Daten
Kommune
Leipzig
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1302667.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
11.08.17, 13:19
Aktualisiert
07.11.18, 14:45
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Inhalt der Datei
Sitzung am 23.08.2017
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
Antrags-Nr./Betreff
Einreicher
Verweisung
VI-A-04387-NF-01
Holzfiguren Fockeberg
Jugendbeirat
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-04522
Migrantenbeirat
Öffentlichkeitsarbeit für die Fachbeiräte
der Stadt Leipzig
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-04523
Migrantenbeirat
Einrichtung eines Runden Tisches zum
Thema "Wohnen in Leipzig für Menschen mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung"
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-A-04541
Benennung einer Straße/eines Platzes
nach dem Kanzler der Deutschen Einheit, Dr. Helmut Kohl
CDU-Fraktion
FA Umwelt und Ordnung, Verwaltungsausschuss
VI-A-04550
Konzept zum verbesserten Baumschutz bei Bauvorhaben
Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen
FA Stadtentwicklung und Bau
VI-A-04671
Fraktion Freibeuter
Angebote der freien Träger im Bereich
des Sozialamtes zukunftsfest gestalten
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss, FA Finanzen
VI-A-04675
Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und
am Wochenende
Fraktion Freibeuter
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
VI-A-04677
Schulentwicklungsplan um finanzielle
Untersetzung erweitern
Fraktion Freibeuter
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Finanzen
VI-A-04678
Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen
Fraktion Freibeuter
FA Umwelt und Ordnung, FA
Stadtentwicklung und Bau, FA
Allgemeine Verwaltung
VI-A-04667
Namensgebung einer Schule der Stadt
Leipzig nach Katharina von Bora
AfD-Fraktion
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, AG
Schulnetzplanung
VI-A-04650
Fraktion Bündnis 90/Die
Mieterstrom – Projekte zügig umsetzen Grünen
FA Wirtschaft und Arbeit, FA
Umwelt und Ordnung, Verwaltungsausschuss
VI-A-04689
Effizientes Bewerbermanagement der
Stadt Leipzig
Fraktion Freibeuter
FA Allgemeine Verwaltung,
FA Wirtschaft
VI-A-04673
Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig
CDU-Fraktion
FA Stadtentwicklung und Bau,
SBB Südwest
VI-A-04674
Programm zur vorausschauenden und
planmäßigen Straßeninstandsetzung
CDU-Fraktion
FA Stadtentwicklung und Bau
VI-A-04658
CDU-Fraktion
Aufwertung des Stadtordnungsdienstes
als Polizeibehörde zum wirksamen
Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-04692
Nachtbaden in Schwimmhallen und
Freibädern der Sportbäder Leipzig
GmbH
FA Umwelt und Ordnung, FA
Sport
Fraktion Freibeuter
VI-A-04694
Fraktion DIE LINKE, SPDAufhebung der Sperrstunde nach Säch- Fraktion, Fraktion Bündnis
sischem Gaststättengesetz
90/Die Grünen
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-04704
Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene
SPD-Fraktion
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-04708
Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt
Fraktion Freibeuter
FA Stadtentwicklung und Bau,
FA Umwelt und Ordnung,
SBB Mitte, FA Finanzen, FA
Wirtschaft und Arbeit
VI-A-04695
Skateanlage Südwest/Altwest
Fraktion DIE LINKE
Jugendhilfeausschuss, FA
Stadtentwicklung und Bau,
Jugendparlament
VI-A-04697
Leipzig bekennt sich zum "Kapital"
Fraktion DIE LINKE
FA Kultur
Stadt Leipzig • Büro für Ratsangelegenheiten • 04092 Leipzig
Tel.: 0341 123 - 2119
Fax: 0341 123 - 2105
E-Mail: bfr@leipzig.de
Mitglieder der Ratsversammlung
der Stadt Leipzig
Bürgermeister der Stadt Leipzig
Ortsvorsteher
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom
Büro für Ratsangelegenheiten
Unser Zeichen
Datum
11.08.2017
Sehr geehrte Damen und Herren
zur Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
am Mittwoch, 23.08.2017, 14:00 Uhr
Raum: Sitzungssaal des Stadtrates, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
lade ich Sie recht herzlich ein.
Die Tagesordnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Die Beratungsunterlagen wurden Ihnen bereits über die Fraktionsgeschäftsstellen bzw. per Post
zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief /01.17
Burkhard Jung
Ratsversammlung 23.08.2017
Tagesordnung
1
Eröffnung und Begrüßung
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
3
Feststellung der Tagesordnung
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
5
Niederschrift
5.1
Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2017
6
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
7
Mandatsveränderungen
7.1
Ausscheiden einer Stadträtin nach § 34 SächsGemO
VI-DS-04606
Einreicher: Oberbürgermeister
7.2
Verpflichtung eines Stadtrates durch den Oberbürgermeister
gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung
8
Einwohneranfragen (Der Tagesordnungspunkt wird gg.
17.00 Uhr aufgerufen)
8.1
Bürgereinwendung BE 0219/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der Petrischule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04433
Einreicher: Thomas Krüger
8.2
Bürgereinwendung des "Neubaus, zweiter Bauabschnitt" der
Schule Böhlitz-Ehrenberg (BE 0149/17/18) zum Doppelhaushalt
2017/18 (schrift. Beantwortung)
VI-EF-04436
Einreicher: Sandra Gerhardt
8.3
Schulentwicklungsplan (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04514
Einreicher: Dr. Lutz Weickert
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 1
8.4
Parksituation in Leutzsch und Lindenau
VI-EF-04517
Einreicher: Alexander Hein
8.5
Prüfung der Machbarkeit des Kellerausbaus 46. Schule
(schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04540
Einreicher: Ronny Biedermann
8.6
Jahr der Demokratie (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04611
Einreicher: Dieter Krause
8.7
Lärmbelastung in Lützschena-Stahmeln - Festlegungen von
Maßnahmen zur Lärmreduzierung (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04612
Einreicher: Lars Kirchhoff
8.8
Flüchtlingswohnungen Arno-Nitzsche-Straße Höhe Nr. 37
VI-EF-04613
Einreicher: Annette Schaller-Kötitz
8.9
Vorhalteflächen der Stadt Leipzig für Schulstandorte (schriftl.
Beantwortung)
VI-EF-04615
Einreicher: Konstanze Beyerodt
8.10
Bürgereinwendung BE 0176/17/18 zum Doppelhaushalt
2017/18 der Theodor-Körner-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04618
Einreicher: Ines Mäder
8.11
Schulsozialarbeiterstellen (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04623
Einreicher: Mike Pfützner
8.12
Bürgereinwendung zum Doppelhaushalt 2017/18 der
Oberschule Paunsdorf (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04625
Einreicher: Roland Mäder
8.13
Bürgereinwendungen zum Doppelhaushalt 2017/18 der 84.
Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04627
Einreicher: Christina Creutz
8.14
Antwort auf die Einwohneranfrage VI-EF-04428-AW01/Schulsozialarbeiterstellen (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04628
Einreicher: Sandy Bednarski
8.15
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (schriftl.
Beantwortung)
VI-EF-04633
Einreicher: Michael Gehrhardt
8.16
Erweiterungen "Neubau Mensa und Sporthalle, sowie
Erweiterungsbau mit Unterrichtsräumen" an der RobertSchumann-Schule (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04635
Einreicher: Alexandra Gey-Barth
8.17
Malerarbeiten in den Garderoben der 46. Schule (schriftl.
Beantwortung)
VI-EF-04636
Einreicher: Katharina Kerner
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 2
8.18
Abschaffen von Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger
Oberschulen (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04637
Einreicher: Petra Schmidt
8.19
Wiederaufbau der Basketballanlage auf dem Gelände der
Georg Schumann Oberschule Leipzig (schriftl. Beantwortung)
VI-EF-04640
Einreicher: Haris Schmidt
9
Petitionen (werden nach TOP Einwohneranfragen
aufgerufen)
9.1
Petition zur Bereitstellung finanzieller Mittel für die dringend
notwendige Sanierung des Schönauer Parks
VI-P-04106-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2
Petition zur Durchführung eines Wettbewerbes zum besten
digitalen Schulkonzept unter den Gymnasien in öffentlicher und
privater Trägerschaft der Stadt Leipzig in Vorbereitung der
digitalen Schuloffensive des Bundes( und nachfolgend des
Freistaates Sachsen)
VI-P-04155-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3
Verbesserung der Parkplatzsituation am Torhaus Dölitz
Zinnfigurenmuseum, Helenenstraße 24
VI-P-04366-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4
Erweiterung der Sportfläche im Zuge des vorhabenbezogenen
B-Planes Nr. 386 "Wohngebiet östlich Kaninchensteig",
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain
VI-P-04367-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
9.5
Kulturförderung - Herstellung von Gleichberechtigung bei der
Vergabe von Fördermitteln
VI-P-04458-DS-02
Einreicher: Petitionsausschuss
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5
Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
(werden nach TOP Petitionen aufgerufen)
10.1
Grunderwerb nach Planfeststellungsbeschluss Netzergänzende
Maßnahmen City –Tunnel
- Verweisung -
VI-WA-04485
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
11
Besetzung von Gremien
11.1
Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (1. Änderung)
VI-DS-01319-DS-01
Einreicher: Oberbürgermeister
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 3
11.2
Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden
Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen
(17. Änderung)
DS-00768/14-DS-17
Einreicher: Oberbürgermeister
11.3
Migrantenbeirat - Abbestellung einer Stellvertreterin
(5. Änderung)
VI-DS-01122-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in
Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die
Stadt Mitglied ist
12.1
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH
(3. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00891)
VI-DS-00891-DS-03
Einreicher: Oberbürgermeister
12.2
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger
Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH (LEVG mbH)
(4. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS00898)
VI-DS-00898-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
12.3
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger
Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co.KG) (4. Änderung der
Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00900)
VI-DS-00900-DS-05
Einreicher: Oberbürgermeister
12.4
Vertreter der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung
Regionaler Planungsverband Westsachsen
VI-DS-00874
12.5
Vertreter und Stellvertreter der Stadt Leipzig in der
Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig
VI-DS-00873
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und
Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3 - 5 der
Geschäftsordnung (Die Anträge finden Sie in der
aktualisierten elektronischen Version der TO in Allris)
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Regelung zum Umgang mit gas- oder elektrisch betriebenen
Wärmestrahlern
VI-A-03578-NF-02
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 4
14.2
Projektmittel für das Kulturerbejahr 2018 ( A 0112/ 17/18)
VI-HP-03705
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.3
Sozialen Wohnungsbau unterstützen
VI-A-03785
Einreicher: SPD-Fraktion
14.4
Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende
VI-A-03853
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.5
Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und
Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig
VI-A-03911
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.6
Änderung der "Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger
Schule", Beschluss DS-00226/14
VI-A-03933
Einreicher: CDU-Fraktion
14.7
Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt
VI-A-03352
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.8
Stadtraum Salzgäßchen/Ecke Reichsstraße neu gestalten
( A 0096/ 17)
VI-HP-03702
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.9
Barrierefreier Umbau der Musikschule "Johann-SebastianBach" ( A 0139/ 17)
VI-HP-03708
Einreicher: SPD-Fraktion
14.10
Gehwegsanierung auf der Muldentalstr. vor dem Grundstück 40
und dem Grundstück 39 (OR 0039/17/18)
VI-HP-03721
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.11
Instandsetzung u. Oberflächenversieglung Straße Am
Eulengraben ( OR 0041/ 17/18)
VI-HP-03723
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.12
Energetische Sanierung des Bestandsgebäude Grundschule
( OR 0044/ 17/18)
VI-HP-03725
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.13
Instandsetzung Sporthalle und Bestandsbau Grundschule
( OR 0047/ 17/18)
VI-HP-03729
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.14
Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Hort der
Grundschule Holzhausen, 04288 Leipzig ( OR 0064/ 17/18)
VI-HP-03739
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.15
Schulsozialarbeit durch Änderung des Schulgesetzes anpassen
VI-A-03841
Einreicher: SPD-Fraktion
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 5
14.16
Elektromobilität stärken - Weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur
in Leipzig
VI-A-03908
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.17
Projekt JugendWohnen realisieren
VI-A-03939
Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE
Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht (CDU-Fraktion)
Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk (SPD-Fraktion)
14.18
Kita-Bauprogramm beschleunigen
VI-A-03961
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.19
Gemeinsame Mensch/Haustierbestattungen auf kommunalen
Friedhöfen ermöglichen
VI-A-04012
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.20
Schaffung von Sitzmöglichkeiten und Abfallbehältern im Bereich
des neu geschaffenen Platzes am Knotenpunkt
Hauptstraße/Stötteritzer Landstraße/Händelstraße
VI-A-04160
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.21
Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung
mit Einfamilienhäusern - Emil-Altner-Weg
VI-A-04161
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.22
Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung
mit Einfamilienhäusern - Kärrnerstraße
VI-A-04162
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1
Rechtskonforme Verwendung von Stellplatzablösebeträgen
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04536
Einreicher: CDU-Fraktion
15.2
Lange Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen in der Stadt
Leipzig
VI-F-04641
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.3
Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern
VI-F-04629
Einreicher: SPD-Fraktion
15.4
Jugendherberge am Auensee – dem Verfall preisgegeben?
VI-F-04651
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.5
Vandalismus-Schäden an Kulturdenkmälern im städtischen
Bereich und auf Friedhöfen Leipzigs
VI-F-04626
Einreicher: AfD-Fraktion
15.6
Rechtskonforme Besetzung der Aufsichtsräte
VI-F-04662
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 6
15.7
Übernahme von Sprachmittler_innenkosten bei medizinischen
Behandlungen
VI-F-04402
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.8
Situation hinsichtlich arbeitsrechtlicher Maßnahmen gegenüber
Beamten und Angestellten der Stadt Leipzig
VI-F-04426
Einreicher: AfD-Fraktion
15.9
Weitergabe von Wissen und Erfahrungen altersbedingt
ausscheidender Verwaltungsmitarbeiter an ihre Nachfolger
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04435
Einreicher: CDU-Fraktion
15.10
Wie sieht es aktuell mit der Grünflächenversorgung in Leipzig
aus?
VI-F-04471
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.11
Wie weiter mit den Seniorenbüros im Stadtgebiet ab 2018?
VI-F-04525
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.12
Vollzug des ProstitutiertenschutzGesetzes in der Stadt Leipzig
VI-F-04537
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.13
Würdiger Gedenkort für die Opfer des 17. Juni 1953 – nach wie
vor eine "Baustelle"
VI-F-04564
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.14
Verstöße gegen die Umweltzone
VI-F-04576
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.15
Nicht umgesetzte Investitionen aus den Haushaltsplänen auf
Rekordniveau
VI-F-04620
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.16
Zusätzliche Kita-Plätze schaffen
VI-F-04630
Einreicher: SPD-Fraktion
15.17
Wasserspender an Schulen
VI-F-04631
Einreicher: SPD-Fraktion
15.18
Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung in
Leipzig
VI-F-04642
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.19
Adoption und Pflegschaft von Kindern (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04643
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.20
Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017
VI-F-04652
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.21
Handhabung der Social-Media-Accounts der Stadt Leipzig
VI-F-04654
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 7
15.22
Schulentwicklungsplan: Gesicherte Finanzierung für
Maßnahmen, die für das Schuljahr 2018/2019 beschrieben sind
VI-F-04655
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.23
Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung,
Stadtreinigung und LVB zu? (schriftl. Beantwortung)
VI-F-04656
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.24
Besetzung von leitenden Stellen in der Stadtverwaltung aus
dem eigenen Personalbestand
VI-F-04439
Einreicher: AfD-Fraktion
15.25
Sachstand Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau
Zitzschen/Großdalzig" und Klageverfahren
VI-F-04653
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.26
Baurecht auf dem Grundstück Leopoldstraße/Wolfgang-HeinzeStraße
VI-F-04664
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
15.27
Insolvenz des Stahlbaumontage-Unternehmens IMO Leipzig
GmbH und Möglichkeiten unterstützender Aktivitäten des
Dezernates Wirtschaft und Arbeit zur Sicherung des
Weiterbestandes dieser Firma
VI-F-04666
Einreicher: AfD-Fraktion
15.28
Ursachen für und Maßnahmen gegen die Blaualgenentwicklung
im Naturbad Nordost
VI-F-04513
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
15.29
Sperrstunde für das Institut für Zukunft und für weitere
Kultureinrichtungen
VI-F-04480
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
15.30
Musikbeschallung am Leipziger Hauptbahnhof
VI-F-04547
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
15.31
"Geheimtreffen" zu Umgang mit linker Szene in Leipzig
VI-F-04644
Einreicher: Stadträtin J. Nagel
15.32
Nachfrage zur Anfrage Nr. VI-F-04141 "Kitabauinvestitionen
und weitere Verfahrensweise mit kommunalen Grundstücken"
(schriftl. Beantwortung)
VI-F-04665
Einreicher: Stadtrat St. Wehmann
16
Bericht des Oberbürgermeisters
17
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030
(INSEK): Vorstellung des Strategischen Zielbildes
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 8
18.1
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen
der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5)
SächsGemO bis Juni 2017
VI-DS-04560
Einreicher: Dezernat Finanzen
19
Vorlagen I
19.1
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen
Verwaltungsunterbringung
hier: Verwaltungsunterbringung Otto-Schill-Str. 2, Bestätigung
der Nachträge zum Mietvertrag
VI-DS-01611-DS-04
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.2
Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf
öffentlichen Straßen in der Stadt Leipzig
VI-DS-02908
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
19.3
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien
Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
VI-DS-03283
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.4
Städtebaulicher Vertrag zur Planung und Herstellung der
öffentlichen und privaten straßenseitigen Erschließung sowie
der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben im
Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 357.1
"Westlich der Olbrichtstraße - Teil Süd" ( sog. Werk Motor)
VI-DS-04084
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.5
Bebauungsplan Nr. 357.1 "Westlich der Olbrichtstraße - Teil
Süd"; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Möckern;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03606
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.6
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der
Internationalen Zusammenarbeit
VI-DS-03068
Einreicher: Oberbürgermeister
19.7
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Vergabe von
Zuwendungen an stadtteil- und ortsteilbezogene Bürger- und
Heimatvereine
VI-DS-03772
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.8
Übertragung Baulandflächen in der Gemarkung Knauthain (BPlan Nr. 132.2 "Rehbacher Straße") an die LESG in Verbindung
mit außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung
an § 79 (1) SächsGemO
VI-DS-03757-NF-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.9
Straßenbenennung 2/2017
VI-DS-03955
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 9
19.10
Bebauungsplan Nr. 421 "Fahrradfachmarkt auf der Alten
Messe"; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03982
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.11
Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
VI-DS-04005
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.12
Unterstützung der Bertolt-Brecht-Gastprofessur am
neugegründeten "Centre of Competence for Theatre" (CCT)
VI-DS-03491
Einreicher: Oberbürgermeister
19.13
Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes
SCHAUPLATZ (Aktivierungshilfe für Jugendliche und junge
Erwachsene) 2017/2018
VI-DS-04032
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
19.14
Jubiläen und Großveranstaltungen - weitere finanzielle
Unterstützung durch die Stadt Leipzig im Jahr 2017
VI-DS-04033
Einreicher: Dezernat Kultur
19.15
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436
"Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße";
Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal;
Aufstellungsbeschluss
VI-DS-04066
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.16
Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als
Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit Merkel
gegenüber der Stadt Leipzig/Museum der bildenden Künste
Leipzig als Erbin
VI-DS-04073
Einreicher: Dezernat Kultur
19.17
Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres
2018 für konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen
VI-DS-04080
Einreicher: Dezernat Finanzen
19.18
Mitgliedschaften der Stadt Leipzig in Vereinen und Verbänden:
Mitgliedschaften des Dezernates Kultur
VI-DS-04089
Einreicher: Dezernat Kultur
19.19
Leipzigs Mitgliedschaft im Städtebündnis "Mayors for Peace"
VI-DS-04092
Einreicher: Oberbürgermeister
19.20
Aufhebung des Beschlusses VI-P-01752 vom 24.04.2016
(Beschlusspunkt 5) betreffend des Verbotes von Wildtieren in
Zirkussen
VI-DS-04310
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.21
Sitzungsplan der Ratsversammlung für das Jahr 2018
VI-DS-04283-NF-01
Einreicher: Oberbürgermeister
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 10
19.22
Änderung zum Ausführungsbeschluss VI-DS-03974-NF-01 Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines
Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines
Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG;
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO Erhöhung der monatlichen Gesamtnettomietkosten
-03974-NF-01-DS-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.23
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Oberschule Mölkau Schulstraße 6, 04316 Leipzig / Erweiterungsbau
VI-DS-04169-NF-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.24
Baubeschluss: Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße –
Theklaer Straße 8, 04347 Leipzig, Neubau
VI-DS-04452
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.25
1. Änderung zum Baubeschluss Einfeldsporthalle und Haus 2
für die Schule am Weißeplatz, im Zusammenhang mit der
Bestätigung einer über- und außerplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) SächsGemO
DS-00831/14-DS-02
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.26
Städtebauliche Masterplanung Wilhelm-Leuschner-Platz
VI-DS-03653
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.27
Abschnittsbildung bei der Berechnung von
Straßenausbaubeiträgen in der Kurt-Eisner-Straße von ArthurHoffmann-Straße bis Altenburger Straße
VI-DS-03678-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.28
Bebauungsplan Nr. 45.6 "Stadtzentrum";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Mitte;
Satzungsbeschluss
VI-DS-03871
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.29
Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Leipzig-Reudnitz"
VI-DS-04048
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
19.30
Neuausschreibung der noch nicht vergebenen
Außenwerberechte nach Konzessionsrecht
(Außenwerbekonzession)
VI-DS-04071
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
19.31
10. Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirke der
Grundschulen
VI-DS-04153
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.32
Personalangelegenheit gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der
Hauptsatzung
VI-DS-04167
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 11
19.33
Fachförderrichtlinie des Referats für Migration und Integration
zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen
VI-DS-03858
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.34
Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt
Leipzig
VI-DS-03903
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
19.35
Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann
VI-DS-04013
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.36
Übertragung von Ansätzen für Aufwendungen und
Auszahlungen im Ergebnishaushalt in Folgejahre aus dem Jahr
2016
VI-DS-04404
Einreicher: Dezernat Finanzen
20
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der
Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der
Stadt Leipzig
20.1
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung
von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand:
19.06.17
VI-DS-04462-NF-01
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21
Informationen I
21.1
Steuerungskonzept für Leipziger Kinder- und Familienzentren
DS-00227/14
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.2
Quantitative Weiterentwicklung Leipziger Kitas zu Kinder- und
Familienzentren 2017/2018 in freier Trägerschaft
VI-DS-03818
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.3
Bericht "Gesetzliche Vertretung" zum 31.12.2016
VI-DS-03963
Einreicher: Dezernat Finanzen
21.4
Methode zur Bildung der Wahlkreise für die Stadtratswahl 2019
VI-DS-04070
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
21.5
Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr
2016
VI-DS-04103
Einreicher: Dezernat Finanzen
21.6
Finanzbericht zum 31.12.2016
VI-DS-04108
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 12
21.7
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Sachstandsinformation
zur Umsetzung VI-A-00949 vom 20.05.2015
VI-DS-04152
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.8
Information zur Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen
VI-DS-04087-DS-01
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung 23.08.2017
Seite 13
RATSVERSAMMLUNG VOM 23. AUGUST 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Ich eröffne unsere heutige Ratsversammlung und begrüße die Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie die
Gäste auf der Tribüne ganz herzlich.
Zu Beginn der Sitzung wollen wir unseres kürzlich
verstorbenen Alt-Oberbürgermeisters Hinrich
Lehmann-Grube gedenken. Am Montag letzter
Woche haben wir alle einen würdigen und sehr
eindrucksvollen Trauergottesdienst erlebt. Wenn
Hinrich dabei gewesen ist, hat er sich gefreut; davon bin ich überzeugt. Wir alle sind uns einig: Die
Stadt Leipzig hat ihm sehr viel zu verdanken. In
parteiübergreifender Einmütigkeit ist er zum Ehrenbürger unserer Stadt ernannt worden. - Ich
möchte Sie nun bitten, sich zu einem kurzen Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. - Herzlichen Dank.
Nun zu den Formalien: Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich Frau Stadträtin Gabelmann
und Herrn Stadtrat Keller zu unterschreiben. - Ich
sehe keine Einwände. Dann verfahren wir so.
straße, muss unbedingt noch heute abgestimmt
werden. Diesen Punkt werde ich auf jeden Fall
noch vor Sitzungsende aufrufen.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 50 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Damit sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Zur Tagesordnung. Von der Tagesordnung abgesetzt wird Punkt 7.2. Vertagt werden die Punkte
9.1, 9.5, 12.1 und 12.4. Zurückgezogen wurden
die Punkte 14.2 und 14.20.
Die CDU-Fraktion hatte beantragt, Punkt 19.1 abzusetzen. Ich will dem folgen, Herr Tornau, und
gebe Ihnen noch Gelegenheit zur Akteneinsicht,
was wegen der Urlaubszeit bislang nicht möglich
war. Ich würde diesen Punkt dann aber auf die Tagesordnung der Sitzung am 7. September setzen
wollen. So ist es auch mit Frau Dubrau besprochen. - Also: TOP 19.1 ist abgesetzt.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 14 vom
19.08.2017 bekannt gemacht.
Abgesetzt wird auch Punkt 19.21, Sitzungsplan
der Ratsversammlung für das Jahr 2018. Die Termine müssen wir im Ältestenrat noch einmal abstimmen.
Entschuldigt haben sich heute Herr Rothkegel,
Herr Georgi, Herr Dyck, Frau Schenk, Frau Dr.
Lakowa und Herr Schulze.
Auf Wunsch des Fachausschusses und der Fraktionen soll auch Punkt 19.26, Masterplan WilhelmLeuschner-Platz, heute abgesetzt werden.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates im Falle von möglichen Befangenheiten.
Die Fraktion DIE LINKE hatte beantragt, Punkt
19.36 heute abzusetzen. Möchten Sie das begründen? - Herr Wehmann.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie die Sitzung früher verlassen müssen.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Meine Damen
und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Es geht bei dieser Vorlage um die Übertragung von Mitteln aus dem Ergebnishaushalt 2016
nach 2017 verbunden mit den entsprechenden
Maßnahmen. Es macht aus unserer Sicht Sinn,
diese Thematik sowie die verschiedenen Maßnahmen nicht nur im Fachausschuss Finanzen zu
beraten. Thematisch geht es um das ASW, das
Referat Migration, das Amt für Jugend und Soziales etc. Es wäre sinnvoll, diese Thematik auch in
den betroffenen Fachausschüssen noch einmal
zu erörtern. Ganz unter uns - wir hatten das auch
im Fachausschuss Finanzen diskutiert -: Wenn
diese Vorlage erst in der Sitzung am 7. September aufgerufen würde, entstünde der Stadt Leipzig bis dahin kein Nachteil.
Ich erinnere auch an den Livestream. Sollten Sie
Einwände gegen die Übertragung Ihrer Redebeiträge haben, teilen Sie das bitte vorher mit.
Gegen 16.30 Uhr werden wir eine Pause einlegen.
Ich hoffe, dass wir heute sehr viel schaffen, bin
mir aber ziemlich sicher, dass wir nicht alle Tagesordnungspunkte werden verabschieden können.
Deswegen verweise ich schon jetzt darauf, dass
wir dafür Vorsorge getroffen und eine Folgesitzung am 7. September 2017 anberaumt haben, in
der alle Tagesordnungspunkte, die heute nicht
mehr aufgerufen werden können, erörtert und abgestimmt werden.
Das Sitzungsende ist gegen 21 Uhr geplant. Der
Tagesordnungspunkt 19.22, Kinderhaus Curie-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Oberbürgermeister Jung: Herr Tirpitz, darf ich
von Ihnen dazu ein kurzes Statement am Mikrofon erbitten? Ich kann nicht einordnen, ob das
Nachteile hätte. - Für Sie alle: Herr Tirpitz ist bis
zur Wiederkehr von Herrn Bonew der ständige
Vertreter im Dezernat.
Tirpitz (Dezernat Finanzen): Ich bestätige die
Aussage von Herrn Wehmann, dass es, wenn die
Vorlage in der Sitzung am 7. September 2017 behandelt würde, kein Bruch wäre. Nichtsdestotrotz
wäre es eine vollkommene Verfahrensänderung,
würden jetzt alle Ausschüsse mit beteiligt. In der
Vergangenheit ist das immer nur über den Fachausschuss Finanzen gelaufen, auch weil die
Übertragung der Mittel an bestimmte haushaltsrechtliche Vorgaben geknüpft ist. Es wäre ein Novum, jetzt alle Ausschüsse mit zu beteiligen. Sinn
und Zweck dieser Vorlage wären dann eigentlich
nicht mehr gegeben. Rein formell gibt es dagegen
aber keine Vorbehalte.
Oberbürgermeister Jung: Okay. - Dann bitte ich
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Absetzungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
So weit zu den Absetzungen.
Die Einwohneranfragen werden gegen 17 Uhr
aufgerufen, anschließend die Petitionen.
Zur Reihenfolge der Tagesordnung hat die Fraktion Freibeuter beantragt, die Anfrage 15.6 vor
TOP 12 aufzurufen. Herr Hobusch, möchten Sie
den Antrag begründen?
Seite |2
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Pro-Stimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es aus Ihrer Mitte noch Hinweise? - Das ist nicht
der Fall.
Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2017
(SI/2017/6889)
Gibt es zum Beschlussprotokoll vom 21.06.2017
Hinweise? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so
festgestellt.
Gibt es zum Verlaufsprotokoll vom 21.06.2017
Anmerkungen? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rein zufällig habe ich gesehen, dass die Papierform des Verlaufsprotokolls mit dem Eingangspoststempel „23.08.2017“ versehen ist. Dazu meine Frage: Wie sollen die Stadträte die Möglichkeit der Einsichtnahme vor Feststellung dann
noch nutzen?
Oberbürgermeister Jung: Ist es wirklich erst
heute bei Ihnen eingegangen? - Wir haben das
Verlaufsprotokoll bereits am 08.08.2017 freigegeben. - Gut, kein Problem. Ich verschiebe die Feststellung des Verlaufsprotokolls, bis auch Herr
Schlegel es gelesen hat.
(Heiterkeit)
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Auch wenn einzelne Tagesordnungspunkte unter TOP 12 jetzt abgesetzt worden sind,
stehen einige Gremienbesetzungen, insbesondere die Besetzung von Aufsichtsräten, weiterhin auf
der Tagesordnung. Nachdem bisher kein Einvernehmen hergestellt werden konnte über die Neubesetzung der Aufsichtsräte, in die die Stadt Leipzig Vertreter entsendet, haben wir eine Anfrage
zum weiteren Verfahren und der Vorgehensweise
gestellt. Unsere Fraktion ist der Auffassung: Wir
sollten zunächst über die Antworten, die sich aus
unseren Fragen ergeben, Klarheit haben, bevor
wir hier Aufsichtsräte neu besetzen.
TOP 6 entfällt.
Oberbürgermeister Jung: Ich stelle diesen Antrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmt, bitte ich
um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
TOP 7.2 entfällt.
7
Mandatsveränderungen
7.1 Ausscheiden einer Stadträtin nach § 34
SächsGemO (VI-DS-04606)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wir stellen das Ausscheiden von Frau Anett Ludwig fest, die aufgrund des Wegzugs aus Leipzig
den Stadtrat verlässt. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Besetzung von Gremien
11.1 Abberufung einer sachkundigen Einwohnerin aus dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau (1. Änderung)
(VI-DS-01319-DS-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen
diesen Beschluss? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.2 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (17. Änderung) - NEUFASSUNG
(768/14-DS-17-NF-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Dann so zur Kenntnis genommen.
11.3 Migrantenbeirat: Abbestellung einer
Stellvertreterin (5. Änderung) (VI-DS01122-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
12
Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt
Mitglied ist
TOP 12.1 ist zurückgezogen.
12.2 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft
mbH
(LEVG
mbH) (4. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00898) (VI-DS00898-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich bitte um Kenntnisnahme.
12.3 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks-KG (LEVG mbH & Co. KG)
(4. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00900) (VI-DS00900-DS-05)
Einreicher: Oberbürgermeister
Ich sehe keine Wortwünsche. Dann bitte ich um
Kenntnisnahme.
TOP 12.4 ist vertagt.
Seite |3
12.5 Vertreter und Stellvertreter der Stadt
Leipzig in der Verbandsversammlung
Sparkassenzweckverband für die Stadtund Kreissparkasse Leipzig (2. Änderung) (VI-DS-00873-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Meine Damen und Herren, bitte geben Sie mir
Hinweise, wenn Sie weitere Bedarfe zur Verweisung sehen.
13.1 Holzfiguren Fockeberg (VI-A-04387-NF01)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Vorgesehen ist die Verweisung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Auch der Stadtbezirksbeirat Süd wird eingebunden. - So verwiesen.
13.2 Öffentlichkeitsarbeit für die Fachbeiräte
der Stadt Leipzig (VI-A-04522)
Einreicher: Migrantenbeirat
Hier ist die Verweisung in den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vorgesehen. Aber auch alle
Beiräte sind zu beteiligen; das müssen wir so machen. - So verwiesen.
13.3 Einrichtung eines Runden Tisches zum
Thema „Wohnen in Leipzig für Menschen
mit Migrationsgeschichte / Fluchterfahrung“ (VI-A-04523)
Einreicher: Migrantenbeirat
Der Antrag soll in den Fachausschuss Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule verwiesen werden. Herr Schlegel ergänzt: Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau. Sollen weitere Fachausschüsse beteiligt werden? - Auch der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung. - Dann so verwiesen.
13.4 Benennung einer Straße / eines Platzes
nach dem Kanzler der Deutschen Einheit, Dr. Helmut Kohl (VI-A-04541)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich höre den Hinweis: Fachausschuss Allgemeine
Verwaltung. - So ergänzt und verwiesen.
13.5 Konzept zum verbesserten Baumschutz
bei Bauvorhaben (VI-A-04550)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergänzt wird: Fachausschuss Umwelt und Ordnung. - So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
13.6 Angebote der freien Träger im Bereich
des Sozialamtes zukunftsfest gestalten
(VI-A-04671)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Vorgeschlagen wird: Migrantenbeirat. - Dann so
verwiesen.
13.7 Modellversuch für eine Kinderbetreuung
mit flexiblen Betreuungszeiten und am
Wochenende (VI-A-04675)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Ich vernehme die Hinweise: Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit sowie Jugendhilfeausschuss. So verwiesen.
13.8 Schulentwicklungsplan um finanzielle
Untersetzung erweitern (VI-A-04677)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Der Antrag soll in die Fachausschüsse Finanzen
sowie Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
verwiesen werden. - So verwiesen.
13.9 Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen (VI-A-04678)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
13.10 Namensgebung einer Schule der Stadt
Leipzig nach Katharina von Bora (VI-A04667)
Einreicher: AfD-Fraktion
So verwiesen.
13.11 Mieterstrom - Projekte zügig umsetzen
(VI-A-04650)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.12 Effizientes Bewerbermanagement der
Stadt Leipzig (VI-A-04689)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Ich verweise darauf, dass ich da noch eine Zulässigkeitsprüfung durchführen muss.
13.13 Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig (VI-A-04673)
Einreicher: CDU-Fraktion
So verwiesen.
13.14 Programm zur vorausschauenden und
planmäßigen Straßeninstandsetzung
(VI-A-04674)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ergänzt wird: Fachausschuss Finanzen. - So verwiesen.
Seite |4
13.15 Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen
Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit (VI-A-04658)
Einreicher: CDU-Fraktion
Vorgesehen ist eine Verweisung in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung. Auch da muss ich
noch eine Zulässigkeitsprüfung vornehmen.
13.16 Nachtbaden in Schwimmhallen und
Freibädern der Sportbäder Leipzig
GmbH (VI-A-04692)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Verweisung in den Fachausschuss Umwelt und
Ordnung.
13.17 Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem
Gaststättengesetz
(VI-A04694)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verwiesen wird der Antrag in die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung, Wirtschaft und Arbeit,
Allgemeine Verwaltung zur Rechtsprüfung sowie
Kultur.
13.18 Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene (VI-A-04704)
Einreicher: SPD-Fraktion
Neben dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung
müssten hier vielleicht auch alle Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte beteiligt werden.
13.19 Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt (VI-A-04708)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Der Antrag wird in die Fachausschüsse Stadtentwicklung und Bau, Umwelt und Ordnung, Finanzen, Wirtschaft und Arbeit sowie in den Stadtbezirksbeirat Mitte verwiesen.
13.20 Skateanlage Südwest / Altwest (VI-A04695)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ergänzt wird: Stadtbezirksbeiräte Südwest und
Altwest.
13.21 Leipzig bekennt sich zum „Kapital“ (VIA-04697)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Vorgesehen ist eine Verweisung in den Fachausschuss Kultur. Ergänzt wird: Fachausschuss Finanzen. Vorgeschlagen wird auch: Schulausschuss; gerne.
Herr Heinrich:
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Stadtrat Heinrich (CDU): Herr Oberbürgermeister! Wir haben das aufgrund der Geräuschkulisse
nicht richtig verstanden. Wird der Antrag 04550,
Baumschutz, auch in den Wirtschaftsausschuss
verwiesen?
Oberbürgermeister Jung: Das war bis jetzt nicht
vorgesehen.
Stadtrat Heinrich (CDU): Dann würde ich gern
darum bitten.
Oberbürgermeister Jung: Okay. Dann so ergänzt.
Gibt es weitere Hinweise? - Dann sind die Anträge einschließlich der genannten Festlegungen so
verwiesen.
14
Anträge zur Beschlussfassung
14.1
Regelung zum Umgang mit gas- oder
elektrisch betriebenen Wärmestrahlern
(VI-A-03578-NF-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.1.1 dazu VSP (VI-A-03578-VSP-03)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung
Sport
14.1.2 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.1.3 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.1.4 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-04)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.1.3 dazu ÄA (-03578-NF-02-ÄA-05)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Wer bringt den Antrag ein?
(Stadtrat Volger [Bündnis 90/Die
Grünen]: Ladies first!)
Frau Riekewald. - Erst heißt es „Ladies first“, und
nun wollen Sie doch noch einmal tauschen. - Vielleicht einigen Sie sich jetzt mal. Oder muss ich dafür den Gleichstellungsbeauftragten anrufen?
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein. Mit diesem Ergebnis wird er zufrieden sein. - Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und
am Livestream! Wärmestrahler sind umweltschädlich. Ich denke, darin sind wir uns einig.
Dass der jährliche CO2-Ausstoß eines Gerätes
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dem eines Mittelklasseautos oder eines gut gedämmten Einfamilienhauses entspricht, erfordert
keine näheren Kommentare. Davon heizen in
Leipzig circa 500 Stück.
In jeder Haushaltsdiskussion streiten wir um die
Finanzierung einzelner Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalteplans und des Klimaschutzprogramms. Ich nenne hier nur die Stichworte
„Straßenbäume“, „Umrüstung der Straßenbeleuchtung“ oder „Förderung umweltfreundlicher
Mobilität“ und darf daran erinnern, mit welchem
Aufwand und mit welchen öffentlichen Debatten
über die Kosten für die Stadt und die Betroffenen
wir die Umweltzone eingeführt haben.
Als Ziele unserer Umweltpolitik sind unter anderem Ressourcenschutz, Energieeinsparung in
kommunalen Liegenschaften und Erhöhung des
Anteils von erneuerbaren Energien formuliert, gerade um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, und
dennoch beheizen wir unsere Umwelt und verschwenden damit Energie in Größenordnungen.
Mit ihrem immensen CO2-Ausstoß bei noch dazu
geringem Wirkungsgrad konterkarieren die Heizpilze andere, mit Steuermitteln finanzierte Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Das erinnert eher an
die bekannten Bürger aus Schilda als an eine moderne Stadt, die sich Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben hat. Übrigens: Auch mit
Ökostrom oder Gas betriebene Heizpilze haben
den gleichen CO2-Ausstoß. Wenn man Klimaschutz und Nachhaltigkeit ernst nimmt, kann man
zu keiner anderen Konsequenz kommen, als
Heizpilze weitestgehend aus dem Stadtbild zu
verbannen.
Gegenwärtig gibt es in der Stadt Leipzig auch keinerlei rechtliche Grundlage für das Betreiben von
Heizpilzen. In unserer Sondernutzungssatzung,
die jedes Möbelstück nennt, welches zur Sondernutzung zählt, sind Heizpilze nicht erwähnt. Ist deren Betreiben demnach illegal, oder heißt das,
dass man alles in seinem Freisitz aufstellen kann,
was man möchte, also auch Hüpfburgen oder anderes? Auf jeden Fall sollten wir uns einig sein,
dass es einer entsprechenden Regelung bedarf.
Wir haben uns einmal genauer angesehen, wie
andere deutsche Städte verfahren. Dass viele
große Städte Heizpilze verboten haben, ist hinlänglich bekannt.
Nürnberg ist eine der Vorreiterstädte in Sachen
Klimaschutz. Die Stadt hat Heizpilze wegen der
eklatanten Energieverschwendung für unerwünscht erklärt und diese sowie andere Heizungen auf Sondernutzungsflächen verboten. Man
geht davon aus, dass Sondernutzung eine Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs des öffentlichen Raums ist. Außengastronomie ist lediglich in
der warmen Jahreszeit hinzunehmen. Dem Interesse des Gastwirts, seinen Betrieb auf den öffent-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
lichen Raum auszudehnen, ist dementsprechend
weniger Gewicht beizumessen und vermag die
Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs nicht
aufzuwiegen. Eine Richtlinie des Stadtrats von
Nürnberg sieht vor, die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für Außenbestuhlung, Heizpilze
und andere Heizungen zu untersagen, und das
schon seit dem Jahr 2008.
In Berlin haben sich die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg auf
eine gemeinsame Regelung zum Verbot von
Heizpilzen auf öffentlichem Straßenland verständigt. Bei der Genehmigung der Sondernutzung
von öffentlichem Straßenland für Gaststätten
usw. ist das Kriterium des Ausschlusses der Nutzung von Heizpilzen immer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. In einer Anlage ist eine
standardisierte Nebenbestimmung für Sondernutzungserlaubnisse formuliert, und dies bereits seit
dem Jahr 2009. Hier wurde sogar die Klage eines
Gaststättenbetreibers vor dem Verwaltungsgericht abgewiesen, bestätigt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
In Köln erfolgen Untersagungen teilweise durch
das Instrument der Stadtgestaltung. Heizpilze
müssen bei Beantragung von Außengastronomie
mitbeantragt werden und werden dann, soweit
möglich, aus Gründen des Stadtbildes nicht genehmigt. So verfährt übrigens auch Stuttgart.
Wenn man sich in Leipzig zum Beispiel das Barfußgäßchen ansieht, könnte man durchaus auch
über eine solche Verfahrensweise nachdenken.
Ich will die Beispiele jetzt nicht noch weiter ausdehnen. Tatsächlich ist es so: Andere Städte
praktizieren das Verbot schon seit Jahren, und
das rechtssicher und ohne Niedergang der Gastronomie. Warum sollte das in Leipzig nicht möglich sein? Setzen wir doch die Gesundheit und die
Lebensqualität vieler sowie das Recht vieler an öffentlichem Raum über die wirtschaftlichen Gewinne weniger! Nehmen wir unsere eigenen umweltpolitischen Ziele ernst!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir leider im
Moment keine Mehrheit für unseren Ursprungsantrag zum Verbot von Heizpilzen sehen, werden wir
den Verwaltungsstandpunkt in wenig geänderter
Form zur Abstimmung stellen. Wir haben uns mit
dem Verwaltungsstandpunkt intensiv beschäftigt.
Allerdings konnte uns niemand plausibel erklären,
warum ein Wärmestrahler pro angefangene
20 Quadratmeter erlaubt sein soll. Warum nicht
pro angefangene 30, 40, 50 Quadratmeter? Wir
sind der Meinung, dass ein Heizstrahler pro angefangene 30 Quadratmeter vollkommen ausreichend ist. Nur so können wir wirklich einen ersten
Schritt in die richtige Richtung gehen und die Anzahl der Heizpilze reduzieren.
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Wir als Antragsteller haben uns übrigens entschieden, keinen Änderungsantrag bezüglich der
Gebührenhöhe zu stellen; denn uns geht es nicht
um Geldschneiderei, sondern um das Eindämmen der Anzahl der Heizpilze. Aus diesem Grund
haben wir zu unserem Antrag einen Änderungsantrag gestellt. Wir schlagen darin vor, einen
Heizstrahler pro angefangene 30 Quadratmeter
vorzusehen - in der Hoffnung, dass dadurch die
Anzahl der Heizpilze in der Stadt reduziert wird.
