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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016583.pdf
Größe
592 kB
Erstellt
18.11.14, 10:49
Aktualisiert
05.12.18, 16:12

Inhalt der Datei

Ke 1 Tagesordnungspunkt 1: Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung begrüßt die Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten und alle weiteren Gäste. Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Tagesordnung am 8. November 2014 veröffentlicht worden sei. Er nennt die Namen der entschuldigt fehlenden Stadträtinnen und Stadträte, erwähnt das Fehlen von Bürgermeisterin Dubrau und verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung bezüglich möglicher Befangenheit. Tagesordnungspunkt 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass um 14:00 Uhr 56 Stadträtinnen und Stadträte = 79 % anwesend waren. Die Ratsversammlung ist damit beschlussfähig. Tagesordnungspunkt 3: Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung verweist auf die Nachtragstagesordnung vom 11. November 2014 und fügt hinzu, dass er den dort aufgeführten Verhandlungsgegenstand als Tagesordnungspunkt 20.28 eingeordnet habe. Er gibt bekannt, dass die unter Tagesordnungspunkt 16.13. aufgeführte Anfrage nach Tagesordnungspunkt 16. aufgerufen werden. Der Oberbürgermeister tut kund, dass eine Dringliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Verkauf der Liegenschaft Gottschedstraße 16“ vorliege. Stadträtin Gehrt (Fraktion DIE LINKE) erklärt, die Dringlichkeit dieser Anfrage ergebe sich daraus, dass der Fraktion DIE LINKE Informationen vorliegen, wonach die Liegenschaft Gottschedstraße 16 zum 21. November 2014 veräußert werden soll. Falls diese Informationen zutreffen sollten, wäre dies sehr irritierend, weil in den Fachausschüssen nicht darüber diskutiert worden sei und weil der Verwaltungsstandpunkt zu dem Antrag der Linksfraktion noch ausstehe, Möglichkeiten zur weiteren kulturellen Nutzung der Skala zu prüfen. Bürgermeister Faber weist darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag ursprünglich gelautet habe, für die Errichtung einer neuen Zweitspielstätte für das Schauspielhaus den Erlös aus dem Verkauf der Immobilie Gottschedstraße 16 einzusetzen. Es treffe zu, dass der Betriebsausschusses Kulturstätten den Beschluss über die Planungskosten nicht an den Verkauf der Liegenschaft Gottschedstraße 16 habe koppeln wollen, sondern sich entschlossen habe, erst zu beschließen, nachdem klar sei, wie viel die Stadt Leipzig die Errichtung einer zweiten Spielstätte im Stammhaus tatsächlich kosten werde. In der Zwischenzeit habe er, Faber, verfügt, auch aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen die im Rahmen der Doppikprozesse in das Vermögen des Schauspiels übergegangene Liegenschaft wieder an das Liegenschaftsamt zurück zu übertragen. Somit könnte das Liegenschaftsamt beauftragt werden, eine Ausschreibung vorzuberei- Ke 2 ten. Die Verwaltung habe diesen Prozess aktuell angehalten. Aus diesem Grunde scheine es nicht notwendig, hier dringlich zu befinden. Immerhin erscheine es ihm, Faber, wünschenswert einen eventuellen Verkaufserlös als Investition für eine neue einzusetzen. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) möchte wissen, was Bürgermeister Faber unter der Formulierung „angehalten“ verstehe. Theoretisch werde diese Vorlage doch gar nicht in den Stadtrat kommen. Die Linksfraktion wolle erfahren, wie es jetzt weitergehen solle, wobei nicht der Fall eintreten dürfe, dass die Liegenschaft zum Termin der nächsten Stadtratssitzung, dem 10. Dezember 2014, bereits verkauft sei. Abstimmung: Die Dringlichkeit der Anfrage DF 00706/14 wird mehrheitlich abgelehnt. Oberbürgermeister Jung teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 20.8 – Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen – von der Tagesordnung abgesetzt werde. Der Oberbürgermeister gibt bekannt, dass er zusammen mit Bürgermeister Rosenthal die Tagung gegen 17:30 Uhr wegen der Bewerbung der Stadt Leipzig um die Fechtweltmeisterschaft 2017 verlassen müsse. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet schweren Herzen darum, den unter Tagesordnungspunkt 15.5 aufgeführten Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, weil es kein Votum aus dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau gebe. Oberbürgermeister Jung merkt an, laut Geschäftsordnung müsse ein Antrag auf Absetzung eines Tagesordnungspunktes bis drei Stunden vor Sitzungsbeginn vorliegen. Eine Alternative sei, den Antrag nach Aufruf des Tagesordnungspunktes zu vertagen. Es habe dazu eine Sondersitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau stattgefunden. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) erklärt, zu der heutigen Sondersitzung des Fachausschusses sei eingeladen worden, weil avisiert worden sei, dass es eine Änderung des Verwaltungsstandpunktes geben könnte. Hätte der Fachausschuss gewusst, dass es eine solche Änderung nicht gebe, hätte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen termingemäß handeln können. Das habe sie nun nicht tun können. Oberbürgermeister Jung bekräftigt, dass bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes über seine Absetzung entschieden werden könne. Oberbürgermeister Jung stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Veränderungen fest. Ke 3 Tagesordnungspunkt 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Solche Beschlüsse hat es nicht gegeben. Tagesordnungspunkt 5: Niederschriften 5.1. Niederschrift der Sitzung vom 15.10.2014 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift der Sitzung fest. 5.2. Niederschrift der 17.09.2014 Oberbürgermeister Jung erläutert, die Niederschrift der Sitzung vom 17. September 2014 liege dem Stadtrat erneut zur Bestätigung vor, weil aufgrund eines Systemfehlers der Text nicht vollständig wiedergegeben worden sei. Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift der Sitzung fest. Tagesordnungspunkt 6: Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Tagesordnungspunkt 7: Mandatsveränderungen Dieser Tagesordnungspunkt entfällt ebenfalls. Tagesordnungspunkt 8: Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gemäß § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Auch dieser Tagesordnung entfällt. Tagesordnungspunkt 11: Besetzung von Gremien 11.1. Jugendhilfeausschuss – Abberufung eines Stellvertreters (DS-00484/14) Abstimmung: DS-00484/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 11.2. Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost – Abberufung und Bestellung eines Mitglieds (DS-00626/14) Abstimmung: DS-00626/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. Ke 4 11.3. Beirat für Gleichstellung – Bestellung eines Mitglieds und Stellvertreters (DS-00634/14) Abstimmung: DS-00634/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. Tagesordnungspunkt 12: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Leipzig Mitglied ist 12.1. Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH (DS-00651/14) Abstimmung: Weil ein Stadtrat gegen diese Vorlage votiert, ist kein Einvernehmen hergestellt, sodass sich eine geheime Abstimmung erforderlich macht. Dieser Tagesordnungspunkt wird vor Eintritt in die Pause erneut aufgerufen. Tagesordnungspunkt 13: Verpflichtung der neugewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Oberbürgermeister Jung nimmt die Verpflichtung der neu gewählten Ortsvorsteherin Margitta Ziegler und des neu gewählten Ortsvorstehers Heinz Walther vor. Tagesordnungspunkt 14: Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und zur Verweisung in die Gremien SPD-Fraktion: A-00505/14) Konzept Vereins- und Sportzentrum Liebertwolkwitz Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Sport und in den Fachausschuss Finanzen verwiesen. SPD-Fraktion: Demokratiekonferenz neu ausrichten (A-00515/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Fachausschuss Kultur und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. ( Ke 5 Stadtrat Hobusch: Kostentransparenz im Zusammenhang mit Mitgliedschaften der Stadt Leipzig (A-00665/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen. Stadtrat Hobusch: Anhörungsverfahren (A-00692/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. CDU-Fraktion: Synergien bei der Nutzung von angemieteten Flächen für soziale Zwecke (A-00631/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Behindertenbeirat, in den Seniorenbeirat und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Fraktion DIE LINKE: Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune (A-00698/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss, in den Fachausschuss Finanzen, in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. Fraktion DIE LINKE: Änderung der Hauptsatzung (A-00700/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Finanzen und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. Fraktion DIE LINKE: Sicherung des Tarifs des Produkts Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ für die Tarifzone 110 (A-00704/14) Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. Tagesordnungspunkt 15: Anträge zur Beschlussfassung 15.1. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Internationales Begegnungszentrum Leipzig“ (A-00011/14; V/A 557) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, das Thema „Internationales Begegnungszentrum“ werde durch ihre Fraktion schon seit Jahren bearbeitet. Schon ihr Vorvorgänger Michael Weichert habe diese Idee gemeinsam mit dem Referat für Europäische und Internationale Zusammenarbeit vorangetrieben. Es biete Ke 6 sich an, in Leipzig als international aufstrebender Stadt den Gästen, den Arbeitern, den Studierenden und Forschenden, den Musikerinnen und Musikern aus aller Welt und den gelebten Partnerschaften direkt im Zentrum Raum und Ort zu bieten. Leider sei es bis heute nicht gelungen, das Stadtbüro dafür aufzustellen. Michael Weichert habe sich parallel hierzu auch noch um einen anderen Weg bemüht und entsprechende Pläne vorangetrieben, in zentraler Lage tatsächlich einen solchen Treffpunkt, eine Visitenkarte für die Städtepartnerschaften zu bieten. Dass all dies nicht gelungen sei, habe sicherlich vielerlei Gründe. Vielleicht sei auch die Zeit hierfür noch nicht reif gewesen. Als im Frühjahr 2014 die Diskussion um das Polnische Institut angeschwollen sei, sei jemand auf die Idee gekommen, die Gelegenheit am Schopfe zu fassen und eine städtische Beteiligung zu versuchen. Da habe sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die langjährigen Pläne besonnen. Der entsprechende Antrag liege heute zur Abstimmung vor. Dem Verwaltungsstandpunkt könne man entnehmen, dass das Haus der Kulturen eine beschlossene Sache sei. Dort sei aber auch zu lesen, dass die Akteure damit auf die Stadt zukommen sollten. Dies sei sehr subsidiär gedacht. Mit der nun im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagenen Formulierung, dass die Stadt ihrerseits die Akteure einlädt, werde ein vielversprechender Weg eingeschlagen. Man sollte von den Städtepartnerschaftsvereinen und den internationalen Vereinen nicht zu viel erwarten. Sie hätten zuvörderst mit ihren Vereinszielen zu tun, steckten sehr viel ehrenamtliche Kraft, Zeit und auch Mittel in die Vereinsarbeit. Die Vernetzung und vor allem auch die Präsentation ihrer Tätigkeit kämen dabei vielfach zu kurz. Alle könnten viel mehr Anteil an der Arbeit nehmen, wenn die Bemühungen kumuliert würden, wenn man ein zentrales Haus besuchen und sich sofort einen Überblick verschaffen könnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte es für richtig, dass die Verwaltung hier vorangehen müsse. Es sei auch der Stadtspitze klar, dass die Stadt von einem internationalen Begegnungszentrum der Kulturen den höchsten Gewinn hätte, wäre es doch das Schaufenster der Leipziger Weltoffenheit und Internationalität. Darum wäre auch eine finanzielle Beteiligung der Stadt eine wichtige Sache. Jetzt aber gehe es erst einmal darum, die Betreffenden an einen Tisch zu holen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freue sich auf die Unterstützung durch den Stadtrat und hoffe darauf, dass die Zeit jetzt vielleicht reif sei, ein internationales Begegnungszentrum der Kulturen in Leipzig zu errichten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlags der Verwaltung bei 1 Gegenstimmen ohne Enthaltungen beschlossen. Ke 7 15.2. Fraktion DIE LINKE: Einführung des 10-Minuten-Taktes an Sonnabenden und verkaufsoffenen Sonntagen (A-00032/14; V/A 569) Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) äußert, der Antrag befasse sich mit einem Thema, zu dem Jahr für Jahr im Stadtrat Anfragen gestellt würden. Dazu werde seitens der LVB seit 2012 immer wieder ausgeführt, dass man auf den Linien 3, 4 und 12 bereits einen Test hierzu durchführe. Als im Mai nachgefragt worden sei, wie der Text im ersten Halbjahr gelaufen sei, sei geantwortet worden, dass man für die Antwort noch etwas mehr Zeit benötige. Ein Jahr später sei argumentiert worden, ein Jahr reiche dafür nicht aus. Jetzt lebe man bereits im Jahr 2014, und es sei verwunderlich, dass bisher weder der Oberbürgermeister noch die Verwaltung sagen könne, wie der Test ausgefallen sei. Es reiche doch völlig aus, sich am Sonnabend an den Hauptbahnhof zu stellen und zu schauen, wie die Straßenbahnen auf den Linien 3, 4 und 12 ausgelastet seien. Insbesondere die Linie 3 sei immer voll. Umso erstaunlicher sei es, dass die Verwaltung immer wieder nur verzögere. Stadtrat Herrmann-Kambach betont, wenn man die Beschlüsse des Stadtrates zur Umweltpolitik ernst nehme, wenn man das Ziel ernst nehme, im Jahr 2025 den ÖPNV auf einen Modalsplit von 25 % zu bringen, dann müsse man etwas tun. Das könne am besten dort geschehen, wo derzeit noch nicht so viele Menschen den ÖPNV benutzen. Eine Verbesserung des Freizeitverkehrs gerade am Sonnabend in Richtung Innenstadt wäre für viele nützlich. Im Verwaltungsstandpunkt werde zutreffend formuliert, dass Investitionen in den Fahrzeugpark und in die Infrastruktur nicht erforderlich seien, weil die Straßenbahnwagen, die Busse und auch die Schienen vorhanden seien. Erforderlich seien allerdings Investitionen beim Personal. Dazu müsse auch die Stadt Leipzig stehen. Natürlich müsse die Finanzierung nicht unbedingt aus dem städtischen Haushalt erfolgen, sondern sie könne anhand des Konzepts des Mitteldeutschen Verkehrsbundes über Alternativen gesichert werden. Es sei doch denkbar, dass von der City-Gemeinschaft analog den Höfen am Brühl ein Förderbeitrag zum 10-Minuten-Takt beigesteuert werde. Er, Herrmann-Kambach, glaube nicht, dass der Oberbürgermeister dazu schon Gespräche geführt habe. Dies sei schade. Stadtrat Herrmann-Kambach zeigt sich überzeugt, dass an den Adventswochenenden im 10-Minuten-Takt mit den entsprechenden Einnahmen gefahren werden könne. Wenn man es da nicht tue, sei man etwas zurückgeblieben. Stadtrat Herrmann-Kambach bittet um getrennte Abstimmung über die Absätze 1 und 2. Abstimmung: Absatz 1 des Antrags wird mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung: Absatz 2 des Antrags wird mehrheitlich abgelehnt. Ke 8 15.3. Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Sprint – Sprach- und Kulturmittlung sichern (A-00043/14; V/A 566) Stadträtin Ayeh (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Stadträtinnen und Stadträte, sich Folgendes vorzustellen: Sie sind in einem Land, in dem nicht Ihre Muttersprache gesprochen wird; Ihnen geht es gesundheitlich schlecht; Sie gehen zum Arzt, können sich dort aber nicht verständigen. Auch mit Englisch kommen Sie nicht viel weiter, denn der Arzt spricht nur die Landessprache. Natürlich werden Sie nun versuchen, sich irgendwie mit Händen und Füßen zu verständigen. Allerdings wissen Sie nicht, wie Sie dem Arzt Ihre Symptome erklären sollen, und Sie können auch nicht verstehen, was der Arzt als Diagnose ermittelt hat. – So eine Situation mache auch den behandelnden Arzt ratlos. In solchen und ähnlichen Situationen befänden sich auch in Leipzig immer wieder Menschen, die erst kürzlich hierher gekommen seien und deren Muttersprache nicht Deutsch sei. Sprach- und Vermittlungsbarrieren, sei es im Gesundheitsbereich oder bei kommunalen Behörden, stellten im Alltagsleben oft unüberwindliche Hürden dar. In der Praxis müssten dann zum Beispiel immer wieder Kinder von Asylsuchenden, die in Leipzig die Schule besuchen, zwischen der Behörde und ihren Eltern übersetzen. Aber die Frage sei, wie das zum Beispiel im Falle von erzieherischen Hilfen funktionieren solle. Die dauerhafte Verankerung eines professionalisierten Sprach- und Kulturmittlerdienstes in den Integrationspolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig sei deshalb richtig und wichtig gewesen. „Sprint“ diene als gutes Beispiel dafür, dass eine sogenannte interkulturelle Öffnung von Stadt und Stadtverwaltung auch in der Praxis Anwendung finden könne. Alle Ämter, Referate und Eigenbetriebe der Stadtverwaltung Leipzig könnten diesen Dienst nutzen, ebenso die Kindergärten und Horte, der Verbund Gemeindenahe Psychiatrie und andere Träger, die Pflichtaufgaben für die Kommunen übernehmen. Nun gehe es darum, das Konzept finanziell ausreichend zu untersetzen und zukunftsfähig zu machen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freue es deshalb, dass die Verwaltung den Wert und den gewachsenen Bedarf solcher Dienste ebenfalls erkenne und den Finanzierungsstopp des Programms seit Mai zum 1. Oktober rückwirkend aussetze. Wichtig sei den Antragstellern Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linksfraktion dabei vor allem, den tatsächlichen Bedarf für 2015 bereits im Haushalt zu verankern. Eine Implementierung des Programms in der gesamten Verwaltung mithilfe einzelner Ämterbudgets könne nicht nur helfen, das Verwaltungsprozedere zu vereinfachen, sondern sei auch aufgrund der Diversität der Einsätze unerlässlich. Neben dem gestiegenen Bedarf des Sozialamtes an solchen Einsätzen durch die relativ hohen Zuweisungszahlen von Geflüchteten nach Leipzig gehe es auch um den alltäglichen Einsatz von Sprachmittlerinnen in Kitas und Horten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Wichtig sei weiterhin, innovative Wege der Finanzierung zu suchen, die nicht nur die Kommune, sondern auch andere Leistungsträger, wie Krankenkassen oder Kassenärztliche Vereinigung, in die Pflicht nehmen. Das Kooperationsmodell mit dem Uniklinikum im stationären Bereich sollte Vorbild für weitere Einrichtungen sein und ausge- Ke 9 baut werden. Der Abbau von Sprach- und Kommunikationsbarrieren komme schließlich allen Beteiligten zugute. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) merkt an, der Erfolg dieses Programms zeige sich daran, dass in diesem Jahr so extrem darauf zurückgegriffen worden sei, dass im Mai das Geld bereits alle gewesen sei. Allerdings finde sie, Nagel, es untragbar, dass es dann einen vier- oder fünfmonatigen Stillstand gebe, sodass die Ämter nicht mehr auf diese Programm zugreifen könnten. In eine solche Situation dürfe man nicht mehr kommen, gerade wenn man berücksichtige, dass die Gelder vor allem in den Bereichen Sozialamt und Jugendamt abgerufen worden seien. Stadtrat Nagel ist überzeugt, dass der für das Jahr 2014 vorgesehene Betrag von 61.000 € unterm Strich nicht reichen werde. Das Gleiche gelte für das kommende Jahr. Deshalb appelliere sie an den Stadtrat, diesen Betrag zu verdoppeln, um wirklich bedarfsgerecht agieren zu können. Stadtrat Ufer (fraktionslos) äußert, die Stadt Leipzig sehe sich derzeit einem nicht enden wollenden Zustrom an Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlingen aus nahezu allen Krisenregionen der Welt ausgesetzt. Mittlerweile lasse sich dies auch im Stadtbild immer deutlicher ablesen. Diese Tatsache müsse man zunächst so zur Kenntnis nehmen. Natürlich könne die Stadt Leipzig die steigenden Flüchtlingszahlen nicht einfach so kompensieren, wie die hektische Suche nach immer neuen Unterkünften für die Zugewiesenen zeige. Nun würden von den Antragstellern auch noch zusätzliche Fremdenführer gefordert, hier als „Sprach- und Kulturmittler“ bezeichnet. Wenn Menschen aus Krisenregionen hier vorübergehend Aufnahme fänden, so sei dagegen nichts einzuwenden, wobei die Betonung auf dem Wort „vorübergehend“ liegen müsse. Es lasse sich jedoch nicht übersehen, dass die Antragsteller aus Bürgerkriegsflüchtlingen Daueransiedler zu machen beabsichtigen, kaschiert hinter dem irreführenden Begriff „Migranten“. Wie üblich solle dabei Geld keine Rolle spielen. In der Antragsbegründung sei von einer Verbreiterung der Kostenbeteiligung die Rede. Vorgesehen sei, die Universität und die Krankenkassen einzubinden. Die Krankenkassen würden über die Beiträge der einzelnen Arbeitnehmer finanziert, deren Beitrag seit Jahren angestiegen sei, während die Leistungen sänken. Auch die Universität sei finanziell nicht auf Rosen gebettet, wie die angekündigte Schließung mehrerer Fakultäten schmerzhaft deutlich gemacht habe. Von den Antragstellern werde weiterhin vorgeschlagen, bei den einzelnen Ämtern, insbesondere beim Sozialamt und beim Amt für Jugend, Familie und Bildung, eigene Haushaltsstellen für die Beauftragten des Dienstes für Sprach- und Kulturmittler zu bilden. Darüber, welche Kosten dabei entstünden und wer sie letztlich tragen solle, stehe indessen im Antrag nichts. Hier gehe es nicht nur um die Integration von Menschen mit einem tragischen Schicksal, die damit ihren Heimaltländern entfremdet Ke 10 würden, sondern wohl in erster Linie um Arbeitsplätze für die Migrationsindustrie und die bereits gescheiterte Globalisierung. Für Dolmetscherdienste und Hilfen bei Ämterwegen für die Leipzig zugewiesenen Bürgerkriegsflüchtlinge sollte ehrenamtliches Engagement gefragt sein und nicht staatlich bzw. kommunal finanzierte Stellen. Wenn es den Einreichern ernst sei mit ihrem Anliegen, würden sich zweifellos andere Lösungseinsätze ohne eine zusätzliche personelle und finanzielle Belastung des städtischen Haushalts finden lassen, Mit der Unterbringung eines vorher nicht absehbaren Kontingents an Asylbewerbern müsse Leipzig nicht unbeträchtliche Kosten tragen. Nicht zuletzt unter diesem Gesichtspunkt lehne er, Ufer, als Vertreter der NPD diesen Antrag sowie auch den Verwaltungsstandpunkt dazu ab. Stadtrat Gerhardt (fraktionslos) erwähnt, dass er sehr gute Kontakte zu vielen Bürgern aus dem arabischen Raum habe. Es befänden sich darunter sowohl gebildete Menschen als auch solche, die in dieser Hinsicht einen Nachholebedarf hätten. Stadtrat Gebhardt unterstreicht, dass er für die finanzielle Ausstattung der Sprachund Kulturmittlung sei. Allerdings wisse auch Frau Nagel sehr gut, dass wider Erwarten ein größerer Andrang vorhanden sei und dass die finanzielle Mittel nicht im Voraus festgelegt werden konnten. Man solle zunächst mit dem auskommen, was man derzeit zur Verfügung habe. Auf alle Fälle brauche man professionelle Dolmetscher bzw. sprachkundige Bürger, um das entsprechend zu gestalten. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mit großer Mehrheit angenommen. 15.4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schulsekretariate – Auswirkungen der Stellenplanänderungen frühzeitig überprüfen (A-00197/14) Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, dass Schulsekretärinnen in den Schulen eine zentrale Arbeit leisten. Sie seien erste Ansprechpartnerinnen für die Eltern und Mittlerinnen zwischen Schule und Elternhaus. Häufig seien sie bei Problemen im Schulalltag gefragt. Aufgrund ihrer Kenntnis der Schulsituation könnten sie alle Kinder und Lehrkräfte schnell und unkompliziert unterstützen. Eine enge Bindung zu Schülern, Eltern und Lehrkräfte sei dabei unabdingbar. Mit dem letzten Stellenplan sei dem Stadtrat eine Kürzung der Sekretariatsstellen untergejubelt worden. Dies sei beschämend. Immerhin sei in der Tabellendarstellung zu lesen gewesen, dass die vielen Neugründungen von Schulen dazu führten, dass keine Stellen eingespart werden müssten. Im Kleingedruckten des Fließtextes hingegen sei zu lesen gewesen, dass das neue Stellenmodell umgesetzt werde und befristet eingestellte Mitarbeiterinnen entlassen würden. Vertrauensbildung sehe anders aus. Das Modell sehe vor, dass einzelne Schulsekretärinnen für mehrere Schulen zuständig seien. Dies aber führe unweigerlich zu größeren Schließzeiten und zeitweise fehlenden Ansprechpartnern. Zudem würden den häufig schon jetzt nicht mit einem vollen Arbeitsvertrag ausgestatteten Sekretärinnen weitere Stunden- und Gehaltseinbu- Ke 11 ßen zugemutet. Auch hier sehe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Stadt in der Pflicht. Dies alles habe man nach Hinweisen aus den Schulen mit einer Anfrage im Rat erfahren. Zugleich habe man dabei von einer unnachahmlichen Unkenntnis über die Tätigkeit der Schulsachbearbeiterinnen erfahren. Da werde argumentiert, dass nur Tätigkeiten nach Stellenbeschreibung ausgeführt werden sollten. Sie, Krefft, wolle das Gesicht von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian sehen, wenn dessen Sachbearbeiterin zuerst in die Stellenbeschreibung schaue, ehe sie einer Bitte von ihm nachkomme, oder wenn sie beim Eingang von Anfragen erklären würde, dafür sei sie nicht zuständig. Das funktioniere vielleicht in einem Bürgermeisterbüro, in einer Schule mit Kindern, mit Eltern, mit gewachsenen Beziehungen sehe das anders aus. Da könne man sagen, in eine Schule gehöre eine Schulsachbearbeiterin, in eine große Schule gehörten zwei oder drei. Wenn das in Chemnitz oder Dresden anders gehe, bitte schön. Man habe bereits an anderer Stelle erlebt, dass die übergeordneten Behörden sehr eigene Vorstellungen beim Vergleichen entwickeln. An den Schulen habe es sehr viel Wut und Empörung gegeben. Die nicht verlängerten Stellen könne sie nicht zurückholen, aber die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle ab sofort wissen, welche Auswirkungen die Reduzierung der Stellenzahl habe. Daher solle die geplante Evaluierung vorgezogen werden. Da die Verwaltungsspitze in diesem Punkt mitgehe, bitte sie, Krefft, um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung einstimmig angenommen. 15.5. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Umgehungsstrecke für Skater am Nordufer des Cospudener Sees (A-00094/14-NF-002; V/A 572) Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, der Rundweg um den Cospudener See sei seit vielen Jahren komplett asphaltiert. Von Beginn an sei jedoch die Gestaltung des Kreuzungsbereiches Lauerscher Weg/Kelchsteinlinie problematisch gewesen. Was dort gut gedacht gewesen sei, nämlich die Entschärfung des Kreuzungsbereiches, wo Bus, Radfahrer und Fußgänger aufeinandertreffen, sei vor allem für Skater ein riesiges Hindernis gewesen. Die Pflastersteine, die allesamt mit überdurchschnittlichen Abständen zueinander verbaut worden seien, stellten eine große Gefahr dar und hätten zu zahlreichen Stürzen geführt. Eine Überquerung sei nur mit großen Mühen und einer Portion Glück unfallfrei zu meistern. Vielen Skatern sei dies auch schon zum Verhängnis geworden. Der damalige Stadtrat Michael Weichert habe bereits im Jahr 2008 an die zuständige Amtsleiterin des Amtes für Stadtgrün und Gewässer geschrieben und um die Realisierung einer geglätteten Durchfahrtsmöglichkeit gebeten. Als Antwort habe er einen Brief mit folgendem Wortlaut erhalten: „Auch wir haben vor dem Hintergrund mehrerer Bürgeranfragen in der Vergangenheit bereits mehrfach nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, die sowohl den gewollten Sicherheitseffekt durch die beabsichtigte Entschleunigung als auch eine unfallfreie Passage für Skater berücksichtigt. Im Oktober kann ich Ihnen mitteilen, dass nach einem erneuten Ortstermin am 09.09.2008 durch meine Planungsabteilung ein Vorschlag erarbeitet wird, auf dessen Grundlage eine Ke 12 konkrete Kostenermittlung möglich ist. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass in der angespannten Haushaltssituation über die weitere Vorgehensweise erst dann entschieden werden kann, wenn die exakten Kosten ermittelt sind und eine Deckungsquelle für diese zusätzlichen Aufgaben gefunden wurde.“ Passiert sei seitdem nichts. Das zuständige Amt habe leider weiterhin tatenlos zugesehen und Stürze und Verletzungen hingenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe deshalb vor dem Sommer diesen Antrag zur Schaffung einer sicheren Umfahrung der Gefahrenstelle gestellt. Die Antwort der Verwaltung sei zumindest im Begründungstext einleuchtend und zustimmend erschienen. So sei zu lesen, dass der Kreuzungsbereich eine reale Gefahrenstelle für Skater bedeute und dass in zahlreichen Bürgeranfragen der Wunsch nach einer Entschärfung und baulichen Korrektur enthalten sei, was auch von den Leipziger Skatervereinen befürwortet werde. Weiter sei formuliert, dass das Amt für Stadtgrün und Gewässer seit 2008 nach einer Lösung des Problems suche und nach einer vorangegangen Variantenuntersuchung in Abstimmung mit dem zuständigen Straßenbaulastträger VTA eine realisierbare Lösungsvariante gefunden habe. Diese Variante enthalte die Führung der Skater auf einem 1,60 Meter breiten Asphaltstreifen. In Alternativvorschlag der Verwaltung stehe demgegenüber Folgendes: „Im Rahmen der Evaluierung des Verkehrskonzeptes für das Naherholungsgebiet Cospudener See wird die im Antrag vorgeschlagene angemessene Asphaltierung einer Umgehung parallel zur Wegkreuzung Lauerscher Weg/Kelchsteinlinie für die gefahrlose Passage der Skater einer Prüfung unterzogen.