Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1347057.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
07.12.17, 14:07
Aktualisiert
05.10.18, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzung am 13.12.2017
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
Antrags-Nr./Betreff
Einreicher
Verweisung
VI-A-05064
Antrag auf Schaffung eines Fuß- und
Radweges Seifertshainer Straße
OR Holzhausen
FA Stadtentwicklung
und Bau, FA Umwelt
und Ordnung
VI-A-05065
OR Holzhausen
Antrag auf Schaffung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Prager Straße/Parkstraße/Höltystraße, 04288 Leipzig
FA Stadtentwicklung
und Bau
VI-A-05114
Aussetzung von Maßnahmen nach
STEP Verkehr und öffentlicher Raum
aus 2014
Fraktion Freibeuter
FA Stadtentwicklung
und Bau, FA Wirtschaft
und Arbeit, FA Umwelt
und Ordnung
VI-A-05124
Anpassungsmaßnahmen für einen
Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FA Stadtentwicklung
und Bau, SBB Südwest
VI-A-05082
Beirat für Gleichstellung
Ergänzung der Sondernutzungssatzung
FA Stadtentwicklung
und Bau
VI-A-05134
Völkerschlachtpanorama auf der Alten
Messe ermöglichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FA Stadtentwicklung
und Bau, FA Kultur
VI-A-05033
Nutzbarmachung des Drogenpräventionsprojektes "Revolution Train" für
Leipzig
CDU-Fraktion
FA Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule,
FA Umwelt und Ordnung, Jugendhilfeausschuss
VI-A-05139
Verkehrsleitsystem - Maßnahmen zur
Begrenzung der Schadstoffbelastung
CDU-Fraktion, SPD-Fraktion
FA
Stadtentwicklung
und Bau, FA Umwelt
und Ordnung
VI-A-05151
Duale Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen
SPD-Fraktion
FA Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule,
Jugendhilfeausschuss,
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05153
SPD-Fraktion
Amtsblattzustellung ins 21. Jahrhundert
bringen
FA Allgemeine Verwaltung, FA Finanzen
VI-A-05150
Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen
Fraktion DIE LINKE
FA Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule
VI-A-05149
Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden
Fraktion DIE LINKE
FA Umwelt und Ordnung, FA Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule, FA Stadtentwicklung
VI-A-05152
Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen
(Lkw)
Fraktion DIE LINKE
FA Stadtentwicklung
und Bau
VI-A-05155
Radnetzplanung
Fraktion DIE LINKE
FA Stadtentwicklung
und Bau
VI-A-05156
Sperrvermerk für Classic Open-Zuschuss 2018 / Neuausrichtung
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FA Kultur
RATSVERSAMMLUNG VOM 13. DEZEMBER 2017
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Stadtratssitzung und begrüße die Stadträtinnen und
Stadträte, die Journalistinnen und Journalisten
sowie alle Gäste ganz herzlich, darunter Studierende der Hochschule für Musik und Theater.
Seien Sie herzlich willkommen!
Die Niederschrift der heutigen Sitzung bitte ich
Herrn Keller und Frau Gabelmann zu unterschreiben. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren
wir so.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister, habe ich Sie richtig verstanden: Die Vorlage 18.41 haben Sie abgesetzt?
Oberbürgermeister Jung: Auf Wunsch des Kollegen Hörning, der noch Beratungsbedarf mit
Ihnen hat.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
möchte dem widersprechen. Wir hatten am Montag etwas anderes besprochen.
Die Tagesordnung wurde wie üblich im Amtsblatt
bekannt gemacht.
Oberbürgermeister Jung: Sie können mit Herrn
Hörning gleich ein Gespräch unter vier Augen führen. Widersprechen können Sie jetzt leider nicht.
Entschuldigt haben sich heute Herr Tornau, Herr
Lehmann, Frau Wohlfarth und Frau Schenk.
Herr Schlegel.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Entschuldigung, ich habe noch ein anderes Anliegen.
2
Oberbürgermeister Jung: Ja, bitte.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.10 Uhr waren 57 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 80 Prozent. Damit
sind wir beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vor.
Die Vorlage 04969, Hilfen zur Erziehung, wird unter TOP 18.42 eingeordnet. Sollte dieser Tagesordnungspunkt nicht bis 22 Uhr aufgerufen werden können, werde ich ihn vorziehen. Das Gleiche
gilt für TOP 18.24; denn wir brauchen ab
01.01.2018 eine gültige Marktsatzung.
Die CDU-Fraktion hat beantragt, den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 14.9
von der Tagesordnung abzusetzen. - Ich höre, das
hat sich erledigt. Der Antrag wird zurückgezogen.
Folgende Tagesordnungspunkte wurden auf
Wunsch der Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt: 9.1 wird zurückgezogen,
14.1, 14.11 und 15.2 werden vertagt, 15.18 wird
auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Da noch Beratungsbedarf besteht, setze
ich heute folgende Vorlagen ab: 18.4, 18.41, 20.3
und 20.8.
Die Einwohneranfragen unter TOP 8 werden auf
Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Gibt
es aus Ihrer Mitte Hinweise? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
möchte vorab anmelden, dass ich bei Aufruf der
nichtöffentlichen Punkte mich zur Tagesordnung
melden werde.
Oberbürgermeister Jung: Sie möchten sich also
im nichtöffentlichen Teil zur Tagesordnung melden.
Jetzt Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wie wir eben
gehört haben, wird die agra-Vorlage unter TOP
20.3 heute abgesetzt. Schon die Informationsvorlage hat sich mehr als ein Jahr verzögert. Können
Sie sagen, wann dieses Thema erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird? Wir müssen da ja irgendwann zu Potte kommen.
Oberbürgermeister Jung: Das liegt am Miteinander von Stadtrat und Kollegen Albrecht.
Gibt es weitere Hinweise? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister, ist es richtig, dass die Tagesordnung im Einvernehmen mit dem Ältestenrat
festgelegt wird?
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Oberbürgermeister Jung: Nein, da irren Sie. Die
Tagesordnung wird von mir festgelegt, und ich berate mich mit dem Ältestenrat.
Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung und
die Tagesordnung einschließlich der vorgenannten Änderungen fest.
4
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung - Änderung des Beschlusses Nr. VI-DS-02709 „Erwerb im
Zwangsversteigerungsverfahren“ und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 70 (1) SächsGemO - Bewerbung UEFO EURO 2024
Ich informiere darüber, dass wir erstens einen Beschluss zum Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung geändert haben und dass wir
zweitens beschlossen haben, uns bei der UEFA
als Standort für die Fußballeuropameisterschaften 2024 zu bewerben.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2017 Teil I: Beschlussprotokoll, Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2017/6900)
Gibt es dazu Anmerkungen? - Das ist nicht der
Fall. Dann ist das so festgestellt.
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2017 Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2017/6900)
Ich sehe, es gibt keine Anmerkungen. Dann ist
auch das so festgestellt.
11.3 Stadtbezirksbeirat Altwest - Abberufung
eines Mitgliedes (6. Änderung) (VI-DS01149-DS-06)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.4 Kleingartenbeirat - Abbestellung und Bestellung eines Stellvertreters (2. Änderung) (VI-DS-01123-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig beschlossen.
11.5 Behindertenbeirat - Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes und eines Stellvertreters (8. Änderung) (VI-DS-01125DS-08)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.6 Kinder- und Familienbeirat - Abberufung
und Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter (8. Änderung) (VI-DS-01128-DS08)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
12
TOP 6 entfällt, TOP 7 ebenfalls.
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gegen 17 Uhr aufgerufen.
11
Besetzung von Gremien
11.1 Information zur Besetzung der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und des Ältestenrates durch die Fraktionen (20. Änderung) (DS-00768/14-Ifo-20)
Einreicher: Oberbürgermeister
Bitte nehmen Sie die Änderungen zur Kenntnis.
Wortwünsche sehe ich nicht.
11.2 Stadtbezirksbeirat West - Abbestellung
und Bestellung eines Mitgliedes (2. Änderung) (VI-DS-01148-DS-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Keine Wortwünsche. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
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Wahl und Entsendung der Vertreter der
Stadt Leipzig in Aufsichtsräte, Zweckverbände und Gremien, in denen die Stadt
Mitglied ist
12.1 Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Invest Region Leipzig GmbH
(2. Änderung der Besetzung vom
21.01.2015 gemäß VI-DS-00893) (VI-DS00893-Ifo-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Es handelt sich um eine Information zur Kenntnisnahme.
13
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ich rufe kurz den Betreff auf, und Sie signalisieren
mir, wenn Sie weitere Verweisungsvorschläge haben.
13.1 Antrag auf Schaffung eines Fuß- und
Radweges Seifertshainer Straße (VI-A05064)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
13.2 Antrag auf Schaffung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Prager Straße /
Parkstraße / Höltystraße, 04288 Leipzig
(VI-A-05065)
Einreicher: Ortschaftsrat Holzhausen
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13.8 Verkehrsleitsystem - Maßnahmen zur Begrenzung der Schadstoffbelastung (VI-A05139)
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: SPD-Fraktion
Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat. - So verwiesen.
So verwiesen.
13.3 Aussetzung von Maßnahmen nach STEP
Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014
(VI-A-05114)
13.9 Duale Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen (VI-A-05151)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
So verwiesen.
13.4 Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße
(VI-A-05124)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
13.5 Ergänzung der Sondernutzungssatzung
(VI-A-05082)
Einreicher: Beirat für Gleichstellung
Ausschuss Wirtschaft und Arbeit, wird hier angeregt. - So machen wir das.
13.6 Völkerschlachtpanorama auf der Alten
Messe ermöglichen (VI-A-05134)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Die Entwicklung
und Vermarktung der Alten Messe ist ja der LEVG
übertragen worden. Deshalb müsste sich auch
der Aufsichtsrat der LEVG damit beschäftigen;
denn hier handelt es sich um einen erheblichen
Eingriff.
Oberbürgermeister Jung: Ja, das machen wir
so. Aber das nehmen wir nicht in die Verweisung
in die Gremien mit auf.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Der Antrag sollte
auch in die Stadtbezirksbeiräte Mitte und Südost
verwiesen werden.
Oberbürgermeister Jung: Wir nehmen die Anregung auf. Die beiden Stadtbezirksbeiräte werden
mitbeteiligt. So soll es sein. Wir werden selbstverständlich auch den Aufsichtsrat beteiligen.
13.7 Nutzbarmachung des Drogenpräventionsprojektes „Revolution Train“ für
Leipzig (VI-A-05033)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich höre: Drogenbeirat. - So ergänzt verwiesen.
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.10 Amtsblatt-Zustellung ins 21. Jahrhundert bringen (VI-A-05153)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
13.11 Einführung eines Kältebusses für obdachlose Menschen (VI-A-05150)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.12 Geeignete Konfliktlösungsmechanismen am Leipziger Hauptbahnhof suchen und finden (VI-A-05149)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Wir hatten
vergessen, den Stadtbezirksbeirat Mitte aufzuführen.
Oberbürgermeister Jung: Ergänzt wird: Stadtbezirksbeirat Mitte. - So verwiesen.
13.13 Durchfahrtverbot für Lastkraftwagen
(Lkw) (VI-A-05152)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ergänzt wird: Ausschuss Wirtschaft und Arbeit. So verwiesen.
13.14 Radnetzplanung (VI-A-05155)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
13.15 Sperrvermerk für Classic-Open-Zuschuss 2018 / Neuausrichtung (VI-A05156)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verwiesen in den Fachausschuss Kultur.
Für die Studierenden zur Information: Diese Anträge werden jetzt in die zuständigen Fachausschüsse gegeben und dort vorberaten. Das dauert in der Regel zwei, drei Monate. Danach kehren
sie in den Stadtrat zurück und werden hier abschließend votiert.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
14
Anträge zur Beschlussfassung
Manche der nun folgenden Anträge sind schon
seit mehreren Monaten in den Gremien vorberaten worden und werden heute hier im Stadtrat beschlossen oder auch nicht.
14.2
Weiterentwicklung der städtischen Anlagerichtlinie um Nachhaltigkeitskriterien im Sinne von Divestment (VI-A04109-NF-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.2.1 dazu VSP (VI-A-04109-VSP-01)
Seite |4
Weg, der mit diesem Antrag vorangetrieben und
ans Ziel gebracht werden soll.
Wie von Herrn Jung eben erläutert, hat auch dieser Antrag eine lange Historie. Es gab x Neufassungen und Änderungsanträge. Wir haben uns
jetzt darauf geeinigt, den Änderungsantrag der
LINKEN zu übernehmen, und stellen diesen zur
Abstimmung. Wir bitten alle Fraktionen, dem so
zuzustimmen. Es stünde Leipzig gut zu Gesicht,
mit großer Geschlossenheit auch bei den Finanzanlagen nachhaltig und ethisch vertretbar zu handeln. - Vielen Dank.
Einreicher: Dezernat Finanzen
14.2.2 dazu ÄA (VI-A-04109-NF-02-ÄA-01)
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.2.3 dazu ÄA (VI-A-04109-NF-03-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Volger, bitte schön.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Die Welt
steht aufgrund des voranschreitenden Klimawandels und der Erkenntnis, dass humanitäre Katastrophen durch den Mensch verursacht werden,
vor einem technologischen und wirtschaftlichen
Wandel.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass mit Lebensmitteln und Saatgut spekuliert wird und gleichzeitig
Menschen verhungern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Tiere bei Kosmetiktests gequält werden oder wir hier in Leipzig an Sklaven- und Kinderarbeit Geld verdienen sollten. Es ist gefährlich,
in das Erbgut der Natur einzugreifen, ohne die
Folgen abschätzen zu können, oder Geld mit Rüstungsfirmen zu verdienen, die ihren Profit aus
Kriegen auf der ganzen Welt ziehen.
Die Folgen dieser Kriege suchen uns auf vielfältige Weise heim. Sie kosten unsere Stadt weit
mehr, als wir je mit Aktien dieser Firmen verdienen
könnten. Flucht und Vertreibung sind aber auch
Ursache des Klimawandels. Daher muss es unser
ureigenes Interesse sein, den Klimawandel zu begrenzen, um den Geflüchteten überhaupt ein Leben in ihrer Heimat zu ermöglichen.
Es ist daher selbstverständlich vernünftig, die
städtischen Finanzanlagen nachhaltig und im
Sinne der im Antrag und der Begründung ausgeführten Kriterien umzustrukturieren. Das stellt
auch kein Problem dar. Zum einen gibt es bereits
viele Fonds, die diesen Kriterien entsprechen und
auf Wirtschaftszweige setzen, die nachhaltig und
ethisch wirtschaften und eine auskömmliche Rendite haben. Zum anderen sind die Stadt Leipzig
und das Finanzdezernat schon auf einem guten
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Stadträte! Mein Dank gilt Herrn Volger und
seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Initiative, sich dieser Thematik anzunehmen. Sie
machen es mir natürlich jetzt relativ leicht, da Sie
unseren Änderungsantrag komplett übernehmen.
Dennoch will ich sagen: Es ist gut, dass Sie eingelenkt haben, sowohl bei den Bereichen Kohle,
Erdöl und Erdgas als Brückentechnologie als
auch beim Thema Waffen- und Rüstungsgüter sowie der Blacklist. Wir danken auch dafür, dass Sie
noch einmal über die Darstellung der Begrifflichkeiten nachgedacht haben und zu dem Schluss
gekommen sind, dass es beim Thema Finanzanlagen wichtig ist, dass wir uns auf Wertpapiereinlagen, Termingelder und Ähnliches verständigen.
Noch einmal: Herzlichen Dank für Ihre Initiative.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
hoffe, ich spreche jetzt zum richtigen Text, nachdem derart viele Änderungen vorgenommen wurden. Falls das nicht der Fall sein sollte, weisen Sie
mich bitte darauf hin.
Zugegeben: Der Antrag ist in der Form, wie er
heute zur Abstimmung steht, nicht mehr ganz so
schlimm, wie er es ursprünglich einmal war. Das
möchte ich den Kollegen gern zugestehen. Dennoch: Wenn man die Dinge etwas genauer betrachtet, klingt das alles etwas pharisäerhaft. Wir
wollen - Herr Volger, Sie haben es gerade noch
einmal dargestellt - weltweit Verantwortung übernehmen, und da sollen gewisse Dinge bei uns
keine Rolle mehr spielen, wie zum Beispiel Atomstrom. Deswegen soll man in Unternehmen, die
mit Atomstrom Geld verdienen, nicht investieren
oder ihnen auch nicht in Form von Schuldverschreibungen - das ist ja nichts anderes - Kredite
gewähren. Das möchten Sie künftig ausschließen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Sie haben auf das Thema Klimawandel hingewiesen und gesagt, man werde sich künftig nicht
mehr über Fonds an Unternehmen beteiligen, die
mit Kohle ihr Geld verdienen. Auch Unternehmen,
die mit Steinkohle Geld verdienen, will man zukünftig keine Kredite mehr gewähren. Sie sagen
weiterhin, zumindest mittelfristig soll der Oberbürgermeister die städtischen Unternehmen darauf
verpflichten, von einer Darlehensgewährung - das
ist ja nichts anderes als eine Geldanlage - für ein
solches Unternehmen abzusehen. Das wäre theoretisch ganz schön. Wenn wir uns aber die Wirklichkeit anschauen, sieht das ganz anders aus.
Ich bin Kunde der Stadtwerke Leipzig. Als solcher
bekommt ich einmal im Jahr eine sogenannte
Stromkennzeichnung, aus der hervorgeht, wie der
Strom, den die Stadtwerke Leipzig einkaufen, erzeugt wird, nämlich: 10 Prozent aus Atomstrom,
28 Prozent aus Kohlestrom und 16 Prozent aus
Gas. Das sind unsere Stadtwerke. Die gehören
uns. Denen geben wir Darlehen. Die LVV gibt den
Stadtwerken Darlehen. Sie legt dort ihr Geld an.
Heißt das: Die LVV darf im Rahmen ihres Finanzmanagements im Konzern den Stadtwerken zukünftig kein Geld mehr geben, also kein Geld
mehr anlegen, weil die Stadtwerke ihr Geld mit
Atom- und Kohlestrom verdienen? - Das ist hier
ganz klar so festgelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie einen Rückblick auf die Stadtratssitzung vom Juni
2017. Wir, die Fraktion Freibeuter, haben damals
eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Geschäftstätigkeit der Stadtwerke in Polen gestellt.
Darauf hat der Oberbürgermeister geantwortet:
Die gehandelte Fernwärme stammt zu 98 Prozent
aus Kohle, zu 2 Prozent aus Erdgas und
Erdöl. - Jetzt könnte man meinen: Diese kleine
Beteiligung in Polen ist doch vollkommen unbedeutend. Aber nein, hierzu hat der Oberbürgermeister ausgeführt: Diese Beteiligung in Polen
trägt mit Abführungen von circa 10 Millionen Euro
pro Jahr wesentlich zur Erfüllung der strategischen Eigentümerziele des LVV-Konzerns bei.
Und hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es
- ich formuliere es einmal drastisch - verlogen.
Wenn man bei irgendwelchen Fonds, die von
Union Investment gemanagt werden, vielleicht
mal eine kleine Renditeeinbuße hinnehmen muss
und umsteuert, um sich das grüne Ökomäntelchen überziehen zu wollen, dann ist das das eine.
Wenn man sich aber ernsthaft für Klimaschutz
einsetzen wollte, müsste man da anfangen, wo
die wesentlichen Ursachen dafür liegen. Vattenfall
war konsequent beim Ausstieg aus der Braunkohle. Wenn Sie konsequent wären, müssten Sie
hier auch für die Stadtwerke Leipzig den Ausstieg
aus der Kernenergie, den Ausstieg aus der Kohle
und den Ausstieg aus dem Polen-Geschäft beschließen. Das tun Sie aber nicht. Das beantragen Sie nicht, weil es dabei um viel zu viel Geld
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geht. Das ist ganz schön verlogen, und deswegen
stimmen wir dem Antrag nicht zu. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen
Dank, Herr Morlok. Das war jetzt sehr viel Polemik, die nichts zur Sache tut, weil es in dem Fall
darum nicht geht. Es geht tatsächlich, wie in den
Anträgen deutlich ausgeführt, um Investmentfonds und nicht um städtische Beteiligungen.
Aber, Herr Morlok, ich nehme Sie beim Wort. Wir
haben in der vorletzten Sitzung beschlossen, mittelfristig aus der Fernwärmeverstromung aus
Braunkohle bei den Stadtwerken auszusteigen.
Ob uns das gelingt, wird man sehen. Das war der
erste Schritt in diese Richtung. Warten Sie doch
einmal ab! Der Antrag, dass die Stadtwerke auch
aus der Braunkohleverstromung aussteigen sollen, wird in näherer Zukunft auch diesen Stadtrat
erreichen. Ich bin gespannt, Herr Morlok, ob Sie
das, was Sie hier gerade am Mikrofon gesagt haben, ernst nehmen oder ob Sie sich dann winden
und Gründe anführen, warum Sie vielleicht wieder
eine andere Meinung vertreten. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Morlok, Sie haben gesagt, der Antrag wäre ich zitiere - verlogen. Dem muss ich widersprechen. Wir haben in der Neufassung unseres Änderungsantrags klargemacht, dass beispielsweise das Thema Kohle aus der kurzfristigen in
die mittel- und langfristige Thematik gezogen
wird, gerade auch bei Beteiligungsunternehmen,
eben weil das nicht anders machbar ist. Das war
uns - das hatte ich in meinem Kurzbeitrag noch
einmal betont - auch ganz wichtig. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stelle ich den Antrag in
der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion
DIE LINKE 04109-NF-03-ÄA-01 vom 12. Dezember zur Abstimmung.
Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und votieren Sie jetzt! - Leider funktioniert die Technik wieder einmal nicht. Deshalb unterbreche ich die Abstimmung und lasse die Stimmen auszählen. Der
Mensch ist nach wie vor unersetzbar.
Wer stimmt dem Antrag in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 36 dafür, 21 dagegen, 1 Enthaltung. So beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
14.3
Bauliche Unterhaltung von Kitas in
freier Trägerschaft (VI-A-04390)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.3.1 dazu VSP (VI-A-04390-VSP-01-NF-04)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14.3.2 dazu ÄA (VI-A-04390-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.3.3 dazu ÄA (VI-A-04390-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
14.3.4 dazu ÄA (VI-A-04390-ÄA-04)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! In unserem Antrag
geht es um die bauliche Unterhaltung von Kitas in
freier Trägerschaft, und zwar nur für Gebäudeeigentümer, also nicht für Mieter oder Pächter oder
städtisches Eigentum. Ich glaube, dass diese
Aussage ganz wichtig ist, weil mancher Änderungsantrag von anderen Dingen spricht.
Dieser Erhaltungsbeitrag ist seit 20 Jahren nicht
erhöht worden. Wie Sie wissen, brauchen wir in
Leipzig Kitaplätze. Das heißt: Wir müssen Kitaplätze schaffen und Leuten, die Plätze schaffen
können, einen Anreiz geben. Momentan wird für
die Unterhaltung monatlich 1,18 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Der Verwaltungsvorschlag sieht
vor, künftig 3,78 Euro pro Quadratmeter zu zahlen. Dazu müssen wir wissen, dass in Chemnitz
oder in Dresden 4,50 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Fraktion
der CDU sind mittlerweile dreimal gebeten worden, diesen Antrag von der Tagesordnung zu nehmen und eine pragmatische Lösung zu finden, um
mit diesen Zahlen umgehen zu können. Im Vorfeld
sind uns von der Verwaltung Zusagen gemacht
worden, dass 3,95 Euro pro Quadratmeter dafür
eingesetzt werden können. Der jetzt vorliegende
Verwaltungsstandpunkt hält sich nicht an diese
Absprache. Aus diesem Grund übernehmen wir
die Punkte 2 und 3 des Verwaltungsstandpunkts
und möchten zu Protokoll geben: Wir wollen, dass
der in Punkt 1 genannte Betrag auf 3,95 Euro pro
Quadratmeter geändert wird und die Auszahlung
ab dem zweiten Quartal 2018 beginnt.
Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen, und
zwar nur aus einem Grund: Wir brauchen Kitaplätze in Leipzig.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Seite |6
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf
der Tribüne und am Livestream! Trotz vieler umgesetzter Neu- und Anbaumaßnahmen bei Kitas
hetzen wir bei der Bedarfsdeckung hinterher. Aktuell hat Leipzig über 592.000 Einwohner. Aber
nicht nur die Einwohnerzahl ist rasant gestiegen,
sondern auch die Zahl der hier geborenen und zugezogenen Kinder.
Die Infrastruktur, ob Schule oder Kita, wächst leider nicht so schnell, obwohl - auch das müssen
wir konstatieren - Erhebliches von der Stadtverwaltung, freien Trägern und auch privaten Investoren geleistet wurde und wird. Das erkennen wir
durchaus an. Es gilt aber auch die vorhandene
Infrastruktur zu sichern, also: Neu- und Erweiterungsbau auf der einen Seite und Instandhaltung
und damit Werterhaltung auf der anderen Seite.
Fakt ist: Die Werterhaltung wurde in den vergangenen Jahren vernachlässigt und nicht an die steigenden Kosten angepasst. Die freien Träger mit
eigenen Kitabestandsgebäuden erhalten eine
Pauschale für die bauliche Unterhaltung der Kitas,
also für die neugebauten, die sanierten und die
unsanierten Einrichtungen. Die kommunalen Einrichtungen melden ihren Bedarf bei der Verwaltung an und müssen sich häufig in einer langen
Reihe von Notwendigkeiten anstellen. Der Werterhaltungs- und Instandsetzungsbedarf ist vor allem in den unsanierten und teilsanierten Einrichtungen gestiegen. Kurzum - wo die CDU recht hat,
hat sie recht -: Die Pauschalen reichen nicht aus.
Sie müssen angepasst werden.
Wir haben uns lange damit beschäftigt und gerechnet. - Das habe in diesem Fall nicht ich gemacht, sondern Herr Wehmann; vielen Dank dafür. - Wir haben unseren Änderungsantrag 03, in
dem wir das aufgegliedert hatten, noch einmal geändert. Leider gab es in der Fassung 04 einen
Fehler. Deshalb liegt Ihnen jetzt die Fassung 05
vor, die im Wesentlichen an den Verwaltungsstandpunkt angelehnt ist.
Gegenwärtig werden die Leistungsverträge für
2017 und 2018, in denen noch die ursprünglichen
Pauschalen enthalten sind, erarbeitet und mit den
meisten Trägern abgeschlossen. Weil die Erarbeitung des Doppelhaushaltes 2019/2020 bereits im
ersten Halbjahr 2018 beginnt, eine Erhöhung der
Pauschalen zur baulichen Unterhaltung, wie sie
alle Fraktionen hier fordern, jedoch mehrere Millionen Euro kostet, die nicht einfach mal so aus der
Hosentasche zu stemmen sind, teilen wir den im
Verwaltungsstandpunkt genannten Termin: Maßnahmebeginn 01.01.2019. - Ich will hier noch einmal betonen: Ihr Vorschlag, den wir anfangs geteilt haben, nämlich den Beginn auf das zweite
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Quartal 2018 vorzuziehen, würde eine zweistellige Millionensumme kosten.
Wir unterstützen auch, dass nun vorgesehen ist,
alle kommunalen Gebäude mit Kitanutzung zu begehen, um die Investitionsbedarfe zu erfassen
und erforderliche Maßnahmen im Haushaltsplan
2019/2020 zu berücksichtigen. Wir wollen das
aber mit einem Datum versehen, nämlich dem
31.03.2018, und werden im April nachfragen, ob
die Begehungen erfolgt sind - nicht, dass dann argumentiert wird: Begehung war zu spät, konnte
nicht im Doppelhaushalt bzw. in der Mittelfristplanung eingestellt werden. Dem wollen wir mit diesem Termin vorbeugen.
Wenn wir auch im Doppelhaushalt 2019/2020 bei
der pauschalen Finanzierung der im Eigentum der
freien Träger befindlichen Kitabestandsgebäude
bleiben, halten wir einen Betrag von monatlich
3,78 Euro pro Quadratmeter für Gebäude und von
0,63 Euro pro Quadratmeter für Freiflächen zunächst für angemessen. Ich möchte auch sagen:
Leipzig hat als einzige Großstadt eine Pauschale,
die alles umfasst. Die anderen Großstädte haben
Spitzabrechnung. Wenn wir diesen Betrag erhöhen, wissen Sie - wir haben heute noch eine blaue
Vorlage -, was uns das kostet, und zwar nicht wenig, aber zu Recht. Wenn wir so viel Geld in die
Bestandsgebäude stecken, fordern wir eine objektkonkrete Abrechnung dieser Mittel. Erst dann
können wir sagen, ob wir die richtige Pauschale
gewählt haben.
Wir sind der Meinung: Um dem weiter steigenden
Bedarf im Rahmen der baulichen Unterhaltung
gerecht zu werden, sollen das dafür zur Verfügung stehende Budget um 3 Millionen Euro eckwerterhöhend geplant werden. Wir wollen aber
auch, dass die im Besitz der Kommune befindlichen Bestandsgebäude entsprechend berücksichtigt werden. Es geht um Bestandsgebäude
freier Träger und der Kommune. Das war und
bleibt eine wesentliche Forderung von uns.
Wir bitten unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Er ist unserer Meinung nach ein Kompromiss aus dem Ursprungsantrag der CDU, dem
Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen
und der Verwaltungsmeinung. Ich hoffe, ich habe
Sie überzeugt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte hat das
Wort.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Bei diesem Antrag geht es, wie erwähnt, um die bauliche Unterhaltung von Kitas.
Das kostet natürlich Geld. Aber die Preisfrage an
dieser Stelle ist: Was kostet unter kaufmänni-
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schen Gesichtspunkten mehr: ein Gebäude instandzuhalten, um es über lange Zeit nutzen zu
können, oder es nicht instandzuhalten bzw. die Instandhaltung zu verschieben und irgendwann vor
Aufgaben zu stehen, die fast nicht mehr zu bewältigen sind? An mancher Schule können wir sehen,
was es bringt, wenn man da ein bisschen schludrig ist. Gute Kaufleute halten das Gebäude, in
dem sich ihr Geschäft befindet, in Schuss, um es
lange und gut nutzen zu können. Das ist im Zweifelsfall preisgünstiger, als an der falschen Stelle
zu sparen.
Es gab eine lange Diskussion zu diesem Thema;
Kollege Albrecht hat es angedeutet. Inzwischen
gibt es schon den vierten Verwaltungsstandpunkt
dazu. Es ging mal rauf, mal runter. Jetzt sind wir,
denke ich, an einem Punkt, wo wir gut abstimmen
können. Das ist ein wichtiger Beschluss zur Werterhaltung der Gebäude, der auch mit einem gewissen Wohlfühlfaktor für die Kinder in einer Kita
verbunden ist. Auf eine Kita, wo es durch die
Fenster zieht, die Türen klemmen und die Toiletten marode sind, haben auch kleine Kinder keine
große Lust. Wir werden dem Antrag so, wie er
jetzt vom Kollegen Albrecht vorgestellt worden ist,
zustimmen.
Den Änderungsanträgen der LINKEN werden wir
nicht zustimmen. Hier wird versucht, die privat betriebenen Kitas mit den städtischen Kitas gleichzusetzen, was schon zu einem Problem bei der
Kitafinanzierung geführt hat. Verschiedene Dinge
kann man nicht gleich behandeln. Verschiedene
Dinge muss man verschieden behandeln, weil die
Voraussetzungen anders sind. Deshalb sind wir
dagegen, die kommunalen mit privaten Kitas
gleichzusetzen.
Wir müssen genau hinschauen: Wer hat welchen
Bedarf? Wo müssen wir was machen? Da ist natürlich auch ein gutes Gebäudemanagement in
der Stadtverwaltung gefragt. Dass die eigenen
Gebäude instandzuhalten sind, dafür bedarf es
keines Antrags von uns Stadträten, in dem wir vorschreiben, was wann zu machen ist. Das ist originäre Aufgabe des städtischen Gebäudemanagements. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, es kurz zu
machen. - Wir haben schon in einer früheren
Ratssitzung einen Änderungsantrag zur ersten
Fassung des Verwaltungsstandpunkts eingebracht, aus der deutlich und in schockierender
Weise die bauliche Unterhaltung der kommunalen
Kitas hervorging. Wir haben das damals thematisiert. Das ist in zahlreichen weiteren Verwaltungsstandpunkten insofern aufgegriffen worden, dass
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
man künftig Kitas kommunaler und freier Träger
begehen, deren Investitionsbedarfe aufschlüsseln
und uns diese vorlegen will. Das finde ich angemessen und in Ordnung.
Ich nehme die Entwicklung der Verwaltungsstandpunkte und die von Herrn Albrecht mündlich zu
Protokoll gegebene Änderung der Neufassung
des CDU-Antrags zum Anlass, unseren Änderungsantrag zurückzuziehen. Wir würden einen
Betrag von 3,95 Euro pro Quadratmeter unterstützen.
Trotzdem noch ein Satz dazu: Ich habe in den
letzten acht Jahren noch nie erlebt, dass es zu einem Sachverhalt so viele Verwaltungsstandpunkte gab. Keine Ahnung, woher die darin enthaltenen Zahlen kamen. Mir ist rätselhaft, warum
man nicht auch hier ein System wie in Dresden
oder in Chemnitz etablieren und es in den drei
kreisfreien Städten des Freistaats gleich handhaben kann, nämlich: monatlich 4,50 Euro pro
Quadratmeter, wobei neugebaute Einrichtungen
in den ersten Jahren keine Mittel zur baulichen
Unterhaltung erhalten, sondern erst nach fünf
Jahren. Eine Gleichbehandlung in allen drei kreisfreien Städten wäre sinnvoll und der richtige Ansatz, statt es hier nach wie vor anders zu handhaben. Aber okay, wir haben uns jetzt auf einen monatlichen Betrag von 3,95 Euro pro Quadratmeter
geeinigt. Den halte ich für in Ordnung. Wir unterstützen diesen Ansatz.
Wie gesagt, wir ziehen unseren Antrag zurück.
Mehr gibt es dazu aus meiner Sicht nicht zu sagen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick noch einmal.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Zwei Dinge
möchte ich noch klären. Einem Kind ist es egal,
ob es in eine kommunale Kita oder in eine Kita
eines freien Trägers geht. Alle müssen in Ordnung
sein. Deshalb haben wir das auch so klar formuliert. Es geht hier nicht nur um Bestandsgebäude
von Kitas in freier Trägerschaft. Gegenwärtig gibt
es auch bei Bestandsgebäuden kommunaler
Kitas eindeutig Nachholbedarf.
Ich weiß nicht, ob ich die Summe nennen darf, die
in der nichtöffentlichen Planungsvorlage steht.
Aber eines sollten Sie bedenken: Wenn wir, wie
Sie jetzt vorschlagen, die Pauschale auf monatlich 3,95 Euro pro Quadratmeter anheben, würde
sich die dort genannte Summe um 2 Millionen
Euro erhöhen. Wir haben heute noch über sehr
viele Millionenbeträge zu beschließen. Vielleicht
können Sie ja zaubern. Ich meine, wir müssen realistisch sein.
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Herr Schmidt, die freien Träger sind deshalb jahrelang damit ausgekommen, weil sie das mixen
konnten; denn die Pauschale gilt für sanierte, unsanierte und neugebaute Gebäude gleichermaßen. Es war falsch, dass die Pauschale nicht angehoben wurde; keine Frage. Aber wir müssen
überlegen: Die Pauschale soll jetzt auf monatlich
4,41 Euro pro Quadratmeter angehoben werden.
Wir haben außerdem einen Haushaltsantrag beschlossen, zusätzlich 200.000 Euro für Freiflächen von Kitas und Schulen im Doppelhaushalt
einzustellen. Zusätzlich! Deshalb werbe ich noch
einmal für den Vorschlag der Verwaltung, nämlich:
3,78 Euro für Gebäude plus 0,63 Euro für Freiflächen, also insgesamt monatlich 4,41 Euro pro
Quadratmeter. Die müssen wir erst einmal stemmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich gehe jetzt davon aus,
dass Sie, Herr Albrecht, den Verwaltungsstandpunkt bis auf Punkt 1 übernehmen, also: Datum
und Summe. Die Grünen haben ihren Änderungsantrag zurückgezogen. Es bleibt noch der Änderungsantrag der LINKEN. Dazu möchte ich sagen:
Wir würden das nicht bis zum 31.03. schaffen,
sondern brauchen dafür bis zum Herbst, zumal
wir wahrscheinlich noch Unterstützung externer
Planungsbüros benötigen.
Ich möchte Sie noch einmal eindringlich bitten,
dem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen und
die darin vorgeschlagene Summe nicht noch weiter anzuheben.
Sie hatten die in Dresden und Chemnitz gezahlte
Pauschale von 4,50 Euro pro Quadratmeter angesprochen. Ich habe das jetzt noch einmal recherchieren lassen. In Dresden gibt es für die bauliche
Unterhaltung von Freiflächen gar nichts und für
Schönheitsreparaturen auch nichts. Schönheitsreparaturen sind bei uns in den Sachkosten enthalten. Insofern würde ich annehmen, ohne es genau nachgerechnet zu haben, dass die freien Träger mit dem Vorschlag, den die Verwaltung hier
macht, am Ende besser dastehen als mit
4,50 Euro wie in Dresden.
Deswegen bitte ich Sie eindringlich, dem Beschlusspunkt 1 des Verwaltungsvorschlags zuzustimmen. Noch einmal: Nach der Information, die
ich heute erhalten habe, werden diese 4,50 Euro
weder für die bauliche Unterhaltung von Freiflächen noch für Schönheitsreparaturen gezahlt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Stadtrat Albrecht (CDU): Herr Professor Fabian,
ich verstehe Sie nicht. Wir reden seit Monaten
über diese Vorlage. Jetzt stellen Sie uns Zahlen
vor. Jetzt endlich kommen Sie mit dem Vergleich
zu Dresden. Hätten Sie das vor zwei Monaten getan, gäbe es längst eine Einigung. Jetzt kommen
Sie mit diesen Zahlen und der Antwort auf die Fragen, die wir seit langem hier auf dem Tisch haben
wollten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Daher müssen Sie jetzt mit dem leben, was wir beantragt haben.
Oberbürgermeister Jung: Ich denke, der Worte
sind genug gewechselt. Lassen Sie uns abstimmen, und zwar mit dem Abstimmgerät. Es wurde
eine neue Software installiert und die Hardware
ausgetauscht; der Mitarbeiter sitzt hier.
Es steht zunächst der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Antrag der CDU-Fraktion zur
Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät
ein und votieren Sie jetzt diesen Änderungsantrag
in der ÄA-05-Fassung! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen,
12 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag
so angenommen.
Ich gebe zu Protokoll, dass wir es nicht schaffen,
die Begehungen bis zum 31.03.2018 zu realisieren. - Herr Fabian, bleiben Sie ganz ruhig: Mit Beschluss dieses Antrags bleibt es bei den 3,78 Euro
pro Quadratmeter, wie von Ihnen eben eindringlich erbeten.
Damit entfällt die Abstimmung über den Ursprungsantrag.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt:
14.4
Überprüfung des Einbahnstraßensystems in Schleußig (VI-A-04673)
Einreicher: CDU-Fraktion
14.4.1 dazu VSP (VI-A-04673-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wer wünscht das Wort? - Bitte schön, Herr Zeitler.
Stadtrat Zeitler (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister! Liebe
Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte
Gäste! Mit Beschluss dieses Antrags soll die Effizienz der Einbahnstraßenregelung in Schleußig
zwischen Holbeinstraße und Könneritzstraße
überprüft werden. Die Verwaltung hatte zugesagt,
dass das nach Abschluss der Umbaumaßnahmen
in der Könneritzstraße geprüft wird.
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Ich glaube, jeder hier im Saal kennt ein Labyrinth.
Es macht vor allem Kindern viel Freude, spielerisch den Ausgang zu finden. Für eine Straßenführung ist es auch unter Umweltaspekten denkbar ungünstig, wenn man erst mit der Kirche ums
Dorf fahren muss, um zum Ziel zu gelangen. Das
betrifft vor allem Ortsunkundige aller Art wie zum
Beispiel diejenigen, die dort einen Arzt aufsuchen,
aber auch Post- und Paketdienste, Handwerker,
die Müllabfuhr und viele andere mehr.
In der Brockhausstraße ist es einfach: Dort müssen nur die Einbahnstraßenschilder entfernt werden. Aber auch in anderen Straßen ist eine Auflösung der zum Teil irreführenden Wegweisungen
ohne eine Reduzierung von Stellplätzen möglich.
In Zuge dessen sollen auch Maßnahmen geprüft
werden, wie die aufgrund von Fahrradbügeln auf
der Straße in den Kurvenbereichen regelmäßig
angefahrenen Leitbaken zurückgebaut werden.
Wir wollen, dass dieser unglückliche Zustand im
gesamten betreffenden Gebiet überprüft und
dann auch geändert wird. Der Verwaltungsstandpunkt greift hier leider zu kurz. Deshalb bitte ich
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Stimmen Sie
für unseren Antrag! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Hier liegt ein Prüfantrag vor. Was ist daran schädlich, ein Verkehrssystem in einem begrenzten,
kleinen Stadtteil auf seine Nützlichkeit für alle Verkehrsarten zu überprüfen? Welche Ziele standen
an, als man das sogenannte Labyrinthsystem einführte? Parkplatznot lindern, Fluchtwege begehbar halten, Verkehr flüssiger gestalten und Parkplatzsuchverkehr abmildern, zudem Schaffung
von Fahrradbügeln und Schaffung von Mobilitätsstationen. All diese Ziele hatten eines gemeinsam: Sie sollten die Umwelt verbessern durch weniger Luftverschmutzung, weniger Lärm, weniger
Stress auf Fußwegen und Straßen.
Scheut man sich nun, diese Ziele auf Erfüllung zu
prüfen, so drängt sich einem der Gedanke auf,
man hätte schon im Vorhinein ein schlechtes Gewissen. Dies ist aber nicht vonnöten. Die Mobilitätsstationen sind da, die Fahrradbügel auch. Man
muss also nur diese beiden Details auf Effektivität
und Auslastung prüfen. Auch muss an dem Einbahnstraßensystem nicht alles schlecht sein.
Dennoch scheint es so, als gäbe es vor allem für
die übrigen oben genannten Ziele Möglichkeiten
der Nachbesserung. Um diese auszuloten, muss
aber erst die derzeitige Variante der Verkehrsführung auf Herz und Nieren geprüft werden.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Die AfD-Stadtratsfraktion wird dem CDU-Antrag
zustimmen. Der Verwaltungsstandpunkt ist für
uns nicht nachvollziehbar und zeigt ein weiteres
Mal, dass im Dezernat VI dringend Fachpersonal
für die Verkehrsentwicklung gebraucht wird.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann steht
der Beschlussvorschlag des Antrags zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und
geben Sie Ihre Stimme zum Antrag der CDUFraktion ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen,
keine Enthaltungen. Dann ist so beschlossen.
14.5
Einführung einer jährlichen Migrationsund Integrationspolitischen Stunde im
Stadtrat (VI-A-04714)
Einreicher: Migrantenbeirat
14.5.1 dazu VSP (VI-A-04714-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
14.5.2 dazu ÄA (VI-A-04714-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion, Fraktion DIE
LINKE, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Freibeuter
Wer wünscht das Wort? - Der Vorsitzende des
Migrantenbeirats. Bitte schön, Herr Sethi.
Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeister und
Bürgermeisterinnen! Werte Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Es ist eine Realität: Nicht
nur durch den Zuzug von Geflüchteten ist der Migrantenanteil in der Stadt Leipzig immer weiter gestiegen. Leipzig ist nach Berlin die Stadt mit dem
höchsten Anteil von Migrant*innen an der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Eine gesamtgesellschaftliche Realität wird somit auch in
der Stadt Leipzig zunehmend präsent. Heute haben fast 14 Prozent der Einwohner Leipzigs eine
Migrationsgeschichte. Man geht sogar davon aus,
dass zwei Drittel der Neu-Leipziger einen Migrationshintergrund haben.
Realität ist auch: Mit dem Anstieg des Migrant*innenanteils an der Stadtbevölkerung zeigen sich in
vielen Bereichen erhebliche Defizite. Sprachbarrieren, Diskriminierung, eine höhere Armutsgefährdung bei Migrant*innen, die mangelnde Öffnung
für Belange und Lebenslagen von Migrant*innen
in Behörden, mitunter eine mangelnde Sensibilität
bei der Mehrheitsbevölkerung sind nur eine Beispiele dafür.
Und es gibt noch eine Realität: Bei den letzten
Bundestagswahlen haben in Sachsen und auch in
Leipzig mehr als ein Viertel der Wähler für den
rechten Rand gestimmt. Davon haben wiederum
95 Prozent angegeben, dass ein wesentlicher
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Grund dafür die Angst vor Fremden sei. Das sind
nicht nur AfD-Wähler; es gibt auch viele Wähler
der SPD, der Grünen, der CDU und der LINKEN,
die ähnliche Ängste haben.
Das alles überrascht mich persönlich nicht. Dieses Potenzial gab es schon immer in Sachsen
und in Deutschland. Das macht mir auch keine
Angst. Mir ist lieber, wenn alle diese Ressentiments und Ängste endlich ein Gesicht haben.
