Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1411148.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
11.06.18, 08:55
Aktualisiert
05.12.18, 17:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzung am 20.06.2018
Stadt Leipzig
Ratsversammlung
VI. Wahlperiode
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
Antrags-Nr./Betreff
Einreicher
Verweisung
VI-A-05886
OR Seehausen
Kostenlose Einleitung von Regenwasser
für die Grundstückseigentümer von Hohenheida in den Rühler -, Kirch- und
Sperlingsteich
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-05877
SPD-Fraktion
Neuen Standort für die Musikschule "Johann-Sebastian-Bach" prüfen!
BA Kulturstätten, FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und
Bau
VI-A-05905
Tauschboxen
SPD-Fraktion
FA Stadtentwicklung und Bau,
FA Umwelt und Ordnung, BA
Stadtreinung, SBB Südwest
VI-A-05884
Öffentlichkeitswirksame Kampagne zu
Diversität und migrantischem Leben in
Leipzig
Migrantenbeirat
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05874
Einrichtung eines "house of resources"
für Leipziger Migrantenorganisationen
und deren Unterstützer
Migrantenbeirat
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05894
Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen
Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau,
Grünen
SBB Mitte
VI-A-05918
SPD-Fraktion
Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben
beenden
BA JSG, BA Eigenbetrieb Engelsdorf, BA Stadtreinigung,
BA Kulturstätten, Verwaltungsausschuss, FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05926
Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen!
Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau,
Grünen
SBB Ost
VI-A-05907
Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig
Fraktion DIE LINKE
FA Stadtentwicklung und Bau
VI-A-05914
Schmetterlingswiesen
Jugendbeirat
FA Stadtentwicklung und Bau,
FA Umwelt und Ordnung
VI-A-05929
Vielfältige Ampelmännchen-Motive
Fraktion Freibeuter
FA Stadtentwicklung und Bau
VI-A-05933
"Bürohunde" in der Verwaltung prüfen
Fraktion Freibeuter
FA Allgemeine Verwaltung
VI-A-05922
Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck
SPD-Fraktion
FA Stadtentwicklung und Bau,
FA Umwelt und Ordnung, FA
Finanzen
VI-A-05950
Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau
Stadt Leipzig wird Mitglied im Förderver- Grünen
ein Bundesstiftung Baukultur e.V.
VI-A-05949
Modellprojekt "Givebox -Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung"
Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau,
Grünen
FA Umwelt und Ordnung, BA
Stadtreinigung, SBB Südwest
VI-A-05957
Erhöhung des Investitionszuschusses
für die Leipziger Verkehrsbetriebe
SPD-Fraktion
Verwaltungsausschuss, FA Finanzen, FA Stadtentwicklung
und Bau
VI-A-05871
Verkauf des Stadtbades stoppen!
Faktion Bündnis 90/Die
Grünen
FA Stadtentwicklung und Bau,
FA Sport, SBB Mitte
VI-A-05958
Fahrpreiserhöhungen bei der LVB verringern
SPD-Fraktion
Verwaltungsausschuss, FA Finanzen
VI-A-06014
Fraktion DIE LINKE
Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung
entgegentreten
VI-A-06020
Aufhebung der Haushaltswirtschaftliche
Sperre für Auszahlungen von Investitionen
FA Stadtentwicklung und Bau
Fraktion DIE LINKE,
FA Finanzen, VerwaltungsFraktion Bündnis 90/Die ausschuss
Grünen
RATSVERSAMMLUNG VOM 20. JUNI 2018
1
Eröffnung und Begrüßung
Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung der
Ratsversammlung und begrüße alle Stadträtinnen
und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der
Medien sowie die Gäste auf der Tribüne.
Die Niederschrift der heutigen Sitzung soll von
den Stadträten Habicht und Pellmann unterschrieben werden. - Einwände sehe ich nicht.
Dann verfahren wir so. Bitte kontaktieren Sie wie
üblich dazu das Büro für Ratsangelegenheiten.
Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 12 am
16.06.2018 bekannt gemacht.
Entschuldigt haben sich Herr Zeitler, Herr Heinrich, Herr Götze, Herr Schulze, Frau Dr. Künstler,
Herr Kriegel sowie Herr Bürgermeister Albrecht,
dem wir gute Genesung wünschen.
Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten.
2
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Um 14.00 Uhr waren 58 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 81 Prozent. Das
heißt: Wir sind beschlussfähig.
3
Feststellung der Tagesordnung
Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vom
12.06.2018 vor. Die Petition unter TOP 15.21.2
wird gemeinsam mit dem Antrag 05772 auf
Wunsch des Antragstellers erst in der August-Sitzung aufgerufen.
Nun zur Reihenfolge der Tagesordnung. Der TOP
19.2 wird aufgrund der Wichtigkeit und der offensichtlich notwendigen Zeit zur Debatte auf die Sitzung am 27.06.2018 verschoben. Damit ist schon
gesagt: Wir setzen die heutige Sitzung am
27.06.2018 um 16 Uhr mit TOP 19.2, Sammelplanungs- und Baubeschluss zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten, fort.
TOP 19.7 wird am Ende dieser Ratsversammlung
behandelt. Somit werden die nachfolgenden Vorlagen erst in der Nachfolgesitzung am 27.06.2018
aufgerufen.
Abgesetzt werden die Tagesordnungspunkte
15.5, 15.7, 15.8, 15.10, 15.13, 15.14, 15.16,
15.17, 15.18 und 15.21. Alle diese Punkte werden
auf Bitte der jeweiligen Antragsteller verschoben.
Abgesetzt werden auch die Vorlagen unter den
Tagesordnungspunkten 19.16 und 19.17. Die Vorlage unter TOP 19.23 soll nach TOP 19.1 aufgerufen werden, weil für die Zukunft von Schulen
und Kitas sehr wichtig; dieser Hinweis kam auch
aus Ihrer Mitte.
Des Weiteren bitte ich wegen terminlicher Enge
darum, heute unbedingt die Tagesordnungspunkte 19.18, 19.19, 19.24 und 19.25 zu beschließen. Sollten diese Vorlagen nicht bis 20.30 Uhr
aufgerufen werden können, werde ich sie zu diesem Zeitpunkt vorziehen. Das gilt auch für die
Vorlage unter TOP 26.2 im nichtöffentlichen Teil.
Die Anfragen unter TOP 16.3, 16.7 und 16.8 werden nach Rücksprache mit den Einreichern
schriftlich beantwortet. Die Anfrage unter TOP
16.15 wird auf TOP 16.3 gesetzt und mündlich beantwortet.
Die Einwohneranfragen unter TOP 8.1, 8.2, 8.6,
8.7 und 8.8 werden heute gegen 17 Uhr mündlich,
alle weiteren Einwohneranfragen schriftlich beantwortet.
Bitte, Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Bezüglich
der Anfrage unter TOP 16.3 hatten wir uns auf ein
Verfahren geeinigt, nämlich dass die Anfrage der
LINKEN, die ähnlichen Inhalts ist, an dieser Stelle
mitbehandelt wird. Was passiert jetzt mit der? Das
war auch unter den Fraktionen so abgesprochen.
Oberbürgermeister Jung: Die Anfrage unter
TOP 16.3 wird, wie gesagt, schriftlich beantwortet.
Die Anfrage unter TOP 16.27 verbleibt wie in der
Tagesordnung eingetaktet.
Noch ein Hinweis zur Stimmabgabe zu den Vorschlagslisten zur Schöffenwahl: Diese sind bis
15 Uhr vor dem Sitzungssaal abzugeben.
So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Haben Sie noch Hinweise? - Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Kurz eine Erklärung zu TOP 15.21, damit es hier nicht zu einem
Missverständnis kommt. Wir haben nicht wie in
der Presse dargestellt keine Alternativen, sondern
der Verwaltungsstandpunkt hat uns Alternativen
aufgezeigt, die wir aber erst dann prüfen wollen,
wenn die Gespräche nicht so vorwärtsgehen, wie
wir es uns momentan erhoffen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Seite |2
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, auch für
dieses Zeitfenster.
12
Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall.
Ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam,
dass Sie Ihre Stimme zu den Vorschlagslisten zur
Schöffenwahl bis 15 Uhr vor dem Ratssaal abgeben können.
Ich weise wiederum auf die Regelung zu den Redezeiten hin: fünf Minuten für den ersten Redner
einer Fraktion, zwei Minuten für jeden weiteren
Redner derselben Fraktion.
Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest.
TOP 4 entfällt.
5
Niederschrift
5.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.04.2018/
25.04.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll
Hinweise Ihrerseits? - Dann ist das so festgestellt.
Vorschlagsliste zur Schöffenwahl (VI-DS05912)
TOP 13 entfällt.
14
Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien
gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung
Ich rufe kurz den Betreff auf und bitte Sie, mir zu
signalisieren, wenn Sie weitere Verweisungen
wünschen.
14.1 Kostenlose Einleitung von Regenwasser
für die Grundstückseigentümer von Hohenheida in den Rühler-, Kirch- und
Sperlingsteich (VI-A-05886)
Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen
5.2 Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2018/
31.05.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll
(SI/2018/8021)
Ergänzt wird: Fachausschuss Stadtentwicklung
und Bau. - So verwiesen.
Auch hierzu gibt es keine Hinweise. Dann ist es
so festgestellt.
14.2 Neuen Standort für die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ prüfen (VI-A05877)
5.3 Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2018
- Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8018)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
Gibt es dazu Anmerkungen? - Dann ebenfalls
heute so festgestellt.
14.3 Tauschboxen (VI-A-05905)
TOP 6 und 7 entfallen.
So verwiesen.
Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gegen
17 Uhr aufgerufen, danach TOP 10.
14.4 Öffentlichkeitswirksame Kampagne zu
Diversität und migrantischem Leben in
Leipzig (VI-A-05884)
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11:
11
Änderung der Besetzung von Gremien
11.1 Behindertenbeirat (10. Änderung) (VIDS-01125-DS-10)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
11.2 Berufung sachkundiger Einwohner in
den Fachausschuss Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule (4. Änderung)
(VI-DS-01059-DS-04)
Einreicher: Oberbürgermeister
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Einreicher: SPD-Fraktion
Einreicher: Migrantenbeirat
So verwiesen.
14.5 Einrichtung eines „house of resources“
für Leipziger Migrantenorganisationen
und deren Unterstützer (VI-A-05874)
Einreicher: Migrantenbeirat
So verwiesen.
14.6 Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen (VI-A-05894)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.7 Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben
beenden (VI-A-05918)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
14.8 Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen! (VI-A05926)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.9 Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig (VI-A-05907)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
14.10 Schmetterlingswiesen (VI-A-05914)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
14.18 Fahrpreiserhöhungen bei der LVB verringern (VI-A-05958)
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
14.19 Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung entgegentreten (VI-A-06014)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
So verwiesen.
14.20 Aufhebung der Haushaltswirtschaftlichen Sperre für Auszahlungen von Investitionen (VI-A-06020)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.11 Vielfältige Ampelmännchen-Motive (VIA-05929)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Seite |3
So verwiesen.
Bitte schön, Herr Grosser.
So verwiesen.
14.12 „Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen
(VI-A-05933)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Ergänzt wird: Tierschutzbeirat. - So verwiesen.
14.13 Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck (VI-A-05922)
Einreicher: SPD-Fraktion
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich habe leider
nicht mitbekommen, ob der Antrag 05886 nur in
den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen wird. Ich würde hier gern den Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau ergänzen wollen.
Oberbürgermeister Jung: Das wurde bereits so
ergänzt. - Wenn es keine weiteren Anmerkungen
gibt, schließe ich TOP 14.
So verwiesen.
15
Anträge zur Beschlussfassung
14.14 Stadt Leipzig wird Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V.
(VI-A-05950)
15.1
Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete (VI-A-04099-NF-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.15 Modellprojekt „Givebox - Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung“ (VIA-05949)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
14.16 Erhöhung des Investitionszuschusses
für die Leipziger Verkehrsbetriebe (VIA-05957)
Einreicher: Migrantenbeirat
15.1.1 dazu VSP (VI-A-04099-NF-03-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
15.1.2 dazu ÄA (VI-A-04099-NF-03-ÄA-02)
Einreicher: SPD-Fraktion
15.1.3 dazu ÄA (VI-A-04099-NF-03-ÄA-03)
Einreicher: Stadträtinnen J. Nagel, P. Cagalj
Sejdi
Bitte schön, Herr Sethi.
Einreicher: SPD-Fraktion
So verwiesen.
14.17 Verkauf des Stadtbades stoppen! (VI-A05871)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
So verwiesen.
Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr OBM!
Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste!
Über interkulturelle Öffnung und interkulturelle
Kompetenzen wird viel gesprochen und diskutiert.
Aber im Prozess der Antragsstellung ist mir bewusst geworden: Es gibt immer wieder Missverständnisse, wenn es um diese Begrifflichkeiten
geht. Das war im Übrigen auch einer der Gründe
für unseren Antrag zur Durchführung einer Migrationspolitischen Stunde im Stadtrat.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Was ist interkulturelle Öffnung? Ich zitiere aus einem öffentlich zugänglichen Lexikon:
Interkulturelle Öffnung bezeichnet die
strategische Entscheidung einer Institution, einer Organisation oder eines Unternehmens, Handlungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, die den Anforderungen unserer globalisierten und
durch Zuwanderung geprägten Gesellschaft entsprechen. Alle Menschen mit
und ohne Zuwanderungsgeschichte sollen Zugang zu den Dienstleistungen,
Produkten und Ressourcen der jeweiligen Einrichtung erhalten.
Wichtig dabei ist - und das möchte ich hier unterstreichen -:
Die vorhandene Vielfalt und die damit
verbundenen Potenziale sollen wahrgenommen und erschlossen werden.
Die Stadt Leipzig ist nach Berlin die Stadt mit dem
höchsten Anteil von Migrant*innen an der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Eine gesamtgesellschaftliche Realität wird somit auch in
der Stadt Leipzig zunehmend präsent. Heute haben fast 14 Prozent der Einwohner Leipzigs eine
Migrationsgeschichte. Das macht es umso wichtiger, diese Aufgabe ernst zu nehmen und bereits
geschaffene Konzepte in die Praxis umzusetzen.
An dieser Stelle müssen wir auch festhalten: Die
Stadt Leipzig ist stets bemüht. Die Fortschreibung
des Integrationskonzepts der Stadt Leipzig setzt
die interkulturelle Orientierung und Öffnung von
Institutionen voraus. Weiter heißt es dort:
Die gleichberechtigte Teilhabe der Migrantinnen und Migranten an allen städtischen Angeboten und Leistungen erfordert eine interkulturelle Öffnung und
Qualifizierung gesellschaftlicher Einrichtungen, die den Abbau von Schranken
und Hemmnissen auf Seiten der Migrantinnen und Migranten … wie auch auf
Seiten der Institutionen … beinhaltet.
In Bezug auf unsere Stadtverwaltung ist uns klar,
dass dies ein Prozess ist. Wir alle wissen, solche
Prozesse brauchen Zeit. Aber man muss auch
dranbleiben und diese Prozesse ständig vorantreiben.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten: Die
interkulturelle Öffnung unserer Stadtverwaltung
ist sehr wichtig. In der Realität gibt es jedoch eine
große Hemmschwelle, wenn es darum geht, dass
die Angestellten an ihnen angebotenen Maßnahmen teilnehmen sollen. Allerdings ist belegt, dass,
wenn die Mitarbeiter an solchen Maßnahmen teilgenommen haben, sie danach sehr froh und
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dankbar dafür sind. Dafür gibt es unzählige Beispiele. Eines der wunderbarsten Beispiele ist der
städtische Eigenbetrieb Stadtreinigung. Frau
Franz hat innerhalb des Betriebs ganz bewusst
durchgesetzt, dass eine bestimmte Anzahl von
Mitarbeitern an diesen Maßnahmen teilnehmen.
Sie bestätigt, dass diese zum Erfolg geführt haben und sich Konflikte erfreulicherweise dadurch
verringert haben, und kann deshalb solche Maßnahmen jedem weiterempfehlen.
Klar, man kann nicht alles auf einmal schaffen.
Der Beirat würde es zwar für notwendig erachten,
mehr zu tun; dennoch haben wir vorerst den Verwaltungsstandpunkt übernommen.
Abschließend möchte ich betonen: Bei interkultureller Öffnung geht es nicht nur darum, Teilhabe
zu ermöglichen, sondern sie hat ganz klar auch
einen ökonomischen Ansatz. Sie hilft, Konflikte zu
vermeiden. Sie hilft bei der Integration. Sie hilft,
Kräfte und am Ende auch Geld zu sparen. Vor allem aber verhilft sie zu einem guten und friedlichen Miteinander.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
Stadträtin Cagalj Sejdi: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir unterstützen natürlich dieses Anliegen. Dennoch haben wir zum Verwaltungsstandpunkt, der nun vom Migrantenbeirat
übernommen wird, einen Änderungsantrag eingebracht, den ich jetzt begründen möchte.
Leipzig wächst. Mit unserem Wachstum wächst
natürlich auch die Vielfalt in der Stadt. Um die
Vielfalt in unserer Stadtgesellschaft erfolgreich
und effektiv zu leben, brauchen wir Interkulturalität. Wir brauchen ein Bewusstsein, das für die
Verschiedenheit unserer Gesellschaft besonders
sensibilisiert und auf Respekt und gegenseitige
Akzeptanz ausgerichtet ist.
Interkulturelle Kompetenz wird per Definition beschrieben als
Fähigkeit, effektiv mit Menschen, die
über andere kulturelle Hintergründe verfügen, umzugehen und zusammenzuarbeiten, wobei die Effektivität auf beiden
Seiten als solche empfunden werden
muss.
Interkulturelle Kompetenz ist somit keine Zusatzfähigkeit, die im Lebenslauf irgendwo ganz unten
neben Führerschein und Computerkenntnissen
angegeben ist; interkulturelle Kompetenz ist im
heutigen Leben und Arbeiten essenziell und be-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
sonders wichtig für ein effektives Gelingen. Dementsprechend müssen solche Schulungen auch
einen entsprechenden Stellenwert erhalten.
Als Stadträtinnen und Stadträte dieser Stadt sollte
es also unsere Pflicht sein, uns dafür in der Stadt
und besonders in der Stadtverwaltung und den
städtischen Eigenbetrieben zu engagieren. Wir
begrüßen es, dass die Stadtverwaltung bereits
entsprechende Schulungen im Angebot hat. Doch
ist es wichtig, dass dieses Angebot auch immer
wieder erneuert, überarbeitet und vor allem auch
rege genutzt wird. Hier sind besonders die Führungs- und Leitungsebenen in der Pflicht, ihren
Mitarbeitern die Wichtigkeit und Effektivität von interkulturellen Schulungen immer wieder deutlich
zu machen und sie für eine Teilnahme zu gewinnen; denn interkulturelle Kompetenz ist immer
und überall wichtig.
Deshalb auch unser Änderungsantrag. Das Angebot, sich interkulturell weiterzubilden, sollte allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt offenstehen. Diejenigen, die sie für die Verbesserung
ihrer täglichen Arbeit nutzen können, sollten besonders darauf aufmerksam gemacht und dafür
sensibilisiert werden. Es geht uns keinesfalls darum, Menschen zur Teilnahme an Schulungen zu
zwingen; aber wir möchten mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass interkulturelle Schulungen nicht bloß angeboten werden, sondern
dass sich die Stadtverwaltung auch für eine Teilnahme einsetzt. Ziel ist es, nicht nur die Menschen zu erreichen, die sich ohnehin schon damit
beschäftigen, sondern insbesondere auch diejenigen, denen dieses Feld noch fremd ist. Nur so
können wir uns als Stadt zeitgemäß und effektiv
weiterentwickeln. Und wer weiß, vielleicht gibt es
ja im nächsten Jahr auch mal ein entsprechendes
Angebot für uns Stadträtinnen und Stadträte. Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernenten!
Liebe Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion abgeben. Wir werden heute sowohl die Änderungsanträge als auch den Hauptantrag mit Nein
abstimmen; denn wir halten die in der Gremienberatung von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmen für absolut ausreichend. Sie sind sehr vielfältig. Die Verwaltung hat plausibel dargelegt, dass
sie sich in diesem Bereich jetzt schon sehr engagiert und auch künftig darin nicht nachlassen wird.
Sie hat auch vieles benannt, was sie in Zukunft in
diesem Bereich vorhat. Wir können hier also sa-
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gen: Das ist schon Verwaltungshandeln und geben ein kleines Lob an die Verwaltung. Wir halten
deshalb den Antrag für nicht nötig. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Dezernenten! Werte Gäste! Liebe Kollegen! Leipzig ist eine internationale Stadt. Menschen aus aller Herren Länder leben hier, lieben
hier, arbeiten hier und haben hier mit der Stadtverwaltung zu tun. Wir finden das gut. Wir freuen
uns darüber, dass Leipzig so bunt und so vielfältig
ist. Wir genießen die Vorteile, aber wir sehen
auch, welche Schwierigkeiten das Miteinander
manchmal bringt. Wir wünschen uns, dass es
eben keine Beschwerden mehr gibt von Menschen mit tatsächlichem oder erdachtem Migrationshintergrund, wenn sie mit städtischen Stellen
zu tun haben, einfache Behördengänge erledigen
wollen wie jeder andere Bürger unserer Stadt
auch.
Manchem sieht man an, dass er eine Migrationsgeschichte hat, einem anderen nicht. Einige ohne
werden für Migranten gehalten, andere mit wiederum nicht. Man sieht einem Menschen nicht immer eindeutig an, woher er kommt, und das ist gut
so. Deswegen haben wir uns als SPD-Fraktion
dafür entschieden, einen Mittelweg zwischen Verwaltungsstandpunkt und Originalantrag zu suchen. Unserer Meinung ist es völlig ineffektiv,
wenn wir nur empfehlen, dass sich etwas bessern
sollte, vor allen Dingen bei Eigenbetrieben und
städtischen
Beteiligungsunternehmen.
Hier
braucht es mehr: einen Kulturwandel, ein Umdenken und eine Offenheit für die Verschiedenheit.
Wir brauchen aber auch Angebote, die möglichst
viele erreichen und die sich nicht nur auf die Bereiche zentrieren, wo erwartbar ist, dass Menschen zu integrieren sind. Reden wir hier nur von
Flüchtlingen? Reden wir von Menschen aus anderen Kulturkreisen? Was passiert, wenn jemand
mit Migrationshintergrund, der in Stuttgart geboren ist, zu uns kommt? Ist das dann eine Integrationsaufgabe? Für uns nicht. Wer hier geboren ist,
kennt unsere Rechte, unser System - so unterschiedlich es zwischen Stuttgart und Leipzig vielleicht sein mag.
Wir wünschen, dass es nicht nur Weiterbildung in
den Bereichen mit Integrationsschwerpunkt gibt,
sondern für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die mit Bürgern in Kontakt sind; denn dem Bürger
steht nicht auf der Stirn geschrieben, ob er eine
Migrationsgeschichte hat oder nicht. Daher wollen
wir, dass die Stadtverwaltung ihre guten Angebote
fortsetzt. Wir werden es aus Kostengründen sicherlich nicht schaffen, unendlich viele Angebote
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
in das jährliche Weiterbildungsprogramm aufzunehmen. Aber wir wollen einen Anfang machen
und diesen verstetigen. Wir brauchen und wir wollen diese Weiterbildungsangebote, und zwar für
alle Mitarbeiter, die im Bürgerkontakt sind, und
nicht nur für die Leitungsebene; denn es bringt
nichts, wenn die Leitungsebene sensibilisiert ist,
der Mitarbeiter im direkten Bürgerkontakt jedoch
nicht.
Daher möchten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag bitten: Weiterbildung für alle im Bereich mit Bürgerkontakt und nicht nur für diejenigen mit Integrationsaufgaben. Und wir möchten
Sie um Zustimmung bitten, den Oberbürgermeister zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit auch die städtischen Eigenbetriebe
und Beteiligungen sich Gedanken machen über
eine koordinierte und konzentrierte Vorgehensweise zur Öffnung und Gewinnung neuer Mitarbeiter, neuer Kunden, neuer Menschen. Lassen
Sie uns gemeinsam weiter an der Öffnung der
Stadtverwaltung und an der Offenheit unserer
Stadt arbeiten! Ich bitte Sie um Zustimmung zu
unserem Antrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Interkulturelle Kompetenzen sind in der Tat
nicht nur wünschenswert, sondern sehr wichtig und das nicht nur für Mitarbeiter einer Stadtverwaltung, sondern auch für Mitarbeiter von Unternehmen, wenn sie mit Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsbereichen in Kontakt stehen.
Es ist allerdings im öffentlichen Dienstrecht so,
dass niemand verpflichtet werden kann, an einer
solchen Weiterbildung teilzunehmen. Auch wenn
dies wünschenswert wäre - ich würde sagen: im
Einzelfall wäre sanfter Zwang ganz sinnvoll -, wird
doch der Schwerpunkt auf der Motivation liegen
müssen. Es ist relativ einfach, einen externen
Dienstleister mit einem Seminar bzw. einer Veranstaltung zur Weiterbildung zu beauftragen. Damit
könnte man rein formal den Beschlüssen, die wir
heute fassen, Genüge tun. Das reicht aber nicht
aus, sondern es liegt in der Führungsverantwortung der Stadt, der Stadtverwaltung, des Oberbürgermeisters, der Dezernenten, der Amtsleiter, in
Personalgesprächen die Mitarbeiter auf die Notwendigkeit dieser Kompetenzen hinzuweisen und
sie zur Teilnahme an diesen Seminaren, diesen
Veranstaltungen zu ermutigen. Das wird die entscheidende Aufgabe sein - weniger, aus den vorhandenen Angeboten die entsprechenden auszuwählen und sie den Mitarbeitern anzubieten. Hier
liegt also der Schwerpunkt.
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Das war auch Thema der Diskussion im Migrantenbeirat zu diesem Antrag, der ja schon sehr
lange im Verfahren ist. Wünschenswertes Ziel
wäre es natürlich, wenn alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung interkulturelle Kompetenzen hätten.
Wenn man aber das Thema problemorientiert betrachtet und weiß, dass personelle wie finanzielle
Ressourcen der Stadtverwaltung nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen - es stehen ja heute
noch einige Punkte zu diesem Thema auf der Tagesordnung -, muss man sich aus unserer Sicht
auf bestimmte Bereiche konzentrieren. Es wäre
wünschenswert, wenn insbesondere die Mitarbeiter, die im Kontakt mit Migranten stehen, zuallererst die Möglichkeit erhalten, an solchen Seminaren teilzunehmen.
Auch wenn wir es für wichtig erachten, dass diese
Seminare allen Mitarbeitern angeboten werden wir werden den Änderungsanträgen zustimmen -,
muss doch im Verwaltungshandeln eine Priorisierung erkennbar sein und hier nicht nach dem
Windhundprinzip verfahren werden, also Seminarplätze nur an diejenigen vergeben werden, die
gern daran teilnehmen wollen. Vielmehr obliegt es
der Führungsverantwortung der gesamten Verwaltungsspitze, insbesondere die Mitarbeiter, die
im Kontakt mit Migranten stehen, für diese Veranstaltungen zu motivieren. So verstehen wir die Änderungsanträge, und in diesem Sinne werden wir
auch abstimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister! Stadträtinnen und Stadträte! Liebe
Gäste auf der Tribüne im Saal! Herr Morlok, Sie
haben den Änderungsantrag von Frau Sejdi und
Frau Nagel gut erklärt. So ist er auch gemeint. Er
geht ein bisschen weiter als der SPD-Änderungsantrag.
Am Montag waren Herr Deissler und ich zu einer
Beratung für hauptamtliche und ehrenamtliche
Mitarbeiter, die von der Stiftung Bürger für Leipzig
organisiert wurde. Es waren die hauptamtlichen
Mitarbeiter, darunter auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die den Punkt „mehr Schulungsmöglichkeiten“ dort angesprochen haben. Wir haben
auch darüber diskutiert, welche Schulungen Ehrenamtlichen angeboten werden sollten.
Es gibt einen sehr guten Wegweiser, der von
Haupt- und Ehrenamtlichen gemeinsam erarbeitet wurde, wie Flüchtlingshilfe in Leipzig erfolgt.
Wie Sie sehen, ist er ganz schön dick, weil er alle
Gebiete umfasst. Das finde ich gut. Ich finde den
Antrag von Frau Sejdi und Frau Nagel wichtig und
hoffe, Sie alle werden ihn unterstützen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Zur CDU will ich sagen: Wenn wir wollen, dass Integration gelingt, dann müssen wir alle uns daran
beteiligen. Das gilt für die Hauptamtlichen wie für
die Ehrenamtlichen. Deshalb bitte ich Sie, noch
mal zu überlegen, ob Sie sich dem verweigern
wollen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich will eine Verfahrensvereinfachung vorschlagen. Beschlusspunkt 3 im
Antrag von Frau Nagel und Frau Sejdi ist ohnehin
identisch mit dem von uns formulierten Änderungsantrag. Wir können mit diesem Vorschlag leben; denn die Stoßrichtung ist ja dieselbe. Auch
wir wollen Weiterbildung allen anbieten, müssen
aber eine Priorisierung vornehmen.
Allerdings haben wir uns bewusst für die Wortwahl „Bürgerinnen und Bürger“ entschieden. Wir
glauben, überall dort, wo Mitarbeiter der Verwaltung regelmäßig in Kontakt mit Bürgerinnen und
Bürgern stehen, stehen sie automatisch auch mit
Migrantinnen und Migranten in Kontakt; denn sie
sind Teil unserer Gesellschaft. Im Standesamt
zum Beispiel wird - hoffentlich - nicht zwischen einem Deutschen und einem Migranten unterschieden. Deswegen hatten wir uns bewusst für die
Wortwahl „Bürgerinnen und Bürger“ entschieden.
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sollen. Das heißt also: Auch wenn sie schon eine
Schulung gemacht haben, müssen sie in den
nächsten zehn Jahren einmal jährlich an einer solchen Schulung teilnehmen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich für den falschen Ansatz.
Deswegen möchte ich herzlich darum bitten,
Punkt 1 des Antrags der SPD, der eine Aufweitung des Teilnehmerkreises vorsieht, zu beschließen; denn ich bin der Auffassung, dass eine jährlich wiederkehrende Teilnahme an ein und demselben Seminar hinsichtlich des Mehrwerts doch
begrenzt ist.
Oberbürgermeister Jung: Frau Heller.
Stadträtin Heller (CDU): Ich möchte hier noch
einmal etwas klarstellen, was Frau Hollick offensichtlich falsch verstanden hat. Wir sind nicht gegen Integration, und wir sind auch nicht gegen
diese Weiterbildung. Im Gegenteil: Wir halten beides für absolut notwendig. Aber wir halten die aktuellen Verfahrensweisen der Verwaltung für ausreichend. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab,
nicht aber die Integration und nicht die Weiterbildung.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker, eine
Nachfrage. Einen Punkt 3 finde ich nicht. - Also:
Der Verfahrensvorschlag lautet: Sie bleiben bei
Beschlusspunkt 1 Ihres Antrags. - Ich höre: Sie
ziehen Ihren Änderungsantrag zurück und können sich dem Änderungsantrag von Frau Nagel
und Frau Sejdi anschließen, geben aber zu Protokoll, dass es Ihnen lieber wäre, wenn statt „Migrantinnen und Migranten“ die Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ dort verwendet würde.
Vor der Abstimmung noch zwei Wortmeldungen.
Zunächst Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine Wortmeldung ergeht aufgrund des
Zurückziehens des SPD-Änderungsantrags, weil
der
Unterschied
zwischen
dem
SPDÄnderungsantrag und dem Änderungsantrag von
Frau Nagel und Frau Sejdi ja nicht nur die Frage
betrifft, ob Weiterbildung allen Mitarbeitern angeboten wird oder nur denjenigen, die im Kontakt mit
Migranten stehen. Ich wäre sofort mit dabei, wenn
wir sagen: Dies sollte allen Mitarbeitern angeboten werden. Aber in Punkt 1 des Beschlussvorschlags der beiden Kolleginnen heißt es, dass alle
diejenigen, die mit Migranten zu tun haben, mindestens einmal im Jahr eine Schuldung machen
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Nur eine ganz kurze Anmerkung zu der von
der SPD vorgeschlagenen Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“. Ich würde bitten, die Formulierung „Migrantinnen und Migranten“ zu streichen
und diese durch „Einwohnerinnen und Einwohnern“ zu ersetzen. Wenn wir die Formulierung
„Bürgerinnen und Bürger“ verwendeten, bestünde
rechtlich die Gefahr, dass damit nur deutsche
Staatsbürger gemeint sind. Diese könnte durch
die eben genannte Wortwahl gebannt werden.
An Herrn Morlok noch folgende Erklärung: Es
geht nicht um ein und dieselbe Schulung. Interkulturalität ist ein sich ständig weiterentwickelnder
Prozess. Dementsprechend werden sich natürlich
jedes Jahr auch die Schulungsinhalte immer wieder ändern.
Oberbürgermeister Jung: Ich versuche, es jetzt
noch einmal zu ordnen. - Herr Morlok, Ihr Petitum
im Ohr, dennoch ist der Änderungsantrag der
SPD-Fraktion zurückgezogen worden.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Meine Fraktion
würde diesen Antrag als Änderungsantrag zum
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Änderungsantrag der beiden Kolleginnen einreichen und den Änderungsvorschlag, „Bürgerinnen
und Bürger“ durch die Formulierung „Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ersetzen, übernehmen.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Der Worte sind
genug gewechselt.
Zunächst stelle ich zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter in Übernahme des Änderungsantrags der Fraktion der
SPD mit dem Unterschied, dass in Punkt 1, zweiter Satz, statt „Bürgerinnen und Bürger“ nun „Einwohnerinnen und Einwohner“ formuliert ist. Wer
stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag
der Damen Nagel und Sejdi, wobei in Punkt 1,
zweitletzte Zeile „Migrantinnen und Migranten“
jetzt durch „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt wurde. Ich bitte um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von
Gegenstimmen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen.
Nun zur Abstimmung über den Antrag des Migrantenbeirats, der ja vier Beschlusspunkte enthält. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich?
Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen,
vier Enthaltungen. Dann ist mehrheitlich so beschlossen.
15.2
Nachhaltige Sicherung des Objektes
Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig
als Vereinshaus (VI-A-04488-NF-02)
Einreicher: Ortschaftsrat HartmannsdorfKnautnaundorf
15.2.1 dazu VSP (VI-A-04488-NF-02-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Wer wünscht das Wort? - Herr Stöbe. Seien Sie
herzlich willkommen! Es ist Ihre Premiere hier. Bitte schön, Sie haben das Wort.
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weg von der Innenstadt und vom Rathaus. Die
Entwicklung der Infrastruktur ist dort eher rückläufig. Um es konkret zu sagen: Neben der freiwilligen Feuerwehr haben wir noch eine Bushaltestelle und ein ehemaliges Gemeindeamt. Dieses
ehemalige Gemeindeamt wird seit über 20 Jahren
einmal wöchentlich von drei Sportgruppen, aber
auch vom Kulturverein für Veranstaltungen und
Feste sowie für Bürgerversammlungen und auch
als Wahllokal genutzt.
Im Zuge der Eingemeindung vor 20 Jahren hatte
die Stadt Leipzig zugesagt - ich zitiere -, „sich für
die Sicherung des Gebäudes als Kulturraum und
auch als Unterkunft für den Kulturverein einzusetzen“. Leider ist in den letzten 20 Jahren dahin gehend nicht viel passiert, sodass das Gebäude
heute sehr heruntergekommen ist. Wir als Ortschaftsrat sind der Meinung: Es ist jetzt an der
Zeit, etwas zu tun und das damalige Versprechen
umzusetzen.
Ich bin froh, dass das Rechtsamt der Stadt Leipzig
die entsprechenden Passagen des Eingemeindungsvertrages in ähnlicher Weise deutet wie der
Ortschaftsrat. Es gibt wohl auch eine Stellungnahme gegenüber der Stadt. Auch die Ämter, insbesondere das Liegenschaftsamt - ich danke
Herrn Kaufmann; ich glaube, er ist hier heute anwesend -, zeigen mittlerweile große Gesprächsbereitschaft in der Sache. Ich freue mich auch,
dass der neue Verwaltungsstandpunkt im Wesentlichen mit unserem Antrag übereinstimmt, bis
auf marginale Änderungen hinsichtlich der Terminleiste, sodass wir den Verwaltungsstandpunkt
übernehmen können und diesen zur Abstimmung
stellen möchten. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann stimmen
über den Antrag des Ortschaftsrats in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts ab. Wer stimmt
dagegen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Viel Erfolg bei der Konzeption!
15.3
Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen (VI-A-04678)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Stöbe (Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Stadträte! Sie haben recht, Herr
Oberbürgermeister: Ich bin noch etwas unerfahren hier und weiß gar nicht, wen ich noch alles begrüßen muss. Deshalb sage ich: Hallo Anwesende! Als Vertreter des Ortschaftsrats Hartmannsdorf-Knautnaundorf möchte ich Sie heute
um Ihre Stimme zu unserem Antrag bitten. Die
Ortschaft Knautnaundorf ist ja ein ganzes Stück
15.3.1 dazu VSP (VI-A-04678-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Bitte schön, Frau Gabelmann.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Bürgermeister Bonew)
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Liebe Kollegen! Sie sind ja von uns immer Anträge gewohnt,
die selbsterklärend sind, für die man nicht mehr
viele Worte verlieren muss, weil sie einfach verständlich, logisch und nachvollziehbar sind - so
auch dieser. Wir haben einen wunderschönen
Themenstadtplan, in dem wir viele Dinge eingetragen haben, nur leider bisher nicht die Plätze,
die videoüberwacht sind. An den Plätzen ist schon
jeweils ausgezeichnet, wo videoüberwacht wird.
Es wäre daher nur folgerichtig, dies auch in den
Themenstadtplan mit aufzunehmen.
Ein bisschen unverständlich fanden wir, warum es
technisch nicht möglich sein soll, die Richtung der
Kamera anzugeben. Das lasse ich mir persönlich
nachher noch einmal von den Leuten erklären, die
den Themenstadtplan machen. Ich bin neugierig,
welche Schranken dem technisch entgegenstehen. Da der Verwaltungsstandpunkt ansonsten
aber für uns annehmbar war, haben wir uns entschlossen, diesen zu übernehmen und hier abstimmen zu lassen. Wir freuen uns, wenn es künftig online ausgewiesen wird und nicht mehr nur an
den Plätzen, wo wir videoüberwachen. Ich bitte
dafür um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es
weitere Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts.
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Reihe von Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen dennoch so bestätigt.
15.4
Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (VI-A-04816-NF-02)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.4.1 dazu VSP (VI-A-04816-NF-01-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter
Herr Bürgermeister Bonew! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Sie erinnern sich sicherlich
noch an die sehr detaillierte Beantwortung unserer Anfrage zur Praxis der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in der Ratsversammlung vom 16.05.2018. In Nachfragen unsererseits
hatten wir noch einmal besonderen Wert auf das
Verfahren bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Gastronomiebetriebe gelegt. Ich
darf aus dem Protokoll zitieren. Frau Bürgermeisterin Dubrau, Sie hatten ausgeführt:
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Jede Sondernutzung ist zeitlich und
räumlich auf das begründete Maß zu beschränken.
Und:
Die … Entscheidung … ergeht auf dieser
Basis im pflichtgemäßen Ermessen der
Behörde.