Zugleich kündigen wir an, dass wir dieses Thema
auch weiterhin konsequent verfolgen werden. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Brauchen
wir wirklich gasbetriebene Wärmestrahler in der
Gastronomie? Sicher nicht. Sind sie für die Gastronomen von Vorteil? Na klar! Aber es gibt eben
nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Über
die Umweltbilanz müssen wir hier nicht diskutieren; sie ist ganz klar ein Nachteil.
Nun gibt es einen Verwaltungsstandpunkt, der eine Abgabe für Heizstrahler über die Sondernutzungssatzung vorsieht. Dem könnte man sich
zähneknirschend als Kompromiss nähern. Um
klarzustellen, ob unser Ursprungsantrag wirklich
wirtschaftsfeindlich oder für die Gastronomen
existenzbedrohend ist, will ich hier eine Beispielrechnung aufmachen: 1 Quadratmeter Freisitz
kostet in der Saison maximal 5 Euro pro Monat, in
der Topzone 3 Euro pro Quadratmeter bei Jahreszahlung. Eine Gewerbeimmobilie, die für Gastronomie geeignet ist, wird dort nicht unter 20 Euro
pro Quadratmeter zu bekommen sein; meist ist es
viel mehr. Daher stellt ein Freisitz eine willkommene billige Vergrößerung der Gastronomiefläche
für einen sehr geringen Preis dar. Logisch, dass
davon auch in den kalten Jahreszeiten profitiert
werden soll. Um diese auch dann nutzen zu können, bedarf es Decken, was die ökologische Variante wäre, oder aber der Nutzung von Wärmestrahlern.
Dass dafür nun eine Gebühr erhoben werden soll,
leuchtet ein. Diese Gebühr belastet die Gastronomie auch nicht übermäßig. Durch Annahme des
Verwaltungsvorschlags würde die monatliche
Quadratmetermiete in Toplagen um 1,50 Euro auf
dann 4,50 Euro im Schnitt erhöht - wohlgemerkt:
nur dann, wenn die Wärmestrahler auch genutzt
werden. Im Vergleich zu einer Immobilienmiete,
die in einer solchen Lage bei über 20 Euro pro
Quadratmeter Lage liegt, wäre das vertretbar. Es
gäbe bei den Gebühren noch genug Luft nach
oben, ohne dass der wirtschaftliche Vorteil für die
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Gastronomen wegbrechen würde. - So weit der
kleine Exkurs, der jedoch vom Umweltgedanken
wegführt.
Die CDU hat nun den Verwaltungsstandpunkt
übernommen, der abgesehen von den Mehreinnahmen am Status quo nicht allzu viel ändert. Um
neben den Mehreinnahmen auch noch etwas für
die Umwelt zu erreichen, beantragen die Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen, die
Quadratmeterzahl für das Aufstellen eines Heizstrahlers von 20 auf 30 Quadratmeter zu erhöhen.
Das ist quasi ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag. Weiterhin könnten die Freisitze auch
bei kühlerem Wetter genutzt werden, was für die
Gastronomen von Vorteil wäre. Trotzdem würde
die Schadstoffbelastung um 50 Prozent sinken.
Uns geht es nicht darum, die Gastronomen abzuzocken, sondern uns ging es von Anfang an um
die Minimierung der Schadstoffbelastungen. Mit
diesem unserem Änderungsantrag wäre beiden
Seiten geholfen.
Wenn wir nun zähneknirschend den Verwaltungsstandpunkt nebst unseren Änderungsantrag zum
Änderungsantrag der CDU beschließen würden es ist abzuwarten, ob das eine Mehrheit findet -,
wäre es sinnvoll, wenn die Mehreinnahmen in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Stadt fließen würden. Das sieht zwar auch der Antrag der
CDU vor; allein wir wissen, dass die Budgets für
Baumpflanzungen nicht jedes Jahr ausgeschöpft
werden, aus welchen Gründen auch immer. Unabhängig davon, was hier heute beschlossen
wird, wird es unser aller Aufgabe sein, dafür zu
sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen auch
tatsächlich umgesetzt werden.
Viel besser wäre es natürlich gewesen, heute unseren Ursprungsantrag zu beschließen; denn
dann bräuchten wir keine Kompensationsmaßnahmen. Nun ist es anders gekommen. Es wäre
schön, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen könnten, damit die Schadstoffbelastungen um 50 Prozent reduziert werden. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebes Publikum! Heizstrahler zu verbieten, scheint eine Glaubensfrage in der heutigen Zeit zu sein. Von dem ursprünglichen und zudem rechtswidrigen Antrag, den Betrieb von Heizstrahlern, egal ob elektrisch oder mit Gas betrieben, gänzlich zu verbieten, sind wir nach einer
Neufassung dieses Antrags und vier Änderungsanträgen nunmehr an den Punkt gelangt, die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für Heizstrahler als Kompromiss zwischen den Fraktionen
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anzusehen. Die jetzt noch offene Streitfrage ist:
Für wie viele Quadratmeter eines Freisitzes ist ein
Heizstrahler zulässig, wie hoch soll die Gebühr
dafür sein, und wie kann diese für die Anpflanzung von Bäumen genutzt werden?
Für uns von der SPD ist die Erhebung von Sondernutzungsgebühren eine Option, die allerdings
nur dann gezogen werden sollte, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomen, pro
Heizpilz, der auf öffentlichem Grund betrieben
wird, einen Baum zu pflanzen, nicht eingehalten
wird. Uns geht es hierbei vor allem um das Verantwortungsgefühl der Gastronomen gegenüber
der Umwelt; denn die zu pflanzenden Bäume sind
ja nicht zum Nulltarif zu bekommen. Möglicherweise erhöht das auch den Druck auf die Heizungsbranche, sauberere Lösungen anzubieten.
Die Dieselaffäre hat gezeigt, welchen Druck es
braucht. Mit Biogas oder Ökostrom betriebene Infrarotstrahler könnten Lösungsansätze sein. Eine
Bevormundungspolitik lehnen wir ab.
Zu den Änderungsanträgen. Der Verwaltungsaufwand im Änderungsantrag der Freibeuter, die wie
immer auf Bürokratieabbau setzen, scheint uns
nicht beherrschbar. Deshalb gibt es dafür von uns
keine Zustimmung.
Den Änderungsantrag der LINKEN und der Grünen von heute lehnen wir ebenfalls ab. Es stellt
sich die Frage, wozu eigentlich ausführliche Vorberatungen in den Ausschüssen stattfinden, wenn
die Antragsteller am Tag der Beschlussfassung
mit einer neuen Idee kommen.
Wir setzen weiter auf Freiwilligkeit. Ich glaube, wir
alle sind uns einig: Die Heizpilze, die als reine
Werbemittel eingesetzt werden, müssen weg. Der
Rest muss bewusst, im Sinne der Gäste und sparsam eingesetzt werden. Ich möchte hier noch einmal für unseren Änderungsantrag werben und betonen, dass alle Fraktionen nicht allzu weit voneinander entfernt sind. Lassen Sie uns zunächst
die Selbstverpflichtung ins Auge fassen! Die Sondernutzungsgebühren sollten auch nach unserer
Auffassung erhoben werden, aber nur dann, wenn
die Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
Wir verschenken uns da nichts. Aus unserer Sicht
ist das der weitestgehende Antrag, der Selbstverpflichtung vor Bevormundung setzt. - Herzlichen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt eine Reihe
weiterer Wortmeldungen. Zunächst Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Nach den bisherigen Reden sind wir jetzt doch einigermaßen verwirrt. Geht es hier darum, Heizpilze zu verbieten,
oder geht es um die Sondernutzungssatzung?
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Daran anknüpfend stellt sich die Frage nach dem
Verwaltungsstandpunkt. Da ein Verbot von Heizpilzen in Sachsen durch die Stadt nicht machbar
ist, wird versucht, das über eine Änderung der
Sondernutzungssatzung zu bewerkstelligen. Geht
das überhaupt? Kann man diese Intention, die ja
nichts anderes als „Verbot“ heißt, über die Sondernutzungssatzung regeln? Aber das ist eine andere Frage.
Nun zum eigentlichen Problem. Ich selber habe
kein Auto. Ich fliege am Wochenende nicht mit einem Billigflieger durch Europa. Ich fahre auch
nicht mit einem Kreuzfahrtschiff über die Weltmeere. Damit habe ich drei größten Umweltverschmutzer benannt. Das heißt: Mein ökologischer
Fußabdruck kann sich durchaus sehen lassen
und ist wahrscheinlich besser als der von denjenigen, die diesen Antrag eingereicht haben. Ich nutze für meine Wege zu 90 Prozent meine Füße;
sprich: ich laufe. Für die restlichen 10 Prozent
meiner Wege nehme ich öffentliche Verkehrsmittel. Ich sitze allerdings hin und wieder gern auf einem Freisitz. Ich wohne taktisch gut platziert, bin
quasi von Heizpilzen umzingelt. In dieser Saison
habe ich nur einmal erlebt, dass der Heizpilz angeworfen werden musste, weil es relativ kalt war.
Das war sehr angenehm. Von den Heizpilzen profitieren nicht die Wirte, sondern vor allem die Gäste auf der Terrasse, weil sie es dann schön warm
und gemütlich haben.
Nun will man mir den Heizpilz auf meinem Lieblingsfreisitz direkt vor meiner Haustür verbieten.
Damit bin ich nicht so richtig einverstanden. Ich
verlange ja auch nicht, dass Autos oder Flugzeuge verboten werden. - Das ist zur Sache; ganz
klar. - Mit Verboten kommen wir da nicht weiter.
Wie gesagt, ich bin von Heizpilzen umzingelt.
Trotzdem glaube ich nicht, dass der fettige Ruß,
den ich mindestens alle 14 Tage vom Fensterbrett
abwischen muss, von den Heizpilzen verursacht
wird. Ich bin nämlich auch von der Käthe-KollwitzStraße und vom Georgiring umzingelt. Ich glaube,
dass die Ursache für den Schmutz eher dort zu
suchen ist.
Wir haben in der Fraktion lange über das Thema
diskutiert. Dem Ursprungsantrag hätten wir nicht
zustimmen können, weil er zu sehr in Richtung
Bevormundung ging. Dem Vorschlag, dafür Gebühren zu erheben, können wir zustimmen. Dazu
ist die Stadt durchaus in der Lage. Allerdings sollte man dies nicht im Zuge eines Verbotsantrags
tun, sondern weil man als Stadt solche Dinge per
se regelt.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir den Beschlusspunkt 1 des CDU-Änderungsantrags ergänzen. Er lautet schlicht und einfach:
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Von der Regelung ausgenommen sind
mit regenerativ erzeugtem Strom und
Gas betriebene Heizstrahler.
Wenn einem der Umweltschutz wirklich am Herzen liegt, ist dies die richtige Lösung. Das ist ein
Anreiz für die Wirte, grünen Strom zu kaufen. Das
ist ein Anreiz für die Wirte, Ökogas, zum Beispiel
Biogas, zu nutzen. - Ihrem Zuruf halte ich entgegen: Ja, Biogas emittiert das CO2 beim Verbrennen, aber bei der Herstellung von Biogas wurde
das CO2 vorher der Umwelt entzogen. Also ist
Bio-gas klimaneutral. Man sollte sich vorher
schon ein bisschen mit den technischen Prozessen beschäftigen, bevor man hier Unsinn redet.
In diesem Sinne: Wir werden dem Änderungsantrag der CDU und natürlich auch unserem eigenen Antrag zustimmen. Wir hoffen auch auf die
Zustimmung der anderen Fraktionen; denn unserer Ansicht nach weist er ideologiefrei und technisch korrekt den Weg in die Zukunft. Verbote
bringen hier gar nichts. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr
geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Leipzigs Gastronomie hat
berechtigterweise national und international einen
guten Ruf, den es zu verteidigen gilt. Nach dem
vor vielen Jahren eingeführten Nichtraucherschutzgesetz mussten auch hiesige Gastronomen Möglichkeiten finden, um ihre Gäste, seien
es Raucher oder Nichtraucher, in wohlwollender
Weise weiterhin gut zu bewirten. Die Leipziger
Freisitzkultur wird bei den Gästen geschätzt, weil
gerade außerhalb der Sommermonate der Gast
unter anderem mithilfe von Wärmestrahlern sich
wohlfühlen kann. Geht es nach dem Ursprungsantrag der LINKEN- und der Grünen-Fraktion, soll
der Gast nun auf diesen Service verzichten und
sich stattdessen warme Gedanken machen, wenn
er oder sie im Freien sitzen möchte. Man fragt sich
daher: Soll das wirklich das Ziel des Antrags sein?
Kommen wir zu den Fakten. Vorwiegend mit Propangas betriebene Heizpilze sind zum einen
nachweislich energieintensiv und zum anderen
tatsächlich nicht gerade umweltfreundlich. Aber
es gibt dazu Alternativen, wie zum Beispiel die
Verwendung von Biogas. Biogas ist aufgrund seiner Erzeugung bekanntermaßen im Ergebnis klimaneutral. Sollte man nicht über derartige Alternativen nachdenken, bevor man diesbezüglich
mit Verboten agiert, wie von den beiden Antragstellern des Ursprungsantrags angedroht?
Mit Befremden musste meine Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass nun auch elektrisch betriebene
Wärmestrahler für gewerbliche Zwecke im öffent-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
lichen Raum verboten werden sollen. Dass diese
Forderung gerade von den beiden Fraktionen gestellt wurde, die sich in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder für einen Zuwachs von
Elektroautos eingesetzt haben, verwundert uns
schon sehr. Kann mir mal bitte einmal eine Kollegin oder ein Kollege von den LINKEN bzw. von
den Grünen erklären, warum Wärmestrahler umweltschädlicher sein sollen als elektrisch betriebene Automobile? Über eine Antwort würde ich mich
sehr freuen. Folgte man Ihrer Logik, müssten umgehend alle Elektroautos ebenfalls verboten werden. Es wundert uns natürlich nicht, dass die Antragsteller ihren Antrag zurückgezogen haben.
Wenn Sie ehrlich sind, geben Sie zu, dass Sie gar
keine andere Wahl hatten. Es ist, wie auch der
Verwaltungsstandpunkt anführt, in Sachsen nämlich rechtlich gar nicht möglich, das durchzusetzen. Insofern hatten Sie gar keine andere Wahl
als sich dem Verwaltungsstandpunkt anzuschließen und diesen per Änderungsantrag zu ergänzen.
Nachdem die Antragsteller ihren Antrag aus welchen Gründen auch immer über vier Monate auf
Eis gelegt hatten, meldete sich nun die SPD-Fraktion mit einem Änderungsantrag. Darin wird den
Gastronomen eine freiwillige Selbstverpflichtung
abverlangt, nämlich für jeden Wärmestrahler einmal im Jahr einen Baum zu pflanzen. Machen die
Gastronomen das nicht, wird mit der Änderung
der Sondernutzungssatzung gedroht. Ich möchte
an dieser Stelle den Damen und Herren von der
SPD-Fraktion ganz deutlich sagen: Wenn Ihr Antrag hier heute angenommen werden sollte, wird
meine AfD-Fraktion umgehend, in einer der
nächsten Ratsversammlungen, beantragen, dass
jeder Besitzer eines Elektroautos in dieser Stadt
einmal jährlich einen Baum zu pflanzen hat. Ich
hoffe, Sie sind dann auch so konsequent, diesem
Antrag zuzustimmen. Die Stadtverwaltung Leipzig
könnte gleich damit anfangen; denn von den wenigen Elektroautos in unserer Stadt befinden sich
ja mehr als die Hälfte in ihrem Besitz.
Diese unsägliche Geschichte ist aber noch nicht
zu Ende. Da die Stadtverwaltung durch diesen irrsinnigen und, wie mittlerweile bekannt, rechtswidrigen Ursprungsantrag offensichtlich eine alternative Möglichkeit gesehen hat, zusätzliche Gebühren vom Mittelstand einzutreiben, will man nun die
Sondernutzungssatzung entsprechend ändern.
Vorgesehen ist die Erhebung einer zusätzlichen
Gebühr je nach Zone von 30, 25 und 20 Euro pro
Heizstrahler und Monat auf je 20 Quadratmeter.
Dass ein kleiner mittelständischer gastronomischer Betrieb - und das ist die Mehrheit - bei einer
Verwendung von nur vier Wärmestrahlern eine
jährliche Mehrbelastung von bis zu 1.440 Euro
verkraften muss, scheint in dieser Stadtverwaltung offensichtlich niemanden zu interessieren.
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Die Krönung setzen aber dem Ganzen ohne Zweifel die Damen und Herren der CDU-Fraktion auf,
frei nach dem Motto: Das treibt die Biene auf die
Blüte. Hier wird eine Mischung aus Gebühren,
Zwangseinzug und Baumpflanzung vorgeschlagen. Was für ein Unsinn! Wenn da mal nicht demnächst die Grünen-Fraktion Verstärkung bekommt! Mit diesem Änderungsantrag haben Sie
sich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der
CDU-Fraktion, endgültig als Unterstützer des Mittelstands in dieser Stadt verabschiedet.
Das Fazit kann daher nur lauten: Dieser unausgewogene und nicht bis zu Ende gedachte Antrag,
der Verwaltungsvorschlag sowie die beiden Änderungsanträge von SPD und CDU sind vollumfänglich abzulehnen; denn Sie belasten ein weiteres Mal die Leipziger Gastronomiebetriebe und
damit letztlich auch die Gäste dieser Stadt. Das
Ergebnis dieser unsäglichen Antragsgeschichte
steht bereits jetzt fest: Größere Gastronomiebetriebe werden die Gebühren gerade noch verkraften können, kleinere gastronomische Einrichtungen werden mit Sicherheit das Nachsehen haben.
Um die erhöhten Kosten ausgleichen zu können,
werden sie die Gebühren letztendlich auf den
Gast umlegen müssen. Zu bedanken haben sich
die Gäste dann, falls die Gastronomen das überhaupt durchstehen, bei den hier zustimmenden
Stadtratsfraktionen.
Oberbürgermeister Jung: Achten Sie bitte auf
die Zeit!
Stadtrat Kriegel (AfD): Wir als AfD-Fraktion stehen damit als Einzige dem Leipziger Mittelstand
bei und sehen unsere Meinung Oberbürgermeister Jung: Bitte, letzter Satz!
Stadtrat Kriegel (AfD): - durch das heute in der
LVZ veröffentlichte Statement von IHK-Chef Kristian Kirpal zu diesem Thema vollumfänglich bestätigt. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald noch
einmal.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Schönen guten Tag noch einmal von meiner Seite! Ich wollte
es mir eigentlich dieses Mal ersparen, die Verwaltung zu bashen und zu erwähnen, dass der Verwaltungsstandpunkt wieder einmal zu später
Stunde gekommen ist. Ich erinnere daran, dass
schon der vorhergehende zum Zeitpunkt der letzten Ratsversammlung keine 24 Stunden alt war.
Sie werfen uns jetzt vor, dass wir unseren Änderungsantrag erst gestern eingereicht haben. Das
kommt daher, weil wir bis gestern von der Verwal-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
tung nicht erklärt bekommen haben, wie dieser
Verwaltungsstandpunkt zustande gekommen ist,
und das obwohl wir zu der Ausschusssitzung Umwelt und Ordnung vor zwei Wochen extra einen
Vertreter der Verwaltung eingeladen hatten. Wir
hätten uns schon gern fundiert mit den im Verwaltungsstandpunkt genannten Zahlen auseinandersetzen wollen. - Das nur als Information, warum
unser Änderungsantrag erst gestern eingereicht
worden ist. Das können Sie uns nicht ankreiden.
Das ist einmal wieder auf Verwaltungshandeln zurückzuführen; aber das kennen wir ja inzwischen.
Ich will noch ein Wort zum SPD-Änderungsantrag
und der darin vorgeschlagenen Selbstverpflichtung sagen. Leider bin ich vorhin nicht dazu gekommen. Ich habe ein Protokoll aus dem Jahr
2015 herausgesucht, in dem die von uns gestellte Nachfrage zur Umsetzung unseres Antrags
02174 festgehalten ist. Dieser Antrag besagt genau das, was Sie hier jetzt beantragen: Freiwilligkeit. Das, was Sie hier beantragen, ist schon vor
sechs Jahren vom Stadtrat beschlossen worden.
Allein, es bringt nichts. Im Jahr 2015 hatten wir,
wie gesagt, bei der Verwaltung nachgefragt, ob
diese Freiwilligkeit klappt. Der Bürgermeister hat
geantwortet: Es ist ein Versuch. Punkt. - Diesen
Versuch tätigen wir jetzt seit sechs Jahren. Ich
überlasse es Ihnen, einzuschätzen, ob die Freiwilligkeit irgendetwas gebracht hat. Ich denke nicht,
dass wir weiterhin darauf setzen sollten. Wenn
Sie das anders sehen, will ich Sie darauf aufmerksam machen: Diesen Beschluss haben wir bereits
gefasst. Wir brauchen das also heute nicht noch
einmal beschließen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Verehrte Stadträte! Liebe Besucher und
Freunde in diesem Haus! Pünktlich zur Hitze des
Sommers erreichte uns der Antrag von Grünen
und LINKEN „Verbot der Heizpilze im öffentlichen
Raum“.
Was ist denn so ein Heizpilz, und was macht er,
ja, wie sieht er denn überhaupt aus? Schauen wir
uns einmal einen Burny 13 kW Eco - so heißt der
meist verkaufte Typ - genauer an. Meine Damen
und Herren, das sind elegante Geräte, gefertigt
aus Edelstahl, mit einem schwanenschlanken
Hals, die Köpfe rot glühend. Reflektorschilde, die
an einen breitkrempigen Damenhut erinnern, runden das optische Bild ab. In seinem dicken Fuß
steckt, nicht zu vergessen, die Gasflasche. Und
was macht er, der Burny Eco? Ja, er genehmigt
sich pro Stunde 1 Kilo Gas, aber dafür schenkt er
uns mollige Wärme.
Ist dieser Heizpilz ein Killerpilz oder gar ein Giftpilz? Hier stellt sich die Frage: Ist dieser Wärme-
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strahler auch für etwas nützlich? Ja, lautet die
Antwort. Er ermöglicht es uns, auch in der kalten
Jahreszeit hier in Leipzig ein mediterranes Lebensgefühl zu spüren. Es gilt mittlerweile als ein
Zeichen von Freiheit und Freude, in Straßencafés
sitzen zu können.
Aber nun hat die Umwelthysterie auch den Heizpilz erfasst. Damit hat der Wärmestrahler seinen
Ruf als Klimakiller weg, so als würde die ganze
Stadt mit einer Heizdecke überzogen. Ich will
mich in meiner Rede nur auf wenige Fakten beschränken, zum Beispiel wie viele Heizstrahler es
in Leipzig gibt. Es sind rund 500, von denen im
Winter etwa die Hälfte zum Einsatz kommt. Ein
Verbot würde vielen Gastronomen hier in Leipzig
die Chancengleichheit nehmen. Wir reden immer
nur über Verbote im öffentlichen Raum. In tourismusaffinen Städten - dazu zählt Leipzig mittlerweile, und darauf können wir stolz sein - ist es
schick, nicht nur drinnen, sondern auch draußen
zu sitzen. Aus Sicht der CDU ist es sehr wichtig,
dass die Leipziger Innenstadt für Besucher und
Einheimische auch weiterhin ein attraktiver Ort ist.
Darum lehnen wir wettbewerbsverzerrende Maßnahmen generell ab.
Es ist hier schon über den Willen gesprochen worden, gemeinsam mit der DEHOGA die Sensibilisierung und das Umweltbewusstsein der Wirte zu
schärfen. Ja, das sehen wir auch so. Aber auch
deren wirtschaftliche Interessen sollten wir im
Blick behalten. Es darf keine Nachteile geben,
egal für welche Seite. Ein Ruf nach Verboten verbreitet sich schnell. Verbotsaktionismus verkauft
sich eben sehr gut. Wir aber wollen das Problembewusstsein stärker in den Fokus rücken.
(Zuruf von Stadträtin Krefft
[Bündnis 90/Die Grünen])
- Liebe Frau Krefft, Graffiti wird in Leipzig auch
verharmlost. Mit Tausenden von Farbsprühdosen
wird unsere Umwelt ebenfalls belastet. Wo bleibt
denn da Ihr Verbotsantrag?
Meine Damen und Herren, ich glaube, die Fakten
sind klar. Alle wissen, worum es in dieser Abstimmung geht. Ich werbe für unseren Änderungsantrag. Ich denke, das ist der weitreichendste Antrag
hier in diesem Haus, und bitte Sie, diesem zuzustimmen. Wir als CDU sind für ein lebenswertes
und liebenswertes Leipzig. - Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr
geehrte Damen und Herren! Worum ging es den
Antragstellern von LINKEN und Grünen anfänglich? Es ging doch um eine Verhaltensänderung.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Jetzt kann man hier im Stadtrat trefflich darüber
diskutieren, ob die begehrte Verhaltensänderung
sinnvoll ist oder nicht. Ich denke, wenn man das
sachlich und fachlich nüchtern abschichtet, wird
es sicherlich eine große Mehrheit hier in diesem
Hause geben, die sagt: Eine Verhaltensänderung,
die zu weniger CO2-Ausstoß führt, ist sinnvoll. Ich
glaube, dem werden relative wenige, wenn nicht
gar niemand hier in diesem Hause widersprechen.
Es stellt sich allerdings die Frage: Wie erreicht
man diese Verhaltensänderung? Aus dem Antrag
von Grünen und LINKEN geht das klar hervor,
nämlich typischerweise durch ein Verbot. Es
könnte aber doch möglich sein, dass man diese
Verhaltensänderung auch anders erreichen kann,
zum Beispiel indem man monetäre bzw. ökonomische Anreize schafft. Wenn man das tut, muss es
sich aber auch für den Gastronomen rechnen,
dass die Wärme auf seinem Freisitz klimaneutral
erzeugt worden ist. Wir werden nur dann eine
Lenkungswirkung haben, wenn das CO2-freie Erzeugen von Wärme günstiger ist als das CO2emittierende Erzeugen, was klimaschädlich ist.
Und damit sind wir beim Änderungsantrag der
Freibeuter, mit dem wir genau dieser Verhaltensänderung den beschriebenen Anreiz geben wollen. Wenn es für den Betrieb eines Heizstrahlers
egal ist, ob die Wärme CO2-neutral erzeugt wird
oder nicht - es soll ja für alle dieselbe Gebühr erhoben werden -, werden wir keine Verhaltensänderung erreichen, und das auch deshalb nicht,
weil eine Gebühr von 30 Euro pro Monat keine
Verhaltensänderung bewirken wird. Ich bin ja
nicht gerade als mittelstandsfeindlich bekannt.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie: 30 Euro
pro Monat, das ist 1 Euro am Tag auf einer Fläche von 20 Quadratmetern, also 4 mal 5 Metern.
Wenn auf einer Fläche von 4 mal 5 Metern pro
Tag dieser eine Euro nicht erwirtschaftet wird, hat
der Gastronom sicherlich ein Problem, aber nicht
eines wegen der Heizstrahler. Deswegen wird mit
dieser Regelung eine Verhaltensänderung nicht
erreicht werden können.
Eine Verhaltensänderung wird nur dann erreicht
werden können, wenn es für die Gastronomen
ökonomisch von Vorteil ist, Grünstrom oder Biogas einzusetzen. - Sehr richtig, das ist für die
Gaststätte nicht CO2-neutral, weil CO2 entsteht,
wenn das Gas verbrannt wird. Aber unter Klimaschutzgesichtspunkten ist es sehr wohl CO2-neutral, weil bei aus Biomasse erzeugtem Gas der
Luft das CO2 vorher entzogen worden ist. Genau
darum ist Biogas regenerativ. Ansonsten würde
die Energiegewinnung mit Biomasse gar keinen
Sinn machen. Auch wenn man für Heizstrahler
Strom verwendet, der durch Solarzellen erzeugt
wird, ist das CO2-neutral. Und genau das beantragen wir. Wenn es Ihnen also mit einer Verhaltensänderung hin zur CO2-Vermeidung ernst ist, bleibt
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Ihnen nichts anderes übrig, als unserem Antrag
zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel noch einmal.
Stadtrat Kriegel (AfD): Eine kurze Nachfrage an
Herrn Morlok. Gehe ich richtig in der Annahme,
dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag weiterhin die
Belastung der Gastronomen, die der CDU-Änderungsantrag vorsieht, so stehen lassen wollen? Das heißt also: Die Gebühren von 30, 25 und 20
Euro bleiben bestehen.
Eine Ergänzung noch zu Ihrer Rechnung. Ein
durchschnittlicher mittelständischer gastronomischer Betrieb hier in Leipzig hat ungefähr vier
Heizstrahler. Pro Monat werden für vier Heizstrahler Gebühren von 120 Euro erhoben. Rechnet
man das hoch auf zwölf Monate, macht das 1.440
Euro. Aber man kann das Ganze natürlich auch
wie Sie herunterrechnen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Noch einmal zu
Ihrer Rechnung; das ist Schulstoff zweite und dritte Klasse. Wenn das Problem eines Gastronomen
darin besteht, 1 Euro mehr pro Tag auf besagter
Fläche zu erwirtschaften, hat er nicht ein Problem
wegen dieser Gebühr, sondern dann hat er ein
grundsätzliches Problem.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Ich habe noch einmal die Antragslage geprüft. Nach meiner Einordnung ist der
SPD-Änderungsantrag der weitestgehende, weil
er auf jede Veränderung der Sondernutzungssatzung verzichtet. Würde dieser Antrag positiv votiert, bräuchten alle anderen Abstimmungen nicht
mehr stattfinden. Wenn nicht, würde die Abstimmung über den CDU-Änderungsantrag folgen.
(Stadträtin Riekewald (DIE LINKE):
Nein, der ändert - - )
- Frau Riekewald, darf ich kurz zu Ende ausführen, bevor ich Ihnen noch einmal das Wort gebe?
Wenn nicht, würde der CDU-Änderungsantrag zur
Abstimmung aufgerufen werden, anschließend
der Änderungsantrag der Freibeuter-Fraktion. Der
Grundantrag wäre der Änderungsantrag von
LINKEN und Grünen in der Neufassung. - Nein?
Dann erklären Sie das bitte noch einmal.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Als Erstes
zum SPD-Antrag. Da der SPD-Änderungsantrag
den Status quo nur noch einmal bestätigt - wir ha-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
ben diesen Antrag bereits 2011 beschlossen -,
kann ich nicht erkennen, warum dieser Antrag der
weitestgehende sein soll. Aber sei es drum!
Unser Änderungsantrag ist ein Änderungsantrag,
und der ist weitergehender als 20 Quadratmeter.
Nach unserer Auffassung müsste zuerst unser
Änderungsantrag und dann der CDU-Antrag abgestimmt werden.
Oberbürgermeister Jung: Können Sie mir das
bitte noch einmal erklären? Wieso haben Sie
denn einen Änderungsantrag gestellt? Wenn Sie
Ihren Ursprungsantrag ändern, dann ist das eine
Neufassung Ihres Antrags.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein, das ist
ein Änderungsantrag zu unserem Antrag. Wir haben ihn eingereicht, damit wir das genau in dieser
Reihenfolge abstimmen.
Oberbürgermeister Jung: Nein. Diese Diskussion überflüssig; denn in dem Moment, wenn Sie
einen Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Urantrag formulieren, ist das der neue und damit abzustimmende Antrag.
Zur Geschäftsordnung, Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Dass ich das einmal sage, dürfte historisch sein: Ich denke, Frau Riekewald hat recht.
Der Antrag der SPD ändert am wenigsten und
kann schon deshalb nicht der weitestgehende
sein. Ich stelle jetzt den Geschäftsordnungsantrag, unseren CDU-Antrag zuerst abzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Nein. Das ist kein Geschäftsordnungsantrag. Unsere Geschäftsordnung besagt klar, dass der Versammlungsleiter,
also der Oberbürgermeister, festlegt, in welcher
Reihenfolge die Anträge abgestimmt werden. Der
Änderungsantrag der SPD mag zwar vielleicht inhaltlich nicht der weitestgehende sein - da bin ich
bei Ihnen -, aber zum Antrag von LINKEN und
Grünen ist er der weitestgehende.
Frau Riekewald noch einmal.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Gestatten
Sie mir, auf Folgendes aufmerksam zu machen.
Wir wollten ursprünglich einen Änderungsantrag
zum CDU-Änderungsantrag stellen. Das BfR hat
uns informiert, dass das nicht geht. Deshalb haben wir uns mit dem BfR genau auf diese Vorgehensweise verständigt, nämlich einen Änderungsantrag zu unserem eigenen Antrag zu stellen.
Dass Sie das jetzt in der Sitzung anders festlegen,
ist kein fairer Umgang. Wir wollten einen Ände-
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rungsantrag zum CDU-Änderungsantrag stellen
und vorschlagen, nicht 20 Quadratmeter, sondern
30 Quadratmeter vorzusehen. Das war unser Ursprungsantrag. Genauso hatten wir es ins Verfahren gegeben. Dann aber wurde uns gesagt, dass
dies nicht möglich sei. Dann haben wir uns geeinigt, einen Änderungsantrag selbstständig einzureichen.
Oberbürgermeister Jung: Um ein Langes kurz
zu machen, Kollegin Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Genau so
war es.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald, ich
entziehe Ihnen jetzt das Wort und lege das jetzt
fest, weil das in der Sache keine Änderung bedeutet. „In der Sache“ heißt ganz schlicht: Es gibt
einen Urantrag. Dazu gibt es einen Verwaltungsstandpunkt. Dann gibt es einen Änderungsantrag
der CDU-Fraktion. Dann gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis
90/Die Grünen. Dieser ersetzt den Urantrag, weil
Sie diesen ja nicht weiter aufrechterhalten.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Nein. Noch
einmal: Wir hatten einen Änderungsantrag zum
CDU-Änderungsantrag gestellt. Dieser wurde
nicht zugelassen. Der Änderungsantrag der
FDP/Freibeuter-Fraktion wurde jedoch zugelassen. Uns aber wurde versagt, einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag zu stellen.
Oberbürgermeister Jung: Dann erkläre ich jetzt
Ihren Änderungsantrag zum Urantrag. Das mache ich einfach so.
Herr Morlok, zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Erstens möchte ich
feststellen, dass es eine FDP/Freibeuter-Fraktion
im Stadtrat nicht gibt. Zweitens wäre es unabhängig von der Antragslage sinnvoll, zu einem Ergebnis zu kommen und zu sagen: Wir haben einen
Antrag, der eine Gebühr verlangt, egal ob nun von
uns oder von der CDU-Fraktion vorgeschlagen.
Die Grundsatzfrage ist doch: Wollen wir dafür eine Gebühr erheben? Das müsste man anhand
dieses Antrags entscheiden. Wenn das eine
Mehrheit findet, wäre dann im Einzelnen zu entscheiden, wie man mit den Gebührenmodalitäten,
sprich: Quadratmeter oder Ausnahmen, umgeht.
Das wäre eine pragmatische Herangehensweise,
Frau Riekewald, unabhängig davon, wer was
wann im Vorfeld gesagt hat. Für uns ist die logische Frage: Gebühren ja oder nein, und, wenn ja,
wie viel?
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Oberbürgermeister Jung: Dann hätten Sie dafür
einen solchen Änderungsantrag stellen müssen,
Herr Morlok.
(Stadträtin Riekewald [DIE LINKE]: Das
haben wir doch getan!)
S e i t e | 13
um die Chance zu erhalten, dass unser Antrag zur
Abstimmung aufgerufen wird. Es hätte unter Umständen zu einem anderen Ergebnis geführt,
wenn das andersherum abgestimmt worden wäre.
Frau Riekewald, jetzt mal ganz ruhig und sachlich!
Das ändert gar nichts. Ich verstehe Ihre Aufregung nicht.
Oberbürgermeister Jung: So ist das manchmal.
Ich stelle jetzt den SPD-Änderungsantrag zur Abstimmung, der am weitestgehenden ist, wenn
auch vielleicht nicht inhaltlich.
14.3
Schalten Sie bitte Ihr Abstimmgerät ein! Ich eröffne die Abstimmung über den SPD-Änderungsantrag und bitte um Ihr Votum. - Offenbar gibt es ein
Problem mit der Abstimmanlage. Einige Geräte,
darunter auch meines, zeigen an: kein Empfang.
14.3.1 dazu VSP (VI-A-03785-VSP-01)
Dann stimmen wir jetzt per Hand darüber ab. Wer
stimmt dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Bitte schön, Frau Glöckner.
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen. Mit großer
Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wer diesem
Änderungsantrag zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
- Ich habe zwar eine Mehrheit gesehen, lasse die
Stimmen aber auszählen.
Abstimmung: 28 dafür, 10 dagegen, 22 Enthaltungen. So beschlossen.
Jetzt rufe ich den Änderungsantrag der Freibeuter zur Abstimmung auf, weil dieser nicht im Widerspruch dazu steht. Wer dem Änderungsantrag
der Freibeuter-Fraktion zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Damit entfällt die Abstimmung über den Urantrag.
Dieser ist nach meinem Dafürhalten jetzt erledigt.
So beschlossen und verkündet.
Herr Morlok, zur Geschäftsordnung.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, wir behalten uns vor, die Abstimmung zu
unserem Antrag überprüfen zu lassen. Folgender
Hintergrund: Wir haben einen Änderungsantrag
zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion eingereicht und waren nur dann bereit, dem CDU-Änderungsantrag zuzustimmen, wenn unser Änderungsantrag beschlossen wird. Da Sie aber den
Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung aufgerufen haben, bevor unser Änderungsantrag abgestimmt wurde, mussten wir diesem zustimmen,
(Heiterkeit)
Sozialen Wohnungsbau unterstützen
(VI-A-03785)
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.3.2 dazu ÄA (VI-A-03785-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Stadträtin Glöckner (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Werte Gäste! Die SPD-Fraktion
wird bei dem vorliegenden Antrag den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Erstens
hat die Verwaltung rechtliche Bedenken zur Formulierung des Ursprungsantrags angemeldet.
Zweitens - und das ist für uns entscheidend - wurde unsere Intention, den sozialen Wohnungsbau
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen durch
entsprechende städtebauliche Verträge sicherzustellen, durch den Alternativvorschlag im Verwaltungsstandpunkt aufgegriffen. Auch bei Bauprojekten nach § 34 Baugesetzbuch sollen Verhandlungen mit den Vorhabenträgern eine Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung ermöglichen.
Zum Änderungsantrag der Freibeuter. Die Novellierung des Wohngeldgesetzes ist eine Möglichkeit der Förderung. Diese steht aber aktuell nicht
auf der Tagesordnung. Wir müssen uns an den
zurzeit möglichen Fördermöglichkeiten orientieren. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der
Freibeuter ab. - Das könnte möglicherweise ein
separater Antrag werden.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weickert hat sich
gemeldet.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Niemand will die Schaffung sozialen
Wohnraums wirklich verhindern. Dieser Konsens
besteht aus meiner Sicht hier in diesem Hause.
Worüber wir allerdings diskutieren müssen, ist der
Weg, wie wir als Stadt mit der Situation umgehen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Es besteht kein Zweifel, dass die Wohnungspolitik nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen
vorbei gemacht werden kann. Nach wie vor haben
wir in Leipzig einen hohen Anteil an Geringverdienern, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen
sind und angewiesen sein werden. Der Verwaltungsstandpunkt verlangt ab circa 50 Wohneinheiten eine feste Quote von 30 Prozent im KdUBereich.
Ich stelle die Frage, ob das das richtige Signal ist,
um Investoren den Wohnungsbau in Leipzig
schmackhaft zu machen. Ich weiß, dass Unternehmen, die investieren und damit natürlich auch
Geld verdienen wollen, bei Parteien des Stadtrates und wohl auch innerhalb der Stadtverwaltung
als böse Kapitalisten oder Heuschrecken verschrien sind.
Wir müssen aber ehrlich unsere derzeitige Situation betrachten. Wir haben eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, die von der rot-rot-grünen
Mehrheit hier im Rat wider besseres Wissen aufoktroyiert bekommen hat, 5.000 neue Wohnungen in den kommenden Jahren zu errichten, wider besseres Wissen deshalb, weil solch eine Forderung unehrlich ist angesichts der Leistungskraft
der LWB.
Wenn wir also private Investoren nicht wollen und
gleichzeitig von der LWB mehr verlangen, als sie
leisten kann, dann agieren wir an der Lebenswirklichkeit vorbei. Die Konsequenz des Ratsbeschlusses hätte sein müssen, einen direkten Zuschuss aus dem Haushalt an die LWB auf den
Weg zu bringen. Die Wohnungspolitik, die von
Teilen des Rates zurzeit betrieben wird, kann ich
daher nur als etwas diffus bezeichnen. Aber wahrscheinlich ist und bleibt es eine Frage der Ideologie.
Wir sind davon überzeugt, dass Unternehmen
nicht an den Bedürfnissen des Marktes und an
den Bedürfnissen des Bedarfes vorbei agieren;
denn der Markt für hochpreisiges Wohnen ist zurzeit in unserer Stadt noch äußerst überschaubar.
Wenn wir schon über grundsätzliche Sichtweisen
diskutieren, möchte ich Ihnen auch einmal sagen:
Unser Anspruch kann doch nicht die Verwaltung
von Mangel und Armut sein. Unser Anspruch
muss die Überwindung von Armut und Mangel
sein. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das
Wort.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und
Zuseher am Livestream! Seit diesem Jahr bietet
der Freistaat Sachsen nun endlich das Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung an.
S e i t e | 14
Bauherren können finanzielle Zuschüsse für
Wohnungsbaumaßnahmen erhalten, wenn sie
mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen
durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen.
Im April hat die Stadt Leipzig für das Programmjahr 2017 eine Bewilligung in Höhe von
20 Millionen Euro erhalten, die auf die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 verteilt werden kann,
in diesen Jahren aber auch verbaut werden muss.
Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Stadt voraussichtlich erneut jeweils 20 Millionen Euro Fördermittel vom Land erhalten, die dann ebenfalls
an Bauherren weiterzugeben sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund
des Zuzugs, der sich aktuell zwar abgeschwächt
hat, aufgrund der sozialen Problemfälle, die wir in
unserer Stadt haben und für die wir als Stadt per
gesetzlichem Auftrag zuständig sind, und aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes benötigt Leipzig eigentlich 2.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Allerdings werden die von der
Landesregierung bewilligten 20 Millionen Euro
nur für etwa 500 neue Sozialwohnungen ausreichen.
In Anbetracht dieser Situation hätten die meisten
Menschen wohl kein Verständnis, wenn Fördermittel, aus welchen Gründen auch immer, nicht in
Anspruch genommen werden würden. Keiner soll
im Nachgang sagen, Verwaltung und Politik hätten nicht alles unternommen, um der Wohnungsbauförderung in Leipzig für die Menschen in unserer Stadt zum Erfolg zu verhelfen, auch wenn
mancher Bauherr und Investor mit dieser Förderung augenscheinlich hadert, seine liebe Müh hat
oder von einer Inanspruchnahme noch überzeugt
werden muss.
Mit den erst jüngst vom Stadtrat beschlossenen
Eigentümerzielen ist auch die LWB auf- und gefordert, im Rahmen ihres Neubauprogramms mindestens 30 Prozent der Wohnungen im Segment
des sozialen Wohnungsbaus zu schaffen, sofern
Fördermittel über die Richtlinie zur Verfügung gestellt werden.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, vor diesem Hintergrund wird die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen heute dem Vorschlag der Verwaltung zum SPD-Antrag folgen, einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, der unter anderem
vorsieht, dass bei Aufstellung neuer B-Pläne für
Bauvorhaben mit 5.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche durch städtebauliche Verträge
30 Prozent geförderter Wohnungsbau sichergestellt werden. Dies wurde im Übrigen beim Freiladebahnhof in Eutritzsch schon so vereinbart, und
das wird auch beim Bayerischen Bahnhof für die
Bereiche erfolgen, für die ein B-Plan erstellt werden muss. Hinsichtlich des Areals an der Westseite des Freiladebahnhofs Ost am Hauptbahnhof
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
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gilt es nach Auffassung meiner Fraktion, eine derartige Entwicklung im Sinne der Gleichbehandlung der Vorhabenträger und der Rechtssicherheit ebenfalls voranzutreiben.
ser Richtung zu unterstützen. Wie wir inzwischen
wissen, ist die Förderrichtlinie allerdings keineswegs dazu geeignet, echten Sozialwohnungsneubau zu realisieren.