Dennoch machen uns diese sehr hohen Zahlen
zutiefst besorgt. Wissenschaftler haben in mehreren Studien darauf hingewiesen, dass es nicht nur
Protestwähler in Sachsen und in Leipzig sind,
sondern dass ein Großteil dieser Wähler schon
längst mit rechtem Gedankengut infiziert ist. Wissenschaftler sprechen hier von Problemen, die
mehrere Generationen bestehen bleiben werden.
Ich bin mir sicher, dass Migration und damit verbundene Themen unsere Gesellschaft auch in
Leipzig für die nächsten Jahrzehnte prägen werden. Sie bergen ein großes Konfliktpotenzial.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Damen und Herren Stadträte, die Politik und viele
Menschen in Leipzig sind sehr bemüht, wenn es
um die Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte geht. Man kann sogar so weit gehen,
zu sagen, dass die Stadt Leipzig in Sachen Integration ein Leuchtturm in den neuen Bundesländern ist. Weder muss man sich schämen noch
darf man müde werden, das zu betonen.
Dennoch wissen wir alle: Die Aufgaben, vor denen
unsere Stadtgesellschaft im Moment steht, sind
sehr groß. Der Migrantenbeirat regt daher die Einführung einer Migrationspolitischen Stunde an. In
einer internen Diskussion der Mitglieder haben wir
festgestellt, dass dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste. An dieser Stelle möchte
ich auf drei wesentliche Gründe dafür kurz eingehen:
Der erste Grund ist: Die Stadt Leipzig hat in seinem Gesamtkonzept zur Integration acht Handlungsfelder festgelegt. Sicherlich kennen Sie sie;
dennoch will ich sie noch einmal aufzählen: interkulturelle Orientierung und Öffnung, Ausbildung,
Qualifizierung und Beschäftigung, Bildung und Erziehung, sozialräumliche Integration, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung, politische Teilhabe, interkultureller und interreligiöser
Dialog und Bekämpfung von Diskriminierung und
Rassismus. Dies alles klingt wunderbar. Aber wie
so oft im Leben sind wir intellektuell inzwischen
viel weiter; die Handlungsebene hinkt dem hinterher. Das soll ausdrücklich kein Vorwurf an Verwaltung oder Politik sein. Aber es ist wichtig, dass wir
uns bewusst sind, dass es eine große Differenz
zwischen der Vorstellung und dem Ist-Zustand
gibt.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Eine Migrationspolitische Stunde könnte einen
Rahmen setzen und wichtigen Akteuren die Möglichkeit geben, darüber zu reflektieren und öffentlich zu diskutieren, wie weit wir tatsächlich mit all
diesen wunderbaren Vorsätzen gekommen sind.
Warum sind wir nicht weitergekommen? Was sind
die Gründe dafür, dass wir nicht weitergekommen
sind?
Der zweite Grund ist: Die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft, weder die hier geborenen Leipziger
noch die Menschen mit Migrationsgeschichte, bekommt von all diesen Vorsätzen, Konzepten und
Bemühungen nicht wirklich viel mit. Sie ist kaum
an diesen Prozessen beteiligt. Kaum einer in der
Stadt weiß davon. Die Diskussionen finden hinter
verschlossenen Türen oder in geschlossenen wissenschaftlichen Kreisen statt. Aber: Je weniger
Menschen darüber sprechen und mitdiskutieren
können, desto größer werden die Ängste. Das ist
im Privaten wie auch in der Gesellschaft so. Davon bin ich zutiefst überzeugt. Ich denke, wir müssen über die Ängste sprechen, um sie abzubauen.
Mit der Einführung einer Migrationspolitischen
Stunde rückt das Thema in die Öffentlichkeit. Die
Menschen können mehr erfahren, was angedacht
ist, was schon geleistet wird, wo wir noch nicht
weitergekommen sind und warum.
Der dritte Grund geht darauf zurück, wie die Idee
für diesen Antrag bei den Mitgliedern des MBR
entstanden ist. Im letzten Jahr haben Mitglieder
des Beirats verschiedene Anträge in die Fachausschüsse eingebracht. Zwar hat jede Fraktion jetzt
einen Fachsprecher bzw. eine Fachsprecherin,
der oder die die jeweiligen Themenfelder sehr gut
kennt, sodass sich sehr konstruktiv diskutieren
lässt, auch wenn man unterschiedliche Meinungen hat. Aber in den Fachausschüssen sind auch
viele Mitglieder, die mit diesen Themenfeldern
noch gar nicht in Berührung gekommen sind. Das
ist für mich auch völlig normal. Ein Einzelner
schafft es nun mal nicht, sich mit allen gesellschaftlich relevanten Themen zu beschäftigen. Es
tauchte für uns sehr oft die Frage auf: Wie viele
Stadträte kennen diese Handlungsfelder tatsächlich? Wie viele Stadträte wissen, was mit „interkultureller Kompetenz“ gemeint ist? Es sind wiederum diese Mitglieder, die in den verschiedenen
Ausschüssen über die jeweiligen Anträge abstimmen.
Sicherlich können die Fachsprecher der Fraktionen ihre Fraktionskollegen über die jeweiligen
Themen informieren. Aber eine Migrationspolitische Stunde würde einen Rahmen bieten, um mit
allen über ein für unsere Gesellschaft relevantes
Thema zu diskutieren. Davon erhoffen wir uns
mehr Verständnis und Sensibilisierung für Themen, die für die Arbeit im Beirat unabdingbar sind.
S e i t e | 11
Ich möchte noch kurz auf den Verwaltungsstandpunkt eingehen. Der Vorschlag der Verwaltung,
das Querschnittsthema Integration bei der zukünftigen Durchführung der bereits existierenden
regelmäßigen oder anlassbezogenen Aktuellen
Stunden bewusst einzubeziehen, ist eine sinnvolle Ergänzung zu einer eigenständigen Migrationspolitischen Stunde, aber auf gar keinen Fall
ein Ersatz. Mit der Etablierung einer regelmäßigen Aktuellen Stunde zur Migrationspolitik im
Stadtrat soll der in Leipzig offensichtlichen Realität einer Einwanderungsgesellschaft der benötigte Rahmen geboten werden.
Im Verwaltungsstandpunkt heißt es weiter, dass
der Vorsitzende des Migrantenbeirats auch ohne
eine solche Stunde sich im Stadtrat zu relevanten
Themen äußern kann und darüber hinaus Fachsprecher als direkte Ansprechpartner für die einzelnen Fachausschüsse des Stadtrates zur Verfügung stehen. - Diese Bemühungen sind lobenswert. Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle betonen, dass insbesondere die Bemühungen von
Herrn Hörning im letzten Jahr diesem Thema sehr
dienlich waren. Die Teilhabemöglichkeiten sind
sehr gut und dienen unserer Stadt. Aber meiner
Ansicht nach hat das nicht wirklich mit unserem
Antrag zu tun.
Ich möchte hier ausdrücklich betonen: Es geht
nicht darum, dem Migrantenbeirat ein Podium zu
bieten, sondern es geht hier darum, sich das
Thema zu eigen zu machen. An dieser Stelle
möchte ich ein weiteres Missverständnis ausräumen. Die Mitglieder des Migrantenbeirats verstehen sich nicht als Lobbyisten für Migranten oder
Menschen mit Migrationsgeschichte, sondern sie
packen unsere gemeinsame Aufgabe an, und das
für die gesamte Gesellschaft. Ich bin mir sicher:
Durch die Einbeziehung von Expertisen können
im Rahmen dieser regelmäßigen Diskussion
wichtige Impulse für die Gestaltung und Integration gesetzt werden. Die Stadtratssitzung gibt dieser Diskussion einen Rahmen, der der Relevanz
des Themas gerecht wird, und bringt möglichst
viele Akteure der Stadtverwaltung zusammen.
Zuletzt zum Ergänzungsantrag, der zu unserer
letzten Sitzung noch nicht vorlag, sodass wir darüber nicht abstimmen konnten. Sollte sich der
Stadtrat für ein neues Format der Aktuellen Stunden entscheiden, ist für uns Bedingung, dass es
eine eigenständige Migrationspolitische Stunde
gibt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Dann mache ich mich
jetzt zum Sprecher des Änderungsantrags. - Wir
haben das in der Tat mit den Fraktionsvorsitzenden diskutiert und waren übereinstimmend der
Meinung, dass das Format der Bildungspolitischen, der Wirtschaftspolitischen oder auch einer
Migrationspolitischen Stunde dem Gegenstand
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
nicht gerecht wird. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass angesichts der Vielzahl der Tagesordnungspunkte dem Thema der jeweiligen Aktuellen Stunde nicht angemessen Zeit eingeräumt
werden und ihr damit auch nicht das nötige Gewicht gegeben werden kann. Insofern freue ich
mich über diesen Änderungsantrag; denn er erlaubt uns, in einem neuen Format den Themen
die gebotene Aufmerksamkeit zu geben.
Sie können sicher sein - so ist es gemeint -: Das
gilt auch für das Thema Migrationspolitik. Migrationsaspekte sollen nicht irgendwie eingebettet
werden. Vielmehr soll sich dieser Frage in einem
eigenständigen Format gewidmet werden. Also:
Aktuelle Stunden zur Bildungspolitik, zur Wirtschaftspolitik, zur Migrationspolitik, gegebenenfalls auch zur Sicherheitspolitik, wie wir sie schon
zweimal hatten. Das ist der Hintergrund dieses
Änderungsantrags, der unter uns diskutiert worden ist. Ich glaube, wir fahren mit diesem Format
besser, als wenn das in der Vielzahl der Tagesordnungspunkte im Rat untergeht. Das ist der Gedanke, der dahintersteht.
Es gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zuerst Frau
Nagel, bitte.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ganz kurz
zum Anliegen des Migrantenbeirats, und dann will
ich ad hoc noch einen Änderungsantrag einbringen. - Der Antrag des Migrantenbeirats ist aus der
Wahrnehmung heraus entstanden, dass es für
uns als Rat und auch für Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wichtig ist, mit dem Thema
Migration konfrontiert zu sein und sich damit auseinanderzusetzen.
Wir sprechen hier nicht über ein Randthema, das
in einem Beirat abgehandelt werden kann, sondern über ein Thema, das unsere Stadt jetzt beschäftigt und auch in Zukunft massiv beschäftigen
wird, wie von Kanwal Sethi dargestellt wurde;
denn die Integration von Migrantinnen und Migranten und die Ermöglichung von Teilhabe werden
nicht von allein passieren. Dafür müssen Brücken
gebaut werden, und auch die einheimische, hier
geborene Bevölkerung muss für dieses Anliegen
aufgeschlossen werden.
Dass dieser wichtige Antrag des Migrantenbeirats
jetzt ein bisschen in das Fahrwasser der Diskussion um die thematischen Aktuellen Stunden gerät, ist schade, weil damit der Eindruck entsteht,
dass dieses Thema abgeschoben wird. Ich plädiere an der Stelle dafür, dass das neue Format,
das gefunden werden soll, ein Format ist, das alle
erreicht, dass also nicht nur Bildungspolitiker an
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der Bildungspolitischen Stunde oder nur die an Integration und Teilhabe Interessierten an der Migrationspolitische Stunde teilnehmen.
Ich möchte jetzt meinen Änderungsantrag einbringen; ich habe ihn auch verschriftlicht. Es soll zumindest einmal, nämlich aus Anlass der Beschlussfassung des im Moment noch in Fortschreibung befindlichen Integrationskonzeptes,
eine Migrationspolitische Stunde hier im Rat stattfinden. Aus Anlass der Beschlussfassung soll ein
Format gewählt werden, das ermöglicht, dass dieses Thema nicht nur vom Migrantenbeirat, der
hier sowieso sprechen kann, sondern auch unter
Hinzuziehung von Expertinnen und Experten als
Schwerpunktthema behandelt wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Eine
weitere Wortmeldung kam von Herrn Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Beigeordnete! Meine Damen und Herren
Gäste und Pressevertreter! Als Mitglied des Migrantenbeirats habe ich mich über das Thema von
Anfang an sehr gefreut. Frau Nagel wird sich erinnern, dass ich die Idee hatte, einen gemeinsamen Antrag mit der LINKEN zu stellen. Da haben
wir gar keine Berührungsängste, wenn es um das
wichtige Thema Migration geht.
Grundsätzlich finden wir das Thema Migration aus
folgendem Grund sehr wichtig für diese Stadt: Es
bewegt alle, die Einheimischen, die hier schon
länger wohnen, und die Neubürger. Dass es Probleme gibt und es natürlich auch ein Geben und
Nehmen geben muss, das haben wir gerade vom
Vorsitzenden des Migrantenbeirats gehört. Wo
wenn nicht hier im Stadtrat wäre der richtige Ort,
das entsprechend zu thematisieren?
Ich gebe den antragstellenden Fraktionen des Änderungsantrags insoweit recht, dass durch die
umfangreichen Tagesordnungen und die Themenfülle in der letzten Zeit die themenbezogenen
Aktuellen Stunden etwas anstrengend waren. Die
Idee ist, dass man sie künftig außerhalb der regulären Stadtratssitzungen durchführt. Ich frage
mich bloß, ob die Aufmerksamkeit dann größer ist,
wenn wir den einen oder anderen Wirtschaftsprofessor einladen, der vielleicht doch keinen so interessanten Vortrag hält. Aber das ist jetzt nicht
das Thema.
Dass unsere Fraktion, meine Damen und Herren,
wiederholt bei einem Änderungsantrag geschnitten wird und dass die Fraktionen, die hier schon
länger in diesem Hause sitzen, einschließlich der
Freibeuter, einhellig und ohne uns von der AfDFraktion zu fragen einen gemeinsamen Ände-
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
rungsantrag formulieren, finde ich schon merkwürdig. Aber das gehört wahrscheinlich zur politischen Kultur in diesem Hause hier.
Ich muss auch sagen: Ich bin sehr enttäuscht von
der CDU-Fraktion. Man hätte uns ja immerhin ansprechen oder zumindest den Hinweis geben können: AfD-Fraktion, Zimmer 178, immer besetzt.
Aber es war nicht so. Ich frage Sie: Wie lange wollen Sie dieses Spiel mit uns als AfD-Fraktion in
diesem Haus noch betreiben?
Ich sage Ihnen eines: Wir werden wahrscheinlich
nicht mehr am Jahr der Demokratie teilnehmen zumindest Herr Keller nicht -, weil es nicht glaubwürdig ist, was Sie hier machen. Uns hier andauernd auszuklammern und gleichzeitig über Demokratie 2018 zu reden, das ist doch unglaublich
scheinheilig, was Sie hier machen. Aber das werden wir uns künftig nicht mehr gefallen lassen.
Ich sage Ihnen deutlich: Wenn man eine Fraktion
nicht wahrnimmt, hinter der eine Partei steht, die
mittlerweile die stärkste Kraft in Sachsen ist, die
jeder fünfte Leipziger im Herbst gewählt hat, dann
werden wir hier 2019 andere Verhältnisse haben,
und dann werden Sie alle sich umgucken. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
hoffe, dass der fraktionsübergreifende Antrag
nicht dazu dienen sollte, gerade diese Diskussion
nicht mehr hier im Stadtrat zu führen. Das war
ganz sicher nicht die Intention der Antragsteller.
Ich möchte jetzt nicht etwa zum Änderungsantrag
der Fraktion sprechen, sondern sagen, dass ich
diesen nicht unterstützen kann. Darum habe ich
mich hier auch zu Wort gemeldet. Ich halte die politischen Stunden für sehr wertvoll. Hier wird zu
Protokoll gesprochen. Alle, auch diejenigen, die
fachpolitisch nicht damit zu tun haben, müssen
sich in dem Moment damit beschäftigen. Ich finde
das wertvoll.
Darüber liegt allerdings das Problem, dass wir,
auch geschuldet unserer wachsenden Stadt, unglaublich viel in unseren Ratsversammlungen zu
beschließen haben. Die Tagesordnungen sind
übervoll. Wir alle, die hier ehrenamtlich tätig sind,
sind dadurch sehr stark gefordert. Es wäre bedauerlich, wenn wir uns nicht mehr die Zeit nähmen,
hier im Rat auch politisch zu sprechen und uns
von Gästen andere Positionen darlegen zu lassen. Ich sage einmal so: Erst wenn wir andere
fachpolitische Meinungen hier hören, gibt es eine
Debatte.
Wie gesagt: Ich werde den gemeinsamen Antrag
der Fraktionen nicht unterstützen, den Antrag des
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Migrantenbeirats hingegen schon, wie auch andere Mitglieder meiner Fraktion. Auch wenn er
vermutlich nicht beschlossen wird, wäre es meiner Meinung nach sehr wichtig, dass, wenn die
Erarbeitung eines neuen Formats beschlossen
wird, im Rahmen dieses neuen Formats auch
Stadträtinnen und Stadträte zu Wort kommen dürfen. Bei der Bildungskonferenz sind wir lediglich
als Gäste geladen; wir dürfen dort nicht reden. Es
gibt keine Protokolle, in denen festgehalten ist,
was zum Beispiel ein Bürgermeister auch politisch
festlegt. Ich kann ihn dann also daran auch nicht
messen. Das finden wir schwierig.
Also: Wenn wir über das neue Format sprechen,
dann unter Beteiligung aller und in einer so festen
Form, dass man nachvollziehen kann, was dort
besprochen wurde. Es wäre sehr schade, wenn
aufgrund der Fülle der Themen, die wir hier zu behandeln haben, das, was den Stadtrat auch nach
außen interessant machen kann, hinten runterfallen würde.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied des Migrantenbeirats bin ich
quasi Mitantragsteller, aber dennoch der Auffassung, dass der fraktionsübergreifende Antrag den
Themen, wenn auch nicht unbedingt dem Thema
Migrationspolitik, besser gerecht wird.
Ich glaube, ein Veranstaltungsformat, das so abläuft: Ein oder mehrere Externe halten vorbereitete Reden, und dann melden sich Vertreter aller
Fraktionen zu Wort, die im Prinzip auch alle vorbereitete Reden halten, wird den Themen, die wir
hier zu diskutieren haben, nicht gerecht. Wenn wir
einen wirklichen Diskussionsprozess mit Externen über Themen in Gang bringen wollen, brauchen wir andere Formate, die sich herauslösen
aus einer starren Tagesordnung einer Stadtratssitzung. Es gibt heutzutage moderne Formen mit
Workshopcharakter und unter Einbindung der
Stadträte, aber eben nicht in Form einer formalen
Rede vom Podium aus, sondern durch ein ganz
anderes Mitnehmen von Diskutanten.
Frau Krefft, ich gebe Ihnen vollkommen recht: Ein
Veranstaltungsformat, das ohne Beteiligung der
Stadträte am Diskussionsprozess konzipiert wird,
würde keinen Sinn machen, weil ja gerade wir als
Stadtrat über die Themen diskutieren. Ich bin
auch höchst unzufrieden mit der Art und dem momentanen Ablauf dieser Stunden. Klar, wenn man
die Rede oder den Vortrag des Externen vorher
nicht kennt, ist es schwierig, spontan in einen Diskussionsprozess einzusteigen. Deshalb werden
jetzt noch viele Reden vorbereitet. Ich glaube, wir
müssen hier zu anderen, moderneren Veranstaltungsformaten kommen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Deswegen spreche ich mich, obwohl ich Mitantragsteller bin, im Interesse der migrationspolitischen Fragen, aber auch der anderen Fragen für
ein neues Format aus. Ich bitte aber darum - das
ist ein Appell in Richtung Verwaltung -, die Stadträte und auch die Beiräte, also auch den Antragsteller Migrantenbeirat, in die Erarbeitung dieses
neuen Veranstaltungsformats einzubinden, damit
wir tatsächlich ein Format finden, das den Anliegen gerecht wird. - Vielen Dank.
S e i t e | 14
verstehen, warum die Grünen Sie nicht angesprochen haben. Das, was Sie zu diesem Thema hier
gesagt haben, war nicht plausibel. Ich möchte darauf hinweisen, dass im Landtag morgen ein Antrag Ihrer Fraktion auf der Tagesordnung steht, mit
dem das Integrationsministerium abgeschafft werden soll und mit dem alle Maßnahmen, die der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen,
auf das Mindestmaß zurückgefahren werden sollen. Darum ist Ihre Ansage hier überhaupt nicht
plausibel und sehr unglaubwürdig.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Da uns Herr
Kriegel direkt auf diesen fraktionsübergreifenden
Antrag angesprochen hat, will ich kurz darauf reagieren. - Wir stehen inhaltlich dazu; keine Frage.
Wir sind nicht Initiator. Die Grünen sind auf uns
zugekommen, und wir haben uns entschieden,
den Antrag mit zu unterzeichnen.
Ich muss allerdings sagen: Es gab bei uns schon
Diskussionen über die Art und Weise solcher Anträge. Man kann als einzelne Fraktion einen Antrag stellen. Man kann einen Antrag auch gemeinsam mit anderen Fraktionen einbringen. Das ist
insbesondere dann sinnvoll, wenn von vornherein
deutlich ist, dass dieser Antrag eine Mehrheit im
Rat finden wird. Aber warum man eine einzelne
Fraktion gar nicht erst fragt, halte ich für schwierig. Nach meinem persönlichen Eindruck ist das
auch politisch ziemlich dämlich, weil damit einem
einzelnen Fraktionsvertreter die Möglichkeit gegeben wird, eine solche Rede zu halten, wie Herr
Kriegel es hier tun konnte.
Wir sollten einmal darüber nachdenken, ob diese
Art und Weise von Ausgrenzung das richtige Signal ist oder ob sie am Ende nicht dazu führt, dass
noch mehr Leute mit diesen armen Märtyrern von
der Alternative für Deutschland so großes Mitleid
haben, dass sie sie bei der nächsten Wahl ankreuzen. Ich finde das nicht klug.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Dazu passt mein
Redebeitrag jetzt ganz gut, Herr Maciejewski. Ich
will auch auf die Äußerungen von Herrn Kriegel
reagieren. Wir sind hier in Leipzig mit Integrationsbemühungen nicht erst seit 2015/2016 am Start.
Schon lange bieten wir Geflüchteten, wenn Sie
hierherkommen und nicht erst, wenn sie die Anerkennung erhalten, kostenlose Sprachkurse. Wir
haben schon 2012 ein Unterbringungskonzept
beschlossen, das humanitäre Standards setzen
sollte.
Herr Kriegel, ich kann Ihre Rede nur als eine „Wolf
im Schafspelz“-Rede bezeichnen. Ich kann total
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger verbunden mit der herzlichen Bitte, sich jetzt wieder auf
den konkreten Antrag zu beziehen.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Oberbürgermeister, dieser Bitte kann ich nicht
nachkommen, da ich ja auch persönlich angesprochen wurde. - Ja, wir haben das im Ältestenrat vorbesprochen - ich glaube, das kann man hier
öffentlich sagen -, und da war auch die AfD anwesend. Ja, ich habe den verschiedenen Vertretern
der Fraktionen, auch dem der CDU-Fraktion, die
Idee eines gemeinsamen Antrags zur Kenntnis
gegeben verbunden mit dem expliziten Hinweis,
dass ich die AfD-Fraktion nicht dazu einladen
werde. - Ich habe das Herrn Tornau explizit am
Telefon gesagt. Es tut mir leid, dass er heute nicht
da ist und sich hier nicht verteidigen kann.
Unabhängig davon habe ich es für meine Fraktion
beim Thema Migration nicht für nötig gehalten, die
AfD-Fraktion zu fragen, da sie sich in den letzten
Jahren nicht unbedingt durch eine sehr konstruktive Haltung zu diesem Thema hervorgetan hat.
Von daher habe ich mit dieser Entscheidung, die
ich zur Person getroffen habe, überhaupt kein
Problem.
Ich finde, es ist auch im Rahmen einer demokratischen Auseinandersetzung vollkommen legitim,
dass man nicht mit allen zusammenarbeiten
muss. In einer Demokratie kann man sich auch
dafür entscheiden, mit bestimmten Fraktionen oder Personen oder Stadträten eben nicht zusammenzuarbeiten. Deswegen muss man nicht jedes
Mal in großes Geheul ausbrechen. Das passiert
ja nicht zum ersten Mal in einer Ratssitzung. Man
hat zu bestimmten Themen unterschiedliche Meinungen. Das ist nun einmal so.
Oberbürgermeister Jung: Ich versuche es jetzt
noch einmal: Herr Kriegel, wenn Sie jetzt reden,
zündeln Sie nicht weiter an, sondern sprechen Sie
bitte zum Antrag.
Stadtrat Kriegel (AfD): Herr Oberbürgermeister,
Zündeln ist grundsätzlich nicht meine Art. - Danke,
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Herr Volger, für die ehrlichen Worte. Das hat einiges geklärt, obwohl das jetzt die CDU in Erklärungsnot bringt. Aber wir wissen jetzt Bescheid,
wie die Verhältnisse hier im Hause sind.
Ich möchte noch etwas zum Antrag sagen. Ich bin
seit Anfang dieser Legislaturperiode Mitglied im
Migrantenbeirat. Ich war bei fast jeder Sitzung dabei, was nicht bei allen Stadträten üblich ist, wobei
ich natürlich einsehe, dass nicht alle immer Zeit
dafür haben; aber ich nehme mir Zeit dafür. Nennen Sie mir ein Beispiel dafür, dass ich mich als
AfD-Stadtrat gegen Migranten oder gegen Migration oder gegen die Notwendigkeit, die Menschen
hier ordentlich unterzubringen, ausgesprochen
habe. Der Vorsitzende des Migrantenbeirats wird
Ihnen bestätigen können, dass das nicht ein einziges Mal der Fall war. Das hat im Übrigen auch
meine Fraktion nie getan. Dass Sie, Herr Volger,
hier über etwas reden, wo Sie nicht einmal Mitglied dieses Gremiums sind, finde ich schon sehr
merkwürdig.
Ich will hier noch einmal festhalten: Wir als AfD
sind nicht gegen die Migranten, sondern gegen
die Politik, die zu diesen unhaltbaren Zuständen
geführt hat, die wir jetzt wieder auf dem Weihnachtsmarkt sehen und Schutzmaßnahmen erforderlich machen, wie wir sie uns vor drei Jahren
noch gar nicht vorstellen konnten. Auch das ist
Teil der Migrationspolitik, die wir in diesem Land
haben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Sejdi, Sie haben
noch einmal zum Antrag das Wort.
Sejdi (Migrantenbeirat): Herzlichen Dank. - Nur
eine kurze Anmerkung: Die Emotionen der letzten
15 Minuten zeigen, wie wichtig dieses Thema für
uns als Stadtgesellschaft ist, aber auch, wie wichtig es für die Stadträte ist, sich damit politisch zu
beschäftigen. Deswegen plädiere ich erneut für
Zustimmung zu unserem Antrag.
Oberbürgermeister Jung: Ich versuche, das zusammenzubinden.
Erstens. Herr Sejdi, ich verstehe den Änderungsantrag der Fraktionen, die sich hier zusammengeschlossen haben, als eine Bestätigung der Migrationspolitischen Stunde, aber in einem anderen
Format als der regulären Sitzung; denn im Änderungsantrag heißt es:
Die fachpolitischen Stunden … werden
künftig außerhalb der regulären Ratsversammlungen in einem geeigneten Format durchgeführt.
Das heißt: Die Stunden werden bestätigt und damit auch die Migrationspolitische Stunde.
S e i t e | 15
Zweitens. Wir haben jetzt den Auftrag - so sehe
ich es jedenfalls an meine Person gerichtet -, einen Vorschlag zu machen, wie sich die Ratsversammlung außerhalb der regulären Ratsversammlung mit dem jeweiligen Thema beschäftigen kann. Das heißt, Frau Krefft: nicht in irgendeinem Kongress, sondern sich als Ratsversammlung mit einem Thema auseinandersetzen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Auch der Änderungsantrag von Frau Nagel liegt jetzt schriftlich
vor.
Zunächst stelle ich den Änderungsantrag der
Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, Bündnis
90/Die Grünen und Freibeuter zur Abstimmung,
der da lautet:
Die fachpolitischen Stunden (bildungs-,
wirtschafts-, sicherheits-, migrationspolitische Stunde) werden künftig außerhalb
der regulären Ratsversammlungen in einem geeigneten Format durchgeführt.
Ich gebe zu Protokoll: Ich mache Ihnen einen Vorschlag, wie das gehen kann und wie wir den Rat
als Ratsversammlung einbinden können.
Wer diesem Vorschlag zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen. Mit großer
Mehrheit so beschlossen.
Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag
von Frau Nagel, dessen Wortlaut ich noch einmal
vortragen will:
Aus Anlass der Beschlussfassung über
das Integrationskonzept findet die Migrationspolitische Stunde einmalig im Rahmen der Ratsversammlung statt.
Mit anderen Worten: Wenn das Integrationskonzept hier zur Beschlussfassung steht, wird die
Migrationspolitische Stunde einmalig im Rahmen
der Ratsversammlung durchgeführt. Das ist sozusagen ein Änderungsvorschlag zum eben gefassten Beschluss, was möglich wäre.
Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Sechs Enthaltungen, eine Reihe
von Pro-Stimmen. Damit mehrheitlich abgelehnt.
Herr Sejdi, ich denke, wir haben einen guten Kompromiss gefunden. Vielen Dank.
14.6
Umsetzung des Beschlusses „Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter“ (RB vom 24.02.2016, DS 2098)
(VI-A-04740)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
14.6.1 dazu VSP (VI-A-04740-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Frau Lange.
Stadträtin Lange (Die LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete!
Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Im
Februar 2016 hatten wir auf Wunsch der Verwaltung beschlossen, dass sie uns bis Ende 2016 ein
Nutzungskonzept für die ehemaligen Gemeindeämter vorlegt. Zum ersten Mal gab es zum Antrag
einen Verwaltungsstandpunkt mit einer Synopse
der Stellungnahmen der Ämter, ausgenommen
des Kulturamtes, warum auch immer. Leider gab
es eine solche Synopse nicht wieder. Auch hatten
wir beschlossen, Ortschaftsräte und Beiräte in der
Erarbeitung des Konzeptes miteinzubeziehen.
Mehrere Stadträte wohnen so wie ich in diesen
Gemeinden. Wir sind in die Konzepterarbeitung
nicht miteinbezogen worden, leider.
Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem erneuten
Antrag ist ein Armutszeugnis der Verwaltung
selbst. Er besagt, dass ein Nutzungskonzept nicht
gegeben wird, sondern nur ein Vorschlag zum
weiteren Umgang mit ehemaligen Gemeindeämtern/Rathäusern. Also können wir davon ausgehen, dass die Verwaltung innerhalb von zwei Jahren nicht in der Lage war, Sanierungspläne für die
Gebäude mit einer Kosteneinschätzung zu erarbeiten.
Wurde wenigstens geprüft, ob die derzeitigen Nutzungen der Brandschutzordnung entsprechen?
Im ehemaligen Gemeindeamt Mockau befindet
sich jetzt ein Jugendklub. Die Treppen sind aus
Holz. Welche Brandschutzordnung gestattet dies
noch?
Wird es weiterhin den Ortschaftsräten überlassen,
Haushaltsanträge zu stellen, um eine Glühbirne
wechseln zu können oder einen neuen Schaukasten zu bekommen? Nichts ist passiert in dieser
Richtung.
In meinem Gemeindeamt gibt es seit mehr als
zwei Jahren ein Telefon mit einer eigenständigen
Nummer. Warum ist es nicht möglich, die Nummern der Ortsvorsteher an die 1230 anzuschließen oder den Ortsvorstehern ein Dienst-Handy
auszuhändigen? Warum ist hier nichts passiert?
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag,
obwohl der Verwaltungsstandpunkt dazu negativ
ausfällt. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
S e i t e | 16
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Frau
Lange, Sie haben Ihren Antrag jetzt zwar langsam
und staatstragend vorgetragen, aber ich sage
Ihnen eines: Selbst wenn Sie den Antrag buchstabiert hätten, hätte ihn das nicht besser gemacht.
Es ist ein Antrag, den es schlichtweg nicht
braucht. Ja, ich gebe Ihnen recht: Es ist nicht wünschenswert, dass man über zwei Jahre auf die
Umsetzung eines Antrags warten muss.
Ich will das auch mit einem Beispiel unterlegen.
Der Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
hat kürzlich den Antrag „Nachhaltige Sicherung
des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249
Leipzig als Vereinshaus“ eingebracht, im ALLRIS
zu finden unter VI-A-04488. Im Verwaltungsstandpunkt wurde ein Alternativvorschlag - das klingt
immer gut - gemacht, der besagt:
Die weitere Nutzung des Objektes wird
im Rahmen der Bedarfsprüfung und
Konzepterstellung für ehemalige Gemeindeämter und Rathäuser untersucht.
- Schön, dass Herr Albrecht jetzt zurück ist; denn
das ist sein Verwaltungsstandpunkt. - Da habe ich
mich schon im falschen Film gewähnt. Das Problem ist: Hier sind zwei Dezernate am Werk.
Dass nichts gemacht wurde, wie Sie hier behaupten, ist falsch; denn in den letzten zwei Jahren ist
sehr viel passiert. Das erfährt man aber nur, wenn
man sich einmal kundig macht. Das macht man in
der Regel nicht über einen Antrag im Stadtrat;
kein Mensch macht das. - Sie vielleicht schon;
aber Frau Lange, sehen Sie es mir nach, wenn ich
sage: Es überrascht mich nicht, dass dieser Antrag von Ihnen kommt. Wir haben es schon öfter
erlebt, dass Ihre Fraktion einen Antrag stellt, beschließen zu lassen, dass ein bereits beschlossener Antrag umgesetzt wird. So geht es nicht.
Deswegen werden Sie von uns heute auch keine
Zustimmung erhalten. Wir werden uns allenfalls
enthalten, weil wir das auch nicht ablehnen wollen. Aber so etwas gehört schlichtweg nicht hierher. Was passiert denn, wenn ein solcher Antrag
abgelehnt wird? Hört die Verwaltung dann auf der
Stelle auf, zu arbeiten, oder was passiert dann?
Wir haben eine Beschlusslage, und damit ist es
gut. Jetzt müssen wir der Verwaltung auf die Finger schauen, dass unser Beschluss auch umgesetzt wird.
Natürlich muss man sich die Frage stellen: Warum
dauert das so lange? Aus der Diskussion in den
Ausschüssen wissen Sie wie wir: Es gibt Dezernate, die personell maßlos überlastet sind. Es
dauert deswegen länger, weil die Prioritäten in gewisser Weise verteilt sind. Das mag mir an der einen oder anderen Stelle nicht passen; Ihnen passt
es an dieser Stelle nicht. Ich kann das auch nachvollziehen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Nichtsdestotrotz: Wir können uns jetzt streiten, ob
uns diese Vorlage tatsächlich noch in den nächsten zwei Wochen erreichen wird. Ich glaube, eine
Dienstberatung wird es in diesem Jahr nicht mehr
geben. Vielleicht kann die Verwaltung zumindest
zusagen, diese Vorlage im Januar vorzulegen. Ich
weiß nicht genau, wie der Stand ist.
Ich weiß nur, dass es zum Antrag von Hartmannsdorf-Knautnaundorf bereits eine große Ausarbeitung gibt. Da frage ich mich: Warum ist es Herrn
Albrecht nicht möglich, diesen Stand aus der Vorlage herauszulösen und als Alternativvorschlag
dem Stadtrat vorzulegen? Das passiert eben
nicht. Stattdessen wird ein Satz formuliert wie der,
den ich eben vorgelesen habe. Dafür fehlt mir das
Verständnis. Kann man nicht mal Kontakt zum Antragsteller aufnehmen und ihm sagen: Wäre es
möglich, dass wir das noch einmal um zwei Monate verschieben? Es gibt inhaltlich großes Entgegenkommen, aber wir wollen Ihnen das im Kontext der Gesamtvorlage zur Beschlussfassung
vorlegen. - Aber das passiert schlichtweg nicht.
Der Ortschaftsrat hat den Antrag zwar jetzt zurückgestellt, aber nicht etwa nach einem Gespräch mit dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit;
denn das gab es schlichtweg nicht.
Wie gesagt: Wir enthalten uns zu Ihrem Antrag
aus den genannten Gründen. Vielleicht kann die
Verwaltung aber noch eine Aussage tätigen, bis
wann das Gesamtkonzept tatsächlich vorgelegt
wird.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann hat
das Wort.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Ich kann mich
kurz fassen und will ein bisschen Schärfe herausnehmen. - Herr Schmidt, Sie haben vollkommen
recht: Es ist einfach der falsche Weg, dazu wiederum einen Antrag zu stellen. Tatsächlich geht es
hier um die Umsetzung eines Beschlusses, den
wir - wenn ich mich recht erinnere - im Februar
2016 gefasst haben. Diesen Beschluss haben die
Verwaltung respektive hat der Oberbürgermeister
umzusetzen. Das steht so in der Gemeindeordnung. Dazu braucht es hier jetzt keines weiteren
Beschlusses.
Es ist so, dass der Stadtrat die Verwaltung kontrolliert. Das tun wir auch, Frau Lange; das sollten
wir auch tun. Dazu hat uns die Gemeindeordnung
alle möglichen Mittel an die Hand gegeben. Man
kann sich zum Beispiel erkundigen, wie Herr
Schmidt richtig ausgeführt hat, man kann Akteneinsicht nehmen usw. Wenn es dann immer noch
nicht klappt, sieht die Gemeindeordnung auch dafür Möglichkeiten vor. Wenn tatsächlich gar nichts
passiert, muss man eben ein Kommunalverfassungsstreitverfahren führen.
S e i t e | 17
Jetzt noch einmal einen Antrag zu stellen - da
muss ich Herrn Schmidt recht geben -, bringt
überhaupt nichts. Es dürfte in jeder Fraktion Beschlussfassungen zu von ihr gestellten Anträgen
geben, wo es bei der Umsetzung hakt oder sie
einfach zu lange dauert. Wir können nicht jedes
Mal einen Beschluss fassen, um die Verwaltung
zur Arbeit anzutreiben. Nur aus diesem Grund,
meine Damen und Herren, wird sich die CDUFraktion gegen diesen Antrag verhalten; das
heißt: Wir werden ihn ablehnen. - Danke. - Ich korrigiere: Wir enthalten uns, wie ich gerade höre.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Lieber Herr
Oberbürgermeister! Liebe Stadtratskolleginnen
und -kollegen! Liebe Gäste! Ihrem Vorwurf, wir
würden uns nicht informieren, halte ich entgegen:
Das haben wir natürlich getan. Vielleicht sollten
Sie sich einmal informieren, was wir alles getan
haben, um uns zu informieren. Wir stellen natürlich nicht mal einfach so einen Antrag, sondern wir
haben regelmäßig in der Verwaltung nachgefragt:
Wie sieht es aus mit dem Konzept? Natürlich haben wir auch den Antrag des Ortschaftsrats
Knauthain als Anlass genommen, um wiederum
nachzufragen. Auch darauf haben wir keine Antwort bekommen.
Noch gestern hieß es: Sie brauchen den Antrag
nicht zur Abstimmung bringen. Das Konzept wird
heute online sein. - Das ist es nicht. Deswegen
haben wir uns entschlossen, eben nicht vor Gericht zu gehen, sondern die Verhältnismäßigkeit
zu wahren und erst einmal einen weiteren Antrag
zur Umsetzung zu stellen. Das ist doch genau die
Krux: Natürlich regt es uns auch auf, dass es dieses Antrags überhaupt bedarf. Aber um nicht sofort vor Gericht zu gehen, haben wir entschieden:
Wir versuchen, die Stadtverwaltung mit normalen
Mitteln darauf aufmerksam zu machen, dass es
endlich einer Umsetzung des Beschlusses bedarf.
Deswegen möchten wir um Ihr positives Votum zu
unserem Antrag bitten; denn der Antrag an sich
wurde ja schon einmal von Ihnen positiv votiert. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Wir hatten
einen kurzen Verwaltungsstandpunkt geschrieben und darin die Aussage getroffen, dass die
Vorlage in der Endabstimmung ist und wir sie
Ihnen bis Ende Januar vorlegen werden. Ich
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
hoffe, dass die Beschlussfassung innerhalb der
Dienstberatung so funktioniert.
Das ist ein sehr komplizierter Vorgang. Wir haben
mehrere Varianten für die einzelnen Gebäude
konzipiert. Es ist ein dickes Papier geworden, das
mehrfach verändert worden ist. Ich kann mich nur
entschuldigen, dass wir nicht schnell genug waren. Sie müssen wissen: Das bearbeiten in Persona die gleichen Kollegen, die auch das Thema
„Schulen und Kindergärten“ auf dem Tisch haben.
Die Prioritäten sind an dieser Stelle gesetzt. Deshalb hat es etwas länger gedauert als ursprünglich geplant. Dafür kann ich mich hier nur entschuldigen. Aber Sie werden das Konzept bekommen, und dann können wir über die Inhalte diskutieren. Ich glaube, das bringt uns dann weiter. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
Stadtrat Geisler (SPD): Herr Oberbürgermeister,
ich habe eine Bitte in diesem Zusammenhang. Da
sich die Vorlage immer weiter hinauszögert, wäre
es vielleicht sinnvoll, wenn Sie sich zu einer Protokollnotiz durchringen könnten, dass der Kollege
Albrecht die Instandhaltung der Immobilien der
ehemaligen Gemeinderathäuser schneller vorantreibt.
Gestern war Bürgermeister Hörning bei unserer
Ortschaftsratssitzung zu Gast und wird bestätigen
können: Die Heizung ist defekt. Wir sitzen in der
Ortschaftsratssitzung in dicken Jacken. Die Beleuchtung des Treppenhauses ist teilweise defekt.
Die Beleuchtung im Eingangsbereich ist komplett
kaputt. Die Eingangstür ist kaputt. Die Schwelle ist
kaputt. Die Bürger stolpern herein.
Wenn wir schon keinen Plan für die Nachnutzung
der ehemaligen Gemeindehäuser haben - man
könnte sie ja auch als Wohnungen nutzen; die
werden dringend gebraucht -, sollten wir wenigstens deren Zustand so weit erhalten, dass eine
Ortschaftsratssitzung in einem gewissen Rahmen
stattfinden kann, also bei einer Raumtemperatur,
die als angenehm empfunden wird, und mit einer
Beleuchtung, bei der man arbeiten kann. Es wäre
wichtig, dass die Verwaltung wenigstens das hinbekommt. Dazu müsste man das Amt doch befähigen können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht nimmt
das mit. - Können wir jetzt votieren? - Wer stimmt
dem Antrag der Fraktion Die LINKE zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Vielzahl von Enthaltungen,
einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
14.7
S e i t e | 18
Trockenlegung Schulhof und Sanierung des Kellers in der Grundschule
Connewitz (VI-A-04822)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
14.7.1 dazu VSP (VI-A-04822-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
14.7.2 dazu ÄA (VI-A-04822-ÄA-02)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Die Begrüßung
lasse ich jetzt weg; denn ich habe ja heute schon
einmal hier am Rednerpult gestanden. - Jetzt geht
es um die Grundschule Connewitz, fünfzügig,
knapp 500 Schüler und Schülerinnen. Seit
2015/2016 trägt die Schule nach intensiver Projektarbeit den Titel „Schule der Toleranz“, und das
in einer Zeit, als die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer erhebliche Belastungen durch den Neubau der damals 3. Grundschule zu tragen hatten. Die Schule wurde und
wird schrittweise bei laufendem Schulbetrieb saniert, so zum Beispiel die Toiletten der Jungen
2016, 2018 sind die Mädchentoiletten dran. Das
ist in Ordnung.
Die Schulleiterin hatte mich im Juli 2017 zu einem
Besuch der Schule eingeladen, weil sie bei bestimmten Problemen in der Verwaltung einfach
nicht weiterkam. Mir verschlägt es noch heute den
Atem, wenn ich daran denke, was ich dort gesehen habe - und das will schon etwas bedeuten.
Einen so starken Schimmelbefall, wenn auch im
Keller, in dem sich aber drei Werkräume, die
Werkstatt des Hausmeisters und anderes befanden, gibt es in keiner anderen Schule unserer
Stadt. Das kann ich hier sagen.
Wie hat die Verwaltung darauf reagiert? Das Gesundheitsamt hat den Keller gesperrt. Die Verwaltung hat den Keller abgedichtet, damit der Schimmel nicht weitergeht. „Biologie“ lässt grüßen! Mikroorganismen suchen sich ihren Weg. Aber: Weil
es nicht anders ging, wurde der Werkraum Holz
im Keller belassen. Man hat ihn mit Schwellen
versehen und gemalert in der Hoffnung, dass dieser Werkraum nicht von Starkregen und Schimmelbefall betroffen ist oder betroffen sein wird. Irrtum! Seit Jahren ist die Schule im gesamten Keller
und auf dem Schulhof bei Starkregen von Nässe
und Schlamm betroffen.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Holzwerkstatt
nach oben ins Schulhaus zu verlegen, ist praktisch gar nicht möglich; denn eine Holzwerkstatt
braucht einen nicht brennbaren Fußboden. Das
würde ein weiteres Klassenzimmer kosten, und
das an einer stark belegten Schule, und zusätzlich
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
einen Haufen Geld. Keller und Schulhof müssen
trockengelegt werden. Das ist der dringende
Handlungsbedarf.
Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag der beiden Fraktionen ist in allen Punkten zustimmend.