Da stellt sich natürlich die Frage für uns: Ein Gewerbe, das auf Dauer angelegt ist und einen Antrag auf Sondernutzung stellt, die nicht zeitlich befristet, sondern unbefristet auf Widerruf erteilt
wird, wäre das nicht das begründete Maß, das als
Tatbestandsmerkmal bei der Erteilung oder Nichterteilung oder auch bei der Verwaltungspraxis für
die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu
prüfen ist? Da sagen wir: Ja, ein auf Dauer angelegtes Gewerbe stellt ein begründetes Maß dar,
um die Sondernutzung zeitlich und räumlich nicht
zu beschränken, sondern unbeschränkt zu erteilen, auf Widerruf. Die Verwaltung hat es jederzeit
in der Hand, diese Sondernutzungserlaubnis zu
widerrufen.
Sie haben ausgeführt, Frau Dubrau:
… nach Auskunft der Kollegen in Dresden [werden] ausschließlich Freisitze mit
Widerrufsvorbehalt ausgereicht.
Daraufhin haben wir unseren Antrag noch einmal
überarbeitet und dem angepasst. Wir beantragen
nunmehr, gastronomischen Nutzungen von Außenbestuhlungen für Barbetriebe die Sondernutzungen unbefristet und auf Widerruf zu erteilen,
so wie es in der Landeshauptstadt bereits Praxis
ist, worauf Sie freundlicherweise in der Antwort
auf unsere Anfrage verwiesen haben. Wir hoffen,
dass entgegen der Vorvoten, die Sie hierzu in den
Ausschüssen abgegeben haben, unser Antrag
hier jetzt doch eine Mehrheit findet. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Ich sehe
eine Wortmeldung von Herrn Grosser.
Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren
Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Freibeuter, auch die
zweite Fassung, mit der nun nur noch eine eingedampfte Fassung Ihres Antrags zur Abstimmung
gebracht werden soll, macht es leider nicht besser. Es ist weiterhin ein typischer FDP-Antrag, der
Vorteile Einzelner zulasten der Allgemeinheit generieren würde, hätte er Erfolg.
Eine Sondernutzung ist keine Sondernutzung
mehr, wenn sie unbefristet ist; das besagt schon
das Wort „sonder“. Damit würde dem Recht einer
zeitweiligen privaten Nutzung von öffentlichen
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Räumen widersprochen werden. Öffentlicher
Raum gehört allen. Seine private Nutzung darf
deshalb nur zeitweilig erlaubt sein. Wäre die Nutzung unbefristet, so würde dies aus meiner Sicht
de facto den Entzug öffentlichen Eigentums zugunsten Einzelner bedeuten. Das muss nicht so
sein, aber es kann so sein.
Das darf eine Stadt auf keinen Fall erlauben. Sie
ist verpflichtet, öffentliches Eigentum nicht nur de
jure zu wahren, sondern auch faktisch. Hier sehe
ich - anders als Sie - den Ermessensspielraum,
den die Stadt hat. Öffentliches Eigentum muss
grundsätzlich weiterhin in öffentlicher Nutzung
bleiben. Aus einer dauerhaften Nutzung des öffentlichen Raums durch Einzelne darf kein Vorrecht oder Anspruch darauf erwachsen. Das wäre
aus meiner Sicht sogar asozial; das muss ich so
sagen.
Das bedeutet nicht, dass bei der Vergabe von
Sondernutzungsrechten der bürokratische Aufwand groß sein muss. Der Wegfall der Befristung
und die Umkehr der Regelungslast - das heißt: die
Stadt muss jetzt agieren und nicht derjenige, der
einen Vorteil daraus zieht - können aber nicht im
Sinne der Allgemeinheit sein. Deshalb ist der Antrag abzulehnen. - Schönen Tag noch!
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Erster Beigeordneter! Sehr geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Ich habe gerade in der Wortmeldung
des Kollegen Grosser das Wort „asozial“ gehört.
Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die von uns beantragte Regelung in der
Stadt Dresden geltendes Recht ist. Ich hoffe, dass
Kollege Grosser damit nicht gemeint hat, dass
das Verwaltungshandeln der Stadt Dresden asozial ist. - Ich hoffe wirklich, dass Sie das nicht gemeint haben, Herr Grosser.
Zum Zweiten. Es geht um Verwaltungsvereinfachung. Herr Grosser, Sie haben es nicht verstanden. Wenn man Dinge regelmäßig in Anspruch
nimmt, muss man nicht zwingend regelmäßig einen Antrag stellen. Dieselbe Frage würde sich
zum Beispiel auch bei der Vergabe von Einwohnerparkausweisen stellen. Wir wollen ja die Parkraumbewirtschaftung der Stadt stärken. Auch
dann wird sich die Frage stellen, ob es eine Verwaltungsvereinfachung sein könnte, wenn Einwohnerparkausweise nicht mehr jedes Jahr neu
beantragt und jedes Jahr neu ausgestellt werden
müssen, sondern sie für zwei oder drei Jahre oder
auf Widerruf ausgestellt werden. Das ist genau
der gleiche Sachverhalt. Das eine ist ein Weg, auf
dem ein Freisitz ist, das andere ist ein Straßenrand, an dem ein Pkw parkt. Das hat nichts mit
S e i t e | 10
Unternehmertum oder dem typischen FDPKlientel zu tun. Vielmehr geht es hier um Verwaltungsvereinfachung. Deshalb appelliere ich an
Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es
weitere Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Freibeuter zustimmt, bitte ich um
das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
Abstimmung: Mit fünf Pro-Stimmen und einigen
Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
15.6
Großtagespflege
05327)
ermöglichen
(VI-A-
Einreicher: Fraktion Freibeuter
15.6.1 dazu VSP (VI-A-05327-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Frau Witte.
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Großtagespflege - was heißt das eigentlich? Ganz einfach: Unter Großtagespflege wird die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Tagespflegepersonen
verstanden, die gemeinsam in gemeinsamen
Räumen jeweils maximal fünf Kinder gleichzeitig
betreuen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet
das SGB VIII, § 43 Absatz 3. Dort heißt es:
Landesrecht kann bestimmen, dass die
Erlaubnis zur Betreuung von mehr als
fünf gleichzeitig anwesenden, fremden
Kindern erteilt werden kann, wenn die
Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen
nicht mehr Kinder betreut werden als in
einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung.
Was sind die Vorteile der Großtagespflege?
Erstens. Für die Kinder: Es ist eine größere
Gruppe vorhanden. In dieser größeren Gruppe ist
es für die Kinder leichter, einen passenden Spielpartner zu finden. Durch die größere Gruppe gibt
es mehr Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten
und dennoch nur eine Kontaktperson, weil die Anzahl der Kinder auf fünf pro Tagespflegeperson
beschränkt ist.
Für die Eltern: Die Eltern haben eine verlässliche
Tagespflege, selbst bei kurzfristigem krankheitsbedingtem Ausfall einer Tagespflegeperson. - Ich
weiß, was es für Eltern heißt, wenn die Tagespflegeperson abends anruft und mitteilt, dass sie
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
krank ist, und die Eltern auffordert, ihr Kind am
nächsten Tag anderweitig unterzubringen.
Zweitens. In der Großtagespflege kann auf besondere Ernährungsvorschriften für einzelne Kinder und gesundheitliche Einschränkungen einzelner Kinder besser eingegangen werden.
Für die Tagespflegepersonen selbst: Sie können
im Team arbeiten. Ressourcen können effektiver
genutzt werden; zum Beispiel braucht man nur
eine Wohnung statt zwei. Eine der beiden Tagespflegepersonen muss eine pädagogische Fachkraft sein. Diese kann in einer größeren Gruppe
ihre vielfältigen Konzepte der pädagogischen Arbeit besser umsetzen, als es einer einzelnen Tagespflegeperson möglich ist.
(Übergabe der Sitzungsleitung an
Oberbürgermeister Jung)
Welchen Vorteil bietet Großtagespflege für die
Stadt und die Gesellschaft? Zum einen gibt es ein
Bindeglied zwischen der Tagespflege und der
Kita. Zum Zweiten ist die kurzfristige Vertretung
bei krankheitsbedingtem Ausfall automatisch gegeben, was der Stadt dann keine Sorgen mehr
machen muss. Drittens gibt es ein größeres Angebot im Bereich der Kinderbetreuung durch die
effektivere Nutzung von Ressourcen, was heißt:
In der Stadt gibt es mehr Kinderbetreuungsplätze.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich auf die Kritik eingehen, die der Großtagespflege immer wieder entgegengebracht wird, indem gesagt wird:
Da leidet die Qualität. Das sehe ich nicht so. Wie
gesagt, das SGB XIII bestimmt, dass eine der beiden Tagespflegepersonen eine Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung sein muss. Erfahrungen
aus anderen Bundesländern belegen, dass es
dort einwandfrei funktioniert. Das könnte auch in
Sachsen gut funktionieren, wenn das Land Sachsen die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen
würde. Darum bitten wir, dass der Oberbürgermeister im Land darauf hinwirkt. Wir haben uns
sehr über den Verwaltungsstandpunkt gefreut und
freuen uns auf Ihre Zustimmung. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Nur ganz kurz. - Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Ich
glaube allerdings, es gibt dazu bereits einen Beschluss; denn meine Fraktion hatte vor geraumer
Zeit einen fast identischen Antrag gestellt. Daher
habe ich die Bitte, zu Protokoll zu nehmen, dass
der Fachausschuss für Soziales und der Jugendhilfeausschuss über die Antwort des Ministeriums
informiert werden.
S e i t e | 11
Oberbürgermeister Jung: Zugesagt! - Herr
Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Frau
Witte, wir haben uns am Runden Tisch Kita am
Montag dieser Woche über Ihren Antrag ausgetauscht. Das Thema ist ja nicht neu. Das Thema
können wir auf kommunaler Ebene nicht lösen.
Wir reden darüber schon seit langem. Ich bin mir
auch sicher: Angesichts der vielen Vorteile, die
dieses Modell bietet, setzt sich die Stadt auf Landesebene bereits jetzt dafür ein. Daran wird auch
dieser Antrag nichts ändern. Dennoch ist es gut,
dass wir heute noch einmal über das Thema reden.
Das, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, und das,
was Sie hier jetzt mündlich vermittelt haben, ist
ein Stück weit etwas anderes als das, was wir erreichen wollen. In Ihrem Antrag stehen nämlich
die durchaus wichtigen Argumente, die Sie eben
aufgezählt haben, nicht drin. Stattdessen heißt es
dort, dass wir die Großtagespflege angehen müssen, um dem anhaltend großen Platzbedarf in der
Kinderbetreuung in Leipzig mit weiteren Maßnahmen gerecht zu werden. Das erreichen wir
dadurch sicherlich nicht. Die Großtagespflege
schafft nicht einen Platz mehr. Daran ändert auch
nichts, dass eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater bis zu fünf Kinder betreuen kann. Selbst wenn
es das Gesetz erlauben würde, dass sich zwei zusammentun dürfen, könnten sie nur maximal zehn
Kinder betreuen, was rechnerisch nichts anderes
ist als vorher.
Sie hatten vorhin angesprochen, dass Vertretungsmöglichkeiten dadurch wesentlich leichter
würden. Das ist jedoch genau das, was das Gesetz nicht zulässt: dass, wenn eine Tagesmutter
bzw. ein Tagesvater in einer solchen Zweiergemeinschaft krank wird, die zweite Person die anderen Kinder mitbetreut. Darüber haben wir uns
auch am Runden Tisch Kita ausgetauscht. Das ist
nicht das, was die Eltern wollen. Allen muss klar
sein: In dem Fall müssen fünf Kinder zu Hause
bleiben und ihre Eltern müssen weiter zusehen,
wie sie das Problem lösen, ob sie dann Urlaub
nehmen, ob sie von der Arbeit freigestellt werden
oder ob sie ihr Kind mit auf Arbeit nehmen können. Daran ändert sich also nichts. Ich glaube, es
kann auch aus pädagogischer Sicht nicht unser
Ziel sein, dass eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater plötzlich allein zehn Kinder zu betreuen hat,
selbst in einer dann größeren Wohnung nicht.
Es mag es ein, dass das Modell Großtagespflege
wegen der Vorteile wie pädagogischer Austausch
zwischen den Tageseltern usw., die Sie hier zu
Recht aufgezählt haben, dazu führt, dass sich
mehr Menschen, die für diesen Job geeignet sind,
bereit erklären, als Tagesmutter oder Tagesvater
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
zu arbeiten, Menschen, die bisher Vorbehalte hatten, weil sie das nicht allein machen wollten. Da
spielt ja auch das Thema Sicherheit eine Rolle,
beispielsweise wenn die Kinder beim Essen sind
und ein Kind plötzlich gewickelt werden muss oder in verschiedenen anderen denkbaren Situationen.
Dazu gehört aber auch, dass sich Wohnungen in
Größenordnung am Markt finden lassen, die sich
für eine Großtagespflege eignen. Ob die in
Leipzig in entsprechender Anzahl vorhanden
sind, sei einmal dahin gestellt. Aber dies ist durchaus ein Argument, das für die Großtagespflege
spricht. Das alles haben Sie in Ihrem sehr kurzen
Antrag aber nicht formuliert.
Noch kürzer ist der Verwaltungsstandpunkt. Insofern habe ich mich über den Verwaltungsstandpunkt nicht gefreut, weil er genau diese Themen
einmal hätte aufmachen können. Das tut er aber
nicht. Er sagt: Zustimmung. Er handelt Ihren Antrag sehr knapp ab, was an der Stelle vielleicht
nachvollziehbar ist, weil das, wie gesagt, kein
neues Thema ist.
Wir unterstützen letzten Endes Ihren Antrag, aber
nicht aufgrund der von Ihnen formulierten Argumente, sondern aufgrund der von mir genannten. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Schmidt, ich
nehme gerne zur Kenntnis, dass Sie hier signalisiert haben, dem Antrag zuzustimmen. Ich habe
auch Ihren belehrenden Hinweis zur Kenntnis genommen, dass es keine Angelegenheit der Gemeinde ist, dies zu regeln, sondern dies in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers fällt. Deswegen hat der Herr Oberbürgermeister auch zugesagt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen. Aber, Herr Oberbürgermeister, Sie werden
mir sicherlich recht geben, dass weder Fragen
des Braunkohleausstiegs, des Atomausstiegs,
der Klimapolitik, militärische Bündnisfragen oder
irgendwelche anderen Fragen Angelegenheiten
des Stadtrats sind. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Wer will da widersprechen, Herr Hobusch! - Können wir abstimmen? Gibt es zum vorliegenden Beschlussvorschlag in
der Neufassung Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen.
15.9
Schulgärten fördern und schaffen! (VIA-05395)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
S e i t e | 12
15.9.1 dazu VSP (VI-A-05395-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Umweltbildung ist in einer immer mehr durchtechnisierten
Gesellschaft wichtiger denn je. Schulgärten können da einen wichtigen Beitrag leisten. Kinder,
auch in der Großstadt, sollen lernen können, wo
ihr Essen herkommt und auch selbst mal eine Karotte gezogen haben.
Daher beantragen wir, Schulen bei der Suche
nach Schulgartenflächen zu unterstützen, Mittel
zur Einrichtung zur Verfügung zu stellen, Kooperationen mit Verbänden oder Kleingartenanlagen
zu forcieren und eine entsprechende Konzeption
zu erarbeiten. Eigentlich alles super.
Auch die Stadtverwaltung mag den Antrag nicht
einfach ablehnen und unterbreitet einen Alternativvorschlag. Blöd ist nur, dass der Alternativvorschlag eine Ablehnung ist, da er lediglich den Status quo beschreibt. Das Projekt „Grün macht
Schule“ gibt es schon, und es reicht bei weitem
nicht aus. Auch die Aufzählung, was und wie viele
Schulgärten es schon gibt, entbindet ja nicht davon, Chancengleichheit für alle Schüler herzustellen. Wer Glück hat, geht auf eine Schule mit einem Schulgarten; wer Pech hat, eben nicht. Und
seien wir ehrlich. Zwei Hochbeete machen noch
keinen Schulgarten, werden aber von der Verwaltung gerne mitgezählt. Auch der Verweis auf die
Unterrichtsstunden ist in unseren Augen eine
Ausrede. Außerschulisch kann nachmittags über
Arbeitsgemeinschaften ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden. Die Kinder werden sich
beteiligen. Da mache ich mir keine Sorgen.
Wer also Schulgärten für wichtig erachtet und dies
allen Leipziger Schüler*innen adäquat zur Verfügung stellen will, muss unserem Antrag zustimmen. Der Verwaltungsstandpunkt lässt alles beim
Alten und ist eine Ablehnung. Dazu sollte die Verwaltung dann aber auch stehen. Scheinbar ist der
Verwaltung eine Ablehnung dieses Antrags dann
doch zu peinlich gewesen. Stimmen Sie unserem
Antrag zu! - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Der Kleingartenbeirat hat
diesen Antrag abgelehnt. Deshalb übernehme ich
für den Kleingartenbeirat den Verwaltungsstandpunkt und stelle diesen zur Abstimmung.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann steht der
Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag des
Kleingartenbeirats zur Abstimmung. Ich bitte Sie
um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
Damit entfällt eine Abstimmung über den Antrag.
15.11 Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum (VI-A05427)
Einreicher: SPD-Fraktion
15.11.1 dazu VSP (VI-A-05427-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
15.11.2 dazu ÄA (VI-A-05427-ÄA-02)
Einreicher: CDU-Fraktion
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Werte
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Im Februar dieses Jahres haben wir unseren Antrag zum
Zweckentfremdungsverbot von privatem Wohnraum ins Verfahren gegeben. Das Thema scheint
zu bewegen; denn nachdem wir den Antrag eingereicht hatten, aber auch schon zuvor, haben
uns zahlreiche Mails von Bürgerinnen und Bürgern mit Hinweisen zu zweckentfremdetem
Wohnraum bei der LWB, aber auch bei privaten
Vermietern erreicht. Wir haben diese Hinweise an
die Stadtverwaltung und die LWB weitergegeben.
Uns wurde zugesichert, dem nachzugehen.
Auch Airbnb als größte Plattform meldete sich bei
uns, weil sie Sorge hatte, dass wir ihr Geschäftsmodell torpedieren wollen. Ich habe ihr gesagt:
Wir torpedieren das nicht in Gänze, sondern nur
dort, wo Wohnraum aufgrund von Zweckentfremdung nicht mehr als Wohnraum zur Verfügung
steht, sondern faktisch Hotelbetrieb stattfindet.
Das kann nicht in unserem Interesse sein. Ich
habe ihr gegenüber auch ein offenes Wort gepflegt, weil ich glaube: Unser Ziel muss sein, dass
Wohnraum tatsächlich als Wohnraum zur Verfügung steht und nicht als Hotel dient.
Um es präzise zu sagen: Wenn Bürgerinnen und
Bürger mal für ein Wochenende ein Zimmer vermieten, sollen sie das gut und gerne weiterhin tun
können. Dem werden wir keine Steine in den Weg
legen. Jeder Mieter muss natürlich erst einmal
prüfen, ob sein Mietvertrag das erlaubt oder nicht,
und dann in Eigenregie entscheiden.
S e i t e | 13
Darüber hinaus kann ein Zweckentfremdungsverbot aber noch mehr regeln. Zweckentfremdung
heißt auch Leerstand, Objekte bewusst leer stehen lassen, Objekte bewusst nicht sanieren. Auch
dagegen sollten wir vorgehen. Die CDU möchte
diesen Passus gern streichen. Wir wollen das
nicht und werden deshalb dem Änderungsantrag
der CDU nicht zustimmen.
Hamburg macht es vor. Der Hamburger Senat
nimmt Geld in die Hand, um solche Wohnungen
zu sanieren, und gibt sie danach in saniertem Zustand wieder an den Eigentümer zurück. Das wird
bei uns wahrscheinlich so schnell nicht passieren;
das ist uns klar. Wir stehen hier vor so großen
Herausforderungen finanzieller Art, dass wir nicht
auch noch privates Eigentum sanieren können.
Aber die Zweckentfremdungsverbotssatzung in
Hamburg sieht auch vor, Strafen zu verhängen.
Dann überlegt sich ein Wohnungs- oder Hauseigentümer vielleicht eher, ob er ein Objekt länger
leer stehen lässt. In München beispielsweise können dafür Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich in den
letzten Jahren stark verändert. Zurzeit werden die
Vorlage zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts und die damit verbundenen Maßnahmen beraten. Auch hier wird deutlich: Es wird
immer schwieriger für Durchschnittsverdiener Leipzig hat nach wie vor ein sehr geringes Lohngefüge -, adäquaten Wohnraum zu finden, wenn
sie umziehen oder von außerhalb nach Leipzig
ziehen wollen. Wir sind deshalb zugegebenermaßen mit der Fortschreibung, die in der Ratssitzung
im August auf der Tagesordnung steht, bisher
noch unzufrieden, weil viele Maßnahmen noch in
Prüfung sind und selbst Maßnahmen, die bereits
beschlossen sind, weiterhin geprüft werden sollen, wie zum Beispiel die Übertragung von Wohnungen an die LWB. Von daher ist davon auszugehen, dass von uns noch der eine oder andere
Änderungsantrag dazu kommt.
Zurück zum Zweckentfremdungsverbot. Ich
möchte nach all der Kritik aber auch ein Lob aussprechen. Die Stadtverwaltung hat einen positiven Verwaltungsstandpunkt formuliert und ist sogar noch einen Schritt weitergegangen, indem sie
die Finanzierung der Datenerhebung sichergestellt hat. Ich hoffe, nein, ich bin mir sicher, dass,
wenn wir das heute so beschließen, dies nicht einem Spardiktat zum Opfer fallen wird.
Dennoch: Wir müssen mit dieser Frage an das
Land herantreten. Das ist ganz wichtig; denn ohne
das Land geht es am Ende nicht. Deswegen
meine Bitte an Sie, Herr Oberbürgermeister, über
den Städtetag und den direkten Kontakt in die
Landesregierung alle Möglichkeiten auszunutzen,
dass sie jetzt schon mit der Erarbeitung eines Ge-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
setzes beginnt, um die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen. Ich glaube, wenn wir hier
eine entsprechende Satzung erarbeiten, können
wir nicht weitere anderthalb bis zwei Jahre warten, bis auf Landesebene mit der Schaffung der
gesetzlichen Grundlagen begonnen wird. Beides
muss parallel laufen.
Dass eine solche Satzung Erfolg haben kann,
zeigt das Beispiel München. München hat seit
2013 dadurch 1.100 Wohnungen als Mietwohnungen zurückgewonnen. Das ist, finde ich, schon
eine beachtliche Größe. Wenn Wohnungen in dieser Anzahl hätten neu gebaut werden müssen,
wären dafür Investitionskosten von 60 Millionen
Euro nötig gewesen, die nunmehr gespart worden
sind, wobei München die Kosten mit 70.000 Euro
pro Wohnung relativ niedrig angesetzt hat und sie
wahrscheinlich deutlich höher gewesen wären.
Nichtsdestotrotz kann eine Zweckentfremdungsverbotssatzung nur eine Maßnahme unter vielen
sein. Einige werden bereits umgesetzt wie der
Mietspiegel und die Kappungsgrenze. Wir brauchen aber auch Erhaltungssatzungen, Konzeptvergaben, eine wirksame Mietpreisbremse - hier
ist allerdings der Bund gefragt -, die Nutzung von
Vorkaufsrechten, wenn sich das anbietet. Das
Wichtigste ist natürlich der Wohnungsneubau.
Wenn die Bevölkerung weiter wächst und deshalb
weniger Wohnungen zur Verfügung stehen, steigen die Mieten schneller. Von daher ist der Wohnungsneubau die wichtigste Maßnahme. Dennoch: Auch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung ist eine wichtige Maßnahme. Deswegen hoffen wir auf Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Ratskolleginnen und -kollegen! Sie kennen unseren Änderungsantrag. Ich danke Herrn Zenker für die Tour
de Raison zur SPD-Politik und der von ihr hier heraufbeschworenen Immobilienkrise. Wir selber sehen zwar auch ein Problem darin, allerdings weit
entfernt von den Münchner Zahlen von 1.300
Wohnungen. Auf Airbnb werden momentan 67
Wohnungen in Leipzig angeboten. Sicherlich, es
mag da eine gewisse Dunkelziffer geben. Als
Stadtrat aus dem Wahlkreis Zentrum habe ich das
Problem natürlich besonders im Blick.
Nichtsdestotrotz: Wir teilen die Bedenken zwar im
Grundsatz, aber nicht in den dargestellten Auswüchsen. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht. Wir sehen diese Auswüchse nicht. Hingegen scheint es so, als soll hier
mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.
S e i t e | 14
Wir sehen hier eine Plastikrose und keinen feindlichen Flugzeugträger. Deswegen möchten wir,
dass nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern mit
einem Luftgewehr auf eine Plastikrose geschossen wird.
Unser Änderungsantrag schlägt vor, den Beschlusspunkt 1 wie folgt neu zu fassen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
sich bei der Sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen.
Der zweite Halbsatz soll gestrichen werden; denn
wir dürfen eine Zweckentfremdung von Wohnraum und leer stehenden Wohnraum nicht miteinander vermischen. Das wird in dem SPD-Antrag
getan. Außerdem sagt der Antragsteller nicht, was
er unter „lange Zeit“ versteht. Bedeutet „lange
Zeit“ einen Monat oder vielleicht zehn Jahre? All
diese Dinge sind ungeklärt. Deswegen wollen wir,
dass dieser Halbsatz gestrichen wird. Ansonsten
bewerten wir den Antrag wohlwollend und würden
dem mit Übernahme unseres Änderungsantrags
auch zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Beschlusspunkten 2 bis 4
des Antrags zustimmen, allerdings nicht dem Beschlusspunkt 1, und das aus formalen Gesichtspunkten.
Zu Recht wird in Beschlusspunkt 2 gefordert, eine
Datengrundlage zu schaffen. Es hat sich allgemein als sinnvoll erwiesen, erst Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn man die entsprechenden
Daten hat, und nicht schon Schlussfolgerungen,
nämlich das Einwirken auf die Staatsregierung, zu
fordern, bevor die Daten auf dem Tisch liegen.
Herr Zenker hat gerade auf München verwiesen,
wo 1.300 Wohnungen dadurch zurückgewonnen
werden konnten. Herr Georgi hat nach Blick in das
Portal Airbnb festgestellt, dass hier in Leipzig 67
Wohnungen angeboten werden. Das zeigt schon,
wie wichtig eine Datenerhebung ist, ehe man
Schlussfolgerungen zieht. - Das ist das Formale.
Zum anderen geht es um die Frage, welchen Eingriff in das Eigentum man durch eine solche Verordnung vornimmt. Nehmen wir einmal an, jemand hat eine Wohnung erworben oder ein Haus
gebaut in der festen Annahme, dass auch eine
Vermietung seines Eigentums möglich ist, und
hinterher wird diese Möglichkeit eingeschränkt.
Wenn das das Ziel einer solchen Verordnung ist,
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
müssen wir uns natürlich fragen, ob wir uns auch
in anderen Rechtsgebieten unserer Gesellschaft
einfach gefallen lassen würden, dass der Staat im
Nachhinein sagt: Das hast du zwar immer tun dürfen, aber ab jetzt ist das untersagt. Ob dir daraus
ein finanzieller Nachteil erwächst, ist mir egal. Das ist schon eine Problematik, die nicht so einfach von der Hand zu weisen ist.
Es stellt sich auch die Frage: Was ist denn eigentlich eine Zweckentfremdung und wie lange gilt
sie? Ich möchte Sie auf ein interessantes Urteil
des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, das sich
mit Steuersachverhalten befasst, hinweisen. Sie
wissen ja, Aufwendungen für Zweitwohnungen,
gelten, wenn diese beruflichen Zwecken dienen,
als Werbungskosten, werden also steuerlich gefördert. Das Finanzgericht hat das Urteil gefällt,
dass man eine Zweitwohnung auch dann behalten und die Aufwendungen dafür weiterhin steuerlich geltend machen kann, wenn man diese Wohnung vorübergehend - hier: wegen Elternzeit nicht nutzt, und hat in der Begründung ausgeführt,
es könne in Regionen, wo Wohnraum knapp ist,
schwer sein, nach Ende der Elternzeit wieder eine
adäquate Wohnung zu finden, und deswegen sei
es nachvollziehbar, dass man die Wohnung auch
für die Dauer der Elternzeit behält und sie in dieser Zeit leer stehen lässt. - Elternzeit kann man in
Deutschland für drei Jahre in Anspruch nehmen.
Das heißt: Das Gerichtsurteil besagt: Das Leerstehen einer Wohnung für die Dauer von drei Jahren wird steuerlich sogar gefördert.
Sie aber sagen: Wenn jemand ein paar Monate
seine Wohnung leer stehen lässt oder sie an einen fremden Dritten vermieten möchte, weil er in
Elternzeit oder in Urlaub oder beruflich im Ausland
ist, dann ist das schon eine Zweckentfremdung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht doch
ein bisschen weit. Es kann auch nicht die Aufgabe
des Staates sein, demjenigen, der die Wohnung
drei Jahre nicht nutzen kann, vorzuschreiben, ob
er sie leer stehen lässt, ohne Einkünfte zu erzielen, ob er sie mit einem Mietvertrag befristet auf
drei Jahre an jemand anderen vermieten möchte
oder ob er sie temporär über Airbnb oder andere
Portale für kürzere Zeiträume vermieten möchte.
Das ist doch letztendlich Sache des Eigentümers
oder des Mieters. Das muss der Staat nicht regeln.
Weil alle diese Dinge ungeklärt sind, sind wir sehr
dafür, zuerst die Daten zu erheben und entsprechende Gespräche zu führen, nicht aber, zu handeln, bevor wir wissen, was Sache ist. Deswegen
bitten wir Sie, Punkt 1 des Antrags abzulehnen. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das
Wort.
S e i t e | 15
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Wir Grüne haben 2015 der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts zugestimmt. Für uns Grüne sind der Erhalt und die
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum elementare soziale Fragen. Wohnen darf nicht zur Ware
werden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion
musste die Bundesregierung erst kürzlich einräumen, dass es in Deutschland mittlerweile über
313 angespannte Wohnungsmärkte gibt, in denen
28 Prozent der Gesamtbevölkerung leben. Die
Stadt Leipzig gehört dazu, weshalb wir auch
heute dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.
Wir, meine Fraktion und ich, setzen alles daran,
dass dieses Wohnungspolitische Konzept stringent umgesetzt wird.
Liebe CDU-Fraktion, ich war natürlich gespannt,
ob Sie diesem Antrag der SPD-Fraktion und dem
Verwaltungsstandpunkt heute zustimmen werden; ich war mir nicht ganz sicher. Und tatsächlich: Kurz vorher kam noch Ihr Änderungsantrag.
Ich denke, Sie wissen ganz genau, dass Sie zu
diesem Änderungsantrag heute keine Zustimmung bekommen werden. Ich glaube, Sie wollen
dafür keine Zustimmung bekommen, weil Sie dieses wohnungspolitische Instrument im Grunde
gar nicht wollen. Ich bin sicher, die Menschen haben sehr gut erkannt, bei welchen Fraktionen hier
im Stadtrat das Thema Wohnen in guten Händen
ist. Liebe CDU-Fraktion, träumen Sie weiter den
Traum der Großstadtpartei. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Zunächst steht der Änderungsantrag der CDUFraktion zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Reihe von Pro-Stimmen,
keine Enthaltungen. Mehrheitlich abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion. Über Beschlusspunkt 1 lasse ich gesondert abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie dazu Ihr Votum ab. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 38 - 23 - 1. So beschlossen.
Jetzt zur Abstimmung über die Beschlusspunkte
2, 3 und 4. Bitte geben Sie Ihre Stimme elektronisch ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 42 - 19 - 1. So beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
15.12 Gemeinsam für Leipzig - Synergien in
der L-Gruppe für Leipzig nutzen (VI-A05518)
Einreicher: SPD-Fraktion
15.12.1 dazu VSP (VI-A-05518-VSP-01)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wer wünscht das Wort? - Herr Oßwald.
Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und
Stadträte! Werte Gäste! Seit Januar 2016 treten
die Unternehmen der LVV als Leipziger Gruppe
auf. Als Unternehmen der Leipziger Daseinsvorsorge wollen sie damit auch bildhaft nach außen
tragen, dass sie Bestandteil unserer Stadtgesellschaft sind, dass sie ihre Kompetenzen noch
mehr bündeln wollen zum gegenseitigen Nutzen
für unsere Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen.
S e i t e | 16
und effizienteren Personaleinsatz und einem besseren Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der LVV und der Stadtverwaltung kommen.
Abschließend sei hier noch angemerkt, dass es
ideal wäre, wenn die Prüfergebnisse zu großen,
aber auch kleinen Maßnahmen, die laut Verwaltungsstandpunkt Ende des zweiten Quartals 2019
vorliegen sollen, bei der nächsten Aktualisierung
der Eigentümerziele der LVV-Gruppe als neue
Sachziele Berücksichtigung finden würden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den
Antrag ab. Die SPD-Fraktion hat den Termin geändert und übernimmt den Termin aus dem Verwaltungsstandpunkt, nämlich zweites Quartal
2019. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich?
Meine Fraktion unterstützt diese neue Stoßrichtung der LVV-Gruppe ausdrücklich und will mit
diesem Antrag die Stadtverwaltung beauftragen,
zu prüfen, wie auf verschiedenen Handlungsfeldern weitere nennenswerte Beiträge der LVVUnternehmen zum Nutzen der Stadt Leipzig generiert werden können.
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte, die in unserem Antrag genannt werden, eingehen. Jeder wird
dazu in seiner subjektiven Sicht auch andere
Standpunkte zur Geeignetheit der Vorschläge haben. Wichtig ist uns vielmehr, eine noch bessere
Verwurzelung unserer kommunalen Unternehmen in der Stadt und Region zu erreichen, Kundenbindungen zu verbessern und die vielen Beschäftigten dieser Unternehmen durch geeignete
Maßnahmen noch besser zu motivieren.
15.15.1 dazu VSP (VI-A-05583-VSP-01)
Wie uns das gelingen kann, möchte ich anhand
von zwei Vorschlägen verdeutlichen. Zum einen
schlagen wir vor, zu prüfen, ob Kunden der Stadtwerke preiswertere LVB-Fahrscheine bekommen
können und weniger für die Nutzung städtischer
Schwimmhallen und Freibäder bezahlen müssen.
Somit würden die Leipziger, die als Kunden der
Stadtwerke den öffentlichen Personennahverkehr
ja indirekt mitfinanzieren, einen Teil wieder über
günstigere Angebote von städtischen Unternehmen zurückbekommen. Die Kundenbindungen zu
den Stadtwerken würden dadurch enorm verbessert, was in Zeiten des immer härteren Wettbewerbs, in dem sich die Stadtwerke befinden, immer wichtiger wird.
Zum anderen kann es durch eine noch engere
Verzahnung in der Personalpolitik, durch die Etablierung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes,
durch gegenseitige Anerkennung von Arbeitsund Ausbildungszeiten und die Einführung von
Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren
15.15 Das Leipziger Kunsterbe bewahren Das Leipziger Vor- und Nachlassarchiv
aufbauen (VI-A-05583)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: Dezernat Kultur
Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor
25 Jahren, 1993, brach ein kleine Gruppe Leipziger Maler mit ihrem Galeristen „Judy“ Lybke nach
New York auf. Sie wären wahrscheinlich nicht bis
New York gekommen, hätte ihnen der damalige
Leipziger Regionalvertreter der Lufthansa die Tickets nicht zum halben Preis spendiert. Sie haben
dann in New York ausgestellt und nichts verkauft.
14 Jahre später, am 1. Februar 2007, bezeichnete
The Guardian - Sie kennen das alle - die Alte
Spinnerei als „the hottest place on Earth“.
2009, nach dem großen Eklat um die Ausstellung
„60 Jahre - 60 Werke“ im Berliner Martin-GropiusBau, kam die Kanzlerin höchstselbst in die Spinnerei geeilt, um sich für den Fauxpas zu entschuldigen, dass dort deutsche Kunst ohne jede ostdeutsche Beteiligung gezeigt wurde.
2014, 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution,
fragte The Guardian: „Is Leipzig the new Berlin?“
Was war passiert? Der Weltstar der Malerei Neo
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Rauch und seine Leipziger Kolleginnen und Kollegen hatten den Blick des internationalen Kunstmarktes auf Leipzig gezogen. - Leipzig, das neue
Berlin.
In diesem Scheinwerferlicht sieht die Welt die
Leipziger Kunst nach 1970: Bernhard Heisig,
Wolfgang Mattheuer, Werner Tübke sind die großen Alten, von Arno Rink haben wir uns gerade
erst verabschieden müssen, Gudrun Petersen,
Elisabeth Voigt, Angelika Tübke, Petra Flemming,
Gudrun Brüne - jede Aufzählung ist ungerecht und
muss unvollständig bleiben; es sind zu viele große
Namen.
Dieser Teil der großen Leipziger Kunsttradition tritt
hinter unserem Label „Musikstadt Leipzig“ zu oft
in den Hintergrund. Das, meine Damen und Herren, ist ein Fehler. Die Stadt Leipzig muss dieses
Epochenerbe der Malerei, Fotografie und Grafik
pflegen und bewahren. Diese künstlerischen Wurzeln unserer Stadt bilden einen wichtigen Identitätskern, und sie sind ein ganz wichtiger Teil des
Leipziger Phönix-Mythos. Würden wir auf die sogenannte Umwegrentabilität der Bildenden Kunst
schauen, sähen wir Millionengewinne und Millionenumsätze in dieser Stadt.
Die Sächsische Landesregierung denkt gefühlt
schon eine Ewigkeit über ein Sächsisches Vorund Nachlassarchiv nach, bis heute noch ohne
konkretes Ergebnis. In Leipzig gibt es dazu eine
Reihe hervorragender Initiativen.
Im vorliegenden Verwaltungsstandpunkt bekennt
sich die Stadtverwaltung sowohl zur Aufgabe der
Vor- und Nachlassverwaltung für die Leipziger Bildende Kunst als solcher wie auch zur Aufgabe,
den Prozess zum Aufbau eines solchen Archivs
mit dem Land zu gestalten. Das finden wir gut.
Das sind zwei gute Schritte in die richtige Richtung.
Was aus unserer Sicht noch fehlt, ist das Ziel.
Aber wir sind ganz sicher, dass wir am Ende ein
regionales Vor- und Nachlassarchiv in Leipzig haben werden, das das künstlerische Erbe in unserer Stadt bewahrt, sodass wir es erleben und nutzen können. Wir geben uns deswegen heute mit
diesen beiden ersten Schritten gern zufrieden. Wir
werden diesen Prozess begleiten. Heute bitten wir
um Zustimmung zu unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann steht der Antrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
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15.19 Antrag auf Änderung des Beschlusses
der 34. Ratsversammlung Nr. RB IV846/07 vom 18.04.2007 - DS-Nr. IV/2395
(VI-A-05704)
Einreicher: Mitglieder des FA Sport
15.19.1 dazu VSP (VI-A-05704-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Herr Zenker.
Stadtrat Zenker (SPD): Ich mache es kurz, weil
der Antrag an sich selbsterklärend ist. - Wir würden dennoch unseren Ursprungsantrag zur Abstimmung stellen, auch wenn der Verwaltungsstandpunkt urteilt: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Aus unserer Sicht bleibt es
dadurch bei dem früheren Ratsbeschluss, der den
alten Status quo im Begründungstext beschreibt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen,
wenn Sie dem Antrag zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit einer Enthaltung ist einstimmig
so beschlossen.
15.20 Bewusstsein schaffen, lieber zu früh
als zu spät (VI-A-05731)
Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament
15.20.1 dazu VSP (VI-A-05731-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Frau Janssen, bitte schön.
Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte
und Stadträtinnen! Sehr geehrte Zuschauer! Bewusstsein schaffen: Sie als Stadträte und Stadträtinnen wissen, wie wichtig es ist, sich ein reflektiertes Bild von unserer Welt und unserer Gesellschaft zu machen, in der wir gemeinsam leben.
