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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302667.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
11.08.17, 13:19
Aktualisiert
07.11.18, 14:45

Inhalt der Datei

Sitzung am 23.08.2017 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien Antrags-Nr./Betreff Einreicher Verweisung VI-A-04387-NF-01 Holzfiguren Fockeberg Jugendbeirat FA Umwelt und Ordnung VI-A-04522 Migrantenbeirat Öffentlichkeitsarbeit für die Fachbeiräte der Stadt Leipzig FA Allgemeine Verwaltung VI-A-04523 Migrantenbeirat Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung" FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-A-04541 Benennung einer Straße/eines Platzes nach dem Kanzler der Deutschen Einheit, Dr. Helmut Kohl CDU-Fraktion FA Umwelt und Ordnung, Verwaltungsausschuss VI-A-04550 Konzept zum verbesserten Baumschutz bei Bauvorhaben Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-04671 Fraktion Freibeuter Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss, FA Finanzen VI-A-04675 Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende Fraktion Freibeuter FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-A-04677 Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern Fraktion Freibeuter FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Finanzen VI-A-04678 Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen Fraktion Freibeuter FA Umwelt und Ordnung, FA Stadtentwicklung und Bau, FA Allgemeine Verwaltung VI-A-04667 Namensgebung einer Schule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora AfD-Fraktion FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, AG Schulnetzplanung VI-A-04650 Fraktion Bündnis 90/Die Mieterstrom – Projekte zügig umsetzen Grünen FA Wirtschaft und Arbeit, FA Umwelt und Ordnung, Verwaltungsausschuss VI-A-04689 Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig Fraktion Freibeuter FA Allgemeine Verwaltung, FA Wirtschaft VI-A-04673 Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig CDU-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Südwest VI-A-04674 Programm zur vorausschauenden und planmäßigen Straßeninstandsetzung CDU-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-04658 CDU-Fraktion Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit FA Umwelt und Ordnung VI-A-04692 Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH FA Umwelt und Ordnung, FA Sport Fraktion Freibeuter VI-A-04694 Fraktion DIE LINKE, SPDAufhebung der Sperrstunde nach Säch- Fraktion, Fraktion Bündnis sischem Gaststättengesetz 90/Die Grünen FA Umwelt und Ordnung VI-A-04704 Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene SPD-Fraktion FA Umwelt und Ordnung VI-A-04708 Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt Fraktion Freibeuter FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung, SBB Mitte, FA Finanzen, FA Wirtschaft und Arbeit VI-A-04695 Skateanlage Südwest/Altwest Fraktion DIE LINKE Jugendhilfeausschuss, FA Stadtentwicklung und Bau, Jugendparlament VI-A-04697 Leipzig bekennt sich zum "Kapital" Fraktion DIE LINKE FA Kultur Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig Tel.: 0341 123 - 2119 Fax: 0341 123 - 2105 E-Mail: bfr@leipzig.de Mitglieder der Ratsversammlung der Stadt Leipzig Bürgermeister der Stadt Leipzig Ortsvorsteher Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Büro für Ratsangelegenheiten Unser Zeichen Datum 11.08.2017 Sehr geehrte Damen und Herren zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig am Mittwoch, 23.08.2017, 14:00 Uhr Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig lade ich Sie recht herzlich ein. Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt. Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig Geschäftsbrief /01.17 Burkhard Jung Ratsversammlung 23.08.2017 Tagesordnung 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Feststellung der Tagesordnung 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2017 6 Eilentscheidung des Oberbürgermeisters 7 Mandatsveränderungen 7.1 Ausscheiden einer Stadträtin nach § 34 SächsGemO VI-DS-04606 Einreicher: Oberbürgermeister 7.2 Verpflichtung eines Stadtrates durch den Oberbürgermeister gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung 8 Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg. 17.00 Uhr aufgerufen) 8.1 Bürgereinwendung BE 0219/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der Petrischule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04433 Einreicher: Thomas Krüger 8.2 Bürgereinwendung des "Neubaus, zweiter Bauabschnitt" der Schule Böhlitz-Ehrenberg (BE 0149/17/18) zum Doppelhaushalt 2017/18 (schrift. Beantwortung) VI-EF-04436 Einreicher: Sandra Gerhardt 8.3 Schulentwicklungsplan (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04514 Einreicher: Dr. Lutz Weickert Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 1 8.4 Parksituation in Leutzsch und Lindenau VI-EF-04517 Einreicher: Alexander Hein 8.5 Prüfung der Machbarkeit des Kellerausbaus 46. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04540 Einreicher: Ronny Biedermann 8.6 Jahr der Demokratie (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04611 Einreicher: Dieter Krause 8.7 Lärmbelastung in Lützschena-Stahmeln - Festlegungen von Maßnahmen zur Lärmreduzierung (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04612 Einreicher: Lars Kirchhoff 8.8 Flüchtlingswohnungen Arno-Nitzsche-Straße Höhe Nr. 37 VI-EF-04613 Einreicher: Annette Schaller-Kötitz 8.9 Vorhalteflächen der Stadt Leipzig für Schulstandorte (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04615 Einreicher: Konstanze Beyerodt 8.10 Bürgereinwendung BE 0176/17/18 zum Doppelhaushalt 2017/18 der Theodor-Körner-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04618 Einreicher: Ines Mäder 8.11 Schulsozialarbeiterstellen (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04623 Einreicher: Mike Pfützner 8.12 Bürgereinwendung zum Doppelhaushalt 2017/18 der Oberschule Paunsdorf (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04625 Einreicher: Roland Mäder 8.13 Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der 84. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04627 Einreicher: Christina Creutz 8.14 Antwort auf die Einwohneranfrage VI-EF-04428-AW01/Schulsozialarbeiterstellen (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04628 Einreicher: Sandy Bednarski 8.15 Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04633 Einreicher: Michael Gehrhardt 8.16 Erweiterungen "Neubau Mensa und Sporthalle, sowie Erweiterungsbau mit Unterrichtsräumen" an der RobertSchumann-Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04635 Einreicher: Alexandra Gey-Barth 8.17 Malerarbeiten in den Garderoben der 46. Schule (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04636 Einreicher: Katharina Kerner Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 2 8.18 Abschaffen von Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Oberschulen (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04637 Einreicher: Petra Schmidt 8.19 Wiederaufbau der Basketballanlage auf dem Gelände der Georg Schumann Oberschule Leipzig (schriftl. Beantwortung) VI-EF-04640 Einreicher: Haris Schmidt 9 Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen aufgerufen) 9.1 Petition zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die dringend notwendige Sanierung des Schönauer Parks VI-P-04106-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.2 Petition zur Durchführung eines Wettbewerbes zum besten digitalen Schulkonzept unter den Gymnasien in öffentlicher und privater Trägerschaft der Stadt Leipzig in Vorbereitung der digitalen Schuloffensive des Bundes( und nachfolgend des Freistaates Sachsen) VI-P-04155-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.3 Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz Zinnfigurenmuseum, Helenenstraße 24 VI-P-04366-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.4 Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 386 "Wohngebiet östlich Kaninchensteig", Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain VI-P-04367-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 9.5 Kulturförderung - Herstellung von Gleichberechtigung bei der Vergabe von Fördermitteln VI-P-04458-DS-02 Einreicher: Petitionsausschuss 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte (werden nach TOP Petitionen aufgerufen) 10.1 Grunderwerb nach Planfeststellungsbeschluss Netzergänzende Maßnahmen City –Tunnel - Verweisung - VI-WA-04485 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 11 Besetzung von Gremien 11.1 Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (1. Änderung) VI-DS-01319-DS-01 Einreicher: Oberbürgermeister Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 3 11.2 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (17. Änderung) DS-00768/14-DS-17 Einreicher: Oberbürgermeister 11.3 Migrantenbeirat - Abbestellung einer Stellvertreterin (5. Änderung) VI-DS-01122-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00891) VI-DS-00891-DS-03 Einreicher: Oberbürgermeister 12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG mbH) (4. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00898) VI-DS-00898-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 12.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co.KG) (4. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00900) VI-DS-00900-DS-05 Einreicher: Oberbürgermeister 12.4 Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband Westsachsen VI-DS-00874 12.5 Vertreter und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig VI-DS-00873 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris) 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern VI-A-03578-NF-02 Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 4 14.2 Projektmittel für das Kulturerbejahr 2018 ( A 0112/ 17/18) VI-HP-03705 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.3 Sozialen Wohnungsbau unterstützen VI-A-03785 Einreicher: SPD-Fraktion 14.4 Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende VI-A-03853 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.5 Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig VI-A-03911 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.6 Änderung der "Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schule", Beschluss DS-00226/14 VI-A-03933 Einreicher: CDU-Fraktion 14.7 Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt VI-A-03352 Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.8 Stadtraum Salzgäßchen/Ecke Reichsstraße neu gestalten ( A 0096/ 17) VI-HP-03702 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.9 Barrierefreier Umbau der Musikschule "Johann-SebastianBach" ( A 0139/ 17) VI-HP-03708 Einreicher: SPD-Fraktion 14.10 Gehwegsanierung auf der Muldentalstr. vor dem Grundstück 40 und dem Grundstück 39 (OR 0039/17/18) VI-HP-03721 Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.11 Instandsetzung u. Oberflächenversieglung Straße Am Eulengraben ( OR 0041/ 17/18) VI-HP-03723 Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.12 Energetische Sanierung des Bestandsgebäude Grundschule ( OR 0044/ 17/18) VI-HP-03725 Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.13 Instandsetzung Sporthalle und Bestandsbau Grundschule ( OR 0047/ 17/18) VI-HP-03729 Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.14 Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Hort der Grundschule Holzhausen, 04288 Leipzig ( OR 0064/ 17/18) VI-HP-03739 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.15 Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen VI-A-03841 Einreicher: SPD-Fraktion Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 5 14.16 Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig VI-A-03908 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.17 Projekt JugendWohnen realisieren VI-A-03939 Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht (CDU-Fraktion) Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk (SPD-Fraktion) 14.18 Kita-Bauprogramm beschleunigen VI-A-03961 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.19 Gemeinsame Mensch/Haustierbestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen VI-A-04012 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.20 Schaffung von Sitzmöglichkeiten und Abfallbehältern im Bereich des neu geschaffenen Platzes am Knotenpunkt Hauptstraße/Stötteritzer Landstraße/Händelstraße VI-A-04160 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.21 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Emil-Altner-Weg VI-A-04161 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.22 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Kärrnerstraße VI-A-04162 Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Rechtskonforme Verwendung von Stellplatzablösebeträgen (schriftl. Beantwortung) VI-F-04536 Einreicher: CDU-Fraktion 15.2 Lange Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen in der Stadt Leipzig VI-F-04641 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.3 Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern VI-F-04629 Einreicher: SPD-Fraktion 15.4 Jugendherberge am Auensee – dem Verfall preisgegeben? VI-F-04651 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.5 Vandalismus-Schäden an Kulturdenkmälern im städtischen Bereich und auf Friedhöfen Leipzigs VI-F-04626 Einreicher: AfD-Fraktion 15.6 Rechtskonforme Besetzung der Aufsichtsräte VI-F-04662 Einreicher: Fraktion Freibeuter Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 6 15.7 Übernahme von Sprachmittler_innenkosten bei medizinischen Behandlungen VI-F-04402 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.8 Situation hinsichtlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegenüber Beamten und Angestellten der Stadt Leipzig VI-F-04426 Einreicher: AfD-Fraktion 15.9 Weitergabe von Wissen und Erfahrungen altersbedingt ausscheidender Verwaltungsmitarbeiter an ihre Nachfolger (schriftl. Beantwortung) VI-F-04435 Einreicher: CDU-Fraktion 15.10 Wie sieht es aktuell mit der Grünflächenversorgung in Leipzig aus? VI-F-04471 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.11 Wie weiter mit den Seniorenbüros im Stadtgebiet ab 2018? VI-F-04525 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.12 Vollzug des ProstitutiertenschutzGesetzes in der Stadt Leipzig VI-F-04537 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.13 Würdiger Gedenkort für die Opfer des 17. Juni 1953 – nach wie vor eine "Baustelle" VI-F-04564 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.14 Verstöße gegen die Umweltzone VI-F-04576 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.15 Nicht umgesetzte Investitionen aus den Haushaltsplänen auf Rekordniveau VI-F-04620 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.16 Zusätzliche Kita-Plätze schaffen VI-F-04630 Einreicher: SPD-Fraktion 15.17 Wasserspender an Schulen VI-F-04631 Einreicher: SPD-Fraktion 15.18 Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung in Leipzig VI-F-04642 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.19 Adoption und Pflegschaft von Kindern (schriftl. Beantwortung) VI-F-04643 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.20 Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017 VI-F-04652 Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.21 Handhabung der Social-Media-Accounts der Stadt Leipzig VI-F-04654 Einreicher: Fraktion Freibeuter Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 7 15.22 Schulentwicklungsplan: Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 2018/2019 beschrieben sind VI-F-04655 Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.23 Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu? (schriftl. Beantwortung) VI-F-04656 Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.24 Besetzung von leitenden Stellen in der Stadtverwaltung aus dem eigenen Personalbestand VI-F-04439 Einreicher: AfD-Fraktion 15.25 Sachstand Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig" und Klageverfahren VI-F-04653 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.26 Baurecht auf dem Grundstück Leopoldstraße/Wolfgang-HeinzeStraße VI-F-04664 Einreicher: Fraktion DIE LINKE 15.27 Insolvenz des Stahlbaumontage-Unternehmens IMO Leipzig GmbH und Möglichkeiten unterstützender Aktivitäten des Dezernates Wirtschaft und Arbeit zur Sicherung des Weiterbestandes dieser Firma VI-F-04666 Einreicher: AfD-Fraktion 15.28 Ursachen für und Maßnahmen gegen die Blaualgenentwicklung im Naturbad Nordost VI-F-04513 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 15.29 Sperrstunde für das Institut für Zukunft und für weitere Kultureinrichtungen VI-F-04480 Einreicher: Stadträtin J. Nagel 15.30 Musikbeschallung am Leipziger Hauptbahnhof VI-F-04547 Einreicher: Stadträtin J. Nagel 15.31 "Geheimtreffen" zu Umgang mit linker Szene in Leipzig VI-F-04644 Einreicher: Stadträtin J. Nagel 15.32 Nachfrage zur Anfrage Nr. VI-F-04141 "Kitabauinvestitionen und weitere Verfahrensweise mit kommunalen Grundstücken" (schriftl. Beantwortung) VI-F-04665 Einreicher: Stadtrat St. Wehmann 16 Bericht des Oberbürgermeisters 17 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK): Vorstellung des Strategischen Zielbildes 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 8 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Juni 2017 VI-DS-04560 Einreicher: Dezernat Finanzen 19 Vorlagen I 19.1 Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung hier: Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung der Nachträge zum Mietvertrag VI-DS-01611-DS-04 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.2 Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig VI-DS-02908 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.3 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) VI-DS-03283 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.4 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der öffentlichen und privaten straßenseitigen Erschließung sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" ( sog. Werk Motor) VI-DS-04084 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.5 Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss VI-DS-03606 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.6 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der Internationalen Zusammenarbeit VI-DS-03068 Einreicher: Oberbürgermeister 19.7 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und Heimatvereine VI-DS-03772 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.8 Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (BPlan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") an die LESG in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO VI-DS-03757-NF-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.9 Straßenbenennung 2/2017 VI-DS-03955 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 9 19.10 Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss VI-DS-03982 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.11 Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts VI-DS-04005 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.12 Unterstützung der Bertolt-Brecht-Gastprofessur am neugegründeten "Centre of Competence for Theatre" (CCT) VI-DS-03491 Einreicher: Oberbürgermeister 19.13 Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene) 2017/2018 VI-DS-04032 Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit 19.14 Jubiläen und Großveranstaltungen - weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Leipzig im Jahr 2017 VI-DS-04033 Einreicher: Dezernat Kultur 19.15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 "Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal; Aufstellungsbeschluss VI-DS-04066 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.16 Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste Leipzig als Erbin VI-DS-04073 Einreicher: Dezernat Kultur 19.17 Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2018 für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen VI-DS-04080 Einreicher: Dezernat Finanzen 19.18 Mitgliedschaften der Stadt Leipzig in Vereinen und Verbänden: Mitgliedschaften des Dezernates Kultur VI-DS-04089 Einreicher: Dezernat Kultur 19.19 Leipzigs Mitgliedschaft im Städtebündnis "Mayors for Peace" VI-DS-04092 Einreicher: Oberbürgermeister 19.20 Aufhebung des Beschlusses VI-P-01752 vom 24.04.2016 (Beschlusspunkt 5) betreffend des Verbotes von Wildtieren in Zirkussen VI-DS-04310 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.21 Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2018 VI-DS-04283-NF-01 Einreicher: Oberbürgermeister Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 10 19.22 Änderung zum Ausführungsbeschluss VI-DS-03974-NF-01 Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO Erhöhung der monatlichen Gesamtnettomietkosten -03974-NF-01-DS-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.23 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Oberschule Mölkau Schulstraße 6, 04316 Leipzig / Erweiterungsbau VI-DS-04169-NF-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.24 Baubeschluss: Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße – Theklaer Straße 8, 04347 Leipzig, Neubau VI-DS-04452 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.25 1. Änderung zum Baubeschluss Einfeldsporthalle und Haus 2 für die Schule am Weißeplatz, im Zusammenhang mit der Bestätigung einer über- und außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO DS-00831/14-DS-02 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.26 Städtebauliche Masterplanung Wilhelm-Leuschner-Platz VI-DS-03653 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.27 Abschnittsbildung bei der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen in der Kurt-Eisner-Straße von ArthurHoffmann-Straße bis Altenburger Straße VI-DS-03678-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.28 Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Mitte; Satzungsbeschluss VI-DS-03871 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz" VI-DS-04048 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.30 Neuausschreibung der noch nicht vergebenen Außenwerberechte nach Konzessionsrecht (Außenwerbekonzession) VI-DS-04071 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Finanzen 19.31 10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der Grundschulen VI-DS-04153 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.32 Personalangelegenheit gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung VI-DS-04167 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 11 19.33 Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen VI-DS-03858 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.34 Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig VI-DS-03903 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 19.35 Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann VI-DS-04013 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.36 Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr 2016 VI-DS-04404 Einreicher: Dezernat Finanzen 20 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig 20.1 Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 19.06.17 VI-DS-04462-NF-01 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21 Informationen I 21.1 Steuerungskonzept für Leipziger Kinder- und Familienzentren DS-00227/14 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21.2 Quantitative Weiterentwicklung Leipziger Kitas zu Kinder- und Familienzentren 2017/2018 in freier Trägerschaft VI-DS-03818 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21.3 Bericht "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2016 VI-DS-03963 Einreicher: Dezernat Finanzen 21.4 Methode zur Bildung der Wahlkreise für die Stadtratswahl 2019 VI-DS-04070 Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 21.5 Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2016 VI-DS-04103 Einreicher: Dezernat Finanzen 21.6 Finanzbericht zum 31.12.2016 VI-DS-04108 Einreicher: Dezernat Finanzen Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 12 21.7 Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Sachstandsinformation zur Umsetzung VI-A-00949 vom 20.05.2015 VI-DS-04152 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 21.8 Information zur Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen VI-DS-04087-DS-01 Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 23.08.2017 Seite 13 RATSVERSAMMLUNG VOM 23. AUGUST 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Ich eröffne unsere heutige Ratsversammlung und begrüße die Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie die Gäste auf der Tribüne ganz herzlich. Zu Beginn der Sitzung wollen wir unseres kürzlich verstorbenen Alt-Oberbürgermeisters Hinrich Lehmann-Grube gedenken. Am Montag letzter Woche haben wir alle einen würdigen und sehr eindrucksvollen Trauergottesdienst erlebt. Wenn Hinrich dabei gewesen ist, hat er sich gefreut; davon bin ich überzeugt. Wir alle sind uns einig: Die Stadt Leipzig hat ihm sehr viel zu verdanken. In parteiübergreifender Einmütigkeit ist er zum Ehrenbürger unserer Stadt ernannt worden. - Ich möchte Sie nun bitten, sich zu einem kurzen Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. - Herzlichen Dank. Nun zu den Formalien: Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich Frau Stadträtin Gabelmann und Herrn Stadtrat Keller zu unterschreiben. - Ich sehe keine Einwände. Dann verfahren wir so. straße, muss unbedingt noch heute abgestimmt werden. Diesen Punkt werde ich auf jeden Fall noch vor Sitzungsende aufrufen. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 50 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Zur Tagesordnung. Von der Tagesordnung abgesetzt wird Punkt 7.2. Vertagt werden die Punkte 9.1, 9.5, 12.1 und 12.4. Zurückgezogen wurden die Punkte 14.2 und 14.20. Die CDU-Fraktion hatte beantragt, Punkt 19.1 abzusetzen. Ich will dem folgen, Herr Tornau, und gebe Ihnen noch Gelegenheit zur Akteneinsicht, was wegen der Urlaubszeit bislang nicht möglich war. Ich würde diesen Punkt dann aber auf die Tagesordnung der Sitzung am 7. September setzen wollen. So ist es auch mit Frau Dubrau besprochen. - Also: TOP 19.1 ist abgesetzt. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 14 vom 19.08.2017 bekannt gemacht. Abgesetzt wird auch Punkt 19.21, Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2018. Die Termine müssen wir im Ältestenrat noch einmal abstimmen. Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel, Herr Georgi, Herr Dyck, Frau Schenk, Frau Dr. Lakowa und Herr Schulze. Auf Wunsch des Fachausschusses und der Fraktionen soll auch Punkt 19.26, Masterplan WilhelmLeuschner-Platz, heute abgesetzt werden. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates im Falle von möglichen Befangenheiten. Die Fraktion DIE LINKE hatte beantragt, Punkt 19.36 heute abzusetzen. Möchten Sie das begründen? - Herr Wehmann. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es geht bei dieser Vorlage um die Übertragung von Mitteln aus dem Ergebnishaushalt 2016 nach 2017 verbunden mit den entsprechenden Maßnahmen. Es macht aus unserer Sicht Sinn, diese Thematik sowie die verschiedenen Maßnahmen nicht nur im Fachausschuss Finanzen zu beraten. Thematisch geht es um das ASW, das Referat Migration, das Amt für Jugend und Soziales etc. Es wäre sinnvoll, diese Thematik auch in den betroffenen Fachausschüssen noch einmal zu erörtern. Ganz unter uns - wir hatten das auch im Fachausschuss Finanzen diskutiert -: Wenn diese Vorlage erst in der Sitzung am 7. September aufgerufen würde, entstünde der Stadt Leipzig bis dahin kein Nachteil. Ich erinnere auch an den Livestream. Sollten Sie Einwände gegen die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen Sie das bitte vorher mit. Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen. Ich hoffe, dass wir heute sehr viel schaffen, bin mir aber ziemlich sicher, dass wir nicht alle Tagesordnungspunkte werden verabschieden können. Deswegen verweise ich schon jetzt darauf, dass wir dafür Vorsorge getroffen und eine Folgesitzung am 7. September 2017 anberaumt haben, in der alle Tagesordnungspunkte, die heute nicht mehr aufgerufen werden können, erörtert und abgestimmt werden. Das Sitzungsende ist gegen 21 Uhr geplant. Der Tagesordnungspunkt 19.22, Kinderhaus Curie- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Oberbürgermeister Jung: Herr Tirpitz, darf ich von Ihnen dazu ein kurzes Statement am Mikrofon erbitten? Ich kann nicht einordnen, ob das Nachteile hätte. - Für Sie alle: Herr Tirpitz ist bis zur Wiederkehr von Herrn Bonew der ständige Vertreter im Dezernat. Tirpitz (Dezernat Finanzen): Ich bestätige die Aussage von Herrn Wehmann, dass es, wenn die Vorlage in der Sitzung am 7. September 2017 behandelt würde, kein Bruch wäre. Nichtsdestotrotz wäre es eine vollkommene Verfahrensänderung, würden jetzt alle Ausschüsse mit beteiligt. In der Vergangenheit ist das immer nur über den Fachausschuss Finanzen gelaufen, auch weil die Übertragung der Mittel an bestimmte haushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft ist. Es wäre ein Novum, jetzt alle Ausschüsse mit zu beteiligen. Sinn und Zweck dieser Vorlage wären dann eigentlich nicht mehr gegeben. Rein formell gibt es dagegen aber keine Vorbehalte. Oberbürgermeister Jung: Okay. - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Absetzungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen. So weit zu den Absetzungen. Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr aufgerufen, anschließend die Petitionen. Zur Reihenfolge der Tagesordnung hat die Fraktion Freibeuter beantragt, die Anfrage 15.6 vor TOP 12 aufzurufen. Herr Hobusch, möchten Sie den Antrag begründen? Seite |2 Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte noch Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2017 (SI/2017/6889) Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 21.06.2017 Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so festgestellt. Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017 Anmerkungen? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rein zufällig habe ich gesehen, dass die Papierform des Verlaufsprotokolls mit dem Eingangspoststempel „23.08.2017“ versehen ist. Dazu meine Frage: Wie sollen die Stadträte die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Feststellung dann noch nutzen? Oberbürgermeister Jung: Ist es wirklich erst heute bei Ihnen eingegangen? - Wir haben das Verlaufsprotokoll bereits am 08.08.2017 freigegeben. - Gut, kein Problem. Ich verschiebe die Feststellung des Verlaufsprotokolls, bis auch Herr Schlegel es gelesen hat. (Heiterkeit) Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn einzelne Tagesordnungspunkte unter TOP 12 jetzt abgesetzt worden sind, stehen einige Gremienbesetzungen, insbesondere die Besetzung von Aufsichtsräten, weiterhin auf der Tagesordnung. Nachdem bisher kein Einvernehmen hergestellt werden konnte über die Neubesetzung der Aufsichtsräte, in die die Stadt Leipzig Vertreter entsendet, haben wir eine Anfrage zum weiteren Verfahren und der Vorgehensweise gestellt. Unsere Fraktion ist der Auffassung: Wir sollten zunächst über die Antworten, die sich aus unseren Fragen ergeben, Klarheit haben, bevor wir hier Aufsichtsräte neu besetzen. TOP 6 entfällt. Oberbürgermeister Jung: Ich stelle diesen Antrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? TOP 7.2 entfällt. 7 Mandatsveränderungen 7.1 Ausscheiden einer Stadträtin nach § 34 SächsGemO (VI-DS-04606) Einreicher: Oberbürgermeister Wir stellen das Ausscheiden von Frau Anett Ludwig fest, die aufgrund des Wegzugs aus Leipzig den Stadtrat verlässt. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Besetzung von Gremien 11.1 Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (1. Änderung) (VI-DS-01319-DS-01) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschluss? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.2 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (17. Änderung) - NEUFASSUNG (768/14-DS-17-NF-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Dann so zur Kenntnis genommen. 11.3 Migrantenbeirat: Abbestellung einer Stellvertreterin (5. Änderung) (VI-DS01122-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 12 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist TOP 12.1 ist zurückgezogen. 12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG mbH) (4. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00898) (VI-DS00898-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Ich bitte um Kenntnisnahme. 12.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co. KG) (4. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00900) (VI-DS00900-DS-05) Einreicher: Oberbürgermeister Ich sehe keine Wortwünsche. Dann bitte ich um Kenntnisnahme. TOP 12.4 ist vertagt. Seite |3 12.5 Vertreter und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig (2. Änderung) (VI-DS-00873-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Meine Damen und Herren, bitte geben Sie mir Hinweise, wenn Sie weitere Bedarfe zur Verweisung sehen. 13.1 Holzfiguren Fockeberg (VI-A-04387-NF01) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Vorgesehen ist die Verweisung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Auch der Stadtbezirksbeirat Süd wird eingebunden. - So verwiesen. 13.2 Öffentlichkeitsarbeit für die Fachbeiräte der Stadt Leipzig (VI-A-04522) Einreicher: Migrantenbeirat Hier ist die Verweisung in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vorgesehen. Aber auch alle Beiräte sind zu beteiligen; das müssen wir so machen. - So verwiesen. 13.3 Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema „Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung“ (VI-A-04523) Einreicher: Migrantenbeirat Der Antrag soll in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen werden. Herr Schlegel ergänzt: Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Sollen weitere Fachausschüsse beteiligt werden? - Auch der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. - Dann so verwiesen. 13.4 Benennung einer Straße / eines Platzes nach dem Kanzler der Deutschen Einheit, Dr. Helmut Kohl (VI-A-04541) Einreicher: CDU-Fraktion Ich höre den Hinweis: Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. - So ergänzt und verwiesen. 13.5 Konzept zum verbesserten Baumschutz bei Bauvorhaben (VI-A-04550) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzt wird: Fachausschuss Umwelt und Ordnung. - So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 13.6 Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten (VI-A-04671) Einreicher: Fraktion Freibeuter Vorgeschlagen wird: Migrantenbeirat. - Dann so verwiesen. 13.7 Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende (VI-A-04675) Einreicher: Fraktion Freibeuter Ich vernehme die Hinweise: Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit sowie Jugendhilfeausschuss. So verwiesen. 13.8 Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern (VI-A-04677) Einreicher: Fraktion Freibeuter Der Antrag soll in die Fachausschüsse Finanzen sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen werden. - So verwiesen. 13.9 Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen (VI-A-04678) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 13.10 Namensgebung einer Schule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora (VI-A04667) Einreicher: AfD-Fraktion So verwiesen. 13.11 Mieterstrom - Projekte zügig umsetzen (VI-A-04650) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.12 Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig (VI-A-04689) Einreicher: Fraktion Freibeuter Ich verweise darauf, dass ich da noch eine Zulässigkeitsprüfung durchführen muss. 13.13 Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig (VI-A-04673) Einreicher: CDU-Fraktion So verwiesen. 13.14 Programm zur vorausschauenden und planmäßigen Straßeninstandsetzung (VI-A-04674) Einreicher: CDU-Fraktion Ergänzt wird: Fachausschuss Finanzen. - So verwiesen. Seite |4 13.15 Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit (VI-A-04658) Einreicher: CDU-Fraktion Vorgesehen ist eine Verweisung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Auch da muss ich noch eine Zulässigkeitsprüfung vornehmen. 13.16 Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH (VI-A-04692) Einreicher: Fraktion Freibeuter Verweisung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung. 13.17 Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz (VI-A04694) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verwiesen wird der Antrag in die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung, Wirtschaft und Arbeit, Allgemeine Verwaltung zur Rechtsprüfung sowie Kultur. 13.18 Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene (VI-A-04704) Einreicher: SPD-Fraktion Neben dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung müssten hier vielleicht auch alle Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte beteiligt werden. 13.19 Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt (VI-A-04708) Einreicher: Fraktion Freibeuter Der Antrag wird in die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau, Umwelt und Ordnung, Finanzen, Wirtschaft und Arbeit sowie in den Stadtbezirksbeirat Mitte verwiesen. 13.20 Skateanlage Südwest / Altwest (VI-A04695) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ergänzt wird: Stadtbezirksbeiräte Südwest und Altwest. 13.21 Leipzig bekennt sich zum „Kapital“ (VIA-04697) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Vorgesehen ist eine Verweisung in den Fachausschuss Kultur. Ergänzt wird: Fachausschuss Finanzen. Vorgeschlagen wird auch: Schulausschuss; gerne. Herr Heinrich: Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Stadtrat Heinrich (CDU): Herr Oberbürgermeister! Wir haben das aufgrund der Geräuschkulisse nicht richtig verstanden. Wird der Antrag 04550, Baumschutz, auch in den Wirtschaftsausschuss verwiesen? Oberbürgermeister Jung: Das war bis jetzt nicht vorgesehen. Stadtrat Heinrich (CDU): Dann würde ich gern darum bitten. Oberbürgermeister Jung: Okay. Dann so ergänzt. Gibt es weitere Hinweise? - Dann sind die Anträge einschließlich der genannten Festlegungen so verwiesen. 14 Anträge zur Beschlussfassung 14.1 Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen Wärmestrahlern (VI-A-03578-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.1.1 dazu VSP (VI-A-03578-VSP-03) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung Sport 14.1.2 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion 14.1.3 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-03) Einreicher: CDU-Fraktion 14.1.4 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-04) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.1.3 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-05) Einreicher: Fraktion Freibeuter Wer bringt den Antrag ein? (Stadtrat Volger [Bündnis 90/Die Grünen]: Ladies first!) Frau Riekewald. - Erst heißt es „Ladies first“, und nun wollen Sie doch noch einmal tauschen. - Vielleicht einigen Sie sich jetzt mal. Oder muss ich dafür den Gleichstellungsbeauftragten anrufen? Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein. Mit diesem Ergebnis wird er zufrieden sein. - Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Wärmestrahler sind umweltschädlich. Ich denke, darin sind wir uns einig. Dass der jährliche CO2-Ausstoß eines Gerätes Seite |5 dem eines Mittelklasseautos oder eines gut gedämmten Einfamilienhauses entspricht, erfordert keine näheren Kommentare. Davon heizen in Leipzig circa 500 Stück. In jeder Haushaltsdiskussion streiten wir um die Finanzierung einzelner Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalteplans und des Klimaschutzprogramms. Ich nenne hier nur die Stichworte „Straßenbäume“, „Umrüstung der Straßenbeleuchtung“ oder „Förderung umweltfreundlicher Mobilität“ und darf daran erinnern, mit welchem Aufwand und mit welchen öffentlichen Debatten über die Kosten für die Stadt und die Betroffenen wir die Umweltzone eingeführt haben. Als Ziele unserer Umweltpolitik sind unter anderem Ressourcenschutz, Energieeinsparung in kommunalen Liegenschaften und Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien formuliert, gerade um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, und dennoch beheizen wir unsere Umwelt und verschwenden damit Energie in Größenordnungen. Mit ihrem immensen CO2-Ausstoß bei noch dazu geringem Wirkungsgrad konterkarieren die Heizpilze andere, mit Steuermitteln finanzierte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Das erinnert eher an die bekannten Bürger aus Schilda als an eine moderne Stadt, die sich Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben hat. Übrigens: Auch mit Ökostrom oder Gas betriebene Heizpilze haben den gleichen CO2-Ausstoß. Wenn man Klimaschutz und Nachhaltigkeit ernst nimmt, kann man zu keiner anderen Konsequenz kommen, als Heizpilze weitestgehend aus dem Stadtbild zu verbannen. Gegenwärtig gibt es in der Stadt Leipzig auch keinerlei rechtliche Grundlage für das Betreiben von Heizpilzen. In unserer Sondernutzungssatzung, die jedes Möbelstück nennt, welches zur Sondernutzung zählt, sind Heizpilze nicht erwähnt. Ist deren Betreiben demnach illegal, oder heißt das, dass man alles in seinem Freisitz aufstellen kann, was man möchte, also auch Hüpfburgen oder anderes? Auf jeden Fall sollten wir uns einig sein, dass es einer entsprechenden Regelung bedarf. Wir haben uns einmal genauer angesehen, wie andere deutsche Städte verfahren. Dass viele große Städte Heizpilze verboten haben, ist hinlänglich bekannt. Nürnberg ist eine der Vorreiterstädte in Sachen Klimaschutz. Die Stadt hat Heizpilze wegen der eklatanten Energieverschwendung für unerwünscht erklärt und diese sowie andere Heizungen auf Sondernutzungsflächen verboten. Man geht davon aus, dass Sondernutzung eine Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums ist. Außengastronomie ist lediglich in der warmen Jahreszeit hinzunehmen. Dem Interesse des Gastwirts, seinen Betrieb auf den öffent- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 lichen Raum auszudehnen, ist dementsprechend weniger Gewicht beizumessen und vermag die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs nicht aufzuwiegen. Eine Richtlinie des Stadtrats von Nürnberg sieht vor, die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für Außenbestuhlung, Heizpilze und andere Heizungen zu untersagen, und das schon seit dem Jahr 2008. In Berlin haben sich die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg auf eine gemeinsame Regelung zum Verbot von Heizpilzen auf öffentlichem Straßenland verständigt. Bei der Genehmigung der Sondernutzung von öffentlichem Straßenland für Gaststätten usw. ist das Kriterium des Ausschlusses der Nutzung von Heizpilzen immer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. In einer Anlage ist eine standardisierte Nebenbestimmung für Sondernutzungserlaubnisse formuliert, und dies bereits seit dem Jahr 2009. Hier wurde sogar die Klage eines Gaststättenbetreibers vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen, bestätigt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. In Köln erfolgen Untersagungen teilweise durch das Instrument der Stadtgestaltung. Heizpilze müssen bei Beantragung von Außengastronomie mitbeantragt werden und werden dann, soweit möglich, aus Gründen des Stadtbildes nicht genehmigt. So verfährt übrigens auch Stuttgart. Wenn man sich in Leipzig zum Beispiel das Barfußgäßchen ansieht, könnte man durchaus auch über eine solche Verfahrensweise nachdenken. Ich will die Beispiele jetzt nicht noch weiter ausdehnen. Tatsächlich ist es so: Andere Städte praktizieren das Verbot schon seit Jahren, und das rechtssicher und ohne Niedergang der Gastronomie. Warum sollte das in Leipzig nicht möglich sein? Setzen wir doch die Gesundheit und die Lebensqualität vieler sowie das Recht vieler an öffentlichem Raum über die wirtschaftlichen Gewinne weniger! Nehmen wir unsere eigenen umweltpolitischen Ziele ernst! Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir leider im Moment keine Mehrheit für unseren Ursprungsantrag zum Verbot von Heizpilzen sehen, werden wir den Verwaltungsstandpunkt in wenig geänderter Form zur Abstimmung stellen. Wir haben uns mit dem Verwaltungsstandpunkt intensiv beschäftigt. Allerdings konnte uns niemand plausibel erklären, warum ein Wärmestrahler pro angefangene 20 Quadratmeter erlaubt sein soll. Warum nicht pro angefangene 30, 40, 50 Quadratmeter? Wir sind der Meinung, dass ein Heizstrahler pro angefangene 30 Quadratmeter vollkommen ausreichend ist. Nur so können wir wirklich einen ersten Schritt in die richtige Richtung gehen und die Anzahl der Heizpilze reduzieren. Seite |6 Wir als Antragsteller haben uns übrigens entschieden, keinen Änderungsantrag bezüglich der Gebührenhöhe zu stellen; denn uns geht es nicht um Geldschneiderei, sondern um das Eindämmen der Anzahl der Heizpilze. Aus diesem Grund haben wir zu unserem Antrag einen Änderungsantrag gestellt. Wir schlagen darin vor, einen Heizstrahler pro angefangene 30 Quadratmeter vorzusehen - in der Hoffnung, dass dadurch die Anzahl der Heizpilze in der Stadt reduziert wird. Zugleich kündigen wir an, dass wir dieses Thema auch weiterhin konsequent verfolgen werden. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Brauchen wir wirklich gasbetriebene Wärmestrahler in der Gastronomie? Sicher nicht. Sind sie für die Gastronomen von Vorteil? Na klar! Aber es gibt eben nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Über die Umweltbilanz müssen wir hier nicht diskutieren; sie ist ganz klar ein Nachteil. Nun gibt es einen Verwaltungsstandpunkt, der eine Abgabe für Heizstrahler über die Sondernutzungssatzung vorsieht. Dem könnte man sich zähneknirschend als Kompromiss nähern. Um klarzustellen, ob unser Ursprungsantrag wirklich wirtschaftsfeindlich oder für die Gastronomen existenzbedrohend ist, will ich hier eine Beispielrechnung aufmachen: 1 Quadratmeter Freisitz kostet in der Saison maximal 5 Euro pro Monat, in der Topzone 3 Euro pro Quadratmeter bei Jahreszahlung. Eine Gewerbeimmobilie, die für Gastronomie geeignet ist, wird dort nicht unter 20 Euro pro Quadratmeter zu bekommen sein; meist ist es viel mehr. Daher stellt ein Freisitz eine willkommene billige Vergrößerung der Gastronomiefläche für einen sehr geringen Preis dar. Logisch, dass davon auch in den kalten Jahreszeiten profitiert werden soll. Um diese auch dann nutzen zu können, bedarf es Decken, was die ökologische Variante wäre, oder aber der Nutzung von Wärmestrahlern. Dass dafür nun eine Gebühr erhoben werden soll, leuchtet ein. Diese Gebühr belastet die Gastronomie auch nicht übermäßig. Durch Annahme des Verwaltungsvorschlags würde die monatliche Quadratmetermiete in Toplagen um 1,50 Euro auf dann 4,50 Euro im Schnitt erhöht - wohlgemerkt: nur dann, wenn die Wärmestrahler auch genutzt werden. Im Vergleich zu einer Immobilienmiete, die in einer solchen Lage bei über 20 Euro pro Quadratmeter Lage liegt, wäre das vertretbar. Es gäbe bei den Gebühren noch genug Luft nach oben, ohne dass der wirtschaftliche Vorteil für die Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Gastronomen wegbrechen würde. - So weit der kleine Exkurs, der jedoch vom Umweltgedanken wegführt. Die CDU hat nun den Verwaltungsstandpunkt übernommen, der abgesehen von den Mehreinnahmen am Status quo nicht allzu viel ändert. Um neben den Mehreinnahmen auch noch etwas für die Umwelt zu erreichen, beantragen die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, die Quadratmeterzahl für das Aufstellen eines Heizstrahlers von 20 auf 30 Quadratmeter zu erhöhen. Das ist quasi ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag. Weiterhin könnten die Freisitze auch bei kühlerem Wetter genutzt werden, was für die Gastronomen von Vorteil wäre. Trotzdem würde die Schadstoffbelastung um 50 Prozent sinken. Uns geht es nicht darum, die Gastronomen abzuzocken, sondern uns ging es von Anfang an um die Minimierung der Schadstoffbelastungen. Mit diesem unserem Änderungsantrag wäre beiden Seiten geholfen. Wenn wir nun zähneknirschend den Verwaltungsstandpunkt nebst unseren Änderungsantrag zum Änderungsantrag der CDU beschließen würden es ist abzuwarten, ob das eine Mehrheit findet -, wäre es sinnvoll, wenn die Mehreinnahmen in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Stadt fließen würden. Das sieht zwar auch der Antrag der CDU vor; allein wir wissen, dass die Budgets für Baumpflanzungen nicht jedes Jahr ausgeschöpft werden, aus welchen Gründen auch immer. Unabhängig davon, was hier heute beschlossen wird, wird es unser aller Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Viel besser wäre es natürlich gewesen, heute unseren Ursprungsantrag zu beschließen; denn dann bräuchten wir keine Kompensationsmaßnahmen. Nun ist es anders gekommen. Es wäre schön, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen könnten, damit die Schadstoffbelastungen um 50 Prozent reduziert werden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebes Publikum! Heizstrahler zu verbieten, scheint eine Glaubensfrage in der heutigen Zeit zu sein. Von dem ursprünglichen und zudem rechtswidrigen Antrag, den Betrieb von Heizstrahlern, egal ob elektrisch oder mit Gas betrieben, gänzlich zu verbieten, sind wir nach einer Neufassung dieses Antrags und vier Änderungsanträgen nunmehr an den Punkt gelangt, die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für Heizstrahler als Kompromiss zwischen den Fraktionen Seite |7 anzusehen. Die jetzt noch offene Streitfrage ist: Für wie viele Quadratmeter eines Freisitzes ist ein Heizstrahler zulässig, wie hoch soll die Gebühr dafür sein, und wie kann diese für die Anpflanzung von Bäumen genutzt werden? Für uns von der SPD ist die Erhebung von Sondernutzungsgebühren eine Option, die allerdings nur dann gezogen werden sollte, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomen, pro Heizpilz, der auf öffentlichem Grund betrieben wird, einen Baum zu pflanzen, nicht eingehalten wird. Uns geht es hierbei vor allem um das Verantwortungsgefühl der Gastronomen gegenüber der Umwelt; denn die zu pflanzenden Bäume sind ja nicht zum Nulltarif zu bekommen. Möglicherweise erhöht das auch den Druck auf die Heizungsbranche, sauberere Lösungen anzubieten. Die Dieselaffäre hat gezeigt, welchen Druck es braucht. Mit Biogas oder Ökostrom betriebene Infrarotstrahler könnten Lösungsansätze sein. Eine Bevormundungspolitik lehnen wir ab. Zu den Änderungsanträgen. Der Verwaltungsaufwand im Änderungsantrag der Freibeuter, die wie immer auf Bürokratieabbau setzen, scheint uns nicht beherrschbar. Deshalb gibt es dafür von uns keine Zustimmung. Den Änderungsantrag der LINKEN und der Grünen von heute lehnen wir ebenfalls ab. Es stellt sich die Frage, wozu eigentlich ausführliche Vorberatungen in den Ausschüssen stattfinden, wenn die Antragsteller am Tag der Beschlussfassung mit einer neuen Idee kommen. Wir setzen weiter auf Freiwilligkeit. Ich glaube, wir alle sind uns einig: Die Heizpilze, die als reine Werbemittel eingesetzt werden, müssen weg. Der Rest muss bewusst, im Sinne der Gäste und sparsam eingesetzt werden. Ich möchte hier noch einmal für unseren Änderungsantrag werben und betonen, dass alle Fraktionen nicht allzu weit voneinander entfernt sind. Lassen Sie uns zunächst die Selbstverpflichtung ins Auge fassen! Die Sondernutzungsgebühren sollten auch nach unserer Auffassung erhoben werden, aber nur dann, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Wir verschenken uns da nichts. Aus unserer Sicht ist das der weitestgehende Antrag, der Selbstverpflichtung vor Bevormundung setzt. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine Reihe weiterer Wortmeldungen. Zunächst Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Nach den bisherigen Reden sind wir jetzt doch einigermaßen verwirrt. Geht es hier darum, Heizpilze zu verbieten, oder geht es um die Sondernutzungssatzung? Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Daran anknüpfend stellt sich die Frage nach dem Verwaltungsstandpunkt. Da ein Verbot von Heizpilzen in Sachsen durch die Stadt nicht machbar ist, wird versucht, das über eine Änderung der Sondernutzungssatzung zu bewerkstelligen. Geht das überhaupt? Kann man diese Intention, die ja nichts anderes als „Verbot“ heißt, über die Sondernutzungssatzung regeln? Aber das ist eine andere Frage. Nun zum eigentlichen Problem. Ich selber habe kein Auto. Ich fliege am Wochenende nicht mit einem Billigflieger durch Europa. Ich fahre auch nicht mit einem Kreuzfahrtschiff über die Weltmeere. Damit habe ich drei größten Umweltverschmutzer benannt. Das heißt: Mein ökologischer Fußabdruck kann sich durchaus sehen lassen und ist wahrscheinlich besser als der von denjenigen, die diesen Antrag eingereicht haben. Ich nutze für meine Wege zu 90 Prozent meine Füße; sprich: ich laufe. Für die restlichen 10 Prozent meiner Wege nehme ich öffentliche Verkehrsmittel. Ich sitze allerdings hin und wieder gern auf einem Freisitz. Ich wohne taktisch gut platziert, bin quasi von Heizpilzen umzingelt. In dieser Saison habe ich nur einmal erlebt, dass der Heizpilz angeworfen werden musste, weil es relativ kalt war. Das war sehr angenehm. Von den Heizpilzen profitieren nicht die Wirte, sondern vor allem die Gäste auf der Terrasse, weil sie es dann schön warm und gemütlich haben. Nun will man mir den Heizpilz auf meinem Lieblingsfreisitz direkt vor meiner Haustür verbieten. Damit bin ich nicht so richtig einverstanden. Ich verlange ja auch nicht, dass Autos oder Flugzeuge verboten werden. - Das ist zur Sache; ganz klar. - Mit Verboten kommen wir da nicht weiter. Wie gesagt, ich bin von Heizpilzen umzingelt. Trotzdem glaube ich nicht, dass der fettige Ruß, den ich mindestens alle 14 Tage vom Fensterbrett abwischen muss, von den Heizpilzen verursacht wird. Ich bin nämlich auch von der Käthe-KollwitzStraße und vom Georgiring umzingelt. Ich glaube, dass die Ursache für den Schmutz eher dort zu suchen ist. Wir haben in der Fraktion lange über das Thema diskutiert. Dem Ursprungsantrag hätten wir nicht zustimmen können, weil er zu sehr in Richtung Bevormundung ging. Dem Vorschlag, dafür Gebühren zu erheben, können wir zustimmen. Dazu ist die Stadt durchaus in der Lage. Allerdings sollte man dies nicht im Zuge eines Verbotsantrags tun, sondern weil man als Stadt solche Dinge per se regelt. Mit unserem Änderungsantrag wollen wir den Beschlusspunkt 1 des CDU-Änderungsantrags ergänzen. Er lautet schlicht und einfach: Seite |8 Von der Regelung ausgenommen sind mit regenerativ erzeugtem Strom und Gas betriebene Heizstrahler. Wenn einem der Umweltschutz wirklich am Herzen liegt, ist dies die richtige Lösung. Das ist ein Anreiz für die Wirte, grünen Strom zu kaufen. Das ist ein Anreiz für die Wirte, Ökogas, zum Beispiel Biogas, zu nutzen. - Ihrem Zuruf halte ich entgegen: Ja, Biogas emittiert das CO2 beim Verbrennen, aber bei der Herstellung von Biogas wurde das CO2 vorher der Umwelt entzogen. Also ist Bio-gas klimaneutral. Man sollte sich vorher schon ein bisschen mit den technischen Prozessen beschäftigen, bevor man hier Unsinn redet. In diesem Sinne: Wir werden dem Änderungsantrag der CDU und natürlich auch unserem eigenen Antrag zustimmen. Wir hoffen auch auf die Zustimmung der anderen Fraktionen; denn unserer Ansicht nach weist er ideologiefrei und technisch korrekt den Weg in die Zukunft. Verbote bringen hier gar nichts. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Leipzigs Gastronomie hat berechtigterweise national und international einen guten Ruf, den es zu verteidigen gilt. Nach dem vor vielen Jahren eingeführten Nichtraucherschutzgesetz mussten auch hiesige Gastronomen Möglichkeiten finden, um ihre Gäste, seien es Raucher oder Nichtraucher, in wohlwollender Weise weiterhin gut zu bewirten. Die Leipziger Freisitzkultur wird bei den Gästen geschätzt, weil gerade außerhalb der Sommermonate der Gast unter anderem mithilfe von Wärmestrahlern sich wohlfühlen kann. Geht es nach dem Ursprungsantrag der LINKEN- und der Grünen-Fraktion, soll der Gast nun auf diesen Service verzichten und sich stattdessen warme Gedanken machen, wenn er oder sie im Freien sitzen möchte. Man fragt sich daher: Soll das wirklich das Ziel des Antrags sein? Kommen wir zu den Fakten. Vorwiegend mit Propangas betriebene Heizpilze sind zum einen nachweislich energieintensiv und zum anderen tatsächlich nicht gerade umweltfreundlich. Aber es gibt dazu Alternativen, wie zum Beispiel die Verwendung von Biogas. Biogas ist aufgrund seiner Erzeugung bekanntermaßen im Ergebnis klimaneutral. Sollte man nicht über derartige Alternativen nachdenken, bevor man diesbezüglich mit Verboten agiert, wie von den beiden Antragstellern des Ursprungsantrags angedroht? Mit Befremden musste meine Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass nun auch elektrisch betriebene Wärmestrahler für gewerbliche Zwecke im öffent- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 lichen Raum verboten werden sollen. Dass diese Forderung gerade von den beiden Fraktionen gestellt wurde, die sich in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder für einen Zuwachs von Elektroautos eingesetzt haben, verwundert uns schon sehr. Kann mir mal bitte einmal eine Kollegin oder ein Kollege von den LINKEN bzw. von den Grünen erklären, warum Wärmestrahler umweltschädlicher sein sollen als elektrisch betriebene Automobile? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Folgte man Ihrer Logik, müssten umgehend alle Elektroautos ebenfalls verboten werden. Es wundert uns natürlich nicht, dass die Antragsteller ihren Antrag zurückgezogen haben. Wenn Sie ehrlich sind, geben Sie zu, dass Sie gar keine andere Wahl hatten. Es ist, wie auch der Verwaltungsstandpunkt anführt, in Sachsen nämlich rechtlich gar nicht möglich, das durchzusetzen. Insofern hatten Sie gar keine andere Wahl als sich dem Verwaltungsstandpunkt anzuschließen und diesen per Änderungsantrag zu ergänzen. Nachdem die Antragsteller ihren Antrag aus welchen Gründen auch immer über vier Monate auf Eis gelegt hatten, meldete sich nun die SPD-Fraktion mit einem Änderungsantrag. Darin wird den Gastronomen eine freiwillige Selbstverpflichtung abverlangt, nämlich für jeden Wärmestrahler einmal im Jahr einen Baum zu pflanzen. Machen die Gastronomen das nicht, wird mit der Änderung der Sondernutzungssatzung gedroht. Ich möchte an dieser Stelle den Damen und Herren von der SPD-Fraktion ganz deutlich sagen: Wenn Ihr Antrag hier heute angenommen werden sollte, wird meine AfD-Fraktion umgehend, in einer der nächsten Ratsversammlungen, beantragen, dass jeder Besitzer eines Elektroautos in dieser Stadt einmal jährlich einen Baum zu pflanzen hat. Ich hoffe, Sie sind dann auch so konsequent, diesem Antrag zuzustimmen. Die Stadtverwaltung Leipzig könnte gleich damit anfangen; denn von den wenigen Elektroautos in unserer Stadt befinden sich ja mehr als die Hälfte in ihrem Besitz. Diese unsägliche Geschichte ist aber noch nicht zu Ende. Da die Stadtverwaltung durch diesen irrsinnigen und, wie mittlerweile bekannt, rechtswidrigen Ursprungsantrag offensichtlich eine alternative Möglichkeit gesehen hat, zusätzliche Gebühren vom Mittelstand einzutreiben, will man nun die Sondernutzungssatzung entsprechend ändern. Vorgesehen ist die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr je nach Zone von 30, 25 und 20 Euro pro Heizstrahler und Monat auf je 20 Quadratmeter. Dass ein kleiner mittelständischer gastronomischer Betrieb - und das ist die Mehrheit - bei einer Verwendung von nur vier Wärmestrahlern eine jährliche Mehrbelastung von bis zu 1.440 Euro verkraften muss, scheint in dieser Stadtverwaltung offensichtlich niemanden zu interessieren. Seite |9 Die Krönung setzen aber dem Ganzen ohne Zweifel die Damen und Herren der CDU-Fraktion auf, frei nach dem Motto: Das treibt die Biene auf die Blüte. Hier wird eine Mischung aus Gebühren, Zwangseinzug und Baumpflanzung vorgeschlagen. Was für ein Unsinn! Wenn da mal nicht demnächst die Grünen-Fraktion Verstärkung bekommt! Mit diesem Änderungsantrag haben Sie sich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, endgültig als Unterstützer des Mittelstands in dieser Stadt verabschiedet. Das Fazit kann daher nur lauten: Dieser unausgewogene und nicht bis zu Ende gedachte Antrag, der Verwaltungsvorschlag sowie die beiden Änderungsanträge von SPD und CDU sind vollumfänglich abzulehnen; denn Sie belasten ein weiteres Mal die Leipziger Gastronomiebetriebe und damit letztlich auch die Gäste dieser Stadt. Das Ergebnis dieser unsäglichen Antragsgeschichte steht bereits jetzt fest: Größere Gastronomiebetriebe werden die Gebühren gerade noch verkraften können, kleinere gastronomische Einrichtungen werden mit Sicherheit das Nachsehen haben. Um die erhöhten Kosten ausgleichen zu können, werden sie die Gebühren letztendlich auf den Gast umlegen müssen. Zu bedanken haben sich die Gäste dann, falls die Gastronomen das überhaupt durchstehen, bei den hier zustimmenden Stadtratsfraktionen. Oberbürgermeister Jung: Achten Sie bitte auf die Zeit! Stadtrat Kriegel (AfD): Wir als AfD-Fraktion stehen damit als Einzige dem Leipziger Mittelstand bei und sehen unsere Meinung Oberbürgermeister Jung: Bitte, letzter Satz! Stadtrat Kriegel (AfD): - durch das heute in der LVZ veröffentlichte Statement von IHK-Chef Kristian Kirpal zu diesem Thema vollumfänglich bestätigt. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald noch einmal. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Schönen guten Tag noch einmal von meiner Seite! Ich wollte es mir eigentlich dieses Mal ersparen, die Verwaltung zu bashen und zu erwähnen, dass der Verwaltungsstandpunkt wieder einmal zu später Stunde gekommen ist. Ich erinnere daran, dass schon der vorhergehende zum Zeitpunkt der letzten Ratsversammlung keine 24 Stunden alt war. Sie werfen uns jetzt vor, dass wir unseren Änderungsantrag erst gestern eingereicht haben. Das kommt daher, weil wir bis gestern von der Verwal- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 tung nicht erklärt bekommen haben, wie dieser Verwaltungsstandpunkt zustande gekommen ist, und das obwohl wir zu der Ausschusssitzung Umwelt und Ordnung vor zwei Wochen extra einen Vertreter der Verwaltung eingeladen hatten. Wir hätten uns schon gern fundiert mit den im Verwaltungsstandpunkt genannten Zahlen auseinandersetzen wollen. - Das nur als Information, warum unser Änderungsantrag erst gestern eingereicht worden ist. Das können Sie uns nicht ankreiden. Das ist einmal wieder auf Verwaltungshandeln zurückzuführen; aber das kennen wir ja inzwischen. Ich will noch ein Wort zum SPD-Änderungsantrag und der darin vorgeschlagenen Selbstverpflichtung sagen. Leider bin ich vorhin nicht dazu gekommen. Ich habe ein Protokoll aus dem Jahr 2015 herausgesucht, in dem die von uns gestellte Nachfrage zur Umsetzung unseres Antrags 02174 festgehalten ist. Dieser Antrag besagt genau das, was Sie hier jetzt beantragen: Freiwilligkeit. Das, was Sie hier beantragen, ist schon vor sechs Jahren vom Stadtrat beschlossen worden. Allein, es bringt nichts. Im Jahr 2015 hatten wir, wie gesagt, bei der Verwaltung nachgefragt, ob diese Freiwilligkeit klappt. Der Bürgermeister hat geantwortet: Es ist ein Versuch. Punkt. - Diesen Versuch tätigen wir jetzt seit sechs Jahren. Ich überlasse es Ihnen, einzuschätzen, ob die Freiwilligkeit irgendetwas gebracht hat. Ich denke nicht, dass wir weiterhin darauf setzen sollten. Wenn Sie das anders sehen, will ich Sie darauf aufmerksam machen: Diesen Beschluss haben wir bereits gefasst. Wir brauchen das also heute nicht noch einmal beschließen. Oberbürgermeister Jung: Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Verehrte Stadträte! Liebe Besucher und Freunde in diesem Haus! Pünktlich zur Hitze des Sommers erreichte uns der Antrag von Grünen und LINKEN „Verbot der Heizpilze im öffentlichen Raum“. Was ist denn so ein Heizpilz, und was macht er, ja, wie sieht er denn überhaupt aus? Schauen wir uns einmal einen Burny 13 kW Eco - so heißt der meist verkaufte Typ - genauer an. Meine Damen und Herren, das sind elegante Geräte, gefertigt aus Edelstahl, mit einem schwanenschlanken Hals, die Köpfe rot glühend. Reflektorschilde, die an einen breitkrempigen Damenhut erinnern, runden das optische Bild ab. In seinem dicken Fuß steckt, nicht zu vergessen, die Gasflasche. Und was macht er, der Burny Eco? Ja, er genehmigt sich pro Stunde 1 Kilo Gas, aber dafür schenkt er uns mollige Wärme. Ist dieser Heizpilz ein Killerpilz oder gar ein Giftpilz? Hier stellt sich die Frage: Ist dieser Wärme- S e i t e | 10 strahler auch für etwas nützlich? Ja, lautet die Antwort. Er ermöglicht es uns, auch in der kalten Jahreszeit hier in Leipzig ein mediterranes Lebensgefühl zu spüren. Es gilt mittlerweile als ein Zeichen von Freiheit und Freude, in Straßencafés sitzen zu können. Aber nun hat die Umwelthysterie auch den Heizpilz erfasst. Damit hat der Wärmestrahler seinen Ruf als Klimakiller weg, so als würde die ganze Stadt mit einer Heizdecke überzogen. Ich will mich in meiner Rede nur auf wenige Fakten beschränken, zum Beispiel wie viele Heizstrahler es in Leipzig gibt. Es sind rund 500, von denen im Winter etwa die Hälfte zum Einsatz kommt. Ein Verbot würde vielen Gastronomen hier in Leipzig die Chancengleichheit nehmen. Wir reden immer nur über Verbote im öffentlichen Raum. In tourismusaffinen Städten - dazu zählt Leipzig mittlerweile, und darauf können wir stolz sein - ist es schick, nicht nur drinnen, sondern auch draußen zu sitzen. Aus Sicht der CDU ist es sehr wichtig, dass die Leipziger Innenstadt für Besucher und Einheimische auch weiterhin ein attraktiver Ort ist. Darum lehnen wir wettbewerbsverzerrende Maßnahmen generell ab. Es ist hier schon über den Willen gesprochen worden, gemeinsam mit der DEHOGA die Sensibilisierung und das Umweltbewusstsein der Wirte zu schärfen. Ja, das sehen wir auch so. Aber auch deren wirtschaftliche Interessen sollten wir im Blick behalten. Es darf keine Nachteile geben, egal für welche Seite. Ein Ruf nach Verboten verbreitet sich schnell. Verbotsaktionismus verkauft sich eben sehr gut. Wir aber wollen das Problembewusstsein stärker in den Fokus rücken. (Zuruf von Stadträtin Krefft [Bündnis 90/Die Grünen]) - Liebe Frau Krefft, Graffiti wird in Leipzig auch verharmlost. Mit Tausenden von Farbsprühdosen wird unsere Umwelt ebenfalls belastet. Wo bleibt denn da Ihr Verbotsantrag? Meine Damen und Herren, ich glaube, die Fakten sind klar. Alle wissen, worum es in dieser Abstimmung geht. Ich werbe für unseren Änderungsantrag. Ich denke, das ist der weitreichendste Antrag hier in diesem Haus, und bitte Sie, diesem zuzustimmen. Wir als CDU sind für ein lebenswertes und liebenswertes Leipzig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Worum ging es den Antragstellern von LINKEN und Grünen anfänglich? Es ging doch um eine Verhaltensänderung. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Jetzt kann man hier im Stadtrat trefflich darüber diskutieren, ob die begehrte Verhaltensänderung sinnvoll ist oder nicht. Ich denke, wenn man das sachlich und fachlich nüchtern abschichtet, wird es sicherlich eine große Mehrheit hier in diesem Hause geben, die sagt: Eine Verhaltensänderung, die zu weniger CO2-Ausstoß führt, ist sinnvoll. Ich glaube, dem werden relative wenige, wenn nicht gar niemand hier in diesem Hause widersprechen. Es stellt sich allerdings die Frage: Wie erreicht man diese Verhaltensänderung? Aus dem Antrag von Grünen und LINKEN geht das klar hervor, nämlich typischerweise durch ein Verbot. Es könnte aber doch möglich sein, dass man diese Verhaltensänderung auch anders erreichen kann, zum Beispiel indem man monetäre bzw. ökonomische Anreize schafft. Wenn man das tut, muss es sich aber auch für den Gastronomen rechnen, dass die Wärme auf seinem Freisitz klimaneutral erzeugt worden ist. Wir werden nur dann eine Lenkungswirkung haben, wenn das CO2-freie Erzeugen von Wärme günstiger ist als das CO2emittierende Erzeugen, was klimaschädlich ist. Und damit sind wir beim Änderungsantrag der Freibeuter, mit dem wir genau dieser Verhaltensänderung den beschriebenen Anreiz geben wollen. Wenn es für den Betrieb eines Heizstrahlers egal ist, ob die Wärme CO2-neutral erzeugt wird oder nicht - es soll ja für alle dieselbe Gebühr erhoben werden -, werden wir keine Verhaltensänderung erreichen, und das auch deshalb nicht, weil eine Gebühr von 30 Euro pro Monat keine Verhaltensänderung bewirken wird. Ich bin ja nicht gerade als mittelstandsfeindlich bekannt. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie: 30 Euro pro Monat, das ist 1 Euro am Tag auf einer Fläche von 20 Quadratmetern, also 4 mal 5 Metern. Wenn auf einer Fläche von 4 mal 5 Metern pro Tag dieser eine Euro nicht erwirtschaftet wird, hat der Gastronom sicherlich ein Problem, aber nicht eines wegen der Heizstrahler. Deswegen wird mit dieser Regelung eine Verhaltensänderung nicht erreicht werden können. Eine Verhaltensänderung wird nur dann erreicht werden können, wenn es für die Gastronomen ökonomisch von Vorteil ist, Grünstrom oder Biogas einzusetzen. - Sehr richtig, das ist für die Gaststätte nicht CO2-neutral, weil CO2 entsteht, wenn das Gas verbrannt wird. Aber unter Klimaschutzgesichtspunkten ist es sehr wohl CO2-neutral, weil bei aus Biomasse erzeugtem Gas der Luft das CO2 vorher entzogen worden ist. Genau darum ist Biogas regenerativ. Ansonsten würde die Energiegewinnung mit Biomasse gar keinen Sinn machen. Auch wenn man für Heizstrahler Strom verwendet, der durch Solarzellen erzeugt wird, ist das CO2-neutral. Und genau das beantragen wir. Wenn es Ihnen also mit einer Verhaltensänderung hin zur CO2-Vermeidung ernst ist, bleibt S e i t e | 11 Ihnen nichts anderes übrig, als unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel noch einmal. Stadtrat Kriegel (AfD): Eine kurze Nachfrage an Herrn Morlok. Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag weiterhin die Belastung der Gastronomen, die der CDU-Änderungsantrag vorsieht, so stehen lassen wollen? Das heißt also: Die Gebühren von 30, 25 und 20 Euro bleiben bestehen. Eine Ergänzung noch zu Ihrer Rechnung. Ein durchschnittlicher mittelständischer gastronomischer Betrieb hier in Leipzig hat ungefähr vier Heizstrahler. Pro Monat werden für vier Heizstrahler Gebühren von 120 Euro erhoben. Rechnet man das hoch auf zwölf Monate, macht das 1.440 Euro. Aber man kann das Ganze natürlich auch wie Sie herunterrechnen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Noch einmal zu Ihrer Rechnung; das ist Schulstoff zweite und dritte Klasse. Wenn das Problem eines Gastronomen darin besteht, 1 Euro mehr pro Tag auf besagter Fläche zu erwirtschaften, hat er nicht ein Problem wegen dieser Gebühr, sondern dann hat er ein grundsätzliches Problem. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich habe noch einmal die Antragslage geprüft. Nach meiner Einordnung ist der SPD-Änderungsantrag der weitestgehende, weil er auf jede Veränderung der Sondernutzungssatzung verzichtet. Würde dieser Antrag positiv votiert, bräuchten alle anderen Abstimmungen nicht mehr stattfinden. Wenn nicht, würde die Abstimmung über den CDU-Änderungsantrag folgen. (Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein, der ändert - - ) - Frau Riekewald, darf ich kurz zu Ende ausführen, bevor ich Ihnen noch einmal das Wort gebe? Wenn nicht, würde der CDU-Änderungsantrag zur Abstimmung aufgerufen werden, anschließend der Änderungsantrag der Freibeuter-Fraktion. Der Grundantrag wäre der Änderungsantrag von LINKEN und Grünen in der Neufassung. - Nein? Dann erklären Sie das bitte noch einmal. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Als Erstes zum SPD-Antrag. Da der SPD-Änderungsantrag den Status quo nur noch einmal bestätigt - wir ha- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 ben diesen Antrag bereits 2011 beschlossen -, kann ich nicht erkennen, warum dieser Antrag der weitestgehende sein soll. Aber sei es drum! Unser Änderungsantrag ist ein Änderungsantrag, und der ist weitergehender als 20 Quadratmeter. Nach unserer Auffassung müsste zuerst unser Änderungsantrag und dann der CDU-Antrag abgestimmt werden. Oberbürgermeister Jung: Können Sie mir das bitte noch einmal erklären? Wieso haben Sie denn einen Änderungsantrag gestellt? Wenn Sie Ihren Ursprungsantrag ändern, dann ist das eine Neufassung Ihres Antrags. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein, das ist ein Änderungsantrag zu unserem Antrag. Wir haben ihn eingereicht, damit wir das genau in dieser Reihenfolge abstimmen. Oberbürgermeister Jung: Nein. Diese Diskussion überflüssig; denn in dem Moment, wenn Sie einen Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Urantrag formulieren, ist das der neue und damit abzustimmende Antrag. Zur Geschäftsordnung, Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Dass ich das einmal sage, dürfte historisch sein: Ich denke, Frau Riekewald hat recht. Der Antrag der SPD ändert am wenigsten und kann schon deshalb nicht der weitestgehende sein. Ich stelle jetzt den Geschäftsordnungsantrag, unseren CDU-Antrag zuerst abzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Nein. Das ist kein Geschäftsordnungsantrag. Unsere Geschäftsordnung besagt klar, dass der Versammlungsleiter, also der Oberbürgermeister, festlegt, in welcher Reihenfolge die Anträge abgestimmt werden. Der Änderungsantrag der SPD mag zwar vielleicht inhaltlich nicht der weitestgehende sein - da bin ich bei Ihnen -, aber zum Antrag von LINKEN und Grünen ist er der weitestgehende. Frau Riekewald noch einmal. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Gestatten Sie mir, auf Folgendes aufmerksam zu machen. Wir wollten ursprünglich einen Änderungsantrag zum CDU-Änderungsantrag stellen. Das BfR hat uns informiert, dass das nicht geht. Deshalb haben wir uns mit dem BfR genau auf diese Vorgehensweise verständigt, nämlich einen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag zu stellen. Dass Sie das jetzt in der Sitzung anders festlegen, ist kein fairer Umgang. Wir wollten einen Ände- S e i t e | 12 rungsantrag zum CDU-Änderungsantrag stellen und vorschlagen, nicht 20 Quadratmeter, sondern 30 Quadratmeter vorzusehen. Das war unser Ursprungsantrag. Genauso hatten wir es ins Verfahren gegeben. Dann aber wurde uns gesagt, dass dies nicht möglich sei. Dann haben wir uns geeinigt, einen Änderungsantrag selbstständig einzureichen. Oberbürgermeister Jung: Um ein Langes kurz zu machen, Kollegin Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Genau so war es. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald, ich entziehe Ihnen jetzt das Wort und lege das jetzt fest, weil das in der Sache keine Änderung bedeutet. „In der Sache“ heißt ganz schlicht: Es gibt einen Urantrag. Dazu gibt es einen Verwaltungsstandpunkt. Dann gibt es einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Dann gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Dieser ersetzt den Urantrag, weil Sie diesen ja nicht weiter aufrechterhalten. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein. Noch einmal: Wir hatten einen Änderungsantrag zum CDU-Änderungsantrag gestellt. Dieser wurde nicht zugelassen. Der Änderungsantrag der FDP/Freibeuter-Fraktion wurde jedoch zugelassen. Uns aber wurde versagt, einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag zu stellen. Oberbürgermeister Jung: Dann erkläre ich jetzt Ihren Änderungsantrag zum Urantrag. Das mache ich einfach so. Herr Morlok, zur Geschäftsordnung. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Erstens möchte ich feststellen, dass es eine FDP/Freibeuter-Fraktion im Stadtrat nicht gibt. Zweitens wäre es unabhängig von der Antragslage sinnvoll, zu einem Ergebnis zu kommen und zu sagen: Wir haben einen Antrag, der eine Gebühr verlangt, egal ob nun von uns oder von der CDU-Fraktion vorgeschlagen. Die Grundsatzfrage ist doch: Wollen wir dafür eine Gebühr erheben? Das müsste man anhand dieses Antrags entscheiden. Wenn das eine Mehrheit findet, wäre dann im Einzelnen zu entscheiden, wie man mit den Gebührenmodalitäten, sprich: Quadratmeter oder Ausnahmen, umgeht. Das wäre eine pragmatische Herangehensweise, Frau Riekewald, unabhängig davon, wer was wann im Vorfeld gesagt hat. Für uns ist die logische Frage: Gebühren ja oder nein, und, wenn ja, wie viel? Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Oberbürgermeister Jung: Dann hätten Sie dafür einen solchen Änderungsantrag stellen müssen, Herr Morlok. (Stadträtin Riekewald [DIE LINKE]: Das haben wir doch getan!) S e i t e | 13 um die Chance zu erhalten, dass unser Antrag zur Abstimmung aufgerufen wird. Es hätte unter Umständen zu einem anderen Ergebnis geführt, wenn das andersherum abgestimmt worden wäre. Frau Riekewald, jetzt mal ganz ruhig und sachlich! Das ändert gar nichts. Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Oberbürgermeister Jung: So ist das manchmal. Ich stelle jetzt den SPD-Änderungsantrag zur Abstimmung, der am weitestgehenden ist, wenn auch vielleicht nicht inhaltlich. 14.3 Schalten Sie bitte Ihr Abstimmgerät ein! Ich eröffne die Abstimmung über den SPD-Änderungsantrag und bitte um Ihr Votum. - Offenbar gibt es ein Problem mit der Abstimmanlage. Einige Geräte, darunter auch meines, zeigen an: kein Empfang. 14.3.1 dazu VSP (VI-A-03785-VSP-01) Dann stimmen wir jetzt per Hand darüber ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bitte schön, Frau Glöckner. Abstimmung: Einige Pro-Stimmen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich habe zwar eine Mehrheit gesehen, lasse die Stimmen aber auszählen. Abstimmung: 28 dafür, 10 dagegen, 22 Enthaltungen. So beschlossen. Jetzt rufe ich den Änderungsantrag der Freibeuter zur Abstimmung auf, weil dieser nicht im Widerspruch dazu steht. Wer dem Änderungsantrag der Freibeuter-Fraktion zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit entfällt die Abstimmung über den Urantrag. Dieser ist nach meinem Dafürhalten jetzt erledigt. So beschlossen und verkündet. Herr Morlok, zur Geschäftsordnung. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, wir behalten uns vor, die Abstimmung zu unserem Antrag überprüfen zu lassen. Folgender Hintergrund: Wir haben einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion eingereicht und waren nur dann bereit, dem CDU-Änderungsantrag zuzustimmen, wenn unser Änderungsantrag beschlossen wird. Da Sie aber den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung aufgerufen haben, bevor unser Änderungsantrag abgestimmt wurde, mussten wir diesem zustimmen, (Heiterkeit) Sozialen Wohnungsbau unterstützen (VI-A-03785) Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.3.2 dazu ÄA (VI-A-03785-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Die SPD-Fraktion wird bei dem vorliegenden Antrag den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Erstens hat die Verwaltung rechtliche Bedenken zur Formulierung des Ursprungsantrags angemeldet. Zweitens - und das ist für uns entscheidend - wurde unsere Intention, den sozialen Wohnungsbau bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch entsprechende städtebauliche Verträge sicherzustellen, durch den Alternativvorschlag im Verwaltungsstandpunkt aufgegriffen. Auch bei Bauprojekten nach § 34 Baugesetzbuch sollen Verhandlungen mit den Vorhabenträgern eine Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung ermöglichen. Zum Änderungsantrag der Freibeuter. Die Novellierung des Wohngeldgesetzes ist eine Möglichkeit der Förderung. Diese steht aber aktuell nicht auf der Tagesordnung. Wir müssen uns an den zurzeit möglichen Fördermöglichkeiten orientieren. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der Freibeuter ab. - Das könnte möglicherweise ein separater Antrag werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert hat sich gemeldet. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Niemand will die Schaffung sozialen Wohnraums wirklich verhindern. Dieser Konsens besteht aus meiner Sicht hier in diesem Hause. Worüber wir allerdings diskutieren müssen, ist der Weg, wie wir als Stadt mit der Situation umgehen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Es besteht kein Zweifel, dass die Wohnungspolitik nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei gemacht werden kann. Nach wie vor haben wir in Leipzig einen hohen Anteil an Geringverdienern, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind und angewiesen sein werden. Der Verwaltungsstandpunkt verlangt ab circa 50 Wohneinheiten eine feste Quote von 30 Prozent im KdUBereich. Ich stelle die Frage, ob das das richtige Signal ist, um Investoren den Wohnungsbau in Leipzig schmackhaft zu machen. Ich weiß, dass Unternehmen, die investieren und damit natürlich auch Geld verdienen wollen, bei Parteien des Stadtrates und wohl auch innerhalb der Stadtverwaltung als böse Kapitalisten oder Heuschrecken verschrien sind. Wir müssen aber ehrlich unsere derzeitige Situation betrachten. Wir haben eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die von der rot-rot-grünen Mehrheit hier im Rat wider besseres Wissen aufoktroyiert bekommen hat, 5.000 neue Wohnungen in den kommenden Jahren zu errichten, wider besseres Wissen deshalb, weil solch eine Forderung unehrlich ist angesichts der Leistungskraft der LWB. Wenn wir also private Investoren nicht wollen und gleichzeitig von der LWB mehr verlangen, als sie leisten kann, dann agieren wir an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Konsequenz des Ratsbeschlusses hätte sein müssen, einen direkten Zuschuss aus dem Haushalt an die LWB auf den Weg zu bringen. Die Wohnungspolitik, die von Teilen des Rates zurzeit betrieben wird, kann ich daher nur als etwas diffus bezeichnen. Aber wahrscheinlich ist und bleibt es eine Frage der Ideologie. Wir sind davon überzeugt, dass Unternehmen nicht an den Bedürfnissen des Marktes und an den Bedürfnissen des Bedarfes vorbei agieren; denn der Markt für hochpreisiges Wohnen ist zurzeit in unserer Stadt noch äußerst überschaubar. Wenn wir schon über grundsätzliche Sichtweisen diskutieren, möchte ich Ihnen auch einmal sagen: Unser Anspruch kann doch nicht die Verwaltung von Mangel und Armut sein. Unser Anspruch muss die Überwindung von Armut und Mangel sein. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das Wort. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Seit diesem Jahr bietet der Freistaat Sachsen nun endlich das Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung an. S e i t e | 14 Bauherren können finanzielle Zuschüsse für Wohnungsbaumaßnahmen erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen. Im April hat die Stadt Leipzig für das Programmjahr 2017 eine Bewilligung in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten, die auf die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 verteilt werden kann, in diesen Jahren aber auch verbaut werden muss. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Stadt voraussichtlich erneut jeweils 20 Millionen Euro Fördermittel vom Land erhalten, die dann ebenfalls an Bauherren weiterzugeben sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund des Zuzugs, der sich aktuell zwar abgeschwächt hat, aufgrund der sozialen Problemfälle, die wir in unserer Stadt haben und für die wir als Stadt per gesetzlichem Auftrag zuständig sind, und aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes benötigt Leipzig eigentlich 2.