Nach Beschlusspunkt 2 des Verwaltungsstandpunkts wurde festgelegt, dass als Sofortmaßnahme die Regenwasserentwässerung in den anliegenden Straßen geprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden soll. Ich hoffe, diese Sofortmaßnahme ist inzwischen erfolgt, damit im Frühjahr und Sommer 2018 die Instandsetzung der
Grundleitung erfolgen und dann mit Volldampf die
Trockenlegung des Schulhofes und die Schimmelbeseitigung vorangetrieben kann. - Übrigens
ist in der Sporthalle der Grundschule Liebertwolkwitz gegenwärtig die Schimmelbeseitigung in vollem Gange. Hier ging es relativ schnell. Das muss
auch in der Grundschule Connewitz möglich sein.
Unzufrieden bin ich, dass die Sanierung des Kellers erst ab 2019 ff. erfolgen soll. Ich habe mich
erkundigt: Eine Planung für diesen Keller liegt
schon jetzt vor. Es kann also schon 2018 losgehen. Dass der Hauptteil 2019 erfolgt, können wir
hinnehmen, aber nicht ff., fortfolgende. Das ist zu
schwammig; das könnte auch 2020 oder 2021
sein. So geht es nicht. Wir bleiben bei der Aussage „sofort“, noch einmal präzisiert für das Protokoll: 2018. Ich wiederhole es noch mal: Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Der Beschlusspunkt 3 benennt eine Schande: Im
Keller liegt 30 Jahre alter Bauschutt, und keiner
hat ihn beseitigt. Übrigens ist dieser Raum auch
hofseitig begehbar und kann für abenteuerlustige
Kinder zur Unfallquelle werden.
Der Elternrat der Grundschule Connewitz hat gestern Abend einen Maßnahmenplan zur Umsetzung unseres Antrages an alle Fraktionen geschickt. Diesen Maßnahmenplan gebe ich Ihnen,
Herr Oberbürgermeister, schriftlich zu Protokoll.
So ist unser Antrag zu verstehen. Wir wollen der
Verwaltung helfen. Die Eltern haben das noch einmal sehr schön aufgegliedert. Werden diese Maßnahmen umgesetzt, gewinnen wir vier Klassenräume, eine ordentliche Werkstatt für den Hausmeister, Platz für Garderoben und anderes Nebengelass. Das ist auf jeden Fall billiger als ein
Anbau, den diese Schule bei steigendem Bedarf
bräuchte. Ich bitte Sie, den Antrag zu unterstützen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger hat das
Wort.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr ge-
S e i t e | 19
ehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Drei Wassereinbrüche in den letzten zwei Jahren gab es in
der Grundschule Connewitz. Die Bausubstanz
wird damit nachhaltig geschädigt, und der Keller
ist, wie Frau Hollick zu Recht sagte, total verschimmelt. Trotzdem hat die Verwaltung bisher so
gut wie nichts unternommen und das Problem
ausgesessen. Sie finden auf der Webseite des
Fördervereins der Grundschule Connewitz eine
Chronik, welche Schritte die Schulleiterin unternommen hat, um die Probleme auf dem Dienstweg zu klären, und trotzdem ist nichts passiert.
Erst als die Politik davon erfuhr und sich des Problems annahm, fiel der Verwaltung auf: Ach, da ist
ja was. Da müsste man ja mal was tun. - Mal
ernsthaft: Ja, wir haben ein Problem mit den Kapazitätserweiterungen im Schulhausbau. Aber
können wir uns es erlauben, eine Schule von der
Gesundheitsaufsicht sperren zu lassen? Wo sollen die Schüler dann hin? Wir haben keine Ersatzräume für einen solchen Fall.
Der Keller ist gemäß Gesundheitsamt der Stadt
Leipzig nur noch mit Atemschutzmaske zu betreten. Trotzdem dient er immer noch als Lager und
wird deswegen regelmäßig geöffnet, wobei der
Zustand der Kellertür auch keinen großen Unterschied macht. Dadurch entkommen die giftigen
Schimmelsporen ins Treppenhaus und verteilen
sich dort und im Erdgeschoss. Es gibt schon erste
Anzeigen von Eltern, dass Schüler erste Symptome zeigen und gerade der Aufenthalt in den im
Erdgeschoss liegenden Klassenräumen unerklärliche Kopfschmerzen bei den Kindern auslöst.
Weiterhin existieren Drohungen von Eltern, ihre
Kinder nicht mehr in dieses Gebäude zu schicken,
weil sie das einfach nicht mehr verantworten können. Das ist so. Es gibt dort Eltern, die deswegen
auf die Barrikaden gehen. Was machen wir dann?
Was macht die Verwaltung, wenn die Eltern sagen: Aus gesundheitlichen Gründen können wir
unsere Kinder nicht mehr in dieses Gebäude schicken? - Das ist schwierig.
Es ist ein Armutszeugnis, dass die Verwaltung
hier seit anderthalb Jahren nichts tut und die Dezernatsspitze mit Herrn Professor Fabian, der
jetzt gerade auf seinem Handy spielt, es nicht einmal für nötig erachtet hat, der Schulleitung auf
eine diesbezügliche Beschwerde, die sie vor mehreren Monaten nicht etwa an einen Sachbearbeiter, sondern an Professor Fabian direkt gerichtet
hatte, zu antworten.
Der Verwaltungsstandpunkt zeigt einen Weg auf,
wie die Sanierung angegangen werden soll. Wir
bleiben dennoch, wie von Frau Hollick gesagt,
beim Ursprungsantrag, weil - und da widerspreche ich Frau Hollick - der Verwaltungsstandpunkt
eben nicht die sofortige Bekämpfung des Schimmels vorsieht. Das steht dort so nicht. Aber es
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
dürfte kein Problem sein, jetzt damit zu beginnen,
den Putz von den Wänden zu klopfen und mit der
Schimmelbeseitigung zu beginnen. Der Schimmel
dort ist das größte Problem.
Ja, es gibt dort Probleme mit der Bausubstanz.
Ja, die Bausubstanz kann nachhaltig geschädigt
werden. Deswegen ist eine Sanierung, wie sie in
den Plänen vorgesehen ist, notwendig. Aber ganz
akut ist jetzt, dass es bei den Schülern erste Anzeichen von gesundheitlichen Problemen gibt.
Deswegen muss der Schimmel entfernt werden,
und zwar nicht erst in einem halben Jahr, in den
Sommerferien 2018, sondern jetzt sofort. Deswegen bleiben wir bei unserem Ursprungsantrag. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Köhler-Siegel.
Stadträtin Köhler-Siegel (SPD): Ich hätte gern
eine Auskunft von Frau Dubrau, die im letzten
Fachausschuss nicht gegeben werden konnte.
Nach meiner Kenntnis ist es so, dass bei Schimmelbefall sofort gehandelt werden muss. Ich hätte
gern eine Protokollnotiz, wann der Schimmel dort
beseitigt wird. Im Keller werden auch die Reinigungsmittel gelagert. Dadurch muss immer wieder die Tür geöffnet werden, sodass die Schimmelsporen in das Schulhaus eindringen. Eine Protokollnotiz wäre ein wichtiges Zeichen, dass hier
jetzt sehr zügig gehandelt wird.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bitte ich jetzt Kollegin
Dubrau und Kollegen Fabian um Stellungnahme.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
So wie im Verwaltungsstandpunkt festgehalten,
laufen derzeit die komplette Aufnahme der Probleme, die Ermittlung des Zustands und auch
schon die ersten Planungen. Wenn all dies abgeschlossen ist und das entsprechende Geld zur
Verfügung steht, kann die Ausschreibung erfolgen
und mit den Maßnahmen begonnen werden. Die
genauen Termine kann ich zu Ihrer Information
gern noch einmal vom AGM zusammenstellen
lassen. Aber Sie müssen wissen: Es dauert trotzdem noch eine Weile; denn bei Planung und Ausschreibung sind bestimmte Fristen einzuhalten.
Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian, können Sie noch einmal kurz Klarheit schaffen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Herr Volger, ich
habe nicht mit meinem Handy gespielt, sondern
habe Ihnen aufmerksam zugehört und mir gleich
auf meinem Handy die Webseite des Fördervereins der Grundschule Connewitz angesehen.
S e i t e | 20
Ja, die Situation dort ist nicht gut. Frau Hollick hat
es sehr eindrücklich beschrieben. Ich habe auch
veranlasst, dass dort so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen wird. Jetzt müssen die entsprechenden Pläne gemacht werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden wir zur Verfügung stellen.
Oberbürgermeister Jung: Dazu gibt es jetzt wiederum zahlreiche Wortmeldungen. - Zunächst
Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Frau Dubrau, ich habe
noch zwei Nachfragen. Erstens. Habe ich Sie richtig verstanden: Sie wollen jetzt die Schimmelbeseitigung ausschreiben? Das verstehe ich nicht.
Das wird doch keine Ausmaße annehmen, die einer Ausschreibung bedürfen.
Zweitens. Diese Maßnahme muss sehr schnell erfolgen. Es gibt Firmen, die sehr schnell reagieren
können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Frau Dubrau, von Schimmel gehen Gesundheitsgefahren aus. Ich meine, dass man in
einer solchen Situation, wo akuter Handlungsbedarf aufgrund von Gesundheitsgefährdung besteht, auch nach dem Vergaberecht auf eine Ausschreibung verzichten und im Einzelfall direkt vergeben kann. Ich bitte Sie, noch einmal zu prüfen,
ob das möglich ist; denn das würde zur Beschleunigung beitragen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist hier bereits
erwähnt worden, dass Teilbereiche im Keller der
Schule vom Gesundheitsamt gesperrt worden
sind. Das Gesundheitsamt hat das geprüft und
genau die Bereiche, von denen eine Gesundheitsgefährdung ausgehen kann, gesperrt. Die anderen Bereiche dürfen laut Aussage des Gesundheitsamtes weiter benutzt werden.
In diesem Antrag geht es aber um eine sehr viel
weiter gehende Maßnahme, nämlich die Trockenlegung und die Sanierung des Kellers, was sehr
viel mehr umfasst als Schimmelbeseitigung, sowie um Bauschuttbeseitigung und anderes mehr.
Weil das Problem von dort verursacht wird, muss
auch der gesamte unterirdische Raum im Hof aufgenommen werden. Das heißt: Die Abwasserleitungen müssen getrennt und erneuert werden.
Die Grundleitung ist auch nicht mehr in einem
adäquaten Zustand, weil Baumwurzeln die Lei-
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
tung beschädigt haben. Das ist eine ganz komplexe Maßnahme, und die muss geplant werden.
Ich kann nicht einfach sagen: Macht mal schnell
den Schimmel weg! Dann wird nur an einer Stelle
gekratzt, und in vier Wochen ist der Schimmel
wieder da.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Mir kräuseln sich die Haare, dass der Rat
hier eine halbe Stunde über ein solches Thema
debattiert. Ich kann das nicht nachvollziehen,
auch unter dem Aspekt des Vergaberechts nicht.
Selbstverständlich ist eine freihändige Vergabe
möglich. Man sucht dafür geeignete Firmen und
teilt ihnen die Problemlage mit. Das Gebäude
muss von außen freigeschachtet werden, es
muss von außen abgedichtet werden, und dann
muss die Stelle der Störung identifiziert werden.
Das ist ganz normales Handeln, wenn eine
Grundleitung durch Baumwurzeln beschädigt
worden ist. Dann muss man den vergammelten
Putz kurzfristig abschlagen. - Natürlich, es geht
mir darum, darzulegen, dass das kein Aufwand
ist. - Dann wird die Fläche aufgemessen, es wird
ein Sanierputz aufgetragen, und dann kümmert
man sich um die Trockenlegung, damit die Ursachen als solche beseitigt werden.
Dass der Keller durch Sofortmaßnahmen nicht
gleich wieder die volle Nutzungsfähigkeit erlangt,
ist naheliegend. Das muss ordentlich geplant werden. Aber für die Aufzählung der erforderlichen
Maßnahmen habe ich jetzt ein, zwei Minuten gebraucht. Wenn man zwei, drei oder auch fünf geeignete Firmen auffordert, ein Angebot dazu abzugeben, wird man schnell eine finden, die das
übernimmt.
S e i t e | 21
auch erklären, warum es zu dieser Situation gekommen ist, damit in Zukunft verhindert werden
kann, dass es so weit kommt, dass sich der Stadtrat eine halbe Stunde darüber streiten muss, wie
und vor allem wie schnell dieses Problem gelöst
werden kann.
Von daher würden wir uns sehr freuen, wenn Sie
unserem Antrag zustimmen, weil es für uns auch
wichtig ist, ein paar Informationen zu bekommen,
damit in Zukunft schon, bevor es so weit kommt,
eingegriffen werden kann bzw. entsprechende
Maßnahmen eingeleitet werden können. - Danke
schön.
Oberbürgermeister Jung: Nach der Diskussion
der letzten drei Monate absolut nachvollziehbar,
dieser Antrag. Ich bin fassungslos. Das wird Folgen haben.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer dem zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.8
Verlegung Haltestelle / Errichtung Fahrgastunterstand (VI-A-04833)
Einreicher: Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
14.8.1 dazu VSP VI-A-04833-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Bitte schön, Frau Ziegler.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel, gehen
Sie davon aus, dass die Mitarbeiter im AGM genau das auch wissen. Wir brauchen nicht eine
halbe Stunde im Stadtrat darüber sprechen.
Es gibt dazu auch noch einen Änderungsantrag
des Jugendbeirats. Bitte, Frau Mathez.
Mathez (Jugendbeirat): Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich freue mich, dazu auch etwas sagen zu
können, weil die Grundschule Connewitz in unserem Zuständigkeitsbereich fällt. Wir sind zwar das
Jugendparlament und werden nur von 14- bis 21Jährigen gewählt; aber wir vertreten genauso die
Interessen von Kindern.
Was das Jugendparlament leider nicht hat, ist ein
Anfragerecht im Stadtrat. Deshalb haben wir hier
einen Änderungsantrag eingebracht, der den Antrag wie folgt ergänzt: Die Verwaltung soll bitte
Ortsvorsteherin Ziegler: Verehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträte! Verehrte Gäste!
Ich will mich ganz kurz fassen. Unser Antrag lautet, die Haltestelle in Lützschena in stadteinwärtiger Richtung zu verlegen und dort einen Fahrgastunterstand vorzusehen. Der Verwaltungsstandpunkt hat uns erfreut, weil er unser Anliegen,
einen Fahrgastunterstand zu schaffen, positiv
sieht und zusagt, dass das gelöst wird.
Ich möchte noch darauf aufmerksam machen,
dass wir gerade mit der Linie 11 eine stark genutzte Linie haben. Wir haben immer noch keinen
10-Minuten-Takt, sondern einen 20-Minuten-Takt
und in schwächeren Zeiten auch einen 30-Minuten-Takt. Bisher stehen die Leute dort im wahrsten
Sinne des Wortes im Regen. Das wird sich dank
des Verwaltungsstandpunktes nun ändern. Ich
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
stelle unseren Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung und bitte um
Ihr positives Votum. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über
den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts ab. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie
dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.9
Bibliotheksausweise für Jugendliche
mit Vormund (VI-A-04880)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Sejdi, bitte.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen
und Kollegen im Stadtrat! Liebe Zuschauer! Als
ich im September mit einer Gruppe von 20 ausländischen Schülern die Stadtbücherei Leipzig
besuchte, war ich überrascht von ihrem großen
Interesse für die Stadtbibliothek und deren Angebot. Wir hatten damals eine ungefähr zweistündige Führung. Die Jugendlichen wurden wirklich
nicht müde und hätten sogar noch weiter mitlaufen, gucken und fragen wollen.
Sie haben freudig die Anmeldeformulare mitgenommen. Diejenigen, die volljährig waren, haben
sie gleich vor Ort ausgefüllt. Die Minderjährigen
mussten sie mit nach Hause nehmen. Umso größer war meine Enttäuschung am nächsten Tag,
als ich nur zwei ausgefüllte und unterschriebene
Formulare zurückbekam, nämlich von den beiden
Schülern, die Eltern hier in Leipzig haben. Die übrigen 15 Schüler, die hier ohne Eltern leben, konnten keine Unterschrift von ihrem Vormund bekommen.
Ich hielt das damals für ein sprachliches Missverständnis und habe mich sofort ans Telefon gesetzt, um alle Vormünder zu erreichen. Von allen
bekam ich die gleiche Rückmeldung, nämlich
dass die Vormünder sich in Absprache mit dem
Jugendamt Leipzig darauf geeinigt haben, Anmeldeformulare für die Stadtbibliothek aus Haftungsgründen nicht zu unterschreiben. Natürlich kann
ein Vormund mit 35 bis 50 Mündeln nicht persönlich für jedes verloren gegangene Buch haften;
keine Frage. Dennoch muss eine Lösung gefunden werden, wie man diesen jungen Menschen
den Zugang zur Stadtbibliothek ermöglicht.
Die Stadtbücherei hat ein sehr breites Angebot.
Sie ist wirklich auf allen Ebenen sehr gut aufgestellt. Vor allem in den Bereichen Integration, in-
S e i t e | 22
terkulturelle Medien und Migration bietet sie gerade ausländischen Mitbürgern sehr viel. Es gibt
Hilfen zum Spracherwerb. Es gibt dort Internet. Es
gibt Unterstützung für Freizeitgestaltung und für
Unterhaltung in verschiedenen Sprachen. Ich
habe auch an meinen Schülern gemerkt: Das ist
wirklich ein Angebot, das vor allem Leute, die neu
nach Leipzig kommen, enorm anspricht.
Umso trauriger ist es, dass nicht alle dieses Angebot nutzen können. Zwar gibt es mit einigen Unterkünften die Absprache, dass sie für ihr Haus
Ausleihausweise beantragen können, die auch
von den Jugendlichen, die dort wohnen, genutzt
werden dürfen. Aber das ist eben keine flächendeckende Lösung. Von meinen 15 Schülern hatte
keiner das Glück, in einem solchen Haus zu wohnen.
Jetzt ist das Problem nicht neu. Im Internet kann
man herausfinden, dass viele deutsche Städte
sich mit dieser Problematik beschäftigen und es
dafür verschiedene Lösungsmöglichkeiten gibt:
von Versicherungen für die Vormünder bis hin zu
Absprachen mit den Unterkünften. Ich denke, es
sollte auch bei uns in Leipzig kein Problem sein,
eine Möglichkeit zu finden, jungen Menschen zu
ermöglichen, Bücher und andere Medien in der
Stadtbibliothek auszuleihen.
Wir waren uns in der Bildungspolitischen Stunde
alle einig: Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Wir wissen auch, dass im Bereich Bildung die
Stadtbibliothek eine sehr große Rolle spielt. Also
sollte doch der Schritt, die Stadtbibliothek für alle
zugänglich zu machen, nicht zu groß sein. Daher
bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das
Problem muss gelöst werden. Insofern stimme ich
den Antragstellern zu. Ich denke auch, dass Sie,
Herr Oberbürgermeister, der richtige Ansprechpartner sind, Lösungen zu finden.
Wir haben ein Problem mit dem letzten Satz im
Beschlussvorschlag, in dem formuliert ist, dass
die Vormünder per se nicht haften. Ich glaube, das
ist eine schwierige Regelung. Erziehungsberechtigte haften für das, was ihre Kinder unterschreiben; Vormünder hingegen, die eine ähnliche Rolle
übernehmen, sollen per se dafür nicht haften. Das
halte ich im Rahmen des Prüfauftrags an den
Oberbürgermeister für einen zu weiten Schritt.
Lassen Sie uns diesen Satz herausnehmen und
stattdessen formulieren: Der Oberbürgermeister
soll das prüfen und uns einen Vorschlag machen.
Im Rahmen der Prüfung muss natürlich auch die
Haftungsfrage der Vormünder geklärt werden.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Von vornherein zu sagen: sie haften per se nicht,
halte ich für zu weitgehend.
Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian, können Sie dabei helfen?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Es liegt noch
kein Verwaltungsstandpunkt dazu vor, weil wir
noch keine wirkliche Lösung gefunden haben.
Aber ich kann Ihnen sagen: Auch wir empfehlen
Zustimmung zu dem Antrag, so wie er jetzt formuliert ist. Wir werden eine Lösung dafür finden.
Oberbürgermeister Jung: Noch einmal Herr
Morlok, bitte.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Dann stelle ich jetzt
formal den Antrag, den zweiten Satz zu streichen.
Oberbürgermeister Jung: Das ist ein Änderungsantrag und formal richtig. Ich stelle fest zu
Protokoll: Der Änderungsantrag liegt schriftlich
vor und kann abgestimmt werden.
Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben
Sie Ihr Votum zum Änderungsantrag ab, den
zweiten Satz des Beschlussvorschlags zu streichen. - Leider funktionieren wieder mal nicht alle
Geräte. Deshalb wiederhole ich die Abstimmung.
Die Stimmen werden ausgezählt.
Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Änderungsantrag zustimmen. - Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: 31 dafür, 25 dagegen, 6 Enthaltungen. Dann so beschlossen.
Wir stimmen nunmehr über den ersten Satz des
Beschlussvorschlags ab. Wer dem zustimmt, bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
14.10 Prüfung eines Schulstandortes auf
derzeit nicht genutzten Flächen der
Stadtwerke an der Arno-NitzscheStraße (VI-A-04489)
Einreicher: Stadtrat K. Albrecht
Einreicher: Stadtrat S. Schlegel
Einreicher: Stadtrat A. Bednarsky
14.10.1 dazu VSP (VI-A-04489-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wer wünscht das Wort? - Herr Schlegel.
S e i t e | 23
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Bekanntermaßen gibt es stadtweit einen stetig wachsenden Bedarf an Unterrichtsräumen. Kann man diesen Bedarf in randstädtischen Ortsteilen durch
Anbauten mit nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten lösen, so werden damit die Probleme in Mitte
und Süd nicht grundsätzlich gelöst. Hinzu kommt,
dass in der kompakten inneren Stadt oft die Flächen nicht zur Verfügung stehen. Kann man zusätzliche Unterrichtsräume mehrgeschossig stapeln, so kann hingegen der Mehrbedarf an Pausenhof- oder Sportflächen nur mit größerem Aufwand auf Dächern untergebracht werden. Wir haben in Leipzig auch noch gar keine Erfahrungen
auf diesem Gebiet.
In den innerstädtischen Stadtteilen wie ZentrumSüd, Südvorstadt, Marienbrunn und Connewitz
mangelt es an Klassenräumen, derzeit vorwiegend im Grundschulbereich. Zugleich wurden die
von der Flächengröße auch als Schulstandorte
geeigneten Baulücken in den zurückliegenden
Jahren mit Wohngebäuden bebaut; ich erinnere
an die Windscheidstraße. Deshalb haben sich die
drei antragstellenden Stadträte Gedanken darüber gemacht, wo neben bereits angedachten
Flächen wie auf dem Areal Bayerischer Bahnhof,
auf die aber die Stadt trotz jahrelanger Verhandlungen immer noch keinen Zugriff hat, im weiteren
Umfeld ein zusätzlicher Schulstandort entstehen
kann.
Da weiterführende Schulen keine Schulbezirksgrenzen kennen, können zentral gelegene und mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad gut erreichbare Standorte entwickelt werden, auch
wenn sie nicht innerhalb kompakter Stadtgebiete
liegen. Dafür können in den Stadtteilen in Nachbarschaft zu Wohnquartieren vorhandene und
zentral gelegene Schulstandorte vorzugsweise
als Grundschulen genutzt werden. So sieht es
auch die Verwaltung in ihrem Standpunkt.
So wie der LWB-Aufsichtsrat gefordert ist, eigene,
zur Bebauung mit Wohnungen oder Kindertagesstätten geeignete Flächen zu aktivieren, sollten
auch die Unternehmen der Leipziger Gruppe ihre
Flächenpotenziale dahin gehend untersuchen, ob
Teilflächen als Standorte in integrierter Lage für
Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge
bereitgestellt werden können. Selbstverständlich
bedürfen auch die Unternehmen der Leipziger
Gruppe ausreichend Flächen zur Eigenentwicklung vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt,
die aber ebenso intensiv ausgenutzt werden sollten.
Stimmen Sie deshalb unserem Antrag auf Prüfung eines Schulstandortes auf derzeit nicht genutzten Flächen der Stadtwerke oder anderen
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
städtischen Flächen im Bereich der Arno-Nitzsche-Straße für eine weiterführende Schule zu,
vorzugsweise als Oberschule. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
14.12 Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen
Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit (VI-A-04658NF-03)
Einreicher: CDU-Fraktion
Einreicher: SPD-Fraktion
14.12.1 dazu VSP (VI-A-04658-NF-02-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
14.12.2 dazu ÄA (VI-A-04658-NF-03-ÄA-01)
Einreicher: DIE LINKE
Es liegt jetzt die dritte Neufassung des Antrags auf
dem Tisch. Wir haben einen sehr ausführlichen
Verwaltungsstandpunkt zu diesem wichtigen
Thema formuliert verbunden mit einem Maßnahmenplan, den Sie in der Anlage finden und der so
bei mir beschlossen wurde.
Ich bitte den Verwaltungsstandpunkt noch an einer Stelle zu ändern. In Punkt I, erster Anstrich
bitte ich den zweiten Satz: „Die Umbenennung erfolgt vorbehaltlich der im Jahr 2018 anstehenden
gesetzlichen Neuregelung …“ zu streichen. Wir
hatten ursprünglich „vorbehaltlich“ formuliert, weil
es mir wichtig war, Ihnen deutlich zu machen,
dass wir hier auch den Freistaat in der Pflicht und
am Zuge sehen, sein Versprechen zu erfüllen, die
Neuregelung des Polizeigesetzes auf den Weg zu
bringen. Seit letzter Woche liegt der Entwurf des
Polizeigesetzes vor. Der Freistaat wird sein Versprechen erfüllen. Insofern ist dieser Vorbehalt
nicht mehr notwendig. Also: Der zweite Satz wird
gestrichen.
Bitte schön, Herr Haas.
Stadtrat Haas (CDU): Vielen herzlichen Dank,
Herr Oberbürgermeister. - Meine sehr verehrten
Beigeordneten! Frau Dubrau! Verehrte Stadtratskolleginnen und -kollegen! Liebe Gäste auf der
Tribüne und am Livestream! Das Thema Sicherheit hat der Oberbürgermeister hervorragend eingeführt. Sicherheit, das ist auch in Leipzig ein sehr
wichtiges Thema geworden, vom Gefühl her momentan sogar das wichtigste; denn der letzte Bericht zum Thema Sicherheit hat deutlich gemacht:
Es gibt Handlungsbedarf hier in Leipzig. Wir liegen in der Kriminalitätsstatistik auf Platz zwei hinter Berlin.
S e i t e | 24
Aus all diesen Gründen haben wir uns schon vor
gut einem Jahr mit dieser Thematik beschäftigt
und diesen Antrag ins Verfahren gebracht, der da
lautet: „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes
als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“.
In dem Antrag geht es im Wesentlichen darum,
eine Umbenennung der Polizeibehörde der Stadt
Leipzig, wie vom Gesetz bereits vorgesehen, voranzutreiben. Es geht aber auch darum, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörde eine
bessere Ausstattung an die Hand zu geben und
sie zu schulen sowie mehr Personal zur Verfügung zu stellen.
Herr Oberbürgermeister, Sie haben vollkommen
richtig formuliert: Hier gilt die klare Aussage: Das
Land und die Kommune müssen sich gemeinsam
diesem Thema widmen. Sicherheit geht uns alle
an. Ich danke Ihnen, dass Sie einführend gesagt
haben, dass sich jetzt auch der Freistaat diesem
Thema gewidmet hat und er sich für die Sicherheit
seiner Kommunen mitzuständig fühlt.
Auch den Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion möchte ich danken, die zuletzt gemeinsam mit uns sehr intensiv diesem Antrag gewidmet haben. Danke auch für die Erweiterung und
Aufwertung dieser Thematik.
Herr Rosenthal, auch Ihnen danke ich für den
ausführlichen Verwaltungsstandpunkt. Danke für
99 Prozent Übernahme dessen, was die Fraktionen SPD und CDU in ihrem Antrag formuliert haben.
Ich möchte an der Stelle aber auch betonen: Dieser Antrag ersetzt nicht die Aufgaben der Polizei.
Jeder muss seinen Beitrag leisten. Wir als Kommune wollen unseren Beitrag leisten für mehr Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in dieser Stadt.
Herr Oberbürgermeister, Sie haben recht - auch
wir sehen das so -: Andere Städte wie Chemnitz
und Dresden machen das schon seit vielen Jahren, und sie machen es besser als wir. Darum wird
es Zeit, dass wir hier nachziehen. Gutes darf man
nachmachen. Es gilt nach wie vor der Grundsatz:
Bei der Sicherheit darf nicht an Geld gespart werden.
Wir werden gemeinsam mit der SPD-Fraktion den
Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung stellen.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung; denn das ist
ein wichtiger Schritt in Richtung Sicherheit in
Leipzig. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Müller, bitte.
Stadtrat Müller (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Herren! Das Wesentliche hat Herr Haas schon gesagt. Nun noch einige Schwerpunkte aus Sicht
der SPD-Fraktion. Unserer Meinung müssen die
Kompetenzen bezüglich Ordnung und Sicherheit
auch auf der kommunalen Seite gestärkt und verbessert werden. Deshalb haben wir gemeinsam
mit der CDU-Fraktion eine Neufassung des Antrags „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als
Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ erarbeitet.
Der SPD-Fraktion liegt eine Verbesserung dieser
Situation schon sehr lange am Herzen. Erinnert
sei nur an unseren Haushaltsantrag „Schaffung
einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt“ und den
Antrag „Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene“.
Wie wir alle wissen, hat die Polizei viel zu tun und
ist aufgrund der derzeitigen Personallage an ihre
Grenzen gestoßen, jeden Fall, auch sogenannte
Bagatellfälle, zügig zu lösen. Hier könnte aus unserer Sicht der Stadtordnungsdienst unterstützend tätig werden und die Polizei von verschiedenen Aufgaben entlasten. Beispielhaft seien hier
nur genannt: Ahndung bei nächtlicher Ruhestörung, Überprüfung des Fahrradverkehrs, Dokumentation von Blechschäden bei Unfällen. Detailliert kann man all dies im Antrag nachlesen.
Um diese Aufgaben zu bewältigen, ist es notwendig, dass die Dienstzeiten der Mitarbeiter des
Stadtordnungsdienstes auf die Abend- bzw.
Nachtstunden und das Wochenende ausgedehnt
werden, und es muss auch personell eine Aufstockung geben. In der heutigen Pressemitteilung
der Stadtverwaltung ist zu lesen, dass das bereits
geplant wird. Darüber sind wir sehr glücklich.
Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde der Stadt ist uns wichtig. Nun ist aber
der Freistaat am Zuge - auch Herr Haas wies darauf hin -, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu
stellen, um die öffentliche Sicherheit unserer
Stadt weiter nachhaltig zu stärken.
Ich bitte Sie, unserem gemeinsamen Antrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts zuzustimmen. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Engelmann hat
das Wort.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag ist
Ausdruck für das Totalversagen der Großen Koalition in Sachsen und im Bund in sicherheitspolitischen Fragen.
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Der Landtagsabgeordnete der Fraktion DIE
LINKE, Enrico Stange, schildert das Versagen der
politischen Kaste sachlich wie folgt:
Im Jahr 2002 lag der Personalbestand
der sächsischen Polizei bei rund 15.550
Bediensteten. Auf Grundlage des Stellenabbauplans der Sächsischen Staatsregierung, der ab dem Jahr 2011 durch
die
Polizeireform
„Polizei.Sachsen.2020“ mit Strukturveränderungen
bei der sächsischen Polizei und weiteren
konkreten Personalabbauplänen untersetzt wurde, kam es zu einem Abbau bis
zum Jahr 2016 um rund 2.400 Stellen.
- Das geschah querbeet und nicht etwa nach
wachsenden und sterbenden Regionen sortiert. Neben dem Stellenabbau ging mit der
Reform … auch eine Ausdünnung der
Revierstandorte einher. Von ehemals 72
Polizeirevieren sind 41 erhalten geblieben. Die vormaligen Reviere wurden in
sogenannte Polizeistandorte umgewandelt. Diese sind in der Regel nicht mehr
rund um die Uhr besetzt.
- Das sollen wir als Kommune jetzt ausgleichen.
Das sollte auch so weitergehen. Aber irgendwann
merkte auch der letzte CDU-Abgeordnete, dass
ein solches Sparprogramm die Sicherheit und das
Sicherheitsgefühl der Bürger erheblich beeinträchtigt und Wähler kostet. Man stoppte das Abbauprogramm, allerdings viel zu spät. Es fehlen
weiter Polizisten; denn jetzt fehlen fachlich kompetente Personen auf dem Arbeitsmarkt, übrigens
auch in unserer Stadt. Ich habe mir die Statistik
für Leipzig genauer angesehen. Auch hier ist der
Stellenabbau vorangeschritten, bzw. die Polizisten sind nicht in voller Stärke einsatzbereit.
Damit der Bürger das nicht nachvollziehen kann,
ändert die CDU-SPD-Regierung einfach mal die
Erfassungsstatistik, und die Bürger stehen jetzt da
und müssen anfangen, zu knobeln. - Dass ich das
kann, wissen Sie. Aber der normale Bürger kann
das gar nicht alles erfassen und nachvollziehen.
Dass wir deutlichen Nachholbedarf bei der Sicherheit haben, wissen wir. Kleinkriminalität, Beschaffungskriminalität, Bildung von Banden, all das ist
nicht von der Hand zu weisen. Die CDU aber reagiert wie immer: Sie ruft: Haltet den Dieb! Die Geschändete - hier: Leipzig - wird zum Schänder umdeklariert. - Das ist einfach so, wenn Sie das genau verfolgen.
Die Ohnmachtserklärung erfolgte durch den
Leipziger Oberbürgermeister im Zusammenhang
mit den Vorfällen in der Nähe des Zooschaufensters. Erst einmal bellen und dann, wenn Herrchen
droht, den Schwanz einziehen! Offensichtlich -
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
das ist meine Vermutung - gibt es zwischen Freistaat und Oberbürgermeister ein Geheimabkommen, dass die zusätzlichen Ausgaben der Stadt
für Sicherheit anstandslos vom Freistaat übernommen werden.
Inzwischen handeln in dieser Stadt CDU und SPD
auf Grundlage angekündigter Gesetze, nicht auf
der Grundlage der geltenden. Im Verwaltungsstandpunkt strotzt es nur so vor Konjunktiven: im
Rahmen des zukünftigen Gesetzes, Polizeizahlen
unter Vorbehalt des Haushaltes, Ausbildung
werde angestrebt mit der Polizei, bei Feststellung
der Wirksamkeit der angestrebten Ausrüstungsgegenstände könne in 2019 ausgerüstet werden,
Diensthundestaffel sei Gegenstand der Abstimmung.
Zum Thema „Radfahrer anhalten“ gibt es inzwischen eine neue Interpretation des Gesetzes. Der
Freistaat lässt die Kommunen im Handeln allein,
statt rechtssichere Gesetze zu erlassen. Im Verwaltungsstandpunkt ist zu erkennen, dass Willkürgefahr beim Anhalten von Radfahrern besteht;
denn es steht geschrieben:
Ahndung und damit verbundene Maßnahmen erfolgen … nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit.
Doch dazu gibt es keinen Bußgeldkatalog. Recht
wird hier durch Rechtsprechung erzeugt. Ein weiteres Armutszeugnis des Gesetzgebers. - Ihren
Zurufen entgegne ich: Sie müssen den Radfahrer
ja erst einmal anhalten dürfen, aber dafür gibt es
gar keine Gesetzesgrundlage.
Die Verwaltung will sachfremde Arbeiten abschaffen, also auch die Zeugenschaft des Bediensteten. In Zukunft ist dann vor Gericht ein Zeuge dabei, der überhaupt nicht da war. Klasse Aussichten für den hochgelobten Rechtstaat!
Meine Damen und Herren, mit dem Antrag von
CDU und SPD wird den Bürgern vorgegaukelt,
dass es mehr Sicherheit in Leipzig geben wird,
eine Sicherheit, für die einzig und allein der Freistaat verantwortlich ist und die dieser im Heute
und Jetzt jederzeit sicherstellen muss. Der Freistaat kann dies aber nicht, verursacht durch eine
unfähige Landesregierung im Bereich Justiz, Inneres und Finanzen. Das haben Sie ja alle gemerkt. Der Freistaat bedient sich, um seine völliges Versagen zu verdecken, willfähriger Stadträte
in den Kommunen, so in Dresden und in Chemnitz
geschehen, und in Leipzig geht das jetzt so weiter. - Das ist einfach so. Sie machen das einfach
frisch-fröhlich mit und kritisieren das nicht.
Eine Aufstockung des Ordnungsamtes ist schon
aus demografischen Gründen das Gebot der Zeit
und wird natürlich von der LINKEN unterstützt. Es
bleibt zu vermuten, dass diese Aufstockung durch
S e i t e | 26
die Erweiterung der Aufgabenbereiche aufgezehrt
wird, weil erst die im normalen Geschäft aufgehäuften Probleme abzuarbeiten sind.
DIE LINKE will auf keinen Fall, dass die Politessen mit Schlagstöcken ausgestattet werden. Das,
was hier als defensiv verkauft wird, nehmen die
Bürger durchaus als offensive Bedrohung wahr.
Es werden Distanzen geschaffen, die einer Bürgergesellschaft nicht gut zu Gesicht stehen. Deshalb haben wir dazu einen Änderungsantrag eingebracht.
Vielen Bürgern ist es egal, wie öffentliche Sicherheit hergestellt wird. Hauptsache, es gibt eine!
Mancher erkennt auch nicht, wie das Staatswesen mit solchen Beschlüssen schleichend umstrukturiert wird. Denken wir das, was wir hier erleben, konsequent zu Ende, wäre eigentlich die
gesamte Polizeiarbeit in die Hand der Kommune
zu legen. Das Mittelalter lässt grüßen, meine lieben Kollegen.
Es gäbe noch vieles anzumerken, wie zum Beispiel die dann zwingende Verbeamtung der Politessen; denn der Arbeitgeber hat eine wesentlich
größere Schutzlast zu tragen. Auch die Ausbildungskosten sind zu hinterfragen usw. usf.
Kommt der Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung, wird DIE LINKE heute nicht einheitlich abstimmen können. Dies liegt auch daran, dass sich
nicht alle Kollegen mit diesem umfangreichen Material befassen konnten. Das ist äußerst bedauerlich, weil gerade in solchen substanziellen Fragen
des Handelns der Kommune gemeinsames politisches Handeln der LINKEN wichtig und notwendig wäre. Wir waren uns als Fraktion aber in einem einig: Wir werden auch der dritten Fassung
des gemeinsamen Antrags von CDU und SPD
nicht zustimmen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - So weit meine Anmerkungen.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt zahlreiche
Wortmeldungen. Zunächst Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Es ist richtig, wenn wir den Stadtordnungsdienst aufrüsten. Es ist richtig, wenn wir den
Stadtordnungsdienst an eine wachsende Stadt
anpassen. Es ist richtig, wenn wir den Stadtordnungsdienst auch technisch in die Lage versetzen, seine Aufgaben erfüllen zu können. - Ich erinnere an das Thema „mobile Endgeräte“. Die
wurden schon vor fast zehn Jahren von der FDPFraktion hier beantragt, um den Zustand bei der
Verkehrsüberwachung - zwei Stunden Überwa-
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
chung, sechs Stunden Niederschrift in der Amtsstube - zu ändern. - Gegen solche Dinge sind wir
nicht.
Die Kritik, die ich in den letzten Tagen auch öffentlich geäußert habe, war nicht dagegen gerichtet,
sondern vielmehr gegen das, was wir in der Debatte eben erlebt haben. LINKE und Konservative
sind sich einig, jeder auf seine Weise: Ordnung
und Sicherheit müssen sein. Wir erleben bei
Herrn Engelmann plötzlich eine Sprache, wo ich
meine: Da färbt Braun nach Rot ab, wenn von „politischer Kaste“ gesprochen wird.
Herr Kollege Haas, in Ihrer Einbringung haben Sie
die Kriminalitätsstatistik zitiert, haben damit aber
die Linie ihrer Argumentation verlassen. Sie haben eine Idee, die richtig ist. Dazu wurde ein Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, der unterstützenswert ist. Aber: Wir reden hier eben nicht von Polizeiarbeit, wie der Bürger sich Polizeiarbeit vorstellt, sondern wir reden von Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Auch im Bereich Verkehr gibt es Ordnungswidrigkeiten, die durch die örtliche Polizeibehörde zu
verfolgen sind. Herr Engelmann, Sie haben insoweit recht: Wie hält man einen Radfahrer an, der
auf der falschen Seite des Radweges unterwegs
ist, um ein Bußgeld durchzusetzen, wenn am Rad
kein Kennzeichen ist?
All das ist richtig, meine sehr geehrten Damen
und Herren. Aber ich bitte Sie: Lassen Sie uns die
Bürger nicht hinter die Fichte führen mit dem, was
wir hier machen. Leipzig wird dadurch nicht sicherer. Was der Bürger als nicht sicher empfindet, wo
sich ein Unsicherheitsgefühl bei ihm breitmacht,
das sind nicht die kleinen Ordnungswidrigkeiten,
das ist nicht der überfüllte Papierkorb, das ist nicht
der gröhlende Waldstraßenviertelbürger, wenn er
in der Innenstadt ein Bier zu viel getrunken hat,
sondern das ist die Kriminalität, die in die Statistik
eingeht.
Kein Vollzugsbediensteter der kommunalen Polizeibehörde hätte die Vergewaltigung im Rosental
verhindert. Auch bei den Geschehnissen am letzten Wochenende in der Wurzner Straße, worüber
die SPD jetzt sehr intensiv diskutiert, wäre der
kommunale Vollzugsdienst sehr schnell an die
Grenze seiner Möglichkeiten gekommen, um gegen solche Ruhestörungen vorzugehen.
Aber es ist schön, dass die Stadt Leipzig endlich
ihren eigentlichen Aufgaben nachkommen und
ihre eigene Behörde aufstocken will. Es ist richtig:
Die schwarz-gelbe Koalition im Freistaat hat
durch falsche Zahlen des Statistischen Landesamtes unter der führenden Finanzpolitik eines
Professor Unland Fehler gemacht. Wir als FDP
sind dafür 2014 rausgeflogen. Die SPD macht im
Moment noch mit der Union mit. Langsam hält
S e i t e | 27
auch der Freistaat die Augen offener. Ich hoffe für
meine Landespartei, dass sie in Zukunft nicht wieder dieselben Fehler macht, wie es schon einmal
passiert ist.
Im Moment führen wir Diskussionen, die an der
Sache vorbeigehen. Auf aktuelle Phänomene wird
nur mit dem Pawlowschen Reflex reagiert. Ich
kann Sie daher nur bitten: Lassen Sie uns auf das
Thema der Antrags zurückkommen und über die
neuen Aufgaben des Stadtordnungsdienstes diskutieren! Aber lassen Sie die Bürger nicht den Eindruck gewinnen: Jetzt wird Leipzig sicherer, weil
wir beim Stadtordnungsdienst etwas tun! Nein,
Polizeiarbeit bleibt Polizeiarbeit, und das ist Landessache, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen! Sehr geehrte Bürgermeister!
Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Ich
bin ein bisschen konsterniert über den Antrag und
jetzt auch über den Verwaltungsstandpunkt. Dass
man über die Defizite beim Stadtordnungsdienst
diskutieren muss, ist ja richtig. Aber doch nicht so.
Da will die Regierung von SPD und CDU auf Landesebene von den eigenen Versäumnissen im
Polizeivollzugsdienst ablenken, und dieselben
Parteien gaukeln mit diesem Antrag jetzt vor, der
Stadtordnungsdienst könne demnächst Polizeiaufgaben ersetzen. Auch der positive Verwaltungsstandpunkt täuscht über diese Augenwischerei nicht hinweg.
Schauen wir uns die einzelnen Punkte einmal genauer an:
Das Ordnungsamt soll zukünftig „Polizeibehörde“
heißen. - Das ändert an der Sicherheitslage in der
Stadt erst einmal nichts. Das sind nur sinnlose
Kosten für das Umlackieren, die Neueinkleidung
und das Briefpapier.
Die Dienstzeiten sollen bis in die Nachtstunden
und auf das Wochenende ausgeweitet werden. - Ja, sinnvoll. Aber wenn der Betriebsrat das
mitmacht, und nur dann, kann die Verwaltung das
auch schon jetzt veranlassen und tut dies meines
Wissens auch schon. Dafür bedarf es keines Antrags.
Eine Fahrradstaffel ist schon beschlossen. Jetzt
zu fordern, die Stadt möge dafür Fahrräder kaufen, kann doch nicht Ihr Ernst sein. Ich beantrage
doch auch nicht einen Bürostuhl, wenn eine neue
Personalstelle eingerichtet wird. Sorry, das ist einfach lächerlich.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Eine bessere Ausbildung in engerer Kooperation
mit der Polizei. - Bitte was? Die Polizei ist derzeit
nicht in der Lage, entsprechenden Nachwuchs
auszubilden, um die freien Stellen in Sachsen zu
besetzen, und bildet deswegen im Schnellverfahren Wachpolizisten aus, was übrigens ein großer
Fehler ist. Woher soll die Polizei denn die Ausbildungskapazitäten für diese Kooperation nehmen?
Das wird doch gar nicht funktionieren. Die Polizei
hat diese Ausbildungskapazitäten nicht.