Nun soll aber auch das Areal des ehemaligen
Parkkrankenhauses Dösen zu einem neuen
Wohnstandort mit 600 Wohneinheiten entwickelt
werden. Die Stadtverwaltung strebt bekanntlich
an, die Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss im vierten Quartal 2017 in den Stadtrat
einzubringen. Der Baubeginn steht allerdings
noch nicht fest. Deshalb fordern wir Grüne die
Verwaltung auf, entsprechend des Beschlussvorschlags zu prüfen, ob die heute zu beschließende
Bindung nicht auch für dieses Bauvorhaben zur
Anwendung kommen müsste. Jedenfalls sollte
seitens des Oberbürgermeisters und der Verwaltung nichts unversucht bleiben, um sich mit dem
Bauherrn und Investor dahin gehend zu verständigen, dass auch bei diesem Projekt geförderter
Wohnungsbau realisiert wird.
Auch der Verwaltungsstandpunkt ist nur als halbherzig zu bezeichnen, weil er die Wünsche des
Antragstellers SPD an das mangelhaft auf sozialen Wohnungsneubau ausgerichtete Konzept und
an die Förderrichtlinie des Freistaates anpassen
musste. Der Verwaltungsstandpunkt weist zu
Recht auf das Wohnungspolitische Konzept hin,
das aber eben nur von Neubau in Zusammenhang mit Erhalt und Schaffung von bezahlbarem
Wohnraum im Bestand spricht, also von Sanierungen. Der SPD-Antrag beinhaltet aber echten
sozialen Wohnungsneubau, also zu Kosten der
Unterkunft, der in solchen Größenordnungen im
Wohnungspolitischen Konzept nicht vorgesehen
ist und deshalb auch nur marginale Förderfähigkeit hat.
Meine Damen und Herren, wir Grüne unterstützen
es, dass im Sinne einer zielorientierten Steuerung
bei der Vergabe von Wohnungsbauförderung in
bestehenden B-Plan-Gebieten und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach § 34 Baugesetzbuch bei entstehenden Projekten selbstverständlich auch in Verhandlungen mit den Vorhabenträgern zur Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung getreten werden soll. CDUStadtrat Maciejewski - wir erinnern uns alle - polterte vor der Sommerpause in Bezug auf das geplante Bauvorhaben der LEIPZIGSTIFTUNG in
Schönefeld noch heftig dagegen an und sprach
sich ganz und gar gegen ein derartiges Vorgehen
aus. Trotzdem bleibt es richtig, diese Verhandlungen zu führen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Verwaltungsstandpunkt zum SPD-Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein neuerlicher Antrag zum sozialen Wohnungsbau war längst überfällig. Dem Ansinnen nach bezahlbarem Wohnraum für sozial Bedürftige auch
beim Wohnungsneubau gerecht zu werden, folgte unsere Fraktion schon mit ihrem Änderungsantrag zum Wohnungspolitischen Konzept 2015.
Diesen lehnte jedoch die SPD-Fraktion gemeinsam mit allen anderen Stadträten gegen die Stimmen der AfD ab. Damals war die Förderrichtlinie
des Freistaates noch nicht bekannt, sodass wir
forderten, durch Aufnahme des Sozialwohnungsneubaus in das Wohnungspolitische Konzept den
Freistaat bei der Erarbeitung von Kriterien in die-
Man unterscheidet zwischen sozialem Wohnungsbau und bezahlbarem Wohnraum. Sozialer
Wohnungsbau sollte nach Verständnis unserer
Fraktion auch bei Neubauten einen Mietpreis erzielen, der sich nur wenig vom mittleren Wohnpreis in bereits vorhandenen Gebäuden unterscheidet, je nach Ausstattung, Größe und Lage.
Bezahlbarer Wohnraum hingegen ist für prekäre
Verhältnisse und einkommensschwache Haushalte nicht von Bedeutung. Bezahlbarer Wohnraum ist selbst für geringe und mittlere Einkommen nur dann von Bedeutung, wenn die Mietbelastung weniger als 35 Prozent des Gesamteinkommens des Mieters oder der Mietergemeinschaft ausmacht. Hierfür scheint das sächsische
Förderinstrumentarium ein geeignetes Mittel zu
sein.
Auch wenn die fehlende Förderung von echtem
sozialen Wohnungsneubau im Wohnungspolitischen Konzept nun nicht mehr geheilt werden
kann und die vorwiegend im Bestand neu zu bauenden Wohnungen inzwischen beinahe alle saniert sind, muss der Mietpreisspirale aufgrund des
Baubooms bei hochpreisigen Wohnungen und
dadurch steigende Vergleichsmieten in Leipzig
entgegengewirkt werden. Deshalb ist dem Verwaltungsstandpunkt zu folgen, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um für genügend bezahlbaren,
geförderten Wohnraum zu sorgen und auch private Investoren zu ermutigen, Fördermittel in Anspruch zu nehmen, damit eine zu schnelle Verteuerung des Wohnraums zumindest abgebremst
wird.
Es bleibt zu hoffen, dass in Zukunft auch wieder
echter Sozialwohnungsneubau stattfindet und
ähnlich wie beim Bau von Flüchtlingsunterkünften
vorangetrieben wird. - Ich danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren
Stadträte! Auch die Linksfraktion wird dem Verwaltungsstandpunkt folgen. Wir werden den Änderungsantrag der Freibeuter ablehnen, und zwar
aus dem Grund, dass dieser Antrag in das reguläre Verfahren gegeben werden muss. In erster
Linie hat der Bund das Wohngeldgesetz zu regeln.
Wenn Sie Ihre Ohren nicht verschlossen haben,
wissen Sie, dass wir seit Jahr und Tag die Dualität von Objektförderung und Subjektförderung
einfordern. Das heißt: Es muss eine Grundförderung in den Bau und die Schaffung von Wohnungen gesteckt werden, und dann muss individuell,
je nach aktueller Haushaltssituation, über das
Wohngeld eine Förderung erfolgen.
Die Unterstellung, dass Investoren prinzipiell Sozialwohnungsneubau ablehnen, weil sie damit
keinen Gewinn erzielen können, halte ich für nicht
glaubwürdig. Natürlich haben viele Investoren in
erster Linie Gewinn und Profit im Auge. Diesen
können sie aber nur realisieren in einer Stadt, wo
sozialer Frieden herrscht. Der soziale Frieden
reicht bis in die Quartiere und die Wohngebäude
selbst hinein, wo man die entsprechenden Voraussetzungen dafür schaffen muss.
Herr Weickert, Sie sagten: wider besseres Wissen. Ich kann Sie da gerne korrigieren: Es gab
Zeiten, da wurden in Leipzig bis zu 6.000 Wohnungen pro Jahr gebaut, auch wenn man über die
Qualität dieser Wohnungen streiten kann. Etwa
die Hälfte davon hat die damalige GWL, die heutige LWB, bekommen. Pro Jahr sind damals also
3.000 Wohnungen für das kommunale Wohnungsunternehmen errichtet worden. Pro Jahr!
Wenn Sie sagen, die könne man doch nicht mit
den heutigen Wohnungen vergleichen, will ich
noch ein kleines Sahnehäubchen obendrauf setzen: Das gleiche Baukombinat hat in Berlin, beispielsweise im Heinrich-Heine-Viertel, Diplomatenwohnungen mit der Wohnungsbauserie 70 gebaut, die übrigens nach wie vor nachgefragt sind.
Es ist immer eine Frage, wie viel Geld stecke ich
dort rein und wie statte ich die Wohnungen aus.
Natürlich sind auch wir für eine zeitgemäße Ausstattung der Wohnungen, und zwar sowohl in sanierten Wohnungen als auch im Wohnungsneubau. Da sind wir schon auf einem guten Weg. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kolle-
S e i t e | 16
gen Stadträte! Liebe Gäste! Ich will mit ein paar
Fakten anfangen. Zwei Drittel der Mietwohnungen
in Deutschland werden von Privatpersonen vermietet. Rechnet man die Leute, die in privat genutztem Eigentum wohnen, hinzu, kommt man auf
80 Prozent der Einwohner in Deutschland. Das
heißt: Nur 20 Prozent der Wohnungen werden
von Großinvestoren wie Genossenschaften,
Wohnungsbaugesellschaften und den sogenannten Heuschrecken gebaut.
Wir haben in Deutschland ein echtes Problem im
Wohnungsbau, das in anderen Städten viel dramatischer ist als in Leipzig. Zustände wie in München, Hamburg oder Berlin möchten wir in Leipzig
nicht haben. Wie ändert man das? Ganz einfach:
Wir brauchen Wohnungen, Wohnungen, Wohnungen. Das müssen nicht Sozialwohnungen
sein. Es reicht, wenn wir Wohnungen bauen. Wir
müssen aber die Förderung umstellen und die
Leute fördern, die in die Wohnungen einziehen.
Für Privatinvestoren wie den gut verdienenden
Handwerker, den Arzt oder den gut verdienenden
Facharbeiter, der für seine Altersvorsorge eine
Wohnung kauft, um sie zu vermieten und damit für
Entlastung auf dem Wohnungsmarkt sorgt, können wir über andere Programme Anreize schaffen. Zu meiner Zeit, als ich in diesem Bereich noch
tätig war, gab es die Sonder-AfA nach § 7b Einkommensteuergesetz. Jeder, der Wohnraum zur
Verfügung stellte, den er privat finanziert hatte,
konnte seine Kosten beim Finanzamt steuermindernd geltend machen, was für viele ein starker
Anreiz war.
Ich selber bin im Sozialwohnungsbau großgeworden. Meine Eltern sind 1954 - da war ich vier Jahre alt - in sozialen Wohnungsbau eingezogen. Sie
sind dort wieder ausgezogen, als ich schon lange
über alle Berge war und selbstständig gelebt habe. Sie haben in der Zwischenzeit beruflich Karriere gemacht, sowohl mein Vater als auch meine
Mutter, und lagen weit über den Verdienstgrenzen
des sozialen Wohnungsbaus. Sie haben aber gesagt: Wir sind doch nicht blöd und ziehen hier aus.
Wir freuen uns, dass wir eine so billige Miete haben, die von der Stadt gesponsert wird. - Sie haben kräftig Geld zur Seite gelegt und haben davon irgendwann eine Eigentumswohnung gekauft. So kann Wohnungsförderung auch gehen.
Manch anderer, der als gut Verdienender im sozialen Wohnungsbau gelebt hat, ist von dem ersparten Geld nach Tahiti, auf die Malediven oder
sonst wohin geflogen. Das war allerdings weniger
Sinn der Sache.
Die Subjektförderung ist mit viel weniger Bürokratie verbunden. Allerdings muss dafür das Wohngeldgesetz novelliert werden. Derjenige, der eine
Wohnung anmieten will und ein geringes Einkommen hat, geht auf das Amt, stellt dort einen Antrag
auf Wohngeld und kann seine Miete bezahlen. Ein
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Jahr später weist er sein Einkommen und seine
Miete der Wohngeldstelle nach. Das Wohngeld
wird dann entsprechend angepasst; ganz einfach,
ohne großen bürokratischen Aufwand. Wenn er in
einen Einkommensbereich kommt, wo er nicht
mehr wohngeldberechtigt ist, zahlt er eben die
volle Miete. Im sozialen Wohnungsbau war es viel
komplizierter. Da gab es die Fehlbelegungsabgabe und andere bürokratische Monster. Das alles
wollen wir nicht wieder haben.
Deshalb haben wir den Änderungsantrag gestellt,
den Oberbürgermeister zu beauftragen, über den
Deutschen Städte- und Gemeindetag darauf hinzuwirken, dass der Gesetzgeber in der nächsten
Legislaturperiode eine Novellierung des Wohngeldgesetzes auf den Weg bringt.
Des Weiteren haben wir den Vorschlag eingebracht, im Rahmen dieser Novellierung auch darüber nachzudenken, die Wohneigentumsbildung
über das Wohngeld zu fördern. Das wäre unserer
Meinung nach eine sinnvolle und auch sozial gerechte Lösung, um den Leuten, die eine Wohnung
suchen, zu ermöglichen, ihrer Familiengröße entsprechend Wohnraum zu finden.
Wenn Menschen über das Wohngeld gefördert
werden, haben sie unserer Meinung nach auch
ein besseres Selbstbild, als wenn sie in eine Sozialwohnung einziehen müssen. Zu meiner Jugendzeit hatte es einen negativen Geschmack,
wenn man als Familie eine Sozialwohnung bezogen hat. Ich weiß nicht, ob das heute auch noch
so ist; die Zeiten ändern sich ja. - Ja, Herr Schlegel, Sie wissen immer alles besser; aber das war
damals so.
Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, den Oberbürgermeister zu beauftragen,
über den Deutschen Städte- und Gemeindetag
auf den Gesetzgeber einzuwirken, eine Novellierung des Wohngeldgesetzes hin zu einer Subjektförderung auf den Weg zu bringen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Sehr geehrte Frau Witte, mit
dem Änderungsantrag machen Sie jetzt ein völlig
neues Thema auf, das sicherlich nicht unwichtig
ist. Man kann wirklich darüber streiten, ob das Instrument der Subjektförderung besser greift als
das der Objektförderung. Ich hätte mir allerdings
gewünscht, dass dies eine Art Ergänzungsantrag
zu unserem Antrag gewesen wäre. So aber soll
Ihr Antrag unseren Antrag ersetzen. Aus diesem
Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Aber sicherlich ist das ein Themenfeld, das mit einem eigenständigen Antrag im Stadtrat behandelt
werden sollte. Auch aus unserer Sicht ist das ein
S e i t e | 17
wichtiges Thema, aber es passt nicht zu unserem
Antrag. Deshalb lehnt meine Fraktion Ihren Änderungsantrag ab, wenn auch nicht inhaltlich, sondern weil er unser Anliegen torpedieren würde. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Änderungsantrag der Freibeuter zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, wenige Enthaltungen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung des SPD-Antrags in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte
um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Gegenstimmen, eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.4
Leipziger Förderprogramm für Kreativschaffende (VI-A-03853)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.4.1 dazu VSP (VI-A-03853-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Einreicher: Dezernat Kultur
Bitte schön, Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Folgenden möchte ich
zu diesem Antrag sprechen und zugleich auf den
nachfolgenden der LINKEN eingehen, da er einen
Teil unseres Anliegens mit spezifiziert.
Mit unserem Antrag wollen wir in unserer wachsenden Stadt Bezug nehmen auf die großen Potenziale, die uns die Kreativwirtschaft gibt, aber
auch auf die größer werdende Raumnot für Startups und KünstlerInnen, die prekäre Lage vieler,
das zwangsweise drohende Abwandern und die
Unübersichtlichkeit der Förderung trotz der durch
unseren Beschluss installierten Verwaltungsstelle
als Ansprechpartner bzw. in dem Fall einer Ansprechpartnerin. Dies beschäftigt uns bereits seit
längerer Zeit. Wir haben uns mit Vertreterinnen
und Vertretern der Betroffenen beraten. Auch die
Proteste am Westwerk waren Anlass, der drohenden Entwicklung einen Beschluss entgegenzusetzen.
Zwischen 2009 und 2016 entstanden, rein statistisch betrachtet und ohne reale Hochrechnungen,
6.768 neue Arbeitsplätze in der Leipziger Medienund Kreativwirtschaft, die damit für 12,3 Prozent
der sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
gungsverhältnisse sorgt. Das zeigt schon eher ihre Größenordnung.
Wir hatten schon vor längerer Zeit angemahnt,
dass Evaluierungen und Berichte nötig sind. Jetzt
wurde ein Einzelbericht zum Subcluster Informations- und Kommunikationsindustrie, kurz: IKT,
vorgelegt, der auf der Internetseite des Clusters
ebenso wie die Pressemitteilung der Stadt zu finden ist. Diesem Bericht zufolge ist das Wachstum
im Subcluster IKT besonders dynamisch. Sehr dynamisch stiegen auch die Zahlen in den Subclustern Messen und Dienstleistungen, Künste und
Musik, Architektur und Design, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Also: Steigerung ja, aber vielerorts mit geringfügiger Beschäftigung. Daran
sieht man auch, dass das Cluster Medien- und
Kreativwirtschaft sehr unterschiedliche Zielgruppen umfasst, von denen nicht jede Probleme hat,
zum Beispiel gewerbliche Mieten zu zahlen.
Auch das Anliegen unseres Antrags wird in diesem Bericht bestätigt. Darin heißt es:
Daneben zeigt sich vereinzelt Knappheit
an geeigneten bzw. attraktiven Flächen,
die sich auch in steigenden Mieten und
Flächenpreisen ausdrücken.
Prima! Wir freuen uns sehr über diese Feststellung, nun auch wissenschaftlich belegt. Wir hatten
das schon geahnt.
Weiterhin wird erneut empfohlen:
… die Vielfalt als Chance für die Leipziger Medien- und Kreativwirtschaft zu
verstehen und hierzu themenbezogene
clusterübergreifende Kooperationen zu
unterstützen.
Ich bin begeistert.
Wir hatten beantragt, ein Förderprogramm unter
Einbeziehung des Subclusters zu erarbeiten, um
die Arbeitsbedingungen für die Kreativschaffenden zu verbessern, für auswärtige Künstler Anreize zu schaffen, sich weiterhin in Leipzig niederzulassen, und städtische Betriebe, Einrichtungen
und Liegenschaften, die räumliches Potenzial für
Kreativschaffende besitzen, noch stärker einzubinden. Konkrete erste Maßnahmen sollen der
Aufbau eines kommunalen Flächenpools und einer hinweisenden Atelierbörse sein - ein sogenannter Leerstandsmelder -, wo private oder städtische Eigentümer freie Räume anbieten können.
Wie die Ausschussdiskussionen unter uns allerdings gezeigt haben, war die einzige Chance, sich
politisch auf den Alternativvorschlag der Verwaltung zu einigen, der ein stärkeres Engagement
der Stadt allgemeiner formuliert und zum Inhalt
hat. Deshalb wollen wir diesen auch abstimmen
lassen. Er lautet:
S e i t e | 18
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die Kreativschaffenden bei der Suche
nach geeigneten Objekten bzw. Flächen
zu unterstützen. Dazu wird geprüft, die
Internetplattform immoSIS auszubauen.
Die Kosten werden im Rahmen einer
Ausschreibung ermittelt.
Das heißt: Es muss eine Ausschreibung geben.
Natürlich gehen wir davon aus, dass die konkreten Maßnahmen, die in dem langen Begründungstext sowohl zu unserem Antrag als auch
zum Antrag der LINKEN genannt werden - ich
empfehle wirklich sehr, diesen zu lesen -, nicht
herunterfallen und einer kritischen Überprüfung
zu einem späteren Zeitpunkt standhalten. Ein einfaches „Weiter-so wie bisher“ reicht nicht aus und
darf nicht ausreichen.
Im Verwaltungsstandpunkt werden auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für die
Kreativschaffenden der Stadt angeführt. Ich will
daraus zitieren, damit auch die Öffentlichkeit erfährt, welche Fördermöglichkeiten es bereits gibt:
Dies sind als wesentliche Instrumente
die Förderungen aus dem Mittelstandsförderprogramm, die Kulturförderung sowie die KU-Förderung und die Verfügungsfonds im Rahmen der europäischen und nationalen Stadtteilentwicklungsförderung. Über die Instrumente
wird in Kooperation mit dem Verein
Kreatives Leipzig als Branchenvertretung regelmäßig informiert.
Wir freuen uns wirklich, dass inzwischen gemeinsame Beratungen zwischen diesem Gremium und
mehreren Ämtern stattfinden; davon haben wir
uns überzeugt.
Weiter heißt es:
Bewilligungsstellen sind das Amt für
Wirtschaftsförderung, das Kulturamt und
das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung.
Warum sage ich das? Weil daran deutlich wird: Es
geht um mindestens drei Dezernate.
Weiter heißt es, dass die Förderschwerpunkte
sich an unterschiedliche Zielgruppen richten usw.
Auch die Summen werden genannt. Es wird darin
erwähnt, dass andere Kommunen, wie zum Beispiel München, dezernatsübergreifende Teams
haben, die auch dezernatsübergreifend finanziert
werden, dass zukünftig auch das Liegenschaftsamt eingebunden werden soll. - Also: Es gibt
sehr viele Vorschläge in den beiden sehr langen
Begründungstexten, von denen wir sehr hoffen,
dass diese dann auch umgesetzt werden.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Zum Thema Atelierräume steht im Auftrag des
Kulturamtes der Bund bildender Künstler Leipzig
bereit, wie uns im Ausschuss mitgeteilt wurde.
Dieser bietet auch schon eine Atelierbörse an.
Man will aber nun über das Amt für Wirtschaftsförderung die Webseiten und auch das System so
ausbauen, dass Immobilieneigentümer, sowohl
kommunale als auch private Eigentümer, selbst
eintragen können, wo es leere Räume gibt, die
angemietet und genutzt werden können. Die Koordination soll beim Amt für Wirtschaftsförderung
liegen. Es wird im Übrigen auch auf die IHK verwiesen, die einen Gewerbeimmobilienservice betreibt, sowie auf den Verein Kreatives Leipzig, von
dem ich bereits sprach. Auch mit dem neu etablierten Sächsischen Zentrum für Kultur- und
Kreativwirtschaft will man sich partnerschaftlich
verbinden. - Also: sehr, sehr viele Inhalte in den
langen Begründungstexten, die ja zum Verwaltungsstandpunkt dazuzählen.
Im nachfolgenden Antrag der LINKEN „Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen in Leipzig“ wird das noch einmal speziell ausgeführt, was wir unterstützen. Auch zu diesem Antrag gibt es eine lange Begründung der Verwaltung, was man dort machen kann. Wir denken:
Doppelt wirkt vielleicht besser. Auch das Kulturdezernat verweist darauf, dass eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit dringend notwendig ist. Es wäre schön, wenn wir uns hier darauf
einigen könnten, dafür einen Schub zu geben. Kritische Nachfragen werden mit Sicherheit später
kommen. Aber es ist auf jeden Fall ein Schritt weiter als das, was bisher läuft. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung des Antrags in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts.
Die Abstimmanlage wurde in der Zwischenzeit
noch einmal hochgefahren. Jetzt sollte sie funktionieren. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein!
Ich bitte um Ihr Votum zum Antrag 14.4 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Ich erkläre
das Abstimmverhalten für ungültig, weil wieder einige Geräte nicht vernetzt sind und auch der angezeigte Titel nicht stimmt. Ich bitte Sie ganz herzlich um Verständnis für das Versagen der Technik.
Wir stimmen jetzt per Handzeichen ab. Ich lasse
die Stimmen auszählen. Wer stimmt dem Antrag
in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 31 dafür, 23 dagegen, 2 Enthaltungen. Dann ist es so beschlossen.
14.5
Maßnahmenplan zur Sicherung und
Schaffung von Atelier- und Projekträu-
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men für bildende Künstler/innen in
Leipzig (VI-A-03911)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.5.1 dazu VSP (VI-A-03911-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Bitte schön, Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste! Ich spreche jetzt zum Antrag „Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende
Künstler/innen in Leipzig“, also nicht für die Kreativschaffenden. Ich möchte die Rede beginnen mit
einem Zitat einer Künstlerin, die ihren preiswerten
Atelierraum im Westwerk verloren und noch keinen bezahlbaren Ersatz gefunden hat. Sie
schreibt mir in einer E-Mail:
Ich habe den Alternativvorschlag nicht
so ganz verstanden. Es klingt, als solle
alles so bleiben wie bisher mit dem Unterschied, dass nun gesehen wird, dass
Atelierräume wichtig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da hat sie recht.
Der Alternativvorschlag war sehr ausführlich; vielen Dank dafür. Trotzdem hat er leider nur zwei
Punkte aus unserem Antrag aufgegriffen, nämlich
dass erstens das Thema in die Kulturentwicklungsplanung aufgenommen werden soll - das ist
super, bringt aber erst einmal keine konkrete Veränderung - und dass zweitens die Verwaltung laufend prüft, ob städtische Liegenschaften als Atelierräume genutzt werden können, allerdings ohne eine Zeitschiene zu nennen, wann wir mit Ergebnissen rechnen können. Das reicht uns aber
nicht. Denn der andere, etwas arbeitsintensivere
Punkt aus unserem Antrag, nämlich gemeinsam
mit Künstlerinnen und Künstlern einen Maßnahmenplan zu entwickeln, wurde weggelassen. Genau deshalb wollen wir den Verwaltungsstandpunkt hier nicht abstimmen lassen.
Erst vor kurzem hat uns der Bund bildender
Künstler berichtet, dass es mittlerweile einen
Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig
gibt. Der Bund bildender Künstler sucht aber nicht
selbst, sondern er hat eine Atelierraumliste. Er
kann das Problem nicht lösen, sondern nur bestehende und ihm angezeigte Ateliers vermitteln. Auf
Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass in Leipzig
aber immer weniger Atelierräume in Innenstadtnähe angeboten werden. Hinzu kommt eine steigende Mietpreisentwicklung, die dazu führt, dass
sich viele die Kosten dafür nicht mehr leisten können. Es ist auch ein Prozess der Verdrängung von
Künstlerinnen und Künstlern aus den innenstadtnahen Räumen an die Stadtränder zu beobachten.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Außerdem wird uns vom Bund bildender Künstler
mitgeteilt, dass die Nachfrage nach bezahlbaren
Atelierräumen das Angebot, das ihm gemeldet
wird, bei weitem übersteigt. Wir sprechen hier das müssen wir an der Stelle auch, wenn es um
Künstlerinnen und Künstler geht - von bezahlbaren Räumen. Das möchte ich noch einmal betonen und bitte Sie, das bei der Abstimmung zu bedenken.
Viele Künstlerinnen und Künstler in Leipzig gehören nicht zur sogenannten Kreativwirtschaft, sondern leben prekär, da sie jährlich weniger als
17.500 Euro Umsatz machen. Erst wenn man darüber liegt, gehört man zur Kreativwirtschaft. Genau das ist hier der Punkt. Architekten, GameEntwickler, Designer usw. können sich mitunter
Mieten leisten, die für Kreative in dem angedachten Leerstandsmelder für Gewerberäume des Immobilienservice immoSIS angezeigt werden; das
ist auch sinnvoll. Für viele Künstlerinnen und
Künstler, die nicht zur Kreativwirtschaft gehören,
die Kleinstunternehmer sind, sind die auf dem freien Immobilienmarkt angebotenen Gewerbeflächen oft zu teuer. Deswegen reicht der Alternativvorschlag unserer Meinung nach nicht aus.
Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Immobilienmarkt bedarf es einer Reihe von Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Atelierund Projekträumen für Künstler und Künstlerinnen in Leipzig. Dazu müssen sich die verschiedenen Ämter und auch wir Stadträte mit den Künstlerinnen und Künstlern an einen Tisch setzen, um
die tatsächlichen Bedarfe gezielt abzufragen und
dann verschiedene Maßnahmen durchzusprechen. Vom Alternativvorschlag der Verwaltung
fühlen sich die Künstlerinnen und Künstler - das
wurde auch aus dem Eingangszitat deutlich - nicht
wirklich mitgenommen. Wir brauchen einen ernst
gemeinten Maßnahmenplan mit einer Zeitschiene. Das würde auch eine spätere Evaluierung ermöglichen.
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vorgreifen. Wenn Leipzig die vielfältige Kunst in
der Stadt weiterhin erhalten und auch zukünftig
für junge Künstler attraktiv sein möchte, dürfen wir
nicht zugucken, wie bezahlbare Atelier- und Projekträume verloren gehen, sondern müssen jetzt
mit unterschiedlicher Maßnahmen gegensteuern.
Wir bleiben deswegen bei unserem Ursprungsantrag, fordern aber eine neue Zeitschiene, weil die
jetzt im Antrag formulierte nicht mehr zu halten ist.
Es soll bis Ende des zweiten Quartals 2018 in einem partizipativen Verfahren ein Maßnahmenplan erarbeitet werden, an dessen Entwicklung
Künstlerinnen und Künstler mit beteiligt sind.
Denn nur so fühlen sie sich ernst genommen und
nicht einfach nur den Marktmechanismen überlassen, wie das jetzt zum Beispiel beim Westwerk
der Fall war. Wir dürfen das nicht auf die lange
Bank schieben.
Abschließend möchte ich Sie inständig bitten,
dem Ursprungsantrag zuzustimmen, auch die
Kolleginnen und Kollegen der SPD. Anlässlich der
Nacht der Kunst laden Daniela Kolbe und Holger
Mann am 02.09.2017 zu einem Gespräch zum
Thema „Welche Unterstützung und Freiheit
braucht Kunst in Leipzig?“ ein. Eine zentrale Frage soll sein: Wie und wo braucht Kunst mehr Räume? Wenn Sie diesem Antrag zustimmen und er
eine Mehrheit findet, bekommen Künstlerinnen
und Künstler ein Mitspracherecht, können sie gegenüber der Verwaltung Bedarfe äußern und geeignete Maßnahmen mit entwickeln. So können
wir Künstlerinnen und Künstler zukünftig tatsächlich besser unterstützen. Indem Sie unserem Antrag zustimmen, zeigen Sie, dass Sie das tatsächlich ernst meinen und es nicht nur Wahlkampfgerede ist. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche
Wortmeldungen. Zunächst Frau Niermann.
Wer sich darunter nichts vorstellen kann, dem
empfehle ich, in den Berliner Masterplan „ART
STUDIOS 2020“ zu schauen. In Berlin ist die Gentrifizierung ja schon viel weiter fortgeschritten. Mit
diesem Masterplan werden verschiedene Handlungsansätze verfolgt. Sie reichen von der Sicherung von Ateliers in privaten Objekten über die
Schaffung neuer Ateliers in Landes-, Bundes- und
kommunalen Objekten, die Kooperation gemeinwohlorientierter Träger bis hin zur räumlichen Koexistenz von künstlerischen und sozialen Nutzern
usw.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete!
Sehr geehrte Gäste! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich kann mich eigentlich kurz fassen. Leipzig
ist eine Stadt der Kunst und wird auch eine Stadt
der Kunst bleiben. Wir sind für Künstler attraktiv,
und wir werden es auch bleiben. Wir sind auch für
kreativschaffende Künstler attraktiv und werden
es auch bleiben. Wir brauchen aber keine Förderung in dem Sinne, wie sie hier beantragt wird. Wir
als CDU-Fraktion können dieser Förderung nicht
zustimmen. Ich will Ihnen auch sagen, warum.
Für Leipzig müssten selbstverständlich eigene
Ansätze gefunden werden. Dabei sollte auch geprüft werden, ob eventuell Maßnahmen wiederaufgelegt werden können, die schon einmal erfolgreich waren, wie zum Beispiel ein Atelierförderprogramm. Dem möchten wir aber jetzt nicht
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, wer kümmert sich darum, dass Handwerker innenstadtnah günstige, bezahlbare Werkstätten bekommen? Ich habe hier von Ihnen noch
keinen Antrag in dieser Richtung gesehen. Wer
kümmert sich darum, dass Freischaffende jegli-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
cher Berufsart hier in der Innenstadt günstige Gewerbeflächen bekommen? Niemand. Weil wir hier
eine Wirtschaftsform haben, in der das einfach
der Markt regeln muss.
Ich gebe Ihnen recht: Künstlerinnen und Künstler
müssen gefördert werden. Dafür haben wir hier
Richtlinien, und dafür gibt es auch Werkzeuge.
Wir haben in der Vergangenheit über eine Rahmenrichtlinie abgestimmt. Damit muss es aber
auch sein Bewenden haben. Es kann nicht sein,
dass wir hier einseitig eine Gruppe stark bevorzugen. Das widerspricht tatsächlich allem, an was
wir glauben. Deswegen können wir dem nicht zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Da in dem jetzt diskutierten Antrag, aber auch in
dem vorhergehenden das Westwerk immer wieder als Beispiel genannt wurde, lassen Sie mich
hier einmal den Kreuzer zitieren, der nicht gerade
im Verdacht steht, mein Sprachrohr zu sein.
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Für den Fall, dass Frau Gehrt meine Frage, ob es
sich bei der Sicherung und Schaffung von Atelierund Projekträumen für Künstler in Leipzig um eine Subventionierung handelt, bejaht, würde ich
schon jetzt ankündigen, dass wir diesem Antrag
nicht zustimmen werden und als Fraktion hilfsweise den Verwaltungsstandpunkt übernehmen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt direkt dazu.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Ich versuche, die
Frage von Herrn Hobusch zu beantworten, will
aber auch auf den Beitrag von Frau Niermann eingehen.
(Stadtrat Hobusch [Freibeuter]:
Ja oder nein?)
- Ich möchte gern im Satz antworten.
(Zurufe: Ja oder nein?)
- Kann ich bitte im Satz antworten?
Der Kreuzer hat sich gerade mit dem Westwerk
schon früher beschäftigt und im Untertitel geschrieben:
Oberbürgermeister Jung: Lassen Sie bitte Frau
Gehrt ausführen.
Der Streit ums Westwerk scheint ein
klassischer Gentrifizierungsfall - aber so
einfach ist es nicht.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Es geht hier um
die Entwicklung eines Maßnahmenplans in einem
partizipativen Verfahren. Wir beantragen weder
eine Förderung noch eine Subventionierung. Wie
viele der verschiedenen Maßnahmen dann in diesen Plan aufgenommen werden, kann in einem
partizipativen Verfahren gemeinsam diskutiert
werden. - Ich hoffe, das war verständlich.
In dem Artikel kamen auch Mieter aus dem Westwerk zu Wort. Eine Mieterin sagte: „Da hängen
sich Leute rein, die nichts damit zu tun haben.“ Ein
anderer Mieter sagte: „…aber man muss es in den
Jahren auch mal hinkriegen, Miete zu zahlen.“ Das sagen diejenigen, die tatsächlich Nutzer des
Westwerks sind, zu denen, die politisch mit dem
Westwerk ihr Süppchen kochen und das auch hier
jetzt wieder mit ihren Anträgen tun.
Wir waren als Fraktion geneigt, dem Antrag zuzustimmen. Aber nach den Ausführungen von Frau
Gehrt stellt sich uns nun doch eine Frage. Das
Wörtchen „bezahlbar“, das Sie mehrfach benutzt
haben, kommt in dem gesamten Antrag nicht vor.
In Ziffer 1 Ihres Antrags heißt es nur: Es soll einen
Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung
von Atelier- und Projekträumen geben. - Heißt
das, dass das eine Zurverfügungstellung, eine Sicherung und eine Schaffung von Räumen ist, die
dann natürlich gegen kostendeckende Mieten in
Anspruch genommen werden können, oder verbirgt sich hinter dem von Ihnen hier mehrfach bedienten Wörtchen „bezahlbar“ eine Subventionierung von Atelier- und Projekträumen für Künstler
in Leipzig? Können Sie mir eine klare Antwort geben, ob dem so ist? Daran entscheidet sich, ob
wir Ihrem Antrag zustimmen können oder nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich möchte hier vorab bekannt geben, dass die SPD-Fraktion differenziert
abstimmen wird. Der Antrag ist in verschiedenen
Ausschüssen diskutiert worden. Dort wurden allerdings unterschiedliche Versionen zur Abstimmung gestellt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Frau Gehrt sprach die
Nacht der Kunst an. Das ist ein sehr gutes Beispiel. Viele Anwohner der Georg-Schumann-Straße und der Umgebung im Leipziger Norden zeigen, dass es möglich ist, privat für Atelierräume
und Ausstellungsräume für Künstler zu sorgen
und Kunst privat auszustellen, wenn auch nur für
einen Tag. Ich war beim Vorbereitungstreffen mit
dabei. Mir wurde gesagt, dass private Initiative bei
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
der Suche nach genügend Ausstellungsräumen
nicht mehr gebraucht wird. Deswegen bin ich der
Meinung: Man muss nicht alles die Stadt machen
lassen. Wenn schon genug Privatinitiative da ist offenbar sogar zu viel -, sollte man das diesen
überlassen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch noch
einmal.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Ich bitte für die
folgende Abstimmung und für das Protokoll festzuhalten, dass Frau Gehrt auf meine Nachfrage
hin ausgeführt hat, dass die Intention des Antrags
nicht eine finanzielle Unterstützung beinhaltet.
Oberbürgermeister Jung: Herr Deissler.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe nur eine Frage zum Verständnis für mich
und bitte sie ohne jegliche Wertung zu sehen.
Was versteht man in diesem Fall unter „finanzierbare Miete“? Vielleicht kann man da mal einen
Betrag nennen und zwei Regionen als Beispiel
angeben.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gehrt noch einmal.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Genau das kann
in Workshops bei der Erstellung eines Maßnahmenplans diskutiert werden; denn diese Frage
kann Ihnen jetzt auch nicht beantworten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Es wäre schön gewesen,
wenn wir all die Fragen, die jetzt gestellt werden,
im Ausschuss diskutiert hätten. Da die Freibeuter
jetzt doch nicht den Verwaltungsstandpunkt - (Stadtrat Hobusch [Freibeuter]: Doch!)
- Also doch. Das war jetzt gerade für mich unklar.
Sonst hätten wir den Verwaltungsstandpunkt
übernommen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch, erübrigt sich damit Ihre Wortmeldung?
(Stadtrat Hobusch [Freibeuter]: Ja!)
Frau Körner.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
möchte hier noch einmal feststellen, dass wir mindestens den Verwaltungsstandpunkt überneh-
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men; denn er ist absolut sinnvoll. Wir hätten auch
den Antrag mitgetragen. Natürlich ist der Antrag
weitergehend. Unabhängig davon, ob darin Geld
eine Rolle spielt oder nicht: Tatsache ist, es sollen verstärkt auch über Plattformen, über ein Miteinander freie oder preiswertere Räume für
Künstler aufgezeigt werden. Das hat es ja schon
gegeben, das gibt es auch heute schon. Aber wir
alle gemeinsam haben die Sorge, dass es in dieser wachsenden Stadt immer schwieriger wird, etwas Passendes zu finden.
Wir haben in unseren Antrag auf die Startups und
die Kreativwirtschaft abgestellt, die auch verdienen wollen. Auch viele Künstler wollen verdienen,
wenn sie vielleicht auch noch nicht einen Jahresumsatz von 17.500 Euro erreichen. Das ist auch
ein fließender Übergang. Ich glaube, da sind wir
uns einig.
Jetzt geht es an sich nur noch um die Frage: Wie
stark ist der Auftrag, den wir an die Verwaltung
geben? Wie gesagt, wir als Bündnisgrüne würden
sowohl den Verwaltungsstandpunkt als auch den
Antrag unterstützen. Wenn jetzt jemand den Verwaltungsstandpunkt übernimmt, hängt es davon
ab, ob er bei der Abstimmung eine Mehrheit erhält. Unter Umständen geht auch nur dieser
durch. Das war die Sache, die wir leider nicht im
Ausschuss klären konnten, weil die LINKEN unbedingt bei ihrem Antrag bleiben wollten, was natürlich auch ihr gutes Recht ist.
Oberbürgermeister Jung: Vor der Entscheidung
noch einmal Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Wir finden es sehr
wichtig, unseren Antrag abzustimmen. Das möchte ich hier noch einmal sagen. Das, was im Verwaltungsstandpunkt steht, steht zum größten Teil
auch im Verwaltungsstandpunkt zum vorhergehenden Antrag der Grünen. Deswegen wird das
nicht verfallen, das wird trotzdem stattfinden.
Oberbürgermeister Jung: Nachdem sich die
Freibeuter-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt
zu eigen gemacht hat, lasse ich zunächst über
diesen Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts abstimmen.
(Zuruf von der LINKEN: Zuerst der
Ursprungsantrag!)
Kolleginnen und Kollegen, ich will es noch einmal
erklären. Zur Abstimmung kommt ein Antrag nur
dann zuerst, wenn es dazu keine Änderungen
gibt. Gibt es dazu Änderungsanträge, dann entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge der
Abstimmung. Sie müssen dann mit meiner Einschätzung zurechtkommen, welcher Antrag der
weitestgehende ist oder in welcher Reihenfolge
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
die Anträge eingegangen sind. Wir haben nicht
mehr den Brauch der Änderungsanträge zum Änderungsantrag als Ergänzungsantrag. Das gibt es
nicht mehr. Es gibt nur noch Änderungsanträge
zum Ursprungsantrag.
Jetzt steht der Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer stimmt dem
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen. Mit großer
Mehrheit abgelehnt.
Jetzt steht der Ursprungsantrag, den Frau Gehrt
eingebracht hat, zur Abstimmung.
Vielleicht wäre es jetzt an der Zeit, noch einmal
die Funktionsfähigkeit der Abstimmanlage zu prüfen. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Leider
funktioniert sie immer noch nicht. Wir werden alle
Geräte zu Beginn der Pause einsammeln und prüfen, was da technisch los ist.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten und werde
die Stimmen auszählen lassen. Wer stimmt dem
Antrag der LINKEN zu? - Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme?
Abstimmung: 26 dafür, 33 dagegen, 3 Enthaltungen. So abgelehnt.
14.6
Änderung der „Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen“, Beschluss DS-00226/14 (VI-A-03933)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.6.1 dazu VSP (VI-A-03933-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14.6.2 dazu ÄA (VI-A-03933-ÄA-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Schulnamen geben Orientierung und Identität für eine Schulgemeinschaft. Manchmal entstehen sie auch im vorauseilenden Gehorsam, wie man am GoetheGymnasium in Schönefeld sehen kann. Unser Antrag will den Schulen die Wahlmöglichkeit lassen,
ob sie die Schulform in den Namen mit aufnehmen wollen oder nicht.
Wir haben hier schon etliche Male über die Beteiligung von Eltern, Lehrkräften und Schülern an
Baumaßnahmen diskutiert. Auch Schulnamen erfahren neben einer breiten Beteiligung häufig eine emotionale Debatte. Das Argument, Schulnamen müssten einheitlich sein in unserer Stadt, hat
noch niemand gegenüber unserer Fraktion überzeugend begründet.
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Was gewinnen wir denn durch die Einheitlichkeit,
zumal das Goethe-Gymnasium schon ganz offiziell ausbricht? Ich will nicht verschweigen, dass es
derzeit weitaus wichtigere schulpolitische Debatten gibt, die unsere ganze Aufmerksamkeit erfordern. Aber ich will auch nicht verschweigen, dass
wir auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung der
Schulen setzen. Die Schulkonferenzen sollen entscheiden, ob sie die Schulform in den Schulnamen aufnehmen wollen oder nicht. Auch das ist
Bürgerbeteiligung, die wir akzeptieren müssen.
Sorgt die Schulform im Namen für soziale Segregation? Nein. Es gibt andere Faktoren, die für den
schulischen Erfolg eine weitaus wichtigere Rolle
spielen. Aus unserer Sicht ist ein Faktor, dass sich
die Schule ein eigenständiges Leitbild geben
kann. Beim Schulnamen wollen wir ihnen nicht im
Weg stehen. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste und Pressevertreter! Der Antrag
der CDU-Fraktion geht in die richtige Richtung;
das muss ich wirklich sagen. Gestatten Sie mir
dennoch eine Frage: Warum wollen Sie eine solche Verwirrung in die Schulnamenslandschaft der
Stadt Leipzig bringen? Es sollte doch Regeln geben. Man muss sie nicht überall starr durchziehen, aber in diesem Falle ja. Einige Eltern sagen:
„Mein Kind geht auf die Georg-Schumann-Schule“, andere Eltern sagen: „Meine Kinder gehen auf
die Georg-Schumann-Oberschule“. Auch bei
Grundschulen und Gymnasien ist das ähnlich.
Hier sollte es doch eine Einheitlichkeit geben. Ihr
zweiter Vorschlag, Integration der Schulart in den
Schulnamen und ergänzende Hinzufügung der
Schulträgerschaft, geht durchaus in diese Richtung. Dennoch gebe ich dem Verwaltungsstandpunkt recht, weil er beinhaltet, dass dies letztendlich Verwirrung stiftet.
Wir von der AfD-Fraktion haben einen Änderungsantrag eingebracht und dabei zugegebenermaßen im Teil B des CDU-Antrags abgeguckt, wenn
ich einmal so sagen darf. Wir sind der Meinung,
dass in der Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich immer unterschieden wird in Haupttitel und Untertitel. Das heißt: Der Haupttitel macht sofort deutlich, um welche Schulart es sich handelt, und der
Untertitel benennt die Schulträgerschaft. Einige
Beispiele: Katharina-von-Bora-Oberschule der
Stadt Leipzig, wenn es denn mal so weit ist. Oder:
Wilhelm-Hauff-Grundschule der Stadt Leipzig.
Oder: Goethe-Gymnasium der Stadt Leipzig. So
ist auch der Sprachgebrauch bei den Gymnasien.
Ich denke, es würde der Einheitlichkeit zugutekommen, wenn das auch auf die anderen
Schularten Anwendung fände.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
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Wir würden damit auch den Sprachgebrauch der
Eltern übernehmen; denn die Eltern sagen nicht:
„Mein Kind geht auf die Goethe-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig“. Das wurde Gott sei Dank
bei der Eröffnung der Goethe-Schule vergangene
Woche auch nicht so gehandhabt. - So weit zu unserem Änderungsantrag. Ich bitte Sie herzlich,
meine Damen und Herren Stadträte, diesem zuzustimmen.