Ein eigenes Bild machen und dann eine fundierte
Meinung bilden: Dabei müssen wir nicht nur das
aktuelle politische Geschehen in unseren Blick
nehmen, sondern auch Vergangenes. Deshalb
sind pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten in der Schulzeit so wichtig.
Wir hatten ein Förderprogramm beantragt, angelehnt an ein schon bestehendes Programm in
Sachsen-Anhalt. Aus der Verwaltung wissen wir,
dass dieses Programm von der Stadt Leipzig so
nicht umgesetzt werden kann. Jetzt kommt das
große Aber: Der Verwaltungsstandpunkt zeigt,
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
dass wir ein so wichtiges Thema nicht einfach
vom Tisch wischen können.
Wir als Jugendparlament übernehmen den Verwaltungsstandpunkt. Wenn Sie diesem zustimmen, wird die Stadt Leipzig eine Informationsseite
einrichten, auf der sich Schulen über schon bestehende Förderprogramme für Gedenkstättenfahrten informieren können. Weiterhin wird die Stadt
Leipzig aktiv über solche Programme beraten und
informieren, sodass jeder Schüler in Leipzig die
Möglichkeit hat, an einer solchen wichtigen Gedenkstättenfahrt teilzunehmen. Ich bitte Sie also
inständig, für diesen Verwaltungsstandpunkt zu
stimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich habe nur eine
kurze Nachfrage. Der Antrag des Jugendparlaments im Original bezog sich vor allen Dingen auf
die Gedenkstätten für die Opfer des Dritten
Reichs. Inwieweit umfasst der Verwaltungsstandpunkt auch die Gedenkstätten für die Opfer der
zweiten deutschen Diktatur?
Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian signalisiert gerade, dass er da im Moment überfragt ist.
Ich vermute, dass das Amt für Jugend, Familie
und Bildung alle Schulen berät zu Fördermöglichkeiten, Gedenkstätten zu besuchen, gleichgültig
welcher Art. Es gibt darüber hinaus natürlich noch
eine ganze Reihe anderer Gedenkstätten. Wie
gesagt, ich vermute das. Kollege Fabian wird im
Fachausschuss noch einmal dazu berichten.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr
Handzeichen, wenn Sie gegen den Antrag in der
Fassung des Verwaltungsstandpunkts stimmen. Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16:
16
Anfragen an den Oberbürgermeister
16.1 Verfügbarmachung von Eigenheimgrundstücken in Leipzig (VI-F-05935)
Einreicher: CDU-Fraktion
Es antwortet Kollegin Dubrau.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste auf der Tribüne! Zur Frage 1. Laut Beschluss des Wohnungspolitischen
Konzepts, der im Jahr 2015 vom Stadtrat gefasst
S e i t e | 18
worden ist, ist die Fortschreibung des Teilplans
Wohnungsbau im Zeitraum 2017/2018 vorgesehen. Vorbereitend dafür wurde sowohl eine Wohnbedarfsanalyse als auch eine Wohnbauflächenpotenzialanalyse erstellt. Auf dieser Grundlage
erfolgt derzeit im Stadtplanungsamt die Ausarbeitung eines Konzepts für den Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau. Dieser soll im vierten Quartal
in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters
eingebracht und danach dem Stadtrat vorgelegt
werden.
Zur Frage 2. Der Teilplan Wohnungsbau bezieht
alle Flächen des Stadtgebiets unabhängig von ihrer Lage, sei sie innerstädtisch oder eher randstädtisch, in die Betrachtung ein. Dabei wird auch
geprüft, inwieweit die Flächen über die Wohn- und
Mischgebietsflächen im heutigen Flächennutzungsplan hinausgehend benötigt werden. Es
kann durchaus sein, dass wiederum Erweiterungen erforderlich sind. Insofern wird im Teilplan
Wohnungsbau dafür Sorge getragen, dass ausreichend Reserveflächen auf ihre Eignung für den
Wohnungsbau, darunter auch für den Eigenheimbau, geprüft werden. Da die innerstädtischen Potenziale bereits weitestgehend bekannt sind, wird
sich die Suche stärker auf die äußere Stadt konzentrieren.
Bei der Erarbeitung neuer Bebauungspläne liegt
die Priorität derzeit auf der sozialen Infrastruktur wir haben über dieses Thema hier schon mehrfach geredet; natürlich müssen wir insbesondere
den Bau von Schulen und Kindergärten sichern -,
auf den großen Entwicklungsgebieten, die mit
Tausenden von Wohnungen bestückt werden,
und auf Gewerbestandorten, weil ohne Gewerbe
und den dort angesiedelten Arbeitsplätzen das
Wachstum der Stadt nicht weiter fortgesetzt werden kann.
Neue Bebauungspläne für den Eigenheimbau
konnten angesichts der personellen Ressourcen
nur in dem Maße begonnen werden, wie andere
fertiggestellt und entsprechende Bauleitverfahren
abgeschlossen wurden. Ein Umsteuern wird
dadurch angestrebt, dass die Planungen für größere Gebiete für Eigenheime priorisiert werden,
also nicht mehr, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war, auch B-Pläne für vier, sechs oder
acht Eigenheime aufgestellt werden.
Wie die ausführliche Auseinandersetzung mit den
sogenannten offenen Bebauungsplänen im letzten Jahr gezeigt hat - Sie werden sich sicher daran erinnern -, garantiert vorhandenes Planungsrecht noch nicht, dass die Grundstücke tatsächlich vermarktet und bebaut werden. Eines der
größten Probleme in vielen Städten ist, dass Baurecht geschaffen wurde, teilweise sogar schon
Baugenehmigungen vorliegen, der Bau aber nicht
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
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realisiert wird. Deshalb bedarf es weiterhin entsprechender Aktivitäten, damit die wirksamen Bebauungspläne auch umgesetzt werden.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau
Dubrau. - Gibt es Nachfragen. Das ist nicht der
Fall.
Allerdings haben wir derzeit nach bundesdeutschem Recht nicht sehr viele Möglichkeiten, außer das Entwicklungsrecht, was man natürlich
nicht in jedem Fall anwenden kann. Angesichts
der aktuellen Entwicklung auf dem Bodenmarkt
nimmt das Risiko der Bodenspekulation auch bei
uns weiter zu. Deshalb ist das eines der Themen,
das ganz intensiv im Städtetag diskutiert wird.
Auch auf Bundesebene ist es eines der Themen,
das dort zumindest angesprochen wird.
16.2 Umsetzung von Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig (VI-V-05921)
Zur Frage 3. Im Ergebnis der Stadtwerkstatt sollen einmal jährlich Treffen mit dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern der Leipziger
Nachbarkommunen sowie der umliegenden Mittelzentren stattfinden. Ein solches Treffen hat im
letzten Jahr schon stattgefunden. Auf diesen Treffen wird das Thema Wohnungsbau auch in Zukunft eine Rolle spielen.
Die Erkenntnisse der Stadtwerkstatt sind zudem
in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
„Leipzig 2030“ eingeflossen und bilden die Grundlage für aktuelle Positionierungen der Stadt, zum
Beispiel im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Bauleitverfahren in benachbarten Gemeinden. Im
INSEK wird angesichts der steigenden Nachfrage
auf dem Wohnungsmarkt die Förderung von flächen- und verkehrssparenden Siedlungsentwicklungen in Stadt und Region bekräftigt, insbesondere wenn dadurch Nachverdichtungs- und Leerstandspotenziale identifiziert bzw. große Vorhaben an zentralen Orten sowie entlang der S-BahnTrassen und des schienengebundenen Nahverkehrs - das ist uns ganz wichtig - angeschoben
werden.
Um Rahmenbedingungen für ein abgestimmtes
kooperatives Verfahren zur Wohnbauflächenentwicklung in der Stadt und der Region zu schaffen,
ist die Erarbeitung eines regionalen Wohnbauflächenkonzeptes als Ziel im aktuellen Entwurf des
Regionalplans Leipzig-Westsachen verankert;
auch darüber haben wir schon gesprochen. Zwei
Forschungsvorhaben zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit im Wohnungsbau“ mit einer
voraussichtlichen Laufzeit von August 2018 bis
Juli 2023 werden den hierfür erforderlichen Dialogprozess mit allen Verbundpartnern anstoßen
und die wesentlichen Grundlagen für das Konzept
erarbeiten. Im Verbund sind neben der Stadt
Leipzig die Nachbarkommunen und -landkreise,
der Regionale Planungsverband und die Wissenschaftspartner vertreten. Sie sehen, auf allen
Ebenen wird intensiv an diesem Thema gearbeitet. - Danke schön.
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Ich bitte Kollegen Hörning um Beantwortung.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Sie hatten schon in der letzten Ratsversammlung über die Eilbedürftigkeit der Aufnahme
dieser Anfrage entschieden. Wir hatten daraufhin
zugesagt, eine erste Diskussion dieses Thema im
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung zu führen. Das ist auch erfolgt. Ich habe dort schon in
dem Sinne geantwortet, wie ich es auch hier jetzt
tun möchte.
Zur Frage der Sächsischen Gemeindeordnung
und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ist generell zu bemerken: Die Verwaltung begrüßt die vom
Landtag beschlossene Novelle der Sächsischen
Gemeindeordnung. Der Gesetzgeber hat damit
einen wichtigen Schritt zu mehr Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung und praktischen Lösungen im
kommunalen Handeln gesetzt. Der anfängliche
Mangel an kommunaler Beteiligung wurde im Verfahren geheilt, auch durch ein sehr robustes und
klares Auftreten der Kommunen gegenüber dem
Freistaat.
Die Kommunen in Sachsen haben mit der Novelle
der Sächsischen Gemeindeordnung ein neues
Betriebssystem aufgespielt bekommen, welches
für viele Felder - vom Jahresabschluss über die
Bildung von Verwaltungsstellen, Spenden und
Schenkungen, Erleichterungen für die Aufstellung
von Nachtragshaushalten, Zusammensetzung
von Ausschüssen und kommunalen Beiräten,
kommunales Wirtschaftsrecht bis hin zur Fortbildungspflicht für kommunale Aufsichtsratsmitglieder etc. - neue Ordnungsregeln trifft und eben
auch die Frage der Stadtbezirksbeiräte und der
Ortschaftsräte umfasst.
Aber - und das ist der Kern Ihrer Frage - Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte sind die Frontlinie
unserer repräsentativen Demokratie. Dort findet
Initiative und Engagement statt. Dort kommen
Bürgerinnen- und Bürgeranliegen zur Sprache.
Diese Gremien wollen wir natürlich nicht nur im
Jahr der Demokratie, sondern auch darüber hinaus stärken. Gleichzeitig ist die Stadtverwaltung
in einem intensiven Dialog mit den lokalen Gremien unter dem Titel „Lokale Demokratie - Lokale
Verwaltung“.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Die repräsentativen Gremien sind auch ganz
selbstverständlicher Bestandteil unseres Jahres
der Demokratie. Wir haben hierzu schon 24 Broschüren aufgelegt unter dem Titel „Demokratie
vor Ihrer Haustür“, um den Bürgerinnen und Bürgern sowohl im Netz als auch über Aufsteller in
den Bürgerämtern, aber auch lokal diese Gremien
besser bekannt zu machen.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen. Frage 1:
Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Satzungsänderungen bisher noch nicht vorliegen? Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die
Hauptsatzung grundlegend zu überarbeiten. Federführend hierfür ist das Büro für Ratsangelegenheiten. Wesentliche Aspekte sind der Aufbau,
die Sprache und der Stil sowie die Gliederungen,
die sich künftig an der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages orientieren
sollen.
Mit den Dezernaten wurden wichtige Änderungsaspekte identifiziert, zum Beispiel die Regelungen
zu den kommunalen Gremien, beratende Ausschüsse und Beiräte, aber auch zum kommunalen
Haushaltsrecht und zur Verfahrensbeschleunigung, zu den Weisungsrechten, den Spenden und
zur Ortsteilbezeichnung.
Der Umfang des Überarbeitungsbedarfs, die notwendigen Abstimmungen in der Verwaltung und
die nur begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen haben dazu geführt, dass die
Satzungsänderung noch nicht vorliegt. Wir streben jedoch ein, Ihnen hierzu ein Eckpunktepapier
im September vorzulegen und dann mit Ihnen ins
Gespräch zu kommen.
Zur Frage 2: Wann soll die neue Hauptsatzung
dem Stadtrat vorgelegt werden? - Im vierten
Quartal 2018, zunächst als Satzungsentwurf.
Zur Frage 3: Von welchem Zeitpunkt einer Beschlussfassung durch den Stadtrat geht die Verwaltung aus? - Wir gehen von einer Beschlussfassung im Dezember 2018 aus.
Zur Frage 4: Welcher Termin ist einzuhalten, damit die Prüfung „rechtzeitig vor der Wahlperiode
2019 bis 2024“ erfolgt? - Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung müsste spätestens in
der Ratsversammlung im August 2018 beschlossen werden, wenn die Kommunalwahl am
26.05.2019 stattfindet, was inzwischen so bestätigt ist. Im Freistaat Sachsen finden die regulären
Kommunalwahlen zusammen mit der Europawahl
statt. In der Stadt Leipzig hieß dies bisher, dass
neben der flächendeckenden Europawahl eine
flächendeckende Stadtratswahl in den zehn
Stadtratswahlkreisen sowie in einem kleinen Teil
der Stadt außerdem 14 Ortschaftsratswahlen
stattfinden. Darauf sind gegenwärtig alle Res-
S e i t e | 20
sourcen des Wahlamtes ausgerichtet: insbesondere die Anzahl und der Zuschnitt der Wahlbezirke, das Vorhandensein von Wahlurnen, Wahlkabinen, Wahlhelfern und Wahlvorständen.
Eine Wahl von Stadtbezirksbeiräten führt dazu,
dass in allen Wahlbezirken drei Wahlen durchzuführen sind. Mit der dafür erforderlichen Beschaffung zusätzlicher Wahlurnen, Wahlkabinen usw.
muss entsprechend früh begonnen werden.
Ebenfalls erfordert eine Wahl der Stadtbezirksbeiräte mindestens 100 zusätzliche Wahlräume, damit einerseits im Tagesverlauf im Wahllokal die
Wartezeiten nicht übermäßig ansteigen und andererseits die Ergebnisermittlung einschließlich der
zusätzlichen Wahl im Wahlraum möglichst vor
Mitternacht abgeschlossen werden kann.
Wie gesagt, wir reden hier von ehrenamtlichen
Wahlhelfern, die am Wahltag für uns tätig sind.
Dies ist nur durch eine deutliche Vergrößerung
der Zahl der Wahlbezirke von gegenwärtig 363
auf etwa 450 zu erreichen. Neue Wahlbezirke erfordern neue Wahlräume usw. Mit der Auswahl
neuer Wahlobjekte müsste spätestens Anfang
September 2018 begonnen werden, um die notwendigen Anforderungen an Barrierefreiheit und
anderes sicherstellen zu können.
Eine dritte Wahl je Wahlbezirk macht die Aufgaben für die Wahlvorstände im Tagesverlauf
schwieriger, allein schon dadurch, dass nicht alle
Wahlberechtigten der Stadtratswahl auch für die
Stadtbezirksbeiratswahl wahlberechtigt sind. Wegen diesbezüglicher Fehler mussten schon Ortschaftsratswahlen wiederholt werden.
Von daher die Grundbotschaft: Es ist möglich,
aber das erfordert Ressourcen, die wir als Verwaltung Ihnen pflichtgemäß darlegen müssen und
auch darlegen wollen.
Hinzu kommt das Thema Briefwahlen, aber auch
die Gewinnung von Wahlhelfern mindestens
sechs Monate vor dem Wahltag. Dabei ist zu bedenken, dass wir im Jahr 2019 auch noch eine
Landtagswahl durchzuführen haben, die zu entsprechenden Belastungen bei unserer Wahlhelferkohorte führen wird.
Zur Frage 5: Zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung bei dieser Prüfung bisher gekommen? Mit Prüfung ist hier die Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte gemeint. Wir haben uns auf der Bürgermeisterklausur im Januar 2018 in der Verwaltungsspitze sehr intensiv mit den Auswirkungen
der Sächsischen Gemeindeordnung beschäftigt.
Wir haben daraufhin im März 2018 ein entsprechendes Projekt definiert. Dabei geht es im Kern
um die Wahl der Stadtbezirksbeiräte, die Stadtbezirksbudgets, die es zurzeit noch nicht gibt, den
Umfang der Aufgabenübertragung an Stadtbe-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
zirksbeiräte und Ortschaftsräte, die mögliche Bildung von örtlichen Verwaltungsstellen, aber auch
um neue Wertgrenzen in der Befassung von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten.
Es werden in vier Teilprojekten die unterschiedlichen Fragestellungen unter unterschiedlicher Federführung bearbeitet. Das Teilprojekt 1 umfasst
die finanziellen Wertgrenzen, das Teilprojekt 2 die
Organisation der Arbeitsstrukturen in den Stadtteilen, das Teilprojekt 3 die Änderung der Hauptsatzung und das Teilprojekt 4 Verfahrensänderungen für Entscheidungen der lokalen Gremien das auch ein wichtiger Rückmeldepunkt aus den
lokalen Gremien. Dabei sind der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, das Finanzdezernat, das Dezernat Allgemeine Verwaltung, die
Baufachämter, das Rechtsamt, das Sozial- und
Bildungsdezernat betroffen.
Zur Frage 6: Finden Änderungen der Sächsischen
Gemeindeordnung, die die Stellung der Stadtbezirksbeiräte betreffen, Aufnahme in die Hauptsatzung? - Am Ende ist dies eine Entscheidung, die
der Stadtrat zu treffen hat. Ja, die Verwaltung beabsichtigt, auch Punkte mit Bezug auf die Stadtbezirksbeiräte in die Vorlage der Neufassung der
Hauptsatzung aufzunehmen. Dabei werden jedoch nach aktueller Einschätzung der Verwaltung
die Aufgaben, die Zuständigkeitsgrenzen, die
Ausstattung und Qualifizierung sowie die Verzahnung zwischen der Beschlussfassung der lokalen
Beiräte und der Beschlussfassung des Stadtrates
im Mittelpunkt der Änderungsvorschläge stehen.
Eine Direktwahl von Stadtbezirksbeiräten, die die
Neufassung der Sächsischen Gemeindeordnung
ermöglicht, ändert jedoch nichts an den Befugnissen der Gremien. Konkret: Wir können uns vorstellen, eine verstärkte und professionellere Betreuung und Arbeit der Gremien, eine Stärkung
der Rolle des Vorsitzes, eine Verbesserung der
Ausstattung der Präsenz im Stadtraum, Stadtbezirksbudgets zur Förderung von Bürgervereinen
und Nachbarschaftsinitiativen außerhalb der Aufgabenbereiche Sport und Kultur sowie eine Priorisierungsmöglichkeit für Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Sauberkeit, Grün und
Spielplätze aufzunehmen. Dafür müssen die notwendigen Strukturen, Prozesse, Ressourcen und
Aufgabenabgrenzungen definiert werden, und daran arbeitet die Verwaltung.
Zur Frage 7: Wird in der Hauptsatzung die Beseitigung der ungleichen Rechtsstellung von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten durch die
Möglichkeit der Wahl der Stadtbezirksbeiräte aufgenommen? - Hierzu können wir nur sagen, dass
die ungleiche Rechtsstellung von Ortschaftsräten
und Stadtbezirksbeiräten in der Sächsischen Gemeindeordnung so angelegt ist und auch vom Ge-
S e i t e | 21
setzgeber beabsichtigt ist. Notwendige Regelungen zur konkreten Ausgestaltung müssen natürlich in der Hauptsatzung getroffen werden.
Zur Frage 8: Könnte eine solche Regelung für die
Kommunalwahlen im Mai 2019 angewandt werden? - Ja, grundsätzlich ist für die Wahl der Stadtbezirksbeiräte eine entsprechende Hauptsatzungsänderung notwendig. Wenn diese, wie in
der Antwort auf die Frage 4 ausgeführt, rechtzeitig
in Kraft tritt - ich sage mal: im August, September
dieses Jahres -, ist eine Wahl der Stadtbezirksbeiräte im Mai 2019 theoretisch möglich, aus unserer
Verwaltungshaltung und auch aus praktischen Erwägungen aber nicht zu empfehlen.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter, ich
nehme an, Sie haben dazu eine Nachfrage.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ja, ich habe
zwei Nachfragen. - Herzlichen Dank für die Beantwortung. Zunächst habe ich eine Nachfrage zur
Erarbeitung der Hauptsatzung. Sie wollen im September ein Eckpunktepapier und Ende des Jahres
die neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung
vorlegen. Ist die Einbeziehung des Stadtrates bei
der Erarbeitung der Hauptsatzung vorgesehen?
Wie stehen Sie zum Beispiel zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die den Prozess der Erarbeitung der Hauptsatzung begleitet?
Meine zweite Nachfrage zielt auf die Rechtzeitigkeit der Vorlage. Sie hatten ja im Januar 2017 angekündigt, dass rechtzeitig vor der Wahlperiode
2019 bis 2024 geprüft wird, ob die Strukturen zu
ändern sind. Jetzt sagen Sie: Die Änderung
müsste im August verabschiedet und im September in Kraft treten, wobei sie einschränken, dann
wäre das zwar eventuell möglich, aber nicht zu
empfehlen. Dazu meine Nachfrage: Bei einer Bearbeitungsdauer von anderthalb bis zwei Jahren,
nämlich einmal Verwaltungsstandpunkt und einmal Prüfung, liegt die Vermutung nahe, dass es
sich hier um eine Verschleppung von vielleicht unliebsamen Themen handelt. Stimmen Sie mir darin zu, oder welche Ursachen sehen Sie für dieses
Arbeitstempo der Verwaltung?
Bürgermeister Hörning: Wir hatten ja diese Diskussion auch schon im Fachausschuss geführt.
Es ist sehr gut, dass Sie das hier noch einmal aufrufen, Frau Dr. Lauter. - Ein Eckpunktepapier, das
im September vorgelegt wird, macht natürlich genau dann Sinn, wenn wir mit Ihnen als Fraktionen,
als Stadträten ein Begleitgremium, ein Arbeitsgremium dazu bilden, um die Eckpunkte im Detail zu
besprechen und zu verständigen. Ich hatte ja das
vierte Quartal genannt, also Oktober, November,
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Dezember, und gesagt: Angestrebt wird eine Beschlussfassung im Dezember. Das heißt: Wir
müssten Ihnen die finale Fassung im Oktober oder November vorlegen. Im September, Oktober
werden wir mit Ihnen ein Gespräch über die Eckpunkte führen, um Ihnen dann entsprechend dieser in einer Arbeitsgruppe vorbesprochenen Eckpunkte einen auch semantisch und von der Formulierung her klaren Vorschlag für die Hauptsatzungsänderung zu machen, mit dem Ziel der
Hauptsatzungsänderung im Dezember des Jahres 2018.
Zur Frage der Zeitketten. Wir standen vor der Situation, dass die letztendliche Fassung der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung erst im
Dezember 2017 beschlossen wurde. Wir haben
uns dann unverzüglich, schon im Januar 2018,
damit beschäftigt und das benannte Projekt aufgesetzt. Wir müssen Ihnen ganz klar sagen: Es
hängt nicht nur am Wahlrecht. Die eigentliche
Frage der Vertaktung zwischen dem Hauptorgan
Stadtrat und den lokalen Gremien hängt an der
Frage des Zuständigkeitszuschnitts, der Wertgrenzen, der Befassung. Diese Dinge gemeinschaftlich und aus einem Guss im Hauptsatzungsänderungsentwurf zu behandeln, das ist das Ziel,
das wir anstreben. Das Eckpunktepapier, das wir
Ihnen im September vorlegen werden, soll auch
dazu dienen, um mit Ihnen eine Austarierung dahin gehend zu finden, dass Sie auch als Stadtrat
gewillt sind, Rechte abzugeben an gewählte oder
benannte Gremien, die sich in den lokalen Stadträumen engagieren.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich habe vernommen, dass Sie für den
Fall, dass die für eine Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte notwendige Hauptsatzungsänderung aufgrund der von Herrn Hörning genannten Probleme nicht im August beschlossen würde, dem
Stadtrat nicht empfehlen, eine Direktwahl der
Stadtbezirksbeiräte parallel zur Kommunalwahl
Ende Mai 2019 durchzuführen. Es ist ja inzwischen öffentlich bekannt, Herr Oberbürgermeister, dass gegebenenfalls, je nach Entscheidungsfindung im Oktober, eine Neuwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen muss. Kann ich Sie, Herr
Oberbürgermeister, so verstehen, dass Sie, weil
dieser Sachverhalt erst im Oktober entschieden
wird und auch aufgrund der von Herrn Hörning genannten Probleme, dem Stadtrat nicht empfehlen,
einen ersten oder zweiten Wahlgang für die mögliche Neuwahl des Oberbürgermeisters parallel
zur Kommunalwahl durchzuführen?
S e i t e | 22
Oberbürgermeister Jung: Ich springe mal Herrn
Hörning zur Seite. - Herr Morlok, Sie denken ganz
schön um die Ecke, oder? - Erstens haben wir
darüber so gar nicht nachgedacht, sondern hier
geht es um die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte. Zweitens wird man, im Falle eines
Falles, mit der gebotenen Sorgfalt mit dem Stadtrat besprechen müssen, wie das Prozedere in
2019 stattfindet. Kurzum: Es gibt keine präjudizierende, wie auch immer geartete Entscheidung zu
diesem Thema.
Herr Elschner.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Meines Wissens werden in Dresden nächstes Jahr
zeitgleich mit den Kommunal- und Stadtratswahlen zum ersten Mal auch die Ortsbeiräte gewählt.
Dazu meine Frage: Stehen Sie im Austausch mit
der Stadt Dresden darüber, wie sie das händelt?
Und: Was macht sie anders, was wir nicht hinkriegen würden?
Bürgermeister Hörning: Wir sind im laufenden
Austausch mit der Stadt Dresden. Auch in der
Stadt Leipzig werden bisher die Ortschaftsräte gewählt, das wird auch weiterhin so sein. Ortschaftsräte werden gewählt, ja. Die Stadt Dresden hat
noch vor der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung, die wie erwähnt im Dezember 2017 in
Kraft getreten ist, unter anderem Ortschaften im
Kernstadtgebiet benannt. Einige dieser Ortschaften - das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen - gehören zu den viert- und fünftgrößten Gebietskörperschaften im Freistaat. Da
muss man sich schon die Frage stellen: Ist das
noch eine Ortschaft, oder ist das eine Verdrehung
des sächsischen Kommunalverfassungsrechts?
Solchen Verdrehungen wird durch die Novelle der
Sächsischen Gemeindeordnung aus dem Dezember letzten Jahres insofern Einhalt geboten,
dass die Möglichkeit, Ortschaften zu benennen,
sich an bestimmten Fristen der Eingemeindung
festmacht. Das ist eine Klärung, die wir begrüßen.
Wie die Stadt Dresden ganz konkret mit ihrer Beschlusslage aus den Jahren 2013 und 2014 und
der jetzt novellierten Gemeindeordnung umgeht,
ist uns nicht bekannt. Wir haben uns allerdings intensiv mit der Stadt Dresden über die Fragen der
Zuständigkeitsgrenzen ausgetauscht, nämlich:
Wer ist für was zuständig? Welche Wertgrenzen
gelten für verschiedene Vorlagen zwischen den
Gremien? Wie geht man mit Fachförderungen
versus allgemeinen Gebietsförderungen um? Ich
hatte es genannt: Bürgervereine, Nachbarschaftsvereine. Sind andere Förderungen ein
Kandidat für die Befassung auch durch Gremien?
Sport und Kultur sind es mit Sicherheit nicht; denn
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
da haben wir einen einheitlichen Ansatz im Stadtgebiet.
An all diesen Themen - das kann ich Ihnen ganz
offen spiegeln - hat die Stadt Dresden zwei bis
drei Jahre gearbeitet, weil es darauf keine einfachen Antworten gibt; denn wenn man das ernst
nimmt, werden damit auch Befassungsrechte des
Stadtrats wegfallen. Zumindest haben uns die
Verwaltungskollegen in Dresden gespiegelt, dass
das eine ernsthafte Diskussion mit dem Stadtrat
in Dresden nach sich zog, nachdem man dort einen Erstbeschluss zum Thema Direktwahl gefasst
hatte.
Wir werden jetzt die Arbeiten mit der gebotenen
Sorgfalt und Schnelligkeit in ein Eckpunktepapier
gießen - ich schaue jetzt in Richtung von Herrn
Leisner - und das mit Ihnen ab September in einer
noch zu bildenden Arbeitsgruppe - Frau Dr. Lauter, da nehme ich Ihren Impuls gerne auf - bearbeiten, um zu einer guten Lösung zu kommen.
Letztendlich geht es hier um die Verabredung des
lokalen Betriebssystems, was wir uns gemeinsam
geben.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
Wie eingangs angekündigt, wird als Nächstes die
Anfrage unter TOP 16.15 aufgerufen:
16.15 Absperrmaßnahmen bei Heimspielen
von RB Leipzig im Waldstraßenviertel
(VI-F-05904)
Einreicher: SPD-Fraktion
Herr Rosenthal antwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Stadt
Leipzig hat mit der Firma Vemowa Straßenbau
GmbH einen Vertrag über die Durchführung zeitlich begrenzter verkehrsregelnder Maßnahmen
einschließlich aller Nebenleistungen gemäß den
vom Bundesministerium für Verkehr bekannt gegebenen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen sowie die Bedienung des installierten
Wechselverkehrszeichensystems bis einschließlich 31. Juli 2019 geschlossen. Insofern ist die
Firma Vemowa Straßenbau GmbH auch im Fall
der verkehrlichen Maßnahmen anlässlich von
Fußballspielen von RB Leipzig in der Red Bull
Arena Vertragspartner und somit zuständig für
den Auf- und Abbau sowie die Lagerung von Verkehrsschildern und Absperrungen.
Zur zweiten Frage. Allein in der Rückrunde der
Ersten Bundesliga in der letzten Saison sowie im
Rahmen der UEFA Europa League fanden in der
S e i t e | 23
Red Bull Arena von Januar bis Mai 2018 insgesamt 13 Fußballspiele statt, stellenweise zeitlich
sehr eng terminiert. Ein Beispiel dafür sind die
Spiele RB Leipzig gegen den SCC Neapel am
22. Februar und RB Leipzig gegen den 1. FC Köln
am 25. Februar; es können aber auch noch andere Beispiele benannt werden.
Für die Entscheidung, die zur Anwendung kommenden Verkehrszeichen und Absperrmaterialien
in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes zu belassen, spielten wirtschaftliche Erwägungen eine wesentliche Rolle. Ein zusätzlicher An- und Abtransport der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wäre regelmäßig mit erhöhten Kosten verbunden. Im Falle einer Beräumung würden bei jedem Fußballspiel mit vorbereitetem Aufbau circa
1.500 Euro netto und mit operativem Aufbau circa
1.900 Euro netto Mehrkosten entstehen; das
heißt: pro Spieltag 3.400 Euro, bei diesen eng getakteten Spieltagen - es waren sechs an der Zahl rund 20.000 Euro. Im Fall einer Beräumung hätte
zudem unter Berücksichtigung des Fahrzeugeinsatzes sowie der damit verbundenen längeren
Aufbauzeiten und teilweise länger gesperrten Bereiche mit einer Zunahme der Behinderungen im
öffentlichen Verkehrsraum gerechnet werden
müssen.
Auf Nachfrage teilte das vertraglich gebundene
Verkehrssicherungsunternehmen mit, dass zwischen den Heimspielen die im Wohngebiet verbleibenden Verkehrsschilder und Absperrungen
von ihren Mitarbeitern immer mit größter Sorgfalt
und mit den geringstmöglichen Einschränkungen
und Behinderungen im öffentlichen Raum gelagert werden. Dies liegt allein schon im Interesse
der Firma Vemowa Straßenbau, da das Unternehmen zum einen für die Schäden, welche durch
das Material entstehen, verantwortlich ist, zum
anderen weil es sich auch um firmeneigenes Material handelt und daran keine Schäden entstehen
sollen. Daher wird ein Entstehen von Gefahrenquellen durch nachlässige Ablagerungen von Verkehrsschildern und Absperrungen seitens der Firmenmitarbeiter - so zumindest die Mitteilung ausgeschlossen.
Gegenwärtig wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Red Bull Arena
Besitzgesellschaft mbH bzw. der RasenBallsport
Leipzig GmbH erarbeitet, welcher eine Kostenbeteiligung und Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung des Verkehrsflusses aufgrund der
genehmigten Kapazitätserweiterung der Red Bull
Arena zum Inhalt hat. Wesentlicher Bestandteil ist
auch die Umwandlung von temporärer Beschilderung in stationäre Klappbeschilderung bzw. feste
Einbauten an relevanten Straßenquerschnitten
des Sperrkreises sowie im Umfeld der Red Bull
Arena. Es ist daher absehbar, dass bei Heimspielen keine temporären Verkehrszeichen und Ab-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
sperrmaterialien mehr zum Einsatz kommen werden und insofern eine Ablagerung derartiger Materialien nicht mehr erfolgen wird.
Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr Rauer.
Stadtrat Rauer (SPD): Herr Rosenthal, habe ich
Sie richtig verstanden, dass die vertragliche Regelung zwischen der Stadt und dieser Firma nicht
beinhaltet, dass die Materialien zwischen den
Heimspielen abtransportiert werden, es also gestattet ist, dass sie im Straßenraum gelagert werden, weil sonst Zusatzkosten entstehen?
Bürgermeister Rosenthal: Ja.
Stadtrat Rauer (SPD): Es ist mitnichten so, dass
das Material immer ordentlich gelagert wird. Vielmehr kommt es durch die Lagerung zu Behinderungen für Fußgänger; auch auf Baumscheiben
wird es gelagert. Das ist doch keine Lösung.
Manchmal vergehen 14 Tage bis zum nächsten
Spiel. Sie heben hier ab auf die Termindichte aufgrund der Spiele in der Europa League. Das ist
aber nicht der Normalfall. So wie jetzt kann es
nicht bleiben. Es fehlt dort weiter eine Regelung
zum Anwohnerparken, die wohl erst Mitte nächsten Jahres erfolgen wird; vorher wird das nichts.
Deshalb muss jetzt eine Lösung her. Die Firma
muss ja nicht alles bis zum Firmengelände zurücktransportieren. Aber es muss ein Weg gefunden werden, dass die Firma das gesamte Material
künftig an einem Platz stapelt; das wäre das Mindeste. Der öffentliche Raum ist dafür nicht da.
Bürgermeister Rosenthal: Ich habe Ihnen gerade vorgetragen, dass wir das anders sehen und
derzeit auch keine veränderte Praxis an den Tag
legen wollen. Das ist schlichtweg auch eine Kostenfrage. Anzeigen, dass es Schäden gab, liegen
uns bislang nicht vor.
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr, Herr Rosenthal.
16.4 Wie bewertet die Stadtverwaltung die
Flusswasserqualität in Leipzig? (VI-F05952)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Auch diese Anfrage beantwortet Herr Rosenthal.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Jung! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1 a.
S e i t e | 24
Der Zustand der Leipziger Gewässer, insbesondere die Wasserqualität, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nachweislich verbessert. Die
Verwaltung würde in diesem Zusammenhang
nicht von katastrophalen Zuständen der Leipziger
Fließgewässer sprechen.
Abwassereinleitungen können durch Mischwassereinleitungen, gereinigte häusliche Abwässer
aus Kleinkläranlagen, gereinigte Industrieabwässer oder Niederschlagswassereinleitungen erfolgen. Die Entsorgung des häuslichen Abwassers
erfolgt in der Stadt fast ausschließlich über die öffentliche Kanalisation. Weniger als 1 Prozent der
Leipziger Haushalte sind mit biologischen Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben ausgestattet, die aber alle den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen.
Verdünnte Haushaltsabwässer können lediglich
bei Starkniederschlägen in die Gewässer gelangen, nämlich dann, wenn das in die Kanäle eingetretene Regenwasser die Kapazität des Kanalnetzes übersteigt. Auf dem Weg zur Kläranlage wird
dann ein Gemisch aus Abwasser und Regenwasser in die Gewässer abgeleitet. Dies ist grundsätzlich gesetzeskonform.
Maßnahmen zur Rückhaltung der Niederschläge
auf der Fläche oder im Kanalnetz werden stetig
umgesetzt und insofern dem Stand der Technik
angepasst. Gewerbliche Abwässer und landwirtschaftliche Einträge spielen in der Stadt Leipzig
nur eine sehr untergeordnete Rolle. Regenwassereinleitungen führen in der Regel zu keinen
nachhaltigen Veränderungen der Gewässer. Illegale Abwassereinleitungen sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.
Der aktuelle Zustand der Gewässer zeigt dennoch
Handlungsbedarf an, vor allem in Bezug auf Form
und Gestalt der Gewässer. Aufgrund der bergbaubedingten Gewässereingriffe - Begradigungen,
Stauhaltungen - ist der Lebensraum für Organismen und damit der wichtige Sedimenttransport erheblich gestört. Dies führt maßgeblich dazu, dass
nach Wasserrahmenrichtlinie die Leipziger Fließgewässer hinsichtlich ihres ökologischen Zustands als unbefriedigend oder schlecht bewertet
werden.
Die starke urbane Überprägung zu einer nachhaltigen und ökologischen Gewässerkulisse zu verändern, ist eine große Aufgabe, die alle Beteiligten herausfordert. Soweit erkennbar, hat der Freistaat Sachsen diesbezüglich auch Fördermittel
den kommunalen Verantwortungsträgern in der
Unterhaltslast der Gewässer zweiter Ordnung angekündigt.
Zur Frage 1 b. Inwieweit derartige Stoffe im Gebiet
der Stadt eingetragen werden, ist nicht bekannt.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
In der Stadt ist der Eintrag von Pflanzennährstoffen und Pestiziden aufgrund der Flächennutzung
wahrscheinlich marginal im Vergleich zu anderen
landwirtschaftlich geprägten Regionen in Sachsen. Auch im Hinblick auf den Stoff Nitrat ist das
Grundwasser in Leipzig in einem guten Zustand.
Wichtig ist das Freihalten von gesetzlich festgesetzten Gewässerrandstreifen als Pufferstreifen
am Gewässer. Dort sollte eine landwirtschaftliche
Nutzung unterbleiben.
Zur Frage 1 c. Zuständig für die Überwachung der
Wasserbeschaffenheit ist der Freistaat Sachsen.
Die Messergebnisse werden der Stadt Leipzig,
soweit Auffälligkeiten bekannt werden, zur Kenntnis gegeben. Da keine Auffälligkeiten bekannt
wurden, gibt es bei der Stadt Leipzig weder derzeit bekannte Verfahren noch in der Vergangenheit eingeleitete Bußgeldverfahren.
Zur Frage 2. In der Regel nutzen Gewässeranlieger Wasser für die Gartenbewässerung. Dies ist
genehmigungsfrei. Gesundheitliche Bedenken
bei der Benutzung als Gießwasser bestehen
nicht. Dies ist anders bei der Thematik Trinkwasser. Hier ist die Nutzung generell nicht statthaft.
Zur Frage 3. Hinsichtlich der eigenen Überlegungen bezüglich des wassertouristischen Nutzungskonzepts und dem damit verbundenen gewässerökologischen Monitoring ist festzustellen, dass
touristische Freizeitbootsnutzungen derzeit keine
negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität
haben.
S e i t e | 25
Können Sie noch einmal sagen, was die Stadt
vorhat, um die Wasserqualität zu verbessern?