Aber okay, dann vielleicht der nächste Punkt: eine
bessere Ausrüstung für die Mitarbeiter. - Hm! Mobile Endgeräte hat die FDP, wie von Herrn
Hobusch eben erwähnt, bereits vor geraumer Zeit
beantragt. Das wurde auch beschlossen. Warum
sie nicht da sind, muss die Verwaltung sich selbst
fragen.
Stichsichere Westen. - Mir ist nicht bekannt - zumindest wurde das im Ausschuss Umwelt und
Ordnung nicht mitgeteilt; so viel kann ich sagen -,
dass sie in den letzten Jahren jemals vonnöten
gewesen wären. Wenn jemand mit einem Messer
rumfuchtelt, müsste sich der Stadtordnungsdienst
sowieso zurückziehen und die Polizei rufen; denn
es ist nicht seine Aufgabe, da einzugreifen.
Aber jetzt: Handfesseln. - In welcher Situation
diese durch den Stadtordnungsdienst Anwendung
finden sollen, ohne geltendes Recht zu brechen,
müsste mir mal jemand erklären. Ich kenne keine
Situation, in der das möglich sein soll.
Schlagstöcke. - Weder sind die Mitarbeiter geübt
im Umgang mit Schlagstöcken zum Selbstschutz,
noch sehe ich bei der derzeitigen Personalsituation Kapazitäten, ihnen das beizubringen, zumal
sie laut Begründung sowieso nur zum Fernhalten
aggressiver Hunde eingesetzt werden sollen.
So weit diese eher humoristische Einlage zu den
Einzelpunkten.
Was aber dem Fass den Boden ausschlägt, ist die
Beantragung der Untersetzung zusätzlicher Stellen im Nachtragshaushalt. Es waren SPD und
CDU und der Oberbürgermeister, die unbedingt
einen Doppelhaushalt wollten. Wir waren damals
dagegen, weil man nicht jährlich auf kurzfristige
Herausforderungen reagieren kann. Offensichtlich ist der Verwaltung, der SPD und der CDU entfallen, was sie damals beschlossen haben. Es
wird verfahren nach dem Motto: Was interessiert
mich mein Geschwätz von gestern?
Nichts gegen neue Stellen im Stadtordnungsdienst; wir haben selbst im letzten Haushalt eine
Aufstockung um zehn Stellen beantragt. Aber
doch bitte nicht so. Bedarfe gibt es in der Stadtverwaltung in allen Bereichen in einer wachsenden Stadt. Diese müssen im Haushaltsplanverfahren gegeneinander abgewogen werden. Ich
kündige schon jetzt für meine Fraktion an, Herr
S e i t e | 28
Bonew, dass das Agreement, zum Nachtragshaushalt keine Änderungsanträge zu stellen, obsolet, hinfällig ist, wenn dieser Antrag positiv votiert wird.
Schlussendlich wird der Antrag heute mit den
Stimmen von Populisten wohl doch eine Mehrheit
finden. Ändern wird sich dadurch aber rein gar
nichts. Es bleibt eine Nebelkerze und Augenwischerei. Das ist nichts als Populismus. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Eigentlich
wollte ich zu diesem Antrag nichts sagen, weil
mein Fraktionskollege Haas schon alles gesagt
hat. Aber: Herr Engelmann, Sie haben mich geärgert, und deswegen sage ich jetzt doch etwas. Sie
haben überhaupt keine Ahnung. Leute, die überhaupt keine Ahnung haben, sollten hier nicht reden, vor allen Dingen nicht so lange und noch
dazu zu einem solchen Thema falsche Dinge erzählen. Das ärgert mich.
Worum geht es hier? Es geht nicht um die Landespolizei. Es geht auch nicht um die Ablenkung
von eventuellen Versäumnissen der Landespolitik. Es geht hier auch nicht um Straftaten. Darum,
meine Damen und Herren, geht es hier nicht. Es
geht um Ordnungswidrigkeiten. Es geht darum,
dass unser Stadtordnungsdienst in die Lage versetzt werden soll, Ordnungswidrigkeiten entsprechend seiner Aufgabe zu ahnden. Der Stadtordnungsdienst ist eine Polizeibehörde; das steht so
im Gesetz. Dann kann man ihn auch so bezeichnen.
Herr Hobusch, Sie sagten, dadurch würden keine
Straftaten verhindert. Dem muss ich entgegensetzen: Ich bin anderer Meinung. Ich glaube schon,
dass es einen Unterschied macht, ob auf den Uniformen und den Fahrzeugen des Ordnungsdienstes „Polizeibehörde“ steht oder eben nicht, schon
allein aus dem Grund, dass, wie Sie alle wissen
und worüber wir alle froh sind, Leipzig immer internationaler wird. Gerade Leute, die Deutsch
nicht so gut verstehen, die aus dem Ausland kommen, verstehen das Wort „Polizeibehörde“ und
wissen um deren Befugnisse. Bei einem Beamten
des Ordnungsdienstes würden sie sie eher nicht
vermuten.
Ich will jetzt nicht allzu lange ausführen, weil sich
auch mein Fraktionskollege Nils Oberstadt zu
Wort gemeldet hat. Er wird Sie sicherlich noch genauer informieren.
Es geht hier um Ordnungswidrigkeiten. Um den
Blick zu schärfen, will ich noch einmal aufzählen,
was man darunter versteht: Müllverschmutzung,
Fahrradfahren auf Gehwegen, Lärmbelästigung,
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Wildpinkeln und andere in der Öffentlichkeit nicht
zulässige Dinge. All das fällt unter Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mir sicher recht geben, dass
es manchmal für Politessen, für schlecht ausgerüstete Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes
schwierig ist, dem etwas entgegenzusetzen. Wir
wollen das ändern und sind sehr froh, dass die
SPD-Fraktion sich mit uns zusammengetan hat
und wir zusammen einen, wie ich finde, sehr guten Antrag erarbeitet haben. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oberstadt.
Stadtrat Oberstadt (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Beigeordnete! Liebe
Kollegen! „Konsterniert“ ist das richtige Wort, aber
konsterniert über diese Debatte. Ganz ehrlich, wie
viel Unwissenheit hier gerade über das Mikrofon
herüberkam, ist wirklich erschreckend.
Ich will versuchen, einiges richtigzustellen. Es
geht zum einen um Polizeirecht und zum anderen
um das Allgemeine Strafrecht. Damit kommen wir
auch zu den Rechtfertigungstatbeständen, wann
eine Ordnungsbehörde Handfesseln einsetzen
darf. Das ist in § 127 StPO, Vorläufige Festnahme, geregelt; das können Sie gerne nachgucken. Das heißt: Wenn solche Situationen entstehen, bricht man nicht geltendes Recht, sondern
man wendet geltendes Recht an.
Eine Polizeibehörde muss besser ausgestattet
sein, um ihre Arbeit machen zu können. Dazu gehören auch Schlagstöcke, liebe Linke, bzw. Rettungsmehrzweckstöcke, wie sie richtig heißen.
Sie dienen der Sicherheit der Beamten, die dort
im Einsatz sind. Das Gleiche gilt für die stichsicheren Westen. Die Leute, die für unsere Sicherheit
auf der Straße sind, haben tagtäglich mit Menschen zu tun, die ihnen nicht gerade wohlgesonnen sind. Nicht jeder lässt sich gern einer Ordnungswidrigkeit bezichtigen bzw. diese feststellen. Die Ausrüstung von Menschen, die für die Sicherheit unserer Bürger auf der Straße sind, mit
Rettungsmehrzweckstöcken dient dazu, dass sie
sich auch selbst sicherer fühlen.
Rettungsmehrzweckstöcke sind übrigens vielseitig einsetzbar und deswegen weit verbreitet. Nicht
nur die Polizei ist damit ausgerüstet; auch Mitarbeiter von Objektbewachungsfirmen dürfen sie
tragen und einsetzen. Ihre Behauptung: „Hej, die
dürfen nur von der Polizei benutzt werden“, ist
vollkommen falsch. Auch private Sicherheitsfirmen dürfen das tun. Das ist ein anerkannter Einsatzgrund.
Warum soll dann derjenige, der für unsere Sicherheit auf der Straße steht, diese nicht auch mitführen dürfen? Nur weil DIE LINKE meint: Dann würden Leute sich bedroht fühlen? Nein, die Leute,
S e i t e | 29
die für unsere Sicherheit auf der Straße sind, fühlen sich einfach sicherer und werden dadurch in
die Lage versetzt, ihre Arbeit zu tun. Falls es mal
zu einer Eskalation kommen sollte - dazu kommt
es aber nicht durch diesen Schlagstock -, darf dieser von ihnen auch zur Abwehr eingesetzt werden. Die Ordnungsbehörde wird dadurch viel
mehr respektiert, weil das eskalierend wirkt. Ganz
ehrlich, liebe Kollegen: Mir ist ein einsatzfähiger
Ordnungsdienst lieber, der seiner Arbeit nachgehen kann, die auch per Gesetz so vorgesehen ist,
als ein Ordnungsdienst, der sich nicht mehr sicher
fühlt, seiner Arbeit nicht nachkommen kann und
der Unsicherheit und Unsauberkeit auf unseren
Straßen nichts entgegenzusetzen hat. - Vielen
herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich habe eine Frage zu Ihrem Verwaltungsstandpunkt. Sie haben darin aufgenommen
die Entlastung der Bediensteten von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.
In den Erläuterungen zu Ihrem Verwaltungsstandpunkt führen Sie aus, dass Sie die Zuständigkeit
beim Stadtordnungsdienst sehen und dass das
auch schon geprüft worden ist. Es wird auch deutlich, dass dort ungefähr 1.000 bis 1.500 Stunden
für 300 bis 400 Einsätze anfallen.
Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit und
ob sich das sinnvoll woandershin übertragen
lässt: In welchen Bereichen der Stadtverwaltung
sind denn Kapazitäten frei - es dürfte um ein bis
zwei Stellen von Mitarbeitern gehen, die momentan nicht ausgelastet sind -, die das übernehmen
könnten? Nur wenn nicht ausgelastete Mitarbeiter
vorhanden sind, macht dieser Anstrich Sinn. Ansonsten müssten wir diese Stellen zusetzen. Oder
wie sehen Sie das?
Oberbürgermeister Jung: Wir wollen da nicht
kneifen, nicht wahr, Herr Rosenthal? - Ohne Ihnen
Name und Hausnummer zu nennen: Natürlich haben wir auch darüber gesprochen.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstens haben Sie den letzten Satz unterschlagen,
nämlich:
Es wird weiterhin geprüft, eine dem Vorschlag entsprechende Regelung zu finden.
Zum Zweiten. Der Personalkörper des Stadtordnungsdienstes verfügt, wenn Sie die Aufstockung
jetzt so beschließen, über eine gewisse Anzahl
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir haben
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
das insbesondere mit Dresden und Chemnitz verglichen. Strukturell ist das in diesen Städten so
aufgestellt, dass es zum einen die klassische Einsatzbehörde, die sogenannte Polizeibehörde, gibt
und zum anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im klassischen Stadtordnungsdienst, die
diese Außendiensttätigkeit, über die wir ja hier
schon sehr intensiv diskutiert haben, in dieser
Form allerdings so nicht mehr wahrnehmen können.
Logischerweise sind sie in der Lage, Zeugendienste etc. vorzunehmen. Dafür haben wir schon
aktuell Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst, die
dann zum Einsatz kämen. - Trotzdem: Ich muss
doch erst einmal personalwirtschaftlich mit einem
Personalkörper umgehen. Wir bauen jetzt Personal auf. Es gibt dort keine 100-prozentige Anwesenheitsquote; das ist, glaube ich, jedem hier bekannt. Wir haben im Stadtordnungsdienst und
überhaupt im gesamten Außendienst des Ordnungsamtes eine über dem Durchschnitt liegende
Krankheitsquote. Damit gehen wir um und können
Außendienst und Innendienst mit den Kolleginnen
und Kollegen besetzen, damit diese Aufgaben
wahrgenommen werden können.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich habe das jetzt
verstanden. Aber müsste es dann nicht richtigerweise heißen: Entlastung des Außendienstes des
Stadtordnungsdienstes? Weil: Das macht ja zukünftig der Innendienst.
Oberbürgermeister Jung: Ja, da haben Sie
recht.
Bürgermeister Rosenthal: Aber wir unterscheiden beim Stadtordnungsdienst nicht zwischen Außen- und Innendienst. Es ist der Stadtordnungsdienst. Es gibt dort keine innere Verwaltung.
Oberbürgermeister Jung: Aber gemeint ist das.
Gestatten Sie mir, noch einige Sätze dazu zu sagen, auch weil die Wogen eben hochgegangen
sind. - Ja, Herr Volger, die Gefahr besteht, dass
die Grenzen zwischen Polizeivollzugsdienst und
Ordnungsdienst verwischt werden. Wir haben das
lange diskutiert, bis in das Präsidium des Deutschen Städtetags hinein. In allen Städten in
Deutschland wird das diskutiert.
Es gibt die Tendenz - auch das ist eine Wahrheit in allen Bundesländern, dass man versucht, Polizeiaufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Da hat Herr Engelmann nicht Unrecht. Wir
wehren uns als Städtetag natürlich dagegen, dass
S e i t e | 30
man uns Aufgaben zuweist, die eigentlich dem
Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind. Wir dürfen
auch Kriminalität nicht mit Ordnung verwechseln.
Ich glaube, das hat Frau Niermann sehr deutlich
gemacht.
Worum es jetzt geht, ist:
Erstens müssen wir der Bevölkerung ein sichtbares Zeichen geben, nämlich: Wir haben verstanden, dass wir mehr für Ordnung und Sauberkeit in
unserer Stadt tun müssen.
Zweitens. Wir müssen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Tat - da hat Herr Oberstadt völlig
recht - besser schützen und befähigen, diesen
schweren Dienst zu tun. - Das will ich hier noch
einmal sagen: Wenn Sie tagtäglich im Rosental
Hundehalter kontrollieren, wissen Sie abends,
was Sie gemacht haben. Das ist ein schwerer
Dienst. Wir müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite stehen und ihre Ausrüstung
verbessern.
Drittens - das gehört zur Wahrheit dazu -: Ich
möchte auch gegenüber dem Freistaat ein wenig
in Vorleistung gehen, um den Freistaat seinerseits
in die Pflicht zu nehmen, uns mit mehr Polizei bei
der eigentlichen Sicherheitsfrage zu unterstützen.
Das entspricht dem, was Herr Haas eben gesagt
hat.
Wir wissen auch, dass neue Polizisten - ich sage
es einmal salopp - nicht von den Bäumen fallen.
Das heißt: Ihre Ausbildung dauert seine Zeit. Wir
werden frühestens 2019/2020 mehr Beamte im
Vollzugsdienst auf den Straßen haben. Umso
wichtiger ist es, auch städtische Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Uniform auf den Straßen zu haben, die sichtbar, klar und deutlich für mehr Ordnung sorgen. Insofern bitte ich Sie um Unterstützung dieses Verwaltungsstandpunkts.
Können wir jetzt zur Abstimmung kommen? - Zur
Abstimmung steht zunächst der Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE, in dem gefordert wird,
den Punkt „Rettungsmehrzweckstock“ zu streichen.
Bitte schalten Sie Ihre Abstimmgeräte ein! Ich
hoffe, sie funktionieren jetzt wieder. - Auf dem Display steht: Antennenstörung. Deshalb lasse ich
die Abstimmung wiederholen und werde die Stimmen per Hand auszählen lassen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu? - Wer
stimmt dagegen? - Wer enthält sich?
Abstimmung: 31 dafür, 32 dagegen, 1 Enthaltung. Das war knapp.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Wer
stimmt dafür? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 33 dafür, 25 dagegen, 6 Enthaltungen. So beschlossen.
14.13 Effizientes Bewerbermanagement der
Stadt Leipzig (VI-A-04689)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
14.13.1 dazu ÄA (VI-A-04689-ÄA-01)
Einreicher: SPD-Fraktion
Wer möchte ans Pult? - Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Nach diesem emotionalen Thema eben will ich versuchen,
Sie wieder einzufangen. - Liebe Kollegen, wenn
Sie schon einmal auf der Internetseite der Stadt
waren, sei es als interessierter Bewerber oder
auch als Stadtrat, wissen Sie, dass dort der wunderbare Satz geschrieben steht: Bitte bewerben
Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen! - Wie
rückwärtsgewandt ist das denn bitte im Jahr 2017
und vor allen Dingen wie traurig? Gutes Bewerbermanagement sieht definitiv anders aus. Wir als
Stadt konkurrieren mit renommierten Unternehmen und vor allen Dingen auch mit deren Kriegskasse. Wir brauchen intelligente, innovative, kreative Köpfe, um die Herausforderungen, die die
kommenden Zeiten für uns als Stadt bringen werden, zu meistern.
Was wäre stattdessen möglich, auch unter Beachtung des Datenschutzes, der uns Piraten sehr
wichtig ist, wie Sie wissen? Man könnte interessierte, aber in einem Bewerbungsverfahren unberücksichtigt gebliebene Bewerber an andere Ämter verweisen oder andere Ämter auf sie aufmerksam machen. Man könnte sie auf andere offene
Stellen aufmerksam machen oder sie direkt in den
Bewerbungsprozess, ihr Einverständnis vorausgesetzt, aufnehmen. Man könnte sie auch an Eigenbetriebe weiter verweisen, wo wir ja auch immer gute Leute brauchen. Man könnte sogar jetzt was ganz Frivoles - Initiativbewerbungen zulassen.
Ja, wir haben bereits gute Leute. Wir müssen
ihnen aber auch das Handwerkszeug geben, damit sie uns in Zukunft weitere gute Leute heranziehen können. Dann können wir uns künftig das
Geld für Headhunter sparen; denn die Heads sind
ja da, nur das Hunting gehen wir falsch an.
Ich danke der SPD für die Weiterentwicklung unseres Antrags. Wir würden die Änderungen auch
übernehmen. Ich bitte Sie, dem so ergänzten Antrag zuzustimmen, um unsere Stadt fit zu machen
für ein Bewerbermanagement, das dem Jahr
2017 auch entspricht. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Herr Geisler.
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Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Anwesende! Wir begrüßen
als Fraktion den Antrag der Freibeuter in der Hinsicht ausdrücklich, hatten aber kurzzeitig bei den
Gesprächen in den Ausschüssen Bedenken, dass
der Oberbürgermeister uns erklären wird, dass
das seine Organisationshoheit tangiert und er
deshalb den Antrag nicht zulassen wird. Deswegen haben wir uns entschlossen, einen Änderungsantrag zu formulieren, der das Anliegen auf
eine Prüfung zurückführt und klarzieht, dass dies
unter Beachtung von Personalrat, Datenschutz
und Ähnlichem erfolgen muss.
Ich freue mich, dass die Freibeuter das so übernehmen wollen, sodass wir gemeinsam dort weiterkommen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann
noch einmal.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe im
Änderungsantrag nichts von einer „Prüfung“ gelesen. Insofern muss ich mich korrigieren: Eine Prüfung übernehmen wir nicht. Ich denke, da sind wir
mittlerweile auf der sicheren Seite; das ist ausgeurteilt an der Stelle. Wie ich schon an anderer
Stelle gesagt habe, würde ich es schade finden,
wenn ausgerechnet bei dem Punkt, wo wir alle an
einem Strang ziehen sollten, jetzt diese Karte gezogen würde. Das muss ich ehrlich sagen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Dann stimmen wir
jetzt über den Änderungsantrag der SPD zum Antrag der Freibeuter ab. Wer dem zustimmt, bitte
ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen, vier
Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Meine Damen und Herren, es ist jetzt 17.10 Uhr.
Ich schlage vor, die Stadtratssitzung für 20 Minuten zu unterbrechen.
(Unterbrechung)
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, wir setzen die Ratsversammlung fort.
9
Petitionen
9.2
Petition zur Verkehrslage in LeipzigReudnitz (VI-P-04688-DS-03)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-04688-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
S e i t e | 32
Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses liegt Ihnen vor. Gibt es Wortwünsche? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
10.1
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
Wenn Sie einverstanden sind, sollte das in die
Fachausschüsse Sport und Kultur sowie in den
Stadtbezirksbeirat Mitte verwiesen werden. Dann machen wir es so.
9.3
Petition für eine Drückampel auf der
Schönauer Straße in Höhe Ruth-PfauSchule (VI-P-04752-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.1 dazu VSP (VI-P-04752-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Auch hierzu liegt ein Beschlussvorschlag vor.
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist wie vorgeschlagen beschlossen.
9.4
Nein! zu Marktverlegungen (VI-P-04811DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4.1 dazu VSP (VI-P-04811-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Die Beschlussvorschläge liegen vor. Wird das
Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.5
Fließender Verkehr in der Berthastraße
(VI-P-04812-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.5.1 dazu VSP (VI-P-04812-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Dieser Petition kann nicht abgeholfen werden.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.6
Petition zur Einrichtung einer durch die
Stadt finanzierten öffentlichen LeibnizLecture (VI-P-04864-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.6.1 dazu VSP (VI-P-04864-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Gibt es Wortwünsche? - Nein. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
Zur Zukunft des Sportmuseums Leipzig
(Verweisung) (VI-WA-05116)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15:
15
Anfragen an den Oberbürgermeister
15.1 Mitwirkungsmöglichkeiten des Stadtrates bei der Programmgestaltung des
Lichtfestes am 9. Oktober (VI-F-05059)
Einreicher: CDU-Fraktion
Ich beantworte die Anfrage selbst, wenn Sie gestatten vom Podium aus.
Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Initiative „Tag der Friedlichen Revolution - Leipzig 9.
Oktober“ vertreten ihre Einrichtungen, die sich in
ihrer tagtäglichen Arbeit mit Fragen der Stadtgeschichte, der Erinnerung an die Friedliche Revolution und der politischen und demokratischen Bildung beschäftigen. In dieser Funktion, also nicht
in erster Linie als Mitarbeiter der Verwaltung, bringen sie inhaltliche Expertise, ihren Blickwinkel,
ihre Ideen in die Beratungen der Initiativgruppe
ein.
Die Initiativgruppe - das ist wichtig, zu wissen - ist
ein freier Zusammenschluss, ein Forum der Zusammenarbeit und des Austauschs ohne institutionellen Charakter. Die Initiativgruppe trifft Entscheidungen nur im Hinblick auf die eigene Zusammenarbeit, die nach einer Geschäftsordnung
organisiert wird. Keine Initiative, die auf der Mündigkeit der einzelnen Mitglieder basiert, wird immer mit einer Stimme sprechen. Die Initiative ist
ein Ort der Diskussion und der Konsensfindung im
Interesse unserer gemeinsamen Feierlichkeit, einer zeitgemäßen Erinnerung an die Friedliche Revolution und die Suche nach zeitgemäßen Formaten.
Zur Wahrheit gehört: Auch in der Initiative gibt es
Streit. Auch in der Initiative gibt es unterschiedliche Meinungen. Die Akteure mit ihren unterschiedlichen Biografien sind natürlich auch Menschen, die sich nicht immer einigen können.
Zur Frage 2. Die Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und anderen relevanten Partnern der Zivilgesellschaft ist entsprechend der Geschäftsordnung
ein beständiges Anliegen der Initiativgruppe. Eine
Abstimmung über die Anfragen der CDU-Fraktion
zur Aufnahme hat in der letzten Sitzung nach meiner Kenntnis nicht stattgefunden. Es bestand Einigkeit in der Initiativgruppe, dass jenseits einer
formellen Mitgliedschaft nach neuen Formen des
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
regelmäßigen Austauschs mit allen Stadtratsfraktionen gesucht werden sollte. Der Sprecher wurde
deshalb gebeten, auf die Fraktionen zuzugehen.
Diese Position wurde - so hat man mir berichtet - von allen Mitgliedern der Initiativgruppe geteilt. Zurzeit ist der Sprecher der Initiativgruppe
Herr Kölsch, wie Sie wissen. Ich gehe davon aus,
dass er auf die Fraktionen zugehen wird.
Zur Frage 3. Ein offenes Wort: Ich respektiere die
Eigenständigkeit der Initiative. Ich vertraue auf die
sachliche Kompetenz und die politische Erfahrung der Mitglieder. Ich lasse mich informieren
über den Stand der Vorbereitungen zum 9. Oktober, zum Friedensgebet, zur Rede zur Demokratie, zum Lichtfest. Ich lade gemeinsam mit dem
Sprecher der Initiative auch zur Rede zur Demokratie ein. Wir schreiben die Menschen an, von
denen wir denken, dass sie in besonderer Weise
am 9. Oktober an unsere Stadtgesellschaft eine
Botschaft haben. Von LTM lasse ich mich natürlich kontinuierlich über den Stand der Planungen
und zum Thema „9. Oktober, Lichtfest“ informieren.
Das Dezernat Kultur, das Referat Protokoll, das
Referat Kommunikation und das Referat Internationale Zusammenarbeit sind ständige Gäste. Sie
können an den Initiativgruppensitzungen teilnehmen. Sie können eigene Ideen dort einbringen,
haben aber kein eigenes Stimmrecht. So habe ich
eine intensive Anbindung, bin aber nicht Mitglied
dieser Initiative.
Zur Frage 4. Die Sprecher und stellvertretenden
Sprecher der Initiative haben seit der 2007 erfolgten Neuaufstellung, wie ich meine, kontinuierlich
den Kontakt zu den Stadtratsfraktionen gepflegt
und über die Arbeit der Initiative informiert. Grundsätzlich müssen Sie unterscheiden zwischen dem
Lichtfest und den anderen Veranstaltungen. Das
Lichtfest wird verantwortet von LTM, sowohl organisatorisch, choreografisch als auch finanziell. Die
Initiative berät inhaltlich zum Lichtfest und zur politischen Akzentsetzung, aber die Initiative verantwortet nicht das Programm zum Lichtfest selbst.
Die Initiativgruppe begleitet stattdessen die Planungen und wirkt daran mit. Ein Schwerpunkt der
Initiativgruppe ist die Vorbereitung der Rede zur
Demokratie und die Durchführung zahlreicher Begleitveranstaltungen, die abgestimmt werden: von
der Runden Ecke bis zum Schulmuseum, vom Archiv Bürgerbewegung bis zur Stiftung Friedliche
Revolution oder dem Stadtgeschichtlichen Museum.
Ich hoffe, dass die Beteiligung des Stadtrats über
die regelmäßige städtische Jubiläumsplanung
stattfindet. Ich weiß, dass Kollegin Jennicke die
Vorlagen einbringt, nicht nur in den Kulturausschuss, sondern auch in den Stadtrat. Die Berichterstattung von LTM und Initiativgruppe im zuständigen Fachausschuss Kultur findet ebenfalls statt,
S e i t e | 33
nicht zuletzt auch im Ausschuss Wirtschaft und
Arbeit, wie Kollege Albrecht berichten kann. - So
weit meine Antwort auf diese Anfrage.
Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Vielen Dank, Herr
Oberbürgermeister. Offen gesagt bin ich jetzt so
schlau wie vorher. Aber zumindest eine Nachfrage zur Frage 4, die ich für die wesentlichste
halte: Wer entscheidet letztlich über die Programmgestaltung? Sie sagten: Das verantwortet
LTM. Das heißt für mich: Der Geschäftsführer der
LTM entscheidet, was am 9. Oktober passiert.
Oberbürgermeister Jung: Nein.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Wer dann?
Oberbürgermeister Jung: LTM beauftragt einen
künstlerischen Leiter. Seit vielen Jahren macht
das Herr Meier, wie Sie wissen.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Und dieser künstlerische Leiter entscheidet dann, was dort konkret
passiert?
Oberbürgermeister Jung: Herr Meier ist, wenn
Sie so wollen, der Intendant des Lichtfestes und
organisiert mit vielen Partnern die künstlerische
Ausrichtung. Die Programmfolge wird zwar diskutiert, besprochen, angeregt und vorgestellt; aber
er entwickelt das Programm gemeinsam mit anderen Künstlern.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Darf man auch erfahren, wer diesen Intendanten berufen, gewählt
oder wie auch immer in seine Funktion gebracht
hat?
Oberbürgermeister Jung: Das macht in der Tat
die Geschäftsführung von LTM.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Okay.
Oberbürgermeister Jung: Noch ein wichtiger
Hinweis: LTM beruft den künstlerischen Leiter. Wir
versuchen, auf die künstlerische Gestaltung und
die Auswahl der inhaltlichen Schwerpunkte wenig
Einfluss zu nehmen. Es gilt die Freiheit der Kunst
und der künstlerischen Gestaltung.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Lichtfest
2012. Damals habe ich mich persönlich sehr geärgert. Wir haben mit Bundespräsident Gauck diskutiert über die Aussage des Lichtfestes, und dennoch haben wir keinen Einfluss genommen auf
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
dessen künstlerische Gestaltung; denn Freiheit
der Kunst bedeutet, eigene Ausdrucksformen zu
finden.
Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Ich habe den 9. Oktober 1989, wie Sie
wahrscheinlich auch, auf der anderen Seite der
Mauer auf dem Sofa erlebt. Ich war eigentlich immer der Meinung, dass dieses Lichtfest der Erinnerung an diesen Tag dient. Wenn ich Ihre Antwort
richtig verstanden habe, wird das eher ein Kunstfest als ein Erinnerungsfest, oder?
Oberbürgermeister Jung: Die Idee des Lichtfestes haben wir gemeinsam entwickelt, und zwar bei
einem Besuch der Partnerstadt Lyon, wo seit Hunderten von Jahren ein Lichtfest zur Erinnerung an
das Ende der großen Pest gefeiert wird. Die Idee
war, in Erinnerung an das Ereignis von 1989, wo
zwar nicht am 9. Oktober, aber später auch Kerzen eine Rolle spielten, dem Licht eine besondere
Bedeutung zu geben.
Es kam dann übereinstimmend, auch in der Initiativgruppe, zu der Meinung, aus der Erinnerung
abgeleitet auch einen Gedanken, einen Spiegel,
ein Diskussionsforum zu bieten zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der demokratischen
Entwicklung. Also: Die Erinnerung ist der Anfang.
Sie soll dort nicht stehen bleiben, sondern hineinführen in eine aktuelle tagespolitische Auseinandersetzung der gesellschaftlichen Zusammenhänge. - Das zum einen.
Zweitens. Wir haben uns dann überlegt, das Lichtfest mit einer Öffnung nach Europa zu verbinden,
um insbesondere durch Mitwirkung der europäischen Partnerländer den Gesamtgedanken des
Herbstes 1989 zu betonen. Sie werden sich erinnern: Polen war ebenso Partnerland wie Tschechien und Ungarn, sodass wir einen Bogen nach
Europa schlagen konnten. Jetzt gilt es, die Weiterentwicklung der inhaltlichen Gestaltung zu organisieren.
Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, ich war seinerzeit dabei. Ich
habe vor diesen Schlagstöcken gestanden. Ich
kann sehr gut verstehen, dass Sie einen Bogen
schlagen wollen. Nur, dann müssen auch diejenigen, die am Anfang des Bogens standen, dabei
sein, und zwar repräsentativ dabei sein. Und das
fehlte in den letzten Jahren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
S e i t e | 34
Stadtrat Maciejewski (CDU): Herr Oberbürgermeister, hielten Sie es nicht für sinnvoll und angemessen, das ganze Thema „Lichtfest und 9. Oktober“ - wir reden ja über einen städtischen Feiertag, den wir hier in diesem Haus beschlossen haben - im Rahmen einer Vorlage zu strukturieren
und per Ratsbeschluss legitimieren zu lassen?
Dann würde die Auswahl eines künstlerischen
Leiters, so man ihn denn haben will, nicht nur einem einzelnen Geschäftsführer überlassen, und
auch die Ausrichtung würde klarer.
Wo wollen wir hin? Sie hatten gesagt: Europa hatten wir schon. Machen wir dann als Nächstes Afrika oder Australien? Wie wollen wir Demokratie
interpretieren? All diese Fragen werden diskutiert,
so auch die Frage: Wie stark erinnern wir noch an
1989, oder spannen wir nur noch den Bogen und
lassen die erste Hälfte weg? Diesen Eindruck gibt
es ja auch.
Ich halte es für sinnvoll, dieses ganze Thema einmal strukturiert niederzuschreiben, damit klar ist,
dass dieses Fest auch eine breite Diskussion erfahren hat. Nicht, dass man jedes Jahr aufs Neue
überrascht wird, was dort passiert oder dass es
eine Initiative gibt, die zwar berät, aber die Geschäftsführung aus diesem oder jenem Grund der
LTM dem Rat dieser Initiative gar nicht folgen
muss. Im Zweifel bekommen wir wieder eine Vorlage hier im Rat zum großen Lichtfest, wo wir wieder eine Viertelmillion freigeben sollen, die vielleicht wieder eilbedürftig ist, weil wieder mal irgendetwas nicht geklappt hat.
Ich möchte das alles nicht. Ich möchte, dass das
ein Fest der Leipziger wird. Dazu bedarf es einer
strukturierteren Beteiligung, als es in den letzten
Jahren der Fall war. An der Stelle würde ich Sie
gerne fragen: Halten Sie es nicht für sinnvoll, das
einmal niederzuschreiben und es dem Rat vorzulegen, um das diskutieren und dann auch beschließen zu lassen?
Oberbürgermeister Jung: Der Rat hat das beschlossen. Er beschließt auch den Zuschuss.
Aber hier geht es um die inhaltliche Ausrichtung.
Ich bin dezidiert anderer Auffassung als Sie. Ich
glaube, wir sind gut beraten gewesen, uns nicht in
die inhaltliche Gestaltung und die künstlerische
Umsetzung einzumischen, sondern darauf zu vertrauen, dass das mit hoher Sensibilität gemacht
wird, übrigens auch von vielen Zeitzeugen und
Akteuren, die 1989 dabei waren, dass sich durchaus gerieben werden kann, dass unterschiedliche
Meinungen geäußert werden können, dass diskutiert werden kann, in welcher Botschaft man sich
wiederfindet, und dass auch gestritten werden
kann. Ich glaube, das sollte das Wesen sein.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Wir tun gut daran, dieses Fest privatrechtlich zu
organisieren, weil es ansonsten in einer ganz anderen Struktur, in einer ganz anderen Form stattfinden würde. Gerade dieses Jahr habe ich von
vielen Seiten ein unglaublich gutes Echo auf das
Lichtfest bekommen. Es gab auch Kritik, wie Sie
sie jetzt äußern. Aber ich glaube, das gehört dazu,
wenn Kunst in die öffentlichen Debatten geht,
wenn Kunst sich künstlerisch damit auseinandersetzt: mit Ballett, mit gesprochenen Texten, mit
Tanz, mit Musik, wenn sie sich einem Thema widmet, das uns erinnern und gleichzeitig bewegen
soll, die Dinge menschlich weiterzuentwickeln. Ich
glaube, das wird nicht ausbleiben.
Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Wir sind da wirklich unterschiedlicher Auffassung. Ich habe es immer so
verstanden: Kunst ist dafür da, die Leute auf den
Platz zu bringen, um den Inhalt des Lichtfests zu
feiern. Der Inhalt ist wichtiger als die Kunst.
Oberbürgermeister Jung: „Kunst ist schön,
macht aber viel Arbeit“, hat Valentin gesagt. Die
Frage ist immer, was Kunst bewirkt und was Kunst
ist, wo Kunst aufhört und Inhalt beginnt oder endet. Ich glaube, wir tun gut daran, uns zu einem
Lichtfest zu bekennen als lebendigen Erinnerungsort, aber auch in der Auseinandersetzung
mit tagespolitischen und demokratischen Gepflogenheiten. Lassen Sie uns darüber streiten! Das
ist ja in Ordnung. Aber ich glaube, wir sollten als
Stadtrat nicht versuchen, dieses Lichtfest inhaltlich zu konzipieren. Ich glaube, das geht schief.
Herr Hobusch hat sich gemeldet.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich möchte ungern an einer Debatte teilnehmen über die Größe des Ereignisses am
9. Oktober in Leipzig und die Kleingeistigkeit von
mancher Wortäußerung von manchem Stadtrat in
diesem Raum gerade eben. Ich habe nur eine
Frage an Sie: Wie bewerten Sie es historisch:
Wenn der 9. Oktober ein singuläres Leipziger Ereignis geblieben wäre oder nur ein Ereignis der
Leipziger gewesen wäre, wäre die Geschichte danach eine andere gewesen?
Oberbürgermeister Jung: Ja.
Gestatten Sie mir noch einen persönlichen Satz.
Ja, Frau Niermann, ich war auch nicht dabei. Ich
saß am 9. Oktober 1989 im warmen Wohnzimmer. Deshalb halte ich mich tunlichst zurück bei
der inhaltlichen Bewertung und bin dankbar, dass
es Menschen gibt, auch bei LTM - ich möchte sie
einmal öffentlich nennen: Frau Marit Schulz -, die
mit ungeheurer Sensibilität versuchen, sich diesem Thema zu nähern. Bei uns wird eben nicht
S e i t e | 35
ein „Bratwurst-Fest“ gefeiert mit Bierausschank
auf offener Straße. Vielmehr kommen die Menschen da zusammen. Auch junge Menschen werden erreicht und zum ersten Mal mit diesem Erinnern konfrontiert.
Wir können uns reiben, ja. Wir können auch diskutieren, ob manches Zitat, was dort gebracht
wird, unsere politische Meinung abbildet. Aber es
ist zu einem wirklichen Ereignis für unsere Stadt
geworden mit einem hohen Identifikationspotenzial. Ich kann Sie nur bitten: Seien Sie mit dabei!
Diskutieren Sie dort mit! Erzählen Sie von Ihren
Erinnerungen! Aber lassen Sie uns nicht versuchen, inhaltlich zu konzipieren, was dort künstlerisch gestaltet wird. Die Freiheit der Kunst muss
bleiben, auch ihre Widerborstigkeit muss bleiben.
Das ist meine feste Überzeugung.
Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Da Sie mich noch
einmal angesprochen haben: Es geht mir gar
nicht darum, hier irgendetwas inhaltlich zu werten;
ganz im Gegenteil. Mir geht es eigentlich nur um
die Antwort auf eine Frage, die wir gestellt haben.
Diese Frage ist meiner Meinung nach hinreichend
beantwortet. Sie, Herr Oberbürgermeister, aber
auch andere Stadträte müssen akzeptieren, dass
es Leute gibt, die an der demokratischen Legitimation der Entscheidung, wie dieses Lichtfest gestaltet wird, zweifeln. Und da muss ich sagen: Das
kann ich verstehen. Insofern werden wir uns jetzt
überlegen, wie wir da weiter vorgehen.
Oberbürgermeister Jung: Okay.
Tagesordnungspunkt 15.10 wird vorgezogen:
15.10 Scheitern beschlossene Investitionsund Sanierungsmaßnahmen an der Finanzierung? (VI-F-05099)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Kollegen Bonew um Antwort.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zur Frage 1. Die im Haushaltsplan veranschlagten Kreditermächtigungen sind neben Fördermitteln und investiven Schlüsselzuweisungen
ein wesentlicher Bestandteil für die Finanzierung
von Investitionsmaßnahmen. Mit der Planung
werden die Einzahlungen aus Kreditaufnahmen
zwar nicht konkreten Investitionsprojekten zugeordnet - hier gilt das Gesamtdeckungsprinzip des
Haushalts -; jedoch sind diese mit den in 2016 mit
dem Haushaltsplan bestätigten Investitionsmaßnahmen im Zusammenhang zu sehen; sprich: Die
Kreditermächtigungen werden dann genutzt,
wenn die Umsetzung der in 2016 geplanten Maßnahmen dies erfordert. Insofern ist die Frage ganz
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
deutlich mit Ja zu beantworten, dies jedoch mit
der Einschränkung, dass die Inanspruchnahme
nicht zwangsweise in dem Jahr erfolgt, in dem die
Kreditermächtigung geplant wurde.
Die Sächsische Gemeindeordnung gibt uns für
die Kreditermächtigungen zwei Einschränkungen:
Zum einen darf die Kommune gemäß § 73 der
Sächsischen Gemeindeordnung die Kredite erst
nach allem anderen einsetzen. Das heißt: Solange eine Kommune ausreichende Liquidität
hat - und die haben wir aufgrund unserer zu hohen Haushaltsausgabenreste -, darf die Kommune die Kredite gar nicht aufnehmen. Das soll
verhindern, insbesondere in einer Phase, wie wir
sie jetzt haben, dass Kommunen Kreditzinsen
zahlen, obwohl sie die Liquidität haben und am
Ende vielleicht noch Guthabenzinsen zahlen
müssen. Zum anderen schränkt § 82 der Sächsischen Gemeindeordnung ein, dass die Kreditermächtigung mit dem Erlass der übernächsten der
Haushaltssatzung verfällt. Das heißt: Die 2016erKreditermächtigung verfällt mit dem Inkrafttreten
der 2018er-Haushaltssatzung.
Eine Antwort auf die Frage 2 entfällt somit.
Zur Frage 3. Mit der Haushaltsplanung 2017/2018
wurde für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum prognostiziert, dass die Kreditaufnahme aus
2015 im Jahr 2021 notwendig wird; siehe Zeile 36,
Band II, Haushaltsplan 2017/2018, dort in der Gesamtübersicht Finanzhaushalt. Geplant wurden
hier 49,82 Millionen Euro Einzahlungen aus der
Aufnahme von Krediten. Diese setzen sich aus
25,3 Millionen Euro reguläre Kreditaufnahme laut
Entschuldungskonzeption und 24,6 Millionen
Euro Kreditaufnahme aus alten Ermächtigungen
zusammen. Keinesfalls dürfen diese alten Kreditermächtigungen für neue, zusätzliche Investitionen genutzt werden. Dies würde bedeuten, dass
die Stadt die Kredite zweimal ausgibt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es Nachfragen? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Vielen Dank,
Herr Bonew, für die Beantwortung der Fragen. Zur Frage 2: Sie hatten gesagt: Die Darlehensaufnahme wird verwendet für die entsprechenden
Haushaltsausgabenreste investiv. Gleichzeitig
haben Sie gesagt: De facto - ich gebe Ihnen insofern recht, dass das in § 82 steht - würden die Mittel in 2018 verfallen. - Die KommHVO gibt aber
eine Ausnahme an, die, meine ich, besagt: Für Investitionen dürfen die Kreditmittel weitergeschrieben werden. Ist das richtig oder falsch?
Bürgermeister Bonew: Falsch. Die Sächsische
Gemeindeordnung ist das höhere Recht, und die
S e i t e | 36
befristet die Kreditermächtigung auf die übernächste Haushaltssatzung, egal was in der
KommHVO festgelegt ist. Das ist eine Verordnung, die der Sächsischen Gemeindeordnung
nachgelagert ist. Im Übrigen interpretiere ich den
Text nicht so.
Oberbürgermeister Jung: Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 15.4:
15.4 Forstwirtschaftliche Maßnahmen im
Leipziger Auwald - mit Pflegekonzept?
(VI-F-05132)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Rosenthal wird um Antwort gebeten.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Ihrer ersten Frage. Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung des Leipziger Stadtwaldes ist die sogenannte periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen. Diese gilt in der Regel zehn Jahre. Die im Augenblick gültige periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen wurde
entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes
von der Oberen Forstbehörde aufgestellt. Auch
entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes hat
die Ratsversammlung diese zehnjährige periodische Betriebsplanung am 29. Oktober 2015 beschlossen. Die Obere Forstbehörde hat auf
Grundlage des Gesetzes und nach Ratsbeschluss die periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen genehmigt. Sie gilt noch bis zum
31.12.2023.
Die entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes vorgeschriebenen jährlichen Wirtschaftspläne
wurden bisher auf Basis des oben genannten
Stadtratsbeschlusses jährlich aufgestellt und im
Fachausschuss Umwelt und Ordnung, im Naturschutzbeirat sowie in den betroffenen Stadtbezirks- und Ortschaftsräten vorgestellt. Bei ihrer
jährlichen Prüfung hat die Obere Forstbehörde,
der Staatsbetrieb Sachsenforst, bislang keine
Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes
oder Verfahrensfehler beanstandet. Auch die zuständigen Naturschutzbehörden, städtisch und
landesseitig, haben bisher keine Mängel bei der
Bewirtschaftung des Stadtwaldes deklariert.
Nunmehr hat allerdings im November 2017 die
Obere Forstbehörde die Stadt Leipzig darauf hingewiesen, dass entsprechend § 48 Absatz 4 des
Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen die Körperschaft über den jährlichen forstlichen Wirtschaftsplan beschließen muss und das bisherige
Verfahren nicht ausreichend ist. Deshalb wird in
Abstimmung mit der Behörde die Stadt Leipzig als
Körperschaft ab dem Jahr 2018 über den jährlichen forstlichen Wirtschaftsplan entscheiden. Insofern werden wir Ihnen im ersten Quartal 2018
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
diesen Wirtschaftsplan für 2018 zur Beschlussfassung vorlegen.
Zur zweiten Frage. Die Vorlage wurde damals,
2015, einstimmig im Stadtrat beschlossen. Einbezogen wurden weiterhin die zuständigen Behörden in den beiden Landkreisen, in denen sich
auch Leipziger Stadtwald befindet, sowie der Naturschutzbeirat und die anerkannten Naturschutzverbände. Die Lesungen im Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind nachlesbar.
Die jährlichen forstlichen Wirtschaftspläne wurden bislang im Umweltausschuss vorgestellt, danach auch im Naturschutzbeirat und in der Arbeitsgruppe Stadtwald, welche mit Vertretern wissenschaftlicher Einrichtungen, anerkannten Naturschutzverbänden und Behörden besetzt ist. Es
erfolgte auch die Vorstellung in den Stadtbezirksund Ortschaftsräten und parallel dazu auf der
Homepage der Stadt Leipzig unter „/Stadtwald“,
Schaltfläche „Verkauf und Veröffentlichungen“.
