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Anlagen

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1411148.pdf
Größe
1,0 MB
Erstellt
11.06.18, 08:55
Aktualisiert
05.12.18, 17:50

Inhalt der Datei

Sitzung am 20.06.2018 Stadt Leipzig Ratsversammlung VI. Wahlperiode Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien Antrags-Nr./Betreff Einreicher Verweisung VI-A-05886 OR Seehausen Kostenlose Einleitung von Regenwasser für die Grundstückseigentümer von Hohenheida in den Rühler -, Kirch- und Sperlingsteich FA Umwelt und Ordnung VI-A-05877 SPD-Fraktion Neuen Standort für die Musikschule "Johann-Sebastian-Bach" prüfen! BA Kulturstätten, FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05905 Tauschboxen SPD-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung, BA Stadtreinung, SBB Südwest VI-A-05884 Öffentlichkeitswirksame Kampagne zu Diversität und migrantischem Leben in Leipzig Migrantenbeirat FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05874 Einrichtung eines "house of resources" für Leipziger Migrantenorganisationen und deren Unterstützer Migrantenbeirat FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05894 Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau, Grünen SBB Mitte VI-A-05918 SPD-Fraktion Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden BA JSG, BA Eigenbetrieb Engelsdorf, BA Stadtreinigung, BA Kulturstätten, Verwaltungsausschuss, FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05926 Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen! Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau, Grünen SBB Ost VI-A-05907 Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig Fraktion DIE LINKE FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05914 Schmetterlingswiesen Jugendbeirat FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung VI-A-05929 Vielfältige Ampelmännchen-Motive Fraktion Freibeuter FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05933 "Bürohunde" in der Verwaltung prüfen Fraktion Freibeuter FA Allgemeine Verwaltung VI-A-05922 Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck SPD-Fraktion FA Stadtentwicklung und Bau, FA Umwelt und Ordnung, FA Finanzen VI-A-05950 Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau Stadt Leipzig wird Mitglied im Förderver- Grünen ein Bundesstiftung Baukultur e.V. VI-A-05949 Modellprojekt "Givebox -Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung" Fraktion Bündnis 90/Die FA Stadtentwicklung und Bau, Grünen FA Umwelt und Ordnung, BA Stadtreinigung, SBB Südwest VI-A-05957 Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe SPD-Fraktion Verwaltungsausschuss, FA Finanzen, FA Stadtentwicklung und Bau VI-A-05871 Verkauf des Stadtbades stoppen! Faktion Bündnis 90/Die Grünen FA Stadtentwicklung und Bau, FA Sport, SBB Mitte VI-A-05958 Fahrpreiserhöhungen bei der LVB verringern SPD-Fraktion Verwaltungsausschuss, FA Finanzen VI-A-06014 Fraktion DIE LINKE Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung entgegentreten VI-A-06020 Aufhebung der Haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen von Investitionen FA Stadtentwicklung und Bau Fraktion DIE LINKE, FA Finanzen, VerwaltungsFraktion Bündnis 90/Die ausschuss Grünen RATSVERSAMMLUNG VOM 20. JUNI 2018 1 Eröffnung und Begrüßung Oberbürgermeister Jung: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung der Ratsversammlung und begrüße alle Stadträtinnen und Stadträte, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Gäste auf der Tribüne. Die Niederschrift der heutigen Sitzung soll von den Stadträten Habicht und Pellmann unterschrieben werden. - Einwände sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Bitte kontaktieren Sie wie üblich dazu das Büro für Ratsangelegenheiten. Die Tagesordnung wurde im Amtsblatt Nr. 12 am 16.06.2018 bekannt gemacht. Entschuldigt haben sich Herr Zeitler, Herr Heinrich, Herr Götze, Herr Schulze, Frau Dr. Künstler, Herr Kriegel sowie Herr Bürgermeister Albrecht, dem wir gute Genesung wünschen. Ich verweise auf § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung im Falle von möglichen Befangenheiten. 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit Um 14.00 Uhr waren 58 Stadträtinnen und Stadträte anwesend. Das entspricht 81 Prozent. Das heißt: Wir sind beschlussfähig. 3 Feststellung der Tagesordnung Es liegt Ihnen eine Nachtragstagesordnung vom 12.06.2018 vor. Die Petition unter TOP 15.21.2 wird gemeinsam mit dem Antrag 05772 auf Wunsch des Antragstellers erst in der August-Sitzung aufgerufen. Nun zur Reihenfolge der Tagesordnung. Der TOP 19.2 wird aufgrund der Wichtigkeit und der offensichtlich notwendigen Zeit zur Debatte auf die Sitzung am 27.06.2018 verschoben. Damit ist schon gesagt: Wir setzen die heutige Sitzung am 27.06.2018 um 16 Uhr mit TOP 19.2, Sammelplanungs- und Baubeschluss zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten, fort. TOP 19.7 wird am Ende dieser Ratsversammlung behandelt. Somit werden die nachfolgenden Vorlagen erst in der Nachfolgesitzung am 27.06.2018 aufgerufen. Abgesetzt werden die Tagesordnungspunkte 15.5, 15.7, 15.8, 15.10, 15.13, 15.14, 15.16, 15.17, 15.18 und 15.21. Alle diese Punkte werden auf Bitte der jeweiligen Antragsteller verschoben. Abgesetzt werden auch die Vorlagen unter den Tagesordnungspunkten 19.16 und 19.17. Die Vorlage unter TOP 19.23 soll nach TOP 19.1 aufgerufen werden, weil für die Zukunft von Schulen und Kitas sehr wichtig; dieser Hinweis kam auch aus Ihrer Mitte. Des Weiteren bitte ich wegen terminlicher Enge darum, heute unbedingt die Tagesordnungspunkte 19.18, 19.19, 19.24 und 19.25 zu beschließen. Sollten diese Vorlagen nicht bis 20.30 Uhr aufgerufen werden können, werde ich sie zu diesem Zeitpunkt vorziehen. Das gilt auch für die Vorlage unter TOP 26.2 im nichtöffentlichen Teil. Die Anfragen unter TOP 16.3, 16.7 und 16.8 werden nach Rücksprache mit den Einreichern schriftlich beantwortet. Die Anfrage unter TOP 16.15 wird auf TOP 16.3 gesetzt und mündlich beantwortet. Die Einwohneranfragen unter TOP 8.1, 8.2, 8.6, 8.7 und 8.8 werden heute gegen 17 Uhr mündlich, alle weiteren Einwohneranfragen schriftlich beantwortet. Bitte, Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Bezüglich der Anfrage unter TOP 16.3 hatten wir uns auf ein Verfahren geeinigt, nämlich dass die Anfrage der LINKEN, die ähnlichen Inhalts ist, an dieser Stelle mitbehandelt wird. Was passiert jetzt mit der? Das war auch unter den Fraktionen so abgesprochen. Oberbürgermeister Jung: Die Anfrage unter TOP 16.3 wird, wie gesagt, schriftlich beantwortet. Die Anfrage unter TOP 16.27 verbleibt wie in der Tagesordnung eingetaktet. Noch ein Hinweis zur Stimmabgabe zu den Vorschlagslisten zur Schöffenwahl: Diese sind bis 15 Uhr vor dem Sitzungssaal abzugeben. So weit meine Hinweise zur Tagesordnung. Haben Sie noch Hinweise? - Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Kurz eine Erklärung zu TOP 15.21, damit es hier nicht zu einem Missverständnis kommt. Wir haben nicht wie in der Presse dargestellt keine Alternativen, sondern der Verwaltungsstandpunkt hat uns Alternativen aufgezeigt, die wir aber erst dann prüfen wollen, wenn die Gespräche nicht so vorwärtsgehen, wie wir es uns momentan erhoffen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Seite |2 Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, auch für dieses Zeitfenster. 12 Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Stimme zu den Vorschlagslisten zur Schöffenwahl bis 15 Uhr vor dem Ratssaal abgeben können. Ich weise wiederum auf die Regelung zu den Redezeiten hin: fünf Minuten für den ersten Redner einer Fraktion, zwei Minuten für jeden weiteren Redner derselben Fraktion. Dann stelle ich die ordnungsgemäße Ladung sowie die Tagesordnung einschließlich vorgenannter Änderungen fest. TOP 4 entfällt. 5 Niederschrift 5.1 Niederschrift der Sitzung vom 18.04.2018/ 25.04.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll Hinweise Ihrerseits? - Dann ist das so festgestellt. Vorschlagsliste zur Schöffenwahl (VI-DS05912) TOP 13 entfällt. 14 Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung und Verweisung in die Gremien gem. § 5 Abs. 3-5 der Geschäftsordnung Ich rufe kurz den Betreff auf und bitte Sie, mir zu signalisieren, wenn Sie weitere Verweisungen wünschen. 14.1 Kostenlose Einleitung von Regenwasser für die Grundstückseigentümer von Hohenheida in den Rühler-, Kirch- und Sperlingsteich (VI-A-05886) Einreicher: Ortschaftsrat Seehausen 5.2 Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2018/ 31.05.2018 - Teil I: Beschlussprotokoll (SI/2018/8021) Ergänzt wird: Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. - So verwiesen. Auch hierzu gibt es keine Hinweise. Dann ist es so festgestellt. 14.2 Neuen Standort für die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ prüfen (VI-A05877) 5.3 Niederschrift der Sitzung vom 16.05.2018 - Teil II: Verlaufsprotokoll (SI/2018/8018) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. Gibt es dazu Anmerkungen? - Dann ebenfalls heute so festgestellt. 14.3 Tauschboxen (VI-A-05905) TOP 6 und 7 entfallen. So verwiesen. Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gegen 17 Uhr aufgerufen, danach TOP 10. 14.4 Öffentlichkeitswirksame Kampagne zu Diversität und migrantischem Leben in Leipzig (VI-A-05884) Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 11: 11 Änderung der Besetzung von Gremien 11.1 Behindertenbeirat (10. Änderung) (VIDS-01125-DS-10) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 11.2 Berufung sachkundiger Einwohner in den Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (4. Änderung) (VI-DS-01059-DS-04) Einreicher: Oberbürgermeister Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Einreicher: SPD-Fraktion Einreicher: Migrantenbeirat So verwiesen. 14.5 Einrichtung eines „house of resources“ für Leipziger Migrantenorganisationen und deren Unterstützer (VI-A-05874) Einreicher: Migrantenbeirat So verwiesen. 14.6 Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen (VI-A-05894) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.7 Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden (VI-A-05918) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 14.8 Milieuschutz im Leipziger Osten umsetzen - Veränderungssperre erlassen, Erhaltungssatzung voranbringen! (VI-A05926) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.9 Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen in Leipzig (VI-A-05907) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 14.10 Schmetterlingswiesen (VI-A-05914) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 14.18 Fahrpreiserhöhungen bei der LVB verringern (VI-A-05958) Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 14.19 Eigenbedarfskündigungen und Gewinnstreben durch Wohneigentumsbildung entgegentreten (VI-A-06014) Einreicher: Fraktion DIE LINKE So verwiesen. 14.20 Aufhebung der Haushaltswirtschaftlichen Sperre für Auszahlungen von Investitionen (VI-A-06020) Einreicher: Fraktion DIE LINKE Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.11 Vielfältige Ampelmännchen-Motive (VIA-05929) Einreicher: Fraktion Freibeuter Seite |3 So verwiesen. Bitte schön, Herr Grosser. So verwiesen. 14.12 „Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen (VI-A-05933) Einreicher: Fraktion Freibeuter Ergänzt wird: Tierschutzbeirat. - So verwiesen. 14.13 Quartiersparken und Parkraumbewirtschaftung in Vierteln mit hohem Parkdruck (VI-A-05922) Einreicher: SPD-Fraktion Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Ich habe leider nicht mitbekommen, ob der Antrag 05886 nur in den Fachausschuss Umwelt und Ordnung verwiesen wird. Ich würde hier gern den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau ergänzen wollen. Oberbürgermeister Jung: Das wurde bereits so ergänzt. - Wenn es keine weiteren Anmerkungen gibt, schließe ich TOP 14. So verwiesen. 15 Anträge zur Beschlussfassung 14.14 Stadt Leipzig wird Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V. (VI-A-05950) 15.1 Interkulturelle Kompetenzen als verpflichtende Weiterbildung für städtische Bedienstete (VI-A-04099-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.15 Modellprojekt „Givebox - Nachbarschaftshilfe und Müllvermeidung“ (VIA-05949) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. 14.16 Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe (VIA-05957) Einreicher: Migrantenbeirat 15.1.1 dazu VSP (VI-A-04099-NF-03-VSP-01) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 15.1.2 dazu ÄA (VI-A-04099-NF-03-ÄA-02) Einreicher: SPD-Fraktion 15.1.3 dazu ÄA (VI-A-04099-NF-03-ÄA-03) Einreicher: Stadträtinnen J. Nagel, P. Cagalj Sejdi Bitte schön, Herr Sethi. Einreicher: SPD-Fraktion So verwiesen. 14.17 Verkauf des Stadtbades stoppen! (VI-A05871) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen So verwiesen. Sethi (Migrantenbeirat): Sehr geehrter Herr OBM! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Über interkulturelle Öffnung und interkulturelle Kompetenzen wird viel gesprochen und diskutiert. Aber im Prozess der Antragsstellung ist mir bewusst geworden: Es gibt immer wieder Missverständnisse, wenn es um diese Begrifflichkeiten geht. Das war im Übrigen auch einer der Gründe für unseren Antrag zur Durchführung einer Migrationspolitischen Stunde im Stadtrat. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Was ist interkulturelle Öffnung? Ich zitiere aus einem öffentlich zugänglichen Lexikon: Interkulturelle Öffnung bezeichnet die strategische Entscheidung einer Institution, einer Organisation oder eines Unternehmens, Handlungsansätze zu entwickeln und umzusetzen, die den Anforderungen unserer globalisierten und durch Zuwanderung geprägten Gesellschaft entsprechen. Alle Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sollen Zugang zu den Dienstleistungen, Produkten und Ressourcen der jeweiligen Einrichtung erhalten. Wichtig dabei ist - und das möchte ich hier unterstreichen -: Die vorhandene Vielfalt und die damit verbundenen Potenziale sollen wahrgenommen und erschlossen werden. Die Stadt Leipzig ist nach Berlin die Stadt mit dem höchsten Anteil von Migrant*innen an der Bevölkerung in den neuen Bundesländern. Eine gesamtgesellschaftliche Realität wird somit auch in der Stadt Leipzig zunehmend präsent. Heute haben fast 14 Prozent der Einwohner Leipzigs eine Migrationsgeschichte. Das macht es umso wichtiger, diese Aufgabe ernst zu nehmen und bereits geschaffene Konzepte in die Praxis umzusetzen. An dieser Stelle müssen wir auch festhalten: Die Stadt Leipzig ist stets bemüht. Die Fortschreibung des Integrationskonzepts der Stadt Leipzig setzt die interkulturelle Orientierung und Öffnung von Institutionen voraus. Weiter heißt es dort: Die gleichberechtigte Teilhabe der Migrantinnen und Migranten an allen städtischen Angeboten und Leistungen erfordert eine interkulturelle Öffnung und Qualifizierung gesellschaftlicher Einrichtungen, die den Abbau von Schranken und Hemmnissen auf Seiten der Migrantinnen und Migranten … wie auch auf Seiten der Institutionen … beinhaltet. In Bezug auf unsere Stadtverwaltung ist uns klar, dass dies ein Prozess ist. Wir alle wissen, solche Prozesse brauchen Zeit. Aber man muss auch dranbleiben und diese Prozesse ständig vorantreiben. Meine Damen und Herren, es ist unbestritten: Die interkulturelle Öffnung unserer Stadtverwaltung ist sehr wichtig. In der Realität gibt es jedoch eine große Hemmschwelle, wenn es darum geht, dass die Angestellten an ihnen angebotenen Maßnahmen teilnehmen sollen. Allerdings ist belegt, dass, wenn die Mitarbeiter an solchen Maßnahmen teilgenommen haben, sie danach sehr froh und Seite |4 dankbar dafür sind. Dafür gibt es unzählige Beispiele. Eines der wunderbarsten Beispiele ist der städtische Eigenbetrieb Stadtreinigung. Frau Franz hat innerhalb des Betriebs ganz bewusst durchgesetzt, dass eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern an diesen Maßnahmen teilnehmen. Sie bestätigt, dass diese zum Erfolg geführt haben und sich Konflikte erfreulicherweise dadurch verringert haben, und kann deshalb solche Maßnahmen jedem weiterempfehlen. Klar, man kann nicht alles auf einmal schaffen. Der Beirat würde es zwar für notwendig erachten, mehr zu tun; dennoch haben wir vorerst den Verwaltungsstandpunkt übernommen. Abschließend möchte ich betonen: Bei interkultureller Öffnung geht es nicht nur darum, Teilhabe zu ermöglichen, sondern sie hat ganz klar auch einen ökonomischen Ansatz. Sie hilft, Konflikte zu vermeiden. Sie hilft bei der Integration. Sie hilft, Kräfte und am Ende auch Geld zu sparen. Vor allem aber verhilft sie zu einem guten und friedlichen Miteinander. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Stadträtin Cagalj Sejdi: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir unterstützen natürlich dieses Anliegen. Dennoch haben wir zum Verwaltungsstandpunkt, der nun vom Migrantenbeirat übernommen wird, einen Änderungsantrag eingebracht, den ich jetzt begründen möchte. Leipzig wächst. Mit unserem Wachstum wächst natürlich auch die Vielfalt in der Stadt. Um die Vielfalt in unserer Stadtgesellschaft erfolgreich und effektiv zu leben, brauchen wir Interkulturalität. Wir brauchen ein Bewusstsein, das für die Verschiedenheit unserer Gesellschaft besonders sensibilisiert und auf Respekt und gegenseitige Akzeptanz ausgerichtet ist. Interkulturelle Kompetenz wird per Definition beschrieben als Fähigkeit, effektiv mit Menschen, die über andere kulturelle Hintergründe verfügen, umzugehen und zusammenzuarbeiten, wobei die Effektivität auf beiden Seiten als solche empfunden werden muss. Interkulturelle Kompetenz ist somit keine Zusatzfähigkeit, die im Lebenslauf irgendwo ganz unten neben Führerschein und Computerkenntnissen angegeben ist; interkulturelle Kompetenz ist im heutigen Leben und Arbeiten essenziell und be- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 sonders wichtig für ein effektives Gelingen. Dementsprechend müssen solche Schulungen auch einen entsprechenden Stellenwert erhalten. Als Stadträtinnen und Stadträte dieser Stadt sollte es also unsere Pflicht sein, uns dafür in der Stadt und besonders in der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben zu engagieren. Wir begrüßen es, dass die Stadtverwaltung bereits entsprechende Schulungen im Angebot hat. Doch ist es wichtig, dass dieses Angebot auch immer wieder erneuert, überarbeitet und vor allem auch rege genutzt wird. Hier sind besonders die Führungs- und Leitungsebenen in der Pflicht, ihren Mitarbeitern die Wichtigkeit und Effektivität von interkulturellen Schulungen immer wieder deutlich zu machen und sie für eine Teilnahme zu gewinnen; denn interkulturelle Kompetenz ist immer und überall wichtig. Deshalb auch unser Änderungsantrag. Das Angebot, sich interkulturell weiterzubilden, sollte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt offenstehen. Diejenigen, die sie für die Verbesserung ihrer täglichen Arbeit nutzen können, sollten besonders darauf aufmerksam gemacht und dafür sensibilisiert werden. Es geht uns keinesfalls darum, Menschen zur Teilnahme an Schulungen zu zwingen; aber wir möchten mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass interkulturelle Schulungen nicht bloß angeboten werden, sondern dass sich die Stadtverwaltung auch für eine Teilnahme einsetzt. Ziel ist es, nicht nur die Menschen zu erreichen, die sich ohnehin schon damit beschäftigen, sondern insbesondere auch diejenigen, denen dieses Feld noch fremd ist. Nur so können wir uns als Stadt zeitgemäß und effektiv weiterentwickeln. Und wer weiß, vielleicht gibt es ja im nächsten Jahr auch mal ein entsprechendes Angebot für uns Stadträtinnen und Stadträte. Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Dezernenten! Liebe Kollegen! Werte Gäste! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion abgeben. Wir werden heute sowohl die Änderungsanträge als auch den Hauptantrag mit Nein abstimmen; denn wir halten die in der Gremienberatung von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmen für absolut ausreichend. Sie sind sehr vielfältig. Die Verwaltung hat plausibel dargelegt, dass sie sich in diesem Bereich jetzt schon sehr engagiert und auch künftig darin nicht nachlassen wird. Sie hat auch vieles benannt, was sie in Zukunft in diesem Bereich vorhat. Wir können hier also sa- Seite |5 gen: Das ist schon Verwaltungshandeln und geben ein kleines Lob an die Verwaltung. Wir halten deshalb den Antrag für nicht nötig. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten! Werte Gäste! Liebe Kollegen! Leipzig ist eine internationale Stadt. Menschen aus aller Herren Länder leben hier, lieben hier, arbeiten hier und haben hier mit der Stadtverwaltung zu tun. Wir finden das gut. Wir freuen uns darüber, dass Leipzig so bunt und so vielfältig ist. Wir genießen die Vorteile, aber wir sehen auch, welche Schwierigkeiten das Miteinander manchmal bringt. Wir wünschen uns, dass es eben keine Beschwerden mehr gibt von Menschen mit tatsächlichem oder erdachtem Migrationshintergrund, wenn sie mit städtischen Stellen zu tun haben, einfache Behördengänge erledigen wollen wie jeder andere Bürger unserer Stadt auch. Manchem sieht man an, dass er eine Migrationsgeschichte hat, einem anderen nicht. Einige ohne werden für Migranten gehalten, andere mit wiederum nicht. Man sieht einem Menschen nicht immer eindeutig an, woher er kommt, und das ist gut so. Deswegen haben wir uns als SPD-Fraktion dafür entschieden, einen Mittelweg zwischen Verwaltungsstandpunkt und Originalantrag zu suchen. Unserer Meinung ist es völlig ineffektiv, wenn wir nur empfehlen, dass sich etwas bessern sollte, vor allen Dingen bei Eigenbetrieben und städtischen Beteiligungsunternehmen. Hier braucht es mehr: einen Kulturwandel, ein Umdenken und eine Offenheit für die Verschiedenheit. Wir brauchen aber auch Angebote, die möglichst viele erreichen und die sich nicht nur auf die Bereiche zentrieren, wo erwartbar ist, dass Menschen zu integrieren sind. Reden wir hier nur von Flüchtlingen? Reden wir von Menschen aus anderen Kulturkreisen? Was passiert, wenn jemand mit Migrationshintergrund, der in Stuttgart geboren ist, zu uns kommt? Ist das dann eine Integrationsaufgabe? Für uns nicht. Wer hier geboren ist, kennt unsere Rechte, unser System - so unterschiedlich es zwischen Stuttgart und Leipzig vielleicht sein mag. Wir wünschen, dass es nicht nur Weiterbildung in den Bereichen mit Integrationsschwerpunkt gibt, sondern für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Bürgern in Kontakt sind; denn dem Bürger steht nicht auf der Stirn geschrieben, ob er eine Migrationsgeschichte hat oder nicht. Daher wollen wir, dass die Stadtverwaltung ihre guten Angebote fortsetzt. Wir werden es aus Kostengründen sicherlich nicht schaffen, unendlich viele Angebote Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 in das jährliche Weiterbildungsprogramm aufzunehmen. Aber wir wollen einen Anfang machen und diesen verstetigen. Wir brauchen und wir wollen diese Weiterbildungsangebote, und zwar für alle Mitarbeiter, die im Bürgerkontakt sind, und nicht nur für die Leitungsebene; denn es bringt nichts, wenn die Leitungsebene sensibilisiert ist, der Mitarbeiter im direkten Bürgerkontakt jedoch nicht. Daher möchten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag bitten: Weiterbildung für alle im Bereich mit Bürgerkontakt und nicht nur für diejenigen mit Integrationsaufgaben. Und wir möchten Sie um Zustimmung bitten, den Oberbürgermeister zu beauftragen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit auch die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen sich Gedanken machen über eine koordinierte und konzentrierte Vorgehensweise zur Öffnung und Gewinnung neuer Mitarbeiter, neuer Kunden, neuer Menschen. Lassen Sie uns gemeinsam weiter an der Öffnung der Stadtverwaltung und an der Offenheit unserer Stadt arbeiten! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Interkulturelle Kompetenzen sind in der Tat nicht nur wünschenswert, sondern sehr wichtig und das nicht nur für Mitarbeiter einer Stadtverwaltung, sondern auch für Mitarbeiter von Unternehmen, wenn sie mit Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsbereichen in Kontakt stehen. Es ist allerdings im öffentlichen Dienstrecht so, dass niemand verpflichtet werden kann, an einer solchen Weiterbildung teilzunehmen. Auch wenn dies wünschenswert wäre - ich würde sagen: im Einzelfall wäre sanfter Zwang ganz sinnvoll -, wird doch der Schwerpunkt auf der Motivation liegen müssen. Es ist relativ einfach, einen externen Dienstleister mit einem Seminar bzw. einer Veranstaltung zur Weiterbildung zu beauftragen. Damit könnte man rein formal den Beschlüssen, die wir heute fassen, Genüge tun. Das reicht aber nicht aus, sondern es liegt in der Führungsverantwortung der Stadt, der Stadtverwaltung, des Oberbürgermeisters, der Dezernenten, der Amtsleiter, in Personalgesprächen die Mitarbeiter auf die Notwendigkeit dieser Kompetenzen hinzuweisen und sie zur Teilnahme an diesen Seminaren, diesen Veranstaltungen zu ermutigen. Das wird die entscheidende Aufgabe sein - weniger, aus den vorhandenen Angeboten die entsprechenden auszuwählen und sie den Mitarbeitern anzubieten. Hier liegt also der Schwerpunkt. Seite |6 Das war auch Thema der Diskussion im Migrantenbeirat zu diesem Antrag, der ja schon sehr lange im Verfahren ist. Wünschenswertes Ziel wäre es natürlich, wenn alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung interkulturelle Kompetenzen hätten. Wenn man aber das Thema problemorientiert betrachtet und weiß, dass personelle wie finanzielle Ressourcen der Stadtverwaltung nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen - es stehen ja heute noch einige Punkte zu diesem Thema auf der Tagesordnung -, muss man sich aus unserer Sicht auf bestimmte Bereiche konzentrieren. Es wäre wünschenswert, wenn insbesondere die Mitarbeiter, die im Kontakt mit Migranten stehen, zuallererst die Möglichkeit erhalten, an solchen Seminaren teilzunehmen. Auch wenn wir es für wichtig erachten, dass diese Seminare allen Mitarbeitern angeboten werden wir werden den Änderungsanträgen zustimmen -, muss doch im Verwaltungshandeln eine Priorisierung erkennbar sein und hier nicht nach dem Windhundprinzip verfahren werden, also Seminarplätze nur an diejenigen vergeben werden, die gern daran teilnehmen wollen. Vielmehr obliegt es der Führungsverantwortung der gesamten Verwaltungsspitze, insbesondere die Mitarbeiter, die im Kontakt mit Migranten stehen, für diese Veranstaltungen zu motivieren. So verstehen wir die Änderungsanträge, und in diesem Sinne werden wir auch abstimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne im Saal! Herr Morlok, Sie haben den Änderungsantrag von Frau Sejdi und Frau Nagel gut erklärt. So ist er auch gemeint. Er geht ein bisschen weiter als der SPD-Änderungsantrag. Am Montag waren Herr Deissler und ich zu einer Beratung für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter, die von der Stiftung Bürger für Leipzig organisiert wurde. Es waren die hauptamtlichen Mitarbeiter, darunter auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die den Punkt „mehr Schulungsmöglichkeiten“ dort angesprochen haben. Wir haben auch darüber diskutiert, welche Schulungen Ehrenamtlichen angeboten werden sollten. Es gibt einen sehr guten Wegweiser, der von Haupt- und Ehrenamtlichen gemeinsam erarbeitet wurde, wie Flüchtlingshilfe in Leipzig erfolgt. Wie Sie sehen, ist er ganz schön dick, weil er alle Gebiete umfasst. Das finde ich gut. Ich finde den Antrag von Frau Sejdi und Frau Nagel wichtig und hoffe, Sie alle werden ihn unterstützen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Zur CDU will ich sagen: Wenn wir wollen, dass Integration gelingt, dann müssen wir alle uns daran beteiligen. Das gilt für die Hauptamtlichen wie für die Ehrenamtlichen. Deshalb bitte ich Sie, noch mal zu überlegen, ob Sie sich dem verweigern wollen. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich will eine Verfahrensvereinfachung vorschlagen. Beschlusspunkt 3 im Antrag von Frau Nagel und Frau Sejdi ist ohnehin identisch mit dem von uns formulierten Änderungsantrag. Wir können mit diesem Vorschlag leben; denn die Stoßrichtung ist ja dieselbe. Auch wir wollen Weiterbildung allen anbieten, müssen aber eine Priorisierung vornehmen. Allerdings haben wir uns bewusst für die Wortwahl „Bürgerinnen und Bürger“ entschieden. Wir glauben, überall dort, wo Mitarbeiter der Verwaltung regelmäßig in Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern stehen, stehen sie automatisch auch mit Migrantinnen und Migranten in Kontakt; denn sie sind Teil unserer Gesellschaft. Im Standesamt zum Beispiel wird - hoffentlich - nicht zwischen einem Deutschen und einem Migranten unterschieden. Deswegen hatten wir uns bewusst für die Wortwahl „Bürgerinnen und Bürger“ entschieden. Seite |7 sollen. Das heißt also: Auch wenn sie schon eine Schulung gemacht haben, müssen sie in den nächsten zehn Jahren einmal jährlich an einer solchen Schulung teilnehmen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, halte ich für den falschen Ansatz. Deswegen möchte ich herzlich darum bitten, Punkt 1 des Antrags der SPD, der eine Aufweitung des Teilnehmerkreises vorsieht, zu beschließen; denn ich bin der Auffassung, dass eine jährlich wiederkehrende Teilnahme an ein und demselben Seminar hinsichtlich des Mehrwerts doch begrenzt ist. Oberbürgermeister Jung: Frau Heller. Stadträtin Heller (CDU): Ich möchte hier noch einmal etwas klarstellen, was Frau Hollick offensichtlich falsch verstanden hat. Wir sind nicht gegen Integration, und wir sind auch nicht gegen diese Weiterbildung. Im Gegenteil: Wir halten beides für absolut notwendig. Aber wir halten die aktuellen Verfahrensweisen der Verwaltung für ausreichend. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht aber die Integration und nicht die Weiterbildung. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker, eine Nachfrage. Einen Punkt 3 finde ich nicht. - Also: Der Verfahrensvorschlag lautet: Sie bleiben bei Beschlusspunkt 1 Ihres Antrags. - Ich höre: Sie ziehen Ihren Änderungsantrag zurück und können sich dem Änderungsantrag von Frau Nagel und Frau Sejdi anschließen, geben aber zu Protokoll, dass es Ihnen lieber wäre, wenn statt „Migrantinnen und Migranten“ die Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ dort verwendet würde. Vor der Abstimmung noch zwei Wortmeldungen. Zunächst Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Meine Wortmeldung ergeht aufgrund des Zurückziehens des SPD-Änderungsantrags, weil der Unterschied zwischen dem SPDÄnderungsantrag und dem Änderungsantrag von Frau Nagel und Frau Sejdi ja nicht nur die Frage betrifft, ob Weiterbildung allen Mitarbeitern angeboten wird oder nur denjenigen, die im Kontakt mit Migranten stehen. Ich wäre sofort mit dabei, wenn wir sagen: Dies sollte allen Mitarbeitern angeboten werden. Aber in Punkt 1 des Beschlussvorschlags der beiden Kolleginnen heißt es, dass alle diejenigen, die mit Migranten zu tun haben, mindestens einmal im Jahr eine Schuldung machen Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Nur eine ganz kurze Anmerkung zu der von der SPD vorgeschlagenen Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“. Ich würde bitten, die Formulierung „Migrantinnen und Migranten“ zu streichen und diese durch „Einwohnerinnen und Einwohnern“ zu ersetzen. Wenn wir die Formulierung „Bürgerinnen und Bürger“ verwendeten, bestünde rechtlich die Gefahr, dass damit nur deutsche Staatsbürger gemeint sind. Diese könnte durch die eben genannte Wortwahl gebannt werden. An Herrn Morlok noch folgende Erklärung: Es geht nicht um ein und dieselbe Schulung. Interkulturalität ist ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess. Dementsprechend werden sich natürlich jedes Jahr auch die Schulungsinhalte immer wieder ändern. Oberbürgermeister Jung: Ich versuche, es jetzt noch einmal zu ordnen. - Herr Morlok, Ihr Petitum im Ohr, dennoch ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zurückgezogen worden. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Meine Fraktion würde diesen Antrag als Änderungsantrag zum Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Änderungsantrag der beiden Kolleginnen einreichen und den Änderungsvorschlag, „Bürgerinnen und Bürger“ durch die Formulierung „Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ersetzen, übernehmen. Oberbürgermeister Jung: Gut. Der Worte sind genug gewechselt. Zunächst stelle ich zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter in Übernahme des Änderungsantrags der Fraktion der SPD mit dem Unterschied, dass in Punkt 1, zweiter Satz, statt „Bürgerinnen und Bürger“ nun „Einwohnerinnen und Einwohner“ formuliert ist. Wer stimmt dem zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einige Pro-Stimmen, zwei Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt. Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Damen Nagel und Sejdi, wobei in Punkt 1, zweitletzte Zeile „Migrantinnen und Migranten“ jetzt durch „Einwohnerinnen und Einwohner“ ersetzt wurde. Ich bitte um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Dennoch mehrheitlich so beschlossen. Nun zur Abstimmung über den Antrag des Migrantenbeirats, der ja vier Beschlusspunkte enthält. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Abstimmung: Eine Reihe von Gegenstimmen, vier Enthaltungen. Dann ist mehrheitlich so beschlossen. 15.2 Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus (VI-A-04488-NF-02) Einreicher: Ortschaftsrat HartmannsdorfKnautnaundorf 15.2.1 dazu VSP (VI-A-04488-NF-02-VSP-02) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit Wer wünscht das Wort? - Herr Stöbe. Seien Sie herzlich willkommen! Es ist Ihre Premiere hier. Bitte schön, Sie haben das Wort. Seite |8 weg von der Innenstadt und vom Rathaus. Die Entwicklung der Infrastruktur ist dort eher rückläufig. Um es konkret zu sagen: Neben der freiwilligen Feuerwehr haben wir noch eine Bushaltestelle und ein ehemaliges Gemeindeamt. Dieses ehemalige Gemeindeamt wird seit über 20 Jahren einmal wöchentlich von drei Sportgruppen, aber auch vom Kulturverein für Veranstaltungen und Feste sowie für Bürgerversammlungen und auch als Wahllokal genutzt. Im Zuge der Eingemeindung vor 20 Jahren hatte die Stadt Leipzig zugesagt - ich zitiere -, „sich für die Sicherung des Gebäudes als Kulturraum und auch als Unterkunft für den Kulturverein einzusetzen“. Leider ist in den letzten 20 Jahren dahin gehend nicht viel passiert, sodass das Gebäude heute sehr heruntergekommen ist. Wir als Ortschaftsrat sind der Meinung: Es ist jetzt an der Zeit, etwas zu tun und das damalige Versprechen umzusetzen. Ich bin froh, dass das Rechtsamt der Stadt Leipzig die entsprechenden Passagen des Eingemeindungsvertrages in ähnlicher Weise deutet wie der Ortschaftsrat. Es gibt wohl auch eine Stellungnahme gegenüber der Stadt. Auch die Ämter, insbesondere das Liegenschaftsamt - ich danke Herrn Kaufmann; ich glaube, er ist hier heute anwesend -, zeigen mittlerweile große Gesprächsbereitschaft in der Sache. Ich freue mich auch, dass der neue Verwaltungsstandpunkt im Wesentlichen mit unserem Antrag übereinstimmt, bis auf marginale Änderungen hinsichtlich der Terminleiste, sodass wir den Verwaltungsstandpunkt übernehmen können und diesen zur Abstimmung stellen möchten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herzlichen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann stimmen über den Antrag des Ortschaftsrats in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts ab. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Viel Erfolg bei der Konzeption! 15.3 Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen (VI-A-04678) Einreicher: Fraktion Freibeuter Stöbe (Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sie haben recht, Herr Oberbürgermeister: Ich bin noch etwas unerfahren hier und weiß gar nicht, wen ich noch alles begrüßen muss. Deshalb sage ich: Hallo Anwesende! Als Vertreter des Ortschaftsrats Hartmannsdorf-Knautnaundorf möchte ich Sie heute um Ihre Stimme zu unserem Antrag bitten. Die Ortschaft Knautnaundorf ist ja ein ganzes Stück 15.3.1 dazu VSP (VI-A-04678-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Bitte schön, Frau Gabelmann. (Übergabe der Sitzungsleitung an Bürgermeister Bonew) Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Liebe Kollegen! Sie sind ja von uns immer Anträge gewohnt, die selbsterklärend sind, für die man nicht mehr viele Worte verlieren muss, weil sie einfach verständlich, logisch und nachvollziehbar sind - so auch dieser. Wir haben einen wunderschönen Themenstadtplan, in dem wir viele Dinge eingetragen haben, nur leider bisher nicht die Plätze, die videoüberwacht sind. An den Plätzen ist schon jeweils ausgezeichnet, wo videoüberwacht wird. Es wäre daher nur folgerichtig, dies auch in den Themenstadtplan mit aufzunehmen. Ein bisschen unverständlich fanden wir, warum es technisch nicht möglich sein soll, die Richtung der Kamera anzugeben. Das lasse ich mir persönlich nachher noch einmal von den Leuten erklären, die den Themenstadtplan machen. Ich bin neugierig, welche Schranken dem technisch entgegenstehen. Da der Verwaltungsstandpunkt ansonsten aber für uns annehmbar war, haben wir uns entschlossen, diesen zu übernehmen und hier abstimmen zu lassen. Wir freuen uns, wenn es künftig online ausgewiesen wird und nicht mehr nur an den Plätzen, wo wir videoüberwachen. Ich bitte dafür um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es weitere Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit einer Reihe von Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen dennoch so bestätigt. 