Abstimmung: Vier Pro-Stimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
14.7
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte
Stadträte und Stadträtinnen! Liebe Gäste auf der
Tribüne, im Saal und am Livestream! Herr Kriegel,
Sie haben sogar etwas Richtiges gesagt, nämlich:
Die CDU sorgt für Verwirrung. Sie tut vor allem so,
als sei sie erst im Dezember 2014 auf die Welt gekommen.
Sie wissen, dass ich mich immer intensiv auf die
Sitzung vorbereite. Dazu lese ich auch die Wortprotokolle und schaue noch einmal die Unterlagen
durch. Es gab im Herbst 2014 die Arbeitsgruppe
„Schulnamen“, in der ich selbst nicht war, aber in
der jede Fraktion mit einem Stadtrat vertreten war.
Ich habe das Wortprotokoll der Stadtratssitzung
vom Oktober 2014 herausgesucht. - Damals
wusste jeder von Ihnen hier schon, dass er Stadtrat wird, wenn auch noch nicht offiziell verpflichtet, weil es Einsprüche gegen die Wahl gab. - Ausweislich des Wortprotokolls hat Frau Krefft in ihrem Diskussionsbeitrag deutlich ihre Freude zum
Ausdruck gebracht, dass der Antrag von Bündnis
90/Die Grünen so umgesetzt wurde. Und Frau
Köhler-Siegel hat gesagt: Mit dieser Richtlinie und
der dazugehörigen Handreichung sei es der Verwaltung gelungen, endlich ein einheitliches Verfahren zu finden und die Namensgebung der
Schulen mit mehr Bürgerbeteiligung aufzuwerten. - Das finden wir richtig, und so sollte es auch
stehen bleiben.
Ich frage Sie: Wem nützt das? Sie haben daran
mitgewirkt. Die CDU ist nicht neu aus Schaum geboren, sondern sie war auch damals schon da. Ich
bitte Sie daher, diesen verwirrenden CDU-Antrag
abzulehnen und bei der sehr guten alten Richtlinie und Handreichung zu bleiben, die wir, was wenige wissen, vor allem auch den Lehrenden und
Lernenden vor Ort zu verdanken haben.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Zunächst stelle ich den Änderungsantrag der AfDFraktion zur Abstimmung. Wer stimmt diesem
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Wir kommen zur Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU-Fraktion. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, wenige Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt
(VI-A-03352)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.7.1 dazu VSP (VI-A-03352-VSP-02)
Einreicher:
Sport
Dezernat
Umwelt,
Ordnung,
14.7.2 dazu ÄA (VI-A-03352-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.7.3 dazu ÄA (VI-A-03352-ÄA-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
Bitte schön, Herr Riemer.
Riemer (Jugendparlament): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Mein Name ist Lorenz Riemer. Ich bin Mitglied des Jugendparlaments sowie des Jugendbeirats und vertrete heute unsere Jugendbeiratsvorsitzende Pauline Haupt. - Bei unserem Antrag
bezüglich der Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt übernehmen wir den Verwaltungsstandpunkt, da wir uns von diesem eine realistische und
erfolgreiche Umsetzung versprechen.
Zur kurzen Erläuterung, weshalb wir den Antrag
eingebracht haben. Das Jugendparlament ist der
Meinung, dass jeder in der Innenstadt einen freien Zugang zu Trinkwasser haben sollte, da eine
ausreichende Wasserversorgung wesentlich für
unsere Gesundheit ist. Zudem stellen Trinkwasserbrunnen eine Bereicherung der Ausstattung
des öffentlichen Raums dar und machen die Innenstadt sowohl für unsere Bürgerinnen und Bürger als auch für die Besucher der Stadt attraktiver. Ebenso wird dadurch die Lebensqualität in
unserer Innenstadt angehoben. So ermöglichen
es uns Trinkwasserbrunnen, beispielsweise während einer anstrengenden Shoppingtour oder einer Stadtbesichtigung für einen Moment innezuhalten, das Leipziger Wasser zu genießen und
dann erfrischt weiterzuziehen.
Mit diesen Worten bitte ich um Ihre Zustimmung
und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Liebe Mitglieder des Jugendparlaments! Immer wieder ist
man überrascht von der Vielfalt der Ideen und Anregungen des Jugendbeirats, die zur Verkehrssicherheit beitragen oder, wie bei diesem Antrag,
unsere Stadt attraktiver machen und die uns auch
scheinbare Selbstverständlichkeiten wieder ins
Bewusstsein rücken. Sich mit seinen Initiativen
breit aufzustellen, ist nicht nur legitim, sondern eine Methode, die auch in der Wissenschaft oder
bei der Lösung technischer Probleme angewandt
wird. Bei der Stadtentwicklung bedient man sich
Workshops oder Architektenwettbewerben.
Trotz brennender Probleme wie fehlende Kitaplätze und Schulen oder Mangel an Sozialwohnungen sollten finanzielle Spielräume auch für
scheinbar zweitrangige Aufgaben genutzt werden, die unsere Stadt attraktiv machen. Erinnert
sei hier an die Flussfreilegungen.
Trinkwasserbrunnen gehören nicht nur als nette
Applikation zu den Freiräumen; sie begünstigen
auch kleinräumig das Stadtklima und dienen der
Erfrischung für Leipziger und Gäste. Sie befördern die Attraktivität des Stadtzentrums, aber
auch anderer Stadtplätze.
Nicht nachvollziehbar ist dagegen der Änderungsantrag der CDU. Es ist keine zu beschließende
Selbstverständlichkeit, dass alle zu finanzierenden Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt stehen. Auch scheint unser Änderungsantrag nicht
bei der CDU angekommen zu sein.
Die Linksfraktion hatte vorgeschlagen, dass der
Anfang der 1990er-Jahre von der Stadt Wien geschenkte Trinkwasserbrunnen - also ein Sponsoring - wieder am Knoten Brühl/Hainstraße - Große
Fleischergasse aufgestellt wird, wo er viele Jahre
gestanden hat, im Zuge der Neubebauung aber
zeitweilig demontiert werden musste. Explizit hatten wir in unserem Antrag dafür geworben, dass
sich im Umfeld ansässige Händler und Gewerbetreibende an der Wiederaufstellung finanziell beteiligen sollen.
Also: Alles war schon gesagt, nur eben schon vor
acht Monaten und nicht von der CDU. Wir werden
deshalb dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen,
den das Jugendparlament, wie gerade gehört,
hier zur Abstimmung stellt.
Unser Änderungsantrag zur Wiederaufstellung
wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung realisiert, wenn auch an einem anderen Standort, der
aber gleichfalls attraktiv ist. Daher hat sich unser
Antrag erledigt und muss nicht abgestimmt werden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Schlegel. - Frau Dr. Heymann.
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Stadträtin Heymann (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste
auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister! Ja, Herr Schlegel, Sie haben in
Teilen recht. Ihr Beispiel „Wiener Brunnen“ zeigt:
Es ist durchaus üblich ist, dass man solche Brunnen schenken oder sponsern kann. Aber Sie haben das eben nur singulär dargestellt.
Wir wollen, dass man nicht nur über die Kosten
spricht, sondern auch über die Finanzierung. Das
hat nichts mit Haushaltsvorbehalt zu tun, sondern
besagt nur, dass man noch ein Stück weiterdenken sollte. Statt nur aufzuschreiben: Das kostet
das und das, sollte man sich schon vorab Gedanken machen, wie man das umsetzen kann. Und
zum Umsetzen gehört, zu überlegen, und zwar
bevor man die erste Kelle in die Hand nimmt, wie
man das finanzieren will.
In der Tradition der Innenstadt und des Mäzenatentums in der Stadt Leipzig bietet es sich tatsächlich an, bei Gastronomen und Gewerbetreibenden
anzufragen und es ihnen zu ermöglichen, sich für
die Stadt Leipzig zu artikulieren und einzusetzen.
Diese Möglichkeit sollten wir von vornherein eröffnen, wie wir es ja auch schon bei der Aktion
„Baumstarke Stadt“ machen. Wenn man das strategisch von vornherein einstiehlt, ist das mehr als
konsequent und nicht etwa ein Nachklapp der
CDU-Fraktion. Das würde ich nicht so stehen lassen wollen.
Wir möchten das systematisch angehen, damit
diese Idee auch einer Umsetzung entgegensehen
kann und nicht nur auf dem Papier stehen bleibt.
Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit tatsächlich weitere Brunnen in der
Stadt aufgestellt werden können. - Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe zwei Punkte anzumerken. Erster Punkt: Wir
können dem CDU-Antrag nur dann zustimmen,
wenn es sich dabei nicht um Sponsoring handelt;
denn Sponsoring - das haben wir hier schon vielfach erfahren - beruht immer auf einer Gegenleistung. Die Frage ist: Was soll die Gegenleistung
dafür sein? Wenn Sie das Wort „Sponsoring“ in
„Spenden“ ändern, würden wir dem gerne zustimmen. Man kann ja auch jetzt schon für Bänke oder
Bäume spenden. - Genau. Wir hatten schon an
anderer Stelle geklärt: Sponsoring geht nicht.
Wenn Sie das ändern, können wir dem zustimmen.
Zum Zweiten habe ich eine Frage an den Oberbürgermeister. Sie betrifft die Begründung des
Verwaltungsstandpunkts, ist also nicht Be-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
S e i t e | 26
schlussgegenstand. Hier wird von der LWW gesprochen. Ich kenne die leider nicht. Ich fände es
total spannend, wenn Sie ausführen könnten, wer
die LWW ist und ob es demnächst auch eine LSW
geben wird. Das wäre ja vorstellbar, weil wir jetzt
die große Leipziger Gruppe haben. „LWW“ ist mir
gänzlich neu; das habe ich noch nirgendwo gelesen. Ich finde es total spannend, dass hier ein völlig neues Unternehmen maßgeblich sein soll für
das Leipziger Wasser. Das ist, wie ich finde, erklärungsbedürftig.
nen oder auch an Parkbänken findet. Damit wird
darauf hingewiesen, von wem das gespendet
wurde. Mehr meint es nicht. Ich meine, es gehört
zur Ehrlichkeit gegenüber dem Jugendparlament
und dem Jugendbeirat dazu, aufzuzeigen, dass
Kosten und Finanzierung immer gemeinsam zu
betrachten sind.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, die Frage
erübrigt sich. In der Tat gibt es eine LWW nicht.
Das dürfte ein Bearbeitungsfehler sein. - Herr
Geisler.
Herr Zenker.
Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank dem Jugendparlament für diesen Antrag. Wir haben gemeinsam mit mehreren anderen Stadträten die Gelegenheit genutzt und sind
mit Teilen des Jugendparlaments bei der KWL gewesen. Dort haben wir uns vorstellen lassen, wie
andere Städte ein Trinkwasserbrunnenprogramm
realisieren, an welchen Stellen das im Netz möglich wäre, mit welchen Formen und Arten von
Trinkwasserbrunnen das realisierbar wäre und
wie viel das in etwa kosten würde, einfach um einschätzen zu können, inwieweit das für Leipzig
realistisch ist. Die Jugendparlamentarier haben
sich danach für die Übernahme des Verwaltungsstandpunkts entschieden. Das finde ich gut. Auch
wir werden ihn unterstützen.
Eine Frage stellt sich mir noch: Sponsoring und
KWL, das passt nicht zusammen. Ein Unternehmen wie die KWL darf weder sponsern noch gesponsert werden. So gesehen bin ich froh, wenn
wir jetzt über Spende reden. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf unseren Antrag,
den Link „Spenden und Patenschaften“ auf der
Seite leipzig.de zu erweitern. Der Link „Spenden
und Patenschaften“ für Bäume, Bänke und dann
auch Trinkwasserbrunnen ist auf der Seite leipzig.de zu ändern. Das sollte man aber nicht mit
diesem Antrag vermischen; denn zu diesem Antrag gehört das nicht.
Ich unterstütze den Antrag des Jugendparlaments, den VSP komplett und ohne Änderungen
abzustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann
noch einmal.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Damit es tatsächlich jeder mitbekommt: Ja, das meint die
Spende, weil es eigentlich nur die berühmte kleine Plakette ist, wie man sie auch am Wiener Brun-
Oberbürgermeister Jung: Also: Das Wort
„Sponsoring“ wird durch das Wort „Spenden“ ersetzt.
Stadtrat Zenker (SPD): Wenn ich es richtig verstehe, soll die KWL quasi Betreiber der Brunnen
sein. Dementsprechend müssten die Spenden an
die KWL gehen. Darf die KWL überhaupt Spenden annehmen? Wenn nicht, würde ich die CDU
bitten, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.
Oberbürgermeister Jung: Für das Protokoll: Solange die Gerichtsentscheidungen in England
noch nicht gefällt sind, ist es der KWL untersagt,
Spenden anzunehmen oder Sponsoringleistungen, die über den üblichen Geschäftskleinverteilungsbereich hinausgehen, zu erbringen.
Aber so muss der Antrag ja nicht verstanden werden. Ich denke, Frau Dr. Heymann meint, einen
Vorschlag über die Umsetzung, Instandhaltungskosten sowie Finanzierung einschließlich Spenden vorzulegen. Das kann ja jeder sein, so wie wir
durchaus auch normale Brunnen in dieser Stadt
mit Unternehmensspenden betreiben. Ich sage
einmal so: Ich sehe das nicht auf die KWL bezogen.
(Zurufe)
- Nein, wir können zweckbestimmt auch Spenden
annehmen. Auch die KWL kann Spenden annehmen. Das kann sie tun.
Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Wenn das jetzt
als Protokollnotiz aufgenommen und ein entsprechendes Prozedere durchgeführt wird, wäre es
dann nicht sinnvoll, den Antrag nicht mit dieser
Problematik zu belasten?
Oberbürgermeister Jung: Ich würde das auch
empfehlen. Frau Dr. Heymann, ich schaue mir
das noch einmal an. Wir können hier zu Protokoll
geben, dass wir die Finanzierung plus Spendenmöglichkeiten untersuchen. Aber das jetzt zu beschließen, davon würde ich abraten, solange das
Prüf-ergebnis noch nicht vorliegt.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Herr Oberbürgermeister,
wir sind gerade dabei, eine fantastische Sache
kompliziert zu machen. Formulieren Sie das doch
einfach so, dass die Wahlmöglichkeit geprüft wird
und wir das nicht ausschließen. Dann stehen
doch alle Wege offen, ob Sachspende oder Geldspende, ob an die KWL oder an die Stadt und,
und, und. Das wäre doch der einfachste Weg.
Oberbürgermeister Jung: Dafür müssten Sie Ihren Antrag allerdings zurückziehen. Dann machen wir eine Protokollnotiz.
Stadtrat Haas (CDU): Ja, Herr Oberbürgermeister, so machen wir es.
Oberbürgermeister Jung: Sehr schön. - Dann
zu Protokoll: Wir prüfen als mögliche Finanzierungen außerhalb der städtischen Möglichkeiten
auch Spenden für eine solche Trinkwasserbrunnenanlage.
S e i t e | 27
Dennoch sind wir der Meinung: Es besteht weiterer Handlungsbedarf. Mit einem unserer Haushaltsanträge zum letzten Doppelhaushalt haben
wir Grüne deshalb Folgendes beantragt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den
öffentlichen innerstädtischen Raum
Salzgäßchen/Ecke Reichsstraße mit insbesondere folgender Zielsetzung neu zu
fassen und zu gestalten:
1. Insbesondere das durch die Nachkriegsbebauung übermäßig aufgeweitete Salzgäßchen wird wieder
verschmälert.
2. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden im Bereich Salzgässchen/Ecke Reichsstraße Sitzgelegenheiten sowie nach Möglichkeit Wasserspiele geschaffen und
(weitere) Straßenbäume gepflanzt.
Damit steht nur noch der Verwaltungsstandpunkt
zur Abstimmung, den das Jugendparlament übernommen hat. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Das ist übrigens keine ganz neue Idee; sie wurde
bereits 1996 im Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum der Innenstadt von der Verwaltung so niedergeschrieben. Auch im Beteiligungsverfahren zum noch nicht vorliegenden Straßenbaumkonzept der Stadt Leipzig wurde dieser
Handlungsbedarf nochmals artikuliert und priorisiert.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Zudem haben wir Grüne vorgeschlagen:
14.8
Stadtraum Salzgäßchen / Ecke Reichsstraße neu gestalten (A 0096/17) (VI-HP03702)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.8.1 dazu VSP (VI-HP-03702-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
14.8.2 dazu ÄA (VI-HP-03702-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Klare Vorvoten. - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Leipziger und Leipzigerinnen, aber auch die Besucher unserer Stadt sind
froh, dass es sie in der Innenstadt gibt: die Sitzgelegenheiten, zum Beispiel an der Thomaswiese
inmitten von Grün, auf der Grimmaischen Straßen, auf dem Augustusplatz und auf dem Richard-Wagner-Platz mit Springbrunnen oder neuerdings auch auf der Petersstraße mit dem jüngst
wieder eingeweihten Wiener Trinkwasserbrunnen. Sie alle laden zum nichtkommerziellen Verweilen und Ausruhen ein und machen unsere Innenstadt attraktiv.
3. Analog der „Thomaswiese“ ist für
den Bereich Salzgäßchen/Ecke
Reichsstraße zu prüfen, ob auch eine Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität realisiert werden kann.
Die weitgehende Wirkungslosigkeit der im Salzgäßchen aufgestellten Poller, die allzu häufig von
Kfz-Fahrern umfahren werden, wird vielfach als
ein Ärgernis angesehen.
Selbstverständlich bei alledem ist für uns, dass
die Bronzeplatte, die an den Volksaufstand am
17. Juni 1953 erinnert, an dieser Stelle verbleibt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine
Fraktion begrüßt den uns vorliegenden Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag, in dem die
Verwaltung das Areal mit seinem vorhandenen
Freiraumpotenzial für geeignet hält, um entsprechende Aktivitäten in diese Richtung zu entwickeln. So schlägt die Verwaltung vor, für den öffentlichen Raum des Salzgäßchens sowie für das
Umfeld des LWB-Karrees eine konzeptionelle
Machbarkeitsuntersuchung mit dem Ziel der Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Grünausstattung zu erarbeiten. Die Stadtverwaltung sagt
zu, diese Vorlage zum ersten Quartal 2018 dem
Stadtrat zur weiteren Beratung vorzulegen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
S e i t e | 28
Zielführend ist es, dass in diesem Zusammenhang sinnvollerweise auch die umlaufenden Fußgängerbereiche in der Reichsstraße, im Böttchergäßchen und in der Katharinenstraße in die Untersuchungen einbezogen werden; denn die funktionalen Abhängigkeiten zum Markt und zum
LWB-Karree erfordern ebendiesen erweiterten
Betrachtungsbereich. In der Machbarkeitsuntersuchung soll demnach schwerpunktmäßig betrachtet werden, welche Möglichkeiten es für die
Einordnung von Sitzgelegenheiten und Baumstandorten gibt. Hier gilt es, selbstverständlich
auch die bisherigen Nutzungen mit zu berücksichtigen.
Oberbürgermeister Jung: So ist es gemeint.
Auch Herr Elschner hat genickt.
Vor diesem Hintergrund stellt der CDU-Änderungsantrag dies auch klarstellend dar. Wir werden ihn somit übernehmen und entsprechend zur
Abstimmung stellen. - Danke schön.
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An die Grünen-Fraktion und an die CDUFraktion gerichtet: Wird nicht das, was Sie fordern
bei Erhalt der jetzigen Nutzungsvielfalt, der man
sich anschließen kann, dann nicht wieder konterkariert? In Klammern heißt es ja: insbesondere
Märkte. Damit wird das Anliegen eigentlich konterkariert. Wenn Sie darunter verstehen: einschließlich der Märkte, dann könnte ich dem folgen. Aber Ihre Formulierung „insbesondere Märkte“ ist eine Priorisierung, durch die möglicherweise das, was mit dem Antrag ursprünglich beabsichtigt ist, konterkariert wird. Die Nutzungsvielfalt
steht ja im Stadtzentrum im Mittelpunkt. Dazu gehört das, was Sie fordern, natürlich auch, aber
eben nur auch.
Der Verwaltungsstandpunkt inklusive des Hinweises der CDU-Fraktion steht damit zur Abstimmung. Ich habe - das zu Protokoll - auch gehört,
dass Sie an dem Standort für die Bronzeplatte in
Erinnerung an den 17. Juni 1953 nicht rütteln wollen. Sie soll in die Umgestaltung des Areals integriert werden.
Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer
stimmt diesem Antrag in der vorgenannten Fassung zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Es ist jetzt an der Zeit, eine Pause einzulegen.
Sind Sie einverstanden, dass wir Punkt 17.00 Uhr
weitermachen? - Gut. Dann verfahren wir so.
Ich bitte Sie, die Abstimmgeräte am Ausgang abzugeben, damit wir sie in der Pause noch einmal
durchchecken können.
(Pause)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren! Die Stadtratssitzung wird fortgesetzt.
TOP 8, Einwohneranfragen, entfällt.
9
TOP 9.1 ist vertagt.
9.2
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Tatsache ist: Ja,
das ist inklusive, aber das ist natürlich nur ein
Schwerpunkt. Man will sich nicht nur sonntags außerhalb eines Freisitzes hinsetzen. Es geht hier
um die Vielfalt und die Lebendigkeit der Stadt, um
die wir jahrelang gerungen haben. Die Aufenthaltsqualität soll dort weiter verbessert werden,
aber nicht in unüberlegter Form. Das Marktgeschehen soll nicht eingeengt werden; denn das
würde die Lebendigkeit der Innenstadt gefährden.
Deshalb freuen wir uns, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unseren Antrag übernommen
und diesen auch so verstanden hat. Ja, es ist
durchaus eine Priorisierung, der andere folgen
können. Das soll die Machbarkeitsuntersuchung
aufzeigen.
Petitionen
Petition zur Durchführung eines Wettbewerbes zum besten digitalen Schulkonzept unter den Gymnasien in öffentlicher
und privater Trägerschaft der Stadt Leipzig in Vorbereitung der digitalen Schuloffensive des Bundes (und nachfolgend
des Freistaates Sachsen) (VI-P-04155DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-04155-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Sachverhaltsdarstellung und den Beschlussvorschlag entnehmen Sie bitte der vorliegenden
Petition. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist
nicht der Fall. Wer folgt dem Beschlussvorschlag
des Petitionsausschusses? - Gegenprobe! - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.3
Verbesserung der Parkplatzsituation am
Torhaus Dölitz, Zinnfigurenmuseum, Helenenstraße 24 (VI-P-04366-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
9.3.1 dazu VSP (VI-P-04366-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Die Sachverhaltsdarstellung und der Beschlussvorschlag liegen Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Nein. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.4
Erweiterung der Sportfläche im Zuge des
vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 386
„Wohngebiet östlich Kaninchensteig“,
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain (VI-P-04367-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4.1 dazu VSP (VI-P-04367-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Die Sachverhaltsdarstellung und der Beschlussvorschlag liegen Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Nein. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen. - Enthaltungen?
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14.10 Gehwegsanierung auf der Muldentalstraße vor dem Grundstück 40 und
dem Grundstück 39 (OR 0039/17/18)
(VI-HP-03721)
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.10.1 dazu VSP (VI-HP-03721-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten zum Verwaltungsstandpunkt. Wird das Wort gewünscht? - Wer stimmt gegen
den Beschlussvorschlag im Verwaltungsstandpunkt? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.11 Instandsetzung und Oberflächenversiegelung Straße Am Eulengraben (OR
0041/17/18) (VI-HP-03723)
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.11.1 dazu VSP (VI-HP-03723-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Auch hier ein klares Vorvotum zum Verwaltungsstandpunkt. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es
Gegenstimmen zum Vorschlag im Verwaltungsstandpunkt? - Enthaltungen?
TOP 9.5 ist vertagt.
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
10
14.12 Energetische Sanierung des Bestandsgebäudes
Grundschule
(OR
0044/17/18) (VI-HP-03725)
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
10.1 Grunderwerb nach Planfeststellungsbeschluss Netzergänzende Maßnahmen City-Tunnel - Verweisung - (VI-WA-04485)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Wir schlagen vor, das Anliegen in den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zu verweisen.
Gibt es weitere Verweisungsvorschläge? - Ergänzt wird: Grundstücksverkehrsausschuss.
Dann so verwiesen.
Wir kehren zurück zu Tagesordnungspunkt 14:
14.9
Barrierefreier Umbau der Musikschule
„Johann Sebastian Bach“ (A 0139/17)
(VI-HP-03708)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.9.1 dazu VSP (VI-HP-03708-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.12.1 dazu VSP (VI-HP-03725-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ebenfalls einstimmig vorvotiert. - Wortwünsche? Dann steht der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.13 Instandsetzung Sporthalle und Bestandsbau
Grundschule
(OR
0047/17/18) (VI-HP-03729)
Einreicher: Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
14.13.1 dazu VSP (VI-A-03729-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich denke, auf eine Einbringung können wir verzichten, oder? - Ich sehe Einverständnis. Wer
folgt dem Beschlussvorschlag nicht? - Enthaltungen?
Wird das Wort gewünscht? - Dann steht wiederum der Verwaltungsstandpunkt einschließlich der
Hinweise des Ortschaftsrates zur Abstimmung.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Zwei Gegenstimmen, vier Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
14.14 Umsetzung der notwendigen Maßnahmen im Hort der Grundschule Holzhausen, 04288 Leipzig (OR 0064/17/18) (VIHP-03739)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.14.1 dazu VSP (VI-HP-03739-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ebenfalls klares Vorvotum zum Verwaltungsstandpunkt. - Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.15 Schulsozialarbeit durch Änderung des
Schulgesetzes anpassen (VI-A-03841)
Einreicher: SPD-Fraktion
14.15.1 dazu VSP (VI-A-03841-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Frau Köhler-Siegel.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Verehrte Stadträte! Werte Gäste! Ich verzichte aufgrund der Länge der
Tagesordnung auf meine sonst üblichen allgemeinen Argumente über Vorteile und Notwendigkeit
von Schulsozialarbeit. Immerhin hat der Freistaat
die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit endlich
auch erkannt und reicht ab dem Schuljahr
2018/2019 Fördermittel aus, damit an jeder Oberschule ein Schulsozialarbeiter tätig sein kann.
Das beschert der Stadt zusätzliche Zuwendungen. Bisher musste sie das aus der eigenen Tasche bezahlen.
Mit unserem Antrag möchten wir gern wissen, wie
viel die Stadt spart. Die Fördermittel fließen ab
dem 01.08.2018. Wir hatten die entsprechenden
Stellen für die Schulsozialarbeit in unserem Haushalt bis dahin schon eingeplant. Außerdem möchten wir gern wissen, was die Stadt mit dem eingesparten Geld zu tun gedenkt. Wir wollen hier nicht
mehr darüber diskutieren, ob die eingesparten
Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden. Wir
wollen, dass die Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden. Deswegen werden wir auch zum
Ursprungsantrag abstimmen. Für den Fall, dass
die Stadt zur Schulsozialarbeit noch Ideen
braucht: Sie kennen ja die üblichen Verdächtigen
im Stadtrat, die sie Ihnen liefern können. Es gibt
eine ganze Reihe netter Veränderungen im neuen Schulgesetz.
Wie gesagt: Wir möchten, dass die eingesparten
Gelder für Schulsozialarbeit eingesetzt werden,
und wollen deshalb den Ursprungsantrag abstimmen. - Danke.
S e i t e | 30
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Meine
Damen und Herren Stadträte! Schulsozialarbeit:
Das ist ein zwiespältiges Thema aus unserer
Sicht. Warum? Wir haben in Leipzig eine sehr hohe Schulabbrecherquote. In den letzten Jahren
wurde durch Schulsozialarbeit nichts besser. Das
hätte ich aber erwartet.
Frau Köhler-Siegel, ich schätze Sie fachlich wirklich sehr. Aber ich muss sagen: Es wäre angebracht gewesen, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass Lehrer ordentlich ausgebildet werden und nicht nur einen pädagogischen Schnellkurs erhalten. Wer heutzutage ein Studium abgeschlossen hat, kann selbst als Bauingenieur innerhalb eines Vierteljahrs Lehrer werden, weil
Lehrer so dringend gebraucht werden. Kein Wunder, dass immer mehr Schulsozialarbeit gebraucht wird. Ein Lehrer hat - das muss ich Ihnen
nicht sagen; das wissen Sie - eine mehrjährige
pädagogische Ausbildung absolviert, bei Quereinsteigern ist das nicht der Fall.
Die SPD-Fraktion sitzt mit in der Landesregierung
- noch - und sollte sich dort dafür einsetzen, dass
die Situation in dieser Hinsicht besser wird, statt
immer nur nach Schulsozialarbeitern zu rufen. Die
sind bestimmt notwendig, aber wir als AfD-Fraktion finden, dass das auf Dauer keine Lösung sein
kann. Ich warte gespannt auf die Vorlage der aktuellen Zahlen der Schulabbrecherquote in Leipzig. - Ich danke Ihnen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Jawohl, wir brauchen Schulsozialarbeiter.
Dazu stehen wir. Die Frage ist nur: Wie gehen wir
mit Geld um, und wie binden wir die Verwaltung,
Geld auszugeben? Wir hätten dem Verwaltungsstandpunkt zugestimmt, um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen; denn es gibt auch den Gedanken, Sozialarbeiter in Kitas einzusetzen, um
eher an die Problematik heranzukommen. Das
wäre für uns ein interessanter Gedanke gewesen.
Dem Antrag der SPD können wir in der Form nicht
zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Gestatten Sie
eine Bemerkung zu diesem verschrobenen Bild
von Schulsozialarbeit. Ein Schulsozialarbeiter hat
grundsätzlich auf der Seite des Schülers zu stehen. Dafür ist eine pädagogische Ausbildung nicht
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
S e i t e | 31
unbedingt von Nutzen. Sie werden ausgebildet in
Fragen wie: Wie gehe ich mit Menschen um? Wie
mache ich Schüler zu selbstständig handelnden
Menschen? Das ganze System ginge kaputt,
wenn sie pädagogisch ausbildet würden. - Ach,
das ist doch Unsinn.
wusst; von mir aus. Unsere Leute im Landtag waren vielleicht etwas mundfaul und haben uns das
nicht gesagt. Es wird schon eine Ursache dafür
geben. Das Leben ist manchmal hart und ungerecht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Das geht ja allen Fraktionen so. - Aber das Anliegen des Antrags ist richtig und wichtig: Das Geld
soll bei der Schulsozialarbeit bleiben.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will das gar nicht werten, was DJ Kriegel hier zur
Lehrerausbildung zum Besten gegeben hat, sondern will auf das eingehen, was Sie, Herr Albrecht, gesagt haben. Wissen Sie, wir haben ja
schon im Jugendhilfeausschuss darüber gesprochen, ob alle freiwerdenden Mittel weiterhin der
Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen sollen
oder nur ein Teil dessen, weil wir auch noch andere Herausforderungen zu meistern und zu finanzieren haben. Dort habe ich sehr deutlich gesagt und wiederhole es heute gern, dass ich es
leid bin, dass die Verwaltung einerseits in ihrem
Fachplan Kinder- und Jugendhilfe schreibt, dass
das erklärte Ziel der Verwaltung eine flächendeckende Implementierung von Schulsozialarbeit
ist, und andererseits immer wieder versucht - zum
Glück erfolglos -, das aufzuweichen.
Im Verwaltungsstandpunkt heißt es jetzt, dass nur
ein Teil der eingesparten Gelder bei der Schulsozialarbeit belassen und ein Teil für andere Aufgaben verwendet werden soll. Andere Aufgaben
sind wichtig; ohne Zweifel. Auch ich unterstütze
es, dass wir in der Jugendhilfe präventiv tätig werden. Dennoch: Wir sollten dem Fachplan folgen.
Wir haben das damals so beschlossen. Im Übrigen wurde das auf Initiative der Verwaltung damals so festgehalten; das war nicht etwa ein Änderungsantrag. Dabei sollten wir bleiben.
Ich stehe weiterhin dazu, eine flächendeckende
Implementierung von Schulsozialarbeit vorzunehmen. Deswegen bin ich dankbar, dass die SPD
bei ihrem Ursprungsantrag geblieben ist. Es gab
durchaus Bemühungen seitens der Verwaltungsspitze, darauf hinzuwirken, den Verwaltungsstandpunkt zu übernehmen. Insofern vielen Dank.
Wir unterstützen den Antrag gern.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Anwesende! Alle wissen, wie wichtig Schulsozialarbeit ist. Allerdings ist der SPD-Antrag, ehrlich gesagt, ein bisschen merkwürdig. Er kommt aus der
Richtung: Hurra, ich weiß was, was ihr alle noch
nicht wisst, und jetzt seht mal zu, wie ihr damit fertig werdet. - Das finde ich nicht gut. Das schadet
auch etwas dem Thema. Trotzdem werden wir
dem Antrag zustimmen. Ihr habt es zuerst ge-
(Heiterkeit)
Man sollte hier auch einmal anerkennen: Das,
was wir da als Stadt leisten, ist sehr gut. So sollten wir weitermachen. Wir sollten es uns vielleicht
sogar leisten, an einigen Schulen zwei Schulsozialarbeiter einzusetzen, weil sie dort gebraucht
werden. Die Probleme sind nun mal verschieden.
Wie gesagt, wir werden dem Antrag zustimmen,
obwohl noch keiner weiß: Wie viel kommt? Was
kommt? Kommt überhaupt etwas? Wir kennen ja
den Freistaat. Er ist immer für eine Überraschung
gut. - Ich hoffe, Sie stimmen dem Antrag auch zu.
Oberbürgermeister Jung: Herr Stadtrat Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch
wir Freibeuter werden dem Ursprungsantrag der
SPD-Fraktion zustimmen. Uns ist einfach wichtig,
nicht in die Situation zu kommen, dass am Jahresende noch Geld übrig ist, weil wir von anderswoher zusätzliche Mittel erhalten haben, und dieses dann im Resteverfahren vereinnahmt wird
oder dazu dient, einen Deckungsvorschlag für anderweitige Vorhaben zu machen, um es dann einfach dafür zu verwenden. Wir wollen, dass die
Gelder für den Zweck verwendet werden, für den
sie ursprünglich vorgesehen waren. Das entspricht genau dem Antrag der SPD. Deswegen
werden wir dem zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Herr Engelmann, Sie haben uns verschrobene Ansichten vorgeworfen.
Stimmen Sie mir zu, dass nicht nur Sozialarbeiter
mit Kindern umgehen können müssen, sondern
auch Lehrer, und dass es zum Wohl der Schülerinnen und Schüler ist, wenn Lehrer eine fundierte pädagogische Ausbildung haben? Ich erwähne
nur selten und ungern die Zeit der DDR, aber hier
ist es angebracht. Zu DDR-Zeiten war nicht ein
Sozialarbeiter nötig. Heutzutage sind an den
Schulen sehr viele Sozialarbeiter unterwegs. Und
wo bleibt der Erfolg? Wir erwarten hier eine Evaluierung des Erfolgs, nicht aber einen Sozialarbeiter pro Schule oder besser noch zwei, wie von
Frau Hollick eben angeregt.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
S e i t e | 32
Wir können für Schulsozialarbeit immer mehr
Geld ausgeben, und trotzdem wird das Ergebnis
nicht besser, weil die Leute sich am Ende darauf
verlassen. Es wird immer weniger auf Selbsthilfe
und das pädagogische Können des Lehrers Wert
gelegt. Da kann es doch nicht hingehen. Wir müssen den Freistaat dafür verantwortlich machen,
wenn Lehrer unsere Kinder nicht erziehen und ihnen eine ordentliche Bildung geben können.
schen, die wir nicht ohne Weiteres dazu bringen
werden, vom eigenen Diesel oder Benziner auf
Bus und Bahn bzw. das Fahrrad oder Carsharing,
also auf die Mobilitätsangebote des Umweltverbundes, umzusteigen und so in der Folge gänzlich auf ein Auto zu verzichten. Es wird sich in erster Linie vermutlich um Menschen handeln, die
aus unterschiedlichen Gründen auf ein eigenes
Auto zumindest mittelfristig nicht verzichten wollen oder können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Wenn wir uns für eine Förderung der Elektromobilität aussprechen und uns mit verschiedenen Initiativen darum bemühen, geht es uns genau um
diese Menschen, die wir nicht kurz- bzw. mittelfristig ausschließlich für den Umweltverbund gewinnen können. Genau bei diesen Menschen
müssen wir ansetzen. Die Zahl zeigt sehr deutlich,
dass viele von ihnen durchaus gewillt sind, von einem Auto mit Verbrennungsmotor auf ein Elektroauto umzusteigen, weil ihnen bewusst geworden
ist, dass insbesondere die Belastung der Stadt mit
hohen Stickoxidwerten gesundheitliche Gefahren
für jeden und jede mit sich bringt. Ich bin überzeugt: Wenn sich die Rahmenbedingungen, insbesondere die flächendeckende Verfügbarkeit einer Ladeinfrastruktur, verbessern und sich auch
an der Preisfront etwas tut, wird die Zahl der
wechselwilligen Pkw-Besitzer schnell deutlich
nach oben schnellen. Seien Sie sicher: Es werden
immer mehr werden.
Stadtrat Albrecht (CDU): Das Thema Schulsozialarbeit werden wir in Kürze durch die Vorlage, die
wir bekommen haben, noch einmal diskutieren.
Dann werden wir uns natürlich klar positionieren.
Es muss darum gehen, die Abstinenzler in die
Schule zu bringen. Das muss das oberste Ziel
sein.
Wir werden uns jetzt den Verwaltungsstandpunkt
zu eigen machen und abstimmen lassen, um hier
Klarheit zu erreichen.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
Die CDU hat den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag eingebracht. Ich bitte Sie um Ihr
Handzeichen, wer dem Änderungsantrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts zustimmt. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Wenige Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Ursprungsantrag.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem
Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, eine Reihe
von Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
14.16 Elektromobilität stärken - Weiterer
Ausbau der Ladeinfrastruktur in Leipzig (VI-A-03908-NF-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.16.1 dazu VSP (VI-A-03908-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Werter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste! Die kürzlich veröffentlichte Bürgerumfrage 2016 zeigt, dass sich
17 Prozent der Leipzigerinnen und Leipziger den
Umstieg auf ein Elektroauto vorstellen können.
Ich nehme einmal an, das sind in der Regel Men-
Wie bringen wir nun diese Menschen dazu, sich
beim nächsten Autokauf tatsächlich für ein Elektroauto und nicht doch wieder für einen Verbrenner zu entscheiden? Ich mutmaße mal, das erreichen wir nicht durch Kaufprämien wie den Umweltbonus. Das erreichen wir vermutlich auch
nicht dadurch, dass die Flotte der L-Gruppe und
der Verwaltung mit Elektroautos durchaus Vorbildcharakter zeigt. Das erreichen wir auch nicht
dadurch, dass man an einigen Ladestationen kostenfrei Strom tankt oder dass es rund um die Innenstadt privilegierte Stellplätze mit Lademöglichkeit für Elektroautos gibt. Den Umstieg erreichen
wir nur dann, wenn wir in den Vierteln, wo genau
diese wechselwilligen Menschen wohnen, im öffentlichen und im halböffentlichen Raum tatsächlich Möglichkeiten schaffen, wo sie künftig ihr EAuto nachladen und nicht nur parken können.
Herr Bürgermeister Albrecht, ich habe von einigen
Menschen gehört, dass ihr nächstes Auto ein
Elektroauto sein soll, sobald der eigene Diesel
oder Benziner die Hufe hochreißt. Sie stellen sich
allerdings die Frage, wie und wo sie dann ihren
Akku aufladen können. Diese Frage ist bei ihnen
ein klares K.o.-Kriterium. Ich will Ihnen das einmal
anhand der Zahlen der Bürgerumfrage verdeutlichen, die aus meiner Sicht deutlich nach oben gehen werden, wenn sich die Rahmenbedingungen
verbessern.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
17 Prozent der Pkw-Besitzer können sich einen
Umstieg auf ein Elektroauto vorstellen. Bei derzeit
mehr als 200.000 privaten Pkw in unserer Stadt
entspräche das kurzfristig 2.000, in den nächsten
fünf Jahren 8.000 und in den nächsten zehn Jahren immerhin 34.000 Pkw. Wie gesagt: Diese Anzahl halte ich für deutlich ausbaufähig, sofern Beschleunigung in die Sache kommt. Und die wird
kommen, sei es durch billigere Serienproduktionen von Akkus und Autos, steigende Preise für
Verbrennungsfahrzeuge aufgrund strengerer Vorgaben im Realbetrieb, durch drohende Dieselfahrverbote und dem damit einhergehenden
Wertverlust für Verbrenner. Nicht zuletzt wird bereits auf EU-Ebene die Einführung einer verbindlichen E-Auto-Quote diskutiert. Es gibt ja auch
Kanzlerkandidaten, die das schon mit ins Spiel
gebracht haben. Es nützt also nichts, diese Entwicklung auszusitzen und abzuwarten, bis die Automobilindustrie aus der Hüfte kommt.
Ja, wir brauchen eine Bedarfsanalyse dahin gehend, dass man die erwartete Entwicklung des
Aufwuchses an Elektroautos in der Stadt zur
Grundlage eines Ladenetzausbaus macht. Dort
spielt auch die Frage mit hinein, welches Ladesystem sich letztlich durchsetzen wird und wie
man die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur auf
mehreren Schultern im öffentlichen und im halböffentlichen Raum verteilt und daraus ein Geschäftsmodell entwickelt. Diese Analyse entbindet uns aber nicht davon, ad hoc weitere Lademöglichkeiten in den Wohnvierteln außerhalb
der Innenstadt zu schaffen; denn sonst können
wir uns die nächsten Schritte sparen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns
die Zeichen der Zeit erkennen und den Wandel
hin zur Elektromobilität aktiv gestalten! Der deutliche Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Stadt ist
notwendig für das Gelingen der Mobilitätswende
hin zu lokal emissionsfreien Antrieben. Diesen
Ausbau muss die Stadt leisten, möglichst in Kooperation mit den Automobilherstellern, die ein
klares Interesse daran haben müssten, und auch
mit Partnern der Wohnungswirtschaft. Lassen Sie
uns endlich loslegen, statt diese Notwendigkeit
auf die lange Bank zu schieben; denn damit ist
niemandem geholfen, weder unserer Gesundheit
noch unserer Umwelt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf Ihre Vorlage zum Konzept „Leipzig - Stadt
für intelligente Mobilität“ verweisen, Herr Albrecht
Dazu haben wir im April den Maßnahmenkatalog
„Leipzig fährt STROMaufwärts“ beschlossen,
schön bebildert mit Elektroautos. Im Datenblatt
C6 - das können Sie nachher gern bei mir einsehen - mit dem Titel „Bedarfsgerechter Ausbau diskriminierungsfreier
Ladeinfrastrukturen
für
E-Fahrzeuge“ werden die Ziele benannt, unter anderem der Aufbau intelligenter Ladeinfrastrukturen, um die Elektromobilität zu fördern, Attraktivi-
S e i t e | 33
tätssteigerung zur privaten Anschaffung eines
E-Fahrzeugs und die Schaffung von mehr als 25
zusätzlichen öffentlichen Ladesäulen.
Kosten würden nur für eine Konzepterstellung bis
2019 entstehen. Danach ist das alles, wie so vieles andere, im Ideenstatus. Mit einer Konzepterstellung allein schafft man keinerlei Anreize, sich
ein Elektroauto anzuschaffen; das sollten Sie wissen. Das widerspricht Ihren erklärten und von mir
zitierten Zielen. Sie selbst schreiben in diesem
Datenblatt, dass man proaktiv vorangehen muss,
um Anreize zu schaffen, zum Beispiel mit der
Schaffung von zusätzlicher öffentlicher Ladeinfrastruktur.
Im Ausschuss postuliert Ihr Amtsleiter hingegen,
die Ökobilanz von Elektroautos sei angeblich
schlechter als die von Verbrennern und wer wisse
schon, welche Technologie sich in fünf Jahren
durchsetzen werde. Warum, weiß ich nicht; aber
egal. Man muss sich auf jeden Fall fragen, ob der
Amtsleiter seine oder auch Ihre Privatmeinung
zum Besten gegeben hat oder ob Sie alle wirklich
hinter Ihrem eigenen Konzept stehen, welches
Sie dem Stadtrat vor vier Monaten vorgelegt haben. Sie hatten versprochen, dem Stadtrat alle
Maßnahmen zur Beschlussfassung noch einmal
einzeln vorzulegen. Was ist passiert seitdem?