Des Weiteren gab es eine Pressemitteilung zu
den sensibelsten Arbeiten, vor allem dem Holzeinschlag im Leipziger Auwald. Damit war aus unserer Sicht in der Vergangenheit das Verfahren
ordnungsgemäß. Wie gesagt: Es gibt jetzt eine
andere Auffassung zur Beteiligung des Stadtrates. Deshalb wird es 2018 die nötige Beschlussfassung geben.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Volger? - Bitte.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ja,
auch wenn das nicht wirklich eine Nachfrage ist.
Wir haben die Anfrage gestellt, damit die Stadtverwaltung noch einmal klarstellen kann, wie sich die
Situation derzeit darstellt, da in der Öffentlichkeit
die verschiedensten Verschwörungstheorien kursieren. Meine Fraktion unterstützt das Handeln
der Verwaltung in diesem Punkt ausdrücklich. Ich
würde mich freuen, wenn die Presse das, was hier
heute dargestellt wurde, auch aufgreifen würde. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich rufe Tagesordnungspunkt 15.5 auf:
15.5 Verkehrsinfarkt im Leipziger Norden und
Osten? (VI-F-05091)
Einreicher: AfD-Fraktion
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren
Stadträte! Werte Gäste! Frage 1: Wie beurteilt die
Stadtverwaltung die gegenwärtige Verkehrssituation hinsichtlich der Baustellentätigkeit auf den
Straßen des Leipziger Nordens und Ostens? -
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Antwort: Im Norden der Stadt gab bzw. gibt es drei
Baumaßnahmen im Hauptverkehrsnetz mit größeren Auswirkungen auf den Verkehr.
So ist voraussichtlich noch bis Anfang Januar
2019 die Essener Straße wegen Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn an der Eisenbahnüberführung für den Individualverkehr vollständig
gesperrt. Die Umleitung über Maximilianallee,
Messe-Allee, Am alten Flughafen, Gypsbergstraße ist ausgeschildert.
Zwischenzeitlich abgeschlossen ist die Deckensanierungsmaßnahme auf der Berliner Brücke.
Hier handelt es sich um eine Havariemaßnahme
des Verkehrs- und Tiefbauamtes als Straßenbaulastträger zur Beseitigung relevanter Schäden auf
der Fahrbahn der Brücke, die immer sofort durchgeführt werden muss. Für den Verkehr aus der
Maximilianallee in Richtung Möckern / Schönefeld
wurde eine Umleitung ausgeschildert und eine
temporäre Lichtsignalanlage am Knoten Berliner
Straße / Hamburger Straße betrieben. Einschränkungen für den Verkehr im Zuge der Bundesstraßen 2 und 6 gab es dabei nicht. Die Baumaßnahme konnte vorfristig abgeschlossen werden.
Die Berliner Straße war wegen Arbeiten an der Eisenbahnüberführung der Deutschen Bahn AG im
Zeitraum vom 28.09. bis 06.11.2017 in stadteinwärtiger Richtung und vom 06.11. bis 20.11.2017
in stadtauswärtiger Richtung im Bereich zwischen
Roscherstraße und Wittenberger Straße für den
Verkehr gesperrt. Die Umleitung für den Verkehr
in beiden Fahrtrichtungen war über die Eutritzscher Straße, Delitzscher Straße, Theresienstraße ausgewiesen.
Zudem könnte eine Deckensanierungsmaßnahme des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr auf der Bundesautobahn 14 zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Leipziger Norden geführt haben, was ortskundige Verkehrsteilnehmer
sicher zu individuellen Routen der Umfahrung des
Baubereichs genutzt haben.
Im Osten der Stadt ist die Gleisbaumaßnahme der
Leipziger Verkehrsbetriebe in der Eisenbahnstraße für die derzeitige Verkehrssituation von Bedeutung. Für die Umfahrung des für den Individualverkehr gesperrten Bereichs zwischen Torgauer
Platz und Hermann-Liebmann-Straße nutzen
viele Verkehrsteilnehmer nicht die ausgewiesene
ortsnahe Umleitung, sondern weichen weiträumiger über die Wurzner Straße und die Dresdner
Straße in Richtung Zentrum aus. Die Maßnahme
wurde am 09.12.2017 abgeschlossen.
Frage 2: Wie kann kurz- und mittelfristig die Verkehrssituation entspannt werden, zum Beispiel
mittels temporärer Ampelanlagen anstatt Vollsperrungen sowie besser miteinander abge-
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
stimmter Ampelanlagen? - Antwort: Bei Verkehrsraumeinschränkungen im Fahrbahnbereich wird
immer geprüft, ob neben der Gewährleistung der
Sicherheit des Verkehrs auch die Möglichkeit gegeben ist, den Verkehr flüssig zu halten. So werden auf den Umleitungsstrecken temporäre Lichtsignalanlagen oder vorhandene Anlagen angepasst. Geprüft und eventuell angepasst werden
die Lichtsignalanlagen, die sich in dem Bereich oder auf der Umleitungsstrecke befinden. Vielfältige andere Routen, auf die die Verkehrsteilnehmer möglicherweise ausweichen, können in der
Regel nicht berücksichtigt werden; das ist der Individualität der Autofahrer geschuldet.
Im Zuge des Bauvorhabens in der Eisenbahnstraße kam es zu Anpassungen an mehreren vorhandenen Lichtsignalanlagen, wie etwa an den
Anlagen an den Knoten Wurzner Straße / Torgauer Straße und Wurzner Straße / HermannLiebmann-Straße, sowie zum Betrieb von temporären Lichtsignalanlagen, etwa am Knoten Hermann-Liebmann-Straße / Dornberger Straße.
Hinsichtlich der Brückenbauvorhaben an der Essener Straße konnten bisher keine diesbezüglichen Stauerscheinungen auf der Umleitungsstrecke beobachtet werden.
Im Zuge der Umleitung für die Bauvorhaben „Eisenbahnüberführung“ und „Berliner Straße“ kam
es zu Anpassungen der Lichtsignalanlage an den
Knoten Wittenberger Straße / Theresienstraße
und Wittenberger Straße / Rackwitzer Straße sowie zum Betrieb einer temporären Lichtsignalanlage am Knoten Berliner Straße / Roscherstraße.
Frage 3: Werden zukünftig bei Planungen regionale Parallelbaustellen besser berücksichtigt und
dementsprechend terminlich sowie örtlich aufeinander abgestimmt? Unbedingte Zielstellung
sollte die Vermeidung zeitweiliger Verkehrsinfarkte sein! - Antwort: Wegen der Vielzahl von
Baumaßnahmen verschiedener Bauherren - Sie
haben gehört, wie viele verschiedene Bauherren
ich jetzt nur für den Straßenbereich benannt
habe - ist nicht auszuschließen, dass mehrere
Vorhaben zeitlich parallel ausgeführt werden.
Seitens der Stadt Leipzig und der Unternehmen
der Leipziger Gruppe besteht ein hoher Investitionsbedarf zur Verbesserung der Leipziger Infrastruktur. Der bauliche Zustand der Versorgungsleitungen, des Straßen- und Schienennetzes sowie die im Zusammenhang mit einer stetig wachsenden Stadt erforderliche Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur ziehen umfangreiche Bauvorhaben nach sich. Hinzu kommen Bauvorhaben
privater Bauherren - auch diese werden immer
mehr -, welche oftmals ebenso mit Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum verbunden
sind, weil die Baustelleneinrichtungen häufig bis
in den Straßenbereich hineinragen.
S e i t e | 38
Gründe wie bindende Ausschreibungsfristen oder
die Förder- und Finanzierungsmittelbereitstellung
sowie jahreszeitlich bedingte Einschränkungen
sind ausschlaggebend dafür, dass die Ausführungszeiten von Baumaßnahmen selten zeitlich
so flexibel gestaltet werden können, dass eine
zeitliche Überschneidung mit anderen Bauvorhaben im Stadtgebiet ausgeschlossen ist.
Komplexe Baumaßnahmen der Stadt Leipzig und
der Unternehmen der L-Gruppe werden in der Regel bis auf fünf Jahre vor dem geplanten Bauausführungstermin in den hierfür geschaffenen Institutionen Baubedarfskonferenz, Sharepoint Bau
und Koordinierungskonferenz Bau vorgestellt und
diskutiert. Das Konzept dieses etablierten Verfahrens ist die zeitliche und technologische Koordinierung dieser umfangreichen Baumaßnahmen
mit dem Ziel des gemeinsamen Bauens - künftig
werden bei großen Bauvorhaben fast immer zuerst die Leitungsbetriebe reingehen, dann die
Straße, dann die Straßenbahn - und damit die
Bündelung und Einsparung von Ressourcen sowie die Vermeidung weiterer unnötiger Verkehrseinschränkungen.
Neben diesen langfristig geplanten umfangreichen Baumaßnahmen werden im Kalenderjahr jedoch noch zahlreiche weitere Bauvorhaben wie
etwa Hausanschlüsse, Erschließungsmaßnahmen für Neubauvorhaben, Havarie-, Gleisinstandsetzungs- und Fahrbahndeckensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Diese müssen kurzfristig
mit den langfristig geplanten Vorhaben abgestimmt und koordiniert werden. Die Koordinierung
von Baumaßnahmen erfolgt in der Stadt Leipzig
durch das Verkehrs- und Tiefbauamt.
Die Abstimmung und Festlegung der Verkehrsführung bei Baumaßnahmen ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement. Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist, sicherzustellen, dass Ordnung und Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auch während der Verkehrsraumeinschränkung ständig gewährleistet sind. Sie bedient sich hierfür der in der Straßenverkehrsordnung und den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften vorgegebenen Mittel. Die Sicherheit
des Verkehrs hat dabei oberste Priorität. Die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs werden
selbstverständlich ebenfalls betrachtet, können
aber nicht immer und in jedem Fall gewährleistet
werden.
Die Straßenverkehrsbehörde kann mit den Bauherren in Verhandlungen treten, um durch Erwirken einer Bauzeitverschiebung oder Nutzung einer anderen Technologie gleichzeitige Baumaßnahmen zu verhindern bzw. die Einschränkung zu
verringern. Ein grundsätzliches Versagen eines
Bauvorhabens ist mangels Rechtsgrundlage aber
nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
stattdessen mit der Festlegung einer situativen
Verkehrsregelung zu reagieren.
Frage 4: Welche Ämter der Stadt sind im Regelfall
an den bauseitigen Straßenverkehrsgroßprojekten beteiligt (zum Beispiel Baustelle Berliner Brücke), und wie ist deren Zusammenarbeit konkret
organisiert und damit sichergestellt? Gibt es klare
und fixierte Organisationsanweisungen und personelle Verantwortlichkeiten? - Antwort: Das Bauvorhaben „Berliner Brücke“ war eine Maßnahme
des Verkehrs- und Tiefbauamtes, welches als
Straßenbaulastträger und damit als Bauherr für
Planung, Ausschreibung und Durchführung verantwortlich war.
Bei komplexen Baumaßnahmen mit mehreren
Bauherren, beispielsweise der Stadt Leipzig und
der Versorgungsunternehmen der L-Gruppe, ist
die Abstimmung und Festlegung der Verantwortlichen Teil der Koordinierung und der Vertragsverhandlungen. Baumaßnahmen einzelner Bauherren wie beim Gleisbau in der Eisenbahnstraße
werden hinsichtlich der Verkehrsführung durch
die Abteilung Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsmanagement im Rahmen des Antragsverfahrens
zur Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
mit den Bauherren und den ausführenden Firmen
abgestimmt.
Frage 5: Wann beabsichtigt die Verwaltung die
längst überfällige Bildung einer Struktureinheit
„Straßenbau-Koordinierung“ vorzunehmen, um
die personellen Voraussetzungen für eine sachgebietsübergreifende Koordinierungs- und Kontrolltätigkeit zu gewährleisten - gerade unter dem
Vorzeichen einer wachsenden Stadt Leipzig mit
ihrer ebenfalls wachsenden Straßenbautätigkeit? - Antwort: Mit den in der Antwort auf die
Frage 3 beschriebenen Gremien Baubedarfskonferenz, Sharepoint Bau, Koordinierungskonferenz
Bau sowie Sperrkommission wird die Koordinierung vollumfänglich und strukturiert gemeinsam
mit den Unternehmen der L-Gruppe vorgenommen.
Die Schaffung weiterer Strukturen sehen wir als
nicht notwendig an. Auch wenn wir noch eine weitere Gruppe bilden würden, wäre das parallele
Bauen von unterschiedlichen Trägern im Straßenbereich nicht zu verhindern. Das ist einfach so in
einer wachsenden Stadt. Schließlich wollen wir,
dass unser Bestand saniert wird, dass die Leitungen in Ordnung gebracht werden, dass die Brücken repariert, teilweise auch ersetzt werden. Wir
wollen natürlich vor allen Dingen, dass gebaut
wird; denn die Schaffung von Arbeitsplätzen und
die Schaffung von Wohnraum, das ist unsere tägliche Aufgabe.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Herr
Hentschel.
S e i t e | 39
Stadtrat Hentschel (AfD): Frau Dubrau, vielen
Dank für Ihre Ausführungen. - Zunächst einmal:
Die Verkehrssituation hat sich inzwischen wieder
entspannt. Dafür herzlichen Dank an alle Beteiligten!
Ich habe noch zwei Nachfragen: Habe ich Sie
richtig verstanden, dass es an der Berliner Brücke
keine Beeinträchtigungen gegeben hat? Vom
Mockau Center aus war die ganze Mockauer
Straße komplett zu. Man hat für den Weg in die
Innenstadt mindestens 40 Minuten gebraucht. Die
Beeinträchtigung an der Berliner Brücke war meiner Meinung nach mehr als gegeben wie auch an
anderen Straßenabschnitten. Mir kommt es so
vor, als würde jedes Jahr an der Berliner Brücke
gebaut, wenn auch an verschiedenen Stellen. Daher meine Frage: Woran liegt es, dass dort jedes
Jahr gebaut wird? - Wie bitte? - Jetzt ist die Maßnahme abgeschlossen, ja. Aber es wird jedes Jahr
wieder an der Berliner Brücke gebaut.
Die zweite Frage zielt auf die Essener Straße.
Kann man dort eine temporäre Lösung finden?
Der Bus darf meiner Meinung nach dort durchfahren. Aber für den privaten Pkw-Verkehr ist sie
komplett gesperrt. Die Umleitungen sind insbesondere im Berufsverkehr nicht gerade hilfreich.
Kann man das anderweitig lösen?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich würde Ihnen diese
Detailfragen gern schriftlich beantworten. Meine
Aussage, dass das keine Auswirkungen gehabt
hat, bezog sich auf die Fernverkehrsstraßen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Frau Dubrau, ich würde
da gerne noch einmal nachhaken. Auch ich habe
das Gefühl, dass das unkoordiniert abläuft. Wissen Sie, ich lebe in diesem Stadtteil und konnte
erleben, wie vor zwei Monaten von fünf Ausfallstraßen drei gesperrt waren, was natürlich zu
Chaos geführt hat.
Bleiben wir einmal im Stadtteil Thekla. Dort war
die Mockauer Brücke gesperrt, die Mockauer
Straße war gesperrt, die Berliner Brücke war gesperrt, die Theklaer Brücke war gesperrt, in der
Rostocker Straße war eine Tagesbaustelle, und
die Wodanstraße war auch gesperrt. Das heißt:
Man kam von Thekla gar nicht mehr in die Innenstadt; das war völlig unmöglich. Es gab nur noch
eine Variante: Man musste auf der Autobahn nach
Norden in Richtung Messe fahren, um aus dem
Stadtteil herauszukommen.
Da haben sich die Menschen logischerweise gefragt: Was ist hier los? Kann man das nicht koordinativ lösen, indem man dem Bauherrn sagt: „Du
kannst leider an dieser Stelle an diesem Tag nicht
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
bauen, sondern erst morgen oder übermorgen“?
Dass man das nicht getan hat, war für die Menschen vor Ort nicht nachvollziehbar.
Wir reden hier auch über Genehmigungen. Jeder
Bauherr muss bei der Stadt Leipzig eine Genehmigung beantragen, wenn er die Straße sperrt,
wenn er ein Gerüst aufstellt, wenn er mit einer Hebebühne vor Ort ist; jeder Dachdecker muss das
tun. Dann muss es doch vonseiten der Stadt
Leipzig auch möglich sein, zu prüfen: Ist der
Stadtteil an diesem Tag blankgestellt, also nichts
mehr möglich, oder nicht?
S e i t e | 40
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte Ihnen ja die
drei Gremien genannt, in denen diese Koordinierung stattfindet. Aber auch diese kann nicht immer
so eingehalten werden, wie ursprünglich festgelegt. In diesem Fall waren es zwei Baumaßnahmen der Deutschen Bahn, eine Baumaßnahme
des Bundes und die restlichen Maßnahmen von
der Stadt Leipzig. Hinzu kam eine Havariemaßnahme. Eine Havariemaßnahme kann nicht aufgeschoben werden. Wenn es eine Gefahrenstelle
gibt, muss sofort gehandelt werden. Wenn es die
nicht gegeben hätte, wäre eine Straße mehr freigewesen. Also: Wir versuchen es immer, können
aber nicht alles berücksichtigen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Bürgermeisterin Dubrau: Zu den privaten Bauvorhaben: Natürlich müssen die Bauherren eine
Genehmigung beantragen. Aber wir genehmigen
nicht für einen Tag, sondern für ein halbes Jahr,
für ein Dreivierteljahr, für ein Jahr oder für noch
länger, manchmal auch nur für 14 Tage. Innerhalb
dieses Zeitraums, den wir den Bauherren genehmigen und den sie auch bezahlen müssen, wird
die Baumaßnahme durchgeführt. Allerdings haben auch private Bauherren gelegentlich Probleme. Wenn zum Beispiel der Gerüstbauer nicht
an dem Tag kommt, an dem es eigentlich geplant
ist, oder wenn eine andere Arbeitstruppe nicht wie
verabredet erscheint, verschieben sich auch dort
die Zeiten so weit, dass die Genehmigung dann
gar nicht mehr gilt.
Wir versuchen natürlich, wenn das Ordnungsamt
oder das Tiefbauamt zufällig feststellt - sie sind ja
nicht ständig in jedem Stadtbezirk und an jeder
Baustelle unterwegs, um das zu kontrollieren -,
dass das nicht mehr zeitgerecht ist, auf die Bauherren einzuwirken. Es wird gelegentlich auch ein
Abbau angeordnet und dann auch durchgeführt.
Aber taggenau, wie Sie sich das vorstellen, ist das
leider nicht möglich. Ich hatte Ihnen auch schon
die gesetzlichen Gründe genannt, warum ein privater Bauherr eine Genehmigung bekommen
muss.
Oberbürgermeister Jung: Noch einmal Herr
Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Bei privaten Bauherren
kann ich das nachvollziehen. Aber an diesem Tag
waren das alles Baustellen von städtischen Unternehmen bzw. von der Deutschen Bahn, die ja zu
100 Prozent dem Bund gehört. Von denen wurde
das Chaos verursacht. Private Bauherren einmal
ausgeklammert, aber das muss doch koordinativ
möglich sein.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Könnte es vielleicht sein, dass sich
einige nicht mehr erinnern können, was sich Anfang der 90er-Jahre auf den Leipziger Straßen abgespielt hat? Vielleicht haben Sie das wirklich
nicht selbst miterlebt. Damals war eine ganze
Reihe von großen Straßen kaum noch befahrbar.
Brücken standen kurz vor der Sperrung.
Kann es vielleicht sein, dass es vernünftig ist, so
bedeutende Objekte wie die Berliner Straße kontinuierlich instandzuhalten? Eine Straße richtet
sich nicht nach der Liegedauer, sondern nach der
Inanspruchnahme. Die Anzahl der Rollübergänge
zum Beispiel gibt Auskunft darüber, wie lange eine
Brücke berechenbar ist.
Könnte es vielleicht sein, dass es ein positives
Signal und Ausdruck der wachsenden Stadt ist,
dass an vielen Stellen gebaut wird, auch innerstädtisch, und es demzufolge zu Einschränkungen kommt?
Haben Sie vielleicht kein Vertrauen in das Vergabegremium, das bei der Beschlussfassung über
große Straßenbaumaßnahmen sehr wohl darauf
achtet, dass erst eine Straßenbaumaßnahme zum Beispiel: Lützner Straße - fertiggestellt werden muss, ehe mit der nächsten Maßnahme hier: Antonienstraße - begonnen werden kann?
Bürgermeisterin Dubrau: Wir sind froh, wenn wir
überhaupt Mittel dafür bekommen. Gelder, die wir
für Straßen- und Brückenbau bekommen, sind
Gold wert, weil sie langfristig für eine wesentliche
Verbesserung des Straßenverkehrs sorgen.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt keine weiteren
Nachfragen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
15.6 Nachfrage zur Antwort VI-F-05018-AW-01
zur Anfrage VI-F-05018 der Fraktion Freibeuter mit dem Titel „Werbung auf offiziellen
Social-Media-Accounts“;
hier:
Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters zum Begriff der Dienstleistung (VI-F05120)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte,
die Antwort vom Podium aus zu geben.
Zur Frage 1. Ich habe den Begriff „Dienstleistung“
nicht juristisch gefasst. Wenn ich den Begriff juristisch gefasst hätte, hätte ich selbstverständlich
alle Kriterien, die die Fraktion Freibeuter genannt
hat, bedenken müssen. Also: Wenn ich den Begriff „Dienstleistung“ benutzt habe, habe ich ihn
als Abgrenzung zu kulturellen Angeboten angesetzt, unabhängig von monetären Fragen.
Zur Frage 2. „Herausragend“ ist nicht messbar. Insofern ist es immer eine Fingerspitzenentscheidung im Referat Kommunikation, welche Veranstaltungen aufgenommen werden können. Selbstverständlich kann eine Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern eine herausragende Veranstaltung werden, wenn sie dementsprechende
gesellschaftliche Fragen in einem großen Zusammenhang diskutiert; es kann aber genauso gut
eine überflüssige Veranstaltung sein.
Zu den Fragen 3 und 4. Werbung dient in der Regel kommerziellen Zwecken, in Abgrenzung zu
Servicedienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Gibt es Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
15.7 Streichung der Einlagensicherung für
kommunale Geldeinlagen bei privaten
Banken (VI-F-05038)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollege Bonew gibt die Antwort.
S e i t e | 41
von Großbanken, wie zum Beispiel Deutsche
Bank, Commerzbank oder UniCredit, werden die
Einlagen bei diesen Häusern als hinreichend sicher betrachtet. Würden diese Banken ausfallen,
wäre die gesamte Kredit- und Volkswirtschaft betroffen. Insofern ist die Systemrelevanz einer
Bank ein bedeutenderes Sicherheitsmerkmal als
ein Einlagensicherungsfonds. Des Weiteren wird
das Rating der Privatbanken kontinuierlich beobachtet. Es werden keine Geldanlagen mehr bei
kleineren Privatbanken getätigt, welche als nicht
systemrelevant einzuordnen sind.
Zur Frage 3. Geldanlagen der Stadt Leipzig befinden sich bei einer Bank, deren Einlagensicherung
durch den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken weiterhin geleistet
wird. 93,7 Prozent der getätigten Geldanlagen der
Eigenbetriebe befinden sich bei einer Bank, welche Mitglied im zweistufigen Sicherungssystem
der Sparkassen-Finanzgruppe ist. Die liquiden
Mittel der Stadtkasse, also unser laufendes
Konto, werden weiterhin über ein Konto bei einer
großen, systemrelevanten Privatbank abgewickelt. Eine Umschichtung zum gesicherten Sparkassen- bzw. Genossenschaftssektor ist nicht angezeigt, da dies eine Zahlung des von diesen Instituten erhobenen Verwahrentgeltes nach sich
ziehen würde. Bei einem Volumen von bis zu
100 Millionen Euro würde bei einem Satz von
0,4 Prozent das Verwahrentgelt 400.000 Euro im
Jahr betragen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Überraschung! Nicht einmal von Herrn
Wehmann.
15.9 Nachfragen zur Antwort auf die Anfrage
VI-F-04620 „Nicht umgesetzte Investitionen aus den Haushaltsjahren auf Rekordniveau“ (VI-F-05097)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Kollegin Dubrau antwortet.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Zur Frage 1. Neben einer Geldanlage von
1,5 Millionen Euro des Eigenbetriebs Oper wird
die tägliche Distribution der liquiden Kassenmittel
der Stadt Leipzig über ein Konto bei einer Privatbank abgewickelt. Zum Stichtag 07.12.2017 betrug die Höhe dieser liquiden Kassenmittel
47,4 Millionen Euro.
Bürgermeisterin Dubrau: Folgender Sachverhalt: Die Anfrage 05097 bezieht sich auf die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 04620. Dabei
beziehen sich die Fragen 1 und 3 der aktuellen
Anfrage auf die Antworten zur Frage 5 sowie zu
den Fragen 1 und 2 der Anfrage 04620. Das nur
zur Erläuterung, damit Sie wissen, worum es sich
handelt.
Zur Frage 2. Aus Sicht der Verwaltung sind mit
diesem Schritt des Bundesverbands deutscher
Banken e. V. keine unmittelbaren Folgen für die
Stadt Leipzig verbunden. Wir vertreten die Auffassung, dass systemrelevante Banken bei Schieflage stets durch die Bundesrepublik Deutschland
gerettet werden. Aufgrund der Systemrelevanz
Frage 1: Reichen die unter Punkt 5 genannten
12 Maßnahmen sowie die in den Punkten 1 und 2
dargestellten Maßnahmen, um von steigenden zu
sinkenden investiven Haushaltsausgabenresten
im Ergebnis zu kommen? - Antwort: Aus heutiger
Sicht sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Verwaltung zu den Fragen 5 sowie 1 und 2 eine
geeignete Handlungsgrundlage, um den weiteren
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Anstieg von Haushaltsausgaberesten zu bremsen. Inwieweit bereits jetzt dem Ziel von sinkenden investiven Haushaltsausgaberesten entsprochen werden kann, kann erst im Rahmen der Jahresabschlüsse dargestellt werden. So werden
zum Beispiel nur im Bereich des Schul- und Kitabaus circa 30 Millionen Euro überplanmäßige Fördermittel im Haushalt 2017, Vorgriff 2018 ff., aufgrund des Prozedere des VwV Investkraft bereitgestellt.
Frage 2: Welche der unter Punkt 5 unserer Anfrage genannten Punkte werden nun nach erfolgreicher Prüfung und ab wann umgesetzt? - Antwort: Ein Großteil der in der Antwort auf Frage 5
der Anfrage vorgeschlagenen Maßnahmen werden durch die eingerichtete Taskforce Schulhausbau bereits umgesetzt bzw. vorbereitet. Mit dem
Ergebnisbericht zur Taskforce Schulhausbau wird
der Stadtrat voraussichtlich im Januar 2018 über
das erfolgte Vorgehen im Detail informiert. Weiterhin wurde zum Beispiel eine personelle Aufstockung zur Stärkung des Planungsvorlaufs und der
Maßnahmenrealisierung begonnen; das war die
Maßnahme H. Dieser Prozess muss unter Beachtung der Aufgabenentwicklung mit der Planung
zum Haushalt 2019/2020 fortgeführt werden.
Frage 3: Welche der genannten Maßnahmen können ggf. nicht umgesetzt werden und warum? Antwort: Für die weiteren Maßnahmen, die in der
Antwort auf Frage 2 nicht aufgeführt sind, gibt es
teilweise objektive Gründe, die eine zügige Umsetzung erschweren. So kann zum Beispiel eine
Kommune nicht unmittelbar über eine Vereinfachung von Förderprogrammen in Richtung Fördermittelbudgets und prinzipiell vorzeitigen Maßnahmenbeginn entscheiden. - Dieses Thema ist
schon intensiv diskutiert worden. - Ferner muss
festgestellt werden, dass eine Einflussnahme der
Kommune bezüglich Schaffung eines Anreiz- oder
Sanktionssystems im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften zur Sicherung einer zeitnahen Rechnungslegung der Auftragnehmer eher begrenzt
ist. - Auftragnehmer schauen eher darauf, wann
es für sie steuerlich günstig ist und rechnen dann
ab, nicht jedoch zum festgesetzten Zeitpunkt.
Hinzu kommt: In dem Jahr, wo der Haushaltsplan
beschlossen wird, sind wir erst ab dem Spätsommer in der Lage, an die Mittel für Neubeginne heranzukommen.
Frage 4: Welche Auswirkungen hat die aktuelle
Haushaltssperre für Investitionen des Haushaltsplanes 2017 und für die Investitionsvorhaben, die
im Haushaltsjahr 2017 als Neubeginne geplant
sind, auf die zeitliche Umsetzung der vom Stadtrat
beschlossenen Maßnahmen? - Antwort: Zurzeit
gibt es keine Haushaltssperre. Eine Einzelverfügung des Beigeordneten für Finanzen vom
10.07.2017 nach Beendigung der vorläufigen
Haushaltsführung beinhaltet zwar eine Einzelfrei-
S e i t e | 42
gabe für Investitionsmaßnahmen; diese Einzelfreigabe verhindert jedoch nicht die Umsetzung von Investitionen. Ziel der Einzelverfügung
ist insbesondere, sicherzustellen, dass eventuell
veranschlagte Fördermittel vor Maßnahmebeginn
auch gesichert sind und es nicht zu einer Umsetzung abweichend zum Haushaltsplan kommt. In
2017 hat der Beigeordnete für Finanzen darüber
hinaus eine deutliche Vereinfachung des Freigabeverfahrens bei vorliegender Beschlusslage
für Investitionen durch Planungs- und Baubeschluss initiiert, was zu großen Erleichterungen
geführt hat.
Frage 5: Wie soll künftig der Diskussionsprozess
mit dem Stadtrat zu dieser Thematik erfolgen? Antwort: Prinzipiell ist eine offene gemeinsame
Diskussion notwendig und sinnvoll. Neben den
von der Verwaltung zu ergreifenden bzw. bereits
ergriffenen Maßnahmen sind aber auch Schritte
notwendig, welche die Verwaltung nicht oder nicht
allein umsetzen kann. Beispielhaft sei hier das
Werben bei den Fördermittelgebern für definierte
Fördermittelbudgets einschließlich eines auch tatsächlich gelebten Budgetgedankens genannt, bei
dem neben der Verwaltungsspitze auch Vertreter
der Kommunal-, Landes- und Bundespolitik eine
entscheidende Rolle spielen. Auch der flexible
Umgang mit Haushaltsmitteln und den Regelungen der Haushaltssatzung im Einverständnis mit
dem Stadtrat ist hier ein wichtiger Punkt. In diesem Kontext sei exemplarisch auf die aktuelle
Vorlage 04958, Anpassung der Investitionspläne
gemäß VwV Investkraft, verwiesen.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Frau Dubrau, wenn
ich mich richtig erinnere, sollten bei den Maßnahmen, die Sie damals in der Antwort auf die Anfrage der LINKEN genannt haben, auch Personalmaßnahmen ergriffen bzw. zusätzliche Stellen geschaffen werden. Für den Fall, dass ich mich richtig erinnere, folgende Frage: Sind diese Stellen,
die Sie angekündigt haben, zu schaffen, inzwischen besetzt worden, oder sind die Stellen noch
offen?
Bürgermeisterin Dubrau: Einige Stellen sind besetzt, einige noch offen. Die genaue Zahl habe ich
jetzt nicht im Kopf. Ich würde sie Ihnen aber nachliefern.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Vielen Dank für
die Beantwortung der Anfragen, Frau Dubrau. Mich würde freuen, wenn Sie noch einmal in
schriftlicher Form darstellen, welche Maßnahmen
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
unter dem ehemaligen Fragekomplex 5 umgesetzt wurden oder jetzt umgesetzt werden, welche
noch dauern werden und welche gar nicht mehr
umgesetzt werden, was ja auch sein kann.
Noch eine Frage: Sie haben zur Thematik sinkende Haushaltsausgabereste in Zusammenhang mit diesen Maßnahmen gesagt, das sei erst
mit den Jahresabschlüssen darstellbar. Wird das
Thema Haushaltsausgabereste in künftigen Finanzberichten dann nicht mehr ausgewiesen,
Herr Bonew?
Bürgermeisterin Dubrau: Laut Aussage von
Herrn Bonew: Wir bleiben bei unserer bisherigen
Darstellung.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. - Ich
schließe die Fragestunde. Alle anderen Anfragen
werden schriftlich beantwortet.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17:
17
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
17.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem.
§ 73 (5) SächsGemO bis Oktober 2017
(VI-DS-05047)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18
Vorlagen I
18.1
Feststellung des Jahresabschlusses
der Stadt Leipzig zum 31.12.2014 (Vermögensrechnung, Ergebnis- und Finanzrechnung, Anhang sowie Rechenschaftsbericht) und Schlussbericht an
die Ratsversammlung über die Prüfung
des Jahresabschlusses der Stadt
Leipzig zum 31.12.2014 (VI-DS-04968)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Ein wichtiger nächster Schritt auf dem Weg zur
Aktualisierung unserer Jahresabschlussrechnungen. Ich bitte Kollegen Bonew um kurze Einbringung dieser wichtigen Beschlussvorlage.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Mit dieser Drucksache legen wir Ihnen
den Jahresabschluss der Stadt Leipzig für das
Jahr 2014 vor. Da stellt sich zuerst die Frage:
2014? Wir halten jetzt die letzte Ratsversammlung im Jahr 2017 ab. Ist das nun lang, oder ist
das kurz?
S e i t e | 43
Natürlich erscheint vor dem Hintergrund, dass wir
jetzt über den Jahresabschluss der Stadt Leipzig
für das Jahr 2014 reden, der Zeitraum ziemlich
lang. Ich möchte aber darauf verweisen, dass,
wenn Sie das heute beschließen, wir uns in die
sehr kurze Reihe von sächsischen Kommunen
einreihen, die schon einen bestätigten Jahresabschluss 2014 haben; ich glaube, es sind 5,5 Prozent der Kommunen in Sachsen. Das zeigt, dass
die Umstellung des Rechnungswesens von Kameralistik auf Doppik für die sächsischen Kommunen alles andere als trivial war und die Gesetzgebung dazu eher unter der Rubrik läuft: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.
Daher bin ich stolz, dass es uns gelungen ist, diesen Jahresabschluss 2014 in diesem Zeitraum
aufzustellen. Wir haben es erstmals geschafft,
Ihnen zwei Jahresabschlüsse in einem Jahr vorzulegen. Das ist eine enorme Leistung der Gesamtverwaltung.
Nun lesen Sie in diesem Jahresabschluss, insbesondere im Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, ein sogenanntes eingeschränktes Testat.
Ist das gut, und ist das akzeptabel? Nein, ein eingeschränktes Testat für den Jahresabschluss unserer Kommune ist nicht akzeptabel und entspricht auf keinen Fall dem Anspruch, den wir an
die Qualität unserer Arbeit haben. Allerdings, zum
jetzigen Zeitpunkt und für den Jahresabschluss
2014 war ein uneingeschränktes Testat weder zu
erwarten noch zu erhalten. Ich halte es für gerechtfertigt, dass wir dieses eingeschränkte Testat
erhalten haben. Es ist für uns Auftrag, in den
nächsten zwölf Monaten mit den Jahresabschlüssen 2015 und 2016 wesentlich besser zu werden.
Das Problem ist, dass wir das, was das Rechnungsprüfungsamt zum überwiegenden Teil aus
Sicht der Verwaltung zu Recht erkennt und moniert, erst in der täglichen Arbeit umsetzen können
und erst im laufenden Geschäftsjahr in die Bücher
bringen können. Das heißt: Die Moniten des Jahresabschlusses 2013 und 2014 können wir frühestens im Jahresabschluss 2015 und 2016 verarbeiten und die Arbeit der Verwaltung dementsprechend ändern.
Zur Wahrheit gehört auch: In einigen größeren
Themen - ich verweise auf die Kapitalausstattungsvereinbarung zugunsten unseres Stadtkonzerns oder auf ein Restportfolio zu einem CrossBorder-Leasing-Vertrag - werden wir uns sicherlich nicht einigen. Dort wird das eingeschränkte
Testat sich erst erledigen, wenn sich die Geschäfte in unseren Büchern erledigt haben.
Dennoch denke ich, dass wir in einer Vielzahl von
Maßnahmen zeigen, dass wir die Ernsthaftigkeit
eines eingeschränkten Testats verstanden haben.
Wir wissen, dass die Haushaltsgenehmigung in
Zukunft davon abhängig gemacht wird, ob ein
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Jahresabschluss pünktlich vorgelegt wird. Wir
wissen, wie der Kreditmarkt auf unsere Jahresabschlüsse schaut. Das heißt: Spätestens mit dem
Jahresabschluss 2017 muss ein uneingeschränktes Testat des Rechnungsprüfungsamtes vorliegen.
Abschließend möchte ich mich insbesondere bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und meiner Stadtkämmerei
bedanken, die in den letzten acht Monaten es sich
gegenseitig nicht leicht gemacht haben. Aber aus
den Diskussionen, denen ich teilweise beiwohnen
durfte, weiß ich: Man kämpft um die Sache und
kann hinterher auf dem Weihnachtsmarkt noch einen Glühwein zusammen trinken gehen.
Mein Dank geht ebenfalls an alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Danke für
die Mitarbeit am Jahresabschluss 2014 und
Danke für das genaue Studium dieses Wortprotokolls, wann wir ein uneingeschränktes Testat haben wollen und wann wir als Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter dieser Verwaltung noch mehr geben
müssen als im Jahresabschluss 2014. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Wortwünsche? - Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Worte, Herr Bürgermeister Bonew. Ich möchte mich im Namen des Rechnungsprüfungsausschusses ganz herzlich bei
Ihnen und Ihrem Team und natürlich auch bei
Herrn Hilschenz und seinem Team für die zeitaufwendige, umfangreiche und qualitativ anspruchsvolle Arbeit bedanken.
Leipzig ist damit nach Riesa und Dresden erst die
dritte Stadt in Sachsen, die einen dritten geprüften
Jahresabschluss vorweisen kann. Mit diesem Abschluss und dem Schlussbericht liegen in Summe
fast 580 Seiten zuzüglich Anlagen zu einer komplexen Materie vor, die mit Licht und Schatten aufwarten. - Zum Teil sind Sie, Herr Bonew, schon
darauf eingegangen.
Viel Licht deshalb, weil der Jahresabschluss 2014
statt eines geplanten Negativergebnisses von
16,2 Millionen Euro ein positives Ergebnis von
76,9 Millionen Euro ausweist. Die Differenz entspricht im Übrigen und natürlich nur rein rechnerisch dem jährlichen Zuschuss der Stadt Leipzig
für die Kultureigenbetriebe der Stadt Leipzig. Mit
dem Ergebnis ergibt sich eine bilanzielle Eigenkapitalquote 2, das heißt inklusive Sonderkosten,
von sehr guten 63,3 Prozent. In der Eigenkapitalquote 1 sind es sehr ansehnliche 42,7 Prozent.
S e i t e | 44
In Beschlusspunkt 3 der Vorlage ist zu lesen, dass
der Jahresabschluss 2014 vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig geprüft und leider das ist eine der Schattenseiten - nur mit einem
eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen
werden konnte. Hintergrund des eingeschränkten
Prüfungsvermerks sind die folgenden fünf sogenannten Prüfungshemmnisse:
Neben den von Ihnen, Herr Bonew, schon genannten Thematiken zur Kapitalausstattungsvereinbarung und CBL-Schienennetztransaktion ist
es beispielsweise eine Patronatserklärung des
Flughafens Leipzig/Halle, die nicht auffindbar ist,
eine in Teilen fehlende, zeit- und kostenaufwendige Inventuraufnahme sowie eine ungenügende Bearbeitung von Seitenbestätigungen bei
ausgelagerten Aufgabenträgern. Dazu kommen
noch weitere 22 festgestellte Einschränkungen
und Mängel, unter anderem ein bisher unzureichendes internes Kontrollsystem. Diese - und
das ist ein großes Manko - bestehen in großen
Teilen schon seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Nun sind Themen wie Kapitalausstattungsvereinbarung oder gar Inventuren nicht ohne weiteres
lösbar. Für Letzteres müsste der Gesetzgeber,
das Land Sachsen, endlich ein vernünftiges und
auch händelbares Prozedere schaffen. Leider
wird die Mängelbeseitigung der Verwaltung bei
der Thematik Inventuren und bei anderen Problemfeldern nach unserer Auffassung derzeit nur
mit unzureichender Geschwindigkeit verfolgt.
Daher erwarten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, dass der Maßnahmen- und
Zeitplan nicht nur fortgeschrieben wird, wie es die
Beschlussvorlage vorsieht. Wir wollen, dass bis
zum Ende des ersten Quartals 2018 durch das
Dezernat II der Maßnahmenplan hinsichtlich des
notwendigen Personal- und sonstigen Kostenaufwands ergänzt wird, um die Einschränkungen und
Prüfungshemmnisse mittelfristig beseitigen zu
können.
Meine Damen und Herren, eingeschränkte Bestätigungsvermerke von Jahresabschlüssen sind in
Unternehmen aller Art ein riesiges Problem, von
der Kapitalausstattung bis hin zur Außenwirkung.
Daher ist auch die Stadt Leipzig vor allem angesichts der sich zukünftig verschärfenden gesetzlichen Vorschriften gezwungen, zu handeln.
Meine Damen und Herren, die vorliegende Jahresrechnung 2014 wurde mit allen Mängeln ehrlich und offen - das darf man an dieser Stelle auch
einmal sagen - durch die Verwaltung vorgetragen.
Es wurde nichts beschönigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat dem Finanzdezernat bescheinigt,
dass größere Fortschritte bei der Aufarbeitung,
bei einem Teil der Mängel auch hinsichtlich der
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
vorbereitenden Arbeiten zum Jahresabschluss
2015 zu verzeichnen sind.
Damit der folgende Jahresabschluss 2015 zügig
bearbeitet werden kann, bitten der Oberbürgermeister, das Dezernat Finanzen und das Rechnungsprüfungsamt gleichermaßen den Stadtrat,
der vorliegenden Drucksache zuzustimmen. Eine
Ablehnung würde die vorgetragenen Probleme
nicht lösen. Im Gegenteil: Diese würden noch verschärft werden. Daher empfiehlt auch der Rechnungsprüfungsausschuss bei aller Kritik dem
Stadtrat, der Vorlage zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, eigentlich wäre ich damit am Ende meiner Rede. Gestatten Sie mir noch
einige ganz persönliche Bemerkungen; denn es
ist nicht ganz gewöhnlich, dass der Ausschussvorsitzende nach Abwägung der Argumente vom
empfohlenen Stimmverhalten abweicht und sich
bei der Abstimmung enthält. Ich denke, es ist
trotzdem zwingend notwendig, dass der Stadtrat
einen positiven Beschluss fasst. Allerdings sollte
dieser auch aufgrund der Vielzahl der von mir benannten Probleme nicht unbedingt mit 100 Prozent Zustimmung erfolgen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, ich muss
noch einmal ein Seminar Dialektik und Logik belegen. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist
nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt
der Feststellung des Jahresabschlusses 2014
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
18.3
S e i t e | 45
Bau- und Finanzierungsbeschluss:
1. BA Erweiterung Chr.-Arnold-Schule
Engelsdorf, Grundschule i. V. m. einer
außerplanmäßigen Auszahlung nach
§ 79 (1) SächsGemO für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (VI-DS-04614-NF01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.5 1. Ergänzung zum Planungsbeschluss
zur Reaktivierung des Schulgebäudes
Hainbuchenstraße 13, 04329 Leipzig als
Oberschule der Stadt Leipzig, Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen
nach § 79 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-04516-DS-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.6 Finanzierung Hortneubau „Freie Waldorfschule Leipzig“, Berthastraße 15,
04357 Leipzig aufgrund Erweiterung der
Schul- und Hortkapazitäten (VI-DS04850)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Einstimmig so
beschlossen.
Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Ich gestatte mir - das ausdrücklich zu Protokoll -,
Ihnen, Herr Bonew, und Ihren Mitarbeitern - ich
habe gesehen, drei von ihnen sitzen auf der Tribüne - sowie Herrn Hilschenz zur Person und seinen Mitarbeitern ganz herzlich für die Bewältigung
dieser Herkulesaufgabe zu danken. Zwei Jahresabschlüsse in einem Jahr, das hat es bisher nicht
gegeben. Insofern können wir stolz sein. Wir geloben weitere Besserung. Ich schlage Ihnen vor das kündige ich heute schon an -, dass wir im
Nachtragshaushalt zwei zusätzliche Stellen in der
Kämmerei für die Jahresabschlüsse 2015, 2016
und 2017 einrichten, um hier voranzukommen.
Herzlichen Dank!
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
18.2
18.8
(nichtöffentlich) Bau- und Finanzierungsbeschluss: (VI-DS-05024-NF-01)
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.7 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Sanierung/Teilneubau Riebeckstraße 63,
Haus 2 zur integrativen Kindertagesstätte „Kleine Handwerksmeister“ (VIDS-04918)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
1. Änderungsbeschluss zur Festlegung
der Höhe der laufenden Geldleistung
für die Kindertagespflege in der Stadt
Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem
01.03.2015 sowie Finanzierung der Rahmenbedingungen (DS-00712/14-DS-03NF-04)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
18.8.1 dazu ÄA (-00712-DS-03-NF-03-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Herr Habicht meldet Befangenheit dazu an. - Herr
Kollege Fabian wird die Vorlage einbringen.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Angesichts der langen Tagesordnung heute verzichte ich auf das Einbringen der Vorlage und beschränke mich auf eine
kurze Stellungnahme zum Änderungsantrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ich schlage vor, dass von der unter Punkt 1 vorgesehenen Streichung abgesehen wird. Vielmehr
sollte im Anschluss daran ein Komma gesetzt und
ergänzt werden: „zwischenzeitlich erfolgte Mieterhöhungen können nach Einzelfall berücksichtigt
werden“.