Das Wasser ist ja nicht von sich aus dreckig, sondern es wird verunreinigt. Hier nur zu sagen: Wir
wissen nicht, wie das passiert, reicht mir nicht
aus.
Bürgermeister Rosenthal: Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass die Wasserqualität in Leipzig sich
so darstellt, wie Sie sie gerade beschrieben haben. Ich habe ausgeführt, was insbesondere für
den Parameter „ökologische Gewässerqualität“
relevant ist. Die Wasserqualität in Leipzig wird
nicht - das ist unsere fachliche Auffassung dazu ausschließlich durch negativen Eintrag innerhalb
des Stadtgebiets beeinflusst, sondern auch durch
Einträge außerhalb des Stadtgebiets.
Ihre Frage richtete sich darauf, was die Stadtverwaltung Leipzig innerhalb des Stadtgebiets veranlassen kann, um die Wasserqualität zu verbessern. Wir sehen aufgrund des sehr geringen landwirtschaftlichen Betriebs in der Stadt keine zusätzliche Belastung, die nicht schon aus der Region für die Gewässer erzeugt wird. Wir kennen
keinen einzigen Fall, dass es in Haushalten eine
Klärsituation gibt, die nicht den gesetzlichen Standards entspricht. Da regelmäßige Messungen
durch das Land stattfinden und wir als Bußgeldbehörde sofort informiert werden, wenn negative
Gewässererscheinungen festgestellt werden, uns
allerdings keine Messergebnisse übermittelt werden, sehe ich mich nicht veranlasst, eigene Prüfungen und Messungen vorzunehmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Rosenthal, Sie können sicherlich verstehen, dass
ich mit diesen Antworten ein bisschen unzufrieden
bin. Nach der Antwort auf die Anfrage von Herrn
Günther im Landtag wissen wir, dass die Wasserqualität zwar nicht katastrophal ist, wie wir es formuliert hatten, aber zumindest nicht der Qualität
entspricht, wie sie sein sollte. Auf unsere Anfrage,
ob Ihnen bekannt ist, dass durch die Landwirtschaft Pestizideinleitungen etc. stattfinden, sagen
Sie: Sie glauben, dass das nicht passiert. - Heißt
das, Ihnen ist das nicht bekannt, oder gibt es dafür
keine Daten?
Auf unsere Anfrage, ob es illegale Einleitungen in
die Gewässer gibt, sagen Sie: Das ist nicht bekannt, das muss jemand anders überprüfen. - Das
ist ein Widerspruch in sich. Einerseits sagen Sie:
Die Wasserqualität wird entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie als unbefriedigend bewertet.
Anderseits sagen Sie: Wir wissen nicht, wie es zu
dieser schlechten Wasserqualität kommt, und
glauben nicht, dass das, was wir hier angesprochen haben, die Ursache dafür sein kann.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Zusammenfassend heißt das: Der unbefriedigende
ökologische Zustand der Leipziger Gewässer liegt
nicht an Verunreinigungen innerhalb des Stadtgebiets, sondern an Verunreinigungen, die den Gewässern vor der Stadt Leipzig zugeführt werden.
Bürgermeister Rosenthal: Es ist zumindest
nichts, das uns veranlasst, zu sagen: Wir müssen
dort als Behörde sofort akut tätig werden bzw.
Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay.
Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch hat
noch eine Nachfrage.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Bürgermeister Rosenthal, geben Sie mir recht, dass die Frage
der Beurteilung, ob das Wasser gut oder schlecht
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
ist, zunächst einmal an den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen zu messen ist? Geben
Sie mir weiter recht, dass die Parameter, an denen das gemessen wird, regelmäßig verschärft
werden und gemessen an verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen Gewässer mehr oder
weniger relativ gut oder schlecht sind? Und: Geben Sie mir recht, dass in den zurückliegenden
Dekaden das Wasser im Allgemeinen schlechter
war als heute?
Bürgermeister Rosenthal: Das kann man im
Grunde dreimal mit Ja beantworten. Ich will trotzdem noch mal deutlich sagen: Es ist sicherlich irreführend, von einem schlechten ökologischen
Gewässerzustand zu sprechen. Man muss sich
auch mit der Historie unserer Gewässerfließsysteme in der Region und der Stadt Leipzig auseinandersetzen, um wirklich objektiv beantworten
zu können, warum das so ist, was uns trotzdem
nicht von der Aufgabe entbindet, dafür zu sorgen,
dass der Zustand weiter verbessert wird. Das ist
so.
Oberbürgermeister Jung: Herr Volger.
Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann
mache ich das Spielchen hier auch mit. - Geben
Sie mir recht, dass trotz der drei Fragen, die Sie
zu Recht mit Ja beantwortet haben, wir uns als
Stadt Leipzig an die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu halten haben und versuchen
müssen, diese einzuhalten?
Bürgermeister Rosenthal: Zweimal Ja.
S e i t e | 26
Bürgermeister Rosenthal: Ich wiederhole es
noch einmal. Theoretisch könnte ich es mir einfach machen und auf das Sportprogramm 2024
verweisen. Sie fragen zu Recht, ob aus unserer
Sicht die Qualität der Anlagen noch zeitgemäß ist
bzw. ob sie auch mittel- und langfristig gesichert
ist. - Wir haben im Rahmen der Erarbeitung des
Sportprogramms 2024 nicht nur das Bevölkerungswachstum und das Wachstum im organisierten Sport in den Blick genommen, sondern uns
auch mit der Qualität jeder Sportstätte in Leipzig
auseinandergesetzt und die Frage abgeleitet: Wie
steht es um die Qualität, und wo sind Investitionsbedarfe in den weiterführenden Doppelhaushaltsanmeldungen erforderlich? Insofern, meine ich,
hat der Stadtrat mit seinem Beschluss im Oktober
2016 das richtige Programm aufgestellt. Das sollten wir erst einmal abarbeiten.
Wenn es punktuell um die Sportarten Volleyball
und Basketball geht, sollten wir vor allem auch darauf vertrauen, dass wir im Zuge des sehr intensiv
betriebenen Schulausbaus zukünftig auch mit
neuen Hallenkapazitäten rechnen dürfen. So ist
auch die Lesart mit dem Kollegen Fabian abgestimmt, dass wir die neuen Hallen insbesondere
auch dem organisierten Vereinssport zur Verfügung stellen werden.
Zur Entwicklung der Sportarten Eishockey,
Rugby, American Football wird im Sportprogramm
2024 ausgeführt. Wir sehen es nicht als zwingend
erforderlich an, dass von uns dafür neue Sportstätten errichtet werden müssen. Zum Thema Eishockey hat sich der Rat kürzlich erst verhalten,
wie wir uns mit dem jetzigen Betreiber in Taucha
ins Benehmen setzen müssen, bzw. einen Ratsbeschluss gefasst, gegebenenfalls auch ein privates Investment zu unterstützen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank.
Abschließend empfehle ich noch einmal einen
Blick ins Sportprogramm 2024. Ich denke, der
Fahrplan gilt erst mal.
16.5 Sportanlagen-Perspektive unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt (VIF-05993)
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Nein. - Danke, Herr Rosenthal.
Einreicher: AfD-Fraktion
Auch diese Frage wird von Herrn Rosenthal beantwortet.
16.6 Einschränkung der Öffnungszeiten in
Kitas der Stadt Leipzig (VI-F-05992)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollege Fabian antwortet.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Theoretisch könnte ich es ganz kurz machen und - Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich sehr unruhig und laut. Ich
bitte um Ruhe.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Informationen zu Öffnungszeiten werden bei einer Änderung nur aktualisiert. Die Änderungen selbst werden nicht dokumentiert.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Zur Frage 2. Öffnungszeiten sind gemäß § 5
Sächsisches Kitagesetz vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Die Öffnungszeiten sind
mit dem Personal, das auf der Grundlage des
sächsischen Personalschlüssels für die jeweilige
Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht, zu
realisieren. Lange Öffnungszeiten bedeuten größere Gruppen in der sogenannten Kernbetreuungszeit.
Öffnungszeiten werden auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs der Kinder in einer Kindertageseinrichtung festgelegt und gegebenenfalls neu
angepasst. In kommunalen Kitas werden Eltern
bei Neuaufnahmen zu ihren Betreuungsbedarfen
befragt. Für die Kinder, die bereits eine Kita besuchen, liegt eine tägliche Anwesenheitsdokumentation vor. Daraus werden Bedarfe abgeleitet.
Zur Frage 3 a. Grundlage für die Bedarfsermittlung in kommunalen Kitas - nur dazu kann ich
heute Auskunft geben - sind die konkret erfassten
Anwesenheitszeiten der Kinder, die sich über einen längeren Zeitraum gezeigt haben. Eltern können sich auch einzeln an die jeweilige Leitung
wenden, wenn sich die Bedarfe perspektivisch ändern sollten. In Summe wird ein konkreter Bedarf
abgeleitet und dem Elternrat kommuniziert.
Zur Frage 3 b. Die Bedarfe von Eltern, die sich
lediglich nach einem Platz erkundigen, werden bei
der konkreten Bedarfsermittlung noch nicht berücksichtigt, da nicht eingeschätzt werden kann,
mit welcher Kita oder Tagespflegestelle die Eltern
den Vertrag letztlich abschließen werden.
Zur Frage 4. Der Bedarf bei Neueröffnungen von
Kindertageseinrichtungen wird in der Regel durch
Abfrage bei Vertragsabschluss ermittelt.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall.
16.9 Aktuelle Turnhallensituation und Möglichkeiten zur Durchführung des Sportunterrichts im Stadtbezirk Leipzig-Süd
(VI-F-05837)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
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hallenkapazität von circa 900 Stunden gegenüber. Das Kant-Gymnasium nutzt für raumgreifende Sportarten wie beispielsweise Basketball,
Handball und Volleyball wegen der dafür nicht
ausreichenden Größe der eigenen Turnhalle die
Turnhalle der Kurt-Masur-Schule. Sportfreiflächen
befinden sich mehrheitlich nicht direkt an den
Schulen. Nur die Kurt-Masur-Schule und die Marienbrunner Schule verfügen über eine Kleinsportanlage auf dem Schulgelände. Die anderen Schulen nutzen nahe liegende Sport- oder Parkanlagen.
Zur Frage 2. Neben der kostenpflichtigen Nutzung
der Sportanlage „Neue Linie“ durch die Apolloniavon-Wiedebach-Schule und die Immanuel-KantSchule führen drei Schulen den Sportunterricht
auch in Grünanlagen und Parks durch. Dies sind
die Apollonia-von-Wiedebach-Schule am Wiedebachplatz, die Immanuel-Kant-Schule am Heinrich-Schütz-Platz und die Schule Connewitz am
Bolzplatz Hildebrandstraße. Für den Schulsport
im Stadtbezirk Süd wird es eine Reaktivierung der
Sportanlage Teichstraße durch den zukünftigen
Pächter, Sportverein Roter Stern Leipzig 99 e. V.,
geben. Die Fertigstellung der Sportanlage für die
Nutzung auch als Schulsportanlage ist zum
Schuljahresbeginn 2018/2019 geplant. Die Apollonia-von-Wiedebach-Schule und die ImmanuelKant-Schule können dann die Sportanlage Teichstraße nutzen.
Zur Frage 3. Am Standort Bernhard-GöringStraße erfolgt bis 2020 der Neubau einer Zweifeldsporthalle.
Zur Frage 4. Die laufenden Schulprojekte werden
gemäß der vorliegenden Planungen einschließlich der notwendigen Sporthallenkapazitäten geplant.
Zur Frage 5. Die Sporthalle der Wilhelm-OstwaldSchule soll perspektivisch durch einen Sporthallenneubau sowohl für die Wilhelm-OstwaldSchule als auch die Lene-Voigt-Schule abgelöst
werden. Bis dahin bleiben die Sporthallen am
Standort bestehen und werden im Rahmen der
Werterhaltung betreut.
Zur Frage 6. Die Sporthalle der Kant-Schule ist
seit dem 29. Mai 2018 wieder in Betrieb.
Es antwortet wiederum Herr Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Mit den vorhandenen Sporthallen im Stadtbezirk Süd wird
der Bedarf an Sportstunden abgedeckt. Für das
Schuljahr 2018/2019 wird ein Bedarf von circa
700 Sportstunden erwartet. Dem steht eine Turn-
Oberbürgermeister Jung: Gibt es hierzu Nachfragen? - Nein. - Danke schön, Herr Fabian.
16.10 Aschebehälter vor dem Haupteingang
des Neuen Rathauses: Warum verstößt
die Stadtverwaltung gegen die eigene
Polizeiverordnung? (VI-F-05848)
Einreicher: CDU-Fraktion
Kollegin Dubrau antwortet.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Mit Blick auf Ihre Frage nach den Aschebehältern
vor dem Haupteingang des Neues Rathaus sieht
man mal wieder: Wenn man versucht, es allen
recht zu tun, funktioniert es nicht. - Ich werde die
Fragen im Zusammenhang beantworten.
Die vormals im Eingangsbereich des Haupteingangs des Rathauses befindlichen Aschebehälter
wurden insbesondere von den Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und der
Fraktionsgeschäftsstellen in Raucherpausen genutzt. Es gab Beschwerden von Besuchern über
die „rauchenden Empfänge“ am Hauptportal. Daraufhin wurde zunächst entschieden, die Möglichkeit zum Rauchen ab 1. Mai in die Innenhöfe des
Neuen Rathauses und des Stadthauses zu verlagern, worüber die Beschäftigten der Stadtverwaltung per Mitarbeiterinformation in Kenntnis gesetzt wurden. Zusätzlich wurden durch das AGM
bei größeren öffentlichen Veranstaltungen wie zuvor auch transportable Ascher im Eingangsbereich aufgestellt.
Auch wenn die Intention nachvollziehbar war, die
Beschäftigten aufzufordern, nur im Hofbereich zu
rauchen, entbindet dies allerdings nicht von der in
der Polizeiverordnung festgeschriebenen Verpflichtung, auch Besuchern die Möglichkeit einzuräumen, vor Betreten des Rathauses ihre Zigarettenreste zu entsorgen. Nach einem entsprechenden Hinweis des Ordnungsamtes an das AGM
wurden daher umgehend erneut Aschebehälter
am Eingang des Neuen Rathauses aufgestellt. Es
entspricht dem üblichen Vorgehen des Stadtordnungsdienstes, dass die Pflichtigen bei festgestellten Verstößen zunächst auf diese hingewiesen und aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Daher wurde in keinem Fall
ein Bußgeldbescheid erteilt.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine Nachfragen.
16.11 Bau einer Kita am Bildungscampus
Großzschocher - Nachfrage zur Anfrage
VI-F-05445-AW-01 „Schulen und Kindertagesstätten im Leipziger Südwesten“ (VI-F-05873)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kollege Fabian, bitte.
S e i t e | 28
die beteiligten Planer Vorschläge unterbreiten,
wie dies sinnvoll möglich ist. Ob die Kita baulich
in die Schule integriert werden kann, wird im Rahmen des Vergabeverfahrens entschieden werden.
Zur Frage 2. Das Vergabeverfahren wird um die
Kindertagesstätte erweitert. Der Planer erhält die
Aufgabe, einen Ersatzneubau für die 120. Schule
als vierzügige Grundschule samt notwendiger
Sport- und Pausenfreianlagen einschließlich einer
Zweifeldsporthalle zu realisieren. Weiterhin wird
er einen Vorschlag unterbreiten, wie sich das Kitagebäude in den Schulstandort integriert.
Zur Frage 3. Der Standort Arthur-Nagel-Straße
befindet sich im Stadtbezirk Südwest, Ortsteil
Großzschocher, und gehört damit zum Versorgungsraum Südwest. Nach derzeitigen Berechnungen sind dieser Versorgungsraum und insbesondere auch dieser Ortsteil ausreichend mit Betreuungsplätzen für die dort gegenwärtig und voraussichtlich zukünftig wohnhaften Kinder bis
Schuleintritt versorgt. Weil benachbarte Ortsteile
wie Kleinzschocher, Plagwitz und Schleußig - Versorgungsraum Innerer Westen - den Bedarf an
Betreuungsplätzen auch mit den bisher bekannten Vorhaben nicht werden decken können, soll
der zukünftige Standort Arthur-Nagel-Straße als
zusätzliches Platzangebot für diese unterversorgten Ortsteile dienen.
Zur Frage 4. Den Bau der Kindertagesstätte an
den Schulbau zu koppeln, ist Ziel der beschriebenen Erweiterung des Vergabeverfahrens.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Fabian, vielen Dank für die erfreuliche Antwort. - Für mich stellt sich die Frage: Bedeutet das, dass die Fertigstellung der Kita auch
für 2021 geplant ist?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Davon gehe ich
jetzt aus.
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr.
16.12 Wann wird die Parkanlage am Schwanenteich saniert? (VI-F-05881)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Kita und
Schule sollen am Standort gemeinsam eingeordnet werden. Das Vergabeverfahren wird erweitert,
sodass der Architekt auch die Integration einer
Kita plant. Im Rahmen dieses Verfahrens werden
Kollege Rosenthal, bitte.
Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Der Baubeginn ist für den
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Herbst dieses Jahres vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt 2019.
Zur zweiten Frage. Geplant ist die Sanierung der
durch Trittschäden intensiv beeinträchtigten bzw.
beschädigten Grünflächen zwischen dem inneren
Parkweg und der Goethestraße. Die durch die
Nutzung der Fernbushaltestelle in Mitleidenschaft
gezogenen Flächen werden erneut instandgesetzt. Zum Schutz der Parkanlage wird auf den
noch vorhandenen Natursteinkanten entlang der
Goethestraße das historische Geländer wiedererrichtet. Die Bepflanzung in den Randbereichen
wird zur optischen Abschirmung der Schwanenteichanlage ergänzt und dichte Pflanzungen im Inneren der Anlage aufgelockert. Die Sanierung
umfasst nicht eine Teichsanierung, also die Gewässersanierung. Hier ist ein größerer Schaden
vorhanden, der nur mittelfristig behoben werden
kann.
Zur dritten Frage. Hier zitiere ich aus der Zuarbeit
der Oper, die an der Beantwortung dieser Anfrage
mitbeteiligt war:
Eine Öffnung der Kantine für Publikum
über die Terrasse ist leider nicht möglich,
da dadurch ein Zugang von betriebsfremden Personen in das Hinterhaus der
Oper mit seinen Arbeitsbereichen nicht
mehr zu kontrollieren wäre und ein Sicherheitsrisiko entstehen würde. Durch
den Bau des Zauns soll gerade das verhindert oder zumindest erschwert werden. Der Zugang und das Verlassen des
Hinterhauses sind auch für Mitarbeiter
ausschließlich über den Bühneneingang
gestattet. Nach der Sanierung des Daches über der Kantine wäre eine Nutzung des Daches als Terrassenfläche
möglich und sollte gegebenenfalls baulich entsprechend konzipiert werden. Die
Fläche wäre auch für Veranstaltungen
denkbar.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Es ist
schön, dass die Sanierung jetzt eingeleitet wird
und auch genau terminiert ist. Das klingt ja alles
schon sehr konkret.
Meine Nachfrage bezieht sich auf das von Ihnen
genannte historische Geländer. Mich würde interessieren, wie hoch das sein soll.
Ihre Antwort auf die Frage nach der Möglichkeit,
einen Kaffeebetrieb angrenzend an die Schwanenteich-Gartenanlage einzurichten, verstehe ich
nicht. Ich meinte nicht die Terrasse, sondern das
S e i t e | 29
Gelände hinter dieser wunderschönen Blumenanlage an der Nordseite der Oper. Da muss man
doch nicht durch die Oper gehen, sondern man
kann den Kaffeebetrieb von der Parkanlage aus
betreten.
Ich verstehe die Antwort der Oper nicht. Vielleicht
können Sie noch einmal nachreichen, wieso man
durch das Gebäude der Oper gehen muss, um ein
Café zu betreten, das auf einem Freisitz gelegen
ist. Für einen Zutritt von der Nordseite muss man
nicht durch die Oper gehen. Nein, man möchte
sich dort hinsetzen und einen Kaffee trinken. Dort
sitzen ja auch jetzt schon Leute. Es wäre kein
Problem, das zu öffnen, wenn man entsprechende Pachtverträge abschließen würde. Ich will
nur mitgeben, das noch einmal produktiv zu prüfen; denn es wäre ein großer Gewinn für die Parkanlage und auch für das innerstädtische Leben,
wenn es dort eine schöne gastronomische Einrichtung gäbe.
Bürgermeister Rosenthal: Die Frage an die
Oper nimmt die Kollegin mit. Ich wünschte mir
mehr eine Sanierung des Teichs, wenn ich hier
auch mal einen Wunsch äußern darf.
Zu Ihrer Frage bezüglich des historischen Geländes. Es gibt verschiedene Ausführungen: mit Pylonen, hoch und niedrig. Hier wird ein niedriges
historisches Geländer wieder angebracht.
Oberbürgermeister Jung: Danke sehr.
16.13 Einbindung von Bürgervereinen in die
Bürgerbeteiligung (VI-F-05838)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Kollegin Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Ich will auch diese Anfrage im Zusammenhang beantworten. - Bezogen
auf die jeweilige Aufgabe - das ist unterschiedlich:
mal ist es die Fortschreibung eines Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts, mal ist es ein Entwicklungskonzept für den Clara-Zetkin-Park oder
den Johannapark, mal ist es ein Straßenbaumkonzept, mal ist es die Entwicklung des Areals
des ehemaligen Freiladebahnhofs - wird durch die
jeweils Fachverantwortlichen geprüft, ob und,
wenn ja, welche Akteure der Stadtgesellschaft bei
informellen, also freiwilligen, Beteiligungsverfahren eingebunden und eingeladen werden oder ob
das Beteiligungsverfahren in allen Stufen für die
gesamte Öffentlichkeit gestaltet wird.
Zudem existiert für rechtlich formal geregelte Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung in
Leipzig seit Mitte der 90er-Jahre eine Auflistung
von Vereinen und Initiativen, die zusätzlich zu den
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Trägern öffentlicher Belange - die schreibt der Gesetzgeber vor - angehört und beteiligt werden. Die
Aufnahme in diese Liste kann über das Büro für
Ratsangelegenheiten beantragt werden. Der
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau entscheidet dann, ob weitere aufgenommen werden
sollen.
Unabhängig davon, ob es sich um formale oder
informelle Beteiligungsverfahren handelt: Entscheidend ist, dass es sich bei den einzelnen Vertretern von Vereinen, Verbänden und Initiativen
nicht um demokratisch legitimierte Vertreter, also
Vertreter von Parteien, handelt. Vielmehr geht es
um das Erfassen der verschiedenen stadtgesellschaftlichen Interessen, die zum Beispiel durch
Vereine, Initiativen, Verbände und Gruppen, aber
auch engagierte Einzelpersonen, Betroffene und
Anwohner artikuliert werden. Nur so erhält man
ganz viele Meinungen und nicht nur die Bürgermeinung. Am Ende steht natürlich immer noch der
Abwägungsprozess.
Diese verschiedenen Aspekte und Interessen gilt
es in die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlage miteinzubeziehen und auch für die repräsentativen Gremien wie die Stadtbezirksbeiräte, die
Ortschaftsräte und natürlich den Stadtrat klar herauszuarbeiten. Ziel ist nicht, dem Stadtrat durch
Information, Beteiligung und Mitwirkung der verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft an der
fachlichen Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlage die eigentliche Entscheidung abzunehmen. Die Entscheidung müssen nach wie vor Sie
treffen. Ziel ist es vielmehr, die verschiedenen Aspekte in der Vorbereitung miteinzubeziehen und
dem Stadtrat insofern eine differenzierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen, Sie also mitzunehmen in die unterschiedlichen Interessen unserer Stadtgesellschaft.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Frau Bürgermeisterin, zunächst einmal vielen Dank. - Ich
habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Was sind die
Maßstäbe, nach denen der Bauausschuss entscheidet, welche Vereine in die von Ihnen erwähnte Liste aufgenommen werden?
Zweite Frage: Können Sie ausschließen, dass
das Bild, das Sie sich machen können aufgrund
der Entscheidung, welche Vereine, Verbände, Organisationen an nicht gesetzgeberisch vorgeschriebenen Beteiligungen beteiligt werden, nicht
partikular ist, sondern wirklich das Gesamtinteresse wiedergibt?
Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Es geht
hier um die Bürgerbeteiligung in Bauleitverfahren.
S e i t e | 30
Ich denke, der Ausschuss kann schon ganz gut
entscheiden, welche Vereine oder Verbände in ein
Verfahren der Bauleitplanung eingebunden sein
sollten. Ich habe ein solches Verfahren zwar noch
nicht erlebt, wäre aber gespannt, wenn es denn
einmal dazu kommt. Dann wird sicherlich noch
einmal darüber zu diskutieren sein. Ich müsste
noch einmal nachschauen, welche Regularien dafür gelten. In den 90er-Jahren wurden sie ja sehr
intensiv angewendet. Seitdem gab es anscheinend keine neuen Anträge.
Ihre zweite Frage habe ich nicht ganz verstanden.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Die Frage 2
nimmt noch einmal Bezug auf die Frage 3 unserer
Anfrage, die Sie ja versucht haben, zu beantworten. Die Frage war: Inwiefern können Sie davon
ausgehen, dass das Bild, das Sie erhalten, nicht
nur ein Partikularbild ist, sondern ein Gesamtbild?
Bürgermeisterin Dubrau: Das wird sicher immer
ein Thema sein. Auch wenn man sich noch so viel
Mühe gibt, wird man nicht alle miteinbeziehen
können. Wir haben deshalb bei großen Verfahren
eine sehr umfängliche Beteiligung gemacht. Sie
haben vielleicht mitbekommen, wie das Verfahren
beim Eutritzscher Bahnhof ablief. Dort sind zum
einen in der Umgebung ansässige Bürger, Vereine und Initiativen und zum anderen über ein Zufallsverfahren des Einwohnermeldeamts eine bestimmte Anzahl an Menschen aus der Gesamtstadt eingeladen worden, die auch alle gekommen ist. Am Ende hatte man ein sehr buntes Bild.
50 Bürger dieser Stadt haben ihre sehr unterschiedlichen Interessen dargestellt und sind trotzdem am Ende zu einem einheitlichen Ergebnis
gekommen. Ich denke, das war eines der umfänglichsten Verfahren, welches wir je durchgeführt
haben, abgesehen vom INSEK, das noch umfangreicher war.
Wie gesagt, man kann nie ausschließen, dass es
doch jemanden gibt, dessen Interesse nicht berücksichtigt worden ist. Ein Stück weit liegt die
Verantwortung aber auch bei demjenigen selber.
Wenn ich Interesse an der Entwicklung eines
Standorts habe, wenn Aufrufe aushängen oder in
der Zeitung veröffentlicht werden, dass dazu Gespräche stattfinden, muss ich mich auch selber
kümmern und sagen: Okay, ich möchte da mitmachen. Ich habe ein Interesse daran. - Es wird keiner ausgeschlossen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Dazu noch einmal zwei Nachfragen. Geben Sie mir recht, Frau
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Dubrau, dass bei offenen und einladenden Beteiligungsverfahren sich in der Regel nur derjenige
zu Wort meldet, der ein bestimmtes Interesse hat
und in einer bestimmten Betroffenheit zu diesem
Thema steht, und sich eine breite Mehrheit häufig
nicht beteiligt?
Zweite Nachfrage: Bauleitverfahren sind gerichtlich überprüfbar. Deswegen noch einmal: Was
sind die Maßstäbe, nach denen beurteilt wird, welche Vereine und Verbände neben Trägern öffentlicher Belange dazu eingeladen werden?
Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte Ihnen zur
zweiten Frage schon gesagt: Ich würde noch mal
in den 90er-Jahren Regularien nachschauen. Ich
habe ein solches Verfahren, wie gesagt, noch
nicht erlebt. Es gab in meiner Amtszeit keine Anträge dieser Art. Ich würde Ihnen das aber entsprechend nachreichen.
Zu Ihrer ersten Frage. Natürlich melden sich diejenigen, die ein bestimmtes Interesse haben, immer zuerst. Sicher gibt es auch eine ganze Menge
Bürger, die eher private Interessen haben und
sich deshalb sehr intensiv beteiligen. Ein Beispiel
war das Verfahren in der Ihmelsstraße, in dem
eine Initiative sehr massiv für den Erhalt der Garagen gekämpft hat und dort keine Schule wollte.
Aber letztendlich ist es unsere und insbesondere
auch Ihre Aufgabe, zwischen solchen Interessen
abzuwägen und zu einer Entscheidung zu kommen, die richtig ist für die gesamte Stadtgesellschaft.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat
noch eine Nachfrage.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
würde eigentlich Herrn Hobusch antworten wollen, aber weil das nicht gestattet ist, versuche ich
das in eine Frage an Sie, Frau Dubrau, zu kleiden.
Ein weiteres Beispiel ist das Anwohnerparken im
Waldstraßenviertel. Hier ist der Bürgerverein
Waldstraßenviertel durch das VTA befragt worden. Für alle, die nicht Mitglied in diesem Bürgerverein sind, gab es Bürgerforen, die sich an die
Anwohner gewandt haben. Das ist doch eine ganz
ordentliche Verfahrensweise in Bezug auf Bürgerbeteiligung.
Bürgermeisterin Dubrau: Ja, das sehe ich auch
so. Deshalb machen wir es ja so.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
gehe noch einen Schritt weiter. Herr Hobusch
S e i t e | 31
meint, möglicherweise würden sich Leute dort
nicht melden, obwohl sie auch ein Anliegen haben. Kommt es bei einer qualitativ guten Bürgerbeteiligung auf die Menge der Menschen an, die
dort anwesend sind, oder kommt es eher darauf
an, dass nachher alle Argumente auf dem Tisch
liegen und abgewogen werden?
Bürgermeisterin Dubrau: Letztendlich geht es
uns ja um die Unterschiedlichkeit der Argumente.
Ich denke, der Verwaltung und auch Ihnen sind sicherlich nicht alle Interessen, die vor Ort auf der
Tagesordnung stehen, bewusst und bekannt.
Deshalb fragen wir die Menschen und beziehen
deren Meinungen mit ein. Am Ende versuchen
wir, zu einem Ergebnis zu kommen, das möglichst
viele Interessen abdeckt. Aber es wird nie gelingen, alle Interessen unter einen Hut zu bringen.
Man muss immer eine Entscheidung treffen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr
geehrter Herr Hobusch! Sehr geehrte Stadträte!
Könnte es sein, dass diese Liste, die dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zur Entscheidung vorgelegt wird, damals deshalb geschaffen worden ist, um planmäßig die Vereine oder Initiativen zu informieren, die über mehrere
Jahre hinweg in einem Quartier unmittelbar tätig
sind? Kann es sein, dass sich unabhängig davon
jeder Bürger - deshalb gibt es ja die Öffentliche
Bekanntmachung - an einem normalen Bauleitverfahren beteiligen und seine Einwendungen,
Stellungnahmen usw. dazu abgeben kann? Ist es
nicht so - da schließe ich mich dem an, was gerade gesagt worden ist -, dass es jetzt schon gängige Praxis ist, dass eine möglichst große Bürgerbeteiligung angestrebt wird und Versammlungen
und Foren veranstaltet werden, an denen eben
auch diejenigen teilnehmen können, die nur partiell, an einer bestimmten Sache ein Interesse haben? Ich weiß, wovon ich spreche.
Oberbürgermeister Jung: Das könnte so sein,
Herr Schlegel.
Bürgermeisterin Dubrau: Dem kann ich nur zustimmen. Das könnte so sein.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dubrau.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
S e i t e | 32
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Pause
gehen, darf ich Ihnen kurz die Ergebnisse der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl bekannt geben.
Horst Zehne, Dorothea Zschachlitz. - Diese Personen erhielten nicht die notwendige Stimmenanzahl von 41.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit für
die Kammern der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erforderlich.
Allen, die sich bereit erklärt haben, diese Ehrenämter von 2019 bis 2023 auszuüben, danke ich
schon jetzt ganz herzlich - ich denke, auch in Ihrer
aller Namen.
Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die
Pause. Bitte finden Sie sich um 17.20 Uhr hier
wieder ein. Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen.
Nach Vorgabe des Landessozialgerichts sind
neun Personen vorzuschlagen. Insgesamt sind
30 Bewerbungen eingegangen.
(Unterbrechung)
Anwesende Mitglieder des Stadtrates: 61. Zur
Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche
Stimmenzahl: 41. Abgegebene Stimmzettel insgesamt: 58.
Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und
Herren, die Sitzung wird fortgesetzt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber erhielten mindestens die erforderliche Stimmenzahl von 41.
Deshalb war ein Losentscheid erforderlich.
8.1 Großtagespflege (VI-EF-05841)
Die folgenden neun Personen wurden per Losentscheid für das Amt des ehrenamtlichen Richters
ausgewählt: Peggy Burian, Pascal Hamdi, Jana
Karp, Ludwig Klose, Konrad Korth, Markus Sebastian Rassow, Andrea Schmutzler, Sebastian
Schulze, Joachim Senf.
Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz und Gemeinsamer Verwaltungsvorschrift des Sächsischen
Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist eine Vorschlagsliste für die Wahl und Berufung von Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Leipzig aufzustellen.
Für die Aufnahme in diese Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte
der gesetzlich vorgegebenen Zahl der Mitglieder
des Stadtrates erforderlich.
Anwesende Mitglieder des Stadtrats: 61. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 41. Abgegebene Stimmzettel insgesamt: 61.
918 der 930 Bewerber erhielten mindestens die
erforderliche Stimmenzahl von 41. 12 Bewerber
erhielten weniger als 41 Stimmen und werden
deshalb nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen.
Ich lese jetzt nur die Namen der 12 Bewerber vor,
die nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden: Regina Erzigkeit, Karl Heinz Eschner, Marlies Jerschke, Johannes Kindler, Wolfram Koschek, Gisela Kranz, Wolfgang Ruppert, Rainer
Silz, Annelie Wadewitz, Renate Weißenborn,
8
Einwohneranfragen
Einreicher: Martina Müller
Frau Müller, herzlich willkommen! - Bürgermeister
Fabian wird Ihre Anfrage beantworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau Müller! Zu
Ihrer Frage: Die Stadt Leipzig wird sich gegenüber
dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus für
eine Regelung der Großtagespflege einsetzen.
Das ist meine kurze und knappe Antwort dazu.
Sie wissen, dass es hierzu entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen bedarf. Wir werden
uns dafür stark machen.
Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte, Frau Müller.
Müller (Einwohnerin): Sehr geehrter Herr Fabian!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr
geehrte Ratsmitglieder! Erst mal bin ich erfreut
und dankbar dafür, dass meine Anfrage hier behandelt wird. Das mit den Sachkosten haben wir
ja schon gut hinbekommen. Jetzt hoffe ich, dass
das auch für die Großtagespflege gelingt.
Ich möchte Ihnen gern noch ein paar Worte mit
auf den Weg nach Dresden geben. Es sollte nicht
nur bedacht werden, dass es die Möglichkeit gibt,
gegebenenfalls mehr Kinder in der Tagespflege
unterzubringen als jetzt. Es gibt eine ganze
Menge pädagogische Gründe, die dafür sprechen, dass wir die Kinder auch in einer kleinen
Gruppe von maximal zehn, gegebenenfalls auch
mal zwölf, zu zweit betreuen dürfen. Es werden
auch nicht alle Tagespflegepersonen diesen Weg
wählen, weil dazu eben auch eine pädagogische
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Grundausbildung gehört, die ich im Übrigen gerade berufsbegleitend absolviere.
Ich wünsche mir sehr, dass mein Mann und ich in
der nächsten Zeit nicht mehr nebeneinander, sondern miteinander arbeiten dürfen. Was bitteschön
ist familiennäher als eine Familie? Das würde
doch Sinn machen. Es gibt viele Gründe, die dafür
sprechen. Ich möchte wissen, welche Argumente
Dresden anführt, die dagegensprechen? Das ist
meine Frage. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Das nehmen wir so
mit. Die Antwort darauf können wir jetzt nicht geben, sondern erst im Ergebnis der Gespräche mit
Dresden. - Vielen Dank.
8.2 Sozialarbeit mit Obdachlosen in Leipzig
(VI-EF-05858)
Einreicher: Holger Erthel
Herr Erthel, sind Sie da? - Da Herr Erthel nicht anwesend ist, entfällt die Antwort auf die Einwohneranfrage 05858.
S e i t e | 33
also das Szenario mit einer deutlich überproportionalen Belegung der südlichen Landebahn. Weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Thematik können dem Beschluss - Drucksache
05532 - entnommen werden, den Sie ja kennen. So weit meine Antwort.
Auch Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön.
Köster (Einwohner): Obwohl Sie vom Stadtrat in
den Aufsichtsrat gewählt worden sind, ist dies
trotzdem konträr zu dem, was Sie als Oberbürgermeister hier vertreten sollen. Das hat man in der
Abstimmung zum Regionalplan in der letzten
Ratssitzung gesehen, als Sie zu bestimmten Anträgen mit Nein gestimmt haben. Das beweist mir,
dass es eben konträr ist, dass Sie zum einen das
Stadtoberhaupt sind und Sie zum anderen die Interessen der Flughafen Aktiengesellschaft vertreten. Das haut miteinander nicht hin. Das sollte
sich auch der Stadtrat schwer überlegen. - Danke.
Die Einwohneranfragen unter TOP 8.3, 8.4 und
8.5 werden schriftlich beantwortet.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
8.6 Flughafen Leipzig/Halle (VI-EF-05965)
Ich sehe gerade, dass Kollege Rosenthal, der die
nächste Einwohneranfrage beantworten soll,
noch nicht wieder an seinem Platz ist. Deshalb
ziehen wir die nächste Anfrage vor.
Einreicher: Stefan Köster
Herr Köster, seien Sie herzlich willkommen! - Herr
Köster, ich gestatte mir, darauf selbst zu antworten.
Zur Frage 1. Danke für den Hinweis. Die Aktualisierung im Ratsinformationssystem wurde am
08.06.2018 nachgeholt. Mein Eintritt in den Aufsichtsrat war bis dahin nicht korrekt angegeben.
Das ist jetzt richtiggestellt, ist also erledigt.
Zur Frage 2. Verzeihen Sie mir das offene Wort!
Repräsentative Demokratie heißt: Ich bin vom
Stadtrat in diesen Aufsichtsrat gewählt worden.
Damit ist der Bürgerwillen erfüllt, auch wenn Sie
und die Bürger, die Sie vertreten, anderer Meinung sind.
Zur Frage 3. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
es sich bei Siedlungsbeschränkungen um ein Instrument der Konfliktminimierung in künftigen
Baugebieten handelt. Das ist auch im Sinne der
Stadt Leipzig. Die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs vollzieht Entscheidungen
zum Flugbetrieb, die nicht in die Zuständigkeit der
Stadt fallen, lediglich nach.
Unabhängig davon wurde im Ergebnis des Beschlusses der Ratsversammlung vom 31.05.2018
in die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des
Regionalplans eine Ablehnung der Erweiterung
des Siedlungsbeschränkungsbereichs durch das
Szenario „Reale Bahnbenutzung“ aufgenommen,
8.8 Anfrage zur Möglichkeit der Umsetzung
des Konzeptes „Klasse(n) kochen!“ im
städtischen Vergabeverfahren Essensanbieter für Schulen (VI-EF-05976)
Einreicher: Elternrat und Förderverein der
Schule in der Karl-Heine-Straße
Frau Kirbach und Frau Frömmel, herzlich willkommen! - Bürgermeister Fabian wird Ihre Anfrage
beantworten.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau Kirbach!
