in dieser Gegend in allen Himmelsrichtungen genug. Eigentlich brauchen wir dort keinen zusätzlichen Supermarkt, und eingeschossige Supermärkte wollen wir in der Stadt sowieso Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 nicht mehr. Aufgrund der wenigen noch vorhandenen Flächen in der Stadt ist es erforderlich, dass Supermärkte, wenn denn noch mehr gebraucht werden, mehrgeschossig gebaut werden müssen, damit die oberen Geschosse anderweitig genutzt werden können. Den Supermarkt am Felsenkeller braucht man eigentlich gar nicht, insbesondere dann nicht, wenn es vor Ort keine ordentliche verkehrliche Lösung gibt. Das ist ja auch das Thema unseres Antrags. Hierzu sagt die Verwaltung: Dem können wir überhaupt nicht folgen; wir lehnen den Antrag rundweg ab. Es werden im Verwaltungsstandpunkt keine Lösungen aufgezeigt, wie man den Verkehr dort besser regeln kann. Ich kann auch nicht feststellen, dass ordentlich geprüft worden ist, ob die Straßenbahnhaltestellen verlegt werden können. Nicht geprüft wurde zum Beispiel, ob man die Straßenbahnhaltestelle stadtauswärts, die sich direkt neben dem Felsenkeller befindet, womöglich auf Höhe der Stadtbibliothek verlegen kann, wo viele Leute ausund einsteigen, und ob man den Kunden, die in die Linie 14 umsteigen wollen, zumuten kann, 200 Meter vorzulaufen. Auch nicht geprüft wurde, ob die Haltestelle auf die andere Seite der Kreuzung verlegt werden kann, damit die Einund Ausfahrt in der Zschocherschen Straße erfolgt. Nein, jetzt soll eine Fahrspur für Lkws zur Karl-Heine-Straße geschaffen werden, und zwar innerhalb des Felsenkellergeländes, durch den Biergarten. Dafür soll ein Elektromast der Straßenbahn verlegt werden, obwohl nicht klar ist, ob dieser überhaupt verlegt werden kann. Wenn nicht, müsste der Weg noch mehr verschwenkt werden. Kurzum: Für uns geht das so nicht. Deshalb halten wir unseren Antrag aufrecht. Der Stadtbezirksbeirat Altwest hat einstimmig dem Antrag zugestimmt. Der Stadtbezirksbeirat Südwest hat pari-pari abgestimmt. Der Planungs- und Bauausschuss hat dem Antrag mehrheitlich zugestimmt. Insofern bitte ich auch hier um Zustimmung. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Meine Damen und Herren, an dieser Stelle kann ich noch einmal wiederholen, dass es sich um ein Vorhaben nach § 34 handelt, über das sehr lange diskutiert worden ist. Im Stadtentwicklungsausschuss stand dieses Thema mehrfach auf der Tagesordnung. Es gab auch hier bereits mehrere Anfragen und Anträge zu diesem Thema. Tatsache ist: Die Unterlagen zu diesem Vorhaben sind so, wie sie uns vorgelegt worden sind, genehmigungsfähig. Das haben wir gestern im Stadtentwicklungsaus- S e i t e | 25 schuss auch schon dargestellt. Wir haben keine Möglichkeit, genehmigungsfähige Vorhaben abzulehnen. Dass es dort einige Probleme bei der Erschließung gibt, ist richtig. Aber sie sind fachlich gelöst. Insofern wird in den nächsten Tagen die Genehmigung für dieses Vorhaben erteilt werden. Das heißt: Wenn Sie jetzt einen positiven Beschluss fassen, würde dieser prinzipiell ins Leere laufen, weil die Genehmigung im Prinzip schon ausgefertigt ist. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen die kritische Meinung unserer Fraktion zum Thema Supermarkt an diesem Standort. Sie wissen auch, dass wir in der Oktober-Ratsversammlung unseren Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans schweren Herzens zurückgezogen haben. Nun bekommen wir die Mitteilung, dass der Projektentwickler bzw. der Eigentümer einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat, weil er seine Unterlagen eingereicht hat und diese als genehmigungsfähig eingestuft wurden. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich schwierig, jetzt dem Antrag der SPD-Fraktion zuzustimmen. Da diesem Rechtsanspruch in wenigen Tagen Rechnung getragen wird, werden wir den Antrag der SPD-Fraktion ablehnen. Insofern stehen wir auch beim Projektentwickler im Wort. Oberbürgermeister Jung: Herr Schulze. Stadtrat Schulze (SPD): Falls das vorhin falsch angekommen ist: Wir haben inzwischen auch erkannt, Herr Elschner, dass wir den Supermarkt dort nicht mehr verhindern können. Wir sind aber der Meinung, dass die Verwaltung sich mehr Mühe geben muss, verkehrliche Lösungen vorzuschlagen. Das ist aus meiner Sicht noch nicht zufriedenstellend. Das ist das Thema unseres Antrags, nichts anderes. Oberbürgermeister Jung: Es ist ein Prüfauftrag für eine andere verkehrliche Lösung; so lese ich das. - Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Als Prüfauftrag ist er sicherlich zulässig. Das Problem ist: Wir haben ein Jahr an dieser Stelle geprüft, unterschiedliche Varianten erarbeitet und diese immer wieder im Ausschuss diskutiert. Es gibt einen zuständigen Stadtentwicklungsausschuss, in dem dieses Thema mehrfach aus der Tagesordnung stand. Es gab diverse Gespräche mit dem Investor. Soweit ich weiß, gab es auch Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Gespräche mit Ihrer Fraktion. Aus unserer Sicht ist die Lösung, die jetzt vorliegt, die günstigste Lösung. Wenn man alle diesbezüglichen Punkte abwägt, ist dieses Ergebnis das aus unserer Sicht beste und insofern auch genehmigungsfähig. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will noch ganz kurz einen Hinweis geben. Herr Schulze sagte ja, er sei nicht eingebunden gewesen. Es gab damals eine sehr lange gemeinsame Sitzung der Stadtbezirksbeiräte Südwest und Altwest. Ich selbst war auch anwesend. Der Projektentwickler saß mit mehreren Personen am Tisch. Die Verwaltung, vertreten durch das Stadtplanungsamt und die Expertise des VTA, saß mit am Tisch. Die Fraktion der SPD saß nicht mit am Tisch, hätte aber die Möglichkeit gehabt. Dort wurde alles lang und breit diskutiert. Es wurde ein gemeinsamer Kompromiss gefunden. Es wurden auch Vorschläge der Verwaltung aufgenommen. Insofern kann ich es absolut nicht nachvollziehen, wenn hier gesagt wird: Das ist nicht ausdiskutiert, wir waren nicht mit am Tisch usw. Das Gegenteil ist der Fall. Das muss man hier auch so deutlich sagen. Der Projektentwickler und die Verwaltung haben einen gemeinsamen Weg gefunden. Man ist den Anwohnern sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die sich sehr für das Thema interessiert haben, auch was die benachbarte Kita angeht, entgegengekommen und hat einen vernünftigen Weg gefunden. Vom Projektentwickler wurden sehr viele Zugeständnisse gemacht. Insofern sollte man den Kompromiss, der damals erzielt wurde und der dazu geführt hat, dass wir unseren Antrag in der Oktober-Sitzung zurückgezogen haben, jetzt nicht aufkündigen, sondern daran festhalten. Das meinte Herr Elschner, als er sagte, dass wir da in gewisser Weise auch im Wort stehen. Man kann nicht in letzter Sekunde, kurz vor der Genehmigung des Bauantrags, sagen: Wir wollen davon nichts mehr wissen, wir stellen das alles infrage. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (SPD): Herr Schmidt, ich möchte Sie daran erinnern, dass der Stadtbezirksbeirat Altwest den Antrag einstimmig votiert hat, und das obwohl auch er in der Sitzung anwesend war, die Sie gerade erwähnt haben. Das passt doch nicht zusammen, wenn Sie so argumentieren. S e i t e | 26 Noch ein kurzer Hinweis, weil Sie sagten, Sie waren damals dort anwesend, wir dagegen nicht. Ich wäre natürlich auch gern hingegangen. Aber wir haben hier im Rathaus noch andere Aufgaben zu erledigen. Wir hatten zur selben Zeit Fraktionssitzung. Ich kann nicht auf zwei Sitzungen gleichzeitig sein. Die Fraktionssitzung gehört zu unseren Aufgaben hier dazu. Punkt. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 32 NeinStimmen, keine Enthaltungen. Damit abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir legen jetzt eine Pause ein. Ich bitte Sie, pünktlich um 16.55 Uhr wieder hier zu sein. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, wir setzen die Ratsversammlung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: 8 Einwohneranfragen Die Anfrage 8.1 wird schriftlich beantwortet. 8.2 Ausweitung militärischer Flüge (VI-EF03632) Einreicher: Heike Blum Frau Blum lässt sich heute durch Herrn Zimmermann vertreten. Herzlich willkommen! - Wir hatten schriftlich mitgeteilt, dass die Fragen 2 und 4 von der Stadt Leipzig nicht beantwortet werden können. Auf die anderen beiden Fragen wird Bürgermeister Albrecht antworten. Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Über die Verträge zwischen der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Verteidigung und der Antonov Salis GmbH hat weder der Flughafen noch die Stadt Kenntnis. Informationen zum Vertragsinhalt werden von den Vertragspartnern nicht veröffentlicht, auch nicht gegenüber der Stadt Leipzig. Zur Frage 2. Diese Flüge sind durch die Betriebsgenehmigung des Flughafens Leipzig/Halle zugelassen. Sie unterliegen keiner zeitlichen Einschränkung. Der Flughafen Leipzig/Halle hat aufgrund seiner mit der Betriebsgenehmigung einhergehenden Betriebspflicht keine Möglichkeit, diese Flüge einzuschränken. Eine Einbeziehung oder Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Zustimmungseinholung erfolgt bei den genannten ebenfalls nicht. vor- Zur Frage 3. Wie jeder internationale Verkehrsflughafen unterliegt der Flughafen Leipzig/Halle höchsten Sicherheitsstandards, die gemäß internationalen Richtlinien sowie europäischen Vorgaben und Festlegungen umgesetzt werden müssen und behördlich überwacht werden. Der Schutz vor potenziellen Gefahren wird zwischen der Flughafen Leipzig/Halle GmbH und den relevanten Sicherheitsbehörden regelmäßig mit höchster Priorität überprüft. Zu Einzelheiten werden aus naheliegenden Gründen keine Angaben gemacht. Zur Frage 4. Aufgrund des zu Frage 2 dargelegten Sachverhalts bestehen für die Stadt Leipzig keine rechtlichen Möglichkeiten, die nächtlichen Starts der AN 22 zu unterbinden. Dennoch sind wir als Stadt Leipzig bemüht, in der Fluglärmkommission dieses Thema sachgerecht anzusprechen und Lösungen herbeizuführen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Kollege Albrecht. - Es gibt die Möglichkeit der Nachfrage. - Herr Zimmermann. Zimmermann (Einwohner): Herr Albrecht, danke schön für die Ausführungen. Sie hatten in Ihrer Antwort auf Frage 4 gesagt, dass Sie in der Fluglärmkommission tätig werden wollen. Wann darf ich das vormerken? Bürgermeister Albrecht: Zum planmäßigen Termin versuchen wir - - nächsten Zimmermann (Einwohner): Heißt das: nächsten Fluglärmkommission wird entsprechender Antrag gestellt? Zur ein Bürgermeister Albrecht: Nein. Wir versuchen, das in die Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu sprechen. Wir müssen erst einmal aus der Diskussion in der Fluglärmkommission ableiten, welche Möglichkeiten zu einem konkreten Ergebnis führen können. Wie gesagt, es ist nicht so, dass wir als Stadt Leipzig sagen können: Wir fordern das und das, und dann muss es zwingend rechtlich umgesetzt werden. Zimmermann (Einwohner): Die Fluglärmkommission tagt ja nicht allzu oft. Wenn man jetzt nur leicht vorprescht und dafür vielleicht auch noch einen Stadtratsbeschluss braucht, um dort den entsprechenden Antrag zu stellen, dann ist wieder ein Jahr vergangen. S e i t e | 27 Darum geht es mir. Das Prozedere ist immer so zählebig, zumindest wenn es um Fluglärm geht. Oberbürgermeister Jung: Nein. In der nächsten Fluglärmkommission wird dieser Antrag gestellt. Dafür braucht es keinen Stadtratsbeschluss. Zimmermann (Einwohner): Okay. Danke. - Noch ein Zweites. Sie sagten, die Fragen 1 und 3 könnten Sie nicht beantworten, weil es Sicherheits- oder Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten gilt. Wir haben eine ähnliche Anfrage an eine Bundestagsabgeordnete gestellt, Stadtbezirk Nord. Sie konnte uns natürlich ad hoc auch keine Antwort geben, aber sie hat zumindest zugesagt, sich darum zu kümmern. Von Ihnen kommt gleich Ablehnung. Sowohl Sie, Herr Albrecht, als auch Sie, Herr Jung, sind im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG. Von daher denke ich, dass man von Ihnen mehr Hintergrundinformationen erhalten kann. Bürgermeister Albrecht: Wer auch immer die Dame ist, ich bewundere die hohe Sachkenntnis. Zu Sicherheitsthemen an Flughäfen Auskunft zu geben, bedarf es mehr als das Lesen eines Protokolls. Zimmermann (Einwohner): Das ist richtig. Bürgermeister Albrecht: Ich würde nicht behaupten, dass ich da Fachmann bin. - Das zum Ersten. Zum Zweiten gibt es in der Tat sehr ins Detail gehende Konzepte für jeden Standort. Nicht jedes Sicherheitskonzept ist von dem einen Standort auf den anderen übertragbar. Aus gutem Grund werden diese Konzepte nicht veröffentlicht. Zimmermann (Einwohner): Gut. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Sie haben in der Antwort auf Frage 4 auf die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen und ausgeführt, dass die Stadt Leipzig sich bemühen will, über die Fluglärmkommission Lösungen zu erreichen. Nun ist es ja so: Auftraggeber dieser Flüge ist die Bundesrepublik. Anders als bei DHL-Flügen können Sie hier auf politischer Ebene Lösungsmöglichkeiten ausloten. Sie könnten zum Beispiel im Verteidigungsministerium einmal nachfragen: Warum müssen diese Flüge eigent- Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 lich nachts starten? Sie könnten auch darauf hinweisen, welchen Belastungen die Bürgerinnen und Bürger von Leipzig durch diese speziellen Flüge ausgesetzt sind. Ich frage mich: Warum müssen die eigentlich immer nachts starten? Es sind Militärtransporte nach Mali. Das ist ein Bundeswehreinsatz, der beständig läuft. Warum ist es derart relevant, dass diese Flüge nachts stattfinden, obwohl gerade dies unsere Bürger enorm belastet? Sich darum zu kümmern, das ist Ihnen als Stadtverwaltung durchaus möglich, abseits von rechtlichen Gegebenheiten. sowie über die Fluglärmkommission - sehr zeitnah und sehr nachdrücklich zu nutzen, damit die Belastungen für die Menschen dort nicht auf ein Niveau steigen, das für sie unerträglich ist. Ich bitte Sie und ich fordere Sie nachdrücklich auf: Setzen Sie sich bitte in allen möglichen Gremien ein, wo Sie die Chance haben, Einfluss zu nehmen, diese überbordende Belastung endlich einzugrenzen! - Danke. Oberbürgermeister Jung: So weit die Anfrage. 9 Bürgermeister Albrecht: Das ist ein wichtiger Hinweis. Der politische Weg steht uns offen. Dort werden wir diesen Punkt auch noch einmal ansprechen und präzisieren, warum. Das ist dann aber eine politische Diskussion. - Danke für Ihren Hinweis. S e i t e | 28 Petitionen Eine inhaltliche Einbringung ist nicht vorgesehen. 9.1 Lärmschutz an der Geschwister-SchollStraße (VI-P-03004-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (03004-VSP-01-NF-01) Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Kann ich das so verstehen, dass Sie das jetzt in die Wege leiten wollen? Einreicher: Dezernat Jugend, Gesundheit und Schule Soziales, Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Schmidt. Bürgermeister Albrecht: Selbstverständlich werde ich mich kundig machen, auf welchem Weg auch zeitnah mit einer Antwort zu rechnen ist. Das können wir gern im übernächsten Wirtschaftsausschuss als Information unter „Sonstiges“ vorlegen. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des Petitionsausschusses möchte ich die Gelegenheit nutzen, die drei Petitionen, die heute auf der Tagesordnung stehen, kurz formell zu erklären. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Es geht erst einmal nur darum: Warum nachts? Für die eben aufgerufene Petition zum Lärmschutz an der Geschwister-Scholl-Schule lautet die Empfehlung: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Diese Petition hat einen sehr langen Vorlauf. Es gab mehrere Treffen mit der Elternvertretung, die als Petenten auftreten, und der Stadtverwaltung, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist gut im Gange. Deswegen wird der heutige Beschluss eher formeller Art sein, nämlich: Ablehnung, weil die Verwaltung gemeinsam mit den Petenten bereits daran arbeitet. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister, Sie haben zwar Herrn Albrecht antworten lassen, aber ich will Sie jetzt direkt ansprechen. Das, was wir jetzt an diesem Flughafen im Leipziger Nordwesten erleben, hat eine völlig neue Qualität. Die kurzen Abkurvungen, die zur Gewinnmaximierung dienen, aber den Lärm weiter erhöhen, hatten wir vorher schon. Aber am 26.12. letzten Jahres - es war der zweite Weihnachtsfeiertag, es war schönes Wetter, die Menschen wollten besinnlich beisammen sein - hat ein Flugzeug fast eine Stunde lang einen solchen Lärm gemacht, dass die Menschen aus den Häusern gerannt sind und sich auf der Straße getroffen haben, weil sie dachten, jetzt sind wir im Krieg. Also: Das nimmt im Nordwesten langsam Ausmaße an, die dem Flughafen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr guttun. Es wäre wirklich wichtig, jetzt alle möglichen Wege - politisch über das Land und den Bund Zu den anderen beiden Petitionen „Roter Stern Leipzig in der Teichstraße!“ sowie „Verhinderung der Schließung der Gaststätte ‚Seeterrasse‘ am Bagger in Leipzig-Thekla“ empfehlen wir dem Stadtrat, diese Petitionen der Verwaltung heute als Beratungsmaterial für bereits laufende Vorgänge zur Kenntnis zu geben. Im Fall „Roter Stern“ ist es ein Ausschreibungsverfahren des Amtes für Sport als Interessenbekundung für das Sportgelände. Es handelt sich um ein reguläres Verfahren, das wir als Stadtrat natürlich beachten müssen. Deswegen geben wir die etwa 4.500 Unterschriften und die Petition der Verwaltung an die Hand, um eine Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 vernünftige Entscheidung für Connewitz und den öffentlichen Sport zu treffen. Im Fall „Verhinderung der Schließung der Gaststätte ‚Seeterrasse‘ in Thekla“ gibt es eine wichtige Angelegenheit, die der Stadtbezirksbeirat Nordost zum Thema gemacht hat. Weil es dieses Verfahren bereits gibt, binden wir die Petition als Beratungsmaterial mit an. So weit zur Erklärung. Wir beschließen in diesen beiden Fällen nichts Inhaltliches. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Schmidt. - Herr Maciejewski. Danke, Herr 9.3 Oberbürgermeister Jung: Ich gehe davon aus, dass sich der Petitionsausschuss ausführlich damit befasst hat. Wir kommen zur Abstimmung zu TOP 9.1. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer ist gegen den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, zwei Enthaltungen. Das ist mehrheitlich so votiert. 9.2 Roter Stern Leipzig in die Teichstraße! (VI-P-03648-DS-01) Einreicher: Petitionsausschuss Hier hat Herr Bednarsky Befangenheit angemeldet. Er wird nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen. Die Petition wird berücksichtigt und der Verwaltung als Material für das laufende Verpachtungsverfahren übergeben. Im Verfahren selbst können wir uns jetzt nicht bekennen. Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen gegen den Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Es ist mehrheitlich so entschieden. Verhinderung der Schließung der Gaststätte „Seeterrasse“ am Bagger in Leipzig-Thekla (-03651-DS-01-NF-01) Einreicher: Petitionsausschuss Die Petition wird insofern berücksichtigt, dass das Material ins Verfahren gegeben wird. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig gefolgt. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15: 15 Stadtrat Maciejewski (CDU): Ich bin ein bisschen irritiert über Ihre Empfehlung zur Petition betreffend die Geschwister-Scholl-Schule. „Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln“ wird meist dann empfohlen - das kennen wir aus Fraktionsanträgen -, wenn die Verwaltung schon tätig geworden ist, dies aber niemand wusste. Aus der Petition geht aber hervor, dass die Verwaltung erst dann gehandelt hat, als diese Petition schon vorlag. Deswegen finde ich es gegenüber den Petenten nicht besonders nett, um nicht zu sagen: eigentlich unmöglich, wenn hier angekreuzt wird: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. S e i t e | 29 Anfragen an den Oberbürgermeister Wie Sie wissen, vorgesehen. ist dafür 15.1 Mobilitätsstationen: eine schenbilanz (VI-F-03601) eine Stunde erste Zwi- Einreicher: CDU-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Zu den Mobilitätsstationen eine erste Zwischenbilanz. Sie erinnern sich: Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses, Drucksache 937 vom 04.02.2015, wurde die Handlungsgrundlage für die Errichtung von Mobilitätsstationen durch die LVB geschaffen. Im Zuge der Standortauswahl der Mobilitätsstationen wurden ursprünglich circa 50 Standorte ins Gespräch gebracht, von denen dann 29 detailliert untersucht worden sind. Im Rahmen des EFRE-Fördermittelprogramms sind durch die LVB 25 Mobilitätsstationen bis Mitte 2015 realisiert worden. Das ist entspricht dem Plan. Zur Frage 1. Mit der schon erwähnten Vorlage 937 wurde der Oberbürgermeister durch den Verwaltungsausschuss ermächtigt, eine Vereinbarung für die Errichtung und den Betrieb der Mobilitätsstationen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen auf Grundlage der Sondernutzungssatzung mit den Leipziger Verkehrsbetrieben abzuschließen. Lassen Sie mich dazu Folgendes sagen: Es ist nach der Straßenverkehrsordnung und nach den Gesetzen eigentlich gar nicht möglich, so etwas im öffentlichen Straßenland durchzuführen. Dafür kommt nur Privatgelände in Betracht. Die einzige Chance, das umzusetzen, war, die Gesamtanlage als Sondernutzung an die LVB zu geben; Sie erinnern sich sicher an den Vorgang. Insgesamt sind 29 Stationen in dieser Sondernutzungssatzung aufgeführt, 29 deswegen, weil wir sicherstellen wollten, dass Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 es, falls die eine oder die andere Station herausfällt, am Ende trotzdem 25 Stationen sind. Die Realisierung von 25 Stationen über das Projekt ist abgesichert worden. Natürlich können wir in den Folgejahren die restlichen vier bzw. auch noch weitere realisieren. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das finanziert werden kann. Es erwies sich bei der Durchführung als vorteilhaft, dass wir diese zusätzlichen Standorte festgehalten hatten. Deshalb konnten tatsächlich 25 Stationen realisiert werden. Durch die Kooperation mit einem Privaten konnten wir eine weitere, nämlich die 26. Station, realisieren. Nicht realisiert worden - wir hatten Ihnen ja die komplette Liste gegeben - sind der Standort 31, Löbauer Straße, aufgrund der ab 2019 anstehenden komplexen Umbaumaßnahme Gorkistraße / Löbauer Straße sowie der Standort 10, AnnaKuhnow-Straße, aufgrund des erhöhten baulichen Aufwands zur Neuherstellung der Stellplätze. Die Standorte 2 und 23 - das ist die Industriestraße bzw. die Holbeinstraße an ihren Einmündungen zur Könneritzstraße - wurden aufgrund der in den letzten beiden Jahren durchgeführten komplexen Umbaumaßnahmen der Könneritzstraße verschoben, sind aber bei uns weiter auf der Liste. Ein Standort, nämlich der 26., konnte durch eine privatrechtliche Kooperation mit der Leipziger Volkszeitung am Peterssteinweg errichtet werden. Zur Frage 2. Bei der Nutzung der Mobilitätsstationen ist eine positive Entwicklung festzustellen. Sie wissen, am Anfang war es nicht ganz einfach. Von den Leipziger Verkehrsbetrieben wurden dazu einige Zahlen genannt, die ich Ihnen kurz darstellen will. Im August gab es 322 Ladevorgänge, im September 436, im Oktober 483 und im November 740. Sie sehen, es gibt eine steigende Tendenz. Im Durchschnitt sind es monatlich knapp 500 Ladevorgänge. Das heißt, wir rechnen in diesem Jahr mit etwa 600 Ladevorgängen pro Monat. Konkrete Nutzerzahlen zu den weiteren Funktionen der Mobilitätsstationen liegen derzeit leider noch nicht vor, sodass ich sie Ihnen heute hier nicht darstellen kann. Zur Frage 3. Nach anfänglichen Problemen beim Zusammenspiel von neuer innovativer Technik und Software sowie Serienfehlern einer Komponente lief das System ab Mai 2016 stabil. Als Problem wird seitens des Betreibers die Nutzung der für die Mobilitätsstationen vorgesehenen Stellflächen, insbesondere der Carsharing-Flächen, gesehen. Einerseits parken nicht berechtigte Fahrzeuge an dieser Stelle. Das kommt zwar auch auf für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Flächen vor; aber die Möglichkeit der Ahndung ist da sehr viel einfacher, wobei es S e i t e | 30 gelegentlich auch Fahrzeuge gibt, die dort acht Stunden laden, was natürlich so nicht vorgesehen ist. Bei den Carsharing-Flächen ist es wesentlich komplizierter, weil wir durch die fehlenden verkehrsrechtlichen Grundlagen für Carsharing-Flächen dies nicht entsprechend ahnden können. Die Rechtsgrundlage liegt seit Mitte 2016 als Gesetzentwurf vor. Das Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing, CsgG, ist aber noch nicht beschlossen und insofern auch noch nicht Teil der StVO. Deswegen können wir an dieser Stelle noch nicht tätig werden. - Ich kann Sie alle nur bitten: Wenn Sie irgendwelche Möglichkeiten haben, dieses Thema zu befördern, wäre das für alle sehr gut. Zur Frage 4. Über die realisierten 26 Mobilitätsstationen hinaus werden seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe als Betreiber derzeit keine Möglichkeiten gesehen, weitere Stationen zu errichten, weil momentan keine entsprechenden Programme vom Fördermittelgeber dafür vorgesehen sind und weil damit auch Betriebskosten verbunden sind, die zurzeit nicht eingeplant sind. Da weitere Stationen aber auf jeden Fall wünschenswert und notwendig sind, werden zurzeit Möglichkeiten geprüft, in Ergänzung zu den bereits vorhandenen Mobilitätsstationen sogenannte kleine Mobilitätsstationen zu errichten, die sich beispielsweise an wichtigen ÖPNVHalte-stellen befinden, wo es nur zwei Elemente gibt, also: Carsharing und Fahrradausleihe oder Fahrradausleihe und E-Ladestation oder eine andere Kombination. Diese würden dann mit einer kleineren Stele ohne Bedienterminal ausgestattet. Als Pilotprojekt soll die Station in der Könneritzstraße, und zwar Industrie- und Holbeinstraße, errichtet werden, da hier bereits alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen getroffen wurden. Weitere Stationen, zum Beispiel im Westen in Lindenau und Plagwitz oder im Osten in Reudnitz und Stötteritz, erfordern noch weitere planungsmäßige Untersuchungen, werden aber vorgesehen. Weiterhin vorgesehen ist ein Konzept für sogenannte Mobilpunkte, welche die kleinste Form darstellen. Sie sind nicht unbedingt an ÖPNVHaltestellen vorgesehen, sondern nur dort, wo tatsächlich Bedarf gesehen wird. Dort soll es dann eines der eben genannten Elemente geben plus eine kleinere Stele ohne Bedienpersonal. Zur Frage 5. An den Mobilitätsstationen wurde die Ladeinfrastruktur - das sogenannte ACLaden - mit einer maximalen Gesamtleistung von 22 kW errichtet. Der maximale Ladestrom ist auf 16 Ampere begrenzt. Ob damit die maximale Ladeleistung von 11 kW je Ladepunkt gewährleistet werden kann, hängt vom jeweiligen Fahrzeug und dessen technischer Ausstattung Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 ab. In unmittelbarer Nähe der Mobilitätsstation 4, Hauptbahnhof/Westseite, befindet sich zusätzlich eine separate, leistungsstärkere DCSchnellladestation der Leipziger Stadtwerke, an der das Schnellladen - das DC-Laden angeboten wird. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. Ich hatte übersehen, dass eigentlich eine schriftliche Beantwortung gewünscht war. Gibt es Nachfragen? - Nein. 15.2 Teilstilllegung der Linie 9 - ein Jahr danach (VI-F-03611) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Die Antwort auf diese Frage mündlich vorzutragen, dürfte noch um einiges schwieriger sein, weil ich gleich noch sehr viel mehr Zahlen nennen werde. Aber ich werde versuchen, es so verständlich wie möglich zu machen. Zu den Fragen 1 und 3, die ich gemeinsam beantworten will. Die Entwicklung der Fahrgastzahlen zwischen Connewitzer Kreuz, Markkleeberg und Klemmstraße wird nicht isoliert betrachtet, da sich durch die Umstellung der Straßenbahnlinie 9 auf den Busbetrieb einerseits Verlagerungen von der WolfgangHeinze-Straße zur Bornaischen Straße ergeben haben - das heißt, die Fahrgäste aus dem Wohngebiet gehen zu den Haltestellen, die für sie günstiger liegen, also eher zu den Haltestellen in der Bornaischen Straße, weil das Angebot dort besser ist - und zum anderen weil die Linie 9 auf der Bornaischen Straße auch Fahrgäste der Linie 11 abgezogen hat. Nachfolgend wird deshalb zunächst die Entwicklung der Fahrgastzahlen auf dem Stadtgebiet und anschließend im Markkleeberger Raum betrachtet. Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen in der Stadt Leipzig. Hier gibt es einen Gesamtvergleich der Einsteiger pro Tag, und zwar von Montag bis Freitag, an den betroffenen Haltestellen zwischen Connewitzer Kreuz und S-Bahnhof Connewitz. An den Haltestellen auf der Wolfgang-Heinze-Straße und Koburger Straße hier: die Haltestellen Mathildenstraße, Leopoldstraße, Koburger Brücke und Wildpark hat sich die Einsteigerzahl in beiden Richtungen wie folgt entwickelt: Im ersten Halbjahr 2015 gab es - damals: Linie 9 - 800 Fahrgäste pro Tag, im ersten Halbjahr 2016 waren es - jetzt: Linie 17 580 Fahrgäste pro Tag. An den Haltestellen auf der Bornaischen Straße hier: die Haltestellen Pfeffingerstraße, Hilde- S e i t e | 31 brandstraße und S-Bahnhof Connewitz - hat sich die Einsteigerzahl in beide Richtungen wie folgt entwickelt: Im ersten Halbjahr 2015 gab es auf der Linie 11 3.500 Fahrgäste pro Tag. Im ersten Halbjahr 2016 - hier: Linie 9 und Linie 11 - waren es 4.600 Fahrgäste pro Tag, davon auf der Linie 9 1.800. - Das heißt: Hier gab es eine wesentliche Steigerung. Am S-Bahnhof Connewitz wurden die Einsteiger bereits mitgerechnet, die nur durch die temporäre Einkürzung der Linie 11 in Zusammenhang mit der Baumaßnahme am Betriebshof Dölitz bedingt waren. - Die Zahl der Fahrgäste, die die Stadtgrenze überschritten, hat sich auf der Strecke der Buslinie 70, die die frühere Strecke der Straßenbahnlinie 9 bedient, erwartungsgemäß verringert. Der Rückgang betrug circa ein Viertel. Insgesamt hat sich die Einsteigerzahl auf dem Leipziger Stadtgebiet aber erhöht, da es einerseits eine Verlagerung von der Wolfgang-HeinzeStraße zu den Haltestellen auf der Bornaischen Straße gegeben hat und weil andererseits neue Fahrgäste gewonnen werden konnten. Der Zuwachs liegt unter Berücksichtigung der genannten Verlagerung immerhin bei 20 Prozent. Ich denke, das ist ein sehr gutes Ergebnis. Zur Entwicklung der Fahrgastzahlen in Markkleeberg. Die Zahl der Fahrgäste in Markkleeberg insgesamt hat sich im Zusammenhang mit der Streckenführung der vormaligen Straßenbahnlinie 9 bzw. der jetzigen Buslinie 70 wie folgt entwickelt: Im ersten Halbjahr 2015 damals: Linie 9 - gab es 2.570 Fahrgäste. Im ersten Halbjahr 2016 - jetzt: Linie 70 - waren es nur noch 1.900 Fahrgäste pro Tag. Der gänzlich neu geschaffene Stadtbus 106, der von Großstädteln über Markkleeberg, Wachau, Probstheida nach Auenhain fährt, nutzten im ersten Halbjahr pro Tag 600 Fahrgäste. Auch das ist eine sehr hohe Zahl. - Die Buslinie 108, welche im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Markkleeberg eine Änderung der Linienführung über die Leinestraße erfuhr, benutzten im ersten Halbjahr 2015 300 Fahrgäste pro Tag, im ersten Halbjahr 2016 allerdings nur noch 90 Fahrgäste. Man kann davon ausgehen, dass ein relativ großer Teil auf die neu geschaffene Linie 106 umgestiegen ist; anscheinend ist sie günstiger. Das heißt: Die Linie 106 hat sich etabliert. Die Linie 108 befindet sich noch in der Anfangsphase. Es muss geprüft werden, wie sich das entwickelt. Der Rückgang der Fahrgastzahlen bei Straßenbahn und Bus, der sich durch die Einführung des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes im Jahr 2013 ergeben hat, konnte durch die Einführung des Verkehrskonzeptes in Markkleeberg insgesamt in Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 etwa kompensiert werden. Das ist eigentlich positiv; denn das heißt: Es fahren mehr Leute mit der S-Bahn, und eine vergleichbare Zahl an Menschen fährt weiterhin mit Bussen bzw. Straßenbahnen. Wie gesagt, das ist ein Plus. In den kommenden Jahren gilt es diese Entwicklung weiter zu beobachten und zu prüfen. Zur Frage 2: Die Fahrgastzahlen am S-Bahnhof Markkleeberg sind im betrachteten Zeitraum wie folgt angestiegen: Im ersten Halbjahr waren es 1.860 Fahrgäste pro Tag, im ersten Halbjahr 2016 waren es 2.190. Am Haltepunkt Markkleeberg Nord sind die Zahlen innerhalb des Jahres gestiegen, nämlich von 910 auf 980. Dieser Anstieg liegt allerdings deutlich unter den Erwartungen und ist in erster Linie sicherlich auf den noch fehlenden ganztägigen 10-MinutenTakt zu schieben - Wenn man zu lange warten muss, dann ist es nicht das adäquate Verkehrsmittel. - Dieser wird nach Beendigung der Bauarbeiten in Gaschwitz eingeführt. Zur Frage 4. Die reinen Betriebskosten - also: Fahrstrom bzw. Dieselfahrzeugabschreibung, Instandhaltung, Fahrpersonal - sind durch die Umstellung der Straßenbahnlinie 9 auf den Busbetrieb nicht gesunken, sondern um etwa 200.000 Euro gestiegen. Das hatten wir aber in vorangegangenen Diskussion zu diesem Thema bereits dargestellt. Dieser Anstieg ist vor allem mit der Leistungserhöhung zu begründen - man braucht dafür mehr Personal -, die im Saldo mit der Umverteilung verbunden war. Die Umstellung war verbunden mit einem Verkehrsträgerwechsel im Streckenabschnitt Connewitzer Kreuz – Markkleeberg-West unter Beibehaltung der Fahrleistung sowie einer Leistungserweiterung im Streckenabschnitt Connewitzer Kreuz – S-Bahnhof Connewitz. Allerdings hätten im Zeitraum von 2016 bis 2020 insgesamt 13 Millionen Euro für die Erhaltung der Gleisinfrastruktur zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg-West investiert werden müssen. Auch dieses hatten wir in vorangegangenen Diskussionen zur Linie 9 sehr intensiv dargestellt. Diese Investitionen sind durch die Umstellung auf den Busbetrieb nicht notwendig. Entsprechende Abschreibungen und Finanzierungskosten fallen nicht an, auch wenn natürlich Busse gebraucht werden, aber sie sind vergleichsweise preiswert. Zur Frage 5. Entsprechend Ratsbeschluss 1390 läuft derzeit gemeinsam mit der LVB und der Stadt Markkleeberg eine Untersuchung, welche Möglichkeiten für eine attraktive schienengebundene ÖPNV-Anbindung des Cospudener Sees und des Markkleeberger Sees bestehen und unter welchen Rahmenbedingungen diese umsetzbar wären. Insofern sollte derzeit noch keine abschließende S e i t e | 32 Einschätzung zur langfristigen Perspektive dieses Streckenabschnitts erfolgen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Vielleicht habe ich nicht richtig zugehört, aber ich habe keine Antwort auf unsere Frage 3 vernommen. Und: Können Sie zur Frage 5 noch einmal sagen, welchen Zeithorizont die Langfristuntersuchung haben soll. Habe ich 2019 richtig verstanden, oder haben Sie dafür überhaupt eine Jahreszahl genannt? - Außerdem habe ich noch eine Zusatzfrage: Gibt es Beschwerden wegen Überfüllung des Busses? Bürgermeisterin Dubrau: Die Fragen 1 und 3 habe ich gemeinsam beantwortet; das hatte ich am Anfang angekündigt. - Doch, die Zahlen sind genannt worden. Wahrscheinlich ist es sinnvoller, das noch einmal schriftlich nachzulesen, um die Zahlen miteinander vergleichen zu können. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sie haben zwar die Fahrgastzahlen genannt, aber diese sind nicht mit der Auslastung einer Straßenbahn gleichzusetzen. Ich hätte gern Informationen zur Auslastung, und darum ging es in Frage 3. Bürgermeisterin Dubrau: Was verstehen Sie unter „Auslastung“? Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wie viele Fahrgäste passen in eine Straßenbahn, und wie voll ist sie tatsächlich? Sie haben zwar hier die Fahrgastzahlen genannt, aber daraus kann ich nicht entnehmen, welche Busse bzw. Straßenbahnen dort fahren. Deshalb haben wir nach der Auslastung gefragt. Das waren ganz bewusst zwei verschiedene Fragen. Bürgermeisterin Dubrau: Ich kann jetzt nur anbieten, bei der LVB nachzufragen, ob es möglich ist, für jedes einzelne Fahrzeug zu sagen, wie viele Fahrgäste es aufnehmen kann. Man müsste dann ja jedes Fahrzeug einzeln erfassen. Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht gezählt wird, weil das nicht dem Standard des Zählens entspricht. Aber ich kann gern bei der LVB noch einmal nachhaken. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Ich möchte das nicht für jedes einzelne Fahrzeug wissen. Uns reicht der Durchschnitt. Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Oberbürgermeister Jung: Vielleicht hält die LVB diese Zahlen vor. Bürgermeisterin Dubrau: Ich werde nachfragen, ob die LVB diese Zahlen erfasst. Wenn es nur um den Durchschnitt geht, ist es wahrscheinlich relativ einfach. Die Anzahl der Fahrgäste ist bekannt, die Anzahl der Straßenbahnen ist bekannt. Diese beiden Zahlen müssten dann lediglich dividiert werden. Den Zeithorizont für die Langfristuntersuchung hatte ich nicht benannt. Das kann ich Ihnen aber nachliefern. Beschwerden wegen Überfüllung sind mir nicht bekannt. Ich kann aber gern noch einmal bei der LVB nachfragen, ob bei ihr Beschwerden vorliegen. Uns liegen keine vor. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. 15.3 Bürgersolaranlagen - ungenutzte Potenziale? (VI-F-03592) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Albrecht antwortet. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Weitere Solardachanlagen auf städtischen Immobilien konnten bisher nicht realisiert werden. Dies ist vorrangig auf die erhebliche Reduzierung der Förderung zurückzuführen. Eine Platzierung auf den vorgeprüften städtischen Immobilien ist somit nicht vollzogen worden, auch weil die bisherigen Interessenten fortlaufend Abstand genommen haben bzw. nicht mehr bestehen. S e i t e | 33 eingestellt sind. Die Einstellung erfolgt Ende des Monats. Die verbesserte Auffindbarkeit soll auch durch die Herstellung von Querbezügen im Bereich des Clusterteams Solar erreicht werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung unterstützt die Steigerung der Inbetriebnahme von Solaranlagen im Rahmen der Arbeit im Clusterteam Solar. Dieses vereint verschiedenste Akteure der Branche, darunter Verbände und Vereine, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, öffentliche Institutionen und KMUs. Die Akteure werden zum Beispiel in den Expertentreffen über neue Rahmenbedingungen informiert und dort zusammengebracht. Zudem werden durch zahlreiche Veranstaltungen im Leipziger SolarNetzwerk Treffen des Clusterteams Solar durchgeführt. Eine konkrete Berücksichtigung der Solardachnutzung wird im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms und städtischer Vorschriften berücksichtigt und durch das Amt für Wirtschaftsförderung fortlaufend eingefordert. Solardachrechnerangebote bestehen mittlerweile seitens der Stadt Leipzig in der L-Gruppe und bei Dritten. Ab 2013 ist für die Dächer Leipzigs auf Initiative der Stadt eine erste Einsicht des Solardachpotenzials online, unter der vorhin genannten Adresse, möglich. Die L-Gruppe plant gegenwärtig die Errichtung einer Solardachanlage auf dem geplanten Gymnasium in der Karl-Heine-Straße 22b. Ein Programm der L-Gruppe zur Förderung weiterer Solardachanlagen wird gegenwärtig intern diskutiert. Der Eigenverbrauch bzw. die Vermarktung der resultierenden Restmengen ist zur wirtschaftlichen Umsetzung von Immobilienprojekten mit Solardachanlagen zunehmend zwingend zu beachten. Zur Frage 2. Die aktuell noch verfügbaren drei Schulobjekte werden weiterhin vermarktet. Hierzu zählen die 90. Schule, die 172. Schule und die Mittelschule Portitz. Es besteht aktuell kein Nutzungsinteresse an den vorgenannten Angeboten. Zur Frage 4. Eine besondere Berücksichtigung ist ab 2015 explizit hierzu in den städtischen Vorschriften eingearbeitet worden. Eine Prüfung der Nutzungsaufnahme wird in der Planung vorgegeben und somit berücksichtigt. Zur Frage 3. Das Amt für Gebäudemanagement führt die Fachamtsarbeit zur Prüfung geeigneter Solardachanlagen grundsätzlich durch. Das Amt für Wirtschaftsförderung betreut danach die Vermarktung der geeigneten Immobilienangebote. Die generelle Vermarktung erfolgt neben den Empfehlungen durch Arbeitsgespräche und allgemeine Beantwortung von Anfragen über die Internetpräsenz der Stadt Leipzig www.energiemetropole-leipzig.de an potenzielle Nutzungsnehmer. Die Internetpräsenz wird gegenwärtig überarbeitet, sodass die drei verfügbaren Empfehlungen aktuell noch nicht Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Da ich Sie akustisch nicht besonders gut verstanden habe, lautet meine erste Frage: Können Sie mir Ihre Antwort noch einmal schriftlich zukommen lassen? Das wäre nett; denn das Protokoll werden wir erst in einigen Wochen erhalten. Eine Nachfrage. In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir formuliert, dass Sie schon 2012 mitgeteilt hatten, dass die Internetpräsenz und die Auffindbarkeit verbessert werden sollen. Jetzt Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 S e i t e | 34 haben Sie gesagt, das sei in Arbeit und einiges werde noch bis Ende des Monats eingestellt. Daher meine Frage: Geben Sie mir recht, dass unsere Anfrage Sie an einige Arbeitsaufträge erinnert hat und diese jetzt deshalb umgesetzt werden? solchen Äußerungen auch im Internet offen entgegenzutreten. Bürgermeister Albrecht: Neben Ihrem Engagement, das natürlich wichtig und hilfreich ist, gibt es durchaus noch andere Interessenten in dieser Stadt, die zu diesem Thema Nachfragen stellen, Wünsche äußern und auf Umsetzung drängen. Stadtrat Kühne (AfD): Könnte ich diese Antwort auch in schriftlicher Form erhalten? Oberbürgermeister Jung: Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Böhm. 15.4 Kommentierung des Brandanschlages auf die Arbeitsagentur Leipzig am Neujahrsmorgen 2017 seitens der linksradikalen Internetplattform linksunten.indymedia.org (VI-F-03645) Einreicher: AfD-Fraktion Kollege Hörning wird antworten. Bürgermeister Hörning: Zu den Fragen 1 und 2 der AfD-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung: Die Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, lehnt jede Form von Gewalt und von Aufrufen zu Gewalt und auch deren rein verbale Unterstützung ausdrücklich ab. Dennoch ist festzustellen, dass die Billigung von gewalttätigen Aktionen, die Menschen und Sachwerte gefährden und damit ausdrücklich eine menschenverachtende Gesinnung beinhalten, wie auch die zitierten Kommentare, noch keine Straftat darstellen. Anders ist dies nur, wenn ausdrücklich zu einer Straftat aufgerufen wird. Soweit Verdachtsmomente für Straftaten vorliegen, werden diese, insbesondere auch bei Verleumdungen im Internet, unverzüglich zur Anzeige gebracht und polizeiliche Ermittlungen vollumfänglich von der Stadt Leipzig unterstützt. Auch die Ermittlungen zum Brand im Leipziger Jobcenter werden von der Stadt Leipzig vollumfänglich unterstützt. Des Weiteren werden im Fall von rechtswidrigen Aufrufen rechtliche Schritte gegen den Betreiber der Internetseite, den Autor oder die Betreiber von Suchmaschinen geprüft und durchgesetzt. Weil hier aber nur, wenn auch abzulehnende, Meinungen ohne strafbaren Inhalt vorliegen, ist ein Vorgehen nicht möglich. Vielmehr ist hier die Zivilgesellschaft und jeder Leser derartiger Artikel und Kommentare aufgefordert, die Kommentarfunktion zu den Artikeln zu nutzen, um auf die menschenverachtende und zu Gewalt aufrufende, zumindest aber Gewalt verherrlichende Gesinnung hinzuweisen und Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Kühne. Bürgermeister Hörning: Ja, kann ich Ihnen zuleiten. Stadtrat Böhm (fraktionslos): Ganz kurz. Das hat nur am Rande etwas damit zu tun. Der Presse war zu entnehmen, dass dabei 2.800 Akten vernichtet worden sind. Die betreffenden Kunden der Arge sind laut LVZ angeschrieben worden. Müssen sie die gesamten Dokumente jetzt noch einmal besorgen? Also: Sind die Kunden die Leidtragenden dieses Anschlags? Bürgermeister Hörning: Dazu liegen mir keine Informationen vor. Sie haben die Presseberichterstattung zitiert. Ich gehe davon aus, dass die Leitung der Agentur hier entsprechend kundenfreundlich agieren wird. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. 15.5 Flüchtlingsambulanz in Leipzig (VI-F03567) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian wird antworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Die Einrichtung der Flüchtlingsambulanz erfolgte aufgrund der schnell gestiegenen Bedarfe bei der medizinischen Versorgung von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates, so auch in Leipzig. Daraufhin wurde die Stadt Leipzig vom Sozialministerium angefragt, ob sie sich für eine von vornherein befristete Zeit am Betrieb der Flüchtlingsambulanz beteiligen würde. Die medizinische Versorgung für die überwiegende Mehrheit der in Leipzig wohnenden Asylbewerber erfolgte auch im Zeitraum des Betriebs der Flüchtlingsambulanz bei niedergelassenen Ärzten sowie in Kliniken und deren Ambulanzen. Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig trägt für das Jahr 2016 anteilige Übersetzerkosten sowie anteilige Kosten für den Wachschutz. Die Aufteilung der Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Kosten erfolgt im Verhältnis der abgerechneten Fallzahl; also: Erstaufnahmeeinrichtung / Geflüchtete, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden. Die Abrechnung dieser Kosten für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. Zur Frage 3. Die Vereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb einer Praxis für die ambulante Versorgung von Asylbewerbern zwischen dem Freistaat Sachsen, der Stadt Leipzig und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in Leipzig wurde im Oktober 2015, zunächst befristet bis Dezember 2015, abgeschlossen. Im Dezember 2015 wurde die Beibehaltung des Angebots bis zum 31.12.2016 vereinbart. Der Betrieb der Flüchtlingsambulanz war von vornherein befristet. Die besondere Situation im Jahr 2015 hatte zu diesem kurzfristig gestiegenen Bedarf geführt. Inzwischen hat sich die Situation geändert. Die Zahl der neu angekommenen Flüchtlinge in Sachsen ist deutlich rückläufig. Nun geht es darum, eine gelingende Integration in unsere Gesellschaft und damit auch in das reguläre Gesundheitssystem zu befördern. Die Asylbewerber in Leipzig können wie bisher medizinische Versorgung in niedergelassenen Praxen sowie in den Kliniken und deren Ambulanzen in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung wurde deswegen, wie vorgesehen, nicht verlängert. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Ich wollte noch einmal klarstellen, dass diese Anfrage formuliert worden ist, bevor die Öffentlichkeitsarbeit anlief. Wir wollten sie trotzdem auf der Tagesordnung belassen. Noch eine kurze Meinungsbekundung. Ich finde den Ansatz richtig, sich jetzt mehr integrativ auszurichten und Geflüchtete nicht separiert behandeln zu lassen. Vielleicht können Sie mir noch eine Frage ad hoc beantworten, wenn nicht, dann bitte im Sozialausschuss. Es ist tatsächlich ein Faktor, ob auch Ärztinnen und Ärzte mit Migrations- und Fluchthintergrund in Leipzig tätig werden können. Gibt es Zahlen, ob in den letzten ein, zwei Jahren diesbezüglich eine steigende Tendenz in Leipzig zu verzeichnen ist? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es war auch mein Anliegen, dass Kassensitze auch an Ärztinnen und Ärzte mit kulturspezifischen Kenntnissen vergeben werden. Aus unserer Sicht ist das rechtlich möglich. Deshalb hatte ich mich schon vor längerer Zeit an die KV gewandt. Wir sind da weiterhin in der Diskussion, dass S e i t e | 35 auch solche Qualifikationen bei der Vergabe von Kassensitzen zu berücksichtigen sind. Ich möchte an der Stelle noch einmal betonen, dass Geflüchtete seit mehr als 20 Jahren hier in Leipzig medizinisch gut behandelt werden. Wir haben hier in Leipzig eine aufgeschlossene und engagierte Ärzteschaft. Das kann man schon daran erkennen, wie viele von ihnen damals ehrenamtlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig wurden. Auch während der Zeit, als die Flüchtlingsambulanz in Betrieb war, waren 88 Prozent der Geflüchteten in Behandlung bei Hausärzten und Fachärzten in Leipzig. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. Die Anfragen 15.6 und 15.7 werden schriftlich beantwortet. 15.8 Folgen des anstehenden Brexit für die Leipziger Wirtschaftsförderung (VI-F03593) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Albrecht wird die Anfrage beantworten. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wirtschaftsförderung Leipzig beobachtet und analysiert, für welche Unternehmen und Branchen sich der Brexit am bisherigen Standort Großbritannien negativ auswirken könnte. Wir sind allerdings der Überzeugung, dass Großbritannien auch in Zukunft ein attraktiver Standort bleibt, insbesondere für die Fahrzeugindustrie, die Automobilwirtschaft und die Finanzwirtschaft. Die Abwertung des Pfund, angekündigte Steuererleichterungen in den letzten 48 Stunden sind ja viele Vorhaben der Premierministerin öffentlich geworden -, das Abkoppeln der britischen Wirtschaft von einer Vielzahl bürokratischer Regelungen der EU und die voraussichtlich entgegen vieler Ankündigungen begrenzten Auswirkungen, die vor allem auch im europäischen Eigeninteresse liegen, werden nach jetziger Einschätzung - wie gesagt: das ist nur eine Momentaufnahme; möglicherweise muss man das in vier Wochen korrigieren - die Nachteile für Unternehmen größtenteils kompensieren. Die von der neuen US-Administration angekündigte Sonderbehandlung des Vereinigten Königreichs bezüglich eines schnellen Freihandelsabkommens könnte den Marktzugang britischer Unternehmen in die Vereinigten Staaten wesentlich erleichtern - wiederum in Konkurrenz zu anderen europäischen Wettbewerbern - und hätte Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 im Grunde genommen Standortveränderungen zur Konsequenz. keine Die Wirtschaftsförderung erwartet daher keine Schließung von Unternehmen und ihre Verlagerung nach Kontinentaleuropa, nach Deutschland und in die Region, sondern mittelfristig eher die Tendenz zu Neu- oder Erweiterungsinvestitionen an bisherigen Alternativstandorten. Unsere Strategie bleibt also wie bisher: Dort, wo wir eine Chance sehen, werden wir bei ausländischen Unternehmen mit unserer Standortwerbung aktiv werden, natürlich auch bei Unternehmen, die nicht in Großbritannien, sondern beispielsweise in Japan oder Südkorea angesiedelt sind. Zur Frage 1. Das Amt für Wirtschaftsförderung hat gemäß Stadtratsbeschluss wesentliche Akquiseaktivitäten in die IAL ausgelagert inklusive der für diese Aufgabe vorgesehenen Mittel aus dem Haushalt. Die Wirtschaftsförderung selbst ist daher im Moment nicht in der Lage, grundsätzlich neue Auslandsmärkte, außer denen, die Sie kennen und die im Ausschuss regelmäßig reportiert werden, zu bearbeiten. Zur Frage 2. Wir werden keine eigene Strategie im klassischen Sinne entwickeln, sondern versuchen, möglicherweise abwanderungswillige Unternehmen aus Großbritannien zu erreichen. Die Wirtschaftsförderung wird bei der Marktbearbeitung durch die Investregion an traditionellen Industriestandorten eng kooperieren. Von den Zielorten bieten sich die bisherigen, schon als Zielorte definierten Standorte an. Das sind im Jahr 2017 im Wesentlichen Manchester, Birmingham und Bristol. Zur Frage 3. Die Wirtschaftsförderung arbeitet an dieser Stelle eng mit der IAL selbst, allerdings auch mit der Industrie- und Handelskammer zusammen. Zur Frage 4. Es gab weder in der Vergangenheit noch gibt es in der Gegenwart verbindliche Vereinbarungen mit Ministerien und Behörden des Freistaates, die Stadt Leipzig bei der Ansiedlung zu unterstützen. Erfahrungsgemäß fokussieren sich Image- und Standortkampagnen sowie konkrete Akquisemaßnahmen des Freistaates auf die priorisierten Förderregionen des Freistaates, nämlich Dresden und Ostsachsen. Das kann man jetzt bedauern, das kann man auch kritisieren; aber das ist so. Die IAL prüft, ob gemeinsame Standortwerbeund Akquisemaßnahmen mit der Wirtschaftsförderung Sachsen möglich sind. Wann wir darüber Einigkeit erzielen, ist aber - bei dem gebotenen Pessimismus an der Stelle nicht konkret zu benennen. S e i t e | 36 Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Gibt es Nachfragen? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Andere Städte führen schon entsprechende Kampagnen und besuchen Messen in England. Es gibt mittlerweile Stadtratsbeschlüsse in anderen deutschen Städten, mit denen die Verwaltung aufgefordert wird, Handlungs- und Maßnahmenkonzepte zu entwickeln. Ich hatte irgendwo gelesen, dass Sie gesagt haben, Herr Jung, wenn Leipzig weiter so wachsen soll, bräuchten wir 60.000 neue Arbeitsplätze, und: Leipzig müsse internationaler werden. Vor diesem Hintergrund meine Frage: Wäre es in Bezug auf Großbritannien nicht überlegenswert, unsere Strategie noch einmal zu überdenken und die Aktivitäten in diese Richtung vielleicht doch zu verstärken? Bürgermeister Albrecht: Einen wichtigen Aspekt haben Sie angesprochen, nämlich Messen und Kongresse. Das beackern wir. Wenn das in meiner Antwort etwas zu kurz gekommen sein sollte, will ich das jetzt noch ergänzen. Messen, Kongresse und Ähnliches werden von uns regelmäßig neu in den Schwerpunktsetzungen geprüft. Das geschieht durch die Investregion selbst, zum Teil aber auch mit Unterstützung der Leipziger Messe und in einigen Fällen auch durch das Amt für Wirtschaftsförderung. Das Thema „Messen und Kongresse“ ist sozusagen klassisches Handwerkszeug. Das verfolgen wir sehr intensiv. Bei den verschiedenen Imagekampagnen der Landesfördergesellschaften - ich sage ausdrücklich: Landesfördergesellschaften - muss man natürlich sehen, welche Mittel dafür zur Verfügung stehen. Soweit ich weiß, hat das Bundesland Berlin für eine Imagekampagne, die speziell auf das Thema „Unternehmen aus dem Finanzbereich“ ausgerichtet war, etwa 250.000 Euro ausgegeben; der Ansiedlungseffekt ist nach eigener Aussage zurzeit gleich null. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. 15.9 Neue Regelung für Bildungsempfehlungen (VI-F-03612) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die rechtlichen Regelungen zur Anmeldung der Kinder der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen an den weiterführenden Schulen werden zurzeit Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus erarbeitet. Nach Aussage der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, werden die Bildungsempfehlungen am 1. März 2017 erteilt. Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen muss bis zum 8. März 2017 erfolgen. Die Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien wurden durch einen Schulleiterbrief über das neue Verfahren informiert. Zur Frage 2. Die Stadt Leipzig rechnet derzeit mit einer Übergangsquote von 49 Prozent auf Gymnasien. Damit wird für das kommende Schuljahr mit rund 1.800 Schülern an fünften Klassen an Gymnasien der Stadt Leipzig gerechnet. Dafür sind 65 Klassen vorgesehen. Damit sind die bereits bestehenden Kapazitäten belegt. Sollten die Anmeldungen diese Quote übersteigen, können über zusätzliche fünfte Klassen an bestehenden Gymnasialstandorten bis zu 40 weitere Schüler aufgenommen werden. Diese Zahl liegt über der Zahl der Fälle, in denen Eltern 2016 Eignungsprüfungen für die Aufnahme an Gymnasien ohne entsprechende Bildungsempfehlung in Anspruch genommen haben. Das entspräche dann einer Übergangsquote von 53 Prozent. Wenn die Anmeldungen auch diese Quote übersteigen, werden zusätzliche Maßnahmen geplant. Nach Vorliegen der Anmeldezahlen wird sich die Stadt Leipzig kurzfristig mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, zu den notwendigen Maßnahmen verständigen. Zur Frage 3. Die Aufnahme in die Broschüre erfolgte auf Grundlage der Anmeldungen in den Vorjahren. In die Broschüre wurden jene Oberschulen und Gymnasien aufgenommen, die auch in den letzten drei Schuljahren über freie Kapazitäten verfügten. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. 15.10 Verdrängung von Drogenkonsumierenden aus dem öffentlichen Raum und Errichtung eines Drogenkonsumraums (VI-F03613) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Auch diese Anfrage wird Kollege Fabian beantworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage 1. Angebote des Spritzentauschs bieten Drogenkonsumenten die Möglichkeit, alte Spritzen gegen neue, sterile Spritzen umzutauschen. Neben dem Ziel der gesundheitlichen Schadensverringerung können S e i t e | 37 damit Spritzenfunde im öffentlichen Raum verringert werden. Dieses Angebot kann stationär in der Sucht- und Behandlungsstelle Alternative I oder ambulant über die Straßensozialarbeit wahrgenommen werden. Eine Informationskampagne zum Spritzentausch aus dem Jahr 2015 wird wiederholt. Die Stadt gewährleistet für Menschen, die Substitution in Anspruch nehmen, psychosoziale Begleitung in den Suchtberatungsstellen. Die Angebote der Straßensozialarbeit konnten in den letzten Jahren ausgebaut werden. Zurzeit sind insgesamt acht Streetworkerinnen und Streetworker mit insgesamt 6,8 VzÄ im Erwachsenenbereich tätig. Es wurde ein Spritzenentsorgungsbehälter am Elsapark installiert, ein weiterer Behälter wird am Köhlerplatz aufgestellt. Zur Frage 2. Die Rückschnitte der Grünbestände tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und des Erscheinungsbildes des Stadtteils bei. Durch polizeiliche Aktivitäten soll das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erhöht werden. Diese Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit Angeboten der Suchthilfe, zum Beispiel in Verbindung mit einer erhöhten Präsenz von Straßensozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern an den betreffenden Orten. Ein Bus der Straßensozialarbeit hat regelmäßige Standzeiten am Köhlerplatz und im Stadtteilpark Rabet. Ziel ist die Herauslösung von Drogenkonsumenten aus der Szene und eine frühzeitige Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote. Zur Frage 3. In den 2013 beschlossenen Suchtund Drogenpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig ist auch die konsequente Unterbindung von Szenebildungen vorgesehen. Zugleich wurden in den vergangenen Jahren die Maßnahmen im Bereich der Schadensminderung ausgebaut. Über diese Maßnahmen soll ebenfalls eine Vermittlung in weiterführende Hilfeangebote erreicht werden. Zur Frage 4. Die vorliegenden Daten, welche im Rahmen der Erstellung des jährlich erscheinenden Suchtberichts der Stadt Leipzig erhoben werden, begründen einen solchen Bedarf nicht. Zur Frage 5. Nein. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Drei Fragen, kurz und schmerzlos. - Erste Frage: Würde die Stadt Leipzig Bedarf für einen Drogenkonsumraum sehen? Gibt es dafür Kriterien? Uns und sicherlich auch die Stadtverwaltung haben diverse Schreiben von Anwohnern und Eltern, deren Kinder Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Kindertagesstätten in der Gegend der Eisenbahnstraße besuchen, erreicht, in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass sie sich mit einer zunehmenden Vermüllung und Belastung durch Drogenkonsumrückstände konfrontiert sehen, dies jedoch nicht repressiv lösen wollen, sondern sich ganz gezielt für die Einrichtung eines Drogenkonsumraum aussprechen. Was würde einen Bedarf markieren? Zweite Frage: Würde Sie mir zustimmen, dass die Einrichtung eines Drogenkonsumraums die Zahl von Drogentoten absenken könnte, die Möglichkeit des Erreichens von Drogenabhängigen verbessern und damit auch den Ausstieg aus der Abhängigkeit befördern könnte und nicht zuletzt ermöglichen könnte, dass die Belastungen im öffentlichen Raum minimiert werden? Dritte Frage: Wenn der Freistaat Sachsen sich positiv zu einer Rechtsverordnung äußern würde, würde die Stadt Leipzig dann Interesse bekunden? Das Ganze ist ja ein zirkuläres Spiel: Der Freistaat sagt: Das will keine Kommune, und die Kommunen sagen: Der Freistaat lässt uns nicht machen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zu Ihrer ersten Frage. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder mal gehäuft Spritzenfunde an bestimmten Stellen. Die Stadt hat sowohl mit dem Ordnungsamt als auch mit der Polizei als auch mit den Hilfeangeboten darauf reagiert, indem verstärkt an diesen Orten Maßnahmen ergriffen wurden, die die Situation dann auch wieder beruhigt haben. Das werden wir auch weiterhin so tun. Zur zweiten Frage. In manchen Großstädten, auch in anderen europäischen Ländern, gibt es bereits Drogenkonsumräume. Es gibt auch Fachliteratur dazu. Das, was ich mir in letzter Zeit angeschaut habe, zeigt, dass es durchaus zur Vermittlung in Hilfesysteme kommen kann. Nichtsdestotrotz gilt: keine Wirkung ohne Nebenwirkungen. Das bedeutet: Auch die Einrichtung eines Drogenkonsumraums geht nicht zwangsläufig immer nur mit positiven Folgen einher. Insofern ist aus meiner Sicht die Einrichtung eines Drogenkonsumraums in Leipzig nicht angesagt. Zur dritten Frage. Selbst wenn der Freistaat diesbezüglich andere Regelungen ermöglichen würde, würde das aus meiner Sicht eine intensive Fachdiskussion vor Ort, beispielsweise im Drogenbeirat, voraussetzen und auch eine Verständigung mit vielfältigen Akteuren erfordern. Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam mit vielen Akteuren gelungen ist, die Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig in 2013 zu verabschieden. Diese sehen einen Drogenkonsumraum eben nicht vor. In S e i t e | 38 2014 haben wir das Konzept der Sucht- und Drogenpolitik 2014-2019 einschließlich eines Maßnahmenkatalogs der Ratsversammlung vorgelegt. Nach meiner Erinnerung ist es mit sehr großer Mehrheit hier verabschiedet worden. Insofern denke ich, dass wir diesen Bedarf derzeit nicht haben. Selbst wenn der Freistaat es ermöglichen würde, hieße das aus meiner Sicht nicht, dass wir es tun. Vielmehr müsste dann noch einmal eine intensive Diskussion dazu geführt werden. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. Die Anfrage 15.11 wird schriftlich beantwortet. 15.12 Nachfragen zur Anfrage VI-F-03561 „Auslastung von Kindertagesstätten“ (VI-F-03644) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Die Anfrage wird wiederum vom Kollegen Fabian beantwortet. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Die Frage 1 wurde schriftlich beantwortet; die Antwort müsste Ihnen vorliegen. Zur Frage 2. 2015 betrug die Auslastung in allen Kindertagesstätten im U3-Bereich durchschnittlich 87,7 Prozent und im Kindergartenbereich durchschnittlich 96,2 Prozent. In den ersten elf Monaten des Jahres 2016 betrug die Auslastung im U3-Bereich durchschnittlich 90,4 Prozent und im Ü3-Bereich durchschnittlich 95,4 Prozent. Zur Frage 3. 2015 lag die Auslastung im Krippenbereich freier Träger bei durchschnittlich 88,2 Prozent und in kommunalen Kitas bei durchschnittlich 85,7 Prozent. Im Ü3-Bereich in Kitas in freier Trägerschaft lag die Auslastung bei durchschnittlich 97 Prozent und in kommunalen Kitas bei durchschnittlich 93,5 Prozent. In den ersten elf Monaten des Jahres 2016 betrug die Auslastung im U3-Bereich der Kitas freier Träger durchschnittlich 91 Prozent und in kommunalen Kitas durchschnittlich 88,1 Prozent. Im Kindergartenbereich lag die Auslastung in den ersten elf Monaten 2016 bei Kitas in freier Trägerschaft bei durchschnittlich 96,2 Prozent und bei kommunalen Kitas bei durchschnittlich 92,5 Prozent. Zur Frage 4. Im Jahr 2015 waren 439 Verwaltungsstreitsachen anhängig, wobei es sich um 294 Klagen und 145 vorläufige Rechtsschutzverfahren handelte. 2016 ist die Zahl leicht gesunken. Es lagen 375 Verwaltungsstreitsachen vor: 238 Klagen und 137 vorläufige Rechtsschutzver- Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 S e i t e | 39 fahren. Die Gründe für Verwaltungsstreitsachen sind unterschiedlich. Es ist jedoch zu erkennen, dass die Eröffnung von Neubauten bzw. freie Platzkapazitäten in bereits bestehenden Einrichtungen mit dem gewünschten Betreuungsbeginn der Klägerinnen und Kläger nicht immer übereinstimmen. üblich, dass über das Jahr freie Plätze zur Verfügung stehen und auch stehen müssen, um ganzjährig Kinder, die drei Jahre alt werden oder die im Vorschulalter zuziehen, aufnehmen zu können. Klagen liegen ausschließlich auf Krippenplätze vor. Zur Frage 5. Diese Frage kann nur für die Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft von uns beantwortet werden. In den ersten Monaten nach den Neueröffnungen konnte in einigen Fällen noch nicht ausreichend neues Personal gewonnen werden, um weitere Gruppen zu eröffnen. Die Bewerbungssituation ist in der Regel für den August und die Folgemonate gut oder sehr gut; ab Januar gibt es aber kaum noch Bewerberinnen und Bewerber. 109 schriftlich zugesagte Plätze - 66 Krippenplätze und 43 Kindergartenplätze - wurden von den jeweiligen Familien doch nicht in Anspruch genommen. Die Aufnahmen neuer Kinder verzögerten sich daher. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. Gibt es Nachfragen dazu? - Das ist nicht der Fall. - Dann schließe ich die Fragestunde. Die Antworten auf die Anfragen 15.13 bis 15.16 werden Ihnen in Schriftform zugeleitet. Drei Kitas in Leutzsch - An der Lehde 12, An der Lehde 14 und Rathenaustraße 5 - sind innerhalb eines Zeitraums von sieben Monaten eröffnet worden. Damit stand ein Platzangebot von 294 Kindergartenplätzen, davon 215 neu entstandene Plätze, zur Verfügung. Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen in diesem Stadtteil war somit zu dieser Zeit gesättigt. Trotz Schaunachmittagen und Tagen der offenen Tür konnten keine weiteren Kindergartenkinder zu dem Zeitpunkt geworben werden. In der Kita Rathenaustraße 5 mussten zudem 20 Plätze für den Fall freigehalten werden, dass die Kita in der Kleiststraße aufgrund von Schimmelbefall hätte geschlossen werden müssen. In der Tat: Ein erweiterter Finanzausschuss ist genauso wie ein nicht erweiterter Finanzausschuss eine nichtöffentliche Sitzung. Die Beschlussfassung dort, die Ergebnisse dort und im Besonderen auch die Diskussionen dort unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheitsregel gilt für nichtöffentliche Ausschüsse in ganz besonderer Weise. Erst wenn der Ausschuss mehrheitlich die Verschwiegenheitsregel aufhebt, ist es möglich, Ergebnisse zu kommunizieren. Eine Aufhebung ist am Samstag jedoch nicht vollzogen worden. Insofern - Herr Zenker, ich spreche Sie als Fraktionsvorsitzenden an - war das nicht in Ordnung. Ich glaube, dass Sie das auch wissen, wie Sie alle es wissen. Wir alle müssen künftig noch mehr darauf achten, diese Regel einzuhalten. Im Stadtgebiet Nordost, in welchem sich die Kita Seipelweg 16b befindet, wurden zeitgleich auch Kitas in freier Trägerschaft - Kita Hildegardstraße 56, Kita Kohlgartenstraße 9, Kita Lutherstraße 4 sowie Kita Bästleinstraße 4 - eröffnet. Dies führte auch in diesem Stadtgebiet dazu, dass die Nachfrage nach Kindergartenplätzen zu diesem Zeitpunkt nicht so hoch war. Die Kindertageseinrichtung in der Bornaischen Straße 182 liegt in einem Stadtgebiet, in dem die Nachfrage nach Kindergartenplätzen begrenzt ist. Aus dieser Kita sind zudem 40 Kinder bereits nach sieben Monaten in die Schule gewechselt. Diese Kindergartenplätze standen dann zusätzlich zur Belegung zur Verfügung. Zur Frage 6. Die Belegung der Krippenplätze war in allen Einrichtungen nach zehn bis elf Monaten mit einer Auslastung um die 95 Prozent gut vorangeschritten. Die Voranmeldungen vor Eröffnung der jeweiligen Kitas lagen für den Krippenbereich weit über der vorhandenen Platzkapazität. Im Kindergartenbereich ist es 16 Bericht des Oberbürgermeisters Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen Folgendes mitteilen: Im Nachgang zur erweiterten Finanzausschusssitzung gab es eine Beschwerde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Berichterstattung und Pressearbeit von Fraktionskollegen, insbesondere der SPD, zu diesem erweiterten Finanzausschuss. Möchten Sie sich dazu äußern? - Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sie haben das jetzt hier ausgeführt. Wenn dem so ist, sind wir die Letzten, die Fehler nicht akzeptieren. Wenn hier gerügt wird, dass wir schon zwei Tage vor Herausgabe des öffentlichen Protokolls einige Informationen, die aggregiert wurden, nicht jedoch das Stimmverhalten einzelner Personen oder auch Zitate genannt haben, dann akzeptieren wir das und werden in Zukunft genauer darauf achten. Das gilt dann natürlich auch für Zitate aus allen anderen Ausschusssitzungen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Uns ging es nicht darum, eine einzelne Fraktion Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 anzuschwärzen. Wir wollen sozusagen Waffengleichheit herstellen. Wenn wir uns darauf verständigen könnten, dass zukünftig die Ergebnisse des erweiterten Finanzausschusses quasi öffentlich sind und wir dann alle unsere Pressearbeit machen können, dann wäre das auch in Ordnung. Vielleicht sollten wir das vor dem nächsten erweiterten Finanzausschuss in zwei Jahren noch einmal klären. Uns allen muss klar sein, dass wir alle nach den gleichen Regeln spielen. Das war der Hintergrund. S e i t e | 40 Oberbürgermeister Jung: Da hat er sich wahrscheinlich versprochen. Das Protokoll ist natürlich auch nichtöffentlich. 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis November 2016 (VI-DS-03594) Einreicher: Dezernat Finanzen Oberbürgermeister Jung: Ich appelliere dringend an Sie, das Verfahren vorher miteinander zu klären. Es gab zum Beispiel in den letzten zehn Jahren, seitdem ich dieses Amt bekleide, einen Beschluss im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, mit dem man im Ergebnis der Beratung des Ausschusses die Verschwiegenheit aufgehoben und damit den Fraktionen ermöglicht hat, zur Sache vorzutragen. Das kann man tun. Dann ist das klar. Dann ist Waffengleichheit gegeben. Dann ist für alle die Spielregel klar. Ich denke, wir alle sollten die Geschäftsordnung einhalten und sauber miteinander agieren. Herzlichen Dank, Herr Zenker, für die Klarheit Ihrer Aussage. - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass Öffentlichkeitsarbeit im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bedeutet, Ergebnisse zu kommunizieren und nicht die Debatten im Ausschuss. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, selbst das wäre eine Übereinkunft, die der Ausschuss zu treffen hätte. Wenn der Ausschuss miteinander zu dem einstimmigen Ergebnis - ich betone: einstimmig - kommt, auch die Debatte öffentlich zu machen, dann geht auch das. Sie haben natürlich recht: In der Regel wird man nur über die Ergebnisse berichten, wenn es denn Einvernehmen darüber gibt. Ich füge jedoch deutlich hinzu: Daraus darf der Stadt kein Schaden erwachsen. Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich habe noch eine Frage. Herr Zenker hat gerade von einem öffentlichen Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung gesprochen. Meiner Meinung nach schließt sich das aus. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Bauund Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO (VI-DS-01733-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 18.2 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten (VI-DS-02824) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mehrheitlich so beschlossen. 18.3 Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E-217 „Schul-, Sport- und Freizeitgelände“; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau; 1. Aufstellungsbeschluss, 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss (VI-DS-03150) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 64 Ja-Stimmen, Gegenstimmen, keine Enthaltungen. keine 18.4 Alternative Beschaffung Schulhausbau Ergebnis Interessenbekundungsverfah- Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 ren und weiteres 03155-NF-02) Vorgehen (VI-DS- Einreicher: Dezernat Finanzen Eine Vorlage, die uns beschäftigt und in das Zentrum unserer wichtigsten Aufgaben führt, nämlich genügend Schulplätze für unsere Kinder zu beschaffen. - Herr Bonew, bitte führen Sie kurz in das Thema ein. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie beschafft die Stadt Leipzig aktuell Schulen? Wir sind im Besitz eines Grundstücks, oder wir erwerben ein Grundstück einzeln. Wir treffen im Stadtrat einen Planungsbeschluss. Wir planen. Wir kommen bis zur Bauantragsreife. Wir fassen einen Bau- und Finanzierungsbeschluss und schreiben dann die einzelnen Bauabschnitte und die einzelnen Gewerke bis hin zur Tapete oder Farbe an der Wand aus. Mit Stadtratsbeschluss aus dem letzten Jahr ist die Verwaltung und bin damit auch ich beauftragt worden, den bisherigen traditionellen Weg um alternative Beschaffungswege zu ergänzen. Was können alternative Beschaffungswege sein? Wir werden ausschreiben, um Schulgebäude inklusive des Grundstücks schlüsselfertig zu erwerben. Das ist der ganze Unterschied zum bisherigen Verfahren. Ich gebe zu, ich habe mich schon ein wenig über die heftige Diskussion und Ablehnung in den Ausschüssen gewundert. Schließlich erfüllen wir damit einen Stadtratsbeschluss. Ich möchte daher noch einmal einige Punkte aufgreifen, die in den Ausschussdiskussionen hervorgehoben wurden und die, so glaube ich, am Anfang für ein wenig Verstimmung gesorgt haben. Als Allererstes möchte ich mich bei denjenigen Stadträtinnen und Stadträten bedanken, die sehr konstruktiv Kritik geübt haben. Die Vorlage war am Anfang noch nicht ganz rund. Nachdem man sich verwaltungsintern ein Dreivierteljahr damit beschäftigt hat, war man schon ein wenig betriebsblind. Wir haben die Vorlage daraufhin noch einmal überarbeitet. Sie entscheiden heute nicht über ein PPPProjekt für sechs Schulen. Niemand hat vor, Schulen im Zuge des PPP-Projektes zu erwerben. Diese Vorlage hat den Status eines Planungsbeschlusses. Sie beauftragen den Oberbürgermeister, für sechs Schulen entsprechende Ausschreibungen vorzunehmen und deren Ergebnisse dann dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Sie werden also für jede der ausgeschriebenen Schulen, so wir denn für alle ausgeschriebenen Standorte ein marktfähiges Angebot erhalten, eine Entschei- S e i t e | 41 dungsvorlage bekommen und können dann entscheiden, ob wir mit diesem Investor an dieser Stelle eine Schule gemeinschaftlich bauen wollen und - das ist ergebnisoffen - ob wir sie dann schlüsselfertig erwerben, anmieten oder im Zuge eines Mietkaufs über einen gewissen Zeitraum erwerben. Wir haben die Vorlage entsprechend der Wünsche der Stadträtinnen und Stadträte in den Ausschüssen ergänzt und aufgezeigt, wie das Verfahren aussehen wird. Wir haben deutlich gemacht, dass man das Verfahren auch beenden kann, wenn uns nur unwirtschaftliche Angebote vorgelegt werden; denn niemand in der Verwaltungsspitze möchte eine Schule erwerben, wenn von vornherein klar ist, dass dies unwirtschaftlich wäre. Wir haben auch aufgezeigt, dass es Möglichkeiten im Vergaberecht gibt, die Vergabe selbst dann nicht zu tätigen, wenn das Angebot wirtschaftlich ist, wir es aber nicht annehmen wollen. Die Anwälte haben uns geraten, einen entsprechenden Aufwendungsersatz für bis dahin getätigte Aufwendungen schon in die Ausschreibung mit aufzunehmen; es wird von einem Betrag zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Marktteilnehmer gesprochen. Damit sollen mögliche Schadensersatzforderungen ausgeschlossen werden. Ich bitte an dieser Stelle alle Stadträtinnen und Stadträte, die jetzt noch Bedenken haben, diese Chance mit uns gemeinsam aufzunehmen und es zu probieren. Wir vergeben uns nichts. Wir beschaffen noch nicht, sondern wir schreiben erst einmal aus und schauen dann, was der Markt uns anbietet. Ihnen obliegt bei jedem einzelnen Schulbau zum Schluss die Entscheidung: Beschaffen wir auf diesem Weg, oder beschaffen wir nicht? Ich will nicht versäumen, an dieser Stelle noch einmal zu betonen: Die Kinder, für die wir diese Schulen beschaffen wollen, leben schon jetzt in dieser Stadt. Wir brauchen die Plätze dringend. Diese Schulen kommen zu dem bereits im Haushalt verankerten Bedarf hinzu. - Ich bitte um Zustimmung. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank, Herr Bonew. - Dazu liegen mir diverse Wortmeldungen vor. Es beginnt Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren hier im Raum! Liebe Gäste am Livestream! Da Politik derzeit schnell in den Verdacht gerät, postfaktisch zu agieren, darf ich Ihnen an dieser Stelle zunächst einige unbestechliche Zahlen präsentieren. Im Jahre 2016 erblickten in unserer Stadt 6.873 Kinder das Licht der Welt. Damit wurde die Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Anzahl der im Jahr 2015 geborenen Kinder von 6.622 noch übertroffen. Wir befinden wir uns also in einem nach wie vor anhaltenden Geburtenhoch. Einige der hier im Raum Anwesenden haben selbst einen Beitrag dazu geleistet. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle dafür Danke sagen. - Zudem verzeichnet Leipzig in den letzten fünf Jahren einen Wanderungsgewinn von über 65.000 Personen. Das bedeutet: In nur einem halben Jahrzehnt haben wir als Stadt Leipzig allein durch den Nettozuzug Einwohner in einer Größenordnung von zwei sächsischen Mittelstädten hinzugewonnen. - Kurzum: Die Kinder, für die wir diese Schulen benötigen, sind schon da; sie leben schon unter uns. Unsere Aufgabe und unser wohlverstandenes Eigeninteresse ist es, dem Bedarf an Orten für Bildung gerecht zu werden. Angesichts der Dimension der eben erwähnten Zahlen wird deutlich, dass uns dies auf dem konventionellen Weg, den wir bisher gegangen sind, schwerlich gelingen wird. Aus diesem Grund hat der Stadtrat auf Anfrage unserer Fraktion am 24. Februar 2016 beschlossen, dass die Stadtverwaltung Wege und Möglichkeiten zur Beteiligung privater Investoren am Schulbau entwickeln soll. Nun hat die Verwaltung in persona unseres Finanzbürgermeisters - das ist eigentlich nicht seine Fachaufgabe - geliefert und legt uns die Ergebnisse der Markterkundungsverfahren sowie Vorschläge für weitere Schritte vor. Ich bzw. wir erkennen darin eine gute und wichtige Chance, den großen Herausforderungen im Bereich Schulbau zumindest teilweise gerecht zu werden. Ohne jeden Zweifel bedarf es aber auch weiterhin der normalen Wege, das heißt, erheblichen eigenen Anstrengungen der Stadt als Bauherrin, um ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Aber wenn es uns auf dem beschriebenen alternativen Beschaffungsweg gelingt, dass die Wirtschaft schlüsselfertige Schulen an den Bedarfsschwerpunkten baut, dürfen wir diese Möglichkeit nicht leichtfertig in den Wind schlagen. Folgen wir als Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung, gehen wir dabei heute kein Risiko ein; denn zunächst sollen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren in den benannten Planungsräumen konkrete Angebote eingeholt werden, deren Wirtschaftlichkeit anschließend geprüft werden kann. So geben wir als Stadträte das Heft des Handelns nicht aus der Hand, sondern können anhand konkreter Fakten und Zahlen eine fundierte Entscheidung treffen, ob und, wenn ja, welche Schulen wir mithilfe privater Investoren bauen sollten. S e i t e | 42 Meine Damen und Herren, verantwortungsvolles politisches Handeln zum Wohle unserer Stadt heißt für uns, alle Optionen und Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, zu prüfen und sorgfältig abzuwägen, welche wir nutzen wollen. Daher bitte ich Sie, dieser Vorlage zuzustimmen. Wir als Stadtratsfraktion der CDU werden dies tun. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Gäste! Schwierig, die ganze Vorlage. Bis kurz vor der Ratsversammlung waren noch nicht alle Fragen geklärt, und wir wollten die Vorlage als Fraktion ablehnen. Nachdem nun rechtliche Unklarheiten beseitigt sind, werden wir uns enthalten. Trotzdem sehen wir die Vorlage weiterhin kritisch und behalten uns vor, die Einzelvorlagen später abzulehnen oder ihnen zuzustimmen. Zur Kritik. Das Verfahren ist intransparent, da wir nicht erfahren, was im Markterkundungsverfahren gelaufen ist. Wir gehen davon aus, dass es nur einen Bewerber in diesen Ausschreibungsverfahren gibt und echter Wettbewerb nicht existiert. - Erstens. Zweitens. Um ein Angebot als unwirtschaftlich ablehnen zu können, muss es maximal 20 Prozent über der Kostenschätzung liegen, also 20 Prozent über dem Preis, zu dem die Stadt Leipzig selbst bauen würde. Das könnte bei einem Gymnasium, was eventuell 20 Millionen Euro kostet, schnell mal 4 Millionen Euro Gewinn für den Investor bedeuten. - Schwierig. Drittens. Wir glauben nicht, dass wir die Grundstücke, die für die Schulbauten benötigt werden, nicht doch von den Eigentümern erwerben können, ohne noch die Bauleistung einkaufen zu müssen. Viertens. Wir sehen gerade bei den städtischen Beteiligungen noch Kapazitäten, Bauvorhaben umzusetzen, wenn die Grundstücke vorhanden wären. Sollte es allerdings tatsächlich so sein, dass wir nur durch diese Vergabeverfahren an die fehlenden Schulen kommen und damit auch erpressbar für die Investoren werden, kann eine Begrenzung auf 20 Prozent Mehrkosten auch ein Schutz sein, nicht noch mehr bezahlen zu müssen. Wenn man es so sieht, hat es vielleicht doch ein Gutes. Letztlich wollen wir uns der Möglichkeit nicht berauben, eine vernünftige Lösung zu finden, auch wenn dies für uns Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 zumindest im Moment noch schwer vorstellbar erscheint. Es ist an dieser Stelle auch zu bemängeln, dass eine eilbedürftige Vorlage, die uns im Herbst erreichte, die viele Diskussionen hervorrief und Kritik erntete und die uns erst gestern in zweiter Lesung ereilte, schon heute hier zur Beschlussfassung vorliegt. Eilbedürftigkeit scheint hier nicht gegeben zu sein, sonst hätte man nicht bis Januar damit gewartet. Man hätte uns als Fraktion mehr als einen halben Tag geben sollen, um die Ergebnisse der zweiten Lesung zu beraten. Vielleicht hätte sich meine Fraktion dann aufgrund des jetzt vorliegenden Rechtsgutachtens der Kanzlei Luther zu einem Ja durchringen können. Aufgrund der Kürze der Zeit ist uns das nun nicht möglich. Zum Schluss noch ein Hinweis. Wenn denn eine Ausschreibung gemacht wird, sollte es im Ausschreibungstext nicht heißen: circa 20 Prozent, sondern: 20 Prozent. In der Vorlage heißt es: circa 20 Prozent. Das können dann auch 30 Prozent sein. Eine derart ungenaue Angabe im Ausschreibungstext sollte unbedingt vermieden werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Seit 2012 diskutieren wir stärkere Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig als eine zentrale Herausforderung für die Kommunalpolitik in den nächsten Jahren. Allen Stadtbezirksbeiräten, Ortschaftsräten und Stadträten wurde deutlich, welche Herausforderungen in den nächsten 15 bis 20 Jahren für die Entwicklung und Bereitstellung der städtischen Bildungsinfrastruktur bestehen. Dass die Herausforderungen größer geworden sind durch das stärkere Geburtenwachstum und durch den verstärkten Zuzug von Familien mit Kindern aus dem In- und Ausland, das wissen wir. Das sind positive Faktoren für die Entwicklung unserer Stadt, die zugleich mit der zweifellos nicht leichten Aufgabe verbunden sind, die entsprechende Bildungsinfrastruktur bereitzustellen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, liegt uns jetzt die Vorlage mit dem Titel „Alternative Beschaffung Schulhausbau - Ergebnis Interessenbekundungsverfahren und weiteres Vorgehen“ vor. Erfahrungen haben wir mit diesem Modell bereits bei den Kindertagesstätten gesammelt, wobei der Vergleich Kita und Schule etwas hinkt. Erstens geht es beim Wertumfang von Schulen um mindestens das Fünffache im Vergleich zu S e i t e | 43 Kitas. Zweitens hat der Landesrechnungshof die Verwaltung kritisiert, dass die mit dem Bau verbundenen Mieten bei Kitas wesentlich zu hoch sind. Wir bauen zwei Kitas, bezahlen aber im Mietzeitraum vier. Das Dezernat V hat selbst kürzlich verkündet, dass die Stadt aus Kostengründen keine Kitas bei privaten Investoren mehr anmietet. Drittens sieht man an der Vorlage zur Umsetzung der Kitabauinvestitionen: Dritte, also private Investoren, bauen nicht schneller als die Kommune. Nun zur Vorlage. Nach dem Abschluss des Markterkundungsverfahrens sollen an sechs Standorten von privaten Investoren Schulen gebaut werden, und der Oberbürgermeister soll beauftragt werden, ein Ausschreibungsverfahren für Investorenmodelle durchzuführen. Die Verwaltung schätzt ein, dass der private Markt großes Interesse an einem Engagement im Schulhausbau signalisiert hat. Jetzt fangen aber die Probleme an. Keiner von uns kennt bisher die Investoren und weiß, welches Investorenmodell sie wählen wollen. Eine Frage ist: Wollen wir Mietverträge wie bei einer Vielzahl von Kitaprojekten mit einer festen Laufzeit von 25 Jahren? Nein. Dann stehen nämlich nicht angenommene 15 bis 20 Millionen Euro Investitionskosten pro Schule an, sondern 50 Millionen Euro. Wie war das mit „Schulden nicht in die Zukunft verschieben“? Diesen Satz haben wir nie verwendet, andere Fraktionen jedoch schon. Geld, das wir eigentlich nicht zur Verfügung haben. Geld, das an anderer Stelle besser verwendet werden könnte. Der Instandhaltungsund Sanierungsstau an Bestandsschulen baut sich ohne Geld nicht von allein ab. Problembewältigung, wie hier vorgeschlagen, geht definitiv anders, nämlich mit sozialer und wirtschaftlicher Kompetenz und finanziellem Augenmaß. Das ist unsere Position. Natürlich wissen wir, wer in Leipzig die Grundstücke besitzt, übrigens auch deshalb, weil wir unser Vorkaufsrecht nicht genutzt haben. Aber als Stadträte werden wir erst wieder informiert, wenn das Ergebnis der Ausschreibungsverfahren vorliegt. Zwar soll ein Fachgremium besetzt mit neun Stadträtinnen und Stadträten die Aufgabe haben, Hinweise hinsichtlich der Wertungskriterien „Nachhaltigkeit“, „Anforderungen an modernes Lernen“ und „architektonische Qualität“ zu geben; aber die wesentliche Entscheidung, wer wo was baut, ist dann bereits gefallen. Wir fassen die Vorlage so auf, dass diese Schulen zusätzlich zu den städtischen Investitionen gebaut werden. Daraus ergibt sich die Frage: Baut der Investor mit oder ohne Fördermittel? Erst auf der letzten Seite der Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 S e i t e | 44 Vorlage wird deutlich, dass es um den Bau zuwendungsorientierter Gebäude geht. Das heißt: Fördermittel und städtische Mittel. Wir wissen aber, dass Leipzig, wenn dieser Vorlage gefolgt wird, keine zusätzlichen Fördermittel erhalten wird, obwohl Fördermittel die Kosten des Baus um 35 bis 40 Prozent senken würden. Damit sind sie garantierter Gewinn für den privaten Investor. Für uns steht fest: Kommune und privater Investor werden in Konkurrenz um die Ausreichung von Fördermitteln stehen. Daraus erwächst die Frage: Müssen wir unser kommunales Engagement bei den Schulinvestitionen dann verringern oder nicht? Wir wollen das nicht. Stadträtin. Vor mehr als 20 Jahren haben wir CBL gemacht. Das Anliegen war: schnelles Geld für notwendige Investitionen. Bei der ersten Vorlage dazu hat sich selbst unsere Fraktion nur enthalten, danach haben wir das immer abgelehnt. Wie wir gesehen haben, war das richtig. Vor acht Jahren haben Sie von der CDUFraktion einen Antrag zu PPP eingebracht. Das hat selbst der Freistaat abgelehnt. Jetzt gehen wir vielleicht wieder eine risikobehaftete Sache ein, bei der wir nicht wissen, wohin die Reise geht. Wir sollten uns an unsere Kernkompetenzen erinnern. Die Vorlage ist in vielen Punkten zu nebulös. Eine nicht zu überlesende Aussage war auch, dass für die sofortige Umsetzung eines Schulprojektes derzeit kein Grundstück in Betracht kommt, da bei allen erst noch Baurecht zu schaffen ist. Was das heißt, wissen die Experten. Sollte wegen der ausgewählten Grundstücke der Flächennutzungsplan geändert und neue B-Pläne zu den Grundstücken erstellt werden müssen, kann das bei den Standorten bis zu 100.000 Euro zusätzlich kosten. Ob das der Fall ist, wissen wir auch nicht. Zu schaffendes Baurecht, Beginn ab Fördermittelzusage, Wettbewerb, EU-weite Ausschreibung: An alle diese Punkte ist auch der private Investor im öffentlichen Auftrag gebunden. Sie kosten ihn genauso viel Zeit, wie wenn die Kommune der Bauherr ist. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, es drängt mich geradezu, etwas dazu zu sagen. Sie können doch ein solches Verfahren nicht mit CBL vergleichen. Wir wollen hier mit privaten Partnern ein Verfahren beginnen, wo wir zu jeder Zeit prüfen können, ob es wirtschaftlich von Vorteil ist oder nicht. - Das ist Punkt eins. Das ist also ein sehr schwieriger und risikobehafteter Prozess. Dafür braucht die Verwaltung Geld - das wird in Punkt 4 der Vorlage deutlich -, nämlich zunächst - zunächst! - für wirtschaftliche, juristische und sonstige Beratung 150.000 Euro. Ob das gut angelegtes Geld ist, stelle ich infrage. Klar ist: Das Risiko bleibt wie so oft bei der Kommune. Die Verwaltung braucht aber nicht nur Geld für externe Beratung; sie bindet mit diesen Projekten auch Personen in der Verwaltung. Fakt ist: Es wird nicht nur ein Mitarbeiter des ABM oder des AJuFaBi der Stadtverwaltung damit beschäftigt sein. Wir wissen nicht, mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verwaltung hier rechnet. Aber auch das kostet. Wir brauchen gute Mitarbeiter im ABM. Eine zu diskutierende Frage bleibt: Wie stocken wir die Mitarbeiterzahl dort auf, um die kommenden Aufgaben zu bewältigen? Für unsere Fraktion sind zu viele Fragen ungeklärt und die Vorlage zu nebulös, als dass wir ihr einen Freifahrtschein geben können. Wir sehen das Risiko und die damit verbundenen Kosten bei der Stadt und stimmen deshalb dieser Vorlage nicht zu. Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar persönliche Worte. Ich bin hier die dienstälteste Punkt zwei. Ich glaube nicht und ich hoffe nicht, dass irgendjemand hier etwas gegen Gewinne von privaten Investoren hat. Wenn es keine Unternehmen gäbe, die Gewinne machen, könnten wir nämlich den Laden hier zumachen. Der Handwerker, der von uns beauftragt wird, macht auch Gewinne. Hier geht es darum, ob das Bauen der Stadt am Ende wirtschaftlicher ist als das Bauen und Betreiben oder der Mietkauf über einen Dritten. Das ist die Frage. Und die können wir bei jedem einzelnen Vorgang hier wieder miteinander besprechen. - Tut mir leid, aber ich musste jetzt einmal eingreifen. Ich konnte es nicht mehr hören. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Tut mir leid, darauf muss ich reagieren. - Mein Vergleich betraf nur das Risiko, das wir damit eingehen. Ich weiß auch, in welcher Gesellschaft wir hier leben. Ich weiß auch, dass keiner hier etwas gegen Gewinne hat, die Unternehmen aufgrund ehrlicher Arbeit erzielen. Aber hier geht es auch um Fördermittel, und die müssen nicht zurückgezahlt werden. Das heißt: Das käme noch obendrauf. Dessen müssen wir uns bewusst sein, bei aller Liebe. Oberbürgermeister Jung: Nächster Redner ist Herr Albrecht, auch wenn es Herrn Bonew drängt, dazu noch einmal etwas zu sagen. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, schönen Dank für die Klarstellung. Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Die Stadt Leipzig braucht mindestens fünf Jahre, um Schulen zu bauen. Und: Bei vielen Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 dieser Vorlagen haben wir mit Kostenüberschreitungen zu tun. Lassen Sie uns das mit berücksichtigen. Eine Ergänzung, die sich an Sie richtet, Herr Volger. Im Hinblick auf die Angabe „Kostenüberschreitung: ± 20 Prozent“ ist wichtig, zu wissen, dass Kostenüberschreitungen, Kostenschätzungen und Kostenberechnungen im Zuge von Ausschreibungen in der DIN 276 klar geregelt sind. Auch dort wird diese Prozentzahl in Bezug auf Kostenüberschreitungen genannt, nämlich in der Leistungsphase nach HOAI 3. Von daher ist eine Kostenüberschreitung, wenn wir sie jetzt auf 20 Prozent festlegen, genauso hoch wie bei einer öffentlichen Ausschreibung. Da gibt es kein Problem. Nun zu Ihnen, Frau Hollick. Ich fand es sehr spannend, zu erfahren, was Sie nicht wissen, wo Sie Risiken sehen oder Fragen haben. Ich fand es auch sehr spannend, dass Sie in keiner Weise darauf eingegangen sind, wo die Kinder, die jetzt schon geboren sind, in Zukunft lernen sollen. Sie haben keinen Lösungsansatz genannt. Ich möchte nicht, dass Schüler künftig in Zelten oder Containern lernen müssen. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Mich drängt es hier förmlich ans Mikrofon. - Erst einmal vielen Dank für Ihre Worte, Herr Oberbürgermeister. Ich glaube, das war ganz wichtig. Die Anzahl der Fake News, die wir in den letzten 14 Tagen in den globalen Nachrichten gehört haben, ist heute durch die Rede von Frau Hollick mindestens verdoppelt worden. Insofern sollte man sich vorher überlegen, was man hier am Pult äußert. Eines bitte ich noch zu beachten: Die Kinder, die in die Schulen, die wir dringend brauchen, einmal gehen sollen, wohnen heute schon in dieser Stadt. Diese Schulen sollen wunschgemäß von Privaten gebaut werden. Die Kunden, die vom Berliner Flughafen irgendwann einmal abfliegen sollen, sind wahrscheinlich heute noch gar nicht geboren. - Das zum Thema, was Öffentliche und Private leisten können, Frau Hollick. S e i t e | 45 bauen. Solange wir immer Herr des Verfahrens sind - das ist auch eine Form von Demokratie, liebe Frau Hollick -, sollten wir diesen Weg positiv sehen und ihn auch nutzen; denn Demokratie ist das, was wir hier leben. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Jetzt drängt es Frau Hollick noch einmal ans Mikrofon. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Eines werden Sie mir zugestehen, nämlich dass ich mich, bevor ich hier rede, informiere. Ich möchte Ihnen noch zwei Dinge zu bedenken geben: Erstens. Trauen Sie einer Verwaltung nicht zu, diese Aufgaben zu lösen, dann sind Sie als Stadträte hier falsch. Es ist unsere Aufgabe, die Verwaltung entsprechend auszustatten. Deshalb bin ich der Meinung: Kernkompetenz. Sie müssen sich nur ein bisschen im Internet kundig machen. Dortmund hat auf diesem Weg drei Grundschulen gebaut. Die Kosten lagen 3 Millionen Euro pro Schule höher. Ich war erstaunt, dass Dortmund diesen Weg ausprobiert hat. Dieser Weg ist eben sehr risikobehaftet. Nur aus diesem Grund habe ich diesen Vergleich gezogen. Vielleicht war es nicht klug von mir; das will ich hier gar nicht bestreiten. Zweitens. Eines steht doch fest, Herr Oberbürgermeister: Wir sind hier schon mehrfach auf die Nase gefallen. Mehrfach! Das hat uns schon viel Geld gekostet. Das sollte uns nicht noch einmal passieren. Wir sind nicht gegen neue Wege. Auch wir sind dafür, dass Unternehmen aus unserer Region diese Aufträge erhalten. Wir wissen, was EU-Aufträge für kleine Unternehmen bedeuten. Es ist im Übrigen auch nicht so, dass wir uns damit nicht befassen. Daher müssen wir uns auch nicht von einigen hier derart abbürsten lassen. Wir haben uns mit der Materie intensiv auseinandergesetzt und jede Zeile dieser Vorlage gelesen. Oberbürgermeister Jung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zurück zur Sache. Herr Rothkegel hat sich gemeldet. Ich freue mich, dass er wieder bei uns ist. Er war nämlich ein halbes Jahr außer Gefecht. Herzlich willkommen zurück im Stadtrat, Herr Rothkegel! Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, ich muss Ihnen widersprechen. Frau Hollick kann Äpfel mit Birnen vergleichen; das hören wir ja nicht zum ersten Mal hier im Stadtrat. - Aber es geht hier um etwas ganz anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, nämlich um das Ziel, Schulen für unsere Kinder zu Stadtrat Rothkegel (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Auch ich vermisse in dieser Diskussion die Sachlichkeit. Frau Hollick, ich kann nicht verstehen, warum wir uns in der Sache gegenseitig Vorwürfe machen. Wir alle wissen doch: Wir stehen vor einer besonderen Herausforderung. Gäbe es einen normalen Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Bedarf an Schulplätzen, würden wir darüber hier jetzt nicht reden. Aber wir haben eben jetzt keine normale Situation, und deshalb müssen wir ständig darüber reden. Die Stadt wächst. Herr Dossin hat schon ausgeführt, mit welchem Schülerzuwachs künftig zu rechnen ist. Wir alle wissen, dass wir die damit verbundene Aufgabe, obwohl Herr Professor Fabian fast schon Unmögliches leistet und obwohl die Bauverwaltung alles ihr Mögliche in die Wege leitet, trotzdem nicht erfüllen können. Wir kommen nicht hinterher, einfach weil diese Aufgabe sehr groß ist. Ich verstehe die Diskussion auch inhaltlich nicht. Frau Hollick, Ihrer Meinung nach müssten wir als Stadt Bauunternehmen gründen und selbst bauen, weil wir dann auch noch den Gewinn abschöpfen könnten, statt ihn an Private abgeben zu müssen. Genau das haben Sie gesagt. Es geht hier doch nur darum, die jeweiligen Schulen statt in Einzelvergabe als ein komplexes Bauwerk an einen GU zu vergeben. Ich kann die Aufregung auch deshalb nicht verstehen, weil wir heute noch gar keine Entscheidung treffen, ob irgendein Investor eine Schule baut. Vielmehr werden wir irgendwann eine Vorlage bekommen, und dann entscheiden wir das. Im Moment entstehen weder Kosten noch sonst etwas. Wir versuchen heute, neue Chancen auszuloten. Dass Sie schon das abbügeln, dafür habe ich Nullverständnis angesichts der schwierigen Situation, künftig noch mehr Schulplätze bereitzustellen. Unsere Fraktion erwartet auch im Hinblick auf die Dimension der vor uns liegenden Aufgabe, dass wir diese Chance jetzt nutzen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehöre zu denjenigen, die selber schon am Bau von Schulen und Sportstätten beteiligt waren, sei es unmittelbar als Baufacharbeiter oder als Bauingenieur oder als im Vergabewesen Tätiger. Das unterscheidet mich möglicherweise von anderen. Ich bin ziemlich erstaunt über vieles, was hier jetzt vorgebracht wird. Da wird zum einen gesagt: Ich weiß gar nicht, warum wir uns nicht die Zeit nehmen. Zum anderen wird gesagt: Die Schulen werden aber jetzt sofort gebraucht; deshalb können wir das nicht ordentlich vorbereiten. Zur Problematik „20-Prozent-Abweichung“ nur so viel: Zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung darf es beim Neubau eine Abweichung von 10 Prozent und bei einer Sanierung eine Abweichung von 20 Prozent geben. Das bitte ich zu beachten. S e i t e | 46 Ich kann mich noch an die Debatten rund um die Schulen in Mitte erinnern. Das Elend war, dass es allein durch die fehlende Freigabe der Fördermittel bei der Sportoberschule im Waldstraßenviertel zu über einem Jahr Verzögerung kam, obwohl die Unterlagen fix und fertig eingereicht waren. Damit fehlte uns ein Jahr, um dort rechtzeitig Ersatz für die 5. Grundschule zu schaffen. Stichwort „Wiederverwendungsprojekte“. Sowohl der Neubau als auch die Sanierung von Plattenbauschulen bzw. in industrieller Bauweise errichteten Schulen - das ist der neue Begriff; er meint aber das Gleiche - sind mehrere Jahre blockiert worden. Wir hatten hier schon über den Abriss der 3. Grundschule und der Pablo-NerudaSchule geschwafelt. Dann aber haben wir aufgrund der steigenden Schülerzahlen beschlossen, dass sie durch einen Neubau erweitert und die alten Schulgebäude saniert werden sollen, sobald der Neubau übergeben worden ist. Wie lange dauert das jetzt schon? Wir haben beide Projekte noch nicht einmal richtig angefangen, obwohl das Theater schon seit zweieinhalb, drei Jahren geht. Auch stellt sich die Frage: Wie viele leerstehende Schulen haben wir noch in Leipzig? Dass Grundschulen in unmittelbarer Nachbarschaft liegen müssen, darüber sind wir uns alle einig. Aber für die weiterführenden Schulen gäbe es sehr wohl noch Möglichkeiten. Da müssen wir gesamtstädtisch denken. Abschließend will ich noch sagen: Soweit mir bekannt, wird es bei der Vergabe von Schulbauten - das sei auch den Dezernaten V und VI ins Stammbuch geschrieben keine Sonderbedingungen geben, es sei denn, die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass rechtzeitig dafür die Weichen gestellt werden. Sonderbedingungen für die Vergabe, wie es sie bei der Unterbringung von Flüchtlingen gab, die wir auch entsprechend genutzt haben, sind bisher nicht vorgesehen. Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen. - Bitte, Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Ich hätte nicht gedacht, dass ich meinem Vorredner einmal zustimmen kann. Aber er hat genau die Argumente geliefert, warum wir sagen: Wir wollen diesen alternativen Schulhausbau. Wir brauchen die Schulen jetzt. Wir können uns Verzögerungen, sei es bei der Ausreichung von Fördergeldern oder bei anderen Ausschreibungsthemen, momentan einfach nicht leisten. Oder andersherum: Wir dürfen sie uns nicht leisten, weil wir diese Schulen brauchen, und zwar dringend. Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Schalten Sie bitte jetzt Ihr Abstimmungsgerät ein! Zur Abstimmung steht die Vorlage 03155-NF-02. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich beende die Abstimmung. Abstimmung: 36 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, 12 Enthaltungen. So positiv votiert. Gutes Gelingen, Herr Bonew! 18.5 1. Änderung zum Baubeschluss: Schule am Weißeplatz, Weißestraße 1, 04299 Leipzig - Modernisierung Haus 1 und Erweiterungsneubau; RBV-1954/14 in Verbindung mit DS-VI-00831/14 (1), in Folge von Kostenfortschreibung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS03164) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.7 Masterplan 03178) Parkbogen Ost (VI-DS- Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.7.1 dazu ÄA (VI-DS-03178-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion 18.7.2 dazu ÄA (VI-DS-03178-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Klare Vorvoten. - Um es abzukürzen: Ich kann beide Änderungsanträge übernehmen. - Gibt es dazu Wortwünsche? - Herr Müller. Stadtrat Müller (SPD): Ich habe nur eine Verständnisfrage zu dieser Vorlage, Herr Oberbürgermeister. Wenn ich mir das Deckblatt sowie den Prüfkatalog zur Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel anschaue, muss ich mich fragen: Wurden bei der Vorbereitung der Vorlage neben der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien an den Entscheidungen auch Senioren mit einbezogen? Aus meiner Sicht und aus Sicht des Seniorenbeirats ist dieser Katalog unvollständig. Das Gleiche gilt für Kultur- und Freizeitangebote. Ich gehe doch davon aus, dass sich diese nicht nur für Kinder, Jugendliche und Familien, sondern auch für ältere Menschen verbessern werden. - So weit meine Anmerkungen. S e i t e | 47 Oberbürgermeister Jung: Lieber Herr Müller, ich weiß, Sie werden es immer wieder tun. Für diejenigen, die nicht genau wissen, worum es hier geht: Grundlage der städtischen Ratsbeschlüsse sind die strategischen Ziele. Eines dieser Ziele ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur, ein weiteres die Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Diese bestimmen unser Handeln für Kinder, Jugendliche und Familien. Damit ist jedoch keinesfalls eine Abwertung der Seniorinnen und Senioren verbunden. Vielleicht kommen wir irgendwann an den Punkt, wo wir unsere strategischen Ziele neu bestimmen, aber zurzeit ist das die Ratsbeschlusslage. Ich eröffne die Abstimmung. Geben Sie bitte jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 58 Ja-Stimmen, eine NeinStimme, eine Enthaltung. Ein klares Votum. 18.8 Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig - Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für die Jahre 20172020 (VI-DS-03190) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.8.1 dazu ÄA (VI-DS-03190-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Ich habe noch einmal in den Annalen des elektronischen Ratsinformationssystems nachgelesen. Im November 2010, also vor reichlich sechs Jahren, wurde ein Antrag meiner Fraktion beschlossen, der die zukünftige personelle Absicherung der Schulbibliotheken zum Ziel hatte. 25 Schulbibliotheken und Leseräume waren zum damaligen Zeitpunkt geschlossen. Seitdem sind wir ein ganzes Stück vorangekommen. Mittlerweile ist es selbstverständlich, dass Bibliotheken und Leseräume bei Schulneubauten mitgedacht werden und zum Standard gehören. Wir haben das Budget für die Ausstattung der Leseräume stetig erhöhen können. Wir haben einen Beirat, der die Arbeit der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und der Fachverwaltung unterstützt. Natürlich haben wir nach wie vor eine bunte Mischung an gefördertem Personal, GTA-Kräften und Ehrenamtlern in den Schulbibliotheken. Nach wie vor reden wir davon, dass der Freistaat sich Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 verstärkt im Bereich Schulbibliotheken engagieren muss. Das bleibt ein strategisches Ziel. Ich möchte mich bei meinen Ausführungen in erster Linie auf den Änderungsantrag meiner Fraktion beschränken. Meine Damen und Herren, zur Verdeutlichung der Wichtigkeit unseres Änderungsantrags empfehle ich Ihnen einen Blick auf die Seiten 14 und 15 der Vorlage. Dort wird der Grund unseres Anliegens nämlich eindrücklich beschrieben. Ich zitiere: Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle betreut seit Mai 2016 fachlich 115 Mitarbeiter/-innen … 2013/2014 waren das 62 Mitarbeiter/-innen in SB und LR; das bedeutet eine Steigerung um 86 % in 2016 und stellt eine besondere Herausforderung hinsichtlich der Anzahl der zu betreuenden fachfremden Mitarbeiter/innen und Einrichtungen und der erforderlichen Intensität der Betreuung dar. Ein Schwerpunkt der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (2,6 VzÄ) liegt hier insbesondere auf der Aus- und Fortbildung dieser Mitarbeiter/-innen, der Lehrkräfte sowie Horterzieher/-innen. S e i t e | 48 Bitte vergegenwärtigen Sie sich, wie sich die personelle Ausstattung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Während Anfang der 90er-Jahre sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung standen, von denen im Jahre 1995 fünf eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung bekamen, reduzierte sich durch Altersabgänge und nicht wieder bestätigte Stellen die Anzahl bis auf nunmehr 2,6 VzÄ, also auf etwa ein Drittel des ursprünglichen Stellenumfangs. Wie sich parallel dazu die Arbeit der zu betreuenden Schulbibliotheken und ihres Personals vergrößert hat, habe ich eben aus der Vorlage zitiert. Bis 2016 ist sie um 86 Prozent gestiegen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle braucht eine personelle Stärkung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die beste Ausstattung der Räume - darüber haben wir am Samstag ebenfalls gesprochen - hilft nicht, wenn es uns nicht gelingt, das Personal, welches für die medienpädagogische Grundlagenarbeit in den Leseräumen zuständig ist, gut und regelmäßig zu schulen. Bitte unterstützen Sie unseren Antrag! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Weiter heißt es dort: Die Bemühungen der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle werden sich auch weiterhin darauf richten, den Mitarbeiter/-innen in den SB und LR ein solides Basiswissen zu vermitteln sowie ihnen praktisches Rüstzeug in die Hand zu geben. Eine fachliche Weiterentwicklung, vor allem der SB, ist jedoch einerseits auf Grund der personellen Besetzung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle und andererseits der individuellen Möglichkeiten der Mitarbeiter/-innen vor Ort, das vermittelte Wissen praktisch umzusetzen, nur eingeschränkt möglich. Wir haben den Antrag in die Haushaltsberatungen eingebracht. Am vergangenen Samstag wurde darüber auch im erweiterten Finanzausschuss gesprochen. Aufgrund der Diskussion vorhin will ich zu den Ergebnissen jetzt nichts sagen. - Wir haben diesen Antrag auch hier eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass die heutige Vorlage Anlass gibt, hier und nicht nur im erweiterten Finanzausschuss über dieses Thema zu sprechen; denn die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken in Leipzig ist nur mit einer personellen Aufstockung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle realisierbar. Damit ist ein direkter Bezug zur Vorlage gegeben. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Die 42 Schulbibliotheken und die 30 Leseräume sind Bildungs- und Lernorte, die sich in unserer Stadt etabliert haben. Dort werden Medienkompetenzen, Lernkompetenzen, Lesekompetenzen und Informationskompetenzen gefördert. Dort können Unterrichtsstunden stattfinden, Freistunden sinnvoll zum Lernen genutzt werden, Schularbeiten wie Hausaufgaben, Kurzvorträge, Facharbeiten und anderes erledigt oder vorbereitet werden. Natürlich sollte man auch Medien in der Schulbibliothek ausleihen können. Schulbibliotheken ersetzen nicht die öffentlichen Bibliotheken. Aber eine gute Zusammenarbeit unterstützt die Arbeit der Schulbibliotheken, und die gibt es. So wurde 2013 der Beirat der Leipziger Schulbibliotheken gegründet, in dem unter anderem das Jugendparlament, Vertreter des Stadtschüler- und des Stadtelternrats sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen und die Leiterin Stadtbibliothek Mitglied sind. Dieser Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr. Die heutige Vorlage soll den Weg zur Sicherung der Schulbibliotheken und Leseräume bis 2020 festlegen und weiterentwickeln. Sie zeigt auf, was bisher gut gelungen ist, aber auch das, was weiterentwickelt werden muss, damit nichts weg- Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 bricht. Als optimistische Bildungspolitikerin hatte ich gehofft, dass in der Novelle des Sächsischen Schulgesetzes auch diese Lernund Bildungsorte auftauchen. Fehlanzeige! Was nicht im Gesetz steht, muss der Freistaat auch nicht finanziell fördern. Also bleibt diese Aufgabe bei der Stadt hängen, auch kostenseitig. Wir haben uns dieser Aufgabe bestmöglich gestellt. Das möchte ich voranstellen und auch Dank sagen. - Eine zentrale Rolle bei der Bündelung von Aufgaben in der Schulbibliothek kommt der Schulbibliothekarin bzw. dem Schulbibliothekar zu. Und da wird es auf Dauer Probleme geben. Die personelle Absicherung der Schulbibliotheken erfolgt vorrangig über den zweiten Arbeitsmarkt, jetzt öffentlich geförderter Beschäftigungssektor genannt: allein 71 Stellen seit Februar 2016 über das Programm „Soziale Teilhabe“, befristet auf drei Jahre, sowie 20 Stellen über die Förderung von Arbeitsverhältnissen, kurz: FAV, befristet auf zwölf Monate. Das bedeutet für die Schulen: ständiger Wechsel beim Personal, keine Gewährleistung von Kontinuität und Schließzeiten. Unsere Stadt hat eine Schulbibliothekarische Arbeitsstelle. Damit haben wir gute Voraussetzungen. Die 2,76 Mitarbeiterinnen haben viele motivierte Frauen und Männer ausgebildet und sie in ihre Tätigkeit eingeführt: 2016 allein 85 Personen, die alle keine bibliothekarischen Fachkräfte sind. Für die Mitarbeiterinnen ist das ein sich ständig wiederholender Prozess, obwohl sie sich gern mehr der inhaltlichen Arbeit an den Schulen widmen würden. Ich möchte nochmals hervorheben, dass es gut ist, dass wir eine solche Arbeitsstelle mit engagierten Mitarbeiterinnen haben. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zunächst diese Arbeitsstelle personell zu stärken. Natürlich wäre die Schaffung fester Planstellen hier die richtige Lösung - entweder durch den Freistaat, der ja für die inhaltliche Bildung verantwortlich ist, oder durch die Stadt, allerdings nur mit finanzieller Unterstützung des Freistaats. Hinzu kommt - das muss man sich einmal vor Augen halten -, dass die HTWK Leipzig den Studiengang Bibliothekswissenschaften anbietet, deren Absolventinnen und Absolventen in Sachsen aber äußerst selten eine Anstellung finden. Dafür sind politische Entscheidungen zuerst im Landtag notwendig. Ein nicht unerheblicher Teil der personellen Absicherung, vor allem bei den Leseräumen, erfolgt über schulische Ganztagsangebote und über das Ehrenamt. Das ist möglich, kann aber keinesfalls eine Dauerlösung sein. S e i t e | 49 Wir werden also schon in den nächsten Monaten mit der personellen Absicherung der Schulbibliotheken Probleme bekommen, wenn die 20 befristeten FAV-Stellen auslaufen. In anderthalb bis zwei Jahren werden weitere 71 Stellen aufgrund ihrer Befristung auslaufen. Das sollten wir im Blick haben. Dazu brauchen wir auch die Wirtschaft; denn von dort kommen die im öffentlich geförderten Sektor Beschäftigten oft. Wir unterstützen diese Vorlage; denn damit wird Geld für die Aktualisierung und den Ausbau der Medienbestände, für die Finanzierung von Software und für die Weiterentwicklung der Leseräume zu Bibliotheken bereitgestellt und drei Leseräume neu geschaffen. Trotzdem müssen wir sagen: Noch keinen Leseraum bzw. keine Bibliothek haben 11 von 66 Grundschulen, 9 von 21 Oberschulen sowie 9 Förderschulen. Bei den Gymnasien und den Beruflichen Schulzentren gibt es Vollversorgung. Ich möchte meinen Beitrag beenden, indem ich Beschlusspunkt 5 der Vorlage zitiere: Das Perspektivziel der Betreuung der Schulbibliotheken durch bibliothekarische Fachkräfte unter finanzieller Mitwirkung des Freistaates Sachsen wird weiter verfolgt. Wir stimmen sowohl der Vorlage als auch dem Änderungsantrag zu. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich stelle zunächst den Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abstimmung. Schalten Sie bitte Abstimmungsgerät ein und geben Sie Stimme ab! - Ich beende die Abstimmung. der zur Ihr Ihre Abstimmung: 44 Ja-Stimmen, 14 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Gegenstimmen, beschlossen. 57 Ja-Stimmen, eine Enthaltung. keine So 18.9 3. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes (VI-DS-03198-NF02) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Herr Wehmann. Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Einige Worte zu dieser Drucksache. Auf Antrag der Fraktion Die Linke und der SPD beschloss der Stadtrat einstimmig am 23.03.2016 eine geänderte Entschuldungskonzeption für die Jahre 2017 bis 2020. Kern der Konzeption ist - darauf möchte ich heute noch einmal ausdrücklich verweisen -, innerhalb dieser vier Jahre 100 Millionen Euro zusätzlich für Schulbauten zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig am Bekenntnis zum Schuldenabbau festzuhalten. Die nun von der Verwaltung eingebrachte Drucksache ist aus unserer Sicht gewissermaßen überflüssig, da sie grundsätzlich nichts Neues enthält. Warum die Vorlage noch einmal ins Verfahren gegeben wurde, dazu kann vielleicht Herr Bürgermeister Bonew ausführen. Ich möchte aus nichtöffentlicher Sitzung des Finanzausschusses nicht berichten. Nun einige Punkte, die zumindest zum Nachdenken anregen sollen. Meine Damen und Herren, in der Drucksache 03198 wird explizit der vollständige Schuldenabbau bis zum Jahr 2037 gepriesen. Unabhängig von dieser Vorlage stellt sich jedoch die Frage, ob es angesichts eines Investitionsstaus von 1,x Milliarden Euro nicht sinnvoller wäre, einen Zeitplan zu entwerfen, bis wann dieser Stau, der Schulen, Kitas, den öffentlichen Nahverkehr, Hochwasserschutz, Straßen und Brücken betrifft, beseitigt wird. Herr Oßwald und ich haben im März vergangenen Jahres auf Folgendes verwiesen: Es ist eben nicht besser, der nächsten Generation statt Krediten marode Schulgebäude und kaputte Straßen zu hinterlassen. Wirtschaftlicher und sozialer ist es, mit 1 Euro an Eigenmitteln und 2 oder 3 Euro an Fördermitteln beispielsweise in Schulen zu investieren, als bei einem Zinsniveau, das momentan in Richtung 0 Prozent tendiert, vorrangig Verbindlichkeiten zu tilgen oder 25-jährige, fest indexierte Mietverträge ohne Kaufoption abzuschließen. Wir hätten an dieser Stelle gern die schon lange von der Verwaltung avisierte Drucksache mit Maßnahmen zur schnelleren Umsetzung von beschlossenen Investitionen gesehen und erfahren wollen: Wie werden künftig investive Haushaltsausgabenreste abgebaut, und wie wird der investive Teil des Haushaltsplans, beispielsweise 2017/2018, schneller umgesetzt? Da registrieren wir weiterhin Stillstand, nicht nur hinsichtlich dieser Vorlage. Deshalb, Herr Oberbürgermeister, unsere ausdrückliche Bitte: Hier sollten in einer stark wachsenden Stadt Handlungsbedarf gesehen und entsprechende Aktivitäten in Gang gesetzt werden. S e i t e | 50 Meine Damen und Herren, der Beschluss vom März letzten Jahres ist fast deckungsgleich übernommen worden; darauf hatte ich bereits verwiesen. Über den einen oder anderen Punkt gab es Diskussionen im Finanzausschuss. Mit der Neufassung 02 sind die meisten Bauchschmerzen beseitigt, auch bei uns. Trotzdem möchte ich hier noch den Beschlusspunkt 3 der Vorlage ansprechen, der auch in der Ausschussdiskussion eine Rolle spielte. Darin heißt es: Für bis zum 30.06. des Folgejahres nicht gebundene Mittel erfolgt keine Kreditaufnahme. Das Dezernat Finanzen schreibt unter anderem in den Finanzberichten - öffentlich - 6/2016 und 9/2016, dass per annum nur circa 150 Millionen Euro finanziert werden können. Bei einem Rekord von 190 Millionen Euro an verschobenen und geplanten Investitionen von insgesamt 448 Millionen Euro für die kommenden zwei Jahre könnte diese Formulierung künftig ein Problem werden. Die Folge könnte nämlich sein: Investitionen, auch in Schulbauten, würden nicht beschleunigt, sondern gebremst, und investive Haushaltsresteausgaben würden steigen. Vielleicht können Sie, Herr Bonew, dazu noch einen Verfahrensvorschlag machen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Bonew, Sie sind direkt angesprochen worden. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wehmann, diese Vorlage ist hauptsächlich noch einmal von der Rechtsaufsicht gefordert worden. Ich hatte die Gründe im Finanzausschuss in geschlossener Sitzung bereits dargelegt. Man sagt: Es gab eine Rechtsvorlage, die einen Tilgungsplan enthält und einen Endtermin festlegt. Diese wurde voriges Jahr mit einem Änderungsantrag geändert. Wir haben das im Haushaltsplan auch so umgesetzt. Sie sehen: Der Investhaushalt ist insbesondere im Schulbudget entsprechend gestiegen. Wir sahen uns der dringenden Bitte der Landesdirektion gegenüber, Ihnen diese Vorlage noch einmal zur Beschlussfassung vorzulegen und die maßgeblichen Punkte, noch einmal versehen mit dem entsprechenden Tilgungsplan, in den Begründungstext aufzunehmen. Herr Wehmann, es ist doch Fakt: Wir schaffen es aktuell nicht, mehr als 150 Millionen Euro abzubauen. Diesem Fakt kann sich das Dezernat Finanzen als Einreicher des Finanzberichts - Sie haben gerade die Vorlagen zitiert - nun einmal nicht verschließen. Ich würde sehr gern formulieren, dass im Jahr 2017 250 Millionen Euro Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 abgebaut werden. Momentan sieht es aber nicht danach aus. Eine Maßnahme zur Beschleunigung des Schulbaus hat der Stadtrat gerade mit 36 Stimmen bei einigen Gegenstimmen beschlossen, nämlich die alternative Beschaffung. Das ist eine Maßnahme des Dezernats Finanzen. Ansonsten sind die Baufachämter weiterhin gefordert, entsprechende Maßnahmen vorzulegen. Abschließend noch Folgendes, Herr Wehmann: Wir können keine weiteren Fördermittel abrufen. Die Stadt Leipzig ruft schon jetzt alle Fördermittel ab. Wir haben planerisch schon jetzt mehr Fördermittel im Haushalt eingeplant, als der Freistaat in seiner Mittelfristfinanzplanung für den Schulbau vorsieht. Die Tilgung von Krediten verhindert auf keinen Fall das Abrufen von Fördermitteln. In dem Fall hätten wir verwaltungsintern den Haushalt ganz anders aufgestellt. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Herr Wehmann, noch einmal. S e i t e | 51 oder Miete? Da sind wir schon ein erhebliches Stück weiter als noch vor zwei, drei Jahren. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, wir sind sowieso nicht weit auseinander im Hinblick auf die zukünftige sehr ambitionierte Aufgabe, die wir gemeinsam zu stemmen haben. Ob uns dies gelingen wird, wird im Wesentlichen auch davon abhängen - das sage ich für alle ganz deutlich -, ob wir die investive Zweckbindung gemäß Finanzausgleichsgesetz in den nächsten Doppelhaushalten 2019/2020 und 2021/2022 auf dem Niveau fortschreiben können, das wir zurzeit haben. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir haben Ihnen das vorgelegt, was wir zurzeit überschauen und verantworten können, zugegebenermaßen mit einem nicht sehr optimistischen, sondern eher verhaltenen Erwartungshorizont. Aber ich denke, das ist in Ordnung. Die Aufgabe ist ganz klar: Wir müssen mehr investieren, und zwar dauerhaft und über das hinausgehend, was wir zurzeit bis 2019/2020 planen. Herr Wehmann hat sich noch einmal gemeldet. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew, dass Sie zur Beschleunigung von Investitionen nur einen Teil beitragen können, ist schon klar. Deswegen war meine Anfrage auch an den Herrn Oberbürgermeister gerichtet, inwiefern die Verwaltung mehr als die 150 Millionen Euro, die das Dezernat Finanzen in den entsprechenden Vorlagen avisiert hat, auf den Plan bringen kann. Man mag es mir verzeihen oder auch nicht, aber wenn das so stimmen würde und es tatsächlich so bliebe, dann ist der Haushaltsplan 2017/2018 an der Stelle ein Stück weit Makulatur; denn er sieht 448 Millionen Euro für beide Jahre vor, und das sind meines Wissens mehr als 300 Millionen Euro. Also ist doch Handlungsbedarf gegeben. Es muss etwas gemacht werden. Uns wurde eine Vorlage avisiert, in der zumindest festgehalten ist: An der Stelle geht es voran. Wir haben auch entsprechende Haushaltsanträge gestellt, in denen wir gefordert haben, dass die Planung als ein Baustein intensiviert werden muss. Ein Zweites. Fördermittel hatte ich nach meiner Erinnerung hier gar nicht explizit angesprochen. Mir geht es nur darum, dass die Gelder, die für den Schulhausbau in der Entschuldungskonzeption explizit festgeschrieben wurden, nicht verfallen. Anderenfalls würden wir damit die nächste Baustelle eröffnen und die Kollegen von der CDU-Fraktion könnten sagen: Dann lasst uns nicht sechs, sondern neun Schulen in privater Regie bauen, damit es vorwärts geht. - Das kann doch nicht Sinn und Zweck sein. Mittlerweile sind wir uns zumindest in der Sache einig, zu vergleichen, was wirtschaftlicher ist: Eigenbau Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Noch einmal meine Frage zu nicht gebundenen Mitteln für den Schulhausbau, die bis zum 30.06. des Folgejahres nicht abgerufen werden. Wie wird damit verfahren? Oberbürgermeister Jung: eigentlich kein Problem. Da sehe ich Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Gut. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen zur Abstimmung über TOP 18.9. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 63 abgegebene Stimmen. 58 JaStimmen, 5 Enthaltungen, keine Gegenstimmen. So beschlossen. 18.10 Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-03327) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Vorvoten sind klar. - Wird das Wort gewünscht? - Dann darf ich um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: Keine Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 18.11 Finanzielle Absicherung Jüdischen Woche (VI-DS-03369) S e i t e | 52 der Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? 