In Punkt 2 sollten die drei „i“ nicht geändert werden. Das sollte so bleiben. Es wird noch ein vierter
Punkt mit vier „i“ eingefügt, nämlich der in dem Antrag vorgeschlagene Satz, allerdings mit einer
Terminänderung: nicht: 25.02.2015, sondern:
01.03.2015.
Den Punkt 3 bitte ich abzulehnen. Das würde zu
Mehrkosten von ungefähr 650.000 Euro pro Jahr
führen, die wir nicht geplant haben.
Den Punkt 4 können wir übernehmen.
Also: Die Punkte 1 und 2 mit den von mir genannten Änderungen sowie den Punkt 4 können wir
übernehmen. Den Punkt 3 bitte ich abzulehnen
aufgrund der dadurch entstehenden Kosten. Es
wäre eine rein freiwillige Leistung. Wir haben das
auch noch einmal juristisch geprüft. Das, was in
der Vorlage vorgeschlagen wird, ist auch im Sinne
des SGB VIII angemessen.
Oberbürgermeister Jung: So weit Herr Fabian. Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Damen
und Herren! Herr Fabian, vielen Dank für Ihr Entgegenkommen zu unserem Änderungsantrag.
Die Änderungen zu den Punkten 1 und 2 würden
wir so akzeptieren. Punkt 4 wird von der Verwaltung übernommen, wie ich es verstanden habe.
Es würde damit einzig und allein Punkt 3 unseres
Antrags zur Abstimmung kommen.
Auf diesen Punkt, der die private Altersvorsorge
von Kindertagesvätern und -müttern betrifft, will
ich jetzt kurz eingehen. Wir hatten das schon einmal vor zweieinhalb Jahren beantragt. Damals hat
unser Antrag leider keine Mehrheit hier im Stadtrat
S e i t e | 46
gefunden. Das Problem wird durch die neue Vorlage nicht gelöst, sondern es besteht weiterhin. Es
wird zwar eine Verbesserung der Situation geben,
da die private Altersvorsorge von Tagesmüttern
und Tagesvätern dann gezahlt werden soll, wenn
sie keinen Anspruch haben, in die gesetzliche Altersversicherung zurückzugehen. In dem Fall wird
ihnen das in gleicher Höhe finanziert. Das Grundproblem bleibt dennoch bestehen.
Tagesmütter und Tagesväter erwirtschaften im
Laufe ihrer Berufstätigkeit nur ungefähr ein Viertel
der Rentenpunkte im Vergleich zu Erzieherinnen
und Erziehern in Kindertagesstätten. Wir waren
eigentlich immer einhellig der Meinung: Die Tagespflege soll nicht eine billige Alternative zu Kitas
sein. Das ist sie in dem Fall aber. Tagesmütter und
Tagesväter sind gezwungen, in Größenordnungen in eine private Altersversicherung einzuzahlen, damit sie am Ende ihres Berufslebens eine
angemessene Rente erhalten. Genau dort setzen
wir an.
Natürlich ist das, wenn ein solcher Beschluss im
Stadtrat zustande kommt, eine freiwillige Leistung
der Stadt in Höhe von 650.000 Euro, wie Herr Fabian gerade beziffert hat. Aber das ist auch angemessen. Wir können dieses Problem nicht auf
dem Rücken der Tagesmütter und Tagesväter
austragen, sondern wir müssen ihnen bei der Altersvorsorge unter die Arme greifen. Deswegen
bitte ich Sie, dem Punkt 3 unseres Änderungsantrags, der jetzt noch zur Abstimmung steht, zuzustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste! Warum steht das
Thema Kindertagespflege heute auf der Tagesordnung? Was ist los im Amt für Jugend, Familie
und Bildung? Was ist los bei Dr. Tsapos? Er
braucht zweieinhalb Jahre, um Verträge mit Kitas
freier Träger abzuschließen, und er braucht einen
Gerichtsbeschluss, um diese Vorlage hier einzubringen. Nur deswegen liegt sie uns heute hier
vor.
Die Tagespflegepersonen bekommen nicht zeitnah ihr Geld. Wir bestellen eine Leistung und zahlen nicht zeitnah. Was sind wir als Stadt Leipzig
für ein Vertragspartner, Dr. Tsapos? Hier muss
sich etwas verändern. Jetzt regeln wir einige
Dinge nach, die uns das Gesetz zwingt, zu regeln,
und das ist gut so und das ist richtig so.
Dass der Änderungsantrag der Grünen zu großen
Teilen von der Verwaltung übernommen wird, finden wir gut. Dem Punkt 3 können wir, weil das
eine freiwillige Leistung ist, jetzt nicht zustimmen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Dennoch bleibt es dabei: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung, zur Person Dr. Tsapos muss lernen, dass Leistung zeitnah bezahlt werden muss.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben es gelesen: Rückwirkend zum 01.01.2017 erhalten die Tagespflegepersonen mehr Geld. Das haben sie sich verdient
und vor Gericht bereits im Frühjahr 2016 erstritten; denn die Tagespflegepersonen übernehmen
eine wichtige Pflichtaufgabe bei der Betreuung,
Bildung und Erziehung der bis dreijährigen Kinder.
Dass wir der Vorlage zustimmen, daran besteht
kein Zweifel. Kein Zweifel besteht auch daran,
dass die Verwaltung diese Kosten bereits früher
hätte tragen müssen. Der 1. Januar 2017 ist ein
Kompromiss. Für die Verwaltung bedeutet das
Gerichtsurteil 2017 2,3 Millionen Euro und 2018
2,5 Millionen Euro Mehraufwendungen. Eigentlich
hätte man sich in diesem Doppelhaushalt bereits
darauf einstellen können. Das ist nicht erfolgt. Das
halten wir nicht für gut und mahnen wir an.
Zum Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Wir unterstützen diesen Antrag in den Punkten 1, 2 und 4 vorbehaltlos. Ich gebe zu, Herr Fabian, dass mir Ihre Änderung zu Punkt 1 ein bisschen Sorgen macht. Warum? Sie haben „können“
gesagt. Mieterhöhungen müssen wir schon tragen. Deshalb hätte ich es besser gefunden, wenn
Sie die ursprüngliche Formulierung des Antrags
übernommen hätten. Sie können ja dazu noch
einmal etwas sagen.
Zu Punkt 2 ist zu ergänzen, dass die Verwaltung
bereits im Ausschuss erklärt hat, den Mietkostenzuschuss rückwirkend zu prüfen.
Strittig ist der Punkt 3. Trotzdem möchte ich noch
einmal darauf eingehen. Hier geht es um die Alterssicherung der Tagespflegepersonen. Benachteiligt sind Tagespflegepersonen, die keine gesetzliche, sondern nur eine private Alterssicherung haben. Grundsätzlich wird die gesetzliche
Rentenversicherung hälftig finanziert. Erst wenn
eine Negativbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung vorliegt, kann durch das Amt eine
vergleichbare private Alterssicherung finanziert
werden. Diese ist aber meist höher im Vergleich
zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wir sind
der Meinung: Das sollte trotzdem hälftig unterstützt werden; denn das ist nur die eine Seite der
Medaille.
Es gilt, auch die andere Seite der Medaille zu berücksichtigen. Jeder Bürger und jede Bürgerin erhält jährlich ein Schreiben von der Deutschen
Rentenversicherung über den Status der Alters-
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rente. Die Rentenversicherungspunkte, die Tagespflegepersonen bisher erarbeitet haben, werden hochgerechnet auf 67 Jahre und liegen weit ich betone: weit - unter Grundsicherungsniveau.
Das belastet später den Bund, der Grundsicherung zahlt, aber auch unseren Stadthaushalt bei
Sozialleistungen. Auch deshalb werden die Bürgerinnen und Bürger immer wieder aufgefordert,
neben der gesetzlichen Rente privat vorzusorgen.
Nun können Sie sagen: Die hat gut reden; sie war
im öffentlichen Dienst. - Ich würde behaupten,
mehr als ein Drittel der hier Anwesenden ist auch
im öffentlichen Dienst. Wir haben eine betriebliche
Altersversicherung. Tagespflegepersonen jedoch
können für ihre zusätzliche Alterssicherung tatsächlich nur privat vorsorgen. Deshalb finden wir,
dass der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen
ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir haben
seit 2015 mehrfach die Geldleistungen für die Tagespflegepersonen angehoben. Das war richtig,
wie ich finde. Es gibt sicherlich noch mehr, was
wir tun könnten.
Deshalb sage ich noch einmal: Es ist richtig, diesen Schritt jetzt zu tun. Auch ich habe es ausgerechnet: Das würde uns 698.400 Euro jährlich
kosten. Ob wir jetzt noch für 2016 und 2017 Gelder dafür haben, da besteht bei uns auch im Hinblick auf die Millionenbeträge, die wir hier heute
beschließen, eine gewisse Unsicherheit. Aber das
könnte in einen entsprechenden Haushaltsantrag
unserer Fraktion für den nächsten Doppelhaushalt münden in der Hoffnung, dass sich auch die
anderen Fraktionen, denen die Tagespflegepersonen ja auch am Herz liegen, dem anschließen.
Beim nächsten Doppelhaushalt sollten wir uns
des Themas erneut annehmen.
Fest steht, dass die Lohnkosten für Erzieherinnen
und Erzieher weitaus höher sind. Wir werden uns
deshalb zu diesem Punkt enthalten. Ablehnen
können wir ihn; denn er ist eigentlich richtig.
Abschließend: Ich bin froh, dass es für Tagespflegepersonen jetzt einige Verbesserungen geben
wird. Was mich trotzdem ärgert, ist, dass wir immer wieder warten müssen, bis Gerichte entscheiden, dass immer wieder eine Tagesmutter den
Mut aufbringen muss, vor Gericht zu gehen, um
Recht zu bekommen. Das könnten wir uns angesichts der wichtigen Aufgabe, die diese Menschen
übernehmen, doch eigentlich ersparen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Das Wichtigste ist von meinen Vorrednern schon gesagt worden. Das alles kann ich
hundertprozentig unterschreiben. Wir machen
hier jetzt einen Schritt in die richtige Richtung, der
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
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allerdings erst vor Gericht erkämpft werden
musste. Aber damit ist das Problem noch nicht gelöst. Daran müssen wir in Zukunft weiterarbeiten.
Punkt 4 wird übernommen. - Auf weitere Einzelheiten verzichte ich jetzt. Ich denke, das ist im
Protokoll so vermerkt.
Ich will hier zwei Punkte nennen, die mir besonders wichtig sind. Zum einen geht es um die Anmietung von Wohnungen durch Tagesmütter oder
Tagesväter. Das hat mich eher an § 22 SGB II erinnert, nämlich die KdU-Richtlinien. Seitdem es
das SGB II, also Hartz IV, gibt, ist festzustellen,
dass die per Gesetz festgesetzten Wohnungsgrößen nicht mit den am Markt vorhandenen Wohnungsgrößen übereinstimmen. Genau denselben
Fehler machen wir hier auch wieder. Eine Miethöhe von 322,85 Euro kalt erinnert eher an HartzIV-Sätze als an die Marktgegebenheiten, wie sie
im Moment in Leipzig sind. Ich würde darum bitten, dass das Amt ein bisschen großzügiger damit
umgeht, als hier der Eindruck erweckt wird.
Ich bitte jetzt um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Zum anderen geht es um die Rentenproblematik.
Die Tagesmütter und Tagesväter können allein
über die gesetzliche Rentenversicherung für ihre
Rente nicht so vorsorgen, dass sie von Altersarmut nicht betroffen sind. Im Gegenteil: Sie sind da
benachteiligt. Sie sind Selbstständige, eigentlich
eher Scheinselbstständige; aber das darf man
nicht laut sagen. Deshalb können wir, die wir auch
für eine zusätzliche private Altersvorsorge sind,
Punkt 3 des Antrags der Grünen durchaus zustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Zunächst steht Punkt 3 des Änderungsantrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und
geben Sie Ihr Votum ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 16 - 29 - 16. Damit ist Punkt 3 abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Vorlage, in
die, wie Kollege Fabian ausgeführt hat, die Punkte
1, 2 und 4 des Antrags der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen übernommen werden, wobei in
Punkt 1 ergänzt wird:
…, zwischenzeitlich erfolgte Mieterhöhungen können nach Einzelfall berücksichtigt werden.
In Punkt 2 wird das Datum auf den 01.03.2015 geändert, sodass der Anstrich iiii) wie folgt lautet:
Bereits vorliegende Anträge auf Erhöhung der Sachkostenpauschale aufgrund höherer Mietkosten werden rückwirkend ab Tag der Antragstellung, frühestens aber ab 01.03.2015 beschieden.
Abstimmung: 61 - 0 - 0. So beschlossen.
18.9 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
VI-DS-03673
vom
08.02.2017: Unterkunft für unbegleitete
minderjährige Ausländer (umA), PrinzEugen-Straße 34, 04277 Leipzig, aufgrund von Mehrkosten - Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79
(1) SächsGemO für 2017 (VI-DS-03673DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule
Wortwünsche? - Gibt es nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
18.10 Überplanmäßige Aufwendungen nach
§ 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017
für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung
in
der
Budgeteinheit
51_363_3ZW (VI-DS-04730)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Bitte schön, Herr Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Kollegen! Verehrte
Gäste! Es ist eine traurige Tradition geworden,
dass wir jedes Jahr im Dezember über einen
Mehrbedarf für den Leistungsbereich „Hilfen zur
Erziehung“ abstimmen müssen. Insgesamt rund
95 Millionen Euro plant das Amt für Jugend, Familie und Bildung in 2017 an Ausgaben; das sind
10 Millionen Euro mehr als im Haushalt veranschlagt. Zum Vergleich: Zum Beginn unserer
Wahlperiode plante das Sozialdezernat im Jahr
2015 mit 66 Millionen, in 2016 mit 65 Millionen
Euro. In diesen beiden Jahren mussten wir am
Ende des Jahres jeweils rund 9 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben genehmigen.
Der Stadtrat in seiner Weisheit hat daher im Doppelhaushalt 2017/18 von vornherein auf die wachsende Bevölkerung und auch die steigenden Kosten reagiert. Rund 85 Millionen Euro haben wir
dem Amt für Jugend, Familie und Bildung gewährt. Das sind 10 Millionen Euro mehr, als wir in
2016 tatsächlich benötigten, und 20 Millionen
Euro mehr, als wir für 2016 veranschlagt haben.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Ich möchte Ihnen einmal plastisch darstellen, worüber wir hier reden; denn es bringt ja nichts,
wenn ich hier nur die Zahlen nenne. - Allein der
Mehrbedarf ergibt, wenn Sie in 100-Euro-Scheinen rechnen, einen Berg von 200.000 Banknoten,
die aneinandergereiht 294.000 Kilometer ausmachen würden, was ungefähr siebenmal dem Erdumfang entspricht. Man kann es auch in Gewicht
aufrechnen: Das sind allein 2 Tonnen an Banknoten oder in etwa die Höhe von 4 Metern in Bündeln
zu 50.000 Euro. 2 Tonnen sind in etwa 20-mal so
viel, wie ich auf die Waage bringe.
Oberbürgermeister Jung: Keine Details.
Stadtrat Weickert (CDU): Sie sehen, ich habe in
den letzten drei Jahren nicht nur politisch an Gewicht zugenommen. Aber ich möchte jetzt nicht
allzu sehr abschweifen, sondern zum Ernst der
Thematik zurückkehren und hier noch einmal
deutlich machen, dass wir mit dieser Situation unzufrieden sind. Ich möchte unseren Unmut auch
gegenüber Ihrem Dezernat, Herr Professor Fabian, aber auch gegenüber Herrn Dr. Tsapos ausdrücken; denn er ist als Amtsleiter letztlich dafür
verantwortlich.
Seit Jahren mahnen wir an, dass wir ein vernünftiges Controlling brauchen und Ansätze sehen
wollen, wie die Kosten im Rahmen gehalten werden können. Wir sind nicht mehr bereit, allein aufgrund der Auslagerung stationärer Fälle Abertausende von Euro pro Fall zu bezahlen. Bisher müssen wir leider feststellen, dass trotz vieler Ansätze, so auch in den vergangenen Haushaltsverhandlungen, was Stellenmehrbedarfe angeht,
was die Stärkung des VKKJ angeht, nichts Nennenswertes und Abrechenbares geschehen ist.
Meine Damen und Herren, mir und uns ist bewusst, dass es gesellschaftliche Probleme gibt, in
der der Staat verpflichtet ist, Hilfe zu leisten. Natürlich wachsen mit der Bevölkerungszahl auch
die Probleme; keine Frage. Aber was wir hier erleben, ist mittlerweile ein Fass ohne Boden. Wir
werden, wenn sich die Entwicklung so fortsetzt,
alsbald über 100 Millionen Euro zahlen müssen
für diesen Leistungsbereich, fast doppelt so viel,
wie wir vor fünf Jahren gezahlt haben. Wir haben
einfach das Gefühl: Wirklich ändern tut sich
nichts. Es ist ein weiteres Beispiel dafür - das
muss ich hier so deutlich sagen -, dass im Amt von
Dr. Tsapos einfach etwas falsch läuft. Ich muss leider auch sagen, dass Sie, Herr Bürgermeister,
bisher keinen Ansatz vorlegen konnten, wie wir in
diesem Bereich spürbar etwas verändern können.
Mir fällt immer nur dieses eine Beispiel zum
AJuFaBi ein - es stammt nicht von mir, ich erhebe
auch keine Urheberrechte darauf, aber ich finde
den Vergleich sehr gut -: Wenn das Amt für Ju-
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gend, Familie und Bildung morgen die Zuständigkeit für die Sahara hätte, hätten wir am Ende des
Jahres eine drastische Verknappung von Sand
auf dieser Welt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick, ich bitte
von Zwischenrufen abzusehen. Sie können sich
gleich zu Wort melden. - Bitte fahren Sie fort, Herr
Weickert.
Stadtrat Weickert (CDU): Keine Sorge. Ich lasse
mich davon nicht aus der Ruhe bringen. Ich bin es
ja schon gewohnt, dass Frau Hollick dazwischenruft und sich nicht an die Spielregeln hält. - Sich
an die Spielregeln zu halten, gehört schon dazu,
Herr Pellmann. Das mahnen Sie ja auch immer
an. Aber sei’s drum!
Zurück zum Thema. Das, was uns massiv stört,
ist, dass wir heute, am 13. Dezember, eigentlich
überhaupt nichts mehr ändern können; denn am
15. Dezember ist das Haushaltsjahr abgeschlossen und das Geld ausgegeben. Das ist ein Punkt,
den man schon seit dem 30.06. hätte vorhersehen
können. Da muss ich sagen: Seitdem hätten Sie,
Herr Professor Fabian, und auch Herr Dr. Tsapos,
der jetzt leider nicht mehr anwesend ist, wissen
können, dass wir mehr brauchen.
Unsere Aufgabe als Stadtrat ist es, sorgsam und
sparsam mit den Mitteln der Leipziger umzugehen. Dass wir bei wachsender Bevölkerungszahl
auch wachsende Kosten haben, das können wir
akzeptieren. Aber die Sorglosigkeit, mit der das
AJuFaBi auf bestimmte Entwicklungen reagiert,
geht uns mittlerweile bei diesem Thema gehörig
gegen den Strich. Deshalb lehnen wir diese Vorlage ab.
Oberbürgermeister Jung: Frau Nagel.
Stadträtin Nagel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und liebe Bürgermeister! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Frau
Hollick hat es durch Ihren Zwischenruf schon vorweggenommen. Dass Sie, Herr Weickert, hier
Späße auf Kosten von Kindern und Jugendlichen
machen, die in ernsthaften Problemlagen sind, indem Sie die Geldstapel in Höhe oder Gewicht aufrechnen, und dass viele, selbst Verantwortliche
auf dem Podium, darüber auch noch lachen, das
ist mehr als unangemessen.
Wir werden als Linksfraktion der Vorlage zustimmen. Wir sehen die Notwendigkeit der Ausgaben.
Mehr noch: Wir müssen sie leisten. Alles andere
wäre fatal und eine Absage an dieses wichtige Hilfesystem, über das wir hier sprechen. Es geht hier
nicht um Peanuts; das sehen wir auch so. Wir sehen auch, dass es in den letzten Jahren immer
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
wieder am Jahresende erforderlich war, etwas
draufzulegen.
Ja, es gab in diesem Bereich arge Defizite. Als
Linksfraktion meinen wir allerdings: Wir sind einige Schritte weitergekommen. Wenn Sie die Vorlage gelesen und die Diskussion in den Ausschüssen verfolgt hätten, wüssten Sie das auch. Den
Blick allein auf mangelnde Controllingaspekte zu
lenken, verkennt die Grundsatzproblematik und
die Schritte, die die Stadt tatsächlich gegangen
ist. Ich möchte die Stadt an dieser Stelle teilweise
in Schutz nehmen, aber dennoch die Probleme
ansprechen.
Ursächlich für die wiederum entstehenden Mehrausgaben sind einerseits der Anstieg der Fallzahlen, vor allem im Bereich stationärer Hilfen um voraussichtlich durchschnittlich 63 Fälle mehr; das
ist bekannt, das können Sie der Vorlage entnehmen. Auch im Bereich der ambulanten Hilfen sind
Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen, die allerdings unter den Prognosen bleiben; auch das
können Sie in der Vorlage nachlesen. Diese Steigerungen müssen auch, aber nicht nur im Kontext
einer wachsenden Stadt, der Zielgruppe und sich
verhärtender Problemlagen gesehen werden.
Andererseits sind Kostensteigerungen bei den
Hilfen zu verzeichnen, die vor allem durch Tarifanpassungen bei den Trägern zustande kommen.
Das halten wir für plausibel und notwendig. Gerade der HzE-Bereich muss in Zukunft attraktive
Beschäftigungsbedingungen bzw. eine gute Entlohnung vorweisen, nicht nur weil wir sonst in einen akuten Personalmangel hineinschlittern.
Gern hätten wir vom Redner der CDU-Fraktion
gehört, wie er sich Kostensenkungen vor dem
Hintergrund von verhandelten Leistungsentgelten
vorstellt.
Wir sehen wohlwollend, dass die Erhöhung des
Personals für den ASD, die Stärkung des Pflegekinderdienstes und, wie in der Vorlage aufgeführt,
auch im Bereich der Steuerung der Maßnahmen
langsam Wirkungen zeitigen. Bei den ambulanten
und teilstationären Hilfen bleiben wir hinter den
Prognosen. Ob dies wirklich Effekt der Steuerungsmaßnahmen oder eher eine statistische
Schwankung ist, werden auch wir sorgfältig im
Auge behalten.
Nichtsdestotrotz stehen wir weiter vor Problemlagen. Wenn in über 50 Prozent der Fälle der notwendigen stationären Unterbringung von Kindern
und Jugendlichen eine Außerhalbunterbringung
notwendig wird, weil erstens in Leipzig Kapazitäten fehlen oder zweitens kein geeignetes Angebot
in der Stadt existiert, ist sehr deutlich markiert, wo
der Handlungsbedarf liegt. 366 Kinder und Jugendliche waren zum 30.09.2017 außerhalb untergebracht, davon in nur 149 Fällen bewusst,
also aus fachlichen Erwägungen. Wir appellieren
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an dieser Stelle: Das muss sich ändern, nicht zuerst aus finanziellen, sondern aus fachlichen
Gründen.
An dieser Stelle will ich fast schon obligatorisch
Folgendes anmerken: Wir arbeiten in dem in
Rede stehenden Bereich noch immer auf Basis
des Teilfachplans Erzieherische Hilfen, der von
2009 datiert ist. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Eigentlich sollte nach einem Prozess mit
den Trägern und der Politik im Herbst 2016 die
Fortschreibung hier im Rat beschlossen werden.
Passiert ist bis dato nichts. Dabei wäre dieser
Fortschreibungsprozess unter Beteiligung von
fachlichen Expertinnen und Experten, also Trägern und Politik, ein essenzielles Forum, um über
veränderte Bedarfe, quantitative und qualitative
Maßnahmen und Veränderungen sowie den wichtigen Bereich der Prävention zu sprechen. Gehen
Sie das endlich an! Ich weiß, dass das jetzt geplant ist. Aber das ist wirklich mehr als überfällig.
Vielleicht gäbe es Probleme wie mangelnde Angebote in der Stadt dann nicht in dem Maße.
Leitlinie für uns ist in diesem Bereich - da gehen
wir mit Herrn Tsapos, der jetzt nicht mehr im Saal
ist, mit -: Es darf nicht um billige Hilfen gehen, nur
um die Finanzen zu drücken, sondern um eine
Steuerung über Qualität. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrte Damen
und Herren! Frau Nagel, Herr Weickert hat Späße
gemacht über Geld und Sand und über die Organisation des Hilfesystems, über nichts anderes.
Sie verdrehen die Tatsachen. Er hat überhaupt
nicht von den Kindern gesprochen. Es geht uns
um die Kinder, und zwar nur um sie. Hätten wir ein
Controllingsystem, würde mehr Geld bei den Kindern ankommen. Darum geht es uns.
Sie werfen uns vor, wir hätten keinen Vorschlag
zur Kostensenkung gemacht. Gleichzeitig tragen
Sie vor, dass die Außerhalbunterbringung verringert werden muss. Erinnern Sie sich bitte an die
letzte Haushaltsdiskussion! Die größte Position,
die wir dort beschlossen haben, ging auf unseren
Vorschlag zurück, genau diesen Punkt zu ändern
und die Kinder hier in Leipzig unterzubringen,
eben weil es uns um die Kinder geht. Sie haben
jetzt gerade keinen Vorschlag dazu gemacht.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich darf Sie bitten, die Abstimmgeräte zur
Hand zu nehmen. Bitte geben Sie Ihre Stimme zur
Vorlage jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 43 - 16 - 4. So beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
18.11 2. Änderung Baubeschluss VI-DS00553/14 vom 25.02.2015: Oberschule
Ratzelstraße, Komplexsanierung, aufgrund der Aktivierung Restrisiko gem.
DS-03987 (1. Änderung) i. Z. m. Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 SächsGemO - EILBEDÜRFTIG - (VI-DS-03987-DS-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Heymann.
S e i t e | 51
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.13 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
VI-DS-02549:
Bestandsgebäude der 3. Schule (Plattenbau), Grundschule, Bernhard-GöringStr. 107, 04275 Leipzig, aufgrund von
Mehrkosten i. Z. m. Bestätigung von
überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO (VI-DS02549-NF-04)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.13.1 dazu ÄA (VI-DS-02549-NF-04-ÄA-01)
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Eine Bemerkung
muss man an dieser Stelle schon machen. Es
wurde zwar in den Vorbereitungen und den Diskussionen zu den letzten Vorlagen zur Ratzelstraße reichlich darauf hingewiesen, dass zu erwarten ist, dass Risiken in diesem Projekt schlummern, aber eine derart schlanke Vorlage zu liefern, sicherlich auch aufgrund der Eilbedürftigkeit,
finde ich etwas problematisch. Wir werden uns
dem nicht verwehren, weil das angekündigt war.
Aber die Daten und Fakten bitte ich im Fachausschuss Bau nachzuliefern, damit es nicht allzu
seltsam wirkt, dass wir diese Vorlage jetzt durchwinken. Auch wenn sie in der Sache nachvollziehbar ist, hätte ich im Fachausschuss Bau gern
noch genauere Informationen zu den Beträgen,
den Abwägungen und zur weiteren Entwicklung.
Oberbürgermeister Jung: So werden wir es tun.
Die einzelnen Kostenstellen, die jetzt nur tabellarisch auf Seite 2 aufgelistet sind, werden Ihnen im
Fachausschuss Bau noch einmal erläutert.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich darf um Ihr Votum bitten. Wer ist gegen diesen Beschluss? Enthaltungen?
Einreicher:
berg
Ortschaftsrat
Böhlitz-Ehren-
Herr Achtner, bitte schön.
Ortsvorsteher Achtner: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Liebe Stadträte! Unser Änderungsantrag betrifft Punkt 5 der Vorlage, der
vorsieht, dass knapp 63.000 Euro aus dem zweiten Bauabschnitt der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg entnommen werden.
Der Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg ist der Meinung: Wenn man sich schon der Mittel bedienen
muss, dann sollte aus der Vorlage auch klar hervorgehen, dass diese Mittel in 2018 der Grundschule Böhlitz-Ehrenberg wieder zugeführt werden. Deswegen schlagen wir in unserem Antrag
vor, in die Vorlage folgenden Satz einzufügen - ich
zitiere -:
Die Mittel werden der Maßnahme
„Schule Böhlitz-Ehrenberg“ unterjährig in
2018 wieder zurückgeführt.
Zitatende. - Wir bitten um Zustimmung zu diesem
Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.12 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
VI-DS-03237
vom
26.10.2016:
Bestandsgebäude
der
Pablo-Neruda-Schule (Plattenbau), Modernisierung, Dösner Weg 27, 04103
Leipzig, aufgrund von Mehrkosten
i. Z. m. Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO (VI-DS-03237-DS-03-NF04)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Auch dies ist eilbedürftig. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Oberbürgermeister Jung: Herr Achtner, wir haben das schnell geprüft. Folgende Situation: Der
zweite Bauabschnitt wurde in zwei Abschnitte gegliedert. Das Geld wird für den zweiten Teil des
zweiten Bauabschnitts nicht in 2018 benötigt. So
ist die Lesart. In 2018 erfolgt die Umsetzung des
ersten Teils; Stichwort Mensa. Die Finanzierung
ist gesichert. Insofern müsste die Änderung lauten: Mit der Haushaltsplanung 2019 wird die
Summe wieder eingestellt. Das würde ich so übernehmen. Dann brauchen wir nicht darüber abstimmen. Einverstanden? - Gut.
Also: In Beschlusspunkt 5 wird folgender Satz ergänzt:
Die Mittel werden der Maßnahme
„Schule Böhlitz-Ehrenberg“ mit der
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Haushaltsplanung 2019 entsprechend
des Bauablaufs wieder zugeführt.
Gibt es weitere Hinweise? - Dann bitte ich Sie um
Ihr Votum. Wer ist gegen diesen Beschluss einschließlich der benannten Übernahme? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.14 Bau- und Finanzierungsbeschluss zur
„Verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Hans-Weigel-Straße“ in
Leipzig-Engelsdorf und zur „Errichtung
und Ausbau von Abwasserleitungen
zur Anbindung der Unternehmen an das
städtische Versorgungsnetz“ (VI-DS04971-NF-01)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Dann ist einstimmig so votiert.
18.15 Überplanmäßige Aufwendungen nach
§ 79 SächsGemO für die Durchführung
von Schulsozialarbeit an 76 Standorten
mit 61 VzÄ im Haushaltsjahr 2017 (Budgeteinheit 51_363_1ZW) - EILBEDÜRFTIG (VI-DS-05028)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ich verweise auf den nichtöffentlichen Teil der Anlage. - Wird das Wort gewünscht? - Herr Albrecht.
Stadtrat Albrecht (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Liebe Stadträte! Liebe
Gäste! Hat der Herr Tsapos den Antrag nicht zur
richtigen Zeit gestellt, oder warum haben andere
Kommunen das Problem der Nachfinanzierung
von Schulsozialarbeit nicht? Heute haben wir den
freien Trägern, die Schulsozialarbeit machen, die
Verträge gekündigt, ähnlich wie bei den Kitas.
Stehen wir jetzt vor der nächsten Odyssee mit
Vertragsverhandlungen? Herr Tsapos und Herr
Professor Fabian, widmen Sie sich früher den
Problemen der Finanzierung und reden Sie mit
uns darüber!
Jetzt liegt eine eilbedürftige Vorlage auf dem
Tisch. Herr Dr. Tsapos hat uns Stadträten in öffentlicher Sitzung erklärt, es gebe da Unstimmigkeiten in der Verwaltung. Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister, was sagen Sie dazu, wenn
Herr Tsapos in öffentlicher Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorträgt, es gebe Unstimmigkeiten
in der Verwaltung? - Diesem Kauderwelsch können wir nicht zustimmen.
S e i t e | 52
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian? - Er verzichtet. Herr Bonew übernimmt das.
Bürgermeister Bonew: Ich übernehme das, damit Sie sehen, dass es in der Verwaltung zumindest nach außen hin keine Unstimmigkeiten
gibt. - Ja, das ist wie in der Familie. Hinter geschlossenen Türen darf man sich mal streiten,
aber wenn die Tür aufgeht, haben wir gegenüber
dem Nachbarn immer recht und die Kinder sind
immer brav. - Nein, wir haben keine Gardinen zu
Hause. In Thekla können wir uns das nicht leisten.
Aber Scherz beiseite!
Was ist passiert? Es gab einen Änderungsantrag
zum Haushalt, den wir in der Verwaltung unterschiedlich interpretiert haben, im Dezernat Finanzen, gemäß unserer Stellenbeschreibung, natürlich haushaltssparend. Wir haben das so eingestellt, dass die Fördermittel, die wir zusätzlich vom
Land bekommen, die bisher bestehenden Stellen
refinanzieren, weil die Verwaltung - und da sind
wir uns intern sehr einig - der Meinung ist, dass
Schulsozialarbeit eine staatliche Pflichtaufgabe
ist, die der Freistaat zu bezahlen hat. Als der Freistaat gesagt hat, er bezahlt uns die Schulsozialarbeiter, haben wir gesagt: Okay, das ist die Anerkennung unserer jahrelangen Forderungen.
Je länger ich den SPD-Antrag und auch die Protokolle gelesen habe, kam ich zu dem Schluss:
Man kann die Einstellung in den Haushalt so oder
so vornehmen. Dieser Punkt geht auf alle Fälle
auf das Dezernat Finanzen. - Man hätte im Dezernat V frühzeitig erkennen müssen, dass die Haushaltsmittel nicht ausreichen. Dann hätten wir gemeinschaftlich nach einer Lösung gesucht. Diesen Punkt nimmt Kollege Fabian heute Abend mit
nach Hause.
Zur Wahrheit gehört: Es ist unrund gelaufen. Wir
mussten Ihnen, um das haushaltstechnisch zu lösen, diese nunmehr eilbedürftige Vorlage vorlegen; denn die Schulsozialarbeit muss gesichert
werden. Sie ist richtig und wichtig. Grüße auch
nach Dresden an den neuen Ministerpräsidenten!
Herzlichen Glückwünsch zur Wahl! Schulsozialarbeit ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Ich bitte um
Zustimmung. Was dazu in den Ausschüssen gelaufen ist, buchen wir jetzt mal unter Weihnachtsfrieden und reden nicht mehr darüber.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt weitere Wortmeldungen. Zunächst Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Herr Bonew, ich bin
Ihnen sehr dankbar, dass Sie dazu noch einmal
ausgeführt haben. In der Tat hatten auch wir als
SPD-Fraktion den Antrag so interpretiert, dass zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit bereitgestellt
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
werden, und haben auch Folgeanträge immer unterstützt. Wir wissen, dass wir da in einem gewissen Dissens mit dem Oberbürgermeister sind,
aber nicht inhaltlich, sondern in Sachen Finanzierung. Die Stadtverwaltung sieht das als eine
Pflichtaufgabe des Landes an. Das Land nimmt
sich dieser jetzt langsam und behutsam an. Ich
hoffe, dass das Tempo noch zunehmen wird.
Noch einmal vielen Dank, dass Sie hier ausgeführt haben, dass es eben doch nicht ganz so einfach ist, wie sich Herr Albrecht es gemacht hat.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Auch wenn es sich am Anfang nicht
so anhört, ich werde zum Antrag sprechen. Ich
brauche nur einen kleinen Anlauf, um das Absprungbrett zielgenau zu treffen und dann im
Sandkasten der Vorlage zu landen.
Vor ein paar Tagen waren wir in der Oper zur Premiere von „Rusalka“, übrigens empfehlenswert,
eine ganz tolle Inszenierung. Danach sind wir
noch in eine kleine Kneipe gegangen und wollten
ein Glas Wein trinken. Nachdem wir uns gesetzt
hatten, sahen wir, dass eine junge Frau am Nebentisch total verzweifelt war. Sie hat geheult und
hatte klar erkennbar auch schon ein bisschen zu
viel getrunken. Da haben wir uns ihr natürlich angenommen und sie gefragt: Was ist denn los? Im
Verlauf des Gesprächs kam heraus, dass die
junge Frau Schulsozialarbeiterin an einer Brennpunktschule in Leipzig ist. Sie hat dann ein bisschen aus dem Nähkästchen geplaudert, was so
ihr tägliches Brot ist, was sie alles mit sieben-,
achtjährigen Kindern veranstalten muss. Da habe
ich zum ersten Mal wirklich realisiert, wie wichtig
dieser Job doch ist.
Wir sollten aufhören, hier über Zielvorgaben zu
diskutieren, dass Schulsozialarbeiter die Schulabbrecherquote senken und die Noten verbessern
sollen. Das ist alles Humbug. Wir brauchen die
Schulsozialarbeiter für eine ganz wichtige Aufgabe: Sie sollen für den sozialen Frieden in unseren Schulen sorgen. Dafür brauchen wir Geld, um
die Schulsozialarbeiter bezahlen zu können.
Nun ist etwas schiefgelaufen, untertrieben gesagt. Von Bürgermeister Bonew ist jetzt klargestellt worden, dass bei der ämterübergreifenden
Einstellung der Gelder Fehler passiert sind. Dort,
wo Menschen arbeiten, passieren auch mal Fehler. Das sollten wir ernst nehmen und darauf achten, dass sich das nicht wiederholt. Aber noch einmal mein ganz eindringlicher Appell: Wir brauchen die Schulsozialarbeit. Wir brauchen das
Geld, und wir brauchen es jetzt. Ich bitte die CDU
eindringlich, nicht wegen eines Ämterstreits oder
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aus Beleidigtsein dagegen zu stimmen. Wir sollten dieser Vorlage heute einstimmig zustimmen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Können wir zur Abstimmung kommen? - Geben Sie bitte Ihre
Stimme zu dieser Vorlage ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 42 - 4 - 16. So beschlossen.
Wir kommen jetzt zu einer weiteren, im wahrsten
Sinne des Wortes gewichtigen Vorlage:
18.16 „Auf dem Weg zur Inklusion“ - Teilhabeplan der Stadt Leipzig 2017 bis 2024 (VIDS-04839-NF-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Kollege Fabian, ich bitte Sie um eine kurze Einführung.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Teilhabe für jeden, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, sexueller Orientierung oder Behinderung, ist ein wichtiges Anliegen. Um
die Teilhabe aller Menschen in unserer Stadt zu
ermöglichen, haben Sie hier in der Ratsversammlung schon viele Vorhaben auf den Weg gebracht.
Ich möchte zwei Beispiele nennen: der LeipzigPass, der schon vor sehr langer Zeit eingeführt
wurde, und die Leipzig-Pass-Mobilcard.
Nun möchten wir einen größeren Schritt für die
Teilhabe von Menschen mit Behinderung tun. Wir
wollen das, wozu sich die Bundesrepublik
Deutschland 2009 mit der Unterzeichnung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen verpflichtet hat, für unser kommunales Handeln beschreiben und festlegen. Dafür haben wir einen 140-seitigen Plan erarbeitet,
der schon aufgrund seines Umfangs nicht gerade
barrierefrei ist. Aber der Umfang der Vorlage zeigt
auch: Wir haben uns viel vorgenommen.
Der Teilhabeplan „Auf dem Weg zur Inklusion“ beschreibt, wie in den Jahren bis 2024 Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am Leben in der
Stadtgesellschaft verbessert und die Stadt schrittweise inklusiver gestaltet werden soll. Die Betonung liegt auf „schrittweise“; denn die vor uns liegende Aufgabe ist groß, und an vielen Stellen gilt
es erst noch das entsprechende Bewusstsein für
die Bedürfnisse und Bedarfe von Menschen mit
Behinderung zu schaffen.
Wichtig bei der Erarbeitung war uns von Anfang
an die aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderung. Mit einem Teilhabeforum wurden neue
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Beteiligungsansätze ausprobiert und Kommunikationsmittel wie Leichte Sprache, Visualisierung
und Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt. Ertragreich war die Arbeit in den vier Arbeitsgruppen, in denen auch Stadträtinnen und Stadträte
mitgewirkt haben. An dieser Stelle möchte ich
mich bei allen Beteiligten ganz herzlich für ihre
Mitarbeit bedanken.
Der Teilhabeplan erneuert mit kommunalen Leitlinien auf dem Weg zur Inklusion von Menschen mit
Behinderung unsere Orientierung für ein inklusiv
ausgerichtetes Handeln der Stadt Leipzig. Das
Herzstück des Teilhabeplans stellen sieben Handlungsfelder und fünf Querschnittsthemen dar. Sie
bieten einen guten Überblick darüber, was in
Leipzig mit Blick auf eine inklusive Stadtgesellschaft schon geschafft wurde und welch reiche
Vielfalt an Angeboten, Projekten und Initiativen es
gibt. Gleichzeitig schärft der Teilhabeplan unseren
Blick für die noch vor uns liegenden Aufgaben. Mit
insgesamt 115 weiterführenden Maßnahmen sollen diese Aufgaben in den kommenden Jahren in
Angriff genommen werden.
Die Umsetzung des Teilhabeplans kann nur mit
starken und kompetenten Partnern gelingen. Ich
denke an die gute Zusammenarbeit mit den Vereinen der Behindertenarbeit oder an die Träger in
der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, ja, in der
Kultur und im Sport, die bereits mit Überzeugung
innovative Lösungen anbieten und auch weiter
suchen.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Vision.
Wir haben einen Plan. Wir haben starke Partner.
Jetzt fehlt uns heute nur noch Ihre Zustimmung.
Um diese möchte ich Sie nun bitten. - Vielen herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich gebe zunächst
Herrn Funke vom Behindertenbeirat das Wort. Herzlich willkommen, Herr Funke!
Funke (Behindertenbeirat): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Verehrte Gäste! Die heutige Sitzung des Stadtrates ist aus unserer Sicht in zweierlei Hinsicht bedeutsam: zum einen, weil heute
über ein doch recht gewaltiges Dokument der Behindertenarbeit abgestimmt werden wird, und
zum anderen, weil wir als Behindertenbeirat die
Möglichkeit erhalten, hier zu sprechen, wofür ich
Ihnen und der Stadtverwaltung ausdrücklich danken möchte.
Der Behindertenbeirat befürwortet den Teilhabeplan der Stadt Leipzig. Abstimmen können wir ihn
ja nicht; das ist Ihre Aufgabe. Wir sind froh, dass
ein so umfangreiches und aussagekräftiges Dokument entstanden ist. Wir danken dem Stadtrat,
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der Stadtverwaltung und insbesondere Frau Kador-Probst für die umfangreiche Arbeit. Der Behindertenbeirat wird die Stadtverwaltung mit seinen
Möglichkeiten aktiv bei der Durchsetzung und
Weiterentwicklung dieses Dokuments unterstützen.
Viel ist auf dem Wege zur Erreichung der Barrierefreiheit bereits geschehen. Ich denke dabei an
den Leitstreifen am Eingang des Sozialamtes sehr neu, sehr gut -, ich denke an Audiodeskription im Schauspielhaus, ich denke an die Gestaltung barrierefreier Kreuzungen mit Leitstreifen
und Ampelanlagen. Erlauben Sie mir die persönliche Bemerkung: Ich bin oft zu Fuß in unserer
Stadt unterwegs. Als Blinder ist das für mich - und
wie ich weiß auch für andere - von außerordentlich großer Bedeutung. Wir wünschen uns,
dass auf diesem Wege fortgefahren wird.
Ich möchte trotzdem auf vier Problembereiche
kurz eingehen:
Es muss zum einen darauf geachtet werden, dass
auch in Zukunft bezahlbarer Wohnraum für behinderte Menschen vorhanden ist oder gebaut wird.
Sanierungen im Altbau - das wissen wir alle - verknappen das Angebot an billigem Wohnraum. Sanierte Wohnungen sind für Behinderte oft nur
schlecht oder gar nicht mehr bezahlbar. Bezahlbarer Wohnraum in den sogenannten Neubaugebieten ist zwar vorhanden; wir müssen aber gemeinsam darauf achten, dass es nicht zu einer
Ghettoisierung kommt. Die Wohngebiete müssen
unserer Ansicht durchmischt bleiben. Neue Wohnungen müssen barrierefrei konzipiert und gebaut
werden. In diesem Zusammenhang ist es unser
Anliegen, dass das Bauordnungsamt konsequent
und streng auf die Einhaltung von Bauvorschriften
zur Barrierefreiheit achtet.