Sehr geehrte Frau Frömmel! Lassen Sie mich Ihre
Frage wie folgt beantworten: Die Heranführung
von Schülerinnen und Schülern an die Zubereitung von Essen im Rahmen des schulischen Alltags und Lehrplans ist zweifellos eine wichtige
und auch eine schöne Aufgabe. Deshalb freue ich
mich sehr, dass die künftige Schule an der KarlHeine-Straße sich bereits heute intensiv damit befasst. Wie das Konzept genau aussehen wird und
welche baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, wird derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt.
Ihre Frage, wie ein Caterer gefunden wird, der an
der inhaltlichen Umsetzung mitwirkt, kann erst im
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Rahmen der weiteren Planungen vergaberechtlich geklärt werden. - So viel von meiner Seite für
heute.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, ich habe dazu noch eine Nachfrage.
Sie haben jetzt sehr salomonisch ausgedrückt,
dass das erst in Zukunft entschieden wird. Würden Sie mir recht geben, dass es schon ein Unterschied ist, ob man mit vielen Losen ausschreibt
für mehrere Schulen oder ob man ein Los ausschreibt für genau eine Schule und diese Schule
dann automatisch ein Mitspracherecht hat?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wie Sie meiner
Antwort entnehmen konnten, ist noch nicht endgültig geklärt, wie das Konzept genau aussehen
wird und welche baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. - Das ist das eine.
Die vergaberechtliche Frage werden wir im Zuge
der Umsetzung klären. Sie können sich sicher
sein - ich glaube, das habe ich in meinen Ausführungen eben deutlich gemacht -, dass mir dieser
Ansatz sehr gut gefällt und ich mich auch dafür
einsetzen werde, dass es so umgesetzt werden
kann, wie die Schule sich das vorstellt, selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Aber auch da wird man sicher kluge Lösungen finden können. Ich weiß, dass meine Antwort
kryptisch ist; aber ich kann heute keine bessere
Antwort geben. Ich kann Ihnen nur versichern,
dass ich mein mir Möglichstes tun werde, um dieses Projekt voranzutreiben.
Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin.
Stadtrat Dossin (CDU): Herr Professor Fabian,
ich habe noch eine kurze Frage dazu. Ihrem
Wunsch entnehme ich, dass jede Schule bzw. die
Schulkonferenz als oberstes Organ diesbezüglich
ein Mitspracherecht haben soll. Dafür bedarf es
aber auch einer zeitlichen Kette, damit alle Schulen die Chance haben, mitzumachen. Wenn wir
sehr viele Einzelentscheidungen haben, dürfte
das um einiges länger dauern. Schaffen wir das
dann zeitlich noch?
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Diese Schule
wird erst 2021 in Betrieb gehen. Das heißt: Wir
haben noch ein bisschen Zeit, alles vorzubereiten.
Das Gebäude wird gerade saniert. Die Schule
wird Schritt für Schritt, Jahr für Jahr aufgebaut.
S e i t e | 34
Wie ich weiß, arbeitet die Schule heute schon an
diesem zukünftigen Konzept. Es gibt auch schon
viele Schritte, mit deren Umsetzung jetzt begonnen wird. Ich denke, für die Klärung der vergaberechtlichen Fragen - ich mag da vielleicht falsch
liegen - haben wir noch ein bisschen Zeit.
Oberbürgermeister Jung: Jetzt zur Einwohneranfrage unter TOP 8.7:
8.7 Allgemeinverfügung vom 23.02.2018 zum
Leit- und Schardeich AZ C46_L-8629/4/4
Amtsblatt vom 10.03.2018 (VI-EF-05966)
Einreicher: Prof. Markus Tomas, Mario Süß
und weitere
Frau Wolf und Herr Professor Tomas, seien Sie
herzlich willkommen! - Bürgermeister Rosenthal
wird Ihre Anfrage beantworten.
Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrte Frau
Wolf! Sehr geehrter Herr Professor Tomas! Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte
Damen und Herren! Zur ersten Frage. Die in Rede
stehende Allgemeinverfügung wurde durch die
Landesdirektion Sachsen erlassen. Die Stadt ist
insofern nicht zuständig gewesen, hat sich aber
im Verfahren geäußert und gegenüber der Landesdirektion Sachsen mitgeteilt, dass aus Sicht
der Stadt Leipzig der Leit- und Schardeich eine
Hochwasserschutzfunktion hat, ihm die Hochwasserschutzfunktion zukommt und insofern wir als
Stadt Leipzig hier auch den Freistaat Sachsen in
der Unterhaltung für dieses Hochwasserschutzbauwerk sehen. Die Stadt hat, wie gesagt, dafür
keine Regelungskompetenz.
Zur zweiten Frage. Die Landestalsperrenverwaltung teilte der Stadt 2015 mit, dass es sich im Fall
des Leitdeiches um keinen Deich mit überregionaler Bedeutung handelt, dieser nicht Bestandteil
des Landestalsperrenverwaltungsanlagevermögens ist und dem Deich lediglich eine lokale Hochwasserschutzfunktion für das Schloss und dessen
Park zuzuordnen sei. Im Ergebnis ergibt sich aus
Sicht der LTV, dass dem Deich nur eine Funktion
für den Objektschutz und nicht für den öffentlichen
Hochwasserschutz zukommt. Die Stadt Leipzig
hat gegenüber der Landesdirektion Sachsen diesbezüglich Dissens formuliert und gesagt, dass
aus unserer Sicht es sich bei diesem Deich um
eine öffentliche Hochwasserschutzanlage handelt.
Zur dritten Frage. Kosten sind uns nicht bekannt,
zumindest nicht der Stadt Leipzig entstanden.
Zur vierten Frage. Auch hier kann ich nur auf die
Entscheidung der Landesdirektion Sachsen verweisen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
S e i t e | 35
Zur fünften Frage. Aus Sicht der Landesdirektion
Sachsen handelt es sich bei dem Leit- und Schardeich um keine öffentliche Hochwasserschutzanlage. Aufgrund einer Vielzahl von Widersprüchen
ist die Allgemeinverfügung allerdings nicht bestandskräftig. Im Vorfeld der Widerspruchsentscheidung hat derzeit die Landesdirektion Anhörungsverfahren laufen mit Widerspruchsführern
und beteiligten Behörden. Wie das Verfahren ausgeht, ist bei der verfahrensführenden LDS nachzufragen.
könnte die Verfassungsverstöße beseitigen, indem er auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichtet. Er kann aber
auch für die betroffenen Personen die Möglichkeit
schaffen, eine weitere positive Bezeichnung eines
Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder
weiblich ist.
Zur sechsten und siebten Frage. Zuständigkeit
nicht bei der Stadt Leipzig. Dadurch, dass die Allgemeinverfügung aber nicht bestandskräftig ist,
ist insofern dazu auch keine Aussage aus Sicht
der Stadt Leipzig möglich.
Soweit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, wird die Verwaltung umgehend alle Formulare und Satzungen
dahingehend anpassen, dass ein weiteres Geschlecht neben Männer und
Frauen angegeben wird oder ein Verzicht auf die Geschlechtsangabe erfolgen wird.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Nein. - Aus Ihrer Mitte sehe ich auch keine
Signale. - Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt Einwohneranfragen.
9
Petitionen
9.1
Eingabe zur geschlechtsneutralen Eingabemöglichkeit von Online-Petitionen
(VI-P-04701-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.1.1 dazu VSP (VI-P-04701-VSP-03)
Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung
9.1.2 dazu ÄA (VI-P-04701-VSP-03-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses - wir haben uns damit intensiv befasst - lautet
infolge des von mir Ausgeführten:
Damit sind beide Varianten offen.
Der Änderungsantrag, der uns heute von der
Fraktion Freibeuter vorliegt, möchte den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses deshalb stelle ich unseren Vorschlag, der mehrheitlich gefasst wurde, hier noch einmal vor - nicht
ergänzen, sondern ihn ersetzen. Das dort Beschriebene wäre natürlich eine Möglichkeit, was
man parallel zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses machen könnte; das kann aber
unseren Vorschlag nicht ersetzen. Deshalb
möchte ich noch einmal dafür werben, doch dem
Vorschlag unseres Ausschusses zuzustimmen. Vielen Dank.
Herr Schmidt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Witte.
Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Da ein Änderungsantrag zum Vorschlag des Petitionsausschusses vorliegt, möchte ich die Gelegenheit
nutzen, den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses hier kurz vorzustellen. Hintergrund
ist: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 entschieden, dass
die Regelung des Personenstandsrechts mit den
grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht
vereinbar sind - ich zitiere aus der Begründung
der ersten Fassung des Verwaltungsstandpunkts -:
dass neben dem Eintrag weiblich oder
männlich keine dritte Möglichkeit durch
das Personenstandsgesetz geboten
wird, ein Geschlecht positiv eintragen zu
lassen.
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018
Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Dafür bestehen mehrere Möglichkeiten: Der Gesetzgeber
Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Der Verwaltungsstandpunkt zu dieser Petition, der zur Beschlussfassung vorgelegt wird, beschreibt einfach nur
das, was die Verwaltung machen muss, wenn der
Bundesgesetzgeber seine Aufgaben erfüllt und
die Rechtsnorm nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts herstellt. Es geht hier übrigens
nicht nur um das sogenannte dritte Geschlecht.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2011
das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig
erklärt. Bis heute ist der Bundesgesetzgeber nicht
in der Lage gewesen, ein neues Gesetz vorzulegen.
Und weil es einfach nur das ist, was die Stadt sowieso machen muss, war ich doch etwas wütend
und ärgerlich, insbesondere auch weil Vertreter
der Parteien, die sonst bei jeder Demo gegen
Homo-, Trans- und sonstige Phobien vorneweg
marschieren und bei der Beflaggung zum CSD
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
ganz vorn stehen und darauf aufpassen, dass sie
auch ja publikumswirksam mit aufs Bild kommen,
dieser einfachen Formulierung gefolgt sind.
Ich habe mich dann ins Internet aufgemacht und
recherchiert, auch weil man mir gesagt hat, dass
das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Ich wollte
das genauer wissen, konnte aber im Internet nicht
nachvollziehen, ob das tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. Aber ich habe im Internet jede Menge Modellversuche gefunden für Bewerbungsverfahren im Zuge von Einstellungen in
den öffentlichen Dienst, die anonymisiert durchgeführt werden, also ohne Name oder Geschlecht, sondern nur über Nummern. Wenn für
Einstellungen in den öffentlichen Dienst ein anonymisiertes Verfahren als Modellversuch stattfinden kann, muss es doch eine Leichtigkeit sein, einen Modellversuch zu starten, ein Formular der
Stadt Leipzig dahin gehend zu ändern, dass die
Geschlechtsangabe künftig weggelassen wird.
Ich empfehle meinen Kollegen, sich mal auf Netflix den Film „The Death and Life of Marsha P.
Johnson“ anzuschauen. Marsha P. Johnson war
eine der Personen, die 1969 maßgeblich in der
Bar „The Stonewall Inn“ Widerstand gegen polizeiliche Gewalt geleistet hat. Ein Jahr später gab
in Erinnerung an diese Übergriffe den ersten
Marsch von Greenwich Village zum Central Park,
der die Tradition des CSD begründete. In diesem
Film wird klar gemacht: Damals waren es Transsexuelle und Drag Queens, die den Aufstand angeführt haben. Erst danach haben sich die Homosexuellen dem angeschlossen; heute ist es genau
umgekehrt.
In diesem Film wird ein Satz gesagt, der nicht nur
für New York typisch ist, sondern auch für
Deutschland: Jetzt haben die Schwulen ihre Homoehe. Jetzt sind sie zu Hause und kämpfen weiter für die Community. - Auch ich habe manchmal
den Eindruck: LGBTI, das ist auch eine Wertung,
nämlich erst LGB und dann TI. Menschen mit LGB
sind manchmal froh, dass TI noch unter ihnen stehen und sie gesellschaftlich ein bisschen anerkannter sind.
Das sieht man auch in der Akzeptanz der Gesellschaft. Ich sage immer: Ein homosexueller
Mensch, egal ob Männlein oder Weiblein, kann,
wenn er das richtige Charisma mitbringt, heutzutage ohne Frage Bundeskanzlerin werden. Wir
hatten ja schon etliche Ministerpräsidenten aus
der Liga. Aber eine transsexuelle oder intersexuelle Person als Oberbürgermeisterin einer großen
deutschen Stadt ist, glaube ich, heute in dieser
Gesellschaft noch nicht vorstellbar. Umso wichtiger ist es, dass wir hier ein Zeichen setzen.
Jetzt werde ich persönlich. Ich habe, als ich mich
damals auf meinen Weg begeben habe, ab und
zu schon den Satz gehört: Leute wie dich haben
S e i t e | 36
sie vergessen, in Dachau zu vergasen. - Dieser
Weg ist kein einfacher, aber er hat mich stark gemacht. Ich habe meinen Weg in die Gesellschaft
und meinen Platz in der Gesellschaft gefunden,
und ich bin aufgrund meiner Stärke in der Lage,
auch meine Rechte vehement einzufordern. Aber
das können nicht alle meine Schwestern. Ich
kenne einige, die an solchen Sprüchen kaputtgegangen sind und sich heute nur noch mit großen
Ängsten in der Öffentlichkeit bewegen können.
Für diese Leute sollten wir hier ein Zeichen setzen
und sagen: Wir machen jetzt den Modellversuch
bzw. probieren, dass wir das über den Modellversuch hinkriegen, um ein Zeichen zu setzen, auch
weil gerade ein politischer und gesellschaftlicher
Rollback zu beobachten ist. Stichwort Amtsgericht
Leipzig; die damit befasst sind, werden wissen,
was ich meine. Aber auch die Krankenkassen zucken inzwischen wieder zurück. Zu meiner Zeit
war das noch um einiges einfacher. Ich habe gehört, dass die Weltgesundheitsorganisation gestern Transsexualität von der Liste der psychischen Krankheit gestrichen hat. Das ist zwar
schön, heißt aber im Endeffekt auch, dass die
Leute nichts mehr von der Krankenkasse bezahlt
bekommen, sondern alles selbst bezahlen müssen.
Ich bitte also gerade diejenigen, die, wenn demnächst wieder die CSD-Flagge gehisst wird, in der
ersten Reihe stehen, um sich fotografieren zu lassen, hier endlich mal Gesicht zu zeigen und zu
sagen: Ja, wir versuchen, das über einen Modellversuch hinzukriegen. - Ansonsten wäre es reine
Heuchelei. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, bitte.
Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal
für den Verwaltungsstandpunkt, der Ihnen vorliegt, werben. Wir haben uns mit diesem Verwaltungsstandpunkt sehr intensiv beschäftigt, auch
wenn er sehr kurz ausfällt. Ich möchte an dieser
Stelle noch mal einige Überlegungen der Verwaltung zu diesem Standpunkt darlegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber beauftragt, und das ist gut so. Es ist gut so,
dass das Bundesverfassungsgericht hier einen
klaren Termin gesetzt hat, nämlich Ende des Jahres 2018. Entsprechende Entwürfe werden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene diskutiert. Wir sollten diese Gesetzgebung des Gesetzgebers abwarten.
Wir haben gerade von Frau Witte - ich möchte mir
nicht anmaßen, das zu bewerten - ein sehr per-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
sönliches Statement gehört, was natürlich bewegt, ein Zeugnis über Fragen von Identität, die
sie persönlich betreffen. Aber wir merken auch,
dass Fragen der Identität uns alle, die Gesellschaft insgesamt betreffen und dass diesbezügliche Diskussionen in der Gesellschaft hart und
konfliktär geführt werden.
Von daher sollten wir abwarten, bis im Bundestag
oder im Sächsischen Landtag über die Frage, wie
die genaue Bezeichnung für ein drittes Geschlecht umgesetzt werden kann, entschieden
worden ist. Das betrifft ja nicht nur die gesetzgeberisch administrative, technokratische Ebene,
sondern damit gehen auch Werturteile einher, um
die in unseren Parlamenten wie immer, wenn es
um grundlegende ethische und Identitätsfragen
geht, ernsthaft gerungen und gestritten wird, bevor darüber entschieden wird. Basierend auf dieser Entscheidung - nichts anderes sagt unser Verwaltungsstandpunkt - sollten wir dann unser Verwaltungshandeln anpassen.
Ich möchte an dieser Stelle auch als Gleichstellungsdezernent zu Ihnen sprechen. Aus Sicht des
Gleichstellungsdezernats möchten wir nicht auf
eine Erhebung von Geschlechtsmerkmalen verzichten. Wir halten es für sehr wichtig, dass wir
über bestimmte grundlegende Merkmale von
Identität Kenntnis haben und berichten können,
um darüber auch Diskriminierungen, Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen benennen zu
können. Das ist wiederum ein ethisches Abwägen. Aber mir ist dort die Transparenz, auch im
Sinne einer Berichterstattung über die noch mangelnde Gleichstellung, sehr wichtig. Von daher an
dieser Stelle noch eine zweite Begründung für unseren Verwaltungsstandpunkt, den ich Ihnen anheimstelle und für den ich werben möchte. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Frau
Ehms.
Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Das Gesetzgebungsverfahren ist die eine Sache. Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtung vorgegeben.
Aber gegen den Antrag zur Prüfung eines Modellversuchs ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Insofern würde zumindest ich diesen Antrag
begrüßen.
Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide.
Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Was ich mich hier frage, Herr Hörning, ist,
wie es sich hier eigentlich mit der DSGVO verhält.
Ich musste mich beruflich relativ intensiv mit der
S e i t e | 37
DSGVO beschäftigen. Nach meiner Lesart ist darin auch geregelt, dass bei Kontaktformularen auf
einer Internetseite personenbezogene Daten wie
Name, Alter und Geschlecht nicht mehr grundsätzlich abgefragt werden dürfen, sondern die Angabe dieser Daten auf freiwilliger Basis erfolgt.
Warum? Weil diese Daten für die Beantwortung
des Kontaktformulars nicht gebraucht werden,
sondern nur die E-Mail-Adresse. Für die Bearbeitung einer Online-Petition sehe ich daher überhaupt keinen Grund, das Geschlecht abzufragen.
Das wäre ein personenbezogenes Merkmal, für
das Sie erst einmal begründen müssten, warum
Sie es erheben. Das werden Sie jetzt nicht beantworten. Aber ich würde Ihnen das mal mitgeben
wollen. Das entspricht nicht der DSGVO, so wie
ich sie verstanden habe.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Herr Hörning, was sagt es über Gleichstellung aus, wenn
man weiß, dass 20 Frauen und 80 Männer oder
umgekehrt eine Petition eingereicht haben? Das
sagt doch über den tatsächlichen Stand der
Gleichstellung genau genommen null aus. Oder
wofür brauchen Sie diese Angabe sonst noch?
Vielleicht habe ich Sie ja falsch verstanden.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning dazu.
Bürgermeister Hörning: Frau Gabelmann, da
haben Sie mich überhaupt nicht falsch verstanden. Ich halte das für sehr wichtig, so wie ich es
auch für wichtig halte, dass wir im Rahmen der
Wahlstatistik genau erheben können, wie die
Wahlpartizipation der zwei jetzt sozusagen eingeführten Geschlechter ist. Wichtig ist auch, dass
wir gebietsgeografisch wissen, wer sich wie an
Wahlen beteiligt.
Ich nehme Ihre Frage gerne mit, Herr von der
Heide. Eine Online-Abfrage müssen wir jetzt in
der Tat auch im Hinblick auf den Datenschutz bewerten. Aber ich halte es aus demokratiepolitischer Sicht für absolut relevant, dass wir wissen:
Wie beteiligen sich unterschiedliche Gruppen unserer Gesellschaft über Altersgrenzen hinweg,
über Wohnorte hinweg, über Geschlechtsmerkmale hinweg, am politischen Prozess? Und da ist
die Petition ein ganz zentrales Element der politischen Beteiligung. Ich halte diese Angabe für unsere gemeine Beschlussfindung über den Umgang mit dem Beteiligungsinstrument Petition
durchaus für wichtig. Natürlich muss man das
auch datenschutzrechtlich bewerten. Aber ich
glaube, diese Abwägung müssen wir auch im
Lichte von Demokratiepolitik treffen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist sicherlich durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts aktuell geworden,
aber es ist nicht erst seitdem ein Thema. Wir können als Stadt handeln, wenn wir als Stadt handeln
wollen. Ich kann mich an sehr viele Beschlüsse zu
sehr grundsätzlichen politischen Themen hier im
Stadtrat erinnern - mein Kollege Hobusch ist bei
einem anderen Tagesordnungspunkt schon darauf eingegangen -, wo wir nicht handeln können,
sondern nur proklamieren und ein bestimmtes
Thema in eine bestimmte Richtung adressieren
können. Hier aber können wir handeln und einfach auf die geschlechtsspezifische Angabe in
diesem Online-Formular verzichten.
Das Bundesverfassungsgericht, liebe Kolleginnen
und Kollegen, Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Hörning, hat bestimmte Verfahrensweisen für verfassungswidrig erklärt. Wir reden
über unsere Verfassung. Es ist mir schlechterdings unerklärlich, dass Erwägungen der Statistik
über dem Grundgesetz stehen können. Wir sollten uns alle sehr gut überlegen, was wir hier tun.
Ich kann Sie nur eindringlich bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
S e i t e | 38
Noch einmal meine Frage: Warum kann nicht beides möglich sein? Warum kann es nur ein Modellversuch sein? Warum können nicht beide Möglichkeiten einbezogen werden?
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok dazu.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Liebe Kolleginnen
und Kollegen, das Problem ist, dass der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses ein
Anliegen des Petenten suggeriert, was der Petent
gar nicht vorgetragen hat. Schauen Sie sich einmal an, was in der Petition formuliert ist! Darin
heißt es:
Zuerst einmal möchte ich mich dafür
aussprechen im Online-Eingabeformular
für Online-Petitionen die Auswahl der
Anrede ganz wegzulassen oder um den
Punkt Sonstige zu ergänzen.
Das ist das Anliegen der Petition. Von Transsexualität ist überhaupt nicht die Rede. Der Petent
möchte einfach nur, dass das Geschlecht nicht
mehr erfasst wird. Nichts anderes möchte er. Das
hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar nichts zu tun. Deswegen muss man
auch nicht irgendetwas abwarten, weil das gar
nicht das Anliegen des Petenten ist. Lesen Sie
sich die Petition bitte genau durch!
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens.
Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen):
Liebe Frau Witte! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich habe große Sympathien für diesen Änderungsantrag, aber ich habe auch ein Problem damit; denn er setzt sich über das Anliegen der Petition hinweg. Deswegen würde ich noch mal eindringlich auf das verweisen, was mein Kollege
Schmidt gesagt hat, nämlich: Warum können wir
das nicht ergänzen? Warum müssen wir das, was
der Petent oder die Petentin sich wünscht, streichen und durch einen Modellversuch ersetzen?
Das leuchtet mir nicht ein.
Daher würde ich gern noch einmal die Frage an
Sie stellen: Warum nur dieser Modellversuch und
nicht das andere auch? Warum können wir nicht
beides haben? Warum können wir nicht die Gesetzgebung, wenn sie novelliert ist, umsetzen und
einen Modellversuch wagen?
Es wäre sicherlich auch technisch gut möglich,
aus dem Zwangsfeld „Geschlecht“ ein freiwilliges
Feld zu machen. Wer in die Statistik eingehen und
zur Statistik beitragen möchte, kann es angeben.
Wer das nicht möchte, lässt das Feld offen.
Oberbürgermeister Jung: Können wir jetzt abstimmen? - Gut. Dann stelle ich jetzt den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und
geben Sie Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 26 - 29 - 8. Damit ist der Antrag
abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Ich
bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 54 - 0 - 9. So beschlossen.
9.2
Sanierung des Waldweges zwischen Industriestraße und Nonnenweg (VI-P05288-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.2.1 dazu VSP (VI-P-05288-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. - Wird
das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
9.3
Antrag auf Verhinderung der Vernichtung eines Kunstwerkes im GRASSIMuseum Leipzig (VI-P-05390-DS-02)
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
9.8
Einreicher: Petitionsausschuss
9.3.1 dazu VSP (VI-P-05390-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Freistellung von Kitagebühren (VI-P05460-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.4.1 dazu VSP (VI-P-05460-VSP-01)
9.8.1 dazu VSP (VI-P-05762-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig.
9.9
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Die Petition ist zwar inzwischen erledigt, aber wir
stimmen trotzdem darüber ab. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
9.5
Kontrolle und Überwachung von Spielplätzen (VI-P-05600-DS-02)
Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10:
10
Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte
10.1
Zur Zukunft des Sportmuseums Leipzig
(VI-WA-05116-DS-02-NF-02)
9.5.1 dazu VSP (VI-P-05600-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
9.6
Petition nach § 12 SächsGemO zwecks
Erstellung einer Meta-Studie über städtische Verkehrskonzepte der Zukunft sowie des ÖPNV für Stadtrat und Öffentlichkeit (VI-P-05635-DS-03)
Vergabe von Aufträgen an Essensanbieter in den städtischen Schulen (VI-P05940-DS-01)
Einreicher: Petitionsausschuss
Einreicher: Petitionsausschuss
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Petition nach § 12 SächsGemO zur Einrichtung eines jährlichen historischen
Bürgerfestes der Stadt Leipzig in Verbindung mit einem Fest für Alte Musik (VI-P05762-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
9.4
S e i t e | 39
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Mitte
10.1.1 dazu VSP (VI-WA-05116-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Kultur
Herr Fehske und Frau Geithner vom Stadtbezirksbeirat Mitte sind anwesend. - Gibt es Wortwünsche? - Bitte schön, Herr Fehske.
Einreicher: Petitionsausschuss
9.6.1 dazu VSP (VI-P-05635-VSP-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
9.7
Petition nach § 12 SächsGemO zwecks
Prüfung von appgestützter Nahverkehrsmobilität und Kleinbusmobilitätslösungen (VI-P-05636-DS-02)
Einreicher: Petitionsausschuss
9.7.1 dazu VSP (VI-P-05636-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Fehske (Stadtbezirksbeirat Mitte): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Ich stehe hier als Vertreter
des Stadtbezirksbeirats Mitte und will Ihnen unsere Wichtige Angelegenheit „Zur Zukunft des
Sportmuseums Leipzig“ nahebringen. Wir haben
sie bereits in den Fachausschüssen Kultur sowie
Sport vorgestellt und haben von den dort Anwesenden große Zustimmung - es gab nur wenige
Enthaltungen, keine Gegenstimmen - für unseren
Antrag bekommen. Ich fasse noch mal kurz den
Inhalt unseres Antrags zusammen.
Punkt 1: Der Stadtratsbeschluss aus 2007, der
eine Wiedereröffnung des Sportmuseums vorsieht, soll nun endlich umgesetzt werden. Das
Sportmuseum wurde 1976 eröffnet und Anfang
der 90er-Jahre leider geschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Punkt 2: Die Exponate, die nach unserer Meinung, aber auch nach Meinung von Sachverständigen derzeit nicht optimal gelagert werden, sollen
bis zur Wiedereröffnung des Sportmuseums angemessen gelagert werden.
Punkt 3: Im Zusammenhang mit der geplanten
Sportgeschichtlichen Route soll von der Verwaltung das Thema Sportmuseum in die Öffentlichkeit transportiert werden.
Der Stadtbezirksbeirat Mitte ist einhellig der Meinung, dass bis jetzt viel geredet wurde. Aber, sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister, wir wollen, dass
jetzt endlich auch gehandelt wird. Es wäre nett,
wenn Sie sich dazu äußern könnten. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Möchten Sie etwas
dazu sagen, Frau Dr. Jennicke? - Bitte schön. Einen Augenblick! Ich sehe eine Wortmeldung
von Frau Körner. - Bitte schön, Frau Körner, Sie
haben natürlich zuerst das Wort.
Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, danke für
die Worterteilung. Es ist ja üblich, dass wir Stadträte zuerst sprechen. - Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen! Wir sind sehr dankbar über diesen
Antrag. Trotzdem haben wir im Kulturausschuss
überlegt, ob er nötig ist; denn es gibt ja bereits einen Beschluss dazu. Wir haben dennoch zugestimmt, weil er wahrscheinlich notwendig ist.
Bei unseren Museen gibt es Licht und Schatten.
Ja, wir haben ein schönes neues Bildermuseum,
wir haben den renommierten Grassi-Museumskomplex. Aber wir machen uns Sorgen wegen der
Verzögerungen beim Naturkundemuseum, weil
da auch Vereine dranhängen. Wir diskutieren das
im Kulturausschuss. Wir wollen natürlich nicht,
dass etwas gefährdet wird. Auch das Sportmuseum macht uns Sorgen. Wir haben es uns vor
Ort angeschaut. Die Exponate sind trocken und
sicher gelagert, sie sind aber nicht aufgearbeitet.
Es wird viel gesammelt. Es wird mit wenig Personal, das sich sehr bemüht, sortiert. Aber die Ausstellungsobjekte werden wissenschaftlich nicht so
aufgearbeitet, wie es für ein Museum notwendig
wäre. All das, was dann im Museum ausgestellt
werden soll, muss noch digitalisiert, dokumentiert
und vor allem priorisiert werden.
Deshalb, denke ich, ist es sehr gut, den Beschluss
von 2007 zu erneuern und ihn jetzt etwas schärfer
zu fassen. An dieser Stelle mein Dank an den
Stadtbezirksbeirat Mitte, dass er so deutlich formuliert hat, dass der damalige Beschluss bisher
nicht zufriedenstellend umgesetzt worden ist. Das
ist wichtig, auch weil noch andere große Museumsvorhaben vor uns liegen, für die mit zweistelligen Millionenbeträgen zu rechnen ist, und zwar
S e i t e | 40
für jedes Einzelne, so wahrscheinlich auch für das
Sportmuseum, wobei ich den Betrag jetzt noch
nicht genau beziffern kann; aber es ist davon auszugehen, dass er auch in diese Richtung geht.
Auf jeden Fall wird ein Betrag in dieser Höhe für
das Naturkundemuseum fällig werden. Dieses
Vorhaben wird auch noch den nächsten Stadtrat
beschäftigen. Mit Blick zur Kulturbürgermeisterin:
Wir haben das Vorhaben mit großer Mehrheit über
alle Fraktionen hinweg unterstützt. Nehmen Sie
uns mit und geben Sie uns ein Zeichen, was wir
tun können, um dieses Vorhaben voranzubringen!
Es reicht nicht aus, dass wir nur in nichtöffentlicher Sitzung erfahren, wie schwierig die Umsetzung ist. Wir stehen zu unseren Beschlüssen,
aber wir brauchen auch Berichte, dass es Schritt
für Schritt vorangeht, dass Vereine nicht vor den
Kopf gestoßen werden, dass Museen nicht vor
den Kopf gestoßen werden, dass Fördervereine
der Museen nicht vor den Kopf gestoßen werden
und dass die Exponate gesichert und aufgearbeitet werden für die Bildung und die Erinnerung.
Im Falle des Sportmuseums muss sowohl an den
Stolz auf herausragende sportliche Leistungen
als auch an das Leid im Leistungssport erinnert
werden. Das muss aufgearbeitet werden. Das
muss dokumentiert werden. Das Sportmuseum
Leipzig hat eine einzigartige Geschichte. Es muss
für die Öffentlichkeit wieder zugänglich sein. Deshalb freuen wir uns über diesen Antrag und unterstützen ihn sehr gern.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren! Beim Sportmuseum steht die Stadt in
der Pflicht. Warum sage ich das? 1991 wurde das
Sportmuseum geschlossen vor dem Hintergrund,
dass im Hauptgebäude des Sportforums zeitweilig das Amt für offene Vermögensfragen eingerichtet und deshalb Mittel zur baulichen Ertüchtigung des Gebäudes zur Verfügung gestellt wurden. Weil aber schon damals bekannt war, dass
sich dieses Amt nach einer gewissen Zeit selbst
auflösen wird, was in der Folge dann auch geschehen ist - es gibt heute nur noch ein Amt in
Chemnitz -, war die Schließung mit der Maßgabe
verbunden, dass das Sportmuseum anschließend
wieder in dem dann sanierten Gebäude untergebracht wird. Auch wenn das mit RB Leipzig nun
eine andere Richtung genommen hat, steht die
Stadt trotzdem moralisch in der Verantwortung,
nun endlich etwas für das Sportmuseum zu tun.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke,
jetzt haben Sie das Wort.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter
Herr Fehske! Liebe Stadträtinnen und Stadträte!
Ich nehme das, was Sie hier vorgetragen haben,
als Motivation mit. Der Stadtbezirksbeirat war ja
auch im Fachausschuss Kultur. Ich glaube, dass
ich da sehr offen berichtet habe. Nicht alles kann
man öffentlich sagen, weil laufende Verhandlungen nicht gefährdet werden dürfen. Ich will aber
auf einige Punkte eingehen, die Sie hier genannt
haben.
Zuerst: Die Sammlung ist nicht gefährdet. Das
möchte ich so klar hier auch zu Protokoll geben.
Die Sammlung ist trocken, sauber und angemessen untergebracht. Also: Da gibt es keinen Gefährdungszustand.
Natürlich ist die Abteilung Sportmuseum mit Personal ausgestattet. Sie alle kennen Frau Dr. Rohr.
Es gibt aber auch noch weitere Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die die Sammlung beforschen
und sich um die Aufbewahrung und auch um die
Vermittlung kümmern.
Auch die Exponate der sporthistorischen Sammlung werden digitalisiert. Der Teil Sportmuseum ist
in die fachliche Arbeit des Stadtgeschichtlichen
Museum vollumfänglich eingebunden. Weil hier
mehrfach wiederholt wurde, die sporthistorische
Sammlung sei in Gefahr, will ich klar sagen: Sie
ist nicht in Gefahr. Die Sammlung ist regulärer Bestandteil des Stadtgeschichtlichen Museums.
Ja, Sie haben recht, Herr Schlegel: Es gibt eine
Standortentscheidung für das Sportmuseum, und
an diese fühlen wir uns auch gebunden. Wir arbeiten daran, an diesem Standort einen Neubau
zu realisieren. Zur Ehrlichkeit gehört, es wäre besser, wenn wir uns dafür potente Partner suchen
würden. Das Stichwort „RB“ ist hier schon gefallen. Wir sind mit dem RB im sehr positiven und
konstruktiven Gespräch. Wir müssen jetzt prüfen es gibt komplexe Zusammenhänge, in die sich
das Thema Sportmuseum einordnet -, wie wir das
so auf die Schiene kriegen, dass wir dann auch
Ergebnisse sehen.
Ihre Ungeduld verstehe ich sehr gut; ich teile sie
auch zuweilen. Aber Dinge sind manchmal so wie
sie sind. Sie haben als Stadtrat dafür gesorgt,
dass in 2017/2018 jeweils 125.000 Euro Planungsmittel eingestellt wurden. Die konnten wir
jetzt noch nicht verwenden, weil für die Gesamtmaßnahme der Horizont noch nicht sichtbar ist.
Ich gehe aber davon aus, Herr Bonew, dass wir
diese Mittel in den nächsten Haushalt mitnehmen
können. Sie haben inzwischen gute Dienste geleistet, weil sie für Schul- und Kitabauten sozusagen ausgeliehen wurden. Wenn wir sie brauchen,
werden wir diese Mittel zurückbekommen und einsetzen können.
S e i t e | 41
Noch ein Hinweis. Die sporthistorische Sammlung
ist wertvoll und spielt auch in der Arbeit des Stadtgeschichtlichen Museums eine außerordentliche
Rolle. Sie steht keinesfalls hintenan. Sie ist kein
Stiefkind oder das fünfte Rad am Wagen, im Gegenteil. Das sehen Sie auch an der aktuellen Sonderausstellung „In Bewegung“ im Neubau des
Stadtgeschichtlichen Museums, die sich gerade
der Sporthistorie unserer Stadt widmet. Auch in
Sachen Sporthistorische Route, die ja der Antrag
mit aufruft, sind wir gut dabei. Es gab einen Wettbewerb. Die ersten Stationen werden demnächst
realisiert. Wir hoffen, dass wir zum Turnfest 2021
einen großen Teil der sporthistorischen Stationen
realisiert haben werden.
Abschließend versichere ich Ihnen noch einmal:
Das Sportmuseum ist auf der Agenda des Dezernats sehr weit oben. Wir sind aber nicht alleiniger
Akteur und insofern auf das Wohlwollen und das
Miteinander mit anderen Akteuren angewiesen.
Ich werde selbstverständlich auch im Fachausschuss weiter zu den Fortschritten berichten. Wir
sind auch in Verhandlungen zu Fördermitteln. Das
alles ist, glaube ich, auf einem guten Weg. Mehr
kann ich Ihnen leider jetzt nicht sagen. Das können Sie beklagen; das verstehe ich auch. Aber für
heute muss das so weit genügen.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Dr. Jennicke.
Noch einen Satz von mir, weil ich direkt angesprochen wurde. Ich verspreche Ihnen zur Person,
dass ich an dem Thema dranbleibe in dem Sinne,
wie Frau Dr. Jennicke eben ausgeführt hat.
Wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
10.2
Zukunft des Offenen Treffs „Völkerfreundschaft“, Einrichtung eines Veranstaltungsmanagements - Beschlussfassung (VI-WA-05548-DS-02)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat West
10.2.1 dazu VSP (VI-WA-05548-VSP-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
10.2.2 dazu ÄA (VI-WA-05548-DS-02-ÄA-01)
Einreicher: Jugendhilfeausschuss
Vom Stadtbezirksbeirat West ist Herr Mündlein
da. Herzlich willkommen! - Möchten Sie einführen? - Bitte schön.
Mündlein (Stadtbezirksbeirat West): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Es ist eine große Ehre für
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
mich, hier in der Ratsversammlung zu Ihnen sprechen zu dürfen. Dies ist aber auch mit einer besonderen Herausforderung verbunden, vor allem
gegenüber meinen Kollegen im Stadtbezirksbeirat, aber auch gegenüber allen Bürgerinnen und
Bürgern in Grünau.
Ich habe zwar schon wohlwollend zur Kenntnis
genommen, dass es eine Vorlage aus der Dienstberatung gibt, die sogar noch weitergeht als unsere Wichtige Angelegenheit; allerdings haben
wir auf diese Vorlage drei Jahre lang warten müssen; denn Sie hatten bereits 2015 beschlossen,
dass es ein Nutzungs- und Betreiberkonzept für
die „Völkerfreundschaft“ geben und dort ein Veranstaltungsmanager eingesetzt werden soll. Eine
so lange Wartezeit - das muss ich an der Stelle
sagen; das wurde mir auch von meinen Stadtbezirksbeiräten so aufgegeben - fördert nicht gerade
das Vertrauen in die Institutionen der Stadt
Leipzig. Dies muss auf jeden Fall besser werden.
Umso erfreulicher ist, wie schnell es plötzlich gehen kann, wenn man eine Wichtige Angelegenheit
hier einbringt. Ich freue mich sehr darüber, dass
die Stelle des Veranstaltungsmanagers bereits
ausgeschrieben ist. Deswegen kommen wir zu
dem Schluss: Wir werden in nächster Zeit öfter
Wichtige Angelegenheiten einbringen. Es wäre
nett, wenn es immer so schnell gehen würde.
Lassen Sie mich jetzt noch etwas zur „Völkerfreundschaft“ an sich sagen. Die „Völkerfreundschaft“ ist eine der wichtigsten Institutionen im
Stadtteil Grünau. Sie darf nicht so lange Zeit ungenutzt bleiben. Sie muss mit Leben gefüllt werden.