18.16 Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH (VI-DS03429) Einreicher: Dezernat Kultur Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. So beschlossen. 18.12 Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben „Stadtanteil LVB-Vorhaben, hier: Holzhäuser Straße von Baumeyerstraße bis Gleisschleife“ (VI-DS-03372) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.13 Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben „Georg-Schwarz-Straße von PhilippReis-Straße bis Hans-Driesch-Straße“ (VI-DS-03379) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.14 Vertretung der Stadt Leipzig im Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung und in der Jury zur Vergabe des Leipziger Buchpreises zur Europäischen Verständigung (VI-DS-03412) Einreicher: Dezernat Kultur Wir möchten Frau Dr. Jennicke in das Kuratorium Leipziger Buchpreis zur Europäischen Verständigung entsenden. - Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so entschieden. 18.15 Evaluierung der Tätigkeit der Invest Region Leipzig GmbH (VI-DS-03415) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Ich begrüße ganz herzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Herrn Körner von der Invest Region Leipzig GmbH, die zu unserer Ratsversammlung gekommen sind. Herzlich willkommen! Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Dezernat Kultur Gibt es Wortwünsche? - Frau Glöckner. Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Eine Bemerkung zum Nutzungsüberlassungsvertrag hinsichtlich der Instandsetzung und Instandhaltung von Dach und Fach für das gesamte Gebäude über die 15-jährige Laufzeit. Uns wird damit auch eine gewisse Gewährleistung übertragen. Die Gewährleistungsansprüche müssen wir selbst durchsetzen; der Eigentümer ist dabei ganz raus. Wir haben Bedenken, dass unkalkulierbare Risiken auf die Stadt zukommen. Das ist ein altes Gebäude. Selbst wenn es uns saniert übergeben wird, können Schäden zutage treten, von denen wir bislang nichts wissen. Deshalb bitten wir die Bedenken der SPD-Fraktion als Protokollnotiz aufzunehmen. Oberbürgermeister Jung: So machen wir es. Das wird so zu Protokoll genommen. - Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann nehmen Sie bitte Ihr Abstimmungsgerät zur Hand und geben Sie Ihre Stimme zu TOP 18.16 ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: Abgegebene Stimmen 63. 57 JaStimmen und sechs Enthaltungen. Das ist eindeutig. 18.17 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum St. Georg gGmbH an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS-03434-NF-02) Einreicher: Oberbürgermeister 18.17.1 dazu ÄA (VI-DS-03434-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 18.17.2 dazu VSP (-03434-ÄA-01-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wir begrüßen dazu auch Frau Dr. Minde und den Verwaltungschef der Klinikum St. Georg gGmbH. Herzlich willkommen! Meine Damen und Herren, es geht hier um die Anpassung des Gesellschaftsvertrags aufgrund der neuen Mitbestimmungspflichten. Das heißt: Es ist ein neuer, paritätisch besetzter Aufsichtsrat zu bilden. Demzufolge war auch die Satzung anzupassen an die sächsischen Gegebenheiten Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 bzw. eine neue Satzung notwendig. Es gab in den Vorberatungen dazu intensive Erörterungen. Dazu liegt ein Änderungsantrag von der Fraktion Die Linke vor. Ich habe zu diesem Änderungsantrag einen sehr ausführlichen Verwaltungsstandpunkt angefertigt. Frau Dr. Lauter hat es als Erfolg bezeichnet, einen derart ausführlichen Verwaltungsstandpunkt vorgelegt zu bekommen. Es geht heute um eine wichtige Entscheidung, die für die Zukunft der Klinikum St. Georg gGmbH von wesentlicher Bedeutung ist. Es ist mir wichtig, zu betonen: Die Kompetenzen des zukünftig mitbestimmten Aufsichtsrates werden nicht eingeschränkt. Vielmehr werden sie im Ergebnis aufgrund mitbestimmungsrechtlich normierter Kompetenzzuweisung gestärkt. Ein mitbestimmter Aufsichtsrat hat mehr Einflussmöglichkeiten auf ein Unternehmen als ein fakultativer Aufsichtsrat. Anders als in fakultativen Aufsichtsräten können mitbestimmten Aufsichtsräten keine Weisungen erteilt werden. Der Aufsichtsrat des Klinikums wird selbstverständlich auch zukünftig den jeweiligen Wirtschaftsplan, das strategische Unternehmenskonzept und den Jahresabschluss beschließen; das haben wir so vorgesehen. Aber die vorliegende Satzung sieht auch vor, dass ein Zustimmungsund Informationskatalog - analog dem der LVV erarbeitet wird, der im Nachgang auch dem Stadtrat unverzüglich zur Beschlussfassung vorgelegt wird, um dem Gesellschafter bzw. der Gesellschafterversammlung Beschlussempfehlungen zu geben. Als Vertreter der Gemeinde werde ich als OBM die einschlägigen Informationen an den Verwaltungsausschuss weiterleiten. So wollen wir sicherstellen, dass bei Bedarf Entscheidungen in die Ratsversammlung verwiesen werden und wir unsere Gesellschafterrolle dementsprechend ausfüllen können. Wir wollen also, dass die Kommune einen angemessenen Einfluss auf ihre kommunalen Beteiligungsunternehmen behält, trotz Mitbestimmung und paritätischer Besetzung. Die Zustimmungsund Informationsrechte können ausschließlich über die Gesellschafterversammlung ausgeübt werden. Ich will es jetzt abkürzen. - Das Verfahren sollte aus rechtlichen Gründen in diesem Monat abgeschlossen sein. Das wäre sehr gut, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Die Landesdirektion wurde parallel zur Vorlage mit eingebunden. Im Zuge der bisherigen Bewertung der kommunalrechtlichen Konformität hat die Rechtsaufsichtsbehörde klargestellt, dass mit der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung in S e i t e | 53 der Tat ein dementsprechender Einfluss der kommunalen Gemeinde gesichert werden muss. Insofern bitte ich Sie herzlich um Zustimmung. Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Vertreter des Klinikums St. Georg! Eine kurze Vorbemerkung: Natürlich hat der Aufsichtsrat der Klinikum St. Georg gGmbH als mitbestimmter Aufsichtsrat mehr Kompetenzen denn als fakultativer. Aber das ist erstens nicht Gegenstand der Vorlage und unseres Änderungsantrags, und zweitens ist es gut, dass die Stadt das gemacht hat. Anderenfalls hätte das möglicherweise jemand per Klage erzwungen. Der uns vorliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrags hat eine über dieses Unternehmen hinausgehende Bedeutung, da er der erste von sicher 25 weiteren Gesellschaftsverträgen ist, die zu ändern sind, und schon insofern musterhaft sein sollte. Dabei soll auch der Leipziger Corporate Governance Kodex aus dem Jahr 2013 umgesetzt werden. Dieser war bekanntlich weniger das Werk der Verwaltung, sondern Arbeitsergebnis aller demokratischen Fraktionen im vorigen Stadtrat unter Beteiligung der BBVL. Von den heutigen Stadträten waren Herr Rothkegel, Herr Oßwald und ich dabei. Der Kodex wurde vom Stadtrat einmütig beschlossen. Dieser Kodex sollte über Informations- und Zustimmungskataloge zu Satzungen führen, die seine Kriterien umsetzen. Nun sind wir im Jahr 2017 und einer Umsetzung bisher kaum näher gekommen. Ein erster Gesellschaftsvertrag liegt jetzt vor. Wir meinen, der Kodex ist darin nicht genügend umgesetzt. Was ist nun der Streitpunkt? Wer ist für das strategische Unternehmenskonzept zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister davon abweichend will? Wer ist für den darauf fußenden jährlichen Wirtschaftsplan zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister davon abweichend will? Unser Änderungsantrag fordert, dass dieser Kodex konsequent umgesetzt wird und die Verantwortung und damit die Beschlusskompetenz an den Aufsichtsrat gebunden ist, selbstverständlich nach vorheriger Abstimmung mit der Gesellschafterin. Herr Oberbürgermeister trägt in seinem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag Argumente vor, die begründen sollen, warum die Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Gesellschafterversammlung über beides entscheiden soll und nicht der Aufsichtsrat. Gleichsam als Appendix wird ein Informations- und Zustimmungskatalog untergeschoben, der rechtlich völlig unwirksam ist. - Das bitte ich hier zu Protokoll zu nehmen. Erstens. Zu Recht stellt der Verwaltungsstandpunkt fest, dass weder das Gesellschaftsrecht noch das Mitbestimmungsrecht oder die Sächsische Gemeindeordnung eine explizite Zuweisung der Beschlusskompetenz über den Wirtschaftsplan an Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung vorsieht. Dennoch dient im Folgenden als Argument der Wille des Gesetzgebers, vielfach begründet in den Kommentaren von Quecke/Schmid zum § 96a der Sächsischen Gemeindeordnung. Nun sind die Herren Quecke und Schmid Experten, der Gesetzgeber aber sind sie nicht. Wenn der Gesetzgeber das so gewollt hätte, hätte er es sicher auch so formuliert. Das hat er aber nicht. Zu mitbestimmten Unternehmen äußert sich die Sächsische Gemeindeordnung gleich gar nicht. Zweitens. Die Landesdirektion könnte etwas dagegen haben. Deshalb war man ja auch im Vorfeld schon eifrig dabei, sich mit ihr abzustimmen. Es wundert mich schon, wie man die Zeit und die Geduld der Landesdirektion strapaziert. Sie hat die Aufgabe, die Rechtskonformität nach Beschlussfassung zu überprüfen und nicht, schon im Vorfeld den Zeigefinger zu erheben. Entgangen ist der Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt allerdings, dass das Staatsministerium des Innern gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Sächsischen Landkreistag im November 2014 den Leitfaden „Beteiligungsmanagement im kommunalen Bereich“ herausgegeben hat, der auch einen Mustergesellschaftsvertrag enthält, der eines ganz klar vorsieht: die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans durch den Aufsichtsrat. Nirgendwo steht, dass das nur für fakultative Aufsichtsräte gilt. Dieser Leitfaden liegt den Fraktionen vor. Er dürfte Wille des Gesetzgebers sein. Davon sind die Beteiligten auch nicht abgegangen. Alles in allem: Die rechtlichen Hilfskonstrukte sind nicht überzeugend. Worum geht es eigentlich? Im Kern um die Kompetenz Entscheidungsfähigkeit, letztlich um die Macht von Aufsichtsrat einerseits oder von Gesellschaftern andererseits. Wenn die Einbeziehung des Stadtrates in die Gesellschafterversammlung so gemeint ist, dass dem Verwaltungsausschuss die Wirtschaftspläne als kurze Powerpoints vorgestellt werden - nach dem Motto „Gelesen ist gebilligt“, und das für alle 25 Beteiligungsunternehmen oder zumindest für S e i t e | 54 die mitbestimmten Unternehmen -, führt das zu einer Entscheidung durch den Stadtrat, der im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten nicht über die notwendige Kompetenz verfügen muss und den betroffenen kommunalen Unternehmen nicht aufsichtführend und beratend zur Seite steht. Damit wird das Tor geöffnet für Änderungsanträge von Fraktionen zu Wirtschaftsplänen kommunaler Unternehmen. Sagen Sie nicht, das sei weit hergeholt. Herr Oberbürgermeister, das war vor kurzem Realität. Diese Büchse der Pandora wollen Sie öffnen. Ich halte eine solche Praxis für den Eingriff politischer Interessen in den wirtschaftlichen Alltag der Beteiligungen und nicht zum Nutzen und zur nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Unternehmen. Welcher Geschäftsführer wird das auf Dauer mitmachen? Auch Sie, Herr Oberbürgermeister, werden so erpressbar. Sehr geehrte Stadträte, geben Sie die Kompetenz für Unternehmenskonzept und Wirtschaftsplan dorthin, wo sie hingehört: in den Aufsichtsrat. Setzen Sie so den Kodex um! Stimmen Sie für unseren Änderungsantrag! Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich einmal Folgendes zu Protokoll: gebe noch Erstens. Es ist nicht daran gedacht, fakultative Aufsichtsräte auf die gleiche Art und Weise zu behandeln, sondern es geht um mitbestimmte, paritätisch besetzte Aufsichtsräte. Zweitens. Ich werde nach Beschlussfassung heute dem Stadtrat den Zustimmungs- und Informationskatalog unverzüglich zur Beschlussfassung übergeben, das heißt: im nächsten Monat. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. Ich eröffne die Abstimmung. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 27 Ja-Stimmen, 36 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Satzung. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 49 Ja-Stimmen, 15 NeinStimmen, eine Enthaltung. Damit ist die Satzung so bestätigt. - Frau Dr. Minde, für die Umsetzung alles Gute! 18.18 Mehrgenerationenhäuser als Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung (VI-DS-03437) Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.19 Bebauungsplan Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung (VI-DS-03479) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich? Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, drei Enthaltungen. Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.20 Stellungnahme der Stadt Leipzig zur Komplexen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zwenkau (VIDS-03507) Einreicher. Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme. So beschlossen. 18.21 Schulnamensgebung für die 3. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig (VI-DS03544) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Bitte, Herr Kujat. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste und Interessierte! Eine Schule soll nach Kurt Masur benannt werden. Bekannt und beliebt war der Kulturweltbürger nicht nur durch seine musisch-künstlerische Tätigkeit, sondern auch durch sein Agieren am 9. Oktober 1989. Er war einer der sechs prominenten Leipziger, die das Ziel hatten, einen Beitrag zur Entspannung und zum Dialog zu leisten. Sie forderten: Keine Gewalt! So prägte Masur Leipzig nicht nur künstlerisch, sondern auch politisch. S e i t e | 55 Die Schulbenennung der 3. Grundschule in KurtMasur-Schule steht hier nun zur Abstimmung. Die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern wurden in die Namensfindung ebenso einbezogen wie der Hort und der Stadtbezirksbeirat Süd. Tomoko Masur hat die Entscheidung zugunsten ihres verstorbenen Mannes befürwortet. Die Schule hat uns dazu ein ehrgeiziges Konzept vorgelegt. Ich möchte hier auf zwei Aspekte eingehen: Zum einen sollen musikalische Angebote in den Schulalltag eingebunden werden. Mehr musikalische Angebote, das ist immer gut. Fest in ein Konzept eingebunden, super. Denn Musik prägt uns Menschen. Sie befördert die Persönlichkeitsentwicklung, sie lässt uns unsere Gefühle erforschen, sie beflügelt uns. Masur selbst sprach von der Verantwortung gegenüber dem Kunstwerk. Zum anderen will ich die im Schulkonzept benannten und begründeten Werte erwähnen, Werte, die man mit Masur verbindet: Mut, Freiheit, Weltoffenheit, Toleranz, Respekt und Akzeptanz. Gerade in der heutigen Zeit muss man diese Werte hochhalten. Unsere Demokratie ist nicht perfekt, sie ist auch nicht selbstverständlich und Gott gegeben. Sie wurde erstritten. Auch in Leipzig werden wieder Stimmen laut, denen diese Werte sehr fremd sind. Doch ich kann Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen, versichern: Demokratie kann man durch Erleben lernen. Eine Schule, die demokratische Werte vermittelt und lebt, hat das Potenzial, demokratisch gesinnte und mündige Menschen hervorzubringen. Für die Fraktion Die Linke darf ich sagen: Wir freuen uns über die Entscheidung und werden der Vorlage zustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortwünsche? - Das ist der Beginn der Namensgebungen für Kurt Masur; wir sind noch längst nicht am Ende. - Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen wollen. - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 19 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 17.01.2017 (VIDS-03659) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wie üblich geben wir Ihnen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Falls es dazu Fragen geben Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 sollte, kann dazu in den Ausschüssen Auskunft erteilt werden. 20 Informationen I 20.1 Broschüre „Nachhaltige Umweltentwicklung in Leipzig: Indikatoren 2003/2004 - 2013/2014“ (VI-DS-03023) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird hierzu das Wort gewünscht? - Dann nehmen Sie die Information bitte so zur Kenntnis. 20.2 20.6 S e i t e | 56 Wahlzeitraum und Besetzung des Wahlausschusses für die Jugendparlamentswahl 2017 (VI-DS03488) Einreicher: Oberbürgermeister Wortwünsche sehe ich nicht. - Auch hier bitte ich um Kenntnisnahme. Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Meine Damen und Herren, haben Sie herzlichen Dank! Schönen Feierabend! Kommen Sie gut nach Hause! 23. Beteiligungsbericht der Stadt Leipzig 2016 - Ergänzung (VI-DS03423-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Dann bitte ich auch hier um Kenntnisnahme. 20.3 Information über aktuelle Schülerzahlen für Grundschulen und Horte (VIDS-03456) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich bitte um Kenntnisnahme. 20.4 Jahresabschluss 2015 der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer (VI-DS-03474) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich bitte auch hier um Kenntnisnahme. 20.5 Finanzbericht zum Stichtag 30.09.2016 (VIST) (VI-DS-03480) Einreicher: Dezernat Finanzen Ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass sich Situation etwas gebessert hat. - Ich bitte um Kenntnisnahme. Oberbürgermeister: ___________________________________ Verlaufsprotokoll vom 18.01.2017 Schriftführer: Stadtrat Keller: ___________________________________ Stadtrat Habicht: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 57