Nichts. Wenn wir so weitermachen, Herr Albrecht,
dann fährt Leipzig nicht stromaufwärts, sondern
stromabwärts.
Also: Lassen Sie uns jetzt handeln und stimmen
Sie unserem Antrag bitte zu! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Solange wir technologisch bei Varianten wie
zum Beispiel dem induktiven Laden nicht deutlich
vorangekommen sein werden, ist eines klar: Das
E-Auto lässt sich am besten laden, wenn es steht.
Am längsten an einem Platz steht es in der Regel
nachts, vor Ort in den Quartieren, wo die Menschen, die nach unseren Vorstellungen solche
Autos kaufen sollen, wohnen. Das heißt also:
Wenn wir Leute zum Umstieg auf Elektroautos bewegen wollen, müssen wir sicherstellen, dass genau dort eine entsprechende Lademöglichkeit besteht.
Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden
wir den Antrag der Grünen nicht unterstützen, weil
er an dem Problem der Menschen vorbeigeht.
Das Nutzerverhalten ist doch ganz klar: Wenn sie
ein Auto haben, dann wollen sie es, wenn sie
abends von der Arbeit kommen, abstellen. Dafür
suchen sie einen Parkplatz vor dem Haus oder in
der Nähe. Genau dort muss auch die Lademöglichkeit sein. Ein Konzept mit verschiedenen Plät-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
zen in Wohnquartieren, zu denen man hinfahren
kann, um öffentliche Ladeinfrastruktur zu nutzen,
wird genau diese Verhaltensänderung nicht bewirken. Wir wissen ja, wie groß die Unsicherheit
in Sachen Elektromobilität ist; Stichwort Reichweite. Da gibt es auch Ängste bei den Menschen. Die
größte Angst ist, abends mit fast leerer Batterie
nach Hause zu kommen, keine Ladesäule zu finden und weiterfahren zu müssen in der Hoffnung,
irgendwo anders eine zu finden, an der der Akku
aufgeladen werden kann, um am nächsten Morgen zur Arbeit zu kommen. Deswegen brauchen
wir andere Konzepte, als irgendwo in den Quartieren Ladesäulen einzurichten.
Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie
wir tatsächlich flächendeckend im öffentlichen
Parkraum, an den Straßen und an den Wegen für
Ladeinfrastruktur sorgen können, gegebenenfalls
auch wie wir Bevorrechtigungen für die dann vorhandenen Fahrzeuge schaffen, damit Verlässlichkeit entsteht, dass der entsprechende Nutzer an
der Ladesäule vor seinem Haus auch einen Parkplatz findet, damit er nachts laden kann. Was passiert, wenn der Parkplatz gegebenenfalls schon
mit einem Verbrenner belegt ist? Kommt dann die
Polizei mit dem Abschleppdienst und schleppt
den ab, damit der E-Auto-Nutzer laden kann? Das
sind doch Fragestellungen, die wir in diesem Zusammenhang auch lösen müssen.
Es geht auch nicht nur um große Gebiete mit
Blockrandbebauung, sondern auch um Gebiete in
kleineren Strukturen, wo Parkplätze auf den
Grundstücken nicht vorhanden sind. Selbst wenn
die Parkflächen am Straßenrand problemlos ausreichen, stellt sich die Frage: Erhält der Eigentümer oder Mieter die Möglichkeit, das Kabel von
seinem Haus aus auf die Straße zu führen? Dazwischen liegt ein Gehweg. Wie gehen wir damit
um? Darf er das Kabel dort entlangführen und,
wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Wollen wir das? Welche Regelungen schaffen wir in
diesem Zusammenhang? Das sind die eigentlichen Fragen, die wir lösen müssen, wenn wir verlässlich zu mehr E-Mobilität kommen wollen.
Das Thema Verlässlichkeit ist aus unserer Sicht
ganz entscheidend, weil eben da noch viel Unsicherheit vorhanden ist. Stellen Sie sich einmal
vor, Sie lebten in einem Quartier, wo es wenig
Parkraum gibt und Sie eh immer am Suchen sind
wie in Schleußig zum Beispiel, und versuchen, für
Ihr E-Auto über Nacht einen Parkplatz an einer
Ladestation zu finden, stellen aber fest, dass alle
schon belegt sind. So werden Sie die Leute nicht
zum Umstieg bewegen.
Insofern brauchen wir andere Konzepte als die,
mit denen Sie per Antrag den Oberbürgermeister
beauftragen wollen. Weil diese Konzepte eben
nicht ausreichen, werden wir gegen den Antrag
stimmen.
S e i t e | 34
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär.
Stadtrat Bär (SPD): Herr Oberbürgermeister!
Meine Damen und Herren! Wir haben uns als
SPD-Fraktion durchgerungen, dem Antrag zuzustimmen. Das war nicht ganz leicht, weil im Antrag
einige Punkte unklar formuliert waren und noch interpretationsbedürftig sind. In Ihrer Rede hier im
Stadtrat, Herr Schmidt, haben Sie einiges schon
aufgeklärt. Aus unserer Sicht ist es wichtig, auch
noch einige andere Punkte gegenüber der Verwaltung deutlich zu machen.
Sie haben das Maßnahmenkonzept „Leipzig Stadt für intelligente Mobilität“ genannt. Für uns ist
sehr wichtig, dass ganz klar herauskommt, dass
das, was wir hier heute hoffentlich gemeinsam beschließen, noch einmal eine Verstärkung dessen
ist, was in den einzelnen Maßnahmen bereits angedeutet ist, aber noch nicht die volle Wirkung
entfaltet hat. Ein Beispiel ist die Bedarfsanalyse,
die zügiger vorgelegt werden muss, also nicht erst
bis 2019, sondern bis 2018. Es muss auch deutlich werden, dass wir es dabei nicht belassen,
sondern sie um einen Maßnahmenplan ergänzen
wollen. Das ist ja der Kern dessen, was Sie hier
vorgeschlagen haben. Insofern wäre es uns ganz
wichtig, klar zu betonen, dass dieser Antrag nicht
im luftleeren Raum schwebt, sondern im Rahmen
dessen ist, was hier im Stadtrat bereits zur Kenntnis genommen und mitbegleitet wurde.
Aus unserer Sicht ist auch ganz deutlich zu erwähnen - das geht eher in Richtung Wirtschaftsdezernat -, dass es bei dieser Bedarfsanalyse
nicht um eine Erhebung des Status quo geht, zum
Beispiel wie viel Ladeinfrastruktur wir für die jetzt
vorhandenen Fahrzeuge brauchen. Dabei wird
natürlich herauskommen, dass wir dafür recht wenig brauchen. Wenn wir von Bedarfsanalyse sprechen, meinen wir damit: Was sind unsere strategischen Ziele? Was müssen wir an Infrastruktur
liefern, um genau diese strategischen Ziele, die
auch in Ihrem Konzept „Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ hinterlegt sind, erreichen zu können? Ich finde es bedauerlich, Herr Albrecht, dass
Sie und Ihr Amtsleiter das aus meiner Sicht absichtlich missverstehen wollen. Es ist, glaube ich,
ganz klar, was mit „Bedarfsanalyse“ gemeint ist.
Das hätte vielleicht im Antragstext deutlicher formuliert werden können. Deshalb habe ich das
jetzt noch einmal präzisiert.
Herr Morlok, Ihre Hinweise waren auch sehr wichtig. Sie haben zum Teil beschrieben, welche Bedarfe bestehen. Aus meiner Sicht gehört genau
das in eine Bedarfsanalyse. Insofern denke ich,
dass das, was Sie hier gesagt haben, dort auch
entsprechend aufgegriffen werden sollte.
Bei einem Punkt war ich etwas missgestimmt,
was das Verhalten der Verwaltung, insbesondere
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
des Wirtschaftsdezernats in den letzten Tagen,
angeht. Herr Schmidt, Sie haben das völlig richtig
gesagt. Einige Äußerungen aus dem Wirtschaftsdezernat haben mich auch ein bisschen irritiert.
Ich habe mich auch gefragt, ob die Stadtverwaltung noch hinter dem steht, was bereits beschlossen worden ist.
Ich will ein konkretes Beispiel nennen. Wir sind
hier einmal angetreten mit dem Slogan „Leipzig Hauptstadt der Elektromobilität“. Jetzt schreibt die
Verwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt: Wir
können doch zufrieden sein damit, dass wir bei
der Anzahl der Ladepunkte auf Platz 5 unter den
deutschen Städten und nach Anzahl der Einwohner pro Ladepunkt auf Platz 3 liegen. - Das hat
doch nichts mehr mit „Hauptstadt der Elektromobilität“ zu tun. Das heißt lediglich: Wir befinden
uns im Vorderfeld, das reicht doch. Wir haben keine Ambitionen, mehr zu erreichen.
Ich frage ernsthaft, Herr Albrecht: Würde es uns
auch reichen, zum Beispiel wenn es um zukünftige Wirtschaftsansiedlungen, auch im Bereich der
Elektromobilität, geht, bei der Entscheidung eines
ansiedlungswilligen Unternehmens auf Platz 3
oder auf Platz 5 zu liegen, oder hätten wir nicht
eher den Anspruch und würden alles dafür tun,
auf Platz 1 zu kommen? Aus meiner Sicht besteht
hier noch einiger Klärungsbedarf mit dem Wirtschaftsdezernat, aber das werden wir auch noch
leisten. Insofern: Wir werden dem Antrag zustimmen, und ich hoffe, das tun Sie auch. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Heinrich.
Stadtrat Heinrich (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich wundere mich arg
nach Einbringung Ihres Antrags, Herr Schmidt,
und nach Ihren Worten, Herr Bär, dass Sie dieses
Konzept, auf das ich in meiner Rede auch zurückgreifen wollte und auch tun werde, um die Entscheidung der CDU-Fraktion hier zu erläutern,
jetzt plötzlich verteufeln. Wir haben am 12.04. dieses Konzept doch begrüßt. Wir waren begeistert
von dem Konzept. Zu dem Konzept haben wir
ganz deutlich gesagt: Der Sachverhalt ist klar dargestellt. Wir haben anerkannt, dass darin Einzelmaßnahmen genannt werden, die in entsprechende Gruppen gegliedert sind. Wir haben auch anerkannt, dass das Maßnahmenumsetzungskonzept noch einmal mit Anlagen hinterlegt und gut
dargestellt war. Ich wundere mich, dass Sie so
schnell wieder davon abrücken.
Ich möchte Ihnen eines sagen: Wenn wir heute
über einen neuen Antrag befinden, werden weder
der alte noch der neue Antrag besser oder schneller umgesetzt. Die CDU-Fraktion ist der Meinung,
dass dieser neue Antrag nicht erforderlich ist, weil
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er in dem Konzept, das von uns damals begrüßt
worden ist, bereits enthalten ist.
Ich möchte noch einmal betonen: Die CDU-Fraktion wankt nicht und weicht nicht von ihrer Grundsatzentscheidung ab. Sie bekennt sich nach wie
vor zur Elektromobilität und zum Konzept „Leipzig
- Stadt für intelligente Mobilität“. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Kollege Albrecht, ich
denke, Sie möchten dazu noch einmal kurz Stellung nehmen.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zur Richtigstellung: „Leipzig - Stadt
für intelligente Mobilität“ bzw. „Leipzig - Hauptstadt der Elektromobilität“ ist kein Titel, den wir
uns selbst verliehen haben, sondern er ist uns
durch die Publikation in unterschiedlichen Fachzeitschriften quasi aufgezwungen worden. Ich bin
sehr froh, einmal darzulegen, dass andere diesen
Titel kreiert haben. Das ist weder Selbstzweck
noch eine Selbstkreation. - Das zum Ersten.
Zum Zweiten. Ich glaube nach wie vor, dass unser Konzept sehr gut ist. Es hat vor allem einen
Ansatz, Herr Schmidt: Wir gehen eben nicht davon aus, dass all das, was darin festgehalten ist,
per Haushaltsbeschluss gelöst ist, sondern dass
wir das im Einvernehmen mit denen beschließen,
die es dann gegebenenfalls umsetzen, egal ob sie
das machen, weil sie damit Geld verdienen wollen, oder ob es andere Gründe dafür gibt. Das
heißt: Auch die von Ihnen angesprochene Maßnahme mit der durchaus nicht endgültig konkreten
Formulierung ist so gewählt, dass wir die hiesigen
Unternehmen - zwei ragen in besonderer Weise
heraus - mitnehmen und sie davon überzeugen,
dass sie gegebenenfalls ihren Anteil leisten.
Herr Bär, es ist ja schön, wenn Sie das fordern,
aber Sie müssen auch wissen, an wen Sie das
adressieren. Die Umkehrvariante wäre, dass wir
das weiter über die LVV lösen, sowohl was die
Fahrzeuge als auch was die Struktur betrifft. Das
können Sie fordern; das ist Ihr gutes Recht. Sie
sind König des Haushalts. Aber dann müssen Sie
das auch ehrlich so sagen.
Drittens geht es um die Frage, bis wann ein Konzept vorliegen sollte. Herr Schmidt, wenn wir uns
einig sind, dass es nicht ausreicht, zu ermitteln,
wie viele Zulassungen es heute gibt, sei es bei der
Gruppe der Fahrzeuge, die rein elektrisch betrieben werden, oder bei der, die als Hybrid auf der
Straße sind, dann bedarf es natürlich schon ein
Stück weit der Analyse, wie sich das Kaufverhalten entwickeln wird. Sie haben auf diese Umfrage
Bezug genommen. Ja, sie ist hilfreich; das will ich
gar nicht infrage stellen. Aber sie beantwortet
nicht die Frage, ob diese 17 Prozent ein Elektro-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
auto zeitnah und unter welchen konkreten Bedingungen erwerben werden. Das heißt also, es ist
eine eher schwammige Vorstellung, dass man,
wenn man die Verwaltung mit einer Analyse beauftragt, ohne die Kriterien zu benennen, daraus
klare Vorgaben ableiten kann. Das ist, glaube ich,
nicht zielführend.
Außerdem gibt es - das finde ich nicht schlecht zumindest von vier Parteien in der Bundesrepublik im Bundestagswahlkampf unterschiedliche
Ansätze, wie sie sich in Zukunft mit diesem Thema auseinandersetzen und es befördern wollen.
Unabhängig davon, wie die Wahl im September
ausgehen wird, wird es auf Bundesebene - da gehört das Thema in Bezug auf die steuerlichen
Rahmenbedingungen auch hin - Veränderungen
geben, die das Thema im positiven Sinne befeuern werden. Bis das vom Gesetzgeber in ein Gesetz gegossen und dieses wiederum das Kaufverhalten der Kunden beeinflussen wird, werden
nicht nur zwei Monate vergehen. So weit sind wir
uns hoffentlich einig; denn wir wissen, wie die Gesetzgebung auf Bundesebene funktioniert.
Insofern bleibe ich dabei: Wir haben ein gutes, ein
intelligentes Konzept vorgelegt. Das ist mit den
unterschiedlichsten Unternehmen abgestimmt,
auch mit denen, die nicht im Kerngeschäft Elektromobilität unterwegs sind, die man an der Stelle
aber auch einmal nennen sollte. Auch Unternehmen wie OnStar oder Verbio sind Partner im Bereich der intelligenten Mobilität, die ich auf keinen
Fall ausschließen möchte. Mit denen werden wir
auch bei diesem konkreten Punkt weiterarbeiten.
Insofern bitte ich dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich habe mich entschlossen, mich noch
einmal zu Wort zu melden, weil die Ausführungen
von Herrn Albrecht gerade gezeigt haben, wie
richtig ich mit meinen Ausführungen lag.
Die Frage ist: Was wollen wir? Wollen wir eine
Analyse erarbeiten über erwartete Kaufverhaltensänderungen und dann mit unserer Ladesäuleninstallation dem erwarteten Kaufverhalten quasi hinterherhinken? Das kann es ja wohl nicht
sein. Wir wollen eine Kaufverhaltensänderung bewirken. Diese bewirken wir aber nur, wenn wir mit
mehr Angeboten an Ladeinfrastruktur vorauseilen. Man kann doch die Analyse derselben nicht
zur Grundlage von Investitionen machen.
Herr Schmidt, mit dem, was in Ihrem Antrag fettgedruckt ist, kann ich gut leben. Dafür brauche ich
die Bedarfsanalyse nicht. Da kann ich einfach sagen: as much as possible. Ich brauche keine Be-
S e i t e | 36
darfsanalyse, um herauszufinden: wie viele Säulen wo und wie. Das, was wir erreichen wollen, ist
eine Kaufverhaltensänderung. Dafür braucht man
ein großes Angebot an Ladeinfrastruktur. Das
muss nicht anhand von möglichen Kaufverhaltensänderungen in den nächsten fünf oder zehn
Jahren analysiert werden. Wenn wir Vorreiter sein
wollen, müssen wir mit Angeboten punkten und
nicht erst das mögliche Kaufverhalten analysieren. Deswegen habe ich ein Problem mit dieser
Bedarfsanalyse.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
glaube, wir reden gar nicht von unterschiedlichen
Dingen. Herr Bär hat sehr deutlich gemacht,
worum es uns hier geht. Ob man sich an dem
Wort „Bedarfsanalyse“ stoßen muss oder nicht,
sei einmal dahin gestellt. Alle wissen, was gemeint ist. Es geht nicht darum, zu fragen: Wie viele Leute wollen umsteigen? Wie viele gibt es jetzt
schon? Reichen die Ladepunkte aus oder müssen
wir noch mehr bauen? Es geht genau um die Dinge, die Sie hier genannt haben und die in diesem
Konzept eine wichtige Rolle spielen sollen. In meiner Rede vorhin habe ich sie alle benannt; das
können Sie gern noch einmal auf unserer Webseite nachlesen.
Herr Albrecht, tut mir leid, aber das, was Sie hier
erzählen, kann ich nicht nachvollziehen. In unserem Antrag heißt es klar und deutlich:
Dabei sollen auch Kooperations- und Finanzierungspartner einbezogen und benannt werden.
Niemand fordert, dass Sie das Konzept allein
stemmen sollen. Natürlich sind da Partner einzubeziehen, die Sie auch schon in Ihrem Konzept
„Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität“ genannt
haben. Da haben wir gar keinen Dissens. Im Unterschied zu Ihnen wollen wir aber nicht bis 2019
immer nur darüber nachdenken und diskutieren,
was sinnvoll ist und was noch einbezogen werden
sollte, sondern wir wollen parallel dazu schon einmal Fakten schaffen. Und die braucht es. Wir können nicht bis 2019 warten und erst dann anfangen, in den Stadtteilen Ladeinfrastruktur zu schaffen.
Herr Morlok, da verstehe ich Sie jetzt nicht. Sie
haben es doch vorhin sehr richtig benannt. Das
widerspricht bei bestem Willen nicht diesem Antrag, sondern es spricht für ihn. Wir brauchen in
den Wohnquartieren Ladeinfrastruktur. Im Musikviertel gibt es ein größeres Angebot an Ladeinfrastruktur. Das ist das einzige Viertel in Leipzig, das
sie schon vorweisen kann. Dort können die Leute, die das wollen und sich das leisten können,
schon jetzt auf ein Elektroauto umsteigen, eben
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
weil sie wohnortnah Ladesäulen finden, wo sie
über Nacht ihr Auto aufladen können. Ich kenne
einige, die die Ladesäulen dort nutzen, weil es ab
und zu noch freie Stellen gibt. Dort reicht der Bedarf möglicherweise aus für die geringe Anzahl an
Elektroautos, die es aktuell gibt.
Aber mein Gott, wir reden hier von 2019, wenn es
denn nach Herrn Albrecht geht. Wir haben in den
nächsten drei Jahren 2.000 E-Autos mehr zu erwarten, wenn wir der Bürgerumfrage Glauben
schenken wollen. Und da sagt Herr Albrecht: Ja,
aber das ist eine Bürgerumfrage, aus der man
nicht klar ableiten kann, was es tatsächlich
braucht, damit die Leute wirklich umsteigen. - Ich
kann Ihnen sagen, was wir tun müssen, damit die
Leute nicht umsteigen: Wir müssen nur so weitermachen wie bisher und in den Stadtvierteln keine
Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen. Dann
steigen die Leute gewiss nicht um.
Deswegen braucht es den Antrag und insbesondere auch den Punkt 2, in dem wir fordern:
Während dieser Erarbeitungszeit werden in allen Stadtteilen an geeigneten
Stellen erste Ladestationen zumindest in
begrenzter Stückzahl geschaffen.
Mit der Formulierung „in begrenzter Stückzahl“
kommen wir der Verwaltung schon entgegen. Wir
hätten auch eine große Zahl nennen können;
denn die wäre durchaus gerechtfertigt.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, wir können
jetzt zur Abstimmung kommen.
Ich stelle den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zur Abstimmung und bitte Sie, Ihr Abstimmgerät einzuschalten. Beim Check in der
Pause hat die Anlage funktioniert. Ich bitte um Ihr
Votum. - Ich stelle fest: Die Abstimmanlage funktioniert leider wieder nicht.
Dann werde ich die Stimmen von Frau Kreuzmann (?) auszählen lassen; Frau Kreuzmann (?)
funktioniert immer.
(Heiterkeit und Beifall)
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem
Antrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält
sich?
Abstimmung: 24 dafür, 27 dagegen, 5 Enthaltungen. Somit ist das abgelehnt.
14.17 Projekt JugendWohnen realisieren (VIA-03939)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Stadtrat Karsten Albrecht
Einreicher: Stadträtin Katharina Schenk
S e i t e | 37
14.17.1 dazu VSP (VI-A-03939-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir Antragsteller - Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen - ein Angebot schaffen, welches es in der
Form bisher in Leipzig nicht gibt, das aber dringend gebraucht wird. Das Angebot soll sich an
junge Menschen richten, um ihnen mit preiswertem Wohnraum inklusive einer sozialpädagogischen Betreuung die Chance auf ein selbstständig organisiertes Leben zu geben.
Konkret richtet sich das sozialpädagogisch begleitete Projekt „JugendWohnen“ an Jugendliche,
junge Flüchtlinge und junge Familien mit Hilfebedarf. Bei dem Projekt „JugendWohnen“ handelt es
sich um ein Kooperationsprojekt des Trägers Jugendhaus Leipzig und der LWB. Insofern sind wir
der LWB sehr dankbar, dass sie sich als städtisches Unternehmen nicht nur dem Gemeinwohl
verpflichtet sieht, sondern sich auch im Bereich
dieser speziellen Hilfebedarfe engagiert. Das
Haus, welches die LWB dem Projekt zur Verfügung stellt, eignet sich optimal für die genannte
Zielgruppe. Es bietet die Chance, auf dem sich
deutlich verschärfenden Wohnungsmarkt für die
Jugendlichen und jungen Familien langfristig
preiswerten Wohnraum bereitzuhalten und die für
das Projekt „JugendWohnen“ notwendige sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung geben zu
können.
Mit einer Wohnung steht und fällt die Verselbstständigung eines jungen Menschen. Das wissen
alle, die Kinder haben, die schon aus dem Gröbsten raus sind. Das Projekt bietet daher für seine
Zielgruppe Chancen auf dem aktuellen Wohnungsmarkt; denn ohne eine geeignete Unterstützung droht den Betroffenen erneute oder neue
Obdachlosigkeit, Schulden und oft auch Straffälligkeit.
Wie eingangs gesagt: Das Projekt bedient eine
Angebotsnische, die wir bisher in Leipzig nicht mit
einem geeigneten Angebot bedienen konnten.
Der Träger Jugendhaus e. V. Leipzig hat für das
Projekt über eine Interessenbekundung für Bundesmittel aus dem Innovationsfonds des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend als Kofinanzierung 75.300 Euro eingeworben, welche nun tatsächlich beantragt werden
können. Die Stadt Leipzig würde also ein Projekt
unterstützen, was sich aus unterschiedlichen finanziellen Quellen tragen und selbst vom Bund
als innovativ und unterstützenswert angesehen
wird. Der Anteil der Stadt Leipzig soll sich auf die
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Übernahme der Personalkosten erstrecken - das
sind 1,6 Vollzeitäquivalente -, die über die angegebenen Kofinanzierungsquellen nicht getragen
werden können.
Das inhaltliche Konzept wurde im Herbst 2016
sehr überzeugend dem Jugendhilfeausschuss
vorgestellt, der aber aus dem vorhandenen Jugendhilfebudget keine Finanzierung realisieren
konnte, da dies zur Einstellung anderer und aus
Sicht der Antragsteller unverzichtbarer Projekte
geführt hätte. Dennoch war der Ausschuss einhellig der Meinung, dass eine Finanzierungsmöglichkeit im Gesamthaushalt gefunden werden muss,
um das Projekt zumindest ab 2018 realisieren zu
können. Und genau das ist der Auftrag, den wir
mit diesem Antrag formuliert haben. Deswegen
wollen wir auch an unserem Antrag festhalten.
Das Projekt ist kein Projekt aus dem Bereich Hilfen zur Erziehung, sondern es ist ein niedrigschwelliges,
sozialpädagogisch
begleitetes
Wohnprojekt.
Wichtig ist nun, ein grundsätzliches Bekenntnis
des Stadtrats zur Realisierung des Projektes ab
Januar kommenden Jahres zu erreichen, damit
nicht nur der Zielgruppe ein zielgerichtetes Angebot unterbreitet werden kann, sondern vor allem
auch unser städtisches Unternehmen LWB und
der Träger endlich Planungssicherheit bekommen. Es ist Aufgabe der Verwaltung, eine Finanzierungsquelle zu finden. Eigentlich hatten wir uns
heute schon eine konkrete Aussage dazu erhofft.
Immerhin ist der Antrag schon seit April im Verfahren.
Wir Antragsteller haben uns verständigt, an der
Formulierung unseres Antrags festzuhalten mit
Ausnahme einer Änderung, die ich hier mündlich
zu Protokoll geben möchte, nämlich dass ein Umsetzungsvorschlag unter Einbeziehung des Trägers nunmehr bis zum Ende des vierten Quartals
unterbreitet wird. Dieser Zeitpunkt steht auch im
Verwaltungsstandpunkt. Der Auftrag bleibt aber
bestehen: Realisierung des Projektes ab Januar
2018.
Wenn Sie gestatten, verlese ich abschließend den
so geänderten Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
interne und externe Finanzierungsmöglichkeiten zu eruieren, um das gemeinschaftliche Projekt JugendWohnen der
LWB und des Jugendhaus Leipzig e. V.
ab Januar 2018 zu realisieren. Hierfür
wird dem Stadtrat bis Ende 4. Quartal ein
Umsetzungsvorschlag unterbreitet.
Im Namen aller Antragsteller bitte ich Sie um Ihre
Unterstützung. - Vielen Dank.
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Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Ich will an dieser Stelle
unser Abstimmungsverhalten erklären. Vielen
Dank noch einmal an alle Fraktionen, insbesondere an die SPD-Fraktion und den Politologen
Schmidt, die uns bei diesem wichtigen Antrag mit
ins Boot geholt haben. Aus diesem Grund werden
wir uns als AfD-Fraktion geschlossen enthalten. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stelle ich den Antrag
zur Abstimmung in der von Herrn Schmidt eben
verlesenen Fassung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Drei Enthaltungen, zwei Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.18 Kita-Bauprogramm beschleunigen (VIA-03961)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.18.1 dazu VSP (VI-A-03961-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beschlusspunkt 1 des Antrags habe ich mit
Schreiben vom 17.05.2017 zurückgewiesen. Die
Punkte 2 und 3 stehen nach wie vor zur Abstimmung.
Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Gäste! Liebe
Stadträtinnen und Stadträte! „Kita-Bauprogramm
beschleunigen“, so lautet der Titel unseres Antrags, der bereits im März 2017 ins Verfahren gegangen ist; das will ich hier betonen. Im der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor drei Wochen wurde lang, ausführlich und auch kontrovers
diskutiert, ob es den Antrag jetzt noch braucht.
Meine Fraktion denkt: Ja, es braucht ihn immer
noch. Um das zu begründen, will ich einen Blick
zurück werfen.
Anfang Februar dieses Jahres titelte die LVZ,
dass in Leipzig in den kommenden zwei Jahren
1.700 Kitaplätze mehr geschaffen werden müssen, als im Entstehen oder in der Planung sind. Auf Anfrage meiner Fraktion im März hieß es,
dass 1.100 Kinder unter drei Jahren keinen Betreuungsplatz haben und in sieben von zehn
Stadtbezirken Kitaplatzengpässe bestehen. - In
einer Vorlage des Dezernats V hieß es wenig später, dass mit Stand März 2017 ein Defizit von
2.100 Plätzen besteht. Bebildert wurde dieses
Zahl - Sie erinnern sich sicherlich alle - mit einem
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Auflauf von 450 Eltern vor der neuen Kita „Tillj“ in
der Leipziger Südvorstadt, Bilder, die durch die
ganze Republik gingen. Verzweifelte Eltern, die
sich fragen, warum die Stadt für sie gefühlt nichts
tut, standen sicher auch bei Ihnen schon auf der
Matte, oder es gibt sie in Ihrem Freundeskreis. Schließlich ging die Leipziger Kita-Initiative im Mai
mit sechs Forderungen an die Öffentlichkeit.
Um den Blick noch etwas weiter zurückzuwerfen:
Vor etwa einem Jahr haben wir hier im Rat die Kita-Bedarfsplanung 2016/2017 diskutiert. Meine
Fraktion, die sich übrigens als Einzige dazu zu
Wort gemeldet hatte, hat damals schon angemahnt, dass wir eine Bedarfsplanung mit einem
Defizit in fünf Stadtbezirken - so war es damals
ausgewiesen - beschließen, eine Planung, die
den realen Bedarf immer noch nicht abzubilden
vermag.
Es ist daher folgerichtig, dass wir inmitten dieser
sich zuspitzenden Situation, deren Eckpfeiler ich
eben beschrieben habe, unsere politische Verantwortung als Stadtratsfraktion wahrgenommen und
diesen Antrag eingebracht haben. Wir haben darin drei Stellschrauben identifiziert, an denen wir
drehen wollen, um der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz in der Stadt Leipzig
zumindest näher zu kommen:
Erstens soll eine Taskforce Kitabau eingerichtet
werden, in der alle notwendigen Schritte bis zur
Fertigstellung eines Kitaneubaus gebündelt und
effektiv bewerkstelligt werden sollen. - Ich muss
das jetzt nicht weiter ausführen. Es besteht sicherlich Konsens, dass es zu viele Reibungsverluste gibt bzw. zumindest so wahrgenommen werden, sodass eine solche Bündelung von Kompetenzen Sinn macht.
Zweitens fordern wir, einen Maßnahmenplan aufzulegen, mit dem in bestehenden Einrichtungen
zusätzliche Plätze schnell geschaffen werden. Wir wissen, dass Neubauprojekte einfach dauern.
Drittens wollen wir die Auslastung von neuen Kitas beschleunigen.
Fangen wir beim letzten Punkt an. Ende 2016
fragte meine Fraktion hier im Stadtrat nach der
Auslastung, konkret: Wie lange dauert es, bis eine neue Kita ausgelastet ist? Die Zahlen waren
ernüchternd. Insbesondere in kommunalen Kitas
liegt die Auslastung circa ein halbes Jahr nach der
Eröffnung bei nur etwa 50 Prozent, bei einigen
freien Trägern bei 70 Prozent, wobei das Gros der
Kitas in freier Trägerschaft bis dahin schon eine
höhere Auslastung erreicht. Nach einem Jahr hinken gerade die kommunalen Kitas mit 60 bis
70 Prozent Auslastung weiter hinterher. Bei den
Kapazitäten, über die wir hier reden, machen diese frei bleibenden Plätze bis zu einer Auslastung
S e i t e | 39
von etwa 90 Prozent, bei einer Reserve von 10
Prozent, schon etwas aus.
Im Jugendhilfeausschuss gab es eine fachliche
und intensive Debatte über die Frage der schnelleren Auslastung, die wir mit unserem Antrag erreichen wollen. Wir wollen hier noch einmal klarstellen, dass wir eine Kita nicht nur nach den Prämissen „Tempo“ und „schnell die Kinder rein“ auslasten wollen. Kita, das ist ein kleines soziales Gefüge, das langfristig tragfähig sein muss. Uns
leuchtet ein, wie es auch im Verwaltungsstandpunkt heißt: Es braucht Platzreserven für Kinder,
die von einem Krippen- auf einen Kindergartenplatz wechseln, und für Kinder, die aus anderen
Städten zuziehen. Es braucht natürlich auch ausreichend Fachkräfte, eine Debatte, die wir sicher
noch an anderer Stelle führen werden.
Wir halten also an unserem Grundanliegen fest,
die Kitas schneller auszulasten, um Plätze schneller zur Verfügung zu stellen und Platzdefizite zu
beheben. Wir würden in Punkt 3 den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, weil es uns überzeugt,
dass eine Beschränkung auf Krippenplätze fachlich geboten ist.
Zu den Punkten 1 und 2 unseres Antrags. Zu
Punkt 1 hat der Oberbürgermeister uns mitgeteilt,
dass das, was wir fordern, rechtlich nicht zulässig
ist. Die Erfahrung hat die CDU auch mit ihrem Antrag zum Schulhausbau gemacht. Allerdings: Dieser Vorschlag ist faktisch schon aufgegriffen worden - das kann man jetzt zeitlich nicht mehr nachweisen -; denn es gibt diese Kita-Taskforce in Verbindung mit der Taskforce Schulhausbau. Revidierend zu dem, was ich im Jugendhilfeausschuss
gesagt habe: Es macht Sinn, die Kompetenzen
auch in diesen zwei Baubereichen zu bündeln.
Anders ist es bei Punkt 2. Diesen Punkt wollen wir
weiterhin zur Abstimmung stellen. Wir wissen,
dass seit dem Frühjahr einiges in Gang gekommen ist. Es werden durch Anbauten in bestehenden Kitas Plätze in 2018/2019 geschaffen. Wir haben 13 kommunale Grundstücke für den Neubau
von Kitas zur Verfügung gestellt, die auch recht
schnell ans Netz gehen sollen. Allerdings reden
wir auch da von 2019/2020. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es, es werde geprüft, ob in Bestandskitas eine größere Auslastung möglich ist. Wir
wollen aber Transparenz nach außen, sowohl für
die Eltern als auch für uns. Deshalb wollen wir,
dass uns ein Maßnahmenplan vorgelegt wird.
Daran halten wir fest. Summa summarum stellen
wir Punkt 2 so zur Abstimmung, wie er im Antrag
formuliert ist.
Noch ein Nachsatz. Wenn wir über die schnelle
Schaffung von neuen Kitas auf städtischen
Grundstücken sprechen, möchte ich an dieser
Stelle explizit an unseren 2015 vom Stadtrat beschlossenen Antrag „Vorfahrt bei Kita-Investitio-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
nen durch die Kommune“ erinnern. Nicht private
Investoren sollen hier Verantwortung übernehmen, sondern die Stadt und ihre Beteiligungsunternehmen. - Vielen Dank.
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Träger oder ein privater Investor ein Grundstück
zu diesem Zweck zur Verfügung stellt, soll er das
auch bebauen dürfen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeisterin! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte und Gäste! Wir haben gerade
gehört, dass die LINKEN die Punkte 1 und 3 ihres
Antrags zurückziehen, Punkt 1, weil er rechtswidrig ist - das hätte man nach unserem Antrag zum
Schulhausbau wissen können - und Punkt 3, weil
die Verwaltung recht hat. Bei Punkt 2 geht es jetzt
nur noch darum, die Verwaltung zu beauftragen,
einen Maßnahmenplan vorzulegen. Wir beschäftigen also Verwaltung.
Maßnahmenpläne werden vorgelegt, und zwar im
Jugendhilfeausschuss - ständig und immer wieder. Wissen Sie, was wir brauchen? Wir brauchen
Anreize für Leute, die Kitaplätze schaffen. Die
CDU hat an dieser Stelle klare, eindeutige Vorschläge gemacht, die Anreize schaffen: Flächenaktivierung für Sozialbauten, Anpassung des Beitrags zur Erhaltung von Gebäuden, Anlauffinanzierung für Kitas - das haben wir hier schon beschlossen -, weitere Förderung von privaten Kitabauträgern. Deswegen werden wir dem Antrag
nicht zustimmen und fordern Sie alle auf, darüber
nachzudenken, wie wir Anreize in dieser Stadt
schaffen können, Kitaplätze zu schaffen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Wir werden uns den Verwaltungsstandpunkt zu eigen machen und ihn als
Änderungsantrag abstimmen lassen.
Auch wir sehen Punkt 1 als erfüllt an, schon bevor
dieser Antrag eingereicht wurde. Ich gebe Herrn
Albrecht ja ungern recht, aber bezüglich Punkt 2
muss ich es tun. Auch wir wollen die Verwaltung
nicht mit der Erarbeitung von Berichten aufhalten,
sondern wir wollen, dass sie die Zeit darauf verwendet, Plätze zu schaffen. Aus unserer Sicht
reicht es aus, den öffentlich tagenden Jugendhilfeausschuss regelmäßig zu informieren, wie es
auch in der letzten Sitzung getan wurde.
Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht, Frau Nagel,
wobei das nicht Bestandteil Ihres Antrags war.
Auch ich wünsche mir, dass, wenn wir kommunale Grundstücke bereitstellen, dann auch kommunal gebaut wird. Die SPD hat hier mehrfach betont: Wir wollen mehr kommunale Kitas. Nichtsdestotrotz haben wir nichts gegen Kitas freier Träger. Ich glaube, die Mischung macht es. Von daher sollten auf kommunalen Grundstücken kommunale Kitas errichtet werden. Wenn ein freier
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Ich will das Thema
von hinten aufrollen. Ich bin in den letzten Tagen
und Wochen viel unterwegs gewesen und habe
Gespräche geführt, unter anderem mit Leuten, die
Kitas betreiben, und auch mit Leuten, die Kitas leiten. Unisono war die Meinung, dass es durchaus
einen Grund gibt, warum eine neu eröffnete Kita
organisch gefüllt wird. Man hat mir das genau erklärt. Damit sollen gewisse Probleme vermieden
werden.
Festlegungen zu treffen, um zu erreichen, dass eine neu eröffnete Kita so schnell wie möglich belegt wird, in welcher Form auch immer, sind daher
eher kontraproduktiv. Sie schaffen zwar im Moment etwas Luft, weil ein paar Kinder mehr einen
Kitaplatz haben, aber längerfristig schaffen wir damit Probleme. Deshalb können wir diesem Punkt
weder im Originalantrag noch im Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Man sollte den Fachleuten vor Ort schon die Freiheit lassen, das so zu
handhaben, wie es sowohl mit Blick auf den Kitabetrieb als auch pädagogisch sinnvoll ist.
Punkt 1 können wir jetzt nicht abstimmen, weil
dies eine Angelegenheit des Oberbürgermeisters
ist. Wir hätten zu Punkt 1 gern einen Änderungsantrag gestellt. Da dieser Punkt nicht abgestimmt
werden kann, haben wir darauf verzichtet. Ich will
das aber jetzt als mündliche Empfehlung an den
Oberbürgermeister weitergeben.
Im Verlauf dieser Gespräche habe ich viel erfahren, was beim Kitaneubau nicht so richtig rund
läuft, um es einmal höflich auszudrücken. Da gibt
es beispielsweise einen international bekannten
Träger, der die entsprechenden Ressourcen und
Gelder hat. Dieser Träger bekundet bei der Stadt
Leipzig seine Absicht, Kitas zu bauen, aber er bekommt vom Jugendamt noch nicht mal eine Antwort. So kommen wir nicht weiter.
Vor uns liegt eine gewaltige Herkulesaufgabe. Die
werden wir nur stemmen mit einem straffen Management, das die Zügel in der Hand hat und die
Dinge taff umsetzt. - Deshalb: Wir brauchen keine
Taskforce. Dieser Vorschlag erinnert eher an den
Spruch: „Wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet
man ‘nen Arbeitskreis.“
Herr Oberbürgermeister, bilden Sie in Ihrem Geschäftsbereich eine Stabsstelle und besetzen Sie
sie mit einem guten Mann oder einer guten Frau,
die richtig Power hat. Bei dieser Stabsstelle müs-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
sen alle Informationen zusammenfließen, die Kitaneubau betreffen. Dort muss ein Investor erfahren können: Welche Grundstücke gibt es? Welche
Betreiber gibt es? Dort müssen die Betreiber erfahren können: Mit welchem Investor kann ich
mich kurzschließen? Dort müssen die Grundsatzentscheidungen fallen, und dann müssen wir
Gas geben, damit wir vorankommen. - So weit unsere Empfehlung.
Dieser Rumpfantrag, wie er sich jetzt darstellt, hat
im Prinzip überhaupt keinen Wert. Eigentlich hätte man ihn zurückziehen können. Dann hätten wir
ein bisschen Zeit gespart bei der straffen Tagesordnung heute. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will weniger etwas zum Inhalt des Antrags sagen
als vielmehr etwas zum Verfahren. Ich halte das
Vorgehen der SPD, die den Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag übernimmt, für groben
Unsinn, weil die Linksfraktion bereits angekündigt
hatte, Punkt 3 des Antrags in der Fassung des
Verwaltungsstandpunkts abstimmen zu lassen.
Das wäre ja gerade so, als würden wir einen Antrag stellen, zu dem im Verwaltungsstandpunkt
„Ablehnung, da Verwaltungshandeln“ angekreuzt
wird, und würden dann diesen Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung bringen wollen.
Der Punkt 2 muss nicht alternativ zur Abstimmung
gebracht werden, weil es dazu im Verwaltungsstandpunkt heißt: Ablehnung. Es reicht, wenn wir
die Punkte 2 und 3 punktweise abstimmen. Dann
kann die SPD Punkt 2 ablehnen und Punkt 3 in
der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel noch einmal.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Eine punktweise
Abstimmung würde ich jetzt auch vorschlagen.
Schauen wir mal, ob sich die SPD noch umentscheidet!
Noch eines: Ich weiß nicht, welches Verständnis
die Kolleginnen und Kollegen von ihrer Tätigkeit
als Stadtrat bzw. Stadträtin haben. Ich werde von
den Eltern gefragt: Was macht die Stadt? Ich kann
dann nur den Verwaltungsstandpunkt zitieren, der
aber im Ungefähren bleibt. Auch wer nicht im Jugendhilfeausschuss sitzt oder an den Sitzungen
teilnimmt - das ist ja ein öffentlich tagender Ausschuss; Stadträtinnen und Stadträte können sowieso an allen Ausschüssen teilnehmen -, weiß,
dass die Liste, die dort vorgelegt wird, sich auf die
Neubauten und die Bedarfsplanung bezieht.
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Ganz konkrete Schritte hin zum Abbau des aktuellen Defizits werden uns dort nicht vorgelegt.
Deshalb möchten wir gern ein Dokument, in dem
die Maßnahmen genau beschrieben werden. Das
kann doch nicht so schwer sein. Dafür braucht es
keiner extra Personalstelle - das kann ich mir nicht
vorstellen -, ein solches Dokument zu erarbeiten,
mit dem wir dann gegenüber den Wählerinnen
und Wählern, den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt agieren können.
Zu Punkt 3. Frau Witte, wenn Sie mir nicht zuhören können, sollten Sie das auch nicht kommentieren. Ich habe hier dargestellt, dass wir im Jugendhilfeausschuss eine fachliche Debatte über
das Thema „Auffüllen von Kindertagesstätten“
hatten. Wir haben als Fraktion den Anstoß gegeben, noch einmal zu prüfen, ob dabei alles glatt
läuft. Ich habe die Zahlen genannt: ein Jahr am
Netz, 50 Prozent Auslastung. Solche Zahlen gehen nicht. Hier wollten wir einen Anstoß geben.
Wir haben uns in einem Diskussionsprozess der
Stadtverwaltung angenähert, die den Vorschlag
aufgenommen hat. Aus fachlichen Gründen sagen wir jetzt: Für den Krippenbereich - da halten
auch wir es für vertretbar - werden Festlegungen
getroffen, dass innerhalb von sechs Monaten eine nahezu volle Auslastung einschließlich einer
Platzreserve, einem Puffer sozusagen, erreicht
wird. Ich weiß nicht, was Sie darauf fachlich erwidern können. - Das wollte ich hier noch einmal sagen. Und: Eine punktweise Abstimmung wäre
auch in unserem Sinne.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, auch vonseiten der Verwaltung sollte dazu noch etwas gesagt werden, Frau Nagel. Deshalb bitte ich Herrn
Fabian um einige Richtigstellungen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich fange mit
dem dritten Beschlussvorschlag an, die Kitas so
schnell wie möglich mit Kindern aufzufüllen. Ich
glaube, ich habe hier in der Ratsversammlung das kann man bestimmt im Protokoll nachlesen mehrfach gesagt, dass es auch mich persönlich
oft irritiert, dass die Kitas nicht so schnell wie möglich gefüllt werden, ich mich aber von Fachleuten
überzeugen lassen musste, dass es eben nicht
geht, die Kitas mit Kindern schnellstmöglich - in
Anführungsstrichen - vollzustopfen, sondern dass
es dafür einer pädagogisch klug durchdachten
Vorgehensweise bedarf.
