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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1347057.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.12.17, 14:07
Aktualisiert
05.10.18, 10:48

Inhalt der Datei

Sitzung am 13.12.2017 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien Antrags-Nr./Betreff Einreicher Verweisung VI-A-05064 Antrag auf Schaffung eines Fuß- und Radweges Seifertshainer Straße OR Holzhausen FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung VI-A-05065 OR Holzhausen Antrag auf Schaffung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Prager Straße/Parkstraße/Höltystraße, 04288 Leipzig FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05114 Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 Fraktion Freibeuter FA Stadtentwicklung und Bau, FA Wirtschaft und Arbeit, FA Umwelt und Ordnung VI-A-05124 Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Stadtentwicklung und Bau, SBB Südwest VI-A-05082 Beirat für Gleichstellung Ergänzung der Sondernutzungssatzung FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05134 Völkerschlachtpanorama auf der Alten Messe ermöglichen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Stadtentwicklung und Bau, FA Kultur VI-A-05033 Nutzbarmachung des Drogenpräventionsprojektes "Revolution Train" für Leipzig CDU-Fraktion FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Umwelt und Ordnung, Jugendhilfeausschuss VI-A-05139 Verkehrsleitsystem - Maßnahmen zur Begrenzung der Schadstoffbelastung CDU-Fraktion, SPD-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung VI-A-05151 Duale Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen SPD-Fraktion FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Jugendhilfeausschuss, FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05153 SPD-Fraktion Amtsblattzustellung ins 21. Jahrhundert bringen FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen VI-A-05150 Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen Fraktion DIE LINKE FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule VI-A-05149 Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden Fraktion DIE LINKE FA Umwelt und Ordnung, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, FA Stadtentwicklung VI-A-05152 Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen (Lkw) Fraktion DIE LINKE FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05155 Radnetzplanung Fraktion DIE LINKE FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05156 Sperrvermerk für Classic Open-Zuschuss 2018 / Neuausrichtung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FA Kultur RATSVERSAMMLUNG VOM 13. DEZEMBER 2017 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Stadtratssitzung und begrüße die Stadträtinnen und Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten sowie alle Gäste ganz herzlich, darunter Studierende der Hochschule für Musik und Theater. Seien Sie herzlich willkommen! Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich Herrn Keller und Frau Gabelmann zu unterschreiben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, habe ich Sie richtig verstanden: Die Vorlage 18.41 haben Sie abgesetzt? Oberbürgermeister Jung: Auf Wunsch des Kollegen Hörning, der noch Beratungsbedarf mit Ihnen hat. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte dem widersprechen. Wir hatten am Montag etwas anderes besprochen. Die Tagesordnung wurde wie üblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Oberbürgermeister Jung: Sie können mit Herrn Hörning gleich ein Gespräch unter vier Augen führen. Widersprechen können Sie jetzt leider nicht. Entschuldigt haben sich heute Herr Tornau, Herr Lehmann, Frau Wohlfarth und Frau Schenk. Herr Schlegel. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Entschuldigung, ich habe noch ein anderes Anliegen. 2 Oberbürgermeister Jung: Ja, bitte. Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.10 Uhr waren 57 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 80 Prozent. Damit sind wir beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vor. Die Vorlage 04969, Hilfen zur Erziehung, wird unter TOP 18.42 eingeordnet. Sollte dieser Tagesordnungspunkt nicht bis 22 Uhr aufgerufen werden können, werde ich ihn vorziehen. Das Gleiche gilt für TOP 18.24; denn wir brauchen ab 01.01.2018 eine gültige Marktsatzung. Die CDU-Fraktion hat beantragt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 14.9 von der Tagesordnung abzusetzen. - Ich höre, das hat sich erledigt. Der Antrag wird zurückgezogen. Folgende Tagesordnungspunkte wurden auf Wunsch der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt: 9.1 wird zurückgezogen, 14.1, 14.11 und 15.2 werden vertagt, 15.18 wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Da noch Beratungsbedarf besteht, setze ich heute folgende Vorlagen ab: 18.4, 18.41, 20.3 und 20.8. Die Einwohneranfragen unter TOP 8 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt es aus Ihrer Mitte Hinweise? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich möchte vorab anmelden, dass ich bei Aufruf der nichtöffentlichen Punkte mich zur Tagesordnung melden werde. Oberbürgermeister Jung: Sie möchten sich also im nichtöffentlichen Teil zur Tagesordnung melden. Jetzt Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wie wir eben gehört haben, wird die agra-Vorlage unter TOP 20.3 heute abgesetzt. Schon die Informationsvorlage hat sich mehr als ein Jahr verzögert. Können Sie sagen, wann dieses Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird? Wir müssen da ja irgendwann zu Potte kommen. Oberbürgermeister Jung: Das liegt am Miteinander von Stadtrat und Kollegen Albrecht. Gibt es weitere Hinweise? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, ist es richtig, dass die Tagesordnung im Einvernehmen mit dem Ältestenrat festgelegt wird? Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Oberbürgermeister Jung: Nein, da irren Sie. Die Tagesordnung wird von mir festgelegt, und ich berate mich mit dem Ältestenrat. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest. 4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Änderung des Beschlusses Nr. VI-DS-02709 „Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren“ und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 70 (1) SächsGemO - Bewerbung UEFO EURO 2024 Ich informiere darüber, dass wir erstens einen Beschluss zum Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung geändert haben und dass wir zweitens beschlossen haben, uns bei der UEFA als Standort für die Fußballeuropameisterschaften 2024 zu bewerben. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2017 Teil I: Beschlussprotokoll, Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6900) Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so festgestellt. 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2017 Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2017/6900) Ich sehe, es gibt keine Anmerkungen. Dann ist auch das so festgestellt. 11.3 Stadtbezirksbeirat Altwest - Abberufung eines Mitgliedes (6. Änderung) (VI-DS01149-DS-06) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.4 Kleingartenbeirat - Abbestellung und Bestellung eines Stellvertreters (2. Änderung) (VI-DS-01123-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen. 11.5 Behindertenbeirat - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes und eines Stellvertreters (8. Änderung) (VI-DS-01125DS-08) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.6 Kinder- und Familienbeirat - Abberufung und Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (8. Änderung) (VI-DS-01128-DS08) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 12 TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenfalls. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gegen 17 Uhr aufgerufen. 11 Besetzung von Gremien 11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse und des Ältestenrates durch die Fraktionen (20. Änderung) (DS-00768/14-Ifo-20) Einreicher: Oberbürgermeister Bitte nehmen Sie die Änderungen zur Kenntnis. Wortwünsche sehe ich nicht. 11.2 Stadtbezirksbeirat West - Abbestellung und Bestellung eines Mitgliedes (2. Änderung) (VI-DS-01148-DS-02) Einreicher: Oberbürgermeister Keine Wortwünsche. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Seite |2 Wahl und Entsendung der Vertreter der Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt Mitglied ist 12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Invest Region Leipzig GmbH (2. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00893) (VI-DS00893-Ifo-02) Einreicher: Oberbürgermeister Es handelt sich um eine Information zur Kenntnisnahme. 13 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich rufe kurz den Betreff auf, und Sie signalisieren mir, wenn Sie weitere Verweisungsvorschläge haben. 13.1 Antrag auf Schaffung eines Fuß- und Radweges Seifertshainer Straße (VI-A05064) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 13.2 Antrag auf Schaffung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Prager Straße / Parkstraße / Höltystraße, 04288 Leipzig (VI-A-05065) Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen Seite |3 13.8 Verkehrsleitsystem - Maßnahmen zur Begrenzung der Schadstoffbelastung (VI-A05139) Einreicher: CDU-Fraktion Einreicher: SPD-Fraktion Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat. - So verwiesen. So verwiesen. 13.3 Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 (VI-A-05114) 13.9 Duale Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen (VI-A-05151) Einreicher: Fraktion Freibeuter So verwiesen. 13.4 Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße (VI-A-05124) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 13.5 Ergänzung der Sondernutzungssatzung (VI-A-05082) Einreicher: Beirat für Gleichstellung Ausschuss Wirtschaft und Arbeit, wird hier angeregt. - So machen wir das. 13.6 Völkerschlachtpanorama auf der Alten Messe ermöglichen (VI-A-05134) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Die Entwicklung und Vermarktung der Alten Messe ist ja der LEVG übertragen worden. Deshalb müsste sich auch der Aufsichtsrat der LEVG damit beschäftigen; denn hier handelt es sich um einen erheblichen Eingriff. Oberbürgermeister Jung: Ja, das machen wir so. Aber das nehmen wir nicht in die Verweisung in die Gremien mit auf. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Der Antrag sollte auch in die Stadtbezirksbeiräte Mitte und Südost verwiesen werden. Oberbürgermeister Jung: Wir nehmen die Anregung auf. Die beiden Stadtbezirksbeiräte werden mitbeteiligt. So soll es sein. Wir werden selbstverständlich auch den Aufsichtsrat beteiligen. 13.7 Nutzbarmachung des Drogenpräventionsprojektes „Revolution Train“ für Leipzig (VI-A-05033) Einreicher: CDU-Fraktion Ich höre: Drogenbeirat. - So ergänzt verwiesen. Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.10 Amtsblatt-Zustellung ins 21. Jahrhundert bringen (VI-A-05153) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 13.11 Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen (VI-A-05150) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.12 Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden (VI-A-05149) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wir hatten vergessen, den Stadtbezirksbeirat Mitte aufzuführen. Oberbürgermeister Jung: Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Mitte. - So verwiesen. 13.13 Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen (Lkw) (VI-A-05152) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ergänzt wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit. So verwiesen. 13.14 Radnetzplanung (VI-A-05155) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 13.15 Sperrvermerk für Classic-Open-Zuschuss 2018 / Neuausrichtung (VI-A05156) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verwiesen in den Fachausschuss Kultur. Für die Studierenden zur Information: Diese Anträge werden jetzt in die zuständigen Fachausschüsse gegeben und dort vorberaten. Das dauert in der Regel zwei, drei Monate. Danach kehren sie in den Stadtrat zurück und werden hier abschließend votiert. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 14 Anträge zur Beschlussfassung Manche der nun folgenden Anträge sind schon seit mehreren Monaten in den Gremien vorberaten worden und werden heute hier im Stadtrat beschlossen oder auch nicht. 14.2 Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von Divestment (VI-A04109-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.2.1 dazu VSP (VI-A-04109-VSP-01) Seite |4 Weg, der mit diesem Antrag vorangetrieben und ans Ziel gebracht werden soll. Wie von Herrn Jung eben erläutert, hat auch dieser Antrag eine lange Historie. Es gab x Neufassungen und Änderungsanträge. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, den Änderungsantrag der LINKEN zu übernehmen, und stellen diesen zur Abstimmung. Wir bitten alle Fraktionen, dem so zuzustimmen. Es stünde Leipzig gut zu Gesicht, mit großer Geschlossenheit auch bei den Finanzanlagen nachhaltig und ethisch vertretbar zu handeln. - Vielen Dank. Einreicher: Dezernat Finanzen 14.2.2 dazu ÄA (VI-A-04109-NF-02-ÄA-01) Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.2.3 dazu ÄA (VI-A-04109-NF-03-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Volger, bitte schön. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Die Welt steht aufgrund des voranschreitenden Klimawandels und der Erkenntnis, dass humanitäre Katastrophen durch den Mensch verursacht werden, vor einem technologischen und wirtschaftlichen Wandel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass mit Lebensmitteln und Saatgut spekuliert wird und gleichzeitig Menschen verhungern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Tiere bei Kosmetiktests gequält werden oder wir hier in Leipzig an Sklaven- und Kinderarbeit Geld verdienen sollten. Es ist gefährlich, in das Erbgut der Natur einzugreifen, ohne die Folgen abschätzen zu können, oder Geld mit Rüstungsfirmen zu verdienen, die ihren Profit aus Kriegen auf der ganzen Welt ziehen. Die Folgen dieser Kriege suchen uns auf vielfältige Weise heim. Sie kosten unsere Stadt weit mehr, als wir je mit Aktien dieser Firmen verdienen könnten. Flucht und Vertreibung sind aber auch Ursache des Klimawandels. Daher muss es unser ureigenes Interesse sein, den Klimawandel zu begrenzen, um den Geflüchteten überhaupt ein Leben in ihrer Heimat zu ermöglichen. Es ist daher selbstverständlich vernünftig, die städtischen Finanzanlagen nachhaltig und im Sinne der im Antrag und der Begründung ausgeführten Kriterien umzustrukturieren. Das stellt auch kein Problem dar. Zum einen gibt es bereits viele Fonds, die diesen Kriterien entsprechen und auf Wirtschaftszweige setzen, die nachhaltig und ethisch wirtschaften und eine auskömmliche Rendite haben. Zum anderen sind die Stadt Leipzig und das Finanzdezernat schon auf einem guten Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Mein Dank gilt Herrn Volger und seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Initiative, sich dieser Thematik anzunehmen. Sie machen es mir natürlich jetzt relativ leicht, da Sie unseren Änderungsantrag komplett übernehmen. Dennoch will ich sagen: Es ist gut, dass Sie eingelenkt haben, sowohl bei den Bereichen Kohle, Erdöl und Erdgas als Brückentechnologie als auch beim Thema Waffen- und Rüstungsgüter sowie der Blacklist. Wir danken auch dafür, dass Sie noch einmal über die Darstellung der Begrifflichkeiten nachgedacht haben und zu dem Schluss gekommen sind, dass es beim Thema Finanzanlagen wichtig ist, dass wir uns auf Wertpapiereinlagen, Termingelder und Ähnliches verständigen. Noch einmal: Herzlichen Dank für Ihre Initiative. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, ich spreche jetzt zum richtigen Text, nachdem derart viele Änderungen vorgenommen wurden. Falls das nicht der Fall sein sollte, weisen Sie mich bitte darauf hin. Zugegeben: Der Antrag ist in der Form, wie er heute zur Abstimmung steht, nicht mehr ganz so schlimm, wie er es ursprünglich einmal war. Das möchte ich den Kollegen gern zugestehen. Dennoch: Wenn man die Dinge etwas genauer betrachtet, klingt das alles etwas pharisäerhaft. Wir wollen - Herr Volger, Sie haben es gerade noch einmal dargestellt - weltweit Verantwortung übernehmen, und da sollen gewisse Dinge bei uns keine Rolle mehr spielen, wie zum Beispiel Atomstrom. Deswegen soll man in Unternehmen, die mit Atomstrom Geld verdienen, nicht investieren oder ihnen auch nicht in Form von Schuldverschreibungen - das ist ja nichts anderes - Kredite gewähren. Das möchten Sie künftig ausschließen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Sie haben auf das Thema Klimawandel hingewiesen und gesagt, man werde sich künftig nicht mehr über Fonds an Unternehmen beteiligen, die mit Kohle ihr Geld verdienen. Auch Unternehmen, die mit Steinkohle Geld verdienen, will man zukünftig keine Kredite mehr gewähren. Sie sagen weiterhin, zumindest mittelfristig soll der Oberbürgermeister die städtischen Unternehmen darauf verpflichten, von einer Darlehensgewährung - das ist ja nichts anderes als eine Geldanlage - für ein solches Unternehmen abzusehen. Das wäre theoretisch ganz schön. Wenn wir uns aber die Wirklichkeit anschauen, sieht das ganz anders aus. Ich bin Kunde der Stadtwerke Leipzig. Als solcher bekommt ich einmal im Jahr eine sogenannte Stromkennzeichnung, aus der hervorgeht, wie der Strom, den die Stadtwerke Leipzig einkaufen, erzeugt wird, nämlich: 10 Prozent aus Atomstrom, 28 Prozent aus Kohlestrom und 16 Prozent aus Gas. Das sind unsere Stadtwerke. Die gehören uns. Denen geben wir Darlehen. Die LVV gibt den Stadtwerken Darlehen. Sie legt dort ihr Geld an. Heißt das: Die LVV darf im Rahmen ihres Finanzmanagements im Konzern den Stadtwerken zukünftig kein Geld mehr geben, also kein Geld mehr anlegen, weil die Stadtwerke ihr Geld mit Atom- und Kohlestrom verdienen? - Das ist hier ganz klar so festgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie einen Rückblick auf die Stadtratssitzung vom Juni 2017. Wir, die Fraktion Freibeuter, haben damals eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Geschäftstätigkeit der Stadtwerke in Polen gestellt. Darauf hat der Oberbürgermeister geantwortet: Die gehandelte Fernwärme stammt zu 98 Prozent aus Kohle, zu 2 Prozent aus Erdgas und Erdöl. - Jetzt könnte man meinen: Diese kleine Beteiligung in Polen ist doch vollkommen unbedeutend. Aber nein, hierzu hat der Oberbürgermeister ausgeführt: Diese Beteiligung in Polen trägt mit Abführungen von circa 10 Millionen Euro pro Jahr wesentlich zur Erfüllung der strategischen Eigentümerziele des LVV-Konzerns bei. Und hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es - ich formuliere es einmal drastisch - verlogen. Wenn man bei irgendwelchen Fonds, die von Union Investment gemanagt werden, vielleicht mal eine kleine Renditeeinbuße hinnehmen muss und umsteuert, um sich das grüne Ökomäntelchen überziehen zu wollen, dann ist das das eine. Wenn man sich aber ernsthaft für Klimaschutz einsetzen wollte, müsste man da anfangen, wo die wesentlichen Ursachen dafür liegen. Vattenfall war konsequent beim Ausstieg aus der Braunkohle. Wenn Sie konsequent wären, müssten Sie hier auch für die Stadtwerke Leipzig den Ausstieg aus der Kernenergie, den Ausstieg aus der Kohle und den Ausstieg aus dem Polen-Geschäft beschließen. Das tun Sie aber nicht. Das beantragen Sie nicht, weil es dabei um viel zu viel Geld Seite |5 geht. Das ist ganz schön verlogen, und deswegen stimmen wir dem Antrag nicht zu. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank, Herr Morlok. Das war jetzt sehr viel Polemik, die nichts zur Sache tut, weil es in dem Fall darum nicht geht. Es geht tatsächlich, wie in den Anträgen deutlich ausgeführt, um Investmentfonds und nicht um städtische Beteiligungen. Aber, Herr Morlok, ich nehme Sie beim Wort. Wir haben in der vorletzten Sitzung beschlossen, mittelfristig aus der Fernwärmeverstromung aus Braunkohle bei den Stadtwerken auszusteigen. Ob uns das gelingt, wird man sehen. Das war der erste Schritt in diese Richtung. Warten Sie doch einmal ab! Der Antrag, dass die Stadtwerke auch aus der Braunkohleverstromung aussteigen sollen, wird in näherer Zukunft auch diesen Stadtrat erreichen. Ich bin gespannt, Herr Morlok, ob Sie das, was Sie hier gerade am Mikrofon gesagt haben, ernst nehmen oder ob Sie sich dann winden und Gründe anführen, warum Sie vielleicht wieder eine andere Meinung vertreten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Morlok, Sie haben gesagt, der Antrag wäre ich zitiere - verlogen. Dem muss ich widersprechen. Wir haben in der Neufassung unseres Änderungsantrags klargemacht, dass beispielsweise das Thema Kohle aus der kurzfristigen in die mittel- und langfristige Thematik gezogen wird, gerade auch bei Beteiligungsunternehmen, eben weil das nicht anders machbar ist. Das war uns - das hatte ich in meinem Kurzbeitrag noch einmal betont - auch ganz wichtig. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stelle ich den Antrag in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE 04109-NF-03-ÄA-01 vom 12. Dezember zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt! - Leider funktioniert die Technik wieder einmal nicht. Deshalb unterbreche ich die Abstimmung und lasse die Stimmen auszählen. Der Mensch ist nach wie vor unersetzbar. Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 36 dafür, 21 dagegen, 1 Enthaltung. So beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 14.3 Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft (VI-A-04390) Einreicher: CDU-Fraktion 14.3.1 dazu VSP (VI-A-04390-VSP-01-NF-04) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.3.2 dazu ÄA (VI-A-04390-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.3.3 dazu ÄA (VI-A-04390-ÄA-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 14.3.4 dazu ÄA (VI-A-04390-ÄA-04) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! In unserem Antrag geht es um die bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft, und zwar nur für Gebäudeeigentümer, also nicht für Mieter oder Pächter oder städtisches Eigentum. Ich glaube, dass diese Aussage ganz wichtig ist, weil mancher Änderungsantrag von anderen Dingen spricht. Dieser Erhaltungsbeitrag ist seit 20 Jahren nicht erhöht worden. Wie Sie wissen, brauchen wir in Leipzig Kitaplätze. Das heißt: Wir müssen Kitaplätze schaffen und Leuten, die Plätze schaffen können, einen Anreiz geben. Momentan wird für die Unterhaltung monatlich 1,18 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, künftig 3,78 Euro pro Quadratmeter zu zahlen. Dazu müssen wir wissen, dass in Chemnitz oder in Dresden 4,50 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Fraktion der CDU sind mittlerweile dreimal gebeten worden, diesen Antrag von der Tagesordnung zu nehmen und eine pragmatische Lösung zu finden, um mit diesen Zahlen umgehen zu können. Im Vorfeld sind uns von der Verwaltung Zusagen gemacht worden, dass 3,95 Euro pro Quadratmeter dafür eingesetzt werden können. Der jetzt vorliegende Verwaltungsstandpunkt hält sich nicht an diese Absprache. Aus diesem Grund übernehmen wir die Punkte 2 und 3 des Verwaltungsstandpunkts und möchten zu Protokoll geben: Wir wollen, dass der in Punkt 1 genannte Betrag auf 3,95 Euro pro Quadratmeter geändert wird und die Auszahlung ab dem zweiten Quartal 2018 beginnt. Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen, und zwar nur aus einem Grund: Wir brauchen Kitaplätze in Leipzig. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Seite |6 Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und am Livestream! Trotz vieler umgesetzter Neu- und Anbaumaßnahmen bei Kitas hetzen wir bei der Bedarfsdeckung hinterher. Aktuell hat Leipzig über 592.000 Einwohner. Aber nicht nur die Einwohnerzahl ist rasant gestiegen, sondern auch die Zahl der hier geborenen und zugezogenen Kinder. Die Infrastruktur, ob Schule oder Kita, wächst leider nicht so schnell, obwohl - auch das müssen wir konstatieren - Erhebliches von der Stadtverwaltung, freien Trägern und auch privaten Investoren geleistet wurde und wird. Das erkennen wir durchaus an. Es gilt aber auch die vorhandene Infrastruktur zu sichern, also: Neu- und Erweiterungsbau auf der einen Seite und Instandhaltung und damit Werterhaltung auf der anderen Seite. Fakt ist: Die Werterhaltung wurde in den vergangenen Jahren vernachlässigt und nicht an die steigenden Kosten angepasst. Die freien Träger mit eigenen Kitabestandsgebäuden erhalten eine Pauschale für die bauliche Unterhaltung der Kitas, also für die neugebauten, die sanierten und die unsanierten Einrichtungen. Die kommunalen Einrichtungen melden ihren Bedarf bei der Verwaltung an und müssen sich häufig in einer langen Reihe von Notwendigkeiten anstellen. Der Werterhaltungs- und Instandsetzungsbedarf ist vor allem in den unsanierten und teilsanierten Einrichtungen gestiegen. Kurzum - wo die CDU recht hat, hat sie recht -: Die Pauschalen reichen nicht aus. Sie müssen angepasst werden. Wir haben uns lange damit beschäftigt und gerechnet. - Das habe in diesem Fall nicht ich gemacht, sondern Herr Wehmann; vielen Dank dafür. - Wir haben unseren Änderungsantrag 03, in dem wir das aufgegliedert hatten, noch einmal geändert. Leider gab es in der Fassung 04 einen Fehler. Deshalb liegt Ihnen jetzt die Fassung 05 vor, die im Wesentlichen an den Verwaltungsstandpunkt angelehnt ist. Gegenwärtig werden die Leistungsverträge für 2017 und 2018, in denen noch die ursprünglichen Pauschalen enthalten sind, erarbeitet und mit den meisten Trägern abgeschlossen. Weil die Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bereits im ersten Halbjahr 2018 beginnt, eine Erhöhung der Pauschalen zur baulichen Unterhaltung, wie sie alle Fraktionen hier fordern, jedoch mehrere Millionen Euro kostet, die nicht einfach mal so aus der Hosentasche zu stemmen sind, teilen wir den im Verwaltungsstandpunkt genannten Termin: Maßnahmebeginn 01.01.2019. - Ich will hier noch einmal betonen: Ihr Vorschlag, den wir anfangs geteilt haben, nämlich den Beginn auf das zweite Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Quartal 2018 vorzuziehen, würde eine zweistellige Millionensumme kosten. Wir unterstützen auch, dass nun vorgesehen ist, alle kommunalen Gebäude mit Kitanutzung zu begehen, um die Investitionsbedarfe zu erfassen und erforderliche Maßnahmen im Haushaltsplan 2019/2020 zu berücksichtigen. Wir wollen das aber mit einem Datum versehen, nämlich dem 31.03.2018, und werden im April nachfragen, ob die Begehungen erfolgt sind - nicht, dass dann argumentiert wird: Begehung war zu spät, konnte nicht im Doppelhaushalt bzw. in der Mittelfristplanung eingestellt werden. Dem wollen wir mit diesem Termin vorbeugen. Wenn wir auch im Doppelhaushalt 2019/2020 bei der pauschalen Finanzierung der im Eigentum der freien Träger befindlichen Kitabestandsgebäude bleiben, halten wir einen Betrag von monatlich 3,78 Euro pro Quadratmeter für Gebäude und von 0,63 Euro pro Quadratmeter für Freiflächen zunächst für angemessen. Ich möchte auch sagen: Leipzig hat als einzige Großstadt eine Pauschale, die alles umfasst. Die anderen Großstädte haben Spitzabrechnung. Wenn wir diesen Betrag erhöhen, wissen Sie - wir haben heute noch eine blaue Vorlage -, was uns das kostet, und zwar nicht wenig, aber zu Recht. Wenn wir so viel Geld in die Bestandsgebäude stecken, fordern wir eine objektkonkrete Abrechnung dieser Mittel. Erst dann können wir sagen, ob wir die richtige Pauschale gewählt haben. Wir sind der Meinung: Um dem weiter steigenden Bedarf im Rahmen der baulichen Unterhaltung gerecht zu werden, sollen das dafür zur Verfügung stehende Budget um 3 Millionen Euro eckwerterhöhend geplant werden. Wir wollen aber auch, dass die im Besitz der Kommune befindlichen Bestandsgebäude entsprechend berücksichtigt werden. Es geht um Bestandsgebäude freier Träger und der Kommune. Das war und bleibt eine wesentliche Forderung von uns. Wir bitten unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Er ist unserer Meinung nach ein Kompromiss aus dem Ursprungsantrag der CDU, dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und der Verwaltungsmeinung. Ich hoffe, ich habe Sie überzeugt. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte hat das Wort. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Bei diesem Antrag geht es, wie erwähnt, um die bauliche Unterhaltung von Kitas. Das kostet natürlich Geld. Aber die Preisfrage an dieser Stelle ist: Was kostet unter kaufmänni- Seite |7 schen Gesichtspunkten mehr: ein Gebäude instandzuhalten, um es über lange Zeit nutzen zu können, oder es nicht instandzuhalten bzw. die Instandhaltung zu verschieben und irgendwann vor Aufgaben zu stehen, die fast nicht mehr zu bewältigen sind? An mancher Schule können wir sehen, was es bringt, wenn man da ein bisschen schludrig ist. Gute Kaufleute halten das Gebäude, in dem sich ihr Geschäft befindet, in Schuss, um es lange und gut nutzen zu können. Das ist im Zweifelsfall preisgünstiger, als an der falschen Stelle zu sparen. Es gab eine lange Diskussion zu diesem Thema; Kollege Albrecht hat es angedeutet. Inzwischen gibt es schon den vierten Verwaltungsstandpunkt dazu. Es ging mal rauf, mal runter. Jetzt sind wir, denke ich, an einem Punkt, wo wir gut abstimmen können. Das ist ein wichtiger Beschluss zur Werterhaltung der Gebäude, der auch mit einem gewissen Wohlfühlfaktor für die Kinder in einer Kita verbunden ist. Auf eine Kita, wo es durch die Fenster zieht, die Türen klemmen und die Toiletten marode sind, haben auch kleine Kinder keine große Lust. Wir werden dem Antrag so, wie er jetzt vom Kollegen Albrecht vorgestellt worden ist, zustimmen. Den Änderungsanträgen der LINKEN werden wir nicht zustimmen. Hier wird versucht, die privat betriebenen Kitas mit den städtischen Kitas gleichzusetzen, was schon zu einem Problem bei der Kitafinanzierung geführt hat. Verschiedene Dinge kann man nicht gleich behandeln. Verschiedene Dinge muss man verschieden behandeln, weil die Voraussetzungen anders sind. Deshalb sind wir dagegen, die kommunalen mit privaten Kitas gleichzusetzen. Wir müssen genau hinschauen: Wer hat welchen Bedarf? Wo müssen wir was machen? Da ist natürlich auch ein gutes Gebäudemanagement in der Stadtverwaltung gefragt. Dass die eigenen Gebäude instandzuhalten sind, dafür bedarf es keines Antrags von uns Stadträten, in dem wir vorschreiben, was wann zu machen ist. Das ist originäre Aufgabe des städtischen Gebäudemanagements. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, es kurz zu machen. - Wir haben schon in einer früheren Ratssitzung einen Änderungsantrag zur ersten Fassung des Verwaltungsstandpunkts eingebracht, aus der deutlich und in schockierender Weise die bauliche Unterhaltung der kommunalen Kitas hervorging. Wir haben das damals thematisiert. Das ist in zahlreichen weiteren Verwaltungsstandpunkten insofern aufgegriffen worden, dass Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 man künftig Kitas kommunaler und freier Träger begehen, deren Investitionsbedarfe aufschlüsseln und uns diese vorlegen will. Das finde ich angemessen und in Ordnung. Ich nehme die Entwicklung der Verwaltungsstandpunkte und die von Herrn Albrecht mündlich zu Protokoll gegebene Änderung der Neufassung des CDU-Antrags zum Anlass, unseren Änderungsantrag zurückzuziehen. Wir würden einen Betrag von 3,95 Euro pro Quadratmeter unterstützen. Trotzdem noch ein Satz dazu: Ich habe in den letzten acht Jahren noch nie erlebt, dass es zu einem Sachverhalt so viele Verwaltungsstandpunkte gab. Keine Ahnung, woher die darin enthaltenen Zahlen kamen. Mir ist rätselhaft, warum man nicht auch hier ein System wie in Dresden oder in Chemnitz etablieren und es in den drei kreisfreien Städten des Freistaats gleich handhaben kann, nämlich: monatlich 4,50 Euro pro Quadratmeter, wobei neugebaute Einrichtungen in den ersten Jahren keine Mittel zur baulichen Unterhaltung erhalten, sondern erst nach fünf Jahren. Eine Gleichbehandlung in allen drei kreisfreien Städten wäre sinnvoll und der richtige Ansatz, statt es hier nach wie vor anders zu handhaben. Aber okay, wir haben uns jetzt auf einen monatlichen Betrag von 3,95 Euro pro Quadratmeter geeinigt. Den halte ich für in Ordnung. Wir unterstützen diesen Ansatz. Wie gesagt, wir ziehen unseren Antrag zurück. Mehr gibt es dazu aus meiner Sicht nicht zu sagen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick noch einmal. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Zwei Dinge möchte ich noch klären. Einem Kind ist es egal, ob es in eine kommunale Kita oder in eine Kita eines freien Trägers geht. Alle müssen in Ordnung sein. Deshalb haben wir das auch so klar formuliert. Es geht hier nicht nur um Bestandsgebäude von Kitas in freier Trägerschaft. Gegenwärtig gibt es auch bei Bestandsgebäuden kommunaler Kitas eindeutig Nachholbedarf. Ich weiß nicht, ob ich die Summe nennen darf, die in der nichtöffentlichen Planungsvorlage steht. Aber eines sollten Sie bedenken: Wenn wir, wie Sie jetzt vorschlagen, die Pauschale auf monatlich 3,95 Euro pro Quadratmeter anheben, würde sich die dort genannte Summe um 2 Millionen Euro erhöhen. Wir haben heute noch über sehr viele Millionenbeträge zu beschließen. Vielleicht können Sie ja zaubern. Ich meine, wir müssen realistisch sein. Seite |8 Herr Schmidt, die freien Träger sind deshalb jahrelang damit ausgekommen, weil sie das mixen konnten; denn die Pauschale gilt für sanierte, unsanierte und neugebaute Gebäude gleichermaßen. Es war falsch, dass die Pauschale nicht angehoben wurde; keine Frage. Aber wir müssen überlegen: Die Pauschale soll jetzt auf monatlich 4,41 Euro pro Quadratmeter angehoben werden. Wir haben außerdem einen Haushaltsantrag beschlossen, zusätzlich 200.000 Euro für Freiflächen von Kitas und Schulen im Doppelhaushalt einzustellen. Zusätzlich! Deshalb werbe ich noch einmal für den Vorschlag der Verwaltung, nämlich: 3,78 Euro für Gebäude plus 0,63 Euro für Freiflächen, also insgesamt monatlich 4,41 Euro pro Quadratmeter. Die müssen wir erst einmal stemmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie, Herr Albrecht, den Verwaltungsstandpunkt bis auf Punkt 1 übernehmen, also: Datum und Summe. Die Grünen haben ihren Änderungsantrag zurückgezogen. Es bleibt noch der Änderungsantrag der LINKEN. Dazu möchte ich sagen: Wir würden das nicht bis zum 31.03. schaffen, sondern brauchen dafür bis zum Herbst, zumal wir wahrscheinlich noch Unterstützung externer Planungsbüros benötigen. Ich möchte Sie noch einmal eindringlich bitten, dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen und die darin vorgeschlagene Summe nicht noch weiter anzuheben. Sie hatten die in Dresden und Chemnitz gezahlte Pauschale von 4,50 Euro pro Quadratmeter angesprochen. Ich habe das jetzt noch einmal recherchieren lassen. In Dresden gibt es für die bauliche Unterhaltung von Freiflächen gar nichts und für Schönheitsreparaturen auch nichts. Schönheitsreparaturen sind bei uns in den Sachkosten enthalten. Insofern würde ich annehmen, ohne es genau nachgerechnet zu haben, dass die freien Träger mit dem Vorschlag, den die Verwaltung hier macht, am Ende besser dastehen als mit 4,50 Euro wie in Dresden. Deswegen bitte ich Sie eindringlich, dem Beschlusspunkt 1 des Verwaltungsvorschlags zuzustimmen. Noch einmal: Nach der Information, die ich heute erhalten habe, werden diese 4,50 Euro weder für die bauliche Unterhaltung von Freiflächen noch für Schönheitsreparaturen gezahlt. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Professor Fabian, ich verstehe Sie nicht. Wir reden seit Monaten über diese Vorlage. Jetzt stellen Sie uns Zahlen vor. Jetzt endlich kommen Sie mit dem Vergleich zu Dresden. Hätten Sie das vor zwei Monaten getan, gäbe es längst eine Einigung. Jetzt kommen Sie mit diesen Zahlen und der Antwort auf die Fragen, die wir seit langem hier auf dem Tisch haben wollten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher müssen Sie jetzt mit dem leben, was wir beantragt haben. Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Worte sind genug gewechselt. Lassen Sie uns abstimmen, und zwar mit dem Abstimmgerät. Es wurde eine neue Software installiert und die Hardware ausgetauscht; der Mitarbeiter sitzt hier. Es steht zunächst der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt diesen Änderungsantrag in der ÄA-05-Fassung! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen, 12 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag so angenommen. Ich gebe zu Protokoll, dass wir es nicht schaffen, die Begehungen bis zum 31.03.2018 zu realisieren. - Herr Fabian, bleiben Sie ganz ruhig: Mit Beschluss dieses Antrags bleibt es bei den 3,78 Euro pro Quadratmeter, wie von Ihnen eben eindringlich erbeten. Damit entfällt die Abstimmung über den Ursprungsantrag. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt: 14.4 Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig (VI-A-04673) Einreicher: CDU-Fraktion 14.4.1 dazu VSP (VI-A-04673-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wer wünscht das Wort? - Bitte schön, Herr Zeitler. Stadtrat Zeitler (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Mit Beschluss dieses Antrags soll die Effizienz der Einbahnstraßenregelung in Schleußig zwischen Holbeinstraße und Könneritzstraße überprüft werden. Die Verwaltung hatte zugesagt, dass das nach Abschluss der Umbaumaßnahmen in der Könneritzstraße geprüft wird. Seite |9 Ich glaube, jeder hier im Saal kennt ein Labyrinth. Es macht vor allem Kindern viel Freude, spielerisch den Ausgang zu finden. Für eine Straßenführung ist es auch unter Umweltaspekten denkbar ungünstig, wenn man erst mit der Kirche ums Dorf fahren muss, um zum Ziel zu gelangen. Das betrifft vor allem Ortsunkundige aller Art wie zum Beispiel diejenigen, die dort einen Arzt aufsuchen, aber auch Post- und Paketdienste, Handwerker, die Müllabfuhr und viele andere mehr. In der Brockhausstraße ist es einfach: Dort müssen nur die Einbahnstraßenschilder entfernt werden. Aber auch in anderen Straßen ist eine Auflösung der zum Teil irreführenden Wegweisungen ohne eine Reduzierung von Stellplätzen möglich. In Zuge dessen sollen auch Maßnahmen geprüft werden, wie die aufgrund von Fahrradbügeln auf der Straße in den Kurvenbereichen regelmäßig angefahrenen Leitbaken zurückgebaut werden. Wir wollen, dass dieser unglückliche Zustand im gesamten betreffenden Gebiet überprüft und dann auch geändert wird. Der Verwaltungsstandpunkt greift hier leider zu kurz. Deshalb bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie für unseren Antrag! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier liegt ein Prüfantrag vor. Was ist daran schädlich, ein Verkehrssystem in einem begrenzten, kleinen Stadtteil auf seine Nützlichkeit für alle Verkehrsarten zu überprüfen? Welche Ziele standen an, als man das sogenannte Labyrinthsystem einführte? Parkplatznot lindern, Fluchtwege begehbar halten, Verkehr flüssiger gestalten und Parkplatzsuchverkehr abmildern, zudem Schaffung von Fahrradbügeln und Schaffung von Mobilitätsstationen. All diese Ziele hatten eines gemeinsam: Sie sollten die Umwelt verbessern durch weniger Luftverschmutzung, weniger Lärm, weniger Stress auf Fußwegen und Straßen. Scheut man sich nun, diese Ziele auf Erfüllung zu prüfen, so drängt sich einem der Gedanke auf, man hätte schon im Vorhinein ein schlechtes Gewissen. Dies ist aber nicht vonnöten. Die Mobilitätsstationen sind da, die Fahrradbügel auch. Man muss also nur diese beiden Details auf Effektivität und Auslastung prüfen. Auch muss an dem Einbahnstraßensystem nicht alles schlecht sein. Dennoch scheint es so, als gäbe es vor allem für die übrigen oben genannten Ziele Möglichkeiten der Nachbesserung. Um diese auszuloten, muss aber erst die derzeitige Variante der Verkehrsführung auf Herz und Nieren geprüft werden. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Die AfD-Stadtratsfraktion wird dem CDU-Antrag zustimmen. Der Verwaltungsstandpunkt ist für uns nicht nachvollziehbar und zeigt ein weiteres Mal, dass im Dezernat VI dringend Fachpersonal für die Verkehrsentwicklung gebraucht wird. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann steht der Beschlussvorschlag des Antrags zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihre Stimme zum Antrag der CDUFraktion ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen. 14.5 Einführung einer jährlichen Migrationsund Integrationspolitischen Stunde im Stadtrat (VI-A-04714) Einreicher: Migrantenbeirat 14.5.1 dazu VSP (VI-A-04714-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 14.5.2 dazu ÄA (VI-A-04714-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Freibeuter Wer wünscht das Wort? - Der Vorsitzende des Migrantenbeirats. Bitte schön, Herr Sethi. Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Werte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Es ist eine Realität: Nicht nur durch den Zuzug von Geflüchteten ist der Migrantenanteil in der Stadt Leipzig immer weiter gestiegen. Leipzig ist nach Berlin die Stadt mit dem höchsten Anteil von Migrant*innen an der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Eine gesamtgesellschaftliche Realität wird somit auch in der Stadt Leipzig zunehmend präsent. Heute haben fast 14 Prozent der Einwohner Leipzigs eine Migrationsgeschichte. Man geht sogar davon aus, dass zwei Drittel der Neu-Leipziger einen Migrationshintergrund haben. Realität ist auch: Mit dem Anstieg des Migrant*innenanteils an der Stadtbevölkerung zeigen sich in vielen Bereichen erhebliche Defizite. Sprachbarrieren, Diskriminierung, eine höhere Armutsgefährdung bei Migrant*innen, die mangelnde Öffnung für Belange und Lebenslagen von Migrant*innen in Behörden, mitunter eine mangelnde Sensibilität bei der Mehrheitsbevölkerung sind nur eine Beispiele dafür. Und es gibt noch eine Realität: Bei den letzten Bundestagswahlen haben in Sachsen und auch in Leipzig mehr als ein Viertel der Wähler für den rechten Rand gestimmt. Davon haben wiederum 95 Prozent angegeben, dass ein wesentlicher S e i t e | 10 Grund dafür die Angst vor Fremden sei. Das sind nicht nur AfD-Wähler; es gibt auch viele Wähler der SPD, der Grünen, der CDU und der LINKEN, die ähnliche Ängste haben. Das alles überrascht mich persönlich nicht. Dieses Potenzial gab es schon immer in Sachsen und in Deutschland. Das macht mir auch keine Angst. Mir ist lieber, wenn alle diese Ressentiments und Ängste endlich ein Gesicht haben. Dennoch machen uns diese sehr hohen Zahlen zutiefst besorgt. Wissenschaftler haben in mehreren Studien darauf hingewiesen, dass es nicht nur Protestwähler in Sachsen und in Leipzig sind, sondern dass ein Großteil dieser Wähler schon längst mit rechtem Gedankengut infiziert ist. Wissenschaftler sprechen hier von Problemen, die mehrere Generationen bestehen bleiben werden. Ich bin mir sicher, dass Migration und damit verbundene Themen unsere Gesellschaft auch in Leipzig für die nächsten Jahrzehnte prägen werden. Sie bergen ein großes Konfliktpotenzial. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Damen und Herren Stadträte, die Politik und viele Menschen in Leipzig sind sehr bemüht, wenn es um die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte geht. Man kann sogar so weit gehen, zu sagen, dass die Stadt Leipzig in Sachen Integration ein Leuchtturm in den neuen Bundesländern ist. Weder muss man sich schämen noch darf man müde werden, das zu betonen. Dennoch wissen wir alle: Die Aufgaben, vor denen unsere Stadtgesellschaft im Moment steht, sind sehr groß. Der Migrantenbeirat regt daher die Einführung einer Migrationspolitischen Stunde an. In einer internen Diskussion der Mitglieder haben wir festgestellt, dass dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste. An dieser Stelle möchte ich auf drei wesentliche Gründe dafür kurz eingehen: Der erste Grund ist: Die Stadt Leipzig hat in seinem Gesamtkonzept zur Integration acht Handlungsfelder festgelegt. Sicherlich kennen Sie sie; dennoch will ich sie noch einmal aufzählen: interkulturelle Orientierung und Öffnung, Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung, Bildung und Erziehung, sozialräumliche Integration, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung, politische Teilhabe, interkultureller und interreligiöser Dialog und Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus. Dies alles klingt wunderbar. Aber wie so oft im Leben sind wir intellektuell inzwischen viel weiter; die Handlungsebene hinkt dem hinterher. Das soll ausdrücklich kein Vorwurf an Verwaltung oder Politik sein. Aber es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass es eine große Differenz zwischen der Vorstellung und dem Ist-Zustand gibt. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Eine Migrationspolitische Stunde könnte einen Rahmen setzen und wichtigen Akteuren die Möglichkeit geben, darüber zu reflektieren und öffentlich zu diskutieren, wie weit wir tatsächlich mit all diesen wunderbaren Vorsätzen gekommen sind. Warum sind wir nicht weitergekommen? Was sind die Gründe dafür, dass wir nicht weitergekommen sind? Der zweite Grund ist: Die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft, weder die hier geborenen Leipziger noch die Menschen mit Migrationsgeschichte, bekommt von all diesen Vorsätzen, Konzepten und Bemühungen nicht wirklich viel mit. Sie ist kaum an diesen Prozessen beteiligt. Kaum einer in der Stadt weiß davon. Die Diskussionen finden hinter verschlossenen Türen oder in geschlossenen wissenschaftlichen Kreisen statt. Aber: Je weniger Menschen darüber sprechen und mitdiskutieren können, desto größer werden die Ängste. Das ist im Privaten wie auch in der Gesellschaft so. Davon bin ich zutiefst überzeugt. Ich denke, wir müssen über die Ängste sprechen, um sie abzubauen. Mit der Einführung einer Migrationspolitischen Stunde rückt das Thema in die Öffentlichkeit. Die Menschen können mehr erfahren, was angedacht ist, was schon geleistet wird, wo wir noch nicht weitergekommen sind und warum. Der dritte Grund geht darauf zurück, wie die Idee für diesen Antrag bei den Mitgliedern des MBR entstanden ist. Im letzten Jahr haben Mitglieder des Beirats verschiedene Anträge in die Fachausschüsse eingebracht. Zwar hat jede Fraktion jetzt einen Fachsprecher bzw. eine Fachsprecherin, der oder die die jeweiligen Themenfelder sehr gut kennt, sodass sich sehr konstruktiv diskutieren lässt, auch wenn man unterschiedliche Meinungen hat. Aber in den Fachausschüssen sind auch viele Mitglieder, die mit diesen Themenfeldern noch gar nicht in Berührung gekommen sind. Das ist für mich auch völlig normal. Ein Einzelner schafft es nun mal nicht, sich mit allen gesellschaftlich relevanten Themen zu beschäftigen. Es tauchte für uns sehr oft die Frage auf: Wie viele Stadträte kennen diese Handlungsfelder tatsächlich? Wie viele Stadträte wissen, was mit „interkultureller Kompetenz“ gemeint ist? Es sind wiederum diese Mitglieder, die in den verschiedenen Ausschüssen über die jeweiligen Anträge abstimmen. Sicherlich können die Fachsprecher der Fraktionen ihre Fraktionskollegen über die jeweiligen Themen informieren. Aber eine Migrationspolitische Stunde würde einen Rahmen bieten, um mit allen über ein für unsere Gesellschaft relevantes Thema zu diskutieren. Davon erhoffen wir uns mehr Verständnis und Sensibilisierung für Themen, die für die Arbeit im Beirat unabdingbar sind. S e i t e | 11 Ich möchte noch kurz auf den Verwaltungsstandpunkt eingehen. Der Vorschlag der Verwaltung, das Querschnittsthema Integration bei der zukünftigen Durchführung der bereits existierenden regelmäßigen oder anlassbezogenen Aktuellen Stunden bewusst einzubeziehen, ist eine sinnvolle Ergänzung zu einer eigenständigen Migrationspolitischen Stunde, aber auf gar keinen Fall ein Ersatz. Mit der Etablierung einer regelmäßigen Aktuellen Stunde zur Migrationspolitik im Stadtrat soll der in Leipzig offensichtlichen Realität einer Einwanderungsgesellschaft der benötigte Rahmen geboten werden. Im Verwaltungsstandpunkt heißt es weiter, dass der Vorsitzende des Migrantenbeirats auch ohne eine solche Stunde sich im Stadtrat zu relevanten Themen äußern kann und darüber hinaus Fachsprecher als direkte Ansprechpartner für die einzelnen Fachausschüsse des Stadtrates zur Verfügung stehen. - Diese Bemühungen sind lobenswert. Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle betonen, dass insbesondere die Bemühungen von Herrn Hörning im letzten Jahr diesem Thema sehr dienlich waren. Die Teilhabemöglichkeiten sind sehr gut und dienen unserer Stadt. Aber meiner Ansicht nach hat das nicht wirklich mit unserem Antrag zu tun. Ich möchte hier ausdrücklich betonen: Es geht nicht darum, dem Migrantenbeirat ein Podium zu bieten, sondern es geht hier darum, sich das Thema zu eigen zu machen. An dieser Stelle möchte ich ein weiteres Missverständnis ausräumen. Die Mitglieder des Migrantenbeirats verstehen sich nicht als Lobbyisten für Migranten oder Menschen mit Migrationsgeschichte, sondern sie packen unsere gemeinsame Aufgabe an, und das für die gesamte Gesellschaft. Ich bin mir sicher: Durch die Einbeziehung von Expertisen können im Rahmen dieser regelmäßigen Diskussion wichtige Impulse für die Gestaltung und Integration gesetzt werden. Die Stadtratssitzung gibt dieser Diskussion einen Rahmen, der der Relevanz des Themas gerecht wird, und bringt möglichst viele Akteure der Stadtverwaltung zusammen. Zuletzt zum Ergänzungsantrag, der zu unserer letzten Sitzung noch nicht vorlag, sodass wir darüber nicht abstimmen konnten. Sollte sich der Stadtrat für ein neues Format der Aktuellen Stunden entscheiden, ist für uns Bedingung, dass es eine eigenständige Migrationspolitische Stunde gibt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Dann mache ich mich jetzt zum Sprecher des Änderungsantrags. - Wir haben das in der Tat mit den Fraktionsvorsitzenden diskutiert und waren übereinstimmend der Meinung, dass das Format der Bildungspolitischen, der Wirtschaftspolitischen oder auch einer Migrationspolitischen Stunde dem Gegenstand Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 nicht gerecht wird. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass angesichts der Vielzahl der Tagesordnungspunkte dem Thema der jeweiligen Aktuellen Stunde nicht angemessen Zeit eingeräumt werden und ihr damit auch nicht das nötige Gewicht gegeben werden kann. Insofern freue ich mich über diesen Änderungsantrag; denn er erlaubt uns, in einem neuen Format den Themen die gebotene Aufmerksamkeit zu geben. Sie können sicher sein - so ist es gemeint -: Das gilt auch für das Thema Migrationspolitik. Migrationsaspekte sollen nicht irgendwie eingebettet werden. Vielmehr soll sich dieser Frage in einem eigenständigen Format gewidmet werden. Also: Aktuelle Stunden zur Bildungspolitik, zur Wirtschaftspolitik, zur Migrationspolitik, gegebenenfalls auch zur Sicherheitspolitik, wie wir sie schon zweimal hatten. Das ist der Hintergrund dieses Änderungsantrags, der unter uns diskutiert worden ist. Ich glaube, wir fahren mit diesem Format besser, als wenn das in der Vielzahl der Tagesordnungspunkte im Rat untergeht. Das ist der Gedanke, der dahintersteht. Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zuerst Frau Nagel, bitte. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ganz kurz zum Anliegen des Migrantenbeirats, und dann will ich ad hoc noch einen Änderungsantrag einbringen. - Der Antrag des Migrantenbeirats ist aus der Wahrnehmung heraus entstanden, dass es für uns als Rat und auch für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wichtig ist, mit dem Thema Migration konfrontiert zu sein und sich damit auseinanderzusetzen. Wir sprechen hier nicht über ein Randthema, das in einem Beirat abgehandelt werden kann, sondern über ein Thema, das unsere Stadt jetzt beschäftigt und auch in Zukunft massiv beschäftigen wird, wie von Kanwal Sethi dargestellt wurde; denn die Integration von Migrantinnen und Migranten und die Ermöglichung von Teilhabe werden nicht von allein passieren. Dafür müssen Brücken gebaut werden, und auch die einheimische, hier geborene Bevölkerung muss für dieses Anliegen aufgeschlossen werden. Dass dieser wichtige Antrag des Migrantenbeirats jetzt ein bisschen in das Fahrwasser der Diskussion um die thematischen Aktuellen Stunden gerät, ist schade, weil damit der Eindruck entsteht, dass dieses Thema abgeschoben wird. Ich plädiere an der Stelle dafür, dass das neue Format, das gefunden werden soll, ein Format ist, das alle erreicht, dass also nicht nur Bildungspolitiker an S e i t e | 12 der Bildungspolitischen Stunde oder nur die an Integration und Teilhabe Interessierten an der Migrationspolitische Stunde teilnehmen. Ich möchte jetzt meinen Änderungsantrag einbringen; ich habe ihn auch verschriftlicht. Es soll zumindest einmal, nämlich aus Anlass der Beschlussfassung des im Moment noch in Fortschreibung befindlichen Integrationskonzeptes, eine Migrationspolitische Stunde hier im Rat stattfinden. Aus Anlass der Beschlussfassung soll ein Format gewählt werden, das ermöglicht, dass dieses Thema nicht nur vom Migrantenbeirat, der hier sowieso sprechen kann, sondern auch unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten als Schwerpunktthema behandelt wird. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Eine weitere Wortmeldung kam von Herrn Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Meine Damen und Herren Gäste und Pressevertreter! Als Mitglied des Migrantenbeirats habe ich mich über das Thema von Anfang an sehr gefreut. Frau Nagel wird sich erinnern, dass ich die Idee hatte, einen gemeinsamen Antrag mit der LINKEN zu stellen. Da haben wir gar keine Berührungsängste, wenn es um das wichtige Thema Migration geht. Grundsätzlich finden wir das Thema Migration aus folgendem Grund sehr wichtig für diese Stadt: Es bewegt alle, die Einheimischen, die hier schon länger wohnen, und die Neubürger. Dass es Probleme gibt und es natürlich auch ein Geben und Nehmen geben muss, das haben wir gerade vom Vorsitzenden des Migrantenbeirats gehört. Wo wenn nicht hier im Stadtrat wäre der richtige Ort, das entsprechend zu thematisieren? Ich gebe den antragstellenden Fraktionen des Änderungsantrags insoweit recht, dass durch die umfangreichen Tagesordnungen und die Themenfülle in der letzten Zeit die themenbezogenen Aktuellen Stunden etwas anstrengend waren. Die Idee ist, dass man sie künftig außerhalb der regulären Stadtratssitzungen durchführt. Ich frage mich bloß, ob die Aufmerksamkeit dann größer ist, wenn wir den einen oder anderen Wirtschaftsprofessor einladen, der vielleicht doch keinen so interessanten Vortrag hält. Aber das ist jetzt nicht das Thema. Dass unsere Fraktion, meine Damen und Herren, wiederholt bei einem Änderungsantrag geschnitten wird und dass die Fraktionen, die hier schon länger in diesem Hause sitzen, einschließlich der Freibeuter, einhellig und ohne uns von der AfDFraktion zu fragen einen gemeinsamen Ände- Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 rungsantrag formulieren, finde ich schon merkwürdig. Aber das gehört wahrscheinlich zur politischen Kultur in diesem Hause hier. Ich muss auch sagen: Ich bin sehr enttäuscht von der CDU-Fraktion. Man hätte uns ja immerhin ansprechen oder zumindest den Hinweis geben können: AfD-Fraktion, Zimmer 178, immer besetzt. Aber es war nicht so. Ich frage Sie: Wie lange wollen Sie dieses Spiel mit uns als AfD-Fraktion in diesem Haus noch betreiben? Ich sage Ihnen eines: Wir werden wahrscheinlich nicht mehr am Jahr der Demokratie teilnehmen zumindest Herr Keller nicht -, weil es nicht glaubwürdig ist, was Sie hier machen. Uns hier andauernd auszuklammern und gleichzeitig über Demokratie 2018 zu reden, das ist doch unglaublich scheinheilig, was Sie hier machen. Aber das werden wir uns künftig nicht mehr gefallen lassen. Ich sage Ihnen deutlich: Wenn man eine Fraktion nicht wahrnimmt, hinter der eine Partei steht, die mittlerweile die stärkste Kraft in Sachsen ist, die jeder fünfte Leipziger im Herbst gewählt hat, dann werden wir hier 2019 andere Verhältnisse haben, und dann werden Sie alle sich umgucken. Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich hoffe, dass der fraktionsübergreifende Antrag nicht dazu dienen sollte, gerade diese Diskussion nicht mehr hier im Stadtrat zu führen. Das war ganz sicher nicht die Intention der Antragsteller. Ich möchte jetzt nicht etwa zum Änderungsantrag der Fraktion sprechen, sondern sagen, dass ich diesen nicht unterstützen kann. Darum habe ich mich hier auch zu Wort gemeldet. Ich halte die politischen Stunden für sehr wertvoll. Hier wird zu Protokoll gesprochen. Alle, auch diejenigen, die fachpolitisch nicht damit zu tun haben, müssen sich in dem Moment damit beschäftigen. Ich finde das wertvoll. Darüber liegt allerdings das Problem, dass wir, auch geschuldet unserer wachsenden Stadt, unglaublich viel in unseren Ratsversammlungen zu beschließen haben. Die Tagesordnungen sind übervoll. Wir alle, die hier ehrenamtlich tätig sind, sind dadurch sehr stark gefordert. Es wäre bedauerlich, wenn wir uns nicht mehr die Zeit nähmen, hier im Rat auch politisch zu sprechen und uns von Gästen andere Positionen darlegen zu lassen. Ich sage einmal so: Erst wenn wir andere fachpolitische Meinungen hier hören, gibt es eine Debatte. Wie gesagt: Ich werde den gemeinsamen Antrag der Fraktionen nicht unterstützen, den Antrag des S e i t e | 13 Migrantenbeirats hingegen schon, wie auch andere Mitglieder meiner Fraktion. Auch wenn er vermutlich nicht beschlossen wird, wäre es meiner Meinung nach sehr wichtig, dass, wenn die Erarbeitung eines neuen Formats beschlossen wird, im Rahmen dieses neuen Formats auch Stadträtinnen und Stadträte zu Wort kommen dürfen. Bei der Bildungskonferenz sind wir lediglich als Gäste geladen; wir dürfen dort nicht reden. Es gibt keine Protokolle, in denen festgehalten ist, was zum Beispiel ein Bürgermeister auch politisch festlegt. Ich kann ihn dann also daran auch nicht messen. Das finden wir schwierig. Also: Wenn wir über das neue Format sprechen, dann unter Beteiligung aller und in einer so festen Form, dass man nachvollziehen kann, was dort besprochen wurde. Es wäre sehr schade, wenn aufgrund der Fülle der Themen, die wir hier zu behandeln haben, das, was den Stadtrat auch nach außen interessant machen kann, hinten runterfallen würde. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied des Migrantenbeirats bin ich quasi Mitantragsteller, aber dennoch der Auffassung, dass der fraktionsübergreifende Antrag den Themen, wenn auch nicht unbedingt dem Thema Migrationspolitik, besser gerecht wird. Ich glaube, ein Veranstaltungsformat, das so abläuft: Ein oder mehrere Externe halten vorbereitete Reden, und dann melden sich Vertreter aller Fraktionen zu Wort, die im Prinzip auch alle vorbereitete Reden halten, wird den Themen, die wir hier zu diskutieren haben, nicht gerecht. Wenn wir einen wirklichen Diskussionsprozess mit Externen über Themen in Gang bringen wollen, brauchen wir andere Formate, die sich herauslösen aus einer starren Tagesordnung einer Stadtratssitzung. Es gibt heutzutage moderne Formen mit Workshopcharakter und unter Einbindung der Stadträte, aber eben nicht in Form einer formalen Rede vom Podium aus, sondern durch ein ganz anderes Mitnehmen von Diskutanten. Frau Krefft, ich gebe Ihnen vollkommen recht: Ein Veranstaltungsformat, das ohne Beteiligung der Stadträte am Diskussionsprozess konzipiert wird, würde keinen Sinn machen, weil ja gerade wir als Stadtrat über die Themen diskutieren. Ich bin auch höchst unzufrieden mit der Art und dem momentanen Ablauf dieser Stunden. Klar, wenn man die Rede oder den Vortrag des Externen vorher nicht kennt, ist es schwierig, spontan in einen Diskussionsprozess einzusteigen. Deshalb werden jetzt noch viele Reden vorbereitet. Ich glaube, wir müssen hier zu anderen, moderneren Veranstaltungsformaten kommen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Deswegen spreche ich mich, obwohl ich Mitantragsteller bin, im Interesse der migrationspolitischen Fragen, aber auch der anderen Fragen für ein neues Format aus. Ich bitte aber darum - das ist ein Appell in Richtung Verwaltung -, die Stadträte und auch die Beiräte, also auch den Antragsteller Migrantenbeirat, in die Erarbeitung dieses neuen Veranstaltungsformats einzubinden, damit wir tatsächlich ein Format finden, das den Anliegen gerecht wird. - Vielen Dank. S e i t e | 14 verstehen, warum die Grünen Sie nicht angesprochen haben. Das, was Sie zu diesem Thema hier gesagt haben, war nicht plausibel. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Landtag morgen ein Antrag Ihrer Fraktion auf der Tagesordnung steht, mit dem das Integrationsministerium abgeschafft werden soll und mit dem alle Maßnahmen, die der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen, auf das Mindestmaß zurückgefahren werden sollen. Darum ist Ihre Ansage hier überhaupt nicht plausibel und sehr unglaubwürdig. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Da uns Herr Kriegel direkt auf diesen fraktionsübergreifenden Antrag angesprochen hat, will ich kurz darauf reagieren. - Wir stehen inhaltlich dazu; keine Frage. Wir sind nicht Initiator. Die Grünen sind auf uns zugekommen, und wir haben uns entschieden, den Antrag mit zu unterzeichnen. Ich muss allerdings sagen: Es gab bei uns schon Diskussionen über die Art und Weise solcher Anträge. Man kann als einzelne Fraktion einen Antrag stellen. Man kann einen Antrag auch gemeinsam mit anderen Fraktionen einbringen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn von vornherein deutlich ist, dass dieser Antrag eine Mehrheit im Rat finden wird. Aber warum man eine einzelne Fraktion gar nicht erst fragt, halte ich für schwierig. Nach meinem persönlichen Eindruck ist das auch politisch ziemlich dämlich, weil damit einem einzelnen Fraktionsvertreter die Möglichkeit gegeben wird, eine solche Rede zu halten, wie Herr Kriegel es hier tun konnte. Wir sollten einmal darüber nachdenken, ob diese Art und Weise von Ausgrenzung das richtige Signal ist oder ob sie am Ende nicht dazu führt, dass noch mehr Leute mit diesen armen Märtyrern von der Alternative für Deutschland so großes Mitleid haben, dass sie sie bei der nächsten Wahl ankreuzen. Ich finde das nicht klug. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Dazu passt mein Redebeitrag jetzt ganz gut, Herr Maciejewski. Ich will auch auf die Äußerungen von Herrn Kriegel reagieren. Wir sind hier in Leipzig mit Integrationsbemühungen nicht erst seit 2015/2016 am Start. Schon lange bieten wir Geflüchteten, wenn Sie hierherkommen und nicht erst, wenn sie die Anerkennung erhalten, kostenlose Sprachkurse. Wir haben schon 2012 ein Unterbringungskonzept beschlossen, das humanitäre Standards setzen sollte. Herr Kriegel, ich kann Ihre Rede nur als eine „Wolf im Schafspelz“-Rede bezeichnen. Ich kann total Oberbürgermeister Jung: Herr Volger verbunden mit der herzlichen Bitte, sich jetzt wieder auf den konkreten Antrag zu beziehen. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Oberbürgermeister, dieser Bitte kann ich nicht nachkommen, da ich ja auch persönlich angesprochen wurde. - Ja, wir haben das im Ältestenrat vorbesprochen - ich glaube, das kann man hier öffentlich sagen -, und da war auch die AfD anwesend. Ja, ich habe den verschiedenen Vertretern der Fraktionen, auch dem der CDU-Fraktion, die Idee eines gemeinsamen Antrags zur Kenntnis gegeben verbunden mit dem expliziten Hinweis, dass ich die AfD-Fraktion nicht dazu einladen werde. - Ich habe das Herrn Tornau explizit am Telefon gesagt. Es tut mir leid, dass er heute nicht da ist und sich hier nicht verteidigen kann. Unabhängig davon habe ich es für meine Fraktion beim Thema Migration nicht für nötig gehalten, die AfD-Fraktion zu fragen, da sie sich in den letzten Jahren nicht unbedingt durch eine sehr konstruktive Haltung zu diesem Thema hervorgetan hat. Von daher habe ich mit dieser Entscheidung, die ich zur Person getroffen habe, überhaupt kein Problem. Ich finde, es ist auch im Rahmen einer demokratischen Auseinandersetzung vollkommen legitim, dass man nicht mit allen zusammenarbeiten muss. In einer Demokratie kann man sich auch dafür entscheiden, mit bestimmten Fraktionen oder Personen oder Stadträten eben nicht zusammenzuarbeiten. Deswegen muss man nicht jedes Mal in großes Geheul ausbrechen. Das passiert ja nicht zum ersten Mal in einer Ratssitzung. Man hat zu bestimmten Themen unterschiedliche Meinungen. Das ist nun einmal so. Oberbürgermeister Jung: Ich versuche es jetzt noch einmal: Herr Kriegel, wenn Sie jetzt reden, zündeln Sie nicht weiter an, sondern sprechen Sie bitte zum Antrag. Stadtrat Kriegel (AfD): Herr Oberbürgermeister, Zündeln ist grundsätzlich nicht meine Art. - Danke, Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Herr Volger, für die ehrlichen Worte. Das hat einiges geklärt, obwohl das jetzt die CDU in Erklärungsnot bringt. Aber wir wissen jetzt Bescheid, wie die Verhältnisse hier im Hause sind. Ich möchte noch etwas zum Antrag sagen. Ich bin seit Anfang dieser Legislaturperiode Mitglied im Migrantenbeirat. Ich war bei fast jeder Sitzung dabei, was nicht bei allen Stadträten üblich ist, wobei ich natürlich einsehe, dass nicht alle immer Zeit dafür haben; aber ich nehme mir Zeit dafür. Nennen Sie mir ein Beispiel dafür, dass ich mich als AfD-Stadtrat gegen Migranten oder gegen Migration oder gegen die Notwendigkeit, die Menschen hier ordentlich unterzubringen, ausgesprochen habe. Der Vorsitzende des Migrantenbeirats wird Ihnen bestätigen können, dass das nicht ein einziges Mal der Fall war. Das hat im Übrigen auch meine Fraktion nie getan. Dass Sie, Herr Volger, hier über etwas reden, wo Sie nicht einmal Mitglied dieses Gremiums sind, finde ich schon sehr merkwürdig. Ich will hier noch einmal festhalten: Wir als AfD sind nicht gegen die Migranten, sondern gegen die Politik, die zu diesen unhaltbaren Zuständen geführt hat, die wir jetzt wieder auf dem Weihnachtsmarkt sehen und Schutzmaßnahmen erforderlich machen, wie wir sie uns vor drei Jahren noch gar nicht vorstellen konnten. Auch das ist Teil der Migrationspolitik, die wir in diesem Land haben. Oberbürgermeister Jung: Herr Sejdi, Sie haben noch einmal zum Antrag das Wort. Sejdi (Migrantenbeirat): Herzlichen Dank. - Nur eine kurze Anmerkung: Die Emotionen der letzten 15 Minuten zeigen, wie wichtig dieses Thema für uns als Stadtgesellschaft ist, aber auch, wie wichtig es für die Stadträte ist, sich damit politisch zu beschäftigen. Deswegen plädiere ich erneut für Zustimmung zu unserem Antrag. Oberbürgermeister Jung: Ich versuche, das zusammenzubinden. Erstens. Herr Sejdi, ich verstehe den Änderungsantrag der Fraktionen, die sich hier zusammengeschlossen haben, als eine Bestätigung der Migrationspolitischen Stunde, aber in einem anderen Format als der regulären Sitzung; denn im Änderungsantrag heißt es: Die fachpolitischen Stunden … werden künftig außerhalb der regulären Ratsversammlungen in einem geeigneten Format durchgeführt. Das heißt: Die Stunden werden bestätigt und damit auch die Migrationspolitische Stunde. S e i t e | 15 Zweitens. Wir haben jetzt den Auftrag - so sehe ich es jedenfalls an meine Person gerichtet -, einen Vorschlag zu machen, wie sich die Ratsversammlung außerhalb der regulären Ratsversammlung mit dem jeweiligen Thema beschäftigen kann. Das heißt, Frau Krefft: nicht in irgendeinem Kongress, sondern sich als Ratsversammlung mit einem Thema auseinandersetzen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Auch der Änderungsantrag von Frau Nagel liegt jetzt schriftlich vor. Zunächst stelle ich den Änderungsantrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freibeuter zur Abstimmung, der da lautet: Die fachpolitischen Stunden (bildungs-, wirtschafts-, sicherheits-, migrationspolitische Stunde) werden künftig außerhalb der regulären Ratsversammlungen in einem geeigneten Format durchgeführt. Ich gebe zu Protokoll: Ich mache Ihnen einen Vorschlag, wie das gehen kann und wie wir den Rat als Ratsversammlung einbinden können. Wer diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Frau Nagel, dessen Wortlaut ich noch einmal vortragen will: Aus Anlass der Beschlussfassung über das Integrationskonzept findet die Migrationspolitische Stunde einmalig im Rahmen der Ratsversammlung statt. Mit anderen Worten: Wenn das Integrationskonzept hier zur Beschlussfassung steht, wird die Migrationspolitische Stunde einmalig im Rahmen der Ratsversammlung durchgeführt. Das ist sozusagen ein Änderungsvorschlag zum eben gefassten Beschluss, was möglich wäre. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Sechs Enthaltungen, eine Reihe von Pro-Stimmen. Damit mehrheitlich abgelehnt. Herr Sejdi, ich denke, wir haben einen guten Kompromiss gefunden. Vielen Dank. 14.6 Umsetzung des Beschlusses „Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter“ (RB vom 24.02.2016, DS 2098) (VI-A-04740) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 14.6.1 dazu VSP (VI-A-04740-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Frau Lange. Stadträtin Lange (Die LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Im Februar 2016 hatten wir auf Wunsch der Verwaltung beschlossen, dass sie uns bis Ende 2016 ein Nutzungskonzept für die ehemaligen Gemeindeämter vorlegt. Zum ersten Mal gab es zum Antrag einen Verwaltungsstandpunkt mit einer Synopse der Stellungnahmen der Ämter, ausgenommen des Kulturamtes, warum auch immer. Leider gab es eine solche Synopse nicht wieder. Auch hatten wir beschlossen, Ortschaftsräte und Beiräte in der Erarbeitung des Konzeptes miteinzubeziehen. Mehrere Stadträte wohnen so wie ich in diesen Gemeinden. Wir sind in die Konzepterarbeitung nicht miteinbezogen worden, leider. Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem erneuten Antrag ist ein Armutszeugnis der Verwaltung selbst. Er besagt, dass ein Nutzungskonzept nicht gegeben wird, sondern nur ein Vorschlag zum weiteren Umgang mit ehemaligen Gemeindeämtern/Rathäusern. Also können wir davon ausgehen, dass die Verwaltung innerhalb von zwei Jahren nicht in der Lage war, Sanierungspläne für die Gebäude mit einer Kosteneinschätzung zu erarbeiten. Wurde wenigstens geprüft, ob die derzeitigen Nutzungen der Brandschutzordnung entsprechen? Im ehemaligen Gemeindeamt Mockau befindet sich jetzt ein Jugendklub. Die Treppen sind aus Holz. Welche Brandschutzordnung gestattet dies noch? Wird es weiterhin den Ortschaftsräten überlassen, Haushaltsanträge zu stellen, um eine Glühbirne wechseln zu können oder einen neuen Schaukasten zu bekommen? Nichts ist passiert in dieser Richtung. In meinem Gemeindeamt gibt es seit mehr als zwei Jahren ein Telefon mit einer eigenständigen Nummer. Warum ist es nicht möglich, die Nummern der Ortsvorsteher an die 1230 anzuschließen oder den Ortsvorstehern ein Dienst-Handy auszuhändigen? Warum ist hier nichts passiert? Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, obwohl der Verwaltungsstandpunkt dazu negativ ausfällt. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. S e i t e | 16 Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Lange, Sie haben Ihren Antrag jetzt zwar langsam und staatstragend vorgetragen, aber ich sage Ihnen eines: Selbst wenn Sie den Antrag buchstabiert hätten, hätte ihn das nicht besser gemacht. Es ist ein Antrag, den es schlichtweg nicht braucht. Ja, ich gebe Ihnen recht: Es ist nicht wünschenswert, dass man über zwei Jahre auf die Umsetzung eines Antrags warten muss. Ich will das auch mit einem Beispiel unterlegen. Der Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf hat kürzlich den Antrag „Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus“ eingebracht, im ALLRIS zu finden unter VI-A-04488. Im Verwaltungsstandpunkt wurde ein Alternativvorschlag - das klingt immer gut - gemacht, der besagt: Die weitere Nutzung des Objektes wird im Rahmen der Bedarfsprüfung und Konzepterstellung für ehemalige Gemeindeämter und Rathäuser untersucht. - Schön, dass Herr Albrecht jetzt zurück ist; denn das ist sein Verwaltungsstandpunkt. - Da habe ich mich schon im falschen Film gewähnt. Das Problem ist: Hier sind zwei Dezernate am Werk. Dass nichts gemacht wurde, wie Sie hier behaupten, ist falsch; denn in den letzten zwei Jahren ist sehr viel passiert. Das erfährt man aber nur, wenn man sich einmal kundig macht. Das macht man in der Regel nicht über einen Antrag im Stadtrat; kein Mensch macht das. - Sie vielleicht schon; aber Frau Lange, sehen Sie es mir nach, wenn ich sage: Es überrascht mich nicht, dass dieser Antrag von Ihnen kommt. Wir haben es schon öfter erlebt, dass Ihre Fraktion einen Antrag stellt, beschließen zu lassen, dass ein bereits beschlossener Antrag umgesetzt wird. So geht es nicht. Deswegen werden Sie von uns heute auch keine Zustimmung erhalten. Wir werden uns allenfalls enthalten, weil wir das auch nicht ablehnen wollen. Aber so etwas gehört schlichtweg nicht hierher. Was passiert denn, wenn ein solcher Antrag abgelehnt wird? Hört die Verwaltung dann auf der Stelle auf, zu arbeiten, oder was passiert dann? Wir haben eine Beschlusslage, und damit ist es gut. Jetzt müssen wir der Verwaltung auf die Finger schauen, dass unser Beschluss auch umgesetzt wird. Natürlich muss man sich die Frage stellen: Warum dauert das so lange? Aus der Diskussion in den Ausschüssen wissen Sie wie wir: Es gibt Dezernate, die personell maßlos überlastet sind. Es dauert deswegen länger, weil die Prioritäten in gewisser Weise verteilt sind. Das mag mir an der einen oder anderen Stelle nicht passen; Ihnen passt es an dieser Stelle nicht. Ich kann das auch nachvollziehen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Nichtsdestotrotz: Wir können uns jetzt streiten, ob uns diese Vorlage tatsächlich noch in den nächsten zwei Wochen erreichen wird. Ich glaube, eine Dienstberatung wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Vielleicht kann die Verwaltung zumindest zusagen, diese Vorlage im Januar vorzulegen. Ich weiß nicht genau, wie der Stand ist. Ich weiß nur, dass es zum Antrag von Hartmannsdorf-Knautnaundorf bereits eine große Ausarbeitung gibt. Da frage ich mich: Warum ist es Herrn Albrecht nicht möglich, diesen Stand aus der Vorlage herauszulösen und als Alternativvorschlag dem Stadtrat vorzulegen? Das passiert eben nicht. Stattdessen wird ein Satz formuliert wie der, den ich eben vorgelesen habe. Dafür fehlt mir das Verständnis. Kann man nicht mal Kontakt zum Antragsteller aufnehmen und ihm sagen: Wäre es möglich, dass wir das noch einmal um zwei Monate verschieben? Es gibt inhaltlich großes Entgegenkommen, aber wir wollen Ihnen das im Kontext der Gesamtvorlage zur Beschlussfassung vorlegen. - Aber das passiert schlichtweg nicht. Der Ortschaftsrat hat den Antrag zwar jetzt zurückgestellt, aber nicht etwa nach einem Gespräch mit dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit; denn das gab es schlichtweg nicht. Wie gesagt: Wir enthalten uns zu Ihrem Antrag aus den genannten Gründen. Vielleicht kann die Verwaltung aber noch eine Aussage tätigen, bis wann das Gesamtkonzept tatsächlich vorgelegt wird. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann hat das Wort. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen und will ein bisschen Schärfe herausnehmen. - Herr Schmidt, Sie haben vollkommen recht: Es ist einfach der falsche Weg, dazu wiederum einen Antrag zu stellen. Tatsächlich geht es hier um die Umsetzung eines Beschlusses, den wir - wenn ich mich recht erinnere - im Februar 2016 gefasst haben. Diesen Beschluss haben die Verwaltung respektive hat der Oberbürgermeister umzusetzen. Das steht so in der Gemeindeordnung. Dazu braucht es hier jetzt keines weiteren Beschlusses. Es ist so, dass der Stadtrat die Verwaltung kontrolliert. Das tun wir auch, Frau Lange; das sollten wir auch tun. Dazu hat uns die Gemeindeordnung alle möglichen Mittel an die Hand gegeben. Man kann sich zum Beispiel erkundigen, wie Herr Schmidt richtig ausgeführt hat, man kann Akteneinsicht nehmen usw. Wenn es dann immer noch nicht klappt, sieht die Gemeindeordnung auch dafür Möglichkeiten vor. Wenn tatsächlich gar nichts passiert, muss man eben ein Kommunalverfassungsstreitverfahren führen. S e i t e | 17 Jetzt noch einmal einen Antrag zu stellen - da muss ich Herrn Schmidt recht geben -, bringt überhaupt nichts. Es dürfte in jeder Fraktion Beschlussfassungen zu von ihr gestellten Anträgen geben, wo es bei der Umsetzung hakt oder sie einfach zu lange dauert. Wir können nicht jedes Mal einen Beschluss fassen, um die Verwaltung zur Arbeit anzutreiben. Nur aus diesem Grund, meine Damen und Herren, wird sich die CDUFraktion gegen diesen Antrag verhalten; das heißt: Wir werden ihn ablehnen. - Danke. - Ich korrigiere: Wir enthalten uns, wie ich gerade höre. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Lieber Herr Oberbürgermeister! Liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen! Liebe Gäste! Ihrem Vorwurf, wir würden uns nicht informieren, halte ich entgegen: Das haben wir natürlich getan. Vielleicht sollten Sie sich einmal informieren, was wir alles getan haben, um uns zu informieren. Wir stellen natürlich nicht mal einfach so einen Antrag, sondern wir haben regelmäßig in der Verwaltung nachgefragt: Wie sieht es aus mit dem Konzept? Natürlich haben wir auch den Antrag des Ortschaftsrats Knauthain als Anlass genommen, um wiederum nachzufragen. Auch darauf haben wir keine Antwort bekommen. Noch gestern hieß es: Sie brauchen den Antrag nicht zur Abstimmung bringen. Das Konzept wird heute online sein. - Das ist es nicht. Deswegen haben wir uns entschlossen, eben nicht vor Gericht zu gehen, sondern die Verhältnismäßigkeit zu wahren und erst einmal einen weiteren Antrag zur Umsetzung zu stellen. Das ist doch genau die Krux: Natürlich regt es uns auch auf, dass es dieses Antrags überhaupt bedarf. Aber um nicht sofort vor Gericht zu gehen, haben wir entschieden: Wir versuchen, die Stadtverwaltung mit normalen Mitteln darauf aufmerksam zu machen, dass es endlich einer Umsetzung des Beschlusses bedarf. Deswegen möchten wir um Ihr positives Votum zu unserem Antrag bitten; denn der Antrag an sich wurde ja schon einmal von Ihnen positiv votiert. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Wir hatten einen kurzen Verwaltungsstandpunkt geschrieben und darin die Aussage getroffen, dass die Vorlage in der Endabstimmung ist und wir sie Ihnen bis Ende Januar vorlegen werden. Ich Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 hoffe, dass die Beschlussfassung innerhalb der Dienstberatung so funktioniert. Das ist ein sehr komplizierter Vorgang. Wir haben mehrere Varianten für die einzelnen Gebäude konzipiert. Es ist ein dickes Papier geworden, das mehrfach verändert worden ist. Ich kann mich nur entschuldigen, dass wir nicht schnell genug waren. Sie müssen wissen: Das bearbeiten in Persona die gleichen Kollegen, die auch das Thema „Schulen und Kindergärten“ auf dem Tisch haben. Die Prioritäten sind an dieser Stelle gesetzt. Deshalb hat es etwas länger gedauert als ursprünglich geplant. Dafür kann ich mich hier nur entschuldigen. Aber Sie werden das Konzept bekommen, und dann können wir über die Inhalte diskutieren. Ich glaube, das bringt uns dann weiter. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister, ich habe eine Bitte in diesem Zusammenhang. Da sich die Vorlage immer weiter hinauszögert, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn Sie sich zu einer Protokollnotiz durchringen könnten, dass der Kollege Albrecht die Instandhaltung der Immobilien der ehemaligen Gemeinderathäuser schneller vorantreibt. Gestern war Bürgermeister Hörning bei unserer Ortschaftsratssitzung zu Gast und wird bestätigen können: Die Heizung ist defekt. Wir sitzen in der Ortschaftsratssitzung in dicken Jacken. Die Beleuchtung des Treppenhauses ist teilweise defekt. Die Beleuchtung im Eingangsbereich ist komplett kaputt. Die Eingangstür ist kaputt. Die Schwelle ist kaputt. Die Bürger stolpern herein. Wenn wir schon keinen Plan für die Nachnutzung der ehemaligen Gemeindehäuser haben - man könnte sie ja auch als Wohnungen nutzen; die werden dringend gebraucht -, sollten wir wenigstens deren Zustand so weit erhalten, dass eine Ortschaftsratssitzung in einem gewissen Rahmen stattfinden kann, also bei einer Raumtemperatur, die als angenehm empfunden wird, und mit einer Beleuchtung, bei der man arbeiten kann. Es wäre wichtig, dass die Verwaltung wenigstens das hinbekommt. Dazu müsste man das Amt doch befähigen können. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht nimmt das mit. - Können wir jetzt votieren? - Wer stimmt dem Antrag der Fraktion Die LINKE zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Vielzahl von Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. 14.7 S e i t e | 18 Trockenlegung Schulhof und Sanierung des Kellers in der Grundschule Connewitz (VI-A-04822) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 14.7.1 dazu VSP (VI-A-04822-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 14.7.2 dazu ÄA (VI-A-04822-ÄA-02) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Die Begrüßung lasse ich jetzt weg; denn ich habe ja heute schon einmal hier am Rednerpult gestanden. - Jetzt geht es um die Grundschule Connewitz, fünfzügig, knapp 500 Schüler und Schülerinnen. Seit 2015/2016 trägt die Schule nach intensiver Projektarbeit den Titel „Schule der Toleranz“, und das in einer Zeit, als die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer erhebliche Belastungen durch den Neubau der damals 3. Grundschule zu tragen hatten. Die Schule wurde und wird schrittweise bei laufendem Schulbetrieb saniert, so zum Beispiel die Toiletten der Jungen 2016, 2018 sind die Mädchentoiletten dran. Das ist in Ordnung. Die Schulleiterin hatte mich im Juli 2017 zu einem Besuch der Schule eingeladen, weil sie bei bestimmten Problemen in der Verwaltung einfach nicht weiterkam. Mir verschlägt es noch heute den Atem, wenn ich daran denke, was ich dort gesehen habe - und das will schon etwas bedeuten. Einen so starken Schimmelbefall, wenn auch im Keller, in dem sich aber drei Werkräume, die Werkstatt des Hausmeisters und anderes befanden, gibt es in keiner anderen Schule unserer Stadt. Das kann ich hier sagen. Wie hat die Verwaltung darauf reagiert? Das Gesundheitsamt hat den Keller gesperrt. Die Verwaltung hat den Keller abgedichtet, damit der Schimmel nicht weitergeht. „Biologie“ lässt grüßen! Mikroorganismen suchen sich ihren Weg. Aber: Weil es nicht anders ging, wurde der Werkraum Holz im Keller belassen. Man hat ihn mit Schwellen versehen und gemalert in der Hoffnung, dass dieser Werkraum nicht von Starkregen und Schimmelbefall betroffen ist oder betroffen sein wird. Irrtum! Seit Jahren ist die Schule im gesamten Keller und auf dem Schulhof bei Starkregen von Nässe und Schlamm betroffen. Der Vorschlag der Verwaltung, die Holzwerkstatt nach oben ins Schulhaus zu verlegen, ist praktisch gar nicht möglich; denn eine Holzwerkstatt braucht einen nicht brennbaren Fußboden. Das würde ein weiteres Klassenzimmer kosten, und das an einer stark belegten Schule, und zusätzlich Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 einen Haufen Geld. Keller und Schulhof müssen trockengelegt werden. Das ist der dringende Handlungsbedarf. Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der beiden Fraktionen ist in allen Punkten zustimmend. Nach Beschlusspunkt 2 des Verwaltungsstandpunkts wurde festgelegt, dass als Sofortmaßnahme die Regenwasserentwässerung in den anliegenden Straßen geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden soll. Ich hoffe, diese Sofortmaßnahme ist inzwischen erfolgt, damit im Frühjahr und Sommer 2018 die Instandsetzung der Grundleitung erfolgen und dann mit Volldampf die Trockenlegung des Schulhofes und die Schimmelbeseitigung vorangetrieben kann. - Übrigens ist in der Sporthalle der Grundschule Liebertwolkwitz gegenwärtig die Schimmelbeseitigung in vollem Gange. Hier ging es relativ schnell. Das muss auch in der Grundschule Connewitz möglich sein. Unzufrieden bin ich, dass die Sanierung des Kellers erst ab 2019 ff. erfolgen soll. Ich habe mich erkundigt: Eine Planung für diesen Keller liegt schon jetzt vor. Es kann also schon 2018 losgehen. Dass der Hauptteil 2019 erfolgt, können wir hinnehmen, aber nicht ff., fortfolgende. Das ist zu schwammig; das könnte auch 2020 oder 2021 sein. So geht es nicht. Wir bleiben bei der Aussage „sofort“, noch einmal präzisiert für das Protokoll: 2018. Ich wiederhole es noch mal: Es besteht dringender Handlungsbedarf. Der Beschlusspunkt 3 benennt eine Schande: Im Keller liegt 30 Jahre alter Bauschutt, und keiner hat ihn beseitigt. Übrigens ist dieser Raum auch hofseitig begehbar und kann für abenteuerlustige Kinder zur Unfallquelle werden. Der Elternrat der Grundschule Connewitz hat gestern Abend einen Maßnahmenplan zur Umsetzung unseres Antrages an alle Fraktionen geschickt. Diesen Maßnahmenplan gebe ich Ihnen, Herr Oberbürgermeister, schriftlich zu Protokoll. So ist unser Antrag zu verstehen. Wir wollen der Verwaltung helfen. Die Eltern haben das noch einmal sehr schön aufgegliedert. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, gewinnen wir vier Klassenräume, eine ordentliche Werkstatt für den Hausmeister, Platz für Garderoben und anderes Nebengelass. Das ist auf jeden Fall billiger als ein Anbau, den diese Schule bei steigendem Bedarf bräuchte. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger hat das Wort. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr ge- S e i t e | 19 ehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Drei Wassereinbrüche in den letzten zwei Jahren gab es in der Grundschule Connewitz. Die Bausubstanz wird damit nachhaltig geschädigt, und der Keller ist, wie Frau Hollick zu Recht sagte, total verschimmelt. Trotzdem hat die Verwaltung bisher so gut wie nichts unternommen und das Problem ausgesessen. Sie finden auf der Webseite des Fördervereins der Grundschule Connewitz eine Chronik, welche Schritte die Schulleiterin unternommen hat, um die Probleme auf dem Dienstweg zu klären, und trotzdem ist nichts passiert. Erst als die Politik davon erfuhr und sich des Problems annahm, fiel der Verwaltung auf: Ach, da ist ja was. Da müsste man ja mal was tun. - Mal ernsthaft: Ja, wir haben ein Problem mit den Kapazitätserweiterungen im Schulhausbau. Aber können wir uns es erlauben, eine Schule von der Gesundheitsaufsicht sperren zu lassen? Wo sollen die Schüler dann hin? Wir haben keine Ersatzräume für einen solchen Fall. Der Keller ist gemäß Gesundheitsamt der Stadt Leipzig nur noch mit Atemschutzmaske zu betreten. Trotzdem dient er immer noch als Lager und wird deswegen regelmäßig geöffnet, wobei der Zustand der Kellertür auch keinen großen Unterschied macht. Dadurch entkommen die giftigen Schimmelsporen ins Treppenhaus und verteilen sich dort und im Erdgeschoss. Es gibt schon erste Anzeigen von Eltern, dass Schüler erste Symptome zeigen und gerade der Aufenthalt in den im Erdgeschoss liegenden Klassenräumen unerklärliche Kopfschmerzen bei den Kindern auslöst. Weiterhin existieren Drohungen von Eltern, ihre Kinder nicht mehr in dieses Gebäude zu schicken, weil sie das einfach nicht mehr verantworten können. Das ist so. Es gibt dort Eltern, die deswegen auf die Barrikaden gehen. Was machen wir dann? Was macht die Verwaltung, wenn die Eltern sagen: Aus gesundheitlichen Gründen können wir unsere Kinder nicht mehr in dieses Gebäude schicken? - Das ist schwierig. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Verwaltung hier seit anderthalb Jahren nichts tut und die Dezernatsspitze mit Herrn Professor Fabian, der jetzt gerade auf seinem Handy spielt, es nicht einmal für nötig erachtet hat, der Schulleitung auf eine diesbezügliche Beschwerde, die sie vor mehreren Monaten nicht etwa an einen Sachbearbeiter, sondern an Professor Fabian direkt gerichtet hatte, zu antworten. Der Verwaltungsstandpunkt zeigt einen Weg auf, wie die Sanierung angegangen werden soll. Wir bleiben dennoch, wie von Frau Hollick gesagt, beim Ursprungsantrag, weil - und da widerspreche ich Frau Hollick - der Verwaltungsstandpunkt eben nicht die sofortige Bekämpfung des Schimmels vorsieht. Das steht dort so nicht. Aber es Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 dürfte kein Problem sein, jetzt damit zu beginnen, den Putz von den Wänden zu klopfen und mit der Schimmelbeseitigung zu beginnen. Der Schimmel dort ist das größte Problem. Ja, es gibt dort Probleme mit der Bausubstanz. Ja, die Bausubstanz kann nachhaltig geschädigt werden. Deswegen ist eine Sanierung, wie sie in den Plänen vorgesehen ist, notwendig. Aber ganz akut ist jetzt, dass es bei den Schülern erste Anzeichen von gesundheitlichen Problemen gibt. Deswegen muss der Schimmel entfernt werden, und zwar nicht erst in einem halben Jahr, in den Sommerferien 2018, sondern jetzt sofort. Deswegen bleiben wir bei unserem Ursprungsantrag. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel. Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Ich hätte gern eine Auskunft von Frau Dubrau, die im letzten Fachausschuss nicht gegeben werden konnte. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass bei Schimmelbefall sofort gehandelt werden muss. Ich hätte gern eine Protokollnotiz, wann der Schimmel dort beseitigt wird. Im Keller werden auch die Reinigungsmittel gelagert. Dadurch muss immer wieder die Tür geöffnet werden, sodass die Schimmelsporen in das Schulhaus eindringen. Eine Protokollnotiz wäre ein wichtiges Zeichen, dass hier jetzt sehr zügig gehandelt wird. Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bitte ich jetzt Kollegin Dubrau und Kollegen Fabian um Stellungnahme. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! So wie im Verwaltungsstandpunkt festgehalten, laufen derzeit die komplette Aufnahme der Probleme, die Ermittlung des Zustands und auch schon die ersten Planungen. Wenn all dies abgeschlossen ist und das entsprechende Geld zur Verfügung steht, kann die Ausschreibung erfolgen und mit den Maßnahmen begonnen werden. Die genauen Termine kann ich zu Ihrer Information gern noch einmal vom AGM zusammenstellen lassen. Aber Sie müssen wissen: Es dauert trotzdem noch eine Weile; denn bei Planung und Ausschreibung sind bestimmte Fristen einzuhalten. Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian, können Sie noch einmal kurz Klarheit schaffen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Volger, ich habe nicht mit meinem Handy gespielt, sondern habe Ihnen aufmerksam zugehört und mir gleich auf meinem Handy die Webseite des Fördervereins der Grundschule Connewitz angesehen. S e i t e | 20 Ja, die Situation dort ist nicht gut. Frau Hollick hat es sehr eindrücklich beschrieben. Ich habe auch veranlasst, dass dort so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen wird. Jetzt müssen die entsprechenden Pläne gemacht werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden wir zur Verfügung stellen. Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es jetzt wiederum zahlreiche Wortmeldungen. - Zunächst Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Frau Dubrau, ich habe noch zwei Nachfragen. Erstens. Habe ich Sie richtig verstanden: Sie wollen jetzt die Schimmelbeseitigung ausschreiben? Das verstehe ich nicht. Das wird doch keine Ausmaße annehmen, die einer Ausschreibung bedürfen. Zweitens. Diese Maßnahme muss sehr schnell erfolgen. Es gibt Firmen, die sehr schnell reagieren können. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, von Schimmel gehen Gesundheitsgefahren aus. Ich meine, dass man in einer solchen Situation, wo akuter Handlungsbedarf aufgrund von Gesundheitsgefährdung besteht, auch nach dem Vergaberecht auf eine Ausschreibung verzichten und im Einzelfall direkt vergeben kann. Ich bitte Sie, noch einmal zu prüfen, ob das möglich ist; denn das würde zur Beschleunigung beitragen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist hier bereits erwähnt worden, dass Teilbereiche im Keller der Schule vom Gesundheitsamt gesperrt worden sind. Das Gesundheitsamt hat das geprüft und genau die Bereiche, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgehen kann, gesperrt. Die anderen Bereiche dürfen laut Aussage des Gesundheitsamtes weiter benutzt werden. In diesem Antrag geht es aber um eine sehr viel weiter gehende Maßnahme, nämlich die Trockenlegung und die Sanierung des Kellers, was sehr viel mehr umfasst als Schimmelbeseitigung, sowie um Bauschuttbeseitigung und anderes mehr. Weil das Problem von dort verursacht wird, muss auch der gesamte unterirdische Raum im Hof aufgenommen werden. Das heißt: Die Abwasserleitungen müssen getrennt und erneuert werden. Die Grundleitung ist auch nicht mehr in einem adäquaten Zustand, weil Baumwurzeln die Lei- Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 tung beschädigt haben. Das ist eine ganz komplexe Maßnahme, und die muss geplant werden. Ich kann nicht einfach sagen: Macht mal schnell den Schimmel weg! Dann wird nur an einer Stelle gekratzt, und in vier Wochen ist der Schimmel wieder da. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Mir kräuseln sich die Haare, dass der Rat hier eine halbe Stunde über ein solches Thema debattiert. Ich kann das nicht nachvollziehen, auch unter dem Aspekt des Vergaberechts nicht. Selbstverständlich ist eine freihändige Vergabe möglich. Man sucht dafür geeignete Firmen und teilt ihnen die Problemlage mit. Das Gebäude muss von außen freigeschachtet werden, es muss von außen abgedichtet werden, und dann muss die Stelle der Störung identifiziert werden. Das ist ganz normales Handeln, wenn eine Grundleitung durch Baumwurzeln beschädigt worden ist. Dann muss man den vergammelten Putz kurzfristig abschlagen. - Natürlich, es geht mir darum, darzulegen, dass das kein Aufwand ist. - Dann wird die Fläche aufgemessen, es wird ein Sanierputz aufgetragen, und dann kümmert man sich um die Trockenlegung, damit die Ursachen als solche beseitigt werden. Dass der Keller durch Sofortmaßnahmen nicht gleich wieder die volle Nutzungsfähigkeit erlangt, ist naheliegend. Das muss ordentlich geplant werden. Aber für die Aufzählung der erforderlichen Maßnahmen habe ich jetzt ein, zwei Minuten gebraucht. Wenn man zwei, drei oder auch fünf geeignete Firmen auffordert, ein Angebot dazu abzugeben, wird man schnell eine finden, die das übernimmt. S e i t e | 21 auch erklären, warum es zu dieser Situation gekommen ist, damit in Zukunft verhindert werden kann, dass es so weit kommt, dass sich der Stadtrat eine halbe Stunde darüber streiten muss, wie und vor allem wie schnell dieses Problem gelöst werden kann. Von daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen, weil es für uns auch wichtig ist, ein paar Informationen zu bekommen, damit in Zukunft schon, bevor es so weit kommt, eingegriffen werden kann bzw. entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Nach der Diskussion der letzten drei Monate absolut nachvollziehbar, dieser Antrag. Ich bin fassungslos. Das wird Folgen haben. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.8 Verlegung Haltestelle / Errichtung Fahrgastunterstand (VI-A-04833) Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln 14.8.1 dazu VSP VI-A-04833-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Bitte schön, Frau Ziegler. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, gehen Sie davon aus, dass die Mitarbeiter im AGM genau das auch wissen. Wir brauchen nicht eine halbe Stunde im Stadtrat darüber sprechen. Es gibt dazu auch noch einen Änderungsantrag des Jugendbeirats. Bitte, Frau Mathez. Mathez (Jugendbeirat): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dazu auch etwas sagen zu können, weil die Grundschule Connewitz in unserem Zuständigkeitsbereich fällt. Wir sind zwar das Jugendparlament und werden nur von 14- bis 21Jährigen gewählt; aber wir vertreten genauso die Interessen von Kindern. Was das Jugendparlament leider nicht hat, ist ein Anfragerecht im Stadtrat. Deshalb haben wir hier einen Änderungsantrag eingebracht, der den Antrag wie folgt ergänzt: Die Verwaltung soll bitte Ortsvorsteherin Ziegler: Verehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträte! Verehrte Gäste! Ich will mich ganz kurz fassen. Unser Antrag lautet, die Haltestelle in Lützschena in stadteinwärtiger Richtung zu verlegen und dort einen Fahrgastunterstand vorzusehen. Der Verwaltungsstandpunkt hat uns erfreut, weil er unser Anliegen, einen Fahrgastunterstand zu schaffen, positiv sieht und zusagt, dass das gelöst wird. Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass wir gerade mit der Linie 11 eine stark genutzte Linie haben. Wir haben immer noch keinen 10-Minuten-Takt, sondern einen 20-Minuten-Takt und in schwächeren Zeiten auch einen 30-Minuten-Takt. Bisher stehen die Leute dort im wahrsten Sinne des Wortes im Regen. Das wird sich dank des Verwaltungsstandpunktes nun ändern. Ich Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 stelle unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung und bitte um Ihr positives Votum. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts ab. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.9 Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund (VI-A-04880) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Sejdi, bitte. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat! Liebe Zuschauer! Als ich im September mit einer Gruppe von 20 ausländischen Schülern die Stadtbücherei Leipzig besuchte, war ich überrascht von ihrem großen Interesse für die Stadtbibliothek und deren Angebot. Wir hatten damals eine ungefähr zweistündige Führung. Die Jugendlichen wurden wirklich nicht müde und hätten sogar noch weiter mitlaufen, gucken und fragen wollen. Sie haben freudig die Anmeldeformulare mitgenommen. Diejenigen, die volljährig waren, haben sie gleich vor Ort ausgefüllt. Die Minderjährigen mussten sie mit nach Hause nehmen. Umso größer war meine Enttäuschung am nächsten Tag, als ich nur zwei ausgefüllte und unterschriebene Formulare zurückbekam, nämlich von den beiden Schülern, die Eltern hier in Leipzig haben. Die übrigen 15 Schüler, die hier ohne Eltern leben, konnten keine Unterschrift von ihrem Vormund bekommen. Ich hielt das damals für ein sprachliches Missverständnis und habe mich sofort ans Telefon gesetzt, um alle Vormünder zu erreichen. Von allen bekam ich die gleiche Rückmeldung, nämlich dass die Vormünder sich in Absprache mit dem Jugendamt Leipzig darauf geeinigt haben, Anmeldeformulare für die Stadtbibliothek aus Haftungsgründen nicht zu unterschreiben. Natürlich kann ein Vormund mit 35 bis 50 Mündeln nicht persönlich für jedes verloren gegangene Buch haften; keine Frage. Dennoch muss eine Lösung gefunden werden, wie man diesen jungen Menschen den Zugang zur Stadtbibliothek ermöglicht. Die Stadtbücherei hat ein sehr breites Angebot. Sie ist wirklich auf allen Ebenen sehr gut aufgestellt. Vor allem in den Bereichen Integration, in- S e i t e | 22 terkulturelle Medien und Migration bietet sie gerade ausländischen Mitbürgern sehr viel. Es gibt Hilfen zum Spracherwerb. Es gibt dort Internet. Es gibt Unterstützung für Freizeitgestaltung und für Unterhaltung in verschiedenen Sprachen. Ich habe auch an meinen Schülern gemerkt: Das ist wirklich ein Angebot, das vor allem Leute, die neu nach Leipzig kommen, enorm anspricht. Umso trauriger ist es, dass nicht alle dieses Angebot nutzen können. Zwar gibt es mit einigen Unterkünften die Absprache, dass sie für ihr Haus Ausleihausweise beantragen können, die auch von den Jugendlichen, die dort wohnen, genutzt werden dürfen. Aber das ist eben keine flächendeckende Lösung. Von meinen 15 Schülern hatte keiner das Glück, in einem solchen Haus zu wohnen. Jetzt ist das Problem nicht neu. Im Internet kann man herausfinden, dass viele deutsche Städte sich mit dieser Problematik beschäftigen und es dafür verschiedene Lösungsmöglichkeiten gibt: von Versicherungen für die Vormünder bis hin zu Absprachen mit den Unterkünften. Ich denke, es sollte auch bei uns in Leipzig kein Problem sein, eine Möglichkeit zu finden, jungen Menschen zu ermöglichen, Bücher und andere Medien in der Stadtbibliothek auszuleihen. Wir waren uns in der Bildungspolitischen Stunde alle einig: Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Wir wissen auch, dass im Bereich Bildung die Stadtbibliothek eine sehr große Rolle spielt. Also sollte doch der Schritt, die Stadtbibliothek für alle zugänglich zu machen, nicht zu groß sein. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem muss gelöst werden. Insofern stimme ich den Antragstellern zu. Ich denke auch, dass Sie, Herr Oberbürgermeister, der richtige Ansprechpartner sind, Lösungen zu finden. Wir haben ein Problem mit dem letzten Satz im Beschlussvorschlag, in dem formuliert ist, dass die Vormünder per se nicht haften. Ich glaube, das ist eine schwierige Regelung. Erziehungsberechtigte haften für das, was ihre Kinder unterschreiben; Vormünder hingegen, die eine ähnliche Rolle übernehmen, sollen per se dafür nicht haften. Das halte ich im Rahmen des Prüfauftrags an den Oberbürgermeister für einen zu weiten Schritt. Lassen Sie uns diesen Satz herausnehmen und stattdessen formulieren: Der Oberbürgermeister soll das prüfen und uns einen Vorschlag machen. Im Rahmen der Prüfung muss natürlich auch die Haftungsfrage der Vormünder geklärt werden. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Von vornherein zu sagen: sie haften per se nicht, halte ich für zu weitgehend. Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian, können Sie dabei helfen? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es liegt noch kein Verwaltungsstandpunkt dazu vor, weil wir noch keine wirkliche Lösung gefunden haben. Aber ich kann Ihnen sagen: Auch wir empfehlen Zustimmung zu dem Antrag, so wie er jetzt formuliert ist. Wir werden eine Lösung dafür finden. Oberbürgermeister Jung: Noch einmal Herr Morlok, bitte. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Dann stelle ich jetzt formal den Antrag, den zweiten Satz zu streichen. Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Änderungsantrag und formal richtig. Ich stelle fest zu Protokoll: Der Änderungsantrag liegt schriftlich vor und kann abgestimmt werden. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum zum Änderungsantrag ab, den zweiten Satz des Beschlussvorschlags zu streichen. - Leider funktionieren wieder mal nicht alle Geräte. Deshalb wiederhole ich die Abstimmung. Die Stimmen werden ausgezählt. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Änderungsantrag zustimmen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: 31 dafür, 25 dagegen, 6 Enthaltungen. Dann so beschlossen. Wir stimmen nunmehr über den ersten Satz des Beschlussvorschlags ab. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 14.10 Prüfung eines Schulstandortes auf derzeit nicht genutzten Flächen der Stadtwerke an der Arno-NitzscheStraße (VI-A-04489) Einreicher: Stadtrat K. Albrecht Einreicher: Stadtrat S. Schlegel Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky 14.10.1 dazu VSP (VI-A-04489-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wer wünscht das Wort? - Herr Schlegel. S e i t e | 23 Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Bekanntermaßen gibt es stadtweit einen stetig wachsenden Bedarf an Unterrichtsräumen. Kann man diesen Bedarf in randstädtischen Ortsteilen durch Anbauten mit nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten lösen, so werden damit die Probleme in Mitte und Süd nicht grundsätzlich gelöst. Hinzu kommt, dass in der kompakten inneren Stadt oft die Flächen nicht zur Verfügung stehen. Kann man zusätzliche Unterrichtsräume mehrgeschossig stapeln, so kann hingegen der Mehrbedarf an Pausenhof- oder Sportflächen nur mit größerem Aufwand auf Dächern untergebracht werden. Wir haben in Leipzig auch noch gar keine Erfahrungen auf diesem Gebiet. In den innerstädtischen Stadtteilen wie ZentrumSüd, Südvorstadt, Marienbrunn und Connewitz mangelt es an Klassenräumen, derzeit vorwiegend im Grundschulbereich. Zugleich wurden die von der Flächengröße auch als Schulstandorte geeigneten Baulücken in den zurückliegenden Jahren mit Wohngebäuden bebaut; ich erinnere an die Windscheidstraße. Deshalb haben sich die drei antragstellenden Stadträte Gedanken darüber gemacht, wo neben bereits angedachten Flächen wie auf dem Areal Bayerischer Bahnhof, auf die aber die Stadt trotz jahrelanger Verhandlungen immer noch keinen Zugriff hat, im weiteren Umfeld ein zusätzlicher Schulstandort entstehen kann. Da weiterführende Schulen keine Schulbezirksgrenzen kennen, können zentral gelegene und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad gut erreichbare Standorte entwickelt werden, auch wenn sie nicht innerhalb kompakter Stadtgebiete liegen. Dafür können in den Stadtteilen in Nachbarschaft zu Wohnquartieren vorhandene und zentral gelegene Schulstandorte vorzugsweise als Grundschulen genutzt werden. So sieht es auch die Verwaltung in ihrem Standpunkt. So wie der LWB-Aufsichtsrat gefordert ist, eigene, zur Bebauung mit Wohnungen oder Kindertagesstätten geeignete Flächen zu aktivieren, sollten auch die Unternehmen der Leipziger Gruppe ihre Flächenpotenziale dahin gehend untersuchen, ob Teilflächen als Standorte in integrierter Lage für Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge bereitgestellt werden können. Selbstverständlich bedürfen auch die Unternehmen der Leipziger Gruppe ausreichend Flächen zur Eigenentwicklung vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt, die aber ebenso intensiv ausgenutzt werden sollten. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag auf Prüfung eines Schulstandortes auf derzeit nicht genutzten Flächen der Stadtwerke oder anderen Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 städtischen Flächen im Bereich der Arno-Nitzsche-Straße für eine weiterführende Schule zu, vorzugsweise als Oberschule. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 14.12 Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit (VI-A-04658NF-03) Einreicher: CDU-Fraktion Einreicher: SPD-Fraktion 14.12.1 dazu VSP (VI-A-04658-NF-02-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport 14.12.2 dazu ÄA (VI-A-04658-NF-03-ÄA-01) Einreicher: DIE LINKE Es liegt jetzt die dritte Neufassung des Antrags auf dem Tisch. Wir haben einen sehr ausführlichen Verwaltungsstandpunkt zu diesem wichtigen Thema formuliert verbunden mit einem Maßnahmenplan, den Sie in der Anlage finden und der so bei mir beschlossen wurde. Ich bitte den Verwaltungsstandpunkt noch an einer Stelle zu ändern. In Punkt I, erster Anstrich bitte ich den zweiten Satz: „Die Umbenennung erfolgt vorbehaltlich der im Jahr 2018 anstehenden gesetzlichen Neuregelung …“ zu streichen. Wir hatten ursprünglich „vorbehaltlich“ formuliert, weil es mir wichtig war, Ihnen deutlich zu machen, dass wir hier auch den Freistaat in der Pflicht und am Zuge sehen, sein Versprechen zu erfüllen, die Neuregelung des Polizeigesetzes auf den Weg zu bringen. Seit letzter Woche liegt der Entwurf des Polizeigesetzes vor. Der Freistaat wird sein Versprechen erfüllen. Insofern ist dieser Vorbehalt nicht mehr notwendig. Also: Der zweite Satz wird gestrichen. Bitte schön, Herr Haas. Stadtrat Haas (CDU): Vielen herzlichen Dank, Herr Oberbürgermeister. - Meine sehr verehrten Beigeordneten! Frau Dubrau! Verehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Das Thema Sicherheit hat der Oberbürgermeister hervorragend eingeführt. Sicherheit, das ist auch in Leipzig ein sehr wichtiges Thema geworden, vom Gefühl her momentan sogar das wichtigste; denn der letzte Bericht zum Thema Sicherheit hat deutlich gemacht: Es gibt Handlungsbedarf hier in Leipzig. Wir liegen in der Kriminalitätsstatistik auf Platz zwei hinter Berlin. S e i t e | 24 Aus all diesen Gründen haben wir uns schon vor gut einem Jahr mit dieser Thematik beschäftigt und diesen Antrag ins Verfahren gebracht, der da lautet: „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“. In dem Antrag geht es im Wesentlichen darum, eine Umbenennung der Polizeibehörde der Stadt Leipzig, wie vom Gesetz bereits vorgesehen, voranzutreiben. Es geht aber auch darum, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde eine bessere Ausstattung an die Hand zu geben und sie zu schulen sowie mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Herr Oberbürgermeister, Sie haben vollkommen richtig formuliert: Hier gilt die klare Aussage: Das Land und die Kommune müssen sich gemeinsam diesem Thema widmen. Sicherheit geht uns alle an. Ich danke Ihnen, dass Sie einführend gesagt haben, dass sich jetzt auch der Freistaat diesem Thema gewidmet hat und er sich für die Sicherheit seiner Kommunen mitzuständig fühlt. Auch den Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion möchte ich danken, die zuletzt gemeinsam mit uns sehr intensiv diesem Antrag gewidmet haben. Danke auch für die Erweiterung und Aufwertung dieser Thematik. Herr Rosenthal, auch Ihnen danke ich für den ausführlichen Verwaltungsstandpunkt. Danke für 99 Prozent Übernahme dessen, was die Fraktionen SPD und CDU in ihrem Antrag formuliert haben. Ich möchte an der Stelle aber auch betonen: Dieser Antrag ersetzt nicht die Aufgaben der Polizei. Jeder muss seinen Beitrag leisten. Wir als Kommune wollen unseren Beitrag leisten für mehr Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dieser Stadt. Herr Oberbürgermeister, Sie haben recht - auch wir sehen das so -: Andere Städte wie Chemnitz und Dresden machen das schon seit vielen Jahren, und sie machen es besser als wir. Darum wird es Zeit, dass wir hier nachziehen. Gutes darf man nachmachen. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: Bei der Sicherheit darf nicht an Geld gespart werden. Wir werden gemeinsam mit der SPD-Fraktion den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung; denn das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit in Leipzig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, bitte. Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Herren! Das Wesentliche hat Herr Haas schon gesagt. Nun noch einige Schwerpunkte aus Sicht der SPD-Fraktion. Unserer Meinung müssen die Kompetenzen bezüglich Ordnung und Sicherheit auch auf der kommunalen Seite gestärkt und verbessert werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Neufassung des Antrags „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ erarbeitet. Der SPD-Fraktion liegt eine Verbesserung dieser Situation schon sehr lange am Herzen. Erinnert sei nur an unseren Haushaltsantrag „Schaffung einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt“ und den Antrag „Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene“. Wie wir alle wissen, hat die Polizei viel zu tun und ist aufgrund der derzeitigen Personallage an ihre Grenzen gestoßen, jeden Fall, auch sogenannte Bagatellfälle, zügig zu lösen. Hier könnte aus unserer Sicht der Stadtordnungsdienst unterstützend tätig werden und die Polizei von verschiedenen Aufgaben entlasten. Beispielhaft seien hier nur genannt: Ahndung bei nächtlicher Ruhestörung, Überprüfung des Fahrradverkehrs, Dokumentation von Blechschäden bei Unfällen. Detailliert kann man all dies im Antrag nachlesen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, ist es notwendig, dass die Dienstzeiten der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auf die Abend- bzw. Nachtstunden und das Wochenende ausgedehnt werden, und es muss auch personell eine Aufstockung geben. In der heutigen Pressemitteilung der Stadtverwaltung ist zu lesen, dass das bereits geplant wird. Darüber sind wir sehr glücklich. Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde der Stadt ist uns wichtig. Nun ist aber der Freistaat am Zuge - auch Herr Haas wies darauf hin -, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu stellen, um die öffentliche Sicherheit unserer Stadt weiter nachhaltig zu stärken. Ich bitte Sie, unserem gemeinsamen Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zuzustimmen. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann hat das Wort. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag ist Ausdruck für das Totalversagen der Großen Koalition in Sachsen und im Bund in sicherheitspolitischen Fragen. S e i t e | 25 Der Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, Enrico Stange, schildert das Versagen der politischen Kaste sachlich wie folgt: Im Jahr 2002 lag der Personalbestand der sächsischen Polizei bei rund 15.550 Bediensteten. Auf Grundlage des Stellenabbauplans der Sächsischen Staatsregierung, der ab dem Jahr 2011 durch die Polizeireform „Polizei.Sachsen.2020“ mit Strukturveränderungen bei der sächsischen Polizei und weiteren konkreten Personalabbauplänen untersetzt wurde, kam es zu einem Abbau bis zum Jahr 2016 um rund 2.400 Stellen. - Das geschah querbeet und nicht etwa nach wachsenden und sterbenden Regionen sortiert. Neben dem Stellenabbau ging mit der Reform … auch eine Ausdünnung der Revierstandorte einher. Von ehemals 72 Polizeirevieren sind 41 erhalten geblieben. Die vormaligen Reviere wurden in sogenannte Polizeistandorte umgewandelt. Diese sind in der Regel nicht mehr rund um die Uhr besetzt. - Das sollen wir als Kommune jetzt ausgleichen. Das sollte auch so weitergehen. Aber irgendwann merkte auch der letzte CDU-Abgeordnete, dass ein solches Sparprogramm die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger erheblich beeinträchtigt und Wähler kostet. Man stoppte das Abbauprogramm, allerdings viel zu spät. Es fehlen weiter Polizisten; denn jetzt fehlen fachlich kompetente Personen auf dem Arbeitsmarkt, übrigens auch in unserer Stadt. Ich habe mir die Statistik für Leipzig genauer angesehen. Auch hier ist der Stellenabbau vorangeschritten, bzw. die Polizisten sind nicht in voller Stärke einsatzbereit. Damit der Bürger das nicht nachvollziehen kann, ändert die CDU-SPD-Regierung einfach mal die Erfassungsstatistik, und die Bürger stehen jetzt da und müssen anfangen, zu knobeln. - Dass ich das kann, wissen Sie. Aber der normale Bürger kann das gar nicht alles erfassen und nachvollziehen. Dass wir deutlichen Nachholbedarf bei der Sicherheit haben, wissen wir. Kleinkriminalität, Beschaffungskriminalität, Bildung von Banden, all das ist nicht von der Hand zu weisen. Die CDU aber reagiert wie immer: Sie ruft: Haltet den Dieb! Die Geschändete - hier: Leipzig - wird zum Schänder umdeklariert. - Das ist einfach so, wenn Sie das genau verfolgen. Die Ohnmachtserklärung erfolgte durch den Leipziger Oberbürgermeister im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Nähe des Zooschaufensters. Erst einmal bellen und dann, wenn Herrchen droht, den Schwanz einziehen! Offensichtlich - Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 das ist meine Vermutung - gibt es zwischen Freistaat und Oberbürgermeister ein Geheimabkommen, dass die zusätzlichen Ausgaben der Stadt für Sicherheit anstandslos vom Freistaat übernommen werden. Inzwischen handeln in dieser Stadt CDU und SPD auf Grundlage angekündigter Gesetze, nicht auf der Grundlage der geltenden. Im Verwaltungsstandpunkt strotzt es nur so vor Konjunktiven: im Rahmen des zukünftigen Gesetzes, Polizeizahlen unter Vorbehalt des Haushaltes, Ausbildung werde angestrebt mit der Polizei, bei Feststellung der Wirksamkeit der angestrebten Ausrüstungsgegenstände könne in 2019 ausgerüstet werden, Diensthundestaffel sei Gegenstand der Abstimmung. Zum Thema „Radfahrer anhalten“ gibt es inzwischen eine neue Interpretation des Gesetzes. Der Freistaat lässt die Kommunen im Handeln allein, statt rechtssichere Gesetze zu erlassen. Im Verwaltungsstandpunkt ist zu erkennen, dass Willkürgefahr beim Anhalten von Radfahrern besteht; denn es steht geschrieben: Ahndung und damit verbundene Maßnahmen erfolgen … nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit. Doch dazu gibt es keinen Bußgeldkatalog. Recht wird hier durch Rechtsprechung erzeugt. Ein weiteres Armutszeugnis des Gesetzgebers. - Ihren Zurufen entgegne ich: Sie müssen den Radfahrer ja erst einmal anhalten dürfen, aber dafür gibt es gar keine Gesetzesgrundlage. Die Verwaltung will sachfremde Arbeiten abschaffen, also auch die Zeugenschaft des Bediensteten. In Zukunft ist dann vor Gericht ein Zeuge dabei, der überhaupt nicht da war. Klasse Aussichten für den hochgelobten Rechtstaat! Meine Damen und Herren, mit dem Antrag von CDU und SPD wird den Bürgern vorgegaukelt, dass es mehr Sicherheit in Leipzig geben wird, eine Sicherheit, für die einzig und allein der Freistaat verantwortlich ist und die dieser im Heute und Jetzt jederzeit sicherstellen muss. Der Freistaat kann dies aber nicht, verursacht durch eine unfähige Landesregierung im Bereich Justiz, Inneres und Finanzen. Das haben Sie ja alle gemerkt. Der Freistaat bedient sich, um seine völliges Versagen zu verdecken, willfähriger Stadträte in den Kommunen, so in Dresden und in Chemnitz geschehen, und in Leipzig geht das jetzt so weiter. - Das ist einfach so. Sie machen das einfach frisch-fröhlich mit und kritisieren das nicht. Eine Aufstockung des Ordnungsamtes ist schon aus demografischen Gründen das Gebot der Zeit und wird natürlich von der LINKEN unterstützt. Es bleibt zu vermuten, dass diese Aufstockung durch S e i t e | 26 die Erweiterung der Aufgabenbereiche aufgezehrt wird, weil erst die im normalen Geschäft aufgehäuften Probleme abzuarbeiten sind. DIE LINKE will auf keinen Fall, dass die Politessen mit Schlagstöcken ausgestattet werden. Das, was hier als defensiv verkauft wird, nehmen die Bürger durchaus als offensive Bedrohung wahr. Es werden Distanzen geschaffen, die einer Bürgergesellschaft nicht gut zu Gesicht stehen. Deshalb haben wir dazu einen Änderungsantrag eingebracht. Vielen Bürgern ist es egal, wie öffentliche Sicherheit hergestellt wird. Hauptsache, es gibt eine! Mancher erkennt auch nicht, wie das Staatswesen mit solchen Beschlüssen schleichend umstrukturiert wird. Denken wir das, was wir hier erleben, konsequent zu Ende, wäre eigentlich die gesamte Polizeiarbeit in die Hand der Kommune zu legen. Das Mittelalter lässt grüßen, meine lieben Kollegen. Es gäbe noch vieles anzumerken, wie zum Beispiel die dann zwingende Verbeamtung der Politessen; denn der Arbeitgeber hat eine wesentlich größere Schutzlast zu tragen. Auch die Ausbildungskosten sind zu hinterfragen usw. usf. Kommt der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, wird DIE LINKE heute nicht einheitlich abstimmen können. Dies liegt auch daran, dass sich nicht alle Kollegen mit diesem umfangreichen Material befassen konnten. Das ist äußerst bedauerlich, weil gerade in solchen substanziellen Fragen des Handelns der Kommune gemeinsames politisches Handeln der LINKEN wichtig und notwendig wäre. Wir waren uns als Fraktion aber in einem einig: Wir werden auch der dritten Fassung des gemeinsamen Antrags von CDU und SPD nicht zustimmen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - So weit meine Anmerkungen. Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Es ist richtig, wenn wir den Stadtordnungsdienst aufrüsten. Es ist richtig, wenn wir den Stadtordnungsdienst an eine wachsende Stadt anpassen. Es ist richtig, wenn wir den Stadtordnungsdienst auch technisch in die Lage versetzen, seine Aufgaben erfüllen zu können. - Ich erinnere an das Thema „mobile Endgeräte“. Die wurden schon vor fast zehn Jahren von der FDPFraktion hier beantragt, um den Zustand bei der Verkehrsüberwachung - zwei Stunden Überwa- Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 chung, sechs Stunden Niederschrift in der Amtsstube - zu ändern. - Gegen solche Dinge sind wir nicht. Die Kritik, die ich in den letzten Tagen auch öffentlich geäußert habe, war nicht dagegen gerichtet, sondern vielmehr gegen das, was wir in der Debatte eben erlebt haben. LINKE und Konservative sind sich einig, jeder auf seine Weise: Ordnung und Sicherheit müssen sein. Wir erleben bei Herrn Engelmann plötzlich eine Sprache, wo ich meine: Da färbt Braun nach Rot ab, wenn von „politischer Kaste“ gesprochen wird. Herr Kollege Haas, in Ihrer Einbringung haben Sie die Kriminalitätsstatistik zitiert, haben damit aber die Linie ihrer Argumentation verlassen. Sie haben eine Idee, die richtig ist. Dazu wurde ein Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, der unterstützenswert ist. Aber: Wir reden hier eben nicht von Polizeiarbeit, wie der Bürger sich Polizeiarbeit vorstellt, sondern wir reden von Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Auch im Bereich Verkehr gibt es Ordnungswidrigkeiten, die durch die örtliche Polizeibehörde zu verfolgen sind. Herr Engelmann, Sie haben insoweit recht: Wie hält man einen Radfahrer an, der auf der falschen Seite des Radweges unterwegs ist, um ein Bußgeld durchzusetzen, wenn am Rad kein Kennzeichen ist? All das ist richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber ich bitte Sie: Lassen Sie uns die Bürger nicht hinter die Fichte führen mit dem, was wir hier machen. Leipzig wird dadurch nicht sicherer. Was der Bürger als nicht sicher empfindet, wo sich ein Unsicherheitsgefühl bei ihm breitmacht, das sind nicht die kleinen Ordnungswidrigkeiten, das ist nicht der überfüllte Papierkorb, das ist nicht der gröhlende Waldstraßenviertelbürger, wenn er in der Innenstadt ein Bier zu viel getrunken hat, sondern das ist die Kriminalität, die in die Statistik eingeht. Kein Vollzugsbediensteter der kommunalen Polizeibehörde hätte die Vergewaltigung im Rosental verhindert. Auch bei den Geschehnissen am letzten Wochenende in der Wurzner Straße, worüber die SPD jetzt sehr intensiv diskutiert, wäre der kommunale Vollzugsdienst sehr schnell an die Grenze seiner Möglichkeiten gekommen, um gegen solche Ruhestörungen vorzugehen. Aber es ist schön, dass die Stadt Leipzig endlich ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen und ihre eigene Behörde aufstocken will. Es ist richtig: Die schwarz-gelbe Koalition im Freistaat hat durch falsche Zahlen des Statistischen Landesamtes unter der führenden Finanzpolitik eines Professor Unland Fehler gemacht. Wir als FDP sind dafür 2014 rausgeflogen. Die SPD macht im Moment noch mit der Union mit. Langsam hält S e i t e | 27 auch der Freistaat die Augen offener. Ich hoffe für meine Landespartei, dass sie in Zukunft nicht wieder dieselben Fehler macht, wie es schon einmal passiert ist. Im Moment führen wir Diskussionen, die an der Sache vorbeigehen. Auf aktuelle Phänomene wird nur mit dem Pawlowschen Reflex reagiert. Ich kann Sie daher nur bitten: Lassen Sie uns auf das Thema der Antrags zurückkommen und über die neuen Aufgaben des Stadtordnungsdienstes diskutieren! Aber lassen Sie die Bürger nicht den Eindruck gewinnen: Jetzt wird Leipzig sicherer, weil wir beim Stadtordnungsdienst etwas tun! Nein, Polizeiarbeit bleibt Polizeiarbeit, und das ist Landessache, meine sehr geehrten Damen und Herren. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich bin ein bisschen konsterniert über den Antrag und jetzt auch über den Verwaltungsstandpunkt. Dass man über die Defizite beim Stadtordnungsdienst diskutieren muss, ist ja richtig. Aber doch nicht so. Da will die Regierung von SPD und CDU auf Landesebene von den eigenen Versäumnissen im Polizeivollzugsdienst ablenken, und dieselben Parteien gaukeln mit diesem Antrag jetzt vor, der Stadtordnungsdienst könne demnächst Polizeiaufgaben ersetzen. Auch der positive Verwaltungsstandpunkt täuscht über diese Augenwischerei nicht hinweg. Schauen wir uns die einzelnen Punkte einmal genauer an: Das Ordnungsamt soll zukünftig „Polizeibehörde“ heißen. - Das ändert an der Sicherheitslage in der Stadt erst einmal nichts. Das sind nur sinnlose Kosten für das Umlackieren, die Neueinkleidung und das Briefpapier. Die Dienstzeiten sollen bis in die Nachtstunden und auf das Wochenende ausgeweitet werden. - Ja, sinnvoll. Aber wenn der Betriebsrat das mitmacht, und nur dann, kann die Verwaltung das auch schon jetzt veranlassen und tut dies meines Wissens auch schon. Dafür bedarf es keines Antrags. Eine Fahrradstaffel ist schon beschlossen. Jetzt zu fordern, die Stadt möge dafür Fahrräder kaufen, kann doch nicht Ihr Ernst sein. Ich beantrage doch auch nicht einen Bürostuhl, wenn eine neue Personalstelle eingerichtet wird. Sorry, das ist einfach lächerlich. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Eine bessere Ausbildung in engerer Kooperation mit der Polizei. - Bitte was? Die Polizei ist derzeit nicht in der Lage, entsprechenden Nachwuchs auszubilden, um die freien Stellen in Sachsen zu besetzen, und bildet deswegen im Schnellverfahren Wachpolizisten aus, was übrigens ein großer Fehler ist. Woher soll die Polizei denn die Ausbildungskapazitäten für diese Kooperation nehmen? Das wird doch gar nicht funktionieren. Die Polizei hat diese Ausbildungskapazitäten nicht. Aber okay, dann vielleicht der nächste Punkt: eine bessere Ausrüstung für die Mitarbeiter. - Hm! Mobile Endgeräte hat die FDP, wie von Herrn Hobusch eben erwähnt, bereits vor geraumer Zeit beantragt. Das wurde auch beschlossen. Warum sie nicht da sind, muss die Verwaltung sich selbst fragen. Stichsichere Westen. - Mir ist nicht bekannt - zumindest wurde das im Ausschuss Umwelt und Ordnung nicht mitgeteilt; so viel kann ich sagen -, dass sie in den letzten Jahren jemals vonnöten gewesen wären. Wenn jemand mit einem Messer rumfuchtelt, müsste sich der Stadtordnungsdienst sowieso zurückziehen und die Polizei rufen; denn es ist nicht seine Aufgabe, da einzugreifen. Aber jetzt: Handfesseln. - In welcher Situation diese durch den Stadtordnungsdienst Anwendung finden sollen, ohne geltendes Recht zu brechen, müsste mir mal jemand erklären. Ich kenne keine Situation, in der das möglich sein soll. Schlagstöcke. - Weder sind die Mitarbeiter geübt im Umgang mit Schlagstöcken zum Selbstschutz, noch sehe ich bei der derzeitigen Personalsituation Kapazitäten, ihnen das beizubringen, zumal sie laut Begründung sowieso nur zum Fernhalten aggressiver Hunde eingesetzt werden sollen. So weit diese eher humoristische Einlage zu den Einzelpunkten. Was aber dem Fass den Boden ausschlägt, ist die Beantragung der Untersetzung zusätzlicher Stellen im Nachtragshaushalt. Es waren SPD und CDU und der Oberbürgermeister, die unbedingt einen Doppelhaushalt wollten. Wir waren damals dagegen, weil man nicht jährlich auf kurzfristige Herausforderungen reagieren kann. Offensichtlich ist der Verwaltung, der SPD und der CDU entfallen, was sie damals beschlossen haben. Es wird verfahren nach dem Motto: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? Nichts gegen neue Stellen im Stadtordnungsdienst; wir haben selbst im letzten Haushalt eine Aufstockung um zehn Stellen beantragt. Aber doch bitte nicht so. Bedarfe gibt es in der Stadtverwaltung in allen Bereichen in einer wachsenden Stadt. Diese müssen im Haushaltsplanverfahren gegeneinander abgewogen werden. Ich kündige schon jetzt für meine Fraktion an, Herr S e i t e | 28 Bonew, dass das Agreement, zum Nachtragshaushalt keine Änderungsanträge zu stellen, obsolet, hinfällig ist, wenn dieser Antrag positiv votiert wird. Schlussendlich wird der Antrag heute mit den Stimmen von Populisten wohl doch eine Mehrheit finden. Ändern wird sich dadurch aber rein gar nichts. Es bleibt eine Nebelkerze und Augenwischerei. Das ist nichts als Populismus. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu diesem Antrag nichts sagen, weil mein Fraktionskollege Haas schon alles gesagt hat. Aber: Herr Engelmann, Sie haben mich geärgert, und deswegen sage ich jetzt doch etwas. Sie haben überhaupt keine Ahnung. Leute, die überhaupt keine Ahnung haben, sollten hier nicht reden, vor allen Dingen nicht so lange und noch dazu zu einem solchen Thema falsche Dinge erzählen. Das ärgert mich. Worum geht es hier? Es geht nicht um die Landespolizei. Es geht auch nicht um die Ablenkung von eventuellen Versäumnissen der Landespolitik. Es geht hier auch nicht um Straftaten. Darum, meine Damen und Herren, geht es hier nicht. Es geht um Ordnungswidrigkeiten. Es geht darum, dass unser Stadtordnungsdienst in die Lage versetzt werden soll, Ordnungswidrigkeiten entsprechend seiner Aufgabe zu ahnden. Der Stadtordnungsdienst ist eine Polizeibehörde; das steht so im Gesetz. Dann kann man ihn auch so bezeichnen. Herr Hobusch, Sie sagten, dadurch würden keine Straftaten verhindert. Dem muss ich entgegensetzen: Ich bin anderer Meinung. Ich glaube schon, dass es einen Unterschied macht, ob auf den Uniformen und den Fahrzeugen des Ordnungsdienstes „Polizeibehörde“ steht oder eben nicht, schon allein aus dem Grund, dass, wie Sie alle wissen und worüber wir alle froh sind, Leipzig immer internationaler wird. Gerade Leute, die Deutsch nicht so gut verstehen, die aus dem Ausland kommen, verstehen das Wort „Polizeibehörde“ und wissen um deren Befugnisse. Bei einem Beamten des Ordnungsdienstes würden sie sie eher nicht vermuten. Ich will jetzt nicht allzu lange ausführen, weil sich auch mein Fraktionskollege Nils Oberstadt zu Wort gemeldet hat. Er wird Sie sicherlich noch genauer informieren. Es geht hier um Ordnungswidrigkeiten. Um den Blick zu schärfen, will ich noch einmal aufzählen, was man darunter versteht: Müllverschmutzung, Fahrradfahren auf Gehwegen, Lärmbelästigung, Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Wildpinkeln und andere in der Öffentlichkeit nicht zulässige Dinge. All das fällt unter Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mir sicher recht geben, dass es manchmal für Politessen, für schlecht ausgerüstete Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes schwierig ist, dem etwas entgegenzusetzen. Wir wollen das ändern und sind sehr froh, dass die SPD-Fraktion sich mit uns zusammengetan hat und wir zusammen einen, wie ich finde, sehr guten Antrag erarbeitet haben. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt. Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Liebe Kollegen! „Konsterniert“ ist das richtige Wort, aber konsterniert über diese Debatte. Ganz ehrlich, wie viel Unwissenheit hier gerade über das Mikrofon herüberkam, ist wirklich erschreckend. Ich will versuchen, einiges richtigzustellen. Es geht zum einen um Polizeirecht und zum anderen um das Allgemeine Strafrecht. Damit kommen wir auch zu den Rechtfertigungstatbeständen, wann eine Ordnungsbehörde Handfesseln einsetzen darf. Das ist in § 127 StPO, Vorläufige Festnahme, geregelt; das können Sie gerne nachgucken. Das heißt: Wenn solche Situationen entstehen, bricht man nicht geltendes Recht, sondern man wendet geltendes Recht an. Eine Polizeibehörde muss besser ausgestattet sein, um ihre Arbeit machen zu können. Dazu gehören auch Schlagstöcke, liebe Linke, bzw. Rettungsmehrzweckstöcke, wie sie richtig heißen. Sie dienen der Sicherheit der Beamten, die dort im Einsatz sind. Das Gleiche gilt für die stichsicheren Westen. Die Leute, die für unsere Sicherheit auf der Straße sind, haben tagtäglich mit Menschen zu tun, die ihnen nicht gerade wohlgesonnen sind. Nicht jeder lässt sich gern einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen bzw. diese feststellen. Die Ausrüstung von Menschen, die für die Sicherheit unserer Bürger auf der Straße sind, mit Rettungsmehrzweckstöcken dient dazu, dass sie sich auch selbst sicherer fühlen. Rettungsmehrzweckstöcke sind übrigens vielseitig einsetzbar und deswegen weit verbreitet. Nicht nur die Polizei ist damit ausgerüstet; auch Mitarbeiter von Objektbewachungsfirmen dürfen sie tragen und einsetzen. Ihre Behauptung: „Hej, die dürfen nur von der Polizei benutzt werden“, ist vollkommen falsch. Auch private Sicherheitsfirmen dürfen das tun. Das ist ein anerkannter Einsatzgrund. Warum soll dann derjenige, der für unsere Sicherheit auf der Straße steht, diese nicht auch mitführen dürfen? Nur weil DIE LINKE meint: Dann würden Leute sich bedroht fühlen? Nein, die Leute, S e i t e | 29 die für unsere Sicherheit auf der Straße sind, fühlen sich einfach sicherer und werden dadurch in die Lage versetzt, ihre Arbeit zu tun. Falls es mal zu einer Eskalation kommen sollte - dazu kommt es aber nicht durch diesen Schlagstock -, darf dieser von ihnen auch zur Abwehr eingesetzt werden. Die Ordnungsbehörde wird dadurch viel mehr respektiert, weil das eskalierend wirkt. Ganz ehrlich, liebe Kollegen: Mir ist ein einsatzfähiger Ordnungsdienst lieber, der seiner Arbeit nachgehen kann, die auch per Gesetz so vorgesehen ist, als ein Ordnungsdienst, der sich nicht mehr sicher fühlt, seiner Arbeit nicht nachkommen kann und der Unsicherheit und Unsauberkeit auf unseren Straßen nichts entgegenzusetzen hat. - Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich habe eine Frage zu Ihrem Verwaltungsstandpunkt. Sie haben darin aufgenommen die Entlastung der Bediensteten von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten. In den Erläuterungen zu Ihrem Verwaltungsstandpunkt führen Sie aus, dass Sie die Zuständigkeit beim Stadtordnungsdienst sehen und dass das auch schon geprüft worden ist. Es wird auch deutlich, dass dort ungefähr 1.000 bis 1.500 Stunden für 300 bis 400 Einsätze anfallen. Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit und ob sich das sinnvoll woandershin übertragen lässt: In welchen Bereichen der Stadtverwaltung sind denn Kapazitäten frei - es dürfte um ein bis zwei Stellen von Mitarbeitern gehen, die momentan nicht ausgelastet sind -, die das übernehmen könnten? Nur wenn nicht ausgelastete Mitarbeiter vorhanden sind, macht dieser Anstrich Sinn. Ansonsten müssten wir diese Stellen zusetzen. Oder wie sehen Sie das? Oberbürgermeister Jung: Wir wollen da nicht kneifen, nicht wahr, Herr Rosenthal? - Ohne Ihnen Name und Hausnummer zu nennen: Natürlich haben wir auch darüber gesprochen. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens haben Sie den letzten Satz unterschlagen, nämlich: Es wird weiterhin geprüft, eine dem Vorschlag entsprechende Regelung zu finden. Zum Zweiten. Der Personalkörper des Stadtordnungsdienstes verfügt, wenn Sie die Aufstockung jetzt so beschließen, über eine gewisse Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 das insbesondere mit Dresden und Chemnitz verglichen. Strukturell ist das in diesen Städten so aufgestellt, dass es zum einen die klassische Einsatzbehörde, die sogenannte Polizeibehörde, gibt und zum anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im klassischen Stadtordnungsdienst, die diese Außendiensttätigkeit, über die wir ja hier schon sehr intensiv diskutiert haben, in dieser Form allerdings so nicht mehr wahrnehmen können. Logischerweise sind sie in der Lage, Zeugendienste etc. vorzunehmen. Dafür haben wir schon aktuell Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst, die dann zum Einsatz kämen. - Trotzdem: Ich muss doch erst einmal personalwirtschaftlich mit einem Personalkörper umgehen. Wir bauen jetzt Personal auf. Es gibt dort keine 100-prozentige Anwesenheitsquote; das ist, glaube ich, jedem hier bekannt. Wir haben im Stadtordnungsdienst und überhaupt im gesamten Außendienst des Ordnungsamtes eine über dem Durchschnitt liegende Krankheitsquote. Damit gehen wir um und können Außendienst und Innendienst mit den Kolleginnen und Kollegen besetzen, damit diese Aufgaben wahrgenommen werden können. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich habe das jetzt verstanden. Aber müsste es dann nicht richtigerweise heißen: Entlastung des Außendienstes des Stadtordnungsdienstes? Weil: Das macht ja zukünftig der Innendienst. Oberbürgermeister Jung: Ja, da haben Sie recht. Bürgermeister Rosenthal: Aber wir unterscheiden beim Stadtordnungsdienst nicht zwischen Außen- und Innendienst. Es ist der Stadtordnungsdienst. Es gibt dort keine innere Verwaltung. Oberbürgermeister Jung: Aber gemeint ist das. Gestatten Sie mir, noch einige Sätze dazu zu sagen, auch weil die Wogen eben hochgegangen sind. - Ja, Herr Volger, die Gefahr besteht, dass die Grenzen zwischen Polizeivollzugsdienst und Ordnungsdienst verwischt werden. Wir haben das lange diskutiert, bis in das Präsidium des Deutschen Städtetags hinein. In allen Städten in Deutschland wird das diskutiert. Es gibt die Tendenz - auch das ist eine Wahrheit in allen Bundesländern, dass man versucht, Polizeiaufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Da hat Herr Engelmann nicht Unrecht. Wir wehren uns als Städtetag natürlich dagegen, dass S e i t e | 30 man uns Aufgaben zuweist, die eigentlich dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind. Wir dürfen auch Kriminalität nicht mit Ordnung verwechseln. Ich glaube, das hat Frau Niermann sehr deutlich gemacht. Worum es jetzt geht, ist: Erstens müssen wir der Bevölkerung ein sichtbares Zeichen geben, nämlich: Wir haben verstanden, dass wir mehr für Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt tun müssen. Zweitens. Wir müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tat - da hat Herr Oberstadt völlig recht - besser schützen und befähigen, diesen schweren Dienst zu tun. - Das will ich hier noch einmal sagen: Wenn Sie tagtäglich im Rosental Hundehalter kontrollieren, wissen Sie abends, was Sie gemacht haben. Das ist ein schwerer Dienst. Wir müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite stehen und ihre Ausrüstung verbessern. Drittens - das gehört zur Wahrheit dazu -: Ich möchte auch gegenüber dem Freistaat ein wenig in Vorleistung gehen, um den Freistaat seinerseits in die Pflicht zu nehmen, uns mit mehr Polizei bei der eigentlichen Sicherheitsfrage zu unterstützen. Das entspricht dem, was Herr Haas eben gesagt hat. Wir wissen auch, dass neue Polizisten - ich sage es einmal salopp - nicht von den Bäumen fallen. Das heißt: Ihre Ausbildung dauert seine Zeit. Wir werden frühestens 2019/2020 mehr Beamte im Vollzugsdienst auf den Straßen haben. Umso wichtiger ist es, auch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Uniform auf den Straßen zu haben, die sichtbar, klar und deutlich für mehr Ordnung sorgen. Insofern bitte ich Sie um Unterstützung dieses Verwaltungsstandpunkts. Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Zur Abstimmung steht zunächst der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, in dem gefordert wird, den Punkt „Rettungsmehrzweckstock“ zu streichen. Bitte schalten Sie Ihre Abstimmgeräte ein! Ich hoffe, sie funktionieren jetzt wieder. - Auf dem Display steht: Antennenstörung. Deshalb lasse ich die Abstimmung wiederholen und werde die Stimmen per Hand auszählen lassen. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Abstimmung: 31 dafür, 32 dagegen, 1 Enthaltung. Das war knapp. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 33 dafür, 25 dagegen, 6 Enthaltungen. So beschlossen. 14.13 Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig (VI-A-04689) Einreicher: Fraktion Freibeuter 14.13.1 dazu ÄA (VI-A-04689-ÄA-01) Einreicher: SPD-Fraktion Wer möchte ans Pult? - Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Nach diesem emotionalen Thema eben will ich versuchen, Sie wieder einzufangen. - Liebe Kollegen, wenn Sie schon einmal auf der Internetseite der Stadt waren, sei es als interessierter Bewerber oder auch als Stadtrat, wissen Sie, dass dort der wunderbare Satz geschrieben steht: Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen! - Wie rückwärtsgewandt ist das denn bitte im Jahr 2017 und vor allen Dingen wie traurig? Gutes Bewerbermanagement sieht definitiv anders aus. Wir als Stadt konkurrieren mit renommierten Unternehmen und vor allen Dingen auch mit deren Kriegskasse. Wir brauchen intelligente, innovative, kreative Köpfe, um die Herausforderungen, die die kommenden Zeiten für uns als Stadt bringen werden, zu meistern. Was wäre stattdessen möglich, auch unter Beachtung des Datenschutzes, der uns Piraten sehr wichtig ist, wie Sie wissen? Man könnte interessierte, aber in einem Bewerbungsverfahren unberücksichtigt gebliebene Bewerber an andere Ämter verweisen oder andere Ämter auf sie aufmerksam machen. Man könnte sie auf andere offene Stellen aufmerksam machen oder sie direkt in den Bewerbungsprozess, ihr Einverständnis vorausgesetzt, aufnehmen. Man könnte sie auch an Eigenbetriebe weiter verweisen, wo wir ja auch immer gute Leute brauchen. Man könnte sogar jetzt was ganz Frivoles - Initiativbewerbungen zulassen. Ja, wir haben bereits gute Leute. Wir müssen ihnen aber auch das Handwerkszeug geben, damit sie uns in Zukunft weitere gute Leute heranziehen können. Dann können wir uns künftig das Geld für Headhunter sparen; denn die Heads sind ja da, nur das Hunting gehen wir falsch an. Ich danke der SPD für die Weiterentwicklung unseres Antrags. Wir würden die Änderungen auch übernehmen. Ich bitte Sie, dem so ergänzten Antrag zuzustimmen, um unsere Stadt fit zu machen für ein Bewerbermanagement, das dem Jahr 2017 auch entspricht. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler. S e i t e | 31 Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Anwesende! Wir begrüßen als Fraktion den Antrag der Freibeuter in der Hinsicht ausdrücklich, hatten aber kurzzeitig bei den Gesprächen in den Ausschüssen Bedenken, dass der Oberbürgermeister uns erklären wird, dass das seine Organisationshoheit tangiert und er deshalb den Antrag nicht zulassen wird. Deswegen haben wir uns entschlossen, einen Änderungsantrag zu formulieren, der das Anliegen auf eine Prüfung zurückführt und klarzieht, dass dies unter Beachtung von Personalrat, Datenschutz und Ähnlichem erfolgen muss. Ich freue mich, dass die Freibeuter das so übernehmen wollen, sodass wir gemeinsam dort weiterkommen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann noch einmal. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe im Änderungsantrag nichts von einer „Prüfung“ gelesen. Insofern muss ich mich korrigieren: Eine Prüfung übernehmen wir nicht. Ich denke, da sind wir mittlerweile auf der sicheren Seite; das ist ausgeurteilt an der Stelle. Wie ich schon an anderer Stelle gesagt habe, würde ich es schade finden, wenn ausgerechnet bei dem Punkt, wo wir alle an einem Strang ziehen sollten, jetzt diese Karte gezogen würde. Das muss ich ehrlich sagen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Dann stimmen wir jetzt über den Änderungsantrag der SPD zum Antrag der Freibeuter ab. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, vier Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Meine Damen und Herren, es ist jetzt 17.10 Uhr. Ich schlage vor, die Stadtratssitzung für 20 Minuten zu unterbrechen. (Unterbrechung) Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, wir setzen die Ratsversammlung fort. 9 Petitionen 9.2 Petition zur Verkehrslage in LeipzigReudnitz (VI-P-04688-DS-03) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-04688-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 S e i t e | 32 Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor. Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? 10.1 Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. Wenn Sie einverstanden sind, sollte das in die Fachausschüsse Sport und Kultur sowie in den Stadtbezirksbeirat Mitte verwiesen werden. Dann machen wir es so. 9.3 Petition für eine Drückampel auf der Schönauer Straße in Höhe Ruth-PfauSchule (VI-P-04752-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.3.1 dazu VSP (VI-P-04752-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Auch hierzu liegt ein Beschlussvorschlag vor. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist wie vorgeschlagen beschlossen. 9.4 Nein! zu Marktverlegungen (VI-P-04811DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.4.1 dazu VSP (VI-P-04811-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Die Beschlussvorschläge liegen vor. Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.5 Fließender Verkehr in der Berthastraße (VI-P-04812-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.5.1 dazu VSP (VI-P-04812-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dieser Petition kann nicht abgeholfen werden. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.6 Petition zur Einrichtung einer durch die Stadt finanzierten öffentlichen LeibnizLecture (VI-P-04864-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.6.1 dazu VSP (VI-P-04864-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Gibt es Wortwünsche? - Nein. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte Zur Zukunft des Sportmuseums Leipzig (Verweisung) (VI-WA-05116) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15: 15 Anfragen an den Oberbürgermeister 15.1 Mitwirkungsmöglichkeiten des Stadtrates bei der Programmgestaltung des Lichtfestes am 9. Oktober (VI-F-05059) Einreicher: CDU-Fraktion Ich beantworte die Anfrage selbst, wenn Sie gestatten vom Podium aus. Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Initiative „Tag der Friedlichen Revolution - Leipzig 9. Oktober“ vertreten ihre Einrichtungen, die sich in ihrer tagtäglichen Arbeit mit Fragen der Stadtgeschichte, der Erinnerung an die Friedliche Revolution und der politischen und demokratischen Bildung beschäftigen. In dieser Funktion, also nicht in erster Linie als Mitarbeiter der Verwaltung, bringen sie inhaltliche Expertise, ihren Blickwinkel, ihre Ideen in die Beratungen der Initiativgruppe ein. Die Initiativgruppe - das ist wichtig, zu wissen - ist ein freier Zusammenschluss, ein Forum der Zusammenarbeit und des Austauschs ohne institutionellen Charakter. Die Initiativgruppe trifft Entscheidungen nur im Hinblick auf die eigene Zusammenarbeit, die nach einer Geschäftsordnung organisiert wird. Keine Initiative, die auf der Mündigkeit der einzelnen Mitglieder basiert, wird immer mit einer Stimme sprechen. Die Initiative ist ein Ort der Diskussion und der Konsensfindung im Interesse unserer gemeinsamen Feierlichkeit, einer zeitgemäßen Erinnerung an die Friedliche Revolution und die Suche nach zeitgemäßen Formaten. Zur Wahrheit gehört: Auch in der Initiative gibt es Streit. Auch in der Initiative gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Akteure mit ihren unterschiedlichen Biografien sind natürlich auch Menschen, die sich nicht immer einigen können. Zur Frage 2. Die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und anderen relevanten Partnern der Zivilgesellschaft ist entsprechend der Geschäftsordnung ein beständiges Anliegen der Initiativgruppe. Eine Abstimmung über die Anfragen der CDU-Fraktion zur Aufnahme hat in der letzten Sitzung nach meiner Kenntnis nicht stattgefunden. Es bestand Einigkeit in der Initiativgruppe, dass jenseits einer formellen Mitgliedschaft nach neuen Formen des Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 regelmäßigen Austauschs mit allen Stadtratsfraktionen gesucht werden sollte. Der Sprecher wurde deshalb gebeten, auf die Fraktionen zuzugehen. Diese Position wurde - so hat man mir berichtet - von allen Mitgliedern der Initiativgruppe geteilt. Zurzeit ist der Sprecher der Initiativgruppe Herr Kölsch, wie Sie wissen. Ich gehe davon aus, dass er auf die Fraktionen zugehen wird. Zur Frage 3. Ein offenes Wort: Ich respektiere die Eigenständigkeit der Initiative. Ich vertraue auf die sachliche Kompetenz und die politische Erfahrung der Mitglieder. Ich lasse mich informieren über den Stand der Vorbereitungen zum 9. Oktober, zum Friedensgebet, zur Rede zur Demokratie, zum Lichtfest. Ich lade gemeinsam mit dem Sprecher der Initiative auch zur Rede zur Demokratie ein. Wir schreiben die Menschen an, von denen wir denken, dass sie in besonderer Weise am 9. Oktober an unsere Stadtgesellschaft eine Botschaft haben. Von LTM lasse ich mich natürlich kontinuierlich über den Stand der Planungen und zum Thema „9. Oktober, Lichtfest“ informieren. Das Dezernat Kultur, das Referat Protokoll, das Referat Kommunikation und das Referat Internationale Zusammenarbeit sind ständige Gäste. Sie können an den Initiativgruppensitzungen teilnehmen. Sie können eigene Ideen dort einbringen, haben aber kein eigenes Stimmrecht. So habe ich eine intensive Anbindung, bin aber nicht Mitglied dieser Initiative. Zur Frage 4. Die Sprecher und stellvertretenden Sprecher der Initiative haben seit der 2007 erfolgten Neuaufstellung, wie ich meine, kontinuierlich den Kontakt zu den Stadtratsfraktionen gepflegt und über die Arbeit der Initiative informiert. Grundsätzlich müssen Sie unterscheiden zwischen dem Lichtfest und den anderen Veranstaltungen. Das Lichtfest wird verantwortet von LTM, sowohl organisatorisch, choreografisch als auch finanziell. Die Initiative berät inhaltlich zum Lichtfest und zur politischen Akzentsetzung, aber die Initiative verantwortet nicht das Programm zum Lichtfest selbst. Die Initiativgruppe begleitet stattdessen die Planungen und wirkt daran mit. Ein Schwerpunkt der Initiativgruppe ist die Vorbereitung der Rede zur Demokratie und die Durchführung zahlreicher Begleitveranstaltungen, die abgestimmt werden: von der Runden Ecke bis zum Schulmuseum, vom Archiv Bürgerbewegung bis zur Stiftung Friedliche Revolution oder dem Stadtgeschichtlichen Museum. Ich hoffe, dass die Beteiligung des Stadtrats über die regelmäßige städtische Jubiläumsplanung stattfindet. Ich weiß, dass Kollegin Jennicke die Vorlagen einbringt, nicht nur in den Kulturausschuss, sondern auch in den Stadtrat. Die Berichterstattung von LTM und Initiativgruppe im zuständigen Fachausschuss Kultur findet ebenfalls statt, S e i t e | 33 nicht zuletzt auch im Ausschuss Wirtschaft und Arbeit, wie Kollege Albrecht berichten kann. - So weit meine Antwort auf diese Anfrage. Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister. Offen gesagt bin ich jetzt so schlau wie vorher. Aber zumindest eine Nachfrage zur Frage 4, die ich für die wesentlichste halte: Wer entscheidet letztlich über die Programmgestaltung? Sie sagten: Das verantwortet LTM. Das heißt für mich: Der Geschäftsführer der LTM entscheidet, was am 9. Oktober passiert. Oberbürgermeister Jung: Nein. Stadtrat Maciejewski (CDU): Wer dann? Oberbürgermeister Jung: LTM beauftragt einen künstlerischen Leiter. Seit vielen Jahren macht das Herr Meier, wie Sie wissen. Stadtrat Maciejewski (CDU): Und dieser künstlerische Leiter entscheidet dann, was dort konkret passiert? Oberbürgermeister Jung: Herr Meier ist, wenn Sie so wollen, der Intendant des Lichtfestes und organisiert mit vielen Partnern die künstlerische Ausrichtung. Die Programmfolge wird zwar diskutiert, besprochen, angeregt und vorgestellt; aber er entwickelt das Programm gemeinsam mit anderen Künstlern. Stadtrat Maciejewski (CDU): Darf man auch erfahren, wer diesen Intendanten berufen, gewählt oder wie auch immer in seine Funktion gebracht hat? Oberbürgermeister Jung: Das macht in der Tat die Geschäftsführung von LTM. Stadtrat Maciejewski (CDU): Okay. Oberbürgermeister Jung: Noch ein wichtiger Hinweis: LTM beruft den künstlerischen Leiter. Wir versuchen, auf die künstlerische Gestaltung und die Auswahl der inhaltlichen Schwerpunkte wenig Einfluss zu nehmen. Es gilt die Freiheit der Kunst und der künstlerischen Gestaltung. Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Lichtfest 2012. Damals habe ich mich persönlich sehr geärgert. Wir haben mit Bundespräsident Gauck diskutiert über die Aussage des Lichtfestes, und dennoch haben wir keinen Einfluss genommen auf Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 dessen künstlerische Gestaltung; denn Freiheit der Kunst bedeutet, eigene Ausdrucksformen zu finden. Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich habe den 9. Oktober 1989, wie Sie wahrscheinlich auch, auf der anderen Seite der Mauer auf dem Sofa erlebt. Ich war eigentlich immer der Meinung, dass dieses Lichtfest der Erinnerung an diesen Tag dient. Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, wird das eher ein Kunstfest als ein Erinnerungsfest, oder? Oberbürgermeister Jung: Die Idee des Lichtfestes haben wir gemeinsam entwickelt, und zwar bei einem Besuch der Partnerstadt Lyon, wo seit Hunderten von Jahren ein Lichtfest zur Erinnerung an das Ende der großen Pest gefeiert wird. Die Idee war, in Erinnerung an das Ereignis von 1989, wo zwar nicht am 9. Oktober, aber später auch Kerzen eine Rolle spielten, dem Licht eine besondere Bedeutung zu geben. Es kam dann übereinstimmend, auch in der Initiativgruppe, zu der Meinung, aus der Erinnerung abgeleitet auch einen Gedanken, einen Spiegel, ein Diskussionsforum zu bieten zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der demokratischen Entwicklung. Also: Die Erinnerung ist der Anfang. Sie soll dort nicht stehen bleiben, sondern hineinführen in eine aktuelle tagespolitische Auseinandersetzung der gesellschaftlichen Zusammenhänge. - Das zum einen. Zweitens. Wir haben uns dann überlegt, das Lichtfest mit einer Öffnung nach Europa zu verbinden, um insbesondere durch Mitwirkung der europäischen Partnerländer den Gesamtgedanken des Herbstes 1989 zu betonen. Sie werden sich erinnern: Polen war ebenso Partnerland wie Tschechien und Ungarn, sodass wir einen Bogen nach Europa schlagen konnten. Jetzt gilt es, die Weiterentwicklung der inhaltlichen Gestaltung zu organisieren. Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich war seinerzeit dabei. Ich habe vor diesen Schlagstöcken gestanden. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie einen Bogen schlagen wollen. Nur, dann müssen auch diejenigen, die am Anfang des Bogens standen, dabei sein, und zwar repräsentativ dabei sein. Und das fehlte in den letzten Jahren. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. S e i t e | 34 Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, hielten Sie es nicht für sinnvoll und angemessen, das ganze Thema „Lichtfest und 9. Oktober“ - wir reden ja über einen städtischen Feiertag, den wir hier in diesem Haus beschlossen haben - im Rahmen einer Vorlage zu strukturieren und per Ratsbeschluss legitimieren zu lassen? Dann würde die Auswahl eines künstlerischen Leiters, so man ihn denn haben will, nicht nur einem einzelnen Geschäftsführer überlassen, und auch die Ausrichtung würde klarer. Wo wollen wir hin? Sie hatten gesagt: Europa hatten wir schon. Machen wir dann als Nächstes Afrika oder Australien? Wie wollen wir Demokratie interpretieren? All diese Fragen werden diskutiert, so auch die Frage: Wie stark erinnern wir noch an 1989, oder spannen wir nur noch den Bogen und lassen die erste Hälfte weg? Diesen Eindruck gibt es ja auch. Ich halte es für sinnvoll, dieses ganze Thema einmal strukturiert niederzuschreiben, damit klar ist, dass dieses Fest auch eine breite Diskussion erfahren hat. Nicht, dass man jedes Jahr aufs Neue überrascht wird, was dort passiert oder dass es eine Initiative gibt, die zwar berät, aber die Geschäftsführung aus diesem oder jenem Grund der LTM dem Rat dieser Initiative gar nicht folgen muss. Im Zweifel bekommen wir wieder eine Vorlage hier im Rat zum großen Lichtfest, wo wir wieder eine Viertelmillion freigeben sollen, die vielleicht wieder eilbedürftig ist, weil wieder mal irgendetwas nicht geklappt hat. Ich möchte das alles nicht. Ich möchte, dass das ein Fest der Leipziger wird. Dazu bedarf es einer strukturierteren Beteiligung, als es in den letzten Jahren der Fall war. An der Stelle würde ich Sie gerne fragen: Halten Sie es nicht für sinnvoll, das einmal niederzuschreiben und es dem Rat vorzulegen, um das diskutieren und dann auch beschließen zu lassen? Oberbürgermeister Jung: Der Rat hat das beschlossen. Er beschließt auch den Zuschuss. Aber hier geht es um die inhaltliche Ausrichtung. Ich bin dezidiert anderer Auffassung als Sie. Ich glaube, wir sind gut beraten gewesen, uns nicht in die inhaltliche Gestaltung und die künstlerische Umsetzung einzumischen, sondern darauf zu vertrauen, dass das mit hoher Sensibilität gemacht wird, übrigens auch von vielen Zeitzeugen und Akteuren, die 1989 dabei waren, dass sich durchaus gerieben werden kann, dass unterschiedliche Meinungen geäußert werden können, dass diskutiert werden kann, in welcher Botschaft man sich wiederfindet, und dass auch gestritten werden kann. Ich glaube, das sollte das Wesen sein. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Wir tun gut daran, dieses Fest privatrechtlich zu organisieren, weil es ansonsten in einer ganz anderen Struktur, in einer ganz anderen Form stattfinden würde. Gerade dieses Jahr habe ich von vielen Seiten ein unglaublich gutes Echo auf das Lichtfest bekommen. Es gab auch Kritik, wie Sie sie jetzt äußern. Aber ich glaube, das gehört dazu, wenn Kunst in die öffentlichen Debatten geht, wenn Kunst sich künstlerisch damit auseinandersetzt: mit Ballett, mit gesprochenen Texten, mit Tanz, mit Musik, wenn sie sich einem Thema widmet, das uns erinnern und gleichzeitig bewegen soll, die Dinge menschlich weiterzuentwickeln. Ich glaube, das wird nicht ausbleiben. Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Wir sind da wirklich unterschiedlicher Auffassung. Ich habe es immer so verstanden: Kunst ist dafür da, die Leute auf den Platz zu bringen, um den Inhalt des Lichtfests zu feiern. Der Inhalt ist wichtiger als die Kunst. Oberbürgermeister Jung: „Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“, hat Valentin gesagt. Die Frage ist immer, was Kunst bewirkt und was Kunst ist, wo Kunst aufhört und Inhalt beginnt oder endet. Ich glaube, wir tun gut daran, uns zu einem Lichtfest zu bekennen als lebendigen Erinnerungsort, aber auch in der Auseinandersetzung mit tagespolitischen und demokratischen Gepflogenheiten. Lassen Sie uns darüber streiten! Das ist ja in Ordnung. Aber ich glaube, wir sollten als Stadtrat nicht versuchen, dieses Lichtfest inhaltlich zu konzipieren. Ich glaube, das geht schief. Herr Hobusch hat sich gemeldet. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich möchte ungern an einer Debatte teilnehmen über die Größe des Ereignisses am 9. Oktober in Leipzig und die Kleingeistigkeit von mancher Wortäußerung von manchem Stadtrat in diesem Raum gerade eben. Ich habe nur eine Frage an Sie: Wie bewerten Sie es historisch: Wenn der 9. Oktober ein singuläres Leipziger Ereignis geblieben wäre oder nur ein Ereignis der Leipziger gewesen wäre, wäre die Geschichte danach eine andere gewesen? Oberbürgermeister Jung: Ja. Gestatten Sie mir noch einen persönlichen Satz. Ja, Frau Niermann, ich war auch nicht dabei. Ich saß am 9. Oktober 1989 im warmen Wohnzimmer. Deshalb halte ich mich tunlichst zurück bei der inhaltlichen Bewertung und bin dankbar, dass es Menschen gibt, auch bei LTM - ich möchte sie einmal öffentlich nennen: Frau Marit Schulz -, die mit ungeheurer Sensibilität versuchen, sich diesem Thema zu nähern. Bei uns wird eben nicht S e i t e | 35 ein „Bratwurst-Fest“ gefeiert mit Bierausschank auf offener Straße. Vielmehr kommen die Menschen da zusammen. Auch junge Menschen werden erreicht und zum ersten Mal mit diesem Erinnern konfrontiert. Wir können uns reiben, ja. Wir können auch diskutieren, ob manches Zitat, was dort gebracht wird, unsere politische Meinung abbildet. Aber es ist zu einem wirklichen Ereignis für unsere Stadt geworden mit einem hohen Identifikationspotenzial. Ich kann Sie nur bitten: Seien Sie mit dabei! Diskutieren Sie dort mit! Erzählen Sie von Ihren Erinnerungen! Aber lassen Sie uns nicht versuchen, inhaltlich zu konzipieren, was dort künstlerisch gestaltet wird. Die Freiheit der Kunst muss bleiben, auch ihre Widerborstigkeit muss bleiben. Das ist meine feste Überzeugung. Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Da Sie mich noch einmal angesprochen haben: Es geht mir gar nicht darum, hier irgendetwas inhaltlich zu werten; ganz im Gegenteil. Mir geht es eigentlich nur um die Antwort auf eine Frage, die wir gestellt haben. Diese Frage ist meiner Meinung nach hinreichend beantwortet. Sie, Herr Oberbürgermeister, aber auch andere Stadträte müssen akzeptieren, dass es Leute gibt, die an der demokratischen Legitimation der Entscheidung, wie dieses Lichtfest gestaltet wird, zweifeln. Und da muss ich sagen: Das kann ich verstehen. Insofern werden wir uns jetzt überlegen, wie wir da weiter vorgehen. Oberbürgermeister Jung: Okay. Tagesordnungspunkt 15.10 wird vorgezogen: 15.10 Scheitern beschlossene Investitionsund Sanierungsmaßnahmen an der Finanzierung? (VI-F-05099) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Kollegen Bonew um Antwort. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Die im Haushaltsplan veranschlagten Kreditermächtigungen sind neben Fördermitteln und investiven Schlüsselzuweisungen ein wesentlicher Bestandteil für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen. Mit der Planung werden die Einzahlungen aus Kreditaufnahmen zwar nicht konkreten Investitionsprojekten zugeordnet - hier gilt das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts -; jedoch sind diese mit den in 2016 mit dem Haushaltsplan bestätigten Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang zu sehen; sprich: Die Kreditermächtigungen werden dann genutzt, wenn die Umsetzung der in 2016 geplanten Maßnahmen dies erfordert. Insofern ist die Frage ganz Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 deutlich mit Ja zu beantworten, dies jedoch mit der Einschränkung, dass die Inanspruchnahme nicht zwangsweise in dem Jahr erfolgt, in dem die Kreditermächtigung geplant wurde. Die Sächsische Gemeindeordnung gibt uns für die Kreditermächtigungen zwei Einschränkungen: Zum einen darf die Kommune gemäß § 73 der Sächsischen Gemeindeordnung die Kredite erst nach allem anderen einsetzen. Das heißt: Solange eine Kommune ausreichende Liquidität hat - und die haben wir aufgrund unserer zu hohen Haushaltsausgabenreste -, darf die Kommune die Kredite gar nicht aufnehmen. Das soll verhindern, insbesondere in einer Phase, wie wir sie jetzt haben, dass Kommunen Kreditzinsen zahlen, obwohl sie die Liquidität haben und am Ende vielleicht noch Guthabenzinsen zahlen müssen. Zum anderen schränkt § 82 der Sächsischen Gemeindeordnung ein, dass die Kreditermächtigung mit dem Erlass der übernächsten der Haushaltssatzung verfällt. Das heißt: Die 2016erKreditermächtigung verfällt mit dem Inkrafttreten der 2018er-Haushaltssatzung. Eine Antwort auf die Frage 2 entfällt somit. Zur Frage 3. Mit der Haushaltsplanung 2017/2018 wurde für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum prognostiziert, dass die Kreditaufnahme aus 2015 im Jahr 2021 notwendig wird; siehe Zeile 36, Band II, Haushaltsplan 2017/2018, dort in der Gesamtübersicht Finanzhaushalt. Geplant wurden hier 49,82 Millionen Euro Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten. Diese setzen sich aus 25,3 Millionen Euro reguläre Kreditaufnahme laut Entschuldungskonzeption und 24,6 Millionen Euro Kreditaufnahme aus alten Ermächtigungen zusammen. Keinesfalls dürfen diese alten Kreditermächtigungen für neue, zusätzliche Investitionen genutzt werden. Dies würde bedeuten, dass die Stadt die Kredite zweimal ausgibt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Bonew, für die Beantwortung der Fragen. Zur Frage 2: Sie hatten gesagt: Die Darlehensaufnahme wird verwendet für die entsprechenden Haushaltsausgabenreste investiv. Gleichzeitig haben Sie gesagt: De facto - ich gebe Ihnen insofern recht, dass das in § 82 steht - würden die Mittel in 2018 verfallen. - Die KommHVO gibt aber eine Ausnahme an, die, meine ich, besagt: Für Investitionen dürfen die Kreditmittel weitergeschrieben werden. Ist das richtig oder falsch? Bürgermeister Bonew: Falsch. Die Sächsische Gemeindeordnung ist das höhere Recht, und die S e i t e | 36 befristet die Kreditermächtigung auf die übernächste Haushaltssatzung, egal was in der KommHVO festgelegt ist. Das ist eine Verordnung, die der Sächsischen Gemeindeordnung nachgelagert ist. Im Übrigen interpretiere ich den Text nicht so. Oberbürgermeister Jung: Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15.4: 15.4 Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Leipziger Auwald - mit Pflegekonzept? (VI-F-05132) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Rosenthal wird um Antwort gebeten. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Ihrer ersten Frage. Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung des Leipziger Stadtwaldes ist die sogenannte periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen. Diese gilt in der Regel zehn Jahre. Die im Augenblick gültige periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen wurde entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes von der Oberen Forstbehörde aufgestellt. Auch entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes hat die Ratsversammlung diese zehnjährige periodische Betriebsplanung am 29. Oktober 2015 beschlossen. Die Obere Forstbehörde hat auf Grundlage des Gesetzes und nach Ratsbeschluss die periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen genehmigt. Sie gilt noch bis zum 31.12.2023. Die entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes vorgeschriebenen jährlichen Wirtschaftspläne wurden bisher auf Basis des oben genannten Stadtratsbeschlusses jährlich aufgestellt und im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, im Naturschutzbeirat sowie in den betroffenen Stadtbezirks- und Ortschaftsräten vorgestellt. Bei ihrer jährlichen Prüfung hat die Obere Forstbehörde, der Staatsbetrieb Sachsenforst, bislang keine Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes oder Verfahrensfehler beanstandet. Auch die zuständigen Naturschutzbehörden, städtisch und landesseitig, haben bisher keine Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes deklariert. Nunmehr hat allerdings im November 2017 die Obere Forstbehörde die Stadt Leipzig darauf hingewiesen, dass entsprechend § 48 Absatz 4 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen die Körperschaft über den jährlichen forstlichen Wirtschaftsplan beschließen muss und das bisherige Verfahren nicht ausreichend ist. Deshalb wird in Abstimmung mit der Behörde die Stadt Leipzig als Körperschaft ab dem Jahr 2018 über den jährlichen forstlichen Wirtschaftsplan entscheiden. Insofern werden wir Ihnen im ersten Quartal 2018 Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 diesen Wirtschaftsplan für 2018 zur Beschlussfassung vorlegen. Zur zweiten Frage. Die Vorlage wurde damals, 2015, einstimmig im Stadtrat beschlossen. Einbezogen wurden weiterhin die zuständigen Behörden in den beiden Landkreisen, in denen sich auch Leipziger Stadtwald befindet, sowie der Naturschutzbeirat und die anerkannten Naturschutzverbände. Die Lesungen im Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind nachlesbar. Die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne wurden bislang im Umweltausschuss vorgestellt, danach auch im Naturschutzbeirat und in der Arbeitsgruppe Stadtwald, welche mit Vertretern wissenschaftlicher Einrichtungen, anerkannten Naturschutzverbänden und Behörden besetzt ist. Es erfolgte auch die Vorstellung in den Stadtbezirksund Ortschaftsräten und parallel dazu auf der Homepage der Stadt Leipzig unter „/Stadtwald“, Schaltfläche „Verkauf und Veröffentlichungen“. Des Weiteren gab es eine Pressemitteilung zu den sensibelsten Arbeiten, vor allem dem Holzeinschlag im Leipziger Auwald. Damit war aus unserer Sicht in der Vergangenheit das Verfahren ordnungsgemäß. Wie gesagt: Es gibt jetzt eine andere Auffassung zur Beteiligung des Stadtrates. Deshalb wird es 2018 die nötige Beschlussfassung geben. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Volger? - Bitte. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, auch wenn das nicht wirklich eine Nachfrage ist. Wir haben die Anfrage gestellt, damit die Stadtverwaltung noch einmal klarstellen kann, wie sich die Situation derzeit darstellt, da in der Öffentlichkeit die verschiedensten Verschwörungstheorien kursieren. Meine Fraktion unterstützt das Handeln der Verwaltung in diesem Punkt ausdrücklich. Ich würde mich freuen, wenn die Presse das, was hier heute dargestellt wurde, auch aufgreifen würde. Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 15.5 auf: 15.5 Verkehrsinfarkt im Leipziger Norden und Osten? (VI-F-05091) Einreicher: AfD-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste! Frage 1: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die gegenwärtige Verkehrssituation hinsichtlich der Baustellentätigkeit auf den Straßen des Leipziger Nordens und Ostens? - S e i t e | 37 Antwort: Im Norden der Stadt gab bzw. gibt es drei Baumaßnahmen im Hauptverkehrsnetz mit größeren Auswirkungen auf den Verkehr. So ist voraussichtlich noch bis Anfang Januar 2019 die Essener Straße wegen Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn an der Eisenbahnüberführung für den Individualverkehr vollständig gesperrt. Die Umleitung über Maximilianallee, Messe-Allee, Am alten Flughafen, Gypsbergstraße ist ausgeschildert. Zwischenzeitlich abgeschlossen ist die Deckensanierungsmaßnahme auf der Berliner Brücke. Hier handelt es sich um eine Havariemaßnahme des Verkehrs- und Tiefbauamtes als Straßenbaulastträger zur Beseitigung relevanter Schäden auf der Fahrbahn der Brücke, die immer sofort durchgeführt werden muss. Für den Verkehr aus der Maximilianallee in Richtung Möckern / Schönefeld wurde eine Umleitung ausgeschildert und eine temporäre Lichtsignalanlage am Knoten Berliner Straße / Hamburger Straße betrieben. Einschränkungen für den Verkehr im Zuge der Bundesstraßen 2 und 6 gab es dabei nicht. Die Baumaßnahme konnte vorfristig abgeschlossen werden. Die Berliner Straße war wegen Arbeiten an der Eisenbahnüberführung der Deutschen Bahn AG im Zeitraum vom 28.09. bis 06.11.2017 in stadteinwärtiger Richtung und vom 06.11. bis 20.11.2017 in stadtauswärtiger Richtung im Bereich zwischen Roscherstraße und Wittenberger Straße für den Verkehr gesperrt. Die Umleitung für den Verkehr in beiden Fahrtrichtungen war über die Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Theresienstraße ausgewiesen. Zudem könnte eine Deckensanierungsmaßnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf der Bundesautobahn 14 zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Leipziger Norden geführt haben, was ortskundige Verkehrsteilnehmer sicher zu individuellen Routen der Umfahrung des Baubereichs genutzt haben. Im Osten der Stadt ist die Gleisbaumaßnahme der Leipziger Verkehrsbetriebe in der Eisenbahnstraße für die derzeitige Verkehrssituation von Bedeutung. Für die Umfahrung des für den Individualverkehr gesperrten Bereichs zwischen Torgauer Platz und Hermann-Liebmann-Straße nutzen viele Verkehrsteilnehmer nicht die ausgewiesene ortsnahe Umleitung, sondern weichen weiträumiger über die Wurzner Straße und die Dresdner Straße in Richtung Zentrum aus. Die Maßnahme wurde am 09.12.2017 abgeschlossen. Frage 2: Wie kann kurz- und mittelfristig die Verkehrssituation entspannt werden, zum Beispiel mittels temporärer Ampelanlagen anstatt Vollsperrungen sowie besser miteinander abge- Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 stimmter Ampelanlagen? - Antwort: Bei Verkehrsraumeinschränkungen im Fahrbahnbereich wird immer geprüft, ob neben der Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs auch die Möglichkeit gegeben ist, den Verkehr flüssig zu halten. So werden auf den Umleitungsstrecken temporäre Lichtsignalanlagen oder vorhandene Anlagen angepasst. Geprüft und eventuell angepasst werden die Lichtsignalanlagen, die sich in dem Bereich oder auf der Umleitungsstrecke befinden. Vielfältige andere Routen, auf die die Verkehrsteilnehmer möglicherweise ausweichen, können in der Regel nicht berücksichtigt werden; das ist der Individualität der Autofahrer geschuldet. Im Zuge des Bauvorhabens in der Eisenbahnstraße kam es zu Anpassungen an mehreren vorhandenen Lichtsignalanlagen, wie etwa an den Anlagen an den Knoten Wurzner Straße / Torgauer Straße und Wurzner Straße / HermannLiebmann-Straße, sowie zum Betrieb von temporären Lichtsignalanlagen, etwa am Knoten Hermann-Liebmann-Straße / Dornberger Straße. Hinsichtlich der Brückenbauvorhaben an der Essener Straße konnten bisher keine diesbezüglichen Stauerscheinungen auf der Umleitungsstrecke beobachtet werden. Im Zuge der Umleitung für die Bauvorhaben „Eisenbahnüberführung“ und „Berliner Straße“ kam es zu Anpassungen der Lichtsignalanlage an den Knoten Wittenberger Straße / Theresienstraße und Wittenberger Straße / Rackwitzer Straße sowie zum Betrieb einer temporären Lichtsignalanlage am Knoten Berliner Straße / Roscherstraße. Frage 3: Werden zukünftig bei Planungen regionale Parallelbaustellen besser berücksichtigt und dementsprechend terminlich sowie örtlich aufeinander abgestimmt? Unbedingte Zielstellung sollte die Vermeidung zeitweiliger Verkehrsinfarkte sein! - Antwort: Wegen der Vielzahl von Baumaßnahmen verschiedener Bauherren - Sie haben gehört, wie viele verschiedene Bauherren ich jetzt nur für den Straßenbereich benannt habe - ist nicht auszuschließen, dass mehrere Vorhaben zeitlich parallel ausgeführt werden. Seitens der Stadt Leipzig und der Unternehmen der Leipziger Gruppe besteht ein hoher Investitionsbedarf zur Verbesserung der Leipziger Infrastruktur. Der bauliche Zustand der Versorgungsleitungen, des Straßen- und Schienennetzes sowie die im Zusammenhang mit einer stetig wachsenden Stadt erforderliche Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur ziehen umfangreiche Bauvorhaben nach sich. Hinzu kommen Bauvorhaben privater Bauherren - auch diese werden immer mehr -, welche oftmals ebenso mit Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum verbunden sind, weil die Baustelleneinrichtungen häufig bis in den Straßenbereich hineinragen. S e i t e | 38 Gründe wie bindende Ausschreibungsfristen oder die Förder- und Finanzierungsmittelbereitstellung sowie jahreszeitlich bedingte Einschränkungen sind ausschlaggebend dafür, dass die Ausführungszeiten von Baumaßnahmen selten zeitlich so flexibel gestaltet werden können, dass eine zeitliche Überschneidung mit anderen Bauvorhaben im Stadtgebiet ausgeschlossen ist. Komplexe Baumaßnahmen der Stadt Leipzig und der Unternehmen der L-Gruppe werden in der Regel bis auf fünf Jahre vor dem geplanten Bauausführungstermin in den hierfür geschaffenen Institutionen Baubedarfskonferenz, Sharepoint Bau und Koordinierungskonferenz Bau vorgestellt und diskutiert. Das Konzept dieses etablierten Verfahrens ist die zeitliche und technologische Koordinierung dieser umfangreichen Baumaßnahmen mit dem Ziel des gemeinsamen Bauens - künftig werden bei großen Bauvorhaben fast immer zuerst die Leitungsbetriebe reingehen, dann die Straße, dann die Straßenbahn - und damit die Bündelung und Einsparung von Ressourcen sowie die Vermeidung weiterer unnötiger Verkehrseinschränkungen. Neben diesen langfristig geplanten umfangreichen Baumaßnahmen werden im Kalenderjahr jedoch noch zahlreiche weitere Bauvorhaben wie etwa Hausanschlüsse, Erschließungsmaßnahmen für Neubauvorhaben, Havarie-, Gleisinstandsetzungs- und Fahrbahndeckensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese müssen kurzfristig mit den langfristig geplanten Vorhaben abgestimmt und koordiniert werden. Die Koordinierung von Baumaßnahmen erfolgt in der Stadt Leipzig durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Die Abstimmung und Festlegung der Verkehrsführung bei Baumaßnahmen ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement. Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist, sicherzustellen, dass Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auch während der Verkehrsraumeinschränkung ständig gewährleistet sind. Sie bedient sich hierfür der in der Straßenverkehrsordnung und den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften vorgegebenen Mittel. Die Sicherheit des Verkehrs hat dabei oberste Priorität. Die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs werden selbstverständlich ebenfalls betrachtet, können aber nicht immer und in jedem Fall gewährleistet werden. Die Straßenverkehrsbehörde kann mit den Bauherren in Verhandlungen treten, um durch Erwirken einer Bauzeitverschiebung oder Nutzung einer anderen Technologie gleichzeitige Baumaßnahmen zu verhindern bzw. die Einschränkung zu verringern. Ein grundsätzliches Versagen eines Bauvorhabens ist mangels Rechtsgrundlage aber nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 stattdessen mit der Festlegung einer situativen Verkehrsregelung zu reagieren. Frage 4: Welche Ämter der Stadt sind im Regelfall an den bauseitigen Straßenverkehrsgroßprojekten beteiligt (zum Beispiel Baustelle Berliner Brücke), und wie ist deren Zusammenarbeit konkret organisiert und damit sichergestellt? Gibt es klare und fixierte Organisationsanweisungen und personelle Verantwortlichkeiten? - Antwort: Das Bauvorhaben „Berliner Brücke“ war eine Maßnahme des Verkehrs- und Tiefbauamtes, welches als Straßenbaulastträger und damit als Bauherr für Planung, Ausschreibung und Durchführung verantwortlich war. Bei komplexen Baumaßnahmen mit mehreren Bauherren, beispielsweise der Stadt Leipzig und der Versorgungsunternehmen der L-Gruppe, ist die Abstimmung und Festlegung der Verantwortlichen Teil der Koordinierung und der Vertragsverhandlungen. Baumaßnahmen einzelner Bauherren wie beim Gleisbau in der Eisenbahnstraße werden hinsichtlich der Verkehrsführung durch die Abteilung Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement im Rahmen des Antragsverfahrens zur Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen mit den Bauherren und den ausführenden Firmen abgestimmt. Frage 5: Wann beabsichtigt die Verwaltung die längst überfällige Bildung einer Struktureinheit „Straßenbau-Koordinierung“ vorzunehmen, um die personellen Voraussetzungen für eine sachgebietsübergreifende Koordinierungs- und Kontrolltätigkeit zu gewährleisten - gerade unter dem Vorzeichen einer wachsenden Stadt Leipzig mit ihrer ebenfalls wachsenden Straßenbautätigkeit? - Antwort: Mit den in der Antwort auf die Frage 3 beschriebenen Gremien Baubedarfskonferenz, Sharepoint Bau, Koordinierungskonferenz Bau sowie Sperrkommission wird die Koordinierung vollumfänglich und strukturiert gemeinsam mit den Unternehmen der L-Gruppe vorgenommen. Die Schaffung weiterer Strukturen sehen wir als nicht notwendig an. Auch wenn wir noch eine weitere Gruppe bilden würden, wäre das parallele Bauen von unterschiedlichen Trägern im Straßenbereich nicht zu verhindern. Das ist einfach so in einer wachsenden Stadt. Schließlich wollen wir, dass unser Bestand saniert wird, dass die Leitungen in Ordnung gebracht werden, dass die Brücken repariert, teilweise auch ersetzt werden. Wir wollen natürlich vor allen Dingen, dass gebaut wird; denn die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Schaffung von Wohnraum, das ist unsere tägliche Aufgabe. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr Hentschel. S e i t e | 39 Stadtrat Hentschel (AfD): Frau Dubrau, vielen Dank für Ihre Ausführungen. - Zunächst einmal: Die Verkehrssituation hat sich inzwischen wieder entspannt. Dafür herzlichen Dank an alle Beteiligten! Ich habe noch zwei Nachfragen: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es an der Berliner Brücke keine Beeinträchtigungen gegeben hat? Vom Mockau Center aus war die ganze Mockauer Straße komplett zu. Man hat für den Weg in die Innenstadt mindestens 40 Minuten gebraucht. Die Beeinträchtigung an der Berliner Brücke war meiner Meinung nach mehr als gegeben wie auch an anderen Straßenabschnitten. Mir kommt es so vor, als würde jedes Jahr an der Berliner Brücke gebaut, wenn auch an verschiedenen Stellen. Daher meine Frage: Woran liegt es, dass dort jedes Jahr gebaut wird? - Wie bitte? - Jetzt ist die Maßnahme abgeschlossen, ja. Aber es wird jedes Jahr wieder an der Berliner Brücke gebaut. Die zweite Frage zielt auf die Essener Straße. Kann man dort eine temporäre Lösung finden? Der Bus darf meiner Meinung nach dort durchfahren. Aber für den privaten Pkw-Verkehr ist sie komplett gesperrt. Die Umleitungen sind insbesondere im Berufsverkehr nicht gerade hilfreich. Kann man das anderweitig lösen? Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde Ihnen diese Detailfragen gern schriftlich beantworten. Meine Aussage, dass das keine Auswirkungen gehabt hat, bezog sich auf die Fernverkehrsstraßen. Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Frau Dubrau, ich würde da gerne noch einmal nachhaken. Auch ich habe das Gefühl, dass das unkoordiniert abläuft. Wissen Sie, ich lebe in diesem Stadtteil und konnte erleben, wie vor zwei Monaten von fünf Ausfallstraßen drei gesperrt waren, was natürlich zu Chaos geführt hat. Bleiben wir einmal im Stadtteil Thekla. Dort war die Mockauer Brücke gesperrt, die Mockauer Straße war gesperrt, die Berliner Brücke war gesperrt, die Theklaer Brücke war gesperrt, in der Rostocker Straße war eine Tagesbaustelle, und die Wodanstraße war auch gesperrt. Das heißt: Man kam von Thekla gar nicht mehr in die Innenstadt; das war völlig unmöglich. Es gab nur noch eine Variante: Man musste auf der Autobahn nach Norden in Richtung Messe fahren, um aus dem Stadtteil herauszukommen. Da haben sich die Menschen logischerweise gefragt: Was ist hier los? Kann man das nicht koordinativ lösen, indem man dem Bauherrn sagt: „Du kannst leider an dieser Stelle an diesem Tag nicht Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 bauen, sondern erst morgen oder übermorgen“? Dass man das nicht getan hat, war für die Menschen vor Ort nicht nachvollziehbar. Wir reden hier auch über Genehmigungen. Jeder Bauherr muss bei der Stadt Leipzig eine Genehmigung beantragen, wenn er die Straße sperrt, wenn er ein Gerüst aufstellt, wenn er mit einer Hebebühne vor Ort ist; jeder Dachdecker muss das tun. Dann muss es doch vonseiten der Stadt Leipzig auch möglich sein, zu prüfen: Ist der Stadtteil an diesem Tag blankgestellt, also nichts mehr möglich, oder nicht? S e i t e | 40 Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte Ihnen ja die drei Gremien genannt, in denen diese Koordinierung stattfindet. Aber auch diese kann nicht immer so eingehalten werden, wie ursprünglich festgelegt. In diesem Fall waren es zwei Baumaßnahmen der Deutschen Bahn, eine Baumaßnahme des Bundes und die restlichen Maßnahmen von der Stadt Leipzig. Hinzu kam eine Havariemaßnahme. Eine Havariemaßnahme kann nicht aufgeschoben werden. Wenn es eine Gefahrenstelle gibt, muss sofort gehandelt werden. Wenn es die nicht gegeben hätte, wäre eine Straße mehr freigewesen. Also: Wir versuchen es immer, können aber nicht alles berücksichtigen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Bürgermeisterin Dubrau: Zu den privaten Bauvorhaben: Natürlich müssen die Bauherren eine Genehmigung beantragen. Aber wir genehmigen nicht für einen Tag, sondern für ein halbes Jahr, für ein Dreivierteljahr, für ein Jahr oder für noch länger, manchmal auch nur für 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums, den wir den Bauherren genehmigen und den sie auch bezahlen müssen, wird die Baumaßnahme durchgeführt. Allerdings haben auch private Bauherren gelegentlich Probleme. Wenn zum Beispiel der Gerüstbauer nicht an dem Tag kommt, an dem es eigentlich geplant ist, oder wenn eine andere Arbeitstruppe nicht wie verabredet erscheint, verschieben sich auch dort die Zeiten so weit, dass die Genehmigung dann gar nicht mehr gilt. Wir versuchen natürlich, wenn das Ordnungsamt oder das Tiefbauamt zufällig feststellt - sie sind ja nicht ständig in jedem Stadtbezirk und an jeder Baustelle unterwegs, um das zu kontrollieren -, dass das nicht mehr zeitgerecht ist, auf die Bauherren einzuwirken. Es wird gelegentlich auch ein Abbau angeordnet und dann auch durchgeführt. Aber taggenau, wie Sie sich das vorstellen, ist das leider nicht möglich. Ich hatte Ihnen auch schon die gesetzlichen Gründe genannt, warum ein privater Bauherr eine Genehmigung bekommen muss. Oberbürgermeister Jung: Noch einmal Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Bei privaten Bauherren kann ich das nachvollziehen. Aber an diesem Tag waren das alles Baustellen von städtischen Unternehmen bzw. von der Deutschen Bahn, die ja zu 100 Prozent dem Bund gehört. Von denen wurde das Chaos verursacht. Private Bauherren einmal ausgeklammert, aber das muss doch koordinativ möglich sein. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Könnte es vielleicht sein, dass sich einige nicht mehr erinnern können, was sich Anfang der 90er-Jahre auf den Leipziger Straßen abgespielt hat? Vielleicht haben Sie das wirklich nicht selbst miterlebt. Damals war eine ganze Reihe von großen Straßen kaum noch befahrbar. Brücken standen kurz vor der Sperrung. Kann es vielleicht sein, dass es vernünftig ist, so bedeutende Objekte wie die Berliner Straße kontinuierlich instandzuhalten? Eine Straße richtet sich nicht nach der Liegedauer, sondern nach der Inanspruchnahme. Die Anzahl der Rollübergänge zum Beispiel gibt Auskunft darüber, wie lange eine Brücke berechenbar ist. Könnte es vielleicht sein, dass es ein positives Signal und Ausdruck der wachsenden Stadt ist, dass an vielen Stellen gebaut wird, auch innerstädtisch, und es demzufolge zu Einschränkungen kommt? Haben Sie vielleicht kein Vertrauen in das Vergabegremium, das bei der Beschlussfassung über große Straßenbaumaßnahmen sehr wohl darauf achtet, dass erst eine Straßenbaumaßnahme zum Beispiel: Lützner Straße - fertiggestellt werden muss, ehe mit der nächsten Maßnahme hier: Antonienstraße - begonnen werden kann? Bürgermeisterin Dubrau: Wir sind froh, wenn wir überhaupt Mittel dafür bekommen. Gelder, die wir für Straßen- und Brückenbau bekommen, sind Gold wert, weil sie langfristig für eine wesentliche Verbesserung des Straßenverkehrs sorgen. Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren Nachfragen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 15.6 Nachfrage zur Antwort VI-F-05018-AW-01 zur Anfrage VI-F-05018 der Fraktion Freibeuter mit dem Titel „Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts“; hier: Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters zum Begriff der Dienstleistung (VI-F05120) Einreicher: Fraktion Freibeuter Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte, die Antwort vom Podium aus zu geben. Zur Frage 1. Ich habe den Begriff „Dienstleistung“ nicht juristisch gefasst. Wenn ich den Begriff juristisch gefasst hätte, hätte ich selbstverständlich alle Kriterien, die die Fraktion Freibeuter genannt hat, bedenken müssen. Also: Wenn ich den Begriff „Dienstleistung“ benutzt habe, habe ich ihn als Abgrenzung zu kulturellen Angeboten angesetzt, unabhängig von monetären Fragen. Zur Frage 2. „Herausragend“ ist nicht messbar. Insofern ist es immer eine Fingerspitzenentscheidung im Referat Kommunikation, welche Veranstaltungen aufgenommen werden können. Selbstverständlich kann eine Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern eine herausragende Veranstaltung werden, wenn sie dementsprechende gesellschaftliche Fragen in einem großen Zusammenhang diskutiert; es kann aber genauso gut eine überflüssige Veranstaltung sein. Zu den Fragen 3 und 4. Werbung dient in der Regel kommerziellen Zwecken, in Abgrenzung zu Servicedienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 15.7 Streichung der Einlagensicherung für kommunale Geldeinlagen bei privaten Banken (VI-F-05038) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollege Bonew gibt die Antwort. S e i t e | 41 von Großbanken, wie zum Beispiel Deutsche Bank, Commerzbank oder UniCredit, werden die Einlagen bei diesen Häusern als hinreichend sicher betrachtet. Würden diese Banken ausfallen, wäre die gesamte Kredit- und Volkswirtschaft betroffen. Insofern ist die Systemrelevanz einer Bank ein bedeutenderes Sicherheitsmerkmal als ein Einlagensicherungsfonds. Des Weiteren wird das Rating der Privatbanken kontinuierlich beobachtet. Es werden keine Geldanlagen mehr bei kleineren Privatbanken getätigt, welche als nicht systemrelevant einzuordnen sind. Zur Frage 3. Geldanlagen der Stadt Leipzig befinden sich bei einer Bank, deren Einlagensicherung durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken weiterhin geleistet wird. 93,7 Prozent der getätigten Geldanlagen der Eigenbetriebe befinden sich bei einer Bank, welche Mitglied im zweistufigen Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist. Die liquiden Mittel der Stadtkasse, also unser laufendes Konto, werden weiterhin über ein Konto bei einer großen, systemrelevanten Privatbank abgewickelt. Eine Umschichtung zum gesicherten Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor ist nicht angezeigt, da dies eine Zahlung des von diesen Instituten erhobenen Verwahrentgeltes nach sich ziehen würde. Bei einem Volumen von bis zu 100 Millionen Euro würde bei einem Satz von 0,4 Prozent das Verwahrentgelt 400.000 Euro im Jahr betragen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Überraschung! Nicht einmal von Herrn Wehmann. 15.9 Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage VI-F-04620 „Nicht umgesetzte Investitionen aus den Haushaltsjahren auf Rekordniveau“ (VI-F-05097) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Kollegin Dubrau antwortet. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage 1. Neben einer Geldanlage von 1,5 Millionen Euro des Eigenbetriebs Oper wird die tägliche Distribution der liquiden Kassenmittel der Stadt Leipzig über ein Konto bei einer Privatbank abgewickelt. Zum Stichtag 07.12.2017 betrug die Höhe dieser liquiden Kassenmittel 47,4 Millionen Euro. Bürgermeisterin Dubrau: Folgender Sachverhalt: Die Anfrage 05097 bezieht sich auf die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 04620. Dabei beziehen sich die Fragen 1 und 3 der aktuellen Anfrage auf die Antworten zur Frage 5 sowie zu den Fragen 1 und 2 der Anfrage 04620. Das nur zur Erläuterung, damit Sie wissen, worum es sich handelt. Zur Frage 2. Aus Sicht der Verwaltung sind mit diesem Schritt des Bundesverbands deutscher Banken e. V. keine unmittelbaren Folgen für die Stadt Leipzig verbunden. Wir vertreten die Auffassung, dass systemrelevante Banken bei Schieflage stets durch die Bundesrepublik Deutschland gerettet werden. Aufgrund der Systemrelevanz Frage 1: Reichen die unter Punkt 5 genannten 12 Maßnahmen sowie die in den Punkten 1 und 2 dargestellten Maßnahmen, um von steigenden zu sinkenden investiven Haushaltsausgabenresten im Ergebnis zu kommen? - Antwort: Aus heutiger Sicht sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltung zu den Fragen 5 sowie 1 und 2 eine geeignete Handlungsgrundlage, um den weiteren Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Anstieg von Haushaltsausgaberesten zu bremsen. Inwieweit bereits jetzt dem Ziel von sinkenden investiven Haushaltsausgaberesten entsprochen werden kann, kann erst im Rahmen der Jahresabschlüsse dargestellt werden. So werden zum Beispiel nur im Bereich des Schul- und Kitabaus circa 30 Millionen Euro überplanmäßige Fördermittel im Haushalt 2017, Vorgriff 2018 ff., aufgrund des Prozedere des VwV Investkraft bereitgestellt. Frage 2: Welche der unter Punkt 5 unserer Anfrage genannten Punkte werden nun nach erfolgreicher Prüfung und ab wann umgesetzt? - Antwort: Ein Großteil der in der Antwort auf Frage 5 der Anfrage vorgeschlagenen Maßnahmen werden durch die eingerichtete Taskforce Schulhausbau bereits umgesetzt bzw. vorbereitet. Mit dem Ergebnisbericht zur Taskforce Schulhausbau wird der Stadtrat voraussichtlich im Januar 2018 über das erfolgte Vorgehen im Detail informiert. Weiterhin wurde zum Beispiel eine personelle Aufstockung zur Stärkung des Planungsvorlaufs und der Maßnahmenrealisierung begonnen; das war die Maßnahme H. Dieser Prozess muss unter Beachtung der Aufgabenentwicklung mit der Planung zum Haushalt 2019/2020 fortgeführt werden. Frage 3: Welche der genannten Maßnahmen können ggf. nicht umgesetzt werden und warum? Antwort: Für die weiteren Maßnahmen, die in der Antwort auf Frage 2 nicht aufgeführt sind, gibt es teilweise objektive Gründe, die eine zügige Umsetzung erschweren. So kann zum Beispiel eine Kommune nicht unmittelbar über eine Vereinfachung von Förderprogrammen in Richtung Fördermittelbudgets und prinzipiell vorzeitigen Maßnahmenbeginn entscheiden. - Dieses Thema ist schon intensiv diskutiert worden. - Ferner muss festgestellt werden, dass eine Einflussnahme der Kommune bezüglich Schaffung eines Anreiz- oder Sanktionssystems im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung einer zeitnahen Rechnungslegung der Auftragnehmer eher begrenzt ist. - Auftragnehmer schauen eher darauf, wann es für sie steuerlich günstig ist und rechnen dann ab, nicht jedoch zum festgesetzten Zeitpunkt. Hinzu kommt: In dem Jahr, wo der Haushaltsplan beschlossen wird, sind wir erst ab dem Spätsommer in der Lage, an die Mittel für Neubeginne heranzukommen. Frage 4: Welche Auswirkungen hat die aktuelle Haushaltssperre für Investitionen des Haushaltsplanes 2017 und für die Investitionsvorhaben, die im Haushaltsjahr 2017 als Neubeginne geplant sind, auf die zeitliche Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen? - Antwort: Zurzeit gibt es keine Haushaltssperre. Eine Einzelverfügung des Beigeordneten für Finanzen vom 10.07.2017 nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung beinhaltet zwar eine Einzelfrei- S e i t e | 42 gabe für Investitionsmaßnahmen; diese Einzelfreigabe verhindert jedoch nicht die Umsetzung von Investitionen. Ziel der Einzelverfügung ist insbesondere, sicherzustellen, dass eventuell veranschlagte Fördermittel vor Maßnahmebeginn auch gesichert sind und es nicht zu einer Umsetzung abweichend zum Haushaltsplan kommt. In 2017 hat der Beigeordnete für Finanzen darüber hinaus eine deutliche Vereinfachung des Freigabeverfahrens bei vorliegender Beschlusslage für Investitionen durch Planungs- und Baubeschluss initiiert, was zu großen Erleichterungen geführt hat. Frage 5: Wie soll künftig der Diskussionsprozess mit dem Stadtrat zu dieser Thematik erfolgen? Antwort: Prinzipiell ist eine offene gemeinsame Diskussion notwendig und sinnvoll. Neben den von der Verwaltung zu ergreifenden bzw. bereits ergriffenen Maßnahmen sind aber auch Schritte notwendig, welche die Verwaltung nicht oder nicht allein umsetzen kann. Beispielhaft sei hier das Werben bei den Fördermittelgebern für definierte Fördermittelbudgets einschließlich eines auch tatsächlich gelebten Budgetgedankens genannt, bei dem neben der Verwaltungsspitze auch Vertreter der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik eine entscheidende Rolle spielen. Auch der flexible Umgang mit Haushaltsmitteln und den Regelungen der Haushaltssatzung im Einverständnis mit dem Stadtrat ist hier ein wichtiger Punkt. In diesem Kontext sei exemplarisch auf die aktuelle Vorlage 04958, Anpassung der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft, verwiesen. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Frau Dubrau, wenn ich mich richtig erinnere, sollten bei den Maßnahmen, die Sie damals in der Antwort auf die Anfrage der LINKEN genannt haben, auch Personalmaßnahmen ergriffen bzw. zusätzliche Stellen geschaffen werden. Für den Fall, dass ich mich richtig erinnere, folgende Frage: Sind diese Stellen, die Sie angekündigt haben, zu schaffen, inzwischen besetzt worden, oder sind die Stellen noch offen? Bürgermeisterin Dubrau: Einige Stellen sind besetzt, einige noch offen. Die genaue Zahl habe ich jetzt nicht im Kopf. Ich würde sie Ihnen aber nachliefern. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Vielen Dank für die Beantwortung der Anfragen, Frau Dubrau. Mich würde freuen, wenn Sie noch einmal in schriftlicher Form darstellen, welche Maßnahmen Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 unter dem ehemaligen Fragekomplex 5 umgesetzt wurden oder jetzt umgesetzt werden, welche noch dauern werden und welche gar nicht mehr umgesetzt werden, was ja auch sein kann. Noch eine Frage: Sie haben zur Thematik sinkende Haushaltsausgabereste in Zusammenhang mit diesen Maßnahmen gesagt, das sei erst mit den Jahresabschlüssen darstellbar. Wird das Thema Haushaltsausgabereste in künftigen Finanzberichten dann nicht mehr ausgewiesen, Herr Bonew? Bürgermeisterin Dubrau: Laut Aussage von Herrn Bonew: Wir bleiben bei unserer bisherigen Darstellung. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. - Ich schließe die Fragestunde. Alle anderen Anfragen werden schriftlich beantwortet. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17: 17 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen 17.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2017 (VI-DS-05047) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18 Vorlagen I 18.1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2014 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht) und Schlussbericht an die Ratsversammlung über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Leipzig zum 31.12.2014 (VI-DS-04968) Einreicher: Dezernat Finanzen Ein wichtiger nächster Schritt auf dem Weg zur Aktualisierung unserer Jahresabschlussrechnungen. Ich bitte Kollegen Bonew um kurze Einbringung dieser wichtigen Beschlussvorlage. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Drucksache legen wir Ihnen den Jahresabschluss der Stadt Leipzig für das Jahr 2014 vor. Da stellt sich zuerst die Frage: 2014? Wir halten jetzt die letzte Ratsversammlung im Jahr 2017 ab. Ist das nun lang, oder ist das kurz? S e i t e | 43 Natürlich erscheint vor dem Hintergrund, dass wir jetzt über den Jahresabschluss der Stadt Leipzig für das Jahr 2014 reden, der Zeitraum ziemlich lang. Ich möchte aber darauf verweisen, dass, wenn Sie das heute beschließen, wir uns in die sehr kurze Reihe von sächsischen Kommunen einreihen, die schon einen bestätigten Jahresabschluss 2014 haben; ich glaube, es sind 5,5 Prozent der Kommunen in Sachsen. Das zeigt, dass die Umstellung des Rechnungswesens von Kameralistik auf Doppik für die sächsischen Kommunen alles andere als trivial war und die Gesetzgebung dazu eher unter der Rubrik läuft: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Daher bin ich stolz, dass es uns gelungen ist, diesen Jahresabschluss 2014 in diesem Zeitraum aufzustellen. Wir haben es erstmals geschafft, Ihnen zwei Jahresabschlüsse in einem Jahr vorzulegen. Das ist eine enorme Leistung der Gesamtverwaltung. Nun lesen Sie in diesem Jahresabschluss, insbesondere im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, ein sogenanntes eingeschränktes Testat. Ist das gut, und ist das akzeptabel? Nein, ein eingeschränktes Testat für den Jahresabschluss unserer Kommune ist nicht akzeptabel und entspricht auf keinen Fall dem Anspruch, den wir an die Qualität unserer Arbeit haben. Allerdings, zum jetzigen Zeitpunkt und für den Jahresabschluss 2014 war ein uneingeschränktes Testat weder zu erwarten noch zu erhalten. Ich halte es für gerechtfertigt, dass wir dieses eingeschränkte Testat erhalten haben. Es ist für uns Auftrag, in den nächsten zwölf Monaten mit den Jahresabschlüssen 2015 und 2016 wesentlich besser zu werden. Das Problem ist, dass wir das, was das Rechnungsprüfungsamt zum überwiegenden Teil aus Sicht der Verwaltung zu Recht erkennt und moniert, erst in der täglichen Arbeit umsetzen können und erst im laufenden Geschäftsjahr in die Bücher bringen können. Das heißt: Die Moniten des Jahresabschlusses 2013 und 2014 können wir frühestens im Jahresabschluss 2015 und 2016 verarbeiten und die Arbeit der Verwaltung dementsprechend ändern. Zur Wahrheit gehört auch: In einigen größeren Themen - ich verweise auf die Kapitalausstattungsvereinbarung zugunsten unseres Stadtkonzerns oder auf ein Restportfolio zu einem CrossBorder-Leasing-Vertrag - werden wir uns sicherlich nicht einigen. Dort wird das eingeschränkte Testat sich erst erledigen, wenn sich die Geschäfte in unseren Büchern erledigt haben. Dennoch denke ich, dass wir in einer Vielzahl von Maßnahmen zeigen, dass wir die Ernsthaftigkeit eines eingeschränkten Testats verstanden haben. Wir wissen, dass die Haushaltsgenehmigung in Zukunft davon abhängig gemacht wird, ob ein Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Jahresabschluss pünktlich vorgelegt wird. Wir wissen, wie der Kreditmarkt auf unsere Jahresabschlüsse schaut. Das heißt: Spätestens mit dem Jahresabschluss 2017 muss ein uneingeschränktes Testat des Rechnungsprüfungsamtes vorliegen. Abschließend möchte ich mich insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und meiner Stadtkämmerei bedanken, die in den letzten acht Monaten es sich gegenseitig nicht leicht gemacht haben. Aber aus den Diskussionen, denen ich teilweise beiwohnen durfte, weiß ich: Man kämpft um die Sache und kann hinterher auf dem Weihnachtsmarkt noch einen Glühwein zusammen trinken gehen. Mein Dank geht ebenfalls an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Danke für die Mitarbeit am Jahresabschluss 2014 und Danke für das genaue Studium dieses Wortprotokolls, wann wir ein uneingeschränktes Testat haben wollen und wann wir als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Verwaltung noch mehr geben müssen als im Jahresabschluss 2014. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Wortwünsche? - Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Worte, Herr Bürgermeister Bonew. Ich möchte mich im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses ganz herzlich bei Ihnen und Ihrem Team und natürlich auch bei Herrn Hilschenz und seinem Team für die zeitaufwendige, umfangreiche und qualitativ anspruchsvolle Arbeit bedanken. Leipzig ist damit nach Riesa und Dresden erst die dritte Stadt in Sachsen, die einen dritten geprüften Jahresabschluss vorweisen kann. Mit diesem Abschluss und dem Schlussbericht liegen in Summe fast 580 Seiten zuzüglich Anlagen zu einer komplexen Materie vor, die mit Licht und Schatten aufwarten. - Zum Teil sind Sie, Herr Bonew, schon darauf eingegangen. Viel Licht deshalb, weil der Jahresabschluss 2014 statt eines geplanten Negativergebnisses von 16,2 Millionen Euro ein positives Ergebnis von 76,9 Millionen Euro ausweist. Die Differenz entspricht im Übrigen und natürlich nur rein rechnerisch dem jährlichen Zuschuss der Stadt Leipzig für die Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig. Mit dem Ergebnis ergibt sich eine bilanzielle Eigenkapitalquote 2, das heißt inklusive Sonderkosten, von sehr guten 63,3 Prozent. In der Eigenkapitalquote 1 sind es sehr ansehnliche 42,7 Prozent. S e i t e | 44 In Beschlusspunkt 3 der Vorlage ist zu lesen, dass der Jahresabschluss 2014 vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig geprüft und leider das ist eine der Schattenseiten - nur mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen werden konnte. Hintergrund des eingeschränkten Prüfungsvermerks sind die folgenden fünf sogenannten Prüfungshemmnisse: Neben den von Ihnen, Herr Bonew, schon genannten Thematiken zur Kapitalausstattungsvereinbarung und CBL-Schienennetztransaktion ist es beispielsweise eine Patronatserklärung des Flughafens Leipzig/Halle, die nicht auffindbar ist, eine in Teilen fehlende, zeit- und kostenaufwendige Inventuraufnahme sowie eine ungenügende Bearbeitung von Seitenbestätigungen bei ausgelagerten Aufgabenträgern. Dazu kommen noch weitere 22 festgestellte Einschränkungen und Mängel, unter anderem ein bisher unzureichendes internes Kontrollsystem. Diese - und das ist ein großes Manko - bestehen in großen Teilen schon seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz. Nun sind Themen wie Kapitalausstattungsvereinbarung oder gar Inventuren nicht ohne weiteres lösbar. Für Letzteres müsste der Gesetzgeber, das Land Sachsen, endlich ein vernünftiges und auch händelbares Prozedere schaffen. Leider wird die Mängelbeseitigung der Verwaltung bei der Thematik Inventuren und bei anderen Problemfeldern nach unserer Auffassung derzeit nur mit unzureichender Geschwindigkeit verfolgt. Daher erwarten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, dass der Maßnahmen- und Zeitplan nicht nur fortgeschrieben wird, wie es die Beschlussvorlage vorsieht. Wir wollen, dass bis zum Ende des ersten Quartals 2018 durch das Dezernat II der Maßnahmenplan hinsichtlich des notwendigen Personal- und sonstigen Kostenaufwands ergänzt wird, um die Einschränkungen und Prüfungshemmnisse mittelfristig beseitigen zu können. Meine Damen und Herren, eingeschränkte Bestätigungsvermerke von Jahresabschlüssen sind in Unternehmen aller Art ein riesiges Problem, von der Kapitalausstattung bis hin zur Außenwirkung. Daher ist auch die Stadt Leipzig vor allem angesichts der sich zukünftig verschärfenden gesetzlichen Vorschriften gezwungen, zu handeln. Meine Damen und Herren, die vorliegende Jahresrechnung 2014 wurde mit allen Mängeln ehrlich und offen - das darf man an dieser Stelle auch einmal sagen - durch die Verwaltung vorgetragen. Es wurde nichts beschönigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Finanzdezernat bescheinigt, dass größere Fortschritte bei der Aufarbeitung, bei einem Teil der Mängel auch hinsichtlich der Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 vorbereitenden Arbeiten zum Jahresabschluss 2015 zu verzeichnen sind. Damit der folgende Jahresabschluss 2015 zügig bearbeitet werden kann, bitten der Oberbürgermeister, das Dezernat Finanzen und das Rechnungsprüfungsamt gleichermaßen den Stadtrat, der vorliegenden Drucksache zuzustimmen. Eine Ablehnung würde die vorgetragenen Probleme nicht lösen. Im Gegenteil: Diese würden noch verschärft werden. Daher empfiehlt auch der Rechnungsprüfungsausschuss bei aller Kritik dem Stadtrat, der Vorlage zuzustimmen. Meine Damen und Herren, eigentlich wäre ich damit am Ende meiner Rede. Gestatten Sie mir noch einige ganz persönliche Bemerkungen; denn es ist nicht ganz gewöhnlich, dass der Ausschussvorsitzende nach Abwägung der Argumente vom empfohlenen Stimmverhalten abweicht und sich bei der Abstimmung enthält. Ich denke, es ist trotzdem zwingend notwendig, dass der Stadtrat einen positiven Beschluss fasst. Allerdings sollte dieser auch aufgrund der Vielzahl der von mir benannten Probleme nicht unbedingt mit 100 Prozent Zustimmung erfolgen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, ich muss noch einmal ein Seminar Dialektik und Logik belegen. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? 18.3 S e i t e | 45 Bau- und Finanzierungsbeschluss: 1. BA Erweiterung Chr.-Arnold-Schule Engelsdorf, Grundschule i. V. m. einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (VI-DS-04614-NF01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.5 1. Ergänzung zum Planungsbeschluss zur Reaktivierung des Schulgebäudes Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig als Oberschule der Stadt Leipzig, Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-04516-DS-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.6 Finanzierung Hortneubau „Freie Waldorfschule Leipzig“, Berthastraße 15, 04357 Leipzig aufgrund Erweiterung der Schul- und Hortkapazitäten (VI-DS04850) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Abstimmung: Vier Enthaltungen. Einstimmig so beschlossen. Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Ich gestatte mir - das ausdrücklich zu Protokoll -, Ihnen, Herr Bonew, und Ihren Mitarbeitern - ich habe gesehen, drei von ihnen sitzen auf der Tribüne - sowie Herrn Hilschenz zur Person und seinen Mitarbeitern ganz herzlich für die Bewältigung dieser Herkulesaufgabe zu danken. Zwei Jahresabschlüsse in einem Jahr, das hat es bisher nicht gegeben. Insofern können wir stolz sein. Wir geloben weitere Besserung. Ich schlage Ihnen vor das kündige ich heute schon an -, dass wir im Nachtragshaushalt zwei zusätzliche Stellen in der Kämmerei für die Jahresabschlüsse 2015, 2016 und 2017 einrichten, um hier voranzukommen. Herzlichen Dank! Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.2 18.8 (nichtöffentlich) Bau- und Finanzierungsbeschluss: (VI-DS-05024-NF-01) Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Sanierung/Teilneubau Riebeckstraße 63, Haus 2 zur integrativen Kindertagesstätte „Kleine Handwerksmeister“ (VIDS-04918) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 1. Änderungsbeschluss zur Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege in der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung der Rahmenbedingungen (DS-00712/14-DS-03NF-04) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 18.8.1 dazu ÄA (-00712-DS-03-NF-03-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Habicht meldet Befangenheit dazu an. - Herr Kollege Fabian wird die Vorlage einbringen. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Angesichts der langen Tagesordnung heute verzichte ich auf das Einbringen der Vorlage und beschränke mich auf eine kurze Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich schlage vor, dass von der unter Punkt 1 vorgesehenen Streichung abgesehen wird. Vielmehr sollte im Anschluss daran ein Komma gesetzt und ergänzt werden: „zwischenzeitlich erfolgte Mieterhöhungen können nach Einzelfall berücksichtigt werden“. In Punkt 2 sollten die drei „i“ nicht geändert werden. Das sollte so bleiben. Es wird noch ein vierter Punkt mit vier „i“ eingefügt, nämlich der in dem Antrag vorgeschlagene Satz, allerdings mit einer Terminänderung: nicht: 25.02.2015, sondern: 01.03.2015. Den Punkt 3 bitte ich abzulehnen. Das würde zu Mehrkosten von ungefähr 650.000 Euro pro Jahr führen, die wir nicht geplant haben. Den Punkt 4 können wir übernehmen. Also: Die Punkte 1 und 2 mit den von mir genannten Änderungen sowie den Punkt 4 können wir übernehmen. Den Punkt 3 bitte ich abzulehnen aufgrund der dadurch entstehenden Kosten. Es wäre eine rein freiwillige Leistung. Wir haben das auch noch einmal juristisch geprüft. Das, was in der Vorlage vorgeschlagen wird, ist auch im Sinne des SGB VIII angemessen. Oberbürgermeister Jung: So weit Herr Fabian. Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Damen und Herren! Herr Fabian, vielen Dank für Ihr Entgegenkommen zu unserem Änderungsantrag. Die Änderungen zu den Punkten 1 und 2 würden wir so akzeptieren. Punkt 4 wird von der Verwaltung übernommen, wie ich es verstanden habe. Es würde damit einzig und allein Punkt 3 unseres Antrags zur Abstimmung kommen. Auf diesen Punkt, der die private Altersvorsorge von Kindertagesvätern und -müttern betrifft, will ich jetzt kurz eingehen. Wir hatten das schon einmal vor zweieinhalb Jahren beantragt. Damals hat unser Antrag leider keine Mehrheit hier im Stadtrat S e i t e | 46 gefunden. Das Problem wird durch die neue Vorlage nicht gelöst, sondern es besteht weiterhin. Es wird zwar eine Verbesserung der Situation geben, da die private Altersvorsorge von Tagesmüttern und Tagesvätern dann gezahlt werden soll, wenn sie keinen Anspruch haben, in die gesetzliche Altersversicherung zurückzugehen. In dem Fall wird ihnen das in gleicher Höhe finanziert. Das Grundproblem bleibt dennoch bestehen. Tagesmütter und Tagesväter erwirtschaften im Laufe ihrer Berufstätigkeit nur ungefähr ein Viertel der Rentenpunkte im Vergleich zu Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten. Wir waren eigentlich immer einhellig der Meinung: Die Tagespflege soll nicht eine billige Alternative zu Kitas sein. Das ist sie in dem Fall aber. Tagesmütter und Tagesväter sind gezwungen, in Größenordnungen in eine private Altersversicherung einzuzahlen, damit sie am Ende ihres Berufslebens eine angemessene Rente erhalten. Genau dort setzen wir an. Natürlich ist das, wenn ein solcher Beschluss im Stadtrat zustande kommt, eine freiwillige Leistung der Stadt in Höhe von 650.000 Euro, wie Herr Fabian gerade beziffert hat. Aber das ist auch angemessen. Wir können dieses Problem nicht auf dem Rücken der Tagesmütter und Tagesväter austragen, sondern wir müssen ihnen bei der Altersvorsorge unter die Arme greifen. Deswegen bitte ich Sie, dem Punkt 3 unseres Änderungsantrags, der jetzt noch zur Abstimmung steht, zuzustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Warum steht das Thema Kindertagespflege heute auf der Tagesordnung? Was ist los im Amt für Jugend, Familie und Bildung? Was ist los bei Dr. Tsapos? Er braucht zweieinhalb Jahre, um Verträge mit Kitas freier Träger abzuschließen, und er braucht einen Gerichtsbeschluss, um diese Vorlage hier einzubringen. Nur deswegen liegt sie uns heute hier vor. Die Tagespflegepersonen bekommen nicht zeitnah ihr Geld. Wir bestellen eine Leistung und zahlen nicht zeitnah. Was sind wir als Stadt Leipzig für ein Vertragspartner, Dr. Tsapos? Hier muss sich etwas verändern. Jetzt regeln wir einige Dinge nach, die uns das Gesetz zwingt, zu regeln, und das ist gut so und das ist richtig so. Dass der Änderungsantrag der Grünen zu großen Teilen von der Verwaltung übernommen wird, finden wir gut. Dem Punkt 3 können wir, weil das eine freiwillige Leistung ist, jetzt nicht zustimmen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Dennoch bleibt es dabei: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung, zur Person Dr. Tsapos muss lernen, dass Leistung zeitnah bezahlt werden muss. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben es gelesen: Rückwirkend zum 01.01.2017 erhalten die Tagespflegepersonen mehr Geld. Das haben sie sich verdient und vor Gericht bereits im Frühjahr 2016 erstritten; denn die Tagespflegepersonen übernehmen eine wichtige Pflichtaufgabe bei der Betreuung, Bildung und Erziehung der bis dreijährigen Kinder. Dass wir der Vorlage zustimmen, daran besteht kein Zweifel. Kein Zweifel besteht auch daran, dass die Verwaltung diese Kosten bereits früher hätte tragen müssen. Der 1. Januar 2017 ist ein Kompromiss. Für die Verwaltung bedeutet das Gerichtsurteil 2017 2,3 Millionen Euro und 2018 2,5 Millionen Euro Mehraufwendungen. Eigentlich hätte man sich in diesem Doppelhaushalt bereits darauf einstellen können. Das ist nicht erfolgt. Das halten wir nicht für gut und mahnen wir an. Zum Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Wir unterstützen diesen Antrag in den Punkten 1, 2 und 4 vorbehaltlos. Ich gebe zu, Herr Fabian, dass mir Ihre Änderung zu Punkt 1 ein bisschen Sorgen macht. Warum? Sie haben „können“ gesagt. Mieterhöhungen müssen wir schon tragen. Deshalb hätte ich es besser gefunden, wenn Sie die ursprüngliche Formulierung des Antrags übernommen hätten. Sie können ja dazu noch einmal etwas sagen. Zu Punkt 2 ist zu ergänzen, dass die Verwaltung bereits im Ausschuss erklärt hat, den Mietkostenzuschuss rückwirkend zu prüfen. Strittig ist der Punkt 3. Trotzdem möchte ich noch einmal darauf eingehen. Hier geht es um die Alterssicherung der Tagespflegepersonen. Benachteiligt sind Tagespflegepersonen, die keine gesetzliche, sondern nur eine private Alterssicherung haben. Grundsätzlich wird die gesetzliche Rentenversicherung hälftig finanziert. Erst wenn eine Negativbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, kann durch das Amt eine vergleichbare private Alterssicherung finanziert werden. Diese ist aber meist höher im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wir sind der Meinung: Das sollte trotzdem hälftig unterstützt werden; denn das ist nur die eine Seite der Medaille. Es gilt, auch die andere Seite der Medaille zu berücksichtigen. Jeder Bürger und jede Bürgerin erhält jährlich ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung über den Status der Alters- S e i t e | 47 rente. Die Rentenversicherungspunkte, die Tagespflegepersonen bisher erarbeitet haben, werden hochgerechnet auf 67 Jahre und liegen weit ich betone: weit - unter Grundsicherungsniveau. Das belastet später den Bund, der Grundsicherung zahlt, aber auch unseren Stadthaushalt bei Sozialleistungen. Auch deshalb werden die Bürgerinnen und Bürger immer wieder aufgefordert, neben der gesetzlichen Rente privat vorzusorgen. Nun können Sie sagen: Die hat gut reden; sie war im öffentlichen Dienst. - Ich würde behaupten, mehr als ein Drittel der hier Anwesenden ist auch im öffentlichen Dienst. Wir haben eine betriebliche Altersversicherung. Tagespflegepersonen jedoch können für ihre zusätzliche Alterssicherung tatsächlich nur privat vorsorgen. Deshalb finden wir, dass der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir haben seit 2015 mehrfach die Geldleistungen für die Tagespflegepersonen angehoben. Das war richtig, wie ich finde. Es gibt sicherlich noch mehr, was wir tun könnten. Deshalb sage ich noch einmal: Es ist richtig, diesen Schritt jetzt zu tun. Auch ich habe es ausgerechnet: Das würde uns 698.400 Euro jährlich kosten. Ob wir jetzt noch für 2016 und 2017 Gelder dafür haben, da besteht bei uns auch im Hinblick auf die Millionenbeträge, die wir hier heute beschließen, eine gewisse Unsicherheit. Aber das könnte in einen entsprechenden Haushaltsantrag unserer Fraktion für den nächsten Doppelhaushalt münden in der Hoffnung, dass sich auch die anderen Fraktionen, denen die Tagespflegepersonen ja auch am Herz liegen, dem anschließen. Beim nächsten Doppelhaushalt sollten wir uns des Themas erneut annehmen. Fest steht, dass die Lohnkosten für Erzieherinnen und Erzieher weitaus höher sind. Wir werden uns deshalb zu diesem Punkt enthalten. Ablehnen können wir ihn; denn er ist eigentlich richtig. Abschließend: Ich bin froh, dass es für Tagespflegepersonen jetzt einige Verbesserungen geben wird. Was mich trotzdem ärgert, ist, dass wir immer wieder warten müssen, bis Gerichte entscheiden, dass immer wieder eine Tagesmutter den Mut aufbringen muss, vor Gericht zu gehen, um Recht zu bekommen. Das könnten wir uns angesichts der wichtigen Aufgabe, die diese Menschen übernehmen, doch eigentlich ersparen. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Das Wichtigste ist von meinen Vorrednern schon gesagt worden. Das alles kann ich hundertprozentig unterschreiben. Wir machen hier jetzt einen Schritt in die richtige Richtung, der Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 S e i t e | 48 allerdings erst vor Gericht erkämpft werden musste. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst. Daran müssen wir in Zukunft weiterarbeiten. Punkt 4 wird übernommen. - Auf weitere Einzelheiten verzichte ich jetzt. Ich denke, das ist im Protokoll so vermerkt. Ich will hier zwei Punkte nennen, die mir besonders wichtig sind. Zum einen geht es um die Anmietung von Wohnungen durch Tagesmütter oder Tagesväter. Das hat mich eher an § 22 SGB II erinnert, nämlich die KdU-Richtlinien. Seitdem es das SGB II, also Hartz IV, gibt, ist festzustellen, dass die per Gesetz festgesetzten Wohnungsgrößen nicht mit den am Markt vorhandenen Wohnungsgrößen übereinstimmen. Genau denselben Fehler machen wir hier auch wieder. Eine Miethöhe von 322,85 Euro kalt erinnert eher an HartzIV-Sätze als an die Marktgegebenheiten, wie sie im Moment in Leipzig sind. Ich würde darum bitten, dass das Amt ein bisschen großzügiger damit umgeht, als hier der Eindruck erweckt wird. Ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Zum anderen geht es um die Rentenproblematik. Die Tagesmütter und Tagesväter können allein über die gesetzliche Rentenversicherung für ihre Rente nicht so vorsorgen, dass sie von Altersarmut nicht betroffen sind. Im Gegenteil: Sie sind da benachteiligt. Sie sind Selbstständige, eigentlich eher Scheinselbstständige; aber das darf man nicht laut sagen. Deshalb können wir, die wir auch für eine zusätzliche private Altersvorsorge sind, Punkt 3 des Antrags der Grünen durchaus zustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst steht Punkt 3 des Änderungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 16 - 29 - 16. Damit ist Punkt 3 abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage, in die, wie Kollege Fabian ausgeführt hat, die Punkte 1, 2 und 4 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernommen werden, wobei in Punkt 1 ergänzt wird: …, zwischenzeitlich erfolgte Mieterhöhungen können nach Einzelfall berücksichtigt werden. In Punkt 2 wird das Datum auf den 01.03.2015 geändert, sodass der Anstrich iiii) wie folgt lautet: Bereits vorliegende Anträge auf Erhöhung der Sachkostenpauschale aufgrund höherer Mietkosten werden rückwirkend ab Tag der Antragstellung, frühestens aber ab 01.03.2015 beschieden. Abstimmung: 61 - 0 - 0. So beschlossen. 18.9 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-03673 vom 08.02.2017: Unterkunft für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), PrinzEugen-Straße 34, 04277 Leipzig, aufgrund von Mehrkosten - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für 2017 (VI-DS-03673DS-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wortwünsche? - Gibt es nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. 18.10 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung in der Budgeteinheit 51_363_3ZW (VI-DS-04730) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Bitte schön, Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte Gäste! Es ist eine traurige Tradition geworden, dass wir jedes Jahr im Dezember über einen Mehrbedarf für den Leistungsbereich „Hilfen zur Erziehung“ abstimmen müssen. Insgesamt rund 95 Millionen Euro plant das Amt für Jugend, Familie und Bildung in 2017 an Ausgaben; das sind 10 Millionen Euro mehr als im Haushalt veranschlagt. Zum Vergleich: Zum Beginn unserer Wahlperiode plante das Sozialdezernat im Jahr 2015 mit 66 Millionen, in 2016 mit 65 Millionen Euro. In diesen beiden Jahren mussten wir am Ende des Jahres jeweils rund 9 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben genehmigen. Der Stadtrat in seiner Weisheit hat daher im Doppelhaushalt 2017/18 von vornherein auf die wachsende Bevölkerung und auch die steigenden Kosten reagiert. Rund 85 Millionen Euro haben wir dem Amt für Jugend, Familie und Bildung gewährt. Das sind 10 Millionen Euro mehr, als wir in 2016 tatsächlich benötigten, und 20 Millionen Euro mehr, als wir für 2016 veranschlagt haben. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Ich möchte Ihnen einmal plastisch darstellen, worüber wir hier reden; denn es bringt ja nichts, wenn ich hier nur die Zahlen nenne. - Allein der Mehrbedarf ergibt, wenn Sie in 100-Euro-Scheinen rechnen, einen Berg von 200.000 Banknoten, die aneinandergereiht 294.000 Kilometer ausmachen würden, was ungefähr siebenmal dem Erdumfang entspricht. Man kann es auch in Gewicht aufrechnen: Das sind allein 2 Tonnen an Banknoten oder in etwa die Höhe von 4 Metern in Bündeln zu 50.000 Euro. 2 Tonnen sind in etwa 20-mal so viel, wie ich auf die Waage bringe. Oberbürgermeister Jung: Keine Details. Stadtrat Weickert (CDU): Sie sehen, ich habe in den letzten drei Jahren nicht nur politisch an Gewicht zugenommen. Aber ich möchte jetzt nicht allzu sehr abschweifen, sondern zum Ernst der Thematik zurückkehren und hier noch einmal deutlich machen, dass wir mit dieser Situation unzufrieden sind. Ich möchte unseren Unmut auch gegenüber Ihrem Dezernat, Herr Professor Fabian, aber auch gegenüber Herrn Dr. Tsapos ausdrücken; denn er ist als Amtsleiter letztlich dafür verantwortlich. Seit Jahren mahnen wir an, dass wir ein vernünftiges Controlling brauchen und Ansätze sehen wollen, wie die Kosten im Rahmen gehalten werden können. Wir sind nicht mehr bereit, allein aufgrund der Auslagerung stationärer Fälle Abertausende von Euro pro Fall zu bezahlen. Bisher müssen wir leider feststellen, dass trotz vieler Ansätze, so auch in den vergangenen Haushaltsverhandlungen, was Stellenmehrbedarfe angeht, was die Stärkung des VKKJ angeht, nichts Nennenswertes und Abrechenbares geschehen ist. Meine Damen und Herren, mir und uns ist bewusst, dass es gesellschaftliche Probleme gibt, in der der Staat verpflichtet ist, Hilfe zu leisten. Natürlich wachsen mit der Bevölkerungszahl auch die Probleme; keine Frage. Aber was wir hier erleben, ist mittlerweile ein Fass ohne Boden. Wir werden, wenn sich die Entwicklung so fortsetzt, alsbald über 100 Millionen Euro zahlen müssen für diesen Leistungsbereich, fast doppelt so viel, wie wir vor fünf Jahren gezahlt haben. Wir haben einfach das Gefühl: Wirklich ändern tut sich nichts. Es ist ein weiteres Beispiel dafür - das muss ich hier so deutlich sagen -, dass im Amt von Dr. Tsapos einfach etwas falsch läuft. Ich muss leider auch sagen, dass Sie, Herr Bürgermeister, bisher keinen Ansatz vorlegen konnten, wie wir in diesem Bereich spürbar etwas verändern können. Mir fällt immer nur dieses eine Beispiel zum AJuFaBi ein - es stammt nicht von mir, ich erhebe auch keine Urheberrechte darauf, aber ich finde den Vergleich sehr gut -: Wenn das Amt für Ju- S e i t e | 49 gend, Familie und Bildung morgen die Zuständigkeit für die Sahara hätte, hätten wir am Ende des Jahres eine drastische Verknappung von Sand auf dieser Welt. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, ich bitte von Zwischenrufen abzusehen. Sie können sich gleich zu Wort melden. - Bitte fahren Sie fort, Herr Weickert. Stadtrat Weickert (CDU): Keine Sorge. Ich lasse mich davon nicht aus der Ruhe bringen. Ich bin es ja schon gewohnt, dass Frau Hollick dazwischenruft und sich nicht an die Spielregeln hält. - Sich an die Spielregeln zu halten, gehört schon dazu, Herr Pellmann. Das mahnen Sie ja auch immer an. Aber sei’s drum! Zurück zum Thema. Das, was uns massiv stört, ist, dass wir heute, am 13. Dezember, eigentlich überhaupt nichts mehr ändern können; denn am 15. Dezember ist das Haushaltsjahr abgeschlossen und das Geld ausgegeben. Das ist ein Punkt, den man schon seit dem 30.06. hätte vorhersehen können. Da muss ich sagen: Seitdem hätten Sie, Herr Professor Fabian, und auch Herr Dr. Tsapos, der jetzt leider nicht mehr anwesend ist, wissen können, dass wir mehr brauchen. Unsere Aufgabe als Stadtrat ist es, sorgsam und sparsam mit den Mitteln der Leipziger umzugehen. Dass wir bei wachsender Bevölkerungszahl auch wachsende Kosten haben, das können wir akzeptieren. Aber die Sorglosigkeit, mit der das AJuFaBi auf bestimmte Entwicklungen reagiert, geht uns mittlerweile bei diesem Thema gehörig gegen den Strich. Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab. Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel. Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und liebe Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Frau Hollick hat es durch Ihren Zwischenruf schon vorweggenommen. Dass Sie, Herr Weickert, hier Späße auf Kosten von Kindern und Jugendlichen machen, die in ernsthaften Problemlagen sind, indem Sie die Geldstapel in Höhe oder Gewicht aufrechnen, und dass viele, selbst Verantwortliche auf dem Podium, darüber auch noch lachen, das ist mehr als unangemessen. Wir werden als Linksfraktion der Vorlage zustimmen. Wir sehen die Notwendigkeit der Ausgaben. Mehr noch: Wir müssen sie leisten. Alles andere wäre fatal und eine Absage an dieses wichtige Hilfesystem, über das wir hier sprechen. Es geht hier nicht um Peanuts; das sehen wir auch so. Wir sehen auch, dass es in den letzten Jahren immer Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 wieder am Jahresende erforderlich war, etwas draufzulegen. Ja, es gab in diesem Bereich arge Defizite. Als Linksfraktion meinen wir allerdings: Wir sind einige Schritte weitergekommen. Wenn Sie die Vorlage gelesen und die Diskussion in den Ausschüssen verfolgt hätten, wüssten Sie das auch. Den Blick allein auf mangelnde Controllingaspekte zu lenken, verkennt die Grundsatzproblematik und die Schritte, die die Stadt tatsächlich gegangen ist. Ich möchte die Stadt an dieser Stelle teilweise in Schutz nehmen, aber dennoch die Probleme ansprechen. Ursächlich für die wiederum entstehenden Mehrausgaben sind einerseits der Anstieg der Fallzahlen, vor allem im Bereich stationärer Hilfen um voraussichtlich durchschnittlich 63 Fälle mehr; das ist bekannt, das können Sie der Vorlage entnehmen. Auch im Bereich der ambulanten Hilfen sind Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen, die allerdings unter den Prognosen bleiben; auch das können Sie in der Vorlage nachlesen. Diese Steigerungen müssen auch, aber nicht nur im Kontext einer wachsenden Stadt, der Zielgruppe und sich verhärtender Problemlagen gesehen werden. Andererseits sind Kostensteigerungen bei den Hilfen zu verzeichnen, die vor allem durch Tarifanpassungen bei den Trägern zustande kommen. Das halten wir für plausibel und notwendig. Gerade der HzE-Bereich muss in Zukunft attraktive Beschäftigungsbedingungen bzw. eine gute Entlohnung vorweisen, nicht nur weil wir sonst in einen akuten Personalmangel hineinschlittern. Gern hätten wir vom Redner der CDU-Fraktion gehört, wie er sich Kostensenkungen vor dem Hintergrund von verhandelten Leistungsentgelten vorstellt. Wir sehen wohlwollend, dass die Erhöhung des Personals für den ASD, die Stärkung des Pflegekinderdienstes und, wie in der Vorlage aufgeführt, auch im Bereich der Steuerung der Maßnahmen langsam Wirkungen zeitigen. Bei den ambulanten und teilstationären Hilfen bleiben wir hinter den Prognosen. Ob dies wirklich Effekt der Steuerungsmaßnahmen oder eher eine statistische Schwankung ist, werden auch wir sorgfältig im Auge behalten. Nichtsdestotrotz stehen wir weiter vor Problemlagen. Wenn in über 50 Prozent der Fälle der notwendigen stationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen eine Außerhalbunterbringung notwendig wird, weil erstens in Leipzig Kapazitäten fehlen oder zweitens kein geeignetes Angebot in der Stadt existiert, ist sehr deutlich markiert, wo der Handlungsbedarf liegt. 366 Kinder und Jugendliche waren zum 30.09.2017 außerhalb untergebracht, davon in nur 149 Fällen bewusst, also aus fachlichen Erwägungen. Wir appellieren S e i t e | 50 an dieser Stelle: Das muss sich ändern, nicht zuerst aus finanziellen, sondern aus fachlichen Gründen. An dieser Stelle will ich fast schon obligatorisch Folgendes anmerken: Wir arbeiten in dem in Rede stehenden Bereich noch immer auf Basis des Teilfachplans Erzieherische Hilfen, der von 2009 datiert ist. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Eigentlich sollte nach einem Prozess mit den Trägern und der Politik im Herbst 2016 die Fortschreibung hier im Rat beschlossen werden. Passiert ist bis dato nichts. Dabei wäre dieser Fortschreibungsprozess unter Beteiligung von fachlichen Expertinnen und Experten, also Trägern und Politik, ein essenzielles Forum, um über veränderte Bedarfe, quantitative und qualitative Maßnahmen und Veränderungen sowie den wichtigen Bereich der Prävention zu sprechen. Gehen Sie das endlich an! Ich weiß, dass das jetzt geplant ist. Aber das ist wirklich mehr als überfällig. Vielleicht gäbe es Probleme wie mangelnde Angebote in der Stadt dann nicht in dem Maße. Leitlinie für uns ist in diesem Bereich - da gehen wir mit Herrn Tsapos, der jetzt nicht mehr im Saal ist, mit -: Es darf nicht um billige Hilfen gehen, nur um die Finanzen zu drücken, sondern um eine Steuerung über Qualität. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Nagel, Herr Weickert hat Späße gemacht über Geld und Sand und über die Organisation des Hilfesystems, über nichts anderes. Sie verdrehen die Tatsachen. Er hat überhaupt nicht von den Kindern gesprochen. Es geht uns um die Kinder, und zwar nur um sie. Hätten wir ein Controllingsystem, würde mehr Geld bei den Kindern ankommen. Darum geht es uns. Sie werfen uns vor, wir hätten keinen Vorschlag zur Kostensenkung gemacht. Gleichzeitig tragen Sie vor, dass die Außerhalbunterbringung verringert werden muss. Erinnern Sie sich bitte an die letzte Haushaltsdiskussion! Die größte Position, die wir dort beschlossen haben, ging auf unseren Vorschlag zurück, genau diesen Punkt zu ändern und die Kinder hier in Leipzig unterzubringen, eben weil es uns um die Kinder geht. Sie haben jetzt gerade keinen Vorschlag dazu gemacht. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Abstimmgeräte zur Hand zu nehmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme zur Vorlage jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 43 - 16 - 4. So beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 18.11 2. Änderung Baubeschluss VI-DS00553/14 vom 25.02.2015: Oberschule Ratzelstraße, Komplexsanierung, aufgrund der Aktivierung Restrisiko gem. DS-03987 (1. Änderung) i. Z. m. Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 SächsGemO - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-03987-DS-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Heymann. S e i t e | 51 Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.13 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-02549: Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-GöringStr. 107, 04275 Leipzig, aufgrund von Mehrkosten i. Z. m. Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS02549-NF-04) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.13.1 dazu ÄA (VI-DS-02549-NF-04-ÄA-01) Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Eine Bemerkung muss man an dieser Stelle schon machen. Es wurde zwar in den Vorbereitungen und den Diskussionen zu den letzten Vorlagen zur Ratzelstraße reichlich darauf hingewiesen, dass zu erwarten ist, dass Risiken in diesem Projekt schlummern, aber eine derart schlanke Vorlage zu liefern, sicherlich auch aufgrund der Eilbedürftigkeit, finde ich etwas problematisch. Wir werden uns dem nicht verwehren, weil das angekündigt war. Aber die Daten und Fakten bitte ich im Fachausschuss Bau nachzuliefern, damit es nicht allzu seltsam wirkt, dass wir diese Vorlage jetzt durchwinken. Auch wenn sie in der Sache nachvollziehbar ist, hätte ich im Fachausschuss Bau gern noch genauere Informationen zu den Beträgen, den Abwägungen und zur weiteren Entwicklung. Oberbürgermeister Jung: So werden wir es tun. Die einzelnen Kostenstellen, die jetzt nur tabellarisch auf Seite 2 aufgelistet sind, werden Ihnen im Fachausschuss Bau noch einmal erläutert. Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf um Ihr Votum bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen? Einreicher: berg Ortschaftsrat Böhlitz-Ehren- Herr Achtner, bitte schön. Ortsvorsteher Achtner: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Stadträte! Unser Änderungsantrag betrifft Punkt 5 der Vorlage, der vorsieht, dass knapp 63.000 Euro aus dem zweiten Bauabschnitt der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg entnommen werden. Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg ist der Meinung: Wenn man sich schon der Mittel bedienen muss, dann sollte aus der Vorlage auch klar hervorgehen, dass diese Mittel in 2018 der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg wieder zugeführt werden. Deswegen schlagen wir in unserem Antrag vor, in die Vorlage folgenden Satz einzufügen - ich zitiere -: Die Mittel werden der Maßnahme „Schule Böhlitz-Ehrenberg“ unterjährig in 2018 wieder zurückgeführt. Zitatende. - Wir bitten um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. - Vielen Dank. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.12 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-03237 vom 26.10.2016: Bestandsgebäude der Pablo-Neruda-Schule (Plattenbau), Modernisierung, Dösner Weg 27, 04103 Leipzig, aufgrund von Mehrkosten i. Z. m. Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-03237-DS-03-NF04) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Auch dies ist eilbedürftig. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Oberbürgermeister Jung: Herr Achtner, wir haben das schnell geprüft. Folgende Situation: Der zweite Bauabschnitt wurde in zwei Abschnitte gegliedert. Das Geld wird für den zweiten Teil des zweiten Bauabschnitts nicht in 2018 benötigt. So ist die Lesart. In 2018 erfolgt die Umsetzung des ersten Teils; Stichwort Mensa. Die Finanzierung ist gesichert. Insofern müsste die Änderung lauten: Mit der Haushaltsplanung 2019 wird die Summe wieder eingestellt. Das würde ich so übernehmen. Dann brauchen wir nicht darüber abstimmen. Einverstanden? - Gut. Also: In Beschlusspunkt 5 wird folgender Satz ergänzt: Die Mittel werden der Maßnahme „Schule Böhlitz-Ehrenberg“ mit der Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Haushaltsplanung 2019 entsprechend des Bauablaufs wieder zugeführt. Gibt es weitere Hinweise? - Dann bitte ich Sie um Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschluss einschließlich der benannten Übernahme? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.14 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur „Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße“ in Leipzig-Engelsdorf und zur „Errichtung und Ausbau von Abwasserleitungen zur Anbindung der Unternehmen an das städtische Versorgungsnetz“ (VI-DS04971-NF-01) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert. 18.15 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 SächsGemO für die Durchführung von Schulsozialarbeit an 76 Standorten mit 61 VzÄ im Haushaltsjahr 2017 (Budgeteinheit 51_363_1ZW) - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-05028) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ich verweise auf den nichtöffentlichen Teil der Anlage. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht. Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Hat der Herr Tsapos den Antrag nicht zur richtigen Zeit gestellt, oder warum haben andere Kommunen das Problem der Nachfinanzierung von Schulsozialarbeit nicht? Heute haben wir den freien Trägern, die Schulsozialarbeit machen, die Verträge gekündigt, ähnlich wie bei den Kitas. Stehen wir jetzt vor der nächsten Odyssee mit Vertragsverhandlungen? Herr Tsapos und Herr Professor Fabian, widmen Sie sich früher den Problemen der Finanzierung und reden Sie mit uns darüber! Jetzt liegt eine eilbedürftige Vorlage auf dem Tisch. Herr Dr. Tsapos hat uns Stadträten in öffentlicher Sitzung erklärt, es gebe da Unstimmigkeiten in der Verwaltung. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, was sagen Sie dazu, wenn Herr Tsapos in öffentlicher Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorträgt, es gebe Unstimmigkeiten in der Verwaltung? - Diesem Kauderwelsch können wir nicht zustimmen. S e i t e | 52 Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian? - Er verzichtet. Herr Bonew übernimmt das. Bürgermeister Bonew: Ich übernehme das, damit Sie sehen, dass es in der Verwaltung zumindest nach außen hin keine Unstimmigkeiten gibt. - Ja, das ist wie in der Familie. Hinter geschlossenen Türen darf man sich mal streiten, aber wenn die Tür aufgeht, haben wir gegenüber dem Nachbarn immer recht und die Kinder sind immer brav. - Nein, wir haben keine Gardinen zu Hause. In Thekla können wir uns das nicht leisten. Aber Scherz beiseite! Was ist passiert? Es gab einen Änderungsantrag zum Haushalt, den wir in der Verwaltung unterschiedlich interpretiert haben, im Dezernat Finanzen, gemäß unserer Stellenbeschreibung, natürlich haushaltssparend. Wir haben das so eingestellt, dass die Fördermittel, die wir zusätzlich vom Land bekommen, die bisher bestehenden Stellen refinanzieren, weil die Verwaltung - und da sind wir uns intern sehr einig - der Meinung ist, dass Schulsozialarbeit eine staatliche Pflichtaufgabe ist, die der Freistaat zu bezahlen hat. Als der Freistaat gesagt hat, er bezahlt uns die Schulsozialarbeiter, haben wir gesagt: Okay, das ist die Anerkennung unserer jahrelangen Forderungen. Je länger ich den SPD-Antrag und auch die Protokolle gelesen habe, kam ich zu dem Schluss: Man kann die Einstellung in den Haushalt so oder so vornehmen. Dieser Punkt geht auf alle Fälle auf das Dezernat Finanzen. - Man hätte im Dezernat V frühzeitig erkennen müssen, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen. Dann hätten wir gemeinschaftlich nach einer Lösung gesucht. Diesen Punkt nimmt Kollege Fabian heute Abend mit nach Hause. Zur Wahrheit gehört: Es ist unrund gelaufen. Wir mussten Ihnen, um das haushaltstechnisch zu lösen, diese nunmehr eilbedürftige Vorlage vorlegen; denn die Schulsozialarbeit muss gesichert werden. Sie ist richtig und wichtig. Grüße auch nach Dresden an den neuen Ministerpräsidenten! Herzlichen Glückwünsch zur Wahl! Schulsozialarbeit ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Ich bitte um Zustimmung. Was dazu in den Ausschüssen gelaufen ist, buchen wir jetzt mal unter Weihnachtsfrieden und reden nicht mehr darüber. Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen. Zunächst Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Herr Bonew, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie dazu noch einmal ausgeführt haben. In der Tat hatten auch wir als SPD-Fraktion den Antrag so interpretiert, dass zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 werden, und haben auch Folgeanträge immer unterstützt. Wir wissen, dass wir da in einem gewissen Dissens mit dem Oberbürgermeister sind, aber nicht inhaltlich, sondern in Sachen Finanzierung. Die Stadtverwaltung sieht das als eine Pflichtaufgabe des Landes an. Das Land nimmt sich dieser jetzt langsam und behutsam an. Ich hoffe, dass das Tempo noch zunehmen wird. Noch einmal vielen Dank, dass Sie hier ausgeführt haben, dass es eben doch nicht ganz so einfach ist, wie sich Herr Albrecht es gemacht hat. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Auch wenn es sich am Anfang nicht so anhört, ich werde zum Antrag sprechen. Ich brauche nur einen kleinen Anlauf, um das Absprungbrett zielgenau zu treffen und dann im Sandkasten der Vorlage zu landen. Vor ein paar Tagen waren wir in der Oper zur Premiere von „Rusalka“, übrigens empfehlenswert, eine ganz tolle Inszenierung. Danach sind wir noch in eine kleine Kneipe gegangen und wollten ein Glas Wein trinken. Nachdem wir uns gesetzt hatten, sahen wir, dass eine junge Frau am Nebentisch total verzweifelt war. Sie hat geheult und hatte klar erkennbar auch schon ein bisschen zu viel getrunken. Da haben wir uns ihr natürlich angenommen und sie gefragt: Was ist denn los? Im Verlauf des Gesprächs kam heraus, dass die junge Frau Schulsozialarbeiterin an einer Brennpunktschule in Leipzig ist. Sie hat dann ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert, was so ihr tägliches Brot ist, was sie alles mit sieben-, achtjährigen Kindern veranstalten muss. Da habe ich zum ersten Mal wirklich realisiert, wie wichtig dieser Job doch ist. Wir sollten aufhören, hier über Zielvorgaben zu diskutieren, dass Schulsozialarbeiter die Schulabbrecherquote senken und die Noten verbessern sollen. Das ist alles Humbug. Wir brauchen die Schulsozialarbeiter für eine ganz wichtige Aufgabe: Sie sollen für den sozialen Frieden in unseren Schulen sorgen. Dafür brauchen wir Geld, um die Schulsozialarbeiter bezahlen zu können. Nun ist etwas schiefgelaufen, untertrieben gesagt. Von Bürgermeister Bonew ist jetzt klargestellt worden, dass bei der ämterübergreifenden Einstellung der Gelder Fehler passiert sind. Dort, wo Menschen arbeiten, passieren auch mal Fehler. Das sollten wir ernst nehmen und darauf achten, dass sich das nicht wiederholt. Aber noch einmal mein ganz eindringlicher Appell: Wir brauchen die Schulsozialarbeit. Wir brauchen das Geld, und wir brauchen es jetzt. Ich bitte die CDU eindringlich, nicht wegen eines Ämterstreits oder S e i t e | 53 aus Beleidigtsein dagegen zu stimmen. Wir sollten dieser Vorlage heute einstimmig zustimmen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Können wir zur Abstimmung kommen? - Geben Sie bitte Ihre Stimme zu dieser Vorlage ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 42 - 4 - 16. So beschlossen. Wir kommen jetzt zu einer weiteren, im wahrsten Sinne des Wortes gewichtigen Vorlage: 18.16 „Auf dem Weg zur Inklusion“ - Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024 (VIDS-04839-NF-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Kollege Fabian, ich bitte Sie um eine kurze Einführung. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Teilhabe für jeden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, sexueller Orientierung oder Behinderung, ist ein wichtiges Anliegen. Um die Teilhabe aller Menschen in unserer Stadt zu ermöglichen, haben Sie hier in der Ratsversammlung schon viele Vorhaben auf den Weg gebracht. Ich möchte zwei Beispiele nennen: der LeipzigPass, der schon vor sehr langer Zeit eingeführt wurde, und die Leipzig-Pass-Mobilcard. Nun möchten wir einen größeren Schritt für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung tun. Wir wollen das, wozu sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet hat, für unser kommunales Handeln beschreiben und festlegen. Dafür haben wir einen 140-seitigen Plan erarbeitet, der schon aufgrund seines Umfangs nicht gerade barrierefrei ist. Aber der Umfang der Vorlage zeigt auch: Wir haben uns viel vorgenommen. Der Teilhabeplan „Auf dem Weg zur Inklusion“ beschreibt, wie in den Jahren bis 2024 Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Stadtgesellschaft verbessert und die Stadt schrittweise inklusiver gestaltet werden soll. Die Betonung liegt auf „schrittweise“; denn die vor uns liegende Aufgabe ist groß, und an vielen Stellen gilt es erst noch das entsprechende Bewusstsein für die Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu schaffen. Wichtig bei der Erarbeitung war uns von Anfang an die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderung. Mit einem Teilhabeforum wurden neue Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Beteiligungsansätze ausprobiert und Kommunikationsmittel wie Leichte Sprache, Visualisierung und Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt. Ertragreich war die Arbeit in den vier Arbeitsgruppen, in denen auch Stadträtinnen und Stadträte mitgewirkt haben. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich für ihre Mitarbeit bedanken. Der Teilhabeplan erneuert mit kommunalen Leitlinien auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit Behinderung unsere Orientierung für ein inklusiv ausgerichtetes Handeln der Stadt Leipzig. Das Herzstück des Teilhabeplans stellen sieben Handlungsfelder und fünf Querschnittsthemen dar. Sie bieten einen guten Überblick darüber, was in Leipzig mit Blick auf eine inklusive Stadtgesellschaft schon geschafft wurde und welch reiche Vielfalt an Angeboten, Projekten und Initiativen es gibt. Gleichzeitig schärft der Teilhabeplan unseren Blick für die noch vor uns liegenden Aufgaben. Mit insgesamt 115 weiterführenden Maßnahmen sollen diese Aufgaben in den kommenden Jahren in Angriff genommen werden. Die Umsetzung des Teilhabeplans kann nur mit starken und kompetenten Partnern gelingen. Ich denke an die gute Zusammenarbeit mit den Vereinen der Behindertenarbeit oder an die Träger in der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, ja, in der Kultur und im Sport, die bereits mit Überzeugung innovative Lösungen anbieten und auch weiter suchen. Meine Damen und Herren, wir haben eine Vision. Wir haben einen Plan. Wir haben starke Partner. Jetzt fehlt uns heute nur noch Ihre Zustimmung. Um diese möchte ich Sie nun bitten. - Vielen herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich gebe zunächst Herrn Funke vom Behindertenbeirat das Wort. Herzlich willkommen, Herr Funke! Funke (Behindertenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die heutige Sitzung des Stadtrates ist aus unserer Sicht in zweierlei Hinsicht bedeutsam: zum einen, weil heute über ein doch recht gewaltiges Dokument der Behindertenarbeit abgestimmt werden wird, und zum anderen, weil wir als Behindertenbeirat die Möglichkeit erhalten, hier zu sprechen, wofür ich Ihnen und der Stadtverwaltung ausdrücklich danken möchte. Der Behindertenbeirat befürwortet den Teilhabeplan der Stadt Leipzig. Abstimmen können wir ihn ja nicht; das ist Ihre Aufgabe. Wir sind froh, dass ein so umfangreiches und aussagekräftiges Dokument entstanden ist. Wir danken dem Stadtrat, S e i t e | 54 der Stadtverwaltung und insbesondere Frau Kador-Probst für die umfangreiche Arbeit. Der Behindertenbeirat wird die Stadtverwaltung mit seinen Möglichkeiten aktiv bei der Durchsetzung und Weiterentwicklung dieses Dokuments unterstützen. Viel ist auf dem Wege zur Erreichung der Barrierefreiheit bereits geschehen. Ich denke dabei an den Leitstreifen am Eingang des Sozialamtes sehr neu, sehr gut -, ich denke an Audiodeskription im Schauspielhaus, ich denke an die Gestaltung barrierefreier Kreuzungen mit Leitstreifen und Ampelanlagen. Erlauben Sie mir die persönliche Bemerkung: Ich bin oft zu Fuß in unserer Stadt unterwegs. Als Blinder ist das für mich - und wie ich weiß auch für andere - von außerordentlich großer Bedeutung. Wir wünschen uns, dass auf diesem Wege fortgefahren wird. Ich möchte trotzdem auf vier Problembereiche kurz eingehen: Es muss zum einen darauf geachtet werden, dass auch in Zukunft bezahlbarer Wohnraum für behinderte Menschen vorhanden ist oder gebaut wird. Sanierungen im Altbau - das wissen wir alle - verknappen das Angebot an billigem Wohnraum. Sanierte Wohnungen sind für Behinderte oft nur schlecht oder gar nicht mehr bezahlbar. Bezahlbarer Wohnraum in den sogenannten Neubaugebieten ist zwar vorhanden; wir müssen aber gemeinsam darauf achten, dass es nicht zu einer Ghettoisierung kommt. Die Wohngebiete müssen unserer Ansicht durchmischt bleiben. Neue Wohnungen müssen barrierefrei konzipiert und gebaut werden. In diesem Zusammenhang ist es unser Anliegen, dass das Bauordnungsamt konsequent und streng auf die Einhaltung von Bauvorschriften zur Barrierefreiheit achtet. Ein zweites Problem: die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zum Rathaus selbst. Der Behindertenbeirat ist der Meinung, dass ein Rathaus öffentlicher Raum ist. Jeder Bürger, ob behindert, ob alt, ob nicht behindert, muss das Rathaus ohne große Probleme erreichen und begehen können. Wir sind sehr froh, dass am Haupteingang demnächst ein Aufmerksamkeitsstreifen entstehen wird. Ich freue mich schon jetzt, dass ich, wenn ich wieder einmal das Rathaus betreten werde, mich besser werde orientieren können. Wir brauchen Stufenmarkierungen an der Haupttreppe. Wir brauchen auch ein Geländer, das nicht nur behinderten, sondern auch älteren Menschen dient. Wiederum eine persönliche Bemerkung von mir dazu: Als ehemaliger Historiker kann ich die Belange des Denkmalschutzes durchaus verstehen und nachvollziehen; das dürfen Sie mir glauben. Wir können als Behindertenbeirat aber nicht erkennen, dass durch Treppenmarkierungen oder Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 S e i t e | 55 ein Geländer ernsthafter Schaden an der Bausubstanz des Rathauses entstehen oder der Denkmalschutz verletzt würde. Wir brauchen Barrierefreiheit. Sonst ist Inklusion an dieser Stelle unserer Meinung nach nicht denkbar. Bund und Land anzulasten, in deren Rahmen wir als Kommune handeln müssen. Ein drittes Problem: - Wohnen. Viele Menschen mit Behinderung wollen selbstbestimmt wohnen - wie alle anderen auch. Studien vom Paritätischen zeigen, dass der Wunsch in Richtung eigene Wohnung geht. Wir müssen dafür den Zugang zur eigenen Wohnung erleichtern und die KdU anpassen. Die Einzelfallentscheidung sollte nicht die Norm sein. Oberbürgermeister Jung: Herr Funke, ich muss Sie leider bitten, zum Ende zu kommen. Die fünf Minuten Redezeit sind schon erreicht. Funke (Behindertenbeirat): Gut. Dann danke ich noch einmal für die Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn in Zukunft die Belange der behinderten Menschen in genau der gleichen Weise wie bisher oder noch ein wenig besser Berücksichtigung finden könnten und wenn der Behindertenbeirat wieder einmal die Möglichkeit erhalten würde, hier zu sprechen, wenn es um behindertenpolitische oder behindertenpraktische Fragen geht. - Danke für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. - Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst hat Herr Kujat das Wort. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste und Interessierte! Mit dem Teilhabeplan liegt ein Meilenstein zur Umsetzung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung und Teilhabe vor. Ich will mich nicht mit Herrn Funke messen; aber gestatten Sie mir dennoch einige Worte und verzeihen Sie mir, dass ich nicht auf alle Aspekte des Papiers eingehen werde. Die anderen Fraktionen dürfen gern ergänzen. „Auf dem Weg zur Inklusion“ ist ein anspruchsvoller Titel, dem - so will ich behaupten - schon in der Erarbeitung Rechnung getragen wurde. Es gab mehrere Veranstaltungen, in denen gezielt Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam mit Vereinen und Verbänden sowie der Stadt in den Dialog getreten sind. Die prozessorientierte Beteiligung der Betroffenen und jener, die sich für die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen, möchte ich hier ausdrücklich hervorheben. Man kann immer Sachen besser machen, aber man muss auch mal ein Lob aussprechen: Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Inklusion bedeutet die Anpassung der gesellschaftlichen Bedingungen an das Individuum. Das heißt: Es sind die Verhältnisse, die Umstände, die Rahmenbedingungen, die wir verändern müssen. Dieser Grundgedanke ist im Teilhabeplan erkennbar. Natürlich haben viele Maßnahmen „nur“ einen integrativen Charakter. Dies ist aber nicht zuletzt den Einschränkungen durch Lassen Sie mich einige Anmerkungen zum Inhalt machen: Bildung. Kitas sind eine Kernaufgabe kommunaler Politik. Akzeptanzförderung und Sensibilisierung beginnen in der frühkindlichen Bildung. Es ist äußerst sinnvoll, die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Komplexkindertagestätten auszubauen. Bei der Schule wird es schon etwas komplizierter. Das Schulgesetz des Freistaats zieht Separation der Integration und Inklusion vor, geht nicht über Soll-Bestimmungen hinaus und erhält das Ressourcen-Etikettierungsdilemma. Es werden Ausreden bereitgestellt, eben nicht gemeinsam zu unterrichten. Dabei zeigen bildungswissenschaftliche Studien, dass heterogenes Lernen für alle zuträglich ist. Im Kontrast stehen die Vorhaben im Teilhabeplan, Kooperationsverbünde einzugehen und lernzieldifferenten, inklusiven wie integrativen Unterricht zu fördern. Barrierefreie Schulen und deren innere Ausgestaltung sind dafür eine Voraussetzung. Arbeit. Die Stadt als Arbeit- und Auftraggeberin wirkt vorbildlich. Die Eigenbetriebe und die Stadt selbst beschäftigen überdurchschnittlich viele Menschen mit Behinderung. Es ist aber noch Luft nach oben. Sehr gut wären Maßnahmen, die dauerhaft und integrativ sind, über zwei Jahre hinaus dauern und in den ersten Arbeitsmarkt führen. Wir werden das genau verfolgen. Kultur. Der Zugang zur Hochkultur, zu Museen und Bibliotheken, das Erleben durch Sehen, Hören und Berühren, Angebote der Musikschule und der Volkshochschule - das alles sind gute Maßnahmen. Eine konkrete ist die Weiterentwicklung des Kulturführers in Leichter Sprache. Dieser wurde in einem kooperativen Forschungsprojekt von der Erziehungswissenschaft mit Menschen mit Behinderung erarbeitet, und ich freue mich, dass es damit weitergeht. Wir dürfen dabei aber nicht den Blick auf die freie Szene und die Subkultur verlieren. Menschen mit Behinderung sind auch Punker. Die Rollifahrerin will mitunter Skaten. Der Blinde will vielleicht zum Underground-Gig. Viele Maßnahmen gehen auch genau in diese Richtung. Unsere Aufgabe ist es, dafür die Mittel bereitzustellen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Öffentlicher Raum und Mobilität. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen hat natürlich Priorität. Auch können Menschen mit schwerer Behinderung schon jetzt personengebundene Behindertenstellplätze beantragen. Ein ungeklärter Sonderfall ist der Parkplatz für Assistenzen und Pflegekräfte bei 24-Stunden-Betreuungen von Klienten mit hohen Mobilitätseinschränkungen. Dafür müssen wir noch eine Lösung finden. Die Querschnittsthemen Bewusstseinsbildung und Kommunikation halte ich für zukunftsträchtig. Weiterbildung, Leichte Sprache, Sensibilisierung: Daraus erwächst ein Umdenken, und daraus wiederum entwickeln sich weitere Maßnahmen für eine Weiterentwicklung des heute zu beschließenden Teilhabeplans. Mit dem Beschluss des Teilhabeplans und dem daran gebundenen Entstehungsprozess sind die Weichen gestellt. Umsetzung und Weiterentwicklung werden noch spannend. Es ist Zeit: Machen wir uns gemeinsam auf den Weg zur Inklusion! Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Funke! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste und Vertreter*innen der Medien! Als ich heute Morgen den Briefkasten öffnete, flatterte mir das aktuelle Ärzteblatt entgegen, das den Titel trägt: „Lebensläufe retten“. Es geht hier um Kinder- und Jugendrehabilitation. Nun ist die Rettung sicher eine ärztliche Aufgabe; als Stadt Leipzig sind wir aber immerhin Ermöglicherin, Ermöglicherin von Lebensläufen. Geht der Weg durch Fördereinrichtungen von der Förderschule in die geschützte Werkstatt, ins Heim, in die separate Freizeitgestaltung, oder läuft das Leben barrierefrei? Leipzig bekennt sich zur VN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir begeben uns nun auch in Leipzig auf den Weg zur Inklusion. Dabei fangen wir nicht bei null an. Darüber legt die Vorlage auf 138 Seiten mit mehreren Anlagen ausführlich Zeugnis ab. Der Leipziger Teilhabeplan legt offen, wie selbstverständlich Menschen mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen ihre Teilhabe im Bildungswesen, bei selbstbestimmtem Wohnen und eigenständiger Mobilität sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben formulieren. Sachverstand und Erfahrungswissen haben sehr wichtige Forderungen zusammengetragen. Eben weil in den vergangenen Jahren enorme Schritte nach vorn gelungen sind, erscheint der Teilhabeplan an vielen Stellen verzagt. Herr Professor Fabian, Sie argumentieren dann gerne, dass wir uns jetzt auf den Weg begeben und sich S e i t e | 56 schon diese Formulierung erkennen lasse, dass wir noch nicht am Ziel sind. Das gestehe ich Ihnen auch zu. Schon die Erarbeitung des Teilhabeplans, die mehrere Jahre gedauert hat, hat erahnen lassen, wie wenig Ressourcen zur Verfügung stehen. Es fehlt meiner Fraktion an eindeutigen Aussagen, die auch eine Umsetzung nach sich ziehen, wenn man die Forderung ernst nimmt. Beispielsweise brauchen inklusiv unterrichtete Grundschüler und -schülerinnen eine viel stärkere Fürsprache der Stadt gegenüber der Bildungsagentur, um ihre schulische Laufbahn an einer weiterführenden Schule fortsetzen zu können. Herr Kujat hatte eben schon auf die frühkindliche Bildung und auf die Grundschulen hingewiesen. Eigentlich sind wir da schon relativ gut unterwegs, aber es geht von dort aus nicht weiter. Die Kinder können nicht gemeinsam an der weiterführenden Schule unterrichtet werden. Die Bildungsagentur ist da hartnäckig, wie überhaupt Sachsen die rote Laterne bei der Umsetzung der Inklusion in Deutschland trägt. Menschen mit Behinderung brauchen echte finanzielle Unterstützung für die Einrichtung von selbstgenutztem, behindertengerechten Wohnraum. Über vielfältigere Wohnformen zu reden, Anbieter zu vernetzen und zu beraten, ist dagegen schon positiv gelebte Praxis. Menschen mit Behinderung brauchen eine tatsächliche Chance auf berufliche Entwicklung in städtischen Betrieben und Beteiligungen. Die sozialorientierte Vergabe städtischer Leistungen lediglich zu prüfen - Herr Albrecht wird gerade abgelenkt -, ist uns zu wenig. Sie muss und sie kann auch nach geltender Rechtslage endlich gemacht werden. Menschen mit Behinderung brauchen unser verstärktes Bemühen um die barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Räumen, Kultur und Sport. 65 Prozent der Straßenbahnhaltestellen und gerade mal 37 Prozent der Bushaltestellen sind barrierefrei. In den Zielen findet sich keine Aussage, die Haltestellen schneller auszubauen. Nun, nach einem breiten, vorbildlichen Beteiligungsprozess und der Mitarbeit vieler Menschen, wird sichtbar, wie weit fortgeschritten die Ansprüche an eine inklusive Gesellschaft sind. Von dieser Weltbewegung, die in der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert wurde, profitieren gerade die jüngeren Menschen mit Behinderungen und solche mit jüngst erworbener Behinderung. Mich berührt, welche Denkblockaden in den letzten Jahren gelöst wurden und wie selbstverständlich auf vielen Ebenen die Belange der Menschen mit Behinderungen inzwischen mitgedacht werden. Im vorliegenden Teilhabeplan vermissen wir Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 darum eindeutige, kraftvolle und ambitionierte Ziele, um den Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen tatsächlich und zügiger gerecht werden zu können; denn es ist keine Leistung, nicht behindert zu sein. Immerhin - ich bin wirklich stolz, dass wir das in den Haushaltsverhandlungen geschafft haben haben wir Mittel eingestellt - Sie finden in Anlage 2, blau unterlegt, wofür sie ausgegeben werden -, um entsprechende Maßnahmen im laufenden Doppelhaushalt tatsächlich umsetzen zu können. Damit werden wir einen großen Schritt vorankommen; denn wir als Stadt Leipzig sind die Ermöglicherin für Lebensläufe. Von unseren Entscheidungen hier im Rat hängt ab, ob Barrieren abgebaut und Zugänge geschaffen werden, ob inklusive Teilhabe ermöglicht wird. - Danke. S e i t e | 57 Ähnlich verhält es sich mit Fahrradwegen. Fußwege sollen laut Teilhabeplan zunehmend an Bordsteinübergängen abgesenkt werden. Wozu braucht man dann noch zusätzliche Radwege, um Teilhabe zu ermöglichen? Das erschließt sich uns nicht. Oder ist es etwa deswegen, weil man diese Bordsteinabsenkungen auf den Fußwegen doch nicht so richtig hinkriegt? Keine Ahnung. Dann würden sich Fahrradfahrer und Rollifahrer in Zukunft behindern und wir hätten das Gegenteil von Erleichterung und Teilhabe erreicht. Unsere Fraktion wird dem Teilhabeplan nicht komplett zustimmen, aber darauf achten, dass die oben genannten schädlichen Auswirkungen, die von der Verwaltung gewiss nicht beabsichtigt sind - das hoffe ich zumindest -, nicht zum Tragen kommen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller hat das Wort. Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat noch einmal. Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Gegen Ende des Jahres haben wir nun endlich den Teilhabeplan 2017 bis 2024 zum Beschluss vorliegen. Hätten wir nicht schon das ganze Jahr danach arbeiten müssen? Das Datum der Gültigkeit sollte ehrlicherweise in „2018 bis 2024“ geändert werden. Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Herr Keller, ich kann es mir nicht verkneifen, noch etwas zum Förderschulsystem zu sagen. Sie haben gesagt: Inklusion greift das Förderschulsystem an. - Ja, der inklusive Gedanke greift das System der Separation und sozialen Aussortierung an; natürlich. Beschäftigen Sie sich bitte einmal mit inklusiver Forschung, gern auch in Ihrer Freizeit! Dann werden Sie feststellen, dass das ein sehr guter Ansatz ist. Teilhabe ist eine Querschnittsaufgabe und in jedem Fall eine gute Sache. Auch die AfD-Fraktion begrüßt, dass Integration mit diesem Teilhabeplan auf allen Ebenen festgeschrieben werden soll. Dennoch stellen sich uns weitere Fragen: Warum lautet die Überschrift „Auf dem Weg zur Inklusion“? Sollen jetzt unser hervorragendes Förderschulsystem und das integrative Kitasystem zurückgefahren oder gar abgewickelt werden? Woher will man das Geld nehmen, um Schulen und Kitas für Menschen mit Behinderungen aller Art - und das heißt „Inklusion“ - umzubauen? Woher will man das Geld nehmen für zusätzliche Förderbetreuer? Hier wird offensichtlich zu wenig differenziert zwischen Integration und Inklusion. Integration ist sehr löblich und ermöglicht Teilhabe in allen Bereichen. Inklusion hingegen stellt unser Förderschulsystem infrage. Auch in den Fachausschüssen konnte uns das Folgende nicht beantwortet werden: Wie und für wen will man die Teilhabe auf Skaterbahnen ermöglichen, die Aufnahme in den Teilhabeplan gefunden haben? Sicher ist es populär, auf die integrative Wirkung von Sport hinzuweisen. Hier jedoch gerade eine Skaterbahn zu erwähnen, ist doch mehr als fraglich. Seien wir ehrlich: Inklusion gelingt erst, wenn es nicht nur keine Förderschulen, sondern auch keine Gymnasien mehr gibt. - Darüber entscheiden wir aber nicht. Das ist Sache des Freistaats. Ich meine es ernst und in dem Sinn: Inklusion gelingt dann, wenn es keine separierten Schulen mehr gibt. Das habe ich gesagt. Das ist Sache des Freistaats, nicht unsere. Darüber stimmen wir heute aber nicht ab. Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Stadtrat Keller (AfD): Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal mit geistig Behinderten gearbeitet haben. Ich selbst habe mindestens ein Jahr mit geistig Behinderten gearbeitet, die überhaupt nicht förderfähig sind. Für die ist es gut, dass es Förderschulen gibt, die genau auf sie ausgerichtet sind, wo auch mehrere ähnlich geartete Fälle von einem oder zwei Lehrern betreut werden können. Menschen integrieren zu wollen, die gar nicht integrationsfähig sind, das nennt man Inklusion. Ich glaube kaum, dass Sie das schaffen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Stadtrat Zenker (SPD): Herr Keller, ich hoffe, ich habe mich verhört. Sie haben gerade gesagt, dass es Personen gibt, die überhaupt nicht förderfähig sind. - Nein, Sie haben „nicht förderfähig“ gesagt. Ich bitte Sie, eine solche Wortwahl zu überdenken. Jeder Mensch ist förderfähig. Im Übrigen ist Inklusion keine Pflicht. Natürlich wollen wir Eltern nicht zwingend vorgeben, dass ihre Kinder die Förderschule verlassen und künftig eine Regelschule besuchen müssen. Aber die Kinder sollen zumindest die Chance auf den Besuch der Regelschule haben. Diesen Weg wollen wir ihnen sukzessive ermöglichen. Es gibt auch schon gute Beispiele dafür wie das Projekt der Diakonie in Lößnig oder die Karl-Schubert-Schule. Deswegen bin ich ein Freund von freien Schulmodellen. Ich glaube, auch staatliche Schulen können eine ganze Menge von ihnen lernen. Wir sollten da neue Wege gehen. Es gibt ganz viele Möglichkeiten, Kinder tatsächlich inklusiv an Regelschulen zu unterrichten. Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel. Stadtrat Kriegel (AfD): Das ist ohne Zweifel ein sehr wichtiges Thema. Herr Keller hat nur gesagt, dass Deutschland eines der besten Förderschulsysteme der Welt hat und dass man dieses nicht gänzlich infrage stellen sollte. Dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die behindert sind, so gut wie möglich und wo möglich integriert und inkludiert werden sollen, das stellen wir gar nicht infrage, aber doch nur dort, wo es Sinn macht. Es gibt Beispiele, wo Inklusion den Kindern selbst schadet. Zum Beispiel kann ein gehörloses Kind nicht einfach so eine Regelklasse besuchen. Das muss doch jedem klar sein. - Ja, Frau Hollick, warum denn nicht? Weil man das Personal dafür nicht hat. Das Land Sachsen-Anhalt zum Beispiel stellt das Thema Inklusion inzwischen infrage das können Sie im Internet nachlesen -, weil einfach kein Personal dafür da ist. Deshalb: Da muss man auch realistisch bleiben. Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann. Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich versuche wirklich, mich zurückzuhalten. - Ich habe nicht nur in meiner Ausbildung, sondern auch während meines Zivildienstes mit Menschen mit Behinderung verschiedenster Art gearbeitet. Ich habe nicht ein Kind und nicht einen Jugendlichen getroffen, der nicht integrierfähig war, wie Sie, Herr Keller, es diesen Menschen gerade abgesprochen haben. „Nicht förderfähig“ und „nicht integrierfähig“: Diese Wortwahl ist unglaublich. Ich habe ja heute auch in Berlin schon vieles von Ihrer Partei hören müssen. Aber das S e i t e | 58 setzt noch ein Stück weit drauf. Das, was Sie hier äußern, ist menschenverachtend. Und das weise ich deutlich zurück. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Auch wegen der Wichtigkeit dieser Vorlage bitte ich Sie, Ihre Stimme per Abstimmgerät abzugeben. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 55 Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen. Das ist einstimmig. Zu Protokoll möchte ich geben: Ganz herzlichen Dank Herr Fabian, Frau Hiersemann, Herr Funke vom Behindertenbeirat, Frau Kador-Probst stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und den vielen anderen, die am Teilhabeplan mitgearbeitet haben. Meine Damen und Herren, herzlichen Dank für diese wichtige Arbeit. 18.17 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII (VI-DS-03800-NF-02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.17.1 dazu ÄA (VI-DS-03800-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 18.17.2 dazu ÄA (VI-DS-03800-NF-02-ÄA-02) Einreicher: Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Wer wünscht das Wort? - Herr Ulrich in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, mein Stellvertreter dort. Ulrich (Jugendhilfeausschuss): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII ist nun endlich beschlussreif. Ursprünglich sollte diese Vorlage bereits im Mai dieses Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Mehrmals musste sie von der Tagesordnung wieder abgesetzt werden, weil der Diskussionsprozess innerhalb des Ausschusses und mit der Verwaltung noch nicht abgeschlossen war. Der Ausschuss hat sich bewusst die Zeit genommen; denn bei der Fachförderrichtlinie handelt es sich um ein wichtiges Arbeitsinstrument. Zum einen hat der Jugendhilfeausschuss bei der Vergabe von Fördermitteln Entscheidungsrecht im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel. Zum anderen konnte nichts anbrennen, da die Förderanträge sowohl für 2017 als auch für 2018 bereits bearbeitet wurden und beschieden sind. Nebenbei bemerkt: Die Förderung über zwei Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 S e i t e | 59 Jahre, wenn auch getrennt nach Haushaltsjahren, wurde von den freien Trägern sehr begrüßt und scheint sich trotz kleinerer Probleme zu bewähren. Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Fachförderrichtlinie der Stadt für Träger der freien Jugendhilfe zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Der Abschnitt 5 „Art, Umfang und Höhe der Förderung“ wurde besonders stark diskutiert. Allein hier gab es 18 Änderungsvorschläge. Letztendlich wurde in der Vielzahl der Punkte Einigkeit erzielt, sodass Ihnen heute ein abgestimmtes Material vorgelegt und Zustimmung empfohlen werden kann. Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Ein Diskussionspunkt ist allerdings offen geblieben, weshalb der Jugendhilfeausschuss einen Änderungsantrag eingebracht hat. So wird beantragt, dass im Abschnitt 5.1 neben der Projektförderung auch die institutionelle Förderung möglich sein soll. Unter Projektförderung versteht man die Deckung von Aufwendungen für einzelne, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben. Bei der institutionellen Förderung wird die Zuwendung zur Deckung eines nicht abgrenzten Teils oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Aufwendungen des Zuwendungsempfängers eingesetzt. Gefördert wird die Institution als solche. Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Der Jugendhilfeausschuss beantragt nun, dass die Fachförderrichtlinie unter Beteiligung des Ausschusses bis zum Ende des dritten Quartals 2018 dahin gehend überarbeitet wird, dass neben der Projektförderung auch eine institutionelle Förderung möglich wird. Mit diesem Antrag bezieht sich der Jugendhilfeausschuss auf die Festlegung in der Rahmenrichtlinie, welche ja als Grundlage der Förderrichtlinie dient. Dort ist definiert: 18.19.1 dazu ÄA (VI-DS-04309-ÄA-01) Die Stadt Leipzig vergibt Zuwendungen als Projektförderung oder als institutionelle Förderung. Eine Kombination verschiedener Zuwendungsarten ... ist grundsätzlich zulässig ... Da die institutionelle Förderung zudem Vorteile aufweist, wie vollständige Transparenz, Verwaltungsvereinfachung sowie Sicherheit und Verbindlichkeit für Zuwendungsempfänger und -geber, stellt sich schon die Frage: Warum soll die Möglichkeit nicht gegeben sein, auch im Bereich der Jugendhilfe wie zum Beispiel im Kulturbereich institutionell zu fördern? Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind mehrheitlich der Meinung: Die Möglichkeit der institutionellen Förderung sollte gegeben sein. Wir bitten Sie deshalb, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Oberbürgermeister Jung: Lieber Herr Ulrich, um ein Langes kurz zu machen: Ich übernehme den Antrag, er wird Bestandteil der Vorlage. 18.18 Wiederbestellung der Geschäftsführung der Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Leipzig GmbH (VI-DS-04993) Einreicher: Oberbürgermeister Abstimmung: Herzlichen Glückwunsch, Frau Franko! Einstimmig, das ist immer gut. 18.19 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der LVV Leipziger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS-04309-NF-02) Einreicher: Oberbürgermeister Einreicher: Fraktion DIE LINKE Frau Dr. Lauter, bitte schön. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): In diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der LVV an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes sowie um unseren Änderungsantrag. Ich will aber auch gleich zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten sprechen, nämlich zu den Gesellschaftsverträgen der Lecos GmbH und der Aufbauwerk Region Leipzig GmbH. Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, Frau Dr. Lauter! Dann rufe ich auch diese beiden Tagesordnungspunkte auf: 18.20 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Lecos GmbH (Lecos) an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS-04818) Einreicher: Oberbürgermeister 18.20.1 dazu ÄA (VI-DS-04818-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 18.21 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Aufbauwerk Region Leipzig GmbH an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS-04959) Einreicher: Oberbürgermeister Bitte, Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Eigentlich könnte ich meine Rede vom 18. Januar dieses Jahres zum Gesellschaftsvertrag der SanktGeorg GmbH erneut vortragen; denn damals ging es um dasselbe Problem. Was ist der Streitpunkt? Wer ist für das strategische Unternehmenskonzept zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister davon abweichend will? Und wer ist für den darauf fußenden jährlichen Wirtschaftsplan zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister davon abweichend will? Unser Änderungsantrag möchte den Kodex konsequent umsetzen und die Verantwortung und damit die Beschlusskompetenz beim Aufsichtsrat anbinden, selbstverständlich nach vorheriger Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung. Und was ist das Wesen dieses Streits? Im Kern geht es um die Kompetenz, die Entscheidungsfähigkeit und letztlich um die Macht von Aufsichtsrat einerseits und Gesellschafterversammlung andererseits. Wenn die Gesellschafterversammlung letztendlich auch gegen den Willen des Aufsichtsrats entscheiden kann: Wozu haben wir dann noch Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat? Und wer ist eigentlich die Gesellschafterversammlung? Wer hat Stimmrecht: der OBM allein bzw. ein Fachbürgermeister in seiner Stellvertretung oder der Stadtrat? Ein Stadtrat, der im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten nicht über die notwendige Kompetenz verfügen muss und den betroffenen kommunalen Unternehmen nicht aufsichtführend und beratend zur Seite steht? Ein Verwaltungsausschuss, der statt einer ausführlichen und aussagekräftigen Beschlussvorlage eine PowerPoint-Präsentation zur Kenntnis nimmt? Damit wird das Tor geöffnet - das wissen Sie sehr genau - für Änderungsanträge der Fraktionen zu Wirtschaftsplänen der kommunalen Unternehmen, beileibe nicht immer zum Nutzen und zur nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Unternehmen. Doch die Verwaltung will den Kodex in diesen Punkten nicht umsetzen, trotz der irreführenden Überschrift. Welche Begründung liefert sie uns dafür? Etwa die in der Überschrift ebenfalls angekündigte Anpassung der Gesellschaftsverträge an S e i t e | 60 die Novellierung des Gemeinderechts? Doch weder das Gesellschaftsrecht noch das Mitbestimmungsrecht noch die Sächsische Gemeindeordnung sehen eine explizite Zuweisung vor. Daran haben auch die Novellierungen nichts geändert. Zu mitbestimmten Unternehmen äußert sich die Sächsische Gemeindeordnung gleich gar nicht. Entgangen ist der Verwaltung zudem, dass das Staatsministerium des Innern in dem berühmten Leitfaden zum kommunalen Beteiligungsmanagement eines vorsieht: die Beschlussfassung des Wirtschaftsplans durch den Aufsichtsrat. Die Beteiligten sind seitdem nicht davon abgegangen. Damit ist der vorliegende Gesellschaftsvertrag nicht an sächsische Regelungen angepasst worden, sondern weicht von ihnen ab. - Also: Statt schlüssiger Argumente eine Vorlage, die nicht hält, was die Überschrift verspricht. Völlig inkonsequent ist zudem, dass der Oberbürgermeister beim Gesellschaftsvertrag der LVV dem Aufsichtsrat die Kompetenz zur Beschlussfassung über das strategische Unternehmenskonzept entzieht, beim Gesellschaftsvertrag der Lecos GmbH aber nicht. Mehr noch: In der Begründung des dritten heute zu beschließenden Gesellschaftsvertrages, dem der Aufbauwerk Region Leipzig GmbH, argumentiert die Verwaltung ich zitiere -: Da die ARL keinen Aufsichtsrat hat, befinden sich die Beschlusszuständigkeiten für den Wirtschaftsplan und das strategische Unternehmenskonzept bei der Gesellschafterversammlung. Das heißt ja wohl im Umkehrschluss: Wenn sie einen Aufsichtsrat hätte, würde dieser über beides beschließen. So haben wir drei Vorlagen mit drei einander widersprechenden Konstellationen. Variante 1: Die LVV hat einen Aufsichtsrat. Dieser darf weder über das strategische Unternehmenskonzept bestimmen noch über den Wirtschaftsplan. Beides tut die Gesellschafterversammlung. Variante 2: Die Lecos hat einen Aufsichtsrat. Dieser darf über das strategische Unternehmenskonzept bestimmen, nicht aber über den Wirtschaftsplan. Letzteres tut die Gesellschafterversammlung. Variante 3: Da die ARL keinen Aufsichtsrat hat, bestimmt die Gesellschafterversammlung sowohl über das strategische Unternehmenskonzept als auch über den Wirtschaftsplan. - Und das sollen schlüssige Argumente sein? Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, geben Sie die Kompetenz für den Wirtschaftsplan und das strategische Unternehmenskonzept dorthin, wo sie hingehört: in den Aufsichtsrat! Das widerspricht nicht dem sächsischen Recht. Setzen Sie Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 S e i t e | 61 so den Kodex um! Stimmen Sie für unseren Änderungsantrag! - Danke. Euro jährlich zu verzichten, aber aus Sicht des Unternehmens wäre das anders zu sehen. Auch hier sehen Sie den Widerspruch. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte. Ein anderes Beispiel: Wenn wir als Stadtrat wollen, dass uns Vorschläge zum Ausstieg aus der Braunkohle gemacht werden, ist die Erarbeitung dieser Vorschläge noch ungefährlich. Aber wenn es dann zum Schwur kommt, kommt es auf die Rahmenbedingungen an, ob ein Ausstieg aus dem Vertrag mit Lippendorf im Interesse des Unternehmens ist oder eben nicht. Es mag im Interesse der Stadt Leipzig sein, weil man das politisch so formuliert. Aber es können sich hier unterschiedliche Interessenlagen ergeben. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gegen den Änderungsantrag der LINKEN sprechen und darlegen, dass so unsystematisch, wie von Ihnen, Frau Dr. Lauter, gerade vorgetragen, es doch nicht ist, wenn man sich die einzelnen Unternehmen anschaut und auch die Beschlüsse, die der Stadtrat bezüglich dieser Unternehmen bereits getroffen hat. Wichtig zu wissen ist - das will ich voranschicken -, dass es unterschiedliche Verpflichtungen gibt. Ein Aufsichtsrat ist kraft Gesetz dem Unternehmen, also der Gesellschaft, verpflichtet und nicht dem Gesellschafter. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied, weil Dinge, die im Unternehmensinteresse sein mögen, in einer bestimmten Situation unter Umständen nicht im Interesse des Gesellschafters sind und umgekehrt. Ich will hier bewusst kein Beispiel aus der Stadt Leipzig anführen, sondern eines aus der freien Wirtschaft. Es könnte sein, dass ein Gesellschafter, eine Unternehmensfamilie, vorhat, irgendwo zu investieren, und deswegen ein hohes Interesse daran hat, dass eine hohe Ausschüttung beschlossen wird, um das Geld wie gewünscht einsetzen zu können. Das ist in diesem Fall ganz klar im Interesse des Gesellschafters. Das muss aber nicht im Interesse der Gesellschaft sein, weil dem Unternehmen damit Liquidität entzogen wird, die das Unternehmen zum Beispiel für wichtige strategische Entscheidungen, um das Unternehmen zukunftsfest zu machen, dringend benötigt. Sie sehen: Unternehmensinteresse und Gesellschafterinteresse müssen nicht immer übereinstimmen. Sie tun es überwiegend, aber nicht immer. Wenn man sich die Situation in der Stadt Leipzig anschaut, stellt man fest: Es gibt verschiedene Unternehmen, für die wir eigentümergeprägte Oberziele beschlossen haben, denen wir als Eigentümer ganz klar sagen, was wir mit dem Unternehmen vorhaben und wo unsere Interessen liegen. Wir fassen im Stadtrat auch Beschlüsse über diese Unternehmensziele hinaus, nämlich was wir von den Unternehmen gerne haben wollen. Auch hier wird deutlich, dass solch ein Beschluss von uns als Eigentümer, als Gesellschafter, im Einzelfall mit dem Interesse des Unternehmens übereinstimmen kann, aber nicht muss. Wiederum ein Beispiel: Wenn wir als Gesellschafter aus der Steinkohle aussteigen wollen und sagen: „Wir verkaufen unsere Beteiligung in Polen“, dann ist es vielleicht politisch motiviert in unserem Interesse, auf Erträge in Höhe von 10 Millionen Deswegen ist es immer dann, wenn wir als Stadtrat beschließen, dass die Eigentümerziele unter Umständen über den Gesellschafterzielen stehen, richtig und wichtig, dass wir als Stadtrat in der Gesellschafterversammlung die Zuständigkeit über diese wesentlichen Fragestellungen und die Wirtschaftsplanung beachten. Deswegen macht es auch einen Unterschied, dass die Regelungen bei einem derart strategisch bedeutsamen Unternehmen wie dem LVV-Konzern anders aussehen als bei der Lecos GmbH. Damit ist auch der Widerspruch erklärt, den Sie, Frau Dr. Lauter, zum Schluss Ihrer Rede dargestellt haben. Ich kann Sie nur herzlich darum bitten, auch aufgrund der Tatsache, dass wir uns sehr aktiv einmischen in das, was wir von unseren Unternehmen haben wollen: Belassen Sie es bei den Regelungen, wie sie in der Vorlage vorgeschlagen wurden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich möchte jetzt nicht ganz so lange ausführen, kann aber an dieser Stelle Herrn Morlok nur beipflichten. - Wozu haben wir denn kommunale Unternehmen? Wir haben kommunale Unternehmen nicht, um nur schnöde Geld zu verdienen. Wir haben kommunale Unternehmen, um mit deren Hilfe unsere städtischen Interessen wie Stadtentwicklung, Verkehr, Wohnen etc. durchsetzen zu können. Deshalb ist es enorm wichtig, dass der Gesellschafter - das sind letztendlich wir - Einfluss darauf hat: Wie sieht die strategische Unternehmensplanung aus? Wie sieht die Wirtschaftsplanung aus? Was nützt es, wenn wir sagen: „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen brauchen wir sozialen Wohnungsbau; die LWB soll Wohnraum schaffen; wir setzen Eigentümerziele“, wenn die LWB dann sagt: „Das sehen wir aus unternehmerischem Interesse ganz anders“? - Oder nehmen wir die LVB: Wir haben gewisse Ziele, die wir mit der LVB Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 durchsetzen wollen, um auf Mobilitätserfordernisse, Fahrpreise etc. reagieren zu können. Die unternehmerischen Interessen könnten unter Umständen anders aussehen als unser Gesellschafterinteresse. Deswegen ist es wichtig, dass wir Unternehmen, die eine herausragende strategische Bedeutung für die Stadt Leipzig haben, steuern können. Es ist eminent wichtig, dass die Entscheidung über die Wirtschaftspläne und die strategische Unternehmensplanung beim Gesellschaftervertreter liegt. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann. Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Lauter, wir haben uns ja schon einige Male darüber unterhalten. Ich muss an dieser Stelle noch einmal sagen: Es ist doch ganz einfach: Diese städtischen Unternehmen haben einen Gesellschafter, und dieser Gesellschafter ist die Stadt Leipzig, und die Stadt Leipzig wird durch uns vertreten und wir wiederum durch den Oberbürgermeister. Deswegen ist es folgerichtig, dass das strategische Unternehmenskonzept nur von uns beraten und letztendlich auch entschieden wird. Insofern kann ich nur auf das verweisen, was meine Vorredner, Herr Morlok und Herr Oßwald, hier gesagt haben. Genauso ist das. Es muss doch auch für einen Nichtjuristen verständlich sein, dass das nicht anders laufen kann. Wir haben hier mitbestimmte Unternehmen. Das heißt: Im Aufsichtsrat sitzen nicht nur städtische Vertreter, sondern auch andere, was vollkommen in Ordnung und gesetzlich vorgeschrieben ist. Aber dort kann gerade nicht das strategische Unternehmenskonzept entschieden werden, sondern über das strategische Unternehmenskonzept dieser Firmen entscheiden nur wir. Es ist richtig: Im Leipziger Corporate Governance Kodex steht das anders geschrieben. Damals haben wir das nicht richtig gesehen. Deswegen sind wir ja auch der Meinung, dass man da etwas ändern muss. Wir halten diese Regelung für unzulässig und meinen, dass man hier gar nicht anders abstimmen kann, als die Verwaltung uns hier vorschlägt. Deswegen werden wir dem auch zustimmen. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Herren und Damen Stadträte! Ich spreche zur Vorlage unter TOP 18.20 und unserem Änderungsantrag dazu. - Ich halte die Diskussion für reichlich verkopft und konstruiert. Sie unterstellen, S e i t e | 62 dass die Beratung in den Aufsichtsräten dazu führt, dass Beschlüsse gefasst werden, die nicht gut für das Unternehmen sind. Ich finde diese Unterstellung so hanebüchen, so unmöglich. - Natürlich ist das eine Unterstellung. Dann müssten wir hier im Verwaltungs- und Beteiligungsausschuss quer regieren. Ich selber habe erlebt, wie per Gesellschafterbeschluss Beschlüsse des Aufsichtsrates kassiert wurden. Diese Möglichkeit haben Sie sich ja bisher auch schon genommen. Aber in einem mitbestimmten Aufsichtsrat - dass ausgerechnet die SPD an dieser Stelle dagegen ist, ist mir schleierhaft - sollen die Aufsichtsräte eben auch bestimmen. Es geht nicht an, dass die Stadt sich herausnimmt, das wegzuwischen, und sagt: Wir machen das aber so, wie wir es wollen. - Ich finde das auch nicht richtig. Dort, wo beraten wird, soll auch beschlossen werden, und zwar sowohl der Wirtschaftsplan als auch die strategische Unternehmenskonzeption. Wir unterstützen DIE LINKE an der Stelle. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich musste mich einfach deswegen noch einmal zu Wort melden, weil Frau Krefft gerade eben unterstellt oder behauptet hat, hier wäre gesagt worden, dass Aufsichtsräte nicht im Unternehmensinteresse handeln würden. - Da Herr Oßwald und Frau Niermann mir ja zugestimmt haben, müssen wir alle drei das offensichtlich so gesagt haben, so zumindest die Auffassung von Frau Krefft. Dem möchte ich mit allem Nachdruck widersprechen. Ich habe genau das Gegenteil gesagt. Ich habe gesagt, dass Aufsichtsräte dem Unternehmen verpflichtet sind und im Interesse des Unternehmens handeln und entscheiden und das auch nach Gesetz so tun müssen. Genau das habe ich gesagt, nichts anderes. Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie, das Protokoll zu überprüfen, ob die Behauptung von Frau Krefft, wir hätten etwas anderes gesagt, wahr oder unwahr ist. Wir haben das nicht gesagt. Ich habe vielmehr gesagt, dass das Interesse des Gesellschafters ein anderes sein kann als das der Gesellschaft. Herr Oßwald hat ja auch noch einige Beispiele, hier: aus der Stadt, angeführt, wo das im Einzelfall vorkommen kann, nämlich dass ein Aufsichtsrat, der im Interesse des Unternehmens handelt, unter Umständen nicht die Interessen wahrnimmt, die wir als Eigentümer an unsere Unternehmen, an die LVB, an die LWB, haben. Ge- Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 nau das ist der Unterschied. Ich bitte die Unterstellung von Frau Krefft mit Nachdruck zurückzuweisen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich werde gar nichts mehr sagen müssen. Herr Morlok, es ist in Ihren wie auch in anderen Ausführungen exakt formuliert worden, was wir verwaltungsseitig sehr sachlich versucht haben, zu beschreiben. Frau Dr. Lauter, Sie wissen - das muss ich an sich jetzt nicht wiederholen -: Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Wir sind der Auffassung, dass die Themen insbesondere bei mitbestimmten Aufsichtsräten in die Gesellschafterversammlung gehören. Ich glaube, wir tun gut daran. Es ist im Ergebnis auch die Erfahrung der letzten 20 Jahre, die wir heute in eine Satzung mit einbringen. Ich glaube, die Meinungen sind ausgetauscht. Es wird bei einigen nicht zu vereinbarenden Positionen bleiben. Wir sollten jetzt per Abstimmgerät darüber abstimmen. Tagesordnungspunkt 18.19, Gesellschaftsvertrag LVV: Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihre Stimme dazu ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Satzung selbst. Ich möchte mich ausdrücklich bedanken für den Erarbeitungsprozess, der besonders war. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. So beschlossen. - Wir gehen jetzt damit zur Landesdirektion. Tagesordnungspunkt 18.20, Gesellschaftsvertrag Lecos GmbH: Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Satzung selbst. Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. So beschlossen. Tagesordnungspunkt 18.21, Gesellschaftsvertrag Aufbauwerk Region Leipzig GmbH: Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. S e i t e | 63 Abstimmung: 55 - 0 - 5. Damit so beschlossen. 18.22 Ankauf der Flurstücke 1172/1, 1172/2, 1173/1, 1173/2, 1174/1 und 1174/2 der Gemarkung Mockau und Übertragung dieser Flurstücke in das Vermögen des Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe - Erst- und Zweitvorlage - (VIDS-04621) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.23 Grundsatzbeschluss städtische Jubiläen: Anpassung an die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig (VI-DS-04860NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur 18.23.1 dazu ÄA (VI-DS-04860-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bitte beachten Sie die Korrektur in Punkt 5 auf Seite 9: nicht: Clara Wieck, sondern: Clara Schumann. Wir können auch „Wieck“ in Klammern setzen. Frau Körner, bitte schön. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Prof. Dr. Fabian) Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz. Die E-Mails gehen manchmal bis in die Nacht hin und her. Es war leider nicht möglich, die Korrektur „Clara Schumann statt Clara Wieck“ per E-Mail auf den Weg zu bringen, was uns ein bisschen geärgert hat. Jetzt wird das so von der Verwaltung übernommen, wie wir gerade gehört haben. Wenn man länger darüber nachdenkt, kommt man zu der Frage: Was heißt es eigentlich, wenn wir international für einen „Clara-Wieck-Tag“ werben? Der Name Clara Wieck ist relativ weniger bekannt als der Name Clara Schumann. Dazu kommt, dass sie selbstverständlich auch großen Anteil am Ruhm von Robert Schumann hatte. Das weiß jeder, der sich mit ihrer Biografie beschäftigt. Ich hoffe, dass solche Fauxpas künftig schon im Vorfeld erkannt werden, damit Träger nicht verunsichert werden und überlegen müssen, wie sie ihre eigenen Jubiläumsbeiträge gestalten. - Vielen Dank. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke schön. Wird das Wort gewünscht? - Frau Gehrt. Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Meine Rede wird kurz, da wir den Grundsatzbeschluss begrüßen, zum einen weil er uns finanzielle Planungssicherheit gibt und zum anderen weil der Auswahlprozess der Jubiläen dem Stadtrat und somit auch der Öffentlichkeit zukünftig transparenter gemacht werden soll. Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen vier Punkte mit auf den Weg geben: Erstens. Wir wünschen uns, dass bei der zukünftigen Auswahl der Themen, Ereignisse und Personen besonders auch die Leistungen von Frauen gewürdigt werden. - Das werden sie zwar 2019 mit Clara Schumann zum Beispiel; aber dazu war auch ein fraktionsübergreifender Antrag nötig. Zweitens. Wir wünschen uns, dass die Jubiläen, deren Inhalte und Angebote nicht nur im Zentrum und für Touristen, sondern auch dezentral und für die Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in den Schwerpunktgebieten, die im INSEK benannt sind, spürbar und erfahrbar werden. Drittens. Wir möchten, dass bei zukünftigen Jubiläen mehr Angebote im Sinne der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche eingeplant und umgesetzt werden. Viertens wünschen wir uns transparente Verfahren, mit denen die Akteure der freien Szene als verlässliche Partner in die Ausgestaltung der Jubiläen eingebunden werden. - Ein solches ist zum Beispiel jetzt die öffentliche Ausschreibung für das Clara-Schumann-Jubiläum, auf die sich die Akteure der freien Szene mit möglichst interdisziplinären Projekten bewerben können. Wir erhoffen uns davon, dass durch diese Projekte von freien Trägern zum Beispiel der soziokulturellen Bildung, aber auch aller anderen Bereiche ganz automatisch die Themen und Inhalte in die Stadtteile und an unterschiedlichste Zielgruppen herangetragen werden. Dass es Diskussionsbedarf bei der Auswahl und Ausgestaltung der Jubiläen gibt, hat auch die Diskussion zum selben Thema im Kulturrat am 27. November gezeigt. Leider war die Zeit viel zu kurz; aber es soll vertiefend weiter diskutiert werden. Wenn wir die Vorlage richtig verstehen, steht sie neuen Impulsen und Ideen, die noch kommen könnten, nicht im Weg. Deswegen werden wir ihr auch zustimmen. Wir werden zukünftig, wenn uns die Auswahl dargestellt wird oder die thematischen Einzelvorlagen vorgelegt werden, auf jeden Fall auf die eben benannten Punkte achten. - Vielen Dank. S e i t e | 64 Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag wird von der Verwaltung übernommen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dieser Vorlage zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Die Vorlage ist einstimmig so beschlossen. 18.24 Marktsatzung - Satzung der Stadt Leipzig über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf Wochen- und Spezialmärkten (VI-DS04733) Einreicher: Dezernat Kultur 18.24.1 dazu ÄA (VI-DS-04733-ÄA-01) Einreicher: Beirat für Gleichstellung 18.24.2 dazu ÄA (VI-DS-04733-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Märtens. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Beigeordnete! Liebe Kollegen! Ich möchte den Änderungsantrag des Gleichstellungsbeirats einbringen. - Die Stadt Leipzig hat sich bereits vielfach zum Kampf gegen sexistische Werbung in der Stadt bekannt. Es gab Grundsatzbeschlüsse, wir haben die Charta zur Gleichstellung von Frau und Mann auf lokaler Ebene unterzeichnet. Auch ich habe hier schon mehrfach dazu gesprochen, zum letzten Mal im Rahmen der Vergabe der Werbekonzessionen. Dort haben wir verankert, dass die zukünftigen Werbekonzessionäre auf die Einhaltung der Regeln des Deutschen Werberates verpflichtet werden. Jetzt beantragt der Gleichstellungsbeirat einen nächsten logischen Schritt. Die Regeln des Deutschen Werberates sollen zukünftig auch für die Gestaltung aller Marktstände gelten, die unter die Marktsatzung fallen. Damit kann langfristig erreicht werden, dass die Stadt konsequent gegen sexistische Werbung vorgehen kann. Meine Damen und Herren, im Namen der Mitglieder des Gleichstellungsbeirats bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Ergänzungsantrag. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel hat das Wort. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Unser Änderungsantrag bezieht sich ausschließlich auf die Händler des Wochenmarktes. Wir hatten heute schon die Petition „Nein! Zu Marktverlegungen“ auf der Tagesordnung. Nun gibt es Situationen, wo das wirklich nicht geht. Das ist in der Petition auch berücksichtigt worden. Aber es ist auch eindeutig, dass die Händler bei einer Verlegung auf den Augustusplatz, den Richard-Wagner-Platz und im Extremfall auf den Leuschner-Platz Umsatzeinbußen von über 50 Prozent haben. Für manchen Händler, gerade aus der Landwirtschaft wie zum Beispiel den Gemüsebauern aus Markranstädt, sind die zwei Tage, Dienstag und Freitag, existenziell, weil er kein eigenes Geschäft hat, wo er seine regionalen Produkte verkaufen kann; er muss es auf dem Markt tun. Die Markthändler - ich habe mit ihnen gesprochen - sind mit einer Erhöhung der Standgebühren auf dem Markt vollkommen einverstanden. Wenn sich Kosten erhöhen, ist das einsehbar. Aber so fair wie wir mit den Händlern in der Petition umgegangen sind, sollten wir auch weiterhin mit ihnen umgehen und beschließen, dass die Gebühren für die Markthändler auf den Ausweichmärkten nicht erhöht werden, sondern ausschließlich nur für die auf dem Marktplatz. Damit würden wir Unternehmer unterstützen, die unserer Bevölkerung sehr lieb sind; denn die Märkte sind gut besucht. Wenn es sich für die Händler künftig nicht mehr lohnt, werden sie darauf verzichten, ihre Produkte anzubieten. Deshalb bitte ich Sie: Gehen Sie genauso fair wie in der Petition mit den Markthändlern um und unterstützen Sie diesen Änderungsantrag! - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wiederholt stelle ich fest, dass in Vorlagen die Bezeichnung der Stadtteile etwas unbestimmt ist. „Innenstadt“ ist nach unserer Stadtkarte nicht bestimmt, aber eindeutig bestimmt ist „Zentrum“. Es gibt das Zentrum-Ost, das Zentrum-Südost, das Zentrum-West usw. Wenn man bei allgemeinen Dingen von Innenstadt spricht, mag das noch angehen. Aber wenn etwas konkret auf das Stadtzentrum bezogen ist, sollte man auch die Bezeichnung verwenden, die vom Amt für Statistik und Wahlen definiert ist, es sei denn, man will die Bezeichnungen für die Stadtteile generell ändern. Oberbürgermeister Jung: Okay. Das gucken wir uns noch einmal an. - Herr Geisler. S e i t e | 65 Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Verbliebene! Wir haben ein formales Problem damit. Wir haben in den Ausschüssen lang und breit darüber geredet und festgestellt, dass das Marktamt kostendeckend Preise seiner eigenen Aufwendungen umlegt, um am Ende eine schwarze Null zu schreiben. Das war die Konsequenz der Vorstellung im Fachausschuss. Jetzt greifen wir nachträglich ein und verzichten auf einen Teil der Einnahmen. Ehrlicher wäre gewesen, an der Stelle zu sagen: Okay, wenn ihr das als Steuerungselement wirklich haben wollt, liebe CDU, dann erhöhen wir auf dem Marktplatz die Preise leicht mehr, um etwas Spielraum zu haben, damit wir sie in den Randgebieten, wo die Händler etwas weniger Umsatz machen, weniger stark erhöhen müssen. Das wäre ehrlich gewesen, und das wäre fair gewesen. So erzeugen wir ein Manko und machen im Kulturamt wieder einmal einen Posten mit Verlusten auf. Das wollen wir nicht. Wir lehnen den Änderungsantrag ab. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Zunächst steht der Änderungsantrag des Beirats für Gleichstellung zur Abstimmung. Bitte geben Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Damit ist das angenommen. Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Bitte Ihre Stimme, jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 40 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage zur Marktsatzung. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 59 - 0 - 1. So beschlossen. 18.25 Internationales Hanns-Eisler-Stipendium der Stadt Leipzig - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für 2018 (VIDS-04873) Einreicher: Dezernat Kultur Frau Körner, bitte. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es schon spät ist, halte ich es für gut, zu dieser und auch zur nachfolgenden Vorlage etwas zu sagen; denn Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 das, was ich jetzt sage, gilt für beide gleichermaßen. Ich denke, es passiert nicht allzu oft, dass die Stadt die Würdigung von Menschen vorschlägt, die nicht schon seit vielen Jahren eine Rolle in Einzelvorlagen spielen. Wir hatten bereits vor einigen Jahren beschlossen, das MendelssohnHaus gesondert über eine Stiftung zu fördern. Wir sind jetzt an einem Punkt, wo die Stadt sagt: Keine Streitereien um den Fördertopf! Wir sagen als Verwaltung: Wir möchten Hanns Eisler und auch Richard Wagner würdigen. - Ich denke, das ist ein sehr wichtiger Schritt. Beide Künstler gehören zu Leipzig. Trotzdem muss die Entscheidung wie jegliche neuen Förderungen diskutiert werden, auch weil sie finanziell anders untersetzt sein wird. Ich selber befürworte sehr stark diese beiden Vorlagen, weiß aber, dass es in den Fraktionen sehr unterschiedliche Diskussionen dazu gegeben hat. Nun zur Vorlage „Internationales Hanns-EislerStipendium der Stadt Leipzig“. Hanns Eisler wurde in Leipzig geboren, hat aber Zeit seines Lebens anderswo gelebt. Wer hier in Leipzig aufgewachsen ist, kennt die von ihm komponierte Melodie zu „Er rührte an den Schlaf der Welt mit Worten, die Blitze waren“, die wir alle zu DDR-Zeiten im Unterricht gehört haben, und erinnert sich an die markante Stimme von Ernst Busch, der dieses Lied gesungen hat. Wir wussten, dass Eisler die Nationalhymne der DDR komponiert hat. Wir wussten relativ wenig über seine Stücke, die nicht oder erst in den späten Zeiten der DDR gespielt wurden. Wir wussten relativ wenig darüber, wer Eisler eigentlich war: ein österreichischer Jude, der hier in Leipzig geboren wurde, in Wien aufgewachsen ist und in den 1930er-Jahren von dort fliehen musste. Wir wussten relativ wenig über die Vorbehalte, die die DDR-Staatstreuen und die Regierung ihm gegenüber hatten, obwohl sie ihn auch gewürdigt haben. Das alles wussten wir nicht. Wir hatten vor allen Dingen die patriotischen Lieder im Ohr, die uns schon in relativ zartem Alter erreichten und auch sehr eindrücklich waren. Ich finde, das ist so beispielgebend, dass er Kommunist oder Sozialist in einer Zeit war, wo eben noch nicht klar war, was aus diesem Modell einmal wird. Er hat sehr eng mit Brecht zusammengearbeitet und seine Texte vertont, aber auch mit Busch, der seine Lieder gesungen hat. Eislers Biografie war eine extreme Entdeckung für mich, schon weil er mehrere Systeme erlebt hat. Er war jahrelang im Exil in den USA und dort als Professor tätig. Ende der 1940er-Jahre kam er einer Deportation aus den USA wegen angeblich unamerikanischen Verhaltens zuvor und kehrte zurück nach Europa, in die gerade gegründete DDR. Zu S e i t e | 66 Beginn wurden viele seiner Werke dort gewürdigt, später wurden sie nicht mehr aufgeführt. Er blieb bis zuletzt Österreicher, was wahrscheinlich manchen Leuten auch suspekt war. Ich bin regelrecht begeistert, dass wir uns nun entscheiden, ein Projekt zu starten, das inhaltlich auch mit Musik zu tun hat. Wir werden es jungen Komponisten ermöglichen, in der authentischen Wohnung zu wohnen. Wir werden zu Beginn des neuen Jahres die Bevölkerung aufrufen, für diese Wohnung Möbel zu spenden; denn das Budget von 40.000 Euro pro Jahr, das hier vorgeschlagen wird, ist extrem eng bemessen. Damit soll auch noch eine halbe Stelle für die Organisation finanziert werden. Über fünf Monate soll jungen Komponistinnen und Komponisten die Möglichkeit gegeben werden, dort zu wohnen. Sie erhalten ein kleines Honorar, quasi Mindestlohn. Sie komponieren ein Werk und werden dieses dann in der Reihe Musica Nova aufführen. Das Gewandhaus hatte schon den 100. Geburtstag von Eisler sehr herausgehoben und ist bereit, im Rahmen der Reihe Musica Nova interessante Stücke von ihm aufzuführen. Es wird auch die Möglichkeit geben, an der Hochschule für Musik Seminare zu besuchen oder selber als Dozent bzw. Dozentin tätig zu werden, je nachdem, wie die Lage ist. Sie sehen, das ist ein sehr interessantes Projekt. Wir haben übrigens gemeinsam mit der Mendelssohn-Tochterstiftung vor, auch zur Würdigung von Kurt Masur jungen Künstlern Seminare und internationale Workshops anzubieten. Dieses Projekt zielt auf Gegenwartsmusik ab, also ein ganz anderes Spektrum. Ich denke, es wird international wie auch für die Stadt Leipzig extrem interessant sein, sehr kreativ mit diesem Erbe umzugehen. Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen sich dafür entscheiden und der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Götze. Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen die Vorlage der Verwaltung. In der Tat sollte Leipzig als Geburtsstadt Eislers einen Beitrag leisten, des 120. Geburtstags dieses großen Komponisten zu gedenken. Dass sich dies nicht allein auf das Erinnern beschränkt, sondern mittels einer innovativen Idee geschehen soll, ist zu begrüßen. Sein als authentischer Ort erhaltenes Geburtshaus in der Hofmeisterstraße stand am Beginn jahrelanger Bemühungen, auch wenn Eisler nach seiner Geburt nicht lange dort wohnte. Aber das Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 ist bei vielen Geburtsorten in Deutschland so, die dennoch hervorgehoben werden, um damit Werbung zu machen. Es ist vielen Akteuren und nicht zuletzt einem vernünftigen Investor zu verdanken, dass dieses Haus nicht abgerissen wurde. Nach Anbringen einer Gedenktafel und Sanierung soll die Wohnung, in der der Komponist geboren wurde, mit Stipendiatin oder Stipendiat, mit Klang, mit authentischem Material und mit Mobiliar gefüllt werden. Die in der Vorlage eingeplanten Mittel und beschriebenen Wege halten wir für geeignet und angemessen, diesen Zweck zu erfüllen. Es gibt natürlich wieder jene, die - je nach eigener politischer Agenda - wie bei jedem Vorschlag ein Haar in der Suppe finden werden, vielleicht auch zwei oder auch drei; für jeden Buchstaben des Parteinamens einen. Manch einer mag sich am Namen Eislers oder der Namensträgerschaft stören. Ja, politisch engagierte Künstler wie Eisler sind nicht so einfach zu konsumieren wie jene, die reibungslos und gefällig die ästhetische Wirkung der Kunst um der Kunst willen praktiziert haben. Politische Künstler wie Eisler haben sich an der Gesellschaft ihrer Zeit gerieben. Seine Einstellung war parteiisch, was naturgemäß nicht jeder teilt. Diese Ambivalenz ist aber auszuhalten, wie wir es bei vielen tun, so auch bei Wagners Verirrungen, die seine Leistungen als Künstler keinesfalls schmälern, weswegen wir auch der Vorlage zu TOP 18.26 mehrheitlich zustimmen werden. Für den einen mag Eisler als Künstler gelten, der Probleme der Zeit kritisierte, der, aus armen Verhältnissen stammend, aus tiefer Überzeugung in der Weltwirtschaftskrise zum Text vieler Kampflieder gewaltige Musik bescherte sowie den Brecht’schen Stücken vertonte Eindruckskraft verlieh. Das begründet seine weltweite Bekanntheit. Brecht und Eisler gehören kongenial zusammen. Dem anderen wird Eislers Einstellung und seine spätere Entscheidung für den Osten aufstoßen. Das ist so, mindert aber seinen künstlerischen Rang keineswegs. In Eislers Leben gab es viele politische Situationen, die ihn an irgendeinen Rand oder heraus aus dem Land trieben, in dem er sich gerade aufhielt, sei es aus dem sogenannten Dritten Reich, aus dem er wegen seiner Einstellung und seiner jüdischen Herkunft fliehen musste, oder aus dem amerikanischen Exil, wo ihn die Kalten Krieger überwachten, verfolgten und auswiesen. In der DDR war er zeitweise dem Vorwurf des sogenannten Formalismus ausgesetzt und hatte seine Schwierigkeiten - trotz seiner Einstellung, eben wegen der Leistungen im amerikanischen Exil. S e i t e | 67 Zudem kannte Eisler in seiner Schaffenszeit schwere wirtschaftliche Existenzkrisen, durchbrochen von Phasen wirtschaftlicher Sicherheit, in denen er sein unstreitiges Können auch mal gegen Geld verkaufen konnte, so zum Beispiel in Hollywood oder als anerkannte Lehrkraft an Universitäten. Wer das Leben Eislers auf die DDRNationalhymne reduziert, hat Eislers Leben in seiner Komplexität nicht verstanden. Das zweite Haar in der Suppe ist vielleicht die Konkretheit des Projekts. Nun, wir wissen tatsächlich noch nicht, was während der geplanten Stipendien dort komponiert werden wird. Aber wir finden es großartig, dass regelmäßig Neues in unserer Stadt als Entstehungsort entstehen wird und wir dies ermöglichen. Auch dass sich der Namen des Stipendiums und die Bewerbungsmöglichkeit baldiger Bekanntheit erfreut - da sind wir uns sicher - und Werbung für die Musikstadt Leipzig ist, freut uns. Es bietet zusammen mit der notwendigen freien Zeit für Kompositionen Rahmenbedingungen für Werke, die es vielleicht ansonsten nicht leicht hätten, umgesetzt zu werden. Das dritte Haar in der Suppe: Dürfen wir überhaupt Stipendien vergeben? Wir sind der Meinung: Das ist auf dem in der Vorlage beschriebenen Weg und auf der dort genannten rechtlichen Grundlage durchaus möglich. Wir vertrauen auf das Vermögen der benannten Träger und Aktiven, deren Anliegen der Erfolg des Vorhabens ist, die konkrete Ausgestaltung von Vergabe und Wohnungssituation kompetent zu lösen. In wenigen Jahren - davon bin ich überzeugt - wird sich unsere Stadt mit den Kompositionsergebnissen, mit Preisen, die dafür gewonnen werden, wie auch mit dem Namen Eislers schmücken als Teil ihres Rufs als Musikstadt. Stimmen Sie bitte dieser Vorlage zu! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski. Stadtrat Maciejewski (CDU): Zum Thema Eisler ist alles gesagt. Dazu will ich jetzt nichts ergänzen, aber einmal ganz schnöde Zahlen nennen. Mir ist bekannt, dass diese Wohnung zum 1. Januar gar nicht zur Verfügung stehen wird. Das scheint aber keinerlei Auswirkungen auf diesen Zuschuss zu haben, den die Stadt Leipzig jetzt von uns beschließen lassen will. Dazu hätte ich gern eine Aussage. Im Pressekonzept - Anlage 7 der Vorlage - wird aufgelistet, dass schon am 04.03.2018 eine Veranstaltung in dieser Wohnung stattfinden soll. Im Februar soll ein Aufruf zu Möbelspenden gestartet werden. Schon im März soll Vollzug gemeldet und die Möbel übergeben werden. Diese Termine Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 sind, denke ich, nicht zu halten, wenn diese Wohnung noch gar nicht zur Verfügung steht. Gibt es neue Informationen dazu? Oberbürgermeister Jung: Bevor Frau Dr. Jennicke darauf antwortet, Herr Schlegel noch. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! In den 1960er-Jahren war es mir möglich, im Rahmen eines Schüleranrechts regelmäßig Konzerte des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters Leipzig zu erleben. Es muss an dieser Stelle einmal gesagt werden: Zur Musikstadt Leipzig gehören nicht nur das Gewandhausorchester, die Hochschule für Musik und das Institut für Musikwissenschaft der Universität, sondern dazu gehören auch der Rundfunkchor Leipzig und das Rundfunk-Sinfonie-Orchester Leipzig. Gerade diese Klangkörper, die jetzt als MDRSinfonieorchester weiter existieren, haben sich speziell um die Aufführung von Werken von Hanns Eisler verdient gemacht. Eine Vielzahl seiner Werke ist nämlich in Leipzig ur- oder erstaufgeführt worden. Hier wurde gesagt, seine Werke seien verschwiegen worden. Ich kann nur so viel sagen: Die Konzerte des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters fanden damals 14-tägig in der Kongresshalle statt und wurden immer live im Rundfunk übertragen, im Gegensatz zu den Konzerten anderer Orchester in der DDR. S e i t e | 68 nem jetzigen Finanzplan abgebildet sind, korrigiert werden. Dann wird weniger dafür ausgewiesen. Ihre zweite Frage zielte auf den Termin 04.03.2018. Wann die Wohnung eingerichtet wird, ist Sache des Vereins. Wann er zu Möbelspenden aufruft, ist ebenfalls seine Sache. Diese Anlage der Vorlage war nur zu Ihrer Information. Zur Auslobung des Stipendiums. Dort einziehen soll der Komponist oder die Komponistin erst im Jahr 2019. Ausgeschrieben werden soll das Stipendium zum Juli 2018. Dazu braucht es aber nicht die Wohnung. Oberbürgermeister Jung: Danke. - Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18.25, Internationales Hanns-Eisler-Stipendium der Stadt Leipzig. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: 16 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen. Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.26 Beteiligung der Stadt Leipzig an der Richard-Wagner-Stiftung Leipzig - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für 2018 (VI-DS-04859-NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur 18.26.1 dazu ÄA (VI-DS-04859-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann gebe ich Frau Dr. Jennicke das Wort. Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Vorlage zur Einrichtung eines Internationalen Hanns-Eisler-Stipendiums der Stadt Leipzig hier offenbar auf großes Wohlwollen trifft. Herr Maciejewski, zu Ihren Fragen: Ich bedaure, dass Ihre Fraktionskollegen aus dem Fachausschuss Kultur nicht berichtet haben; denn genau über das von Ihnen Angefragte haben wir dort intensiv gesprochen. - Wie ich höre, möchten Sie, dass das auch öffentlich gesagt wird. Das kann ich gern machen. In der Tat ist es so, dass die Wohnung noch Wasserschäden aufweist, sodass sie höchstwahrscheinlich nicht zum 01.01.2018 vermietbar ist. Dann ist es so wie in jedem anderen Förderfall: Der Verein, an den die Zuwendung fließt, muss selbstverständlich einen überarbeiteten Finanzplan einreichen, in dem die Zahlen für die deswegen nicht geleisteten Mietzahlungen, die in sei- Wir übernehmen den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter. Gibt es Wortmeldungen? - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich muss noch eine Kleinigkeit korrigieren. In unserem Änderungsantrag steht „Finanzhaushalt“. Richtig muss es „Ergebnishaushalt“ heißen. Oberbürgermeister Jung: Mit dieser Änderung schon übernommen. Wir kommen zur Abstimmung. Geben Sie Ihre Stimme bitte per Abstimmgerät ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 46 - 6 - 7. So beschlossen. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr folgender Vorschlag: Wir setzen jetzt mit der Vorlage zu 18.27 fort, ziehen dann aber zwei Vorlagen vor, die wir heute unbedingt beschließen müssen, und werden daran anschließend, spätestens um 21.30 Uhr, die Sitzung schließen. - Ich sehe, Sie sind einverstanden. Dann verfahren wir so. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Ich rufe Tagesordnungspunkt 18.27 auf: 18.27 Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen i. V. m. außerplanmäßiger Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-04726-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 18.27.1 dazu ÄA (VI-DS-04726-NF-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: SPD-Fraktion Frau Dubrau, bitte schön. Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das Thema „Lindenauer Hafen“ hat uns in der Vergangenheit schon des Öfteren hier beschäftigt. Ich möchte ein paar Worte zur nachhaltigen Entwicklung dieses Hafens im Sinne einer wachsenden Stadt sagen. Das ist die erste große städtische Flächenentwicklung im Geschosswohnungsbau seit 1990 und stellt ein wirklich neues Stadtquartier dar mit einer Mischung verschiedener Eigentums- und Wohnformen, mit einer Mischung verschiedener Nutzungen von Wohnen und Gewerbe, mit einer Verknüpfung von Stadt und Landschaft, mit einer Entwicklung der Wasserstadt Leipzig. Mit der Anbindung des Karl-Heine-Kanals an den Lindenauer Hafen ist zudem das Fuß- und Radwegenetz wesentlich verbessert worden. Grünau ist mit der gründerzeitlichen Stadt verknüpft worden, und es wird noch besser, wenn die weiteren Entwicklungen beendet sind. Der Lindenauer Lichterzauber hat unendlich viele Besucher angezogen und gezeigt, was für ein tolles Gebiet das ist. Schauen wir noch einmal zurück! 2008 begann mit dem städtebaulichen Gutachterverfahren die Entwicklung dieses Bereiches. Damals hatte sich die Einwohnerschaft gerade stabilisiert, aber 60.000 Wohnungen standen in Leipzig leer. Und dennoch sollten dort 500 Wohnungen im Geschosswohnungsbau neu gebaut werden. Viele haben nicht geglaubt, dass das überhaupt Sinn machen würde. Aber die Stadtplaner haben gesagt: Es dauert 10 bis 15 Jahre, ehe sich ein Gebiet entwickelt. Das ist völlig normal, überall auf der Welt. Auch als 2011 ein Teil der Fördermittel wegfiel, gab es viele Skeptiker. Das Gebiet wurde eingedämpft. Aber durch kreative Kombination von Fördermöglichkeiten und den erstmaligen Einsatz des Stadtentwicklungsfonds JESSICA konnte das Projekt gerettet und der Hafen weiter gebaut werden. Als in 2013 - das habe ich selbst schon hier erlebt - die erste Ausschreibung für die Grundstücke stattfand, klappte es nicht so wie gewünscht, S e i t e | 69 auch 2014 nicht. Es gab große Zweifel. Noch zu diesem Zeitpunkt haben viele gesagt: Wollen wir das nicht abbrechen? Das wird doch eh nichts. Aber in der nächsten Phase, ab 2015 erfolgte die Vermarktung in rasanter Geschwindigkeit. 2017 vier Jahre früher als 2015 ursprünglich vorgesehen - haben sich die Vermarktungseinnahmen von ursprünglich erwarteten 7,7 Millionen Euro um rund 2,8 Millionen Euro erhöht; das entspricht 35 Prozent. Es ist nunmehr von 10,5 Millionen Euro Einnahmen auszugehen. Bis jetzt wurden 10,2 Millionen Euro eingenommen. Parallel dazu konnten im zweiten Vermarktungsabschnitt hinsichtlich der architektonischen Qualität und der Vielfalt sowie der Nutzungsmischung im Sinne der urbanen Stadt deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden als im ersten Abschnitt. Insgesamt ein großer Erfolg. Die ersten Einwohner wohnen schon dort. Wenn man ein paar Wochen nicht dort war, wundert man sich, wie schnell dieses Viertel gewachsen ist. Investoren - das haben sie auch in einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister bekundet - sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit dem, was sie dort entwickeln können. Jetzt sind noch die letzten Maßnahmen abzuschließen, um das Gebiet zu komplettieren. Der Wunsch nach Errichtung einer Kita mit 120 Plätzen und circa 20 mietpreisgebundenen Wohnungen steht weiter auf der Tagesordnung. Die Herstellung der letzten Grünanlagen und die Errichtung eines Spielplatzes müssen noch erfolgen. Die Sicherung des Quartiers war Aufgabe gerade im letzten Jahr. Natürlich muss auch die LESG finanziert werden, um diese letzten Maßnahmen erfüllen zu können. Die hierfür erforderlichen 577.500 Euro sollen im Zuge der Vorlage bereitgestellt werden. Die restlichen 2,3 Millionen Euro - das ist eine Ausnahme; schauen Sie sich in Deutschland um, wo erreicht wurde, dass ein Entwicklungsgebiet für Einnahmen für die Stadt gesorgt hat - fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt und können helfen, Aufwendungen für Kitas und Schulen zu decken. An der Stelle auch von mir ein Dank an alle, die dabei mitgeholfen haben: die LESG, das ASW, das Stadtplanungsamt, die Kämmerei, und Dank an alle, die daran geglaubt haben, dass es etwas wird. Das hat sich jetzt bestätigt. Es ist ein neues Quartier. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Es gibt dazu einen Änderungsantrag von den Fraktionen DIE LINKE und SPD. Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Wehmann. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Im Prinzip ergibt sich der Änderungsantrag aus Seite 8 der Vorlage, auf der all das beschrieben ist, was wir im Änderungsantrag formuliert haben. Das heißt: Das Grundstück soll für die LWB eingelegt werden unter der Bedingung: mehrgeschossiger sozialer Wohnungsbau und Kitabau mit der entsprechenden Anzahl Plätze. Die Verwaltung hatte schon avisiert, dass sie dafür eine Extravorlage machen will. Wir haben gesagt: Warum braucht es eine Extravorlage? Es reicht doch dieses eine Blatt des Änderungsantrags von LINKEN und SPD. Dementsprechend bitten wir dazu um positive Abstimmung. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste, wenn auch nicht mehr auf der Tribüne, aber vielleicht noch am Livestream! Wer sich zum Lindenauer Hafen begibt, kann sich von den Baufortschritten vor Ort überzeugen. Ja, in Bezug auf die Entwicklung dieses Gebietes kann man heute durchaus von einer Erfolgsgeschichte sprechen. Erfolg tritt dann ein, wenn man Stadtentwicklung den notwendigen Raum gibt und ihr auch die notwendige Zeit einräumt, wenn man das Bereitstellen eines vielfältigen und breiten Wohnungsangebots auch für Geringverdiener als Ziel im Auge behält und wenn man gleichzeitig auch dem Anspruch einer multifunktionalen Nutzungsmischung gerecht wird. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen: Am Lindenauer Hafen wie an anderen Stellen unserer Stadt muss Stadtentwicklung auch immer die notwendige Zeit eingeräumt werden, die Stadtentwicklung nun einmal braucht. Ich erinnere mich, wie ungeduldig einige Fraktionen hier im Hause waren, weil ihnen das nicht schnell genug ging, und sie immer wieder ein Scheitern des Projektes herbeireden wollten. Manchmal hatte ich den Eindruck, sie hatten eine richtige Sehnsucht danach. Rückblickend ist für uns Grüne festzustellen: Ein Bürgerbeteiligungsverfahren in Bezug auf die Entwicklung des Areals gab es nicht - ein Malus, wenn wir heute dem Bürgerbeteiligungsverfahren zum Freiladebahnhof Eutritzscher Straße beiwohnen, das - Stand: heute - mit Sicherheit Maßstäbe für die Zukunft setzen wird, wenngleich - wir hatten das ja schon einer vorhergehenden Sitzung besprochen - es von einem privaten Projektentwickler durchgeführt wird. S e i t e | 70 Als einer der Stadträte, die bei der Grundsteinlegung 2016 anwesend war, hatte ich damals den Eindruck, dass die geplante Kita auf dem Areal gesetzt sei und ihrem Bau nichts mehr im Wege stehen würde. Klar zu diesem Zeitpunkt war, dass auf der Kita im Sinne einer vertikalen Nutzungsmischung Wohnungen gebaut werden sollen und in diesem Zusammenhang auch das Förderprogramm des Freistaates Sachsen für mietpreisgebundenen Wohnungsbau zum Tragen kommen soll, wenn es vorliegt; mittlerweile liegt es ja vor. Nun sind wir Grüne in der Vorlage über das kleine Wörtchen „könnte“ gestolpert. Wir dachten eigentlich, in Sachen Kita wäre alles schon in trockenen Tüchern, wie bislang auch von der Verwaltung kommuniziert und wie von uns Grüne aus ausdrücklich gewünscht und begrüßt. Nun fragen wir uns - die Fraktionen SPD und DIE LINKE haben das auch erkannt -: Warum hat man mit dieser Vorlage nicht auch die notwendigen Voraussetzungen für dieses ambitionierte und, wie ich finde, künftig beispielgebende Projekt endgültig geschaffen? Insofern stimmen wir heute dem Änderungsantrag der beiden Fraktionen zu; denn wir wollen, dass die unterlagerte Kita Wirklichkeit wird und dieses Vorhaben nicht länger ausgebremst wird. - Vielen Dank fürs Zuhören. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - In der Tat ist die in Rede stehende Vorlage kurz vor der Fertigstellung und deckt sich mit Ihrer Intention. Sollte es noch kleinere Änderungen in der Struktur oder der juristischen und steuerlichen Behandlung geben, müssten wir Ihnen die Vorlage gegebenenfalls noch einmal vorlegen. Aber wir können dem sehr wohl heute schon dem Grunde nach zustimmen. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 37 - 21 - 1. So beschlossen. Jetzt zur Abstimmung über die Vorlage „Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen“. Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 56 - 0 - 1. Herzlichen Dank an Sie, Frau Dubrau, und an Ihre Kolleginnen und Kollegen für diese sehr schönen und guten Ergebnisse vor Ort. Meine Damen und Herren, ich denke, wir können doch noch weitere Vorlagen innerhalb der avisierten Zeit beschließen, ehe ich die beiden unbedingt heute noch zu beschließenden Vorlagen aufrufe. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 18.28 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig - Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf - (VI-DS04556) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: So beschlossen. 18.29 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2018 (VI-DS-04774) Einreicher: Dezernat Finanzen Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.30 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig (VIDS-04809) Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so festgestellt. 18.31 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig (VI-DS04819) Einreicher: Dezernat Finanzen Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.32 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe“ (VKKJ) der Stadt Leipzig (VI-DS-04804) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.33 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE) für das Jahr 2018 (VI-DS-04836) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? S e i t e | 71 Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 18.34 Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS04876) Einreicher: Dezernat Umwelt, Sport Ordnung, Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.35 Wirtschaftsplan 2018 des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe (VI-DS05013) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.36 Entgeltordnung und Entgeltliste für die Benutzung des Krematoriums der Stadt Leipzig (VI-DS-04491) Einreicher: Dezernat Umwelt, Sport Ordnung, Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 18.37 Zuwendung an den Eine Welt e. V. Leipzig (VI-DS-04904) Einreicher: Dezernat Umwelt, Sport Ordnung, Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.38 Anpassung der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft (i. V. m. SächsInverstärkG) (VI-DS-04958-NF-02) Einreicher: Dezernat Finanzen Gut, dass wir das heute noch beschließen können. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Abstimmungsfluss jetzt nur ungern stören; aber diese Vorlage ist nicht ganz so unproblematisch, wie sie vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag. Richtig und notwendig ist, dass wir im Rahmen der Fördermittel eine gewisse Flexibilität benötigen, um auf Kostenerhöhungen in manchen Bereichen reagieren zu können, und wir deswegen Umschichtungen im Rahmen der Fördermittel vornehmen müssen. Wir haben das heute schon bei Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 zwei Vorlagen getan, die entsprechende Kostenerhöhungen beinhalteten. Bei einer kam uns zugute, dass es bei der Kita Holbeinstraße eine Planungsverzögerung gibt und sie sowieso nicht termingerecht fertig wird, sodass wir das dafür ursprünglich vorgesehene Geld hierfür verwenden können und sich damit alles in Wohlgefallen auflöst. Es kann aber durchaus der Fall eintreten, dass es auch in Zukunft zu weiteren Kostenerhöhungen kommt. Angesichts der Baukonjunktur und der damit verbundenen höheren Preise ist das eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich. Im Falle, wir haben gerade kein Projekt, das sich aus Planungsgründen sowieso verzögert, und wir stellen fest: „Hoppla! Das Fördergeld reicht nicht aus“, müssten wir entscheiden, welches Projekt aufgrund der fehlenden Fördergelder nach hinten geschoben wird. Wir als Freibeuter sind der Auffassung: Es kann nicht allein die Entscheidung des Oberbürgermeisters sein, aufgrund von Kostenerhöhungen eine Maßnahme zurückzustellen, die ja auch wichtig ist und die wir hier auch beschlossen haben, sondern diese Entscheidung muss der Stadtrat treffen. Eine kurzfristige Information der Ausschüsse ist richtig und wichtig, ersetzt aber nicht die politische Entscheidung des Stadtrates: Was stellen wir zurück, wenn das Geld nicht reicht? Deswegen werden wir der Vorlage nicht zustimmen und bitten Sie, Gleiches zu tun. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen? - Herr Wehmann. S e i t e | 72 Wir werden uns - entgegen unserer Ursprungsauffassung, dass wir das Thema grundsätzlich ablehnen - in Kenntnis der Not der Verwaltung enthalten verbunden mit der Vorgabe: Der Stadtrat wird 14-tägig informiert. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, meinen Sie, dass die Ausschüsse 14-tägig informiert werden sollen? - Der Stadtrat? Das geht nicht. Das schaffen wir nicht. Der Stadtrat tagt alle vier Wochen. Wie soll ich ihn 14-tägig informieren? Dafür müsste ich Sie alle schriftlich anschreiben; denn das muss ja auch erläutert werden. - Ich bleibe bei dem Beschlussvorschlag, wie von uns vorgelegt. Sie haben es jetzt in der Hand, zu beschließen, ob wir bei Eilbedürftigkeit von Schulbaumaßnahmen agieren können - und nur darum geht es hier - oder ob wir das in das reguläre Verfahren geben und somit Zeit verlieren. Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich muss Ihnen da widersprechen. Ich war gemeinsam mit dem Kollegen Hobusch lange Zeit fraktionsloser Stadtrat. Es kann nicht sein, Herr Oberbürgermeister, dass wir als Stadtrat Rechte haben, aber ein Teil des Stadtrats, nämlich diejenigen Stadträte, die nicht einer Fraktion angehören, über Ihre Entscheidungen nicht informiert wird. Es ist eine Sache des Stadtrates und liegt in der Zuständigkeit des Stadtrates. Dieser kann man sich nicht entledigen, indem man einige Ausschüsse informiert. Das geht alle Stadträte an. Das müssen alle Stadträte erfahren. Oberbürgermeister Jung: Das machen wir ja. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche hat Herr Morlok schon gesagt. Ich möchte trotzdem noch einmal eindringlich auf einiges hinweisen. Natürlich: Wir nehmen zur Kenntnis, dass in der Verwaltung die Not hinsichtlich dieser Thematik groß ist und dass die Anpassung der Investitionspläne, so wie in der Vorlage dargestellt, teilweise auch recht schnell gehen muss. Aber: Wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, in der für diese Thematik ein halbes Dutzend Paragrafen der Hauptsatzung außer Kraft gesetzt werden. Wir sagen dazu: Das muss tatsächlich die absolute Ausnahme sein. Der Vertrauensvorschuss, der wahrscheinlich der Stadtrat hier heute der Verwaltung erteilt, muss auch von der Verwaltung gerechtfertigt werden. Das heißt: Man sollte sehr sorgsam damit umgehen. Unsere Forderung ist: Nicht nur die entsprechenden Fachausschüsse sollten informiert werden, sondern auch der Stadtrat; denn er entscheidet. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Wenn es notwendig ist, eine kurze Information herauszugeben, dann muss sie halt eingetütet und verschickt werden oder ein anderer Weg gewählt werden. Aber es kann nicht sein, dass man die Zuständigkeit des Stadtrates, der 70 Mitglieder hat, den jeweiligen Ausschüssen und somit einer sehr überschaubaren Anzahl an Mitgliedern überträgt, wie Sie hier jetzt vorgeschlagen haben. Oberbürgermeister Jung: Meine Friedensangebot ist: Information über Änderungen in den Ausschüssen. Und: Natürlich kann ich Sie in jeder Stadtratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Oberbürgermeisters“ über Änderungen kurz informieren. - Aber nicht alle 14 Tage, das finde ich einfach zu viel des Guten. - Dann ist die Information für jeden sichergestellt. Der Stadtrat kann sich jederzeit ein Thema auf den Tisch ziehen; jederzeit. - Das mache ich ja dann. Deshalb liegt es ja bei Ihnen zur Beschlussfassung. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Zu Protokoll würde ich geben: Über den Beschlusspunkt „Die Fachausschüsse werden umgehend informiert“ hinausgehend wird der Stadtrat monatlich über Änderungen der Investitionspläne im Bericht des OB informiert. - Okay? - Das sind höchstens mal zwei Maßnahmen, das wird sehr überschaubar. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag einschließlich der Protokollnotiz zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.39 Konsolidierung der Vertragsbeziehungen der Stadt Leipzig mit der KISA und der GISA GmbH zum technischen Finanzwesen (SAP, Kommunalmaster Doppik, Kommunalmaster Veranlagung) (VI-DS-04820) Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Die Vorlage ist dick genug, um eine Stunde darüber zu reden. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 18.40 Bereitstellung von ServicecenterDienstleistungen für die einheitliche Behördennummer 115 in Sachsen (VIDS-04715) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Auch das ist einstimmig beschlossen. Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 18.42. Ich hatte schon zu Beginn der Ratsversammlung angekündigt, diesen Punkt heute auf jeden Fall noch aufzurufen. 18.42 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländer (Budgeteinheit 51-364-2ZW) (VI-DS-04969) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Wird das Wort gewünscht? - Bitte geben Sie Ihre Stimme per Abstimmgerät ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 42 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Damit ist so beschlossen. S e i t e | 73 Meine Damen und Herren, ich bedanke mich ganz herzlich für die Disziplin während der heutigen Ratsversammlung und wünsche Ihnen allen eine frohe Adventszeit und frohe Weihnachten. Kommen Sie gut ins neue Jahr! Die Sitzung ist geschlossen. Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017 Oberbürgermeister: ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Keller: ___________________________________ Stadträtin Gabelmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________ S e i t e | 74