Zeichnen wir nun ein Bild von der Zukunft der
„Völkerfreundschaft“! Diese kann zu einem Begegnungsort für alle Bürgerinnen und Bürger des
Stadtteils werden, zu einem Ort, der von den verschiedenen und zahlreichen Vereinen mit Leben
gefüllt werden kann. Dafür müssen die Vereine
aber auch in die Erarbeitung des Nutzungs- und
Betreiberkonzepts eingebunden und das Ergebnis dieser Erarbeitung im Rahmen eines Bürgerforums mit allen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. So werden Vereine und Bürger nicht
nur mitgenommen, sondern eingebunden in die
Ausgestaltung des Programms der Nutzung dieses Hauses. Dies wird von entscheidender Bedeutung für die Zukunft und auch für die Akzeptanz dieses Angebots sein.
Darüber hinaus muss die Stelle des Veranstaltungsmanagers Bestand haben. Sie ist laut Beschluss aufgrund haushalterischer Maßnahmen
jetzt noch befristet mit der Option der Verlängerung. Ich möchte dafür werben, diese Stelle immer wieder zu verlängern.
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Ich bitte um Ihre Zustimmung für diese wirklich
Wichtige Angelegenheit und danke Ihnen herzlich
für die Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Zum Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses, Herr Ulrich.
Stadtrat Ulrich (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In der Tat gibt
es einen Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zu dieser Wichtigen Angelegenheit. Der
Jugendhilfeausschuss schlägt vor, die Formulierungen in Punkt 1 zu ändern. Hintergrund ist, dass
in dem Antrag von der Zukunft des Offenen Freizeittreffs „Völkerfreundschaft“ gesprochen wird.
Es geht aber nicht um den Offenen Freizeittreff an
sich, sondern um die Institution „Völkerfreundschaft“ und um die Zukunft der verschiedenen Angebote, die es in dem Haus gibt.
Zum anderen wird beantragt, ein Konzept zu erarbeiten. Dieses Konzept gibt es bereits. Der Stadtrat hat 2015 ein Nutzungs- und Betreiberkonzept
beschlossen. Dieses Konzept müsste allerdings
auch aufgrund des installierten Veranstaltungsmanagements fortgeschrieben werden. So sollte
das auch im Antrag formuliert werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat übrigens die Formulierung damals mit Zustimmung des Antragstellers beschlossen. Ich gehe daher davon aus,
dass der Antragsteller das auch bei der Beschlussfassung jetzt so übernimmt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Mündlein dazu.
Mündlein (Stadtbezirksbeirat West): Das haben
wir bereits in unserer letzten Sitzung so angenommen.
Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Das
heißt: Wir stimmen über die Beschlussvorlage ab
mit der Änderung des Jugendhilfeausschusses.
Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich um
Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
10.3
Einrichtung eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) über die WilliamZipperer-Straße in Höhe Prießnitzstraße
- Verweisung (VI-WA-05844)
Einreicher: Stadtbezirksbeirat Alt-West
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Da es sich hier um eine Verweisung handelt, ist
keine Debatte nötig. Sind Sie mit der Verweisung
einverstanden? - Dann so verwiesen.
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17:
17
Bericht des Oberbürgermeisters
An dieser Stelle eine Information des Bürgermeisters für Finanzen. - Bitte, Herr Bonew.
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Ich bedaure, dass durch eine Falschmeldung in einem Leipziger Internetblog in den letzten 24 Stunden der Eindruck entstanden ist, ich
hätte die Haushaltssperre aufgehoben. Um es
vorwegzunehmen: Die Haushaltssperre ist weiterhin in Kraft.
Was ist passiert? Es gab von mir am 09.04. dieses
Jahres eine Hausmitteilung und eine Verfügung
mit dem Titel „Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung, Einzelverfügung zur Bewirtschaftung von Haushaltsansätzen“. Dort habe ich die
Ansätze im Investitionsbudget vor dem Hintergrund - ich zitiere - „der bisher für den Mittelfristfinanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 nicht ausgeglichenen Investitionsplanung und der häufigen
Abhängigkeit der Auszahlungen für Investitionen
von Fördermitteln“ gesperrt, damit wir uns, bevor
wir eine Maßnahme anfangen, davon überzeugen
können, dass die Fördermittelbescheide, die ja
ein essenzieller Bestandteil unseres Haushalts
sind, auch vorliegen. Diese Einzelverfügung habe
ich dann mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre
vom 27.04. noch einmal untermauert.
Es gab in den letzten Tagen einige Diskussionen,
ob diese Einzelverfügung mit dafür verantwortlich
sein kann, dass Haushaltsausgabereste entstehen und Investitionen in dieser Stadt behindert
werden. Dem ist bei weitem nicht so. Das hat auch
Kollegin Dubrau in der Antwort auf die Anfrage
04620 der Fraktion DIE LINKE im August letzten
Jahres attestiert. Ganz im Gegenteil: In der Antwort des Dezernats VI wird die Handhabung der
Freigabe dieser Mittel als Maßnahme zur Beschleunigung von Investitionen aufgeführt.
Dennoch ist es mir hier besonders wichtig, zu betonen, dass das Dezernat Finanzen und meine
Person nicht mal den Anschein erwecken wollen,
dass durch irgendeine Einzelverfügung auch nur
eine Investition in dieser Stadt behindert wird. Wir
haben deshalb in den letzten Tagen sehr intensiv
im Dezernat Finanzen darum gerungen, wie wir
diesen Eindruck ausräumen können. Ich habe
gestern mit der Hausmitteilung „Einzelfreigabe
von Investitionsbudgets bzw. im Finanzhaushalt“ wir haben sie Ihnen zur Kenntnis gegeben - die
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Einzelverfügung vom 09.04.2018 aufgehoben.
Alle Investitionsbudgets sind hiermit frei.
Ich selbst möchte den Eindruck vermeiden, dass
durch eine Einzelverfügung eines Kämmerers
eine Investition verhindert werden kann. Mir ist es
wichtig, auch das Handeln meiner Person stets
kritisch zu hinterfragen und alles dafür zu tun, Investitionen in dieser Stadt zu beschleunigen. Somit habe ich mich gestern entschieden - ich habe
die Kolleginnen und Kollegen in der Dienstberatung früh informiert -, eine entsprechende Hausmitteilung an alle Ämter zu verfassen und verteilen zu lassen. Wie gesagt, es tut mir leid, dass das
für Verwirrung gesorgt hat. Alle Investitionsbudgets sind jetzt frei.
Zur Haushaltssperre im Ergebnishaushalt. Diese
bleibt weiterhin intakt. Die positiven Meldungen im
Ergebnishaushalt, was die Einnahmen angeht,
halten sich momentan mit den Risikoanzeigen
aus den einzelnen Ämtern, was die Aufwendungen angeht, die Waage. Wir bereiten momentan
die Abfrage zum Finanzbericht vom 30.06.2018
vor. Diesen will ich in der Mitte der Sommerpause
verwaltungsweit in Umlauf bringen. Das ist unser
interner Zeitplan. Erst zu dem Zeitpunkt, wenn der
Finanzbericht zum 30.06. vorliegt - er umfasst die
Zahlen eines kompletten Halbjahrs unter Zuarbeit
der Fachämter -, können wir noch einmal kritisch
überprüfen, ob wir die Haushaltssperre weiter aufrechterhalten müssen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: So weit Herr Bonew. Herr Wehmann dazu.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr
Bonew! Meine Damen und Herren! Trotzdem
noch eine Rückfrage. Sie haben explizit gesagt:
Die Haushaltssperre ist weiterhin in Kraft. Nur die
Budgets im sogenannten Investitionshaushalt
sind wieder freigegeben. - Das heißt: Die Ämter
und Dezernate dürfen im Rahmen der Stadtratsbeschlüsse wieder frei darüber verfügen.
Meine Frage ist: Was hat Sie am 26.04.2018 bewogen, mit Wirkung zum 27.04. auch das Thema
Investitionen in die Haushaltssperre mit aufzunehmen? Die Zahlen, die Sie vorgelegt haben und
die ich unter anderen mit aufgenommen habe, haben doch zu der Erkenntnis geführt, dass durch
Investitionsauszahlungen der Haushalt tatsächlich nicht gefährdet ist. Deshalb noch einmal
meine Frage: Was hat Sie damals bewogen, das
zu tun?
Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Wehmann, ich habe sie am 26.04. nicht gesperrt. Die
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
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Investbudgets unterlagen nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung gar keiner Freigabe. Mit
Einzelverfügung vom 09.04. blieben alle Investbudgets wie schon in der vorläufigen Haushaltsführung gesperrt und unterlagen einer gesonderten Prüfung, ob eine Maßnahme entweder als
Neumaßnahme oder als Fortführung durchgeführt
wird und ob - das ist der eigentliche Grund - ein
rechtswirksamer Fördermittelbescheid vorliegt
und somit die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Die Investbudgets wurden
demzufolge von der Haushaltssperre vom 27.04.
überhaupt nicht tangiert.
Dennoch habe ich mich dazu entschlossen, um
jeden Anschein vom Dezernat Finanzen wegzuweisen, wir würden Investitionsobjekte aufhalten.
Das wollen wir nicht. Wir wollen alles dafür tun,
dass jede Investition in dieser Stadt pünktlich auf
die Straße kommt, im übertragenen Sinne.
Die Argumentation, die mich am 26.04. zu einer
Haushaltssperre bewogen hat, hat nichts, aber
auch gar nichts mit der Sperrung der Investbudgets zu tun, oder anders herum gesagt: Die Investbudgets wurden nicht gesperrt. Sie wurden
mit der Inkraftsetzung der Haushaltssatzung am
09.04. erstmalig freigegeben. Das sind zwei getrennte Argumentations- und Diskussionsstränge.
Bei den Investbudgets müssen wir uns vergewissern, dass insbesondere durch die Fördermittelgewährung die Gesamtmaßnahme finanziell abgesichert ist. Das ist der eine Teil des Finanzhaushalts. Die haushaltswirtschaftliche Sperre umfasst
den Rest und wurde von mir am 26.04. erlassen.
Das tangiert wiederum die Investbudgets überhaupt nicht.
18.1 Entscheidung über die Annahme von
Spenden, Schenkungen der Stadt
Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem.
§ 73 (5) SächsGemO bis zu einem Wert
von 1.000 € bis April 2018 (VI-DS-05882)
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew, es
mag ein bisschen rechthaberisch klingen, aber
Sie haben explizit den Teil vom 09.04., zu dem Sie
bereits ausgeführt hatten, jetzt noch einmal in das
Thema der haushaltswirtschaftlichen Sperre am
26.04. eingeschlossen und gesagt, dass - da
gebe ich Ihnen recht - sich nichts ändert. Sie hätten ja auch sagen können, Herr Bonew: Das
Thema wird so verfolgt, wie wir es ab heute machen. Das wäre ja kein Problem gewesen.
Bürgermeister Bonew: Ja, das hätte ich tun können, habe ich aber nicht. Die mit der genannten
Hausmitteilung getroffene Einzelverfügung zum
Investitions- und Finanzhaushalt wird aufrechterhalten. Das ist die einzige Erwähnung der Investbudgets in der Haushaltssperre.
Noch einmal: Ich bin davon überzeugt: Keine Investition wird dadurch behindert, und keine Investition in der Stadt wird beschleunigt, weil ich diese
Einzelverfügung jetzt aufgehoben habe. Wir in der
Kämmerei müssen jetzt einen anderen Prüfmechanismus einführen, um uns zu vergewissern,
dass eine Gesamtmaßnahme durchfinanziert ist.
Oberbürgermeister Jung: Im übertragenen
Sinne. - So weit der Bericht. Herzlichen Dank.
18
Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen
Einreicher: Dezernat Finanzen
Gibt es zur Vorlage Hinweise oder Meinungen? Können wir offen abstimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
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Vorlagen I
19.1 Wiederbestellung der Geschäftsführung
der Lecos GmbH (VI-DS-05845)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wir schlagen Ihnen vor, Herrn Kühne, der schon
seit 2001 in der Lecos sehr gute Arbeit leistet, für
weitere fünf Jahre wiederzubestellen. Der Mitgesellschafter KISA unterstützt seine Wiederbestellung.
Gestatten Sie mir noch zwei Sätze. Unter der Leitung von Herrn Kühne konnte sich die Lecos als
ein anerkannter, zuverlässiger und gut aufgestellter kommunaler IT-Dienstleister in der Tat profilieren. Ich möchte Ihnen ausdrücklich danken, Herr
Kühne, für die Arbeit der letzten Jahre.
Der Vertrag endet am 31.12.2018. Sie haben es
in der Hand, die Wiederbestellung heute zu vollziehen. Können wir das offen tun? - Ich sehe Einverständnis. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen.
Wer stimmt der Wiederbestellung von Herrn Peter
Kühne zum 1. Januar 2019 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme.
Ein großartiges Ergebnis, Herr Kühne. Herzlichen
Glückwunsch! Auf weitere gute Zusammenarbeit!
Meine Damen und Herren, wie anfangs vereinbart
und wie auch aus Ihrer Mitte gewünscht, rufe ich
jetzt Tagesordnungspunkt 19.23 auf:
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
19.23 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Zeitweise Änderung der Hauptsatzung im Wirkungsbereich üpl. Ausgaben (§ 8 Abs. 3, Nr. 31i + § 13 Abs. 12,
Nr. 3) bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Bereich Kita und Schule (VIDS-05725-NF-02)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Einreicher: Dezernat Finanzen
Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok, bitte
schön.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Glückwunsch auch
von meiner Seite, Herr Kühne! - Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Dies ist in der Tat eine schwierige Vorlage. Wir haben gerade von Herrn Bonew im Zusammenhang mit Haushaltssperre und Einzelfreigabe gehört, wie wichtig es ist, dass Investitionen,
die wir im Stadtrat beschlossen haben, schnell
umgesetzt werden, damit sie in unserer Stadt
wirksam werden können. Wir haben in vielen Fällen festgestellt - die hohen Ausgabenreste im investiven Bereich sind ein Indiz dafür -, dass es offensichtlich nicht so ist, wie wir uns das als Stadtrat wünschen. Das kann vielfältige Ursachen haben. Wir haben das auch schon in anderem Zusammenhang diskutiert. Eine Ursache kann sein,
dass die Durchläufe innerhalb der Verwaltung,
aber auch innerhalb des Stadtrats zu lang sind
und dies die Umsetzung der Maßnahmen verzögert.
Ich war schon etwas überrascht über die Ursprungsvorlage, die nach dem Motto verfasst war:
Hier und da ändern wir was, der Oberbürgermeister bekommt eine Art Blankoscheck. - Informationen für den Stadtrat waren auch nicht angedacht.
Deshalb bin ich sehr dankbar dafür, dass wir diese
Dinge im konstruktiven Gespräch mit dem Dezernat Finanzen und dem Bürgermeister für Finanzen besprechen konnten und dass die Anliegen
aus dem Stadtrat aufgegriffen wurden - dabei ging
es um die Information der Ausschüsse, aber auch
um die Information des Stadtrats insgesamt, weil
der Stadtrat ja Kompetenzen abgibt und nicht die
Ausschüsse -, dass also entsprechende Kompromisse erzielt werden konnten.
Ich finde das auch deswegen bemerkenswert,
liebe Kolleginnen und Kollegen, weil wir das heute
bereits im Rahmen der Anfrage zur Änderung der
Hauptsatzung diskutiert haben. In der Tat müssen
wir konstatieren, dass unsere Hauptsatzung
schon etwas älter ist und auch die Betragsgrenzen in der Hauptsatzung etwas älter sind. Es gab
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seitdem eine Preissteigerung im Bereich der allgemeinen Lebenshaltungskosten, aber insbesondere auch im Baubereich.
Herr Oberbürgermeister, wir als Fraktion werden
uns sehr genau anschauen, wie das Verfahren,
das wir hier heute beschließen, im Zusammenhang mit dem Kita- und Schulbau funktioniert. Wir
müssen uns gerade im Hinblick auf die Änderung
der Hauptsatzung Gedanken machen, ob und,
wenn ja, in welchem Umfang Betragsgrenzen gegebenenfalls nach oben angepasst werden müssen und zu welchen Verfahrensweisen wir kommen, um hier im Stadtrat wie auch in der Verwaltung schnellere Abläufe zu ermöglichen.
Deshalb appelliere ich an Sie, Kollege Bonew, die
Ermächtigung, die Sie heute mit der Änderung der
Hauptsatzung bekommen, sorgsam zu nutzen. In
dem Maße, wie wir hier ein gutes Zusammenarbeiten zwischen Stadtrat und Stadtverwaltung
etablieren können, wird auch die Bereitschaft steigen, in Zusammenhang mit einer Änderung der
Hauptsatzung über andere Betragsgrenzen zu reden und über Verfahren, die die Abläufe zukünftig
beschleunigen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Stadtrat Georgi (CDU): Nur ganz kurz vom Platz
aus. - Das, was Herr Morlok gerade gesagt hat,
möchte ich persönlich ausdrücklich unterstreichen. Hier treten im Augenblick eine Reihe von
Dingen zutage, die mich sehr zweifeln lassen an
dem Bewusstsein der Verwaltungsspitze für den
Umgang mit Geldern. Insofern wäre es mir ausgesprochen wichtig, diese Sorgfalt noch einmal anzumahnen und damit das zu unterstreichen, was
Herr Morlok gerade gesagt hat. Dass ich aus geschlossenen Ausschüssen nicht berichten kann,
ist selbstverständlich. Aber ich glaube, jeder kann
nachvollziehen, was ich meine. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann.
Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir als Fraktion DIE LINKE sehen solche
Themen immer sehr kritisch, haben uns aber in
dem Prozess der Änderung aktiv miteingebracht.
Das bedeutet: Wir haben selbst einen Beschlussvorschlag initiiert. Dieser betraf nicht nur das Datum der Befristung der Änderung der Hauptsatzung bis zum 31.12.2020, sondern auch Teile dieser Vorlage. Das ist jetzt in den Beschlusstext
bzw. in die Satzungsänderung mit aufgenommen
worden. Ich will hier nicht alles aufzählen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Auch uns ist ganz wichtig, dass die Verwaltung
sorgsam und verantwortungsbewusst mit den geänderten Budgetrechten umgeht. Wir gucken uns
das genau an, um zu entscheiden, inwieweit wir
dann, wenn es zu einer Änderung der Hauptsatzung kommen sollte - hoffentlich bis zum
31.12.2018; Herr Oberbürgermeister, wir haben
das hier schon oft thematisiert -, mit gutem Gewissen vielleicht auch anderen fälligen Regelungen
zustimmen können, die aber nicht zum Nachteil
der Mitwirkung des Stadtrats führen sollten.
Oberbürgermeister Jung: Bevor wir die Vorlage
gleich beschließen, will ich nicht versäumen, mich
herzlich zu bedanken für den Vertrauensvorschuss, den wir damit bekommen. Damit werden
wir in der Lage sein, das eine oder andere wirklich
schneller auf den Weg zu bringen. Ich sage Ihnen
zu, dass wir alles dafür tun werden, Ihr Vertrauen
auch zu rechtfertigen.
Wir kommen zur Abstimmung. Da es sich um eine
Satzung handelt, bitte ich um elektronische
Stimmabgabe. Bitte Ihre Stimme jetzt! - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 53 - 1 - 3.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und auf gute
Zusammenarbeit!
Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 19.3:
19.3 Erwerb des Raumsystems am Standort
Schule 5, Eitingonstraße 5, 04105 Leipzig
(VI-DS-05832)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste! Gleich vorab: Die
Fraktion DIE LINKE wird der Vorlage zustimmen,
da sie heute alternativlos ist. Dennoch üben wir
massive Kritik am Vorgehen der Verwaltung. Warum? Das möchte ich hier gern erläutern.
Wir sollen heute den Beschluss fassen, die Container - Entschuldigung -, das Raumsystem für die
Grundschule 5 zu kaufen. Gleichzeitig wird uns
quasi in einem Nebensatz mitgeteilt, dass ein Umzug der Schule 5 ins Gebäude der derzeitigen
Sportoberschule mit extremer Verspätung geschieht, nämlich frühestens im Jahr 2024. Die
Kommunikation finde ich wirklich grenzwertig.
Statt offen mit uns und mit den Eltern, Kindern und
Lehrern umzugehen, wird diese wichtige Information in einem Beschluss versteckt, bei dem es angeblich nur um den Kauf des Raumsystems geht.
S e i t e | 46
Ganz nebenbei liest man dann noch in der Vorlage, dass nicht allein die Bauverzögerung der
Sportoberschule zu dieser Verzögerung führt,
sondern dass das allgemeine Platzproblem in
Leipziger Schulen weitere Verzögerungen verursacht. So soll die künftige Grundschule noch vor
der Sanierung und Herrichtung als Interimsstandort für eine Grünauer Oberschule genutzt werden.
Nicht dass ich etwas dagegen hätte, aber sollte es
bei der Sanierung der 94. Schule zu Verzögerungen kommen, wird sich der Umzug der Grundschule 5 weiter verzögern. Aber gut, die Zukunft
wird zeigen, ob die Grundschule 5 überhaupt irgendwann aus dem Raumsystem auszieht.
Ein anderer, noch größerer Kritikpunkt meiner
Fraktion und mir an der Vorlage ist die Steuerverschwendung. Steuerverschwendung deshalb, da
wir der Meinung sind, dass man schon viel eher in
der Verwaltung hätte wissen können, dass das
Raumsystem sehr lange in Benutzung sein wird,
was eine Miete unwirtschaftlich macht. Man hätte
viel eher den Schwenk zum Kauf der Container
vollziehen müssen.
Ich jedenfalls kann mich noch sehr genau daran
erinnern, dass ich persönlich genau diese Sache
schon bei der letzten Mietvertragsverlängerung
angesprochen habe. Allein, damals wurde mir
lang und breit erklärt, dass ich auf keinen Fall
recht habe - niemals! -, meine logischen Berechnungen überhaupt nicht stimmen würden und die
Container auf keinen Fall so lange benötigt werden.
Als ich dann darauf hinwies, dass man die gekauften Container ja auch an anderen Standorten wiederverwenden könnte, sich ein Kauf also auf jeden Fall lohnen würde, bekam ich damals zur Antwort, dass das doch gar nicht ginge. Die Container könnten schon alleine wegen der ganzen Anschlüsse auf keinen Fall an einer anderen Stelle
nachgenutzt werden. Jetzt setzen wir ganze Containerdörfer innerhalb der Stadt um und führen sie
anderen Nutzungen zu. Das kommt mir manchmal vor wie bei Pippi Langstrumpf: Widdewiddewitt, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie eingangs
schon gesagt, die Zustimmung zu dieser Vorlage
ist heute alternativlos. Wir hätten uns diese Vorlage viel eher gewünscht. Dem Steuerzahler wäre
so viel Geld erspart worden. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt gegen den Erwerb des
Raumsystems? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
19.4
Baubeschluss: Kita Zeumerstr. 5, 04347
Leipzig - Ersatzneubau i. V. m. einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79
(1) SächsGemO (VI-DS-05783)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.5
Abschluss eines Mietvertrages mit der
LESG für den Erweiterungsneubau der
Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium
der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76 sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-05885-NF-01)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.6
Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Modernisierung Sitzungssaal (VI-DS-03411-NF-04)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
19.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-02)
Einreicher: AfD-Fraktion
19.6.2 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-03)
Einreicher: SPD-Fraktion
19.6.3 dazu ÄA (VI-DS-03411-NF-04-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion Freibeuter
19.6.4 dazu ÄA (VI-DS-03411-NF-04-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
19.6.5 dazu ÄA (VI-DS-03411-NF-04-ÄA-03)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Einreicher: SPD-Fraktion
19.6.6 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-04)
Einreicher: Behindertenbeirat
19.6.7 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-05)
Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann
Ich schlage vor, die Fraktionen der Größe nach
aufzurufen. - Hat die CDU Redebedarf? - Das ist
nicht der Fall. Dann beginnen Sie, Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Das UNJahr der Behinderten 1981 führte dazu, dass in
vielen Städten und Ländern fortan Behinderten
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mit ihren besonderen Ansprüchen eine möglichst
uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben ermöglicht wird, so auch in Leipzig, wo zum
Beispiel in Grünau Straßen- und Freiflächenprojekte oder im gesamten Stadtgebiet Bushaltestellen hinsichtlich Absenkungen überprüft wurden.
Die Fassung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2016 besagt eindeutig - Zitat -:
In der Behindertenrechtskonvention geht
es nicht mehr um die Integration von
„Ausgegrenzten“, sondern darum, von
vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten
möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein
gemeinsames Leben aller Menschen mit
und ohne Behinderungen.
Ende des Zitats.
In Leipzig wird unwidersprochen auch durch die
Strategie der Inklusion viel dafür getan. Erinnert
sei an umfangreiche Einbauten beim Neubau oder bei der Sanierung von Kitas und Schulen.
Nicht wegzuwischen ist aber der Verdacht, dass
nur gesetzlichen oder DIN-Vorschriften Genüge
getan wird, um beispielsweise eine Nutzungsfreigabe bei Schulen oder Kitas zu erhalten.
Erinnert sei an das zähe Ringen um den Aufzug
im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhofsvorplatz oder an das Ringen um die Barrierefreiheit zu Wahllokalen, was ja ständiges Thema ist.
Barrierefreiheit funktioniert aber nur, wenn diese
wie bei einem Linienbauwerk uneingeschränkt
funktioniert.
Auch in unserem Rathaus, das wir nun schon seit
1991 sanieren, tun wir uns oft schwer damit - ich
erinnere an fehlende Geländer an den Eingangstreppen -, weil dies möglicherweise dem
Denkmalschutz nicht gefallen könnte.
Sowohl der Sitzungssaal als auch der Festsaal
sowie die Wandelhallen im Neuen Rathaus sind
wichtige Orte der Begegnung. Die Stadträtinnen
und Stadträte sind als Vertreter der Bürgerinnen
der Bürger Teil der Stadtgesellschaft. Aus diesem
Grund darf es in diesen Räumlichkeiten auch partiell keinen Verzicht auf Barrierefreiheit geben. Außerdem werden diese Räume auch für andere öffentliche und halböffentliche Veranstaltungen intensiv genutzt.
Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben wir den Änderungsantrag zur Beschlussvorlage zur Modernisierung des Sitzungssaals gestellt. So stimmen wir, wie vorgeschlagen, der Variante III, Möblierung 1, zu, fordern aber, dass der
Plenarbereich durchgängig - also auch das Red-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
nerpult und die Tribüne - behindertengerecht modernisiert wird. In die im Verwaltungshandeln zu
präzisierende Planung ist deshalb auch der Behindertenverband mit einzubeziehen.
Nach unserer Auffassung sind in unserem Änderungsantrag die Änderungsanträge 01 und 04 enthalten. Dem Änderungsantrag 03 von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen stimmen wir zu. Dem Änderungsantrag 05 der Stadträtin Gabelmann
könnten wir nur zustimmen, wenn an der vorgeschlagenen Getränkebar im Sitzungssaal auch aljoholische Jetränke ausjejeben werden, aber bitte
für jeden nor einen wönzigen Schlock.
Oberbürgermeister Jung: Für die SPD-Fraktion
Frau Wohlfarth.
Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Beigeordnete! Werte Gäste! Liebe Kollegen! Die Frage nach einem zeitgemäßen Ratssaal ist eine entscheidende. Wie wollen wir, die
wir wahrscheinlich zu großen Teilen nicht direkt
vom Saal profitieren, ihn haben? Wie kann er
auch so genutzt werden, dass über eventuelle
Vermietungen bei Kongressen oder Ähnlichem finanzielle Rückflüsse an die Stadtverwaltung entstehen, die perspektivisch die Betreibung und den
Ausbau des Ratssaals rechtfertigen?
Wir haben uns entschieden, uns dafür einzusetzen, dass hier im Saal eine Mikrofonanlage eingebaut wird, damit er auch den höheren Anforderungen für Kongresse oder Tagungen entspricht. Dieser Saal ist nicht nur für uns wichtig; er ist auch
für die Leipziger und für Leipzigs Gäste wichtig.
Das Neue Rathaus als zentraler Ort politischer
Entscheidungen kann somit auch zu einem Ort
mit hoher Attraktivität für Kongresse und Weiteres
werden.
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Zuschauer am Livestream! Wir Grüne stimmen
heute der Beschlussvorlage der Verwaltung zur
Sanierung und Modernisierung des Sitzungssaals
zu. Der natürliche Verschleiß der Möblierung, die
Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage, aber auch unser Wunsch, den Sitzungssaal
so zu sanieren und zu modernisieren, dass er einem modernen Demokratieverständnis entspricht
und eine Politik auf Augenhöhe ermöglicht, haben
uns 2014/2015 bei der Aufstellung des damaligen
Doppelhaushalts bewogen, mit einem entsprechenden Haushaltsantrag selbst initiativ zu werden.
Gut Ding will Weile haben. Und so will ich mich als
Vertreter meiner Fraktion in der interfraktionellen
Arbeitsgruppe bei den Kolleginnen und Kollegen,
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und allen anderen, die im Laufe des Verfahrens immer wieder zu vertiefenden Beratungen
hinzugezogen werden mussten, für die konstruktive Zusammenarbeit bei den mehrmaligen Sitzungen über einen längeren Zeitraum recht herzlich bedanken.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in den
Sitzungen haben wir sehr schnell bemerkt, dass
es nicht die Lösung geben wird, mit der alle
rundum glücklich sein werden; denn insbesondere den Denkmalschutz mit seinen Anliegen galt
es zwingend bei verschiedenen Fragestellungen
immer wieder zu beachten. Der Weg zur heutigen
Beschlussfassung war deshalb mitunter auch ein
schwieriger. Unter diesen schwierigen Voraussetzungen ist das heute zur Abstimmung gestellte
Ergebnis eines, das sich am Machbaren orientiert
und mitnichten eine Luxussanierung ist.
Die Grünen-Fraktion wird das Anliegen des Behindertenbeirats in Bezug auf die Barrierefreiheit
unterstützen, ein ganz gewichtiger Punkt, der
wirklich nicht unter den Tisch fallen darf.
Es ist für uns nicht wichtig, ob vorrangig wir Stadträte diese Mikrofonanlage nutzen. Wichtig ist uns,
dass sie zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht
wird. Ob die kommenden Ratsfraktionen sie tatsächlich nutzen werden, liegt in der freien Entscheidung jeder Ratsfraktion selbst. Wichtig ist
uns, diese Anlage aus wirtschaftlichen Gründen
vorzuhalten. Deswegen möchte ich Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Danke.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihnen
liegt auch der gemeinsame Änderungsantrag von
der SPD und uns Grünen vor. Frau Wohlfarth hat
bereits einiges dazu gesagt. Wir finden, dass das
Argument, dass aus Gründen der politischen Debattenkultur auf den Einbau von Tischmikrofonen
verzichtet werden soll, ein gänzlich schwaches ist;
denn mit Blick auf den Bundestag, andere Parlamente oder Sitzungssäle lässt sich dies sehr
leicht widerlegen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner.
Meine Damen und Herren, auch ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Änderungsantrag der
beiden Fraktionen. - Danke schön.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen
Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und
Oberbürgermeister Jung: Herr Keller.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir hatten einen Änderungsantrag dazu gestellt,
der sich inzwischen zu großen Teilen erledigt hat,
weil die interfraktionelle Arbeitsgruppe schon einiges so geregelt hat, wie wir darin vorgeschlagen
hatten. Wir wollten keine Luxusvariante, dass also
nicht Geld für etwas ausgegeben wird, was es hier
nicht braucht. Den Einbau einer Mikrofonanlage
halten wir für eine gute Idee. Wir wollten, dass weniger Plätze zur Verfügung stehen und stattdessen mehr Raum geschaffen wird. Auch diesem
Anliegen ist man entgegengekommen.
Offen ist jetzt nur noch eine Frage, nämlich zur
1990 eingebauten Klimaanlage. Wir wollten, dass
diese lediglich umgerüstet wird, gegebenenfalls
mit Lärmdämmung und geräuscharmen Lüftern
ausgestattet wird. War das nicht im Gespräch?
Darauf hätte ich gern noch eine Antwort. Ich weiß
nicht, ob es eine Lösung gibt, die ein bisschen
kostengünstiger wäre, als die Klimaanlage komplett auszuwechseln.
Bis auf diese Frage hätte sich unser Änderungsantrag erledigt. Wir würden ihn dann zurückziehen.
Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, das geht
nicht. Mein Stand ist: Wir können die Lüftung nicht
mit einer Sparvariante umrüsten. Es nutzt nichts,
sie mit geräuscharmen Lüftern auszustatten. Auf
Deutsch: Die ist durch. - Frau Dubrau sieht es
auch so.
Frau Gabelmann, bitte
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Vielen Dank,
Herr Schlegel, für die schöne Einführung unseres
Änderungsantrags. - Möglicherweise ist das tatsächlich eine Schnapsidee; das gebe ich zu. Aber
die Frage ist doch: Brauchen wir, wenn hier im
Saal künftig auch Veranstaltungen durchgeführt
werden sollen, nicht auch die Möglichkeit eines
Getränkeausschanks? Wer immer hier eine Veranstaltung durchführen möchte, muss auf das Catering vor dem Saal zurückgreifen. Wir wissen
selbst, dass das ein nicht unerhebliches Hin und
Her ist. Wenn die Leute draußen sind, bekommen
sie nicht mit, was im Saal läuft. Es gibt draußen
eine gewisse Geräuschkulisse, natürlich auch
durch die Höhe der Halle bedingt. Man braucht für
das Catering auch Personal etc. Für jemanden,
der hier eine Veranstaltung durchführen will, kann
das mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden sein, den er gegebenenfalls scheut, und
auf eine Veranstaltung hier in Gänze verzichtet.
Das heißt: Wenn wir den Raum öffnen und
dadurch etwas mehr Platz haben, was ja so geplant ist, hätten wir durchaus die Möglichkeit, eine
S e i t e | 49
Bar einzubauen. Wir haben das immer mal wieder
angesprochen. Viele Leute haben gesagt: Wenn
du das beantragst, meine Stimme hast du. - Jetzt
wäre die Möglichkeit, das auch zu zeigen. Ob dort
auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist von Veranstaltung zu Veranstaltung zu
entscheiden. Viele werden mir zustimmen, dass
es mehr als eine Stadtratssitzung gab, wo wir gedacht haben: Ohne Alkohol ist das nicht mehr zu
ertragen, und heimlich Mon Chérie gegessen haben. - Wer jetzt sagt, er kennt das nicht, der lügt.
Von daher wäre tatsächlich zu überlegen, ob wir
das, wenn wir diesen Veranstaltungssaal künftig
auch vermieten wollen, in der einen oder anderen
Variante realisieren. Welche Variante zum Zuge
kommt, wie die Getränkeanlage bestückt wird
usw., das können wir später punktuell entscheiden. Ich bin mal gespannt, wie Sie sich zu unserem Antrag verhalten werden. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Werte Gäste! Werte Stadträte! Werte Damen und
Herren Dezernenten! Ich möchte für den Änderungsantrag des Behindertenbeirats werben. Es
ist gut gemeint, wenn gesagt wird: Der Behindertenverband soll einbezogen werden. - Aber es gibt
sehr viele Arten von Behinderungen. Auch dieser
Verband sitzt im Behindertenbeirat. Wir haben ein
Organ in diesem Stadtrat geschaffen, das auch
genutzt werden und zur Planung dieses Saals seinen Beitrag erbringen sollte. Es ist nur sinnvoll,
wenn der Behindertenbeirat der Stadt Leipzig hier
mitsprechen darf. Um nichts weiter wird in diesem
Antrag gebeten. Deswegen bitte ich um Zustimmung.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Ich habe mich hier zu Wort
gemeldet, weil uns hier ein Änderungsantrag von
SPD und Grünen vorliegt, in dem der Einbau einer
Mikrofonanlage vorgeschlagen wird. Frau Wohlfarth, Sie haben zu Recht ausgeführt: Wenn wir
den Raum vermieten wollen, gehört dies zu einer
modernen Tagungsinfrastruktur dazu. Deswegen
sollte man die Voraussetzungen dafür schaffen,
wenn man hier eh investiert. Das im Nachhinein
zu machen, wäre viel teurer. Sie haben ja in Ihrem
Wortbeitrag offengelassen, ob der Stadtrat die
Mikrofonanlage dann auch tatsächlich für die Debatten hier nutzt.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich will hier auf einen Punkt aufmerksam machen, der uns persönlich wichtig ist. - Das
interessiert die AfD jetzt offenbar nicht so, vielleicht auch weil Debattenkultur nicht ihr Thema
ist. - Weil uns die Debattenkultur aber wichtig ist,
wollen wir hier auf einen Punkt hinweisen. Ich
denke, es ist wichtig, dass man, wenn man sich
im Stadtrat zu Wort meldet, sich auch deutlich
sichtbar für die Kollegen zu Wort meldet, also
nicht sitzend vom Platz aus, sondern entweder
nach vorn ans Rednerpult oder an ein Saalmikrofon geht. Ich möchte verhindern, dass beim Einbau der Mikrofoninfrastruktur an unseren Plätzen
eine Variante eingebaut wird, die man, wenn man
steht, nicht nutzen kann.
Ich möchte jetzt keinen Änderungsantrag formulieren. Aber, Herr Oberbürgermeister, vielleicht
können Sie das in das weitere Verfahren mitaufnehmen. Ich will jetzt auch nicht über technische
Lösungen reden. Nur, wenn wir uns als Stadt entscheiden, zukünftig von unseren Plätzen aus zu
reden, dann brauchen wir eine Mikrofoninfrastruktur, die auch das Reden im Stehen ermöglicht.
Das bitte ich im weiteren Verfahren zu bedenken. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach meinem Verständnis ist es dem Behindertenbeirat unbenommen, sich mit der fertigen
Planung zu beschäftigen. Aber wir geben heute
den Auftrag an die Stadtverwaltung, das Konzept,
so wie hier vorgeschlagen, durchzuziehen als
Verwaltungshandeln. Von uns ist lediglich gesagt
worden - so ist es ja auch allgemein üblich -, dass
der Behindertenverband mit seinen Fachleuten
für Barrierefreiheit miteinbezogen wird, also dass
nicht noch einmal zig Gremien damit befasst werden sollen.
Oberbürgermeister Jung: Ich will versuchen,
Stellung zu den einzelnen Änderungsanträgen zu
beziehen.
Zunächst zum Änderungsantrag 02 der AfD-Fraktion. Sie hatten eben mitgeteilt, dass Sie diesen
Antrag zurückziehen, weil er sich erübrigt hat.
Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ÄA-03
wird von mir übernommen. Der Fachausschuss
Allgemeine Verwaltung wird einbezogen.
Der Änderungsantrag NF-04-ÄA-01, der vorsieht,
das Rednerpult barrierefrei umzubauen, wird von
mir auch übernommen.
S e i t e | 50
Den Änderungsantrag NF-04-ÄA-02 der Fraktion
DIE LINKE, den Plenarbereich komplett barrierefrei zu realisieren, kann ich nicht übernehmen. Ich
will es kurz begründen. Im Änderungsantrag NF04-ÄA-06 des Behindertenbeirats, den ich übernehme, ist sehr realistisch formuliert, was geht
und was nicht geht. Weitreichende barrierefreie
Zugänglichkeit schaffen wir. Wir haben den Kompromiss miteinander auszuhandeln: Wollen wir
vom Platz des Oberbürgermeisters auf dem Podium bis in die letzte Reihe Augenhöhe realisieren, oder wollen wir die Barrierefreiheit organisieren? Beides zusammen wird nicht gehen. In dem
Moment, wo der Plenarbereich angehoben wird,
wird es baulich kaum möglich sein, auch den letzten Platz in der letzten Reihe komplett barrierefrei
einzurichten. - Wir verlieren damit zu viele Sitzplätze, Herr Pellmann. Das haben wir genau ausgerechnet.
Das heißt: Weitreichende Barrierefreiheit ist unser
Ziel, unbedingt; aber wir werden wahrscheinlich
hier und da einen Kompromiss machen müssen.