Sie können sicher sein: Die freien Träger möchten ihre Kitas so schnell wie möglich voll belegen,
auch damit sie die Plätze refinanziert bekommen.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat
einen so großen Druck, auch vor dem Hintergrund
der anhängigen Gerichtsverfahren, Plätze bereitzustellen, und versucht, auch in den kommunalen
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Kitas alle Plätze, die zur Verfügung stehen, zu belegen.
Zur Ratsanfrage der Linksfraktion habe ich damals ausgeführt, dass für jede einzelne Einrichtung, die nicht so schnell aufgefüllt wurde, auch
erklärbar ist, warum das nicht der Fall war. So
wurden im Jahr 2015 zum Beispiel in manchen
Stadtgebieten mehrere neu gebaute Kitas gleichzeitig eröffnet. Deshalb gab es in der Tat dort vorübergehend eine Zeit von wenigen Monaten, wo
die Nachfrage, insbesondere nach Kindergartenplätzen, nicht so groß war.
Von daher: Sie alle können sicher sein - dafür bedarf es keines Stadtratsbeschlusses -, dass der
Handlungsdruck auf uns so immens ist, dass wir
jeden verfügbaren freien Platz, soweit es pädagogisch vertretbar ist, tatsächlich belegen werden.
Zum zweiten Beschlussvorschlag. Frau Nagel, ich
glaube, Sie waren in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung anwesend. Ich habe dort unter
TOP 8, Bericht des Bürgermeisters, mehrere
Maßnahmen sehr detailliert vorgetragen. Ich hatte sogar gesagt, ich könnte noch eine Stunde länger darüber berichten; das wollte keiner. Ich
möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die im
Moment ohnehin außerordentlich belastet sind,
nicht zumuten, jetzt noch zusätzliche Papiere zu
schreiben.
Wir berichten regelmäßig. Wir berichten auch
nicht nur über die Liste, die monatlich vom Amtsleiter vorgestellt wird. Auch ich zur Person habe
nicht nur letztes Mal, sondern auch schon in vorhergehenden Sitzungen die Maßnahmen vorgestellt. Ich will hier noch einmal drei hervorheben:
Wir werden befristete Genehmigungen beim Landesjugendamt wieder neu beantragen.
Wir haben Flächenprüfungen bei den kommunalen Gebäuden, in denen übrigens auch freie Träger Kitas betreiben, dahin gehend durchgeführt,
inwieweit die Fläche zusätzliche Plätze hergibt.
Die Ergebnisse liegen vor. Rein rechnerisch könnten etwa 400 Plätze kurzfristig bereitgestellt werden, wenn die Betriebserlaubnisse erweitert werden. Jetzt muss in jeder einzelnen Kita konkret
geprüft werden, ob die Anzahl dieser zusätzlichen
Plätze tatsächlich dem entspricht, was die Bauingenieure anhand der Flächen errechnet haben.
S e i t e | 42
Ich bitte Sie eindringlich, uns dabei zu unterstützen, dass wir das, was tatsächlich geboten ist, so
schnell wie möglich umsetzen können. Bitte verzichten Sie darauf, uns jetzt noch zusätzlich das
Verfassen von Maßnahmenplänen aufzubürden,
obwohl wir ohnehin regelmäßig darüber berichten.
Seien Sie versichert: Der Handlungsdruck ist derart immens, dass wir in der Tat alles tun, um hier
voranzukommen. So wurden 13 Grundstücke
identifiziert, die der Kommune gehören, auf denen
Kitas gebaut werden können. Wir sind weiter in
Verhandlungen mit privaten Investoren. Ich kann
Ihnen versichern, dass, wenn uns geeignete Angebote gemacht werden, wir auch zu den entsprechenden Ergebnissen kommen werden. Im Amtsblatt wird halbjährlich ein Aufruf an private Investoren veröffentlicht, uns entsprechende Angebote
zu machen.
Insofern glaube ich, der Druck auf uns ist jetzt
schon so groß, dass es hier keines Beschlusses
bedarf, uns zusätzlich einen Maßnahmenplan
aufzubürden. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte hat sich
noch einmal gemeldet.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Nur ganz kurz. Es
ist dasselbe Problem wie vorhin beim Thema
Wohnungen. Wir werden das Problem der Kitaplätze nur schultern, wenn wir bauen, bauen,
bauen. Da muss sich die Stadt als Dienstleister
verstehen. § 9 Absatz 3 besagt, dass zunächst die
freien Träger zu berücksichtigen sind. Erst wenn
sie nicht bereit oder in der Lage sind, das zu
schultern, kommt die Kommune zum Zuge. Hier
gilt das Subsidiaritätsprinzip, und das sollten wir
einhalten. Wir sollten Gas geben und als Dienstleister alle Maßnahmen ergreifen, um für die Investoren und die freien Träger gute Bedingungen
zu schaffen. - Danke.
Wir haben Planungen auf den Weg gebracht für
die Erweiterung von Bestandskitas.
Oberbürgermeister Jung: Vor der Abstimmung
schaue ich noch einmal in Richtung SPD-Fraktion. In der Tat macht die Übernahme des Verwaltungsstandpunkts wenig Sinn, Herr Zenker, weil
der Beschlusspunkt 3 von der LINKEN bereits
übernommen worden ist und wir bei Beschlusspunkt 2 der Meinung sind: Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln. - Sie ziehen Ihren Änderungsantrag zurück; gut.
Ich könnte hier noch viele weitere Maßnahmen
herunterbeten; das habe ich schon im Jugendhilfeausschuss getan. Ich gehe davon aus, dass das
im Protokoll der Sitzung nachzulesen ist.
Dann stimmen wir den Antrag jetzt punktweise ab.
Wer dem Beschlusspunkt 2 des Antrags zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Abstimmung: Mit einer ganzen Reihe von ProStimmen ist das abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung des Beschlusspunkts 3 in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen. Wer ist
dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
14.19 Gemeinsame Mensch/Haustier-Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen (VI-A-04012)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.19.1 dazu VSP (VI-A-04012-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Herr Volger, bitte schön.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Gäste!
Wir wollten die Friedhofssatzung dergestalt ändern, dass zukünftig Menschen mit ihren Haustieren bestattet werden dürfen. Der Grund: Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Dazu gehört eine geänderte Nachfrage an individuellen Bestattungswünschen. Dies betrifft insbesondere die Bestattung
von Menschen und ihren Haustieren. In 43 Prozent aller deutschen Haushalte werden Haustiere
gehalten. In Leipzig beispielsweise hat sich die
Zahl der Hunde seit 1990 verdreifacht. Die kommunalen Friedhofsbetreiber geraten verstärkt unter Druck, insbesondere weil die kirchlichen Friedhofsbetreiber und die privat geführten Tierfriedhöfe diesem Wandel teilweise schon Rechnung tragen.
Da aber keine Mehrheit für unseren Antrag absehbar ist, wenden wir uns dem Verwaltungsstandpunkt zu. Nun: Die Schnecke auf der Rathausklinke kriecht mal wieder sehr langsam. Die Stadt
stellt im Verwaltungsstandpunkt dar, dass unser
Anliegen abzulehnen sei, da man schon an einer
Umsetzung arbeiten würde, wenn auch bisher nur
probeweise auf einem städtischen Friedhof und
dort auf einem separaten Gräberfeld und auch
zeitlich erst sehr viel später. Aber immerhin: Die
Schnecke kriecht. Also wollen wir sie nicht aufhalten, zumal erst der beharrliche Druck durch unsere Fraktion die Schnecke in Bewegung gesetzt
hat. Daher ziehen wir unseren Antrag zurück. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger, damit
entfällt leider auch die Diskussion über dieses
Thema.
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14.21 Schaffung von Neubaugebieten in
Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Emil-Altner-Weg (VI-A04161)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.21.1 dazu VSP (VI-A-04161-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Der Fachausschuss hat sich klar mit 10 - 0 - 0 zum
Verwaltungsstandpunkt bekannt. - Wird das Wort
gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann können
wir abstimmen in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer ist gegen diesen Beschluss? Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
14.22 Schaffung von Neubaugebieten in
Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern - Kärrnerstraße (VI-A04162)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
14.22.1 dazu VSP (VI-A-04162-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Auch hier gibt es ein Votum des Fachausschusses von 10 - 0 - 0 zum Verwaltungsstandpunkt. Wird das Wort gewünscht? - Dann bitte ich um Ihr
Handzeichen. Wer ist gegen den Beschluss in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts? - Enthaltungen?
Abstimmung: Fünf Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
Die Anfrage 15.1 wird schriftlich beantwortet.
Wie ich gerade erfahre, haben Kollege Fabian
und Kollege Hörning sich darauf verständigt, die
Anfrage 15.3 vorzuziehen.
15.3 Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und
Erziehern (VI-F-04629)
Einreicher: SPD-Fraktion
Bitte schön, Kollege Hörning.
Bürgermeister Hörning: Frage 1: Wie viele Absolvierende, welche als Erzieherinnen und Erzieher arbeiten dürfen, sind in den nächsten drei Jahren in Leipzig zu erwarten? - Vorweg die Bemerkung: Wer als Erzieher arbeiten darf, legt der Gesetzgeber fest. Das wird vom Landesjugendamt
überprüft. Wir haben als Stadtverwaltung hier
nicht die Freiheiten, die zum Beispiel der Freistaat
hat, die Qualifikation von Personal flexibel anzupassen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Nach Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bilden in Sachsen über 60
Fachschulen zum Staatlich anerkannten Erzieher
aus. Jährlich schließen circa 2.000 Fachkräfte ihre Ausbildung ab und stehen dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung. In Leipzig bilden 16 Fachschulen
aktuell 1.539 Personen zum Staatlich anerkannten Erzieher aus, davon 260 Personen berufsbegleitend. Bei einer dreijährigen Ausbildung beenden jährlich circa ein Drittel der Auszubildenden
ihre Ausbildung. Dies entspricht circa 510 Fachkräften pro Jahr.
Nach Informationen des SMK werden auch an
Hochschulen Fachkräfte ausgebildet, die in Kitabereichen eingesetzt werden können. Diese verfolgen häufig das Ziel einer Leitungstätigkeit.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Fachkräften
mit den Abschlüssen Heilpädagoge/Heilpädagogin sowie Heilerziehungspfleger möglich. Es kann
jedoch nicht eingeschätzt werden, wie hoch bei
diesen Fachkräften das Interesse an einer Tätigkeit im Kitabereich ist. Die genauen Absolventenzahlen der vorgenannten Abschlüsse liegen der
Stadt Leipzig nicht vor.
Frage 2: Wie viele zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher entstehen in den nächsten
drei Jahren durch Neubau und Erweiterung von
Kitaeinrichtungen in Leipzig, unterteilt nach Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft? - Ich berichte hier beispielhaft die Zahlen
für das Jahr 2017. Wir haben heute ein Iststand
im Personalbedarf an pädagogischem und Leitungspersonal in Vollzeitäquivalenten von 3.800
und werden bis Jahresende 4.300 benötigen, davon Staatlich anerkannte Erzieher 3.400 aktuell
vorhanden und 3.900 bis Jahresende benötigt. Die Tabelle geht Ihnen schriftlich zu. Ich möchte
Sie jetzt nicht mit den tabellarisch aufgelisteten
Zahlen bis 2020 langweilen.
Frage 3: Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Altersabgänge in den Kindertagesstätten zu kompensieren? - Zu den Altersabgängen in Kitas in
kommunaler Trägerschaft können wir wie folgt berichten: In den Jahren 2017 bis 2020 gehen insgesamt 119 Personen in den Ruhestand oder in
Rente. Diese müssen natürlich entsprechend ersetzt werden. Derzeit liegen der Stadt Leipzig 36
Meldungen von freien Trägern über deren Altersabgänge vor. Soweit weitere Meldungen eingehen, werden diese nachgereicht.
Frage 4: Wie viele Stellen müssen in den nächsten drei Jahren neu besetzt werden, um die Erhöhung des Betreuungsschlüssels in den Kindertageseinrichtungen zu kompensieren? - Die Verbesserung des Personalbemessungsschlüssels
im Krippenbereich von 5,5 Kindern auf ab 01.08.
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5,0 Kinder für eine VZE ist in alle Berechnungen
bereits eingeflossen.
Frage 5: Bekanntlich besteht der Mangel an Erzieherinnen und Erziehern nicht nur in Leipzig,
sondern ist ein sachsen- bzw. bundesweites Problem, was unternimmt die Stadt Leipzig, um qualifiziertes Personal langfristig zu binden? - Den
Fachkräften in kommunalen Kitas und Horten
steht ein flexibles Arbeitszeitangebot zur Verfügung. Im Kitabereich können Arbeitsverträge zwischen 30 und 36 Wochenstunden abgeschlossen
werden, im Hortbereich zwischen 30 und 32 Wochenstunden. In besonderen Familiensituationen,
zum Beispiel Pflege von Familienangehörigen,
kann die Arbeitszeit auf 20 oder 25 Wochenstunden herabgesetzt werden.
Der kommunale Träger verfügt über eine hochqualifizierte Fachberatung für die Einrichtungen,
bietet hochwertige Fortbildungen sowie bei Bedarf Supervision und Führungskräftebegleitung
für Kita- und Hortleiter und -leiterinnen an. Die
Stadt Leipzig hat ein herausgehobenes soziales
Betreuungssystem, zum Beispiel bei Langzeiterkrankungen die Wiedereingliederung. Aufstiegsmöglichkeiten als Leiterin oder Stellvertreterin mit
entsprechender tariflicher Eingruppierung werden
gefördert.
Zudem verfügt die Stadt Leipzig über eine kompetente, einheitliche und engagierte Personalvertretung und ein gut entwickeltes Gesundheitsmanagement. Hier arbeiten wir partnerschaftlich zusammen, um im Sinne unserer Beschäftigten, gerade auch für die im Bereich des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, entsprechende Angebote zu machen.
Frage 6: Plant die Stadt Leipzig Erzieherinnen
und Erzieher selber auszubilden? - Die HenrietteGoldschmidt-Fachschule befindet sich in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Im Schuljahr 2017/2018
werden in sieben Klassen insgesamt 169 Fachschüler zum Staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet. Für das Schuljahr 2018/2019 ist bereits
eine Klasse mehr geplant. In den nächsten Wochen soll über darüber hinausgehende Ressourcen und Kompetenzen der Fachschule diskutiert
werden.
Die berufsbegleitende Ausbildung wird derzeit an
sechs Fachschulen in Leipzig angeboten. Dies
entspricht dem aktuellen Bedarf. Die exemplarische Nachfrage bei einer Fachschule ergab, dass
diese flexibel auf ein Ansteigen des Bedarfs an
berufsbegleitender Ausbildung reagieren kann.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr
Hörning. - Gibt es Nachfragen? - Herr Zenker.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
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Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es sind bis
Jahresende noch 500 Stellen zu besetzen. Bis dahin sind es effektiv nur noch vier Monate. Auch
wenn die Ausbildungsgänge gerade beendet worden sind, halte ich das für eine sportliche Zahl.
dem Kommunalen Finanzausgleich. Inwieweit
diese Aufwendungen dadurch vollständig ausgeglichen werden, konnte kurzfristig noch nicht geklärt werden.
Ich glaube, Frage 6 haben Sie missverstanden.
Uns ging es nicht darum, zu erfahren, ob die Henriette-Goldschmidt-Fachschule zukünftig duale
Ausbildung anbietet. Das kann sie auch machen.
Uns ging es um etwas anderes. Duale Ausbildung
in kommunalen Kitas gibt es bisher nur in ganz
seltenen Fällen. Duale Ausbildung kann bei zehn
Mitarbeitern und maximal zwei Auszubildenden
stattfinden, die dann auch teilweise auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden können.
Von dieser Möglichkeit einer berufsbegleitenden
Ausbildung macht die Stadtverwaltung bisher
kaum Gebrauch. Unsere Frage zielte darauf ab,
ob die Stadtverwaltung diese Möglichkeit in städtischen Kitas ab dem nächsten Schuljahr stärker
nutzen wird oder ob diese weiterhin nur eine untergeordnete oder gar keine Rolle spielen soll.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Fabian. - Gibt es Nachfragen? - Herr Wehmann.
Bürgermeister Hörning: Die Frage nehmen wir
gerne mit. Wir haben die Zahl unserer Auszubildenden in diesem Ausbildungsjahr verdoppelt.
Von daher können wir prüfen, ob wir auch den Beruf des Erziehers in diese Ausbildungsgruppe mit
aufnehmen. Dazu werden wir Ihnen eine entsprechende Antwort zukommen lassen.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt aber Tagesordnungspunkt 15.2:
15.2 Lange Bearbeitungszeiten von Elterngeldanträgen in der Stadt Leipzig (VI-F04641)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit konnte seit Anfang
2017 von 68 auf 47 Kalendertage gesenkt werden. Es werden mehrere weitere organisatorische
Maßnahmen geprüft, um die durchschnittliche Bearbeitungszeit weiter zu senken. In der Stadt Leipzig sind 16,5 VZÄ für die Bearbeitung von Elterngeldanträgen eingerichtet.
Zur Frage 2. Die Zahlungen von Elterngeld erfolgen unmittelbar durch die Bundeskasse. Sie betrugen im Jahr 2016 rund 55 Millionen Euro. Im
Ergebnishaushalt 2017 sind 967.000 Euro für Personalaufwendungen und 134.000 Euro für Sachaufwendungen geplant. Die Finanzierung der Verwaltungskosten erfolgt über den Mehrbelastungsausgleich als Bestandteil der Zuweisungen aus
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Zum letzten
Satz: Bis wann können Sie diese Antwort nachreichen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich bin darauf
angewiesen, dass mir dazu die entsprechenden
Zahlen geliefert werden.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Könnte Herr
Tirpitz zeitnah zuarbeiten?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Davon gehe ich
aus.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): In Ihrer Antwort
auf die erste Frage hatten sie gesagt, die Bearbeitungszeiten seien von 68 Arbeitstagen auf 47 gesunken.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Kalendertage.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Kalendertage?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ja.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Das ist nicht
nachvollziehbar, auch aus meiner persönlichen
Erfahrung heraus.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Ich sagte: die
durchschnittliche Bearbeitungszeit. - Sie wissen
ja, wie das ist: Wenn der Hund seine Schnauze im
Kühlschrank hat und den Schwanz im Kamin, fühlt
er sich durchschnittlich wohl.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Professor
Fabian, ehe wir dieses Thema ausdiskutieren,
noch eine Sachfrage.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: „Durchschnittlich“ bedeutet aber auch, dass manche Bearbeitungszeiten erheblich kürzer sind als 47 Tage.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Vielleicht können Sie noch die Minimum- und die Maximalzeiten nachtragen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Die liefere ich
nach.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Herr Fabian.
15.4 Jugendherberge am Auensee - dem Verfall preisgegeben? (VI-F-04651)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Albrecht antwortet.
Bürgermeister Albrecht: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Zur Frage 1. Das Liegenschaftsamt
hat mit dem Höchstbieter einen Erbbaurechtsvertrag - Teilfläche etwa 3.000 Quadratmeter des
Gesamtflurstücks - mit einer Laufzeit von 30 Jahren verhandelt. Es besteht im Wesentlichen Einigkeit. Die Beurkundung zum Vertragsentwurf soll
Anfang September erfolgen.
Zur Frage 2. Am 27.10.2016 ging beim Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege ein Antrag auf
Bauvorbescheid ein. Die Antragsunterlagen waren, was sich nicht sofort feststellen ließ, unvollständig und konnten somit durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nicht abschließend
beschieden werden. Der zukünftige Erbbauberechtigte wird aus Kostengründen für die noch
fehlenden Unterlagen zur Beurkundung ein Architekturbüro beauftragen und erneut einen Antrag
auf Bauvorbescheid stellen. Für das geplante Vorhaben „Bike & Breakfast-Beherbergungsstätte mit
Gastronomie“ hat dies aber aus jetziger Sicht keine Folgen. Vertraglich ist dieses Vorhaben im
Erbbaurechtsvertrag verankert.
Zur Frage 3. Ja, das ist tatsächlich ein Standort
mit Besonderheiten. Im Einzelnen: Das Vorhaben
„Nutzungsänderung der ehemaligen Jugendherberge am Auensee zu einer Bike & Breakfast-Beherbergungsstätte“ stellt einen Sonderbau gemäß
§ 2 Absatz 4 Nummer 8 Sächsische Bauordnung
dar. Das heißt: Es sind beispielsweise hinsichtlich
des Brandschutzes besondere Vorschriften zu
beachten. Die Lage des Gebäudes im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auenwald sowie im Überschwemmungsgebiet stellen
hohe Anforderungen an die Planung. Bei Außenbereichsvorhaben sind mehrere öffentliche Belange zu prüfen, die dem Vorhaben eventuell entgegenstehen könnten, zum Beispiel die Darstellung
des Landschaftsplans bzw. der Plan des Wasserschutzrechts an der konkreten Stelle. Ein weiteres
schwieriges Thema ist bezüglich Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung und Zuwegungen die Erschließung, die natürlich nachzuweisen
ist.
Der Antragsteller hat das Verfahren zur Bauvoranfrage also noch nicht zu Ende geführt. Die auf-
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geführten Belange werden noch geklärt, um Anfang September den Vertragsabschluss hoffentlich vollziehen zu können.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr Albrecht. - Gibt es Nachfragen? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank, Herr Albrecht, für die Beantwortung der
Anfrage. - Eine kurze gedankliche Einordnung:
Die Bauvoranfrage kann auch so zeitig beschieden werden, dass das avisierte Datum im September auch von Ihnen gehalten werden kann?
Mir persönlich erscheint das ein bisschen knapp,
aber ich mag mich täuschen.
Bürgermeister Albrecht: Wir haben ja schon gearbeitet. Auch die Kollegen im Dezernat VI haben
ja schon gearbeitet. Das ist für also kein neuer
Vorgang. Eine finale Bescheidung war aus formalen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich,
weil die Unterlagen nicht vollständig waren. Ich
gehe aber davon aus, dass der Erwerber des Erbbaurechts in der Lage sein wird, die notwendigen
Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, zumal er sich
jetzt professioneller Unterstützung bedient.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
habe noch eine zweite Nachfrage. Insgesamt sind
bei der damaligen Ausschreibung 14 Angebote
eingegangen. Mit dem Höchstbietenden wurde
bis heute verhandelt. Wird den anderen Bietern in
bestimmten zeitlichen Abständen eine Nachricht
über den Stand der Verhandlungen zugesandt,
oder wird bei ihnen nachgefragt, ob sie noch Interesse haben, ihr Angebot aufrechtzuerhalten?
Wie wird in einem solchen Verfahren mit den anderen Bietern umgegangen?
Bürgermeister Albrecht: Wir gehen auch in diesem Fall nicht anders mit den Bietern um als in
anderen Fällen. Das heißt: Natürlich hat der
Höchstbietende erste Priorität. Nur wenn er an einer Stelle im Verfahren stolpert oder aber sein Angebot zurückzieht, verhandeln wir mit dem Zweiten oder Dritten. Angesichts der sehr unterschiedlichen Qualität des bekundeten Interesses der
Bieter haben wir einige Bieter sofort aus dem
Rennen nehmen müssen, weil die notwendigen
Voraussetzungen gemäß der Ausschreibung
nicht nachvollziehbar waren. Das heißt: Von diesen Bietern haben wir uns schon getrennt. Es ist
im Moment erst einmal abzuwarten. Wenn der
Vertragsabschluss im September wider Erwarten
- davon gehe ich jetzt nicht aus; das sage ich hier
auch öffentlich - doch scheitert, würden wir selbstverständlich dem Zweiten die Information zukommen lassen und ihm auch Zeit geben, sich ins
Rennen einzubringen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Noch eine dritte Frage, die nicht mit unserer Anfrage im Zusammenhang steht. Es geht um die
vermeintlich gestohlene Wasseruhr. Können Sie
bestätigen, dass dort tatsächlich durch auslaufendes Wasser ein Schaden entstanden ist und,
wenn ja, ist dieser Schaden bereits beziffert worden? Waren Sie oder Ihre Mitarbeiter vom Liegenschaftsamt dort vor Ort?
Bürgermeister Albrecht: Dieses Gerücht - anders kann ich es nicht bezeichnen - kam auf,
nachdem wir zwei Tage vorher Stark- bzw. Dauerregen hatten. Es kann durchaus sein, dass
durch ein anderes, relativ einfach zu beschreibendes Problem die Abflüsse nicht mehr ausgereicht
haben und es deshalb zur Vernässung von Teilen
des Gebäudes gekommen ist.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Okay. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Albrecht.
15.5 Vandalismusschäden an Kulturdenkmälern im städtischen Bereich und auf
Friedhöfen Leipzigs (VI-F-04626)
Einreicher: AfD-Fraktion
Es antwortet Kollegin Jennicke.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Frage 1 lautet:
Hat die Verwaltung einen Überblick, wie viele Kulturdenkmäler im städtischen Bereich und auf
Leipziger Friedhöfen im letzten Jahrzehnt in Mitleidenschaft gezogen wurden? - An den Kulturdenkmalen, die vom Kulturamt verwaltet werden,
wurden in den letzten fünf Jahren an acht Denkmalen, zum Teil wiederholt, Vandalismusschäden
und Diebstähle bzw. Diebstahlversuche gezählt.
Einschließlich Graffitischäden wurden 75 Fälle an
35 Denkmalen erfasst. Das Amt für Stadtgrün und
Gewässer teilt mit, dass auf den sieben städtischen Friedhöfen 16 denkmalgeschützte, in der
Verfügung der Stadt Leipzig stehende Grabmale
in Mitleidenschaft gezogen und eine Kriegsgräberanlage beschädigt wurden. In den historischen
öffentlichen Grünanlagen, wie zum Beispiel Alter
Johannisfriedhof, Richard-Wagner-Hain, Palmengarten, Johannapark, Clara-Zetkin-Park, wurden
in den letzten zehn Jahren 36 Sachbeschädigungen durch Vandalismus, Graffiti und Diebstahl zur
Anzeige gebracht. Dabei sind einige dieser Grünanlagen wiederholt in Mitleidenschaft gezogen
worden.
Frage 2: Welche Kosten der Wiederherstellung
sind der öffentlichen Hand in diesem Zeitraum
entstanden? - Die Beseitigung von Vandalismusschäden beläuft sich beim Kulturamt im Zeitraum
ab 2012 auf rund 22.000 Euro. Darin ist die Anfer-
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tigung von Repliken enthalten, zum Beispiel von
Teilen der Österreicher-Denkmale und von den
Sängerknaben des Zöllnerdenkmals. Zudem entstanden Kosten von circa 20.000 Euro für die Beseitigung von Graffiti. Das Amt für Stadtgrün und
Gewässer teilt mit, dass im Zeitraum von 2006 bis
2016 Schäden von rund 68.000 Euro durch Vandalismus und von rund 22.000 Euro durch Graffiti
in den öffentlichen Grünanlagen entstanden sind,
die nur in geringem Umfang beseitigt werden
konnten. Auf drei Friedhöfen wurden beschädigte
Objekte für 4.500 Euro wiederhergestellt. Für die
Wiederherstellung der genannten Kriegsgräberanlage erhielt die Stadt Leipzig eine 100-prozentige Zuwendung in Höhe von 13.000 Euro vom
Land Sachsen nach dem Kriegsgräbergesetz.
Frage 3: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung
bisher eingeleitet, um Vandalismus-Schäden an
den Kulturdenkmälern unserer Stadt zu minimieren? - Nach wiederholten Diebstählen von Bronzeteilen an Denkmalen wurden Repliken aus
Kunstharz angefertigt und angebracht. Teilweise
wurden verbliebene Originalteile abgebaut und
durch Repliken ersetzt. Es werden regelmäßig
Kontrollen an Bronzedenkmalen durchgeführt.
Die Befestigungen von Bronzetafeln wurden überprüft und gegebenenfalls verstärkt. Im Winterhalbjahr werden wertvolle Denkmale eingehaust,
um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die
Einhausungen bieten zudem auch einen Schutz
vor Vandalismus. Im Rahmen der Möglichkeiten
erfolgt durch den Bürgerdienst LE und durch die
Polizeireviere eine Bestreifung der Denkmale. Die
Friedhöfe werden regelmäßig auf Verschluss kontrolliert.
Frage 4: Was ist seitens der Stadt aktuell angedacht, das beschädigte Schillerdenkmal wieder in
den ursprünglichen Zustand zu versetzen? Mit
welchen Kosten ist zu rechnen? - Es sei hier vorausgeschickt: Der ursprüngliche Zustand ist unwiederbringlich verloren. Das Schillerdenkmal
wurde im Juli dieses Jahres stark beschädigt. Eine Teilrekonstruktion ist möglich, kann aber das
Original nicht wieder erscheinen lassen; das ist
ein Grundsatz der Denkmalpflege. Erst wenn die
Restaurierungsmethode mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt ist, können die Kosten ermittelt werden.
Frage 5: Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, ausgewählte Kulturdenkmäler mittels Kameratechnik
und/oder einer generellen Bestreifung durch das
Ordnungsamt vor kriminellen Handlungen zu
schützen? Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung sonst noch? - Nach den massiven Bronzediebstählen erfolgt eine verstärkte Bestreifung,
insbesondere bei Kulturdenkmalen, die dem Bereich des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zugeordnet sind. Aber auch bei denen, für die das
Kulturamt zuständig ist, erfolgt eine regelmäßige
Bestreifung unter Berücksichtigung der personel-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
len Möglichkeiten. Eine flächendeckende dauerhafte Bestreifung dieser Objekte und Standorte ist
allein schon wegen der hohen Anzahl nicht denkbar.
Frage 6: Haben etwaige Präventionsmaßnahmen
der Verwaltung gegen derartige VandalismusSchäden im o. a. Zeitraum nennenswerten Erfolg
gehabt? Welche Kosten sind dabei entstanden? Es geht um die in der Antwort auf Frage 2 gestohlenen und beschädigten Denkmale. Im Jahr 2015
wurde für die Büste von Ferdinand Goetz vor ihrer Wiederaufstellung im öffentlichen Raum vorsorglich eine Replik angefertigt. Das Original wird
im Depot des Stadtgeschichtlichen Museums aufbewahrt. Präventionsmaßnahmen dieser Art - also dass man präventiv die Originale ersetzt, wenn
auch nicht flächendeckend - sind bisher am erfolgreichsten; denn weder Repliken noch die zusätzlich befestigten Bronzetafeln wurden bislang
gestohlen. Die Kosten für die Anfertigung der Replik belaufen sich auf rund 5.000 Euro. Für die
Wintereinhausungen wurden in den letzten fünf
Jahren rund 68.000 Euro ausgegeben.
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durch den Stadtrat ordnungsgemäß erfolgt. Änderungen obliegen der Entscheidung durch den
Stadtrat.
Der seitens der Fragesteller jedoch zwischenzeitlich gewählte Weg auch einer formellen Anzeige
gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde hinsichtlich etwaiger, damit verbundener rechtlicher Implikationen macht es gerade aus Gründen der
Rechts- und Verfahrenssicherheit erforderlich,
grundsätzlich denkbare Handlungsoptionen bzw.
-alternativen noch einmal einer intensiven rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Dazu steht die
Stadt mit der Landesdirektion in Kontakt. In Abhängigkeit vom Ergebnis wird sie sich diesbezüglich im weiteren Verfahren danach richten. Ziel ist,
Klarheit über rechtskonforme Verfahren im Vorfeld der Ratsversammlung im September zu erhalten.
Zur Frage 2. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen
dafür keine Anhaltspunkte vor bzw. sind nicht ersichtlich.
Generell kann man sagen: Eine komplette Videoüberwachung ist schon allein angesichts einer
Friedhofsfläche von 120 Hektar nicht wirtschaftlich.
Zur Frage 3. Es besteht ein rechtskonformes Verfahren zur Besetzung der Aufsichtsräte, das vom
Stadtrat als zuständigem Organ beschlossen wurde. Soweit davon abgewichen werden soll, obliegt
diese Entscheidung allein dem Stadtrat.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine Nachfragen. Auch ich denke, das ist ein echtes Problem. Danke, Frau Jennicke.
Zur Frage 4. Die Aufsichtsräte sind rechtskonform
besetzt. Etwaige Änderungen der Besetzung aufgrund der Gründung einer neuen Fraktion unterliegen der Abstimmung zwischen den Fraktionen.
15.6 Rechtskonforme Besetzung der Aufsichtsräte (VI-F-04662)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollege Hörning wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Zu den in der Anfrage gestellten Fragen
nehmen wir wie folgt Stellung:
Zur Frage 1. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom
10.12.2014 eine Wahl- und Entsendeordnung zur
Besetzung von Aufsichtsräten in kommunalen
Unternehmen und zur Wahl von Verbandsräten
für die Verbandsversammlungen beschlossen.
Hiernach erfolgt die Besetzung nach dem Benennungsverfahren. Das Verfahren zur Besetzung
der Aufsichtsräte wurde damit vom Stadtrat festgelegt und kann nur von diesem geändert werden.
Erfolgt eine einvernehmliche Besetzung nach diesen Regelungen durch den Stadtrat nicht, kann
beantragt werden, den Beschluss aufzuheben
und eine Wahl nach § 42 Absatz 2 Gemeindeordnung für die Besetzung durchzuführen. Zuständig
ist der Stadtrat. Einen Vorschlag des OBM kann
es aufgrund der aktuellen Beschlusslage nicht geben; denn die Besetzung der Aufsichtsräte ist
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Hörning. - Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Vielen Dank,
Herr Hörning, für die Antwort. Ich habe mehrere
Nachfragen, die sich an den Oberbürgermeister
richten.
Wir haben hier im Jahr 2012 gemeinsam beschlossen, dass der Aufsichtsrat der LVV mindestens mit einem Mitglied jeder Fraktion besetzt sein
soll und dass dies spätestens in der neuen Legislatur umgesetzt werden soll. Meine erste Frage:
Warum wurde das 2014 nicht umgesetzt, und
warum hat die AfD-Fraktion keinen Sitz im LVVAufsichtsrat?
Oberbürgermeister Jung: Das werde ich selbst
beantworten. - Weil der Stadtrat sich 2014 sich für
ein anderes Verfahren entschieden hat und die
Besetzung hier mehrheitlich einvernehmlich geklärt hat. Aber selbstverständlich - das wissen Sie,
Herr Hobusch; das kann ich auch noch einmal öffentlich sagen - werde ich dem Stadtrat vorschlagen, dass wir diesen Stadtratsbeschluss mit einer
neuen Fraktion dann auch umsetzen. Ich hatte Ihnen im Ältestenrat dahin gehend auch schon
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
einen Vorschlag unterbreitet, wie man das machen könnte, dem Sie aber leider nicht zugestimmt haben.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine zweite
Nachfrage: Wir haben mit der Anzeige der Fraktionsgründung einen Personalvorschlag und damit
einen Wahlvorschlag für den LVV-Aufsichtsrat unterbreitet. Unabhängig von der Besetzung der übrigen Aufsichtsräte, warum haben Sie bisher den
Beschluss aus dem Jahr 2012 noch nicht umgesetzt und eine Vorlage zur Neubesetzung eingebracht?
Oberbürgermeister Jung: Weil Sie sich an die
Landesdirektion gewandt und um rechtliche Überprüfung gebeten haben. Das Ergebnis ist natürlich abzuwarten.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ist es richtig, dass unsere Anzeige bereits
am 2. Mai erfolgte, die Anfrage an die Landesdirektion aber erst unmittelbar nach der letzten
Stadtratssitzung im Juni?
Oberbürgermeister Jung: Das ist richtig. Die
Vorlage war vorbereitet. Wir haben im Ältestenrat
intensiv versucht, Einvernehmen herzustellen.
Das wäre uns und auch allen Fraktionsvorsitzenden, wenn ich das sagen darf, am liebsten gewesen.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, werden Sie die Wahl der Aufsichtsräte
auf die Tagesordnung der Ratsversammlung im
September setzen, wenn ein entsprechender Antrag und Wahlvorschläge vonseiten der Fraktion
Freibeuter vorliegen?
Oberbürgermeister Jung: Im Ergebnis der
Rechtsprüfung und in Abstimmung mit der Landesdirektion werden wir dann entscheiden müssen.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Die Gemeindeordnung sieht
vor, dass eine Änderung der Stärkeverhältnisse
der Fraktionen, die sich im Laufe einer Legislatur
ergibt, bei der Besetzung der Aufsichtsräte zu berücksichtigen ist. Jetzt haben Sie in der Antwort
darauf verwiesen, dass eine Änderung des Stadtratsbeschlusses Sache des Stadtrates sei. Insofern ist das ein Widerspruch. Wir haben ein Gesetz, das vorsieht, dass angepasst werden muss,
während Sie sagen: Das ist Stadtratsangelegenheit.
S e i t e | 49
Deswegen meine Frage: Wenn das Stadtratsangelegenheit ist - Sie hatten ja die Verfahrensweise vorgeschlagen, den Beschluss von damals per
Antrag aufzuheben -, würde das bedeuten: Wenn
die Mehrheit im Stadtrat entscheiden würde, diesen Beschluss von damals nicht zu ändern, würde dieser Beschluss über der Vorgabe der Gemeindeordnung stehen, das unterjährig anzupassen. Ist dem so?
Oberbürgermeister Jung: Ich bin kein Jurist.
Aber ich denke einmal, so ist das. Das ist eine
Sollvorschrift. Die Hoheit des Stadtrats an der
Stelle ist wahrscheinlich in der Tat unangreifbar.
Wir sollten abwarten, was die Landesdirektion uns
dazu mitteilt. Ich befürchte, Herr Hobusch, dass,
wenn es hier zum Wahlverfahren kommt, die Zusammensetzung eine ganz andere sein wird als
die, die Sie sich wünschen.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, darf ich noch eine Nachfrage stellen? - In
§ 42 Absatz 2 Gemeindeordnung heißt es:
Nachträgliche Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf
die Zusammensetzung der Ausschüsse
auswirken,
- das findet ja hier analog Anwendung sind zu berücksichtigen ...
Ist nach Ihrer Auffassung die Wortwahl „sind zu
berücksichtigen“ eine Sollbestimmung?
Oberbürgermeister Jung: Das haben wir ja bei
den Ausschüssen so gemacht.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ja, aber genau darauf wird Bezug genommen, nämlich dass dies auf
Verfahren zur Besetzung der Ausschüsse anzuwenden ist; denn es heißt: „sind zu berücksichtigen“. Meine Frage ist: Ist die Formulierung „sind
zu berücksichtigen“ in einem Gesetz, egal in welchem, eine Sollvorschrift?
Oberbürgermeister Jung: Nein. Ich habe gesagt: Die Ausschüsse sind zu besetzen, und das
haben wir gemacht. - „Sind zu berücksichtigen“ ist
dann analog anzuwenden auf Aufsichtsräte. Bei
Zweckverbänden sieht es schon anders aus, wie
Sie wissen. - Ich möchte Sie hier nicht langweilen.
Das ist eine differenzierte Betrachtungsweise von
Ausschüssen, Zweckverbänden, Aufsichtsräten
und sonstigen Gremien. Ich bin ziemlich sicher,
dass Sie - es hilft alles nichts - sich miteinander
ins Benehmen setzen müssen, um das zu klären.
Ich verstehe mich da als Dienstleister.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
S e i t e | 50
Herr Morlok noch einmal.
Oberbürgermeister Jung: Ja, das habe ich doch
eben ausgeführt. - Ich denke, es ist alles gesagt.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Da muss ich Ihnen
widersprechen. Sie sind hier nicht Dienstleister,
sondern Sie haben als Oberbürgermeister darauf
zu achten, dass die Gesetze des Freistaates
Sachsen in der Arbeit des Stadtrates eingehalten
werden. Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen,
dass etwas gemacht werden muss, können Sie
nicht sagen: „Liebe Fraktionen, macht mal!“, sondern dann sind Sie derjenige, der dafür sorgen
muss, dass das, was im Gesetz steht, auch umgesetzt wird.
Die Anfrage 15.7 wird schriftlich beantwortet.
Oberbürgermeister Jung: Das mache ich, und
ich biete Ihnen reichlich Material, damit Sie sich
entscheiden können. Aber entscheiden müssen
Sie. Sie haben irgendwann einmal gesagt, ich sei
der Kellner. Ich habe Sie damals verbessert und
gesagt: der Oberkellner. - Also: Sie bestellen, und
ich bin der Oberkellner.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Wenn wir einen
Vorschlag zur Besetzung der Aufsichtsräte nach
dem Benennungsverfahren - vorher: Sitzzahlbestimmung nach d’Hondt - hier in den Stadtrat einbringen, das also mathematisch durchrechnen
würden - dann sind wir Dienstleister -, wären Sie
dann bereit, diesen in der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung zu stellen?
Oberbürgermeister Jung: Warten wir einmal die
rechtliche Überprüfung durch die Landesdirektion
ab, die Sie veranlasst haben. Dann erhalten Sie
den nächsten Vorschlag.
Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, können Sie mir zustimmen, dass Sie
den Ältesten tatsächlich einen konkreten Vorschlag zur Besetzung von Aufsichtsräten, Zweckverbänden etc. an die Hand gegeben haben?
Oberbürgermeister Jung: Ja, ich habe ihnen sogar mehrere Varianten vorgelegt. Ich bin da sehr
aktiv.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ist es richtig, dass Ihnen die Fraktion
Freibeuter mitgeteilt hat, dass zu den von Ihnen
gemachten Vorschlägen zur Besetzung der Aufsichtsräte ein Einvernehmen nicht besteht und
dass deswegen die Regelungen zur Besetzung
anzuwenden sind, die im Falle eines nicht vorhandenen Einvernehmens gelten?
15.8 Situation hinsichtlich arbeitsrechtlicher
Maßnahmen gegenüber Beamten und
Angestellten der Stadt Leipzig (VI-F04426)
Einreicher: Fraktion AfD-Fraktion
Herr Hörning, bitte.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrte Damen
und Herren! Dazu ist Ihnen eine relativ umfangreiche Antwort zugegangen. Ich kann grundsätzlich
referieren, dass wir unsere Aufgaben als Arbeitgeber im Sinne des Steuerzahlers sehr ernst nehmen. Das Prüfen von mutmaßlichen Pflichtverletzungen und das Ergreifen von arbeitsrechtlichen
Maßnahmen nehmen wir nicht leichtfertig vor. Es
ist die Pflicht des Arbeitgebers und im Sinne des
Steuerzahlers, die betriebliche Ordnung und
Funktionsfähigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.
Es ist nachvollziehbar, dass der einzelne betroffene Mitarbeiter durch die gegen ihn ergriffene arbeitsrechtliche Maßnahme eine gewisse Belastung erfährt. Dies ist jedoch vor dem Hintergrund
zu betrachten, dass eine arbeitsrechtliche Konsequenz erst dann ausgesprochen wird, wenn die
sorgfältige Prüfung des Sachverhalts ergeben
hat, dass der betreffende Mitarbeiter schuldhaft
eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung oder
wiederholt Pflichtverletzungen begangen hat. Dabei werden auch für den betreffenden Mitarbeiter
entlastende Aspekte geprüft und berücksichtigt.
Ich kann hier darauf hinweisen, dass wir im Bereich des öffentlichen Dienstes hochgradigen Verfahrensschutz und Verfahrenssicherheiten sowohl über das Personalvertretungsrecht als auch
über das generelle Tarifrecht haben, im Bereich
der Beamten noch einmal verstärkt durch das
grundgesetzlich verankerte Recht des Berufsbeamtentums - Schutzniveaus, die für Beschäftigte
im privaten Bereich kaum vorstellbar sind.
Frage 1: Wie viele laufende und abgeschlossene
Disziplinarverfahren gab es in den Jahren 2014,
2015, 2016 und aktuell 2017 gegen Beamte der
Stadt? Wie verteilen sich diese Verfahren auf die
einzelnen Ämter? - Wir haben in diesen Jahren elf
Disziplinarverfahren gegen Beamte geführt bzw.
führen sie aktuell, nämlich: zwei Verfahren im Amt
für Umweltschutz bei insgesamt neun Beamten
dort, fünf Verfahren in der Branddirektion bei insgesamt 445 Beamten dort, zwei Verfahren im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt bei insgesamt 19 Beamten dort, zwei Verfahren im Personalamt bei insgesamt 13 Beamten dort. Also: Die
Zahlen sind jeweils im Verhältnis zur Gesamtzahl
der Beamten in diesen Ämtern zu sehen.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Frage 2: Wie viele laufende und abgeschlossene
arbeitsrechtliche Maßnahmen (u. a. verhaltensbedingte ordentliche bzw. außerordentliche Kündigungen) gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016
und aktuell 2017 gegen Angestellte der Stadt?