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Allerdings werden die von der Landesregierung bewilligten 20 Millionen Euro nur für etwa 500 neue Sozialwohnungen ausreichen. In Anbetracht dieser Situation hätten die meisten Menschen wohl kein Verständnis, wenn Fördermittel, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch genommen werden würden. Keiner soll im Nachgang sagen, Verwaltung und Politik hätten nicht alles unternommen, um der Wohnungsbauförderung in Leipzig für die Menschen in unserer Stadt zum Erfolg zu verhelfen, auch wenn mancher Bauherr und Investor mit dieser Förderung augenscheinlich hadert, seine liebe Müh hat oder von einer Inanspruchnahme noch überzeugt werden muss. Mit den erst jüngst vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerzielen ist auch die LWB auf- und gefordert, im Rahmen ihres Neubauprogramms mindestens 30 Prozent der Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus zu schaffen, sofern Fördermittel über die Richtlinie zur Verfügung gestellt werden. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, vor diesem Hintergrund wird die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen heute dem Vorschlag der Verwaltung zum SPD-Antrag folgen, einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, der unter anderem vorsieht, dass bei Aufstellung neuer B-Pläne für Bauvorhaben mit 5.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche durch städtebauliche Verträge 30 Prozent geförderter Wohnungsbau sichergestellt werden. Dies wurde im Übrigen beim Freiladebahnhof in Eutritzsch schon so vereinbart, und das wird auch beim Bayerischen Bahnhof für die Bereiche erfolgen, für die ein B-Plan erstellt werden muss. Hinsichtlich des Areals an der Westseite des Freiladebahnhofs Ost am Hauptbahnhof Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 15 gilt es nach Auffassung meiner Fraktion, eine derartige Entwicklung im Sinne der Gleichbehandlung der Vorhabenträger und der Rechtssicherheit ebenfalls voranzutreiben. ser Richtung zu unterstützen. Wie wir inzwischen wissen, ist die Förderrichtlinie allerdings keineswegs dazu geeignet, echten Sozialwohnungsneubau zu realisieren. Nun soll aber auch das Areal des ehemaligen Parkkrankenhauses Dösen zu einem neuen Wohnstandort mit 600 Wohneinheiten entwickelt werden. Die Stadtverwaltung strebt bekanntlich an, die Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss im vierten Quartal 2017 in den Stadtrat einzubringen. Der Baubeginn steht allerdings noch nicht fest. Deshalb fordern wir Grüne die Verwaltung auf, entsprechend des Beschlussvorschlags zu prüfen, ob die heute zu beschließende Bindung nicht auch für dieses Bauvorhaben zur Anwendung kommen müsste. Jedenfalls sollte seitens des Oberbürgermeisters und der Verwaltung nichts unversucht bleiben, um sich mit dem Bauherrn und Investor dahin gehend zu verständigen, dass auch bei diesem Projekt geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Auch der Verwaltungsstandpunkt ist nur als halbherzig zu bezeichnen, weil er die Wünsche des Antragstellers SPD an das mangelhaft auf sozialen Wohnungsneubau ausgerichtete Konzept und an die Förderrichtlinie des Freistaates anpassen musste. Der Verwaltungsstandpunkt weist zu Recht auf das Wohnungspolitische Konzept hin, das aber eben nur von Neubau in Zusammenhang mit Erhalt und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand spricht, also von Sanierungen. Der SPD-Antrag beinhaltet aber echten sozialen Wohnungsneubau, also zu Kosten der Unterkunft, der in solchen Größenordnungen im Wohnungspolitischen Konzept nicht vorgesehen ist und deshalb auch nur marginale Förderfähigkeit hat. Meine Damen und Herren, wir Grüne unterstützen es, dass im Sinne einer zielorientierten Steuerung bei der Vergabe von Wohnungsbauförderung in bestehenden B-Plan-Gebieten und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach § 34 Baugesetzbuch bei entstehenden Projekten selbstverständlich auch in Verhandlungen mit den Vorhabenträgern zur Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung getreten werden soll. CDUStadtrat Maciejewski - wir erinnern uns alle - polterte vor der Sommerpause in Bezug auf das geplante Bauvorhaben der LEIPZIGSTIFTUNG in Schönefeld noch heftig dagegen an und sprach sich ganz und gar gegen ein derartiges Vorgehen aus. Trotzdem bleibt es richtig, diese Verhandlungen zu führen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Verwaltungsstandpunkt zum SPD-Antrag zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein neuerlicher Antrag zum sozialen Wohnungsbau war längst überfällig. Dem Ansinnen nach bezahlbarem Wohnraum für sozial Bedürftige auch beim Wohnungsneubau gerecht zu werden, folgte unsere Fraktion schon mit ihrem Änderungsantrag zum Wohnungspolitischen Konzept 2015. Diesen lehnte jedoch die SPD-Fraktion gemeinsam mit allen anderen Stadträten gegen die Stimmen der AfD ab. Damals war die Förderrichtlinie des Freistaates noch nicht bekannt, sodass wir forderten, durch Aufnahme des Sozialwohnungsneubaus in das Wohnungspolitische Konzept den Freistaat bei der Erarbeitung von Kriterien in die- Man unterscheidet zwischen sozialem Wohnungsbau und bezahlbarem Wohnraum. Sozialer Wohnungsbau sollte nach Verständnis unserer Fraktion auch bei Neubauten einen Mietpreis erzielen, der sich nur wenig vom mittleren Wohnpreis in bereits vorhandenen Gebäuden unterscheidet, je nach Ausstattung, Größe und Lage. Bezahlbarer Wohnraum hingegen ist für prekäre Verhältnisse und einkommensschwache Haushalte nicht von Bedeutung. Bezahlbarer Wohnraum ist selbst für geringe und mittlere Einkommen nur dann von Bedeutung, wenn die Mietbelastung weniger als 35 Prozent des Gesamteinkommens des Mieters oder der Mietergemeinschaft ausmacht. Hierfür scheint das sächsische Förderinstrumentarium ein geeignetes Mittel zu sein. Auch wenn die fehlende Förderung von echtem sozialen Wohnungsneubau im Wohnungspolitischen Konzept nun nicht mehr geheilt werden kann und die vorwiegend im Bestand neu zu bauenden Wohnungen inzwischen beinahe alle saniert sind, muss der Mietpreisspirale aufgrund des Baubooms bei hochpreisigen Wohnungen und dadurch steigende Vergleichsmieten in Leipzig entgegengewirkt werden. Deshalb ist dem Verwaltungsstandpunkt zu folgen, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um für genügend bezahlbaren, geförderten Wohnraum zu sorgen und auch private Investoren zu ermutigen, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, damit eine zu schnelle Verteuerung des Wohnraums zumindest abgebremst wird. Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft auch wieder echter Sozialwohnungsneubau stattfindet und ähnlich wie beim Bau von Flüchtlingsunterkünften vorangetrieben wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte! Auch die Linksfraktion wird dem Verwaltungsstandpunkt folgen. Wir werden den Änderungsantrag der Freibeuter ablehnen, und zwar aus dem Grund, dass dieser Antrag in das reguläre Verfahren gegeben werden muss. In erster Linie hat der Bund das Wohngeldgesetz zu regeln. Wenn Sie Ihre Ohren nicht verschlossen haben, wissen Sie, dass wir seit Jahr und Tag die Dualität von Objektförderung und Subjektförderung einfordern. Das heißt: Es muss eine Grundförderung in den Bau und die Schaffung von Wohnungen gesteckt werden, und dann muss individuell, je nach aktueller Haushaltssituation, über das Wohngeld eine Förderung erfolgen. Die Unterstellung, dass Investoren prinzipiell Sozialwohnungsneubau ablehnen, weil sie damit keinen Gewinn erzielen können, halte ich für nicht glaubwürdig. Natürlich haben viele Investoren in erster Linie Gewinn und Profit im Auge. Diesen können sie aber nur realisieren in einer Stadt, wo sozialer Frieden herrscht. Der soziale Frieden reicht bis in die Quartiere und die Wohngebäude selbst hinein, wo man die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen muss. Herr Weickert, Sie sagten: wider besseres Wissen. Ich kann Sie da gerne korrigieren: Es gab Zeiten, da wurden in Leipzig bis zu 6.000 Wohnungen pro Jahr gebaut, auch wenn man über die Qualität dieser Wohnungen streiten kann. Etwa die Hälfte davon hat die damalige GWL, die heutige LWB, bekommen. Pro Jahr sind damals also 3.000 Wohnungen für das kommunale Wohnungsunternehmen errichtet worden. Pro Jahr! Wenn Sie sagen, die könne man doch nicht mit den heutigen Wohnungen vergleichen, will ich noch ein kleines Sahnehäubchen obendrauf setzen: Das gleiche Baukombinat hat in Berlin, beispielsweise im Heinrich-Heine-Viertel, Diplomatenwohnungen mit der Wohnungsbauserie 70 gebaut, die übrigens nach wie vor nachgefragt sind. Es ist immer eine Frage, wie viel Geld stecke ich dort rein und wie statte ich die Wohnungen aus. Natürlich sind auch wir für eine zeitgemäße Ausstattung der Wohnungen, und zwar sowohl in sanierten Wohnungen als auch im Wohnungsneubau. Da sind wir schon auf einem guten Weg. Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kolle- S e i t e | 16 gen Stadträte! Liebe Gäste! Ich will mit ein paar Fakten anfangen. Zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen vermietet. Rechnet man die Leute, die in privat genutztem Eigentum wohnen, hinzu, kommt man auf 80 Prozent der Einwohner in Deutschland. Das heißt: Nur 20 Prozent der Wohnungen werden von Großinvestoren wie Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften und den sogenannten Heuschrecken gebaut. Wir haben in Deutschland ein echtes Problem im Wohnungsbau, das in anderen Städten viel dramatischer ist als in Leipzig. Zustände wie in München, Hamburg oder Berlin möchten wir in Leipzig nicht haben. Wie ändert man das? Ganz einfach: Wir brauchen Wohnungen, Wohnungen, Wohnungen. Das müssen nicht Sozialwohnungen sein. Es reicht, wenn wir Wohnungen bauen. Wir müssen aber die Förderung umstellen und die Leute fördern, die in die Wohnungen einziehen. Für Privatinvestoren wie den gut verdienenden Handwerker, den Arzt oder den gut verdienenden Facharbeiter, der für seine Altersvorsorge eine Wohnung kauft, um sie zu vermieten und damit für Entlastung auf dem Wohnungsmarkt sorgt, können wir über andere Programme Anreize schaffen. Zu meiner Zeit, als ich in diesem Bereich noch tätig war, gab es die Sonder-AfA nach § 7b Einkommensteuergesetz. Jeder, der Wohnraum zur Verfügung stellte, den er privat finanziert hatte, konnte seine Kosten beim Finanzamt steuermindernd geltend machen, was für viele ein starker Anreiz war. Ich selber bin im Sozialwohnungsbau großgeworden. Meine Eltern sind 1954 - da war ich vier Jahre alt - in sozialen Wohnungsbau eingezogen. Sie sind dort wieder ausgezogen, als ich schon lange über alle Berge war und selbstständig gelebt habe. Sie haben in der Zwischenzeit beruflich Karriere gemacht, sowohl mein Vater als auch meine Mutter, und lagen weit über den Verdienstgrenzen des sozialen Wohnungsbaus. Sie haben aber gesagt: Wir sind doch nicht blöd und ziehen hier aus. Wir freuen uns, dass wir eine so billige Miete haben, die von der Stadt gesponsert wird. - Sie haben kräftig Geld zur Seite gelegt und haben davon irgendwann eine Eigentumswohnung gekauft. So kann Wohnungsförderung auch gehen. Manch anderer, der als gut Verdienender im sozialen Wohnungsbau gelebt hat, ist von dem ersparten Geld nach Tahiti, auf die Malediven oder sonst wohin geflogen. Das war allerdings weniger Sinn der Sache. Die Subjektförderung ist mit viel weniger Bürokratie verbunden. Allerdings muss dafür das Wohngeldgesetz novelliert werden. Derjenige, der eine Wohnung anmieten will und ein geringes Einkommen hat, geht auf das Amt, stellt dort einen Antrag auf Wohngeld und kann seine Miete bezahlen. Ein Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Jahr später weist er sein Einkommen und seine Miete der Wohngeldstelle nach. Das Wohngeld wird dann entsprechend angepasst; ganz einfach, ohne großen bürokratischen Aufwand. Wenn er in einen Einkommensbereich kommt, wo er nicht mehr wohngeldberechtigt ist, zahlt er eben die volle Miete. Im sozialen Wohnungsbau war es viel komplizierter. Da gab es die Fehlbelegungsabgabe und andere bürokratische Monster. Das alles wollen wir nicht wieder haben. Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, dass der Gesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode eine Novellierung des Wohngeldgesetzes auf den Weg bringt. Des Weiteren haben wir den Vorschlag eingebracht, im Rahmen dieser Novellierung auch darüber nachzudenken, die Wohneigentumsbildung über das Wohngeld zu fördern. Das wäre unserer Meinung nach eine sinnvolle und auch sozial gerechte Lösung, um den Leuten, die eine Wohnung suchen, zu ermöglichen, ihrer Familiengröße entsprechend Wohnraum zu finden. Wenn Menschen über das Wohngeld gefördert werden, haben sie unserer Meinung nach auch ein besseres Selbstbild, als wenn sie in eine Sozialwohnung einziehen müssen. Zu meiner Jugendzeit hatte es einen negativen Geschmack, wenn man als Familie eine Sozialwohnung bezogen hat. Ich weiß nicht, ob das heute auch noch so ist; die Zeiten ändern sich ja. - Ja, Herr Schlegel, Sie wissen immer alles besser; aber das war damals so. Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, über den Deutschen Städte- und Gemeindetag auf den Gesetzgeber einzuwirken, eine Novellierung des Wohngeldgesetzes hin zu einer Subjektförderung auf den Weg zu bringen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Witte, mit dem Änderungsantrag machen Sie jetzt ein völlig neues Thema auf, das sicherlich nicht unwichtig ist. Man kann wirklich darüber streiten, ob das Instrument der Subjektförderung besser greift als das der Objektförderung. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass dies eine Art Ergänzungsantrag zu unserem Antrag gewesen wäre. So aber soll Ihr Antrag unseren Antrag ersetzen. Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Aber sicherlich ist das ein Themenfeld, das mit einem eigenständigen Antrag im Stadtrat behandelt werden sollte. Auch aus unserer Sicht ist das ein S e i t e | 17 wichtiges Thema, aber es passt nicht zu unserem Antrag. Deshalb lehnt meine Fraktion Ihren Änderungsantrag ab, wenn auch nicht inhaltlich, sondern weil er unser Anliegen torpedieren würde. Danke. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Freibeuter zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, wenige Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt. Nun zur Abstimmung des SPD-Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.4 Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende (VI-A-03853) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.4.1 dazu VSP (VI-A-03853-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Einreicher: Dezernat Kultur Bitte schön, Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Folgenden möchte ich zu diesem Antrag sprechen und zugleich auf den nachfolgenden der LINKEN eingehen, da er einen Teil unseres Anliegens mit spezifiziert. Mit unserem Antrag wollen wir in unserer wachsenden Stadt Bezug nehmen auf die großen Potenziale, die uns die Kreativwirtschaft gibt, aber auch auf die größer werdende Raumnot für Startups und KünstlerInnen, die prekäre Lage vieler, das zwangsweise drohende Abwandern und die Unübersichtlichkeit der Förderung trotz der durch unseren Beschluss installierten Verwaltungsstelle als Ansprechpartner bzw. in dem Fall einer Ansprechpartnerin. Dies beschäftigt uns bereits seit längerer Zeit. Wir haben uns mit Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenen beraten. Auch die Proteste am Westwerk waren Anlass, der drohenden Entwicklung einen Beschluss entgegenzusetzen. Zwischen 2009 und 2016 entstanden, rein statistisch betrachtet und ohne reale Hochrechnungen, 6.768 neue Arbeitsplätze in der Leipziger Medienund Kreativwirtschaft, die damit für 12,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäfti- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 gungsverhältnisse sorgt. Das zeigt schon eher ihre Größenordnung. Wir hatten schon vor längerer Zeit angemahnt, dass Evaluierungen und Berichte nötig sind. Jetzt wurde ein Einzelbericht zum Subcluster Informations- und Kommunikationsindustrie, kurz: IKT, vorgelegt, der auf der Internetseite des Clusters ebenso wie die Pressemitteilung der Stadt zu finden ist. Diesem Bericht zufolge ist das Wachstum im Subcluster IKT besonders dynamisch. Sehr dynamisch stiegen auch die Zahlen in den Subclustern Messen und Dienstleistungen, Künste und Musik, Architektur und Design, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Also: Steigerung ja, aber vielerorts mit geringfügiger Beschäftigung. Daran sieht man auch, dass das Cluster Medien- und Kreativwirtschaft sehr unterschiedliche Zielgruppen umfasst, von denen nicht jede Probleme hat, zum Beispiel gewerbliche Mieten zu zahlen. Auch das Anliegen unseres Antrags wird in diesem Bericht bestätigt. Darin heißt es: Daneben zeigt sich vereinzelt Knappheit an geeigneten bzw. attraktiven Flächen, die sich auch in steigenden Mieten und Flächenpreisen ausdrücken. Prima! Wir freuen uns sehr über diese Feststellung, nun auch wissenschaftlich belegt. Wir hatten das schon geahnt. Weiterhin wird erneut empfohlen: … die Vielfalt als Chance für die Leipziger Medien- und Kreativwirtschaft zu verstehen und hierzu themenbezogene clusterübergreifende Kooperationen zu unterstützen. Ich bin begeistert. Wir hatten beantragt, ein Förderprogramm unter Einbeziehung des Subclusters zu erarbeiten, um die Arbeitsbedingungen für die Kreativschaffenden zu verbessern, für auswärtige Künstler Anreize zu schaffen, sich weiterhin in Leipzig niederzulassen, und städtische Betriebe, Einrichtungen und Liegenschaften, die räumliches Potenzial für Kreativschaffende besitzen, noch stärker einzubinden. Konkrete erste Maßnahmen sollen der Aufbau eines kommunalen Flächenpools und einer hinweisenden Atelierbörse sein - ein sogenannter Leerstandsmelder -, wo private oder städtische Eigentümer freie Räume anbieten können. Wie die Ausschussdiskussionen unter uns allerdings gezeigt haben, war die einzige Chance, sich politisch auf den Alternativvorschlag der Verwaltung zu einigen, der ein stärkeres Engagement der Stadt allgemeiner formuliert und zum Inhalt hat. Deshalb wollen wir diesen auch abstimmen lassen. Er lautet: S e i t e | 18 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kreativschaffenden bei der Suche nach geeigneten Objekten bzw. Flächen zu unterstützen. Dazu wird geprüft, die Internetplattform immoSIS auszubauen. Die Kosten werden im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt. Das heißt: Es muss eine Ausschreibung geben. Natürlich gehen wir davon aus, dass die konkreten Maßnahmen, die in dem langen Begründungstext sowohl zu unserem Antrag als auch zum Antrag der LINKEN genannt werden - ich empfehle wirklich sehr, diesen zu lesen -, nicht herunterfallen und einer kritischen Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt standhalten. Ein einfaches „Weiter-so wie bisher“ reicht nicht aus und darf nicht ausreichen. Im Verwaltungsstandpunkt werden auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für die Kreativschaffenden der Stadt angeführt. Ich will daraus zitieren, damit auch die Öffentlichkeit erfährt, welche Fördermöglichkeiten es bereits gibt: Dies sind als wesentliche Instrumente die Förderungen aus dem Mittelstandsförderprogramm, die Kulturförderung sowie die KU-Förderung und die Verfügungsfonds im Rahmen der europäischen und nationalen Stadtteilentwicklungsförderung. Über die Instrumente wird in Kooperation mit dem Verein Kreatives Leipzig als Branchenvertretung regelmäßig informiert. Wir freuen uns wirklich, dass inzwischen gemeinsame Beratungen zwischen diesem Gremium und mehreren Ämtern stattfinden; davon haben wir uns überzeugt. Weiter heißt es: Bewilligungsstellen sind das Amt für Wirtschaftsförderung, das Kulturamt und das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung. Warum sage ich das? Weil daran deutlich wird: Es geht um mindestens drei Dezernate. Weiter heißt es, dass die Förderschwerpunkte sich an unterschiedliche Zielgruppen richten usw. Auch die Summen werden genannt. Es wird darin erwähnt, dass andere Kommunen, wie zum Beispiel München, dezernatsübergreifende Teams haben, die auch dezernatsübergreifend finanziert werden, dass zukünftig auch das Liegenschaftsamt eingebunden werden soll. - Also: Es gibt sehr viele Vorschläge in den beiden sehr langen Begründungstexten, von denen wir sehr hoffen, dass diese dann auch umgesetzt werden. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Zum Thema Atelierräume steht im Auftrag des Kulturamtes der Bund bildender Künstler Leipzig bereit, wie uns im Ausschuss mitgeteilt wurde. Dieser bietet auch schon eine Atelierbörse an. Man will aber nun über das Amt für Wirtschaftsförderung die Webseiten und auch das System so ausbauen, dass Immobilieneigentümer, sowohl kommunale als auch private Eigentümer, selbst eintragen können, wo es leere Räume gibt, die angemietet und genutzt werden können. Die Koordination soll beim Amt für Wirtschaftsförderung liegen. Es wird im Übrigen auch auf die IHK verwiesen, die einen Gewerbeimmobilienservice betreibt, sowie auf den Verein Kreatives Leipzig, von dem ich bereits sprach. Auch mit dem neu etablierten Sächsischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft will man sich partnerschaftlich verbinden. - Also: sehr, sehr viele Inhalte in den langen Begründungstexten, die ja zum Verwaltungsstandpunkt dazuzählen. Im nachfolgenden Antrag der LINKEN „Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig“ wird das noch einmal speziell ausgeführt, was wir unterstützen. Auch zu diesem Antrag gibt es eine lange Begründung der Verwaltung, was man dort machen kann. Wir denken: Doppelt wirkt vielleicht besser. Auch das Kulturdezernat verweist darauf, dass eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit dringend notwendig ist. Es wäre schön, wenn wir uns hier darauf einigen könnten, dafür einen Schub zu geben. Kritische Nachfragen werden mit Sicherheit später kommen. Aber es ist auf jeden Fall ein Schritt weiter als das, was bisher läuft. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Die Abstimmanlage wurde in der Zwischenzeit noch einmal hochgefahren. Jetzt sollte sie funktionieren. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein! Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag 14.4 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich erkläre das Abstimmverhalten für ungültig, weil wieder einige Geräte nicht vernetzt sind und auch der angezeigte Titel nicht stimmt. Ich bitte Sie ganz herzlich um Verständnis für das Versagen der Technik. Wir stimmen jetzt per Handzeichen ab. Ich lasse die Stimmen auszählen. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 31 dafür, 23 dagegen, 2 Enthaltungen. Dann ist es so beschlossen. 14.5 Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträu- S e i t e | 19 men für bildende Künstler/innen in Leipzig (VI-A-03911) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.5.1 dazu VSP (VI-A-03911-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Bitte schön, Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich spreche jetzt zum Antrag „Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig“, also nicht für die Kreativschaffenden. Ich möchte die Rede beginnen mit einem Zitat einer Künstlerin, die ihren preiswerten Atelierraum im Westwerk verloren und noch keinen bezahlbaren Ersatz gefunden hat. Sie schreibt mir in einer E-Mail: Ich habe den Alternativvorschlag nicht so ganz verstanden. Es klingt, als solle alles so bleiben wie bisher mit dem Unterschied, dass nun gesehen wird, dass Atelierräume wichtig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da hat sie recht. Der Alternativvorschlag war sehr ausführlich; vielen Dank dafür. Trotzdem hat er leider nur zwei Punkte aus unserem Antrag aufgegriffen, nämlich dass erstens das Thema in die Kulturentwicklungsplanung aufgenommen werden soll - das ist super, bringt aber erst einmal keine konkrete Veränderung - und dass zweitens die Verwaltung laufend prüft, ob städtische Liegenschaften als Atelierräume genutzt werden können, allerdings ohne eine Zeitschiene zu nennen, wann wir mit Ergebnissen rechnen können. Das reicht uns aber nicht. Denn der andere, etwas arbeitsintensivere Punkt aus unserem Antrag, nämlich gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern einen Maßnahmenplan zu entwickeln, wurde weggelassen. Genau deshalb wollen wir den Verwaltungsstandpunkt hier nicht abstimmen lassen. Erst vor kurzem hat uns der Bund bildender Künstler berichtet, dass es mittlerweile einen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt. Der Bund bildender Künstler sucht aber nicht selbst, sondern er hat eine Atelierraumliste. Er kann das Problem nicht lösen, sondern nur bestehende und ihm angezeigte Ateliers vermitteln. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass in Leipzig aber immer weniger Atelierräume in Innenstadtnähe angeboten werden. Hinzu kommt eine steigende Mietpreisentwicklung, die dazu führt, dass sich viele die Kosten dafür nicht mehr leisten können. Es ist auch ein Prozess der Verdrängung von Künstlerinnen und Künstlern aus den innenstadtnahen Räumen an die Stadtränder zu beobachten. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Außerdem wird uns vom Bund bildender Künstler mitgeteilt, dass die Nachfrage nach bezahlbaren Atelierräumen das Angebot, das ihm gemeldet wird, bei weitem übersteigt. Wir sprechen hier das müssen wir an der Stelle auch, wenn es um Künstlerinnen und Künstler geht - von bezahlbaren Räumen. Das möchte ich noch einmal betonen und bitte Sie, das bei der Abstimmung zu bedenken. Viele Künstlerinnen und Künstler in Leipzig gehören nicht zur sogenannten Kreativwirtschaft, sondern leben prekär, da sie jährlich weniger als 17.500 Euro Umsatz machen. Erst wenn man darüber liegt, gehört man zur Kreativwirtschaft. Genau das ist hier der Punkt. Architekten, GameEntwickler, Designer usw. können sich mitunter Mieten leisten, die für Kreative in dem angedachten Leerstandsmelder für Gewerberäume des Immobilienservice immoSIS angezeigt werden; das ist auch sinnvoll. Für viele Künstlerinnen und Künstler, die nicht zur Kreativwirtschaft gehören, die Kleinstunternehmer sind, sind die auf dem freien Immobilienmarkt angebotenen Gewerbeflächen oft zu teuer. Deswegen reicht der Alternativvorschlag unserer Meinung nach nicht aus. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt bedarf es einer Reihe von Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Atelierund Projekträumen für Künstler und Künstlerinnen in Leipzig. Dazu müssen sich die verschiedenen Ämter und auch wir Stadträte mit den Künstlerinnen und Künstlern an einen Tisch setzen, um die tatsächlichen Bedarfe gezielt abzufragen und dann verschiedene Maßnahmen durchzusprechen. Vom Alternativvorschlag der Verwaltung fühlen sich die Künstlerinnen und Künstler - das wurde auch aus dem Eingangszitat deutlich - nicht wirklich mitgenommen. Wir brauchen einen ernst gemeinten Maßnahmenplan mit einer Zeitschiene. Das würde auch eine spätere Evaluierung ermöglichen. S e i t e | 20 vorgreifen. Wenn Leipzig die vielfältige Kunst in der Stadt weiterhin erhalten und auch zukünftig für junge Künstler attraktiv sein möchte, dürfen wir nicht zugucken, wie bezahlbare Atelier- und Projekträume verloren gehen, sondern müssen jetzt mit unterschiedlicher Maßnahmen gegensteuern. Wir bleiben deswegen bei unserem Ursprungsantrag, fordern aber eine neue Zeitschiene, weil die jetzt im Antrag formulierte nicht mehr zu halten ist. Es soll bis Ende des zweiten Quartals 2018 in einem partizipativen Verfahren ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, an dessen Entwicklung Künstlerinnen und Künstler mit beteiligt sind. Denn nur so fühlen sie sich ernst genommen und nicht einfach nur den Marktmechanismen überlassen, wie das jetzt zum Beispiel beim Westwerk der Fall war. Wir dürfen das nicht auf die lange Bank schieben. Abschließend möchte ich Sie inständig bitten, dem Ursprungsantrag zuzustimmen, auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD. Anlässlich der Nacht der Kunst laden Daniela Kolbe und Holger Mann am 02.09.2017 zu einem Gespräch zum Thema „Welche Unterstützung und Freiheit braucht Kunst in Leipzig?“ ein. Eine zentrale Frage soll sein: Wie und wo braucht Kunst mehr Räume? Wenn Sie diesem Antrag zustimmen und er eine Mehrheit findet, bekommen Künstlerinnen und Künstler ein Mitspracherecht, können sie gegenüber der Verwaltung Bedarfe äußern und geeignete Maßnahmen mit entwickeln. So können wir Künstlerinnen und Künstler zukünftig tatsächlich besser unterstützen. Indem Sie unserem Antrag zustimmen, zeigen Sie, dass Sie das tatsächlich ernst meinen und es nicht nur Wahlkampfgerede ist. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Frau Niermann. Wer sich darunter nichts vorstellen kann, dem empfehle ich, in den Berliner Masterplan „ART STUDIOS 2020“ zu schauen. In Berlin ist die Gentrifizierung ja schon viel weiter fortgeschritten. Mit diesem Masterplan werden verschiedene Handlungsansätze verfolgt. Sie reichen von der Sicherung von Ateliers in privaten Objekten über die Schaffung neuer Ateliers in Landes-, Bundes- und kommunalen Objekten, die Kooperation gemeinwohlorientierter Träger bis hin zur räumlichen Koexistenz von künstlerischen und sozialen Nutzern usw. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich kann mich eigentlich kurz fassen. Leipzig ist eine Stadt der Kunst und wird auch eine Stadt der Kunst bleiben. Wir sind für Künstler attraktiv, und wir werden es auch bleiben. Wir sind auch für kreativschaffende Künstler attraktiv und werden es auch bleiben. Wir brauchen aber keine Förderung in dem Sinne, wie sie hier beantragt wird. Wir als CDU-Fraktion können dieser Förderung nicht zustimmen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Für Leipzig müssten selbstverständlich eigene Ansätze gefunden werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eventuell Maßnahmen wiederaufgelegt werden können, die schon einmal erfolgreich waren, wie zum Beispiel ein Atelierförderprogramm. Dem möchten wir aber jetzt nicht Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer kümmert sich darum, dass Handwerker innenstadtnah günstige, bezahlbare Werkstätten bekommen? Ich habe hier von Ihnen noch keinen Antrag in dieser Richtung gesehen. Wer kümmert sich darum, dass Freischaffende jegli- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 cher Berufsart hier in der Innenstadt günstige Gewerbeflächen bekommen? Niemand. Weil wir hier eine Wirtschaftsform haben, in der das einfach der Markt regeln muss. Ich gebe Ihnen recht: Künstlerinnen und Künstler müssen gefördert werden. Dafür haben wir hier Richtlinien, und dafür gibt es auch Werkzeuge. Wir haben in der Vergangenheit über eine Rahmenrichtlinie abgestimmt. Damit muss es aber auch sein Bewenden haben. Es kann nicht sein, dass wir hier einseitig eine Gruppe stark bevorzugen. Das widerspricht tatsächlich allem, an was wir glauben. Deswegen können wir dem nicht zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da in dem jetzt diskutierten Antrag, aber auch in dem vorhergehenden das Westwerk immer wieder als Beispiel genannt wurde, lassen Sie mich hier einmal den Kreuzer zitieren, der nicht gerade im Verdacht steht, mein Sprachrohr zu sein. S e i t e | 21 Für den Fall, dass Frau Gehrt meine Frage, ob es sich bei der Sicherung und Schaffung von Atelierund Projekträumen für Künstler in Leipzig um eine Subventionierung handelt, bejaht, würde ich schon jetzt ankündigen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden und als Fraktion hilfsweise den Verwaltungsstandpunkt übernehmen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt direkt dazu. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ich versuche, die Frage von Herrn Hobusch zu beantworten, will aber auch auf den Beitrag von Frau Niermann eingehen. (Stadtrat Hobusch [Freibeuter]: Ja oder nein?) - Ich möchte gern im Satz antworten. (Zurufe: Ja oder nein?) - Kann ich bitte im Satz antworten? Der Kreuzer hat sich gerade mit dem Westwerk schon früher beschäftigt und im Untertitel geschrieben: Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie bitte Frau Gehrt ausführen. Der Streit ums Westwerk scheint ein klassischer Gentrifizierungsfall - aber so einfach ist es nicht. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Es geht hier um die Entwicklung eines Maßnahmenplans in einem partizipativen Verfahren. Wir beantragen weder eine Förderung noch eine Subventionierung. Wie viele der verschiedenen Maßnahmen dann in diesen Plan aufgenommen werden, kann in einem partizipativen Verfahren gemeinsam diskutiert werden. - Ich hoffe, das war verständlich. In dem Artikel kamen auch Mieter aus dem Westwerk zu Wort. Eine Mieterin sagte: „Da hängen sich Leute rein, die nichts damit zu tun haben.“ Ein anderer Mieter sagte: „…aber man muss es in den Jahren auch mal hinkriegen, Miete zu zahlen.“ Das sagen diejenigen, die tatsächlich Nutzer des Westwerks sind, zu denen, die politisch mit dem Westwerk ihr Süppchen kochen und das auch hier jetzt wieder mit ihren Anträgen tun. Wir waren als Fraktion geneigt, dem Antrag zuzustimmen. Aber nach den Ausführungen von Frau Gehrt stellt sich uns nun doch eine Frage. Das Wörtchen „bezahlbar“, das Sie mehrfach benutzt haben, kommt in dem gesamten Antrag nicht vor. In Ziffer 1 Ihres Antrags heißt es nur: Es soll einen Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen geben. - Heißt das, dass das eine Zurverfügungstellung, eine Sicherung und eine Schaffung von Räumen ist, die dann natürlich gegen kostendeckende Mieten in Anspruch genommen werden können, oder verbirgt sich hinter dem von Ihnen hier mehrfach bedienten Wörtchen „bezahlbar“ eine Subventionierung von Atelier- und Projekträumen für Künstler in Leipzig? Können Sie mir eine klare Antwort geben, ob dem so ist? Daran entscheidet sich, ob wir Ihrem Antrag zustimmen können oder nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich möchte hier vorab bekannt geben, dass die SPD-Fraktion differenziert abstimmen wird. Der Antrag ist in verschiedenen Ausschüssen diskutiert worden. Dort wurden allerdings unterschiedliche Versionen zur Abstimmung gestellt. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Frau Gehrt sprach die Nacht der Kunst an. Das ist ein sehr gutes Beispiel. Viele Anwohner der Georg-Schumann-Straße und der Umgebung im Leipziger Norden zeigen, dass es möglich ist, privat für Atelierräume und Ausstellungsräume für Künstler zu sorgen und Kunst privat auszustellen, wenn auch nur für einen Tag. Ich war beim Vorbereitungstreffen mit dabei. Mir wurde gesagt, dass private Initiative bei Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 der Suche nach genügend Ausstellungsräumen nicht mehr gebraucht wird. Deswegen bin ich der Meinung: Man muss nicht alles die Stadt machen lassen. Wenn schon genug Privatinitiative da ist offenbar sogar zu viel -, sollte man das diesen überlassen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch noch einmal. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ich bitte für die folgende Abstimmung und für das Protokoll festzuhalten, dass Frau Gehrt auf meine Nachfrage hin ausgeführt hat, dass die Intention des Antrags nicht eine finanzielle Unterstützung beinhaltet. Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe nur eine Frage zum Verständnis für mich und bitte sie ohne jegliche Wertung zu sehen. Was versteht man in diesem Fall unter „finanzierbare Miete“? Vielleicht kann man da mal einen Betrag nennen und zwei Regionen als Beispiel angeben. Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt noch einmal. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Genau das kann in Workshops bei der Erstellung eines Maßnahmenplans diskutiert werden; denn diese Frage kann Ihnen jetzt auch nicht beantworten. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Es wäre schön gewesen, wenn wir all die Fragen, die jetzt gestellt werden, im Ausschuss diskutiert hätten. Da die Freibeuter jetzt doch nicht den Verwaltungsstandpunkt - (Stadtrat Hobusch [Freibeuter]: Doch!) - Also doch. Das war jetzt gerade für mich unklar. Sonst hätten wir den Verwaltungsstandpunkt übernommen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, erübrigt sich damit Ihre Wortmeldung? (Stadtrat Hobusch [Freibeuter]: Ja!) Frau Körner. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte hier noch einmal feststellen, dass wir mindestens den Verwaltungsstandpunkt überneh- S e i t e | 22 men; denn er ist absolut sinnvoll. Wir hätten auch den Antrag mitgetragen. Natürlich ist der Antrag weitergehend. Unabhängig davon, ob darin Geld eine Rolle spielt oder nicht: Tatsache ist, es sollen verstärkt auch über Plattformen, über ein Miteinander freie oder preiswertere Räume für Künstler aufgezeigt werden. Das hat es ja schon gegeben, das gibt es auch heute schon. Aber wir alle gemeinsam haben die Sorge, dass es in dieser wachsenden Stadt immer schwieriger wird, etwas Passendes zu finden. Wir haben in unseren Antrag auf die Startups und die Kreativwirtschaft abgestellt, die auch verdienen wollen. Auch viele Künstler wollen verdienen, wenn sie vielleicht auch noch nicht einen Jahresumsatz von 17.500 Euro erreichen. Das ist auch ein fließender Übergang. Ich glaube, da sind wir uns einig. Jetzt geht es an sich nur noch um die Frage: Wie stark ist der Auftrag, den wir an die Verwaltung geben? Wie gesagt, wir als Bündnisgrüne würden sowohl den Verwaltungsstandpunkt als auch den Antrag unterstützen. Wenn jetzt jemand den Verwaltungsstandpunkt übernimmt, hängt es davon ab, ob er bei der Abstimmung eine Mehrheit erhält. Unter Umständen geht auch nur dieser durch. Das war die Sache, die wir leider nicht im Ausschuss klären konnten, weil die LINKEN unbedingt bei ihrem Antrag bleiben wollten, was natürlich auch ihr gutes Recht ist. Oberbürgermeister Jung: Vor der Entscheidung noch einmal Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Wir finden es sehr wichtig, unseren Antrag abzustimmen. Das möchte ich hier noch einmal sagen. Das, was im Verwaltungsstandpunkt steht, steht zum größten Teil auch im Verwaltungsstandpunkt zum vorhergehenden Antrag der Grünen. Deswegen wird das nicht verfallen, das wird trotzdem stattfinden. Oberbürgermeister Jung: Nachdem sich die Freibeuter-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zu eigen gemacht hat, lasse ich zunächst über diesen Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen. (Zuruf von der LINKEN: Zuerst der Ursprungsantrag!) Kolleginnen und Kollegen, ich will es noch einmal erklären. Zur Abstimmung kommt ein Antrag nur dann zuerst, wenn es dazu keine Änderungen gibt. Gibt es dazu Änderungsanträge, dann entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge der Abstimmung. Sie müssen dann mit meiner Einschätzung zurechtkommen, welcher Antrag der weitestgehende ist oder in welcher Reihenfolge Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 die Anträge eingegangen sind. Wir haben nicht mehr den Brauch der Änderungsanträge zum Änderungsantrag als Ergänzungsantrag. Das gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch Änderungsanträge zum Ursprungsantrag. Jetzt steht der Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Jetzt steht der Ursprungsantrag, den Frau Gehrt eingebracht hat, zur Abstimmung. Vielleicht wäre es jetzt an der Zeit, noch einmal die Funktionsfähigkeit der Abstimmanlage zu prüfen. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Leider funktioniert sie immer noch nicht. Wir werden alle Geräte zu Beginn der Pause einsammeln und prüfen, was da technisch los ist. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten und werde die Stimmen auszählen lassen. Wer stimmt dem Antrag der LINKEN zu? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Abstimmung: 26 dafür, 33 dagegen, 3 Enthaltungen. So abgelehnt. 14.6 Änderung der „Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen“, Beschluss DS-00226/14 (VI-A-03933) Einreicher: CDU-Fraktion 14.6.1 dazu VSP (VI-A-03933-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.6.2 dazu ÄA (VI-A-03933-ÄA-02) Einreicher: AfD-Fraktion Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Schulnamen geben Orientierung und Identität für eine Schulgemeinschaft. Manchmal entstehen sie auch im vorauseilenden Gehorsam, wie man am GoetheGymnasium in Schönefeld sehen kann. Unser Antrag will den Schulen die Wahlmöglichkeit lassen, ob sie die Schulform in den Namen mit aufnehmen wollen oder nicht. Wir haben hier schon etliche Male über die Beteiligung von Eltern, Lehrkräften und Schülern an Baumaßnahmen diskutiert. Auch Schulnamen erfahren neben einer breiten Beteiligung häufig eine emotionale Debatte. Das Argument, Schulnamen müssten einheitlich sein in unserer Stadt, hat noch niemand gegenüber unserer Fraktion überzeugend begründet. S e i t e | 23 Was gewinnen wir denn durch die Einheitlichkeit, zumal das Goethe-Gymnasium schon ganz offiziell ausbricht? Ich will nicht verschweigen, dass es derzeit weitaus wichtigere schulpolitische Debatten gibt, die unsere ganze Aufmerksamkeit erfordern. Aber ich will auch nicht verschweigen, dass wir auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung der Schulen setzen. Die Schulkonferenzen sollen entscheiden, ob sie die Schulform in den Schulnamen aufnehmen wollen oder nicht. Auch das ist Bürgerbeteiligung, die wir akzeptieren müssen. Sorgt die Schulform im Namen für soziale Segregation? Nein. Es gibt andere Faktoren, die für den schulischen Erfolg eine weitaus wichtigere Rolle spielen. Aus unserer Sicht ist ein Faktor, dass sich die Schule ein eigenständiges Leitbild geben kann. Beim Schulnamen wollen wir ihnen nicht im Weg stehen. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Der Antrag der CDU-Fraktion geht in die richtige Richtung; das muss ich wirklich sagen. Gestatten Sie mir dennoch eine Frage: Warum wollen Sie eine solche Verwirrung in die Schulnamenslandschaft der Stadt Leipzig bringen? Es sollte doch Regeln geben. Man muss sie nicht überall starr durchziehen, aber in diesem Falle ja. Einige Eltern sagen: „Mein Kind geht auf die Georg-Schumann-Schule“, andere Eltern sagen: „Meine Kinder gehen auf die Georg-Schumann-Oberschule“. Auch bei Grundschulen und Gymnasien ist das ähnlich. Hier sollte es doch eine Einheitlichkeit geben. Ihr zweiter Vorschlag, Integration der Schulart in den Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der Schulträgerschaft, geht durchaus in diese Richtung. Dennoch gebe ich dem Verwaltungsstandpunkt recht, weil er beinhaltet, dass dies letztendlich Verwirrung stiftet. Wir von der AfD-Fraktion haben einen Änderungsantrag eingebracht und dabei zugegebenermaßen im Teil B des CDU-Antrags abgeguckt, wenn ich einmal so sagen darf. Wir sind der Meinung, dass in der Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich immer unterschieden wird in Haupttitel und Untertitel. Das heißt: Der Haupttitel macht sofort deutlich, um welche Schulart es sich handelt, und der Untertitel benennt die Schulträgerschaft. Einige Beispiele: Katharina-von-Bora-Oberschule der Stadt Leipzig, wenn es denn mal so weit ist. Oder: Wilhelm-Hauff-Grundschule der Stadt Leipzig. Oder: Goethe-Gymnasium der Stadt Leipzig. So ist auch der Sprachgebrauch bei den Gymnasien. Ich denke, es würde der Einheitlichkeit zugutekommen, wenn das auch auf die anderen Schularten Anwendung fände. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 24 Wir würden damit auch den Sprachgebrauch der Eltern übernehmen; denn die Eltern sagen nicht: „Mein Kind geht auf die Goethe-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig“. Das wurde Gott sei Dank bei der Eröffnung der Goethe-Schule vergangene Woche auch nicht so gehandhabt. - So weit zu unserem Änderungsantrag. Ich bitte Sie herzlich, meine Damen und Herren Stadträte, diesem zuzustimmen. Abstimmung: Vier Pro-Stimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. 14.7 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Liebe Gäste auf der Tribüne, im Saal und am Livestream! Herr Kriegel, Sie haben sogar etwas Richtiges gesagt, nämlich: Die CDU sorgt für Verwirrung. Sie tut vor allem so, als sei sie erst im Dezember 2014 auf die Welt gekommen. Sie wissen, dass ich mich immer intensiv auf die Sitzung vorbereite. Dazu lese ich auch die Wortprotokolle und schaue noch einmal die Unterlagen durch. Es gab im Herbst 2014 die Arbeitsgruppe „Schulnamen“, in der ich selbst nicht war, aber in der jede Fraktion mit einem Stadtrat vertreten war. Ich habe das Wortprotokoll der Stadtratssitzung vom Oktober 2014 herausgesucht. - Damals wusste jeder von Ihnen hier schon, dass er Stadtrat wird, wenn auch noch nicht offiziell verpflichtet, weil es Einsprüche gegen die Wahl gab. - Ausweislich des Wortprotokolls hat Frau Krefft in ihrem Diskussionsbeitrag deutlich ihre Freude zum Ausdruck gebracht, dass der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen so umgesetzt wurde. Und Frau Köhler-Siegel hat gesagt: Mit dieser Richtlinie und der dazugehörigen Handreichung sei es der Verwaltung gelungen, endlich ein einheitliches Verfahren zu finden und die Namensgebung der Schulen mit mehr Bürgerbeteiligung aufzuwerten. - Das finden wir richtig, und so sollte es auch stehen bleiben. Ich frage Sie: Wem nützt das? Sie haben daran mitgewirkt. Die CDU ist nicht neu aus Schaum geboren, sondern sie war auch damals schon da. Ich bitte Sie daher, diesen verwirrenden CDU-Antrag abzulehnen und bei der sehr guten alten Richtlinie und Handreichung zu bleiben, die wir, was wenige wissen, vor allem auch den Lehrenden und Lernenden vor Ort zu verdanken haben. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stelle ich den Änderungsantrag der AfDFraktion zur Abstimmung. Wer stimmt diesem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Wir kommen zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, wenige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt (VI-A-03352) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.7.1 dazu VSP (VI-A-03352-VSP-02) Einreicher: Sport Dezernat Umwelt, Ordnung, 14.7.2 dazu ÄA (VI-A-03352-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.7.3 dazu ÄA (VI-A-03352-ÄA-03) Einreicher: CDU-Fraktion Bitte schön, Herr Riemer. Riemer (Jugendparlament): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Name ist Lorenz Riemer. Ich bin Mitglied des Jugendparlaments sowie des Jugendbeirats und vertrete heute unsere Jugendbeiratsvorsitzende Pauline Haupt. - Bei unserem Antrag bezüglich der Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt übernehmen wir den Verwaltungsstandpunkt, da wir uns von diesem eine realistische und erfolgreiche Umsetzung versprechen. Zur kurzen Erläuterung, weshalb wir den Antrag eingebracht haben. Das Jugendparlament ist der Meinung, dass jeder in der Innenstadt einen freien Zugang zu Trinkwasser haben sollte, da eine ausreichende Wasserversorgung wesentlich für unsere Gesundheit ist. Zudem stellen Trinkwasserbrunnen eine Bereicherung der Ausstattung des öffentlichen Raums dar und machen die Innenstadt sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger als auch für die Besucher der Stadt attraktiver. Ebenso wird dadurch die Lebensqualität in unserer Innenstadt angehoben. So ermöglichen es uns Trinkwasserbrunnen, beispielsweise während einer anstrengenden Shoppingtour oder einer Stadtbesichtigung für einen Moment innezuhalten, das Leipziger Wasser zu genießen und dann erfrischt weiterzuziehen. Mit diesen Worten bitte ich um Ihre Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Liebe Mitglieder des Jugendparlaments! Immer wieder ist man überrascht von der Vielfalt der Ideen und Anregungen des Jugendbeirats, die zur Verkehrssicherheit beitragen oder, wie bei diesem Antrag, unsere Stadt attraktiver machen und die uns auch scheinbare Selbstverständlichkeiten wieder ins Bewusstsein rücken. Sich mit seinen Initiativen breit aufzustellen, ist nicht nur legitim, sondern eine Methode, die auch in der Wissenschaft oder bei der Lösung technischer Probleme angewandt wird. Bei der Stadtentwicklung bedient man sich Workshops oder Architektenwettbewerben. Trotz brennender Probleme wie fehlende Kitaplätze und Schulen oder Mangel an Sozialwohnungen sollten finanzielle Spielräume auch für scheinbar zweitrangige Aufgaben genutzt werden, die unsere Stadt attraktiv machen. Erinnert sei hier an die Flussfreilegungen. Trinkwasserbrunnen gehören nicht nur als nette Applikation zu den Freiräumen; sie begünstigen auch kleinräumig das Stadtklima und dienen der Erfrischung für Leipziger und Gäste. Sie befördern die Attraktivität des Stadtzentrums, aber auch anderer Stadtplätze. Nicht nachvollziehbar ist dagegen der Änderungsantrag der CDU. Es ist keine zu beschließende Selbstverständlichkeit, dass alle zu finanzierenden Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt stehen. Auch scheint unser Änderungsantrag nicht bei der CDU angekommen zu sein. Die Linksfraktion hatte vorgeschlagen, dass der Anfang der 1990er-Jahre von der Stadt Wien geschenkte Trinkwasserbrunnen - also ein Sponsoring - wieder am Knoten Brühl/Hainstraße - Große Fleischergasse aufgestellt wird, wo er viele Jahre gestanden hat, im Zuge der Neubebauung aber zeitweilig demontiert werden musste. Explizit hatten wir in unserem Antrag dafür geworben, dass sich im Umfeld ansässige Händler und Gewerbetreibende an der Wiederaufstellung finanziell beteiligen sollen. Also: Alles war schon gesagt, nur eben schon vor acht Monaten und nicht von der CDU. Wir werden deshalb dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, den das Jugendparlament, wie gerade gehört, hier zur Abstimmung stellt. Unser Änderungsantrag zur Wiederaufstellung wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung realisiert, wenn auch an einem anderen Standort, der aber gleichfalls attraktiv ist. Daher hat sich unser Antrag erledigt und muss nicht abgestimmt werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Schlegel. - Frau Dr. Heymann. S e i t e | 25 Stadträtin Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Ja, Herr Schlegel, Sie haben in Teilen recht. Ihr Beispiel „Wiener Brunnen“ zeigt: Es ist durchaus üblich ist, dass man solche Brunnen schenken oder sponsern kann. Aber Sie haben das eben nur singulär dargestellt. Wir wollen, dass man nicht nur über die Kosten spricht, sondern auch über die Finanzierung. Das hat nichts mit Haushaltsvorbehalt zu tun, sondern besagt nur, dass man noch ein Stück weiterdenken sollte. Statt nur aufzuschreiben: Das kostet das und das, sollte man sich schon vorab Gedanken machen, wie man das umsetzen kann. Und zum Umsetzen gehört, zu überlegen, und zwar bevor man die erste Kelle in die Hand nimmt, wie man das finanzieren will. In der Tradition der Innenstadt und des Mäzenatentums in der Stadt Leipzig bietet es sich tatsächlich an, bei Gastronomen und Gewerbetreibenden anzufragen und es ihnen zu ermöglichen, sich für die Stadt Leipzig zu artikulieren und einzusetzen. Diese Möglichkeit sollten wir von vornherein eröffnen, wie wir es ja auch schon bei der Aktion „Baumstarke Stadt“ machen. Wenn man das strategisch von vornherein einstiehlt, ist das mehr als konsequent und nicht etwa ein Nachklapp der CDU-Fraktion. Das würde ich nicht so stehen lassen wollen. Wir möchten das systematisch angehen, damit diese Idee auch einer Umsetzung entgegensehen kann und nicht nur auf dem Papier stehen bleibt. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit tatsächlich weitere Brunnen in der Stadt aufgestellt werden können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe zwei Punkte anzumerken. Erster Punkt: Wir können dem CDU-Antrag nur dann zustimmen, wenn es sich dabei nicht um Sponsoring handelt; denn Sponsoring - das haben wir hier schon vielfach erfahren - beruht immer auf einer Gegenleistung. Die Frage ist: Was soll die Gegenleistung dafür sein? Wenn Sie das Wort „Sponsoring“ in „Spenden“ ändern, würden wir dem gerne zustimmen. Man kann ja auch jetzt schon für Bänke oder Bäume spenden. - Genau. Wir hatten schon an anderer Stelle geklärt: Sponsoring geht nicht. Wenn Sie das ändern, können wir dem zustimmen. Zum Zweiten habe ich eine Frage an den Oberbürgermeister. Sie betrifft die Begründung des Verwaltungsstandpunkts, ist also nicht Be- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 26 schlussgegenstand. Hier wird von der LWW gesprochen. Ich kenne die leider nicht. Ich fände es total spannend, wenn Sie ausführen könnten, wer die LWW ist und ob es demnächst auch eine LSW geben wird. Das wäre ja vorstellbar, weil wir jetzt die große Leipziger Gruppe haben. „LWW“ ist mir gänzlich neu; das habe ich noch nirgendwo gelesen. Ich finde es total spannend, dass hier ein völlig neues Unternehmen maßgeblich sein soll für das Leipziger Wasser. Das ist, wie ich finde, erklärungsbedürftig. nen oder auch an Parkbänken findet. Damit wird darauf hingewiesen, von wem das gespendet wurde. Mehr meint es nicht. Ich meine, es gehört zur Ehrlichkeit gegenüber dem Jugendparlament und dem Jugendbeirat dazu, aufzuzeigen, dass Kosten und Finanzierung immer gemeinsam zu betrachten sind. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, die Frage erübrigt sich. In der Tat gibt es eine LWW nicht. Das dürfte ein Bearbeitungsfehler sein. - Herr Geisler. Herr Zenker. Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank dem Jugendparlament für diesen Antrag. Wir haben gemeinsam mit mehreren anderen Stadträten die Gelegenheit genutzt und sind mit Teilen des Jugendparlaments bei der KWL gewesen. Dort haben wir uns vorstellen lassen, wie andere Städte ein Trinkwasserbrunnenprogramm realisieren, an welchen Stellen das im Netz möglich wäre, mit welchen Formen und Arten von Trinkwasserbrunnen das realisierbar wäre und wie viel das in etwa kosten würde, einfach um einschätzen zu können, inwieweit das für Leipzig realistisch ist. Die Jugendparlamentarier haben sich danach für die Übernahme des Verwaltungsstandpunkts entschieden. Das finde ich gut. Auch wir werden ihn unterstützen. Eine Frage stellt sich mir noch: Sponsoring und KWL, das passt nicht zusammen. Ein Unternehmen wie die KWL darf weder sponsern noch gesponsert werden. So gesehen bin ich froh, wenn wir jetzt über Spende reden. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf unseren Antrag, den Link „Spenden und Patenschaften“ auf der Seite leipzig.de zu erweitern. Der Link „Spenden und Patenschaften“ für Bäume, Bänke und dann auch Trinkwasserbrunnen ist auf der Seite leipzig.de zu ändern. Das sollte man aber nicht mit diesem Antrag vermischen; denn zu diesem Antrag gehört das nicht. Ich unterstütze den Antrag des Jugendparlaments, den VSP komplett und ohne Änderungen abzustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann noch einmal. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Damit es tatsächlich jeder mitbekommt: Ja, das meint die Spende, weil es eigentlich nur die berühmte kleine Plakette ist, wie man sie auch am Wiener Brun- Oberbürgermeister Jung: Also: Das Wort „Sponsoring“ wird durch das Wort „Spenden“ ersetzt. Stadtrat Zenker (SPD): Wenn ich es richtig verstehe, soll die KWL quasi Betreiber der Brunnen sein. Dementsprechend müssten die Spenden an die KWL gehen. Darf die KWL überhaupt Spenden annehmen? Wenn nicht, würde ich die CDU bitten, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Oberbürgermeister Jung: Für das Protokoll: Solange die Gerichtsentscheidungen in England noch nicht gefällt sind, ist es der KWL untersagt, Spenden anzunehmen oder Sponsoringleistungen, die über den üblichen Geschäftskleinverteilungsbereich hinausgehen, zu erbringen. Aber so muss der Antrag ja nicht verstanden werden. Ich denke, Frau Dr. Heymann meint, einen Vorschlag über die Umsetzung, Instandhaltungskosten sowie Finanzierung einschließlich Spenden vorzulegen. Das kann ja jeder sein, so wie wir durchaus auch normale Brunnen in dieser Stadt mit Unternehmensspenden betreiben. Ich sage einmal so: Ich sehe das nicht auf die KWL bezogen. (Zurufe) - Nein, wir können zweckbestimmt auch Spenden annehmen. Auch die KWL kann Spenden annehmen. Das kann sie tun. Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Wenn das jetzt als Protokollnotiz aufgenommen und ein entsprechendes Prozedere durchgeführt wird, wäre es dann nicht sinnvoll, den Antrag nicht mit dieser Problematik zu belasten? Oberbürgermeister Jung: Ich würde das auch empfehlen. Frau Dr. Heymann, ich schaue mir das noch einmal an. Wir können hier zu Protokoll geben, dass wir die Finanzierung plus Spendenmöglichkeiten untersuchen. Aber das jetzt zu beschließen, davon würde ich abraten, solange das Prüf-ergebnis noch nicht vorliegt. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister, wir sind gerade dabei, eine fantastische Sache kompliziert zu machen. Formulieren Sie das doch einfach so, dass die Wahlmöglichkeit geprüft wird und wir das nicht ausschließen. Dann stehen doch alle Wege offen, ob Sachspende oder Geldspende, ob an die KWL oder an die Stadt und, und, und. Das wäre doch der einfachste Weg. Oberbürgermeister Jung: Dafür müssten Sie Ihren Antrag allerdings zurückziehen. Dann machen wir eine Protokollnotiz. Stadtrat Haas (CDU): Ja, Herr Oberbürgermeister, so machen wir es. Oberbürgermeister Jung: Sehr schön. - Dann zu Protokoll: Wir prüfen als mögliche Finanzierungen außerhalb der städtischen Möglichkeiten auch Spenden für eine solche Trinkwasserbrunnenanlage. S e i t e | 27 Dennoch sind wir der Meinung: Es besteht weiterer Handlungsbedarf. Mit einem unserer Haushaltsanträge zum letzten Doppelhaushalt haben wir Grüne deshalb Folgendes beantragt: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den öffentlichen innerstädtischen Raum Salzgäßchen/Ecke Reichsstraße mit insbesondere folgender Zielsetzung neu zu fassen und zu gestalten: 1. Insbesondere das durch die Nachkriegsbebauung übermäßig aufgeweitete Salzgäßchen wird wieder verschmälert. 2. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden im Bereich Salzgässchen/Ecke Reichsstraße Sitzgelegenheiten sowie nach Möglichkeit Wasserspiele geschaffen und (weitere) Straßenbäume gepflanzt. Damit steht nur noch der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, den das Jugendparlament übernommen hat. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist übrigens keine ganz neue Idee; sie wurde bereits 1996 im Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt von der Verwaltung so niedergeschrieben. Auch im Beteiligungsverfahren zum noch nicht vorliegenden Straßenbaumkonzept der Stadt Leipzig wurde dieser Handlungsbedarf nochmals artikuliert und priorisiert. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Zudem haben wir Grüne vorgeschlagen: 14.8 Stadtraum Salzgäßchen / Ecke Reichsstraße neu gestalten (A 0096/17) (VI-HP03702) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.8.1 dazu VSP (VI-HP-03702-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 14.8.2 dazu ÄA (VI-HP-03702-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Klare Vorvoten. - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Leipziger und Leipzigerinnen, aber auch die Besucher unserer Stadt sind froh, dass es sie in der Innenstadt gibt: die Sitzgelegenheiten, zum Beispiel an der Thomaswiese inmitten von Grün, auf der Grimmaischen Straßen, auf dem Augustusplatz und auf dem Richard-Wagner-Platz mit Springbrunnen oder neuerdings auch auf der Petersstraße mit dem jüngst wieder eingeweihten Wiener Trinkwasserbrunnen. Sie alle laden zum nichtkommerziellen Verweilen und Ausruhen ein und machen unsere Innenstadt attraktiv. 3. Analog der „Thomaswiese“ ist für den Bereich Salzgäßchen/Ecke Reichsstraße zu prüfen, ob auch eine Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität realisiert werden kann. Die weitgehende Wirkungslosigkeit der im Salzgäßchen aufgestellten Poller, die allzu häufig von Kfz-Fahrern umfahren werden, wird vielfach als ein Ärgernis angesehen. Selbstverständlich bei alledem ist für uns, dass die Bronzeplatte, die an den Volksaufstand am 17. Juni 1953 erinnert, an dieser Stelle verbleibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion begrüßt den uns vorliegenden Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag, in dem die Verwaltung das Areal mit seinem vorhandenen Freiraumpotenzial für geeignet hält, um entsprechende Aktivitäten in diese Richtung zu entwickeln. So schlägt die Verwaltung vor, für den öffentlichen Raum des Salzgäßchens sowie für das Umfeld des LWB-Karrees eine konzeptionelle Machbarkeitsuntersuchung mit dem Ziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Grünausstattung zu erarbeiten. Die Stadtverwaltung sagt zu, diese Vorlage zum ersten Quartal 2018 dem Stadtrat zur weiteren Beratung vorzulegen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 28 Zielführend ist es, dass in diesem Zusammenhang sinnvollerweise auch die umlaufenden Fußgängerbereiche in der Reichsstraße, im Böttchergäßchen und in der Katharinenstraße in die Untersuchungen einbezogen werden; denn die funktionalen Abhängigkeiten zum Markt und zum LWB-Karree erfordern ebendiesen erweiterten Betrachtungsbereich. In der Machbarkeitsuntersuchung soll demnach schwerpunktmäßig betrachtet werden, welche Möglichkeiten es für die Einordnung von Sitzgelegenheiten und Baumstandorten gibt. Hier gilt es, selbstverständlich auch die bisherigen Nutzungen mit zu berücksichtigen. Oberbürgermeister Jung: So ist es gemeint. Auch Herr Elschner hat genickt. Vor diesem Hintergrund stellt der CDU-Änderungsantrag dies auch klarstellend dar. Wir werden ihn somit übernehmen und entsprechend zur Abstimmung stellen. - Danke schön. Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An die Grünen-Fraktion und an die CDUFraktion gerichtet: Wird nicht das, was Sie fordern bei Erhalt der jetzigen Nutzungsvielfalt, der man sich anschließen kann, dann nicht wieder konterkariert? In Klammern heißt es ja: insbesondere Märkte. Damit wird das Anliegen eigentlich konterkariert. Wenn Sie darunter verstehen: einschließlich der Märkte, dann könnte ich dem folgen. Aber Ihre Formulierung „insbesondere Märkte“ ist eine Priorisierung, durch die möglicherweise das, was mit dem Antrag ursprünglich beabsichtigt ist, konterkariert wird. Die Nutzungsvielfalt steht ja im Stadtzentrum im Mittelpunkt. Dazu gehört das, was Sie fordern, natürlich auch, aber eben nur auch. Der Verwaltungsstandpunkt inklusive des Hinweises der CDU-Fraktion steht damit zur Abstimmung. Ich habe - das zu Protokoll - auch gehört, dass Sie an dem Standort für die Bronzeplatte in Erinnerung an den 17. Juni 1953 nicht rütteln wollen. Sie soll in die Umgestaltung des Areals integriert werden. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt diesem Antrag in der vorgenannten Fassung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Es ist jetzt an der Zeit, eine Pause einzulegen. Sind Sie einverstanden, dass wir Punkt 17.00 Uhr weitermachen? - Gut. Dann verfahren wir so. Ich bitte Sie, die Abstimmgeräte am Ausgang abzugeben, damit wir sie in der Pause noch einmal durchchecken können. (Pause) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren! Die Stadtratssitzung wird fortgesetzt. TOP 8, Einwohneranfragen, entfällt. 9 TOP 9.1 ist vertagt. 9.2 Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Tatsache ist: Ja, das ist inklusive, aber das ist natürlich nur ein Schwerpunkt. Man will sich nicht nur sonntags außerhalb eines Freisitzes hinsetzen. Es geht hier um die Vielfalt und die Lebendigkeit der Stadt, um die wir jahrelang gerungen haben. Die Aufenthaltsqualität soll dort weiter verbessert werden, aber nicht in unüberlegter Form. Das Marktgeschehen soll nicht eingeengt werden; denn das würde die Lebendigkeit der Innenstadt gefährden. Deshalb freuen wir uns, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unseren Antrag übernommen und diesen auch so verstanden hat. Ja, es ist durchaus eine Priorisierung, der andere folgen können. Das soll die Machbarkeitsuntersuchung aufzeigen. Petitionen Petition zur Durchführung eines Wettbewerbes zum besten digitalen Schulkonzept unter den Gymnasien in öffentlicher und privater Trägerschaft der Stadt Leipzig in Vorbereitung der digitalen Schuloffensive des Bundes (und nachfolgend des Freistaates Sachsen) (VI-P-04155DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-04155-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Die Sachverhaltsdarstellung und den Beschlussvorschlag entnehmen Sie bitte der vorliegenden Petition. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer folgt dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.3 Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz, Zinnfigurenmuseum, Helenenstraße 24 (VI-P-04366-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 9.3.1 dazu VSP (VI-P-04366-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Sachverhaltsdarstellung und der Beschlussvorschlag liegen Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Nein. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.4 Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“, Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain (VI-P-04367-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.4.1 dazu VSP (VI-P-04367-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Die Sachverhaltsdarstellung und der Beschlussvorschlag liegen Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Nein. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen. - Enthaltungen? S e i t e | 29 14.10 Gehwegsanierung auf der Muldentalstraße vor dem Grundstück 40 und dem Grundstück 39 (OR 0039/17/18) (VI-HP-03721) Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.10.1 dazu VSP (VI-HP-03721-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten zum Verwaltungsstandpunkt. Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt gegen den Beschlussvorschlag im Verwaltungsstandpunkt? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.11 Instandsetzung und Oberflächenversiegelung Straße Am Eulengraben (OR 0041/17/18) (VI-HP-03723) Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03723-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Auch hier ein klares Vorvotum zum Verwaltungsstandpunkt. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen zum Vorschlag im Verwaltungsstandpunkt? - Enthaltungen? TOP 9.5 ist vertagt. Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 10 14.12 Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes Grundschule (OR 0044/17/18) (VI-HP-03725) Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 10.1 Grunderwerb nach Planfeststellungsbeschluss Netzergänzende Maßnahmen City-Tunnel - Verweisung - (VI-WA-04485) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Wir schlagen vor, das Anliegen in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu verweisen. Gibt es weitere Verweisungsvorschläge? - Ergänzt wird: Grundstücksverkehrsausschuss. Dann so verwiesen. Wir kehren zurück zu Tagesordnungspunkt 14: 14.9 Barrierefreier Umbau der Musikschule „Johann Sebastian Bach“ (A 0139/17) (VI-HP-03708) Einreicher: SPD-Fraktion 14.9.1 dazu VSP (VI-HP-03708-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.12.1 dazu VSP (VI-HP-03725-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ebenfalls einstimmig vorvotiert. - Wortwünsche? Dann steht der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.13 Instandsetzung Sporthalle und Bestandsbau Grundschule (OR 0047/17/18) (VI-HP-03729) Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 14.13.1 dazu VSP (VI-A-03729-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich denke, auf eine Einbringung können wir verzichten, oder? - Ich sehe Einverständnis. Wer folgt dem Beschlussvorschlag nicht? - Enthaltungen? Wird das Wort gewünscht? - Dann steht wiederum der Verwaltungsstandpunkt einschließlich der Hinweise des Ortschaftsrates zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, vier Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 14.14 Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Hort der Grundschule Holzhausen, 04288 Leipzig (OR 0064/17/18) (VIHP-03739) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.14.1 dazu VSP (VI-HP-03739-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ebenfalls klares Vorvotum zum Verwaltungsstandpunkt. - Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.15 Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen (VI-A-03841) Einreicher: SPD-Fraktion 14.15.1 dazu VSP (VI-A-03841-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Köhler-Siegel. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte! Werte Gäste! Ich verzichte aufgrund der Länge der Tagesordnung auf meine sonst üblichen allgemeinen Argumente über Vorteile und Notwendigkeit von Schulsozialarbeit. Immerhin hat der Freistaat die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit endlich auch erkannt und reicht ab dem Schuljahr 2018/2019 Fördermittel aus, damit an jeder Oberschule ein Schulsozialarbeiter tätig sein kann. Das beschert der Stadt zusätzliche Zuwendungen. Bisher musste sie das aus der eigenen Tasche bezahlen. Mit unserem Antrag möchten wir gern wissen, wie viel die Stadt spart. Die Fördermittel fließen ab dem 01.08.2018. Wir hatten die entsprechenden Stellen für die Schulsozialarbeit in unserem Haushalt bis dahin schon eingeplant. Außerdem möchten wir gern wissen, was die Stadt mit dem eingesparten Geld zu tun gedenkt. Wir wollen hier nicht mehr darüber diskutieren, ob die eingesparten Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden. Wir wollen, dass die Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden. Deswegen werden wir auch zum Ursprungsantrag abstimmen. Für den Fall, dass die Stadt zur Schulsozialarbeit noch Ideen braucht: Sie kennen ja die üblichen Verdächtigen im Stadtrat, die sie Ihnen liefern können. Es gibt eine ganze Reihe netter Veränderungen im neuen Schulgesetz. Wie gesagt: Wir möchten, dass die eingesparten Gelder für Schulsozialarbeit eingesetzt werden, und wollen deshalb den Ursprungsantrag abstimmen. - Danke. S e i t e | 30 Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Meine Damen und Herren Stadträte! Schulsozialarbeit: Das ist ein zwiespältiges Thema aus unserer Sicht. Warum? Wir haben in Leipzig eine sehr hohe Schulabbrecherquote. In den letzten Jahren wurde durch Schulsozialarbeit nichts besser. Das hätte ich aber erwartet. Frau Köhler-Siegel, ich schätze Sie fachlich wirklich sehr. Aber ich muss sagen: Es wäre angebracht gewesen, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass Lehrer ordentlich ausgebildet werden und nicht nur einen pädagogischen Schnellkurs erhalten. Wer heutzutage ein Studium abgeschlossen hat, kann selbst als Bauingenieur innerhalb eines Vierteljahrs Lehrer werden, weil Lehrer so dringend gebraucht werden. Kein Wunder, dass immer mehr Schulsozialarbeit gebraucht wird. Ein Lehrer hat - das muss ich Ihnen nicht sagen; das wissen Sie - eine mehrjährige pädagogische Ausbildung absolviert, bei Quereinsteigern ist das nicht der Fall. Die SPD-Fraktion sitzt mit in der Landesregierung - noch - und sollte sich dort dafür einsetzen, dass die Situation in dieser Hinsicht besser wird, statt immer nur nach Schulsozialarbeitern zu rufen. Die sind bestimmt notwendig, aber wir als AfD-Fraktion finden, dass das auf Dauer keine Lösung sein kann. Ich warte gespannt auf die Vorlage der aktuellen Zahlen der Schulabbrecherquote in Leipzig. - Ich danke Ihnen. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Jawohl, wir brauchen Schulsozialarbeiter. Dazu stehen wir. Die Frage ist nur: Wie gehen wir mit Geld um, und wie binden wir die Verwaltung, Geld auszugeben? Wir hätten dem Verwaltungsstandpunkt zugestimmt, um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen; denn es gibt auch den Gedanken, Sozialarbeiter in Kitas einzusetzen, um eher an die Problematik heranzukommen. Das wäre für uns ein interessanter Gedanke gewesen. Dem Antrag der SPD können wir in der Form nicht zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Gestatten Sie eine Bemerkung zu diesem verschrobenen Bild von Schulsozialarbeit. Ein Schulsozialarbeiter hat grundsätzlich auf der Seite des Schülers zu stehen. Dafür ist eine pädagogische Ausbildung nicht Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 31 unbedingt von Nutzen. Sie werden ausgebildet in Fragen wie: Wie gehe ich mit Menschen um? Wie mache ich Schüler zu selbstständig handelnden Menschen? Das ganze System ginge kaputt, wenn sie pädagogisch ausbildet würden. - Ach, das ist doch Unsinn. wusst; von mir aus. Unsere Leute im Landtag waren vielleicht etwas mundfaul und haben uns das nicht gesagt. Es wird schon eine Ursache dafür geben. Das Leben ist manchmal hart und ungerecht. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Das geht ja allen Fraktionen so. - Aber das Anliegen des Antrags ist richtig und wichtig: Das Geld soll bei der Schulsozialarbeit bleiben. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will das gar nicht werten, was DJ Kriegel hier zur Lehrerausbildung zum Besten gegeben hat, sondern will auf das eingehen, was Sie, Herr Albrecht, gesagt haben. Wissen Sie, wir haben ja schon im Jugendhilfeausschuss darüber gesprochen, ob alle freiwerdenden Mittel weiterhin der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen sollen oder nur ein Teil dessen, weil wir auch noch andere Herausforderungen zu meistern und zu finanzieren haben. Dort habe ich sehr deutlich gesagt und wiederhole es heute gern, dass ich es leid bin, dass die Verwaltung einerseits in ihrem Fachplan Kinder- und Jugendhilfe schreibt, dass das erklärte Ziel der Verwaltung eine flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit ist, und andererseits immer wieder versucht - zum Glück erfolglos -, das aufzuweichen. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es jetzt, dass nur ein Teil der eingesparten Gelder bei der Schulsozialarbeit belassen und ein Teil für andere Aufgaben verwendet werden soll. Andere Aufgaben sind wichtig; ohne Zweifel. Auch ich unterstütze es, dass wir in der Jugendhilfe präventiv tätig werden. Dennoch: Wir sollten dem Fachplan folgen. Wir haben das damals so beschlossen. Im Übrigen wurde das auf Initiative der Verwaltung damals so festgehalten; das war nicht etwa ein Änderungsantrag. Dabei sollten wir bleiben. Ich stehe weiterhin dazu, eine flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit vorzunehmen. Deswegen bin ich dankbar, dass die SPD bei ihrem Ursprungsantrag geblieben ist. Es gab durchaus Bemühungen seitens der Verwaltungsspitze, darauf hinzuwirken, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Insofern vielen Dank. Wir unterstützen den Antrag gern. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Anwesende! Alle wissen, wie wichtig Schulsozialarbeit ist. Allerdings ist der SPD-Antrag, ehrlich gesagt, ein bisschen merkwürdig. Er kommt aus der Richtung: Hurra, ich weiß was, was ihr alle noch nicht wisst, und jetzt seht mal zu, wie ihr damit fertig werdet. - Das finde ich nicht gut. Das schadet auch etwas dem Thema. Trotzdem werden wir dem Antrag zustimmen. Ihr habt es zuerst ge- (Heiterkeit) Man sollte hier auch einmal anerkennen: Das, was wir da als Stadt leisten, ist sehr gut. So sollten wir weitermachen. Wir sollten es uns vielleicht sogar leisten, an einigen Schulen zwei Schulsozialarbeiter einzusetzen, weil sie dort gebraucht werden. Die Probleme sind nun mal verschieden. Wie gesagt, wir werden dem Antrag zustimmen, obwohl noch keiner weiß: Wie viel kommt? Was kommt? Kommt überhaupt etwas? Wir kennen ja den Freistaat. Er ist immer für eine Überraschung gut. - Ich hoffe, Sie stimmen dem Antrag auch zu. Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir Freibeuter werden dem Ursprungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Uns ist einfach wichtig, nicht in die Situation zu kommen, dass am Jahresende noch Geld übrig ist, weil wir von anderswoher zusätzliche Mittel erhalten haben, und dieses dann im Resteverfahren vereinnahmt wird oder dazu dient, einen Deckungsvorschlag für anderweitige Vorhaben zu machen, um es dann einfach dafür zu verwenden. Wir wollen, dass die Gelder für den Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich vorgesehen waren. Das entspricht genau dem Antrag der SPD. Deswegen werden wir dem zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Herr Engelmann, Sie haben uns verschrobene Ansichten vorgeworfen. Stimmen Sie mir zu, dass nicht nur Sozialarbeiter mit Kindern umgehen können müssen, sondern auch Lehrer, und dass es zum Wohl der Schülerinnen und Schüler ist, wenn Lehrer eine fundierte pädagogische Ausbildung haben? Ich erwähne nur selten und ungern die Zeit der DDR, aber hier ist es angebracht. Zu DDR-Zeiten war nicht ein Sozialarbeiter nötig. Heutzutage sind an den Schulen sehr viele Sozialarbeiter unterwegs. Und wo bleibt der Erfolg? Wir erwarten hier eine Evaluierung des Erfolgs, nicht aber einen Sozialarbeiter pro Schule oder besser noch zwei, wie von Frau Hollick eben angeregt. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 32 Wir können für Schulsozialarbeit immer mehr Geld ausgeben, und trotzdem wird das Ergebnis nicht besser, weil die Leute sich am Ende darauf verlassen. Es wird immer weniger auf Selbsthilfe und das pädagogische Können des Lehrers Wert gelegt. Da kann es doch nicht hingehen. Wir müssen den Freistaat dafür verantwortlich machen, wenn Lehrer unsere Kinder nicht erziehen und ihnen eine ordentliche Bildung geben können. schen, die wir nicht ohne Weiteres dazu bringen werden, vom eigenen Diesel oder Benziner auf Bus und Bahn bzw. das Fahrrad oder Carsharing, also auf die Mobilitätsangebote des Umweltverbundes, umzusteigen und so in der Folge gänzlich auf ein Auto zu verzichten. Es wird sich in erster Linie vermutlich um Menschen handeln, die aus unterschiedlichen Gründen auf ein eigenes Auto zumindest mittelfristig nicht verzichten wollen oder können. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Wenn wir uns für eine Förderung der Elektromobilität aussprechen und uns mit verschiedenen Initiativen darum bemühen, geht es uns genau um diese Menschen, die wir nicht kurz- bzw. mittelfristig ausschließlich für den Umweltverbund gewinnen können. Genau bei diesen Menschen müssen wir ansetzen. Die Zahl zeigt sehr deutlich, dass viele von ihnen durchaus gewillt sind, von einem Auto mit Verbrennungsmotor auf ein Elektroauto umzusteigen, weil ihnen bewusst geworden ist, dass insbesondere die Belastung der Stadt mit hohen Stickoxidwerten gesundheitliche Gefahren für jeden und jede mit sich bringt. Ich bin überzeugt: Wenn sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die flächendeckende Verfügbarkeit einer Ladeinfrastruktur, verbessern und sich auch an der Preisfront etwas tut, wird die Zahl der wechselwilligen Pkw-Besitzer schnell deutlich nach oben schnellen. Seien Sie sicher: Es werden immer mehr werden. Stadtrat Albrecht (CDU): Das Thema Schulsozialarbeit werden wir in Kürze durch die Vorlage, die wir bekommen haben, noch einmal diskutieren. Dann werden wir uns natürlich klar positionieren. Es muss darum gehen, die Abstinenzler in die Schule zu bringen. Das muss das oberste Ziel sein. Wir werden uns jetzt den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und abstimmen lassen, um hier Klarheit zu erreichen. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die CDU hat den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag eingebracht. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wer dem Änderungsantrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zustimmt. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Ursprungsantrag. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. 14.16 Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig (VI-A-03908-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.16.1 dazu VSP (VI-A-03908-VSP-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Werter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die kürzlich veröffentlichte Bürgerumfrage 2016 zeigt, dass sich 17 Prozent der Leipzigerinnen und Leipziger den Umstieg auf ein Elektroauto vorstellen können. Ich nehme einmal an, das sind in der Regel Men- Wie bringen wir nun diese Menschen dazu, sich beim nächsten Autokauf tatsächlich für ein Elektroauto und nicht doch wieder für einen Verbrenner zu entscheiden? Ich mutmaße mal, das erreichen wir nicht durch Kaufprämien wie den Umweltbonus. Das erreichen wir vermutlich auch nicht dadurch, dass die Flotte der L-Gruppe und der Verwaltung mit Elektroautos durchaus Vorbildcharakter zeigt. Das erreichen wir auch nicht dadurch, dass man an einigen Ladestationen kostenfrei Strom tankt oder dass es rund um die Innenstadt privilegierte Stellplätze mit Lademöglichkeit für Elektroautos gibt. Den Umstieg erreichen wir nur dann, wenn wir in den Vierteln, wo genau diese wechselwilligen Menschen wohnen, im öffentlichen und im halböffentlichen Raum tatsächlich Möglichkeiten schaffen, wo sie künftig ihr EAuto nachladen und nicht nur parken können. Herr Bürgermeister Albrecht, ich habe von einigen Menschen gehört, dass ihr nächstes Auto ein Elektroauto sein soll, sobald der eigene Diesel oder Benziner die Hufe hochreißt. Sie stellen sich allerdings die Frage, wie und wo sie dann ihren Akku aufladen können. Diese Frage ist bei ihnen ein klares K.o.-Kriterium. Ich will Ihnen das einmal anhand der Zahlen der Bürgerumfrage verdeutlichen, die aus meiner Sicht deutlich nach oben gehen werden, wenn sich die Rahmenbedingungen verbessern. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 17 Prozent der Pkw-Besitzer können sich einen Umstieg auf ein Elektroauto vorstellen. Bei derzeit mehr als 200.000 privaten Pkw in unserer Stadt entspräche das kurzfristig 2.000, in den nächsten fünf Jahren 8.000 und in den nächsten zehn Jahren immerhin 34.000 Pkw. Wie gesagt: Diese Anzahl halte ich für deutlich ausbaufähig, sofern Beschleunigung in die Sache kommt. Und die wird kommen, sei es durch billigere Serienproduktionen von Akkus und Autos, steigende Preise für Verbrennungsfahrzeuge aufgrund strengerer Vorgaben im Realbetrieb, durch drohende Dieselfahrverbote und dem damit einhergehenden Wertverlust für Verbrenner. Nicht zuletzt wird bereits auf EU-Ebene die Einführung einer verbindlichen E-Auto-Quote diskutiert. Es gibt ja auch Kanzlerkandidaten, die das schon mit ins Spiel gebracht haben. Es nützt also nichts, diese Entwicklung auszusitzen und abzuwarten, bis die Automobilindustrie aus der Hüfte kommt. Ja, wir brauchen eine Bedarfsanalyse dahin gehend, dass man die erwartete Entwicklung des Aufwuchses an Elektroautos in der Stadt zur Grundlage eines Ladenetzausbaus macht. Dort spielt auch die Frage mit hinein, welches Ladesystem sich letztlich durchsetzen wird und wie man die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur auf mehreren Schultern im öffentlichen und im halböffentlichen Raum verteilt und daraus ein Geschäftsmodell entwickelt. Diese Analyse entbindet uns aber nicht davon, ad hoc weitere Lademöglichkeiten in den Wohnvierteln außerhalb der Innenstadt zu schaffen; denn sonst können wir uns die nächsten Schritte sparen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Zeichen der Zeit erkennen und den Wandel hin zur Elektromobilität aktiv gestalten! Der deutliche Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt ist notwendig für das Gelingen der Mobilitätswende hin zu lokal emissionsfreien Antrieben. Diesen Ausbau muss die Stadt leisten, möglichst in Kooperation mit den Automobilherstellern, die ein klares Interesse daran haben müssten, und auch mit Partnern der Wohnungswirtschaft. Lassen Sie uns endlich loslegen, statt diese Notwendigkeit auf die lange Bank zu schieben; denn damit ist niemandem geholfen, weder unserer Gesundheit noch unserer Umwelt. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf Ihre Vorlage zum Konzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ verweisen, Herr Albrecht Dazu haben wir im April den Maßnahmenkatalog „Leipzig fährt STROMaufwärts“ beschlossen, schön bebildert mit Elektroautos. Im Datenblatt C6 - das können Sie nachher gern bei mir einsehen - mit dem Titel „Bedarfsgerechter Ausbau diskriminierungsfreier Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge“ werden die Ziele benannt, unter anderem der Aufbau intelligenter Ladeinfrastrukturen, um die Elektromobilität zu fördern, Attraktivi- S e i t e | 33 tätssteigerung zur privaten Anschaffung eines E-Fahrzeugs und die Schaffung von mehr als 25 zusätzlichen öffentlichen Ladesäulen. Kosten würden nur für eine Konzepterstellung bis 2019 entstehen. Danach ist das alles, wie so vieles andere, im Ideenstatus. Mit einer Konzepterstellung allein schafft man keinerlei Anreize, sich ein Elektroauto anzuschaffen; das sollten Sie wissen. Das widerspricht Ihren erklärten und von mir zitierten Zielen. Sie selbst schreiben in diesem Datenblatt, dass man proaktiv vorangehen muss, um Anreize zu schaffen, zum Beispiel mit der Schaffung von zusätzlicher öffentlicher Ladeinfrastruktur. Im Ausschuss postuliert Ihr Amtsleiter hingegen, die Ökobilanz von Elektroautos sei angeblich schlechter als die von Verbrennern und wer wisse schon, welche Technologie sich in fünf Jahren durchsetzen werde. Warum, weiß ich nicht; aber egal. Man muss sich auf jeden Fall fragen, ob der Amtsleiter seine oder auch Ihre Privatmeinung zum Besten gegeben hat oder ob Sie alle wirklich hinter Ihrem eigenen Konzept stehen, welches Sie dem Stadtrat vor vier Monaten vorgelegt haben. Sie hatten versprochen, dem Stadtrat alle Maßnahmen zur Beschlussfassung noch einmal einzeln vorzulegen. Was ist passiert seitdem? Nichts. Wenn wir so weitermachen, Herr Albrecht, dann fährt Leipzig nicht stromaufwärts, sondern stromabwärts. Also: Lassen Sie uns jetzt handeln und stimmen Sie unserem Antrag bitte zu! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solange wir technologisch bei Varianten wie zum Beispiel dem induktiven Laden nicht deutlich vorangekommen sein werden, ist eines klar: Das E-Auto lässt sich am besten laden, wenn es steht. Am längsten an einem Platz steht es in der Regel nachts, vor Ort in den Quartieren, wo die Menschen, die nach unseren Vorstellungen solche Autos kaufen sollen, wohnen. Das heißt also: Wenn wir Leute zum Umstieg auf Elektroautos bewegen wollen, müssen wir sicherstellen, dass genau dort eine entsprechende Lademöglichkeit besteht. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir den Antrag der Grünen nicht unterstützen, weil er an dem Problem der Menschen vorbeigeht. Das Nutzerverhalten ist doch ganz klar: Wenn sie ein Auto haben, dann wollen sie es, wenn sie abends von der Arbeit kommen, abstellen. Dafür suchen sie einen Parkplatz vor dem Haus oder in der Nähe. Genau dort muss auch die Lademöglichkeit sein. Ein Konzept mit verschiedenen Plät- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 zen in Wohnquartieren, zu denen man hinfahren kann, um öffentliche Ladeinfrastruktur zu nutzen, wird genau diese Verhaltensänderung nicht bewirken. Wir wissen ja, wie groß die Unsicherheit in Sachen Elektromobilität ist; Stichwort Reichweite. Da gibt es auch Ängste bei den Menschen. Die größte Angst ist, abends mit fast leerer Batterie nach Hause zu kommen, keine Ladesäule zu finden und weiterfahren zu müssen in der Hoffnung, irgendwo anders eine zu finden, an der der Akku aufgeladen werden kann, um am nächsten Morgen zur Arbeit zu kommen. Deswegen brauchen wir andere Konzepte, als irgendwo in den Quartieren Ladesäulen einzurichten. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir tatsächlich flächendeckend im öffentlichen Parkraum, an den Straßen und an den Wegen für Ladeinfrastruktur sorgen können, gegebenenfalls auch wie wir Bevorrechtigungen für die dann vorhandenen Fahrzeuge schaffen, damit Verlässlichkeit entsteht, dass der entsprechende Nutzer an der Ladesäule vor seinem Haus auch einen Parkplatz findet, damit er nachts laden kann. Was passiert, wenn der Parkplatz gegebenenfalls schon mit einem Verbrenner belegt ist? Kommt dann die Polizei mit dem Abschleppdienst und schleppt den ab, damit der E-Auto-Nutzer laden kann? Das sind doch Fragestellungen, die wir in diesem Zusammenhang auch lösen müssen. Es geht auch nicht nur um große Gebiete mit Blockrandbebauung, sondern auch um Gebiete in kleineren Strukturen, wo Parkplätze auf den Grundstücken nicht vorhanden sind. Selbst wenn die Parkflächen am Straßenrand problemlos ausreichen, stellt sich die Frage: Erhält der Eigentümer oder Mieter die Möglichkeit, das Kabel von seinem Haus aus auf die Straße zu führen? Dazwischen liegt ein Gehweg. Wie gehen wir damit um? Darf er das Kabel dort entlangführen und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wollen wir das? Welche Regelungen schaffen wir in diesem Zusammenhang? Das sind die eigentlichen Fragen, die wir lösen müssen, wenn wir verlässlich zu mehr E-Mobilität kommen wollen. Das Thema Verlässlichkeit ist aus unserer Sicht ganz entscheidend, weil eben da noch viel Unsicherheit vorhanden ist. Stellen Sie sich einmal vor, Sie lebten in einem Quartier, wo es wenig Parkraum gibt und Sie eh immer am Suchen sind wie in Schleußig zum Beispiel, und versuchen, für Ihr E-Auto über Nacht einen Parkplatz an einer Ladestation zu finden, stellen aber fest, dass alle schon belegt sind. So werden Sie die Leute nicht zum Umstieg bewegen. Insofern brauchen wir andere Konzepte als die, mit denen Sie per Antrag den Oberbürgermeister beauftragen wollen. Weil diese Konzepte eben nicht ausreichen, werden wir gegen den Antrag stimmen. S e i t e | 34 Oberbürgermeister Jung: Herr Bär. Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir haben uns als SPD-Fraktion durchgerungen, dem Antrag zuzustimmen. Das war nicht ganz leicht, weil im Antrag einige Punkte unklar formuliert waren und noch interpretationsbedürftig sind. In Ihrer Rede hier im Stadtrat, Herr Schmidt, haben Sie einiges schon aufgeklärt. Aus unserer Sicht ist es wichtig, auch noch einige andere Punkte gegenüber der Verwaltung deutlich zu machen. Sie haben das Maßnahmenkonzept „Leipzig Stadt für intelligente Mobilität“ genannt. Für uns ist sehr wichtig, dass ganz klar herauskommt, dass das, was wir hier heute hoffentlich gemeinsam beschließen, noch einmal eine Verstärkung dessen ist, was in den einzelnen Maßnahmen bereits angedeutet ist, aber noch nicht die volle Wirkung entfaltet hat. Ein Beispiel ist die Bedarfsanalyse, die zügiger vorgelegt werden muss, also nicht erst bis 2019, sondern bis 2018. Es muss auch deutlich werden, dass wir es dabei nicht belassen, sondern sie um einen Maßnahmenplan ergänzen wollen. Das ist ja der Kern dessen, was Sie hier vorgeschlagen haben. Insofern wäre es uns ganz wichtig, klar zu betonen, dass dieser Antrag nicht im luftleeren Raum schwebt, sondern im Rahmen dessen ist, was hier im Stadtrat bereits zur Kenntnis genommen und mitbegleitet wurde. Aus unserer Sicht ist auch ganz deutlich zu erwähnen - das geht eher in Richtung Wirtschaftsdezernat -, dass es bei dieser Bedarfsanalyse nicht um eine Erhebung des Status quo geht, zum Beispiel wie viel Ladeinfrastruktur wir für die jetzt vorhandenen Fahrzeuge brauchen. Dabei wird natürlich herauskommen, dass wir dafür recht wenig brauchen. Wenn wir von Bedarfsanalyse sprechen, meinen wir damit: Was sind unsere strategischen Ziele? Was müssen wir an Infrastruktur liefern, um genau diese strategischen Ziele, die auch in Ihrem Konzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ hinterlegt sind, erreichen zu können? Ich finde es bedauerlich, Herr Albrecht, dass Sie und Ihr Amtsleiter das aus meiner Sicht absichtlich missverstehen wollen. Es ist, glaube ich, ganz klar, was mit „Bedarfsanalyse“ gemeint ist. Das hätte vielleicht im Antragstext deutlicher formuliert werden können. Deshalb habe ich das jetzt noch einmal präzisiert. Herr Morlok, Ihre Hinweise waren auch sehr wichtig. Sie haben zum Teil beschrieben, welche Bedarfe bestehen. Aus meiner Sicht gehört genau das in eine Bedarfsanalyse. Insofern denke ich, dass das, was Sie hier gesagt haben, dort auch entsprechend aufgegriffen werden sollte. Bei einem Punkt war ich etwas missgestimmt, was das Verhalten der Verwaltung, insbesondere Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 des Wirtschaftsdezernats in den letzten Tagen, angeht. Herr Schmidt, Sie haben das völlig richtig gesagt. Einige Äußerungen aus dem Wirtschaftsdezernat haben mich auch ein bisschen irritiert. Ich habe mich auch gefragt, ob die Stadtverwaltung noch hinter dem steht, was bereits beschlossen worden ist. Ich will ein konkretes Beispiel nennen. Wir sind hier einmal angetreten mit dem Slogan „Leipzig Hauptstadt der Elektromobilität“. Jetzt schreibt die Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt: Wir können doch zufrieden sein damit, dass wir bei der Anzahl der Ladepunkte auf Platz 5 unter den deutschen Städten und nach Anzahl der Einwohner pro Ladepunkt auf Platz 3 liegen. - Das hat doch nichts mehr mit „Hauptstadt der Elektromobilität“ zu tun. Das heißt lediglich: Wir befinden uns im Vorderfeld, das reicht doch. Wir haben keine Ambitionen, mehr zu erreichen. Ich frage ernsthaft, Herr Albrecht: Würde es uns auch reichen, zum Beispiel wenn es um zukünftige Wirtschaftsansiedlungen, auch im Bereich der Elektromobilität, geht, bei der Entscheidung eines ansiedlungswilligen Unternehmens auf Platz 3 oder auf Platz 5 zu liegen, oder hätten wir nicht eher den Anspruch und würden alles dafür tun, auf Platz 1 zu kommen? Aus meiner Sicht besteht hier noch einiger Klärungsbedarf mit dem Wirtschaftsdezernat, aber das werden wir auch noch leisten. Insofern: Wir werden dem Antrag zustimmen, und ich hoffe, das tun Sie auch. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Heinrich. Stadtrat Heinrich (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich wundere mich arg nach Einbringung Ihres Antrags, Herr Schmidt, und nach Ihren Worten, Herr Bär, dass Sie dieses Konzept, auf das ich in meiner Rede auch zurückgreifen wollte und auch tun werde, um die Entscheidung der CDU-Fraktion hier zu erläutern, jetzt plötzlich verteufeln. Wir haben am 12.04. dieses Konzept doch begrüßt. Wir waren begeistert von dem Konzept. Zu dem Konzept haben wir ganz deutlich gesagt: Der Sachverhalt ist klar dargestellt. Wir haben anerkannt, dass darin Einzelmaßnahmen genannt werden, die in entsprechende Gruppen gegliedert sind. Wir haben auch anerkannt, dass das Maßnahmenumsetzungskonzept noch einmal mit Anlagen hinterlegt und gut dargestellt war. Ich wundere mich, dass Sie so schnell wieder davon abrücken. Ich möchte Ihnen eines sagen: Wenn wir heute über einen neuen Antrag befinden, werden weder der alte noch der neue Antrag besser oder schneller umgesetzt. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass dieser neue Antrag nicht erforderlich ist, weil S e i t e | 35 er in dem Konzept, das von uns damals begrüßt worden ist, bereits enthalten ist. Ich möchte noch einmal betonen: Die CDU-Fraktion wankt nicht und weicht nicht von ihrer Grundsatzentscheidung ab. Sie bekennt sich nach wie vor zur Elektromobilität und zum Konzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Kollege Albrecht, ich denke, Sie möchten dazu noch einmal kurz Stellung nehmen. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Richtigstellung: „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ bzw. „Leipzig - Hauptstadt der Elektromobilität“ ist kein Titel, den wir uns selbst verliehen haben, sondern er ist uns durch die Publikation in unterschiedlichen Fachzeitschriften quasi aufgezwungen worden. Ich bin sehr froh, einmal darzulegen, dass andere diesen Titel kreiert haben. Das ist weder Selbstzweck noch eine Selbstkreation. - Das zum Ersten. Zum Zweiten. Ich glaube nach wie vor, dass unser Konzept sehr gut ist. Es hat vor allem einen Ansatz, Herr Schmidt: Wir gehen eben nicht davon aus, dass all das, was darin festgehalten ist, per Haushaltsbeschluss gelöst ist, sondern dass wir das im Einvernehmen mit denen beschließen, die es dann gegebenenfalls umsetzen, egal ob sie das machen, weil sie damit Geld verdienen wollen, oder ob es andere Gründe dafür gibt. Das heißt: Auch die von Ihnen angesprochene Maßnahme mit der durchaus nicht endgültig konkreten Formulierung ist so gewählt, dass wir die hiesigen Unternehmen - zwei ragen in besonderer Weise heraus - mitnehmen und sie davon überzeugen, dass sie gegebenenfalls ihren Anteil leisten. Herr Bär, es ist ja schön, wenn Sie das fordern, aber Sie müssen auch wissen, an wen Sie das adressieren. Die Umkehrvariante wäre, dass wir das weiter über die LVV lösen, sowohl was die Fahrzeuge als auch was die Struktur betrifft. Das können Sie fordern; das ist Ihr gutes Recht. Sie sind König des Haushalts. Aber dann müssen Sie das auch ehrlich so sagen. Drittens geht es um die Frage, bis wann ein Konzept vorliegen sollte. Herr Schmidt, wenn wir uns einig sind, dass es nicht ausreicht, zu ermitteln, wie viele Zulassungen es heute gibt, sei es bei der Gruppe der Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden, oder bei der, die als Hybrid auf der Straße sind, dann bedarf es natürlich schon ein Stück weit der Analyse, wie sich das Kaufverhalten entwickeln wird. Sie haben auf diese Umfrage Bezug genommen. Ja, sie ist hilfreich; das will ich gar nicht infrage stellen. Aber sie beantwortet nicht die Frage, ob diese 17 Prozent ein Elektro- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 auto zeitnah und unter welchen konkreten Bedingungen erwerben werden. Das heißt also, es ist eine eher schwammige Vorstellung, dass man, wenn man die Verwaltung mit einer Analyse beauftragt, ohne die Kriterien zu benennen, daraus klare Vorgaben ableiten kann. Das ist, glaube ich, nicht zielführend. Außerdem gibt es - das finde ich nicht schlecht zumindest von vier Parteien in der Bundesrepublik im Bundestagswahlkampf unterschiedliche Ansätze, wie sie sich in Zukunft mit diesem Thema auseinandersetzen und es befördern wollen. Unabhängig davon, wie die Wahl im September ausgehen wird, wird es auf Bundesebene - da gehört das Thema in Bezug auf die steuerlichen Rahmenbedingungen auch hin - Veränderungen geben, die das Thema im positiven Sinne befeuern werden. Bis das vom Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen und dieses wiederum das Kaufverhalten der Kunden beeinflussen wird, werden nicht nur zwei Monate vergehen. So weit sind wir uns hoffentlich einig; denn wir wissen, wie die Gesetzgebung auf Bundesebene funktioniert. Insofern bleibe ich dabei: Wir haben ein gutes, ein intelligentes Konzept vorgelegt. Das ist mit den unterschiedlichsten Unternehmen abgestimmt, auch mit denen, die nicht im Kerngeschäft Elektromobilität unterwegs sind, die man an der Stelle aber auch einmal nennen sollte. Auch Unternehmen wie OnStar oder Verbio sind Partner im Bereich der intelligenten Mobilität, die ich auf keinen Fall ausschließen möchte. Mit denen werden wir auch bei diesem konkreten Punkt weiterarbeiten. Insofern bitte ich dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich habe mich entschlossen, mich noch einmal zu Wort zu melden, weil die Ausführungen von Herrn Albrecht gerade gezeigt haben, wie richtig ich mit meinen Ausführungen lag. Die Frage ist: Was wollen wir? Wollen wir eine Analyse erarbeiten über erwartete Kaufverhaltensänderungen und dann mit unserer Ladesäuleninstallation dem erwarteten Kaufverhalten quasi hinterherhinken? Das kann es ja wohl nicht sein. Wir wollen eine Kaufverhaltensänderung bewirken. Diese bewirken wir aber nur, wenn wir mit mehr Angeboten an Ladeinfrastruktur vorauseilen. Man kann doch die Analyse derselben nicht zur Grundlage von Investitionen machen. Herr Schmidt, mit dem, was in Ihrem Antrag fettgedruckt ist, kann ich gut leben. Dafür brauche ich die Bedarfsanalyse nicht. Da kann ich einfach sagen: as much as possible. Ich brauche keine Be- S e i t e | 36 darfsanalyse, um herauszufinden: wie viele Säulen wo und wie. Das, was wir erreichen wollen, ist eine Kaufverhaltensänderung. Dafür braucht man ein großes Angebot an Ladeinfrastruktur. Das muss nicht anhand von möglichen Kaufverhaltensänderungen in den nächsten fünf oder zehn Jahren analysiert werden. Wenn wir Vorreiter sein wollen, müssen wir mit Angeboten punkten und nicht erst das mögliche Kaufverhalten analysieren. Deswegen habe ich ein Problem mit dieser Bedarfsanalyse. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich glaube, wir reden gar nicht von unterschiedlichen Dingen. Herr Bär hat sehr deutlich gemacht, worum es uns hier geht. Ob man sich an dem Wort „Bedarfsanalyse“ stoßen muss oder nicht, sei einmal dahin gestellt. Alle wissen, was gemeint ist. Es geht nicht darum, zu fragen: Wie viele Leute wollen umsteigen? Wie viele gibt es jetzt schon? Reichen die Ladepunkte aus oder müssen wir noch mehr bauen? Es geht genau um die Dinge, die Sie hier genannt haben und die in diesem Konzept eine wichtige Rolle spielen sollen. In meiner Rede vorhin habe ich sie alle benannt; das können Sie gern noch einmal auf unserer Webseite nachlesen. Herr Albrecht, tut mir leid, aber das, was Sie hier erzählen, kann ich nicht nachvollziehen. In unserem Antrag heißt es klar und deutlich: Dabei sollen auch Kooperations- und Finanzierungspartner einbezogen und benannt werden. Niemand fordert, dass Sie das Konzept allein stemmen sollen. Natürlich sind da Partner einzubeziehen, die Sie auch schon in Ihrem Konzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ genannt haben. Da haben wir gar keinen Dissens. Im Unterschied zu Ihnen wollen wir aber nicht bis 2019 immer nur darüber nachdenken und diskutieren, was sinnvoll ist und was noch einbezogen werden sollte, sondern wir wollen parallel dazu schon einmal Fakten schaffen. Und die braucht es. Wir können nicht bis 2019 warten und erst dann anfangen, in den Stadtteilen Ladeinfrastruktur zu schaffen. Herr Morlok, da verstehe ich Sie jetzt nicht. Sie haben es doch vorhin sehr richtig benannt. Das widerspricht bei bestem Willen nicht diesem Antrag, sondern es spricht für ihn. Wir brauchen in den Wohnquartieren Ladeinfrastruktur. Im Musikviertel gibt es ein größeres Angebot an Ladeinfrastruktur. Das ist das einzige Viertel in Leipzig, das sie schon vorweisen kann. Dort können die Leute, die das wollen und sich das leisten können, schon jetzt auf ein Elektroauto umsteigen, eben Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 weil sie wohnortnah Ladesäulen finden, wo sie über Nacht ihr Auto aufladen können. Ich kenne einige, die die Ladesäulen dort nutzen, weil es ab und zu noch freie Stellen gibt. Dort reicht der Bedarf möglicherweise aus für die geringe Anzahl an Elektroautos, die es aktuell gibt. Aber mein Gott, wir reden hier von 2019, wenn es denn nach Herrn Albrecht geht. Wir haben in den nächsten drei Jahren 2.000 E-Autos mehr zu erwarten, wenn wir der Bürgerumfrage Glauben schenken wollen. Und da sagt Herr Albrecht: Ja, aber das ist eine Bürgerumfrage, aus der man nicht klar ableiten kann, was es tatsächlich braucht, damit die Leute wirklich umsteigen. - Ich kann Ihnen sagen, was wir tun müssen, damit die Leute nicht umsteigen: Wir müssen nur so weitermachen wie bisher und in den Stadtvierteln keine Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen. Dann steigen die Leute gewiss nicht um. Deswegen braucht es den Antrag und insbesondere auch den Punkt 2, in dem wir fordern: Während dieser Erarbeitungszeit werden in allen Stadtteilen an geeigneten Stellen erste Ladestationen zumindest in begrenzter Stückzahl geschaffen. Mit der Formulierung „in begrenzter Stückzahl“ kommen wir der Verwaltung schon entgegen. Wir hätten auch eine große Zahl nennen können; denn die wäre durchaus gerechtfertigt. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich stelle den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung und bitte Sie, Ihr Abstimmgerät einzuschalten. Beim Check in der Pause hat die Anlage funktioniert. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich stelle fest: Die Abstimmanlage funktioniert leider wieder nicht. Dann werde ich die Stimmen von Frau Kreuzmann (?) auszählen lassen; Frau Kreuzmann (?) funktioniert immer. (Heiterkeit und Beifall) Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Abstimmung: 24 dafür, 27 dagegen, 5 Enthaltungen. Somit ist das abgelehnt. 14.17 Projekt JugendWohnen realisieren (VIA-03939) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk S e i t e | 37 14.17.1 dazu VSP (VI-A-03939-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir Antragsteller - Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen - ein Angebot schaffen, welches es in der Form bisher in Leipzig nicht gibt, das aber dringend gebraucht wird. Das Angebot soll sich an junge Menschen richten, um ihnen mit preiswertem Wohnraum inklusive einer sozialpädagogischen Betreuung die Chance auf ein selbstständig organisiertes Leben zu geben. Konkret richtet sich das sozialpädagogisch begleitete Projekt „JugendWohnen“ an Jugendliche, junge Flüchtlinge und junge Familien mit Hilfebedarf. Bei dem Projekt „JugendWohnen“ handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Insofern sind wir der LWB sehr dankbar, dass sie sich als städtisches Unternehmen nicht nur dem Gemeinwohl verpflichtet sieht, sondern sich auch im Bereich dieser speziellen Hilfebedarfe engagiert. Das Haus, welches die LWB dem Projekt zur Verfügung stellt, eignet sich optimal für die genannte Zielgruppe. Es bietet die Chance, auf dem sich deutlich verschärfenden Wohnungsmarkt für die Jugendlichen und jungen Familien langfristig preiswerten Wohnraum bereitzuhalten und die für das Projekt „JugendWohnen“ notwendige sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung geben zu können. Mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbstständigung eines jungen Menschen. Das wissen alle, die Kinder haben, die schon aus dem Gröbsten raus sind. Das Projekt bietet daher für seine Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt; denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit. Wie eingangs gesagt: Das Projekt bedient eine Angebotsnische, die wir bisher in Leipzig nicht mit einem geeigneten Angebot bedienen konnten. Der Träger Jugendhaus e. V. Leipzig hat für das Projekt über eine Interessenbekundung für Bundesmittel aus dem Innovationsfonds des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Kofinanzierung 75.300 Euro eingeworben, welche nun tatsächlich beantragt werden können. Die Stadt Leipzig würde also ein Projekt unterstützen, was sich aus unterschiedlichen finanziellen Quellen tragen und selbst vom Bund als innovativ und unterstützenswert angesehen wird. Der Anteil der Stadt Leipzig soll sich auf die Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Übernahme der Personalkosten erstrecken - das sind 1,6 Vollzeitäquivalente -, die über die angegebenen Kofinanzierungsquellen nicht getragen werden können. Das inhaltliche Konzept wurde im Herbst 2016 sehr überzeugend dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt, der aber aus dem vorhandenen Jugendhilfebudget keine Finanzierung realisieren konnte, da dies zur Einstellung anderer und aus Sicht der Antragsteller unverzichtbarer Projekte geführt hätte. Dennoch war der Ausschuss einhellig der Meinung, dass eine Finanzierungsmöglichkeit im Gesamthaushalt gefunden werden muss, um das Projekt zumindest ab 2018 realisieren zu können. Und genau das ist der Auftrag, den wir mit diesem Antrag formuliert haben. Deswegen wollen wir auch an unserem Antrag festhalten. Das Projekt ist kein Projekt aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung, sondern es ist ein niedrigschwelliges, sozialpädagogisch begleitetes Wohnprojekt. Wichtig ist nun, ein grundsätzliches Bekenntnis des Stadtrats zur Realisierung des Projektes ab Januar kommenden Jahres zu erreichen, damit nicht nur der Zielgruppe ein zielgerichtetes Angebot unterbreitet werden kann, sondern vor allem auch unser städtisches Unternehmen LWB und der Träger endlich Planungssicherheit bekommen. Es ist Aufgabe der Verwaltung, eine Finanzierungsquelle zu finden. Eigentlich hatten wir uns heute schon eine konkrete Aussage dazu erhofft. Immerhin ist der Antrag schon seit April im Verfahren. Wir Antragsteller haben uns verständigt, an der Formulierung unseres Antrags festzuhalten mit Ausnahme einer Änderung, die ich hier mündlich zu Protokoll geben möchte, nämlich dass ein Umsetzungsvorschlag unter Einbeziehung des Trägers nunmehr bis zum Ende des vierten Quartals unterbreitet wird. Dieser Zeitpunkt steht auch im Verwaltungsstandpunkt. Der Auftrag bleibt aber bestehen: Realisierung des Projektes ab Januar 2018. Wenn Sie gestatten, verlese ich abschließend den so geänderten Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, interne und externe Finanzierungsmöglichkeiten zu eruieren, um das gemeinschaftliche Projekt JugendWohnen der LWB und des Jugendhaus Leipzig e. V. ab Januar 2018 zu realisieren. Hierfür wird dem Stadtrat bis Ende 4. Quartal ein Umsetzungsvorschlag unterbreitet. Im Namen aller Antragsteller bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank. S e i t e | 38 Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Ich will an dieser Stelle unser Abstimmungsverhalten erklären. Vielen Dank noch einmal an alle Fraktionen, insbesondere an die SPD-Fraktion und den Politologen Schmidt, die uns bei diesem wichtigen Antrag mit ins Boot geholt haben. Aus diesem Grund werden wir uns als AfD-Fraktion geschlossen enthalten. Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stelle ich den Antrag zur Abstimmung in der von Herrn Schmidt eben verlesenen Fassung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Drei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.18 Kita-Bauprogramm beschleunigen (VIA-03961) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.18.1 dazu VSP (VI-A-03961-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Beschlusspunkt 1 des Antrags habe ich mit Schreiben vom 17.05.2017 zurückgewiesen. Die Punkte 2 und 3 stehen nach wie vor zur Abstimmung. Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! „Kita-Bauprogramm beschleunigen“, so lautet der Titel unseres Antrags, der bereits im März 2017 ins Verfahren gegangen ist; das will ich hier betonen. Im der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor drei Wochen wurde lang, ausführlich und auch kontrovers diskutiert, ob es den Antrag jetzt noch braucht. Meine Fraktion denkt: Ja, es braucht ihn immer noch. Um das zu begründen, will ich einen Blick zurück werfen. Anfang Februar dieses Jahres titelte die LVZ, dass in Leipzig in den kommenden zwei Jahren 1.700 Kitaplätze mehr geschaffen werden müssen, als im Entstehen oder in der Planung sind. Auf Anfrage meiner Fraktion im März hieß es, dass 1.100 Kinder unter drei Jahren keinen Betreuungsplatz haben und in sieben von zehn Stadtbezirken Kitaplatzengpässe bestehen. - In einer Vorlage des Dezernats V hieß es wenig später, dass mit Stand März 2017 ein Defizit von 2.100 Plätzen besteht. Bebildert wurde dieses Zahl - Sie erinnern sich sicherlich alle - mit einem Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Auflauf von 450 Eltern vor der neuen Kita „Tillj“ in der Leipziger Südvorstadt, Bilder, die durch die ganze Republik gingen. Verzweifelte Eltern, die sich fragen, warum die Stadt für sie gefühlt nichts tut, standen sicher auch bei Ihnen schon auf der Matte, oder es gibt sie in Ihrem Freundeskreis. Schließlich ging die Leipziger Kita-Initiative im Mai mit sechs Forderungen an die Öffentlichkeit. Um den Blick noch etwas weiter zurückzuwerfen: Vor etwa einem Jahr haben wir hier im Rat die Kita-Bedarfsplanung 2016/2017 diskutiert. Meine Fraktion, die sich übrigens als Einzige dazu zu Wort gemeldet hatte, hat damals schon angemahnt, dass wir eine Bedarfsplanung mit einem Defizit in fünf Stadtbezirken - so war es damals ausgewiesen - beschließen, eine Planung, die den realen Bedarf immer noch nicht abzubilden vermag. Es ist daher folgerichtig, dass wir inmitten dieser sich zuspitzenden Situation, deren Eckpfeiler ich eben beschrieben habe, unsere politische Verantwortung als Stadtratsfraktion wahrgenommen und diesen Antrag eingebracht haben. Wir haben darin drei Stellschrauben identifiziert, an denen wir drehen wollen, um der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz in der Stadt Leipzig zumindest näher zu kommen: Erstens soll eine Taskforce Kitabau eingerichtet werden, in der alle notwendigen Schritte bis zur Fertigstellung eines Kitaneubaus gebündelt und effektiv bewerkstelligt werden sollen. - Ich muss das jetzt nicht weiter ausführen. Es besteht sicherlich Konsens, dass es zu viele Reibungsverluste gibt bzw. zumindest so wahrgenommen werden, sodass eine solche Bündelung von Kompetenzen Sinn macht. Zweitens fordern wir, einen Maßnahmenplan aufzulegen, mit dem in bestehenden Einrichtungen zusätzliche Plätze schnell geschaffen werden. Wir wissen, dass Neubauprojekte einfach dauern. Drittens wollen wir die Auslastung von neuen Kitas beschleunigen. Fangen wir beim letzten Punkt an. Ende 2016 fragte meine Fraktion hier im Stadtrat nach der Auslastung, konkret: Wie lange dauert es, bis eine neue Kita ausgelastet ist? Die Zahlen waren ernüchternd. Insbesondere in kommunalen Kitas liegt die Auslastung circa ein halbes Jahr nach der Eröffnung bei nur etwa 50 Prozent, bei einigen freien Trägern bei 70 Prozent, wobei das Gros der Kitas in freier Trägerschaft bis dahin schon eine höhere Auslastung erreicht. Nach einem Jahr hinken gerade die kommunalen Kitas mit 60 bis 70 Prozent Auslastung weiter hinterher. Bei den Kapazitäten, über die wir hier reden, machen diese frei bleibenden Plätze bis zu einer Auslastung S e i t e | 39 von etwa 90 Prozent, bei einer Reserve von 10 Prozent, schon etwas aus. Im Jugendhilfeausschuss gab es eine fachliche und intensive Debatte über die Frage der schnelleren Auslastung, die wir mit unserem Antrag erreichen wollen. Wir wollen hier noch einmal klarstellen, dass wir eine Kita nicht nur nach den Prämissen „Tempo“ und „schnell die Kinder rein“ auslasten wollen. Kita, das ist ein kleines soziales Gefüge, das langfristig tragfähig sein muss. Uns leuchtet ein, wie es auch im Verwaltungsstandpunkt heißt: Es braucht Platzreserven für Kinder, die von einem Krippen- auf einen Kindergartenplatz wechseln, und für Kinder, die aus anderen Städten zuziehen. Es braucht natürlich auch ausreichend Fachkräfte, eine Debatte, die wir sicher noch an anderer Stelle führen werden. Wir halten also an unserem Grundanliegen fest, die Kitas schneller auszulasten, um Plätze schneller zur Verfügung zu stellen und Platzdefizite zu beheben. Wir würden in Punkt 3 den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, weil es uns überzeugt, dass eine Beschränkung auf Krippenplätze fachlich geboten ist. Zu den Punkten 1 und 2 unseres Antrags. Zu Punkt 1 hat der Oberbürgermeister uns mitgeteilt, dass das, was wir fordern, rechtlich nicht zulässig ist. Die Erfahrung hat die CDU auch mit ihrem Antrag zum Schulhausbau gemacht. Allerdings: Dieser Vorschlag ist faktisch schon aufgegriffen worden - das kann man jetzt zeitlich nicht mehr nachweisen -; denn es gibt diese Kita-Taskforce in Verbindung mit der Taskforce Schulhausbau. Revidierend zu dem, was ich im Jugendhilfeausschuss gesagt habe: Es macht Sinn, die Kompetenzen auch in diesen zwei Baubereichen zu bündeln. Anders ist es bei Punkt 2. Diesen Punkt wollen wir weiterhin zur Abstimmung stellen. Wir wissen, dass seit dem Frühjahr einiges in Gang gekommen ist. Es werden durch Anbauten in bestehenden Kitas Plätze in 2018/2019 geschaffen. Wir haben 13 kommunale Grundstücke für den Neubau von Kitas zur Verfügung gestellt, die auch recht schnell ans Netz gehen sollen. Allerdings reden wir auch da von 2019/2020. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es, es werde geprüft, ob in Bestandskitas eine größere Auslastung möglich ist. Wir wollen aber Transparenz nach außen, sowohl für die Eltern als auch für uns. Deshalb wollen wir, dass uns ein Maßnahmenplan vorgelegt wird. Daran halten wir fest. Summa summarum stellen wir Punkt 2 so zur Abstimmung, wie er im Antrag formuliert ist. Noch ein Nachsatz. Wenn wir über die schnelle Schaffung von neuen Kitas auf städtischen Grundstücken sprechen, möchte ich an dieser Stelle explizit an unseren 2015 vom Stadtrat beschlossenen Antrag „Vorfahrt bei Kita-Investitio- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 nen durch die Kommune“ erinnern. Nicht private Investoren sollen hier Verantwortung übernehmen, sondern die Stadt und ihre Beteiligungsunternehmen. - Vielen Dank. S e i t e | 40 Träger oder ein privater Investor ein Grundstück zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, soll er das auch bebauen dürfen. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte und Gäste! Wir haben gerade gehört, dass die LINKEN die Punkte 1 und 3 ihres Antrags zurückziehen, Punkt 1, weil er rechtswidrig ist - das hätte man nach unserem Antrag zum Schulhausbau wissen können - und Punkt 3, weil die Verwaltung recht hat. Bei Punkt 2 geht es jetzt nur noch darum, die Verwaltung zu beauftragen, einen Maßnahmenplan vorzulegen. Wir beschäftigen also Verwaltung. Maßnahmenpläne werden vorgelegt, und zwar im Jugendhilfeausschuss - ständig und immer wieder. Wissen Sie, was wir brauchen? Wir brauchen Anreize für Leute, die Kitaplätze schaffen. Die CDU hat an dieser Stelle klare, eindeutige Vorschläge gemacht, die Anreize schaffen: Flächenaktivierung für Sozialbauten, Anpassung des Beitrags zur Erhaltung von Gebäuden, Anlauffinanzierung für Kitas - das haben wir hier schon beschlossen -, weitere Förderung von privaten Kitabauträgern. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen und fordern Sie alle auf, darüber nachzudenken, wie wir Anreize in dieser Stadt schaffen können, Kitaplätze zu schaffen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Wir werden uns den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und ihn als Änderungsantrag abstimmen lassen. Auch wir sehen Punkt 1 als erfüllt an, schon bevor dieser Antrag eingereicht wurde. Ich gebe Herrn Albrecht ja ungern recht, aber bezüglich Punkt 2 muss ich es tun. Auch wir wollen die Verwaltung nicht mit der Erarbeitung von Berichten aufhalten, sondern wir wollen, dass sie die Zeit darauf verwendet, Plätze zu schaffen. Aus unserer Sicht reicht es aus, den öffentlich tagenden Jugendhilfeausschuss regelmäßig zu informieren, wie es auch in der letzten Sitzung getan wurde. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht, Frau Nagel, wobei das nicht Bestandteil Ihres Antrags war. Auch ich wünsche mir, dass, wenn wir kommunale Grundstücke bereitstellen, dann auch kommunal gebaut wird. Die SPD hat hier mehrfach betont: Wir wollen mehr kommunale Kitas. Nichtsdestotrotz haben wir nichts gegen Kitas freier Träger. Ich glaube, die Mischung macht es. Von daher sollten auf kommunalen Grundstücken kommunale Kitas errichtet werden. Wenn ein freier Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich will das Thema von hinten aufrollen. Ich bin in den letzten Tagen und Wochen viel unterwegs gewesen und habe Gespräche geführt, unter anderem mit Leuten, die Kitas betreiben, und auch mit Leuten, die Kitas leiten. Unisono war die Meinung, dass es durchaus einen Grund gibt, warum eine neu eröffnete Kita organisch gefüllt wird. Man hat mir das genau erklärt. Damit sollen gewisse Probleme vermieden werden. Festlegungen zu treffen, um zu erreichen, dass eine neu eröffnete Kita so schnell wie möglich belegt wird, in welcher Form auch immer, sind daher eher kontraproduktiv. Sie schaffen zwar im Moment etwas Luft, weil ein paar Kinder mehr einen Kitaplatz haben, aber längerfristig schaffen wir damit Probleme. Deshalb können wir diesem Punkt weder im Originalantrag noch im Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Man sollte den Fachleuten vor Ort schon die Freiheit lassen, das so zu handhaben, wie es sowohl mit Blick auf den Kitabetrieb als auch pädagogisch sinnvoll ist. Punkt 1 können wir jetzt nicht abstimmen, weil dies eine Angelegenheit des Oberbürgermeisters ist. Wir hätten zu Punkt 1 gern einen Änderungsantrag gestellt. Da dieser Punkt nicht abgestimmt werden kann, haben wir darauf verzichtet. Ich will das aber jetzt als mündliche Empfehlung an den Oberbürgermeister weitergeben. Im Verlauf dieser Gespräche habe ich viel erfahren, was beim Kitaneubau nicht so richtig rund läuft, um es einmal höflich auszudrücken. Da gibt es beispielsweise einen international bekannten Träger, der die entsprechenden Ressourcen und Gelder hat. Dieser Träger bekundet bei der Stadt Leipzig seine Absicht, Kitas zu bauen, aber er bekommt vom Jugendamt noch nicht mal eine Antwort. So kommen wir nicht weiter. Vor uns liegt eine gewaltige Herkulesaufgabe. Die werden wir nur stemmen mit einem straffen Management, das die Zügel in der Hand hat und die Dinge taff umsetzt. - Deshalb: Wir brauchen keine Taskforce. Dieser Vorschlag erinnert eher an den Spruch: „Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man ‘nen Arbeitskreis.“ Herr Oberbürgermeister, bilden Sie in Ihrem Geschäftsbereich eine Stabsstelle und besetzen Sie sie mit einem guten Mann oder einer guten Frau, die richtig Power hat. Bei dieser Stabsstelle müs- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 sen alle Informationen zusammenfließen, die Kitaneubau betreffen. Dort muss ein Investor erfahren können: Welche Grundstücke gibt es? Welche Betreiber gibt es? Dort müssen die Betreiber erfahren können: Mit welchem Investor kann ich mich kurzschließen? Dort müssen die Grundsatzentscheidungen fallen, und dann müssen wir Gas geben, damit wir vorankommen. - So weit unsere Empfehlung. Dieser Rumpfantrag, wie er sich jetzt darstellt, hat im Prinzip überhaupt keinen Wert. Eigentlich hätte man ihn zurückziehen können. Dann hätten wir ein bisschen Zeit gespart bei der straffen Tagesordnung heute. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will weniger etwas zum Inhalt des Antrags sagen als vielmehr etwas zum Verfahren. Ich halte das Vorgehen der SPD, die den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag übernimmt, für groben Unsinn, weil die Linksfraktion bereits angekündigt hatte, Punkt 3 des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen zu lassen. Das wäre ja gerade so, als würden wir einen Antrag stellen, zu dem im Verwaltungsstandpunkt „Ablehnung, da Verwaltungshandeln“ angekreuzt wird, und würden dann diesen Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung bringen wollen. Der Punkt 2 muss nicht alternativ zur Abstimmung gebracht werden, weil es dazu im Verwaltungsstandpunkt heißt: Ablehnung. Es reicht, wenn wir die Punkte 2 und 3 punktweise abstimmen. Dann kann die SPD Punkt 2 ablehnen und Punkt 3 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel noch einmal. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Eine punktweise Abstimmung würde ich jetzt auch vorschlagen. Schauen wir mal, ob sich die SPD noch umentscheidet! Noch eines: Ich weiß nicht, welches Verständnis die Kolleginnen und Kollegen von ihrer Tätigkeit als Stadtrat bzw. Stadträtin haben. Ich werde von den Eltern gefragt: Was macht die Stadt? Ich kann dann nur den Verwaltungsstandpunkt zitieren, der aber im Ungefähren bleibt. Auch wer nicht im Jugendhilfeausschuss sitzt oder an den Sitzungen teilnimmt - das ist ja ein öffentlich tagender Ausschuss; Stadträtinnen und Stadträte können sowieso an allen Ausschüssen teilnehmen -, weiß, dass die Liste, die dort vorgelegt wird, sich auf die Neubauten und die Bedarfsplanung bezieht. S e i t e | 41 Ganz konkrete Schritte hin zum Abbau des aktuellen Defizits werden uns dort nicht vorgelegt. Deshalb möchten wir gern ein Dokument, in dem die Maßnahmen genau beschrieben werden. Das kann doch nicht so schwer sein. Dafür braucht es keiner extra Personalstelle - das kann ich mir nicht vorstellen -, ein solches Dokument zu erarbeiten, mit dem wir dann gegenüber den Wählerinnen und Wählern, den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt agieren können. Zu Punkt 3. Frau Witte, wenn Sie mir nicht zuhören können, sollten Sie das auch nicht kommentieren. Ich habe hier dargestellt, dass wir im Jugendhilfeausschuss eine fachliche Debatte über das Thema „Auffüllen von Kindertagesstätten“ hatten. Wir haben als Fraktion den Anstoß gegeben, noch einmal zu prüfen, ob dabei alles glatt läuft. Ich habe die Zahlen genannt: ein Jahr am Netz, 50 Prozent Auslastung. Solche Zahlen gehen nicht. Hier wollten wir einen Anstoß geben. Wir haben uns in einem Diskussionsprozess der Stadtverwaltung angenähert, die den Vorschlag aufgenommen hat. Aus fachlichen Gründen sagen wir jetzt: Für den Krippenbereich - da halten auch wir es für vertretbar - werden Festlegungen getroffen, dass innerhalb von sechs Monaten eine nahezu volle Auslastung einschließlich einer Platzreserve, einem Puffer sozusagen, erreicht wird. Ich weiß nicht, was Sie darauf fachlich erwidern können. - Das wollte ich hier noch einmal sagen. Und: Eine punktweise Abstimmung wäre auch in unserem Sinne. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, auch vonseiten der Verwaltung sollte dazu noch etwas gesagt werden, Frau Nagel. Deshalb bitte ich Herrn Fabian um einige Richtigstellungen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich fange mit dem dritten Beschlussvorschlag an, die Kitas so schnell wie möglich mit Kindern aufzufüllen. Ich glaube, ich habe hier in der Ratsversammlung das kann man bestimmt im Protokoll nachlesen mehrfach gesagt, dass es auch mich persönlich oft irritiert, dass die Kitas nicht so schnell wie möglich gefüllt werden, ich mich aber von Fachleuten überzeugen lassen musste, dass es eben nicht geht, die Kitas mit Kindern schnellstmöglich - in Anführungsstrichen - vollzustopfen, sondern dass es dafür einer pädagogisch klug durchdachten Vorgehensweise bedarf. Sie können sicher sein: Die freien Träger möchten ihre Kitas so schnell wie möglich voll belegen, auch damit sie die Plätze refinanziert bekommen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat einen so großen Druck, auch vor dem Hintergrund der anhängigen Gerichtsverfahren, Plätze bereitzustellen, und versucht, auch in den kommunalen Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Kitas alle Plätze, die zur Verfügung stehen, zu belegen. Zur Ratsanfrage der Linksfraktion habe ich damals ausgeführt, dass für jede einzelne Einrichtung, die nicht so schnell aufgefüllt wurde, auch erklärbar ist, warum das nicht der Fall war. So wurden im Jahr 2015 zum Beispiel in manchen Stadtgebieten mehrere neu gebaute Kitas gleichzeitig eröffnet. Deshalb gab es in der Tat dort vorübergehend eine Zeit von wenigen Monaten, wo die Nachfrage, insbesondere nach Kindergartenplätzen, nicht so groß war. Von daher: Sie alle können sicher sein - dafür bedarf es keines Stadtratsbeschlusses -, dass der Handlungsdruck auf uns so immens ist, dass wir jeden verfügbaren freien Platz, soweit es pädagogisch vertretbar ist, tatsächlich belegen werden. Zum zweiten Beschlussvorschlag. Frau Nagel, ich glaube, Sie waren in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung anwesend. Ich habe dort unter TOP 8, Bericht des Bürgermeisters, mehrere Maßnahmen sehr detailliert vorgetragen. Ich hatte sogar gesagt, ich könnte noch eine Stunde länger darüber berichten; das wollte keiner. Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die im Moment ohnehin außerordentlich belastet sind, nicht zumuten, jetzt noch zusätzliche Papiere zu schreiben. Wir berichten regelmäßig. Wir berichten auch nicht nur über die Liste, die monatlich vom Amtsleiter vorgestellt wird. Auch ich zur Person habe nicht nur letztes Mal, sondern auch schon in vorhergehenden Sitzungen die Maßnahmen vorgestellt. Ich will hier noch einmal drei hervorheben: Wir werden befristete Genehmigungen beim Landesjugendamt wieder neu beantragen. Wir haben Flächenprüfungen bei den kommunalen Gebäuden, in denen übrigens auch freie Träger Kitas betreiben, dahin gehend durchgeführt, inwieweit die Fläche zusätzliche Plätze hergibt. Die Ergebnisse liegen vor. Rein rechnerisch könnten etwa 400 Plätze kurzfristig bereitgestellt werden, wenn die Betriebserlaubnisse erweitert werden. Jetzt muss in jeder einzelnen Kita konkret geprüft werden, ob die Anzahl dieser zusätzlichen Plätze tatsächlich dem entspricht, was die Bauingenieure anhand der Flächen errechnet haben. S e i t e | 42 Ich bitte Sie eindringlich, uns dabei zu unterstützen, dass wir das, was tatsächlich geboten ist, so schnell wie möglich umsetzen können. Bitte verzichten Sie darauf, uns jetzt noch zusätzlich das Verfassen von Maßnahmenplänen aufzubürden, obwohl wir ohnehin regelmäßig darüber berichten. Seien Sie versichert: Der Handlungsdruck ist derart immens, dass wir in der Tat alles tun, um hier voranzukommen. So wurden 13 Grundstücke identifiziert, die der Kommune gehören, auf denen Kitas gebaut werden können. Wir sind weiter in Verhandlungen mit privaten Investoren. Ich kann Ihnen versichern, dass, wenn uns geeignete Angebote gemacht werden, wir auch zu den entsprechenden Ergebnissen kommen werden. Im Amtsblatt wird halbjährlich ein Aufruf an private Investoren veröffentlicht, uns entsprechende Angebote zu machen. Insofern glaube ich, der Druck auf uns ist jetzt schon so groß, dass es hier keines Beschlusses bedarf, uns zusätzlich einen Maßnahmenplan aufzubürden. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte hat sich noch einmal gemeldet. Stadträtin Witte (Freibeuter): Nur ganz kurz. Es ist dasselbe Problem wie vorhin beim Thema Wohnungen. Wir werden das Problem der Kitaplätze nur schultern, wenn wir bauen, bauen, bauen. Da muss sich die Stadt als Dienstleister verstehen. § 9 Absatz 3 besagt, dass zunächst die freien Träger zu berücksichtigen sind. Erst wenn sie nicht bereit oder in der Lage sind, das zu schultern, kommt die Kommune zum Zuge. Hier gilt das Subsidiaritätsprinzip, und das sollten wir einhalten. Wir sollten Gas geben und als Dienstleister alle Maßnahmen ergreifen, um für die Investoren und die freien Träger gute Bedingungen zu schaffen. - Danke. Wir haben Planungen auf den Weg gebracht für die Erweiterung von Bestandskitas. Oberbürgermeister Jung: Vor der Abstimmung schaue ich noch einmal in Richtung SPD-Fraktion. In der Tat macht die Übernahme des Verwaltungsstandpunkts wenig Sinn, Herr Zenker, weil der Beschlusspunkt 3 von der LINKEN bereits übernommen worden ist und wir bei Beschlusspunkt 2 der Meinung sind: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. - Sie ziehen Ihren Änderungsantrag zurück; gut. Ich könnte hier noch viele weitere Maßnahmen herunterbeten; das habe ich schon im Jugendhilfeausschuss getan. Ich gehe davon aus, dass das im Protokoll der Sitzung nachzulesen ist. Dann stimmen wir den Antrag jetzt punktweise ab. Wer dem Beschlusspunkt 2 des Antrags zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Abstimmung: Mit einer ganzen Reihe von ProStimmen ist das abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung des Beschlusspunkts 3 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Keine Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 14.19 Gemeinsame Mensch/Haustier-Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen (VI-A-04012) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.19.1 dazu VSP (VI-A-04012-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Herr Volger, bitte schön. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Gäste! Wir wollten die Friedhofssatzung dergestalt ändern, dass zukünftig Menschen mit ihren Haustieren bestattet werden dürfen. Der Grund: Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Dazu gehört eine geänderte Nachfrage an individuellen Bestattungswünschen. Dies betrifft insbesondere die Bestattung von Menschen und ihren Haustieren. In 43 Prozent aller deutschen Haushalte werden Haustiere gehalten. In Leipzig beispielsweise hat sich die Zahl der Hunde seit 1990 verdreifacht. Die kommunalen Friedhofsbetreiber geraten verstärkt unter Druck, insbesondere weil die kirchlichen Friedhofsbetreiber und die privat geführten Tierfriedhöfe diesem Wandel teilweise schon Rechnung tragen. Da aber keine Mehrheit für unseren Antrag absehbar ist, wenden wir uns dem Verwaltungsstandpunkt zu. Nun: Die Schnecke auf der Rathausklinke kriecht mal wieder sehr langsam. Die Stadt stellt im Verwaltungsstandpunkt dar, dass unser Anliegen abzulehnen sei, da man schon an einer Umsetzung arbeiten würde, wenn auch bisher nur probeweise auf einem städtischen Friedhof und dort auf einem separaten Gräberfeld und auch zeitlich erst sehr viel später. Aber immerhin: Die Schnecke kriecht. Also wollen wir sie nicht aufhalten, zumal erst der beharrliche Druck durch unsere Fraktion die Schnecke in Bewegung gesetzt hat. Daher ziehen wir unseren Antrag zurück. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, damit entfällt leider auch die Diskussion über dieses Thema. S e i t e | 43 14.21 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Emil-Altner-Weg (VI-A04161) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.21.1 dazu VSP (VI-A-04161-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Der Fachausschuss hat sich klar mit 10 - 0 - 0 zum Verwaltungsstandpunkt bekannt. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 14.22 Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Kärrnerstraße (VI-A04162) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen 14.22.1 dazu VSP (VI-A-04162-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Auch hier gibt es ein Votum des Fachausschusses von 10 - 0 - 0 zum Verwaltungsstandpunkt. Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen den Beschluss in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen? Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 15 Anfragen an den Oberbürgermeister Die Anfrage 15.1 wird schriftlich beantwortet. Wie ich gerade erfahre, haben Kollege Fabian und Kollege Hörning sich darauf verständigt, die Anfrage 15.3 vorzuziehen. 15.3 Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern (VI-F-04629) Einreicher: SPD-Fraktion Bitte schön, Kollege Hörning. Bürgermeister Hörning: Frage 1: Wie viele Absolvierende, welche als Erzieherinnen und Erzieher arbeiten dürfen, sind in den nächsten drei Jahren in Leipzig zu erwarten? - Vorweg die Bemerkung: Wer als Erzieher arbeiten darf, legt der Gesetzgeber fest. Das wird vom Landesjugendamt überprüft. Wir haben als Stadtverwaltung hier nicht die Freiheiten, die zum Beispiel der Freistaat hat, die Qualifikation von Personal flexibel anzupassen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bilden in Sachsen über 60 Fachschulen zum Staatlich anerkannten Erzieher aus. Jährlich schließen circa 2.000 Fachkräfte ihre Ausbildung ab und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. In Leipzig bilden 16 Fachschulen aktuell 1.539 Personen zum Staatlich anerkannten Erzieher aus, davon 260 Personen berufsbegleitend. Bei einer dreijährigen Ausbildung beenden jährlich circa ein Drittel der Auszubildenden ihre Ausbildung. Dies entspricht circa 510 Fachkräften pro Jahr. Nach Informationen des SMK werden auch an Hochschulen Fachkräfte ausgebildet, die in Kitabereichen eingesetzt werden können. Diese verfolgen häufig das Ziel einer Leitungstätigkeit. Darüber hinaus ist der Einsatz von Fachkräften mit den Abschlüssen Heilpädagoge/Heilpädagogin sowie Heilerziehungspfleger möglich. Es kann jedoch nicht eingeschätzt werden, wie hoch bei diesen Fachkräften das Interesse an einer Tätigkeit im Kitabereich ist. Die genauen Absolventenzahlen der vorgenannten Abschlüsse liegen der Stadt Leipzig nicht vor. Frage 2: Wie viele zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher entstehen in den nächsten drei Jahren durch Neubau und Erweiterung von Kitaeinrichtungen in Leipzig, unterteilt nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft? - Ich berichte hier beispielhaft die Zahlen für das Jahr 2017. Wir haben heute ein Iststand im Personalbedarf an pädagogischem und Leitungspersonal in Vollzeitäquivalenten von 3.800 und werden bis Jahresende 4.300 benötigen, davon Staatlich anerkannte Erzieher 3.400 aktuell vorhanden und 3.900 bis Jahresende benötigt. Die Tabelle geht Ihnen schriftlich zu. Ich möchte Sie jetzt nicht mit den tabellarisch aufgelisteten Zahlen bis 2020 langweilen. Frage 3: Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Altersabgänge in den Kindertagesstätten zu kompensieren? - Zu den Altersabgängen in Kitas in kommunaler Trägerschaft können wir wie folgt berichten: In den Jahren 2017 bis 2020 gehen insgesamt 119 Personen in den Ruhestand oder in Rente. Diese müssen natürlich entsprechend ersetzt werden. Derzeit liegen der Stadt Leipzig 36 Meldungen von freien Trägern über deren Altersabgänge vor. Soweit weitere Meldungen eingehen, werden diese nachgereicht. Frage 4: Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Erhöhung des Betreuungsschlüssels in den Kindertageseinrichtungen zu kompensieren? - Die Verbesserung des Personalbemessungsschlüssels im Krippenbereich von 5,5 Kindern auf ab 01.08. S e i t e | 44 5,0 Kinder für eine VZE ist in alle Berechnungen bereits eingeflossen. Frage 5: Bekanntlich besteht der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern nicht nur in Leipzig, sondern ist ein sachsen- bzw. bundesweites Problem, was unternimmt die Stadt Leipzig, um qualifiziertes Personal langfristig zu binden? - Den Fachkräften in kommunalen Kitas und Horten steht ein flexibles Arbeitszeitangebot zur Verfügung. Im Kitabereich können Arbeitsverträge zwischen 30 und 36 Wochenstunden abgeschlossen werden, im Hortbereich zwischen 30 und 32 Wochenstunden. In besonderen Familiensituationen, zum Beispiel Pflege von Familienangehörigen, kann die Arbeitszeit auf 20 oder 25 Wochenstunden herabgesetzt werden. Der kommunale Träger verfügt über eine hochqualifizierte Fachberatung für die Einrichtungen, bietet hochwertige Fortbildungen sowie bei Bedarf Supervision und Führungskräftebegleitung für Kita- und Hortleiter und -leiterinnen an. Die Stadt Leipzig hat ein herausgehobenes soziales Betreuungssystem, zum Beispiel bei Langzeiterkrankungen die Wiedereingliederung. Aufstiegsmöglichkeiten als Leiterin oder Stellvertreterin mit entsprechender tariflicher Eingruppierung werden gefördert. Zudem verfügt die Stadt Leipzig über eine kompetente, einheitliche und engagierte Personalvertretung und ein gut entwickeltes Gesundheitsmanagement. Hier arbeiten wir partnerschaftlich zusammen, um im Sinne unserer Beschäftigten, gerade auch für die im Bereich des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, entsprechende Angebote zu machen. Frage 6: Plant die Stadt Leipzig Erzieherinnen und Erzieher selber auszubilden? - Die HenrietteGoldschmidt-Fachschule befindet sich in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Im Schuljahr 2017/2018 werden in sieben Klassen insgesamt 169 Fachschüler zum Staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet. Für das Schuljahr 2018/2019 ist bereits eine Klasse mehr geplant. In den nächsten Wochen soll über darüber hinausgehende Ressourcen und Kompetenzen der Fachschule diskutiert werden. Die berufsbegleitende Ausbildung wird derzeit an sechs Fachschulen in Leipzig angeboten. Dies entspricht dem aktuellen Bedarf. Die exemplarische Nachfrage bei einer Fachschule ergab, dass diese flexibel auf ein Ansteigen des Bedarfs an berufsbegleitender Ausbildung reagieren kann. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Hörning. - Gibt es Nachfragen? - Herr Zenker. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 45 Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es sind bis Jahresende noch 500 Stellen zu besetzen. Bis dahin sind es effektiv nur noch vier Monate. Auch wenn die Ausbildungsgänge gerade beendet worden sind, halte ich das für eine sportliche Zahl. dem Kommunalen Finanzausgleich. Inwieweit diese Aufwendungen dadurch vollständig ausgeglichen werden, konnte kurzfristig noch nicht geklärt werden. Ich glaube, Frage 6 haben Sie missverstanden. Uns ging es nicht darum, zu erfahren, ob die Henriette-Goldschmidt-Fachschule zukünftig duale Ausbildung anbietet. Das kann sie auch machen. Uns ging es um etwas anderes. Duale Ausbildung in kommunalen Kitas gibt es bisher nur in ganz seltenen Fällen. Duale Ausbildung kann bei zehn Mitarbeitern und maximal zwei Auszubildenden stattfinden, die dann auch teilweise auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden können. Von dieser Möglichkeit einer berufsbegleitenden Ausbildung macht die Stadtverwaltung bisher kaum Gebrauch. Unsere Frage zielte darauf ab, ob die Stadtverwaltung diese Möglichkeit in städtischen Kitas ab dem nächsten Schuljahr stärker nutzen wird oder ob diese weiterhin nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen soll. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Herr Wehmann. Bürgermeister Hörning: Die Frage nehmen wir gerne mit. Wir haben die Zahl unserer Auszubildenden in diesem Ausbildungsjahr verdoppelt. Von daher können wir prüfen, ob wir auch den Beruf des Erziehers in diese Ausbildungsgruppe mit aufnehmen. Dazu werden wir Ihnen eine entsprechende Antwort zukommen lassen. Oberbürgermeister Jung: Jetzt aber Tagesordnungspunkt 15.2: 15.2 Lange Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen in der Stadt Leipzig (VI-F04641) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit konnte seit Anfang 2017 von 68 auf 47 Kalendertage gesenkt werden. Es werden mehrere weitere organisatorische Maßnahmen geprüft, um die durchschnittliche Bearbeitungszeit weiter zu senken. In der Stadt Leipzig sind 16,5 VZÄ für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen eingerichtet. Zur Frage 2. Die Zahlungen von Elterngeld erfolgen unmittelbar durch die Bundeskasse. Sie betrugen im Jahr 2016 rund 55 Millionen Euro. Im Ergebnishaushalt 2017 sind 967.000 Euro für Personalaufwendungen und 134.000 Euro für Sachaufwendungen geplant. Die Finanzierung der Verwaltungskosten erfolgt über den Mehrbelastungsausgleich als Bestandteil der Zuweisungen aus Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Zum letzten Satz: Bis wann können Sie diese Antwort nachreichen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich bin darauf angewiesen, dass mir dazu die entsprechenden Zahlen geliefert werden. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Könnte Herr Tirpitz zeitnah zuarbeiten? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Davon gehe ich aus. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): In Ihrer Antwort auf die erste Frage hatten sie gesagt, die Bearbeitungszeiten seien von 68 Arbeitstagen auf 47 gesunken. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Kalendertage. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Kalendertage? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Das ist nicht nachvollziehbar, auch aus meiner persönlichen Erfahrung heraus. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sagte: die durchschnittliche Bearbeitungszeit. - Sie wissen ja, wie das ist: Wenn der Hund seine Schnauze im Kühlschrank hat und den Schwanz im Kamin, fühlt er sich durchschnittlich wohl. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, ehe wir dieses Thema ausdiskutieren, noch eine Sachfrage. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: „Durchschnittlich“ bedeutet aber auch, dass manche Bearbeitungszeiten erheblich kürzer sind als 47 Tage. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Vielleicht können Sie noch die Minimum- und die Maximalzeiten nachtragen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die liefere ich nach. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian. 15.4 Jugendherberge am Auensee - dem Verfall preisgegeben? (VI-F-04651) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Albrecht antwortet. Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Das Liegenschaftsamt hat mit dem Höchstbieter einen Erbbaurechtsvertrag - Teilfläche etwa 3.000 Quadratmeter des Gesamtflurstücks - mit einer Laufzeit von 30 Jahren verhandelt. Es besteht im Wesentlichen Einigkeit. Die Beurkundung zum Vertragsentwurf soll Anfang September erfolgen. Zur Frage 2. Am 27.10.2016 ging beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein Antrag auf Bauvorbescheid ein. Die Antragsunterlagen waren, was sich nicht sofort feststellen ließ, unvollständig und konnten somit durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht abschließend beschieden werden. Der zukünftige Erbbauberechtigte wird aus Kostengründen für die noch fehlenden Unterlagen zur Beurkundung ein Architekturbüro beauftragen und erneut einen Antrag auf Bauvorbescheid stellen. Für das geplante Vorhaben „Bike & Breakfast-Beherbergungsstätte mit Gastronomie“ hat dies aber aus jetziger Sicht keine Folgen. Vertraglich ist dieses Vorhaben im Erbbaurechtsvertrag verankert. Zur Frage 3. Ja, das ist tatsächlich ein Standort mit Besonderheiten. Im Einzelnen: Das Vorhaben „Nutzungsänderung der ehemaligen Jugendherberge am Auensee zu einer Bike & Breakfast-Beherbergungsstätte“ stellt einen Sonderbau gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 8 Sächsische Bauordnung dar. Das heißt: Es sind beispielsweise hinsichtlich des Brandschutzes besondere Vorschriften zu beachten. Die Lage des Gebäudes im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald sowie im Überschwemmungsgebiet stellen hohe Anforderungen an die Planung. Bei Außenbereichsvorhaben sind mehrere öffentliche Belange zu prüfen, die dem Vorhaben eventuell entgegenstehen könnten, zum Beispiel die Darstellung des Landschaftsplans bzw. der Plan des Wasserschutzrechts an der konkreten Stelle. Ein weiteres schwieriges Thema ist bezüglich Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung und Zuwegungen die Erschließung, die natürlich nachzuweisen ist. Der Antragsteller hat das Verfahren zur Bauvoranfrage also noch nicht zu Ende geführt. Die auf- S e i t e | 46 geführten Belange werden noch geklärt, um Anfang September den Vertragsabschluss hoffentlich vollziehen zu können. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Albrecht. - Gibt es Nachfragen? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank, Herr Albrecht, für die Beantwortung der Anfrage. - Eine kurze gedankliche Einordnung: Die Bauvoranfrage kann auch so zeitig beschieden werden, dass das avisierte Datum im September auch von Ihnen gehalten werden kann? Mir persönlich erscheint das ein bisschen knapp, aber ich mag mich täuschen. Bürgermeister Albrecht: Wir haben ja schon gearbeitet. Auch die Kollegen im Dezernat VI haben ja schon gearbeitet. Das ist für also kein neuer Vorgang. Eine finale Bescheidung war aus formalen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, weil die Unterlagen nicht vollständig waren. Ich gehe aber davon aus, dass der Erwerber des Erbbaurechts in der Lage sein wird, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, zumal er sich jetzt professioneller Unterstützung bedient. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe noch eine zweite Nachfrage. Insgesamt sind bei der damaligen Ausschreibung 14 Angebote eingegangen. Mit dem Höchstbietenden wurde bis heute verhandelt. Wird den anderen Bietern in bestimmten zeitlichen Abständen eine Nachricht über den Stand der Verhandlungen zugesandt, oder wird bei ihnen nachgefragt, ob sie noch Interesse haben, ihr Angebot aufrechtzuerhalten? Wie wird in einem solchen Verfahren mit den anderen Bietern umgegangen? Bürgermeister Albrecht: Wir gehen auch in diesem Fall nicht anders mit den Bietern um als in anderen Fällen. Das heißt: Natürlich hat der Höchstbietende erste Priorität. Nur wenn er an einer Stelle im Verfahren stolpert oder aber sein Angebot zurückzieht, verhandeln wir mit dem Zweiten oder Dritten. Angesichts der sehr unterschiedlichen Qualität des bekundeten Interesses der Bieter haben wir einige Bieter sofort aus dem Rennen nehmen müssen, weil die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Ausschreibung nicht nachvollziehbar waren. Das heißt: Von diesen Bietern haben wir uns schon getrennt. Es ist im Moment erst einmal abzuwarten. Wenn der Vertragsabschluss im September wider Erwarten - davon gehe ich jetzt nicht aus; das sage ich hier auch öffentlich - doch scheitert, würden wir selbstverständlich dem Zweiten die Information zukommen lassen und ihm auch Zeit geben, sich ins Rennen einzubringen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Noch eine dritte Frage, die nicht mit unserer Anfrage im Zusammenhang steht. Es geht um die vermeintlich gestohlene Wasseruhr. Können Sie bestätigen, dass dort tatsächlich durch auslaufendes Wasser ein Schaden entstanden ist und, wenn ja, ist dieser Schaden bereits beziffert worden? Waren Sie oder Ihre Mitarbeiter vom Liegenschaftsamt dort vor Ort? Bürgermeister Albrecht: Dieses Gerücht - anders kann ich es nicht bezeichnen - kam auf, nachdem wir zwei Tage vorher Stark- bzw. Dauerregen hatten. Es kann durchaus sein, dass durch ein anderes, relativ einfach zu beschreibendes Problem die Abflüsse nicht mehr ausgereicht haben und es deshalb zur Vernässung von Teilen des Gebäudes gekommen ist. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Albrecht. 15.5 Vandalismusschäden an Kulturdenkmälern im städtischen Bereich und auf Friedhöfen Leipzigs (VI-F-04626) Einreicher: AfD-Fraktion Es antwortet Kollegin Jennicke. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Frage 1 lautet: Hat die Verwaltung einen Überblick, wie viele Kulturdenkmäler im städtischen Bereich und auf Leipziger Friedhöfen im letzten Jahrzehnt in Mitleidenschaft gezogen wurden? - An den Kulturdenkmalen, die vom Kulturamt verwaltet werden, wurden in den letzten fünf Jahren an acht Denkmalen, zum Teil wiederholt, Vandalismusschäden und Diebstähle bzw. Diebstahlversuche gezählt. Einschließlich Graffitischäden wurden 75 Fälle an 35 Denkmalen erfasst. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer teilt mit, dass auf den sieben städtischen Friedhöfen 16 denkmalgeschützte, in der Verfügung der Stadt Leipzig stehende Grabmale in Mitleidenschaft gezogen und eine Kriegsgräberanlage beschädigt wurden. In den historischen öffentlichen Grünanlagen, wie zum Beispiel Alter Johannisfriedhof, Richard-Wagner-Hain, Palmengarten, Johannapark, Clara-Zetkin-Park, wurden in den letzten zehn Jahren 36 Sachbeschädigungen durch Vandalismus, Graffiti und Diebstahl zur Anzeige gebracht. Dabei sind einige dieser Grünanlagen wiederholt in Mitleidenschaft gezogen worden. Frage 2: Welche Kosten der Wiederherstellung sind der öffentlichen Hand in diesem Zeitraum entstanden? - Die Beseitigung von Vandalismusschäden beläuft sich beim Kulturamt im Zeitraum ab 2012 auf rund 22.000 Euro. Darin ist die Anfer- S e i t e | 47 tigung von Repliken enthalten, zum Beispiel von Teilen der Österreicher-Denkmale und von den Sängerknaben des Zöllnerdenkmals. Zudem entstanden Kosten von circa 20.000 Euro für die Beseitigung von Graffiti. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer teilt mit, dass im Zeitraum von 2006 bis 2016 Schäden von rund 68.000 Euro durch Vandalismus und von rund 22.000 Euro durch Graffiti in den öffentlichen Grünanlagen entstanden sind, die nur in geringem Umfang beseitigt werden konnten. Auf drei Friedhöfen wurden beschädigte Objekte für 4.500 Euro wiederhergestellt. Für die Wiederherstellung der genannten Kriegsgräberanlage erhielt die Stadt Leipzig eine 100-prozentige Zuwendung in Höhe von 13.000 Euro vom Land Sachsen nach dem Kriegsgräbergesetz. Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher eingeleitet, um Vandalismus-Schäden an den Kulturdenkmälern unserer Stadt zu minimieren? - Nach wiederholten Diebstählen von Bronzeteilen an Denkmalen wurden Repliken aus Kunstharz angefertigt und angebracht. Teilweise wurden verbliebene Originalteile abgebaut und durch Repliken ersetzt. Es werden regelmäßig Kontrollen an Bronzedenkmalen durchgeführt. Die Befestigungen von Bronzetafeln wurden überprüft und gegebenenfalls verstärkt. Im Winterhalbjahr werden wertvolle Denkmale eingehaust, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Einhausungen bieten zudem auch einen Schutz vor Vandalismus. Im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt durch den Bürgerdienst LE und durch die Polizeireviere eine Bestreifung der Denkmale. Die Friedhöfe werden regelmäßig auf Verschluss kontrolliert. Frage 4: Was ist seitens der Stadt aktuell angedacht, das beschädigte Schillerdenkmal wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? - Es sei hier vorausgeschickt: Der ursprüngliche Zustand ist unwiederbringlich verloren. Das Schillerdenkmal wurde im Juli dieses Jahres stark beschädigt. Eine Teilrekonstruktion ist möglich, kann aber das Original nicht wieder erscheinen lassen; das ist ein Grundsatz der Denkmalpflege. Erst wenn die Restaurierungsmethode mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt ist, können die Kosten ermittelt werden. Frage 5: Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, ausgewählte Kulturdenkmäler mittels Kameratechnik und/oder einer generellen Bestreifung durch das Ordnungsamt vor kriminellen Handlungen zu schützen? Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung sonst noch? - Nach den massiven Bronzediebstählen erfolgt eine verstärkte Bestreifung, insbesondere bei Kulturdenkmalen, die dem Bereich des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zugeordnet sind. Aber auch bei denen, für die das Kulturamt zuständig ist, erfolgt eine regelmäßige Bestreifung unter Berücksichtigung der personel- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 len Möglichkeiten. Eine flächendeckende dauerhafte Bestreifung dieser Objekte und Standorte ist allein schon wegen der hohen Anzahl nicht denkbar. Frage 6: Haben etwaige Präventionsmaßnahmen der Verwaltung gegen derartige VandalismusSchäden im o. a. Zeitraum nennenswerten Erfolg gehabt? Welche Kosten sind dabei entstanden? Es geht um die in der Antwort auf Frage 2 gestohlenen und beschädigten Denkmale. Im Jahr 2015 wurde für die Büste von Ferdinand Goetz vor ihrer Wiederaufstellung im öffentlichen Raum vorsorglich eine Replik angefertigt. Das Original wird im Depot des Stadtgeschichtlichen Museums aufbewahrt. Präventionsmaßnahmen dieser Art - also dass man präventiv die Originale ersetzt, wenn auch nicht flächendeckend - sind bisher am erfolgreichsten; denn weder Repliken noch die zusätzlich befestigten Bronzetafeln wurden bislang gestohlen. Die Kosten für die Anfertigung der Replik belaufen sich auf rund 5.000 Euro. Für die Wintereinhausungen wurden in den letzten fünf Jahren rund 68.000 Euro ausgegeben. S e i t e | 48 durch den Stadtrat ordnungsgemäß erfolgt. Änderungen obliegen der Entscheidung durch den Stadtrat. Der seitens der Fragesteller jedoch zwischenzeitlich gewählte Weg auch einer formellen Anzeige gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich etwaiger, damit verbundener rechtlicher Implikationen macht es gerade aus Gründen der Rechts- und Verfahrenssicherheit erforderlich, grundsätzlich denkbare Handlungsoptionen bzw. -alternativen noch einmal einer intensiven rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Dazu steht die Stadt mit der Landesdirektion in Kontakt. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird sie sich diesbezüglich im weiteren Verfahren danach richten. Ziel ist, Klarheit über rechtskonforme Verfahren im Vorfeld der Ratsversammlung im September zu erhalten. Zur Frage 2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen dafür keine Anhaltspunkte vor bzw. sind nicht ersichtlich. Generell kann man sagen: Eine komplette Videoüberwachung ist schon allein angesichts einer Friedhofsfläche von 120 Hektar nicht wirtschaftlich. Zur Frage 3. Es besteht ein rechtskonformes Verfahren zur Besetzung der Aufsichtsräte, das vom Stadtrat als zuständigem Organ beschlossen wurde. Soweit davon abgewichen werden soll, obliegt diese Entscheidung allein dem Stadtrat. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine Nachfragen. Auch ich denke, das ist ein echtes Problem. Danke, Frau Jennicke. Zur Frage 4. Die Aufsichtsräte sind rechtskonform besetzt. Etwaige Änderungen der Besetzung aufgrund der Gründung einer neuen Fraktion unterliegen der Abstimmung zwischen den Fraktionen. 15.6 Rechtskonforme Besetzung der Aufsichtsräte (VI-F-04662) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Hörning wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den in der Anfrage gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Zur Frage 1. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10.12.2014 eine Wahl- und Entsendeordnung zur Besetzung von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen und zur Wahl von Verbandsräten für die Verbandsversammlungen beschlossen. Hiernach erfolgt die Besetzung nach dem Benennungsverfahren. Das Verfahren zur Besetzung der Aufsichtsräte wurde damit vom Stadtrat festgelegt und kann nur von diesem geändert werden. Erfolgt eine einvernehmliche Besetzung nach diesen Regelungen durch den Stadtrat nicht, kann beantragt werden, den Beschluss aufzuheben und eine Wahl nach § 42 Absatz 2 Gemeindeordnung für die Besetzung durchzuführen. Zuständig ist der Stadtrat. Einen Vorschlag des OBM kann es aufgrund der aktuellen Beschlusslage nicht geben; denn die Besetzung der Aufsichtsräte ist Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Hörning. - Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Vielen Dank, Herr Hörning, für die Antwort. Ich habe mehrere Nachfragen, die sich an den Oberbürgermeister richten. Wir haben hier im Jahr 2012 gemeinsam beschlossen, dass der Aufsichtsrat der LVV mindestens mit einem Mitglied jeder Fraktion besetzt sein soll und dass dies spätestens in der neuen Legislatur umgesetzt werden soll. Meine erste Frage: Warum wurde das 2014 nicht umgesetzt, und warum hat die AfD-Fraktion keinen Sitz im LVVAufsichtsrat? Oberbürgermeister Jung: Das werde ich selbst beantworten. - Weil der Stadtrat sich 2014 sich für ein anderes Verfahren entschieden hat und die Besetzung hier mehrheitlich einvernehmlich geklärt hat. Aber selbstverständlich - das wissen Sie, Herr Hobusch; das kann ich auch noch einmal öffentlich sagen - werde ich dem Stadtrat vorschlagen, dass wir diesen Stadtratsbeschluss mit einer neuen Fraktion dann auch umsetzen. Ich hatte Ihnen im Ältestenrat dahin gehend auch schon Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 einen Vorschlag unterbreitet, wie man das machen könnte, dem Sie aber leider nicht zugestimmt haben. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine zweite Nachfrage: Wir haben mit der Anzeige der Fraktionsgründung einen Personalvorschlag und damit einen Wahlvorschlag für den LVV-Aufsichtsrat unterbreitet. Unabhängig von der Besetzung der übrigen Aufsichtsräte, warum haben Sie bisher den Beschluss aus dem Jahr 2012 noch nicht umgesetzt und eine Vorlage zur Neubesetzung eingebracht? Oberbürgermeister Jung: Weil Sie sich an die Landesdirektion gewandt und um rechtliche Überprüfung gebeten haben. Das Ergebnis ist natürlich abzuwarten. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ist es richtig, dass unsere Anzeige bereits am 2. Mai erfolgte, die Anfrage an die Landesdirektion aber erst unmittelbar nach der letzten Stadtratssitzung im Juni? Oberbürgermeister Jung: Das ist richtig. Die Vorlage war vorbereitet. Wir haben im Ältestenrat intensiv versucht, Einvernehmen herzustellen. Das wäre uns und auch allen Fraktionsvorsitzenden, wenn ich das sagen darf, am liebsten gewesen. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, werden Sie die Wahl der Aufsichtsräte auf die Tagesordnung der Ratsversammlung im September setzen, wenn ein entsprechender Antrag und Wahlvorschläge vonseiten der Fraktion Freibeuter vorliegen? Oberbürgermeister Jung: Im Ergebnis der Rechtsprüfung und in Abstimmung mit der Landesdirektion werden wir dann entscheiden müssen. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Die Gemeindeordnung sieht vor, dass eine Änderung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen, die sich im Laufe einer Legislatur ergibt, bei der Besetzung der Aufsichtsräte zu berücksichtigen ist. Jetzt haben Sie in der Antwort darauf verwiesen, dass eine Änderung des Stadtratsbeschlusses Sache des Stadtrates sei. Insofern ist das ein Widerspruch. Wir haben ein Gesetz, das vorsieht, dass angepasst werden muss, während Sie sagen: Das ist Stadtratsangelegenheit. S e i t e | 49 Deswegen meine Frage: Wenn das Stadtratsangelegenheit ist - Sie hatten ja die Verfahrensweise vorgeschlagen, den Beschluss von damals per Antrag aufzuheben -, würde das bedeuten: Wenn die Mehrheit im Stadtrat entscheiden würde, diesen Beschluss von damals nicht zu ändern, würde dieser Beschluss über der Vorgabe der Gemeindeordnung stehen, das unterjährig anzupassen. Ist dem so? Oberbürgermeister Jung: Ich bin kein Jurist. Aber ich denke einmal, so ist das. Das ist eine Sollvorschrift. Die Hoheit des Stadtrats an der Stelle ist wahrscheinlich in der Tat unangreifbar. Wir sollten abwarten, was die Landesdirektion uns dazu mitteilt. Ich befürchte, Herr Hobusch, dass, wenn es hier zum Wahlverfahren kommt, die Zusammensetzung eine ganz andere sein wird als die, die Sie sich wünschen. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, darf ich noch eine Nachfrage stellen? - In § 42 Absatz 2 Gemeindeordnung heißt es: Nachträgliche Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung der Ausschüsse auswirken, - das findet ja hier analog Anwendung sind zu berücksichtigen ... Ist nach Ihrer Auffassung die Wortwahl „sind zu berücksichtigen“ eine Sollbestimmung? Oberbürgermeister Jung: Das haben wir ja bei den Ausschüssen so gemacht. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ja, aber genau darauf wird Bezug genommen, nämlich dass dies auf Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse anzuwenden ist; denn es heißt: „sind zu berücksichtigen“. Meine Frage ist: Ist die Formulierung „sind zu berücksichtigen“ in einem Gesetz, egal in welchem, eine Sollvorschrift? Oberbürgermeister Jung: Nein. Ich habe gesagt: Die Ausschüsse sind zu besetzen, und das haben wir gemacht. - „Sind zu berücksichtigen“ ist dann analog anzuwenden auf Aufsichtsräte. Bei Zweckverbänden sieht es schon anders aus, wie Sie wissen. - Ich möchte Sie hier nicht langweilen. Das ist eine differenzierte Betrachtungsweise von Ausschüssen, Zweckverbänden, Aufsichtsräten und sonstigen Gremien. Ich bin ziemlich sicher, dass Sie - es hilft alles nichts - sich miteinander ins Benehmen setzen müssen, um das zu klären. Ich verstehe mich da als Dienstleister. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 50 Herr Morlok noch einmal. Oberbürgermeister Jung: Ja, das habe ich doch eben ausgeführt. - Ich denke, es ist alles gesagt. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Da muss ich Ihnen widersprechen. Sie sind hier nicht Dienstleister, sondern Sie haben als Oberbürgermeister darauf zu achten, dass die Gesetze des Freistaates Sachsen in der Arbeit des Stadtrates eingehalten werden. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass etwas gemacht werden muss, können Sie nicht sagen: „Liebe Fraktionen, macht mal!“, sondern dann sind Sie derjenige, der dafür sorgen muss, dass das, was im Gesetz steht, auch umgesetzt wird. Die Anfrage 15.7 wird schriftlich beantwortet. Oberbürgermeister Jung: Das mache ich, und ich biete Ihnen reichlich Material, damit Sie sich entscheiden können. Aber entscheiden müssen Sie. Sie haben irgendwann einmal gesagt, ich sei der Kellner. Ich habe Sie damals verbessert und gesagt: der Oberkellner. - Also: Sie bestellen, und ich bin der Oberkellner. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Wenn wir einen Vorschlag zur Besetzung der Aufsichtsräte nach dem Benennungsverfahren - vorher: Sitzzahlbestimmung nach d’Hondt - hier in den Stadtrat einbringen, das also mathematisch durchrechnen würden - dann sind wir Dienstleister -, wären Sie dann bereit, diesen in der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung zu stellen? Oberbürgermeister Jung: Warten wir einmal die rechtliche Überprüfung durch die Landesdirektion ab, die Sie veranlasst haben. Dann erhalten Sie den nächsten Vorschlag. Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, können Sie mir zustimmen, dass Sie den Ältesten tatsächlich einen konkreten Vorschlag zur Besetzung von Aufsichtsräten, Zweckverbänden etc. an die Hand gegeben haben? Oberbürgermeister Jung: Ja, ich habe ihnen sogar mehrere Varianten vorgelegt. Ich bin da sehr aktiv. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ist es richtig, dass Ihnen die Fraktion Freibeuter mitgeteilt hat, dass zu den von Ihnen gemachten Vorschlägen zur Besetzung der Aufsichtsräte ein Einvernehmen nicht besteht und dass deswegen die Regelungen zur Besetzung anzuwenden sind, die im Falle eines nicht vorhandenen Einvernehmens gelten? 15.8 Situation hinsichtlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegenüber Beamten und Angestellten der Stadt Leipzig (VI-F04426) Einreicher: Fraktion AfD-Fraktion Herr Hörning, bitte. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrte Damen und Herren! Dazu ist Ihnen eine relativ umfangreiche Antwort zugegangen. Ich kann grundsätzlich referieren, dass wir unsere Aufgaben als Arbeitgeber im Sinne des Steuerzahlers sehr ernst nehmen. Das Prüfen von mutmaßlichen Pflichtverletzungen und das Ergreifen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen nehmen wir nicht leichtfertig vor. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers und im Sinne des Steuerzahlers, die betriebliche Ordnung und Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es ist nachvollziehbar, dass der einzelne betroffene Mitarbeiter durch die gegen ihn ergriffene arbeitsrechtliche Maßnahme eine gewisse Belastung erfährt. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund zu betrachten, dass eine arbeitsrechtliche Konsequenz erst dann ausgesprochen wird, wenn die sorgfältige Prüfung des Sachverhalts ergeben hat, dass der betreffende Mitarbeiter schuldhaft eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung oder wiederholt Pflichtverletzungen begangen hat. Dabei werden auch für den betreffenden Mitarbeiter entlastende Aspekte geprüft und berücksichtigt. Ich kann hier darauf hinweisen, dass wir im Bereich des öffentlichen Dienstes hochgradigen Verfahrensschutz und Verfahrenssicherheiten sowohl über das Personalvertretungsrecht als auch über das generelle Tarifrecht haben, im Bereich der Beamten noch einmal verstärkt durch das grundgesetzlich verankerte Recht des Berufsbeamtentums - Schutzniveaus, die für Beschäftigte im privaten Bereich kaum vorstellbar sind. Frage 1: Wie viele laufende und abgeschlossene Disziplinarverfahren gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und aktuell 2017 gegen Beamte der Stadt? Wie verteilen sich diese Verfahren auf die einzelnen Ämter? - Wir haben in diesen Jahren elf Disziplinarverfahren gegen Beamte geführt bzw. führen sie aktuell, nämlich: zwei Verfahren im Amt für Umweltschutz bei insgesamt neun Beamten dort, fünf Verfahren in der Branddirektion bei insgesamt 445 Beamten dort, zwei Verfahren im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt bei insgesamt 19 Beamten dort, zwei Verfahren im Personalamt bei insgesamt 13 Beamten dort. Also: Die Zahlen sind jeweils im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beamten in diesen Ämtern zu sehen. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Frage 2: Wie viele laufende und abgeschlossene arbeitsrechtliche Maßnahmen (u. a. verhaltensbedingte ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen) gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016 und aktuell 2017 gegen Angestellte der Stadt? Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf die einzelnen Ämter? - Ich sehe davon ab, die vier Tabellen mit Einzelämtern und Einzelmaßnahmen hier vorzutragen. Wir haben im Jahr 2014 etwa 60, im Jahr 2015 etwa 50, im Jahr 2016 wieder 60 und im Jahr 2017 über 100 arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter ergriffen. - Ich muss an dieser Stelle aber auch sagen: Zum einen ist unser Personalbestand in diesen Jahren gestiegen ist, sodass diese Zahlen immer auch damit im Verhältnis gesehen werden müssen. Zum anderen haben wir jetzt eine Generation von Amtsseite, die manche Verhaltensweisen von Mitarbeitern nicht mehr hinnehmen. Wir als Arbeitgeber sanktionieren das jetzt stärker, was auch im Sinne des Steuerzahlers und im Sinne der Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist. Frage 3: Existiert seitens der Verwaltung eine aktuelle Auswertung der bestehenden Situation einschließlich eines Maßnahmenplans, welche negativen Entwicklungen auf diesem Gebiet entgegensteuert? - Ein solcher Maßnahmenplan existiert nicht und wird auch nicht für erforderlich gehalten. Wir ergreifen diese personalrechtlichen Maßnahmen im Sinne des Arbeitgebers und im Sinne der Gesamtarbeitnehmerschaft für eine funktionsfähige Verwaltung nach Recht und Gesetz, sowohl des Tarifrechts als auch des Beamtenrechts. Frage 4: Wie viele unbesetzte Planstellen gibt es derzeit in den jeweiligen Ämtern der Stadt? - Diese Auswertung ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands zurzeit nicht möglich. Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich nicht. - Vielen Dank, Herr Hörning. Die Anfrage 15.9 wird schriftlich beantwortet. 15.10 Wie sieht es aktuell mit der Grünflächenversorgung in Leipzig aus? (VI-F04471) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Eine sehr umfangreiche Anfrage, die demzufolge auch etwas umfangreicher beantwortet werden muss. Zur Frage 1 a). Der Indikator „Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen“ ist in der im Jahr 2016 von der Stadt Leipzig veröffentlichten Broschüre S e i t e | 51 Nachhaltige Umweltentwicklung in Leipzig - Indikatoren dargestellt und auch online verfügbar. Die dort dargestellte Auswertung kann zur Beantwortung der Frage herangezogen werden. Öffentliches Grün im Sinne dieses Indikators umfasst öffentliche Grünanlagen, zu denen Parks, Stadtplätze, Spielplätze sowie sonstige Grünanlagen gehören. Diese werden im Grünflächenkataster des Amtes für Stadtgrün und Gewässer geführt und können im Sinne der Anfrage gleichgesetzt werden mit uneingeschränkt nutzbarem öffentlichem Grün. Im Jahre 2004 betrug die Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen 19 Quadratmeter je Einwohner - ich überspringe jetzt einmal einige Jahre -, 2010 waren es 16,5 Quadratmeter je Einwohner und 2016 15,3 Quadratmeter je Einwohner. Wenn man das Jahr 2016 in Vergleich setzt zu 2004, wobei das Bevölkerungswachstum mit berücksichtigt werden muss, ist das ein Verlust je Einwohner von 3,7 Quadratmetern. Belastbare Vergleichsdaten auf einheitlicher Erhebungsbasis aus anderen Großstädten liegen bundesweit nicht vor. Selbst die Richtwerte einzelner Großstädte basieren auf unterschiedlichen Flächentypen und Größenbezügen und schwanken zwischen 6 und 25 Quadratmetern je Einwohner, wie ein Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Naturschutz, in dem das Amt für Stadtgrün und Gewässer mitgearbeitet hat, zuletzt ergeben hat. Aus der Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, die Grundlage für die Erarbeitung des Weißbuchs Stadtgrün Grün in der Stadt - Für eine lebenswerte Zukunft ist, bei dem das Amt für Stadtgrün und Gewässer die Stadt Leipzig als Modellstadt vertreten hat, liegen Kenntnisse zu Richtwerten aus anderen Städten vor. Allerdings - da wiederhole ich mich -, diese bundesweit uneinheitlichen Indikatoren und Richtwerte sind nicht vergleichbar. Das ist der Grund, warum die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz, in der das Amt für Stadtgrün und Gewässer eingebunden ist und mitarbeitet, aktuell intensiv die Diskussion um einheitliche Richtwerte fordert und führt. - Ich könnte jetzt Werte vorlesen, aber Sie werden damit wenig anfangen können. Ich reiche sie Ihnen selbstverständlich schriftlich nach. Zur Frage 1 b). Im Rahmen der Erarbeitung des INSEK 2030, Fachkonzept Freiraum und Umwelt, wurde für die Ortsteile die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen ab einer Größe von 2.000 Quadratmetern ermittelt, weil ab dieser Größenordnung von vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ausgegangen werden kann. Zusätzlich wurde auch der Faktor der Erreichbarkeit aus den einzelnen Wohnblocks heraus einbezogen. Das heißt: Es wurden die Grünflächen ab 2.000 Quadratmetern in die Analyse einbezogen, die nicht weiter als 250 Meter von den einzelnen Wohnstandorten Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 S e i t e | 52 entfernt sind, wobei auch öffentliche Grünflächen in benachbarten Ortsteilen berücksichtigt wurden, die diese Kriterien erfüllen. des Flächennutzungsplans. Das heißt: Auch hier gibt es quasi eine Sicherheitsgarantie, wenn nicht der Rat etwas anderes beschließt. Auch hierzu gibt es eine sehr umfangreiche Anlage, in der man das schriftlich nachlesen kann. Darin sind zwei vergleichende Werte aufgelistet. Die meiste Grünfläche weist der Stadtteil Schönau auf mit 122,17 Quadratmetern je Einwohner, gefolgt Lützschena-Stahmeln mit 105,77 Quadratmetern. Die geringste Grünfläche weist die Südvorstadt auf mit 2,12 Quadratmeter je Einwohner, gefolgt von Gohlis-Süd mit 2,5 Quadratmeter je Einwohner. Das ist unterlegt für alle Orts-teile. Zur Frage 2 c). Da wie beschrieben im Flächennutzungsplan keine Bauflächen innerhalb der regionalen Grünzüge dargestellt sind, werden dort in der Regel auch keine B-Pläne aufgestellt. Damit ist dem dargestellten Schutzanspruch der regionalen Grünzüge entsprochen. B-Pläne würden keinen zusätzlichen Schutz darstellen oder diesen erweitern. Privates Grün wird derzeit nicht regelmäßig erfasst. Zur Frage 2. Die Definition Grünzug gibt es. Das ist gesetzlich definiert. Hier muss man Bezug nehmen auf die Regionalplanung. In der Regionalplanung ist Grünzug definiert als regionaler Grünzug oder Grünzäsur. - Ich verzichte darauf, vorzulesen, was das bedeutet. Bitte lesen Sie das nach! Ziele der Raumordnung sind im Raumordnungsplan als solche zu kennzeichnen und entfalten eine strikte Beachtungspflicht gegenüber raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Die Beachtungspflicht schließt es aus, Ziele der Raumordnung im Wege von Abwägungen oder Ermessensentscheidungen zu überwinden. Das heißt: Wenn im Regionalplan von überregionaler Bedeutung ein Grünzug oder eine Grünzäsur festgestellt ist, dann ist diese verbindlich und darf an dieser Stelle kein Eingriff erfolgen. Zur Frage 2 a). Um die Zahl benennen zu können, wurden die oben genannten regionalen Grünzüge aus dem Regionalplan mit den Landschaftsschutzgebieten räumlich abgeglichen. Von 7.869 Hektar regionaler Grünzug sind im Stadtgebiet Leipzig 4.090 Hektar - 52 Prozent - durch Landschaftsschutzgebietsverordnungen geschützt. Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Sächsischen Naturschutzgebietes kommen im Stadtgebiet Leipzig nicht vor. Zur Frage 2 b). Im Flächennutzungsplan findet keine explizite Flächenausweisung von Grünzügen statt. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan beachten die regionalen Grünzüge aber insoweit, dass dort keine Bauflächen dargestellt werden. Rund 95 Prozent der regionalen Grünzüge aus der Regionalplanung sind im Flächennutzungsplan über die dort definierten Indikatoren dargestellt. Der Rest von 5 Prozent ist über andere Definitionen ebenfalls dargestellt. Der Zugriff auf diese Flächen ist aber auch über den Flächennutzungsplan gewährleistet. Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus die sonstigen öffentlichen Grünflächen dargestellt, die keinen überregionalen Charakter haben. - Sie wissen, es braucht einen Ratsbeschluss für die Änderung Zur Frage 3. Die Frage lässt sich in der gestellten Form nicht valide beantworten, da keine Statistik zu Bebauungsabsichten geführt wird. Allenfalls könnten für die Vergangenheit Aussagen getroffen werden, ob und in welcher Form öffentliche Grünflächen bebaut worden sind. Flächen, die nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind, werden verstärkt auf ihre Eignung für soziale Infrastruktur geprüft, um dringenden Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden. Das ist eine Einzelfallentscheidung, die die Bauverwaltung in Abstimmung mit den Fachämtern, insbesondere denen des Dezernats III, trifft. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Da Sie - zu Recht - einiges ausgelassen haben, haben wir die Bitte, uns die Antwort morgen in schriftlicher Form zuzuschicken oder sie alternativ ins ALLRIS zu setzen. Bürgermeister Rosenthal: Das machen wir. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. 15.11 Wie weiter mit den Seniorenbüros im Stadtgebiet ab 2018? (VI-F-04525) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Fabian antwortet. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit wurde 2016 evaluiert. Das Sozialamt und weitere Beteiligte, zum Beispiel Vertreterinnen des Seniorenbeirats, die Seniorenbeauftragte, die Vertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, werten die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes derzeit aus. Auf dieser Grundlage wird bis Ende des ersten Quartals 2018 ein Vorschlag erarbeitet, der Aussagen zur Anpassung bzw. Fortfüh- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 rung des Konzeptes der offenen Seniorenarbeit enthalten wird. Erst nach einer Entscheidung über die Weiterentwicklung der Strukturen und Angebote der offenen Seniorenarbeit werden Änderungen des Förderverfahrens notwendig. Die Träger werden hierüber rechtzeitig informiert. Zur Frage 2. Dazu kann noch keine Aussage getroffen werden. Zur Frage 3. Anfang Juli 2017 informierte das Sozialamt die Träger der Angebote der offenen Seniorenarbeit einschließlich der Seniorenbüros, dass das Förderverfahren für das Jahr 2018 wie in den Vorjahren erfolgen wird. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich will nur noch einmal verdeutlichen: Sie haben die Träger im Juli 2017 darüber informiert, dass es weitergeht. Weil das bis dahin nicht klar war, hätte ein Träger, der ein Seniorenbüro betreibt, sein Personal zum 31.12. kündigen müssen. Es ist sehr schön, dass Sie infolge unserer Anfrage die Information der Träger inzwischen nachgeholt und ihnen mitgeteilt haben, dass die Evaluierung und deren Auswertung länger dauert, es aber auf jeden Fall weitergehen soll, wir darüber aber erst 2018 befinden werden. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Müller (SPD): Zum einen an den Fragesteller: Man hätte sich ja einmal beim Vertreter der Fraktion im Seniorenbeirat über den derzeitigen Stand informieren können. - Zum anderen habe ich die Bitte, dem Seniorenbeirat die Antwort, die hier eben gegeben worden ist, schriftlich zuzusenden. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Der Seniorenbeirat kann gern eine Kopie meiner hier eben gegebenen Antwort bekommen. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft noch einmal. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Müller, ich war mit unseren beiden Vertreterinnen im Seniorenbeirat in acht Seniorenbüros, also wir haben alle Träger besucht. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege Fabian. S e i t e | 53 Meine Damen und Herren, ich schließe die Fragestunde. Die Anfragen 15.12 bis 15.32 werden schriftlich beantwortet und Ihnen zugeleitet. 16 Bericht des Oberbürgermeisters Meine Damen und Herren, es wird jetzt eine Premiere geben. Trotz der angespannten zeitlichen Situation aufgrund der umfangreichen Tagesordnung möchte ich Ihnen, in Absprache mit den Ältesten, eine kurze Einführung in eine der wichtigsten Vorlagen geben, die wir uns für die nächsten Monate vorgenommen haben. Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 17 auf. 17 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK): Vorstellung des Strategischen Zielbildes Ich bitte Kollegen Fabian, während meines Vortrags die Sitzungsleitung zu übernehmen. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Prof. Dr. Fabian) Meine Damen und Herren, heute haben wir die Vorlage „INSEK“ freigeschaltet; wie abgesprochen wird Ihnen ein Exemplar pro Fraktion auch in Papierform zugehen. Sie wird ohne Zweifel eine der wichtigsten Beschlussvorlagen, die wir in den nächsten Monaten miteinander zu diskutieren und zu besprechen haben. In Absprache mit Kollegin Dubrau habe ich mich dafür entschieden, Sie alle mit einem Aufschlag auf den gleichen Ausgangsstand zu bringen, um Sie dann auf den Weg der öffentlichen Beteiligung mitzunehmen. Wir haben heute die Presse darüber informiert. Wir möchten heute den Stadtrat informieren. Wir werden morgen den erweiterten Führungskreis der Stadtverwaltung noch einmal grundsätzlich informieren und schon morgen Abend die erste Bürgerbeteiligungsveranstaltung durchführen. „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030“, so lautet der Titel dieses Projekts. Die Stadträtinnen und Stadträte, die schon länger im Rat sind, wissen, dass wir im Jahr 2009 das SEKo, das Stadtentwicklungskonzept, verabschiedet haben. Damals haben wir strategische Ziele definiert und Handlungsschwerpunkte festgelegt. Wir haben versucht, uns daran entlang zu hangeln, und die Vorlagen und Arbeitsschritte daran angelehnt erarbeitet und Ihnen zugeleitet. Ich glaube, dass auch viele Fraktionen sich an diesem SEKoPapier orientiert haben. Jetzt geht es um ein konzeptionell neues Überlegen für die Stadt Leipzig. Das Papier ist unglaublich dick geworden. Wir hätten es gerne dünner gehabt, Frau Dubrau. Man kann es kaum überschauen, was, ehrlich gesagt, ein Problem ist. Das Papier ist im Entwurf 300 Seiten stark, zurückzuführen auf die interdisziplinäre Erarbeitung. Wahrscheinlich haben 80 Leute daran mitge- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 schrieben. Das immer wieder auf eine redaktionelle Ebene zu heben, damit es auch Substanz hat, war schon ein gehöriges Stück Arbeit. Wir hatten den Ehrgeiz, das Projekt, von einem großen Leitbild ausgehend, immer weiter durchzubuchstabieren: bis in die Fachpläne, ja teilweise bis in die Ortsteile und Quartiere hinein, und schon möglichst konkret zu werden, ohne die detaillierten Fachpläne vorwegzunehmen. Ich möchte Ihnen zumuten, mir eine Viertelstunde lang zuzuhören, während ich Ihnen erläutere, was die Grundlage dieses Papiers ist. (Präsentation) Die Situation heute, im Jahr 2017, hat sich im Vergleich zu der im Jahr 2009 grundlegend geändert. Zuerst will ich Ihnen ein Foto zeigen. Darauf sehen Sie - im Stadtrat kann ich das sagen - die Tochter von Herrn Gehrkens (?) und nicht etwa Frau Dubrau als Kind, wie Sie, Herr Geisler, vermuten. (Heiterkeit) Ich bin mit diesem Foto in den Jahren 2000 bis 2010 unterwegs gewesen, um zu erklären, in welcher Situation die Stadt ist. Ich kann mich gut erinnern an eine Konferenz in Brüssel, wo ich anhand dieses einen Fotos meinen gesamten Vortrag gehalten habe. Damals habe ich gesagt: Wir haben einen viel zu großen Mantel; die Stadt ist aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur viel zu klein, diesen Mantel zu füllen. Wir waren zu dieser Zeit in der Situation, dass die Einwohnerzahlen schrumpften; Sie erinnern sich alle daran. Leipzig hatte beim Tiefststand 480.000 Einwohner, aber eine Infrastruktur für 1 Million Menschen, auch unter der Erde. Fragen Sie die Wasserwerke! Die Abflussrohre sind für 1 Million Menschen ausgelegt, und zwar mit dem damals prognostizierten Wasserverbrauch für die Jahre 2020 bis 2030, der sich heute ganz anders darstellt. Die Planung der Verkehrsanlagen, und zwar ohne Grünau und ohne Paunsdorf, war ebenfalls auf Bevölkerungswachstum ausgelegt. Leipzig aber war geschrumpft auf 480.000 Einwohner, und das mit den Eingemeindungen. Tatsächlich lebten damals auf dem alten Stadtgebiet von 1930 noch 430.000 Menschen; in 1930 waren es rund 719.000 Menschen. Unser Problem war: Wie geht man mit einer solchen Schrumpfung um? Wir haben damals über Abriss diskutiert. Sie wissen, wir haben 8.000 Wohnungen vom Markt genommen. Heute sind wir in einer völlig anderen Situation. Das muss man sich vor Augen führen, wenn man die Frage beantworten will: Wie können wir die Herausforderungen, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen, bewältigen, und wie müssen wir uns dafür aufstellen? Wir gehen davon aus, S e i t e | 54 dass die statistischen Prognosen für die Stadt, die für die nächsten Jahre erhoben wurden, zutreffen. Sie sind Grundlage dieses INSEK-Papiers. Wir rechnen damit, dass im Jahre 2030 über 700.000 Menschen in unserer Stadt wohnen, leben und arbeiten werden oder anstreben, hierherzuziehen. Darüber hinausgehend hat sich die Situation auch an anderer Stelle grundsätzlich geändert. Ich habe Ihnen ein Foto von der Georg-Schwarz-Straße mitgebracht. - Das ist zehn Jahre her. Ich sage es Ihnen unumwunden: Mir fehlte vor zehn Jahren die Fantasie, dass wir das in Ordnung bringen können, auch angesichts der damaligen demografischen Situation. Die sehr attraktive Entwicklung konnte durch eine kluge Stadtentwicklungsund Stadtumbaupolitik und die hervorragende Arbeit im Dezernat VI gemeinsam mit Ihnen erreicht werden. Wir haben das Glück der wirtschaftlichen Entwicklung gehabt, die Grundlage für alles ist. Um es deutlich zu sagen: Ohne die wirtschaftliche Entwicklung, ohne die geschaffenen Arbeitsplätze könnte ich Ihnen die nächsten Bilder nicht zeigen. Die damalige Situation in der Georg-SchwarzStraße, stellvertretend für viele Bereiche in unserer Stadt, war: marode, Ladenleerstand, Image unattraktiv; kurzum: eine ganz prekäre soziale Lage, aber auch eine prekäre Stadtentwicklungslage. Das Bild, das ich Ihnen jetzt zeige, ist ein Bild vom letzten Jahr: Straßenfest in der Georg-SchwarzStraße. Was sehen Sie? Sanierte Häuser, lebendiges Treiben. Jetzt sind wir in der Diskussion, wie wir den Straßenraum umgestalten. Wie entwickeln wir gemeinsam mit den Menschen in einem großen Beteiligungsverfahren Wohnen, Leben, Arbeiten und meistern auch die schwierige verkehrliche Situation? Sie sehen, durch die Menschenmassen fährt die Tatra. - Das ist passiert: Vom Brunnenviertel bis zu ihrer engsten Stelle hat es eine wunderbare Entwicklung gegeben: mit einer lebendigen kreativen Szene, mit Ich-Genossenschaften, mit dem kleinsten Café Europas etc. Das verdanken wir in Wahrheit der Bevölkerungsentwicklung. Dort stünde immer noch vieles leer, wenn wir heute noch 500.000 Einwohner hätten. Das nächste Bild zeigt weitere Impressionen, was dort heute alles passiert. - Ich will das aber jetzt nicht weiter ausdehnen. Uns wurde klar: Wir müssen die strategischen Ziele der Kommunalpolitik neu definieren. Wir müssen neu denken. Wir müssen mit Ihnen zusammen ein Programm für die nächsten zehn Jahre entwickeln, das wir durch Evaluation weiter schärfen und entsprechend fortschreiben. Im Jahr 2005 haben wir uns auf den Weg begeben. Diejenigen, die schon länger im Rat sind, werden sich erinnern: Wir haben im Jahr 2005 die strategischen Ziele der Kommunalpolitik festgelegt, die auch für mich, als ich Oberbürgermeister Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 dieser Stadt wurde, die Grundlage sind. Der Stadtrat hatte im Dezember 2005 die beiden zentralen Ziele definiert: Wir müssen alles daran messen und prüfen, ob es den Rahmenbedingungen für die Entstehung von Arbeitsplätzen dient und ob es dazu dient, diese Stadt zu verjüngen, um eine ausgeglichenere Altersstruktur zu erzielen. Das ist wahrhaftig gelungen. Wir gehören heute zu den am schnellsten wachsenden Städten, wie Sie wissen. Wir haben 100.000 Menschen dazugewonnen. Wir haben insbesondere auch - fast schon wundersam - eine Verjüngung in der durchschnittlichen Altersquote erreicht. Das SEKo aus dem Jahr 2009 greift das auf. Ich will noch einmal an die Vorgehensweise erinnern. Wir hatten die beiden strategischen Ziele der Kommunalpolitik formuliert, haben dann fünf planerische Grundsätze festgelegt und vier Zielbereiche entwickelt, die dann durchbuchstabiert wurden. - Das große Schaubild zeigt den Moment des Stadtratsbeschlusses im Jahr 2009. - Daran haben wir unser Arbeitsprogramm ausgerichtet. Wir haben gemeinsam in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe die sehr gute Broschüre „Leipzig wächst nachhaltig“ erarbeitet - ich schaue einmal in Richtung von Frau Dr. Lauter, die damals den Antrag eingebracht hatte, Bilanz zu ziehen, ob das etwas gebracht hat, und das Leitbild noch viel stärker diskutieren wollte -, in der wir dargestellt haben, was wir seit 2005 geschafft haben. - Vielleicht gibt es in Ihren Fraktionsbüros noch ein Exemplar davon. Ich habe mit meiner Verwaltung das Arbeitsprogramm „Leipzig! 2020“ erarbeitet, wie Sie sich erinnern werden. Dieses Arbeitsprogramm basiert auf vier Zielen, der sogenannten Zielrose, in der das SEKo als eine wichtige Grundlage enthalten ist, das es weiterzuentwickeln galt. Dazu habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen zum ersten Mal im Januar 2016 eine Klausur abgehalten. Dort haben wir uns intensiv mit der Frage beschäftigt: Wie wollen wir uns in den unterschiedlichen Fachbereichen - von der Kultur bis zum Umweltbereich, von der Stadtentwicklung bis zur inneren Verwaltung - aufstellen, und was müssen wir an der Zielrose verändern? Wir haben im November 2015 zum ersten Mal mit den Bürgern diskutiert. Wir haben INSEK-Expertenworkshops gemacht. Wir haben mit den Führungskräften intensiv diskutiert. Wir haben von der Bürgermeister-Klausur bis hin zur redaktionellen Arbeit unser Zielbild geschärft, überarbeitet und neu formuliert. Ich habe mit allen Geschäftsführern diskutiert, was die Kommunalwirtschaft, insbesondere die großen Unternehmen Wasserwerke, Stadtwerke und öffentlicher Nahverkehr - erst letzte Woche gab es einen Workshop mit der LVV -, dazu beitragen können und habe ihnen erläutert, was das für uns bedeutet. S e i t e | 55 Heute können wir Ihnen ein Papier auf den Tisch legen, das nach der öffentlichen Beteiligung noch einmal verändert und weiterentwickelt wird und dann hoffentlich im ersten Quartal 2018 verabschiedet werden kann. Dazu gibt es auch eine interdisziplinäre und interfraktionelle Arbeitsgruppe, die morgen zum ersten Mal sowie an zwei Samstagen tagen wird. Ich will Ihnen kurz erklären, wie wir die Zielrose weiterentwickelt haben. Sie erinnern sich an den Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig“. Das soll keine Blase bleiben. Wir sagen: Wachstum per se ist kein Ziel, Wachstum per se ist nicht lohnenswert, sondern Wachstum muss sich messen lassen an Nachhaltigkeit und an den Zielen ökologischer, ökonomischer und sozialer Verantwortung. Wenn wir an der Herausforderung festhalten wollen, dass diese Stadt nachhaltig wächst und sich entwickelt, müssen wir erst einmal definieren: Was sind die anderen großen Herausforderungen? Was sind die Probleme, die die Kolleginnen und Kollegen aus ihrer Fachlichkeit formulieren und definieren? Ich will sie hier kurz benennen: Soziale Gerechtigkeit ist eine der wesentlichen Herausforderungen. Jeder Mensch hat das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe. Wie gelingt uns das in einer Stadt, die weit auseinanderdriftet? Denn das gehört zur Wahrheit dazu: In GohlisSüd beträgt die Arbeitslosenquote 4 Prozent, in Volksmarsdorf liegt sie bei 14 Prozent. Bezahlbares Wohnen wird eine weitere große Herausforderung der nächsten Jahre sein. Zum ersten Mal in der Geschichte seit 1990 haben wir einen angespannten Wohnungsmarkt; denn per Definition ist bei einem Leerstand von 2 Prozent der Wohnungsmarkt als angespannt zu bezeichnen. Wir haben urbane Sicherheit als Herausforderung identifiziert. Auch über dieses Thema haben wir miteinander gerungen und diskutiert. Diese Diskussion wird auch nicht aufhören; denn die Stadt wird verdichtet, die Konkurrenz wächst, die Menschen wohnen enger zusammen, es gibt mehr Konflikte, auch interkultureller Art. Alles das gehört zur Wahrheit dazu. Wir haben die nachhaltige Mobilität als große Herausforderung benannt. Wie organisieren wir die Verkehre der Zukunft? Heute haben wir in der Diskussion zu Elektromobilität nur kurz die Fragen gestreift: Was ist richtig? Wie werden wir uns entwickeln müssen, um die Verkehre der Zukunft zu organisieren, wenn jedes Jahr 4.000 Pkw hinzukommen, wenn der öffentliche Nahverkehr immer teurer wird, wenn Fahrrad- und Fußgängerverkehre anders gelenkt, geleitet und auch unterstützt werden müssen, um flexibel zu sein und letztlich auch Wirtschaftsverkehr möglich zu machen? Das wird ja immer gern vergessen: Jeder Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Radfahrer, jeder Straßenbahnbenutzer hilft, dass Wirtschaftsverkehr fließen kann, aber darüber möchte man nicht überall reden. Auch Bildungsinfrastruktur ist eine der ganz großen Herausforderungen, wie Sie wissen. Kollege Fabian sagt, er fühle sich manchmal schon fast penetrant mit seinen Bemerkungen, was alles nötig ist. 71 neue Schulen sind nötig bis 2030, wenn wir von über 700.000 Einwohnern ausgehen. Kulturelle Identität haben wir als eine Herausforderung ausgemacht, die Leipzig auszeichnet und von der wir weiter ausgehen können. Kultur ist weder Dienstleistung noch Luxus, sondern Kultur ist eine Lebensgrundlage des Menschen. Zu Kultur gehört, nicht zu vergessen, auch der Sport. Grün in der Stadt und neue Baukultur haben wir als Herausforderung benannt. Wie gelingt es uns, wenn die Flächen knapper werden, über das Bauen mehr Grün zu organisieren, die Stadt mehr atmen zu lassen? Wie gelingt es uns in einer verdichteten Stadt, die Schneisen zu bewahren, Regenwasser rückzuhalten, Starkregen abzufangen, klimatische Veränderungen aufzufangen? Auch vorsorgendes Flächenmanagement ist eine Herausforderung angesichts der Konkurrenz der Flächen: Gewerbe gegen Wohnen, Kita gegen Grünfläche und, und, und. Zu guter Letzt die Herausforderung: Das alles braucht eine moderne Verwaltung, die wir neu aufstellen müssen und die sich diesen Themen stellt. Ich wurde heute in der Pressekonferenz gebeten, das konkreter darzulegen. Damit ist konkret gemeint: Wir müssen unsere Verwaltung noch wirtschaftsfreundlicher aufstellen. Sonst wird es nicht aufgehen, was wir gemeinsam vorhaben. Vor diesem Hintergrund haben wir das Zielbild weiterentwickelt und drei grundlegende Herausforderungen formuliert. Vor diesem Hintergrund müssen wir alles bedenken. Die Stadt wird nur nachhaltig wachsen, wenn wir sicherstellen, dass sie finanziell solide aufgestellt ist und wirtschaftlich stabil ist, und wenn uns die Demokratie nicht um die Ohren fliegt. Ich glaube, eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre wird sein, wie sich die Städte der westlichen Welt, wie sich auch die europäischen Städte auf ein neues Demokratieempfinden, auf eine neue Demokratiewirklichkeit in unseren Städten einstellen und ob unsere Gesellschaft weiter polarisiert. Wissen Sie, ich komme gerade mit frischen Eindrücken aus Polen zurück. Wir haben in Danzig versucht, zu verstehen, warum die Bürgerrechtler aus den 1980er-Jahren sich mittlerweile so spinnefeind sind, dass daraus eine Staatskrise entsteht, wie autoritäre Strukturen zunehmend an S e i t e | 56 Gestalt gewinnen und wieso es kracht, Gottlob nicht in Danzig, aber anderswo in Polen. Frau Dr. Jennicke war bei der hochspannenden Diskussion über die Demokratie in Polen mit dabei, die aber bei uns letztlich genauso abläuft. Zurück zum INSEK und den drei grundlegenden Herausforderungen, ohne die das, was wir vorhaben, nicht gehen wird. Ich kann es auch einmal zuspitzen: Wenn die Wirtschaft nicht gedeiht, werden auch die Menschen nicht nach Leipzig kommen. Es ist eine völlige Illusion, zu glauben, wir werden 700.000 Einwohner stark, wenn die Anzahl der Arbeitsplätze nicht mitwächst. Also: keine Arbeit, keine 700.000 Menschen. Die Arbeitsplätze entstehen nur, wenn die wirtschaftliche Entwicklung steht. Das alles kann nur gelingen, wenn wir in einem offenen, transparenten Verfahren Demokratie leben, nicht nur in unserer Stadt, sondern auch anderswo. Es ist mir wichtig, das noch einmal zu betonen. - Diese drei grundlegenden Herausforderungen: Finanzen, Wirtschaftskraft und Demokratieverständnis müssen wir sicherstellen. Sie bilden den inneren Ring des Zielbildes. Wir haben auch einen äußeren Ring identifiziert, nämlich: Wer sind die eigentlichen Akteure? Klar, die Verwaltung. Klar, der Stadtrat. Klar, die Kommunalwirtschaft. Klar, die Bürgerinnen und Bürger. Neu aufgenommen haben wir die Region. Wir müssen stärker in der Region zusammenarbeiten, wenn wir dieses Vorhaben stemmen wollen. Damit meine ich nicht nur die Zusammenarbeit mit Halle, sondern auch die mit den Landkreisen, mit den kleineren Städten, mit den Mittel- und Unterzentren. Die Metropolregion, in der wir uns aktiv einbringen, ist ein Weg, Wohnen, Leben, Arbeiten und Nutzung von Freiräumen in der Fläche stärker zu verbinden. Umgekehrt ist aber auch zu akzeptieren, dass es dort ebenfalls gewerbliche und Wohnentwicklung gibt. Wir müssen uns nicht alles krallen und festhalten, sondern wir müssen uns in einem konstruktiven und kooperativen Miteinander entwickeln. Dem Thema regionale Entwicklung wird insgesamt ein größerer Stellenwert eingeräumt. Wir haben daraus vier Zielbereiche abgeleitet, die Rose sozusagen aufblättern lassen. Die Reihenfolge 1 bis 4 bedeutet keine Priorisierung, sondern wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Diese vier Zielbereiche gehören zusammen. Erstens: Leipzig besteht im Wettbewerb. - In der globalisierten Welt von heute wird der Wettbewerb wesentlich schärfer geführt als noch vor 25 oder vor 40, 50 Jahren. Wir wetteifern als Kultur-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort mit den großen europäischen Metropolen. Zweitens: Leipzig stärkt seine Internationalität. Wenn wir uns nicht weiter international aufstellen, Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 werden wir diesen Wettbewerb der Städte irgendwann verlieren. Drittens: Leipzig schafft soziale Stabilität. - Wir glauben, dass wir mit sozialer Stabilität sehr sorgsam umgehen müssen. Nur wenn es uns gelingt, dass die Stadtgesellschaft nicht weiter auseinanderdriftet, haben wir die Chance, uns sozial stabil zu entwickeln. Viertens: Leipzig setzt auf Lebensqualität. - Natürlich ist die Lebensqualität stärker bedroht, wenn die Lebensräume dichter und enger werden. Wie kann es uns dennoch gelingen, dass die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt davon nicht beeinträchtigt, sondern weiter ermöglicht wird? Wie können wir Leipzig zu dem attraktiven Ort entwickeln, dessen Ausstrahlung die heute schon vorhandene noch übersteigt? - Als Marketingoffensive sage ich immer ganz kühn: Wenn Sie nicht nach Leipzig kommen, dann haben Sie wirklich was verpasst, nämlich diese Stadt zu erleben in ihrer Vielfalt, in ihrer Buntheit, mit ihrer wunderbaren Architektur und ihrer Lebensqualität. Aus diesen vier Zielbereichen entsteht unser Zielbild, das Grundlage für die Gesamtentwicklung des INSEK-Prozesses ist. Wir haben die vier Zielbereiche jeweils mit sechs Spiegelstrichen weiter aufgegliedert. Jeder Spiegelstrich steht für ein Handlungsfeld, von dem die jeweiligen Fachpläne abgeleitet werden. Ich will Ihnen hier jetzt nur ein Beispiel nennen. Der Zielbereich „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ gliedert sich in die sechs Handlungsfelder: Balance zwischen Verdichtung und Freiraum, Qualität im öffentlichen Raum und in der der Baukultur, Nachhaltige Mobilität, Vorsorge Klima- und Energiestrategie, Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität, Quartiersnahe Kultur-, Sport- und Freiraumangebote. Jeweils davon abgeleitet werden die Fachpläne. Elf Fachpläne sind Bestandteil, die wir weiter ausdifferenzieren müssen. Wir haben bis jetzt noch nicht alles finanziell untersetzt. Die Frage steht ja auch im Raum: Was kostet diese Entwicklung bis 2030: 71 neue Schulen, 100 neue Kindertagesstätten, nachhaltige Mobilität und öffentlicher Nahverkehr, von der Anschaffung von Straßenbahnen bis zum neuen Klärwerk in Rosenthal? Wir versuchen, im Rahmen des Prozesses bis zum ersten Quartal 2018 die finanzielle Seite weiter zu beleuchten und mit Zahlen zu untersetzen. Ich hoffe, dass wir das schaffen. Das dürfte eine der kompliziertesten Berechnungen sein. Wir haben keine Blütenträume aufgeschrieben. Das war kein Wünsch-dir-was. Wir haben die Ortschaftsräte nicht etwa gefragt, was Sie wollen, und all das aufgenommen, sondern wir haben ver- S e i t e | 57 sucht, in einem Abwägungsprozess der unterschiedlichen Interessen das zu berücksichtigen, was wir für stemmbar und erreichbar erachten. Ich lade Sie ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Ich lade Sie ein, sich in die interfraktionelle Arbeitsgruppe intensiv einzubringen. Ich lade Sie ein, bei Bürgerversammlungen in Nord, in Ost, in Süd und in West dabei zu sein, in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten die Diskussion weiterzuführen und auch online Anregungen zu geben, um dann in den Ausschüssen die erste Lesung - jetzt war die nullte - im November, wenn alles seinen Gang geht, zu machen. - Vielen Dank für Ihr ausdauerndes Zuhören. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für den umfangreichen Vortrag, in dem Sie es verstanden haben, trotz der Kürze der Zeit das Vorhaben umfassend vorzustellen. Gestatten Sie mir, Sie in einem Punkt zu korrigieren. Wir hatten bereits Anfang der 1990er-Jahre einen angespannten Wohnungsmarkt. Damals gab es zwar 18.000 leerstehende Wohnungen; gleichzeitig gab es 18.000 Wohnungsuchende, weil diese 18.000 Wohnungen nicht mehr bewohnbar waren. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, völlig korrekt. Ich war selbst Betroffener. Ich habe 1991 wie verrückt nach einer Wohnung gesucht. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich Tagesordnungspunkt 17. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Oberbürgermeister Jung: Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 18: 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Juni 2017 (VI-DS04560) Einreicher: Dezernat Finanzen Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Zu TOP 18.1 hat Herr Pellmann Befangenheit angemeldet. Er nimmt nicht an der Beratung teil. Gibt es zu 18.1 aus Ihrer Mitte Hinweise? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 19 Vorlagen I TOP 19.1 ist abgesetzt. 19.2 Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig (VI-DS-02908) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.3 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) (VI-DS-03283) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 19.3.1 dazu ÄA (VI-DS-03283-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion könnte heute die Beschlussvorlage zur vierten Änderung der Verwaltungskostensatzung mittragen, wenn das kleine Wort „wenn“ nicht wäre. Es geht einmal mehr um Transparenz und in diesem Zusammenhang um das Informationsrecht der Leipziger und Leipzigerinnen auf Grundlage der kommunalen Informationsfreiheitssatzung. Mit unserem Änderungsantrag verfolgen wir das Ziel, dass die Verwaltungsgebühren der Einzeltatbestände unter der Rubrik Amtshandlungen nach der Informationsfreiheitssatzung, hier: Gebühren für Einzeltatbestände der Informationsfreiheitssatzung, aufgeführt in der Tarifstelle 26, unverändert bleiben. Dazu eine kleine Rückblende, mit der wir bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag werben wollen: Auf Initiative meiner Fraktion wurde im Dezember 2012 die Leipziger Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Bereits damals äußerten wir grundsätzliche Bedenken dahin gehend, dass die in der Verwaltungskostensatzung schlussendlich festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern werden. S e i t e | 58 Im Oktober 2014 stellten wir deshalb erneut einen Antrag zur Informationsfreiheitssatzung mit dem Ziel, mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften künftig kostenfrei zu stellen sowie bei weitergehenden Auskünften die Gebühren so zu bemessen, dass zwischen dem Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht und des Weiteren die im Einzelnen festgelegten Gebührensätze den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen sollen. Infolge dessen und auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat mit großer Mehrheit im Jahr 2015 beschlossen, dass zum einen mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften kostenfrei gestellt werden und zum anderen auch der Gebührenrahmen oberhalb einfacher Auskünfte deutlich nach unten angepasst werden. Nun die zweifelhafte Rolle rückwärts seitens der Stadtverwaltung. Mit der vierten Änderung der Verwaltungskostensatzung soll jetzt hinsichtlich der Ausübung des Informationsrechts wieder eine Kehrtwende vollzogen werden, welche wir Grüne ablehnen, weil insbesondere die unteren Gebührengrenzen teilweise doch wieder erhebliche Anhebungen erfahren sollen. Die Stadtverwaltung hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, dem Stadtrat eine entsprechend qualifizierte und nachvollziehbare Kalkulation vorzulegen. Auch deshalb kommen wir nicht umhin, die Angemessenheit dieser Gebührenerhöhungen infrage zu stellen. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, die schwarz-rote Koalition auf Landesebene hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2014 Folgendes beschlossen - ich zitiere -: Wir wollen in einem Informationsfreiheitsgesetz das Recht der Bürgerinnen und Bürger klarstellen, gegen angemessene Gebühren grundsätzlich Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen. Am besten wäre gewesen, wenn es ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz, das dann auch für die Kommunen gelten würde, bereits zum heutigen Tage geben würde; denn damit wäre die Tarifstelle 26 obsolet geworden. Dem ist aber nicht so. Man darf gespannt sein, ob und wann ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich kommt. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Also gilt weiterhin die Leipziger Informationsfreiheitssatzung. Wir Grüne wollen nicht, dass durch diese neuen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze das Informationsrecht künftig wieder massiv behindert wird. Die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen würden im Übrigen dem Sinn und Zweck der Leipziger Informationsfreiheitssatzung zuwiderlaufen. Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen Transparenz und Informationsrecht der Leipziger und Leipzigerinnen auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung genauso wichtig sind wie uns, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag bitte zu. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Da es sich um einen Satzungsbeschluss handelt, werden die Stimmen ausgezählt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 59 - 0 - 0. So beschlossen. 19.6 Abstimmung: 48 dafür, 10 dagegen, keine Enthaltungen. So beschlossen. 19.4 Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der öffentlichen und privaten straßenseitigen Erschließung sowie der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“ (sog. Werk Motor) (VI-DS-04084) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Es gibt klare Vorvoten. - Wird noch einmal das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Dezernat VI für diesen großen vertraglichen Vorlauf. 19.5 Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss (VI-DS-03606) Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit (VI-DS-03068) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.7 Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen dennoch mehrheitlich abgelehnt. Nun zur Beschlussfassung über die 4. Satzung. Die Stimmen werden ausgezählt. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der vorliegenden 4. Satzung zu? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? S e i t e | 59 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürgerund Heimatvereine (VI-DS-03772) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.8 Übertragung von Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 132.2 „Rehbacher Straße“) an die LESG in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-03757NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.9 Straßenbenennung 03955) 2/2017 (VI-DS- Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Die Beratungsergebnisse liegen vor. - Gibt es Wortwünsche? - Meines Wissens muss über jede Straßenbenennung einzeln abgestimmt werden. Ich werde nur die Nummer und den jeweiligen Benennungsvorschlag zur Abstimmung aufrufen. Nr. 1.1: Sachsenseite. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: So beschlossen. Nr. 1.2: Borsdorfer Straße. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Nr. 1.3: Stünzer Straße. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Nr. 1.4: Egon-Erwin-Kisch-Weg. men? - Enthaltungen? Gegenstim- Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Nr. 1.5: Gambrinusstraße. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. S e i t e | 60 19.10 Bebauungsplan Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss (VI-DS-03982) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse die Stimmen auszählen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wer dem Bebauungsplan zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 57 - 1 - 1. So beschlossen. Nr. 1.6: An der Feuerwache. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 19.11 Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-DS-04005) Abstimmung: Auch dies ist einstimmig beschlossen. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Nr. 1.7: Fehmarner Straße. Gegenstimmen? Enthaltungen? Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Abstimmung: Mit einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen. Nr. 1.8: Grundmannstraße. Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Nr. 1.9: Bienenweg. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Wir kommen nun zu den Aufhebungen und Teilaufhebungen. Nr. 2.1: Baumwollgasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig beschlossen. Nr. 2.2: Kaffeegasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Nr. 2.3: Porzellangasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig. Nr. 2.4: Tabakgasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig. Nr. 2.5: Fuggerstraße. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. Als Information nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Kurt-Reinicke-Platz, Aufnahme der Bezeichnung. 19.12 Unterstützung der Bertolt-Brecht-Gastprofessor am neu gegründeten „Centre of Competence for Theatre“ (CCT) (VIDS-03491) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Herr Weickert, bitte schön. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss schon intensive Debatten darüber geführt. Deswegen will ich das jetzt nicht unnötig in die Länge ziehen. Aber wir müssen uns einmal grundsätzlich die Frage stellen: Es sollen 20.000 Euro für die Förderung einer Gastprofessur an der Universität bereitgestellt werden. Entspricht das dem Sinn, für das kommunales Geld verwendet werden soll, dass an der Leipziger Universität, die ja eine Landesinstitution ist, eine zusätzliche Gastprofessur eingerichtet und von uns gefördert wird, wenn wir zugleich die Hochschule für Musik und Theater haben. Den Zusammenhang haben wir, ehrlich gesagt, schon im Ausschuss nicht verstanden, und den verstehen wir auch jetzt nicht. Deswegen werden wir diese Vorlage ablehnen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke, bitte schön. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weickert, grundsätzlich will ich Ihnen gar nicht widersprechen. Natürlich ist es im Kern Aufgabe des Frei- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 staates, die Universität zu finanzieren. Die für uns hinreichende Legitimation, Ihnen diesen Vorschlag zu machen, war der Willen des Stadtrates, 2014 einstimmig, glaube ich, gefasst. Als das Institut für Theaterwissenschaften geschlossen werden sollte, hat der Stadtrat der Verwaltung den Auftrag gegeben, am Erhalt der Theaterwissenschaften mitzuarbeiten. Und das ist das Ergebnis. S e i t e | 61 Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.17 Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2018 für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen (VI-DS-04080) Einreicher: Dezernat Finanzen Oberbürgermeister Jung: Danke schön für die Erklärung. - Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. 19.13 Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge Erwachsene) 2017/2018 (VI-DS04032) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.14 Jubiläen und Großveranstaltungen weitere finanzielle Unterstützung durch die Stadt Leipzig im Jahr 2017 (VI-DS04033) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 19.15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-04066) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 19.16 Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel gegenüber der Stadt Leipzig / Museum der bildenden Künste Leipzig als Erbin (VI-DS-04073) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorlage 04080, die einen Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel für 2018 in 2017 vorsieht, ist zumindest erklärungsbedürftig. Konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen sind einzuplanende Mittel für kurzfristige Reparaturen an von Verschleiß und Abnutzung betroffenen baulichen Teilen, die bei Unterhaltung eines Bauwerks anfallen. Defekte WC-Anlagen oder Fensterscheiben, aber auch defekte Wandtafeln zählen zu konsumtiven Maßnahmen. Der Freistaat macht dazu auch folgende Angabe: Dies betrifft unter anderem Miet-, Wartungs- und Reinigungsverträge. Die Größenordnungen für Instandhaltungsmaßnahmen sind aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre und aus den Meldungen der Schulen vom Kämmerer zu ermitteln und in den Haushaltsplan einzustellen. Investive Baumittel hingegen betreffen planbare Baumaßnahmen zum Werterhalt und zur Wertsteigerung, die in den Haushaltsplanberatungen regelmäßig für Diskussionen sorgen und die durch Prioritätensetzungen und Festschreibungen im Haushaltsplan gesichert sind. Ich erinnere an die Aussage der Verwaltung zu Beginn dieses Jahres, dass wir einen Investitionsstau haben, der bei einem knappen Jahr liegt und nur behoben werden kann, wenn genug Baukapazitäten vorhanden sind. Was will die Verwaltung mit dieser Vorlage? In der Tabelle sind vor allen planbare Sanierungen und Investitionen, aber keineswegs konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen aufgeführt, auch keine Verträge, wie sie die Sächsische Landesdirektion anführt. Die AfD-Stadtratsfraktion wünscht hier eine Klärung, weshalb einerseits im Beschlusstext von konsumtiven Mitteln und andererseits in der Erläuterungstabelle von investiven Mitteln, vorwiegend von Sanierungen, die Rede ist. Zudem muss erklärt werden, wie die Umsetzung erfolgen soll, wenn es nicht genug Baukapazitäten gibt und Leipzig einen Sanierungsstau vor sich her schiebt. Zumindest die Baustellen Altes und Neues Rathaus waren längst abgestimmt und können nicht Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 zu den konsumtiven Erhaltungsmaßnahmen gezählt werden. Die Ertüchtigung des Brandschutzes und der Elektroanlagen sowie die Sanierung der Fassade des Alten Rathauses waren Bestandteil der Vorlage 03747, die am 14. März dieses Jahres diskutiert und im Mai von der Ratsversammlung beschlossen wurde, sodass man sich nur wundern kann über die Kurzlebigkeit dieser Verwaltungsvorlage. Die im Mai beschlossenen Jahresscheiben sind offensichtlich schon wieder hinfällig und werden als änderungswürdig erachtet. Die AfD-Fraktion wünscht die strikte Einhaltung des Haushaltsplans und den Abbau des Sanierungsstaus der letzten Jahre bei Schulen und Kitas, bevor hier immer wieder neue Vor- und Rückgriffe auf Haushaltsmittel abgestimmt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu. Bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine ganz kurze Information zu diesem Thema geben; denn wir haben das schon sehr ausführlich in den Ausschüssen diskutiert. Aufgrund des Aufschwungs, der nicht nur unsere Stadt betrifft, sondern auch viele andere Städte erfasst hat, ist der Bausektor massiv aufgeheizt und sind die Baupreise im Vergleich zu unseren ursprünglichen Kennziffern enorm, im Durchschnitt um 30 bis 35 Prozent, gestiegen. Als wir das genannte Projekt geplant haben - das liegt schon einige Zeit zurück -, war das so noch nicht vorauszusehen. Man kann nicht alle Größenordnungen in den Plan mit aufnehmen. So etwas kommt gelegentlich auch nach dem Ende von Ausschreibungen vor. Für das von Ihnen genannte Beispiel gab es eine europaweite Ausschreibung. Wenn ich mich richtig erinnere, haben neun Firmen die Unterlagen eingeholt. Abgegeben wurden letztendlich nur zwei Angebote. In beiden wurden höhere Baukosten geltend gemacht, nämlich 136 bzw. 138 Prozent im Vergleich zu 100 Prozent. In dem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man lebt mit dieser Summe, oder man hebt die Ausschreibung auf und fängt wieder von vorn an. Die Fristen bei europaweiten Ausschreibungen sind sehr lang. Die Gefahr, dass man dann einen noch höheren Preis akzeptieren muss, ist natürlich immens. Ich denke, an dieser Stelle sollten wir versuchen, die Sanierung dieses Objekts, das dringend gebraucht wird, so schnell wie möglich zu realisieren. Ich bitte Sie dementsprechend, dieser Vorlage zuzustimmen. - Danke schön. S e i t e | 62 Oberbürgermeister Jung: Danke schön, für die Erklärung. - Wie ich höre, reicht Herrn Albrecht das nicht aus. Deshalb will ich hinzufügen: Meines Wissens braucht es drei übergreifende Maßnahmen, damit es als investiv gewertet werden kann. Das sind Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt, weil sie eben nicht investiv abgebildet werden können. Können wir jetzt darüber abstimmen? - Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen. 19.18 Mitgliedschaften der Stadt Leipzig in Vereinen und Verbänden: Mitgliedschaften des Dezernats Kultur (VI-DS04089) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. 19.19 Leipzigs Mitgliedschaft im Städtebündnis „Mayors for Peace“ (VI-DS-04092) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Zwölf Jahre hat es gedauert, sich zu überwinden, eine Flagge zu kaufen, mit der für den Frieden auf Erden und für eine atomwaffenfreie Welt geworben wird. Ohne unser beharrliches Nerven durch Anfragen und Presseartikel hätte die Stadt womöglich vergessen, dass sie Mitglied im Bündnis „Mayors for Peace“ ist. Es freut uns daher, dass nun endlich mit dieser Vorlage auch so etwas wie ein Bewusstsein in der Stadtverwaltung einkehrt. Aber bitte, Herr Oberbürgermeister, lassen Sie es nicht dabei bewenden, die Flagge am 8. Juli morgens vom Hausmeister aufziehen zu lassen, wie kürzlich geschehen! Auch die Initiierung eines Projekts wurde letztes Jahr versprochen, passiert ist leider bisher nichts. Wir nehmen Sie beim Wort, Herr Oberbürgermeister, mit Vereinen und Initiativen zukünftig Aktionen zu planen und diese zu unterstützen, wie in der Verwaltungsvorlage beschrieben. In einer Welt, in der aktuell viel zu viele Kriege stattfinden und die USA mit atomaren Erstschlägen droht, braucht es ein Engagement für den Frieden umso mehr. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Oberbürgermeister Jung: Ich war halt im Urlaub am 8. Juli. - Können wir abstimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mehrheitlich so beschlossen. 19.20 Aufhebung des Beschlusses VI-P01752 vom 24.04.2016 (Beschlusspunkt 5) betreffend des Verbotes von Wildtieren in Zirkussen (VI-DS-04310) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Herr Hörning, ich bitte Sie um einige einleitende Sätze zu dieser Vorlage. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Vorlage wird der ursprüngliche Beschluss betreffend das Verbot von Wildtieren in Zirkussen aufgehoben. Konkret wird der letzte Beschlusspunkt betreffend die dort genannten Tierarten aufgehoben. Die übrigen Beschlüsse bleiben weiterhin bestehen. Anlass dafür ist der Bescheid der Landesdirektion, mit dem wir förmlich aufgefordert werden, diesen Beschluss aufzuheben. Erfolgt eine Aufhebung nicht, wird im Wege der Ersatzvornahme durch die Landesdirektion die Aufhebung erfolgen. Wie Sie der Vorlage entnehmen können, sind sowohl die Landesdirektion als auch die Verwaltung der rechtlichen Auffassung, dass das Verbot insbesondere aufgrund der nunmehr vorliegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtswidrig ist. Mit dem ursprünglichen Beschluss wird rechtswidrig in die Berufsfreiheit der im Zirkus arbeitenden Personen eingegriffen. Außerdem ist die Stadt für ein solches Verbot nicht zuständig. Das Tierschutzgesetz hat ausdrücklich für derartige Verbote eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Allerdings richtet sich diese an das Ministerium für Verbraucherschutz. Das Ministerium wäre berechtigt, ein Verbot zu erlassen, nicht jedoch die Stadt. Es fehlt aufseiten der Stadt Leipzig eine für das Verbot notwendige Ermächtigungsgrundlage. Dem Bescheid der Landesdirektion ist daher zuzustimmen. Sollte dem Beschlussvorschlag der Vorlage nicht zugestimmt werden, müsste die Stadt Leipzig gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, was vorläufig bereits geschehen ist, und dann klagen. Im Hinblick auf die bereits bestehende Rechtsprechung ist jedoch davon auszugehen, dass ein derartiges Klageverfahren verloren geht. Wird dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt, entstehen daher erhebliche Prozesskosten, ohne dass tatsächlich Erfolgsaussichten bestehen. Es wird daher angeraten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und damit den ursprünglichen Beschluss abzuändern. S e i t e | 63 Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass alle weiteren Beschlusspunkte zum Schutz der Wildtiere in Zirkussen bestehen bleiben. Die eigentliche Intention des Beschlusses wird daher nicht berührt, was erst recht dafür spricht, dieser Vorlage zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Hörning. - Bitte schön, Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Die Stadträte meiner Fraktion bekamen im März dieses Jahres die Möglichkeit, einmal hinter die Kulissen eines Zirkusbetriebs zu schauen. Damals gastierte in unserer Stadt auf privatem Grund einer der letzten Zirkusse mit Wildtieren wie Elefanten, Giraffen, einem Flusspferd, Zebras, nämlich der „Circus Voyage“. Sehr konstruktiv und kritisch wurden beim Rundgang mit den anwesenden Vertretern der Fraktionen - es waren leider nur CDU- und AfD-Stadträte dabei, die anderen Fraktionen glänzten mit Abwesenheit - und einem Umweltverband Meinungen ausgetauscht. Ein Begleiter des Rundgangs, der sich als Tierarzt und Vertreter der Grünen vorstellte, musste jedoch nach maßlos groben Pöbeleien und Beleidigungen gegen Zirkusmitarbeiter des Platzes verwiesen werden. Es ging einem übrigens das Herz auf, zu sehen, wie Pflegepersonal und Tiere harmonieren. Wir finden es gut und richtig, wenn Zirkusse mit Wildtieren auch künftig auf kommunalem Grund in Leipzig, beispielsweise auf dem Kleinmesseplatz am Cottaweg, für Jung und Alt ihre Zelte aufschlagen. Nicht jede junge Familie mit kleinen Kindern hat schließlich die finanzielle Möglichkeit, die afrikanische Savanne zu bereisen, um Wildtiere einmal aus nächster Nähe zu sehen. Eintrittskarten für die Zirkusvorstellungen hingegen sind noch in einem erschwinglichen preislichen Rahmen erhältlich. Wenn aber bei der Kontrolle durch Veterinärmediziner festgestellt wird, dass unsere Mitgeschöpfe, die uns Menschen viel Freude und Bildungserkenntnisse bescheren, nicht artgerecht gehalten werden oder es gar zu Misshandlungen von Tieren kommt, sollte man mit der Härte des Gesetzes durchgreifen. Die gesetzlichen Vorgaben zur Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben sind in Deutschland glücklicherweise auf einem sehr hohen Niveau. Der Aufhebung des Beschlusses zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen vom Frühjahr 2016 gemäß der Vorgabe der Landesdirektion, die den Stadtratsbeschluss für rechtswidrig hält, stimmt meine Fraktion zu. Der jüngsten Stellungnahme des Tierschutzbeirats zum Thema kann meine Frakti- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 on so nicht folgen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Vorweg an meinen Vorredner: Als der von Ihnen ach so gelobte „Circus Voyage“ in Berlin gastierte, wurde der Amtstierarzt, der in Begleitung der Polizei und des Ordnungsamtes erschien, nicht einmal auf das Gelände gelassen. Wie man der Presse entnehmen konnte, haben Hunde, mit denen der Zirkus sein Gelände verteidigt hat, den Amtstierarzt sogar gebissen. - So viel zum ach so tollen „Circus Voyage“, der sich an alle Regeln und Gesetze hält. Aber das nur am Rande, damit alle wissen, über was für einen Zirkus wir hier reden. Es mag sicherlich Zirkusse geben, die vernünftig mit ihren Tieren arbeiten, aber dieser ist nicht gerade ein herausragendes Beispiel. Jetzt zu meiner Rede. Ich will heute nicht über Wildtiere in Zirkussen reden. Das haben wir hier im Stadtrat schon ausführlich getan; das müssen wir jetzt nicht noch einmal aufwärmen. Lieber will ich die allgemeine Lage einschätzen und Ihnen eine Empfehlung geben, welche der beiden Optionen wir wählen sollten. Wir sollen den vor einiger Zeit mühsam gefundenen Kompromiss zu Wildtieren in Zirkussen in Leipzig aufheben. So will es die Landesdirektion. Die Tausenden Bürger Leipzigs, die damals die Petition unterschrieben haben, wollen das aber nicht. Auch der Stadtrat will das nicht, zumindest jetzt noch; mal sehen, wie die Abstimmung ausgeht. Es ist richtig: Eigentlich muss das Problem auf Bundesebene gelöst werden. Es ist aber auch richtig: Die Gesetzeslage und die Urteile dazu sind uneindeutig und lassen nicht unbedingt auf ein positives Urteil hoffen. Dennoch besteht eine Chance, den beschlossenen Status quo zu erhalten. Ich finde es interessant, dass hier nur bestimmte Gesetze und Urteile - eben auch wieder von Herrn Hörning mit sehr viel Vehemenz - vorgetragen werden, um nachzuweisen, dass das rechtswidrig ist. Es gab inzwischen aber auch andere Urteile, die das Wildtierverbot in Zirkussen für rechtssicher erklärt haben. Es gilt mittlerweile in 17 Kommunen in Deutschland. Von daher: Die Gerichte entscheiden mal so, mal so. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist für Sachsen gar nicht zuständig. Das sollte man ein sächsisches Gericht entscheiden lassen. S e i t e | 64 Schauen wir uns einmal die Lage in den drei großen Städten des Freistaats Sachsen an: Chemnitz wird gegen diesen Bescheid klagen. Trotz der Aufforderung der Landesdirektion, diesen Beschluss zurückzunehmen, hat der Stadtrat von Chemnitz in seiner heutigen Sitzung, die gerade parallel zu unserer stattfindet, seinen Beschluss noch einmal bekräftigt. Da es eine große Mehrheit dafür gab, wird wohl auch die Klage gegen den Bescheid problemlos beschlossen werden. Die Stadt Dresden bereitet gerade einen Beschluss zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen vor, in den sie die aktuelle Rechtsprechung schon einbezogen und den Antrag dahin gehend modifiziert hat, die Sicherheitsbedenken stärker zu betonen. Klar, mit Tierschutz kann man immer argumentieren. Auch wir hatten schon die Diskussion in den Fachgremien, dass das Halten von Wildtieren in Zirkussen nicht ganz ungefährlich ist. Gerade musste ich in einem Presseartikel online lesen, dass in der Nähe von Potsdam zwei Wasserbüffel, die aus einem Zirkus ausgebrochen waren, einen schweren Unfall verursacht haben, bei dem ein Mensch zu Tode kam - auch das eine Folge der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, die in diesem Fall nicht sicher genug gehalten wurden. Wir in Leipzig haben jetzt ebenfalls die Option, zu klagen, genauso wie es Dresden wohl möglich machen wird, wenn der Beschluss dort gefasst wird, und wie es Chemnitz macht. Wenn wir uns heute entscheiden sollten, zu klagen, und das Gericht entscheidet, dass das nicht rechtens ist, dann ist die Sache hier vom Tisch. Dann müssen wir uns dem fügen. Das ist halt so, wenn Gerichte entschieden haben. Es kann aber auch sein, dass das Gericht das Verbot von Wildtieren in Zirkussen bestätigt. Daher wären wir mit dem Klammersack gepudert, wenn wir als Einzige ein von den Bürgern der Stadt gewünschtes und vom Stadtrat beschlossenes Verbot freiwillig kassierten, während von den anderen beiden großen Städten in Sachsen gegen den Bescheid geklagt wird. Wenn über die Klage entschieden ist, müssten wir im Stadtrat erneut entscheiden. Die Diskussion würde also erneut geführt. Natürlich würden wir auch den Antrag erneut stellen. Dann würde vielleicht beschlossen, das Verbot wieder in Kraft zu setzen. Sehr verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das alles können wir uns sparen. Lassen wir die Rechtmäßigkeit des Wildtierverbots in Zirkussen von einem sächsischen Gericht klären und dann den Richterspruch akzeptieren. Das wäre der fairste Umgang mit dem Thema. Damit wären wir auf der sicheren Seite. Bitte stimmen Sie gegen die Vorlage! - Danke. Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeister! Liebe Gäste! Liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen! Offensichtlich ist bei der Abstimmung - wir haben damals schon dagegengestimmt - ein Fehler unterlaufen, wie nun festgestellt wurde. Ich bin im März in diesen Zirkus gegangen, um mir das einmal vor Ort anzugucken. Ich war, ehrlich gesagt, enttäuscht. Hier wurde ein großer Zirkus veranstaltet, und dann waren dort nur drei AfD-Stadträte, meine Wenigkeit, der BUND, der Zoo Leipzig, deren Vertreter auch sachliche Antworten auf ihre Fragen erhalten haben, sowie Ihr Vertreter anwesend. Es ist Ihr gutes Recht, einen Vertreter zu schicken. Aber das, was Herr Kühne dazu gesagt hat, stimmt hundertprozentig. Ihr Vertreter hat sich benommen wie ein Vandale. Sie tragen hier aus Zeitungsartikeln vor und sagen, es gäbe genauso viele Gegenurteile. Ich frage Sie: Warum sollen wir sinnlos klagen und dafür Geld ausgeben? Wie das ausgeht, können wir uns doch ausmalen. Es gibt Gesetze. Die Prüfungen sind durchgeführt worden. Ihr Mann hat sich dort hingestellt und behauptet, das Veterinäramt habe keine Ahnung, das zu prüfen, und hat gefordert: Holen Sie mal die Dresdner Prüfer her! - Das war eine Unverschämtheit, eine Unsachlichkeit sondergleichen. Wenn man Unsachlichkeit in ein so ernstes Thema bringt, lohnt es sich nicht, weiter zu diskutieren. Dann muss man für diese Vorlage stimmen. Anders geht es nicht. Ich bin für eine sachliche Diskussion. Ich bin für Tierschutz und alles, was damit zusammenhängt. Aber hier ständig Unsachlichkeiten vorzutragen, so geht es nicht. Irgendwann muss man mal zu der Sache stehen und sagen: Erledigt! - Bitte stimmen Sie für diese Vorlage! Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich spreche hier als Tierschutzbeiratsvorsitzende. - Man konnte heute der Presse unsere Pressemitteilung entnehmen, wenn auch nicht ganz vollständig. Ja, wir haben im Tierschutzbeirat mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen, wie sie eben auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragen wurde. Aber ein Teil der Tierschutzbeiräte war auch der Meinung: Das ist nur ein Teil der Wahrheit. Man kann verweigern, dass Zirkusse weiter Wildtiere präsentieren. Aber dann muss man auch weiterdenken, nämlich. Was geschieht mit diesen Wildtieren, wenn sie nicht mehr in Zirkussen präsentiert werden dürfen? Man muss sich gleichermaßen auch um Ausstiegsszenarien für diese Zir- S e i t e | 65 kusse kümmern. Diese Problematik spielt in der Diskussion keine Rolle. Dass dies fehlt, hat ein Teil des Tierschutzbeirats bemängelt. Das Problem können wir hier in Leipzig nicht lösen. Aber: Man kann nicht nur die eine Hälfte fordern, man muss beides fordern. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich machen. Deswegen: Als Tierschutzbeiratsvorsitzende unterstütze ich diese Empfehlung, aber ich als Person empfinde sie nur als einen halben, weil unvollständigen Akt und insofern momentan nicht verfolgbar. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Ich will nicht noch einmal das wiederholen, was hier schon angesprochen wurde. DIE LINKE hat seinerzeit mindestens zehn Stunden dafür gebraucht, sich zu entscheiden und zu sagen: Wir sind gegen Wildtiere in Zirkussen. Es hat auch bei uns Für und Wider gegeben. Jetzt sage mir mal einer, warum ich nur wegen eines Bescheids der Landesdirektion jetzt einfach mal mein Votum revidieren soll! Das macht doch keinen Sinn. Das muss man ausfechten, liebe Verwaltung, lieber Herr Oberbürgermeister. Dann werden wir ja sehen, was passiert. Gegebenenfalls muss man sich dann der Rechtsprechung beugen, aber vorher nicht. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte nur ganz kurz auf das eingehen, was Herr Riedel gesagt hat. - Herr Riedel, ich glaube, Sie vermischen hier zwei Sachen. Das eine ist die rechtliche Situation. Da ist es so, dass es diesbezüglich Entscheidungen von Gerichten dafür und dagegen gibt. Das habe ich hier auch dargelegt. Das andere ist der Besuch in einem Zirkus, der von verschiedenen Seiten hier angesprochen wurde. Da ich kein Tierarzt bin, haben wir einen Vertreter dorthin geschickt. Dass er eine andere Auffassung zur Haltung von Tieren in einem Zirkus hat als möglicherweise der Zirkusbetreiber selbst, ist nun einmal Realität. Dass man sich uneins war und ihn dort rausgeschmissen hat, das mag so gewesen sein. Das ist, wenn man unterschiedliche Auffassungen zu einem Thema, vielleicht auch nicht verwunderlich. Aber man sollte diese beiden Sachen nicht miteinander vermischen. Noch einmal auf den Zirkus zurückkommend: Sie sagen, man sollte ehrlich sein und hier keine falschen Behauptungen aufstellen. Dazu sage ich: Im Zirkuszentralregister gibt es genügend Eintragungen zu diesem Zirkus, auch im Nach- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 gang zu seinem Gastspiel in Leipzig, zu seinem Gastspiel in Dresden, zu seinem Gastspiel in Berlin, wo der Amtstierarzt nicht auf das Gelände gelassen wurde, und jetzt auch zu seinem Gastspiel in Bremen. Natürlich kommen eigentlich nur Amtstierärzte an die Daten heran, aber uns ist es trotzdem gelungen: Wir haben die Daten. Dazu nur so viel: Dieser Zirkus hat sich nun mal leider nicht mit Ruhm bekleckert. Von daher noch einmal die Bitte an Sie: Lassen Sie uns über die Sache reden, statt uns jetzt über diesen einen Zirkus zu verstreiten! Das Verhalten dieses Zirkus ist, glaube ich, der Sache nicht dienlich. Es geht hier um rechtliche Einschätzungen. Dazu gibt es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen und unterschiedliche Betrachtungen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Stadtrat hat sich in dieser Frage bei der Beschlussfassung des heute zu beanstandenden Beschlusses inhaltlich und politisch positioniert. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, die Debatten der Vergangenheit erneut zu führen. Die inhaltliche Positionierung hat stattgefunden. Die mag dem einen passen, dem anderen nicht. Aber die politische Willensbildung in diesem Kommunalparlament hat stattgefunden. Die Frage, die sich uns heute stellt, ist nicht, ob wir für oder gegen Wildtierhaltung in Zirkussen sind, sondern: Halten wir es angesichts der Rechtssituation für sinnvoll, einem Bescheid der Landesdirektion Folge zu leisten, oder sind wir der Auffassung, dass wir gegen diesen Bescheid klagen sollten? An der Rechtslage in der Stadt Leipzig ändert sich nichts. Wildtiere im Zirkus sind in Leipzig bereits wieder zulässig. Das hat der Bescheid der Landesdirektion erwirkt, ob uns das gefällt oder nicht. Das wird so lange zulässig bleiben, bis diese Frage höchstrichterlich irgendwann einmal geklärt ist. Fakt ist: Wir haben in verschiedenen Bundesländern inzwischen Urteile von Verwaltungsgerichten und auch von höheren Gerichten, aber wir haben noch keines aus Sachsen. Demnach könnte man denken, es macht Sinn, die Rechtsprechung in Sachsen abzuwarten, weil sie unter Umständen hier anders ausfallen könnte. Dies erscheint aber relativ unwahrscheinlich, da es sich ja nicht um eine landesgesetzliche Regelung handelt, wie etwa bei den Straßenausbaubeiträgen, sondern um eine bundesgesetzliche Regelung. Von daher könnte man sagen: Okay, uns egal. Wir fechten das durch. S e i t e | 66 Da uns aber bekannt ist, dass eine andere Kommune, nämlich Chemnitz, zeitnah entscheiden wird, das durchzufechten, stellt sich die Frage, ob wir uns den Aufwand und die Kosten antun sollten, dies ebenfalls zu tun, oder ob es nicht sinnvoller wäre, abzuwarten. Wenn das Urteil im Sinne der politischen Mehrheit des Stadtrats ausgeht, ist das per Beschluss des Stadtrats ruckzuck wieder eingeführt. Von daher neigen wir eher der Option zu, das Geld für das Gerichtsverfahren nicht auszugeben, das Verfahren abzuwarten und dann, je nachdem was dabei herauskommt, politisch hier erneut zu entscheiden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum und lasse die Stimmen auszählen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Abstimmung: 28 dafür, 25 dagegen, 6 Enthaltungen. So beschlossen. TOP 19.21 ist vertagt. 19.22 Änderung zum Ausführungsbeschluss VI-DS-03974-NF-01 - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes „Kinderhaus Curiestraße“ mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO Erhöhung der monatlichen Gesamtnettomietkosten (VI-DS-03974-NF-03) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Dubrau hat zum Thema schon alles gesagt. Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen, dass ich an dieser Stelle sehr gern auf Kostendisziplin poche. Heute ist das anders. Warum ist das so? Einen Teil der Dinge hat Frau Dubrau vorhin schon vorweggenommen; schönen Dank dafür. Uns und mir ist wichtig, an dieser Stelle noch einmal die Geschichte des Projektes „Kinderhaus Curiestraße“ in den Fokus zu nehmen. Seit Juni 2014 kämpfen ich und die Fraktion der CDU dafür, dass es im Umfeld des alten Messegeländes eine Kita gibt und dass die Förderschule Thonberg nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nach Paunsdorf umzieht, sondern in ihrem sozialen Umfeld, also im Stadtteil, bleiben kann. Die behinderten Menschen wollen in der Nähe der Behindertenwerkstätten bleiben. Sie Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 wollen ihre sozialen Kontakte und das Umfeld erhalten wissen. Sie wollen den Weg zu ihrer Einrichtung, der für sie sehr schwierig ist, einzuüben, beibehalten. Das ist an diesem Standort möglich, während für den Standort in Paunsdorf ein völlig anderer Weg hätte genommen werden müssen. Wir haben mit diesem Projekt den Teilhabegedanken gestärkt. Jawohl, es gibt eine Kostenerhöhung in Höhe von 36 Prozent, und zwar ausschließlich in den Kostengruppen 300, Bauhauptleistungen, und 400, Haustechnik und technische Anlagen, also nicht an irgendwelchen anderen Stellen. Deswegen ist die Begründung, die vorhin von Frau Dubrau vorgetragen wurde, richtig: Das ist der derzeitigen Marktsituation geschuldet, die sich auch in den Ausschreibungsergebnissen, die wir in unserer Stadt erzielen, niederschlägt. Deshalb müssen wir die Mietkonditionen anpassen. Wir haben hier einen sehr hohen Mietpreis, was uns eine Träne verdrücken lässt. Dennoch halten wir es für sehr sinnvoll, dieses Projekt jetzt nicht weiter zu verzögern - um der Kinder und ihrem urbanen Umfeld willen. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung. S e i t e | 67 In diesem Jahr verzögerte sich die Ausschreibung um weitere Monate, weil zwar der Fördermittelbescheid für die Kita, nicht aber der für die Förderschule vorlag. Was die erhebliche Überschreitung des Kostenangebots gegenüber der Kostenberechnung angeht, verweise ich auf die derzeitigen Rahmenbedingungen; Frau Dubrau und Herr Albrecht sind darauf bereits eingegangen. In fast allen Gewerken - die Mitglieder im Vergabegremium wissen, wovon sie sprechen - gibt es eine sehr gute Auslastung. Somit fällt es auch den Auftragnehmern für Rohbau, die mehrere Gewerke binden und koordinieren müssen, schwer, preisgünstige Angebote zu akquirieren. Angesichts der derzeitigen Marktlage würde eine ansonsten notwendige Aufhebung und Neuausschreibung kein wirtschaftliches Angebot erwarten lassen und die Gefahr einschließen, dass noch teurere Angebote unterbreitet werden, die dann möglicherweise anzunehmen wären. Auch das Bauvorhaben selbst würde sich in der Realisierung um weitere Monate verschieben. Deshalb werbe ich, wie auch Herr Albrecht und Frau Dubrau, für die heutige Annahme des Beschlusses. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die längst überfällige Verbesserung der Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Thonberg und der Förderschule sowie der Bedarf an Kitaplätzen machen die heutige Beschlussfassung zum Standort Curiestraße dringend notwendig. Erinnern wir uns: Nachdem die Verwaltung eine denkbare Verlagerung der Förderschule in die nicht mehr genutzte Schule Hainbuchenstraße vorgeschlagen hatte, gab es zahlreiche Bedenken und Proteste aus der Elternschaft, aber auch aus verschiedenen Fraktionen des Stadtrats. Vor dem Hintergrund, dass die Grundschule Thonberg aufgrund stark wachsender Schülerzahlen im wahrsten Sinne des Wortes aus allen Nähten platzt - dort steht es Oberkante Unterlippe -, wurde beschlossen, an der Grundschule einen Anbau zu errichten, der im zweiten Schulhalbjahr in Nutzung gehen soll. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die geplante Kita in der Curie-straße zwei zusätzliche Obergeschosse erhält, die künftig von der Förderschule genutzt werden. Es handelt sich also um eine Funktionsüberlagerung. Damit geht die Stadt neue Wege. Das ist an dieser Stelle auch einmal herauszustellen. Neben der Zeit für Umplanungen verzögerte sich die Genehmigung durch Verwaltungshandeln in einzelnen Ämtern, statt aktiv an der Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung mitzuwirken. Oberbürgermeister Jung: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. - Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag in der Neufassung vom 21.08.2017 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.23 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Oberschule Mölkau, Schulstraße 6, 04316 Leipzig, Erweiterungsbau (VIDS-04169-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.23.1 dazu ÄA (-04169-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Ich möchte es kurz machen. An dem Investitionsprojekt gibt es ja keinen Zweifel. Es wird auch von unserer Seite unterstützt. Unsere Kritik richtet sich auf Beschlusspunkt 5, der eine pauschale Ermächtigung für eine Baukostensteigerung von 1,2 Millionen Euro vorsieht, was ungefähr 15 Prozent der Bausumme entspricht. Diese sollen wir schon jetzt mitgenehmigen für den Fall der Fälle. Wir haben in der Vergangenheit beim Bauen im Bestand durchaus negative Erfahrungen ge- Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 macht. Auch in der letzten Stadtratssitzungen gab es diesbezügliche Beschlüsse. Das Problem ist: Wenn etwas in Betrieb ist, kann man nicht alles abreißen. Man kann nicht unter die Fußböden schauen, man kann nicht hinter die Wandverkleidungen schauen, man kann die Statik nicht prüfen. Daher gibt es besondere Risiken beim Bauen im Bestand. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, bauen wir hier bei der Oberschule Mölkau nicht im Bestand, sondern wir errichten einen Neubau als Anbau mit Verbindungsgängen. Das heißt: Die von mir genannten Probleme, die wir beim Bauen im Bestand haben, stellen sich bei einem Neubau als Anbau nicht. Angesichts dieser Tatsache halten wir eine pauschale Ermächtigung, 1,2 Millionen Euro, also 15 Prozent der Bausumme, mehr ausgeben zu dürfen, für nicht gerechtfertigt. Wir wollen das Projekt auf den Weg bringen, bitten Sie aber, den Beschlusspunkt 5 zu streichen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir haben hier beides. Wir bauen zum Teil auch im Altbau, der ein ganz schwieriger Altbau ist. Der entscheidende Punkt ist - darüber haben wir bereits bei der anderen Vorlage gesprochen -: Wir haben grundsätzlich im Moment Kostenerhöhungen in Größenordnungen von 30 bis 35 Prozent, manchmal sogar noch mehr. Wir möchten vermeiden, hier in eine vergleichbare Situation wie beim Vorhaben Curiestraße zu kommen, nämlich dass, wenn nach Ende der Ausschreibung die Kosten steigen, was leider zu vermuten ist, das gesamte Verfahren noch einmal durchgeführt werden muss und deshalb nicht sofort mit der Arbeit begonnen werden kann. Insofern würde ich Sie bitten, damit wir nicht im Nachhinein mit einer entsprechenden Vorlage erneut auf Sie zukommen müssen, der jetzt vorliegenden zuzustimmen, um eine zügige Durchführung der Baumaßnahme zu gewährleisten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, dass es Baukostensteigerungen gibt, wird von uns nicht bestritten. Allerdings wundern wir uns schon, dass es beim Bau von Sporthallen, die wir ja auch noch zu beschließen haben, offensichtlich keine Baukostensteigerungen gibt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Errichten eines Bauwerks kostet Geld. Es kann von Baukostensteigerungen betroffen sein. Das Bauunternehmen unterscheidet ja nicht, ob es ein Angebot für eine Schule oder für eine S e i t e | 68 Sporthalle abgibt. Insofern sind Sie da nicht konsequent. Das spricht eigentlich dafür, dass ein genereller Bedarf an Ermächtigungen für Baukostensteigerungen nicht besteht. Sonst hätten Sie das ja immer so gemacht. Weil Sie das aber nicht immer so gemacht haben, sollten Sie das auch bei diesem Vorhaben nicht tun. Wenn es tatsächlich teurer wird, können Sie das erneut dem Stadtrat vorlegen. Dann beraten wir noch einmal darüber. Oberbürgermeister Jung: Ich stelle den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Wer dem Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.24 Baubeschluss: Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße, Theklaer Straße 8, 04347 Leipzig, Neubau (VI-DS-04452) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Morlok entgegnen: Anders als bei Oberschule Mölkau, wo es schon um die Realisierung geht, fassen wir diesen Baubeschluss auf Grundlage der Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3. Diese sind erst in den letzten Wochen auf Grundlage aktueller Daten ermittelt worden. Oberbürgermeister Jung: Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschluss nicht zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 19.25 1. Änderung zum Baubeschluss Einfeldsporthalle und Haus 2 für die Schule am Weißeplatz in Zusammenhang mit der Bestätigung einer über- und außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (DS-00831/14-DS-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen den Beschluss? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. TOP 19.26 ist vertagt. 19.27 Abschnittsbildung bei der Berechnung von Straßenausbaubeiträgen in der Kurt-Eisner-Straße von Arthur-Hoffmann-Straße bis Altenburger Straße (VI-DS-03678-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? S e i t e | 69 auf der Tagesordnung stehen, beraten. Die Tagesordnung für die Ratsversammlung am 20. September ist bereits jetzt so voll, dass wir gut daran tun, die Sitzung am 7. September dafür zu nutzen, gegebenenfalls die eine oder andere Vorlage vorzuziehen, damit wir am 20. September nicht wieder in die Situation geraten, die Tagesordnung nicht komplett abarbeiten zu können. Es meldet sich Herr Weickert. Bitte schön. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister, nur eine kurze Nachfrage: Wird die Vorlage zu den gemeinsamen Grundschulbezirken heute noch behandelt? Fragen Sie einmal den Beigeordneten! Ich glaube, es wäre wichtig, sie heute noch zu behandeln. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.28 Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Mitte; Satzungsbeschluss (VI-DS03871) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Wie bei einem Satzungsbeschluss vorgegeben, werden die Stimmen ausgezählt. Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 49 - 3 - 0. So beschlossen. Oberbürgermeister Jung: Wir hatten sie eigentlich für die Sitzung am 7. September vorgesehen. Ich hatte eingangs schon signalisiert: 21 Uhr sollte heute die rote Linie sein. Ich will es noch einmal für alle sagen: Ich halte es nicht für richtig, eine Sitzung von 14 bis 22 Uhr abzuhalten. Wir werden der Komplexität der zu beschließenden Punkte damit nicht gerecht. Ich bitte um Verständnis, aber das erfordert unablässig eine hohe Präsenz, nicht nur bei Ihnen im Saal, sondern auch bei uns auf dem Podium. Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Insofern schlage ich, wie mit dem Ältestenrat abgesprochen, vor, die Sitzung jetzt zu beenden und die verbleibenden Tagesordnungspunkte in der Sitzung am 7. September aufzurufen. - Ich sehe Einverständnis. Herzlichen Dank! Herr Stadtrat Hobusch meldet Befangenheit an. Er nimmt nicht an der Beratung teil. Ich schließe die Ratsversammlung. Kommen Sie gut nach Hause! 19.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Leipzig-Reudnitz“ (VI-DS-04048) Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Die Stimmen werden wiederum ausgezählt. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 54 - 0 - 0. So beschlossen. Da ich aus Ihren Reihen vernehme, dass Tagesordnungspunkt 19.30 einer ausführlichen Diskussion bedarf, möchte ich Ihnen Folgendes vorschlagen: Wir beenden jetzt die heutige Ratsversammlung und setzen für den 7. September 2017 eine außerplanmäßige Sitzung an, bei der wir über die wirklich wichtigen Punkte, die jetzt noch Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadträtin Gabelmann: ___________________________________ Stadtrat Keller: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 70