Ein zweites Problem: die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zum Rathaus selbst. Der Behindertenbeirat
ist der Meinung, dass ein Rathaus öffentlicher
Raum ist. Jeder Bürger, ob behindert, ob alt, ob
nicht behindert, muss das Rathaus ohne große
Probleme erreichen und begehen können. Wir
sind sehr froh, dass am Haupteingang demnächst
ein Aufmerksamkeitsstreifen entstehen wird. Ich
freue mich schon jetzt, dass ich, wenn ich wieder
einmal das Rathaus betreten werde, mich besser
werde orientieren können. Wir brauchen Stufenmarkierungen an der Haupttreppe. Wir brauchen
auch ein Geländer, das nicht nur behinderten,
sondern auch älteren Menschen dient.
Wiederum eine persönliche Bemerkung von mir
dazu: Als ehemaliger Historiker kann ich die Belange des Denkmalschutzes durchaus verstehen
und nachvollziehen; das dürfen Sie mir glauben.
Wir können als Behindertenbeirat aber nicht erkennen, dass durch Treppenmarkierungen oder
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
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ein Geländer ernsthafter Schaden an der Bausubstanz des Rathauses entstehen oder der Denkmalschutz verletzt würde. Wir brauchen Barrierefreiheit. Sonst ist Inklusion an dieser Stelle unserer Meinung nach nicht denkbar.
Bund und Land anzulasten, in deren Rahmen wir
als Kommune handeln müssen.
Ein drittes Problem: -
Wohnen. Viele Menschen mit Behinderung wollen
selbstbestimmt wohnen - wie alle anderen auch.
Studien vom Paritätischen zeigen, dass der
Wunsch in Richtung eigene Wohnung geht. Wir
müssen dafür den Zugang zur eigenen Wohnung
erleichtern und die KdU anpassen. Die Einzelfallentscheidung sollte nicht die Norm sein.
Oberbürgermeister Jung: Herr Funke, ich muss
Sie leider bitten, zum Ende zu kommen. Die fünf
Minuten Redezeit sind schon erreicht.
Funke (Behindertenbeirat): Gut. Dann danke ich
noch einmal für die Aufmerksamkeit und würde
mich freuen, wenn in Zukunft die Belange der behinderten Menschen in genau der gleichen Weise
wie bisher oder noch ein wenig besser Berücksichtigung finden könnten und wenn der Behindertenbeirat wieder einmal die Möglichkeit erhalten würde, hier zu sprechen, wenn es um behindertenpolitische oder behindertenpraktische Fragen geht. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. - Es
gibt zahlreiche Wortmeldungen. Zunächst hat
Herr Kujat das Wort.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste und Interessierte! Mit
dem Teilhabeplan liegt ein Meilenstein zur Umsetzung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung
und Teilhabe vor. Ich will mich nicht mit Herrn
Funke messen; aber gestatten Sie mir dennoch
einige Worte und verzeihen Sie mir, dass ich nicht
auf alle Aspekte des Papiers eingehen werde. Die
anderen Fraktionen dürfen gern ergänzen.
„Auf dem Weg zur Inklusion“ ist ein anspruchsvoller Titel, dem - so will ich behaupten - schon in der
Erarbeitung Rechnung getragen wurde. Es gab
mehrere Veranstaltungen, in denen gezielt Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam mit
Vereinen und Verbänden sowie der Stadt in den
Dialog getreten sind. Die prozessorientierte Beteiligung der Betroffenen und jener, die sich für die
Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung einsetzen, möchte ich hier ausdrücklich hervorheben. Man kann immer Sachen besser machen,
aber man muss auch mal ein Lob aussprechen:
Das Ergebnis kann sich sehen lassen.
Inklusion bedeutet die Anpassung der gesellschaftlichen Bedingungen an das Individuum.
Das heißt: Es sind die Verhältnisse, die Umstände, die Rahmenbedingungen, die wir verändern müssen. Dieser Grundgedanke ist im Teilhabeplan erkennbar. Natürlich haben viele Maßnahmen „nur“ einen integrativen Charakter. Dies ist
aber nicht zuletzt den Einschränkungen durch
Lassen Sie mich einige Anmerkungen zum Inhalt
machen:
Bildung. Kitas sind eine Kernaufgabe kommunaler Politik. Akzeptanzförderung und Sensibilisierung beginnen in der frühkindlichen Bildung. Es ist
äußerst sinnvoll, die gemeinsame Betreuung von
Kindern mit und ohne Behinderung in Komplexkindertagestätten auszubauen.
Bei der Schule wird es schon etwas komplizierter.
Das Schulgesetz des Freistaats zieht Separation
der Integration und Inklusion vor, geht nicht über
Soll-Bestimmungen hinaus und erhält das Ressourcen-Etikettierungsdilemma. Es werden Ausreden bereitgestellt, eben nicht gemeinsam zu unterrichten. Dabei zeigen bildungswissenschaftliche Studien, dass heterogenes Lernen für alle zuträglich ist. Im Kontrast stehen die Vorhaben im
Teilhabeplan, Kooperationsverbünde einzugehen
und lernzieldifferenten, inklusiven wie integrativen
Unterricht zu fördern. Barrierefreie Schulen und
deren innere Ausgestaltung sind dafür eine Voraussetzung.
Arbeit. Die Stadt als Arbeit- und Auftraggeberin
wirkt vorbildlich. Die Eigenbetriebe und die Stadt
selbst beschäftigen überdurchschnittlich viele
Menschen mit Behinderung. Es ist aber noch Luft
nach oben. Sehr gut wären Maßnahmen, die dauerhaft und integrativ sind, über zwei Jahre hinaus
dauern und in den ersten Arbeitsmarkt führen. Wir
werden das genau verfolgen.
Kultur. Der Zugang zur Hochkultur, zu Museen
und Bibliotheken, das Erleben durch Sehen, Hören und Berühren, Angebote der Musikschule und
der Volkshochschule - das alles sind gute Maßnahmen. Eine konkrete ist die Weiterentwicklung
des Kulturführers in Leichter Sprache. Dieser
wurde in einem kooperativen Forschungsprojekt
von der Erziehungswissenschaft mit Menschen
mit Behinderung erarbeitet, und ich freue mich,
dass es damit weitergeht.
Wir dürfen dabei aber nicht den Blick auf die freie
Szene und die Subkultur verlieren. Menschen mit
Behinderung sind auch Punker. Die Rollifahrerin
will mitunter Skaten. Der Blinde will vielleicht zum
Underground-Gig. Viele Maßnahmen gehen auch
genau in diese Richtung. Unsere Aufgabe ist es,
dafür die Mittel bereitzustellen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Öffentlicher Raum und Mobilität. Der barrierefreie
Ausbau von Haltestellen hat natürlich Priorität.
Auch können Menschen mit schwerer Behinderung schon jetzt personengebundene Behindertenstellplätze beantragen. Ein ungeklärter Sonderfall ist der Parkplatz für Assistenzen und Pflegekräfte bei 24-Stunden-Betreuungen von Klienten mit hohen Mobilitätseinschränkungen. Dafür
müssen wir noch eine Lösung finden.
Die Querschnittsthemen Bewusstseinsbildung
und Kommunikation halte ich für zukunftsträchtig.
Weiterbildung, Leichte Sprache, Sensibilisierung:
Daraus erwächst ein Umdenken, und daraus wiederum entwickeln sich weitere Maßnahmen für
eine Weiterentwicklung des heute zu beschließenden Teilhabeplans.
Mit dem Beschluss des Teilhabeplans und dem
daran gebundenen Entstehungsprozess sind die
Weichen gestellt. Umsetzung und Weiterentwicklung werden noch spannend. Es ist Zeit: Machen
wir uns gemeinsam auf den Weg zur Inklusion!
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter
Herr Funke! Sehr geehrte Herren und Damen
Stadträte, Gäste und Vertreter*innen der Medien!
Als ich heute Morgen den Briefkasten öffnete, flatterte mir das aktuelle Ärzteblatt entgegen, das
den Titel trägt: „Lebensläufe retten“. Es geht hier
um Kinder- und Jugendrehabilitation. Nun ist die
Rettung sicher eine ärztliche Aufgabe; als Stadt
Leipzig sind wir aber immerhin Ermöglicherin, Ermöglicherin von Lebensläufen. Geht der Weg
durch Fördereinrichtungen von der Förderschule
in die geschützte Werkstatt, ins Heim, in die separate Freizeitgestaltung, oder läuft das Leben barrierefrei?
Leipzig bekennt sich zur VN-Behindertenrechtskonvention. Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir
begeben uns nun auch in Leipzig auf den Weg zur
Inklusion. Dabei fangen wir nicht bei null an. Darüber legt die Vorlage auf 138 Seiten mit mehreren
Anlagen ausführlich Zeugnis ab. Der Leipziger
Teilhabeplan legt offen, wie selbstverständlich
Menschen mit Behinderungen und Eltern von Kindern mit Behinderungen ihre Teilhabe im Bildungswesen, bei selbstbestimmtem Wohnen und
eigenständiger Mobilität sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben formulieren. Sachverstand und Erfahrungswissen haben sehr wichtige
Forderungen zusammengetragen.
Eben weil in den vergangenen Jahren enorme
Schritte nach vorn gelungen sind, erscheint der
Teilhabeplan an vielen Stellen verzagt. Herr Professor Fabian, Sie argumentieren dann gerne,
dass wir uns jetzt auf den Weg begeben und sich
S e i t e | 56
schon diese Formulierung erkennen lasse, dass
wir noch nicht am Ziel sind. Das gestehe ich Ihnen
auch zu. Schon die Erarbeitung des Teilhabeplans, die mehrere Jahre gedauert hat, hat erahnen lassen, wie wenig Ressourcen zur Verfügung
stehen.
Es fehlt meiner Fraktion an eindeutigen Aussagen, die auch eine Umsetzung nach sich ziehen,
wenn man die Forderung ernst nimmt. Beispielsweise brauchen inklusiv unterrichtete Grundschüler und -schülerinnen eine viel stärkere Fürsprache der Stadt gegenüber der Bildungsagentur, um
ihre schulische Laufbahn an einer weiterführenden Schule fortsetzen zu können. Herr Kujat hatte
eben schon auf die frühkindliche Bildung und auf
die Grundschulen hingewiesen. Eigentlich sind
wir da schon relativ gut unterwegs, aber es geht
von dort aus nicht weiter. Die Kinder können nicht
gemeinsam an der weiterführenden Schule unterrichtet werden. Die Bildungsagentur ist da hartnäckig, wie überhaupt Sachsen die rote Laterne bei
der Umsetzung der Inklusion in Deutschland trägt.
Menschen mit Behinderung brauchen echte finanzielle Unterstützung für die Einrichtung von selbstgenutztem, behindertengerechten Wohnraum.
Über vielfältigere Wohnformen zu reden, Anbieter
zu vernetzen und zu beraten, ist dagegen schon
positiv gelebte Praxis.
Menschen mit Behinderung brauchen eine tatsächliche Chance auf berufliche Entwicklung in
städtischen Betrieben und Beteiligungen. Die sozialorientierte Vergabe städtischer Leistungen lediglich zu prüfen - Herr Albrecht wird gerade abgelenkt -, ist uns zu wenig. Sie muss und sie kann
auch nach geltender Rechtslage endlich gemacht
werden.
Menschen mit Behinderung brauchen unser verstärktes Bemühen um die barrierefreie Zugänglichkeit von öffentlichen Räumen, Kultur und
Sport. 65 Prozent der Straßenbahnhaltestellen
und gerade mal 37 Prozent der Bushaltestellen
sind barrierefrei. In den Zielen findet sich keine
Aussage, die Haltestellen schneller auszubauen.
Nun, nach einem breiten, vorbildlichen Beteiligungsprozess und der Mitarbeit vieler Menschen,
wird sichtbar, wie weit fortgeschritten die Ansprüche an eine inklusive Gesellschaft sind. Von dieser Weltbewegung, die in der VN-Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen formuliert wurde, profitieren gerade die jüngeren
Menschen mit Behinderungen und solche mit
jüngst erworbener Behinderung.
Mich berührt, welche Denkblockaden in den letzten Jahren gelöst wurden und wie selbstverständlich auf vielen Ebenen die Belange der Menschen
mit Behinderungen inzwischen mitgedacht werden. Im vorliegenden Teilhabeplan vermissen wir
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
darum eindeutige, kraftvolle und ambitionierte
Ziele, um den Ansprüchen von Menschen mit Behinderungen tatsächlich und zügiger gerecht werden zu können; denn es ist keine Leistung, nicht
behindert zu sein.
Immerhin - ich bin wirklich stolz, dass wir das in
den Haushaltsverhandlungen geschafft haben haben wir Mittel eingestellt - Sie finden in Anlage 2, blau unterlegt, wofür sie ausgegeben werden -, um entsprechende Maßnahmen im laufenden Doppelhaushalt tatsächlich umsetzen zu können. Damit werden wir einen großen Schritt vorankommen; denn wir als Stadt Leipzig sind die
Ermöglicherin für Lebensläufe. Von unseren Entscheidungen hier im Rat hängt ab, ob Barrieren
abgebaut und Zugänge geschaffen werden, ob inklusive Teilhabe ermöglicht wird. - Danke.
S e i t e | 57
Ähnlich verhält es sich mit Fahrradwegen. Fußwege sollen laut Teilhabeplan zunehmend an
Bordsteinübergängen abgesenkt werden. Wozu
braucht man dann noch zusätzliche Radwege, um
Teilhabe zu ermöglichen? Das erschließt sich uns
nicht. Oder ist es etwa deswegen, weil man diese
Bordsteinabsenkungen auf den Fußwegen doch
nicht so richtig hinkriegt? Keine Ahnung. Dann
würden sich Fahrradfahrer und Rollifahrer in Zukunft behindern und wir hätten das Gegenteil von
Erleichterung und Teilhabe erreicht.
Unsere Fraktion wird dem Teilhabeplan nicht komplett zustimmen, aber darauf achten, dass die
oben genannten schädlichen Auswirkungen, die
von der Verwaltung gewiss nicht beabsichtigt
sind - das hoffe ich zumindest -, nicht zum Tragen
kommen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller hat das
Wort.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kujat noch einmal.
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ende des Jahres haben wir nun endlich
den Teilhabeplan 2017 bis 2024 zum Beschluss
vorliegen. Hätten wir nicht schon das ganze Jahr
danach arbeiten müssen? Das Datum der Gültigkeit sollte ehrlicherweise in „2018 bis 2024“ geändert werden.
Stadtrat Kujat (DIE LINKE): Herr Keller, ich kann
es mir nicht verkneifen, noch etwas zum Förderschulsystem zu sagen. Sie haben gesagt: Inklusion greift das Förderschulsystem an. - Ja, der inklusive Gedanke greift das System der Separation
und sozialen Aussortierung an; natürlich. Beschäftigen Sie sich bitte einmal mit inklusiver Forschung, gern auch in Ihrer Freizeit! Dann werden
Sie feststellen, dass das ein sehr guter Ansatz ist.
Teilhabe ist eine Querschnittsaufgabe und in jedem Fall eine gute Sache. Auch die AfD-Fraktion
begrüßt, dass Integration mit diesem Teilhabeplan
auf allen Ebenen festgeschrieben werden soll.
Dennoch stellen sich uns weitere Fragen:
Warum lautet die Überschrift „Auf dem Weg zur
Inklusion“? Sollen jetzt unser hervorragendes
Förderschulsystem und das integrative Kitasystem zurückgefahren oder gar abgewickelt werden? Woher will man das Geld nehmen, um Schulen und Kitas für Menschen mit Behinderungen aller Art - und das heißt „Inklusion“ - umzubauen?
Woher will man das Geld nehmen für zusätzliche
Förderbetreuer? Hier wird offensichtlich zu wenig
differenziert zwischen Integration und Inklusion.
Integration ist sehr löblich und ermöglicht Teilhabe
in allen Bereichen. Inklusion hingegen stellt unser
Förderschulsystem infrage.
Auch in den Fachausschüssen konnte uns das
Folgende nicht beantwortet werden:
Wie und für wen will man die Teilhabe auf Skaterbahnen ermöglichen, die Aufnahme in den Teilhabeplan gefunden haben? Sicher ist es populär,
auf die integrative Wirkung von Sport hinzuweisen. Hier jedoch gerade eine Skaterbahn zu erwähnen, ist doch mehr als fraglich.
Seien wir ehrlich: Inklusion gelingt erst, wenn es
nicht nur keine Förderschulen, sondern auch
keine Gymnasien mehr gibt. - Darüber entscheiden wir aber nicht. Das ist Sache des Freistaats. Ich meine es ernst und in dem Sinn: Inklusion gelingt dann, wenn es keine separierten Schulen
mehr gibt. Das habe ich gesagt. Das ist Sache
des Freistaats, nicht unsere. Darüber stimmen wir
heute aber nicht ab.
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Stadtrat Keller (AfD): Ich weiß nicht, ob Sie
schon einmal mit geistig Behinderten gearbeitet
haben. Ich selbst habe mindestens ein Jahr mit
geistig Behinderten gearbeitet, die überhaupt
nicht förderfähig sind. Für die ist es gut, dass es
Förderschulen gibt, die genau auf sie ausgerichtet
sind, wo auch mehrere ähnlich geartete Fälle von
einem oder zwei Lehrern betreut werden können.
Menschen integrieren zu wollen, die gar nicht integrationsfähig sind, das nennt man Inklusion. Ich
glaube kaum, dass Sie das schaffen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Stadtrat Zenker (SPD): Herr Keller, ich hoffe, ich
habe mich verhört. Sie haben gerade gesagt,
dass es Personen gibt, die überhaupt nicht förderfähig sind. - Nein, Sie haben „nicht förderfähig“
gesagt. Ich bitte Sie, eine solche Wortwahl zu
überdenken. Jeder Mensch ist förderfähig.
Im Übrigen ist Inklusion keine Pflicht. Natürlich
wollen wir Eltern nicht zwingend vorgeben, dass
ihre Kinder die Förderschule verlassen und künftig eine Regelschule besuchen müssen. Aber die
Kinder sollen zumindest die Chance auf den Besuch der Regelschule haben. Diesen Weg wollen
wir ihnen sukzessive ermöglichen.
Es gibt auch schon gute Beispiele dafür wie das
Projekt der Diakonie in Lößnig oder die Karl-Schubert-Schule. Deswegen bin ich ein Freund von
freien Schulmodellen. Ich glaube, auch staatliche
Schulen können eine ganze Menge von ihnen lernen. Wir sollten da neue Wege gehen. Es gibt
ganz viele Möglichkeiten, Kinder tatsächlich inklusiv an Regelschulen zu unterrichten.
Oberbürgermeister Jung: Herr Kriegel.
Stadtrat Kriegel (AfD): Das ist ohne Zweifel ein
sehr wichtiges Thema. Herr Keller hat nur gesagt,
dass Deutschland eines der besten Förderschulsysteme der Welt hat und dass man dieses nicht
gänzlich infrage stellen sollte. Dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die behindert sind, so
gut wie möglich und wo möglich integriert und inkludiert werden sollen, das stellen wir gar nicht infrage, aber doch nur dort, wo es Sinn macht. Es
gibt Beispiele, wo Inklusion den Kindern selbst
schadet. Zum Beispiel kann ein gehörloses Kind
nicht einfach so eine Regelklasse besuchen. Das
muss doch jedem klar sein. - Ja, Frau Hollick, warum denn nicht? Weil man das Personal dafür
nicht hat. Das Land Sachsen-Anhalt zum Beispiel
stellt das Thema Inklusion inzwischen infrage das können Sie im Internet nachlesen -, weil einfach kein Personal dafür da ist. Deshalb: Da muss
man auch realistisch bleiben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Pellmann.
Stadtrat Pellmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, ich versuche wirklich, mich zurückzuhalten. - Ich habe nicht nur in meiner Ausbildung,
sondern auch während meines Zivildienstes mit
Menschen mit Behinderung verschiedenster Art
gearbeitet. Ich habe nicht ein Kind und nicht einen
Jugendlichen getroffen, der nicht integrierfähig
war, wie Sie, Herr Keller, es diesen Menschen gerade abgesprochen haben. „Nicht förderfähig“
und „nicht integrierfähig“: Diese Wortwahl ist unglaublich. Ich habe ja heute auch in Berlin schon
vieles von Ihrer Partei hören müssen. Aber das
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setzt noch ein Stück weit drauf. Das, was Sie hier
äußern, ist menschenverachtend. Und das weise
ich deutlich zurück.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, ich denke, wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Auch wegen der Wichtigkeit dieser Vorlage bitte ich Sie, Ihre Stimme per Abstimmgerät abzugeben. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 55 Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen. Das ist einstimmig.
Zu Protokoll möchte ich geben: Ganz herzlichen
Dank Herr Fabian, Frau Hiersemann, Herr Funke
vom Behindertenbeirat, Frau Kador-Probst stellvertretend für alle Mitarbeiterinnen des Sozialamtes und den vielen anderen, die am Teilhabeplan
mitgearbeitet haben. Meine Damen und Herren,
herzlichen Dank für diese wichtige Arbeit.
18.17 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig
über die Förderung von Trägern der
freien Jugendhilfe gemäß §§ 11 bis 14
und 16 SGB VIII (VI-DS-03800-NF-02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.17.1 dazu ÄA (VI-DS-03800-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
18.17.2 dazu ÄA (VI-DS-03800-NF-02-ÄA-02)
Einreicher: Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Wer wünscht das Wort? - Herr Ulrich in seiner
Funktion als stellvertretender Vorsitzender des
Jugendhilfeausschusses, mein Stellvertreter dort.
Ulrich (Jugendhilfeausschuss): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung
von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß §§ 11
bis 14 und 16 SGB VIII ist nun endlich beschlussreif. Ursprünglich sollte diese Vorlage bereits im
Mai dieses Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Mehrmals musste sie von der Tagesordnung wieder abgesetzt werden, weil der Diskussionsprozess innerhalb des Ausschusses und
mit der Verwaltung noch nicht abgeschlossen war.
Der Ausschuss hat sich bewusst die Zeit genommen; denn bei der Fachförderrichtlinie handelt es
sich um ein wichtiges Arbeitsinstrument. Zum einen hat der Jugendhilfeausschuss bei der
Vergabe von Fördermitteln Entscheidungsrecht
im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel.
Zum anderen konnte nichts anbrennen, da die
Förderanträge sowohl für 2017 als auch für 2018
bereits bearbeitet wurden und beschieden sind. Nebenbei bemerkt: Die Förderung über zwei
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
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Jahre, wenn auch getrennt nach Haushaltsjahren,
wurde von den freien Trägern sehr begrüßt und
scheint sich trotz kleinerer Probleme zu bewähren.
Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Fachförderrichtlinie der Stadt für Träger der freien Jugendhilfe
zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Der Abschnitt 5 „Art, Umfang und Höhe der Förderung“ wurde besonders stark diskutiert. Allein
hier gab es 18 Änderungsvorschläge. Letztendlich wurde in der Vielzahl der Punkte Einigkeit erzielt, sodass Ihnen heute ein abgestimmtes Material vorgelegt und Zustimmung empfohlen werden
kann.
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen. Mit
großer Mehrheit so beschlossen.
Ein Diskussionspunkt ist allerdings offen geblieben, weshalb der Jugendhilfeausschuss einen
Änderungsantrag eingebracht hat. So wird beantragt, dass im Abschnitt 5.1 neben der Projektförderung auch die institutionelle Förderung möglich
sein soll. Unter Projektförderung versteht man die
Deckung von Aufwendungen für einzelne, zeitlich
und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben. Bei der institutionellen Förderung wird die Zuwendung zur
Deckung eines nicht abgrenzten Teils oder in besonderen Ausnahmefällen der gesamten Aufwendungen des Zuwendungsempfängers eingesetzt.
Gefördert wird die Institution als solche.
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Der Jugendhilfeausschuss beantragt nun, dass
die Fachförderrichtlinie unter Beteiligung des Ausschusses bis zum Ende des dritten Quartals 2018
dahin gehend überarbeitet wird, dass neben der
Projektförderung auch eine institutionelle Förderung möglich wird. Mit diesem Antrag bezieht sich
der Jugendhilfeausschuss auf die Festlegung in
der Rahmenrichtlinie, welche ja als Grundlage der
Förderrichtlinie dient. Dort ist definiert:
18.19.1 dazu ÄA (VI-DS-04309-ÄA-01)
Die Stadt Leipzig vergibt Zuwendungen
als Projektförderung oder als institutionelle Förderung. Eine Kombination verschiedener Zuwendungsarten ... ist
grundsätzlich zulässig ...
Da die institutionelle Förderung zudem Vorteile
aufweist, wie vollständige Transparenz, Verwaltungsvereinfachung sowie Sicherheit und Verbindlichkeit für Zuwendungsempfänger und -geber, stellt sich schon die Frage: Warum soll die
Möglichkeit nicht gegeben sein, auch im Bereich
der Jugendhilfe wie zum Beispiel im Kulturbereich
institutionell zu fördern? Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind mehrheitlich der Meinung: Die Möglichkeit der institutionellen Förderung sollte gegeben sein. Wir bitten Sie deshalb,
diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Lieber Herr Ulrich, um
ein Langes kurz zu machen: Ich übernehme den
Antrag, er wird Bestandteil der Vorlage.
18.18 Wiederbestellung der Geschäftsführung der Verwaltungs- und WirtschaftsAkademie Leipzig GmbH (VI-DS-04993)
Einreicher: Oberbürgermeister
Abstimmung: Herzlichen Glückwunsch, Frau
Franko! Einstimmig, das ist immer gut.
18.19 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der LVV Leipziger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (LVV)
an die Änderungen der Sächsischen
Gemeindeordnung und Umsetzung
des Leipziger Corporate Governance
Kodexes (LCGK) (VI-DS-04309-NF-02)
Einreicher: Oberbürgermeister
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Frau Dr. Lauter, bitte schön.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): In diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Anpassung des
Gesellschaftsvertrages der LVV an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes sowie um unseren Änderungsantrag. Ich
will aber auch gleich zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten sprechen, nämlich zu den
Gesellschaftsverträgen der Lecos GmbH und der
Aufbauwerk Region Leipzig GmbH.
Oberbürgermeister Jung: Einen Moment, Frau
Dr. Lauter! Dann rufe ich auch diese beiden Tagesordnungspunkte auf:
18.20 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Lecos GmbH (Lecos) an die
Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes
(LCGK) (VI-DS-04818)
Einreicher: Oberbürgermeister
18.20.1 dazu ÄA (VI-DS-04818-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
18.21 Anpassung des Gesellschaftsvertrages
der Aufbauwerk Region Leipzig GmbH
an die Änderungen der Sächsischen
Gemeindeordnung und Umsetzung des
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS-04959)
Einreicher: Oberbürgermeister
Bitte, Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Eigentlich
könnte ich meine Rede vom 18. Januar dieses
Jahres zum Gesellschaftsvertrag der SanktGeorg GmbH erneut vortragen; denn damals ging
es um dasselbe Problem.
Was ist der Streitpunkt? Wer ist für das strategische Unternehmenskonzept zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung, wie es der Oberbürgermeister davon abweichend will? Und wer ist für
den darauf fußenden jährlichen Wirtschaftsplan
zuständig: der Aufsichtsrat, wie es der Kodex vorsieht, oder die Gesellschafterversammlung, wie
es der Oberbürgermeister davon abweichend
will?
Unser Änderungsantrag möchte den Kodex konsequent umsetzen und die Verantwortung und damit die Beschlusskompetenz beim Aufsichtsrat
anbinden, selbstverständlich nach vorheriger Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung.
Und was ist das Wesen dieses Streits? Im Kern
geht es um die Kompetenz, die Entscheidungsfähigkeit und letztlich um die Macht von Aufsichtsrat
einerseits und Gesellschafterversammlung andererseits. Wenn die Gesellschafterversammlung
letztendlich auch gegen den Willen des Aufsichtsrats entscheiden kann: Wozu haben wir dann
noch Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat?
Und wer ist eigentlich die Gesellschafterversammlung? Wer hat Stimmrecht: der OBM allein
bzw. ein Fachbürgermeister in seiner Stellvertretung oder der Stadtrat? Ein Stadtrat, der im Unterschied zu den kommunalen Aufsichtsräten nicht
über die notwendige Kompetenz verfügen muss
und den betroffenen kommunalen Unternehmen
nicht aufsichtführend und beratend zur Seite
steht? Ein Verwaltungsausschuss, der statt einer
ausführlichen und aussagekräftigen Beschlussvorlage eine PowerPoint-Präsentation zur Kenntnis nimmt? Damit wird das Tor geöffnet - das wissen Sie sehr genau - für Änderungsanträge der
Fraktionen zu Wirtschaftsplänen der kommunalen
Unternehmen, beileibe nicht immer zum Nutzen
und zur nachhaltigen Entwicklung der kommunalen Unternehmen.
Doch die Verwaltung will den Kodex in diesen
Punkten nicht umsetzen, trotz der irreführenden
Überschrift. Welche Begründung liefert sie uns
dafür? Etwa die in der Überschrift ebenfalls angekündigte Anpassung der Gesellschaftsverträge an
S e i t e | 60
die Novellierung des Gemeinderechts? Doch weder das Gesellschaftsrecht noch das Mitbestimmungsrecht noch die Sächsische Gemeindeordnung sehen eine explizite Zuweisung vor. Daran
haben auch die Novellierungen nichts geändert.
Zu mitbestimmten Unternehmen äußert sich die
Sächsische Gemeindeordnung gleich gar nicht.
Entgangen ist der Verwaltung zudem, dass das
Staatsministerium des Innern in dem berühmten
Leitfaden zum kommunalen Beteiligungsmanagement eines vorsieht: die Beschlussfassung des
Wirtschaftsplans durch den Aufsichtsrat. Die Beteiligten sind seitdem nicht davon abgegangen.
Damit ist der vorliegende Gesellschaftsvertrag
nicht an sächsische Regelungen angepasst worden, sondern weicht von ihnen ab. - Also: Statt
schlüssiger Argumente eine Vorlage, die nicht
hält, was die Überschrift verspricht.
Völlig inkonsequent ist zudem, dass der Oberbürgermeister beim Gesellschaftsvertrag der LVV
dem Aufsichtsrat die Kompetenz zur Beschlussfassung über das strategische Unternehmenskonzept entzieht, beim Gesellschaftsvertrag der
Lecos GmbH aber nicht. Mehr noch: In der Begründung des dritten heute zu beschließenden
Gesellschaftsvertrages, dem der Aufbauwerk Region Leipzig GmbH, argumentiert die Verwaltung ich zitiere -:
Da die ARL keinen Aufsichtsrat hat, befinden sich die Beschlusszuständigkeiten für den Wirtschaftsplan und das strategische Unternehmenskonzept bei der
Gesellschafterversammlung.
Das heißt ja wohl im Umkehrschluss: Wenn sie einen Aufsichtsrat hätte, würde dieser über beides
beschließen.
So haben wir drei Vorlagen mit drei einander widersprechenden Konstellationen. Variante 1: Die
LVV hat einen Aufsichtsrat. Dieser darf weder
über das strategische Unternehmenskonzept bestimmen noch über den Wirtschaftsplan. Beides
tut die Gesellschafterversammlung. Variante 2:
Die Lecos hat einen Aufsichtsrat. Dieser darf über
das strategische Unternehmenskonzept bestimmen, nicht aber über den Wirtschaftsplan. Letzteres tut die Gesellschafterversammlung. Variante 3: Da die ARL keinen Aufsichtsrat hat, bestimmt die Gesellschafterversammlung sowohl
über das strategische Unternehmenskonzept als
auch über den Wirtschaftsplan. - Und das sollen
schlüssige Argumente sein?
Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, geben
Sie die Kompetenz für den Wirtschaftsplan und
das strategische Unternehmenskonzept dorthin,
wo sie hingehört: in den Aufsichtsrat! Das widerspricht nicht dem sächsischen Recht. Setzen Sie
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
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so den Kodex um! Stimmen Sie für unseren Änderungsantrag! - Danke.
Euro jährlich zu verzichten, aber aus Sicht des
Unternehmens wäre das anders zu sehen. Auch
hier sehen Sie den Widerspruch.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok, bitte.
Ein anderes Beispiel: Wenn wir als Stadtrat wollen, dass uns Vorschläge zum Ausstieg aus der
Braunkohle gemacht werden, ist die Erarbeitung
dieser Vorschläge noch ungefährlich. Aber wenn
es dann zum Schwur kommt, kommt es auf die
Rahmenbedingungen an, ob ein Ausstieg aus
dem Vertrag mit Lippendorf im Interesse des Unternehmens ist oder eben nicht. Es mag im Interesse der Stadt Leipzig sein, weil man das politisch so formuliert. Aber es können sich hier unterschiedliche Interessenlagen ergeben.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gegen den Änderungsantrag der
LINKEN sprechen und darlegen, dass so unsystematisch, wie von Ihnen, Frau Dr. Lauter, gerade
vorgetragen, es doch nicht ist, wenn man sich die
einzelnen Unternehmen anschaut und auch die
Beschlüsse, die der Stadtrat bezüglich dieser Unternehmen bereits getroffen hat.
Wichtig zu wissen ist - das will ich voranschicken -, dass es unterschiedliche Verpflichtungen
gibt. Ein Aufsichtsrat ist kraft Gesetz dem Unternehmen, also der Gesellschaft, verpflichtet und
nicht dem Gesellschafter. Das ist ein ganz wichtiger Unterschied, weil Dinge, die im Unternehmensinteresse sein mögen, in einer bestimmten Situation unter Umständen nicht im Interesse des Gesellschafters sind und umgekehrt.
Ich will hier bewusst kein Beispiel aus der Stadt
Leipzig anführen, sondern eines aus der freien
Wirtschaft. Es könnte sein, dass ein Gesellschafter, eine Unternehmensfamilie, vorhat, irgendwo
zu investieren, und deswegen ein hohes Interesse
daran hat, dass eine hohe Ausschüttung beschlossen wird, um das Geld wie gewünscht einsetzen zu können. Das ist in diesem Fall ganz klar
im Interesse des Gesellschafters. Das muss aber
nicht im Interesse der Gesellschaft sein, weil dem
Unternehmen damit Liquidität entzogen wird, die
das Unternehmen zum Beispiel für wichtige strategische Entscheidungen, um das Unternehmen
zukunftsfest zu machen, dringend benötigt. Sie
sehen: Unternehmensinteresse und Gesellschafterinteresse müssen nicht immer übereinstimmen. Sie tun es überwiegend, aber nicht immer.
Wenn man sich die Situation in der Stadt Leipzig
anschaut, stellt man fest: Es gibt verschiedene
Unternehmen, für die wir eigentümergeprägte
Oberziele beschlossen haben, denen wir als Eigentümer ganz klar sagen, was wir mit dem Unternehmen vorhaben und wo unsere Interessen
liegen. Wir fassen im Stadtrat auch Beschlüsse
über diese Unternehmensziele hinaus, nämlich
was wir von den Unternehmen gerne haben wollen. Auch hier wird deutlich, dass solch ein Beschluss von uns als Eigentümer, als Gesellschafter, im Einzelfall mit dem Interesse des Unternehmens übereinstimmen kann, aber nicht muss.
Wiederum ein Beispiel: Wenn wir als Gesellschafter aus der Steinkohle aussteigen wollen und sagen: „Wir verkaufen unsere Beteiligung in Polen“,
dann ist es vielleicht politisch motiviert in unserem
Interesse, auf Erträge in Höhe von 10 Millionen
Deswegen ist es immer dann, wenn wir als Stadtrat beschließen, dass die Eigentümerziele unter
Umständen über den Gesellschafterzielen stehen, richtig und wichtig, dass wir als Stadtrat in
der Gesellschafterversammlung die Zuständigkeit
über diese wesentlichen Fragestellungen und die
Wirtschaftsplanung beachten. Deswegen macht
es auch einen Unterschied, dass die Regelungen
bei einem derart strategisch bedeutsamen Unternehmen wie dem LVV-Konzern anders aussehen
als bei der Lecos GmbH. Damit ist auch der Widerspruch erklärt, den Sie, Frau Dr. Lauter, zum
Schluss Ihrer Rede dargestellt haben.
Ich kann Sie nur herzlich darum bitten, auch aufgrund der Tatsache, dass wir uns sehr aktiv einmischen in das, was wir von unseren Unternehmen haben wollen: Belassen Sie es bei den Regelungen, wie sie in der Vorlage vorgeschlagen
wurden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Ich möchte jetzt nicht ganz so
lange ausführen, kann aber an dieser Stelle Herrn
Morlok nur beipflichten. - Wozu haben wir denn
kommunale Unternehmen? Wir haben kommunale Unternehmen nicht, um nur schnöde Geld zu
verdienen. Wir haben kommunale Unternehmen,
um mit deren Hilfe unsere städtischen Interessen
wie Stadtentwicklung, Verkehr, Wohnen etc.
durchsetzen zu können. Deshalb ist es enorm
wichtig, dass der Gesellschafter - das sind letztendlich wir - Einfluss darauf hat: Wie sieht die strategische Unternehmensplanung aus? Wie sieht
die Wirtschaftsplanung aus?
Was nützt es, wenn wir sagen: „Aufgrund der aktuellen Entwicklungen brauchen wir sozialen
Wohnungsbau; die LWB soll Wohnraum schaffen;
wir setzen Eigentümerziele“, wenn die LWB dann
sagt: „Das sehen wir aus unternehmerischem Interesse ganz anders“? - Oder nehmen wir die
LVB: Wir haben gewisse Ziele, die wir mit der LVB
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
durchsetzen wollen, um auf Mobilitätserfordernisse, Fahrpreise etc. reagieren zu können. Die
unternehmerischen Interessen könnten unter Umständen anders aussehen als unser Gesellschafterinteresse.
Deswegen ist es wichtig, dass wir Unternehmen,
die eine herausragende strategische Bedeutung
für die Stadt Leipzig haben, steuern können. Es
ist eminent wichtig, dass die Entscheidung über
die Wirtschaftspläne und die strategische Unternehmensplanung beim Gesellschaftervertreter
liegt. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Niermann.
Stadträtin Niermann (CDU): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Liebe Frau
Dr. Lauter, wir haben uns ja schon einige Male
darüber unterhalten. Ich muss an dieser Stelle
noch einmal sagen: Es ist doch ganz einfach:
Diese städtischen Unternehmen haben einen Gesellschafter, und dieser Gesellschafter ist die
Stadt Leipzig, und die Stadt Leipzig wird durch
uns vertreten und wir wiederum durch den Oberbürgermeister. Deswegen ist es folgerichtig, dass
das strategische Unternehmenskonzept nur von
uns beraten und letztendlich auch entschieden
wird. Insofern kann ich nur auf das verweisen,
was meine Vorredner, Herr Morlok und Herr Oßwald, hier gesagt haben. Genauso ist das.
Es muss doch auch für einen Nichtjuristen verständlich sein, dass das nicht anders laufen kann.
Wir haben hier mitbestimmte Unternehmen. Das
heißt: Im Aufsichtsrat sitzen nicht nur städtische
Vertreter, sondern auch andere, was vollkommen
in Ordnung und gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aber dort kann gerade nicht das strategische Unternehmenskonzept entschieden werden, sondern über das strategische Unternehmenskonzept dieser Firmen entscheiden nur wir.
Es ist richtig: Im Leipziger Corporate Governance
Kodex steht das anders geschrieben. Damals haben wir das nicht richtig gesehen. Deswegen sind
wir ja auch der Meinung, dass man da etwas ändern muss. Wir halten diese Regelung für unzulässig und meinen, dass man hier gar nicht anders
abstimmen kann, als die Verwaltung uns hier vorschlägt. Deswegen werden wir dem auch zustimmen. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Herren und Damen Stadträte! Ich spreche zur
Vorlage unter TOP 18.20 und unserem Änderungsantrag dazu. - Ich halte die Diskussion für
reichlich verkopft und konstruiert. Sie unterstellen,
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dass die Beratung in den Aufsichtsräten dazu
führt, dass Beschlüsse gefasst werden, die nicht
gut für das Unternehmen sind. Ich finde diese Unterstellung so hanebüchen, so unmöglich. - Natürlich ist das eine Unterstellung. Dann müssten wir
hier im Verwaltungs- und Beteiligungsausschuss
quer regieren.
Ich selber habe erlebt, wie per Gesellschafterbeschluss Beschlüsse des Aufsichtsrates kassiert
wurden. Diese Möglichkeit haben Sie sich ja bisher auch schon genommen. Aber in einem mitbestimmten Aufsichtsrat - dass ausgerechnet die
SPD an dieser Stelle dagegen ist, ist mir schleierhaft - sollen die Aufsichtsräte eben auch bestimmen. Es geht nicht an, dass die Stadt sich herausnimmt, das wegzuwischen, und sagt: Wir machen
das aber so, wie wir es wollen. - Ich finde das
auch nicht richtig. Dort, wo beraten wird, soll auch
beschlossen werden, und zwar sowohl der Wirtschaftsplan als auch die strategische Unternehmenskonzeption. Wir unterstützen DIE LINKE an
der Stelle.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok noch einmal.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Ich musste mich einfach deswegen noch einmal zu Wort melden, weil Frau
Krefft gerade eben unterstellt oder behauptet hat,
hier wäre gesagt worden, dass Aufsichtsräte nicht
im Unternehmensinteresse handeln würden. - Da
Herr Oßwald und Frau Niermann mir ja zugestimmt haben, müssen wir alle drei das offensichtlich so gesagt haben, so zumindest die Auffassung von Frau Krefft.
Dem möchte ich mit allem Nachdruck widersprechen. Ich habe genau das Gegenteil gesagt. Ich
habe gesagt, dass Aufsichtsräte dem Unternehmen verpflichtet sind und im Interesse des Unternehmens handeln und entscheiden und das auch
nach Gesetz so tun müssen. Genau das habe ich
gesagt, nichts anderes.
Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie, das Protokoll zu überprüfen, ob die Behauptung von Frau
Krefft, wir hätten etwas anderes gesagt, wahr oder unwahr ist. Wir haben das nicht gesagt.
Ich habe vielmehr gesagt, dass das Interesse des
Gesellschafters ein anderes sein kann als das der
Gesellschaft. Herr Oßwald hat ja auch noch einige
Beispiele, hier: aus der Stadt, angeführt, wo das
im Einzelfall vorkommen kann, nämlich dass ein
Aufsichtsrat, der im Interesse des Unternehmens
handelt, unter Umständen nicht die Interessen
wahrnimmt, die wir als Eigentümer an unsere Unternehmen, an die LVB, an die LWB, haben. Ge-
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
nau das ist der Unterschied. Ich bitte die Unterstellung von Frau Krefft mit Nachdruck zurückzuweisen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich werde gar nichts
mehr sagen müssen. Herr Morlok, es ist in Ihren
wie auch in anderen Ausführungen exakt formuliert worden, was wir verwaltungsseitig sehr sachlich versucht haben, zu beschreiben.
Frau Dr. Lauter, Sie wissen - das muss ich an sich
jetzt nicht wiederholen -: Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Wir sind der Auffassung, dass die
Themen insbesondere bei mitbestimmten Aufsichtsräten in die Gesellschafterversammlung gehören. Ich glaube, wir tun gut daran. Es ist im Ergebnis auch die Erfahrung der letzten 20 Jahre,
die wir heute in eine Satzung mit einbringen.
Ich glaube, die Meinungen sind ausgetauscht. Es
wird bei einigen nicht zu vereinbarenden Positionen bleiben. Wir sollten jetzt per Abstimmgerät
darüber abstimmen.
Tagesordnungspunkt 18.19, Gesellschaftsvertrag
LVV: Zunächst steht der Änderungsantrag der
Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Bitte geben
Sie Ihre Stimme dazu ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen,
1 Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Satzung selbst. Ich
möchte mich ausdrücklich bedanken für den Erarbeitungsprozess, der besonders war. Bitte geben
Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen,
6 Enthaltungen. So beschlossen. - Wir gehen jetzt
damit zur Landesdirektion.
Tagesordnungspunkt 18.20, Gesellschaftsvertrag
Lecos GmbH: Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen,
keine Enthaltungen. Abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Satzung selbst.
Bitte geben Sie Ihre Stimme jetzt ab! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen, 27 Nein-Stimmen,
6 Enthaltungen. So beschlossen.
Tagesordnungspunkt 18.21, Gesellschaftsvertrag
Aufbauwerk Region Leipzig GmbH: Bitte geben
Sie Ihre Stimme jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung.
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Abstimmung: 55 - 0 - 5. Damit so beschlossen.
18.22 Ankauf der Flurstücke 1172/1, 1172/2,
1173/1, 1173/2, 1174/1 und 1174/2 der
Gemarkung Mockau und Übertragung
dieser Flurstücke in das Vermögen des
Eigenbetriebes Städtische Behindertenhilfe - Erst- und Zweitvorlage - (VIDS-04621)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klares Vorvotum. - Wird das Wort gewünscht? Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.23 Grundsatzbeschluss städtische Jubiläen: Anpassung an die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig (VI-DS-04860NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.23.1 dazu ÄA (VI-DS-04860-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bitte beachten Sie die Korrektur in Punkt 5 auf
Seite 9: nicht: Clara Wieck, sondern: Clara Schumann. Wir können auch „Wieck“ in Klammern setzen.
Frau Körner, bitte schön.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian)
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz. Die
E-Mails gehen manchmal bis in die Nacht hin und
her. Es war leider nicht möglich, die Korrektur
„Clara Schumann statt Clara Wieck“ per E-Mail
auf den Weg zu bringen, was uns ein bisschen
geärgert hat. Jetzt wird das so von der Verwaltung
übernommen, wie wir gerade gehört haben.