15.4 Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen (VI-A-04816-NF-02) Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.4.1 dazu VSP (VI-A-04816-NF-01-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bonew! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erinnern sich sicherlich noch an die sehr detaillierte Beantwortung unserer Anfrage zur Praxis der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen in der Ratsversammlung vom 16.05.2018. In Nachfragen unsererseits hatten wir noch einmal besonderen Wert auf das Verfahren bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Gastronomiebetriebe gelegt. Ich darf aus dem Protokoll zitieren. Frau Bürgermeisterin Dubrau, Sie hatten ausgeführt: Seite |9 Jede Sondernutzung ist zeitlich und räumlich auf das begründete Maß zu beschränken. Und: Die … Entscheidung … ergeht auf dieser Basis im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Da stellt sich natürlich die Frage für uns: Ein Gewerbe, das auf Dauer angelegt ist und einen Antrag auf Sondernutzung stellt, die nicht zeitlich befristet, sondern unbefristet auf Widerruf erteilt wird, wäre das nicht das begründete Maß, das als Tatbestandsmerkmal bei der Erteilung oder Nichterteilung oder auch bei der Verwaltungspraxis für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu prüfen ist? Da sagen wir: Ja, ein auf Dauer angelegtes Gewerbe stellt ein begründetes Maß dar, um die Sondernutzung zeitlich und räumlich nicht zu beschränken, sondern unbeschränkt zu erteilen, auf Widerruf. Die Verwaltung hat es jederzeit in der Hand, diese Sondernutzungserlaubnis zu widerrufen. Sie haben ausgeführt, Frau Dubrau: … nach Auskunft der Kollegen in Dresden [werden] ausschließlich Freisitze mit Widerrufsvorbehalt ausgereicht. Daraufhin haben wir unseren Antrag noch einmal überarbeitet und dem angepasst. Wir beantragen nunmehr, gastronomischen Nutzungen von Außenbestuhlungen für Barbetriebe die Sondernutzungen unbefristet und auf Widerruf zu erteilen, so wie es in der Landeshauptstadt bereits Praxis ist, worauf Sie freundlicherweise in der Antwort auf unsere Anfrage verwiesen haben. Wir hoffen, dass entgegen der Vorvoten, die Sie hierzu in den Ausschüssen abgegeben haben, unser Antrag hier jetzt doch eine Mehrheit findet. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Grosser. Stadtrat Grosser (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Liebe Freibeuter, auch die zweite Fassung, mit der nun nur noch eine eingedampfte Fassung Ihres Antrags zur Abstimmung gebracht werden soll, macht es leider nicht besser. Es ist weiterhin ein typischer FDP-Antrag, der Vorteile Einzelner zulasten der Allgemeinheit generieren würde, hätte er Erfolg. Eine Sondernutzung ist keine Sondernutzung mehr, wenn sie unbefristet ist; das besagt schon das Wort „sonder“. Damit würde dem Recht einer zeitweiligen privaten Nutzung von öffentlichen Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Räumen widersprochen werden. Öffentlicher Raum gehört allen. Seine private Nutzung darf deshalb nur zeitweilig erlaubt sein. Wäre die Nutzung unbefristet, so würde dies aus meiner Sicht de facto den Entzug öffentlichen Eigentums zugunsten Einzelner bedeuten. Das muss nicht so sein, aber es kann so sein. Das darf eine Stadt auf keinen Fall erlauben. Sie ist verpflichtet, öffentliches Eigentum nicht nur de jure zu wahren, sondern auch faktisch. Hier sehe ich - anders als Sie - den Ermessensspielraum, den die Stadt hat. Öffentliches Eigentum muss grundsätzlich weiterhin in öffentlicher Nutzung bleiben. Aus einer dauerhaften Nutzung des öffentlichen Raums durch Einzelne darf kein Vorrecht oder Anspruch darauf erwachsen. Das wäre aus meiner Sicht sogar asozial; das muss ich so sagen. Das bedeutet nicht, dass bei der Vergabe von Sondernutzungsrechten der bürokratische Aufwand groß sein muss. Der Wegfall der Befristung und die Umkehr der Regelungslast - das heißt: die Stadt muss jetzt agieren und nicht derjenige, der einen Vorteil daraus zieht - können aber nicht im Sinne der Allgemeinheit sein. Deshalb ist der Antrag abzulehnen. - Schönen Tag noch! Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Erster Beigeordneter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade in der Wortmeldung des Kollegen Grosser das Wort „asozial“ gehört. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die von uns beantragte Regelung in der Stadt Dresden geltendes Recht ist. Ich hoffe, dass Kollege Grosser damit nicht gemeint hat, dass das Verwaltungshandeln der Stadt Dresden asozial ist. - Ich hoffe wirklich, dass Sie das nicht gemeint haben, Herr Grosser. Zum Zweiten. Es geht um Verwaltungsvereinfachung. Herr Grosser, Sie haben es nicht verstanden. Wenn man Dinge regelmäßig in Anspruch nimmt, muss man nicht zwingend regelmäßig einen Antrag stellen. Dieselbe Frage würde sich zum Beispiel auch bei der Vergabe von Einwohnerparkausweisen stellen. Wir wollen ja die Parkraumbewirtschaftung der Stadt stärken. Auch dann wird sich die Frage stellen, ob es eine Verwaltungsvereinfachung sein könnte, wenn Einwohnerparkausweise nicht mehr jedes Jahr neu beantragt und jedes Jahr neu ausgestellt werden müssen, sondern sie für zwei oder drei Jahre oder auf Widerruf ausgestellt werden. Das ist genau der gleiche Sachverhalt. Das eine ist ein Weg, auf dem ein Freisitz ist, das andere ist ein Straßenrand, an dem ein Pkw parkt. Das hat nichts mit S e i t e | 10 Unternehmertum oder dem typischen FDPKlientel zu tun. Vielmehr geht es hier um Verwaltungsvereinfachung. Deshalb appelliere ich an Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Vielen Dank. Bürgermeister Bonew: Vielen Dank. - Gibt es weitere Wortwünsche? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion Freibeuter zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Abstimmung: Mit fünf Pro-Stimmen und einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. 15.6 Großtagespflege 05327) ermöglichen (VI-A- Einreicher: Fraktion Freibeuter 15.6.1 dazu VSP (VI-A-05327-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Witte. Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Großtagespflege - was heißt das eigentlich? Ganz einfach: Unter Großtagespflege wird die Zusammenarbeit von zwei oder mehr Tagespflegepersonen verstanden, die gemeinsam in gemeinsamen Räumen jeweils maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das SGB VIII, § 43 Absatz 3. Dort heißt es: Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. Was sind die Vorteile der Großtagespflege? Erstens. Für die Kinder: Es ist eine größere Gruppe vorhanden. In dieser größeren Gruppe ist es für die Kinder leichter, einen passenden Spielpartner zu finden. Durch die größere Gruppe gibt es mehr Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten und dennoch nur eine Kontaktperson, weil die Anzahl der Kinder auf fünf pro Tagespflegeperson beschränkt ist. Für die Eltern: Die Eltern haben eine verlässliche Tagespflege, selbst bei kurzfristigem krankheitsbedingtem Ausfall einer Tagespflegeperson. - Ich weiß, was es für Eltern heißt, wenn die Tagespflegeperson abends anruft und mitteilt, dass sie Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 krank ist, und die Eltern auffordert, ihr Kind am nächsten Tag anderweitig unterzubringen. Zweitens. In der Großtagespflege kann auf besondere Ernährungsvorschriften für einzelne Kinder und gesundheitliche Einschränkungen einzelner Kinder besser eingegangen werden. Für die Tagespflegepersonen selbst: Sie können im Team arbeiten. Ressourcen können effektiver genutzt werden; zum Beispiel braucht man nur eine Wohnung statt zwei. Eine der beiden Tagespflegepersonen muss eine pädagogische Fachkraft sein. Diese kann in einer größeren Gruppe ihre vielfältigen Konzepte der pädagogischen Arbeit besser umsetzen, als es einer einzelnen Tagespflegeperson möglich ist. (Übergabe der Sitzungsleitung an Oberbürgermeister Jung) Welchen Vorteil bietet Großtagespflege für die Stadt und die Gesellschaft? Zum einen gibt es ein Bindeglied zwischen der Tagespflege und der Kita. Zum Zweiten ist die kurzfristige Vertretung bei krankheitsbedingtem Ausfall automatisch gegeben, was der Stadt dann keine Sorgen mehr machen muss. Drittens gibt es ein größeres Angebot im Bereich der Kinderbetreuung durch die effektivere Nutzung von Ressourcen, was heißt: In der Stadt gibt es mehr Kinderbetreuungsplätze. Zum Schluss meiner Rede möchte ich auf die Kritik eingehen, die der Großtagespflege immer wieder entgegengebracht wird, indem gesagt wird: Da leidet die Qualität. Das sehe ich nicht so. Wie gesagt, das SGB XIII bestimmt, dass eine der beiden Tagespflegepersonen eine Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung sein muss. Erfahrungen aus anderen Bundesländern belegen, dass es dort einwandfrei funktioniert. Das könnte auch in Sachsen gut funktionieren, wenn das Land Sachsen die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen würde. Darum bitten wir, dass der Oberbürgermeister im Land darauf hinwirkt. Wir haben uns sehr über den Verwaltungsstandpunkt gefreut und freuen uns auf Ihre Zustimmung. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Nur ganz kurz. - Wir werden dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Ich glaube allerdings, es gibt dazu bereits einen Beschluss; denn meine Fraktion hatte vor geraumer Zeit einen fast identischen Antrag gestellt. Daher habe ich die Bitte, zu Protokoll zu nehmen, dass der Fachausschuss für Soziales und der Jugendhilfeausschuss über die Antwort des Ministeriums informiert werden. S e i t e | 11 Oberbürgermeister Jung: Zugesagt! - Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Witte, wir haben uns am Runden Tisch Kita am Montag dieser Woche über Ihren Antrag ausgetauscht. Das Thema ist ja nicht neu. Das Thema können wir auf kommunaler Ebene nicht lösen. Wir reden darüber schon seit langem. Ich bin mir auch sicher: Angesichts der vielen Vorteile, die dieses Modell bietet, setzt sich die Stadt auf Landesebene bereits jetzt dafür ein. Daran wird auch dieser Antrag nichts ändern. Dennoch ist es gut, dass wir heute noch einmal über das Thema reden. Das, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, und das, was Sie hier jetzt mündlich vermittelt haben, ist ein Stück weit etwas anderes als das, was wir erreichen wollen. In Ihrem Antrag stehen nämlich die durchaus wichtigen Argumente, die Sie eben aufgezählt haben, nicht drin. Stattdessen heißt es dort, dass wir die Großtagespflege angehen müssen, um dem anhaltend großen Platzbedarf in der Kinderbetreuung in Leipzig mit weiteren Maßnahmen gerecht zu werden. Das erreichen wir dadurch sicherlich nicht. Die Großtagespflege schafft nicht einen Platz mehr. Daran ändert auch nichts, dass eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater bis zu fünf Kinder betreuen kann. Selbst wenn es das Gesetz erlauben würde, dass sich zwei zusammentun dürfen, könnten sie nur maximal zehn Kinder betreuen, was rechnerisch nichts anderes ist als vorher. Sie hatten vorhin angesprochen, dass Vertretungsmöglichkeiten dadurch wesentlich leichter würden. Das ist jedoch genau das, was das Gesetz nicht zulässt: dass, wenn eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater in einer solchen Zweiergemeinschaft krank wird, die zweite Person die anderen Kinder mitbetreut. Darüber haben wir uns auch am Runden Tisch Kita ausgetauscht. Das ist nicht das, was die Eltern wollen. Allen muss klar sein: In dem Fall müssen fünf Kinder zu Hause bleiben und ihre Eltern müssen weiter zusehen, wie sie das Problem lösen, ob sie dann Urlaub nehmen, ob sie von der Arbeit freigestellt werden oder ob sie ihr Kind mit auf Arbeit nehmen können. Daran ändert sich also nichts. Ich glaube, es kann auch aus pädagogischer Sicht nicht unser Ziel sein, dass eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater plötzlich allein zehn Kinder zu betreuen hat, selbst in einer dann größeren Wohnung nicht. Es mag es ein, dass das Modell Großtagespflege wegen der Vorteile wie pädagogischer Austausch zwischen den Tageseltern usw., die Sie hier zu Recht aufgezählt haben, dazu führt, dass sich mehr Menschen, die für diesen Job geeignet sind, bereit erklären, als Tagesmutter oder Tagesvater Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 zu arbeiten, Menschen, die bisher Vorbehalte hatten, weil sie das nicht allein machen wollten. Da spielt ja auch das Thema Sicherheit eine Rolle, beispielsweise wenn die Kinder beim Essen sind und ein Kind plötzlich gewickelt werden muss oder in verschiedenen anderen denkbaren Situationen. Dazu gehört aber auch, dass sich Wohnungen in Größenordnung am Markt finden lassen, die sich für eine Großtagespflege eignen. Ob die in Leipzig in entsprechender Anzahl vorhanden sind, sei einmal dahin gestellt. Aber dies ist durchaus ein Argument, das für die Großtagespflege spricht. Das alles haben Sie in Ihrem sehr kurzen Antrag aber nicht formuliert. Noch kürzer ist der Verwaltungsstandpunkt. Insofern habe ich mich über den Verwaltungsstandpunkt nicht gefreut, weil er genau diese Themen einmal hätte aufmachen können. Das tut er aber nicht. Er sagt: Zustimmung. Er handelt Ihren Antrag sehr knapp ab, was an der Stelle vielleicht nachvollziehbar ist, weil das, wie gesagt, kein neues Thema ist. Wir unterstützen letzten Endes Ihren Antrag, aber nicht aufgrund der von Ihnen formulierten Argumente, sondern aufgrund der von mir genannten. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Schmidt, ich nehme gerne zur Kenntnis, dass Sie hier signalisiert haben, dem Antrag zuzustimmen. Ich habe auch Ihren belehrenden Hinweis zur Kenntnis genommen, dass es keine Angelegenheit der Gemeinde ist, dies zu regeln, sondern dies in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers fällt. Deswegen hat der Herr Oberbürgermeister auch zugesagt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen. Aber, Herr Oberbürgermeister, Sie werden mir sicherlich recht geben, dass weder Fragen des Braunkohleausstiegs, des Atomausstiegs, der Klimapolitik, militärische Bündnisfragen oder irgendwelche anderen Fragen Angelegenheiten des Stadtrats sind. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Wer will da widersprechen, Herr Hobusch! - Können wir abstimmen? Gibt es zum vorliegenden Beschlussvorschlag in der Neufassung Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Keine Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit Mehrheit so beschlossen. 15.9 Schulgärten fördern und schaffen! (VIA-05395) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen S e i t e | 12 15.9.1 dazu VSP (VI-A-05395-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte! Sehr geehrte Gäste! Umweltbildung ist in einer immer mehr durchtechnisierten Gesellschaft wichtiger denn je. Schulgärten können da einen wichtigen Beitrag leisten. Kinder, auch in der Großstadt, sollen lernen können, wo ihr Essen herkommt und auch selbst mal eine Karotte gezogen haben. Daher beantragen wir, Schulen bei der Suche nach Schulgartenflächen zu unterstützen, Mittel zur Einrichtung zur Verfügung zu stellen, Kooperationen mit Verbänden oder Kleingartenanlagen zu forcieren und eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten. Eigentlich alles super. Auch die Stadtverwaltung mag den Antrag nicht einfach ablehnen und unterbreitet einen Alternativvorschlag. Blöd ist nur, dass der Alternativvorschlag eine Ablehnung ist, da er lediglich den Status quo beschreibt. Das Projekt „Grün macht Schule“ gibt es schon, und es reicht bei weitem nicht aus. Auch die Aufzählung, was und wie viele Schulgärten es schon gibt, entbindet ja nicht davon, Chancengleichheit für alle Schüler herzustellen. Wer Glück hat, geht auf eine Schule mit einem Schulgarten; wer Pech hat, eben nicht. Und seien wir ehrlich. Zwei Hochbeete machen noch keinen Schulgarten, werden aber von der Verwaltung gerne mitgezählt. Auch der Verweis auf die Unterrichtsstunden ist in unseren Augen eine Ausrede. Außerschulisch kann nachmittags über Arbeitsgemeinschaften ein entsprechendes Angebot unterbreitet werden. Die Kinder werden sich beteiligen. Da mache ich mir keine Sorgen. Wer also Schulgärten für wichtig erachtet und dies allen Leipziger Schüler*innen adäquat zur Verfügung stellen will, muss unserem Antrag zustimmen. Der Verwaltungsstandpunkt lässt alles beim Alten und ist eine Ablehnung. Dazu sollte die Verwaltung dann aber auch stehen. Scheinbar ist der Verwaltung eine Ablehnung dieses Antrags dann doch zu peinlich gewesen. Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Der Kleingartenbeirat hat diesen Antrag abgelehnt. Deshalb übernehme ich für den Kleingartenbeirat den Verwaltungsstandpunkt und stelle diesen zur Abstimmung. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Oberbürgermeister Jung: Gut. - Dann steht der Verwaltungsstandpunkt als Änderungsantrag des Kleingartenbeirats zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Zwei Enthaltungen, einige Gegenstimmen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit entfällt eine Abstimmung über den Antrag. 15.11 Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum (VI-A05427) Einreicher: SPD-Fraktion 15.11.1 dazu VSP (VI-A-05427-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 15.11.2 dazu ÄA (VI-A-05427-ÄA-02) Einreicher: CDU-Fraktion Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste auf der Tribüne! Werte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Im Februar dieses Jahres haben wir unseren Antrag zum Zweckentfremdungsverbot von privatem Wohnraum ins Verfahren gegeben. Das Thema scheint zu bewegen; denn nachdem wir den Antrag eingereicht hatten, aber auch schon zuvor, haben uns zahlreiche Mails von Bürgerinnen und Bürgern mit Hinweisen zu zweckentfremdetem Wohnraum bei der LWB, aber auch bei privaten Vermietern erreicht. Wir haben diese Hinweise an die Stadtverwaltung und die LWB weitergegeben. Uns wurde zugesichert, dem nachzugehen. Auch Airbnb als größte Plattform meldete sich bei uns, weil sie Sorge hatte, dass wir ihr Geschäftsmodell torpedieren wollen. Ich habe ihr gesagt: Wir torpedieren das nicht in Gänze, sondern nur dort, wo Wohnraum aufgrund von Zweckentfremdung nicht mehr als Wohnraum zur Verfügung steht, sondern faktisch Hotelbetrieb stattfindet. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Ich habe ihr gegenüber auch ein offenes Wort gepflegt, weil ich glaube: Unser Ziel muss sein, dass Wohnraum tatsächlich als Wohnraum zur Verfügung steht und nicht als Hotel dient. Um es präzise zu sagen: Wenn Bürgerinnen und Bürger mal für ein Wochenende ein Zimmer vermieten, sollen sie das gut und gerne weiterhin tun können. Dem werden wir keine Steine in den Weg legen. Jeder Mieter muss natürlich erst einmal prüfen, ob sein Mietvertrag das erlaubt oder nicht, und dann in Eigenregie entscheiden. S e i t e | 13 Darüber hinaus kann ein Zweckentfremdungsverbot aber noch mehr regeln. Zweckentfremdung heißt auch Leerstand, Objekte bewusst leer stehen lassen, Objekte bewusst nicht sanieren. Auch dagegen sollten wir vorgehen. Die CDU möchte diesen Passus gern streichen. Wir wollen das nicht und werden deshalb dem Änderungsantrag der CDU nicht zustimmen. Hamburg macht es vor. Der Hamburger Senat nimmt Geld in die Hand, um solche Wohnungen zu sanieren, und gibt sie danach in saniertem Zustand wieder an den Eigentümer zurück. Das wird bei uns wahrscheinlich so schnell nicht passieren; das ist uns klar. Wir stehen hier vor so großen Herausforderungen finanzieller Art, dass wir nicht auch noch privates Eigentum sanieren können. Aber die Zweckentfremdungsverbotssatzung in Hamburg sieht auch vor, Strafen zu verhängen. Dann überlegt sich ein Wohnungs- oder Hauseigentümer vielleicht eher, ob er ein Objekt länger leer stehen lässt. In München beispielsweise können dafür Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Zurzeit werden die Vorlage zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts und die damit verbundenen Maßnahmen beraten. Auch hier wird deutlich: Es wird immer schwieriger für Durchschnittsverdiener Leipzig hat nach wie vor ein sehr geringes Lohngefüge -, adäquaten Wohnraum zu finden, wenn sie umziehen oder von außerhalb nach Leipzig ziehen wollen. Wir sind deshalb zugegebenermaßen mit der Fortschreibung, die in der Ratssitzung im August auf der Tagesordnung steht, bisher noch unzufrieden, weil viele Maßnahmen noch in Prüfung sind und selbst Maßnahmen, die bereits beschlossen sind, weiterhin geprüft werden sollen, wie zum Beispiel die Übertragung von Wohnungen an die LWB. Von daher ist davon auszugehen, dass von uns noch der eine oder andere Änderungsantrag dazu kommt. Zurück zum Zweckentfremdungsverbot. Ich möchte nach all der Kritik aber auch ein Lob aussprechen. Die Stadtverwaltung hat einen positiven Verwaltungsstandpunkt formuliert und ist sogar noch einen Schritt weitergegangen, indem sie die Finanzierung der Datenerhebung sichergestellt hat. Ich hoffe, nein, ich bin mir sicher, dass, wenn wir das heute so beschließen, dies nicht einem Spardiktat zum Opfer fallen wird. Dennoch: Wir müssen mit dieser Frage an das Land herantreten. Das ist ganz wichtig; denn ohne das Land geht es am Ende nicht. Deswegen meine Bitte an Sie, Herr Oberbürgermeister, über den Städtetag und den direkten Kontakt in die Landesregierung alle Möglichkeiten auszunutzen, dass sie jetzt schon mit der Erarbeitung eines Ge- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 setzes beginnt, um die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen. Ich glaube, wenn wir hier eine entsprechende Satzung erarbeiten, können wir nicht weitere anderthalb bis zwei Jahre warten, bis auf Landesebene mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen begonnen wird. Beides muss parallel laufen. Dass eine solche Satzung Erfolg haben kann, zeigt das Beispiel München. München hat seit 2013 dadurch 1.100 Wohnungen als Mietwohnungen zurückgewonnen. Das ist, finde ich, schon eine beachtliche Größe. Wenn Wohnungen in dieser Anzahl hätten neu gebaut werden müssen, wären dafür Investitionskosten von 60 Millionen Euro nötig gewesen, die nunmehr gespart worden sind, wobei München die Kosten mit 70.000 Euro pro Wohnung relativ niedrig angesetzt hat und sie wahrscheinlich deutlich höher gewesen wären. Nichtsdestotrotz kann eine Zweckentfremdungsverbotssatzung nur eine Maßnahme unter vielen sein. Einige werden bereits umgesetzt wie der Mietspiegel und die Kappungsgrenze. Wir brauchen aber auch Erhaltungssatzungen, Konzeptvergaben, eine wirksame Mietpreisbremse - hier ist allerdings der Bund gefragt -, die Nutzung von Vorkaufsrechten, wenn sich das anbietet. Das Wichtigste ist natürlich der Wohnungsneubau. Wenn die Bevölkerung weiter wächst und deshalb weniger Wohnungen zur Verfügung stehen, steigen die Mieten schneller. Von daher ist der Wohnungsneubau die wichtigste Maßnahme. Dennoch: Auch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung ist eine wichtige Maßnahme. Deswegen hoffen wir auf Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Beigeordnete! Liebe Ratskolleginnen und -kollegen! Sie kennen unseren Änderungsantrag. Ich danke Herrn Zenker für die Tour de Raison zur SPD-Politik und der von ihr hier heraufbeschworenen Immobilienkrise. Wir selber sehen zwar auch ein Problem darin, allerdings weit entfernt von den Münchner Zahlen von 1.300 Wohnungen. Auf Airbnb werden momentan 67 Wohnungen in Leipzig angeboten. Sicherlich, es mag da eine gewisse Dunkelziffer geben. Als Stadtrat aus dem Wahlkreis Zentrum habe ich das Problem natürlich besonders im Blick. Nichtsdestotrotz: Wir teilen die Bedenken zwar im Grundsatz, aber nicht in den dargestellten Auswüchsen. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht. Wir sehen diese Auswüchse nicht. Hingegen scheint es so, als soll hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden. S e i t e | 14 Wir sehen hier eine Plastikrose und keinen feindlichen Flugzeugträger. Deswegen möchten wir, dass nicht mit Kanonen auf Spatzen, sondern mit einem Luftgewehr auf eine Plastikrose geschossen wird. Unser Änderungsantrag schlägt vor, den Beschlusspunkt 1 wie folgt neu zu fassen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen. Der zweite Halbsatz soll gestrichen werden; denn wir dürfen eine Zweckentfremdung von Wohnraum und leer stehenden Wohnraum nicht miteinander vermischen. Das wird in dem SPD-Antrag getan. Außerdem sagt der Antragsteller nicht, was er unter „lange Zeit“ versteht. Bedeutet „lange Zeit“ einen Monat oder vielleicht zehn Jahre? All diese Dinge sind ungeklärt. Deswegen wollen wir, dass dieser Halbsatz gestrichen wird. Ansonsten bewerten wir den Antrag wohlwollend und würden dem mit Übernahme unseres Änderungsantrags auch zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Beschlusspunkten 2 bis 4 des Antrags zustimmen, allerdings nicht dem Beschlusspunkt 1, und das aus formalen Gesichtspunkten. Zu Recht wird in Beschlusspunkt 2 gefordert, eine Datengrundlage zu schaffen. Es hat sich allgemein als sinnvoll erwiesen, erst Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn man die entsprechenden Daten hat, und nicht schon Schlussfolgerungen, nämlich das Einwirken auf die Staatsregierung, zu fordern, bevor die Daten auf dem Tisch liegen. Herr Zenker hat gerade auf München verwiesen, wo 1.300 Wohnungen dadurch zurückgewonnen werden konnten. Herr Georgi hat nach Blick in das Portal Airbnb festgestellt, dass hier in Leipzig 67 Wohnungen angeboten werden. Das zeigt schon, wie wichtig eine Datenerhebung ist, ehe man Schlussfolgerungen zieht. - Das ist das Formale. Zum anderen geht es um die Frage, welchen Eingriff in das Eigentum man durch eine solche Verordnung vornimmt. Nehmen wir einmal an, jemand hat eine Wohnung erworben oder ein Haus gebaut in der festen Annahme, dass auch eine Vermietung seines Eigentums möglich ist, und hinterher wird diese Möglichkeit eingeschränkt. Wenn das das Ziel einer solchen Verordnung ist, Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 müssen wir uns natürlich fragen, ob wir uns auch in anderen Rechtsgebieten unserer Gesellschaft einfach gefallen lassen würden, dass der Staat im Nachhinein sagt: Das hast du zwar immer tun dürfen, aber ab jetzt ist das untersagt. Ob dir daraus ein finanzieller Nachteil erwächst, ist mir egal. Das ist schon eine Problematik, die nicht so einfach von der Hand zu weisen ist. Es stellt sich auch die Frage: Was ist denn eigentlich eine Zweckentfremdung und wie lange gilt sie? Ich möchte Sie auf ein interessantes Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, das sich mit Steuersachverhalten befasst, hinweisen. Sie wissen ja, Aufwendungen für Zweitwohnungen, gelten, wenn diese beruflichen Zwecken dienen, als Werbungskosten, werden also steuerlich gefördert. Das Finanzgericht hat das Urteil gefällt, dass man eine Zweitwohnung auch dann behalten und die Aufwendungen dafür weiterhin steuerlich geltend machen kann, wenn man diese Wohnung vorübergehend - hier: wegen Elternzeit nicht nutzt, und hat in der Begründung ausgeführt, es könne in Regionen, wo Wohnraum knapp ist, schwer sein, nach Ende der Elternzeit wieder eine adäquate Wohnung zu finden, und deswegen sei es nachvollziehbar, dass man die Wohnung auch für die Dauer der Elternzeit behält und sie in dieser Zeit leer stehen lässt. - Elternzeit kann man in Deutschland für drei Jahre in Anspruch nehmen. Das heißt: Das Gerichtsurteil besagt: Das Leerstehen einer Wohnung für die Dauer von drei Jahren wird steuerlich sogar gefördert. Sie aber sagen: Wenn jemand ein paar Monate seine Wohnung leer stehen lässt oder sie an einen fremden Dritten vermieten möchte, weil er in Elternzeit oder in Urlaub oder beruflich im Ausland ist, dann ist das schon eine Zweckentfremdung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht doch ein bisschen weit. Es kann auch nicht die Aufgabe des Staates sein, demjenigen, der die Wohnung drei Jahre nicht nutzen kann, vorzuschreiben, ob er sie leer stehen lässt, ohne Einkünfte zu erzielen, ob er sie mit einem Mietvertrag befristet auf drei Jahre an jemand anderen vermieten möchte oder ob er sie temporär über Airbnb oder andere Portale für kürzere Zeiträume vermieten möchte. Das ist doch letztendlich Sache des Eigentümers oder des Mieters. Das muss der Staat nicht regeln. Weil alle diese Dinge ungeklärt sind, sind wir sehr dafür, zuerst die Daten zu erheben und entsprechende Gespräche zu führen, nicht aber, zu handeln, bevor wir wissen, was Sache ist. Deswegen bitten wir Sie, Punkt 1 des Antrags abzulehnen. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das Wort. S e i t e | 15 Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste und Zuseher am Livestream! Wir Grüne haben 2015 der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts zugestimmt. Für uns Grüne sind der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum elementare soziale Fragen. Wohnen darf nicht zur Ware werden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion musste die Bundesregierung erst kürzlich einräumen, dass es in Deutschland mittlerweile über 313 angespannte Wohnungsmärkte gibt, in denen 28 Prozent der Gesamtbevölkerung leben. Die Stadt Leipzig gehört dazu, weshalb wir auch heute dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Wir, meine Fraktion und ich, setzen alles daran, dass dieses Wohnungspolitische Konzept stringent umgesetzt wird. Liebe CDU-Fraktion, ich war natürlich gespannt, ob Sie diesem Antrag der SPD-Fraktion und dem Verwaltungsstandpunkt heute zustimmen werden; ich war mir nicht ganz sicher. Und tatsächlich: Kurz vorher kam noch Ihr Änderungsantrag. Ich denke, Sie wissen ganz genau, dass Sie zu diesem Änderungsantrag heute keine Zustimmung bekommen werden. Ich glaube, Sie wollen dafür keine Zustimmung bekommen, weil Sie dieses wohnungspolitische Instrument im Grunde gar nicht wollen. Ich bin sicher, die Menschen haben sehr gut erkannt, bei welchen Fraktionen hier im Stadtrat das Thema Wohnen in guten Händen ist. Liebe CDU-Fraktion, träumen Sie weiter den Traum der Großstadtpartei. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst steht der Änderungsantrag der CDUFraktion zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Reihe von Pro-Stimmen, keine Enthaltungen. Mehrheitlich abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Antrag der SPDFraktion. Über Beschlusspunkt 1 lasse ich gesondert abstimmen. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie dazu Ihr Votum ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 38 - 23 - 1. So beschlossen. Jetzt zur Abstimmung über die Beschlusspunkte 2, 3 und 4. Bitte geben Sie Ihre Stimme elektronisch ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 42 - 19 - 1. So beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 15.12 Gemeinsam für Leipzig - Synergien in der L-Gruppe für Leipzig nutzen (VI-A05518) Einreicher: SPD-Fraktion 15.12.1 dazu VSP (VI-A-05518-VSP-01) Einreicher: Oberbürgermeister Wer wünscht das Wort? - Herr Oßwald. Stadtrat Oßwald (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Werte Gäste! Seit Januar 2016 treten die Unternehmen der LVV als Leipziger Gruppe auf. Als Unternehmen der Leipziger Daseinsvorsorge wollen sie damit auch bildhaft nach außen tragen, dass sie Bestandteil unserer Stadtgesellschaft sind, dass sie ihre Kompetenzen noch mehr bündeln wollen zum gegenseitigen Nutzen für unsere Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen. S e i t e | 16 und effizienteren Personaleinsatz und einem besseren Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der LVV und der Stadtverwaltung kommen. Abschließend sei hier noch angemerkt, dass es ideal wäre, wenn die Prüfergebnisse zu großen, aber auch kleinen Maßnahmen, die laut Verwaltungsstandpunkt Ende des zweiten Quartals 2019 vorliegen sollen, bei der nächsten Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV-Gruppe als neue Sachziele Berücksichtigung finden würden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann stimmen wir über den Antrag ab. Die SPD-Fraktion hat den Termin geändert und übernimmt den Termin aus dem Verwaltungsstandpunkt, nämlich zweites Quartal 2019. Wer stimmt gegen diesen Beschlussvorschlag? - Wer enthält sich? Meine Fraktion unterstützt diese neue Stoßrichtung der LVV-Gruppe ausdrücklich und will mit diesem Antrag die Stadtverwaltung beauftragen, zu prüfen, wie auf verschiedenen Handlungsfeldern weitere nennenswerte Beiträge der LVVUnternehmen zum Nutzen der Stadt Leipzig generiert werden können. Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte, die in unserem Antrag genannt werden, eingehen. Jeder wird dazu in seiner subjektiven Sicht auch andere Standpunkte zur Geeignetheit der Vorschläge haben. Wichtig ist uns vielmehr, eine noch bessere Verwurzelung unserer kommunalen Unternehmen in der Stadt und Region zu erreichen, Kundenbindungen zu verbessern und die vielen Beschäftigten dieser Unternehmen durch geeignete Maßnahmen noch besser zu motivieren. 15.15.1 dazu VSP (VI-A-05583-VSP-01) Wie uns das gelingen kann, möchte ich anhand von zwei Vorschlägen verdeutlichen. Zum einen schlagen wir vor, zu prüfen, ob Kunden der Stadtwerke preiswertere LVB-Fahrscheine bekommen können und weniger für die Nutzung städtischer Schwimmhallen und Freibäder bezahlen müssen. Somit würden die Leipziger, die als Kunden der Stadtwerke den öffentlichen Personennahverkehr ja indirekt mitfinanzieren, einen Teil wieder über günstigere Angebote von städtischen Unternehmen zurückbekommen. Die Kundenbindungen zu den Stadtwerken würden dadurch enorm verbessert, was in Zeiten des immer härteren Wettbewerbs, in dem sich die Stadtwerke befinden, immer wichtiger wird. Zum anderen kann es durch eine noch engere Verzahnung in der Personalpolitik, durch die Etablierung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes, durch gegenseitige Anerkennung von Arbeitsund Ausbildungszeiten und die Einführung von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren 15.15 Das Leipziger Kunsterbe bewahren Das Leipziger Vor- und Nachlassarchiv aufbauen (VI-A-05583) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: Dezernat Kultur Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor 25 Jahren, 1993, brach ein kleine Gruppe Leipziger Maler mit ihrem Galeristen „Judy“ Lybke nach New York auf. Sie wären wahrscheinlich nicht bis New York gekommen, hätte ihnen der damalige Leipziger Regionalvertreter der Lufthansa die Tickets nicht zum halben Preis spendiert. Sie haben dann in New York ausgestellt und nichts verkauft. 14 Jahre später, am 1. Februar 2007, bezeichnete The Guardian - Sie kennen das alle - die Alte Spinnerei als „the hottest place on Earth“. 2009, nach dem großen Eklat um die Ausstellung „60 Jahre - 60 Werke“ im Berliner Martin-GropiusBau, kam die Kanzlerin höchstselbst in die Spinnerei geeilt, um sich für den Fauxpas zu entschuldigen, dass dort deutsche Kunst ohne jede ostdeutsche Beteiligung gezeigt wurde. 2014, 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution, fragte The Guardian: „Is Leipzig the new Berlin?“ Was war passiert? Der Weltstar der Malerei Neo Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Rauch und seine Leipziger Kolleginnen und Kollegen hatten den Blick des internationalen Kunstmarktes auf Leipzig gezogen. - Leipzig, das neue Berlin. In diesem Scheinwerferlicht sieht die Welt die Leipziger Kunst nach 1970: Bernhard Heisig, Wolfgang Mattheuer, Werner Tübke sind die großen Alten, von Arno Rink haben wir uns gerade erst verabschieden müssen, Gudrun Petersen, Elisabeth Voigt, Angelika Tübke, Petra Flemming, Gudrun Brüne - jede Aufzählung ist ungerecht und muss unvollständig bleiben; es sind zu viele große Namen. Dieser Teil der großen Leipziger Kunsttradition tritt hinter unserem Label „Musikstadt Leipzig“ zu oft in den Hintergrund. Das, meine Damen und Herren, ist ein Fehler. Die Stadt Leipzig muss dieses Epochenerbe der Malerei, Fotografie und Grafik pflegen und bewahren. Diese künstlerischen Wurzeln unserer Stadt bilden einen wichtigen Identitätskern, und sie sind ein ganz wichtiger Teil des Leipziger Phönix-Mythos. Würden wir auf die sogenannte Umwegrentabilität der Bildenden Kunst schauen, sähen wir Millionengewinne und Millionenumsätze in dieser Stadt. Die Sächsische Landesregierung denkt gefühlt schon eine Ewigkeit über ein Sächsisches Vorund Nachlassarchiv nach, bis heute noch ohne konkretes Ergebnis. In Leipzig gibt es dazu eine Reihe hervorragender Initiativen. Im vorliegenden Verwaltungsstandpunkt bekennt sich die Stadtverwaltung sowohl zur Aufgabe der Vor- und Nachlassverwaltung für die Leipziger Bildende Kunst als solcher wie auch zur Aufgabe, den Prozess zum Aufbau eines solchen Archivs mit dem Land zu gestalten. Das finden wir gut. Das sind zwei gute Schritte in die richtige Richtung. Was aus unserer Sicht noch fehlt, ist das Ziel. Aber wir sind ganz sicher, dass wir am Ende ein regionales Vor- und Nachlassarchiv in Leipzig haben werden, das das künstlerische Erbe in unserer Stadt bewahrt, sodass wir es erleben und nutzen können. Wir geben uns deswegen heute mit diesen beiden ersten Schritten gern zufrieden. Wir werden diesen Prozess begleiten. Heute bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann steht der Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Vier Enthaltungen. Ansonsten einstimmig so beschlossen. S e i t e | 17 15.19 Antrag auf Änderung des Beschlusses der 34. Ratsversammlung Nr. RB IV846/07 vom 18.04.2007 - DS-Nr. IV/2395 (VI-A-05704) Einreicher: Mitglieder des FA Sport 15.19.1 dazu VSP (VI-A-05704-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Herr Zenker. Stadtrat Zenker (SPD): Ich mache es kurz, weil der Antrag an sich selbsterklärend ist. - Wir würden dennoch unseren Ursprungsantrag zur Abstimmung stellen, auch wenn der Verwaltungsstandpunkt urteilt: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln. Aus unserer Sicht bleibt es dadurch bei dem früheren Ratsbeschluss, der den alten Status quo im Begründungstext beschreibt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit einer Enthaltung ist einstimmig so beschlossen. 