Wie verteilen sich diese Maßnahmen auf die einzelnen Ämter? - Ich sehe davon ab, die vier Tabellen mit Einzelämtern und Einzelmaßnahmen
hier vorzutragen. Wir haben im Jahr 2014 etwa
60, im Jahr 2015 etwa 50, im Jahr 2016 wieder 60
und im Jahr 2017 über 100 arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter ergriffen. - Ich muss an
dieser Stelle aber auch sagen: Zum einen ist unser Personalbestand in diesen Jahren gestiegen
ist, sodass diese Zahlen immer auch damit im
Verhältnis gesehen werden müssen. Zum anderen haben wir jetzt eine Generation von Amtsseite, die manche Verhaltensweisen von Mitarbeitern nicht mehr hinnehmen. Wir als Arbeitgeber
sanktionieren das jetzt stärker, was auch im Sinne des Steuerzahlers und im Sinne der Funktionsfähigkeit der Verwaltung ist.
Frage 3: Existiert seitens der Verwaltung eine aktuelle Auswertung der bestehenden Situation einschließlich eines Maßnahmenplans, welche negativen Entwicklungen auf diesem Gebiet entgegensteuert? - Ein solcher Maßnahmenplan existiert nicht und wird auch nicht für erforderlich gehalten. Wir ergreifen diese personalrechtlichen
Maßnahmen im Sinne des Arbeitgebers und im
Sinne der Gesamtarbeitnehmerschaft für eine
funktionsfähige Verwaltung nach Recht und Gesetz, sowohl des Tarifrechts als auch des Beamtenrechts.
Frage 4: Wie viele unbesetzte Planstellen gibt es
derzeit in den jeweiligen Ämtern der Stadt? - Diese Auswertung ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands zurzeit nicht möglich.
Oberbürgermeister Jung: Nachfragen sehe ich
nicht. - Vielen Dank, Herr Hörning.
Die Anfrage 15.9 wird schriftlich beantwortet.
15.10 Wie sieht es aktuell mit der Grünflächenversorgung in Leipzig aus? (VI-F04471)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Eine sehr umfangreiche Anfrage, die demzufolge auch etwas umfangreicher beantwortet werden muss.
Zur Frage 1 a). Der Indikator „Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen“ ist in der im Jahr 2016
von der Stadt Leipzig veröffentlichten Broschüre
S e i t e | 51
Nachhaltige Umweltentwicklung in Leipzig - Indikatoren dargestellt und auch online verfügbar. Die
dort dargestellte Auswertung kann zur Beantwortung der Frage herangezogen werden.
Öffentliches Grün im Sinne dieses Indikators umfasst öffentliche Grünanlagen, zu denen Parks,
Stadtplätze, Spielplätze sowie sonstige Grünanlagen gehören. Diese werden im Grünflächenkataster des Amtes für Stadtgrün und Gewässer geführt und können im Sinne der Anfrage gleichgesetzt werden mit uneingeschränkt nutzbarem öffentlichem Grün. Im Jahre 2004 betrug die Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen 19 Quadratmeter je Einwohner - ich überspringe jetzt einmal
einige Jahre -, 2010 waren es 16,5 Quadratmeter
je Einwohner und 2016 15,3 Quadratmeter je Einwohner. Wenn man das Jahr 2016 in Vergleich
setzt zu 2004, wobei das Bevölkerungswachstum
mit berücksichtigt werden muss, ist das ein Verlust je Einwohner von 3,7 Quadratmetern.
Belastbare Vergleichsdaten auf einheitlicher Erhebungsbasis aus anderen Großstädten liegen
bundesweit nicht vor. Selbst die Richtwerte einzelner Großstädte basieren auf unterschiedlichen
Flächentypen und Größenbezügen und schwanken zwischen 6 und 25 Quadratmetern je Einwohner, wie ein Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Naturschutz, in dem das Amt für Stadtgrün
und Gewässer mitgearbeitet hat, zuletzt ergeben
hat.
Aus der Studie des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung, die Grundlage für die
Erarbeitung des Weißbuchs Stadtgrün Grün in der
Stadt - Für eine lebenswerte Zukunft ist, bei dem
das Amt für Stadtgrün und Gewässer die Stadt
Leipzig als Modellstadt vertreten hat, liegen
Kenntnisse zu Richtwerten aus anderen Städten
vor. Allerdings - da wiederhole ich mich -, diese
bundesweit uneinheitlichen Indikatoren und Richtwerte sind nicht vergleichbar. Das ist der Grund,
warum die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz,
in der das Amt für Stadtgrün und Gewässer eingebunden ist und mitarbeitet, aktuell intensiv die
Diskussion um einheitliche Richtwerte fordert und
führt. - Ich könnte jetzt Werte vorlesen, aber Sie
werden damit wenig anfangen können. Ich reiche
sie Ihnen selbstverständlich schriftlich nach.
Zur Frage 1 b). Im Rahmen der Erarbeitung des
INSEK 2030, Fachkonzept Freiraum und Umwelt,
wurde für die Ortsteile die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen ab einer Größe von 2.000
Quadratmetern ermittelt, weil ab dieser Größenordnung von vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten
ausgegangen werden kann. Zusätzlich wurde
auch der Faktor der Erreichbarkeit aus den einzelnen Wohnblocks heraus einbezogen. Das heißt:
Es wurden die Grünflächen ab 2.000 Quadratmetern in die Analyse einbezogen, die nicht weiter
als 250 Meter von den einzelnen Wohnstandorten
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
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entfernt sind, wobei auch öffentliche Grünflächen
in benachbarten Ortsteilen berücksichtigt wurden,
die diese Kriterien erfüllen.
des Flächennutzungsplans. Das heißt: Auch hier
gibt es quasi eine Sicherheitsgarantie, wenn nicht
der Rat etwas anderes beschließt.
Auch hierzu gibt es eine sehr umfangreiche Anlage, in der man das schriftlich nachlesen kann.
Darin sind zwei vergleichende Werte aufgelistet.
Die meiste Grünfläche weist der Stadtteil Schönau auf mit 122,17 Quadratmetern je Einwohner,
gefolgt Lützschena-Stahmeln mit 105,77 Quadratmetern. Die geringste Grünfläche weist die
Südvorstadt auf mit 2,12 Quadratmeter je Einwohner, gefolgt von Gohlis-Süd mit 2,5 Quadratmeter
je Einwohner. Das ist unterlegt für alle Orts-teile.
Zur Frage 2 c). Da wie beschrieben im Flächennutzungsplan keine Bauflächen innerhalb der regionalen Grünzüge dargestellt sind, werden dort
in der Regel auch keine B-Pläne aufgestellt. Damit ist dem dargestellten Schutzanspruch der regionalen Grünzüge entsprochen. B-Pläne würden
keinen zusätzlichen Schutz darstellen oder diesen erweitern.
Privates Grün wird derzeit nicht regelmäßig erfasst.
Zur Frage 2. Die Definition Grünzug gibt es. Das
ist gesetzlich definiert. Hier muss man Bezug nehmen auf die Regionalplanung. In der Regionalplanung ist Grünzug definiert als regionaler Grünzug
oder Grünzäsur. - Ich verzichte darauf, vorzulesen, was das bedeutet. Bitte lesen Sie das nach! Ziele der Raumordnung sind im Raumordnungsplan als solche zu kennzeichnen und entfalten eine strikte Beachtungspflicht gegenüber raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Die Beachtungspflicht schließt es aus, Ziele der Raumordnung im Wege von Abwägungen oder Ermessensentscheidungen zu überwinden. Das heißt:
Wenn im Regionalplan von überregionaler Bedeutung ein Grünzug oder eine Grünzäsur festgestellt ist, dann ist diese verbindlich und darf an dieser Stelle kein Eingriff erfolgen.
Zur Frage 2 a). Um die Zahl benennen zu können,
wurden die oben genannten regionalen Grünzüge
aus dem Regionalplan mit den Landschaftsschutzgebieten räumlich abgeglichen. Von 7.869
Hektar regionaler Grünzug sind im Stadtgebiet
Leipzig 4.090 Hektar - 52 Prozent - durch Landschaftsschutzgebietsverordnungen
geschützt.
Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne
des Sächsischen Naturschutzgebietes kommen
im Stadtgebiet Leipzig nicht vor.
Zur Frage 2 b). Im Flächennutzungsplan findet
keine explizite Flächenausweisung von Grünzügen statt. Flächennutzungsplan und Landschaftsplan beachten die regionalen Grünzüge aber insoweit, dass dort keine Bauflächen dargestellt
werden. Rund 95 Prozent der regionalen Grünzüge aus der Regionalplanung sind im Flächennutzungsplan über die dort definierten Indikatoren
dargestellt. Der Rest von 5 Prozent ist über andere Definitionen ebenfalls dargestellt. Der Zugriff
auf diese Flächen ist aber auch über den Flächennutzungsplan gewährleistet. Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus die sonstigen öffentlichen Grünflächen dargestellt, die keinen überregionalen Charakter haben. - Sie wissen, es
braucht einen Ratsbeschluss für die Änderung
Zur Frage 3. Die Frage lässt sich in der gestellten
Form nicht valide beantworten, da keine Statistik
zu Bebauungsabsichten geführt wird. Allenfalls
könnten für die Vergangenheit Aussagen getroffen werden, ob und in welcher Form öffentliche
Grünflächen bebaut worden sind. Flächen, die
nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen sind, werden verstärkt auf ihre Eignung für soziale Infrastruktur geprüft, um dringenden Anforderungen
der wachsenden Stadt gerecht zu werden. Das ist
eine Einzelfallentscheidung, die die Bauverwaltung in Abstimmung mit den Fachämtern, insbesondere denen des Dezernats III, trifft.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die umfangreiche Beantwortung. Da
Sie - zu Recht - einiges ausgelassen haben, haben wir die Bitte, uns die Antwort morgen in
schriftlicher Form zuzuschicken oder sie alternativ ins ALLRIS zu setzen.
Bürgermeister Rosenthal: Das machen wir.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal.
15.11 Wie weiter mit den Seniorenbüros im
Stadtgebiet ab 2018? (VI-F-04525)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Fabian antwortet.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Umsetzung des Förderprogramms der Stadt Leipzig zur
Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit wurde 2016 evaluiert. Das Sozialamt und weitere Beteiligte, zum Beispiel Vertreterinnen des Seniorenbeirats, die Seniorenbeauftragte, die Vertreterin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, werten die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes
derzeit aus. Auf dieser Grundlage wird bis Ende
des ersten Quartals 2018 ein Vorschlag erarbeitet, der Aussagen zur Anpassung bzw. Fortfüh-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
rung des Konzeptes der offenen Seniorenarbeit
enthalten wird. Erst nach einer Entscheidung über
die Weiterentwicklung der Strukturen und Angebote der offenen Seniorenarbeit werden Änderungen des Förderverfahrens notwendig. Die Träger
werden hierüber rechtzeitig informiert.
Zur Frage 2. Dazu kann noch keine Aussage getroffen werden.
Zur Frage 3. Anfang Juli 2017 informierte das Sozialamt die Träger der Angebote der offenen Seniorenarbeit einschließlich der Seniorenbüros,
dass das Förderverfahren für das Jahr 2018 wie
in den Vorjahren erfolgen wird.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
will nur noch einmal verdeutlichen: Sie haben die
Träger im Juli 2017 darüber informiert, dass es
weitergeht. Weil das bis dahin nicht klar war, hätte ein Träger, der ein Seniorenbüro betreibt, sein
Personal zum 31.12. kündigen müssen. Es ist
sehr schön, dass Sie infolge unserer Anfrage die
Information der Träger inzwischen nachgeholt
und ihnen mitgeteilt haben, dass die Evaluierung
und deren Auswertung länger dauert, es aber auf
jeden Fall weitergehen soll, wir darüber aber erst
2018 befinden werden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller hat noch
eine Nachfrage.
Stadtrat Müller (SPD): Zum einen an den Fragesteller: Man hätte sich ja einmal beim Vertreter der
Fraktion im Seniorenbeirat über den derzeitigen
Stand informieren können. - Zum anderen habe
ich die Bitte, dem Seniorenbeirat die Antwort, die
hier eben gegeben worden ist, schriftlich zuzusenden.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Der Seniorenbeirat kann gern eine Kopie meiner hier eben gegebenen Antwort bekommen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft noch einmal.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Müller, ich war mit unseren beiden
Vertreterinnen im Seniorenbeirat in acht Seniorenbüros, also wir haben alle Träger besucht.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Kollege
Fabian.
S e i t e | 53
Meine Damen und Herren, ich schließe die Fragestunde. Die Anfragen 15.12 bis 15.32 werden
schriftlich beantwortet und Ihnen zugeleitet.
16
Bericht des Oberbürgermeisters
Meine Damen und Herren, es wird jetzt eine Premiere geben. Trotz der angespannten zeitlichen
Situation aufgrund der umfangreichen Tagesordnung möchte ich Ihnen, in Absprache mit den Ältesten, eine kurze Einführung in eine der wichtigsten Vorlagen geben, die wir uns für die nächsten
Monate vorgenommen haben. Dazu rufe ich Tagesordnungspunkt 17 auf.
17
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Leipzig 2030 (INSEK): Vorstellung des
Strategischen Zielbildes
Ich bitte Kollegen Fabian, während meines Vortrags die Sitzungsleitung zu übernehmen.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian)
Meine Damen und Herren, heute haben wir die
Vorlage „INSEK“ freigeschaltet; wie abgesprochen wird Ihnen ein Exemplar pro Fraktion auch
in Papierform zugehen. Sie wird ohne Zweifel eine der wichtigsten Beschlussvorlagen, die wir in
den nächsten Monaten miteinander zu diskutieren
und zu besprechen haben. In Absprache mit Kollegin Dubrau habe ich mich dafür entschieden,
Sie alle mit einem Aufschlag auf den gleichen
Ausgangsstand zu bringen, um Sie dann auf den
Weg der öffentlichen Beteiligung mitzunehmen.
Wir haben heute die Presse darüber informiert.
Wir möchten heute den Stadtrat informieren. Wir
werden morgen den erweiterten Führungskreis
der Stadtverwaltung noch einmal grundsätzlich informieren und schon morgen Abend die erste Bürgerbeteiligungsveranstaltung durchführen.
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig
2030“, so lautet der Titel dieses Projekts. Die
Stadträtinnen und Stadträte, die schon länger im
Rat sind, wissen, dass wir im Jahr 2009 das SEKo, das Stadtentwicklungskonzept, verabschiedet
haben. Damals haben wir strategische Ziele definiert und Handlungsschwerpunkte festgelegt. Wir
haben versucht, uns daran entlang zu hangeln,
und die Vorlagen und Arbeitsschritte daran angelehnt erarbeitet und Ihnen zugeleitet. Ich glaube,
dass auch viele Fraktionen sich an diesem SEKoPapier orientiert haben.
Jetzt geht es um ein konzeptionell neues Überlegen für die Stadt Leipzig. Das Papier ist unglaublich dick geworden. Wir hätten es gerne dünner
gehabt, Frau Dubrau. Man kann es kaum überschauen, was, ehrlich gesagt, ein Problem ist.
Das Papier ist im Entwurf 300 Seiten stark, zurückzuführen auf die interdisziplinäre Erarbeitung.
Wahrscheinlich haben 80 Leute daran mitge-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
schrieben. Das immer wieder auf eine redaktionelle Ebene zu heben, damit es auch Substanz
hat, war schon ein gehöriges Stück Arbeit.
Wir hatten den Ehrgeiz, das Projekt, von einem
großen Leitbild ausgehend, immer weiter durchzubuchstabieren: bis in die Fachpläne, ja teilweise bis in die Ortsteile und Quartiere hinein, und
schon möglichst konkret zu werden, ohne die detaillierten Fachpläne vorwegzunehmen.
Ich möchte Ihnen zumuten, mir eine Viertelstunde
lang zuzuhören, während ich Ihnen erläutere, was
die Grundlage dieses Papiers ist.
(Präsentation)
Die Situation heute, im Jahr 2017, hat sich im Vergleich zu der im Jahr 2009 grundlegend geändert.
Zuerst will ich Ihnen ein Foto zeigen. Darauf sehen Sie - im Stadtrat kann ich das sagen - die
Tochter von Herrn Gehrkens (?) und nicht etwa
Frau Dubrau als Kind, wie Sie, Herr Geisler, vermuten.
(Heiterkeit)
Ich bin mit diesem Foto in den Jahren 2000 bis
2010 unterwegs gewesen, um zu erklären, in welcher Situation die Stadt ist. Ich kann mich gut erinnern an eine Konferenz in Brüssel, wo ich anhand dieses einen Fotos meinen gesamten Vortrag gehalten habe. Damals habe ich gesagt: Wir
haben einen viel zu großen Mantel; die Stadt ist
aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur viel zu klein,
diesen Mantel zu füllen.
Wir waren zu dieser Zeit in der Situation, dass die
Einwohnerzahlen schrumpften; Sie erinnern sich
alle daran. Leipzig hatte beim Tiefststand 480.000
Einwohner, aber eine Infrastruktur für 1 Million
Menschen, auch unter der Erde. Fragen Sie die
Wasserwerke! Die Abflussrohre sind für 1 Million
Menschen ausgelegt, und zwar mit dem damals
prognostizierten Wasserverbrauch für die Jahre
2020 bis 2030, der sich heute ganz anders darstellt. Die Planung der Verkehrsanlagen, und zwar
ohne Grünau und ohne Paunsdorf, war ebenfalls
auf Bevölkerungswachstum ausgelegt. Leipzig
aber war geschrumpft auf 480.000 Einwohner,
und das mit den Eingemeindungen. Tatsächlich
lebten damals auf dem alten Stadtgebiet von 1930
noch 430.000 Menschen; in 1930 waren es rund
719.000 Menschen. Unser Problem war: Wie geht
man mit einer solchen Schrumpfung um? Wir haben damals über Abriss diskutiert. Sie wissen, wir
haben 8.000 Wohnungen vom Markt genommen.
Heute sind wir in einer völlig anderen Situation.
Das muss man sich vor Augen führen, wenn man
die Frage beantworten will: Wie können wir die
Herausforderungen, die in den nächsten Jahren
auf uns zukommen, bewältigen, und wie müssen
wir uns dafür aufstellen? Wir gehen davon aus,
S e i t e | 54
dass die statistischen Prognosen für die Stadt, die
für die nächsten Jahre erhoben wurden, zutreffen.
Sie sind Grundlage dieses INSEK-Papiers. Wir
rechnen damit, dass im Jahre 2030 über 700.000
Menschen in unserer Stadt wohnen, leben und arbeiten werden oder anstreben, hierherzuziehen.
Darüber hinausgehend hat sich die Situation auch
an anderer Stelle grundsätzlich geändert. Ich habe Ihnen ein Foto von der Georg-Schwarz-Straße
mitgebracht. - Das ist zehn Jahre her. Ich sage es
Ihnen unumwunden: Mir fehlte vor zehn Jahren
die Fantasie, dass wir das in Ordnung bringen
können, auch angesichts der damaligen demografischen Situation. Die sehr attraktive Entwicklung konnte durch eine kluge Stadtentwicklungsund Stadtumbaupolitik und die hervorragende Arbeit im Dezernat VI gemeinsam mit Ihnen erreicht
werden. Wir haben das Glück der wirtschaftlichen
Entwicklung gehabt, die Grundlage für alles ist.
Um es deutlich zu sagen: Ohne die wirtschaftliche
Entwicklung, ohne die geschaffenen Arbeitsplätze
könnte ich Ihnen die nächsten Bilder nicht zeigen.
Die damalige Situation in der Georg-SchwarzStraße, stellvertretend für viele Bereiche in unserer Stadt, war: marode, Ladenleerstand, Image
unattraktiv; kurzum: eine ganz prekäre soziale Lage, aber auch eine prekäre Stadtentwicklungslage.
Das Bild, das ich Ihnen jetzt zeige, ist ein Bild vom
letzten Jahr: Straßenfest in der Georg-SchwarzStraße. Was sehen Sie? Sanierte Häuser, lebendiges Treiben. Jetzt sind wir in der Diskussion, wie
wir den Straßenraum umgestalten. Wie entwickeln wir gemeinsam mit den Menschen in einem
großen Beteiligungsverfahren Wohnen, Leben,
Arbeiten und meistern auch die schwierige verkehrliche Situation? Sie sehen, durch die Menschenmassen fährt die Tatra. - Das ist passiert:
Vom Brunnenviertel bis zu ihrer engsten Stelle hat
es eine wunderbare Entwicklung gegeben: mit einer lebendigen kreativen Szene, mit Ich-Genossenschaften, mit dem kleinsten Café Europas etc.
Das verdanken wir in Wahrheit der Bevölkerungsentwicklung. Dort stünde immer noch vieles leer,
wenn wir heute noch 500.000 Einwohner hätten.
Das nächste Bild zeigt weitere Impressionen, was
dort heute alles passiert. - Ich will das aber jetzt
nicht weiter ausdehnen.
Uns wurde klar: Wir müssen die strategischen
Ziele der Kommunalpolitik neu definieren. Wir
müssen neu denken. Wir müssen mit Ihnen zusammen ein Programm für die nächsten zehn
Jahre entwickeln, das wir durch Evaluation weiter
schärfen und entsprechend fortschreiben.
Im Jahr 2005 haben wir uns auf den Weg begeben. Diejenigen, die schon länger im Rat sind,
werden sich erinnern: Wir haben im Jahr 2005 die
strategischen Ziele der Kommunalpolitik festgelegt, die auch für mich, als ich Oberbürgermeister
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
dieser Stadt wurde, die Grundlage sind. Der
Stadtrat hatte im Dezember 2005 die beiden zentralen Ziele definiert: Wir müssen alles daran messen und prüfen, ob es den Rahmenbedingungen
für die Entstehung von Arbeitsplätzen dient und
ob es dazu dient, diese Stadt zu verjüngen, um eine ausgeglichenere Altersstruktur zu erzielen.
Das ist wahrhaftig gelungen. Wir gehören heute
zu den am schnellsten wachsenden Städten, wie
Sie wissen. Wir haben 100.000 Menschen dazugewonnen. Wir haben insbesondere auch - fast
schon wundersam - eine Verjüngung in der durchschnittlichen Altersquote erreicht.
Das SEKo aus dem Jahr 2009 greift das auf. Ich
will noch einmal an die Vorgehensweise erinnern.
Wir hatten die beiden strategischen Ziele der
Kommunalpolitik formuliert, haben dann fünf planerische Grundsätze festgelegt und vier Zielbereiche entwickelt, die dann durchbuchstabiert wurden. - Das große Schaubild zeigt den Moment des
Stadtratsbeschlusses im Jahr 2009. - Daran haben wir unser Arbeitsprogramm ausgerichtet.
Wir haben gemeinsam in einer interdisziplinären
Arbeitsgruppe die sehr gute Broschüre „Leipzig
wächst nachhaltig“ erarbeitet - ich schaue einmal
in Richtung von Frau Dr. Lauter, die damals den
Antrag eingebracht hatte, Bilanz zu ziehen, ob
das etwas gebracht hat, und das Leitbild noch viel
stärker diskutieren wollte -, in der wir dargestellt
haben, was wir seit 2005 geschafft haben. - Vielleicht gibt es in Ihren Fraktionsbüros noch ein Exemplar davon.
Ich habe mit meiner Verwaltung das Arbeitsprogramm „Leipzig! 2020“ erarbeitet, wie Sie sich erinnern werden. Dieses Arbeitsprogramm basiert
auf vier Zielen, der sogenannten Zielrose, in der
das SEKo als eine wichtige Grundlage enthalten
ist, das es weiterzuentwickeln galt. Dazu habe ich
mit den Kolleginnen und Kollegen zum ersten Mal
im Januar 2016 eine Klausur abgehalten. Dort haben wir uns intensiv mit der Frage beschäftigt:
Wie wollen wir uns in den unterschiedlichen Fachbereichen - von der Kultur bis zum Umweltbereich, von der Stadtentwicklung bis zur inneren
Verwaltung - aufstellen, und was müssen wir an
der Zielrose verändern?
Wir haben im November 2015 zum ersten Mal mit
den Bürgern diskutiert. Wir haben INSEK-Expertenworkshops gemacht. Wir haben mit den Führungskräften intensiv diskutiert. Wir haben von der
Bürgermeister-Klausur bis hin zur redaktionellen
Arbeit unser Zielbild geschärft, überarbeitet und
neu formuliert. Ich habe mit allen Geschäftsführern diskutiert, was die Kommunalwirtschaft, insbesondere die großen Unternehmen Wasserwerke, Stadtwerke und öffentlicher Nahverkehr - erst
letzte Woche gab es einen Workshop mit der LVV
-, dazu beitragen können und habe ihnen erläutert, was das für uns bedeutet.
S e i t e | 55
Heute können wir Ihnen ein Papier auf den Tisch
legen, das nach der öffentlichen Beteiligung noch
einmal verändert und weiterentwickelt wird und
dann hoffentlich im ersten Quartal 2018 verabschiedet werden kann. Dazu gibt es auch eine interdisziplinäre und interfraktionelle Arbeitsgruppe,
die morgen zum ersten Mal sowie an zwei Samstagen tagen wird.
Ich will Ihnen kurz erklären, wie wir die Zielrose
weiterentwickelt haben. Sie erinnern sich an den
Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig“. Das soll keine Blase bleiben. Wir sagen: Wachstum per se ist
kein Ziel, Wachstum per se ist nicht lohnenswert,
sondern Wachstum muss sich messen lassen an
Nachhaltigkeit und an den Zielen ökologischer,
ökonomischer und sozialer Verantwortung. Wenn
wir an der Herausforderung festhalten wollen,
dass diese Stadt nachhaltig wächst und sich entwickelt, müssen wir erst einmal definieren: Was
sind die anderen großen Herausforderungen?
Was sind die Probleme, die die Kolleginnen und
Kollegen aus ihrer Fachlichkeit formulieren und
definieren? Ich will sie hier kurz benennen:
Soziale Gerechtigkeit ist eine der wesentlichen
Herausforderungen. Jeder Mensch hat das Recht
auf gleichberechtigte Teilhabe. Wie gelingt uns
das in einer Stadt, die weit auseinanderdriftet?
Denn das gehört zur Wahrheit dazu: In GohlisSüd beträgt die Arbeitslosenquote 4 Prozent, in
Volksmarsdorf liegt sie bei 14 Prozent.
Bezahlbares Wohnen wird eine weitere große
Herausforderung der nächsten Jahre sein. Zum
ersten Mal in der Geschichte seit 1990 haben wir
einen angespannten Wohnungsmarkt; denn per
Definition ist bei einem Leerstand von 2 Prozent
der Wohnungsmarkt als angespannt zu bezeichnen.
Wir haben urbane Sicherheit als Herausforderung
identifiziert. Auch über dieses Thema haben wir
miteinander gerungen und diskutiert. Diese Diskussion wird auch nicht aufhören; denn die Stadt
wird verdichtet, die Konkurrenz wächst, die Menschen wohnen enger zusammen, es gibt mehr
Konflikte, auch interkultureller Art. Alles das gehört zur Wahrheit dazu.
Wir haben die nachhaltige Mobilität als große Herausforderung benannt. Wie organisieren wir die
Verkehre der Zukunft? Heute haben wir in der Diskussion zu Elektromobilität nur kurz die Fragen
gestreift: Was ist richtig? Wie werden wir uns entwickeln müssen, um die Verkehre der Zukunft zu
organisieren, wenn jedes Jahr 4.000 Pkw hinzukommen, wenn der öffentliche Nahverkehr immer
teurer wird, wenn Fahrrad- und Fußgängerverkehre anders gelenkt, geleitet und auch unterstützt werden müssen, um flexibel zu sein und
letztlich auch Wirtschaftsverkehr möglich zu machen? Das wird ja immer gern vergessen: Jeder
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Radfahrer, jeder Straßenbahnbenutzer hilft, dass
Wirtschaftsverkehr fließen kann, aber darüber
möchte man nicht überall reden.
Auch Bildungsinfrastruktur ist eine der ganz
großen Herausforderungen, wie Sie wissen. Kollege Fabian sagt, er fühle sich manchmal schon
fast penetrant mit seinen Bemerkungen, was alles
nötig ist. 71 neue Schulen sind nötig bis 2030,
wenn wir von über 700.000 Einwohnern ausgehen.
Kulturelle Identität haben wir als eine Herausforderung ausgemacht, die Leipzig auszeichnet und
von der wir weiter ausgehen können. Kultur ist
weder Dienstleistung noch Luxus, sondern Kultur
ist eine Lebensgrundlage des Menschen. Zu Kultur gehört, nicht zu vergessen, auch der Sport.
Grün in der Stadt und neue Baukultur haben wir
als Herausforderung benannt. Wie gelingt es uns,
wenn die Flächen knapper werden, über das Bauen mehr Grün zu organisieren, die Stadt mehr atmen zu lassen? Wie gelingt es uns in einer verdichteten Stadt, die Schneisen zu bewahren, Regenwasser rückzuhalten, Starkregen abzufangen,
klimatische Veränderungen aufzufangen?
Auch vorsorgendes Flächenmanagement ist eine
Herausforderung angesichts der Konkurrenz der
Flächen: Gewerbe gegen Wohnen, Kita gegen
Grünfläche und, und, und.
Zu guter Letzt die Herausforderung: Das alles
braucht eine moderne Verwaltung, die wir neu
aufstellen müssen und die sich diesen Themen
stellt. Ich wurde heute in der Pressekonferenz gebeten, das konkreter darzulegen. Damit ist konkret gemeint: Wir müssen unsere Verwaltung
noch wirtschaftsfreundlicher aufstellen. Sonst
wird es nicht aufgehen, was wir gemeinsam vorhaben.
Vor diesem Hintergrund haben wir das Zielbild
weiterentwickelt und drei grundlegende Herausforderungen formuliert. Vor diesem Hintergrund
müssen wir alles bedenken. Die Stadt wird nur
nachhaltig wachsen, wenn wir sicherstellen, dass
sie finanziell solide aufgestellt ist und wirtschaftlich stabil ist, und wenn uns die Demokratie nicht
um die Ohren fliegt. Ich glaube, eine der großen
Herausforderungen der nächsten Jahre wird sein,
wie sich die Städte der westlichen Welt, wie sich
auch die europäischen Städte auf ein neues Demokratieempfinden, auf eine neue Demokratiewirklichkeit in unseren Städten einstellen und ob
unsere Gesellschaft weiter polarisiert.
Wissen Sie, ich komme gerade mit frischen Eindrücken aus Polen zurück. Wir haben in Danzig
versucht, zu verstehen, warum die Bürgerrechtler
aus den 1980er-Jahren sich mittlerweile so spinnefeind sind, dass daraus eine Staatskrise entsteht, wie autoritäre Strukturen zunehmend an
S e i t e | 56
Gestalt gewinnen und wieso es kracht, Gottlob
nicht in Danzig, aber anderswo in Polen. Frau
Dr. Jennicke war bei der hochspannenden Diskussion über die Demokratie in Polen mit dabei,
die aber bei uns letztlich genauso abläuft.
Zurück zum INSEK und den drei grundlegenden
Herausforderungen, ohne die das, was wir vorhaben, nicht gehen wird. Ich kann es auch einmal
zuspitzen: Wenn die Wirtschaft nicht gedeiht, werden auch die Menschen nicht nach Leipzig kommen. Es ist eine völlige Illusion, zu glauben, wir
werden 700.000 Einwohner stark, wenn die Anzahl der Arbeitsplätze nicht mitwächst. Also: keine Arbeit, keine 700.000 Menschen. Die Arbeitsplätze entstehen nur, wenn die wirtschaftliche Entwicklung steht. Das alles kann nur gelingen, wenn wir in einem offenen, transparenten
Verfahren Demokratie leben, nicht nur in unserer
Stadt, sondern auch anderswo. Es ist mir wichtig,
das noch einmal zu betonen. - Diese drei grundlegenden Herausforderungen: Finanzen, Wirtschaftskraft und Demokratieverständnis müssen
wir sicherstellen. Sie bilden den inneren Ring des
Zielbildes.
Wir haben auch einen äußeren Ring identifiziert,
nämlich: Wer sind die eigentlichen Akteure? Klar,
die Verwaltung. Klar, der Stadtrat. Klar, die Kommunalwirtschaft. Klar, die Bürgerinnen und Bürger. Neu aufgenommen haben wir die Region. Wir
müssen stärker in der Region zusammenarbeiten,
wenn wir dieses Vorhaben stemmen wollen. Damit meine ich nicht nur die Zusammenarbeit mit
Halle, sondern auch die mit den Landkreisen, mit
den kleineren Städten, mit den Mittel- und Unterzentren. Die Metropolregion, in der wir uns aktiv
einbringen, ist ein Weg, Wohnen, Leben, Arbeiten
und Nutzung von Freiräumen in der Fläche stärker zu verbinden. Umgekehrt ist aber auch zu akzeptieren, dass es dort ebenfalls gewerbliche und
Wohnentwicklung gibt. Wir müssen uns nicht alles krallen und festhalten, sondern wir müssen
uns in einem konstruktiven und kooperativen Miteinander entwickeln. Dem Thema regionale Entwicklung wird insgesamt ein größerer Stellenwert
eingeräumt.
Wir haben daraus vier Zielbereiche abgeleitet, die
Rose sozusagen aufblättern lassen. Die Reihenfolge 1 bis 4 bedeutet keine Priorisierung, sondern
wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Diese vier
Zielbereiche gehören zusammen.
Erstens: Leipzig besteht im Wettbewerb. - In der
globalisierten Welt von heute wird der Wettbewerb wesentlich schärfer geführt als noch vor 25
oder vor 40, 50 Jahren. Wir wetteifern als Kultur-,
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort mit den
großen europäischen Metropolen.
Zweitens: Leipzig stärkt seine Internationalität. Wenn wir uns nicht weiter international aufstellen,
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
werden wir diesen Wettbewerb der Städte irgendwann verlieren.
Drittens: Leipzig schafft soziale Stabilität. - Wir
glauben, dass wir mit sozialer Stabilität sehr sorgsam umgehen müssen. Nur wenn es uns gelingt,
dass die Stadtgesellschaft nicht weiter auseinanderdriftet, haben wir die Chance, uns sozial stabil
zu entwickeln.
Viertens: Leipzig setzt auf Lebensqualität. - Natürlich ist die Lebensqualität stärker bedroht, wenn
die Lebensräume dichter und enger werden. Wie
kann es uns dennoch gelingen, dass die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt davon
nicht beeinträchtigt, sondern weiter ermöglicht
wird? Wie können wir Leipzig zu dem attraktiven
Ort entwickeln, dessen Ausstrahlung die heute
schon vorhandene noch übersteigt? - Als Marketingoffensive sage ich immer ganz kühn: Wenn
Sie nicht nach Leipzig kommen, dann haben Sie
wirklich was verpasst, nämlich diese Stadt zu erleben in ihrer Vielfalt, in ihrer Buntheit, mit ihrer
wunderbaren Architektur und ihrer Lebensqualität.
Aus diesen vier Zielbereichen entsteht unser Zielbild, das Grundlage für die Gesamtentwicklung
des INSEK-Prozesses ist. Wir haben die vier Zielbereiche jeweils mit sechs Spiegelstrichen weiter
aufgegliedert. Jeder Spiegelstrich steht für ein
Handlungsfeld, von dem die jeweiligen Fachpläne
abgeleitet werden.
Ich will Ihnen hier jetzt nur ein Beispiel nennen.
Der Zielbereich „Leipzig setzt auf Lebensqualität“
gliedert sich in die sechs Handlungsfelder: Balance zwischen Verdichtung und Freiraum, Qualität
im öffentlichen Raum und in der der Baukultur,
Nachhaltige Mobilität, Vorsorge Klima- und Energiestrategie, Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität, Quartiersnahe Kultur-, Sport- und
Freiraumangebote. Jeweils davon abgeleitet werden die Fachpläne. Elf Fachpläne sind Bestandteil, die wir weiter ausdifferenzieren müssen.
Wir haben bis jetzt noch nicht alles finanziell untersetzt. Die Frage steht ja auch im Raum: Was
kostet diese Entwicklung bis 2030: 71 neue Schulen, 100 neue Kindertagesstätten, nachhaltige
Mobilität und öffentlicher Nahverkehr, von der Anschaffung von Straßenbahnen bis zum neuen
Klärwerk in Rosenthal? Wir versuchen, im Rahmen des Prozesses bis zum ersten Quartal 2018
die finanzielle Seite weiter zu beleuchten und mit
Zahlen zu untersetzen. Ich hoffe, dass wir das
schaffen. Das dürfte eine der kompliziertesten Berechnungen sein.
Wir haben keine Blütenträume aufgeschrieben.
Das war kein Wünsch-dir-was. Wir haben die Ortschaftsräte nicht etwa gefragt, was Sie wollen,
und all das aufgenommen, sondern wir haben ver-
S e i t e | 57
sucht, in einem Abwägungsprozess der unterschiedlichen Interessen das zu berücksichtigen,
was wir für stemmbar und erreichbar erachten.
Ich lade Sie ein, diesen Prozess aktiv mitzugestalten. Ich lade Sie ein, sich in die interfraktionelle
Arbeitsgruppe intensiv einzubringen. Ich lade Sie
ein, bei Bürgerversammlungen in Nord, in Ost, in
Süd und in West dabei zu sein, in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten die Diskussion
weiterzuführen und auch online Anregungen zu
geben, um dann in den Ausschüssen die erste Lesung - jetzt war die nullte - im November, wenn alles seinen Gang geht, zu machen. - Vielen Dank
für Ihr ausdauerndes Zuhören.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Vielen Dank,
Herr Oberbürgermeister. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal vielen Dank für den umfangreichen Vortrag, in dem Sie es verstanden haben,
trotz der Kürze der Zeit das Vorhaben umfassend
vorzustellen.
Gestatten Sie mir, Sie in einem Punkt zu korrigieren. Wir hatten bereits Anfang der 1990er-Jahre
einen angespannten Wohnungsmarkt. Damals
gab es zwar 18.000 leerstehende Wohnungen;
gleichzeitig gab es 18.000 Wohnungsuchende,
weil diese 18.000 Wohnungen nicht mehr bewohnbar waren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, völlig
korrekt. Ich war selbst Betroffener. Ich habe 1991
wie verrückt nach einer Wohnung gesucht.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere
Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann
schließe ich Tagesordnungspunkt 17.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Oberbürgermeister Jung: Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 18:
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
18.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. §
73 (5) SächsGemO bis Juni 2017 (VI-DS04560)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Zu TOP 18.1 hat Herr Pellmann Befangenheit angemeldet. Er nimmt nicht an der Beratung teil. Gibt es zu 18.1 aus Ihrer Mitte Hinweise? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
19
Vorlagen I
TOP 19.1 ist abgesetzt.
19.2 Mehrbedarfe zur Umsetzung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der
Stadt Leipzig (VI-DS-02908)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.3
4. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) (VI-DS-03283)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
19.3.1 dazu ÄA (VI-DS-03283-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wird das Wort gewünscht? - Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion könnte heute die
Beschlussvorlage zur vierten Änderung der Verwaltungskostensatzung mittragen, wenn das kleine Wort „wenn“ nicht wäre. Es geht einmal mehr
um Transparenz und in diesem Zusammenhang
um das Informationsrecht der Leipziger und Leipzigerinnen auf Grundlage der kommunalen Informationsfreiheitssatzung.
Mit unserem Änderungsantrag verfolgen wir das
Ziel, dass die Verwaltungsgebühren der Einzeltatbestände unter der Rubrik Amtshandlungen nach
der Informationsfreiheitssatzung, hier: Gebühren
für Einzeltatbestände der Informationsfreiheitssatzung, aufgeführt in der Tarifstelle 26, unverändert bleiben.
Dazu eine kleine Rückblende, mit der wir bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag werben wollen:
Auf Initiative meiner Fraktion wurde im Dezember
2012 die Leipziger Informationsfreiheitssatzung
beschlossen. Bereits damals äußerten wir grundsätzliche Bedenken dahin gehend, dass die in der
Verwaltungskostensatzung schlussendlich festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht
massiv behindern werden.
S e i t e | 58
Im Oktober 2014 stellten wir deshalb erneut einen
Antrag zur Informationsfreiheitssatzung mit dem
Ziel, mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften künftig kostenfrei zu stellen sowie bei weitergehenden
Auskünften die Gebühren so zu bemessen, dass
zwischen dem Verwaltungsaufwand einerseits
und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein
angemessenes Verhältnis besteht und des Weiteren die im Einzelnen festgelegten Gebührensätze
den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen sollen.
Infolge dessen und auf Vorschlag der Verwaltung
hat der Stadtrat mit großer Mehrheit im Jahr 2015
beschlossen, dass zum einen mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe
weniger Abschriften kostenfrei gestellt werden
und zum anderen auch der Gebührenrahmen
oberhalb einfacher Auskünfte deutlich nach unten
angepasst werden.
Nun die zweifelhafte Rolle rückwärts seitens der
Stadtverwaltung. Mit der vierten Änderung der
Verwaltungskostensatzung soll jetzt hinsichtlich
der Ausübung des Informationsrechts wieder eine
Kehrtwende vollzogen werden, welche wir Grüne
ablehnen, weil insbesondere die unteren Gebührengrenzen teilweise doch wieder erhebliche Anhebungen erfahren sollen. Die Stadtverwaltung
hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht,
dem Stadtrat eine entsprechend qualifizierte und
nachvollziehbare Kalkulation vorzulegen. Auch
deshalb kommen wir nicht umhin, die Angemessenheit dieser Gebührenerhöhungen infrage zu
stellen.
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, die
schwarz-rote Koalition auf Landesebene hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2014 Folgendes beschlossen - ich zitiere -:
Wir wollen in einem Informationsfreiheitsgesetz das Recht der Bürgerinnen
und Bürger klarstellen, gegen angemessene Gebühren grundsätzlich Zugang zu
behördlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz
von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder
besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen.
Am besten wäre gewesen, wenn es ein sächsisches Informationsfreiheitsgesetz, das dann auch
für die Kommunen gelten würde, bereits zum heutigen Tage geben würde; denn damit wäre die Tarifstelle 26 obsolet geworden. Dem ist aber nicht
so. Man darf gespannt sein, ob und wann ein
sächsisches Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich kommt.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Also gilt weiterhin die Leipziger Informationsfreiheitssatzung. Wir Grüne wollen nicht, dass durch
diese neuen, von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze das Informationsrecht künftig
wieder massiv behindert wird. Die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen würden im Übrigen
dem Sinn und Zweck der Leipziger Informationsfreiheitssatzung zuwiderlaufen.
Kolleginnen und Kollegen, wenn Ihnen Transparenz und Informationsrecht der Leipziger und
Leipzigerinnen auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung genauso wichtig sind wie uns,
dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag bitte zu. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.
Zuerst stimmen wir über den Änderungsantrag
ab. Wer diesem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Da
es sich um einen Satzungsbeschluss handelt,
werden die Stimmen ausgezählt. Ich bitte um Ihr
Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 59 - 0 - 0. So beschlossen.
19.6
Abstimmung: 48 dafür, 10 dagegen, keine Enthaltungen. So beschlossen.
19.4
Städtebaulicher Vertrag zur Planung
und Herstellung der öffentlichen und
privaten straßenseitigen Erschließung
sowie der Maßnahmen zur Vermeidung,
Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen der Vorhaben im Bereich des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 357.1 „Westlich
der Olbrichtstraße - Teil Süd“ (sog.
Werk Motor) (VI-DS-04084)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Es gibt klare Vorvoten. - Wird noch einmal das
Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich
bitte um Ihr Handzeichen. Wer ist gegen diesen
Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen
im Dezernat VI für diesen großen vertraglichen
Vorlauf.
19.5
Bebauungsplan Nr. 357.1 „Westlich der
Olbrichtstraße - Teil Süd“; Stadtbezirk
Nordwest, Ortsteil Möckern; Satzungsbeschluss (VI-DS-03606)
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig
zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit (VI-DS-03068)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.7
Abstimmung: Mit einer Reihe von Pro-Stimmen
dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Nun zur Beschlussfassung über die 4. Satzung.