Sicherstellen müssen wir, dass das Podium, aber
auch möglichst viele andere Bereiche bis hin zum
Medienbereich im Saal auch für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit anderen Behinderungen erreichbar sind.
Insofern würde ich gern den Änderungsantrag des
Behindertenbeirats übernehmen als Bestandteil
der Vorlage. Über den Antrag der Fraktion DIE
LINKE müssen wir dann abstimmen.
Nun zum Änderungsantrag NF-04-ÄA-03 der
Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der
vorschlägt, im Saal eine Mikrofonanlage einzubauen. Das kann man in der Tat hin und her diskutieren. Wir haben das im kleinen Kreis ebenfalls
hin und her gewendet.
Ich kann Ihnen dazu nur Folgendes berichten: In
Ratssälen quer durch die Republik ist zu konstatieren, dass die meisten Anlagen inzwischen nicht
mehr funktionieren. Ursachen sind Vandalismus
und Verschleiß. Die Ratssäle werden von Schulklassen besuchen. Es gibt dort Tagungen und Jugendveranstaltungen. Selbst im Bundesverwaltungsgericht zum Beispiel wird die Mikrofonanlage wieder ausgebaut, weil ständig steigende
Unterhaltskosten eine nicht unerhebliche Rolle
spielen.
Auf der anderen Seite haben Sie recht: Es wäre
eine wunderbare Möglichkeit, dies für Kongresse
und Tagungen mit anbieten zu können.
Allerdings hielte ich es auch für die Diskussionskultur unseres Hauses bedenklich, wenn Sie alle
nur noch auf die Hinterköpfe derer schauen würden, die am Platz die Mikrofontaste gedrückt haben. Ich glaube, wir sollten eine bestimmte Form
der Debatte wahren. So war jedenfalls auch die
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Meinung einer Reihe von Stadträtinnen und Stadträten. Das heißt: Über diesen Antrag wird abgestimmt.
Frau Gabelmann, zu Ihrem Änderungsantrag
wollte ich eigentlich gar nichts sagen. Nur so viel:
Wissen Sie, das ist alles Lebenszeit.
Herr Deissler, bitte verzeihen Sie, dass ich Ihre
Wortmeldung vorhin übersehen habe. Jetzt haben
Sie das Wort. Bitte schön.
Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Immer, wenn ich
mich hier zu Wort melde, liegt mir etwas extrem
am Herzen. Ich habe vom ersten Tag an in meiner
Fraktion deutlich gemacht, dass ich dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Ich finde es unverantwortlich, auch angesichts der Haushaltssperre, diesen gigantischen Betrag auszugeben.
Viele Vorhaben werden abgelehnt oder zeitlich
gestreckt. Ich selbst halte die Umbaumaßnahmen
für nicht notwendig. Im Gegenteil: Ich denke, ein
solch historischer Saal muss erhalten werden. Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister, Herr Riedel hat zwar den
Antrag des Behindertenbeirats eingebracht, aber
das Wort „weitreichend“ ist nicht so zu verstehen,
wie Sie es auslegen. „Weitreichend“, das bezieht
sich auch auf die Hörschleifen. Aus den ersten
fünf Zeilen des Antrags geht eindeutig hervor, was
der Behindertenbeirat erwartet, nämlich dass
Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel auch
Rollstuhlfahrer, mit den Mitgliedern ihrer Fraktionen und anderen Stadträten kommunizieren und
diese erreichen können sollen.
Ich war bei der Diskussion dabei und habe auch
noch mal mit Frau Hirsemann gesprochen. „Weitreichend“ heißt nicht, dass nur in der ersten Plätze
für Rollstuhlfahrer eingerichtet werden.
Oberbürgermeister Jung: Gut. Das ist wichtig
für das Protokoll, Frau Hollick. Ich habe „weitreichend“ so gelesen und auch Frau Hirsemann so
verstanden, die ich am Verfahren beteiligt hatte,
dass wir alles tun, damit möglichst viele Plätze behindertengerecht ausgestattet werden, also erreichbar sind. Aufgrund des ansteigenden Saals
muss man gegebenenfalls einen Kompromiss im
Hinblick auf die letzten Reihen machen. Gegebe-
S e i t e | 51
nenfalls ist nur ein Teil der Plätze für mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar. Themen wie
Hörschleifen, Sehhilfen etc. sind mir natürlich geläufig. Wir können einen solchen Saal im Jahr
2018 nicht ohne den Inklusionsgedanken umbauen. Aber das hat auch Grenzen aufgrund der
Konstruktion des Hauses.
Wenn ich das falsch verstanden habe, korrigieren
Sie mich, Herr Riedel. Dann kann ich das nicht
übernehmen. Wenn „weitreichend“ heißt: 110 Prozent, dann schaffen wir es nicht. - Herr Riedel.
Stadtrat Riedel (CDU): Selbst die Behindertenverbände sind sich darüber im Klaren und betonen in allen ihren Tagungen, dass es hundertprozentige Barrierefreiheit nicht geben kann. Diese
hängt von sehr vielen Faktoren ab. Frau Hollick
hatte die Probleme mit den Hörschleifen angeführt. Ja, in unserem Antrag steht drin: Das soll
geprüft und so weit wie möglich verbessert werden. - Da der Behindertenbeirat in die Prüfung mit
eingebunden werden soll - dort sind alle vertreten;
er arbeitet sehr sachlich und ohne ideologische
Einflüsse -, wird es eine runde Sache, wenn Sie
diesen Änderungsantrag heute so übernehmen. Danke.
Oberbürgermeister Jung: Damit wir genau wissen, was wir beschließen: Wir halten an dem ansteigenden Plenum fest und versuchen dennoch,
weitreichende Barrierefreiheit herzustellen - im
Rahmen der Möglichkeiten der Platzbedarfe;
denn da sind uns Grenzen gesetzt. - So könnte
ich den Antrag übernehmen, anders nicht. Dann
müssten wir darüber abstimmen.
Bitte schön, Herr Kühne.
Stadtrat Kühne (AfD): Eigentlich wollte ich hier
nichts dazu sagen - mein Fraktionschef hatte sich
ja schon geäußert -, will Ihnen aber meine ganz
persönliche Meinung nicht vorenthalten. Ich kann
mich weitestgehend Stadtrat Dieter Deissler anschließen. Ich werde mich dieser Vorlage weitgehend auch nicht anschließen können. Das wird
aus meiner Sicht ein sündhaft teures Vorhaben.
Einen kleinen Unterschied zur Äußerung von
Stadtrat Dieter Deissler gibt es allerdings: Es
muss sukzessive das Gestühl ausgetauscht und
die Mikrofonanlage aus- bzw. umgebaut werden.
Alles andere hat Zeit. Mit Blick auf das, was wir
hier alles vorhaben - unser Dezernent für Finanzen hat ja zu den anstehenden Planungen: Kita,
Schule und, und, und ausgeführt -, hat die Sanierung des Stadtratssaals noch mindestens ein
Jahrzehnt Zeit. Es gibt jetzt Wichtigeres. Ich
werde mich daher weitestgehend enthalten oder
es ablehnen. - Danke.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich
finde es immer wieder bedauerlich, wenn Orte der
Demokratie als Luxusobjekt bezeichnet werden.
Der Stadtrat ist das höchste beschlussfassende
Gremium dieser Stadt. Es hat einen funktionalen
Saal verdient. Wir haben hier insbesondere über
die Teilhabebedingungen sehr intensiv gesprochen. Es geht aber auch darum, Luft und Licht in
den Saal zu bringen, um ihn in den Zustand einer
modernen demokratischen Debattierplattform zu
versetzen. Dazu gehört auch Ebenerdigkeit, also
Gleichwertigkeit von Plenar- und Bürgermeisterebene. Dazu gehören auch Durchlüftung, Funktionalität und Sitzqualität; das gestehen Sie ja zu.
Ich finde es immer wieder schade, dass öffentliche Räume schlechter als private Räume ausgestattet sind, weil man an der Ausstattung spart.
Dabei sind wir in der Demokratie diejenigen, die
sehr gut arbeiten können müssen. Bevor wir hier
Entscheidungen treffen, müssen wir sie im
wahrsten Sinne des Wortes auch gut besprechen
können. Zur Debattenkultur gehören eben auch
gewisse bauliche Voraussetzungen.
Oberbürgermeister Jung: Können wir jetzt abstimmen? - Gut.
Zuerst steht der Änderungsantrag NF-04-ÄA-02
der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Ihre
elektronischen Voten bitte zum ÄA-02: komplett
barrierefrei, auch im Plenarbereich! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen. Abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag
NF-04-ÄA-03 der Fraktionen SPD und Bündnis
90/Die Grünen: Einbau einer Mikrofonanlage. Ihre
Stimmen bitte jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen,
3 Enthaltungen. Damit abgelehnt.
Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag
ÄA-05 der Stadträtin Gabelmann. Ihre Voten bitte
jetzt! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen,
5 Enthaltungen.
Den Änderungsantrag des Behindertenbeirats
NF-04-ÄA-04 habe ich mit der Protokollnotiz übernommen. - Lieber Herr Pellmann, der Beschlussvorschlag dieses Antrags lautet:
S e i t e | 52
Für das Präsidium und das Plenum wird
weitreichende barrierefreie Zugänglichkeit hergestellt. Der Behindertenbeirat
soll in die weitere Planung einbezogen
werden.
Das habe ich so übernommen, nicht die Begründung. Ich hatte eben zu Protokoll gegeben, dass
das sicherlich auch einen Kompromiss erfordert
im Hinblick auf das ansteigende Plenum. Also:
Die ebenerdige Variante kann nicht das Ergebnis
sein. Ansonsten kann ich das nicht übernehmen.
Herr Riedel, das war doch so klar, oder? - Gut.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Vorlage. Bitte geben Sie Ihre Voten ab! - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 51 - 3 - 9. So beschlossen.
19.8
Städtebauliche Verträge 1 und 2 über
die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen (VCEF- und CEF-Maßnahmen)
zur Vorlage Satzungsbeschluss B-Plan
Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer
See“ (VI-Ifo-4454-DS-02-NF-05)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
19.8.1 Bebauungsplan Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“; Stadtbezirk West,
Ortsteil Lausen-Grünau, Miltitz; Satzungsbeschluss (VI-DS-04454)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
19.8.2 dazu ÄA (VI-DS-04454-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
19.8.3 dazu ÄA (VI-DS-04454-ÄA-03)
Einreicher: Stadträte H. Bär, A. Habicht,
Dr. I. Lauter
Bitte schön, Frau Dr. Lauter.
Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Angesichts
der vollen Tagesordnung in aller gebotenen
Kürze, obwohl das Thema ein abendfüllendes
Programm bieten könnte. - Das vorliegende Dokument, der B-Plan Nr. 232 „Erholungsgebiet
Kulkwitzer See“, beschäftigt uns schon sehr
lange. Und es ist wohl etwas Einmaliges an dem
gesamten Prozess. Soweit ich weiß, ist es selbst
in der Leipziger Stadtverwaltung nicht alltäglich,
dass ein Bebauungsplan sage und schreibe 15
Jahre diskutiert wird, in diesem Fall in drei Schüben, nämlich 2005, 2009 und 2014, unter drei
Baubürgermeistern.
Ein so langwieriger Abwägungsprozess ist ein sicheres Zeichen für kontroverse Debatten. Und die
Debatte war nicht nur kontrovers, sondern fand
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
unter reger Beteiligung der Leipzigerinnen und
Leipziger statt. Bürgerinitiativen gründeten sich,
es gab 54 Stellungnahmen, zum Teil mit 10 000
Unterschriften unterstützt. Und auch das ist in der
Geschichte Leipziger Bebauungspläne sicher
eine Einmaligkeit.
Worum ging die Debatte? Letztlich um die Frage:
Wem und wozu dient der Kulki vorrangig: als Naherholungsgebiet für die Menschen der Umgebung, wie es die Bürgerinnen und Bürger forderten, oder als Wirtschaftsobjekt zur touristischen
Vermarktung, wie es Verwaltung seinerzeit präferierte?
Während dieser 15 Jahre währenden Debatte entstanden um Leipzig neue Seen, und für den Kulki
wurde im Regionalplan der Vorrang für die Naherholung beschlossen. Lange dauerte auch der Prozess der Artenschutzmaßnahmen für Neuntöter
und Zaun-eidechsen, der in die uns vorliegende
Informationsvorlage einging. Der Kulkwitzer See
wurde zwischenzeitlich zum beliebtesten See gekürt. Nach und nach entwickelten sich konstruktive Dialoge zwischen Verwaltung und den Bürgerinitiativen. Die Verwaltung verzichtete auf die
Idee von Hotels, großen Feriendörfern und Seeautostraßen und näherte sich den Positionen der
Anwohner und des Regionalplans in Richtung
Naherholung.
Konsequent im Sinn der Naherholung ist auch unser Änderungsantrag 01, der dort die Freihaltung
von Uferstreifen für die öffentliche Nutzung fordert, wo das nicht aus technischen und Sicherheitsgründen unmöglich ist. Das entspricht im Übrigen dem Beschluss des Stadtrates aus dem
Jahr 2009. Darüber hinaus soll der Uferstreifen
auf der Halbinsel öffentliche Grünfläche werden,
möglichst 10 Meter breit.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte unterstützen Sie unser Anliegen, und setzen Sie den Stadtratsbeschluss von 2009 konsequent um!
Zum gemeinsamen Änderungsantrag der Stadträte Bär, Habicht und mir zum Thema „Investitionen in Sanitäranlagen“ wird Herr Bär sprechen.
Auch zu diesem Antrag bitte ich um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Oberbürgermeister Jung: Herr Bär, Sie wurden
aufgerufen.
Stadtrat Bär (SPD): Dann folge ich dem Aufruf
selbstverständlich; vielen Dank. - Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass der Bebauungsplan „Kulkwitzer
See“ deutliche Verbesserungen für die Einwohner, für die Menschen, die in Grünau zur Hause
sind, vorsieht. Ich denke hier beispielsweise an
S e i t e | 53
die Möglichkeit, in die Wege, die in einem schlechten Zustand sind, zu investieren. Der Bebauungsplan schafft hierfür das Planungsrecht.
Zu unserem Änderungsantrag, den Frau Dr. Lauter schon angesprochen hatte, Folgendes: Der
Bebauungsplan sieht eine sehr dezente Ausweitung touristischer Nutzung vor. Das macht sicherlich Sinn, weil das Einnahmen generiert, die wir
dringend brauchen, um am See entsprechend investieren zu können. Wer das Markranstädter
Ufer auf der einen Seite und das Leipziger Ufer
auf der anderen Seite kennt, sieht sehr deutliche
Qualitätsunterschiede. Die Markranstädter sind
schon deutlich weiter als wir.
Wir möchten die Erweiterung der touristischen
Nutzung, die uns Einnahmen bringt, nicht nur dafür nutzen, Planungsrecht zu schaffen, sondern
auch um den politischen Willen zu formulieren,
dass Investitionen am See erfolgen sollen. Uns
geht es insbesondere um die Investitionen, die
uns die Bürger als besonders vordringlich mitgegeben haben. Da ist als Erstes das Thema Sanitäranlagen zu nennen. Auch Leitsysteme für Sanitäranlagen müssen her. Wir erfahren auch immer wieder, dass bestimmte Freizeitanlagen gerade für die Einwohner fehlen, während sie für
Touristen schon vorhanden sind. Den schlechten
Zustand der Wege habe ich schon erwähnt.
Diese Investitionen wollen wir hier heute politisch
auf den Weg bringen. Es wäre gut, wenn die Verwaltung das aufnimmt und den Weg dafür aufzeigt, wie es gehen könnte. Es ist richtig, dass das
letztendlich der Zweckverband Kulkwitzer See
machen muss. Aber wir denken, es ist wichtig, ein
Votum aus dem Stadtrat zu haben, der den Willen
der Stadt unterstreicht, dass hier Investitionen erfolgen sollen. Deshalb unser Antrag. Wir bitten um
Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich will nur kurz
zu den Grundsätzen dieses Plans sprechen und
mich insbesondere an die Fraktion DIE LINKE
richten, die zu Recht für eine Umwegung des
Sees für die Öffentlichkeit wirbt. - Wir haben eine
lange Diskussion dazu geführt. Mich persönlich
begleitet dieser B-Plan schon seit dem Jahr 2000.
Damals war ich Mitarbeiterin der Verwaltung. Bereits damals war dieser Plan in Arbeit. Deswegen
bin ich froh, dass das jetzt zu Ende geführt wird.
Wir haben im Bauausschuss intensiv darüber diskutiert, wie wir die Kuh vom Eis bringen können.
Wir haben Verträge - das weiß Frau Lauter; deswegen verstehe ich ihre Einbringung nicht so richtig - mit dem Betreiber der Campinganlage, der
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
auch gewisse Erwartungen an einen gut ausgestatteten Campingplatz zu erfüllen hat. Er hat Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, muss also auch
Absperrungen vornehmen. Wir haben aber durchgesetzt, dass dann, wenn der Vertrag mit ihm ausläuft, dieser Weg für die Allgemeinheit frei wird.
Sprich: Wir haben bereits Vorkehrungen dafür getroffen. Man hätte hier auch einmal klar würdigen
können, dass durch den Diskurs in den Ausschüssen eine Lösung herbeigeführt werden konnte.
Also: Wir alle werden noch erleben können, dass
dieser Weg frei zugänglich ist.
Allerdings muss man auch so ehrlich sein, zu sagen: Einen Rundweg um den See wird es nicht
geben. Der Weg führt an dieser Stelle in eine
Sackgasse, weil das Ufer zu Recht eine naturschutzrechtlich geschützte Zone ist. Also: Ein
Rundweg für die Öffentlichkeit ist nicht machbar.
Der Weg führt in eine Sackgasse hinein. Die Allgemeinheit wird weiter den kurzen Weg nehmen
müssen, der ohnehin immer offen zugänglich ist,
selbst in seinem jetzigen Zustand. Ein bisschen
Klarheit und Wahrheit an dieser Stelle, das wäre
ganz gut.
Die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, inklusive des
Antrags Habicht, Bär & Co. wird von uns so unterstützt, insbesondere auch nach den langen, langen Jahren der Diskussion und dem Zurückfallen
hinter Markranstädt.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es von Ihnen
keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann Frau
Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir müssen,
glaube ich, erstmal zwei Sachen sortieren: Das,
was als Beschlussvorlage vorliegt, ist die Satzung
für einen Bebauungsplan. Damit wird ein Planungsrecht beschlossen. Das Planungsrecht, das
wir hier beschließen können, ist in einem 15-jährigen Prozess zu einem Ergebnis geführt worden
und führt an vielen Stellen über das hinaus, was
sich in der Praxis darstellt, zum Beispiel bezüglich
des Weges. Dass wir abseits vom Planungs- und
Satzungsrecht eine Realität haben, die - auch mit
den Stimmen der Stadt Leipzig - dazu geführt hat,
dass ein sehr lange laufender Pachtvertrag - er
hat jetzt noch eine Laufzeit von ungefähr 15 Jahren - eine frei zugängliche Nutzung der Uferzone
im östlichen Bereich nicht gestattet, das ist eine
Tatsache. - Das ist das eine.
Das andere ist: Natürlich kann man verhandeln.
Aber das ist nicht eine Sache der Satzung, sondern das ist eine Sache desjenigen, der für diesen
Bereich zuständig ist. Und an der Stelle muss ich
sagen: So wie der Beschlussvorschlag formuliert
ist, ist dieser Antrag nicht zulässig. Das Gebiet
S e i t e | 54
wird vom Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See betreut. Die Stadt Leipzig hat ihre Verantwortung zur Erledigung aller Aufgaben im Hinblick
auf Gestaltung, Bewirtschaftung und Entwicklung
der Naherholung und des Tourismus dem Zweckverband übertragen. Das heißt: Nur der Zweckverband kann in Verhandlungen treten. Dazu
braucht er aber aus dem Zweckverband den entsprechenden Auftrag.
Nach dem Kommunalrecht des Freistaates Sachsen erlässt die Verbandsversammlung, der auch
Vertreter der Stadt Leipzig angehören, jedes Jahr
eine Haushaltssatzung für das Geld, das zur Verfügung steht, ähnlich wie es in diesem Gremium
auch ist, und entscheidet im Rahmen ihrer Finanzarbeit über die Einnahmen und Ausgaben
der Gebietskörperschaft. Da wird sehr wohl überlegt, wie weit man gehen kann. Wenn man einen
solchen Mietvertrag ändern will, muss man eine
Entschädigung zahlen. Die Frage ist: Ist das Geld,
das dafür aufgewandt werden muss, im Säckel
drin? Selbst wenn, muss entschieden werden, ob
es nicht für sehr viel wichtigere Aufgaben ausgegeben werden sollte.
Was auch nicht geht, ist, dass wir jetzt in Zusammenhang mit einer Satzung beschließen, dass
Gelder für bestimmte Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Einerseits können wir das
gar nicht, weil das gesetzwidrig wäre. Andererseits ist das nicht Bestandteil eines Satzungsbeschlusses. Insofern würde ich Sie herzlich bitten,
den tatsächlichen Beschluss vorzunehmen und
das Planungsverfahren mit dem Erlass dieser
Satzung zu beenden. Die Vorschläge in den Änderungsanträgen sind im Zweckverband zu diskutieren, um dort zu wie auch immer gearteten Ergebnissen zu kommen.
Eine der Voraussetzungen, die wir mit diesem
Plan schaffen, ist zum Beispiel, dass nach Ablauf
des derzeitigen Mietvertrages sich auch der
Zweckverband daran halten muss, was im B-Plan
festgesetzt ist. Dann wird hoffentlich auch dieses
Stück Gehweg für die Öffentlichkeit frei zugänglich werden. Selbst wenn er in eine Sackgasse
führt, schafft er Zugang zu einer Bademöglichkeit,
die auch bei denjenigen sehr beliebt ist, die nicht
Gäste des Zeltplatzes sind.
Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es geht hier heute auch um ein
Stück Glaubwürdigkeit der Stadt Leipzig. Wir können nicht zu Recht im Regionalen Planungsverband fordern, dass alles dafür getan werden
muss, die Ufer frei zugänglich zu halten, wenn
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
dies derzeit durch eine Vertragsbefristung an einer bestimmten Stelle verhindert wird.
Wir ringen mit Markkleeberg, die Straßenbahngleise um 300 Meter zu verlängern, damit die alten Menschen wirklich auf allerkürzestem Weg
auf ein Schiff steigen können, was bisher dort,
aber auch an anderen Stellen in Leipzig oder der
Region nicht möglich ist.
Wir verschließen eines der wichtigsten Naherholungsgebiete der Stadt Leipzig. Herr Oberbürgermeister, ich würde Sie bitten, mit mir mal einen
Rundgang dort zu machen, aber nicht nur in dem
infrage stehenden Bereich, sondern auch entlang
des Nordufers, damit Sie sehen, dass schrittweise
das gesamte Nordufer abgezäunt wird. Der MDR
hat es ja im Oktober aufgedeckt. Das Gleiche vollzieht sich übrigens auch am Cospudener See auf
der Leipziger Seite. Ich denke, es ist jetzt an der
Zeit, dass Sie sich das mal ansehen und dann
auch Tacheles reden. Ich wüsste nicht, warum wir
uns hier auf Kompromisse einlassen sollten. Ich
kann Sie gerne einladen. Ich weiß nicht, wie man
künftig noch zum Baden an den See herankommen soll.
Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann.
Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe nur
eine Frage an Frau Dubrau. Vor gar nicht allzu
langer Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht ein
Urteil erlassen, das den Zutritt zu einem Strand,
der in öffentlicher Hand ist, betrifft. Das Gericht
hat festgestellt, dass eine Verweigerung des Zutritts zum Strand gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz verstößt, weil daraus ein Recht zur Abwehr
rechtswidriger Beschränkungen der allgemeinen
Handlungsfreiheit folgt. Wie ist das denn in diesem Fall hier zu verstehen?
S e i t e | 55
Ich will es an einem anderen Beispiel erklären.
Nehmen wir einmal an, es wird ein B-Plan für ein
Areal festgesetzt, auf dem ein Neubauvorhaben
realisiert werden soll. Wenn auf diesem Areal
noch ein altes Haus steht, kann mit diesem B-Plan
nicht erzwungen werden, dass das alte Haus abgerissen wird, damit das neue Haus gebaut werden kann. Vielmehr wird durch den B-Plan die
Möglichkeit geschaffen, dass im Falle eines Abrisses dieses alten Hauses eine entsprechende
Neubaumaßnahme erfolgen kann, in der entsprechenden Größe, wie sie im B-Plan dargestellt und
festgesetzt ist. Der B-Plan ist also keine Zwangsmaßnahme für eine vorzeitige Räumung und den
Abriss dieses alten Hauses.
Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir jetzt ab.
Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion
DIE LINKE zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr
Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen,
eine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Stadträte Bär, Habicht und
Dr. Lauter. Ich bitte auch hier um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 55 - 1 - 0.
Nun zur Abstimmung über den B-Plan selbst. Bitte
Ihr Votum! - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 56 - 0 - 0. So beschlossen.
Die Informationsvorlage unter TOP 19.8 haben
Sie zur Kenntnis genommen und die Beschlussvorlage unter TOP 19.8.1 beschlossen.
19.9 (nichtöffentlich) (VI-DS-04559)
Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu.
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt
es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Bürgermeisterin Dubrau: Noch einmal: Im
B-Plan ist dieser Bereich als öffentliche Durchwegung vorgesehen. - Ja. Der B-Plan setzt das planungsrechtlich fest. Aber weil die Realität dort im
Moment anders ist - es gibt einen Mietvertrag, der
das nicht zulässt -, bleibt nur die Möglichkeit, dass
der Zweckverband einen Aufhebungsvertrag mit
demjenigen schließt, an den er das Areal vermietet hat, und ihm eine entsprechende Entschädigung zahlt oder aber so lange wartet, bis dieser
Mietvertrag ausläuft. Wenn danach ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, tritt dieser B-Plan
zwangsweise in Kraft.
Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert.
19.10 Integriertes Handlungskonzept (Entwicklungskonzept nach § 171e BauGB)
„Soziale Stadt Kerngebiet Leipziger Osten“ (VI-DS-05058)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel.
Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen
und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Erneut
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
konnte man beim Stadtteilrundgang und der Bürgersprechstunde mit dem Oberbürgermeister am
Dienstag vergangener Woche sowie beim nun
schon traditionellen Frühstück auf dem Neustädter Markt miterleben, wie eng verbunden die Bewohner der Stadtteile Neustadt-Neuschönefeld,
Volkmarsdorf sowie Teile von Anger-Crottendorf
mit „ihrem“ Inneren Osten verbunden sind, auf
welche sich das zu beschließende Integrierte
Handlungskonzept „Soziale Stadt“ bezieht.
Der Innere Osten wurde nach dem Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße, das durch
Hausbesetzungen 1990 bundesweit und darüber
hinaus in die Schlagzeilen gekommen war, durch
die Stadtverordnetenversammlung als zweites
förmliches Sanierungsgebiet nach bundesdeutschem Recht in Leipzig festgesetzt. Während im
Gebiet Connewitz-Biedermannstraße vor allem
der desolate bauliche Zustand mit übergroßem
Leerstand infolge der gerade begonnenen umfassenden Umgestaltung mit zahlreichen Neubauten
und die Debatten in der Stadtgesellschaft zur
künftigen Baustrategie in Leipzig zu den Hausbesetzungen führten, welche das Sanierungsgebiet
begründeten, waren es im Leipziger Osten vor allem soziale Gründe.
Im Inneren Osten gab es zwar ebenfalls Leerstand. Dort aber hatte man bereits in den 1980erJahren die Umgestaltung mit dem Bau von Kita,
Schule und Sporthalle sowie Jugendklub beidseits der Konradstraße zwischen Eisenbahnstraße und Rabet mit großen Freiflächen und der
Umgestaltung zum Freizeitpark begonnen. Im Inneren Osten lebten seit Jahrzehnten vor allem Bewohner mit niedrigen Einkommen, waren die
Stadtteile doch als Arbeiterwohnquartiere konzipiert und gebaut worden. In den 1990er-Jahren
war die Sozialstruktur vor allem durch Langzeitarbeitslose und Empfänger von Sozialtransferleistungen charakterisiert.
Während im Gebiet der Straße des 18. Oktober
Studenten und zeitweilig in Leipzig lebende Akademiker wohnten und wohnen, entwickelte sich
der Osten zu einem in Leipzig bisher nicht gekannten Gebiet für ankommende Menschen mit
Migrationshintergrund. Die neuen Bewohner kamen sowohl aus den GUS-Staaten - also den ehemaligen Sowjetrepubliken - als auch aus Vietnam
und dem Nahen Osten, sodass nicht eine Gruppe
vorherrschend war, wodurch sich schnell ein aktives und friedliches Zusammenleben entwickelte.
Solche Einwanderungsstadtteile haben sich in einer Reihe von westlichen Städten zu sozialen
Brennpunkten entwickelt - ich erinnere an die derzeitige Debatte in Dänemark - mit der Tendenz zur
Ghettobildung und Entwicklung von Parallelgesellschaften. Die Ursache liegt vor allem darin,
dass eine Volksgruppe dominant ist und die anderen verdrängt, was nicht zuletzt dadurch kommt,
S e i t e | 56
dass diejenigen, die sich wirtschaftlich und gesellschaftlich etabliert haben, in angesagte Stadtteile
oder neue Wohnsiedlungen umziehen, während
Einkommensschwache zurückbleiben und Neuzugezogene in diese Quartiere nachdrängen.
Zur sozialen und kulturellen Stabilisierung des
Leipziger Ostens hat in den letzten Jahren auch
der verstärkte Zuzug von Studierenden aktiv beigetragen. Verwaltung und Politik hatten dies von
Anfang an erkannt und wurden in vielfältiger
Weise aktiv. Herausragend hat sich dabei das Amt
für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung
bewährt, das erfolgreich die Aufnahme dieses Gebiets in unterschiedliche Förderprogramme erreichen konnte. Dies hat eine stabile Entwicklung
befördert und ein Abhängen des Stadtteils verhindert. Diese stabile Entwicklung soll auch mit dem
Bund-Länder-Programm erfolgreich weiter fortgeführt werden.
Das Bürgerfrühstück am Sonntag offenbarte die
Vielfalt der Akteure, die sich auf unterschiedliche
Weise, aber trotzdem gemeinsam einbringen und
damit einen lebendigen Stadtteil befördern, der
Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur und Sport
gleichermaßen bietet. Wir erhoffen uns, dass mit
dem Förderprogramm Projekte für alle Altersgruppen aufgelegt werden, dass also nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an die Senioren gedacht wird, um ihnen möglichst lange ein
selbstbestimmtes Leben im Kiez zu ermöglichen
und Vereinsamung zu verhindern.
Die Probleme erkennend haben die Bewohner
beim
Stadtteilrundgang
und
der
OBMSprechstunde zugleich Augenmaß bewiesen. So
wurde nach der Schwimmhalle Runkiplatz gefragt, die gern auch teilweise mit einer Funktionsüberlagerung einer städtischen Einrichtung kombiniert werden kann. Kurzfristig sollte der Vorschlag einer Fahrradstraße in der Ludwigstraße
bei Machbarkeit umgesetzt werden, die als Umgehungsstraße unattraktiv ist.
Nicht hoch genug kann das Engagement von
Kitas und Schulen bei der Integration von Kindern
und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie ihrer Eltern gewürdigt werden, was besonderer Unterstützung bedarf, ist doch deren Anteil im
Vergleich zu anderen Einrichtungen in der Stadt
besonders hoch. Auch deshalb sollte die Sanierung der Wilhelm-Wander-Schule unbedingt fortgesetzt werden.
Eine klar formulierte Forderung geht auch an die
private Wohnungswirtschaft. Notwendige Sanierungen und Modernisierungen sollen nur in dem
Maße und Umfang erfolgen, dass bisherige Mieter
die Wohnkosten auch danach noch bezahlen können und nicht aus den Quartieren vertrieben werden. - Danke.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Stimmen Sie gegen dieses Konzept? - Enthaltungen?
Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen.
19.11 Beteiligungskonzept zum integrierten
Erarbeitungsprozess des „Masterplan
Grün Leipzig 2030“ (VI-DS-05528)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es - - Ach doch,
von Herrn Engelmann. Jetzt hätte ich Sie fast
übergangen.
Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, die gesamte Stadt wartet gespannt
auf meine Rede. - Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Noch nie war der Nutzungsdruck auf
die verschiedenen Freiflächen des öffentlichen
Grüns so hoch wie heute. Ein wesentlicher Grund
liegt darin, dass die Flächen, die zur Erholung zur
Verfügung stehen, immer weniger werden. Und
Leipzig bleibt eine weiterhin stark wachsende
Stadt; so hoffen auf jeden Fall viele von ihnen. Damit werden sich der Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten für Grün- und Freiflächen sowie Gewässer in unserer Stadt weiter verändern.
Die Flächeninanspruchnahme wird steigen. Die
Schaffung von Wohnraum wird noch stärker in
Konkurrenz zum Erhalt von Grünräumen stehen.
Auch der Nutzungsdruck auf Stadtgrün und Gewässer in Leipzig wird weiter zunehmen.
Jeder einzelne Einwohner der Stadt beansprucht
heutzutage im Durchschnitt etwa 40 Quadratmeter Wohnfläche. 1989 waren es noch 30 Quadratmeter, 1960 waren es 20 Quadratmeter und um
1900 nur 11 Quadratmeter. Irgendwoher muss die
Fläche ja kommen. Die Stadt Leipzig versucht
nun, dieses Problem einigermaßen zu beherrschen. Letztlich sollen mit der Umsetzung der hier
zu behandelnden Vorlage Themen abgehandelt
werden, die alle Bürger betreffen. Dazu nur zwei
Beispiele: Wo kann ich als Person ein Picknick
machen, ohne das Risiko einer Abmahnung einzugehen? Und: Wie können wir Flächen zur Versickerung von Starkregen schaffen, um die Gebäude vor Wasserschäden zu schützen - wir sind
jetzt wieder mal glimpflich davongekommen -, die
in regenarmen Zeiten als Spiel- und Tobeflächen
genutzt werden können?
Deshalb: Der Erhalt einer hohen Lebensqualität in
unserer Stadt umfasst vielfältige Aufgaben, die
insbesondere einer klugen Kombination und Verschneidung bedürfen. Um dies leisten zu können,
ist es erforderlich, die Leistungen von Stadtgrün
und Gewässer für die Stadt bzw. die Bevölkerung,
S e i t e | 57
aber auch die Gäste der Stadt zu analysieren und
gemeinsam zu entwickeln.
Mit dem in den nächsten zwei Jahren erstmals zu
erarbeitenden „Masterplan Grün Leipzig 2030“
wird ein raumbezogenes Entwicklungskonzept
entstehen. Dies muss den berechtigten Anforderungen unter Beachtung aller Interessen Genüge
tun. Die Lebensbedürfnisse dürfen nicht als Entweder-oder diskutiert werden, sondern sind als
Sowohl-als-auch zu betrachten.
Mit dem Beteiligungskonzept zum integrierten Erarbeitungsprozess des „Masterplan Grün Leipzig
2030“ wird der Fahrplan vorgelegt, wie die inhaltliche Bearbeitung von interdisziplinären Arbeitsgruppen und Beteiligungsformaten für die Stadtgesellschaft begleitet werden soll, beginnend mit
der Einbeziehung der Stadtgesellschaft in die Definition des Untersuchungsumfangs. Damit soll
eine intensive Einbeziehung der Verbände, der
Stadtpolitik, der Stadtbezirksräte und Ortschaftsräte, der unterschiedlichen Interessenvertreter,
darunter auch der IHK und der Wohnungswirtschaft, sowie des Grünen Ring Leipzig erreicht
werden.
Die Verwaltung hat sich viel vorgenommen, was
sie mit unserer Hilfe schultern will. Das vorliegende Konzept enthält Formate zur Beteiligung
der Öffentlichkeit wie Bürgerforen und Werkstätten. Als weitergehender Ansatz sollen mit den
Bürgerinnen und Bürgern konkrete Fragestellungen auf den Flächen erarbeitet und so die fachübergreifende Planung erlebbar gemacht werden.
DIE LINKE Leipzig meint: Das ist in jedem Fall ein
guter Ansatz, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Beitrag zum Erhalt und zur
Entwicklung der Lebensqualität in Leipzig zu leisten. - Danke schön.
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Gibt es zum Beteiligungskonzept Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Mit diesem einstimmigen Votum
können Sie sich auf den Weg machen, Herr Rosenthal.
19.12 Maßnahmepläne 2018 zur Umsetzung
der Kleingartenkonzeption der Stadt
Leipzig, Erhöhung der Sicherheit in
Leipziger Kleingartenanlagen und Sanierung von Vereinsheimen in Kleingartenanlagen i. V. m. der Bestätigung
überplanmäßiger Aufwendungen nach
§ 79 (1) SächsGemO für die Sanierung
von Vereinsheimen (VI-DS-05544)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Gibt es Wortmeldungen? - Ich wusste es: von
Herrn Riedel. Es hätte mich auch gewundert.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister!
Werte Dezernentinnen und Dezernenten! Liebe
Stadträte! Liebe Gäste! Das Abstimmverhalten
der letzten Jahre zu dieser immer wiederkehrenden Vorlage sagt mir, dass ich Ihnen den Sachverhalt nicht erklären muss. Das wäre Zeitverschwendung; denn das Ergebnis war immer einstimmig.
Aber: Es gibt diesmal zwei Unterschiede. A) einen
sehr lobenswerten: Diesmal bekennt sich die
Stadt auch zur Sanierung der Vereinsheime.
B) - und jetzt kommt der Hammer -: Die Vorlage
kommt zwei Monate später als sonst. Was sagt
uns das? Die Auftragslage der Betriebe, die solche Sanierungen durchführen, ist so gut, dass sie
solche Sanierungen in diesem Jahr kaum oder
gar nicht mehr wird durchführen können.
Nun stünden wir als Stadtrat ziemlich dumm da,
wenn wir beschließen würden, der Verwaltung
das Geld für Sanierungen der Vereinsheime zur
Verfügung zu stellen, obwohl wir wissen, dass
diese nicht durchgeführt werden können und die
Gelder dafür verfallen werden. Deshalb die große
Bitte an unseren Finanzbürgermeister, zu Protokoll zu erklären, dass er nach Wegen suchen wird,
diese Mittel ins Jahr 2019 zu übertragen, damit
gewährt ist, dass diese gute Idee auch umgesetzt
werden kann. Ich würde mich freuen, Herr Bonew,
wenn Sie sich dazu äußern könnten. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Aber nicht heute, Herr
Riedel, oder? - Wir können ja zu Protokoll geben:
Wir werden diesen Gedanken sehr wohlwollend
aufnehmen und im Rahmen der Übertragung der
Haushaltsausgabenreste dann mit Ihnen besprechen. Das müssen wir ja so machen. - Herr Dittmar nickt.
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Gibt es Gegenstimmen zum Maßnahmenplan? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.13 Anpassung des Gesellschaftsvertrages
der Invest Region Leipzig GmbH (IRL)
an die Änderungen der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) und
Umsetzung des Leipziger Corporate
Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS05545)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Das ist einstimmig.
19.14 Vertreter für die Trägerversammlung
„Jobcenter Leipzig“ (VI-DS-05550)
Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit
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Wird das Wort gewünscht? - Frau Krefft.