15.20 Bewusstsein schaffen, lieber zu früh als zu spät (VI-A-05731) Einreicher: Jugendbeirat/Jugendparlament 15.20.1 dazu VSP (VI-A-05731-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Frau Janssen, bitte schön. Janssen (Jugendbeirat): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen! Sehr geehrte Zuschauer! Bewusstsein schaffen: Sie als Stadträte und Stadträtinnen wissen, wie wichtig es ist, sich ein reflektiertes Bild von unserer Welt und unserer Gesellschaft zu machen, in der wir gemeinsam leben. Ein eigenes Bild machen und dann eine fundierte Meinung bilden: Dabei müssen wir nicht nur das aktuelle politische Geschehen in unseren Blick nehmen, sondern auch Vergangenes. Deshalb sind pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten in der Schulzeit so wichtig. Wir hatten ein Förderprogramm beantragt, angelehnt an ein schon bestehendes Programm in Sachsen-Anhalt. Aus der Verwaltung wissen wir, dass dieses Programm von der Stadt Leipzig so nicht umgesetzt werden kann. Jetzt kommt das große Aber: Der Verwaltungsstandpunkt zeigt, Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 dass wir ein so wichtiges Thema nicht einfach vom Tisch wischen können. Wir als Jugendparlament übernehmen den Verwaltungsstandpunkt. Wenn Sie diesem zustimmen, wird die Stadt Leipzig eine Informationsseite einrichten, auf der sich Schulen über schon bestehende Förderprogramme für Gedenkstättenfahrten informieren können. Weiterhin wird die Stadt Leipzig aktiv über solche Programme beraten und informieren, sodass jeder Schüler in Leipzig die Möglichkeit hat, an einer solchen wichtigen Gedenkstättenfahrt teilzunehmen. Ich bitte Sie also inständig, für diesen Verwaltungsstandpunkt zu stimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Ich habe nur eine kurze Nachfrage. Der Antrag des Jugendparlaments im Original bezog sich vor allen Dingen auf die Gedenkstätten für die Opfer des Dritten Reichs. Inwieweit umfasst der Verwaltungsstandpunkt auch die Gedenkstätten für die Opfer der zweiten deutschen Diktatur? Oberbürgermeister Jung: Kollege Fabian signalisiert gerade, dass er da im Moment überfragt ist. Ich vermute, dass das Amt für Jugend, Familie und Bildung alle Schulen berät zu Fördermöglichkeiten, Gedenkstätten zu besuchen, gleichgültig welcher Art. Es gibt darüber hinaus natürlich noch eine ganze Reihe anderer Gedenkstätten. Wie gesagt, ich vermute das. Kollege Fabian wird im Fachausschuss noch einmal dazu berichten. Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen den Antrag in der Fassung des Verwaltungsstandpunkts stimmen. Enthaltungen? Abstimmung: Eine Enthaltung. Ansonsten einstimmig so beschlossen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16: 16 Anfragen an den Oberbürgermeister 16.1 Verfügbarmachung von Eigenheimgrundstücken in Leipzig (VI-F-05935) Einreicher: CDU-Fraktion Es antwortet Kollegin Dubrau. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeister und Gäste auf der Tribüne! Zur Frage 1. Laut Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts, der im Jahr 2015 vom Stadtrat gefasst S e i t e | 18 worden ist, ist die Fortschreibung des Teilplans Wohnungsbau im Zeitraum 2017/2018 vorgesehen. Vorbereitend dafür wurde sowohl eine Wohnbedarfsanalyse als auch eine Wohnbauflächenpotenzialanalyse erstellt. Auf dieser Grundlage erfolgt derzeit im Stadtplanungsamt die Ausarbeitung eines Konzepts für den Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau. Dieser soll im vierten Quartal in die Dienstberatung des Oberbürgermeisters eingebracht und danach dem Stadtrat vorgelegt werden. Zur Frage 2. Der Teilplan Wohnungsbau bezieht alle Flächen des Stadtgebiets unabhängig von ihrer Lage, sei sie innerstädtisch oder eher randstädtisch, in die Betrachtung ein. Dabei wird auch geprüft, inwieweit die Flächen über die Wohn- und Mischgebietsflächen im heutigen Flächennutzungsplan hinausgehend benötigt werden. Es kann durchaus sein, dass wiederum Erweiterungen erforderlich sind. Insofern wird im Teilplan Wohnungsbau dafür Sorge getragen, dass ausreichend Reserveflächen auf ihre Eignung für den Wohnungsbau, darunter auch für den Eigenheimbau, geprüft werden. Da die innerstädtischen Potenziale bereits weitestgehend bekannt sind, wird sich die Suche stärker auf die äußere Stadt konzentrieren. Bei der Erarbeitung neuer Bebauungspläne liegt die Priorität derzeit auf der sozialen Infrastruktur wir haben über dieses Thema hier schon mehrfach geredet; natürlich müssen wir insbesondere den Bau von Schulen und Kindergärten sichern -, auf den großen Entwicklungsgebieten, die mit Tausenden von Wohnungen bestückt werden, und auf Gewerbestandorten, weil ohne Gewerbe und den dort angesiedelten Arbeitsplätzen das Wachstum der Stadt nicht weiter fortgesetzt werden kann. Neue Bebauungspläne für den Eigenheimbau konnten angesichts der personellen Ressourcen nur in dem Maße begonnen werden, wie andere fertiggestellt und entsprechende Bauleitverfahren abgeschlossen wurden. Ein Umsteuern wird dadurch angestrebt, dass die Planungen für größere Gebiete für Eigenheime priorisiert werden, also nicht mehr, wie es in der Vergangenheit häufig der Fall war, auch B-Pläne für vier, sechs oder acht Eigenheime aufgestellt werden. Wie die ausführliche Auseinandersetzung mit den sogenannten offenen Bebauungsplänen im letzten Jahr gezeigt hat - Sie werden sich sicher daran erinnern -, garantiert vorhandenes Planungsrecht noch nicht, dass die Grundstücke tatsächlich vermarktet und bebaut werden. Eines der größten Probleme in vielen Städten ist, dass Baurecht geschaffen wurde, teilweise sogar schon Baugenehmigungen vorliegen, der Bau aber nicht Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 19 realisiert wird. Deshalb bedarf es weiterhin entsprechender Aktivitäten, damit die wirksamen Bebauungspläne auch umgesetzt werden. Oberbürgermeister Jung: Danke schön, Frau Dubrau. - Gibt es Nachfragen. Das ist nicht der Fall. Allerdings haben wir derzeit nach bundesdeutschem Recht nicht sehr viele Möglichkeiten, außer das Entwicklungsrecht, was man natürlich nicht in jedem Fall anwenden kann. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Bodenmarkt nimmt das Risiko der Bodenspekulation auch bei uns weiter zu. Deshalb ist das eines der Themen, das ganz intensiv im Städtetag diskutiert wird. Auch auf Bundesebene ist es eines der Themen, das dort zumindest angesprochen wird. 16.2 Umsetzung von Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig (VI-V-05921) Zur Frage 3. Im Ergebnis der Stadtwerkstatt sollen einmal jährlich Treffen mit dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern der Leipziger Nachbarkommunen sowie der umliegenden Mittelzentren stattfinden. Ein solches Treffen hat im letzten Jahr schon stattgefunden. Auf diesen Treffen wird das Thema Wohnungsbau auch in Zukunft eine Rolle spielen. Die Erkenntnisse der Stadtwerkstatt sind zudem in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Leipzig 2030“ eingeflossen und bilden die Grundlage für aktuelle Positionierungen der Stadt, zum Beispiel im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Bauleitverfahren in benachbarten Gemeinden. Im INSEK wird angesichts der steigenden Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt die Förderung von flächen- und verkehrssparenden Siedlungsentwicklungen in Stadt und Region bekräftigt, insbesondere wenn dadurch Nachverdichtungs- und Leerstandspotenziale identifiziert bzw. große Vorhaben an zentralen Orten sowie entlang der S-BahnTrassen und des schienengebundenen Nahverkehrs - das ist uns ganz wichtig - angeschoben werden. Um Rahmenbedingungen für ein abgestimmtes kooperatives Verfahren zur Wohnbauflächenentwicklung in der Stadt und der Region zu schaffen, ist die Erarbeitung eines regionalen Wohnbauflächenkonzeptes als Ziel im aktuellen Entwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachen verankert; auch darüber haben wir schon gesprochen. Zwei Forschungsvorhaben zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit im Wohnungsbau“ mit einer voraussichtlichen Laufzeit von August 2018 bis Juli 2023 werden den hierfür erforderlichen Dialogprozess mit allen Verbundpartnern anstoßen und die wesentlichen Grundlagen für das Konzept erarbeiten. Im Verbund sind neben der Stadt Leipzig die Nachbarkommunen und -landkreise, der Regionale Planungsverband und die Wissenschaftspartner vertreten. Sie sehen, auf allen Ebenen wird intensiv an diesem Thema gearbeitet. - Danke schön. Einreicher: Fraktion DIE LINKE Ich bitte Kollegen Hörning um Beantwortung. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie hatten schon in der letzten Ratsversammlung über die Eilbedürftigkeit der Aufnahme dieser Anfrage entschieden. Wir hatten daraufhin zugesagt, eine erste Diskussion dieses Thema im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung zu führen. Das ist auch erfolgt. Ich habe dort schon in dem Sinne geantwortet, wie ich es auch hier jetzt tun möchte. Zur Frage der Sächsischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ist generell zu bemerken: Die Verwaltung begrüßt die vom Landtag beschlossene Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung. Der Gesetzgeber hat damit einen wichtigen Schritt zu mehr Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und praktischen Lösungen im kommunalen Handeln gesetzt. Der anfängliche Mangel an kommunaler Beteiligung wurde im Verfahren geheilt, auch durch ein sehr robustes und klares Auftreten der Kommunen gegenüber dem Freistaat. Die Kommunen in Sachsen haben mit der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung ein neues Betriebssystem aufgespielt bekommen, welches für viele Felder - vom Jahresabschluss über die Bildung von Verwaltungsstellen, Spenden und Schenkungen, Erleichterungen für die Aufstellung von Nachtragshaushalten, Zusammensetzung von Ausschüssen und kommunalen Beiräten, kommunales Wirtschaftsrecht bis hin zur Fortbildungspflicht für kommunale Aufsichtsratsmitglieder etc. - neue Ordnungsregeln trifft und eben auch die Frage der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte umfasst. Aber - und das ist der Kern Ihrer Frage - Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte sind die Frontlinie unserer repräsentativen Demokratie. Dort findet Initiative und Engagement statt. Dort kommen Bürgerinnen- und Bürgeranliegen zur Sprache. Diese Gremien wollen wir natürlich nicht nur im Jahr der Demokratie, sondern auch darüber hinaus stärken. Gleichzeitig ist die Stadtverwaltung in einem intensiven Dialog mit den lokalen Gremien unter dem Titel „Lokale Demokratie - Lokale Verwaltung“. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Die repräsentativen Gremien sind auch ganz selbstverständlicher Bestandteil unseres Jahres der Demokratie. Wir haben hierzu schon 24 Broschüren aufgelegt unter dem Titel „Demokratie vor Ihrer Haustür“, um den Bürgerinnen und Bürgern sowohl im Netz als auch über Aufsteller in den Bürgerämtern, aber auch lokal diese Gremien besser bekannt zu machen. Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen. Frage 1: Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Satzungsänderungen bisher noch nicht vorliegen? Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Hauptsatzung grundlegend zu überarbeiten. Federführend hierfür ist das Büro für Ratsangelegenheiten. Wesentliche Aspekte sind der Aufbau, die Sprache und der Stil sowie die Gliederungen, die sich künftig an der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages orientieren sollen. Mit den Dezernaten wurden wichtige Änderungsaspekte identifiziert, zum Beispiel die Regelungen zu den kommunalen Gremien, beratende Ausschüsse und Beiräte, aber auch zum kommunalen Haushaltsrecht und zur Verfahrensbeschleunigung, zu den Weisungsrechten, den Spenden und zur Ortsteilbezeichnung. Der Umfang des Überarbeitungsbedarfs, die notwendigen Abstimmungen in der Verwaltung und die nur begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen haben dazu geführt, dass die Satzungsänderung noch nicht vorliegt. Wir streben jedoch ein, Ihnen hierzu ein Eckpunktepapier im September vorzulegen und dann mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Zur Frage 2: Wann soll die neue Hauptsatzung dem Stadtrat vorgelegt werden? - Im vierten Quartal 2018, zunächst als Satzungsentwurf. Zur Frage 3: Von welchem Zeitpunkt einer Beschlussfassung durch den Stadtrat geht die Verwaltung aus? - Wir gehen von einer Beschlussfassung im Dezember 2018 aus. Zur Frage 4: Welcher Termin ist einzuhalten, damit die Prüfung „rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024“ erfolgt? - Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung müsste spätestens in der Ratsversammlung im August 2018 beschlossen werden, wenn die Kommunalwahl am 26.05.2019 stattfindet, was inzwischen so bestätigt ist. Im Freistaat Sachsen finden die regulären Kommunalwahlen zusammen mit der Europawahl statt. In der Stadt Leipzig hieß dies bisher, dass neben der flächendeckenden Europawahl eine flächendeckende Stadtratswahl in den zehn Stadtratswahlkreisen sowie in einem kleinen Teil der Stadt außerdem 14 Ortschaftsratswahlen stattfinden. Darauf sind gegenwärtig alle Res- S e i t e | 20 sourcen des Wahlamtes ausgerichtet: insbesondere die Anzahl und der Zuschnitt der Wahlbezirke, das Vorhandensein von Wahlurnen, Wahlkabinen, Wahlhelfern und Wahlvorständen. Eine Wahl von Stadtbezirksbeiräten führt dazu, dass in allen Wahlbezirken drei Wahlen durchzuführen sind. Mit der dafür erforderlichen Beschaffung zusätzlicher Wahlurnen, Wahlkabinen usw. muss entsprechend früh begonnen werden. Ebenfalls erfordert eine Wahl der Stadtbezirksbeiräte mindestens 100 zusätzliche Wahlräume, damit einerseits im Tagesverlauf im Wahllokal die Wartezeiten nicht übermäßig ansteigen und andererseits die Ergebnisermittlung einschließlich der zusätzlichen Wahl im Wahlraum möglichst vor Mitternacht abgeschlossen werden kann. Wie gesagt, wir reden hier von ehrenamtlichen Wahlhelfern, die am Wahltag für uns tätig sind. Dies ist nur durch eine deutliche Vergrößerung der Zahl der Wahlbezirke von gegenwärtig 363 auf etwa 450 zu erreichen. Neue Wahlbezirke erfordern neue Wahlräume usw. Mit der Auswahl neuer Wahlobjekte müsste spätestens Anfang September 2018 begonnen werden, um die notwendigen Anforderungen an Barrierefreiheit und anderes sicherstellen zu können. Eine dritte Wahl je Wahlbezirk macht die Aufgaben für die Wahlvorstände im Tagesverlauf schwieriger, allein schon dadurch, dass nicht alle Wahlberechtigten der Stadtratswahl auch für die Stadtbezirksbeiratswahl wahlberechtigt sind. Wegen diesbezüglicher Fehler mussten schon Ortschaftsratswahlen wiederholt werden. Von daher die Grundbotschaft: Es ist möglich, aber das erfordert Ressourcen, die wir als Verwaltung Ihnen pflichtgemäß darlegen müssen und auch darlegen wollen. Hinzu kommt das Thema Briefwahlen, aber auch die Gewinnung von Wahlhelfern mindestens sechs Monate vor dem Wahltag. Dabei ist zu bedenken, dass wir im Jahr 2019 auch noch eine Landtagswahl durchzuführen haben, die zu entsprechenden Belastungen bei unserer Wahlhelferkohorte führen wird. Zur Frage 5: Zu welchen Ergebnissen ist die Verwaltung bei dieser Prüfung bisher gekommen? Mit Prüfung ist hier die Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte gemeint. Wir haben uns auf der Bürgermeisterklausur im Januar 2018 in der Verwaltungsspitze sehr intensiv mit den Auswirkungen der Sächsischen Gemeindeordnung beschäftigt. Wir haben daraufhin im März 2018 ein entsprechendes Projekt definiert. Dabei geht es im Kern um die Wahl der Stadtbezirksbeiräte, die Stadtbezirksbudgets, die es zurzeit noch nicht gibt, den Umfang der Aufgabenübertragung an Stadtbe- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 zirksbeiräte und Ortschaftsräte, die mögliche Bildung von örtlichen Verwaltungsstellen, aber auch um neue Wertgrenzen in der Befassung von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten. Es werden in vier Teilprojekten die unterschiedlichen Fragestellungen unter unterschiedlicher Federführung bearbeitet. Das Teilprojekt 1 umfasst die finanziellen Wertgrenzen, das Teilprojekt 2 die Organisation der Arbeitsstrukturen in den Stadtteilen, das Teilprojekt 3 die Änderung der Hauptsatzung und das Teilprojekt 4 Verfahrensänderungen für Entscheidungen der lokalen Gremien das auch ein wichtiger Rückmeldepunkt aus den lokalen Gremien. Dabei sind der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, das Finanzdezernat, das Dezernat Allgemeine Verwaltung, die Baufachämter, das Rechtsamt, das Sozial- und Bildungsdezernat betroffen. Zur Frage 6: Finden Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung, die die Stellung der Stadtbezirksbeiräte betreffen, Aufnahme in die Hauptsatzung? - Am Ende ist dies eine Entscheidung, die der Stadtrat zu treffen hat. Ja, die Verwaltung beabsichtigt, auch Punkte mit Bezug auf die Stadtbezirksbeiräte in die Vorlage der Neufassung der Hauptsatzung aufzunehmen. Dabei werden jedoch nach aktueller Einschätzung der Verwaltung die Aufgaben, die Zuständigkeitsgrenzen, die Ausstattung und Qualifizierung sowie die Verzahnung zwischen der Beschlussfassung der lokalen Beiräte und der Beschlussfassung des Stadtrates im Mittelpunkt der Änderungsvorschläge stehen. Eine Direktwahl von Stadtbezirksbeiräten, die die Neufassung der Sächsischen Gemeindeordnung ermöglicht, ändert jedoch nichts an den Befugnissen der Gremien. Konkret: Wir können uns vorstellen, eine verstärkte und professionellere Betreuung und Arbeit der Gremien, eine Stärkung der Rolle des Vorsitzes, eine Verbesserung der Ausstattung der Präsenz im Stadtraum, Stadtbezirksbudgets zur Förderung von Bürgervereinen und Nachbarschaftsinitiativen außerhalb der Aufgabenbereiche Sport und Kultur sowie eine Priorisierungsmöglichkeit für Gestaltung des öffentlichen Raums im Bereich Sauberkeit, Grün und Spielplätze aufzunehmen. Dafür müssen die notwendigen Strukturen, Prozesse, Ressourcen und Aufgabenabgrenzungen definiert werden, und daran arbeitet die Verwaltung. Zur Frage 7: Wird in der Hauptsatzung die Beseitigung der ungleichen Rechtsstellung von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten durch die Möglichkeit der Wahl der Stadtbezirksbeiräte aufgenommen? - Hierzu können wir nur sagen, dass die ungleiche Rechtsstellung von Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten in der Sächsischen Gemeindeordnung so angelegt ist und auch vom Ge- S e i t e | 21 setzgeber beabsichtigt ist. Notwendige Regelungen zur konkreten Ausgestaltung müssen natürlich in der Hauptsatzung getroffen werden. Zur Frage 8: Könnte eine solche Regelung für die Kommunalwahlen im Mai 2019 angewandt werden? - Ja, grundsätzlich ist für die Wahl der Stadtbezirksbeiräte eine entsprechende Hauptsatzungsänderung notwendig. Wenn diese, wie in der Antwort auf die Frage 4 ausgeführt, rechtzeitig in Kraft tritt - ich sage mal: im August, September dieses Jahres -, ist eine Wahl der Stadtbezirksbeiräte im Mai 2019 theoretisch möglich, aus unserer Verwaltungshaltung und auch aus praktischen Erwägungen aber nicht zu empfehlen. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lauter, ich nehme an, Sie haben dazu eine Nachfrage. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Ja, ich habe zwei Nachfragen. - Herzlichen Dank für die Beantwortung. Zunächst habe ich eine Nachfrage zur Erarbeitung der Hauptsatzung. Sie wollen im September ein Eckpunktepapier und Ende des Jahres die neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorlegen. Ist die Einbeziehung des Stadtrates bei der Erarbeitung der Hauptsatzung vorgesehen? Wie stehen Sie zum Beispiel zu einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die den Prozess der Erarbeitung der Hauptsatzung begleitet? Meine zweite Nachfrage zielt auf die Rechtzeitigkeit der Vorlage. Sie hatten ja im Januar 2017 angekündigt, dass rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die Strukturen zu ändern sind. Jetzt sagen Sie: Die Änderung müsste im August verabschiedet und im September in Kraft treten, wobei sie einschränken, dann wäre das zwar eventuell möglich, aber nicht zu empfehlen. Dazu meine Nachfrage: Bei einer Bearbeitungsdauer von anderthalb bis zwei Jahren, nämlich einmal Verwaltungsstandpunkt und einmal Prüfung, liegt die Vermutung nahe, dass es sich hier um eine Verschleppung von vielleicht unliebsamen Themen handelt. Stimmen Sie mir darin zu, oder welche Ursachen sehen Sie für dieses Arbeitstempo der Verwaltung? Bürgermeister Hörning: Wir hatten ja diese Diskussion auch schon im Fachausschuss geführt. Es ist sehr gut, dass Sie das hier noch einmal aufrufen, Frau Dr. Lauter. - Ein Eckpunktepapier, das im September vorgelegt wird, macht natürlich genau dann Sinn, wenn wir mit Ihnen als Fraktionen, als Stadträten ein Begleitgremium, ein Arbeitsgremium dazu bilden, um die Eckpunkte im Detail zu besprechen und zu verständigen. Ich hatte ja das vierte Quartal genannt, also Oktober, November, Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Dezember, und gesagt: Angestrebt wird eine Beschlussfassung im Dezember. Das heißt: Wir müssten Ihnen die finale Fassung im Oktober oder November vorlegen. Im September, Oktober werden wir mit Ihnen ein Gespräch über die Eckpunkte führen, um Ihnen dann entsprechend dieser in einer Arbeitsgruppe vorbesprochenen Eckpunkte einen auch semantisch und von der Formulierung her klaren Vorschlag für die Hauptsatzungsänderung zu machen, mit dem Ziel der Hauptsatzungsänderung im Dezember des Jahres 2018. Zur Frage der Zeitketten. Wir standen vor der Situation, dass die letztendliche Fassung der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung erst im Dezember 2017 beschlossen wurde. Wir haben uns dann unverzüglich, schon im Januar 2018, damit beschäftigt und das benannte Projekt aufgesetzt. Wir müssen Ihnen ganz klar sagen: Es hängt nicht nur am Wahlrecht. Die eigentliche Frage der Vertaktung zwischen dem Hauptorgan Stadtrat und den lokalen Gremien hängt an der Frage des Zuständigkeitszuschnitts, der Wertgrenzen, der Befassung. Diese Dinge gemeinschaftlich und aus einem Guss im Hauptsatzungsänderungsentwurf zu behandeln, das ist das Ziel, das wir anstreben. Das Eckpunktepapier, das wir Ihnen im September vorlegen werden, soll auch dazu dienen, um mit Ihnen eine Austarierung dahin gehend zu finden, dass Sie auch als Stadtrat gewillt sind, Rechte abzugeben an gewählte oder benannte Gremien, die sich in den lokalen Stadträumen engagieren. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister, ich habe vernommen, dass Sie für den Fall, dass die für eine Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte notwendige Hauptsatzungsänderung aufgrund der von Herrn Hörning genannten Probleme nicht im August beschlossen würde, dem Stadtrat nicht empfehlen, eine Direktwahl der Stadtbezirksbeiräte parallel zur Kommunalwahl Ende Mai 2019 durchzuführen. Es ist ja inzwischen öffentlich bekannt, Herr Oberbürgermeister, dass gegebenenfalls, je nach Entscheidungsfindung im Oktober, eine Neuwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen muss. Kann ich Sie, Herr Oberbürgermeister, so verstehen, dass Sie, weil dieser Sachverhalt erst im Oktober entschieden wird und auch aufgrund der von Herrn Hörning genannten Probleme, dem Stadtrat nicht empfehlen, einen ersten oder zweiten Wahlgang für die mögliche Neuwahl des Oberbürgermeisters parallel zur Kommunalwahl durchzuführen? S e i t e | 22 Oberbürgermeister Jung: Ich springe mal Herrn Hörning zur Seite. - Herr Morlok, Sie denken ganz schön um die Ecke, oder? - Erstens haben wir darüber so gar nicht nachgedacht, sondern hier geht es um die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte. Zweitens wird man, im Falle eines Falles, mit der gebotenen Sorgfalt mit dem Stadtrat besprechen müssen, wie das Prozedere in 2019 stattfindet. Kurzum: Es gibt keine präjudizierende, wie auch immer geartete Entscheidung zu diesem Thema. Herr Elschner. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Meines Wissens werden in Dresden nächstes Jahr zeitgleich mit den Kommunal- und Stadtratswahlen zum ersten Mal auch die Ortsbeiräte gewählt. Dazu meine Frage: Stehen Sie im Austausch mit der Stadt Dresden darüber, wie sie das händelt? Und: Was macht sie anders, was wir nicht hinkriegen würden? Bürgermeister Hörning: Wir sind im laufenden Austausch mit der Stadt Dresden. Auch in der Stadt Leipzig werden bisher die Ortschaftsräte gewählt, das wird auch weiterhin so sein. Ortschaftsräte werden gewählt, ja. Die Stadt Dresden hat noch vor der Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung, die wie erwähnt im Dezember 2017 in Kraft getreten ist, unter anderem Ortschaften im Kernstadtgebiet benannt. Einige dieser Ortschaften - das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen - gehören zu den viert- und fünftgrößten Gebietskörperschaften im Freistaat. Da muss man sich schon die Frage stellen: Ist das noch eine Ortschaft, oder ist das eine Verdrehung des sächsischen Kommunalverfassungsrechts? Solchen Verdrehungen wird durch die Novelle der Sächsischen Gemeindeordnung aus dem Dezember letzten Jahres insofern Einhalt geboten, dass die Möglichkeit, Ortschaften zu benennen, sich an bestimmten Fristen der Eingemeindung festmacht. Das ist eine Klärung, die wir begrüßen. Wie die Stadt Dresden ganz konkret mit ihrer Beschlusslage aus den Jahren 2013 und 2014 und der jetzt novellierten Gemeindeordnung umgeht, ist uns nicht bekannt. Wir haben uns allerdings intensiv mit der Stadt Dresden über die Fragen der Zuständigkeitsgrenzen ausgetauscht, nämlich: Wer ist für was zuständig? Welche Wertgrenzen gelten für verschiedene Vorlagen zwischen den Gremien? Wie geht man mit Fachförderungen versus allgemeinen Gebietsförderungen um? Ich hatte es genannt: Bürgervereine, Nachbarschaftsvereine. Sind andere Förderungen ein Kandidat für die Befassung auch durch Gremien? Sport und Kultur sind es mit Sicherheit nicht; denn Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 da haben wir einen einheitlichen Ansatz im Stadtgebiet. An all diesen Themen - das kann ich Ihnen ganz offen spiegeln - hat die Stadt Dresden zwei bis drei Jahre gearbeitet, weil es darauf keine einfachen Antworten gibt; denn wenn man das ernst nimmt, werden damit auch Befassungsrechte des Stadtrats wegfallen. Zumindest haben uns die Verwaltungskollegen in Dresden gespiegelt, dass das eine ernsthafte Diskussion mit dem Stadtrat in Dresden nach sich zog, nachdem man dort einen Erstbeschluss zum Thema Direktwahl gefasst hatte. Wir werden jetzt die Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und Schnelligkeit in ein Eckpunktepapier gießen - ich schaue jetzt in Richtung von Herrn Leisner - und das mit Ihnen ab September in einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe - Frau Dr. Lauter, da nehme ich Ihren Impuls gerne auf - bearbeiten, um zu einer guten Lösung zu kommen. Letztendlich geht es hier um die Verabredung des lokalen Betriebssystems, was wir uns gemeinsam geben. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Wie eingangs angekündigt, wird als Nächstes die Anfrage unter TOP 16.15 aufgerufen: 16.15 Absperrmaßnahmen bei Heimspielen von RB Leipzig im Waldstraßenviertel (VI-F-05904) Einreicher: SPD-Fraktion Herr Rosenthal antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Die Stadt Leipzig hat mit der Firma Vemowa Straßenbau GmbH einen Vertrag über die Durchführung zeitlich begrenzter verkehrsregelnder Maßnahmen einschließlich aller Nebenleistungen gemäß den vom Bundesministerium für Verkehr bekannt gegebenen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen sowie die Bedienung des installierten Wechselverkehrszeichensystems bis einschließlich 31. Juli 2019 geschlossen. Insofern ist die Firma Vemowa Straßenbau GmbH auch im Fall der verkehrlichen Maßnahmen anlässlich von Fußballspielen von RB Leipzig in der Red Bull Arena Vertragspartner und somit zuständig für den Auf- und Abbau sowie die Lagerung von Verkehrsschildern und Absperrungen. Zur zweiten Frage. Allein in der Rückrunde der Ersten Bundesliga in der letzten Saison sowie im Rahmen der UEFA Europa League fanden in der S e i t e | 23 Red Bull Arena von Januar bis Mai 2018 insgesamt 13 Fußballspiele statt, stellenweise zeitlich sehr eng terminiert. Ein Beispiel dafür sind die Spiele RB Leipzig gegen den SCC Neapel am 22. Februar und RB Leipzig gegen den 1. FC Köln am 25. Februar; es können aber auch noch andere Beispiele benannt werden. Für die Entscheidung, die zur Anwendung kommenden Verkehrszeichen und Absperrmaterialien in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes zu belassen, spielten wirtschaftliche Erwägungen eine wesentliche Rolle. Ein zusätzlicher An- und Abtransport der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wäre regelmäßig mit erhöhten Kosten verbunden. Im Falle einer Beräumung würden bei jedem Fußballspiel mit vorbereitetem Aufbau circa 1.500 Euro netto und mit operativem Aufbau circa 1.900 Euro netto Mehrkosten entstehen; das heißt: pro Spieltag 3.400 Euro, bei diesen eng getakteten Spieltagen - es waren sechs an der Zahl rund 20.000 Euro. Im Fall einer Beräumung hätte zudem unter Berücksichtigung des Fahrzeugeinsatzes sowie der damit verbundenen längeren Aufbauzeiten und teilweise länger gesperrten Bereiche mit einer Zunahme der Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum gerechnet werden müssen. Auf Nachfrage teilte das vertraglich gebundene Verkehrssicherungsunternehmen mit, dass zwischen den Heimspielen die im Wohngebiet verbleibenden Verkehrsschilder und Absperrungen von ihren Mitarbeitern immer mit größter Sorgfalt und mit den geringstmöglichen Einschränkungen und Behinderungen im öffentlichen Raum gelagert werden. Dies liegt allein schon im Interesse der Firma Vemowa Straßenbau, da das Unternehmen zum einen für die Schäden, welche durch das Material entstehen, verantwortlich ist, zum anderen weil es sich auch um firmeneigenes Material handelt und daran keine Schäden entstehen sollen. Daher wird ein Entstehen von Gefahrenquellen durch nachlässige Ablagerungen von Verkehrsschildern und Absperrungen seitens der Firmenmitarbeiter - so zumindest die Mitteilung ausgeschlossen. Gegenwärtig wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Leipzig und der Red Bull Arena Besitzgesellschaft mbH bzw. der RasenBallsport Leipzig GmbH erarbeitet, welcher eine Kostenbeteiligung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses aufgrund der genehmigten Kapazitätserweiterung der Red Bull Arena zum Inhalt hat. Wesentlicher Bestandteil ist auch die Umwandlung von temporärer Beschilderung in stationäre Klappbeschilderung bzw. feste Einbauten an relevanten Straßenquerschnitten des Sperrkreises sowie im Umfeld der Red Bull Arena. Es ist daher absehbar, dass bei Heimspielen keine temporären Verkehrszeichen und Ab- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 sperrmaterialien mehr zum Einsatz kommen werden und insofern eine Ablagerung derartiger Materialien nicht mehr erfolgen wird. Oberbürgermeister Jung: Danke, Herr Rosenthal. - Herr Rauer. Stadtrat Rauer (SPD): Herr Rosenthal, habe ich Sie richtig verstanden, dass die vertragliche Regelung zwischen der Stadt und dieser Firma nicht beinhaltet, dass die Materialien zwischen den Heimspielen abtransportiert werden, es also gestattet ist, dass sie im Straßenraum gelagert werden, weil sonst Zusatzkosten entstehen? Bürgermeister Rosenthal: Ja. Stadtrat Rauer (SPD): Es ist mitnichten so, dass das Material immer ordentlich gelagert wird. Vielmehr kommt es durch die Lagerung zu Behinderungen für Fußgänger; auch auf Baumscheiben wird es gelagert. Das ist doch keine Lösung. Manchmal vergehen 14 Tage bis zum nächsten Spiel. Sie heben hier ab auf die Termindichte aufgrund der Spiele in der Europa League. Das ist aber nicht der Normalfall. So wie jetzt kann es nicht bleiben. Es fehlt dort weiter eine Regelung zum Anwohnerparken, die wohl erst Mitte nächsten Jahres erfolgen wird; vorher wird das nichts. Deshalb muss jetzt eine Lösung her. Die Firma muss ja nicht alles bis zum Firmengelände zurücktransportieren. Aber es muss ein Weg gefunden werden, dass die Firma das gesamte Material künftig an einem Platz stapelt; das wäre das Mindeste. Der öffentliche Raum ist dafür nicht da. Bürgermeister Rosenthal: Ich habe Ihnen gerade vorgetragen, dass wir das anders sehen und derzeit auch keine veränderte Praxis an den Tag legen wollen. Das ist schlichtweg auch eine Kostenfrage. Anzeigen, dass es Schäden gab, liegen uns bislang nicht vor. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr, Herr Rosenthal. 16.4 Wie bewertet die Stadtverwaltung die Flusswasserqualität in Leipzig? (VI-F05952) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auch diese Anfrage beantwortet Herr Rosenthal. Bürgermeister Rosenthal: Herr Jung! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1 a. S e i t e | 24 Der Zustand der Leipziger Gewässer, insbesondere die Wasserqualität, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nachweislich verbessert. Die Verwaltung würde in diesem Zusammenhang nicht von katastrophalen Zuständen der Leipziger Fließgewässer sprechen. Abwassereinleitungen können durch Mischwassereinleitungen, gereinigte häusliche Abwässer aus Kleinkläranlagen, gereinigte Industrieabwässer oder Niederschlagswassereinleitungen erfolgen. Die Entsorgung des häuslichen Abwassers erfolgt in der Stadt fast ausschließlich über die öffentliche Kanalisation. Weniger als 1 Prozent der Leipziger Haushalte sind mit biologischen Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben ausgestattet, die aber alle den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verdünnte Haushaltsabwässer können lediglich bei Starkniederschlägen in die Gewässer gelangen, nämlich dann, wenn das in die Kanäle eingetretene Regenwasser die Kapazität des Kanalnetzes übersteigt. Auf dem Weg zur Kläranlage wird dann ein Gemisch aus Abwasser und Regenwasser in die Gewässer abgeleitet. Dies ist grundsätzlich gesetzeskonform. Maßnahmen zur Rückhaltung der Niederschläge auf der Fläche oder im Kanalnetz werden stetig umgesetzt und insofern dem Stand der Technik angepasst. Gewerbliche Abwässer und landwirtschaftliche Einträge spielen in der Stadt Leipzig nur eine sehr untergeordnete Rolle. Regenwassereinleitungen führen in der Regel zu keinen nachhaltigen Veränderungen der Gewässer. Illegale Abwassereinleitungen sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Der aktuelle Zustand der Gewässer zeigt dennoch Handlungsbedarf an, vor allem in Bezug auf Form und Gestalt der Gewässer. Aufgrund der bergbaubedingten Gewässereingriffe - Begradigungen, Stauhaltungen - ist der Lebensraum für Organismen und damit der wichtige Sedimenttransport erheblich gestört. Dies führt maßgeblich dazu, dass nach Wasserrahmenrichtlinie die Leipziger Fließgewässer hinsichtlich ihres ökologischen Zustands als unbefriedigend oder schlecht bewertet werden. Die starke urbane Überprägung zu einer nachhaltigen und ökologischen Gewässerkulisse zu verändern, ist eine große Aufgabe, die alle Beteiligten herausfordert. Soweit erkennbar, hat der Freistaat Sachsen diesbezüglich auch Fördermittel den kommunalen Verantwortungsträgern in der Unterhaltslast der Gewässer zweiter Ordnung angekündigt. Zur Frage 1 b. Inwieweit derartige Stoffe im Gebiet der Stadt eingetragen werden, ist nicht bekannt. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 In der Stadt ist der Eintrag von Pflanzennährstoffen und Pestiziden aufgrund der Flächennutzung wahrscheinlich marginal im Vergleich zu anderen landwirtschaftlich geprägten Regionen in Sachsen. Auch im Hinblick auf den Stoff Nitrat ist das Grundwasser in Leipzig in einem guten Zustand. Wichtig ist das Freihalten von gesetzlich festgesetzten Gewässerrandstreifen als Pufferstreifen am Gewässer. Dort sollte eine landwirtschaftliche Nutzung unterbleiben. Zur Frage 1 c. Zuständig für die Überwachung der Wasserbeschaffenheit ist der Freistaat Sachsen. Die Messergebnisse werden der Stadt Leipzig, soweit Auffälligkeiten bekannt werden, zur Kenntnis gegeben. Da keine Auffälligkeiten bekannt wurden, gibt es bei der Stadt Leipzig weder derzeit bekannte Verfahren noch in der Vergangenheit eingeleitete Bußgeldverfahren. Zur Frage 2. In der Regel nutzen Gewässeranlieger Wasser für die Gartenbewässerung. Dies ist genehmigungsfrei. Gesundheitliche Bedenken bei der Benutzung als Gießwasser bestehen nicht. Dies ist anders bei der Thematik Trinkwasser. Hier ist die Nutzung generell nicht statthaft. Zur Frage 3. Hinsichtlich der eigenen Überlegungen bezüglich des wassertouristischen Nutzungskonzepts und dem damit verbundenen gewässerökologischen Monitoring ist festzustellen, dass touristische Freizeitbootsnutzungen derzeit keine negativen Auswirkungen auf die Wasserqualität haben. S e i t e | 25 Können Sie noch einmal sagen, was die Stadt vorhat, um die Wasserqualität zu verbessern? Das Wasser ist ja nicht von sich aus dreckig, sondern es wird verunreinigt. Hier nur zu sagen: Wir wissen nicht, wie das passiert, reicht mir nicht aus. Bürgermeister Rosenthal: Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass die Wasserqualität in Leipzig sich so darstellt, wie Sie sie gerade beschrieben haben. Ich habe ausgeführt, was insbesondere für den Parameter „ökologische Gewässerqualität“ relevant ist. Die Wasserqualität in Leipzig wird nicht - das ist unsere fachliche Auffassung dazu ausschließlich durch negativen Eintrag innerhalb des Stadtgebiets beeinflusst, sondern auch durch Einträge außerhalb des Stadtgebiets. Ihre Frage richtete sich darauf, was die Stadtverwaltung Leipzig innerhalb des Stadtgebiets veranlassen kann, um die Wasserqualität zu verbessern. Wir sehen aufgrund des sehr geringen landwirtschaftlichen Betriebs in der Stadt keine zusätzliche Belastung, die nicht schon aus der Region für die Gewässer erzeugt wird. Wir kennen keinen einzigen Fall, dass es in Haushalten eine Klärsituation gibt, die nicht den gesetzlichen Standards entspricht. Da regelmäßige Messungen durch das Land stattfinden und wir als Bußgeldbehörde sofort informiert werden, wenn negative Gewässererscheinungen festgestellt werden, uns allerdings keine Messergebnisse übermittelt werden, sehe ich mich nicht veranlasst, eigene Prüfungen und Messungen vorzunehmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Rosenthal, Sie können sicherlich verstehen, dass ich mit diesen Antworten ein bisschen unzufrieden bin. Nach der Antwort auf die Anfrage von Herrn Günther im Landtag wissen wir, dass die Wasserqualität zwar nicht katastrophal ist, wie wir es formuliert hatten, aber zumindest nicht der Qualität entspricht, wie sie sein sollte. Auf unsere Anfrage, ob Ihnen bekannt ist, dass durch die Landwirtschaft Pestizideinleitungen etc. stattfinden, sagen Sie: Sie glauben, dass das nicht passiert. - Heißt das, Ihnen ist das nicht bekannt, oder gibt es dafür keine Daten? Auf unsere Anfrage, ob es illegale Einleitungen in die Gewässer gibt, sagen Sie: Das ist nicht bekannt, das muss jemand anders überprüfen. - Das ist ein Widerspruch in sich. Einerseits sagen Sie: Die Wasserqualität wird entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie als unbefriedigend bewertet. Anderseits sagen Sie: Wir wissen nicht, wie es zu dieser schlechten Wasserqualität kommt, und glauben nicht, dass das, was wir hier angesprochen haben, die Ursache dafür sein kann. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Zusammenfassend heißt das: Der unbefriedigende ökologische Zustand der Leipziger Gewässer liegt nicht an Verunreinigungen innerhalb des Stadtgebiets, sondern an Verunreinigungen, die den Gewässern vor der Stadt Leipzig zugeführt werden. Bürgermeister Rosenthal: Es ist zumindest nichts, das uns veranlasst, zu sagen: Wir müssen dort als Behörde sofort akut tätig werden bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Okay. Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Herr Bürgermeister Rosenthal, geben Sie mir recht, dass die Frage der Beurteilung, ob das Wasser gut oder schlecht Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 ist, zunächst einmal an den gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen zu messen ist? Geben Sie mir weiter recht, dass die Parameter, an denen das gemessen wird, regelmäßig verschärft werden und gemessen an verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen Gewässer mehr oder weniger relativ gut oder schlecht sind? Und: Geben Sie mir recht, dass in den zurückliegenden Dekaden das Wasser im Allgemeinen schlechter war als heute? Bürgermeister Rosenthal: Das kann man im Grunde dreimal mit Ja beantworten. Ich will trotzdem noch mal deutlich sagen: Es ist sicherlich irreführend, von einem schlechten ökologischen Gewässerzustand zu sprechen. Man muss sich auch mit der Historie unserer Gewässerfließsysteme in der Region und der Stadt Leipzig auseinandersetzen, um wirklich objektiv beantworten zu können, warum das so ist, was uns trotzdem nicht von der Aufgabe entbindet, dafür zu sorgen, dass der Zustand weiter verbessert wird. Das ist so. Oberbürgermeister Jung: Herr Volger. Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Dann mache ich das Spielchen hier auch mit. - Geben Sie mir recht, dass trotz der drei Fragen, die Sie zu Recht mit Ja beantwortet haben, wir uns als Stadt Leipzig an die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu halten haben und versuchen müssen, diese einzuhalten? Bürgermeister Rosenthal: Zweimal Ja. S e i t e | 26 Bürgermeister Rosenthal: Ich wiederhole es noch einmal. Theoretisch könnte ich es mir einfach machen und auf das Sportprogramm 2024 verweisen. Sie fragen zu Recht, ob aus unserer Sicht die Qualität der Anlagen noch zeitgemäß ist bzw. ob sie auch mittel- und langfristig gesichert ist. - Wir haben im Rahmen der Erarbeitung des Sportprogramms 2024 nicht nur das Bevölkerungswachstum und das Wachstum im organisierten Sport in den Blick genommen, sondern uns auch mit der Qualität jeder Sportstätte in Leipzig auseinandergesetzt und die Frage abgeleitet: Wie steht es um die Qualität, und wo sind Investitionsbedarfe in den weiterführenden Doppelhaushaltsanmeldungen erforderlich? Insofern, meine ich, hat der Stadtrat mit seinem Beschluss im Oktober 2016 das richtige Programm aufgestellt. Das sollten wir erst einmal abarbeiten. Wenn es punktuell um die Sportarten Volleyball und Basketball geht, sollten wir vor allem auch darauf vertrauen, dass wir im Zuge des sehr intensiv betriebenen Schulausbaus zukünftig auch mit neuen Hallenkapazitäten rechnen dürfen. So ist auch die Lesart mit dem Kollegen Fabian abgestimmt, dass wir die neuen Hallen insbesondere auch dem organisierten Vereinssport zur Verfügung stellen werden. Zur Entwicklung der Sportarten Eishockey, Rugby, American Football wird im Sportprogramm 2024 ausgeführt. Wir sehen es nicht als zwingend erforderlich an, dass von uns dafür neue Sportstätten errichtet werden müssen. Zum Thema Eishockey hat sich der Rat kürzlich erst verhalten, wie wir uns mit dem jetzigen Betreiber in Taucha ins Benehmen setzen müssen, bzw. einen Ratsbeschluss gefasst, gegebenenfalls auch ein privates Investment zu unterstützen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank. Abschließend empfehle ich noch einmal einen Blick ins Sportprogramm 2024. Ich denke, der Fahrplan gilt erst mal. 16.5 Sportanlagen-Perspektive unter Berücksichtigung einer wachsenden Stadt (VIF-05993) Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Nein. - Danke, Herr Rosenthal. Einreicher: AfD-Fraktion Auch diese Frage wird von Herrn Rosenthal beantwortet. 16.6 Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig (VI-F-05992) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollege Fabian antwortet. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Theoretisch könnte ich es ganz kurz machen und - Oberbürgermeister Jung: Kolleginnen und Kollegen, es ist wirklich sehr unruhig und laut. Ich bitte um Ruhe. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Die Informationen zu Öffnungszeiten werden bei einer Änderung nur aktualisiert. Die Änderungen selbst werden nicht dokumentiert. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Zur Frage 2. Öffnungszeiten sind gemäß § 5 Sächsisches Kitagesetz vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Die Öffnungszeiten sind mit dem Personal, das auf der Grundlage des sächsischen Personalschlüssels für die jeweilige Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht, zu realisieren. Lange Öffnungszeiten bedeuten größere Gruppen in der sogenannten Kernbetreuungszeit. Öffnungszeiten werden auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs der Kinder in einer Kindertageseinrichtung festgelegt und gegebenenfalls neu angepasst. In kommunalen Kitas werden Eltern bei Neuaufnahmen zu ihren Betreuungsbedarfen befragt. Für die Kinder, die bereits eine Kita besuchen, liegt eine tägliche Anwesenheitsdokumentation vor. Daraus werden Bedarfe abgeleitet. Zur Frage 3 a. Grundlage für die Bedarfsermittlung in kommunalen Kitas - nur dazu kann ich heute Auskunft geben - sind die konkret erfassten Anwesenheitszeiten der Kinder, die sich über einen längeren Zeitraum gezeigt haben. Eltern können sich auch einzeln an die jeweilige Leitung wenden, wenn sich die Bedarfe perspektivisch ändern sollten. In Summe wird ein konkreter Bedarf abgeleitet und dem Elternrat kommuniziert. Zur Frage 3 b. Die Bedarfe von Eltern, die sich lediglich nach einem Platz erkundigen, werden bei der konkreten Bedarfsermittlung noch nicht berücksichtigt, da nicht eingeschätzt werden kann, mit welcher Kita oder Tagespflegestelle die Eltern den Vertrag letztlich abschließen werden. Zur Frage 4. Der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen wird in der Regel durch Abfrage bei Vertragsabschluss ermittelt. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. 16.9 Aktuelle Turnhallensituation und Möglichkeiten zur Durchführung des Sportunterrichts im Stadtbezirk Leipzig-Süd (VI-F-05837) Einreicher: Fraktion DIE LINKE S e i t e | 27 hallenkapazität von circa 900 Stunden gegenüber. Das Kant-Gymnasium nutzt für raumgreifende Sportarten wie beispielsweise Basketball, Handball und Volleyball wegen der dafür nicht ausreichenden Größe der eigenen Turnhalle die Turnhalle der Kurt-Masur-Schule. Sportfreiflächen befinden sich mehrheitlich nicht direkt an den Schulen. Nur die Kurt-Masur-Schule und die Marienbrunner Schule verfügen über eine Kleinsportanlage auf dem Schulgelände. Die anderen Schulen nutzen nahe liegende Sport- oder Parkanlagen. Zur Frage 2. Neben der kostenpflichtigen Nutzung der Sportanlage „Neue Linie“ durch die Apolloniavon-Wiedebach-Schule und die Immanuel-KantSchule führen drei Schulen den Sportunterricht auch in Grünanlagen und Parks durch. Dies sind die Apollonia-von-Wiedebach-Schule am Wiedebachplatz, die Immanuel-Kant-Schule am Heinrich-Schütz-Platz und die Schule Connewitz am Bolzplatz Hildebrandstraße. Für den Schulsport im Stadtbezirk Süd wird es eine Reaktivierung der Sportanlage Teichstraße durch den zukünftigen Pächter, Sportverein Roter Stern Leipzig 99 e. V., geben. Die Fertigstellung der Sportanlage für die Nutzung auch als Schulsportanlage ist zum Schuljahresbeginn 2018/2019 geplant. Die Apollonia-von-Wiedebach-Schule und die ImmanuelKant-Schule können dann die Sportanlage Teichstraße nutzen. Zur Frage 3. Am Standort Bernhard-GöringStraße erfolgt bis 2020 der Neubau einer Zweifeldsporthalle. Zur Frage 4. Die laufenden Schulprojekte werden gemäß der vorliegenden Planungen einschließlich der notwendigen Sporthallenkapazitäten geplant. Zur Frage 5. Die Sporthalle der Wilhelm-OstwaldSchule soll perspektivisch durch einen Sporthallenneubau sowohl für die Wilhelm-OstwaldSchule als auch die Lene-Voigt-Schule abgelöst werden. Bis dahin bleiben die Sporthallen am Standort bestehen und werden im Rahmen der Werterhaltung betreut. Zur Frage 6. Die Sporthalle der Kant-Schule ist seit dem 29. Mai 2018 wieder in Betrieb. Es antwortet wiederum Herr Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Mit den vorhandenen Sporthallen im Stadtbezirk Süd wird der Bedarf an Sportstunden abgedeckt. Für das Schuljahr 2018/2019 wird ein Bedarf von circa 700 Sportstunden erwartet. Dem steht eine Turn- Oberbürgermeister Jung: Gibt es hierzu Nachfragen? - Nein. - Danke schön, Herr Fabian. 16.10 Aschebehälter vor dem Haupteingang des Neuen Rathauses: Warum verstößt die Stadtverwaltung gegen die eigene Polizeiverordnung? (VI-F-05848) Einreicher: CDU-Fraktion Kollegin Dubrau antwortet. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf Ihre Frage nach den Aschebehältern vor dem Haupteingang des Neues Rathaus sieht man mal wieder: Wenn man versucht, es allen recht zu tun, funktioniert es nicht. - Ich werde die Fragen im Zusammenhang beantworten. Die vormals im Eingangsbereich des Haupteingangs des Rathauses befindlichen Aschebehälter wurden insbesondere von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und der Fraktionsgeschäftsstellen in Raucherpausen genutzt. Es gab Beschwerden von Besuchern über die „rauchenden Empfänge“ am Hauptportal. Daraufhin wurde zunächst entschieden, die Möglichkeit zum Rauchen ab 1. Mai in die Innenhöfe des Neuen Rathauses und des Stadthauses zu verlagern, worüber die Beschäftigten der Stadtverwaltung per Mitarbeiterinformation in Kenntnis gesetzt wurden. Zusätzlich wurden durch das AGM bei größeren öffentlichen Veranstaltungen wie zuvor auch transportable Ascher im Eingangsbereich aufgestellt. Auch wenn die Intention nachvollziehbar war, die Beschäftigten aufzufordern, nur im Hofbereich zu rauchen, entbindet dies allerdings nicht von der in der Polizeiverordnung festgeschriebenen Verpflichtung, auch Besuchern die Möglichkeit einzuräumen, vor Betreten des Rathauses ihre Zigarettenreste zu entsorgen. Nach einem entsprechenden Hinweis des Ordnungsamtes an das AGM wurden daher umgehend erneut Aschebehälter am Eingang des Neuen Rathauses aufgestellt. Es entspricht dem üblichen Vorgehen des Stadtordnungsdienstes, dass die Pflichtigen bei festgestellten Verstößen zunächst auf diese hingewiesen und aufgefordert werden, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Daher wurde in keinem Fall ein Bußgeldbescheid erteilt. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine Nachfragen. 16.11 Bau einer Kita am Bildungscampus Großzschocher - Nachfrage zur Anfrage VI-F-05445-AW-01 „Schulen und Kindertagesstätten im Leipziger Südwesten“ (VI-F-05873) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollege Fabian, bitte. S e i t e | 28 die beteiligten Planer Vorschläge unterbreiten, wie dies sinnvoll möglich ist. Ob die Kita baulich in die Schule integriert werden kann, wird im Rahmen des Vergabeverfahrens entschieden werden. Zur Frage 2. Das Vergabeverfahren wird um die Kindertagesstätte erweitert. Der Planer erhält die Aufgabe, einen Ersatzneubau für die 120. Schule als vierzügige Grundschule samt notwendiger Sport- und Pausenfreianlagen einschließlich einer Zweifeldsporthalle zu realisieren. Weiterhin wird er einen Vorschlag unterbreiten, wie sich das Kitagebäude in den Schulstandort integriert. Zur Frage 3. Der Standort Arthur-Nagel-Straße befindet sich im Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Großzschocher, und gehört damit zum Versorgungsraum Südwest. Nach derzeitigen Berechnungen sind dieser Versorgungsraum und insbesondere auch dieser Ortsteil ausreichend mit Betreuungsplätzen für die dort gegenwärtig und voraussichtlich zukünftig wohnhaften Kinder bis Schuleintritt versorgt. Weil benachbarte Ortsteile wie Kleinzschocher, Plagwitz und Schleußig - Versorgungsraum Innerer Westen - den Bedarf an Betreuungsplätzen auch mit den bisher bekannten Vorhaben nicht werden decken können, soll der zukünftige Standort Arthur-Nagel-Straße als zusätzliches Platzangebot für diese unterversorgten Ortsteile dienen. Zur Frage 4. Den Bau der Kindertagesstätte an den Schulbau zu koppeln, ist Ziel der beschriebenen Erweiterung des Vergabeverfahrens. Oberbürgermeister Jung: Herr Schmidt. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Fabian, vielen Dank für die erfreuliche Antwort. - Für mich stellt sich die Frage: Bedeutet das, dass die Fertigstellung der Kita auch für 2021 geplant ist? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Davon gehe ich jetzt aus. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. 16.12 Wann wird die Parkanlage am Schwanenteich saniert? (VI-F-05881) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1. Kita und Schule sollen am Standort gemeinsam eingeordnet werden. Das Vergabeverfahren wird erweitert, sodass der Architekt auch die Integration einer Kita plant. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Kollege Rosenthal, bitte. Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur ersten Frage. Der Baubeginn ist für den Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Herbst dieses Jahres vorgesehen. Die Fertigstellung erfolgt 2019. Zur zweiten Frage. Geplant ist die Sanierung der durch Trittschäden intensiv beeinträchtigten bzw. beschädigten Grünflächen zwischen dem inneren Parkweg und der Goethestraße. Die durch die Nutzung der Fernbushaltestelle in Mitleidenschaft gezogenen Flächen werden erneut instandgesetzt. Zum Schutz der Parkanlage wird auf den noch vorhandenen Natursteinkanten entlang der Goethestraße das historische Geländer wiedererrichtet. Die Bepflanzung in den Randbereichen wird zur optischen Abschirmung der Schwanenteichanlage ergänzt und dichte Pflanzungen im Inneren der Anlage aufgelockert. Die Sanierung umfasst nicht eine Teichsanierung, also die Gewässersanierung. Hier ist ein größerer Schaden vorhanden, der nur mittelfristig behoben werden kann. Zur dritten Frage. Hier zitiere ich aus der Zuarbeit der Oper, die an der Beantwortung dieser Anfrage mitbeteiligt war: Eine Öffnung der Kantine für Publikum über die Terrasse ist leider nicht möglich, da dadurch ein Zugang von betriebsfremden Personen in das Hinterhaus der Oper mit seinen Arbeitsbereichen nicht mehr zu kontrollieren wäre und ein Sicherheitsrisiko entstehen würde. Durch den Bau des Zauns soll gerade das verhindert oder zumindest erschwert werden. Der Zugang und das Verlassen des Hinterhauses sind auch für Mitarbeiter ausschließlich über den Bühneneingang gestattet. Nach der Sanierung des Daches über der Kantine wäre eine Nutzung des Daches als Terrassenfläche möglich und sollte gegebenenfalls baulich entsprechend konzipiert werden. Die Fläche wäre auch für Veranstaltungen denkbar. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Es ist schön, dass die Sanierung jetzt eingeleitet wird und auch genau terminiert ist. Das klingt ja alles schon sehr konkret. Meine Nachfrage bezieht sich auf das von Ihnen genannte historische Geländer. Mich würde interessieren, wie hoch das sein soll. Ihre Antwort auf die Frage nach der Möglichkeit, einen Kaffeebetrieb angrenzend an die Schwanenteich-Gartenanlage einzurichten, verstehe ich nicht. Ich meinte nicht die Terrasse, sondern das S e i t e | 29 Gelände hinter dieser wunderschönen Blumenanlage an der Nordseite der Oper. Da muss man doch nicht durch die Oper gehen, sondern man kann den Kaffeebetrieb von der Parkanlage aus betreten. Ich verstehe die Antwort der Oper nicht. Vielleicht können Sie noch einmal nachreichen, wieso man durch das Gebäude der Oper gehen muss, um ein Café zu betreten, das auf einem Freisitz gelegen ist. Für einen Zutritt von der Nordseite muss man nicht durch die Oper gehen. Nein, man möchte sich dort hinsetzen und einen Kaffee trinken. Dort sitzen ja auch jetzt schon Leute. Es wäre kein Problem, das zu öffnen, wenn man entsprechende Pachtverträge abschließen würde. Ich will nur mitgeben, das noch einmal produktiv zu prüfen; denn es wäre ein großer Gewinn für die Parkanlage und auch für das innerstädtische Leben, wenn es dort eine schöne gastronomische Einrichtung gäbe. Bürgermeister Rosenthal: Die Frage an die Oper nimmt die Kollegin mit. Ich wünschte mir mehr eine Sanierung des Teichs, wenn ich hier auch mal einen Wunsch äußern darf. Zu Ihrer Frage bezüglich des historischen Geländes. Es gibt verschiedene Ausführungen: mit Pylonen, hoch und niedrig. Hier wird ein niedriges historisches Geländer wieder angebracht. Oberbürgermeister Jung: Danke sehr. 16.13 Einbindung von Bürgervereinen in die Bürgerbeteiligung (VI-F-05838) Einreicher: Fraktion Freibeuter Kollegin Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Ich will auch diese Anfrage im Zusammenhang beantworten. - Bezogen auf die jeweilige Aufgabe - das ist unterschiedlich: mal ist es die Fortschreibung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts, mal ist es ein Entwicklungskonzept für den Clara-Zetkin-Park oder den Johannapark, mal ist es ein Straßenbaumkonzept, mal ist es die Entwicklung des Areals des ehemaligen Freiladebahnhofs - wird durch die jeweils Fachverantwortlichen geprüft, ob und, wenn ja, welche Akteure der Stadtgesellschaft bei informellen, also freiwilligen, Beteiligungsverfahren eingebunden und eingeladen werden oder ob das Beteiligungsverfahren in allen Stufen für die gesamte Öffentlichkeit gestaltet wird. Zudem existiert für rechtlich formal geregelte Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung in Leipzig seit Mitte der 90er-Jahre eine Auflistung von Vereinen und Initiativen, die zusätzlich zu den Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Trägern öffentlicher Belange - die schreibt der Gesetzgeber vor - angehört und beteiligt werden. Die Aufnahme in diese Liste kann über das Büro für Ratsangelegenheiten beantragt werden. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau entscheidet dann, ob weitere aufgenommen werden sollen. Unabhängig davon, ob es sich um formale oder informelle Beteiligungsverfahren handelt: Entscheidend ist, dass es sich bei den einzelnen Vertretern von Vereinen, Verbänden und Initiativen nicht um demokratisch legitimierte Vertreter, also Vertreter von Parteien, handelt. Vielmehr geht es um das Erfassen der verschiedenen stadtgesellschaftlichen Interessen, die zum Beispiel durch Vereine, Initiativen, Verbände und Gruppen, aber auch engagierte Einzelpersonen, Betroffene und Anwohner artikuliert werden. Nur so erhält man ganz viele Meinungen und nicht nur die Bürgermeinung. Am Ende steht natürlich immer noch der Abwägungsprozess. Diese verschiedenen Aspekte und Interessen gilt es in die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlage miteinzubeziehen und auch für die repräsentativen Gremien wie die Stadtbezirksbeiräte, die Ortschaftsräte und natürlich den Stadtrat klar herauszuarbeiten. Ziel ist nicht, dem Stadtrat durch Information, Beteiligung und Mitwirkung der verschiedenen Akteure der Stadtgesellschaft an der fachlichen Ausarbeitung der Entscheidungsgrundlage die eigentliche Entscheidung abzunehmen. Die Entscheidung müssen nach wie vor Sie treffen. Ziel ist es vielmehr, die verschiedenen Aspekte in der Vorbereitung miteinzubeziehen und dem Stadtrat insofern eine differenzierte Entscheidungsgrundlage vorzulegen, Sie also mitzunehmen in die unterschiedlichen Interessen unserer Stadtgesellschaft. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Frau Bürgermeisterin, zunächst einmal vielen Dank. - Ich habe zwei Nachfragen. Erste Frage: Was sind die Maßstäbe, nach denen der Bauausschuss entscheidet, welche Vereine in die von Ihnen erwähnte Liste aufgenommen werden? Zweite Frage: Können Sie ausschließen, dass das Bild, das Sie sich machen können aufgrund der Entscheidung, welche Vereine, Verbände, Organisationen an nicht gesetzgeberisch vorgeschriebenen Beteiligungen beteiligt werden, nicht partikular ist, sondern wirklich das Gesamtinteresse wiedergibt? Bürgermeisterin Dubrau: Zur Frage 1. Es geht hier um die Bürgerbeteiligung in Bauleitverfahren. S e i t e | 30 Ich denke, der Ausschuss kann schon ganz gut entscheiden, welche Vereine oder Verbände in ein Verfahren der Bauleitplanung eingebunden sein sollten. Ich habe ein solches Verfahren zwar noch nicht erlebt, wäre aber gespannt, wenn es denn einmal dazu kommt. Dann wird sicherlich noch einmal darüber zu diskutieren sein. Ich müsste noch einmal nachschauen, welche Regularien dafür gelten. In den 90er-Jahren wurden sie ja sehr intensiv angewendet. Seitdem gab es anscheinend keine neuen Anträge. Ihre zweite Frage habe ich nicht ganz verstanden. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Die Frage 2 nimmt noch einmal Bezug auf die Frage 3 unserer Anfrage, die Sie ja versucht haben, zu beantworten. Die Frage war: Inwiefern können Sie davon ausgehen, dass das Bild, das Sie erhalten, nicht nur ein Partikularbild ist, sondern ein Gesamtbild? Bürgermeisterin Dubrau: Das wird sicher immer ein Thema sein. Auch wenn man sich noch so viel Mühe gibt, wird man nicht alle miteinbeziehen können. Wir haben deshalb bei großen Verfahren eine sehr umfängliche Beteiligung gemacht. Sie haben vielleicht mitbekommen, wie das Verfahren beim Eutritzscher Bahnhof ablief. Dort sind zum einen in der Umgebung ansässige Bürger, Vereine und Initiativen und zum anderen über ein Zufallsverfahren des Einwohnermeldeamts eine bestimmte Anzahl an Menschen aus der Gesamtstadt eingeladen worden, die auch alle gekommen ist. Am Ende hatte man ein sehr buntes Bild. 50 Bürger dieser Stadt haben ihre sehr unterschiedlichen Interessen dargestellt und sind trotzdem am Ende zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen. Ich denke, das war eines der umfänglichsten Verfahren, welches wir je durchgeführt haben, abgesehen vom INSEK, das noch umfangreicher war. Wie gesagt, man kann nie ausschließen, dass es doch jemanden gibt, dessen Interesse nicht berücksichtigt worden ist. Ein Stück weit liegt die Verantwortung aber auch bei demjenigen selber. Wenn ich Interesse an der Entwicklung eines Standorts habe, wenn Aufrufe aushängen oder in der Zeitung veröffentlicht werden, dass dazu Gespräche stattfinden, muss ich mich auch selber kümmern und sagen: Okay, ich möchte da mitmachen. Ich habe ein Interesse daran. - Es wird keiner ausgeschlossen. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch. Stadtrat Hobusch (Freibeuter): Dazu noch einmal zwei Nachfragen. Geben Sie mir recht, Frau Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Dubrau, dass bei offenen und einladenden Beteiligungsverfahren sich in der Regel nur derjenige zu Wort meldet, der ein bestimmtes Interesse hat und in einer bestimmten Betroffenheit zu diesem Thema steht, und sich eine breite Mehrheit häufig nicht beteiligt? Zweite Nachfrage: Bauleitverfahren sind gerichtlich überprüfbar. Deswegen noch einmal: Was sind die Maßstäbe, nach denen beurteilt wird, welche Vereine und Verbände neben Trägern öffentlicher Belange dazu eingeladen werden? Bürgermeisterin Dubrau: Ich hatte Ihnen zur zweiten Frage schon gesagt: Ich würde noch mal in den 90er-Jahren Regularien nachschauen. Ich habe ein solches Verfahren, wie gesagt, noch nicht erlebt. Es gab in meiner Amtszeit keine Anträge dieser Art. Ich würde Ihnen das aber entsprechend nachreichen. Zu Ihrer ersten Frage. Natürlich melden sich diejenigen, die ein bestimmtes Interesse haben, immer zuerst. Sicher gibt es auch eine ganze Menge Bürger, die eher private Interessen haben und sich deshalb sehr intensiv beteiligen. Ein Beispiel war das Verfahren in der Ihmelsstraße, in dem eine Initiative sehr massiv für den Erhalt der Garagen gekämpft hat und dort keine Schule wollte. Aber letztendlich ist es unsere und insbesondere auch Ihre Aufgabe, zwischen solchen Interessen abzuwägen und zu einer Entscheidung zu kommen, die richtig ist für die gesamte Stadtgesellschaft. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat noch eine Nachfrage. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich würde eigentlich Herrn Hobusch antworten wollen, aber weil das nicht gestattet ist, versuche ich das in eine Frage an Sie, Frau Dubrau, zu kleiden. Ein weiteres Beispiel ist das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel. Hier ist der Bürgerverein Waldstraßenviertel durch das VTA befragt worden. Für alle, die nicht Mitglied in diesem Bürgerverein sind, gab es Bürgerforen, die sich an die Anwohner gewandt haben. Das ist doch eine ganz ordentliche Verfahrensweise in Bezug auf Bürgerbeteiligung. Bürgermeisterin Dubrau: Ja, das sehe ich auch so. Deshalb machen wir es ja so. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich gehe noch einen Schritt weiter. Herr Hobusch S e i t e | 31 meint, möglicherweise würden sich Leute dort nicht melden, obwohl sie auch ein Anliegen haben. Kommt es bei einer qualitativ guten Bürgerbeteiligung auf die Menge der Menschen an, die dort anwesend sind, oder kommt es eher darauf an, dass nachher alle Argumente auf dem Tisch liegen und abgewogen werden? Bürgermeisterin Dubrau: Letztendlich geht es uns ja um die Unterschiedlichkeit der Argumente. Ich denke, der Verwaltung und auch Ihnen sind sicherlich nicht alle Interessen, die vor Ort auf der Tagesordnung stehen, bewusst und bekannt. Deshalb fragen wir die Menschen und beziehen deren Meinungen mit ein. Am Ende versuchen wir, zu einem Ergebnis zu kommen, das möglichst viele Interessen abdeckt. Aber es wird nie gelingen, alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Man muss immer eine Entscheidung treffen. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin! Sehr geehrter Herr Hobusch! Sehr geehrte Stadträte! Könnte es sein, dass diese Liste, die dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau zur Entscheidung vorgelegt wird, damals deshalb geschaffen worden ist, um planmäßig die Vereine oder Initiativen zu informieren, die über mehrere Jahre hinweg in einem Quartier unmittelbar tätig sind? Kann es sein, dass sich unabhängig davon jeder Bürger - deshalb gibt es ja die Öffentliche Bekanntmachung - an einem normalen Bauleitverfahren beteiligen und seine Einwendungen, Stellungnahmen usw. dazu abgeben kann? Ist es nicht so - da schließe ich mich dem an, was gerade gesagt worden ist -, dass es jetzt schon gängige Praxis ist, dass eine möglichst große Bürgerbeteiligung angestrebt wird und Versammlungen und Foren veranstaltet werden, an denen eben auch diejenigen teilnehmen können, die nur partiell, an einer bestimmten Sache ein Interesse haben? Ich weiß, wovon ich spreche. Oberbürgermeister Jung: Das könnte so sein, Herr Schlegel. Bürgermeisterin Dubrau: Dem kann ich nur zustimmen. Das könnte so sein. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dubrau. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 32 Meine Damen und Herren, bevor wir in die Pause gehen, darf ich Ihnen kurz die Ergebnisse der Vorschlagslisten zur Schöffenwahl bekannt geben. Horst Zehne, Dorothea Zschachlitz. - Diese Personen erhielten nicht die notwendige Stimmenanzahl von 41. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit für die Kammern der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates erforderlich. Allen, die sich bereit erklärt haben, diese Ehrenämter von 2019 bis 2023 auszuüben, danke ich schon jetzt ganz herzlich - ich denke, auch in Ihrer aller Namen. Meine Damen und Herren, wir gehen jetzt in die Pause. Bitte finden Sie sich um 17.20 Uhr hier wieder ein. Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen. Nach Vorgabe des Landessozialgerichts sind neun Personen vorzuschlagen. Insgesamt sind 30 Bewerbungen eingegangen. (Unterbrechung) Anwesende Mitglieder des Stadtrates: 61. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 41. Abgegebene Stimmzettel insgesamt: 58. Oberbürgermeister Jung: Meine Damen und Herren, die Sitzung wird fortgesetzt. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhielten mindestens die erforderliche Stimmenzahl von 41. Deshalb war ein Losentscheid erforderlich. 8.1 Großtagespflege (VI-EF-05841) Die folgenden neun Personen wurden per Losentscheid für das Amt des ehrenamtlichen Richters ausgewählt: Peggy Burian, Pascal Hamdi, Jana Karp, Ludwig Klose, Konrad Korth, Markus Sebastian Rassow, Andrea Schmutzler, Sebastian Schulze, Joachim Senf. Gemäß Gerichtsverfassungsgesetz und Gemeinsamer Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ist eine Vorschlagsliste für die Wahl und Berufung von Schöffen im Amtsgerichtsbezirk Leipzig aufzustellen. Für die Aufnahme in diese Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Anwesende Mitglieder des Stadtrats: 61. Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erforderliche Stimmenzahl: 41. Abgegebene Stimmzettel insgesamt: 61. 918 der 930 Bewerber erhielten mindestens die erforderliche Stimmenzahl von 41. 12 Bewerber erhielten weniger als 41 Stimmen und werden deshalb nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen. Ich lese jetzt nur die Namen der 12 Bewerber vor, die nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden: Regina Erzigkeit, Karl Heinz Eschner, Marlies Jerschke, Johannes Kindler, Wolfram Koschek, Gisela Kranz, Wolfgang Ruppert, Rainer Silz, Annelie Wadewitz, Renate Weißenborn, 8 Einwohneranfragen Einreicher: Martina Müller Frau Müller, herzlich willkommen! - Bürgermeister Fabian wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau Müller! Zu Ihrer Frage: Die Stadt Leipzig wird sich gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus für eine Regelung der Großtagespflege einsetzen. Das ist meine kurze und knappe Antwort dazu. Sie wissen, dass es hierzu entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen bedarf. Wir werden uns dafür stark machen. Oberbürgermeister Jung: Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte, Frau Müller. Müller (Einwohnerin): Sehr geehrter Herr Fabian! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung! Sehr geehrte Ratsmitglieder! Erst mal bin ich erfreut und dankbar dafür, dass meine Anfrage hier behandelt wird. Das mit den Sachkosten haben wir ja schon gut hinbekommen. Jetzt hoffe ich, dass das auch für die Großtagespflege gelingt. Ich möchte Ihnen gern noch ein paar Worte mit auf den Weg nach Dresden geben. Es sollte nicht nur bedacht werden, dass es die Möglichkeit gibt, gegebenenfalls mehr Kinder in der Tagespflege unterzubringen als jetzt. Es gibt eine ganze Menge pädagogische Gründe, die dafür sprechen, dass wir die Kinder auch in einer kleinen Gruppe von maximal zehn, gegebenenfalls auch mal zwölf, zu zweit betreuen dürfen. Es werden auch nicht alle Tagespflegepersonen diesen Weg wählen, weil dazu eben auch eine pädagogische Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Grundausbildung gehört, die ich im Übrigen gerade berufsbegleitend absolviere. Ich wünsche mir sehr, dass mein Mann und ich in der nächsten Zeit nicht mehr nebeneinander, sondern miteinander arbeiten dürfen. Was bitteschön ist familiennäher als eine Familie? Das würde doch Sinn machen. Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen. Ich möchte wissen, welche Argumente Dresden anführt, die dagegensprechen? Das ist meine Frage. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Das nehmen wir so mit. Die Antwort darauf können wir jetzt nicht geben, sondern erst im Ergebnis der Gespräche mit Dresden. - Vielen Dank. 8.2 Sozialarbeit mit Obdachlosen in Leipzig (VI-EF-05858) Einreicher: Holger Erthel Herr Erthel, sind Sie da? - Da Herr Erthel nicht anwesend ist, entfällt die Antwort auf die Einwohneranfrage 05858. S e i t e | 33 also das Szenario mit einer deutlich überproportionalen Belegung der südlichen Landebahn. Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Thematik können dem Beschluss - Drucksache 05532 - entnommen werden, den Sie ja kennen. So weit meine Antwort. Auch Sie haben die Möglichkeit der Nachfrage. Bitte schön. Köster (Einwohner): Obwohl Sie vom Stadtrat in den Aufsichtsrat gewählt worden sind, ist dies trotzdem konträr zu dem, was Sie als Oberbürgermeister hier vertreten sollen. Das hat man in der Abstimmung zum Regionalplan in der letzten Ratssitzung gesehen, als Sie zu bestimmten Anträgen mit Nein gestimmt haben. Das beweist mir, dass es eben konträr ist, dass Sie zum einen das Stadtoberhaupt sind und Sie zum anderen die Interessen der Flughafen Aktiengesellschaft vertreten. Das haut miteinander nicht hin. Das sollte sich auch der Stadtrat schwer überlegen. - Danke. Die Einwohneranfragen unter TOP 8.3, 8.4 und 8.5 werden schriftlich beantwortet. Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. 8.6 Flughafen Leipzig/Halle (VI-EF-05965) Ich sehe gerade, dass Kollege Rosenthal, der die nächste Einwohneranfrage beantworten soll, noch nicht wieder an seinem Platz ist. Deshalb ziehen wir die nächste Anfrage vor. Einreicher: Stefan Köster Herr Köster, seien Sie herzlich willkommen! - Herr Köster, ich gestatte mir, darauf selbst zu antworten. Zur Frage 1. Danke für den Hinweis. Die Aktualisierung im Ratsinformationssystem wurde am 08.06.2018 nachgeholt. Mein Eintritt in den Aufsichtsrat war bis dahin nicht korrekt angegeben. Das ist jetzt richtiggestellt, ist also erledigt. Zur Frage 2. Verzeihen Sie mir das offene Wort! Repräsentative Demokratie heißt: Ich bin vom Stadtrat in diesen Aufsichtsrat gewählt worden. Damit ist der Bürgerwillen erfüllt, auch wenn Sie und die Bürger, die Sie vertreten, anderer Meinung sind. Zur Frage 3. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei Siedlungsbeschränkungen um ein Instrument der Konfliktminimierung in künftigen Baugebieten handelt. Das ist auch im Sinne der Stadt Leipzig. Die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs vollzieht Entscheidungen zum Flugbetrieb, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt fallen, lediglich nach. Unabhängig davon wurde im Ergebnis des Beschlusses der Ratsversammlung vom 31.05.2018 in die Stellungnahme der Stadt zum Entwurf des Regionalplans eine Ablehnung der Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs durch das Szenario „Reale Bahnbenutzung“ aufgenommen, 8.8 Anfrage zur Möglichkeit der Umsetzung des Konzeptes „Klasse(n) kochen!