“ Das bedeute nichts anderes als die nochmalige Prüfung der Prüfungsergebnisse. So gehe man in der Regel mit Ergebnissen um, die einem nicht so richtig ins Bild passen. Man prüfe so lange, bis das Ergebnis das gewünschte ist. Die Verwaltung habe nunmehr in diversen Sitzungen des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau in Aussicht gestellt, die komplette Asphaltierung des Kreuzungsbereiches vorzunehmen. Dies sei sicherlich die sicherste und praktikabelste Variante, inklusive Markierungen und Aufstellen von Schildern, um auf den Kreuzungsbereich hinzuweisen. Stadtrat Schmidt betont, die bauliche Umgestaltung sei auch unabhängig von der Evaluation der Verkehrskonzeption dringend nötig und werde von den Bürgerinnen und Bürgern noch vor der nächsten Skatersaison erwartet. Der Stadtbezirksbeirat Südwest habe sich daher klar und einstimmig für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausgesprochen und ihn mit der Protokollnotiz versehen, dass er die Realisierung bis spätestens März 2015 verlange, natürlich abhängig von den Witterungsverhältnissen. Obwohl man im Fachausschuss bisher nicht zu einer abschließenden Lösung gekommen sei, schlage er, Schmidt, in Anlehnung an den Alternativvorschlag der Verwaltung folgende neue Formulierung des Antrags vor: „Im Rahmen der Evaluation des Verkehrskonzeptes für das Naherholungsgebiet Cospudener See wird bis März 2015 die im Antrag vorgeschlagene angemessene Asphaltierung einer Umgehung parallel zur Ke 13 Wegkreuzung Lauerscher Weg/Kelchsteinlinie für die gefahrlose Passage der Skater einer Prüfung unterzogen und anschließend umgehend umgesetzt. Das lasse der Verwaltung die Möglichkeit, auch den eigenen Vorschlag, die gesamte Kreuzung in Angriff zu nehmen, zu verwirklichen. Er, Schmidt, wolle aber nicht, dass am Ende ein Prüfungsergebnis herauskommt, das dann wieder sechs Jahre liegen bleibt. Stattdessen müsse man da konsequent sein und das Prüfungsergebnis in die Tat umsetzen. Nichts anderes wolle die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) möchte von Bürgermeister Rosenthal wissen, ob die soeben von Stadtrat Schmidt verlesene Formulierung mit der Verwaltung abgestimmt sei. Stadtrat Rauer (SPD-Fraktion) erklärt, er halte diesen Antrag grundsätzlich für vernünftig, wolle aber darauf hinweisen, dass hier die Skater gewissermaßen vors Loch geschoben würden, obwohl es flächendeckend in Leipzig Fußwegbereiche gebe, die mit Feldsteinen gepflastert seien. Es sei für ihn, Rauer, generell großer Unfug, Toreinfahrten oder Wegbereiche vor Kaufhallen mit Feldsteinen zu pflastern, die zentimetertiefe Fugen hätten. Grundsätzlich sollte darüber nachgedacht werden, ob der gestalterische Gesichtspunkt Vorrang vor der Benutzung durch Fußgänger, darunter alte Leute und Kinder, haben soll. Bürgermeister Rosenthal berichtet, es habe im Fachausschuss eine intensive Diskussion zu diesem Thema gegeben. Im Moment werde gerade geklärt, warum es während der erwähnten Sondersitzung vielleicht nicht die Aussage gegeben habe, die sich der Fachausschuss vorgestellt habe. Der zuständige Kollege sei im Urlaub, sodass er, Rosenthal, ihn nicht fragen könne. In Beantwortung der Frage von Herrn Weber sagt Bürgermeister Rosenthal zu, bis März 2015 ein Ergebnis vorzulegen. Die Verwaltung nehme dieses Anliegen sehr ernst und werde das Vorhaben schnell umsetzen. Er, Rosenthal, könne sich gut vorstellen, dass der Antrag in der von Stadtrat Schmidt vorgetragenen Fassung zur Abstimmung gestellt werde. Abstimmung: Der Antrag wird in der von Stadtrat Weber vorgetragenen Fassung bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen. 15.6. SPD-Fraktion: Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (A-00562/14; V/A 548) Stadträtin Böhm (SPD-Fraktion) ruft in Erinnerung, dass die SPD-Fraktion im Mai 2014 einen Antrag eingebracht habe, der zum Inhalt habe, dass die Stadt Leipzig die Defizitfinanzierung für den laufenden Betrieb der Betriebskindertagesstätte des Klinikums St. Georg übernimmt. Anders als bei anderen Kitas in Leipzig sei der Betriebskostenaufwand dort bisher nicht durch städtische Zuschüsse ausgeglichen worden. Im Jahr 2008 sei der Betriebskindergarten eröffnet worden. Die Einrichtung habe 40 Krippenplätze und 60 Plätze für Kindergartenkinder. Die Schaffung dieser Kinder- Ke 14 tagesstätte habe im Klinikum zu großer Freude bei den Beschäftigten geführt, weil sie ihre Kinder nun gut betreut in ihrer Nähe wussten. Die Kita-Finanzierung stehe in Leipzig auf vier Säulen, nämlich den Elternbeiträgen, der Kita-Pauschale des Landes, dem Eigenanteil der Träger und der Defizitfinanzierung durch die Stadt. Bei allen anderen freien Trägern übernehme die Stadt 57 % der Gesamtkosten. Allein im Jahr 2013 habe das Klinikum einen Defizitanteil in Höhe von 288.000 € gehabt. Wenn man in den letzten Monaten habe konstatieren müssen, dass die Klinikum St. Georg gGmbH ein Defizit aufweist, so sei eine Ursache hierfür die Übernahme der Kosten für den Betrieb der Kita gewesen. Deren Kosten würden nämlich auch nicht durch die Krankenkassen übernommen. Ärgerlich sei zudem das Verhalten des Freistaates, der seine Aufgabe bei der Krankenhausfinanzierung, nämlich die Bereitstellung der Kosten für Sanierung und Neubau, in den vergangenen Jahren viel zu wenig wahrgenommen habe. Umso mehr erfreut sei die SPD-Fraktion über den Verwaltungsstandpunkt. Die Verwaltung schlage nämlich vor, nicht nur die zukünftigen Kosten zu übertragen – diese fielen aufgrund der von der Verwaltung eingereichten Vorlage zum Trägerwechsel ab 2015 sowieso weg –, sondern für die Jahre 2012, 2013 und 2014 auch die Betriebskosten zu übernehmen, die sonst unabhängig vom Träger für jede Kita in Leipzig bereitgestellt würden. Die SPD-Fraktion übernehme daher gern den Verwaltungsvorschlag und bitte um die Zustimmung des Stadtrates hierzu. Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht sich veranlasst, einige kritische Anmerkungen zu dieser Vorlage zu machen. Seit zwei Jahren werde im Aufsichtsrat des Klinikums über diese Betriebskindertagesstätte diskutiert – die einzige in Leipzig und wahrscheinlich auch in Sachsen. Es sei in gewisser Weise unsinnig, in einem Umfeld von 99 % Kita-Besuch als Betrieb selbst eine Kita zu finanzieren, während das Universitätsklinikum oder andere Betriebe mit Kooperation nicht nur günstiger und familienfreundlicher handelten, sondern obendrein noch viel mehr positive Publicity bekämen. Sie, Krefft, störe der Umgang mit dieser Vorlage. Auf der einen Seite habe man einen SPD-Bürgermeister, der den Vorsitz im Aufsichtsrat innehabe, und das Engagement von Frau Böhm; auf der anderen Seite stelle die SPD-Fraktion einen Antrag auf Erstattung der Betriebskosten ab 1. Januar 2015, während gleichzeitig Bürgermeister Prof. Dr. Fabian drauf und dran sei, über den Betriebsübergang der Kindertagesstätte zu verhandeln. Da stelle sich doch die Frage, ob man innerhalb der SPD nicht miteinander spreche. Eigentlich hätte die SPD-Fraktion nach Bekanntwerden dieser Tatsachen den Antrag zurückziehen müssen, und eigentlich hätte der SPD-Oberbürgermeister das Kästchen „Ablehnung, weil Verwaltungshandeln“ ankreuzen müssen. Die entsprechende Vorlage zum Verwaltungshandeln finde man ja heute unter Tagesordnungspunkt 20.5. Die Sozialdemokraten hätten sich das anders gedacht. Sie hätten den Antrag genommen und im Verwaltungsstandpunkt zu all dem Stellung genommen, was die Zeit vor dem 1. Januar 2015 betreffe. Nun solle der Stadtrat beschließen, dass dem Krankenhaus St. Georg die Betriebskosten der Kindertagesstätte zurückgezahlt werden. Dies sei auch richtig. Es stelle sich jedoch die Frage, warum das so speziell sein Ke 15 müsse und warum keine Eilvorlage zum Jahresende unterbreitet worden sei, um das Klinikum St. Georg für die vergangenen Jahre zu entlasten. Sie, Krefft, hoffe, dass dieser Umgang mit einem SPD-Antrag ein einmaliger Vorgang gewesen sei. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) erinnert daran, dass dieser Antrag unmittelbar vor der Kommunalwahl gestellt worden sei. Jetzt aber sei es wichtig, dem Klinikum zu helfen und vertragslose Zeiten durch Verträge abzudecken. Insofern sei es gut, dass die Verwaltung einmal über einen Antrag hinausgehe, wenn es um das Wohl eines städtischen Unternehmens – und das auch noch im Sozialbereich – gehe. Das Klinikum St. Georg habe viel getan. Es habe einen Kindergarten gebaut, zwar mit Fördermitteln, aber auch mit einem hohen Eigenmittelanteil. Sie, Hollick, finde den Verwaltungsstandpunkt gut. Er sei sehr wichtig für die Stadt und setze auch ein Zeichen, wie der Stadtrat zum Klinikum St. Georg stehe. Deshalb bitte sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Abstimmung: Der Antrag wird in der durch den Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzten Fassung einstimmig angenommen. 15.7. SPD-Fraktion: Monitoringbericht Wohnen als Informationsvorlage (A-00396/14) Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) bezeichnet es als Anliegen des Antrags, den Monitoringbericht Wohnen, der bisher nur in den nichtöffentlichen Gremien diskutiert worden sei, relativ zeitgleich auch dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die SPD-Fraktion sehe dies als einen kleinen Baustein zu etwas mehr Transparenz, was die Wohnungsdebatte in der Öffentlichkeit angehe, und bitte dafür um Zustimmung. Die SPD-Fraktion sei natürlich auch erfreut, dass die Verwaltung dem Antrag zustimme. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) findet es eigentlich zum Schmunzeln. Das, was die SPD-Fraktion hier tue, sei etwas fragwürdig, denn den Antrag der Linksfraktion zum Wohnungspolitische Konzept habe die SPD-Fraktion abgelehnt, nun aber solle gewissermaßen hintenherum der Monitoringbericht öffentlich gemacht werden. Es handele sich dabei um eine abgespeckte Variante des Antrags der Linksfraktion. Ihr, Hollick, reiche Berichterstattung allein nicht. Sie wolle etwas verändern. Die Probleme im Bereich des Wohnbereichs seien doch nicht zu übersehen. Das beginne damit, dass das Liegenschaftsamt kommunales Eigentum in den Ortsteilen verkaufe, ohne dass die Ortschaftsräte und die Stadträte davon informiert würden. Die SPDFraktion sage, ein Monitoringbericht sei ausreichend; aber den Antrag der Linksfraktion habe die SPD-Fraktion abgelehnt. Dies sei die Politik der SPD. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) meint, eigentlich sei man doch d’accord. Allerdings sei die Darstellung von Frau Hollick nicht ganz zutreffend. Es werde seit Langem über dieses Thema diskutiert. In diese Diskussion sei Frau Hollick nicht direkt involviert, weil sie nicht dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehöre. Im Zusammenhang mit der Diskussion über das Wohnungspolitische Konzept habe der Antrag der Linksfraktion eigentlich nur zum Inhalt gehabt, im ersten Quartal 2015 eine Debatte zur Wohnungsmarktsituation zu führen. Daraufhin hätten mehrere Frak- Ke 16 tionen des Stadtrats erklärt, dass es nichts bringe, im Anschluss an eine ausführliche Diskussion nochmals eine große Diskussion zu führen. Die SPD-Fraktion habe jedoch erklärt, dass man dieses Thema ungeachtet dessen permanent auf dem Schirm haben müsse. Deswegen wolle sie, dass der Monitoringbericht, der dem Stadtrat erst die Argumente zur Diskussion gebe, auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden solle. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) erklärt, an die SPD-Fraktion gewandt, er verstehe nicht, warum ein Versprecher diese Debatte auslöse. Selbstverständlich sei der Antrag zum Wohnungspolitischen Konzept auch mit den Stimmen der SPD beschlossen worden. Frau Hollick habe wohl den abgelehnten Antrag zur Durchführung einer wohnungspolitischen Stunde gemeint. Selbstverständlich sei der Antrag der SPD-Fraktion zum Monitoringbericht unverzichtbar, denn sein Ziel sei es, bestimmte Prozesse aus dem Wohnungspolitischen Konzept umzusetzen. Stadträtin Körner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bringt ihre Freude über diesen Antrag zum Ausdruck. Hierdurch bekomme Wohnungspolitik wieder eine politische Note, wie sie sie in den Neunzigerjahren gehabt habe. Es habe viele Jahre gegeben, in denen Abrisse notwendig gewesen seien, in denen der Wohnungsmarkt in Bewegung gewesen sei und sehr viele Wohnungen leer gestanden hätten. Nunmehr komme man in andere Zeiten. Das zeigten unter anderem die Beschlüsse zur wohnungspolitischen Sicherung von Sozialwohnungen. Stadträtin Körner räumt ein, dass es im Stadtrat lebhafte Diskussionen gebe, ob im Besitz der Stadt Leipzig befindliche Wohnungen verkauft werden sollten oder nicht, ob man Bevorratung machen solle oder nicht. Es sei wichtig, dass durch Beschlüsse des Stadtrates auch die Mitglieder des Aufsichtsrates des kommunalen Unternehmens deutliche Hinweise bekommen. Sie, Körner, finde es auch richtig, dass jetzt die Workshops zum Wohnungspolitischen Konzept durchgeführt würden. Leipzig sei eine Stadt mit viel Zuzug. Allerdings dürfe man die Zeit nicht verschlafen. Aus diesem Grunde unterstütze die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag. Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 15.8. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und –ersatzbauten (A-00095/14; V/A 573) Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) trägt vor, im Dezember 2012 habe Bürgermeister Rosenthal gegenüber der Presse geäußert, aus der wachsenden Kinderzahl ergebe sich für die Verwaltung die Notwendigkeit zum Handeln für Freizeitangebote; mehr Kinder führten zu einer steigenden Auslastung der Spielplätze. – Wenn man diese Worte mit dem kurzfristig gekommenen Verwaltungsstandpunkt vergleiche, wundere man sich. Er, Schmidt, habe den Satz seinerzeit bereits zitiert und auch kritisiert, dass diesem Satz nicht die notwendigen Taten folgten. Diese Kritik habe er im Zusammenhang mit den nach wie vor nicht ausreichenden Instandhaltungsmitteln für Spielplätze in Höhe von jährlich 250.000 € geäußert. Ke 17 Seitdem seien zwei Jahre vergangen. In dieser Zeit sei Leipzig um 20.000 Einwohner gewachsen. Erfreulicherweise sei auch die Kinderzahl stark angestiegen. Das Thema, das der heutige Antrag aufgreife, reihe sich nahtlos in die Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Spielplätze in Leipzig ein, die die Fraktion in den letzten fünf Jahren intensiv vorangetrieben habe. Zuletzt sei der Haushaltsantrag der Fraktion aus dem vorigen Jahr, nämlich die heruntergewirtschafteten Spielplätze an den Schulen und Kitas in Größenordnungen zu erneuern, umgesetzt und die Lösung des Problems somit angegangen worden. Bei den öffentlichen Spielplätzen bestehe neben den notwendigen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen aber auch ein Neubaubedarf. Vor zwei Jahren habe dies unter anderem den großen Spielplatz am Auensee betroffen, der vollständig gesperrt werden musste. Die Stadt habe einen potenziellen Spender geworben gehabt und nur noch auf die Freigabe der Mittel gewartet. Das Ganze habe sich drei Jahre hingezogen, und in diesem Jahr sei der Spielplatz neu eingeweiht worden. Eigene Mittel seien dabei nicht verbaut worden. Stadtrat Schmidt betont, er kritisiere keineswegs das Einwerben externer Mittel. Aber sich vollständig darauf zu verlassen und somit davon abhängig zu sein, halte er für grundfalsch und nicht im Sinne der städtischen Verantwortung. Auch die beiden Spielgeräte neben der Moritzbastei seien nicht von der Stadt, sondern von der Kinderstiftung bezahlt worden. Eine wachsende Stadt wie Leipzig brauche aber auch neue Spielplätze. Die jährlich zur Verfügung stehenden 250.000 € würden nur in die Instandhaltung bestehender Spielplätze investiert. Für Neubauten oder auch Ersatzneubauten für komplett gesperrte Spielplätze gebe es seit Jahren kein Geld. Er, Schmidt, bitte den Stadtrat, dies zu ändern. Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen. 15.9. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung kaufen (A-00375/14-NF-002; V/A 538) Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet es als Anliegen des Antrags, dass eine für die Stadt Leipzig strategisch wichtige Fläche schnellstens gekauft wird, und zwar zur Flächenbevorratung, aber mit dem konkreten Ziel, den Elster-Saale-Radweg auf Leipziger Gemarkung in einen den touristischen Anforderungen entsprechenden Zustand zu versetzen. Der Verwaltungsstandpunkt sage aus, dass der Elster-Saale-Radweg auf Leipziger Gebiet perspektivisch auf der Ostseite des Kulkwitzer Sees entlang und dann weiter durch die Alte Salzstraße bis zur Lützner Straße mit dem Anschluss an den Radweg am Karl-Heine-Kanal geführt werde. Zusätzlich werde das Ziel verfolgt, parallel zur ehemaligen Bahnstrecke den Lausner Weg für den touristischen Radverkehr auszuweisen. Dafür sei kein Grunderwerb erforderlich. – Leider finde sich keine Aussage, was in diesem Zusammenhang „perspektivisch“ bedeute und warum dann auch noch der Lausner Weg als touristische Route ausgebaut werden solle. Die seltsame Sturheit, mit der die Verwaltung an der Alten Salzstraße festhalte, sei nicht neu, aber immer noch höchst verwunderlich. Dass den Städten Markranstädt Ke 18 und Lützen im Verwaltungsstandpunkt unterstellt werde, sie hätten die Bahntrasse nur aus Mangel an Alternativen ausgebaut, halte sie, König, für „starken Tobak“. Das verdrehe die Tatsachen. Leipzig sei selbst der Initiator eines Elster-Saale-Radweges auf der ehemaligen Bahnstrecke Plagwitz – Lützen gewesen. Sie, König, wisse nicht, was attraktiver gewesen wäre, als diese autofreie Strecke auszubauen und zu ertüchtigen. Schon bei der ersten Untersuchung im Jahr 2004 sei seitens des VTA klar gewesen, dass neben dem Lausner Weg kein paralleler Radweg gewünscht sei. Immerhin lenke das VTA jetzt ein und sage, dass auch der Lausner Weg ertüchtigt werden soll. Dieses Argument könne sie, König, nachvollziehen, denn das sei bei dem katastrophalen Zustand dieser Straße doppelt sinnvoll. Da die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Stadtverwaltung ernst nehme, habe sie den Antrag neu gefasst. Wenn schon nicht die gesamte Bahnstrecke, dann solle die Stadt wenigstens das Teilstück vom Lausner Weg/Miltenberger Straße bis zum See kaufen. Das seien 1,2 km. So würde die Idee einer direkten Verbindung aus der Stadt an den Kulkwitzer See bestehen bleiben. Der Radverkehrsentwicklungsplan gebe in diesem Punkt nichts her, was die Wünsche der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen würde. Er gebe auch sonst nichts her, was touristische Radwege anbelange – nur Konjunktive in der Art, man müsste darüber nachdenken. Aus ihrer, Königs, Sicht stecke dahinter Desinteresse. Es sei zu vermuten, dass die alte Amtsleitung im Verkehrs- und Tiefbauamt viele derartige Baustellen hinterlassen habe. Wenn man beispielsweise über die Trasse Kulkwitzer See – Lausner Weg – Plagwitzer Bahnhof ernsthaft nachgedacht hätte und den in Auftrag gegebenen Studien folgen würde, statt sie in der Schublade verschwinden zu lassen, dann gäbe es wahrscheinlich schon konkrete Pläne für diesen Radweg auf der Trasse vom Kulkwitzer See zum Plagwitzer Bahnhof. Die Strecke würde dann auch das erfüllen, was ein Radfahrer erwarten dürfe, der von Weißenfels nach Leipzig wolle. Der wolle nämlich nicht durch Grünau und auch nicht durch die Alte Salzstraße und durch die Lützner Straße, um dann an der Demmeringstraße vor dem Nichts zu stehen, wie das jetzt der Fall sei. Stadträtin König betont, sie sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Trasse über Kulkwitzer See, Lausner Weg, Plagwitzer Bahnhof touristisch die deutlich attraktivere sei. Mit der Verknüpfung nach Kleinzschocher und Schleußig seien viele Kombina-tionen auch für Leipziger sehr interessant. Sie, König, verstehe nicht, dass ausgerechnet die Anbindung an den citynächsten See so ein Schattendasein friste. Die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen sage sinngemäß, dass stillgelegte Bahnstrecken geprüft werden sollten, weil sie touristisch und vom Ausbauaufwand her zu bevorzugen seien. Die Leipziger Stadtverwaltung aber habe im Frühjahr 2014 zugeschaut, wie die Bahn die Trasse zwischen Kurt-Kresse-Brücke und Kulkwitzer See verkauft habe, obwohl sie sie selbst für einen Appel und ein Ei hätte kaufen können. Leider habe man nicht begriffen, welche Bedeutung diese Strecke habe, Ke 19 weil im Radentwicklungsplan dazu nichts stehe, weil keine Planung vorliege und weil kein Vorkaufsrecht der Stadt bestehe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe den Antrag neu gefasst, weil sie wolle, dass die Stadt Verkehrsverhandlungen mit dem neuen Eigentümer aufnimmt, um den wichtigsten Teil für eine sinnhafte Streckenführung des Elster-Saale-Radweges auf Leipziger Grund zu sichern. Dies wollten auch die Stadtbezirksbeiräte Südwest und West, die mit sehr großer Mehrheit zugestimmt hätten. Im Stadtbezirksbeirat Grünau habe es ein anderes Ergebnis gegeben. Dort habe sich die SPD dagegengestellt. Sie, König, bitte ungeachtet dessen die SPD-Fraktion ausdrücklich um Zustimmung, auch wenn sie die Erfolgschancen derzeit nicht einschätzen könne. Sie wolle, dass die Verwaltung beauftragt werde, Versäumtes nachzuholen, und sie wolle, dass der Stadtrat bei den touristischen Aushängeschildern dieser Stadt, zu denen solche Radwege zweifellos gehörten, genauer hinschaue. In der gerade erschienen Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachen gebe es eine Karte der erreichten Sachstände für Ende Dezember 2013. Dort seien fast alle regionalen Hauptradrouten und Radfernwege, die Leipzig durchqueren, orange wiedergegeben. Das bedeute „Sonstiger Standard lückenhaft“. Dies sei peinlich. Da sehe es in Chemnitz oder Dresden anders aus. Dies sei die andere Seite der „Leipzig-ist-touristisch-ganz-toll-drauf-Medaille“, die sich Herr Brehme und Herr Albrecht so gern umhängen. Deshalb seien die Stadträte in der Pflicht, gemeinsam mit den Verbänden ein konsequentes Neudenken von der Stadt und ein dauerhaftes gemeinsames und abgestimmtes Handeln und Arbeiten mit den beiden anliegenden Landkreisen einzufordern, damit sich Leipzig nicht weiter so blamieren müsse. Stadträtin König verliest folgende Neufassung des Antrages: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen in Verbindung zu treten, um das 1,2 km lange Teilstück zwischen Lausener Straße und Lausner Weg/Miltenberger Straße zu kaufen.“ Stadträtin Glöckner (SPD-Fraktion) erklärt, der Neufassung könne ihre Fraktion zustimmen, wenn klargestellt werde, dass es um Kaufverhandlungen gehe und dass sich nach Feststehen des ausgehandelten Kaufpreises der Grundstücksverkehrs-ausschuss mit dieser Sache befassen werde. Bei Abgabe einer entsprechenden Protokollnotiz könne die SPD-Fraktion zustimmen. Stadtrat Gerhardt (fraktionslos) mahnt, man solle mit Vorsicht an den Erwerb von Bahnstrecken herangehen, denn aufgrund der starken Benutzung während der DDRZeit seien viele Strecken stark kontaminiert. Die Güterwagen seien undicht gewesen, sodass Streugut herausgefallen sei. Dieses Problem müsse unbedingt mit bedacht werden. Die Immobilienvereinigung der DB AG sei nicht auf den Kopf gefallen, sondern versuche, schleunigst zu Geld zu kommen. Stadtrat Weber (SPD-Fraktion) macht darauf aufmerksam, dass der Radverkehrsentwicklungsplan nach intensiven Diskussionen zwischen mehreren Fraktionen be- Ke 20 schlossen worden sei. Sich jetzt davon zu distanzieren finde er zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig. Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) betont, sie distanziere sich keineswegs vom Radverkehrsentwicklungsplan, der 2012 beschlossen worden sei. Sie habe lediglich einen Punkt herausgegriffen. Wenn man bei einer Suchmaschine die Begriffe „touristisch“ und „Tourismus“ als Suchwort eingebe, werde man an den betreffenden Stellen den Konjunktiv finden. Genau das habe sie kritisiert und nicht den gesamten Plan. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) wünscht von der Verwaltung eine Auskunft darüber, über wie viel Geld man rede. Ihn interessiere schon, wie realistisch es sei, eine 1,2 km lange Bahnstrecke, die möglicherweise kontaminiert sei, einfach so zur Flächenbevorratung zu erwerben, um dort irgendwann einen Radweg zu bauen mit Geld, das man nicht habe, weil man lieber Kitas und Schulen sanieren wolle. Bürgermeister Albrecht teilt mit, da die Verwaltung noch nicht verhandelt habe, kenne sie auch nicht die Auffassung des Eigentümers zum Wert dieser Strecke. Ausgeschrieben worden sei die Strecke zum Höchstgebotsverfahren. Ob das tatsächlich so umgesetzt worden sei, wie viele Bieter es gegeben habe und ob man dem jetzigen Eigentümer in irgendeiner Weise entgegengekommen sei, könne er leider nicht sagen. Oberbürgermeister Jung tut kund, dass Kollegin Dubrau leider kurzfristig erkrankt sei. Er bittet den Stadtrat, zur Kenntnis zu nehmen, dass aus fachlicher Sicht in der Tat der Erwerb dieser Strecke nicht geboten erscheine. So sei wenigstens der Standpunkt innerhalb der Verwaltung in den letzten Jahren gewesen. Falls der vorliegende Antrag angenommen werden sollte, werde ein gegebenenfalls erfolgreiches Verhandeln in einer Vorlage münden, über die der Stadtrat zu entscheiden habe. Es handele sich also nicht um eine Vorlage, die die Verwaltung einfach so auf die Reise schicken würde. Abstimmung: Der Antrag wird in der von Stadträtin König verlesenen Fassung mit 25 Dafür-Stimmen bei 22 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen angenommen. 15.10. Fraktion DIE LINKE: Ausgleichsflächen (A-00385/14, Neufassung; V/A 550) Stadtrat Dr. Brand (Fraktion DIE LINKE) merkt an, dass die Neufassung des Antrags erst zwei Stunden alt sei. Im ersten Absatz seien der Begriff „Pächter“ und die Worte „nicht genutzte“ zu streichen. Das Gleiche gelte für den letzten Nebensatz in diesem Absatz. Stadtrat Dr. Brand bittet um getrennte Abstimmung über beide Beschlusspunkte. In einer überregionalen Zeitung sei neulich zu lesen gewesen, dass für die Ansiedlung von Industrie in Deutschland täglich 70 Hektar landwirtschaftliche Fläche benö- Ke 21 tigt werden. Rechne man das auf ein Jahr hoch, seien das 25.500 Hektar, also fast die gesamte Fläche Leipzigs. Der vorliegende Antrag könne dazu beitragen, landwirtschaftliche Flächen so sparsam wie möglich einzusetzen. Industrieansiedlungen erfolgten zumeist auf landwirtschaftlichen Nutzflächen der Leipziger Flur mit den Bedingungen der Autobahn und Flughafennähe und bester Verbindung in die Innenstadt. BMW und Porsche seien Beispiele dafür. Als Kompensation für die Industrieflächen seien umfassend begrünte Ausgleichsflächen vorzusehen. Damit werde der Landwirtschaft nochmals eine ebenso große Fläche entzogen. Für Ausgleichsflächen sollten deshalb innerstädtische Industriebrachen genutzt werden, wie sie in den eingemeindeten Ortschaften umfangreich vorhanden seien. Nur in Ausnahmefällen sollten Ackerflächen geringer Wertigkeit eingesetzt werden. Beispiele dafür gebe es im überarbeiteten Landschaftsplan für den Leipziger Osten. Entsprechende Haushaltsmittel zur vorsorglichen Einrichtung dieser Flächen seien einzustellen. Flächen ehemaliger Industrie- und Gewerbestandorte finde man zum Beispiel in Engelsdorf überall. Wo früher Tausende Arbeitsplätze gewesen seien, seien es nur noch Hunderte. Große Flächen würden nicht mehr genutzt und seien zu Ruderalflächen geworden. Dasselbe gelte für die Standorte in Böhlitz-Ehrenberg, Mölkau oder Holzhausen, um nur einige zu nennen. Das könnten alles Ausgleichsflächen werden. Und Geld für die Sanierung von Ausgleichsflächen müsse doch der Industrieansiedler bezahlen und nicht die Stadt. Ein weiteres Defizit sehe er, Brand, bei den Solarstromanlagen, die auf Restflächen der zu groß geratenen Gewerbegebiete am Stadtrand eingerichtet worden seien. Sie sollten so angelegt werden, dass sie wenigstens für das Hüten von Schafen nutzbar seien. Das würde auch die umfangreichen Mäharbeiten sparen. 8.000 Hektar Landwirtschaftsfläche im grünen Gürtel von Leipzig gebe es noch. Der Stadtrat solle dafür sorgen, dass so viel wie möglich davon erhalten bleibe. Oberbürgermeister Jung verliest die Neufassung des Antrags: „1. Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen grundsätzlich nicht als Ausgleichsflächen für Industrieansiedlungen oder Bauvorhaben ausgewiesen und umgenutzt werden. Ausnahmsweise können nach Einverständnis der Eigentümer geringwertige landwirtschaftliche Anbauflächen zur Ausgleichsbegrünung umgenutzt werden. 2. Entsprechende Haushaltsmittel zur vorsorglichen Einrichtung der Teilflächen von innerstädtischen Industriebrachen werden eingestellt.“ Abstimmung: Beschlusspunkt 1 des Antrags wird mehrheitlich angenommen. Ke 22 Abstimmung: Beschlusspunkt 2 des Antrags wird mit großer Mehrheit abgelehnt. 15.11. Stadtrat Herrmann-Kambach: Umsetzung des Luftreinhalteplanes (A-00543/14; V/A 476) Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) äußert, der vorliegende Antrag sei das Produkt einer Anfragenserie aus dem Jahr 2013. Dabei sei es darum gegangen, was aus dem Luftreinhalteplan geworden sei und was die Verwaltung in dieser Hinsicht getan habe. Ziel des von ihm eingereichten Antrags sei es, zu erreichen, dass der Stadtrat vor der Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan eine Information bekomme, wie die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umgesetzt werden. Inzwischen sei das Jahr 2014 fast vergangen. Daher stelle er, Herrmann-Kambach, den Beschlusspunkt 1 in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung zur Abstimmung. Der Verwaltungsstandpunkt zu Beschlusspunkt 2 habe ihn, Herrmann-Kambach, überrascht. Dort heiße es: „In der Dienstberatung des Oberbürgermeister vom 24.08.2010 … sind die verantwortlichen Ämter zur Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans sowie zur eigenverantwortlichen Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel für die kommenden Jahre verpflichtet worden. Ebenso wurden die Bürgermeister verpflichtet, im Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für die Unternehmen auf die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes hinzuwirken. Insoweit sind mit Aufstellung des Haushaltes die hauptverantwortlichen Ämter und Beteiligungen verpflichtet, finanzielle Vorsorge zu betreiben. Sinnvoll ist daher die konkrete Abrechnung.“ Stadtrat Herrmann-Kambach fragt, warum der Stadtrat eigentlich den Haushaltsplanentwurf 2015/16 diskutiere. Möglicherweise würde doch die Jahresabrechnung genügen, wenn die Verwaltung sowieso verpflichtet sei, die entsprechende Vorsorge zu betreiben. Er, Herrmann-Kambach, frage, was das für ein Weg sei, den Stadtrat erst nachträglich zu informieren, welche Luftreinhalteplanmaßnahmen durchgeführt worden seien. Es sei nicht in Ordnung, so mit dem Stadtrat umzugehen. Die Haushaltsverantwortung liege schließlich beim Stadtrat. Wenn die Verwaltung so argumentiere, so solle sie dies auch in allen anderen Fällen so tun. Die Verwaltung könne dem Stadtrat dann gleich sagen, er brauche den Haushalt nicht zu beschließen. Abstimmung: Beschlusspunkt 1 des Antrags wird in der Fassung des Alternativvorschlags der Verwaltung mit großer Mehrheit angenommen. Abstimmung: Beschlusspunkt 2 des Antrags wird mehrheitlich abgelehnt. Ke 23 15.12. Stadtrat Engelmann: Errichtung eines Spielplatzes in Großzschocher (A-00545/14; V/A 526) Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) führt aus, der Leipziger Südwesten sei eine Entwicklungshochburg. Dort gebe es einen Zuwachs an jungen Leuten. Die Kollegen von den Grünen und insbesondere Kollege Schmidt hätten sich ungeheuer für die Errichtung eines Spielplatzes in Großzschocher engagiert. Dieses Engagement reiche angesichts des enormen Zuwachses jedoch nicht aus. Er, Engelmann, habe sich dann die Mühe gemacht zu schauen, ob es Grundstücke gebe, auf denen man Spielplätze einrichten könne. Fündig geworden sei er in der Nähe der alten Bäckerei. Im Verwaltungsstandpunkt werde dieser Standort begrüßt und zugleich erklärt, dass die Verwirklichung im Jahr 2017 erfolgen solle. Stadtrat Engelmann bittet Bürgermeister Bonew, eine Vorplanung zu machen und dann Jahr für Jahr zu prüfen, ob es möglich sei, dieses Vorhaben vorzuziehen. Der Leipziger Südwesten und insbesondere dessen südlicher Teil bildeten sich gewissermaßen als die Waage zu Markkleeberg heraus. Daraus ergäben sich große Entwicklungschancen. Deshalb sei da auch eine gewisse Eile geboten. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt das von Stadtrat Engelmann vertreten Anliegen sehr. Er weist darauf hin, dass das Amt für Stadtgrün und Gewässer bei der Errichtung des erwähnten Vereinsspielplatzes nicht untätig gewesen sei. Es treffe jedoch zu, dass ein zweiter Spielplatz benötigt werde. Die Pläne hierfür schlummerten seit Jahren in der Schublade des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Dabei gehe es um eine bewaldete Fläche. Stadtrat Schmidt merkt an, dass ihn die Intention des Antrages etwas verwundert habe. Er könne sich nämlich erinnern, dass sich auch Vertreter der Linksfraktion ebenso wie der SPD-Fraktion positiv für die Verlegung der Brückenstraße an der alten Mühle bzw. an der alten Bäckerei ausgesprochen hätten, wogegen er, Schmidt, sich sehr stark ausgesprochen habe und was jetzt vom Tisch sei. Aber das hätte genau diese Fläche tangiert, und der Spielplatz wäre dann dort nicht mehr möglich gewesen. Der Stadtrat habe vorhin einen Beschluss gefasst, dass es eine Bedarfsanalyse hinsichtlich Spielplätze für die ganze Stadt geben soll, um dann entsprechende Investitionsmittel seitens der Stadt einzuplanen. Der Verwaltungsstandpunkt sei recht positiv. Er, Schmidt, hätte Herrn Engelmann wahrscheinlich empfohlen, über den Verwaltungsstandpunkt unter Verzicht auf die Jahreszahl 2017 abstimmen zu lassen, wobei sich die Jahreszahl aus der Bedarfsanalyse für die gesamte Stadt ergeben müsse. Vielleicht sei das eine Variante, der sich Herr Engelmann anschließen könne. Stadtrat Engelmann (Fraktion DIE LINKE) teilt mit, dass die Anmerkung von Herrn Schmidt einige Mitglieder der Linksfraktion tief treffe. Die Linksfraktion habe nämlich gegen das Entstehen einer Schneise in Richtung Markkleeberg gestritten. Dazu habe es unterschiedliche Auffassungen gegeben. Aber mit dem Verzicht auf diesen Bebauungsplan habe man erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten bekommen. Das sei Ke 24 auch ein Beleg dafür, dass es richtig gewesen sei, dort auf eine Straße zu verzichten. Oberbürgermeister Jung äußert, er gebe gern zu Protokoll, dass im Rahmen des Möglichen alles versucht werde, eventuell frei werdende Mittel vorfristig einzusetzen. Die Ehrlichkeit gebiete jedoch, darauf hinzuweisen, dass man über 250.000 € pro Jahr verfüge. Die Verwaltung sei bemüht, mit diesem Betrag die Instandhaltung der vorhandenen Spielplätze zu organisieren und zu finanzieren. Wenn man mehrere Vorhaben neu einstellen wolle, benötige man zusätzliche Mittel, die man aber nicht in den Haushaltsplan 2015/2016 einstellen könne. Abstimmung: Der Antrag wird in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. 15.13. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kürzung Zuschuss bbvl (A-00609/14; V/A 550, ehemals HP 021) Stadtrat Leuze (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet, der verstorbene Stuttgarter Oberbürgermeister Rommel habe einmal seinem Stadtrat zugerufen: „O Herr, wirf Hirn runter!“ Diesen Ruf müsse man in Leipzig nicht erheben, denn man habe die bbvl. Trotzdem sollte der Stadtrat nach dem, was das Gericht in London den Aufsichtsräten bescheinigt habe, darüber nachdenken, ob die bbvl ihren Aufgaben immer gerecht werde. Dieses Ziel habe der vorliegende Antrag verfolgt. Die bbvl habe nicht nur die Aufgabe, die Stadtverwaltung zu beraten, sondern sie berate auch die Unternehmen der Stadt und den Stadtrat. Die bbvl sei also allgegenwärtig. Ob damit die bbvl ihren Aufgaben immer gerecht werden könne, sei eine Frage, die man stellen müsse. Nach dem der Antrag ein Jahr gelegen habe und seine Qualität dadurch nicht besser geworden sei, schlage er, Leuze, vor, dem neuen Stadtrat die Gelegenheit zu geben, sich grundlegende Gedanken darüber zu machen, welche Aufgaben die bbvl wahrnehmen sollte, welche Aufgaben sie wahrnehmen könne und wo Interessenkollisionen dazu führen, dass die bbvl ihre Aufgaben nicht oder fehlerhaft erfüllt. Man werde darüber beim Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Gewandhaus noch zu reden haben, wo deutlich sichtbar werde, dass da einiges schieflaufe. Nachdem im Verwaltungsausschuss sichtbar geworden sei, dass der Antrag keine Mehrheit finden werde, habe sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entschlossen, ihn zurückziehen und damit dem neuen Stadtrat die Möglichkeit zu eröffnen, umgehend dieses Thema erneut zu diskutieren und eine neue Standortbestimmung für die bbvl vorzunehmen, um die bbvl wieder zum Hirn der Stadt Leipzig zu machen. Der Antrag ist zurückgezogen. Ke 25 Tagesordnungspunkt 16: Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1. CDU-Fraktion: Nutzungskonkurrenz zwischen Wochenmarkt und anderen Veranstaltungen auf dem Marktplatz: Sachstand und Lösungsmöglichkeiten (F-00644/14) Diese Anfrage wurde schriftlich beantwortet. 16.2. Fraktion DIE LINKE: Kinder- und Jugendnotdienst (F-00541/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, eine Aufstockung der Zahl der Plätze sei derzeit nicht geplant. Neben den 16 regulären Plätzen stünden beim VKKJ weitere sieben Plätze im Falle möglicher Überbelegung zur Verfügung. Zwei InobhutnahmePlätze für Mädchen würden vom Internationalen Bund vorgehalten. Weitere 35 Bereitschaftspflegestellen mit etwa 55 Plätzen seien mit dem Träger Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. zur Betreuung in Obhut genommener Kinder im Alter bis zu zwei Jahren verhandelt. Darüber hinaus seien für ausgewählte Fälle drei sogenannten Übergangswohngruppen mit einer Gesamtkapazität von 20 Plätzen aufgebaut worden mit dem Ziel, den Kinder- und Jugendnotdienst bei länger währenden Fällen frei zu lenken. Dies sei zum einen eine Übergangs-WG Jakob zur systemischen Ressourcenerschließung und Mobilisierung für Kinder von null bis sechs Jahren beim AHB Berlin-Süd gGmbH. Des Weiteren gebe es ein Übergangsangebot des VKKJ nach erfolgter Inobhutnahme in der WG „Huschelnest“ und eine Übergangs-WG Hermann-Liebmann-Straße. Im Durchschnitt dauerten die Inobhutnahmen der Kinder bzw. Jugendlichen im Kinder- und Jugendnotdienst zehn Tage. In 34 % der Fälle habe die Dauer weniger als fünf Tage betragen, in 26 % zwischen fünf und zehn Tagen. In durchschnittlich 20 % der Fälle dauere die Inobhutnahme länger als 20 Tage an. Je nach Bedarf werde auf die vorhandenen ambulanten, teilstationären und stationären Angebote zurückgegriffen. Im Jahresverlauf 2013 sei das Erfassungssystem für Inobhutnahmen umgestellt worden, sodass eine Vergleichbarkeit für 2013 nicht gegeben sei. Im Jahr 2014 habe mit 57 % mehr als die Hälfte aller Inobhutnahmen mit der Rückkehr zu den Personensorgeberechtigten geendet. Darunter fielen auch ambulante und teilstationäre Hilfen. In 22 % der Fälle sei im Anschluss an die Inobhutnahme eine stationäre Hilfe außerhalb des Elternhauses notwendig geworden. Die restlichen 21 % setzten sich zusammen aus einer Vielzahl anderer Abschlussgründe. Dazu gehörten zum Beispiel der Entzug der Inobhutnahme durch das Kind bzw. den Jugendlichen mit 7 %, sonstige stationäre Hilfen mit 3,8 % oder die Rückkehr in das Heim bzw. in die Pflegefamilie mit 2,8 %. Der Bedarf an Anschlussangeboten bestehe im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Vor diesem Hintergrund werde der Ausbau der Angebotsstruktur weiter verfolgt. Von Januar 2013 bis Oktober 2014 seien 83 Plätze im stationären sowie 16 Plätze im teilstationären Bereich in Leipzig aufgebaut worden. Seit Sommer 2014 liefen Interessenbekundungsverfahren zum Aufbau von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Die Angebotsstruktur werde den aktuellen Anforderungen und Bedarfen entsprechend kontinuierlich quantitativ und qualitativ weiterentwickelt. Ke 26 Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) äußert, es sei bekannt, dass der Kinderund Jugendnotdienst streckenweise sehr überfüllt gewesen sei. Sie möchte von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian wissen, wie dieser die Dauer der Inobhutnahme einschätze. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian antwortet, er schätze ein, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um die Dauer der Inobhutnahme zu verkürzen. Das bedeute vor allem, dass man für Kinder, die nicht zu ihren sorgeberechtigten Eltern zurückkehren könnten, Nachfolgeangebote weiter ausbauen müsse. Leider gehe das nicht von heute auf morgen. Immerhin habe man seit Anfang 2013 gemeinsam mit freien Trägern eine ganze Menge geschafft. Man befinde sich auch derzeit in Verhandlungen, um vor allem die Unterbringung von Kindern außerhalb der Stadt Leipzig oder außerhalb Sachsens weiter zu reduzieren. 16.3. SPD-Fraktion: Ausschreibung der Anbieter für Schulverpflegung (F-00520/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian führt aus, die Vergabe der Leistung Schulspeisung erfolge im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit anschließender freihändiger Vergabe, welche sich an den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen orientiere. Am 6. Dezember 2014 werde die Veröffentlichung der Neuvergabe im Amtsblatt der Stadt Leipzig erfolgen. Bis Anfang Februar 2015 seien die Bewerbungsunterlagen der Unternehmen einzureichen. Alle Schulen erhielten bis zum 27. Februar 2005 die Unternehmensmappe mit der Übersicht der Bewerber sowie der jeweiligen Portionspreise. Von den Schulkonferenzen werde entschieden, welches Versorgungsunternehmen die Schule für den jeweiligen Vertragszeitraum versorgen soll. Die Abgabe der Voten der Schulkonferenzen sei bis zum 8. Mai 2015 vorgesehen. Die Leistungsbeschreibung, welche sowohl Qualitätskriterien als auch allgemeine Vertragsmodalitäten enthalte, sei unter Einbeziehung des Stadtelternrates, des Stadtschülerrates sowie der Mitarbeiter der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen erarbeitet worden. Mit dem Stadtelternrat und dem Stadtschülerrat bestehe zu diesem Thema ständiger Kontakt. Der letzte Gesprächstermin habe in diesem Monat stattgefunden. Mit den Mitarbeitern der Vernetzungsstelle verständige man sich zu einzelnen Kriterien. Der Bürgermeister bestätigt, dass die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung bereits seit 2008 Bestandteil der Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Leistung Schulspeisung der Stadt Leipzig seien. Die dafür benötigten Geräte seien durch die Versorgungsunternehmen bereitzustellen. Von den Versorgungsunternehmen würden die Serviceleistungen in den Ausgabeküchen entweder mit eigenem Personal erbracht, oder sie arbeiteten in Kooperation mit einem Dienstleistungsunternehmen, welches das Küchenpersonal bereitstelle. Ke 27 Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass in den Schulen Schreiben von Essenanbietern kursierten, in denen erheblichen Preiserhöhungen angekündigt würden, und fragt, ob die Verwaltung prüfe, dass ab Januar ein Mindestlohn gezahlt werde, der auch wirklich bei den Angestellten ankomme und nicht lediglich als Vorwand für Preiserhöhungen diene. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian räumt ein, dass er sich diese Frage am Freitag auch gestellt habe. Er könne sie noch nicht beantworten, sage aber zu, dass Frau Hollick eine Antwort auf diese Frage erhalten werde. 16.4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Heckenpflanzungen an Feldern zum Schutz der Anwohnenden und des Schutzgutes Boden (F-00433/14) Bürgermeister Rosenthal stellt einleitend fest, dass die Regeln und Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik durch die Stadt Leipzig begrüßt würden. Sie bedürften jedoch noch der Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Anfrage sei im Erläuterungsteil nicht korrekt formuliert. Die 5-%-Ausweisung beziehe sich nicht auf die landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern auf die beantragte Ackerfläche eines Landwirtschaftsbetriebes. Diese Flächen würden auch nicht als Naturvorbehalt, sondern als ökologische Vorrangfläche bezeichnet. Ziel des Feldheckenkonzeptes sei es nicht, Wohngebiete abzugrenzen und zu schützen – dies sei in den entsprechenden Bebauungsplänen zu regeln –, sondern Flora und Fauna Raum zur Entwicklung zu geben. Die Kriterien für geeignete Standorte für Heckenpflanzungen könnten von den im Antrag formulierten deutlich abweichen. Insofern sei nichts unternommen worden, den in der Frage formulierten Sachverhalt umzusetzen. Das Liegenschaftsamt als Fachamt weise darauf hin, dass eine entsprechende kartografische Übersicht strategische Planungen der Stadt Leipzig abbilden würde und geeignet wäre, spekulative Grundstückskäufe zum Schaden der Stadt auszulösen. Daher werde eine einzelfallorientierte Vorgehensweise vorgeschlagen. Fragen nach vorhandenen Flächen würden in dieser Form nicht beantwortet. Die Landwirte verpflichteten sich mit Abschluss des Landpachtvertrages zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Wirtschaftsführung. Hierzu gehörten ein guter Versorgungsgrad mit Pflanzennährstoffen, die Vermeidung von Bodenverdichtung und die Verhinderung zusätzlicher Staunässe und Bodenerosion. Weiterhin seien in den Verträgen die Bedingungen und die Zustimmungspflicht der Stadt für das Ausbringen von Gülle und Klärschlamm geregelt. Ein Konzept zur Wiederherstellung von Grabensystemen und deren Anbindung an das Gewässernetz sei nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorhanden. Ein solches Konzept sei aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu hinterfragen, da derartige Gräben, die landwirtschaftliche Flächen entwässern, zu einem schnelleren Abfließen der Niederschläge in die Hauptgewässer und zur Verschärfung von Hochwasserschwellen führen könnten. Niederschläge sollten in den Flächen zurückgehalten und nicht durch die Gräben in die Hauptgewässer abgeführt werden. Aus gewässerökologischer Sicht führten Entwässerungsgräben nicht zu einer Erhöhung der biologischen Ke 28 Vielfalt, da Sedimente und deren Schadstoffe mit ihren negativen Auswirkungen auf die Gewässerbiozönose auf direktem Weg in die Hauptgewässer getragen werden. Der unteren Bodenschutzbehörde im Amt für Bodenschutz seien keine konkreten Ereignisse im Stadtgebiet bekannt, bei denen es zu Bodenerosion durch Wasser gekommen ist. Die Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wind sei im Bodenschutzrecht nicht geregelt. Die Vorschriften von § 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes seien für das Düngemittel- und Pflanzenschutzrecht nicht gültig. Die zuständige Behörde sei entsprechend Pflanzenschutzgesetz das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Insofern habe die Stadt Leipzig derzeit keine Informationen ausgefertigt, um Eigentümer angrenzender Grundstücke über den Umgang mit Giften aufzuklären. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, er habe eine umfangreichere Antwort erwartet, weil die Beantwortung der Anfrage auf Wunsch der Verwaltung um einen Monat verschoben worden sei. Stadtrat Schmidt fragt, was die Stadt gegen das Ansinnen einiger Pächter unternehme, die Hecken, die die Felder umgeben, wegzunehmen, um die zu bewirtschaftende Fläche zu vergrößern. Die Hecken seien in der Regel gleichzeitig Grundstücksgrenzen. Manche Grundstückseigentümer hätten Schreiben des Inhalts bekommen, dass die Agrargenossenschaften planen, Hecken zu beseitigen. Bürgermeister Rosenthal macht geltend, da er als Umweltdezernent nicht der Verantwortliche für die Pachtverträge sei, könne er nur sagen, dass die Pachtverträge auch den Umgang mit den Randstreifen regeln. Wenn ein Verstoß vorliege, sei das durch das verfahrensführende Amt zu ahnden. Die Frage von Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), ob es möglich sei, der Verwaltung entsprechende Hinweise zukommen zu lassen, damit das im Vorfeld geprüft wird, bevor ein solche Fall eintritt, wird von Bürgermeister Rosenthal bejaht. 16.13. FDP-Fraktion: Sachstand Grundstücksvermarktung Lindenauer Hafen (F-00669/14) Bürgermeister Albrecht legt in Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau dar, Ziel des Verfahrens zur Auslobung des 1. Vermarktungsabschnittes am Lindenauer Hafen sei eine möglichst zeitlich koordinierte Entwicklung des 1. Bauabschnittes. Hierzu seien vor Eintritt in die Vertragsverhandlungen umfangreiche Sondierungsgespräche mit den Interessenten notwendig. Der Stand der Vermarktung sei im Verwaltungsausschuss am 15. November dargestellt worden. Die in der Anfrage geäußerte Feststellung, dass vom Baulos 2 ein Interessent zurückgetreten sei, weil offenbar versucht worden sei, ihm höhere Preise abzuverlangen, sei nicht zutreffend. Vielmehr habe der ursprünglich hinter dem im Wettbewerbsverfahren mit dem ersten Rang versehene Entwurf stehende Investor aus eigenen betriebswirtschaftlichen Erwägungen heraus von weiteren Verhandlungen Abstand genommen. Das Investorenauswahlver- Ke 29 fahren sehe für solche Fälle vor, dass mit nachrückenden Investoren Gespräche geführt werden. Diese würden vergabegerechtskonform gegenwärtig mit weiteren Interessenten geführt. Die Beschlusslagen zur Verhandlung von Verkaufsverträgen mit Interessenten würden nach Abschluss der Sondierungsgespräche ins Verfahren gegeben. Bislang seien noch keine Grundstücke veräußert worden. Es seien keinerlei Verpflichtungen für die Grundstücke mit nicht dinglicher Wirkung eingegangen worden. Die Erst- und Zweitvorlage zur Veräußerung der Lose 3 und 4 im Lindenauer Hafen an die Arcadia Investment GmbH seien durch den Stadtrat beschlossen worden. Weitere Beschlüsse lägen nicht vor. Entsprechend dem Kreditvertrag zu den aus dem Stadtentwicklungsfonds auf der Basis der Jessica-Inititive der EU in Anspruch genommenen Mitteln, der nach Beschlussfassung über die Rahmenvorlage abgeschlossen worden sei, habe sich sowohl die Bereitstellung der Fondsmittel als auch deren Rückzahlung verschoben. Dies sei eine Folge von Vorgaben des Freistaates, die vor allem mit seiner Haushaltsdurchführung zusammenhängen. Aufgrund von tilgungsfreien Jahren müsse die Rückzahlung erst 2018 beginnen. Dies ermögliche ausreichend Spielräume bei der Zwischenfinanzierung der letztlich durch die Grundstückserlöse zu deckenden Kosten. Die LESG erhalte bislang keine über die Eckwerte der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage hinausgehende Vergütung bzw. Unterstützung. 16.5. Fraktion DIE LINKE: Umsetzung des Beschlusses zur Graffiti-Prävention (F-00502/14) Bürgermeister Rosenthal führt aus, in Abstimmung mit dem Dezernat V bzw. dem Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie der Stadtkämmerei sei die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die beschlossene Personalstelle für den Haushalt 2015 beim Ordnungsamt erfolgt. Hier gelte es zu berücksichtigen, das es sich bei den Aufgaben des Kriminalpräventiven Rates im Allgemeinen bzw. Graffiti im Besonderen um eine gesamtstädtische Querschnittsaufgabe handele. Des Weiteren sei im Hinblick auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Präventionskonzeptes ein ämter- und dezernatsübergreifendes Gespräch zum Thema Graffiti erfolgt, bei dem auch Experten aus Leipzig einbezogen worden seien. In einem nächsten Schritt habe noch im Monat November eine zweite Beratung mit Experten im Hinblick auf die alsbaldige Umsetzung des Beschlusses stattgefunden. Die in Rede stehende Stelle solle entsprechend der Einstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2015 im nächsten Jahr eingerichtet werden. Aufbauend auf die 30. Sicherheitskonferenz des Kriminalpräventiven Rates und die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms zur Bekämpfung illegaler Graffiti sei die Modifizierung des bislang vorrangig repressiv ausgerichteten Ansatzes erfolgt, um präventive Potenziale künftig stärker in den Vordergrund zu rücken. Hierzu bedürfe es vor allem eines konzeptionellen ganzheitlichen Neuansatzes, der ausweislich des Beschlusses der Ratsversammlung vom März 2014 nicht Ke 30 im ausschließlichen Aufgabenbereich des KPR liege. Sobald ein tragfähiges und mit allen relevanten Akteuren abgestimmtes Präventionskonzept entwickelt sei, werde dieses dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, um in diesem Zusammenhang auch das bisherige Programm zur Bekämpfung illegaler Graffiti aufzuheben. Einen wesentlichen Bestandteil eines neuen Präventionskonzeptes werde das Flächenmanagement darstellen. Die beschlossene Stelle bei einem freien Träger sehe bisher lediglich die Betreuung zusätzlicher legaler Graffitiflächen vor. In der Gesamtbetrachtung erscheine es zielführend, zunächst das oben angesprochene ganzheitliche Präventionskonzept Graffiti zu entwickeln, in dem Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitwirkungsmöglichkeiten aller Akteure vereinbart werden. In der unter Frage 1 genannten Graffitiberatung sei bereits signalisiert worden, dass auch im Rahmen einer Zurverfügungstellung von freien Gestaltungsflächen Unterstützung erfolgen werde. Ziel sollte sein, dass aus der bislang eher isolierten Aneinanderreihung von Einzelprojekten eine koordinierte und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure umgesetzte Strategie entsteht. Das Flächenmanagement werde sich in diesem Zusammenhang auch am dabei entstehenden Bedarf orientieren. Ungeachtet dessen sei bereits eine Unterstützung durch den KPR bei legalen Gestaltungen erfolgt, zum Beispiel bei der Brückengestaltung in Mockau bzw. bei der Bauzaungestaltung an der Hainspitze. Darüber hinaus förderten und unterstützten auch einzelne Ämter weiterhin diverse legale Gestaltungsprojekte. Auf die Nachfrage von Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE), ob es zutreffe, dass die Stelle bei einem freien Träger angesiedelt wird, antwortet Bürgermeister Rosenthal, die Stelle werde ausgeschrieben und derjenige, der sich mit dem besten Konzept bewerbe, bekomme den Zuschlag. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) fragt weiter, ob es sich bei der auszuschreibenden Stelle um eine volle Stelle handelt und ob es eine Kommission gebe, die zum Beispiel den ämterübergreifenden Ansatz dann auch trage. Bürgermeister Rosenthal antwortet, es gebe einen Haushaltsansatz, der eine hundertprozentige Stelle finanzieren könne. Das Ordnungsamt werde über den Kriminalpräventiven Rat eine Leistungsbeschreibung an den Markt geben. Dann werde vor allem im Zusammenwirken mit den Fachleuten von Amt für Jugend, Familie und Bildung ausgewertet und entschieden, wer den Zuschlag erhalten soll. 16.6. Fraktion DIE LINKE: Soziale Betreuung von Asylsuchenden (F-00551/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian trägt vor, im Jahr 2014 betrügen die Aufwendungen für die soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende insgesamt 1,2 Millionen €. Im Jahr 2015 seien 2,7 Millionen € geplant. Der Freistaat Sachsen beteilige sich derzeit nicht an den Aufwendungen der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften. Lediglich kleinere Maßnahmen, beispielsweise die Veranstaltung von Weihnachtsfeiern und Kinderferienzeiten, würden durch den Freistaat gefördert. Im Jahr 2014 seien für Maßnahmen in Leipzig insgesamt 4.775 € ausgereicht worden. Ke 31 Der Freistaat Sachsen habe in seinem Unterbringungskonzept vom Februar 2014 als Empfehlung an die Kommunen für die soziale Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften einen Schlüssel von einem Sozialarbeiter oder einer Sozialarbeiterin für 150 Bewohner benannt. Dieser Schlüssel werde auch weiterhin so in den Unterlagen festgehalten. Der von der Stadt Leipzig angewandte Betreuungsschlüssel habe sich bewährt und sollte auch für die soziale Betreuung von Asylsuchenden im Freistaat Sachsen formuliert werden. Das wäre ein Sozialarbeiter je 50 Bewohner in größeren Gemeinschaftsunterkünften und ein Sozialarbeiter je 40 Bewohner in kleineren Gemeinschaftsunterkünften sowie ein Sozialarbeiter je 100 dezentral lebende Flüchtlinge. Die Finanzierung der Aufwendungen für die soziale Betreuung sollte durch den Freistaat Sachsen erfolgen. 16.7. Fraktion DIE LINKE: Straßeninstandsetzung im Bereich ehemaliger Straßenbahntrassen (F-00554/14) Bürgermeister Albrecht führt in Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau aus, die Zweinaundorfer Straße befinde sich insbesondere im Gleisbereich der LVB in keinem wünschenswerten Zustand. Sie weise diverse Unebenheiten und kleinere Schadensstellen auf. Diese Straße sei dennoch gefahrfrei nutzbar. Auftretende Gefahrenstellen bzw. größere Schadstellen würden durch die LVB im Gleisbereich und durch das Verkehrs- und Tiefbauamt im übrigen Straßenraum punktuell beseitigt. Für die Instandsetzung der Gleisanlagen der LVB seien die LVB unabhängig von der Nutzung der Gleisanlagen gemäß dem Straßenbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und den LVB zuständig. Bestandteil der Gleisanlagen seien der Bereich zwischen den äußeren Schienen sowie der sogenannte Gleisrandstreifen. Dieser betrage im Regelfall 0,5 Meter von der Schienenaußenkante. Im Zuständigkeitsbereich der LVB befänden sich rund 10,7 km in stillgelegten Gleisen. Der Straßenzustand in den Bereichen der stillgelegten Gleise sei unterschiedlich. Überwiegend seien die Bereiche in keinem begrüßenswerten, jedoch verkehrssicheren Zustand. Da sich die Gleisbereiche, ob genutzt oder stillgelegt, im Zuständigkeitsbereich der LVB befänden, gebe es für den Straßenbaulastträger keine unterschiedlichen Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von Straßenabschnitten mit Gleistrassen. Im Radverkehrsentwicklungsplan seien für die Zweinaundorfer Straße Radverkehrsanlagen im Abschnitt zwischen Breiter Straße und Am Güterring sowie für die nördliche Fahrbahnseite zwischen Engelsdorfer Straße und Sommerfelder Straße vorgesehen. Selbstverständlich sei die Verwaltung bestrebt, mit den verkehrsorganisatorischen Mitteln durchgängige Radverkehrsverbindungen zu schaffen. Die dafür nötige Prüfung und Erarbeitung der verkehrsrechtlichen Anordnung könne dabei nur abschnittsweise und nach Dringlichkeit erfolgen. Deshalb seien zunächst im Abschnitt zwischen Martinstraße und Am Güterring Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen angeordnet und zwischenzeitlich realisiert worden. Hingegen sei zweifelhaft, ob sich wegen der fehlenden Fahrbahnbreite und der vielfältigen Nutzungsansprüche in der Zweinaundorfer Straße zwischen Breiter Straße und Martinstraße Radfahrstreifen einordnen lassen. Die im Radverkehrswegeentwicklungsplan geplante Markierung Ke 32 von Schutzstreifen für die nördliche Fahrbahnseite der Zweinaundorfer Straße im Abschnitt zwischen Engelsdorfer Straße und Sommerfelder Straße sei nicht vordringlich. Eine Prüfung der Voraussetzungen zur Einordnung dieser Maßnahme werde erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Stadträtin Lange (Fraktion DIE LINKE) äußert, im Radentwicklungskonzept stehe, dass die Radwege erst markiert werden sollen, wenn die Gleise entfernt werden, und fragt, warum dies erfolgt sei. Zweitens möchte sie wissen, wann die zurzeit gesperrten Fußwege instandgesetzt werden. Bürgermeister Albrecht sagt zu, dass Stadträtin Lange eine schriftliche Antwort auf ihre Fragen erhalten werde. 16.8. Fraktion DIE LINKE: Stand der Umsetzung des Baubeschlusses Gymnasium Gorkistraße (F-00594/14) In Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau bestätigt Bürgermeister Albrecht, dass für die Brückenlösung aus denkmalpflegerischen Gründen keine Baugenehmigung erteilt worden sei und diese Lösung somit nicht weiter verfolgt werde. Der Baubeschluss beinhalte die Verbindung beider Schulgebäude mittels einer Brücke. Der entsprechende Bauantrag sei gestellt worden. In der Stellungnahme des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege sei die Brücke als nicht genehmigungsfähig erklärt und die Baugenehmigung nicht erteilt worden. Alternativ zur Brückenlösung solle eine ebenerdige Verbindung über den benachbarten Zugang zum Friedhofsgelände erfolgen. Die finanziellen Aufwendungen würden im Rahmen des vorhandenen Budgets abgesichert. Die Querung des Friedhofszugangs sei mit dem Eigentümer vorabgestimmt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen zum endgültigen Beschluss des Friedhofsvorstandes lägen vor. Die Verwaltung gehe aufgrund der Antwort zu Frage 2 davon aus, dass die in Frage 3 angesprochene Problematik nicht bestehe. Zum Vorhaben seien bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Planung und Bau 2,734 Millionen € gebunden. Davon seien 1,096 Millionen € ausgegeben. Der Standort für die Sporthalle sei im Wesentlichen gesichert. Von den hierfür benötigten vier Grundstücken seien drei gekauft worden. Zum letzten Grundstück laufe die Erbenermittlung. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) möchte wissen, welches Datum das erwähnte Schreiben des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege trage. Außerdem interessiert ihn, inwieweit dieses Amt in die Vorbereitung des Baubeschlusses durch die Stadt einbezogen worden sei, inwieweit Argumente, die einzelne Stadträte vorgebracht hätten, bei der Vorbereitung des Baubeschlusses berücksichtigt worden seien und ob es eine Änderung des Baubeschlusses geben werde, da eine wesentliche Maßnahme, die relativ teuer gewesen sei, nunmehr entfalle. Ke 33 Bürgermeister Albrecht verspricht, dass die Verwaltung diese Fragen prüfen und Stadtrat Herrmann-Kambach die Antworten zuleiten werde. Oberbürgermeister Jung bringt vor, er sei der Kollegin Dubrau ausgesprochen dankbar dafür, dass sie sehr intensiv dafür gekämpft habe, eine nach menschlichem Ermessen vernünftige Lösung zu finden und eine überstandardisierte Brückenlösung zu verhindern. Er halte die vorgenommene Veränderung nicht für so wichtig, dass es dazu einer Änderung des Stadtratsbeschlusses bedürfe. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob der Oberbürgermeister ihm recht gebe, dass es für Leipziger Bürger, deren Verwandte und Bekannte auf diesem Friedhof begraben seien, schon einen Unterschied mache, ob die Schüler direkt über den Friedhof laufen und unter Umständen Beisetzungen stören könnten. Seitens der Stadt sei immer erklärt worden, diese Argumente seien nicht stichhaltig, weil es eine Brücke gegeben werde. Diese Art des Umgangs sei nicht in Ordnung. Oberbürgermeister Jung betont, dass er Herrn Herrmann-Kambach ausdrücklich nicht recht gebe. Er halte es für selbstverständlich, dass Leben und Sterben zusammengehören, dass Kinder durchaus einen Friedhofsweg queren können und dass Friedhofsbesucher akzeptieren, dass sich im Umfeld eine Schule befinde. 