Wenn man länger darüber nachdenkt, kommt
man zu der Frage: Was heißt es eigentlich, wenn
wir international für einen „Clara-Wieck-Tag“ werben? Der Name Clara Wieck ist relativ weniger
bekannt als der Name Clara Schumann. Dazu
kommt, dass sie selbstverständlich auch großen
Anteil am Ruhm von Robert Schumann hatte. Das
weiß jeder, der sich mit ihrer Biografie beschäftigt.
Ich hoffe, dass solche Fauxpas künftig schon im
Vorfeld erkannt werden, damit Träger nicht verunsichert werden und überlegen müssen, wie sie
ihre eigenen Jubiläumsbeiträge gestalten. - Vielen Dank.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Danke schön. Wird das Wort gewünscht? - Frau Gehrt.
Stadträtin Gehrt (DIE LINKE): Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Meine Rede
wird kurz, da wir den Grundsatzbeschluss begrüßen, zum einen weil er uns finanzielle Planungssicherheit gibt und zum anderen weil der Auswahlprozess der Jubiläen dem Stadtrat und somit auch
der Öffentlichkeit zukünftig transparenter gemacht
werden soll.
Nichtsdestotrotz möchten wir Ihnen vier Punkte
mit auf den Weg geben:
Erstens. Wir wünschen uns, dass bei der zukünftigen Auswahl der Themen, Ereignisse und Personen besonders auch die Leistungen von Frauen
gewürdigt werden. - Das werden sie zwar 2019
mit Clara Schumann zum Beispiel; aber dazu war
auch ein fraktionsübergreifender Antrag nötig.
Zweitens. Wir wünschen uns, dass die Jubiläen,
deren Inhalte und Angebote nicht nur im Zentrum
und für Touristen, sondern auch dezentral und für
die Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in den
Schwerpunktgebieten, die im INSEK benannt
sind, spürbar und erfahrbar werden.
Drittens. Wir möchten, dass bei zukünftigen Jubiläen mehr Angebote im Sinne der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche eingeplant und
umgesetzt werden.
Viertens wünschen wir uns transparente Verfahren, mit denen die Akteure der freien Szene als
verlässliche Partner in die Ausgestaltung der Jubiläen eingebunden werden. - Ein solches ist zum
Beispiel jetzt die öffentliche Ausschreibung für das
Clara-Schumann-Jubiläum, auf die sich die Akteure der freien Szene mit möglichst interdisziplinären Projekten bewerben können. Wir erhoffen
uns davon, dass durch diese Projekte von freien
Trägern zum Beispiel der soziokulturellen Bildung, aber auch aller anderen Bereiche ganz automatisch die Themen und Inhalte in die Stadtteile
und an unterschiedlichste Zielgruppen herangetragen werden.
Dass es Diskussionsbedarf bei der Auswahl und
Ausgestaltung der Jubiläen gibt, hat auch die Diskussion zum selben Thema im Kulturrat am
27. November gezeigt. Leider war die Zeit viel zu
kurz; aber es soll vertiefend weiter diskutiert werden. Wenn wir die Vorlage richtig verstehen, steht
sie neuen Impulsen und Ideen, die noch kommen
könnten, nicht im Weg. Deswegen werden wir ihr
auch zustimmen. Wir werden zukünftig, wenn uns
die Auswahl dargestellt wird oder die thematischen Einzelvorlagen vorgelegt werden, auf jeden
Fall auf die eben benannten Punkte achten. - Vielen Dank.
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Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Gibt es weitere
Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag wird von der Verwaltung übernommen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Wer dieser Vorlage zustimmt, bitte ich um das
Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Die Vorlage ist einstimmig so beschlossen.
18.24 Marktsatzung - Satzung der Stadt
Leipzig über die Durchführung, Zulassung und Gebührenerhebung auf Wochen- und Spezialmärkten (VI-DS04733)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.24.1 dazu ÄA (VI-DS-04733-ÄA-01)
Einreicher: Beirat für Gleichstellung
18.24.2 dazu ÄA (VI-DS-04733-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Märtens.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte
Beigeordnete! Liebe Kollegen! Ich möchte den
Änderungsantrag des Gleichstellungsbeirats einbringen. - Die Stadt Leipzig hat sich bereits vielfach zum Kampf gegen sexistische Werbung in
der Stadt bekannt. Es gab Grundsatzbeschlüsse,
wir haben die Charta zur Gleichstellung von Frau
und Mann auf lokaler Ebene unterzeichnet. Auch
ich habe hier schon mehrfach dazu gesprochen,
zum letzten Mal im Rahmen der Vergabe der Werbekonzessionen. Dort haben wir verankert, dass
die zukünftigen Werbekonzessionäre auf die Einhaltung der Regeln des Deutschen Werberates
verpflichtet werden.
Jetzt beantragt der Gleichstellungsbeirat einen
nächsten logischen Schritt. Die Regeln des Deutschen Werberates sollen zukünftig auch für die
Gestaltung aller Marktstände gelten, die unter die
Marktsatzung fallen. Damit kann langfristig erreicht werden, dass die Stadt konsequent gegen
sexistische Werbung vorgehen kann.
Meine Damen und Herren, im Namen der Mitglieder des Gleichstellungsbeirats bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Ergänzungsantrag.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel hat das
Wort.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Werte Stadträtinnen und Stadträte! Unser Änderungsantrag bezieht sich ausschließlich auf die
Händler des Wochenmarktes. Wir hatten heute
schon die Petition „Nein! Zu Marktverlegungen“
auf der Tagesordnung. Nun gibt es Situationen,
wo das wirklich nicht geht. Das ist in der Petition
auch berücksichtigt worden.
Aber es ist auch eindeutig, dass die Händler bei
einer Verlegung auf den Augustusplatz, den
Richard-Wagner-Platz und im Extremfall auf den
Leuschner-Platz Umsatzeinbußen von über
50 Prozent haben. Für manchen Händler, gerade
aus der Landwirtschaft wie zum Beispiel den Gemüsebauern aus Markranstädt, sind die zwei
Tage, Dienstag und Freitag, existenziell, weil er
kein eigenes Geschäft hat, wo er seine regionalen
Produkte verkaufen kann; er muss es auf dem
Markt tun.
Die Markthändler - ich habe mit ihnen gesprochen - sind mit einer Erhöhung der Standgebühren auf dem Markt vollkommen einverstanden.
Wenn sich Kosten erhöhen, ist das einsehbar.
Aber so fair wie wir mit den Händlern in der Petition umgegangen sind, sollten wir auch weiterhin
mit ihnen umgehen und beschließen, dass die
Gebühren für die Markthändler auf den Ausweichmärkten nicht erhöht werden, sondern ausschließlich nur für die auf dem Marktplatz. Damit
würden wir Unternehmer unterstützen, die unserer Bevölkerung sehr lieb sind; denn die Märkte
sind gut besucht. Wenn es sich für die Händler
künftig nicht mehr lohnt, werden sie darauf verzichten, ihre Produkte anzubieten. Deshalb bitte
ich Sie: Gehen Sie genauso fair wie in der Petition
mit den Markthändlern um und unterstützen Sie
diesen Änderungsantrag! - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wiederholt stelle ich fest, dass in Vorlagen
die Bezeichnung der Stadtteile etwas unbestimmt
ist. „Innenstadt“ ist nach unserer Stadtkarte nicht
bestimmt, aber eindeutig bestimmt ist „Zentrum“.
Es gibt das Zentrum-Ost, das Zentrum-Südost,
das Zentrum-West usw. Wenn man bei allgemeinen Dingen von Innenstadt spricht, mag das noch
angehen. Aber wenn etwas konkret auf das Stadtzentrum bezogen ist, sollte man auch die Bezeichnung verwenden, die vom Amt für Statistik
und Wahlen definiert ist, es sei denn, man will die
Bezeichnungen für die Stadtteile generell ändern.
Oberbürgermeister Jung: Okay. Das gucken wir
uns noch einmal an. - Herr Geisler.
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Stadtrat Geisler (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Verbliebene! Wir haben ein
formales Problem damit. Wir haben in den Ausschüssen lang und breit darüber geredet und festgestellt, dass das Marktamt kostendeckend
Preise seiner eigenen Aufwendungen umlegt, um
am Ende eine schwarze Null zu schreiben. Das
war die Konsequenz der Vorstellung im Fachausschuss. Jetzt greifen wir nachträglich ein und verzichten auf einen Teil der Einnahmen.
Ehrlicher wäre gewesen, an der Stelle zu sagen:
Okay, wenn ihr das als Steuerungselement wirklich haben wollt, liebe CDU, dann erhöhen wir auf
dem Marktplatz die Preise leicht mehr, um etwas
Spielraum zu haben, damit wir sie in den Randgebieten, wo die Händler etwas weniger Umsatz machen, weniger stark erhöhen müssen. Das wäre
ehrlich gewesen, und das wäre fair gewesen. So
erzeugen wir ein Manko und machen im Kulturamt
wieder einmal einen Posten mit Verlusten auf.
Das wollen wir nicht. Wir lehnen den Änderungsantrag ab.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.
Zunächst steht der Änderungsantrag des Beirats
für Gleichstellung zur Abstimmung. Bitte geben
Sie jetzt Ihre Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 34 Ja-Stimmen, 26 Nein-Stimmen,
keine Enthaltungen. Damit ist das angenommen.
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
der CDU-Fraktion. Bitte Ihre Stimme, jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 40 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen,
6 Enthaltungen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Vorlage zur Marktsatzung. Bitte geben Sie Ihre
Stimme ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 59 - 0 - 1. So beschlossen.
18.25 Internationales
Hanns-Eisler-Stipendium der Stadt Leipzig - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung
nach § 79 (1) SächsGemO für 2018 (VIDS-04873)
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Körner, bitte.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es schon spät
ist, halte ich es für gut, zu dieser und auch zur
nachfolgenden Vorlage etwas zu sagen; denn
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
das, was ich jetzt sage, gilt für beide gleichermaßen.
Ich denke, es passiert nicht allzu oft, dass die
Stadt die Würdigung von Menschen vorschlägt,
die nicht schon seit vielen Jahren eine Rolle in
Einzelvorlagen spielen. Wir hatten bereits vor einigen Jahren beschlossen, das MendelssohnHaus gesondert über eine Stiftung zu fördern. Wir
sind jetzt an einem Punkt, wo die Stadt sagt:
Keine Streitereien um den Fördertopf! Wir sagen
als Verwaltung: Wir möchten Hanns Eisler und
auch Richard Wagner würdigen. - Ich denke, das
ist ein sehr wichtiger Schritt. Beide Künstler gehören zu Leipzig.
Trotzdem muss die Entscheidung wie jegliche
neuen Förderungen diskutiert werden, auch weil
sie finanziell anders untersetzt sein wird. Ich selber befürworte sehr stark diese beiden Vorlagen,
weiß aber, dass es in den Fraktionen sehr unterschiedliche Diskussionen dazu gegeben hat.
Nun zur Vorlage „Internationales Hanns-EislerStipendium der Stadt Leipzig“. Hanns Eisler
wurde in Leipzig geboren, hat aber Zeit seines Lebens anderswo gelebt. Wer hier in Leipzig aufgewachsen ist, kennt die von ihm komponierte Melodie zu „Er rührte an den Schlaf der Welt mit Worten, die Blitze waren“, die wir alle zu DDR-Zeiten
im Unterricht gehört haben, und erinnert sich an
die markante Stimme von Ernst Busch, der dieses
Lied gesungen hat. Wir wussten, dass Eisler die
Nationalhymne der DDR komponiert hat.
Wir wussten relativ wenig über seine Stücke, die
nicht oder erst in den späten Zeiten der DDR gespielt wurden. Wir wussten relativ wenig darüber,
wer Eisler eigentlich war: ein österreichischer
Jude, der hier in Leipzig geboren wurde, in Wien
aufgewachsen ist und in den 1930er-Jahren von
dort fliehen musste. Wir wussten relativ wenig
über die Vorbehalte, die die DDR-Staatstreuen
und die Regierung ihm gegenüber hatten, obwohl
sie ihn auch gewürdigt haben. Das alles wussten
wir nicht. Wir hatten vor allen Dingen die patriotischen Lieder im Ohr, die uns schon in relativ zartem Alter erreichten und auch sehr eindrücklich
waren.
Ich finde, das ist so beispielgebend, dass er Kommunist oder Sozialist in einer Zeit war, wo eben
noch nicht klar war, was aus diesem Modell einmal wird. Er hat sehr eng mit Brecht zusammengearbeitet und seine Texte vertont, aber auch mit
Busch, der seine Lieder gesungen hat. Eislers Biografie war eine extreme Entdeckung für mich,
schon weil er mehrere Systeme erlebt hat. Er war
jahrelang im Exil in den USA und dort als Professor tätig. Ende der 1940er-Jahre kam er einer Deportation aus den USA wegen angeblich unamerikanischen Verhaltens zuvor und kehrte zurück
nach Europa, in die gerade gegründete DDR. Zu
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Beginn wurden viele seiner Werke dort gewürdigt,
später wurden sie nicht mehr aufgeführt. Er blieb
bis zuletzt Österreicher, was wahrscheinlich manchen Leuten auch suspekt war.
Ich bin regelrecht begeistert, dass wir uns nun
entscheiden, ein Projekt zu starten, das inhaltlich
auch mit Musik zu tun hat. Wir werden es jungen
Komponisten ermöglichen, in der authentischen
Wohnung zu wohnen. Wir werden zu Beginn des
neuen Jahres die Bevölkerung aufrufen, für diese
Wohnung Möbel zu spenden; denn das Budget
von 40.000 Euro pro Jahr, das hier vorgeschlagen
wird, ist extrem eng bemessen. Damit soll auch
noch eine halbe Stelle für die Organisation finanziert werden. Über fünf Monate soll jungen Komponistinnen und Komponisten die Möglichkeit gegeben werden, dort zu wohnen.
Sie erhalten ein kleines Honorar, quasi Mindestlohn. Sie komponieren ein Werk und werden dieses dann in der Reihe Musica Nova aufführen.
Das Gewandhaus hatte schon den 100. Geburtstag von Eisler sehr herausgehoben und ist bereit,
im Rahmen der Reihe Musica Nova interessante
Stücke von ihm aufzuführen. Es wird auch die
Möglichkeit geben, an der Hochschule für Musik
Seminare zu besuchen oder selber als Dozent
bzw. Dozentin tätig zu werden, je nachdem, wie
die Lage ist. Sie sehen, das ist ein sehr interessantes Projekt.
Wir haben übrigens gemeinsam mit der Mendelssohn-Tochterstiftung vor, auch zur Würdigung von
Kurt Masur jungen Künstlern Seminare und internationale Workshops anzubieten.
Dieses Projekt zielt auf Gegenwartsmusik ab, also
ein ganz anderes Spektrum. Ich denke, es wird international wie auch für die Stadt Leipzig extrem
interessant sein, sehr kreativ mit diesem Erbe umzugehen. Ich würde mich freuen, wenn viele von
Ihnen sich dafür entscheiden und der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Götze.
Stadtrat Götze (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Wir begrüßen die Vorlage der Verwaltung. In der Tat sollte Leipzig als Geburtsstadt Eislers einen Beitrag leisten, des 120. Geburtstags
dieses großen Komponisten zu gedenken. Dass
sich dies nicht allein auf das Erinnern beschränkt,
sondern mittels einer innovativen Idee geschehen
soll, ist zu begrüßen.
Sein als authentischer Ort erhaltenes Geburtshaus in der Hofmeisterstraße stand am Beginn
jahrelanger Bemühungen, auch wenn Eisler nach
seiner Geburt nicht lange dort wohnte. Aber das
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
ist bei vielen Geburtsorten in Deutschland so, die
dennoch hervorgehoben werden, um damit Werbung zu machen. Es ist vielen Akteuren und nicht
zuletzt einem vernünftigen Investor zu verdanken,
dass dieses Haus nicht abgerissen wurde. Nach
Anbringen einer Gedenktafel und Sanierung soll
die Wohnung, in der der Komponist geboren
wurde, mit Stipendiatin oder Stipendiat, mit Klang,
mit authentischem Material und mit Mobiliar gefüllt
werden. Die in der Vorlage eingeplanten Mittel
und beschriebenen Wege halten wir für geeignet
und angemessen, diesen Zweck zu erfüllen.
Es gibt natürlich wieder jene, die - je nach eigener
politischer Agenda - wie bei jedem Vorschlag ein
Haar in der Suppe finden werden, vielleicht auch
zwei oder auch drei; für jeden Buchstaben des
Parteinamens einen.
Manch einer mag sich am Namen Eislers oder der
Namensträgerschaft stören. Ja, politisch engagierte Künstler wie Eisler sind nicht so einfach zu
konsumieren wie jene, die reibungslos und gefällig die ästhetische Wirkung der Kunst um der
Kunst willen praktiziert haben. Politische Künstler
wie Eisler haben sich an der Gesellschaft ihrer
Zeit gerieben. Seine Einstellung war parteiisch,
was naturgemäß nicht jeder teilt. Diese Ambivalenz ist aber auszuhalten, wie wir es bei vielen
tun, so auch bei Wagners Verirrungen, die seine
Leistungen als Künstler keinesfalls schmälern,
weswegen wir auch der Vorlage zu TOP 18.26
mehrheitlich zustimmen werden.
Für den einen mag Eisler als Künstler gelten, der
Probleme der Zeit kritisierte, der, aus armen Verhältnissen stammend, aus tiefer Überzeugung in
der Weltwirtschaftskrise zum Text vieler Kampflieder gewaltige Musik bescherte sowie den
Brecht’schen Stücken vertonte Eindruckskraft
verlieh. Das begründet seine weltweite Bekanntheit. Brecht und Eisler gehören kongenial zusammen.
Dem anderen wird Eislers Einstellung und seine
spätere Entscheidung für den Osten aufstoßen.
Das ist so, mindert aber seinen künstlerischen
Rang keineswegs. In Eislers Leben gab es viele
politische Situationen, die ihn an irgendeinen
Rand oder heraus aus dem Land trieben, in dem
er sich gerade aufhielt, sei es aus dem sogenannten Dritten Reich, aus dem er wegen seiner Einstellung und seiner jüdischen Herkunft fliehen
musste, oder aus dem amerikanischen Exil, wo
ihn die Kalten Krieger überwachten, verfolgten
und auswiesen. In der DDR war er zeitweise dem
Vorwurf des sogenannten Formalismus ausgesetzt und hatte seine Schwierigkeiten - trotz seiner Einstellung, eben wegen der Leistungen im
amerikanischen Exil.
S e i t e | 67
Zudem kannte Eisler in seiner Schaffenszeit
schwere wirtschaftliche Existenzkrisen, durchbrochen von Phasen wirtschaftlicher Sicherheit, in
denen er sein unstreitiges Können auch mal gegen Geld verkaufen konnte, so zum Beispiel in
Hollywood oder als anerkannte Lehrkraft an Universitäten. Wer das Leben Eislers auf die DDRNationalhymne reduziert, hat Eislers Leben in seiner Komplexität nicht verstanden.
Das zweite Haar in der Suppe ist vielleicht die
Konkretheit des Projekts. Nun, wir wissen tatsächlich noch nicht, was während der geplanten Stipendien dort komponiert werden wird. Aber wir finden es großartig, dass regelmäßig Neues in unserer Stadt als Entstehungsort entstehen wird und
wir dies ermöglichen.
Auch dass sich der Namen des Stipendiums und
die Bewerbungsmöglichkeit baldiger Bekanntheit
erfreut - da sind wir uns sicher - und Werbung für
die Musikstadt Leipzig ist, freut uns. Es bietet zusammen mit der notwendigen freien Zeit für Kompositionen Rahmenbedingungen für Werke, die
es vielleicht ansonsten nicht leicht hätten, umgesetzt zu werden.
Das dritte Haar in der Suppe: Dürfen wir überhaupt Stipendien vergeben? Wir sind der Meinung: Das ist auf dem in der Vorlage beschriebenen Weg und auf der dort genannten rechtlichen
Grundlage durchaus möglich. Wir vertrauen auf
das Vermögen der benannten Träger und Aktiven,
deren Anliegen der Erfolg des Vorhabens ist, die
konkrete Ausgestaltung von Vergabe und Wohnungssituation kompetent zu lösen.
In wenigen Jahren - davon bin ich überzeugt - wird
sich unsere Stadt mit den Kompositionsergebnissen, mit Preisen, die dafür gewonnen werden, wie
auch mit dem Namen Eislers schmücken als Teil
ihres Rufs als Musikstadt. Stimmen Sie bitte dieser Vorlage zu! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Maciejewski.
Stadtrat Maciejewski (CDU): Zum Thema Eisler
ist alles gesagt. Dazu will ich jetzt nichts ergänzen, aber einmal ganz schnöde Zahlen nennen.
Mir ist bekannt, dass diese Wohnung zum 1. Januar gar nicht zur Verfügung stehen wird. Das
scheint aber keinerlei Auswirkungen auf diesen
Zuschuss zu haben, den die Stadt Leipzig jetzt
von uns beschließen lassen will. Dazu hätte ich
gern eine Aussage.
Im Pressekonzept - Anlage 7 der Vorlage - wird
aufgelistet, dass schon am 04.03.2018 eine Veranstaltung in dieser Wohnung stattfinden soll. Im
Februar soll ein Aufruf zu Möbelspenden gestartet
werden. Schon im März soll Vollzug gemeldet und
die Möbel übergeben werden. Diese Termine
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
sind, denke ich, nicht zu halten, wenn diese Wohnung noch gar nicht zur Verfügung steht. Gibt es
neue Informationen dazu?
Oberbürgermeister Jung: Bevor Frau Dr. Jennicke darauf antwortet, Herr Schlegel noch.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! In den 1960er-Jahren war es mir
möglich, im Rahmen eines Schüleranrechts regelmäßig Konzerte des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters Leipzig zu erleben. Es muss an dieser Stelle
einmal gesagt werden: Zur Musikstadt Leipzig gehören nicht nur das Gewandhausorchester, die
Hochschule für Musik und das Institut für Musikwissenschaft der Universität, sondern dazu gehören auch der Rundfunkchor Leipzig und das
Rundfunk-Sinfonie-Orchester Leipzig.
Gerade diese Klangkörper, die jetzt als MDRSinfonieorchester weiter existieren, haben sich
speziell um die Aufführung von Werken von
Hanns Eisler verdient gemacht. Eine Vielzahl seiner Werke ist nämlich in Leipzig ur- oder erstaufgeführt worden. Hier wurde gesagt, seine Werke
seien verschwiegen worden. Ich kann nur so viel
sagen: Die Konzerte des Rundfunk-Sinfonie-Orchesters fanden damals 14-tägig in der Kongresshalle statt und wurden immer live im Rundfunk
übertragen, im Gegensatz zu den Konzerten anderer Orchester in der DDR.
S e i t e | 68
nem jetzigen Finanzplan abgebildet sind, korrigiert werden. Dann wird weniger dafür ausgewiesen.
Ihre zweite Frage zielte auf den Termin
04.03.2018. Wann die Wohnung eingerichtet wird,
ist Sache des Vereins. Wann er zu Möbelspenden
aufruft, ist ebenfalls seine Sache. Diese Anlage
der Vorlage war nur zu Ihrer Information.
Zur Auslobung des Stipendiums. Dort einziehen
soll der Komponist oder die Komponistin erst im
Jahr 2019. Ausgeschrieben werden soll das Stipendium zum Juli 2018. Dazu braucht es aber
nicht die Wohnung.
Oberbürgermeister Jung: Danke. - Wir kommen
zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18.25,
Internationales Hanns-Eisler-Stipendium der
Stadt Leipzig. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn
Sie gegen diesen Beschluss stimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: 16 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen. Es ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.26 Beteiligung der Stadt Leipzig an der
Richard-Wagner-Stiftung Leipzig - Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO für
2018 (VI-DS-04859-NF-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
18.26.1 dazu ÄA (VI-DS-04859-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann gebe ich Frau Dr. Jennicke das Wort.
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Vorlage
zur Einrichtung eines Internationalen Hanns-Eisler-Stipendiums der Stadt Leipzig hier offenbar
auf großes Wohlwollen trifft.
Herr Maciejewski, zu Ihren Fragen: Ich bedaure,
dass Ihre Fraktionskollegen aus dem Fachausschuss Kultur nicht berichtet haben; denn genau
über das von Ihnen Angefragte haben wir dort intensiv gesprochen. - Wie ich höre, möchten Sie,
dass das auch öffentlich gesagt wird. Das kann
ich gern machen.
In der Tat ist es so, dass die Wohnung noch Wasserschäden aufweist, sodass sie höchstwahrscheinlich nicht zum 01.01.2018 vermietbar ist.
Dann ist es so wie in jedem anderen Förderfall:
Der Verein, an den die Zuwendung fließt, muss
selbstverständlich einen überarbeiteten Finanzplan einreichen, in dem die Zahlen für die deswegen nicht geleisteten Mietzahlungen, die in sei-
Wir übernehmen den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter. Gibt es Wortmeldungen? - Herr
Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich muss noch eine
Kleinigkeit korrigieren. In unserem Änderungsantrag steht „Finanzhaushalt“. Richtig muss es „Ergebnishaushalt“ heißen.
Oberbürgermeister Jung: Mit dieser Änderung
schon übernommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Geben Sie Ihre
Stimme bitte per Abstimmgerät ab! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 46 - 6 - 7. So beschlossen.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr
folgender Vorschlag: Wir setzen jetzt mit der Vorlage zu 18.27 fort, ziehen dann aber zwei Vorlagen vor, die wir heute unbedingt beschließen
müssen, und werden daran anschließend, spätestens um 21.30 Uhr, die Sitzung schließen. - Ich
sehe, Sie sind einverstanden. Dann verfahren wir
so.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Ich rufe Tagesordnungspunkt 18.27 auf:
18.27 Lindenauer Hafen - Verwendung der
Mehreinnahmen i. V. m. außerplanmäßiger Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-04726-NF-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
18.27.1 dazu ÄA (VI-DS-04726-NF-01-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: SPD-Fraktion
Frau Dubrau, bitte schön.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das Thema „Lindenauer Hafen“ hat uns in der Vergangenheit
schon des Öfteren hier beschäftigt. Ich möchte ein
paar Worte zur nachhaltigen Entwicklung dieses
Hafens im Sinne einer wachsenden Stadt sagen.
Das ist die erste große städtische Flächenentwicklung im Geschosswohnungsbau seit 1990
und stellt ein wirklich neues Stadtquartier dar mit
einer Mischung verschiedener Eigentums- und
Wohnformen, mit einer Mischung verschiedener
Nutzungen von Wohnen und Gewerbe, mit einer
Verknüpfung von Stadt und Landschaft, mit einer
Entwicklung der Wasserstadt Leipzig.
Mit der Anbindung des Karl-Heine-Kanals an den
Lindenauer Hafen ist zudem das Fuß- und Radwegenetz wesentlich verbessert worden. Grünau
ist mit der gründerzeitlichen Stadt verknüpft worden, und es wird noch besser, wenn die weiteren
Entwicklungen beendet sind. Der Lindenauer
Lichterzauber hat unendlich viele Besucher angezogen und gezeigt, was für ein tolles Gebiet das
ist.
Schauen wir noch einmal zurück! 2008 begann
mit dem städtebaulichen Gutachterverfahren die
Entwicklung dieses Bereiches. Damals hatte sich
die Einwohnerschaft gerade stabilisiert, aber
60.000 Wohnungen standen in Leipzig leer. Und
dennoch sollten dort 500 Wohnungen im Geschosswohnungsbau neu gebaut werden. Viele
haben nicht geglaubt, dass das überhaupt Sinn
machen würde. Aber die Stadtplaner haben gesagt: Es dauert 10 bis 15 Jahre, ehe sich ein Gebiet entwickelt. Das ist völlig normal, überall auf
der Welt.
Auch als 2011 ein Teil der Fördermittel wegfiel,
gab es viele Skeptiker. Das Gebiet wurde eingedämpft. Aber durch kreative Kombination von Fördermöglichkeiten und den erstmaligen Einsatz
des Stadtentwicklungsfonds JESSICA konnte das
Projekt gerettet und der Hafen weiter gebaut werden. Als in 2013 - das habe ich selbst schon hier
erlebt - die erste Ausschreibung für die Grundstücke stattfand, klappte es nicht so wie gewünscht,
S e i t e | 69
auch 2014 nicht. Es gab große Zweifel. Noch zu
diesem Zeitpunkt haben viele gesagt: Wollen wir
das nicht abbrechen? Das wird doch eh nichts.
Aber in der nächsten Phase, ab 2015 erfolgte die
Vermarktung in rasanter Geschwindigkeit. 2017 vier Jahre früher als 2015 ursprünglich vorgesehen - haben sich die Vermarktungseinnahmen
von ursprünglich erwarteten 7,7 Millionen Euro
um rund 2,8 Millionen Euro erhöht; das entspricht
35 Prozent. Es ist nunmehr von 10,5 Millionen
Euro Einnahmen auszugehen. Bis jetzt wurden
10,2 Millionen Euro eingenommen.
Parallel dazu konnten im zweiten Vermarktungsabschnitt hinsichtlich der architektonischen Qualität und der Vielfalt sowie der Nutzungsmischung
im Sinne der urbanen Stadt deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden als im ersten Abschnitt.
Insgesamt ein großer Erfolg. Die ersten Einwohner wohnen schon dort. Wenn man ein paar Wochen nicht dort war, wundert man sich, wie schnell
dieses Viertel gewachsen ist. Investoren - das haben sie auch in einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister bekundet - sind sehr zufrieden mit
der Zusammenarbeit mit der Stadt und mit dem,
was sie dort entwickeln können.
Jetzt sind noch die letzten Maßnahmen abzuschließen, um das Gebiet zu komplettieren. Der
Wunsch nach Errichtung einer Kita mit 120 Plätzen und circa 20 mietpreisgebundenen Wohnungen steht weiter auf der Tagesordnung. Die Herstellung der letzten Grünanlagen und die Errichtung eines Spielplatzes müssen noch erfolgen.
Die Sicherung des Quartiers war Aufgabe gerade
im letzten Jahr.
Natürlich muss auch die LESG finanziert werden,
um diese letzten Maßnahmen erfüllen zu können.
Die hierfür erforderlichen 577.500 Euro sollen im
Zuge der Vorlage bereitgestellt werden. Die restlichen 2,3 Millionen Euro - das ist eine Ausnahme;
schauen Sie sich in Deutschland um, wo erreicht
wurde, dass ein Entwicklungsgebiet für Einnahmen für die Stadt gesorgt hat - fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt und können helfen,
Aufwendungen für Kitas und Schulen zu decken.
An der Stelle auch von mir ein Dank an alle, die
dabei mitgeholfen haben: die LESG, das ASW,
das Stadtplanungsamt, die Kämmerei, und Dank
an alle, die daran geglaubt haben, dass es etwas
wird. Das hat sich jetzt bestätigt. Es ist ein neues
Quartier. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Es gibt dazu einen
Änderungsantrag von den Fraktionen DIE LINKE
und SPD. Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr
Wehmann.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Im Prinzip ergibt sich der Änderungsantrag
aus Seite 8 der Vorlage, auf der all das beschrieben ist, was wir im Änderungsantrag formuliert haben. Das heißt: Das Grundstück soll für die LWB
eingelegt werden unter der Bedingung: mehrgeschossiger sozialer Wohnungsbau und Kitabau
mit der entsprechenden Anzahl Plätze. Die Verwaltung hatte schon avisiert, dass sie dafür eine
Extravorlage machen will. Wir haben gesagt: Warum braucht es eine Extravorlage? Es reicht doch
dieses eine Blatt des Änderungsantrags von
LINKEN und SPD. Dementsprechend bitten wir
dazu um positive Abstimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Beigeordnete! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste,
wenn auch nicht mehr auf der Tribüne, aber vielleicht noch am Livestream! Wer sich zum Lindenauer Hafen begibt, kann sich von den Baufortschritten vor Ort überzeugen. Ja, in Bezug auf die
Entwicklung dieses Gebietes kann man heute
durchaus von einer Erfolgsgeschichte sprechen.
Erfolg tritt dann ein, wenn man Stadtentwicklung
den notwendigen Raum gibt und ihr auch die notwendige Zeit einräumt, wenn man das Bereitstellen eines vielfältigen und breiten Wohnungsangebots auch für Geringverdiener als Ziel im Auge behält und wenn man gleichzeitig auch dem Anspruch einer multifunktionalen Nutzungsmischung gerecht wird.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen:
Am Lindenauer Hafen wie an anderen Stellen unserer Stadt muss Stadtentwicklung auch immer
die notwendige Zeit eingeräumt werden, die
Stadtentwicklung nun einmal braucht. Ich erinnere mich, wie ungeduldig einige Fraktionen hier
im Hause waren, weil ihnen das nicht schnell genug ging, und sie immer wieder ein Scheitern des
Projektes herbeireden wollten. Manchmal hatte
ich den Eindruck, sie hatten eine richtige Sehnsucht danach.
Rückblickend ist für uns Grüne festzustellen: Ein
Bürgerbeteiligungsverfahren in Bezug auf die Entwicklung des Areals gab es nicht - ein Malus,
wenn wir heute dem Bürgerbeteiligungsverfahren
zum Freiladebahnhof Eutritzscher Straße beiwohnen, das - Stand: heute - mit Sicherheit Maßstäbe
für die Zukunft setzen wird, wenngleich - wir hatten das ja schon einer vorhergehenden Sitzung
besprochen - es von einem privaten Projektentwickler durchgeführt wird.
S e i t e | 70
Als einer der Stadträte, die bei der Grundsteinlegung 2016 anwesend war, hatte ich damals den
Eindruck, dass die geplante Kita auf dem Areal
gesetzt sei und ihrem Bau nichts mehr im Wege
stehen würde. Klar zu diesem Zeitpunkt war, dass
auf der Kita im Sinne einer vertikalen Nutzungsmischung Wohnungen gebaut werden sollen und
in diesem Zusammenhang auch das Förderprogramm des Freistaates Sachsen für mietpreisgebundenen Wohnungsbau zum Tragen kommen
soll, wenn es vorliegt; mittlerweile liegt es ja vor.
Nun sind wir Grüne in der Vorlage über das kleine
Wörtchen „könnte“ gestolpert. Wir dachten eigentlich, in Sachen Kita wäre alles schon in trockenen
Tüchern, wie bislang auch von der Verwaltung
kommuniziert und wie von uns Grüne aus ausdrücklich gewünscht und begrüßt. Nun fragen wir
uns - die Fraktionen SPD und DIE LINKE haben
das auch erkannt -: Warum hat man mit dieser
Vorlage nicht auch die notwendigen Voraussetzungen für dieses ambitionierte und, wie ich finde,
künftig beispielgebende Projekt endgültig geschaffen? Insofern stimmen wir heute dem Änderungsantrag der beiden Fraktionen zu; denn wir
wollen, dass die unterlagerte Kita Wirklichkeit wird
und dieses Vorhaben nicht länger ausgebremst
wird. - Vielen Dank fürs Zuhören.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - In der Tat ist die in Rede
stehende Vorlage kurz vor der Fertigstellung und
deckt sich mit Ihrer Intention. Sollte es noch kleinere Änderungen in der Struktur oder der juristischen und steuerlichen Behandlung geben,
müssten wir Ihnen die Vorlage gegebenenfalls
noch einmal vorlegen. Aber wir können dem sehr
wohl heute schon dem Grunde nach zustimmen.
Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und SPD zur Abstimmung. Ich
bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 37 - 21 - 1. So beschlossen.
Jetzt zur Abstimmung über die Vorlage „Lindenauer Hafen - Verwendung der Mehreinnahmen“.
Bitte stimmen Sie jetzt ab! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 56 - 0 - 1.
Herzlichen Dank an Sie, Frau Dubrau, und an Ihre
Kolleginnen und Kollegen für diese sehr schönen
und guten Ergebnisse vor Ort.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir können
doch noch weitere Vorlagen innerhalb der avisierten Zeit beschließen, ehe ich die beiden unbedingt heute noch zu beschließenden Vorlagen
aufrufe.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
18.28 Bestellung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2017 für den Eigenbetrieb
der Stadt Leipzig - Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf - (VI-DS04556)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: So beschlossen.
18.29 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis
31.12.2016 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf und Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen
nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr
2018 (VI-DS-04774)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.30 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2016 bis
31.12.2016 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig (VIDS-04809)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so festgestellt.
18.31 Feststellung des Jahresabschlusses
für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
31.12.2015 für den städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Leipzig (VI-DS04819)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wortwünsche sehe ich nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.32 Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes „Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe“ (VKKJ) der Stadt Leipzig
(VI-DS-04804)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.33 Wirtschaftsplan des Kommunalen Eigenbetriebs Leipzig/Engelsdorf (KEE)
für das Jahr 2018 (VI-DS-04836)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
S e i t e | 71
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
18.34 Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (VI-DS04876)
Einreicher: Dezernat Umwelt,
Sport
Ordnung,
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.35 Wirtschaftsplan 2018 des Städtischen
Eigenbetriebs Behindertenhilfe (VI-DS05013)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.36 Entgeltordnung und Entgeltliste für die
Benutzung des Krematoriums der Stadt
Leipzig (VI-DS-04491)
Einreicher: Dezernat Umwelt,
Sport
Ordnung,
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
18.37 Zuwendung an den Eine Welt e. V.
Leipzig (VI-DS-04904)
Einreicher: Dezernat Umwelt,
Sport
Ordnung,
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.38 Anpassung der Investitionspläne gemäß VwV Investkraft (i. V. m. SächsInverstärkG) (VI-DS-04958-NF-02)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gut, dass wir das heute noch beschließen können. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
möchte den Abstimmungsfluss jetzt nur ungern
stören; aber diese Vorlage ist nicht ganz so unproblematisch, wie sie vielleicht auf den ersten
Blick erscheinen mag.
Richtig und notwendig ist, dass wir im Rahmen
der Fördermittel eine gewisse Flexibilität benötigen, um auf Kostenerhöhungen in manchen Bereichen reagieren zu können, und wir deswegen
Umschichtungen im Rahmen der Fördermittel vornehmen müssen. Wir haben das heute schon bei
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
zwei Vorlagen getan, die entsprechende Kostenerhöhungen beinhalteten. Bei einer kam uns zugute, dass es bei der Kita Holbeinstraße eine Planungsverzögerung gibt und sie sowieso nicht termingerecht fertig wird, sodass wir das dafür ursprünglich vorgesehene Geld hierfür verwenden
können und sich damit alles in Wohlgefallen auflöst.
Es kann aber durchaus der Fall eintreten, dass es
auch in Zukunft zu weiteren Kostenerhöhungen
kommt. Angesichts der Baukonjunktur und der damit verbundenen höheren Preise ist das eher
wahrscheinlich als unwahrscheinlich. Im Falle, wir
haben gerade kein Projekt, das sich aus Planungsgründen sowieso verzögert, und wir stellen
fest: „Hoppla! Das Fördergeld reicht nicht aus“,
müssten wir entscheiden, welches Projekt aufgrund der fehlenden Fördergelder nach hinten geschoben wird.
Wir als Freibeuter sind der Auffassung: Es kann
nicht allein die Entscheidung des Oberbürgermeisters sein, aufgrund von Kostenerhöhungen
eine Maßnahme zurückzustellen, die ja auch
wichtig ist und die wir hier auch beschlossen haben, sondern diese Entscheidung muss der Stadtrat treffen. Eine kurzfristige Information der Ausschüsse ist richtig und wichtig, ersetzt aber nicht
die politische Entscheidung des Stadtrates: Was
stellen wir zurück, wenn das Geld nicht reicht?
Deswegen werden wir der Vorlage nicht zustimmen und bitten Sie, Gleiches zu tun. - Vielen
Dank.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Wortmeldungen? - Herr Wehmann.
S e i t e | 72
Wir werden uns - entgegen unserer Ursprungsauffassung, dass wir das Thema grundsätzlich
ablehnen - in Kenntnis der Not der Verwaltung
enthalten verbunden mit der Vorgabe: Der Stadtrat wird 14-tägig informiert. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann, meinen Sie, dass die Ausschüsse 14-tägig informiert
werden sollen? - Der Stadtrat? Das geht nicht.
Das schaffen wir nicht. Der Stadtrat tagt alle vier
Wochen. Wie soll ich ihn 14-tägig informieren?
Dafür müsste ich Sie alle schriftlich anschreiben;
denn das muss ja auch erläutert werden. - Ich
bleibe bei dem Beschlussvorschlag, wie von uns
vorgelegt. Sie haben es jetzt in der Hand, zu beschließen, ob wir bei Eilbedürftigkeit von Schulbaumaßnahmen agieren können - und nur darum
geht es hier - oder ob wir das in das reguläre Verfahren geben und somit Zeit verlieren.
Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich muss Ihnen da widersprechen. Ich
war gemeinsam mit dem Kollegen Hobusch lange
Zeit fraktionsloser Stadtrat. Es kann nicht sein,
Herr Oberbürgermeister, dass wir als Stadtrat
Rechte haben, aber ein Teil des Stadtrats, nämlich diejenigen Stadträte, die nicht einer Fraktion
angehören, über Ihre Entscheidungen nicht informiert wird. Es ist eine Sache des Stadtrates und
liegt in der Zuständigkeit des Stadtrates. Dieser
kann man sich nicht entledigen, indem man einige
Ausschüsse informiert. Das geht alle Stadträte an.
Das müssen alle Stadträte erfahren.
Oberbürgermeister Jung: Das machen wir ja.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Das Wesentliche hat Herr Morlok schon gesagt. Ich möchte trotzdem noch einmal eindringlich auf einiges hinweisen. Natürlich: Wir nehmen
zur Kenntnis, dass in der Verwaltung die Not hinsichtlich dieser Thematik groß ist und dass die Anpassung der Investitionspläne, so wie in der Vorlage dargestellt, teilweise auch recht schnell gehen muss. Aber: Wir haben es hier mit einer Vorlage zu tun, in der für diese Thematik ein halbes
Dutzend Paragrafen der Hauptsatzung außer
Kraft gesetzt werden.
Wir sagen dazu: Das muss tatsächlich die absolute Ausnahme sein. Der Vertrauensvorschuss,
der wahrscheinlich der Stadtrat hier heute der
Verwaltung erteilt, muss auch von der Verwaltung
gerechtfertigt werden. Das heißt: Man sollte sehr
sorgsam damit umgehen. Unsere Forderung ist:
Nicht nur die entsprechenden Fachausschüsse
sollten informiert werden, sondern auch der Stadtrat; denn er entscheidet.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Wenn es notwendig
ist, eine kurze Information herauszugeben, dann
muss sie halt eingetütet und verschickt werden oder ein anderer Weg gewählt werden. Aber es
kann nicht sein, dass man die Zuständigkeit des
Stadtrates, der 70 Mitglieder hat, den jeweiligen
Ausschüssen und somit einer sehr überschaubaren Anzahl an Mitgliedern überträgt, wie Sie hier
jetzt vorgeschlagen haben.
Oberbürgermeister Jung: Meine Friedensangebot ist: Information über Änderungen in den Ausschüssen. Und: Natürlich kann ich Sie in jeder
Stadtratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt
„Bericht des Oberbürgermeisters“ über Änderungen kurz informieren. - Aber nicht alle 14 Tage,
das finde ich einfach zu viel des Guten. - Dann ist
die Information für jeden sichergestellt. Der Stadtrat kann sich jederzeit ein Thema auf den Tisch
ziehen; jederzeit. - Das mache ich ja dann. Deshalb liegt es ja bei Ihnen zur Beschlussfassung.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Zu Protokoll würde ich geben: Über den Beschlusspunkt „Die Fachausschüsse werden umgehend informiert“ hinausgehend wird der Stadtrat monatlich über Änderungen der Investitionspläne im Bericht des OB informiert. - Okay? - Das
sind höchstens mal zwei Maßnahmen, das wird
sehr überschaubar.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Ich bitte
um Ihr Handzeichen. Wer stimmt dem Beschlussvorschlag einschließlich der Protokollnotiz zu? Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Enthaltungen. Mit
großer Mehrheit so beschlossen.
18.39 Konsolidierung der Vertragsbeziehungen der Stadt Leipzig mit der KISA und
der GISA GmbH zum technischen Finanzwesen (SAP, Kommunalmaster
Doppik, Kommunalmaster Veranlagung) (VI-DS-04820)
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Die Vorlage ist dick
genug, um eine Stunde darüber zu reden. - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
18.40 Bereitstellung
von
ServicecenterDienstleistungen für die einheitliche
Behördennummer 115 in Sachsen (VIDS-04715)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Auch das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 18.42.
Ich hatte schon zu Beginn der Ratsversammlung
angekündigt, diesen Punkt heute auf jeden Fall
noch aufzurufen.
18.42 Überplanmäßige Aufwendungen gem.
§ 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2017
für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige
Ausländer (Budgeteinheit 51-364-2ZW)
(VI-DS-04969)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Wird das Wort gewünscht? - Bitte geben Sie Ihre
Stimme per Abstimmgerät ab! - Ich schließe die
Abstimmung.
Abstimmung: 42 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen,
keine Enthaltungen. Damit ist so beschlossen.
S e i t e | 73
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich ganz
herzlich für die Disziplin während der heutigen
Ratsversammlung und wünsche Ihnen allen eine
frohe Adventszeit und frohe Weihnachten. Kommen Sie gut ins neue Jahr!
Die Sitzung ist geschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 13.12.2017
Oberbürgermeister:
___________________________________
Schriftführer:
Stadtrat Keller:
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Stadträtin Gabelmann:
___________________________________
Protokollant:
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S e i t e | 74