Die Stimmen werden ausgezählt. Ich bitte um Ihr
Handzeichen. Wer stimmt der vorliegenden
4. Satzung zu? - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen?
S e i t e | 59
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig
über die Vergabe von Zuwendungen an
stadtteil- und ortsteilbezogene Bürgerund Heimatvereine (VI-DS-03772)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt
es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.8
Übertragung von Baulandflächen in der
Gemarkung Knauthain (B-Plan Nr. 132.2
„Rehbacher Straße“) an die LESG in
Verbindung mit außerplanmäßigen
Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung
an § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-03757NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.9
Straßenbenennung
03955)
2/2017
(VI-DS-
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Die Beratungsergebnisse liegen vor. - Gibt es
Wortwünsche? - Meines Wissens muss über jede
Straßenbenennung einzeln abgestimmt werden.
Ich werde nur die Nummer und den jeweiligen Benennungsvorschlag zur Abstimmung aufrufen.
Nr. 1.1: Sachsenseite. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: So beschlossen.
Nr. 1.2: Borsdorfer Straße. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Nr. 1.3: Stünzer Straße. Gibt es Gegenstimmen?
- Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Nr. 1.4: Egon-Erwin-Kisch-Weg.
men? - Enthaltungen?
Gegenstim-
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Nr. 1.5: Gambrinusstraße. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
S e i t e | 60
19.10 Bebauungsplan Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“; Stadtbezirk
Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost; Satzungsbeschluss (VI-DS-03982)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse die
Stimmen auszählen. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wer dem Bebauungsplan zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 57 - 1 - 1. So beschlossen.
Nr. 1.6: An der Feuerwache. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
19.11 Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung
des Wohnungspolitischen Konzepts
(VI-DS-04005)
Abstimmung: Auch dies ist einstimmig beschlossen.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Nr. 1.7: Fehmarner Straße. Gegenstimmen? Enthaltungen?
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Abstimmung: Mit einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Nr. 1.8: Grundmannstraße. Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Nr. 1.9: Bienenweg. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zu den Aufhebungen und Teilaufhebungen.
Nr. 2.1: Baumwollgasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig beschlossen.
Nr. 2.2: Kaffeegasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Nr. 2.3: Porzellangasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig.
Nr. 2.4: Tabakgasse. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig.
Nr. 2.5: Fuggerstraße. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
Als Information nehmen Sie bitte zur Kenntnis:
Kurt-Reinicke-Platz, Aufnahme der Bezeichnung.
19.12 Unterstützung der Bertolt-Brecht-Gastprofessor am neu gegründeten „Centre
of Competence for Theatre“ (CCT) (VIDS-03491)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Herr Weickert, bitte
schön.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss schon intensive Debatten darüber geführt.
Deswegen will ich das jetzt nicht unnötig in die
Länge ziehen. Aber wir müssen uns einmal grundsätzlich die Frage stellen: Es sollen 20.000 Euro
für die Förderung einer Gastprofessur an der Universität bereitgestellt werden. Entspricht das dem
Sinn, für das kommunales Geld verwendet werden soll, dass an der Leipziger Universität, die ja
eine Landesinstitution ist, eine zusätzliche Gastprofessur eingerichtet und von uns gefördert wird,
wenn wir zugleich die Hochschule für Musik und
Theater haben. Den Zusammenhang haben wir,
ehrlich gesagt, schon im Ausschuss nicht verstanden, und den verstehen wir auch jetzt nicht. Deswegen werden wir diese Vorlage ablehnen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke, bitte schön.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weickert,
grundsätzlich will ich Ihnen gar nicht widersprechen. Natürlich ist es im Kern Aufgabe des Frei-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
staates, die Universität zu finanzieren. Die für uns
hinreichende Legitimation, Ihnen diesen Vorschlag zu machen, war der Willen des Stadtrates,
2014 einstimmig, glaube ich, gefasst. Als das Institut für Theaterwissenschaften geschlossen
werden sollte, hat der Stadtrat der Verwaltung den
Auftrag gegeben, am Erhalt der Theaterwissenschaften mitzuarbeiten. Und das ist das Ergebnis.
S e i t e | 61
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.17 Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2018 für
konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen (VI-DS-04080)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Oberbürgermeister Jung: Danke schön für die
Erklärung. - Ich darf um Ihr Handzeichen bitten.
Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen.
19.13 Fortführung der städtischen Kofinanzierung des Projektes SCHAUPLATZ
(Aktivierungshilfe für Jugendliche und
junge Erwachsene) 2017/2018 (VI-DS04032)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.14 Jubiläen und Großveranstaltungen weitere finanzielle Unterstützung durch
die Stadt Leipzig im Jahr 2017 (VI-DS04033)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
19.15 Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße“; Stadtbezirk Nordwest, Ortsteil Lindenthal; Aufstellungsbeschluss (VI-DS-04066)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
19.16 Entlastung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig als Testamentsvollstreckerin über den Nachlass Margit
Merkel gegenüber der Stadt Leipzig /
Museum der bildenden Künste Leipzig
als Erbin (VI-DS-04073)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird das Wort gewünscht? - Bitte schön, Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Vorlage 04080, die einen Ermächtigungsvorgriff auf Haushaltsmittel für 2018 in 2017 vorsieht,
ist zumindest erklärungsbedürftig. Konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen sind einzuplanende
Mittel für kurzfristige Reparaturen an von Verschleiß und Abnutzung betroffenen baulichen Teilen, die bei Unterhaltung eines Bauwerks anfallen.
Defekte WC-Anlagen oder Fensterscheiben, aber
auch defekte Wandtafeln zählen zu konsumtiven
Maßnahmen. Der Freistaat macht dazu auch folgende Angabe: Dies betrifft unter anderem Miet-,
Wartungs- und Reinigungsverträge. Die Größenordnungen für Instandhaltungsmaßnahmen sind
aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre und
aus den Meldungen der Schulen vom Kämmerer
zu ermitteln und in den Haushaltsplan einzustellen.
Investive Baumittel hingegen betreffen planbare
Baumaßnahmen zum Werterhalt und zur Wertsteigerung, die in den Haushaltsplanberatungen
regelmäßig für Diskussionen sorgen und die
durch Prioritätensetzungen und Festschreibungen im Haushaltsplan gesichert sind. Ich erinnere
an die Aussage der Verwaltung zu Beginn dieses
Jahres, dass wir einen Investitionsstau haben, der
bei einem knappen Jahr liegt und nur behoben
werden kann, wenn genug Baukapazitäten vorhanden sind.
Was will die Verwaltung mit dieser Vorlage? In der
Tabelle sind vor allen planbare Sanierungen und
Investitionen, aber keineswegs konsumtive Instandhaltungsmaßnahmen aufgeführt, auch keine
Verträge, wie sie die Sächsische Landesdirektion
anführt. Die AfD-Stadtratsfraktion wünscht hier eine Klärung, weshalb einerseits im Beschlusstext
von konsumtiven Mitteln und andererseits in der
Erläuterungstabelle von investiven Mitteln, vorwiegend von Sanierungen, die Rede ist. Zudem
muss erklärt werden, wie die Umsetzung erfolgen
soll, wenn es nicht genug Baukapazitäten gibt und
Leipzig einen Sanierungsstau vor sich her
schiebt.
Zumindest die Baustellen Altes und Neues Rathaus waren längst abgestimmt und können nicht
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
zu den konsumtiven Erhaltungsmaßnahmen gezählt werden. Die Ertüchtigung des Brandschutzes und der Elektroanlagen sowie die Sanierung
der Fassade des Alten Rathauses waren Bestandteil der Vorlage 03747, die am 14. März dieses Jahres diskutiert und im Mai von der Ratsversammlung beschlossen wurde, sodass man sich
nur wundern kann über die Kurzlebigkeit dieser
Verwaltungsvorlage. Die im Mai beschlossenen
Jahresscheiben sind offensichtlich schon wieder
hinfällig und werden als änderungswürdig erachtet.
Die AfD-Fraktion wünscht die strikte Einhaltung
des Haushaltsplans und den Abbau des Sanierungsstaus der letzten Jahre bei Schulen und Kitas, bevor hier immer wieder neue Vor- und Rückgriffe auf Haushaltsmittel abgestimmt werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu.
Bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Ich möchte nur eine ganz kurze Information zu
diesem Thema geben; denn wir haben das schon
sehr ausführlich in den Ausschüssen diskutiert.
Aufgrund des Aufschwungs, der nicht nur unsere
Stadt betrifft, sondern auch viele andere Städte
erfasst hat, ist der Bausektor massiv aufgeheizt
und sind die Baupreise im Vergleich zu unseren
ursprünglichen Kennziffern enorm, im Durchschnitt um 30 bis 35 Prozent, gestiegen. Als wir
das genannte Projekt geplant haben - das liegt
schon einige Zeit zurück -, war das so noch nicht
vorauszusehen. Man kann nicht alle Größenordnungen in den Plan mit aufnehmen. So etwas
kommt gelegentlich auch nach dem Ende von
Ausschreibungen vor.
Für das von Ihnen genannte Beispiel gab es eine
europaweite Ausschreibung. Wenn ich mich richtig erinnere, haben neun Firmen die Unterlagen
eingeholt. Abgegeben wurden letztendlich nur
zwei Angebote. In beiden wurden höhere Baukosten geltend gemacht, nämlich 136 bzw. 138 Prozent im Vergleich zu 100 Prozent. In dem Fall gibt
es zwei Möglichkeiten: Entweder man lebt mit dieser Summe, oder man hebt die Ausschreibung auf
und fängt wieder von vorn an. Die Fristen bei europaweiten Ausschreibungen sind sehr lang. Die
Gefahr, dass man dann einen noch höheren Preis
akzeptieren muss, ist natürlich immens. Ich denke, an dieser Stelle sollten wir versuchen, die Sanierung dieses Objekts, das dringend gebraucht
wird, so schnell wie möglich zu realisieren. Ich bitte Sie dementsprechend, dieser Vorlage zuzustimmen. - Danke schön.
S e i t e | 62
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, für die
Erklärung. - Wie ich höre, reicht Herrn Albrecht
das nicht aus. Deshalb will ich hinzufügen: Meines Wissens braucht es drei übergreifende Maßnahmen, damit es als investiv gewertet werden
kann. Das sind Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt, weil sie eben nicht investiv abgebildet
werden können.
Können wir jetzt darüber abstimmen? - Ich bitte
Sie um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Mehrheitlich so beschlossen.
19.18 Mitgliedschaften der Stadt Leipzig in
Vereinen und Verbänden: Mitgliedschaften des Dezernats Kultur (VI-DS04089)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
19.19 Leipzigs Mitgliedschaft im Städtebündnis „Mayors for Peace“ (VI-DS-04092)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Zwölf Jahre
hat es gedauert, sich zu überwinden, eine Flagge
zu kaufen, mit der für den Frieden auf Erden und
für eine atomwaffenfreie Welt geworben wird. Ohne unser beharrliches Nerven durch Anfragen und
Presseartikel hätte die Stadt womöglich vergessen, dass sie Mitglied im Bündnis „Mayors for Peace“ ist. Es freut uns daher, dass nun endlich mit
dieser Vorlage auch so etwas wie ein Bewusstsein in der Stadtverwaltung einkehrt.
Aber bitte, Herr Oberbürgermeister, lassen Sie es
nicht dabei bewenden, die Flagge am 8. Juli morgens vom Hausmeister aufziehen zu lassen, wie
kürzlich geschehen! Auch die Initiierung eines
Projekts wurde letztes Jahr versprochen, passiert
ist leider bisher nichts. Wir nehmen Sie beim
Wort, Herr Oberbürgermeister, mit Vereinen und
Initiativen zukünftig Aktionen zu planen und diese
zu unterstützen, wie in der Verwaltungsvorlage
beschrieben. In einer Welt, in der aktuell viel zu
viele Kriege stattfinden und die USA mit atomaren
Erstschlägen droht, braucht es ein Engagement
für den Frieden umso mehr. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Oberbürgermeister Jung: Ich war halt im Urlaub
am 8. Juli. - Können wir abstimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mehrheitlich so beschlossen.
19.20 Aufhebung des Beschlusses VI-P01752 vom 24.04.2016 (Beschlusspunkt 5) betreffend des Verbotes von
Wildtieren in Zirkussen (VI-DS-04310)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Herr Hörning, ich bitte Sie um einige einleitende
Sätze zu dieser Vorlage.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrte Damen
und Herren! Mit der Vorlage wird der ursprüngliche Beschluss betreffend das Verbot von Wildtieren in Zirkussen aufgehoben. Konkret wird der
letzte Beschlusspunkt betreffend die dort genannten Tierarten aufgehoben. Die übrigen Beschlüsse bleiben weiterhin bestehen. Anlass dafür ist
der Bescheid der Landesdirektion, mit dem wir
förmlich aufgefordert werden, diesen Beschluss
aufzuheben. Erfolgt eine Aufhebung nicht, wird im
Wege der Ersatzvornahme durch die Landesdirektion die Aufhebung erfolgen.
Wie Sie der Vorlage entnehmen können, sind sowohl die Landesdirektion als auch die Verwaltung
der rechtlichen Auffassung, dass das Verbot insbesondere aufgrund der nunmehr vorliegenden
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtswidrig ist. Mit dem ursprünglichen
Beschluss wird rechtswidrig in die Berufsfreiheit
der im Zirkus arbeitenden Personen eingegriffen.
Außerdem ist die Stadt für ein solches Verbot
nicht zuständig. Das Tierschutzgesetz hat ausdrücklich für derartige Verbote eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Allerdings richtet
sich diese an das Ministerium für Verbraucherschutz. Das Ministerium wäre berechtigt, ein Verbot zu erlassen, nicht jedoch die Stadt. Es fehlt
aufseiten der Stadt Leipzig eine für das Verbot
notwendige Ermächtigungsgrundlage. Dem Bescheid der Landesdirektion ist daher zuzustimmen.
Sollte dem Beschlussvorschlag der Vorlage nicht
zugestimmt werden, müsste die Stadt Leipzig gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, was
vorläufig bereits geschehen ist, und dann klagen.
Im Hinblick auf die bereits bestehende Rechtsprechung ist jedoch davon auszugehen, dass ein derartiges Klageverfahren verloren geht. Wird dem
Beschlussvorschlag nicht zugestimmt, entstehen
daher erhebliche Prozesskosten, ohne dass tatsächlich Erfolgsaussichten bestehen. Es wird daher angeraten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und damit den ursprünglichen Beschluss
abzuändern.
S e i t e | 63
Ich darf nochmals darauf hinweisen, dass alle
weiteren Beschlusspunkte zum Schutz der Wildtiere in Zirkussen bestehen bleiben. Die eigentliche Intention des Beschlusses wird daher nicht
berührt, was erst recht dafür spricht, dieser Vorlage zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Herr
Hörning. - Bitte schön, Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Die Stadträte meiner
Fraktion bekamen im März dieses Jahres die
Möglichkeit, einmal hinter die Kulissen eines Zirkusbetriebs zu schauen. Damals gastierte in unserer Stadt auf privatem Grund einer der letzten
Zirkusse mit Wildtieren wie Elefanten, Giraffen, einem Flusspferd, Zebras, nämlich der „Circus
Voyage“. Sehr konstruktiv und kritisch wurden
beim Rundgang mit den anwesenden Vertretern
der Fraktionen - es waren leider nur CDU- und
AfD-Stadträte dabei, die anderen Fraktionen
glänzten mit Abwesenheit - und einem Umweltverband Meinungen ausgetauscht. Ein Begleiter
des Rundgangs, der sich als Tierarzt und Vertreter der Grünen vorstellte, musste jedoch nach
maßlos groben Pöbeleien und Beleidigungen gegen Zirkusmitarbeiter des Platzes verwiesen werden. Es ging einem übrigens das Herz auf, zu sehen, wie Pflegepersonal und Tiere harmonieren.
Wir finden es gut und richtig, wenn Zirkusse mit
Wildtieren auch künftig auf kommunalem Grund in
Leipzig, beispielsweise auf dem Kleinmesseplatz
am Cottaweg, für Jung und Alt ihre Zelte aufschlagen. Nicht jede junge Familie mit kleinen Kindern
hat schließlich die finanzielle Möglichkeit, die afrikanische Savanne zu bereisen, um Wildtiere einmal aus nächster Nähe zu sehen. Eintrittskarten
für die Zirkusvorstellungen hingegen sind noch in
einem erschwinglichen preislichen Rahmen erhältlich.
Wenn aber bei der Kontrolle durch Veterinärmediziner festgestellt wird, dass unsere Mitgeschöpfe,
die uns Menschen viel Freude und Bildungserkenntnisse bescheren, nicht artgerecht gehalten
werden oder es gar zu Misshandlungen von Tieren kommt, sollte man mit der Härte des Gesetzes durchgreifen. Die gesetzlichen Vorgaben zur
Haltung von Wildtieren in Zirkusbetrieben sind in
Deutschland glücklicherweise auf einem sehr hohen Niveau.
Der Aufhebung des Beschlusses zum Verbot von
Wildtieren in Zirkussen vom Frühjahr 2016 gemäß
der Vorgabe der Landesdirektion, die den Stadtratsbeschluss für rechtswidrig hält, stimmt meine
Fraktion zu. Der jüngsten Stellungnahme des
Tierschutzbeirats zum Thema kann meine Frakti-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
on so nicht folgen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte
Gäste! Vorweg an meinen Vorredner: Als der von
Ihnen ach so gelobte „Circus Voyage“ in Berlin
gastierte, wurde der Amtstierarzt, der in Begleitung der Polizei und des Ordnungsamtes erschien, nicht einmal auf das Gelände gelassen. Wie
man der Presse entnehmen konnte, haben Hunde, mit denen der Zirkus sein Gelände verteidigt
hat, den Amtstierarzt sogar gebissen. - So viel
zum ach so tollen „Circus Voyage“, der sich an alle Regeln und Gesetze hält. Aber das nur am
Rande, damit alle wissen, über was für einen Zirkus wir hier reden. Es mag sicherlich Zirkusse geben, die vernünftig mit ihren Tieren arbeiten, aber
dieser ist nicht gerade ein herausragendes Beispiel.
Jetzt zu meiner Rede. Ich will heute nicht über
Wildtiere in Zirkussen reden. Das haben wir hier
im Stadtrat schon ausführlich getan; das müssen
wir jetzt nicht noch einmal aufwärmen. Lieber will
ich die allgemeine Lage einschätzen und Ihnen eine Empfehlung geben, welche der beiden Optionen wir wählen sollten.
Wir sollen den vor einiger Zeit mühsam gefundenen Kompromiss zu Wildtieren in Zirkussen in
Leipzig aufheben. So will es die Landesdirektion.
Die Tausenden Bürger Leipzigs, die damals die
Petition unterschrieben haben, wollen das aber
nicht. Auch der Stadtrat will das nicht, zumindest
jetzt noch; mal sehen, wie die Abstimmung ausgeht. Es ist richtig: Eigentlich muss das Problem
auf Bundesebene gelöst werden. Es ist aber auch
richtig: Die Gesetzeslage und die Urteile dazu
sind uneindeutig und lassen nicht unbedingt auf
ein positives Urteil hoffen. Dennoch besteht eine
Chance, den beschlossenen Status quo zu erhalten.
Ich finde es interessant, dass hier nur bestimmte
Gesetze und Urteile - eben auch wieder von Herrn
Hörning mit sehr viel Vehemenz - vorgetragen
werden, um nachzuweisen, dass das rechtswidrig
ist. Es gab inzwischen aber auch andere Urteile,
die das Wildtierverbot in Zirkussen für rechtssicher erklärt haben. Es gilt mittlerweile in 17 Kommunen in Deutschland. Von daher: Die Gerichte
entscheiden mal so, mal so. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist für Sachsen gar nicht
zuständig. Das sollte man ein sächsisches Gericht entscheiden lassen.
S e i t e | 64
Schauen wir uns einmal die Lage in den drei
großen Städten des Freistaats Sachsen an:
Chemnitz wird gegen diesen Bescheid klagen.
Trotz der Aufforderung der Landesdirektion, diesen Beschluss zurückzunehmen, hat der Stadtrat
von Chemnitz in seiner heutigen Sitzung, die gerade parallel zu unserer stattfindet, seinen Beschluss noch einmal bekräftigt. Da es eine große
Mehrheit dafür gab, wird wohl auch die Klage gegen den Bescheid problemlos beschlossen werden.
Die Stadt Dresden bereitet gerade einen Beschluss zum Verbot von Wildtieren in Zirkussen
vor, in den sie die aktuelle Rechtsprechung schon
einbezogen und den Antrag dahin gehend modifiziert hat, die Sicherheitsbedenken stärker zu betonen.
Klar, mit Tierschutz kann man immer argumentieren. Auch wir hatten schon die Diskussion in den
Fachgremien, dass das Halten von Wildtieren in
Zirkussen nicht ganz ungefährlich ist. Gerade
musste ich in einem Presseartikel online lesen,
dass in der Nähe von Potsdam zwei Wasserbüffel, die aus einem Zirkus ausgebrochen waren,
einen schweren Unfall verursacht haben, bei dem
ein Mensch zu Tode kam - auch das eine Folge
der Haltung von Wildtieren in Zirkussen, die in diesem Fall nicht sicher genug gehalten wurden.
Wir in Leipzig haben jetzt ebenfalls die Option, zu
klagen, genauso wie es Dresden wohl möglich
machen wird, wenn der Beschluss dort gefasst
wird, und wie es Chemnitz macht. Wenn wir uns
heute entscheiden sollten, zu klagen, und das Gericht entscheidet, dass das nicht rechtens ist,
dann ist die Sache hier vom Tisch. Dann müssen
wir uns dem fügen. Das ist halt so, wenn Gerichte entschieden haben. Es kann aber auch sein,
dass das Gericht das Verbot von Wildtieren in Zirkussen bestätigt. Daher wären wir mit dem Klammersack gepudert, wenn wir als Einzige ein von
den Bürgern der Stadt gewünschtes und vom
Stadtrat beschlossenes Verbot freiwillig kassierten, während von den anderen beiden großen
Städten in Sachsen gegen den Bescheid geklagt
wird.
Wenn über die Klage entschieden ist, müssten wir
im Stadtrat erneut entscheiden. Die Diskussion
würde also erneut geführt. Natürlich würden wir
auch den Antrag erneut stellen. Dann würde vielleicht beschlossen, das Verbot wieder in Kraft zu
setzen. Sehr verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das alles können wir uns sparen. Lassen wir
die Rechtmäßigkeit des Wildtierverbots in Zirkussen von einem sächsischen Gericht klären und
dann den Richterspruch akzeptieren. Das wäre
der fairste Umgang mit dem Thema. Damit wären
wir auf der sicheren Seite. Bitte stimmen Sie gegen die Vorlage! - Danke.
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Werte Bürgermeister! Liebe Gäste! Liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen! Offensichtlich ist
bei der Abstimmung - wir haben damals schon dagegengestimmt - ein Fehler unterlaufen, wie nun
festgestellt wurde. Ich bin im März in diesen Zirkus gegangen, um mir das einmal vor Ort anzugucken. Ich war, ehrlich gesagt, enttäuscht. Hier
wurde ein großer Zirkus veranstaltet, und dann
waren dort nur drei AfD-Stadträte, meine Wenigkeit, der BUND, der Zoo Leipzig, deren Vertreter
auch sachliche Antworten auf ihre Fragen erhalten haben, sowie Ihr Vertreter anwesend. Es ist
Ihr gutes Recht, einen Vertreter zu schicken. Aber
das, was Herr Kühne dazu gesagt hat, stimmt
hundertprozentig. Ihr Vertreter hat sich benommen wie ein Vandale.
Sie tragen hier aus Zeitungsartikeln vor und sagen, es gäbe genauso viele Gegenurteile. Ich frage Sie: Warum sollen wir sinnlos klagen und dafür Geld ausgeben? Wie das ausgeht, können wir
uns doch ausmalen. Es gibt Gesetze. Die Prüfungen sind durchgeführt worden.
Ihr Mann hat sich dort hingestellt und behauptet,
das Veterinäramt habe keine Ahnung, das zu prüfen, und hat gefordert: Holen Sie mal die Dresdner Prüfer her! - Das war eine Unverschämtheit,
eine Unsachlichkeit sondergleichen. Wenn man
Unsachlichkeit in ein so ernstes Thema bringt,
lohnt es sich nicht, weiter zu diskutieren. Dann
muss man für diese Vorlage stimmen. Anders
geht es nicht. Ich bin für eine sachliche Diskussion. Ich bin für Tierschutz und alles, was damit zusammenhängt. Aber hier ständig Unsachlichkeiten vorzutragen, so geht es nicht. Irgendwann
muss man mal zu der Sache stehen und sagen:
Erledigt! - Bitte stimmen Sie für diese Vorlage!
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich spreche hier
als Tierschutzbeiratsvorsitzende. - Man konnte
heute der Presse unsere Pressemitteilung entnehmen, wenn auch nicht ganz vollständig. Ja, wir
haben im Tierschutzbeirat mehrheitlich die Empfehlung ausgesprochen, wie sie eben auch von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragen
wurde. Aber ein Teil der Tierschutzbeiräte war
auch der Meinung: Das ist nur ein Teil der Wahrheit.
Man kann verweigern, dass Zirkusse weiter Wildtiere präsentieren. Aber dann muss man auch
weiterdenken, nämlich. Was geschieht mit diesen
Wildtieren, wenn sie nicht mehr in Zirkussen präsentiert werden dürfen? Man muss sich gleichermaßen auch um Ausstiegsszenarien für diese Zir-
S e i t e | 65
kusse kümmern. Diese Problematik spielt in der
Diskussion keine Rolle. Dass dies fehlt, hat ein
Teil des Tierschutzbeirats bemängelt. Das Problem können wir hier in Leipzig nicht lösen. Aber:
Man kann nicht nur die eine Hälfte fordern, man
muss beides fordern. Das wollte ich an dieser
Stelle noch einmal deutlich machen. Deswegen:
Als Tierschutzbeiratsvorsitzende unterstütze ich
diese Empfehlung, aber ich als Person empfinde
sie nur als einen halben, weil unvollständigen Akt
und insofern momentan nicht verfolgbar.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Ich will nicht noch einmal das wiederholen, was hier schon angesprochen wurde. DIE
LINKE hat seinerzeit mindestens zehn Stunden
dafür gebraucht, sich zu entscheiden und zu sagen: Wir sind gegen Wildtiere in Zirkussen. Es hat
auch bei uns Für und Wider gegeben.
Jetzt sage mir mal einer, warum ich nur wegen eines Bescheids der Landesdirektion jetzt einfach
mal mein Votum revidieren soll! Das macht doch
keinen Sinn. Das muss man ausfechten, liebe
Verwaltung, lieber Herr Oberbürgermeister. Dann
werden wir ja sehen, was passiert. Gegebenenfalls muss man sich dann der Rechtsprechung
beugen, aber vorher nicht.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
wollte nur ganz kurz auf das eingehen, was Herr
Riedel gesagt hat. - Herr Riedel, ich glaube, Sie
vermischen hier zwei Sachen. Das eine ist die
rechtliche Situation. Da ist es so, dass es diesbezüglich Entscheidungen von Gerichten dafür und
dagegen gibt. Das habe ich hier auch dargelegt. Das andere ist der Besuch in einem Zirkus, der
von verschiedenen Seiten hier angesprochen
wurde. Da ich kein Tierarzt bin, haben wir einen
Vertreter dorthin geschickt. Dass er eine andere
Auffassung zur Haltung von Tieren in einem Zirkus hat als möglicherweise der Zirkusbetreiber
selbst, ist nun einmal Realität. Dass man sich uneins war und ihn dort rausgeschmissen hat, das
mag so gewesen sein. Das ist, wenn man unterschiedliche Auffassungen zu einem Thema, vielleicht auch nicht verwunderlich. Aber man sollte
diese beiden Sachen nicht miteinander vermischen.
Noch einmal auf den Zirkus zurückkommend: Sie
sagen, man sollte ehrlich sein und hier keine
falschen Behauptungen aufstellen. Dazu sage
ich: Im Zirkuszentralregister gibt es genügend
Eintragungen zu diesem Zirkus, auch im Nach-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
gang zu seinem Gastspiel in Leipzig, zu seinem
Gastspiel in Dresden, zu seinem Gastspiel in Berlin, wo der Amtstierarzt nicht auf das Gelände gelassen wurde, und jetzt auch zu seinem Gastspiel
in Bremen. Natürlich kommen eigentlich nur Amtstierärzte an die Daten heran, aber uns ist es
trotzdem gelungen: Wir haben die Daten. Dazu
nur so viel: Dieser Zirkus hat sich nun mal leider
nicht mit Ruhm bekleckert.
Von daher noch einmal die Bitte an Sie: Lassen
Sie uns über die Sache reden, statt uns jetzt über
diesen einen Zirkus zu verstreiten! Das Verhalten
dieses Zirkus ist, glaube ich, der Sache nicht dienlich. Es geht hier um rechtliche Einschätzungen.
Dazu gibt es unterschiedliche Gerichtsentscheidungen und unterschiedliche Betrachtungen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der
Stadtrat hat sich in dieser Frage bei der Beschlussfassung des heute zu beanstandenden
Beschlusses inhaltlich und politisch positioniert.
Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, die Debatten der Vergangenheit erneut zu führen. Die inhaltliche Positionierung hat stattgefunden. Die
mag dem einen passen, dem anderen nicht. Aber
die politische Willensbildung in diesem Kommunalparlament hat stattgefunden.
Die Frage, die sich uns heute stellt, ist nicht, ob
wir für oder gegen Wildtierhaltung in Zirkussen
sind, sondern: Halten wir es angesichts der
Rechtssituation für sinnvoll, einem Bescheid der
Landesdirektion Folge zu leisten, oder sind wir der
Auffassung, dass wir gegen diesen Bescheid klagen sollten? An der Rechtslage in der Stadt Leipzig ändert sich nichts. Wildtiere im Zirkus sind in
Leipzig bereits wieder zulässig. Das hat der Bescheid der Landesdirektion erwirkt, ob uns das
gefällt oder nicht. Das wird so lange zulässig bleiben, bis diese Frage höchstrichterlich irgendwann
einmal geklärt ist.
Fakt ist: Wir haben in verschiedenen Bundesländern inzwischen Urteile von Verwaltungsgerichten und auch von höheren Gerichten, aber wir haben noch keines aus Sachsen. Demnach könnte
man denken, es macht Sinn, die Rechtsprechung
in Sachsen abzuwarten, weil sie unter Umständen
hier anders ausfallen könnte. Dies erscheint aber
relativ unwahrscheinlich, da es sich ja nicht um eine landesgesetzliche Regelung handelt, wie etwa
bei den Straßenausbaubeiträgen, sondern um eine bundesgesetzliche Regelung. Von daher
könnte man sagen: Okay, uns egal. Wir fechten
das durch.
S e i t e | 66
Da uns aber bekannt ist, dass eine andere Kommune, nämlich Chemnitz, zeitnah entscheiden
wird, das durchzufechten, stellt sich die Frage, ob
wir uns den Aufwand und die Kosten antun sollten, dies ebenfalls zu tun, oder ob es nicht sinnvoller wäre, abzuwarten. Wenn das Urteil im Sinne der politischen Mehrheit des Stadtrats ausgeht, ist das per Beschluss des Stadtrats ruckzuck wieder eingeführt. Von daher neigen wir eher
der Option zu, das Geld für das Gerichtsverfahren
nicht auszugeben, das Verfahren abzuwarten und
dann, je nachdem was dabei herauskommt, politisch hier erneut zu entscheiden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wir kommen jetzt zur
Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum und lasse die Stimmen auszählen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu? - Wer stimmt
dagegen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 28 dafür, 25 dagegen, 6 Enthaltungen. So beschlossen.
TOP 19.21 ist vertagt.
19.22 Änderung zum Ausführungsbeschluss
VI-DS-03974-NF-01 - Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages und Abschluss
eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes „Kinderhaus Curiestraße“
mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO Erhöhung der monatlichen Gesamtnettomietkosten (VI-DS-03974-NF-03)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Dubrau hat zum Thema schon alles gesagt.
Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Sie wissen, dass ich an dieser Stelle sehr
gern auf Kostendisziplin poche. Heute ist das anders. Warum ist das so? Einen Teil der Dinge hat
Frau Dubrau vorhin schon vorweggenommen;
schönen Dank dafür. Uns und mir ist wichtig, an
dieser Stelle noch einmal die Geschichte des Projektes „Kinderhaus Curiestraße“ in den Fokus zu
nehmen.
Seit Juni 2014 kämpfen ich und die Fraktion der
CDU dafür, dass es im Umfeld des alten Messegeländes eine Kita gibt und dass die Förderschule Thonberg nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nach Paunsdorf umzieht, sondern in ihrem sozialen Umfeld, also im Stadtteil, bleiben
kann. Die behinderten Menschen wollen in der
Nähe der Behindertenwerkstätten bleiben. Sie
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
wollen ihre sozialen Kontakte und das Umfeld erhalten wissen. Sie wollen den Weg zu ihrer Einrichtung, der für sie sehr schwierig ist, einzuüben,
beibehalten. Das ist an diesem Standort möglich,
während für den Standort in Paunsdorf ein völlig
anderer Weg hätte genommen werden müssen.
Wir haben mit diesem Projekt den Teilhabegedanken gestärkt.
Jawohl, es gibt eine Kostenerhöhung in Höhe von
36 Prozent, und zwar ausschließlich in den Kostengruppen 300, Bauhauptleistungen, und 400,
Haustechnik und technische Anlagen, also nicht
an irgendwelchen anderen Stellen. Deswegen ist
die Begründung, die vorhin von Frau Dubrau vorgetragen wurde, richtig: Das ist der derzeitigen
Marktsituation geschuldet, die sich auch in den
Ausschreibungsergebnissen, die wir in unserer
Stadt erzielen, niederschlägt. Deshalb müssen
wir die Mietkonditionen anpassen. Wir haben hier
einen sehr hohen Mietpreis, was uns eine Träne
verdrücken lässt. Dennoch halten wir es für sehr
sinnvoll, dieses Projekt jetzt nicht weiter zu verzögern - um der Kinder und ihrem urbanen Umfeld
willen. Ich bitte Sie deswegen um Zustimmung.
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In diesem Jahr verzögerte sich die Ausschreibung
um weitere Monate, weil zwar der Fördermittelbescheid für die Kita, nicht aber der für die Förderschule vorlag.
Was die erhebliche Überschreitung des Kostenangebots gegenüber der Kostenberechnung angeht, verweise ich auf die derzeitigen Rahmenbedingungen; Frau Dubrau und Herr Albrecht sind
darauf bereits eingegangen. In fast allen Gewerken - die Mitglieder im Vergabegremium wissen,
wovon sie sprechen - gibt es eine sehr gute Auslastung. Somit fällt es auch den Auftragnehmern
für Rohbau, die mehrere Gewerke binden und koordinieren müssen, schwer, preisgünstige Angebote zu akquirieren. Angesichts der derzeitigen
Marktlage würde eine ansonsten notwendige Aufhebung und Neuausschreibung kein wirtschaftliches Angebot erwarten lassen und die Gefahr einschließen, dass noch teurere Angebote unterbreitet werden, die dann möglicherweise anzunehmen wären. Auch das Bauvorhaben selbst würde
sich in der Realisierung um weitere Monate verschieben. Deshalb werbe ich, wie auch Herr Albrecht und Frau Dubrau, für die heutige Annahme
des Beschlusses. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die längst
überfällige Verbesserung der Lernbedingungen
für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Thonberg und der Förderschule sowie der Bedarf an Kitaplätzen machen die heutige Beschlussfassung zum Standort Curiestraße dringend notwendig.
Erinnern wir uns: Nachdem die Verwaltung eine
denkbare Verlagerung der Förderschule in die
nicht mehr genutzte Schule Hainbuchenstraße
vorgeschlagen hatte, gab es zahlreiche Bedenken und Proteste aus der Elternschaft, aber auch
aus verschiedenen Fraktionen des Stadtrats. Vor
dem Hintergrund, dass die Grundschule Thonberg aufgrund stark wachsender Schülerzahlen
im wahrsten Sinne des Wortes aus allen Nähten
platzt - dort steht es Oberkante Unterlippe -, wurde beschlossen, an der Grundschule einen Anbau
zu errichten, der im zweiten Schulhalbjahr in Nutzung gehen soll. Gleichzeitig wurde beschlossen,
dass die geplante Kita in der Curie-straße zwei
zusätzliche Obergeschosse erhält, die künftig von
der Förderschule genutzt werden. Es handelt sich
also um eine Funktionsüberlagerung. Damit geht
die Stadt neue Wege. Das ist an dieser Stelle
auch einmal herauszustellen.
Neben der Zeit für Umplanungen verzögerte sich
die Genehmigung durch Verwaltungshandeln in
einzelnen Ämtern, statt aktiv an der Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung mitzuwirken.
Oberbürgermeister Jung: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. - Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag in der Neufassung vom 21.08.2017
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.23 Bau- und Finanzierungsbeschluss:
Oberschule Mölkau, Schulstraße 6,
04316 Leipzig, Erweiterungsbau (VIDS-04169-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.23.1 dazu ÄA (-04169-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Ich möchte es kurz machen. An dem Investitionsprojekt gibt es ja keinen Zweifel. Es wird
auch von unserer Seite unterstützt. Unsere Kritik
richtet sich auf Beschlusspunkt 5, der eine pauschale Ermächtigung für eine Baukostensteigerung von 1,2 Millionen Euro vorsieht, was ungefähr 15 Prozent der Bausumme entspricht. Diese
sollen wir schon jetzt mitgenehmigen für den Fall
der Fälle.
Wir haben in der Vergangenheit beim Bauen im
Bestand durchaus negative Erfahrungen ge-
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
macht. Auch in der letzten Stadtratssitzungen gab
es diesbezügliche Beschlüsse. Das Problem ist:
Wenn etwas in Betrieb ist, kann man nicht alles
abreißen. Man kann nicht unter die Fußböden
schauen, man kann nicht hinter die Wandverkleidungen schauen, man kann die Statik nicht prüfen. Daher gibt es besondere Risiken beim Bauen
im Bestand.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, bauen
wir hier bei der Oberschule Mölkau nicht im Bestand, sondern wir errichten einen Neubau als Anbau mit Verbindungsgängen. Das heißt: Die von
mir genannten Probleme, die wir beim Bauen im
Bestand haben, stellen sich bei einem Neubau als
Anbau nicht. Angesichts dieser Tatsache halten
wir eine pauschale Ermächtigung, 1,2 Millionen
Euro, also 15 Prozent der Bausumme, mehr ausgeben zu dürfen, für nicht gerechtfertigt. Wir wollen das Projekt auf den Weg bringen, bitten Sie
aber, den Beschlusspunkt 5 zu streichen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Wir haben hier beides. Wir bauen zum Teil auch
im Altbau, der ein ganz schwieriger Altbau ist. Der
entscheidende Punkt ist - darüber haben wir bereits bei der anderen Vorlage gesprochen -: Wir
haben grundsätzlich im Moment Kostenerhöhungen in Größenordnungen von 30 bis 35 Prozent,
manchmal sogar noch mehr. Wir möchten vermeiden, hier in eine vergleichbare Situation wie beim
Vorhaben Curiestraße zu kommen, nämlich dass,
wenn nach Ende der Ausschreibung die Kosten
steigen, was leider zu vermuten ist, das gesamte
Verfahren noch einmal durchgeführt werden
muss und deshalb nicht sofort mit der Arbeit begonnen werden kann. Insofern würde ich Sie bitten, damit wir nicht im Nachhinein mit einer entsprechenden Vorlage erneut auf Sie zukommen
müssen, der jetzt vorliegenden zuzustimmen, um
eine zügige Durchführung der Baumaßnahme zu
gewährleisten. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, dass es Baukostensteigerungen gibt, wird von uns nicht bestritten. Allerdings wundern wir uns schon, dass es beim Bau
von Sporthallen, die wir ja auch noch zu beschließen haben, offensichtlich keine Baukostensteigerungen gibt. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Errichten eines Bauwerks kostet Geld.
Es kann von Baukostensteigerungen betroffen
sein. Das Bauunternehmen unterscheidet ja nicht,
ob es ein Angebot für eine Schule oder für eine
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Sporthalle abgibt. Insofern sind Sie da nicht konsequent. Das spricht eigentlich dafür, dass ein genereller Bedarf an Ermächtigungen für Baukostensteigerungen nicht besteht. Sonst hätten Sie
das ja immer so gemacht. Weil Sie das aber nicht
immer so gemacht haben, sollten Sie das auch
bei diesem Vorhaben nicht tun. Wenn es tatsächlich teurer wird, können Sie das erneut dem Stadtrat vorlegen. Dann beraten wir noch einmal darüber.
Oberbürgermeister Jung: Ich stelle den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem zustimmt,
bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige ProStimmen. Mit Mehrheit abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Vorlage. Wer dem
Beschlussvorschlag zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.24 Baubeschluss: Sporthalle am Gymnasium Gorkistraße, Theklaer Straße 8,
04347 Leipzig, Neubau (VI-DS-04452)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Morlok entgegnen: Anders als bei Oberschule Mölkau, wo es schon um
die Realisierung geht, fassen wir diesen Baubeschluss auf Grundlage der Kostenberechnung im
Rahmen der Leistungsphase 3. Diese sind erst in
den letzten Wochen auf Grundlage aktueller Daten ermittelt worden.
Oberbürgermeister Jung: Ich darf um Ihr Handzeichen bitten. Wer stimmt dem Beschluss nicht
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
19.25 1. Änderung zum Baubeschluss Einfeldsporthalle und Haus 2 für die Schule am Weißeplatz in Zusammenhang mit
der Bestätigung einer über- und außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO (DS-00831/14-DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt
gegen den Beschluss? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
TOP 19.26 ist vertagt.
19.27 Abschnittsbildung bei der Berechnung
von Straßenausbaubeiträgen in der
Kurt-Eisner-Straße von Arthur-Hoffmann-Straße bis Altenburger Straße
(VI-DS-03678-DS-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
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auf der Tagesordnung stehen, beraten. Die Tagesordnung für die Ratsversammlung am
20. September ist bereits jetzt so voll, dass wir gut
daran tun, die Sitzung am 7. September dafür zu
nutzen, gegebenenfalls die eine oder andere Vorlage vorzuziehen, damit wir am 20. September
nicht wieder in die Situation geraten, die Tagesordnung nicht komplett abarbeiten zu können.
Es meldet sich Herr Weickert. Bitte schön.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister, nur eine kurze Nachfrage: Wird die Vorlage zu
den gemeinsamen Grundschulbezirken heute
noch behandelt? Fragen Sie einmal den Beigeordneten! Ich glaube, es wäre wichtig, sie heute
noch zu behandeln.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.28 Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Mitte; Satzungsbeschluss (VI-DS03871)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Wie
bei einem Satzungsbeschluss vorgegeben, werden die Stimmen ausgezählt. Wer stimmt der Vorlage zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 49 - 3 - 0. So beschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Wir hatten sie eigentlich für die Sitzung am 7. September vorgesehen.
Ich hatte eingangs schon signalisiert: 21 Uhr sollte heute die rote Linie sein. Ich will es noch einmal für alle sagen: Ich halte es nicht für richtig, eine Sitzung von 14 bis 22 Uhr abzuhalten. Wir werden der Komplexität der zu beschließenden Punkte damit nicht gerecht. Ich bitte um Verständnis,
aber das erfordert unablässig eine hohe Präsenz,
nicht nur bei Ihnen im Saal, sondern auch bei uns
auf dem Podium.
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Insofern schlage ich, wie mit dem Ältestenrat abgesprochen, vor, die Sitzung jetzt zu beenden und
die verbleibenden Tagesordnungspunkte in der
Sitzung am 7. September aufzurufen. - Ich sehe
Einverständnis. Herzlichen Dank!
Herr Stadtrat Hobusch meldet Befangenheit an.
Er nimmt nicht an der Beratung teil.
Ich schließe die Ratsversammlung. Kommen Sie
gut nach Hause!
19.29 Teilaufhebung der Sanierungssatzung
„Leipzig-Reudnitz“ (VI-DS-04048)
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Die
Stimmen werden wiederum ausgezählt. Wer
stimmt dem Beschlussvorschlag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 54 - 0 - 0. So beschlossen.
Da ich aus Ihren Reihen vernehme, dass Tagesordnungspunkt 19.30 einer ausführlichen Diskussion bedarf, möchte ich Ihnen Folgendes vorschlagen: Wir beenden jetzt die heutige Ratsversammlung und setzen für den 7. September 2017
eine außerplanmäßige Sitzung an, bei der wir
über die wirklich wichtigen Punkte, die jetzt noch
Verlaufsprotokoll vom 23.08.2017
Oberbürgermeister:
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Schriftführer:
Stadträtin Gabelmann:
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Stadtrat Keller:
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Protokollant:
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