16.9. SPD-Fraktion: Beteiligung der Stadt Leipzig an der „Beschäftigungsinitiative Inklusion“ (F-00590/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian berichtet, die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weise im Monatsbericht Oktober 2014 für die Stadt Leipzig 1.457 arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung aus. Davon entfielen 384 auf den Rechtskreis SGB III und 1.073 auf den Rechtskreis SGB II. In der Stadt Leipzig gebe es verschiedene Projekte, die Menschen mit Schwerbehinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Dazu gehörten vier Integrationsprojekte, welche durch das Integrationsamt beim überörtlichen Sozialhilfeträger Kommunaler Sozialverband Sachsen beraten würden, und die ebenfalls vom Sozialverband gesteuerten sechs Arbeitsbereiche Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Des Weiteren biete das Jobcenter Leipzig spezielle Leistungen für behinderte erwerbstätige Leistungsberechtigte an. Der Bürgermeister teilt mit, dass ihm eine Liste der Integrationsprojekte und der jeweiligen Träger vorliege, und schlägt vor, im Fachausschuss darüber zu informieren. Das Jobcenter Leipzig kenne das Förderprogramm zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen, welches das BMAS im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung aufgelegt habe. Eine Beteiligung an diesem Programm sei durch die Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter geprüft worden. Aufgrund der bereits bestehenden zahlreichen Fördermöglichkeiten nach SGB III und SGB II sowie der Fördermöglichkeiten über Bundes- und Landesmittel sei dort entschieden worden, zunächst keinen Förderantrag zu stellen. Anträge könnten im Rahmen der verfügbaren Mittel bis 30. Juni 2015 eingereicht wer- Ke 34 den. Für innovative Ideen und Konzepte, die die bestehenden Förderangebote in sinnvoller Weise ergänzen, seien Arbeitsagentur und Jobcenter offen. Die Stadt Leipzig ziele darauf ab, alle Möglichkeiten der Unterstützung der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen umzusetzen und zu begleiten. Es sei vorgesehen, im Prozess der Erarbeitung des Teilhabeplanes der Stadt Leipzig im Bereich Arbeit und Beschäftigung Maßnahmen zu erarbeiten, die dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen verstärkt am Arbeitsleben teilhaben können. Entsprechende Förderprogramme sollten verstärkt genutzt werden. 16.10. SPD-Fraktion: Personalentwicklung bei der Stadtverwaltung (F-00606/14) Erster Bürgermeister Müller legt dar, wenn man die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2014 zugrunde lege, so sei die einzige Berufsgruppe, die für die Verwaltung derzeit von Belang sei, die der Humanmediziner. Hier zeichne sich laut Statistik ein Fachkräfteengpass ab, von dem auch die Verwaltung betroffen sei. Die Möglichkeiten, hier gegenzusteuern, seien jedoch begrenzt. Eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder niedergelassene Ärztin oder in einer Klinik werde häufig aufgrund der besseren Verdienstmöglichkeiten als attraktiver angesehen. Hier nutze die Stadtverwaltung bereits die tarifrechtlichen Gestaltungsspielräume sowie die Möglichkeit der Zahlung einer Zulage nach der Arbeitgeberrichtlinie der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände zur Gewinnung und zur Bindung von Fachärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst. Zudem werde versucht, Ärzte und Ärztinnen über das Angebot zur Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin zu gewinnen und zu binden. Die Stadt Leipzig könne sich von Kliniken nur mit geregelten Arbeitszeiten und der guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben abheben. Ein Fachkräftemangel zeige sich weiterhin bei Experten im technischen Bereich sowie bei Fachkräften im handwerklichen Bereich ab. Hier müsse künftig von einem stärkeren Wettbewerb ausgegangen werden. Wenn er auch noch nicht wahrnehmbar sei, sei doch in absehbarer Zeit mit einem Mangel an Führungs- sowie Fachkräften in der Stadtverwaltung zu rechnen. Hinzu komme der verstärkte Wettbewerb der öffentlichen Verwaltungen untereinander. Der Oberbürgermeister habe sich daher in seinem Arbeitsprogramm vorgenommen, das nachhaltige Personalmanagement voranzutreiben. Ein Aspekt dabei sei die Attraktivitätssteigerung durch ein professionelles Personalmarketing, um weiterhin qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und die vorhandenen halten zu können. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung stünden mit dem jährlichen Fortbildungsprogramm, das in Zusammenarbeit mit den Fachämtern bedarfsgerecht konzipiert werde, vielfältige Maßnahmen zur Qualifizierung zur Verfügung. Ziel dieser Seminare sei es, bestehende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Bediensteten zu vervollkommnen, zu erweitern und zu vertiefen, damit sie den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen ihrer Tätigkeit umfassend und auf qualitativ hohem Niveau gerecht werden können. Darüber hinaus sollten dadurch Motiva-tion, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Bediensteten erhalten und gefördert werden. Die Angebote zur Fortbildung würden, da sie dem ermittelten Bedarf der Fachämter entsprechen, umfassend genutzt. Für das Jahr 2015 würden Ke 35 rund 160 Fortbildungsveranstaltungen für die unterschiedlichen Zielgruppen geplant. Dies entspreche in der Größenordnung dem Angebot der Vorjahre. Geplant sei eine große Palette an ämterübergreifenden Seminaren, die sowohl fachspezifische als auch sozialpsychologische Themen beinhalten. Neben der Wissensvermittlung gehe es in diesen Maßnahmen auch um eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Ämtern, um den fachlichen Austausch und um die Förderung von Netzwerksarbeiten. Neben den ämterübergreifenden Seminaren würden zahlreiche amtsspezifische Maßnahmenen, die auf das jeweilige Fachamt zugeschnitten seien, geplant. Beispielsweise würden im Erzieherbereich die umfänglichen Maßnahmen der Vorjahre kontinuierlich fortgeführt. Das Gleiche sei bei den Führungskräftemaßnahmen vorgesehen. Das Angebot an Computerseminaren werde entsprechend dem Standard- und Softwarewechsel fortgeführt. Bestandteil des Fortbildungsangebotes seien zudem tätigkeitsbezogene Fremdsprachenkurse, zum Beispiel für das Bürgertelefon und die Ausländerbehörde, und individuelle Maßnahmen zum Erwerb bzw. zur Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen. Chancen für einen Aufstieg, das heißt das Übernehmen einer Aufgabe mit mehr Verantwortung und dem Erhalt einer höheren Vergütung bzw. Besoldung, ergäben sich für die städtischen Bediensteten dann, wenn sie sich erfolgreich um eine entsprechende Stelle beworben haben. Allerdings gelte bei allen Personalauswahlverfahren der im Grundgesetz verankerte Grundsatz der besten Auslese. Insofern müssten sich die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit extern ausgeschrieben werde, was bei besonderen Stellen die Regel sei, einem Wettbewerb mit externen Bewerbern stellen. Um die eigenen Fachkräfte hierbei zu stärken, erarbeite das Personalamt derzeit ein Konzept zur bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildung. Damit die Stadtverwaltung auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist, müssten die Themen Personalentwicklung und –qualifizierung verstärkt in den Fokus rücken. Insbesondere das Thema Personalführung sei hierbei bedeutsam. Hierzu werde gegenwärtig in der Stadtverwaltung an einem Konzept gearbeitet, das zu Führungsleitlinien für die Stadt Leipzig führen soll, welche auch zur weiteren Professionalisierung von Führungstätigkeiten insgesamt beitragen sollen. Bei dem unter Punkt 3 angeführten Konzept zur bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildung handele es sich um ein Konzept, das die Vorbereitung von Bediensteten auf eine höherwertige Tätigkeit zum Inhalt habe. Vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren frei werdenden Stellen auf der Amts- und der Abteilungsleiterebene sollten Anforderungen an zukünftige Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber definiert und Beschäftigten der Stadtverwaltung eine diesbezügliche Qualifikation ermöglicht werden. Potenzialträgern der Verwaltung sollten zielgerichtet Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung eröffnet werden. Voraussetzung für die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen im Sinne eines ganzheitlichen Personalmanagements sei dabei eine aufgabengerechte Personalausstattung. Auf entsprechende Nachfragen von Stadtrat Bär (SPD-Fraktion) antwortet Erster Bürgermeister Müller, man habe sich in der Bürgermeisterklausur mit den Grundbausteinen des Konzeptes zur bedarfsorientierten Fort- und Weiterbildung beschäftigt. Es werde derzeit ausgearbeitet. Er, Müller, hoffe, dass es im ersten Halbjahr Ke 36 2015 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters verabschiedet werden könne. Dann werde man den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und, soweit gewünscht, auch den Stadtrat informieren. Stadtrat Dr. Burgkhardt (Bürgerfraktion) bezieht sich auf die prekäre Situation bei der Personalgewinnung bei Ärzten für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dies sei ein bekanntes Problem. Es handle sich um einen wenig attraktiven Arbeitsbereich für Ärzte, und zwar nicht nur aus pekuniären Sicht. Deshalb frage er, ob man in der Stadtverwaltung darüber nachgedacht habe, ob man gewisse Aufgaben aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst an niedergelassene Ärzte delegieren könne, beispielsweise Impfungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Aufgaben der Medizinalstatistik, wie das in manchen Städten insbesondere in Westdeutschland bereits gemacht werde. Erster Bürgermeister Müller räumt ein, dass diese Frage so konkret in der Stadtverwaltung noch nicht diskutiert worden sei. Allerdings stelle sich diese Frage dann, wenn die Stadt in eine Situation kommen sollte, was er nicht hoffe, dass sie die Aufgaben mit eigenem Personal nicht mehr in der erforderlichen Qualität und Quantität erfüllen könne. 16.11. Fraktion DIE LINKE: Wiedereröffnung des Leipziger Stadtbades (F-00640/14) Bürgermeister Albrecht tut kund, dass sich die Verhandlungen mit dem Investor schwierig gestalten. Nach dessen Angaben sei das Vorhaben aufgrund der Kostenentwicklung und der daraus folgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und unter den momentanen Randbedingungen – etwa die Vorgabe der öffentlichen Nutzung und geringe Förderquoten – nicht umsetzungsfähig. Auch ein weiteres Gespräch im Dezember habe kein anderes Ergebnis gehabt. Die Ankündigung, die Mehrwertsteuer für Thermalbädern nun doch zu erhöhen, ändere die Rahmenbedingungen in einem weiteren Punkt. Aktuell habe der Investor seine Vorstellungen nochmals präzisiert. Die Gespräche würden also fortgeführt. Darüber hinaus sei das Liegenschaftsamt mit anderen Interessenten im Gespräch. Nach wie vor sei die Verwaltung um eine schnellstmögliche Vermarktung bemüht. Die Förderstiftung sei über den aktuellen Sachstand informiert. Derzeit gebe es leider keine weiterführenden Entscheidungen, an denen die Förderstiftung oder ein politisches Gremium zu beteiligen wäre. Gemäß Ratsbeschluss solle das Gebäude erhalten bleiben und an einen privaten Investor veräußert werden. Das Liegenschaftsamt weise bei den Gesprächen mit den Investoren explizit auf die Bedeutung des Stadtbades für die Bürger der Stadt Leipzig hin und betone dabei, dass ein Verkauf nur erfolgen könne, wenn der Investor eine öffentliche Nutung im Rahmen des Ratsbeschlusses vom 19. März 2014 gewährleiste. Eine entsprechende Verpflichtung wäre dann im Kaufvertrag und im Grundbuch zu verankern. Die Kündigungsregelung im Mietvertrag mit der Förderstiftung Leipziger Stadtbad sei mit Nachtrag vom 16. Juli 2014 geändert und auf neun Monate zum Monatsende verlängert worden. Zur Unterhaltung des Stadtbades sei ein jährlicher Betrag in Höhe von 50.000 € im Ergebnishaushalt für das Jahr 2015 und in gleicher Höhe für das Jahr 2016 in den Eckwerten eingestellt worden. Ke 37 Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) fragt, wie die Förderstiftung in die Vorbereitung der Entscheidung eingebunden worden sei. Dazu habe es einen Stadtratsbeschluss gegeben, der das geregelt habe. Bürgermeister Albrecht stellt klar, dass bisher keine Entscheidung gefallen sei, weil man sich noch in Gesprächen befinde. 16.12. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schulsozialarbeit 2014 und weitere Entwicklung (F-00662/14) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian teilt mit, der gesamte finanzielle Aufwand 2014 betrage 1.961.000 €. Diesen Gesamtbetrag habe das Fachamt leider nicht vollständig in den städtischen Haushalt eingetragen. Der Budgetansatz habe 1.887.850 € betragen. Der Differenzbetrag in Höhe von 73.144 € sei aus dem Eckwert des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bereitgestellt worden. In den Haushaltsplanentwürfen für 2015 und 2016 stünden jeweils 1.887.850 €. Im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes könnten nur in den Fällen Tarifsteigerungen berücksichtigt werden, in denen die Kosten den Betrag von 44.000 € nicht überschreiten. In den anderen Fällen müssten bei gleichbleibendem Haushaltsansatz unter Umständen Reduzierungen bei den Sachkosten, beim Personalanteil oder bei der Umlage bzw. den Leitungskosten in Betracht gezogen werden. Die beantragten und geprüften Kosten betrügen 1.965.611 € für 2015. Das seien Mehrkosten in Höhe von 77.761 € gegenüber dem derzeitigen Planansatz. Für 2016 könne diese Berechnung noch nicht durchgeführt werden, da noch keine Information zur Tarifentwicklung bei den einzelnen Trägernvorliege und eine personenkonkrete Berechnung erst nach Vorlage des Finanzierungskonzeptes zum 31. Oktober 2015 möglich sei. Wenn Tarifsteigerungen nicht kompensierbar seien, könnten Leistungseinschränkungen die Folge sein. Zunächst aber werde mit den jeweiligen Trägern eine Kürzung von Verwaltungs-, Sach- und Umlagekosten verhandelt, um Leistungs-einschränkungen zu vermeiden. Die Stadt Leipzig stelle mit rund 1,9 Millionen € bereits eine sehr hohe Summe für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit zur Verfügung. Eine Erhöhung dieses Ansatzes sei derzeit nicht finanzierbar. 16.14. Stadtrat Grosser: Nächtliche Lärmbelastung am Flughafen Leipzig-Halle (F-00528/14) Bürgermeister Rosenthal legt dar, am Flughafen Leipzig-Halle bestehe ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in der Zeit von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr. Für Expressfrachtmaschinen gebe es kein Nachtflugverbot. Nach Auskunft der Flughafen Leipzig-Halle GmbH handele es sich bei den genannten Flügen am 18. September, am 27. September, am 1. Oktober, am 3. Oktober und Ke 38 am 5. Oktober um Frachtflüge mit einem Flugzeug vom Typ Antonow A 124. Diese Flüge hätten im Auftrag der NATO vom Flughafen Leipzig-Halle stattgefunden. Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 27. Juni 2007 sowie die durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestätigte und veröffentlichte Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Leipzig-Halle ließen die Durchführung solcher Flüge aufgrund militärischer oder polizeilicher Anforderungen, die der Erfüllung innerstaatlicher oder internationaler Bündnisverpflichtungen dienen, ausdrücklich jederzeit zu. Somit könnten Frachtflüge aufgrund militärischer Anforderungen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland oder von Aufgaben aufgrund von Initiativen oder Mandaten der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der NATO auch im Nachtzeitraum am Flughafen Leipzig-Halle durchgeführt werden. Die Stadt Leipzig habe keine Zuständigkeiten im Bereich des Luftverkehrsrechts und könne die Betriebsabläufe nicht direkt beeinflussen. Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission berate die Stadt das SMWA als oberste luftverkehrsrechtliche Genehmigungsbehörde des Freistaates Sachsen für den Verkehrsflughafen sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherheitsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen. Dabei setze sich das Mitglied der Stadt Leipzig aktiv für die Verringerung der Fluglärmbelastung ein. Allerdings habe die Kommission, was die damit verbundenen Maßnahmenvorschläge betrifft, keinen empfehlenden Charakter. In den Sitzungen der Fluglärmkommission am 7. Dezember 2011 am 7. Dezember 2011 und am 28. März 2012 sei das vom Fragesteller benannte Anliegen der Verlegung von Starts besonders lauter Flugzeuge wie der Antonow A 124 in die Nachtrandzeiten bzw. den Zeitraum außerhalb des Nachtzeitraums unter dem Aspekt der Lärmreduzierung geprüft worden. Die Nachtrandzeiten umfassten dabei die Zeiträume von 22:00 Uhr bis 0:00 Uhr bzw. von 5.00 Uhr bis 6:00 Uhr. In einem Schreiben an den Flughafen habe das Bundesministerium der Verteidigung gegenüber der Fluglärmkommission zu diesem Sachverhalt das Interesse an der uneingeschränkten und verzuglosen Durchführung der Flüge geäußert. Obwohl im Ergebnis der aufgeführten Fluglärmkommissionssitzungen die Verschiebung der Abflugzeiten der besonders lauten Flugzeuge nicht grundsätzlich habe erreicht werden können, hätten die in der Anfrage benannten Flüge dennoch in den Nachtrandzeiten stattgefunden und damit den in der Fluglärmkommission diskutierten Inhalten des Prüfauftrages entsprochen. Stadtrat Grosser (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob Bürgermeister Rosenthal ihm recht gebe, dass ein Flug der Antonow, die, wenn sie im Auftrag der NATO geflogen sei, militärisches Gerät vom Flughafen Leipzig-Halle transportiert habe, auch mit einer Verzögerung von mehreren Stunden in den Tag hinein möglich gewesen wäre und dass man diese Tatsache trotz Möglichkeiten aus dem Planfeststellungsverfahren kritisch sehen müsse. Bürgermeister Rosenthal antwortet, da er den Grund der Flüge nicht kenne, könne er diese Frage auch nicht mit ja oder nein beantworten. Ke 39 Die unter den Tagesordnungspunkten 16.15 bis 16.24 aufgeführten Anfragen werden schriftlich beantwortet. Tagesordnungspunkt 17: Bericht des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Jung berichtet, im Rechtsstreit der KWL gegen UBS, Depfa Bank Plc. und Landesbank Baden-Württemberg habe der Londoner High Court of Justice am 4. November sein weit über die Grenzen Londons und Leipzigs hinaus beachtetes wegweisendes Urteil gefällt und verkündet. Es sei festgestellt worden, dass UBS, Depfa und LBBW keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zustünden. Damit seien von den KWL die Forderungen der drei Banken in Höhe von insgesamt 350 Millionen € plus Zinsen, die man nicht beziffern könne, erfolgreich abgewehrt worden. In der Sache sei es um vier komplexe derivative Finanztransaktionen, sogenannte Collateralised Debt Obligations, gegangen. Diese CDOs seien den KWL in den Jahren 2006 und 2007 von der UBS verkauft worden. Die UBS selbst habe mit den KWL eine dieser CDOs unmittelbar abgeschlossen. Für die drei weiteren CDOs habe die UBS mit der Depfa und der LBBW sogenannte Intermediärbanken gefunden. Unter sämtlichen CDOs hätten die KWL Kreditsicherheit für Portfolien von Unternehmenskrediten übernehmen sollen. Die CDOs seien so strukturiert gewesen, dass bereits wenige Ausfälle in diesen Portfolien genügten, um ganz erhebliche Zahlungsverbindlichkeiten der KWL gegenüber der UBS bzw. den Intermediärbanken entstehen zu lassen. Dann sei es ab 2008 tatsächlich zu Ausfällen in den Portfolien gekommen, und in der Folge seien die KWL von UBS, Depfa und LBBW auf Zahlung von rund 350 Millionen € in Anspruch genommen worden. Der Oberbürgermeister erklärt, dass er dem Stadtrat die einzelnen Schauplätze, die kriminellen Machenschaften und die kriminellen Handlungen der Berater erspare. Er sei tief beeindruckt von der Qualität des Urteils. Auf 400 Seiten finde man ein Lehrstück englischer Rechtsprechung, die sich doch sehr von der deutschen unterscheide. Der High Court habe sich umfassend mit den Fakten und deren Hintergründen auseinandergesetzt und festgestellt, dass UBS, Depfa und LBBW keinerlei Zahlungsansprüche gegen die KWL zustehen. Dem Urteil sei eine 14 Wochen dauernde mündliche Verhandlung vorausgegangen. Richter Males habe an 42 Verhandlungstagen 27 Zeugen vernommen. Im Ergebnis dieser umfassenden und erschöpfenden Beweisaufnahme sei der Richter zu dem Schluss gekommen, dass der vorliegende Fall geradezu ein Paradebeispiel dafür sei, wie ehrliches und faires Investmentbanking nicht betrieben werden sollte. Er habe festgestellt, dass die zwischen KWL und UBS abgeschlossenen CDOs aufgrund einer ganzen Reihe schwerwiegender Pflichtverletzungen von UBSMitarbeitern rückabzuwickeln seien. Die KWL würden aufgrund dieser Pflichtverletzungen so gestellt, als hätten sie die CDOs niemals abgeschlossen. Zu diesen schwerwiegenden Pflichtverletzungen habe Richter Males unter anderem das unangemessen enge Verhältnis zwischen UBS und Value Partners gezählt. Bei Ke 40 Value Partners habe es sich um eine Schweizer Beraterfirma gehandelt, die Herr Heininger engagiert habe, um von ihr beim Abschluss der CDOs unabhängig beraten zu werden. Tatsächlich habe der High Court im Laufe der Beweisaufnahme festgestellt, dass Value Partners mit Vertretern der UBS zusammengearbeitet hätten. Dies zu beweisen sei nur in England möglich gewesen, weil die Parteien dort grundsätzliche alle Unterlagen auf den Tisch legen müssen und unter Androhung schwerer Strafen nichts verbergen oder zurückhalten dürfen. Ziel der Zusammenarbeit zwischen UBS und Value Partners sei es nach den Feststellungen im Urteil gewesen, die CDOs mit den KWL um jeden Preis zum Abschluss zu bringen. Beispielhaft habe Richter Males in diesem Zusammenhang das gemeinsame Bemühen von UBS und Value Partners genannt, die wirtschaftlichen Eckdaten der CDOs geheim zu halten. Der zweite Geschäftsführer der KWL habe hiervon nichts erfahren sollen. Auch die UBS-internen Überlegungen zu finanziellen Anreizen für Value Partners, mit denen diese für die Vermittlung weiterer lukrativer Geschäfte für die UBS belohnt werden sollten, habe Males kritisiert. Darüber hinaus habe es der High Court of Justice als pflichtwidrig gewertet, dass Mitarbeiter der UBS deren interne Kontrollgremien, wie etwa das Kreditrisikokomitee der UBS, im Zusammenhang mit dem Abschluss der CDOs getäuscht hatten. Diese Täuschungen hätten nicht nur das Rating der KWL betroffen, sondern auch den Zweck, den die KWL mit dem Abschluss der CDOs verfolgt hätten. Unter anderem deshalb habe Richter Males in seinem Urteil festgestellt, dass Value Partners im vorliegenden Fall als Vertreter der UBS gehandelt hätten. Deshalb müsse sich UBS das Verhalten der Value Partners zurechnen lassen. Dazu gehöre auch die Zurechnung der Bestechung des ehemaligen Geschäftsführers der KWL durch Value Partners. Für diese Bestechung müsse die UBS nunmehr rechtlich einstehen. Weiter habe der High Court festgestellt, dass sich Value Partners bei der Beratung der KWL im Zusammenhang mit den CDOs in einem Interessenkonflikt befunden hätten. Anders als die KWL habe die UBS von diesem Interessenkonflikt positive Kenntnis gehabt. Richter Males habe festgestellt, dass die Beziehungen zwischen UBS und Value Partners bei Weitem über das hinausgegangen seien, was „eine Bank und ein Finanzberater tun durften“, um in der Zukunft ein weiteres Geschäft zu generieren. Im Ergebnis hätten die CDOs eben nicht im Interesse der KWL gelegen. Der High Court habe aber nicht nur die Zahlungsklage der UBS gegen die KWL abgewiesen, sondern auch eine gegen die KWL gerichtete Schadensersatzklage der UBS. Die UBS habe geltend gemacht, dass sie aufgrund ihrer eigenen Hedging-Geschäfte einen Schaden erlitten habe, für den sie von den KWL Schadensersatz wolle. Der High Court of Justice habe festgestellt, dass die UBS diese Schäden durch ihr Verhalten selbst verursacht habe und hierfür von den KWL keinen Ersatz verlangen könne. Richter Males sei weiter zu dem Ergebnis gekommen, dass das Fehlverhalten der UBS auch die mit den Intermediärbanken Depfa und LBBW abgeschlossenen CDOs infiziert habe. Die KWL hätten auch dafür Schadensersatzansprüche gegen die UBS. Ke 41 Im Urteil werde auch die UBS Global Asset Management heftig kritisiert. Diese sei damit betraut gewesen, die CDO-Kreditportfolien der KWL zu verwalten. UBS GAM habe nach den Feststellungen des High Court of Justice einseitig auf hoch riskante Kredite aus der Finanzbranche gesetzt und deren Entwicklung nicht ordentlich überwacht. Das Gericht sei daher zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verwaltung der Portfolien durch UBS GAM nicht dem erwarteten Standard entsprochen habe und dass die Verluste in sämtlichen Kreditportfolien allen durch die Pflichtverletzungen der UBS GAM verursacht worden seien. Nach jahrelangen kräftezehrenden Rechtsstreitigkeiten in Deutschland und England hätten sich damit die KWL wie David gegen Goliath durchgesetzt. Das sei sehr gut für Leipzig. Man könne jetzt wirklich befreiter atmen. Banker und kriminelle Finanzberater hätten sich als Clan von Finanzhyänen mit einem bestochenen Geschäftsführer die öffentliche Daseinsvorsorge zur Beute machen wollen. Das Londoner Gericht habe jetzt ein klares Urteil gefällt, das auch dem Gerechtigkeitsempfinden entspreche. Er, Jung, habe bereits betont, dass er sich kaum ein anderes Urteil hätte vorstellen können; er wisse aber sehr wohl, dass er glücklich sein könne, dass dies vor Gericht so gelungen sei. Er glaube nicht, dass die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern hätte erklären können, warum die Leipziger für das kriminelle Verhalten eines Einzelnen hätten einstehen müssen. Man könne jetzt wieder befreiter planen, auch wenn man dadurch keinen Cent mehr im Portemonnaie habe. In den nächsten Wochen und Monaten würden sich die KWL unter Einbeziehung der Anwälte sowie von LVV und Stadt eingehend mit dem Urteil und den konkreten Folgen auseinandersetzen. Dabei stünden bestimmte Eckpunkte fest, die für den Stadtrat neu seien. Am 5. Dezember werde es in London eine Verhandlung geben, bei der es um die Prozesskosten gehe. Im Ergebnis werde man sich mit den bilanziellen und liquiditätsseitigen Folgen beschäftigen müssen. Damit werde man im Jahr 2015 noch einige Monate zu tun haben. Nach heutigem Stand wisse man, dass der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag sichergestellt sei. Es sei Vorsorge für die Rückzahlung der Prämien getroffen. Bis zum 1. Dezember bestehe die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Diese Berufung müsse beim High Court of Justice eingelegt werden. Wenn dem dort nicht stattgegeben werde, könne man sich an den Court of Appeal wenden. Insofern bestehe hier noch ein Restrisiko. Nach Einschätzung der die KWL beratenden Anwälte bestehe für die KWL kein Anlass, gegen das Urteil vorzugehen. Der Aufsichtsrat der KWL werde sich mit dieser Frage noch vor dem 1. Dezember 2014 befassen. Nach Ansicht der Anwälte wären jede Berufung und jede Teilberufung sogar schädlich für das weitere Verfahren. Für den Stadtrat gelte, dass die Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV bis zum Abschluss aller Verfahren bestehen bleibe. Vor diesem Hintergrund sei es nach wie vor sinnvoll und geboten, im vorliegenden Fall weiterhin der Arbeit der Geschäftsführungen von KWL und LVV, von deren Anwälten und den sie begleitenden Gremien zu vertrauen. Ke 42 Der Oberbürgermeister bedankt sich ausdrücklich bei den verantwortlichen Mitgliedern der Gremien, bei den Mitgliedern der Ratsversammlung und bei den Aufsichtsräten von KWL und LVV. Namentlich erwähnt er für die KWL Herrn Theis und Herrn Dr. Meyer sowie deren gesamtes Anwaltsteam, insbesondere Frau Volohonsky von NOERR und Tim Lord von Addelsaw, für die LVV Herrn Kruse und Herrn Rahmen, Herrn Dr. Menke sowie besonders Herrn Volkmar Müller. Des Weiteren bedankt er sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, insbesondere bei Herrn Dierk Müller, bei Frau Glöckner, Herrn Auerhammer und Herrn Hasberg. Oberbürgermeister Jung unterstreicht, dass man auch in den kommenden Monaten mit der gebotenen Sorgfalt agieren müsse. Auch künftig könnten noch jederzeit Unterlagen abgefordert werden. Eventuell müsse man eine Revision begleiten. Er wünsche sich, dass der Stadtrat die Verwaltung in den kommenden Monaten weiterhin so konstruktiv begleiten werde wie in den letzten Jahren. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat über die aktuellen Entwicklungen bei der VNG und teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss am 5. November vorab über die Absicht unterrichtet worden sei, Aktien der Stadtwerke Nordhausen zu erwerben. Mittlerweile habe der Aufsichtsrat der LVV dem Erwerb von bis zu 702.000 zwischenzeitlich von den Stadtwerken Nordhausen angebotenen Aktien an der VNG AG zugestimmt. Einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss habe er, Jung, heute gefasst. Betriebswirtschaftlich sei der Kauf für die LVV sinnvoll, denn der Kaufpreis liege unter dem heutigen Buchwert der VNG-Aktien bei der LVV, nämlich bei 9,96 € pro Aktie. Dies sei ein sehr gutes Angebot. Auch aus dem Kreis der übrigen VUB-Gesellschafter seien Kaufabsichten geäußert worden. Deshalb habe man vorsorglich das Verhandlungsmandat auf das Gesamtpaket ausgedehnt, wohl wissend, dass das Gesamtpaket wahrscheinlich nicht erworben werden müsse. Der Wertumfang liege insgesamt bei 6,9 Millionen €. Der Erwerb sei vor allem in strategischer Hinsicht sinnvoll. Er stelle ein gutes Signal nach innen in die VUB dar und stärke deren Verhandlungsposition in dem noch laufenden Verfahren bezüglich der Veräußerung des Erfurter Aktienpaketes und in den Verhandlungen mit der EWE über die zukünftige strategische Ausrichtung. Im Unterschied zu dem Paket Nordhausen werde sich der Stadtrat mit dem Paket Erfurt beschäftigen müssen. Nordhausen sei ein unwesentlicher Verhandlungsposten, weil es mit 0,55 % Anteil nichts am Gesamtpaket ändere. Dies sei bei Erfurt anders. Er, Jung, werde im ersten Quartal 2015 dem Stadtrat eine Vorlage unterbreiten müssen, in der es um die zukünftige strategische Ausrichtung der VNG und einen eventuellen Erwerb der Erfurter Aktien gehen werde. Die Gespräche mit der EWE liefen seit Benennung des neuen Vorstandsvorsitzenden wieder konstruktiv. Er, Jung, gehe davon aus, dass man noch im vierten Quartal Klarheit haben werde, ob sich die EWE weiter bei der VNG engagieren werde oder ob sie sich perspektivisch von diesem Unternehmen wieder trennen werde. Das Miteinander in den Gesprächen sei in den letzten Wochen deutlich besser geworden. Der neue Stadtrat werde sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen müssen. Ke 43 Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob das Urteil Schadensersatzforderungen gegenüber den Geschäftsführern nach sich ziehen werde. Offensichtlich sei das schuldhafte Verhalten der Geschäftsführer in London aufgeklärt worden. Daraus ergebe sich für ihn, Schlegel, die Frage, warum das nicht bereits von deutschen Gerichten festgestellt worden sei. Damit verbunden sei die Frage, ob Erkenntnisse aus dem Prozess in London möglicherweise Einfluss auf die noch ausstehenden Gerichtsverfahren haben werden. Oberbürgermeister Jung antwortet, der Richter habe ausdrücklich davon gesprochen, dass die Kommunalen Wasserwerke Leipzig einen Schadensersatzanspruch gegen den ehemaligen Geschäftsführer Heininger ableiten könnten. Ein Teil der Bestechungssumme sei durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt worden. Nach Abschluss des Verfahrens, ob mit oder ohne Revision, werde man genau diese Schritte gehen müssen: rechtskräftiges Urteil, Schadensersatzanspruch gegen den früheren Geschäftsführer und die Berater. Man könne heute noch nicht übersehen, welche Summen sich da ergeben werden, denn auch die Staatsanwaltschaft in Deutschland habe im Zusammenhang mit ihren eigenen Prozesskosten gewisse Ansprüche auf dieses Geld erhoben. Zur zweiten Frage sei zu sagen, dass es deutsche Gerichte an dieser Stelle schwerer hätten, weil sie nicht davon ausgehen könnten, dass die Parteien jedes Papier, jede Datei offenlegen müssen, sondern in Deutschland gelte die Unschuldsvermutung, solange man das Gegenteil nicht beweisen könne. Die Erkenntnisse seien in Deutschland teilweise nicht möglich gewesen, weil bestimmte Schriftstücke nicht vorgelegen hätten, aber im Ergebnis des Londoner Prozesses sei auch der Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden als beendet anzusehen und müsse abgewickelt werden. Stadtrat Deissler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf den Hinweis des Oberbürgermeisters, laut Gerichtsbeschluss würden die KWL aufgrund der begangenen Pflichtverletzungen so gestellt, als hätten sie die diese Verträge niemals abgeschlossen. Ihn interessiere, ob man daraus automatisch herleiten könne, dass die den KWL entstandenen Beratungskosten, Kosten für Gutachten, Rechtsbeistände usw. vom Prozessgegner erstattet würden. Oberbürgermeister Jung antwortet, dies sei leider nicht der Fall. Mit der Tatsache, dass die Verträge nicht abgeschlossen worden seien, sei die Rückzahlung der von den Herren Heininger, Senf und Blatz eingenommenen Prämien verbunden. Nach englischem Recht sei es so, dass es meistens zu einer Prozesskostenteilung komme. Es gebe keinen Automatismus, dass der Sieger zu 100 % entlastet wird und der Besiegte die Verfahrenskosten trägt. Es gebe ganz unterschiedliche Lesarten. Man könne davon ausgehen, dass der größte Teil der Kosten bei der UBS verbleiben werde, aber in welcher Höhe die KWL belastet würden, könnte man heute noch nicht sagen. Er, Jung, sei gespannt, wie das am 5. Dezember in London ausgehen werde. Stadtrat Deissler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wie hoch die Beratungskosten insgesamt gewesen seien. Ke 44 Oberbürgermeister Jung bedauert, dies nicht genau sagen zu können. Die Gesamtkosten von UBS, Depfa, LBBW und KWL beliefen sich auf etwa 100 Millionen €, wovon etwa 30 Millionen € auf die KWL entfielen. Stadtrat Deissler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, bekanntlich hätten die KWL jetzt die Möglichkeit, für die ihnen entstandenen Schäden Gegenforderungen zu stellen. Er fragt, ob beabsichtigt sei, diesen Prozess bis zum Ende durchzuziehen, oder ob es Anzeichen für einen Vergleich gebe. Oberbürgermeister Jung antwortet, so weit sei man noch lange nicht. Man werde jetzt im ersten Schritt die Prozesskosten ermitteln, im zweiten Schritt die daraus folgenden Belastungen für den Haushalt und die Rückstellungen der KWL errechnen und sich im dritten Schritt mit Schadensersatzforderungen an die ehemaligen Berater und an Herrn Heininger wenden. Erst danach könne man prüfen, ob es weitere Möglichkeiten gebe, Schäden bei wem auch immer anzumelden. Fest stehe, dass es nach dem Londoner Urteil keinerlei Schadensersatzforderungen im Hinblick auf frühere Aufsichtsräte und keine monokausale Verbindung von Mitgliedschaft im Aufsichtsrat und diesem kriminellen Verhalten gebe. Alles andere werde man Schritt für Schritt sehen. Tagungspunkt 16: Bericht des Vorsitzenden des Bewertungsausschusses Stadtrat Dr. Burgkhardt (Bürgerfraktion) als Vorsitzender des Bewertungsausschusses merkt erstens an, dass er den Bericht verlesen werde, obwohl dies nicht seiner Vorstellung von freier Rede entspreche. Zweitens müsse er einige Male die Linksfraktion erwähnen. Dies geschehe aber auf ganz korrekte Art und Weise, wie es der Würde dieses Hauses entspreche, und nicht in der Art der obskuren Bemerkungen des Sängers Biermann im Bundestag. Stadtrat Dr. Burgkhardt fährt fort, er habe sich ursprünglich vorgenommen, einen zusammenfassenden statistischen Bericht zur Arbeit des Bewertungsausschusses für die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR des Leipziger Stadtrates, kurz Stasi-Ausschuss oder Bewertungsausschuss, abzugeben. Diesem Ausschuss gehöre er seit 1990 an und habe ihn während der letzten drei Wahlperioden geleitet. Berichte aus dem Ausschuss hätten in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unmutsäußerungen der Linkspartei geführt. Ein besonderer ehemaliger Stadtrat dieser Partei, der nicht mehr anwesend sei, habe bei solchen Berichten Einwürfe zur Diskreditierung des Ausschusses zu machen gepflegt. Das habe wohl daran gelegen, dass er selbst Mitglied des Repressionsinstrumentes Staatssicherheit gewesen sei. Er, Burgkhardt, gebe aber nun keinen statistischen Bericht und auch keine umfassende Wertung des Ausschusses ab – nicht etwa deshalb, weil er die Arbeit des Ausschusses als nicht wichtig einschätze oder gar zu einem Gesinnungswandel gekommen sei und die Stasi für eine lustige Folkloretruppe halte, sondern weil es in der vergangenen Wahlperiode keine zu bearbeitenden Fälle aus der Stadtverwaltung und dem Stadtrat gegeben habe. Die entsprechenden Anfragen zu Wahlbeamten, Ke 45 leitenden Angestellten und Stadträten seien vom Oberbürgermeister an die BirthlerJahn-Behörde gerichtet worden. Stadtrat Dr. Burgkhardt macht einige grundsätzliche Bemerkungen als einer der Stadträte der ersten Stunde, die ihm im 25. Jahr der Wende angebracht erscheinen. Er stehe unverändert zur Wichtigkeit dieses Ausschusses, der zumindest über 20 Jahre eine bedeutende Arbeit geleistet habe, indem er Hunderte von Akten gewälzt und bewertet habe. Diese Akten seien Täterakten von hauptamtlichen Mitarbeitern der Staatssicherheit oder aber von Informanten der unterschiedlichsten Schattierungen. Es seien oft harmlose Niederschriften, aber in vielen Fällen geradezu widerliche Bespitzelungen von Bürgerinnen und Bürgern gewesen, wobei es sich in einigen Fällen bei den Opfern sogar um Kinder gehandelt habe, wenn die sogenannten Täter Erzieher gewesen seien. Ihn, Burgkhardt, habe in all den Jahren am meisten erschüttert, dass es das auch gegeben habe. Er halte es für beachtenswert, dass Details aus diesem Ausschuss nur in zwei Fällen an die Öffentlichkeit gelangt seien. Ansonsten habe unter den fünf Ausschussmitgliedern – in dieser Wahlperiode seien es sechs gewesen – ein hohes Maß an Übereinstimmung bestanden, dass mit diesen persönlichen Daten vertraulich umgegangen werden müsse. Vielleicht sei es irgendwie makaber, dass der erste enttarnte Stasispitzel in diesem Haus der damalige Vorsitzende seiner, Burgkhardts, ehemaliger Partei gewesen sei, der seine Schuld nicht begriffen habe und stattdessen ihn, Burgkhardt, über Jahre einer persönlicher Verunglimpfung unterzogen habe, ihm selbst eine Stasikarriere andichten wollte und dabei nicht davor zurückgescheut habe, ehemalige Mitarbeiter zu schriftlichen Erklärungen zu nötigen. Dieser Mensch habe seine Schuld aber genauso wenig begriffen wie der letzte enttarnte Vertreter dieses Hauses. Stadtrat Dr. Burgkhardt erklärt, er gebe deshalb keinen umfänglichen Bericht ab, sondern erlaube sich stattdessen einige grundsätzliche politische Bemerkungen, weil ihn die derzeitige Diskussion um die Bewertung der DDR zutiefst irritiere. Ganz im Gegensatz zu dem sogenannten Volkssänger Wolf Biermann wolle er die Linkspartei nicht unflätig angreifen. Er stelle aber dennoch fest, dass sich die Linkspartei im Stadtrat stets gegen die Etablierung eines Ausschusses zur Untersuchung des Stasisystems gewandt und in keinem einzigen Fall für die Entlassung eines städtischen Bediensteten gestimmt habe. Sie habe auch niemals einen Stadtrat zur Niederlegung seines Mandats aufgefordert. Andererseits sei es besonders tragisch, dass der ehemalige Stadtrat der Linkspartei, der inzwischen verstorbene und von ihm, Burgkhardt, sehr geschätzte Klaus Köste, nach Stasivorwürfen von selbst zurückgetreten sei, wobei sich diese Vorwürfe später als haltlos herausgestellt haben. Nachdem nun aber von den Thüringer Landesverbänden der Linkspartei, der SPD und der Grünen die DDR als Unrechtsstaat bezeichnet werde, sei er, Burgkhardt, total irritiert, denn dies sei mehr als das, was er bei der Wertung der DDR formulieren würde. Er sei hier ganz auf der Seite des SPD-Politikers Wolfgang Thierse, der gemeint habe, dass die DDR eben kein Rechtsstaat gewesen sei. Der Begriff „Un- Ke 46 rechtsstaat“ sei für ihn, Burgkhardt, nicht definiert, und demzufolge sei er populistisch und nichtssagend. Für ihn sei die DDR genau das gewesen, als was sie sich selbst definiert habe, nämlich eine Diktatur. Allerdings habe sie auch eine feudalistische Herrschaftsstruktur gehabt, vertreten durch kleinbürgerlich-spießige alte Männer. Die Stasi sei in ihrem inneren Wirken im Volk der DDR eine verbrecherische Organisation gewesen. Allerdings habe sich der künftige Ministerpräsident von Thüringen, Herr Ramelow, vergaloppiert, als er in einer Diskussion vor drei Tagen in Marburg vor Gewerkschaftsfunktionären die Staatssicherheit der DDR mit der Gestapo verglichen habe. Dies sei ein völlig unzutreffender Vergleich, weil nichts mit der Stasi vergleichbar gewesen sei und auch nie wieder vergleichbar sein solle. Demzufolge sei es auch richtig, dass er dies gemeinsam mit Frau Hennig-Wellsow, der Vorsitzenden der Linkspartei in Thüringen, relativiert habe. Es bleibe aber ein sehr mieser und übler Geschmack zurück. Stadtrat Dr. Burgkhardt fragt, wie es sich erklären lasse, dass man sich auf der einen Seite nicht kritisch zur Stasi äußern wolle und auf der anderen Seite den Staat DDR als Unrechtsstaat bezeichne. Dazu passe die folgende Äußerung der Nobelpreisträgerin Herta Müller, die Diktaturerfahrungen in Rumänien habe. Sie schreibe: „Menschen, die in einer Diktatur leben, werden durch sie sozialisiert. Die Diktatur unterwandert dich. Sie wird zu einem Teil von dir. Deswegen kann es sein, dass Menschen eigentlich nur sich selbst verteidigen wollen, wenn sie ein System verteidigen, dem sie sich verbunden fühlen. Es ist eine Art unterschwelliges Heimweh, das sich politisch äußert.“ Ob der neu gewählte Stadtrat wieder einen Bewertungsausschuss bilden wolle und ob sich dazu Mehrheiten finden, könne er, Burgkhardt, nicht beurteilen. Er könne nur die Arbeit des Ausschusses aus fünf Wahlperioden ausdrücklich würdigen und wolle den mitwirkenden Stadträtinnen und Stadträten danken. Oberbürgermeister Jung dankt Stadtrat Dr. Burgkhardt für dessen Ausführungen und dem Bewertungsausschuss für dessen Arbeit in den vergangenen Jahrzehnten. Dies sei ein hoch sensible Aufgabe gewesen. Tagesordnungspunkt 19: Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Dieser Tagesordnungspunkt entfällt. Ke 47 Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes 12: Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Leipzig Mitglied ist 12.1. Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH (DS-00651/14) Oberbürgermeister Jung unterstreicht, dass die Wahl nach dem üblichen Prozedere durchgeführt werde. (Wahlhandlung, Auszählung der Stimmen, Pause) Erster Bürgermeister Müller, der die Sitzung der Ratsversammlung von nun an bis zum Sitzungsende leitet, gibt das Ergebnis der Wahl der Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH bekannt: anwesende Stimmberechtigte abgegebene Stimmzettel gültige Stimmen 61 59 59 Gewählt wurde mit 52 Stimmen Herr Michael Weichert. Auf Herrn Knut Keding entfiel 1 Stimme. Tagesordnungspunkt 9: Einwohneranfragen 9.1. BUND RG Leipzig, Martin Hilbrecht: Erhaltung des Areals Kochstraße/Gustav-Freytag-Straße/Karl-Liebknecht-Straße als Grünfläche (EF-00633/14) Bürgermeister Albrecht äußert in Vertretung von Bürgermeisterin Dubrau, bei den in der Anfrage genannten Standorten handele es sich um Baugrundstücke im unbeplanten Innenbereich bzw. um überbaubare Grundstücksflächen innerhalb eines Bebauungsplanes. Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland messe dem Eigentum einen hohen Wert zu. Deshalb seien die Eigentümer eines Baugrundstücks bei Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften berechtigt, dieses zu bebauen. Die Zulässigkeit der Bebauung richte sich nach den baurechtlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Baugesetzbuch und der Bauordnung für den Freistaat Sachsen. Eine Baugenehmigung sei zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Für eine Versagung bzw. Einschränkung von nach den oben genannten Vorschriften zulässigen Bebauungen fehle damit die Rechtsgrundlage. Im Zusammenhang mit den Baugenehmigungsverfahren für die genannten Standorte seien durch das zuständige Amt für Stadtgrün und Gewässer die Anträge auf Eingriff in den Baumbestand geprüft worden. Im Ergebnis seien Art und Umfang von Ersatzpflanzungen festgelegt worden. Ke 48 Beim Vorhaben Kita Gustav-Freytag-Straße 38 sei der Schutz von zwei Bäumen aufgehoben und als Ersatzpflanzung ein Baum der Pflanzklasse B und ein Baum der Pflanzklasse D festgesetzt worden. Bei der Kita Gustav-Freytag-Straße 33 a habe man den Schutz von 13 Bäumen aufgehoben und Ersatzpflanzungen von 20 Bäumen Pflanzklasse C, acht Bäumen Pflanzklasse D und zwölf Bäumen Pflanzklasse E festgesetzt. Das dritte Vorhaben sei die Errichtung von vier Reihenhausgruppen mit 14 Wohneinheiten in der Windscheidstraße. Infolge der Baumaßnahme sei dort der Schutz von 69 Bäumen aufgehoben und die Ersatzpflanzung von 58 Bäumen Pflanzklasse B, 76 Bäumen Pflanzklasse C und zwei Bäumen Pflanzklasse D festgesetzt worden. Bei dem Vorhaben Umbau und Sanierung der ehemaligen Tesla-Werke in der Scheffelstraße 30 laufe das Baugenehmigungsverfahren noch. Im Zusammenhang mit dem Abbruch eingeschossiger freistehender Garagen und dem Abbruch eines zweigeschossigen Industriegebäudes mit Nebengebäuden sei der Schutz von 28 Bäumen aufgehoben worden, und es seien Ersatzpflanzungen von 51 Bäumen der Pflanzklasse A, 15 Bäumen der Pflanzklasse B, 15 Bäumen der Pflanzklasse C und drei Bäumen der Pflanzklasse D festgesetzt worden. Zu weiteren Bauvorhaben lägen für dieses Gebiet noch keine Bauanträge vor. Die Vorhaben der HTWK seien durch die Landesdirektion bearbeitet und genehmigt worden. Im geltenden Flächennutzungsplan sei die Grünfläche zwischen Karl-LiebknechtStraße, Scheffelstraße und Kochstraße als Vorbehaltsfläche zur Erweiterung der HTWK dargestellt. Gleiches gelte für den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, der sich zurzeit zur Genehmigung bei der Landesdirektion befinde. Aus diesem Grund habe sich die Stadt Leipzig zu keinem Zeitpunkt um den Erwerb der privaten Grundstücke bemüht. Für die südlich der verlängerten Gustav-Freytag-Straße gelegenen Flurstücke 452/7 sowie 452 B und 452 F lägen Bauanträge zur Errichtung von Studentenwohnheimen vor. Das Flurstück 668/2 im Bereich der verlängerten Gustav-Freytag-Straße im Abschnitt zwischen Kochstraße und Karl-Liebknecht-Straße sei ebenfalls Teil der provisorischen Grünfläche und solle im Zusammenhang mit den nördlich und südlich angrenzenden Baumaßnahmen unter Kostenbeteiligung dieser Bauherren als beruhigte Verkehrsfläche gestaltet werden. Zur Disposition stünden somit nur noch die Flurstücke 452, 452 M und 452 Q, wobei sich Letzteres schon im Eigentum der Stadt Leipzig befinde. Diese Flurstücke bildeten jedoch keine zusammenhängende Fläche und ihre Erhaltung als begrünte Lücken im Bebauungszusammenhang werde städtebaulich nicht als sinnvoll erachtet. Dauerhaft erhalten bleibe dagegen der südlich in unmittelbarer Nähe befindliche Grünplatz zwischen Kochstraße, Scheffelstraße und Karl-Liebknecht-Straße. Hier könnte eine gestalterische Aufwertung geprüft werden. Vor dem Hintergrund einer wachsenden städtischen Bevölkerung orientiere sich die stadtplanerische Zielstellung auf eine kompakte Stadt in Verbindung mit klar definierten Erholungs- und Grünbereichen. Durch dieses Konzept solle eine Ausweitung der Ke 49 Grenzen der städtischen Bebauung in größere zusammenhängende, bisher unbebaute Gebiete verhindert werden. Dies sei auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. 9.2. Sebastian Heinzig: Zukunft der Bahnanbindungen Stadt Leipzig (EF-00663/14) Weil der Einreicher nicht anwesend ist, wird diese Einwohneranfrage schriftlich beantwortet. Tagesordnungspunkt 10: Petitionen 10.1. Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben (P-00511/14 + Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel) Erster Bürgermeister Müller teilt mit, dass der Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel von der Verwaltung übernommen wird. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) konstatiert, dass die Verwaltung laut Geschäftsordnung nicht das Recht habe, den Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel zu übernehmen. Es gehe nämlich um eine Vorlage des Petitionsausschusses und nicht der Verwaltung. Erster Bürgermeister Müller sieht sich veranlasst, die von ihm abgegebene Stellungnahme zu korrigieren. Die ihm vorliegenden Unterlagen hätten einen Fehler enthalten. Dafür bitte er um Nachsicht. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) macht darauf aufmerksam, dass schon seit längerer Zeit ein öffentliches Beteiligungsverfahren unter breiter Einbeziehung der Bürger für ein neues Entwicklungskonzept für den Johannapark und den Clara-Zetkin-Park stattfinde. Dort sei eine ganze Reihe von Punkten im Gespräch, die im Petitionsvorschlag erwähnt würden. Sie befänden sich somit bereits im Verfahren. Bei anderen Vorlagen würde man sagen, das sei bereits Verwaltungshandeln. Es gebiete auch die Fairness gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, dass ihre Vorschläge ordentlich abgewogen würden. Hinzu komme, dass die Verkehrsproblematik komplexer Natur sei und dabei vielerlei Dinge beachtet werden müssten. In diesem Zusammenhang sei auch die Zielrichtung in der Umsetzung zu hinterfragen. Wenn man den Clara-Zetkin-Park autofrei gestalten und möglicherweise sogar die vorhandenen Fahrbahnen entwidmen wolle, dann müsse man das konsequent tun und dürfe nicht Ausnahmen für diese oder jene Fahrzeuge zulassen und Sondergenehmigungen erteilen. Denn dann stehe die Frage, ob man über ein ordentliches Beschilderungsmanagement erreichen könne, dass der Clara-Zetkin-Park in weiten Teilen autofrei bleibe. Es gehe ja so weit, dass vorgeschlagen werde, Trassen für Fahrräder möglichst aus den Kernzonen der Parks herauszunehmen und an den Rand zu legen, ohne dass sie auf vorhandene Fahrbahnen gelenkt werden. Ke 50 Aus den genannten Gründen sei es richtig, wenn die Inhalte der Petition im weiteren Verfahren abgewogen und eingearbeitet würden. Stadträtin Dr. Heymann (CDU-Fraktion) spricht sich ausdrücklich für den Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel aus. Die CDU-Fraktion habe das Anliegen der Petition schon einmal im Stadtrat mit der von Stadtrat Schlegel vorgebrachten Begründung abgelehnt. Inzwischen habe die CDU-Fraktion bei der Verwaltung nachgefragt, ob die Petition nochmals behandelt werden könne. Darauf sei geantwortet worden, dass Petitionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantwortet werden müssten. Allerdings sei davon abgewichen worden, als es um die 30-km/h-Regelung für die Kirschbergstraße gegangen sei. Sie, Heymann, bitte, sich auch im vorliegenden Falle nicht an dieses Zeitlimit zu halten, sondern mit Blick auf das Beteiligungsverfahren, das nicht konterkariert werden sollte, über die Petition nochmals zu beraten. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet darum, dem Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel nicht zuzustimmen. Er begründet dies damit, dass diese Petition von etwa 8.000 Menschen unterschrieben worden sei. Die Stoßrichtung sei klar, auch wenn der Beschussvorschlag des Petitionsausschusses sie nicht in Gänze aufnehme. Alles in allem werde ein Kompromiss vorgeschlagen, dem der Stadtrat zustimmen sollte. Stadtrat Schlegel wolle dies nicht. Das habe er schon mit seinem Votum zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekundet. Die Fraktion habe schon damals deutlich gemacht, dass die Entwidmung dieser Straßenabschnitte dazu führen solle, dass eben nicht von einem Tag zum nächsten einfach die Beschilderung geändert und damit bei Großveranstaltungen oder bei irgendwelchen Marketingaktionen wie kürzlich bei BMW Möglichkeiten zum Parken eingeräumt werden könnten. Stadtrat Schmidt betont, er sei mit der Wortwahl des Beschlussvorschlages nicht ganz zufrieden. Dort heiße es: „Für zahlreiche Wege im Park existieren bereits Einschränkungen der Nutzung durch den Autoverkehr.“ Dies sei zutreffend. Im nächsten Satz werde dann aber gesagt, dass von der Verwaltung nicht die Entwidmung dieser, sondern die Entwidmung weiterer Bereiche geprüft werden solle. Stadtrat Schmidt appelliert an den Stadtrat, heute eine klare Entscheidung zu treffen und dem Beschlusstext zuzustimmen. Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) äußert, er wisse nicht, woher Herr Schmidt seine Meinung zum Autoverkehr im Clara-Zetkin-Park kenne, denn er könne sich nicht entsinnen, dass Herr Schmidt bei dem Workshop zum Clara-Zetkin-Park anwesend gewesen sei. Dort seien genau diese Themen diskutiert worden. Er, Schlegel, habe bisher keine feste Meinung dazu vertreten. Er gehöre nicht zu denen, die Ambitionen hätten, mit dem Auto in den Clara-Zetkin-Park zu fahren. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) konstatiert, dass der Änderungsantrag im Falle seiner Annahme den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses ersetzen würde. Er könne sich aber auch vorstellen, dass der Änderungsantrag quasi als Ergänzung aufgefasst würde. Ke 51 Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bestätigt die Richtigkeit der von Stadtrat Zenker getroffenen Feststellung. Mit der Annahme des Änderungsantrages werde die Petition abgewiesen. Erster Bürgermeister Müller hält fest, wenn dem Änderungsantrag gefolgt werde, ersetze dieser den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Der Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel, der von Stadträtin Dr. Heymann mitgetragen werde, werde auch von der Verwaltung unterstützt. Dies sei ein durchaus sachgerechter Umgang mit einer Petition. Auf eine Nachfrage von Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) bekräftigt Erster Bürgermeister Müller, er habe lediglich erklärt, dass die Verwaltung den von Stadtrat Schlegel formulierten Beschussvorschlag unterstütze. Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) äußert, ihm liege ein schriftlicher Verwaltungsstandpunkt vor, in dem empfohlen werde, dem Vorschlag des Petitionsausschusses vollumfänglich zu folgen. Erster Bürgermeister Müller macht geltend, er könne sich nur auf das stützen, was ihm als Sitzungsleiter vorliege. Abstimmung: Der Änderungsantrag von Stadtrat Schlegel wird mehrheitlich beschlossen. Damit entfällt die Beschlussfassung über den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 20: Vorlagen I 20.1. Zuschuss an die Stiftung VÖLKERSCHLACHTDENKMAL Leipzig – Instandhaltung Außenanlagen, 5. Baustufe, 2. Bauabschnitt (DS-00176/41) Stadtrat Herrmann-Kambach (Fraktion DIE LINKE) tut kund, dass es im zuständigen Fachausschuss Diskussionen zur geplanten Nutzung der Fläche vor dem Völkerschlachtdenkmal gegeben habe. Dabei habe Bürgermeisterin Dubrau zugesagt, dass die Entscheidung, ob dort ein Parkplatz errichtet werde, zum gegebenen Zeitpunkt durch den Stadtrat getroffen werde. Er, Herrmann-Kambach, bitte, dass dies so zu Protokoll genommen werde, auch wenn Frau Dubrau leider heute krank sei. Erster Bürgermeister Müller macht geltend, da Kollegin Dubrau nicht anwesend sei, könne er keine entsprechende Protokollnotiz abgeben. Die Vorlage aber spreche eine klare, eindeutige Sprache: „Parkplatz optional“. Abstimmung: DS-00176/41 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. Ke 52 20.2. Anpassung des Nutzungsentgeltes für private Garagen auf städtischem Grund und Boden (DS-00187/14, Austauschdeckblatt; V/3338) Abstimmung: DS-00187/14 wird bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung beschlossen. 20.3. Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i. V. m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, rechtsbereinigt 01.01.2012 (DS-00205/14; V/4043) Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) kündigt an, dass ihre Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Sicherlich könne man argumentieren, dass es lediglich um die Anpassung der Beiträge an die gestiegenen Betriebskosten, also Personalund Sachkosten, gehe. Der Teufel stecke aber im Detail. Im vergangenen Jahr habe der Stadtrat die Beiträge für den Kindergarten tatsächlich erhöht, indem er die Spanne, die das Land für die Beteiligung der Eltern an den Kosten für einen Kindergartenplatz vorsehe, nämlich 30 %, komplett ausgeschöpft habe. Vorher habe man bei 27 % gelegen. Das habe im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 15 € bedeutet. Die Krippe sei bereits zwei Jahre vorher dran gewesen. Der Stadtrat habe damals die Spanne der Elternbeteiligung von 21 % auf 23 % erhöht und somit auch hier das Maximum ausgeschöpft. Mit diesen Entscheidungen habe sich der Stadtrat den Gestaltungsspielraum genommen, die Elternbeiträge nach unten zu korrigieren bzw. auf einem niedrigen Niveau zu halten, wenn die Betriebskosten doch einmal explodieren sollten. Sicherlich gebe es Befreiungen und Ermäßigungen für Geschwisterkinder, Alleinerziehende oder soziale Härtefälle. Doch es gebe auch Eltern mit niedrigen Einkommen, die die Ermäßigungsgrenzen vielleicht knapp verfehlen. Heute beschließe der Stadtrat über eine Anpassung von 2 bis 3 € pro Monat. Das könne für manche Familien schon viel Geld sein. Außerdem bewege sich der Stadtrat mit diesen Entscheidungen – und das sei für die Linksfraktion wichtig – weiter weg vom Anspruch auf eine beitragsfreie Kindertagesbetreuung für alle Kinder, die natürlich nur mit Unterstützung seitens des Landes verwirklicht werden könnte. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) betont, dass er nicht für seine Fraktion, sondern für sich persönlich spreche. Die Fraktion werde differenziert abstimmen. Er, Maciejewski, finde es erstaunlich, dass es die Verwaltung für erforderlich halte, eine Vorlage einzubringen, mit der den Leuten in die Tasche gegriffen werde. Er werde wie in den vergangenen Jahren gegen diese Erhöhung stimmen, denn er finde es unmöglich, dass der Stadtrat wie schon in den vergangenen Jahren die Grenzen ausreize. Dies interessiere sicherlich nicht die Besserverdiener und auch nicht diejenigen mit einem Freiplatz. Es interessiere, wie Frau Nagel richtig gesagt habe, die Leute mit unteren und mittleren Einkommen. Ihn, Maciejewski, wundere, dass die Linksfraktion wieder davon rede, dass man in die kostenlose Kita einsteigen müsse. Als die CDU-Fraktion seinerzeit den Antrag Ke 53 gestellt habe, diesen Einstieg vorzunehmen, sei die Linksfraktion nicht dabei gewesen. Dies sei in gewisser Weise verlogen. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) teilt mit, die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, und fährt fort, ihn verwundere die Kritik gerade aus der CDU-Fraktion. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage schweren Herzens zu, weil sie generell für geringere Kosten auch und gerade für die frühkindliche Bildung eintrete. Man müsse daran erinnern, dass die CDU auf Landesebene zunächst in der Großen Koalition das kostenfreie Kindergartenjahr beschlossen, es dann aber sofort wieder abgeschafft habe. Da sei es schon verwunderlich, dass die Kritik gerade aus dieser Ecke komme. Im Übrigen habe die Abschaffung die Stadt Leipzig 2,3 Millionen € Mehrausgaben gekostet. Stadtrat Maciejewski (CDU-Fraktion) führt aus, man könne gern noch eine Runde Vergangenheitsbewältigung betreiben. Ihn habe auch gewundert, warum die SPD vor fünf Jahren im ganzen Land „Kita kostenlos“ plakatiert habe, nur in Leipzig nicht. Er fände es wirklich gut – und da schließe er wieder an das an, was die CDU-Fraktion schon vor fünf Jahren erklärt habe –, wenn man es schaffen würde, gemeinsam auf allen Ebenen das Projekt „Kita kostenlos“ in Angriff zu nehmen. Er persönlich verstehe bis heute nicht, warum ein Hochschulstudium im Freistaat Sachsen nichts koste, aber für Kitabetreuung Geld bezahlt werden müsse. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) erklärt, sie habe in den vergangenen Jahren von Herr Maciejewski nie ein Wort gegen die Erhöhung der Elternbeiträge gehört. Die CDU habe seinerzeit den populistischen Antrag gestellt, ein zweites kostenfreies Kindergartenjahr einzuführen, allerdings auf Kosten der Kommunen. Wenn die CDUFraktion all das zur Kenntnis nehmen würde, was gegenwärtig laufe, würde sie sich dafür einsetzen, dass der Freistaat, der 100 Millionen € Rücklagen für die SachsenLB habe, dem Kindergartenbereich mehr Mittel zur Verfügung stellt. Stadtrat Billig (CDU-Fraktion) stimmt mit Herrn Maciejewski darin überein, dass man gern Vergangenheitsbewältigung machen könne. Er halte das, was jetzt seitens der Linksfraktion gegen die CDU abgezogen werde, für nicht korrekt. Man sei sich im Stadtrat darüber einig, dass die kostenfreie Kindergartenbetreuung angestrebt werden sollte. Dass der Freistaat Sachsen da einmal „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ gemacht habe, sei allgemein bekannt, aber das könne man doch nicht der CDU-Stadtratsfraktion anlasten. Die CDU-Fraktion sei diesbezüglich stets einen stringenten Weg gegangen. Sie habe sowohl Erhöhungen als auch Absenkungen mitgetragen. Sie habe auch Sachkostenerhöhungen zugestimmt, wenn das notwendig gewesen sei. Das sei die Realität, der man sich stellen müsse. Alles andere sei ein bisschen verlogen. Abstimmung: DS-00205/14 wird mehrheitlich beschlossen. 20.4. Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2014/2015 (DS-00208/14; V/4041) Bürgermeister Prof. Dr. Fabian legt dar, die Kitabedarfsplanung setze auf die Planung für das Jahr 2014 auf und stelle einheitlich auf eine Schuljahresplanung um. Ke 54 Damit wolle die Verwaltung den Bewegungsroutinen in Kindergarten und Kinderkrippe im Zusammenhang mit der Einschulung besser entsprechen und eine einheitliche Planung von Plätzen für den Kita- und Hortbereich ermöglichen. Die größten Verschiebungen fänden nämlich zum Zeitpunkt des Schuljahreswechsels statt. Die Bedarfsquoten für unter sechsjährige Kinder seien im Vergleich zur letzten Bedarfsplanung nicht verändert worden. Ziel der Stadt Leipzig sei es weiterhin, 82,7 % der Kinder von ein bis drei Jahren einen Betreuungsplatz anzubieten. Für Hortplätze sei die Bedarfsquote auf 97 % erhöht. Durch den Zuwachs an wohnhaften Kindern steige der Platzbedarf in der Bedarfsplanung um insgesamt 532 Plätze. Oberste Priorität habe weiterhin die Umsetzung des Kita-Ausbauprogramms. In den verbleibenden Wochen bis zum Jahresende solle die Kapazität in Kindertagesstätten durch Neu- und Erweiterungsmaßnahmen noch einmal um mehr als 1.000 Plätze für Kinder bis Schuleintritt steigen. Bis zum Schuljahresende im Juli 2015 würden darüber hinaus circa 1.600 Plätze für Kinder bis Schuleintritt durch Erweiterungen und elf neue Einrichtungen geschaffen. Diese großen Anstrengungen seien notwendig, denn die neue Bevölkerungsvorausschätzung zeige, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen weiter steigen werde. Die Geburtenzahlen und auch die Zuzugszahlen für Kinder unter sechs Jahren entwickelten sich positiv. Daher bitte er, Fabian, um Zustimmung zur Vorlage. Stadtrat Zenker (SPD-Fraktion) äußert, in diesem Jahr könne er endlich guten Gewissens sagen, dass er überzeugt sei, dass man sich auf dem richtigen Weg befinde, allerdings leider zwei Jahre zu spät. Dies sei in diesem Jahr auch ganz praktisch spürbar gewesen. Zahlreiche Spatenstiche, Richtfeste, Eröffnungen von Kitas seien erfolgt. Leider bedeute das immer noch nicht, dass alle Eltern auf das teilweise deprimierende, kraftraubende und nervtötende Klinkenputzen verzichten könnten und sofort einen Platz fänden. Vor allem bedeute es nicht, dass der Stadtrat mit seinen Anstrengungen nachlassen dürfe. Es bestehe nämlich immer noch ein Platzmangel. Zudem würden in diesem Jahr wiederum 300 Kinder mehr geboren als im Vorjahr, und auch der Zuzug werde ein neues Rekordhoch erreichen. Die SPD-Fraktion freue sich daher auch, dass private Eigentümer ihre Grundstücke für den Bau von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stellen. Selbstverständlich freue sie sich auch, dass die Stadt auch selbst wieder als Bauherr und Träger von Kitas auftritt. Nicht nur die privaten Träger seien gefordert, sondern auch die Stadt, wenn es um eigene Flächen gehe. Hierzu gehöre, dass den Bekenntnissen bezüglich der strategischen Liegenschaftspolitik von Bürgermeister Albrecht auch Taten folgen müssen. In diesem Zusammenhang habe er, Zenker, vor drei Monaten darauf hingewiesen, dass das Projekt Bayerischer Bahnhof verzögert werde, weil die Stadt auf den Investor angewiesen sei und nicht selbst entscheiden könne, auf welchem Grundstück eine Kita errichtet werden solle. Die SPD-Fraktion fordere die Stadtverwaltung daher nochmals auf, endlich eine wirklich strategische Liegenschaftspolitik zu betreiben, bei der die Stadt Leipzig aktiver als Käufer von Grundstücken auftritt bzw. auch von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Die SPD-Fraktion sei froh, dass die Stadt wieder eigene Kitas baue und auch Ke 55 städtische Unternehmen wieder als Bauherren auftreten. Dadurch entstünden nicht nur neue Kinderbetreuungsplätze, sondern die Mieteinnahmen blieben auch in der städtischen Familie. Beispielhaft zu nennen seien hier die LESG und die städtischen Altenpflegeheime. Von dem größten Eigentümer von Flächen, von der LWB, sei bisher zu wenig gekommen. Es habe auch ein konkretes Beispiel gegeben, bei dem er, Zenker, mit dem Kopf schütteln musste: Ein LWB-Grundstück, auf dem die Stadtverwaltung gern eine Kita bauen wollte, habe die LWB zur Verpachtung an ein anderen Wohnungsbauunternehmen vorgeschlagen, damit dieses dort eine Kita baue, statt selbst auf dem Grundstück zu bauen. Dies sei glücklicherweise vom Tisch. Er, Zenker, hoffe, dass die LWB als großes stadteigenes Wohnungsbauunternehmen künftig als Bauherr von Kita-Einrichtungen auftreten werde. Es sei für die LWB auch nicht uneigennützig, das zu tun, weil dann nämlich über einen sehr langen Zeitraum die Mieten an die LWB zurückfließen. Er hoffe, dass es noch deutlich besser gelingen werde, die städtischen Unternehmen einzubinden. Die SPD-Fraktion stimme der Vorlage selbstverständlich zu. Stadträtin Nagel (Fraktion DIE LINKE) meint, die Zahl der laut Vorlage zu schaffenden Plätze erscheine niedrig: 173 in der Krippe, 127 im Kindergarten und 232 im Hort. Man habe aber lernen können, dass man zusätzliche Maßnahmen aus vergangenen Bedarfsplanungen, die nicht geschafft worden seien, gewissermaßen mitnehme. Das könnte heißen, dass im Jahr 2015 über 3.000 Plätze kommen und in den Folgejahren mindestens noch einmal so viele. Herr Zenker habe jedoch schon darauf hingewiesen, dass es noch verzweifelte Eltern gebe, und trotz der erreichten Fortschritte und der regelmäßigen Berichterstattung im Fachausschuss über den Fortschritt der Bauprojekte hege die Linksfraktion berechtigte Zweifel, dass der Bedarf im nächsten Jahr gedeckt werden könne. Im Jahr 2012 habe die Linksfraktion angesichts des nahenden Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz einen Antrag gestellt, die Bedarfserfassung zu verändern – weg von Nutzungsquoten des Vorjahres und der Bevölkerungsprognose als Berechnungsgrundlage, hin zu einer bedarfsorientierten Erfassung. Der Stadtrat sei diesem Vorschlag gefolgt. Mit der Bedarfsplanung 2014 und der nun vorliegenden Bedarfsplanung komme man dem Anliegen langsam näher. Die komplette Umsetzung des Antrags auf Änderung der Bedarfserfassung stehe allerdings noch immer aus. In der Vorlage sei ausgeführt, dass mit Beginn des Jahres 2015 in den Kitas die Möglichkeit einer verbindlichen Anmeldung durch Eltern umgesetzt werden könne. Im Jugendhilfeausschuss sei allerdings bereits angekündigt würden, dass erst ab 2016/2017 diese wirklich verbindliche Anmeldung verwirklicht werden könne. Zudem bleibe das Problem der Bevölkerungsprognosen gravierend. Auch die in der Vorlage genannte Bevölkerungsprognose dürfte durch die Realität schon überholt sein. In diesem Jahr seien in Leipzig bereits mehr als 6.000 Kinder geboren worden. Das sei mehr, als man erwartet habe. Die Linksfraktion hoffe, dass diesbezüglich mehr Realitätssinn in die Verwaltung einziehen möge. Vor diesem Hintergrund sehe die Linksfraktion die Fortschreibung der Bedarfsplanung, die mit einem Rückgang der Zahl der zu schaffenden Plätze ab 2018 kalkuliere, skeptisch. Ke 56 Stadträtin Nagel teilt mit, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie freue sich, dass ihr Anliegen einer anderen Bedarfserfassung langsam Gestalt annimmt. Stadtrat Schmidt (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, der Hinweis von Stadtrat Zenker zur strategischen Flächenbevorratung enthalte auch eine Kritik an der Vorlage. An den Stellen, an denen die Kitaplätze tatsächlich seit Jahren gebraucht würden, und das sei beispielweise Schleußig, kämen sie eben nicht. Vor etwa fünf Jahren sei der Waldkindergarten in Schleußig geschlossen worden, weil er habe umziehen müssen. Die Absicht, dass die Stadt neue Flächen ankaufen und mit Kitas bebauen möge, unterstütze er, Schmidt, durchaus, aber dort, wo die Stadt jetzt schon solche Möglichkeiten habe, tue sie es eben nicht. Ein Beispiel sei die Holbeinstraße. Dort habe die Stadt ein großes Grundstück, und es habe unterschiedliche Auffassungen gegeben, wie damit umgegangen werden solle, weil dort Garagen stünden. Dies sei ein heißes Thema in Schleußig. Es gebe hierzu eine Variantenuntersuchung, die deutlich sage, was für Möglichkeiten existieren. Nun komme es darauf an, sich für eine Variante zu entscheiden, das Geld in den Haushalt einzustellen und die Einrichtung zu bauen. Genau das passiere aber nicht. Wenn man in den Haushalt schaue, finde man diverse Kitas, aber keine in der Holbeinstraße. Diesbezüglich sei die Stadtverwaltung nicht konsequent genug. Sie plane die Kita frühestens für 2017, Eröffnung frühestens 2018. Wer den Kinderboom in Schleußig kenne, wisse, dass dort viel früher eingegriffen werden müsse. Das auch jetzt noch hinauszuzögern, dafür habe er, Schmidt, kein Verständnis. Ansonsten unterstütze er die Vorlage natürlich vorbehaltlos. Abstimmung: DS-00208/14 wird ohne Gegenstimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen. 20.5. Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 (DS-00210/14; DS V/4056) Stadträtin Böhm (SPD-Fraktion) legt dar, mit der Beschlussfassung über diese Vorlage solle der im Jahr 2008 eröffnete Betriebskindergarten der Klinikum „St. Georg“ gGmbH im Wege eines Betriebsübergangs an den Eigenbetrieb Behindertenhilfe der Stadt Leipzig übergehen. Grund für den Trägerwechsel sei vor allem, dass das Klinikum die Finanzierung einer solchen Einrichtung nicht mehr ermöglichen könne. Mit der Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der SPD-Fraktion habe der Stadtrat bereits vorhin beschlossen, dass für die Jahre 2012, 2013 und 2014 durch die Stadt anteilig Betriebskosten getragen werden. Die zu geringen Zuschüsse der Stadt zu den laufenden Betriebskosten seien ein Grund dafür gewesen, dass die Klinikum „St. Georg“ gGmbH in die roten Zahlen geraten sei. Frau Krefft habe vorhin bereits ihr Erstaunen darüber geäußert, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag zur Kostenübernahme auch für das Jahr 2015 durch die Stadt gestellt habe, obwohl sich eine Vorlage zum Trägerwechsel im Verfahren befinde. Dazu sei zu sagen, dass der Antrag der SPD-Fraktion im Mai eingebracht worden sei. Zu Ke 57 diesem Zeitpunkt habe es die heute zur Abstimmung stehende Vorlage noch nicht gegeben. Dies sei nicht erstaunlich. Die SPD-Fraktion sei nämlich nicht die Verwaltung. Sie sei auch nicht über alle Schritte der Verwaltung informiert und trage auch nicht in vollem Umfang das Vorgehen und das Handeln der Verwaltung mit. Nunmehr hätten sich die Stadtverwaltung, das Klinikum „St. Georg“ gGmbH und der städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe zu einem Trägerwechsel verständigt. Diese Lösung entlaste das Klinikum finanziell und ermögliche gleichzeitig die Schaffung einer Komplexeinrichtung mit Regelbetreuungsangebot und heilpädagogischer Betreuung. Die Entwicklung einer solchen Komplexeinrichtung sei ein erster Schritt hin zur Inklusion. Damit würden Kindern, die einer heilpädagogischen Betreuung bedürfen, neue Wege der Partizipation und Teilhabe eröffnet. Auch von den Beschäftigten der Kita werde diese Entwicklung sehr begrüßt. Sie würden nach § 613 a an den neuen Träger übergehen. Die Beschäftigten des Klinikums könnten auch weiterhin, allerdings nicht in dem Umfang wie bisher, das Betreuungsangebot der Kita nutzen. Vielleicht gebe es auf dem Areal des Klinikums sogar noch eine Fläche für eine Erweiterung der Kindertagesstätte. Die SPD-Fraktion werde der Vorlage daher gern zustimmen. Es wäre schön, wenn die Beschäftigten der Klinik, deren Kinder derzeit in der Klinik betreut werden, von Herrn Prof. Fabian oder von Herrn Böhmer die Zusage erhielten, dass alle jetzt dort betreuten Kinder den Betreuungsplatz auch nach dem 1. Januar 2015 nicht verlieren. Dazu hätten die Eltern bisher nämlich leider keine Auskunft erhalten. Stadtrat Billig (CDU-Fraktion) äußert, ihm sei kein Fall bekannt, dass ein Kind in Deutschland einen Kindergarten habe verlassen müssen, weil ein Trägerwechsel stattgefunden habe. Sicherlich könnten auch in diesem Falle alle Kinder weiter betreut werden. Die Schaffung des Betriebskindergartens im Klinikum „St. Georg“ sei ein Modellvorhaben gewesen. Von diesem Vorschlag seien alle – darunter auch er, Billig – angetan gewesen. Er finde es nach wie vor in Ordnung, dass so große Betriebe auch eine derartige Einrichtung unterhalten. Es sei traurig, dass große Unternehmen in der Stadt Leipzig mit erheblichen Gewinnen nicht in der Lage seien, ihren Mitarbeitern einen Betreuungsplatz in einem Betriebskindergarten zu bieten. Hier werde von einigen Unternehmen noch ganz schön gekniffen. Vielleicht könne man in Zukunft auch einmal darüber nachdenken. Stadtrat Ufer (fraktionslos) teilt mit, dass er dieser Drucksache nicht zustimmen werde. Die ständigen Trägerwechsel seien nicht gerade ein gutes Beispiel für die weitere Entwicklung. Abstimmung: DS-00210/14 wird bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen beschlossen. Ke 58 20.6. 1. Änderung Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Sicherung/ Sanierung und Rekultivierung der fünf mit der Eingemeindung in das Gebiet der Stadt Leipzig gelangten Altdeponien (DS-00281/14) Abstimmung: DS-00281/14 wird einstimmig beschlossen. 20.7. Überplanmäßige Aufwendungen 2014 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinehit 50_311_ZW – Grundversorgung und Hilfen SGB XII (DS-00282/14) Abstimmung: DS-00282/14 wird einstimmig beschlossen. 20.9. Förderung des Vereins forum thomanum Leipzig e. V. 2015 bis 2018 (DS-00315/14; V/4052 + Änderungsantrag der Mitglieder des Fachausschusses Kultur) Stadtrat Billig (CDU-Fraktion) merkt an, dass diese Vorlage für erhebliche Irritation gesorgt habe, weil der Stadtrat eine Vorlage zur Vereinsförderung in dieser Form noch nicht beschlossen habe. Deswegen habe es im Fachausschuss Kultur erheblichen Diskussionsbedarf gegeben. Leider sei die Begründung der Vorlage vor allem hinsichtlich der Mittelvergabe außerordentlich dünn, da sie überwiegend Teile aus Bausteinen eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2008 umfasse und der neuen Situation nicht gerecht werde. Bekanntlich sei mit Beschluss der Ratsversammlung vom 18. Juni 2008 festgelegt worden, dass die Stadt Leipzig eine Stiftung bzw. einen Verein forum thomanum unterstütze. Eine Stiftung sei in Leipzig im Moment nicht spruchreif. Dieser Ratsbeschluss habe zwei Module zum Inhalt gehabt. Zum einen sei das ein sogenanntes städtisches Modul, das mit der Erneuerung des Alumnats, der Küche und des umliegenden Straßengebiets den städtischen Anteil finanziert habe. Der Verein forum thomanum habe dann Grundschule, Lutherkirche, Grundstück Sebastian-BachStraße/Ecke Hillerstraße, Mittelschule und Sporthalle auf dem Entwicklungsschirm gehabt. Allerdings sei schon zum damaligen Zeitpunkt festgelegt worden, dass die nichtstädtischen Module vom Verein allein zu tragen sind. Der Stadtrat habe sich damals eindeutig dafür ausgesprochen, dass der Verein eine Förderung nach der Fachförderrichtlinie Kultur beantragen könne. Das habe dieser auch getan. Der Verein habe beim Kulturamt eine Fördersumme beantragt und sei auch entsprechend gefördert worden. Im Zusammenhang mit der heutigen Vorlage müsse hinterfragt werden, welche Form der Stadtrat mit einer Förderung des Vereins überhaupt noch fördern wolle und könne. Im Fachausschuss sei darüber diskutiert worden, ob die Stelle des Geschäftsführers gefördert werden solle. Darüber gebe es eine Information des Geschäftsführers. Die Stelle des Geschäftsführers werde in der institutionellen Förderung nicht gefördert, wohl aber die der Geschäftsstellenleiterin. Es bleibe die Frage, was der Stadtrat hinsichtlich der Förderung des Vereins forum thomanum tun wolle. Ein großer Teil der Aufgaben, die sich der Verein gestellt habe, Ke 59 sei mit städtischen Fördermitteln eigentlich nicht förderbar. Das gelte beispielsweise für die Grundschule forum thomanum und den Kindergarten. Die Förderung des Thomanernachwuchses sei nach Beschluss der Ratsversammlung vom Juni 2013 eindeutig eine städtische Sache. Dazu habe man die Grundschule „Anna Magdalena Bach“ ertüchtigt, die praktisch den Thomanernachwuchs aus dem städtischen Modul hervorbringe. Wenn sich die Grundschule forum thomanum auch dieser Aufgabe widmen könne, dann sei das ihre ureigene Sache. Er, Billig, sehe aber keinen Grund, dass dafür städtische Mittel zur Verfügung gestellt werden. Abgesehen davon könne sich jeder Junge im Alter von zehn Jahren zur Aufnahme in den Thomanerchor bewerben, und er werde auch angenommen, wenn er über die erforderlichen Fähigkeiten verfüge. Somit bleibe als Hauptaufgabe die Vernetzung und die Koordination, die der Verein forum thomanum im Bereich des Campus des forum thomanum wahrnehmen soll. Allen sei der Ratsbeschluss von 2008 bekannt, wobei ein Teil der damals genannten Dinge nicht mehr tragbar sei. Übrig blieben lediglich die Kooperationsverbindungen zu anderen entsprechenden kulturellen Einrichtungen. Aufgeführt würden da die Hochschule für Musik und die Durchführung eines Kompositionsworkshops. Der Fachausschuss Kultur sei übereingekommen, dass der Verein gefördert werden soll, weil das Projekt Campus forum thomanum als solches ein förderbares Projekt sei, das letztlich durch Kooperation und Netzwerkbildung doch zu einem Leuchtturm im Bereich der Musik der Stadt Leipzig werden könne. Stadtrat Billig macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass die Grundschule „Anna Magdalena Bach“ laut Ratsbeschluss bereits Bestandteil des Campus forum thomanum sei. Das hätte man vielleicht auch in der Begründung der Vorlage erwähnen sollen. Aufgrund der für den Stadtrat doch nicht mehr so nachvollziehbaren Arbeiten, die der Verein durchführe, halte es der Fachausschuss Kultur für erforderlich, die Fördersumme zu ändern und dem Stadtrat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Stadtrat Billig schließt seine Ausführungen mit einer persönlichen Bemerkung. Er unterstreicht, dass ihm aus Jahrzehnten Stadtratsarbeit kein Beschluss bekannt sei, durch den Fördermittel für einen Verein in dieser Form gekürzt worden seien. Das sollte nicht unbedingt eine Signalwirkung haben, aber es sollte vielleicht zum kritischen Nachdenken über die Vergabe von Fördermitteln an Vereine und Verbände anregen. Abstimmung: Der Änderungsantrag der Mitglieder des Fachausschusses Kultur zu Beschlusspunkt 1 der Vorlage wird bei 1 Gegen-stimme und 3 Enthaltungen beschlossen. Abstimmung: DS-00315/14 wird in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen beschlossen. Ke 60 20.10. 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen (DS-00316/14) Abstimmung: DS-00316/14 wird mit 58 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. 20.11. Straßenbenennung 1/2014 (DS-00319/14) Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) trägt vor, nur selten ergebe sich die Möglichkeit, in unmittelbarer Nachbarschaft der Aufenthaltsorte von Persönlichkeiten oder der Orte des Geschehens wie beim Capa-Haus und dem unbenannten Straßenabschnitt zwischen der Jahnallee und der Erich-Köhn-Straße eine Straßenbenennung vorzunehmen. Aus Bauvorlagen sei bekannt gewesen, dass dieser Straßenabschnitt, der oft der Erich-Köhn-Straße zugerechnet werde, förmlich keinen Namen besitze. Da er zukünftig baulich von der Erich-Köhn-Straße getrennt werden solle, sei zunächst der Vorschlag unterbreitet worden, diese neue Zufahrtsstraße zum LVB-Parkplatz Angerbrücke und zum neuen Red-Bull-Trainingszentrum nach Raymond J. Bowman zu benennen, der als letzter amerikanischer Soldat bei der Befreiung Leipzigs getötet wurde. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Mehrheit der Mitglieder im Straßenbenennungsgremium hätten aber die Benennung nach Capa, dem amerikanischen Reporter Endre Ernö Friedmann, der den Künstlernamen seines jüngeren Bruders übernommen und die Geschehnisse im April 1945 in Leipzig fotografisch dokumentiert hatte, favorisiert. Deshalb stehe dieser Vorschlag heute zur Abstimmung. Das am 18. April 1945 in der Jahnallee 61 aufgenommene Foto „Der letzte Tote des Krieges“ habe nach seiner Veröffentlichung in aller Welt traurige Berühmtheit erhalten, ebenso wie Capas Bilder aus dem spanischen Bürgerkrieg oder bei der Landung der Alliierten in der Normandie. Capa habe seine Fotos nach folgender Maxime erstellt: „Wenn deine Bilder nicht gut genug sind, warst du nicht nah genug dran.“ Straßennamen seien auf unterschiedliche Orte übertragbar. Der Erhalt eines authentischen Standorts eines Geschehens innnerhalb oder außerhalb von Gebäuden sollte trotzdem Priorität haben. Deshalb sei die Forderung nach dem kurzfristigen Einsatz von Mitteln aus dem städtischen Gebäudesicherungsprogramm zur Sicherung wertvoller historischer Gebäude und Baudenkmale auch bei der Erhaltung der Gebäude Jahnallee 61 und Luppenstraße 26/28 so wichtig gewesen. Dadurch sei die Sanierungsfähigkeit der Gebäude bewahrt worden, was die zeitnahe erfolgreiche Suche eines Investors und die inzwischen begonnene Sanierung mit befördert habe. Trotz der Straßenbenennung „Capa-Straße“ sollte das Thema der Ehrung des Soldaten Raymond J. Bowman nicht abgeschlossen sein. So sollte auch die Anbringung einer Gedenk- oder einer Informationstafel die Geschehnisse an diesem Ort thematisieren. Die Linksfraktion wolle deshalb den Vorschlag, die nicht förmlich benannte Umgehungsstraße unmittelbar hinter dem Haus Jahnallee 61 nach Raymond J. Bowman zu benennen, in der Diskussion lassen. Für ihn, Schlegel, gebe es keine Unterschiede bei Personen, die für die Beendigung des Zweiten Weltkrieges und für die Beseitigung des Hitlerfaschismus ihr Leben eingesetzt haben. Millionen hätten ihren Einsatz mit dem Leben bezahlt. Sie hätten da- Ke 61 mit das Wertvollste gegeben, was sie besaßen. Ob kleine oder große Straßen und Plätze oder Gebäude, Denkmäler oder Gedenktafeln – das Wichtigste sei, dass diese Menschen für die kommenden Generationen in Erinnerung und als Mahnung im Gedächtnis bleiben. Dies sei heute ein würdiger Auftakt für den 70. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus im kommenden Jahr. Abstimmungen: In getrennten Abstimmungen werden folgende Benennungsvorschläge einstimmig beschlossen: Bücherstraße, Tränkengraben, Rippachtalstraße (Verlängerung), Capastraße, Rügener Straße, Usedomer Straße, Fehmarner Straße und Quittenweg. Die Benennungsvorschläge Kesselgrund und Gerhard-Ellrodt-Straße (Verlängerung) werden bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 20.12. Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum (DS-00319/14) Abstimmung: DS-00319/14 wird einstimmig beschlossen. 20.13. Inbetriebnahme neuer Kindertagesstätten und Schulen – überplanmäßige Mehraufwendungen für Gebäudebewirtschaftungs- und Bauunterhaltungsleistungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in 2014 und Folgekostenplanung (DS-00350/14; V/3937 + Austauschseite) Abstimmung: DS-00350/14 wird einstimmig beschlossen. 20.14. Personalangelegenheit nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung (DS-00378/14; V/4003) Abstimmung: DS-00378/14 wird einstimmig beschlossen. 20.15. Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus (DS-00394/14 + Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE + Änderungsantrag der SPD-Fraktion) Erster Bürgermeister Müller erklärt, dass vom Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nur die Beschlusspunkte 2.1 bis 2.3 zur Abstimmung aufgerufen werden. Die Punkte 2.4 und 2.5 müssten seitens der Verwaltung zurückgewiesen werden, weil sie mit dem Beratungsgegenstand der heutigen Vorlage nicht übereinstimmen. Diese Punkte müssten in das reguläre Antragsverfahren verwiesen werden. Stadtrat Götze (Fraktion DIE LINKE) betont, dass es sich nicht um den ersten Nachtragswirtschaftsplan handele. Die Summe, um die es gehe, sei erheblich. Der Stadtrat müsse genau überlegen, in welchem Ausmaß sie alternativlos zur Verfügung gestellt werden müsse. Der Änderungsantrag der Linksfraktion fordere in Punkt 1 eine Revision der Betriebsabläufe. Erfreulicherweise seien die Tariferhöhungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höher ausgefallen als zunächst gedacht. Das sei eine wesentliche Ur- Ke 62 sache für die negative wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebes, nämlich in Höhe von 232.000 €. Das heiße nicht, dass andere Faktoren unwichtig wären. Ganz im Gegenteil, diese trügen den größten Teil zum Verlust von 1,65 Millionen € bei. Zu nennen seien abseits der Tariferhöhungen Mehrausgaben wie gestiegene Abführungen an die Künstlersozialkasse, höhere Honorare, Mehrausgaben bei der Kalkulation des Besucherservice, Mehrausgaben für IT und Wachdienst. In der Begründung werde auf Seite 4 von nicht vorhersehbaren Entwicklungen, aber auch von Planungsfehlern gesprochen. In der Tat sei das Entstehen des Verlustes komplex. Die verschiedenen Punkte seien aber unterschiedlich zu verantworten. Dies sollte sich in der angemessenen Höhe der nachgeschossenen Summe und im Zeitpunkt des Ausgleichs widerspiegeln. Nur auf die glatte runde Million abzurunden sei zu wenig ursachenspezifisch. Dargeboten würden in der Vorlagenbegründung historische Abläufe des häufigen Controllerwechsels. Die Linksfraktion werde das Gefühl nicht los, dass die Verantwortung auf die nachgeordnete Stelle geschoben werde. Beim auswärts bestellten Controlling sei manches schiefgegangen, ganz und gar könne das jedoch die Gewandhausleitung nicht exkulpieren. Die Maßstäbe, die ringsum an Verantwortung des Wirtschaftens abgefordert würden, sollten auch beim Aushängeschild der Stadt gelten. Aus Sicht der Linksfraktion trügen die Antworten, die zum Teil auf Nachhaken auch im Betriebsausschuss Kulturstätten gegeben worden seien, nicht zur Erhellung bei. Auch daher stehe Punkt 1 des Änderungsantrages der Linksfraktion für eine externe Überprüfung der Entstehungsvorgänge des Jahresverlustes in einer Revision. Zu Punkt 2 des Änderungsantrages, den Abbau des negativen Eigenkapitals, betont Stadtrat Götze, die Linksfraktion wolle nicht sofort ausgleichen. Ihrer Ansicht nach sei es besser, über eine genauere Kenntnis der Faktenlage und genaues Ausloten der Möglichkeiten des Gewandhauses diesen Abbau sicherlich nur teilweise, aber so weit wie möglich selbst voranzutreiben, so wie es §12 der Eigenbetriebsverordnung dem Sinn nach andenke. Dabei sollten realisierbare Vorschläge des Gewandhauses entwickelt und diese in einen von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag einbezogen werden. Der in der Vorlage angestrebte Ausgleich sei nicht alternativlos. § 12 III der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung sage, dass ein Jahresverlust eines Eigenbetriebes über drei Jahre vorgetragen, also in die nächsten Jahre mitgenommen werden könne, wobei Gewinne zur Tilgung verwendet werden könnten. Es bestehe kein Zwang, diesen Verlust mitzunehmen, aber es bestehe auch kein Verbot, dies zu tun. Der Verlust könne gemäß § 12 III Satz 2 nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde sogar noch um eine nicht näher bestimmte Zahl von Jahren weiter mitgenommen werden, wenn ein Ausgleich der Verluste durch Gewinne zu erwarten sei. Das von allen geschätzte Gewandhaus gehe also nicht unter, wenn der dann noch nötige Ausgleich später erfolge. Wie Punkt 3 des Änderungsantrages zeige, sei die Linksfraktion für den jetzt nötigen Teilbetrag bezüglich der Tariferhöhungen. Der große Rest müsse jetzt nur dann in voller Höhe ausgegeben werden, wenn der Stadtrat wolle, dass dieses Geld jetzt ohne anzuhalten ausgegeben wird. Eine gebildete Rückstellung wäre insofern bes- Ke 63 ser, als das Geld endgültig auszugeben. Anscheinend finde sich aber hier oder da bei ehrenwerter Absicht derzeit noch immer rasch eine Million. Bisweilen sei man da ungleich vorsichtiger und kritischer. Nach Ansicht der Linksfraktion sei die Wirkung einer sofortigen Ausgleichszahlung lediglich im Zusammenhang mit der Einzelbetrachtung des Gewandhauses gesehen worden; nicht betrachtet worden sei jedoch die mittelbare Wirkung im Sinne der Gleichbehandlung aller Eigenbetriebe. Er, Götze, frage, ob der Stadtrat bei der Oper oder dem Schauspielhaus genauso handeln würde. Die Gleichbehandlung sei sicherlich keine juristische, wohl aber eine politische Kategorie. Sicherlich seien die LINKEN die Letzten, die sich an höheren Tarifabschlüssen stören. Letztlich habe es rechtzeitig Hinweise auf die Auswirkungen aus den Erhöhungen der Tarifabschlüsse gegeben. Im Beschluss 1295/12 seien explizit zum Zwecke der verlässlichen Größeneinschätzung genaue Summen und klare Zuschussgrößen benannt worden. Die anderen kulturellen Eigenbetriebe stünden sicherlich vor dem gleichen Problem, hätten derzeit jedoch andere Möglichkeiten, diese zu auszugleichen. Aus Sicht der Linksfraktion werde man nicht umhin kommen, bezüglich des Umgangs mit Tariferhöhungen in den Eigenbetrieben eine generelle Regelung zu treffen. Während die anderen Eigenbetriebe die Kosten der Tariferhöhung weitgehend aus eigener Kraft stemmen müssten, könne der Eigenbetrieb Gewandhaus nach der Vorlage auf die sofortige Kompletterstattung sämtlicher Fehlstellen hoffen. Diese Logik könne man eigentlich nicht vermitteln, bedeute sie doch, dass am Ende der mehr Geld zugeschossen bekomme, der sich in eine brenzlige Lage wirtschafte. Dies wäre nicht nur gegenüber den Eigenbetrieben der Kultur ein eigenartiges Signal. Die Punkte 4 und 5 des Änderungsantrages der Linksfraktion entfielen aus formalen, nicht aus inhaltlichen Gründen. Stadtrat Götze beantragt gesonderte Abstimmung über den Punkt 1 des Änderungsantrages. Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) berichtet, dass sich der Betriebsausschuss Kulturstätten mit einem umfangreichen Katalog von Fragen und Antworten zu dieser Vorlage sehr intensiv beschäftigt habe. Er habe den Mitgliedern der SPD-Fraktion die kompletten Fragen und Antworten zur Verfügung gestellt, sodass sie sich darüber ein umfassendes Bild machen konnten. Letztlich blieben aber viele Fragen offen, die man heute sicherlich nicht abschließend klären könne. Sie beträfen die von Stadtrat Leuze zu Beginn der Tagesordnung der Ratsversammlung schon vorgebrachte Komplexität der Aufgabenbeziehungen der bbvl. Die in Rede stehenden 1,23 Millionen € seien eine sehr hohe Summe. Trotzdem solle der Stadtrat heute eine Form der unterjährigen Deckung dieses Betrages für das Gewandhaus beschließen. In diesem Zusammenhang müsse man die herausgehobene Stellung des Gewandhauses im Stadtgefüge nicht nur in der Kultur, sondern in der gesamten Stadt hinreichend würdigen. Deswegen sei die SPD-Fraktion der Meinung, dass der Ausgleich unterjährig erfolgen soll, allerdings mit einer Ausnahme, nämlich mit Ausnahme des Betrages, der die Mehrkosten aus der Tarifsteigerung Ke 64 ausmache. Das seien die genannten 230.000 €, die aus einer Tarifsteigerung gegenüber dem Planansatz von 1,583 % resultieren. In diesem Falle müsse die SPD-Fraktion auf einer Gleichbehandlung der Häuser bestehen. Letztlich habe keines dieser Häuser mit am Verhandlungstisch gesessen, als die Tarifentwicklungen beschlossen worden seien. Hier sei auch bei der Aufstellung der nächsten Wirtschaftspläne eine andere Herangehensweise erforderlich, weil dies genau der Punkt sei, der auch von gut wirtschaftenden Unternehmen, wie das Gewandhaus eines sei, nicht mehr ausgeglichen werden könne. Stadtrat Dyck bekräftigt, dass nach Ansicht der SPD-Fraktion nicht das gesamte Defizit unterjährig gedeckt werden könne. Ein Betrag von 1 Million € solle ein deutliches Zeichen für das Gewandhaus sein. Daher bitte er um Zustimmung zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Bürgermeister Bonew betont, als Nichtkulturpolitiker wolle er nicht zu den Gründen des aufgetretenen Defizits Stellung nehmen, sondern sich mit der entstandenen Situation beschäftigen und in der Verantwortung für die Eigenbetriebe und für das Sondervermögen der Stadt Leipzig sprechen. Der Bürgermeister betont, auch dann, wenn mit dem Jahresabschluss 2014 nichts für den Ausgleich des Defizits des Gewandhauses getan würde, müsste er eine Rückstellung für den städtischen Haushalt bilden. Das bedeute, man habe mit dem Jahr 2014 sowohl mit der heutigen Beschlussvorlage als auch ohne Einlagen in das Gewandhaus eine entsprechende Haushaltsbelastung. Man könne sogar sagen, wenn der Stadtrat heute nichts in das Gewandhaus lege und nichts von dem eintrete, was man bezüglich des Gewandhauses vorbesprochen habe, sei die Rückstellung am Ende des Jahres – vier Wirtschaftsprüfer, fünf Meinungen! – sogar eine höhere. Die Verwaltung habe sich dazu entschlossen, dem Stadtrat genau diesen Betrag vorzuschlagen. Das ergebe sich einerseits aus der Entstehungsgeschichte, zum anderen aus der Überlegung, was das Gewandhaus selbst in den nächsten Jahren als Verlustausgleich abtragen kann. Außerdem müsse man auch die Gemeinnützigkeit des Gewandhauses berücksichtigen. So habe man im gemeinschaftlichen Abwägungsprozess den Betrag von 1.230.000 € gefunden und sei überzeugt, damit auf der sicheren Seite zu sein. Auf diese Weise werde einerseits die Liquidität des Gewandhauses gestärkt und nicht gefährdet, andererseits erscheine der Eigenbetrag des Gewandhauses zum Ausgleich des entstandenen Verlustes angemessen, und drittens werde das Kapital des Gewandhauses in einer Höhe gesichert, dass in keiner Weise die Gefahr bestehe, die Gemeinnützigkeit des Gewandhauses zu verlieren. Bürgermeister Bonew bittet den Stadtrat, beide Änderungsanträge abzulehnen und dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Stadtrat Dyck (SPD-Fraktion) meint, das, was Bürgermeister Bonew vorgetragen habe, sei aus dessen Sicht sicherlich schlüssig. Der Begriff „Gemeinnützigkeit des Gewandhauses“ komme in der Vorlage aber an keiner einzigen Stelle vor. Deswegen könne die SPD-Fraktion diesen Aspekt auch nicht in die Abwägung hinsichtlich ihrer Ke 65 Stimmabgabe einfließen lassen. Wenn es hier eine wie auch immer geartete Notwendigkeit geben sollte, müsse man unabhängig von dieser Vorlage darüber reden. Dann seien sicherlich die meisten Stadträte bereit, der Argumentation des Bürgermeisters zu folgen. Abstimmung: Beschlusspunkt 2.1 des Änderungsantrages der Frak-tion DIE LINKE wird mit 31 Dafür-Stimmen bei 24 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen. Abstimmung: Die Beschlusspunkte 2.2 und 2.3 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE werden mehrheitlich abgelehnt. Abstimmung: Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion wird mit 29 Dafür-Stimmen bei 26 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen. Abstimmung: DS-00394/14 wird in der durch den Beschlusspunkt 2.1 des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE und durch den Änderungsantrag der SPD-Fraktion geänderten Fassung ohne Gegenstimmen bei einer Reihe von Enthaltungen beschlossen. 20.16. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Schauspiel Leipzig (DS-00397/14) Abstimmung: Ds-00397/14 wird einstimmig beschlossen. 20.17. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Oper Leipzig (DS-00398/14) Abstimmung: DS-00398/14 wird einstimmig beschlossen. 20.18. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Theater der Jungen Welt (DS-00473/14) Abstimmung: DS-00473/14 wird einstimmig beschlossen. 20.19. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ (DS-00412/14) Abstimmung: DS-00412/14 wird einstimmig beschlossen. Ke 66 20.20. Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig – Stadtreinigung Leipzig (DS-00437/14) Abstimmung: DS-00437/14 wird einstimmig beschlossen. 20.21. Anwendung des Wahlrechtes zur Aktivierung von Investitionszuwendungen an Dritte in der Stadtverwaltung Leipzig ab 01.01.2012 (DS-00411/14) Abstimmung: DS-00411/14 wird einstimmig beschlossen. 20.22. Louise-Otto-Peters-Preis – Verleihung durch die Stadt Leipzig (DS-00482/14) Abstimmung: DS-00482/14 wird bei 1 Gegenstimme ohne Enthaltungen beschlossen. 20.23. Zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Klinikum St. Georg gGmbH und Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO (DS-00504/14) Abstimmung: DS-00504/14 wird einstimmig beschlossen. 20.24. Abfallwirtschaftssatzung, gültig ab 01.01.2015 (DS-00453/14) Zu den Tagesordnungspunkten 20.24 und 20.25 hat Stadtrat Hobusch Beschaffenheit angemeldet. Er beteiligt sich weder an der Diskussion noch an der Abstimmung. Abstimmung: DS-00453/14 wird mit 44 Dafür-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen beschlossen. 20.25. Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015 (DS-00508/14) Abstimmung: DS-00508/14 wird mit 46 Dafür-Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen. 20.26. 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2015 (DS-00518/14) Abstimmung: DS-00518/14 wird mit 45 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und bei 2 Enthaltungen beschlossen. 20.27. 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2015 (DS-00519/14) Abstimmung: DS-00519/14 wird mit 49 Dafür-Stimmen ohne Gegenstimmen und bei 2 Enthaltungen beschlossen. Ke 67 20.28. Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (DS-00620/14) Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) führt aus, jetzt solle der Stadtrat wieder einen Nachtragswirtschaftsplan beschließen. Diesmal scheine es jedoch nicht um einen Leuchtturm zu gehen. Für sie, Hollick, aber sei es ein Leuchtturm, denn Menschen mit Behinderungen seien genauso wichtig wie das Gewandhaus. Wenn die Stadt dem Eigenbetrieb Behindertenhilfe jetzt ein Darlehen von 800.000 € gewähre, so müsse der Betrieb zwar nur einen relativ geringen Zins zahlen, aber er schleppe seit 2012 eine Last von 995.000 € mit. Dieser Betrag habe im kommenden Jahr ausgeglichen werden sollen; denn es seien drei Jahre vorbei. Die Eigenbetriebssatzung sehe nicht vor, dass nur nach drei Jahren ausgeglichen werden könne, sondern das könne auch eher geschehen. Außerdem müsse man deutlich sagen, dass das negative Betriebsergebnis von 300.000 € auf ein Verschulden der Stadt zurückzuführen sei. Sie habe Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen. Dafür gebe es objektive Gründe, die sie, Hollick, durchaus anerkenne. Sie müsse jedoch konstatieren, dass mit den Eigenbetrieben sehr unterschiedlich umgegangen werde. Dieses Vorgehen teile sie nicht. Die Fraktion DIE LINKE werde der Gewährung des Darlehens zustimmen. Sie, Hollick, hätte jedoch gern von Bürgermeister Bonew gehört, warum er den Ausgleich, den er vornehmen müsse, nicht schon in diesem Jahr vornehme. Der Überschuss, den der SEB erwirtschaften würde, würde ohnehin in die Stadtkasse kommen, und die Liquidität sehe in diesem Betrieb vielleicht noch schlechter aus als im Gewandhaus, denn dieser Betrieb erhalte leider nicht so viele Spenden wie das Gewandhaus. Wenn der Stadtrat die Million für das Gewandhaus habe, finde sich bei der guten Steuerlage, die auch in diesem Jahr zu verzeichnen sei, sicherlich auch das Geld für diesen Zweck. Stadträtin Hollick erinnert an die Tatsache, dass vom Eigenbetrieb Behindertenhilfe Pacht für im Bau befindliche Häuser verlangt worden sei. Dieser Beschluss habe seinerzeit trotz des Widerstandes der Linksfraktion eine Mehrheit gefunden. Bürgermeister Bonew äußert, er könne den Unmut von Frau Hollick verstehen, und versichert, der Eigenbetrieb Behindertenhilfe sei der Verwaltung und ihm persönlich ebenso wichtig wie der Eigenbetrieb Gewandhaus. Im vorliegenden Falle gehe es nicht darum, irgendetwas in Form einer Verlustübernahme durch die Stadt Leipzig auszugleichen, sondern darum, die Liquidität, also die jederzeitige Zahlungsfähigkeit, des Eigenbetriebes zu sichern. Diese Liquiditätssituation sei nicht dadurch entstanden, dass ein Verlust erwirtschaftet worden sei oder dass die Stadt Leipzig irgendwo Gewinne herausgezogen bzw. Zusagen nicht eingehalten habe. Die Liquiditätssituation sei dadurch entstanden, dass sich der SEB seit Langem in einer Auseinandersetzung mit Kostenträgern befinde, die Kosten zu bezahlen hätten. Deshalb gebe die Stadt Leipzig hier eine Liquiditätsüberbrückung; sie übernehme aber nicht die Kosten. Im Gesundheitswesen und bei der Behindertenhilfe gebe es in diesem Land nun einmal ein System, und da habe jeder das zu zahlen, wozu er laut Gesetz verpflichtet sei. An den KSV zahle die Stadt über ihre KSV-Umlage gemäß Ke 68 ihrer Steuerkraft. Demzufolge sehe die Stadt keinerlei Veranlassung, für den KSV als Kostenträger einzuspringen. Zudem wäre es rechtlich sehr fragwürdig, wenn die Stadt Leipzig als Kommune für den KSV oder für eine Krankenkasse einspringen würde. Es gebe keinen Verlustausgleich, weil kein Verlust entstanden sei. Der Eigenbetrieb bilanziere das unter „Forderungen“ gegenüber den Kostenträgern. Zu keinem Zeitpunkt habe infrage gestanden, dass die Stadt Leipzig für die Liquidität des Eigenbetriebes einstehe. Auch wenn er, Bonew, Herrn Böhmer regelmäßig Mahnungen geschickt habe, weil er den Rahmen im letzten Jahr teilweise überzogen habe, so habe die Verwaltung nicht gepfändet oder das Konto zugemacht. Der SEB sei im CashPool und werde jederzeit mit Geld versorgt. Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) unterstreicht, dass der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Jahr 2012 Verlust gemacht habe. Die Ursachen hierfür seien allen bekannt. Die Stadt Leipzig habe diese Verluste auszugleichen. Wenn die Stadt sie ausgleiche, sei die Liquidität vorhanden, und dann müsse der Betrieb nicht das Darlehen aufnehmen. Das, was Bürgermeister Bonew erläutert habe, treffe zu. Aber es gebe auch andere Wege. Diese Wege habe er nicht gehen wollen. Abstimmung: DS-00620/14 wird einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 21: Informationen I 21.1. Bereitstellung von zweckgebundenen Mehrerträgen und Mehraufwendungen zur Winterschadensbeseitigung gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in Höhe von 2.222.643,00 € im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung (DS-00119/14) 21.2. Sprachbildung und Sprachförderung in kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig (DS-00124/14) 21.3. Berichterstattung zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II (DS-00229/14) 21.4. Information über den Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen für Kita-Investitionsvorhaben mit Stand 06/2014 (DS-00217/14) 21.5. Sozialreport 2013 (DS-00259/14) 21.6. Umsetzungsvorschlag zur Stellenerweiterung in Erziehungs- und Fami-lienberatungsstellen gemäß Änderungsantrag 1 des Jugendhilfeausschusses zum RBV-1802/13 (DS-00269/14) 21.7. INVEST REGION Leipzig GmbH – Bericht 2013 (DS-00389/14) 21.8. Berichterstattung zur Umsetzung des „Programms zur Bekämpfung illegaler Graffiti in Leipzig“ im Jahr 2013 sowie weitere Schwerpunkte für das Jahr 2014 (DS-00441/14) Die Ratsversammlung nimmt diese Informationsvorlagen zur Kenntnis. Ke 69 Erster Bürgermeister Müller teilt mit, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung der Ratsversammlung damit abgearbeitet sei. Er dankt den Stadträtinnen und Stadträten für ihre Mitarbeit und wünscht ihnen einen angenehmen Abend. Schluss der Sitzung der Ratsversammlung: 19:50 Uhr Oberbürgermeister Schriftführer Stadtrat Protokollant: Stadtrat Stadt Leipzig Ratsversammlung V. Wahlperiode Leipzig, 02.12.2014 NIEDERSCHRIFT Ratsversammlung am 20.11.2014 Teil 1: Beschlussprotokoll SI/2014/316 -2Stadt Leipzig Ratsversammlung V. Wahlperiode Niederschrift Ratsversammlung Sitzungsbeginn: 14:00 Uhr Sitzungsende: 19:50 Uhr Ort, Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Anwesende Mitglieder Vorsitz Herr Burkhard Jung reguläre Mitglieder (Verwaltung) Herr Karsten Albrecht Herr Stefan Billig Herr Bernd Frank Herr Holger Gasse Frau Ursula Grimm Herr Gerd Heinrich Frau Sabine Heymann EC Herr Dietmar Kern Herr Jens Lehmann Herr Ansbert Maciejewski Herr Konrad Riedel Herr Wolf-Dietrich Rost Herr Claus-Uwe Rothkegel Herr Thomas Zeitler Herr Bernhard Brand Herr Reiner Engelmann Frau Mandy Gehrt Herr William Grosser Herr Marco Götze Herr Jens Herrmann-Kambach Frau Margitta Hollick Frau Skadi Jennicke Frau Carola Lange Frau Ilse Lauter Frau Birgitt Mai Frau Juliane Nagel Herr Sören Pellmann Herr Siegfried Schlegel Herr Steffen Wehmann Frau Naomi-Pia Witte Herr Tino Bucksch Herr Heiko Bär Frau Heike Böhm (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (DIE LINKE) (SPD) (SPD) (SPD) -3Herr Axel Dyck Frau Ingrid Glöckner Frau Ute Köhler-Siegel Herr Claus Müller Herr Heiko Oßwald Herr Gerhard Pötzsch Herr Manfred Rauer Herr Christian Schulze Herr Sebastian Walther Herr Mathias Weber Herr Christopher Zenker Frau Diana Ayeh Herr Christoph Hempel Frau Katharina Krefft Frau Heike König Frau Annette Körner Herr Wolfram Leuze Herr Malte Reupert Herr Bert Sander Herr Ingo Sasama Herr Michael Schmidt Herr Norman Volger Herr René Hobusch Frau Isabel Siebert Herr Arnd Besser Herr Michael Burgkhardt Frau Marion Ziegler Herr Dieter Deissler Herr Rudi Gerhardt Herr Klaus Ufer (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (SPD) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (Bündnis 90/Die Grünen) (FDP) (FDP) (FDP) (Bürgerfraktion) (Bürgerfraktion) (WVL) (fraktionslos) (fraktionslos) Abwesende Mitglieder reguläre Mitglieder Herr Udo Berger Herr Konrad Kretschmar Herr Volker Richert Frau Ines Hantschick Herr Reik Hesselbarth Herr Knut Keding Herr René Wiesner (CDU) (CDU) (CDU) (DIE LINKE) (FDP) (Bürgerfraktion) (Bürgerfraktion) krank dienstlich dienstlich Urlaub dienstlich Urlaub krank -4- TOP 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung begrüßt die Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten und alle weiteren Gäste. Der Oberbürgermeister teilt mit, dass die Tagesordnung am 8. November 2014 veröffentlicht worden sei. Er nennt die Namen der entschuldigt fehlenden Stadträtinnen und Stadträte, erwähnt das Fehlen von Bürgermeisterin Dubrau und verweist auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung bezüglich möglicher Befangenheit. TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Oberbürgermeister Jung stellt fest, dass um 14:00 Uhr 56 Stadträtinnen und Stadträte = 79 % anwesend waren. Die Ratsversammlung ist damit beschlussfähig. TOP 3 Feststellung der Tagesordnung Oberbürgermeister Jung verweist auf die Nachtragstagesordnung vom 11. November 2014 und fügt hinzu, dass er den dort aufgeführten Verhandlungsgegenstand als Tagesordnungspunkt 20.28 eingeordnet habe. Er gibt bekannt, dass die unter Tagesordnungspunkt 16.13. aufgeführte Anfrage nach Tagesordnungspunkt 16. aufgerufen werden. Oberbürgermeister Jung stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der genannten Veränderungen fest. TOP 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung TOP 5 Niederschrift TOP 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 15.10.2014 Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift der Sitzung fest. TOP 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2014 -5Oberbürgermeister Jung erläutert, die Niederschrift der Sitzung vom 17. September 2014 liege dem Stadtrat erneut zur Bestätigung vor, weil aufgrund eines Systemfehlers der Text nicht vollständig wiedergegeben worden sei. Die Ratsversammlung stellt die Niederschrift der Sitzung fest. TOP 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters TOP 7 Mandatsveränderungen TOP 8 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte TOP 9 Einwohneranfragen TOP 9.1 Erhaltung des Areals Kochstraße/Gustav-Freytag-Straße/Karl-Liebknecht-Straße als Grünfläche Vorlage: EF-00633/14 Einreicher: BUND RG Leipzig, Martin Hilbrecht Antwort: BM Albrecht TOP 9.2 Zukunft der Bahnanbindungen Stadt Leipzig Vorlage: EF-00663/14 Einreicher: Sebastian Heinzig Antwort erfolgt schriftlich TOP 10 Petitionen (Der TOP wird nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) TOP 10.1 Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben Vorlage: P-00511/14 Beschluss: Die Vorschläge der Petition werden wie die anderen Hinweise und Vorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark mit abgewogen und eingearbeitet. -6- Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 10.1.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: P-00511/14-VSP-001 - zur Kenntnis genommen TOP 10.1.2 Der Clara-Zetkin-Park soll autofrei bleiben Vorlage: P-00511/14-ÄA-002 Einreicher: Stadtrat Siegfried Schlegel Beschluss: Die Vorschläge der Petition werden wie die anderen Hinweise und Vorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin-Park und den Johannapark mit abgewogen und eingearbeitet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 11 Besetzung von Gremien TOP 11.1 Jugendhilfeausschuss - Abberufung eines Stellvertreters Vorlage: DS-00484/14-DS-001 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung und beruft Herrn Matthias Heinz (Arbeitsgemeinschaft freie Träger der Jugendhilfe Leipzig) als Stellvertreter per 20.11.2014 aus dem Jugendhilfeausschuss ab. 2. Damit wird der Beschluss Nr. RBV-24/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung geändert. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme -7TOP 11.2 Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes Vorlage: DS-00626/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-86/09 vom 16.12.2009 und beruft mit sofortiger Wirkung Herrn Karsten Tran als Mitglied aus dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost auf Grund des Beschlusses des Stadtvorstandes der SPD, ab. 2. Die Ratsversammlung bestellt gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO sowie aufgrund des Ratsbeschlusses RBIV-1736/09 vom 16.09.2009 „Verfahren zur Besetzung der Stadtbezirksbeiräte“ entsprechend vorliegendem Wahlvorschlag folgendes Mitglied in den Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost: Name Mekschrat Vorname Kai Partei/Wählervereinigung SPD Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 11.3 Beirat für Gleichstellung - Bestellung eines Mitgliedes und Stellvertreters Vorlage: DS-00634/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss Nr. RBV-84/09 der Ratsversammlung vom 16.12.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung und bestellt gemäß § 47 SächsGemO, § 17 Hauptsatzung, RBIII-451/00 in seiner aktuell gültigen Fassung Frau Susanne Hampe als Mitglied sowie Frau Jana Kusnezow als Stellvertreterin in den Beirat für Gleichstellung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist -8- TOP 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig für den Aufsichtsrat der Zoo Leipzig GmbH Vorlage: DS-00651/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beruft unter Bezugnahme auf § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ZOO Leipzig GmbH folgenden Vertreter der Stadt Leipzig aus dem Aufsichtsrat der ZOO Leipzig GmbH ab: Herrn Siegfried Stauche 2. Die Ratsversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ZOO Leipzig GmbH i.V.m. § 98 Abs. 2 SächsGemO als weiteren Vertreter der Stadt Leipzig Herrn Michael Weichert widerruflich in den Aufsichtsrat der ZOO Leipzig GmbH. 3. Damit wird der Ratsbeschluss RBV-281/10 vom 24.02.2010 in seiner aktuell gültigen Fassung geändert. durch Wahl: anwesende Stimmberechtigte abgegebene Stimmzettel gültige Stimmen 61 59 59 Gewählt wurde mit 52 Stimmen Herr Michael Weichert. Auf Herrn Knut Keding entfiel 1 Stimme. TOP 13 Verpflichtung der neugewählten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher TOP 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 bis 5 der Geschäftsordnung. (Die folgenden Anträge lagen bereits bis zum Versand der TO vor. TOP 14.1 Konzept Vereins- und Sportzentrum Liebertwolkwitz Vorlage: A-00505/14 Einreicher: SPD-Fraktion Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, in den Fachausschuss Sport und in den Fachausschuss Finanzen verwiesen. TOP 14.2 Demokratiekonferenz neu ausrichten Vorlage: A-00515/14 Einreicher: SPD-Fraktion -9Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Fachausschuss Kultur und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. TOP 14.3 Kostentransparenz im Zusammenhang mit Mitgliedschaften der Stadt Leipzig Vorlage: A-00665/14 Einreicher: René Hobusch Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung verwiesen. TOP 14.4 Anhörungsverfahren Vorlage: A-00692/14 Einreicher: René Hobusch Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen. TOP 14.5 Synergien bei der Nutzung von angemieteten Flächen für soziale Zwecke Vorlage: A-00631/14 Einreicher: CDU-Fraktion Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, in den Behindertenbeirat, in den Seniorenbeirat und in den Jugendhilfeausschuss verwiesen. TOP 14.6 Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune Vorlage: A-00698/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss, in den Fachausschuss Finanzen, in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau verwiesen. TOP 14.7 Änderung der Hauptsatzung Vorlage: A-00700/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Fachausschuss Finanzen und in den Verwaltungsausschuss verwiesen. TOP 14.8 Sicherung des Tarifs des Produkts Monatskarte "Leipzig-Pass-Mobilcard" für die Tarifzone 110 Vorlage: A-00704/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verweisungsvermerk: Der Antrag wird in den Verwaltungsausschuss und in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen. -10- TOP 15 Anträge zur Beschlussfassung TOP 15.1 "Internationales Begegnungszentrum Leipzig" (eRIS: V/A 557) Vorlage: A-00011/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschlussvorschlag: 1. Die inhaltlich fast identischen Vorhaben "Internationales Begegnungszentrum" und "Haus der Kulturen" werden in einem gemeinsamen Prüfauftrag bzw. ein gemeinsames Projekt zusammengeführt. 2. Das Referat Internationale Zusammenarbeit und das Referat für Migration und Integration laden - in Abstimmung mit dem Kulturamt - im 4. Quartal 2104 die in Leipzig tätigen Städtepartnerschafts-, international und interkulturell ausgerichteten Vereine und Einrichtungen zu einem Treffen ein, bei dem ihr Bedarf und Interesse für ein neues Zentrum eruiert werden. 3. In einem zweiten Schritt werden die daran Interessierten aufgefordert, einen Träger zu benennen oder einen Förderverein zu gründen, der mit Unterstützung der o.g. Referate ein inhaltlisches Konzept für das Zentrum erarbeitet, das auch die Finanzierung bei einer anzustrebenden weitestgehenden finanziellen Eigenständigkeit beinhaltet. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 15.1.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00011/14-VSP-001 Beschlussvorschlag: 1. Die inhaltlich fast identischen Vorhaben "Internationales Begegnungszentrum" und "Haus der Kulturen" werden in einem gemeinsamen Prüfauftrag bzw. ein gemeinsames Projekt zusammengeführt. 2. Das Referat Internationale Zusammenarbeit und das Referat für Migration und Integration laden - in Abstimmung mit dem Kulturamt - im 4. Quartal 2104 die in Leipzig tätigen Städtepartnerschafts-, international und interkulturell ausgerichteten Vereine und Einrichtungen zu einem Treffen ein, bei dem ihr Bedarf und Interesse für ein neues Zentrum eruiert werden. 3. In einem zweiten Schritt werden die daran Interessierten aufgefordert, einen Träger zu benennen oder einen Förderverein zu gründen, der mit Unterstützung der o.g. Referate ein inhaltlisches Konzept für das Zentrum erarbeitet, das auch die Finanzierung bei einer anzustrebenden weitestgehenden finanziellen Eigenständigkeit beinhaltet. - vom Einreicher übernommen TOP 15.2 Einführung des 10-Minuten-Taktes an Sonnabenden und verkaufsoffenen Sonntagen(eRIS: V/A 569) Vorlage: A-00032/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE -11- Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 1.12.2014 eine Beschlussvorlage zur Änderung des Nahverkehrsplanes vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass ab dem 1.12.2015 alle Straßenbahnlinien sowie die Buslinien 60, 70, 72/73, 80 und 90 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr an Samstagen sowie von 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr an verkaufsoffenen Sonntagen im 10-Minuten-Takt verkehren. Die Beschlussvorlage hat auch die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistungen darzustellen bzw. zu regeln. Der Stadtrat empfiehlt den Leipziger Verkehrsbetrieben, bereits an den Adventswochenenden 2014 auf den o. g. Linien im 10-Minuten-Takt zu verkehren. Abstimmungsergebnis: Satz 1 mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung Satz 2 mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen TOP 15.2.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00032/14-VSP-001 - zur Kenntnis genommen TOP 15.3 Sprint – Sprach- und Kulturmittlung sichern (eRIS: V/A 566) Vorlage: A-00043/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: 1. Das Gesamtkonzept der Stadt Leipzig zur Integration von Migrantinnen und Migranten wird umgesetzt, indem die darin beschlossenen Sprach- und Kulturmittlerdienste „Sprint" bis zum Jahresende 2014 bedarfsgerecht ausfinanziert werden. 2. Der Finanzierungsstopp vom Mai 2014 wird aufgehoben. 2. Für den ambulanten Bereich der medizinischen Versorgung werden Verhandlungen mit den Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung zur Finanzierungsbeteiligung an Sprint aufgenommen. 4. Für 2015 wird der Haushaltsansatz entsprechend des tatsächlichen Bedarfes in 2014 geplant. Es wird zudem geprüft, ob statt einem beim Referat für Integration angesiedelten Gesamttopf einzelne Ämterbudgets für die Inanspruchnahme von Sprach- und KulturmittlerInnendiensten praktikabler sind. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Enthaltungen TOP 15.3.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00043/14-VSP-001 -12- vom Einreicher übernommen TOP 15.4 Schulsekretariate – Auswirkungen der Stellenplanänderungen frühzeitig überprüfen Vorlage: A-00197/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Stellenbemessungsmethode für Schulsachbearbeiter/-innen wird voraussichtlich im Herbst des Jahres 2015 evaluiert. Voraussetzung dafür ist die weitestgehende Umsetzung der Methodik bis zu diesem Zeitpunkt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 15.4.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00197/14-VSP-001 - vom Einreicher übernommen TOP 15.5 Umgehungsstrecke für Skater am Nordufer des Cospudener Sees (eRIS: V/A 572) Vorlage: A-00094/14-NF-002 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Im Rahmen der Evaluierung des Verkehrskonzeptes für das Naherholungsgebiet Cospudener See wird die im Antrag vorgeschlagene angemessene Asphaltierung einer Umgehung parallel zur Wegkreuzung Lauerscher Weg / Kelchsteinlinie für die gefahrlose Passage der Skater einer Prüfung unterzogen und bis März 2015 umgesetzt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen TOP 15.5.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00094/14-VSP-001 - vom Einreicher übernommen TOP 15.6 Beteiligung der Stadt Leipzig an den Betriebskosten der Kita St. Georg (eRIS: V/A 548) Vorlage: A-00562/14 Einreicher: SPD-Fraktion -13- Beschluss: 1. Die Kindertagesstätte des Klinikums St. Georg erhält ab 01.01.2015 eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebs von der Stadt Leipzig, wie andere Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, die in der Bedarfsplanung Kindertagesstätten sind. 2. Der 3. Beschlusspunkt des Ratsbeschlusses RBV-992/07 wird für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2014 aufgehoben. 3. Für die Jahre 2012, 2013 sowie 2014 beteiligt sich die Stadt Leipzig gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG an den Betriebskosten der Betriebskindertagesstätte Delitzscher Straße 141. Der Klinikum St. Georg gGmbH werden Gemeindeanteile für das Jahr 2012 in Höhe von 303.430 Euro und für das Jahr 2013 in Höhe von 288.593 Euro ausgezahlt. 4. Im Budget 51_365_3ZW (PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; SKO: 4318 0000) wird im Jahresab schluss 2013 eine Rückstellung in Höhe von 492.023 Euro für die Auszahlung der Gemeindean teile für die Jahre 2012 und 2013 gebildet. Die Mittel hierfür werden überplanmäßig bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 15.6.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00562/14-VSP-001 - vom Einreicher übernommen TOP 15.7 Monitoringbericht Wohnen als Informationsvorlage Vorlage: A-00396/14 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: Der Monitoringbericht Wohnen wird der Ratsversammlung als Informationsvorlage jährlich zur Kenntnis gegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 15.7.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00396/14-VSP-001 - zur Kenntnis genommen TOP 15.8 Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und -ersatzbauten (eRIS: V/A 573) Vorlage: A-00095/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -14Beschluss: 1. Die Verwaltung ermittelt bis Ende 2014 den Bedarf an Neubauten und Ersatzneubauten von Spielplätzen in Leipzig und legt Analyse und Ergebnis dem Stadtrat vor. 2. Das Ergebnis der Bedarfsanalyse wird mit einem jährlichen Investitionsbedarf für Neubauvorhaben untersetzt und fließt beginnend 2015 jährlich in die Haushaltsplanungen ein. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 15.8.1 Investitionsbedarf für Spielplatzneu- und -ersatzbauten (V/A 573) Vorlage: A-00095/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport - zur Kenntnis genommen TOP 15.9 Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung kaufen (eRIS: V/A 538) Vorlage: A-00375/14-NF-002 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - durch Neufassung erledigt TOP 15.9.1 Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen im Sinne der Flächenbevorratung kaufen Vorlage: A-00375/14-NF-003 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich mit dem Eigentümer der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Großzschocher und Lausen in Verbindung zu treten, um die 1,2 km lange Teilstrecke Lausner Straße bis Lausner Weg/Miltenberger Straße im Sinne der Flächenbevorratung zu kaufen. Abstimmungsergebnis: 25/22/10 TOP 15.9.2 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00375/14-VSP-001 - zur Kenntnis genommen TOP 15.10 Ausgleichsflächen (eRIS: V/A 550) Vorlage: A-00385/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE - durch Neufassung ersetzt - -15TOP 15.10.1 Ausgleichsflächen (V/A 550) Vorlage: A-00385/14-NF-002 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen grundsätzlich nicht als Ausgleichsflächen für Industrieansiedlungen oder Bauvorhaben ausgewiesen und umgenutzt werden. Ausnahmsweise können nach Einverständnis der Pächter bzw. Eigentümer geringwertige, nicht genutzte landwirtschaftliche Anbauflächen zur Ausgleichsbegrünung umgenutzt werden., nicht aber durch einseitige Kündigungen von Pachtverträgen durch die Stadt. Entsprechende Haushaltsmittel zur vorsorglichen Einrichtung der Teilflächen von innerstädtischen Industriebrachen werden eingestellt. Abstimmungsergebnis: Punkt1 mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung TOP 15.10.2 Ausgleichsflächen (V/A 550) Vorlage: A-00385/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport - zur Kenntnis genommen TOP 15.11 Umsetzung des Luftreinhalteplanes (eRIS: V/A 476) Vorlage: A-00543/14 Einreicher: Stadtrat J. Herrmann-Kambach Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes für das Jahr 2014 im 1. Quartal 2015 zur Kenntnis zu geben. 2. dafür zu sorgen, dass die konkrete finanzielle Untersetzung der Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltspanentwurfes zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes mit erarbeitet und bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfes zur Kenntnis gegeben wird. Abstimmungsergebnis: Punkt 1: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung Punkt 2: mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen und 1 Enthaltung -16TOP 15.11.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00543/14-VSP-001 - zur Kenntnis genommen und Punkt 1 vom Einreicher übernommen TOP 15.12 Errichtung eines Spielplatzes in Großzschocher (eRIS: V/A 526) Vorlage: A-00545/14 Einreicher: Stadtrat R. Engelmann Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Planung für den Bau eines neuen Spielplatzes in Leipzig Großzschocher an der Straße „Zur Alten Bäckerei“zu erarbeiten und die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Haushalt 2017 zusätzlich einzuplanen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen TOP 15.12.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00545/14-VSP-001 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport - vom Einreicher übernommen TOP 15.13 Kürzung Zuschuss bbvl - ehemals HP 021 (eRIS: V/A 490) Vorlage: A-00609/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - zurückgezogen TOP 15.13.1 dazu Verwaltungsstandpunkt Vorlage: A-00609/14-VSP-001 - zur Kenntnis genommen TOP 16 Anfragen an den Oberbürgermeister TOP 16.1 Nutzungskonkurrenz zwischen Wochenmarkt und anderen Veranstaltungen auf dem Marktplatz: Sachstand und Lösungsmöglichkeiten (schriftliche Beantwortung) Vorlage: F-00644/14 Einreicher: CDU-Fraktion -17- schriftliche Beantwortung TOP 16.2 Kinder- und Jugendnotdienst Vorlage: F-00541/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: BM Prof. Fabian TOP 16.3 Ausschreibung der Anbieter für Schulverpflegung Vorlage: F-00520/14 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: BM Prof. Fabian TOP 16.4 Heckenpflanzungen an Feldern zum Schutz der Anwohnenden und des Schutzgutes Boden Vorlage: F-00433/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: BM Rosenthal TOP 16.5 Umsetzung des Beschlusses zur Graffiti-Prävention Vorlage: F-00502/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: BM Rosenthal TOP 16.6 Soziale Betreuung von Asylsuchenden Vorlage: F-00551/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: BM Prof. Fabian TOP 16.7 Straßeninstandsetzung im Bereich ehemaliger Straßenbahntrassen Vorlage: F-00554/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: BM Albrecht TOP 16.8 Stand der Umsetzung des Baubeschlusses Gymnasium Gorkistraße Vorlage: F-00594/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: BM Albrecht -18TOP 16.9 Beteiligung der Stadt Leipzig an der "Beschäftigungsinitiative Inklusion" Vorlage: F-00590/14 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: BM Prof. Fabian TOP 16.10 Personalentwicklung bei der Stadtverwaltung Vorlage: F-00606/14 Einreicher: SPD-Fraktion Antwort: BM Müller TOP 16.11 Wiedereröffnung des Leipziger Stadtbades Vorlage: F-00640/14 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Antwort: BM Albrecht TOP 16.12 Schulsozialarbeit 2014 und weitere Entwicklung Vorlage: F-00662/14 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antwort: BM Prof. Fabian TOP 16.13 Sachstand Grundstücksvermarktung Lindenauer Hafen Vorlage: F-00669/14 Einreicher: FDP-Fraktion Antwort: BM Albrecht TOP 16.14 Nächtliche Lärmbelastung am Flughafen Halle/Leipzig Vorlage: F-00528/14 Einreicher: Stadtrat W. Grosser Antwort: BM Rosenthal TOP 16.15 Spielgerät 33. Grundschule Vorlage: F-00574/14 Einreicher: Stadtrat W.- D. Rost Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.16 Sicherheit in Bussen und Bahnen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB GmbH) Vorlage: F-00582/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer -19- Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.17 Kunden von Lebensmittel-Tafeln in der Stadt Leipzig Vorlage: F-00583/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.18 Schäden durch gewaltbereite Fußballfans in der Stadt Leipzig Vorlage: F-00584/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.19 Gefahren und Risiken durch Ebola-Infektionen in der Stadt Leipzig Vorlage: F-00585/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.20 Schwerbehinderte in der Stadt Leipzig Vorlage: F-00586/14 Einreicher: Stadtrat K. Ufer Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.21 Umsetzung von Maßnahmen aus dem actori-Gutachten Vorlage: F-00588/14 Einreicher: Stadtrat W.-D. Rost Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.22 Erhalt der Querungshilfe für Fußgänger auf der Wolfgang-Heinze-Straße, Höhe Mathildenstraße (Connewitz) Vorlage: F-00660/14 Einreicher: Stadträtin J. Nagel Antwort erfolgt schriftlich TOP 16.23 KOMM-Haus Grünau (schriftliche Beantwortung) Vorlage: F-00672/14 Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski Antwort erfolgt schriftlich -20TOP 16.24 Offener Freizeittreff Völkerfreundschaft (schriftliche Beantwortung) Vorlage: F-00673/14 Einreicher: Stadtrat A. Maciejewski Antwort erfolgt schriftlich TOP 17 Bericht des Oberbürgermeisters TOP 18 Bericht des Vorsitzenden des Bewertungsausschusses TOP 19 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen TOP 20 Vorlagen I TOP 20.1 Zuschuss an die Stiftung VÖLKERSCHLACHTDENKMAL Leipzig - Instandsetzung Außenanlagen, 5. Baustufe, 2. Bauabschnitt - EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00176/14 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Die Baumaßnahmen zur Sicherung der Begehbarkeit und zur vollständigen grundhaften Instandsetzung der Außenanlagen (mit Wasserbecken) werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Gesamtkosten für die 5. Baustufe, 2. Bauabschnitt betragen 4.800.000 €. Der anteilige städtische Zuschuss wird in den Jahren 2015 bis 2018 in Höhe von je 320.000 € in der Maßnahme „Zuschuss Stiftung Völkerschlachtdenkmal“ (PSP-Element 7.0000027.740) zur Verfügung gestellt. 3. Der Beschluss gilt unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung der jeweiligen Haushaltsjahre durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 20.2 Anpassung des Nutzungsentgeltes für private Garagen auf städtischem Grund und Boden (eRIS: V/3338) Vorlage: DS-00187/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: 1. Das Gutachten des Gutachterausschusses vom 21.02.2013 zur Feststellung des ortsüblichen Nutzungsentgeltes für die Inanspruchnahme von städtischem Grund und Boden durch die Eigentümer privat gebauter Garagen wird zur Kenntnis genommen. -212. Bei Neuabschlüssen von Mietverträgen über mit Garagen bebaute städtische Grundstücksflächen richtet sich die Höhe des zu vereinbarenden Mietzinses ab Beschlussfassung grundsätzlich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Marktzins, aber mindestens 240 € pro Jahr, soweit dies der Markt zulässt. 3. Bei den unter 2. genannten Neuabschlüssen hat der Mieter alle anteilig auf die Mietfläche entfallenden Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Die Betriebs- und Nebenkosten werden grundstücksbezogen kalkuliert und sind als Pauschale vom Garageneigentümer zu zahlen. 4. Die Beschlüsse der Ratsversammlung Nr. 630/96 vom 30.09.1996 und Nr. 855/97 vom 14.05.1997 werden aufgehoben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung TOP 20.3 Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt 01.01.2012 (eRIS: V/4043) Vorlage: DS-00205/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gemäß § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der in Punkt 3.1.1 ausgewiesenen Höhe. Für Tagespflege gelten weiterhin die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertagesstätte. 2. Die neuen Elternbeiträge werden beschlossen und treten zum 01.01.2015 in Kraft 3. Der Ratsbeschluss RBV-1822/13 vom 21.11.2013 wird entsprechend geändert. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen TOP 20.4 Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2014/2015 (eRIS: DS/4041) Vorlage: DS-00208/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschlussvorschlag: Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2014/2015 wird bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen TOP 20.5 Trägerwechsel der Kita Delitzscher Straße 141 (eRIS: DS V/4056) Vorlage: DS-00210/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -22Beschlussvorschlag: 1. Die Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 geht zum 01.01.2015 von der Klinikum St. Georg gGmbH an den Eigenbetrieb für Behindertenhilfe über. Der Übergang erfolgt auf der Grundlage von § 613a BGB als Betriebsübergang. 2. Die bestehenden Betreuungsverträge werden mit einem Bestandsschutz belegt. 3. Mit dem Eigenbetrieb für Behindertenhilfe wird eine Vereinbarung über den ordnungsgemäßen Betrieb und die Finanzierung der Kindertageseinrichtung Delitzscher Straße 141 gemäß § 17 Abs. 2 i. V. m. § 14 SächsKitaG mit Vertragsbeginn zum 01.01.2015 geschlossen. Die Refinanzierung der erforderlichen Personalkosten gemäß § 14 Abs. 1 SächsKitaG erfolgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung aufgrund der Regelungen nach § 12 SächsKitaG. 4. Der Stadtratsbeschluss RBV-992/07 vom 19.09.2007 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen TOP 20.6 1. Änderung Planungs-/Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Sicherung/Sanierung und Rekultivierung der fünf mit der Eingemeindung in das Gebiet der Stadt Leipzig gelangten Altdeponien Vorlage: DS-00281/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Änderung des Planungs-/Bau- und Finanzierungsbeschlusses Nr. RBIV-1282/08 vom 09.07.2008 zur Sicherung/Sanierung und Rekultivierung der Deponien • "Ludwig-Jahn-Straße", Böhlitz-Ehrenberg • "Mölkau", Zweinaundorf • "Am Tannenwald", Lindenthal • "Am Zschampert", Rückmarsdorf • "Kleingartenanlage Aue", Lützschena-Stahmeln. 2. Der Finanzierungsplan wird bestätigt. Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich im Gesamtzeitraum 2008 bis 2019 mit einem Ausgabevolumen von insgesamt ca. 8.601.112,53 €. Dem stehen Fördermittel in Höhe von ca. 6.126.801,76 € gegenüber. Der städtische Anteil beträgt ca. 2.474.310,77 €. 3. Es wird ein Mehraufwand für das Maßnahmenpaket i. H. v. Insgesamt 1.187.838,42 € bestätigt (vgl. Begründung Tabelle S. 2). Die Finanzierung erfolgt innerhalb des Budgets 36_56_ZW. Die erforderlichen Mittel wurden der Rückstellung zugeführt. Im Jahr 2014 werden darüber hinaus weitere 123.893,75 € aus dem Budget 36_56_ZW zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung ist gesichert, die Mittel sind verfügbar. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen -23TOP 20.7 Überplanmäßige Aufwendungen 2014 gem. § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_311_ZW - Grundversorgung und Hilfen SGB XII Vorlage: DS-00282/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. §79(1) SächsGemO in der Budgeteinhait 50_311_ZW sorgung und Hilfen SGBXII" werden in Höhe von 2.996.700€ bestätigt: 1.100.31.1.1.01.01 Unbefristete Niederschlagungen und Erlässe 1.100.31.1.1.01.01 Hilfe zum Lebensunterhalt 1.100.31.1.2.01.01 Hilfe zur Pflege 1.100.31.1.3.01.01 Eingliederungshilfe 1.100.31.1.4.01.01 Hilfen zur Gesundheit 1.100.31.1.6.01.01 Hilfen in anderen Lebenslagen 225.000 € 1.200.000 € 1.250.000 € 1.321.700 € - 500.000 € - 500.000 € 2. Die Deckung wird wie folgt zur Verfügung gestellt: 2.996.700 € Unterjährige Finanzierung (Kostenstelle 1098300000) Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.8 Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Dienstleistungen Vorlage: DS-00313/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung - vertagt TOP 20.8.1 dazu ÄA 1 Vorlage: DS-00313/14-ÄA-001 Einreicher: Stadtrat S. Schlegel - vertagt TOP 20.8.2 dazu ÄA 2 Vorlage: DS-00313/14-ÄA-002 Einreicher: Stadtrat S. Schlegel - vertagt TOP 20.8.3 - vertagt - dazu ÄA 3 Vorlage: DS-00313/14-ÄA-003 Einreicher: Stadtrat S. Schlegel "Grundver- -24TOP 20.9 Förderung des Vereins forum thomanum Leipzig e. V. 2015 bis 2018 (eRIS: V/4052) Vorlage: DS-00315/14 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Der Verein forum thomanum e.V. erhält im Doppelhaushalt 2015/2016 von der Stadt Leipzig zur Absicherung der Arbeit seiner Geschäftsstelle eine jährliche Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000 €. Eine weitergehende Förderung in den Jahren 2017 und 2018 steht unter Haushaltsvorbehalt. 2. Die Zuwendung wird als Festbetrag im Rahmen einer Institutionellen Förderung gewährt. Der Verein stellt jährlich bei der Stadt Leipzig/Kulturamt einen Antrag nach den jeweils gültigen „Rahmenrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen". 3. Die Mittel werden planmäßig im PSP-Element 1.100.25.4.0.01.02.13 („forum thomanum") im Ergebnishaushalt des Kulturamtes veranschlagt. Die Deckung erfolgt jeweils zur Hälfte durch das Dezernat Kultur aus dem PSP-Element 1.100.25.4.0.01.01.01, Sko 4318 000 (Sonstige Sparten- und regionsübergreifende Förderung/Institutionelle Förderung, Zuschüsse an übrige Bereiche) und das Dezernat Finanzen aus dem PSP-Element 1.100.61.2.0.01, Sko 3618 0000 (Sonst. Allg. Finanzwirtschaft, Zinsen sonst. inländ. Bereich) Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen TOP 20.9.1 Förderung des Vereins forum thomanum Leipzig e. V. 2015 bis 2018 (eRIS: V/4052) Vorlage: DS-00315/14-ÄA-001 Einreicher: Mitglieder FA Kultur Beschlussvorschlag 1. Der Verein forum thomanum e.V. erhält im Doppelhaushalt 2015/2016 von der Stadt Leipzig zur Absicherung der Arbeit seiner Geschäftsstelle eine jährliche Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000 €. Eine weitergehende Förderung in den Jahren 2017 und 2018 steht unter Haushaltsvorbehalt. 2. bleibt 3. bleibt Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen TOP 20.10 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen Vorlage: DS-00316/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -25Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die beiliegende 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen. 2. Damit ändern sich die Beschlüsse der Ratsversammlung RBIV-279/05 vom 20.04.2005, RBIV-464/05 vom 14.12.2005, RBIV-678/06 vom 20.09.2006, RBIV-1610/09 vom 20.05.2009, RBV184/10 vom 20.01.2010 , RBV-303/10 vom 24.03.2010, RBV-1136/12 vom 29.02.2012 und RBV1716/13 vom 10.07.2013. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 58 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 TOP 20.11 Straßenbenennung 1/2014 Vorlage: DS-00319/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Neubenennung bzw. Teil-Umbenennung folgender Straßen: Nr. Stadtbezirk/Ortsteil 1. Neubenennungen Ost/Heiterblick 1.1 Südost/Probstheida 1.2 Südost/Holzhausen 1.3 Südwest/Großzschocher 1.4 Beschreibung der Lage Benennungsvorschlag Gewerbegebiet Heiterblick B-Plan Nr. 98.1 „Dorfanger Probstheida" Bebauung „Kleinpösnaer Straße 40" B-Plan Nr. 9.4 „Gewerbegebiet an der S46" Bücherstraße Tränkengraben Kesselgrund Rippachtalstraße (Verlängerung) Gerhard-Ellrodt-Straße (Verlängerung) Capastraße Rügener Straße Usedomer Straße Fehmarner Straße 1.5 Südwest/Großzschocher B-Plan Nr. 9.4 „Gewerbegebiet an der S46" 1.6 1.7 1.8 1.9 Alt-West/Altlindenau Nordwest/Möckern Nordwest/Möckern Nordwest/Möckern 2.1 Ost/Mölkau B-Plan Nr. 384 „Westlich vom Cottaweg" B-Plan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern" B-Plan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern" B-Plan Nr. 357 „EnergiePark Leipzig-Möckern" 2. Teil-Umbenennung B-Plan Nr. E-215 „Wohngebiet Zweinaundorfer Straße": Umbenennung eines Straßenabschnitts des Aprikosenwegs Abstimmungsergebnis: 1.1: einstimmig angenommen 1.2 einstimmig angenommen 1.3 mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme 1.4 einstimmig angenommen 1.5 mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme 1.6 Quittenweg -26einstimmig angenommen 1.7 einstimmig angenommen 1.8 einstimmig angenommen 1.9 einstimmig angenommen 2.1 einstimmig angenommen TOP 20.12 Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum Vorlage: DS-00323/14 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: Die „Durchführungsbestimmung Kunst im öffentlichen Raum“ gemäß ANLAGE 1 wird beschlossen und ist ab Beschlussfassung anzuwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.13 Inbetriebnahme neuer Kindertagesstätten und Schulen - überplanmäßige Mehraufwendungen für Gebäudebewirtschaftungs- und Bauunterhaltungsleistungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in 2014 und Folgekostenplanung (eRIS: DS V/3937) Vorlage: DS-00350/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussvorschlag: 1. Die Übersicht zur Inbetriebnahme neuer Einrichtungen und die damit verbundenen Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung werden zur Kenntnis genommen. 2. Für 2014 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 88.100 € gemäß § 79 (1) SächsGemO im Budget 51_BW in den PSP-Elementen, siehe Anlage 2a, bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 51_361_ZW - Übernahme Elternbeiträge. 3. Für 2014 werden die überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 184.900 € gemäß SächsGemO im Budget 51_UH1 in den PSP-Elementen, siehe Anlage 2b, bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem Budget 51_361_ZW - Übernahme Elternbeiträge. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.14 Personalangelegenheit nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung (eRIS: DS V/4003) Vorlage: DS-00378/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung -27- Beschluss: Herr Uwe Bernhardt wird mit Wirkung vom 1. September 2014 zum Verwaltungsoberrat (A 14 SächsBesG) befördert. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.15 Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus Vorlage: DS-00394/14 Einreicher: Dezernat Kultur Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig für das Wirtschaftsjahr 2014 mit folgenden Eckwerten: - Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 39.761 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 41.411 T€ - Verlust als Endergebnis des Erfolgsplanes -1.650 T€ 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 1.230.000 € zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebes Gewandhaus zu Leipzig im Wirtschaftsjahr 2014 im PSP-Element 1.100.26.2.0.03, Sachkonto 4315 0000 werden i.H.v. 1.000.000 Euro beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". Der durch diesen Beschluss nicht gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 230.000 Euro ist vom Eigenbetrieb Gewandhaus über die nächsten drei Haushaltsjahre zu erwirtschaften. Im Eigenbetrieb Gewandhaus wird bis zum I. Quartal 2015 eine Revision durchgeführt. Diese sollte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen TOP 20.15.1 Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus Vorlage: DS-00394/14-ÄA-001 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Beschluss: Beschlusspunkt 2 wird ersetzt: 2.1. Im Eigenbetrieb Gewandhaus wird bis zum I. Quartal 2015 eine Revision durchgeführt. Diese sollte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig erfolgen. 2.2. Abhängig vom Ergebnis der Revision unterbreitet die Verwaltung einen Vorschlag, wie das negative Eigenkapital des Eigenbetriebes in Höhe von aktuell - 988.000 Euro (Gewinn- und Verlustrechnung Nachtragswirtschaftsplan 2014) abgebaut werden kann. In den Vorschlag sind Maßnahmen des Eigenbetriebes einzubeziehen. -282.3. Zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebs Gewandhaus zu Leipzig werden im Wirtschaftsjahr 2014 232.000 Euro (erhöhte Personalaufwendungen als Ergebnis des Tarifabschlusses) im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 Sachkonto 4315 0000 beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098300000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". 2.4. Aus der unter 3. genannten Kostenstelle werden zusätzlich die außerplanmäßigen Kosten, verursacht durch die erhöhten Aufwendungen im Ergebnis des Tarifabschlusses im Wirtschaftsjahr 2014, der Eigenbetriebe Oper, Schauspiel, Theater der Jungen Welt und Musikschule gedeckt. Das sind: Theater der Jungen Welt: 73.000 Euro Oper Leipzig: 400.060 Euro Schauspiel Leipzig: 125.000 Euro Musikschule Leipzig: 37.000 Euro 2.5. Der Ratsbeschluss 1295/12 wird für 2014 ausgesetzt. Das Instrument der Zuschussvereinbarung mit den Eigenbetrieben wird evaluiert. Abhängig vom Ergebnis der Evaluation wird ggf. eine Vorlage zur Zuschussvereinbarung mit den Eigenbetrieben für die Jahre 2016 bis 2020 vorgelegt. Dieser Prozess muss vor Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/16 abgeschlossen sein. Hier ist eine angemessene Übernahme der zu erwartenden Tariferhöhungen für die Beschäftigten der Eigenbetriebe einzuarbeiten. Abstimmungsergebnis: 2.1 31/24/0 2.2 und 2.3 mehrheitlich abgelehnt bei einigen Ja-Stimmen TOP 20.15.2 Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Gewandhaus Vorlage: DS-00394/14-ÄA-002 Einreicher: SPD-Fraktion Beschluss: Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert: Die überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 1.230.000 € zur unterjährigen Deckung der laufenden Aufwendungen des städtischen Eigenbetriebes Gewandhaus zu Leipzig im Wirtschaftsjahr 2014 im PSP-Element 1.100.26.2.0.03, Sachkonto 4315 0000 werden i.H.v. 1.000.000 Euro beschlossen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "1098300000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt". Der durch diesen Beschluss nicht gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 230.000 Euro ist vom Eigenbetrieb Gewandhaus über die nächsten drei Haushaltsjahre zu erwirtschaften. Abstimmungsergebnis: 29/26/0 -29TOP 20.16 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Schauspiel Leipzig Vorlage: DS-00397/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig wird die Karl Berg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.17 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Oper Leipzig Vorlage: DS-00398/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Oper Leipzig wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.18 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Theater der Jungen Welt Vorlage: DS-00473/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt wird die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.19 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Vorlage: DS-00412/14 Einreicher: Dezernat Finanzen -30- Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" wird die Wollenberg & Wissing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.20 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Stadtreinigung Leipzig Vorlage: DS-00437/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.21 Anwendung des Wahlrechtes zur Aktivierung von Investitionszuwendungen an Dritte in der Stadtverwaltung Leipzig ab 01.01.2012 Vorlage: DS-00411/14 Einreicher: Dezernat Finanzen Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt in Ausübung seines Wahlrechts die Bildung von aktiven Sonderposten. Investitionszuwendungen an Dritte werden nach § 36 Abs. 8 der SächsKomHVO-Doppik ab dem 01.01.2012 und ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze aktiviert. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.22 Louise-Otto-Peters-Preis - Verleihung durch die Stadt Leipzig Vorlage: DS-00482/14 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestätigt gemäß Beschluss RBV-2024/14 die Vergabe (Organisation, Durchführung und Finanzierung) des „Louise-Otto-Peters-Preises“ der Stadt Leipzig. -312. Die erste Preisverleihung findet im Oktober 2015 anlässlich der 150-jährigen Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) statt. 3. Das Statut zur Preisverleihung (siehe Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme TOP 20.23 Zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Klinikum St. Georg gGmbH und Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO Vorlage: DS-00504/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschlussvorschlag: 1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Klinikum St. Georg gGmbH wird für Investitionen in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in Höhe von 550.000,00 Euro zugeführt. 2. Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 550.000,00 Euro im PSPElement 7.0001378.730 wird für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung Finanzhaushalt" (1098700000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 20.24 Abfallwirtschaftssatzung, gültig ab 01.01.2015 Vorlage: DS-00453/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftssatzung. 2. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1829/13 vom 21.11.2013 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 44 Nein - Stimmen: 2 Enthaltungen: 0 TOP 20.25 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015 Vorlage: DS-00508/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport -32Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.029.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1830/13 vom 21.11.2013 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 46 Nein - Stimmen: 3 Enthaltungen:1 TOP 20.26 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2015 Vorlage: DS-00518/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2011. 2. Die Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1012/11 vom 17.11.2011 wird geändert. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 45 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 TOP 20.27 3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2015 Vorlage: DS-00519/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 112.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1013/11 wird geändert. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 49 Nein - Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 -33TOP 20.28 Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Vorlage: DS-00620/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe. 2. Zur Liquiditätssicherung wird dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Jahr 2014 ein Darlehen in Höhe von 800 T€ gewährt. Dieses Darlehen weist der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Verbindlichkeit in der Bilanz aus. Die Rückzahlungsmodalitäten sowie die Verzinsung sind in der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 3 geregelt. 3. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP - Element „Gewährung von Ausleihungen SEB“ (7.0001164.735, KA 78651000) wird in Höhe von 800 T€ bestätigt. 4. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen TOP 21 Informationen I TOP 21.1 Bereitstellung von zweckgebundenen Mehrerträgen und Mehraufwendungen zur Winterschadensbeseitigung gemäß § 19 Abs. Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik i.H.v. 2.222.643,00 € im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung Vorlage: DS-00119/14 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschluss: 1. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass in 2014 die zweckgebundenen Mehrerträge zur Winterschadensbeseitigung im Innenauftrag 106654100011/ Sachkonto 3141 0000 in Höhe von 2.222.643,00 € gem. § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in gleicher Höhe als Mehraufwendungen im Innenauftrag 106654100011 / Sachkonto 4221 1000 bereitgestellt werden. 2. Die städtischen Eigenmittel i.H.v. 555.660,00 € werden im Rahmen der Planung 2015 eckwertneutral im Innenauftrag 106654100011 – Winterschadensbeseitigung/Sachkonto 4221 1000 veranschlagt. 3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die am Jahresende nicht verbrauchten Mittel entsprechend § 21 Abs. 3 und 4 SächsKomHVO-Doppik nach 2015 übertragen werden. TOP 21.2 Sprachbildung und Sprachförderung in kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig Vorlage: DS-00124/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule -34Beschluss: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. TOP 21.3 Berichterstattung zur jährlichen Analyse der Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II Vorlage: DS-00229/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Information wird zur Kenntnis genommen. TOP 21.4 Information über den Einsatz von Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen für Kita-Investitionsvorhaben mit Stand 06/2014 Vorlage: DS-00217/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Information zum Einsatz der Investitionsfördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen zum Ausbau der Kinderbetreuung in der Stadt Leipzig mit Stand 06/2014 wird zur Kenntnis genommen. TOP 21.5 Sozialreport 2013 Vorlage: DS-00259/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt den Sozialreport 2013 zur Kenntnis. TOP 21.6 Umsetzungsvorschlag zur Stellenerweiterung in Erziehungs- und Familienberatungsstellen gem. Änderungsantrag 1 des Jugendhilfeausschusses zum RBV-1802/13 (eRIS: DS V/4030) Vorlage: DS-00269/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschluss: Die Information wird zur Kenntnis genommen. TOP 21.7 INVEST REGION Leipzig GmbH – Bericht 2013 Vorlage: DS-00389/14 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Beschluss: Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Tätigkeit der Invest Region Leipzig GmbH im Jahr 2013 zur Kenntnis. -35- TOP 21.8 Berichterstattung zur Umsetzung des "Programms zur Bekämpfung illegaler Graffiti in Leipzig" im Jahr 2013 sowie weitere Schwerpunkte für das Jahr 2014 Vorlage: DS-00441/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen. Jung Oberbürgermeister Schriftführer