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Nachdem der Beirat verkleinert wurde, sind nun nicht
mehr alle Interessengruppen in der Trägerversammlung vertreten. Wenn wir über Arbeitslosigkeit reden, reden wir immer auch über bestimmte
Gruppen wie Jugendliche oder Migranten. Dazu
meine Frage: Wie ist das in dieser neuen Trägerstruktur abgebildet? Ich habe den Eindruck,
dass die Struktur sehr wirtschaftsfreundlich und
auch beschäftigungsfördernd ist, sie aber nicht
die sozialen Gruppen abbildet, die hier besonders
im Fokus stehen. Ich finde, dass Vertreter ihrer
Belange dort nicht ausreichend vertreten sind. Die
Frage ist, ob diese Vertreter dort mitbeteiligt werden müssten, wenn auch nicht mit Stimmrecht,
bzw. ob dies stärker berücksichtigt werden kann.
Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, können
Sie dazu etwas sagen? - Bitte.
Bürgermeister Hörning: Vielen Dank. - In der Tat
geht es in dieser Beschlussvorlage um eine Anpassung der Vertretung in der Trägerversammlung. Träger des Jobcenters sind die Stadt Leipzig
und die Bundesagentur für Arbeit. Konkret geht es
um eine Veränderung in der Vertretung des Sozialdezernats. Wir haben uns verständigt, dass Herr
Professor Fabian nicht mehr der Trägerversammlung angehören und Frau Kador-Probst für ihn
nachrücken wird.
Das, was Sie zu Recht ansprechen, Frau Krefft,
betrifft den Beratungsraum, der über den Beirat
weiterhin gegeben ist. Nach meiner Kenntnis sind
im Beirat vielfältige Interessengruppen und soziale Gruppen vertreten, zum Beispiel auch unser
Referat für Migration. Aber auch andere bringen
die verschiedenen Interessen aus ihrer gesellschaftlichen Perspektive dort mit ein. Wir, die Mitglieder der Trägerversammlung - das kann ich berichten -, bekommen in jeder Sitzung einen Bericht des Beirats vorgelegt, mit dem wir uns auch
auseinandersetzen.
Wir haben als Trägerversammlung auch - es ist
mir wichtig, das hier ins Wort zu heben - einen informellen Dialog mit dem Personalrat des Jobcenters begonnen. Wir haben vereinbart, uns einmal
im Jahr zusammenzusetzen. Das ersetzt natürlich
kein Dienststellengespräch; das wird mit der Geschäftsführung der Trägerversammlung und der
Personalvertretung weiterhin stattfinden. Dieser
informelle Dialog ist aus unserer Sicht ein Beitrag
zu einer geerdeten Entscheidungsfindung in der
Trägerversammlung. Den wollen wir gern weiter
fortführen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Es geht es hier jetzt wirklich nur um einen Stühletausch, weil Herr Professor Fabian sich aufgrund
seiner anderen Verpflichtungen entschieden hat,
der Trägerversammlung nicht mehr anzugehören.
Die Einbindung des Sozialdezernats in alle Vorbereitungsgremien ist stadtseitig aber auch weiterhin vollumfänglich gewährleistet.
Oberbürgermeister Jung: Weitere Fragen? Dann darf ich Sie um Ihre Stimme bitten. Wer
stimmt gegen den Beschlussvorschlag? - Enthaltungen?
Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen.
19.15 Neufestsetzung der Eintrittspreise für
das Theater der Jungen Welt ab der
Spielzeit 2018/2019 (privatrechtliche
Entgeltordnung) (VI-DS-05594)
Einreicher: Dezernat Kultur
Gibt es dazu Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen?
Abstimmung: Einstimmig so beschlossen.
19.18 Satzung über die Benutzung und die
Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische
Personen in Leipzig (VI-DS-05626-NF02)
Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
19.18.1 dazu ÄA (VI-DS-05626-NF-02-ÄA-01)
Einreicher: Fraktion DIE LINKE
19.18.2 dazu ÄA (VI-DS-05626-NF-02-ÄA-02)
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wer wünscht das Wort? - Herr Weber beginnt.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und
Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Es
geht jetzt um die Gebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte und die Wohnungsloseneinrichtungen, sprich: um die schwächsten Personen, die es in dieser Gesellschaft gibt.
Ich möchte einleitend eine kleine Anekdote erzählen. Als ich kürzlich in die Stadtbibliothek gehen
wollte, hat dort quasi nebenan jemand gesessen,
der in einem ganz schlimmen, wirklich ramponierten Zustand war. Ich bin dann zu einer Polizistin
gegangen und habe sie gefragt: Mensch, könnt ihr
da nicht irgendwas machen? Sie sagte: Das haben wir schon probiert. Auch Sozialarbeiter waren
schon da. Aber der will nicht in die Gemeinschaftsunterkunft, weil ihm die 5 Euro zu teuer
S e i t e | 59
sind. - Das ist der Gegenstand, über den wir heute
diskutieren.
Aus diesem Grund bin ich ein Stück weit dankbar,
dass auch die Grünen einen Änderungsantrag
eingebracht haben. Ihre Kollegin wird sicherlich
noch dazu ausführen. Dem Punkt 4 a des Antrags
der Grünen würden wir gern zustimmen wollen.
Kommen wir nun zum zweiten Komplex, zu den
Gebühren für das Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft. Es geht im Wesentlichen um
drei Gruppen, die ich jetzt einzeln durchgehen
will:
Die erste Gruppe umfasst diejenigen, die eine
Duldung haben bzw. im Asylverfahren sind und in
einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Für diese
Gruppe ist in der Regel das Sozialamt zuständig.
Dort ist aus unserer, aus meiner Sicht alles in Ordnung.
Der zweite Personenkreis umfasst diejenigen, die
schon einen Status haben. Ich habe das durchgerechnet - das haben wir wahrscheinlich alle schon
mal gemacht -: Wenn man mal die Gebühren von
14,18 Euro pro Person für eine vierköpfige Familie
zusammenrechnet, kommt man auf 1.700 Euro,
die diese Familie pro Monat aufbringen muss, um
in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Weil
sie schon einen Status hat, wird sie in der Regel
vom Jobcenter betreut. Vom Jobcenter wird die
Familie eine Kostensenkungsaufforderung bekommen verbunden mit dem Hinweis, sie möge
bitte ihre Miete reduzieren, anderenfalls käme es
zu einer Reduzierung des Regelsatzes.
Hier möchte ich anfügen: Der Familie stünden
KdU von 640 Euro zu. Das heißt: Die Miete liegt
über 1.000 Euro über dem KdU-Satz. Wir plädieren dafür, dass nichts vom Existenzminimum abgezogen wird. Das haben wir auch in Punkt 4 a
unseres Änderungsantrags formuliert. Das Verfahren findet zwar jetzt schon ein Stück weit Anwendung, aber wir wollen, dass im informellen
Rahmen noch einmal dargelegt wird, was eigentlich formalisiert gehört.
Die dritte Gruppe umfasst diejenigen, die eine
Duldung haben bzw. im Asylverfahren sind, aber
Arbeitnehmer sind, sprich: ganz normal zur Arbeit
gehen. Mir ist bekannt, dass viele dieser Menschen gern aus der Gemeinschaftsunterkunft
ausziehen wollen, einfach weil es eine ziemlich
krasse Belastung ist, wenn man arbeitet und weiter dort wohnen muss.
Hierzu gibt es zwei Vorschläge, einen von den
Grünen und einen von uns. Wir haben gesagt: Wir
könnten uns vorstellen, dass sich die Benutzungsgebühr für diese Gruppe an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Von den Grünen wird vorgeschlagen, dass sie sich an den KdU-Sätzen ori-
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
entieren soll, dass quasi eine Obergrenze eingezogen wird. Wir haben uns mit den Grünen insoweit geeinigt, dass auch wir uns eine Gebühr, die
sich an den jeweiligen KdU-Sätzen orientiert, gut
vorstellen können. Auch in anderen Fällen, zum
Beispiel für diejenigen, die in einer Belegwohnung
wohnen, wird eine Obergrenze, die sich an den
KdU-Sätzen orientiert, gezogen. Für die Menschen, die arbeiten und weiter in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen, sollte deshalb das
gleiche Verfahren angewendet werden.
So weit von mir. Ich wünsche mir natürlich eine
große Zustimmung dieses Hauses, weil es hier
wirklich um die schwächsten Personengruppen in
Leipzig geht und weil es nach meiner Ansicht eines Statements dieses Hauses braucht, dass wir
uns verantwortlich fühlen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi, bitte.
Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Beigeordneten! Ich versuche, noch einmal kurz deutlich zu
machen, was unsere beiden Ergänzungswünsche
sind, die sich, wie Herr Weber richtig gesagt hat,
auch mit denen der LINKEN decken. Uns geht es
darum, die Vorlage um zwei Punkte zu ergänzen.
Erstens. Wie bereits von Herrn Weber angeschnitten, gibt es in Leipzig neben Wohnungslosen, die hier gemeldet sind und die Möglichkeit
haben, Sozialleistungen zu beziehen und davon
5 Euro für die Übernachtungsgebühr zu bezahlen,
leider auch Wohnungslose, die diese Möglichkeit
nicht haben. Darunter fallen zum Beispiel Menschen, bei denen psychische oder Suchterkrankungen vorliegen, die die Antragstellung verhindern oder verzögern. Darunter fallen Menschen,
die bereits einen Antrag gestellt haben, dessen
Entscheidung sich aber verzögert. Darunter fallen
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die aus einer Bedarfsgemeinschaft kommen,
in der sie vielleicht sogar noch offiziell gemeldet
sind, die aber jetzt auf der Straße leben. Darunter
fallen Menschen, die vom Jobcenter zu 100 Prozent sanktioniert wurden. Es fallen darunter auch
Menschen, die aus dem Ausland kommen und gar
kein Recht auf Sozialleistungen in Deutschland
haben. Darunter fallen sicherlich noch viele andere, die ich jetzt an dieser Stelle nicht aufgezählt
habe.
Kurzum: Diese Menschen müssten, wenn sie
denn 5 Euro hätten, diese 5 Euro aus eigener Tasche bezahlen und würden sie nicht zurückerstattet bekommen. Viele dieser Menschen haben
diese 5 Euro aber nicht und müssen daher auf der
Straße schlafen.
S e i t e | 60
Es kann ja nicht Ziel dieser Vorlage sein, dass in
Leipzig Menschen auf der Straße schlafen müssen. Das heißt: Wir wünschen uns an dieser Stelle
eine Ergänzung, dass den betroffenen Personen,
die die Gebühr selbst zahlen müssen, weil sie hier
keine Leistungen beziehen, die Gebühr erlassen
wird, sodass in Leipzig niemand auf der Straße
schlafen muss.
Zu unserem zweiten Ergänzungswunsch. Wir verstehen natürlich das Anliegen der Stadt Leipzig,
dass der Stadt kein finanzieller Schaden entstehen darf und dass Menschen, die im Leistungsbezug des Jobcenters stehen und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, die Finanzierung ihrer
Unterkunft auch durch das Jobcenter sichern sollten.
Allerdings gibt es in Gemeinschaftsunterkünften
für Geflüchtete und Asylbewerber nicht nur Menschen, die Leistungen beziehen. Es gibt dort auch
Menschen, die ihren Lebensunterhalt bereits
selbst verdienen durch Arbeit oder Ausbildung.
Diese Menschen müssen, wie Herr Weber schon
vorgerechnet hat, rund 14 Euro pro Tag pro Person bezahlen. Eine vierköpfige Familie, in der Vater und Mutter arbeiten, müsste also für ihre Unterkunft, egal wie groß oder wie klein sie ist, an die
1.700 Euro pro Monat zahlen. Das ist selbst mit
Blick auf die aktuellen Leipziger Mieten relativ viel
Geld für eine solche Unterkunft.
Natürlich kann man argumentieren, dies würde
die sogenannte Motivation erhöhen, Menschen
zum Auszug oder zum Umzug zu bewegen. Aber
auch das kann ja nicht Ziel dieser Vorlage sein.
Wir alle wissen, wie schwer es momentan ist, in
Leipzig eine Wohnung zu finden. Noch schwerer
ist es für Geflüchtete, eine Wohnung zu finden.
Die meisten Betroffenen suchen mehrere Monate
oder länger. Es kann sein, dass diese Menschen
in der Zeit, in der sie eine Wohnung suchen, an
die 2.000 Euro für ihre Unterkunft bezahlen müssen, was bedeutet, dass sie trotz Arbeit in Abhängigkeit bleiben und Leistungen beziehen müssen,
also nicht selbstständig werden. Das kann ja auch
nicht Ziel dieser Vorlage sein. Das würde sogar
verhindern, dass Menschen den Anreiz haben,
eine Arbeit aufzunehmen.
Kurzum: Wir wünschen uns, dass für Bewohner,
die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, eine
Möglichkeit geschaffen wird, mit der sie ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer finanzieren können, und
zwar angelehnt an die KdU-Sätze. Das bedeutet
nicht, dass die Menschen auf unbestimmte Zeit in
den Unterkünften wohnen bleiben sollen. Sie sollen natürlich weiterhin dazu aufgefordert und darin
unterstützt werden, sich eine eigene Wohnung zu
suchen und schnellstmöglich umzuziehen. Danke schön.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
S e i t e | 61
Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian.
aber darauf, weil das in § 14 Absatz 1 letzter Satz
der Gebührensatzung schon enthalten ist.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Warum liegt Ihnen diese Vorlage heute vor? Wir haben Ihnen vor zwei Jahren
eine Gebührensatzung zur Beschlussfassung
vorgelegt, die auf Schätzungen beruhte. Wir hatten Ihnen damals vorgeschlagen, zu beschließen,
dass diese Satzung nur eine Gültigkeit von zwei
Jahren hat. Deswegen legen wir Ihnen heute erneut eine Vorlage dazu vor, in der die Gebühren
tatsächlich rechnerisch hergeleitet sind, das
heißt: in der die Gebühren auf der Berechnung
und Prüfung der tatsächlichen Kosten beruhen.
Ich bitte die Ratsversammlung, auch den zweiten
Punkt des Antrags der Grünen abzulehnen, aus
den gleichen Gründen, wie ich sie schon zum Antrag der LINKEN ausgeführt habe.
Nun zu Ihnen, Herr Weber. Ich verstehe nicht, warum Sie hier falsche Informationen verbreiten. Es
mag sein, dass Geflüchtete, die Leistungen vom
Jobcenter erhalten und in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen und diese über die KdU finanzieren, nach sechs Monaten eine Mietpreissenkungsaufforderung erhalten. Das ist sicher richtig.
Wenn sie aber von den Sozialarbeitern eine Bescheinigung bekommen, dass sie sich erfolglos
um die eigenständige Anmietung einer Wohnung
bemüht haben, dann werden die KdU weiterhin
gezahlt - so ist meine Informationslage -, und sie
werden auch nicht genötigt, aus ihren Regelleistungen KdU zu übernehmen. Das, was Sie hier
beantragen, ist also längst gängige Praxis. Deswegen ist der erste Punkt Ihres Antrags völlig
überflüssig.
Nun zum zweiten Punkt Ihres Antrags, Herr Weber. Ich bitte die Ratsversammlung eindringlich,
diesen Punkt abzulehnen. Dieser Vorschlag
würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. In der Tat ist es so, dass wir möchten,
dass die Geflüchteten so schnell wie möglich aus
den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, und
zwar ab dem Moment, wo sie Leistungen nach
dem SGB II erhalten.
Jetzt zu Ihnen, Frau Sejdi. Juristen sagen manchmal: Ein Blick ins Gesetz hilft. - Ein Blick in unsere
Vorlage hilft auch. Schauen Sie sich bitte § 14,
Absatz 1, letzter Satz an! Darin heißt es:
Im Einzelfall kann bei Vorliegen einer besonderen Härte von der Gebührenerhebung abgesehen werden.
Damit haben wir den Ausnahmetatbestand und
auch die Möglichkeit beschrieben, dass derjenige,
der die 5 Euro nicht aufbringen kann, nicht auf der
Straße übernachten muss. Es steht in dieser Gebührensatzung schon mit drin, dass im Einzelfall
von einer Gebührenerhebung abgesehen werden
kann. Deswegen ist es für uns unschädlich, wenn
der erste Punkt Ihres Antrags beschlossen wird.
Wir könnten ihn auch übernehmen, verzichten
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi hat das
Wort.
Stadtrat Georgi (CDU): Ich versuche, es kurz zu
machen. - Ich will noch einmal alle Fraktionen daran erinnern, dass wir Fachausschüsse haben, in
denen wir solche Diskussionen führen können.
Ich komme mir im Augenblick so vor, als wäre ich
nicht in einer Stadtratssitzung, sondern in einer
Fachausschusssitzung. Ich bitte darum, eine effiziente Stadtratssitzung zu gewährleisten, indem
man sich schon im Vorfeld mit solchen Fragen in
den Fachausschüssen beschäftigt und nicht unnötig Dinge durch die Stadtratssitzungen treibt,
die in einer Fachausschusssitzung hätten locker
vorbesprochen werden können. Das wäre meine
Bitte. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Weber.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Nur kurz direkt
dazu. - Ich kann mich gut daran erinnern, dass wir
hier auch schon Themen diskutiert haben, wo
fünf, sechs Leute aus Ihrer Fraktion zum gleichen
Thema gesprochen haben. Hier haben wir einen
Tagesordnungspunkt, zu dem zwei Änderungsanträge vorliegen, zu denen jeweils eine Rede gehalten wurde. Das war es schon. Ich sehe hier keinen Grund zur Aufregung.
Herr Fabian, Sie hatten mir vorgeworfen, ich
würde hier falsche Informationen verbreiten, allerdings nicht begründet, was daran wirklich falsch
gewesen sein soll. Das Einzige, was Sie gesagt
haben - da sind wir ja d’accord -, ist, dass es jetzt
schon eine gewisse Praxis gibt. Nichts anderes
haben wir in unserem Antrag formuliert. Damit
können sich diejenigen, die draußen an der Front
wirklich hart arbeiten, ein Stück weit darauf berufen. Das ist der erste Punkt unseres Änderungsantrags, den wir hier zur Abstimmung stellen wollen. Den zweiten Punkt, der den Ansatz der ortsüblichen Vergleichsmiete vorschlägt, ziehen wir
zurück und schließen uns den jeweiligen Punkten
des Änderungsantrags der Grünen an. Das ist
das, was wir hier wollen - mehr nicht. - Danke.
Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr
Bürgermeister Professor Fabian! Der Satz, den
Sie hier eben zitiert haben, ist ja nach der Diskussion im Fachausschuss in die Gebührensatzung
aufgenommen worden. Das entspricht dem ersten Punkt unseres Änderungsantrags. Ich würde
mich freuen, wenn der Stadtrat dem dann auch
folgen könnte.
Ich habe jetzt nicht verstanden, Herr Professor
Fabian, warum Sie an dieser Stelle auf die Gleichbehandlung verweisen. Welche Gleichbehandlung meinen Sie? Wer soll mit wem gleich behandelt werden? Mit wem wird eine Familie mit eigenem Einkommen aus Erwerbsarbeit gleichgestellt
und mit wem nicht? Es gibt ja keine Gleichstellung
für den Wohnraum, den sie nutzt. Die einen zahlen 5 Euro, sie zahlt den höheren Satz. Ich kann
nicht erkennen, aus welchen Gründen von Ihnen
der Gleichbehandlungsgrundsatz hier herangezogen wird.
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Oberbürgermeister Jung: Ich bitte noch einmal
Kollegen Fabian.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst einmal bedeutet der Gleichbehandlungsgrundsatz,
dass alle, die eine bestimmte Leistung - in diesem
Fall eine Gemeinschaftsunterkunft - in Anspruch
nehmen, gleich behandelt werden und die gleichen Gebühren bezahlen. Wenn Sie jetzt Ausnahmetatbestände beschließen wollen, wäre das
eine freiwillige Leistung, deren finanzielle Folgen
wir noch nicht beziffern können.
Zu der Frage, was die Rechtsgrundlage dafür ist,
dass Menschen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen, sich auch an den Kosten der
Unterkunft beteiligen müssen. Das ist nach meiner Kenntnis das Asylbewerberleistungsgesetz.
Wir können gern noch einmal im Fachausschuss
differenziert darstellen, wie eine solche Berechnung erfolgt.
Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi.
Oberbürgermeister Jung: Wir sollten jetzt zur
Abstimmung kommen.
Stadtrat Georgi (CDU): Herr Weber, würden Sie
mir schriftlich mitteilen und beweisen, wann wir
hier zu einem Thema zu sechst am Rednerpult
standen. Ansonsten würde ich Sie bitten, solche
Fake News zu unterlassen. Die haben wir schon
oft genug in dieser Welt.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lakowa.
Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen):
Dazu äußere ich mich jetzt nicht. - Aber ich habe
noch eine andere Anmerkung, die ebenfalls auf
den Gleichbehandlungsgrundsatz abzielt. Ich
kann es auch nicht nachvollziehen, warum Sie
den hier anführen, Herr Professor Fabian. In der
Satzung ist ja festgehalten, dass Flüchtlinge, die
ein gewisses Einkommen haben, die KdU zwar
nicht gänzlich, aber anteilig zu bezahlen haben.
Ich habe in der Satzung nicht gefunden, nach welchen Prämissen diese Anteile ausgerechnet werden. Ich habe dazu explizit auch schon im Fachausschuss gefragt, aber von der Mitarbeiterin aus
Ihrem Amt keine Antwort darauf bekommen, wie
sich das genau errechnet. Schon allein aus dieser
Tatsache heraus kann ich nicht erkennen, dass
hier eine gerechte und für die betroffenen Personen nachvollziehbare Kalkulation herangezogen
wird. Deshalb würde ich Sie alle darum bitten, zumindest dem zweiten Punkt unseres Antrags, in
dem es um die Bezahlung der KdU geht, zuzustimmen.
Herr Weber, ich habe Sie so verstanden, dass der
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE aufgegangen ist im Änderungsantrag von Bündnis 90/
Die Grünen. - Nicht. Punkt 4 Ihres Antrags bleibt
bestehen. Gut, dann fangen wir doch damit an.
Der Beschlussvorschlag 4 aus dem Änderungsantrag 01 der Fraktion DIE LINKE steht zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 38 - 19 - 2. So zugestimmt.
Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich schlage punktweise Abstimmung vor.
Beschlusspunkt 4 a. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich
schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 41 - 20 - 1. Der Punkt 4 a wurde
positiv votiert.
Beschlusspunkt 4 b. Bitte Ihr Votum. - Ich schließe
die Abstimmung.
Abstimmung: 29 - 32 - 1. Punkt 4 b ist abgelehnt.
Nun zur Abstimmung über die Gebührensatzung.
Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 42 - 7 - 13. So beschlossen.
Mit Blick auf die Uhr rufe ich jetzt nur noch die Vorlagen auf, die heute unbedingt beschlossen werden müssen.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
19.19 Verordnung der Stadt Leipzig über das
Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen im Jahr 2018 aus besonderem Anlass des Leipziger Weihnachtsmarktes (VI-DS-05638)
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung,
Sport
Gibt es zu dieser Verordnung aus Ihrer Mitte
Nachfragen oder Hinweise? - Dann bitte ich auch
hier um Ihr elektronisches Votum zur Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen. - Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 32 - 24 - 6. So beschlossen.
19.24 Auflösung des Sparkassenzweckverbandes und Neuordnung der Trägerstruktur der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (VI-DS-05740)
Einreicher: Oberbürgermeister
Wird das Wort gewünscht? - Frau Hollick.
Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste! Ich denke, zu dieser
Vorlage sollte man doch etwas sagen; denn sie
hat etwas ganz Wichtiges gezeigt.
1999 - die meisten von Ihnen waren damals noch
nicht im Stadtrat - hat der Stadtrat mehrheitlich
beschlossen, Mitglied der Sachsen-Finanzgruppe
zu werden, um sogenannte Synergien zu heben.
Das erwies sich in den Folgejahren als Trugschluss. Was wir damals schon befürchtet hatten,
trat so sein. Die Kraft respektive das Eigenkapital
der acht Sparkassen sollte nur genutzt werden,
um das Eigenkapital der SachsenLB zu stärken.
Wie das ausgegangen ist, wissen Sie. Bedauerlicherweise hat die Sächsische Landesregierung
diesen Prozess unterstützt.
Ich muss daran erinnern, dass ich schon im Jahr
2000 - ich habe alle meine Diskussionsbeiträge
dazu noch einmal herausgesucht - gefragt habe:
Kann man aus der Sachsen-Finanzgruppe wieder
austreten? Ja, wurde damals gesagt. Vertreter der
kommunalen Anteilseigner waren Herr Tiefensee
und Herr Rost aus der damaligen CDU-Stadtratsfraktion. Still und leise wurde jedoch 2003 ein
Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe erschwert, und keiner, der in der Anteilseignerversammlung saß, egal auf welcher Ebene, hat den
Stadtrat damals darüber informiert. Auf das Desaster der Sachsen LB will ich hier gar nicht eingehen.
Es war gut, dass wir 2009 gesagt: Schluss! Das
Experiment Sachsen-Finanzgruppe ist gescheitert. Wir haben eine starke Sparkasse. - Es ist uns
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dann 2012 gelungen, aus der Sachsen-Finanzgruppe auszusteigen. Aber das war teuer. Das
ganze Experiment war sehr teuer. Das bewegt
mich immer noch sehr. Deshalb muss ich Ihnen
sagen: Solche finanzpolitischen Experimente
sollte man künftig tunlichst unterlassen.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei
Herrn Jung und beim Vorstand der Sparkasse bedanken, die den Prozess angestrengt haben,
dass wir dort austreten konnten. Dass dies so
schwierig und so teuer werden würde, damit hat
niemand gerechnet. Das ganze Experiment Sachsen-Finanzgruppe hat uns einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag wenn nicht noch mehr
gekostet. Im Ergebnis kommt man auf plus/minus
Null. Für uns war das kein Gewinn.
Wir haben eine starke Sparkasse Leipzig, die bisher in verschiedene Geschäftsgebiete aufgeteilt
war. Deshalb muss jetzt der Schritt erfolgen, den
Zweckverband aufzulösen, um dann einen einheitlichen Maßstab zu vereinbaren, dass in der
Trägerversammlung alle Teile der Sparkasse und
ihre jeweiligen kommunalen Anteilseigner entsprechend vertreten sind. Ich halte das für wichtig.
Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Ich finde das
gut.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkassen
bedanken, die trotz sich verändernder Bedingungen, die vor allen Dingen europäisch geprägt sind,
und trotz hoher Anforderungen, die uns aufgrund
der Basel-Vereinbarungen auferlegt sind, ein gutes Ergebnis erzielt haben. Dafür sage ich allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch dem
Vorstand der Sparkasse: Danke! - Wir stimmen
dieser Vorlage zu.
Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau
Hollick. Sie haben es sehr zutreffend beschrieben. - Gibt es weitere Nachfragen? - Dann bitte
ich Sie auch hier um Ihre elektronischen Voten. Ich schließe die Abstimmung.
Abstimmung: 62 - 0 - 0.
19.25 Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht - Vergabevorschlag (VI-DS-05742)
Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Einreicher: Dezernat Finanzen
Frau Dubrau, bitte.
Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren!
Die Durchführung der Neuausschreibung der
noch offenen Werberechte kann heute durch den
Stadtrat, also durch Sie, mit der Abstimmung über
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
den Vergabevorschlag dieser Vorlage formell beendet werden. Das ist ein großer Schritt. Das hat
lange gedauert. Das hat viel Kraft gekostet. Das
Endergebnis kann sich sehen lassen. Es unterscheidet sich im großen Maße von dem Angebot,
das wir im Januar 2016 hatten. Damals gab es
keinen Wettbewerb, diesmal ja.
Die Ausschreibung begann mit der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am 19.09.2017. Zwischen
diesem Tag und heute liegen viele Meilensteine
wie die Abforderung von ersten Angeboten, die
schon als Endangebot hätten angenommen werden können, hätten wir uns nicht entschieden, mit
der bisherigen Firma vorerst weiterzuarbeiten. Im
Gesamtverfahren wurden begleitet Aufklärungsgespräche durchgeführt und in Auswertung der
Angebote eine Verhandlungsrunde mit den Bietern durchgeführt.
Letztlich gab es die Abforderung eines Endangebots. Zu Beginn hatten fünf Firmen ihr Interesse
bekundet, von denen zum 17.11.2017 drei Firmen
ein erstes verwertbares Angebot abgegeben haben. In Auswertung der Angebote waren Aufklärungsgespräche mit zwei Bietern erforderlich, die
im Dezember 2017 stattgefunden haben. Nach
diesen Gesprächen waren sich alle in der Projektgruppe einig, dass die Stadt in Verhandlungsgespräche mit den zwei aussichtsreichsten Bietern
einsteigen sollte, um für die Stadt ein noch besseres Ergebnis zu erzielen und vor allem so wichtige
Themen wie die finanzielle Sicherheit für die Stadt
zu verhandeln.
Die Verhandlungsrunden wurden im Januar 2018
durchgeführt. In Auswertung der Endangebote
der zwei Bieter hat sich gezeigt, dass dies der
richtige Weg gewesen ist, um den Wettbewerb um
die Werberechte in der Stadt Leipzig zu erhöhen
und am Ende ein noch besseres Ergebnis, als wir
es anfangs hatten, zu erzielen.
Mit dem vorliegenden Gewinnerangebot kann die
Stadt nun bis zu 900 Fahrgastunterstände errichten lassen. An vielen Stellen, wo Bewohner schon
seit langem darauf warten, dass dort ein Fahrgastunterstand errichtet wird, wird dieses Bedürfnis nun befriedigt werden können. Nicht zuletzt
werden wir auch in die Lage versetzt, jährlich eine
erhebliche Zahlung zu generieren.
Gleichzeitig wird mit den FGU-Modellen ein neues
Zeitalter ökologischer Stadtmöblierung in Sachsen beginnen, da die Stromversorgung für die
FGU ohne Werbeanlage über ein im Dach verbautes Solarpaneel gewährleistet ist. 430 FGUs
werden eine Grünbedachung haben, also etwas,
das wir bei Häusern bisher nur andiskutiert haben,
wird es künftig auf Wartehallen schon geben.
Alle heutigen Standards, die nach dem bestehenden Werbevertrag zur Sauberkeit im Straßenraum
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der Stadt Leipzig beigetragen haben, werden
auch in Zukunft erfüllt werden, ein wichtiger
Punkt, der immer wieder besprochen worden ist.
Auch das Design wird hervorragend sein.
Der Gewinner der Ausschreibung ist ein Newcomer auf dem Werbemarkt. Er ist hervorragend
aufgestellt. Er hat starke und erfahrene Partner in
Sachen Stadtmöblierung an seiner Seite. Die
Stadt hat eine ausreichende Sicherheit für mögliche Eventualitäten verhandelt. Sie wissen, das ist
wichtig; wir können schließlich nicht zwischenzeitlich ohne handeln. Dazu gehörte auch, alle wirtschaftlichen und finanziellen Auskünfte im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens tiefgründig
zu beleuchten und umfassend zu bewerten. Im
Ergebnis sind wir überzeugt, dass der Gewinner
der Ausschreibung ein zuverlässiger Partner für
die nächsten 15 Jahre ist.
Danke schön all denjenigen, die an dem Verfahren teilgenommen haben.
Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann.
Stadträtin Dr. Heymann: Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich klaue Ihnen ganz kurz noch ein
paar Minütchen. - Werbung gehört zu einer lebendigen Stadt. Sinnbildlich standen im Leipzig des
frühen 20. Jahrhunderts die Werbetürme. Mancher kennt noch die Schwarz-Weiß-Fotos von
Werbeanlagen zur Messezeit. Damals zählte
Leipzig mehr als 700.000 Einwohner und war eine
der prosperierendsten Städte Deutschlands.
Unsere Verwaltung aber hatte in der ersten Ausschreibung nichts Besseres zu tun, als eine wachsende Stadt schlechter und nicht so potent für
Werbeträger darzustellen, als sie ist, und hat damit Tür und Tor geöffnet, dass potenzielle Anbieter nicht akzeptable Angebote abgegeben haben.
Mehr noch: Wir waren danach sogar so verzagt
und glaubten nicht an Leipzigs Attraktivität, dass
wir sogar ins Kalkül zogen, unseren städtischen
Unternehmen ein zusätzliches Geschäftsfeld aufzubürden, und riskierten damit, weitere Verteuerungen des ÖPNV in Kauf zu nehmen. Ich denke,
Sie erinnern sich noch an die hitzigen Debatten.
Anders als zu heutigen Zeiten wäre Anfang des
vergangenen Jahrhunderts sicherlich keiner der
Stadtoberen - es waren ausschließlich Väter - auf
die Idee gekommen, Technologien einzuschränken, damit Leipzig möglichst nicht an den Segnungen des Fortschritts partizipiert. Die Digitalisierung der hinterleuchteten Bewerbung sollte anfangs nach Verwaltungsmeinung ein absoluter
Sonderfall sein. Nun ist die Zahl der digitalen
Screens zumindest etwas erhöht worden. Sicherlich, mancher hier im Stadtrat wünscht sich immer
noch, dass wir hier vorrangig mit Papier hantieren.
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
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Nach der erneuten Ausschreibung, die einer
wachsenden und prosperierenden Stadt endlich
gerecht wurde und in der zum Beispiel auch die
Zahl der digitalen Screens erhöht wurde, leider
nicht unbeschränkt, liegt uns nun ein Angebot vor,
welches unseren Anforderungen in Bezug auf
Qualität, Quantität und Höhe des Entgelts gerecht
wird. Wir dürfen nun gespannt sein, wie die
Schlussrechnung aussieht. Das muss man auch
noch einmal deutlich sagen. Erinnern Sie sich
bitte! Statt sämtliche Außenwerberechte im Bündel auszuschreiben, wurden Lose gebildet. Das
war ein Vorgang, den wir auch unterstützt haben,
weil nur so Wettbewerb erzeugt werden konnte.
sagen, dass die Aufhebung der Ausschreibung
aus dem Jahr 2016 sinnvoll war.
Allerdings fielen dadurch einige Elemente der
Stadtmöblierung dauerhaft an die Stadt zurück,
wie zum Beispiel die Spritzschutzgeländer. So
mancher von Ihnen hat schon die Beobachtung
gemacht, dass Spritzschutzgeländer, die schon
immer in der Hand der LVB waren, in Qualität und
Sauberkeit deutlich hinter denen des Werbekonzessionärs zurückfielen. Man darf nun gespannt
sein, wie sich die Situation entwickelt, wenn alle
diese Geländer durch die Stadt bzw. die LVB bewirtschaftet werden. Das wird zusätzliche Kosten
erzeugen und damit den Erlös aus den verschiedenen Losen schmälern. Ich hoffe, dass wir nicht
erst eine Anfrage dazu stellen müssen, sondern
uns von der Verwaltung nach Abschluss des gesamten Verfahrens, sprich: inklusive Toiletten &
Co., automatisch eine Schlussrechnung vorgelegt
wird.
Für die Phase der Umsetzung ab Juli 2019 ist es
aus unserer Sicht extrem wichtig, dass die Strapazen für die Leipzigerinnen und Leipziger so gering wie möglich gehalten werden. Wir erwarten,
dass die Bauzeit so kurz wie möglich gehalten
wird. Außerdem erwarten wir, dass die Arbeiten in
den Sommermonaten abgeschlossen werden, die
neuen Haltestellen also schon im Herbst und Winter bei Regen, Sturm, Schneefall in Betrieb sind.
Gleichzeitig erwarten wir, dass die Expertise des
neuen Konzessionärs genutzt wird, um eine zeitgemäßere Werbung im öffentlichen Raum in unserer wachsenden Stadt zu etablieren. Das Umhängen von Plakaten und das statische Bild sind
es einfach nicht mehr. Wir erwarten, dass künftig
Werbung und Information besser und tagesaktuell
verbunden werden. Die Generation Smartphone
hebt nicht mehr die Augen nach oben, um ein Papierplakat anzuschauen. - Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit. Wir unterstützen trotz aller Kritik
die Vorlage.
Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald.
Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen
und Stadträte! Liebe Gäste! Auch ich will kurz vor
Feierabend noch ein paar Worte dazu sagen. Die Fraktion DIE LINKE freut sich sehr, dass von
der Verwaltung nun endlich diese Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Was lange währt,
wird gut, stimmt eben manchmal doch. In diesem
Fall jedenfalls, finden wir, hat sich die Ausdauer
der Stadtverwaltung gelohnt. Heute können wir
Wir begrüßen das Verhandlungsergebnis, das
nun vorliegt, ausdrücklich. Positiv ist hier zu vermerken - Frau Dubrau sagte es schon -, dass die
Verwaltung sich eben nicht mit den abgegebenen
Angeboten zufriedengegeben hat, sondern im
Sinne der Stadt weiterverhandelt hat. Wichtig ist
vor allem, dass nun endlich mehr Fahrgastunterstände in Leipzig installiert werden können, als
bisher vorhanden sind. Gerade in den Außenbezirken steht man heute zum Teil immer noch ohne
Wind- und Wetterschutz an den Bushaltestellen.
Nochmals unser Dank an die Verwaltung, ganz
besonders an das VTA, welches sich der Sache
super angenommen hat, obwohl dies meines Erachtens im Moment nicht wirklich zu seinen Aufgaben zählt. Auch wir werden der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank.
Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das
Wort.
Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen):
Ganz kurz: Manchmal sind die Dinge so. Gut Ding
will Weile haben. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Wir werden der Vorlage zustimmen.
Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch
ich fasse mich kurz. - Ich glaube, die Aufhebung
der Ausschreibung und auch die Herauslösung
bestimmter Dinge aus der Ausschreibung waren
richtig. Nur so war es möglich, Wettbewerb zu erzeugen. Die Erfahrung lehrt, dass gewisse Unternehmen manche Dinge gut können und andere
Dinge nicht so gut. Deshalb muss man die Dinge,
die sie gut können, zusammenfassen und andere
Dinge, die sie hätten mitmachen müssen, aus einer solchen Ausschreibung herauslösen, weil sie
die Preise letztendlich verschlechtern.
Wir haben ein sehr gutes Angebot bekommen,
und das aus zwei Gründen: zum einen weil ein
hoher Geldbetrag in die Stadtkasse fließen wird
Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018
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und zum anderen weil wir eine Anzahl von Fahrgastunterständen bekommen werden - Frau
Dubrau, Sie haben es gesagt -, die wir vorher eigentlich nicht für realistisch gehalten haben.
sondern auch den Wert der zusätzlichen Fahrgastunterstände, die man sonst auf dem Markt
teuer hätte einkaufen müssen. - Vielen Dank.
Natürlich sind einige Aufgaben aus der Ausschreibung herausgelöst worden, die nun bei der Stadt
verbleiben. Frau Dr. Heymann, Sie haben darauf
hingewiesen, dass dies dann auch bezahlt werden muss. Ich bitte darum, dass wir, wenn wir in
ein paar Jahren einen Wirtschaftlichkeitsvergleich
anstellen, nicht nur den Geldbetrag, den wir als
Stadt einnehmen, den Kosten für zusätzliche Aufgaben der Stadt gegenüberstellen, sondern auch
bewerten, was wir als geldwerte Leistung in Form
von zusätzlichen Fahrgastunterständen bekommen haben. Auch das muss monetär bewertet
werden, wenn die Kosten gegenüberstellt werden; denn das gehört zur Wahrheit dazu. Also:
Wenn man einen Wirtschaftlichkeitsvergleich anstellt, bitte ich nicht nur das Geld zu betrachten,
Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wegen der Wichtigkeit bitte ich auch
hier um elektronische Voten. - Ich schließe die Abstimmung.
Oberbürgermeister:
Abstimmung: 59 - 1 - 0.
Ich danke Kollegin Dubrau, Kollegen Bonew und
ganz besonders auch Herrn Jana, den ich an dieser Stelle lobend erwähnen möchte.
Damit ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet.
(Folgt nichtöffentliche Sitzung)
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Schriftführer:
Stadtrat Habicht:
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Stadtrat Pellmann:
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Protokollant:
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