“ im städtischen Vergabeverfahren Essensanbieter für Schulen (VI-EF-05976) Einreicher: Elternrat und Förderverein der Schule in der Karl-Heine-Straße Frau Kirbach und Frau Frömmel, herzlich willkommen! - Bürgermeister Fabian wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Sehr geehrte Frau Kirbach! Sehr geehrte Frau Frömmel! Lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Heranführung von Schülerinnen und Schülern an die Zubereitung von Essen im Rahmen des schulischen Alltags und Lehrplans ist zweifellos eine wichtige und auch eine schöne Aufgabe. Deshalb freue ich mich sehr, dass die künftige Schule an der KarlHeine-Straße sich bereits heute intensiv damit befasst. Wie das Konzept genau aussehen wird und welche baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, wird derzeit zwischen den Beteiligten abgestimmt. Ihre Frage, wie ein Caterer gefunden wird, der an der inhaltlichen Umsetzung mitwirkt, kann erst im Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Rahmen der weiteren Planungen vergaberechtlich geklärt werden. - So viel von meiner Seite für heute. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Herr Professor Fabian, ich habe dazu noch eine Nachfrage. Sie haben jetzt sehr salomonisch ausgedrückt, dass das erst in Zukunft entschieden wird. Würden Sie mir recht geben, dass es schon ein Unterschied ist, ob man mit vielen Losen ausschreibt für mehrere Schulen oder ob man ein Los ausschreibt für genau eine Schule und diese Schule dann automatisch ein Mitspracherecht hat? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Wie Sie meiner Antwort entnehmen konnten, ist noch nicht endgültig geklärt, wie das Konzept genau aussehen wird und welche baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. - Das ist das eine. Die vergaberechtliche Frage werden wir im Zuge der Umsetzung klären. Sie können sich sicher sein - ich glaube, das habe ich in meinen Ausführungen eben deutlich gemacht -, dass mir dieser Ansatz sehr gut gefällt und ich mich auch dafür einsetzen werde, dass es so umgesetzt werden kann, wie die Schule sich das vorstellt, selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Aber auch da wird man sicher kluge Lösungen finden können. Ich weiß, dass meine Antwort kryptisch ist; aber ich kann heute keine bessere Antwort geben. Ich kann Ihnen nur versichern, dass ich mein mir Möglichstes tun werde, um dieses Projekt voranzutreiben. Oberbürgermeister Jung: Herr Dossin. Stadtrat Dossin (CDU): Herr Professor Fabian, ich habe noch eine kurze Frage dazu. Ihrem Wunsch entnehme ich, dass jede Schule bzw. die Schulkonferenz als oberstes Organ diesbezüglich ein Mitspracherecht haben soll. Dafür bedarf es aber auch einer zeitlichen Kette, damit alle Schulen die Chance haben, mitzumachen. Wenn wir sehr viele Einzelentscheidungen haben, dürfte das um einiges länger dauern. Schaffen wir das dann zeitlich noch? Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Diese Schule wird erst 2021 in Betrieb gehen. Das heißt: Wir haben noch ein bisschen Zeit, alles vorzubereiten. Das Gebäude wird gerade saniert. Die Schule wird Schritt für Schritt, Jahr für Jahr aufgebaut. S e i t e | 34 Wie ich weiß, arbeitet die Schule heute schon an diesem zukünftigen Konzept. Es gibt auch schon viele Schritte, mit deren Umsetzung jetzt begonnen wird. Ich denke, für die Klärung der vergaberechtlichen Fragen - ich mag da vielleicht falsch liegen - haben wir noch ein bisschen Zeit. Oberbürgermeister Jung: Jetzt zur Einwohneranfrage unter TOP 8.7: 8.7 Allgemeinverfügung vom 23.02.2018 zum Leit- und Schardeich AZ C46_L-8629/4/4 Amtsblatt vom 10.03.2018 (VI-EF-05966) Einreicher: Prof. Markus Tomas, Mario Süß und weitere Frau Wolf und Herr Professor Tomas, seien Sie herzlich willkommen! - Bürgermeister Rosenthal wird Ihre Anfrage beantworten. Bürgermeister Rosenthal: Sehr geehrte Frau Wolf! Sehr geehrter Herr Professor Tomas! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur ersten Frage. Die in Rede stehende Allgemeinverfügung wurde durch die Landesdirektion Sachsen erlassen. Die Stadt ist insofern nicht zuständig gewesen, hat sich aber im Verfahren geäußert und gegenüber der Landesdirektion Sachsen mitgeteilt, dass aus Sicht der Stadt Leipzig der Leit- und Schardeich eine Hochwasserschutzfunktion hat, ihm die Hochwasserschutzfunktion zukommt und insofern wir als Stadt Leipzig hier auch den Freistaat Sachsen in der Unterhaltung für dieses Hochwasserschutzbauwerk sehen. Die Stadt hat, wie gesagt, dafür keine Regelungskompetenz. Zur zweiten Frage. Die Landestalsperrenverwaltung teilte der Stadt 2015 mit, dass es sich im Fall des Leitdeiches um keinen Deich mit überregionaler Bedeutung handelt, dieser nicht Bestandteil des Landestalsperrenverwaltungsanlagevermögens ist und dem Deich lediglich eine lokale Hochwasserschutzfunktion für das Schloss und dessen Park zuzuordnen sei. Im Ergebnis ergibt sich aus Sicht der LTV, dass dem Deich nur eine Funktion für den Objektschutz und nicht für den öffentlichen Hochwasserschutz zukommt. Die Stadt Leipzig hat gegenüber der Landesdirektion Sachsen diesbezüglich Dissens formuliert und gesagt, dass aus unserer Sicht es sich bei diesem Deich um eine öffentliche Hochwasserschutzanlage handelt. Zur dritten Frage. Kosten sind uns nicht bekannt, zumindest nicht der Stadt Leipzig entstanden. Zur vierten Frage. Auch hier kann ich nur auf die Entscheidung der Landesdirektion Sachsen verweisen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 35 Zur fünften Frage. Aus Sicht der Landesdirektion Sachsen handelt es sich bei dem Leit- und Schardeich um keine öffentliche Hochwasserschutzanlage. Aufgrund einer Vielzahl von Widersprüchen ist die Allgemeinverfügung allerdings nicht bestandskräftig. Im Vorfeld der Widerspruchsentscheidung hat derzeit die Landesdirektion Anhörungsverfahren laufen mit Widerspruchsführern und beteiligten Behörden. Wie das Verfahren ausgeht, ist bei der verfahrensführenden LDS nachzufragen. könnte die Verfassungsverstöße beseitigen, indem er auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichtet. Er kann aber auch für die betroffenen Personen die Möglichkeit schaffen, eine weitere positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist. Zur sechsten und siebten Frage. Zuständigkeit nicht bei der Stadt Leipzig. Dadurch, dass die Allgemeinverfügung aber nicht bestandskräftig ist, ist insofern dazu auch keine Aussage aus Sicht der Stadt Leipzig möglich. Soweit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, wird die Verwaltung umgehend alle Formulare und Satzungen dahingehend anpassen, dass ein weiteres Geschlecht neben Männer und Frauen angegeben wird oder ein Verzicht auf die Geschlechtsangabe erfolgen wird. Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen? - Nein. - Aus Ihrer Mitte sehe ich auch keine Signale. - Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt Einwohneranfragen. 9 Petitionen 9.1 Eingabe zur geschlechtsneutralen Eingabemöglichkeit von Online-Petitionen (VI-P-04701-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.1.1 dazu VSP (VI-P-04701-VSP-03) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung 9.1.2 dazu ÄA (VI-P-04701-VSP-03-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses - wir haben uns damit intensiv befasst - lautet infolge des von mir Ausgeführten: Damit sind beide Varianten offen. Der Änderungsantrag, der uns heute von der Fraktion Freibeuter vorliegt, möchte den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses deshalb stelle ich unseren Vorschlag, der mehrheitlich gefasst wurde, hier noch einmal vor - nicht ergänzen, sondern ihn ersetzen. Das dort Beschriebene wäre natürlich eine Möglichkeit, was man parallel zum Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses machen könnte; das kann aber unseren Vorschlag nicht ersetzen. Deshalb möchte ich noch einmal dafür werben, doch dem Vorschlag unseres Ausschusses zuzustimmen. Vielen Dank. Herr Schmidt. Oberbürgermeister Jung: Frau Witte. Stadtrat Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Da ein Änderungsantrag zum Vorschlag des Petitionsausschusses vorliegt, möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses hier kurz vorzustellen. Hintergrund ist: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2017 entschieden, dass die Regelung des Personenstandsrechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind - ich zitiere aus der Begründung der ersten Fassung des Verwaltungsstandpunkts -: dass neben dem Eintrag weiblich oder männlich keine dritte Möglichkeit durch das Personenstandsgesetz geboten wird, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen. Dafür bestehen mehrere Möglichkeiten: Der Gesetzgeber Stadträtin Witte (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Besucher! Der Verwaltungsstandpunkt zu dieser Petition, der zur Beschlussfassung vorgelegt wird, beschreibt einfach nur das, was die Verwaltung machen muss, wenn der Bundesgesetzgeber seine Aufgaben erfüllt und die Rechtsnorm nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts herstellt. Es geht hier übrigens nicht nur um das sogenannte dritte Geschlecht. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2011 das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Bis heute ist der Bundesgesetzgeber nicht in der Lage gewesen, ein neues Gesetz vorzulegen. Und weil es einfach nur das ist, was die Stadt sowieso machen muss, war ich doch etwas wütend und ärgerlich, insbesondere auch weil Vertreter der Parteien, die sonst bei jeder Demo gegen Homo-, Trans- und sonstige Phobien vorneweg marschieren und bei der Beflaggung zum CSD Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 ganz vorn stehen und darauf aufpassen, dass sie auch ja publikumswirksam mit aufs Bild kommen, dieser einfachen Formulierung gefolgt sind. Ich habe mich dann ins Internet aufgemacht und recherchiert, auch weil man mir gesagt hat, dass das gesetzlich so vorgeschrieben ist. Ich wollte das genauer wissen, konnte aber im Internet nicht nachvollziehen, ob das tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht. Aber ich habe im Internet jede Menge Modellversuche gefunden für Bewerbungsverfahren im Zuge von Einstellungen in den öffentlichen Dienst, die anonymisiert durchgeführt werden, also ohne Name oder Geschlecht, sondern nur über Nummern. Wenn für Einstellungen in den öffentlichen Dienst ein anonymisiertes Verfahren als Modellversuch stattfinden kann, muss es doch eine Leichtigkeit sein, einen Modellversuch zu starten, ein Formular der Stadt Leipzig dahin gehend zu ändern, dass die Geschlechtsangabe künftig weggelassen wird. Ich empfehle meinen Kollegen, sich mal auf Netflix den Film „The Death and Life of Marsha P. Johnson“ anzuschauen. Marsha P. Johnson war eine der Personen, die 1969 maßgeblich in der Bar „The Stonewall Inn“ Widerstand gegen polizeiliche Gewalt geleistet hat. Ein Jahr später gab in Erinnerung an diese Übergriffe den ersten Marsch von Greenwich Village zum Central Park, der die Tradition des CSD begründete. In diesem Film wird klar gemacht: Damals waren es Transsexuelle und Drag Queens, die den Aufstand angeführt haben. Erst danach haben sich die Homosexuellen dem angeschlossen; heute ist es genau umgekehrt. In diesem Film wird ein Satz gesagt, der nicht nur für New York typisch ist, sondern auch für Deutschland: Jetzt haben die Schwulen ihre Homoehe. Jetzt sind sie zu Hause und kämpfen weiter für die Community. - Auch ich habe manchmal den Eindruck: LGBTI, das ist auch eine Wertung, nämlich erst LGB und dann TI. Menschen mit LGB sind manchmal froh, dass TI noch unter ihnen stehen und sie gesellschaftlich ein bisschen anerkannter sind. Das sieht man auch in der Akzeptanz der Gesellschaft. Ich sage immer: Ein homosexueller Mensch, egal ob Männlein oder Weiblein, kann, wenn er das richtige Charisma mitbringt, heutzutage ohne Frage Bundeskanzlerin werden. Wir hatten ja schon etliche Ministerpräsidenten aus der Liga. Aber eine transsexuelle oder intersexuelle Person als Oberbürgermeisterin einer großen deutschen Stadt ist, glaube ich, heute in dieser Gesellschaft noch nicht vorstellbar. Umso wichtiger ist es, dass wir hier ein Zeichen setzen. Jetzt werde ich persönlich. Ich habe, als ich mich damals auf meinen Weg begeben habe, ab und zu schon den Satz gehört: Leute wie dich haben S e i t e | 36 sie vergessen, in Dachau zu vergasen. - Dieser Weg ist kein einfacher, aber er hat mich stark gemacht. Ich habe meinen Weg in die Gesellschaft und meinen Platz in der Gesellschaft gefunden, und ich bin aufgrund meiner Stärke in der Lage, auch meine Rechte vehement einzufordern. Aber das können nicht alle meine Schwestern. Ich kenne einige, die an solchen Sprüchen kaputtgegangen sind und sich heute nur noch mit großen Ängsten in der Öffentlichkeit bewegen können. Für diese Leute sollten wir hier ein Zeichen setzen und sagen: Wir machen jetzt den Modellversuch bzw. probieren, dass wir das über den Modellversuch hinkriegen, um ein Zeichen zu setzen, auch weil gerade ein politischer und gesellschaftlicher Rollback zu beobachten ist. Stichwort Amtsgericht Leipzig; die damit befasst sind, werden wissen, was ich meine. Aber auch die Krankenkassen zucken inzwischen wieder zurück. Zu meiner Zeit war das noch um einiges einfacher. Ich habe gehört, dass die Weltgesundheitsorganisation gestern Transsexualität von der Liste der psychischen Krankheit gestrichen hat. Das ist zwar schön, heißt aber im Endeffekt auch, dass die Leute nichts mehr von der Krankenkasse bezahlt bekommen, sondern alles selbst bezahlen müssen. Ich bitte also gerade diejenigen, die, wenn demnächst wieder die CSD-Flagge gehisst wird, in der ersten Reihe stehen, um sich fotografieren zu lassen, hier endlich mal Gesicht zu zeigen und zu sagen: Ja, wir versuchen, das über einen Modellversuch hinzukriegen. - Ansonsten wäre es reine Heuchelei. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, bitte. Bürgermeister Hörning: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal für den Verwaltungsstandpunkt, der Ihnen vorliegt, werben. Wir haben uns mit diesem Verwaltungsstandpunkt sehr intensiv beschäftigt, auch wenn er sehr kurz ausfällt. Ich möchte an dieser Stelle noch mal einige Überlegungen der Verwaltung zu diesem Standpunkt darlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber beauftragt, und das ist gut so. Es ist gut so, dass das Bundesverfassungsgericht hier einen klaren Termin gesetzt hat, nämlich Ende des Jahres 2018. Entsprechende Entwürfe werden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene diskutiert. Wir sollten diese Gesetzgebung des Gesetzgebers abwarten. Wir haben gerade von Frau Witte - ich möchte mir nicht anmaßen, das zu bewerten - ein sehr per- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 sönliches Statement gehört, was natürlich bewegt, ein Zeugnis über Fragen von Identität, die sie persönlich betreffen. Aber wir merken auch, dass Fragen der Identität uns alle, die Gesellschaft insgesamt betreffen und dass diesbezügliche Diskussionen in der Gesellschaft hart und konfliktär geführt werden. Von daher sollten wir abwarten, bis im Bundestag oder im Sächsischen Landtag über die Frage, wie die genaue Bezeichnung für ein drittes Geschlecht umgesetzt werden kann, entschieden worden ist. Das betrifft ja nicht nur die gesetzgeberisch administrative, technokratische Ebene, sondern damit gehen auch Werturteile einher, um die in unseren Parlamenten wie immer, wenn es um grundlegende ethische und Identitätsfragen geht, ernsthaft gerungen und gestritten wird, bevor darüber entschieden wird. Basierend auf dieser Entscheidung - nichts anderes sagt unser Verwaltungsstandpunkt - sollten wir dann unser Verwaltungshandeln anpassen. Ich möchte an dieser Stelle auch als Gleichstellungsdezernent zu Ihnen sprechen. Aus Sicht des Gleichstellungsdezernats möchten wir nicht auf eine Erhebung von Geschlechtsmerkmalen verzichten. Wir halten es für sehr wichtig, dass wir über bestimmte grundlegende Merkmale von Identität Kenntnis haben und berichten können, um darüber auch Diskriminierungen, Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen benennen zu können. Das ist wiederum ein ethisches Abwägen. Aber mir ist dort die Transparenz, auch im Sinne einer Berichterstattung über die noch mangelnde Gleichstellung, sehr wichtig. Von daher an dieser Stelle noch eine zweite Begründung für unseren Verwaltungsstandpunkt, den ich Ihnen anheimstelle und für den ich werben möchte. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Bitte schön, Frau Ehms. Stadträtin Ehms (DIE LINKE): Das Gesetzgebungsverfahren ist die eine Sache. Das Bundesverfassungsgericht hat die Richtung vorgegeben. Aber gegen den Antrag zur Prüfung eines Modellversuchs ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Insofern würde zumindest ich diesen Antrag begrüßen. Oberbürgermeister Jung: Herr von der Heide. Stadtrat von der Heide (Bündnis 90/Die Grünen): Was ich mich hier frage, Herr Hörning, ist, wie es sich hier eigentlich mit der DSGVO verhält. Ich musste mich beruflich relativ intensiv mit der S e i t e | 37 DSGVO beschäftigen. Nach meiner Lesart ist darin auch geregelt, dass bei Kontaktformularen auf einer Internetseite personenbezogene Daten wie Name, Alter und Geschlecht nicht mehr grundsätzlich abgefragt werden dürfen, sondern die Angabe dieser Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Warum? Weil diese Daten für die Beantwortung des Kontaktformulars nicht gebraucht werden, sondern nur die E-Mail-Adresse. Für die Bearbeitung einer Online-Petition sehe ich daher überhaupt keinen Grund, das Geschlecht abzufragen. Das wäre ein personenbezogenes Merkmal, für das Sie erst einmal begründen müssten, warum Sie es erheben. Das werden Sie jetzt nicht beantworten. Aber ich würde Ihnen das mal mitgeben wollen. Das entspricht nicht der DSGVO, so wie ich sie verstanden habe. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Herr Hörning, was sagt es über Gleichstellung aus, wenn man weiß, dass 20 Frauen und 80 Männer oder umgekehrt eine Petition eingereicht haben? Das sagt doch über den tatsächlichen Stand der Gleichstellung genau genommen null aus. Oder wofür brauchen Sie diese Angabe sonst noch? Vielleicht habe ich Sie ja falsch verstanden. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning dazu. Bürgermeister Hörning: Frau Gabelmann, da haben Sie mich überhaupt nicht falsch verstanden. Ich halte das für sehr wichtig, so wie ich es auch für wichtig halte, dass wir im Rahmen der Wahlstatistik genau erheben können, wie die Wahlpartizipation der zwei jetzt sozusagen eingeführten Geschlechter ist. Wichtig ist auch, dass wir gebietsgeografisch wissen, wer sich wie an Wahlen beteiligt. Ich nehme Ihre Frage gerne mit, Herr von der Heide. Eine Online-Abfrage müssen wir jetzt in der Tat auch im Hinblick auf den Datenschutz bewerten. Aber ich halte es aus demokratiepolitischer Sicht für absolut relevant, dass wir wissen: Wie beteiligen sich unterschiedliche Gruppen unserer Gesellschaft über Altersgrenzen hinweg, über Wohnorte hinweg, über Geschlechtsmerkmale hinweg, am politischen Prozess? Und da ist die Petition ein ganz zentrales Element der politischen Beteiligung. Ich halte diese Angabe für unsere gemeine Beschlussfindung über den Umgang mit dem Beteiligungsinstrument Petition durchaus für wichtig. Natürlich muss man das auch datenschutzrechtlich bewerten. Aber ich glaube, diese Abwägung müssen wir auch im Lichte von Demokratiepolitik treffen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist sicherlich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aktuell geworden, aber es ist nicht erst seitdem ein Thema. Wir können als Stadt handeln, wenn wir als Stadt handeln wollen. Ich kann mich an sehr viele Beschlüsse zu sehr grundsätzlichen politischen Themen hier im Stadtrat erinnern - mein Kollege Hobusch ist bei einem anderen Tagesordnungspunkt schon darauf eingegangen -, wo wir nicht handeln können, sondern nur proklamieren und ein bestimmtes Thema in eine bestimmte Richtung adressieren können. Hier aber können wir handeln und einfach auf die geschlechtsspezifische Angabe in diesem Online-Formular verzichten. Das Bundesverfassungsgericht, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Hörning, hat bestimmte Verfahrensweisen für verfassungswidrig erklärt. Wir reden über unsere Verfassung. Es ist mir schlechterdings unerklärlich, dass Erwägungen der Statistik über dem Grundgesetz stehen können. Wir sollten uns alle sehr gut überlegen, was wir hier tun. Ich kann Sie nur eindringlich bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank. S e i t e | 38 Noch einmal meine Frage: Warum kann nicht beides möglich sein? Warum kann es nur ein Modellversuch sein? Warum können nicht beide Möglichkeiten einbezogen werden? Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok dazu. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem ist, dass der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses ein Anliegen des Petenten suggeriert, was der Petent gar nicht vorgetragen hat. Schauen Sie sich einmal an, was in der Petition formuliert ist! Darin heißt es: Zuerst einmal möchte ich mich dafür aussprechen im Online-Eingabeformular für Online-Petitionen die Auswahl der Anrede ganz wegzulassen oder um den Punkt Sonstige zu ergänzen. Das ist das Anliegen der Petition. Von Transsexualität ist überhaupt nicht die Rede. Der Petent möchte einfach nur, dass das Geschlecht nicht mehr erfasst wird. Nichts anderes möchte er. Das hat mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar nichts zu tun. Deswegen muss man auch nicht irgendetwas abwarten, weil das gar nicht das Anliegen des Petenten ist. Lesen Sie sich die Petition bitte genau durch! Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Märtens. Stadträtin Dr. Märtens (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe Frau Witte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe große Sympathien für diesen Änderungsantrag, aber ich habe auch ein Problem damit; denn er setzt sich über das Anliegen der Petition hinweg. Deswegen würde ich noch mal eindringlich auf das verweisen, was mein Kollege Schmidt gesagt hat, nämlich: Warum können wir das nicht ergänzen? Warum müssen wir das, was der Petent oder die Petentin sich wünscht, streichen und durch einen Modellversuch ersetzen? Das leuchtet mir nicht ein. Daher würde ich gern noch einmal die Frage an Sie stellen: Warum nur dieser Modellversuch und nicht das andere auch? Warum können wir nicht beides haben? Warum können wir nicht die Gesetzgebung, wenn sie novelliert ist, umsetzen und einen Modellversuch wagen? Es wäre sicherlich auch technisch gut möglich, aus dem Zwangsfeld „Geschlecht“ ein freiwilliges Feld zu machen. Wer in die Statistik eingehen und zur Statistik beitragen möchte, kann es angeben. Wer das nicht möchte, lässt das Feld offen. Oberbürgermeister Jung: Können wir jetzt abstimmen? - Gut. Dann stelle ich jetzt den Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zur Abstimmung. Bitte schalten Sie Ihr Abstimmgerät ein und geben Sie Ihre Stimme ab. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 26 - 29 - 8. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 54 - 0 - 9. So beschlossen. 9.2 Sanierung des Waldweges zwischen Industriestraße und Nonnenweg (VI-P05288-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.2.1 dazu VSP (VI-P-05288-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Der Beschlussvorschlag liegt Ihnen vor. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 9.3 Antrag auf Verhinderung der Vernichtung eines Kunstwerkes im GRASSIMuseum Leipzig (VI-P-05390-DS-02) Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 9.8 Einreicher: Petitionsausschuss 9.3.1 dazu VSP (VI-P-05390-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Freistellung von Kitagebühren (VI-P05460-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.4.1 dazu VSP (VI-P-05460-VSP-01) 9.8.1 dazu VSP (VI-P-05762-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig. 9.9 Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Die Petition ist zwar inzwischen erledigt, aber wir stimmen trotzdem darüber ab. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 9.5 Kontrolle und Überwachung von Spielplätzen (VI-P-05600-DS-02) Gibt es Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 10: 10 Wichtige Angelegenheit der Stadtbezirksbeiräte gem. § 5 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtbezirksbeiräte 10.1 Zur Zukunft des Sportmuseums Leipzig (VI-WA-05116-DS-02-NF-02) 9.5.1 dazu VSP (VI-P-05600-VSP-01) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 9.6 Petition nach § 12 SächsGemO zwecks Erstellung einer Meta-Studie über städtische Verkehrskonzepte der Zukunft sowie des ÖPNV für Stadtrat und Öffentlichkeit (VI-P-05635-DS-03) Vergabe von Aufträgen an Essensanbieter in den städtischen Schulen (VI-P05940-DS-01) Einreicher: Petitionsausschuss Einreicher: Petitionsausschuss Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Petition nach § 12 SächsGemO zur Einrichtung eines jährlichen historischen Bürgerfestes der Stadt Leipzig in Verbindung mit einem Fest für Alte Musik (VI-P05762-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 9.4 S e i t e | 39 Einreicher: Stadtbezirksbeirat Mitte 10.1.1 dazu VSP (VI-WA-05116-VSP-01) Einreicher: Dezernat Kultur Herr Fehske und Frau Geithner vom Stadtbezirksbeirat Mitte sind anwesend. - Gibt es Wortwünsche? - Bitte schön, Herr Fehske. Einreicher: Petitionsausschuss 9.6.1 dazu VSP (VI-P-05635-VSP-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Gibt es Wortwünsche? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 9.7 Petition nach § 12 SächsGemO zwecks Prüfung von appgestützter Nahverkehrsmobilität und Kleinbusmobilitätslösungen (VI-P-05636-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss 9.7.1 dazu VSP (VI-P-05636-VSP-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Fehske (Stadtbezirksbeirat Mitte): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Ich stehe hier als Vertreter des Stadtbezirksbeirats Mitte und will Ihnen unsere Wichtige Angelegenheit „Zur Zukunft des Sportmuseums Leipzig“ nahebringen. Wir haben sie bereits in den Fachausschüssen Kultur sowie Sport vorgestellt und haben von den dort Anwesenden große Zustimmung - es gab nur wenige Enthaltungen, keine Gegenstimmen - für unseren Antrag bekommen. Ich fasse noch mal kurz den Inhalt unseres Antrags zusammen. Punkt 1: Der Stadtratsbeschluss aus 2007, der eine Wiedereröffnung des Sportmuseums vorsieht, soll nun endlich umgesetzt werden. Das Sportmuseum wurde 1976 eröffnet und Anfang der 90er-Jahre leider geschlossen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Punkt 2: Die Exponate, die nach unserer Meinung, aber auch nach Meinung von Sachverständigen derzeit nicht optimal gelagert werden, sollen bis zur Wiedereröffnung des Sportmuseums angemessen gelagert werden. Punkt 3: Im Zusammenhang mit der geplanten Sportgeschichtlichen Route soll von der Verwaltung das Thema Sportmuseum in die Öffentlichkeit transportiert werden. Der Stadtbezirksbeirat Mitte ist einhellig der Meinung, dass bis jetzt viel geredet wurde. Aber, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir wollen, dass jetzt endlich auch gehandelt wird. Es wäre nett, wenn Sie sich dazu äußern könnten. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Möchten Sie etwas dazu sagen, Frau Dr. Jennicke? - Bitte schön. Einen Augenblick! Ich sehe eine Wortmeldung von Frau Körner. - Bitte schön, Frau Körner, Sie haben natürlich zuerst das Wort. Stadträtin Körner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, danke für die Worterteilung. Es ist ja üblich, dass wir Stadträte zuerst sprechen. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind sehr dankbar über diesen Antrag. Trotzdem haben wir im Kulturausschuss überlegt, ob er nötig ist; denn es gibt ja bereits einen Beschluss dazu. Wir haben dennoch zugestimmt, weil er wahrscheinlich notwendig ist. Bei unseren Museen gibt es Licht und Schatten. Ja, wir haben ein schönes neues Bildermuseum, wir haben den renommierten Grassi-Museumskomplex. Aber wir machen uns Sorgen wegen der Verzögerungen beim Naturkundemuseum, weil da auch Vereine dranhängen. Wir diskutieren das im Kulturausschuss. Wir wollen natürlich nicht, dass etwas gefährdet wird. Auch das Sportmuseum macht uns Sorgen. Wir haben es uns vor Ort angeschaut. Die Exponate sind trocken und sicher gelagert, sie sind aber nicht aufgearbeitet. Es wird viel gesammelt. Es wird mit wenig Personal, das sich sehr bemüht, sortiert. Aber die Ausstellungsobjekte werden wissenschaftlich nicht so aufgearbeitet, wie es für ein Museum notwendig wäre. All das, was dann im Museum ausgestellt werden soll, muss noch digitalisiert, dokumentiert und vor allem priorisiert werden. Deshalb, denke ich, ist es sehr gut, den Beschluss von 2007 zu erneuern und ihn jetzt etwas schärfer zu fassen. An dieser Stelle mein Dank an den Stadtbezirksbeirat Mitte, dass er so deutlich formuliert hat, dass der damalige Beschluss bisher nicht zufriedenstellend umgesetzt worden ist. Das ist wichtig, auch weil noch andere große Museumsvorhaben vor uns liegen, für die mit zweistelligen Millionenbeträgen zu rechnen ist, und zwar S e i t e | 40 für jedes Einzelne, so wahrscheinlich auch für das Sportmuseum, wobei ich den Betrag jetzt noch nicht genau beziffern kann; aber es ist davon auszugehen, dass er auch in diese Richtung geht. Auf jeden Fall wird ein Betrag in dieser Höhe für das Naturkundemuseum fällig werden. Dieses Vorhaben wird auch noch den nächsten Stadtrat beschäftigen. Mit Blick zur Kulturbürgermeisterin: Wir haben das Vorhaben mit großer Mehrheit über alle Fraktionen hinweg unterstützt. Nehmen Sie uns mit und geben Sie uns ein Zeichen, was wir tun können, um dieses Vorhaben voranzubringen! Es reicht nicht aus, dass wir nur in nichtöffentlicher Sitzung erfahren, wie schwierig die Umsetzung ist. Wir stehen zu unseren Beschlüssen, aber wir brauchen auch Berichte, dass es Schritt für Schritt vorangeht, dass Vereine nicht vor den Kopf gestoßen werden, dass Museen nicht vor den Kopf gestoßen werden, dass Fördervereine der Museen nicht vor den Kopf gestoßen werden und dass die Exponate gesichert und aufgearbeitet werden für die Bildung und die Erinnerung. Im Falle des Sportmuseums muss sowohl an den Stolz auf herausragende sportliche Leistungen als auch an das Leid im Leistungssport erinnert werden. Das muss aufgearbeitet werden. Das muss dokumentiert werden. Das Sportmuseum Leipzig hat eine einzigartige Geschichte. Es muss für die Öffentlichkeit wieder zugänglich sein. Deshalb freuen wir uns über diesen Antrag und unterstützen ihn sehr gern. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Sportmuseum steht die Stadt in der Pflicht. Warum sage ich das? 1991 wurde das Sportmuseum geschlossen vor dem Hintergrund, dass im Hauptgebäude des Sportforums zeitweilig das Amt für offene Vermögensfragen eingerichtet und deshalb Mittel zur baulichen Ertüchtigung des Gebäudes zur Verfügung gestellt wurden. Weil aber schon damals bekannt war, dass sich dieses Amt nach einer gewissen Zeit selbst auflösen wird, was in der Folge dann auch geschehen ist - es gibt heute nur noch ein Amt in Chemnitz -, war die Schließung mit der Maßgabe verbunden, dass das Sportmuseum anschließend wieder in dem dann sanierten Gebäude untergebracht wird. Auch wenn das mit RB Leipzig nun eine andere Richtung genommen hat, steht die Stadt trotzdem moralisch in der Verantwortung, nun endlich etwas für das Sportmuseum zu tun. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Jennicke, jetzt haben Sie das Wort. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Bürgermeisterin Dr. Jennicke: Sehr geehrter Herr Fehske! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Ich nehme das, was Sie hier vorgetragen haben, als Motivation mit. Der Stadtbezirksbeirat war ja auch im Fachausschuss Kultur. Ich glaube, dass ich da sehr offen berichtet habe. Nicht alles kann man öffentlich sagen, weil laufende Verhandlungen nicht gefährdet werden dürfen. Ich will aber auf einige Punkte eingehen, die Sie hier genannt haben. Zuerst: Die Sammlung ist nicht gefährdet. Das möchte ich so klar hier auch zu Protokoll geben. Die Sammlung ist trocken, sauber und angemessen untergebracht. Also: Da gibt es keinen Gefährdungszustand. Natürlich ist die Abteilung Sportmuseum mit Personal ausgestattet. Sie alle kennen Frau Dr. Rohr. Es gibt aber auch noch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Sammlung beforschen und sich um die Aufbewahrung und auch um die Vermittlung kümmern. Auch die Exponate der sporthistorischen Sammlung werden digitalisiert. Der Teil Sportmuseum ist in die fachliche Arbeit des Stadtgeschichtlichen Museum vollumfänglich eingebunden. Weil hier mehrfach wiederholt wurde, die sporthistorische Sammlung sei in Gefahr, will ich klar sagen: Sie ist nicht in Gefahr. Die Sammlung ist regulärer Bestandteil des Stadtgeschichtlichen Museums. Ja, Sie haben recht, Herr Schlegel: Es gibt eine Standortentscheidung für das Sportmuseum, und an diese fühlen wir uns auch gebunden. Wir arbeiten daran, an diesem Standort einen Neubau zu realisieren. Zur Ehrlichkeit gehört, es wäre besser, wenn wir uns dafür potente Partner suchen würden. Das Stichwort „RB“ ist hier schon gefallen. Wir sind mit dem RB im sehr positiven und konstruktiven Gespräch. Wir müssen jetzt prüfen es gibt komplexe Zusammenhänge, in die sich das Thema Sportmuseum einordnet -, wie wir das so auf die Schiene kriegen, dass wir dann auch Ergebnisse sehen. Ihre Ungeduld verstehe ich sehr gut; ich teile sie auch zuweilen. Aber Dinge sind manchmal so wie sie sind. Sie haben als Stadtrat dafür gesorgt, dass in 2017/2018 jeweils 125.000 Euro Planungsmittel eingestellt wurden. Die konnten wir jetzt noch nicht verwenden, weil für die Gesamtmaßnahme der Horizont noch nicht sichtbar ist. Ich gehe aber davon aus, Herr Bonew, dass wir diese Mittel in den nächsten Haushalt mitnehmen können. Sie haben inzwischen gute Dienste geleistet, weil sie für Schul- und Kitabauten sozusagen ausgeliehen wurden. Wenn wir sie brauchen, werden wir diese Mittel zurückbekommen und einsetzen können. S e i t e | 41 Noch ein Hinweis. Die sporthistorische Sammlung ist wertvoll und spielt auch in der Arbeit des Stadtgeschichtlichen Museums eine außerordentliche Rolle. Sie steht keinesfalls hintenan. Sie ist kein Stiefkind oder das fünfte Rad am Wagen, im Gegenteil. Das sehen Sie auch an der aktuellen Sonderausstellung „In Bewegung“ im Neubau des Stadtgeschichtlichen Museums, die sich gerade der Sporthistorie unserer Stadt widmet. Auch in Sachen Sporthistorische Route, die ja der Antrag mit aufruft, sind wir gut dabei. Es gab einen Wettbewerb. Die ersten Stationen werden demnächst realisiert. Wir hoffen, dass wir zum Turnfest 2021 einen großen Teil der sporthistorischen Stationen realisiert haben werden. Abschließend versichere ich Ihnen noch einmal: Das Sportmuseum ist auf der Agenda des Dezernats sehr weit oben. Wir sind aber nicht alleiniger Akteur und insofern auf das Wohlwollen und das Miteinander mit anderen Akteuren angewiesen. Ich werde selbstverständlich auch im Fachausschuss weiter zu den Fortschritten berichten. Wir sind auch in Verhandlungen zu Fördermitteln. Das alles ist, glaube ich, auf einem guten Weg. Mehr kann ich Ihnen leider jetzt nicht sagen. Das können Sie beklagen; das verstehe ich auch. Aber für heute muss das so weit genügen. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Dr. Jennicke. Noch einen Satz von mir, weil ich direkt angesprochen wurde. Ich verspreche Ihnen zur Person, dass ich an dem Thema dranbleibe in dem Sinne, wie Frau Dr. Jennicke eben ausgeführt hat. Wir kommen zur Abstimmung. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 10.2 Zukunft des Offenen Treffs „Völkerfreundschaft“, Einrichtung eines Veranstaltungsmanagements - Beschlussfassung (VI-WA-05548-DS-02) Einreicher: Stadtbezirksbeirat West 10.2.1 dazu VSP (VI-WA-05548-VSP-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 10.2.2 dazu ÄA (VI-WA-05548-DS-02-ÄA-01) Einreicher: Jugendhilfeausschuss Vom Stadtbezirksbeirat West ist Herr Mündlein da. Herzlich willkommen! - Möchten Sie einführen? - Bitte schön. Mündlein (Stadtbezirksbeirat West): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Es ist eine große Ehre für Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 mich, hier in der Ratsversammlung zu Ihnen sprechen zu dürfen. Dies ist aber auch mit einer besonderen Herausforderung verbunden, vor allem gegenüber meinen Kollegen im Stadtbezirksbeirat, aber auch gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern in Grünau. Ich habe zwar schon wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es eine Vorlage aus der Dienstberatung gibt, die sogar noch weitergeht als unsere Wichtige Angelegenheit; allerdings haben wir auf diese Vorlage drei Jahre lang warten müssen; denn Sie hatten bereits 2015 beschlossen, dass es ein Nutzungs- und Betreiberkonzept für die „Völkerfreundschaft“ geben und dort ein Veranstaltungsmanager eingesetzt werden soll. Eine so lange Wartezeit - das muss ich an der Stelle sagen; das wurde mir auch von meinen Stadtbezirksbeiräten so aufgegeben - fördert nicht gerade das Vertrauen in die Institutionen der Stadt Leipzig. Dies muss auf jeden Fall besser werden. Umso erfreulicher ist, wie schnell es plötzlich gehen kann, wenn man eine Wichtige Angelegenheit hier einbringt. Ich freue mich sehr darüber, dass die Stelle des Veranstaltungsmanagers bereits ausgeschrieben ist. Deswegen kommen wir zu dem Schluss: Wir werden in nächster Zeit öfter Wichtige Angelegenheiten einbringen. Es wäre nett, wenn es immer so schnell gehen würde. Lassen Sie mich jetzt noch etwas zur „Völkerfreundschaft“ an sich sagen. Die „Völkerfreundschaft“ ist eine der wichtigsten Institutionen im Stadtteil Grünau. Sie darf nicht so lange Zeit ungenutzt bleiben. Sie muss mit Leben gefüllt werden. Zeichnen wir nun ein Bild von der Zukunft der „Völkerfreundschaft“! Diese kann zu einem Begegnungsort für alle Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils werden, zu einem Ort, der von den verschiedenen und zahlreichen Vereinen mit Leben gefüllt werden kann. Dafür müssen die Vereine aber auch in die Erarbeitung des Nutzungs- und Betreiberkonzepts eingebunden und das Ergebnis dieser Erarbeitung im Rahmen eines Bürgerforums mit allen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden. So werden Vereine und Bürger nicht nur mitgenommen, sondern eingebunden in die Ausgestaltung des Programms der Nutzung dieses Hauses. Dies wird von entscheidender Bedeutung für die Zukunft und auch für die Akzeptanz dieses Angebots sein. Darüber hinaus muss die Stelle des Veranstaltungsmanagers Bestand haben. Sie ist laut Beschluss aufgrund haushalterischer Maßnahmen jetzt noch befristet mit der Option der Verlängerung. Ich möchte dafür werben, diese Stelle immer wieder zu verlängern. S e i t e | 42 Ich bitte um Ihre Zustimmung für diese wirklich Wichtige Angelegenheit und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Zum Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses, Herr Ulrich. Stadtrat Ulrich (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! In der Tat gibt es einen Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zu dieser Wichtigen Angelegenheit. Der Jugendhilfeausschuss schlägt vor, die Formulierungen in Punkt 1 zu ändern. Hintergrund ist, dass in dem Antrag von der Zukunft des Offenen Freizeittreffs „Völkerfreundschaft“ gesprochen wird. Es geht aber nicht um den Offenen Freizeittreff an sich, sondern um die Institution „Völkerfreundschaft“ und um die Zukunft der verschiedenen Angebote, die es in dem Haus gibt. Zum anderen wird beantragt, ein Konzept zu erarbeiten. Dieses Konzept gibt es bereits. Der Stadtrat hat 2015 ein Nutzungs- und Betreiberkonzept beschlossen. Dieses Konzept müsste allerdings auch aufgrund des installierten Veranstaltungsmanagements fortgeschrieben werden. So sollte das auch im Antrag formuliert werden. Der Jugendhilfeausschuss hat übrigens die Formulierung damals mit Zustimmung des Antragstellers beschlossen. Ich gehe daher davon aus, dass der Antragsteller das auch bei der Beschlussfassung jetzt so übernimmt. Oberbürgermeister Jung: Herr Mündlein dazu. Mündlein (Stadtbezirksbeirat West): Das haben wir bereits in unserer letzten Sitzung so angenommen. Oberbürgermeister Jung: Danke schön. - Das heißt: Wir stimmen über die Beschlussvorlage ab mit der Änderung des Jugendhilfeausschusses. Gibt es weitere Wortwünsche? - Dann bitte ich um Ihr Handzeichen, wenn Sie gegen diesen Beschluss stimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 10.3 Einrichtung eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) über die WilliamZipperer-Straße in Höhe Prießnitzstraße - Verweisung (VI-WA-05844) Einreicher: Stadtbezirksbeirat Alt-West Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Da es sich hier um eine Verweisung handelt, ist keine Debatte nötig. Sind Sie mit der Verweisung einverstanden? - Dann so verwiesen. Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 17: 17 Bericht des Oberbürgermeisters An dieser Stelle eine Information des Bürgermeisters für Finanzen. - Bitte, Herr Bonew. Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass durch eine Falschmeldung in einem Leipziger Internetblog in den letzten 24 Stunden der Eindruck entstanden ist, ich hätte die Haushaltssperre aufgehoben. Um es vorwegzunehmen: Die Haushaltssperre ist weiterhin in Kraft. Was ist passiert? Es gab von mir am 09.04. dieses Jahres eine Hausmitteilung und eine Verfügung mit dem Titel „Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung, Einzelverfügung zur Bewirtschaftung von Haushaltsansätzen“. Dort habe ich die Ansätze im Investitionsbudget vor dem Hintergrund - ich zitiere - „der bisher für den Mittelfristfinanzplanungszeitraum 2019 bis 2021 nicht ausgeglichenen Investitionsplanung und der häufigen Abhängigkeit der Auszahlungen für Investitionen von Fördermitteln“ gesperrt, damit wir uns, bevor wir eine Maßnahme anfangen, davon überzeugen können, dass die Fördermittelbescheide, die ja ein essenzieller Bestandteil unseres Haushalts sind, auch vorliegen. Diese Einzelverfügung habe ich dann mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre vom 27.04. noch einmal untermauert. Es gab in den letzten Tagen einige Diskussionen, ob diese Einzelverfügung mit dafür verantwortlich sein kann, dass Haushaltsausgabereste entstehen und Investitionen in dieser Stadt behindert werden. Dem ist bei weitem nicht so. Das hat auch Kollegin Dubrau in der Antwort auf die Anfrage 04620 der Fraktion DIE LINKE im August letzten Jahres attestiert. Ganz im Gegenteil: In der Antwort des Dezernats VI wird die Handhabung der Freigabe dieser Mittel als Maßnahme zur Beschleunigung von Investitionen aufgeführt. Dennoch ist es mir hier besonders wichtig, zu betonen, dass das Dezernat Finanzen und meine Person nicht mal den Anschein erwecken wollen, dass durch irgendeine Einzelverfügung auch nur eine Investition in dieser Stadt behindert wird. Wir haben deshalb in den letzten Tagen sehr intensiv im Dezernat Finanzen darum gerungen, wie wir diesen Eindruck ausräumen können. Ich habe gestern mit der Hausmitteilung „Einzelfreigabe von Investitionsbudgets bzw. im Finanzhaushalt“ wir haben sie Ihnen zur Kenntnis gegeben - die S e i t e | 43 Einzelverfügung vom 09.04.2018 aufgehoben. Alle Investitionsbudgets sind hiermit frei. Ich selbst möchte den Eindruck vermeiden, dass durch eine Einzelverfügung eines Kämmerers eine Investition verhindert werden kann. Mir ist es wichtig, auch das Handeln meiner Person stets kritisch zu hinterfragen und alles dafür zu tun, Investitionen in dieser Stadt zu beschleunigen. Somit habe ich mich gestern entschieden - ich habe die Kolleginnen und Kollegen in der Dienstberatung früh informiert -, eine entsprechende Hausmitteilung an alle Ämter zu verfassen und verteilen zu lassen. Wie gesagt, es tut mir leid, dass das für Verwirrung gesorgt hat. Alle Investitionsbudgets sind jetzt frei. Zur Haushaltssperre im Ergebnishaushalt. Diese bleibt weiterhin intakt. Die positiven Meldungen im Ergebnishaushalt, was die Einnahmen angeht, halten sich momentan mit den Risikoanzeigen aus den einzelnen Ämtern, was die Aufwendungen angeht, die Waage. Wir bereiten momentan die Abfrage zum Finanzbericht vom 30.06.2018 vor. Diesen will ich in der Mitte der Sommerpause verwaltungsweit in Umlauf bringen. Das ist unser interner Zeitplan. Erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Finanzbericht zum 30.06. vorliegt - er umfasst die Zahlen eines kompletten Halbjahrs unter Zuarbeit der Fachämter -, können wir noch einmal kritisch überprüfen, ob wir die Haushaltssperre weiter aufrechterhalten müssen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: So weit Herr Bonew. Herr Wehmann dazu. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Bonew! Meine Damen und Herren! Trotzdem noch eine Rückfrage. Sie haben explizit gesagt: Die Haushaltssperre ist weiterhin in Kraft. Nur die Budgets im sogenannten Investitionshaushalt sind wieder freigegeben. - Das heißt: Die Ämter und Dezernate dürfen im Rahmen der Stadtratsbeschlüsse wieder frei darüber verfügen. Meine Frage ist: Was hat Sie am 26.04.2018 bewogen, mit Wirkung zum 27.04. auch das Thema Investitionen in die Haushaltssperre mit aufzunehmen? Die Zahlen, die Sie vorgelegt haben und die ich unter anderen mit aufgenommen habe, haben doch zu der Erkenntnis geführt, dass durch Investitionsauszahlungen der Haushalt tatsächlich nicht gefährdet ist. Deshalb noch einmal meine Frage: Was hat Sie damals bewogen, das zu tun? Bürgermeister Bonew: Sehr geehrter Herr Wehmann, ich habe sie am 26.04. nicht gesperrt. Die Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 44 Investbudgets unterlagen nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung gar keiner Freigabe. Mit Einzelverfügung vom 09.04. blieben alle Investbudgets wie schon in der vorläufigen Haushaltsführung gesperrt und unterlagen einer gesonderten Prüfung, ob eine Maßnahme entweder als Neumaßnahme oder als Fortführung durchgeführt wird und ob - das ist der eigentliche Grund - ein rechtswirksamer Fördermittelbescheid vorliegt und somit die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Die Investbudgets wurden demzufolge von der Haushaltssperre vom 27.04. überhaupt nicht tangiert. Dennoch habe ich mich dazu entschlossen, um jeden Anschein vom Dezernat Finanzen wegzuweisen, wir würden Investitionsobjekte aufhalten. Das wollen wir nicht. Wir wollen alles dafür tun, dass jede Investition in dieser Stadt pünktlich auf die Straße kommt, im übertragenen Sinne. Die Argumentation, die mich am 26.04. zu einer Haushaltssperre bewogen hat, hat nichts, aber auch gar nichts mit der Sperrung der Investbudgets zu tun, oder anders herum gesagt: Die Investbudgets wurden nicht gesperrt. Sie wurden mit der Inkraftsetzung der Haushaltssatzung am 09.04. erstmalig freigegeben. Das sind zwei getrennte Argumentations- und Diskussionsstränge. Bei den Investbudgets müssen wir uns vergewissern, dass insbesondere durch die Fördermittelgewährung die Gesamtmaßnahme finanziell abgesichert ist. Das ist der eine Teil des Finanzhaushalts. Die haushaltswirtschaftliche Sperre umfasst den Rest und wurde von mir am 26.04. erlassen. Das tangiert wiederum die Investbudgets überhaupt nicht. 18.1 Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis zu einem Wert von 1.000 € bis April 2018 (VI-DS-05882) Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Herr Bonew, es mag ein bisschen rechthaberisch klingen, aber Sie haben explizit den Teil vom 09.04., zu dem Sie bereits ausgeführt hatten, jetzt noch einmal in das Thema der haushaltswirtschaftlichen Sperre am 26.04. eingeschlossen und gesagt, dass - da gebe ich Ihnen recht - sich nichts ändert. Sie hätten ja auch sagen können, Herr Bonew: Das Thema wird so verfolgt, wie wir es ab heute machen. Das wäre ja kein Problem gewesen. Bürgermeister Bonew: Ja, das hätte ich tun können, habe ich aber nicht. Die mit der genannten Hausmitteilung getroffene Einzelverfügung zum Investitions- und Finanzhaushalt wird aufrechterhalten. Das ist die einzige Erwähnung der Investbudgets in der Haushaltssperre. Noch einmal: Ich bin davon überzeugt: Keine Investition wird dadurch behindert, und keine Investition in der Stadt wird beschleunigt, weil ich diese Einzelverfügung jetzt aufgehoben habe. Wir in der Kämmerei müssen jetzt einen anderen Prüfmechanismus einführen, um uns zu vergewissern, dass eine Gesamtmaßnahme durchfinanziert ist. Oberbürgermeister Jung: Im übertragenen Sinne. - So weit der Bericht. Herzlichen Dank. 18 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen Einreicher: Dezernat Finanzen Gibt es zur Vorlage Hinweise oder Meinungen? Können wir offen abstimmen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19 Vorlagen I 19.1 Wiederbestellung der Geschäftsführung der Lecos GmbH (VI-DS-05845) Einreicher: Oberbürgermeister Wir schlagen Ihnen vor, Herrn Kühne, der schon seit 2001 in der Lecos sehr gute Arbeit leistet, für weitere fünf Jahre wiederzubestellen. Der Mitgesellschafter KISA unterstützt seine Wiederbestellung. Gestatten Sie mir noch zwei Sätze. Unter der Leitung von Herrn Kühne konnte sich die Lecos als ein anerkannter, zuverlässiger und gut aufgestellter kommunaler IT-Dienstleister in der Tat profilieren. Ich möchte Ihnen ausdrücklich danken, Herr Kühne, für die Arbeit der letzten Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2018. Sie haben es in der Hand, die Wiederbestellung heute zu vollziehen. Können wir das offen tun? - Ich sehe Einverständnis. Dann bitte ich um Ihr Handzeichen. Wer stimmt der Wiederbestellung von Herrn Peter Kühne zum 1. Januar 2019 zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme. Ein großartiges Ergebnis, Herr Kühne. Herzlichen Glückwunsch! Auf weitere gute Zusammenarbeit! Meine Damen und Herren, wie anfangs vereinbart und wie auch aus Ihrer Mitte gewünscht, rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 19.23 auf: Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 19.23 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Zeitweise Änderung der Hauptsatzung im Wirkungsbereich üpl. Ausgaben (§ 8 Abs. 3, Nr. 31i + § 13 Abs. 12, Nr. 3) bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Bereich Kita und Schule (VIDS-05725-NF-02) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Einreicher: Dezernat Finanzen Wird das Wort gewünscht? - Herr Morlok, bitte schön. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Glückwunsch auch von meiner Seite, Herr Kühne! - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist in der Tat eine schwierige Vorlage. Wir haben gerade von Herrn Bonew im Zusammenhang mit Haushaltssperre und Einzelfreigabe gehört, wie wichtig es ist, dass Investitionen, die wir im Stadtrat beschlossen haben, schnell umgesetzt werden, damit sie in unserer Stadt wirksam werden können. Wir haben in vielen Fällen festgestellt - die hohen Ausgabenreste im investiven Bereich sind ein Indiz dafür -, dass es offensichtlich nicht so ist, wie wir uns das als Stadtrat wünschen. Das kann vielfältige Ursachen haben. Wir haben das auch schon in anderem Zusammenhang diskutiert. Eine Ursache kann sein, dass die Durchläufe innerhalb der Verwaltung, aber auch innerhalb des Stadtrats zu lang sind und dies die Umsetzung der Maßnahmen verzögert. Ich war schon etwas überrascht über die Ursprungsvorlage, die nach dem Motto verfasst war: Hier und da ändern wir was, der Oberbürgermeister bekommt eine Art Blankoscheck. - Informationen für den Stadtrat waren auch nicht angedacht. Deshalb bin ich sehr dankbar dafür, dass wir diese Dinge im konstruktiven Gespräch mit dem Dezernat Finanzen und dem Bürgermeister für Finanzen besprechen konnten und dass die Anliegen aus dem Stadtrat aufgegriffen wurden - dabei ging es um die Information der Ausschüsse, aber auch um die Information des Stadtrats insgesamt, weil der Stadtrat ja Kompetenzen abgibt und nicht die Ausschüsse -, dass also entsprechende Kompromisse erzielt werden konnten. Ich finde das auch deswegen bemerkenswert, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil wir das heute bereits im Rahmen der Anfrage zur Änderung der Hauptsatzung diskutiert haben. In der Tat müssen wir konstatieren, dass unsere Hauptsatzung schon etwas älter ist und auch die Betragsgrenzen in der Hauptsatzung etwas älter sind. Es gab S e i t e | 45 seitdem eine Preissteigerung im Bereich der allgemeinen Lebenshaltungskosten, aber insbesondere auch im Baubereich. Herr Oberbürgermeister, wir als Fraktion werden uns sehr genau anschauen, wie das Verfahren, das wir hier heute beschließen, im Zusammenhang mit dem Kita- und Schulbau funktioniert. Wir müssen uns gerade im Hinblick auf die Änderung der Hauptsatzung Gedanken machen, ob und, wenn ja, in welchem Umfang Betragsgrenzen gegebenenfalls nach oben angepasst werden müssen und zu welchen Verfahrensweisen wir kommen, um hier im Stadtrat wie auch in der Verwaltung schnellere Abläufe zu ermöglichen. Deshalb appelliere ich an Sie, Kollege Bonew, die Ermächtigung, die Sie heute mit der Änderung der Hauptsatzung bekommen, sorgsam zu nutzen. In dem Maße, wie wir hier ein gutes Zusammenarbeiten zwischen Stadtrat und Stadtverwaltung etablieren können, wird auch die Bereitschaft steigen, in Zusammenhang mit einer Änderung der Hauptsatzung über andere Betragsgrenzen zu reden und über Verfahren, die die Abläufe zukünftig beschleunigen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Stadtrat Georgi (CDU): Nur ganz kurz vom Platz aus. - Das, was Herr Morlok gerade gesagt hat, möchte ich persönlich ausdrücklich unterstreichen. Hier treten im Augenblick eine Reihe von Dingen zutage, die mich sehr zweifeln lassen an dem Bewusstsein der Verwaltungsspitze für den Umgang mit Geldern. Insofern wäre es mir ausgesprochen wichtig, diese Sorgfalt noch einmal anzumahnen und damit das zu unterstreichen, was Herr Morlok gerade gesagt hat. Dass ich aus geschlossenen Ausschüssen nicht berichten kann, ist selbstverständlich. Aber ich glaube, jeder kann nachvollziehen, was ich meine. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Wehmann. Stadtrat Wehmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir als Fraktion DIE LINKE sehen solche Themen immer sehr kritisch, haben uns aber in dem Prozess der Änderung aktiv miteingebracht. Das bedeutet: Wir haben selbst einen Beschlussvorschlag initiiert. Dieser betraf nicht nur das Datum der Befristung der Änderung der Hauptsatzung bis zum 31.12.2020, sondern auch Teile dieser Vorlage. Das ist jetzt in den Beschlusstext bzw. in die Satzungsänderung mit aufgenommen worden. Ich will hier nicht alles aufzählen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Auch uns ist ganz wichtig, dass die Verwaltung sorgsam und verantwortungsbewusst mit den geänderten Budgetrechten umgeht. Wir gucken uns das genau an, um zu entscheiden, inwieweit wir dann, wenn es zu einer Änderung der Hauptsatzung kommen sollte - hoffentlich bis zum 31.12.2018; Herr Oberbürgermeister, wir haben das hier schon oft thematisiert -, mit gutem Gewissen vielleicht auch anderen fälligen Regelungen zustimmen können, die aber nicht zum Nachteil der Mitwirkung des Stadtrats führen sollten. Oberbürgermeister Jung: Bevor wir die Vorlage gleich beschließen, will ich nicht versäumen, mich herzlich zu bedanken für den Vertrauensvorschuss, den wir damit bekommen. Damit werden wir in der Lage sein, das eine oder andere wirklich schneller auf den Weg zu bringen. Ich sage Ihnen zu, dass wir alles dafür tun werden, Ihr Vertrauen auch zu rechtfertigen. Wir kommen zur Abstimmung. Da es sich um eine Satzung handelt, bitte ich um elektronische Stimmabgabe. Bitte Ihre Stimme jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 53 - 1 - 3. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und auf gute Zusammenarbeit! Wir fahren fort mit Tagesordnungspunkt 19.3: 19.3 Erwerb des Raumsystems am Standort Schule 5, Eitingonstraße 5, 04105 Leipzig (VI-DS-05832) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Gleich vorab: Die Fraktion DIE LINKE wird der Vorlage zustimmen, da sie heute alternativlos ist. Dennoch üben wir massive Kritik am Vorgehen der Verwaltung. Warum? Das möchte ich hier gern erläutern. Wir sollen heute den Beschluss fassen, die Container - Entschuldigung -, das Raumsystem für die Grundschule 5 zu kaufen. Gleichzeitig wird uns quasi in einem Nebensatz mitgeteilt, dass ein Umzug der Schule 5 ins Gebäude der derzeitigen Sportoberschule mit extremer Verspätung geschieht, nämlich frühestens im Jahr 2024. Die Kommunikation finde ich wirklich grenzwertig. Statt offen mit uns und mit den Eltern, Kindern und Lehrern umzugehen, wird diese wichtige Information in einem Beschluss versteckt, bei dem es angeblich nur um den Kauf des Raumsystems geht. S e i t e | 46 Ganz nebenbei liest man dann noch in der Vorlage, dass nicht allein die Bauverzögerung der Sportoberschule zu dieser Verzögerung führt, sondern dass das allgemeine Platzproblem in Leipziger Schulen weitere Verzögerungen verursacht. So soll die künftige Grundschule noch vor der Sanierung und Herrichtung als Interimsstandort für eine Grünauer Oberschule genutzt werden. Nicht dass ich etwas dagegen hätte, aber sollte es bei der Sanierung der 94. Schule zu Verzögerungen kommen, wird sich der Umzug der Grundschule 5 weiter verzögern. Aber gut, die Zukunft wird zeigen, ob die Grundschule 5 überhaupt irgendwann aus dem Raumsystem auszieht. Ein anderer, noch größerer Kritikpunkt meiner Fraktion und mir an der Vorlage ist die Steuerverschwendung. Steuerverschwendung deshalb, da wir der Meinung sind, dass man schon viel eher in der Verwaltung hätte wissen können, dass das Raumsystem sehr lange in Benutzung sein wird, was eine Miete unwirtschaftlich macht. Man hätte viel eher den Schwenk zum Kauf der Container vollziehen müssen. Ich jedenfalls kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass ich persönlich genau diese Sache schon bei der letzten Mietvertragsverlängerung angesprochen habe. Allein, damals wurde mir lang und breit erklärt, dass ich auf keinen Fall recht habe - niemals! -, meine logischen Berechnungen überhaupt nicht stimmen würden und die Container auf keinen Fall so lange benötigt werden. Als ich dann darauf hinwies, dass man die gekauften Container ja auch an anderen Standorten wiederverwenden könnte, sich ein Kauf also auf jeden Fall lohnen würde, bekam ich damals zur Antwort, dass das doch gar nicht ginge. Die Container könnten schon alleine wegen der ganzen Anschlüsse auf keinen Fall an einer anderen Stelle nachgenutzt werden. Jetzt setzen wir ganze Containerdörfer innerhalb der Stadt um und führen sie anderen Nutzungen zu. Das kommt mir manchmal vor wie bei Pippi Langstrumpf: Widdewiddewitt, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. Sehr geehrte Damen und Herren, wie eingangs schon gesagt, die Zustimmung zu dieser Vorlage ist heute alternativlos. Wir hätten uns diese Vorlage viel eher gewünscht. Dem Steuerzahler wäre so viel Geld erspart worden. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt gegen den Erwerb des Raumsystems? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 19.4 Baubeschluss: Kita Zeumerstr. 5, 04347 Leipzig - Ersatzneubau i. V. m. einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-05783) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.5 Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Erweiterungsneubau der Johannes-Kepler-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig, Dieskaustraße 76 sowie Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO (VI-DS-05885-NF-01) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.6 Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Modernisierung Sitzungssaal (VI-DS-03411-NF-04) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.6.1 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-02) Einreicher: AfD-Fraktion 19.6.2 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-03) Einreicher: SPD-Fraktion 19.6.3 dazu ÄA (VI-DS-03411-NF-04-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter 19.6.4 dazu ÄA (VI-DS-03411-NF-04-ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 19.6.5 dazu ÄA (VI-DS-03411-NF-04-ÄA-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einreicher: SPD-Fraktion 19.6.6 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-04) Einreicher: Behindertenbeirat 19.6.7 dazu ÄA (VI-DS-03411-ÄA-05) Einreicher: Stadträtin U. E. Gabelmann Ich schlage vor, die Fraktionen der Größe nach aufzurufen. - Hat die CDU Redebedarf? - Das ist nicht der Fall. Dann beginnen Sie, Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Das UNJahr der Behinderten 1981 führte dazu, dass in vielen Städten und Ländern fortan Behinderten S e i t e | 47 mit ihren besonderen Ansprüchen eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird, so auch in Leipzig, wo zum Beispiel in Grünau Straßen- und Freiflächenprojekte oder im gesamten Stadtgebiet Bushaltestellen hinsichtlich Absenkungen überprüft wurden. Die Fassung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2016 besagt eindeutig - Zitat -: In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von „Ausgegrenzten“, sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich zu machen. Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Ende des Zitats. In Leipzig wird unwidersprochen auch durch die Strategie der Inklusion viel dafür getan. Erinnert sei an umfangreiche Einbauten beim Neubau oder bei der Sanierung von Kitas und Schulen. Nicht wegzuwischen ist aber der Verdacht, dass nur gesetzlichen oder DIN-Vorschriften Genüge getan wird, um beispielsweise eine Nutzungsfreigabe bei Schulen oder Kitas zu erhalten. Erinnert sei an das zähe Ringen um den Aufzug im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhofsvorplatz oder an das Ringen um die Barrierefreiheit zu Wahllokalen, was ja ständiges Thema ist. Barrierefreiheit funktioniert aber nur, wenn diese wie bei einem Linienbauwerk uneingeschränkt funktioniert. Auch in unserem Rathaus, das wir nun schon seit 1991 sanieren, tun wir uns oft schwer damit - ich erinnere an fehlende Geländer an den Eingangstreppen -, weil dies möglicherweise dem Denkmalschutz nicht gefallen könnte. Sowohl der Sitzungssaal als auch der Festsaal sowie die Wandelhallen im Neuen Rathaus sind wichtige Orte der Begegnung. Die Stadträtinnen und Stadträte sind als Vertreter der Bürgerinnen der Bürger Teil der Stadtgesellschaft. Aus diesem Grund darf es in diesen Räumlichkeiten auch partiell keinen Verzicht auf Barrierefreiheit geben. Außerdem werden diese Räume auch für andere öffentliche und halböffentliche Veranstaltungen intensiv genutzt. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben wir den Änderungsantrag zur Beschlussvorlage zur Modernisierung des Sitzungssaals gestellt. So stimmen wir, wie vorgeschlagen, der Variante III, Möblierung 1, zu, fordern aber, dass der Plenarbereich durchgängig - also auch das Red- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 nerpult und die Tribüne - behindertengerecht modernisiert wird. In die im Verwaltungshandeln zu präzisierende Planung ist deshalb auch der Behindertenverband mit einzubeziehen. Nach unserer Auffassung sind in unserem Änderungsantrag die Änderungsanträge 01 und 04 enthalten. Dem Änderungsantrag 03 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmen wir zu. Dem Änderungsantrag 05 der Stadträtin Gabelmann könnten wir nur zustimmen, wenn an der vorgeschlagenen Getränkebar im Sitzungssaal auch aljoholische Jetränke ausjejeben werden, aber bitte für jeden nor einen wönzigen Schlock. Oberbürgermeister Jung: Für die SPD-Fraktion Frau Wohlfarth. Stadträtin Wohlfarth (SPD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Gäste! Liebe Kollegen! Die Frage nach einem zeitgemäßen Ratssaal ist eine entscheidende. Wie wollen wir, die wir wahrscheinlich zu großen Teilen nicht direkt vom Saal profitieren, ihn haben? Wie kann er auch so genutzt werden, dass über eventuelle Vermietungen bei Kongressen oder Ähnlichem finanzielle Rückflüsse an die Stadtverwaltung entstehen, die perspektivisch die Betreibung und den Ausbau des Ratssaals rechtfertigen? Wir haben uns entschieden, uns dafür einzusetzen, dass hier im Saal eine Mikrofonanlage eingebaut wird, damit er auch den höheren Anforderungen für Kongresse oder Tagungen entspricht. Dieser Saal ist nicht nur für uns wichtig; er ist auch für die Leipziger und für Leipzigs Gäste wichtig. Das Neue Rathaus als zentraler Ort politischer Entscheidungen kann somit auch zu einem Ort mit hoher Attraktivität für Kongresse und Weiteres werden. S e i t e | 48 Zuschauer am Livestream! Wir Grüne stimmen heute der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sanierung und Modernisierung des Sitzungssaals zu. Der natürliche Verschleiß der Möblierung, die Einrichtung einer elektronischen Abstimmungsanlage, aber auch unser Wunsch, den Sitzungssaal so zu sanieren und zu modernisieren, dass er einem modernen Demokratieverständnis entspricht und eine Politik auf Augenhöhe ermöglicht, haben uns 2014/2015 bei der Aufstellung des damaligen Doppelhaushalts bewogen, mit einem entsprechenden Haushaltsantrag selbst initiativ zu werden. Gut Ding will Weile haben. Und so will ich mich als Vertreter meiner Fraktion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe bei den Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und allen anderen, die im Laufe des Verfahrens immer wieder zu vertiefenden Beratungen hinzugezogen werden mussten, für die konstruktive Zusammenarbeit bei den mehrmaligen Sitzungen über einen längeren Zeitraum recht herzlich bedanken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in den Sitzungen haben wir sehr schnell bemerkt, dass es nicht die Lösung geben wird, mit der alle rundum glücklich sein werden; denn insbesondere den Denkmalschutz mit seinen Anliegen galt es zwingend bei verschiedenen Fragestellungen immer wieder zu beachten. Der Weg zur heutigen Beschlussfassung war deshalb mitunter auch ein schwieriger. Unter diesen schwierigen Voraussetzungen ist das heute zur Abstimmung gestellte Ergebnis eines, das sich am Machbaren orientiert und mitnichten eine Luxussanierung ist. Die Grünen-Fraktion wird das Anliegen des Behindertenbeirats in Bezug auf die Barrierefreiheit unterstützen, ein ganz gewichtiger Punkt, der wirklich nicht unter den Tisch fallen darf. Es ist für uns nicht wichtig, ob vorrangig wir Stadträte diese Mikrofonanlage nutzen. Wichtig ist uns, dass sie zur Verfügung steht, wenn sie gebraucht wird. Ob die kommenden Ratsfraktionen sie tatsächlich nutzen werden, liegt in der freien Entscheidung jeder Ratsfraktion selbst. Wichtig ist uns, diese Anlage aus wirtschaftlichen Gründen vorzuhalten. Deswegen möchte ich Sie bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Danke. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt auch der gemeinsame Änderungsantrag von der SPD und uns Grünen vor. Frau Wohlfarth hat bereits einiges dazu gesagt. Wir finden, dass das Argument, dass aus Gründen der politischen Debattenkultur auf den Einbau von Tischmikrofonen verzichtet werden soll, ein gänzlich schwaches ist; denn mit Blick auf den Bundestag, andere Parlamente oder Sitzungssäle lässt sich dies sehr leicht widerlegen. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner. Meine Damen und Herren, auch ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Änderungsantrag der beiden Fraktionen. - Danke schön. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und Oberbürgermeister Jung: Herr Keller. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Stadtrat Keller (AfD): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten einen Änderungsantrag dazu gestellt, der sich inzwischen zu großen Teilen erledigt hat, weil die interfraktionelle Arbeitsgruppe schon einiges so geregelt hat, wie wir darin vorgeschlagen hatten. Wir wollten keine Luxusvariante, dass also nicht Geld für etwas ausgegeben wird, was es hier nicht braucht. Den Einbau einer Mikrofonanlage halten wir für eine gute Idee. Wir wollten, dass weniger Plätze zur Verfügung stehen und stattdessen mehr Raum geschaffen wird. Auch diesem Anliegen ist man entgegengekommen. Offen ist jetzt nur noch eine Frage, nämlich zur 1990 eingebauten Klimaanlage. Wir wollten, dass diese lediglich umgerüstet wird, gegebenenfalls mit Lärmdämmung und geräuscharmen Lüftern ausgestattet wird. War das nicht im Gespräch? Darauf hätte ich gern noch eine Antwort. Ich weiß nicht, ob es eine Lösung gibt, die ein bisschen kostengünstiger wäre, als die Klimaanlage komplett auszuwechseln. Bis auf diese Frage hätte sich unser Änderungsantrag erledigt. Wir würden ihn dann zurückziehen. Oberbürgermeister Jung: Ich glaube, das geht nicht. Mein Stand ist: Wir können die Lüftung nicht mit einer Sparvariante umrüsten. Es nutzt nichts, sie mit geräuscharmen Lüftern auszustatten. Auf Deutsch: Die ist durch. - Frau Dubrau sieht es auch so. Frau Gabelmann, bitte Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Vielen Dank, Herr Schlegel, für die schöne Einführung unseres Änderungsantrags. - Möglicherweise ist das tatsächlich eine Schnapsidee; das gebe ich zu. Aber die Frage ist doch: Brauchen wir, wenn hier im Saal künftig auch Veranstaltungen durchgeführt werden sollen, nicht auch die Möglichkeit eines Getränkeausschanks? Wer immer hier eine Veranstaltung durchführen möchte, muss auf das Catering vor dem Saal zurückgreifen. Wir wissen selbst, dass das ein nicht unerhebliches Hin und Her ist. Wenn die Leute draußen sind, bekommen sie nicht mit, was im Saal läuft. Es gibt draußen eine gewisse Geräuschkulisse, natürlich auch durch die Höhe der Halle bedingt. Man braucht für das Catering auch Personal etc. Für jemanden, der hier eine Veranstaltung durchführen will, kann das mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden sein, den er gegebenenfalls scheut, und auf eine Veranstaltung hier in Gänze verzichtet. Das heißt: Wenn wir den Raum öffnen und dadurch etwas mehr Platz haben, was ja so geplant ist, hätten wir durchaus die Möglichkeit, eine S e i t e | 49 Bar einzubauen. Wir haben das immer mal wieder angesprochen. Viele Leute haben gesagt: Wenn du das beantragst, meine Stimme hast du. - Jetzt wäre die Möglichkeit, das auch zu zeigen. Ob dort auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist von Veranstaltung zu Veranstaltung zu entscheiden. Viele werden mir zustimmen, dass es mehr als eine Stadtratssitzung gab, wo wir gedacht haben: Ohne Alkohol ist das nicht mehr zu ertragen, und heimlich Mon Chérie gegessen haben. - Wer jetzt sagt, er kennt das nicht, der lügt. Von daher wäre tatsächlich zu überlegen, ob wir das, wenn wir diesen Veranstaltungssaal künftig auch vermieten wollen, in der einen oder anderen Variante realisieren. Welche Variante zum Zuge kommt, wie die Getränkeanlage bestückt wird usw., das können wir später punktuell entscheiden. Ich bin mal gespannt, wie Sie sich zu unserem Antrag verhalten werden. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Werte Gäste! Werte Stadträte! Werte Damen und Herren Dezernenten! Ich möchte für den Änderungsantrag des Behindertenbeirats werben. Es ist gut gemeint, wenn gesagt wird: Der Behindertenverband soll einbezogen werden. - Aber es gibt sehr viele Arten von Behinderungen. Auch dieser Verband sitzt im Behindertenbeirat. Wir haben ein Organ in diesem Stadtrat geschaffen, das auch genutzt werden und zur Planung dieses Saals seinen Beitrag erbringen sollte. Es ist nur sinnvoll, wenn der Behindertenbeirat der Stadt Leipzig hier mitsprechen darf. Um nichts weiter wird in diesem Antrag gebeten. Deswegen bitte ich um Zustimmung. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Ich habe mich hier zu Wort gemeldet, weil uns hier ein Änderungsantrag von SPD und Grünen vorliegt, in dem der Einbau einer Mikrofonanlage vorgeschlagen wird. Frau Wohlfarth, Sie haben zu Recht ausgeführt: Wenn wir den Raum vermieten wollen, gehört dies zu einer modernen Tagungsinfrastruktur dazu. Deswegen sollte man die Voraussetzungen dafür schaffen, wenn man hier eh investiert. Das im Nachhinein zu machen, wäre viel teurer. Sie haben ja in Ihrem Wortbeitrag offengelassen, ob der Stadtrat die Mikrofonanlage dann auch tatsächlich für die Debatten hier nutzt. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will hier auf einen Punkt aufmerksam machen, der uns persönlich wichtig ist. - Das interessiert die AfD jetzt offenbar nicht so, vielleicht auch weil Debattenkultur nicht ihr Thema ist. - Weil uns die Debattenkultur aber wichtig ist, wollen wir hier auf einen Punkt hinweisen. Ich denke, es ist wichtig, dass man, wenn man sich im Stadtrat zu Wort meldet, sich auch deutlich sichtbar für die Kollegen zu Wort meldet, also nicht sitzend vom Platz aus, sondern entweder nach vorn ans Rednerpult oder an ein Saalmikrofon geht. Ich möchte verhindern, dass beim Einbau der Mikrofoninfrastruktur an unseren Plätzen eine Variante eingebaut wird, die man, wenn man steht, nicht nutzen kann. Ich möchte jetzt keinen Änderungsantrag formulieren. Aber, Herr Oberbürgermeister, vielleicht können Sie das in das weitere Verfahren mitaufnehmen. Ich will jetzt auch nicht über technische Lösungen reden. Nur, wenn wir uns als Stadt entscheiden, zukünftig von unseren Plätzen aus zu reden, dann brauchen wir eine Mikrofoninfrastruktur, die auch das Reden im Stehen ermöglicht. Das bitte ich im weiteren Verfahren zu bedenken. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach meinem Verständnis ist es dem Behindertenbeirat unbenommen, sich mit der fertigen Planung zu beschäftigen. Aber wir geben heute den Auftrag an die Stadtverwaltung, das Konzept, so wie hier vorgeschlagen, durchzuziehen als Verwaltungshandeln. Von uns ist lediglich gesagt worden - so ist es ja auch allgemein üblich -, dass der Behindertenverband mit seinen Fachleuten für Barrierefreiheit miteinbezogen wird, also dass nicht noch einmal zig Gremien damit befasst werden sollen. Oberbürgermeister Jung: Ich will versuchen, Stellung zu den einzelnen Änderungsanträgen zu beziehen. Zunächst zum Änderungsantrag 02 der AfD-Fraktion. Sie hatten eben mitgeteilt, dass Sie diesen Antrag zurückziehen, weil er sich erübrigt hat. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion ÄA-03 wird von mir übernommen. Der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung wird einbezogen. Der Änderungsantrag NF-04-ÄA-01, der vorsieht, das Rednerpult barrierefrei umzubauen, wird von mir auch übernommen. S e i t e | 50 Den Änderungsantrag NF-04-ÄA-02 der Fraktion DIE LINKE, den Plenarbereich komplett barrierefrei zu realisieren, kann ich nicht übernehmen. Ich will es kurz begründen. Im Änderungsantrag NF04-ÄA-06 des Behindertenbeirats, den ich übernehme, ist sehr realistisch formuliert, was geht und was nicht geht. Weitreichende barrierefreie Zugänglichkeit schaffen wir. Wir haben den Kompromiss miteinander auszuhandeln: Wollen wir vom Platz des Oberbürgermeisters auf dem Podium bis in die letzte Reihe Augenhöhe realisieren, oder wollen wir die Barrierefreiheit organisieren? Beides zusammen wird nicht gehen. In dem Moment, wo der Plenarbereich angehoben wird, wird es baulich kaum möglich sein, auch den letzten Platz in der letzten Reihe komplett barrierefrei einzurichten. - Wir verlieren damit zu viele Sitzplätze, Herr Pellmann. Das haben wir genau ausgerechnet. Das heißt: Weitreichende Barrierefreiheit ist unser Ziel, unbedingt; aber wir werden wahrscheinlich hier und da einen Kompromiss machen müssen. Sicherstellen müssen wir, dass das Podium, aber auch möglichst viele andere Bereiche bis hin zum Medienbereich im Saal auch für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit anderen Behinderungen erreichbar sind. Insofern würde ich gern den Änderungsantrag des Behindertenbeirats übernehmen als Bestandteil der Vorlage. Über den Antrag der Fraktion DIE LINKE müssen wir dann abstimmen. Nun zum Änderungsantrag NF-04-ÄA-03 der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der vorschlägt, im Saal eine Mikrofonanlage einzubauen. Das kann man in der Tat hin und her diskutieren. Wir haben das im kleinen Kreis ebenfalls hin und her gewendet. Ich kann Ihnen dazu nur Folgendes berichten: In Ratssälen quer durch die Republik ist zu konstatieren, dass die meisten Anlagen inzwischen nicht mehr funktionieren. Ursachen sind Vandalismus und Verschleiß. Die Ratssäle werden von Schulklassen besuchen. Es gibt dort Tagungen und Jugendveranstaltungen. Selbst im Bundesverwaltungsgericht zum Beispiel wird die Mikrofonanlage wieder ausgebaut, weil ständig steigende Unterhaltskosten eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Auf der anderen Seite haben Sie recht: Es wäre eine wunderbare Möglichkeit, dies für Kongresse und Tagungen mit anbieten zu können. Allerdings hielte ich es auch für die Diskussionskultur unseres Hauses bedenklich, wenn Sie alle nur noch auf die Hinterköpfe derer schauen würden, die am Platz die Mikrofontaste gedrückt haben. Ich glaube, wir sollten eine bestimmte Form der Debatte wahren. So war jedenfalls auch die Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Meinung einer Reihe von Stadträtinnen und Stadträten. Das heißt: Über diesen Antrag wird abgestimmt. Frau Gabelmann, zu Ihrem Änderungsantrag wollte ich eigentlich gar nichts sagen. Nur so viel: Wissen Sie, das ist alles Lebenszeit. Herr Deissler, bitte verzeihen Sie, dass ich Ihre Wortmeldung vorhin übersehen habe. Jetzt haben Sie das Wort. Bitte schön. Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Immer, wenn ich mich hier zu Wort melde, liegt mir etwas extrem am Herzen. Ich habe vom ersten Tag an in meiner Fraktion deutlich gemacht, dass ich dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Ich finde es unverantwortlich, auch angesichts der Haushaltssperre, diesen gigantischen Betrag auszugeben. Viele Vorhaben werden abgelehnt oder zeitlich gestreckt. Ich selbst halte die Umbaumaßnahmen für nicht notwendig. Im Gegenteil: Ich denke, ein solch historischer Saal muss erhalten werden. Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Herr Riedel hat zwar den Antrag des Behindertenbeirats eingebracht, aber das Wort „weitreichend“ ist nicht so zu verstehen, wie Sie es auslegen. „Weitreichend“, das bezieht sich auch auf die Hörschleifen. Aus den ersten fünf Zeilen des Antrags geht eindeutig hervor, was der Behindertenbeirat erwartet, nämlich dass Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel auch Rollstuhlfahrer, mit den Mitgliedern ihrer Fraktionen und anderen Stadträten kommunizieren und diese erreichen können sollen. Ich war bei der Diskussion dabei und habe auch noch mal mit Frau Hirsemann gesprochen. „Weitreichend“ heißt nicht, dass nur in der ersten Plätze für Rollstuhlfahrer eingerichtet werden. Oberbürgermeister Jung: Gut. Das ist wichtig für das Protokoll, Frau Hollick. Ich habe „weitreichend“ so gelesen und auch Frau Hirsemann so verstanden, die ich am Verfahren beteiligt hatte, dass wir alles tun, damit möglichst viele Plätze behindertengerecht ausgestattet werden, also erreichbar sind. Aufgrund des ansteigenden Saals muss man gegebenenfalls einen Kompromiss im Hinblick auf die letzten Reihen machen. Gegebe- S e i t e | 51 nenfalls ist nur ein Teil der Plätze für mobilitätseingeschränkte Menschen erreichbar. Themen wie Hörschleifen, Sehhilfen etc. sind mir natürlich geläufig. Wir können einen solchen Saal im Jahr 2018 nicht ohne den Inklusionsgedanken umbauen. Aber das hat auch Grenzen aufgrund der Konstruktion des Hauses. Wenn ich das falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich, Herr Riedel. Dann kann ich das nicht übernehmen. Wenn „weitreichend“ heißt: 110 Prozent, dann schaffen wir es nicht. - Herr Riedel. Stadtrat Riedel (CDU): Selbst die Behindertenverbände sind sich darüber im Klaren und betonen in allen ihren Tagungen, dass es hundertprozentige Barrierefreiheit nicht geben kann. Diese hängt von sehr vielen Faktoren ab. Frau Hollick hatte die Probleme mit den Hörschleifen angeführt. Ja, in unserem Antrag steht drin: Das soll geprüft und so weit wie möglich verbessert werden. - Da der Behindertenbeirat in die Prüfung mit eingebunden werden soll - dort sind alle vertreten; er arbeitet sehr sachlich und ohne ideologische Einflüsse -, wird es eine runde Sache, wenn Sie diesen Änderungsantrag heute so übernehmen. Danke. Oberbürgermeister Jung: Damit wir genau wissen, was wir beschließen: Wir halten an dem ansteigenden Plenum fest und versuchen dennoch, weitreichende Barrierefreiheit herzustellen - im Rahmen der Möglichkeiten der Platzbedarfe; denn da sind uns Grenzen gesetzt. - So könnte ich den Antrag übernehmen, anders nicht. Dann müssten wir darüber abstimmen. Bitte schön, Herr Kühne. Stadtrat Kühne (AfD): Eigentlich wollte ich hier nichts dazu sagen - mein Fraktionschef hatte sich ja schon geäußert -, will Ihnen aber meine ganz persönliche Meinung nicht vorenthalten. Ich kann mich weitestgehend Stadtrat Dieter Deissler anschließen. Ich werde mich dieser Vorlage weitgehend auch nicht anschließen können. Das wird aus meiner Sicht ein sündhaft teures Vorhaben. Einen kleinen Unterschied zur Äußerung von Stadtrat Dieter Deissler gibt es allerdings: Es muss sukzessive das Gestühl ausgetauscht und die Mikrofonanlage aus- bzw. umgebaut werden. Alles andere hat Zeit. Mit Blick auf das, was wir hier alles vorhaben - unser Dezernent für Finanzen hat ja zu den anstehenden Planungen: Kita, Schule und, und, und ausgeführt -, hat die Sanierung des Stadtratssaals noch mindestens ein Jahrzehnt Zeit. Es gibt jetzt Wichtigeres. Ich werde mich daher weitestgehend enthalten oder es ablehnen. - Danke. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Ich finde es immer wieder bedauerlich, wenn Orte der Demokratie als Luxusobjekt bezeichnet werden. Der Stadtrat ist das höchste beschlussfassende Gremium dieser Stadt. Es hat einen funktionalen Saal verdient. Wir haben hier insbesondere über die Teilhabebedingungen sehr intensiv gesprochen. Es geht aber auch darum, Luft und Licht in den Saal zu bringen, um ihn in den Zustand einer modernen demokratischen Debattierplattform zu versetzen. Dazu gehört auch Ebenerdigkeit, also Gleichwertigkeit von Plenar- und Bürgermeisterebene. Dazu gehören auch Durchlüftung, Funktionalität und Sitzqualität; das gestehen Sie ja zu. Ich finde es immer wieder schade, dass öffentliche Räume schlechter als private Räume ausgestattet sind, weil man an der Ausstattung spart. Dabei sind wir in der Demokratie diejenigen, die sehr gut arbeiten können müssen. Bevor wir hier Entscheidungen treffen, müssen wir sie im wahrsten Sinne des Wortes auch gut besprechen können. Zur Debattenkultur gehören eben auch gewisse bauliche Voraussetzungen. Oberbürgermeister Jung: Können wir jetzt abstimmen? - Gut. Zuerst steht der Änderungsantrag NF-04-ÄA-02 der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Ihre elektronischen Voten bitte zum ÄA-02: komplett barrierefrei, auch im Plenarbereich! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 44 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Abgelehnt. Nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag NF-04-ÄA-03 der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Einbau einer Mikrofonanlage. Ihre Stimmen bitte jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit abgelehnt. Jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag ÄA-05 der Stadträtin Gabelmann. Ihre Voten bitte jetzt! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Den Änderungsantrag des Behindertenbeirats NF-04-ÄA-04 habe ich mit der Protokollnotiz übernommen. - Lieber Herr Pellmann, der Beschlussvorschlag dieses Antrags lautet: S e i t e | 52 Für das Präsidium und das Plenum wird weitreichende barrierefreie Zugänglichkeit hergestellt. Der Behindertenbeirat soll in die weitere Planung einbezogen werden. Das habe ich so übernommen, nicht die Begründung. Ich hatte eben zu Protokoll gegeben, dass das sicherlich auch einen Kompromiss erfordert im Hinblick auf das ansteigende Plenum. Also: Die ebenerdige Variante kann nicht das Ergebnis sein. Ansonsten kann ich das nicht übernehmen. Herr Riedel, das war doch so klar, oder? - Gut. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Vorlage. Bitte geben Sie Ihre Voten ab! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 51 - 3 - 9. So beschlossen. 19.8 Städtebauliche Verträge 1 und 2 über die Durchführung von Artenschutzmaßnahmen (VCEF- und CEF-Maßnahmen) zur Vorlage Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ (VI-Ifo-4454-DS-02-NF-05) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.8.1 Bebauungsplan Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“; Stadtbezirk West, Ortsteil Lausen-Grünau, Miltitz; Satzungsbeschluss (VI-DS-04454) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau 19.8.2 dazu ÄA (VI-DS-04454-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 19.8.3 dazu ÄA (VI-DS-04454-ÄA-03) Einreicher: Stadträte H. Bär, A. Habicht, Dr. I. Lauter Bitte schön, Frau Dr. Lauter. Stadträtin Dr. Lauter (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste! Angesichts der vollen Tagesordnung in aller gebotenen Kürze, obwohl das Thema ein abendfüllendes Programm bieten könnte. - Das vorliegende Dokument, der B-Plan Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“, beschäftigt uns schon sehr lange. Und es ist wohl etwas Einmaliges an dem gesamten Prozess. Soweit ich weiß, ist es selbst in der Leipziger Stadtverwaltung nicht alltäglich, dass ein Bebauungsplan sage und schreibe 15 Jahre diskutiert wird, in diesem Fall in drei Schüben, nämlich 2005, 2009 und 2014, unter drei Baubürgermeistern. Ein so langwieriger Abwägungsprozess ist ein sicheres Zeichen für kontroverse Debatten. Und die Debatte war nicht nur kontrovers, sondern fand Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 unter reger Beteiligung der Leipzigerinnen und Leipziger statt. Bürgerinitiativen gründeten sich, es gab 54 Stellungnahmen, zum Teil mit 10 000 Unterschriften unterstützt. Und auch das ist in der Geschichte Leipziger Bebauungspläne sicher eine Einmaligkeit. Worum ging die Debatte? Letztlich um die Frage: Wem und wozu dient der Kulki vorrangig: als Naherholungsgebiet für die Menschen der Umgebung, wie es die Bürgerinnen und Bürger forderten, oder als Wirtschaftsobjekt zur touristischen Vermarktung, wie es Verwaltung seinerzeit präferierte? Während dieser 15 Jahre währenden Debatte entstanden um Leipzig neue Seen, und für den Kulki wurde im Regionalplan der Vorrang für die Naherholung beschlossen. Lange dauerte auch der Prozess der Artenschutzmaßnahmen für Neuntöter und Zaun-eidechsen, der in die uns vorliegende Informationsvorlage einging. Der Kulkwitzer See wurde zwischenzeitlich zum beliebtesten See gekürt. Nach und nach entwickelten sich konstruktive Dialoge zwischen Verwaltung und den Bürgerinitiativen. Die Verwaltung verzichtete auf die Idee von Hotels, großen Feriendörfern und Seeautostraßen und näherte sich den Positionen der Anwohner und des Regionalplans in Richtung Naherholung. Konsequent im Sinn der Naherholung ist auch unser Änderungsantrag 01, der dort die Freihaltung von Uferstreifen für die öffentliche Nutzung fordert, wo das nicht aus technischen und Sicherheitsgründen unmöglich ist. Das entspricht im Übrigen dem Beschluss des Stadtrates aus dem Jahr 2009. Darüber hinaus soll der Uferstreifen auf der Halbinsel öffentliche Grünfläche werden, möglichst 10 Meter breit. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte unterstützen Sie unser Anliegen, und setzen Sie den Stadtratsbeschluss von 2009 konsequent um! Zum gemeinsamen Änderungsantrag der Stadträte Bär, Habicht und mir zum Thema „Investitionen in Sanitäranlagen“ wird Herr Bär sprechen. Auch zu diesem Antrag bitte ich um Ihre Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Oberbürgermeister Jung: Herr Bär, Sie wurden aufgerufen. Stadtrat Bär (SPD): Dann folge ich dem Aufruf selbstverständlich; vielen Dank. - Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass der Bebauungsplan „Kulkwitzer See“ deutliche Verbesserungen für die Einwohner, für die Menschen, die in Grünau zur Hause sind, vorsieht. Ich denke hier beispielsweise an S e i t e | 53 die Möglichkeit, in die Wege, die in einem schlechten Zustand sind, zu investieren. Der Bebauungsplan schafft hierfür das Planungsrecht. Zu unserem Änderungsantrag, den Frau Dr. Lauter schon angesprochen hatte, Folgendes: Der Bebauungsplan sieht eine sehr dezente Ausweitung touristischer Nutzung vor. Das macht sicherlich Sinn, weil das Einnahmen generiert, die wir dringend brauchen, um am See entsprechend investieren zu können. Wer das Markranstädter Ufer auf der einen Seite und das Leipziger Ufer auf der anderen Seite kennt, sieht sehr deutliche Qualitätsunterschiede. Die Markranstädter sind schon deutlich weiter als wir. Wir möchten die Erweiterung der touristischen Nutzung, die uns Einnahmen bringt, nicht nur dafür nutzen, Planungsrecht zu schaffen, sondern auch um den politischen Willen zu formulieren, dass Investitionen am See erfolgen sollen. Uns geht es insbesondere um die Investitionen, die uns die Bürger als besonders vordringlich mitgegeben haben. Da ist als Erstes das Thema Sanitäranlagen zu nennen. Auch Leitsysteme für Sanitäranlagen müssen her. Wir erfahren auch immer wieder, dass bestimmte Freizeitanlagen gerade für die Einwohner fehlen, während sie für Touristen schon vorhanden sind. Den schlechten Zustand der Wege habe ich schon erwähnt. Diese Investitionen wollen wir hier heute politisch auf den Weg bringen. Es wäre gut, wenn die Verwaltung das aufnimmt und den Weg dafür aufzeigt, wie es gehen könnte. Es ist richtig, dass das letztendlich der Zweckverband Kulkwitzer See machen muss. Aber wir denken, es ist wichtig, ein Votum aus dem Stadtrat zu haben, der den Willen der Stadt unterstreicht, dass hier Investitionen erfolgen sollen. Deshalb unser Antrag. Wir bitten um Ihre Zustimmung. - Herzlichen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann (CDU): Ich will nur kurz zu den Grundsätzen dieses Plans sprechen und mich insbesondere an die Fraktion DIE LINKE richten, die zu Recht für eine Umwegung des Sees für die Öffentlichkeit wirbt. - Wir haben eine lange Diskussion dazu geführt. Mich persönlich begleitet dieser B-Plan schon seit dem Jahr 2000. Damals war ich Mitarbeiterin der Verwaltung. Bereits damals war dieser Plan in Arbeit. Deswegen bin ich froh, dass das jetzt zu Ende geführt wird. Wir haben im Bauausschuss intensiv darüber diskutiert, wie wir die Kuh vom Eis bringen können. Wir haben Verträge - das weiß Frau Lauter; deswegen verstehe ich ihre Einbringung nicht so richtig - mit dem Betreiber der Campinganlage, der Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 auch gewisse Erwartungen an einen gut ausgestatteten Campingplatz zu erfüllen hat. Er hat Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, muss also auch Absperrungen vornehmen. Wir haben aber durchgesetzt, dass dann, wenn der Vertrag mit ihm ausläuft, dieser Weg für die Allgemeinheit frei wird. Sprich: Wir haben bereits Vorkehrungen dafür getroffen. Man hätte hier auch einmal klar würdigen können, dass durch den Diskurs in den Ausschüssen eine Lösung herbeigeführt werden konnte. Also: Wir alle werden noch erleben können, dass dieser Weg frei zugänglich ist. Allerdings muss man auch so ehrlich sein, zu sagen: Einen Rundweg um den See wird es nicht geben. Der Weg führt an dieser Stelle in eine Sackgasse, weil das Ufer zu Recht eine naturschutzrechtlich geschützte Zone ist. Also: Ein Rundweg für die Öffentlichkeit ist nicht machbar. Der Weg führt in eine Sackgasse hinein. Die Allgemeinheit wird weiter den kurzen Weg nehmen müssen, der ohnehin immer offen zugänglich ist, selbst in seinem jetzigen Zustand. Ein bisschen Klarheit und Wahrheit an dieser Stelle, das wäre ganz gut. Die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, inklusive des Antrags Habicht, Bär & Co. wird von uns so unterstützt, insbesondere auch nach den langen, langen Jahren der Diskussion und dem Zurückfallen hinter Markranstädt. Oberbürgermeister Jung: Wenn es von Ihnen keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann Frau Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Wir müssen, glaube ich, erstmal zwei Sachen sortieren: Das, was als Beschlussvorlage vorliegt, ist die Satzung für einen Bebauungsplan. Damit wird ein Planungsrecht beschlossen. Das Planungsrecht, das wir hier beschließen können, ist in einem 15-jährigen Prozess zu einem Ergebnis geführt worden und führt an vielen Stellen über das hinaus, was sich in der Praxis darstellt, zum Beispiel bezüglich des Weges. Dass wir abseits vom Planungs- und Satzungsrecht eine Realität haben, die - auch mit den Stimmen der Stadt Leipzig - dazu geführt hat, dass ein sehr lange laufender Pachtvertrag - er hat jetzt noch eine Laufzeit von ungefähr 15 Jahren - eine frei zugängliche Nutzung der Uferzone im östlichen Bereich nicht gestattet, das ist eine Tatsache. - Das ist das eine. Das andere ist: Natürlich kann man verhandeln. Aber das ist nicht eine Sache der Satzung, sondern das ist eine Sache desjenigen, der für diesen Bereich zuständig ist. Und an der Stelle muss ich sagen: So wie der Beschlussvorschlag formuliert ist, ist dieser Antrag nicht zulässig. Das Gebiet S e i t e | 54 wird vom Zweckverband Erholungsgebiet Kulkwitzer See betreut. Die Stadt Leipzig hat ihre Verantwortung zur Erledigung aller Aufgaben im Hinblick auf Gestaltung, Bewirtschaftung und Entwicklung der Naherholung und des Tourismus dem Zweckverband übertragen. Das heißt: Nur der Zweckverband kann in Verhandlungen treten. Dazu braucht er aber aus dem Zweckverband den entsprechenden Auftrag. Nach dem Kommunalrecht des Freistaates Sachsen erlässt die Verbandsversammlung, der auch Vertreter der Stadt Leipzig angehören, jedes Jahr eine Haushaltssatzung für das Geld, das zur Verfügung steht, ähnlich wie es in diesem Gremium auch ist, und entscheidet im Rahmen ihrer Finanzarbeit über die Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaft. Da wird sehr wohl überlegt, wie weit man gehen kann. Wenn man einen solchen Mietvertrag ändern will, muss man eine Entschädigung zahlen. Die Frage ist: Ist das Geld, das dafür aufgewandt werden muss, im Säckel drin? Selbst wenn, muss entschieden werden, ob es nicht für sehr viel wichtigere Aufgaben ausgegeben werden sollte. Was auch nicht geht, ist, dass wir jetzt in Zusammenhang mit einer Satzung beschließen, dass Gelder für bestimmte Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Einerseits können wir das gar nicht, weil das gesetzwidrig wäre. Andererseits ist das nicht Bestandteil eines Satzungsbeschlusses. Insofern würde ich Sie herzlich bitten, den tatsächlichen Beschluss vorzunehmen und das Planungsverfahren mit dem Erlass dieser Satzung zu beenden. Die Vorschläge in den Änderungsanträgen sind im Zweckverband zu diskutieren, um dort zu wie auch immer gearteten Ergebnissen zu kommen. Eine der Voraussetzungen, die wir mit diesem Plan schaffen, ist zum Beispiel, dass nach Ablauf des derzeitigen Mietvertrages sich auch der Zweckverband daran halten muss, was im B-Plan festgesetzt ist. Dann wird hoffentlich auch dieses Stück Gehweg für die Öffentlichkeit frei zugänglich werden. Selbst wenn er in eine Sackgasse führt, schafft er Zugang zu einer Bademöglichkeit, die auch bei denjenigen sehr beliebt ist, die nicht Gäste des Zeltplatzes sind. Oberbürgermeister Jung: Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es geht hier heute auch um ein Stück Glaubwürdigkeit der Stadt Leipzig. Wir können nicht zu Recht im Regionalen Planungsverband fordern, dass alles dafür getan werden muss, die Ufer frei zugänglich zu halten, wenn Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 dies derzeit durch eine Vertragsbefristung an einer bestimmten Stelle verhindert wird. Wir ringen mit Markkleeberg, die Straßenbahngleise um 300 Meter zu verlängern, damit die alten Menschen wirklich auf allerkürzestem Weg auf ein Schiff steigen können, was bisher dort, aber auch an anderen Stellen in Leipzig oder der Region nicht möglich ist. Wir verschließen eines der wichtigsten Naherholungsgebiete der Stadt Leipzig. Herr Oberbürgermeister, ich würde Sie bitten, mit mir mal einen Rundgang dort zu machen, aber nicht nur in dem infrage stehenden Bereich, sondern auch entlang des Nordufers, damit Sie sehen, dass schrittweise das gesamte Nordufer abgezäunt wird. Der MDR hat es ja im Oktober aufgedeckt. Das Gleiche vollzieht sich übrigens auch am Cospudener See auf der Leipziger Seite. Ich denke, es ist jetzt an der Zeit, dass Sie sich das mal ansehen und dann auch Tacheles reden. Ich wüsste nicht, warum wir uns hier auf Kompromisse einlassen sollten. Ich kann Sie gerne einladen. Ich weiß nicht, wie man künftig noch zum Baden an den See herankommen soll. Oberbürgermeister Jung: Frau Gabelmann. Stadträtin Gabelmann (Freibeuter): Ich habe nur eine Frage an Frau Dubrau. Vor gar nicht allzu langer Zeit hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, das den Zutritt zu einem Strand, der in öffentlicher Hand ist, betrifft. Das Gericht hat festgestellt, dass eine Verweigerung des Zutritts zum Strand gegen Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz verstößt, weil daraus ein Recht zur Abwehr rechtswidriger Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit folgt. Wie ist das denn in diesem Fall hier zu verstehen? S e i t e | 55 Ich will es an einem anderen Beispiel erklären. Nehmen wir einmal an, es wird ein B-Plan für ein Areal festgesetzt, auf dem ein Neubauvorhaben realisiert werden soll. Wenn auf diesem Areal noch ein altes Haus steht, kann mit diesem B-Plan nicht erzwungen werden, dass das alte Haus abgerissen wird, damit das neue Haus gebaut werden kann. Vielmehr wird durch den B-Plan die Möglichkeit geschaffen, dass im Falle eines Abrisses dieses alten Hauses eine entsprechende Neubaumaßnahme erfolgen kann, in der entsprechenden Größe, wie sie im B-Plan dargestellt und festgesetzt ist. Der B-Plan ist also keine Zwangsmaßnahme für eine vorzeitige Räumung und den Abriss dieses alten Hauses. Oberbürgermeister Jung: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stimmen wir jetzt ab. Zunächst steht der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Abstimmung. Ich bitte Sie um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 31 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, eine Enthaltung. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Stadträte Bär, Habicht und Dr. Lauter. Ich bitte auch hier um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 55 - 1 - 0. Nun zur Abstimmung über den B-Plan selbst. Bitte Ihr Votum! - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 56 - 0 - 0. So beschlossen. Die Informationsvorlage unter TOP 19.8 haben Sie zur Kenntnis genommen und die Beschlussvorlage unter TOP 19.8.1 beschlossen. 19.9 (nichtöffentlich) (VI-DS-04559) Oberbürgermeister Jung: Frau Dubrau dazu. Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bürgermeisterin Dubrau: Noch einmal: Im B-Plan ist dieser Bereich als öffentliche Durchwegung vorgesehen. - Ja. Der B-Plan setzt das planungsrechtlich fest. Aber weil die Realität dort im Moment anders ist - es gibt einen Mietvertrag, der das nicht zulässt -, bleibt nur die Möglichkeit, dass der Zweckverband einen Aufhebungsvertrag mit demjenigen schließt, an den er das Areal vermietet hat, und ihm eine entsprechende Entschädigung zahlt oder aber so lange wartet, bis dieser Mietvertrag ausläuft. Wenn danach ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, tritt dieser B-Plan zwangsweise in Kraft. Abstimmung: Es ist einstimmig so votiert. 19.10 Integriertes Handlungskonzept (Entwicklungskonzept nach § 171e BauGB) „Soziale Stadt Kerngebiet Leipziger Osten“ (VI-DS-05058) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Klare Vorvoten. - Wird das Wort gewünscht? Herr Schlegel. Stadtrat Schlegel (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Verehrte Zuhörer! Erneut Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 konnte man beim Stadtteilrundgang und der Bürgersprechstunde mit dem Oberbürgermeister am Dienstag vergangener Woche sowie beim nun schon traditionellen Frühstück auf dem Neustädter Markt miterleben, wie eng verbunden die Bewohner der Stadtteile Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf sowie Teile von Anger-Crottendorf mit „ihrem“ Inneren Osten verbunden sind, auf welche sich das zu beschließende Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt“ bezieht. Der Innere Osten wurde nach dem Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße, das durch Hausbesetzungen 1990 bundesweit und darüber hinaus in die Schlagzeilen gekommen war, durch die Stadtverordnetenversammlung als zweites förmliches Sanierungsgebiet nach bundesdeutschem Recht in Leipzig festgesetzt. Während im Gebiet Connewitz-Biedermannstraße vor allem der desolate bauliche Zustand mit übergroßem Leerstand infolge der gerade begonnenen umfassenden Umgestaltung mit zahlreichen Neubauten und die Debatten in der Stadtgesellschaft zur künftigen Baustrategie in Leipzig zu den Hausbesetzungen führten, welche das Sanierungsgebiet begründeten, waren es im Leipziger Osten vor allem soziale Gründe. Im Inneren Osten gab es zwar ebenfalls Leerstand. Dort aber hatte man bereits in den 1980erJahren die Umgestaltung mit dem Bau von Kita, Schule und Sporthalle sowie Jugendklub beidseits der Konradstraße zwischen Eisenbahnstraße und Rabet mit großen Freiflächen und der Umgestaltung zum Freizeitpark begonnen. Im Inneren Osten lebten seit Jahrzehnten vor allem Bewohner mit niedrigen Einkommen, waren die Stadtteile doch als Arbeiterwohnquartiere konzipiert und gebaut worden. In den 1990er-Jahren war die Sozialstruktur vor allem durch Langzeitarbeitslose und Empfänger von Sozialtransferleistungen charakterisiert. Während im Gebiet der Straße des 18. Oktober Studenten und zeitweilig in Leipzig lebende Akademiker wohnten und wohnen, entwickelte sich der Osten zu einem in Leipzig bisher nicht gekannten Gebiet für ankommende Menschen mit Migrationshintergrund. Die neuen Bewohner kamen sowohl aus den GUS-Staaten - also den ehemaligen Sowjetrepubliken - als auch aus Vietnam und dem Nahen Osten, sodass nicht eine Gruppe vorherrschend war, wodurch sich schnell ein aktives und friedliches Zusammenleben entwickelte. Solche Einwanderungsstadtteile haben sich in einer Reihe von westlichen Städten zu sozialen Brennpunkten entwickelt - ich erinnere an die derzeitige Debatte in Dänemark - mit der Tendenz zur Ghettobildung und Entwicklung von Parallelgesellschaften. Die Ursache liegt vor allem darin, dass eine Volksgruppe dominant ist und die anderen verdrängt, was nicht zuletzt dadurch kommt, S e i t e | 56 dass diejenigen, die sich wirtschaftlich und gesellschaftlich etabliert haben, in angesagte Stadtteile oder neue Wohnsiedlungen umziehen, während Einkommensschwache zurückbleiben und Neuzugezogene in diese Quartiere nachdrängen. Zur sozialen und kulturellen Stabilisierung des Leipziger Ostens hat in den letzten Jahren auch der verstärkte Zuzug von Studierenden aktiv beigetragen. Verwaltung und Politik hatten dies von Anfang an erkannt und wurden in vielfältiger Weise aktiv. Herausragend hat sich dabei das Amt für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung bewährt, das erfolgreich die Aufnahme dieses Gebiets in unterschiedliche Förderprogramme erreichen konnte. Dies hat eine stabile Entwicklung befördert und ein Abhängen des Stadtteils verhindert. Diese stabile Entwicklung soll auch mit dem Bund-Länder-Programm erfolgreich weiter fortgeführt werden. Das Bürgerfrühstück am Sonntag offenbarte die Vielfalt der Akteure, die sich auf unterschiedliche Weise, aber trotzdem gemeinsam einbringen und damit einen lebendigen Stadtteil befördern, der Wohnen, Arbeiten, Bildung, Kultur und Sport gleichermaßen bietet. Wir erhoffen uns, dass mit dem Förderprogramm Projekte für alle Altersgruppen aufgelegt werden, dass also nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern auch an die Senioren gedacht wird, um ihnen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben im Kiez zu ermöglichen und Vereinsamung zu verhindern. Die Probleme erkennend haben die Bewohner beim Stadtteilrundgang und der OBMSprechstunde zugleich Augenmaß bewiesen. So wurde nach der Schwimmhalle Runkiplatz gefragt, die gern auch teilweise mit einer Funktionsüberlagerung einer städtischen Einrichtung kombiniert werden kann. Kurzfristig sollte der Vorschlag einer Fahrradstraße in der Ludwigstraße bei Machbarkeit umgesetzt werden, die als Umgehungsstraße unattraktiv ist. Nicht hoch genug kann das Engagement von Kitas und Schulen bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie ihrer Eltern gewürdigt werden, was besonderer Unterstützung bedarf, ist doch deren Anteil im Vergleich zu anderen Einrichtungen in der Stadt besonders hoch. Auch deshalb sollte die Sanierung der Wilhelm-Wander-Schule unbedingt fortgesetzt werden. Eine klar formulierte Forderung geht auch an die private Wohnungswirtschaft. Notwendige Sanierungen und Modernisierungen sollen nur in dem Maße und Umfang erfolgen, dass bisherige Mieter die Wohnkosten auch danach noch bezahlen können und nicht aus den Quartieren vertrieben werden. - Danke. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Oberbürgermeister Jung: Gibt es weitere Wortmeldungen? - Dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. Stimmen Sie gegen dieses Konzept? - Enthaltungen? Abstimmung: Es ist einstimmig so beschlossen. 19.11 Beteiligungskonzept zum integrierten Erarbeitungsprozess des „Masterplan Grün Leipzig 2030“ (VI-DS-05528) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Wird das Wort gewünscht? - Gibt es - - Ach doch, von Herrn Engelmann. Jetzt hätte ich Sie fast übergangen. Stadtrat Engelmann (DIE LINKE): Herr Oberbürgermeister, die gesamte Stadt wartet gespannt auf meine Rede. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie war der Nutzungsdruck auf die verschiedenen Freiflächen des öffentlichen Grüns so hoch wie heute. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass die Flächen, die zur Erholung zur Verfügung stehen, immer weniger werden. Und Leipzig bleibt eine weiterhin stark wachsende Stadt; so hoffen auf jeden Fall viele von ihnen. Damit werden sich der Bestand und die Entwicklungsmöglichkeiten für Grün- und Freiflächen sowie Gewässer in unserer Stadt weiter verändern. Die Flächeninanspruchnahme wird steigen. Die Schaffung von Wohnraum wird noch stärker in Konkurrenz zum Erhalt von Grünräumen stehen. Auch der Nutzungsdruck auf Stadtgrün und Gewässer in Leipzig wird weiter zunehmen. Jeder einzelne Einwohner der Stadt beansprucht heutzutage im Durchschnitt etwa 40 Quadratmeter Wohnfläche. 1989 waren es noch 30 Quadratmeter, 1960 waren es 20 Quadratmeter und um 1900 nur 11 Quadratmeter. Irgendwoher muss die Fläche ja kommen. Die Stadt Leipzig versucht nun, dieses Problem einigermaßen zu beherrschen. Letztlich sollen mit der Umsetzung der hier zu behandelnden Vorlage Themen abgehandelt werden, die alle Bürger betreffen. Dazu nur zwei Beispiele: Wo kann ich als Person ein Picknick machen, ohne das Risiko einer Abmahnung einzugehen? Und: Wie können wir Flächen zur Versickerung von Starkregen schaffen, um die Gebäude vor Wasserschäden zu schützen - wir sind jetzt wieder mal glimpflich davongekommen -, die in regenarmen Zeiten als Spiel- und Tobeflächen genutzt werden können? Deshalb: Der Erhalt einer hohen Lebensqualität in unserer Stadt umfasst vielfältige Aufgaben, die insbesondere einer klugen Kombination und Verschneidung bedürfen. Um dies leisten zu können, ist es erforderlich, die Leistungen von Stadtgrün und Gewässer für die Stadt bzw. die Bevölkerung, S e i t e | 57 aber auch die Gäste der Stadt zu analysieren und gemeinsam zu entwickeln. Mit dem in den nächsten zwei Jahren erstmals zu erarbeitenden „Masterplan Grün Leipzig 2030“ wird ein raumbezogenes Entwicklungskonzept entstehen. Dies muss den berechtigten Anforderungen unter Beachtung aller Interessen Genüge tun. Die Lebensbedürfnisse dürfen nicht als Entweder-oder diskutiert werden, sondern sind als Sowohl-als-auch zu betrachten. Mit dem Beteiligungskonzept zum integrierten Erarbeitungsprozess des „Masterplan Grün Leipzig 2030“ wird der Fahrplan vorgelegt, wie die inhaltliche Bearbeitung von interdisziplinären Arbeitsgruppen und Beteiligungsformaten für die Stadtgesellschaft begleitet werden soll, beginnend mit der Einbeziehung der Stadtgesellschaft in die Definition des Untersuchungsumfangs. Damit soll eine intensive Einbeziehung der Verbände, der Stadtpolitik, der Stadtbezirksräte und Ortschaftsräte, der unterschiedlichen Interessenvertreter, darunter auch der IHK und der Wohnungswirtschaft, sowie des Grünen Ring Leipzig erreicht werden. Die Verwaltung hat sich viel vorgenommen, was sie mit unserer Hilfe schultern will. Das vorliegende Konzept enthält Formate zur Beteiligung der Öffentlichkeit wie Bürgerforen und Werkstätten. Als weitergehender Ansatz sollen mit den Bürgerinnen und Bürgern konkrete Fragestellungen auf den Flächen erarbeitet und so die fachübergreifende Planung erlebbar gemacht werden. DIE LINKE Leipzig meint: Das ist in jedem Fall ein guter Ansatz, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der Lebensqualität in Leipzig zu leisten. - Danke schön. Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Gibt es zum Beteiligungskonzept Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Mit diesem einstimmigen Votum können Sie sich auf den Weg machen, Herr Rosenthal. 19.12 Maßnahmepläne 2018 zur Umsetzung der Kleingartenkonzeption der Stadt Leipzig, Erhöhung der Sicherheit in Leipziger Kleingartenanlagen und Sanierung von Vereinsheimen in Kleingartenanlagen i. V. m. der Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für die Sanierung von Vereinsheimen (VI-DS-05544) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Gibt es Wortmeldungen? - Ich wusste es: von Herrn Riedel. Es hätte mich auch gewundert. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Stadtrat Riedel (CDU): Herr Oberbürgermeister! Werte Dezernentinnen und Dezernenten! Liebe Stadträte! Liebe Gäste! Das Abstimmverhalten der letzten Jahre zu dieser immer wiederkehrenden Vorlage sagt mir, dass ich Ihnen den Sachverhalt nicht erklären muss. Das wäre Zeitverschwendung; denn das Ergebnis war immer einstimmig. Aber: Es gibt diesmal zwei Unterschiede. A) einen sehr lobenswerten: Diesmal bekennt sich die Stadt auch zur Sanierung der Vereinsheime. B) - und jetzt kommt der Hammer -: Die Vorlage kommt zwei Monate später als sonst. Was sagt uns das? Die Auftragslage der Betriebe, die solche Sanierungen durchführen, ist so gut, dass sie solche Sanierungen in diesem Jahr kaum oder gar nicht mehr wird durchführen können. Nun stünden wir als Stadtrat ziemlich dumm da, wenn wir beschließen würden, der Verwaltung das Geld für Sanierungen der Vereinsheime zur Verfügung zu stellen, obwohl wir wissen, dass diese nicht durchgeführt werden können und die Gelder dafür verfallen werden. Deshalb die große Bitte an unseren Finanzbürgermeister, zu Protokoll zu erklären, dass er nach Wegen suchen wird, diese Mittel ins Jahr 2019 zu übertragen, damit gewährt ist, dass diese gute Idee auch umgesetzt werden kann. Ich würde mich freuen, Herr Bonew, wenn Sie sich dazu äußern könnten. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Aber nicht heute, Herr Riedel, oder? - Wir können ja zu Protokoll geben: Wir werden diesen Gedanken sehr wohlwollend aufnehmen und im Rahmen der Übertragung der Haushaltsausgabenreste dann mit Ihnen besprechen. Das müssen wir ja so machen. - Herr Dittmar nickt. Gibt es weitere Wortmeldungen? - Gibt es Gegenstimmen zum Maßnahmenplan? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.13 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Invest Region Leipzig GmbH (IRL) an die Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) und Umsetzung des Leipziger Corporate Governance Kodexes (LCGK) (VI-DS05545) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Das ist einstimmig. 19.14 Vertreter für die Trägerversammlung „Jobcenter Leipzig“ (VI-DS-05550) Einreicher: Dezernat Wirtschaft und Arbeit S e i t e | 58 Wird das Wort gewünscht? - Frau Krefft. Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Nachdem der Beirat verkleinert wurde, sind nun nicht mehr alle Interessengruppen in der Trägerversammlung vertreten. Wenn wir über Arbeitslosigkeit reden, reden wir immer auch über bestimmte Gruppen wie Jugendliche oder Migranten. Dazu meine Frage: Wie ist das in dieser neuen Trägerstruktur abgebildet? Ich habe den Eindruck, dass die Struktur sehr wirtschaftsfreundlich und auch beschäftigungsfördernd ist, sie aber nicht die sozialen Gruppen abbildet, die hier besonders im Fokus stehen. Ich finde, dass Vertreter ihrer Belange dort nicht ausreichend vertreten sind. Die Frage ist, ob diese Vertreter dort mitbeteiligt werden müssten, wenn auch nicht mit Stimmrecht, bzw. ob dies stärker berücksichtigt werden kann. Oberbürgermeister Jung: Herr Hörning, können Sie dazu etwas sagen? - Bitte. Bürgermeister Hörning: Vielen Dank. - In der Tat geht es in dieser Beschlussvorlage um eine Anpassung der Vertretung in der Trägerversammlung. Träger des Jobcenters sind die Stadt Leipzig und die Bundesagentur für Arbeit. Konkret geht es um eine Veränderung in der Vertretung des Sozialdezernats. Wir haben uns verständigt, dass Herr Professor Fabian nicht mehr der Trägerversammlung angehören und Frau Kador-Probst für ihn nachrücken wird. Das, was Sie zu Recht ansprechen, Frau Krefft, betrifft den Beratungsraum, der über den Beirat weiterhin gegeben ist. Nach meiner Kenntnis sind im Beirat vielfältige Interessengruppen und soziale Gruppen vertreten, zum Beispiel auch unser Referat für Migration. Aber auch andere bringen die verschiedenen Interessen aus ihrer gesellschaftlichen Perspektive dort mit ein. Wir, die Mitglieder der Trägerversammlung - das kann ich berichten -, bekommen in jeder Sitzung einen Bericht des Beirats vorgelegt, mit dem wir uns auch auseinandersetzen. Wir haben als Trägerversammlung auch - es ist mir wichtig, das hier ins Wort zu heben - einen informellen Dialog mit dem Personalrat des Jobcenters begonnen. Wir haben vereinbart, uns einmal im Jahr zusammenzusetzen. Das ersetzt natürlich kein Dienststellengespräch; das wird mit der Geschäftsführung der Trägerversammlung und der Personalvertretung weiterhin stattfinden. Dieser informelle Dialog ist aus unserer Sicht ein Beitrag zu einer geerdeten Entscheidungsfindung in der Trägerversammlung. Den wollen wir gern weiter fortführen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Es geht es hier jetzt wirklich nur um einen Stühletausch, weil Herr Professor Fabian sich aufgrund seiner anderen Verpflichtungen entschieden hat, der Trägerversammlung nicht mehr anzugehören. Die Einbindung des Sozialdezernats in alle Vorbereitungsgremien ist stadtseitig aber auch weiterhin vollumfänglich gewährleistet. Oberbürgermeister Jung: Weitere Fragen? Dann darf ich Sie um Ihre Stimme bitten. Wer stimmt gegen den Beschlussvorschlag? - Enthaltungen? Abstimmung: Eine Gegenstimme, keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit so beschlossen. 19.15 Neufestsetzung der Eintrittspreise für das Theater der Jungen Welt ab der Spielzeit 2018/2019 (privatrechtliche Entgeltordnung) (VI-DS-05594) Einreicher: Dezernat Kultur Gibt es dazu Wortwünsche? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Abstimmung: Einstimmig so beschlossen. 19.18 Satzung über die Benutzung und die Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen in Leipzig (VI-DS-05626-NF02) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 19.18.1 dazu ÄA (VI-DS-05626-NF-02-ÄA-01) Einreicher: Fraktion DIE LINKE 19.18.2 dazu ÄA (VI-DS-05626-NF-02-ÄA-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Wer wünscht das Wort? - Herr Weber beginnt. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Liebe Gäste auf der Tribüne! Es geht jetzt um die Gebühren für die Gemeinschaftsunterkünfte und die Wohnungsloseneinrichtungen, sprich: um die schwächsten Personen, die es in dieser Gesellschaft gibt. Ich möchte einleitend eine kleine Anekdote erzählen. Als ich kürzlich in die Stadtbibliothek gehen wollte, hat dort quasi nebenan jemand gesessen, der in einem ganz schlimmen, wirklich ramponierten Zustand war. Ich bin dann zu einer Polizistin gegangen und habe sie gefragt: Mensch, könnt ihr da nicht irgendwas machen? Sie sagte: Das haben wir schon probiert. Auch Sozialarbeiter waren schon da. Aber der will nicht in die Gemeinschaftsunterkunft, weil ihm die 5 Euro zu teuer S e i t e | 59 sind. - Das ist der Gegenstand, über den wir heute diskutieren. Aus diesem Grund bin ich ein Stück weit dankbar, dass auch die Grünen einen Änderungsantrag eingebracht haben. Ihre Kollegin wird sicherlich noch dazu ausführen. Dem Punkt 4 a des Antrags der Grünen würden wir gern zustimmen wollen. Kommen wir nun zum zweiten Komplex, zu den Gebühren für das Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft. Es geht im Wesentlichen um drei Gruppen, die ich jetzt einzeln durchgehen will: Die erste Gruppe umfasst diejenigen, die eine Duldung haben bzw. im Asylverfahren sind und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Für diese Gruppe ist in der Regel das Sozialamt zuständig. Dort ist aus unserer, aus meiner Sicht alles in Ordnung. Der zweite Personenkreis umfasst diejenigen, die schon einen Status haben. Ich habe das durchgerechnet - das haben wir wahrscheinlich alle schon mal gemacht -: Wenn man mal die Gebühren von 14,18 Euro pro Person für eine vierköpfige Familie zusammenrechnet, kommt man auf 1.700 Euro, die diese Familie pro Monat aufbringen muss, um in einer Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Weil sie schon einen Status hat, wird sie in der Regel vom Jobcenter betreut. Vom Jobcenter wird die Familie eine Kostensenkungsaufforderung bekommen verbunden mit dem Hinweis, sie möge bitte ihre Miete reduzieren, anderenfalls käme es zu einer Reduzierung des Regelsatzes. Hier möchte ich anfügen: Der Familie stünden KdU von 640 Euro zu. Das heißt: Die Miete liegt über 1.000 Euro über dem KdU-Satz. Wir plädieren dafür, dass nichts vom Existenzminimum abgezogen wird. Das haben wir auch in Punkt 4 a unseres Änderungsantrags formuliert. Das Verfahren findet zwar jetzt schon ein Stück weit Anwendung, aber wir wollen, dass im informellen Rahmen noch einmal dargelegt wird, was eigentlich formalisiert gehört. Die dritte Gruppe umfasst diejenigen, die eine Duldung haben bzw. im Asylverfahren sind, aber Arbeitnehmer sind, sprich: ganz normal zur Arbeit gehen. Mir ist bekannt, dass viele dieser Menschen gern aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen wollen, einfach weil es eine ziemlich krasse Belastung ist, wenn man arbeitet und weiter dort wohnen muss. Hierzu gibt es zwei Vorschläge, einen von den Grünen und einen von uns. Wir haben gesagt: Wir könnten uns vorstellen, dass sich die Benutzungsgebühr für diese Gruppe an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Von den Grünen wird vorgeschlagen, dass sie sich an den KdU-Sätzen ori- Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 entieren soll, dass quasi eine Obergrenze eingezogen wird. Wir haben uns mit den Grünen insoweit geeinigt, dass auch wir uns eine Gebühr, die sich an den jeweiligen KdU-Sätzen orientiert, gut vorstellen können. Auch in anderen Fällen, zum Beispiel für diejenigen, die in einer Belegwohnung wohnen, wird eine Obergrenze, die sich an den KdU-Sätzen orientiert, gezogen. Für die Menschen, die arbeiten und weiter in Gemeinschaftsunterkünften wohnen müssen, sollte deshalb das gleiche Verfahren angewendet werden. So weit von mir. Ich wünsche mir natürlich eine große Zustimmung dieses Hauses, weil es hier wirklich um die schwächsten Personengruppen in Leipzig geht und weil es nach meiner Ansicht eines Statements dieses Hauses braucht, dass wir uns verantwortlich fühlen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Frau Sejdi, bitte. Stadträtin Cagalj Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Beigeordneten! Ich versuche, noch einmal kurz deutlich zu machen, was unsere beiden Ergänzungswünsche sind, die sich, wie Herr Weber richtig gesagt hat, auch mit denen der LINKEN decken. Uns geht es darum, die Vorlage um zwei Punkte zu ergänzen. Erstens. Wie bereits von Herrn Weber angeschnitten, gibt es in Leipzig neben Wohnungslosen, die hier gemeldet sind und die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu beziehen und davon 5 Euro für die Übernachtungsgebühr zu bezahlen, leider auch Wohnungslose, die diese Möglichkeit nicht haben. Darunter fallen zum Beispiel Menschen, bei denen psychische oder Suchterkrankungen vorliegen, die die Antragstellung verhindern oder verzögern. Darunter fallen Menschen, die bereits einen Antrag gestellt haben, dessen Entscheidung sich aber verzögert. Darunter fallen Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die aus einer Bedarfsgemeinschaft kommen, in der sie vielleicht sogar noch offiziell gemeldet sind, die aber jetzt auf der Straße leben. Darunter fallen Menschen, die vom Jobcenter zu 100 Prozent sanktioniert wurden. Es fallen darunter auch Menschen, die aus dem Ausland kommen und gar kein Recht auf Sozialleistungen in Deutschland haben. Darunter fallen sicherlich noch viele andere, die ich jetzt an dieser Stelle nicht aufgezählt habe. Kurzum: Diese Menschen müssten, wenn sie denn 5 Euro hätten, diese 5 Euro aus eigener Tasche bezahlen und würden sie nicht zurückerstattet bekommen. Viele dieser Menschen haben diese 5 Euro aber nicht und müssen daher auf der Straße schlafen. S e i t e | 60 Es kann ja nicht Ziel dieser Vorlage sein, dass in Leipzig Menschen auf der Straße schlafen müssen. Das heißt: Wir wünschen uns an dieser Stelle eine Ergänzung, dass den betroffenen Personen, die die Gebühr selbst zahlen müssen, weil sie hier keine Leistungen beziehen, die Gebühr erlassen wird, sodass in Leipzig niemand auf der Straße schlafen muss. Zu unserem zweiten Ergänzungswunsch. Wir verstehen natürlich das Anliegen der Stadt Leipzig, dass der Stadt kein finanzieller Schaden entstehen darf und dass Menschen, die im Leistungsbezug des Jobcenters stehen und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, die Finanzierung ihrer Unterkunft auch durch das Jobcenter sichern sollten. Allerdings gibt es in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Asylbewerber nicht nur Menschen, die Leistungen beziehen. Es gibt dort auch Menschen, die ihren Lebensunterhalt bereits selbst verdienen durch Arbeit oder Ausbildung. Diese Menschen müssen, wie Herr Weber schon vorgerechnet hat, rund 14 Euro pro Tag pro Person bezahlen. Eine vierköpfige Familie, in der Vater und Mutter arbeiten, müsste also für ihre Unterkunft, egal wie groß oder wie klein sie ist, an die 1.700 Euro pro Monat zahlen. Das ist selbst mit Blick auf die aktuellen Leipziger Mieten relativ viel Geld für eine solche Unterkunft. Natürlich kann man argumentieren, dies würde die sogenannte Motivation erhöhen, Menschen zum Auszug oder zum Umzug zu bewegen. Aber auch das kann ja nicht Ziel dieser Vorlage sein. Wir alle wissen, wie schwer es momentan ist, in Leipzig eine Wohnung zu finden. Noch schwerer ist es für Geflüchtete, eine Wohnung zu finden. Die meisten Betroffenen suchen mehrere Monate oder länger. Es kann sein, dass diese Menschen in der Zeit, in der sie eine Wohnung suchen, an die 2.000 Euro für ihre Unterkunft bezahlen müssen, was bedeutet, dass sie trotz Arbeit in Abhängigkeit bleiben und Leistungen beziehen müssen, also nicht selbstständig werden. Das kann ja auch nicht Ziel dieser Vorlage sein. Das würde sogar verhindern, dass Menschen den Anreiz haben, eine Arbeit aufzunehmen. Kurzum: Wir wünschen uns, dass für Bewohner, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, eine Möglichkeit geschaffen wird, mit der sie ihre Wohnung bzw. ihr Zimmer finanzieren können, und zwar angelehnt an die KdU-Sätze. Das bedeutet nicht, dass die Menschen auf unbestimmte Zeit in den Unterkünften wohnen bleiben sollen. Sie sollen natürlich weiterhin dazu aufgefordert und darin unterstützt werden, sich eine eigene Wohnung zu suchen und schnellstmöglich umzuziehen. Danke schön. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 61 Oberbürgermeister Jung: Herr Fabian. aber darauf, weil das in § 14 Absatz 1 letzter Satz der Gebührensatzung schon enthalten ist. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte! Warum liegt Ihnen diese Vorlage heute vor? Wir haben Ihnen vor zwei Jahren eine Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt, die auf Schätzungen beruhte. Wir hatten Ihnen damals vorgeschlagen, zu beschließen, dass diese Satzung nur eine Gültigkeit von zwei Jahren hat. Deswegen legen wir Ihnen heute erneut eine Vorlage dazu vor, in der die Gebühren tatsächlich rechnerisch hergeleitet sind, das heißt: in der die Gebühren auf der Berechnung und Prüfung der tatsächlichen Kosten beruhen. Ich bitte die Ratsversammlung, auch den zweiten Punkt des Antrags der Grünen abzulehnen, aus den gleichen Gründen, wie ich sie schon zum Antrag der LINKEN ausgeführt habe. Nun zu Ihnen, Herr Weber. Ich verstehe nicht, warum Sie hier falsche Informationen verbreiten. Es mag sein, dass Geflüchtete, die Leistungen vom Jobcenter erhalten und in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen und diese über die KdU finanzieren, nach sechs Monaten eine Mietpreissenkungsaufforderung erhalten. Das ist sicher richtig. Wenn sie aber von den Sozialarbeitern eine Bescheinigung bekommen, dass sie sich erfolglos um die eigenständige Anmietung einer Wohnung bemüht haben, dann werden die KdU weiterhin gezahlt - so ist meine Informationslage -, und sie werden auch nicht genötigt, aus ihren Regelleistungen KdU zu übernehmen. Das, was Sie hier beantragen, ist also längst gängige Praxis. Deswegen ist der erste Punkt Ihres Antrags völlig überflüssig. Nun zum zweiten Punkt Ihres Antrags, Herr Weber. Ich bitte die Ratsversammlung eindringlich, diesen Punkt abzulehnen. Dieser Vorschlag würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. In der Tat ist es so, dass wir möchten, dass die Geflüchteten so schnell wie möglich aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, und zwar ab dem Moment, wo sie Leistungen nach dem SGB II erhalten. Jetzt zu Ihnen, Frau Sejdi. Juristen sagen manchmal: Ein Blick ins Gesetz hilft. - Ein Blick in unsere Vorlage hilft auch. Schauen Sie sich bitte § 14, Absatz 1, letzter Satz an! Darin heißt es: Im Einzelfall kann bei Vorliegen einer besonderen Härte von der Gebührenerhebung abgesehen werden. Damit haben wir den Ausnahmetatbestand und auch die Möglichkeit beschrieben, dass derjenige, der die 5 Euro nicht aufbringen kann, nicht auf der Straße übernachten muss. Es steht in dieser Gebührensatzung schon mit drin, dass im Einzelfall von einer Gebührenerhebung abgesehen werden kann. Deswegen ist es für uns unschädlich, wenn der erste Punkt Ihres Antrags beschlossen wird. Wir könnten ihn auch übernehmen, verzichten Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi hat das Wort. Stadtrat Georgi (CDU): Ich versuche, es kurz zu machen. - Ich will noch einmal alle Fraktionen daran erinnern, dass wir Fachausschüsse haben, in denen wir solche Diskussionen führen können. Ich komme mir im Augenblick so vor, als wäre ich nicht in einer Stadtratssitzung, sondern in einer Fachausschusssitzung. Ich bitte darum, eine effiziente Stadtratssitzung zu gewährleisten, indem man sich schon im Vorfeld mit solchen Fragen in den Fachausschüssen beschäftigt und nicht unnötig Dinge durch die Stadtratssitzungen treibt, die in einer Fachausschusssitzung hätten locker vorbesprochen werden können. Das wäre meine Bitte. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Weber. Stadtrat Weber (DIE LINKE): Nur kurz direkt dazu. - Ich kann mich gut daran erinnern, dass wir hier auch schon Themen diskutiert haben, wo fünf, sechs Leute aus Ihrer Fraktion zum gleichen Thema gesprochen haben. Hier haben wir einen Tagesordnungspunkt, zu dem zwei Änderungsanträge vorliegen, zu denen jeweils eine Rede gehalten wurde. Das war es schon. Ich sehe hier keinen Grund zur Aufregung. Herr Fabian, Sie hatten mir vorgeworfen, ich würde hier falsche Informationen verbreiten, allerdings nicht begründet, was daran wirklich falsch gewesen sein soll. Das Einzige, was Sie gesagt haben - da sind wir ja d’accord -, ist, dass es jetzt schon eine gewisse Praxis gibt. Nichts anderes haben wir in unserem Antrag formuliert. Damit können sich diejenigen, die draußen an der Front wirklich hart arbeiten, ein Stück weit darauf berufen. Das ist der erste Punkt unseres Änderungsantrags, den wir hier zur Abstimmung stellen wollen. Den zweiten Punkt, der den Ansatz der ortsüblichen Vergleichsmiete vorschlägt, ziehen wir zurück und schließen uns den jeweiligen Punkten des Änderungsantrags der Grünen an. Das ist das, was wir hier wollen - mehr nicht. - Danke. Oberbürgermeister Jung: Frau Krefft. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 Stadträtin Krefft (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Bürgermeister Professor Fabian! Der Satz, den Sie hier eben zitiert haben, ist ja nach der Diskussion im Fachausschuss in die Gebührensatzung aufgenommen worden. Das entspricht dem ersten Punkt unseres Änderungsantrags. Ich würde mich freuen, wenn der Stadtrat dem dann auch folgen könnte. Ich habe jetzt nicht verstanden, Herr Professor Fabian, warum Sie an dieser Stelle auf die Gleichbehandlung verweisen. Welche Gleichbehandlung meinen Sie? Wer soll mit wem gleich behandelt werden? Mit wem wird eine Familie mit eigenem Einkommen aus Erwerbsarbeit gleichgestellt und mit wem nicht? Es gibt ja keine Gleichstellung für den Wohnraum, den sie nutzt. Die einen zahlen 5 Euro, sie zahlt den höheren Satz. Ich kann nicht erkennen, aus welchen Gründen von Ihnen der Gleichbehandlungsgrundsatz hier herangezogen wird. S e i t e | 62 Oberbürgermeister Jung: Ich bitte noch einmal Kollegen Fabian. Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Zunächst einmal bedeutet der Gleichbehandlungsgrundsatz, dass alle, die eine bestimmte Leistung - in diesem Fall eine Gemeinschaftsunterkunft - in Anspruch nehmen, gleich behandelt werden und die gleichen Gebühren bezahlen. Wenn Sie jetzt Ausnahmetatbestände beschließen wollen, wäre das eine freiwillige Leistung, deren finanzielle Folgen wir noch nicht beziffern können. Zu der Frage, was die Rechtsgrundlage dafür ist, dass Menschen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen, sich auch an den Kosten der Unterkunft beteiligen müssen. Das ist nach meiner Kenntnis das Asylbewerberleistungsgesetz. Wir können gern noch einmal im Fachausschuss differenziert darstellen, wie eine solche Berechnung erfolgt. Oberbürgermeister Jung: Herr Georgi. Oberbürgermeister Jung: Wir sollten jetzt zur Abstimmung kommen. Stadtrat Georgi (CDU): Herr Weber, würden Sie mir schriftlich mitteilen und beweisen, wann wir hier zu einem Thema zu sechst am Rednerpult standen. Ansonsten würde ich Sie bitten, solche Fake News zu unterlassen. Die haben wir schon oft genug in dieser Welt. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Lakowa. Stadträtin Dr. Lakowa (Bündnis 90/Die Grünen): Dazu äußere ich mich jetzt nicht. - Aber ich habe noch eine andere Anmerkung, die ebenfalls auf den Gleichbehandlungsgrundsatz abzielt. Ich kann es auch nicht nachvollziehen, warum Sie den hier anführen, Herr Professor Fabian. In der Satzung ist ja festgehalten, dass Flüchtlinge, die ein gewisses Einkommen haben, die KdU zwar nicht gänzlich, aber anteilig zu bezahlen haben. Ich habe in der Satzung nicht gefunden, nach welchen Prämissen diese Anteile ausgerechnet werden. Ich habe dazu explizit auch schon im Fachausschuss gefragt, aber von der Mitarbeiterin aus Ihrem Amt keine Antwort darauf bekommen, wie sich das genau errechnet. Schon allein aus dieser Tatsache heraus kann ich nicht erkennen, dass hier eine gerechte und für die betroffenen Personen nachvollziehbare Kalkulation herangezogen wird. Deshalb würde ich Sie alle darum bitten, zumindest dem zweiten Punkt unseres Antrags, in dem es um die Bezahlung der KdU geht, zuzustimmen. Herr Weber, ich habe Sie so verstanden, dass der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE aufgegangen ist im Änderungsantrag von Bündnis 90/ Die Grünen. - Nicht. Punkt 4 Ihres Antrags bleibt bestehen. Gut, dann fangen wir doch damit an. Der Beschlussvorschlag 4 aus dem Änderungsantrag 01 der Fraktion DIE LINKE steht zur Abstimmung. Ich bitte um Ihr elektronisches Votum. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 38 - 19 - 2. So zugestimmt. Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich schlage punktweise Abstimmung vor. Beschlusspunkt 4 a. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 41 - 20 - 1. Der Punkt 4 a wurde positiv votiert. Beschlusspunkt 4 b. Bitte Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 29 - 32 - 1. Punkt 4 b ist abgelehnt. Nun zur Abstimmung über die Gebührensatzung. Ich bitte um Ihr Votum. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 42 - 7 - 13. So beschlossen. Mit Blick auf die Uhr rufe ich jetzt nur noch die Vorlagen auf, die heute unbedingt beschlossen werden müssen. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 19.19 Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2018 aus besonderem Anlass des Leipziger Weihnachtsmarktes (VI-DS-05638) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Gibt es zu dieser Verordnung aus Ihrer Mitte Nachfragen oder Hinweise? - Dann bitte ich auch hier um Ihr elektronisches Votum zur Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen. - Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 32 - 24 - 6. So beschlossen. 19.24 Auflösung des Sparkassenzweckverbandes und Neuordnung der Trägerstruktur der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (VI-DS-05740) Einreicher: Oberbürgermeister Wird das Wort gewünscht? - Frau Hollick. Stadträtin Hollick (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Ich denke, zu dieser Vorlage sollte man doch etwas sagen; denn sie hat etwas ganz Wichtiges gezeigt. 1999 - die meisten von Ihnen waren damals noch nicht im Stadtrat - hat der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, Mitglied der Sachsen-Finanzgruppe zu werden, um sogenannte Synergien zu heben. Das erwies sich in den Folgejahren als Trugschluss. Was wir damals schon befürchtet hatten, trat so sein. Die Kraft respektive das Eigenkapital der acht Sparkassen sollte nur genutzt werden, um das Eigenkapital der SachsenLB zu stärken. Wie das ausgegangen ist, wissen Sie. Bedauerlicherweise hat die Sächsische Landesregierung diesen Prozess unterstützt. Ich muss daran erinnern, dass ich schon im Jahr 2000 - ich habe alle meine Diskussionsbeiträge dazu noch einmal herausgesucht - gefragt habe: Kann man aus der Sachsen-Finanzgruppe wieder austreten? Ja, wurde damals gesagt. Vertreter der kommunalen Anteilseigner waren Herr Tiefensee und Herr Rost aus der damaligen CDU-Stadtratsfraktion. Still und leise wurde jedoch 2003 ein Austritt aus der Sachsen-Finanzgruppe erschwert, und keiner, der in der Anteilseignerversammlung saß, egal auf welcher Ebene, hat den Stadtrat damals darüber informiert. Auf das Desaster der Sachsen LB will ich hier gar nicht eingehen. Es war gut, dass wir 2009 gesagt: Schluss! Das Experiment Sachsen-Finanzgruppe ist gescheitert. Wir haben eine starke Sparkasse. - Es ist uns S e i t e | 63 dann 2012 gelungen, aus der Sachsen-Finanzgruppe auszusteigen. Aber das war teuer. Das ganze Experiment war sehr teuer. Das bewegt mich immer noch sehr. Deshalb muss ich Ihnen sagen: Solche finanzpolitischen Experimente sollte man künftig tunlichst unterlassen. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Jung und beim Vorstand der Sparkasse bedanken, die den Prozess angestrengt haben, dass wir dort austreten konnten. Dass dies so schwierig und so teuer werden würde, damit hat niemand gerechnet. Das ganze Experiment Sachsen-Finanzgruppe hat uns einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag wenn nicht noch mehr gekostet. Im Ergebnis kommt man auf plus/minus Null. Für uns war das kein Gewinn. Wir haben eine starke Sparkasse Leipzig, die bisher in verschiedene Geschäftsgebiete aufgeteilt war. Deshalb muss jetzt der Schritt erfolgen, den Zweckverband aufzulösen, um dann einen einheitlichen Maßstab zu vereinbaren, dass in der Trägerversammlung alle Teile der Sparkasse und ihre jeweiligen kommunalen Anteilseigner entsprechend vertreten sind. Ich halte das für wichtig. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Ich finde das gut. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkassen bedanken, die trotz sich verändernder Bedingungen, die vor allen Dingen europäisch geprägt sind, und trotz hoher Anforderungen, die uns aufgrund der Basel-Vereinbarungen auferlegt sind, ein gutes Ergebnis erzielt haben. Dafür sage ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch dem Vorstand der Sparkasse: Danke! - Wir stimmen dieser Vorlage zu. Oberbürgermeister Jung: Vielen Dank, Frau Hollick. Sie haben es sehr zutreffend beschrieben. - Gibt es weitere Nachfragen? - Dann bitte ich Sie auch hier um Ihre elektronischen Voten. Ich schließe die Abstimmung. Abstimmung: 62 - 0 - 0. 19.25 Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht - Vergabevorschlag (VI-DS-05742) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau Einreicher: Dezernat Finanzen Frau Dubrau, bitte. Bürgermeisterin Dubrau: Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Die Durchführung der Neuausschreibung der noch offenen Werberechte kann heute durch den Stadtrat, also durch Sie, mit der Abstimmung über Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 den Vergabevorschlag dieser Vorlage formell beendet werden. Das ist ein großer Schritt. Das hat lange gedauert. Das hat viel Kraft gekostet. Das Endergebnis kann sich sehen lassen. Es unterscheidet sich im großen Maße von dem Angebot, das wir im Januar 2016 hatten. Damals gab es keinen Wettbewerb, diesmal ja. Die Ausschreibung begann mit der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt am 19.09.2017. Zwischen diesem Tag und heute liegen viele Meilensteine wie die Abforderung von ersten Angeboten, die schon als Endangebot hätten angenommen werden können, hätten wir uns nicht entschieden, mit der bisherigen Firma vorerst weiterzuarbeiten. Im Gesamtverfahren wurden begleitet Aufklärungsgespräche durchgeführt und in Auswertung der Angebote eine Verhandlungsrunde mit den Bietern durchgeführt. Letztlich gab es die Abforderung eines Endangebots. Zu Beginn hatten fünf Firmen ihr Interesse bekundet, von denen zum 17.11.2017 drei Firmen ein erstes verwertbares Angebot abgegeben haben. In Auswertung der Angebote waren Aufklärungsgespräche mit zwei Bietern erforderlich, die im Dezember 2017 stattgefunden haben. Nach diesen Gesprächen waren sich alle in der Projektgruppe einig, dass die Stadt in Verhandlungsgespräche mit den zwei aussichtsreichsten Bietern einsteigen sollte, um für die Stadt ein noch besseres Ergebnis zu erzielen und vor allem so wichtige Themen wie die finanzielle Sicherheit für die Stadt zu verhandeln. Die Verhandlungsrunden wurden im Januar 2018 durchgeführt. In Auswertung der Endangebote der zwei Bieter hat sich gezeigt, dass dies der richtige Weg gewesen ist, um den Wettbewerb um die Werberechte in der Stadt Leipzig zu erhöhen und am Ende ein noch besseres Ergebnis, als wir es anfangs hatten, zu erzielen. Mit dem vorliegenden Gewinnerangebot kann die Stadt nun bis zu 900 Fahrgastunterstände errichten lassen. An vielen Stellen, wo Bewohner schon seit langem darauf warten, dass dort ein Fahrgastunterstand errichtet wird, wird dieses Bedürfnis nun befriedigt werden können. Nicht zuletzt werden wir auch in die Lage versetzt, jährlich eine erhebliche Zahlung zu generieren. Gleichzeitig wird mit den FGU-Modellen ein neues Zeitalter ökologischer Stadtmöblierung in Sachsen beginnen, da die Stromversorgung für die FGU ohne Werbeanlage über ein im Dach verbautes Solarpaneel gewährleistet ist. 430 FGUs werden eine Grünbedachung haben, also etwas, das wir bei Häusern bisher nur andiskutiert haben, wird es künftig auf Wartehallen schon geben. Alle heutigen Standards, die nach dem bestehenden Werbevertrag zur Sauberkeit im Straßenraum S e i t e | 64 der Stadt Leipzig beigetragen haben, werden auch in Zukunft erfüllt werden, ein wichtiger Punkt, der immer wieder besprochen worden ist. Auch das Design wird hervorragend sein. Der Gewinner der Ausschreibung ist ein Newcomer auf dem Werbemarkt. Er ist hervorragend aufgestellt. Er hat starke und erfahrene Partner in Sachen Stadtmöblierung an seiner Seite. Die Stadt hat eine ausreichende Sicherheit für mögliche Eventualitäten verhandelt. Sie wissen, das ist wichtig; wir können schließlich nicht zwischenzeitlich ohne handeln. Dazu gehörte auch, alle wirtschaftlichen und finanziellen Auskünfte im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens tiefgründig zu beleuchten und umfassend zu bewerten. Im Ergebnis sind wir überzeugt, dass der Gewinner der Ausschreibung ein zuverlässiger Partner für die nächsten 15 Jahre ist. Danke schön all denjenigen, die an dem Verfahren teilgenommen haben. Oberbürgermeister Jung: Frau Dr. Heymann. Stadträtin Dr. Heymann: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich klaue Ihnen ganz kurz noch ein paar Minütchen. - Werbung gehört zu einer lebendigen Stadt. Sinnbildlich standen im Leipzig des frühen 20. Jahrhunderts die Werbetürme. Mancher kennt noch die Schwarz-Weiß-Fotos von Werbeanlagen zur Messezeit. Damals zählte Leipzig mehr als 700.000 Einwohner und war eine der prosperierendsten Städte Deutschlands. Unsere Verwaltung aber hatte in der ersten Ausschreibung nichts Besseres zu tun, als eine wachsende Stadt schlechter und nicht so potent für Werbeträger darzustellen, als sie ist, und hat damit Tür und Tor geöffnet, dass potenzielle Anbieter nicht akzeptable Angebote abgegeben haben. Mehr noch: Wir waren danach sogar so verzagt und glaubten nicht an Leipzigs Attraktivität, dass wir sogar ins Kalkül zogen, unseren städtischen Unternehmen ein zusätzliches Geschäftsfeld aufzubürden, und riskierten damit, weitere Verteuerungen des ÖPNV in Kauf zu nehmen. Ich denke, Sie erinnern sich noch an die hitzigen Debatten. Anders als zu heutigen Zeiten wäre Anfang des vergangenen Jahrhunderts sicherlich keiner der Stadtoberen - es waren ausschließlich Väter - auf die Idee gekommen, Technologien einzuschränken, damit Leipzig möglichst nicht an den Segnungen des Fortschritts partizipiert. Die Digitalisierung der hinterleuchteten Bewerbung sollte anfangs nach Verwaltungsmeinung ein absoluter Sonderfall sein. Nun ist die Zahl der digitalen Screens zumindest etwas erhöht worden. Sicherlich, mancher hier im Stadtrat wünscht sich immer noch, dass wir hier vorrangig mit Papier hantieren. Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 65 Nach der erneuten Ausschreibung, die einer wachsenden und prosperierenden Stadt endlich gerecht wurde und in der zum Beispiel auch die Zahl der digitalen Screens erhöht wurde, leider nicht unbeschränkt, liegt uns nun ein Angebot vor, welches unseren Anforderungen in Bezug auf Qualität, Quantität und Höhe des Entgelts gerecht wird. Wir dürfen nun gespannt sein, wie die Schlussrechnung aussieht. Das muss man auch noch einmal deutlich sagen. Erinnern Sie sich bitte! Statt sämtliche Außenwerberechte im Bündel auszuschreiben, wurden Lose gebildet. Das war ein Vorgang, den wir auch unterstützt haben, weil nur so Wettbewerb erzeugt werden konnte. sagen, dass die Aufhebung der Ausschreibung aus dem Jahr 2016 sinnvoll war. Allerdings fielen dadurch einige Elemente der Stadtmöblierung dauerhaft an die Stadt zurück, wie zum Beispiel die Spritzschutzgeländer. So mancher von Ihnen hat schon die Beobachtung gemacht, dass Spritzschutzgeländer, die schon immer in der Hand der LVB waren, in Qualität und Sauberkeit deutlich hinter denen des Werbekonzessionärs zurückfielen. Man darf nun gespannt sein, wie sich die Situation entwickelt, wenn alle diese Geländer durch die Stadt bzw. die LVB bewirtschaftet werden. Das wird zusätzliche Kosten erzeugen und damit den Erlös aus den verschiedenen Losen schmälern. Ich hoffe, dass wir nicht erst eine Anfrage dazu stellen müssen, sondern uns von der Verwaltung nach Abschluss des gesamten Verfahrens, sprich: inklusive Toiletten & Co., automatisch eine Schlussrechnung vorgelegt wird. Für die Phase der Umsetzung ab Juli 2019 ist es aus unserer Sicht extrem wichtig, dass die Strapazen für die Leipzigerinnen und Leipziger so gering wie möglich gehalten werden. Wir erwarten, dass die Bauzeit so kurz wie möglich gehalten wird. Außerdem erwarten wir, dass die Arbeiten in den Sommermonaten abgeschlossen werden, die neuen Haltestellen also schon im Herbst und Winter bei Regen, Sturm, Schneefall in Betrieb sind. Gleichzeitig erwarten wir, dass die Expertise des neuen Konzessionärs genutzt wird, um eine zeitgemäßere Werbung im öffentlichen Raum in unserer wachsenden Stadt zu etablieren. Das Umhängen von Plakaten und das statische Bild sind es einfach nicht mehr. Wir erwarten, dass künftig Werbung und Information besser und tagesaktuell verbunden werden. Die Generation Smartphone hebt nicht mehr die Augen nach oben, um ein Papierplakat anzuschauen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir unterstützen trotz aller Kritik die Vorlage. Oberbürgermeister Jung: Frau Riekewald. Stadträtin Riekewald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Werte Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Auch ich will kurz vor Feierabend noch ein paar Worte dazu sagen. Die Fraktion DIE LINKE freut sich sehr, dass von der Verwaltung nun endlich diese Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Was lange währt, wird gut, stimmt eben manchmal doch. In diesem Fall jedenfalls, finden wir, hat sich die Ausdauer der Stadtverwaltung gelohnt. Heute können wir Wir begrüßen das Verhandlungsergebnis, das nun vorliegt, ausdrücklich. Positiv ist hier zu vermerken - Frau Dubrau sagte es schon -, dass die Verwaltung sich eben nicht mit den abgegebenen Angeboten zufriedengegeben hat, sondern im Sinne der Stadt weiterverhandelt hat. Wichtig ist vor allem, dass nun endlich mehr Fahrgastunterstände in Leipzig installiert werden können, als bisher vorhanden sind. Gerade in den Außenbezirken steht man heute zum Teil immer noch ohne Wind- und Wetterschutz an den Bushaltestellen. Nochmals unser Dank an die Verwaltung, ganz besonders an das VTA, welches sich der Sache super angenommen hat, obwohl dies meines Erachtens im Moment nicht wirklich zu seinen Aufgaben zählt. Auch wir werden der Vorlage zustimmen. - Vielen Dank. Oberbürgermeister Jung: Herr Elschner hat das Wort. Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ganz kurz: Manchmal sind die Dinge so. Gut Ding will Weile haben. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Wir werden der Vorlage zustimmen. Oberbürgermeister Jung: Herr Morlok. Stadtrat Morlok (Freibeuter): Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich fasse mich kurz. - Ich glaube, die Aufhebung der Ausschreibung und auch die Herauslösung bestimmter Dinge aus der Ausschreibung waren richtig. Nur so war es möglich, Wettbewerb zu erzeugen. Die Erfahrung lehrt, dass gewisse Unternehmen manche Dinge gut können und andere Dinge nicht so gut. Deshalb muss man die Dinge, die sie gut können, zusammenfassen und andere Dinge, die sie hätten mitmachen müssen, aus einer solchen Ausschreibung herauslösen, weil sie die Preise letztendlich verschlechtern. Wir haben ein sehr gutes Angebot bekommen, und das aus zwei Gründen: zum einen weil ein hoher Geldbetrag in die Stadtkasse fließen wird Verlaufsprotokoll vom 20.06.2018 S e i t e | 66 und zum anderen weil wir eine Anzahl von Fahrgastunterständen bekommen werden - Frau Dubrau, Sie haben es gesagt -, die wir vorher eigentlich nicht für realistisch gehalten haben. sondern auch den Wert der zusätzlichen Fahrgastunterstände, die man sonst auf dem Markt teuer hätte einkaufen müssen. - Vielen Dank. Natürlich sind einige Aufgaben aus der Ausschreibung herausgelöst worden, die nun bei der Stadt verbleiben. Frau Dr. Heymann, Sie haben darauf hingewiesen, dass dies dann auch bezahlt werden muss. Ich bitte darum, dass wir, wenn wir in ein paar Jahren einen Wirtschaftlichkeitsvergleich anstellen, nicht nur den Geldbetrag, den wir als Stadt einnehmen, den Kosten für zusätzliche Aufgaben der Stadt gegenüberstellen, sondern auch bewerten, was wir als geldwerte Leistung in Form von zusätzlichen Fahrgastunterständen bekommen haben. Auch das muss monetär bewertet werden, wenn die Kosten gegenüberstellt werden; denn das gehört zur Wahrheit dazu. Also: Wenn man einen Wirtschaftlichkeitsvergleich anstellt, bitte ich nicht nur das Geld zu betrachten, Oberbürgermeister Jung: Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wegen der Wichtigkeit bitte ich auch hier um elektronische Voten. - Ich schließe die Abstimmung. Oberbürgermeister: Abstimmung: 59 - 1 - 0. Ich danke Kollegin Dubrau, Kollegen Bonew und ganz besonders auch Herrn Jana, den ich an dieser Stelle lobend erwähnen möchte. Damit ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. (Folgt nichtöffentliche Sitzung) ___________________________________ Schriftführer: Stadtrat Habicht: ___________________________________ Stadtrat Pellmann: ___________________________________ Protokollant: ___________________________________